sprache erhoben hatte, ist das Gesetz am 1. Oktober 1924 in Kraft getreten. Mit ihm ist das Telegraphen- und Fernsprechwesen in Österreich auf eine neuzeitliche, der Entwicklung dieser Verkehrszweige in technischer Hinsicht entsprechende Grundlage gestellt worden. Der. Aufmerksamkeit des Laien mag an dem Gesetze vielleicht vor allem auffallen, daß es, wie auch seine Bezeichnung „Telegraphengesetz“ nur vom Telegra- phen spricht und hierunter zugleich das Fernsprech- wesen miteinbegreift, Diese Anschauung, die von einem höheren Gesichtspunkt aus keinen Unterschied zwischen Telegraph- und Fernsprecher kennt, ist jedoch bereits so alt, wie das Nebeneinanderbestehen der beiden Dienstzweige; sie bilden sowohl in tech- nischer, wie in administrativer Hinsicht eine unlös- bare Einheit, indem einerseits die Leitungsanlagen sowohl zum Sprechen wie zum Telegraphieren ver- wendet werden und andererseits Telegraphenämter bestehen, die nur mit Fernsprecheinrichtungen aus- gestattet sind. In Wirklichkeit hat entgegen dem amt- lichen Sprachgebrauch im engeren Sinne der Telegraph keine alles überragende Stellung mehr inne, sondern hat, wie auch internationale Erfahrungen lehren, in- folge der Verschiebung des Verkehres zugunsten des jeweils besten Verkehrsmittels in mancher Beziehung dem Fernsprecher gegenüber den zweiten Platz einnehmen müssen. Soweit er nicht drahtlos arbeitet, hat er als älteres Verkehrsmittel nicht he- dingungslos an der Entwicklung teil. Auch in Öster- reich weist sein Verkehr Schwankungen auf und ist im Jahre 1927 gegenüber dem Vorjahre gesunken. Daß hier eine Verkehrsverschiebung vorliegt, zeigt der Umstand, daß zum Beispiel die Abnahme des Drahtverkehres mit dem Auslande (um 378.088 Telegramme) der Zunahme des Radiotelegraphenver- kehrs mit dem Auslande (um 310.403 Telegramme) fast gleichkommt. Die Radiotele graphie war wegen der. großen Bedeutung, die ihr als T rägerin reicher Entwicklungsmöglichkeiten innewohnt, von Anfang an Gegenstand besonderer F ürsorge der Verwaltung. Wie in vielen anderen Staaten wurden auch in Österreich die einzelnen Zweige des radiotelegra- phischen Verkehres, namentlich wegen der zur Aus- gestaltung oder Neueinrichtung (Unterhaltungsrund- funk) erforderlichen hohen Investitionen, an Privat- unternehmungen übertragen. Am 18. September 1922 erhielt die Marconis Wireless Telegraph Company in London von der Bundesregierung behufs Gründung einer österreichischen Aktiengesell- schaft eine Konzession für. den Bau und Betrieb einer radiotelegraphischen Anlage in und bei Wien zur Beförderung von Telegrammen nach dem Aus- lande und vom Auslande. Diese österreichische Gesellschaft wurde am 12. Juli 1923 ins Leben gerufen und hat in der Folge die Firmenbezeichnung „Radio- Austria A. G.“ angenommen. Am Unternehmen ist der Bund durch Aktienbesitz beteiligt; entsprechend diesem Aktienbesitze hat er Vertreter im Verwal- ungsrat und im Vollzugsausschusse der Gesellschaft. Der Betrieb wurde am 12. Jänner 1024 aufgenommen ınd entwickelt sich auf höchst erfreuliche Weise. Er umfaßt bereits alle wichtigen Staaten Europas. \usgenommen bleiben nur die Schweiz, die Tschecho- ;lovakei und Ungarn. Auch ist es der Gesellschaft gelungen, den zwischenstaatlichen Durchgangsverkehr. ;oweit er für die Lage Wiens in Betracht kommt, iber diese Stadt zu lenken. Die Zahl der beförderten Telegramme betrug im ersten Betriebsjahr 310.050, im Jahre 1927 1.124.042 Stück. Wie der Radiotelegraphendienst mit dem Ausland wurde auch der Betrieb der Radiotelegraphie, Radiotelephonie und des Rundspruchdien- stes (Broadcasting) im österreichischen Inlandver- kehre durch Konzession einem Privatunternehmen, ler „Österreichischen Radio Verkehrs A.G.“ „Ravag“) übertragen, an dem der Bund durch \ktienbesitz beteiligt ist. Er ist im Verwaltungsrat. m Aufsichtsrat und im Exekutivkomitee vertreten. Die Post- und Telegraphenanstalt nimmt an den Verwaltungsarbeiten wesentlich Anteil und besorgt nsbesondere die Finhebung der Rundspruchteil- ı1ehmergebühren. Die Zahl der Teilnehmer am Aundspruchverkehr ist im Jahre 1027 auf 20.154 ge- tiegen. Daß aber auch der Telegraphenbetrieb mit metalli- cher Verbindungsleitung in Österreich auf der vollen Höhe neuzeitlicher Anforderungen steht und imstande st, eine führende Rolle in der Eröffnung neuer Ver- sehrsmöglichkeiten für die Volkswirtschaft zu spielen, seweisen Neueinführungen, wie die der Bildtele- zraphie und die der Tonfrequenztelegraphie. Jer Bildtelegraphendienst konnte auf Grund voraus- zegangener Versuche der Bildübertragung nach dem System Karolus am I. Dezember 1927 auf der Leitung zwischen Berlin und Wien aufgenommen werden. Das Problem der Bildtelegraphie ist fast so alt, wie das der elektrischen Nachrichtentechnik überhaupt. Allen ‘'ier in Betracht kommenden Verfahren ist die grund- jätzliche Aufgabe gemeinsam, das räumliche Neben- sinander der Bildpunkte auf dem Original in ein zeitliches Nacheinander von Stromstößen auf der V’elegraphenleitung aufzulösen. Das geschieht mittels \btastung der einzelnen Bildelemente in geordneter Aeihenfolge und die Überwindung der dieser Ab- :astung entgegenwirkenden Trägheitsmomente bildet lie Schwierigkeit des Problems. Die Abtastung erfolgt entweder mechanisch (System Fulton), oder optisch nach dem deutschen Prof. Dr. Knorr) mit Hilfe einer Zelle aus Selen, das die Figenschaft hat, seinen lektrischen Widerstand unter dem Einfluß von Licht u ändern. Die nicht voll zu beseitigende elektrische F’rägheit des Selen aber sowie andere ungünstige