Landeshauptmann Dr. Karl Buresch Bundessteuern angewiesen ist, deren Verteilungs- schlüssel für Niederösterreich kein günstiger ist. Eine weitere Schwierigkeit für den Aufbau des neuen Landes lag wohl auch in seiner geographischen Gestaltung. Es umschließt Wien als ein Gürtel, ohne selbst ein natürliches Zentrum, eine Hauptstadt, zu besitzen, was zur Folge hat, daß ein Großteil des wirtschaftlichen Verkehrs sich über Wien, bzw. in Wien abspielt, wodurch auch eine Reihe bedeutender Fin- nahmen dem Land als solchem verloren geht. Daß es trotzdem gelungen ist, nicht nur eine gesunde Ver- waltung, sondern auch eine Finanzgebarung durchzuführen, bei der heute schon in absehbarer Zeit ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben arhofft werden kann, vorausgesetzt, daß die Abgaben- teilungsnovelle den Bedürfnissen des Landes gerecht wird, kann die Landesverwaltung Niederösterreichs gewiß als Verdienst für sich buchen. Gesetzgebung und Verwaltung. Die gesetzgebende Körperschaft des Landes Nieder- 5sterreich besteht aus dem auf Grund des allge- neinen direkten Wahlrechtes gewählten Landtage von 60 Mitgliedern, dessen Parteienzusammensetzung seit den letzten Wahlen im Jahre 1027 folgende ist: 33 Christlichsoziale, 21 Sozialdemokraten, 5 Groß- Jeutsche und 1 Landbündler. Präsidenten des Land- :ages sind: Ing. K. Juk el (cristlichsozial), Il. Präsident L. Petznek (sozialdemokratisch) und Ill. Präsident R. Birbaumer (großdeutsch), Das verwaltende Organ stellt die nach dem Proporzsystem gewählte Landesregierung dar, die aus sieben Mitgliedern, den _„andeshauptmann inbegriffen (vier Christlichsoziale, an Großdeutscher und zwei Sozialdemokraten), be- steht. Der Landeshauptmann und ein Landeshaupt- mannstellvertreter sind der cristlichsozialen Partei und der andere Landeshauptmannstellvertreter der zweit- stärksten Partei, den Sozialdemokraten, entnommen. Die Mitglieder der derzeitigen Landesregierung sind: Landeshauptmann Dr. K. Buresch (christlichsozial), Landeshauptmannstellvertreter J. Reither (christlich- sozial), Landeshauptmannstellvertreter O. Helmer (sozialdemokratisch), die Landesräte Dr. L. Barsch und Dr. R. Beirer (cristlichsozial), Landesrat Dr. V. Mittermann (großdeutsch) und Landesrat H. Schneidmadl (sozialdemokratisch). Gemäß der Zahl der Mitglieder der Landesregierun g umfaßt die Landesverwaltung sieben Ämter mit je einem Mitglied der Landesregierung an der Spitze. Hievon seien nur die wichtigsten Referate aufgezählt. Das Referat Dr. Buresch (Landesamt I) umfaßt alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches, allgemeine und Personalangelegenheiten, Landtag, Zivilrecht, Fremdenverkehr, Kultus, Polizeiangelegen- 1eiten, soziale Verwaltung, Heimatrecht, Staatsbürger- schaft und Bundesbaudienst, das Referat Reither ‚Landesamt II) Landgemeinden, Straßen und Wasser- bau, das Referat Dr. Barsch (Landesamt IN) Finanzen und landeskulturelle Angelegenheiten, das Referat Dr. Beirer (Landesamt IV) Schul- und Gewerbe- ıngelegenheiten, Jugendfürsorge, das Referat Dr. Mittermann (Landesamt V) Gemeinsame Ange- 'egenheiten, Siechenanstalten, Verkehr, Theaterange- 'egenheiten, das Referat Schneidmadl (Landes- amt VI) Industriegemeinden, "Schubwesen, Herbergen ür Arbeitsuchende, Irren-, Blinden- und Taubstummen- ‘ürsorge und das Referat Helmer (Landesamt VID Armenwesen, Krankenanstalten, Sozialversicherung und Gesundheitswesen. Der Landesregierung steht ein Beamtenapparat zur Seite, an dessen Spitze der Landesamtsdirektor, dessen Titel und Rechte verfassungsmäßig festgelegt sind, steht. Derzeit bekleidet diese Stelle Landesamtsdirektor Dr. Aloys Kastner. Der erste im Jahre 1021 gewählte Landtag zählte einen sozialdemokratischen Abgeordneten mehr, was auch in der Landesregierung zum Ausdruck kam. Damals setzte sich die Landesregierung zusammen Landesrat Dr. Leopold Barsch (Finanzreferent)