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        <title>10 Jahre Wiederaufbau</title>
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        EIGENTUM
DES
INSTITUTS
FiÜrß
WELTWIRTSCHART
KIEL
BISLIOTMEK

V 1383
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        DIE PRÄSIDENTEN

KARL SEITZ
Als Präsident der Konstituierenden Nationalversammlung mit
den Funktionen des Staatsoberhauptes betraut
vom I5. März I019 bis 0. Dezember 1920

DR. MICHAEL HAINISCH
Bundespräsident
seit 0. Dezember 1920

fs
A,

Y
        <pb n="3" />
        DIE KANZLER

DR. KARL RENNER
Staatskanzler
vom 30. Oktober 1918 bis
”_ Juli 10720

JOHANN SCHOBLER
Bundeskanzler
vom 2. Juni IQ2I bis
al. Mai 1022

DR. IGNAZ SEIPEL
Bundeskanzler
vom 31. Mai 1022 bis 20. November 1924
und seit 20. Oktober 10926

DR. MICHAEL MAYR
Vorsitzender im Kabinett vom
7. Juli 1920 bis 20. November 192
Bundeskanzler
vom 20. November 1920 bis
21. Juni 1027

DR. RUDOLF RAMEK
Bundeskanzler
‚om 20. November 1924 bis
20. Oktober 1026
        <pb n="4" />
        10

JAHRE
DIE STAATLICHE, KULTURELLE UND WIRTSCHAFTLICHE
ENTWICKLUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH
1018-1928

+

HERAUSGEGEBEN
UNTER DER LEITUNG EINES INTERMINISTERIELLEN
KOMITEES UNTER DEM VORSITZE DES PRÄSIDENTEN DES
TECHNISCHEN VERSUCHSAMTES
SEKTIONSCHEF ING. DR. WILHELM EXNER

Bük BER 7.6.65

NOVEMBER 109028
WIRTSCHAFTSZEITUNGS-VERLAGS-GES. M. B. H.
WIEN L, WALLNERSTRASSE 8
        <pb n="5" />
        Druck der Elbemühl Papierfabriken und Graphische Industrie A, G., Wien YyL.
Photos (soweit nicht anders angegeben) von der Österreichischen Lichtbildstelle, Wien 1.

Klischees von Walter Roller’s Witwe, Wien VII,
        <pb n="6" />
        VORWORI

Das vorliegende Werk soll die in den ersten zehn Jahren der österreichischen
 Republik erreichte Stufe des Wiederaufbaues in KEinzeldarstellungen
schildern. Es wird gezeigt werden, welch große Leistungen auf den verschiedensten
 Gebieten schon vollbracht wurden, wie weit die vielfältige Ungunst
der Verhältnisse durch zielbewußte Arbeit wettgemacht werden konnte. Natürlich
 soll aber das Wort „ Wiederaufbau” im Titel des Buches nicht bedeuten,
daß seine Verfasser die Wiederherstellung normaler wirtschaftlicher Grundlagen
 bereits als vollzogen betrachten. Daß dieses Endziel der österreichischen
Wirtschaftspolitik noch nicht erreicht wurde, hängt, wie allgemein anerkannt
ist, mit einer Reihe von Schwierigkeiten zusammen, deren Bewältigung Österreich
 nur zum Teil aus eigenen Kräflen anstreben kann, die in allen Ländern
auftreten und in ihrer Gesamtheit eine Erkrankung des europäischen Wirtschaftslebens
 bilden; die Einsicht in das Wesen dieser Erkrankung und in die zu
ihrer Heilung geeigneten Mittel ist derzeit allgemein; nicht ebenso allgemein
verbreitet und im ganzen noch zu schwach entwickelt ist der Wille, sich dieser
Vlittel zu gegenseitigem Nutzen zu bedienen.
Das Gedenkbuch zieht die Bilanz zehnjähriger Anstrengungen, dem deutschösterreichischen
 Volke im neuen staatlichen Rahmen Arbeits- und Lebensmöglichkeiten
 zu schaffen: Die Darstellung verharrt im allgemeinen an der
Ausgangsschwelle dieser Dekade und nur einiges wenige von den Arbeitsergebnissen
 des ersten Jahres der zweiten Dekade konnte Aufnahme finden;
‚mmerhin sei damit die Verspätung im Erscheinen des Werkes, das ursprünglich
:ür den Gedenktag des 12. November 1928 geplant war, zum Teil entschuldigt.
Dem Verlage, der das Buch herausgibt, stand ein auf Grund eines Ministerratsbeschlusses
 eingesetztes interministerielles Komitee unter Vorsitz des Präsidenten
 des Technischen Versuchsamtes, Sektionschef Ing. Dr. Wilhelm Exner,
beratend zur Seite; der Rat kam insbesondere bei der Auswahl geeigneter
Mitarbeiter zur Geltung, die aber, was ausdrücklich hervorgehoben sei, sich
ihrer Aufgabe als freie Schriftsteller entledigten. Auch wird die Lektüre des
Buches jedem Unbefangenen die Tatsache deutlich machen, daß die Autoren
überall bemüht waren, die Bedeutung der vom Staat und von der Wirtschaft
in Österreich geleisteten Wiederaufbauarbeit lieber durch objektive Darstellung
als durch Verwendung eines übertreibenden Jubiläumsstils hervortreten zu lassen.
        <pb n="7" />
        ZUM GEDENKTAG DER REPUBLIK
Von Bundespräsident Dr. Michael Hainisch.

Am 20. Oktober des Jahres 1918 erhielt ich zu
meiner Ueberraschung die Finladung, am 2l. in
Audienz bei Kaiser Karl zu erscheinen. Ich fand mich
pünktlich im Alexandertrakt der Hofburg ein, mußte
aber längere Zeit warten, da eben ein Kronrat unter
dem Vorsitz des Kaisers stattfand. Der Kaiser empfing
mich außerordentlich liebenswürdig als Nachbar seines
Besitzes in Wartholz. Auf meine Frage, womit ich
Seiner Majestät dienen- könne, erwiderte der Kaiser,
er wünsche meine Meinung über die Lage des Staates
zu hören. Ich schickte voraus, daß ich mich nur als
unbeteiligter Zuschauer äußern könne, machte aber
kein Hehl daraus, daß nach meiner Ansicht der Staat
sich im Zustande der Auflösung befinde. F:s entspann
sich hierauf ein längeres Gespräch zwischen dem
Kaiser und mir, das, als ich mich erhoben hatte, seinen
Schluß in den Worten des Kaisers: „Ich glaube, die
Sache wird doch noch gehen”, fand. Die Sonne
Jutete vom äußeren Burgplatz in den Salon und die
Blätter auf den Kastanienbäumen und auf den Bäumen
des nahen Volksgartens gaben ein farbenprächtiges
Bild. Ich konnte mich, als ich über die Treppe hinabstieg,
 der Tränen der Rührung kaum erwehren. Ich
war zwar in demokratischen Anschauungen aufgewachsen
 und hatte somit für die Dynastie nicht viel
übrig; aber die Tragödie einer alten Familie ging
mir nahe. Ich kam mir vor, wie ein Arzt, der zu
einem lebensfrohen jungen Mann gerufen wurde und
ihn für verloren geben mußte.
Am Nachmittag desselben Tages fand im Landhause
 in der Herrengasse die Konstituierung der
Republik Deutsch-Österreich statt, Die Galerie faßte
nur wenige Menschen, obwohl es erwünscht yewesen
wäre, daß sich ein Akt von solcher Bedeutung mehr
in der Oeffentlichkeit abgespielt hätte. Die Reden,
die bei diesem Anlasse gehalten wurden, klangen gedämpft;
 sie waren der Ausdruck einer gedrückten
Stimmung. Ich bekleidete damals als Vertrauensmann
der deutschösterreichischen Sparkassen das Amt eines
Generalrates der Oesterreichisch-ungarischen Bank. Da
ich der Meinung war, daß der Besitz der Notenpresse
 ein Aktivum Oesterreichs darstelle, suchte ich
Verbindung mit dem Staatsrate, was mir um so eher
gelang, als ich die meisten seiner Mitglieder persönlich

kannte. Stets war ich bestrebt, die Verbindung mit
der Regierung, die angeknüpft worden war, aufrecht
zu erhalten, damit ich im Generalrate der Bank nicht
zegen die Absichten und Ziele der letzteren handle.
Dies führte mich oft zum Staatskanzler Dr. Renner,
wobei sich die Gelegenheit ergab, über alle Fragen
singehend zu sprechen. Ich wies schon damals Renner
larauf hin, daß die ganze Zukunft Oesterreichs von
ler Hebung der landwirtschaftlichhen Produktion
 und dem Ausbau. der Wasserkräfte
abhänge.
Es folgten zwei Jahre großer Unruhe und das In-“eresse
 war einerseits durch den Friedensschluß und
ındererseits durch die Sozialisierungsbestrebungen in
Anspruch genommen. Daß diese zum Scheitern bestimmt
 seien, mußte jedem Volkswirt klar sein. Um
so wunderbarer war es, daß sich zahlreiche volkswirtschaftlich
 gebildete Männer durch Sozialisierungsideen
 gefangen nehmen ließen. Ich habe das immer
für ein Zeichen der Macht der psvchischen Infektion
gehalten.
Im Dezember des Jahres 1020 wurde ich zum
Bundespräsidenten gewählt. Als man mir Mitteilung
nachte, daß ich ein Kandidat für diesen Posten sei,
arschrak ich aufrichtig. Ich legte mir die Frage vor,
ob ich nicht als völlig unabhängiger Mann mehr
wirken könne, denn als Präsident, der wesentlich nur
Repräsentationspflichten zu erfüllen hat. Wenn ich
nich schließlich doch veranlaßt sah, dem gewiß höchst
ehrenvollen Antrage, an die Spitze des Staates zu
reten, Folge zu leisten, so geschah es in der Erwägung,
laß ich zwar infolge unserer Verfassung nur wenig
‚eisten, aber immerhin manch VUebles verhindern
könne. Ich hielt es nämlich damals für möglich, daß
‚on der Stelle des Bundespräsidenten aus Intriguen
gegen die Neuordnung der Verhältnisse gesponnen
werden könnten.
Durch acht Jahre habe ich nun, abseits von dem
solitischen Getriebe, aber als aufmerksamer Zuschauer,
die Entwicklung Oesterreichs verfolgen können. Ich sah
len Abgrund, an dem wir uns im Sommer des Jahres 1922
»efanden und ich konnte mich der staatsmännischen
Kunst unseres Bundeskanzlers freuen, dem es gelang,
zunächst unsere Währung zu stabilisieren.
        <pb n="8" />
        Aus der Katastrophe sind wir glücklich gerettet
worden, aber die Entwicklung nach aufwärts vollzog
sich langsamer, als wir gewünscht hatten. Es darf uns
dies auch nicht wundernehmen, wenn. wir die äußerst
ungünstige Lage, in die wir durch den Friedensbeschluß
 gebracht wurden, uns vor Augen halten.
Ich pflege fremden Besuchern, insbesondere Engländern
 und Amerikanern, die sich bei mir nach der
Lage Oesterreichs erkundigen, die Karte Oesterreichs
vorzulegen. Ich zeige ihnen den langgestreckten
Körper, an dessen östlicher Grenze die Hauptstadt
Wien liegt, eine Stadt, die das Zentrum eines großen
Reiches gewesen war und nun ein solches eines
kleinen staatlichen Gebildes geworden ist. Es ist klar,
daß die Einschnürung unseres Handels sich äußerst
ungünstig auf unser industrielles Leben auswirken
mußte. Als Folge dieser ungünstigen Lage stellte sich
eine ziemlich weitgehende Verarmung des Mittelstandes
 ein.
Es ist aber staunenswert und zeugt für, die Lebenskraft

 der österreichischen Bevölkerung,
daß doch auf vielen Gebieten Fortschritte erzielt
wurden. Die Elektrisierung hat große Fortschritte gemacht,
 vor allem aber unsere Landwirtschaft. Wer,
wie ich, die bäuerlichen Verhältnisse seit mehr als
einem halben Jahrhundert genau kennt, kann nur
mit Staunen die große Vermehrung der Produktion
feststellen, die im Laufe weniger Jahre eingetreten ist.
Auch auf dem Gebiete des Schulwesens und dem der
Sozialpolitik sind erhebliche Fortschritte erzielt worden,
Sanz besonders erfreulich ist es aber, daß sich in der
üngeren Generation ein energischer Trieb nach aufwärts
 zeigt, der nicht bloß in sportlicher Betätigung,
sondern auch im Streben nach höherer Billung
 und Kultur zum Ausdruck gelangt. Diese
jetztere Erscheinung ist es, die mich mit froher Zuversicht
 erfüllt. Denn schließlich und endlich werden
im der Welt nicht die materiellen Mittel für den Erfolg
 entscheidend sein, sondern die moralische und
geistige Tüchtigkeit des Volkes.
        <pb n="9" />
        Säulenhalle des Parlaments

PARLAMENT UND WIEDERAUFBAU
Von Wilhelm Miklas, Präsidenten des Nationalrates.

Die Provisorische Nationalversammlung.
(21. Oktober 1918 bis 16. Februar 19190.)

Als der Zusammenbruch der Mittelmächte unabwendbar
 schien und das Werden ‚eines neuen
europäischen Staatensystems sich in unzweideutigen
Vorzeichen ankündigte, kam es in Oesterreich
zwischen den deutschen Parteien des Abgeordnetenhauses,
 das nach der Sommerpause am I. Oktober
[918 wieder zusammengetreten war, zu Verhandlungen
 über das künftige Schicksal der Deutschen
Oesterreichs. Am 17. Oktober — demselben Tag, an
dem ein kaiserliches Manifest die österreichischen
Völker aufrief, an der Schaffung eines Bundesstaates
Oesterreich durch Nationalräte mitzuwirken, die aus
den Reichsratsabgeordneten jeder Nation bestehen
sollten — vereinbarten die Vertreter der genannten
Parteien, für den 21. eine Vollversammlung aller
deutschen Abgeordneten in den Sitzungssaal des
niederösterreichischen Landtages einzuberufen. Die
Vollversammlung trat zusammen und konstituierte
sich als Provisorische Nationalversammlung
für Deutschösterreich. Sie gab sich drei Präsidenten

 mit gleichen Rechten, den Deutschnationalen
Dr. Dinghofer, den Christlichsozialen Fink und den
Sozialdemokraten Seitz und wählte einen Vollzugsausschuß
 von 20 Abgeordneten, der Anträge über
die Verfassung des Deutschösterreichischen Staates
ausarbeiten und vorderhand die Deutschen Oesterreichs
 nach außen vertreten sollte. Außerdem wurde
angesichts der drohenden Hungersnot ein zwanziggliedriger
 Ernährungsausschuß eingesetzt.
Das neue Gemeinwesen Deutschösterreich war
unverkennbar im Werden, indes gleichzeitig die
Bildung der anderen Nationalstaaten in raschem
Tempo vor sich ging und die österreichische Zen-:ralgewalt
 völlig dahinschwand. Inmitten der sich
überstürzenden weltgeschichtlichen Ereignisse erhoben
sich vor der Nationalversammlung und ihren Ausschüssen
 allerschwerste Aufgaben: vor allem die
brennende Sorge um Ernährung und Wirtschaft;
 der Friedensschluß und der Kampf um
Deutschösterreichs Grenzen; der sofortige Aufbau
einer Öffentlichen Gewalt. Alle drei Aufgaben
beschäftigten die MNationalversammlung in ihrer
zweiten Sitzung am 30. Oktober. In der Ernäh-
        <pb n="10" />
        rungsfrage stand sie jetzt, wie noch lange nachher,
vor unabänderlichen Tatsachen, konnte nur Berichte
entgegennehmen, Bitten hinaussenden, das Gewissen
wachrufen; das unmittelbare Ringen um das tägliche
Brot mußte sie den berufenen Organen überlassen.
Auch außenpolitisch zu handeln hatte sie im Augenblick
 geringe Möglichkeit. Doch wurden in einer
Note an den Präsidenten der Vereinigten Staaten
die Rechte der Deutschen Oesterreichs mit Nachdruck
 geltend gemacht und vor allem gefordert,‘ daß
die deutschen Gebiete der Sudetenländer als Teil
des Deutschösterreichischen Staates anerkannt werden.
Nur zu bald kam man in die Lage, ohnmächtigen Einspruch
 gegen die Besetzung uralten deutschen Gebietes
 zu erheben. Auch der Deutschen Westungarns
wurde sofort in der Nationalversammlung gedadıt.
Leicht und rasch konnte man hingegen mit der
Einrichtung einer Staatsgewalt fertig werden. Während
 sich vor den Toren des Landhauses die Volksmenge
 drängte, beschlossen die Abgeordneten nach
kurzer Debatte einstimmig, den vom Vollzugsausschuß
 unterbreiteten Entwurf über die „Grundlegenden
 Einrichtungen der Staatsgewalt”.
Durch ihn erhielt die Nationalversammlung die volle
Macht. Sie übt nicht nur die oberste Gewalt des
Staates Deutschösterreich aus, der nunmehr rechtlich
gegründet erscheint, sie übt nicht nur die gesetzgebende
 Gewalt aus, sie ist zugleich auch die
Trägerin der vollziehenden Gewalt, indem
sie einen aus ihrer Mitte zu bestellenden zwanziggliedrigen
 Vollzugsausschuß, den Staatsrat, mit
der Regierungsgewalt betraut. Dieser wird nach der
Stärke der Parteien verhältnismäßig zusammengesetzt
und steht unter dem Vorsitz der drei Präsidenten
der Nationalversammlung. Er bestellt aus seiner
Mitte den Leiter seiner Kanzlei (Staatskanzler) und
den Notar des Staatsrates (Staatsnotar). Diese beiden
und die drei Präsidenten bilden das „Geschäftsführende
 Staatsratsdirektorium”. Die Geschäfte der
Staatsverwaltung führt der. Staatsrat, aber nicht unmittelbar,
 sondern durch Beauftragte („Staatssekretäre”),
 14 an der Zahl, die in ihrer Gesamtheit die
Staatsregierung bilden und der Nationalversammlung
und dem Staatsrat verantwortlich sind.
So’ war die unbeschränkte Herrschaft des Parlamentes
 aufgerichtet — durch eine vorläufige, eine
notdürftige, eine wahre Notverfassung, der naturgemäß
 im einzelnen Mängel und Widersprüche
anhafteten. Gleichwohl hat sie in jenen wildbewegten
Tagen, da der Boden unter den Füßen zu wanken
schien, ihre Schuldigkeit getan.
In sofortiger Durchführung des Grundgesetzes
wurden die Präsidenten gewählt: Dinghofer, Hauser,
Seitz, ferner der Staatsrat, der zum Staatskanzler Dr.
Renner, zum Staatsnotar Dr. Sylvester bestellte,
endlich der als Staatsgerichtshof vorgesehene zwanziggliedrige
 Ausschuß. Sodann stellte die Nationalver-:ammlung

 die während des Krieges aufgehobene Preß-,
Vereins- und Versammlungsfreiheit wieder her.
Die Ereignisse drängten sich, die Umwälzung war
vollendet. Es wurde der Waffenstillstand geschlossen,
lie Armee löste sich auf und flutete ungeordnet in
lie Heimat zurück, Kaiser Karl verzichtete auf jeden
Anteil an den Staatsgeschäften und erkannte im
‚oraus die Entscheidung Deutschösterreichs über
;eine künflige Staatsform an. Die weltgeschichtlichen
Vorgänge machten auch die nächste Sitzung der
Vationalversammlung, die am 12. November — nunnehr
 in dem durch den Lauf der Dinge frei gewor-Jenen
 Sitzungssaal des Herrenhauses — zusammentrat,
zu einem geschichtlich denkwürdigen Ereignis. Der
Staatsrat legte ihr ein Gesetz „über die Staatsand
 Regierungsform von Deutschösterreich”
 vor, in dem die Folgerungen aus der geschehenen
 Umwälzung gezogen wurden. Unverhüllt
wird erklärt: „Deutschösterreich ist eine demokratische
 Republik”, alle verfassungsmäßigen Rechte und
Vorrechte des Kaisers gehen einstweilen auf denStaatsrat
über. „Alle politischen Vorrechte sind aufgehoben.
Die Delegationen, das Herrenhaus und die bisherigen
Tandtage sind abgeschafft.” Der Artikel, welcher
‚estimmte: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der
Deutschen Republik” blieb allerdings in der Folgezeit
ine bloße Deklaration.
Die Entscheidung für die republikanische Staats-‘orm
 war gefallen und der künftigen Konstituieren-Jen
 Nationalversammlung vorweggenommen. Im Sturm
les Geschehens wurde das Gesetz samt einem ein-Aringlichen
 Aufruf der Nationalversammlung an das
leutschösterreichische Volk fast ohne Debatte ange-2ommen.
 Am selben Tag hat das alte Abgeord-1etenhaus
 seine letzte, nur mehr schwach besuchte
Sitzung abgehalten. Der Präsident Dr. Groß konnte
zur feststellen, daß der alte Kaiserstaat zerfallen sei
ınd das österreichische Parlament keine Aufgaben
nehr zu erfüllen habe. Die neue Nationalversammung
 aber bekam um so mehr zu tun. In rascher Folge
schuf sie das Staatsgesetzblatt, paßte das Grundzesetz
 über die richterliche Gewalt den neuen Verhältnissen
 an und errichtete einen Verfassungs-, einen
Verwaltungsgerichtshof und einen Staatsrechnungshof,
regelte das Staatsbürgerrecht und rief eine bewaftnete
 Macht ins Leben. Vor allem ging sie daran, so
rasch als möglich den Umfang und die Grenzen des
Staatsgebietes zu bestimmen, das im wesentlichen
das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet des früheren
Oesterreich samt Deutschböhmen umfassen sollte.
Gleichzeitig wurde durch das Gesetz, betreffend die
Uebernahme der Staatsgewalt in den Ländern, auch
lie Länderverwaltung auf demokratische Grundjagen
 gestellt. Die Notwendigkeit, den mangelhaften
arsten Beschluß der Nationalversammlung über die
zrundlegenden Einrichtungen zu ergänzen und den
Bedürfnissen sowie der teilweise schon ausgebildeten
        <pb n="11" />
        Praxis anzupassen, führte später noch zu einer
Verfassungsnovelle (Gesetz vom 19. Dezember 1918
StGBl. Nr. 139). Diese ordnete unter anderem die
Reihenfolge des Vorsitzes in der Nationalversammlung,
 im Staatsrat und im Kabinett, gab dem
Staatsrat ein aufschiebendes Veto gegenüber Beschlüssen
 der Nationalversammlung und machte die
drei Präsidenten allein zum Staatsratsdirektorium, gewissermaßen
 zur Spitze des Staates.
Die drängenden Anforderungen des Lebens
heischten die Tätigkeit der Nationalversammlung auf
allen Gebieten während der restlichen 3 Monate
ihres Bestehens. Sie sorgte für die Staatsfinanzen
durch ein Budgetprovisorium, ein Steuerfluchtgesetz
und umfangreiche Steuergesetze; sie reformierte
die Rechtspflege, demokratisierte die Schwurgerichte,
besserte am Militär- und Zivilstrafrecht und beschloß
insbesonders eine umfassende Amnestie; auf dem
Gebiet der sozialen Fürsorge schuf sie Gesetze über
Kinderarbeit, über den achtstündigen Arbeitstag in
den Fabriken, über die Heimarbeit, verbesserte die
Krankenversicherung der Arbeiter, kümmerte sich
um die Ziehkinder und vergaß nicht der öffentlicher.
Angestellten. Die hbedeutsamste Obliegenheit deı
Nationalversammlung aber war, da doch die Abgeordnetenmandate
 den Wahlen vom Jahre 101
entstammten, ehestens freie Volkswahlen herbeizuführen,
 das Wahlverfahren festzusetzen und die
Konstituierende Nationalversammlung einzuberufen.
Es wurde beschlossen: 255 Abgeordnete sollen für
zwei Jahre in 38 Wahlkreisen nach dem Verhältniswahlrecht
 (d’Hondtsches System) mit gebundenen
Listen, wobei Koppelung zulässig war, von allen
deutschösterreichischen und den in Deutschösterreich
wohnhaften reichsdeutschen Staatsbürgern, die das
20. Lebensjahr überschritten haben, öhne Unterschied
 des Geschlechtes gewählt werden. Wählbaı
sind die wahlberechtigten Staatsbürger ohne Unterschied
 des Geschlechtes, die das 20. Lebensjahr
überschritten haben. Die Durchführung der Wahlen
wird eigenen Wahlbehörden übertragen. Ueber
Wahlanfechtungen entscheidet ein Wahlgerichtshof
(Ges. vom 18. Dezember 1918, StGB]. Nr. 14 und 115.)
Ihre ganze große Arbeit hat die Nationalversammlung
in 18 Sitzungen geleistet, vielfach unter argen Schwierigkeiten.
 Waren doch bei den damaligen Verkehrszuständen
 Abgeordnete aus den Ländern oft 30, 40.
ja O0 Stunden unterwegs, um nach Wien zu gelangen.
Die parlamentarische Tätigkeit selbst ging jedoch im
allgemeinen ohne leidenschaftliche Kämpfe vor sich. Es
war ein Parlament ohne Mehrheit und Minderheit,
ohne Regierungspartei und Opposition. So sehr die
politischen Parteien in ihren Grundanschauungen
auseinander gingen, herrschte doch, wie‘ es die Not
der Zeit erforderte, ein weitgehendes Einvernehmen. Es
war eine Koalition aller zum Aufbau des Vaterlandes,
durchdrungen von dem Bewußtsein der hohen Verantwortung.

 Sehr viele Beschlüsse, darunter die
wichtigsten, wurden einstimmig gefaßt und in tunlichst
abgekürzter und vereinfachter Geschäftsbehandlung
erledigt. Ermöglicht wurde das durch die Vorbe-:‚eitung
 der Vorlagen im Staatsrat, in dem ja alle
Parteien nach ihrer Stärke vertreten waren. Gesellschaftlich
 betrachtet, bedeutete dieses Revolutionsparlament
 die erste unbeschränkte Herrschaft
der vereinigten schaffenden. Stände, der Bürger,
Bauern und Arbeiter, in Oesterreich. Waren seine
Beschlüsse: auch mit den Mängeln behaftet, die die
Hast der Arbeit und die schwierigen Zeitverhältnisse
mit sich brachten, so hat es doch die große Aufgabe
vollbracht, das neue Deutschösterreich durch die
ersten und ärgsten Gefahren einer verzweifelten und
hoffnungslos scheinenden Lage hindurch zu führen.

Die Konstituierende Nationalversammlung.
(A. März I0I190 bis 0. November 1020.)

Am 16. Februar 10910 wurde die Konstituierende
Nationalversammlung gewählt. Nach der Stärke der
Parteien wurde zum Präsidenten Seitz, zum zweiten
Präsidenten Hauser, zum dritten Dinghofer gewählt.

Zunächst sorgte die Nationalversammlung für eine
vorläufige Verfassung. In kurzen Gesetzen bestätigte
sie die bestehende Staatsform und erklärte ihre ver-‚assungsmäßige
 Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt,
laß in einigen Gebieten die Vornahme der Wahlen
durch militärische Besetzung unmöglich gemacht
worden war. Mit dem Gesetz vom 14. März 1919
über die Volksvertretung (StGBl. Nr. 179) übernahm
die Konstituierende Nationalversammlung nach der
Provisorischen Nationalversammlung feierlich „als
nöchstes Organ des Volkes die oberste Gewalt der
Republik”.
Das Gesetz über die Staatsregierung (StGBl.
Nr. 180) regelt unter anderem die Wahl der Regierung:
sie erfolgt über Vorschlag des Hauptausschusses durch
die Nationalversammlung in namentlicher Abstimmung
über den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses.
Ein späteres Gesetz vom 13. April 1920 wies der
Nationalversammlung die Mitwirkung an der Regelung
von Eisenbahn-, Post- und anderen Tarifen zu.
Nach Bereinigung der dringendsten Verfassungsfragen
 widmete sich das Parlament unter den schwierigsten
 Verhältnissen mit Eifer dem Werk des Autbaues.
An der Südgrenze wurde damals gegen den südslawischen
 Einfall gekämpft, an der ÖOstgrenze war
die Räterepublik ausgerufen worden, im Innern wütete
Hunger und Elend. Die Krone sank langsam, aber
stetig. Am 17. April legte eine Menge Feuer an das
Parlamentsgebäude, am 15. Juni kostete ein kommunistischer
 Putschversuch viele blutige Opfer. Die
Zweifel an der Lebensfähigkeit Deutschösterreichs
verstummten nicht, Absonderungsbestrebungen stellten
        <pb n="12" />
        sein Dasein tatsächlich in Frage. Bald trat noch das
hoffnungslose Ringen um einen erträglichen Frieden
hinzu.
Gegen die finanzielle Not des Staates trachtete die
Nationalversammlung immer wieder, Abhilfe zu
schaffen durch Gesetze über Kreditoperationen, durch
Sicherstellung ausländischer Kredite auf verschiedenen
Wegen, durch ein Staatsmonopol auf Mineralwässer,
durch mehrere Steuergesetze. Die Volkswirtschaft wurde
gefördert durch das Abtorfungs-, das Wiederbesiedlungs-,
 das Grundverkehrgesetz, durch Gesetze über
die Getreidebewirtschaftung, über die Agrarbehörden
und über die Regelung der Luftfahrt. Mehrere. Gesetze
 galten der Rechtspflege, auch wurde eine
Friedensamnestie beschlossen. Einen breiten Raum
nahm die soziale Fürsorge ein. Das Haus beschloß
unter anderem Gesetze über Bäckerarbeit, Nachtarbeit
 der Frauen und Jugendlichen, Ruhezeit und
Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, Errichtung von
Betriebsräten, Arbeiterurlaube, den achtstündigen
Arbeitstag, FEinigungsämter und kollektive Arbeitsverträge,
 Arbeiterkammern, den Dienstvertrag der
Hausgehilfen, über alle Zweige der Arbeiterversicherung,
insbesondere die Arbeitslosenversicherung, über die
Errichtung von Volkspflegestätten, ein Bergarbeiter-,
ein Journalisten-, ein Invalidenentschädigungsgesetz,
mehrere Gesetze zugunsten der Staatsangestellten,
Pensionisten, Lehrer und Geistlichen. Auch errichtete
die Nationalversammlung den Kriegsgeschädigtenfonds
 und suchte den Kriegsgefangenen andauernd
Hilfe zu bringen. Dem Aufbau auf geistigem Gebiet
diente das Gesetz über die Staatserziehungsanstalten,
auf militärischem die Festigung der Staatsgewalt durch
das Gesetz über die Wehrmacht. Dieses wichtige
Gesetz räumte wieder der Nationalversammlung bedeutsame
 Rechte ein: „Ueber das Heer verfügt die
Nationalversammlung” ($ 3). Im Staatsamte für Heereswesen
 wird ein Zivilkommissariat errichtet, das aus fünf
Mitgliedern besteht, die von der Nationalversammlung
gewählt werden. Ueber die Einberufung der Reserve
und ihre Rückversetzung beschließt die Nationalversammlung,
 nur bei Gefahr im Verzuge kann die
Staatsregierung sie einberufen, muß aber sofort die
nachträgliche Genehmigung der Nationalversammlung
einholen. Wenn der Staat bedroht ist, kann die
Nationalversammlung die Entlassung der Soldaten
und die Uebersetzung in die Reserve trotz vollstreckter
Dienstzeit aufschieben.
Schließlich stand die Volksvertretung vor der tragischen
 Notwendigkeit, den Friedensvertrag von Saint
Germain zu genehmigen.
Alle diese Gesetze wurden geschaffen unter Fortbestand
 des Koalitionssystems aus der Provisorischen
Nationalversammlung, nur daß die Koalition sich
auf die beiden großen Parteien des Hauses beschränkte,
 während die Großdeutsche Partei an der
Regierungsbildung nicht teilnahm. Die Grundsätze

Jer Koalition wurden später sogar schriftlich ausührlich
 niedergelegt. Im Juni 1920 brachte jedoch
ler tiefe Gegensatz, der beide Parteien innerlich
rennte, die Koalition zum Zerfall und die Regierung
Zenner trat zurück. Auf Antrag des Hauptausschusses
‚eschloß die Nationalversammlung ein Gesetz (StGBl.
Nr. 283), nach dem eine Uebergangsregierung auf
Srund des Parteienverhältnisses gebildet wurde. Am
7, Juli wurde dieses „Proporzkabinett” gewählt
ınd auf die Regierung Renner folgte eine Regierung
Aayr, formell ohne Mehrheit, zusammengesetzt aus
ijer sozialdemokratischen, vier christlichsozialen Mitzliedern,
 einem Vertreter der Großdeutschen Partei
ınd drei parteilosen Fachmännern. Sofort wurde die
igentlichste Aufgabe der Konstituierenden National-‚ersammlung,
 die endgültige Verfassung auszuarbeien,
 in Angriff genommen. Nach langen Verhandlunzen,
 in denen namentlich zentralistische und länder-Sderalistische
 Bestrebungen miteinander kämpften,
selang es im allgemeinen, zwischen den Gegensätzen
zu vermitteln und die wichtigsten Teile einer Verfas-‚ung
 zu beschließen; ein Rest mußte allerdings der
Zukunft vorbehalten bleiben.
Die neue Verfassung, „womit die Republik
Jesterreichh als Bündesstaat eingerichtet
vird” (Gesetz vom I. Oktober 1920, StGBl. Nr. 450),
srachte auch für den gesetzgebenden Körper einchneidende
 Veränderungen mit sich, indem sie vom
'in- zum Zweikammersystem überging und indem
ie die Aufgaben des Staatsoberhauptes von der
derson des Parlamentspräsidenten, der fortan auf
‚eine eigentlichen Funktionen beschränkt wird, abrennte
 und einem besonderen Staatsorgan, dem Bundes-‚räsidenten,
 übertrug. Soweit die Gesetzgebung Bundesınd
 nicht Landessache ist (was in mehreren eingehenden
ırtikeln genau geregelt ’wird), übt sie „der vom
sanzen Bundesvolk gewählte Nationalrat — so der
jeue Name — gemeinsam mit dem von den Land-:agen
 gewählten Bundesrat aus”.
Der Nationalrat, dem die Vertretung des ge-‚amten
 Volkes obliegt, besteht aus 175 und den der
/ahl nach noch zu bestimmenden Abgeordneten des
3Zurgenlandes. Er wird nach gleichem, unmittelbarem,
zeheimem und persönlichem Wahlrecht der Männer
ınd Frauen, die vor dem I. Jänner des Wahltages
las 20. Lebensjahr überschritten haben, nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, wobei jeder
Wahlberechtigte wählbar ist, der in dem angeführten
Zeitpunkt das 24. Lebensjahr überschritten hat, Die
Gesetzgehungsperiode dauert vier, nur die des ersten
Vationalrates vermöge Sondergesetzes drei Jahre.
Jer Nationalrat kann nur durch eigenen Beschluß
‚ertagt werden, wieder einberufen wird er durch
‚einen Präsidenten; dieser ist verpflichtet, ihn sofort
nzuberufen, wenn wenigstens ein Viertel seiner Mitzlieder
 oder die Bundesregierung es verlangt. Das Haus
cann durch einfaches Gesetz seine Auflösung vor Ablauf
        <pb n="13" />
        der Gesetzgebungsperiode beschließen. Der Nationalrat
 wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den
zweiten und den dritten Präsidenten. Zu einem Beschlusse
 ist im allgemeinen die Anwesenheit von
mindestens einem Drittel der Mitglieder und die einfache
 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Der Bundesrat ist als Vertretung der Länder,
als Länderkammer, gedacht. In ihm sind die Länder
im Verhältnis zur Bürgerzahl derart vertreten, daß
das Land mit der größten Bürgerzahl zwölf, jedes
andere Land so viele Mitglieder entsendet, als dem
Verhältnis seiner Bürgerzahl zu der, erstangeführten
entspricht; jedem Land gebührt jedoch eine Vertretung
 von wenigstens drei Mitgliedern.
Nationalrat und Bundesrat, in gemeinsamer Sitzung
vereinigt, bilden die Bundesversammlung. Diese hat
nur. vier Obliegenheiten: Die Wahl und Angelobung
des Bundespräsidenten, die Beschlußfassung über eine
Kriegserklärung, Beschluß über die Zustimmung zur
behördlichen Verfolgung des Bundespräsidenten, Erhebung
 der Anklage gegen ihn wegen Verletzung
der Bundesverfassung.
Der Bundesrat hat ein Suspensivveto. Nur gegen
die Bewilligung des Voranschlages und die Aufnahme
von Bundesanleihen kann der Bundesrat keinen Einspruch
 erheben. Das Schwergewicht der Gesetzgebung
und der Politik ist, wie man sieht, in den Nationalrat
 verlegt. ;
Die überlieferte Einrichtung, daß der Nationalrat —
und neben ihm der Bundesrat — an der vollziehenden
Gewalt mittelbar und unmittelbar mitwirkt, ist bestehen
geblieben. Vor allem bedürfen die politischen Staatsverträge
 der Genehmigung des Nationalrates; dann ist jede
Kammer befugt, die Geschäftsführung der Regierung zu
überprüfen, von deren Mitgliedern Auskünfte zu verlangen
 und eigenen Wünschen Ausdruck zu geben. Der
Nationalrat wirkt an der Festsetzung von Eisenbahntariıfen,
 Post-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren
und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen
 der in Betrieben des Bundes ständig beschäftigten
Personen mit. Die Verfügung über das Heer isı
dem Nationalrat nun auch in der Verfassung gewahrt.
Wie früher ist auch jetzt dem Hauptausschuß in bestimmten
 Fällen die Teilnahme an der vollziehenden Gewalt
gesichert. In entscheidender Weise beeinflußt er sie
von vornherein dadurch, daß die Wahl der Bundesregierung
 über seinen Vorschlag vom Nationalrat
vorzunehmen ist. Man sieht, die ganze Verfassung
atmet den Geist des vollendeten Parlamentarismus
unter offener rechtlicher Anerkennung des politischen
Parteiwesens. Erwähnt sei noch, daß die Verfassung
auch die Einrichtung des Volksbegehrens und der
Volksabstimmung vorsieht, letztere insbesonders bei
einer Gesamtänderung der Verfassung, ferner bei einer
Teiländerung dann, wenn dies ein Drittel der Mitglieder
 des Nationalrates oder des Bundesrates verlansgt.


Neben dem Verfassungswerk kann die Konstiuierende
 Nationalversammlung auf eine andere große
" eistung ihres zweiten politischen Abschnittes verweisen:
\uf das Gesetz über die einmalige große Vermögensabgabe,
 welches im Verein mit einigen kleineren Ge-;etzen
 (Gemeindeüberweisungsgesetz, Erwerbsteuerzesetz,
 Personalsteuernovellen und anderen) für den
Aufbau des öffentlichen Haushaltes beträchtliche
Mittel flüssig machte. Mehrere Gesetze stellten die
Vlilitärjustiz auf neue Grundlagen, andere dienten
lem Aufbau der Volksgesundheit, so das Krankenanstaltengesetz,
 zwei Spielplatzgesetze, das Gesetz
über die Krankenversicherung der Bundesangestellten.
Weiters wurden das Urheberrecht und die Pensionsversicherung
 der Privatangestellten neu geordnet,
wirtschaftliche Investitionen durch Steuerbegünstigungen
zefördert und die Periode der Elektrifizierung unserer
3ahnen durch das Gesetz über die Finführung der
zlektrischen Zugsförderung eingeleitet. Die ganze
reiche Arbeit. wurde, abgesehen von den Beratungen
in den Ausschüssen, in 102 Vollsitzungen bewältigt.
Ein großer Teil der parlamentarischen Arbeiten aber
spielte und spielt sich beständig in den zahlreichen
Beratungen der Parteiklubs und in Verhandlungen
zwischen den Parteien ab, die öffentlich nicht bemerkar
 werden.
Zum Wahltag für den ersten. Nationalrat war der
7. Oktober 1920 bestimmt worden. In 25 Wahlkreisen
 waren 160 Abgeordnete zu wählen, die möglüchst
 im Verhältnis zur Bürgerzahl auf die Länder
verteilt waren. 15 Sitze wurden durch ein zweites Ernittlungsverfahren
 als „Reststimmenmandate” nach
Vaßgabe unverwerteter Reststimmen verteilt. Kärnten
nußte mit der Wahl bis nach der Volksabstimmung
über die Grenzen warten und wurde vorläufig durch
seine bisherigen Aboseoardneten vertreten.

Nationalrat, IL. Gesetzgebungsperiode.
(10. November 1020 bis 20. November 1923.)

Die politische Entwicklung hatte es mit sich gebracht,
 daß die Ueberzahl der Parteien merklich zurückging.
 Dies hing zum großen Teil damit zusammen,
daß die geänderte Wahlordnung die Koppelung der
Wahlvorschläge nicht mehr zuließ und die Zuteilung
von Reststimmenmandaten vom Gewinn wenigstens
aines Abgeordnetensitzes im ersten Ermittlungsverfahren
 abhängig machte. Das nötigte zur Sammlung der
politischen Kräfte. So war die Zahl der wahlwerbenden
Parteien diesmal geringer als bei der letzten Wahl. Nach
der Parteiangehörigkeit waren 82 der Gewählten Christichsoziale,
 66 Sozialdemokraten, 20 Großdeutsche (und
Deutschösterreichische Bauernpartei), 1 Abgeordneter
der Bürgerlichen Arbeitspartei; 0 Abgeordnete waren
Frauen. Die spätere Wahl in Kärnten änderte nichts
an den Parteienverhältnissen. Durch den Erwerb des
Burgenlandes stieg dann die Zahl der Abgeordneten
        <pb n="14" />
        um 8, von denen 3 Christlichsoziale, 3 Sozialdemokraten,
 2 Großdeutsche waren. Die Mitgliederzahl
des Bundesrates war durch das Verfassungsübergangsgesetz
 (StGBl. Nr. 45D in folgender Weise geregelt
 worden: Wien erhielt 12 Mitglieder, Niederösterreich
 10, Steiermark und Oberösterreich je 6,
Tirol, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg je 3. Den
ersten Vorsitzenden stellte Wien. 22 Bundesräte
waren Christlichsoziale, 21 Sozialdemokraten, 3 Großdeutsche.
 An dieser Zusammensetzung hat sich auch
später nicht viel geändert.
Der Nationalrat wählte zu seinem Präsidenten
Weiskirchner, zum zweiten Präsidenten Eldersch,
später Seitz, zum dritten Dinghofer. Eine
rasch vorgenommene Aenderung der Geschäftsordnung
betraf vornehmlich das gewichtige Organ des Nationalrates,
 den Hauptausschuß. Seine Verhandlungen
werden für geheim erklärt, seine Mitgliederzahl soll
fortan nicht gesetzlich festgelegt sein, sondern durch
Beschluß des Nationalrates bestimmt werden. Kine
eigentliche Wahl des Hauptausschußes findet nicht
mehr statt, seine Mitglieder werden vielmehr nach
der Parteistärke auf die beim Präsidenten eingereichten
 Parteilisten verteilt. Die Präsidenten gehören dem
Hauptausschuß ‚nicht mehr Kraft ihres Amtes: an.
Nachdem im Hinblick auf das Ergebnis der Wahlen die
sozialdemokratischen Minister aus dem Kabinett ausgetreten
 waren, wurde eine neue Regierung Mayr
gewählt, bestehend aus einigen Abgeordneten der
Christlichsozialen Partei und aus parteilosen Beamten.
Am 8. und 0. Dezember wählte die erste Bundesversammlung
 den ersten Bundespräsidenten der Republik
 Oesterreich, Dr. Michael Hainisch.
Der größere Teil dieser Gesetzgebungsperiode war
gekennzeichnet durch das Anschwellen des Papiergeldes
 und den andauernden Verfall der Währung
mit ihrer Begleiterscheinung, der Teuerung. Es war
die Zeit der Auslandskredite und des Kampfes darum,
 die Zeit der Reparationskommission, die
Zeit des Ringens um das nackte Dasein Oesterreichs.
Begreiflich, daß in dieser Periode, da der Staat nahe
an den Rand des Abgrundes kam, Minister und Rezgierungen
 schnell verbraucht wurden. Im Juni 1921 wurde
das Kabinett Mayr vom Kabinett Schober abgelöst,
in dem neben Beamten je ein Vertreter der Christlichsozialen
 und der Großdeutschen Partei saß. Im Jänner
1922 mußte eine neue Regierung Schober gewählt
werden, wieder ein Beamtenkabinett, jedoch ohne
großdeutschen Minister, also ohne sichere Mehrheit.
Sie trat schon im Mai zurück, um der Regierung
Dr. Seipel Platz zu machen, deren Zusammensetzung der
engeren Koalition der Christlichsozialen und der Großdeutschen
 Partei entsprach. Wie in dieser Zeit nicht
anders möglich, war die gesetzgeberische Tätigkeit
des ersten Nationalrates von der Sorge um die
Staatsfinanzen beherrscht. Mehrmals wurde die Regierung
 ermächtigt, Auslandskredite aufzunehmen,

ine innere Zwangsanleihe wurde beschlossen, Zölle
ınd Steuern (Getränke-, Erwerb- und Grundsteuer,
Vermögensahbgabe) wurden beträchtlich erhöht, die
?inkommensteuer wurde von Grund auf geändert.
\uch neue Steuergesetze wurden beschlossen, so eine
steuer vom Valutenumsatz, eine Börsenbesuchsabgabe,
:;ine Bankenumsatzsteuer; an Stelle des Monopols
uf Mineralwässer und auf künstliche Süßstoffe trat
ine Steuer; gegen Steuerflucht und Schleichhandel
nit Valuten wurde eingeschritten, die Steuerzahlung
yeschleunigt und das Steuerverfahren vereinfacht.
‘ine schwere Last wurde dem Staat abgenommen
{urch den Abbau der Zuschüsse zu den Lebensmitein,
 den Abbau der Staatsbediensteten leitete das
\ngestelltenabbaugesetz ein. Das wichtige Finanzverassungsgesetz
 und die Abgabenteilungsnovelle ordneen
 das finanzielle Verhältnis zwischen Bund und
‚ändern, das Gesetz über die Errichtung einer Noten-‚ank
 endlich sollte die Stabilisierung der Währung
ınd die Gründung einer österreichischen Nationalbank
möglichen.
Aber alle Mühen vermochten augenscheinlich die
&amp;lt;atastrophe nur zu verzögern, nicht, sie aufzuhalten.
m Sommer 1922 ging der Verfall der Krone und
las Steigen der Preise immer rascher vor sich. Kine
ußerordentliche Tat war nötig. Sie erfolgte in dem
\ufbauwerk vön Genf. Die Siegermächte konnten
{azu gebracht werden, für eine Anleihe von 650
Millionen Goldkronen zur wirtschaftlichen und finanziellen
 Wiederaufrichtung Oesterreichs die Garantie
zu übernehmen. Die schweren Pflichten, die Oestereich
 aus der Genfer Vereinbarung erwuchsen, ins-»esondere
 die Unterwerfung unter die auswärtige
7inanzkontrolle, verlangten auch von der Volksvertreung
 eine gewisse Selbstverleugnung im Dienste des
Vaterlandes. Bis zur Herstellung des Gleichgewichts
m Budget, wofür ein Zeitraum von zwei Jahren vorzesehen
 war, sollte jede österreichische Regierung be-‚ollmächtigt
 sein; alle zur Durchführung des Reformrogrammes
 notwendig erscheinenden Maßnahmen
zu ergreifen, ohne neuerlich an das- Parlanent
 herantreten zu müssen. Der Nationalrat
‚eugte sich der Notwendigkeit und nahm das zeitlich
segrenzte Opfer einer gewissen Selbstausschaltung
ıuf sich. Er genehmigte das Aufbauprogramm und
‚ab der Regierung die geforderte außerordentliche
Vollmacht. Doch sicherte er sich ein bestimmtes Maß
‚on Finfluß durch die verfassungsmäßige Einrichtung
des „außerordentlichen Kabinettsrates“, der aus den
Bundesministern und 26 vom Nationalrat nach dem
Zrundsatz der Verhältniswahl gewählten Staatsräten
yjestand und der jene weitgehenden Vollmachten an
itelle der Regierung ausüben sollte. Zu Staats-:äten
 wählbar waren nur Mitglieder des Nationalrates
»der des Bundesrates und an den Abstimmungen des
‚außerordentlichen Kabinettsrates“ beteiligten sich
1ur die Staatsräte.
        <pb n="15" />
        Am 3. Dezember 1922 war das Aufbauwerk gesetzgeberisch
 endgültig "erledigt. Der Nationalrat hatte
seinen Teil zu der geschichtlich denkwürdigen Leistung
beigetragen, Oesterreich war gerettet. Einmal genehmigt,
 bedurfte das Aufbauwerk eigentlich finanzieller
Gesetze nur mehr im geringen Maße; abgesehen von
einem Gesetz über Zollerhöhungen waren lediglich
für die österreichische Nationalbank, die am I. Jänner
[023 ihre Tätigkeit aufnahm, Gesetze erforderlich.
Viel Mühe verwendete der erste Nationalrat während
der ganzen Gesetzgebungsperiode auf die Hebung
der österreichischen Volkswirtschaft. Eine große Zahl
von Handelsübereinkommen sollte den Warenverkehr
mit dem Auslande beleben, an den gemeinwirtschaftlichen
 Unternehmungen beteiligte sich der Staat mit
Kapitalseinlagen, vor allem aber wurde die Ausnützung
 der österreichischen Wasserkräfte durch mehrere
Gesetze auf das tatkräftigste gefördert. Die Wiener
und die Grazer Messe, die Bundesstraßen und die
Eisenbahnen genossen die Fürsorge des Staates. Die
Bahnen wurden durch Gesetz als eigener Wirtschaftskörper
 „Oesterreichische Bundesbahnen“ neu organisiert,
 der staatliche Kraftfahrbetrieb wurde eingerichtet.
Mehrere Gebührenbegünstigungen und das Vorkriegsschuldengesetz
 kamen der Wirtschaft im allgemeinen,
die Gesetze über den unlauteren Wettbewerb und über
das Hausiergewerbe dem Gewerbestande zugute. Zur
Beaufsichtigung des ganzen Bankwesens wurde die
Bankkommission eingesetzt. Das Ernährungswesen
wurde anfänglich noch staatlich geregelt durch Vorschriften
 über den Verkehr mit Getreide und Mahlprodukten
 und über die Staffelung der Lebensmittelpreise;
 für die Landwirtschaft wurden Gesetze über
die Ablösung von Pachtgründen und von Zinsgründen
sowie über das Geldausgedinge beschlossen.
Groß war die Zahl jener Gesetze, die der sozialer.
Fürsorge gelten. In allen Zweigen der Sozialversicherung
 und in der Invalidenfürsorge wurden Verbesserungen
 vorgenommen, die Gewerbeinspektion wurde
ausgestaltet, der staatliche Wohnungsfonds in einen
Wohn- und Siedlungsfonds umgebildet, das Mietenund
 das Wohnungsanforderungsgesetz verabschiedet.
Der Privatangestellten, der Schauspieler, der Hausbesorger,
 der Gutsangestellten wurde in eigenen Gesetzen
 gedacht, ebenso der Kriegerwaisen und Invalidenkinder;
 die Verabreichung geistiger Getränke an
Jugendliche wurde eingeschränkt und die Schülerausspeisung
 unterstützt. Wiederum mußte auch den
öffentlichen Angestellten aller Art und den Pensionisten
 mit Gesetzen beigestanden werden, insbesondere
 wurde eine große Besoldungsreform für die
Bundesangestellten erledigt. Dem kulturellen Aufbau
dienten mehrere Gesetze zur Verbesserung der Schulverhältnisse,
 insbesondere auch der F ortbildungsschulen,
 ferner ein Denkmalschutzgesetz. Gerichtsentlastungsnovellen
 und ein Gesetz: über die Gewerbegerichte
 sollten das Justizwesen, ein neues Preßzesetz

 das Österreichische Preßwesen reformieren.
Gegen die Preistreiberei und den Schleichhandel traf
ain Sondergesetz geeignete Vorkehrungen.
Auch an der Verfassung wurde weiter gearbeitet.
Das Burgenland mußte in den staatlichen Organisnus
 eingefügt werden, Organisation und Verfahren
les Verfassungsgerichtshofes und die Finrichtung des
Volksbegehrens wurden in ausführlichen Gesetzen neu
zeordnet. Das Wehrgesetz erfuhr einige Änderungen,
wobei an die Stelle des Zivilkommissariats im Bundesninisterium
 für Heereswesen eine ständige Par-‚amentskommission
 für Heeresangelegenheiten
 errichtet wurde, die berechtigt ist, in die
Verwaltung der Heeresangelegenheiten Einblick zu
aehmen. Sie besteht aus drei Mitgliedern des National--ates
 .oder Bundesrates, die der Nationalrat aus seinen
Jlrei stärksten Parteien wählt. Kurz vor dem Ende
der Tagung, die 210 Vollsitzungen umfaßte, bestellte
ler Nationalrat noch das eigene Haus durch Ändeungen
 an der Wahlordnung (Gesetz vom IL. Juli
‚023, BGBL. Nr. 367): Künftig werden nur 165 Abgeordnete
 (statt 183) in 25 Wahlkreisen gewählt. Die
Zahl der Abgeordneten jedes Wahlkreises wird in
der Weise berechnet, daß die Bürgerzahl Österreichs
Jlurch 165 geteilt und jedem Wahlkreis so oft
ein Abgeordnetensitz zugewiesen wird, als die herausgekommene
 Zahl in der Bürgerzahl des Wahlkreises
anthalten ist. Zur genaueren verhältnismäßigen Ver-:eilung
 der Abgeordnetensitze werden die Wahlkreise
zu vier Wahlkreisverbänden zusammengefaßt, in
denen durch ein zweites Ermittlungsverfahren die
m ersten Ermittlungsverfahren nicht vergebenen Mandate
 (Restmandate) den einzelnen Parteien zugeteilt
werden.

Nationalrat, IL Gesetzgebungsperiode.
(20. November 1923 bis 18. Mai 1027.)

Es war ein innerlich gefestigtes Staatswesen, das
am 2I. Oktober 1023 die Wahl des zweiten National--ates
 vornahm — die erste Wahl, die für das gesamte
Bundesgebiet gleichzeitig und einheitlich stattfinden
konnte. Von den Gewählten waren 82 Christlich-;oziale,
 68 Sozialdemokraten, 10 Großdeutsche,
5 Landbündler. 25 Abgeordnetensitze waren erst im
zweiten Ermittlungsverfahren vergeben worden.
Zum Präsidenten des zweiten Nationalrates wurde
VMiklas, zum zweiten Präsidenten Eldersch, zum
dritten Dinghofer gewählt; an Stelle des letzteren
irat später Dr. Waber. Politisch wurde das System
der Koalition zwischen Christlichsozialen und Großdeutscher
 Volkspartei fortgesetzt. Dank der Sanierung
war der Nationalrat von vielen drückenden Sorgen
befreit und seine Tätigkeit, die Gesetzgebung und
die politische Leitung des Staates, bewegte sich mehr
im normalen Geleise. Daß die vorhandenen politischen
“egensätze trotzdem unverhüllt zutage traten und
        <pb n="16" />
        öfters zu schärfsten Auseinandersetzungen führten,
lieferte im Grunde nur den Beweis für die eingetretene
 Festigung des Staates. Er ertrug auch die
leidenschaftlichsten innerpolitischen Kämpfe in dieser
aus anderen Gründen wirtschaftlich so schweren Zeit,
ohne Schaden zu nehmen. Mit I. Jänner 1925 erloschen
 die außerordentlichen Vollmachten der Regierung
 sowie die Funktion des außerordentlichen
Kabinettsrates und das Parlament trat wieder in seine
unbeschränkten Rechte, wenn auch die Auslandskontrolle,
 ursprünglich mit aller Schärfe wirkend,
aber bald wesentlich gemildert, noch einige Zeit andauerte.

Der Beitrag des Gesetzgebers zum Aufbau Österreichs
 war in diesem Zeitabschnitt wieder reichlich
zenug. Nicht an Zahl, aber an Bedeutung stehen an
der Spitze die finanzpolitischen Gesetze verschiedener
Art. Die Stabilisierung des Geldwertes ermöglichte
die Ausprägung von Silbermünzen und den Übergang
 zur Schillingswährung. Das Steuer- und Gebührenwesen
 wurde reformiert durch eine Umsatzsteuer-,
 eine Körperschaftssteuer-, eine Gebührennovelle,
 zwei Personalsteuernovellen, von kleinen
Gebührengesetzen abgesehen. Das wichtige Finanzverfassungs-
 und das Abgabenteilungsgesetz erfuhren
mehrmals Änderungen. Ersparungszwecken dient das
Gesetz über die Aufhebung der gebührenfreien Benützung
 der Postanstalt, eine Novelle über den Angestelltenabbau
 und das Verwaltungsersparungsgesetz.
Die Postsparkasse wurde durch ein Gesetz auf neue
Grundlagen gestellt.
Der Nationalrat unterließ es nicht, die bedrängte
Volkswirtschaft nach Kräften zu beleben und zu fördern.
 Er erledigte wieder eine größere. Zahl von
Handelsabkommen und ein Gesetz zur Förderung
der Ausfuhr nach Rußland, er bewilligte Beiträge zu
Straßenbauten und beschleunigte durch mehrere Gesetze
 die Elektrifizierung der österreichischen Eisenbahnen,
 für Investitionen wurden Steuerbegünstigungen
 genehmigt. Das handelspolitische Verhältnis zum
Ausland wurde durch die Schaffung eines neuen autonomen
 Zolltarifes auf neue Grundlagen gestellt.
Im Interesse der Landwirtschaft wurde ein Weingesetz,
 wurden Gesetze über die Agrarbehörden,
über die Abwehr des Kartoffelkrebses, über die
Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke,
über das Verfahren der Agrarbehörden in Angelegenheiten
 der Bodenreform verabschiedet und
mehrere Flußregulierungen bewilligt. Die österreichischen
 Bundesforste wurden als Wirtschaftskörper
organisiert. Der abgeschlossene Weltpostvertrag, das
Telegraphen-, das Bankhaftungs-, das Goldbilanzengesetz
 berühren alle Zweige der Österreichischen
Wirtschaft. Von wirtschaftlicher Tragweite waren auch
die Übereinkommen, die mit mehreren Staaten über
die Regelung der Vorkriegsschulden getroffen wurden,
nicht minder die Abänderung der Ausgleichs- und

ler Konkursordnung und das Leibrentnergesetz. In
Jer Mietengesetzgebung erfolgten geringe zeitgemäße
Änderungen.
Die soziale Fürsorge fand auch im zweiten
Vationalrat einen bereitwilligen Förderer. Er geı1ehmigte
 nicht nur internationale Übereinkommen
;ozialpolitischen Inhaltes, sondern beschloß auch wie-Jer
 eine größere Zahl von einschlägigen Gesetzen,
;o einige zur Fortführung der Arbeiterversicherung,
in Gesetz über die Angestelltenversicherung, über
die Notarversicherung, ein Krankenorganisationsge-;etz,
 schließlich das große Gesetzgebungswerk der
Arbeiterversicherung. Der Zweck des Inlandırbeiterschutzgesetzes
 erhellt aus seinem Namen. Zusunsten
 der Bundesangestellten wurde unter anderem
vieder ein großes Gehaltsgesetz erledigt. In diesem
/usammenhang ist auch zu erwähnen, daß bei dem
;treik der Post- und Telegraphenbediensteten im
Dezember 1923 ein vom Finanzausschuß des National-‚ates
 eingesetzter Unterausschuß mit Erfolg zwischen
lem Bund und seinen Angestellten vermittelte. Für
lie Volksgesundheit wichtig sind die Gesetze über
lie Regelung des Hebammen- und des Ammenvesens.

Die Unvollständigkeit, an der die Verfassung und
‚esonders die Verwaltung Österreichs noch immer
itt, konnte in dieser Gesetzgebungsperiode zum
zrößten Teil behoben werden. Durch eine Gruppe
nnerlich zusammen gehöriger grundlegender. Gesetze
‚om Jahre 1025 wurde die Verfassungs- und
/erwaltungsreform, eine große gesetzgeberische
‚eistung, geschaffen. Im Zusammenhang mit der Rearm
 wurden für den Rechnungshof neue gesetzliche
/orschriften getroffen. Später war auch der Verassungsgerichtshof
 wieder Gegenstand eines Gesetzes,
las sich unter anderem mit der Anfechtung von
Wahlen und mit der Erklärung des Mandatsverlustes
‚owie mit der Anklage der Vertretungskörper gegen
»berste Bundes- und Landesorgane beschäftigt.
Zwei vom Nationalrat verabschiedete Gesetze “galen
 wiederum dem eigenen Haus. Das eine ist das
Jnvereinbarkeitsgesetz vom 30. Juli 1025 (BGBl.
Nr. 204); es erklärte für Mitglieder des Nationalrates
ınd des Bundesrates und andere öffentliche Funktio-‚äre
 bestimmte leitende Stellungen in Erwerbsunterıehmungen
 für unvereinbar mit ihrer Funktion, Zur
"ntscheidung zweifelhafter Fälle wählt der Nationalat
 und der Bundesrat je einen Unvereinbarkeitsaus-&amp;lt;huß.
 Das zweite Gesetz (vom 20. Dezember 1926,
3GBL Nr. 7 ex 1927) festigt in Anlehnung an eines
ler Verwaltungsgesetze das Budgetrecht des National-:ates
 durch die Vorschrift, daß selbst bei Gefahr im
V/erzuge eine vom Nationalrat noch nicht bewilligte
Jundesausgabe, sofern sie eine Million Schilling nicht
ıbersteigt, an die Zustimmung des Hauptausschusses
seknüpft ist, vorbehaltlich der nachträglichen Ge-1‚ehmigung
 des Nationalrates.
        <pb n="17" />
        Der zweite Nationalrat lebte seine Tage nicht zu
nde, da er seine vorzeitige Auflösung beschloß.
Am I. April 10927 war die letzte, die 187. Sitzung.
Am 24. April ging die Neuwahl vor sich.

Nationalrat, Ill. Gesetzgebungsperiode.
(Seit 18. Mai 1027.)

Der Wahlkampf war mit großer Leidenschaft geführt
 worden. Es erhielt die Einheitsliste 85 Abgeordnetensitze,
 und zwar die Christlichsoziale Partei 73,
die Großdeutsche Volkspartei 12; die Sozialdemokratische
 . Partei erhielt 71, der Landbund Oo Sitze,
13 Mandate davon waren erst im zweiten Ermittlungsverfahren
 zugeteilt worden. Unter den Gewählten
befanden sich 6 Frauen. Das politische System der
Regierungskoalition, das durch das Wahlbündnis bestätigt
 und neu gekräftigt war, wurde auf breiteste
Grundlage gestellt dadurch, daß jetzt auch der Landbund
 in der Regierung einen Vertreter erhielt. Präsident
 wurde wieder Miklas, zweiter und dritter
Präsident Eldersch und Waber.
Infolge der Kürze der Zeit hat der dritte Nationalrat
 erst eine bescheidene Zahl von Gesetzen erledigen
können, und zwar hat er sich besonders in Wirtschaftsfragen
 als Gesetzgeber betätigt. Außer einigen
Handelsabkommen und einem internationalen Übereinkommen
 über den Fisenbahnverkehr wurden drei
Zolltarifnovellen angenommen, die der österreichischen
Produktion erhöhten Schutz angedeihen lassen. Für
die Landwirtschaft wurden ein neuerliches Gesetz
zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und Gesetze
über die Beendigung der Wi iederbesiedlung und
Luftkeuschenablösung beschlossen. Die Flektrizitätswirtschaft
 zu fördern und sonstige Investitionen
zu. erleichtern, wurden neuerdings Steuer- und Gebührenbegünstigungen
 genehmigt. Das Handelsgesetz,
das Patent- und das Markenschutzgesetz, die Gewerbeordnung
 und das Goldbilanzengesetz wurden
novelliert, endlich eine umfassende Eisenbahnverkehrsordnung
 angenommen.
Auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge beschloß
 der Nationalrat unter anderem zwei Novellen
zum Angestelltenversicherungsgesetz und einige Novellen.
 die die Kinderarbeit beschränken. Besonders

hervorgehoben aber sei das bedeutsame und umfangreiche
 Gesetz über die Versicherung der Landarbeiter.
Für alte arbeitslose Hausgehilfen wurde eine Altersfürsorge
 geschaffen, für jugendliche Rechtsbrecher eine
zweckmäßigere Behandlung eingeführt. Den Staatsangestellten
 wurde eine. neuerliche Gehaltsregelung
zugebilligt. Verfassungsrechtlicher Natur sind einige
Aenderungen, die der Nationalrat am Geschäftsordıungsgesetz
 vorgenommen hat. (Gesetz vom I. Februar
028, BGBl. Nr. 62.) Der geheime Charakter der
Verhandlungen des Hauptausschusses wird wesentlich
ängeschränkt und für eine Reihe in einem besonderen
Gesetz. aufgezählter Verhandlungsgegenstände die
Sffentliche Beratung zur Regel gemacht.
Trotz der Kürze der Zeit war es dem dritten Na-:jonalrat
 schon vergönnt, auch an zwei bedeutsamen
zesetzgeberischen Aufgaben kultureller Art mitzuwirken.
 Die eine ist die teilweise: Neuordnung des
österreichischen Schulwesens, die durch die beiden viel
aımstrittenen Gesetze, das Mittelschul- und das Hauptschulgesetz,
 getroffen wurde. Die zweite ist die einschneidende
 Reform des Strafrechtes, ein großes
Werk, das im engsten Finvernehmen mit dem
Deutschen Reiche geschaffen wird, eine Riesenarbeit,
lie schon weit vorgeschritten ist und, wie zu erwarten
steht, in nicht zu ferner Zeit zu einem glücklichen
Abschluß gebracht werden dürfte.
Aber auch die innere und äußere Politik im allgemeinen
 hat der dritte Nationalrat einige Male zum
Gegenstande sehr beachtenswerter, freilich bisweilen
auch bewegter Debatten gemacht, unter denen einerseits
 jene über die Katastrophe des 15. Juli 1027,
ındrerseits die große einmütige Kundgebung in der
Südtiroler Frage (Februar 1928) an erster Stelle zu
aennen sind. Und als im Oktober 1928 die inneroolitischen
 Spannungen wieder einen gewissen Höhepunkt
 erreicht hatten, entsprangen einer Initiative des
Parlamentes die Verhandlungen, die die Regierung
mit den: parlamentarischen Parteien einleitete, um die
innere Abrüstung in die Wege zu leiten.
So steht am Ende des von reicher friedlicher Aufbauarbeit
 erfüllten, aber auch von Kampf und Streit
aicht verschonten ersten Jahrzehnts österreichischer
Parlamentsherrschaft der von allen Parteien bekundete
ernste Wille zum Frieden, ein glückverheißendes
Omen für die Zukunft unserer Republik.
        <pb n="18" />
        ZEHN JAHRE WIEDERAUFBAU DER CHRISTLICHSOZIALEN
PARTEI
Von Abgeordneten Dr. Franz Odehnal, Bundesminister a. D.

Am 12. November 1918 wurde „Deutsch-Oesterreich”
als demokratische Republik ausgerufen und der Anschluß
an das Deutsche Reich proklamiert. Am gleichen Tage
hielt das alte österreichische Parlament unter völliger
Teilnahmslosigkeit der Abgeordneten seine letzte Sitzung
ab. Das neue Deutsch-Oesterreich wurde nicht unter
himmelstürmendem Jubel gegründet; trübe und ernst
war die Stunde, in der dieser Staat geboren wurde.
Verstümmelung und äußerer Zwang bestimmte die innere
Struktur, aber auch die neue Staats- und Regierungsform,
 in die sich die Christlichsoziale Partei in der Erkenntnis
 der unabweislichen Notwendigkeit, trotz Ueber-‚jeferung
 fügte, entschlossen und ehrlich bereit, ihre
ganze Kraft in den Dienst des neuen Staates zu stellen,
der doch die alte, liebe Heimat geblieben war.
Es folgten Monate schärfster Not. In dieser Zeit trat
die Christlidhsoziale Partei am 25. Dezember 1018 mit
ihrem Wahlprogramm für die Konstituierende Nationalversammlung
 hervor. Der Wahlkampf war hart und
arbittert (Abg. Miklas wurde verwundet), er wurde aber
mit großer Kraft geführt. Auch die Frauen, die auf
Grund des am 18. Dezember 1918 beschlossenen Wahlgesetzes
 zum erstenmal zur Urne schritten, betätigten
sich daran in mustergültiger und unerschrockkener Weise,
Am 16. Februar 10190, dem Wahltag, erhielt die Christlichsoziale
 Partei mit 1L068.382 Stimmen 63 Mandate. Durch
die später erfolgte Ernennung der Abgeordneten für
die Gebiete, die die Wahl nicht durchführen konnten
(Südsteiermark und Südtirol) erhielt die Partei noch
6 Mandate, so daß sie in der Konstituierenden Nationalversammlung
 über 69 Sitze verfügte. Dieser Erfolg war
zweifellos der grundsätzlichen Finstellung der Partei zu
danken, die sich eben niemals darauf beschränkt hat,
das Interesse einer Bevölkerungsschichte allein zu vertreten.
 Es liegt in ihrer Natur und Aufgabe, das christliche
 Volk als Ganzes zu erfassen und im Rahmen der
Parteigrundsätze die Verschiedenheiten und besonderen
Interessen der Gruppen tunlichst auszugleichen. Diese
ebenso schwierige, als notwendige Aufgabe hat die
Christlidchsoziale Partei auch veranlaßt, nach der Wahl
nit den Sozialdemokraten, die 72 Mann stark in die
Konstituierende Nationalversammlung einzogen, eine
Koalition einzugehen und damit die einzige Möglichkeit
 zu schaffen, in Oesterreich parlamentarisch zu
zegieren und die Rätediktatur zu vermeiden, die rund
um uns aufgeflammt war.
Am 928. Februar 10109 stellte die Christlichsoziale Partei

ein Aktionsprogramm auf, das folgende Hauptpunkte
‚einhaldet: Bewahrung der deutschen Siedlungsgebiete
‚or Fremdherrschaft, Bekämpfung der Geldentwertung,
Criegsgefangene, Verfassung, Selbständigkeit der Länder,
sute Beziehungen zu den Nachfolgestaaten, volkswirtchaftlich
 produktive Tätigkeit für Alle (Gewerbe, Handel
‚andwirtschaft, Industrie, Bergbau), Ausbau der sozialen
‘esetzgebung.
Die am 4. März I019 tagende I. Sitzung der Kontituierenden
 Nationalversammlung wählte zu einem
ler drei gleichberechtigien Präsidenten den christlichozialen
 Landeshauptmann von Oberösterreich Hauser
ınd stellte dem sozialdemokratischen Kanzler Renner
len cristlichsozialen Bauern Dr. Jodok Fink als Vize-„anzler
 zur Seite. Aber bald, noch während Dr. Renner
ı St. Germain um die äußere Gestaltung des neuen
'taates kämpfte, begannen die Arbeiten, die dem Staat
ie definitive Verfassung geben sollten. Die Christlichnziale
 Partei befaßte sich in intensivster Weise mit
ıeser grundlegenden Frage und brachte schon am
4. Mai 1919 durch den Klub einen Entwurf „Verfassung
{es deutschen Bundesfreistaates Oesterreich” zur Vorıge.
 Neben diesen grundlegenden Arbeiten ging der
:ampf gegen die, nach dem Programm und der Ein-‚ellung
 der Christlichsozialen Partei allzu weitgehenden
hulreformatorischen Bestrebungen, wie Abschaffung der
Jatura, weiter der Kampf für die christliche Einehe,
ıer Kampf um die Aufhebung der Zentralen, weiter und
&amp;gt; wurde auch an dem Ausbau der Organisation beonders
 bei den Bauern, den Gewerbetreibenden und
{en Frauen gearbeitet. Aber auch sonst fehlte es nicht
ın Schwierigkeiten. Die steigende Not führte zu Unruhen,
lie von den Kommunisten ausgenützt, schließlich in dem
»lutigen Junisonntag 1919 gipfelten. Da standen die
hristlichsozialen Bauern Niederösterreichs am 20. Juni
n einer Massenkundgebung gegen die Rätediktatur auf.
Die am 2. Juni 1919 erfolgte Ueberreichung der Friedens-»edingungen
 zeigte. mit aller Eindeutigkeit den Verıichtungswillen
 der Sieger. In diesem Zeitpunkt erließ
lie Christlichsoziale Partei einen Aufruf „An die Christen
ıller Nationen” und die österreichischen Bischöfe wandten
‘ich mit einem Appell an den Papst.
Am 20. Juli 1919 erfolgte die Ueberreichung der endzültigen
 Friedensbedingungen, die die bekannten Abretungen
 enthielten; am 2. September 1919 die Veber-‚eichung
 des Friedensvertrages, den das Parlament am
» September mit einer Reihe von Verwahrungen annahm.
        <pb n="19" />
        Präsident Hauser faßte die ganze furchtbare Lage, :zugleich
 aber das eiserne Verantwortungsbewußtsein der
Christlichsozialen Partei damals in die Worte zusammen:
„.. Wir sind gezwungen, unser eigenes Todesurteil zu
anterschreiben, es bleibt nichts anderes übrig, wir
müssen...”

Die Kämpfe in der Sozialisierungsfrage waren der
Ausgangspunkt für die nach dem Friedensschluß am
17. Oktober 1919 neuerlich eingegangene Koalition mit den
Sozialdemokraten. Grundlage dieser Koalition war ein
Vertrag, in welchem bindende Abmachungen betreffend
lie Finanzreform, die Verfassung und Verwaltung, die
Räteorganisation, den Schutz der staatsbürgerlichen
Rechte, die Kommandogewalt bei der Wehrmacht usw.
getroffen worden waren. Am gleichen Tage wurde
neuerlich eine Regierung Renner gewählt, mit dem
hristlichsozialen Nationalrat Dr. Mayr als Staatssekretär
für die Verfassung. Neben den Verfassungsarbeiten war
3s auch das neue Wehrgesetz, an dem die Partei in
hervorragender Weise mitarbeitete und bei dem Doktor
Mataja als Referent bestellt wurde.
Der für den 28. Februar 1920 einberufene Reichsparteitag
 hatte ausgiebige Arbeit zu leisten. Er fand
;einen Abschluß in der am 2. März 10920 erfolgten Wahl
Kunschaks zum Parteiobmann. Diese mit Stimmeneinhelligkeit
 erfolgte Wahl war ein Ausdruck des unbedingten
Vertrauens in den christlichsozialen Arbeiterführer, ein
Zeichen der Zusammenarbeit der Partei in Wien und in
den Ländern.
Am 7. Juli 1920 wurde für die Uebergangszeit bis zu
den am 17. Oktober 1920 stattfindenden Wahlen, das
am Parteitag lebhaft diskutierte Proporzkabinett Mayr-Hanusch
 gewählt, dem der bisherige Kanzler Renner als
Staatssekretär für Aeußeres angehörte. Die Zeit vom
August 1920 an gehörte dann der Wahlbewegung, die
alles in ihren Bann zog; und doch wurde am I. Oktober
(920 die Verfassung erledigt, durch welche Mayr in
unermüdlicher Arbeit alle Hindernisse überwindend
seinem Vaterland, dem nunmehrigen „Bundesstaat Oesterreich”,
 die Grundlage des Bestandes gegeben hat; Wien
wurde dadurch ein selbständiges Bundesland.
Den Lohn für alle diese Arbeit im Dienste des Volksganzen‘
 bringt‘ der Wahltag, der 17. Oktober 1920 mit
32 christlichsozialen Mandaten, auf Grund von 1.204.012
Stimmen, denen 66 sozialdemokratische Mandate auf
Grund von 1,022.660 Stimmen gegenüberstehen. Der
neue Nationalrat tritt zum erstenmal am 10. November
1920 zusammen und wählt den Christlichsozialen Doktor
Weiskirchner zu seinem Präsidenten. Der Bundessanzler
 der am 20. November gewählten Bundesregierung
Jesterreichs ist der christlichsoziale Innsbrucker Univer-Sitätsprofessor
 Dr. Michael Mayr. Am 8. Dezember
wurde Dr. Ignaz Seipel zum Obmann der Christlichsozialen
 Vereinigung gewählt, eine Stelle, die er bald
mit der führenden in der Regierung vertauschen sollte.
Der Regierung Mayr war 1921 Schober gefolgt, der trotz
aller Versuche, Bemühungen und Versprechungen die
notwendige Auslandshilfe nicht erlangen konnte. Es
schien die letzte Stunde Oesterreichs geschlagen zu
haben. das Vertrauen in die Bestandsfähigkeit des

ungen Staates war in seinen Grundfesten erschüttert.
Die Flucht vor der Krone war allgemein.
In dieser Lage berief nach der am 24. Mai erfolgten
JDemission Schobers die Christlichsoziale Partei, ihrer
Verantwortung als der größten Partei des Nationalrates
wohl bewußt, ihren Führer Dr. Seipel an das Steuer
des Staates. Es gehörte zweifellos großer Mut dazu,
ıhne jede Machtmittel, im bloßen Vertrauen auf die
Kraft der Idee diese Aufgabe zu übernehmen.
Am 25. Mai 1922 bereits hatte Dr. Seipel der Christichsozialen
 Vereinigung ein Aufbauprogramm vorgelegt,
las in den Grundzügen folgende Punkte enthielt: Aufıahme
 von Auslandskrediten, Bestrebungen der Regierung
jei der Reparationskommisston in Paris die Zurücktellung
 der Pfandrechte zu erreichen, eine ausländische
\nleihe als Grundstock für die zu errichtende neue
Jotenbank, Reform der Finanzverwaltung, Erhöhung der
Zundeseinnahmen, Selbstkostenbedeckung für die Bundes-‚etriebe,
 namhafte Ersparungen für den Bundeshaushalt
nnerhalb kürzester Frist, Sicherheiten für die zu errichende
 Notenbank, Verpflichtungen des Bundes, weder
:elbst Geld mit Zwangskurs auszugeben, noch die neue
3Zank für staatsfinanzielle Zwecke direkt oder indirekt in
\nspruch zu nehmen.
Die Christlichsozialen bildeten mit den Großdeutschen
ine Regierungsmehrheit und so wurde am 31. Mai 1922
las erste Kabinett Seipel von den nichtsozialdemokratichen
 Parteien des Nationalrates gewählt. So ernst die
Zeit war, politisch war doch ein Fortschritt erzielt worden,
lenn zum ersten Male einigten sic alle bürgerichen
 Gruppen des Nationalrates auf eine einheitiche
 Marschordnung.
Die Etappen Prag-Berlin-Verona sind noch in unser
ler Erinnerung und zuletzt Genf, wo der Bundeszanzler
 des kleinen armen Oesterreich mit der ganzen
Craft seiner Ueberzeugung am 6. September 1922 die
Notwendigkeiten zur Rettung des Landes und -damit auch
Mitteleuropas darlegte. Vorher schon hatte er die Noten-&amp;gt;resse
 stillgelegt und es waren auch andere Maßnahmen
zetroffen worden, um die Sanierung in Fluß zu bringen.
n einer geradezu aufreibenden Versammlungskampagne
»emühte sich Bundeskanzler Dr. Seipel dann auch, die
Zevölkerung für den Gedanken der Sanierung zu gewinnen.

Am 17. April 1923 wurde dann das zweite Kabinett
yeipel gewählt, bedingt durch die Verminderung der
/linisterien.
Mitten in die Auswirkungen der Sanierung wurden
ım 2% Oktober 1923 Neuwahlen durchgeführt, die
olgende Ergebnisse brachten: 82 Christlichsoziale
490.870 Stimmen, I5 Großdeutsche und Landbund
122,600 Stimmen, 68 Sozialdemokraten 1.311.870 Stimmen.
Von den alten Kämpfern der Christlichsozialen Partei
1at Dr. Weiskirchner, der verdiente Kriegsbürgerneister
 Wiens, der Präsident des alten und auch des
ı1euen Parlamentes, nicht mehr kandidiert, er setzte sich
zur wohlverdienten Ruhe. Präsident des neugewählten
Jauses wurde der Christlichsoziale Wilhelm Miklas.
n der weiteren Folge kam es zu dem Attentat auf
Dr. Seipel, das ihn durch Monate von jeder Tätigkeit
ernhielt,
Am 30. September 1024 erst konnte Seipel, der Mann
        <pb n="20" />
        mit der eisernen Willenskraft zum erstenmal wieder ins
Parlament kommen und am 7. November 1924 demiszionierte
 das Kabinett Seipel. Es folgte am 20. November
[924 das Kabinett Ramek, das durchaus im Seipelschen
Geiste weiterwirkte, bis am 20. Oktober 1926 abermals
Dr. Seipel die Regierung übernahm.
Dr. Seipel führt die Regierung noch heute, da auch
die Wahlen vom 24. April 1927 keine Kursänderung
brachten. Mit Ausnahme der Landbündler bildeten die
Bürgerlichen eine geschlossene Front, die FEinheitsliste,
und es war wieder die Christlichsoziale Partei, die dem
Gedanken der Volksgemeinschaft damit die größten
Opfer brachte. Das Wahlergebnis war: 1.753.346 Stimmen
der Einheitsliste, 220.977 Stimmen des Landbundes,
‚539.088 Stimmen der Sozialdemokraten. Auf Grund
dieses Verhältnisses ist die Verteilung der Mandate des
‚etzigen Nationalrates folgende: 85 Einheitsliste, 9 Landbund,
 71 Sozialdemokraten.
Was die Organisation der Partei anlangt, so ist sie
entsprechend ihrer förderalistischen Gliederung auf
den Landesparteiorganisationen aufgebaut. Zur
Jahreswende 1024 wurde unter Dr. Seipel als Parteiobmann
 das Generalsekretariat geschaffen, das von seinem
kongenialen Mitarbeiter Schönsteiner eingerichtet wurde.
Aufgabe des Generalsekretariates, dem ein cristlichsozialer
 Nachrichtendienst angegliedert wurde, ist es vor
allem, die ständige Fühlung mit den Landesparteileitungen
und der christlichsozialen Presse in den Ländern auf-;echtzuerhalten
 und so den frischen Blutkreislauf zwischen
den Gliedern und dem Herzen zu sichern.
Schönsteiner ist am 2. April 1928 gestorben, sein Werk
aber lebt weiter; der Generalsekretär der Partei ist derzeit
 Minister a. D. Dr. Odehnal. Der Parteitag vom
2. Februar 1026 hat die Parteisteuer und die Neubearbeitung
 des Parteiprogramms ‚beschlossen. Letzteres
wurde nach eingehenden Beratungen in den verschiedeaen
 Parteiinstanzen am 29. November 1926 durch den
Gesamtparteirat beschlossen.
Das Programm enthält folgende Grundsätze:
Als Volkspartei betrachtet die Christlichsoziale Partei
alle Berufsstände grundsätzlich als gleichberechtigte Glieder
der Volksgemeinschaft. Sie verlangt aber auch von allen
Ständen, daß sie ihre besonderen Interessen mit den
Anforderungen des Gesamtwohles in Einklang bringen

ınd daß jeder Stand für die Bedürfnisse und Rechte der
ınderen Stände ein wohlwollendes Verständnis besitze.
jie erblickt das Ziel der Politik in dem‘richtigen Aus-;leich
 der berechtigten Interessen aller Teile
{es Volkes und lehnt den Klassenkampf ab. Sie verangt
 Schutz des keimenden Lebens, sie fordert den
ittlichen und rechtlichen Schutz der Frau, den sittlichen
nd leiblichen Schutz der Jugend, religiös-sittliche Erjehung
 in Haus und Schule, Bekämpfung der öffentlichen
Jnsittlichkeit wie auch der schlechten Literatur und Presse.
jie fordert weiter ein in seinen Abstufungen‘ dem
jildungsbedürfnisse der verschiedenen Berufsstände und
ier Eigenart der verschiedenen Gebiete angepaßtes, im
Zeiste jedoch einheitliches, auf Religion und
/olkstum aufgebautes Schulwesen. Die Christichsoziale
 Partei besteht auf der Anerkennung des
‚echtmäßig erworbenen Privateigentumes, fordert
ber auch, daß beim Erwerb und Gebrauch der irdischen
Züter auf das Allgemeinwohl gebührende Rücksicht geı1ommen
 werde. Sie verlangt vollen Schutz der ehrichen,
 geistigen und manuellen Arbeit; sowohl
‚egen terroristische Behinderung als auch gegen selbstüchtige
 Ausbeutung. Gleichzeitig fordert sie den Ausjau
 der sozialen Gesetzgebung unter Bedachtıahme
 auf die Zeitumstände und die Leistungsfähigkeit
ler Wirtschaft und zweckentsprechende Förderung der
;ffentlichen und privaten Fürsorge.
Die Christlichsoziale Partei bekennt sich zum demo-&amp;lt;ratischen
 Staate und weist ‚mit Entschiedenheit
eden Versuch zur Aufrichtung einer Klassendiktatur
urück. Die Christlichsoziale Partei hält an der Ueber-‚eugung
 fest, daß das Zusammenwirken von Kirche
ınd Staat und deren gegenseitige Förderung im Ineresse
 beider gelegen ist. Da die Kirche dem Volke wie
lem Staate und der staatlichen Ordnung lebenswichtige
Dienste leistet, so verlangt die Christlichsoziale Partei
;hon aus diesem Grunde die Freiheit der Religionslehre
ınd -übung, dementsprechend Rechtsschutz für das
‚eligiöse Bekenntnis und die religiöse Betätigung, sowie
ıuch Freiheit der kirchlichen Organisationen. Schließlich
verlangt sie die Gleichberechtigung des deutschen Volkes
in der europäischen Völkerfamilie und die Ausgestaltung
des Verhältnisses zum Deutschen Reich auf Grund
des Selbstbestimmungsrechtes.
        <pb n="21" />
        ?hot. : Österr. Lichtbildstelle

DER NATIONALRAT

PRÄSIDIUM UND MINISTERBANK
Präsidium: Mitte: Präsident Wilhelm Miklas. Links: Zweiter Präsident Matthias Eldersch. Rechts: Dritter Präsident Dr. Leopold Waber
Rechts anschließend: Parlamentsdirektor Sektionschef Dr. Rudolf Czyhlarz und Parlamentsvizedirektor Ministerialrat Dr. Franz Brunner
Ministerbank (von links nach rechts): Andreas Thaler (Land- und Forstwirtschaft), Karl Vaugoin (Heereswesen), Karl Hartlehb (Vizekanzler), Dr. Ignaz Seipel (Bundeskanzler),
 Dr. Viktor Kienböck (Finanzen), Richard Schmitz (Unterricht), Dr. Franz Slama (Justiz), Dr. Josef Resch (Soziale Verwaltung)
In der Saalmitte am Stenographentisch (vorne links): Der Direktor des Stenographenamtes Hofrat Franst Heilig
        <pb n="22" />
        Phot.: Österr. Lichtbildstelle

DER NATIONALRAT
WÄHREND EINER SITZUNG

Rechte Seite (Christlichsoziale) und Mitte (Großdeutsche) des Hauses — Vorne rechts an der Ministerbank und in der Saalmitte Beamte des Stenographenamtes
        <pb n="23" />
        DER NATIONALR AUF
WÄHREND FINER SITZUNG

*hot.: Österr. Lichtbildstelle

Amalie Seidel, S.. 2 ır Heinrich Clessin, G. 4 01? Kunschak, Ch. 8 Rudolf
och, GG: 0, Franz Lüt” Aigner, Ch, 1 Dr. Karl Dre „al, Ch. 15 Anton Pirchegger
G Adolf Leskowein £* „18 Franz Bauer" Cha” . ıber. Ch. 22 Matthias Partik, *
f Josef Gritschacher, U. _—_- Ch. 95 **“ mann Kletzmayr, Ch.‘ “Alois Haue‘ AI "m. ©4520 Julius Raab, C %
30 Johann Heitzinger, Ch. 31 Franz Spalowsky, Ch. 32 Offo Volker, Ch. 33 Tr. Franz Odehnal, cn. 34 Josei Heigl, Ch. 35 Dr. Rudolf Ramek, un. 36 Johann “Cürtler, Ch.
37 Balthasap Gierliggge Chris Erich Knaußlich Go dicherh Wales 40. FragmOskerkkı Sb-ad Kumz Birhaumerd Gh. di&amp;amp; RudnlfcManbalter, dCb-Stanberapntenderzabek, Ch.
14 Franz Ertl. Ch. 45 Dr. Franz Hofer, Ch. 46 Dr. Franz Kolb. Ch. 47 Franz Mayrhofer, Ch. 48 Franz Brinnich, Ch. 40 Josef Teufl, Ch. 50 Josef Zauner, Ch. SI Dr. Kurt Schuschniooe.
 Ch. 52 Alois Burgstaller, Ch.

re Lt ea A Oraßdentach © — Qazialdemakrat
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        hot, : Österr. Lichtbildstelle

Otto: Glöckel, SS." 2 Karl Seitz, S. 3 Dr. Otto Baue
ı Dr. Wilhelm EMenbogen, S; 10 Albert Sever, S. H
[ueber SS; 17 Karl Pick, S. 18 Karl Leuthner, S. 19
obannes Schlesinger, S. 25 Dr. Ernst Hampel, G..26
ölzer, S. 32 Paul Richter, S. 33. Wilhelm Scheibeir
Veiser, S. 40 Rudolf Strunz, S. 41 Franz Plasser, .
Sbmetorfer. S 48 Anton Ebner, S. 40 Franz Mc“
A TAT Ga SS Dias Scingeberger. Sna

 *Bosr zust4Wotawa, GC. 7 Heinrich Clessin, G. 8. Prof. Josef Pichler, Ch.
4 Gabriele Proft, » 'eid&amp;amp;, S. 14 Dr. Leopold Waber, G; 15 Rudolf Zarboch; G:16 Anton
iedrich Austerlitz, S. 21 Mi. u# Eldersch, S. 22 Emmy Freundlich, S. 23 Marie Tusch, S. 24 Pal
. omas Rudolf. Klimano, GC. 28 Karl Volkert, S. 20 Karl Hohenberg, S. 30 Johann Smitka, S. 31 Johanfı
Zelenka, S. 35 Josef Tomschik, S, „36-Franz Domes, S. 37 Josef Zwanzger, S. 38 Norbert Horwatek, 5. 30 Kajetat
Wagner, G. 43 Alois Bauer, S. 44 Anton Hölzl, © 45 Eduard Rösch; S. 46 Josef Hartmann, S. 47 Hans Hari
57 Theodor Meißner, S. 51 Anton. Propst, S. 52 *lexander Hareter, S. 53 Georg Sailer, S. 54 Adolf Müller
&amp;lt;7 Felix Stika, S. 58 Hans Brachmann, $*%$9 Antoi“ Fall6:“$; “60 Hans Lagger, SO Toser Witrernige, S
inka Sit CR riathikkaezialung 6roßldeandghr  Sztgtiaäldentokraät. des Hances
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Linke Seite (Sozialdemokraten) und Mitte (Großdeutsche und Landbund) des Hauses
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        &amp;gt;hot. &amp;gt; Österr. Lichtbildstelle

DER. NATIONALRAT
WÄHREND EINER SITZUNG

Yie Mitte (Craßdentsche und Landhund) des Hause-
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        &amp;gt;hot. : Österr. Lichtbildstelle

DER NATIONALRAT
NÄHREND EINER SITZUNG

I Josef W “ink, Ch.
3 Paul R mann, S,
{5 Anton iger, Ch.
22 Franz ‚Ar, Tring © Streeruwitz,
 Ch. hacher, Rudolf Manhalte: Jr. Otto
Wagner, 1... — 4mister un . hael. Gt... Ch. 30-Franz Bind, Sm __ -Airtler, Ch.
12 Franz Frtl. Ch. 43 Vizekanzler Karl Hartleb, L. 44 Felix Pistor, L. 45 Josef Zangel, L. 46 Hubert Deal L. 47 Felix Bichl, L. 48 Simon Geisler. Ch. 40 Tasef Zauner. Ch.
RO Josef Wiesmaier. Ch. Die ER zent ud cLandkund) ‚des LlaksCHr. Ernst Schönbauer. 1.

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zz. Canßdeutsch  — 3 änılhind © — Sarzialdemakz.a+
        <pb n="28" />
        DER BUNDESRAT WÄHREND EINER SITZUNG

ı Georg Emmerling, 5. 2 Max Klein, 5. 3 Theodor Körner, 5. 4 Rudolf Müller, 5. 5 Anton Ofenböc, 5. 6 Dr. Franz
Rehrl, Landeshauptmann Die Säkzbiegä Chin? Hosefrdosdr,(Glrch Seide. BenterRicdrChnt’D MhökKarl Aubert Salzmann, Ch.
JO Johann Schorsch, S. It Hans Schabes, S. 12 Max Winter, S. 13 Raimund Sassik, S. 14 Franz Christoph, S. 15 Hans
Rotter, Ch. 16 Anton Schwarz, Ch. 17 Dr. Otto Ender, Landeshauptmann von Vorarlberg, Ch. 18 Dr. Emil Schneider, Ch,
19 Wilhelm Eich, S. 20 Anton Linder, S. 21 Ludwig Tuller, S. 22 Josef Sturm, Ch. 23 Josef Hauthaler, Ch. 24 Pau!
Bramböck, Ch. 25 Hans Hocheneder, Ch. 26 Josef Prantl, S. 27 Marie Beutlmayr, S. 28 Robert Preußler, Landeshauptmann-Stellvertreter
 von Salzburg, S. 29 Rudolf Burgmann, Ch. 30 Rudolf Büchler, Ch. 31 Laurenz Hugl, Ch. 32 Josef
Dengler, Ch. 33 Dr. Franz Hemala, Ch. 34 Anton Höpfl, L. 35 Theodor Berger, L. 36 Dr. Otto Lutz, G. 37 Dr. Karl
Gottfried Hugelmann, Ch. 38 Anton Stöckler, Ch. 39 Karl List, Ch.
Ch — Chrietlichsozial. S == Sozialdemokrat. L = Landbund. G == Großdeutsch.

, 2 und 3 Parlamentsstenographen. 4 Regierungsrat Änton Födisch (Vizedirektor des Stenographenamtes). 5 Bundesrat
 Josef Dengler (Schriftführer). 6 BunlisrdirMaen Klein CcMiulinndesmaofrat Ernst Heilig (Direktor des Stenographenamtes).
 8 Hofrat Wilhelm Fuchs. 9 Sektionschef Dr. Jakob Kowy. 10 Vizebürgermeister Georg Emmerling,
Vorsitzender-Stellvertreter des Bundesrates. II Ministerialrat Dr. Otto Des Loges, Kanzleidirektor des Bundesrates.
1 Prof Dr. Karl Gottfried Hugelmann. Vorsitzender-Stellvertreter des Bundesrates.
        <pb n="29" />
        DER BUNDESRAT WÄHREND EINER SITZUNG

Die Bundesräte, im Hintergrund (durch eine Barriere getrennt) Zuhörer

ie Präsidentenestrade des PBundesrate:
        <pb n="30" />
        DER BUNDESRAT

Der Bundesrat hielt seine Eröffnungssitzung am
ı. Dezember 1920 unter Vorsitz des vom Lande Wien
an erster Stelle in den Bundesrat entsendeten Bürgermeisters
 Jakob Reumann. Bis zum 9. November
[928 hielt der Bundesrat 130 Sitzungen ab. Er zog
1073 Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
 in meritorische Behandlung, während 130 Gezsetzesbeschlüsse
 lediglich zur Kenntnis genommen
wurden (Artikel 42, Absatz 5, des Bundes-Verfassungsgesetzes).

Gegen 27 Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates hat
der Bundesrat Einspruch erhoben, in 13 Fällen mit
vollem oder teilweisem Erfolge; in 5 Fällen hat der
Nationalrat Beharrungsbeschlüsse gefaßt, in den
übrigen Fällen wurde vom Nationalrat eine weitere
Verfügung nicht getroffen. 4 Gesetzesbeschlüsse des
Nationalrates wurden infolge des Ablaufes der achtwöchigen
 Frist ohne das Votum des Bundesrates
beurkundet und kundgemacht (Artikel 42, Absatz 4,
des Bundes-Verfassungsgesetzes). Regierungsvorlagen
sind dem Bundesrate 7 zugekommen und von ihm
auch erledigt worden. Anträge wurden 26 eingeoracht
 und hievon 9 erledigt. Anfragen an die Regierung

 wurden 65 gestellt, wovon 30 beantwortei
worden sind. Bittschriften (Petitionen) wurden 10 eingebracht.

Als Vorsitzende fungierten bisher: Jakob Reumann,
Wien, S.; Dr. Josef Pflanzl, Kärnten, G.; Julius
Lukas, Kärnten, S.; Johann Mayer, Niederösterreich,
Ch.; Josef Zwetzbacher, Niederösterreich, Ch.; Doktor
Josef Schwinner, Oberösterreich, Ch.; Dr. Franz Rehrl,
Salzburg, Ch. ; Dr. Anton Rintelen, Steiermark, Ch.;
Hans Hocheneder, Steiermark, Ch.; Dr. Richard
Steidle, Tirol, Ch.; Dr. Otto Ender, Vorarlberg, Ch.;
Johann Thullner, Burgenland, Ch.; Dr. Franz Reinrecht,
 Kärnten, Ch. ; Dr. Rudolf Beirer, Niederöster-:eich,
 Ch.; Dr. Karl Aubert Salzmann, Oberösterreich,
 Ch.; Olga Rudel-Zeynek, Steiermark, Ch.
Der derzeitige Vorsitzende ist Dr. Richard Steidle.
Als Vorsitzende-Stellvertreter des Bundesrates fungierten
 die Bundesräte Dr. Karl Drexel, Josef Gruber,
Georg Emmerling und Dr. Karl Gottfried Hugelmann.
Die beiden letzteren sind auch derzeit im Amte.
Die Kanzleigeschäfte des Bundesrates wurden bis
Ende 1024 durch Sektionschef Dr. Jakob Kowy, seither
 durch Ministerialrat Dr. Otto Des Loges besorgt.
        <pb n="31" />
        DIE ENTWICKLUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN
ARBEITERPARTEI
Von Sektionsrat Dr. Adolf Schärf.

Die „Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs”
 ist in der Republik die Nachfolgerin der „Sozialdemokratischen
 Arbeiterpartei in Oesterreich”, die von
Dr. Viktor Adler auf dem Hainfelder Parteitag in den
letzten Tagen des Jahres 1888 durch die Einigung der
sogenannten „Radikalen” und „Gemäßigten” begründei
worden war.
Auf dem Boden der durch den Zusammenbruch der
Monarchie geschaffenen Tatsachen waren es die sozialdemokratischen
 Abgeordneten des österreichischen Reichsrates
 gewesen, die zuerst den Ruf nach der Zusammenfassung
 der geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete
Desterreichs in einem republikanischen Staatswesen und
nach dessen Angliederung an das Deutsche Reich erhoben.
 Unter ihrer Führung, unter den Sozialdemokrater
Dr. Karl Renner als Staatskanzler und Karl Seitz als
Präsidenten, wurde das neue Staatswesen, die Republik
Deutschösterreich eingerichtet, in deren Regierung sie
während der Nationalversammlung der ersten zwei Jahre
die entscheidenden Staatsämter besetzten... Die Partei,
die bis dahin nicht einmal einen Bürgermeister in irgendeiner
 Gemeinde Oesterreichs zu stellen gehabt hatte, war
fast mit einem Schlage dazu berufen worden, nicht nur
die oberste Verwaltung der jungen Republik, sondern
auch die des größten Landes und vieler Hunderter von
Gemeinden, unter denen sich gerade die größten hefanden,
 zu übernehmen.
Die Funktion, die sie, ohne es zu wollen, aus ihrer
Grundeinstellung heraus im alten Oesterreich erfüllt hatte,
— ein Bollwerk der staatlichen Einheit zu sein, — fiel ihr
auch in der jungen Republik gegenüber den in mehreren
Ländern auftretenden Losreißungsbestrebungen zu.
Ihr aus den Zeiten der Monarchie übernommener
Parteiapparat erwies sich gerade bei solchen Anlässen
als ein bedeutsamer, den staatlichen Zusammenhalt ‘der
Republik verteidigender Organismus; dieser Organisationsapparat
 ist in den Jahren der Republik mächtig in die
Breite und Tiefe gewachsen. Waren es im Jahre 1013
89.673 Männer und Frauen gewesen, die auf dem Boden
des heutigen Oesterreich in der Sozialdemokratie organisiert
 waren, so stieg ihre Anzahl im Jahre 1919 auf
332.391, im Jahre 1921 auf 49LI160 (davon 118.002 Frauen).
im Jahre 1922 auf 553.022 (davon 131.018 Frauen); am
31. Dezember 1926 betrug ihre Mitgliederzahl 505.417
(davon 171.347 Frauen), ein Jahr darauf, am 31. Dezembeı
1927, besaß sie in 1562 „Lokalorganisationen”, die zu
143 Bezirksorganisationen zusammengefaßt sind, 660.586

Mitglieder, darunter 201.063 Frauen. Was diese Ziffern
bedeuten, ermißt man vielleicht erst recht, wenn man
erwägt, daß jeder zehnte Einwohner der Republik von der
Sozialdemokratischen Parteiorganisation erfaßt ist, daß von
der erwachsenen Bevölkerung, den Männern und Frauen
zwischen 20 und 70 Jahren, jeder vierte Mann und jede
zehnte Frau sozialdemokratische Parteimitglieder sind.
Dieser zahlenmäßigen Stärke ihrer Organisation ent-;pricht
 auch der Anteil der Sozialdemokraten an den
bei den Nationalratswahlen abgegebenen Stimmen, . der
im Jahre 1919 40°76°% betrug, nach einem Rückgang im
Tahre 1020 auf 35'090 °%, im Jahre 1923 auf 3960 % und
im Jahre 1927 mit 1,539.635 Stimmen auf 42'28% angestiegen
 ist.
Ueber den Rahmen einer Partei der industriellen und
gewerblichen Arbeiterschaft, die sie im alten Oesterreich
gewesen ist, ist die Sozialdemokratie weit hinausgewachsen.
Breite Schichten privater und öffentlicher Angestellter,
von landwirtschaftlichen Arbeitern, ja von Kleinbauern
und Gewerbetreibenden haben den Anschluß an sie
zefunden; ihre Vertreter sitzen heute in den gesetzlichen
Standeskörperschaften der Angestellten, der GewerberTeibenden
 und der Landwirte.
Das durch die geschichtliche Entwicklung überholte,
ıoch auf das „Hainfelder Programm” zurückgehende
‚Wiener Programm” aus dem Jahre 1901, dessen „Gegenwartsforderungen”
 zu einem Großteil erfüllt waren, wurde
m Jahre 1926 durch das „Linzer Programm” ersetzt.
In ihm setzt sich die Sozialdemokratische Partei die
Ueberwindung der kapitalistishen und den Aufbau
der sozialistischen Gesellschaftsordnung mit
den Mitteln der Demokratie zum Ziel. Das Linzer
Programm geht hiebei von einer Betrachtung der bestehenden
 Ordnung aus, in der es die Keime einer
;ozialistischen erblickt; es legt ein klares Bekenntnis zur
Jemokratie ab, von der nur im Falle eines gegenrevolutionären
 Putsches abgewichen werden dürfe: „Wenn
es aber trotz aller dieser Anstrengungen der sozialdemokratischen
 Arbeiterpartei einer Gegenrevolution der
Bourgeoisie gelänge, die Demokratie zu sprengen, dann
könnte die Arbeiterklasse die Staatsmacht nur noch im
Bürgerkrieg erobern. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei
 wird die Staatsmacht in den Formen der Demokratie
 und unter allen Bürgschaften der Demokratie
ausüben.”
Das Linzer Programm stellt, abgesehen von der Erkämpfung
 des Findzieles. eine Reihe von „Nächsten Auf-
        <pb n="32" />
        gaben” auf, die innerhalb der bestehenden kapitalistischen
Gesellschaftsordnung von der Sozialdemokratie vertreten
werden; unter ihnen fallen auf: Die Forderung nach
der Einheitsrepublik auf Grundlage demokratischer
Lokalverwaltung statt des Bundesstaates, nach der Demokratisierung
 der Verwaltung und der Rechtspflege
und schließlich die Forderung nach der Trennung der
Kirche vom Staate unter Betonung des Gesichtspunktes,
daß die Religion Privatsache jedes einzelnen sei.
Ueber den Uebergang von der kapitalistischen zur
sozialistischen Gesellschaftsordnung spricht sich das Programm
 aus: „Die Voraussetzungen für die Ueberwindung
der kapitalistischen Gesellschaftsordnung werden durch
die Entwicklung des Kapitalismus selbst geschaffen. Indem
die Entwicklung des Kapitalismus. den Kapitalisten in
einen bloßen Aktionär verwandelt, beraubt sie das
Kapitaleigentum seiner ursprünglichen Funktionen und
ermöglicht daher seine Aufhebung. Indem sie die Macht
über die ganze Volkswirtschaft in den Händen der Großbanken,
 der Kartelle und Trusts, der großen Industrieund
 Handelskonzerne konzentriert, ermöglicht sie es dem
arbeitenden Volke, durch Vergesellschaftlichung der durch
den Kapitalismus selbst konzentrierten Produktions- und
Tauschmittel die Macht. über seine Volkswirtschaft zu
erobern. Anderseits hat die Entwicklung des Kapitalismus
die Arbeiterbewegung hervorgerufen. Mit der Arbeiterbewegung
 entwickeln sich die Genossenschaften, die
gemeinwirtschaftlichen Anstalten, die Staats-und Gemeindebetriebe,
 so werden die Formen gesellschaftlicher Leitung
der Gütererzeugung und Güterverteilung entwickelt. Mit
lem Wachstum der Macht der Arbeiter wächst ihr Einblick
 in die Bedingungen der Produktion und erstarkt
das Gefühl ihrer Verantwortung vor der Volksgesamtheit
für den Gang der Produktion; damit wird es möglich,
das Kommando des Kapitals über die Produktion aufzuheben,
 ohne die Produktion selbst zu gefährden.
Zugleich entwickelt sich die Solidarität zwischen den
manuellen und den geistigen Arbeitern. Damit erst wird
die Voraussetzung entwickelt dafür, daß die geistigen
Arbeiter ihr Wissen und Können willig in den Dienst
des Aufbaues einer sozialistischen Gesellschaft stellen
und daß die manuellen Arbeiter der vom Kommando
des Kapitals befreiten geistigen Arbeit die ihrer würdige,
für die sozialistische Produktion unentbehrliche Stellung
innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der vergesellschafteten
 Betriebe zuerkennen. .
Werden so durch die Entwicklung des Kapitalismus
selbst die Voraussetzungen seiner Ueberwindung ‚geschaffen,
 so wird durch dieselbe Entwicklung seine Ueberwindung
 zur geschichtlichen Notwendigkeit.”
Der Sozialismus wird das Ausbeutungseigentum
 der Kapitalisten und der Großgrundbesitzer
 aufheben, nicht das Arbeitseigentum
 der Kleingewerbetreibenden und
der Bauern. Aber er wird die Entwicklung der Genossenschaften
 der Kleingewerbetreibenden und der
Bauern, die allmähliche freiwillige Vergenossenschaftung
geeigneter Zweige ihrer Produktion und des Vertriebes
ihrer Erzeugnisse tatkräftig fördern und sie dadurch der
sich entwickelnden sozialistischen Gesellschaft eingliedern.
Die Sozialdemokraten erklären in dem Programm
‚den mit friedlichen Mitteln” erstrebten Anschluß an

lie deutsche Republik als den notwendigen Abschluß
 der nationalen Revolution des Jahres 1918.
Einen Bestandteil des Parteiprogrammes bildet das zu
Wien im Jahre 1925 angenommene „Agrarprogramm”,
ıus dem jene Stelle besondere Aufmerksamkeit verdient,
n der zur Frage des bäuerlichen Privateigentumes
stellung genommen wird. „Der Sozialismus bekämpft
las Raubeigentum der Herrenklassen, nicht das Arbeitsjgentum
 der Bauern. Durch die Sozialisierung des Raubzigentumes
 der Herrenklassen wird das Arbeitseigentum
ier Bauernschaft nicht gefährdet, sondern gefestigt. Der
3Zauer war vor der feudalen Gesellschaft da. Er hat.in
ler feudalen Gesellschaft gelebt und er lebt in der
&amp;lt;apitalistischen Gesellschaft. Auch im Rahmen der
;ozialistischen Gesellschaft werden Bauern
als freie Besitzer auf ihrer Scholle leben.”
Die straff organisierte Sozialdemokratische Partei 'erzennt
 als ihre Mitglieder nur jene Personen an, die sich
su den Grundsätzen des Parteiprogrammes bekennen
ınd außerdem auch formell Mitglieder der Parteiorgani-‚ation
 ihres Wohnortes sind. Die Grundlage der Parteirganisation
 ist der politische Verein; sie gliedert
ich in Lokal-, Bezirks-, allenfalls auch Kreis- und in die
„‚andesorganisationen. Von den Parteimitgliedern wird
‚ur Deckung der Organisationsausgaben ein Parteibeitrag
ingehoben, dessen Ertrag auf die einzelnen Organi-'ationen
 aufgeteilt wird.
Die Partei ist streng demokratisch organisiert; ihre
ıberste Vertretung ist der Parteitag, der alljährlich ein-»erufen
 wird. Zur Teilnahme an seinen Verhandlungen
ind in erster Linie die Delegierten der Bezirksorgani-:ationen
 berechtigt; sie werden nicht von einem Aus-&amp;lt;husse,
 sondern von der „Bezirkskonferenz” gewählt.
Jer Wahl der Parteitagsdelegierten hat die Erörterung
der Tagesordnung des Parteitages in den Parteimitgliedsversammlungen
 voranzugehen. Neben den Delegierten
Jer Bezirksorganisationen treten auch solche der Kreisınd
 Landesorganisationen, sowie zahlenmäßig kleine
Jelegationen besonderer Parteikörperschaften auf.
Der Parteitag ist die oberste Instanz, dem die Beureilung
 der politischen, organisatorischen und agitatoischen
 Tätigkeit des Parteivorstandes und der Tätigkeit
ler sozialdemokratischen Abgeordneten und Bundesräte
»bliegt.
Er wählt zur Besorgung der laufenden Geschäfte den
‚Parteivorstand”, der zusammen mit der Parteikontrolle
lie „Parteivertretung” bildet, die zur Entscheidung aller
Fragen von großer politischer oder finanzieller Tragweite
»erufen ist; einen Parteiobmann kennt die Sozialdemoxratische
 Partei nicht; seine Funktionen übt der vom
D”arteivorstand aus seiner Mitte gewählte Vorsitzende —
‚jeit dem Ableben Viktor Adlers, also seit 10 Jahren,
ler gegenwärtige Bürgermeister Wiens, Karl Seitz aus,
ler in den ersten zwei Jahren der Republik als Präjident
 der Nationalversammlung mit den Aufgaben eines
staatsoberhauptes betraut war.
Bemerkenswert sind die Vorschriften, die die Soziallemokraten
 ihren Mitgliedern hinsichtlich ihrer privatwirtschaftlichen
 Betätigung macht. „Parteimitgliedeı
Jürfen nicht dem Verwaltungs- oder Aufsichtsrat
 kapitalistischer Aktiengesellschaften
 angehören. Diese Bestimmung findet keine
        <pb n="33" />
        Anwendung auf Betriebsräte, die gemäß dem Betriebsrätegesetz
 die Arbeiter und Angestellten in den Verwaltungsräten
 für Aktiengesellschaften vertreten.” Ausnahmen
 von diesen Bestimmungen können nur vom
Parteivorstand zugelassen werden, und zwar für solche
Parteimitglieder, die vom Bund, vom Land oder einer
Gemeinde oder von wirtschaftlichen Körperschaften in
den Verwaltungs- oder Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft
 entsendet werden; in diesem Falle haben sie die
aus ihrer Betätigung einfließenden Tantiemen an die
entsendende Körperschaft abzuführen.
Der Einfluß der Sozialdemokratie auf die ihr zugehörigen
 Volksschichten ist ungemein nachhaltig, er findeı
seinen Ausdruck nicht allein in der Tätigkeit der politischen
 Organisationen, sondern auch in ihrer Presse,
und in einem dichten Netz unpolitischer, den einzelnen
Menschen auf den verschiedensten Gebieten seiner Betätigung
 erfassender Organisationen. Die sozialdemokratische
 Partei verfügte am 31. Dezember 1027 über
7 Tagesblätter mit einer Auflage von rund 250.000
Exemplaren, über 17 Wocigenblätter mit einer solchen
von über 185.000 und über 10 Monatsschriften mit eineı
Auflage von rund 566.000 Exemplaren. 8 Parteidruckereien
 in den größten Städten der Republik und
5 Parteibuchhandlungen dienen der Herstellung und dem
Vertriebe einer reichen Parteiliteratur. Der Sozialdemokratische
 Schulverein „Freie Schule-Kinderfreunde”,
der Touristenverein „Die Naturfreunde”, der Arbeiter-Abstinenten-Bund,
 Arbeiter-Gesang- und Musikvereine,
Arbeiter-Turn- und Sport-Vereine, Arbeiter-Stenographen-
 und Radiovereine, besondere Kunststellen
bemühen sich, den sozialdemokratisch gesinnten Arbeitern
und Angestellten und ihren Kindern ein Stückchen Platz
an der Sonne des Lebens zu sichern,
Der Einfluß des Sozialismus, der den einzelnen
Menschen von so vielen Seiten her, so durch die freien
Gewerkschaften bei seinem beruflichen, durch die
Genossenschaften bei seinem Interesse als Konsument
erfaßt, äußert sich naturgemäß am nachhaltigsten dort.

WO sozialdemokratisch gesinnte Bevölkerungsteile dicht
beisammen wohnen. Während die anderen Parteien
Desterreichs ihre Hauptstärke in den Gemeinden mit
weniger als 2000 Einwohner besitzen, hat die Sozialdemokratie
 bei den Nationalratswahlen in den Orten
mit mehr als 2000 Einwohnern mehr als die Hälfte der
abgegebenen Stimmen auf ihre Kandidaten vereinigt;
in den Industriedörfern, in den Märkten und Städten
der Republik ist sie, auch nach dem im Jahre 1920 erfolgten
 Ausscheiden ihrer Staatssekretäre ‘aus der
Regierung der Republik, Gemeindeverwalterin geblieben.
376 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 3,054.167
oder 46'73°% der Bevölkerung der Republik
werden von sozialdemokratischen Bürgermeistern
 verwaltet.
Die fast zehnjährige Verwaltung dieser Gemeinden,
insbesondere die der Gemeinde Wien, hat zum erstenmal
 in der Geschichte Beispiele dafür geliefert, wie
Sozialdemokraten verwalten; die Leistungen. beispielsweise
 der Gemeinde Wien auf dem Gebiete der. sozialen
"ürsorge, der Schule, des Wohnungsbaues, der Führung
5ffentlicher Unternehmungen, das von ihr‘ eingeführte
5teuersystem haben große Aufmerksamk&amp;amp;it selbst über
die Grenzen Europas hinaus errungen.
Die österreichische Sozialdemokratie, ein Glied der
‚Sozialistischen Arbeiter-Internationale”, an deren Wieleraufrichtung
 nach dem Krieg sie insbesondere durch
das Wirken Friedrich Adlers größten Anteil hat, genießt
unter den sozialistischen Parteien besonderes Ansehen:
sie hat in Oesterreich die geschlossene Einheit der Arbeiterbewegung
 bewahrt und damit das Aufkommen
ziner kräftigen Kommunistenbewegung verhindert. Ihre
Politik wird von den Arbeiterparteien, die in größeren
Staaten, ja in Großstaaten, zur Teilnahme an der
tegierung berufen sind, als vorbildlich angesehen; die
Werke der wissenschaftlichen und politischen Literatur
der österreichischen Sozialdemokratie beeinflussen über.
all, wo es eine klassenbewußte Arbeiterbewegung gibt.
das Denken weitester Massen.

ZEHN JAHRE ARBEIT DER GROSSDEUTSCHEN VOLKSPARTE]
Von Präsident Dr. Leopold Waber

Durch das Friedensdiktat von St. Germain wurde die
alte österreichisch-ungarische Monarchie zertrümmert und
als neues Österreich blieb ein kleiner, verstümmelter
Staat übrig. Das Selbstbestimmungsrecht, das der Präsident
 der Vereinigten Staaten, Wilson, verhieß, blieb dem
deutschen Volke vorenthalten. So konnte auch „Deutsch-Österreich”
 den Beschluß der provisorischen Nationalversammlung
 vom 12. November 1918, der es als. Teil
der deutschen Republik erklärte, nicht durchführen. Durch
diese Tatsache wurde die zukünftige Richtung für die
nationale Politik in Österreich bestimmt, sowohl nach
außen als auch im Innern. Wenn es die Aufgabe der
nationalen Außenpolitik ist, allmählich die politischer
Voraussetzungen für den Anschluß zu schaffen und andererseits

 alles zu verhindern, was zu einer politischen Bindung
 Österreichs in einer dem Anschlußgedanken schädlichen
 Form führen könnte, so muß die Stellung der
nationalen Politik zu dem ganzen Komplex der innenpolitischen
 Fragen von dem Gedanken beherrscht sein,
die Angleichung der rechtlichen und wirtschaftlichen
 Verhältnisse an die des Deutschen
 Reiches durchzuführen und Österreich selbst so
lange zu erhalten, bis der Anschluß vollzogen werden kann.
Als das neue Deutschösterreich daranging, seine erzwungene
 staatliche Selbständigkeit einzurichten, entbehrte
 das nationale Fiement in diesem neuen Staate
‚ener politischen Geschlossenheit, deren sich die anderen
politischen Richtungen seit Jahrzehnten erfreuten. Bei
        <pb n="34" />
        den sich überstürzenden Freignissen der letzten Monate
des Jahres 1918 konnte daher das nationale Element als
Masse nicht zur Geltung kommen. Wohl aber leisteten
einzelne Führer, denen in den Umsturztagen verantworungsvolle
 Ämter übertragen worden waren, ganz Außerordentliches.
 Zu einem. der drei gleichberechtigten Präsidenten
 der Nationalversammlung gewählt, fiel Dr. Dinghofer
 als dem geschäftsführenden Präsidenten des
Hauses am 12. November 1918 die Aufgabe zu, vor den
versammelten Volksmassen die Republik auszurufen.
Nach den Wahlen in die konstituierende Nationalverzammlung
 im Februar I919, bei denen weder die Soziallemokraten
 noch die Christlichsozialen eine tragfähige
Mehrheit erringen konnten, schlossen diese beide Parteien
eine Koalition ab und übernahmen die Regierung des
Staates. Die österreichische Bundesverfassung ist das
Produkt eines Kompromisses dieser zwei so entgegengesetzten
 Richtungen. Die nationale Vertretung im österreichischen
 Parlament befand sich auch bei der Lösung
dieser Frage in den Jahren 1919 und 1020 in scharfer
Opposition. Sie stellte dem Regierungsentwurf einen
anderen gegenüber, den die Vertreter der nationalen
Partei- und Landesorganisationen gelegentlich einer besonderen
 Tagung in Linz beschlossen hatten. Man findet in
diesem Entwurf bereits alle Forderungen aufgenommen,
die Jahre nachher von den verschiedensten Seiten erhoben
 wurden. Auf vernünftiger föderalistischer Grundlage
 aufgebaut, stellt er ein richtiges Verhältnis zwischen
Bund und Ländern her, er vermeidet die allzu mechanische,
für unsere Verhältnisse gar nicht passende Übernahme der
demokratischen Einrichtungen der Weststaaten, er räumt
dem vom Volke zu wählenden Bundespräsidenten größere
Rechte ein, er verlangt — zum ersten Male in Österreich —
die Schaffung eines Wirtschaftsparlamentes, und
will vor allem jene Lücken ausfüllen, die das Verfassungswerk
 offen ließ. Doch alle Warnungen der uationalen
Politiker blieben ungehört, ebenso wie ein Jahr später
dei der Trennung von Wien und Niederösterreich der
kleine Klub der großdeutschen Abgeordneten im damals
noch gemeinsamen niederösterreichischen Landtag einen
leidenschaftlichen Kampf gegen die Trennung ohne Erfolg
 führte.
Nach langen Bemühungen gelang auf dem Parteitag
in Salzburg vom 5. bis 7. September 1920 unter Führung
des zum Parteiobmann gewählten Handelskammerrates
Hermann Kandl die Zusammenfassung aller vorbandeaen
 nationalen Parteigruppen zur Großdeutschen
Volkspartei. Mit dieser Gründung erhielten die
Nationalgesinnten Österreichs zum ersten Male eine einheitliche
 politische Organisation, die auch die Einrichtung
eines politischen Apparates ermöglichte. Auf dem Parteitag
 in Salzburg gab sich die junge Großdeutsche Volkspartei
 auch ein Programm, das die nationale Idee in Österreich
 auf eine neue, feste Grundlage stellte und das,
getragen von dem leitenden Gedanken der „Volksgemeinschaft”,
 zu allen Problemen des öffentlichen Lebens
in vollkommen klarer und überzeugender Weise Stellung
nahm. Leider gelang das Einigungswerk nicht vollständig.
Die Nationalsozialisten und die Deutsche Bauernpartei,
die Vorläuferin des heutigen Landbundes, blieben außerhalb
 der Partei. .
Nach den Wahlen in den ersten Nationalrat (Oktober

920) übernahm ein christlichsoziales Minderheitskabinett
ınter Führung des Bundeskanzlers Dr. Mayr die Regie-‚ung.
 Die großdeutschen Abgeordneten, die 20 Mann
tark in den Nationalrat einzogen, beobachteten dieser
Zegierung gegenüber die „Politik der freien Hand”, das
1eißt, sie unterstützten die Regierung fallweise bei den
;taatsnotwendigkeiten, wie zum Beispiel bei der Erledigung
les Budgets usw. Das System der Politik der freien Hand
ot den nationalen Abgeordneten immerhin gewisse
Wirkungsmöglichkeiten und es ist für die Änderung der
Verhältnisse vielleicht nichts so bezeichnend als die Tatsache,
laß schon ein in der ersten Geschäftssitzung eingebracher
 Gesetzentwurf über die Einführung von Bezirksverretungen,
 der die Föderalisierung Österreichs auf die
;pitze hätte treiben müssen, infolge des Einspruches der
ıroßdeutschen Abgeordneten nicht einmal zur Vernandlung
 gelangte.
Das Kabinett Mayr wurde von der Regierung Schober
‚.bgelöst. Hier führte der bekannte Vertrag von Prag-‚ana
 zur Krise. Die Bestimmungen dieses Vertrages
‚aren für die Großdeutschen unannehmbar. Sie zogen
laher ihren Minister in der Regierung (Dr. Waber) zu--ück.
 Schober demissionierte zwar wegen des Austrittes
ler Großdeutschen aus der Regierung, wurde aber tagslarauf
 mit den Stimmen der Christlichsozialen und der
Zauernpartei wieder gewählt. Als fünf Jahre später
ler Vertrag von Prag-Lana abgelaufen war und die
*rage seiner Erneuerung offen stand, wurde darüber
aicht einmal mehr gesprochen.
Der Rücktritt des Kabinetts Schober erfolgte in einem
Zeitpunkte, in dem die Lage in Österreich katastrophal
‚u werden begann. Und so sah sich die nationale Politik in
Isterreich wieder vor die Entscheidung gestellt, ob sie
lie Mitverantwortung für die weitere Entwicklung überaehmen
 sollte. In Graz traten die Vertrauensmänner
aus dem ganzen Bundesgebiet zu einem Reichsparteitag
‚usammen, der mit übermächtiger Mehrheit beschloß, mit
ler Christlichsozialen Partei eine Arbeitszemeinschaft
 zum Zwecke der Übernahme der Regie-‚ung
 des Staates einzugehen. Diese Arbeitsgemeinschaft
wurde auf Grund ausführlicher Koalitionsvereinbarungen
zeschlossen. Die neue Koalitionsregierung —.es war das
ırste Kabinett Seipel, in dem der Großdeutsche Dr. Frank
Vizekanzler war — hatte die Probe auf ihre Bewährung
nit der Durchführung des Genfer Programms zu bestehen.
Das Kabinett Seipel-Frank demissionierte im Novem-»er
 1924 und es folgte die Regierung Ramek, in die die
Sroßdeutschen erst eintraten, nachdem sie in der Frage
ler Verfassungs- und Verwaltungsreform durch die
\nnahme der sogenannten „Clessinschen Formel” gewisse
vertvolle Zugeständnisse erhalten hatten. In die Zeit dieser
kegierung fällt die Beendigung der Völkerbundkontrolle,
ılso der formelle Abschluß des Sanierungswerkes.
 Am 20. Oktober 1926 übernahm wieder
Ir. Seipel die Regierung, in der diesmal die Großdeutschen
lurch Dr. Dinghofer als Vizekanzler und — wie schon
rüher — durch Dr. Schürff als Handelsminister vertreten
waren. Wir sehen also auch in der Zeit nach der Genfeı
Politik die großdeutsche Vertretung im Parlament aktiv
an der Regierung teilnehmen.
Bei den Jetzten Wahlen bildeten die Christlichsozialen
mit den Großdeutschen und einem Teil der National-
        <pb n="35" />
        sozialisten eine einheitliche Front. Die Regierungs:
mehrheit wurde nach diesen Wahlen durch den Fintriti
des Landbundes verstärkt, was die Großdeutsche Volkspartei
 durch die Überlassung der vom Landbunde geforderten
 Vizekanzlerstelle an den Landbündler Hartleb
ermöglichte. Seither hat die Partei die Stelle des Justizministers
 und des Handelsministers inne. Durch die
“inbeziehung des Landbundes wurde der nationale Einluß
 in der Regierung erhöht.
Während der Teilnahme der Großdeutschen Volkspartei
 an der Regierung konnten auch in der Anschlußpolitik
 große Fortschritte erzielt werden. Als ’die Großdeutsche
 Volkspartei ihre erste Koalitionsvereinbarung
mit der Christlichsozialen Partei schloß, machte sie dies
von der Aufnahme einer Bedingung in den Koalitionsvertrag
 abhängig, die besagte, daß die Regierung in ihrer
Außenpolitik keine Wege gehen dürfe, die Österreich
 dem Deutschen Reiche entfremden
könnten. Eben dieser Bedingung und dem Umstande, daß
seit dem Eintritt der Großdeutschen in die Regierung

cein Abschwenken von dieser geraden Linie mehr erfolzen,
 Experimente mit „westlicher Orientierung”, Donau-Ööderationspläne
 usw. nicht mehr gemacht werden konnten,
‘st es in erster Linie zuzuschreiben, daß allmählich auch
die innere Einstellung dem Anschlußgedanken gegenüber
sine so einheitliche geworden ist. Darin, daß die natio-1ale
 Vertretung im österreichischen Parlament diese Binlung
 herbeizuführen vermochte, liegt ein historisches
Verdienst, das zugleich einen vollgültigen Beweis für die
3Zerechtigung der aktiven Regierungspolitik. darstellt.
Die Großdeutsche Volkspartei hat, als sie sich vor 6'/, Jah-:en
 entschloß, die Verantwortung für die Regierung mit
zu übernehmen, gewußt, daß sie sich eine schwere Last
aufbürde und große Opfer an Popularität werde bringen
müssen. Sie hat dieser Verantwortung durch eifrige Mitarbeit
 entsprochen und hat als nationale Partei im nationalen
 Staate ihre Pflicht erfüllt. Manch wertvollen dauernden
 Erfolg konnte sie erringen, indem sie, ihrem Leitmotiv
 getreu, jederzeit das Volkswohl dem Parteivorteil
voranstellte.

DER LANDBUND FÜR ÖSTERREICH, SEINE GRÜNDUNG UND
ENTWICKLUNG ;
Von Abgeordneten Josef Zangel.

Vor dem Kriege und auch gleich nach dem Umsturze
bestand die Deutsche Agrarpartei, die alle deutschen
bäuerlichen Abgeordneten umfaßte. Sie war Unterverband
desDeutschen Nationalverbandes und zählte 28 Mitglieder,
aber auch in der konstituierenden Nationalversammlung
waren die national gesinnten bäuerlichen Vertreter Mitglieder
 der Großdeutschen Vereinigung, die sich aus
3 städtischen und 12 bäuerlichen Abgeordneten zusammensetzte.

Als der Versuch des steirischen Abgeordneten Stocker.
nach diesen Wahlen eine eigene Bauernpartei in Deutschösterreich
 zu bilden, an dem Widerspruche der meisten
Mitglieder der großdeutschen Vereinigung gescheitert
war, unternahmen es der ehemalige Staatssekretär für Heerwesen
 Josef Mayer, der; frühere Abgeordnete Josef Goll
und Abgeordneter Stocker, wenigstens durch Gründung
eines außerparlamentarischen Vollzugsausschusses der
Deutschen Bauernbünde Österreichs eine gemeinsame
Plattform der national bäuerlichen Interessen zu schaffen.
Im Nationalrat bildeten die bäuerlichen Abgeordneten
nach ihrem Eintritte in die großdeutsche Vereinigung
sogleich die „Deutsche Bauernpartei” als selbständige
Untergruppe, die zwar parlamentarisch und satzungsgemäß
 nach außen hin nicht als solche erschien, in fachlichen
 Angelegenheiten jedoch volle Freiheit der Entschließung
 hatte, Zu ihrem Obmann wurde Abgeordneter
Leopold Stocker gewählt.
Aber die Versuche zur Schaffung einer selbständigen
Organisation wurden keineswegs aufgegeben; schon der
am ‚6. und 7. September 1919 in Salzburg stattfindende
erste Vertretertag der Unabhängigen Bauernbünde beschäftigte

 sich ausschließlich mit dieser Frage. Nach längerer
stellenweise stürmischer Wechselrede wurde beschlossen,
anverzüglich einen Verband der Unabhängigen Bauernbünde
 Deutschösterreichs als selbständige, unabhängige
olitische Vertretung zur Wahrung der Interessen der
Bauernschaft und des gesamten Landvolkes zu bilden.
In der Vorstandssitzung am 1. Oktober 1919 erfolgte
lann bereits die Aufstellung einheitlicher Richtlinien für
lie Organisation der Bünde. Gleichzeitig wurde für die
\bfassung eines einheitlichen Programmes ein Ausschuß
gewählt.
Und dann folgte der nächste Schritt. In der Vorstandsätzung
 am 10. Dezember 1919 stellte Franz Winkler den
Antrag auf Bildung der Unabhängigen Bauernpartei, der
angenommen wurde. In der Vorstandssitzung am 8. Vebruar
 1920 wurde dann ein weiterer Antrag über die
künftige Gestaltung des Verbandes für den Vertretertag
'n Graz angenommen, der dahin ging, daß der Verband
ıls übergeordnete Vereinigung der Unabhängigen Bauernnünde
 in seiner jetzigen Form bestehen bleibt, den
nzelnen Bauernbünden jedoch bezüglich ihrer parteipolitischen
 Haltung vollkommen freie Hand gelassen
wird. Dieser Beschluß war einer der schwersten Fehler.
die gemacht werden konnten.
Am 17. und 18. März 1920 fand in Graz der zweite
Reichsbauerntag statt. Den Vorsitz führte Sigl aus Salzburg.
 Hier wurde dem Steirischen Bauernbund die Vorarbeit
 für die Gründung einer selbständigen Partei
übertragen. In der Leitungssitzung am 12. Mai 1920
ildete daher den Hauptgegenstand der Verhandlungen
die Frage. ob eine selbständige Bauernpartei oder. eine
        <pb n="36" />
        gemeinsame Front aller nationalen Parteien herzustellen
zei. Für die selbständige Bauernpartei sprachen sich
aus der Kärntner Bauernbund, der Deutsche Bauernbund
für Niederösterreich und der Steirische Bauernbund,
dagegen waren der Salzburger Bauernbund und besonders
scharf der Oberösterreichische Bauernverein. Schließlich
wurde unter dem Drucke der Verhältnisse das Aufgehen
in einer Einheitspartei abgelehnt.
Da trat nun ein Ereignis ein, welches zum raschen
Handeln zwang und die auseinanderstrebenden Bauernarganisationen
 einte. Die Koalition der Christlichsozialen
und Sozialdemokraten zerfiel im Jahre‘ 1920 und die
konstituierende Nationalversammlung wurde | vorzeitig
aufgelöst. Am 26. Juni 1020 versammelten sich die Vertreter
 der Unabhängigen Bauernbünde in Leoben und
beschlossen die Gründung der Deutschösterreichischen
Bauernpartei, wobei sie sich: als Parteitag konstituierten.
Gleichzeitig wurden das Organisationsstatut und die
Leitsätze der Deutschösterreichischen : Bauernpartei genehmigt.

Bei den stattfindenden Neuwahlen in den Nationalrat
wurden auf die Liste der Deutschen Bauernpartei sechs
Nationalräte gewählt. Der Oberösterreichische Bauernverein
 hat es leider abgelehnt, mit der Deutschen Bauernpartei
 in den Wahlkampf einzutreten, und schloß sich der
Großdeutschen Volkspartei an. Nach Anschluß des Burgenandes
 an Österreich kam es im Burgenlande zur Gründung
les Burgenländischen Bauernbundes. Der Burgenländische
Bauernbund trat bei den Wahlen im Jahre 1022 selbständig
 auf.
Am 20. Jänner 1922 erfolgte der Anschluß der Deutsch-;sterreichischen:
 Bauernpartei‘ an‘ den‘ Reichslandbund.
\m 6. Dezember 1922 vereinigte sich. die Deutschöster-‚eichische
 Bauernpartei mit dem Bund Deutschösterreihischer
 Bauern, wobei die neue Vereinigung den Namen
„Landbund für Österreich” annahm. Unter diesem Namen
hat der Landbund zum ersten Male als Reichspartei
in den Wahlkampf. des Jahres 1023 eingegriffen. Leider
nicht in allen Ländern, sondern nur im Burgenlande,
Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.
 In Oberösterreich kandidierten die Landbündler
ınter der Bezeichnung „Verband der Großdeutschen und
des Landbundes” und in Kärnten waren sie in der Einheitsliste
 mit den Großdeutschen und den . Christlichsozialen.
 Außerdem hatte die Liste im Burgenland den
Titel „Burgenländischer Bauernbund”. Die Folge davon
war, daß die drei steirischen Mandate verloren gingen
und die Partei nur fünf Mandate erhalten konnte. Im
Februar 1924 wurde dann Landeshauptmann Schumy
zum Parteiobmann gewählt.
Das Jahr 1025 brachte die lang ersehnte Klärung und

as wurde alles daran gesetzt, um zu einer einheitlichen
Irganisation zu kommen. Vom I. bis 3. Februar 10925
‚agte der Reichsparteitag in Klagenfurt. Nach eingehenden
Beratungen wurden unter dem Beifall aller Teilnehmer
:instimmig die programmatischen Grundsätze des Landyundes
 für Österreich und ‚das Organisationsstatut, für
ılle angeschlossenen Organisationen bindend, beschlossen,
lamit war die lang ersehnte Einigung erreicht. Der zweite
teichsparteitag fand am 4. und 5. März 1926 in Linz
tatt. Er befaßte sich vor allem mit taktischen Fragen
ınd brachte in Hinblick auf die kommenden Wahlen den
zrundlegenden Beschluß, daß bei künftigen Wahlen alle
len Landbund für Österreich angeschlossenen Organisajonen
 einheitlich vorgehen müssen. Gleichzeitig wurde
ıuch beschlossen, daß alle Landesorganisationen eine
‚Jeichmnäßige Bezeichnung zu führen haben, und zwar
‚andbund für Österreich, Landesorganisation Burgen-‚and,
 Kärnten usw.
Der dritte Reichsparteitag fand am I. und 2. Februar
926 in Graz statt und wurde zu einer machtvollen
&amp;lt;undgebung des geeinten Landvolkes. Als wichtigster
3Zeschluß dieses Reichsparteitages sei hervorgehoben, daß
ler Landbund für Österreich bei den Wahlen am
24. April als selbständige Partei in den Wahlkampf
sintrat.
‚ Die Wahlen des Jahres 1027 zeigten auch bereits
leutlich, welchen Wert das geschlossene Auftreten hat.
Jbwohl von allen Seiten und von allen Parteien auf
las heftigste bekämpft, errang der Landbund für Österreich
 bei diesen Wahlen einen großen Erfolg. Er ’ent-‚endete
 diesmal elf Abgeordnete in den Nationalrat.
Da die Einheitsliste zu schwach aus dem Wahlkampfe
1ervorging, wurde der Landbund zur Teilnahme an der
Zegierung eingeladen. Nach Überreichung eines Fordeungsprogrammes
 und Annahme desselben durch die
Minheitsliste trat der Landbund in die. Regierung ein und
antsendete. als Vertreter den Abgeordneten Karl Hartleb,
 der das Amt eines Vizekanzlers übernahm.
Aber audı organisatorisch fehlte es in dieser Zeit
„icht an Fortschritten. Nach der Neuorganisierung des
Vorarlberger Landbundes im Frühjahr 1928 erfolgte die
Sründung des Tiroler Landbundes am 17. März 10268,
womit der Schlußstein in der Organisation des Landundes
 für Österreich gelegt wurde. Am vierten Reichs-‚arteitag
 in Salzburg 18. und 19. März 1928 nahmen
laher bereits Delegierte aus allen Bundesländern Öster-‚eichs
 teil. Da auch der Reichslandbund und der Bund
der Landwirte in der Tschechoslovakei vertreten waren,
zo bot dieser Reichsparteitag ein Bild der Geschlossenheit
ler aufwärtsstrebenden national deutschen Landbevölkerung.
        <pb n="37" />
        ÖSTERREICHISCHE AUSSENPOLITIK 1918-1028
Von Konsul Norbert Bischoff.

VON DER GEBURT DER REPUBLIK BIS ZUM
VERTRAGE VON ST. GERMAN.

Das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen
des kaiserlichen Oesterreich stand an der Wiege der
neuen Republik. Die Folgerungen, die sich aus diesem
Prinzip ergeben: Zusammenfassung aller Deutschen
des alten Reiches in einem Staatswesen und Anschluß
dieses neuen Staatswesens an Deutschland, wurden irn
den stürmischen Oktobertagen des Jahres 1018, als
die Monarchie in Trümmer fiel, von der überwiegenden
 Mehrheit der deutschen Abgeordneten des
Reichsrates klar erfaßt. Sie fandl_ schließlich ihren
Ausdruck in dem von der provisorischen Nationalversammlung
 am 12. November 1018 beschlossenen
Gesetze über die Staats- und Regierungsform, dessen
Artikel 2 besagt, daß Deutschösterreich ein Bestandteil
 der Deutschen Republik ist und in deı
Staatserklärung vom 22. November 1918, durch die
alle von Deutschen bewohnten Gebiete des alten
Reiches für Deutschösterreich in Anspruch genommen
wurden. | Damit war der damaligen ersten Außenpolitik
 des’neuen Staates ein deutliches Ziel gewiesen.
Als Staatskanzler Dr. Renner am I5. März 1919
der Konstituierenden Nationalversammlung das Programm
 der von ihm gebildeten Regierung vorlegte.
bezeichnete er die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes
 aller Deutschen des alten Reiches und die
Durchführung des Anschlusses an Deutschland als die
außenpolitischen Aufgaben der Staatsregierung. Eine
erfolgreiche Lösung dieser beiden Aufgaben durfte
damals um so eher erhofft werden, als der Grundsatz
 des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen gerade
 von der gegnerischen Mächtesruppe proklamierı
worden war.
Die Hoffnung auf die praktische Durchführung
dieses Grundsatzes erwies sich in der Folge indes
bald als trügerisch. Für den 12. Mai I019 war die
deutschösterreichische Delegation zur Eröffnung der
Friedensverhandlungen nach St. Germain-en-Laye
eingeladen worden. Zufolge eines Beschlusses der
Nationalversammlung begab sich der Staatskanzler
Dr. Karl Renner als bevollmächtigter Vertreter der
Deutschösterreichischen Republik, welchem als politische
Berater die Abgeordneten Dr. Alfred Gürtler und

Dr. Ernst Schönbauer beigegeben worden waren,
nach St. Germain. Der Friedensdelegation gehörten
außerdem noch vier Funktionäre des Staatsamtes für
Aeußeres als Generalkommissäre an. Es waren dies
der Stellvertreter des Staatssekretärs für Aeußeres,
Minister a. D. Dr. Franz Klein, Sektionschef Franz
Peter, Sektionschef Johann Andreas Eichhoff und
Sektionschef Dr. Richard Schüller. Eine Anzahl von
Hilfskräften, Sachverständigen und Experten für die
Abgrenzungsfragen und die Angelegenheiten der besetzten
 und bedrohten Gebiete begleiteten die Delegation.
 Die Mitglieder der Delegation wurden in
St. Germain von der Außenwelt vollkommen: abgeschlossen
 und unter ständige militärische Bewachung
gestellt. Der Verkehr mit der Friedenskonferenz der
alliierten und assoziierten Mächte vollzog sich zunächst
gleichfalls ausschließlich durch Vermittlung der militärischen
 Ortsbehörde.. Die Verhandlungen wurden auf
schriftlichem Wege geführt.
Die Friedensbedingungen, welche der österreichischen
 Delegation in zwei Teilen am 2. Juni und
am 20. Juli 1919 überreicht wurden, übertrafen an
Schwere die ärgsten Befürchtungen. Sie beruhten auf
zwei von uns stets als fundamentale Irrtümer
 betrachteten Annahme: der alleinigen Kriegsschuld
 Deutschlands und seiner Alliierten und der
Identität der Rechtspersönlichkeit des neuen Staates
mit jener des alten. Es gelang den scharfsinnigen Ad.
überzeugenden /Ausführungen der deutschösterreichischen
 Friedensdelegation nicht, diese beiden Grundirrtümer
 zu besiegen. Infolgedessen war der Möglichkeit
 einer Verbesserung der Friedensbedingungen nur
mehr ein geringfügiger Spielraum gelassen. Dieser
wurde noch weiter verengt, als aus den Friedensbedingungen
 vom 20. Juli hervorging, daß die Gegner
nicht gesonnen waren, das Selbstbestimmungsrecht des
deutschösterreichischen Volkes anzuerkennen. Die
Grenzen des neuen Staates waren derart gezogen, daß
von den etwa zehn Millionen Deutschen des alten
Oesterreichs die Besiedlungsgebiete von rund vier Millionen
 fremdnationalen Staaten zugewiesen wurden.
Es gelang nicht, wesentliche Aenderungen in der
Grenzziehung im Norden unseres Staates zu erwirken,
 und es gelang nicht, die besonders schmerzhafte
Abtrennung des deutschen Siedlungsgebietes im
süden Tirols zu verhindern, obzwar hierüber auch

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mit der italienischen Regierung direkte Verhandlunzen,
 außerhalb des Rahmens der Friedenskonferenz,
gepflogen wurden, die anfangs nicht aussichtslos
schienen.
Hingegen gelang es, an den Grenzen gegenüber
Jugoslawien und gegenüber Ungarn im Laufe
der Verhandlungen erhebliche Verbesserungen
durchzusetzen. Die ursprüngliche bedingungslos geforderte
 Abtretung des südlichen Kärnten an Jugoslawien
 wurde nunmehr von einer Volksabstimmung
abhängig gemacht und die von Deutschen bewohnten
westlichen Grenzgebiete Ungarns wurden der österzeichischen
 Republik zugesprochen. Ihre Angliederung
war von der deutschösterreichischen Delegation, dem
Prinzipe des Selbstbestimmungsrechtes entsprechend,
nur für den Fall eines günstigen Ausganges eineı
vorzunehmenden Volksabstimmung gefordert worden.
Die Alliierten aber erachteten den Willen der deutschen
Bevölkerung Westungarns auch ohne Abstimmung als
hinlänglich manifest und verfügten demgemäß die
»edingungslose Vereinigung dieses Gebietes mit
ınserem Staatswesen. [Pizitero-Erfolgeider Friedensdelegation/mügsen)
 darifi erblickt werden, daß es ihrem
anablässigen Bemühen gelang, die Großmächte zu
veranlassen, die zeitweise überaus kritische Lage in
Kärnten, welches von einer irregulären Besetzung
durch jugoslawisches Militär und damit von den Gefahren
 eines blutigen Guerillakrieges bedroht war, zu
stabilisieren. Desgleichen sind als wichtige, wenn auch
nicht direkt mit den Friedensverhandlungen selbst zusammenhängende
 Erfolge der Bemühungen der Friedensdelegation
 die Erwirkung von Krediten zur
Finanzierung der Lebensmittelzuschübe in
das von Nahrungsmitteln fast gänzlich entblößte
Desterreich und fin-des/ wenigstens zeitweise erfolgter]
Sicherung der Kohlenlieferungen zu bezeichnen.

Am 2. September wurde der Friedensdelegation
der Text der Friedensbedingungen mit dem Bedeuten
überreicht, daß diese Bedingungen binnen fünf Tagen
als Ganzes angenommen oder abgelehnt sein müßten.
Wäre diese Frist auf Bitten der österreichischen Delegation
 nicht um zwei Tage erstreckt worden, so hätte
der Staatskanzler bei den damaligen Verkehrsverhältnissen
 kaum Gelegenheit gehabt, diesen Text vor
Unterzeichnung der Nationalversammlung vorzulegen.
Am 5. September stellten die Landesvertretungen von
Tirol, Kärnten, Steiermark, Ober- und Niederöster-‚eich
 und den deutschen Sudetenländern in einem
Proteste fest, daß die territorialen Bedingungen des
Vertrages das natürliche nationale Recht auf
Selbstbestimmung vergewaltigen. Am 6. September
 nahm die Nationalversammlung der Republik
Deutschösterreich den Bericht des Staatskanzlers über
den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen
von St. Germain zur Kenntnis. In einer feierlichen
Rechtsverwahrung erklärte sie, der gegebenen Zwangs-‚X



lage Folge tragen zu müssen, obschon sie den Frieden
von St. Germain für national ungerecht, politisch
verhängnisvoll und wirtschaftlich undurchführbar halte.
In der Erwartung, daß die von den alliierten und
assoziierten Mächten gegebenen Zusicherungen erfüllt
werden würden und in der Anhoffnung, im Völkeryunde
 jene Instanz zu finden, welche berufen sein wird,
anserer Republik ihr Recht wiederzugeben und dauernd
zu sichern, beauftragte die Nationalversammlung den
Kanzler, den Friedensvertrag zu unterzeichnen.
Die. Unterzeichnung des Vertrages hat am 10. September
 IQI19 stattgefunden. Am 16. Juli 1920 ist er
in Kraft getreten.

4.
VON ST. GERMAIN BIS GENF. ;
Durch den Abschluß des Vertrages von St. Germain
ırhielt die auswärtige Politik Oesterreichs eine voll-&amp;lt;ommen
 veränderte Richtung. Der Anschluß an
Deutschland, bis dahin Ziel und Gegenstand prakti-;cher
 Politik, wurde nunmehr zu einer fernen Zukunfts-1offnung,
 Dafür galt es nun möglichst rasch verrauensvolle
 Beziehungen zu den maßgebenden Westnächten
 anzubahnen, von welchen die Gewährung
ler zur Finanzierung der Lebensmittelzuschübe und
zur Ingangsetzung der Österreichischen Wirtschaft
Iringendst benötigte” Kredithilfe abhing. Ebenso
nußte mit den Nachfolgestaaten ein Verhältnis
zuter Nachbarschaft gefunden und gefestigt werden.
Die brennendste Sorge der Regierung bildete im
ypätherbst 1919 die Sicherung der Lebensmittelzuschübe.
"ine Reise des Staatskanzlers nach Paris im Dezember
9I9 und eine Reise der Staatssekretäre für Finanzen
md für Volksernährung im Februar 1020 brachten
lie Bedeckung der im Augenblick dringendsten Kreditzedürfnisse.
 Eine endgültige Lösung erfolgte erst, als
m März I920 die Vereinigten Staaten von Amerika
auf Veranlassung Herbert Hoovers den notleidenden
nitteleuropäischen Staaten, allen voran der Republik
Jesterreich, einen staatlichen Getreidekredit gewährten
ınd das International Relief Committee gegründet
vurde/ Damals wurde auch von den alliierten Mächten
ne eigene Österreichische Sektion der Reparationscommission
 ins Leben gerufen, deren offenbarer Zweck
Jie Heilung der schweren Wunden war, welche der
Friedensvertrag Oesterreich geschlagen hatte.
In ihrer Note vom 21. Mai 1020 ermächtigte diese
Sektion die österreichische Regierung, zur Deckung
jereits eingegangener oder künftighin noch abzu-;chließender
 Lebensmittel- und sonstiger Hilfskredite
Pfandbriefe auszugeben, die unter Zurückstellung
des im Friedensvertrage stipulierten Generalpfand-‚echtes
 durch ein Pfandrecht ersten Ranges auf die
3sterreichischen Aktiva gedeckt werden sollten. Die
Verwendung der auszugebenden Pfandbriefe, ebenso
wie die von dem Generalpfandrecht befreiten öster-
        <pb n="39" />
        Teichischen Aktiva, wie schließlich die gesamte staatliche
 Finanzgebarung wurden: unter strengste Kontrolle
 der österreichischen Sektion der Reparationskommission
 gestellt, die dafür zusagte, ohne Verzug
die wirtschaftliche und finanzielle Lage Osterreichs
einem eingehenden Studium zu unterziehen und einen
Gesamtplan für die wirtschaftliche Wiederaufrichtung
des Landes auszuarbeiten. Die unter dem Vorsitz Sir
William Goodes stehende Sektion nahm ihre Tätigkeit
 in Wien unmittelbar nach Inkrafttreten des
Friedensvertrages am 16. Juli 1020 auf. Ungefähr zur
gleichen Zeit traten in Wien die im Friedensvertrage
vorgesehenen interalliierten Ueberwachungskommissionen
 für das Landheer, die Marine und die Luftschiffahrt
 zusammen.
Die Regierung hatte das Inkrafttreten des Friedensvertrages
 nicht abgewartet, um ‚mit den leitenden
Staatsmännern der wichtigsten Nachbarstaaten in
persönliche Verbindung zu treten. Schon am 9. Jänner
 10920 war Staatskanzler Dr. Renner zum Besuch
des tschechoslovakischen Außenministers nach Prag
gefahren. Wenn es bei diesen Besprechungen auch
nicht zum Abschlusse eines Vertrages kam, so wurde
damals doch der Grundstein zu den in der Folge
sich ständig freundlicher gestaltenden Beziehungen
Oesterreichs zur Tschechoslovakei gelegt. Schon
damals trat die Notwendigkeit deutlich zutage, die so
plötzlich abgerissenen, engen wirtschaftlichen Beziehungen
 zwischen den beiden Ländern wieder
anzuknüpfen. Im Sinne der Prager Besprechungen
wurden in den folgenden Monaten eine größere
Anzahl von Abkommen abgeschlossen, durch welche
die verschiedensten, die beiden Staaten besonders
interessierenden Materien einer Regelung zugeführt
wurden. aD des Jahres 1020 begab sich
Staatskarizler Dr. Renner nach Rom, um auch mit
Italien ein gutes nachbarliches Verhältnis herzustellen.
Der Kanzler wurde von italienischen Regierungs-Stellen
 mit Herzlichkeit begrüßt und die Unterredungen
 mit dem italienischen Ministerpräsidenten
Nitti brachten die erfreuliche Gewißheit, daß Italien
dem Wiederaufbau Oesterreichs tatkräftige Sympathie
zuwenden werde. Auch dieser Besuch führte zu
einer großen Zahl wichtiger Abmachungen in rechtlichen,
 wirtschaftlichen und finanziellen Fragen.
Weniger rasch ließ sich ein freundschaftliches Verhältnis
 zum Königreiche der Serben, Kroaten
und Slowenen anbahnen. Wohl hatte sich. das
benachbarte Königreich vom Anfang an in handels-Politischen
 Fragen entgegenkommend gezeigt,
 so daß schon am 27. Juli 10920 zwischen
beiden Staaten ein regulärer Handelsvertrag zustande
 kam, der erste, den die Republik Oesterreich
überhaupt geschlossen hat, da bis dahin bloß kurzfristige
 Kompensations- und Kontingentabkommen
den spärlichen Handelsverkehr zwischen den Nachfolgestaaten
 regelten. Aber auf den volitischenr

Beziehungen lastete vorerst noch die ungelöste
Kärntner Frage. Zur Durchführung der im
Friedensvertrage vorgesehenen Volksabstimmung traf
ine interalliierte Plebiszitkommission sogleich nach
Inkrafttreten des Friedensvertrages in Klagenfurt
an und begann unter Vorsitz des Prinzen Livio
Borghese ihre Tätigkeit. Sie hat ihre Aufgabe mit
vorbildlicher Objektivität und Pflichttreue
arfüllt und die Abhaltung der unbeeinflußten Volksabstimmung
 ermöglicht. Das Abstimmungsgebiet war
in zwei Zonen geteilt, von denen am 10. Oktober
ıur die südliche Zone abzustimmen hatte. Stimmte
die südliche Zone für Oesterreich, so hatte in der
nördlichen Zone eine weitere Abstimmung zu entfallen]
 der 10. Oktober brachte den erhofften Sieg
des österreichischen Staats- und des kärntnerischen
Heimatsgedankens. 60 Prozent der Abstimmungsberechtigten,
 darunter offenbar auch zahlreiche Anzehörige
 des slowenischen Volksstammes, haben sich
zu ihrem/” gerade damals in größter Not befindlichen
Vaterlande bekannt. Die Besitzergreifung des Abstimmungsgebietes
 durch die österreichischen Organe
zing rasch und reibungslos von ‚statten und am
8. November wurde das Land den österreichischen
Behörden eingeantwortet. Von diesem Tage an haben
sich die Beziehungen Oesterreichs zum südslawischen
Xönigreiche ständig in der erfreulichsten Weise
»ntwickelt.
Auch die Beziehungen zu Ungarn blieben
zunächst getrübt. Zwar war mit unserem östlichen
Nachbar schon im Jänner I0I9 ein erstes provisorisches
 Handelsübereinkommen geschlossen worden,
lem rasch ein Kompensationsvertrag folgte. Auch
war man schon in Vorbesprechungen für den Abschluß
 eines regelrechten Handelsvertrages, einge-‘reten,
 mit welchem man sich von dem schwerfälligen
Kompensationsprinzipe abwenden wollte. Aber die
politischen Geschehnisse verhinderten zunächst die
intwicklung freundschafllicher Beziehungen. Regierung
und Oeffentlichkeit in Ungarn lehnten die Zumutung,
daß Ungarn die von Deutschen bewohnten Grenzstriche
 im Westen an Oesterreich abtreten. solle,
mit Leidenschaft ab und verübelten es Oesterreich
auf das heftigste, daß es den einzigen bescheidenen
territorialen Gewinn, den ihm der Friedensvertrag
brachte und der zudem im Nationalitätenprinzipe
‘est verankert war, auf Kosten Ungarns machen
sollte. Die Erregung gegen Oesterreich machte sich
ın zahlreichen Reibungen an der Grenze, die sogar
bis zu bewaffneten Einfällen’ auf österreichisches
Gebiet führten, Luft.
Zu diesem Konflikt in der Grenzfrage traten noch
die Rückwirkungen der innerpolitischen Freignisse
in Ungarn. Während in Ungarn die Räteregierung
herrschte, hatte Oesterreich und vornehmlich Wien
den ungarischen Gegenrevolutionären Asyl geboten
und damit die politischen Schwierigkeiten noch stark

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        gesteigert, die Vaus der lebhaften Propaganda erwuchsen,
 welche die amtlichen Vertreter der Räteregierung
 in Ungarn hier betrieben. Nach. dem
Sturze der Räteregierung hinwiederum waren es die
Führer und Parteigänger dieses Systems, welche in
Jesterreich Schutz und Zuflucht fanden. Unbezümmert
 um die Vorwürfe, welche ihm solche Asylzewährungen
 eintrugen, hielt Yes aber das freie
Jesterreich Au für seine Ehrenpflicht, politischen
"lüchtlingen sichere Zuflucht zu bieten, solange sie
hier nicht eine politische Tätigkeit entfalten, welche
den Interessen Oesterreichs zuwiderläuft. Ein weiteres
MVoment, welches die Beziehungen zwischen Oesterreich
 und Ungarn im Jahre 1920 schwer belastete,
war der im Juni dieses. Jahres von der Gewerkschaftsinternationale
 verhängte Boykott über Ungarn,
welchen Ungarn, nachdem ein Vermittlungsversuch
des Österreichischen Staatskanzlers fehlgeschlagen
hatte, mit einem ausschießlich gegen Oesterreich
durchgeführten Gegenboykott beantwortete, der insbesondere
 für die Bevölkerung Wiens ungemein
fühlbar war. Boykott und (Der Aulen endeten
erst im Monate August. / Der Aufenthalt der
ungarischen Rätefunktionäre ‘in Wien stellte naturgemäß
 für die österreichische Regierung eine schwere
Verlegenheit dar, war sie sich doch der Verantwortung,
 welche sie durch eine solche Asylgewährung
aicht nur dem eigenen Lande, sondern ganz Europa
gegenüber auf sich nahm, voll bewußt. Um so
Teudiger mußte sie daher die Gelegenheit ergreifen,
die ungarischen Rätefunktionäre nach Rußland
äberstellen zu können. Diese Gelegenheit bot sich
hr im Laufe der mit der russischen und der ukranischen
 Sowjetregierung angeknüpften Unterhandungen
 wegen des Kriegsgefangenenaustausches. Im
Kopenhagener Abkommen vom 5. Juli 1920,
las im übrigen die Heimkehr ‚der österreichischen
Kriegsgefangenen aus Rußland wesentlich beschleunigte,
 verpflichtete sich nämlich die österreichische
Regierung, die. Ausreise der ungarischen Rätejunktionäre
 nach Rußland in jeder Weise zu erleichtern.

Auf dem Gebiete der Handelspolitik hat sich die
österreichische Regierung in den ersten Jahren der
Aepublik nebst der Wiederanknüpfung der Wirtschaftsbeziehungen
 zu den Nachfolgestaaten vornehmlich
 die Förderung des Exportes in das
Altausland zur Aufgabe zu stellen gehabt. Ein
möglichst verbotfreier Handelsverkehr und Abbau der
allenthalben vordringenden schutzzöllnerischen Tendenzen
 war das angestrebte Ziel. In der Tat wurden
m Jahre 1920 außer den schon früher genannten
Handelsabkommen handelspolitische Uebereinkommen
mit Polen und der Schweiz, Rumänien, Bulzarien
 und Liechtenstein abgeschlossen.
kn Das Ende des Jahres 1920 brachte noch ein poli-A
 Ad Lhumi,  tisches Ereignis von größter Bedeutung für unseren

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Ya] hüölr
A

Staat: Oesterreich wurde gelegentlich der ersten Ver-‚ammlung
 des Völkerbundes am 15. Dezemver
 1920 einstimmig in den Bund. aufgenommen.
Die Normalisierung, welche in den Beziehungen
esterreichs zu den wichtigsten Auslandsstaaten seit
ler Unterzeichnung des Vertrages von St. Germain
äingetreten war, kommt deutlich darin zum Ausdruck,
laß die Republik zu dem angegebenen Zeitpunkt be-'eits
 ständige diplomatische Vertretungen in
Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
:talien, beim Heiligen Stuhle, in den Sukzes-;ionsstaaten,
 in Holland, in der Schweiz und
in Spanien unterhielt.
Die wichtigste außenpolitishe Aufgabe, die die
Ssterreichische Regierung im Laufe des Jahres 1921
zu bewältigen‘ hatte, war die Angliederung des
etzigen Burgenlandes an Oesterreich. Die
‚Ösung ‚dieser Aufgabe füllte das ganze Kalenderahr
 aus. Noch in den letzten ‘Tagen des Jahres
920 hatte die Botschafterkonferenz beschlossen,
laß die in Betracht kommenden westungarischen
ebiete unmittelbar nach Inkrafttreten des Vertrages
‚on Trianon von Ungarn an die alliierten Mächte
zu übergeben und von diesen dann an Oesterreich
zu übertragen sein würden. Dieser Beschluß löste in
Jngarn stärksten Unmut aus, der. sich in handelspolitischen
 Unfreundlichkeiten Oesterreich gegenüber
iußerte. Im Februar 1021, erschien sodann eine
ıngarische Delegation unter Führung des Außenninisters
 Dr. Gratz in Wien, welche zu einem
lirekten Einvernehmen mit Oesterreich über die
Grenzfragen zu gelangen suchte. Da jedoch von
ıngarischer Seite nur ganz bedeutungslose Korrek-‘uren
 an der alten österreichisch-ungarischen Grenze
angetragen wurden, konnte ein Einvernehmen nicht
erzielt werden.
Das unvermutete Auftreten des früheren Kaisers
ınd Königs Karl in Steinamanger in den letzten
Tagen des März verschärfte die ohnehin mit Nervozität
 geladene Stimmung an der österreichisch-ungarischen-
 Grenze weiter. Die damalige österreichische
tegierung erklärte, daß sie die Restauration deı
Tabsburger in Ungarn als eine Bedrohung der friedichen
 Entwicklung der österreichischen Republik an-;ehen
 müßte, nachdem schon vorher die Mächte der
&amp;lt;leinen Entente die Entfernung König Karls aus
Jngarn gefordert hatten. Am 1. April faßte die Botschafterkonferenz.
 den einstimmigen Beschluß, daß
lie Verbündeten eine Restauration der Habsburger
weder anerkennen noch dulden würden. Unter dem
Druck dieser allgemeinen Gegnerschaft, zu welcher
als Hauptsache auch die Ablehnung des Unternehmens
durch die ungarische Regierung und das ungarische
Parlament kam, sah sich der König zur Liquidierung
seiner Aktion gezwungen. Am 4. April reiste er
von Steinamanger durch Oesterreich Jan-die-Schweizer
Grenze. Von einer gewissen. historischen und staats-&amp;gt;
        <pb n="41" />
        rechtlichen Wichtigkeit für Oesterreich ist dieses
Unternehmen dadurch geworden, daß der Kaiser
vor seiner Abreise aus Ungarn eine Proklamation
erließ, in der er die Bestimmungen des Ausgleiches
vom Jahre 1867 und der Pragmatischen Sanktion
vom Jahre 1718 bezüglich der unlösbaren Verbindung
Oesterreichs und Ungarns als erloschen, die vollständige
 Unabhängigkeit Ungarns als wiederhergestellt
 erklärte.
Nachdem sich die Erregung über den Restaurationsversuch
 gelegt hatte, wurden die Verhandlungen
zwischen Oesterreich und Ungarn in Budapest fortgesetzt,
 ohne daß sich auch hier eine Möglichkeit der
Einigung gegeben hätte. Am 17. Juli trat der Vertrag
von Trianon in Kraft. Eine interalliierte Generalskommission
 zog in Oedenburg ein, welche die Uebernahme
 des Burgenlandes von Ungarn und die Uebergahe
 an Oesterreich durchzuführen hatte. Die letzten
Augusttage waren für diese Vorgänge in Aussicht
genommen. Je näher der Tag der Vebergabe kam
desto erregter zeigtg. sich Regierung und Oeffentlichkeit
 Ungarns Oesterreich gegenüber. Noch in letzter
Stunde trat Ungarn neuerdings mit Vorschlägen an
die österreichische Regierung heran, doch auch. diese
waren völlig unannehmbar. Auf Grund der Beschlüsse
des Ausschusses für Aeußeres erklärte der damalige
Bundeskanzler Schober, daß die österreichische Regierung
 bereit sei, über Förderung und Festigung
dauerhafter Beziehungen zwischen Oesterreich und
Ungarn Verhandlungen zu führen und im Rahmen
clieser Verhandlungen auch eine einvernehmliche
Lösung der Grenzfrage zu suchen. Solche Verhandlungen
 dürften jedoch erst nach ungestörteı
Üebergabe des Burgenlandes einsetzen und
Sollten alle das künftige Verhältnis der beiden Staaten
berührende } ragen bereinigen.
Am 23. August übernahm die Generalskommission
die Verwaltung des Burgenlandes und damit die Verantwortung
 für die Durchführung der Uebergabsmaßnahmen.
 Als Zeitpunkt der Uebergabe wurde der
20. August, 4 Uhr nachmittags, festgesetzt. Die Be-;jetzung
 des Burgenlandes hatte über ausdrücklichen
Auftrag der Generalskommission zunächst aus-Schließlich
 durch österreichische Gendarmeriekräfte
 unter Führung von Entente-Offizieren zu
erfolgen. Am 28. August begann der Vormarsch der
Bundesgendarmerie/ die wurde alsbald an allen Vor-Mmarschlinien
 von üngarischen Freischärlern
unter heftiges Feuer genommen. Schon seit Monaten
waren Gerüchte verbreitet gewesen, daß sich bewaffnete
 Banden, welche, immer zahlreicher, aus Innerungarn
 in das Burgenland geströmt waren, der Uebergabe
 des Landes widersetzen würden. Die Bandenbewegung
 war von ungarischen Offizieren geführt
und wurde vom ungarischen Regierungskommissär
unterstützt. Die burgenländische Bevölkerung hatte
damit nichts zu tun. Die Ausrüstung der Banden mit

Bajonetten, Maschinengewehren und Handgranaten
war reichlich; selbst Artillerieformationen standen den
3anden zur Verfügung. a des bewaffneten
Widerstandes forderte die Bundesregierung ebenso
wie die burgenländische Bevölkerung dringendst die
Verwendung des österreichischen Bundesheeres zur
Landnahme. Die Generalskommission jedoch erklärte,
laß es die Aufgabe Oesterreichs nicht sein könne, das
3Zurgenland mit Waffengewalt zu besetzen, sondern
Oesterreich habe das Land in Frieden‘ von der Ge-1eralskommission
 zu übernehmen, sobald Ungarn
;einer Pflicht nachgekommen sein werde. Die Tätigkeit
 der Banden erstreckte sich bald nicht mehr bloß
auf das Burgenland. Am 5. September brachen unzarische
 Streitkräfte in sehr beträchtlicher Stärke und
‚eichlich bewaffnet über die niederösterreichische
 Grenze gegen Kirchschlag vor; sie eröffneten
 das Feuer gegen das Bundesheer, welche:
die Grenze besetzt hielt. Das 2. Bataillon des 5. Inanterie-Regiments
 leistete dem stark: überlegenen
Gegner erfolgreichen, Widerstand. 7 Tote,
14 Verwundete und 3 Vermißte, welch letztere, wie
;ich später herausstellte, von der gegnerischen Seite
zefangengenommen und getötet worden sind, waren
zu beklagen. Diese Vorgänge veranlaßten die Bundes-"egierung,
 an den Völkerbund zu appellieren. Da
iedoch inzwischen die Botschafterkonferenz in zwei
Noten die ungarische Regierung mit der Verantwortung
 für die Vorgänge im Burgenland belastet
und sie unter Androhung von Strafmaßnahmen zu
ıngesäumten Räumung Westungarns aufgefordert
hatte, sah sich der Völkerbund von der Verpflichtung
zu weiteren Maßnahmen enthoben.
Der ununterbrochene Kleinkrieg, welchen die
Banden gegen die österreichischen Gendarmerieposten
“ührten, hatte bereits zu erheblichen Opfern unter
dieser braven Truppe geführt; da aber der Regierung
ein. energisches militärisches Einschreiten verwehrt war,
zog sie am 8. September, im Finvernehmen mit der
Generalskommission, die Gendarmen hinter die
alte österreichisch-ungarische Grenze %urü
 ck./ Da die anarchischen Zustände im Zentrum
Kuropas auf die Dauer nicht anhalten konnten, die
Generalskommission aber offenbar nicht imstande
war, ihnen ein Ende zu setzen, begannen sich die
Nachbarstaaten, vornehmlich die Tschechoslovakei
und Italien, für die rasche Bereinigung der Lage zu
;nteressieren. Von beiden Seiten wurden Vermittlungsanbote
 gestellt, von welchen schließlich das italienische
 als das früher eingelangte angenommen wurde.
Unabhängig von der durch diese Verhandlungen gebotenen
 Möglichkeit, daß ein direktes Einvernehmen
zwischen den beiden Streitteilen zustandekommen
könnte, forderte die Botschafterkonferenz im
September in ultimativer Weise die Uebergabe
les Burgenlandes an die Generalskommission. Diesem
Verlangen fügte sich -die ungarische Regierung: sie

/ en

/ 1) „“
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        LS ar oltm,

berief ihre regulären .Truppen und Gendarmen aus
dem Lande ab. Trotzdem weigerte sich die Österreichische
 Regierung, das für den 3. Oktober vorbereitete
 Uebergabsprotokoll zu fertigen, da eine solche
VUebergabsformalität sich solange als illusorisch erwiesen
 hätte, als sich das Land in Händen der
Banden befand. [Am 1 Oktober begannen dann die
Vermittlungsverhandlungen in Venedig, an denen
ınter dem Vorsitz des italienischen Außenministers
Varchese de la Torretta als Vertreter Oesterreichs
Bundeskanzler Schober und als Vertreter Ungarns
Vinisterpräsident Graf Bethlen und Minister des
Aeußeren Graf Bänffy teilnahmen. Im Laufe dieser
Verhandlungen gab der italienische Außenminister unter
Berufung auf ein Einverständnis mit der französischen
ınd der britischen Regierung in der deutlichsten Weise
zu erkennen, daß ein Kompromiß, welches der Sachage
 nach nur in einem Entgegenkommen Oesterreichs
iegen konnte, gefunden werden müsse und daß ein
\blehnen eines solchen Entgegenkommens von Seite
Jesterreichs eine erhebliche Verstimmung der Entente
hervorrufen müsse, eine Verstimmung, welche auf die
m Zuge befindliche Kreditaktion nicht ohne Einfluß
bleiben würde. Unter diesen Umständen sah sich
Bundeskanzler Schober gezwungen, einem Protokoll
zuzustimmen, in dem Ungarn sich verpflichtete, die
Räumung des gesamten burgenländischen Gebietes
durch die Banden durchzusetzen, während Oesterreich
zustimmte, daß acht Tage nach erfolgter Pazifizierung
des Gebietes in Oedenburg und den umliegenden
 Dörfern eine Volksabstimmung abgehalten
werde, von deren Ausgang die endgültige Zuteilung
lieser Gemeindegebiete abhängen sollte. Die Verhand-‚ungen
 von Venedig hatten alsbald ein gewisses Abıehmen
 der Bandentätigkeit im Burgenland zur Folge,
während andererseits eine immer hefligere ungarische
Propaganda zu konstatieren war. Auch die monarchistische
 Agitation verschärfte sich.
In diese Situation fiel der zweite Restaurations-‚ersuch
 des früheren Monarchen. Am 21. Ok-;ober
 landete in Oedenburg ein Flugzeug, welches den
irüheren König und die Königin nach Ungarn zurück-„rachte.
 An der Spitze der Truppen des Majors
Ostenburg, welche bis dahin unter den Befehlen
der Generalskommission den Ordnungsdienst in Oedenyurg
 versehen hatten, rückte der König gegen Budapest
 vor. Bei Budaörs kam es zu einem Gefecht,
in dem die Truppe Karls geschlagen und das Königspaar
 gefangengenommen wurde. Es wurde unter englischer
 Bewachung außer Landes gebracht, nachdem
über energisches Finschreiten der großen und der
kleinen Entente die ungarische Nationalversammlung
ain Gesetz über das Aufhören der Herrschaft Karls IV.
und das Erlöschen der Thronfolge des Hauses Habsburg
 angenommen hatte.
Nach Liquidierung dieses zweiten Restaurationsversuches
 begann die Erregung im Burgenlande allmäh-‘ich

 abzuflauen. In der ersten Novemberwoche wurden
lie Banden zurückgezogen und schon am 13. No-‚ember
 1921 begann die Landnahme durch das öster-‚eichische
 Bundesheer. Die Besitzergreifung wurde in
zwei Etappen vollzogen. Alles im Staatsvertrag von
St. Germain ‚Oesterreich zugesprochene Land, mit
\usnahme des Plebiszitgebietes, wurde bis am 4. Dezember
 planmäßig und ohne Störung hesetzt.
Die Botschafterkonferenz hatte inzwischen bereits
las Protokoll von Venedig genehmigt und-drängte auf
‚ascheste Durchführung der Volksabstimmung. Die Abstimmung
 wurde für den 14. Dezember angesetzt. Da sich
edoch trotz steten Drängens der österreichischen Rezierung
 die Ankunft interalliierter Truppen zur Aufechterhaltung
 der Ordnung und Sicherung der Frei-1eit
 der Abstimmung stark verzögert hatte, ermächtigte
lie Botschafterkonferenz die Generalskommission, die
Abstimmung auf den 18. Dezember zu verschieben.
Jie Generalskommission hielt jedoch dessen ungeachtet
dem/ursprünglichen Termin fest. Da es demnach schien,
Jaß die Abstimmung unter Umständen vor sich gehen
;ollte, die auch den primitivsten Anforderungen an Unarteilichkeit
 nicht genügten, zog die Bundesregie-‚ung
 ihre Abstimmungskommissäre zurüc
ınd beteiligte sich nicht an der Abstimmung, welche am
4. und 16. Dezember stattfand. Ktwa 35 Prozent
ler Stimmen entfielen trotz allem auf Oesterreich.
Ungeachtet des mit zahlreichen Beilagen versehenen
&amp;gt;rotestes Oesterreichs anerkannte die Bot-;chafterkonferenz
 die Abstimmung und ordnete die
Jebergabe des Gebietes an Ungarn mit I. Jänner
022 an.
Günstiger als zu Ungarn entwickelten sich die Beziehungen
 während des Jahres 1921 zu den übrigen
Vachfolgestaaten, so besonders zur Tschechoslovakei.
 Am 2. Februar fand gelegentlich einer Reise des
schechoslovakischen Außenministers Dr. Benesch. nach
om und Paris auf österreichischem Boden eine Zujaammenkunft
 zwischen Dr. Benest- und dem öster-'‚eichischen
 Bundeskanzler Dr. Mayr statt. Der bei
lieser Gelegenheit gepflogene Meinungsaustausch erzab
 eine weitgehende Uebereinstimmung der beiden
;taatsmänner, nicht nur im Hinblicke auf die politische
„age Mitteleuropas, sondern auch auf die Notwendigzeit,
 in freundschaftlicher Zusammenarbeit die wirtschaftlichen
 Beziehungen zwischen beiden Ländern zu
ördern. In den nächsten Monaten wurden die im
Gange befindlichen Verhandlungen betreffend den
Abschluß eines Handelsübereinkommens energisch
‚ortgeführt und schon am 4. Mai konnte ein Vertragstext
 unterschrieben werden. Im August des Jahres
1921, kaum zwei Jahre seit dem Abschluß des Vertrages
 von St. Germain, fand eine Entrevue zwischen
den Staatsoberhäuptern der beiden Republiken
 statt. Auf der Rückreise von einem Erholungsaufenthaltim
 Süden unterbrach Präsident Masaryk
in Hallstatt seine Reise, um den Bundespräsidenten
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        Hainisch zu begrüßen, mit welchem ihn alte Beziehungen
 aus der Studienzeit verbanden. Der Begegnung
 der beiden Präsidenten wohnte der tschechoslovakische
 Außenminister Dr. Beneg&amp;amp; und der öster
teichische Bundeskanzler Schober bei. Die Notwen
digkeit gemeinsamer. Aufbauarbeit auf der Basis der
durch die Neuordnung in Mitteleuropa gegebener.
Tatsachen trat in den Gesprächen in Hallstatt‘ stark
in den Vordergrund. Die Befreiung des zwischenstaatlichen
 Verkehrs von den Beschränkungen, unter dener
seine Entwicklung litt, wurde als Ziel der beiderseitigen
 Handelspolitik erkannt. Nachdem sich der
österreichische Bundeskanzler und der tschechoslovakische
 Außenminister im September in Hainburg neuerlich
 getroffen hatten, bei welcher Gelegenheit hauptsächlich
 die Lage im Burgenland besprochen wurde,
begab sich der Bundespräsident in Begleitung
des Bundeskanzlers am 14. Dezember zum Besuch de:
Präsidenten der Tschechoslovakischen Republik nach
Lana bei Prag. Dieser Besuch bot Gelegenheit zur
eingehenden Besprechung jener Maßnahmen, welche
von beiden Seiten zur Wiederaufrichtung der wirtschaftlichen
 Verhältnisse in Zentraleuropa als erforderlich
 erkannt wurden. Ueberdies wurde ein politischer
Abkommen unterzeichnet, in welchem nebst gegen-Seitiger
 Gebietsgarantie und dem Versprechen eineı
neutralen Haltung, im Falle einer der beiden Staater
angegriffen würde, eine Zusammenarbeit zur Verhinderung
 aller Versuche der Wiederherstellung des alten
Regimes vorgesehen und ein Schiedsverfahren_veraba
 wurde. Außerdem wurden zahlreiche Viandelsirtschafts-
 und finanzpolitische Fragen geregelt. Die
I’schechoslovakei gewährte einen Regierungskredit von
500 Millionen Tschechokronen}) und die Ratifizierung
der Beschlüsse der Konferenz von Portorose wurde
beschlossen, welche kurz vorher getagt hatte und aul
welcher die Nachfolgestaaten über die Befreiung des
Handels und des Verkehrs auf dem Gebiete der ehemaligen
 Monarchie von den schwersten Aufihm-hastendem
 Hemmnissen beraten hatten.
Auch im übrigen wurden die handelspolitischen
Bemühungen der österreichischen Regierung während
des Jahres 1921 fortgesetzt, ein neuer Handelsvertrag
mit Jugoslawien stand in Beratung, ein neuer Vertrag
 mit Rumänien wurde paraphiert,/Trotz alledem
blieb die wirtschaftliche Situation Oesterreichs in
höchstem Maße unbefriedigend. Die Absperrung von
den altgewohnten Märkten und KRohstoffquellen,
welche trotz aller Bemühungen immer noch nicht
wirksam abgebaut werden konnte, verhinderte im
Verein mit dem drückenden Kapitalsmangel und der
durch den Krieg und die Nachkriegszeit erfolgten
Verschlechterung des gesamten Produktionsapparates
den wirtschaftlichen Wiederaufstieg des Landes. Die
Stets fortschreitende Krankheit des wirtschaftlichen
Organismus konnte an dem steten/Niedergang der
Währung und an dem Steigen der Devisenkurse

gleichwie an einem Fieberthermometer gemessen
werden. Immer allgemeiner wurde die Ueberzeugung,
daß das durch den Friedensvertrag: von St. Germain
geschaffene Oesterreich trotz allen Anstrengungen und
allen Entbehrungen nicht leben könne.
Diesen Tatsachen gegenüber wurde vornehmlich
von französischer Seite in jenen Jahren unter dem
Schlagwort „Donauföderation” ein wirtschaftlicher
Zusammenschluß der kleineren Nachfolgestaaten pro-„agiert.
 Als7? go einleuchtend eine solche Lösung
vom rein wirtschaftlichen Standpunkte aus auch erscheinen
 mochte, so völlig ungangbar war sie in
olitischer Hinsicht. Viel zu stark waren die durch
den Zusammenbruch der alten Monarchie frei gewordenen
 nationalen Kräfte in allen in Betracht kommenden:
 Staaten) fiel zu unangenehm wurde in einzelnen
 von ihnen alles, was an die frühere Gemeinsamkeit
 erinnerte, empfunden, als daß sie bereit gewesen
wären, auch nur einen Bruchteil ihrer wirtschaftlichen
oder politischen Selbständigkeit aufzugeben. Dazu
Kam noch, daß von Italien stärkste Gegnerschaft gegen
einen solchen Zusammenschluß der Donaustaaten zu
erwarten war Zn österreichischen Volk selbst wurde
ein anderer Weg als der einzige bezeichnet, der
Oesterreich . aus seiner tödlichen Isolierung führen
könne: der Anschluß an das Deutsche Reich.
Nicht mehr bloß ideelle und historische Momente
wie im November 1918 waren es, die in unserer Re-»ublik
 in den nachfolgenden Jahren eine immer
stärkere Bewegung zugunsten des Anschlusses an
Jeutschland erzeugten. Der Anschlußgedanke zog
mmer weitere Kreise in seinen Bann und führte
schließlich sogar zu Volksabstimmungen in
szinzelnen Bundesländern, bei welchen die Versinigung
 mit Deutschland nahezu einstimmig
zefordert wurde. Die Regierung hat weder an der
Entstehung noch an der Leitung dieser Bewegung
Anteil genommen. Die nüchterne Erkenntnis der
politischen Lage verbot ihr ein solches Vorgehen und
bewog sie, die von den Westmächten geforderte
Politik der Bewahrung der Selbständigkeit Oester-‚eichs
 fortzuführen. Sie war sich ebenso wie die ganze
übrige Welt allerdings bewußt, daß ein Erfolg auf
liesem Wege von dem Einlangen der schon in der
Vlantelnote zum Friedensvertrage und seither noch
oft versprochenen Auslandshilfe abhänge.
Diese Hilfe aber verzögerte sich von Monat zu
Monat. Der ursprüngliche Plan der Reparationskommission,
 der die Gewährung eines großen Sanierungskredites
 unmittelbar durch die alliierten
Regierungen vorsah, wurde im Jänner 1921 von den
Alliierten zurückgestellt. Vorerst sollten die Möglichkeiten
 der Erwirkung von Privatkrediten geprüfl
werden. Die Bundesregierung, welcher es sich weit
mehr um die Beschleunigung des Finfließens der aus-:ändischen
 Gelder handelte, als darum, wer den Kredit
arteilte, hatte bereits zu Beginn des Jahres 1020 die

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Großmächte auf die katastrophalen Folgen aufmerksam
 gemacht, welche durch das Ausbleiben der seit
Wonaten von der Reparationskommission beantragten
Auslandskredite gezeitigt werden müßten. [Im März
begab sich sodann Bundeskanzler Mayr gemeinsam
mit dem Ernährungs- und dem Finanzminister nach
London, um dem Obersten Rat persönlich die Notwendigkeit
 schleunigster Kredithilfe vorzustellen. Auch
diesem Schritt jedoch blieb ein unmittelbarer Erfolg
versagt. Immerhin brachten die Londoner Besprechungen
die wichtige Entscheidung, daß der Plan staatlicher
Kredite endgültig fallen gelassen wurde und Oesterreich
 mit seinen Kreditwünschen an die privaten Geldquellen
 der Welt verwiesen wurde. Zur leichteren
Erschließung dieser Quellen sollte die Kreditaktion
weiterhin vom Völkerbunde fortgeführt werden, wobei
 daran gedacht war, daß gewisse Aktiva Oesterreichs
 als Pfänder für die Kredite freigegeben und
hre Gestion unter Kontrolle des Völkerbundes gestellt
 werden sollte. Die Finanzkommission des Völkerbundes
 stellte unverzüglich die wesentlichen Maßnahmen
 fest, welche die Grundlage einer erfolgreichen
Kreditaktion zu bilden hätten. Als diese Maßnahmen
wurden der Verzicht‘ auf weitere Ausgabe von ungedeckten
 Banknoten, der Abbau der zentralen Bewirtschaftung
 von Lebensmitteln und Kohle auf österreichischer
 Seite, die Zurückstellung der Pfandrechte
aus dem Friedensvertrage und der Hypotheken auf
Srund der Lebensmittelkredite sowie/zwecks Verein-“achung
 des Kontrollapparates die Auflösung der
österreichischen Sektion der Reparationskommision
auf Seite der Alliierten erkannt.
Bereits im April trafen drei Delegierte der
Finanzkommission des Völkerbundes in
Wien ein und unterzogen die wirtschaftliche Lage
Oesterreichs einer genauen Prüfung.. Deren Ergebnis
faßten sie dahin zusammen, daß Oesterreich wirtschaftlich
 lebensfähig sei und der Staat trotz aller
Schwierigkeiten, die überwunden werden müßten, nach
Einlangen hinlänglicher Auslandskredite seine öffentlichen
 Finanzen und seine Währung sanieren. könne.
Während des Frühjahres arbeiteten sodann die Delegierten
 der Finanzkommission gemeinsam mit der
Regierung ein umfängliches Sanierungsprogramm
 aus, welches alsbald auch die Zustimmung
der Alliierten fand. So schienen denn die so dringend
benötigten Kredite endlich in greifbare Nähe /Berlick!.
Bloß die Rückstellung der Pfandrechte, welche durch
alle einzelnen pfandberechtigten Regierungen zu erfolgen
 hatte, bedang eine letzte, wie es schien. kurze
Verzögerung. (Unter den Regierungen, welcheihre Pfandrechte
 noch nicht zurückgestellt hatten, befand sich
die der Vereinigten Staaten von Amerika,
mit welchen Oesterreich, da Amerika den Frieden
von St. Germain nicht ratifiziert hatte, noch nicht in
diplomatischen Beziehungen stand. Diesem Uebelstande
 wurde durch den Abschluß eines vom

24. August 1921 datierten Friedensvertrages abseholfen,
 welcher sich im wesentlichen als eine Rereption
 des Vertrages von St. Germain unter Ausassung
 jener Abschnitte darstellte, welche die Verinigten
 Staaten nicht zu unterzeichnen wünschten,
Der wichtigste dieser Abschnitte ist der über die
Srenzen der Republik Oesterreich. / un hätte die
Kreditaktion nach Hinwegräumung dieses letzten ent-;cheidenden
 Hindernisses endgültig in Fluß kommen
;ollen. Doch neuerlich zeigten sich Verzögerungen
ınd trotz alles Drängens Oesterreichs sowohl wie des
Jbersten Rates der Alliierten waren einzelne unteı
len verbündeten Regierungen nicht geneigt, die Rückstellung
 der Pfandrechte durchzuführen, womit die
Aktion an einem toten Punkt angelangt war.
Um unter diesen Umständen den völligen Niederbruch
 der österreichischen Staats- und Privatwirtschaft
aufzuhalten und den Tag, an dem die zur Bezahlung
der unumgänglich notwendigen Lebensmitteleinfuhr
arforderlichen Devisen fehlen würden, hinauszuschieben,
waren die heroischesten und drastischesten Mittel
nötig. Während des Winters 1021/10922 und des darıuffolgenden
 Frühjahres beschloß das Parlament über
Antrag der Regierung Schober eine ganze Reihe von
Gesetzen, deren Zweck es war, dem bedürftigen Staate
aeue sichere Finnahmsquellen zu erschließen, Ausgaben,
wie vor allem jene für die Lebensmittel- und Kohlenzuschüsse,
 zu ersparen und den sich stets vermindernden
Schatz ausländischer Devisen zu stärken. Die ausjländischen
 Faktoren anerkannten voll die großen An-;trengungen,
 die die Österreichische Regierung und
las österreichische Volk unternahmen, um dem weiteren
Verfall der öffentlichen Finanzen und der Wirtschaft
7inhalt zu tun, und fanden sich bereit, Oesterreich in
seinem Fxistenzkampfe Unterstützung und augenblickiche
 Erleichterung zu gewähren: Großbritannien,
italien und Frankreich versprachen vorschußweise
 Regierungskredite, welche aus dem Erlös
Jer künftigen Völkerbundanleihe zurück gezahlt werden
zollten. Diese Kredite flossen dann auch im Laufe
les Frühjahrs und Sommers 1022 ein. Inzwischen
1atte die Konferenz von Genua, welche am 10. April
922 eröffnet wurde und zu welcher alle Staaten
Auropas ihre leitenden Männer entsandt hatten, um
äber den Wiederaufbau Rußlands, das Währungsaroblem
 und die Wechselkurse sowie über die allzemeine
 europäische Handelspolitik zu beraten, der
3Zundesregierung neuerlich Gelegenheit geboten, auch
wußerhalb der die Konferenz als solche interessierenden
"ragen den entscheidenden Persönlichkeiten der
Temden Mächte gegenüber ‚auf die immer prekärer
werdende Situation Oesterreichs hinzuweisen und
ıchleunige und entscheidende Maßnahmen zu erbitten.
Aber der Weg zu den Krediten blieb weiterhin durch
lasGeneralpfandrecht blockiert. Neuerlicheenergischeste
Selhsthilfemaßnahmen wurden notwendig, Im Mittelzunkt
 des Rettungsprogrammes der am 31. Mai ge-A
        <pb n="45" />
        wählten Regierung Seipel stand die Gründung
einer eigenen Notenbank, welche die Stabilisierung
der Währung dadurch ermöglichen sollte, daß die
Regierung sich verpflichtete, vom Tage deren Gründung
an keine ungedeckten /Neten/ mehr in Anspruch zu
nehmen. Für die Vebergangszeit sollten neben den
aus dem Auslande einfließenden Kreditvorschüssen
eine durch eine Zwangshypothek auf den
Grundbesitz gesicherte innere Anleihe der
Regierung die nötigen Geldmittel zur Verfügung
stellen.“ Gewaltige Erhöhungen der Finnahmen und
Strenge Ersparungsmaßnahmen sollten den Staatshaushalt
 in Ordnung bringen. Eine ‚ganze Reihe
Wichtiger Gesetze zur Verwirklichung dieses Programms
wurden in den Monaten Juni und Juli beschlossen.
Die entscheidende Auslandshilfe aber blieb immer
noch aus: In dieser Lage entschloß sich die Regierung,
nachdem die Reparationskommission endlich im Juli
einzelne als Pfänder für die zu begebende Anleihe
verwendbare Einnahmsquellen der österreichischen
Regierung freigegeben hatte, zu einem äußersten
Schritt, der seinesgleichen in der alten und neuen
Geschichte der Staaten vergeblich suchen dürfte: Durd:
eine vom 7. August datierte Note des österreichischen
Gesandten inLondon an die Britische Regierung
wurden "die Mächte gebeten, sofort zu erklären, ob
sie zu einer teilweisen Garantie einer großen öster-Teichischen
 Auslandsanleihe bereit seien. Sollte eine
Solche Garantie abgelehnt werden, so würde die
Österreichische Regierung alle Mittel zur Rettung der
Dituation für erschöpft halten, das österreichische
Parlament zu außerordentlichher Tagung
einberufen und erklären, daß weder die gegen-Wärtige
 Regierung noch irgend eine andere
in der Lage sei, die Verwaltung des Staate:
Weiterzuführen. Sie würde sich ferner gezwungen
sehen, die’ Mächte der Entente für deg Zusauimenbruch
 eines der ältesten Zentren der Zivilisation im
Herzen Europas verantwortlich zu machen und die
künftigen ‚Geschicke Oesterreichs in die
Hand dieser Mächte zu legen. Die Mächte betonten
 in ihrer Antwort neuerdings ihren guten
Willen, erklärten sich aber außerstande, zu einer
°Ntscheidenden finanziellen Hilfe. Alles, was sie in
diesem Augenblick tun zu können glaubten, war eine
Rückverweisung der gesamten Kreditfrage an den
Völkerbund.
Die Erfahrungen, welche Oesterreich bisher auf
Seinem Leidensweg zur Erlangung der Kredithilfe
3cmacht hatte, ließen nicht darauf hoffen, daß mit
diesem Beschluß der Mächte eine erhebliche Bechleunigung
 der Angelegenheit eintreten würde.
Die Situation Oesterreichs aber war in jenen
Wochen derart, daß die Regierung und das an
Oesterreich interessierte Ausland sich von einem
V ag auf den andern vor die allerschwersten und
Weittragendsten Entscheidungen gestellt sehen konnte.

Deshalb entschloß sich Bundeskanzler Dr. Seipel
lurch eine freimütige Aussprache mit den führenden
Vännern der Nachbarstaaten Klarheit darüber zu
schaffen, wie diese über die Lage Oesterreich:
lächten und wie sie sich zu den Lösungen ver
hielten, die plötzlich notwendig werden konnten
Am 20. August fuhr der Bundeskanzler zum
Besuche Dr. Benesfh* nach Prag. Der tschecho-;lovakische
 Außenminister beurteilte die Aussichten
ler Völkerbundaktion durchaus günstig, er zeigte
Verständnis für die von der Österreichischen Rezierung
 bisher befolgte Neutralitätspolitik, sagte
die Unterstützung Oesterreichs beim Völkerbund
ınd die Teilnahme der Tschechoslovakei an der
Völkerbundaktion zu und erklärte andererseits, daß
lie Tschechoslovakei eine Aenderung des durch die
Triedensverträge geschaffenen status quo als mit
den Friedensverträgen unvereinbar ablehnen müßte.
"Der sich anschließende Besuch bei dem deutschen
Reichskanzler Dr. Wirth brachte die Sicherheit,
daß man in Deutschland, angesichts der Unmöglichkeit,
 derzeit an der durch die Friedensverträge
geschaffenen Ordnung zu rütteln, die Bemühungen
Oesterreichs um die zur Erhaltung seiner Lebens-(ähigkeit
 notwendigen Kredite vollkommen billigte
und mit Sympathie verfolgte. Auch die deutsche
Zegierung erklärte sich bereit, im Rahmen des
zigenen Könnens Oesterreich in dem schweren Ringen
um sein Dasein zu unterstützen.
Der 25. August sah den Bundeskanzler in Verona,
wo er mit dem italienischen Außenminister Schanzer
zusammentraf. Ebenso wie Dr. Beneger verwies aud:
Herr Schanzer den Bundeskanzler zunächst an den
Völkerbund, an dessen Aktion die alliierten Mächte
lurch den Londoner Beschluß gebunden seien.
Auch .der italienische Außenminister betonte die
Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der durch den
Vertrag von St. Germain geschaffenen politischen
Situation Oesterreichs (Do Reisen des Bundeskanzlers
ı1ach Prag, Berlin ee Verona hatten den Zweck,
liesem selbst und dem österreichischen Volk die Gewißheit
 zu verschaffen, ob es in der Zeit der äußersten
 Bedrängnis für Oesterreich einen Weg aus der
Enge heraus, in ein großes Wirtschaftsgebiet hinein,
zebe. Der Anschluß an Deutschland war in Prag und
Zerlin, die sogenannte Donauföderation in Prag und
Verona zum mindesten auf lange hinaus als völlig
ınmöglich erschienen. Da entschloß sich der Bundesxanzler,
 auch offen. von der dritten Möglichkeit zu
sprechen, indem er dem italienischen Außenminister
lie Frage einer Zoll- und Währungsunion
Oesterreichs mit Italien vorlegte. Dieser neue
Gedanke, zu dem Herr Schanzer naturgemäß nicht
sogleich Stellung nehmen konnte, verschob die
gesamte politische Lage der Republik und erzwang
in der Folge eine gewaltige Beschleunigung
 der Völkerbundaktion. Es war nun klar

0 KARO
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        — | Umechnie*

zemacht, daß man nicht mehr bloß vor einem internösterreichischen,
 sondern vor einem gesamt-mitteleuropäischen
 Problem stehe, das in seiner ganzen
Breite aufgerollt wurde und rascheste Lösung heischte,
sollte die neue Ordnung der Dinge auf dem Boden
der österreichisch-ungarischen Monarchie erhalten
bleiben.
Der Völkerbund nahm sich nun der österreichischen
Sanierung mit Energie an. Ja, er machte diese Frage
im Laufe weniger Wochen geradewegs zu seiner eigenen
Prestige- und Lebensfrage. Die Verhandlungen,
welche in Genf bereits am 3I. August begannen,
brachten nach einigem Schwanken die Gewißheit, daß
aunmehr die Kreditaktion in ein entscheidendes
Stadium gelangt sei und eine weitere Verzögerung
von allen Beteiligten als Clüde] oder doch Gefahr
ampfunden werde. Die Verhandlungen wurden den
sanzen September über fortgeführt und am 4. Oktober
 durch die Unterzeichnung dreier Protokolle
 durch die Vertreter- Großbritanniens, Frankreichs,
 Italiens, der Tschechoslovakei und Oesterreichs
zum Abschluß gebracht. Das erste dieser Protokolle
zarantiert die politische Unabhängigkeit Oesterreichs.
Das zweite Protokoll sieht die Auflegung einer
Anleihe von 650 Millionen Goldkronen vor,
deren Annuitätendienst durch die. großbritannische,
die französische, die italienische und die tschechoslovakische
 Regierung mit dem Vorbehalt des Beitritts
anderer Staaten garantiert wird. Ein-Kontrollkomitee
der Garantiestaaten hat den Anleihedienst zu überwachen.
 Im dritten Protokoll endlich wird ein Geaeralkommissär
 des Völkerbundes eingesetzt, unter
dessen Aufsicht die österreichische Regierung, das vom
Finanzkomitee des Völkerbundes in seinen Grundzügen
 festgelegte Reformprogramm im Laufe einer
zweijährigen Sanierungsperiode zu erfüllen haben
wird. Außerdem werden in diesem Protokolle die
Bruttoeinnahmen aus den Zöllen und aus dem Tabakmonopol
 als Pfänder für den Anleihedienst bestellt.
Der Bundeskanzler setzte die sofortige Entsendung
‚on Delegierten des Völkerbundes, welche beauftragt
waren, mit der österreichischen Regierung das Sanierungsprogramm
 im Detail auszuarbeiten, durch. Diese
trafen schon am 17. November in Wien ein. Und
schon am 27. November konnte der Nationalrat das
Wiederaufbaugesetz, in welchem das gesamte Reform-
 und Finanzprogramm der Regierung enthalten
 war, beschließen. Dieses Programm kulminierte
in folgenden Punkten: Reform der Bundesbetriebe,
Verwaltungsreform und Ersparungsmaßnahmen, KEraöhung
 der Einnahmen und Reform der Steuer-:;echnik.
 Gleichzeitig wurde die Regierung vom
Nationalrat ermächtigt, während der Sanierungsperiode
 alle zur Durchführung des Reform- und
Finanzprogrammes erforderlichen Maßnahmen, die
im Wiederaufbaugesetz nicht bereits materiellrechtlich
geregelt sind, im Verordnungswege zu treffen. Die

Zeschlüsse über diese Verordnungen, sowie über
‚Ilfällige Abänderungen und Ergänzungen des
keform- und Finanzprogrammes sollten als besondere
egierungsbeschlüsse durch einen außerordentichen
 Kabinettsrat gefaßt werden, der außer dem
3undeskanzler, dem Vizekanzler und den übrigen
Bundesministern aus 26 vom Nationalrat nach dem
Grundsatze der Verhältniswahl gewählten Staatsräten
u bestehen hatte. Im November wurde auch die neue
Notenbank ins Leben gerufen. Im Dezember traf deı
Zeneralkommissär des Völkerbundes, Dr. Zimmernanyl
 in Wien ein und die österreichische Tranche
der großen , Völkerbundanleihe wurde mit vollem
"rfolg gegeben. /So wurde in den Spätherbsttagen
les Jahres 1022 der Grund für den Wiederaufbau
der österreichischen Staats- und Volkswirtschaf
gelegt.

I.

AUSWÄRTIGE POLITIK IM DIENSTE
DERVÖSTERREICHISCHEN UND DES
EUROPÄISCHEN WIEDERAUFBAUES
Die Sanierung des Staatshaushaltes gelang in
überraschend kurzer Zeit und in einer auch
die kühnsten Hoffnungen übertreffenden Vollständigkeit.
 Die Steuereingänge hoben sich, die Ersparungen
ınd die anderen Reformmaßnahmen begannen sich
zuszuwirken, die Tragfähigkeit der Wirtschaft erwies
sich als weit ‚größer, als ursprünglich angenommen
worden war, und die österreichische Krone, deren
Wert sich vor kurzem noch in jähen Sprüngen
abwärts bewegt hatte, war mit einem Schlage die
stabilste Münzeinheit Europas. Aber alle diese
anbestreitbaren Erfolge waren noch nicht gesichert,
solange die Volkswirtschaft, auf deren Schultern die
"ast des Staatshaushaltes ruht, sich nicht von den
gatastrophalen Wunden erholt hatte, die ihr der Krieg
and die durch die Friedensverträge bewirkte Zerreißung
Mitteleuropas in schwache Zwergwirtschaftsgebiete ge-;chlagen
 hatte. Oesterreich kann für sich das Verlienst
 in Anspruch nehmen, als erster Staat in Europa
der europäischen Oeffentlichkeit immeı
wieder den Widersinn der neuen wirtschaftichhen
 Verhältnisse vor Augen geführt zu
ı1aben. Unvermögend, diesen Zustand von sich aus zu
zeseitigen, mußte die österreichische Regierung daraul
sedacht sein, die verderblichen Folgen, die er mi
ich brachte, wenigstens teilweise zu lindern.
Sofort nach erfolgreichem Abschluß der Genfer
Kreditaktion setzte daher die Regierung mit einer
energischen handelspolitischen Aktion ein
lie sie übrigens schon während der ersten Verhandungen
 in Genf im September 1922 und mit besondere?
Energie in Paris im Jänner 1023 als unbedingt notwendig
 angekündigt hatte. Deren Zweck war zunächst
lie bereits bestehenden Handelsverträge zu verbessern
und neue Verträge mit Staaten, mit denen bisher eir
        <pb n="47" />
        Vertragsverhältnis noch nicht bestand, abzuschließen
aber darüber hinaus der wirtschaftlichen Vernunft,
das heißt einem großen Maße gegenseitiger Wirtschaftsfreiheit
 in Europa Tür und Tor zu öffnen. Die
Österreichische Handelspolitik hat sich von Anfang
an mit Nachdruck zum Ideal des Freihandels bekannt.
 Die Aufhebung der widernatürlichen Wirt-Schaftsgrenzen
 und, solange dies noch nicht durchführbar
 ist, wenigstens der Abbau der übermäßig
hohen Zollmauern, die an diesen Grenzen aufgetürmt
 waren, wurde von Oesterreich immer wieder
gefordert. Auch auf der Genfer Weltwirtschaftskonfevenz
 des Jahres 1927 beherrschten Ideen und Formulierungen,
 welche von österreichischen Fachleuten zuerst
 gefunden worden waren, die Debatten und gerade
sie spiegelten sich in den Konferenzbeschlüssen wieder
Ein unmittelbarer praktischer Erfolg war diesen Bemühungen
 allerdings noch nicht vergönnt. Das euro-Päische
 Zollniveau hob sich fortwährend:
anstatt sich zu senken, / daß schließlich auch
Öesterreich gezwungen ‘war, trotz grundsätzlicher
Aufrechterhaltung seiner bisherigen handelspolitischen
V’endenzen, seinen aus dem Jahre 1906 stammenden
 Zolltarif, dessen Sätze weit hinter denen
der übrigen Staaten zurückgeblieben waren, den
Beänderten Verhältnissen anzupassen. /In. rascher
Folge wurden während der Jahre 1923/24/25 Handelsabkommen
 oder Handelsverträge mit fast allen
[ür den österreichischen Export wichtigen Ländern
abgeschlossen, so daß zu Ende des ‚Jahres 1025
handelsvertragsmäßige Bindungen mit Belgien, Bulgarien,
 China, Dänemark, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Japan,
Jugoslawien, Lettland, Norwegen, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, der Schweiz, Spanien, der
F’schechoslovakei, der Türkei und Ungarn bhbestanden.
 Dem Handelsverkehr mit der Sowjetunion,
mit welcher im Jahre 1024 die regelmäßigen diplo-Matischen
 Beziehungen aufgenommen worden waren,
dienen zwei bereits vorher ins Leben getretene
gemischte österreichisch-russische Gesellschaften, die
Sich stets tatkräftiger Förderung durch die österteichische
 Regierung zu erfreuen . hatten. JE hol
Antriebe erfuhr die handelspolitische Aktion deı
Regierung durch die persönliche Fühlungnahme der
leitenden Männer Oesterreichs mit den Staatsmännern
 der zunächst in Betracht kommenden Länder.
Diese Fühlungnahme erfolgte entweder im Rahmen
der Periodischen Zusammenkünfte des Völkerbundes
oder gelegentlich von Staatsvisiten, welche die österreichischen
 Regierungschefs in den Hauptstädten der
Nachbarstaaten oder die Staatsmänner fremder Länder
in Wien abstatteten. Budapest, Belgrad, Bern, Berlin,
Rom, Warschau und Bukarest wurden besucht, der
deutsche Reichskanzler und der deutsche Reichs-Außenminister,
 der ungarische und der rumänische
Ministerpräsident und die Außenminister Jugoslawiens.

Polens und der Tschechoslovakei wurden in Wien
begrüßt. &amp;gt; ;
CAlle diese Besuche boten nicht nur die erwünschte
Gelegenheit, die Beziehungen Oesterreichs zu seinen
näheren und ferneren Nachbarstaaten zu festigen und
zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Materien zu
bereinigen, sondern. sie ermöglichten es auch den
5sterreichischen Staatsmännern, ihren ausländischen
Kollegen in der denkbar nachdrücklichsten Weise die
Grundeinstellung der österreichischen Politik klarzulegen,
 welche in den Begriffen Frieden und Hanlelsfreiheit
 eipfel./Es entspricht dieser Politik, daß
Oesterreich schon frühzeitig getrachtet hat, möglichst
weitgehende Schiedsgerichtsabkommen zu
schließen. Solche Abkommen bestehen heute im Ver-1ältnisse
 zu Ungarn, zur T’schechoslovakei, zu Polen
und zu Schweden, während mit der Schweiz ein Vergleichsvertrag
 abgeschlossen wurde. Der Vertrag mit
Schweden unterwirft alle Fragen ohne Ausnahme dem
;chiedsgerichtlichen Verfahren. Die übrigen erwähnten
Verträge sind nicht so umfassend, da die betreffenden
remden Staaten gewisse Einschränkungen wünschten.
Der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit des inter-3ationalen
 Gerichtshofes hat sich Oesterreich im Ver-‘ältnis
 zu jenen Staaten, die die gleiche Verpflichtung
eingegangen sind, bereits im Jahre 1022 unterworfen.
‚Ebenso war es auch nur selbstverständlich, daß sich
Üesterreich unter den ersten Staaten befand, die, zum
Beitritt zu dem Briand-Kellogschen Kriegsichtungspakte
 eingeladen, ihre Bereitwilligkeit,
dieser Einladung Folge zu leisten, erklärten. Diese
vazifistische Außenpolitik hat es vermocht, die politi-;chen
 Beziehungen Oesterreichs zum Auslande vollsommen
 harmonisch zu gestalten. Bloß das Verhältnis
zu Italien leidet unter periodischen Störungen, die
'm allgemeinen in der Politik, welche die italienische
Regierung im ehemaligen Südtirol betreibt und in den
Aückwirkungen, die diese Politik in Oesterreich und
vornehmlich in Tirol auslöst, ihren Grund haben.
Der Aufrichtigkeit und Stetigkeit der österreichischen
Triedenspolitik ist es zu danken, daß im zehnten
Lebensjahre der Republik unser Staat von dem
'etzten Rest ausländischer Kontrolle befreit
wurde. Schon am 9. Juni 1020 hatte der Völkerbund-:at
 die finanzielle Stabilität Oesterreichs als gesichert
anerkannt und demzufolge den Generalkommissär
mit 30. Juni desselben Jahres abberufen. Aber noch
5lieb ein Vertreter der Treuhänder der österreichischen
Staatsschuldverschreibungen in Wien zurück, dem auch
die Manipulation der verpfändeten Zoll- und Tabakmonopolerlöse
 oblag. Mit 30. Juni 1028 fand die
Tätigkeit dieses Vertreters ein Ende. Damit hat die
Regierung ihre volle Autonomie auf dem Gebiete der
Finanzwirtschaft wieder gewonnen. Die Bedingungen
der neuen Investitionsanleihe, über deren Begebung
angwierige Verhandlungen geführt werden, werden
liese Autonomie selbstverständlich nicht mehr  an-
        <pb n="48" />
        :asten. [Auch eine Kontrolle anderer Art bestand in
Oesterreich noch zu Beginn des Jahres 1928. Die
durch den Friedensvertrag eingesetzte Interalliierte
Militärische Kontrollkommission war, nachdem sie die
Entwaffnung Oesterreichs durchgeführt hatte, im Jahre
(Q21 durch ein Liquidierungsorgan ersetzt worden,
welches die Bereinigung einiger noch ausstehender
Fragen zu überwachen hatte. Im Sommer 1926 fanden
n Paris die entscheidenden letzten Verhandlungen
statt, welche sich in erster Linie auf die Beendigung
der industriellen Abrüstung und die Aufstellung der
einzelnen Sektfonen der staatlichen Kriegsmaterialabrik
 bezogen. Die Durchführung dieser Maßnahmen
ging unter großen Schwierigkeiten, insbesondere finanzieller
 Natur vor sich. Und erst im Dezember 1027 sah
sich die Botschafterkonferenz veranlaßt, die Tätigkeit
des Liquidierungsorganes mit 3I. Jänner 1028 einzustellen.

So kann die Republik das Fest ihres zehnjährigen
Bestandes frei von fremder Kontrolle begehen. Der
weite, steinige Weg aus dem tiefsten Elend, aus der
ärgsten Unfreiheit zur Erreichung voller staatlicher
Souveränität und zur Wiedergewinnung eines ehren-‚ollen
 Platzes im Kreise der freien Nationen Europas,
war durchmessen, durchmessen in erster Linie dank dem
ınübertrefflichen Heroismus, mit dem das österreichische
Volk nach den Schrecken des Krieges die Not der
ersten Nachkriegsjahre und die Entbehrungen der
Sanierungsperiode ertragen hat. Ein neues Wegstück
in eine noch ungewisse Zukunft beginnt. In welcher
Richtung das österreichische Volk diese seine Zukunft
zucht, darüber lassen die gewaltigen Kundgebungen,
welche anläßlich des zehnten Deutschen Sängerbundesjestes
 im Sommer dieses Jahres in Wien stattgefunden
haben und in denen Hunderttausende ein Bekenntnis
zur Einheit des gesamtdeutschen Volkstums abgelegt
haben, keinen Zweifel. (ie Nervosität, mit welcher
von mancher Seite auf diese Kundgebungen reagiert
wurde, erklärt sich aus der allgemeinen Erkenntnis,
daß trotz aller Bemühungen der beteiligten Regierungen
 und des Völkerbundes die politischen vor allem
aber die wirtschaftlichen Verhältnisse Mitteleuropas
ınbefriedigend geblieben sind.
Daher wird immer: mit großen Kifer nach einer

"ösung der Schwierigkeiten gesucht, die vor allem in
ler Schaffung von vielen tausenden Kilometern neueı
5taats- und Zollgrenzen durch die Friedensverträge
hren Ursprung haben. Alle die verschiedenen Pro-'ekte,
 die, wenn auch oft nur in verschwommenen
Umrissen, im Laufe der Jahre da und dort aufgetaucht
ind, beschäftigen sich notwendig auch mit der Zukunfi
unseres Staates. Da war es denn wirtschaftlich und
oolitisch von entscheidender Wichtigkeit, daß auch
TIesterreich einmal eine klare Stellung beziehe. Die:
geschah in richtungsgebender Weise durch Erklärungen
welche Bundeskanzler Dr. Seipel am 27. Juni 1928
'm österreichischen Nationalrat abgab und in denen
ar sagte, Oesterreich müsse im Laufe der Zeit, je
rüher um so besser, aus der Enge seiner Wirt-;chaftsgrenzen
 hinaustreten und diese Notwendigkeit
 werde immer deutlicher auch schon in den
ınderen europäischen Staaten erkannt, wobei allerlings
 noch nicht zu übersehen ist, ob die Lösung
Jieses Problemes in größerem oder kleinerem Rahmen
srfolgen‘ werde. Oesterreich müsse sich daher frei-1alten
 für eine größere oder kleinere, eine europä-‚sche,
 mitteleuropäische oder deutsche Lösung, so bald
sich ihm die Tür in dieses oder jenes größere Wirtschaftsgebiet
 öffnet. Nie aber werde Oesterreich
olauben, daß die mitteleuropäische Frage gelöst
 sei, wenn der große Staat, der das
eigentliche Mitteleuropa ausfüllt, das
Deutsche Reich, an dieser Lösung nicht teil
hat.
In engster Fühlung mit dem Deutschen
Reich wünscht Oesterreich unter Ablehnung aller
nachtpolitischen Ziele und unter Ablehnung aller einzeitigen
 Gruppierungen, welche stets den Keim zu
Kampf und Streit in sich tragen müssen, mitzuarbeiten
 an der moralischen und wirtschaftlichen
Wiederaufrichtung Europas, an der Stabilisierung und
dauernden Sicherung des Friedens und an der
Stärkung aller Tendenzen, welche die Rechtssphären
der Staaten Europas durch ein System übernationalen
Rechtes zu überbauen suchen.
Diese Politik ist unabhängig von dem Wechsel der
Regierungen. Sie beruht auf dem einmütigen
Willen des Volkes.

DIE REGIERUNGEN ÖSTERREICHS SEIT 1918 UND DIE INNER
POLITISCHE ENTWICKLUNG DES STAATES
Von Dr. Franz Petrasch.

Als die aus den deutschen Abgeordneten des
alten österreichischen Reichsrates bestehende deutschösterreichische
 Nationalversammlung am 30. Oktober
 1918 den neuen Staat Deutschösterreich konstituierte
 — die feierliche Proklamierung der Republik

erfolgte am 12. November 1018 — übertrug sie die
Regierungsgewalt einem aus ihrer Mitte gewählten
Vollzugsausschuß, dem Staatsrat; die eigentliche
Staatsverwaltung sollten vom Staatsrat bestellte Staatszekretäre
 und Unterstaatssekretäre mit dem Staats-
        <pb n="49" />
        kanzler als Vorsitzenden führen. Die erste Regierung
 der Republik setzte sich folgendermaßen zusammen:
 Staatskanzler: Dr. Karl Renner. Staatssekretäre:
 Dr. Viktor Adler (Aeußeres), Dr. Heinrich
Mataja (Inneres), Raphael Pacher (Unterricht), Doktor
Julius Roller (Justiz), Dr. Otto Steinwender (Finanzen)
Dr. Karl Urban (Gewerbe, Industrie und Handel
sowie Kriegs- und Uebergangswirtschaft), Ing. Johann
Zerdik (öffentliche Arbeiten), Ing. Karl Jukel (Verkehrswesen),
 Ferdinand Hanusch (soziale Fürsorge).
Dr. Ignaz Kaup (Volksgesundheit), Josef Stöckler (Landwirtschaft),
 Josef Mayer (Heereswesen), Dr. Johann
Löwenfeld-Ruß (Volksernährung). Unterstaatssekretäre:
 Dr. Otto Bauer, Dr. Leopold Waber, Egon
Pflügl (Aeußeres), Otto Glöckel, Dr. Richard Marckhi
Inneres), Dr. Eugen Beck, Dr. Ferdinand Grimm
(Finanzen), Richard Riedl (Gewerbe, Industrie und
Handel sowie Kriegs- und UVebergangswirtschaft),
Bruno Enderes (Verkehrswesen), Dr. Josef Resch
Soziale Fürsorge), Dr. Erwin Waiß, Dr. Julius Deutsch
(Heereswesen), Robert Wallenstorfer (Volksernährung).
Der Staatssekretär des Aeußeren, Dr. Viktor Adler,
starb am 11. November 1018; an seine Stelle trat der
Unterstaatssekretär Dr. Otto Bauer.
Die neue republikanische Regierung stand vor
schweren Aufgaben. Es galt, die Ernährung der Bevölkerung
 und die Beschaffung von Kohle und Roh-Stoffen
 zu sichern, für die von den Fronten zurück-Strömenden
 Soldaten, die der Waffenstillstand aus
einem Kriegsheer in ein Heer von Arbeitslosen verwandelt
 hatte, Vorsorge zu treffen, die tausende in
der Kriegsindustrie beschäftigt gewesenen Personen
in die Friedensindustrien zu überführen, diejenigen,
die keine Arbeit mehr finden konnten, vor dem
Äergsten zu schützen, den Kriegsinvaliden und den
Hinterbliebenen der Gefallenen ein Fortkommen zu
Srmöglichen.
Bei den am 16. Februar 10919 durchgeführten
Wahlen in die Konstituierende Nationalversammlung
entfielen 40°76%, der Stimmen auf die Sozialdemokratische
 Partei, 35°04% auf die Christlichsoziale
Partei, 20°77°% auf eine Reihe anderer hürgerlicher
Gruppen, die sich später unter dem Namen „Großdeutsche
 Volkspartei” vereinigten, 227%, auf die
Tschechische und 0'26°% auf die Jüdischnationale
Partei. Da die Sozialdemokraten die absolute Mehrheit
 nicht erreicht hatten, konnte eine rein sozialdemokratische
 Regierung nicht gebildet werden. Die
Nationalen Parteien wollten von einer Teilnahme an
der Regierungsbildung nichts wissen. So schlossen sich
denn die Sozialdemokraten und Christlichsozialen,
trotz vorhandener Parteigegensätze, zu einer Koalition
Zusammen; die von ihnen gestellte Koalitionsregierung
Sollte den Staat über die nächsten Nöte hinwegbringen
 und den Frieden abschließen. Die Konstitujerende
 Nationalversammlung beschloß am 14. März
1019 ein Gesetz über die Staatsregierung, durch das

der schwerfällige Staatsrat beseitigt und die gesamte
Aegierungs- und Vollzugsgewalt der Staatsregierung
übertragen wurde; gleichzeitig wurde die Zahl der
Staatsämter, Staatssekretäre und Unterstaatssekretärc
verringert.
Die neue Staatsregierung wurde am 15. März 1010
zewählt, Es gehörten ihr an: Als Staatskanzler und
Staatssekretär für Inneres und Unterricht Dr. Karl
Renner, als Vizekanzler Jodok Fink, als Staatszekretäre
 Dr. Otto Bauer (Aeußeres), Dr. Richard
3ratusch (Justiz), Dr. Josef Schumpeter (Finanzen),
'ng. Johann Zerdik (Handel und Gewerbe, Industrie
ınd Bauten), Ludwig Paul (Verkehrswesen), Ferdinand
Janusch (soziale Verwaltung), Josef Stöckler (Landınd
 Forstwirtschaft), Dr. Julius Deutsch (Heereswesen),
Dr. Johann Löwenfeld-Ruß (Volksernährung). Zu
Unterstaatssekretären wurden bestellt: Otto Glöcel
Unterricht), Wilhelm Miklas (Kultus), Dr. Wilhelm
Zlenbogen (Handel und Gewerbe, Industrie und
3auten), Dr. Erwin Waiß (Heereswesen). In der
Yolgezeit traten noch kleine Veränderungen ein: Am
4. April wurden zu Unterstaatssekretären Egon Pflügl
‘Aeußeres) und Dr. Josef Resch (soziale Verwaltung),
am 9. Mai zum Staatssekretär für Inneres und Unterricht
 Matthias Eldersch und zum Unterstaatssekretär
ür Volksgesundheit (im Staatsamt für soziale Verwaltung)
 Dr. Julius Tandler bestellt, am 26. Juli
übernahm an Stelle des Staatssekretärs Dr. Otto
Bauer der Staatskanzler das Portefeuille des Aeußeren.
Neben dem Abschlusse des Friedensvertrages bildete
die Hauptsorge der Regierung die Ernährungsfrage.
Die unentbehrlichsten Lebensmittel mußten um jeden
Preis beschafft werden. Um aber den breiten Schich-‘en
 der Bevölkerung diese unentbehrlichsten Nahrungsmittel
 auch erreichbar zu machen, zahlte der Staa:
beim Verkaufe der von ausländischen Staaten kredijerten
 und von ihm bewirtschafteten Lebensmittel
zroße Summen darauf. Dennoch stiegen bei der
wachsenden Entwertung der Valuta die Preise für
alle Becdarfsartikel des täglichen Lebens ins Ungenessene,
 wodurch immer neue Lohn- und Gehaltsorderungen
 der Arbeiter und Angestellten ausgelöst
wurden. Die Notenpresse war infolgedessen ununterarochen
 in Tätigkeit, was ein neuerliches Sinken des
Sseldwertes zur Folge hatte; erst die Genfer Sanierung
führte die Währung aus diesem circulus vitiosus
3aeraus.
Mit der Genehmigung des Friedensvertrages durch
die Nationalversammlung am 17. Oktober 1919 war
die Hauptaufgabe der Koalitionsregierung erfüllt und
sie trat am selben Tage zurück. Da aber die unvermindert
 anhaltende Not des Landes ein weiteres
Zusammengehen der, beiden großen Parteien
 dringend geboten erscheinen ließ, wurde die
Koalition erneuert. Ihr Programm sollte der
Wiederaufbau der Wirtschaft und vor allem auch
die Herstellung der Ordnung in den Staatsfinanzen
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        sein; in staatsrechtlicher Hinsicht sollte Oesterreich
in einen Bundesstaat umgewandelt werden. Die Rezierung
 Renner wurde wieder gewählt, wobei Veränderungen
 nur insoferne eintraten, als nunmehr der
Staatskanzler gleichzeitig als Staatssekretär des
Aeußeren fungierte, zum Staatssekretär für Justiz
Dr. Rudolf Ramek, zum Staatssekretär für Finanzen
Dr. Richard Reisch und zum Staatssekretär ohne
Portefeuille mit dem bloß persönlichen Aufgabenkreis
der Mitarbeit an der Verfassungs- und Verwaltungs--eform
 Dr. Michael Mayr bestellt wurden. Ferner
wurde Dr. Arnold Eisler zum Unterstaatssekretär für
Justiz neu gewählt, während ein Unterstaatssekretär
im Staatsamt des Aeußeren nicht mehr bestellt
wurde.
Neben den bereits genannten Aufgaben und der
sich immer schwieriger gestaltenden Vorsorge für die
Ernährung der Bevölkerung wandte die Regierung ihr
Hauptaugenmerk im Innern der Beendigung der
Sachabrüstung, der Ersetzung der Volkswehr durch
das im Friedensvertrag vorgeschriebene Söldnerheer,
der Inganghaltung der Industrie, der Hebung der
landwirtschaftlichen Produktion und der Nutzbarmachung
 der heimischen Wasserkräfte zu. Im Laufe
des Jahres 1920 verschärften sich aber die
Gegensätze zwischen den beiden Koalitionsparteien
 immer mehr und es kam zu verschiedenen
Koalitionskrisen. Den letzten Anstoß zum Zusammenbruch
 der Koalition gab eine Verordnung des sozialdemokratischen
 Staatssekretärs für Heereswesen über
die Organisation und Wahl der Soldatenräte, die zu
heftigen Protesten der Großdeutschen und Christlichsozialen
 in der Sitzung der Nationalversammlung vom
[O. Juni 1920 führte. Am nächsten Tag demissionierte
 die Regierung. Sie wurde zunächst mit der
Fortführung der Geschäfte betraut. Die Bildung einer
aeuen Parlamentsmehrheit durch die‘ bürgerlichen
Parteien war nicht möglich, da auch Gegensätze
zwischen den Christlichsozialen und Großdeutschen
bestanden. Ein Ende der Krise war nicht abzusehen.
Am 24. Juni wurden die christlichsozialen Staatsand
 Unterstaatssekretäre auf ihr Ersuchen des Amtes
anthoben, so daß nur mehr die Sozialdemokraten
ınd die Fachmänner in der Regierung blieben. Da
sich kein anderer Ausweg zeigte, kam man schließlich
Jahin überein, Neuwahlen auszuschreiben und mit
ihrer Durchführung sowie mit der Erledigung der
augenblicklich dringendsten Aufgaben eine Regierung
zu betrauen, die nach dem Proporz von den Parteien
des Hauses gewählt sein sollte. Die Staatsämter
wurden: — abgesehen von den mit Fachmännern besetzten
 — auf die drei großen Parteien nach dem
Verhältnis ihrer Abgeordnetenzahl verteilt; jede Partei
 wählte außer den Fächmännern nur ihre Vertreter
in die Regierung, ohne für die einer anderen Partei
angehörenden Regierungsmitglieder irgend eine Verantwortung
 zu übernehmen. Da es demnach keine

Zesamtverantwortung für die Regierung gab, fiel das
\mt des Staatskanzlers weg und es wurde der Staats-‚ekretär
 Dr. Michael Mayr mit dem Vorsitze im
Kabinett betraut. Im übrigen setzte sich das „Pro-‚orzkabinett”
 folgendermaßen zusammen: Dr. Karl
ienner (Aeußeres), Walter Breisky (Inneres und
Unterricht), Dr. Julius Roller (Justiz), Dr. Richard
Zeisch (Finanzen), Eduard Heinl (Handel und Gewerbe,
 Industrie und Bauten), Dr. Karl Pesta (Verxehrswesen),
 Ferdinand Hanusch (soziale Verwaltung),
Alois Haueis (Land- und Forstwirtschaft), Dr. Julius
Deutsch (Heereswesen), Dr. Alfred Grünbergeı
Volksernährung), Dr. Wilhelm Ellenbogen als Präzident:
 der Sozialisierungskommission. Zu Unter-;taatssekretären
 wurden bestellt: Otto Glöckel (Un-;erricht),
 Wilhelm Miklas (Kultus), Dr. Josef Resch
und Dr. Julius Tandler (soziale Verwaltung).
Am 10. Oktober 1920 fand die Volksabstimmung
'n Kärnten statt, die über die Zugehörigkeit des
Klagenfurter Beckens zu Oesterreich oder Jugoslawien
antscheiden sollte. Es ergab sich eine Mehrheit von
59'14°% für Oesterreich. Das letzte Werk der Kon-;tituierenden
 Nationalversammlung war die Schaffung
ler Bundesverfassung vom I. Oktober 1920, durch
lie Oesterreich zu einem Bundesstaat, bestehend aus
neun Bundesländern, umgestaltet wurde.
Aus den am 17. Oktober 1920 durchgeführten
Neuwahlen ging die Christlichsoziale Partei als die
stärkste hervor. Die Sozialdemokraten erklärten
Jaraufhin, daß nach den demokratischen Grund-;ätzen
 nunmehr den Christlichsozialen die Bildung
»iner Regierung obliege, und die sozialdemo-&amp;lt;ratischen
 Staats- und Unterstaatssekretäre legten
hre Aemter nieder. Die Bildung einer neuen
Regierung vollzog. sich unter großen Schwierigkeiten.
Van dachte zuerst an ein Fachmännerkabinett, doch
scheiterten die Verhandlungen im letzten Augen-5lick.
 Erst am 20. November konnte mit den
Stimmen der Christlichsozialen und Groß®-leutschen
 eine aus Beamten und christlichsozialen
Abgeordneten gebildete Regierung gewählt werden.
in der Debatte über das Regierungsprogramm erklärte
 der Sprecher der Großdeutschen, seine Partei
werde der Regierung gegenüber eine wohlwollende
Neutralität beobachten. Die Sozialdemokraten
standen von nun an in der Opposition. Der
1euen Regierung gehörten an: Dr. Michael Mayı
‘Bundeskanzler und mit der Leitung des Bundesninisteriums
 des Aeußeren betraut), Walter Breisky
“Vizekanzler und mit der Leitung der Angelegenheiten
 des Unterrichts und Kultus betraut), Dr. Egon
Glanz (Bundesminister für Inneres und Unterricht
und mit der Leitung des Bundesministeriums für
Heereswesen betraut), Dr. Rudolf Paltauf (Justiz),
Dr. Ferdinand Grimm (Finanzen), Eduard Hein!
‘Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten),
Dr. Karl Pesta (Verkehrswesen), Dr. Josef Rescl

“nn
        <pb n="51" />
        (soziale Verwaltung), Alois Haueis (Land- und Forst:
wirtschaft), Dr. Alfred Grünberger (Volksernährung).
Dr. Egon Glanz schied am 7. April IQ21 aus der
Bundesregierung aus; an seine Stelle traten, nachdem
 für kurze Zeit der Vizekanzler mit der Leitung
des Innen- und Heeresministeriums betraut worden
war, Dr. Rudolf Ramek als Bundesminister für
Inneres und Unterricht und Karl V augoin als
Bundesminister für Heereswesen.
Am 9. Dezember 1920 wurde zum ersten Bundes-Präsidenten
 der Republik der Nationalökonom und
Gutsbesitzer Dr. Michael Hainisch gewählt, vor
ihm hatte Karl Seitz als erster Präsident der
Nationalversammlung die Würde des Staatsoberhauptes
 bekleidet.
Die zunehmende wirtschaftliche Not Oesterreichs,
das fortgesetzte Sinken des Wertes der Krone gab
dem Gedanken Nahrung, daß Oesterreich als
selbständiger Staat überhaupt lebensunfähig sei und
nur durch den sofortigen Anschluß an ein größeres
Wirtschaftsgebiet, das Deutsche Reich, gerettet
werden könne. Da der Friedensvertrag eine Aufhebung
 der Selbständigkeit Oesterreichs mit Zustimmung
 des Völkerbundrates für zulässig erklärt,
wollte der Nationalrat durch eine allgemeine
Volksabstimmung über den Anschluß an
Deutschland die Aufmerksamkeit des Auslandes
auf den Willen des österreichischen Volkes lenken.
Da jedoch die alliierten Mächte eine absolut an-Schlußfeindliche
 Haltung einnahmen, konnte sich die
Regierung nicht entschließen, dem Willen der
Volksvertretung zu entsprechen. Sie konnte es
freilich nicht verhindern, daß das Land Tirol im
eigenen Wirkungskreise am 24. April 1921 eine
Anschlußabstimmung veranstaltete, bei der 144.000
Personen für, 1800 gegen den Anschluß an
Deutschland stimmten. Auch im Lande Salzburg
Wurde am 20. Mai — über Einschreiten der Bundesregierung
 allerdings nicht als offizielle Veranstaltung
der Landesregierung — eine Volksabstimmung durchgeführt,
 die 103.000 Stimmen für und 800 gegen
den Anschluß ergab. Kurz darauf beschloß trotz
der Warnungen der Bundesregierung der steirische
Landtag für den 3. Juli eine amtliche Anschlußabstimmung
 und auch die Großdeutsche Volkspartei
nahm in einer Erklärung indirekt gegen die Haltung
der Regierung Stellung. Dadurch war die Position
des Kabinetts erschüttert und es überreichte am
L Juni seine Demission.
Über Anregung der Großdeutschen wurde dann
ein zum überwiegenden Teil aus Beamten bestehendes
 Ministerium gebildet, das sich zum Pro-8ramm
 setzte, mit Unterstützung der es wählenden
Parteien — wieder Christlichsoziale und Großdeutsche
 — die vom Finanzkomitee des Völkerbundes
 in Aussicht gestellte Sanierungsaktion durchzuführen:
 die Parteien gewährleisteten dagegen das

Unterbleiben weiterer Anschlußabstimmungen. Die
Zusammensetzung des Ministeriums war folgende:
Johann Schober (Bundeskanzler und mit der
Leitung des Außenministeriums betraut), Walter
Breisky (Vizekanzler), Dr. Leopold Waber (Inneres
und Unterricht), Dr. Rudolf Paltauf (Justiz), Doktor
Ferdinand Grimm (Finanzen), Alexander Angerer
‚Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten), Doktor
Walter Rodler (Verkehrswesen), Dr. Franz Pauer
“Soziale Verwaltung), Dr. Leopold Hennet (Landund
 Forstwirtschaft), Josef Wächter (Heereswesen),
Dr. Alfred Grünberger (Volksernährung).
Die schwierigste Aufgabe, welche die österreichische
 Regierung im Laufe des Jahres 1921 zu lösen
hatte, war die Angliederung des durch die Friedensverträge
 Oesterreich zugeteilten westungarischen Gebietes,
 die an anderer Stelle ausführlich besprochen
wird; sie erfolgte schließlich ohne Oedenburg.
Die Gewährung der Kredite wollte, trotzdem der
Yberste Rat am 13. August 1921 in einem Beschlusse
lie dringende Notwendigkeit der Hilfe für Oester-‚eich
 anerkannt: hatte, keine greifbaren Formen anaehmen.
 Finanzminister Dr. Grimm trat am 7. Okober‘
 1921 zurück und Abgeordneter Dr. Alfred
Gürtler übernahm das Finanzportefeuille; der Bankfachman
 Dr, Rosenberg sollte ihm zur Seite stehen.
Gleichzeitig wurde Dr. Alfred Grünberger zum
Minister für Handel und Gewerbe, Industrie und
Bauten bestellt, behielt jedoch auch die Leitung des
Ministeriums für Volksernährung bei; an Stelle des
Abgeordneten Vaugoin wurde Oberst Josef Wächter
Heeresminister. Weitere Veränderungen im Kabinett
Schober ergaben sich infolge des inzwischen mit der
Tschechoslovakei neben einem Wirtschaftsübereincommen
 abgeschlossenen politischen Freundschafts-‚ertrages,
 der auf den Widerspruch der Großdeutschen
 stieß, die am 16. Jänner 1022 ihren Vertreter
 in der Regierung, den Innenminister Dr. Leopold
Waber, abberiefen. Der Bundeskanzler übernahm
vorläufig die F ortführung-der Geschäfte des Innenministeriums.
 Nach der Abstimmung über den Verirag
 von Prag im Nationalrat am 26. Jänner — er
wurde mit 104 gegen 23 Stimmen genehmigt — demiszionierte
 das gesamte Ministerium, wurde aber am
Tage darauf wieder gewählt. Die Großdeutschen
stellten allerdings keinen Minister mehr, die Leitung
des Innenministeriums blieb in den Händen des
Bundeskanzlers; dafür wurde an Stelle des Bundeskanzlers
 der Landwirtschaftsminister Dr. Leopold
Hennet mit der Leitung des Außenministeriums
 betraut.
Finanzminister Dr. Gürtler bemühte sich inzwischen,
 durch eine Reihe von Steuergesetzen, die
er im Nationalrat durchbrachte, Grundlagen für die
Neuordnung der Finanzen zu erstellen. In der
gleichen Richtung bewegte sich eine Verordnung,
Jurch die die Zölle vom siebenhundertfachen auf
        <pb n="52" />
        das tausendfache der Vorkriegssätze erhöht wurden.
Die Sozialdemokraten erhoben gegen diese Verordnumg,
 weil. durch sie die Teuerung verschärft
würde, im Finanzausschuß des Nationalrates heftigsten
Einspruch und beantragten, dem Finanzminister die
Mißbilligung auszusprechen. Die Abstimmung
über diesen Antrag wurde vertagt, da der Finanzminister
 sowie der Bundeskanzler, der Außen- und
der Handelsminister in Genua weilten. Als es nach
der Rückkehr des Finanzministers am 10. Mai zur
Abstimmung über den Mißbilligungsantrag
cam, erhielt dieser, da die Großdeutschen mit den
Sozialdemokraten stimmten, die Mehrheit, worauf
Dr. Gürtler demissionierte und der Bundeskanzler
 mit der Fortführung der Geschäfte des
Finanzministeriums , betraut wurde. Bald darauf
wurde der Regierung eine Kreditermächtigung,
die sie in der Höhe von 120 Milliarden Kronen
angesprochen hatte, ebenfalls mit den Stimmen der
Sozialdemokraten und Großdeutschen im Finanzausschuß
 verweigert und ihr auf Antrag der Großdeutschen
nur 476 Milliarden für die Beamtenauszahlung in den
nächsten Wochen bewilligt. Da auch das Plenum des
Nationalrates diesem Beschluß zustimmte, demissionierte
 am 24. Mai das Kabinett Schober.
Die unsicheren parlamentarischen Verhältnisse
natten den Führer und Obmann der Christlichsozialen
 Partei, den Universitätsprofessor und Prä-‚aten
 Dr. Ignaz Seipel, schon vor längerer Zeit
veranlaßt, in Verhandlungen mit den Großdeutschen
 über die Bildung einer tragfähigen
 Parlamentsmehrheit einzutreten.
Dr. Ignaz Seipel legte nun nach der Demission- des
Vlinisteriuums Schober ein Aufbauprogramm vor,
auf Grund dessen er die Bildung einer Arbeitsmehrheit
 und Regierung unternehmen wollte. Das
Programm fand auch. die Billigung der Großdeutschen,
 die nun mit den Christlichsozialen eine
Koalition mit dem Ziele des Wiederaufbaues des
Staates eingingen und sich auch an der Regierungs-»ildung
 beteiligten. Der neuen Regierung, die am
31. Mai 1922 gewählt wurde, gehörten an: Dr. Ignaz
Seipel (Bundeskanzler), Dr. Felix Frank (Vize-&amp;lt;anzler
 und Inneres), Dr. Alfred Grünberger
"Aeußeres), Dr. Emil Schneider (Unterricht), Doktor
"Leopold Waber (Justiz), August Segur (Finanzen),
mil Kraft (Handel und Gewerbe, Industrie und
Bauten), Dr. Franz‘ Odehnal (Verkehrswesen),
Richard Schmitz (soziale Verwaltung), Rudolf
Buchinger (Land- und Forstwirtschaft und . Volksarnährung),
 Karl Vaugoin (Heereswesen). Infolge
Erkrankung des Finanzministers Segur wurde am
[4. November 1022 Dr. Viktor Kienböck zum
Finanzminister gewählt.
{m letzten Augenblick noch‘ gelang es Dr. Seipel,
die Kredithilfe des Völkerbundes zu mobilisieren
und das Genfer Sanierungsprogramm, das unter

anderem die Finanzkontrolle durch einen General-&amp;lt;ommissär
 — es wurde vom Völkerbundrat Doktor
Zimmerman bestellt — vorsah, einzuleiten. Welche
Verdienste sich Bundeskanzler Dr. Seipel damit um
lie Schaffung der Grundlagen für den Wiederaufbau
Jesterreichs erworben hat, ist bereits in den Blättern
ler europäischen Nachkriegsgeschichte eingetragen.
Die Durchführung der Genfer Vereinbarungen bildete
n der Folgezeit den Angelpunkt der Politik der öster-‚eichischen
 Regierung. Das Reform- und Finanz-»rogramm
 wurde im Wiederaufbaugesetz festgelegt,
las Reformen der Verwaltung und der Bundes-»etriebe
 sowie Maßnahmen zur Verminderung deı
staatsausgaben und Erhöhung der Staatseinnahmen
vorsah. Im Zuge der Ersparungsmaßnahmen wurde
am 9. April 1923 die Zahl der Bundesministerien
auf sieben herabgesetzt. Die Ressorts des Aeußeren,
les Inneren und der Justiz wurden mit dem Bundescanzleramt
 vereinigt. Mit der Führung der auswärtigen
 Angelegenheiten im _Bundeskanzleramte
connte jedoch ein eigener Bundesminister betraut
werden. Die Besorgung der Justizagenden . im
3Zundeskanzleramt fiel dem Vizekanzler zu. Das
Wlinisteriuum für Handel und Gewerbe, Industrie und
Bauten wurde mit dem Ministerium für Verkehrswesen
 zu einem Ministerium für Handel und
Verkehr vereinigt. Auf Grund dieser organisato--ischen
 Neuordnung wurde am 17. April die Regierung
n folgender Zusammensetzung neu gewählt: Dr. Ignaz
Seipel (Bundeskanzler), Dr. Frank (Vizekanzler),
Dr. Grünberger (Aeußeres), Dr. Schneider (Unterricht),
 Dr. Kienböck (Finanzen), Dr. Hans Schürfl
“Handel und Verkehr), Schmitz (soziale Verwaltung).
Buchinger (Land- und Forstwirtschaft), Vaugoin
‘Heereswesen).
Am 2l. Oktober 1923 wurden, da die Gesetzgebungsperiode.
 abgelaufen war, Neuwahlen in
den Nationalrat durchgeführt. Sie ergaben keine
wesentliche Verschiebung in den Parteiverhältnissen
und es bedeutete nur eine Formalität, daß die
Regierung am 20. November demissionierte und
sich von dem neuen Nationalrat wieder wählen ließ.
Am I. Juni 1924 verübte ein Spinnereiarbeiter, ein
geistig minderwertiger Mensch, am Wiener Südbahnhof
 auf den Bundeskanzler Dr. Seipel einen Mordanschlag
 durch Abfeuern mehrerer Revolverschüsse
and verwundete ihn schwer. Erst nach drei Monaten
konnte Dr. Seipel seine Amtstätigkeit wieder vol:
aufnehmen.
Anfangs November führten Spannungen, die sich
in dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern
ergeben hatten, und ein infolge von Differenzen hei
Lohnverhandlungen entstandener Streik der Eisenbahner
 zu einer Gesamtdemission des Kabinetts.
 Als seinen Nachfolger schlug Dr. Seipel seinen
Parteigenossen Dr. Ramek vor. Die von diesem gedildete
 Regierung wurde am 20. November vom
        <pb n="53" />
        Nationalrat gewählt; es gehörten ihr an: Dr. Rudolf
Ramek (Bundeskanzler), Dr. Leopold Waber (Vizekanzler),
 Dr.. Heinrich Mataja (Aeußeres), Doktor
Schneider (Unterricht), Dr. Jakob Ahrer (Finanzen),
Dr. Schürff (Handel und Verkehr), Dr. Josef Resch
“soziale Verwaltung), Buchinger (Land- und Forstwirtschaft),
 Vaugoin (Heereswesen).
Am 9. Dezember 1924 wurde Dr. Michael Hainisch
nach Ablauf seiner vierjährigen Funktionsperiode
für eine zweite Periode von vier Jahren wieder zum
Bundespräsidenten gewählt.
Das Kabinett Ramek setzte die auf den Genfer
Protokollen, dem Wiederaufbaugesetz und den übrigen
Vereinbarungen mit dem Völkerbund fußende Politik
fort. Nach der Beschließung mehrerer wichtiger
Reformgesetze im Nationalrat im Sommer 1925 schränkte
der Generalkommissär am Il. August die Finanzkontrolle
 ‚auf die Ueberwachung der allgemeinen
Budgetlage ein. Im September stellte das Finanzkomitee
 fest, daß das Gleichgewicht‘ zwischen Einnahmen
 und Ausgaben im Staatshaushalte hergestellt
sei, und beglückwünschte Oesterreich zu dem erzielten
Resultat. Ab I. Jänner 1926 wurde die Kontrolle des
Generalkommissärs auf die verpfändeten Einnahmen
und: die Verwendung der Reste der Völkerbundanleihe
beschränkt. Die Regierung betrachtete damit ihren
Auftrag, das Werk der finanziellen Sanierung abzu-Schließen,
 als erfüllt und trat am 14. Jänner zurück.
Tags darauf wurde sie mit folgenden Veränderungen
in der Besetzung der Ministerposten neu gewählt:
Die Führung der auswärtigen Angelegenheiten übernahm
 der Bundeskanzler selbst, so daß kein eigener
Außenminister mehr bestellt wurde, das Finanzressori
wurde mit Josef Kollmann, das Landwirtschafts-"essort
 mit Andreas Thaler neu besetzt.
Mit 30. Juni wurde, nachdem Oesterreich alle vereinbarten
 Bedingungen erfüllt und der Völkerbundrat
am ©, Juni die finanzielle Stabilisierung Oesterreichs
als gesichert erklärt hatte, die Finanzkontrolle aufgehoben
 und der Generalkommissär Dr. Zimmermann
verließ am 4. Juli Oesterreich.
War die Wiederaufrichtung der Staatswirt-Schaft
 glücklich gelungen, so wollte nun die
Regierung ihre ganze Kraft auf die Wegräumung der
Hindernisse der volkswirtschaftlichen Ent-Wicklung
 — Mangel an Kapital und Kredit, Mangel
an. Absatzmöglichkeiten, zu hohe Steuerbelastung der
Produktion — und damit auf die Bekämpfung der noch
immer großen Arbeitslosigkeit konzentrieren. Am
16. Juni 1926 demissionierte der Unterrichtsminister
Dr. Schneider, da der Bundeskanzler Vereinbarungen,
die der Unterrichtsminister mit derSozialdemokratischen
Partei über einen neuen Volksschullehrplan geschlossen
hatte, nicht zustimmte. Am 25. Juni wurde Dr. Anton
Rintelen zum Unterrichtsminister gewählt.
Als Ende Juni ein großes Kreditinstitut Oesterreichs,
 die Centralbank deutscher Sparkassen, zu-;ammenbrach,

 erklärte die Regierung, die Garantie
für die Einlagen der Bank zu übernehmen. Die Regierung
 rechtfertigte diesen Schritt damit, daß ohne
ihr sofortiges Eingreifen der Zusammenbruch der
Centralbank zum Ausgangspunkt für eine die gesamte
Volkswirtschaft schwer bedrohende Kreditkrise geworden
 wäre. Die Sozialdemokraten aber verurteilten
dieses Vorgehen der Regierung auf das schärfste und
beantragten im Nationalrat, wegen der Verwendung
‚on Bundesgeldern ohne vorherige Genehmigung des
Nationalrates gegen alle Mitglieder der Regierung die
Vlinisteranklage wegen Gesetzesverletzung vor dem
Verfassungsgerichtshofe zu erheben, was der National-"at
 am 31. August mit Mehrheitsbeschluß ablehnte.
m Oktober 1926 kam es im Verlaufe von Verhandungen
 über eine Bezugsregelung zu einer Streik-Irohung
 der Organisationen der Bundesangestellten,
worauf das Kabinett Ramek am I15. Oktober seine
Demission beschloß.
Der Hauptausschuß des Nationalrates betraute nun
den früheren Bundeskanzler Dr. Seipel wieder mit der
3ildung der Regierung, die am 20. Oktober in
“olgender Zusammensetzung gewählt wurde: Dr. Seipe!
Bundeskanzler), Dr. Franz Dinghofer (Vizekanzler)
Richard Schmitz (Unterricht), Dr. Viktor Kienböck
Finanzen), Dr.. Schürff (Handel und Verkehr),
Dr. Resch (soziale Verwaltung), Thaler (Land- und
Worstwirtschaft), Vaugoin en Die neue
Regierung bereinigte die Differenzen mit den Bundesangestellten
 und liquidierte die Centralbankangelegenheit.
 Das erste Vierteljahr 1027 war hauptsächlich
von langwierigen Beratungen der Regierung mit den
Parteien über die Schaffung einer allgemeinen Arbeiterversicherung
 ausgefüllt, die am I. April vom Nationalrat
 beschlossen wurde. Der Nationalrat, dessen vierjährige
 Legislaturperiode erst im Oktober 1927 abgelaufen
 wäre, löste sich vorzeitig auf. Für die am
24. April durchgeführten Neuwahlen hatten die
bisherigen Regierungsparteien, die Christlichsozialen
und die Großdeutschen, mit zwei kleineren bürgerlichen
 Parteien zusammen eine „Einheitsliste” aufgestellt.
 ;
Nach den Wahlen gewann der Bundeskanzler auch
die dritte im Nationalrat vertretene bürgerliche Partei
den Landbund, für den Beitritt zur Regierungsmehrheit.
 Der am 19. Mai neugewählten Regierung gehört
als Vertreter des Landbundes der Vizekanzler Karl
Hartleb an. Der bisherige Vizekanzler Dr. Dinghofer
 wurde zum Minister ohne Portefeuille bestellt
und mit der Vorbereitung der von den Fachkreisen
gewünschten Wiedererrichtung eines selbständigen
Justizministeriums betraut. Ansonsten traten keine
Aenderungen in der Zusammensetzung der Regierung
ein.
Der 15. und 16. Juli des Jahres 1027 waren traurige
Tage für die junge Republik. Ein Wiener Geschworenengericht
 hatte drei Mitglieder der „Frontkämpfer-30
        <pb n="54" />
        vereinigung”, die angeklagt waren, bei einem Zu-;ammenstoß
 von Angehörigen des sozialdemokratischen
‚Republikanischen Schutzbundes” mit solchen der
rechtsgerichteten „Frontkämpfervereinigung” in Schattendorf
 im Burgenland durch Schüsse in die Menge
sinen Arbeiter und ein Kind getötet zu haben, freigesprochen.
 Bei den Demonstrationen, die gegen dieses
Urteil in Wien stattfanden, kam es zur Zerstörung
‚on Zeitungsredaktionen und Sicherheitswachezimmern
und der Justizpalast wurde durch Demonstranten
in Brand gesetzt. Beim Vorgehen der Wache gegen
die Menge fanden vier Sicherheitsorgane und 86
Zivilisten den Tod und zahlreiche Personen wurden
verletzt. Die Vorgänge in der Bundeshauptstadt hatten
auch einen Generalstreik, der aber rasch sein Ende
nahm, zur Folge. Als das Parlament wieder zusammentrat,
 beantragten die Sozialdemokraten, der Regierung
wegen ihrer Haltung bei den Unruhen das Mißtrauen
auszusprechen und einen parlamentarischen Unterzuchungsausschuß
 einzusetzen, was aber der National-‚at
 mit Mehrheitsbeschluß ablehnte.
Nachdem ein Bundesgesetz über die Wiedererrichtung
eines selbständigen Justizministeriums am
2. August im Nationalrat beschlossen worden war,
wurde der Minister ohne Portefeuille Dr. Dinghofer
am 31. August vom Hauptausschuß zunächst vorläufig
and am 17. September vom Nationalrat endgültig zum
lustizminister bestellt.
Am 12. Oktober 1927 nahm das Komitee der die
Völkerbundanleihe garantierenden Mächte einen Anırag
 der österreichischen Regierung auf Zustimmung
zur Aufnahme einer neuen Anleihe durch Oesterreich
 für produktive Investitionen im Höchstbetrage
von 725 Millionen österreichischen Schillingan. Auchdie
Verhandlungen der Regierung mit den Staaten, die
Oesterreich Lebensmittelkredite gewährt hatten, und
mit jenen, die von Oesterreich auf Grund des
Friedensvertrages Reparationen fordern können, auf
Rückstellung ihrer generellen Pfandrechte auf das
Staatsvermögen und die Staatseinkünfte Oesterreichs
zugunsten der Investitionsanleihe führten zu einem
guten Ergebnis. Die Regierung unterbreitete bei dieser
Gelegenheit bereits Vorschläge zur Regelung und
Abstattung der Reliefschulden, die bei den beteiligten
Staaten günstige Aufnahme fanden; einem mit den

suropäischen Reliefgläubigern in London abgeschlos-;jenen
 Uebereinkommen trat bloß Italien nicht bei. Deı
Kongreß der Vereinigten Staaten von Nordamerika,
&amp;gt;hne dessen Ermächtigung die Regierung der Union
der Rückstellung der Pfandrechte und der Regelung
der Reliefschulden nicht zustimmen kann, kam nicht
nehr zur Erledigung der Ermächtigungsbill, da eı
ınfangs Juni 1928 aus innerparlamentarischen Gründen
vorzeitig vertagt wurde; er wird wahrscheinlich erst
wieder im Dezember 1928 zusammentreten. Daß diese
unliebsame Verzögerung gleichwohl keine Störungen
in der österreichischen Finanzwirtschaft hervorrief, ist
sin Beweis für die finanzielle und wirtschaftliche Konsolidierung
 unseres Landes, aber auch für die Spar-;amkeit
 und Gewissenhaftigkeit der von Ministe:
Dr. Kienböck geleiteten Finanzverwaltung.
Am ©. Juli wurde an Stelle von Dr. Franz Dinghofer,
 Dr. Franz Slama zum Bundesminister für
Justiz gewählt. Dr. Dinghofer hatte deshalb seine
Demission gegeben, weil seine Parteigenossen, die
Großdeutschen, seine Entscheidung, dem Begehren
der ungarischen Regierung auf Auslieferung des in
Wien verhafteten Bela Kun nicht stattzugeben, mißailligten.

Nach einigen Monaten politischer Ruhe, in denen
die Konsolidierung der Wirtschaft weitere und man
xann wohl sagen beträchtliche Fortschritte machen
&amp;lt;onnte, ‚folgten wieder einige Wochen der politischen
Spannung. Die. Gegensätze zwischen den zwei stärksten
 politischen Selbstschutzformationen, Heimwehı
and Schutzbund, drohten am 7. Oktober 1928, für den
,eide Formationen Tagungen nach Wiener-Neustadıi
anberufen hatten, eine wenig friedliche Austragung
inden zu sollen. Daß die Lösung doch eine friedliche
wurde, ist wohl einer der stärksten Erfolge deı
Staatsgewalt, die an diesem Tag aus den Gegen-;ätzen
 der beiden Gruppen als der alleinige Siegeı
ı1ervorgegangen ist. Auf der Linie dieser Entwicklung
iegt es aber auch, daß nun Parteienverhandungen
 über den inneren Frieden und die
.nnere Abrüstung eingeleitet wurden. Möge das
Zusammenfallen dieser Bestrebungen mit dem Abschluß
 des ersten Jahrzehnts des Bestehens der Republik
 Oesterreich als gutes Omen für den Beginr
des zweiten gelten!
        <pb n="55" />
        DIE VERFASSUNGSENTWICKLUNG IN DER REPUBLIK
ÖSTERREICH
Von Dr. Georg Froehlich, Vorstand der Verfassungsabteilung im Bundeskanzleramt

Die‘ geschichtliche Entwicklung der Verfassung in
der Republik Oesterreich zerfällt in zwei Hauptab-Schnitte:
 in die Periode der provisorischen
Verfassungen, die mit dem am 10. November 1920
erfolgten Inkrafttreten des Bundes - Verfassungsgesetzes
vom I. Oktober 1920 ihr Ende fand, und in die Zeit der
Geltung des Bundes-Verfassungsgesetzes
Jede dieser Perioden kann wieder in zwei Phasen unterteilt
 werden : Die erste Verfassung der Republik war bis
zum 14. März 1919 in Geltung; an diesem Tage
wurde sie durch die in den Gesetzen über die Volksvertretung
 und über die Staatsregierung niedergelegte
Zweite provisorische Verfassung abgelöst. Das Bundes-Verfassungsgesetz,
 also die definitive Verfassung wieder
war bis zu dem am 1. Oktober 1925 erfolgten Inkrafttreten
 der Novellen vom :30. Juli 1925 noch nicht
voll in Wirksamkeit: erst von diesem Zeitpunkte an
galten auch die Bestimmungen über die endgültige
Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und
Ländern.

A) Die provisorischen Verfassungen,

I. Die staatlichen Neubildungen auf dem seinerzeitigen.
 Staatsgebiet des Kaiserstaates Oesterreich
sind revolutionär erfolgt: ihre Entstehung hatte nicht
die altösterreichische Rechtsordnung, im besonderen
nicht die altösterreichische Verfassung zur Grundlage.
 Der Zusammenbruch des Kaiserstaates bedeutete
Sein und daher auch seiner Rechtsordnung Verschwinden,
 denn eine Rechtsordnung ist ohne Staat
ebensowenig möglich, wie ein Staat ohne Rechts-Ordnung.
 Zwischen dem alten und den neuentstandenen
 Staaten besteht demnach keinerlei‘ rechtlicher
Zusammenhang; die Bezeichnung „Nachfolgestaat’
ist für unsere Republik — und ebenso auch für die
anderen neuen Staatsgebilde — unzutreffend.
Aus dieser rechtlichen Betrachtung geht hervor,
daß bei der Gründung des neuen Staates „Deutsch-Österreich”
 — so war die ursprüngliche Staatsbezeichnung
 — ein rechtsleerer Raum vorhanden war. Diesen
Sofort möglichst auszufüllen, mußte vom ersten Verfassungsgeber
 als drin gendste Notwendigkeit angesehen
werden. Tatsächlich wurde diese große Aufgabe auch

vollauf erkannt und erfüllt. Der den Staat Deutschösterreich
 formell gründende Beschluß. der
Provisorischen Nationalversammlung vom
30. Oktober 1918, StGBl. Nr. I, über die grundlegenden
 Einrichtungen der Staatsgewalit
‘der sogenannte „grundlegende Beschluß”),
der die Staatsform und die obersten Staatsorgane des
ı1euen Staates bestimmt, ihre Bestellung, ihren Wirxungskreis
 und ihr Verhältnis zueinander regelt und
lamit die erste Verfassungsgrundlage darstellt, bestimmt
 nämlich auch, daß die Gesetze und Einichtungen,
 die im Zeitpunkt des Zusammenbruchs in
den „im Reichsrat vertretenen Königreichen und
Ländern” — also im alten Kaiserstaat — in Krafl
standen, für den neuen Staat, soweit sie nicht durch
die übrigen Bestimmungen des grundlegenden Beschlusses
 aufgehoben oder abgeändert sind, bis auf
weiteres in Geltung gesetzt werden. Damit war die
Generalrezeption des altösterreichischen Rechtes ausgesprochen;
 sie ermöglichte, die durch die neuen
Verhältnisse erforderlich werdenden Aenderungen
schrittweise durchzuführen.
Nach der ersten provisorischen Verfassung, die
nebst dem erwähnten grundlegenden Beschluß durch
las Gesetz vom 12. November 1918, StGBl. Nr. 5
über die Staats- und Regierungsform von Deutsch-5sterreich
 bestimmtwar und durch die Verfassungsnovelle
vom 109. Dezember I918 ergänzt und abgeändert wurde,
ist die Staatsform die der demokratischen, auf dem
Grundsatz der Volkssouveränität beruhenden Republik;
die oberste Staatsgewalt steht dem Volk zu, das sie
aber durch die als seine Vertretung erklärte „Provisorische
 Nationalversammlung” in der Weise ausübt,
daß diese als oberstes Staatsorgan eingesetzt wird
und alle Staatsfunktionen von ihr abzuleiten sind.
Es ist also der ganze Zuständigkeitskomplex
prinzipiell der Provisorischen Nationalversammlung
übertragen, sie ist aber durch die Verfassung ermächtigt,
 mit den Teilen, die sie nicht selbst ausübt, andere
Organe zu betrauen. Damit ist jener Typus der repräzentativen
 Demokratie, den man als „Parlamentsherr-;chaft”
 jenem der Präsidentschaftsrepublik . (gewaltenrennenden
 Demokratie) entgegenzustellen pflegt, wie
zaum in einer anderen Verfassung herausgearheitet. Die
        <pb n="56" />
        Provisorische Nationalversammlung bestand aus den
deutschen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses des
österreichischen Reichsrates; sie wurde durch den
grundlegenden Beschluß — auf Grund einer am Beginn
 des Verfassungsdaseins eines neuen Staates wohl
unvermeidlichen Fiktion — als die auf Grund des
gleichen Wahlrechtes aller Bürger gewählte Volksvertretung
 erklärt, die möglichst bald durch eine
Konstituierende Nationalversammlung abgelöst werden
sollte, was auch tatsächlich so bald erfolgte, als es
durchführbar erschien. Ihr war — wie erwähnt — die
Ausübung der obersten Gewalt, also aller Staatsfunktionen,
 übertragen. Während sie sich aber die
Gesetzgebung zur unmittelbaren Ausübung vorbehielt,
wurde für die Ausübung der Vollziehung ein Vollzugsausschuß,
 nämlich der Staatsrat, bestellt. Dieser
bestand aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung
 und 20 weiteren Mitgliedern und ebensovielen
 Ersatzmännern, die verhältnismäßig aus dem
Hause gewählt wurden. Er war daher aus allen
Parteien der Nationalversammlung proportionell zuzammengesetzt.
 Der Staatsrat stellte sich demnach
zugleich als ein Ausschuß der Nationalversammlung
ınd als das oberste Regierungs- und Vollzugsorgan
dar. Diese Vereinigung von Eigenschaften allein schon
bezeugt, daß die Verfassung auf dem Prinzip der Parlamentsmehrheit
 und nicht auf jenem der Gewaltentrennung
 aufgebaut war. Außer dem Staatsrat
bestand noch ein zweites, zwischen ihn und die
Nationalversammlung eingeschobenes Kollegium: „das
zeschäftsführende Staatsratsdirektorium”, das ur-;prünglich
 aus den drei Präsidenten, dem Staatskanzler
and dem Staatsnotar bestand; später, als durch die Ver-(assungsnovelle
 vom Dezember I918 die beiden letzteren
Funktionäre staatsrechtlich verantwortlich gemacht
wurden, setzte sich das Direktorium nur aus den drei
Präsidenten zusammen, doch. war zur Gültigkeit seiner
Beschlüsse ihre Gegenzeichnung. durch den Staatskanzler
 und ihre Beurkundung durch den Staatsnotar
zefordert. Das Staatsratsdirektorium war insbesondere
nit der Leitung und Führung der Wehrmacht, der
Ernennung der höheren Beamten und Offiziere, der
Genehmigung gewisser Staatsverträge und damit betraut,
 Anordnungen, die in den Wirkungskreis des
Staatsrates fielen, bei besonderer Dringlichkeit, wenn
dieser nicht tagt, vorläufig zu treffen. Im übrigen stand
die oberste Leitung der Vollziehung dem Staatsrat
zu, dem insbesondere auch die Befugnisse zukamen,
die im Kaiserstaat Oesterreich verfassungsgemäß dem
Monarchen zugestanden waren, wie zum Beispiel das
Gnadenrecht in Einzelfällen, die Ratifizierung von
Staatsverträgen und andere mehr. Aber auch der
Staatsrat führte die Geschäfte der Staatsverwaltung
m engeren Sinn, das ist die konkretisierende Durchführung
 der generellen Normen (der Gesetze und der
Vollzugsanweisungen des Staatsrates) nicht unmittelbar
 durch, sondern durch Beauftragte, nämlich die

„Staatssekretäre”, die in ihrer Gesamtheit die Staatsregierung
 bildeten. Die Staatsregierung wurde also
nittelbar vom Volk, nämlich durch den von der
Nationalversammlung bestellten Staatsrat berufen
ınd war sowohl der Nationalversammlung als dem
obersten Auftraggeber selbst — und zwar auch staats-‚echtlich
 — als auch dem Staatsrat für die auftragsgemäße
 Besorgung der Verwaltung verantwortlich.
Mit dem Vorsitz in der Staatsregierung konnte ursprünglich
 ein Staatssekretär betraut werden, soweit
aicht einer der Präsidenten der Nationalversammlung
„Präsident im Kabinett”) selbst den Vorsitz führte.
Tatsächlich aber hat schon von Anfang an der Leiter
der Staatskanzlei, der „Staatskanzler”, den Vorsitz
im Kabinett geführt, der sehr bald — später in durch
lie Verfassungsnovelle legitimierter Weise — die
Funktion eines Regierungschefs übernahm. Den einzelnen
 Staatssekretären waren Staatsämter unterstellt,
lie im großen und ganzen den Wirkungskreis deı
altösterreichischen Ministerien hatten.
Dem Prinzip der Parlamentsherrschaft entsprechend
;tand der Vollziehung im großen und ganzen kein
Zinfluß auf die Nationalversammlung zu; insbesondere
zab es keine Befugnis irgendeines Vollziehungsorganes
- auch nicht des Staatsrates — zur Auflösung der
Nationalversammlung. Dagegen wurde durch die Verfassungsnovelle
 vom 10. Dezember 1918 ein Vorstellungsrecht
 des Staatsrates gegen Beschlüsse deı
Nationalversammlung eingeführt: der Staatsrat konnte
Bedenken, die er gegen die Vollziehung eines solchen
Beschlusses hatte, der Nationalversammlung begründet
vorlegen. Beharrte jedoch die Nationalversammlung
auf ihrem ursprünglichen Beschluß, so war dieser
unverzüglich zu beurkunden und kundzumachen.
Das Gesetz vom 12. November I918 über die Staatsund
 Regierungsform spricht programmatisch aus, daß
Jeutschösterreich ein Bestandteil der Deutschen Republik
 ist. Diese Bestimmung hätte erst durch besondere
 Durchführungsgesetze vollzogen werden
sollen. Bekanntlich aber haben die im Staatsvertrag
‚on St. Germain und im Friedensvertrag von Ver-;ailles
 enthaltenen Diktate diese Gebrauchnahme vom
5elbstbestimmungsrecht der Nationen verhindert, so
laß die erwähnte programmatische Bestimmung —
lie übrigens infolgedessen im Oktober I919: auch
formell aufgehoben wurde — nie zu praktischer Beleutung
 kam. Die organisatorische Form des neuen
Staates sollte der KFKinheitsstaat auf straffeı
zentralistischer Grundlage sein. Diese Tendenz
zing eindeutig aus dem grundlegenden Beschluß hervor.
 Sollte doch selbst die Gesetzgebung ein Monopol
der Nationalversammlung, also eine Landesgesetzgebung
 nicht zugelassen sein. Anderseits abeı
wurden gleich bei Gründung des neuen Staates Tatsachen
 gesetzt, die zu diesen Absichten in striktem
Gegensatz standen. Gleichzeitig mit der revolutionären
 Gründung Deutschösterreichs hatte nämlich die
        <pb n="57" />
        Nationalversammlung veranlaßt, daß in jedem jener
‚Kronländer” des alten Staates, deren Gebiet zum
neuen Staat gehören sollte, ebenfalls in revolutionäre
Weise eine Konstituierung des Landes als Gebietskörperschaft
 unter Leitung einer von der Volksvertretung
 des Landes, also unabhängig von der zentralen
Autorität bestellten Landesregierung durchgeführt
wurde, und weiters von den Ländern „Beitrittserklärungen”
 zum neuen Staat abverlangt. Diese: Erklärungen
 wurden von der Provisorischen Nationalversammlung
 mit einem im Staatsgesetzblatt kundgemachten
 Beschluß — der also formell als Gesetz
anzusehen ist — zur Kenntnis genommen. Es sei schon
hier betont, daß diese beiden Vorgänge, nämlich
einerseits die Bestellung tatsächlich unabhängiger
Landesregierungen in den Ländern — die nach Erlassung
 des wenig glücklich abgefaßten Gesetzes über
„die Uebernahme der Staatsgewalt in den Ländern”
vom 14. November 1918 zwar formell an die Weisungen
 der Staatsregierung gebunden erschienen, ohne
daß aber hiefür irgend eine Sanktion eingeführ!
worden war — und anderseits die Fiktion, als sei der
neue Staat erst durch die vertragsartige Abgabe und
Annahme der Beitrittserklärungen der Länder als ein
Bund vorher konstituierter staatsartiger Gebilde entstanden,
 nicht wenig dazu beigetragen haben, das im
alten Oesterreich infolge der historisch-politischen
Entwicklung auch in den Ländern deutscher Natio-Nalität
 stets stark entwickelte föderalistische Empfinden
im neuen Staat aufleben zu lassen. Infolgedessen ent-Wickelte
 sich von allem Anfang: an ein harter und
zäher Kampf zwischen zentralistischen und föderalistischen
 Tendenzen. Im späteren Verlauf führte dies zu
derartigen Gefahren des Zerfalls oder doch der
Auflösung in einen lockeren staatenbündischen Verband,
 daß sich die Notwendigkeit ergab, diesem Auflösungsprozeß
 durch ein Kompromiß zwischen den
Selbständigkeitsbestrebungen der Länder und der Not-Wendigkeit
 einer Befriedigung der gesamtstaatlichen
Bedürfnisse ein Ende zu setzen, und zwar durch die
Einführung jener Organisationsform, die man als die
bundesstaatliche zu bezeichnen pflegt. Bevor es
aber zu dieser Lösung kam, mußte noch einmal, und
zwar gleich nach dem am 4. März I0I9 erfolgten
Zusammentreten der Konstituierenden Nationalversammlung
 — auf Grund des Gesetzes über die Wahlordnung
 vom 18. Dezember 1918 am 16. Februar I91C
für eine zweijährige Gesetzgebungsperiode gewählt.
zählte sie 170 Abgeordnete — die provisorische Verfassung
 abgeändert werden, da die Konstruktionen
der ersten republikanischen Verfassung sich als
nicht mehr den Verhältnissen entsprechend erwiesen
hatten.
2. Die zweite provisorische Verfassung besteht in
den Gesetzen vom 14. März 10919 über die
Volksvertretung und über die Staatsre-Sierung,
 Gesenühber der ersten bDrovisorischen

Verfassung weist sie namentlich die folgenden drei
grundlegenden Aenderungen auf:
a) Die Leitung der Vollziehung durch den Staatsrat,
 der zugleich oberstes Regierungsorgan und Ausschuß
 der Nationalversammlung war, und nebst den
drei Präsidenten aus 20 Mitgliedern bestand, erwies
sich als äußerst schwerfällig. Seine Arbeit in der
zrsten Zeit des neuen Staatswesens ist gewiß sehr
hoch einzuschätzen. Die rasche Einführung der erster
provisorischen Verfassung und die sofortige Aufrichtung
 einer Rechtsordnung, die reibungslose und zeitzerechte
 Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse
des jungen Staates müssen als ganz hervorragende
Leistungen, wie sie kaum jemals unter so schwierigen
Verhältnissen zustande gebracht worden sind, anerkannt
 werden und haben den jungen Staat vor
schweren Erschütterungen und Gefahren bewahrt.
Als aber die ersten dringlichsten Arbeiten geleistet
waren und nun das Hauptgewicht auf der Erledigung
laufender Regierungsgeschäfte lag, zeigten sich die
hemmenden Momente der Institution eines obersten
Regierungsorganes, das aus so vielen Köpfen bestand,
und mit dem die Staatsregierung als zweites Verwaltungsorgan
 zu arbeiten hatte. Daher ergab sich
die Notwendigkeit, einen einfacheren Apparat zu
schaffen. Dies um so mehr, als die politische Konstellation
 nun zur Koalition nur der größten Parteien
führte, während im Staatsrat — wie schon erwähnt —
alle Parteien Vertreter hatten. Die neue Konstruktion
bestand darin, einerseits das Zwischenglied des Staats-‚ates
 zwischen dem Parlament und der Staatsregierung
auszuschalten, anderseits aber die Staatsregierung
unmittelbar von der Volksvertretung wählen zu
lassen: sie wurde von „Beauftragten des Staatsrates”
zu einem Kollegium von „Volksbeauftragten”. Auch
in diesem Aufbau liegt eine systematische Durchführung
des Prinzips der Parlamentsherrschaft. Die gesetzzebende
 Körperschaft bestellt unmittelbar die Vollzieher
 ihres Willens, nämlich der Gesetze, und kann
jederzeit deren Abberufung durch ‚ein Mißtrauensvotum
 erzwingen. Auf der anderen Seite aber gewann
die Staatsregierung in der Führung der Verwaltung
»ine bei weitem selbständigere Stellung, wie dies den
praktischen Bedürfnissen entspricht; eine Stellung, die
allerdings durch die staatsrechtliche Verantwortlichkeit
 gegenüber der Nationalversammlung sowie durch
die Absetzbarkeit im Fall eines Mißtrauensvotums
nittelbar beschränkt ist. Das Vorstellungsrecht gegen
Beschlüsse der Nationalversammlung. ging auf die
Staatsregierung über.
Gleichzeitig mit der Beseitigung: des Staatsrates
wurde ein neues Organ der Nationalversammlung
geschaffen, der aus dem Präsidenten, dem zweiten
und dem dritten Präsidenten und elf Mitgliedern bestehende
 Hauptausschuß, dessen Funktionen hauptsächlich
 auf gewisse wichtige Akte der Mitwirkung
der Nationalversammlung an der Vollziehung (zum
        <pb n="58" />
        Beispiel bei der Bestellung der Staatsregierung, dann
die Zustimmung zu gewissen politisch wichtigen Vollzugsanweisungen)
 gerichtet waren, der aber nicht, wie
der Staatsrat, Vollziehungsgeschäfte zu führen,
sondern bloß mittelbar die Vollziehung zu beeinflussen
 hatte.
b) Eine weitere grundlegende Aenderung gegenüber
der ersten provisorischen Verfassung betrifft die
Stellung der Präsidenten der Nationalversammlung.
Während bisher drei gleichberechtigte Präsidenten
bestanden, von denen abwechselnd einer den Vorsitz
in der Nationalversammlung, ein anderer den Vorsitz
m Staatsrat und der dritte den Vorsitz in der Staats-:egierung
 zu führen hatte, sieht die neue Verfassung
vom März 1919 „den” Präsidenten und als seine
Stellvertreter den zweiten und den dritten Präsidenten
vor. Der Präsident ist aber nicht nur Vorsitzender
der Nationalversammlung, sondern ihm sind auch eine.
Reihe von obersten Vollziehungsfunktionen übertragen,
und zwar solche, die typische Befugnisse eines
Staatshauptes sind, wie die Vertretung nach
außen einschließlich der Ratifikation von Staatsverträgen,
 die Befugnis zur Ernennung der obersten
Beamten und Öffiziere, das Recht der Begnadigung,
Strafmilderung und dergleichen: Funktionen, die nach
der ersten provisorischen Verfassung teils der Staatsrat,
 teils das Staatsratsdirektorium ausübten. Auch diese
Doppelfunktion des Präsidenten zeigt typisch den
Charakter der Parlamentsherrschaft, indem dem Vorsitzenden
 der Volksvertretung gerade die den Staat
repräsentierenden Funktionen zugewiesen sind,
c) Die dritte grundlegende Aenderung der Verfassung
 vom 14. März I919 lag darin, daß sich der
Nationalrat zugunsten der Landesgesetzgebungen
eine Selbstbeschränkung auferlegte, indem er den
ıetzteren bestimmte gesetzgeberische Funktionen überwies.
 Allerdings waren tatsächlich auch schon in der
arsten Phase die an die Stelle der Landtage getretenen
 Landesversammlungen gesetzgeberisch tätig gewesen
 und diese Tätigkeit war dadurch de facto
anerkannt worden, daß zu ihren Beschlüssen eine Art
Sanktion des Staatsrates in der Form eines Beitrittes
ausgesprochen worden war; nunmehr aber wurde
ausdrücklich eine Gesetzgebungskompetenz der Landesversammlungen,
 nämlich‘ im selben Umfang, wie sie
im Kaiserstaat Oesterreich die Landtage gehabt
hatten, normiert. Zugleich wurde ein Einspruchsrecht
der Staatsregierung gegen Landesgesetzesbeschlüsse
und die Möglichkeit, diese wegen Verfassungswidrigkeit
 vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten, für
Landesgesetze, zu deren Vollziehung die Mitwirkung
der Staatsregierung notwendig war, aber das Erfordernis
der Gegenzeichnung durch den zuständigen Staatszekretär
 oder den Staatskanzler eingeführt.
3. In die zweite Phase der ersten Verfassungsperiode
 fallen die am 10. September IQI9 erfolgte
Unterzeichnung des Staatsvertrages von St. Gernain-en-Laye

 und dessen am 16. Juli 1920 einzetretene
 Wirksamkeit. Dieser Staatsvertrag zwischen
der Republik Oesterreich und den alliierten und assoziierten
 Mächten erklärt im Eingang als seinen Zweck
inter anderem, an die Stelle des Krieges zwischen
Jesterreich-Ungarn und den alliierten und assoziierten
VMächten „einen festen, gerechten und dauerhaften
Trieden” treten zu lassen. Der Staatsvertrag geht also
zon dem Standpunkt aus, daß bis zu seinem Inkraftreten
 zwischen der Republik Oesterreich und den
ınderen Vertragsmächten ein Kriegszustand bestanden
abe, der nun zu beenden sei. Wie bereits ausgeführt,
teht diese Fiktion in vollem Widerspruch mit der
lurch völkerrechtliche und staatsrechtliche Tatsachen
zeschaffenen Rechtslage. Der neue Staat, in revolutioıärer
 Weise, nämlich unter Durchbrechung der
‚taatsrechtlichen Kontinuität entstanden, darf in keiner
Weise als Rechtsnachfolger der alten Monarchie
ıngesehen werden; er konnte keine kriegerischen Beziehungen
 zu anderen Staaten geerbt haben und es war
vidersinnig, ihm den Abschluß eines „Friedensverrages”
 aufzuerlegen. Daher wird auch nach unserer
zechtsordnung der Vertrag nicht als „Friedensvertrag”,
‚sondern als „Staatsvertrag von St. Germain” bezeichnet.
 Dieser Staatsvertrag wirkte tiefgreifend auch
n staatsrechtlicher Richtung ein; nur in dieser Richtung
st er Gegenstand der vorliegenden Besprechung. Er
egte uns eine bestimmte Staatsbezeichnung bei - seither
‚eißt unser Staat „Republik Oesterreich” — er ver-»flichtete
 uns, unsere Staatsgrenzen in einem gegeniber
 dem ursprünglich beanspruchten Staatsgebiet
jußerst restringierten Bestande festzusetzen und daher
lie darüber hinausgehenden Gebietsansprüche aufzuzeben,
 er zwang uns, unser Selbstbestimmungsrecht
n der Richtung des Anschlusses an das Deutsche
Zeich zurückzustellen, er greift grundlegend in unser
staatsbürgerrecht ein, indem er die Ueberführung der
altösterreichischen Staatsbürger in unsere und in die
Staatsbürgerschaft der anderen „Nachfolgestaaten”
‚egelte, er verpflichtete uns, jene Bestimmungen, die
ich "auf den Schutz der Minderheiten und gewisse
5Staatsbürgerschaftsnormen beziehen, als Teil unserer
Verfassung anzuerkennen, er legte uns die Einführung
ajnes bestimmten Wehrsystems, des Söldnerheeres,
auf. Ueberdies enthält er mittelbar die Verpflichtung
zur Erhaltung der Einheitlichkeit als Wirtschafts- und
Zollgebiet.
4. Es wurde bereits hervorgehoben, daß das zwie-;pältige
 Vorgehen bei der Gründung unseres Staates
las starke Anwachsen einerseits zentralistischer und
anderseits föderalistischer Tendenzen zur Folge
hatte. Auch riefen die zerrütteten wirtschaftlichen,
insbesondere staatsfinanziellen Verhältnisse, die deı
neue Staat zunächst durchmachen mußte, in den
Ländern starke Strömungen «gegen eine allzu zentralitische
 Führung hervor, während anderseits gerade
liese Verhältnisse zur Notwendigkeit einer weitgehen:
        <pb n="59" />
        den Befriedigung gemeinsamer, also gesamtstaatlicher
Bedürfnisse führten. Bei dieser Situation mußte die
Konstituierende Nationalversammlung, deren Funküonsperiode
 überdies sich dem Ablauf näherte,
trachten, die Aufgabe, zu der sie in erster Linie berufen
 war, nämlich der Republik eine definitive
Verfassung zu geben, raschestens zu erfüllen, und
die Richtung, in der diese Tätigkeit zu gehen hatte,
in der Weise bestimmt, daß eine bundesstaatliche
Gestaltung als der richtigste: Ausweg erschien. Die
larüber im Verfassungsausschuß der Nationalversammlung
 unter dem Vorsitz des Abgeordneten
Dr. Bauer geführten Verhandlungen, bei denen
Professor Dr. Seipel als Referent funktionierte
ınd an denen Staatssekretär Dr. Mayr "ständig
:eilnahm, nahmen einen von dem Wiener Staatsvechtler
 Professor Dr. Kelsen ausgearbeiteten
Entwurf zur Grundlage. Ihr Ergebnis war das von
der Nationalversammlung am I. Oktober 1920 beschlossene
 Bundes-Verfassungsgesetz (B.-V.G.) samt
dem dazugehörigen Uebergangsgesetz (Ue.G.). Die
Bundesverfassung trat am 10. November 1920 in
Kraft und damit begann die zweite Periode unseres
Verfassungslebens.

B) Die Bundesverfassung.

I. Die geltende Verfassung beruht im wesentlichsten
 auf dem Bundes-Verfassungsgesetz vom I. Oktober
 1920 und dem gleichzeitig erlassenen — die
Bestimmungen, die bloß den Uebergang regeln sollen.
nthaltenden — „Uebergangsgesetz”. Das Bundes-Verfassungsgesetz
 enthält aber nur einen, wenn auch
den hauptsächlichsten Teil unserer Verfassung. Einerseits
 sind nämlich wichtige Bestandteile, so insbesondere
 die sogenannten Grund- und Freiheitsrechte, im
Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der
Staatsbürger vom 21. Dezember 1867 und den Gesetzen
 von 1862 zum Schutz der persönlichen Freiheit
 und zum Schutz des Hausrechtes sowie in dem
das Vereins- und Versammlungsrecht erweiternden
Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung
vom 30. Oktober 1918 geregelt, welche Gesetze nebst
einigen anderen — über die Landesverweisung und
UÜebernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen,
 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen
 Ritter- und Damenorden und gewisser Titel
ınd Würden, über Staatswappen und Staatssiegel,
dann die den Minderheitsschutz und die Staatsbürgerschaft
 betreffenden Teile des Staatsvertrages von
&amp;gt;. Germain — in der Bundesverfassung als deren
Bestandteile erklärt sind. Anderseits Jäßt das Bundes-Verfassungsgesetz
 besondere Verfassungsgesetze und
IN Sonst einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen
 zu. Es wurde schon in der Einleitung
wähnt, daß auch der zweite Hauptabschnitt unserer
Verfassungsentwicklung in zwei Phasen zerfällt: mit

Wirksamkeit vom I. Oktober 1925 traten nämlich die
Novellen zum Bundes-Verfassungsgesetz und zum
Jebergangsgesetz in Kraft. In der folgenden Dartellung
 wird zwischen diesen beiden Phasen nicht
ınterschieden, sondern der heute bestehende Rechtszustand
 behandelt werden. Wurden im früheren Teil
lieser Darstellung — schon mit Rücksicht auf die
’eschränkten Raumverhältnisse — nur die wichtigsten
Konstruktionen der provisorischen Verfassungen darzestellt,
 so muß sich auch der folgende Teil darıuf
 beschränken, die wesentlichsten charakteristischen
Verkmale der Bundesverfassung hervorzuheben:
&amp;gt;»harakteristische Eigenheiten, die ihr das besondere
Gepräge geben und die Prinzipien aufweisen, auf
lenen sie beruht. Es sind dies namentlich : die Durchührung
 des demokratischen Prinzips, hiebei insbesondere
 des Prinzips der Parlamentsherrschaft, die
Art und. Weise der Durchführung der bundesstaatlichen
 Organisation, dann die besondere Ausgestaltung
des rechtsstaatlichen Charakters unserer Republik und
der Einbau des Völkerrechtes in unsere Rechtsordnung.

2. Das Bundes-Verfassungsgesetz hat die bisherige
 Staatsform der demokratischen Republik
und laut des Beisatzes „ihr Recht geht vom Volk
aus” den Grundsatz der Volkssouveränität beibehalten.
Wie dies in den provisorischen Verfassungen der
Fall war, ist in der Bundesverfassung der Grundsatz
ler Gewaltentrennung zugunsten der Gesetzgebung
Jurchbrochen: unsere Republik ist auch dermalen als
Demokratie nach dem Typus der Parlamentsherrschaft
anzusehen.
3. Die Gesetzgebung des Bundes übt der
om ganzen Bundesvolk gewählte Nationalrat gemeinzaam
 mit dem von den Landtagen gewählten Bundesrat
 aus. Schon diese Ausdrucksweise des Bundes-Verfassungsgesetzes
 zeigt an, daß die Bundesgesetzzebung
 auf dem Zweikammersystem aufgebaut ist.
Der Nationalrat wird von allen Männern und Frauen
zewählt, die Bundesbürger und im Bundesgebiet wohn-‘1aft
 sind, das 20. Lebensjahr überschritten haben
ınd nicht infolge bestimmter gerichtlicher Verur-‚eilungen
 oder Verfügungen vom Wahlrecht auszeschlossen
 sind. Das Wahlrecht ist demnach allzemein,
 es ist weiter ein gleiches, unmittelbares, ge-1eimes
 und persönliches und beruht auf den Grund-;ätzen
 der Verhältniswahl. Die Wahlen werden in
‚äumlich geschlossenen Wahlkreisen, die die Landeszrenzen
 nicht schneiden dürfen, durchgeführt; eine
Gliederung der Wählerschaft in andere Wahlkörper
ist unzulässig. Das Wahlrecht ist also weitestgehend
nach demokratischen Grundsätzen geregelt. Die Verhältniswahl
 wird nach dem System der gebundenen
Liste durchgeführt. Dadurch ist den politischen
Parteien ein besonderer Einfluß gegeben. Die Gesetzgebungsperiode
 des Nationalrates währt vier Jahre,
aine vorzeitige Auflösung kann der Nationalrat durch
        <pb n="60" />
        einfaches Gesetz beschließen ; eine Verlängerung würde
einer Verfassungsänderung bedürfen. Ein Auflösungsrecht
 eines Vollziehungsorganes, wie etwa des Bundespräsidenten,
 sieht unsere Verfassung nicht vor.
Die Einberufung nach einer Vertagung erfolgt durch
den Präsidenten des Nationalrates; nur die erste Finberufung
 nach einer Neuwahl steht dem Bundespräsidenten
 zu. Der Nationalrat gibt sich seine Geschäftsordnung
 selbst (Geschäftsordnungsgesetz und
‚Autonome Geschäftsordnung”), er wählt seinen Präzidenten
 und dessen Stellvertreter (den zweiten und
den dritten Präsidenten); die Sitzungen des Nationalrates
 sind öffentlich, die Oeffentlichkeit kann durch
Beschluß ausgeschlossen werden, die Berichte über
die Verhandlungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse
 sind sachlich immun. Die Beschlüsse des
Nationalrates werden, soweit nichts Besonderes in
der Verfassung bestimmt ist, bei Anwesenheit von
mindestens einem Drittel der Mitglieder mit einfacher
Mehrheit gefaßt. Verfassungsgesetze oder in einfachen
Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen — die
ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen („Vertassungsgesetz”,
 „Verfassungsbestimmung”) — dann
Gesetze über die Geschäftsordnung bedürfen der Anwesenheit
 der Hälfte der Mitglieder und einer quali-Azierten
 Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen.
Dem Nationalrat steht auch die Mitwirkung an
einer Anzahl von Akten der Vollziehung zu. Diese
Zuständigkeiten sind im Bundes-Verfassungsgesetz
arschöpfend aufgezählt. Dazu gehören insbesondere:
die Genehmigung von Staatsverträgen; die entweder
politischen Charakters sind oder gesetzändernden
'nhalt haben; soweit sie verfassungsändernden Inhalt
haben, bedürfen sie der für Verfassungsgesetze vorzeschriebenen
 Voraussetzungen;
die alljährliche Bewilligung des Voranschlages des
3Zundes („Finanzgesetz”);
die Ueberprüfung der Geschäftsführung der Bundes-‚egierung
 einschließlich des Interpellations- und Resolutionsrechtes
 sowie das Enqueterecht (Einsetzung
von Untersuchungsausschüssen);
die Mitwirkung an der Festsetzung von Eisenbahnarifen,
 Post-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren
ınd Monopolpreisen;
die Mitwirkung durch den Hauptausschuß — einen
aach dem Verhältniswahlsystem vom Nationalrat bestellten
 Ausschuß, der dermalen aus 17 Mitgliedern
besteht — in durch die Verfassung bestimmten Fällen,
aamentlich durch Erteilung der Zustimmung zu Verördnungen
 der Bundesregierung oder eines Bundesministers,
 wenn dieses Einvernehmen durch einfache
Gesetze angeordnet wird;
die Bestellung der Bundesregierung.
Das Bundes-Verfassungsgesetz setzt noch andere
wichtige Fälle der Mitwirkung des Nationalrates an
der Vollziehung fest, wie zum Beispiel das Recht, die

Vlinisteranklage zu erheben, den Präsidenten des
Rechnungshofes, einen Teil der Mitglieder des Ver-"assungsgerichtshofes
 durch Wahl zu bestellen und
durch den Hauptausschuß bei der Bestellung deı
Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes mitzuwirken
Ist nach den bisherigen Ausführungen ersichtlich
daß unsere Demokratie eine mittelbare („repräsenaative”)
 ist, so hat die Bundesverfassung doch auch
Einrichtungen eingeführt, die man als Rudimente deı
‚unmittelbaren Demokratie” bezeichnen kann: da:
Volksbegehren und die Volksabstimmung
Ein Volksbegehren kann: — und zwar in der Form
2ines Gesetzentwurfes — von 200.000 Stimmberechigten
 oder von je der Hälfte der Stimmberechtigten
Jreier Länder gestellt werden; ein solcher Antrag
nuß durch die Bundesregierung dem Nationalrat zu
zeschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt
werden. Der Volksabstimmung sind Gesetzesbeschlüsse
les Nationalrates —- vor ihrer Beurkundung — zu unterziehen,
 wenn es der Nationalrat beschließt oder die
Mehrheit seiner Mitglieder verlangt („fakultative:
Gesetzesreferendum”), Totaländerungen der Verfassung
 immer („obligatorisches Verfassungsreferendum”)
Teiländerungen dann, wenn es ein Drittel der Mitzlieder
 des Nationalrates oder des Bundesrates verlang!
“„fakultatives Verfassungsreferendum ”).
Die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates werden
dem Bundeskanzler und von diesem dem Bundesrat
nitgeteilt. Der. Bundesrat kann binnen acht Wochen
zegen einen Gesetzesbeschluß einen mit Begründung
 versehenen Einspruch erheben. Gewisse
Gesetzesheschlüsse, die die Funktion des National-:ates
 selbst betreffen (vorzeitige Auflösung, Geschäftsordnung)
 oder die Verfügung mit Bundesmittelr
zum Gegenstande haben (Budget, Rechnungsabschluß,
 Veräußerung oder Belastung von Bundesvermögen,
 Bundesanleihen) sind einem solchen
Zinspruchsrecht nicht unterworfen. Der Einspruch
ıat die Bedeutung eines „suspensiven Veto”: deı
Nationalrat kann diesfalls seinen Gesetzesbeschluß
bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder wiederholen,
 in welchem Fall er zum Gesetz wird. Die
Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates werden vom
Bundespräsidenten beurkundet, das heißt bezüglich
hres verfassungsmäßigen Zustandekommens bestätigt.
die Beurkundung ist vom Bundeskanzler und von der
zuständigen Bundesministern gegenzuzeichnen. Hierau?
werden. die Gesetzesbeschlüsse unter Berufung au!
den Beschluß des Nationalrates, bzw. auf «das
Ergebnis einer Volksabstimmung im Bundesgesetzblatt
 kundgemacht, womit sie zum Gesetz werden und
— sofern nicht das Gesetz einen: späteren Termin
für sein Inkrafttreten normiert — ihre verbindliche
Kraft beginnt. Das gleiche Verfahren gilt für solche
Staatsverträge, die der parlamentarischen Genehmizung
 bedürfen; diese Staatsverträge sind also auch
unmittelbar verbindliches innerstaatliches Recht und
        <pb n="61" />
        es können Verordnungen auf ihrer Grundlage
erlassen werden.
4. Was die bundesstaatliche Organisation
betrifft, besagt das Bundes -Verfassungsgesetz, daß
der Bundesstaat aus den selbständigen Ländern -
den Bundesländern — gebildet wird. Diese sind
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich,
 Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und
Wien, Das Bundesgebiet besteht aus den Gebieten
 der Bundesländer, die Bundesbürger-Schaft
 ist im allgemeinen eine Folge der Landesbürgerschaft,
 Die gesamtstaatlichen‘ Interessen sind
durch die Bestimmungen gewahrt, daß das Bundesgebiet
 ein einheitliches W ährungs-, Wirtschafts- und
Zollgebiet bildet, innerhalb dessen grundsätzlich
Zollinien und sonstige Verkehrsbeschränkungen
nicht errichtet werden dürfen, und daß die Landesbürgerschaft
 in allen Bundesländern unter den
gleichen Voraussetzungen erworben und verloren
wird, sowie daß jeder Bundesbürger in jedem Land
die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie die
Landeshürger selbst. Aus dem Gesagten geht hervor,
 daß in den Fragen des Staatsgebietes und der
Staatsbürgerschaft der bundesstaatlichen Mentalität
der primären Stellung der Länder Rechnung getragen
 ist. Die typischen Bestandteile einer bundesstaatlichen
 Verfassung liegen darin, daß einerseits
die Staatsfunktionen, Gesetzgebung und Vollziehung.
Zwischen dem Oberstaat — bei uns „Bund” — und
den Gliedstaaten — bei uns „Bundesländer” — verteilt
 sind, und daß anderseits den Gliedstaaten
eine Mitwirkung an den Staatsfunktionen de:
Bundes, wenigstens an dessen Gesetzgebung zusteht,
um hiebei die gliedstaatlichen Interessen geltend
Machen zu können. In beiden Richtungen enthält
die Bundesverfassung Bestimmungen, aus denen die
Rechtserkenntnis zum Ergebnis gelangt, daß unsere
Staatliche Organisation tatsächlich die eines Bundes-Staates
 ist.
5. Was die Kompentenzverteilung betrifft,
üUnterscheidet das Bundes - Verfassungsgesetz‘ vier
Hauptgruppen, nämlich;
a) Angelegenheiten, in denen Gesetzgebung und
Vollziehung Bundessache sind;
b) Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung
und grundsätzlich auch die Erlassung der Durchführungsverordnungen
 Bundessache, die Vollziehung
Aber Landessache ist;
c) Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung
über die Grundsätze Bundessache ist, die Erlassung
der Ausführungsgesetze und die Vollziehung Landes-Sache
 sind, und
d) Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung
und die Vollziehung Landessache sind. ;
Die unter die Gruppen a), b) und c) fallenden
 Angelegenheiten sind im Bundes -Verfassungs-Sesetz
 erschöpfend aufgezählt. in die Gruppe d)

‘allen alle Angelegenheiten, die nicht in den Aufzählungen
 der anderen drei Gruppen enthalten sind.
Cine Bestimmung, wonach dem Bundesrecht gegenüber
 Landesrecht der Vorzug gebührt (wie in
der deutschen Verfassung der Rechtssatz: „Reichsvecht
 bricht Landrecht”) fehlt im Bundes-Verfassungsgesetz,
 Es gilt daher auch im Verhältnis
zwischen Bundes- und Landesgesetz der allgemeine
Grundsatz, daß das spätere Gesetz das frühere
Gesetz abändert. Für die Angelegenheiten des
Schul- und Erziehungswesens ist eine endgültige
Verteilung der Zuständigkeiten noch nicht getroffen,
sondern einem kommenden Verfassungsgesetz des
Bundes vorbehalten. Bis dahin können solche Angelegenheiten
 im allgemeinen nur durch übereinstimmende
 Gesetze des Bundes und der in Betracht
kommenden Bundesländer geregelt werden. Die
Verteilung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Abgabenwesens ist durch ein besonderes Verfassungsgesetz,
 das „Finanz-Verfassungsgesetz” vom
Tahre 1022 geregelt.
6. Die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung
 wird durch den Bundesrat ausgeübt,
der — von den Landtagen, also den Volksvertretungen
 der Gliedstaaten gewählt — eine „Länderkammer”
 darstellt. Der Bundesrat ist nicht, wie in
manchen anderen Bundesstaaten, nach dem Grundzatz
 der „arithmetischen Gleichheit” der Glied-;taaten
 zusammengesetzt, sondern nach einem Pro-„orzsystem:
 das Land mit der größten Bürgerzahl
entsendet zwölf, jedes andere Bundesland soviel Mitglieder,
 als dem Verhältnis seiner Bürgerzahl zu
der des ersterwähnten Bundeslandes entspricht,
wobei aber jedem Bundesland eine Vertretung von
wenigstens drei Mitgliedern gebührt. Dermalen beträgt
die Zahl der Bundesratsmitglieder — die nach jeder
Volkszählung durch Entschließung des Bundespräsidenten
 festgestellt wird — 50. Die Landtage
bestellen die Bundesratsmitglieder auf die Dauer
ihrer Gesetzgebungsperiode durch Verhältniswahl;
wenigstens ein Mandat muß aber der zweitstärksten
Landtagspartei zufallen. Die Mitglieder des Bundesrates
 müssen nicht dem Landtag angehören, der sie
antsendet, sie müssen aber in diesen wählbar sein.
Daraus ergibt sich, daß sie Bundesbürger (nicht
aber Landesbürger des betreffenden Bundeslandes)
sein und im betreffenden Bundesland ihren ordentchen
 Wohnsitz haben müssen. Beim Bundesrat
findet nach dem Gesagten keine Vollerneuerung,
wie beim Nationalrat, statt, sondern nach Ablauf
der Gesetzgebungsperiode eines jeden Landtages
die . Neuberufung der Vertretung dieses Landes.
Die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes
über die Zusammensetzung des Bundesrates und
die Art der Berufung durch die Landtage können
nur mit Zustimmung des Bundesrates abgeänder:
werden, für welchen. Beschluß besondere Voraus-
        <pb n="62" />
        zetzungen (nebst der Mehrheit überhaupt
Mehrheit. der Vertreter von wenigstens vier Ländern)
vorgesehen sind. In diesem Fall — die Verfassung kennt
noch einen zweiten solchen — steht dem Bundesrat
mehr als das suspensive Veto, nämlich das Recht
der Zustimmung zu einem Beschluß . des Nationalrates
 zu. Den Vorsitz im Bundesrat führen die
Länder halbjährig abwechselnd in alphabetischer
Reihenfolge; Vorsitzender ist der an erster Stelle
entsendete Vertreter des an der Reihe befindlichen
Landes. Die Stellvertreter werden nach der Geschäftsordnung
 vom Bundesrat durch Verhältniswahl
gewählt. Zu einem Beschluß des Bundesrates ist im
allgemeinen die Anwesenheit von wenigstens einem
Jrittel der Mitglieder und die absolute Stimmenmehrheit
 erforderlich. Seine Sitzungen sind öffentlich, wenn
er nicht den Ausschluß der Oeffentlichkeit beschließt.
7, Die gesetzgebenden Körperschaften der Gliedstaaten
 sind die Landtage. Die grundsätzlichen
Bestimmungen über die Landesgesetzgebung sind im
Bundes-Verfassungsgesetz enthalten; in ihrem Rahmen
&amp;lt;önnen die Landesverfassungen nähere Anordnungen
reffen. Darin liegt die umfassende Kompetenz der
Bundesverfassungsgebung: ein Landes -Verfassungsgesetz
 kann bundesverfassungswidrig sein und deshalb
vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Für
die Wahl der Landtage sind. analoge Bestimmungen
festgelegt, wie für die Nationalratswahl. Das Wahlrecht
 darf keinesfalls enger gezogen werden als zum Na-‘jonalrat.
 Die Landtage können durch ein Vollziehungsorgan
 des Bundes, nämlich den Bundespräsidenten,
und zwar auf Antrag der Bundesregierung unter
Zustimmung des Bundesrates (Anwesenheit der
Hälfte der Mitglieder, Mehrheit von zwei Dritteln
Jer abgegebenen Stimmen, wobei die von dem aufzulösenden.
 Landtag entsendeten Mitglieder nicht
:eilzunehmen haben) aufgelöst werden. Das Gesetzzebungsverfahren
 ist ähnlich wie das des National-‚ates:
 verfassungsmäßige Beschlußfassung des Land-:ages,
 Beurkundung und Gegenzeichnung durch die
von der Landesverfassung berufenen Organe und
Kundmachung im Landesgesetzblatt. Jedoch schiebt
;ich zwischen Beschlußfassung . und Beurkundung
ıoch ein, daß der Landtagsbeschluß dem zuständigen
3Zundesministerium vom Landeshauptmann mitgeteilt
werden muß und die Bundesregierung binnen
acht Wochen wegen Verletzung von Bundesinteressen
einen mit Begründung versehenen Einspruch erheben
kann. Wenn in diesem Falle der Landtag bei Anwesenheit
 der Hälfte der Mitglieder einen Wiederholungsbeschluß
 faßt, kann der Gesetzesbeschluß .kundgemacht
 werden. Sieht der _Landesgesetzesbeschluß
 die Mitwirkung von Bundesorganen bei
Vollziehung des Landesgesetzes vor, so ist die Zustimmung
 der Bundesregierung erforderlich, die als
gegeben anzusehen ist, wenn sie nicht innerhalb von
acht Wochen verweigert wird. Hier ist also die Mögichkeit

 eines absoluten Vetos gegeben. Ebenso ist
lies bei gewissen Abgabengesetzen der Fall; über-1aupt
 gelten für Abgabengesetze besondere Bestimnungen
 über das FEinspruchsrecht. Aenderungen der
„andesverfassung durch die Landtage bedürfen der
Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder und einer
Zweidrittelmehrheit. Auch den Landtagen steht in
»estimmten Fällen eine Mitwirkung an der Vollziehung
 des Landes zu. Insbesondere haben die
Landtage die Mitglieder der Landesregierungen zu
wählen; wie dies geschieht, wird durch die Landesverfassungen
 geregelt. Nach den meisten Landes-‚erfassungen
 (Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol
Vorarlberg und Wien) haben auch die Landtage
lie Möglichkeit, durch Mißtrauensvotum die Abbeufung
 der Landesregierung oder einzelner Mitglieder
derselben zu veranlassen. In den anderen Ländern
st wenigstens praktisch anerkannt, daß die Mitzlieder
 der Landesregierungen nicht gegen den
Willen der Mehrheit des Landtages im Amt bleiben
&amp;lt;önnen. KFinzelne Lancdesverfassungen (Salzburg,
Tirol und Vorarlberg) haben Volksbegehren und
Volksabstimmung in ähnlicher Weise eingeführt wie
diese Einrichtungen beim Bunde bestehen.
8. Es wurde schon hervorgehoben, daß die
»bersten Vollziehungsorgane im Bund und in den
„ändern durch die gesetzgebenden Körperschaften
zestellt werden und daß darin das stärkste Symptom,
ler stärkste Ausfluß des Prinzips der Parlamentsıerrschaft
 gelegen ist. Denn hiedurch ist die Einlußnahme
 der gesetzgebenden Körperschaften auf
Jie Vollziehung, eine faktische Abhängigkeit dieser
‚on jener gegeben. Insbesondere aber ist dies der
Tall, wenn auch die Abberufung solcher Organe
ron der Gesetzgebung erzwungen werden kann. Die
3undesverfassung ergänzt die in dieser Konstruktion
ijegende Demokratisierung der Verwaltung durch
lie Bestimmungen über das Weisungsrecht: sie
»indet alle nachgeordneten Organe, ob diese auf
Zeit gewählte oder ernannte berufsmäßige Verwal-‚ungsorgane
 sind, an die Weisungen ihrer vorgezetzten
 Volksbeauftragten und legt ausdrücklich die
Befolgungspflicht gegenüber der Weisung fest, es
;ei denn, daß die Weisung entweder von einem
unzuständigen Organ erteilt wurde, oder die Be-‘olgung
 gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen
würde. Dadurch erst wird die Verantwortlichkeit
ler Volksbeauftragten für alle Staatshandlungen auch
der ihnen nachgeordneten Organe praktisch wirksam.
Als Volksbeauftragte des Bundes erklärt
die Verfassung den Bundespräsidenten, die Bundesminister
 und die Staatssekretäre, als Volksbeauftragte
der Länder die Mitglieder der Landesregierungen.
9. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung
 — das ist eine durch Zusammentreten der
Viitglieder des Nationalrates und der Mitglieder des
Bundesrates gebildete Körperschaft, die überdies auch
        <pb n="63" />
        über Kriegserklärungen beschließt — in öffentlicher
Yitzung durch geheime Wahl für vier Jahre bestellt.
“ine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funkjonsperiode
 ist nur einmal zulässig. Gewählt kann
werden, wer zum Nationalrat wahlberechtigt ist und
las 35, Lebensjahr überschritten hat, ausgeschlossen
ind Mitglieder regierender Häuser oder solcher
Familien, die ehemals regiert haben. Zur Wahl ist
Absolute Mehrheit erforderlich; die Wahlgänge werden
30 lange wiederholt, bis sich eine solche für eine
Person ergibt. Der Bundespräsident darf während
jeiner Amtstätigkeit keinem allgemeinen Vertretungs-Körper
 angehören ımd keinen anderen Beruf ausüben.
 Er kann behördlich nur mit Zustimmung der
Bundesversammlung verfolgt werden; diese kann gegen
hn bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder jedes
der beiden Vertretungskörper mit Zweidrittelmehrheit
die Erhebung der Anklage vor dem Verfassungs-3erichtshof
 wegen Verfassungsverletzung beschließen.
Die wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten
änd: die Vertretung der Republik nach außen (zum
Beispiel Empfang der fremden und Bestellung der
ägenen diplomatischen und konsularischen Vertreter)
Owie Abschluß (Ratifikation) von Staatsverträgen,
die Ernennung der Bundesangestellten, die Schaffung
and Verleihung von Berufstiteln, das Gnadenrecht in
Änzelfällen und die Erklärung unehelicher Kinder
© ehelichen auf Ansuchen der Eltern. Ferner können
hm durch einfache Gesetze gewisse Funktionen in
;Tsonalangelegenheiten (zum Beispiel Verleihung der
“hrenzeichen) zugewiesen werden. Ueberdies kommen
hm noch andere in der Verfassung erwähnte Funkionen
 zu, zum Beispiel die Anordnung der Volksbstimmungen,
 die Beurkundung der Gesetze, die
Fste Einberufung eines neu gewählten Nationalrates, die
erufung eines Uebergangs- oder Leiterkabinetts und
dere mehr. Bezüglich der Ernennung der Bundes-‘gestellten
 und Abschluß von Staatsverträgen er-Nächtigt
 das Bundes-Verfassungsgesetz den Bundes-"äsidenten
 zu generellen Delegierungen der Bundes-©Bierung
 oder einzelner Bundesminister.
10, Mit den obersten Verwaltungsgeschäften des
3undes, soweit sie nicht dem Bundespräsidenten über-Tagen
 sind, sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler
Ind die übrigen Bundesminister betraut; *sie bilden
N Ihrer Gesamtheit die Bundesregierung. Den
Vorsitz in dieser hat der Bundeskanzler, ‚der in
'cinem Gesamtwirkungsbereich vom Vizekanzler
Srtreten wird. Die Bundesregierung wird vom
Nationalrat in namentlicher Abstimmung auf einen
/om Hauptausschuß zu erstattenden Gesamtvorschlag
&amp;gt; (das heißt ein Vorschlag, der nur zur Gänze an-°°hommen
 oder abgelehnt werden kann) — gewählt.
Sewähle kann nur werden, wer zum Nationalrat wähl-AT
 ist, doch müssen die Mitglieder der Bundesregierung
icht dem Nationalrat angehören. Ist der Nationalrat
Ncht versammelt, erfolgt die Bestellung der Bundesegierung

 vorläufig vom Hauptausschuß. Scheidet eine
jundesregierung aus dem Amt, bestellt der Bundes-‚räsident
 bis zur Bildung der neuen Regierung ein
Jebergangskabinett aus Mitgliedern der bisherigen
tegierung oder ein Leiterkabinett aus höheren Beamten
ler Bundesämter. Daß der Nationalrat durch ein
Vißtrauensvotum die Enthebung der Bundesregierung
ıder einzelner Bundesminister bewirken kann, wurde
‚ereits besprochen; die— durch den Bundespräsidenten
ırfolgende — Enthebung hat sonst nur in den gesetz-‘ch
 bestimmten Fällen (Verurteilung wegen gewisser
Jelikte, Verurteilung über eine Ministeranklage durch
'en Verfassungsgerichtshof) oder auf den Wunsch
„Demission”) der Regierung oder des betreffenden
Ainisters zu erfolgen. Die Bundesregierung ist politisch
lem Nationalrat und dem Bundesrat, staatsrechtlich
lem ersteren verantwortlich, indem dieser bei Anwesen-'eit
 der Hälfte der Mitglieder die Erhebung der
Ainisteranklage wegen Verfassungs- oder Gesetzes-‚erletzungen
 beschließen kann. Die Bundesregierung
ihrt die obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes
ıls Gesamtheit‘ (Bundesregierung als Kollegium) nur
nsoweit, als dies gesetzlich ausdrücklich angeordnet
st: sonst wird die Führung auf die einzelnen Bundesninister
 unter deren Einzelverantwortung aufgeteilt.
Inter der Leitung der Bundesminister werden die
Seschäfte der Bundesverwaltung von den Bundesninisterien
 und den diesen unterstellten Aemtern
‚esorgt. Zahl, Wirkungsbereich und Einrichtung der
)undesministerien werden durch Bundesgesetz betimmt.
 Dermalen bestehen acht Bundesministerien,
1ämlich das Bundeskanzleramt, das nebst der Führung
ler sich aus der Eigenschaft des Bundeskanzlers als
/orsitzenden der Bundesregierungergebenden Agenden
wie zum Beispiel Führung der Ministerratsprotokolle,
/erwaltung des Bundesgesetzblattes und der allen
lessorts gemeinsamen Angelegenheiten, insbesondere
ener der Verfassung und der Verwaltungsreform)
‚uch die Funktion eines Ministeriums des Innern und
ines Ministeriums des Aeußern besorgt, ferner
olgende andere Bundesministerien: für Justiz, für
'nterricht, für soziale Verwaltung, für Finanzen, für
and- und Forstwirtschaft, für Handel und Verkehr
ınd für Heereswesen. In der Regel leitet jeder Bundesninister
 ein Bundesministeritum, jedoch können der
Jundeskanzler und die übrigen Bundesminister aus-‚ahmsweise
 auch mit der Leitung eines zweiten
\undesministeriums betraut werden und anderseits auch
Ainister ohne gleichzeitige Betrauung mit der Leitung
ines Ministeriums („Minister ohne Portefeuille”) betellt
 werden. Zur Unterstützung der Geschäftsführung
ınd zur parlamentarischen Vertretung können den
}undesministern Staatssekretäre beigegeben werden,
lie zwar als Volksbeauftragte ebenso bestellt werden
ınd aus dem Amte scheiden wie die Mitglieder der
zundesregierung, jedoch an deren Weisungen geunden
 und nicht staatsrechtlich verantwortlich sind.
        <pb n="64" />
        IL. Das höchste Verwaltungsorgan in jedem Bundesland
 ist für die den Ländern durch die Bundesverfassung
 überwiesene Vollziehung („selbständiger
Wirkungsbereich der Länder”) die Landesregierung,
 die vom Landtag gewählt wird und aus dem
Landeshauptmann,Landeshauptmannstellvertretern und
weiteren Mitgliedern besteht, deren Zahl und Benenaung
 (meistens „Landesräte”) die Landesverfassungen
bestimmen. Den Vorsitz in der Landesregierung führt
der Landeshauptmann, der der höchste Funktionär
der Landesvollziehung ist und das Land vertritt,
daher als das Staatshaupt des Gliedstaates bezeichnet
werden kann.
12. In den Ländern kommt aber außer der eben
erwähnten Vollziehung der Angelegenheiten ihres
selbständigen Wirkungsbereiches noch die Verwaltung
der Angelegenheiten in Betracht, deren Vollziehung
dem Bund überwiesen ist, die aber nicht in einziger Instanz
 von den Bundesministerien selbst, sondern in
den unteren Instanzen von lokalen Organen, das
heißt Organen mit einem innerhalb des Bundesgebietes
 räumlich begrenzten Wirkungsbereich, geführt
werden. Auch für diese Vollziehung sind die Bundesministerien
 die obersten Verwaltungsbehörden. Für
die Führung in den unteren Instanzen sieht die
Bundesverfassung zwei Möglichkeiten vor: diese Vollziehung
 kann entweder — für im Bundes-Verfassungsgesetz
 aufgezählte Angelegenheiten — durch eigene
Bundesbehörden (zum Beispiel Finanzbehörden, Bergbehörden,
 Gewerbeinspektorate, Post-, Telegraphenund
 Fernsprechbehörden, Schulbehörden, Heeresverwaltungsstellen,
 Staatsanwaltschaften) als „un mittel
bare Bundesverwaltung” oder aber durch den
Landeshauptmann und die ihm unterstellten Landesbehörden
 als „mittelbare Bundesverwaltung’
zeführt werden. In dieser Funktion ist der Landeshauptmann
 Bundesorgan; er isthiebei an die Weisungen
der Bundesregierung oder der einzelnen Bundesminister
gebunden und hat zu ihrer Durchführung auch die ihm
als Landesorgan zu Gebote stehenden Mittel anzuwenden,
 der Instanzenzug in diesen Angelegenheiten
geht inder Regel bis zum zuständi gen Bundesministerium.
Der Landeshauptmann hat also eine doppelte Stellung:
ajnerseits ist er höchstes Landesorgan, anderseits das mit
derFührung der mittelbaren Bundesverwaltung im Lande
betraute Bundesorgan. . Dementsprechend ist er in
der einen Funktion dem Landtag, in der anderen
der Bundesregierung verantwortlich. Sofern es die
Landesregierungen beschließen, können einzelne
Gruppen von Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung
 wegen ihres‘ sachlichen Zusammenhanges
mit Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches
 des Landes von den mit der Führung der
bezüglichen Angelegenheiten des letzteren Wirkungsbereiches
 betrauten Mitgliedern der Landesregierung,
jedoch „im Namen des Landeshauptmannes” und
anter Bindung an dessen Weisungen geführt werden,

wobei auch in diesem Falle die Verantwortlichkeit
zegenüber der Bundesregierung im wesentlichen dem
Landeshauptmann zufällt.
13. Für die Führung der Angelegenheiten des selbständigen
 Wirkungsbereiches der Länder durch die
„andesregierungen und die Führung der mittelbaren
3undesverwaltung durch den Landeshauptmann ist
diesen beiden Organen in jedem Land ein „Amt
ler Landesregierung” als bürokratischer Apparai
beigegeben, dessen Vorstand der Landeshauptmann
ist und dessen innerer Dienst von einem von deı
Landesregierung bestellten Beamten, dem Landesamtsdirektor,
 geleitet wird. Für die Führung der allzemeinen
 staatlichen Verwaltung in den Ländern sind
liese in politische Bezirke eingeteilt. Für jeden solchen
Bezirk besteht eine Bezirkshauptmannschaft,
ın deren Spitze ein ernannter berufsmäßiger Beamteı
steht. Ausgenommen von dieser Bezirkseinteilung sind
lie „Städte mit eigenem Statut”, in denen auch
die allgemeine staatliche Verwaltung für das Stadtgebiet
 durch den Bürgermeister mit den ihm beizestellten
 Magistratsämtern geführt wird. Unterste
Stufe der Verwaltung ‚sind die Ortsgemeinden.
Die Aemter der Landesregierungen und die Bezirks-1auptmannschaften
 waren bis zum Inkrafttreten deı
Novellen vom Jahre 1025 Bundesbehörden; die Ueberzangsnovelle
 hat sie in Landesbehörden umgewandelt,
doch sind sie sowohl mit Landes- als aber auch mit
Bundesbeamten besetzt.
Eine besondere Stellung nimmt die Bundeshauptstadt
 Wien ein, die sowohl Gemeinde als auch
politische Bezirksbehörde und überdies Bundesland
ist. Der Bürgermeister ist zugleich Landeshauptmann.
der Stadtsenat, das ist der als Gemeindevorstand
‘ungierende Ausschuß des Gemeinderates,‘ zugleich
Landesregierung, der Gemeinderat zugleich Landtag
der Magistratsdirektor zugleich Landesamtsdirektor
Für bestimmte örtliche Gebiete sind Bundespolizeibehörden
 aufgestellt, denen Geschäfte zugewiesen
 sind, die sonst die Bezirksbehörden oder
lie Gemeinden führen.
I4. Die bisherigen Ausführungen über die Voll
ziehung haben jenen Teil betroffen, den man als
‚Verwaltung” zu bezeichnen pflegt, zum Unterschied
von jener ‘Vollziehung, die durch unabhängige, das
heißt nur an das Gesetz und an Verordnungen, nicht
aber auch an konkrete Weisungen vorgesetzter
Stellen gebundene und unabsetzbare, das heißt nuı
anter bestimmten Voraussetzungen entsetzbare oder
versetzbare Organe geführt wird, und die man als
„Gerichtsbarkeit” bezeichnet. Der Unterschied
liegt also darin, ob die Vollziehung, das ist die Anwendung
 genereller Normen auf Einzelfälle, derart
 besonders gestellten Organen oder ob sie den
Verwaltungsorganen, die auch an Weisungen ihreı
vorgesetzten Stellen in Einzelfällen gebunden sind
übertragen ist.
        <pb n="65" />
        den 1 Gerichtsbarkeit ist zur Gänze Bundessache:
Gere ern steht also keinerlei Vollziehung durch
ord ezu, Da die Richter nur an Gesetze und Vernungen
 gebunden sind, würde es sich mangels
N RE verfassungsgesetzlicher Bestimmungen von
Ti ar daß ihnen die Ueberprüfung der
der N An Normen zusteht, die sich als Gesetz
ahüle a ing ausgeben. Diesbezüglich aber
schränk © undes-Verfassungsgesetz besondere ein-Gerichenn
 e Bestimmungen. Gesetze dürfen von den
hön Kan ar daraufhin geprüft werden, ob sie ge-.
 ee ; un gemacht sind. Ist dies der Fall, so sind
a a wen eine Veberprüfung ihrer Verfassungsdem
 Vot steht, wie noch erwähnt werden wird, nur
Gerichte Aesungsgerichtshof zu, ohne daß jedoch dem
Uehe a Befugnis übertragen ist, eine solche
Gerichte dir zu beantragen, Dagegen können die
deren % ie Ueberprüfung einer Verordnung, gegen
Widrigl. wendung sie aus dem Grunde der Gesetzof
 ver Mn edenken hegen, beim Verfassungsgerichtsand
 q anlassen, indem sie das Verfahren unterbrechen
. en Antrag auf Aufhebung dieser Verordnun
stellen. 8
ansere her den Einbau des Völkerrechtes in
dose erfassung enthält das Bundes-Verfassungs-Z
 folgende Bestimmungen:
An S gemein anerkannten Regeln des Völkera.
 gelten als Bestandteile des Bundesrechtes.
in die gie Bestimmung fallen diese Angelegenheiten
auch e ‚uständigkeit des Bundes, sie spricht aber
n das HR generelle Transformierung solcher Regeln
dicht Innerstaatliche Recht aus, so daß eine solche
Mn erst in jedem einzelnen Fall durchgeführt
en muß.
A TE das Gebiet des besonderen („partikularen ”)
der Abschl En fallenden Angelegenheiten, namentlich
sache. 5 u vonStaatsverträgen, sind ebenfalls Bundes-Ferträge
 Ss wurde bereits hervorgehoben, daß Staatsder
 ne itischen oder „gesetzesändernden Inhaltes
laß der B En des Nationalrates bedürfen und
ler Staat un espräsident zum Abschluß (Ratifikation)
Unis I Crertpe zuständig ist. Er kann diese Be-Mächtigen
 ausdrücklicher verfassungsgesetzlicher Ertaatsvore
 bezüglich bestimmter Kategorien von
'elne Bu Man an die Bundesregierung oder an ein-’erträge
 ndesminister delegieren. Danach sind Staatsnen,
 Ben . formellen Sinn, Regierungsübereinkom-&amp;lt;ommen,
 ortübereinkommen und Verwaltungsüberein-Zun
 de es Enterscheiden. Werden Staatsverträge im
arlam en Jatt verlautbart, was bezüglich der der
ler Fall Sarischen Genehmigung bedürfenden Verträge
lässig it muß, bezüglich der übrigen Staatsverträge
iche Kra © so erhalten sie damit allgemein verbindliesem
 F il wie die Gesetze, und es bedarf auch in
Onenstaadl h nicht erst eines anderen besonderen
Rechtsor 4 ıchen Aktes, eines Gesetzes, um sie unserer
nung einzuverleiben. Um bei der durch die

yundesstaatliche Organisation bedingten Verteilung
{er Zuständigkeiten unsere Vertragsfähigkeit gegeniber
 anderen Staaten zu wahren, legt die Verfassung
len Ländern die Verpflichtung auf, die in ihrem selbtändigen
 Wirkungsbereichen zur Durchführung von
itaatsverträgen erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
vidrigens die Zuständigkeit hiezu, insbesondere auch
zur Erlassung von Gesetzen an den Bund übergeht,
ler überdies das Recht hat, die Durchführung von
xtaatsverträgen auch in Angelegenheiten des selbtändigen
 Wirkungsbereiches .der Länder zu übervachen,
 wobei ihm die gleichen Rechte wie in den
\ngelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung
ustehen;
16. In der österreichischen Bundesverfassung tritt
yesonders die weitestgehende Durchführung des
rechtsstaatlichen Prinzips” hervor, das ist des
;ystems, nach dem alle von Staatsorganen vorgenomnenen
 Handlungen mittelbar oder unmittelbar auf
lie Verfassung zurückzuführen sein müssen: die
infachen Gesetze müssen verfassungsmäßig, die Verırdnungen
 gesetzmäßig und damit auch verfassungsnäßig
 sein, und die einzelnen Vollziehungshandlungen
len Gesetzen und Verordnungen entsprechen und
ıuf diesen beruhen. Vor allem ist der Grundsatz
ler Gesetzmäßigkeit der gesamten Verwaltung im
zZundes-Verfassungsgesetz schon allgemein festgelegt:
lie gesamte staatliche Verwaltung — also sowohl die
les Bundes als auch die der Länder — darf nur auf
5zrund der Gesetze ausgeübt werden und jede Vervaltungsbehörde
 darf nur auf Grund der Gesetze
nnerhalb ihres Wirkungskreises Verordnungen erassen.
 Daher dürfen in Verordnungen nur solche
ragen näher geregelt werden, über die das zugrundeiegende
 Gesetz hinreichende Bestimmungen enthält,
2 sei denn, daß verfassungsgesetzliche Normen Volljehungsorgane
 zu gesetzesändernden Verordnungen
rmächtigen, wie dies zum Beispiel durch das „kriegsvirtschaftliche
 Ermächtigungsgesetz” oder durch die
Verfassungsgesetze bezüglich des Burgenlandes hinsichtlich
 der Rechtsangleichung der Fall ist, dann
'‚einerzeit bezüglich der Durchführung gewisser Sanieungsmaßnahmen
 auf Grund der sogenannten „Genfer
’rotokolle” vom Oktober 1922 geschah. Als besonlere
 rechtsstaatliche Einrichtungen, die der Gewähreistung
 dieses Prinzips dienen, hat die Verfassung
ıußer dem Rechnungshof, dem die Ueberprüfung
»bliegt, ob die der Finanzwirtschaft des Staates gesetzich
 gezogenen Grenzen eingehalten wurden — diese
technungskontrolle erstreckt sich auf den Bund und
nit Ausnahme von Wien auch auf die Länder —die Vervaltungsgerichtsbarkeit
 und die Verfassungszerichtsbarkeit
 eingesetzt, die im Berichte des
Verfassungsausschusses über das Bundes-Verfassungs-‚esetz
 als die „Grundpfeiler der künftigen staatlichen
Irganisation” bezeichnet wurden, „die mit besonderer
\bsicht unter dem Titel der Garantien der Verfassung
        <pb n="66" />
        und Verwaltung in den Verfassungsentwurf aufzenommen
 sind. Die grundsätzliche Bedeutung dieser
Gerichtshöfe für einen Bundesstaat im allgemeinen
wie im besonderen für die bundesstaatliche Organisation
 unseres Staatswesens kann nicht hoch genug
eingeschätzt werden. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
 sind gewissermaßen als die Klammern
gedacht, welche die dualistische Konstruktion von
Bund und Ländern zu einer höheren Einheit zusammenfügen
 und das nur zu leicht beziehungslose
und anarchische Nebeneinanderfunktionieren der
beiden organisatorischen Apparate zu einem harmonischen
 Zusammenwirken verbinden”.
17. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, das ist
nach unserem Recht die Ueberprüfung von Verwaltungsakten
 durch richterliche, also unabhängige Organe,
ist in einem Verwaltungsgerichtshof zentralisiert. Bei
diesemkann die Ueberprüfung sowohl von Verwaltungsakten
 des Bundes als auch solchen der Länder verlangt
werden. Wer sichnämlich durcheinen rechtswidrigen Bescheid
 einer Verwaltungsbehörde in seinem Recht verletzt
erachtet, kann nach Erschöpfung des Verwaltungsinstanzenzuges
 die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof
 erheben. Unter bestimmten Voraussetzungen
wird künftighin die Möglichkeit dieser Beschwerdeführung
 erweitert sein. Ueberdies kann der zuständige
Bundesminister namens des Bundes einen rechtswidrigen
 Bescheid einer Landesbehörde, durch den
Bundesinteressen verletzt wurden, anfechten, und
zwar in Angelegenheiten, in denen dem Bund wohl
die Gesetzgebung überhaupt oder doch die Grundzatzgesetzgebung,
 nicht. aber auch die Vollziehung
zusteht. Ermessenssachen sind, soweit nicht ein Mißbrauch
 des Ermessens behauptet wird, von der Beschwerdeführung
 beim Verwaltungsgerichtshof ausgenommen.
 Die Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten
 und der sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes
 erfolgt durch den Bundespräsidenten
 auf Vorschlag der Bundesregierung,
welcher Vorschlag bezüglich der Hälfte der Mitglieder
der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates,
 bezüglich der anderen Hälfte der Zustimmung
des Bundesrates bedarf.
18. Den Höhepunkt im Ausbau des Rechtsstaatssystems
 unserer Verfassung stellt die Verfassungszerichtsbarkeit
 dar. Der Verfassungsgerichtshof
kann nämlich sogar Akte der Gesetzgebung überprüfen,
 indem er auf Antrag einer Landesregierung
Bundesgesetze, auf Antrag der Bundesregierung
Landesgesetze, beiderlei Gesetze aber auch von Amts
wegen wegen Verfassungswidrigkeit aufheben kann,
Ihm steht die Ueberprüfung der Gesetzmäßigkeit von
Verordnungen zu, wenn ein Gericht, die Bundesregierung
 oder eine Landesregierung einen solchen
Antrag stellt oder der Verfassungsgerichtshof selbst
von Amts wegen die Gesetzmäßigkeit einer von ihm
anzuwendenden Verordnung bezweifelt. Er hat „Kom-‚etenzkonflikte”

 (Streitigkeiten über die Zuständigkeit)
rwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, Geichten
 verschiedenen Charakters, namentlich auch
zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verassungsgerichtshof
 selbst, dann zwischen den Ländern
;jowie zwischen einem Land und dem Bund zu ent-‚cheiden.
 Darin, daß er solche Streitigkeiten zwischen
Jberstaat und Gliedstaat entscheidet, liegt die Mögichkeit
 einer entscheidenden Auslegung der Kompe-‚enzbestimmungen.
 Seit der Verfassungsnovelle vom
/ahre 1925 kann auch präventiv ein Schiedsspruch
iber solche Kompetenzfragen erwirkt werden. Er ist
ler Gerichtshof, der über die staatsrechtliche Verantwortlichkeit
 der höchsten Bundes- und Landesorgane
Bundespräsident auf Anklage der Bundesversammlung
vegen Verfassungsverletzungen; Mitglieder der Bunlesregierung
 und Präsident des Rechnungshofes auf
Anklage des Nationalrates, sowie Mitglieder einer
„andesregierung und Präsident des Rechnungshofes
ıuf Anklage eines Landtages, in diesen Fällen wegen
esetzesverletzungen; Landeshauptmann oder mil
"ührung von Angelegenheiten der mittelbaren Bunlesverwaltung
 in dessen Namen betraute Mitgliedeı
ler Landesregierungen auf Anklage der Bundes-'‚egierung
 wegen Gesetzesverletzung oder Nichtbeolgung
 von Verordnungen oder sonstigen Anordıungen
 — Weisungen — des Bundes) entscheidet:
ıußerdem entscheidet er über Beschwerden wegen
Verletzung der verfassungsmäßig gewährleisteten
zechte, also insbesondere auch der Grund- und
'reiheitsrechte, und über Anfechtung von Wahlen in
lie allgemeinen Vertretungskörper (insbesondere
\ationalrat, Bundesrat, Landtage, Gemeindevertreungen).
 Endlich können vor ihm gewisse vermögensechtliche
 Ansprüche gegen den Bund, ein. Land oder
ine Gemeinde und Klagen und Beschwerden aus einem
ffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, einem
‚and oder einer Gemeinde erhoben werden. Die ihm
n der Verfassung noch‘ eingeräumte Zuständigkeit
zur Entscheidung über Verletzungen des Völkerrechts
st dermalen mangels der Erlassung des hiefür notvendigen
 Ausführungsgesetzes noch nicht anwendbar.
Jiese Zuständigkeiten lassen den Verfassungsgerichtsıof
 tatsächlich wohl als das mit den höchsten Geichtsfunktionen
 in unserem Staate betraute Organ
ırscheinen.
Der Präsident und der Vizepräsident werden vom
Vationalrat, die sonstigen Mitglieder und Ersatzmit-‚lieder
 zur Hälfte vom Nationalrat, zur anderen
Tälfte vom Bundesrat, und zwar auf Lebensdauer
zewählt.
10. Die geschilderte Entwicklung der Verfassung
äßt fortschreitende Konsolidierung, „Wiederaufbau”
ler rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens in
ınserem Staate deutlich erkennen. Jeder kulturelle
ınd wirtschaftliche Wiederaufbau ist durch rechtliche
Sicherheit und wachsendes Rechtsbewußtsein bedingt
        <pb n="67" />
        Die Grundlage der Rechtsordnung ist aber die Ver-‘assung;
 daher ist ihr Inhalt ausschlaggebend für die
reibungslose Vollziehung jeden Wiederaufbaues auf
dem Gebiete des Rechtes. Daß unsere österreichische
Bundesverfassung dieser Aufgabe — soweit die außenund
 innenpolitischen Entwicklungen es zuließen —
zerecht geworden ist, muß wohl bejaht werden. Es
ei hier eine ausländische Kritik angeführt, die in dem
Artikel „Dix ans d’histoire constitutionnelle Autrihienne
 (1918—1028)” von Ch. Eisenmann („Revue
du Droit public et de la Science politique en France
°t ä V’Etranger” Jänner-Februar-März 1028, Paris)
°nthalten ist. Darin ist gesagt: Es scheint kaum be-;treitbar,
 daß die österreichische Verfassung von 1920
als Ganzes ein bedeutendes Werk ist, dessen Vortreffichkeit

 vor den anderen Verfassungsprodukten der
Vachkriegszeit hervorsticht: indem sie sich in glückicher
 Weise vor tönenden und unklaren Erklärungen
on Grundsätzen hütet ... indem sie sich nicht damit
‚jegnügt, ein Programm zu skizzieren, um dann die
\usführung dem einfachen Gesetzgeber zu überlassen,
ucht — und erreicht — sie juristische Genauigkeit
ınd Klarheit und stellt glücklicher und nützlicher
Neise einfache Rechtsregeln auf; sie ist wirklich ein
/erfassungsgesetz, das heißt ein Komplex von Normen
nit solchen Sanktionen, die diesen Normen die Ueberegenheit
 über alle anderen im Staate sichern. Sie ist
in juristisches Kunstwerk, das den klaren und durch-Iringenden
 Geist jener bezeugt, die dieses Gesetzesverk.
 geschaffen haben.

DIE REFORM DER VERWALTUNG
Von Dr. Egbert Mannlicher, Vorstand der Verwaltungsreformabteilung im Bundeskanzleramt.

Schon im alten Oesterreich war seit vielen
Jahren der Ruf nach „Verwaltungsreform” ertönt.
Damals hatte er allerdings nicht ganz dieselbe
Bedeutung wie später, als das neue Oesterreich
;eine schwersten Zeiten durchzumachen hatte. Dies
zilt sowohl, was die tieferen Ursachen anbelangt,
Aus denen das Bedürfnis nach Reform der Ver-Waltung
 entsprang, als auch, was die Ziele betrifft,
auf die die Bestrebungen gerichtet waren. Viel
Weniger als später war es im alten Oesterreich
ie Erkenntnis der dringenden Notwendigkeit von
Ürsparungen im öffentlichen Haushalt, wodurch die
Sanze Bewegung ausgelöst wurde, sondern vor
allem der echte, wahre Wunsch nach: Reform im
Sgentlichen, im höheren Sinne, nach Verbesserung
und Vervollkommnung der Verwaltung. Selbstver-Yändlich
 wurden auch schon damals unter dem
Schlagworte der Verwaltungsreform Maßnahmen der
“erschiedensten Art verstanden und verlangt, die
dem Ziele ‘dienen sollten, eine bessere, leistungsähigere,
 raschere und billigere Verwaltung zu er-Eichen.
 Im wesentlichen waren es aber doch zwei
Probleme, die besonders in den Vordergrund traten.
Das eine Problem betraf die Reorganisation der
Ulgemeinen Verwaltung in unterer Instanz; hiebei
"urde hauptsächlich die Beseitigung des sogeynnten
 „Doppelgeleises” zwischen der staatlichen
Verwaltung (Bezirkshauptmannschaften und Statt-Yaltereien,
 bzw. Landesregierungen) und der auto-\Omen
 Verwaltung (autonome Bezirksverwaltungs-“richtungen
 in einzelnen Ländern und autonome
Landeswaltungen) durch die organisatorische Ver-RE
 beider Verwaltungen angestrebt. Das
„re Problem war die Schaffung eines zeitge-Mäßen
 Verwaltungsverfahrensrechtes, um der Bevölkerung

 alle im Bestande einer normativen
Regelung des Verfahrens der Verwaltungsbehörden
ijegenden Rechtssicherheiten zu bieten und damit
nen weiteren entscheidenden Schritt zum Ausbau
les Rechtsstaates zu tun, nachdem bereits im Jahre
876 die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt worden
var.
Zur Verwirklichung irgendwelcher reformatorischer
Taßnahmen von größerer Tragweite ist es in den
"agen des alten Oesterreich jedoch nicht mehr
'‚ekommen. Die schweren nationalen Kämpfe, von
lenen das gesamte öffentliche Leben im Staate
rfüllt war, verhinderten es, daß bedeutungsvollere
ragen noch zur Lösung gebracht werden konnten.
nmerhin hatte aber die im Jahre 1011 eingesetzte
Kommission zur Förderung der Verwaltungsreform”,
leren Tätigkeit mit dem Ausbruche des Weltkrieges
in vorzeitiges Ende fand, das ganze Gebiet der
Verwaltung gründlich durchleuchtet und sehr wertrolle
 Reformvorschläge ausgearbeitet.
So sehr die Fragen der Verwaltungsreform im alten
Jesterreich die Oeffentlichkeit beschäftigt hatten, so
var es doch — es muß dies gerade in dem Augenblick,
a dem nach dem Ablauf von zehn Jahren Rückschau
n die Vergangenheit gehalten werden soll, ganz
fen gesagt werden — im Kerne gewiß kein
chlechtes Erbe, das der neue Staat mit der altisterreichischen
 Verwaltung übernahm. Wenn es
ıefür eines ausdrücklichen Beweises bedürfen würde,
o ist er wohl dadurch gegeben, daß die verschielenen
 Staaten, die sich in die Hinterlassenschaft
les alten Oesterreich teilten, an dessen Verwaltungsinrichtungen
 im allgemeinen bis zum heutigen Tage
‚jicht viel geändert haben und insbesondere in jenen
‚on ihnen. die sich aus verschiedenartigen Teil-
        <pb n="68" />
        gebieten zusammensetzen, die ehemals österreichischen
 Gebiete unbestritten zu den am besten
verwalteten gehören. Als besonders bedeutsam für
die Beurteilung der Verwaltung des alten Oesterreich,
 namentlich was die Stellung der Länder und
deren Verwaltungsaufgaben anbelangt, kann aber
die Tatsache angesehen werden, daß unter den
großen Plänen zur Neugestaltung des Deutschen
Reiches auch Vorschläge von sehr ernster Seite
vorliegen, die im wesentlichen auf eine getreue
Nachahmung des altösterreichischen Vorbildes hinaus-‚aufen.

Die Verwaltung aus des alten Oesterreich besten
Zeiten war es allerdings nicht mehr, die beim Zusammenbruch
 des Kaiserstaates auf die sich neu
vildende Republik überging. Zwar muß gerade der
Verwaltung und ihren Trägern, vor allem der
österreichischen Beamtenschaft, das große Verdienst
zugesprochen werden, durch ihre geordnete Weiterarbeit
 im Dienste des Volkes und durch ihre besonnene,
 von der Erkenntnis der gegebenen Notwendigkeiten
 getragene Haltung in diesen kritischen
Tagen den Uebergang in die neuen Verhältnisse
ohne allzu starke Reibungen ermöglicht zu haben.
Wie in allen anderen. kriegführenden Staaten waren
aber auch in Oesterreich die Zeiten des Krieges an
der Verwaltung nicht spurlos vorübergegangen. Die
lange Dauer des Krieges und die Hochanspannung
aller Kräfte hatten zum Schlusse eine gewisse Erschlaffung
 und Lockerung des inneren Gefüges der
Verwaltung mit sich gebracht. Ueberdies war infolge
der besonderen Bedürfnisse der Verwaltung während
des Krieges eine teilweise Umstellung der Verwaltungstätigkeit
 eingetreten, die auch zu so manchen
arganisatorischen Neubildungen geführt hatte. Schließlich
 waren für die in weitem Umfange zum Militärdienst
 herangezogenen Staatsangestellten auch zahlreiche
 Ersatzkräfte — nicht immer die besten — in die
Verwaltung neu eingestellt worden. Alle diese Vernältnisse
 stellten schon von Anfang an eine schwere
Belastung des Verwaltungsapparates der jungen
Republik dar. Dazu kam aber noch eine Reihe von
Umständen, die mit dem Zusammenbruch selbst und
dessen Folgen zusammenhingen. Der gesamte, auf
das alte Oesterreich mit seiner mehr als viermal so
zahlreichen Bevölkerung und seinem fast viermal so
zroßen Gebiet abgestellte Zentralverwaltungsapparat
in Wien, der hinsichtlich der auswärtigen Angelegenheiten,
 der Armee und Marine sowie gewisser
ünanzieller Belange auch noch mit Ungarn gemeinsam
 war, verblieb zur Gänze dem neuen Oesterreich.
Die Abwanderung der nichtdeutschen Staatsangestellten
 aus der Zentralverwaltung in ihre Nationalstaaten
 machte sich verhältnismäßig nur wenig fühlbar.
 Hingegen strömten aus diesen Staaten die
Staatsangestellten deutscher Nationalität, deren Prozentsatz
 immer größer gewesen war, als dem Ver-1ältnis

 des deutschen Elementes zu den übrigen
Nationalitäten im Staate entsprach, in großer Zahl,
eils tatsächlich vertrieben, teils aber auch aus freien
stücken in das deutsche Restgebiet des alten Oester-'eich
 zurück. Das Bestreben, diesen Angestellten sowie
 überdies auch den durch die Auflösung deı
ılten Armee um ihre bisherige Lebensstellung gekommenen
 Offizieren neue Verdienstmöglichkeiten
zu geben, fand eine gewisse Unterstützung durch die
ı1e6uen Aufgaben, die der Verwaltung infolge der
mmer größer werdenden Schwierigkeiten in der
‚ebens- und Bedarfsmittelversorgung sowie ‚auf den
verschiedensten Gebieten der sozialen Fürsorge ervuchsen.

Das Gesamtergebnis dieser Entwicklung war, daß
lie Verwaltung in einem Zustand organisatorischer
ınd personeller Hypertrophie geriet, die das ohnelies
 unter den schwierigsten Umständen sein Dasein
eginnende neue Vesterreich zu erdrücken drohte. So
cam es, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit
lurchgreifender Reformen in der Verwaltung immer
ıllgemeiner wurde, wobei allerdings — im Gegen-;atze
 zur Behandlung der Frage im alten Oester-‚eich
 — nunmehr der Ersparungsgedanke der hbeaerrschende
 wurde. Immer wird es aber allen denen,
lie auf die Durchführung des großen Werkes der
isterreichischen Verwaltungsreform im ersten Jahriehnt
 der Republik Einfluß nahmen, zum besonderen
Verdienst anzurechnen sein, daß die Maßnahmen, die
in erster Linie dem Zweck der Ersparung dienen
nußten, auch mit echt reformatorischem und fortschrittlichem
 Geist erfüllt wurden und daß, wie aus
lem folgenden hervorgeht, einzelne dieser Maßnahmen
sine weit über den unmittelbaren Anlaß hinausgehende
Bedeutung erlangt haben, ja in gewissem Sinne für
lie Verwaltung überhaupt bahnbrechend geworden
sind,
Um dem Problem der Verwaltungsreform praktisch
beikommen zu können, erwies sich als erster Schritt
auch diesmal wieder die Berufung einer besonderen
Kommission zum näheren Studium der hiebei in Beracht
 kommenden Fragen unvermeidlich. Gegenüber
den Vorarbeiten der früher bestandenen Kommission
zur Förderung der Verwaltungsreform hatten sich
aicht allein die Grundlagen des ganzen Problems
nsoferne etwas verschoben, als es nunmehr vor allem
zalt, rasch möglichst ausgiebige Ersparungen zu erzielen.
 Auch die vollkommen geänderten staatlichen
Verhältnisse, der Kleinstaat mit nicht mehr als
61, Millionen Einwohnern an Stelle des früheren
Großstaates, der Charakter des neuen Staatswesens
als einer auf demokratischer Grundlage beruhenden
Republik, namentlich aber der mit I0. November
[920 erfolgte Uebergang zum Bundesstaat brachten
zine wesentlich andere und keineswegs einfachere
Problemstellung mit sich. So kam es im Winter 192!
zur Einsetzung der „Ersparungskommission”
        <pb n="69" />
        die bis zum Beginn des Jahres 1923 tätig war. Das
Ergebnis der Tätigkeit dieser Kommission, die trotz
vieler Anfeindungen, denen sie begreiflicherweise aus-Zesetzt
 war, doch, wie ausdrücklich festgestellt werden
muß, sehr Ersprießliches geleistet hat, waren — abgesehen
 von zahlreichen einzelnen Anträgen — zwei
große Flaborate mit grundlegenden Reformvorschlägen.
Das eine betitelte sich „Projekt zur Sanierung der
Bundesverwaltung” und enthielt in den erforderlichen
Einzelheiten ausgearbeitete, sogar bereits in Form
von Gesetzentwürfen gefaßte Vorschläge für die Einäichtung
 der Bundesverwaltung und für den Beamtenabbau,
 ferner Anträge für den Vorgang zur Erzielung
3nes durchgreifenden Arbeitsabbaues in der Verwal-‘ung,
 Das zweite Elaborat, als „Vorschläge zur
Sanierung des Bundeshaushaltes” bezeichnet, war das
Ergebnis einer eingehenden Ueberprüfung des ges;amten
 Budgets des Bundes und kam auf dieser
Grundlage zur Forderung nach einer langen Reihe
on Reformmaßnahmen in der Verwaltung.
Inzwischen hatte die finanzielle Notlage Oesterreichs
den Höhepunkt erreicht, in dem es dem Bundeskanzler
Dr. Seipel gelang, die Hilfeleistung des Völkerbundes
%u erwirken. Diese Hilfeleistung fand ihren Ausdruck
in den „Genfer Protokollen” vom 4. Oktober 1922,
N denen Oesterreich als Voraussetzung der zu ge-Währenden
 Kredite die Verpflichtung übernahm, nicht
Yır eine Reihe von rein finanziellen Sanierungsmaßlahmen,
 sondern auch die zum Zwecke der Sanierung
°Morderlichen Reformen in der Verwaltung durchüführen.
 Um der übernommenen Verpflichtung zu
Misprechen, wurde das sogenannte „Wiederaufbaugesetz”
 vom 27. November 1922 erlassen, das
in der als „Reform- und Finanzprogramm”
bezeichneten Beilage die Aufzählung der durchzu-‘ührenden
 Reformen in der Verwaltung enthielt. Die-Ses
 Programm, das im wesentlichen auf den Vorarbeiten
 der Ersparungskommission beruhte, wie sie
vor allem in den beiden oben erwähnten FElaboraten
Niedergelegt waren, bildete tatsächlich in der anchließenden
 Sanierungsperiode die Grundlage für
die Praktische Reformarbeit.
Wenn es nun im folgenden unternommen werden
Soll, die verschiedenen im Zuge der Sanierung in
der Verwaltung durchgeführten Reformen näher
darzustellen, so sei hiebei nach der für alle Reformtigkeit
 auf dem Gebiete der Verwaltung von selbst
3egehenen Gliederung vorgegangen: Organisation
der Verwaltung, Verwaltungsgesetzgebung und Ver-“altungspersonal.

Was zunächst die Organisation der Verwaltung
Mbelangt, so war, hier einer der bedeutsamsten
’chritte, die Trennung der Betriebe von der Hoheits-‚
 waltung, um eine kaufmännische Betriebsführung
rich chen, Sie wurde bei den verschiedenen Bein
 len entsprechend ihrer besonderen Natur, in
Sleichem Maße durchgeführt. Am vollkommensten

‚ollzog sich die Trennung bei den Bundesbahnen,
lie durch ein besonderes Gesetz zu einem Wirt-‚chaftskörper
 mit eigener Rechtspersönlichkeit umgetaltet,
 daher überhaupt ganz aus der staatlichen
/erwaltung losgelöst wurden. Weniger war dies bei
ten Bundesforsten der Fall, die zwar ebenfalls durch
:än Sondergesetz in einen Wirtschaftskörper umgevandelt
 wurden, ohne daß diesem jedoch eigene
kechtspersönlichkeit verliehen worden wäre; die Trenıung
 von der Hoheitsverwaltung trat hier nur insoweit
in, als die Bundesforste mit einer im übrigen vielfach
len. Bundesbahnen nachgebildeten Organisation dem
zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirt-.chaft
 unmittelbar unterstellt wurden. Eine ähnliche
stellung unter dem Bundesminister für Finanzen
rhielten auch die Salinen, allerdings lediglich durch
ine administrative Verfügung.- Bei den sonstigen
Zetrieben (Tabakregie, Staatsdruckerei, Bundestheater
ısw.) beschränkten sich die Maßnahmen überhaupt
ı1ur auf eine gewisse budgetäre Sonderstellung, wobei
ıber auch von der für die Hoheitsverwaltung vorge-;chriebenen
 kameralistischen Buchführung auf die
‚aufmännische übergegangen wurde. Dasselbe gilt
‚on der Post- und Telegraphenverwaltung, nur daß
ner überdies auch die nach dem Umsturze eingeretene
 organisatorische Scheidung der Telegraphenund
 Fernsprech-)verwaltung von der Postverwaltung
wieder beseitigt wurde.
Innerhalb der Hoheitsverwaltung wurde vor allem
‚ine starke Einschränkung und vollständige Neuzliederung
 des Apparates der Zentralverwaltung,
las ist der Bundesministerien, durchgeführt. Die Zahl
ler Bundesministerien wurde, von ursprünglich 13 und
päter IO zunächst auf 7 herabgesetzt, doch wurde
je in der Folge durch die Wiedererrichtung eines
'‚elbständigen Bundesministeriums für Justiz, dessen
\genden nicht sehr zweckmäßigerweise mit dem
Jundeskanzleramt vereinigt worden waren, wieder auf
3 erhöht. Neben dieser Neuorganisation traten auch
nehrfach Aenderungen in der Zuständigkeitsverteilung
än. Ueberdies wurde noch die innere Einrichtung
ler einzelnen Bundesministerien einschneidenden Reormen
 durch Zusammenlegung zahlreicher Sektionen
ınd Abteilungen unterzogen; in Verbindung hiemit
fuhr — auf Grund der noch später zu erwähnenden
inheitlichen Kanzleiordnung — auch der gesamte
Canzleidienst (Bureaudienst) eine gründliche Neugesestaltung
 im Sinne der Vereinfachung. Der Plan,
len gesamten Apparat der Zentralverwaltung statt
ler Unterbringung in alten, im Wiener Stadtgebiet
‚erstreuten Palästen in dem modernen, erst unmitteljar
 vor Kriegsausbruch . fertig gewordenen Gebäude
les vormaligen Österreichisch-ungarischen Kriegsninisteriums
 und in dessen unmittelbarer Umgebung
:äumlich zusammenzuziehen, zweifellos eine Reformınd
 Ersparungsmaßnahme von ganz besonderer Beleutung,
 wurde leider nicht. verwirklicht.
        <pb n="70" />
        Fine weitere, sehr durchgreifende Veränderung in
organisatorischer Beziehung ergab sich im Zusammenı1ang
 mit dem Ausbau der Bundesverfassung im Jahre
1925 bei der allgemeinen staatlichen Verwaltung
 in den Ländern. Das schon an anderer
Stelle erwähnte „Doppelgeleise” wurde bei diesem
Anlasse insoferne beseitigt, als — eben entsprechend
der bundesstaatlichen Entwicklung — der gesamte
Apparat der allgemeinen staatlichen Verwaltung (Bezirkshauptmannschaften
 und ehemalige Statthaltereien,
bzw. Landesregierungen, außerdem aber auch die erst
n der Zeit nach dem Zusammenbruch neu geschaffenen
\grarbehörden) den Ländern übergeben und dieser
Apparat in der Landesinstanz mit dem der früheren
autonomen Landesverwaltung zu den einheitlichen
‚Aemtern der Landesregierungen” verschmolzen
wurde; die Angestellten der nunmehr verländerten
Behörden behielten jedoch, soweit sie bisher Bundesangestellte
 waren, diesen Charakter bei. Damit fand
die eine der beiden reformatorischen Hauptfragen,
lie, wie früher ausgeführt, bei den Reformbestrebungen
im alten Oesterreich im Vordergrund gestanden waren,
im neuen Staat ihre Lösung, allerdings in wesentlich
anderem Sinne, als dies seinerzeit gedacht war.
Von den im Rahmen der besonderen Ressortverwaltungen
 durchgeführten organisatorischen
Maßnahmen ist vor allem die Reform der Finanzverwaltung
 des Bundes hervorzuheben. Im Zuge dieser
Reform wurden, nachdem gleich nach dem Umsturz
die vollständige Lostrennung der Finanzverwaltung
von der allgemeinen ‚staatlichen Verwaltung eingereten
 war, die bestandenen eigenen Behörden für
len indirekten Steuerdienst — von Wien abgesehen —
überhaupt beseitigt, in der Landesinstanz die gesamten
Angelegenheiten der Finanzverwaltung bei einer Beaörde
 zusammengefaßt, die Steueraufsichtsbehörden
erster Instanz in ihrer Zahl wesentlich vermindert und
vei den Steuerämtern in Verbindung mit der allgemeinen
Finführung der Steuereinzahlung im Postscheckverkehr
ımfangreiche Zusammenlegungen vorgenommen. Bei
der Bergverwaltung wieder war es möglich, die Mittelinstanzen
 (Berghauptmannschaften) verschwinden zu
lassen und ganz auf das Zweiinstanzensystem (Reviervergämter
 und Ministerium) überzugehen.
Ueberblickkt man alle diese Reformen, zu denen
noch eine lange Reihe von Einzelmaßnahmen kommt,
die ebenfalls teils die gänzliche Beseitigung, teils die
Zusammenlegung von Behörden und Aemtern mit
sich brachten, hier jedoch nicht näher aufgezählt
werden können, so wird man anerkennen müssen,
laß es im gegebenen bundesstaatlichen Rahmen gelungen
 ist, der organisatorischen Verwaltungshypertrophie
 im großen und ganzen Herr zu werden.
Gründlicheren Kennern des Sanierungsproblems war
2s jedoch von allem Anfange an klar, daß es, wenn
man durchgreifende Erfolge erzielen wollte, keineswegs
 bei den organisatorischen Reformen allein sein

3Zewenden haben dürfe. Solche organisatorische Reormen
 besitzen gewiß den Vorzug einer starken
‚ptischen Wirkung. Sachlich vermögen sie sich aber
gewöhnlich nur dann entsprechend auszuwirken, wenn
zie mit einer Verminderung der der Verwaltung aufzelasteten
 Arbeit und mit einer Vereinfachung .deı
Tätigkeit der Verwaltungsbehörden Hand in Hand
zehen. Aus dieser Erkenntnis ergab sich die Notwendigkeit,
 auch der allerdings besonders schwierigen
"rage des Arbeitsabbaues in der Verwaltung und als
Vlittel hiezu der Rationalisierung der Verwaltungsgesetzzebung
 (hier im weitesten Sinne aufgefaßt als die
yumme aller für die Arbeit der Verwaltung maßzebenden
 und die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden
‚egelnden Vorschriften) an den Leib zu rücken.
yelbstverständlich kann auch bei der Besprechung
ler auf diesem Gebiete durchgeführten Reformen nur
auf das Wichtigste eingegangen werden. Hiebei sollen
lie drei großen Gruppen, in die sich die Arbeit in
der Verwaltung unterteilen läßt, auseinandergehalten
werden: Konzeptsdienst (höherer Dienst), Rechnungslienst
 und Kanzleidienst (Bureaudienst).
Unter den Maßnahmen, die den Arbeitsabbau im
Konzeptsdienst (höheren Dienst) bezweckten, sind
lie vom Nationalrat am 21. Juli 1925 beschlossenen
‚Gesetze zur Vereinfachung der Verwalung”
 an erster Stelle zu nennen. Es handelt sich
ıer um insgesamt fünf Gesetze, die sich in zwei
Feile scheiden, nämlich einerseits vier Gesetze, die
ınter der gemeinsamen Bezeichnung „Verwaltungs-‚erfahrensgesetze”
 zusammengefaßt werden (All
zemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsıtrafgesetz,
 Verwaltungsvollstreckungsgesetz, gemeinaames
 FEinführungsgesetz zu diesen Gesetzen), ander-'‚eits
 das sogenannte „Verwaltungsentlastungsgesetz”.
Jon den genannten Gesetzen sind es wieder die
/erwaltungsverfahrensgesetze, denen infolge ihres
nneren Wertes und der ganz neuen Ideen, die sie
n das Verwaltungsrecht brachten, eine weit über die
‚onstigen Reformmaßnahmen hinausgehende Bedeutung
‚ukommt. Sie findet insbesondere auch darin ihren
\usdruck, daß im üblichen Sprachgebrauch immer
liese vier Gesetze als die „Verwaltungsreform” im
ngeren, im eigentlichen Sinne verstanden werden.
Die ganze gesetzgeberische Aktion war von dem
‚eitgedanken getragen, auf der einen Seite die betehende
 materielle Verwaltungsgesetzgebung nach
lem Grundsatze zu reformieren, daß ein angestrebter
Yerwaltungserfolg jeweils mit den einfachsten Mitteln
erreicht werden müsse, und auf der anderen Seite
die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden in formaleı
Beziehung, das heißt hinsichtlich ihres Verfahrens,
gleichfalls im Sinne der möglichsten Finfachheit und
Zweckmäßigkeit zu regeln; das erstere Ziel sollte
lurch, das Verwaltungsentlastungsgesetz . erreicht
werden, dem letzteren Zwecke zu dienen waren die
Verwaltungsverfahrensgesetze bestimmt.
        <pb n="71" />
        Fan mn im näheren die Verwaltungsverfahdin
 6 4 ze betrifft, so haben sie ihre Aufgabe, für
Tex Vo Wem einfaches und zweckmäßiges Verfahren
 llen wa ee chem zu sorgen, dadurch zu er-Tas
 ne racı tet, daß zunächst einmal die Normen für
seriellen, nn (mgswerlahren, losgelöst von dem mawurden
 Ar © in eigenen Gesetzen zusammengefaßt
seit Tan u dem Gebiete der Justiz war hiefür schon
Straforen n Sin Vorbild gegeben (Zivilprozeßordnung,
Waltun © or nung, Fxekutionsordnung), bei der Veran
 deren, S ar es aber für Oesterreich wie für die meisten
send nn ein neuer Gedanke. Diese zusammenine
 wei od ıkation ermöglichte es gleichzeitig auch,
Aöten ur Vereinheitlichung der Verfahrens-Verfahre
 er eizulühren und dadurch die in den neuen
Verben nsnormen enthaltenen Vereinfachungen und
\üswn un Zen gleich auf breitester Grundlage zur
Fra ung kommen zu lassen. Denn die Verwaltungsnicht
 Or erhielten gleichmäßig Anwendung
Verwaltn ür je m anni gfaltigsten Gebiete des materiellen
behördlichen tz tes und die verschiedenen Arten
eenden 5 Tätigkeit, sondern auch — und dies muß
hp SS ervorgehoben werden, weil hierin überungsbehörd
 ganz Neues lag — für fast alle Verwal-:
  erwalung en (Behörden der allgemeinen staatlichen
Pelegra . emein den, Bergbehörden, Schulbehörden,
heiter T © Dehörden usw., mit einzelnen Besonderin
 weSCn „grarbehörden). Ausgenommen blieben
nanz wa 0 en eigentlich nur ‚die Behörden der
Aktion on an für die eine ähnliche gesetzgeberische
der Aufenl, acht st, wobei zwar den Besonderheiten
M den Saben dieser Behörden Rechnung getragen,
rang nen Bestimmungen aber doch soweit als
Verwaltung ie Uebereinstimmung mit dem allgemeinen
eider jahr angestrebt werden soll;
aktion N T allerdings zu dieser ergänzenden Reformlichung
 g er noch nicht gekommen. Die Verwirkauch
 oe weiteren Sodankens in größerem Umfange
der Justiz h Snake der V erfahrensnormen mit
sen. Daß M eizuführen, wurde der Zukunft überwar
 nicht a e diese Ideen in. höchstem Maße — und
für die Be al für die Behörden selbst, sondern auch
schie dene 9 serung und namentlich die mit den verschaft
 lichen K ehörden in Fühlung stehenden wirtand,
 bedarf ES — vereinfachend zu wirken imstande
Die dan aum einer besonderen Hervorhebung.
— fahr entscheidende Bedeutung der Verwaltungs-Richtung
 set lag aber noch in einer anderen
lange mit d je neuen Gesetze hatten im Zusammen-Verwaltun
 Se schon nach dem bisherigen Recht dem
See mat htshof zustehenden Aufgabe, die
Zinhaltun - eit der Verwaltung auch hinsichtlich der
"olge, daß de EEE zu überprüfen, die
Wnmehr voll echtsstaatsprinzip in der Verwaltung
Yaltungshehörden ‚Geltung kam; die mit den Ver-Würden
 .p Ten „in Berührung tretenden Personen
„Farteien” im rechtlichen Sinne und erıuelten

 alle gesetzlichen Sicherheiten zum Schutze
hrer Rechte. Hiedurch und weiters durch die sachiche
 Vertiefung, die die Materie des Verwaltungs-‚erfahrensrechtes
 bei diesem Anlasse — namentlich
lurch die gesetzliche Festlegung und nähere Regelung
ler Rechtskraft der Verwaltungsakte — erfuhr, wurde
n Oesterreich als erstem Staat ein Ziel von höchster
jedeutung für die gesamte Rechtsentwicklung erreicht:
ie Ebenbürtigkeit von Verwaltung und
'ustiz, auch vom strengsten rechtsstaatlichen Standyunkt
 aus gesehen. Mag diese, althergebrachte Lehraeinungen
 umstürzende Erkenntnis vielleicht auch
ıoch nicht ganz in das allgemeine Rechtsbewußtsein
ingedrungen sein und mögen da oder dort mit Vorırteilen
 aus der Vergangenheit behaftete Kreise noch
13anchmal glauben, sich ihr verschließen zu können,
lie Ebenbürtigkeit steht nunmehr gesetzlich fest und
etzt sich — dank der Judikatur des Verfassungss‚erichtshofes
 — auch tatsächlich auf der ganzen Linie
ijeghaft durch!
Veber die praktische Bewährung der Verwaltungserfahrensgesetze,
 mit denen es der Republik gelungen
st, auch die zweite große Reformfrage aus der Zeit
'es alten Oesterreich zur Lösung zu bringen,
errscht eine selten einmütige Auffassung; allseits wird
nerkannt, daß sie ihren Zweck in jeder Beziehung
rfüllt haben und einen ganz außerordentlichen Fortchritt
 für das Funktionieren der Verwaltung bedeuten.
Jas Bestreben anderer Staaten, diese Gesetze nicht
ur in ihren Grundideen, sondern auch in den Finzel-‚eiten
 ihres Inhaltes nachzuahmen, kann als mittel-‚arer
 Beweis hiefür gewertet werden.
Als wesentlich. geringer muß der mit dem Vervaltungsentlastungsgesetz
 erreichte Erfolg be-‚eichnet
 werden. Gewiß wurden durch dieses Gesetz
a der materiellen Verwaltungsgesetzgebung manche
echt bedeutsame Vereinfachungen herbeigeführt, inlem
 einzelne Verwaltungsaufgaben an nichtstaatliche
'tellen übertragen, Doppelkompetenzen beseitigt,
‚bkürzungen des Instanzenzuges verfügt, die Vervaltung
 überflüssig belastende Vorschriften aufehoben
 wurden usw. Namentlich auch die Betimmungen
 über die Erstellung des Bundesvoranchlages
 und die Gebarung im Bundeshaushalte,
lurch die das gesamte Bundeshaushaltsrecht auf neuer
Srundlage geregelt wurde, bilden im Zusammenhalt
nit der zur näheren Durchführung ergangenen Bundes-‚aushaltsverordnung
 einen wertvollen Bestandteil des
;esetzes von großer praktischer Tragweite. Die geılante
 durchgreifende Gegenaktion gegen die Flut
ler Verwaltungsgesetzgebung der letzten Zeit — auch
‚schon des alten Oesterreich — und gegen das geradeso
vie in den anderen Staaten immer mehr in Erscheiıung
 tretende Bedürfnis zu verwalten, aber auch vervaltet
 zu werden, ist allerdings nicht geglückt; Parallelnaßnahmen
 der Länder für den Bereich ihrer Gesetz-‚ebung
 — das Verwaltungsentlastungsgesetz konnte
        <pb n="72" />
        sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nur auf den
Bereich der Bundesgesetzgebung erstrecken — sind
überhaupt ganz ausgeblieben. Hier zeigte es sich, daß
die Zeitverhältnisse offenbar stärker sind als die richigste
 Erkenntnis und die besten Absichten.
Als weitere große Aufgabe auf dem hier besprochenen
 Gebiete ergab sich, eben gerade wegen der
ständig zunehmenden Unübersichtlichkeit des mazeriellen
 Verwaltungsrechtes, die Notwendigkeit, eine
allgemeine Kodifizierung des geltenden Rechtes
 ins Auge zu fassen. In dieser Richtung konnten
jedoch . bisher nur geringfügige Ansätze gemacht
werden; die tatsächliche Durchführung dieser Arbeit
muß der nächsten Zukunft vorbehalten bleiben.
In diesem Zusammenhange wäre schließlich auch
noch der Reformen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit
 zu gedenken. Das österreichische Recht
verfolgt hiebei im allgemeinen die Richtlinie, an den
bestehenden Grundlagen festzuhalten, die sich durchzus
 bewährt haben und im Vergleich mit anderen verwaltungsgerichtlichen
 Einrichtungen immer mehr
auch vom rechtssystematischen Standpunkte als die
:ichtigen erweisen. Wohl aber geht die Entwicklung
dahin, die Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit
‚nsoferne zu erweitern, als der Verwaltungsgerichtshof
nicht nur über die Verletzung von subjektiven Rechten
des einzelnen erkennen, sondern ganz allgemein zum
Hüter der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung im objektiven
 Sinne werden soll, auch ohne daß im einzelnen
Falle subjektive Rechte verletzt sein müßten. Die in
dieser Hinsicht neuerdings wieder in der Bundes-Verfassungsnovelle
 vom Jahre 1925 enthaltenen Bestimmungen
 stehen gegenwärtig noch nicht in Kraft,
da das die Vorbedingung für ihr Inkrafttreten bildende
neue Gesetz über die Organisation und das Verfahren
des Verwaltungsgerichtshofes bisher noch nicht erlassen
 wurde, obwohl die gegenständliche Regierungsvorlage
 schon seit längerem im Nationalrat. eingebracht
 ist. Der Erledigung dieser” offenen Frage
xommt auch deshalb eine größere Bedeutung zu,
weil erst damit für die Ausübung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
 die volle Uebereinstimmung mit den
durch die Verwaltungsverfahrensgesetze geschaffenen
geänderten Rechtsverhältnissen hergestellt werden wird,
wozu insbesondere auch die nunmehr eingetretene
Erstreckung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes
 auf Verwaltungsstrafsachen gehört.
Was nun im weiteren den Arbeitsabbau und die
Arbeitsvereinfachung im Rechnungsdienst anbelangt,
so wurde die Grundlage hiefür einerseits durch die
schon an früherer Stelle angeführten Bestimmungen
des Verwaltungsentlastungsgesetzes über die Bundeshaushaltsgebarung,
 anderseits durch die hier noch
ergänzungsweise zu erwähnenden Vorschriften desselben
 Gesetzes über das Verrechnungswesen
gegeben. Während aber in ersterer Hinsicht die
erforderlichen Durchführungsvorschriften schon ergangen

 sind, fehlen sie in letzterer Beziehung noch, sc
daß sich die angestrebten Vereinfachungen de:
Verrechnungsgeschäftes bisher nur teilweise auswirken
konnten.
Im Kanzleidienst(Bureaudienst) der Zentralverwaltung
wurde der Arbeitsabbau durch eine bereits im Jahre
[923 neueingeführte Kanzleiordnung für die
Bundesministerien bewirkt. Durch sie wurde die formale
 und manipulative Geschäftsbehandlung für alle
3undesministerien vollständig einheitlich geregelt. Die
Vereinheitlichung ermöglichte es, im Kanzleidienst
aine weitgehende Normalisierung der verschiedener
Arbeitsverrichtungen durch Festsetzung von Mindestarbeitsleistungen
 durchzuführen. Außer diesen Neue-‚ungen
 auf dem Gebiete des Kanzleiwesens bei den
Bundesministerien wurden auch in mehreren Ländern
ei den Behörden der Landesverwaltung zeitgemäße
Reformen im Kanzleidienst vorgenommen, ohne daß
‚edoch hiebei ein gleichmäßiger Vorgang eingehalten
worden wäre, da den Ländern in dieser Hinsicht vollkommene
 Selbständigkeit zukommt.
Die Gesamtheit aller bisher besprochenen organisatorischen
 und arbeitsvereinfachenden Reformmaßı1ahmen
 ermöglichte es — und damit soll auf den
letzten Punkt, die mit dem Verwaltungspersonal zuzsammenhängenden
 Fragen, eingegangen werden -
änen noch wesentlich über den von vornherein vor-1andenen
 Ueberschuß hinausgehenden Personal
abbau durchzuführen. Dies war insoferne von entscheidender
 Wichtigkeit, als es im Interesse der
Sanierung des Staates notwendig war, vor allem ir
der Richtung einer ausgiebigen Verminderung de:
personellen Verwaltungskosten Erfolge zu erzielen.
Der Personalabbau brachte das Ergebnis, daß del
Dersonalstand, der am I. Oktober 1922, dem al:
Beginn der Sanierungsmaßnahmen anzusehenden Zeitsunkt,
 74.886 in der Hoheitsverwaltung (einschließlich
 Richter, Bundeslehrpersonal, Bundespolizei, Genlarmerie
 und Wehrmacht) und 202.866 bei den
3Zetrieben (einschließlich der Arbeiterschaft, die Bahnen
mitinbegriffen), also insgesamt 277.752 Köpfe betrug, bis
zum 30. September 1928 auf 51.068 in der Hoheitsverwaltung
 und 128.431 bei den Betrieben, zusammen
180.099 herabgesetzt werden konnte. Dies bedeute!
eine Verminderung um 31'0 °% in der Hoheitsverwaltung:
36'7 °% bei den Betrieben und 35'2°% im allgemeinen
wohl zweifellos ein sehr beträchtlicher Erfolg.
Allerdings kann nicht geleugnet werden, daß die
Einzelheiten der Durchführung des Personalabbaue*
ınd die als deren Folge eingetretenen Wirkungen
Anlaß zu gewissen Bedenken geben. Unter dem
Drucke der Verhältnisse wurde bei den Abbaumaßnahmen
 ganz einseitig hauptsächlich gegen die ältestep
Jahrgänge vorgegangen. Hier machten sich naturgemäß
 die geringeren Widerstände geltend, namentlich
 da die Frage der weiteren materiellen Versorgunf
wegen des Anspruches auf die verhältnismäßig höchstet
        <pb n="73" />
        Pensionen am einfachsten gelöst war. Das damit ver-Jundene
 starke Anschwellen der Pensionslasten war
allerdings geeignet, wenigstens für die erste Zeit die
Mmanzielle Auswirkung des Abbaues wesentlich zu vernindern.
 Was anderseits wieder die jüngsten Jahrgänge
anbelangt, so besteht, nachdem schon in der Zeit vorher
 bis in die Kriegsjahre zurück der normale Nachwuchs
 an jungen Kräften stark gedrosselt worden
war, seit der zweiten Hälfte des Jahres IQI9 eine
Sesetzliche Sperre für Neuaufnahmen, die — von
vereinzelt bewilligten Ausnahmen abgesehen — den
Nachwuchs überhaupt ganz unterbunden hat. Infolge
dieser Umstände weisen die Personalstände in den
verschiedenen Dienstzweigen gegenwärtig eine recht
Ingesunde Schichtung auf, die sich in mehrfacher
Beziehung ungünstig auswirkt.
 Wirft man überhaupt einen Gesamtüberblick
iber alles das, was in den vergangenen zehn
lahren unter dem Titel der Verwaltungsreform durch-3eführt
 wurde, so muß man wohl zu dem Ergebnis
kommen, daß zwar die auf dem Gebiete der Organi-‘ation
 der Verwaltung und der Verwaltungsgesetzzebung
 getroffenen Maßnahmen — mag auch in dieser
Hinsicht noch so manches in der Folgezeit weiter auszübauen
 sein — hohe Wertung verdienen und einen

ıcht zu bestreitenden Erfolg der jungen Ööstereichischen
 Republik darstellen, daß aber bei der
‚isherigen Reformtätigkeit noch viel zu wenig auf den
Iritten in diesem Zusammenhang in Betracht komnenden
 Faktor Bedacht genommen wurde, der
chließlich wie überall auch hier die entscheidende
tolle spielt: auf den Menschen in der Vervaltung,
 auf den Beamten. Die beste Organiation,
 die besten Vorschriften können nicht zu
lem gewünschten Erfolge führen, wenn man nicht
uch der Menschen gedenkt, die in dieser Organiation
 tätig sein, die diese Vorschriften handhaben
ollen. Ideelle Fragen, wie die Erziehung zu einer
ıohen Pflichtauffassung oder die Probleme der Bemtenausbildung
 und Beamtenfortbildung, kommen
er in gleicher Weise in Betracht wie materielle
“ragen. Alle diese Fragen zu lösen und alle Vorausetzungen
 dafür zu schaffen, daß ein sich seiner
licht gegenüber der Allgemeinheit voll bewußter,
ıuf vorbildlicher Höhe des Wissens und Könnens
tehender, dabei aber auch zufriedener und nicht von
aateriellen Sorgen bedrückter Beamtenstand sein
jestes in den Dienst des Staates und der Nation
tellt, das ist die große reformatorische Aufgabe, die
ler Republik für die nächste Zukunft gestellt ist

x DIE ENTWICKLUNG DES ZEITUNGSWESENS
Yon Kommerzialrat Friedrich A. F liegel, Präsident der Vereinigung: der österreichischen Tageszeitungen.

Bei dem Zerfalle der Öösterreichisch-ungarischen
Vonarchie standen die Tageszeitungen, insbesondere
die großen und größeren, vor einer äußerst bedrohichen
 Situation. Zugeschnitten auf eine Abnehmerahl
 von 40 Millionen, sollten sie sich plötzlich in
lem klein gewordenen Vaterlande einrichten, ohne in
ler Lage zu sein, ihren riesenhaften Apparat ent-Prechend
 umzustellen. Dazu kamen die argen
z°ckungen im geschäftlichen Leben des Landes, die
nn $ammenbrüche, die Abwanderungen großer Institute,
die Inflation mit ihren Folgeerscheinungen, das Empor-Schnellen
 der Löhne und der gesamten Gestehungs-Sosten,
 Heute, nach einem Dezennium, kann man
yohl Ohne Optimismus erklären, daß die Tagespresse
- Krisis zum allergrößten Teile glücklich überwunden
7at, Alle bedeutenden Blätter, die vor dem Kriege in
Nserem Bundesgebiete erschienen, sind bestehen
"blieben und kämpfen ihren Kampf ums Dasein
1 tig und unverdrossen fort, wiewohl manche von
Amen des öfteren totgesagt, ja sogar schon begraben
urden, Ja, es hat sich sogar die Zahl der Tages-Ce
 ungen eher vermehrt und in den letzten Jahren
"Neugründungen zu verzeichnen gewesen,
Dieser letztere Umstand hängt sicherlich damit ZzU-"men,
 daß das Zeitungswesen nach dem Kriege,

3icht nur in unserem Vaterlande, sondern auf der
zanzen Welt an allgemeiner Bedeutung zugenommen
1at. Besonders in einer Republik ist die Zeitung das
vichtigste Sprachrohr, die wichtigste Vermittlerin
‚olitischer Ansichten. Auch ist in den letzten Jahren
lurch die Verteuerung des Buches die Zeitung mehr
lenn. je eine Vermittlerin von Bildungsstoffen jeglicher
\rt geworden, so daß man sie die Universität des
&amp;lt;leinen Mannes genannt hat.
Das österreichische Zeitungswesen hat in dem letzten
Jezennium alle Phasen der Vorwärtsentwicklung, die
las internationale Zeitungswesen mitgemacht hat, sorgältig
 aufgenommen und sich dienstbar gemacht. Die
Vachrichtenvermittlung, die durch die technischen
Veuerungen, insbesondere durch die Fortschritte des
ladiowesens, über ungeahnte Möglichkeiten verfügt,
jat die österreichische "T’agespresse trotz der großen
&amp;lt;osten sich zu eigen gemacht. Die Fortschritte der
Ulustrationstechnik spiegeln sich auch in der
Tagespresse wieder. Die Zahl der Zeitungen, die das
sedruckte Wort durch das Bild ergänzen, ist in
tändigem Zunehmen begriffen. Es scheint auf diesem
Sebiete eine Rückkehr der Zeitung zu ihrem Ursprunge
orzuliegen. Wie sehr die Zeitung ihrer Zeit Rechung
 tragen muß, zeigt auch die im letzten Dezen-
        <pb n="74" />
        aium erfolgte überaus starke Entwicklung des Sport-Teiles
 in den Tageszeitungen. Auch im Kleinen,
scheinbar Unbedeutendem, muß die Zeitung der Zeitmode
 Rechnung tragen; heute ist kein Blatt mehr
zu seriös, um nicht eine Rätselecke einzurichten und
für Abwechslung auf diesem Gebiete zu sorgen.
Große Kreise wollen die Zeitung jetzt unpolitischer,
vielseitiger, allgemein geistiger haben, man will möglichst
 bunten Lesestoff, um den Wissens- und Biklungsdrang
 zu stillen. Mit Recht betrachtet es die Zeitung
als ihre Aufgabe, hier vermittelnd zu wirken. Insbesondere
 werden die neuen Errungenschaften der
Technik von den Zeitungslesern mit großem Interesse
verfolgt, aber auch Fragen aus dem Gebiete der
Medizin, der Volkswirtschaft, ja insbesondere auch
philosophische und religiöse Fragen der Zeit darf die
Zeitung nicht außer acht lassen. Die in letzter Linie
mit dem Anwachsen der sportlichen Interessen zuz;ammenhängende,
 aber auch von den Schulen ge-Örderte
 Liebe zur Landschaft und zur Natur hat es
für die Tagespresse zur Notwendigkeit gemacht, sich
‘n reicherem Maße der Heimat und ihren Schönheiten
zuzuwenden, als dies vor dem Kriege der Fall war.
Diesem Wachsen der Anforderungen, die an die
Tageszeitungen gestellt werden, steht auf der anderen
Seite die Schwierigkeit entgegen, ein ausreichendes
Absatzgebiet zu schaffen. Die neuen Staaten, die aus
dem alten Oesterreich hervorgingen, besitzen zum
größten Teile eine starke nationale Presse, so daß
weite Gebiete von ehedem von vorneherein wegfielen.
So gilt es denn, vor. allem die Inlandsleser mehr zu
arfassen, als dies vor dem Kriege der Fall war. Daß dies
zum größten Teile gelungen ist, zeigt das schon erwähnte
 Fortbestehen der österreichischen Tagespresse
in fast unverändertem Umfange. Daß daneben auch
lie Werbung im Auslande nicht vernachlässigt wurde,
'st bekannt und es sei an dieser Stelle hervorgehoben,
daß die führende österreichische Presse keine noch so
kostspielige Werbung scheut, um ihren Platz in der
Kulturwelt womöglich noch zu festigen.
Die hohen Gestehungskosten der österreichischen
Zeitungen bringen es mit sich, daß unsere Zeitung
teuer ist; teuer, .wiewohl mit dem geforderten Preis
nur ein Teil der Selbstkosten gedeckt wird. Das hat
wiederum unausweichlich zur Folge gehabt, daß die
‚sogenannten „kleinen Blätter” sich kräftig entwickeln
konnten. Die geringe Kaufkraft unseres Lesepublikums
bringt es mit sich, daß mancher, dessen geistiges
Niveau ganz andere Forderungen an seine Zeitungslektüre
 stellen würde, doch zu einem kleinen, billigen
Blatte greifen muß. Dazu kommt noch der schon oft
beklagte Umstand, daß in Oesterreich, und nur in
Oesterreich, der wirklich leidenschaftliche Zeitungsleser
über ein sehr preiswertes Mittel verfügt, seinen Lesehunger
 zu befriedigen, das Kaffeehaus. Das war
bei uns schon vor zweihundert Jahren so, als die
„Wiener Zeitung” noch als einzig namhaftes Blatt das

‚esepublikum beherrschte. Schon damals hat der Vereger
 dieses Blattes darüber Klage geführt, daß die
„eute es vorziehen, im Kaffehaus die Zeitung umsonst
zu lesen. Die Tagespresse muß sich mit dem Unikum
ıbfinden, daß im Durchschnitte 30 bis 40 intelektuelle
„eser ein Zeitungsexemplar benützen. Sicherlich aber
würden die österreichischen Tageszeitungen sonst in deı
„age sein, ganz andere Auflagenziffern aufzuweisen, als
lies jetzt der Fall ist. Schon aus diesem Grunde ist
» unmöglich, Vergleiche der Auflage österreichischer
nit ausländischen Blättern anzustellen.
Große Fortschritte hat im letzten Dezennium das
rganisationswesen auf dem Gebiete der Zeitung
zemacht. Die Herausgeberschaft der österreichischen
Tagespresse ist in einem starken Verhbande, der „Ver-:inigung
 der österreichischen Tageszeitungen” zu-'ammengeschlossen,
 die bis auf ganz vereinzelte
\usnahmen die gesamte österreichische Tagespresse
‚usammenfaßt. Dieser Herausgeberverband steht mit
len großen Angestellten-Organisationen im Kollektiv-‚ertrags-
 Verhältnis, regelt den Verkehr mit den Be-1örden,
 mit dem Post- und Telegraphenwesen und
nit der Eisenbahn-Verwaltung. Außer den wirtschaftichen
 aber hat er auch alie anderen Interessen der
Terausgeberschaft zu wahren und zu fördern, insbe-‚sondere
 auch die Verbindung mit den ausländischen
großen Verbänden der Herausgeberschaft aufrecht zu
srhalten. Die nicht täglich erscheinenden Zeitungen
ınd Zeitschriften sowie die Fachpresse bilden einen
sigenen Verband, den „Zentralverein der Zeitungs-Unternehmungen”.
 Von den großen Angestellten-Organisationen
 vereinigt die „Organisation der Wiener
Presse”, die bereits in diesem Jahre das Jubiläum
hres IOjährigen Bestandes gefeiert hat die Journalistik;
 die zahlreiche Beamtenschaft ist: im „Reichsverein
 der Zeitungsbeamten Oesterreichs” organisiert,
lie Arbeiterschaft im „Klub der Zeitungssetzer
Wiens”. ;
Wie sehr die Zeitung gerade in den letzten Jahren
in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses getreten
st, beweisen die immer mehr um sich greifenden Bestrebungen,
 die Zeitung als wissenschaftliches Objekt
zu erfassen. Fine neue Wissenschaft, die Zeitungswissenschaft,
 hat bereits in zahlreiche Universitäten
les Auslandes, insbesondere aber Deutschlands, ihren
Zinzug gehalten. Es ist klar, daß die Zeitungsvissenschaft
 in ihrer weiteren Auswirkung auch in der
age sein wird, denen, die sich der Zeitung berufsnäßig
 widmen wollen, die wissenschaftliche unc
zulturelle Einstellung zu diesem Berufe zu vermitteln
As ist wohl zu erwarten, daß auch bei uns in abseh-»arer
 Zeit das Wissen um die Zeitung an den dazt
berufenen Hochschulen eine Pflegestätte finden wird
was gewiß dazu beitragen würde, mit der Erkenntnis
vom wahren Werte und der wahren Bedeutung deı
Zeitung auch ihr Ansehen zu fördern und manch“
schiefen Urteile aus der Welt zu schaffen.

A
        <pb n="75" />
        DIE „WIENER ZEITUNG”
Von Rudolf Holzer.

Durchaus sich selbst getreu war die „ Wiener Zeitung”
auch in den letzten zehn Jahren, das publizistische
Jrgan des jungen Freistaates Oesterreich. Die letzten
zehn Jahre sind nur eine kurze Spanne Zeit inneraalb
 des langen Bestehens dieser Zeitung. Der Zufall
Ast, daß mit den zehn Jahren „Wiener Zeitung” im
dienste der Republik auch ihr 225jähriges Bestands-‘Ubiläum
 zusammenfällt.
Die Bände unseres Zeitungsinstitutes spiegeln die
zehn Jahre Wiederaufbau Oesterreichs wieder. Monag,
 den Il. November 1918 erschien in den Abendstunden
 als Extraausgabe die Nummer 261 mit der
Mitteilung, daß der Deutschösterreichische Staatsrat
N einer Sitzung am Vormittag den Beschluß gefaßt
"in der am nächsten Tage zusammentretenden
TOvisorischen Nationalversammlung einen Gesetzesintrag
 über die künftige Staats- und Regierungsform
"on Deutschösterreich zu unterbreiten. Die Num-Mer
 vom 13. November 1018 darf als die erste
N der Republik Oesterreich erschienene betrachtet
Werden; sie hatte zum ersten Male einen Kopf nur
uf der Bezeichnung „Wiener Zeitung” und brachte
N ‚ihrer ersten Seite den Bericht über die große
„ionalversammlung am denkwürdigen I2. November.
ZB wäre in diesem Augenblick seitens der Sachwalter
A ) nstituts die Frage aufzuwerfen gewesen, ob mit dem
Sie der alten Verfassung nicht der Titel des
Sinn a zu ändern sei; gewiß hätte es dem Geist und
kin es „Freistaates Oesterreich entsprochen, wenn
Nam publizistisches Instrument unter einem neuen
Rs en, mit einem neuen Gewande aufgetreten wäre.
nah nicht, und wir dürfen uns dessen heute
eur Zn Namensänderung und Wandlungen im
este ichen beweisen nichts, hätten aber ein für
treich ehrwürdiges und ruhmvolles Kulturdoku-Nent
 vernichtet.
5 Ce » Wiener Zeitung” war allzeit ein Nervenende,
Staat | man will — ein Element im System des
Üstische A ersten Tage an: so unter dem absolund
 fan aisertum, in der konstitutionellen Monarchie
Wiener in der Republik. In den Bänden der alten
Yan len Zeitung zu lesen, bedeutet, die Schicksals- Verschlun
 Oesterreichs durchzublättern. Gerade die
dieser heit, die Wortkargheit, die Hilflosigkeit
halistis eitung , die jahrhundertelang jeglicher jour-Sa
 er Tätigkeit entbehrte, ist, historisch betrachtet,
an Pa gewöhnlicher Reiz. Unwillkürlich denkt man
Wien enos barockes Mundschloß, wenn man das
heiten he Diarium” nach den großen Zeitbegebenändet
 _Curchsucht und — nichts dafür findet oder
3enos en einer Sprache, die der Kindlichkeit Papa-Sinn
 Ve Cichkommt und die indes doch einen tiefen
Trät, einen Sinn, der alles enthält und alles

verkündet, wenn man sich nur auskennt in der öster-‚eichischen
 Psyche und in der Kunst, zensurierte
Schriften zu lesen: aus Andeutungen die großen Wirzungen
 bedeutsamer Ereignisse zu erraten.
In den letzten Jahren erhielt die „Wiener Zeitung’
ıuch eine dem modernen Geschmacke angepaßte
iußere Ausstattung und Anordnung des Stoffes. In
hrer literarischen und kritischen Haltung nimmt sie
'n einer zeitgemäßen Auffassung zu allen Fragen des
Geisteslebens Stellung. Das zeitgenössische Geisteseben
 der Republik kam auch in einer Erneuerung
ınd Erweiterung des Mitarbeiterkreises und der Beichterstattung
 zum Ausdrucke. Der wirtschaftliche
Teil erhielt eine bedeutende Ausdehnung. Dem Zuge
ler Zeit folgend, trat die Sportberichterstattung als
18eues Gebiet hinzu; bedeutsame historische und kulurelle
 Gedenktage wurden gewürdigt und angemerkt
in Sondernummern mit Beiträgen hervorragender
dersönlichkeiten und, als völlige Neueinführung, mit
3ildern.
Heute ist die „Wiener Zeitung” das publizistische
Diagramm des Kräfteaufwandes und der Leistungsırbeit
 des Nationalrates; mehr noch als in der
Vonarchie dient die „Wiener Zeitung” als Instrument
der Berichterstattung über die gesetzgebenden Körper-;chaften.
 Geblieben sind selbstverständlich ihre alten
iberkommenen Pflichten als publizistische Stelle aller
amtlichen und nichtamtlichen Verlautbarungen; hinzuzetreten
 sind die heute schon wieder fast historisch
ınd urkundlich wirkenden vielfachen Gesetzespublicationen
 — alle die neuen Balken, die den neuen
Staat in den letzten zehn Jahren aufbauen halfen.
Es gab bei der „Wiener Zeitung” mit dem No-‚ember
 IQ18 nicht eigentlich eine Ridıtungsänderung;
lie „Wiener Zeitung” ist so sehr mit der innersten
Natur und dem Wesen. des österreichischen Staates
‚erbunden, daß sie logisch und im vollen Sinne des
Wortes: „gesetzmäßig” dem Bilde und Wesen des
österreichischen Staates folgt. Ihrer Aufgabe ist sie
auch in den letzten zehn Jahren treu geblieben, wie
ie ihr treu war in den vorangegangenen Jahrhunderten:
 zu dienen — dem Staate zu dienen, zu dienen
als sein Instrument.
Die „Wiener Zeitung” hielt dies als ihr nie schwankendes
 Charakteristikum und Gebot fest. Alle Rezierungen
 hielten an diesem Prinzip fest; keine
nachte das Blatt zum Ausdruck einer parteipolitischen
Meinung. Alle österreichischen Staatsmänner haben
laran festgehalten, die „Wiener Zeitung” als das
»bjektive Staatsorgan wirken, nie für ihre persönliche
’olitik eintreten zu lassen. Die „Wiener Zeitung”
vurde ins Leben gerufen aus Bedürfnissen des Hofes;
hre ersten Anfänge, das „Wiennerische Diarium”.
        <pb n="76" />
        war ein Nachrichtenblatt für exklusive Kreise, aber
die neue Schöpfung wurde vom Einzelnen wie von
der Allgemeinheit bald für so unentbehrlich empfunden,
daß eben eine „Zeitung” daraus geworden ist. Wie
sehr die „Wiener Zeitung” in den Jahrhunderten
ihres Bestandes ein Dokument des österreichischen
Verfassungslebens, der österreichischen Kulturgeschichte

zeworden ist, das wurde in der zum 225jährigen
Tubiläum erschienenen „Festschrift” (Oesterreichischer
3undesverlag) niedergelegt. Ein Geschichts- und
Kulturdokument ist sie auch als Zeitung der jungen
5sterreichischen Republik geblieben: in ihren Zwecken,
in ihren Pflichten zugleich Werkzeug und Produkt
der neuen österreichischen Zeit.

Wiener

3 | { /
eitung.
Montag, den 1ı. November 1918

Nr. 261

Der deutfchöfterreichijhe Stantzrat Hat in feiner ‚Hentigen Sigung 11 Uhr Bormittags den Bejhluß gefaßt, der morgen
‚ufanımentretenben

proviforifchen Nationalverfammlung
den folgenben Anirag zur Befehlußfaffung vorzulegen:

Gefesg über die Staats= und RNegierungsform von Deutfehöfterreich.

Art. 1. Deutfchöfterreich ift eine demokratijdhe Republik, Ale öffentliden Gewalten werden vom Bolke eingefept.
Art. 2. Deutfchöfterreich ift ein Beftandteil der Deutfihen Republik. Bejondere Gejepe regeln die Teilnahme Deutfhöfterzeihs
an der Sejepgebung und Verwaltung der Deutichen Republik fowie die Ausdehnung des SGeltungsbereihes von Gefegen und Einrichtungen
der Deutidhen Nepublik auf Deutjchöfterreich.
Art, 3. Alle Rechte, weldhe nach der Berfaffung der im Reichsrate vertretenen Mönigreide und Länder dem Kaifer zuftanden,
gehen einjtveilen, bis die Konftitwierende NMationalverfammlung die endgültige Verfajfung fejtgefebt Hat, auf den deutfehöfterreidtfhen
Staatsrat über.
Art, 4. Die £ und £, Minifterien und die k. £ Minijterien werden aufgelöft. Ihre Aufträge und Bolmacdhten auf dem Stantdnebiete
 von Deutichöfterreidh gehen auf die deutfhöfterreichifchen Staatsämter über. Den anderen Nationalftaaten, die auf dem Boden her
öterreichi fd ungarijhen Monarchie entjtanden find, bleiben ihre Anfprüche an die erwähnten Minijterien wie auf das von diefen verwaltete
Staat&amp;amp;vermögen gewahrt.
Die Liquidierung diejer Anfprüche ift völlerrechtlihen Wereinbarungen durch Kommijffionen vorbehalten, die au® Bevollmächtigten
aller beteiligten Nationalregierungen zu bilden find.
Biz zum Zujammentreten diejer Kommiffionen Haben die deutfehöfterreichijchen Staatsämter das Semeinfhaftsgut, foweit €&amp;amp;
ich auf dem Staatsgebiete der Nepublid DenutfehHöfterreidh vorfindet, als Treuhänder aller beteiligten Nationen zu verwalten,
rt, 5, Alle Sefebe und Sejepesbejtimmungen, durch die dem Kalfer und den Mitgliedern des faiferliden Haufes Borrechte
‚ugeftanden werden, nd aufgehoben,
Art. 6. Die Beamten, Offiziere und Soldaten find des dem Kaijer geleifteten Treueides entbunden
Met, 7. Die Übernahme der Krongüter wird durdh ein Sefeg durchgeführt.
Het, 8, Alle politijhen Borrechte find aufgehoben. Die Delegationen, das Herrenhauß und die bisherigen Landtage find abgefhafft.
Art, 9, Die Konftituierende Nationalverfamnmlung wird im Jänner 1919 gewählt.» Die Wahlordnung wird nodz von der progiforifhen.
 Mationglverfammlung befhloffen. Sie beruht auf der Berhältniamahl und auf dem allgemeinen, aleichen, direkten urd geheimen
Stimmrecht aller Staatzbitrger ohne Unterjhieb des Sefchlechtes,
Art. 10. Nach den gleichen Grundfägen ijt das Wahlrecht und das Wahlverjahren der Sandes-, Kreis, Bezirk und Gemeinde
bertretungen 3i urditen,
Die Gemeindetoahlordnung wird nody durdz die provijorifche Nationalocrfammlung feftgefegt, die Neuwahl der Gemeinde
bertretumngen erfolgt bilnen brei Monaten. Bi zur Neuwahl find die heftehenden Gemeindevertretungen nad) den Anmweijungen de8
Staotzvate Iurch eine angemeljene Zahl von Vertretern der Arbeiterjchaft zu ergänzen.
Art, 11. Dielen SGejeg tritt mit dem Tage feiner Kundmachung in Kraft.
Dinghofer m. p-. Haufer m. p. Sei8 m. p.
Lräfidenten.
Splvejter m. p.
Stantanotar.

Abhram, Bodirsty, Ellenbogen, Fink, Freibler, Gruber, Guggenberg, Iro, Jerzabek, Luktjh, Miklas,
Ofner, Prifching, Seliger, Teufel, Waldner, Wolf
Mitglieder des Staatsrates.

Die Ausgabe der Wiener Zeitung mit der Proklamation der Republik Österreich

Me
        <pb n="77" />
        DAS ÖSTERREICHISCHE BUNDESHEER

Mehr als acht Jahre sind seit der Aufstellung des
Bundesheeres verflossen, das aus einem Chaos ge-Schaffen
 werden mußte. Widerstände aller Art machten
sich Ursprünglich gegen seinen Aufbau geltend und die
Bevölkerung stand ihm lange ablehnend gegenüber.
Verschiedene Kräfte des In- und Auslandes waren am
Werke, das kaum entstandene Bundesheer vollkommen
abzubauen oder doch wenigstens zu einem nichtssagenden
 und ganz untergeordneten Körper verkümmern zu
assen, Trotz alledem hat heute Österreich wieder eine
Allgemein geachtete und geschätzte Armee, von deren
Unenthehrlichkeit die überwiegende Mehrheit des Volkes
lest überzeugt ist. Der Weg war lang und steil. Er
Yurde jedoch unbeirrt zu Ende gegangen und erreichte
las Ziel, das überparteiliche, fachlich tüchtige
Volksheer

Wehrverfassung.
Ti Wehrgesetzgebung Österreichs steht unter dem
ir at der militärischen Bestimmungen des Staatsver-Ver
 von St. Germain-en-Laye. Nach diesem
 reiwill, muß das österreichische Heer auf dem Weg
Werde Iger . Verpflichtungen aufgestellt und ergänzt
schließ] seine Gesamtstärke darf 30.000 Mann, ‚ein-A
 ich der Offiziere, nicht überschreiten, wobei die
and Auer der Dienstverpflichtung für Unterofliziere
zufei annschaften nicht geringer zu sein hat als zwölf
lahre sn derfolgende Jahre, darunter mindestens sechs
Stand 3 räsenzstand, die übrigen Jahre im Beurlaubten-Tages
 1e militärischen Bestimmungen des Staatsver-Das
 mußten in das Wehrgesetz übernommen werden.
Vesen Zweite Moment, daß die Gestaltung unseres Wehrtaaelıı
 Bgechend beeinflußt hat, ist der bunde S-Alle
 ne Aufbau der Republik Österreich,
ind Vo eneclegenheiten sind zwar in Gesetzgebung
aber &amp;amp; ziehung Bundessache. Das Wehrgesetz trägt
(assun em bundesstaatlichen Charakter unserer Ver-Bun
 desh dadurch Rechnung, daß die Ergänzung des
iedem Be die „Werbung”, länderweise erfolgt und
an he undesland je nach der Zahl seiner Bevölkerung
Minzeln, Ömmtes Kontingent eingeräumt ist. Auch sind die
Jundesta, Formationen grundsätzlich innerhalb jenes
\üusnah andes unterzubringen, aus dem sie sich ergänzen.
Betracht Ir sind nur mit Zustimmung der ‚beiden in
Aufrech kommenden Landesregierungen zulässig. Zur
Teeresu haltung der regelmäßigen Beziehungen der
ledem BD, Twaltung zu den Landesregierungen besteht in
«Eiter undesland eine Heeresverwaltungsstelle, deren
andesrogr vom Heeresminister mit Zustimmung der
Der zung bestellter Offizier ist. ,
Wec des Heeres ist im Wehrgesetz und im

Bundes-Verfassungsgesetz niedergelegt: es ist bestimmt
zum Schutze der Grenzen der Republik und — soweit
lie gesetzmäßige bürgerliche Gewalt diese Mitwirkung
in Anspruch nimmt — auch zum Schutze der verfassungsnäßigen
 Einrichtungen, zur Aufrechterhaltung der Ordı1ung
 und Sicherheit im Innern überhaupt und zur
Tilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen
‚ußergewöhnlichen Umfanges. Zum Grenzschutz kann
jomit das Bundesheer ohne jede Anforderung in Tätigzeit
 treten, im außerordentlichen Sicherheitsdienst aber
ıur nach Inanspruchnahme durch die Behörden und
Irgane des Bundes, der Länder und Gemeinden inner-1alb
 ihres Wirkungskreises. Das Verfügungsrecht
iber das Heer hat nach der Bundesverfassung der
Nationalrat, soweit das Wehrgesetz nichts anderes be-;timmt.
 Nach dem Wehrgesetz steht dem Nationalrat
edoch lediglich die Einberufung der Heeresangehörigen
les Beurlaubtenstandes sowie der Aufschub der Entassung
 der Heeresangehörigen nach vollstreckter Dienst-'jeit
 im Fall, der Bedrohung der Republik zu. Bei Ge-'ahr
 im Verzug kann übrigens auch die Bundesregierung
lien Beurlaubtenstand einberufen, wozu die nachträgiche
 Genehmigung des sofort zu versammelnden
Nationalrates einzuholen ist. Abgesehen von den bezeichı1eten
 Maßnahmen hat das unmittelbare Verfügungsrecht
über das Heer der Bundesminister für Heereswesen.
 Als besondere parlamentarische Kontrolleinchtung
 sieht das Wehrgesetz beim Bundesministerium
für Heereswesen eine Kommission vor, die „Ständige
Parlamentskommission für Heeresangelegenheiten”,
 die aus drei Mitgliedern besteht, von denen
e eines aus jeder der drei stärksten Parteien gewählt
wird. Verwaltungsbefugnisse stehen ihr nicht
ZU. .
Abschließend ist noch auf eine Reihe von Bestimmunzen
 des Wehrgesetzes hinzuweisen, in denen die unbe-‘ugte
 Aufstellung einer bewaffneten Macht, die Beein-:rächtigung
 staatsbürgerlicher Rechte der Heeresangehörigen
 und eine Reihe von Verletzungen der Dienstpflicht
anter Strafsanktion gestellt sind.

Leitung, Führung, Aufbau und Verteilung des
Bundesheeres.
Der Bundesminister für Heereswesen übt die Befehlszewalt
 bei den Kommandos, Truppen, Behörden und
Anstalten durch deren Führer oder Vorstände aus, die
hm für ihre Tätigkeit im Weg ihrer Vorgesetzten verıntwortlich
 sind. Bei Aufstellung des Bundesheeres war
las damalige „Staatsamt für Heereswesen”
ıoch vielfach mit Angelegenheiten der Kriegs- und
        <pb n="78" />
        Nachkriegszeit belastet. Es besaß fünf Sektionen mit
24 Abteilungen. Derzeit besteht das Bundesministerium
 für Heereswesen aus dem Präsidialbüro
und dem Rechtsbüro, dann aus sieben Abteilungen, die
in zwei Sektionen zusammengefaßt sind; hiezu treten
aoch Hilfsämter und die Buchhaltung.
Zur Überwachung der Einheitlichkeit der gesamten
Ausbildung, dann zur FEinflußnahme auf die Disziplin,
den Geist und den inneren Dienstbetrieb der Truppen
st ein Heeresinspektor bestellt. Diesem sind nebst
ainem Stabschef als militärische Fachorgane für die
Infanterie, Artillerie, Kavallerie, die Pionier- und Telegraphengruppe
 Waffleninspektoren beigegeben.
Das Bundesheer ist in sechs gemischte Brigaden
zegliedert. Die Führung jeder Brigade obliegt dem
Brigadekommando. Dieses untersteht unmittelbar dem
Zundesministerium für Heereswesen. Zu einer Brigade
gehören 2 Infanterie- oder Alpenjägerregimenter, bei
zwei Brigaden überdies je 2 Feldjäger-(Alpenjäger-)Ba-:aillone,
 I oder 2 Feldjägerbataillone zu Rad, weiters
: Dragonerschwadron, I Brigadeartillerieabteilung,
: Pionierbataillon, ferner 1 Telegraphen-, I Fahrkompagnie
 und I Kraftfahrkompagnie. Dem 2. Brigadekommando
 sind überdies das selbständige Artillerieregiment,
 dem 3. Brigadekommando die in einem Batail-‚on
 vereinigten Brückenzüge unterstellt. In jedem Bundesland
 wurden die seinem Werbekontingent entsprechenden
Truppenkörper gebildet und — bei Beachtung der Zuzammensetzung
 einer gemischten Brigade — in Brigaden
zusammengefaßt.
Die derzeitigen Garnisonsorte sind: Brigade
Burgenland Nr. 1: Wien, Wiener-Neustadt, Wöllerslorf,
 Klosterneuburg, Hainburg, Eisenstadt, Neusiedl am
see; Brigade Wien Nr. 2: Wien, Wiener-Neustadt, Payerbach,
 Klosterneuburg, Korneuburg; Brigade Niederösterreich
 Nr. 3: St. Pölten, Wien, Stockerau, Krems,
Melk. Brigade Oberösterreich Nr. 4: Linz, Wels,
Braunau, Enns, Steyr; Brigade Steiermark Nr. 5:
Graz, Straß, Judenburg; Brigade Kärnten, Salzburg,
 Tirol und Vorarlberg Nr. 6: Innsbruc,
Hall in Tirol, Lienz, Klagenfurt, Villach, Obere Fellach,
Salzburg, Bregenz, Lauterach., ,
Jeder Truppenkörper ist nach Waffengattung, Landeszugehörigkeit
 und Traditionstruppenkörper benannt, zum
Beispiel: Kärntner Alpenjägerregiment Nr. 11 (früher
Infanterieregiment: Nr. 7 [Khevenhüller] und Gebirgsschützenregiment
 Nr. I). Die bei Aufstellung des Bundesheeres
 bestandenen Garnisonen Radkersburg, Leoben,
Bruck a. d. Mur, Bruck a. d. Leitha, Freistadt in Oberösterreich
 und Schwaz in Tirol wurden aufgelassen.

Die Ergänzung des Bundesheeres.
Die durch den Staatsvertrag von St. Germain Öster-‚eich
 aufgezwungene Ergänzungsart besteht in der
Anwerbung einer streng begrenzten Zahl Freiwilliger.
Jie Werbungen werden von den Heeresverwaltungsstellen
 durchgeführt. Da der Andrang bei den Werbungen
ein überaus großer, der Bedarf des Heeres an Jungmännern
 aber relativ klein ist, können im Vergleich
zur allgemeinen Wehrpflicht weit strengere Aufnahmsbedingungen
 festgesetzt werden. Während das Bundesheer
 in den ersten Jahren seines Bestandes meist aus

ler Volkswehr übernommene Arbeitslose und sehr viele
tere Soldaten, die nicht ohneweiters entlassen werden
‚onnten, in seinen Reihen hatte, erfolgte durch sorgältig
 durchgeführte Werbungen allmählich eine vor-'eilhafte
 Umschichtung. Gesunde, geistig und
noralisch völlig geeignete junge Männer traten aus
;tadt und Land in das Heer, so daß in diesem heute
ılle Bevölkerungskreise dienen. Die im Heer wiederein-‚eführte
 Ordnung und Disziplin, das neubegründete
\nsehen des Soldaten in der Öffentlichkeit, die schon
veit ausgebaute Versorgung ausgedienter Sollaten
 und nicht zuletzt die wiedererwachende Vorliebe
ür den Soldatenberuf, der alle ihm während des
Imsturzes aufgedrängten Schattenseiten wieder verloren
ıat, wurden mit der Zeit ein großer Anreiz dafür, die
\ufnahme in das Bundesheer anzustreben. Die Werungen
 erfolgen in der Regel im Herbst, die Einrückung
ler vom Bundesminister bestätigten Bewerber zur Truppe
zewöhnlich im Frühjahr. Jedem in das Bundesheer aufzenommenen
 Jungmann eröffnen sich gute Aussichten
ür sein Fortkommen. Bei Erfüllung der fachlichen Belingungen
 kann er nach einem Dienstjahr Gefreiter,
‚ach zwei Jahren Korporal, nach drei Jahren Zugsührer
 werden. Der weitere Weg zum Unteroffizie])
ührt durch den Truppenkurs nach abgelegter Unter-‚ffiziersprüfung
 zum Wachtmeister. Durch Zeitbefördeung
 können die Grade des Stabswachtmeisters und
)ffiziersstellvertreters erreicht werden. Für den höchsten
Jnteroffiziersgrad, den Vizeleutnant, ist nebst. einem
;ntsprechenden Dienstalter eine sehr gute Dienstbeichreibung
 und die Absolvierung des Zugskommandantenkurses
 erforderlich.
Die Heranbildung der Offiziere mußte von
srund aus neu aufgebaut werden. Die alten Offiziersschulen
 mit ihren wertvollen wissenschaftlichen Lehr-»ehelfen
 gingen dem Heer größtenteils verloren. Die
"orderung nach höherer Bildung des Offiziers stieß
vorerst auf allergrößten Widerstand, Erst später konnte
ın die Gründung einer Offiziersschule geschritten
verden. In Enns entstand die Heeresschule, für
leren Besuch in der Regel das Reifezeugnis einer
Aittelschule, dann die Ablegung einer Offiziersanvärterprüfung
 und Truppendienst Vorbedingung sind.
Die Heeresschule besteht aus drei Jahrgängen und
chließt mit der Offiziersprüfung ab. Die Frequentanten
ıeißen Militärakademiker. Außerdem können militärisch
iehr begabte und als Unterführer bewährte Unter-»ffiziere
 ohne Mittelschulbildung in einem besonderen
&amp;gt; Jahre währenden Kurs der Heeresschule zu Olffizierep
herangebildet werden. Diesen steht dann die Offiziers-'aufbahn
 bis zum Hauptmann offen. Alle aus der
»hemaligen Volkswehr stammenden Offiziere, die beim
Jmsturz ohne Absolvierung der OÖffiziersschule beördert
 worden waren, mußten einen zweijährigen
Iffizierskurs: an der Heeresschule besuchen, um die
vesentlichsten der für den OÖffiziersstand nötigen
Kenntnisse zu erwerben. Die jährliche feierliche Ausnusterung
 der Leutnante und der Fähnriche aus der
leeresschule findet Mitte August statt. Die Ausbillung
 der Offiziersanwärter in der Heeresschule ist eine
überaus gründliche; neben allen militärischen und
portlichen Fächern werden noch Sprachen, Geographie
        <pb n="79" />
        Österreichisches Heeresmuseum: Ruhmeshalle mit Fresken von Karl Blaas

3
Empfang des Bundesministers für Heereswesen, Karl Vaugoin. zur Beeidigung der Jungmänner der Garnison Wien
        <pb n="80" />
        Kraftfahr- Artillerie

“ahnenweihe

jragoner

Kasernengang

Wadcnparade vor dem Heeresministerium

Schnell-Lastkraftwagenkolonne mit Infanterie

&amp;lt;düche
        <pb n="81" />
        Empfang der Manövertruppen

Defilierung nach Abschluß der Manöver
 vor dem Heeresminister

Vernebelungsübung auf dem Truppenübungsplatz Bruck-Neudorf

Alpenübung

Schul-Straßenkampfwagen der Kraftfahrtrupp'

Gebirgsartillerie geht in Stellung

Kraftfahr-Maschinengewehr der Feldiäger zu Rad
        <pb n="82" />
        Vom Heeressportfest

Schwimm- Wettbewert

Wettbewerb zu Pferd

Aus der Pionier-Waffenschule

Staatsfabrik : Geschoßerzeugung

Regatta

Sprung über 6 Pferde

rischler-Lehrwerkstätte
        <pb n="83" />
        und Geschichte, höhere Mathematik, Physik und
Chemie, Verkehrstechnik, Pädagogik, Staatsbürgerkunde
und Volkswirtschaftslehre gelehrt.
Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung des
Bundesheeres.

Bei Aufstellung des Bundesheeres war die Adjustie-Mo
 nur auf das Feldmäßige eingestellt. Vorerst
estand noch die Felduniform der k. u. k. Armee,
Ken dert durch die Tellerkappe, den abzeichenlosen
ragen und verschiedentliche Streifen am Unterärmel
—- Gradabzeichen. Das Tragen der Seitenwaffe außer
Ward war verboten. Gleich in den ersten Jahren
zu e der Neuadjustierung entsprechende Fürsorge
glei endet In dem Bestreben, eine möglichste Anzu
 ung an die Uniform des deutschen Reichsheeres
Ar U wurden zunächst als Gradabzeichen
eben klappen gewählt. Die bisher leeren Krägen
Waller Litzen mit der Kennfarbe der einzelnen
außer Tyeitungen. Seit 1923 ist die Seitenwaffe auch
and Tr Dienst wieder zu tragen, Offiziere, Unteroffiziere
ara alle Berittenen erhielten den Säbel. Portepees
Hera wieder allgemein eingeführt. 1925 wurde den
ei esangehörigen als Gesellschaftskleid das Tragen
nes Waffenrockes gestattet.,
yo esentliche Unterschiede in der Charge, in der
den U und im Grad der Ausbildung wurden in
Adıu olgenden Jahren durch Ergänzungen an der
das ern hervorgehoben. So erhielten die Generale
Besatı, dgestickte Eichenlaub auf dem Kragen und rote
nd reifen auf den Beinkleidern; die Stabschef Ss
schnd Det mIEn macht eine mattsilberne Adjutanten-Offizier
 enntlich; Verwendungsabzeichen lassen Unter-Wendun,
 und Wehrmänner nach ihren besonderen Ver-Beschla
 nn (Motorbootlenker, Zeugsdienst, Sanitätsdienst,
durch ABschmiede usw.) unterscheiden; schließlich wurde
Mittel ie Einführung der Ausbildungsauszeichnung ein
Schickn in Anerkennung besonderer militärischer Ge-1
 ichkeiten geschaffen.
Kriegen Ausrüstung mußte zunächst auf die alten
Bere gre Hmle, soweit sie vor der Sachabrüstung
äußersı werden konnten, gegriffen werden. Nur durch
Verwe a Sparsamkeit und eine besonders geschickte
Gel Aminen der zur Verfügung stehenden geringen
auf ein el gelang es, die Ausrüstung des Bundesheeres
ütspreck, den Anforderungen des Felddienstes halbwegs
Sestalter enden „Stand zu bringen. Noch schwieriger
der an e sich die Spezialausrüstung, die infolge
Neem Yvachen fortschreitenden kriegstechnischen
Durch ngen außergewöhnliche Geldmittel erfordert.
und dus nschende Studien, unermüdliche Erprobungen
mit gen die, schon der alten Armee eigene Fähigkeit,
die a Mitteln Brauchbares zu schaffen, wurde
So können Me Unzulänglichkeit vielfach ausgeglichen.
Meßzü en zum Beispiel die Spezialausrüstung hei den
dere vn der Artillerie und der Infanterie, die beson-Maskenpar
 tung der Pioniere, die begonnene Gastruppe
 un Daflung, das Funkgerät der Telegraphen-Nissen
 vieles andere, mit den zeitgemäßen Erforder-Muniea
  Daus Schritt halten. Die Bewaffnung und
Sngbegrer, n, durch den Staatsvertrag in ein starres und
Nztes System gezwungen, boten nur wenig

Wöglichkeit zu fortschreitender Entwicklung. Trotzdem
vurde getrachtet, im Rahmen des Möglichen wenigstens
ine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der zuge-‚tandenen
 Waffen zu erzielen. Gewissenhafte Instand-1altung
 der Waffen unterstützen dieses Bestreben. Ein
Zroßteil der geleisteten Arbeit galt der Begründung
;iner fachgemäßen Gebarung mit Waffen und Munition,
lie von der Volkswehr in arger Verwahrlosung und
nordnung zurückgelassen worden waren. Durch eine
srründliche theoretische und praktische Schulung im
Zebrauch der Waffen und durch eine im Bundesheer
:ingeführte verbesserte Schießtechnik werden Höchsteistungen
 und beste Ausnützung der Waffen erreicht
ınd der Wert der FEinzelwaffe erhöht. Es ist auch vorzesorgt,
 daß alle dem Bundesheer verbotenen zeitzemäßen
 Kriegsmittel, um sich ihrer zu erwehren.
venigstens theoretisch studiert werden.

Die Ausbildung im Bundesheer.
Die Ausbildung im Bundesheer, die im Jahr 1920
ıufgenommen wurde, fand im Vergleich zur Ausbildung:
 in der Öösterreichisch-ungarischen Wehrmacht
 eine völlig geänderte Grundlage. Das große
Jeer mit allgemeiner Wehrpflicht war durch das
‚eine Berufsheer mit langer Dienstzeit abgelöst
vorden. Die Grundlage jeder Armee, der Sinn für
3ehorsam, Zucht und Ordnung, war anfangs überıaupt
 nicht vorhanden. Revolutionäre Sitten hbeıaupteten
 sich gar zu leicht in jenen sozial erregten,
virtschaftlich trostlosen und politisch erschütterten
Zeiten. So war es auch im Beginn des Bundesheeres
nit der militärischen Ausbildung, die bloß einen
Bruchteil der Beschäftigung der Truppen ausfüllte, nicht
‚um besten bestellt. Alles stand noch unter dem Ein-Iruck
 des Volkswehrgeistes, die Armee weniger als
ine solche, denn als einseitiges Kampf- und Propazandamittel
 aufzufassen. Die sogenannte „Geistesaus-»ildung”
 nahm damals einen breiten Raum ein und
‚;ollte den Soldaten unter dem Deckmantel der Bildung
nit Parteidoktrinen erfüllen. Der allzu frei betriebene
jport überwucherte und kannte keinerlei Beziehung
zu den Figenheiten des militärischen Dienstes. Wird
n Betracht gezogen, daß der Rest aller Tätigkeit in
ler Arbeitsausbildung (Vorschulung für das spätere
‚ürgerliche Leben) bestand und gleichzeitig der Achttundentag
 in sinnloser Uebertragung auf den Militärlienst
 zu gelten hatte, dann ist leicht zu verstehen,
laß von einer militärischen Ausbildung nicht die Rede
ein und daß unter derartigen Voraussetzungen eine
‚olche nur in langjähriger mühevoller Arbeit erzielt
verden konnte. Das Jahr der Burgenlandbeetzung
 mit dem länger andauernden Grenzschutzlienst
 brachte den Vorteil, daß das Verständnis für
arnste militärische Ausbildung gehoben wurde
ınd auch tatsächlich Gelegenheit eintrat, die Truppen
ner fachlichen Ausbildung zuzuführen. Freilich hat
lann die starke finanzielle Drosselung des Heeresyudgets
 der Ausbildungstätigkeit neue Hindernisse in
len Weg gelegt und sie oft vor schier unlösbare
’robleme — mit den geringen Mitteln überhaupt etwas
'ruchtbringendes zu leisten — gestellt. Aber trotz allem
selang es vorwärtszuschreiten.
        <pb n="84" />
        Der Anfang mußte mit der Wiedererweckung
von Gehorsam und Ordnungssinn gemacht
werden. Nicht nur der einzelne mußte neu erzogen
werden, sondern auch die Kompagnien, Schwadronen
und Batterien mußten wieder wohlgeordnete und festgefügte
 Finheiten in der Hand ihrer Kommandanten
werden. Die mit der zweiten Berufung Karl Vaugoins
zur Leitung des Heeresressorts im Mai 1922 eintretende
Stabilisierung des Heereswesens wurde für die Aufbauarbeit
 im Bundesheer ausschlaggebend. Vor allem
mußte dem neuen Heer jener Geist vermittelt werden,
der es befähigt, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Irzichung
 des Soldaten in vaterländischem Sinn, die
“rziehung zum österreichischen Soldaten, der keiner
Yartei sondern dem ganzen Volk dient, die Pflege der
altösterreichischen Soldatenüberlieferung wurden nun
im Bundesheer eifrigst beachtet und damit der Boden
für die rein militärische Ausbildung bereitet.
Große und grundlegende Arbeit war im einzelnen zunächst
 auf dem Gebiet der Dienst- und Ausbildungsvorschriften
 zu leisten. So vorzüglich die
Dienstbücher der alten Armee waren, der Fortschritt der
Zeit und die geänderten militärischen Verhältnisse
Jesterreichs erforderten doch Umarbeitungen, Ergänungen
 und Neubearbeitungen, An Stelle des Dienstreglenents
 I. Teil für die ehemalige k. u. k. Armee trat als
‘lie wichtigste grundlegende Vorschrift für den Dienstbetrieb
bei allen Truppen die „Allgemeine Dienstvorschrift für
das Bundesheer”. Das Fxerzierreglement der Infanterie
wurde durch Nachtragshefte ergänzt, die dem neuen
Charakter der Infanterie als einer weitgehend spezialisierten,
 stark zerteilt kämpfenden, das Maschinenzewehr
 als Hauptwaffe führenden, sich verschiedener
rlilfswaffen und zeitgemäßer Hilfsmittel der Kriegstechnik
vedienenden Waffe Rechnung tragen. Die Feldjäger
zu Rad und die Kavallerie erhielten eine ganz neue
Ausbildungsvorschrift. Eine auf gründlichen wissenschaft-‚ichen
 Studien fußende Vorschrift für die Schießausbildung
 mit Handfeuerwaffen und Maschinengewehren
steht auf voller Höhe. Die Artillerie hat mehrere
neue Vorschriften erhalten, die alle Kriegserfahrungen
des Schießens einheitlich zusammenfassen. Für die
Pioniere, die Telegraphentruppe, die Kraft-‘’ahr-
 und Fahrtruppe stehen ebenfalls neue Ausbhil-Jungsvorschriften
 in Bearbeitung, die, soweit sie kriegs-:cchnischer
 Natur sind, umfangreicher Vorarbeiten und
Versuche bedürfen. Die „Allgemeine Gefechtsvorschrift”,
die „Felddienstvorschrift”, die „Schiedsrichtervorschrift”,
die „Vorschriften für Körperausbildung” und „Alpindienst”
 ergänzen den Neuaufbau der Vorschriften. Bei
ler Verfassung aller dieser Vorschriften mußten die
durch den Staatsvertrag bedingten Eigenheiten in der
‚Jeeresorganisation und Bewaffnung berücksichtigt werden.
Jie Herstellung des Einklanges zwischen den Eigenheiten
 des Bundesheeres und dem Kampfverfahren vollzerüsteter
 Armeen bedeutete für alle Bearbeiter der
neuen Vorschriften eine sehr schwer zu lösende Aufgabe.

Sowohl vom methodischen als auch vom wirtschaftjichen
 Standpunkt ist es angezeigt, die in den Vorschriften
nicdergelegten neuen Grundsätze den Truppen in ecinheitlicher
 Art zu vermitteln. Deshalb werden Kommanlanten

 und Ausbildner der Truppen in besonderen
Cursen mit dem Geist und den Einzelheiten der neuen
Yorschriften vertraut gemacht und dadurch befähigt, die
Truppen den Absichten der Heeresleitung entsprechend
auszubilden. So hat der Kurs für Körp erausbildung
n Wiener-Neustadt seit dem Jahr 1920 über 300 Offiiere
 und über 200 Unteroffiziere in drei- bis elfmona:
igen Kursen zu Lehrern in allen Zweigen der Körperwsbildung
 geschult und damit eine einheitliche Anwenlung
 der Grundsätze zeitgemäßer Körperausbildung ir
zanzen Heer verbürgt. Der Schulung zu Reit- und
“ahrlehrern wie auch der weiteren Durchbildung der
verittenen Offiziere im Reiten dient der Kurs für Reit
ınd Fahrausbildung in Schloßhof. Die Kurse in Wiener
Neustadt und Schloßhof sind dauernd aufgestellt. Vor
besonderen Ausbildungskursen, die seit dem Jahr 192%
in wechselnder Art und Form zur Aufstellung gelangen
sind zu erwähnen: Informationskurse für Stabs-&amp;gt;ffizicre
 und Unterahteilungskommandanten
aller Waffen, Pionier- und Telegraphen-Fachkurse
&amp;lt;urse für Scheinwerfer, Motorbootfahrer, Kraftfahrer
zesteinsbohren, Bergführer, Meßwesen, Vermessungs-»ffiziere,
 Waffenmeister, Artilleriemeister, Mechaniker
5chwimmeister, Wirtschaftsmeister, Sanitätsdienst und
ındere mehr. Auch innerhalb der Brigaden und Truppensörper
 bestchen zahlreiche derartige Kurse in kleineren
tahmen.
Der Fortbildung der Offiziere und Heeres-Deamten
 gelten außerdem noch besondere Vorkehrungen.
 Während in der alten Armee die Offizier
and die Beamten nach Bedarf vermehrt werden konnten
st deren Zahl im Bundesheer für alle Fälle streng bezrenzt.
 Is müssen daher vom einzelnen oft mehrere
Dienste versehen werden, die eine vielseitigere und einzehendere
 Aus- und Fortbildung notwendig machen. Die
Yortbildung der Offiziere im Truppenkörper erfolg:
lurch Zuweisung militärischer Fachliteratur an die neuzegründeten
 Büchereien, durch Abhaltung von Vor-‚rägen,
 applikatorischen Besprechungen, Uebungsritten
ınd Kriegsspielen und durch Beistellung von Behelfen
für das Sprachstudium. Die Brigadekommandanten halten
nit den Stabsoffizieren ebenfalls Kriegsspiele und
Jebungsritte ab und leiten taktische Uebungsreisen
sarnisonsreitkurse bilden die Offiziere im Reiten aus.
Jer Heeresinspektor leitet alljährlich ein Führungs-,
\rtillerie- und Etappenkriegsspiel, dem Generale, Trupjenkommandanten,
 Offiziere des höheren militärischen
Dienstes und leitende Heeresbeamte beigezogen werden.
Jen Offizieren wird ferner Gelegenheit gegeben, durch
Zuteilung zu fremden Waffen und Ablegung der Fach-»rüfungen
 für den höheren militärischen Dienst die
nilitärische Bildung zu vervollkommnen. In ähnlicheı
Art ist für die Höherbildung der Beamten der Heeres
verwaltung gesorgt.
Die Ausbildung findet ihre Vollendung in der Abhaltung
 größerer Truppenübungen. Bis zum Jahr
926 war es nicht möglich, derartige Vehbungen abzu-1alten,
 da zuerst die soldatischen Voraussetzungen;
päter die Geldmittel hiezu fehlten. Die Uebungen beschränkten
 sich daher auf ein- bis zweitägige Marschınd
 Gefechtsübungen in der Umgebung der Garnisonen
ınd durch Zusammenwirken der Truppen benachbarte"
        <pb n="85" />
        Garnisonen. Nur die F eldjäger zu Rad konnten größere
Ortsveränderungen zu Uehbungszwecken vornehmen. Die
“Tsten geplanten größeren Uebungen des Bundesheeres
Im Jahr 1926 mußten abgesagt werden, da die anhaltend
Schlechte Witterung und die Rücssichten auf die Land-Wirtschaft
 dagegen sprachen.
. Erst 19027 konnten «die Brigaden durch etwa zehn Tage
Feizügige Vebungen ferne der Garnison vornehmen.
Diese VUebungen waren sowohl für die T ruppen von sehr
Sroßem Nutzen, aber auch für das Bundesheer als
Ganzes, das endlich in allen Bundesländern Gelegenheit
hatte, sich der Bevölkerung zu zeigen und zu beweisen, daß
in den vergangenen Jahren ehrliche Arbeit geleistet
af. Der Jubel, mit dem die Truppen überall begrüßt und
A Slert wurden, war der beste Lohn und die schönste
ai nung für das selbstlose jahrelange Ringen gegen
Ziel ose Widerstände. Die Erreichung des langersehnten
Volk der Heeresleitung: das geworbene Heer zum
fund Sheer zu gestalten, hatte volle Anerkennung ge-B
 en. Auch das Ausland begann, die Fortschritte des
Undesheeres mit Interesse zu verfolgen.
Im Jahr 1928 fanden Schießübungen der Infanterie und
Artillerie in OÖbersteiermark, dann Schießübungen
Tru 4. Brigade im Dachsteingebiet statt, Auf dem
ü nn brangspltte Bruck - Neudorf - Kaisersteinbruch
Herb die Truppen der I, 2. und 3. Brigade. Im
&amp;amp;hst hielt das Bundesheer Uebungen mehrerer Bri-Kn
 im Raum von Scheibbs und Haag ab, die
gaben ‚hohen Ausbildungsgrad der Truppen Zeugnis
Hehler, Die Aufnahme der Truppen in allen Uebungs-Aus
 en durch die Bevölkerung war wieder eine überüber
 enche, allenorts herrschte sichtliche Befriedigung
Haltu as vorzügliche Ausschen und die vortreffliche
führte aller Teile des Bundesheeres. Die Pioniertruppe
Trap = sofern sie nicht an den Uebungen der anderen
Krie a eihnahm — gesonderte Vebungen mit Kraftfahr-Polen
 rückentrains und Stromfahrten durch. Die
ra konnte 1927 bei Neulengbach ge-Wirken.
 einer großen Telegraphenübung im Zusammenbewein
 mit Stäben und Truppen ihr hohes Können
isen,
uns der Heeresverwaltung verblichenen Uch un gS-Bewinne
 ießplätze wurden neu eingerichtet, Sie geinfolge
 immer mehr Bedeutung, je weniger Gelände
Din er intensiveren Bebauung betrethbar hbleiht.
der S unerläßliche Ergänzung der Ausbildung bildet
klang st N der mit der militärischen Ausbildung im Einbildung
 Rn Diese erfordert ‚eine gleichmäßige Durch-Schnitte
 er Soldaten mit Erzichung vernünftiger Durchübungen.
 gen. Die sportliche Tätigkeit umfaßt Frei-Schwimn,
 Turnen, ; Schwerathletik, Leichtathletik,
bildung  E ‚und Alpinistik, Die Leitung der Körperauskommang.
 liegt bei den Truppen den Unterabteilungs-Kurses
 © — deren Hilfsorgane- Absolventen des
Staltungen, \örperausbildung sind. Verschiedene Veranund
 Hex a, Wie die ehemaligen Unterabteilu ngswetthewerhe
feste a ar terschaften, die jetzigen Brigadesport-SPortfest
 as seit 1927 jährlich stattfindende Heeres-Staltungen
 der Wien, das sich unter den großen Vera
rungen Rn er Bundeshauptstadt einen vornehmen I latz
Mitte] der at, ‚haben den Sport in seiner Form als Hilfsmilitärischen
 Ausbildung zum Durchbruch

‚erholfen. Die Schwimmausbildung wird besonders nachlrücklich
 betrieben, ebenso die dem Gebirgscharakter
Jesterreichs Rechnung tragende Alpinausbildung. Für
Hilfeleistungen hei alpinen Unglücksfällen sind eigene
ılpine Rettungspatrouillen des Bundesheeres in mehreren
Garnisonen aufgestellt, die schon wiederholt in Gefahr
zeratenen Bergsteigern Hilfe gebracht haben. Der Reit-;port,
 der trotz fortschreitender Mechanisierung noch in
ıllen Heeren eifrig gepflegt wird, hat auch im Bundesheer
ıngemessene Ausgestaltung erfahren. Während ursprüngich
 keine geeigneten Pferde zur Teilnahme an Reitsonkurrenzen
 zur Verfügung standen, ist es vieljährigen
jemühungen gelungen, hier Abhilfe zu schaffen. Die
ingeführten „Wettbewerbe zu Pferd” der einzelnen
3rigaden wurden eine gute Vorschule zur Teilnahme
ldeeresangehöriger an größeren zivilen Konkurrenzen.
Yunmehr kann das Bundesheer alljährlich bei den
zroßen Wiener Reitveranstaltungen immer eine Zahl von
Preisen gewinnen. Das heste Zeugnis für die vorzügiche
 Reitausbildung, die das Bundesheer seinen Angeıörigen
 vermittelt, ist die Tatsache, daß das Bundesı1eer
 1027 und 1928 in der internationalen Dreszurprüfung
 schwerster Klasse Sieger wurde, daß
zin Offizier der Schwadron Nr. 6 im Jahr 19028 die
sroße internationale Offizierssteeplechase
iberlegen gewinnen konnte und daß Offiziere
les Bundesheeres an der Amsterdamer Olym-&amp;gt;iade
 mit Erfolg teilnahmen. In allen Garnisonen finden
ährlich Bestschießen statt, um den Heeresangehörigen
Selegenheit zu geben, ihre Fertigkeiten im Schießen zu
)eweisen. Bei den verschiedenen rein zivilen sportlichen
Wetthewerben finden sich immer mehr Preisträger aus
len Reihen des Bundesheeres, wie zum Beispiel bei den
Meisterschaften im Skifahren (Vorarlberger Wanderpreis),
‚aufen (Wien, Ring-Rund) und Rudern (Oesterreichische
/illenmeisterschaft). Lauter Beweise dafür, daß der Sport
m Bundesheer auf voller Höhe steht.
Auch die Militärwisssenschaften werden im
Bundesheer erfolgreich gepflegt. Zur Belebung des
Interesses für militärische Fachfragen und zur Schulung
der Offiziere in wissenschaftlicher Behandlung militäriicher
 Themen wurden einige Jahre hindurch Winter-‘hemen
 zur Bearbeitung ausgegeben und prämiert. Die
‚om Bundesministerium für Heereswesen herausgegebene
Aonatsschrift „Militärwissenschaftliche und technische
Alittelungen“, deren Mitarbeiter zum größten Teile
Jffziere des Bundesheeres sind, zählt heute zu den
ırsten Militärzeitschriften aller Staaten. Sie ist im Ausande
 weitverbreitet und hat sich in der Fachliteratur
sine achtunggebietende Stellung erworben. Ihre Sonderı1efte
 „Nahkampf“, „Gebirgskrieg“ und „Luftflotten“,
der die von ihr herausgegebene Sammlung „Die
vichtigsten Kriegs- und Feldzüge der Weltgeschichte“
ind besonders hervorzuheben. Offiziere des Bundesneeres
 haben auch in Fremdsprachen übersetzte fachwissenschaftliche
 Bücher verfaßt, andere wurden in
Jas Ausland zur Abhaltung von Vorträgen eingeaden,
 wieder andere bei internationalen militärwissenschaftlichen
 Preisausschreiben mit Preisen ausgezeichnet.

Das Gesamtbild der Ausbildung im Bundesheer zeigı
demnach einen beachtenswerten Aufstieg, be-
        <pb n="86" />
        sonders, wenn die anfangs herrschenden verworrenen
Zustände, die knappen Geldmittel und nicht zuletzt die
Ilrückenden Bestimmungen des Staatsvertrages in Betracht
gezogen werden.

Militärdienstrecht und Dienststrafrecht.
Nach der österreichischen Wehrverfassung besteht
die Mannschaft des Bundesheers aus zeitlich verpflichteten
 Soldaten, die nach Vollstreckung ihres
Präsenzdienstes entweder in den „Beurlaubtenstand“
übersetzt werden oder aus dem Heeresverband durch
Entlassung ausscheiden. Neben diesen Soldaten ist aber
auch noch ein militärischer Berufsstand im
Bundesheer vertreten, dem die Offiziersposten und ein
Teil der Unteroffiziersposten vorbehalten sind. Diese
Heeresangehörigen stehen in einem pragmatischen
Dienstverhältnis. AufdemGebietdes Besoldungswesens
 sind die Heeresangehörigen beider Kategorien
den sonstigen Bundesangestellten im wesentlichen angeglichen.
 Die Personalvertretung der Heeresangehörigen
 hat durch die unter der Ministerschaft
Vaugoins verabschiedete Wehrgesetznovelle vom
Jahre 1023 einen genau umschriebenen Wirkungs-Kreis
 erhalten. Sie besteht aus Vertrauensmännern
bei den einzelnen Formationen und dem Heerespersonalausschuß
 beim Bundesministerium für Heereswesen.

In dienstrechtlicher Beziehung ist das Dienstverhältnis
 der Soldaten dadurch gekennzeichnet, daß
ihnen unvergleichlich mehr Pflichten als den Zivilbundesbeamten
 obliegen und daß die Nichteinhaltung
aller dieser „besonderen Militärdienst- und Standespflichten“
 — wie der Gehorsam, die Treue, die Wachsamkeit,
 die Tapferkeit, die Beobachtung der Zucht und
Ordnung — unter strafgerichtliche Sanktion gestellt ist.
Geringere Verfehlungen unterliegen disziplinärer Ahndung.
 Die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Standeslelikte,
 die zum größten Teil den einschlägigen Beztimmungen
 des Militärstrafgesetzbuches vom Jahre 1855
antnommen sind, wurden in einem „Anhang“ zum allgemeinen
 Strafgesetz zusammengefaßt. Da durch die
3Zundesverfassung die Militärgerichtsbarkeit — außer in
Kriegszeiten — abgeschafft ist, kommt im Frieden die
Aburteilung der militärischen Standesdelikte den bürgerlichen
 Strafgerichten zu. Wenn es sich um Übertretungstatbestände
 handelt, kann mit gewissen KEinschränkungen,
 solange der Täter _Heeresangehöriger
 des Präsenzdienstes ist, die Ahndung statt im
zerichtlichen auch bloß im disziplinären Weg er-‘olgen.

Das Disziplinarverfahren ist nach denselben
Grundsätzen wie jenes gegen die pragmatisch angestell-'en
 Bundesbeamten eingerichtet, soweit nicht die besonderen
 militärdienstlichen Verhältnisse Abweichungen
erheischten. Die Strafmittel sind einerseits Ordnungsstrafen,
 die von den militärischen Vorgesetzten verhängt
 werden können und in einfachen Verweisen und
Geldbußen bestehen, andererseits Disziplinarstrafen,
auf die wegen schwererer disziplinärer Verfehlungen
nur von Disziplinarkommissionen erkannt werden kann.
Abgesehen von dem strengen Verweis, dem Strafdienst
und der Ausgangsbeschränkung, sowie der strafweisen

“ntlassung aus dem Bundesheer, welch letztere in Form
ler Androhung der Entlassung auch nur bedingt über
den Straffälligen verhängt werden kann, wirken sich
zämtliche übrigen Disziplinarstrafen nur in gebührenrechtlicher
 Hinsicht durch Minderung des Diensteinkommens
 oder Sperre der Vorrücung in höhere Bezüge
aus. Die zur Verhängung dieser Disziplinarstrafen beufenen
 Disziplinarkommissionen sind derari
;jusammengesetzt, daß als Beisitzer Heeresangehörige
aus den Reihen der bei der betreffenden Disziplinarkommission
 disziplinarzuständigen Formationen durch
las Los berufen werden. Den Vorsitz führt in erster
Instanz ein von den militärischen Dienststellen ernanner
 Offizier, bei den Disziplinaroberkommissionen
än Richter. Die Selbständigkeit und Unabhängigkei
ler Disziplinarkommissionen findet darin ihren Ausdruck
laß ihre Entscheidungen weder einer Bestätigung durch
len Heeresminister oder ihm nachgeordnete Diensttellen
 unterliegen, noch durch eine Verwaltungsverügung
 aufgehoben oder abgeändert werden können
Joch ist der Bundesminister für Heereswesen berechigt,
 durch Einleitung des außerordentlichen Überprüfungs-‚erfahrens
 vor der Obersten Disziplinarkommis-;ion
 — einem nur aus Berufsrichtern zusammengesetz-‚en
 Kollegium — unterlaufene Gesetzesverletzungen feststellen
 zu lassen, wobei dem Spruch der Obersten
Disziplinarkommission abändernde Kraft nur danr
nnewohnt, wenn er dem Beschuldigten zum Vorteil ge
reicht.
Was die außerdienstliche Stellung des Heeresangeıörigen
 anlangt, so kommen ihm die staatsbürgerichen
 Rechte und Pflichten grundsätzlich im
jelben Umfang zu wie den anderen Bundesbürgern
Gewisse Finschränkungen ergeben sich bei der Ausübung
 einzelner Grund- und Freiheitsrechte für ihn aus
dem Umstand, daß er durch Gesetz an besondere
nilitärische Dienst- und Standespflichten gebunden ist
?7ine Reihe von Erlässen, die alle vom Heeresministe1
Vaugoin ausgegeben worden sind, regeln Art und Um-{ang
 dieser Beschränkungen.
Die privatrechtliche Rechts- und Handungsfähigkeit
 des Soldaten ist nur insoferne einzeengt,
 als das Wehrgesetz den präsenzdienstpflichtigen
Wehrmännern und den zeitverpflichteten Unteroffizieren
lie Verehelichung ohne besondere Bewilligung des
3Zundesministers für Heereswesen untersagt. Sämtliche
rüher bestandenen vermögensrechtlichen Beschränkun
gen der Militärpersonen sind aufgehoben.
Das Militär-Bau- und Unterkunftswesen.
Die Aufgaben des Baudienstes seit dem Umsturz
varen außergewöhnlich umfangreich und schwierig
5alt es doch, die schon während der Kriegszeit infolge
Vlangel an Arbeitskräften und Material baulich verıachlässigten,
 durch die immer wieder wechselnden Be:
ıützer überaus beanspruchten militärischen Unterkünfte,
 die dann in der Zeit des Umsturzes durch
Mutwillen und Unverständnis mitunter der Zerstörung
mheimfielen, mit geringen Mitteln wieder in brauchıaren
 Zustand zu versetzen und den gegenübel
ler Vorkriegszeit weit höher gestellten Anforderungen
nes Berufsheeres anzupassen. Die wesentlich längert

„A
        <pb n="87" />
        Dienstzeit und die bedeutend erhöhten Erfordernisse
für die militärische, geistige und körperliche Aus-’ildung
 des Bundesheeres bedingten neben der
Instandsetzung der militärischen Gebäude auch deren
vielfache Umgestaltung und gänzlich geänderte Austattung.,

Die Durchführung dieser Aufgaben erschien um so
Schwerer, als “gerade nach dem Umsturz die am besten
erhaltenen und neueren Kasernen nichtmilitärischen
Zwecken zugeführt wurden. Durch unverdrossene und
Tastlose Arbeit aller Organe des Baudienstes und durch
Mithilfe der die Gebäude benützenden Truppen und
Anstalten ist es gelungen, die Militärgebäude in den
Segenwärtigen Zustand zu setzen und die Unterkünfte
zw behaglichen Wohnstätten für unsere Soldaten
 umzugestalten.
Der allgemein herrschende hartnäckige Wohnungsängel
 bedingte auch Vorsorgen zur Unterbringung
Vohnungsbedürfliger Familien von Angehörigen des
Bundesheeres und der Bundesheeresverwaltung durch
Selbsthilfe im eigenen Wirkungskreis. Durch Aus-"ützung
 aller nur irgendwie benützbaren Räume in den
Militärgebäuden ist es der Heeresverwaltung gelungen,
Seit dem Jahr 1919 nahezu 2000 Wohnungen in
diesen Objekten zur Verfügung zu stellen. Die Leitung
des Bauwesens liegt in den Händen des Chefs des
Heereshauwesens.

Das Intendanzwesen.
En den Übergang‘ von der allgemeinen Wehr-Wire
 „ul das neue Wehrsystem mußte der gesamte
schaft]; aftsapparat neu organisiert und alle militärwirt-Zunä
 Ken Dienstvorschriften umgearbeitet werden,
dien. st wurde die Leitung des Wirtschaftsder
 En neu geordnet. An der Spitze steht derzeit
Heer eeresintendanzchef. Im Bundesministerium ; für
irischen hearbeitet die 7. Abteilung die militär-Wirte
 lichen. Angelegenheiten, Jede Brigade hat eine
in Br haftsabteilung und eine Brigadeverpflegsanstalt,
heer den am Gebirge besteht für das ganze Bundesten
 der Heeresbekleidungsanstalt. Die Verpflegsanstal-Pflegsan
 L, 2. und 3. Brigade sind in der „Zentralver-Sing
 anstalt Wien“ zusammengezogen. Bei den Truppen
Schaft n von der Regiments- zur Bataillonswirt-Verka
 Über, Das Bestreben der Heeresverwaltung, die
Stellung 1 3 ung der Soldaten durch sorgfältige Herdas
 Dr der Speisen immer mehr zu verbessern, hatte
Vagosp Febnis, daß nunmehr der Nährwert der
Die B et 3000 Kalorien (4500 Nem) erreicht hat.
lagen e leidung und Ausrüstung des | Heeres
Minder ürsprünglich sehr im argen. Heute sind die
guten Sn Kriegssorten durch schmucke, aus
Setzt Den erzeugte und angepaßte Uniformen erie
 der 3 le Heereshbekleidungsanstalt in Brunn ist in
Worde eziehung zu einer Musteranstalt ihrer Art gen.


Mi Das Sanitätswesen.
Ana ” Umsturz gingen die wertvollen Militärheil-Täume
 N für das Bundesheer verloren, die Sanitäts-Zögen
 de den Kasernen wurden ihrem Zweck ent-Hand
 q as kostbare Sanitätsmaterial verschleppt. In der
er tüchtigen Militärärzte — an der Spitze der

TJeeres-Sanitätschef — erholte sich auch das Sanitätsvesen
 wieder. In den Kasernen wurden Abteilungen für
„eichtkranke eingerichtet und mit der Zeit modern ausyestattet.
 In den Brigadebereichen entstanden mit allen
Wlitteln für die Spitalsbehandlung ausgestattete Brigade-‚anitätsanstalten,
 in Wien wurde das Zentral-Fachambuatoritum
 errichtet. Wien und Graz erhielten zahnärztiche
 Ambulatorien. Der Heeresverwaltung stehen weiter
las vom Minister Vaugoin geschaffene Erholungsheim
n Trofaiach und eine Anzahl Betten in den Heilstätten
?nzenbach bei Graz, in Baden bei Wien und im Wiener
Rainer-Spital zur Verfügung. In den Unterkünften herrscht
vieder Reinlichkeit und Ordnung. Speiseräume, Badeınlagen,
 Wasserklosetts, Desinfektionsapparate und
ınderes mehr dienen der Verhinderung der Krankheitsibertragung.
 Bessere Verköstigung, ärztliche Übervachung
 des Sportbetriebes und ärztlicher Unterricht der
Aannschaft haben dazu beigetragen, daß die Krankıeitskurve
 im Bundesheer im steten Sinken
jegriffen ist. Der Rückgang des Alkoholismus hat auch
Jisziplinarwidrigkeiten aus Trunkenheit auf ein Mindestnaß
 beschränkt.

Das Pferdewesen.
Die territoriale Verkleinerung Österreichs nach dem
Weltkrieg beraubte die Armee ihrer wichtigsten Pferdebeschaffungsquellen.
 Die erste Ausrüstung des Bundes-16eres
 mit Pferden erfolgte noch aus den mit der
Tüheren Armee nach Österreich gelangten Beständen.
Diese waren durchwegs ältere, überarbeitete und unterırnährte,
 vielfach mit im Krieg erworbenen Schäden beıaftete
 Pferde. Die damals herrschende Wirtschaftsnot
ırlaubte nicht, jüngere und vollkommen taugliche Pferde für
las Bundesheer anzukaufen. Erst gelegentlich der
Zurgenlandbesetzung konnte der Pferdebestand des
Bundesheeres ein wenig aufgebessert werden. Mit Ge-‚undung
 der volkswirtschaftlichen Lage durfte langsam
ın die für die Ausbildung der Truppe mittlerweile drinzend
 notwendig gewordene Verbesserung und Erhöhung
ler Pferdebestände geschritten werden.
Die Pferdeergänzung wurde dem neuen Staatsgebiet ansepaßt.
 Sie erfolgt durch den Heeres-Remontierungsnspektor
 fast ausschließlich durch Ankauf bei heimischen
Züchtern. Durch diesen Ankauf beim Züchter wurde die
Warmblutzucht Österreichs wirksam belebt und die Zucht
les Haflingerpferdes in die Wege geleitet. Die Heeresverwaltung
 selbst hat die Züchtung von Militärpferden im
&amp;lt;önigshofer Fohlenhof mit Erfolg in Angriff geı10mmen.
 Die Ausstattung des Bundesheeres mit Reit-,
Zug- und Tragpferden ist im Wesen durgeführt. Reitpferde,
 Gespanne und Tragtiere sind bei allen Truppen
vieder in gutem Zustand, nur ihre Anzahl bleibt noch
inter dem Frfordernis zurück. Der Volkswirtschaft
werden durch die in Privatbenützung gelangenden
Urlauberpferde jährlich wertvolle und lebhaft gesuchte
ınimalische Arbeitskräfte zugeführt.

Das Zeugswesen des Bundesheeres.
Von den zu Kriegsende auf neuösterreichischem Boden
‚orhandenen Vorräten zur Erzeugung von Kriegsgerät
vurde dem Bundesheer zur Zeit seiner Aufstellung ein
{ualitativ und quantitativ unzureichender Teil zuge-'prochen.
 Der Staatsvertrag bestimmt, daß für die Er-
        <pb n="88" />
        ‚eugung der Waffen, der Munition und des sonstigen
Kriegsgerätes cine einzige Staatsfahrik zu sorgen
nabe. Diese Staatsfahbrik wurde geschaffen und hat ihren
Betrieb in allen Teilen aufgenommen. Die Geschütz- und
Gewehrsektion wurde auf der Simmeringer Heide ersichtet
 und mit größtenteils neubeschafften Maschinen
ausgestattet. Die Kleingewehrmunitions- und Artillerie-.nunitionssektion
 wurden bei der Patronenfabrik A. G.
n Lichtenwörth und bei der Fnzesfelder Metallwerke A. GC.
antergebracht; sie versorgen das Bundesheer mit Muni-:jon.
 Die Pulver- und Sprengstoffsektion befindet sich in
dlumau, wo auch eine Anlage für Kriegssprengstoffe
geschaffen wurde. Hier werden fast alle für die Heeresverwaltung
 und für das Schieß- und Sprengmittelmonopol
arforderlichen Pulversorten und Bergwerkssprengstoffe
arzeugt, Das Schieß- und Sprengmittelmonopol entstand
aus dem früheren Pulvermonopol.
Da die Heeresverwaltung das Wiener Arsenal räumen
mußte, war sie gezwungen, unter bedeutendem Geldaufwand
 eine Reihe von Magazinsobjekten in der Kaiserebersdorfer
 Artilleriekaserne neu einzurichten, um hier
das Waffen- und Zeugshauptdepot unterzubringen.

An besonderen technischen Zeugsanstalten gelangten
zur Errichtung: Die Kraft- und Radfahrzeugsanstalt
 in Wien im Jahr 1920. Die Technische
Zeugsanstalt in Klosterneuburg ging aus dem
ıralten Pionier-Zeugsdepot hervor, das wicder der 1763
zegründeten Donau-Kriegsschiffswerfte entstammt. Sic
arzeugt das Kriegshrückengerät und umfaßt auch eine
Abteilung für elektrotechnische Arbeiten. Als besondere
kriegstechnische Schenswürdigkeit wurde mit Heran-‚iehung
 vorhandener Modellsammlungen 1927 das Pioniermuseum
 errichtet. Die Technische Zeugsanstalt
in Krems an der Donau dient der Firgänzung und
Erhaltung des schweren Brückengerätes. Ihre Werft
arzeugt seit dem Jahr 1926 auch Brückenschiffe umd
Motorboote. Die Technische Zeugsanstalt in
Korneuburg befaßt sich mit der Frzeugung und Instandhaltung
 von Fisenbahnkriegsbrücken, Roll- und
Seilbahnen. Die Telegraphenzeugsanstalt in
Wien dient dem Bedarf des Bundesherres an Telegraphen-,
 Telephon- und Funkgeräte.
Außer diesen Heeres-Zeugsanstalten gibt es noch hei
Allen Truppenneueingerichtete Truppenwerkstätten,
die kleinere Instandhaltungsarbeiten und einfachere
Neuerzeugungen in rascher und wirtschaftlicher Weise
„ei der Truppe selbst durchführen. An diesen Arbeitsstellen
 werden auch zahlreiche Truppenhandwerker, die
/ür Instandhaltung der Truppenausrüstung unentbehrlich
;ind, herangebildet. Der Frprobung neuen oder verbesserten
 Heeresgerätes dienen die Schießversuchskommission,
 die Telegraphenversuchskommission und die
Pionierlehr- und Versuchsabteilung. Die Schießversuchskommission
 auf dem Steinfeld hei Wiener-Neustadt
 entstand unter Ausnützung bereits vorhandener
Anlagen. Die technische Finrichtung des Schießplatzes
wurde modernisiert. Die Kommission führt insbesondere
Schießversuche durch und überprüft die Munition. Die
Telegraphenversuchskommission und die
Pionierlehr- und Versuchsabteilung sind mit
der wissenschaftlich-praktischen Weiterentwicklung des

Yonier- und Verbindumngsgerätes betraut. Sie wurden
zänzlich neu errichtet. Die Neuordnung des gesamten
Zeugswesens im Bundesheer, die viele Jahre rastloseı
\rbeit erforderte, ist im Wesen abgeschlossen. Sie führte
zu dem Krgebnis, daß die von der Volkswehr übernomnenen,
 sehr verwahrlosten Kriegsgeräte und Zeugsınstalten
 wieder in feldbrauchharem Zustande und voll
eistungsfähig sind.

Soldatenversorgung,
Die Versorgung der Soldaten des Bundesheeres ist eine
‚erschiedene; je nachdem sie pragmatisch angestelli
der auf Zeit verpflichtet sind. Die Offiziere und die
lauernd verpflichteten Unterofliziere (Berufsunterffiziere)
 haben einen Anspruch auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse
 wie die übrigen Bundesangestellten.
Für die ausgedienten zeitverpflichteten Soldaten
yestehen drei Versorgungsarten, und zwar: die Abertigung,
 die Vorbereitung für das spätere
‚ürgerliche Leben und die Anstellung in öffentlichen
Diensten. Beim Ausscheiden aus dem Präsenzdienst
;rhält der Soldat eine Abfertigung, deren Ausmaß
‚on der Dauer der Dienstzeit und der Charge abhängt.
sie erhöht sich nach der Heeresgebührengesetznovelle
‚om Jahre 1923 für Soldaten, die im Dienst eine Beichädigung
 erlitten haben. Bei strafweiser Entlassung
Jurch gerichtliches Urteil oder im Disziplinarweg steht
ccin Anspruch auf Abfertigung zu. Die Abfertigungen
»ewegen sich je nach der Charge bei einer Dienstzeit
 von sechs Präsenzdienstjahren zwischen S 100.-as
 1300.—.
Die Vorbereitung der Soldaten für ihr späeres
 bürgerliches Leben hat schon das Wehrzesetz
 vorgesehen. Sie umfaßt die Ausbildung für Berufe
les bürgerlichen Erwerbslebens. Die gewerbliche
Ausbildung soll den Soldaten zum Antritt eines Gewer-‚es
 befähigen, für das die Fırbringung des Befähigungsıachweises
 vorgeschrieben ist. Die landwirtschaftiche
 Ausbildung will die Befähigung zur selbständigen
"ührung eines Bauerngutes vermitteln. Die Vorbereitung
‘ür das spätere bürgerliche Leben findet in der Lehrwerkstätte
 in Wien, in der Heeresökonomiece
Königshof, in der Schloßhofer Gärtnerei und
n den Betrieben des Heeres statt. Zu diesen Aus-»ildungsstätten
 kommen noch Schulen, Kurse und Pri-‚atbetriebe.
 Die Vorbereitung der Soldaten für ihr späreres
 hürgerliches Leben wird zumeist in den zwei letz-‚en
 Präsenzdienstjahren absolviert. Bisher standen jährlich
 im Durchschnitt rund 2000 Soldaten in diese:
Vorbereitung.
Die erstrebenswerteste Versorgungsart ist jedoch die
\nstellung ausgedienter Soldaten im öffentichen
 Dienst, weil ihnen hiedurch eine dauernde
„ebensversorgung mit Anspruch auf Ruhe- und Versorzungsgenüsse
 vermittelt wird. Im Jahr 1926 hat der Hee-'‚esminister
 im Nationalrat eine Regierungsvorlage eingeracht,
 welche alle Arten der Soldatenversorgung regeln
;ollte. Da dieser Gesetzentwurf parlamentarischen Schwie-‚igkeiten
 begegnete, wurden im Juli 1927 durch Minister-‚atsbeschluß
 „Richtlinien für die Anstellung ausgedienter
soldaten im öffentlichen Dienst“ ausgegeben. Dem ver-;tändnisvollen
 Entgegenkommen der zivilen Stellen ist
        <pb n="89" />
        ©S zu danken, daß cine beträchtliche Anzahl von
Dienstposten an ausgediente Soldaten verliehen
wurde. In der Zeit vom I Juli 10927 bis zum 30. Juni
1928 wurden 1400 Dienstposten zur Verfügung gestellt
— abgesehen von den 150 Unteroffiziersposten, die zu
einer Dauerverpflichtung führen. Der Irfolg des ersten
Jahres läßt hoffen, daß die Anstellung in öffentlichen
Diensten schließlich zur Hauptversorgungsart der ausgedienten
 Soldaten werden wird.

Verwendung des Bundesheeres.
Noch in Aufstellung begriffen, mußte das Bundesheer
schon zu ernster Tätigkeit herangezogen werden. Im
Staatsvertrag von St. Germain war das Burgenland Österreich
 zugesprochen worden. Nach dem von den alliier-(en
 Mächten ausgearbeiteten Programm sollte am
28. August 1921 das Bu rgenland ohne Mitwirkung
des Bundesheeres in Verwaltung genommen werden.
Diese Absicht kam zunächst nicht zur Durchführung,
da im Burgenland. irreguläre Formationen eine rege
Vätigkeit entfalteten und auch in niederösterreichisches
Gebiet einfielen. Das Bundesheer mußte deshalb in aller
Eile entlang der niederösterreichischen und steirischen
Grenze den Grenzschutz einrichten. Stellenweise,
besonders bei Kirchschlag, kam es zu Gefechten, die
nit blutigen Verlusten verbunden waren. Erst am If. November
 notifizierte die in Ödenburg tagende Generalskommission
 der Fntente Österreich die von Ungarn
Nunmehr durchgeführte Räumung des Burgenlandes.
Die aufgebotenen Truppen des Bundesheeres hesetzten
hierauf in zwei Itappen das Burgenland, und zwar den
"ördlichen Teil bis zum 17. November und den südlichen
. bis zum 28. November 1921. Ende Februar 1922
AOnnte die Besetzung und Übernahme des Landes als
Nofeschlossen bezeichnet werden. So hat gleich die erste
Hoc riegszeit deutlich die Unentbehrlichkeit eines
“eres allen vor Augen geführt. Die folgenden Jahre
die trichen diese Unenthehrlichkeit noch mehr, so ofl
Truppen zur Aufrechterhaltung der Ord-Kief
 im Innern oder zur Hilfeleistung bei
mußten ntarkatastro p hen herangezogen werden
Bundest Immer und überall waren Abteilungen des
H Sheeres hilfsbereit und rasch zur Stelle, wenn
na Unwetter, „Stürme, Lawinen, Schneeverwe-Fissiöß
 sch Brände, Vermurungen, Windbrüche,
fälle und m verwehungen, Erdbeben, Fisenbahnunglücks-Suchten
 0 Katastrophen die Bevölkerung heim:
der Tran e Bundesländer nahmen wiederholt die Hilfe
232.520 open in Anspruch, ‚die im Jahr 1926 bis auf
das For } eitsstunden anstieg. Sogar das Ausland —
leistung a se nam Liechtenstein - nahm die Hilfe-Rheinda
 mprer 1 ruppen in Anspruch, als ein mächtiger
Das en uch große 1 eile dieses Landes verwüstete
Aützige A lesheer hat aber auch viele gemein-Weg-,
 ride, beiten durchgeführt. Zahlreiche Straßen-Sind
 die bl ar und ‚Bahnbauten in allen Bundesländern
in Pride eibenden Zeugen dafür, daß die Armen auch
deren Arber Wohle aller am Werk ist. Von hesondie
 | SERIE. wären hier unter anderen zu erwähnen
Nix und Glehung der Dachs tein höhlen, der
Höhle und srecIhöhle bei l’rankenfels, der Mariazeller
der Allander Tropfsteinhöhle, die Sprengırbeiten

 beim Grazer Schloßsteigbau und beim Bau
les Kraftwerkes Partenstein, die Fernsprechleitung auf
lem Patscherkofel, die Aufforstungen auf dem
steinfeld, die Spannung des Seiles der Rollfähre bei
spitz, die Arbeiten in den Siedlungen im Ranzenbachzraben
 und in der Lobau. Bei allen großen sportlichen
Veranstaltungen, wie Kraftwagenrennen, Reiterfesten
oder Regatten sind stets Abteilungen des Bundesheeres
m Verbindungs-, Ordnungs- und Sicherheitsdienst tätig.
Auch zur Aufrechterhaltung der Ordnung
ındSicherheitimlInnern warden Teile des Bundes-1eeres
 schon zu wiederholten Malen in Anspruch ge-1ommen.
 Stets entledigten sich die Truppen durch
anergisches, korrektes und taktvolles Auftreten ihrer
ıeiklen Aufträge und erwarben sich dadurch Achtung
ınd Vertrauen bei der ganzen Bevölkerung. Besonders in
len Julitagen 1927 war es das Bundesheer, das durch seine
schnelle und klaglose Bereitstellung und durch sein späercs
 Lingreifen ein Wiederaufflammen der Unruhen
‚erhinderte. Mit dem Frscheinen der ersten Soldaten
var die Ruhe hergestellt, die Bevölkerung wußte wieder,
laß die Regierung die Lage vollkommen beherrsche und
m Bundesheer eine verläßliche Stütze gegen Umsturz
»esitze. Wer noch an der unbedingten Verwendbarkeit
les Bundesheeres im außerordentlichen Sicherheitsdien-;te
 bisher gezweifelt hatte, den hbelehrten die Julitage
zines besseren. So tief betrüblich die Unruhen des 15.
'uli 1927 waren, so wertvoll war die durch sie dokumenjerte
 Tüchtigkeit und Verläßlichkeit des Bundesheeres,
lie in den kritischen Oktobertagen 1928 in Wiener-Neu-;tadt
 neuerlich klar zu Tage traten.
Überlieferungspflege im Bundesheer.
So bedeutend die Erfolge auf dem Gebiet der Orgaısation,
 Unterbringung, Versorgung und Ausbildung des
zundesheeres auch sein mögen, sie wären unvollständig,
wenn dabei nicht auch dafür gesorgt wäre, daß ein
zuter Geist in diesem Heer herrsche. Der Geist schöpft
‚eine Kraft zum größten. Teil aus der Krinnerung an
die Vergangenheit, an die leuchtenden Beispiele der
aroßtaten des Volkes auf allen Gebieten aus der Überjeferungspflege.
 Gerade in Österreich sind die Quellen
ler Überlieferung besonders ergiebig. In vielen Jahrıunderten
 der Vergangenheit haben österreichische
Truppen bei den meisten großen Waffengängen der
suropäischen Geschichte entscheidend mitgefochten,
1aben sich die österreichischen Regimenter stets vorildlich
 tapfer und hingebungsvoll‘ geschlagen. Kein
euchtenderes Vorbild für restlose Hingabe an sem
Yolk könnte der Österreicher aller Berufe, vor allem
ıber der Soldat finden, als die ruhmreiche alte Armee.
\us diesem Grund wurde vom derzeitigen Heeresminister
‚erfügt, daß die Truppen die Überlieferungen der alten
tegimenter gleichen Ergänzungsbereiches zu übernehmen
ınd weiterzupflegen haben. Die Namen und Nummern, die
ılten Märsche, die Truppengedenktage von früher —
;je leben nunmehr im Bundesheer fort, Regimentszeschichten
 und Regimentsmuseen halten die Krinnerunzen
 an die Heldentaten des österreichischen Volkes
est. Vor den Heldendenkmälern der Gefallenen aus
lem Wetkrieg haben die Truppen die Fhrenbezeigung
zu leisten, und wenn ein erfolgreicher Heerführer unse-‚cr
 Heimat, ein Theresienritter oder ein Besitzer der
        <pb n="90" />
        Goldenen Tapferkeitsmedaille zu Grabe getragen wird,
begleitet ihn ein Ehrenkondukt des Bundesheeres.
Wertvolle Hilfe bei Pflege der Überlieferung im Bundesheere
 leistet das österreichische Heeresmuseum,
eine der bekanntesten Sammlungen ihrer Art. Nach dem
Zusammenbruch drohte ihm völlige Vernichtung. Kaum
war diese Gefahr abgewehrt, als die‘ Ententestaaten
große Bestände des Museums beschlagnahmen wollten,
Auch die Nachfolgestaaten stellten weitgehende Forderungen.
 Vieles mußte dem Auslande überlassen werden,
doch die Erhaltung des wertvollen Instituts als solches
war trotz aller Schwierigkeiten gelungen; heute ist es
wieder in erfreulichem Aufstieg begriffen. Der Wechsel
im Personal, die Raumfrage und der Geldmangel, die
Verhandlungen mit dem Ausland und der Kampf daheim
am den Bestand ließen zuerst keine museale Aufbauarbeit
 zu. Erst schrittweise gelang es, sich der Neuordaung
 des Museums, der Sichtung der Kriegssammlungen
ınd des sonstigen zugeströmten Materiales, dann der
Erweiterung der Sammlungen zu widmen. Langsam
konnte das Museum wieder seine wertvolle Mitarbeit
in den Dienst der Allgemeinheit stellen. Die Einrichtung
der Truppenmuseen und der Schmuck der Kasernen
mit historischen Bildern, die Herstellung der neuen
Regimentsfahnen, die Beratung bei Errichtung der Kriegerdenkmäler,
 die Mitwirkung bei historischen Feiern und
anderes mehr müssen dem Heeresmuseum als Anteil am
zeistigen Wiederaufbau unseres Volkes angerechnet
werden. Die Wiedereröffnung des bisher um die Kriegsbildergalerie
 hbereicherten Museums hatte besten
Arfolg — ein Beweis, daß die Bevölkerung ihren Sinn
für Erinnerungen an die Heldentaten des österreichischen
Volkes bewahrt hat. Die Rettung des Heeresmuseums
aus dem Zusammenbruch und sein Wiederaufbau ist
zweifellos ein großes Werk, an dem Staat, Heer, Volk
and Wissenschaft gleichermaßen interessiert sind,

Das österreichische Kriegsarchiv.
Ähnlich wie dem Heeresmuseum erging es in den
Zeiten des Umsturzes einem zweiten österreichischen
wissenschaftlichen Institut von Weltruf: dem Kriegsarchiv.
 Auch diesem drohte lange ein ungewisses Schick-;al,
 das sich erst 1020 mit der endgültigen Austrifizierung
 und Unterstellung unter das Bundeskanzleramt
klärte. Damit war das Kriegsarchiv Österreichisch geblieben.
 Das Jahr 1018 ließ dem Archiv ungeheuere

Aktenmengen von den Feldarmeen und aus den Hinterandsbereichen
 zuströmen, eine Menge, die den bisıerigen
 Bestand des Archivs weit überschritt. Alle der
\uflösung zugeführten militärischen Kommandos, Schulen
3Zehörden und sonstigen Stellen übergaben ihr Aktennaterial
 dem Kriegsarchiv. Schlichtung und Sichtung
lieses Materials nahm alle verfügbaren Kräfte in Anpruch.
 Große Bestände des Archivs mußten gleichzeitig
len Nachfolgestaaten ausgefolgt werden. Ein größerer
3rand im Archivgebäude beschäftigte mit den nacholgenden
 Sichtungsarbeiten ein eigenes Personal für
ange Zeit. Da alle auf die k. u. k. Wehrmacht be-‚üglichen
 Rechtsfragen nur mittels der nunmehr im
Archiv befindlichen Akten zu bearbeiten sind, muß
än bedeutender Teil der Arbeit noch für lange dem
‚aufenden staatlichen Verwaltungsdienst gewidmet werlen.
 Besonders alle personellen Angelegenheiten ehenaliger
 Wehrmachtsangehöriger, ferner alle Abrechaungsangelegenheiten
 mit ehemaligen feindlichen Staaten
‚erlangen die dauernde Mitarbeit des Archivs. Trotzdem
zelang es neben allen diesen Aufgaben, das Archiv
ür die aufzunehmende wissenschaftliche Arbeit neu zu
organisieren.
Das Archiv besteht jetzt aus der Gruppe der Personalakten,
 der Feldakten und der Militärverwaltung, ferner
aus der weltberühmten Bibliothek und der kostbaren
Carten- und Plansammlung. Das neugeschaffene „Kriegsr‚eschichtliche
 Hauptreferat“ befaßt sich bereits mit deı
\uswertung der Bestände für wissenschaftliche Zwecke.
Die publizistische Tätigkeit des Kriegsarchivs konnte
ich bisher infolge der geschilderten Verwendungsaufzaben,
 dann der durch die Archivverträge mit den
jukzessionsstaaten bedingten Erschwernisse der offiziellen
\ktenauswertung und wegen des Mangels an entsprechenden
 Geldmitteln noch nicht äußern. Die vielen bereits
 geleisteten wissenschaftlichen Arbeiten fanden
jedoch in der periodischen in- und ausländischen histo--ischen
 und Militärpresse teilweise Veröffentlichung
\uch ist das Archiv an großen reichsdeutschen, hbritiichen
 und amerikanischen Publikationen beteiligt.
Die Bearbeitung der Teilnahme Österreich-Ungarns
am Weltkriege war schon lange geplant und- ist nunnehr
 in die Wege geleitet. Das österreichische Kriegsarchiv
 wird jene achtunggebietende Stellung in der
internationalen historischen Kriegswissenschaft wieder
erreichen, die es immer hesessen hat.
        <pb n="91" />
        DIE POLIZEILICHE TÄTIGKEIT ZUR AUFRECHTERHALTUNG
DER INNEREN RUHE ;
Von wirkl. Hofrat Dr. Oskar Dreßler.

ke Tinsturztage brachten eine Reihe großer Straßen-Tas
 angen, So demonstrierten am 30. Oktober
den De &amp;lt; von Arbeitern vor dem Wiener Landhause für
8. N reden und Jür die Errichtung der Republik. Am
der Rycmber 1918 nachmittags wurde die Proklamierung
roße SP vor dem Parlamente angesichts einer
Shen auptsächlich aus Arbeitern bestehenden Menmacht
 vorgenommen. Die kommunistische Partei
damalı, iebei, unterstützt von einigen Mitgliedern der
einer Ben „Roten Garde ‚den Versuch, die Ausrufung
Scheie Sozialistischen Republik zu erzwingen. Die Aktion
scher, De In der Folgezeit mußten die von kommunisti-Wirtad
 din unternommenen Versuche, die verzweifelte
Staates. iche Lage des jungen deutschösterreichischen
richte Ss uSzniltzen, um hier eine Räteherrschaft aufzusein
 von der Polizeidirektion immer wieder mit FKinunte
 ne aller Machtmittel abgewehrt werden. Vor allem
ef en Kriegsinvaliden und unter den Arbeitslosen
een e die kommunistische Partei Oesterreichs eine
des K N Opaganda, Auch zahlreiche Heimkehrer, die während
dort Ten in russische Kriegsgefangenschaft geraten und
trafen S bolschewistischen Ideen bekannt geworden waren,
 stere Partei ein. Einen neuen Anstoß erhielt die
März 1 ische kommunistische Bewegung durch die im
Ungar 4 erfolgte Errichtung einer Räteregierung in
dama 4 Die „kommunistische Parteileitung veranstaltete
die Not ast täglich große Versammlungen, in denen auf
ee nn Seit, dem ungarischen Beispiele zu folgen,
Schen eek und die Bewaftnung des deutschösterreichiin
 Osten etariates zur Herbeiführung der Räteherrschafl
ade rei gefordert wurde. All diese Bestrebungen
Verken auch mit Hintansetzung aller im internationalen
von en üblichen und völkerrechtlich gebotenen Regeln
Stisond, ‚von der ungarischen Räteregierung nach Wien
ni Geld en Gesandten in jeder Weise, insbesondere auch
gen do mitreln unterstützt. Die unablässigen Bemühunherbeis
 uf ommunisten in Oesterreich, einen Umsturz
 ajschee ühren, führten schließlich zu einer Reihe von
Polizei ersuchen (17. April, 15. Juni 1919) die von der
Mi unterdrückt wurden.
Auguse m Sturze der ungarischen Räteherrschaft im
erfolgten © und mit der in eben demselhen Monate
bataillon, uflösung des kommunistischen Volkswehrdie
 kom, 41 trat eine Wendung zum Besseren ein und
Umsturz munistischen } ührer mußten ihren Plan, den
ak tionen N Oesterreich durch revolutionäre Massen-In
 der ) "erbeizuführen, wenigstens vorläufig aufgeben.
Ungarn olge brachte der Sturz der Räteherrschaft in
fünktion RS Anzahl der gewesenen ungarischen Räte-Wien
 u a? unter ihnen bekanntlich Bela Kun, nach
und na Oesterreich, das sie im Juli 1920 verließen
Merk der „Ban abreisten. Fin besonderes Augenauch
 die icherheitsbehörde erforderten von Anfang an
„Selhstech nach dem Umsturze allenthalben gegründeten
Fabrik” utzformationen”, vor allem die sogenannten
deren a der Arbeiterwehren. Diese Arbeiterwehren,
Stellten ar Ste Gruppe in Wien die Arsenalarbeiter dar-»
 sind übrigens niemals in Funktion getreten. Im

lTahre 1923 wurden sie nach Ausscheidung radikaler
xommunistischer Flemente schließlich in den Verein
‚Republikanischer Schutzbund” umgewandelt und damit
ıuf eine gesetzliche Basis gestellt. F’erner sind in diesem
Zusammenhange die „Frontkämpfervereinigung” und die
‚on der „Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei”
ıufgestellte Ordnergruppe, die später als „Vaterländicher
 Schutzbund” auf vereinsrechtlicher Basis konstituiert
vurde, zu nennen.
Im Herbst 1921 schuf die damals sprunghaft anwachande
 Teuerung unter der Wiener Arbeiterschaft einen
Zustand großer Erregung, der schließlich am I. Dezember
021 zu einer spontanen Einstellung der Arbeit in den
zroßen Betrieben des XXI. Wiener Gemeindebezirkes
ınd zu schweren Ruhestörungen führte, denen durch
»nergisches Fingreifen der Sicherheitswache ein Ende
»ereitet wurde, ohne daß Opfer an Menschenleben zu
’eklagen waren. Wegen Teilnahme an diesen Exzessen
vurden insgesamt 400 Personen. verhaftet und zirka 150
ler Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Eine Anzahl
‚on Ausländern, die an: den Ausschreitungen teilgeı1ommen
 hatten, wurde aus Oesterreich abgeschafft.
Die wirtschaftliche Notlage, der in der Zeit der Geld-;ntwertung
 in Oesterreich breite Schichten der Bevölkeung
 ausgesetzt waren, hatte auch in den folgenden
ahren mehrfach Demonstrationen der von der herrschenlen
 Teuerung am empfindlichsten Betroffenen zur Folge.
In die immer heftiger werdenden politischen Kämpfe um
las Genfer Sanierungsprogramm und die weitere politische
Gestaltung griffen schließlich die schon an früherer
stelle erwähnten verschiedenen Selbstschutzorganisationen
n einer Weise ein, daß daraus die schwersten Konflikte
ınd in der Folge die bekannten Ereignisse des 15. und
6. Juli 1927 entstanden.
Aber diesen düsteren Julitagen folgten ein Jahr später
n der Zeit vom I9. bis zum 22. Juli 1928 die helleren
les 10. Deutschen Sängerbundesfestes. Dieses Fest, zu
lem sich etwa 120.000 Sänger aus Deutschland, Oesterreich
 und den übrigen europäischen Staaten, aber auch
ıus Amerika und Afrika und ungefähr ebenso viele
ındere Gäste aus dem In- und Auslande einfanden, hatte
einen Höhepunkt in dem am 22. Juli abgehaltenen, mit
ner Schuberthuldigung verbundenen Festzug, der von
O Uhr vormittags bis 8 Uhr abends währte. Die Polizeilirektion
 hat aus Anlaß des Sängerbundesfestes und
nsbesondere des dessen Höhepunkt bildenden Festzuges
ımfangreiche Vorkehrungen getroffen, die, wie von den
naßgebenden Regierungsstellen, dem Ausschusse des
"estkomitees und den Teilnehmern wiederholt und
ffentlich anerkannt wurde, zum nicht geringen Teile
lazu beigetragen haben, daß diese imposante, von fast
200.000 Personen veranstaltete Kundgebung ohne jeden
Zwischenfall verlief.
Aber nicht nur in Wien, sondern auch in den Ländern
&amp;lt;am es in den ersten Jahren der Republik immer
wieder zu schweren krisenhaften Erscheinungen. Die
Ärschütterung, die der Staat durch den verloren geganzenen
 Krieg und. durch den Sturz einer jahrhunderte-
        <pb n="92" />
        alten Dynastie erlitten hatte, war zu gewaltig gewesen.
Es schienen sich alle Bande der Ordnung lösen zu
wollen. Was ein großer Teil des Volkes unter Freiheit
verstand, das war völlige Hemmungslosigkeit von allen
gesetzlichen Schranken, die man kurzweg Fesseln nannte.
Während es aber in Wien der Polizeidirektion gelang,
nn straffer, einheitlicher und zielbewußter Zusammentassung
 aller Kräfte des polizeilichen Apparates die
lemente der Zerstörung niederzuwerfen und in den
schicksalsschweren Tagen des Jahres 1919 den endgültigen
Sieg zu erringen, wogte in den Ländern der Kampf
zwischen Ordnung und Zügellosigkeit länger. ' Fs fehlte
eben eine einheitliche Polizeigewalt. Die Mängel einer
Dezentralisation des Sicherheitscdienstes traten damals
überzeugend klar zu Tage. ;
Der Sicherheitsdienst hätte aber in den schweren
Zeiten, die hinter ihm liegen, die an ihn gestellten Aufzaben
 nicht so erfolgreich versehen können, wenn nicht
seine Organisation die verläßliche Grundlage zur
Antfaltung seiner Kräfte geboten hätte. Auch auf dem
Gebiete der Organisation ist die österreichische Polizei
und namentlich die Polizeidirektion in Wien während
des Bestandes der Republik wesentlich fortgeschritten
und diese Fortschritte sind um so höher zu werten, als
sie unter den schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen,
die den Staat zur größten Sparsamkeit zwangen, verwirklicht
 wurden. ;
Das Bestreben nach Ausgestaltung der polizeilichen
“inrichtungen richtete sich insbesondere auf eine zeitzemäße
 Entwicklung der Kriminalpolizei. Allerdings
wird eine erfolgreiche Bekämpfung des Verbrechertums
vor allem vorbeugende Maßnahmen der Polizei zur
Voraussetzung haben. Gerade die Vortrefflichkeit dieser
vorbeugenden Maßnahmen ist der Prüfstein einer richtigen
 Organisation der Polizei. Es wurde daher bei
Ausgestaltung der Organisation der Polizei in der Nachkriegszeit
 ein besonderes Augenmerk auf die Besserung
der Präventivmaßregeln gerichtet. Zunächst trachtete die
Polizeidirektion eine Verstärkung des Sicherheitswacdchekorps
 und des Korps der Kriminalbeamten
 und ‚eine gründliche Ausgestaltung des
polizeilichen Schulwesens zu erwirken. Es wurden
nicht nur Kurse für neu eintretende, sondern auch Fortbildungskurse
 für bereits dienende Beamte geschaffen.
Die weitere Obsorge betraf die entsprechende  Ausrüstung
 der polizeilichen Exekutivorgane (zweckentsprechende
 Bekleidung und Bewaffnung). Den Kriminalbeamten
 wurden all die versthiedenen Hilfsmittel in die
Hand gegeben, die es ermöglichen, Spuren aufzusuchen
und vor Vernichtung zu sichern sowie um Tatbestandsteststellungen
 durchzuführen. Auch Polizeihunde,
and zwar sowohl Begleit- als auch Spurenhunde, erwiesen
 sich zur Unterstützung der polizeilichen Exekutivırgane
 von großem Wert. Mit diesen Tieren, die sich
sowohl als Begleithunde im Rayonsdienste, als auch bei
der Spurensuche namentlich in unverbauten und unbeeuchteten
 Bezirksteilen sowie besonders im Au- und
Waldgebiete bestens bewährten, wurden so gute Erfolge
erzielt, daß man sich veranlaßt sah, den Stand der in
den Zwingern der Polizeidirektion untergebrachten, entsprechend
 dressierten Diensthunde bis Ende 1927 auf 31
zu vermehren. Zugleich standen zu diesem Zeitpunkte

jereits 31 Sicherheitswachebeamte als Hundeführer zur
Verfügung.
Unerläßlich war ferner die Ausgestaltung des eigenen
Felegraphen- und Telephonnetzes, an das alle
»olizeilichen Amtsstellen angeschlossen sind. In dieser
Hinsicht sind für den telegraphischen Verkehr der Polizeilirektion
 eine Kreis-, 5 Radial-, eine Feuerwehr- und
22 Wachzimmerlinien eingerichtet. Der Ausbau und die
nstandhaltung dieser Linien sowie der "Telegraphen-;tationen
 (rund. 250) wird von einer eigenen "Telezraphenbauleitung
 besorgt, die auch einen großen Teil
ler Arbeiten bei Vertigstellung der Telephonzentrale
durchführte. Ferner wurden zur Verbindung der verschiedenen
 Polizeidienststellen in Wien und zur Verbindung
der Polizeidirektion mit auswärtigen Polizeibehörden
Radiostationen errichtet.
Eine weitere Sorge betraf die Ermöglichung einer
‚aschen Beförderung der Sicherheitswacheorgane durch
Zeistellung von Automobilen, Motorrädern und
"ahrrädern. Ueber die Beschaffung dieser Mittel wird
An anderer Stelle eingehend berichtet. Auch die zur Fr-1öhung
 der Schlagfertigkeit der Sicherheitswache ge-‚roffenen
 Maßnahmen werden in einem anderen Zusam:
menhange erörtert. .
Alle diese und andere Maßnahmen müßten aber ein
stückwerk bleiben, wenn nicht für cine planmäßige Zu-;ammenfassung
 aller Kräfte gesorgt ist. Dieser Zen-‘ralisierung
 dienen die einzelnen Dienststellen deı
Dolizeidirektion, und zwar was das so wichtige Zusammenvirken
 zwischen Sicherheitswache- und Kriminalbeamtencorps
 anbelangt, die Bezirkspolizeikommissariate, denen
jowohl die Bezirksabteilungen der Sicherheitswache als
ıuch die Kriminalbeamtenabteilungen untergeordnet sind
Die Einrichtung der Bezirkspolizeikommissariate
st sozusagen eine Österreichische, namentlich Wiener
)pezialität und ihre Beibehaltung ist von größter Wichtigzeit.
 Ueber den Bezirkspolizeikommissariaten steht ci«
&amp;gt;olizeidirektion als Zentralstelle, die den gejamten
 Sicherheitsdienst in der Stadt leitet und übervacht,
 sowie einzelne wichtige Angelegenheiten durdı
sigene Organe besorgt. Die oberste Leitung liegt ir
ler Hand des Präsidenten der Polizeidirektion.
Die Wiener Polizei fand nach dem Kriegsende, «da
nfolge des unheimlichen Anwachsens der Krimi-1alität
 ein neues Problem entstand, gleich die
Selegenheit, eine Feuerprobe zu bestehen. Die Zahl deı
ei den Dienststellen der Wiener Polizeidirektion er-;tatteten
 Anzeigen stieg in den Jahren 1915 bis 1919 be
Einbruchsanzeigen von 979 auf 3639
Diebstahlsanzeigen »„ 1579 „ 6107
Betrugsanzeigen „ 22 5065
Veruntreuungsanzeigen 2 » 304
Raubanzeigen S 102
Nicht bloß die Not war das Motiv der Tat, sondern audı
‚krupellose Gewinnsucht. Es bildeten sich ganze Diebs-»anden,
 vor denen kein Magazin und kein Keller mehr
jicher war. Leider stellten die Jugendlichen ein starke:
&amp;lt;ontingent dieser Verbrecherplatten. Aber nicht nur dic
Sicherheit des Eigentums war schwer bedroht, sondern
3 nahmen audı Gewalttätigkeiten aller Art in bedenk-‘icher
 Weise zu. Die Verbrecher wurden im allgemeinen
immer gewalttätiger und die Morde und räuberischern
        <pb n="93" />
        Veberfälle mehrten sich. Aber auch die Finbrecher arbeiteten
 nicht mehr mit Dietrich und Nachschlüssel, wie vor
dem Kriege, sondern mit einer schon recht. weit vorge-Schrittenen
 Technik. Abhilfe schien hier dringend geboten.
Daher mußte vor allem die präventive und repressive
Vätigkeit der Sicherheitsbehörde verschärft werden. Zu
diesem Zwecke wurde zunächst an eine Vermehrung der
Zahl der für den kriminalpolizeilichhen Erhebungsdienst
 bestimmten Organe geschritten, Dieses Ziel
verfolgte die Umgestaltung des Polizeiüßgenteninstitutes;
 die Zahl der Kriminalbeamten
wurde in den einzelnen Kommissariaten auf 12 bis 20
erhöht.
Hand in Hand damit ging eine sachgemäße Schulung
und Ausbildung der Kriminalbeamten, die diese Organe
Zu gediegenen Mitarbeitern auf dem Gebiete der Kriminalpolizei
 machen sollte. Bei der Umorganisierung des
Dienstes der Kriminalbeamten ging das Streben nun dahin,
 ungeachtet der straffen Disziplin, die in einem poli-Zeilichen
 Kxekutivkörper immerhin herrschen muß, dem
Kriminalbeamten doch eine gewisse Freiheit der Betätigung
 zu ermöglichen. Denn zwischen dem Dienst
der Uniformierten Sicherheitswache, für den im gewissen
Sinne naturgemäß immer das militärische Vorbild maßgebend
 sein wird, und jenem der Kriminalbeamten be-Steht
 — ungeachtet des gemeinsamen obersten Zweckes -
doch ein tiefgehender Unterschied. Es wurden daher die
bei den Bezirkspolizeikommissariaten tätigen Kriminalheamten
 in Gruppen geteilt, die bis zu einem gewissen
Grade selbständig arbeiten und Teile der Amtshandlungen
 der Konzeptsbeamten unter deren Aufsicht durchzuführen
 haben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich deı
Bekämpfung des Berufsverbrechertums, namentlich der
für die Sicherheit des Kigentums gefährlichen Elemente.
Diese Organisation, . die den Kriminalbeamten mehr als
&amp;lt;S vordem der Fall sein konnte, die Leistung wertvoller
Vorarbeiten ermöglichte, hatte eine Vereinfachung des
'nternen Amtsganges der Kommissariate und eine teilweise
 Entlastung der Konzeptsbeamten zur Folge, die
Sich wiederum den für sie bestimmungsgemäß in Betracht
kommenden Geschäften eifriger und erfolgreicher zu-Yenden
 konnten. Die Zentrale für die Bekämpfung des
Berufsverbrechertums blieh aber das Sicherheitsbureau,
 das somit eine der wichtigsten Dienststellen
der Polizeidirektion ist.
Um aber eine möglichst einheitliche Handhabung der
\timinalpolizei zu erzielen und ein zielbewußtes Zu-Oenmenwirken
 aller mit dem Kriminaldienste betrauten
he De der Bezirkspolizeikommissariate zu sichern, ist
Sich jedem Kommissariate ein Konzeptsbeamter m
Bezug Citsreferenten bestellt, dem unter der Leitung es
des sleiters die Sorge für eine planmäßige Deka pP
lie Crufsverbrechertums im Kommissariatsbereiche ob-8
 BE Die hier nur in großen Zügen angedeuteten or-SWiSatorischen
 Reformen hatten erfreulicherweise den
SCWünschten Lrfolg. Ja, es kann ohne Uebertreibung
eng werden, daß dieser Frfolg zum Teile die gehegten
artungen überstieg.
9 Sank die Zahl der angezeigten schweren Finbrüche
won Jahren 1918 his 1922 von 4688 auf 854, der
Würden Diebstähle von 6572 auf 1465. Im Jahre 102
©n 51.871 Diebstahlsanzeigen, 16.006 Betrugs- un

Veruntreuungsanzeigen und 47.121 sonstige Strafanzeigen
arstattet. Im Jahre 1922 waren die bezüglichen Zahlen
#139, 17.409 und 43.104. Es war also auch hier ein
kückgang der Diebstahlsanzeigen festzustellen. Bemer-‚enswert
 ist es ferner, daß im Jahre. 1922 nur mehr
;8 Kasseneinbrecher gegen 109 im Jahre 1921 verhaftet
vurden. Der Grund mag hier auch darin liegen, daß die
Zahl der Kasseneinbrüche zu dieser Zeit wegen des
yinkens unserer Valuta stark zurückging. Vielen Ver-»rechern
 erschien eben die mit Mühen und Gefahren
‚erbundene Verübung von LEigentumsdelikten im Hin-»lick
 auf den geringen Geldwert der Beute nicht genug
ohnend. Ein nicht geringer Einfluß auf die Besserung
ler Verhältnisse war wohl auch der Arbeitslosen-‘ürsorge
 beizumessen. Daß aber auch die Tätigkeit
der Kriminalpolizei günstige Wirkungen äußerte, geht
ıus den statistischen Zahlen mit Deutlichkeit hervor
50 betrug die Zahl der wegen Einbruchsdiebstahles ver-1afteten
 Personen im Jahre 1921.. ... . . 741 und
» » 1922. . . . . 758, hielt
ich somit auf gleicher Höhe, was angesichts der Abı1ahme
 der Fälle ein günstiges Ergebnis der polizeilichen
Vachforschungstätigkeit darstellt. Die Zahl der im Wiener
’olizeirayon im Jahre 1918 wegen schwerer Verbrechen
rstatteten Anzeigen betrug 12.562, im Jahre 1922 jeioch
 3247. Dagegen befanden sich im Jahre -
1918 2.0...) +... 10,566 Personen,
1020 010000000 4 4. 10,050 n und
1921. 00.0. „0. 13.007 ,
m Polizeigefangenenhause in Haft. Die Zahlen der in
len angeführten Jahren im Sicherheitsbureau behandelten
)ersonen wegen schwerer Verbrechen waren: 1812, 4846
ınd 3077; von den Kriminalbeamten der Polizeidirektion
zurden im Jahre 1918 2838, im Jahre 1919 6303 und im
jahre 1921 5762 Personen verhaftet. Aehnlich verhielı
»s sich bei den von der Sicherheitswache vorgenommenen
\rretierungen. Die Zahl der in den Jahren 1918 bis 1926
ınd 1921 Arretierten war:
73.135 (darunter 18.7 2 7 Strafgesetzübertreter),
90.225 ( 38.725 » ) und
81.218 („34.660 »
Wir ersehen daraus, daß die Straffälle abnahmen, die
Zahl der Verhaftungen jedoch — und zwar nicht relativ,
sondern absolut — zunahm, was den Fortschritt in der
ırganisatorischen Entwicklung der Polizeidirektion und
lie dadurch erzielten Erfolge sinnfällig zum Ausdrucke
ringt. In den Jahren 1923 und 19024 konnte erfreulicherveise
 ein Sinken der Kriminalität wahrgenommen
verden.
Auch der durch verfehlte Spekulationen im Frühjahre
924 eingetretene „Börsenkrach” und die im Gefolge
lamit eingetretene Wirtschaftskrise haben im allgemeinen
:inen besonders schwerwiegenden Einfluß auf die Krimiı1alität
 nicht ausgeübt. Daß speziell die Kridafälle zuı1ahmen,
 ist begreiflich. Die Abnahme der Eigentumslelikte
 im allgemeinen wird sich wohl auch zum Teile
laraus erklären lassen, daß breite Massen der Bevölkerung
‚ich in — wenn auch nicht durchwegs günstigen — so doch
vieder erträglichen Finkommensverhältnissen befanden
ınd daß den nicht in regelmäßiger Arbeit stehender:
\rbeitern die Arbeitslosenunterstützung einen gewissen
tückhalt bot. Allerdings darf die bedauerliche Tatsache
        <pb n="94" />
        nicht unerwähnt bleiben, daß immer noch in . vielen
Schichten der Bevölkerung dem Alkoholgenuß in ungewöhnlichem
 Maße gefrönt wurde, Darin ist auch der
Grund zu erblicken, daß manche Sittlichkeits- und Gewalttätigkeitsdelikte
 eine, wenn auch unbedeutende Zunahme
 gegenüber dem Jahre 1923 aufwiesen. Auch im
Jahre 1925 bewegte sich die Zahl der in Wien verübten
Bluttaten in aufsteigender Kurve und im Jahre 1926
schnellte die Ziffer der verübten Morde, und zwar hier
&amp;gt;hne Berücksichtigung der Qualifikation der einzelnen
Verbrechen, ganz gewaltig in die Höhe.
Im Jahre Morde Totschläge mit Einlieferungen
1924 30 15 22
1025 52 14 20
1926 113 7 76
Ferner war bei den Finbruchsdiebstählen, und zwar
insbesondere bei den Kasseneinbrüchen festzustellen,
daß im Jahre 1926 diese gefährliche Art der Verbrechen
wieder auf besonders verwegene Art, so namentlich durch
Zindringen vom Keller aus, verübt wurde. Hinsichtlich
des Verbrechens des Betruges war die Erscheinung wahrzunehmen,
 daß die verhältnismäßig einfachen und
olumpen Betrugsarten früherer Jahre, wie beispielsweise
Bauernfängerei, Heiratsschwindel, Kautionsbetrug, Ringwerfen
 und andere dem großangelegten Banken- und
Schecbetrug und der Urkundenfälschung in ihren verschiedenen
 Erscheinungsformen allmählich auf der ganzen
Linie weichen zu wollen schienen. Insbesondere der häufig
geradezu gewerbsmäßig betriebene Betrug durch Fälschung
‚on in- und ausländischen Reisepässen bildete im Jahre
‚926 ein Kapitel für sich. Als besondere Tatsache war in
diesem Jahre hervorzuheben, daß das internationale
Verbrechertum wieder stärker auf den Plan trat.
Die eifrige Tätigkeit der Wiener Kriminalpolizei könnte
an der Hand der statistischen Ausweise sinnfällig nachgewiesen
 werden. So wurden beispielsweise im Jahre 1927
‚on den Kriminalbeamten und den nicht uniformierten
Bahngendarmeriebeamten der Polizeidirektion in Wien
insgesamt 34.371 Personen Gesetzesübertretungen halber
angehalten. Es bedeutet dies eine Zunahme der Anhaltungen
 gegen das Jahr 1926, in dem 20.064 Personen
angehalten wurden. Die überwiegende Mehrzahl der
Anhaltungen erfolgte Eigentumsdelikte halber, und zwar:
Wegen Geschäftseinbruches 440, Villeneinbruches 33, Kirdhheneinbruches
 8, Bodeneinbruches 42, Kellereinbruches
19, Wohnungseinbruches 328, Geschäftsdiebstähle 272,
Wohnungsdiebstähle 346, Gelegenheitsdiebstähle 329,
Rockdiebstähle 81, Wagendiehstähle 72, Bahndiekstähle 72,
Unzuchtsdiebstähle 37, Fahrraddiehbstähle 80, Diebstahlsteilnehmung
 65, Veruntreuung 471, Briefspoliierung 8,
Teilnehmung am Diebstahl oder an der Veruntreuung 213,
Raubes 25, Raubversuches 13, Betruges 052. Die hier angeführten
 Zahlen betreffen lediglich verbrecherische Handlungen.
 Wegen geringerer  Diebstähle wurden 216,
wegen minderer Veruntreuungen und Betrügereien
wurden 174 Personen angehalten. Wegen Mordes er-‘olgten
 15 Anhaltungen, wegen Mordanstiftung I, wegen
Mordversuches 18, wegen Kindesmordes 5, wegen Tot-;chlages
 27 und 54 Anhaltungen erfolgten wegen Brandlegung.
 Durch die Tätigkeit der Kriminalbeamten und
der nichtuniformierten Bahngendarmerie wurden rund
35% des ziffernmäßigen Gesamtbetrages des durch die

Gesetzwidrigkeiten verursachten Schadens gutgemacht
zw. zustandegehracht.
Erwähnenswert dürfte auch sein, daß im Jahre 1927
23 Amtshandlungen wegen Mordes und Mordversuches.
159 Amtshandlungen wegen Einbruchsdiebstahles, 571 Amts-1andlungen
 wegen des Verbrechens der Veruntreuung
) Amtshandlungen wegen Raubes und 674 Amtshandlungen
 wegen Betruges durchgeführt wurden.
Das Sicherheitsbureau hat in diesem Jahre 1712 Personen
ın Haft genommen und 1274 den Strafgerichten eingeliefert.
 Die Gesamtschadenssumme bei den aus Gewinnzucht
 verübten Delikten belief sich im Jahre 1927 auf
ıngefähr S 7,059.580. Davon wurden durch die polizeiichen
 Erhebungen Wertheträge von ungefähr 5 3,069.100
also gegen 43°%) zustandegehracht.
Das Sicherheitsbureau könnte aber dieser seiner wichigen
 Aufgabe nicht befriedigend entsprechen, wenn ihm
ıcht andere Abteilungen der Polizeidirektion gewissernaßen
 als Hilfsämter zur Seite ständen. Diese Hilfsimter
 sind: Das Erkennungsamt, das Evidenzbureau;
las Redaktionsbureau für Späheblätter (nunmehr Fahnlungsamt
 genannt), die Abteilung für Gefangenhausıngelegenheiten
 und im gewissen Sinne auch die Polizei-‚:hteilungen
 bei den Staatsanwaltschaften Wien I und II.
Das Erkennungsamt konnte im Jahre 1923 auf eine
ı5 jährige Tätigkeit zurückblicken. Bis zum Jahre 19003
var im Erkennungsamte nach dem System Bertillon geırbeitet
 worden, das dann durch das bekannte System
5alton-Henry abgelöst wurde. Erweiterungen erfuhr das
Amt in den Jahren 1905 und 19006 und ein bahn-»rechender
 Fortschritt wurde in den Jahren 1910 bis
923 durch die Einrichtung der monodaktyloskopischen
zegistratur, ferner einer Gemeinschädlichenevidenz und
lurch die probeweise Einführung der Photogrammetrie
‚etan. In der Folgezeit übernahm das Erkennungsamt
‚uch die Führung der Handschriftensammlung und führte
las Vernidentifizierungsverfahren nach dem System
örgensen im Sinne der Beschlüsse des Internationalen
’olizeikongresses in Wien 1923 und der Internationalen
&amp;lt;riminalpolizeilichen Kommission in Wien im Jahre 1024
in. Zur gründlichen Erlernung des Systems der Ferndentifizierung
 entsandte die Polizeidirektion einen Kon-;‚eptsbeamten
 nach Kopenhagen. Das Erkennungsamt ist
auch Zentralstelle für ganz Oesterreich als Zentral-'‚egistratur
 für die eigenen, für die im Inlande und für
die im Auslande aufgenommenen Fingerabdruckkarten
zowie für die Korrespondenz mit den ausländischen
'dentifizierungszentralen. Es verwaltet auch die Sammlung
ler Lichtbilder der Verbrecher (bis zum Jahre 1927 Ver-»recheralbum
 genannt). Wie umfangreich das Material
st, geht daraus hervor, daß diese Lichtbildersammlung
n zehn Kasten mit 1381 Kästchen untergebracht ist.
Sehr reich ausgestattet ist auch die Lichtbildabteilung-Besonders
 zu erwähnen ist noch die sogenannte Mouageabteilung,
 die nach dem von Dr. med. Alfons Polleı
ardachten Verfahren von der Polizeidirektion im Jahre
924 eingerichtet wurde. Das Moulageverfahren, das eine
aaturgetreue Nachbildung von Objekten fast jeder Ar!
zestattet, ist von besonderem Werte für Tatbestandsaufaahmen
 durch Festhaltung sonst vergänglicher oder nicht
zut festhaltbarer Spuren sowie durch Abformung ‚von
Verletzungen am menschlichen Körper, durch Abformung?
        <pb n="95" />
        des Gesichtes und sonstiger wichtiger Körperteile von
Leichen unbekannter Personen zu Identifizierungszwecken
Wsw. Ferner kommt in Betracht seine Verwertung für
Museal-, Schul- und Lehrzwecke. Ein besonderer Vorzug
dieses Verfahrens besteht darin, daß es auch am lebenden
 Körper vorgenommen werden kann.
Die Anhaltungsräume und Arrestzellen des Gefangenhauses
 sind den modernen Anforderungen
Sntsprechend eingerichtet. Es stehen 89 Finzelzellen und
50 gemeinsame Zellen zur Verfügung, so daß 300 Per-Sonen
 gleichzeitig in Gewahrsam gehalten werden können.
Auch das Arbeitsfeld der Abteilung für Gefangenhaus-Angelegenheiten
 ist im Laufe der letzten zehn Jahre
Männigfach verändert und zu nicht geringem Teile erweitert
 worden. Insbesondere stellten der Krieg und die
achkriegszeit an die Abteilung besonders große Anforgen,
 Eine bedeutende Mehrarbeit erwuchs ihr auch
rc die auf Grund der sogenannten Fremdenkund-To
 ung der n. ö. Landesregierung vom 9. September
4 durchzuführenden Abschaffungen. Nicht weniger als
— 90 Gesuche langten innerhalb einiger Tage im Amte
Ar So daß schon deren Sichtung allein geraume Zeit in
fol Spruch nahm und die aus diesen Amtshandlungen
Ta N nden Arbeiten belasteten das Amt noch bis in das
Fre de um so mehr, als am 1. Juli 1922 das sogenannte
A Mdenbureau wieder aufgelassen worden war und seine
enden der Abteilung für Gefangenhausangelegenheiten
hans Wiesen wurden. Früher schon hatte das Gefangen-Auf
 die noch übriggebliebenen Geschäftszweige des
Tat a altsbewilligungsbureaus übernommen, das seine
von A ann am 15. März 1922 einstellte. Eine Fülle
wüch Tbeiten nahmen auch die vom bestandenen Kriegsstellesn
 te, der nunmehrigen Wirtschaftspolizei, ge-Valuter
 Anträge auf Abschaffung von Preistreibern,
un enschmugglern, Schleichhändlern mit Tabak, Kokain
Gesch Spruch. Eine weitere Vermehrung erfuhren die
durch “Un der Abteilung für Gefangenhausangelegenheiten
Sowohl je Paß-Verordnung vom 15. Dezember 1921, da
Arbeit ‚de in den angrenzenden Staaten herrschende
Ziehn S'osigkeit als auch die häufigen Militärdienstentund
 nn Massenzuwanderungen nach Wien hervorriefen
im Int le Entfernung dieser Personen von Wien sowohl
n ber ‚des hiesigen Arbeitsmarktes als auch vom
erschien, polizeilichen Standpunkt aus dringend geboten
sten Fal Eine freiwillige Abreise erfolgte in den selten-Vorge
 ällen und es mußte zumeist mit der Abschaffung
‚&amp;gt;“Sangen werden.
nt Anforderungen stellten an die Abteilung
wur den x Maßnahmen gegen das Bettlerunwesen. Es
im Jahr im Jahre 1923 nicht weniger als 1344 Personen,
im Jah © 1924 1543 (davon 680 allein im ersten Bezirke),
Wegen 2) 1508 und im Jahre 1926 2725 Personen
Paus halber Senbettels beanständet. Eine sogenannte
Es wuße handlung ist hier naturgemäß nicht möglich:
handlun ©n die einzelnen Fälle einer individuellen Bedarnach
 8 unterzogen werden, Stets trachtete die Abteilung
tätige D insbesondere gegen arbeitsscheue und gewalt-Pabliku
 Tsonen oder gegen jene, die das Mitleid des
Wecken ms durch Vortäuschung von Gebrechen zu er-Pühlikur
 Suchen, einzuschreiten und womöglich auch das
um Akte durch die einschreitenden Organe aufzuklären,
© übel angebrachter Humanität zu verhindern.

Dies gilt insbesondere von dem Unfug, zur Erhöhung
les Mitleides Kinder zum Straßenbettel mitzunehmen
»der zu entsenden. Hier hat die Abteilung sehr ersprießich
 im Einvernehmen mit dem Fürsorgeamte der Polizeilirektion
 gearbeitet.
Line sehr weitgehende Tätigkeit mußte auch auf dem
ebiete der Obdachlosenfürsorge entfaltet werden. Die
yestehende Wohnungsnot und die dadurch verursachte
)bdachlosigkeit der ärmeren Bevölkerung zeitigte miß-"che
 Verhältnisse, die zu einer besonders intensiven
aanspruchnahme des Polizeigefangenhauses seitens Unarstandsloser,
 namentlich Familien mit Kindern führten.
'rst im Spätsommer des Jahres 1925 könnte die Oblachlosenbewegung
 einigermaßen eingedämmt werden,
vährend sie gerade in der letzten Zeit sich wieder etwas
tärker bemerkbar macht.
Abschließend kann bemerkt werden, daß die Gesamt-‚ahl
 der Arrestanten des Polizeigefangenhauses im
ahre 1924 24.792, im Jahre 1925 23.523 Personen, im
'aahre 1920 21.6209 und im Jahre 1027 19.158 Personen
\etrug.
Eine ‚bemerkenswerte Einführung erfolgte mit der im
ahre 1920 durchgeführten Errichtung des Strafegisteramtes.
 Es wurde nämlich an Stelle der bei
len Staatsanwaltschaften und beim Bundesministerium
ür Justiz bestandenen Strafregisterämter bei der Polizeilirektion
 in Wien ein Zentral-Strafregisteramt errichtet,
las alle vordem bei den Staatsanwaltschaften und beim
undesministerium für Justiz hinterlegte Strafkarten zu
»ehandeln hat. Aus den Strafkarten werden die Strafisten
 abgefaßt, deren Gesamtheit das sogenannte
trafregister bildet... Zur Verständigung der Verwaltungs-;jehörden
 (politische Behörden erster Instanz, Bundes-»olizeibehörden
 und Gendarmerieposten) von strafgerichtichen
 Verurteilungen wird das Strafnachrichtenblatt
ıerausgegeben. Welche Arbeit die Polizeidirektion danit
 leistet, beweisen die statistischen Daten, von denen
vir der Kürze halber nur erwähnen wollen, daß
m Jahre 1024 das Strafregisteramt 151.902, im Jahre
926 142.000 Strafakte zu behandeln hatte. Die Geamtzahl
 der Amtsgeschäfte des Strafregisteramtes (Re-{aktion
 des Strafnachrichtenblattes, Vorstrafenauskünfte,
iorrespondenz, Führung der Straflisten usw.) betrug im
ahre 1924 1,130.028, im Jahre 1925 1,055.075, im Jahre
026 1,094.253 und im Jahre 1927 1,001.295.
Eine sehr ersprießliche Reform gelangte im Jahre 1928
uf dem Gebiete des Fahndungswesens zur Durchührung.
 Es wurde die Anordnung getroffen, daß zur
/erlautbarung amtlicher Ausschreibungen auf dem Ge-»iete
 des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Strafechtspflege
 in Oesterreich in Hinkunft nur mehr je ein
Tägliches Fahndungshlatt” für den Sprengel eines jeden
)berlandesgerichtes und außerdem das Zentralpolizeiılatt
 für ganz Österreich herausgegeben werden. Mit der
tedaktion der von der Polizeidirektion in Wien heraus-‚egebenen
 Späheblätter wurde das „Fahndungsamt’
das vormalige Bureau für die Redaktion der Spähelätter)
 betraut.
Welche Arbeit das vormalige Redaktionsbureau und
ıunmehrige Fahndungsamt zu leisten hatte, mögen einige
tatistische Daten beleuchten. So wurden in der Zeit
‚om Jahre 19022 bis zum 20. Mai 1928 im Zentralpolizei-
        <pb n="96" />
        »latte verlautbart: 100.538 Ausforschungsausschreiben,
10.051 Landesverweisungen und Abschaffungen aus dem
Bundesgebiete und 17.864 Widerrufe, Im täglichen Fahn-Jungsbhlatte
 der Polizeidirektion in Wien, bzw. Wiener
Väglichen Fahndungsblatte erschienen in der genannten
Zeit 185.321 Ausschreibungen und 84.767 Widerrufe, es
vurden 2715 Laufzettel, enthaltend die Beschreibung
ıbhandengekommener Gegenstände, herausgegeben. An
Auskünflen wurden erteilt aus der Zentral-l’ahndungs-Namensevidenz
 : 2,91.099, davon 108.0 positiv, aus der
Täter-, Fakten-, Personen- und Sachenevidenz 27.818,
davon 14.085 positiv, aus der Ausländerevidenz 84.349
lavon 3625 positiv.
Eine sehr bemerkenswerte Neueinführung der letzten
Jahre sind auch die sogenannten Polizeiabteilungen
pei den Staatsanwaltschaften in Wien, die im
Jahre 1922 errichtet wurden. Das Charakteristische der
Finrichtung ist, daß die Polizeiabteilungen ihre Aufgaben
nit einfachen Mitteln und auf die rascheste Weise durchführen.
 Alljährlich wird in vielen Tausenden von Fällen
nicht nur den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten
sondern auch anderen Behörden schnelle und zumeist
arfolgreiche Amitshilfe geleistet, so daß sich die Polizeiabteilungen
 auch im Interesse einer Vereinfachung und
Beschleunigung des Verfahrens sehr wertvoll erwiesen
ı1ahben. Auch diese Reform ist somit von nicht zu unterichätzender
 Bedeutung für die Rechtspflege und für die
Verwaltung sowie auch — wie jede gute Reform — für die
Bevölkerung im allgemeinen.
Besonders zu erwähnen ist ferner noch das Polizeimuseum,
 das aber nicht etwa der Schaulust, sondern
wesentlich der Ausbildung und Erziehung der Polizeibeamten,
 insbesondere jener dient, die erst in den Dienst
eingetreten sind,
Das Polizeimuseum ist im Gebäude Roßauerlände in
vier geräumigen Sälen untergebracht. Daneben befinden
sich ein Vortragssaal sowie ein Burcau. Das Museum
besteht aus zwei Hauptabteilungen, einer allgemeinen
ınd historischen, die Objekte aus dem Gebiete der
Administrativpolizei der Gegenwart und der Vergangen-1eit
 umfaßt, sowie der Kriminalabteilung. Besonders
reichhaltig ist die Kriminalabteilung, die den verschiedenen
 LErscheinungsformen des Verbrechens gewidmet ist.
In der letzten Zeit wird der Anlage einer psychologischen
 Abteilung ein besonderes Augenmerk zugewendet.
Die Wirtschaftspolizei
Die während des Krieges geschaffenen Kriegswucherämter
 bekamen nach dem Kriege neue Arbeit. Dies
war eine nicht nur in Oesterreich, sondern auch in anderen
 Ländern beobachtete Erscheinung. Im Jahre 1922
wurde dann das Kriegswucheramt in die wirtschaftspolizeiliche
 Abteilung der Polizeidirektion
umgewandelt. Ihre Aufgabe war die Hintanhaltung gemeinschädlicher
 Auswüchse der Preistreiberei, des Preiswuchers
 und die Mitwirkung bei Handhabung der wirtschaftlichen
 Gesetze und Verordnungen, ferner einveraehmlich
 mit den Marktbehörden die Ueberwachung
der Lehbensmittelgeschäfte und der Märkte sowie die Unterstützung
 der Finanz- und Gewerbehbehörde bei der Bekämpfung
 des unbefugten Valutenhandels. Daß man die
Polizeibehörde mit der Führung der Wirtschaftspolizei

jetraute, ist unschwer durch die Tatsache zu erklären
laß Wirtschaft und Polizei bei Aufrechterhaltung deı
ffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit eng verwandte
Wege wandeln.
Mit der Stabilisierung des Wertes der Krone und de:
wiedereinsetzenden Konkurrenz im Handel gingen die
\nzeigen wegen Preiswuchers von selbst zurück. Eine Zei
ang war noch eine Zunahme der Anzeigen wegen: Forderung
 eines übermäßigen Preises für Bedarfsleistunger
wahrzunehmen, so namentlich hinsichtlich baugewerbicher
 Arbeiten. Diese Erscheinung fand eine teilweise
Zrklärung wohl darin, daß die Bautätigkeit, insbesondere
lie Vornahme von Renovierungen der Häuser, wiede:
zunahm.
Im Laufe der Zeit wurde dann der Wirkungskreis deı
Nirtschaftspolizei dadurch wesentlich erweitert, daß diese
\bteilung sich mit der Verfolgung fast aller mit dem
Seschäfts- und -Wirtschaftsleben zusammen
hängenden Delikte zu befassen hatte, so insbeson:
lere mit Betrug, Veruntreuung, Krida, Kreditwucher.
Wohnungs- und Lokalwucher, Taxüberschreitungen de:
Sffentlichen Lohnfuhrwerkes und, wie dann später noch
ausführlich erwähnt werden wird, mit der Bekämpfung
des Schleichhandels mit Rauschgiften.
Zahlreich waren auch die Amtshandlungen, die in den
lahren 1924 und 1925 wegen Verdachtes der betrügerischen
oder fahrlässigen Krida von der Wirtschaftspolizei durch
zeführt wurden.
Vebrigens entwickelte die Wirtschaftspolizei, abgesehen
‚on der Durchführung der Vorerhebungen wegen Verlachtes
 einer strafbaren Handlung, in immer mehr steizendem
 Maße eine friedensrichterliche Intervenion
 zur Beilegung von Streitsachen geschäftlicher Ari
Diese Intervention wurde von der Geschäftswelt um so
nehr erbeten, als die übermäßig überlasteten Zivilzerichte
 nicht rasch genug arbeiten konnten. Die Verpätung
 der Urteilsfällung hätte aber in vielen Fällen
:ür die Recht suchende Partei einen empfindlichen Schader
„edeutet. Hier hat die Wirtschaftspolizei oftmals vernittelnd
 eingesetzt und durch Erzielung eines Ausgleiches
 einen von beiden Parteien begrüßten Erfolg
ı1erbeigeführt. Fin besonderes Augenmerk mußte die
Wirtschaftspolizei dem Ratenhandel zuwenden, der — einc
sei der verminderten Kaufkraft weiter Kreise der Bevölkerung
 bestehende Erscheinung — in starker Zu
ı1ahme begriffen war.
Im Jahre 1926 begann die Krise allmählich wieder ab
‚uflauen. Dennoch blieb die Zahl der Fälle von straf-»arer
 Krida (179 Anzeigen wegen Krida) noch auf ziem-'icher
 Höhe. Wegen kaufmännischen Betruges wurden
[030, wegen sonstiger mit dem Geschäftsleben zusamnenhängender
 Betrügereien 401 Anzeigen erstattet. Die
Jelikte der Veruntreuung (235) sowie des Wuchers (178;
wiesen dagegen einen Rückgang auf. Die Zunahme de:
Warenangebotes und des damit frei einsetzenden Wetthewerbes
 hatten einen Rückgang der Anzeigen wegen
ıngerechtfertigter Preisforderungen (10690) zur Folge
lin neuer Wirkungskreis erwuchs allerdings der Wirt-;chaftspolizei
 in der Bekämpfung des Miß-&amp;gt;rauches
 von Rauschgiften (Kokain, Opium, Mor-»hium
 und in der letzten Zeit auch Heroin). Die Zu-‚ahme
 dieses verheerenden Lasters ist aus der Zahl de!
        <pb n="97" />
        Polizeilichen Amtshandlungen deutlich zu ersehen. So
wurden an solchen Amtshandlungen von der Wirtschaftspolizei
 durchgeführt:
im Jahre 1022 1023 1024 1025 1026 und 1927
[ 16 2222 179 184 164
Bezeichhnend ist, es auch, daß im Jahre 1025 wegen
Mißbrauches von Rauschgiften 30 Personen in die psydiatrische
 Klinik (bzw. 35 in die Heilanstalt „Am Steinhof”)
 gebracht wurden. Im Jahre 1926 waren diese Zahlen
10 bzw. 13. Gelegentlich der Revision in den Räumen
einer Wiener Drogengroßhandlung konnte die Wirt-Schaftspolizei
 feststellen, daß diese Firma im Zeitraume
“On nur drei Jahren 274 Kilogramm Kokain und 29 Kilo-Sramm
 Morphium sowie 111 Kilogramm Heroin (Diacethyl-Morphin)
 in den Handel gebracht hatte. Daß die Re-Sierung
 die Notwendigkeit eines Abwehrkampfes erkannt
hatte, dürfte auch daraus zu entnehmen sein, daß das
Bundeskanzleramt mit Erlaß vom 20. März 1928,
/-101.370-9, die Polizeidirektion in Wien als
Österreichische Evidenzstelle für Rauschgift-;adıen
 bestellt hat.

Die Verkehrspolizei.
Be rasche Entwicklung des Verkehres in den Nach-A
 jahren stellte die Sicherheitsbehörde plötzlich vor die
ü gabe einer wirkungsvollen Verkehrsregelung, was angeni
 dr des hnumerisch unzureichenden Standes der Wache
Zahl Seringe Schwierigkeiten bereitete. War doch die
von der Privatautomobile in den Jahren 1914 bis 1921
auf 1757 auf 3327, jene der Lohnautomobile von 170I
und 2415, jene‘ der Lastenautomobile von 512 auf 2415
Mic ne der Motorräder von 784 auf 3518 gestiegen.
liche leser Entwicklung hielten auch die verkehrspolizeiehe
 S Amtshandlungen gegen die Autofuhrwerke und
deran die Verkehrsunfälle Schritt, So zählte man an
N "ügen Amtshandlungen im
ähre 19109. 2.0... . 7.101 Fälle
(O2 9L600 „
1923. . 49.551 »
Bei 1924. ER. 57.265
fällen auerlicherweise kam es hiebei sehr oft zu Unzur
 Fr. Zn Verletzungen und auch den Tod von Menschen
Unfan, ge hatten. So ereigneten sich im Jahre 1924 an
80 *% durch Lohnautos 1045 (608 Verletzte, darunter
(548 Vaan und II tödlich), durch Personenautos 704
Motor Srletzte, darunter 83 schwer und 17 tödlich), durch
Lö N 220 (172 Verletzte, darunter 30 schwer,
Viele U ). Auch im Straßenbahnbetriebe ereigneten sich
(06 sah nfälle, und zwar 1092 (807 Verletzte, darunter
fälle (any 18 tödlich). Durch Radfahrer wurden 280 Unführwe
 TE Verletzte, darunter 14 schwer), durch Leichtdurch
 San 388 Unfälle (darunter I5 schwer, 6 tödlich),
Unter &amp;gt; werfuhrwerke 191 Unfälle (121 Verletzte, darstieg
 Pa Schwer und 3 tödlich) verursacht. Im Jahre 1925
Unfälle Gesamtzahl der durch den Verkehr verursachten
56 tödli For auf 3025 (617 Schwerverletzte, darunter
Mit dl ). Das Veberhandnehmen der Verkehrsunfälle
gend ichem Ausgang ließ energische Maßnahmen drindie
 geboten erscheinen. Es wurde daher im Jahre 1924
Mit grog nannte Verkehrskontrolle eingerichtet,
Optische Sn Erfolge wurden an wichtigen Kreuzungen auch
Ignalapparate aufgestellt.

Außerdem war die Polizeidirektion unablässig bemüht,
urch Erwirkung entsprechender Vorschriften eine Regeıng
 des Straßenverkehres durchzusetzen. Hierher ge-Ört
 auch die Ueberwachung und Einhaltung der bereits
012 erlassenen Gehordnung. Was diese Tätigkeit der
icherheitswache anbelangt, so wurden im Jahre 1922
vegen Nichtbeachtung der Gehordnung 078 Anzeigen,
923 088, 1924 1160, 1925 1301, 1926 2185 und 1027
'30 Anzeigen erstattet. Die Abnahme der Anzeigen im
»tzten Jahre dürfte zum Teile darauf zurückzuführen
ein, daß in vielen Fällen an Stelle einer Anzeige das
irganmandat Verwendung fand.
Die fortschreitende Entwicklung des Luftverkehres
at auch eine Mitwirkung der Polizei bei dieser mit
ölch ungeahnter Schnelligkeit fortschreitenden Errungen-&amp;lt;haft
 veranlaßt. Dieser Notwendigkeit entsprang die
'haffung der Flugplatzinspektion in Aspern.
ie Zahl der Amtshandlungen der Flugplatzinspektion
st infolge der wachsenden Verdichtung des Flugver-&amp;lt;ehres
 in steter Zunahme begriffen. So wurden im Jahre
927 durch die Flugplatzinspektion 4000 Flüge im flug-»lanmäßigen
 Luftverkehre und 1285 sonstige Zweckflüge
'egistriert, die Maschinen flugpolizeilich abgefertigt, konrolliert
 usw. 10.817 Personen wurden im Auslandsversehre
 paßpolizeilich abgefertigt, hievon 5373 bei der
“inreise und 5444 bei der Ausreise, 504 Personen wurden
’ei sonstigen Flügen paßpolizeilich abgefertigt. Es wurden
40 Sichtvermerke, hievon I9. an Flugzeugbesatzungen, ereilt.
 Ferner wurden 107 Flugzeugführer und 145 Flug-‚euge
 im Streckenverkehre und 86 Flugzeugführer sowie
;5 Flugzeuge im sonstigen In- und Auslandsflugbetriebe
rstmalig flugpolizeilich kontrolliert und ‘ vorgemerkt.
;chließlich wurden 190 flugpolizeilihe und 139 lokal-‚olizeiliche
 Strafamtshandlungen, davon 21 durch Organnandat,
 durchgeführt.

Die Bekämpfung der Prostitution.
Nicht geringe Wandlungen nahm die polizeiliche Tätigceit
 auf dem Gebiete der Bekämpfung der Prostitution.
Die Zahl der kontrollierten Prostituierten im Jahre 1910
jetrug N33, im Jahre 1920 1387 und stieg somit im Jahre
920 um 29'6% gegenüber dem Jahre 1918, ohne jedoch
lie Zahl der kontrollierten Prostituierten im Jahre 1014
zirka 1800) zu erreichen. Es war aber die Prostitution nicht
urückgegangen, sondern sie hatte sich nur in eine „geı1eime”
 verwandelt, die wesentlich gefährlicher ist als die
;rwerbsprostitution. Sie breitet sich mit unheimlicher
taschheit aus und trägt ganz außerordentlich zur Ver-»reitung
 der Geschlechtskrankheiten bei. In
veldhem Maße sich die Prostitution nach Kriegsende aus-‚reitete,
 ergab sich daraus, daß im Jahre 1918 in Wien
;540, im Jahre 1919 6666 und im Jahre 1920 7627 Frauen
on polizeilichen Organen wegen Ausübung der unkonrollierten
 (sogenannten geheimen) Prostitution ange-‚alten
 wurden. Von den Angehaltenen waren im Jahre
918 1480, also 26'4%, 1019 1725, also 25'9% und 1920
834, also 241° als geschlechtskrank befunden worden.
Die Zahl der Anhaltungen war gegen die Jahre 1912 bis
914 um mehr als das achtfache gestiegen und ein Viertel
ler Angehaltenen (in den Vorkriegsjahren etwa nur ein
“ahntel der Angehaltenen) war geschlechtskrank.
Dieses unheimliche Ansteigen zwang die Polizeibehörde,
        <pb n="98" />
        zu deren pflichtgemäßen Aufgaben gemäß $ 22 der Bestimmungen
 über ihren Wirkungskreis die Ueberwachung
der Prostitution und Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit
 gehört, ihre Ueberwachungs- und Vorbeugungsrätigkeit
 zu verschärfen. Daß die polizeilichen Maßnahmen
nicht erfolglos geblieben sind, daß sie aber zugleich
aotwendig waren, zeigt die Statistik. Beispielsweise
wurden im ersten Halbjahre des Jahres 10921 vom Sittenımte
 der Wiener Polizeidirektion im ganzen 1250 Frauen
aufgegriffen, von denen 450 geschlechtskrank waren. Im
Iktober 1921 wurden in Wien 620 Prostituierte polizeiich
 aufgegriffen, von denen 140 krank waren. Wenn
ıuch darüber kein Zweifel obwalten kann, daß durch die
Tätigkeit der Sittenpolizei allein die Geschlechtskrankıaeiten
 nicht ausgerottet werden können, so muß man
loch zugeben, daß einer Ausbreitung dieser Seuche
mmerhin einigermaßen entgegengetreten wird, wenn im
jahre rund 2000 geschlechtskranke, dem wahllosen Geschlechtsverkehr
 ergebene Frauen aufgegriffen und einer
Zwangsbehandlung zugeführt werden.
Was die statistischen Nachweisungen der polizeilichen
Amtshandlungen in den folgenden Jahren anbelangt, so
wurden im Jahre 1923 durch die polizeilichen Organe
n Wien wegen geheimer Prostitution 5316 Frauen angeaalten,
 von denen 1146 geschlechtskrank waren. Im Jahre
924 wurden 4752 (davon 805 geschlechtskrank), im Jahre
(925 wurden 4453 (davon 758 geschlechtskrank), im Jahre
026 wurden 4319 (davon 731 geschlechtskrank) und im
Jahre 1927 3786 (davon 512 geschlechtskrank) beanständet.
Unter den Angehaltenen befanden sich im Jahre 1023
312, 1024 340, 1925 387, 1926 304 und 1927 380 Jugendiche.
 Zu den Maßnahmen der Polizeidirektion zur Unterdrückung
 des Mädchenhandels gehörte auch die im Jahre
1921 verfügte Schließung der sogenannten tolerierten
Häuser, von denen sich noch fünf in Wien befanden.
Die „Abteilung für die Bekämpfung der Geschlechtszrankheiten
 und des Mädchenhandels”, wie das Sittenamt
jetzt amtlich heißt, ist gleichzeitig die Österreichische
Zentralstelle zur Bekämpfung des Mädchenhandels.


Die neuen Verwaltungsverfahrensgesetze.
Sehr wichtig und umfangreich waren die Arbeiten, die
‚on der Polizeidirektion in Wien anläßlich der Teilnahme
an den Vorarbeiten für die Schaffung der
1euen Verfahrensgesetze geleistet werden mußten.
Nachdem am 21. Juli 1025 der Nationalrat die fünf Ge-;etze,
 nämlich das Einführungsgesetz zu dem Verwaltungsverfahrensgesetze,
 das allgemeine Verwaltungsverfahrenszesetz,
 das Verwaltungsstrafgesetz, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz
 und das Verwaltungsentlastungsgesetz
veschlossen hatte, ergab sich alsbald die Notwendigkeit,
liese Gesetze, die Erläuterung der Regierungsvorlage
and den Bericht des Verfassungsausschusses genau zu
studieren, um eine sowohl den Bestimmungen, als auch
lem Geist der Gesetze entsprechende Verwaltungspraxis
zu sichern. Am I. Jänner 1926 konnte mit der Amtierung
nach den Verfahrensgesetzen begonnen werden. Die
Wirkungen der neuen Verfahrensbestimmungen ließen
sich auch aus der Statistik herauslesen. Die Gesamtzahl
der Verwaltungsstrafen betrug im Jahre 1926 177.000,
lie Gesamtzahl des Jahres 1924 nur 130.000 und 1025

32.000. So war eine Steigerung von ungefähr 25%
mmerhin auffällig. Diese Erscheinung ließ sich teilweise
lamit erklären, daß durch das neue Verfahrensgesetz
ıeue materiellrechtliche Bestimmungen im Artikel VI
les Einführungsgesetzes zu dem Verwaltungsverfahrer
zeschaffen worden waren. Auch andere Gesetze, so das
ım I. Jänner 1926 in Kraft getretene Inlandarbeiterichutzgesetz
 vom 10. Dezember 1025, verwiesen neugeichaffene
 Verwaltungsübertretungen in die Strafkompetenz
ler Polizeidirektion. Die Erweiterung der Strafkompetenz
ıllein wird aber die große Steigerung der polizeilichen
straffälle nicht genügend erklären. Daß die Zahl deı
steigerung dieser Fälle fast so groß ist wie die Zahl deı
strafmandate, läßt vielmehr den Schluß gerecht erscheinen
laß die Erscheinung durch die Organmandate herbei
zeführt wurde. Die durch Organmandate erledigten Straf-‘alle
 betreffen zum Großteil solche geringfügige Ueber-'retungen,
 die vor dem Jahre 1026 überhaupt nicht anzezeigt
 wurden, weil der für die Durchführung der Straf-‚erhandlung
 erforderliche Zeit- und Arbeitsaufwand zu
liesen Uebertretungen in keinem Verhältnisse stand.
Nach dem I. Jänner 1926 ließen sich aber diese Fälle
:asch, einfach und endgültig auf der Straße, ohne Ver-‘handlung
 im Amte, ohne Feststellung des Namens de:
Bestraften erledigen.
Tatsache ist, daß mehr als ein Viertel aller Polizei:
straffälle (28%) durch das Organmandat und fast doppelil
so viele (47%) durch behördliche Strafverfügungen gemäß
$ 47 des Verwaltungsstrafgesetzes, also zusammen Dreiviertel
 (75%) aller Polizeistraffälle in der Weise erledig!l
wurden, daß es zu keiner Verhandlung, also auch zU
seiner Vorladung und keinem Erscheinen der Partei im
A\mte kam.
Besonders erwähnenswert ist die anläßlich des Inkraft-‚;retens
 der neuen Verfahrensgesetze erfolgte Errichtung
von Polizeistrafabteilungen, deren jede in deı
Regel den Bereich mehrerer Bezirkspolizeikommissariate
umfaßt. Die teilweise Zentralisierung der polizeilicher
Strafamtshandlungen ermöglicht eine einheitlichere un‘
gleichmäßigere Amtierung und bewirkt zugleich eine Ver
einfachung und Beschleunigung des Verfahrens,

Die Sicherheitswache.
Schon seit Jahren bildete eine besondere Sorge de
Polizeidirektion die Erreichung eines ausreichender
Standes der Sicherheitswache. Die Klagen de
Jeffentlichkeit wegen der unzulänglichen Besetzung de!
Straßen und Plätze durch Rayons- und Stehposten warer
schon vor dem Kriege ganz allgemein.
Nach dem Umsturze wurde nun sofort die Verstärkunf
ler Sicherheitswache in Angriff genommen. Es fander
Neuaufnahmen statt, die Stadtschutzwache wurde ange”
worben und auch, wie an anderer Stelle erwähnt ist, die
planmäßige Ueberwachung der Bahnen organisiert.
Im Dezember 1924 betrug der tatsächliche Stand 5C
eitende und 6747 Wachebeamte. Nach der Volkszählunf
‚om Jahre 1023, bei der in Wien 1,866.174 Einwohne
zezählt wurden, entfallen im Jahre 1924 auf einen Rayon*
»osten rund 3437 Einwohner. Im Jahre 1914 waren &amp;amp;
3545 Finwohner. Zu erwähnen wäre noch, daß im Somm®
les Jahres 1028 gemäß der vom Bundeskanzleramte €!
'aassenen Uniformierungsvorschrift die Neuunifo!
        <pb n="99" />
        Defili
lerunm . -
8 der Polizeiabteilungen zu Fuß und zu Pferd vor dem Polizeipräsidenten Johann Schober und den Teilnehmern
am Internationalen Polizeikongreß
        <pb n="100" />
        Polizeihunde-Vorführung

\natomieunterricht bei der Polizei
        <pb n="101" />
        Kinderheim der Polizei

Sportübung der Polizei im Prateı
        <pb n="102" />
        Modell der neuen Polizeiwohnhäuser

Schlafsaal des Frauenheimes der Polizei
        <pb n="103" />
        mierung, Neubewaffnung und Neuausrüstung
der Bundessicherheitswache mit Gummiknüppeln,
Stecksäheln, Steyr-Repetierpistolen, Mannlichergewehren,
bzw. Repetierstutzen mit Bajonett samt Scheide durchgeführt
 wurde.
Die Stadtschutzwache wurde gleich der Bahngendarmerie
 Ende des Jahres 1918 mit Rücksicht auf die
nach dem Umsturze in erhöhtem Maße einsetzende
kriminelle Tätigkeit aufgestellt. Gegenwärtig versieht die
Stadtschutzwache den Dienst der ehemaligen Gewölhbe-Wache,
 das heißt, die Beaufsichtigung der Geschäftslokale
zur Verhinderung von Einbruchsdiebstählen im ersten
Bezirke und in einigen geschäftsreichen Hauptstraßen der
ingrenzenden Bezirke. Im Jahre 1925 wurde dann der
Polizeidirektion in Wien auch die Besorgung der im
Bereiche der Bahn- und Schiffahrtsunternehmungen von
der Bahngendarmerie versehenen Geschäfte des Sicher-Neitsdienstes
 übertragen. Für diese Dienste wurde von
der Polizeidirektion auf die Dauer des Bedarfes die
Bahngendarmerie als eigenes Sicherheitswachkorps
übernommen. Dieses Sicherheitswachkorps, das in dienst-"chhtlidher
 und disziplinärer Hinsicht der Polizeidirektion
Unterstellt ist, führt unbeschadet seiner Zugehörigkeit zur
Bundespolizei, die Bezeichnung „Bahngendarmerie”. Die
Bahngendarmerie ist gegliedert in die mit dem eigentlichen
Veberwachungsdienste betraute Abteilung und in die
lchtuniformierte Abteilung für den Ausforschungsdienst.
Die Vorsorge für die zeitgemäße Ausgestaltung des
Polizeilichen Apparates beschränkte sich aber nicht bloß
auf den Ausbau der Organisation und auf die Ver-Mehrung
 des Personales, sondern sie hatte auch die Be-Schaffung
 der für den Dienst erforderlichen technischen
Aliteel zum Gegenstande. Unter diesen ist vor allem
hat Kraftfahrzeug zu nennen. Die Polizeidirektion
a Nunmehr außer den Transportautomobilen auch den
Die Ci Patrouillenwagen, die Erkundigungszwecken dienen.
für q rwendung von Kleinautos und Motorrädern
dere en Dienst der Verkehrskontrolle ist schon an andirekt
 Stelle erwähnt. Außerdem verfügt die Polizei-Poliz
 be über 350 Fahrräder, die zum Teile auf die
Wi Cikommissariate verteilt sind, zum Teile in der
Arokkanerkaserne zur Verfügung stehen.
Ausbildung und Schulung der Beamten.
aller mannigfachen Aufgaben, die den Polizeibeamten
der H rade und V erwendungsgruppen, insbesondere in
als a der Republik gestellt werden, ließen es
der Au De edes Gebot ‚der Notwendigkeit erscheinen,
Schaft CE dung und W eiterbildung der Beamtennämlich
 n )esonderes Augenmerk zuzuwenden. Es muß
Bundes Ye allem in Betracht gezogen werden, daß die
körper Polizei in Oesterreich nicht bloß ein Fxekutivfügunge
 Dicht lediglich eine der Durchsetzung der Verdern
 daß er Behörden dienende bewaffnete Macht, sonder
 ira en selhst eine Verwaltungshbehörde st,
die scher alb des ihr zugewiesenen Wirkungskreises
Verwale ändige Besorgung der Geschäfte der Polizeidie
 tung obliegt. Daher müssen vor allem die mit
‚Sen Verwalt sschä ül)
ICE Geser, a ungsgeschäften hbetrauten Beamten über
Um die a zeskenntnisse verfügen, die erforderlich sind,
U fällen de richtig anzuwenden und Entscheidungen
: Die Stellung der österreichischen Bundes-‚olizeibehörden

 als Verwaltungsbehörden bringt es audı
nit sich, daß die Leitung der polizeilichen Geschäfte in
Jesterreich grundsätzlich in der Hand von Konzepts-‚eamten,
 das heißt Beamten mit juristischer Vorildung
 liegt. Ihnen obliegen die Verfügungen und
ntscheidungen in Angelegenheiten der ‘Administrativ-‘olizei,
 ferner die Fällung von polizeilichen Straferkenntissen
 und die Leitung und Durchführung polizeilicher
orerhebungen in Kriminalpolizeisachen. Diese Agenden
fordern aber zu ihrer befriedigenden Durchführung
ıuch gediegene Kenntnisse auf dem Gebiete der Krimi-1alwissenschaft.
 Die juristischen Konzeptsbeamten haben
ich nach ihrer Aufnahme in den Konzeptsdienst als
l}eamtenanwärter (in welcher Figenschaft sie den Titel
Provisorischer Polizeikommissär“ zu führen berechtigt
ind) einer fachlichen Schulung zu unterziehen, die eine
heoretische Kinführung in die gesamten Gebiete des
’olizeiwesens, eine praktische Einführung in die Gesamtinrichtung
 und in. die Wirksamkeit der wichtigsten
\bteilungen der Wiener Polizeidirektion und ein eingehenles
 Studium der Kriminalistik in Kriminalistischen
nstituten der Polizeidirektion umfaßt. Der Erfolg ist
lurch Ablegung von Prüfungen nachzuweisen.
Das Kriminalistische Institut wurde in Ausührung
 eines bereits im Jahre 10919 dem deutschöster-'eichischen
 Staatsamte für Inneres vorgelegten und von
liesem genehmigten Planes mit der Aufgabe ins Leben
zerufen, durch hochschulmäßigen Unterricht sowie durch
vissenschaftliche Forschung auf dem Gebiete der Krimiıologie
 die wissenschaftliche Fachausbildung der zur
riminalistischen Betätigung berufenen akademisch gebilleten
 Polizeibeamten auf die zur zeitgemäßen, vollen
"rfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Höhe zu bringen.
Als Lehrfächer, die im Institut in einem Zeitraum von
‚wei Jahren, auf vier Semester verteilt, in Vorlesungen
»‚ehandelt werden, kommen insbesondere in Betracht:
Criminalistische Propädeutik und Methodenlehre, allgeneine
 und spezielle Kriminalistik, Erkennungslehre,
Jandschriftenkunde, - Kriminalpolitik und Einführung in
lie strafrechtlichen sowie strafprozessuellen ‘Neuerscheiıungen
 der Literatur, Judikatur und Gesetzgebung des
n- und Auslandes, Kriminaltaktik, Kriminalsoziologie,
&amp;lt;riminalanthropologie, Kriminalstatistik, Einführung in
lie kriminalistisch wichtigen Kapitel der Physik, allgeneine
 und spezielle Chemie, gerichtliche und Photohemie,
 kriminalistishe Warenkunde und Technologie,
"inführung in die Photographie und Mikrophotographie,
vissenschaftliche Photographie, Einführung in die gerichtichhe
 Medizin, experimentelle und forensische Psycholone,
 forensische Psychiatrie, Privatwirtschaftswissenschaft
Theorie des Bankwesens und der Bücher- und Bilanzrüfung
 vom Standpunkte des Kriminalisten), endlich
ıls Freigegenstände: Graphik, insbesondere Reprodukionsverfahren,
 Werkzeug- und Meß apparatenkunde,
‚ryptographie (Chiffrieren und Dechiffrieren), Kartenesen,
 Skizzieren usw. ;
Vortragende sind erprobte Fachmänner in den geı1annten
 Disziplinen, der Mehrzahl nach Hochschulrofessoren,
 Seit der Gründung haben im ganzen 765
\ınmeldungen stattgefunden, von denen 673 auf Konzeptsveamte
 und Amtsärzte der Polizeidirektion, 6 auf richteriche
 und staatsanwaltschaftliche Beamte und &amp;amp; auf aka-
        <pb n="104" />
        demisch gebildete Beamte der Postsparkassa entffallen.
Nicht eingerechnet in diese Zahlen sind jene Beamten
ausländischer Behörden, die teils durch längere, teils
durch kürzere Zeit die Vorlesungen des Institutes besucht
 haben. In dieser Hinsicht wäre auch zu bemerken,
daß die polnische Regierung im Herbst 1928 34 Beamte
 des Sicherheitsdienstes zu einer sechsmonatigen
Ausbildung im Kriminaldienste zur Polizeidirektion entsendet
 hat. Um das kriminalistische Studium der Beamten
 der Polizeidirektion möglichst zu fördern, hat der
Polizeipräsident hesondere Studienstipendien ausgesetzt.
In Verbindung mit dem Kriminalistischen Institute steht
das Kriminalistische Laboratorium, das nicht nur
praktischen Uebungen, sondern auch wissenschaftlichen
Untersuchungen, insbesondere in’ schwierigen Kriminalfällen
 dient. Um seinen Aufgaben entsprechen zu können,
ist das Laboratorium mit den erforderlichen Instrumenten
 und sonstigen Einrichtungen ausgestattet. Zusammen-‚assend
 darf gesagt werden, daß die Polizeidirektion in
den beiden Anstalten Einrichtungen besitzt, denen — außer
etwa der scuola scientifica di polizia in Rom —kaum eine
andere in Europa an die Seite gestellt werden kann.
Nicht geringere Sorgfalt wird aber der Ausbildung der
neuaufgenommenen Sicherheitswachebeamten zugewendet.
 Die Ausbildungszeit dauert zwei Jahre;
daran schließt sich eine viermonatige exekutive Dienstleistung
 und ein viermonatiger Schlußkurs. Lehrgegenstände
 sind die Vermittlung der polizeilichen Grundbegriffe,
 der Organisation und des Wirkungskreises der
Polizeibehörden, der Organisation der Sicherheitswache
und der für den Sicherheitswachebeamten wichtigsten Bestimmungen
 des Strafgesetzes, der Strafprozeßordnung,
der Verfassungsgesetze, des allgemeinen bürgerlichen
Gesetzbuches und der besonders in Betracht kommenden
polizeilichen Vorschriften. Zugleich wird auf die Vermehrung
 der Lokal- und Personalkenntnisse, auf Planiesen
 und dergleichen besonderes Gewicht gelegt. Die
fachliche Schulung umfaßt weiter die Kenntnisse des
Telegraphierens, der Handhabung des Feuersignalapparates,
 des Schwimmens und Schiffahrens, die erste
Hilfeleistung bei Unfällen und Verletzungen, die Handhabung
 der Schuß- und Hiebwaften, den Anschauungsanterricht
 im Verkehrswesen und in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten, ferner eine intensive Pflege der Körperausbildung.
 Diesem Zwecke dient auch die pflichtgemäße
Erlernung des Jiu Jitsu-Verteidigungskampfes und die
sportliche Betätigung.
Die Ausbildung der tüchtigsten Wachebeamten zu
Chargen findet in der sogenannten Chargenschule
statt. Zur Aufnahme in den Stand der leitenden
Sicherheitswachebeamten ist die erfolgreiche Ablegung
 einer besonderen Befähigungsprüfung er-{orderlich.
 Der Vermehrung der Sprachenkenntnisse
der Sicherheitswache wird ein besonderes Augenmerk
„ugewendet. Ende des Jahres 1927 waren bei der Wiener
Sicherheitswache 103 Sicherheitswachebeamte durch
Sprachenabzeichen (für Tschechisch, Englisch, Französisch,
Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Serbokroatisch, Slowenisch,
 Ungarisch und Esperanto) gekennzeichnet. Diese
Beamten haben besonders während der Wiener Messen
ersprießliche Dienste geleistet.
Auch die Schulung der neuaufgenommenen KriminalyJeamten

 ist sehr eingehend. Sie umfaßt insbesondere
ine Ausbildung in jenen Wissenszweigen sowie (echıschen
 Fertigkeiten, die zur ersprießlichen Durchführung
criminalpolizeilicher Erhebungen erforderlich sind, wie
nsbesondere das Vorgehen auf dem Tatorte, das Aufauchen,
 Sichern und Verwerten von Spuren, der daktyaskopische
 Erkennungsdienst und dergleichen. Außerlem
 wird der Kriminalbeamte auch noch in der Kenntnis
ler Gesetze und Vorschriften unterwiesen.
Aber auch auf die Beschaffung der Studienwerke und
ler für den Polizeidienst wichtigen Erscheinungen der
"achliteratur wurde Bedacht genommen. Abgeschen von
len für die Beamten der Sicherheitswache und für
lie Kriminalbeamten eingerichteten, auch belletristischen
Zwecken dienenden Bibliotheken, wurde vom Polizeipräsidenten
 eine eigene Amtsbiäbliothek des Polizeipräsidiums
 geschaffen, die von fachkundigen Beamten
 verwaltet wird. Der Bestand dieser Amtsbibliothek
ımfaßte im zweiten Drittel des Jahres 1928 bereits 2000
Nerke und 142 Zeitschriften gegen 050 Werke im Jahre 1918.
die Bibliothek wird von den Beamten der Polizeidirektion
n immer mehr steigendem Maße in Anspruch genommen.
Im Jahre 1927 entschloß sich der Polizeipräsident auch
zur Errichtung eines Archivesder Polizeidirektion,
las zur wissenschaftlichen Bearbeitung und Verwahrung
zeschichtlich interessanter Akten bestimmt ist. Dieses
\rchiv wird auch dadurch an Bedeutung gewinnen, daß
än Teil des „Archives für Inneres und Justiz” bei dem
3rande des Justizpalastes im Jahre 10927 vernichtet
vurde und so das Material der Polizeidirektion eine williommene
 Ergänzung des erhaltenen Restes bieten wird.
n diesem Zusammenhange kann auch der Gründung des
‚olizeilichen Fachblattes „Oeffentliche Sicherheit”
?olizei-Rundschau der österreichischen Bundes- und Gemeindepolizei
 und Gendarmerie, Frwähnung getan
werden, Das Blatt hat die Aufgabe, den Sicherheitsbeamten
 die Fortschritte der Kriminalwissenschaften zu ver
mitteln und jene Neuerungen kritisch zu prüfen, deren
Kenntnis für eine erfolgreiche polizeiliche Tätigkeit erfor-Jerlich
 ist, fachmännische Erklärungen von Gesetzen und
Verordnungen zu bieten, über dieJudikatur der Obersten
Gerichtshöfe, über die Fachliteratur usw. zu informieren

Daß der österreichische Sicherheitsdienst . während des
Bestandes der Republik seine. gewiß schweren Aufgaben
‚ederzeit restlos gelöst und in dieser Hinsicht nicht bloß
;jeine rühmliche Tradition aufrechterhalten hat, sonder?
auch hinsichtlich seiner Schlagfertigkeit und Erfolgsbereit-;chaft
 namhafte Fortschritte aufweisen kann, ist jedem
ınbefangenen Beurteiler klar. Die Höhe, zu der sich de!
5sterreichische Sicherheitsdienst emporarbeiten konnte
&amp;lt;ommt auch in der Wertschätzung zum Ausdrucke, die
las Ausland der österreichischen Polizei entgegen“
bringt. Es muß hervorgehoben werden, daß es imme!
wieder die Polizeidirektion in Wien ist, die das Ziel der
Studienbesuche aus aller Herren Länder bildet und die
Zahl der Staaten, die Polizeibeamte zur Ausbildunß
ıach Oesterreich, insbesondere nach Wien entsenderst
 in steter Zunahme begriffen.
Diese gewiß schönen Erfolge sind aber ganz besonders
der rastlosen Arbeit der Sicherheitsbeamtenschaft alle!
Trade zu danken. Denn eine verfassungsmäßige Ausg“
        <pb n="105" />
        staltung der Organisation der Sicherheitsbehörden und
hamentlich der Bundespolizeibehörden Oesterreichs ist —
°s darf hier wohl gesagt werden, leider — nicht erfolgt,
Wohl sind, seit dem Bestande der Republik in einigen
Bundesländern Bundespolizeibehörden errichtet, beziehungsweise
 ausgestattet worden, so in Graz, Salzburg,
 Wiener-Neustadt, Eisenstadt, Linz und
in Klagenfurt. Auch ‚wurde die Bundespolizeidirektion
 in Wien als polizeiliche Zentral-Stelle
 für ganz Oesterreich hinsichtlich des Erkennungsdienstes,
 des Fahndungswesens, der Zentral-Svidenz
 über staatsgefährliche Personen, der Ueber-Wachung
 des Mädchenhandels, der Bekämpfung un-Sittlicher
 Schriften, der Ueberwachung der Auswande-"ungsbewegung,
 der Evidenthaltung der ausländischen
Automobile und Chauffeue und der Evidenthaltung der
bestraften Personen (Strafregisteramt) bestimmt. Aber
“U einem organischen Aufbau des gesamten Sicherheitsdienstes
 in Oesterreich, nach dem Vorbild anderer
Staaten im Sinne einer Zentralisierung ist es bisher,
Mangels der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für
®ine solche Reform, nicht gekommen.

Oesterreich und die Internationalen Polizeikongresse.

rm vor dem ‚Weltkriege haben. die Sicherheits-Gren,
 en, namentlich der großen Städte, über die
Behafıen ihres Landes hinaus, gegenseitig Verbindung
Weges” ge enter Außerachtlassung des diplomatischen
Al ma riminalpolizeiliche Mitteilungen ausgetauscht.
aus der R dem W eltkriege von dem neutralen Holland
Wirken nach einem zwischenstaatlichen Zusammen-Appell
 Ken Volizeibehörden laut wurde, fand dieser
an de cn Echo. Zu sehr noch lastete die Erinnerung
Klafita cr Mhrieg auf den Gemütern, zu sehr noch
Nun wa er Riß zwischen den Staaten und Völkern.
Siherh T wohl Oesterreich und insbesondere die Wiener
internagen ehörde deshalb von der Behinderung des
bero n Verkehres der Polizeibehörden so schwer
Landes n, bp einerseits die wirtschaftliche Not unseres
Abenteurn ‚die Inflationszeit eine Unzahl internationaler
die Ger u in das Land lockte und andererseits die durch
s hüffenan frieden von St. Germain und Trianon ge-Stunden
 n, willkürlichen neuen Staatsgrenzen wenige
hatten de Wien entfernt „neues Ausland” geschaffen
Schaftlich udem trennten diese Grenzen zwar die wirtbre
 cher Rn ‚Zusammenhänge, bildeten jedoch für die Ver-Polizeipra
 ein Hindernis. Aus dieser Not heraus hat
behör de äsident Schober als Chef der W jener Sicherheitsder
 auf nächst daran gedacht, die Sicherheitsbehörden
Staaten dd Boden der alten Monarchie entstandenen
Sprechuna rn der benachbarten Länder zu einer Be-Schwieri
 4 Anzuladen, um die allen gleich unangenehmen
Zanz 2 ber im gegenseitigen Verkehre, wenn nicht
liche Aufn Den so doch zu erleichtern. Die freund-Weiter
 a me, die diese Einladung fand, ermutigte ihn,
7. Septe: De Sreilen, und er berief für die Zeit vom 3. bis
köngreg rn 1923 einen Internationalen Polizeiahmen
 ah Wien ein. An diesem Kongresse
Nordam, Vertreter der Polizeibehörden von Aegypten,
erika, Dänemark, Deutschland. Fiume, Frankreich,

sriechenland, Italien, Japan, Jugoslawien, Lettland, Holand,
 Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der
"schechoslovakischen Republik, der Türkei und von Unzarn
 teil. Der wichtigste Erfolg dieser in jeder Hinsicht
yedeutsamen Veranstaltung war eben die Gründung der
nternationalen Kriminalpolizeilichen Komnission,
 die den Ausgangspunkt für die weitere Entvicklung
 der internationalen Polizei bilden soll.
Diese Kommission hielt seither weiter fünf Tagungen
b, und zwar: Vom 19, bis 21. Mai 1924 in Wien, vom
6. bis 29. April 1926 in Wien, vom 27. bis 30. Sepember
 1926 in Berlin, vom 6. bis 8. Juli 1927 in Amsterlam,
 vom IO, bis 12. September 10928 in Bern. Ferner
vurden in der Zeit vom 27. bis 29. September 1926
n Berlin der Il. Internationale Polizeikongreß
bgehalten, der die im Jahre 1923 in Wien aufgenommene
i\ktion zielbewußt weiterführte. Der Erfolg war sehr gut.
Der Kongreß war insgesamt von 245 Delegierten von
staaten besucht, überstieg somit, was die Zahl der Bejucher
 anbelangt, fast um das Doppelte jene der Besucher
les Wiener Kongresses.
Vebrigens darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß
auf der Großen Polizeiausstellung in Berlin
ıuch Oesterreich würdig vertreten war. Naturgemäß hatte
lie Polizeidirektion in Wien die Mehrzahl der Ausstelungsobjekte
 gebracht. Das Interesse der Besucher richtete
ich vorzüglich auf die Darstellung des Moulageverfah-;ens,
 einer wichtigen Errungenschaft der letzten Jahre.
Polizeiliche Fürsorgearbeit.
Die Polizeiorgane kommen oft in die Lage, Kinder und
ugendliche aufzugreifen und vorübergehend in ihre
)bhut zu nehmen, weil andere Behörden und Anstalten
icht sofort in Anspruch genommen werden können:
rüher mußte die Polizei solche hilfsbedürftige Kinder
ınd Jugendliche vorübergehend in den Polizeiarresten
der in anderen Warteräumen auf einige Zeit unterringen
 Jassen. Die Verwahrung von Kindern und
ugendlichen im Polizeiarreste war aber naturgemäß stets
nit einer sittlichen Gefährdung verbunden. In dem Betreben,
 die Jugend vor der Kriminalität zu bewahren,
etzte bereits im Jahre 1910 der damalige Polizeipräsi-'lent
 die Errichtung eines polizeilichen Jugend-‚eimes
 durch. Es wurde in ein der Gemeinde Wien
sehöriges Haus, IX., Hahngasse 8-10, verlegt und hatte
lie Bestimmung, den unbescholtenen und besserungsähigen
 Jugendlichen Aufnahme zu bieten. Gegen Ende
les Weltkrieges waren die Mittel zur Führung des
Jeimes erschöpft und so sah sich der Polizeipräsident vor
lie Notwendigkeit gestellt, das Heim entweder aufzulassen
»der die Mittel zur Fortführung durch eigene Initiative
‚u beschaffen. Dies gelang ihm auch im Wege privater
Zuwendungen. Daher stellt das polizeiliche Jugendheim
uch heute noch eine Wohlfahrtseinrichtung des
’olizeipräsidenten, nicht aber eine solche des
sundes dar. Im Jahre 1924 wurde eine polizeiliche
Interkunftsstelle für obdachlose Frauen und
Aädchen im Polizeigebäude auf der Roßauer Lände
seschaffen. Im Jahre 1924 waren in dieser Wohlfahrtsinstalt
 055 Personen durch insgesamt 4071 Tage unterge-‚racht.
 Im Jahre 1927 war die Zahl der Aufgenommenen
yereits auf 2004 mit 13.447 Verpflegstagen gesticgen.
106 Personen wurde eine Stelle, 220 eine Wohnung be-
        <pb n="106" />
        schafft, 06 wurden in Anstalten oder Spitäler abgegeben;
die übrigen sind abgereist oder haben sich selbst eine
Unterkunft oder Arbeit gefunden.
Im Zusammenhange mit der Errichtung dieser Fürsorgeanstalt
 steht auch die Verwendung von Frauen im
Polizeidienste. Die Polizeidirektion in Wien hatte
damit bereits zu einem Zeitpunkte begonnen, als der
Ruf nach Verwendung weiblicher Kräfte für bestimmte
Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und insbesondere
 auf dem Gebiete des Fürsorgewesens in der
Oeffentlichkeit-noch kaum zu vernehmen war, indem sie
schon im Jahre 1909 eine weibliche Beamtin — die
Assistentin für Jugendfürsorge — in ihren Dienst einstellte.
Die günstigen Wahrnehmungen, die hinsichtlich der Tätigkeit
 dieser Beamtin in der Folgezeit gemacht wurden,
führten zur Ausgestaltung der neuen Einrichtung und
man ging daran, in allen polizeilichen Wohlfahrtseinrich-‚ungen
 weibliche Kräfte in größerer Zahl zu beschäftigen.
Die Polizeidirektion erblickt ihre Aufgabe nicht bloß
darin, TIrunkenheitsbeanständete zu bestrafen, sondern sie
will dem Übel auch vorbeugen können. Zu diesem Zwecke
wurde im Jahre 1922 die sogenannte Trinkerfürsorge
eingeführt. Ihrem Wesen nach besteht die Fürsorge darin,
daß Personen, die der Sicherheitsbehörde aus Anlaß
einer Beanständung wegen Trunkenheit bekannt wurden,
zu einer zu diesem Zwecke geschaffenen Fürsorgestelle
geladen werden. Dort werden sie durch ehrenamtliche Fürsorger
 und Helfer, die aus den Kreisen der Abstinenzler
stammen, auf die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen
 Schäden des Alkohols aufmerksam gemacht,
Ein sehr trauriges Kapitel im Leben der Großstadt
stellen die Selbstmorde und Selbstmordversuche
 dar. So wurden im Jahre 1925 646 Selbstmorde
ausgeführt und 1008 versucht. Ende 1926 waren 713 Selbstmorde
 und 088 Selbstmordversuche, im Jahre 1027
850 Selbstmorde und 1012 Selbstmordversuche und im
Jahre 1928 bis Ende September 705 Selbstmorde und
1062 Selbstmordversuche zu verzeichnen.
Auch hier hat die Polizeidirektion dadurch wenigstens
einigermaßen helfend. einzugreifen versucht, indem sie
einen Fürsorgedienst für Lebensmüde schuf.

Die Wohlfahrtseinrichtungen für die Polizeibeamten.

Neben Fürsorgeeinrichtungen, die die Polizeidirektion
für solche Personen, die, wie Kinder, Mädchen und
Frauen besonders gefährdet sind, eingerichtet hat, ist
naturgemäß auch für Polizeibeamte, für deren Gesundheit
 und deren persönliches Wohl durch Errichtung eines
Spitales, von Erholungsheimen sowie durch Stiftungen
und Unterstützungsfonds umfassend vorgesorgt worden.
Eine Wohlfahrtseinrichtung ganz besonderer Art ist die
„Schober-Stiftung”, das im Gebäude IlL, Boerhavegasse
Nr. 13 untergebrachte, in Verbindung mit der Krankenanstalt
 „Rudolfsstiftung” stehende Polizeispital. War
auch die Aufbringung der Mittel sehr schwierig geworden,
sie fanden sich doch. Das Publikum hatte durch die Ereignisse
 des 17. April 1919 den Wert einer. verläßlichen
Polizei für den Schutz des Vaterlandes erkannt und
spendete aus eigenem Antriebe zuhanden des Polizeipräsidenten
 namhafte Summen, die größtenteils zur Frrichtung
 des Polizeispitales herangezogen wurden.

Gleich nach seinem Amtsantritte im Jahre 1918 stellte
der Polizeipräsident Schober an die Regierung das An-‚uchen
 um Zuweisung der zur Auflassung bestimmten
“Jüchtlingsstation in Mistelbach, um hier den während
ler Kriegsjahre besonders stark in Anspruch genomnenen.
 Polizeiorganen Gelegenheit zur Erholung zu
zu geben. Diesem Ansuchen willfahrte die Regierung
ınd überließ im März I919 die östliche Hälfte der
"Jüchtlingsstation, zusammen 23 Objekte (hievon 20 bevohnbar),
 für den angeführten Zweck. Die im Villenstil
ırrichteten Objekte, durchwegs Einfamilienhäuser, wurden
zründlich renoviert und neu eingerichtet und die einfach
nöblierten Wohnungen den ansuchenden Familien von
?olizeibeamten aller Kategorien auf die Dauer von zwei
»is vier Wochen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
ım Jahre 1025 wurde das KErholungsheim nach einer
eneralreparatur als Kuranstalt eröffnet.
Eine neue Wohlfahrtseinrichtung verdankt gleichfalls
ıhre Entstehung der Fürsorge des Polizeipräsidenten. Es
st das aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds „Beamtenailfe”
 angekaufte und neu eingerichtete „Erholungsheim
 in Klausen-Gleichenberg” in Steiermark
Als eine Wohlfahrtseinrichtung ersten Ranges erwiesen
jich bei der herrschenden Wohnungsnot auch die am
iande des Exerzierfeldes Schmelz, in der Verlängerung
ler Possingergasse gelegenen Polizeiwohnhäuser, mit
leren Bau bereits im Jahre 1912 begonnen wurde. In
liesem Gebäudekomplex, der mit allen nötigen Einrichtungen‘
 einer . zeitgemäßen Wohnungskultur auszestattet
 ist, wohnten Ende 1927 355 Wohnparteien au“
lem Stande der Sicherheitswache.
Schließlich sei hier noch der verschiedenen Unter-;tützungsfonds
 und Stiftungen gedacht, die fast alle der
‘nitiative des Polizeipräsidenten Schober entsprungen
ind und deren Wirken sich /auf alle Gruppen der im
Polizeidienst Stehenden erstreckt. Nicht zuletzt ist hier
das Unterstützungsinstitut der Sicerheitswache
 zu nennen, das nach dem Verlust seines Ver
mögens in der Inflationszeit ‚durch. das Fingreifen de:
Polizeipräsidenten auf eine neue Grundlage gestellt wurde
Der Polizeisport.
Zu jenen Schöpfungen, die in die Zeit der letzten
zehn Jahre fallen, ist auch der Polizeisport, das is!
die sportliche Betätigung und Ausbildung der Polizeibeamtenschatt,
 zu zählen. Die sportliche Vereinizung
 wurde in den Jahren 1918 bis 1919 gegründet:
“s” wurden die für den Sportbetrieb erforderlichen
Anlagen Trainingsplätze und Sporthallen (in der
Postgasse) geschaffen. Sie dürften zu den besteingerich-‚eten
 in Wien zählen. Die polizeiliche Sportvereinigung
1at sich durch ihre vorzüglichen Leistungen auch in de!
Jeffentlichkeit Ansehen zu verschaffen gewußt.
Hierher gehört vielleicht auch das Strandbad de!
Sicherheitswache und Kriminalbeamten, deren
Einrichtung wohl noch in das erste Kriegsjahr zurück‘
‚eicht. Die Anlagen wurden 1920 vergrößert, ein Schulbad,
 das auch der Ausbildung der Probewachmänner im
Schwimmen dient, und ein Familienbad eingerichtet sowie“
ein Sportplatz geschaffen. Ebenso wurde eine Hod
juellenbrauseanlage eingeführt. Die hiefür notwendiger
‚littel stellte Polizeipräsident Schober zur Verfügung.
        <pb n="107" />
        BUNDESGENDARMERIE
Von Gendarmerie-Zentraldirektor Franz Nusko.

N Sicherheitsdienst.
Eines der guten Wiegengeschenke, die die junge Republik
 bei ihrem Entstehen ihr Figen nennen konnte,
War auch das Gendarmeriekorps. Wenn Oesterreich in
nr schweren Zeit des Umsturzes nicht in ein völliges
-haos Zzusammenstürzte, so ist dies nicht in letzter Linie
der Mmusterhaften pflichtgetreuen Haltung der Gendarmerie
A Vereine mit den anderen staatlichen Sicherheitsorganen
7u danken. Sie waren das Bollwerk der staatlichen Ord-OR
 des jungen Staates. Das ganze Land war mit zurück-SC
 ehrten Soldaten überschwemmt, von denen manche,
an rücksichtslos über jedes Gesetz und jede Anordnung
traten izend, den Gendarmen mit Waften entgegender
 Fa Me den Bahnhöfen mußte die Gendarmerie bei
und yalnung der heimkehrenden Soldaten mitwirken
" en . ohne Bewachung verbliebenen Militärstellen
 Men WW erkstätten, Pulvermagazinen und Bergeür
 die Sicherung dieser staatlichen Güter sorgen.
die a wald gesellten sich besondere Aufgaben dazu,
und Sn a irkung der Gendarmerie bedurften. In ‚Wien
Aiskisch En meisten Landeshauptstädten arbeiteten
Unter &amp;amp; “missäre, die reichlich Geldmittel besaßen,
auf einer Sitzung der ungeordneten Verhältnisse offen
Gefahr N Sturz der demokratischen Republik hin. Die
den Nacl De Verwirklichung dieser Pläne wuchs, als in
Schaft a sn Ungarn und. Bayern die Räteherrkonnte.
 In 6 wenn auch nur vorübergehend, behaupten
Seite . 5 7&amp;gt;raz waren für Ende April 1919 von dieser
CNergischen Kuhestörungen geplant, Dem unmittelbaren,
Absichten inschre ken der Gender die über alle
Örientien und Pläne der Umsturzler vorzüglich
durch . We es zu danken, daß die dunklen Pläne
zunichte tzeitige Verhaftung aller Führer im Keime
und Mai Semacht werden konnten. Im November 1010
Ursprun . 920 kam es zu Unruhen kommunistischen
henhe Sen in I eld ha ch und im Februar 1920 in
abteilun In allen drei F ällen haben größere Gendarmerie-SO
 vie Kuhe wieder hergestellt. Im Mai 1920
Angehörige a zahlreiche, auch von auswärts eingetroffene
teBierung in 1 „kommunistischen Partei die Landesder
 Stadt k „inz zu stürzen. An verschiedenen Stellen
und Unruh am es zu großen Menschenansammlungen
Giner Ge 1 die nur durch das energische Finschreiten
durch sn el von fast 300 Mann, die
Yirka 2 St Olkswehrbataillon unterstützt wurde, nach
Werden ko unden aufreibendsten Dienstes unterdrückt
Seitens qe noten, Leider kam es bei dieser Gelegenheit
Sehrauche Sndarmerie und der Volkswehr auch zum
War nack er Feuerwaffe, ; en
Gefahr N diesen Ereignissen auch die kommunistische
führten da Oesterreich im allgemeinen beseitigt, so
Seiterscher. Ständige Sinken der Krone und dessen Be-Watlichen
 Ort zu einer neuerlichen Bedrohung der
Üeterun rdnung und Ruhe. Die stetig‘ wachsende
Bevölke 8 aller Lebensmittel hatte in weiten Kreisen der
Und Kauen8 eine tiefgehende Erregung gegen Händler
Sti üfleute wachgerufen. Am stärksten kam diese
"Mung bei
8 bei dem sogenannten Kirschenrummel am

7. Juni 1920 in Graz zum Ausbruch. Zwei Händlerinnen
vurden die Kirschen gewaltsam geplündert. Blitzschnell
:erhreitete sich hierauf in der Stadt das Schlagwort einer
‚brechnung mit den Preistreibern und Schiebern, und
n den Hauptstraßen und Plätzen sammelte sich einc
rregte Volksmenge, die sich gewaltsam gegen die einchreitende
 Sicherheitswache wandte. Da die Kräfte der-;elben
 nicht mehr ausreichten, um die Ruhe wieder-1erzustellen,
 mußte eine Gendarmerieabteilung von
0 Mann aufgeboten werden, der es aber erst nach
\nwendung der Schußwaffe gelang, die Ordnung wieder
‚erzustellen.
Aber auch hei den Fisenbahnen, wo die vielen Güter
Jlier Art eine starke Anziehung bildeten, mußte. die
zendarmerie in energischer Weise eingreifen. Zum Zwecke
änes verschärften Sicherheitsdienstes auf den Bahnen
:am es daher im Dezember 1918 zur Errichtung einer
igenen Bahngendarmerie, vorerst für die Wiener Bahnöfe,
 dann aber auch für größere Bahnhöfe außerıaalb
 Wiens. Nebst dem Bahngendarmeriekommando für
lie Wiener Bahnhöfe, welches im Jahre 1925 in den
stand der Polizeidirektion Wien übernommen wurde,
‚estand ein Bahngendarmeriekommando in Graz für
teiermark und in den anderen Bundesländern Bahnyendarmerieabteilungskommandos
 für ihren Bereich, Diese
etztgenannten Bahngendarmerieformationen wurden nach
‚intritt ‚geordneterer Verhältnisse im Fisenbahnverkehr
ı1ach und nach aufgelöst und ihre Aufgaben den zutändigen
 Landesgendarmerieposten übertragen.
Dagegen fiel der Gendarmerie bei den Kärntner
Yefreiungskämpfen und bei der Besitznahme
les Burgenlandes eine vorwiegend militärische
"ätigkeit zu. In Kärnten hatte die Gendarmerie nicht nur
‘ijeschon geschilderten schwierigen Aufgaben im Innerndes
‚andes zu bewältigen, sondern sic hatte auch hervoragenden
 Anteil an den Abwehrkämpfen, Vorbereitung
ür die Volksabstimmung, deren Durchführung und
Viederbesitznahme des so gefährdet gewesenen Gebietes.
n der Folge kam es zu Einfällen südslawischen Militärs
n verschiedenen Stellen Kärntens, so besonders im
ließ- und Jauntal. Die schwachen Gendarmerieposten
lieser Gebiete wurden vertrieben. Am 2. Dezember 1918
vurde der erste Versuch zur Befreiung der Stadt Völkernarkt
 unternommen und zu diesem Zwecke als Parlanentär
 der damalige Landesgendarmeriekommandant von
Cärnten dorthin entsendet. In dem dem Parlamentär für
ılle Fälle folgenden Detachement von 300 Mann mit
„eschützen, Maschinengewehren und Panzerautos befand
ich auch eine 60 Mann starke freiwillige Gendarmerichteilung.
 Schon in den Abendstunden dieses Tages
‚am es zu Kämpfen mit den südslawischen Kräften, an
‚elchen auch die Gendarmerie tätigen Anteil nahm.
Jjieser Kampf war der Auftakt zu zahlreichen Kämpfen,
zie solche sich im Laufe der letzten Wochen des Jahres
918 zwischen eingedrungenen Südslawen und den einelnen
 Gendarmerieposten entwickelten. Lebhafte und
rfolgreiche Kämpfe leiteten aber auch das Jahr 1910
in. Es kam so zu erbitterten Kämpfen, die auf beiden
        <pb n="108" />
        Seiten zahlreiche Opfer, darunter auch mehrere
Gendarmeriebeamte, forderten, bis am 13. Jänner 1919
der von der Laibacher Nationalversammlung und dem
Präsidium der Kärntner Landesregierung geschlossene
Waffenstillstand in Kraft trat. Diese Dezember- und
Jännerkämpfe mit ihrem Einsatz an Gut und Leben
seitens der heimattreuen Kärntner Bevölkerung, ihrer
Wehrformationen und Gendarmerie waren aber von
entscheidender Bedeutung für das künftige Schicksal des
Landes. Ende April 1919 erfolgte dann ein neuerlicher
Angriff der Südslawen auf der ganzen Front ohne vorherige
 Kündigung des Waftenstillstandes, erbitterte
Kämpfe waren die Folge. An diesen nahmen auch wieder
mehrere größere Gendarmerieabteilungen mit Maschinengewehren
 hervorragenden Anteil, Die eingefallenen
Südslawen konnten fast vollständig aus den Gebieten um
Völkermarkt und Bleiburg vertrieben werden. Doch
schon im Mai kam es zu neuen Kämpfen, die bis zum
Bekanntwerden der Friedensbedingungen anfangs Juni
{919 andauerten. Diesen zufolge mußte das Abstimmungsgebiet
 von allen Kärntner Wehrformationen und auch von
der Gendarmerie geräumt werden. Nur in Klagenfurt konnte
sich eine Gendarmerieabteilung dank glücklicher und
geschickter Interventionen auch während der ganzen
Dauer der jugoslawischen Besetzung halten und versah
während dieser Zeit in der Stadt den Sicherheitsdienst
unter den schwierigsten Verhältnissen. In der Folge hatte
die Gendarmeriec den vier Kilometer breiten, neutralen
Streifen zwischen den beiderseitigen Demarkationslinien
besetzt zu halten und schließlich nach der am 10. Oktober
 1920 stattgefundenen Volksabstimmung nach dem
Beschluß der interalliierten Plebiszitkommission die
Wiederbesetzung des befreiten Abstimmungsgebietes
 durchzuführen.
Bestimmungsgemäß hatte die Ablösung der S. H. S.-(‚endarmerie
 in der Zone I am 2, November zu bezinnen
 und am 5. November beendet zu sein. Hiezu
mußten aus den übrigen Bundesländern 400 Gendarmen
heigestellt werden, so daß: insgesamt 800 Gendarmen
für diesen Zweck in Klagenfurt und Villach bereit
standen. Der FEinmarsch in die verschiedenen Postenstationen
 wurde allerorts von der Bevölkerung freudigst
arwartet und feierlich begrüßt. ;
Die zweite vielfach in militärisches Gebiet fallende
Aufgabe der österreichischen Bundesgendarmerie war
der Grenzschutzdienst gegen Ungarn, bzw. das
Burgenland und schließlich die Besetzung dieses
‚üngsten Bundeslandes. Schon während der Vorverhandlungen
 über den Frieden von St. Germain entstanden
in Wiener-Neustadt die Anfänge des Landesgendarmeriekommandos
 für das Burgenland. Die Ausrufung der
Räterepublik in Ungarn und das Auftreten von Terrorformationen
 in Oedenburg zwangen schon im Februar
1919, einen Grenzschutz mit einer eigenen Gendarmeriegrenzschutzleitung
 in Wiener-Neustadt aufzustellen,
deren Wirkungsbereich schließlich auf das ganze niederösterreichische
 und steirische Grenzgebiet gegen das
Burgenland ausgedehnt wurde. Diese unter dem Kommando
 des Gendarmerielandesdirektors Georg Ornauer
‘späteren Gendarmeriezentraldirektors) stehende Grenzschutzabteilung
 bildete den Kern der zukünftigen Burvgenland-Gendarmerie.
 Ihr Stand von ursprünglich 400

vurde nach und nach auf 1000 erhöht. Die Gendarmerie-»yeamten
 hatten während des Genzdienstes viel zu leiden.
Die Bevölkerung zahlreicher Grenzorte ertrug beider
allgemeinen Wohnungsnot die Finquartierung an‘ sich
ur ungern. So mußten die Grenzgendarmen, in Notınterkünften
 untergebracht, meist aller Bequemlichkeit
;ntbehren, von den Familien getrennt, die teils in der
ılten Heimat verblieben waren, teils in anderen Orten.
ern von der Grenze mühselig Quartier gefunden hatten,
viele Monate hindurch ihren schweren Dienst versehen.
„renzzwischenfälle waren an der Tagesordnung, doch
zab es auch direkte Kämpfe mit bewaffneten Schmuggler-»anden,
 die auch auf Seite der Gendarmerie blutige
Jpfer der Pflichttreue forderten. Zwei Jahre dauerte
lieser aufreibende Grenzschutzdienst, bis es zur Ueberı1ahme
 des neuen Bundeslandes kommen konnte. In
lieser Zeit erstattete die CGrenzgendarmerie etwa
0.000 Anzeigen, 12.000 Personen wurden vorgeführt
ınd Millionenwerte an Schmugglergut im Vereine mil
ter Zollwache zustande gebracht.
Die Gendarmeriegrenzschutzleitung hatte aber während
lieser Zeit auch bereits alle Vorsorgen für die Auf-;tellung
 des neuen Landesgendarmeriekommandos für
las Burgenland zu treffen. Am 28. August 1921 sollte
1ach den Weisungen der Militärkommission die Ueber-1ahme
 des Burgenlandes durch die Gendarmerie hbezinnen
 und am folgenden Tage nachmittags beendeı
‚ein. Bei diesen für Oesterreich hindenden Weisungen
nußte es bleiben, nachdem auch ein letzter Versuch
des damaligen Bundeskanzlers Schober, zur Sicherung
les Vormarsches der Gendarmerie im Hinblick auf die
yedrohlich lautenden Nachrichten Wehrformationen beizugeben,
 an dem Widerstande der Fintente gescheitert
war. Die Gendarmerie rückte so tatsächlich allein am
Viorgen des 28. August 1921 in den vereinbarungsgemäß
‚orgesehenen elf Kolonnen, deren stärkste fast 400 Mann
ınd deren schwächste bloß 18 Mann zählte, von den
Ausmarschstationen in das Burgenland vor.
Während in den Vormittagsstunden der Finmarsch
ler Kolonnen durchwegs programmgemäß und ohne
störung erfolgen konnte, kam es dagegen in den ersten
Nachmittagsstunden und in den folgenden Tagen zu den
rsten Zusammenstößen und zu Feuergefechten
nit Freischärlern. Am 8. September kam es schließlich
1 dem Angriff auf Agendorf, wo 400 Gendarmen
‚standen. Es entwickelten sich an der Lisiere der Ortschaft
 lebhafte Kämpfe mit Freischälern. Bald darauf
aber ertönten militärische Hornsignale und hinter den
"reischärlern marschierte die sogenannten Osztenburge!
"ormation aus Oedenburg an. Da nach den strikter
Weisungen der Ententekommission bei der Landnahme
eder Kampf mit Militär zu vermeiden war, wurde
laraufhin von der Gendarmerie das Gefecht abgebrochen
ınd der Rückzug angetreten. Unter diesen Umständen
wurde am 9. September die Weisung zur Räumun#
ıller Stationen des Burgenlandes gegeben und die Genlarmerie
 an die niederösterreichisch - burgenländisch“
ırenze zurückgezogen.
Auf Grund des Protokolles von Venedig kam €
ichließlich am 13. November 1921 zur zweiten Besel
zung des Burgenlandes, die diesmal richtigerweis“
zom Bundesheer durchgeführt wurde, wohei hesolr
        <pb n="109" />
        ders Gendarmerieabteilungen vorerst bloß Feldpolizeidienste
 zu verrichten hatten, und wo sodann die Gendarmerie
 erst nach vollständiger Pazifizierung der
einzelnen Landesteile den Sicherheitsdienst aufnahm.
Mit 30. November 1921 war so im ganzen Burgenlande
der Sicherheitsdienst von der Gendarmerie übernommen.
Diese ersten Jahre der Unruhe nach Gründung der
Republik forderten bei der Gendarmerie 61 Todesopfer.
Die Gendarmerie hat sich aber in allen diesen Tagen
wieder als fester Hort der Ruhe und Sicherheit gezeigt
und ihrer bereits mehr als 70 jährigen Geschichte neue
Lorbeeren eingefügt. Kine Wendung zum Besseren und
“ur Veberleitung in normale Sicherheitsverhältnisse
brachte erst die Ende 1922 von Bundeskanzler Dr. Seipel
Angehahnte Sanierung.

Organisation und innerer Dienstbetrich.
Durch das Gesetz vom 27. November 1918 wurde das
Gendarmeriegesetz vom 25. Dezember 1804 teilweise den
Scänderten Verhältnissen entsprechend modifiziert. Aus
»Cinem militärisch organisierten, zur Aufrechterhaltung
der Öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit hbestimmten
 einheitlichen Wachkörper” wurde „ein uni-(ormierter,
 bewaffneter, nach militärischem Muster
Organisierter Zivilwachkörper zur Aufrechterhaltung
der Öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit”. Die
Folge davon war auch die Unterstellung der Gendarmeriebeamten
 unter die Zivilgerichtsbarkeit. Die disziplinäre
X Srantwortlichkeit wurde bald durch ein neues Gesetz
‚Gesetz vom 6. Februar 1910) unter Anlehnung an die
für die übrige Beamtenschaft maßgebende Dienstprag-‚natik
 grundlegend geändert. Die früher ausschließlich
'n den Händen der Vorgesetzten gelegene Disziplinar-Sewalt
 ging größtenteils auf Disziplinarkommissionen
über, Als weitere Folge der Umwandlung der Gendar-Merie
 in ein Zivilwachkorps ergab sich ihre vollständige
J Nterstellung unter das Ressort des Innern.
Die Gliederung der einzelnen Landesgendarmerie-“OMimandos
 wurde bis zum Beginn des Jahres 1928 nicht
Scändert. Kırst mit Beginn dieses Jahres wurden die
\bteilungskommandos aufgelassen und an deren Stelle
»Gendarmerieinspizierende” geschaffen. Bei jedem Landes-S*Ndarmeriekommando
 verblieb nur ein Ergänzungsbteilungskommando
 für Zwecke der Krgänzung und
"Chülumo, Der Stand der Gendarmerie erfuhr in den

Gendarmerie-Motorfahrer. Patrouille im Gelände

Gendarmerie-Skikurs auf der Rax

»rsten Jahren der Republik allmählich eine Erhöhung
auf mehr als 12.000 Beamte. Vom Jahre 1922 an setzte
in Abbau dieses Standes ein, so daß heute die Genlarmerie
 nur mehr 5802 Beamte zählt, daher nicht ganz
0% ihres Höchststandes. Allerdings ist dabei zu beücksichtigen,
 daß im Jahre 1925 die Bahngendarmerie
n Wien aus der Gendarmerie ausgeschieden und mit
;68 Mann in das Gefüge der Polizeidirektion Wien
iberführt worden ist. Diese 5802 Beamten verteilen sich
ıuf acht Landesgendarmeriekonmandos mit je einem
rgänzungsabhbteilungskommando, 85 Bezirksgendarmerieommandos,
 1333 Posten, 3 Fxposituren und 5 Polizeiıundestationen.

Der Schulung der Gendarmeriebeamten wurde in
ler Folge eine immer größere ÖObsorge zugewendet.
Vährend früher nur sechs Monate für die erste theo-‚etische
 Ausbildung der Gendarmerieanwärter vorge-'‚ehen
 waren, wurde diese — um einige wichtige Gegen-;tände
 vermehrt — nunmehr auf mindestens ein Jahr
streckt, wobei auch maßgebend war, daß den Anvärtern
 in dieser Zeit jetzt auch alle für den Genjarmeriedienst
 notwendigen militärischen Fertigkeiten
on Grund auf zu lehren sind. Auch für die Heranüildung
 eines vollwertigen Nachwuchses für leitende
zendarmeriebeamte, deren frühere normale Ergänzung
lurch Uebernahme geeigneter Truppenoffiziere nicht
nehr in Frage kam, wurde Vorsorge getroffen. So kam
»s im Herbst 1924 zur Aufstellung der „Höheren
Gendarmeriefachschule” in Graz, wo in zwei
lahrgängen in erster Linie solche Gendarmeriebeamte,
die eine Mittelschule absolviert hatten, durch Universitätsprofessoren
 und teilweise auch durch im Lehrfache
besonders befähigte leitende Gendarmeriebeamte eine
für ihre spätere Verwendung vorzügliche fachliche Ausbildung
 genossen.
Neben der theoretischen Ausbildung wird aber auch
der körperlichen Ertüchtigung ein erhöhtes Augenmerk
zeschenkt. Es findet nicht nur der Turnunterricht
m allgemeinen, sondern auch alle für den Gendarmerielienst
 in Betracht kommenden Zweige des Sportes
eine besondere Pflege. Hier ist vor allem des für unser
Gebirgsland in erster Linie wichtigen alpinen Dienstes
zu gedenken. Der vermehrte Zustrom von Fremden aus
aller Herren Länder in unsere herrliche Alpenwelt
sonnte nicht ohne Finfluß auf den Sicherheits- und
        <pb n="110" />
        sonstigen Dienst der Gendarmerie bleiben. Es mußte
daher der Gendarmerie auch die notwendige alpine
Ausbildung gegeben werden, Zu diesem Zwecke
werden ‚alljährlich alpine Skikurse und hochalpine
l’ührerkurse in verschiedenen Gletschergebieten abzchalten.
 Hand in Hand mit dieser Ausbildung erfolgt
eine zweckmäßige alpine Ausrüstung, die namentlich
 in den letzten Jahren voll ergänzt und verbessert
wurde, da sie früher fast gänzlich fehlte und die teilweise
 vorhandene nur sehr mangelhaft war. Heute, nach
kaum 7jähriger Tätigkeit, ist ein Stamm von mehreren
hundert Alpinisten und über 40 Hochalpinisten herangebildet,
 so daß die Gendarmerie in alpiner Hinsicht
allen an sie herantretenden Aufgaben in jeder Hinsicht
vollkommen gewachsen ist. Der alpine Dienst der Gendarmerie
 erstreckt sich in erster Linie auf den Sicherheitsdienst,
 der in weiterem Sinne auch die Mitwirkung
bei der Verhütung alpiner Unfälle umfaßt. Der schwerste
und verantwortungsvollste Dienst für die Gendarmerie
im Gebirge ist aber deren Betätigung im alpinen
Rettungswesen, bei dem die Gendarmeriebeamten
oft als Leiter von Rettungsexpeditionen in aufopfernder
Weise mitwirken. Entsprechend ausgebildeten und geeigneten
 Gendarmeriebeamten wird die Qualifikation
„Gendarmeriealpinist”, bzw. „Gendarmeriehochalpinist”
zuerkannt. Gendarmeriealpinisten und -hochalpinisten
erhalten auch ein eigenes lNienstabzeichen. Ks darf
wohl behauptet werden, daß die Vorkehrungen für den
alpinen Sicherheits- und den alpinen Rettungsdienst in
Jesterreich kaum von einem“ anderen Lande übertroffen
 werden dürften.
Ferner wird auf sportlichem Gebiete die Ausbildung
 im Schwimmen und Rudern durch systemasche
 Abhaltung von Kursen besonders gefördert, wobei
auch hier das Augenmerk auf die Ausbildung im
Rettungsdienste gelegt wird. Mit dieser Ausbildung
wurde zuerst im Sommer 1924 bei den Posten längs der
Donau begonnen, während sie heute schon allen pro-‚isorischen
 Gendarmen zuteil wird.
Finen sehr wichtigen Fortschritt, sowohl vom Standpunkte
 der Verkehrs- wie der eigentlichen Sicherheits-Polizei
 bedeutet die Ausrüstung der Gendarmerie mit
eigenen Verkehrsmitteln. Im Jahre 1926 wurde hier mit
der Auschaffung von 210 Fahrrädern der Anfang gemacht,
 Ende 1928 werden schon mehr als 1300 zur Verfüzung
 stehen. Insbesondere aber crhielt die Gendarmerie
im Jahre 1928 eine größere Anzahl von Motorrädern mit
Beiwagen. Selbstverständlich bildet der Ausbau der
telephonischen Verbindung der Gendarmerieposten einen
weiteren Gegenstand der Fürsorge. Heute ist bereits der
größte Teil der Posten mit einer eigenen Sprechstelle
versehen. Den Anforderungen des modernen Kriminallienstes

 wird bei der Bundesgendarmerie durch entiprechende
 Ausbildung der Gendarmeriebeamten auf
liesem Gebiete durch Ausgestaltung clieses Dienstzweiges
‚jelbst und durch Ausrüstung mit den einschlägigen
Hilfsmitteln Rechnung getragen. Namentlich das Fahnlungswesen,
 das durch die zu Beginn dieses Jahres
ı1erausgegebene allgemeine Fahndungsvorschrift einheitich
 für das ganze Bundesgebiet neu geregelt wurde,
1at auch in der Gendarmerie die ihm seiner Wichtigkeit
ıach zukommende Würdigung gefunden. Zur besonderen
\usgestaltung des kriminalpolizeilichen Dienstes gehörten
‘chließlich auch die Vorsorgen für das Kriminalıundewesen,
 Photographie und Daktyloskopie,
JTinsichtlich des Kriminalhundewesens ließen es
lie budgetären Verhältnisse bisher leider nicht zu, diesen
wertvollen Behelf des Sicherheitsdienstes entsprechend
ıuszubauen. Vorläufig bestehen im Bereiche der Gen-Jarmerie
 fünf Polizeihundestationen. Auf dem Gebiete
ler Photographie wurde im Jahre 1928 mit der An-‚chaffung
 von Photographenapparaten begonnen. Zur
Verbesserung der daktyloskopischen Aufnahmen
z;rhielten die Posten am Sitze der Bezirksgerichte entiprechende
 bessere Utensilien.
In das Jahr 1924 fiel das 75 jährige Jubiläum der Erichtung
 einer Gendarmerie in Oesterreich. Bei diesem
\nlasse wurden die Verdienste der Gendarmerie um
staat und Volk von allen Seiten voll gewürdigt. Hicei
 bot sich auch die Möglichkeit, durch Errichtung
sines Jubiläumsfonds für die Gendarmeriebeamten, deren
Witwen und Waisen, eine mustergültige Wohlfahrtseinichtung
 ins Leben zu rufen.
Die österreichische Bundesgendarmerie kann so wähend
 der ersten zehn Jahre der Republik auf eine reiche
"ätigkeit zurückblicken. Die im steten Wachsen
yegriffenen Erfolgziffern auf allen Gebieten des
sicherheitsdienstes geben davon ein beredtes Zeugnis:
Trotz aller Schwierigkeiten, die namentlich in der Beschränktheit
 der dem Bunde zur Verfügung stehenden
inanziellen Mittel begründet erscheinen, gelang es doch
ınter dem Wirken von drei Gendarmeriezentrallirektoren,
 Dr. Friedrich Gampp, vom ;Entstehen
les jungen Staates bis 30. November 1022, Georg
Drnauer, vom I. Dezember 1922 his 30. April 1924, und
"ranz Nusk o, seit 30. April 1924, die Schlagkraft und Vervendbarkeit
 der Österreichischen Bundesgendarmerie zu
srhalten und ihre FKinrichtungen stetig auszubaucpsuch
 auf der Großen Polizeiausstellung in Berlin 1920
var die österreichische Bundesgendarmerie würdig ver
reten. Man gewann eingehenden Finblick in den Genlarmeriedienst,
 der im Alpenlande Oesterreich — wie
»ereits oben angedeutet — häufig im Hochgebirge unter
Jen schwersten Verhältnissen versehen werden muß.
        <pb n="111" />
        DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZVERWALTUNG 1918-1028
Von Ministerialrat Dr. Otto Leonhard.

Die schwere Krise, die der Weltkrieg und der daraus
“ntstandene Zusammenbruch des österreichischen Groß-’eiches
 für das heutige Oesterreich gebracht hat, hat die
Nachhaltigsten Finwirkungen auf die ganze Justizgesetz-Sehung,
 das Gerichtswesen, die Rechtspflege und die
!ustizverwaltung ausgeübt. In der folgenden Betrachtung
Scheidet die Justizgesetzgebung aus, Justizverwaltung
nd Rechtsprechung stehen in so innigem Zusammen-Be,
 daß eine völlig getrennte Behandlung unmöglich
St, jedoch soll die Rechtsprechung nur so weit Gegen-Stand
 unserer Erörterung bilden, als Zusammenhänge mit
dem Probleme der Justizverwaltung gegeben sind.
Die der Justizverwaltung im engeren Sinne gestellten
\ufgaben lassen sich nach drei Hauptgesichtspunkten teilen:
nissen richtung des Gerichtswesens nach den Bedürf-G
 N des neuen Staates, Anpassung an die neuen
Vu zen und die dadurch gegebenen wirtschaftlichen
erhältnisse,
an \npassung der Leistungsfähigkeit des Justizapparates
. die durch die Krisenerscheinungen gegebenen be-Onderen
 Forderungen,
und Passung des Verhältnisses zwischen der Verwaltung
zwischen N ersonal an die neue Staatsform, Ausgleich
dürfaise, den Bestrebungen des Personals und den Besen
 der Gesamtheit.
L Neueinrichtung des Gerichtswesens.
De Csue Staat hat seine Zentralverwaltung neu ein-Gerichte]
 de In diesem Sinne ist auch ein neuer OÖberster
Zeichnu ho „errichtet worden”), der schon in der Behofe
 dar Vor dem Obersten Gerichts- und Kassations-‚Kassario
 ach „unterschieden wurde, daß‘ der Zusatz
Würden 0n5 of wegliel. Die Mittel- und Unterbehörden
Dies BE he unverändert in Wirksamkeit’ belassen?).
für die B auch für die Gerichtshöfe 1. und Il. Instanz und
züglich an keperichte 3 organisatorische Maßnahmen he-Senom
 leser Behörden wurden nur für die in Anspruch
kamen Spen Gebiete in den Sudetenländern getroffen,
die’ realen, tn über die Anfänge nicht hinaus, weil
Selbsthese achtverhältnisse es ausschlossen, clas nationale
Durch ae nungsrecht in Wirklichkeit umzusetzen,
ich aber ie Grenzziehung des neuen Staates ergaben
Aufbau ae sachlich bedeutende Aenderungen in dem
Staatsgehi er Gerichtshöfe I. und IL Instanz. Das neue
Sant umfaßte den Oberlandesgerichtssprengel
30. Opechluß der Provisorischen Nationalyersammlung vom
5 Geset, 1 StGB}. Nr. 1. rn
5 $ 16 des Be 25. Jänner 1919, StGBI. Nr. AH.
"ng vom 30 Fa der Provisorischen Nationalversamm-30,
 tober 10918. StGBIl. Nr. 1

Wien sowie Teile der Oberlandesgerichtssprengel Graz
ınd Innsbruck. Im Wiener Oberlandesgerichtssprengel
'anden, abgesehen von dem Verluste des Bezirksgerichtes
“eldsberg an die Tschechoslovakei, nur geringfügige
‚enderungen durch die Verlegung des Grenzzuges im
lordwesten von Niederösterreich statt, da die Angliederung
les Burgenlandes zunächst außer Betracht blieb. Schwerviegende
 Veränderungen traten dagegen in den beiden
nderen Öberlandesgerichtssprengeln ein. Das Oberandesgericht
 Graz verlor vier Gerichtshofssprengel und
asgesamt 48 Bezirksgerichte, übrig blieben die Landeszerichte
 Graz und Klagenfurt sowie das Kreisgericht Leoben
1it zusammen 67 Bezirksgerichten. ImInnsbrucker Sprengel
war der Verlust verhältnismäßig noch viel bedeutender.
Die Brenner Grenze bedeutet den Uebergang der Kreiszerichte
 Bozen, Trient und Rovereto an Italien, den
Negfall von insgesamt 43 Bezirksgerichten, übrigblieben
m ganzen zwei Gerichtshöfe I. Instanz (Innsbruck und
"eldkirch) mit 24 Bezirksgerichten. Von diesen hatte
las Bezirksgericht Nauders infolge der neuen Grenze
;eine Existenzberechtigung verloren, es wurde daher
ıufgelassen‘). Das Kreisgericht Veldkirch erhielt ent-;prechend
 den neuen staatsrechtlichen Verhältnissen die
3Zezeichnung Landesgericht?) Feldkirch, die drei bei
Jesterreich verbliebenen Bezirksgerichte des ehemaligen
Creisgerichtssprengels Bozen (Lienz, Sillian und Windisch-Aatrei,
 nunmehr Matrei in Osttirol genannt) wurden
tem Landesgerichtssprengel Innsbruck angegliedert).
Als weitere organisatorische Maßnahmen der ersten
Vachkriegszeit wären anzuführen die Uebertragung der
lem Obersthofmarschallamte vorbehalten gewesenen
zerichtsbarkeit an die ordentlichen Gerichte‘), wodurch
ämtliche beim Obersthofmarschallamt anhängige außertreitige
 Sachen an das Bezirksgericht Innere Stadt gelangt
ind, sowie die Errichtung des Jugendgerichtes in
Vien®). Weitere Organisationsänderungen ergaben sich
us der Uebernahme der Strafgerichtsbarkeit über die
leeresangehörigen im Irieden‘) und die damit zuammenhängende
 Uebernahme der Angestellten der
Militäriustiz in den Ziviliustizdienst’). Durch die Ueber-')
 Verordnung vom 20. November 1920, BGBL Nr. 27 und
‚om 23. Dezember 1920, BGRILL Nr. 21 aus 1021.
?) Vollzugsanweisung vom 21, Mai 1919, StGBl. Nr. 276.
% Vollzugsanweisung vom 28, Februar 10920, StGBL Nr. 96.
) Gesetz vom 5. Februar 1919, StGBl Nr. 87.
‘) Gesetz vom 25. Jänner 1919, StGBl. Nr. 46. und Vollzugsnweisung
 vom 23. September 1920, StGBI. Nr. 439.
) Gesetz vom 15. Juli 1920, StGBl._ Nr. 321.
X Gesetz vom 15, Juli 1920. StGB} Nr. 922,
        <pb n="112" />
        nahme des Apparates der Militärgerichtsbarkeit wurde
die Justizverwaltung auch in die Lage versetzt, über die
neuen Amtsgebäude des Obersten Militärgerichtshofes
und des Divisionsgerichtes in Wien zu verfügen. Das
zrstere Gebäude hat nur vorübergehend Gerichtszwecken
gedient und ist dann für Beamtenwohnungen verwendet
worden. Aus dem Divisionsgerichte ist das Landesgericht
für Strafsachen Wien II entstanden, das die Strafgerichtsbarkeit
 über die äußeren Bezirke Wiens und über den
in Niederösterreich gelegenen Teil des Landesgerichtssprengels
 Wien übernommen hat. Die Errichtung dieses
neuen Gerichtshofes gab Anlaß, das bisher formell als
eine Einheit bestehende Landesgericht in Wien entsprechend
 den tatsächlichen Verhältnissen in drei vollkommen
 selbständige Gerichtshöfe aufzulösen, Landesgericht
 für Zivilrechtssachen Wien, Landesgericht für
Strafsachen Wien I und Landesgericht für Strafsachen
Wien 1).
Die Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain
en Laye und des zwischen der Entente und Ungarn zu
Trianon geschlossenen Friedens brachte Oesterreich und
daher auch der Justizverwaltung noch eine bedeutsame
Aufgabe, die Angliederung des von Ungarn an Oesterreich
 abgetretenen Teiles von Westungarn, der in der
Folge den Namen Burgenland erhielt. Die tatsächliche
Uebernahme dieses Gebietes sollte im August 1921 vollzogen
 werden. Nach der ursprünglichen Grenzziehung
hätte das Burgenland einen Gerichtshof I. Instanz mit
8 Bezirksgerichten umfaßt. Infolge der Abtrennung von
Oedenbhurg blieben sieben Bezirksgerichte zurück, deren
Zusammenfassung zu einem neu zu errichtenden Gerichtshofe
 infolge ihrer Lage außerordentliche Schwierigkeiten
verursachte. Man entschloß sich daher, das Burgenland
hinsichtlich der Ausübung der dem Gerichtshofe I. Instanz
zukommenden Gerichtsbarkeit in Zivilsachen dem Landesgericht
 für Zivilrechtssachen Wien und in Strafsachen dem
Landesgerichte für Strafsachen Wien IL anzugliedern?).
Was die Neueinrichtung der Gerichtsbarkeit im Burgenlande
 selbst anlangt, wäre zu bemerken, daß Oesterreich
die in Eisenstadt, Güssing, Mattersdorf (später Mattersburg),
 Neusiedl, Oberpullendorf und Oberwart vorhandenen
 ungarischen Bezirksgerichte als österreichische
Bezirksgerichte übernommen hat. In Jennersdorf wurde
ein neues Bezirksgericht errichtet.
Die österreichische Justiz hat im Burgenlande ihre
Tätigkeit unter den schwierigsten Verhältnissen aufgenommen,
 weil die Erschütterungen, denen das Land
in der unmittelbar vorausgegangenen Zeit ausgesetzt
war, zu einem förmlichen Justizstillstand geführt
haben.
Hiezu kam, daß die ungarischen Richter ihre Posten
aufgegeben hatten und daß auch von dem sonstigen
Personal nur wenige Angestellte übernommen werden
konnten. Die Abtretung von Oedenburg machte eine
teilweise Neueinteilung der Gerichtsbezirke notwendig,
die zum Beispiel dazu führte, daß aus dem in der ungarischen
 Zeit unbedeutenden Bezirksgerichte Oberpullendorf
 ein stark beschäftigtes Gericht wurde, dessen Aus-’)
 Vollzugsanweisung vom 23. August 1920, StGBlL._ Nr. 402.
2) $ 1, Absatz 4 der Verordnung vom 10. Jänner 1922,
BGBL Nr. 18.

:tattung mit Personal angesichts der Lebensverhältnisse
n Oberpullendorf besonderer Anstrengung bedurfte
\uch der unglückliche Grenzzug, der nicht nur Gemeinlegrenzen,
 sondern vielfach sogar einzelne Grundstücke
lurchschnitt, endlich der Umstand, daß die Grundbücher
ıller jener Gemeinden, die früher zu Gerichten gehört
1atten, die bei Ungarn verblieben sind, den österreichi-;ichen
 Gerichten nicht zur Verfügung standen, so daß ein
zeordneter Grundverkehr zunächst überhaupt unmöglich
var, bedeuteten große Erschwerungen. Erst'nach und nach
vurden die Grundbücher, zuletzt auch Fisenbahn- und
3Zergbuch übergeben. Nun zeigte es sich, daß die ungaischen
 Grundbücher vielfach mit der Wirklichkeit nicht
ibereinstimmten, so daß eine förmliche Neuanlegung des
Srundbuches im Burgenland in Aussicht genommen
werden mußte‘). Hiebei soll eine wirkliche Neuınlegung
 in den Fällen stattfinden, in denen das
Srundbuch als ganz unverläßlich bezeichnet werden muß.
n allen übrigen Fällen findet eine Ueberprüfung des
zegenwärtigen Grundbuchstandes, sogenannte Berichtigung
ler Grundbücher, statt. Die Grundbuchanlegung im
Zurgenlande hat am I. April 1028 begonnen.
Neben der Einrichtung des Gerichtswesens im Burgenande
 oblag der Justizverwaltung als zweite große orgaıisatorische
 Aufgabe die Anpassung des Justizapparates
ın die durch das Wiederaufbaugesetz geforderte Fin-;schränkung
 des Personal- und Sachaufvandes?).

Die Justizverwaltung erwog zunächst eine großzügige
ustizreform durch Abschaffung der Gerichtshöfe II. Intanz.
 Der Plan wurde aber fallen gelassen, wobei
»xinerseits die Erwägung maßgebend war, daß seine
Jurchführung eine fast vollständige Neukodifizierung
ter Verfahrensvorschriften notwendig gemacht hätte und
ınderseits auch der Widerstand der beteiligten Richterınd
 Anwaltskreise eine maßgebende Rolle spielte. Auch
lie beabsichtigte Auflassung von einzelnen Kreisgerichten
nußte wegen des Widerstandes der beteiligten Bevölkeungskreise
 aufgegeben werden. Dagegen sind, allerdings
nit großen Schwierigkeiten und unter nicht unerheblichen
Cämpfen mit den Ortsinteressenten I6 Bezirksgerichte wirkich
 aufgelassen worden. Die Auflassung von 3 weiteren ist
ıwar ausgesprochen, aber nachträglich zurückgezogen
vorden, in einem Falle ist das Bezirksgericht zwar
'echtlich aufgelassen, besteht aber als Zweigstelle eines
ınderen Bezirksgerichtes noch tatsächlich fort®. Die
\uflassung der Depositenämter wurde durchgeführt:
Weitere Vereinfachungen ergaben sich noch dadurch;
laß in Wien mehrere Bezirksgerichte zusammengelegt
vurden. Eine weitere wesentliche Organisationsänderung
jrachte das Jahr 1025, in dem mit Wirksamkeit vom
. Jänner 1925 das Land Salzburg aus dem Oberlandeszerichtssprengel
 Wien ausgeschieden und dem Ober-1)
 Bundesgesetz vom 31. März 1927, BGBl. Nr. 119 und
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 20. Dezember
 1927, BGBL Nr. 8 von 1928,
2) Bundesgesetz vom 27. November 1922, BGBl. Nr. 543.
3) Verordnungen der Bundesregierung vom 20. März 1923
BGBl. Nr. 87, vom 18. Mai 1923, BGBl. Nr. 276, vom 14. Sep
tjember 1923, BGBl. 520, vom 10. November 1923, BGB)
Nr. 586, vom 8. August 1925, BGBL. Nr. 318.
        <pb n="113" />
        landesgerichtssprengel Innsbruck zugewiesen worden ist!).
Schließlich wurden die Oberstaatsanwaltschaften und die
Öberlandesgerichtspräsidien dadurch entlastet, daß die
Verwaltung der Strafanstalten und Gerichtsgefängnisse
dem Justizministerium unmittelbar unterstellt und dadurch
 eine Zwischeninstanz ausgeschaltet wurde, was
Wesentlich zur Verminderung des Schreibwerkes beige-‘ragen
 hat.
Der Personalabhau, der im Zuge des Sanierungswerkes
 durchgeführt werden mußte, hat auch die Justizverwaltung
 empfindlich getroffen. Der Personalstand, der
am |. Oktober 1922 6000 Mann betragen hat, wurde
im Zuge der Abbaumaßnahmen bis auf 5665 (anfangs
Jänner 1926) herabgemindert, ein Stand, mit dem. allerdings
Unmöglich das Auslangen gefunden werden konnte. Infolgedessen
 war es unvermeidlich, wieder Personalergänzun-8cn
 durchzuführen, so daß der Personalstand am 30. Juni
1028 sich wieder auf 6070 Mann gehoben hat. Zu
bemerken ist, daß in der Zentralstelle (Justizministerium)
selbst 23 Beamte (von 19), somit fast ein Fünftel aus-Seschieden
 wurden.

IL Ausbau der Leistungsfähigkeit des
Justizapparates.
‚Nach dem Zusammenbruch setzten die Gerichte ihre
(ätigkeit einfach fort. Selbstverständlich blieb die tief-8chende
 Veränderung der ganzen Struktur unseres
Staatswesens nicht ohne FKinwirkung auf die Gerichte. Es
gelang aber der Justiz, ihre Unabhängigkeit auch gegenüber
 den Stürmen des Umsturzes zu behaupten. Störun-Sen
 der Rechtspflege durch revolutionäre Organisationen,
Insbesondere die sogenannten Arbeiterräte, sind zwar in
den Ersten Nachkriegsjahren vorgekommen, aber immer
;eltener geworden und schließlich mit dieser Institution
8ANZ verschwunden. Die Forderung nach Ersetzung des
Berufsrichters durch einen Volksrichter ist ernstlich überoAupt
 Nicht erhoben, sondern nur von ganz radikalen
Kreisen im Bewußtsein ihres utopischen Charakters auf-Bestellt
 worden. Dagegen brachte die neue Zeit allerdings
bar Erweiterung des Laienelementes in der Strafgerichts-Streben
 durch. die Einführung des Schöffengerichtes. Bedie
 at auf die Rechtsprechung Finfluß zu gewinnen,
dım ichter zu einer bestimmten Art der Rechtsanwen-Hama
 zu drängen, finden wir allerdings da und dort,
ran in der radikalen Presse. Aber auch diesen
zu Mungen kam niemals eine allzugroße Bedeutung
Rich war ihnen nirgends Erfolg beschieden, Die
Ral Sr haben es fast ausnahmslos verstanden, sich‘ im
een der bestehenden Gesetze der Denkungsart der
ranen a anzupassen. Es kann daher von einer Verbehaus
 Tise der Justiz, wie sie für Deutschland ‚vielfach
Ana n worden ist, nicht gesprochen werden. Finzelne
der K. © auf bestimmte Gerichte oder Richter, wie auch
Aal On um das FEheproblem und den Mutterschafts-68
 si a ilden keine Widerlegung dieser Behauptung, da
der © hier nicht um Fragen der Rechtsprechung, sondern
Dach 7°Setzgehung handelt und ihre Lösung weniger
erfolgen tischen als nach politischen Gesichtspunkten
aufl a Soll, was insbesondere für die Frage der Un-Sichkeit
 der Fhe gilt. Vielleicht schwerer als die

) Verordnung vom 9, Oktober 1024, BGBL Nr. 380.

‚npassung an die Mentalität des jungen Staates war
lie Meisterung des Rechtsstoffes für die durch jahreange
 Kriegsarbeit ihrem eigentlichen Berufe entfremdeten
lichter, das galt vornehmlich für jüngere Richter, die
ıus den Anfängen ihrer Laufbahn zu den Fahnen ge-'ufen
 wurden und nach ihrer Rückkehr gewissermaßen
on vorne anfangen mußten. Diese Schwierigkeiten
onnten nur durch eisernen Fleiß überwunden werden;
iank der Hingebung der Beteiligten gelang es, auch
iber diese Klippe hinwegzukommen, wobei einerseits
lie Tätigkeit der Gerichtsinspektoren, anderseits die
Aitwirkung der Standesvertretung der KRichterschaft
vertvolle Hilfen darstellten.
Die schwersten Anforderungen stellte aber die sprung-1afte
 und durchaus unregelmäßige Entwicklung des Ge-:chäftsanfalles,
 die bei einzelnen Gerichten, welche gevissermaßen
 Brennpunkte waren, zu geradezu Kkrisen-1aften
 Erscheinungen führte. Aus den folgenden Zu-'ammenstellungen
 ist ersichtlich, daß die ersten Nachxriegsjahre
 im Zeichen einer Überlastung der
5&amp;gt;trafgerichte standen. Dann folgte eine kurze
Deriode einer Entlastung, welche auch einen entsprechenlen
 Personalabbau gestattete, der sich dann allerdings als
‚erhängnisvoll erwiesen hat, als im Zusammenhange
nit der Wirtschaftskrise eine ungeahnte Steigerung der
°treit- und Zwangsvollstreckungssachen, der Konkurse
ınd Ausgleiche eintrat. Es scheint, daß die Flut allmähich
 verebhbt, wenn auch der Stand an Zwangsvolltreckungen
 noch immer sehr bedenklich ist.
Die Häufung der Strafsachen gestaltete namentlich
lie Lage des Landesgerichtes für Strafsachen. in Wien
‚orübergehend gefahrdrohend; es ist der Tatkraft
ies Landesgerichtspräsidenten Dr. Ludwig Altmann
u verdanken; daß dieser größte Gerichtshof
les Bundesgebietes vor einem Zusammenbruch
»ewahrt blieb. Ähnlich gefahrdrohend gestaltete sich
ue Lage beim Exekutionsgericht Wien im Jahre 1926.
\uch hier gelang es in letzter Stunde, dem Zusammenvirken
 aller berufenen Faktoren und nicht zuletzt dem
‚mtsleiter, dermaligen :Landesgerichts-Vizepräsidenten
\lbrecht Gerhardt, das Unheil zu verhüten. Die Entvicklung
 der Geschäftslage bei den beiden Gerichten
st in den folgenden Tabellen 2 und 3 dargestellt.

Übersicht über die Belastung der Gerichte.
1910 bis 1027.

es, , ——
Strafsachen |
£ © . 1 a
BD +—-©
 © -
SE | 8 |%
[A N NE wm
Lu ® © $ 5
&amp;gt; X "7 (&amp;amp;-1919]

 92.245 |27.701| 83.460) — —
‚920 / 115.118 | 80.758| 84.517 | 67| 111
1921 | 111:348 | 56.533/ 100.451 | 50] 105
‚922 | 126.373 | 50.717 95.458 | 711 79
928 110.172 | 73.206 157.387 1179| 758
924 | 234.885 47.947| 296,680 (628'4.068
925 |273.951 34.800 408.314 864/4.148
926 | 810.708 | 32.979! 502.760 1912/38 958
1927 n

136.205 | 175.939 | 55,897
114.182 | 188.117 78.976
98,929 | 211.640 | 72.447
10,177 | 228.063 | 63.292
93.340 | 243.960 | 38.505
92.108 ' 224.856 | 36.368
89.787 222.256 | 37,966
95.392 130.085 37.085
138.687 | 34.899
        <pb n="114" />
        2. Abbau der Rückstände bei dem Landesgericht
für Strafsachen Wien L

ahr

Am Ende des Jahres anhängige
 Untersuchungen
einschließlich Vorerhebungen

Zahl der Untersuchungs- |
häfilinge am Ende des
Jahres

1919
‚920
‘921
922
923
924
925
926 I
1927

2,564
3.984
2083
‘445
‚078
‚482
1.232
1.178
1 673

686
290
540
483
152
175
249
201
193

Bemerkung: Die höheren Zahlen des Jahres 1927
sind dadurch zu erklären, daß mit dem Aufhören des vereinfachten
 Verfahrens in Strafsachen das Vorverfahren
wieder die Regel wurde, während in der Zeit der Geltungsdauer
 des vereinfachten Verfahrens die einfacheren Strafsachen.
 meist durch unmittelbaren Strafantrag erledigt
wurden.
3. a) Geschäftsanfall des Exekutionsgerichtes
Wien an Zwangsvollstreckungen.

Jahr

CGeschäftsanfall

Jah

I
1 Geschäftsanfall

1898
1899
1900
1901
‚902
903
‚904
905
906
‚907
„908
„909
1910
911
1912
1913
1914

54,975 1915
76.341 1916
78.788 1917
84.489 1918
36.355 1919
39.333 1920
98.979 1921
09.064 1922
12.737 (9253
17.046 1924
126.662 1925
124.589 1926
130.591 1027
131.682 1928
142,770 bis
159.899 | 31. |
118.934 Mai

72.718
38.626
26.795
25.297
38.237
35.685
39.078
32,711
56:557
107.151
151.196
188.789
213.046

96416

b) Abbau der Rückstände beim Exekutionsgerichte
 Wien 1026/1927.
Rückstand
Erledigung | Abfertigung

1926
September)
1927
September)
1928 )
April |
Juni |

&amp;gt;q

8 073

“36

244

301
421

| 410
956

Erfolge, wie sie aus den obigen Darstellungen erhellen,
können natürlich nur mit einem besonders dienstwilligen
und leistungsfähigen Personal erzielt werden. Organisajon
 allein vermag das nicht, wenn auch eine zwecknäßige
 Einrichtung, eine entsprechende Ausstattung der
Arbeitsplätze, Bereitstellung sachlicher Behelfe vieles
erleichtern kann. In dieser Beziehung ist namentlich beim

Axekutionsgericht in Wien durch verschiedene Kinrichungen,
 insbesondere auch durch Uebertragung richterüicher
 Geschäfte an Beamte der Gerichtskanzlei, dann
aber auch durch Ausgestaltung der Amtsräume, Regelung
 des übermäßigen Parteienverkehrs und dergleichen
viel geschehen. Fine bessere Ausstattung der Gerichte
mit den sachlichen Behelfen im allgemeinen ermöglichte
Jie Einführung der sogenannten Ausfertigungsgebühren !),
Ad. h. einer Art Schreibgebühr für die gerichtlichen Erledigungen
 im Betrage von S 1I.— bis 5.— (nur in Ausnahmsfällen
 höhere Beträge bis zu höchstens S 20.-—);
die dadurch gewonnenen Mittel im Betrage von annähernd
5 600.000.— jährlich wurden zur Verbesserung der
Inneneinrichtung der Gerichte, zur Anschaffung von
Schreibmaschinen und Ergänzung der Amtsbibliotheken
verwendet. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, den
Gerichten ihre Arbeit zu erleichtern.
Al. Verwaltung und Personal,
Die zur Ausübung der Diensthoheit berufenen Stellen
wurden durch den Zusammenbruch des alten Staates vor
äußerst schwierige Probleme gestellt. Ein Teil des Perzonals
 kehrte verbittert, verzweifelt und entmutigt, der
alten Ordnung entwöhnt, aus dem Kriege heim, der
andere war durch Hunger und Entbehrung zermürbt.
Zunächst fehlte jede Autorität. Die Ideen des Umsturzes
beeinflußte die Geistesverfassung weiter Beamtenschichten.
 Alle Gefahren einer überraschend gewonnenen
 und noch unverstandenen Freiheit drohten. Es
ist ein Zeichen für die wunderbare Organisation des
altösterreichischen Beamtenapparates, daß der Dienst als
solcher ungeachtet aller Erschütterungen weiterging. Für
die Justiz war es von größter Bedeutung, daß die Organisation
 der Richter unter der Führung von Dr. Friedrich
Engel und Dr. Heinrich Klang die idealen Ziele auch
in der Umsturzzeit nie aus dem Auge verloren und ihre
Verpflichtungen gegenüber der Gesamtheit stets erfüllt
hat. Ohne Finfluß konnten die neuen Ideen auch auf
die Richter nicht bleiben. Sie verlangten eine weitgehende
 Autonomie des Standes, Selbstverwaltung durch
gewählte Personalsenate, Bindung der Ernennungsstelle
an die Besetzungsvorschläge, ein besonderes Dienstand
 Besoldungsrecht für die Richter. Diese Wünsche sind
zum Teil in Erfüllung gegangen. Die Personalsenate der
Gerichtshöfe, deren Wirkungskreis erweitert wurde, sind
zum Teil durch Wahl zusammengesetzt*). Die Richter
haben ein besonderes Besoldungsrecht erhalten). Die
Bindung an die Vorschläge ist in dem Grundgesetz über
die richterliche Gewalt vom 22. November 1918 vorgesehen;
in der Bundesverfassung‘) aber wieder verlassen worden.
Durch die Gerichtsverfassungsnovelle vom 14. Juli 1921
wurde auch die Altersgrenze für die Richter eingeführt;
lie Richter treten mit Ablauf des Kalenderjahres, in
lem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden. automatisch iP
len Ruhestand,
) Verordnung vom 3. August 1925, BGBI. Nr. 306.
2) Gerichtsverfassungsnovelle vom 14. Juli 1921, BGBI
Nr. 422, Verordnungen vom 21. Dezember 1921, BGBI. Nr. 745
„om 18, Juni 1925, BGBl. Nr. 192, vom 925, Dezemher 1926
3GBI. Nr. 315.
3) Gehaltsgesetz vom 18. Juli 1924, BGBI. Nr. 245.
4) Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der
assung des Bundesgesetzblattes Nr. 367 aus 1925.
        <pb n="115" />
        DIE RECHTSPOLITISCHEN BEZIEHUNGEN ÖSTERREICHS
ZUM AUSLANDE
Von Ministerialrat Dr. Krautmann.

Die Regelung der Rechtsfähigkeit von Ausländern gevann
 in dem letzten Jahrzehnt insbesonders hinsichtlich
der Frage des Liegenschaftserwerbes eine besondere
 Bedeutung. Während früher nur wenige Länder dem
Twerbe von Figentum an unbeweglichen Sachen durch
Ausländer Schranken setzten, mehrten sich in der
Nachkriegszeit die Vorschriften, nach denen der
Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer aus staats-Polizeilichen
 Gründen entweder allgemein oder innerhalb
 einer bestimmten Grenzzone untersagt oder nur
unter einschränkenden Bedingungen gestattet wird,
Solche Vorschriften üben gemäß $ 33 ABGB. audı eine
Rückwirkung auf die Fähigkeit der Angehörigen dieser
Länder hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes in Oester-"eich
 aus, wobei sich Schwierigkeiten daraus ergaben,
N die erwähnte Gesetzesstelle die Frage nicht ausdrück-N
 löst, wie Angehörige solcher Staaten zu behandeln
nd, die Oesterreichern den Liegenschaftserwerb zwar
a geradezu untersagen, aber doch erschweren. Da
LS Frage erst gelegentlich des Ansuchens um die
STundbücherliche Kinverleibung des Ligentums für den
kosländischen Erwerber vom Gericht entschieden werden
Während es für Verkäufer und Ersteher mißlich,
Maren 1 der Verkaufsverhandlungen darüber im Undr
 meiben zu müssen, ob das Geschäft schließlich
Song geführt werden kann, Daher wurde durch zwei
on Öngesetze (vom 4. Juli 1924, BGBl. Nr. 247, und
7. % April 1928, BGBL. Nr. 106) bestimmt, daß
eher ob die Gegenseitigkeit im Sinne des $ 33 ABGB.
Gerichte sei, das Bundesministerium für Justiz eine die
Angel te bindende Erklärung abgeben könne‘) und daß
seit kei solcher Staaten, denen gegenüber die Gegendes
 5 eit nicht gegeben ist, gleichwohl mit Genehmigung
lichen “Eceskanzleramtes als der obersten staatspolizei-Werde
 "ae zum Liegenschaftserwerbe zugelassen
können Önnen*), Da diese Erklärungen jederzeit erfolgen
die Geha die besprochene Unklarheit beseitigt. Ueber
fahren W Ehrung des Rechtsschutzes im gerichtlichen Ver-Mittele
 estehen schon so ziemlich mit allen Staaten
hes rinbe en Verträge. Die moderne Rechtsentwicklung
Ind Inte t sich aber nicht darauf, den Schutz der Rechte
uch gen des einzelnen im Auslande sicherzustellen.
Cigene S r ätigkeit der Gerichte muß vielfach über das
aller Sı taatsgebiet hinausgreifen. Nach den Gesetzen
aaten besteht die Möglichkeit, unter gewissen Vor-)

 Auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1924 wurde mit der
“Stordnung vom 15. August 1924, BGBl Nr. 323, erklärt, daß
PO lnische Staatsangehörige Liegenschaften in Ocesterrei
Bleich Inländern erwerben können.
) Zur Zeit, da diese Zeilen geschrieben werden, kommt die
np sondere Bewilligung des Bundeskanzleramtes insbesundere in
Aracht für Angehörige Jugoslawiens, Rumäniens, der nordischen
den Paltischen Staaten (die ihrerseits den Liegenschaftserwer &amp;gt;
Srch Ausländer ebenfalls allgemein oder in bestimmten aim
den ner besonderen Genehmigung abhängig ma , de
“sten Gliedstaaten der amerikanischen Union u. a. m.

aussetzungen den im Auslande wohnenden Prozeßgegner
vor das inländische Gericht zu laden; Zeugenvernehnungen
 und andere Beweise müssen auch im Auslande
'‚orgenommen werden können, wenn der Prozeßstoff
»ntsprechend geklärt werden soll; die Gerichte hahen
iber Rechtsfälle zu entscheiden, bei denen nach dem
Willen der Parteien oder nach der Natur der Sache fremdes
iccht anzuwenden ist; endlich entsteht die Frage nach
\nerkennung und Durchsetzung der gerichtichen
 Entscheidungen im Auslande, Die östereichische
 Bundesregierung war bei den Abschlüssen von
icchtshilfeverträgen audı mit Erfolg bestrebt, insbesondere
ne Verzögerungen zu beseitigen, die sich aus dem
ergehrachten umständlichen diplomatischen Verehre
 ergeben. An dessen Stelle ist gegenwärtig im
/erhältnisse Oesterreichs zu 6 Staaten der unmittelbare
"erkehr der Gerichte getreten, gegenüber einigen anieren
 Staaten ist der Weg wenigstens unter Ausschalang
 der Zwischeninstanzen des Auswärtigen Amtes und
ler Gesandtschaft dadurch abgekürzt, daß die gericht-‘che
 Korrespondenz durch Vermittlung der beiderseitigen
ustizministerien erfolgt. Auch die Notwendigkeit der
teigabe von Uebersetzungen wurde stark eingehränkt,
 so daß die österreichischen Gerichte mit jenen
on 10 Staaten in deutscher Sprache verkehren können.
Unter führender Teilnahme der Republik wurden
erner, entsprechend den engen Beziehungen, die von
rüher her zwischen den Bewohnern der Nachfolgestaaten
»estanden, Vereinbarungen über den Rechtsschutz
ırmer Parteien getroffen. So besteht gegenwärtig
zegenüber der Tschechoslovakei, gegenüber Polen,
Jngarn und dem ehemals österreichischen Teile
ugoslawiens die Möglichkeit, daß Armenrechtsilagen,
 die im fremden Staat einzubringen sind, vom
iläger bei dem Bezirksgerichte seines Wohnortes zu
&amp;gt;rotokoll gegeben werden. Dieses wird an das Prozeßzericht
 geleitet, das die Uebersetzung in die eigene
;taatssprache besorgt oder die Verfassung einer seinen
zesetzen entsprechenden Klage veranlaßt. Durch diesen
/organg in Verbindung mit der gegenseitigen Gewähreistung
 der Rechtswohltat des Armenrechtes, einschließich
 der kostenlosen Vertretung bei der mündlichen
’erhandlung, ist insbesondere in.. familienrechtlichen
.ngelegenheiten — Vaterschaftsprozesse spiclen hier die
auptrolle — ein wirksamer Schutz geboten.
Hier wäre auch das Bestreben Oesterreichs zu ervähnen,
 die Förmlichkeiten der diplomatischen Bezlaubigung
 ausländischer Urkunden, von denen
m Inlande Gebrauch gemacht werden soll, tunlichst
»inzuschränken. Fine Reihe von Vereinbarungen, die
lie gegenseitige Anerkennung öffentlicher Urkunden
&amp;gt;hne weitere Förmlichkeiten vorsehen, ist geeignet, den
zeschäftlichen Verkehr zu beschleunigen, zu vereinfachen
ınd zu verbilligen.
Finige Staaten lehnen die Anerkennung und Voll-'reckung
 ausländischer Entscheidungen grundsätzlich ab.
        <pb n="116" />
        Die moderne Rechtsentwicklung und auch die Anschauungen
 der Rechtswissenschaft bewegen sich jedoch in
der Richtung der grundsätzlichen Anerkennung ausländischer
 Entscheidungen. Es wurde auch versucht,
mehrere Staaten umfassende Verträge über
diese Rechtsfrage auszuarbeiten ; bisher ohne praktischen
Erfolg. Kein Staat kann eben darauf verzichten, das
tremde Urteil darauf zu prüfen, ob es dem inländischen
 zwingenden Recht und seinen grundsätzlichen
 Auffassungen nicht widerspricht.
Die österreichische Exekutionsordnung ($$ 79 ff.) gestattet
 die Vollstreckung ausländischer FExekutionstitel
allgemein unter der Voraussetzung der verbürgten
Gegenseitigkeit. Kann schon aus dieser Tatsache
geschlossen werden, daß das österreichische Recht sich
auch in dieser Hinsicht durchaus im Finklange mit dem
neuesten Stande der Rechtsentwicklung befindet, so ergibt
 sich dies noch mehr aus dem Umstande, daß es
von dem in den meisten ausländischen Gesetzgebungen
vorgesehenen umständlichen Verfahren zur Prüfung, ob
der fremde Exekutionstitel den Anforderungen seiner
Vollstreckbarkeit im Inlande entspricht (dem sogenannten
Delibationsverfahren) absieht, indem — in der
Regel ohne vorherige Vernehmung des. Verpflichteten —
auf den entsprechend belegten Antrag des Gläubigers
hin die Exekution sofort bewilligt und von Amts wegen
vollzogen wird. Die Abstellung der Vollstreckungsrechtshilfe
 auf die verbürgte Gegenseitigkeit gestattet ferner nicht
nur förmliche Vollstreckungsrechtshilfeverträge, sondern
auch formloseGegenseitigkeitsvereinbarungen
ohne vertragsmäßige Bindung. In der Tat bieten die für
die Vollstreckungsrechtshilfe in Oesterreich geltenden
Vorschriften ein recht buntes Bild. Im ganzen bestehen
derartige Vereinbarungen gegenüber acht Staaten‘).
1) 1. Bulgarien (Art. 11 ff. des Rechtshilfevertrages vom
31. Mai 1911, RGBL Nr. 114 von 1912, mit Ausnahme des
Schlußprotokolles erneuert durch den Staatsvertrag vom 20. Oktober
 1922, BGBl. Nr. 137 von 1024.
2, Deutsches Reich (Staatsvertrag vom 21. Juni 1023,
BGBL Nr. 138 von 1024, ferner hinsichtlich der Vollstreckung
von Entscheidungen vereinbarter Schiedsgerichte und vor solchen
abgeschlossener Vergleiche: Verordnung vom 5. Oktober 1024,
3GBL Nr. 374).
3. Italien (Staatsvertrag vom 6. April 1922, BGBl. Nr. 262
von 1924 ; erläuternde Bemerkungen hiezu im Justizamtsblatt 1925,
5. 68, und 1926, S. 50).
4 Liechtenstein (Vdg. vom 10. Dezember 1897, RGBI
Nr. 289).
5. Schweiz (hinsichtlich der Kantone St. Gallen: Vdg. vom
19. Februar 1900, RGBI. Nr. 31; Waadt: Vdg. vom 10. Dezember
 1897, RGBI. Nr. 200; Zürich: Vdg. vom 14. März 1907,
RGBI. Nr. 77; diese Gegenseitigkeitserklärungen sind erneuert
worden laut Kundmachung vom 17. März 1926, BGBl. Nr. 56.
Ein Vertrag, der die Vollstrecdkungsrechtshilfe gegenüber allen
Kantonen der Schweiz‘ in eingehender Weise regelt, ist zur
Zeit, da diese Zeilen geschrieben werden, zwar unterzeichnet,
aber noch nicht ratifiziert und daher noch nicht in Geltung).
6. Südslawischer Staat (und zwar hinsichtlich des Gebietes
 der ehemaligen Landesregierung für Slowenien in
Laibach: Vollzugsanweisung vom 14. April 1919, StGBIL. Nr. 238,
und Verordnung vom 8. August 1921, BGBL Nr. 457; hinsichtlich
 Bosniens und der Hezegowina: Mitteilung im Justizamtsblatt
 1920, 5. 67. Im Verhältnisse zu den übrigen Gebieten
es südslawischen Staates, insbesondere gegenüber Kroatien

\ußerdem finden sich exekutionsrechtliche Bestimmungen
n dem Haager Prozeßübereinkommen hinzichtlich
 der Vollstreckung der Entscheidungen über
lie Prozeßkosten!), sowie in den internationalen Verein-»arungen
 über den Fisenbahnverkehr”).
Nach den Vereinbarungen über die Vollstreckungs-‚echtshilfe
 werden Urteile der Zivilgerichte
zegenseitig vollstreckt; allerdings haben die Behörden
les Vollstreckungsstaates zu beurteilen, ob durd
lie Entscheidung nicht die Grenzen überschritten
werden, die der Vollstreckungsstaat dem Kinfluß der
remden Gerichtsbarkeit durch seine Gesetze gezogen
1at, und ob sie nicht zu fundamentalen Rechtsgrund-;:ätzen
 des Vollstreckungsstaates in Widerspruch steht.
Die Fassung dieser Voraussetzungen ist in den einzelnen
 Vereinbarungen verschieden. In der Regel
vird verlangt, daß die Rechtssache nach dem Gesetze
les Vollstreckungsstaates im Auslande anhängig gemacht
verden konnte und nicht zu jenen Angelegenheiten ge-1ört,
 für die sich der Vollstreckungsstaat die ausschließiche
 Gerichtsbarkeit vorbehalten hat (zum Beispiel
Zersonenstands-, insbesondere Ehesachen der Inländer.
Streitigkeiten um inländische Liegenschaften u. a. m.).
ın dieser Hinsicht ist für die österreichischen Beteiligten
nsbesondere die Vollstredkkharkeit der Urteile von
Zelang, die auf Grund des sogenannten Fakturenge-.ichtsstandes*”)
 erlassen worden sind. Der Fakturenzerichtsstand
 bildet eine Besonderheit des österreichischen
ınd Slawonien, besteht keine gegenseitige Vollstreckungsrechtsılfe.
 Zur Zeit, da diese Zeilen geschrieben werden, ist ein
;taatsvertrag, der die Vollstreckungsrechtshilfe gegenüber allen
Zebieten des südslawischen Staates vorsieht, zwar bereits
mterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, daber noch nicht
n Geltung).
7. Tshechoslovakei (Vollzugsanweisung vom 8. April
919, StGBl. Nr. 225, und Vdg. vom 10. Dezember 1924
3GBL. Nr. 435)
8. Ungarn (Verordnungen vom 26. Oktober 1014, RGBL
Nr. 29090, und vom 20. Dezember 1914, RGBIJ. Nr. 365, deren
Bestimmungen auf beiden Seiten in gegenseitigem KEinvernehmen
 weiter gehandhabt werden).
1) Gleichartige Bestimmungen sind auch in den Einzelver”
rägen gegenüber Polen (Art. 3 des Staatsvertrages vom
‘9. März 1924, BGBL. Nr. 226 von 1926) und Rumänien
"Art. 2 des Rechtshilfeübereinkommens vom 17. Februar 1925:
3GBI. Nr. 82 von 1926) enthalten; davon abgesehen findet im
verhältnisse zu Polen und Rumänien Vollstrekungsrechtshilfe
nicht statt.
2) Art. 56 des internationalen Uebereinkommens über den
7isenbahnfrachtverkehr von 14. Oktober 1890, RGBI. Nr. 186
‚on 1892. Nach dem 1. Oktober 1928 siehe hiezu Art, 55, $ 1:
ler beiden internationalen Uebereinkommen über den Kisenyahn-Personen-
 und Gepäckverkehr, sowie über den Eisen”
yahnfrachtverkehr vom 23. Oktober 1924, BGBL Nr. 48 von 1928.
3) $ 88, Abs. 2, JN. lautet: Unter Personen, welche ei
4andelsgewerbe betreiben, wird der Gerichtsstand des Er”
üllungsortes auch durdı die Annahme einer zugleich mit der
Nare oder schon vor ihrem Einlangen übersendeten Faktur&amp;amp;
yegründet, welche mit dem Vermerke versehen ist, daß die
Zahlung an einem bestimmten Orte zu leisten ist und daß
ın demselben Orte die Klagen aus dem Geschäfte angebradıt
verden können, es sei denn, daß dieser Vermerk oder die
“aktura im allgemeinen als vertragswidrig beanständet ode
lie Faktura ohne Bemerkung zurückgestellt oder die fakturiert‘
Sendung als nicht bestellt zurückgewiesen wird.
        <pb n="117" />
        Hozeßrechtes, die den ausländischen Gesetzgebungen
di m ist. Da begreiflicherweise kein Staat geneigt ist,
A fremde Gerichtsbarkeit in weiterem Umfange anzu-Srkennen,
 als die Zuständigkeit seiner eigenen Gerichte
Den Grund seiner Gesetze reicht, können Urteile auf
rund des Fakturengerichtsstandes im allgemeinen nur
A über jenen Gebieten vollstreckt werden, in denen die
5 Sterreichische Prozeßgesetzgebung in Kraft steht, also
ah alter der Tschechoslovakei, dem Gebiete der
and Nogen Landesregierung für Slowenien in Laibach
tel ©uitalien. Gegenüber dem Deutschen Reich
er ine Sonderregelung in Art. 25, Abs. 3, Z. 3, des
daran über Rechtsschutz und Rechtshilfe vorgesehen;
Gru nd 4 ist die Vollstreckung eines österreichischen auf
eörenb es Fakturengerichtsstandes erlassenen Urteils nur
zu über deutschen Reichsangehörigen und nur dann
USgeschlossen, wenn sie sich auf den Rechtsstreit nicht
“ngelassen haben.
dann dssprüche werden gegenüber der Tschechosun
 . dem Gebiete der ehemaligen Landesregie-Hal
 ür Slowenien in Laibach, ferner gegenüber
dies en allgemein vollstreckt; gegenüber Ungarn gilt
s led. hinsichtlich der Entscheidungen von Börsen-Res
 nr rhchtem Im Verhältnisse zum Deutschen
Schied ist die Regelung verschieden. Handelt es sich um
Anongen richte, die vermöge einer besonderen staatlichen
— Fat = also ohne vorherigen Schiedsvertrag —
Sina scheidung privatrechtlicher Ansprüche zuständig
gleich © findet die Vollstredkung ihrer Entscheidungen
trages *n die gerichtlicher Urteile auf Grund des Verdunge
 ü v6r Rechtsschutz und Rechtshilfe statt. Entscheiberühe,
 von Schiedsgerichten, die auf einer Schiedsabrede
s Ariften sind dagegen nach den innerstaatlichen Vor-Werden
 E. der beiden Staaten zu vollstrecken. Daher
Bericht ntscheidungen deutscher vereinbarter Schieds-Seitigkei
 in Oesterreich nur nach Maßgabe der Gegenglei
 Qhaetn. d. h. in ‚demselben Umfange vollstreckt, wie
Reiche Österreichische Schiedssprüche im Deutschen
Verord ses Maß der Gegenseitigkeit wurde in einer
ausländiee. ‚unter Hinweis auf die die Vollstreckung
$5 42, er Schiedssprüche regelnden Bestimmungen der
ordnun ante und 1045 der deutschen Zivilprozeßdie
 vor Se Smucht. Die Vollstreckung von Vergleichen,
Sich im V jedsgerichten geschlossen worden sind, richtet
Grades erhältnisse zum Deutschen Reich nach denselben
Selbe, zen „wie die Vollstreckung der Entscheidungen
dem Gr us dieser Scheidung der Schiedssprüche, je nach
Ste en Hand der Zuständigkeit des Schiedsgerichtes, das
Sondere cn hat, ergaben sich Schwierigkeiten, insbegeriches
 ge chi der Erkenntnisse der Börsenschieds-Stän
 diel. denen durch das österreichische Gesetz in Zudie
 sie © und Verfahren eine Stellung eingeräumt ist,
den She lich zu Sondergerichten erhebt und von
Ubterscheig P Tichten der deutschen Börsen wesentlich
Sind der. Ka Verhandlungen zur Regelung dieser Fragen
Die T2Eit im Zuge.
bildere schenstaatliche Behandlung von Schiedssprüchen
ungen qbrigens auch den Gegenstand von Verhand-Haatlichen
 Völkerbundes. Da schon nach der innerals
 Ex ) Österreichischen Gesetzgebung Schiedssprüche
5 vn “Kutionstitel den gerichtlichen Entscheidungen
ordnung vom 5. Oktober 1024, BGBL Nr. 374.

;Jeichgestellt sind ($ I, Z. 16 EO.), ist das Frgebnis
lieser Verhandlungen (Genfer Protokoll vom 24. Sepember
 1923, BGBL. Nr. 57 von 1928) für Oesterreich
waktisch von keiner Bedeutung, weil sie nur festlegen, was
ängst geltendes Recht ist. Der Entwurf eines weiteren
/ertrages, der auch die wechselseitige Vollstreckung ausändischer
 Schiedssprüche vorsieht, ist noch nicht in Kraft
zetreten, Allerdings muß vom Österreichischen Standyunkte
 darauf verwiesen werden, daß das erwähnte Ueberankommen
 sich nur auf vereinbarte Schiedsgerichte
yezieht, daher zum Beispiel die durch Annahme
:ines Schlußbriefes usw. begründete Zuständigkeit
nes Österreichischen Börsenschiedsgerichtes — sofern
larin nicht eine Vereinbarung erblickt werden kann —
lem Wortlaute nach nicht umfassen wird.
Ueber die mit einzelnen Staaten getroffenen Vereinarungen
 wäre folgendes zu bemerken: ‚
Durch die ersten Beschlüsse der Provisorischen National-‚ersammlung
 wurde die Republik Oesterreich als ein
ı1euer Staat gegründet, der die Rechtsnachfolge nach der
ılten Monarchie ausdrücklich ablehnte. Die schwierige
\ufgabe, welche die österreichische Justizverwaltung hier
m lösen hatte, bestand darin, so schnell wie möglich
nen modus vivendi zu schaffen, um sodann an eine
(euordnung des Vertragssystems schreiten zu können.
liebei war die Regelung der Beziehungen zu den Nacholgestaaten
 mit Rücksicht auf die von früher ber be-;tehenden
 engen wirtschaftlichen Beziehungen besonders
Iringlich, so dringlich, daß für langwierige diplomatische
/erhandlungen über neue Vereinbarungen die Zeit
ehlte. Es war daher für die ‚wirtschaftliche Lage Oestereichs
 von großer Wichtigkeit, daß bereits im Frühjahre
19 die tschechoslovakische Regierung und fast gleicheitig
 die damalige Landesregierung für Slowenien in
aibach die österreichischen Vorschläge auf Abgabe ganz
‚urzer Gegenseitigkeitserklärungen annahmen !). Dadurch
Tklärt sich die eigenartige Regelung, welche die Volltreckungsrechtshilfe
 gegenüber der Tschechoslovakei
‚efunden hat. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen
len beiderseitigen Regierungen wurde nämlich mit der
/ollzugsanweisung vom 8. April 1019, StGBl. Nr. 225,
‚estimmt, daß jene Vorschriften, die bis zum Zusammen-»ruche
 der Monarchie die Vollstreckungsrechtshilfe
‚wischen Kroatien-Slawonien und den im Reichsrate verretenen
 Königreichen und Ländern regelten?), im Verıältnisse
 zwischen der Republik Oesterreich und der
"schechoslovakei anzuwenden seien, obwohl seit dem
)msturze gegenüber Kroatien-Slawonien zufolge einer
Mitteilung der jugoslawischen Regierung die Gegenseitigseit
 auf dem Gebiete der Vollstreckkungsrechtshilfe nicht
nehr gewährleistet war, die bezeichneten Vorschriften
laher ihre Geltung verloren hatten, so daß durch diese
Vereinbarung eine nicht mehr in Kraft stehende Vorichrift
 gegenüber einem anderen Staate für anwendbar
1) Bereits im März 1921 konnte das Bundesministerium für
Justiz den Gerichten zur Erleichterung der Uebersicht eine
Zusammenstellung von nicht weniger als 31 Vereinbarungen,
rlässen und sonstigen Verlautbarungen über den Rechtsverkehr
nit den Nachfolgestaaten in seinem Amtsblatte zur Verfügung
stellen.
’) Abschnitt B_ der Verordnung vom 13. Dezember 1897,
IGBL Nr. 285.
        <pb n="118" />
        erklärt wurde. Im gegenseitigen Verhältnisse zwischen
Oesterreich und der Tschechoslovakei sind demnach alle
im $ 1 EO. als F,xekutionstitel bezeichneten Akte und
Urkunden gegenseitig vollstreckbar‘), wobei das Gericht,
das die Entscheidung gefällt hat usw., die Exekution
selbst bewilligen und das Gericht des anderen Staates
um deren Vollzug ersuchen kann. Diese Form der
Regelung ist wohl sehr einfach und hat sich durchaus
bewährt, so’ daß der Vollstreckungsrechtshilfeverkehr
zwischen Oesterreich und der Tschechoslovakei zu begründeten
 Klagen keinen Anlaß gibt. .
Dieselbe Regelung wurde gegenüber dem Gebiete der
ehemaligen Landesregierung für Slowenien in Laibach
getroffen ?). Gegenüber Bosnien und der Herzegowina
werden die Vorschriften weiter angewendet, die vor
dem Umsturze in Kraft standen‘); sie gehen nicht ganz
30 weit wie die eben erwähnten Bestimmungen. Gegenüber
 den anderen Teilen des Südslawischen Staates
besteht derzeit keine Vollstreckungsrechtshilfe*). Gegenüber
 Ungarn wird das Vollstreckungsrechtshilfeühereinkommen
 des Jahres 1914 weiter gehandhabt. Der
Kreis der Fxekutionstitel ist etwas enger als in den obengenannten
 Vorschriften, doch besteht auch hier die Möglichkeit,
 die Exekution durch einen Antrag bei dem
Gerichte einzuleiten, von dem der Fxekutionstitel herrührt,
 so daß die sprachlichen Schwierigkeiten für den
Gläubiger ebenfalls entfallen.
Ganz anders ist die Vollstreckungsrechtshilfe gegenüber
italien geordnet. Der Vollstreckungsrechtshilfevertrag ®)
fällt schon durch seine Kürze auf; er umfaßt einschließich
 der Schlußbestimmungen neun ziemlich kurze Artikel,
während zum Beispiel das Vollstreckkungsübereinkommen
mit Ungarn deren 21 zählt, Er verbürgt die Vollstreckung
von Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in
Zivil- und Handelssachen sowie gerichtlicher Vergleiche,
vollstreckbarer Notariatsakte und KFntscheidungen ständiger
 oder gewählter Schiedsgerichte. Er regelt dagegen
nicht die Finzelheiten des Verfahrens, das zur Vollstreckbarerklärung
 und schließlich zur Vollstreckung
führt; hier gelten vielmehr die Gesetze des
Landes, in dem das Verfahren anhängig ist.
Diese Lücke hat zu verschiedenen Zweifeln Anlaß
gegeben, deren Lösung durch mehrere Verlautbarungen
im Amtsblatte der Justizverwaltung versucht wurde *).
Mit Bulgarien wurde die weitere Anwendung des
seinerzeit mit der österreichisch-ungarischen Monarchie
ı Eine Ausnahme gilt — mit Rücksicht auf die valutarischen
Veränderungen — für die im $ 1, Z.13 EO. bezeichneten voll-;treckbaten
 Zahlungsaufträge und Rückstandsausweise über
Abgaben, die sich auf die Zeit vor dem 1. Jänner 1923 beziehen
 (mag auch die Vorschreibung erst in einem späteren
Zeitpunkt erfolgt sein).
?) Vollzugsanweisung vom 14. April 1919, StGBl. Nr. 238. Mit
der Verordnung vom 8, August 1921, BGBI. Nr. 457, wurden
jedoch insbesondere die finanzbehördlichen Exekutionstitel von
ler gegenseitigen Vollstreckung ausgenommen.
3) Verordnung vom 15.Dezember 1897, RGBL Nr. 286,
+) Ein rechtspolitischer Vertrag, der auch eine ziemlich umfassende
 Rechtshilfe vorsieht, ist unterzeichnet, aber zur Zeit,
Aa diese Zeilen geschrieben wurden, noch nicht ratifiziert,
5 Vom 6. April (022, BGBI. Nr. 262 von 1024.
» 1025, Seite 68, und 1926, Seite 50.

zeschlossenen Rechtshilfevertrages vereinbart?), der in
len Artikeln II bis 26 die Vollstreckung von Urteilen
ınd gerichtlichen Vergleichen in Zivil- und Handels-‚achen
 — andere Fxekutionstitel, insbesondere Schiedsprüche
 und Notariatsakte kommen nicht in Betracht —
ingehend regelt. Der Antrag auf Exekutionsbewilligung
zann vom Gläubiger selbst oder durch Vermittlung des
Zerichtes gestellt werden, von dem der Fxekutionstitel
herrührt. Antrag und Beilagen müssen mit Vebersetzungen
 in der Sprache des ersuchten Staates ver‘
sehen sein,
Im Verhältnisse zur Schweiz besteht Vollstreckungsrechtshilfe
 nur gegenüber den Kantonen St. Gallen,
Waadt und Zürich, und zwar nach Maßgabe der
Zegenseitigkeit, so daß eine Vollstreckung gerichticher
 Urteile (gegenüber dem Kanton Waadt auch
zerichtlicher Vergleiche) in demselben Maße erfolgt, in
Jem gleichartige österreichische Fxekutionstitel dort vollstreckt
 werden. Fine Ausdehnung der Vollstreckungs-‚echtshilfe
 auf das gesamte Gebiet der Schweiz und
leren einheitliche Regelung bildete den Gegenstand von
Verhandlungen, die auch zur Unterzeichnung eines Voll-;treckungsrechtshilfeübereinkommens
 geführt haben, doch
st dieses noch nicht in Kraft getreten. Auf Grundlage
ler Gegenseitigkeit wird auch gegenüber dem Fürstenume
 Liechtenstein Vollstreckungsrechtshilfe gewährt.
Jin interessantes Uebereinkommen stellt endlich audı
ler mit dem Deutschen Reiche geschlossene Vertrag
ihber Rechtsschutz‘ und Rechtshilfe dar, der in den Arikeln
 19 bis 33 von der Zwangsvollstreckung handelt. Obvohl
 die österreichische Justizverwaltung mit Rücksicht
ıuf die engen völkischen und wirtschaftlichen Beziehungen
jeider Staaten schon bald nach dem Umsturze mit den
/orarbeiten einsetzte, bedurfte es doch einer geraumer
Zeit, bis alle Fragen hinreichend bereinigt werden
xonnten; denn der Vertrag ist dadurch gekennzeichnet
laß er die in den beiden Staaten über die Vollstreckung
zusländischer Firkenntnisse geltenden Vorschriften einınder
 anzugleichen sucht und so auf diesem Gebiete für
Jesterreichh und das Deutsche Reich ein im wesent
ichen gemeinsames und gleiches Recht schaflt.
Der Kreis der vollstredbaren Urkunden umfaßt alle
‚echtskräftigen Entscheidungen der bürgerlichen Gericht?
n Streitsachen wie im Verfahren außer Streitsachcr
ıhne Rücksicht auf die Benennung dieser EntscheidungeP
erner die vor diesen abgeschlossenen Vergleiche und
Votariatsurkunden. Die Vollstreckung von Schieds-;prüchen
 wurde bereits an einer früheren Stelle be-;prochen.
 Der Antrag auf Exekutionsbewilligung ist vom
‚etreibenden Gläubiger (also nicht‘ durch Vermittlung?
les Gerichtes, von dem der Exekutionstitel herrührt)
ınmittelbar bei dem zur Bewilligung der Zwangsvoll-;treckung
 zuständigen Gerichte zu stellen. Als soldıe5
zommt in Oesterreich — abweichend von der allgemeine?
Vorschrift des $82F.O. — das Bezirksgericht, im Deutscher
Reiche das Amtsgericht in Betracht. Der vorherigen Fr-1)

 Jedoch mit Ausnahme des Schlußprotokolles zum
Rechtshilfevertrage. In diesem war die Vollstreckung der auf
Grund des Fakturengerichtsstandes ergangenen Urteile verein”
art; die Vollstreckung solcher Entscheidungen ist somit ent”
allen.
        <pb n="119" />
        Wirkung eines Vollstredkkungsurteiles ($ 722 der deutschen
ZPO.) bedarf es nicht.
Der Exekution steht das Konkursverfahren nahe.
Die österreichische Konkursordnung gestattet — wiederum
Unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit -
die Anerkennung einer im Auslande verhängten Eröffhung
 des Konkurses mit der Wirkung, daß das im Inlande
 befindliche bewegliche Konkursvermögen dem ausändischen
 Gerichte ausgefolgt wird. Dies gilt im Verhältnisse
 zu It alien, dem Gebiete der ehemaligen
-andesregierung für Slowenien in Laibach des Südslawischen
 Staates, der Tschechoslovakei und
Ungarn (mit Ausnahme des zur Fortführung des
Geschäftes im Inlande dienenden und dort angelegten
Teiles des Kapitals- und Sicherungsfonds ausländischer
Aktiengesellschaften).
Der jüngste Zweig des Insolvenzrechtes, das AuSs-Sleichsverfahren,
 entbehrt einer internationalen
Regelung vollkommen. Fine analoge Anwendung der
einschlägigen Vorschriften der Konkursordnung ist nicht
Möglich, weil es im Ausgleichsverfahren an einem der
Konkursmasse entsprechenden Vermögenskomplex fehlt,
50 daß die Wirkung eines geschlossenen Ausgleiches
auf Rechtsverhältnisse, die ihren Sitz in einem fremden
Staat ‘haben, nur nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen
&amp;gt;Eurteilt werden kann.
Die bisherige Darstellung will keineswegs ein er-*höpfendes
 Bild der rechtspolitishen Beziehungen

)esterreichs zum Auslande geben; sonst müßte noch
nanch interessante Vereinbarung genannt werden, wie
‚um Beispiel die beiden mit dem Deutschen Reiche ge-Alossenen
 Abkommen über Vormundschaft und Nachıßabhandlung‘),
 Immerhin wurde der Versuch gemacht,
venigstens die wichtigsten Fäden zu zeigen, welche die
iepublik auf. dem Gebiete der Rechtspflege mit dritten
5taaten verknüpfen. Das Bild ist sicher bunt und
mangelt der Einheitlichkeit. Der Grund hiefür liegt
ıber in den Schwierigkeiten, die sich einer gleichförmigen
tegelung durch die Verschiedenheiten in der Gesetzzebung
 und den sonstigen Einrichtungen der beteiligten
;taaten entgegenstellen. Trotzdem ist ein bestimmter
Zug in der Entwicklung nicht zu verkennen, der dahin
zeht, die durch den Krieg unterbrochenen praktischen und
heoretischen Arbeiten zur Schaffung eines Systems von
/erträgen aufzunehmen, das durch weitgehende An-»kennung
 und Unterstützung der Rechtspflege in allen
ändern, zunächst der europäischen Kulturstaaten, später
jelleicht der ganzen Welt, die Hemmnisse zu beseitigen
rachtet, die Staatsgrenzen und Verschiedenheiten von
zesetz und Sprache dem internationalen Verkehre entr‚egenstellen.
 Daß die junge Republik Oesterreich in dem
lahrzehnt ihres Bestandes bestrebt war, bei ihren
ıwischenstaatlichen Vereinbarungen durchaus im Sinne
lieser Entwicklung zu wirken und daß auch ihre innerstaatlichen
 Gesetze und Vorschriften von moderner Größe
beseelt sind, möge dieser Abriß gleichfalls erkennen lassen.

DIE ENTWICKLUNG DES BÜRGERLICHEN RECHTES
Von Ministerialrat Dr. Hesse.

Mieterschutz und Pächterschutz.
a ke lereiche des allgemeinen bürgerlichen Rechtes gab
Mit Aha Großen Reformen, sondern man begnügte sich
insbesond, erungen und Neuerungen auf Teilgebieten,
der Krie ere solchen, deren gesetzgeberische Behandlung
Wirtschaftlielnn die damit im Zusammenhange stehenden
In erster in en ‚und sozialen Erscheinungen nahelegten.
nd der Dann sind hier zu nennen: Der Mieterschutz
Zar Ze ächterschutz.
Ministerial der Staatentrennung galt in Oesterreich die
Nr. 381 Ar crordnung vom 26. Oktober 1018, RGBl.
kürliche Kon. den Schutz der Mieter. Sie suchte will-3Ch
 zu v qndigungen und unbegründete Zinssteigerun-Geld
 ve indern. Da aber infolge der fortschreitenden
At nie dein ung ein Mißverhältnis zwischen den solchernwachse
 SS haltentsn Mietzinsen und den sprunghaft
Häuser nden Erhaltungs- und Verwaltungskosten der
der Häuser Stand und daher die Gefahr des Verfalles
Mungen DD drohte, wurde es notwendig, die Bestim-Weise
 über die Mietzinsbildung wenigstens in der
Lage ve nzugestalten, daß die Hauseigentümer in die
Ohne "Setzt wurden, die fortlaufenden Betriebsauslagen
Mietern Mständliches Verfahren durch die von den
Ihre Häuse. leistenden Beträge sofort zu decken und
Steigende Wenn zu halten. Anderseits legte die sich
Ohnungsnot eine Verschärfung der Künligungsbeschränkungen,

 also des eigentlichen Mieterchutzes,
 . nahe. Aus diesen Erwägungen entstand das
ietengesetz vom 7. Dezember 1022. Es hält an
lem Grundgedanken des früheren Mieterschutz-‚echtes
 fest, daß der Hauseigentümer zwar die Deckung
‚einer eigenen Auslagen, aber keinen Ertrag bekommen
larf. Dieser Grundsatz beherrscht auch heute noch den
Mieterschutz. Von vielen Seiten wurde wiederholt an-‚eregt,
 das Mietenproblem, ebenso wie in den anderen
xuropäischen Staaten, einer privatwirtschaftlichen Lösung
uzuführen und insbesondere die Zinsbeschränkungen
angsam abzubauen. Auch die Bundesregierung hat
‚ereits im Jahre 1925 und vor kurzem abermals den
'ntwurf eines einen langsamen Zinsaufbau zulassenden
zesetzes dem Nationalrat vorgelegt. Es ist aber bisher
ıicht gelungen, an dem Mietengesetze etwas Wesentiches
 zu ändern. Bloß im Sommer 1925 wurde das
zesetz vom 30. Juli 1925 geschaffen; wonach am 31. Juli
925 nicht vermietete., Mietgegenstände, wenn sie nachher
 vermietet werden, mieterschutzfrei gestellt sind.
Der Pächterschutz geht in seiner Entstehung auf
las erste Nachkriegsjahr zurück. Er wurde geschaffen,
veil sich im Zusammenhange mit der Geldentwertung
ınd dem dadurch hervorgerufenen Bodenhunger die
Tendenz unangemessener Pachtzinssteigerungen und
) Beide vom 5. Februar 1027, RGBL Nr. 260 und 270.
        <pb n="120" />
        Pachtkündigungen zeigte. Es handelt sich also im Pächterschutz,
 ebenso wie im Mieterschutz; hauptsächlich um
einen Schutz des Pächters gegen Zinssteigerung und
Kündigung. Der Pächterschutz ist heute bereits im gewissen
 Sinne abgebaut; denn nach der letzten Pächterschutzverordnung
 (BGBL. Nr. 180/1925) fallen Pachtverträge,
 die nach dem 30. September 1924 abgeschlossen
 wurden, nicht mehr unter Pächterschutz;
dafür gelten wieder die Bestimmungen des ABGB. Auf
diese Weise besteht im Pachtwesen heute noch ein
zeschützter Block aus älterer Zeit, der sich natürlich
alljährlich verringert. Auf alle Neuverpachtungen findet
der Pächterschutz keine Anwendung mehr.
Geldausgeding-Erhöhungsgesetz und Pachtvertragsänderungsgesetze.

Allgemeine Aufwertungsbestimmungen sind in Oester-‚eich
 nicht erlassen worden.
Im allgemeinen wird die Frage, ob und inwieweit der
Släubiger neben dem Nennbetrage seiner Forderung
noch weitere Leistungen verlangen kann, vom Gerichte
nach den allgemein geltenden Bestimmungen beantwortet.
 Dabei unterscheidet die Praxis zwischen Unterhaltsforderungen
 und sonstigen Geldforderungen. Unterhaltsforderungen
 werden nicht als reine Geldforderungen
angesehen; daher kann bei ihnen jederzeit eine Neubemessung
 des bereits zuerkannten Betrages begehrt
werden, wenn er infolge Verringerung des Geldwertes
zur Bestreitung des Unterhaltes nicht mehr ausreicht.
Insbesondere wird Ansprüchen auf Gewährung privater
Pensionen von den Gerichten in der Regel Unterhalts-&amp;gt;harakter
 zuerkannt.
Hinsichtlich der reinen Geldforderungen ist
namentlich das Gutachten des OGH. vom 8. März
1923, SZ. :V/53, von Interesse. Hienach steht der OGH.
auf folgendem Standpunkt:
„1. Der Gläubiger einer fälligen, nicht bezahlten Geldschuld
 hat nach Handelsrecht Anspruch auf den Ersatz
jenes die gesetzlichen Verzugszinsen übersteigenden
wirklichen Schadens und entgangenen Gewinnes, der
aus dem Verschulden des säumigen Schuldners entstanden
 ist (Art. 283 HGB., $ 1205 ABGB.). Dem säumigen
Schuldner, wenn er vorgibt, an der Erfüllung einer
vertragsmäßigen oder gesetzlichen Verbindlichkeit ohne
Verschulden verhindert worden zu sein, obliegt der
Beweis ($ 1208 ABGB.).
2. Nach bürgerlichem Recht hat der Gläubiger diesen
Anspruch nur im Falle der von ihm zu beweisenden
bösen Absicht oder auffallenden Sorglosigkeit des
Schuldners ($ 1324 ABGB.), insbesondere auch im Falle
siner auf Verzögerungsabsicht zurückgehenden Prozeßführung
 (siehe auch $ 408 ZPO.).
3. Bei Forderungen auf eine Summe von Währungsgeld
 steht dem Gläubiger aus der Minderung der wirtschaftlichen
 Kaufkraft dieser Summe ein Rechtsanspruch
auf Ersatzleistung (abstrakter Schaden) nicht zu; ein
Schadenersatzanspruch kann nur aus dem besonderen
Tatbestande des einzelnen Falles (konkret) abgeleitet
werden.”
Die Gesetzgebung hat nur auf bestimmten Teilgebieten,
wo das Festhalten an einem einmal geschlossenem Vertrage
 schwere Unbilligkeiten im Gefolge hätte, eingezriffen.

 Es handelt sich stets um Fälle einfachen Tatyestandes,
 zum Teil mit Unterhaltscharakter, in denen
lie Aufwertung nicht mit einer allzu starken Erschütteung
 des ganzen Wirtschaftslebens verbunden sein
ann. So hat ein Bundesgesetz vom 27. Okbtober 1921,
3GBL Nr. 508, die Erhöhung von Geldausgedingsleistun-‚en,
 die in bäuerlichen Uebergabsverträgen bedungen
vorden waren, ermöglicht. Das bezeichnete Gesetz läßt
ine angemessene Erhöhung der Geldleistungen oder
Jleren Umwandlung in angemessene Naturalleistungen
zu, soferne in einem vor dem I. Jänner 1920 .abzeschlossenen
 Vertrage über die Uebergabe einer landder
 forstwirtschaftlichen Liegenschaft für den Ueberzeber
 wiederkehrende Geldleistungen bedungen wurden,
die nach dem erkennbaren Parteiwillen dem Uebergeber
zanz oder teilweise die Deckung des Unterhaltes sichern
sollten, diese Geldleistungen aber zur Bestreitung des
lurch sie zu deckenden Bedarfes nicht mehr ausreichen.
n gleicher Weise können Geldleistungen erhöht werden,
lie vor dem I. Jänner 1920 in derselben Absicht einem
»hemaligen, zum landwirtschaftlichen Gesinde gehörigen
Dienstnehmer wegen seiner langjährigen, auf einer landvirtschaftlichen
 Liegenschaft geleisteten Dienste vertragsnäßig
 zugesichert wurden. Die Erhöhung ist gegebenenfalls
ıuch mehrmals zulässig; nur kann nach einer Erhöhung
än Antrag auf weitere Erhöhung nicht vor Ablauf von
;echs Monaten nach der Rechtskraft des ersten Er-1öhungsbeschlusses
 gestellt werden. Ueber die Erhöhung
antscheidet das Bezirksgericht im Verfahren außer
streitsachen. ©
Fine ähnliche Regelung wie für das landwirtschaftliche
 Gesinde hat für höhere land- und forstwirtschaftiche
 Angestellte das Gesetz vom 6. Dezember 1922,
3GBI. Nr. 880, betreffend die Erhöhung von Ruhe- und
Versorgungsgenüssen ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher
 Dienstnehmer und ihrer Hinterbliebenen
zehracht.
Fin weiteres Teilgebiet für die Aufwertung sind langristige
 Pachtverträge. Wurden Pachtverträge über
and- oder forstwirtschaftliche Betriebe welcher Art
'mmer, über einzelne landwirtschaftliche Grundstücke
ıder über Eigenjagdberechtigungen vor dem I. Septemer
 1922 (Datum nach der Novelle vom 18. Juli 1924
3GBI. Nr. 260) auf mehr als drei Jahre abgeschlossen
ınd ist der vereinbarte Pachtzins nach der seit dem
Vertragsabschluß eingetretenen Entwicklung der. Preise
der aus dem Pachthbetriebe gewonnenen Erzeugnisse
»der infolge Steigerung der auf dem Pachtgegenstande
ıaftenden, den Verpächter treffenden öffentlich-rechtichen
 Lasten  unverhältnismäßig niedrig, so kann nach
Jem Bundesgesetze von 20. Dezember 1921, BGBl
Nr. 746, in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1924
3GBL Nr. 260, der Verpächter, ungeachtet der ur”
‚prünglichen Vereinbarung über die Höhe des Pachtinses,
 auch während .der Zeit, für die ein bestimmter
&amp;gt;achtzins vereinbart wurde, eine den Umständen des
Talles angemessene Frhöhung des bedungenen Pachtzinses
 verlangen. Das gleiche gilt von etwaigen Vertrag®“
bestimmungen, daß nach Ablauf des Pachtverhältnisse®
Viehstücke, Gerätschaften, Futtermittel, Saatgutmenger
der sonstige Betriebsmittel um einen ziffermäßig oder il
ınderer Weise bestimmten Preis vom Pächter zu über“
        <pb n="121" />
        gehen oder vom Verpächter zu übernehmen sind, ebenso
Yon sonstigen Leistungen, die der Pächter auf Grund
des Pachtvertrages gegen ein ziffermäßig oder in anderer
 Weise bestimmtes Entgelt zugunsten des Verpächters
 nach Auflösung des Pachtverhältnisses vorzunehmen
hat, Die Entscheidung über solche Anträge obliegt
dem Bezirksgericht im Verfahren außer Streitsachen.
Das Bundesgesetz vom 7. Juni 1922, BGBl. Nr. 343,
trifft ähnliche Bestimmungen für langfristige Pachtverträge
 über Handels-, Gewerbe- oder Industrieunterehmungen
 mit Ausschluß von Eisenbahnbetrieben.
, Endlich ermöglichte das Familiengläubigergesetz
BGBL Nr. 543/1923) eine billige richterliche Erhöhung
gewisser Geldforderungen unter nahen Angehörigen.
Die Frist, innerhalb welcher Ansprüche aus diesem
Gesetze geltend gemacht werden konnten, ist im wesentlichen
 bereits abgelaufen.
In allen diesen Fällen handelt es sich, wie bereits betont
Wurde, darum, daß das starre Festhalten an einem Vertrage
dem - allgemeinen Rechtsbewußtsein widersprechende
Härten ergeben würde. Die bezeichneten Gesetze
°Tmöglichen die Herbeiführung angemessener Aende-"Ungen.


Eigentumsvorbehalt und Anderes.

Dem Kreditbedürfnisse unserer Zeit verdankt die Voll-“U8sanweisung
 vom 16. Juli 1920, über den Eigen-‘Umsvorbehalt
 an ausländischen Rohstoffen
nd die ergänzende Verordnung vom 11. August 1921
Ihre Enstehung. Durch die Verordnungen sollte die
Rechtsstellung des ausländischen Lieferers von Rohoffen
 verbessert werden. Hienach können Verträge, in
denen jemand, der im Ausland seinen Wohnsitz (Sitz)
hat, Sich verpflichtet, einem Empfänger, der im Inland
Seinen Wohnsitz (Sitz) hat, Rohstoffe zum Zwecke der
Verarbeitung unter dem Vorbehalte des Eigentums an
dem Rohstoff und den daraus hergestellten Erzeugnissen
(US dem Ausland ins Inland zu liefern, in ein bestimmtes
Verzeichnis eingetragen werden. Das gleiche gilt, wenn
der Liefernde zwar im Inland seinen Wohnsitz (Sitz)
hat, aber den Rohstoff von jemandem, der im Ausland
SCinen Wohnsitz (Sitz) hat, mit der Verpflichtung be-70gen
 hat, sich das Eigentum an dem Rohstoff und den
da raus hergestellten Erzeugnissen vorzuhbehalten. Wo
NG solche Eintragung vorgenommen wurde, ist mangels
ANderweitiger Vereinbarung der Eigentumsvorbehalt am
Rohstoff auch für die Dauer der Verarbeitung wirksam
ne TStreckt sich auf die aus dem Rohstoff hergestellten
1 %Cugnisse, einschließlich der darin verarbeiteten, früher
| Verarbheiter gehörigen Stoffe. |
io 1 Geldentwertung und die damit zunehmende Ver-15.
 Jung des Kredites führte zur Erlassung des BG. vom
in Juli 1024, BGBL Nr. 252, das die gesetzlichen Zinsen
HP ürgerlichen Rechtssachen von 5 auf 10% und in
a SIssachen von 6 auf 12% erhöhte. Das Gesetz
der htigt die zuständigen Minister, je nach der A
Weiten haftlichen Verhältnisse die gesetzlichen Tine
Mächr %U erhöhen oder herabzusetzen. Von dieser Fr
2 Üigung wurde bereits mit der Verordnung vom
. August 1926, BGBI. Nr. 252, im Sinne einer Herahsetzung

;ebrauch gemacht. Hienach betragen die gesetzlichen
"insen gegenwärtig in hürgerlichhen Rechtssachen 7%
ınd in Handelssachen 0%.
Aus der Kriegszeit hat die Republik die Stundungs-‚orschriften
 übernommen und. mit der VA. vom 20. Juni
9190, StGBL Nr. 322, zusammengefaßt, neu verlauthart.
zegen Beschlüsse auf Bewilligung oder Verweigerung
ler Stundung findet im Gegensatze zu den ursprüngichen
 Bestimmungen gemäß P, I der Verordnung vom
15. April 1923, BGBl. Nr. 233, der Rekurs an das Gericht
I. Instanz statt. Stundung kann jeweils auf ein Jahr gevährt
 werden. Die Stundungsvorschriften haben heute
ıur mehr in Orten eine gewisse Bedeutung, in denen
‚or dem Kriege in einer Auslandswährung Kredit gezeben
 und genommen wurde.
Grundverkehr.
Im Jahre 1915 führte die Erkenntnis, daß im Interesse
ıer Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes wirk-‚ame
 Maßnahmen gegen Güterschlächterei
zetroffen werden müssen, zur Erlassung einer Verordnung,
vonach die Vebertragung des Eigentums an einem
and- oder forstwirtschaftlichem Grundstücke von der
Zustimmung der Grundverkehrskommission abhängt. Im
ahre 1919 wurde diese Verordnung mit entsprechenden
\bänderungen und Ergänzungen in Gesetzesform gezleidet,
 es wurde das Grundverkehrsgesetz vom 13. Deember
 1910, StGBl. Nr. 583, erlassen. Der wesentliche
nhalt des Gesetzes ist, daß die Uebertragung des
igentums und die Einräumung des Fruchtnießungsechtes
 an einem ganz oder ‘ teilweise dem land- oder
orstwirtschaftlichen Betriebe gewidmeten Grundstücke
lurch Rechtgeschäft unter Lebenden nur mit Zutimmung
 der Grundverkehrskommission
uläßig ist. Das gleiche gilt von der Verpachtung solcher
srundstücke auf mehr als 6 Jahre und von der Ver-»achtung
 von Grundstücken, die dem forstwirtschaftichen
 Betriebe gewidmet sind, überhaupt. Wird die Zu-;timmung
 der Grundverkehrskommission versagt, so ist
das Rechtsgeschäft ungültig.
Auch bei der Zwangsversteigerung eines land- oder
orstwirtschaftlichen Grundstückes sind, wenn sich gegen
lie Person des Erstehers Bedenken ergeben, vom Geücht
 vor Ausfertigung des Beschlusses über die
;rteilung des Zuschlages die Gemeinde und die
Aittlerstelle zu benachrichtigen, damit diese oder ein
‚on ihnen namhaft gemachter Bieter das Grundstück um
das Meisthot erwerben können. Grundverkehrskomnissionen
 bestehen bei jedem Bezirksgerichte;. sie sind
zemischte Kommissionen mit einem Richter als Voritzenden.
 Als Rechtsmittelinstanzen bestehen in den
„andeshauptstädten Grundverkehrs-Landeskommissionen.
zemerkenswert ist die Bestimmung des $ 21 des Grund-‚erkehrsgesetzes,
 wonach der Verkäufer eines Grund-;tückes,
 auf das die Vorschriften des Gesetzes Anwenlung
 finden, vom Vertrage zurücktreten kann,
solange der Kaufvertrag nicht in einverleibungsfähiger
Form beurkundet worden ist.
Urheberrecht.
Auf dem Gebiete des Urheberrechtes hat die Republik
Desterreich wertvolle Arbeit geleistet. Art. 230, Abs. 1.
        <pb n="122" />
        des Staatsvertrages von St. Germain verpflichtete
Oesterreich, dem Revidierten Berner Uebereinkommen
zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst beizutreten.
 Die Arbeiten, die in Oesterreich schon lange
Zeit im Gange waren, um den Anschluß vorzubereiten,
mußten daher beschleunigt werden. Es handelte sich im
wesentlichen darum, das österreichische Urheberrechtsgesetz
 auf das Maß des Schutzes zu heben, das im Berner
Urheberrechtsübereinkommen zwingend vorgeschrieben
ist. Besonders wichtig war die Neuregelung des
Schutzes gegen Uebersetzung. Nach dem
früheren österreichischen Rechte stand dem Urheber
der Uebersetzungsschutz nur zu, wenn er sich das
Uebersetzungsrecht ausdrücklich vorbehalten hatte, sonst
nur unter der Voraussetzung, daß die vorbehaltene Uebersetzung
 binnen drei Jahren nach dem Erscheinen des
Werkes vollständig herausgegeben worden ist und auch
dann nicht länger als durch fünf Jahre nach der rechtmäßigen
 Herausgabe der vorbehaltenen Uebersetzung.
Das Berner Uebereinkommen schreibt dagegen den
Schutz gegen Uebersetzung so lange, und zwar ohne
weitere Förmlichkeiten, vor, als an dem Originalwerke
ein Urheberrecht besteht. Am 13. Juli 1920 ist die Urheberrechtsnovelle
 parlamentarisch verabschiedet worden,
und kurz darauf, mit Wirksamkeit vom I. Oktober 1920,
ist Österreich dem Berner Urheberrechtsübereinkommen
beigetreten (StGBl. Nr. 435/1920). Auch sonst ließ man sich
die Ausgestaltung der internationalen urheberrechtlichen
Beziehungen angelegen sein. So ist Oesterreich im Jahre
1923 dem Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo
beigetreten und steht, da der Beitritt von Argentinien
anerkannt worden ist, seither in einem urheberrechtlichen
 Gegenseitigkeitsverhältnis zu Argentinien. Die
durch den Krieg unterbrochenen urheberrechtlichen
Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von
Amerika wurden wieder hergestellt und die Zurückziehung
 der Kriegsdekrete der Vereinigten Staaten erwirkt.
 Auch haben die Vereinigten Staaten mit Kundmachung
 vom IM. März 1025 die Gegenseitigkeit zu
Oesterreich hinsichtlich des Schutzes der mechanischen
Rechte als gegeben anerkannt (vgl. die österreichische
Kundmachung vom 17. Juni 1925, BGBl Nr. 191). Die
Beschlüsse der internationalen Urheberrechtskonferenz
in Rom vom Mai 1928 machen eine weitere Abänderung
und Ergänzung des Urhebergesetzes notwendig. Aller
Voraussicht nach wird man sich diesmal nicht mit einer
einfachen Novellierung begnügen, sondern trachten,
im Finvernehmen mit dem Deutschen Reiche ein für

jlieses und Oesterreich gemeinsames neues Urheber-‚echtsgesetz
 zu schaffen.
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

Die wirtschaftliche Entwicklung hat es mit sich gebracht,
Jaß unser Genossenschaftsgesetz vom Jahre 1873 sich
ıach dem Umsturze als in mancher Beziehung veraltet
srwies. Abhilfe schaffte die Genossenschaftsgesetznovelle
020 (Gesetz vom 15. Juli 1920, StGBl. Nr. 328). Die
Jeuerungen sind im wesentlichen folgende:
. Bei der sich steigernden Bedeutung der Konsum-‚ereine
 in der ersten Nachkriegszeit zeigte sich, daß
lie Haftung der Genossenschafter mit einem weiteren
Zetrage in der Höhe des gezeichneten Geschäftsanteiles
Jer Entwicklung der Konsumvereine hinderlich war. Es
vurde daher eine neue Haftungsform eingeführt :. „Die
Jenossenschaft mit Geschäftsanteilshaftung“, wobei der
Zeschäftsanteil mindestens K 50.— betragen muß (heute
‚ufolge $ 29, Abs. 2, Goldbilanzgesetz S 10.—). Die Mitzlieder
 solcher Genossenschaften haften nur mit dem
Zeschäftsanteile selbst, aber nicht noch mit
nem weiteren Betrage. Generalversammlungsbeschlüsse
auf Umwandlung der Haftungsart oder Herabsetzung
ler Haftung oder der Geschäftsanteile werden aus-Jrücklich
 zulässig erklärt.
2. Bei Genossenschaften mit sehr großer Mitgliederzahl
 ist die Abhaltung der Gerieralversammlung oft
ıchwer möglich, weil dafür ein ausreichend großer Raum
'ehlt. Das neue Gesetr läßt daher, entsprechend einer schon
orher vom OCH. vertretenen Auffassung, bei Genossen-‚chaften
 mit mehr als 1000 Mitgliedern zu, daß an die
3telle der Generalversammlung eine Versammlung
von Delegierten tritt.
3. Fine ausdrückliche Bestimmung ermöglicht mehreren
&amp;lt;onsumvereinen den Zusammenschluß, ohne ihre
"iegenschaften vergebühren zu müssen, soferne nur der
Zeschäftsbetrieb statutenmäßig auf die Mitglieder beschränkt
 ist.
Die Verordnung vom 10. März 1023, BGBl
Ir. 135, sieht Erleichterungen für die Bekanntmachung
‚on Fintragungen in das Genossenschaftsregister vor
Zunächst genügt stets die einmalige Einschaltung;
‚ei Raiffeisenkassen und anderen kleinen landwirtschaftichen
 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften kan!
ferner die Bekanntmachung in öffentlichen Blättern überaaupt
 entfallen und statt dessen lediglich ein Anschlag
an der Amtstafel der Gemeinden vorgenommen werden;
auf die sich die Wirksamkeit der Genossenschaft erstreckt-ZIVILGERICHTLICHES

 VERFAHREN
Von Sektionschef Dr. Hermann.

Österreich hatte aus der Vorkriegszeit ein stolzes Erbe
übernommen. Nach sorgsamster. Vorbereitung war im
Jahre 18098 mit beispielloser Energie und Zielbewußtheit
die neue Zivilprozeßordnung, das geniale Werk unseres
großen Franz Klein, ins Leben gesetzt worden.
Österreich war dadurch mit einem Schlage in die vorderste

 Reihe der Kulturnationen gerückt, die über eiß
modernes, mit allen von der Wissenschaft geforderte?
Garantien ausgestattetes Verfahren verfügte. Der Ruf
des österreichischen Prozesses verbreitete sich denn audh
bald über die Reichsgrenzen und viele Staaten sandtel
Studienkommissionen, um seine Vorzüge an Ort und
        <pb n="123" />
        Stelle kennenzulernen. Ganz besonders imponierend
wirkte die Schnelligkeit des österreichischen Verfahrens.
Der Prozeß hatte damit viel von seinen Schrecken verloren
 und vermochte erst dadurch, die ihm zukommende
Wirtschaftliche Funktion ganz zu erfüllen. Die Erscheiqm
 der ersten Nachkriegsjahre aber waren geeignet,
zn „Prozeß in bedenkliche Verwicklungen zu stürzen,
“ünächst wurden die Gerichte von der jahrelang zurück-Schaltenen
 Flut der Rechtssachen überströmt. Dann
nn die großen wirtschaftlichen Umwälzungen im
Nnern, die ungeregelten Rechtsbeziehungen zu den
achfolgestaaten, insbesondere aber die in immer wilren
 Sprüngen fortschreitende Geldentwertung die
Null vieler neuer Prozesse. In diesen Redchtsstreiten
nie die schwierigsten, ganz neuen Rechtsfragen zu
vn den, die Gesetzgebung konnte mit ihrer Lösung
den &amp;lt; eichen Schritt halten. Am verhängnisvollsten für
Geld ang des Prozesses erwies sich das stete Sinken des
Ü wertes, Die sichere Aussicht, durch Hinausschieben
©s Urteiles einen Geldgewinn zu erzielen, der die auften
 Prozeßkosten jedenfalls überstieg, war ein
Preis ı. Anreiz für den Schuldner, den Prozeß um jeden
ua in die Länge zu ziehen. Die Prozeßtätigkeit wies
um Zeiten eine ganz neue Struktur auf. Die Verwe
 ste waren verschwunden, die mutwilligsten
Behau-, ungen wurden vorgebracht, bewußt unrichtige
fichtu ptungen aufgestellt, verschiedene prozessuale Einzug
 ngen, wie das Ablehnungsrecht, der Rechtsmittelzu
 ehren in mißbräuchlicher Weise ausgenützt, alles
Gan m Endzwedcke, um den Prozeß in seinem normalen
la SE 7 stören. Das Beweisverfahren nahm ungebühr-Wohns:
 Zeit in Anspruch, Viele der Zeugen hatten. ihren
hil feber in dem Neuausland, die internationalen Rechtserst
 Lchungen waren noch ungeordnet und konnten
&amp;gt; "gan Schritt für Schritt, durch neue Abmachungen
dis de y So bot auch die Berufung auf auslän-Gelege
 on eine willkommene und oft ausgenützte
endlich dan Zeit zu gewinnen. Hatte sich der Gläubiger
—— uch alle Hindernisse hindurch in den Besitz
or | Xe utionstitels gesetzt, so mußte er den Leidensdenn
 N (; xckutionsverfahren von neuem beschreiten,
in Ihe a da blieb kein prozessuales Mittel unversucht,
Vers Al ie F rüchte seines Sieges zu verkümmern. Die
den takt feierte Triumphe. Die Gerichte stanauch
 die e Treiben ziemlich machtlos gegenüber, denn
der Pan beste Prozeßordnung hat ein loyales Verhalten
Hemen, eien zur Voraussetzung und bietet unlauteren
der  Prozen zumal in Zeiten allgemeiner Verschlechterung
vers härf. sitten, Raum genug zu Winkelzügen. Dazu
heimgek N sich die Personalnot, Die aus dem Felde
keit ". rten Richter, jahrelang ihrer beruflichen Tätig-Neuen
 Vorban konnten sich nicht so rasch wieder in die
Überstir erhältnisse einleben und mit der Flut der sich
Vollends zenden Gesetze vertraut machen. Der Nachwuchs
und Prag St hart mitgenommen, es mußten Studien-Bemäß
 der 8serleichterungen gewährt werden, die natur-Ünanzielle
 Stand der Ausbildung herabdrückten. Die
Bezwun © Bedrängnis des jungen Staates, die ihm auf-Sehen
 den an Ersparungsmaßregeln, brachten einen weit-Anforde
 bbau von Richtern und Kanzleikräften. Die
Richte Tungen für die Versehung verantwortungsvoller
TPosten konnten nicht auf der früheren Höhe erıalten

 werden, wozu nicht wenig beitrug, daß infolge der
nmöglichkeit der beliebigen Verschiebung des Personals
wicht immer der richtige Mann an seine Stelle gesetzt
verden konnte. Die allgemeine wirtschaftliche Not lastete
‘uch schwer auf den Richtern, eine Flucht zu den
yjesser dotierten Stellen der Privatwirtschaft oder in
len freien Beruf der Anwaltschaft machte sich bemerk-»ar.
 Die Richter sahen sich unversehens mitten in den
virtschaftlichen Existenzkampf, den damals. die ganze
jeamtenschaft führte, versetzt; die latente Spannung,
lie aus diesem Grunde das Verhältnis von Richtern und
ustizverwaltung beherrschte, gereichte der Arbeitsfreudigzeit
 gewiß nicht zum Vorteile.
Nur wenn alle diese Verhältnisse voll gewürdigt
verden, kann man den Geist der Novellengesetzzebung,
 die alsbald nach dem Kriege einsetzte, richtig
inschätzen. Die reinen Werterhöhungen, die ja nur
ine natürliche Folge des sinkenden Geldwertes waren,
onnten natürlich nirgends einer ernsthaften Anfechtung
»jegegnen, wenn auch über das Ausmaß vielleicht nicht
mmer volles Einverständnis herrschte. Auch manche
Jeuerungen, wie das Kurzschriftprotokoll, erfreuten sich
‚on Anfang an allgemeiner Billigung, andere, denen zuerst
ıait Mißtrauen begegnet wurde, haben durch die weitere
"ntwicklung ihre Rechtfertigung gefunden.
Wenn es gestattet ist, schon jetzt, nach dem verhältnisnäßig
 kurzen Bestande der gesetzgeberischen Maßnahmen,
in Urteil über ihren Erfolg abzugeben, so kann wohl
nit Genugtuung und :;ohne Überhebung festgestellt werlen,
 daß die Hilfeleistung den beabsichtigten Zweck
ılcht verfehlt hat. Der Zivilprozeß zeigt wieder sein
zjewohntes Gepräge, die Ausschreibungsfristen überchreiten
 nicht das vorgeschriebene Ausmaß, die Rücktände
 sind aufgearbeitet, die Auswüchse der Prozeßührung
 zurückgedrängt, die Vorzüge des österreichischen
'rozesses, insbesondere seine Schnelligkeit, kommen
vieder zur Geltung. Auch im Fxekutionsverfahren
‚errscht trotz der noch immer zu beobachtenden Steigeung
 des Anfalles Ordnung. Dieser Erfolg kann wohl
nit der Beunruhigung versöhnen, die durch die rasch
ıufeinanderfolgenden, zuletzt schon recht scheel aufzenommenen
 Novellen in die Rechtspflege gebracht
vurde; sie haben sich rasch eingelebt und
ind heute ununterscheidbarer Bestandteil des ganzen
Zesetzes.
Ihre Bezeichnung führen die Prozeßnovellen zum
iberwiegenden Teile nach der schon vor dem Kriege
ım 1. Juni 1914 erlassenen (später die „Erste” genannten)
Gerichtsentlastungsnovelle”, Dieses auf dem Weg des
;taatsnotrechtes ergangene Gesetz hat — fast möchte
nan sagen prophetischen Geistes — die harte Belastungs-»robe,
 denen die Gerichte nur allzubald ausgesetzt sein
;ollten, durch zwei dem geltenden Prozeßrechte bisıer
 ganz fremde Einrichtungen ausgeglichen: einmal
lurch die Finrichtung einer Finzelrichterorganisation
»eim Gerichtshofe und dann durch eine Beschränkung
les Revisionszuges. An beide Einrichtungen haben die
päteren Novellen angeknüpft und sie weiter ausgebaut,
\ndere, die Kanzleitechnik fördernde Maßnahmen der
'rsten Gerichtsentlastungsnovelle, die auf Anregungen
{es erfahrenen Praktikers Dr. Loebell fußten, konnten
hre Brauchbarkeit erst später, als das Massengeschäft
        <pb n="124" />
        wieder einsetzte, erweisen. Sie sind daher mehr als ein
Erfolg der Nachkriegszeit zu buchen und gehören insoferne
 in den vorliegenden Rahmen. Im übrigen beweist
schon der Name dieser ersten Novelle, daß die Gerichte
bereits, als sie in den Krieg eintraten, sich nicht in normalen
 Verhältnissen befanden und daß auch bei allen
späteren Novellen der Entlastungszweck im Vordergrunde
 stand.

ERSTER ABSCHNITT: ZIVILPROZESS.
iü. Bezirksgerichts- und Bagatellgrenze
(Mahnverfahren).
Die allgemeine Grenze für die bezirksgerichtliche
 Zuständigkeit ($$40,Z. I, 51, Abs. 1,52, Abs. 1 JN.)
ist in fünfF.tappen nahezu vollständig valorisiert worden; sie
beträgt seit 1024 S 1500.- gegenüber K 1000.— nach
der ZPO. Besondere Befürchtungen erregte der Sprung,
der durch die Streitwertnovelle vom Dezember 1923
gegenüber der Vierten GENov. (Juli 1022) gemacht
wurde, indem damals die Grenze mit einem Male von
K 1,000.000.— (100 $) auf 15,000.000'— (1500 S)
hinaufschnellte. In der Regierungsvorlage selbst war nur
JieErhöhung auf K5,000.000.— beantragt worden, aber
unter dem Drucke der landwirtschaftlichen Kreise, denen
begreiflicherweise ander Zuständigkeit des Bezirksgerichtes,
mit seinem einfacheren und billigeren Verfahren besonders
 gelegen sein mußte, hat der Nationalrat die
Grenze mit S1500'— festgesetzt und auch die Bedenken,
die im Bundesrate dagegen geltend gemacht wurden,
vermochten sich nicht durchzusetzen, zumal da die Regierung,
 der die Verschiebung der Rechtssachen aus
‚ustizadministrativen Gründen nur erwünscht sein konnte,
keinen Widerstand leistete. In der Richtung einer Ausdehnung
 der bezirksgerichtlichen Kompetenz wirkt noch
die Anderung des $ 58 IN., daß bei Ansprüchen auf
den gesetzlichen Unterhalt nur die dreifache Jahresleistung
 als Wert des Rechtes anzusehen ist, weiters der
Zusatz zu $ 227 ZPO., daß mehrere vor das Bezirksgericht
 gehörige Ansprüche auch dann in derselben
Klage beim Bezirksgerichte geltend gemacht werden
können, wenn die Summe der Ansprüche ‚den Betrag
oder Wert von S 1500’°— übersteigt.
Mehr Zurückhaltung hat die Gesetzgebung merkwürdigerweise
 bei der Heraufsetzung der Bagatellgrenze
 bewiesen, die selbst durch die letzte Novelle
“Juni 1925) noch nicht in ihrem ursprünglichen Verhältnis
 zur Bezirksgerichtsgrenze (1:10) wiederhergestellt
wurde, sondern S 100.— (1:15) beträgt. Parallel mit der
Bezirksgerichtsgrenze ging die. Hinaufsetzung. der für
das Mahnverfahren aufgestellten Höchstgrenze

2. Einzelrichtergrenze beim Gerichtshof.
Selten hat sich ein neuer Rechtsgedanke so fruchtbar
erwiesen wie die auf eine Anregung des verstorbenen
Abgeordneten Dr. Neumann zurückgehende Aufpflanzung
 eines Linzelrichterverfahrens auf dem
Boden des Senatsprozesses. In gesetztechnisch einfachster
 Weise, fast durch einen einzigen Federstrich, ist
Jieses Gebäude aufgestellt worden und hat sich immer
mehr gefestigt. Heute wäre ohne den Einzelrichter beim

Zerichtshofe die Aufrechterhaltung eines geordneten
Drozeßbetriebes ganz undenkbar. Der Streit, ob die
/orzüge des Einzelrichtertums oder der Kollegial-‚eratung
 überwiegen, ist noch nicht entschieden, jedenalls
 haben wir in Österreich eine äußerst glüciche
 Verschmelzung beider Rechtsideen, die
aller Nachahmung wert ist. Auch die Handelskreise,
lie noch am ehesten durch Wegfall des Fachrichters
eine Einbuße erlitten haben, schätzen das Verfahren so
sehr, daß ihr anfänglicher Widerstand dagegen ganz
ıufgehört hat. Die Aufwertung der Höchstgrenze, ur-;prünglich
 im Jahre I014 bei Einführung K 2500,—, hat
lenn auch nicht nur mit dem Sinken des Geldwertes
Schritt gehalten, es ist mit der Fünften GENov. durch
lie Erhöhung auf die derzeit geltende Grenze von
3 10.000.— wohl ein Höchstausmaß erreicht, wenn der
Senatsgerichtsbarkeit ‘nicht allzuviel Boden abgegraben
werden soll. Zugleich mit der Verbreiterung der Wertzrundlage
 wurde auch der sachliche Anwendungsbereich
ler neuen Kinrichtung erweitert, so zunächst auf die
aicht einverständliche Scheidung, dann auch
ıuf die damit verbundenen vermögensrechtlichen
Ansprüche ohne Rücksicht auf ihren Wert, endlich auf die
FTrennungsstreitigkeiten. Weiters hat die Zweite
SENov. alle bis‘ dahin, namentlich auf dem Gebiete der
Handelsgerichtsbarkeit, noch bestehenden Ausaahmen
 für vermögensrechtliche Streitigkeiten beseitigt,
;o daß seither das Finzelrichterverfahren für den ganzen
Zereich der vermögensrechtlichen Prozesse bestimmten
Wertes gilt, die vor dem Gerichtshofe durchzuführen
;ind. Gleichzeitig wurde an der inneren Ausgestaltung
des Institutes gearbeitet.
Die Finführung des Finzelrichterverfahrens im Jahre
014 bot damals Anlaß, für die Rechtsmittel gegen
Pinzelrichtererkenntnisse bei den Oberlandesgerichten
;tatt der bisherigen Fünfersenate Dreirichterkollegien
zu berufen. Diese Entwicklung führte die Dritte GENovweiter,
 sie verallgemeinerte bei den Oberlandesgerichten
lie Dreiersenate für die ganze Gerichtsbarkeit in bürger-.ichen
 Rechtssachen. Man kann also in Österreich
zweifellos von einer Tendenz nach Verringerung der
Senatshesetzung sprechen.

3. Revisionsgrenze.
Bei den Versuchen, der Anrufung des Obersten Ge-:ichtshofes
 in bürgerlichen Streitsachen gewisse Schranken
zu setzen, hat das Österreichische Recht mehrfache
Wandlungen durchgemacht. Im Jahre 1914 hat man sich
genötigt gesehen, den Gedanken einer Re visionsbeschränkung
 aufzugreifen, um der damals bedrohlich
gewordenen Überlastung des OGH. zu steuern. SO
wurde durch die Frste GENov. die Revision gegen gleich
autende Urteile, wenn der dem Berufungsurteile ZU“
grunde liegende Streitwert K 1000.— nicht überstieß
zür unzulässig erklärt. Im Jahre 1921 konnte man auf
ne Revisionsbeschränkung wieder verzichten, weil die
3Zelastungsverhälinisse beim OGH. zu dieser Zeit ein
;olche Maßnahme nicht mehr unbedingt notwendig €!”
;cheinen ließen. Aber schon die Vierte GFNov. (1922,
nußte auf eine Revisionsgrenze wieder zurückgreifen
ınd hat sie damals mit K 500.000.— — im übrigen IP
        <pb n="125" />
        der Ausgestaltung, die sie im Jahre 1914 gefunden
hatte — wieder festgesetzt. Dieser Betrag wurde durch
die Fünfte GENov. auf S 1000.— erhöht. Die Revisions-Brenze
 stellt somit die einzige Streitgrenze dar, die
hinter der Vollvalorisierung noch beträchtlich zurückbleibt,
 und es ist daher verständlich, daß im Entwurfe
der Sechsten GENov. auch hier eine weitere Hinauf-Setzung
 — nach den derzeitigen Vorschlägen auf
S 3000.— — angestrebt wird. Eine Revisionsbeschränkung
anderer Art wurde übrigens durch die Vierte GENov.
für Kündigungsstreitigkeiten aus Mietverhält-Nissen,
 auf welche die Bestimmungen über den Schutz
der Mieter Anwendung finden, eingeführt, indem hier
die Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Be-Tufungsgerichtes
 nur aus dem in $ 503, Z. 4, ZPO. ge-"annten
 Grunde (unrichtige rechtliche Beurteilung) und
überdies nur dann zulässig sein soll, wenn ihre Zulassung
 im Urteile des Berufungsgerichtes ausdrücklich
aUsgesprochen ist.

4. Sonstige Wertgrenzen.
Hier sind vor allem die Geld-, Ordnungs- und
Mutwillensstrafen, die von den Gerichten im
pürgerlichen Verfahren verhängt werden, zu nennen
hre Erhöhung setzt erst mit der Dritten GENov. ein
and fand in der Fünften GFENov. damit ihren Abschluß,
U die Kronenbeträge der Zivilprozeßordnung mit dem
Sleichen Nennbetrage in Schillingbeträge umgewandelt
Wurden (100, 200 und 600 Schilling). Kine Valorisie-8
 hat demnach nicht stattgefunden... Der von der
pre Srung im Zusammenhange mit der Bekämpfung der
ma g öschikane gestellte Antrag, wenigstens das Höchstar
 Mutwillensstrafen mit“ S 1000.— festzusetzen,
fahr, © vom Parlamente abgelehnt. Im Fxekutionsverden
 " kommen, abgesehen von dem noch zu besprechen-Or
 ES Seminlnum für Dienstnehmer, Wertgrenzen
der Ha $251, Z.6, Fxekutionsfreiheit von Rohmaterialien
Unpfs andwerker und Kleingewerbetreibenden, in $ 330
a ändbarkeit von Ausgedingen und in. den $$ 354
N 355 Zwangsstrafen. Alle diese Beträge sind auf
dog “ntsprechende Höhe gebracht worden, hlieben jehinter
 der vollen Aufwertung zurück.

5. Neue Gerichtsstände.
Du $ 7a JN. in der Fassung der Zweiten GLNov.
c Hohn Schon angeführt, zur Entscheidung der mit der
rei es Klage verbundenen vermögensrechtlichen Ehetichter
 eiten ohne Rücksicht auf deren Wert den FEinzelüber
 di berufen und damit die aus den Bestimmungen
nisse 16 sachliche Zuständigkeit sich ergebenden Hinderiedo
 ae Verbindung ($ 227 ZPO.) beseitigt. Da sich
timm der angestrebten Verbindung auch die Bestellen.
 nn üher die örtliche Zuständigkeit in den Weg
Lücke anne hat die Dritte GENov. die vorhandene
Demn nn eine Ergänzung des $ 76 JN. ausgefüllt.
Trenn, ı gehören auch die mit der Scheidungs-‘ oder
Drücke SSklage verbundenen vermögensrechtlichen Anstand
 © aus ‚dem Eheverhältnisse vor den Ehegerichtsleihen
 un für die bezirksgerichtliche Kompetenz ver-Chekla
 nur solche Unterhaltsstreitigkeiten, die nicht mit
gen verbunden sind. ($ 49, Z 2a, JN.)

5. Mittel zur Verstärkung der Prozeßenergie.
Je stärker die eingangs geschilderten Verfalls-»rscheinungen
 im Prozesse auftraten, desto
;chärfere Mittel trachtete die Gesetzgebung ihnen
»&amp;gt;ntgegenzusetzen; doch zeigte sie dabei immer
veises Maßhalten. Sie verschmähte Mittel, die nur
lann Berechtigung gehabt hätten, wenn man von vorneı1erein
 mit einer ewigen Dauer der anormalen Zustände
ätten rechnen müssen. Als schließliche Bereicherungen
ler Prozeßordnung können gebucht werden:
a) $ 48, Abs. 1, ZPO. Kostenfolge für die Partei,
lie schuldhaft tatsächliche Anführungen oder Beweisınbietungen
 verspätet vorbringt;
b) $ 142, Abs. I, ZPO. Der Partei, welche zur Verängerung
 einer Frist oder zur Erstreckung einer Tagjatzung
 Anlaß gibt, kann auch von Amts wegen
der Ersatz der hiedurch dem Gegner verarsachten
 Kosten auferlegt werden.
c) $ 243 ZPO. Die Vorschrift über den Inhalt der
(lagebeantwortung wurde in ganz ähnlicher Weise aufzebaut
 wie $ 226 für die Klage, um dem Mißbrauch der
berreichung rein formeller, [sogenannter leerer Klage-‚eantwortungen
 steuern zu können. ;
d) $ 273 ZPO. Besteht der in der Klage geltend
semachte Gesamtanspruch aus mehreren einzelnen
\nsprüchen,. die rechtlich oder tatsächlich eine gewisse
jelbständigkeit aufweisen, so soll das Gericht nicht
zenötigt sein, über jeden einzelnen Anspruch, wenn er
m Verhältnis zum Gesamtanspruch unbedeutend ist, so
ange zu verhandeln, bis dessen Bestand oder Nicht-»estand
 außer Streit gestellt ist, sondern das Gericht
;oll das Recht haben, vermöge seiner Souveränität,
»:benso wie nach dem bisherigen Absatze I des $ 273,
ıuch bei Mangel von Beweisen die Kntscheilung
 zu fällen. Auf diese Weise kann schikanöser
’rozeßführung und Rechthaberei, die um einer geringügigen
 Differenz wegen die KErledigung des ganzen
’rozeßes aufhalten will, entgegengetreten werden.
Einige weitere Abwehrmittel gegen Schikane und Ver-‚;&amp;lt;hleppung,
 die wohl unbedenklich und mit Nutzen
ıätten der Prozeßordnung einverleibt werden können,
ıat das Parlament abgelehnt; dazu zählt, abgesehen von
ler schon angeführten Weigerung, die Obergrenze für
lie im Gesetze vorgesehenen Mutwillensstrafen herauf-‚usetzen,
 die Zurückweisung des Vorschlages, auch für
ıutwillige Anrufung der II. Instanz Strafen einzuführen.
erner blieb der Versuch erfolglos, den $ 408 ZPO.
ıber die Gewährung eines Entschädigungsbetrages an
lie siegende Partei wegen mutwilliger Prozeßführung
‚uszugestalten; es zeigt sich darin die vom Standpunkte
'er Rechtsstaatsidee wohl verständliche, aber vielleicht
och etwas übertriebene Tendenz, die staatlichen Rechtsflegeeinrichtungen
 der Bevölkerung unter allen Umstänlen
 zugänglich zu halten. Wenig hegreiflidch erscheint
‚uch der Widerstand gegen das Bestreben, die mit der
\usübung des Ablehnungsrechtes verbundenen Miß-»räuche
 auszuschalten. Endlich wäre in diesem Zusammen-1aange
 ein zweifellos auch heute noch aktueller, vom
ustizausschuß abgelehnter Vorschlag der Dritten GENov.
u erwähnen. Um der im Beweisverfahren gebotenen
;elegenheit zu Verschleppungen entgegenzuwirken,
        <pb n="126" />
        wollte man den Richter berechtigen, auch von Amts wegen
für die Durchführung eines angebotenen Beweises eine
Frist zu setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf die Verhandlung
 ohne Rücksicht auf die ausstehende Beweisaufnahme
 fortzusetzen wäre. Diese Bestimmung wurde
als ein zu starker Eingriff in das Beweisrecht der Parteien
gestrichen.
7. Tatbestand.
Die auf Verlangen vieler Praktiker beschlossene sogenannte
 „Abschaffung“ des Tatbestandes ($ 417 ZPO.),
in Wahrheit die bloße Beseitigung der Vorschrift des
Gesetzes über die äußerliche Sonderung von Tatbestand
und Entscheidungsgründen, hat seinerzeit viel Aufregung
hervorgerufen. Ja die Regierung selbst war in ihren
Vorschlägen so unsicher, — was sich auch in einem viel
bemerkten Wechsel ihrer Auffassung in den Begründungen
 zur Dritten und Vierten GENov. offenbart, — daß
sie sich einen Weg zur Wiedereinführung der früher
geltenden Vorschriften vorbehalten zu müssen glaubte,
(Art. X, Abs. 2, der Vierten GENov.) Die Regierung
hat von diesem Vorbehalt bisher keinen Gebrauch
gemacht — und dies aus gutem Grunde. Denn man
kann feststellen, daß sich die Gerichte fast allgemein ‘die
ihnen gebotene Erleichterung zunutze machten; man
‘rifft kaum noch Urteile mit gesondertem Tatbestand.
Trotzdem wird niemand, ebensowenig wie vom Strafurteile,
 behaupten können, daß das heutige Zivilurtei)
logischen Anforderungen weniger entspricht als früher,
daß es an Verständlichkeit eingebüßt hat und die Überprüfung
 erschwert. Dabei ist der große Fortschritt gemacht
worden, daß ausdrücklich ausgesprochen wurde, das
Urteil müsse die vom Gerichte vorgenommenen Feststel-‚ungen
 erkennen lassen; diese wichtige Grundregel
unseres Prozesses war bisher nur mittelbar aus den
Bestimmungen über das Berufungsverfahren zu erschließen.
Fin notwendiger Bestandteil der vereinten Begründung
bleiben die von der Partei in der Hauptsache gestellten
Anträge, endlich müssen, um den Bereich der Rechtskraftwirkung
 abstecken zu können, die Tatsachen, worauf
 sich der Anspruch gründet, angegeben werden. Die
Erfahrung hat gezeigt, daß auch das auf diese Weise
verfaßte Urteil seine Funktion als Abschluß des Prozesses
und zugleich Grundlage für das Rechtsmittelverfahren
klaglos erfüllen kann.

8. Kurzschriftprotokoll.
Finen ganz gewaltigen und auch von keiner Seite
bestrittenen Fortschritt bedeutet die Einfühung des
Kurzschriftprotokolls. Erst diese Protokollierungsart
sicherte die wahre Mündlichkeit, sie ist aus dem Geiste
unserer Prozeßordnung geboren. Die Anwendung der
Kurzschrift zur Protokollierung war in gewissem Umfange
schon im $ 280 ZPO. für die Beweisaufnahme ‘(nach der
Fragebeantwortung für die ganze mündliche Verhandlung)
vorgesehen. Nach der Ausgestaltung des $ 212 ZPO.
(Zweite GENov.) kann nunmehr das auf dem üblichen
Formblatte begonnene Protokoll jederzeit auf Anordnung
 des Vorsitzenden und nach seinen Angaben
Diktat) in Kurzschrift fortgesetzt werden.
Binnen drei Tagen nach Schluß der Tagsatzung hat
der Schriftführer eine Übertragung in Vollschrift herzustellen.
 Die Partei kann die Zustellung einer Abschrift

‚egehren oder in die Vollschrift Einsicht nehmen. Es
;teht ihr frei, binnen drei Tagen wegen Fehler der
Ybertragung, nicht aber wegen unrichtiger Aufnahme,
- dies kann nur sofort nach dem Diktat des Vorjitzenden
 erfolgen — mündlich oder schriftlich Wider-;pruch
 erheben; hinsichtlich der Prüfung des Inhaltes
des Protokolles sind die Parteien auf die Verhandlung
selbst angewiesen.
Daß die Gesetzgebung mit diesen Vorschriften das
Zichtige getroffen hat, beweist die rasche und allgemeine
/erbreitung der neuen Protokollierungsart, sie kommt
ler prompten Abwicklung der Verhandlung zustatten;
Gericht und Parteien gewinnen Zeit und die Rechtsnittelinstanz
 wird nicht durch das Entziffern schwer les-»arer
 Schriften aufgehalten. Das früher so gefürchtete
Protokollierungsstadium, das lähmend auf den Gang der
Yerhandlung wirkte, fügt sich jetzt mühelos und, ohne
laß der Faden der Verhandlung abgerissen werden
nüßte, ein.
Fine zweite Erleichterung der Protokollierung, die
heoretisch allerdings manche Anfechtung fand, wurde
zleichzeitig durch die Bestimmung getroffen, daß der
Schriftführer der‘ Verhandlung oder Beweisaufnahme nur
vährend bestimmter Zeitabschnitte anzuwohnen brauche.
Dadurch wird also das Gericht ermächtigt, den Schriftührer
 erst dann beizuziehen, wenn die Diktatarbeit
‚eginnt. Durch diese Möglichkeit wird etwas zur Mildeung
 des, insbesondere auf dem Lande sehr oft beklag-‚en.
 Schriftführermangels beigetragen.

9. Mündliche Berufungsverhandlung.
Ein wechselvoller Kampf schwankte um die mündliche
Berufungsverhandlung. Namentlich als die Oberlandesgeichte
 unter der Geschäftslast zusammenzubrechen drohten,
wurde ernstlich an eine fakultative Aufhebung der
Zerufungsverhandlung gedacht. Die eingebrachten Gezetzesvorschläge
 beschränkten sich aber schließlich darauf,
 nur den freiwilligen Verzicht auf die Verhandlung
zu begünstigen. Der erste, im Entwurfe der Dritten
SENov. gestellte Antrag, daß der Verzicht schon dann
ınzunehmen sei, wenn der einseitigen Verzichtserklärung
les Berufungswerbers nicht widersprochen werde, wurde
'm Parlament abgelehnt. Die Fünfte GENov. nimmt den
Verzicht an, wenn keine der Parteien ausdrücklich die
Z7erhandlung beantragt hat.

10. Sonstige Verfahrensvereinfachungen.
Hier können angeführt werden:
a) $ 149 ZPO. Sind die Tatsachen, die das Wiedersinsetzungsbegehren
 begründen sollen, beim Gerichte
ffenkundig, so kann das Gericht ohne Durchführung
einer Verhandlung über den Antrag entscheiden.
b) $ 183 ZPO. Die Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden
 wird dadurch erweitert, daß er, falls bereitS
eine Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung abgehalten
 wurde, auch ohne einen vom Senat gefaßterP
Beweisbeschluß die Vernehmung eines Zeugen dur®
einen ersuchten Richter veranlassen kann. Diese Befugnis
erstreckt sich nur auf die mittelbare Beweisaufnabm®
also nicht auf Zeugen, die voraussichtlich in der mündächen
 Verhandlung zu vernehmen sein werden, und Sic
tritt erst dann ein, wenn der Sachstand durch eine Ver“
        <pb n="127" />
        handlung eine gewisse Klärung erhalten hat und das
Beweisthema einigermaßen abgegrenzt werden kann.
c) An dem Feldzuge, der zu Zeiten gegen die erste
Tagsatzung geführt wurde, hat sich die Novellengesetzgebung
 nicht beteiligt; sie erblickt nach wie vor in dieser
Einrichtung ein wertvolles Sieb zur Sichtung der wirklich
streitigen Sachen. Im bezirksgerichtlichen Verfahren
konnte der ersten Tagsatzung sogar noch eine weitere
Funktion zugewiesen werden. Durch einen Zusatz zu
$ 440 wurde bestimmt, daß bei der ersten Tagsatzung
im bezirksgerichtlichen Verfahren auch der Sachverhalt
50 Weit erörtert werden könne, als notwendig ist, um die
für die Vorbereitung der mündlichen Streitverhandlung
Srforderlichen prozeßleitenden Verfügungen zu treffen.
d) $ 452 ZPO. Ist ein, bei Anwesenheit beider Parteien
 verkündetes Bagatellurteil nicht zuzustellen, so
kann die für die Gerichtsakten bestimmte Abfassung des
Urteiles durch einen Urteilsvermerk ersetzt werden, der
vom Richter zu unterschreiben ist und den Urteilsspruch
°Owie in Schlagworten die wesentlichen Entscheidungs-Sründe.
 zu enthalten hat. Die näheren Vorschriften
Wurden durch die JMV. vom 2. Dezember 1921, BGBl.
Nr. 744, erlassen.

WL. Börsenschiedsgerichte.
Die Börsenschiedsgerichte nehmen in Österreich eine
besondere Stellung ein. Sie wurden durch das Ein-TEurungsgesetz
 zur ZPO. auf neue Grundlagen gestellt.
hre Rechtsprechung genießt in der Geschäftswelt all-SCmeines
 Vertrauen und sie werden besonders wegen
der Schnelligkeit ihres auf eine Instanz beschränkten
erfahrens geschätzt. Sie habeıt sich in ihren staatlich
Senchmigten Statuten selbst ‘eine ausgebildete Prozeß-Ordnung
 gegeben. Nach der staatlichen Trennung behielt
'nsbesondere die Wiener Bärse für landwirthaftliche
 Produkte und mit ihr das dort
; “Stehende Schiedsgericht internationale Gelung,
 Eine Erweiterung der Kompetenz dieser Schiedsperichte
 und eine Stärkung ihres Verfahrens schien daic
 Nicht nur unbedenklich, sondern auch im rein staatja
 Interesse erwünscht. Durch. die Fünfte GENov.
si Rn in dieser Beziehung folgende neue Be-Bör
 Mungen getroffen, die zum Teile wohl das materielle
den yercdt berühren, aber ihre Auswirkung gerade in
erfahrensvorschriften finden:
«ci Art. XIla EG. zur ZPO. ermöglicht, die Zuständig-Bör
 des Börsenschiedsgerichtes über den Kreis der reinen
li de Beschäfte hinaus auf alle im Börsenverkehre üb-°D
 Geschäfte auszudehnen.
%) Die Gültigkeit genereller Schiedsverträge wird unter
Mmten Voraussetzungen zugelassen.
vo Art, XIVa. Wird das Geschäft an der Börse durch
an ang einer zur Ausübung der Vermittlertätigkeit
rend loser Börse legitimierten Person geschlossen, so
Unter die Streitteile schon dann dem Schiedsgerichte
Schluß wenn sie vom Vermittler unterfertigte
Soll X Tiefe mit der Kompromißklausel erhalten haben.
ion kn Schiedsgericht ausgeschlossen sein, so muß es
q ei Erteilung des Auftrages abgelehnt werden.
Bine Börsenschiedsgerichte werden — jedoch ohne
Mung irgend welcher Zwanoshefugnis — zur Bezidigung

 der vor ihnen erschienenen Parteien, Zeugen
ınd Sachverständigen ermächtigt.
Die Österreichischen Börsenschiedsgerichte können in
hrer heutigen Ausgestaltung fast den ordentlichen
Serichten gleichgestellt werden. Es ist daher nicht
ınberechtigt, wenn sie den Anspruch erheben, auch im
zwischenstaatlichen Vollstreckungsverkehre
als vollwertig angesehen zu werden. Verhandlungen
n dieser Richtung sind mit dem Deutschen Reiche
ıngebahnt, mit den Nachfolgestaaten bestehen schon
‚etzt im allgemeinen befriedigende Vereinbarungen.

12. Gewerbegerichtliches Verfahren.
Das gleichzeitig mit der Zivilprozeßordnung An Kraft
zetretene Gewerbegerichtsgesetz vom 27. November 1896,
IGBIL. Nr. 218, wurde durch das Gesetz vom-5. April
‚922, BGBl. Nr. 220, ersetzt, dazu wurde die Geschäftsırdnung
 vom 14. Oktober 1922, BGBl. Nr. 803, und die
sewerbegerichtsbeisitzerverordnung vom 3. Oktober 1922,
BGBl. Nr. 737, erlassen. Das neue Gesetz änderte die
organisatorischen Bestimmungen über die Gewerbegerichte
in wichtigen Punkten ab, so in der Frage der Kostenlast,
 der Berufung der Beisitzer, und brachte eine
&amp;gt;edeutende Krweiterung ihres sadclicen
NVirkungskreises. Der Vorschlag der Regierung, mit
tücksicht auf den wesentlich erweiterten Wirkungskreis
ler Gewerbegerichte, den Zugang zum Obersten
Zerichtshofe, und zwar vor einen teilweise mit Laien
sesetzten Senat, zu eröffnen, scheiterte an dem Widerstande
 einer Parteiengruppe im Parlament. i

ZWEITER ABSCHNITT: EXEKUTION.
Das Exekutionsverfahren blieb von der Novellensjesetzgebung
 im allgemeinen weniger berührt; nur in
ler Exekution auf laufende Bezüge ist die Gesetzgebung
»ewußt ganz neue Wege gegangen. Die Exekutions-10velle
 vom Jahre 1922, ein ganz selbständiges und
vissenschaftlich anerkanntes Werk, unternahm es, mit
ıllem Veralteten aufzuräumen, und stellte folgende
ı1eue Grundsätze auf: I. Gleichbehandlung aller Arten
‚on Dienstnehmern, während früher die Unterscheidung
‚wischen den im Öffentlichen und im Privatdienste
‚tehenden, dann zwischen ständig und nichtständig anzestellten
 Personen viele Umstände machte. 2. Gleich-»ehandlung
 von Aktivbezügen und Ruhegenüssen.
}, Erfassung des noch unverdienten Arbeitslohnes, der
»is dahin als unpfändbar angesehen wurde. 4.Genaue Anweisung
 über die Berechnung der Exekutionsgrundlage,
nsbesondere hinsichtlich der Teuerungs- und Familienxulagen,
 Wohnungs-, Bestattungsgelder, Abfertigungen
ısw. sowie über die Zusammenrechnung von Bezügen:
5. Berechnung des, Existenzminimums nach dem System
les steigenden (pfändbaren) Bruchteiles, statt der
i[rüheren quotativen oder absoluten Bestimmung. Nach
lem neuen System wird über einen unbedingt exeku-‚ionsfreien
 Teil hinaus das weitere Finkommen in einem
mmer steigenden Verhältnis von der Fxekution erfaßt,
»is man endlich bei einer Höhe anlangt, über. die hinus
 Ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Fxistenz des
Schuldners der gesamte Mehrbetrag dem Gläubiger zu-
        <pb n="128" />
        gesprochen werden kann. Der danach nur bis zu einem
gewissen Existenzmaximum ansteigende exekutionsfreie
Betrag bewegte sich 1922 bei Inkrafttreten der Exekutionsnovelle
 zwischen K 200.000.— und K 1,000.000.—, und
ist durch die zwischenzeitig erlassenen Vorschriften
gegenwärtig auf S 1200.— bis S 3200.— gebracht. Das
Fxistenzmaximum von S 3200.— wird bei einem Diensteinkommen
 von S 4800.— erreicht. 6. Begünstigung der
Fxekution für Unterhalt und gewisse öffentlich-rechtliche
Ansprüche durch Erniedrigung des Existenzminimums
‘Hälfte des normalen).
Mit dem Exekutionsverfahren befaßt sich dann erst
wieder die Fünfte GFNov., als mit dem außerordentlichen
 Anschwellen der FExekutionssachen auch
verschiedene Mißstände, insbesondere unlautere Verschleppungsmanöver,
 kraß zu Tage traten. Von der
mandherseits verlangten Einführung der vorläufigen Vollstreckbarkeit
 konnte sich die Regierung zwar die erhoffte
Besserung nicht erwarten; dazu konnten die Erfahrungen
mit der in Österreich früher zugelassenen vorläufigen
Vollstreckbarkeit zweitinstanzlich bestätigter Urteile nicht
ermutigen. Um dem Gläubiger gegen Verluste zu
schützen, die sich aus der übermäßigen Hinausschiebung
der FExekution ergeben, schien es ausreichend, ihm
—- gegen Leistung einer Sicherheit — auch auf Grund

STRAFRECHT UN

Von .der Glaserschen Strafprozeßreform im Jahre
1873 bis zum Ausbruch des Weltkrieges hat sich das
österreichische Strafrecht und Strafprozeßrecht — wenn
man die Entwürfe, die nicht Gesetz geworden sind, außer
Betracht läßt — nur wenig weiter entwickelt. Erst gegen
Ende des Krieges und nach dem Zusammentritt des
Parlamentes setzte mit dem Gesetze vom 21. März 1018
über die Tilgung der Verurteilung eine kräftigere Reformbewegung
 ein, die an die Grundprobleme des Strafrechtes
 rührte und seit der Neuordnung des Staatswesens
im Oktober 1918 nach und nach das Antlitz der österreichischen
 Strafgesetzgebung wesentlich veränderte. Die
wichtigsten Marksteine auf diesem Wege bilden für das
materielle Strafrecht die Abschaffung der Todesstrafe
 im ordentlichen Verfahren durch das Gesetz vom
3. April 19190, die Einführung des bedingten Strafnachlasses
 und der bedingten Entlassung durch
das Gesetz vom 23. Juli 1920, das Preßgesetz vom
7. April 1922 und das Gesetz über die Behandlung
junger Rechtsbrecher vom Jahre 1928; für das Strafprozeßrecht
 aber die Einführung der Schöffengerichte
 durch das Gesetz vom 15. Juni 1920 und die
Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit durch
das Gesetz vom 15. Juli. desselben Jahres. An diese
Hauptreformen reiht sich eine Anzahl kleinerer Novellen.
Im: folgenden ist der wesentliche Inhalt der wichtigsten
dieser neuen Gesetze kurz dargestellt.
I. Die Gesetze strafrechtlichen Inhaltes.
i.. Die Abschaffung der Todesstrafe im
ordentlichen Verfahren. Bis zu dem Gesetze vom

3icht rechtskräftiger Urteile I. oder II. Instanz die Exe-&amp;lt;ution
 zur Sicherstellung ohne Gefahrbescheinigung einzuräumen
 (neuer $ 371a EO.).
Fndlich hat ein abseits gelegenes Gesetz, das sogenannte
Verwaltungsersparungsgesetz vom 26. März 1926, BGBl.
Nr. 76, durch eine organisatorische Neuschaftung ‚im
?xekutionsverfahren Bedeutung erlangt. Nach dem ervähnten
 Gesetze können bei bestimmten Gerichten
Sruppen einfacher, gleichförmig wiederkehrender richtericher
 Geschäfte der Zwangsvollstreckung besonlers
 vorgebildeten Kanzleiorganen zur selb-;tändigen
 und selbstverantwortlidien Erledizung
 übertragen werden. Von dieser Ermächtigung
vurde mit der Verordnung vom 20. Juli 1926, BGBl.
Nr. 218, für das Exekutionsgericht Wien Gebrauch
zemacht. Der darin liegende Schritt zum deutschen
Zerichtsvollzieherwesen hat manche theoretische
Anfechtung erfahren, hat sich aber in der Praxis voll
oewährt. Die Justizverwaltung strebt daher begreiflicherweise
 nach einer weiteren Ausdehnung dieses, höherwertige
 Kräfte sparenden Systems und vielleicht liegt
darin der Keim zu der Entwicklung, daß auch in
anderen Verfahrensgebieten der Typus des mittleren,
mit einem selbständigen Wirkungskreise ausgestatteten
3eamten Eingang findet.

D STRAFPROZESS

3. April 19109 war die Todesstrafe in Österreich — nadı
‚orübergehender Abschaffung im josefinischen Strafzesetzbuche
 vom Jahre 1787 — die ordentliche Strafe für
len Mord und den räuberischen Totschlag, für einzelne
Arten des Hochverrates, der Brandlegung und einiger
ınderer gemeingefährlicher Verbrechen, sowie endlich
ür eine Reihe von Militärverbrechen. In dieser Funktion
ıls ordentliche Strafe hat sie das erwähnte Gesetz durd!
lie Strafe des lebenslangen Kerkers ersetzt. Unverändert
ind aber die Bestimmungen geblieben, wonach dann;
wenn bestimmte Verbrechen in gefahrdrohender Weise
ım sich greifen, für diese Verbrechen das standrechtiche
 Verfahren mit der Wirkung angeordnet werden
zann, daß hei diesen Verbrechen an die Stelle der ordentichen
 Strafe die Todesstrafe tritt. In dieser Anwendung besteht
 die Einrichtung der Todesstrafe auch noch im geltenden
5sterreichischen Recht. Allerdings ist, seit die Republik
sterreich besteht, ein standrechtliches Verfahren noch
jiemals angeordnet worden. Der Grundsatz aber, daß
lie Todesstrafe im ordentlichen Verfahren abge“
schafft ‚ist, ist nachträglich auch noch in das Bundes-Verfassungsgesetz
 aufgenommen worden (Art. 85 BVG-)
;o daß die Todesstrafe als ordentliches Strafmittel nu!
unter den erschwerten Bedingungen einer VerfassungSs
änderung wieder eingeführt werden könnte.
2. Das Gesetz über die bedingte Verur”
teilung vom 23. Juli 1920, Das Gesetz über die be
dingte Verurteilung regelt nicht nur, wie man nach seine”
Titel anzunehmen versucht sein könnte, die bedingt“
Verurteilung, sondern auch die vorläufige Entlassung 7
oeide Einrichtungen waren dem österreichischen Red
bis dahin unbekannt — und enthält außerdem Bestimmur”“
        <pb n="129" />
        Sen über die Anhaltung von arbeitsscheuen Verbrechern
in Zwangsarbeitsanstalten.
Die bedingte Verurteilung ist im wesentlichen
nach dem Vorbild des norwegischen Strafgesetzbuches
8cstaltet. Das Gericht fällt einen Schuldspruch und verhängt
 eine bestimmte Strafe, setzt aber zugleich die
Vollstreckung dieser Strafe für eine Probezeit von einem
bis zu drei Jahren aus. Besteht der Verurteilte die Probe,
50 braucht er die Strafe nicht zu verbüßen, andernfalls
wird sie vollzogen. Die Strafaussetzung ist nur zulässig,
bei Geld-, Arrest- und Verschließungsstrafen, nicht auch
hei Verurteilung zu einer Kerkerstrafe. Bisherige Unbe-Scholtenheit
 des Verurteilten wird nicht gefordert. Das
Gesetz verlangt nur, daß „aus besonderen Gründen die
bloße Androhung der Vollziehung allein oder in Verbindung
 mit anderen Maßnahmen zwecmäßiger
Scheint als die Vollstreckung der Strafe”, und schreibt
dem Richter vor, bei Prüfung dieser Frage neben der
Beschaffenheit der Tat und dem Grade des Verschuldens
Yornehmlich auf das Alter des Verurteilten, sein Voreben,
 seinen Charakter und darauf zu sehen, ob er
den Schaden nach Kräften gutgemacht hat. In berück-Schtigungswürdigen
 Fällen kann das Gericht außer der
Hauptstrafe auch noch die Vollziehung von Nebenstrafen
AZ. B. Verfall von Gegenständen oder Verlust von Ge-Werbeherechtigungen
 u. dgl.) aufschieben und anordnen,
laß alle oder einzelne mit der Verurteilung nach dem
w6Setze verbundene Rechtsfolgen (z. B. Verlust der
Ämterfähigkeit oder Verlust von Titeln und Würden)
„orläufig Nicht einzutreten haben. Das Gericht kann dem
Sedingt Verurteilten für die Probezeit bestimmte Wei-Ungen
 erteilen, die geeignet sind, ihn vor dem Rückfall
Rn bewahren. Es kann ihm insbesondere auftragen, einen
”Cstimmten Umgang zu meiden, sich geistiger Getränke
&amp;amp; enthalten, einen Beruf zu erlernen oder auszuüben,
Din durch die strafbare Handlung verursachten Schaden
nn einer bestimmten Frist gutzumachen u. dgl.
as Gesetz ermächtigt den ‚Richter ferner nach englisch-Avetikanischen
 Vorbildern, den Verurteilten unter die
Un licht von Schutzaufsichtsbeamten, Jugendämtern, frei-Willigen
 Fürsorgern oder Fürsorgeorganisationen zu
„ollen. Der Aufschub ist zu widerrufen und die Strafe
Ger ollziehen, wenn der Verurteilte den Weisungen des
ni OS trotz förmlicher Mahnung aus bösem Willen
Sry nachkommt oder sich beharrlich der Schutzaufsicht
Zieht, wenn er sich dem Trunk, Spiel oder Müßig-Na
 ergibt oder sich die Mittel zu seinem Unterhalt
5 de als durch rechtschaffene Arbeit zu verschaffen
dinger. wenn nachträglich hervorkommt, daß er den behat“
 n Strafnachlaß durch falsche Angaben ‚erschlichen
den ST wenn er wegen einer vor dem Urteil begangekann
 a ebaren Handlung unbedingt verurteilt wird; er
Däte Crner widerrufen werden, wenn der Verurteilte
Sonde, eine strafbare Handlung begeht und nicht be-Yotz
 de Gr ünde für die Annahme sprechen, ‚daß er sich
Ablauf künftig wohlverhalten werde. Tritt his zum
Wi der, der Probezeit keiner der Umstände ein, die den
und den nach sich ziehen, so ist die Strafe nachgelassen
Verurteite Schwebe gebliebenen Rechtsfolgen bleiben dem
aber De ten erspart. Die Verurteilung als solche bleibt
ide Ra sie gilt nicht, wie nach belgisch-franzöechte,
 als nicht geschehen.

Die Gerichte machen, wie sich aus folgender Tabelle
ırgibt, von der Einrichtung der bedingten Verurteilung
sehr häufig Gebrauch.

Gesamtzahl der | Zahl der bedingt ] in Pro-Er
 SC VErU . Verurteilten : zenten
teilten Persönen

[Q21 | 104.707
'022 110.069
'Q23 112.787
1924 107.992
19025 | 105.223
10206 112.061

20.3619
30.591
33.100
26.400
26.551
28.170

19
28
29
24
25

Das Verhältnis der Widerrufe zu den Fällen, in denen
lie Strafe endgültig nachgelassen worden ist, ist nicht
ıngünstig: Im Jahre 1024 entfiel auf 8, im Jahre 1925
uf 6 und im Jahre 1926 auf 9 Fälle, in denen der Verırteilte
 die Probe bestanden hatte, je ein Widerruf.
Die bedingte Entlassung ist Strafgefangenen
zegenüber zulässig, die zwei Drittel der im Urteil be-:timmten
 Freiheitsstrafe verbüßt und mindestens acht Moı1ate,
 wenn sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, mindetens
 sechs Monate in Strafhaft zugebracht haben, und
lavon abhängig, daß der Verurteilte den durch die Tat
erursachten Schaden nach Kräften gutgemacht hat und
1aß nach seiner Aufführung während der Anhaltung,
ıach seiner Vergangenheit, seinen persönlichen Verhältissen
 und seinen Aussichten auf ein redliches Fort-:ommen
 erwartet werden kann, daß er sich in der Frei-:‚eit
 wohlverhalten werde. Unter den gleichen Vorausetzungen
 können Strafgefangene, die zu lebenslangem
Cerker verurteilt worden sind, zur Probe entlassen
verden, wenn sie I5 Jahre verbüßt haben. Die Probe
{auert so lange, als die Strafe gedauert hätte, mindestens
ıber ein Jahr. Beträgt der Strafrest weniger als drei Jahre,
:;o kann die Strafvollzugsbehörde die Probezeit bis auf
lieses Maß ausdehnen. Ist der Verurteilte zu lebensangem
 Kerker verurteilt worden, so dauert die Probe
' Jahre. Die Entlassung kann im wesentlichen aus denelben
 Gründen widerrufen werden, wie der bedingte
ıtrafnachlaß.
Die Zahl der Entlassenen betrug in der zweiten Hälfte
les Jahres 1921 (die Bestimmungen über die bedingte
“ntlassung sind erst am I. Juli 1921 in Kraft getreten) 547,
m Jahre 1022 1487, 1023 941, 1924 622 und 1925 305. Die
\bnahme erklärt sich zum Teil aus der häufigeren Anvendung
 der bedingten Begnadigung, durch die viele
5efangene schon vor Ablauf der im Gesetz vorgeschrie-»enen
 Mindestzeit die Freiheit erlangen, teils vielleicht
ıus einer strengeren Prüfung der Voraussetzungen.
Denn das Ergebnis der bedingten Entlassung ist keineswegs
 so günstig wie das der bedingten Verurteilung.
') Die Verurteilungen wegen einer bloß auf Privatanklage
u verfolgenden strafbaren Handlung gegen die Sicherheit der
"hre sind nicht mitgezählt.
?) Errechnete Zahl. Die Bestimmungen über die bedingte
’erurteilung sind am 7. Oktober 1920 in Kraft getreten. Von
liesem Tage bis zum Ende des Jahres 1921 sind im ganzen
5.158 Personen bedingt verurteilt worden. Die bedingten Verırteilungen
 aus den letzten Monaten des Jahres 1920 sind nicht
‚bgesondert gezählt worden.
        <pb n="130" />
        Auf je 100 Fälle, in denen die Entlassung endgültig geworden
 ist, entfielen im Jahre 10924 56 und im Jahre
[025 41 Widerrufe.
Von den Rechtseinrichtungen des bedingten Strafnachjasses
 und der bedingten Entlassung wird seit dem Inkrafttreten.
 der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen
auch bei Begnadigungen oft Gebrauch gemacht. An die
Stelle der früheren unbedingten Nachsicht von Strafen
oder Strafresten tritt immer häufiger die bedingte mit
der: Wirkung, daß Strafe oder Strafrest zu verbüßen
ist, wenn sich in der im Gnadenakt bestimmten Probezeit
 ein Widerrufsgrund ergibt. Ob das der Fall ist oder
nicht, entscheiden die Gerichte. Die Zahl der bedingt
begnadigten Personen betrug im Jahre 1021 1013, 1922
1645, 1923 2153, 1024 1469 und 1025 1368. Auf je
100 Fälle, in denen die Probezeit im Laufe des Jahres
zu Ende ging, ohne daß es zu einem Widerruf gekommen
 war, entfielen in den Jahren 1924 und 10925 je
30 Fälle, in denen die Begnadigung wegen schlechter
Führung des Begnadigten außer Kraft getreten ist.
Ähnlich wie das französische Gesetz vom Jahre 1891
enthält auch das österreichische Gesetz vom Jahre 1920
neben den Bestimmungen über die bedingte Verurteilung,
die den sogenannten Augenblicks- oder Gelegenheitsverbrechern
 zugute kommen soll, auch Vorschriften über
eine strengere Behandlung der Rückfälligen. Die Siche-‚ungsverwahrung
 gemeingefährlichher Gewohnheitsverbrecher
 soll erst im Zuge der Gesamtreform des
Strafrechtes eingeführt werden. Das Bedürfnis, die
Gesellschaft gegen arbeitsscheue Berufsverbrecher wirksamer
 zu schützen, als es durch das Mittel der Strafe
allein geschehen kann, war aber so stark, daß man
nach einem Weg suchte, es mit Hilfe der bestehenden
 Finrichtungen schon vorher wenigstens zum
Teil zu befriedigen. Es: geschah durch Heranziehung der
ursprünglich nur für Bettler, Vagabunden und Dirnen
errichteten Zwangsarbeitsanstalten zu dem ihnen
im Grunde wesensfremden Zweck der Unterbringung
mehrfach rückfälliger Berufsverbrecher. Nach $ 21 des
Gesetzes über die bedingte Verurteilung kann es das
Gericht im Urteil für zulässig erklären, daß der Verurteilte
 nach Verbüßung der Strafe in einer Zwangsarbeitsanstalt
 angehalten werde, wenn er, nachdem er mehr als
zwei Freiheitsstrafen verbüßt hat, wegen eines nach Vollendung
 des 18. Lebensjahres begangenen Verbrechens
zu einer. mindestens sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt
 wird und eingewurzelte Abneigung gegen einen
rechtschaffenen und arbeitsamen Lebenswandel bekundet.
Die Tatsache, daß sich in der größten österreichischen
Zwangsarbeitsanstalt, in Korneuburg, unter 173 dort
angehaltenen Personen 05 befinden, die auf Grund des
$ 21 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung eingewiesen
 worden sind, beweist, daß nach einer solchen
Bestimmung, solange andere Sicherheitsvorkehrungen
gegen gemeingefährliche Gewohnheitsverbrecher fehlen,
ein wirkliches Bedürfnis besteht.

3. Das Preßgesetz vom 7. April 1922.
Die Befreiung der Presse von dem Druck, der während
des Krieges auf ihr gelastet hatte, war eine der ersten
Taten der neuen gesetzgebenden Gewalt. Der Beschluß
der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Okober

 1918 lautet, soweit er sich auf das Preßgesetz
»ezieht:
„I. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger
 widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.
2. Die Einstellung von Drucschriften und die Erlassung
sines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.
Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind
ıufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist
aergestellt.” Dieses Bekenntnis zur Preßfreiheit
wiederholt der $ I des Preßgesetzes vom 7. April
(022 mit den Worten: „Die Freiheit der Presse ist
zewährleistet. Sie unterliegt nur den Beschränkungen, die
Jurch dieses Gesetz bestimmt sind.” Zu den Beschränzungen,
 die dieses Gesetz bestimmt, gehören vermöge
ler Verweisung im $ 290 insbesondere auch die in den
allgemeinen Strafgesetzen enthaltenen Verbote. Die Freiaeit,
 die das neue Preßgesetz gewährleistet, ist also
keine absolute Freiheit, nicht Freiheit von allen rechtlichen
 Schranken, nicht die Freiheit, alles drucken zu
lassen, was einem nur immer zu sagen beliebt, sondern
je ist nur relative Freiheit, Freiheit von verschiedenen
Zeschränkungen, denen die freie Meinungsäußerung im
aufe der Geschichte unterworfen war, Freiheit inssesondere
 von der Willkür der Verwaltung. Sie ist
‚Freiheit innerhalb der gesetzlichen Schranken“.
Die wichtigsten Neuerungen und sachlichen Änderungen
zegenüber dem früher geltenden Rechtszustand sind folzende:
 Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
»edarf es zum Betrieb eines Gewerbes, das die Herstellung,
 den Verkauf oder das Verleihen von Druckwerken
 zum Gegenstande hat, einer Konzession. Auszenommen
 vom Konzessionszwang ist nur die Herauszabe
 von Zeitungen. Das neue Preßgesetz beseitigte den
Sonzessionszwang auch für die übrigen Preßgewerbe,
‚estimmte aber eine Übergangszeit. Die Aufhebung des
Konzessionszwanges sollte erst am I. Jänner 1926 in
Kraft treten. Seither ist der Beginn der Geltung dieser
3Zestimmung durch das Gesetz vom I. Dezember 1925,
3GBIl. Nr. 418, und vom 16. Dezember 1927, BGBl.
Nr. 373, weiter hinausgeschoben worden, zuletzt bis
[. Jänner 1930. Der Verkauf von Zeitungen aber ist
‚etzt schon jedermann freigegeben, dem die freie Verwaltung
 seines Vermögens zusteht. Zeitungen dürfen
ı1ach dem neuen Preßgesetz insbesondere auch auf der
Straße und, sofern es der Verfügungsberechtigte. nicht
ıntersagt, auch an anderen öffentlichen Orten vertrieben
werden. Ausgeschlossen ist nur der Vertrieb durch Per-;jonen
 unter I8 Jahren und der Vertrieb von Haus zu
Taus.
Die Plakatzensur ist aufgehoben. Doch muß auf jedem
XYakat, sofern es nicht dem Verkehr, dem häuslicher
»der geselligen Leben oder gewerblichen Zwecken dient:
ine für den Inhalt verantwortliche Person, eine Art ver”
antwortlicher Redakteur, angegeben sein. Dasselbe gilt
ür Flugschriften, die nicht mehr als drei Bogen Umfang
haben.
Dem Schutz der Jugend vor sittenverderbenden Drucwerken
 dient die Bestimmung des $ I2. Danach kan?
ıuf Antrag einer Unterrichtsbehörde oder eines Jugendımtes
 die Sicherheitsbehörde für ihren Amtsbereich be“
;timmte Druckwerke oder Druckwerke bestimmter Ar!
zum Beispiel Zeitschriften als Ganzes. Romanserien und
        <pb n="131" />
        dergleichen), die durch Ausnützung der jugendlichen
Triebe das sittliche Wohl der Jugend gefährden, von der
Verbreitung an Personen unter 18 Jahren ausschließen
und ihren Vertrieb durch Straßenverkauf oder Zeitungsverschleißer
 überhaupt untersagen.
Nur „aus Gründen, die in dem politischen, dem reli-8lösen
 oder dem sozialen Inhalt liegen“, darf die Verbreitung
 niemals untersagt werden. Bezieht sich das Verbot
 auf noch nicht erschienene Druckwerke, so kann es
nur für höchstens drei Monate erlassen werden. Die
Verbreitung von Druckwerken, gegen die ein rechtskräftiges
 Verbot erlassen worden ist, wird von der
Sicherheitsbehörde bestraft.
; Das Berichtigungsrecht wurde neu geregelt. Nach $ 23
st der verantwortliche Schriftleiter einer Zeitung ver-Pflichtet,
 eine Berichtigung darin mitgeteilter Tatsachen
auf Verlangen jedes Beteiligten ohne Einschaltungen und
\Veglassungen in der ersten oder zweiten nach dem FEin-Ha
 erscheinenden Nummer unentgeltlich zu veröffent-Ichen.
 Die Aufnahme kann nur verweigert werden,
Rn die Berichtigung später als zwei Monate nach dem
p. scheinen der Mitteilung einlangt, wenn sie einen strafaren
 Inhalt hat, wenn sie weder in deutscher Sprache
noch in der Sprache der Mitteilung abgefaßt ist oder
un der Beteiligte schon eine Berichtigung desselben
eetsatres in derselben Zeitung erwirkt hat. Die Verdas
 en der Berichtigungspflicht ist strafbar, doch kann
che Seht von Strafe absehen, wenn „der verantwortfin
 driftleiter aus entschuldbarem Irrtum‘ die Berich-8Ung
 nicht als Berichtigung mitgeteilter Tatsachen an-Sesehen
 hatte”,
gereH und ohne Vorbild in der ausländischen Gesetza
 ist die Vorschrift, daß Ankündigungen und An-Belt
 arte für deren Aufnahme eine Zeitung ein Ent-+.
 halten hat, als solche deutlich erkennbar
daß v t werden müssen, Neu ist auch die Bestimmung,
daß ir "mögensvorteile, die jemand dafür erhalten hat,
ö fen: gimer Zeitung etwas veröffentlicht oder nicht ver-ZuErSta
 t werde, auf Verlangen des Leistenden zurück- Veröfen
 sind, wenn es den guten „Sitten widerspricht,
der entlichungen solcher Art gegen Entgelt zu bewirken
dere A unterlassen. Sie ist im Wesen nur eine besonlichen
 Cd ß der allgemeinen Regeln des Bürger-Sitten
 esetzbuches über Verträge gegen die guten
ie 8 Verantwortlichkeitssystem des neuen Preßgesetzes
System de wie das des Gesetzes vom Jahre 1862 das
D: er Fahrlässigkeitsstrafe.
von den Tährung der Preßinhaltsdelikte ist abweichend
Die Vera meinen Verjährungsbestimmungen geregelt,
Dreitung q rungszeit beträgt sechs Monate von der Ver-Aeue
 Pe den Druckwerkes im Inland an gerechnet. Das
Proze Borg setz hat auch die Bestimmungen der Straf-Preßsaqn,
 nung vom Jahre 1873 über das Verfahren in
setz, en aufgehoben und durch eine neue Regelung
Staatsan nsbesondere ist die Beschlagnahmsbefugnis: des
Wenige Ti und der Sicherheitsbehörde auf einige
Dur in x älle beschränkt und das objektive Verfahren
tive Bea Fällen zugelassen worden, wo eine subjekdie
 Sich olgung nicht möglich ist. Der Staatsanwalt und
BeSetz &amp;lt;Theitsbehörde können nach $ 37 des Preß-S
 ein Druckwerk nur in Beschlag nehmen, wenn

» die vorgeschriebenen Angaben über seine Herkunft
ıicht enthält oder das Pflichtexemplar nicht überreicht
vorden ist, wegen seines Inhaltes aber nur dann, wenn
ar unter die Strafdrohung gegen unzulässige Mitteilungen
iber ein Strafverfahren, gegen die unbefugte Veröffentichung
 militärischer Nachrichten oder gegen die Veretzung
 der Sittlichkeit fällt, oder endlich, wenn das
)ruckwerk zu einem Verbrechen auffordert, aneifert
der zu verleiten sucht und dringende Gefahr besteht;
laß die Verbreitung des Druckwerkes die Verübung des
/erbrechens unmittelbar zur Folge haben könnte. Wegen
nes strafbaren Inhaltes anderer Art kann nur das Geicht
 die Beschlagnahme anordnen.
Die vorläufige Beschlagnahme durch den Staatsanwalt
der die Sicherheitsbehörde bedarf der nachträglichen
Zestätigung durch das Gericht. Wird die Beschlagnahme
ıcht binnen fünf Tagen bestätigt oder nicht binnen acht
’agen nach der Bestätigung das weitere Verfahren einreleitet,
 so ist sie erloschen und die Partei hat Anspruch
ıuf Ersatz des Schadens.
Dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses dient
ndlich die Bestimmung, daß Personen, die bei der Hertellung
 einer Zeitung berufsmäßig mitwirken, in einem
itrafverfahren, das wegen des Inhaltes der Zeitung einr‚eleitet
 worden ist, von der Verbindlichkeit zur Abegung
 des Zeugnisses befreit sind, soweit es
ich um die Feststellung einer in den allgemeinen Strafsesetzen
 begründeten strafrechtlichen Verantwortlichkeit
also nicht bloß um die Verantwortlichkeit wegen Verjachlässigung
 der pflichtgemäßen Sorgfalt) handelt.

4. Das Jugendgerichtsgesetz.
Bis zu dem Gesetze vom Jahre 1928 über die Be-‚andlung
 junger Rechtsverbrecher galten für strafbare
Jandlungen jugendlicher Personen im wesentlichen dieelben
 Bestimmungen wie für Erwachsene. Die Strafnündigkeit
 begann mit dem vollendeten vierzehnten,
ei Verbrechen schon mit dem vollendeten zehnten
„‚ebensjahre. Die einzige Reaktion gegen Rechtsbrüche
ugendlicher bestand in der Strafe oder doch in strafihnlichen
 Maßnahmen. Erst das Jugendgerichtsgesetz hat
ıier Wandel geschaffen.
Nach $ 2 des Gesetzes hat in allen Fällen, wo ein noch
ıicht Achtzehnjähriger eine mit Strafe bedrohte Handung
 begeht und das damit zusammenhängt, daß es ihm
an der nötigen Erziehung fehlt, das Gericht die nötigen
‚ormundschaftsbehördlichen Verfügungen zu treffen. Die
/erfügungen können in der bloßen Beaufsichtigung der
Irziehung durch das Jugendamt oder einen Fürsorger
yestehen, oder in der Unterbringung des Jugendlichen in
:iner anderen Familie, einem Jugendheim oder einer
’rziehungsanstalt, oder endlich, wenn all das aus irgend
velchen Gründen, insbesondere mangels Deckung für die
ladurch entstehenden Kosten, nicht möglich ist, in seiner
Yerweisung in eine besondere „Bundesanstalt für Er-‚iehungsbedürftige“.
 Die Zöglinge erhalten darin Woh-1ung,
 Kleidung, Nahrung und Unterricht und werden zu
änem ihren Fähigkeiten und, wenn möglich, auch ihrer
»isherigen Tätigkeit entsprechenden und ihrem künftigen
"ortkommen dienlichen Beruf herangebildet. Sie sollen
nöglichst viel mit Garten- und landwirtschaftlichen Ar-‚eiten
 beschäftigt werden. Sie werden in den Anstalten
        <pb n="132" />
        so lange angehalten, als es zur Erziehung notwendig ist,
jedoch nicht über das 20. Lebensjahr hinaus.
Diesem Aufbau von Fürsorgeeinrichtungen entspricht
:in Abbau der Strafe. Hieher gehört vor allem’ die
Erhöhung des Strafmündigkeitsalters auf 14 Jahren für
alle Arten von strafbaren Handlungen und die Einschaltung
 einer Übergangsstufe zwischen die unbedingte
Strafunmündigkeit und die erst mit der Vollendung des
18. Lebensjahres beginnende unbedingte Strafmündigkeit.
Wer im Alter von 14 bis 18 Jahren eine mit Strafe
bedrohte Handlung begeht, ist‘ nicht strafbar, wenn er
aus besonderen Gründen noch nicht reif genug ist, das
Unrechtmäßige der Tat einzusehen oder nach dieser Finsicht
 zu handeln. Aber auch den verantwortungsreifen
Rechtsverbrecher dieser Altersstufe trifft nicht die volle,
sondern nur eine mildere Strafe. An die Stelle des
schweren und des einfachen Kerkers tritt die Strafe des
strengen Arrestes, die Strafe kann höchstens mit der
Hälfte des gesetzlichen Höchstausmaßes bemessen werden
und statt auf lebenslange Freiheitsstrafe ist auf Freiheitsstrafe
 bis zu zehn Jahren zu erkennen. Die nach
dem Gesetz mit der Verurteilung unter Umständen verbundenen
 Rechtsminderungen und Ehrenfolgen treten
nicht ein, die Rehabilitationsfrist ist beträchtlich gekürzt.
Auf Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht darf
überhaupt .nicht, auf Landesverweisung oder Abschaffung
dann nicht erkannt werden, wenn die Entfernung des
Jugendlichen aus seinem bisherigen Aufenthaltsort mit
der Gefahr seiner Verwahrlosung verbunden wäre. In
leichten Fällen kann das Gericht den Jugendlichen, statt
selbst eine Strafe über ihn zu verhängen, der Zucht der
erziehungsberechtigten Personen oder der Schule überweisen,
 in besonders leichten Fällen kann es sich mit
einer bloßen Ermahnung begnügen.
Von größerer Bedeutung noch als diese Milderungen
sind zwei Einrichtungen, die das Jugendgerichtsgesetz
dem österreichischen Strafrecht neu eingefügt hat und
für die es bisher auch in der ausländischen Gesetzgebung
nur wenige Vorbilder gibt. Es sind die unbestimmte
Verurteilung und die Aussetzung der Strafbemessung.
 „Wäre gegen einen Jugendlichen auf eine
längere Freiheitsstrafe zu erkennen und läßt sich die
zur Wandlung seiner Gemütsart und zur Überwindung
seiner schädlichen Neigungen erforderliche Strafdauer
nicht einmal “annäherungsweise vorher bestimmen, so
kann das Gericht anordnen, daß die Strafe innerhalb
eines zu bestimmenden Mindest- und Höchstmaßes so
lange zu .dauern habe, bis der Strafzweck erreicht ist.”
Nach Verbüßung des Mindestmaßes kann der Jugendliche
 zur Probe entlassen werden. Die Probezeit beträgt
mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Von der
Aussetzung der Strafbemessung aber soll das Gericht
dann Gebrauch machen, „wenn anzunehmen ist, daß
der Ausspruch und die Vollstreckung der über einen
Jugendlichen zu verhängenden Geld- oder Freiheitsstrafe
ohne Nachteil für die Rechtsordnung und für ihn selbst
unterbleiben oder durch . ...: andere in der Macht des
Gerichtes stehende Verfügungen ersetzt werden kann”.
Diese Verfügungen können in der Anwendung von Fürsorgemaßregeln,
 in der Auferlegung bestimmter Verpflichtungen
 oder der Stellung unter Schutzaufsicht
bestehen. Das Gericht beschränkt sich dann darauf, den

'ugendlichen schuldig zu sprechen, und bestimmt eine
&amp;gt;robezeit von einem bis zu fünf Jahren. Besteht der
‚chuldig Erkannte die Probe, so entfällt nicht nur die
"estsetzung und Vollziehung der Strafe, sondern er ist
lamit auch rehabilitiert. Der Schuldspruch wird getilgt.
Andernfalls verhängt. das Gericht nachträglich eine anzemessene
 Strafe.”
Die Bestimmungen über das Strafverfahren gegen
unge Rechtsbrecher verfolgen hauptsächlich zwei Ziele:
»änmal das Ziel, die Strafgerichtsbarkeit mit der Vornundschaftsgerichtsbarkeit,
 soweit es nur irgend möglich
st, in der Hand desselben Richters zu vereinigen und das
‚weite, das Strafverfahren selbst den Forderungen der
&amp;gt;ädagogik anzupassen. Dem ersten Zweck hauptsächlich
lient die Errichtung eines besondern Jugendzerichtshofes
 in Wien, der: im Sprengel des
_andesgerichtes für Zivilrechtssachen in Wien die ge-;amte,
 den Gerichtshöfen I. Instanz übertragene Strafzerichtsbarkeit
 über junge Rechtsbrecher und die diesen
erichtshöfen zukommende Vormundschaftsgerichtsbarxeit
 über alle Unmündigen und Jugendlichen ausüben
soll, denen es an der nötigen Erziehung fehlt, ferner
lie Bestimmung, daß der Bundesminister für Justiz audı
ıußerhalb Wiens die den Bezirksgerichten zukommende
Vormundschaftsgerichtsbarkeit über erziehungsbedürftige
Jnmündige und Jugendliche und die Strafgerichtsbarkeit
iber die von Jugendlichen begangenen Übertretungen
zinzelnen ausgewählten Bezirksgerichten übertragen
ann. Der Erziehungsgedanke aber kommt teils in der
\uswahl der zur Anwendung des Gesetzes berufenen
dersonen, teils in den Formen und dem. Gang des Ver-'ahrens
 selbst zur Geltung. Zu Strafrichtern in Jugend-;achen
 dürfen nur Richter bestellt werden, die sich durch
»ädagogisches Verständnis auszeichnen. Sie sollen vor-1er
 in Vormundschaftssachen tätig gewesen sein und
womöglich in Psychologie, Psychiatrie oder Pädagogik
vissenschaftlichen Unterricht genossen haben. Für die
schöffengerichte aber, die in Jugendsachen zu entscheiden
ı1aben, sollen besondere Jugendschöffenlisten gebildet
verden. Sie werden auf Grund der Vorschläge der
„andesschulbehörde, des Landesjugendamtes und anlerer
 durch Verordnung zu bezeichnender Stellen zu-;ammengestellt.
 Jedem Schöffengericht, daß in Jugendsachen
 zu entscheiden hat, muß eine im Lehrberuf und
;oll eine in der Jugendfürsorge tätige oder tätig ge
wesene Person angehören. Ist ein Mädchen angeklagt
;o soll dem Schöffengerichte eine Frau angehören.
Der Form nach unterscheidet sich das Strafverfahren
zegen Jugendliche von dem Strafverfahren gegen Erwachsene
 hauptsächlich durch die Beschränkung de!
Schwurgerichtskompetenz auf politische Delikte, durch
ne strengere Durchführung des Grundsatzes der
Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, insbesondere auch iM
Zechtsmittelverfahren, durch die Finschränkung der
5ffentlichkeit der Verhandlungen, die Ausschaltung
der Privatanklage, die Milderung des Verfolgungszwanges
 und die erweiterten Vorsorgen für die for“
melle Verteidigung des Angeklagten und für die Be-'eiligung
 seiner gesetzlichen Vertreter am Verfahren. Auf
lie Erforschung der Täterpersönlichkeit wird besondere
Zewicht gelegt. Das Gericht hat die Lebensverhältniss®
les Angeklagten sowie alle Umstände festzustellen. die
        <pb n="133" />
        zur Beurteilung seiner körperlichen und geistigen Figenart
 dienen können. In zweifelhaften Fällen soll der
Tugendliche ärztlich untersucht werden. In allen Ab-;chnitten
 der Verfahrens soll das Gericht die Jugend-Ämter
 und die Jugendgerichtshilfe zur Mitarbeit heranziehen.

Der Erziehungsgedanke beherrscht auch dieVorschriften
über den Strafvollzug. „Durch den Vollzug der
U’reiheitsstrafe”, heißt es im $ 46, „sollen die jugendlichen
 Gefangenen zu Selbstbeherrschung, Arbeitsamkeit
und gesetzmäßigem Verhalten erzogen und, soferne es
die Dauer der Strafe zuläßt, zu einem ihren Fähigkeiten
 und, wenn möglich, auch ihrer bisherigen Tätigkeit
 ENntsprechenden und ihrem künftigen Fortkommen
dienlichen Beruf herangebildet werden. Sie sind mit
Ernst und Güte zu behandeln, ihr Ehrgefühl muß geschont
 und gestärkt werden.” Die mit der Behandlung
der jungen Gefangenen betrauten Personen sollen sich
durch Pädagogisches Verständnis auszeichnen und wo-Möglich
 über die wichtigsten, für ihre Tätigkeit in Be-Tracht
 kommenden Lehren der Psychologie, Psychiatrie
und Pädagogik unterrichtet sein. Auch im Strafvollzug
St Strengste Absonderung der Jugendlichen
“on den Erwachsenen vorgeschrieben.

5 Andere Gesetze materiell-rechtlichen Inhaltes.


a im Jahre 1927 der Währungsverfall ein rascheres
Stände Onzunehmen begann und die Preise für Gegen-Wurde
 es täglichen Bedarfes sprunghaft stiegen,
nach A El der Bevölkerung das stürmische Verlangen
reihe ilfe laut. Diesem Verlangen trug das Preis-Verschärfen
 SB OSCtZ vom 9. März 1921 Rechnung. Es
ordnun © und vermehrte die in der kaiserlichen Verund
 m. yom 24. März 1917 enthaltenen Strafdrohungen
teilung d e den bis dahin von den Gerichten bei Beurtab
 de er Preise fast ausschließlich angewendeten Maß-Objektive
 individuellen Gestehungskosten durch einen
des übern Maßstab zu ersetzen, indem es den Begriff
Zerechtfe mäßigen Entgelts durch das Merkmal der under
 es Ausnützung des verringerten Angebotes,
. dhaltan gorten Nachtrage oder der künstlichen Ausheute
 es S freien Wettbewerbes näher bestimmte. Da
Be der flo. en meisten Bedarfsgegenständen und vielen
Siner Istungen von einem verringerten Angebot oder
Wer, den Serien Nachfrage kaum noch gesprochen
dr noch ann, ist das Preistreibereigesetz heute wohl
Übermache s Sicherheitsventil gegen die wirtschaftliche
ıla ein K t der Kartelle von größerer Bedeutung, zumal
b) Mi artellgesetz in Österreich nicht besteht.
von Stage Währungsverfall hängt auch eine Reihe
die s traf tetznovellen zusammen, durch die die für
delikte he Beurteilung bestimmter Vermögensmer
 mon enden Wertgrenzen und die Geldstrafen
das End Chr und mehr hinaufgesetzt wurden. Bis gegen
als Verhr des Jahres 1018 galt der einfache Diebstahl
Überstie Techen, wenn die Schadenssumme 200 Kronen
Dieser D - Anderenfalls bildete er nur eine Übertretung.
ber | 988 wurde durch die Gesetze vom 5. Dezem-18,
 Juli IO 15. Dezember 1920, 20. Dezember 1921,
922 und 6. Dezember 1022 allmählich auf

‚500.000 Kronen erhöht und zuletzt durch das Gesetz
°om 27. Juli 1926 mit 250 Schilling festgesetzt. In denelben
 oder ähnlichen Verhältnissen wurden auch die
/erbrechensgrenzen für andere Vermögensdelikte und
ür bestimmte erschwerte Fälle des Diebstahls, ferner
lie für- die Abstufung der Strafe maßgebenden Schadens-»eträge
 und die Geldstrafen hinaufgesetzt.

6. Amnestien.
Von dem Recht, generell für bestimmte strafbare
Jandlungen die verwirkten Strafen nachzusehen oder
e Niederschlagung des Verfahrens anzuordnen, haben
je gesetzgebenden Körperschaften der Republik wiederıolt
 Gebrauch gemacht. Besonders hervorzuheben sind
ler Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung
ür Deutschösterreich vom 14. November 1918, betreffend
lie Nachsicht von Strafen, und das Gesetz vom 6. No-'‚ember
 1919, StGBl. Nr. 513, über die Einstellung von
Intersuchungen, die Nachsicht von Strafen und die Tilzung
 von Verurteilungen aus Anlaß der Beendigung
les Weltkrieges, die sogenannte Friedensamnestie.
Der zuerst angeführte Beschluß umfaßt unter andern
ılle. vor dem 30. Oktober 1918 begangenen politischen
ınd — mit gewissen Ausnahmen — die vor diesem Tage
)egangenen militärischen Delikte. Überdies wurden alle
ı1och nicht ganz vollstreckten, einen Monat nicht übersteigenden
 Freiheitsstrafen und 500 Kronen nicht über-;teigenden
 Geldstrafen -nachgesehen, Die Friedensımnestie
 bezog sich hauptsächlich auf die vor dem
'5. Oktober 1919 begangenen politischen Delikte und
;ewährt überdies teils unbedingte, teils bedingte Nachüicht
 allen noch nicht vollstreckten, ein bestimmtes Maß
ılcht übersteigenden Strafen.

LL. DIE GESETZE STRAFPROZESSUALEN INHALTES.
IL. Die Einführung der Schöffengerichte.
Bis zu dem Gesetz vom 15. Juni 1920 gab es im öster-‚eichischen
 Strafverfahren nur eine Art von Laiengeichten,
 und zwar die Schwurgerichte. Über alle nicht den
;chwurgerichten vorbehaltenen Verbrechen und Vergehen
ırteilten Erkenntnisgerichte, die aus vier Berufsrichtern
zusammengesetzt waren. Das Gesetz vom 15. Juni 1920 er-'‚etzte
 die Erkenntnisgerichte, denen die Hauptverhandlung
ınd Entscheidung über alle nicht vor die Geschwornenzerichte
 gehörigen Verbrechen und Vergehen oblag,
Jurch Schöffengerichte, die aus zwei Berufsrichtern und
‚wei Laienrichtern (Schöffen) bestehen. Zugleich wurde
lie Zuständigkeit der Geschwornengerichte zugunsten
ler neuen Schöffengerichte beschränkt, indem ihnen
wußer den politischen und den durch die Presse bezangenen
 Verbrechen und Vergehen, ferner dem Kindesnord
 und dem Totschlag nur noch die mit mehr als
‚ehnjähriger Kerkerstrafe bedrohten Verbrechen vorjehalten
 wurden. .
Außer der Einführung der Schöffengerichte brachte die
trafprozeßnovelle vom 15. Juni 1020 noch einige andere
keformen. So wurden insbesondere die Vorschriften über
lie obligatorische Verteidigung erweitert und das Gesetz
ıber die Geschwornenlisten in einigen Punkten geändert.
Vachträglich sind die Schöffengerichte zu einer verassungsrechtlichen
 Einrichtung erhoben worden. Nach
        <pb n="134" />
        Artikel 01 des Bundesverfassungsgesetzes vom I. Oktober
1920, hat „das Volk an der Rechtsprechung mitzuwirken.
Bei den mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen,
die das Gesetz zu bezeichnen hat, sowie bei allen politischen
 Verbrechen und Vergehen entscheiden Geschworne
über die Schuld des Angeklagten. Im Strafverfahren
wegen anderer strafbarer Handlungen nehmen Schöffen
an der Rechtsprechung teil, wenn die zu verhängende
Strafe ein vom Gesetz zu bestimmendes Maß übherschreitet“.

2. Die Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit.
Mit dem Gesetze vom I5. Juni 1920, StGBl. Nr. 32L
wurde die Militärgerichtsbarkeit, mit dem Gesetz vom
gleichen Tag, StGBl. Nr. 323 das Militärstrafgesetz aufgehoben.
 Die Militärpersonen wurden für die Friedenszeit
 den allgemeinen Strafgerichten unterstellt. Nur im
Kriege werden besondere Feldgerichte errichtet, Doch
ist das besondere Gesetz, das die Feldgerichtsbarkeit
regeln soll, noch nicht erlassen. An die Stelle der
Bestimmungen des Militärstrafgesetzes über die gemeinen
Delikte traten die Vorschriften des allgemeinen Strafgesetzes,
 die Bestimmungen über die Standesdelikte
wurden mit vielfachen Milderungen und einigen Vereinfachungen
 als Anhang des allgemeinen Strafgesetz angefügt.

3. Andere Neuerungen im Strafverfahren.
a) Durch ein Gesetz vom 23. Jänner I9019 und die
schon erwähnte Strafprozeßnovelle vom 15. Juni 19020
sind an dem Gesetz vom 23. Mai 1873, betreftend die
Bildung der Geschwornenlisten, mancherlei Änderungen
vorgenommen worden. Insbesondere wurde der Kreis der
zum Geschwornenamt zu Berufenden im wesentlichen
auf alle Personen ausgedehnt, die das Wahlrecht für
den Nationalrat besitzen, insbesondere auch auf die

"rauen. Ausgenommen sind nur die noch nicht Dreißigährigen,
 die im Staatsdienst oder Verkehrsdienst Anzestellten,
 die Geistlichen, die Volksschullehrer, das
Jausgesinde, die in Armenversorgung Stehenden, die
Cridatare, die Analphabeten und die in strafgerichtlicher
Intersuchung befindlichen Personen.
b) Früher wurden die Straflisten bei den Staatsanwalt-;chaften
 geführt, und zwar von jeder Staatsanwaltschaft
lie Straflisten über die in ihrem Sprengel heimatberechtigten
 Personen. Die Verkleinerung des Staatszebietes
 ermöglichte es, die Führung des Strafregisters
zu zentralisieren. Das geschah durch die Strafregister-‚erordnung
 vom 10. Dezember 1920. Seither ist die
Polizeidirektion in Wien Strafregisteramt für das
zanze Bundesgebiet.
c) Vom 1. März 1919 bis zum 31. Dezember 1926 gab
3s neben dem regelmäßigen Verfahren in Verbrechensınd
 Vergehenssachen das sogenannte vereinfachte Verahren.
 Es wurde eingeführt, weil sich gegen Ende des
lahres 1918 bei den Landes- und Kreisgerichten so große
Zückstände angehäuft hatten, daß ein förmlicher Gerichts-;tillstand
 zu befürchten war. Die Vereinfachung bestand
m wesentlichen darin, daß auf Antrag des Staatsanwaltes
statt eines Kollegiums von vier Richtern (nicht auch statt
des Geschwornengerichtes) oder (seit der Strafprozeß-1ovelle
 vom 15. Juni 1920) statt des Schöffengerichte*
än FEinzelrichter über die Anklage zu entscheiden hatte,
venn die angedrohte und zu erwartende verwirkte
Strafe ein bestimmtes Maß nicht überstieg. Das verein“
"achte Verfahren sollte nach dem Gesetze vom 5. De-‚ember
 1918 nur bis zum 31. Dezember 1921 anwendbar
;ein. Die Geltungsdauer wurde aber mehrmals verlängert
3rst Ende 1926 sind die Bestimmungen über das ver“
änfachte Verfahren außer Kraft getreten. In freier
Nachbildung sind sie inzwischen in die deutsche Straf
»rozeßordnung übergegangen.

DAS GEFÄNGNISWESEN ÖSTERREICHS IN DEN JAHREN 1918 — 1028
Von Sektionsschef Dr. Josef Mayer.

Um ein richtiges Bild über die Entwicklung des Ge-‚ängniswesens
 in den ersten zehn Jabren der Republik
sowie über die Tätigkeit der Justizverwaltung auf diesem
Gebiete zu gewinnen, ist es notwendig, kurz die Haftanstalten
 und deren Standesverhältnisse zu besprechen
and die Verhältnisse zu schildern, die vor dem Kriege
und im Zeitpunkte des Umsturzes in den Haftanstalten
bestanden haben. Zur Zeit des Umsturzes bestanden
fünf Männerstrafanstalten, nämlich in Garsten, Graz,
Göllersdorf, Stein und Suben, und eine Weiberstrafanstalt
 in Wiener-Neudorf, ferner Gerichtshofgefängnisse
bei allen mit der Strafgerichtsbarkeit betrauten Gerichtshöfen
 erster Instanz und bezirksgerichtliche Gefangenhäuser
 bei allen Bezirksgerichten mit Strafgerichtsbarkeit.
Dazu kamen infolge Übernahme der Strafgerichtsbarkeit
über Heeresangehörige im Frieden (Gesetz vom 15. Juli
1920, StGBI. Nr. 321) die Militärstrafanstalt in Möllersdorf,
 die in eine Zivilstrafanstalt umgewandelt, im Jahre
1025 aber gänzlich aufgelassen wurde, und das landeszerichtlichhe

 Gefangenhaus Wien II, das aus den Haft-:äumen
 des Divisionsgerichtes in Wien entstanden ist
Weiters wurden wegen der außerordentlichen Über”
üllung der Gerichtshofgefängnisse und der Weibersitraf”
ınstalt in Wiener-Neudorf vorübergehend (bis Mitte de*
'ahres 1926) weibliche Kerkerstrafgefangene audı in
ajner eigenen, von den Zwänglingen vollkommen ab-‚etrennten
 Abteilung der Landeszwangsarbeitsanstalt ir
„ankowitz untergebracht.
Im Herbste des Jahres 1921 wurden die Gebäude d““
shemaligen Monturdepots in Kaiser-Ebersdorf von der
justizverwaltung übernommen und es wurde dort ein“
Jugendstrafanstalt errichtet, die im November 197
jezogen wurde,
Mit der Errichtung des Jugendgerichtes in Wien (av!
3rund des Gesetzes vom 25. Jänner 19190, StGBI. Nr. 40
ınd der Vollzugsanweisung vom 23. September 1920
WGBI. Nr. 439) und dessen Übersiedlung in das neu“
\mtsgebäude (II. Bezirk, Rüdengasse 7—0) war die Er
        <pb n="135" />
        SibMothek des Institut
ur Weltwirtschaft 7”

ichtung des Gefangenhauses des Jugendgerichtes verpunden,
 das bestimmt ist zur Anhaltung von jugendchen
 Untersuchungsgefangenen und jugendlichen Straf-3efangenen
 mit kürzerer Strafdauer. Hier wurde im
Strafvollzuge der Gedanke der Besserung und
Erziehung in den Vordergrund gestellt; durch
Körperliche Ertüchtigung, entsprechend anregende Be-Schäftigung,
 Unterricht und Seelsorge, Vorträge aus allen
‚eslichen Gebieten des Wissens wird auf die jugenda
 Strafgefangenen eingewirkt, um sie zu nützlichen
pucdern der menschlichen Gesellschaft zu machen. Am
f Ziehungswerke beteiligen sich in selhstlosester Weise
Teiwillige Mitarbeiter, darunter Pädagogen,
Gelehrte, Künstler. Die Erziehungserfolge sind sehr
Uireulich, sie sind nur beeinträchtigt durch die kurze
N Auer der Anhaltung und durch die ungünstigen
OZialen Verhältnisse, welche die Sicherstellung einer
ja Prechenden Arbeit und Beschäftigung nach der Entchen
 oft nicht in wünschenswerter Weise ermögalone
 hat also Österreich 7 Strafanstalten — die
ul an anstalten in Garsten, Graz, Göllersdorf, Stein
and auben, ‚die Jugendstrafanstalt in Kaiser-Ebersdorf
Sam die Weiberstrafanstalt in Wiener-Neudorf — zufee
 mit einem Belagraum für 3820 Gefangene,
gerichelin Gerichtshofgefängnisse (landes- und kreis-3700
 Ge Gefangenhäuser) mit einem Belagraum für
häuse efangene und 215 bezirksgerichtliche Gefangendie
 Sn Mit einem Belagraume für 4200 Gefangene. Über
hofaefa nd esbewegung der Gefangenen in den Gerichts-&amp;gt;“
 längnissen und Strafanstalten sei folgendes angeführt
 :
00 Tagesstand an Strafgefangenen betrug im Juni
im Man Ptühr 5000, im Juni I919 5800, stieg auf 10.400
Aal 1922 und sank dann allmählich; er betrug im
suchu 928 ungefähr 5000. Der Tagesstand an Unterim
 Tan gefangenen, der im Juni 1914 ungefähr 1100 und
in Tan I919 ungefähr 2400 betragen hat, stieg auf 4000
betru nner 1920, um dann rasch wieder zu sinken. Er
auch 4 April 1928 ungefähr 1320. Berücksichtigt man
sich fü le bezirksgerichtlichen Gefangenhäuser, so ergibt
L Tür alle Haftanstalten folgender Gesamtstand: Am
Strafgefe, 1923 2378 Untersuchungsgefangene und 10.540
Zefan angene und am 1. Jänner 1928 1719 Untersuchungs-Im
 Ede und 5501 Strafgefangene.
in den Hepunkte des Umsturzes waren die Verhältnisse
Die Hafes anstalten nach keiner Richtung befriedigend.
Ungezief Täume waren vielfach verlaust und voll von
herahgekn die Gefangenen selbst unterernährt und
Cetzen den Dem, die Kleidung bestand oft nur aus
ZwWirn ai selbst der zur Ausbesserung notwendige
Wäsche 1Cht beschafft werden konnte, Leib- und Bettschle
 Aa nur in ganz ungenügender Anzahl und in
Winterme, Zustande vorhanden. Dazu kam noch in den
Stunden un Kälte und Mangel an Licht in den Abendan
 den ‚4 es, wie wohl noch in Erinnerung, allgemein
Pine Be Nötigen Brenn- und Beleuchtungsstoffen mangelte.
Im Ge “Serung dieser Verhältnisse trat sobald nicht ein.
hültrjsee eil, die Not wurde noch ärger und die Ver-Weiter.
 den Haftanstalten verschlechterten sich noch
Anstei,_ Hazu kam ein plötzliches außerordentliches
gen des Gefangenenstandes und damit eine außerwrdentliche

 Überfüllung der Haftanstalten. Der Gefan-‚jenenstand
 in den Strafanstalten und Gerichtshofgefängäüssen,
 der im Juni 1914 ungefähr 5000 und im Juni
919 ungefähr 5800 betragen hatte, erreichte im Juni 1921
ereits die außerordentliche Höhe von 0500. Die inolge
 der Entbehrungen ohnehin äußerst bedenkliche
stimmung der Gefangenen machte sich in Auschreitungen
 größeren Umfanges und in Massenaufshnungen
 Luft, deren Hauptursache in der mangelhaften
/erpflegung, der Ungezieferplage und in der Überfüllung
zelegen war.
Das Gesetz vom 4. Fehruar 1919, StGBl. Nr. 80, über
lie Berechnung der Haftzeit während der Dauer der
‚erschlechterten Ernährungsverhältnisse, suchte, von dem
sedanken ausgehend, daß das den Gefangenen durch
lie Lebensmittelnot aufgezwungene Fasten als Strafzerschärfung
 zu werten und demgemäß die Dauer der
ırteilsmäßigen Haft abzukürzen sei, diesen Verhältnissen
iechnung zu tragen, indem es bestimmte, daß hei Freiıeitsstrafen
 von mehr als 3 Monaten die seit I. Juli 1915
n Strafhaft oder in einer auf die Strafe angerechneten
Intersuchungs- oder Verwahrungshaft zugebrachte Zeit
Oo zu berechnen ist, daß 2 Tage als 3 Tage und 2 volltändig
 in Kinzelhaft zugebrachte Tage, die nach $ 4 des
»esetzes vom I. April 1872, RGBI. Nr. 43, bei Berechıung
 der Haft als 3 Tage gelten, doppelt ‚gezählt werden.
/on der Wohltat des Gesetzes wurden jedoch aus Rückicht
 auf die öffentliche Sicherheit, um zu verhindern,
laß eine große Anzahl gemeingefährlicher Verbrecher
vorzeitig die Gelegenheit erhält, ihr gemeinschädliches
‚reiben zu erneuern, rückfällige Verurteilte
ıusgeschlossen, die nach der Art und den Bewegzründen
 ihrer strafbaren Handlungen, nach ihrem
ebenswandel und ihrer Aufführung nach der Tat und
vährend der Strafhaft für die Sicherheit der Person und
les Eigentums besonders gefährlich sind. Tatsächlich
»gendeten infolge dieses Gesetzes zahlreiche Strafzefangene
 vorzeitig ihre Strafen. Die rückfälligen, für
lie Sicherheit der Person und des Eigentums besonders
z;efährlichen Strafgefangenen, auf die das Gesetz keine
\nwendung fand, sahen in der erwähnten Beschränkung
les Gesetzes eine ihrer Ansicht nach unbegründete Härte
ınd Unbill; sie waren es, welche die oberwähnten Aus-;chreitungen
 und Massenauflehnungen anzettelten,
In dem Maße, in dem sich die Lebensbedingungen der
3Zevölkerung überhaupt besserten, besserten sich auch
lie Verhältnisse in den Haftanstalten. Der Gefangenentand
 sank wieder, die Justizverwaltung hatte die Mögichkeit,
 den Gefangenen wieder eine ausreichende
Y/erpflegung zu geben. Es lag daher kein Bedenken
or, mit I. Juli 1921, dem Tage, an dem die Bestimnungen
 des Gesetzes vom 23. Juli 1920, StGBl. Nr. 373,
iber die bedingte Entlassung in Kraft traten, das Gesetz
iber die begünstigte Berechnung der Haftzeit während
ler Dauer der verschlechterten Ernährungsverhältnisse
zußer Kraft treten zu lassen, so daß also vom 1. Juli 1921
ın die Haftzeit nicht mehr begünstigt angerechnet wird.
Diese Aufhebung der Haftkürzung mit 1. Juli 1921 empanden
 viele Gefangene, insbesondere diejenigen, die mit
ner baldigen Beendigung der Strafe gerechnet hatten,
ıls Härte und erwarteten, daß an deren Stelle nur
ine Einrichtung treten könne, die ihnen in anderer,
        <pb n="136" />
        wenn möglich noch milderer Form wieder einen nahezu
regelmäßigen Nachlaß eines bedeutenden Teiles ihrer
Strafe gewähren müsse. Dieser Erwartung entsprach nun
allerdings die mit dem Tage der Aufhebung des Haftkürzungsgesetzes
 in Kraft getretene Finrichtung der
bedingten Entlassung nicht; sie konnte ihr auch
nicht entsprechen, da Sinn und Wesen beider Einrichtungen
 ganz verschieden sind.
Im April 1922 wurde auf Grund eines Gutachtens
des Physiologischen Institutes der Universität
Wien eine neue Vorschrift für die Verpflegung
der Gefangenen in den Gerichtshofgefängnissen und
Strafanstalten erlassen, die eine vollkommen ausreichende
Verpflegung der Gefangenen gewährleistet. Nach dieser
Vorschrift besteht die Kost der gesunden Gefangenen
aus Brot, einem warmen Frühstück, dem Mittagessen und
dem Nachtmahl; der Nährwert der Kost hat in den
Gerichtshofgefängnissen und in der Weiberstrafanstalt
täglich 2300 Reinkalorien, inden Männerstrafanstalten und
in der Jugendstrafanstalt täglich 2550 Reinkalorien bei
einer Fiweißzufuhr von 65 g und einer Gewichtsmenge
von 2000 g zu betragen, wobei für jeden Gefangenen
durchschnittlich täglich 150 g Kochmehl, 30 g Fett und
2 g Zucker, ferner wöchentlich 100 g Fleisch (in gekochtem
 Zustand ohne Knochen) zu verwenden sind und
die Brotmenge ‚in den Gerichtshofgefängnissen und in
der Weiberstrafanstalt täglich 450, in den Männerstrafanstalten
 und in der Jugendstrafanstalt täglich 550 g
beträgt. Gefangenen, die schwer arbeiten, werden Kostzubußen
 gewährt, deren Höhe sich nach der Arbeit
richtet.
Die Einführung dieser vollkommen ausreichenden Verpflegung
 machte es möglich, die seinerzeit nur als Kriegsmaßnahme
 gedachte Gestattung der Finbringung von
uebensmitteln durch Angehörige der Gefangenen wieder
abzuschaffen. Dies war um so mehr geboten, als diese
Gestattung mit zahlreichen Unzukömmlichkeiten (Schwindeleien
 unter den Gefangenen, Finschmuggeln unerlaubter
Gegenstände, Erpressungen der Gefangenen an ihren
Angehörigen und ungleiche Lage der Gefangenen je
nach ihren Vermögensverhältnissen und dergleichen) verbunden
 war. .
Mit der allgemeinen Besserung der Verhältnisse in
Österreich war es der Justizverwaltung auch möglich, an
die Wiederinstandsetzung der inneren Einrichtung
 der Haftanstalten zu schreiten und
»ine gründliche Erneuerung der Vorräte an Bekleidungsand
 Lagerungsgegenständen in die Wege zu leiten.
Von besonderer Bedeutung war für das landesgerichtliche.Gefangenhaus
 Wien I die Errichtung einer eigenen
Desinfektionsanstalt in diesem Gefangenhaus, die
im Februar 1021 in Betrieb gesetzt wurde. Auch die Be-‘euchtungsverhältnisse
 wurden verbessert; es sei in dieser
Hinsicht nur auf die Einführung der elektrischen Beleuchjung
 in den Männerstrafanstalten Graz, Garsten, Stein
und Suben verwiesen, die in den Jahren 1022 bis 1926
durchgeführt wurde.
Das Sinken des Gefangenenstandes ermöglichte es, die
während des Krieges getroffene und in der Nachkriegszeit

 infolge des Überbelages der Strafanstalten und
Serichtshofgefängnisse aufrecht erhaltene Verfügung, daß
Serkerstrafen auch in bezirksgerichtlichhen Gefangen-1äusern
 vollzogen werden dürfen, im Jahre 1024 aufzuı1eben,
 so'daß nunmehr Kerkerstrafen nur mehr in Strafanstalten
 und Gerichtshofgefängnissen zum Vollzuge
gelangen und daher der seit dem Jahre 19007 bestandene
Zustand wiederhergestellt wurde.
Schwierig gestaltete sich die Beschäftigung der
strafgefangenen. Die außerordentliche Zunahme der
Arbeitslosigkeit, die schwierige Lage, in der sich viele
Gewerbetreibende infolge der mißlichen wirtschaftlichen
„age und der Verarmung der Bevölkerung befinden,
»ringen es mit sich, daß die Klagen über die Strafı1ausarbeit
 sich wieder mehren. Trotz der gesetzlichen
Verpflichtung, für eine‘ angemessene Beschäftigung der
strafgefangenen zu sorgen, muß die Justizverwaltung auf
len Arbeitsmarkt und die herrschende Arbeitslosigkeit
Rücksicht nehmen. Die Justizverwaltung sah sich deshalb
‚eranlaßt, im Jahre 1927 die Ausführung von Buchbinderırbeiten
 in den Haftanstalten auf Arbeiten für Justizjehörden
 und Justizämter zu beschränken, weiters auch
die Ausführung von Arbeiten außerhalb der Anstalt für
Drivate wesentlich einzuschränken, indem diese Arbeiten
ıunmehr nur dann gestattet sind, wenn Mangel an freien
Arbeitern in dem betreffenden Arbeitszweige besteht.
Ausgebaut wurde auch die Einrichtung der wiederkehrenden
 Begnadigungen, hauptsächlich dadurch;
laß vom Dezember 1922 an die Vorsteher der Haftanstalten
 diese Begnadigungsanträge nicht bloß zweimal,
‚sondern viermal im Jahre, und zwar für Strafgefangene
zu stellen haben, die mindestens die Hälfte der Strafe
verbüßt haben und wegen ihres nach jeder Richtung hin
zuten Verhaltens während der Haft standhafte Proben
'hrer wirklichen Besserung an den Tag gelegt haben.
Die Einflußnahme von Laien auf die Überwachunß
ler Gefängnisse, die bis zum Umsturze nur insoweil
zestanden hat, als es sich um den Strafvollzug in Finzelhaft
 nach dem Gesetze vom I. April 1872, RGBI. Nr. 43
handelt; wurde wesentlich erweitert. Durch die Verordıung
 des Bundesministeriums für Justiz vom 20. April
(921, BGBl. Nr. 245, wurde bestimmt, daß für jedes
Serichtshofgefängnis und jede Strafanstalt drei nicht im
Staatsdienste stehende Vertrauenspersonen zu bestellen
ind, die das Recht haben, sich über Unterbringung, Beschäftigung,
 Beköstigung und Behandlung der Gefangenen
zu unterrichten, allfällige Bitten und Beschwerden entzegenzunehmen
 und diese sowie ihre Wahrnehmungen
an die zuständigen Stellen zu leiten.
Die Beaufsichtigung der Gefangenen in den Gerichts“
hofgefängnissen und Männerstrafanstalten obliegt jetzt
ausschließlich der Justizwache. Die Zahl der Dienststellen
der Justizwachebeamten ist derzeit mit 1306 festgesetzl‘
Davon entfallen 25 Stellen auf die 5. Dienstklasse (Justiz
wachkommandanten), 219 Stellen auf die 6. Dienstklass®
“Justizwachoberkontrollore) und 1062 Stellen auf eiP
zeteilte Beamte (Justizwachkontrollore — 7. Dienstklass®-Justizoberwachmänner
 — 8. Dienstklasse und Justizwadr
männer — O0. Dienstklasse).

t Zi
        <pb n="137" />
        VOLKSBILDUNG
Wien, Österreichischer ‘ Bundesverlag), wurde für die
isterreichische Volksbildnerschaft und das österreichische
ichrifttum ein Forum geschaffen. Wanderbilderkoffer
:owie versendbare kleine Musterbüchereien dienen
benfalls der praktischen Sachhilfe. Außer durch Volksildnerkurse,
 die in der ersten Zeit von der Volksbillungsstelle
 selhst, später aber von den Volksbildungseferenten
 in den Ländern im Auftrag der Zentrale
eranstaltet wurden, und durch die bisher rund
5000 Volksbildner (auch Bildungsoffiziere und Gendarneriebeamte)
 in die Fragen der Erwachsenenbildung
ängeführt worden sind, suchte die Volksbildungsstelle
{urch die Veranstaltung oder Unterstützung großer
"agungen von Zeit zu Zeit klärende Aussprachen und
:inheitliche Orientierung der Bildungspfleger herbeizuühren.
 Die erste Volksbildungstagung fand 1919 in
Vien, die erste Büchereitagung 1920 ebenfalls in Wien
tatt. Ihnen folgte Ende 1920 die bedeutsame Tagung
n Braunau a. Inn, auf der sich eine fruchtbare Ausinandersetzung
 der bedeutendsten Volksbildner Öster-'‚eichs
 und Deutschlands über die Probleme Masse und
\uswahl, städtische und ländliche Volksbildung, intensive
ınd extensive Arbeit und über Methode, Neutralität
ınd Auswahl der Bildungsmittel vollzog. Ende 1923
‚eteiligte sich das Ministerium an der vom Deutschen
"chulverein Südmark in St. Martin bei Graz veranstaleten
 Volksbildungstagung, die namhafte Volksbildner
‚ereinigte, jedoch nur einen beschränkten Kreis erfaßte.
024 folgte in Wien eine Volksbildungstagung für
"rauen, ferner die von der Wiener Urania herbei-‚eführte
 Kinoreformtagung, die eine neue Basis für die
‚ulturfilmarbeit schuf, 1925 die Heimatschutztagung
’alzburg und die VI. Deutsche Bildwoche (in Wien).
726 die Kunsterziehungstagung und der Uraniatag in
jalzburg, sämtliche unterstützt von der Volksbildungstelle.
 .
Um das Jahr 1021 setzten die zur Stützung der
&amp;gt;rivaten Bestrebungen unternommenen Versuche des
l{amaligen Volksbildungsamtes ein, wirkliche Volksı1ochschulen
 ins Leben zu rufen. Wiederholt wurlen
 mit günstigem Erfolge Sommervolkshochschulkurse
n Waidhofen a. d. Thaya und später in Stift Tanzenyerg
 in Kärnten, die ersteren hauptsächlich für städtische,
lie letzteren für ländliche Teilnehmer offiziell veran-;taltet.
 Analoge Kurse fanden in Rotholz in Tirol statt.
War die Tätigkeit des Volksbildungsamtes in der
arsten Periode gemäß dem Regulativ eine autoritativ
lirigierende und in einer zweiten Periode im Wesen
ıne veranstaltende und suchende, so ist sie seit etwa
ünf Jahren, in der dritten Periode, der Hauptsache nach
aine anregende, unterstützende und beratende. Nach den

v Ende 1918 hatte Österreich ein bereits hochentwickeltes
era Sbildungswesen. Der Krieg hatte freilich auch dieser
en enden kulturellen Arbeit vielfach Kräfte und Mittel
“ntzogen, dennoch erhielt sich, wenigstens in den Städten,
In. Kann aller Not überraschend starker Bildungswille.
sten 1919 kam es zur Gründung eines „Deutsch-Re
 al eischen Volksbildungsamtes“ im Rahmen des
een ativs für die Organisation des Volksbildungs-Reihe
 In Deutschösterreich”. Diesem Amte kamen eine
tale (vichtiger organisatorischer und Beaufsichtigungsx
 'hahmen zu. Ihm wurden in jedem Lande ein oder
“wei Landesreferenten für das Volksbildungswesen bei-Segeben.

zn ‚der Tätigkeitsrichtung des Volksbildungsamtes,
stell er Volksbildungsstelle trat allmählich eine Um-Bü
 „5 von der „obersten Leitung und Beaufsichtifeien
 — einer intensiven Beratung und Förderung der
Hilfe Olksbildungseinrichtungen ein. Rat, Schutz und
bob ter besonderer Verwertung der im Auslande
die ten volksbildnerischen Fortschritte sind heute
Frwach auptziele der staatlichen Bildungspflege für
gewann sene, Die freien Volksbildungseinrichtungen
ei denn nach und nach Zutrauen und arbeiten heute
and dr Amte Hand in Hand. Der Selbständigkeitsdrang
den er Wunsch nach freier Entwicklung, namentlich bei
der aaien Einrichtungen in Wien, war angesichts
36 edeutenden volksbildnerischen Leistungen dieser
HS durchaus berechtigt.
stelle) Bundesministerium für Unterricht (Volksbildungsüngen
 sicht allen Österreichischen Volksbildungseinrichinsheso
 DE materielle Hilfe, soweit die Mittel reichen,
bildner ere aber durch die Veranstaltung von Volks-Herstel
 ursen in allen Ländern, durch Beratung, durch
Zentren Un der Verbindung mit den Volksbildungs-So
 zum BE Auslandes und durch Sachhilfen zur Seite.
aussfell eispiel veranstaltet es von Zeit zu Zeit Wander-Bü
 "a für Bücher oder bildende Kunst, stellt
zibt On Skoffer nach lokaler Auswahl zur Verfügung,
deren w spenden an volkstümliche Büchereien nach
Aus und ahl, Sauer Büchereien mit technischem Material
Tagswes Unterstützt das volkstümliche Kurs- und Vor-Schon
 übe durch einen eigenen Lichtbilderdienst (jetzt
Lichthi d Cr 49.000 Bilder, siehe den „Wegweiser des
Cine an nes ‚ Wien, Österreichischer Bundesverlag).
Ungünstin. erbühne des Volksbildungsamtes mußte zwar
Betrieb ger Verhältnisse halber in der Inflationszeit den
ivere De nstellen, doch setzte dafür eine um so inten-Zahe
 der ZU dige Beratungsaktion ein. Durch Herauseiner
 „pD eitschrift „Volksbildung” (derzeit 8. Jahrgang),
der „S a dien Hausbücherei” (jetzt 200 Bände) und
»SMriften für Volksbildner“ (21 Hefte), (sämtlich
        <pb n="138" />
        hauptsächlich in ‘Betracht kommenden Sachgebieten
könnte man sie auch einteilen in eine kunsterzieherische
(Jugendkonzerte, Kunst- und Spielfahrt für die gesamte
Mittelschuljugend Österreichs Pfingsten 1924, Sammlung
der Literatur über das Laienspiel, Förderung des Hand-„uppenspieles
 usw., volksbildende Veranstaltungen in den
Bundes- und Landestheatern, Anregung zu Gedenkfeiern
 bei Erinnerungstagen berühmter Künstler und
Schriftsteller, Herausgabe biographischer Werke dazu,
Wiederbelebung des Weihnachtssingens und Turmblasens
 usw.), eine Büchereitätigkeit (systematische Hilfe
für die kleinen Büchereien in den Ländern, Buchausstellungen
 „Das gute Buch” in den Hauptstädten, Errichtung
 von Landesmusterbüchereien, Büchereileiterkurse
und Büchereitagungen, Bibliographie des österreichischen
Schrifttums, Herausgabe eines österreichischen Büchereikataloges,
 Studium der führenden Büchereisysteme
Deutschlands usw.), die Heranbildung von Volksbildnern
“Kurse und Tagungen, Schriften für Volksbildner,
Sammlung der Literatur für Erwachsenenbildung und
alles Finschlägige in einer Fachbücherei, Zeitschrift
„Volkbildung”, Ermöglichung von Studienreisen zu auswärtigen
 Tagungen und zum Besuche namhafter Volksbildungseinrichtungen
 usw.), eine das Vortragswesen veredelnde
 Lichtbild- und Filmarbeit (Förderung der Kino-;eform,
 Einrichtung des Lichtbilderdienstes für Schule
and Volksbildung, Erziehung zum freien Vortrag, Förderung
 der Lehrfilmsache. Beteiligung an der Europäischen

„ehrfilmkonferenz, Publikationen) und in eine mit der
jubventionierung von Volksbildungseinrichtungen zu-‚ammenhängende
 Beratungstätigkeit. Still, stetig und
‚ystematisch erforscht die Volksbildungsstelle mit Hilfe
{er Volksbildungsreferenten die kulturellen und sozioogischen
 Verhältnisse in Österreich und verzeichnet das
”ortschreiten der Kulturarbeit, um so die richtigen Grundagen
 für ihre Maßnahmen zu bekommen. Daß das
Zundesministerium für Unterricht auf Antrag der Volks-»ildungsstelle
 wiederholt auch durch die Erwirkung von
\uszeichnungen für besonders verdienstvolle Volksbildner
sine Aneiferung zugunsten der Volksbildungsarbeit bewirkt
 hat, sei nur nebenbei erwähnt. 8
Von großer Bedeutung ist die ständige Fühlung der
/olksbildungsstelle mit den besten Volksbildungseinrichungen
 und: Volksbildnern des Auslandes, besonders
Deutschlands und der Schweiz.
Auf Anregung der Volksbildungsstelle besteht volks-»ildnerische
 Gemeinschaftsarbeit der Österreichischen
Zentralstellen mit dem Bundeskanzleramt (Inneres),
lem Bundesministertum für Heerwesen, den Bundesninisterien
 für Handel und Verkehr, für soziale Vervaltung
 und für Land- und Forstwirtschaft sowie mif
len Landesregierungen. Es besteht auch. bereits eine
\rbeitsgemeinschaft der amtlichen Bildstellen. Solchernaßen
 steht das Bundesministerium für Unterricht
‘Volksbildungsstelle) mit allen kulturellen Faktoren ir
ständiger produktiver volksbildnerischer Verbindung.

VOLKSSCHULE

Die österreichische Volksschule, das wichtigste
Instrument der Volksbildung, ist ein Vermächtnis aus
der früheren Monarchie und zugleich einer der bedeutendsten
 Aktivposten der jungen Republik. Als
öffentliche Einrichtung wurde die Volksschule Österreichs
 durch die: „Allgemeine Schulordnung für die
deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen” der
Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1774 begründet,
durch die „Politische Verfassung der deutschen Schulen
in den k. u. k. deutschen Erbstaaten” vom Jahre 1805
gefestigt und durch das Reichsvolksschulgesetz vom
Jahre 1860 den gesteigerten Bildungsbedürfnissen der
Bevölkerung entsprechend ausgestaltet.
Das Reichsvolksschulgesetz, das auch in der Republik
 Österreich zu Recht besteht, legte die allgemeine
 Unterrichtspflicht für die Zeit zwischen dem
6. und 14. Lebensjahre fest und verbürgte so eine
allgemeine Elementarbildung des Volkes. In der Tat
ist die Zahl der Analphabeten in Österreich kaum
nennenswert.
Die mit acht Jahren festgelegte Bildungszeit der Volksschule
 wird in allen ihren Organisationsformen festgehalten.
 Die Form der Organisation hängt von der
Schülerzahl in der einzelnen Gemeinde ab; die Volksschule
 kann demnach einklassig bis achtklassig sein.
Die achtklassige Volksschule, meist in den Städten
errichtet, erhielt den Namen Bürgerschule. Erst 1883

wurden durch eine Novelle zum Reichsvolksschulzesetz
 die drei letzten Schulstufen der achtklassigen
Volksschule als Bürgerschule bezeichnet und mit besonderen
 Lehrplänen ausgestattet.
Dermalen besitzt Österreich 4451 öffentliche und
251 private Volksschulen, sowie 4006 öffentliche und
[Ol private Bürgerschulen. Die Siedlungsverhältnisse
im Berglande Österreich bedingen es, daß die Volksschule
 mit nur einer oder mit zwei Klassen vorwiegl-7s
 gibt H04 einklassige, 1203 zweiklassige, 720 drei-&amp;lt;lassige,
 305 vierklassige, 242 fünfklassige, 266 sechs-&amp;lt;lassige,
 36 siebenklassige und 7 achtklassige Volksschulen.
 Das Reichsvolksschulgesetz wurde in den
zehn Jahren der Republik nur in einem seiner Teile
ıbgeändert und zwar in dem, der die Bürgerschule
etrifft. Nach dem Gesetze vom 2. August 1927
"BGBl. Nr. 245) tritt an Stelle der dreiklassige?
Bürgerschule die vierklassige Hauptschule. Sie schließt:
da die achtjährige Schulzeit beibehalten wurde, an die
vierte Schulstufe der Volksschule an. Die Hauptschule
hat die Aufgabe, eine über das Lehrziel der allge
neinen Volksschule hinausreichende, abschließende
3ildung zu gewähren und ihre Schüler für den Eit
;ritt in das praktische Leben oder in Fachschulen
vorzubereiten. Überdies soll sie fähigen Schülern de?
“bertritt in die Mittelschule ermöglichen.
Die innere Ausgestaltung der neuen Hauptschule
        <pb n="139" />
        wurde durch die beiden Durchführungsverordnungen
vom 8, August 1927 und vom 5. Juni 1928 und besonders
 durch die Erlassung der Lehrpläne für die
Hauptschule vom 1. Juni 1028 geregelt. Für die Abfassung
 der letzteren war die vom Gesetze verfolgte
Absicht, die Hauptschule den praktischen Bildungsbedürfnissen
 der Bevölkerung dienstbar zu machen
und den fähigen Schülern die Möglichkeit des Über-'rittes
 in die Mittelschule zu geben, maßgebend.
Für die Volksschule wurde keine den Aufbau betreffende
 gesetzliche Reform, sondern bloß eine innere
Reform im Rahmen des Reichsvolksschulgesetzes vorgeommen,
 Sie betraf vor allem die Neugestaltung des
Lehrplanes. Die bis in die ersten Jahre der Republik
an den Volksschulen in Verwendung stehenden Lehr-Pläne
 stammen aus den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts
 und standen deshalb nichtmehr mit den neueren
didaktischen Ansichten in Übereinstimmung. Die Reform
 des Volksschullehrplanes wurde 1020 durch die
Veröffentlichung eines Versuchslehrplanes für die
*rste bis fünfte Schulstufe der Volksschule eingeleitet.
Dieser Lehrplan wurde in den meisten Volksschulen
Österreichs eingeführt und bis Ende des Schuljahres
1925/26 erprobt. Im Jahre 1926 erschien der definitive
Lehrplan, der, soweit dies möglich war, die zahlreichen
In der Versuchszeit gemachten Erfahrungen verwertete.
Dieser neue Volksschullehrplan ist auf drei Haupt-Srundsätzen
 des Unterrichtes aufgebaut: Dem Grund-Satz
 der Bodenständigkeit des Unterrichtes, dem
Grundsatz des Gesamtunterrichtes und der Wechselbeziehung
 der Fächer und dem Grundsatz der Selbsttigkeit
 der Kinder beim Unterricht. Durch Beachtung
des Ersten Grundsatzes soll erreicht werden, daß das
Kind aus seiner Individuallage heraus gebildet werde
Id zunächst mit seiner Umwelt vertraut gemacht ist, be-“Or
 man eine Erweiterung seines geistigen Horizontes
anbahnt, Der zweite Grundsatz entspricht den Geder
 der geistigen Entwicklung des Kindes, nach
en Sich das Kind erst allmählich der jedem Lehrach
 eigenen inneren Struktur assimiliert und daher
St allmählich von einem noch nicht in Lehrfächern
Setrennten Unterricht zu einem gefächerten geführt
An kann. Der dritte Grundsatz beabsichtigt eine
Sa Aktivität des Kindes und hat eine gewisse
“Oständigkeit hei der geistigen Arbeit zum Ziel.
WE Lehrplan vom Jahre 1920. erstreckt sich bloß
die On ersten fünf Schulstufen der Volksschule. Für
berklassen der Volksschule und für die einınd

 zweiklassigen Volksschulen steht dermalen noch
nn Versuchslehrplan in Verwendung, der seit 1024
ırprobt und im Schuljahre 1928/20 seine definitive
zestaltung erhalten wird. Mit dieser Regelung kann
lie Reform der Volksschule als abgeschlossen berachtet
 werden.
Noch harrt ein Gebiet des Volksschulwesens der
Veuregelung, es ist das der Bildung der Volksschulehrer.
 Die gegenwärtige Ausbildung der Volksschulehrer
 . gründet sich gleichfalls auf das Reichsvolkschulgesetz.
 Dieses Gesetz sieht eigene Bildungsınstalten
 für Lehrer und Lehrerinnen vor, in denen
lie Studierenden zwischen dem 15. und 19. Le-‚ensjahr
 ihre Ausbildung erhalten. Diese Anstalten
ind Berufsschulen, die nach ihrer Bestimmung die
ür den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse vernitteln
 und die Grundlagen für das Werden der
‚ehrerpersönlichkeit legen sollen. Die gleichmäßige
“Jementarbildung aller Schichten des österreichischen
/olkes und die Zurückdrängung des Analphabetenums
 auf ein kaum noch nennenswertes Minimum ist
las große Verdienst dieser Anstalten und der Lehrräfte,
 die aus ihnen hervorgehen. Es besteht kein
Zweifel, daß sich die Bildungsanstalten für Lehrer und
„ehrerinnen bewährt und sehr Anerkennenswertes
ür die Volksbildung geleistet haben. Es darf aber
ınderseits nicht verwundern, daß eine Bildungseinichtung,
 die nahezu 6O Jahre besteht, nicht mehr
öllig mit den Forderungen der Gegenwart in Fin-Jang
 steht und Mängel aufweist, die, seit Jahrzehnten
ırkannt und besprochen, zu einer Reform auf diesem
zebiete drängen. Im Jahre 1920 übergab das Unterichtsministerium
 „Leitsätze zur. Neugestaltung der
‚ehrerbildung” der Öffentlichkeit. Der Vorschlag beagte
 im wesentlichen, daß der künftige Volksschulehrer
 zunächst eine Mittelschule zu absolvieren habe,
voran sich ein vier Semester währendes Studium an
ler Hochschule schließen solle, das die Ausbildung
les Volksschullehrers zu umfassen hätte. Da die
Neuregelung der Lehrerbildung auf dieser Grundlage
aicht verwirklicht werden konnte, veröffentlichte das
Wlinisterium im Jahre 1027 „Richtlinien für die gesetzliche
 Neuregelung der Lehrerbildung in Österreich”,
 die eine sechsjährige Lehrerakademie vorsehen.
Es wird sich alsbald zeigen, ob dieser Entwurf die
Grundlage für ein neues Gesetz bilden kann. Jedenalls
 ist eine Lösung auch dieser Frage dringend zu
wünschen.

MITTELSCHULEN

Die Österreichische Mittelschule hatte im letzlen
 Jahrzehnt vor dem Kriege einen starken. äußeren
Aufschwung genommen. Eine große Zahl herrlicher
Auer Schulbauten war entstanden, die Schülerzahl
“ahm Stetig zu. Über den Krieg kam die Mittelschule

&amp;gt;hne ‚wesentliche Schädigungen hinweg. Die junge
tepublik widmete der Mittelschule ihre besondere
\ufmerksamkeit. Die starke pädagogische Bewegung,
lie im Deutschen Reiche schon vor dem Kriege einen
ruchtbaren Boden gefunden hatte, fand nun auch in
        <pb n="140" />
        Österreich starken Widerhall. Die Änderungen im
Geistesleben des deutschen Volkes riefen nach Neubestimmung
 und Erweiterung des der Jugend zu
übermittelnden Lehrgutes und nach Anpassung an die
Kultur von heute. Die starken Anstöße zur Erneuerung
 der gesamten Arbeit in der Schule, die von
Kerschensteiner und Gaudig ausgingen, wirkten tief
nach. Im Vordergrund des Interesses stand jedoch in
Österreich die längste Zeit hindurch das Problem des
äußeren Neuaufbaues der Mittelschultypen. Der
Wunsch, an Stelle der alten Mittelschulformen, die
bisher jede für sich, meist ohne Rücksicht auf die
anderen, eine eigenartige historische Entwicklung genommen
 hatten, eine bewußt einheitliche Organisation
zu schaffen, führte einerseits zu einem lebhaften theoretischen
 Meinungstausch, der so manches Problem
der Klärung zuführte, anderseits zur praktischen
Erprobung neuer Schultypen, die sich nicht auf eine
bloß äußere Umgestaltung des Schulaufbaues beschränkten,
 sondern auch andere pädagogische Zeitfragen
 aufrollten, vor allem die Neugestaltung des
Lehrinhaltes und der Methoden.
Die Zeit der Erörterung und Erprobung fand durch
das Mittelschulgesetz vom 2. August 1927 ihren
Abschluß. Die reiche Fülle der in den letzten Jahren
gewonnenen Erfahrungen riet von einem vollständigen
Aufgeben oder einer grundstürzenden Umgestaltung
der bisherigen Mittelschultypen ab, der Gedanke
eines organischen Aufbaues des gesamten Schulsystems
nach einheitlichen Gesichtspunkten, ausgehend von den
bisherigen Schularten, fand wachsende Anerkennung.
Die Schulgesetze vom 2. August 1927 (neben dem
Mittelschulgesetz wurde auch ein Hauptschulgesetz geschaffen)
 setzen alle Wünsche, die man an eine rationelle
Gestaltung des Schulaufbaues stellen kann, in die
Wirklichkeit um. Die Mittelschulen bleiben achtklassige
Lehranstalten mit einer für das ganze Bundesgebiet
einheitlichen Organisation. Sie schließen enge an die
vierte Volksschulklasse an und setzen die von der
Volksschule geleistete Arbeit in Inhalt und Arbeitsweise
 organisch fort, so daß der Übergang in die
Mittelschule nicht einen Riß in der geistigen Entwicklung
 des Kindes verursacht, nicht ein plötzliches
Umstellen erfordert, sondern ein zielbewußtes Emporführen
 ‚ermöglicht. Der Übertritt erfolgt für viele
Kinder nunmehr ein Jahr früher, als ehemals üblich.
Das erfordert besondere Anpassung der ersten Klasse
an die Leistungfähigkeit der Schüler. Die erste Mittelschulklasse
 hat. in allen Typen noch keinen Fremdsprachunterricht,
 verlangt wird eine wirksame Einführung
 in die Muttersprache. Die Unterklassen aller
Typen weisen mit Ausnahme der Fremdsprache und von
kleinen Abweichungen in der vierten Klasse dieselben
Gegenstände und den gleichen Lehrplan auf. Dadurch
ist ein Wechsel der Schultype auch nach der zweiten
und dritten Klasse, ja in einzelnen Fällen noch nach
der vierten Klasse möglich und eine verfehlte Schulvahl

 kann noch verbessert werden. Auch für. die
Kinder, die den Unterricht in der Volksschule weiter
jesuchen oder sich für die Hauptschule entschieden
‚aben, ist, falls sie später noch den Anschluß an
las höhere Studium suchen, gesorgt. Hauptschüler
:‚önnen auf Grund eines guten Jahreszeugnisses und
les Nachweises der entsprechenden Fremdsprach-‚enntnisse
 ohne Prüfung in die nächsthöhere Mittel-Aulklasse
 aufsteigen. Der Bundesminister für Untericht
 ist ferner ermächtigt, für befähigte Kinder, die
ırst nach vollendeter Schulpflicht in die Lage kommen,
n das Mittelschulstudium einzutreten, fünfjährige Aufyauschulen
 zu errichten, die in einem besonderen
‚ehrgang zur Mittelschulreife führen. Das hat besonlers
 für Landkinder große Bedeutung. Ebenso wird
dersonen über 17 Jahre, die schon im Berufsleben
;tehen und ihre Lehrzeit beendet haben, durch die
‚unächst versuchsweise eingeführte „Arbeitermittelichule“
 der Zutritt zur Hochschule eröffnet werden.
Jurch diese von wahrhaft sozialem Geist geschaffenen
Ylaßnahmen ist jedem, der begabt ist und studieren
will, der Weg zur höheren Bildung freigemacht.
Besondere Aufmerksamkeit wurde der Bildung der
weiblichen Jugend gewidmet. Zu den Mittelschul-:;ypen,
 die für Knaben und Mädchen gleich sind, kommt
lie Frauenoberschule hinzu, die außer dem wissen-«&amp;lt;haftlich
 intellektuellen Lehrziel. noch ein zweites,
»thisch-praktisch gerichtetes verfolgt, die Beziehung
des Inhaltes der Wissensfächer auf den Menschen,
‚eine leibliche und geistige Natur und die Sorge
ür sein Wohl. Von dieser Schulart ist eine we-;entliche
 Bereicherung unserer Frauenbildung zu ervarten.

Diese äußeren Organisationsformen erhalten durch
lie neuen Lehrpläne vom I. Juni 1928 inneres Leben.
Diese Lehrpläne sind getragen vom festen Willen,
lie heranwachsende junge Generation im neuen
Geiste zu bilden. Die Mittelschule will sich nicht
nehr auf Schulung des Verstandes und des Gedächtıisses
 allein beschränken, sondern sie sucht bewußt
nnerhalb der Grenzen ihrer Wirksamkeit den jungen
Venschen ganz zu erfassen und das volle Blühen
ler jugendlichen Persönlichkeit zu ermöglichen. Sie
zeht ausdrücklich und mit gesteigerten Mitteln auch
ıuf Willensschulung und Gemütsbildung aus. Sie för-Jert
 die Entwicklungstriebe des gesunden und begab-‚en
 Menschen, die sich im schöpferischen Drange auf
lem Gebiete der Handarbeit und des Zeichnens als
\usdruck und Sprache äußern und die im klug ge-‘ührten
 Gesangsunterricht Gemüt bildend und Geneinschaft
 pflegend geübt werden.
Die Erziehungsaufgaben der Mittelschule werden im
\llgemeinen Teil des neuen Lehrplanes klar um-‚&amp;lt;hrieben;
 sie sollen verwirklicht werden durch die
\rbeit an wertvollen Kulturgütern. Den Schülern soll
in auf der Wissenschaft der Gegenwart beruhendes
Weltbild als Voraussetzung für die Gewinnung eine!
        <pb n="141" />
        Persönlichen Weltanschauung geboten werden und
ein Kulturumblick, der sie zur Anteilnahme und
künftigen Mitarbeit an der deutschen Kultur befähigt.
Deren gegenwärtigen Zustand, deren Werdegang
und geschichtliche Voraussetzungen, deren Werte und
Ziele zu kennen, ist für jeden unerläßlich, der künftig
mit weiterem Blick und in verantwortungsvoller Weise
seinem Volk und seinem Staate dienen soll.
Durch das Mittelschulgesetz ‚von 1027 und die Lehr-Dläne
 von 1928 schließt für die Mittelschule ein Jahrzehnt
 ab, in dem sich im organischen Aufbau des Erbes
der Vergangenheit dank der gründlichen Durcharbei-‘ung
 aller Probleme durch die wissenschaftliche Pädagogik,
 Psychologie und Jugendkunde sowie dank
der unermüdlichen praktischen Arbeit der Lehrer-Schaft
 ein neues Idealbild der gesamten Arbeit in
der Schule entwickelt hat. Die allseitige Ausbildung
der heranwachsenden Persönlichkeit fordert neben
der Wwissenschaftlichen Schulung, der Anleitung zu
Seordnetem Beobachten, klarem Urteilen und sicherem
Schließen, zu strenger Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit
 auch technisch-künstlerische Erziehung, Schulung
im Gebrauch der allgemeinsten Mittel des Ausdrucks
und der Verständigung, der Darstellung und Ge-Staltung:
 Sprache, Schrift, Zeichnen, Musik und Handarheit
 gewinnen unter dem Gesichtspunkt der Ausdruckskultur
 ganz neue Bedeutung. Kunsterziehung
Soll die Schüler empfänglich machen für die großen
Leistungen der Kunst des Wortes, des Tones und

der bildlichen Gestaltung. Neben der Geistesschulung
ıindet die körperliche Erziehung ihren ebenbürtigen
Yatz. Sie steht zunächst im Dienste der Ausbildung
nes gesunden, leistungsfähigen und gewandten
Cörpers, sie hat aber auch als Schulung im beherrschen
 und ebenmäßigen Ausdruck und in der Vereinerung
 der Bewegungen des Körpers enge Beziehunzen
 zur künstlerisch-technischen Erziehung, sie hat
als Anleitung zur Hilfsbereitschaft, zum Gemeinsinn
ınd zu bewußter Einfügung in die Gemeinschaft enge
beziehungen zu den verschiedenen Aufgaben der sittichen
 Erziehung. |
Das erste Jahrzehnt des Bestandes der Republik
“Isterreich war für die Mittelschule eine Zeit innerer
ınd äußerer Neuformung. Mit gefestigtem Aufbau
ınd klarem Programm kann sie im zweiten Jahrzehnt
ın ihre Aufgabe der staatsbürgerlichen Erziehung
ıerantreten und dafür sorgen, daß ihre Schüler treue
ınd tüchtige Bürger der Republik Österreich werden,
lie den Einrichtungen und Gesetzen ihres Vaterlandes
nit Verständnis und Achtung gegenüberstehen. Sie wird
hre Schüler zu Gesetztreue, Gerechtigkeit und Billigkeit
n allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen gegeniber
 dem Staate und den Mithürgern erziehen, sie
ıuch die wahre Bestimmung des Berufes begreifen
assen als des Anteiles an Arbeit, den jeder Staats-»ürger
 nach seinen Fähigkeiten zu übernehmen
ınd mit dem Bewußtsein der Verantwortung gegeniber
 der Gesamtheit zu leisten. verpflichtet ist

DIE ÖSTERREICHISCHEN BUNDESERZIEHUNGSANSTALTEN

Als die Österreichisch-ungarische Monarchie nach langem
teldenmütigen Kampfe zusammenbradcı und die
aufgelöst in die verschiede-Men
 Länder zurücflutete,
löste sich auch in den milirischen
 Bildungsanstalten
die Ordnung auf. Die nichtdeutschen
 Zöglinge und
Offiziere fuhren in ihre
Heimat, viele Offiziere wurden
 zum Verlassen ihrer
osten SeZzwungen, was von
den Zöglingen noch übrig
War, blieb in den in Auflösung
 begriffenen Anstalten
 fast ohne Aufsicht zu-Tück,
 Die erste deutsch-“Sterreichische
 Regierung
Veranlaßte schon im Herbst
N die Zusammenziehung
ser Zöglinge in einige . _
Yenige Militäranstalten . die Übernahme des Unter-“chtes
 durch Zivillehrer. So entstanden die sogenannten
taatsstiftungs-Realschulen”, die auf Grund eines Sp
Sgslehrplans für Realschulen mit Fnde des

‘ahres 1918/19 die ältesten der Militärzöglinge als Real-:chulabiturienten
 entließen. Im Juli 1919 wurden diese
Anstalten in „Staatserziehungsanstalten“
 umgewandelt
 und unmittelbar dem
damaligen Unterrichtsamte
unterstellt. Fs waren dies
die ehemaligen Militärerzichungsanstalten
 in Wien
Breitensee), Traiskirchen,
Wr.-Neustadt und Liebenau
sei Graz und das „Offiziers-‚Öchtererziehungsinstitut”
 in
(dernals (Wien) ; dazu kam
das schon in der Monarchie
geführte staatliche „Zivilnädchenpensionat”
 inWien.
Die Staatserziehungsanitalten
 sind aus dem Gedanken
 heraus entstanden,
daß über den Zusammenbruch
 hinaus vor allem das geistige Kapital erhalten
werden müsse, welches in den Kindern des Landes liegt.
Wohl hatte Alt-Österreich sein hochentwickeltes höheres
schulwesen, welches diesem Zwecke diente. Aber durch die

Zöglingstischlerei
        <pb n="142" />
        steht allen, welche die bestimmten formalen Erfordernisse
erfüllen, ohne soziale oder sonstige Unterschiede offen,
Der äußerliche Aufbau der Anstalten lehnt sich an
die französischen Staatsinternate an. Die grundlegenden
Ideen der Erziehung hingegen sind die der bekannten
deutschen Lietz’schen Landerziehungsheime. Die Anstalt
mit ihrem ganzen Gebiet bildet eine Einheit, eine Art
Gemeinwesen, in dem alle Angehörigen: Lehrer, Angestellte,
 Zöglinge, gewisse Aufgaben zu erfüllen haben, die
einem gemeinsamen Ziele, nämlich der Erziehung dienen.
Das vornehmste und umfassendste Erziehungsmittel
‚st der Unterricht; er unterscheidet sich nicht wesentlich
von dem an den übrigen österreichischen Mittelschulen,
ändet aber seine Ergänzung durch allerlei Beschäftigungen
im Heime, welche teils der weiteren Ausbildung der
Verstandeskräfte, teils der Erziehung des Körpers (insbesondere
 auch der Hand und des Auges), des Gemütes
and des Willens dienen. Das Anstaltsgebiet, welches
zrößere oder kleinere Parkanlagen, zum Teil auch
Hof- und Gartenwirtschaften umfaßt, bietet mancherlei
Anregungen und Betätigungsmöglichkeiten auch in bezug
auf ‚den wissenschaftlichen Unterricht. Gut eingerichtete
Laboratorien geben Gelegenheit zu wissenschaftlichen
Übungen der Zöglinge.

Bundeserziehungsanstalt Wr.-Neustadt, Direktion
Die „Wappenwand” im Anstaltshof

große Not, welche der Krieg herbeigeführt hatte, waren
weite Schichten des Volkes, deren Kinder früher der höheren
Bildung zugeführt werden konnten, nicht mehr in deı
Lage, ihren Kindern, auch wenn sie begabt waren, einc
bessere Ausbildung angedeihen zu lassen, weil sie dic
Mittel hiezu nicht aufbringen konnten. Dies galt besonder:
für die von Mittelschulorten entfernt wohnende Land:
bevölkerung, die Kinder aus entlegenen Fabriksorter.
und für die ihrer Ernährer beraubten Kriegerwaisen. Die
Gefahr lag nahe, daß so manche Begabung aus wirtschaftlichen
 Gründen verkümmern könnte, wenn nicht
der Staat helfend eingriff. Dies geschah durch die Errichtung
der Staatserziehungsanstalten.
Durch das Gesetz vom 18. November 1919, in welchem
die Staatsregierung ermächtigt wurde, diese Anstalten
zu errichten, wurde bestimmt, daß „die aus der Aufnahme
in die damit verbundenen Heime auflaufenden Kosten
:ür Unbemittelte je nach dem Grade der Bedürftigkeit
ganz oder teilweise vom Staate getragen werden” sollten.
Außer dieser sozialen Aufgabe sollten die Staatserziehungsanstalten
 eine unterrichtliche erfüllen; sie sollten nämlich
als Versuchsschulen für die Unterrichtsverwaltung dienen
und gleichzeitig der Lehrerfortbildung und dem Volksbildungswesen
 nutzbar sein. Daß die Hilfe des Staates
nur begabten und fleißigen Kindern zugute kommen
sollte, ist selbstverständlich: darum wurde ein strenges
Ausleseverfahren ausgearbeitet, nach welchem vom
Schuljahre 1919/20 an, alljährlich die Aufnahmswerber
in die I. Klasse aufgenommen werden. Die Bewerbung

Metalltreibh- und Ziselierarbeiten der Zöglinge

Schlosser- und Schmiedearbeiten der Zöglinge

(E
        <pb n="143" />
        Der systematischen körperlichen Erziehung wird ein
besonderes Augenmerk zugewendet; das Ziel sind nicht
Spitzenleistungen, sondern eine möglichst gleichmäßige
Durchbildung der ganzen Masse der Zöglinge. Die Fort-Schritte
 dieser Ausbildung werden durch ein nur an den
Bundeserziehungsanstalten eingeführtes Prüfungssystem,
die sogenannten „Leistungsprüfungen”, alljährlich festgestellt.
 Wettspiele, Wanderungen, Skikurse, Schwimmen
vervollständigen die Maßnahmen zur körperlichen Erzichung,

Die Handbetätigung wird in den verschiedensten Formen
Setrieben: in den untersten Klassen beginnt sie mit
Bastlerei, dann folgen die auch sonst üblichen Arten des
Papierschnittes und Klebearbeiten, das Modeln und
Schnitzen, schließlich reife kunstgewerbliche Arbeiten
in verschiedenen Techniken. Die Verrichung gröberer
Arbeiten. in Haus und Hof sowie der streng sachliche
Betrieb des Handwerkes (hauptsächlich Tischlerei, Schlos-Serei
 und Buchbinderei) soll die Zöglinge zur Achtung vor
der Arbeit anleiten und so späterhin helten, die Kluft
Zwischen den verschiedenen Berufsständen zu überbrücken.
Die Musikpflege, vor allem die Pflege des Volksgesanges,
aberauch der Instrumentalmusik, dienen der Gemütsbildung
und der künstlerischen Erziehung der auf diesem Gebiet
besonders begabten österreichischen Schüler.
Die Kunsterziehung wird auch durch Konzerte und
Theateraufführungen gefördert. Bei der Handarbeit ist
Nicht die Leistung, sondern die erziehliche Wirkung die
Hauptsache, die zielbewußte Arbeit aller daran Beteiligten,
 die Unterordnung unter ein gemeinsames, der All-Scmeinheit
 zugute kommendes Ziel; so gibt es zum
Beispiel für Theateraufführungen nicht ein fertiges Theater
Mit Kulissen und Kostümen; vielmehr werden alle Behelfe
 unter Zuhilfenahme der einfachsten Mittel von der
b treffenden Arbeitsgemeinschaft der Lehrer und Zöglinge
hergestellt. Das ist ein Stück Gemeinschaftserziehung
aber auch eine Anleitung zum Sichbescheiden und Sparen.
ES war ein Sprung ins Dunkle, die Lietz’schen Ideen,
Welche bisher nur an ganz kleinen Anstalten unter ganz
anderen Sozialen Verhältnissen erprobt worden waren,
auf Massenanstalten mit einigen Hundert Kindern aus
den Verschiedensten Schichten des Volkes zu übertragen.
Aber die nunmehr fast zehnjährige Arbeit scheint, wenn
Zählreichen Urteilen verschiedenster Beobachter zu trauen
St, zu beweisen, daß der Versuch trotz allen den
Anstalten wie allem Menschenwerk anhaftenden Mängeln
‘m ganzen gelungen ist.
„So dürfen wir uns in aller Bescheidenheit vielleicht der
Hoffnung hingeben, daß das kleine Österreich durch die

DAS KAUFMÄNNISCHE

Das kaufmännische Bildungswesen in Österreich, das
‘hon vor dem Weltkriege eine auch vom Auslande ankannte
 hohe Stufe einnahm, hat diese in dem ersten
!ahrzehnt des Bestandes der österreichischen Republik nicht
N . behauptet, sondern es sind auch erfreuliche Ansätze
ner gedeihlichen Weiterentwicklung vorhanden. Die kauf- nnischen
 Lehranstalten in Österreich, die der kaufännischen
 Praxis fachlich. ausgebildete Arbeitskräfte zu
Cefern bestimmt sind. sind die niederen und höheren

Wandmalerei der Zöglinge (Fries

Bundeserziehungsanstalt Wr.-Neustadt
Das Ferienheim in Naßwald, N.-Ö.
3Zundeserziehungsanstalten eine gewisse Vorarbeit für
lie Schule der Zukunft geleistet haben könnte, die auch
ınderen Völkern zugute kommen soll. Die kurze Skizze,
lie hier entworfen wurde, kann von dem Leben der
Anstalten selbst natürlich keine Vorstellung geben; vieleicht
 werden einige der eingerückten Bildchen, den
‚;orhergehenden Ausführungen in dieser Hinsicht zu Hilfe
somMmMmMen.

UNTERRICHTSWESEN

Tandelsschulen; die ersteren sind zweiklassig organisiert,
lie letzteren, sogenannte Handelsakademien. haben
;ijer Jahrgänge.
Die Handelsakademien, welche vornehmlich den
zroßhandel, die Industrie und im besonderen die Banken
nit Arbeitskräften zu versorgen haben, setzen die Voll-;ndung
 des 14. Lebensjahres (im Kalenderjahre der Aufı1ahme)
 und den vollendeten Besuch einer Untermittelchule
 voraus, doch finden an ihnen auch Ahbgvänger der
        <pb n="144" />
        bisherigen dreiklassigen Bürgerschule auf Grund einer
besonderen Aufnahmsprüfung Aufnahme. Diese höheren
Handelsschulen haben im Jahre 1921 einen neuen Normal-Jehrplan
 erhalten, der sich von dem früheren Lehrplan,
abgesehen von der Anpassung an die Anforderungen der
neueren Zeit, im wesentlichen durch Ausgestaltung der
systematischen Gliederung und des methodischen Aufbaues
 in den eigentlich kaufmännischen Gegenständen
and durch eine größere Berücksichtigung des deutschen,
mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichtes
unterscheidet; diese eben angeführten allgemein bildenden
 Fächer werden seither in einem Ausmaße gelehrt,
das jenem der allgemeinbildenden Mittelschulen hierzulande
 nicht mehr erheblich nachsteht. Vom Schuljahre
1919/20 an wird an den Handelsakademien eine fakulsative
 Reifeprüfung abgehalten, deren Einführung mehrfachen
 Zwecken (Konzentration des gesamten Lehrstoffes
 am Ende des vierjährigen Studienganges und
damit Besserung der Unterrichtserfolge, Hebung des
Ansehens der Handelsakademien durch möglichste Gleichstellung
 mit den Mittelschulen) dienen sollte und nicht
zuletzt deshalb erfolgte, um den Abgängern der Handelsakademie
 den Zutritt zu den Hochschulen zu eröffnen.
In der Tat berechtigt das Reifezeugnis einer Handelsakademie
 nunmehr zur unmittelbaren Immatrikulierung
als ordentlicher Hörer an der Hochschule für Welthandel
sowie unter gewissen Bedingungen auch zum ordentlichen
 Studium an der Hochschule für Bodenkultur und
zu den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an
den österreichischen Universitäten.
Durch die beiden vorerwähnten Maßnahmen haben
die österreichischen Handelsakademien, deren Abgänger
seitens der kaufmännischen Praxis wegen ihrer gediegenen
 allgemeinen und fachlichen Vorbildung als Arbeitskräfte
 sehr geschätzt sind, eine derartige Ausgestaltung
erfahren, daß sie in ihrem Range der Oberstufe einer
österreichischen Mittelschule im allgemeinen gleichzuhalten
sind. Von den acht höheren Handelsschulen, von denen sich
vier inWien befinden und die anderen auf Klagenfurt, Innsbruck,
 Graz und Linz sich verteilen, werden die drei letztgenannten
 aus Bundesmitteln erhalten; die Verstaatlichung
der Linzer Handelsakademie erfolgte im Jahre 1921, die
der Innsbrucker Handelsakademie mit Rechtswirksamkeit
vom I. September 1928.
Die zweiklassigen Handelsschulen, die die Ent-Jassung
 aus der Volksschulpflicht, das ist die Vollendung
des 14. Lebensjahres voraussetzen, bauen im wesentlichen
 auf der Grundlage einer Vorbildung auf, wie sie
durch eine österreichische Volks- bzw. Bürgerschule vermittelt
 wird. Diese Schulen haben sich im Laufe der
Zeit zu einem sehr bedeutungsvollen Glied im Organismus
 des österreichischen kaufmännischen Bildungswesens
entwickelt. Das starke Bedürfnis nach ihnen erhellt wohl
am besten daraus, daß solche Schulen im letzten Jahrzehnt
 an mehreren Orten neu entstanden sind, so in
Baden (1024), Horn (1923), Retz (1925), Stockerau (1926),
Waidhofen a. d. Ybbs (1924), Wr.-Neustadt (1020) und
in Eisenstadt (1924).
Auch die Normallehrpläne dieser Schulen erfuhren
1922) einige Änderungen; die wichtigste davon ist, daß
der Lehrplan für die zweiklassigen Mädchen-Handelsschulen
 (der bishin um 7 wöchentliche Unterrichtsstunden

veniger umfaßte), dem Lehrplan für die Knaben-Iandelsschulen
 im wesentlichen angeglichen wurde. Der
nit dieser Reform beabsichtigte Zweck, die fachliche Schulung
ler Mädchen in den notwendigen Einklang zu ihrer Verwendung
 in der kaufmännischen Praxis zu bringen, ist
vohl auch erreicht worden. Durch die besondexc fachliche
\usbildung, die die zweiklassigen Handelsschulen ihren
Abgängern vermitteln, haben sich auch diese Lehranstal-‚en
 in den Kreisen der kaufmännischen Praxis allgemeine
Anerkennung errungen; ihre Absolventen werden vielach
 auch von öffentlichen Faktoren in Dienst genommer
ınd bewähren sich auch in diesen Stellen.
Nach dem Stande des Schuljahres 1927/28 gibt es in
5sterreich 33 selbständige, öffentliche oder mit dem Öffentichkeitsrecht
 beliehene zweiklassige Handelsschulen;
lavon sind 15 für Knaben und Mädchen, 7 nur für
&amp;lt;naben und HI nur für Mädchen bestimmt; weiters sind
ıuch noch fast allen Handelsakademien zweiklassige
Handelsschulen angegliedert. Von den zweiklassigen
Jandelsschulen sind 3 staatlich, nämlich die Handels-‚hule
 an der Bundeserziehungsanstalt in Wien, XVII
ınd die beiden Knaben-Handelsschulen in Krems und
st. Pölten. Die Erhalter der kaufmännischen Lehranstal-'en
 - von den Bundesanstalten und den privaten Schulen
lieser Art ohne Öffentlichkeitsrecht abgesehen -— sind
Gemeinden, Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie;
Genossenschaften von Kaufleuten und Vereine, doch trägt
der Bund auch zu dem Kostenaufwande für die vop
liesen Faktoren erhaltenen Schulen in einem bedeutenden
 und stetig steigenden Ausmaße bei.
Zu den vorbesprochenen Schulen kommen verschiedenırtig
 organisierte kaufmännische Kurse mit besonderen
Aufnahmsbedingungen; die Lehrpläne für solche Kurse
ind nach ihrer — einjährigen oder kürzeren — Dauer
ınd nach dem Umfange des Lehrgebietes verschieden:
?ine besondere Art von einjährigen kaufmännischen
Xursen sind die einzelnen Handelsakademien angeglie”
lerten Abiturientenkurse, an denen die Aufnahme an
las Reifezeugnis einer Mittelschule, einer Lehrer(innnen)-»ildungsanstalt
 oder von höheren Abteilungen der ge“
werblichen Lehranstalten gebunden ist.
Schließlich gibt es in Österreich auch kaufmännische
 Pflichtschulen, nämlich die kaufmänni
schen Fortbildungsschulen, die von den Lehr”
ingen des Handelsstandes (vorwiegend des Kleinhan“
Jels) während ihrer Lehrzeit besucht werden müssen. Die
saufmännischen Fortbildungsschulen sind in der Regel
Jlreiklassig; in die erste Klasse, deren Aufgabe haupt
;ächlich vorbereitender Art ist, werden diejenigen Lehringe
 aufgenommen, die nicht mindestens die Bürgerschule
ıbsolviert haben. Der Normallehrplan für die kauf“
nännischen Fortbildungsschulen (aus 1910) sieht für dic
3 Klassen je 8 also zusammen 24 verbindliche Lehrstunde?
‚or, von denen mehr als !/; auf den in der zweiten Klass“
seginnenden Fachunterricht entfallen. Der Gesamtunte!”
:icht an diesen Schulen wird seit Jahren in den Tage®
stunden (nicht mehr am Abend und auch nicht wie frühe!
ın Sonntagen) erteilt. Die Erhaltung der kaufmännische”
Tortbildungsschulen ist grundsätzlich Sache der örtliche”
"aktoren (Land, Gemeinde, Gewerbetreibende), doch 8“
vährt der Bund auch diesen Schulen nach Maßgabe de"
‚udesetären Mittel Subventionen.
        <pb n="145" />
        DIE ENTWICKLUNG DES HOCHSCHULWESENS IM LETZTEN
JAHRZEHNT
Von Professor Dr. Richard Meister.

Die Fölgen des Krieges, des Zusammenbruches
des alten Staates und der anschließenden Währungswirren
 haben die österreichische Hochschulverwaltung
 vor eine doppelte Aufgabe gestellt. Sie sah
Smnerseits als nächste Pflicht vor sich, die mit der
Zeit erlittenen Rückschläge wettzumachen, die
Ongerissenen: Lücken auszufüllen und die staatliche
Fürsorge für das Hochschulwesen, welche unter dem
wnerbittlichen Zwange der Verhältnisse hinter dem
Ausmaße der Vorkriegszeit zurückbleiben mußte, zu-Nächst
 wieder auf dieses Niveau zu bringen. Die
Unterrichtsverwaltung war sich aber auch weiter bewußt,
 daß die Entwicklung der Wissenschaft auf
der ganzen Welt unaufhaltsam fortschreitet
 und daß daher noch weitgehende Anstrengun-Sen
 erforderlich sind, um auch den Anforderungen
dieser Evolution in personeller und sachlicher
Beziehung nach Tunlichkeit gerecht zu werden.
B Wenn auch nur eine allmähliche Entfaltung dieser
mühungen möglich war, wobei das Tempo von
der Entwicklung der österreichischen Staats- und
Volkswirtschaft abhängig blieb, so wurden doch im
re des Jetzten Dezenniums ansehnliche Fortsich.
 a nach beiden Richtungen erzielt. Auch war
aß ie Unterrichtsverwaltung der Wichtigkeit bechris
 che der Zusammensetzung der Hochschuldem
 Örper für das wissenschaftliche Leben zukommt,
ana gelang es, eine Reihe wichtiger Lehrben
 n mit ausgezeichneten Gelehrten nach-"A
 die Abwanderung hervorragender
Mehr e in das Ausland mit Erfolg zu verhind ern und
ein TE neue Lehrkanzeln zu schaffen. Die Tätig-7
 a rschung und Lehre blieb an allen Hochschulen
lebend er Schwierigkeiten der Zeit kraftvoll und
Hör lg; der Zustrom in- und ausländischer
ste er hielt sich‘ auf der gewohnten Höhe oder
Verst Gt sich soweit, daß zum Beispiel die Uniine
 bi N t Wien im jüngst abgelaufenen Studienjahre
za noch niemals erreichte Hörerzahl
Di Eisen vermochte.
doze Zulassung und die Lehrtätigkeit der Privatlass
 a OR an den Hochschulen wurde durch Er-Verh
 einer Habilitationsnorm neu geregelt, das
ine Tinis der Assistenten an den Hochschulen ‚auf
ls °ue gesetzliche Grundlage gestellt, | die Zu-Studien
 den Realschulabsolventen zu den Universitäts-Clan
 durch eine neue Verordnung erleichtert, die
zu den 8 der ‚Absolventen von Handelsakademien
in FE. . rechts- und staatswissenschafllichen Studien,
von ES der Vorschrift über die Aufnahme
Saatswi entlichen Studierenden an den rechts- und
Ssenschaftllichen Fakultäten neu nominiert.

die Zulassung von Volks- und Bürgerschullehrern
zu den Hochschulstudien mittels Verordnung
vesentlich erleichtert, die Zulassung von Frauen
zu den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien,
zu den theoretischen Staatsprüfungen und zu den
‚eiden Doktoraten ausgesprochen.
Neben diesen organisatorischen Maßnahmen wurde
ıber auch der baulichen Ausgestaltung der
Gebäude der Hochschulen, ihrer Unterbringung
ınd Einrichtung besonderes Augenmerk zugevendet
 und trotz der finanziellen Schwierigkeiten,
lie naturgemäß hemmend wirkten, auch ganz berächtliche
 Erfolge erzielt. Neue Universitäts-Institute
n Wien, Neubauten für die Wiener und Grazer
"echnik und last not least der Neubau der Uni-‚ersität
 Innsbruck, die endlich in ihr neues stattiches
 Heim übersiedeln konnte, nachdem die bereits
'ror dem Kriege begonnenen und während des
Crieges eingestellten Bauarbeiten im Jahre 1923 volldet
 wurden. Ein Jahr später konnte auch die Unirersitäts-Bibliothek
 Innsbruck ihr neues modern auszestattetes
 Gebäude beziehen, während das alte
3ibliotheksgebäude durch zweckmäßige Adaptierunzen
 für die Unterbringung der altehrwürdigen theoogischen
 Fakultät Innsbruck herangezogen wurde.

Die räumliche und technische Ausgestaltung
 der Universitäten.
Besonderes Augenmerk wurde in dieser Epoche
ler Ausgestaltung der medizinischen Fakul-‘äten
 zugewendet. So wurden an der Universität
n Wien in dem Neubau der Schwarzspanierstraße
mn ganz modernes histologisches Institut (Prof.
5chaffer) eingerichtet. Ferner wurden die Parterreäume
 im Nordtrakt des Direktionsgebäudes des
\llgemeinen Krankenhauses für die vom Prof. Dr.
Jochenegg geleitete II. chirurgische Klinik adapiert
 und dort die urologische und die orthopädische
\mbulanz untergebracht, wodurch dem Raummangel
m Hauptgebäude abgeholfen erscheint. Die Adapjerung
 des Südtraktes des Direktionsgebäudes für
lie in Rede stehende Klinik, die bereits in Angriff
zenommen wurde, wird im Laufe des nächsten Jahres
‚ollendet werden.
Derzeit wird auch an der baulichen Ausgestaltung
der von Prof. Dr. EKiselsberg geleiteten I. chirurgischen
 Klinik gearbeitet: die neu adaptierten Räume
sollen zu Beginn des kommenden Wintersemesters
dem klinischen Betriebe übergeben werden.
Die I. medizinische Klinik (Prof. Wenckebach)
erhielt durch Errichtung einer Phthisenstation sowie
        <pb n="146" />
        durch die Schaffung eines Raumes für Lichtbildvorführungen
 und Bewilligung eines Kinoapparates eine
erwünschte Ausgestaltung. Die von Prof. Chvostek
geleitete IH. medizinische Klinik, der bereits Räume
zur Unterbringung einer Röntgenstation, der Bibliothek
 und des Laboratoriums zugewiesen wurden

Antropol. Institut Universität Wien, Van Swietengasse

wird nunmehr auch eine modern eingerichtete Fuberkulosestation
 erhalten, die noch im Herbst dieses
Jahres belegt werden soll.
Die Assanierung der Klinik für Ohren-, Nasenand
 Halskrankheiten (Prof. Dr. Neumann) wurde
im Vorjahre vollendet. Ebenso konnte mit Beginn
des Studienjahres 1027/28 das zahnärztliche Institut
in seine neuen Räume im ehemaligen Garnisonsspital
 Nr. I übersiedeln. Beide Institute wurden unter
Aufwendung namhafter Mittel ganz modern ausgestaltet
 und bildeten neue Zierden der Wiener medizinischen
 Fakultät, die es mit allen analogen Instituten
;Jes Auslandes aufnehmen können.
Weiters wird durch die Übersiedlung des medizinisch-chemischen
 Institutes aus dem Allgemeinen
Krankenhaus in das von Ferstel erbaute, freistehende
schöne Gebäude in der Währingerstraße Nr. 10,
dessen Adaptierung für diesen Zweck der Vollendung
 entgegengeht, dem Raummangel des pathologisch-anatomischen
 Institutes (Prof. Dr. Maresch)
abgeholfen und letzterem die Möglichkeit würdiger
Unterbringung seinesteilweise von Rokitanskv stammenden
 Museums geboten.
An der Universität in Graz wurden an der dortselbst
 im Anna-Kinderspital untergebrachten Kinderklinik
 (Prof. Hamburger) Adaptierungen vorgenommen
 und es ist auch der Zubau eines neuen
Hörsaals fertiggestellt. Ferner wurde das dortige zahnärztliche
 Institut mit erheblichen Kosten. neu ausgestaltet.
 Der Ausbau der räumlich beengten otolaryngologischen
 Klinik (Prof. Zange) ist bereits zugesagt
und wird im nächsten Jahre in Angriff genommen
werden.
An der Universität in Innsbruck ist die bauliche

\usgestaltung der vom Prof. Dr. Ranzi geleiteten
:hirurgischen Klinik in Angriff genommen worden,
lie in absehbarer Zeit vollendet werden wird. Eben-;o
 wurde mit den Arbeiten zur Assanierung des
athologisch-anatomischen Institutes daselbst bereits
begonnen.
Auch für die bessere Unterbringung einer Reihe
von Instituten und Lehrkanzeln der philosophischen
Fakultäten der drei Universitäten ist Vorsorge ge-;roffen
 worden. Hier soll nur hervorgehoben werden,
laß die großen Neubauten für die physikalischen
and chemischen Institute an der philosophischen
 Fakultät in Wien vollendet, den Anforderunzen
 der Neuzeit entsprechend eingerichtet und dem
Studienbetriebe übergeben wurden. Ebenso wurden die
chemischen Universitätsinstitute in Gra?
und Innsbruck unter Aufwand bedeutender Kosten
den modernen Anforderungen angepaßt.
DIE STUDIEN
Medizin.
Nicht minder einschneidende Veränderungen hat
aber auch der Studiengang selbst an allen Fakul-:äten
 erfahren. Zunächst wohl am einschneidendsten
im medizinischen Studium bei dem die gesteigerten
 Anforderungen und die hohe Verantwortlichkeit
 des ärztlichen Berufes es den Fakultäten zur
Pflicht machen, unablässig darüber zu wachen, ob
die von ihnen vermittelte wissenschaftliche und berufliche
 Ausbildung diesen Forderungen entspricht. Se

Zahnärztl. Institut der Universität Wien, Währingerstraße-Großer
 Behandlungssaal

ind denn auch in dem abgelaufenen Zeitraum Be-‚atungen
 zwischen den Fakultäten und mit der
Unterrichtsverwaltung geführt worden, die eine Erneuerung
 der Studienordnung als unabweislich €!”
scheinen ließen, und es ist zu hoffen, daß dies“
Beratungen bald zu dem erwünschten Ergebnis führer
verden. Eine Änderung erfolgte in dem Studienbe”
‚eiche der Fakultäten durch die Verlegung de‘
        <pb n="147" />
        Schwergewichtes der pharmazeutischen Ausbildung
in die Philosophische Fakultät, so daß künftighin auch
die Verleihung des Grades eines Magisters der
Pharmazie in den Bereich der letzteren Fakultät
fälle.
In den Studieneinrichtungen der Wiener medizinischen
 Fakultät traten nachfolgende Änderungen ein.
Für Geschichte der Medizin wurde ein eigenes Institut
Mit einer reichhaltigen Bibliothek errichtet. Ferner
Wurden als selbständige Abteilungen innerhalb des
P hysiologischen Institutes die Abteilungen für phy-Siologische
 Chemie, für allgemeine und vergleichende
Physiologie und die mophologisch-physiologische Ahteilung,
 an der Lehrkanzel für Hygiene die Abteilung
für amtsärztlichen Unterricht und Sozialhygiene, im

ich viermal internationale Fortbildungskurse von
:weiwöchiger Dauer, die sich auf Vorträge mit Kranzendemonstrationen
 beschränken und in denen die
jeuesten Forschungsergebnisse, neue operative Kunstzriffe
 und Verbesserungen, neue therapeutische Mehoden,
 kurz der ganze Fortschritt der Heilkunde
»esprochen wird. An jeden Kurs schließt sich eine
jeminarwoche an. Außerdem finden das ganze Jahr
ındurch Spezialkurse statt, die sämtliche Fächer
ler Medizin umfassen. Die Kurse werden außer in
leutscher Sprache auch in englischer Sprache geesen
 (American medical Association of Vienna).
An der medizinischen Fakultät in Innsbruck
wurden neueingerichtet: Ein Zentralröntgeninstitut,
aeben dem aber die meisten Kliniken mit selbständigen

Innsbruck, Neue Universität

Sahmen des Gerichtlich-medizinischen Institutes das
hen Kr nische Museum, in der ersten chirurgivolle
 inik die Kieferstation eingerichtet. Die wertchemal:
 ammlung . anatomischer Wachsmodelle der
Den a ‚con militärärztlichen Josefsakademie wurde
Yeelcd gestellt. und dem anatomischen Museum ein-Sam
 ert. Die interessante und wertvolle Brettauersche
durch Pi medizinischer Münzen und Medaillen wurde
der Sn na Aufstellung im Kunsthistorischen Museum
Röntgen. ichen Besichtigung zugänglich gemacht. Die
sam unde wird seit dem Wintersemester 1023/24
auch alle assend vorgetragen ; außerdem haben aber
Röntgen! (rölberem Kliniken nach und nach eigene
Dermatol, oratorien erhalten. An der Klinik für
Station EN und Syphilidologie wurde eine eigene
Gebäude a Radiumbehandlung geschaffen. In dem
demie er ehemaligen militärärztlichen Josefsakader
 Falk az ein großer Studiersaal für die Hörer
Die Wien eingerichtet,
lener medizinische Fakultät veranstaltet jähr-Aöntgenkabinetten

 versorgt wurden, ein Pharmakoınostisches
 Institut mit einer Studienapotheke, und
ine sportärztliche Beratungsstelle zur Untersuchung
ler Leibesübungen treibenden Studierenden, zur
Jnterweisung dieser hinsichtlich des Nutzens und
ler Gefahren des Sportes, zur Ausbildung von Sportirzten
 und zu Forschungen auf dem Gebiete der
‚rbeits- bzw. Sportphysiologie und -pathologie.
“ortbildungskurse für Ärzte werden regelmäßig ab-‚ehalten.


Rechts- und Staatswissenschaften.
Innerhalb der rechts- und staatswissenschaftichen
 Fakultäten betreffen die wichtigsten Neueinichtungen
 die Schaffung eines Doktorates der
staatswissenschaften (1019) und die Anordnung des
»bligatorischen Seminarbesuches für alle Studierenden
10922). Das staatswissenschaftliche Studium umfaßte
:unächst sechs Semester, wurde aber schon 19026 auf
ıcht Semester ausgedehnt: für die Frlangung des
        <pb n="148" />
        Doktorgrades ist die Vorlage einer wenigstens zum
Teil gedruckten Dissertation und die Ablegung zweier
Rigorosen gefordert. Der obligate Seminarbesuch hat
sich bei Studierenden, die zu den theoretischen Staatsprüfungen
 oder zu den für die Erlangung des Grades
eines Doktors der Rechte vorgeschriebenen Rigorosen

Chemisches Institut der Universität Wien, Währingerstraße

zugelassen werden wollen, auf mindestens drei Pflichtübungen,
 bei den Studierenden, die die Erlangung
des Grades eines Doktors der Staatswissenschaften
anstreben, auf mindestens sechs Proseminar- und
Seminarübungen zu erstrecken.
An der Wiener rechts- und staatswissenschaftlichen
 Fakultät wurde unter dem Namen eines Proseminars
 ein Institut mit einem großen Lesesaal und
einer reichhaltigen Bibliothek eröffnet, das vornehmlich
 den Studierenden der ersten Semester Gelegenheit
 bieten soll, sich mit der Fachliteratur bekannt zu
machen. Im rechtswissenschaftlichen Seminar wurden
die Bibliotheksbestände planvoll und ausgiebig vermehrt,
 eine eigene Abteilung für römisch-rechtliche
Papyrusforschung eingerichtet. Aus dem staatswissenschaftlichen
 Institut wurde das Institut für politische
Ökonomie und Gesellschaftslehre ausgeschieden und
als ein selbständiges großes Institut eingerichtet, unter
gleichzeitigem Ausbau seiner Bibliothek; die anderen
Abteilungen wurden gleichfalls als selbständige Studieneinrichtungen
 organisiert und sind mit der Lehrkanzel
für internationales Recht und der Lehrkanzel für
Staats- und Verwaltungsrecht verbunden. Die Arbeiten
des Institutes für angewandtes Recht wurden durch
Einbeziehung ausländischer Studiengebiete (so des
islamitischen, des ägyptischen Rechtes) auf eine internationale
 Basis gestellt; außerdem wurde ein eigenes
Lektorat für islamitisches Recht angegliedert, das von
einem Professor der Universität Kairo versehen wird.
Fine bedeutende Ausgestaltung erfuhren die Studien
der strafrechtlichen Disziplinen durch Neueinrichtung
des Institutes für die gesamte Strafrechtswissenschaft
und Kriminalistik mit einem kriminologischen Museum

and Laboratorium und durch die Einbeziehung der
strafrechtlichen Hilfswissenschaften (Ursachenforschung,
Zrscheinungslehre, allgemeine Kriminalistik, Untersuchungskunde,
 kriminalistische Technologie, Kriminal-‚olitik,
 Kriminalpsychologie u. a.), Die volkswirtschaftlichen
 Studien wurden durch die Erteilung eines
ständigen Lehrauftrages für Wirtschaftsgeschichte an
einen Professor und durch die Einrichtung von Vorlesungen
 von Honorardozenten für Warenkunde und
für kaufmännische Verkehrs- und Betriebslehre, das
Studium der Gesellschaftslehre durch die stärkere
Berücksichtigung der allgemeinen. Gesellschaftstheorie
erweitert. Auch die Gebiete des Fürsorgewesens und
der Sozialhygiene wurden in den Vorlesungsplan der
Fakultät eingefügt. Einer neuen. durch die politische
Lage seit den Friedensverträgen besonders wichtig
gewordenen und verantwortungsvollen Aufgabe dient
das neuerrichtete Institut tür Statistik der Minderheitsvölker.

An der Grazer rechts- und staatswissenschaftlichen
 Fakultät erfolgte eine Erweiterung des Studienbereiches
 durch Neueinführung von Vorlesungen
über Wirtschaftsgeschichte, Arbeitsrecht, Kriminalsiologie,
 Buchhaltungswesen und Bilanzkunde, sowie
lurch stärkere Berücksichtigung des ausländischen
Rechtes (reichsdeutsches Recht, slawische Rechtszeschichte).
 Das’ rechts- und staatswissenschaftliche
Seminar weist eine wesentliche Vermehrung des
3Züchereibestandes auf, wobei namentlich auch auf
die Bedürfnisse der Rechtsvergleichung Rücksicht
zenommen wurde. Für die Wirtschaftswissenschaften
wurde eine eigene Abteilung errichtet. Die vapvro-';ogische

 Abteilung wurde weiter ausgebaut und
-äumlich und sachlich mit dem altgeschichtlichen
Seminar in Verbindung gebracht. Eine weitgehende
\usgestaltung erfuhr das Kriminologische Institut;
1ach Übersiedlung in die Räume des vom Staate
angekauften Meerscheinschlosses konnte an den Ausau
 der Forschungs- und Unterrichtseinrichtunge?
seschritten werden. Zu diesem Behufe wurden der

Chemisches Institut der Universität Wien, Schaltkammer
        <pb n="149" />
        gerichtlichen Untersuchungskunde dienende mikroskopische
 und mikrophotographische Apparaturen,
ferner experimental-psychologische Apparaturen für
aussagepsychologische und verwandte Zwecke angeschafft
 und eine vollständige Ultraviolettbestrahlungs-Sinrichtung
 mit Quarzoptik installiert. Fine besondere
Erweiterung erfuhr das Institut durch die Einrichtung
eher von dem Bundesministerium genehmigten kriminalbiologischen
 Untersuchungsstelle an der Bundesstrafstalt
 in Graz, die sowohl der Erforschung der Per-Sönlichkeit
 des Verbrechers als auch dem kriminalbiologischen
 Unterricht dient und die Möglichkeit
bietet, den Studierenden den lebenden Verbrecher
Zu demonstrieren.
| An der rechts- und staatswissenschafllichen Fakultät
In Innsbruck ist vor allem die Errichtung des In-Stitutes
 für Sozialforschung in den Alpenländern
hervorzuheben ; es bezweckt im Wege einer
Arbeitsgemeinschaft von Professoren verschiedener
| ar inen der juristischen und philosophischen Fa-Sn
 tät die Erforschung der Alpenländer durch
paffung einer eigenen Bücherei, Sammlung und
"carbeitung von Nachrichten, Anlegung einer Biblio-A
 pPite, Herausgabe von Abhandlungen und Werken,
‚haltung von zusammenhängenden Semestervorungen
 und Seminarübungen für Hörer aller Fakulak
 Veranstaltung jährlicher Hochschulkurse mit
A ursionen, Auskunftserteilung wissenschaftlicher
Yard fördern. Der Vorlesungsplan der Fakultät
ab Sn Erweitert, indem außer den bisher regelmäßig
tn 8 altenen Vorlesungen auch die ständige Abhalteich
 , Yon Vorlesungen über deutsches und Öösteren
 "u es Arbeitsrecht, Konkursrecht, Verfahren
techn Se tsachen, internationales Privatrecht, Agrar-Pole
 &amp;gt;»oziologie, Wirtschaftsgeschichte, Bevölkerungs-Bestell
 und systematische Kechtsphilosophie sichereine
 „wurde, Der strafrechtliche Unterricht erfuhr
Vorlan 8emäße Ausgestaltung durch Einführung von
Die En und Übungen aus Kriminalpsychologie.
Eineich, swirtschaftlichen Studien wurden durch die
über DE von Vorlesungen von Honorardozenten
LandwerChhaltung, Bilanzwesen, Verkehrswirtschaft,
Bänzt DD chaftslehre und Wirtschaftsgeographie er-Hörern
 em zahlreichen Besuche von reichsdeutschen
über 7 Meardle- durch Abhaltung von Vorlesungen
aung eilfächer des reichsdeutschen Rechtes Rech-Zetragen.


Philosophie.
An „ Philosophischen Fakultäten wurde
Grm! armazeutische Studium auf fast ganz neue
die Fr agen gestellt (1022): als Voraussetzung wird
mit L werbung des Reifezeugnisses einer Mittelschule
Erlan On gefordert; das Studium umfaßt bis zur
Sechs ze des Grades eines Magisters der Pharmazie
"hysik Beten mit einem ersten Rigorosum aus
» Botanik, Experimentalchemie und physikaliicher

 Chemie und einem zweiten Rigorosum aus
‚harmazeutischer Chemie, Pharmakognosie und Hyjene.
 Nach zwei weiteren Studiensemestern kann
lurch Vorlage einer Dissertation aus Chemie, Botanik
ıder Pharmakognosie und die Ablegung zweier
ligorosen der Grad eines Doktors der Pharnazie
 erworben werden. Das pädagogische Stulium
 der Lehramtskandidaten wurde durch die Vernehrung
 der Pflichtvorlesungen (aus Philosophie,
’sychologie, Geschichte und Theorie der Erziehung
ınd aus hygienischer Pädagogik), ferner durch die
'inrichtung von Pflichtvorlesungen aus der besondern
Jnterrichtslehre der von den einzelnen Kandidaten
zewählten Fächer und durch die Forderung einer
ıbschließenden Prüfung aus Pädagogik und Psychoogie
 als Teil der Lehramtsprüfung in bemerkenswerter
Weise ausgebaut (1024). Auch die fachwissenschaft-‘chen
 Studien für die einzelnen Lehrgegenstände der
Aittelschulen wurden durch die Anordnung des Pflicht-;‚esuches
 bestimmter Vorlesungen und Übungen
lanvoller gestaltet (1027). Die Turnlehrerausbildung
vurde von vier auf acht Semester ausgedehnt und
adurch theoretisch vertieft, praktisch weiter ausgeaut
 (1026); im Zusammenhang damit wurden an
Jlen drei philosophischen Fakultäten Institute für
"urnlehrerausbildung errichtet. Für Realschulabsol-‚enten
 wurde ein einjähriger Kurs aus Latein und
‚'hilosophischer Propädeutik mit einer abschließenden
'rüfung an der Universität eingerichtet desgleichen
ür Studierende, die nachträglich die Kenntnis des
5riechischen erwerben wollen, ein einjähriger Lehrsang
 hiefür und eine Prüfung.
An Studieneinrichtungen für einzelne Fachwissenchaften
 wurden innerhalb der Wiener philosophichen
 Fakultät das Psychologische Institut, das
Tathematische Proseminar, ein drittes Physikalisches
astitut, das Institut für Radiumforschung, das Seminar
ür Wirtschafts- und Kulturgeschichte und das Institut
ür Balkankunde neu errichtet. Ferner wurden als
jelbständige Abteilungen innerhalb des ersten Chemischen
 Institutes das Laboratorium für chemische
Technologie,innerhalb des zweitenChemischen Institutes
las Analytische Laboratorium geschaffen und das
„aboratorium für pharmazeutische Chemie als eigenes
nstitut eingerichtet. Das Geologische Museum wurde
zum Geologischen Institut, der Prähistorische Lehrıpparat
 zum Institut für Urgeschichte, das Kunstgeschichtliche
 Seminar zum ersten, der Kunstgeschichtiche
 Lehrapparat am Institut für österreichische
Geschichtsforschung zum zweiten Kunstgeschichtlichen
nstitut ausgestaltet. Das Paläontologische und das
’aläobiologische Institut wurden zu ‚einem großen
nstitut vereinigt und eine völlige Neuaufstellung der
„ehrsammlungen vorgenommen. Das Musikhistorische
nstitut wurde in ein Musikwissenschaftliches Seminar
nit zwei Abteilungen für systematische und verzleichende
 Musikwissenschaft und für Musikgeschichte
        <pb n="150" />
        amgewandelt. Die Lehrkanzel für Geophysik und
Meteorologie erhielt neben ihren bisherigen Studienbehelfen
 an der Zentralanstalt für Meteorologie und
Geodynamik einen kleinen Lehrapparat an der Universität
 selbst. An die Stelle der einen Lehrkanzel
für Anthropologie und Ethnographie traten zwei gesonderte,
 für physische Anthropologie und für Völkerkunde.
 Von dem Orientalischen Institut wurde das
[ndogermanische Institut und das Institut für Ägyptologie
 und Afrikanistik als selbständige Studieneinrichtungen
 abgetrennt. Für Afrikanistik wurde ein
Fxtraordinariat errichtet, für Chinesische Sprache und
Geschichte ein Honorarprofessor bestellt, desgleichen
für Experimentelle Phonetik. Der Kreis der Lektorate
wurde durch die erhöhte Pflege der Vortragskunst
und durch die Aufnahme der Fächer Bibliothekskunde,
 Buchhaltung und Apotheken- und Sanitätskunde
 erweitert. Um den Studierenden die Möglichkeit
 zu geben, ihr Fach in den weiteren Zusammenhang
des Bildes von der Kultur der Gegenwart und des
Weltbildes der modernen Wissenschaft einzufügen,
hat die philosophische Fakultät zusammenhängende
Vortragsreihen für Hörer aller Fakultäten eingerichtet;
 bisher wurden solche über „Wesen und
Entwicklung des deutschen Geistes”, über die „Vorgeschichte
 Deutschlands und Nordeuropas” und über
das „Weltbild. der Naturwissenschaft” abgehalten.
Die volkstümlichen Universitätskurse wurden durch
Veranstaltung zusammenhängender Vortragsreihen
ausgestaltet: „Wien, sein Boden und seine Geschichte”
1922/23), „Die österreichischen Alpen” (1926/27),
„Die Religionen der Erde” (1927/28).
An der Grazer philosophischen Fakultät wurde
das Pädagogische Seminar, das Englische Proseminar
und ein Laboratorium für pharmazeutische Chemie
neu eingerichtet, ferner besondere Lehrapparate für
Prähistorische Archäologie und für Volkskunde. Das
Psychologische Laboratorium wurde mit dem Philosophischen
 Seminar vereinigt, die altgeschichtliche
Abteilung des Historischen Seminars in ein selbständiges
 Seminar für alte Geschichte und deren Hilfswissenschaften
 umgewandelt. Das Institut für physikalische
 Chemie wurde durch einen Zubau zu dem
Chemischen Institute vollkommen neu ausgestaltet
and an die Stelle der bisherigen außerordentlichen
Professur ein Ordinariat geschaffen. Für Phytopaläontologie
 wurde ein Extraordinariat errichtet mit einem
Laboratorium und dazugehörigen Sammlungen. Für
Spätantike und Byzantinische Philologie wurde eine
außerordentliche Professur geschaffen. Ständige Lehraufträge
 wurden für Psychologische Jugendkunde, für
Vektorenrechnung mit Übungen, für Pharmazeutische
Chemie, für das pflanzenphysiologische Praktikum
der Pharmazeuten für Physikalische Geologie und
Geologische Länderkunde, für Steiermärkische Geschichte
 und für Volkskunde erteilt. In Erfüllung der
allgemeinbildenden Aufgaben, welche die Universität

iber ihren Lehrbetrieb hinaus verfolgt, wurden die
‚olkstümlichen Universitätskurse weitergeführt und
ne zusammenhängende Vortragsreihe für Hörer
ıller Fakultäten mit dem Thema „Das Wesen und
lie Auswirkungen des deutschen Volkstums“ (1025/26)
ıbgehalten.
An der Innsbrucker Philosophischen Fakultät
wurden ein Institut für Heimatkunde, ein Musik-‚istorisches
 Institut und eine Urgeschichtliche Sammung
 neu eingerichtet. Das Gipsmuseum wurde als
Archäologische Sammlung ganz neu aufgestellt; an
las Epigraphische Seminar wurde eine Epigraphische
Sammlung angegliedert, bestehend aus römischen
Jriginalschriftsteinen, Nachbildungen griechischer Inschriften
 und Abklatschen und Autographen antiker
‘nschriften. Beträchtliche Erweiterungen erfuhren das
Chemische Institut, das Mineralogisch-petrographische
nstitut und das Geologisch-paläontologische Institut;
n letzterem wurde durch Heranziehung von Bestänlen
 des Museum Ferdinandeum eine neue große
Schau- und Lehrsammlung für die Geologie der
"iroler und Vorarlberger Alpen aufgestellt. Im Anschluß
 an das Philosophisch-pädagogische Seminar
wurde im Sommersemester eine Arbeitsgemeinschaft
mit Lehrern der niederen und der Mittelschulen begründet,
 in der Vorträge über psychologische, pädazogische
 und philosophische Fragen abgehalten wer-Jen.
 In besonderen Vorträgen von Mitgliedern der
philosophischen Fakultät über „Die Alpen“ werden
‚amentlich die zahlreichen von auswärts kommenden
Hörer in die Besonderheiten der Alpenländer eingeführt.
 Die volkstümlichen Universitätsvorträge erhielten
im neuen Universitätsgebäude einen schöneren Raum
ihr Vortragsplan wurde weiter ausgebaut.

Theologie.
An den Katholisch-theologischen Fakultäten
wurde der Unterricht namentlich hinsichtlich der philosophischen
 Disziplinen intensiviert und wurden einig®
1eue Lehraufträge erteilt so an der Universität Wien für
Kunstgeschichte, Kirchengeschichte und Spezielle Dognatik,
 in Graz für Christliche Archäologie und Kunstzeschichte
 und für Methodik des Religionsunterrichte“
an. Mittelschulen.
Die Evangelisch-theologische Fakultät ip
Wien wurde im Wintersemester 1922/23 als fünfte
Takultät der Universität eingegliedert. Nach der 1927
srfolgten Neuordnung der Studien wird die Kandidaten“
zrüfung nunmehr von der Fakultät vorgenommen;
die oberste Kirchenbehörde entsendet hiezu für jedes
der beiden evangelischen Bekenntnisse einen Vertreter.
 Der Grad eines Licentiaten wurde aufgehoben
ınd es wird künftighin nur mehr der Grad ein®®
Doktors der Theologie verliehen werden, für desse”
irlangung die Vorlage einer druckreifen Dissertation
ınd die Ablegung zweier Rigorosen die Voraussetzun?
»silden.
        <pb n="151" />
        Am 24. bis 26, Juni 1927 beging die Innsbrucker
Universität die Feier ihres 250 jährigen Bestandes,
am 14. und I5. Mai 1927 die Universität Graz
die hundertjährige Gedenkfeier ihrer Wiedererrichtung
 als Universität. An allen drei Universitäten
wurden Denkmäler zur Erinnerung an die im Weltkrieg
 gefallenen Angehörigen der Universität errichtet,

Der finanziellen Bemühungen der staatlichen Ver-Waltung
 um die Erhaltung und den Ausbau der
Studieneinrichtungen wurde schon an früherer Stelle
Zedacht; hier sei nur nochmals auf die namhafte
Förderung hingewiesen, die den Instituten durch die
Dotationszuschüsse aus den Auditoriengeldern erwächst.
 Neben die staatlichen Anstrengungen traten

oundation international health Board an die drei
nedizinischen Fakultäten, die Gewährung beträchticher
 Geldmittel und die Einleitung des Austausches
ron wissenschaftlichen Zeitschriften durch die von
Irof. Dr. Franz Boas (Columbia University) geleitete
*mergency Society for German and Austrian science
ınd art, die Spenden von Dr. Jerome Stonborough
ınd dessen Gemahlin Miss Margaret Stonborough-Wittgenstein,
 Zuwendungen des Stadtpfarrers von
3ischofszell (Schweiz) Dr. Friedolin Suter, FKhrenloktors
 der Grazer Theologischen Fakultät an diese,
lie Stiftung von Stipendien seitens der französischen
iegierung für österreichische Studierende, die einige
Zeit in Frankreich ihren Hochschulstudien obliegen
vollen, um unter den vielen Beweisen teilnehmender

Neubau des Instituts für Elektrotechnik und Maschinenbau der Technischen Hochschule in Graz
Hofansicht mit Wasserturm

“umal in den Jahren der ärgsten Not private Zu-Wendungen.
 Als ein Mittelpunkt solcher Bestrebungen
Wurde im Studienjahr 1919/20 der „Verein der Freunde
der Wiener Universität“ gegründet; ihm folgten die
Gründungen des „Vereins zur Erhaltung der Wiener
Üniversität“ (1921), der „Gesellschaft zur Förderung
der Grazer Universität“ (1923) und der „Gesellschaft der
Freunde und Förderer der Universität Innsbruck“ (1027),
die den gleichen Zielen gewidmet sind. Ausländische
Hilfswerke traten hiezu: von Argentinien, Schweden,
England und den Vereinigten Staaten von Nord-Merika,
 aus den Hochschulkreisen von Dänemark,
Holland und Zürich. Handelte es sich in diesen letzt-SChannten
 F ällen zunächst um die Linderung der
Mäteriellen Not unter den Angehörigen der Univertät,
 so folgten alsbald auch Spenden für den wissen-SChaftlichen
 Wiederaufbau: die Schenkung neuerer
1 Blisch-amerikanischer Literatur durch das unter
Leitung von Gilbert Murray stehende Große Anglo-“Merikanische
 Komitee.die Zuwendungen der Rockefeller

Förderung seitens des Auslandes nur einige der her-‚orragendsten
 zu nennen.

Die Technischen Hochschulen.
Was die Technischen Hochschulen betrifft,
st zunächst in der Richtung des Berechtigungswesens
ınter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung
aner Abgänger von höheren gewerblichen Staats-»hranstalten
 zum ordentlichen Studium zugestanden
vorden, welche die Reifeprüfung mit mindestens ein-‚elliger
 Approbation bestanden haben.
Die an der Technischen Hochschule in Wien im
studienjahre 1918/19 noch lediglich aus der Baungenieur-Abteilung,
 der Hochbau-(Architektur-)Abeilung,
 Maschinenbau-Abteilung samt einer Unter-‚.bteilung
 für Elektrotechnik und der Unterabteilung
ür Schiffbau und Schiffsmaschinenbau, der chemischechnischen
 Abteilung und der allgemeinen Abteilung
‚amt dem Kurse für Versicherungsstechnik und dem
        <pb n="152" />
        geodätischen Kurse bestehenden fakultativen Studienrichtungen
 wurden allmählich durch Angliederung
einer Unterabteilung für Gas- und Feuerungstechnik
an die chemisch-technische Abteilung, einer Unterabteilung
 für technische Physik an die allgemeine
Abteilung und durch Umwandlung des geodätischen

Technische Hochschule Wien, Maschinenraum in der Reitschule

Kurses in eine besondere Unterabteilung für Vermessungswesen
 ausgestaltet. Auch an der Technischen
Hochschule in Graz, die sich in eine Bauingenieurabteilung,
 Hochbau-(Architektur-) Abteilung, Maschinenbauabteilung,
 Chemisch-technische Abteilung und
ainen geodätischen Kurs gliederte, wurde der letztere
in eine Unterabteilung für Vermessungswesen umgewandelt
 und an die Bauingenieurabteilung angegliedert.
 An allen genannten Abteilungen und Unterabteilungen
 der Technischen Hochschulen werden
vollwertige staatsgeprüfte Ingenieure herangebildet.
Den fortschreitenden Erfordernissen der technischen
 Praxis entsprechend, wurden Unterrichts- und
Prüfungseinrichtungen der Technischen Hochschulen je
nach Bedarf reformiert, wobei gleichmäßig auf die
Ausbildung der Studierenden und auf eine möglichst
ökonomische Bemessung der Studienzeit Bedacht genommen
 wurde. So erfolgte eine gründliche
Reform des Architekturunterrichtes, die durch
eine zeitliche Ermäßigung der Ingenieurausbildung
auf dem Gebiete des Hochbaues die Möglichkeit
einer künstlerischen oder einer kunstwissenschaftlichen
 Ausbildung durch Errichtung von Meisterschulen
 für Architektur (analog wie an der
Akademie der bildenden Künste) einräumte. Ebenso
erfolgte eine zeitgemäße Reform des chemischtechnischen
 Studiums und ist gegenwärtig die
Reform des Bauingenieusstudiums im Gange.
Auch steht bereits eine Reform des Maschinenbaustudiums
 in Beratung.
Hand in Hand mit der Ausgestaltung des Studiums
fand auch eine entsprechende Erweiterung der Studiensinrichtungen

 und des Laboratoriumsunterrichtes an
ler Technischen Hochschule statt. Im Bereiche der
3Zauingenieurabteilung der Technischen Hochschule
Wien sei hingewiesen auf die Errichtung einer
zweiten Lehrkanzel für Wasserbau, ferner der
Honorardozenturen für Enzyklopädie der Elektro-‚echnik,
 für Straßenbau, für Bauanlagen des
städtischen Tiefbaues und für Baubetriebslehre,
 weiters auf die Errichtung des hydrologischen
 Institutes durch Umbauten an der I Lehrkanzel
 für Wasserbau, auf die Schaffung eines der
Technischen Versuchsanstalt der Hochschule angesliederten
 „Bauhofes“ durch Um- und. Neubauten,
schließlich auf die Einrichtung eines „Institutes für
Bodenkunde“ an der Lehrkanzel für Technische
Geologie.
Für die Maschinenbauabteilung der Technischen
Hochschule Wien wurde eine Mechanisch-technologische
 Lehrwerkstätte und ein Maschi
nenlaboratorium durch Umbauten und Adap-:jerungen
 der ehemaligen Militärgebäude am Getreidemarkt
 und in der Gumpendorferstraße hergestellt,
deren maschinelle Einrichtung in fortgesetzter Auszestaltung
 begriffen ist. Für die elektrotechnische
Unterabteilung wurde eine Lehrkanzel für Schwach-;tromtechnik
 errichtet. Eine Anzahl chemische!
Institute, die entweder im Hauptgebäude der Technischen
 Hochschule oder anderwärts unzulänglich
untergebracht waren, wurden in den durch Umbau
ehemaliger militärischer Obiekte adaptierten Gebäude-Be



Technische Hochschule Wien, Elektrischer Schmelzofen

komplex am Getreidemarkt verlegt. So entstanden
das neue Institut für analytische Chemie G@P
ehemaligen Kriegsschulgebäude), das Institut für
Botanik, technische Mikroskopie und org“
aische Rohstofflehre (im Gebäude des militär-:‚echnischen
 Komitees), das Institut für Bio“
hemie und Mikrobiologie (im Mittelbau der
shemaligen. Kriessschuleh, Canz neu wurden. die
        <pb n="153" />
        $titute für organische Chemie und physikali-Sche
 Chemie, Elektrochemie sowie für Mineralogieim
 Gebäudekomplex der Kriegsschule geschaffen.
Außerdem fand auch die Übertragung des Institutes
für Technologie der Brennstoffe, sowie der zugehörigen
 Versuchsanstalt in das Gebäude des ehemaligen
Technischen Militär-Komitees statt, die früher ganz
unzureichend in dem Komplex der Gießereianstalt,
Karlsgasse untergebracht waren. Schließlich ist noch
die Neueinrichtung der Institute für den Bau von
Gasapparaten und Feuerungsanlagen sowie
für Heizung und Lüftung zu erwähnen. Alle ge-Mannten
 Institute wurden im entsprechenden Umfange
angelegt und modernst eingerichtet. Im Bau
befindet sich derzeit noch das Gebäude zur Unterbringung
 des Institutes für chemische Technologie
ANOrganischer Stoffe, für das Institut für anorga-Nische
 Chemie und für das Institut für Photochemie.
Im Zusammenhange mit der neu errichteten Unterabteilung
 für technische Physik wurde eine weitere,
und zwar außerordentliche physikalische Lehrkanzel
aktiviert, weiters erfolgte die Neusystemisierung einer
Honorardozentur für technische Physik, die Neu-Schaffung
 einer Lehrstelle für Glasbläserei und Glasechnik
 und die Einrichtung und Ausgestaltung des
PAYsikalischen Laboratoriums in einem Aufbaue im
Er ptgebäude der Technischen Hochschule. Mit der
von rung des zweijährigen Kurses zur Heranbildung
für V ermessungsgeometern zu einer Unterabteilung
Hon “rmessungswesen war die Neusystemisierung der
es ardozenturen für Enzyklopädie des Meliorations-Land”
 für Reproduktion von Plänen und Karten für
bese d und F orstwirtschaftliche Taxationslehre mit
für n erer Berücksichtigung der Bodenschätzung und
Erweig arische Operationen, sowie die genehmigten
dozent gen der Lehrverpflichtungen der Honorar-Steuer
 en für Gesetze über öffentliche Bücher, Grunddie
 und agrarische Operationen und für Enzyklo- Vertiof
 er Ingenieurwissenschaften verbunden. Zur
Wurde FE des Unterrichtes im Versicherungswesen
dozen: urch die Neusystemisierung der Honorar-VOrges
 ur für Betriebstechnik der Lebensversicherung
Orgt,
GE des Hauptgebäude der Technischen Hochschule
bald infolge der bedeutend ansteigenden Frequenz
‚empfindlichen Raummangel zeigte, wurde an
nen Neub . ter Linie fir di
Unterbri übau, und zwar in erster Linie für die
für Masehng der am stärksten besuchten Abteilung
schen nn inenbau (einschließlich des elektrotechni-Schaftlic
 terrichtes) geschritten, der trotz der wirt-SO
 weit en Bedrängnis des Staatshaushaltes bereits
Lühoras gediehen ist, daß mit der Übertragung der
lahr 1098 In und Lehrkanzeln in denselben im Früh-Der
 N ereits begonnen werden konnte.
Entfernn eubau, der sich in etwa fünf Gehminuten
Seschlo "8 vom Hauptgebäude erhebt, bildet einen
SSenen Block auf einem Bauplatz von 6766 m?

‘Jäche. Die drei Straßenfronten sind sechsgeschossig
‚berbaut, die vierte der den Hof umschließenden
'ronten enthält die Hauptlaboratorien für Maschinenau
 und ist nach Art eines Fabriksbaues von ein-'elnen
 nebeneinander stehenden, durch große Ober-;chten
 belichteten Hallen gebildet. Die Summe des
zanzen umbauten Raumes beträgt 112.043 m®. |
Die beigegebenen Bilder zeigen die Ansicht von
ler Straßenfront, die Fernansicht von rücvärts
 mit Blick über die Laboratoriumshallen
ın und eine Nahaufnahme von einer Gebäudeterrasse
nit Einblick in den Hof. In diesem letzten Bild
st auch der an den Moaschinenhallen stehende
Wasserturm deutlich sichtbar, dessen Hochbassin,
»ei einem Inhalt von 100.000.Liter den Mitteldrucks-‚ersuchsstand
 des Wasserkraftmaschinenlabo-‘atoriums
 su. speisen bestimmt ist. Innerhalb des
Wasserturms erhebt sich, den ringförmig ausgeführten
Nasserhochbehälter durchdringend, die zum Kessel-1aus
 gehörige Esse von 40 Meter Höhe über Flur.
Das Gebäude ist mit allen modernen technischen
 Einrichtungen, Schnellumlaufwarmwasserrkulationsheizung,
 Lasten- und Personenaufzügen,
ınd einer automatischen Telephonhauszentrale mit
;O Anschlußstellen ausgestattet.
Die Heizung des Gebäudes ist entsprechend den
orderungen moderner Wärmewirtschaft mit der
Jampfkraftzentrale derart gekuppelt, daß während
der Heizperiode die Hauptbetriebsdampfmaschine
hren Abdampf in Gegenstromwasservorwärmer schickt,
sus denen das Heizwasser entnommen wird. In den
jommermonaten fährt die Maschine mit Kondensation.
Zum zeitlichen Ausgleich des Heiz- und Kraftbedarfs
ind unterirdische Warmwasserspeicher von 40 m!
ahalt vorgesehen.
Das Gebäude wird, wenn voll bezogen, die gesamte
achabteilung für Maschinenbau beherbergen, sowie
sunächst auch noch die theoretischen Lehrkanzeln
ür Mathematik, darstellende Geometrie und Mechaık,
 die im Neubau insolange untergebracht werden,
»is für sie in dem geplanten Erweiterungsbau des
Jauptgebäudes Raum und insbesondere auch die
‚erade für diese von mehreren Fachabteilungen zuleich
 frequentierten Vorträge entsprechend geräunigen
 Hörsäle geschaffen sind. Der Neubau verfügt
m ganzen über sechs Hörsäle, deren Größe einen
”assungsraum für 310 Personen besitzt. ;
Im Laboratoriumstrakt sind die Laboratorien für
Aaschinenelemente, für Dampfmaschinen und Dampfurbinen,
 für Verbrennungskraftmaschinen, für Wassersraftmaschinen
 und Pumpen und das Kesselhaus
ıntergebracht. Zentralwerkstätte, mechanisch-technisches
 (Festigkeits-) Laboratorium und die elektro-‚echnischen
 Versuchsräume sind in den Erdgeschossen
ler die Straßenfronten bildenden Trakten enthalten.
\ußerdem sind Räume für technologische Versuchs-:tände.
 sowie ein Radioinstitut mit Anschluß an eine
        <pb n="154" />
        weitgespannte Freiantenne vorgesehen. Mit der Inneneinrichtung
 der Laboratorien ist bereits begonnen
worden. Planmäßig vorgesehen sind für das Kesselhaus
zwei Dampfkessel für I4 Atmosphären, von denen
der eine bereits den Betrieb aufgenommen hat; ferner
ist der Platz für eine später aufzustellende Höchstdruckanlage
 von 100 Atmosphären gelassen. Im Dampfmaschinenlaboratorium,
 das zugleich die Kraftzentrale
bildet, kommt eine Dampfmaschine von 200/280 PS
Leistung zur Aufstellung, deren Leistung durch die
spätere Vorschaltung eines Höchstdruckzylinders um
weitere 100 PS steigerbar ist, sowie ein Lokomobil
von 40 PS. Außerdem ist dort die Aufstellung einer
Dampfturbine vorgesehen. Ein Anschluß an das
städtische Netz von 80 KW ist vorhanden, der später
aoch erforderlichenfalls durch einen dort einmündenden
 Hochspannungsanschluß von 200 KW ergänzt
werden kann. Im Verbrennungskraftmaschinenlaboratjorium
 ist eine 100/150 PS Zweitaktdieselmaschine,
die vom Laboratoriumsvorstand eigens für Studienzwecke
 entworfen wurde, in Bestellung, eine 40 PS
Vorkammermaschine der Fa. Krupp A. G., bereits
in Aufstellung, sowie eine kompressorlose Zweizylinder-Viertakt-Dieselmaschine
 von 70 PS zur Kraftreserve
and eine 50 PS Lastkraftwagen-Dieselmaschine zur
Aufstellung geplant. Nach Vollendung der Inneneinrichtung,
 wozu auch ein wärmechemisches Laboratorium
 gehört, wird dieses Laboratorium, das besonders
auf die wissenschaftliche Erforschung der so sehr im
Vordergrund des technischen Interesses stehenden
Dieselmaschine zugeschnitten ist, eine Forschungseinrichtung
 besitzen, welche fast alle der überaus zahl-‚eichen
 im Dieselmaschinenbau noch zu lösenden
Probleme zu bearbeiten gestattet. Im Laboratorium
für Maschinenelemente sind interessante und neuartige
Versuchseinrichtungen für die Erforschung der technisch
 so überaus wichtigen und vielfach noch ungeklärten
 Fragen der Reibung, insbesondere auch für
die Bedürfnisse des Eisenbahnwesens, sowie eine Feinmeßstelle
 im Werden. Das Wasserkraftmaschinenlaboratoriuum
 befindet sich noch im Rohbau. Die
Zentralwerkstätte wird einem mit allen nötigen Werkzeugmaschinen
 ausgestatteten Reparaturpark erhalten,
der insbesondere auch zur Herstellung von Apparaten
dienen wird, die sich für die wissenschaftliche
Forschung als notwendig ergeben und in Zukunft
für den Laboratoriumsbetrieb wesentliche Ersparnisse
 bringen wird; eine Holzbearbeitungswerkstätte,
Schmiede sowie eine kleine Gießerei (bis 50 Kilogramm
 Stückgewicht) werden der Zentralwerkstätte
angeschlossen werden.
Auch an der Technischen Hochschule in Graz
wurden neue Lehrkanzeln, und zwar eine ordentliche
für Eisen- und FEisenhochbau und ein zweites Ordinariat
 für Geodäsie geschaffen.

An den beiden Technischen Hochschulen konnte
uch dem Erfordernis an. praktischen Übungen durch
Vermehrung des wissenschaftlichen Hilfspersonals
wenigstens einigermaßen Rechnung getragen werden.

Tierärztliche Hochschule.
Die bis zum Kriegsende unter der Verwaltung des
keichskriegsministeriums gestandene Tierärztliche
Hochschule wurde mit I. Jänner 1920 in die Zivilverwaltung
 übernommen und dem damaligen Staatsımte
 für Inneres und Unterricht unterstellte. Vom
Studienjahre 1927/28 an wurde die Studiendauer an
lieser Hochschule von acht auf neun Semester verlängert.
 Gleichzeitig wurde der Studien- und Unter-:ichtsbetrieb
 durch die Errichtung mehrerer
Lehrkanzeln und die Schaffung der Stelle eines
3ibliotheksdirektors ausgestaltet.
Neu ausgebaut wurden die Rinderklinik, die geburts-1ilfliche
 Klinik und die chirurgische Klinik, ein Amsulatorium
 für kleinere Haustiere an der letztgeı1annten
 Klinik errichtet; die Lehrkanzeln für Tier-‚ucht,
 Physiologie, Histologie und Milchhygiene
vurden ausgestaltet und an der medizinischen Klinik
ne Notschlachtbrücke eingerichtet.
Durch Bereitstellung der Mittel seitens des Educajon
 Board wurde ein vorbildliches Röntgeninstitut
“ür Großtiere geschaffen und mit Hilfe der Unterjchtsverwaltung
 entsprechend eingerichtet, wodurch
Jie Tierärztliche Hochschule in den Besitz. der
größten Röntgenanlage auf dem Kontinen'
selangt ist.

Hochschule für Bodenkultur.

Auch an der Hochschule für Bodenkultur galt €
lie während des Krieges eingetretenen Schäden aus
zubessern und die Einrichtungen einer Reihe vor
„ehrkanzeln und Instituten zu ergänzen und zu €!”
1euern. So wurde für die Lehrkanzel für Pflanzen“
züchtung ein modernes Glashaus erbaut und
ür die Lehrkanzel für Anatomie und Physiologie der
Jaustiere ein Stall für Versuchszwecke errichtet. Die
/ersuchsstation in Großenzersdorf wurde durch
Zereitstellung der erforderlichen Mittel in die Lag®
‚ersetzt, die notwendigsten Einrichtungen für eine”
den heutigen Anforderungen entsprechenden Betrieb
zu schaffen.
Mit Hilfe des International Education Board wurde
zei der Lehrkanzel für Phytopathologie ein große®
Glashaus errichtet und eine fischereibiologische Ver“
zuchsstation in Weißenbach am Attersee iP®
Leben gerufen, die unter der Leitung des Vorstandes
der Lehrkanzel für Hydrobiologie und Fischereiwir“
schaftslehre an der Hochschule für Bodenkultur steht

au]
        <pb n="155" />
        AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN IN WIEN

Durch das Bundesgesetz vom I4. Oktober 1921 wurde
ihr neuer Name als „Akademie der Wissenschaften
in Wien“ festgelegt, ihre Rechtskontinuität mit der
alten kaiserlichen Akademie ausgesprochen und die
Aufgabe und rechtliche Stellung der Akademie folgendermaßen
 umschrieben: „Ihre Aufgabe ist es, die
Wissenschaft in jeder Hinsicht zu fördern; sie hat
bei Erfüllung ihrer Aufgabe den Anspruch auf
Schutz und Förderung des Bundes.“ In Ausführung
dieses Gesetzes wurden auch neue Satzungen von
der Akademie ausgearbeitet, die am 14. Februar 1922
die Bestätigung des Bundespräsidenten erhielten. Besonders
 enge gestalteten sich die Beziehungen zu
den deutschen Akademien der Wissenschaften; namentlich
 wurde von der Wiener Akademie der Grundsatz
festgehalten, Wiederanknüpfungen an die Zusammenarbeit
 mit ausländischen gelehrten Gesellschaften und
'nternationalen wissenschaftlichen Vereinigungen nur in
Shgstem Einvernehmen mit den Akademien des deut-Schen
 Reiches vorzunehmen. Der Kreis der in der
(Akademie vertretenen Wissensgebiete wurde im Jahre
NE durch die Schaffung von sechs neuen wirklichen
‚4 iedstellen zum Zwecke der Einbeziehung der
Sn Shen Wissenschaften und der stärkeren Berückan
 der Rechts- und Staatswissenschaften ein-A
 ießlich der Volkswirtschaftslehre erweitert. Die
jciten der Akademie wurden in den schweren
betraf der Nachkriegszeit von manchen Hemmungen
ein Olten ; die Drucklegung mußte zeitweilig stark
h geschränkt werden oder konnte nur durch wiederte
 außerordentliche staatliche Zuschüsse und durch
rate Zuwendungen aufrechterhalten werden, von
dern hier die der Notgemeinschaft für Österreich,
. Mmergency society for German and Austrian
Frau DD and art, ferner die Spenden von Herrn und
reich de Stonborough und des ehemaligen östervr
 de en Generalkonsuls Dr. Erwin Zach in Welte-Den
 (Java) besonders hervorgehoben seien.
Zen Es ‚Arbeiten in den Instituten der Akademie, der
dem ystalt für Meteorologie und Geodynamik,
Versuch tut für Radiumforschung, der Biologischen
I eins sanstalt und dem Phonogrammarchiv wurden
Öffendlichrn Ben Reihe von Untersuchungen und Verglied
 a ungen fortgeführt. Die von dem Ehrenmitdete
 Biel Akademie Dr. Karl Kupelwieser begrün-Akade
 10 Ogische Station in Lunz wurde von der
Kaiser Wan Wissenschaften in Wien und der
Scha fen 1 elm-Gesellschaft zur Förderung der Wissen-Nomme
 in Berlin zu gemeinsamer Verwaltung überhei
 den ee cch ein gleiches Zusammenwirken der
Meteoro] Örperschaften konnte die Fortführung der
and auf occhen Höhenstation auf dem Sonnblick
ist durch em Obir gesichert werden. Die Akademie
Wege € diese Unternehmungen erfolgreich auf dem
Ortgeschritten. neben den der Lehr- und

Forschungstätigkeit dienenden Hochschulinstituten be-;ondere
 Stätten wissenschaftlicher Arbeit zu errichten,
lie in erster Linie der Forschung dienen, aber auch
lie wissenschaftliche Weiterbildung fortgeschrittener
Studierender und junger Gelehrter zu fördern geeigjet
 sind. Ähnliche Zwecke verfolgt der „Verein
Adydrobiologische Station bei Wien“, der eine zum
irsatz der durch den Krieg verloren gegangenen
"orschungsmöglichkeiten an der Adria und in Böhmen
&amp;gt;rrichtete Station an der alten Donau unterhält. Das
7’honogrammarchiv erhielt 1927 neue Räumlichkeiten
m Gebäude Liebiggasse 5. Von den Arbeiten der
nathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse sind gezenwärtig
 namentlich noch die planmäßigen Unteruchungen
 über kosmische und Fernstrahlungen in
Verbindung mit den Vorarbeiten zur Auffiindung
äner geeigneten Stelle für eine neue Sternwarte herr‚orzuheben.

Mit Unterstützung der Akademie der Wissenchaften
 konnten eine Reihe von Grabungen auf dem
Soden Österreichs durchgeführt werden: Die paläontoogische
 Erforschung der Drachenhöhle bei Mixnitz
nter Leitung von Prof. O. Abel, mehrere prähistoriıche
 Grabungen in Burgstall bei Gleinstätten, am
Jberleiser Berg in Niederösterreich, in Au am Leitha-‚ebirge,
 die Erforschung der römischen Limes an den
ıtätten des ehemaligen Kastells Lauriacum und im
‚ager bei Enns, die Freilegung des Amphitheaters in
Jarnuntum. Von Unternehmungen außerhalb Öster-"eichs
 konnten seit 1025 die Ausgrabungen bei den
?yramiden bei Gizeh durch Prof. Junker wieder aufsenommen
 und mit großem Erfolge fortgeführt werlen.
 Die kleinasiatischen Forschungen wurden 1925
lurch eine Reise von Prof. A.Wilhelm und Jos. Keil
vieder aufgenommen; ein Erfolg dieser Reise war es
‚uch, daß in den folgenden Jahren die Grabungen in
'phesos, wenn auch großenteils mit ausländischen
zeldmitteln, so doch durch österreichische Gelehrte
ortgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse der
vährend des Krieges durchgeführten archäologischen
ınd naturwissenschaftlichen Forschungen in Albanien
ınd Montenegro wurden der Veröffentlichung zugeührt,
 desgleichen Untersuchungen über die Dialekte
ınd die Bevölkerungsstatistik Albaniens und eine
yammlung albanischer Volksmärchen. Mit der Herauszabe
 der während des Krieges gesammelten Gesänge
ussischer Kriegsgefangener konnte wenigstens bezonnen
 werden.
Die fortlaufenden großen Arbeiten der philologischıstorischen
 Klasse zeitigten fast durchwegs teils neue
/eröffentlichungen, teils wenigstens wichtige Vorarbeien.
 Die Herausgabe des Archivs für österreichische
zeschichte wurde auch in den schwersten Zeiten fortseführt,
 die Veröffentlichung der oberösterreichischen
stiftsurbare wurde abgeschlossen. ferner konnten ein
        <pb n="156" />
        Band der Regesten der Habsburger, ein Band der
Nuntiaturberichte aus Deutschland, einige Lieferungen
vom historischen Atlas: der Alpenländer, ein Band
der Kleinasiatischen Inschriften (Lykien I) und vom
Corpus der lateinischen Kirchenschriftsteller drei Bände
der Schriften des Augustinus und die Gedichte des
Prudentius herausgegeben werden. Vom Thesaurus
‚inguae Latinae, zu dessen Herausgabe die Wiener
Akademie mit den vier deutschen in Berlin, Göttingen,
 Leipzig und München vereinigt ist, sind gleichfalls
 mehrere Lieferungen erschienen. Für die Anlage
des bayrisch-österreichischen Wörterbuches, für die
kritische Herausgabe des Schwabenspiegels und manches
 andere sind wertvolle Vorarbeiten geleistet worden;
 an der Vorbereitung eines Thesaurus der
griechischen Sprache hat sich die Akademie durch Verzettelung
 des Wortschatzes des Historikers Diodoros
beteiligt.
Hält man die Tätigkeit der Hochschulen und der

\kademie zusammen, so läßt sich sagen: Die Neusrrichtung
 und Ausgestaltung von Hodchschulsemina-‚en
 und -instituten, die Angliederung neuer Institute
ın die Akademie der Wissenschaften, die Bestrebunzen
 der Akademie zur Förderung wissenschaftlicher
?xpeditionen und Veröffentlichungen, die Bemühunzen
 der Fakultätskollegien um den Aubau von Studienardnungen
 und Studienberatungen, dies alles beweist,
laß die mit der Pflege der Wissenschaft betrauten
nstitutionen sowohl die Aufgaben der Forschung wie
lie der Lehre nach besten Kräften zu fördern bemüht
waren. Aber die schweren Jahre, mit ihren politischen
ınd wirtschaftlichen Hemmungen, sind noch nicht
überwunden und im ganzen zeigt uns der abge-'aufene
 Zeitraum nur oft genug noch das Bild eines
;orgenvollen Ringens der Wissenschaft um die Behauptung
 ihrer Traditionen, ihrer Würdigung durch
die Öffentlichkeit und ihrer Stellung im Wettbewerh
der Nationen.

DER ANTEIL ÖSTERREICHS AN DER MEDIZINISCHEN FORSCHUNG
a918 - 1928)
Von Dozent Dr. E. Spiegel (Wien).

Viel mehr als die Geisteswissenschaften sind die
modernen Naturwissenschaften in ihrer Entwicklung
‚on äußeren Bedingungen abhängig. Denn sie bedürfen
 zu ihrer Arbeit nicht nur der zu jeder wissenschaftlichen
 Tätigkeit notwendigen Konzentration und
Sammlung, die nur bei einer gewissen Höhe
des Lebensstandards möglich sind, sie brauchen vor
allem immer kunstreichere technische Hilfsmittel, Laboratoriumseinrichtungen,
 die mit den Fortschritten
der physikalischen und chemischen Kenntnisse immer
komplizierter und damit auch kostspieliger werden.
Anderseits war für die Naturwissenschaften und
speziell für die Medizin dadurch eine gewisse Koninuität
 der Entwicklung möglich, daß der Krieg diesen
Wissenszweigen vielfältige Aufgaben gestellt und Betätigungsmöglichkeiten
 gegeben hatte.
Das dringendste Problem, das in der Nachkriegszeit
 die Medizin zu lösen hatte, bestand angesichts
der Lebensmittelknappheit in der Organisation einer
möglichst rationellen Verwertung der Nährstoffe.
 Hier hatte Oesterreich das Glück, von einem
der erfahrensten Stoffwechsel-Physiologen, von Hofrat
Prof. Durig, dem Vorstand des Wiener Physiologischen
 Instituts, beraten zu werden. Gleichzeitig
machte sich bei den verschiedenen Ausspeisungsaktionen
 das Bedürfnis nach einer einfachen und
dabei doch wissenschaftlich begründeten Methode der
Lebensmittelverteilung geltend, dem das vom Vorstand
 der Kinderklinik, Prof. Pirquet, ausgearbeitete
Nem-System entgegenkam. Dieses System hat als

hinheit den Nährwert der Milch und berücksichtigt
‚ei der Verteilung der Nahrungsmenge die sogenannte
Sitzhöhe des Menschen. Es hat sich aber auch bei
ler Ernährung kranker Kinder, in letzter Zeit auch
jei Behandlung der Zuckerharnruhr bewährt. Neue
*rkenntnisse wurden durch die Lebensmittelknappheit
Jadurch gewonnen, daß man kennen lernte, daß bei
ler damals zur Verfügung stehenden eintönigen, aP
zewissen Stoffen, den sogenannten Vitaminen, armen
Nahrung nicht nur schon bekannte Krankheiten, wi®
‚eispielsweise die Rachitis der Kinder oder die Knochenırweichung
 der Erwachsenen, gehäuft auftraten, son”
lern auch neue Bilder, wie zum Beispiel die Oedemzrankheit
 (Anschwellung der Gewebe infolge Wasserınsammlung)
 zur Beobachtung kamen. In diesen
"ragen des Wasserstoffwechsels der Gewebe hat
‚erade die Wiener Schule Erkenntnisse von großer
yraktischer und theoretischer Bedeutung gezeitig!
So fand der jetzt in Freiburg weilende Wiener Inernist
 Prof. Eppinger, daß das Produkt der Schild-Irüse
 für den Wasserstoffwechsel des Gewebes vo?
naßgebender Bedeutung sei und man durch Dar-‚eichung
 dieser Substanz gewisse Fälle von Wasser”
ınreicherung der Gewebe günstig beeinflussen könne
Die große Bedeutung der Leber für den Wasserhaus
1alt des Körpers geht vor allem aus den grundegenden
 Untersuchungen von Prof. Pick, Vorstand des
Yharmakologischen Institutes, und seiner Schule her”
‚or. Diese Forscher haben auch dargetan, in wie komplizierter
 Weise das Gehirn in den Wasserhaushalt de“
        <pb n="157" />
        Körpers einzugreifen vermag, zumal da seine Tätigkeit
 nicht nur von verschiedenen nervösen Einflüssen,
Sondern auch von den Produkten gewisser Blutdrüsen,
besonders des sogenannten Hirnanhanges, beeinflußt
wird,
Die Lehre von den Blutdrüsen wurde aber
auch auf anderen Gebieten von österreichischen
Forschern gefördert. So hat Steinach durch
Abbindung der Samenleiter jene Zellen der
männlichen Geschlechtsdrüse in ihrer Tätigkeit anzuregen
 versucht, welche auf den Gesamtorganismus in
dharakteristischer Weise einwirken, und dadurch den
Alterserscheinungen, die zum Teil wenigstens mit
inner Rückbildung dieser Elemente zusammenhängen
Mögen, entgegenzuwirken getrachtet. Endgültige Re-Sultate,
 besonders für den Menschen, konnten allerdings
 noch nicht gewonnen werden und es ist auch
Bar nicht zu erwarten, daß das Altern des Gesamt-Organismus,
 das heißt all seiner verschiedenen Organe,
dauernd durch Beeinflussung einer einzelnen Drüse
hintangehalten werden kann. Jedenfalls aber gebührt
Steinach das Verdienst, die Frage nach der Behandung
 jener Ausfallserscheinungen, die mit der Rückbildung
 der Geschlechtsdrüse zusammenhängen, ins
Rollen gebracht zu haben. Auf einem anderen Wege,
durch Verätzung der Wand der die Geschlechtsdrüsen
16. Sorgenden Gefäße, hat Doppler diese Frage zu
‚Sen versucht. Mehr als ein vorübergehender Erfolg
St aber auch durch diese Methode, die eine bessere
Durchblutung des Organs für einige Zeit bewirken
Mag, wohl nicht zu erwarten.
„er gsonders interessant sind jene Untersuchungen,
des © zeigen, daß in Organen, bei denen man eine
annCE Enliche Tätigkeit von vorhinein gar nicht
fe N würde, wie ; beispielsweise im Herzen,
Bilder erveneinfluß bestimmte spezifische Stoffe geem
 werden, die die Tätigkeit des Herzens zu
haben oder zu fördern vermögen. Dies gezeigt zu
Prof. T Ist das Verdienst des Grazer Pharmakologen
landı Öwi, während der Innsbru «ker Prof. Haberdaß
 auf die interessante Tatsache hingewiesen hat,
Winnen 1 anscheinend aus dem Herzmuskel Stoffe ge-Wirken
 assen, welche auch auf das kranke Herz fördernd
fetie d Wenn auch die Frage nach der Spezidoch
 ses Stoffes, des sogenannten Herzhormons,
damit Va triien ist, so ist doch zu erhoffen, daß
Gin ne er Behandlung von Herzkrankheiten
Von sn Weg sich eröffnen könnte.
Herzpa a orten Ergebnissen auf dem Gebiete der
Soweit di ogie kann man dagegen ‚wohl sprechen,
in Betr Ci Behandlung der unregelmäßigen Herzaktion
Wen &amp;amp; N kommt. Es ist dies das Lebenswerk Prof.
Wiener ebadchs, der gerade seit den Kriegsjahren die
Sante'T Crste medizinische Klinik leitet und die interesder
 Be ) Sache entdeckt hat, daß das früher besonders bei
Verwanden lung der Malaria verwendete Chinin, bzw.
Mdte Stoffe hei geeigneter Dosierung Unregelnäßigkeiten

 der Herztätigkeit günstig zu beeinflussen
mstande sind. Die neuesten Forschungen Prof.
Wenckebachs haben ferner eine grundlegende Aenlerung.
 unserer Auffassung über die sogenannte Herzräune
 angebahnt und die große Bedeutung von Erxrankungen
 der Hauptschlagader für die Entstehung
lieses Symptomes gezeigt, Auf Grund dieser Erkenntısse
 scheinen sich neue Methoden der Behandlung
lieses Leidens auch auf chirurgischhem Wege zu erzeben.

So treten denn neue Aufgaben an die Chirurgen-&amp;lt;hule
 heran, deren mustergültige Organisation und
ıochentwickelte Technik unter der Leitung der Prof.
‚iselsberg und Hochenegg sich besonders im
\riege. tausendfach bewährt hat. Zu diesen Aufgaben
z;ehört auch die Chirurgie der Rückenmarksınd
 Gehirnkrankheiten, deren Weiterausbau Hofat
 Eiselsberg, unterstützt vom Leiter des Neuroogischen
 Instituts, Prof. Marburg, sein besonderes
\ugenmerk zuwendet. Ein weiteres Arbeitsgebiet hat
sich der Chirurgie in der Vervollkommnung der
Technik der Bluttransfusion erschlossen, die auch
»esonders von .der Klinik Eiselsberg gefördert wird.
lier auf dem Gebiete der Blutübertragung hat sich
vieder die Wichtigkeit theoretischer Vorarbeit gezeigt.
Jenn die vielfache, gefahrlose Anwendung der Blutibertragung
 wäre nicht möglich, wenn nicht ein
Niener Forscher, der jetzt in New York am Rockeeller
 Institut arbeitende Prof. Landsteiner gezeigt
1ıätte, daß nicht das Blut eines jeden Menschen einem
‚estimmten Individuum einverleibt werden kann, daß
nan vielmehr die Menschen je nach dem Verhalten
hres Blutes in verschiedene Gruppen teilen und
liesem Umstande bei der Auswahl des Blutspenders
iechnung tragen muß. Auf Grund der Landsteinerchen
 Untersuchungen ist es heute leicht möglich, bei
edem Menschen seine Zugehörigkeit zu einer der
»ekannten Blutgruppen festzustellen, was nicht nur
ür die Chirurgie, sondern auch beispielsweise für
lie gerichtliche Medizin bei der Bestimmung der
/aterschaft von großer Bedeutung geworden ist.
\uch die Vervollkommnung der chemischen Analyse
lurch Einführung des Pregl’schen Mikroverfahrens
1at einen Einfluß auf die Arbeiten der klinischen
‚aboratorien ausgeübt.
Dem größeren Publikum beziehungsweise dem
weiteren Auslande sind insbesondere die Resultate
ler Forschungen Professor Wagner-Jaureggs, des
&amp;gt;»hemaligen Vorstandes der Wiener Nervenklinik,
»jekannt geworden, die ja in der letzten Zeit ebenso
vie die Pregls mit der höchsten Auszeichnung, die einem
orscher zuteil werden kann, dem Nobelpreis, belacht
 worden sind. Das Lebenswerk Wagner-Jaureggs
wstreckte sich vor allem auf zwei Arbeitsgebiete,
lie Kropfbehandlung, beziehungsweise die Beämpfung
 des mit bestimmten Kropfformen ein-‚ergehenden
 Kretinismus einerseits. anderseits
        <pb n="158" />
        die Behandlung der furchtbarsten Folge der Syphilis,
der progressiven Paralyse. Wagner-Jauregg
hat klar erkannt, daß gewisse Formen von
Kretinismus mit einer Unterfunktion der Schilddrüse
des betreffenden Individuums zusammenhängen und
hat in folgerichtiger Weiterführung dieses Gedankens
die Behandlung dieser Kretinformen durch Verabreichung
 von Schilddrüsentabletten eingeleitet. Er
hat weiter auch auf die Bedeutung des Jodgehaltes
der Nahrung für die Funktion dieser Drüse hingewiesen
 und in großzügigen Massenexperimenten
gezeigt, welch enorme prophylaktische Bedeutung
der Beigabe kleinster Jodmengen zur Nahrung
zukommt, die sich durch Jodierung des Kochsalzes
leicht durchführen ließ. Noch wichtiger ist Wagner-Jaureggs
 Forschung über die Behandlung der progressiven
 Paralyse geworden, die das Dogma der
Unheilbarkeit dieser Erkrankung zerstört hat. Ausgehend:
 von alten Beobachtungen, welche ergaben,
daß das Ueberstehen einer fieberhaften Erkrankung
eine gewisse Rückbildung respektive einen Stillstand
 der Paralyse verursache, untersuchte Wagner-Jauregg
 in jahrelangen Untersuchungen systematisch
den Einfluß künstlich erzeugten Fiebers auf dieselbe.
Er gelangte hiebei zu der Ueberzeugung, daß ein
durch tierische Parasiten im Menschen erzeugtes Fieber
besonders wirksam sei, und verwendete darum schließlich
 die Uebertragung des Blutes malariakranker Patien-'en
 auf die Paralytiker zur Fiebererzeugung. Die sozenannte
 Impfmalaria hat den doppelten Vorteil, daß
sie besonders intensive Fieberanfälle bedingt, aber
auch je nach Bedarf durch Darreichung von Chinin
jederzeit leicht wieder zum Stillstand | gebracht
werden kann. Die Kombination von Impfmalaria
mit der spezifischen, gegen den Syphiliserreger gerichteten
 Therapie hat sich hierbei am wirksamsten
erwiesen und wohl schon Tausende Paralytiker für
Jahre ihrem Beruf und ihrer Familie wiedergegeben.
Es braucht wohl nicht näher ausgeführt werden,
welche Bedeutung dies nicht nur für das Individuum
sondern auch für die Gesamtheit hat. Aber auch in
Frühperioden der Syphilis hat sich die Anwendung
der Malariatherapie zur Verstärkung der Wirkung
der spezifischen Heilbehandlung gegen den Syphiliserreger
 als geeignet erwiesen, worauf insbesondere
die Untersuchungen des verstorbenen Professor
Kyrle hinweisen. Diese Fragen werden unter anderen
an den Universitätskliniken der Professoren Arzt
und Kerl weiter verfolgt.
Aber auch die Jünger Wagner-Jaureggs haben in
hervorragender Weise in den letzten Jahren den
Ruhm der Wiener Schule gefördert. Von Economo
hat als erster erkannt, als in der Nachkriegszeit
gehäuft Fälle von Schlafsucht in Wien auftraten,
daß es sich um eine Epidemie handle, die mit
Entzündungserscheinungen im Gehirn einhergehe,
und hat eine klassische Beschreibung dieser weiterhin

1ach ihm benannten Erkrankung gegeben. Er hat
erner in jahrelangen Studien den zellulären Aufbau
les Gehirns erforscht und in einem monumentalen
\tlas seine Resultate niedergelegt. Von Beobachungen
 an kriegsverletzten Soldaten nahmen die
studien eines anderen Schülers Wagner-Jaureggs,
Drofessor Pötzls, des gegenwärtigen Vorstandes der
?rager Nervenklinik, ihren Ausgang. Diese Untersuchungen
 haben eine tief schürfende Analyse der
Störungen der Hirnrindenleistungen bei Läsion der
‚erschiedenen Rindengebiete gebracht und uns be-‚sonders
 mit den verwickelten Funktionen des Gehirns
 beim Zustandekommen des Sprechens und des
jehaktes wie auch mit den Gesetzen des krank-1aften
 Abbaues dieser Leistungen näher vertrauf
zemacht.
Die Studien Pötzls haben erst den Nachweis
 erbracht, wie es möglich ist, die pathologischınatomisch
 orientierte organische Neurologie in
zlücklicher Weise mit den mehr funktionell eingestellten
 Gedankengängen zu vereinigen, die besonders
‚on Freud gelehrt worden sind. Abseits von der
&amp;lt;Jassischen. Forschungsrichtung hat Freud, ausgehend
ron Studien in Gemeinschaft mit dem Wiener Arzte
3Zreuer gezeigt, daß auch beim Zustandekommen
ıervöser Störungen, bei denen selbst die feinsten
Aethoden des Mikroskopikers kein materielles Sub-;trat
 nachzuweisen vermögen, allgemein gültige Ge“
;etzmäßigkeiten herrschen. Schon die Analyse nornaler
 Fehlleistungen, des Vergessens, Versprechens
weiters der so bunten Phänomene des Traumlebens
zeigte Freud, daß beim Zustandekommen der
"eistungen eines Menschen nicht nur bewußt
werdende psychische Prozesse, sondern auch unjewußt
 bleibende Mechanismen eine maßgebende
Zedeutung haben. Vor allem die Hemmungen;
velche unsere moderne Kultur dem Menschen schon
zon seiner frühesten Jugend an auferlegt, sind
Schuld daran, daß er seine Begierden und Leiden-‚chaften
 vielfach unterdrücken muß, ohne sie ganz
sernichten zu können. Aus der Sphäre des Bewußt-‚eins
 verbannt, entwickeln diese psychischen Kräfte
ıber im Unterbewußtsein ungeahnte Knergiep-Nachdem
 sie hier eine Metamorphose mitgemacht
1aben, gelangen sie nach der Vorstellung Freuds
wieder an die Oberwelt und bedingen die merk
wvürdigsten Fehlleistungen und krankhaften Störunger-Fine
 Aufdeckung dieser Beziehungen vermag iM
Rinzelfalle manchmal krankhafte Erscheinungen ZU
‚eseitigen. Viel bedeutungsvoller als die praktische”
Frgebnisse der hier kurz geschilderten ° Psycho“
ınalyse Freuds scheint ihre theoretische Seite und
hre Wirkung auf andere Disziplinen. Denn wen?
auch nicht jeder den sexuellen Trieben eine gleich
hohe Bedeutung beim normalen Menschen ZU
;prechen wird, wie dies Freud tut, hat . diese!
Torscher doch Erkenntnisse von dauerndem Wert

_
        <pb n="159" />
        durch Aufdeckung der im Unterbewußtsein herr-Schenden
 Kräfte und Gesetzmäßigkeiten geschaffen
und damit auch den Geisteswissenschaften, insbesondere
 der Psychologie und Pädagogik, fruchtbare Anre-8ungen
 gegeben, auch bisher unverständliche Erscheinungen
 im Kunstleben in neue Beleuchtung gerückt.
Bei dieser Mannigfaltigkeit der in Wien vertretenen
F Orschungsrichtungen und der Vielfältigkeit der An-Tegungen,
 die hier der junge Arzt empfangen kann, ist
€S leicht begreiflich, daß Wien das Mekka der
Medizinischen Welt geblieben ist, wenn sich auch
gerade die Nachbarstaaten, die aus den Teilen des
alten Oesterreich hervorgegangen waren, vielfach be-Mmüht
 haben, ihren Nachwuchs von Wien abzuhalten
und ihren, zum Teil neugegründeten Hochschulen
zuzuführen. Fin hoher Standard einer medizinischen
Schule kann aber auch bei günstigen materiellen Bedingungen
 erst durch mühevolle Arbeit von Generationen
 errungen werden. Dies hat das weitere Ausland
 längst erkannt und so kommen alljährlich
Hunderte Aerzte, besonders aus Amerika, Japan, in
Neuerer Zeit auch aus England und seinen Kolonien,
nach Wien, um an den hiesigen Kliniken und Instiüten
 zu arbeiten, vor allem um sich in den hier bess
 gepflegten Spezialfächern zu vervollkommnen.
©sonders die Augenheilkunde unter dem Alt-Mr
 Prof. Fuchs und seinen Schülern Prof.
D eller und Lindner, die in Wien von Politzer
Se dete Ohrenheilkund e, die von seinen
ülern Prof. Neumann und Alexander in
yo Stergültiger Weise weiterausgebaut wird, die Kehl-9Pfklinik,
 die unter Prof. H ajek zu neuer Blüte
ii wurde, die von Prof. Lorenz begründete
schaft Pädische Klinik, das von Obersteiner geol
 Cne, jetzt von Prof. Marburg geleitete Neurche
 Institut, das Kolloidchemische
Lab ut von Prof. Pauli, das Lichtbiologische
Kr ratorium von Prof. Hausmann, das von Prof.
chen Soleite Serotherapeutische Institut bilden
die a en Anstalten der früher erwähnten Forscher
sche vichtigsten Anziehungspunkte für die ausländitan
 Ste, Außerdem geben die von der Fakultät
" teten, in vierteljährigen Intervallen abgehallän
 de matschen Fordiildmpskurse in- und aus-Weiterhin
 Aerzten die Gelegenheit zu systematischer
Die DB ng in möglichst geringer Zeit.
tier iebtheit des medizinischen Wiens dokumenhier
 m KA nicht nur in der hohen Frequenz der
sondern Tibierten Aerzte, sie zeigte sich auch besonder
 Ve be den letzten Jahren im glanzvollen Verlauf
der A jedensten Kongresse, so der Versammlung
. Natomen, der Internisten, Nervenärzte, Ohrenund
 andere mehr. welche den Oesterreichern die

‚on beiden Seiten erwünschte Gelegenheit gaben, mit
len deutschen Kollegen in innigeren Kontakt zu
'reten, und bei welchen immer wieder die geistige Zusamnengehörigkeit
 Oesterreichs und Deutschlands betont
vurde. Auf den diesen Kongressen angeschlossenen
vissenschaftlichen Ausstellungen hatten die fremden
\erzte Gelegenheit, unter anderem auch die hochtwickelte
 Präparierkunst der von den Prof. Tandler
ınd Hochstätter geleiteten Anatomenschule und
les Pathologisch-anatomischen Institutes des Prof.
Yaresch zu bewundern. Auch der größte mediziısche
 Kongreß, die Versammlung deutscher Naturorscher
 und Aerzte, wurde einmal in der Nachkriegs-‚eit
 auf österreichischem Boden, und zwar in Inns-»ruck
 abgehalten, das gerade den Kollegen aus dem
leiche wegen seiner wundervollen Lage mitten in
ien Bergen auch in nicht medizinischer Hinsicht eine
‚esondere Anziehung bietet.
Bei allen Erfolgen, welche die Medizin Oesterreichs
ınd besonders die Wiener Schule im letzten Jahr-‚ehnt
 errungen haben, darf man sich nicht die Schwieigkeiten
 verhehlen, welche die notwendige Fortentvicklung
 hemmen. Wien, einst das Zentrum eines
nächtigen Reiches, in das Kranke aus all dessen
’rovinzen strömten, ist des größten‘ Teiles seines
JIinterlandes beraubt. Das Abnehmen des Zustromes
‚eilungssuchender Kranker macht sich nicht nur in
virtschaftlicher Hinsicht bemerkbar, sondern betrifft
ch die Frequenz der Unterrichts- und Forschungstätten.
 Hiezu kommen die sozialen Verhältnisse,
velche den größten Teil der Bevölkerung immer
nehr zur Einordnung in Krankenkassen zwingen.
\ber auch dadurch ist dem weiterstrebenden Arzt die
/ertiefung in sein Fach erschwert, daß die ungünstigen
'ozialen Verhältnisse es ihm kaum ermöglichen, auch
ıur die wichtigsten literarischen Neuerscheinungen seines
zebietes sich anzuschaffen. Selbst große Institute vernögen
 kompliziertere Apparaturen, die im Auslande
ın den verschiedensten Orten schon seit Jahren vervendet
 werden, nicht aufzustellen. Fine für die Volks-;‚esundheit
 so wichtige Anstalt wie die zur Erforschung
ler Krebskrankheit besteht nur auf dem Papier, da
las Vermögen dieser Gesellschaft infolge Entwertung
ler Krone vernichtet. worden ist. Hier müßte nicht
ıur staatliche sondern auch private Hilfe eingreifen.
Neidvoll müssen wir Oesterreicher nach Deutschland
ınüberblicken, wo besonders unter der Mitwirkung
Jer Industrie eine Notgemeinschaft deutscher Wissenschaft
 begründet wurde und die Kaiser Wilhelms-Instiute
 nicht nur in alter Weise weiter arbeiten sondern
ıuch ständig vermehrt werden. Nur rastlose Arbeit,
lie uns selbst die schwerste Nachkriegszeit überwinden
 half, kann uns hier weiter bringen.

PA
        <pb n="160" />
        NATURHISTORISCHES MUSEUM
Von H. Rebel.

Innerhalb des ersten Dezenniums der Republik
Österreich hat auch das Naturhistorische Museum,
welches aus dem hofärarischen Besitz in jenen des
Bundes überging und dem Bundesministerium für Unterricht
 unterstellt wurde, mannigfache Veränderungen
und wertvolle Neuerungen erfahren. In organisatorischer
Hinsicht wurde der Wirkungskreis der Abteilungsleiter
wesentlich erweitert, die Stelle eines Intendanten aufgelassen
 und dafür, nach einer kurzen Periode
kollegialer Verwaltung, ein vom Bundespräsidenten
arnannter erster Direktor bestellt, welcher mit der
Vertretung des‘ Museums nach außen und der Führung
 aller den Abteilungen gemeinsamen Angelegenheiten
 betraut erscheint. Dem ersten Direktor steht
lie Direktorenkonferenz zur Seite, überdies tritt die
Vollversammlung der wissenschaftlichen Beamten über
Einberufung durch den Ersten Direktor zur Äußerung
in Fragen grundsätzlicher Bedeutung zusammen.
Weitaus die wichtigste Neuerung, welche gleichzeitig
einen der bedeutendsten Fortschritte im Musealwesen
Österreichs im letzten Dezennium darstellt, ist die
Errichtung eines vorderhand noch im Rahmen des
Naturhistorischen Museums stehenden Museums
für Völkerkunde in den Räumen der neuen
Hofburg. Die Voraussetzung dafür bildete einerseits
die Auflösufig der alten einheitlichen anthropologischsthnographischen
 Abteilung des Naturhistorischen
Museums in drei selbständige Abteilungen: anthropolozische,
 prähistorische und ethnographische, andererseits
 die Möglichkeit der Unterbringung der ethnographischen
 Sammlungen außerhalb des zu klein gewordenen
Naturhistorischen Museums, in welchem sie von allem
Anfange an einen wesensfremden Bestandteil bildeten.
Der Ringstraßentrakt der neuen Hofburg, welcher
durch Regierungsbeschluß musealen Zwecken gewidmet
 erscheint, ist aber in seinen Räumen zum Teil
noch bis heute durch andere Sammlungen besetzt, so
befindet sich im I. Stock die sogenannte Estensische
Kunstsammlung, im IL Stock die Porträtsammlung der
Nationalbibliothek (Fideikommißbibliothek).
Die anderwärtige Unterbringung dieser Sammlungen
wird die dringendste Aufgabe der nächsten Zukunft
sein müssen, um die weiters erforderlichen Räume
für das neue Museum zu schaffen. Die im Parterre
und Mezzanin bisher untergebracht gewesenen völkerkundlichen
 sowie naturwissenschaftlichen, besonders
zoologischen Sammlungen der Weltreisesammlung
des Erzherzogs Franz Ferdinand wurden mit den
Beständen des Naturhistorischen Museums vereinigt.
Vorderhand wurde in den Parterreräumen des Ringstraßentraktes
 der erste Teil des Museums für Völkerkunde
 am 25. Mai 1028 feierlich eröffnet. Die Aufstellung
 umfaßt die ost- und nordasiatischen Kulturkreise,

 denen sich noch einige Kulturgebiete Westı1siens
 anschließen. Damit wurde der aussichtsreiche
Beginn für ein modernen Anforderungen entsprechenles
 Museum für Völkerkunde geschaffen, eine Tat,
die kulturell um so höher gewertet werden muß, wenn
man erwägt, daß in vielen Städten Deutschlands
ind anderer Kulturländer bereits eigene Museen für
Völkerkunde bestehen und Österreich, obwohl es
ajemals Kolonialbesitz hatte, in dieser Hinsicht
ıicht zurückstehen darf, um so weniger als einzelne
Jbijekte seiner ethnographischen Sammlung zu den
‚erühmtesten und wertvollsten aller Museen der Welt
zehören.
Auch andere Teile der musealen Schausammlung,
;o namentlich jene der Zoologischen Abteilung, sowie
ler Saal fossiler Floren in der Geologisch-palaeontoogischen
 Abteilung, haben weitgehende Umstellungen
ınd Ergänzungen erfahren, um den enorm gesteigerten
 Ansprüchen auf dem Gebiete der
Volksbildung und Popularisierung zu entsprechen.
Vor allem wurde eine reiche Beschriftung der
Jbjekte in gemeinverständlicher Sprache durchgeührt
 und einzelne wirtschaftlich und technologisch
jesonders interessante Gebiete, wie die Pelz- und
Derlengewinnung, durch eigene Aufstellungen zur An-;chauung
 gebracht. Weiters stellen Vorträge, Führungen;
Lehrerkurse und Sonderausstellungen, die das Belegmaterial
 für die von Angehörigen des Museums in
der Urania, Ravag und anderwärts gehaltenen Vorträge
 enthalten, eine fruchtbringende volksbildnerische
Tätigkeit dar, welche sich auch in einer überraschen:

Goldfischbassin in Gestalt einer aufgeblühten Lotosblume mit
Drache als Wasserspeier. Bronzeguß. Museum für Volkskunde
        <pb n="161" />
        den Steigerung der Schulbesuche im Museum äußert. Bis
25 Schulklassen, deren Eintritt vollkommen frei ist, besuchen
 an einem Vormittage zuweilen das Museum. Aus
diesem Anlaß wurden auch besondere Aufstellungen
heimatlicher Objekte geschaffen und durch deutliche
Hinweise hervorgehoben.
Trotz dieser intensiven volksbildnerischen Tätigkeit
wurde doch in der Nachkriegszeit auch der innere
Wissenschaftliche Betrieb, welcher das Museum erst zu
einer Forschungsstätte macht, ungeachtet der starken
territorialen Einschränkung Österreichs, im alten Umfange
 wieder aufgenommen, da die Wissenschaft
Blücklicherweise an keine politischen Grenzen gebunden
 erscheint und die reichen wissenschaftlichen
Schätze des Museums einen internationalen Verkehr zur
Folge haben. In dieser Hinsicht nimmt das Naturhisto-Tische
 Museum im Gegensatz zu den Landesmuseen
Innerhalb der Republik, mit welchen eine Abgrenzung der
Arbeitsgebiete angebahnt wurde, nach wie vor eine Welt-Stellung
 ein, deren Aufrechterhaltung allerdings wegen
vollständiger Unzulänglichkeit der Mittel für Neuerwerbungen
 nur mit größter Mühe gelingen kann.
Zur teilweisen Abhilfe dieses Notstandes wurde über
Anregung von Vertretern des Museums vor fünf
Jahren der Verein der Freunde des Naturhistorischen
 Museums gegründet, in dessen Aus-Schuß
 die Abteilungsleiter Virilstimmen haben. Der
Verein leistete auch bereits sehr Ersprießliches für
das Museum durch Ankauf kostspieliger Objekte,
DS des Meteoriten von Lanzenkirchen und der
1 ilianischen Riesenschlange. (Anaconda), durch
DS der hohen Aufstellungskosten einzelner
Me ekte (Nilpferd usw.), Gewährung von Subven-Büche,
 für wissenschaftliche Reisen und Ausgrabungen,
en ernachschaffungen und anderes. Die Gesamt-Ta
 der vom Verein dem Museum bisher zur
her fügung gestellten Mittel reicht an 35.000 Schilling
ersche Ein besonderer Vorteil für das Museum
Fall Sit auch darin gelegen, daß in dringenden
a die sofortige Bereitstellung von Geldmitteln
den Verein gewährleistet wird.
‚Auch andere Korporationen, wie die Handelsin
 nn stehen mit einzelnen Abteilungen des Museums
Wi as üdler Beziehung, wofür beispielsweise die
preis 8 eines Metallmikroskopes im Anschaffungs-Sraphie
 3000 Schilling an die Mineralogisch-petro-Vermäch
 e Abteilung einen Beweis bildet. Auch durch
historisdn von Privatsammlungen wird das Naturin
 Vo he Museum andauernd vermehrt, wie erst
Plane riühre durch die erstklassige Sammlung von
Gsah üspinnern (Saturniidae) aus dem Nachlasse Rob.
T wandners.
Angche der Ungunst der Verhältnisse haben einzelne
Währu Örige des Museums über Einladung und Ge-S
 tollen der erforderlichen Mittel durch ausländische
ausführ Im Laufe der letzten Jahre längere Reisen
en können. So hielt Prof. Dr. F. X. Schaffer

weimal Kurse am Pomona College in Claremont
Kalifornien), und benützte die Rückfahrten zu Beuchen
 von Honolulu, Japan, Java, Australien und
Neuseeland, Dr.. V. Pietschmann folgte im Vorahre
 einer Einladung an das Bishopmuseum in
donolulu, Dr. Otto Pesta hatte längeren Aufent-1alt
 in Holland, Dr. F. Maid] in Ithaka (U. S. A.)},
Ir. H. Zerny machte eine längere zoologische
;tudienreise . in das Amazonasgebiet und Dr. V.
‚ebzelter hatte einen zweijährigen Aufenthalt in
yüdafrika zum Zwecke anthropologischer Forschunzen.
 Auch zahlreiche auswärtige Kongresse wurden
‚on Angehörigen des Museums besucht.
Fast sämtliche Angehörige des Naturhistorischen
Yuseums entfalten aber auch eine reiche publizistiiche
 Tätigkeit. Soweit diese rein fachlicher Art ist,
ırscheinen die betreffenden Arbeiten vorzugsweise
n den von den Abteilungen des Museums erhaltenen
\nnalen des Naturhistorischen Museums,
lurch deren Abgabe im Tausche rund 540 wertvolle
Zeitschriften aus allen Teilen der Welt erworben
verden.
Volksbildnerischen Zwecken dient eine Serie von
/eröffentlichungen, in denen in knapper Form Spezial-‚ebiete
 naturwissenschaftlicher Forschung, sowie einjelne
 Teile der Sammlungen des Hauses als Sonderührer
 behandelt sind. Eine solche Serie wurde vom
/erein der Freunde ins Leben gerufen und findet
eine Fortsetzung im Österreichischen Bundesverlag
ür Unterricht, Wissenschaft und Kunst. Eine Folge
‚on Flugblättern ist gegenwärtig im Erscheinen bezriffen.
 Auch für die Tagespresse gibt das Museum
n aktuellen Fragen häufig und bereitwillig Nach-:ichten.

Die Ungunst der Zeit verhinderte es in den abgeaufenen
 zehn Jahren doch nicht, auch eine Reihe bauicher'
 Umgestaltungen im Museum durchzuführen,
wie zum Beispiel die Erneuerung der Heizanlage, die
Schaffung einer besonderen‘ Heizung für die weltbe--ühmte
 Meteoritensammlung, die Einrichtung einer
nodernen Alarmanlage und die Einleitung des elekrischen
 Licht- und Kraftstromes.
Die alten Traditionen und Aufgaben, die das
Yuseum zu einem Institut von Weltruf gemacht
ı1aben, wurden demnach in den letzten zehn Jahren
veitergepflegt und so das wertvolle Kulturgut, das
n den Sammlungen des Naturhistorischen Museums
iegt, ohne KEinbuße erhalten. Dank der Unter-;tützung
 durch die vorgesetzten Behörden und
lie breite Öffentlichkeit, konnten daneben auch
lie vielfältigen neuen Aufgaben übernommen werden,
 die bislang wenig berücksichtigt worden wa-‚en,
 aber geeignet sind, den Kontakt zwischen
Yuseum und Besucher immer inniger zu gestalten und
mmer stärker das Bewußtsein zu festigen, daß gerade
lie alten Kulturgüter das wertvollste Ak--wyum
 Österreichs sind.
        <pb n="162" />
        Wien, Kunsthistorisches Museum Gemäldegalerie, Neuaufstellung der Venezianischen Schule

DIE KUNSTHISTORISCHEN SAMMLUNGEN VON 1918-1928
Sammlungen unterstanden früher dem Obersthofmeisteramt);

2. der Waffensammlung: die Wagenburg, die
Hofsattelkammer, die Hofgewehrkammer, das Hofmonturen-
 und Ordenskleiderdepot (alle diese vier
Sammlungen waren früher dem Oberststallmeisteram!
anterstellt);
3. dem Münzkabinett, das nunmehr als einzeitliche
 Sammlung die früher selbständigen Sammungen
 der antiken Münzen und der Münzen des
Vlittelalters und der Neuzeit umfaßt: die Stempelsammlung
 des Münzamtes;
4. dem Österreichischen Museum für Kunst
und Industrie: die Musealteppiche, die Silberund
 Tafelkammer, künstlerisch wichtige Möbel aus
kaiserlichen Schlössern und dem Mobiliendepot.
Die Übernahme dieser Bestände in die museale
Verwaltung machte zum Teil die Anlage neuer,
wissenschaftlichen Anforderungen entsprechender Inventare
 notwendig, da die vorhandenen Inventare
ınzureichend waren. Dasselbe gilt für die früher der
Sammlung für Plastik und Kunstgewerbe unterstellte
%stensischhe Kunstsammlung, deren entspre”
heride Bestände der Ägyptischen Sammlung, der
Antikensammlung, den Sammlungen für
?lastik und Kunstgewerbe und der Gemälde“
galerie angegliedert wurden.
Durch die Vereinigung gleichartiger Bestände at$
verschiedenen Kunstsammlungen sind einige neu®
große Sammlungen entstanden. Noch während
des Krieges wurde auf diese Weise die Sammlun£

I. Erweiterung des Wirkungskreises der
Museen und Veränderungen in den einzelnen
 Sammlungen.
Noch in die Zeit vor den Zusammenbruch fällt
der Beginn der entsprechenden Reorganisationsarbeit
 in der Gemäldegalerie: durch die I0I2
begonnene Neuaufstellung und die 1010 erfolgte
Übergabe der Bilder des 10. Jahrhunderts an die
Staatsgalerie wurde eine sinngemäße Abgrenzung
der Sammlungsgebiete eingeleitet und zugleich im
[. Stock des Kunsthistorischen Museums Raum für
eine den Ansprüchen des 20. Jahrhunderts genügende
 Aufstellung der berühmten alten Gemäldegalerie
 geschaffen. Nach dem Zusammenbruch wurden
die österreichischen Barockbilder dem Barockmuseum
übergeben, während die altösterreichischen Bilder der
Staatsgalerie der Gemäldegalerie im Kunsthistorischen
Museum überwiesen wurden.
Von der größten Bedeutung für die Weiterentwicklung
 der Museen war die in den ersten Jahren
der Republik erfolgte Angliederung größerer
Kunstsammlungen, die früher nicht unter
musealer Verwaltung standen, sondern von einzelnen
Hofämtern, bzw. staatlichen Behörden verwaltet
wurden. Es wurden unterstellt: -- “
IL. den Sammlungen für Plastik und Kunstgewerbe:
 die Weltlichhe Schatzkammer (die vorher
 dem Oberstkämmereramt unterstand), die Geistliche
 Schatzkammer, die Schatzkammer bei den PP.
Kapuzinern, die Gobelinsammlung (diese drei
        <pb n="163" />
        Neuerwerbungen des
Kunsthistorischen Museums

Unten:
Peter Paul Rubens: Erzherzog
Albert von den Niederlanden
&amp;lt;Erworben 1026)

Links:
Albrecht Dürer:
Bildnis einer Venezianerin
“Erworben 1925)

Unten:
”’eter Paul Rubens: Erzherzogin
Isabella Clara Eugenia,
emahlin Erzherzog Alberts
(Erworben 1026)
        <pb n="164" />
        Neuerwerbungen
des Kunsthistorischen
 Museums

Links:
Lucas Cranach d. Ä.’
Der
heilige Hieronymus
‘Frworben 1028)

Glockenkasel aus St. Blasien im Schwarzwald, Deutschland. Anfang XII. Jahrhundert
fErworben 1927 vom Kloster St. Paul in Kärnten)
        <pb n="165" />
        Naturhistorisches
Museum

Links:
Geolog.-palaeontologische
Abteilung
Saal der fossilen Floren

Zoolog. Abteilung, Säugetier-Sammlune
        <pb n="166" />
        Museum für Völkerkunde

Links:
Chinesisches Prunkbett, aus
dreißig Teilen ohne Nagel,
Schraube, Niete und ohne
Metallbestandteile zusammengesetzt.
 Aus rot gejacktem
 Holze, Dekor reich
vergoldet

Saal VI (Turkestan., Türkei. Kaukasus)
        <pb n="167" />
        alter Musikinstrumente, eine der bedeutendsten
 ihrer Art, gebildet. Im Münzkabinett
wurden neue Abteilungen durch Anlegung systematischer
 Sammlungen von Papiergeld, von Wertpapieren,
 von Zeichen für Gebühren und von
Orden eingerichtet.
Die bedeutendste Neuschöpfung ist aber zweifellos
die neue „Albertina”, das hervorragendste
Institut seiner Art, geschaffen durch die Zusammenlegung
 der beiden vor dem Kriege bestandenen
graphischen Sammlungen der Hofbibliothek und der
erzherzoglichen Sammlung Albertina, beide Sammlungen
 von Weltruf, die sich gegenseitig ausgezeichnet
ergänzten.
In gleicher Weise wurden die Gemälde und
Skulpturen des 10. Jahrhunderts in der Galerie
des 10. Jahrhunderts vereinigt und durch die
gemeinsame Aufstellung der österreichischen Barockbilder
 und Barockskulpturen aus dem Kunsthistorischen
 Museum und anderem staatlichen Besitz die Ertichtung
 eines Österreichischen Barockmuseums
ermöglicht. Dagegen hat die Österreichische Galerie
die altösterreichischen Gemälde und Skulpturen
 den entsprechenden Sammlungen im
Kunsthistorischen Museum überlassen.

der Albertina hatten die angedeuteten Verändeungen
 Neuaufstellungen zur Folge. Von dem
'eichen Zuwachs, den die Ägyptische Sammlung
len Ausgrabungen Professor Junkers bei den Pyraniden
 verdankt, konnte wenigstens ein Teil, vor
ıllem die äußerst interessante Mastaba, zur Aufstellung
 kommen.
Im Zusammenhang mit der Übertragung der
„ichtigsten Estensischen Antiken hat die Antikeniaammlung
 nach kunstgeschichtlichen Gesichtspunken
 ihre Aufstellung neu geordnet. Durch die Anglielerung
 der altösterreichischen Skulpturen der Östersichischen
 Galerie erweist sich in den Sammlunzen
 für Plastik und Kunstgewerbe eine Neuıufstellung
 des mittelalterlichen Saales als notwendig,
n dem nunmehr die mittelalterliche Skulptur mit
len einzigartigen mittelalterlichen Goldschmiedeırbeiten,
 Emails, Elfenbeinskulpturen und dergleichen
‚ereinigt ist. Weitere Neuordnungen sind in Vorjereitung.

Im Rahmen des Münzkabinetts kam in einem
besonderen Saale das Geldwesen vom Naturgeld bis
zu den Kreditpapieren neu zur Darstellung, ebenso
lie moderne Medaille. Desgleichen wurden im
Münzamte Vitrinen mit einer Darstellung der Prägetechnik
 eingerichtet.
Mancherlei Neuaufstellungen kamen in den Anı1exen
 zur Durchführung. Schon 1922 wurde in der
schönbrunner Reitschule die Hofwagenburg samt
ler Hofsattelkammer neu aufgestellt, die sich
des lebhaftesten Interesses des Publikums erfreut.
Irst vor wenigen Wochen ist eine teilweise Neuıufstellung
 in der Weltlichen Schatzkammer
ollendet worden, in der es erst durch die An-'liederung
 von zwei neuen Sälen möglich gemacht
vurde, eine Reihe historisch wie künstlerisch wertoller
 Objekte neu auszustellen und ältere Austellunesobiekte
 zu besserer Wirkung zu bringen.

IL Neuaufstellungen.
N Diese Veränderungen innerhalb der einzelnen
Sammlungen sowie die Bereicherung durch neue
Erwerbungen machten umfassende Neuaufstellungen
Notwendig. Die Gemäldegalerie hat, wie erwähnt,
Schon 1012 eine. Neuaufstellung begonnen und
Namentlich mit den durch die italienischen Enttra-Sungen
 notwendig gewordenen Neuaufstellungen der
Venezianer zu zeigen versucht, wie sie sich eine
Mustergültige Aufstellung einer großen Gemälde-Balerie
 denkt.
Aber auch. in anderen Sammlungen des Kunsthistorischen
 Museums und in dessen Annexen. sowie in

Relief aus der Kultkammer der Prinzen Kaninisut.
Agyptisch Mittleres Reich

\ufgestellt im Jahre 1026
        <pb n="168" />
        Für die nächste Zeit ist eine Neuordnung der
Geistlichen Schatzkammer und der durch ihre
Rudolfinischen Kunstwerke bedeutenden Schatzkammer
 der Kapuziner vorgesehen, die durch
ihre Übertragung in die geistliche Schatzkammer und
ıhre Restaurierung vor völliger Zerstörung gerettet
wurde. Da nach der dritten Gobelinausstellung kein
geeigneter Raum mehr zur Verfügung stand, werden
in der Estensischen Kunstsammlung in der neuen
Hofburg und in ein paar Sälen der Gemäldegalerie
im Kunsthistorischen Museum alljährlich wechselnde
 Ausstellungen von Tapisserien veranstaltet,
 um wenigstens die wichtigsten Serien
dieser unvergleichlichen Sammlung zu zeigen.
Für die neue Albertina ergaben sich mehrere
Aufgaben. Waren die beiden Sammlungen, aus
denen die neue Albertina gebildet wurde, früher
verhältnismäßig beschränkt untergebracht und schon
dadurch dem großen Publikum mehr entzogen, so
ermöglichte die Zuweisung des Hauptteiles des Palais
Friedrich eine sachlich ziemlich einwandfreie Aufstellung,
 soweit dies überhaupt in einem alten
Gebäude möglich ist. Es bestehen ein großer Benützersaal,
 der zweifellos am meisten von allen
graphischen Sammlungen der Welt besucht ist, und
geeignete Räume für zeitlich wechselnde Ausstellungen,
 - die wesentlich dazu beitragen, das Interesse
der Öffentlichkeit an der Sammlung zu steigern. In
der Regel finden jährlich zirka viermal Ausstellungen
 statt, die oft an ein aktuelles Thema (zum
Beispiel Dürer) anknüpfen.
Das Zusammenstoßen von etwa einer Million Finzelobjekten
 erforderte eine ganz neue Aufstellung nach
modernen Gesichtspunkten, deren Durchführung
natürlich lange Zeit in Anspruch nimmt, doch sind
wichtige Teile fertiggestellt, wie die Deutsche
Schule bis zu den Kleinmeistern, ein Teil
der Holländischen Schule (Lukas van Leyden,
Rembrandt). Von den Zeichnungen ist die Venezianische,
 Römische und die Niederländische
Schule neu geordnet. Ferner wurde ein provisorisches
 Inventar der gesamten Kunstbestände in den
letzten Jahren ansgelest.

HI. Ausstellungen.
Wiederholt haben sich die staatlichen Kunstsammlungen
 an größeren Ausstellungen beteiligt, wenn
auch mit Rücksicht auf die Kostbarkeit der Objekte
eine möglichste Beschränkung geboten schien. Vielleicht
 die wichtigste derartige künstlerische Veranstaltung
 des letzten Dezenniums waren die drei
Gobelinausstellungen im Oberen Belvedere
1920 bis 1922, die die größte Bewunderung des
Publikums erregten und wesentlich dazu beitrugen,
den Ruhm dieser nur mit der Madrider Sammlung
 vergleichbaren Sammlung zu verbreiten.
Auch für Ausstellungen im Auslande wurden Obiekte

aus den staatlichen Kunstsammlungen leihweise überassen.
 So entsendete die Gemäldegalerie einige
aiederländische Gemälde zu der belgischen Ausstellung
 nach Paris. Kostbare Tapisserien und ‚einige
niederländische Gemälde erregten das lebhafteste Inter-»sse
 auf der belgischen Ausstellung in London. Auf den
historischen Ausstellungen in‘ Köln und Aachen
wurden unter anderem die barocken Nachbildungen
des deutschen Krönungsornates zur Schau gebracht.
Einen großen Erfolg hatte vor allem 1927 die Ausstellung
„Le tresor de Maximilien” in Paris, die zum größten
Teil aus Objekten der staatlichen Sammlungen ge-»ildet
 war. In diesem Jahre wurden Kunstobjekte an
lie Dürer-Ausstellung in Nürnberg und die historische
Ausstellung in Frankfurt a. M. geliehen. |
Großen Erfolg hatte die von der Albertina zur
”ropagierung der heimischen Kunst veranstaltete
\usstellung österreichischer Zeichnungen und Gra-»&amp;gt;hik
 von 1700 bis 1928 in Berlin, sowie die Ausstellung
 französischer Zeichnungen in Leipzig und
Dresden. Auch in Linz und Graz wurden von der
Albertina Ausstellungen veranstaltet. Ebenso hat sich
die Albertina an der Moaximiliansausstellung in
Paris, an der Dürer-Ausstellung in Nürnberg, und an
der Pressa in Köln beteiligt.
IV. Erwerbungen.
Trotz der schwierigen Finanzlage des Staates
konnten einzelne Sammlungen durch wertvolle Erwerbungen
 bereichert werden. Auf den reichen Zuwachs
 der Ägyptischen Sammlung durch die
Ausgrabungen Professor Junker’s ist oben hingewiesen
 worden. DieSammlungen für Plastik und
Kunstgewerbe konnten durch Abgabe einiger
Joubletten wertvolle Kunstobjekte erwerben, unter
denen ein Bronzerelief von Algardi, eine Buchsstatuette
 von Conrad Meit, eine überlebensgroße
 Madonna mit dem Kind (Ende des
13. Jahrhunderts) hervorgehoben seien. Mit Unterstützung
 des Ministeriums gelang es, eine prachtvolle
Glockenkasel des 13. Jahrhunderts aus St. Paul
zu erwerben. Im April dieses Jahres konnte auf
einer Wiener Auktion eine interessante Elfenbeinfigur
 von Johannes Otte erstanden werden.
Unmittelbar nach dem Waffenstillstand, der infolge
der erzwungenen Abgabe namentlich venezianischer
Gemälde an Italien eine schwere Finbuße für die Genäldegalerie
 brachte, setzt eine Erwerbungstätigkeit
an, die weit über alleshinausgeht, was an der Gemäldezalerie
 während des ganzen 19. Jahrhunderts in
lieser Richtung geleistet worden ist; sie wurde
Jurch die Hingabe von Depotbildern ermöglicht und
durch die gesteigerte Verkaufsmöglichkeit während
der Inflationszeit begünstigt. Schenkungen und Legaten
ind nennenswerte Bereicherungen zu verdanken. Der
Zemäldegalerie sind auf diese Weise etwa SO
3ilder zugewachsen: die österreichische Ab-
        <pb n="169" />
        teilung des IS. Jahrhunderts ist so gut wie neu
begründet worden; die für unsere weitere Heimat
50 wichtige Donauschule ist jetzt hier ebenso gut vertreten
 wie in München .und Berlin. Der alte reiche
Bestand an Meisterwerken von Dürer, Rubens und
Tintoretto ist durch das Bildnis einer Veneziaerin
 von Dürer, die beiden Erzherzogs-Porträts
 von Rubens und die Geißelung
von Tintoretto "erweitert worden; endlich ist
die Holländische Abteilung durch zahlreiche
bedeutende Erwerbungen so bereichert worden, daß
Sie heute ein annähernd vollständiges Bild
dieser wichtigen Kunstepoche gibt. Auch die Alt-Niederländer
 und die späteren Italiener
haben namhaften Zuwachs erhalten. Überdies hat
eine, neuerliche Durchsicht der Depots einzelne bedeutende
 Kunstwerke zutage gefördert. Eine wertvolle
 Bereicherung erfuhr das Münzkabinett durch
"YStematische Ergänzung der österreichischen und
geldgeschichtlichen Bestände und der Sammlung
Moderner Medaillen. In der Bibliothek des Kunsthistorischen
 Museums wurden sowohl die durch den
Weltkrieg entstandenen Lücken an Zeitschriften und
Einzelwerken ausgefüllt als auch so weit als. möglich
Neuerscheinungen angeschafft. Kin Realkatalog geht
Seiner Vollendung entgegen.
Finen reichen Zuwachs erhielt die Albertina.
Infolge des privaten Charakters der früheren Sammlungen,
 die nicht systematisch ergänzt wurden, fehlten
Sinzelne Teile, die nachgeschafft werden mußten. Als
Seschlossene Gruppen hauptsächlich: französische und
deutsche Aquarelle, Zeichnungen und Graphik des 19.
Jahrhunderts, österreichische Zeichnungen und Graphik
der modernen Zeit, das gesamte Werk von Menzel,
Nahezu das gesamte Werk von Goya. Von den
Ergänzungen des alten Bestandes seien erwähnt

Neuaufstellung der Weltlichen Schatzkammer, Wiege des
Herzoos von Reichstadt

ärka 50 Einblatt-Irucke
 des 14. bis 15.
ahrhunderts, zirka
000 Zeichnungen
‚om 14. Jahrhundert
»is zur Gegenwart,
larunter zahlreiche
Werke der berühmtesten
 Meister.
V, Wissenschaftliche
 Tätigkeit.
Überaus erfolg-"eich
 gestalteten sich
lie wissenschaftlichen
\rbeiten in den
Kunstsammlungen,
ür -deren entsprehende
 Würdigung
ıier der Raum fehlt.
Ylit besonderer Geyugtuung
 muß herrorgehoben
 werden,
laß die Weiterfühzung
 des Jahrbuhes
 der Kunsthistorischen

Sammlungen, wohl
ler großartigsten
&amp;gt;ublikation dieser
Art, gesichert ist.
Jadurch ist die Verffentlichung
 äußerst wertvoller Forschungen ermögicht,
 unter denen. solche über die staatlichen Kunstammlungen
 den breitesten Raum einnehmen. Es sei
ıur auf die ergebnisreichen Abhandlungen von
Weixlgärtner über die Weltliche Schat zkammer,
 von Kris über den Stil rustique,
 von Grosz über Piccinino, von
Dworschak über die Renaissancemedaille
 in Österreich verwiesen. Von
einer Aufzählung auch nur der wichtigsten
der von den wissenschaftlichen Beamten
verfaßten Bücher oder Aufsätze muß hier
abgesehen werden, obwohl sich darunter
Publikationen wie die Bücher von Baldass
über Altdorfer, von Planiscig über
venezianische Bildhauer der Renaissance
and über Andrea Riccio und andere mehr
zefinden.
Ihres engen Zusammenhanges mit den
staatlichen Kunstsammlungen wegen seien
von größeren wissenschaftlichen Publikationen
 genannt:
Planiscig, Die Estensische Kunstsammlung
 I. Schlosser, Die Sammlung alter

Konrad Meit: Lucretia. Holzfigur
Erworben 1026
        <pb n="170" />
        Musikinstrumente. Planiscig, Die Bronzeplastiken.
Eichler und Kris, Die Kameen. Baldass, Die
Wiener Gobelinsammlung. Hermann, Die Miniaturhandschriften
 der Nationalbibliothek. (Bisher vier Foliobände.)
 Miller-Loehr, Österreichische Münzprägung
 von I589 bis 1918, zugleich Sammlungskatalog.
Geprägte österreichische Schaumünzen, I. Probst,
Steiermark und Kärnten. Glück, Baldass, Buschbeck
 und Wilde, Katalog der Gemäldegalerie.
Im Rahmen der Albertina: Katalog der Handzeichnungen
 mit Abbildungen sämtlicher Zeichnungen,
herausgegeben von Stix; von den zwölf projektierten
 Bänden sind erschienen: Venezianische
Schule, von Stix und L. Fröhlich. Altniederländische
 Schule, von O. Benesch.
Ferner seien erwähnt: Stix, F. H. Füger, Aufstellung
 der kaiserlichen Gemäldegalerie im 18. Jahrhundert.
 Reichel, Clair obscurschnitte. Leporini,
Stilentwicklung der Zeichnung. Künstlerzeichnung.
Der Kupferstichsammler. Benesch, Maulbertsch.
Studien zur altösterreichischen Tafelmalerei. Der
Zwettler Altar und die Anfänge Jörg Breus.
VI. Veröffentlichhungen und
Veranstaltungen.
Außerdem ist eine Reihe von populären Führern
and Handbüchern erschienen, unter anderen: Über-‚icht

 der kunsthistorischen Sammlungen. An illustrated
Zuide to the collections in the Museum of fine arts
ıt Vienna. Eichler, Führer durch die Antikensammlung.
 Buschbeck, Führer durch die Gemäldezalerie.
 Junker, Die Mastaba. Baldass, Altnieder-'ändische
 Malerei. Kris, Mittelalterliche Bildwerke.
Planiscig, Bronzen. Grosz, Der Harnisch. Loehr,
Geldwesen. Loehr-Dworschak, Die österreichische
Medaille. Loehr, Tätigkeitsbericht über das Münzkabinett
 Gährlich), Weixlgärtner, Führer durch die
Weltliche Schatzkammer (L-IIL Auflage). Monographien
über einzelne Kunstwerke.
Für breitere Kreise wurden volksbildnerische Kurse
und Führungen veranstaltet. An Samstag-Nachmittagen
Snden am Kunsthistorischen Museum Vorträge und
"ührungen für das pädagogische Institut der
Stadt Wien statt. In der Regel werden im Vortrags-;aal
 im Corps de Logis-Trakt der Neuen Hofburg
zweimal wöchentlih Abendvorträge gehalten, die
ne Finführung in die Kunstbetracdıtung und einen
Überblick über die Kunstentwicklung bieten sollen.
Außerdem finden seit Juni 1927 im Kunsthistorischen
Museum täglich Führungen durch eigens von den
Beamten des Museums geschulte Führer statt.
Fbenso veranstalten die Beamten der Albertina
Führungen und Vorträge, insbesondere ständig“
Sonntag-Vormittag-Führungen.

DIE GRAPHISCHE SAMMLUNG ALBERTINA

Das alte Wien besaß zwei graphische Sammlungen,
welche ihrem Inhalte und ihrer Qualität nach zwar
beide Weltruf hatten, aber mehr von den Kennern
des Auslandes besucht und geschätzt waren, als vom
einheimischen Publikum. In die kleinen Arbeitsräume
verirrte sich selten jemand anderer als einige Gelehrte,
Studenten und hie und da auch ein Künstler. Es
waren dies die Kupferstichsammlung der Hofbibliothek
 und die Albertina, welche dem Erzherzog
Friedrich gehörte. Es war nun vielleicht die wesentlichste
 Neuorganisation auf kunstpolitischem Gebiete,
daß aus diesen beiden Sammlungen eine Einheit geschaffen
 wurde, welche mit einem Schlage die größte
und bedeutendste Graphiksammlung der Welt geworden
ist. Diese neue Sammlung, im Jahre 1021 konstituiert,
erhielt sofort entsprechende Räume zugewiesen. Der
ganze erste Stock des Palais auf der Albrechtsrampe
wurde ihr eingeräumt und so war es möglich, nebst
reichlichen Bureau- und Depoträumen einen prachtvollen,
 künstlerisch hervorragenden Studiensaal und
hinreichende Räume für die wechselnden Ausstellungen
einzurichten. Diese ganze Einrichtung wurde fast
durchwegs mit dem schon vorhandenen Material an
Mobilien usw. durchgeführt. Die Aufgaben der neuen
Sammlung lagen nun in dreifacher Richtung.

Einmal mußte sie die vorläufig bestehenden Bestände
 der beiden Sammlungen, aus denen sie ent-;tanden
 war, zu einer Finheit verarbeiten. Dies beleutete,
 nachdem beide Sammlungen Ende des 18.
\nfang des 10. Jahrhunderts aufgestellt waren, eiß
‚ollständiges Auseinandernehmen von fast einer Million
ıraphischer Blätter, die beinahe alle in großen Codice®
»ingeklebt waren, ein Neuordnen nach moderner?
yvissenschaftlichen Gesichtspunkten und ein Aufstellen iP
einer Form, die die wertvollen Blätter vor Beschädizung
 und Vernichtung besser schützt, als das Einklebern
'n Sammelbänden. Die Durchführung dieser Arbeit
st Sache einer ganzen Generation, aber sie wurde
organisiert und hat bereits ein gutes Stück Weg“
zurückgelegt. Viele Tausendevon Passepartouts wurden
ıngefertigt, ganze Schulen sind neu aufgestellt worden
ınd die Arbeit fließt ununterbrochen weiter und
zwar — was die Hauptsache ist — ohne die Besuche!
zu stören und ohne wesentliche Teile der Sammlurp?
ür längere Zeit unzugänglich zu machen.
Die zweite wesentliche Aufgabe war, die Sammlunp?
reitgemäß zu ergänzen. Beide alten Sammlunge”
‚tammten aus fürstlichem Besitz und hatten die en”
cheidende Entwicklung moderner musealer Sammel
stigkeit am Ende des I0. und Anfang des 20. Jahr
        <pb n="171" />
        Neuerwerbun gen der
» Albertina”

Unten:
Die Ährenleserin
Creidezeichnung von Jean
Francois Millet, 1814-1875
(Erworben 1922)

Madonna von Lambach
3emalter österr. Holzschnitt,
um 1400. Unikum
‘Erworben 10925)

Unten:
Verkündigung Mariä
Aquarellierte Federzeichnung
von einem österr. Meister, um
1430
(Erworben 1028)
        <pb n="172" />
        Francesco Guardi (1712-1793): Venedig, S. Maria della Salute. Lavierte Federzeichnung

Albrecht Altdorfer (1480-1528): Landschaft. Feder und Aquarell

F.douard Manet (1832-1883): Blumenstudie. Aquarell
        <pb n="173" />
        hunderts nicht mehr mitgemacht. Daher hatten sie, im
wesentlichen im Geschmack des 18. Jahrhunderts zu-Sammengebracht,
 zwar ungeheuere Schätze, aber dafür
auch sehr große Lücken. Sehr vieles, was im Laufe
der Zeit in den künstlerischen Gesichtskreis der
Kulturvölker getreten war, fehlte. Vor allem wohl
war es die Kunst des 19. Jahrhunderts und der Gegen-Wart,
 welche nicht oder nur mit unbedeutenden Bei-Spielen
 vertreten waren, bei der Abteilung der Zeich-Aungen
 war auch auf die primitive Zeit kein großes
Eiche gelegt worden. So waren einzelne Künstler,
16 erst später berühmt geworden sind, unzulänglich
vertreten oder fehlten. Die Sammlung besaß zum
Beispiel früher keine einzige echte Guardi-Zeichnung.
Viel besser stand es mit der alten Graphik, die in
ne entscheidenden Zeit, Wende des 18. zum 19. Jahrundert,
 schon mit Absicht auf Vollständigkeit ge-;ammelt
 wurde. Hier kam nur das 10. Jahrhundert
.M gewisse primitive Spezialitäten, wie die Einattdrucke,
 zur Ergänzung.
Die Möglichkeit der Schließung dieser Lücke war
Knade in diesem Zeitraum gegeben, da durch eine
ES Umschichtung der europäischen Besitz-Sale
 tnisse ein außerordentlich reiches Material der
en en Kunstwerke auf den Markt kam und wenighabe
 zu Beginn der Periode verhältnismäßig billig zu
War en Auf staatliche Mittel zu diesem Zweck
che m it zu rechnen, aber die Sammlung besaß glückeine
 sehr große Anzahl zum Teil auch
laube er Doubletten, die sie zu verwerten die Ertender
 erhielt. Aus den dadurch gewonnenen bedeu-,
 A Mitteln konnten die dringendsten Lücken geun
 ssen werden, Es wurden ungefähr 3000 Zeichbei
 Sen und über 1000 graphische Blätter erworben,
atnee em Gesamtbestand von nicht ganz 30.000 Zeichkann
 Ya cwas mehr als 10%, des alten Stockes. Es
gedacht ier nicht der zahlreichen Einzelergänzungen
daß werden, es möge genügen, darauf hinzuweisen,
fran ‚Banze Schulen neu aufgebaut wurden, so die
20. Jahr ns und deutsche Schule des 19. und
Österreich underts. Merkwürdigerweise war auch die
so daß ische Kunst früher vollständig vernachlässigt,
709 hier bei der Neuformierung mehr als
Or de „X er Blätter Neuerwerbungen sind. Ganz be-Von
 ae stark wurde die italienische Kunst ergänzt.
 eneafern so wertvollen, überaus seltenen primitiven
als 40 0 ce es 14. und 15. Jahrhunderts sind mehr
besaß X "na a Von Tizian beispielsweise
sie heute ymmlung kein einziges echtes Blatt; was
N eapolitani Desitzt, ist neu hinzugekommen, Die
AUS neus © e „Schule ist zu mehr als zwei Drittel
Auf n eständen formiert worden usw.
pm Gebiet bilden die Ergänzungen
Wnderts " a systematischen Aufbau des 19. Jahr-Würden
 in nen er Gegenwart. Von älteren Drucken
Md kos ba erem Maße nur die so überaus seltenen
en gotischen Einblattdrucke ergänzt.

Die alte Hofbibliothek hesaß die größte Sammlung
uf diesem Gebiete. auf der ganzen Welt. Dazu
:;onnten noch ungefähr 12% an Neuerwerbungen
zommen. Diese Ankäufe sind deshalb auch wichtig,
veil ein großer Teil derselben aus Klosterbesitz
tammt und die Blätter, die zu dem ältesten
Xunstgut Oesterreichs gehören, sonst ins Ausland
‚egangen wären.
Diese Ankäufe waren vor allem deshalb notwendig,
veil die Sammlung nunmehr, als staatliche Zentralammlung,
 die berechtigten Wünsche aller derjenigen,
velche sich hier mit Handzeichnungen und Graphik
’eschäftigen, zu erfüllen hat. Sie waren die Voraus-;‚etzung
 dafür, daß die Sammlung nicht nur Gelehrtennteressen
 dient, sondern auch, darüber weit hinauszehend,
 der Gesamtheit der Bevölkerung etwas zu
»ieten hat. Die Lebendigmachung der Sammung
 innerhalb des kulturellen Lebens von Wien war
‚om Anfang an ein Hauptbestreben der Albertina,
lie durch Veranstaltung von Ausstellungen,
/orträgen und ähnlichen Aktionen immer veruchte,
 mit der Oeffentlichkeit in Kontakt zu kommen.
Jies ist denn auch in einem sehr hohen Maße geungen.
 Die Albertina ist nicht nur die am meisten
jesuchte graphische Sammlung der Welt, ihr Besuch
st ein wesentlich höherer als der in London und
Zerlin. Die Albertina hatte in der Zeit vom
. April bis 30. Juni 1928 eine Besucherzahl, die
zusammen mit den dort nicht eingezählten Sonntagsührungen
 6200 Personen umfaßt, das ist weit mehr
ıls ein Drittel, fast die Hälfte der Besucherzahl des
Cunsthistorischen Museums und fast zwei Drittel der
besucher des Naturhistorischen Museums. Interessant
st auch zu beobachten, was das Publikum benützt.
Jas Wiener Publikum sucht im Studiensaal vorviegend
 die Kunst des 10. Jahrhunderts und der
"zegenwart und sieht die alten Meister lieber in den
\usstellungen, während das sehr zahlreiche Fremdenyublikum
 (die Albertina ist in England und Deutschand
 so bekannt wie selten ein künstlerisches Institut)
1auptsächlich die großen alten Meister in den Räumen
ler Sammlung sucht.
Ueber die Bestrebungen zur Popularisierung wurden
edoch auch die wissenschafllihen Aufgaben. der
jammlung keineswegs vernachlässigt. . Die wichtigste
sufgabe, welche eine Sammlung in dieser Beziehung
zu leisten hat, ist die Schaffung eines allen Anforlerungen
 der wissenschaftlichen Technik entsprechenden
Cataloges. Kin solcher wird von dem gegenwärtigen
Jirektor Dr. A. Stix herausgegeben. Zwei stattliche
3ände, welche die venezianische und die altniederändische
 Schule enthalten, sind bereits erschienen.
n ihnen ist jede Zeichnung in einer für wissenschaftiche
 Zwecke hinreichenden Größe abgebildet. Außerlem
 war die Sammlung der Nährboden für eine
ıroße Anzahl von wissenschaftlichen Arbeiten ihrer
Jeamten und anderer Wiener Kunsthistoriker
        <pb n="174" />
        + Plan Alf ae
Jach einer Orig, Radierung van Wimmer

Vationalbibliothek am Jasefsplatz

DIE NATITONALBIBLIOTHEK UND IHRE SAMMLUNGEN

Die frühere Hofbibliothek in Wien war eine der
ältesten Fürstenbibliotheken Europas, an Reichtum
und kulturellen Werten ihrer Bestände anerkannt
eines der allerersten Institute unter den Weltsammlungen
 dieser Art. Der Zusammenbruch des
alten Oesterreich und die Uebernahme der Bibliothek
zunächst in die Verwaltung und (nach Abschluß des
Friedensvertrages von Saint Germain) in den Besitz
des nunmehrigen Bundesstaates Oesterreich bildet den
markantesten Einschnitt in ihrer nahezu 400jährigen
Geschichte, der auch äußerlich in der neuen Benaennung
 „Nationalbibliothek” seinen Ausdruck fand.
Den Geld- und Raummangel, die chronischen Krankheiten
 . dieses altehrwürdigen Institutes fast zu allen
Zeiten seiner Geschichte, zu heilen war unglücklicherweise
 gerade einer Zeitepoche überlassen worden, in
welcher diese Heilung wohl am schwierigsten geworden
 war. Die katastrophale Kohlennot nach
dem Zusammenbruch im Jahre 1918, die auch in den
beiden folgenden Jahren anhielt, hatte zunächst durch
Feuchtigkeit schwere Schäden jenen Buchbeständen
gebracht, die in den unterirdischen, in drei Etagen
und in der ganzen Länge des Prunksaales sich ausdehnenden
 Kellermagazinen untergebracht sind. Erst
die im Jahre 1927 eingerichtete Trockenanlage
hat nicht nur der Schimmelbildung Einhalt zu bieten
vermocht, sondern auch eine tatsächliche Trockenlegung
 dieser Magazine herbeigeführt. Die lange Ausschaltung
 der Zentralheizung hat auch die Benützung
der an sie angeschlossenen Leseräume in den Wintermonaten

 teilweise oder auch gänzlich unterbunden-Die
 durch die Geldentwertung vollständig ins Wanker
z;ekommene Dotation ließ den Ankauf selbst der
Iringendsten deutschen Literatur — von jener des
iuslandes und den Lücken der Kriegsjahre ganz
ıbgesehen — nur in ganz unzureichendem Maße zu;
labei blieb ein großer Teil der erworbenen Bestände
zunächst ohne Einband und vermehrte so die ohne”
ıin mit diesem Mangel sehr belasteten Bestände aus
len vorhergehenden Kriegsjahren.
Eine erste Aufbaumöglichkeit brachte nun das Jahr
920. Sie galt der drückenden Raumnot, welche im
etzten Jahre vor dem Zusammenbruch schon wieder“
1olt den Gegenstand der Verhandlungen der dafür
naßgebenden Faktoren, allerdings schließlich ohne
‚onderlich greitbaren Erfolg, gebildet hatte. Die
läumung des Palais des Erzherzog Friedrich
uf der Albrechtsrampe und die Bestimmung des-‚selben
 zur Unterbringung eines Teiles der Sammangen
 der Nationalbibliothek brachte eine Entlastun?
n der bisherigen Raumnot und versetzte die Biblioheksleitung
 in die Lage, bedeutende Zuwächse i®
Jen folgenden Jahren mit den bisherigen Bestände?
‚ereinigen zu können. In das Palais Erzherzog Friedich
 übersiedelte zunächst die Kupferstichsam”
ung der Hofbibliothek, welche in der Folg®
nit der dortigen Sammlung Albertina zu einer i?
hrer Universalität einzigartigen graphische”
‚staatlichen Sammlung „Albertina” vereinigt
vurde, ferner die Musiksammlung, die damit erst
        <pb n="175" />
        brauchbare, lichte Leseräume und geräumige Depots,
insbesondere für den Zuwachs der folgenden Jahre,
erhielt, und schließlich die ehemalige weltbekannte
Papyrussammlung Erzherzog Rainer, griechische
 und orientalische Papyrusbestände; auch für
sie konnten so lichte und geräumige Arbeits- und
Ausstellungsräume mit entsprechenden Handbibliotheken
 geschaffen werden. In unmittelbarer Nähe der
orientalischen Papyrussammlung konnte in späterer
Folge auch das Universitätsinstitut für „Aegyptologie
und Afrikanistik” in den Räumen des Palais Friedtich
 untergebracht werden. Dadurch nun, daß alle
die genannten Sammlungen aus der Enge der Räume
am Josefsplatze den Weg hinaus in ein mit der
Nationalbibliothek unmittelbar zusammenhängendes
Gebäude fanden und so das Gebäude am Josefsplatze
entlasteten, konnten deren bisherige Räume zur
besseren Unterbringung anderer am Josefsplatze verbliebener,
 eingeengter Sammlungen verwendet werden.
So wurden in die Räume der ehemaligen Kupferstichsammlung
 die Leseräume der Handschriftensammlung
Mit einer nach dem Muster des Pariser und Münchner
Schwesterinstituts entsprechend ausgebauten Handbibliothek
 und ein Teil der Handschriftendepots verlegt;
 ein großer Depotraum der ehemaligen Kupfer-$tichsammlung
 im dritten Stoc&amp;amp; wurde der eben
Neugeschaffenen Theatersammlung als Depot
übergeben, während einer der anschließenden frei-Ayordenen
 vier Säle der Papyrussammlung als
\rbeits- und Leseraum der Theatersammlung eingetichtet
 wurde. Die restlichen drei Säle der Papyrusque
 mlung wurden der Kartensammlung zugewiesen,
(ol. damit erst in die Lage versetzt wurde, ‘ihren im
an zu erwähnenden gewaltigen Zuwachs unter-“ringen
 und ihren bisherigen engen Leseraum der
Sk anwachsenden Benützung entsprechend auszudene
 Der bisherige Lesesaal der Musiksammlung
pc in einen für wissenschaftliche Vorträge vielfach
“Nützten Vortragssaal umgewandelt.
jo Die Vebernahme des zwischen dem Gebäude am
don Splatz und dem Palais Friedrich gelegenen so-Mögen
 „Augustinerstöckels” bot eine weitere
en ichkeit des Ausbaues der räumlich besonders
Na neten Druckschriften - Sammlung der
der Nnalbibliothek. Kommt doch gerade dieser Teil
Bänd ationalbibliothek allein schon mit seinen 1.200.000
gleich den Beständen der größten Weltbibliotheken
Schen und bildet er mit den überaus wertvollen literaridie
 Fi und kunstgeschichtlichen Schätzen, die durch
thekar /erleibung zahlloser großer und kleiner Biblio-Seiner
 Gr Planvoller Ergänzung in den 400 Jahren
Wissen, echte zusammengekommen sind, die größte
tichs aftliche Druckschriften - Sammlung Oesternt
 ‚Büchersaal des ehemaligen „Frintaneums’”,
Würde em jetzigen Druckschriftenlesesaal gelegen,
nun 1020 zu einem Zeitschriftensaal umzebaut,

 in dem 1928 bereits rund 4000 wissenschaftiche
 Fachzeitschriften und Zeitungen, besonders des
\uslandes, dem Publikum ein literarisches Material
ı1och vor dem Binden der einzelnen Jahrgänge er-‚chließen,
 wie es in keinem anderem verwandten
nstitute Österreichs geschieht. Die überfüllten und
‚echnich veralteten Bücherdepots der Druckschriftenjammlung
 erhielten im Jahre 1928 einen wesentlichen
ınd wertvollen Zuwachs durch den in modernster
Neise ausgeführten Ausbau eines ebenerdigen, zu
liesem Zwecke vorzüglich geeigneten Magazins am
osefsplatze. Es ist zu hoffen, daß dieser Ausbau, auf
lie unmittelbar im Niveau anschließenden sogenannten
‚Remisedepots” ausgedehnt, den drückendsten Raum-‚orgen.
 der Druckschriften-Sammlung für die nächste
7eit abhelfen wird. Schließlich läßt die. Reserzierung
 der südwestlich unmittelbar anschließenden
Teile der neuen Burg für Zwecke der National-»bliothek
 hoffen, daß deren Ausbau die National-»ibliothek
 endlich in die Lage versetzt, Einrichtungen
ür einen großzügigen, modernen Betrieb zu verwirkichen,
 wie ihn die Bedeutung der Nationalbibliothek
ınd die wissenschaftliche Ausnützung ihrer wertvollen
Jestände gebieterisch verlangt.
Die Unterbringung der wertvollen Objekte in den
veitläufigen alten Räumen, die großenteils noch mit
fen geheizt werden müssen, . die Ansdehnung der
3Zenützung auf die Abendstunden, welche die allgeneine
 Einleitung elektrischen Lichtes nötig machte,
‚edingten, daß 1026-1927 insbesondere die feuer-‚ichere
 Abriegelung der Gebäudeteile eingerichtet
ınd die Feuerlöschvorkehrungen vermehrt. und mo-Jlernisiert
 und 1928 ein ganznächtiger Feuerwachdienst
ängeführt wurden.
Die Renovierung der Fassaden, welche den
n seiner einheitlichen Geschlossenheit einzigartig
wirkenden Josefsplatz im Rahmen der Burgbauten
umschließen, anläßlich der Tagung des Vereines
deutscher Bibliothekare im Jahre 1020 hat wieder die

°“esesaal der Musiksammlung im ehemaligen Palais Friedrich
        <pb n="176" />
        Der Studiensaal der Albertina. Eingerichtet 1921

Aufmerksamkeit weitester Kreise auf die prachtvollste
Barockschöpfung Fischers von Erlach in dem Prunksaale
 der nunmehrigen Nationalbibliothek gelenkt.
Wie notwendig diese räumliche Ausgestaltung der
Bibliothek war und ist, zeigt der Zuwachs an
Büchern und Sammlungsobjekten eben dieser letzten
zehn Jahre. Hier muß vor allem der für die Ergänzung
aller Bestände des Institutes stets hilfreich einspringenden.
 Unterstützung der „Gesellschaft der Freunde der
Nationalbibliothek” gedacht werden. In den Tagen
der Not, im Juli 1921, gebildet, hat sie jährlich große
Beträge dem Ankauf von Sammlungsobjekten gewidmet
 und so zahlreiche Stücke, die anders nicht
hätten erworben werden können, für die Nationalbibliothek
 gerettet. Des hier beschränkten Raumes
wegen seien als ganz wenige Beispiele genannt:
Neben türkischen und koptischen Handschriften in
den Jahren 1923-1924 vor allem die wertvolle Autozraphensammlung
 Streicher, darunter auch einige
Schillerbriefe, Musikhandschriften von Webel, Bibl,
Reger und anderen, die Karten des Nordpolforschers
von Payer, die Kunstnotizsammlung von Schäffer,
Autographe von Ziehrer, Hamerling und anderen,
Dekorationsentwürfe, Bühnenmodelle, Schauspielerporträts
 und vieles andere in den Jahren 1025 bis
1927; die kunstvolle Jubiläumsmedaille von Hartweg
zum Bibliotheksjubiläum im Jahre I926 wurde gleichfalls
von der Gesellschaft der Freunde der Nationalbibliothek
in Auftrag gegeben und ihre Kosten getragen. Zwei
außerordentlich interessante Autographe von E. Th. A.
Hoffmann und 105 Bände Musikalien zählen unter anderem
 zu den jüngsten. Widmungen der genannten
Gesellschaft,
Den Zuwachs an Druck werken förderte wesentlich
 die Verbesserung der Dotation, die Regelung der
Pflichtexemplarfrage durch das neue Preßgesetz vom
7. April 1922 und der damit im Großen eingeleitete
Tauschverkehr, der freilich eine bedeutende Mehrarbeit
 und Belastung des gleichgebliebenen Personalstandes
 mit sich brachte. Am großzügigsten hat sich

Fideikommisbibliothek, Großer Saal H. R. Röttinger

der Tauschverkehr bisher mit der Deutschen Notzemeinschaft
 in Berlin ausgestalten lassen, doch ist auch
ler Austausch mit Rußland von recht gutem Krfolg
‚egleitet. Auch den Geschenken, namentlich an
vertvoller ausländischer Literatur, die wiederholt in
zroßem Umfang, insbesondere von den diplomatischen
Yertretungen Deutschlands und Frankreichs vermittelt,
‚on Leitungen der ausländischen Schwesterinstitute gevidmet
 wurden, kam in den Tagen der schwersten
nateriellen Not eine außerordentlich große Bedeutung
zu. Unter den zahllosen Privatschenkern und Vermitt-‚ern
 verdankt die Nationalbibliothek vieles: Sr. Durchaucht
 Johann Fürsten von und zu Liechtenstein,
 Bundesminister a. D. Dr. Emil Schneider,
Reichsbibliothekar Dr. J. G. A. Collijnin, Direktor
der Universitätsbibliothek ‘ in Oslo Dr. Wilhelm
Munthe, Direktor Dr. Vilhelm Slomann in Kopen-1agen,
 Schriftstellerin Annie Wall (Schweden)
P. K. Wahlström in Stockholm, Staatsminister
Dr. Fr. Schmid t-Ott in Berlin, Direktor der Zentralbibliothek
 in Zürich Dr. H. Escher, Direktor Doktor
_ Pasteiner, Budapest, und Dr. D. Albers, Haagı
Finen bedeutenden Zuwachs brachten auch die
nzwischen angegliederten Bibliotheken von Vereinen
and Gesellschaften, so des Vereins für Ge-‚schichte
 der Stadt Wien, der Numismatischen
Gesellschaft, des Institutes für Auslands-‚echt
 und des Internationalen Esperanto“
Museums. Der jährliche Zuwachs der Druckschriften:
welcher im Jahre 1918 3108 Werke betrug, ist so
jahre 1927 auf 14.300 Werke gestiegen. Das seit
‚923 erscheinende „Zuwachsverzeichnis de!
Druckschriften der Nationalbibliothek”, dem
ım Schluß der Jahrgänge auch der Zuwachs der
3pezialsammlungen angeschlossen wird und welches
Jurch ‚Bezeichnung der Doubletten wesentlich der
Tauschverkehr erleichtert, sollte eigentlich zu eine”
/uwachsverzeichnis der österreichischen Bibliotheken
‚usgebaut werden und die ökonomische Ausnützupg
ler Dotation der einzelnen Bibliotheken. vor aller
        <pb n="177" />
        Neuerwerbungen der Österreichischen Nationalbibliothek

Gebetbuch, Flämischer Meister der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. (Handschrift 312-206 der Nationalbibliothek, aus dem
Bestande der einverleibten vormaligen ‘kaiserlichen Fideikommißbibliothek)

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Gebetbuch aus dem Anfang des I5. Jahrhunderts
"Erworben aus der Klosterbibliethek Nonnberg in Salzburg)
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        Österreichische Nationalbibliothek

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Gebetbuch Karl des Kühnen von Burgund
Flämisch-nordfranzösische Arbeit aus der Mitte des 15. Jahrhunderts
‘Handschrift 31-17 der Nationalbibliothek, aus dem Bestand der einverleibten vormaligen
kaiserlichen Fideikommißbibliothek}
        <pb n="179" />
        der in Wien, und die Vermeidung unnützer Doppelkäufe
 in die Wege leiten. Die großen Zuwächse der
Spezialsammlungen der letzten Jahre hängen vor allem
mit der vom Bundesministerium für Unterricht seit
dem Jahre 1920 eingeleiteten Zusammenlegung „gleichartiger
 Bestände” in den verschiedenen Kunstsammlungen
 des Staates zusammen, die durch den Zuwachs
der wissenschaftlichen Sammlungen des früheren
Hofes nahegelegt wurde. Dem schweren Verlust der
Kupferstichsammlung der ehemaligen Hofbihliothek,
welche mit der bisherigen Sammlung Albertina
zu der jetzigen graphischen staatlichen Sammlung
»Albertina” vereinigt wurde, steht die Einverleibung
der ehemaligen Habsburg-Lothringischen Familien-Fideikommißbibliothek
 gegenüber mit rund 200.000
Bänden gedruckter Bücher, 810 Inkunabeln, etwa
2300 Handschriften, 500 Landkarten, 30.000 Kunstblättern
 (einschließlich der Aquarelle und Handzeichnungen),
 über 100.000 Porträts und der 22.300
Blätter zählenden Lavater-Sammlung in 833 Portefeuilles.
 Es wuchsen aus ihr der Handschriftensammlung
 der Nationalbibliothek die Handschriften und
Inkunabeln zu, die Karten der Karten-Sammlung der
Nationalbibliothek, während die „Albertina” die
Aquarelle, Handzeichnungen und Kunstblätter, soweit
es keine Porträtdarstellungen waren, übernahm. Die

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Jruckwerke wurden nach Feststellung der auszucheidenden
 Doubletten dem Druckschriftenbestande
ler Nationalbibliothek einverleibt; wegen des schon
rüher betonten und noch bestehenden Raummangels
n den Depots der Nationalbibliothek verblieb ihre
»isherige Aufstellung im Ringstraßenflügel der Neuen
zurg, zumal ihre Benützung auf Grund des gedruckten
Cataloges möglich ist. Die Bildnissammlung der ehenaligen
 Familien-Fideikomißbibliothek wurde indessen
ygänzt durch die etwa 2000 Porträts des ehenaligen
 Kupferstich-Kabinetts der Hofbibliothek
Bildnissammlung des Prinzen Fugen), durch die
”heaterporträt-Sammlung (etwa 25.000 Blätter)
ıus dem Besitz der ehemaligen Intendanz der Hofheater,
 durch die Bildnissammlung von Aerzten
ınd Naturforschern aus dem Besitze des Anaomen
 Dr. A, Friedlowsky in Wien, durch die 3000
’orträts umfassende Sammlung des Kriegsarchivs
ınd die Bildnissammlung der alten Albertina
ınd durch eine Reihe anderer kleinerer Gruppen.
Die Abteilung Photographien erfuhr durch die
m Jahre 1925 erfolgte Widmung von 12.000 Bildıissen
 hervorragender Persönlichkeiten aus dem Besitze
Ir. Ing. Walters, Dr. Herberts, Ing. Ottos und Erichs
ron Doblhoff eine bedeutende Bereicherung. Dazu
camen in den letzten Jahren durch Ankauf und

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Erste Seite der handschriftlichen Partitur des Rosenkavalier von Richard Strauß. (Im Besitze der Nationalbibliothek)
        <pb n="180" />
        Widmung etwa 10.000 Bildnisse, so daß die aus dem
interessantesten Teil der ehemaligen Habsburg
 - Lothringischen Familien-Fideikommißbibliothek
herausgewachsene Porträt-Sammlung der Nationalbibliothek
 heute gegen 100.000 FEinzelbildnisse
graphischer Kunst und Photographien umfaßt. Der
umfangreiche, ständig ausgebaute Handapparat dieser
Sammlung an genealogisch-heraldischen und biographischen
 Werken bekam überdies eine Ergänzung durch
die Notizensammlung des ehemaligen Direktors der
Gemäldegalerie Hofrat August Schäffer in Wien,
eine in die Tausende zählende Menge von Zeitungsausschnitten,
 biographischen und kunsthistorischen
Aufzeichnungen, die sich größtenteils auf die bildenden
 Künstler und das Künstlerleben des 10. Jahr-1underts
 beziehen.
Das außerordentliche Interesse und die große tag-‚ägliche
 Inanspruchnahme gerade dieser neuen Ab-:eilung
 der Nationalbibliothek durch die Forschung,
die weitgehendste Verwertung ihres Materials in den
einschlägigen Publikationen der letzten Jahre recht-‚ertigen
 an sich am besten ihr Bestehen und fordern
ihren weiteren raschen Ausbau.
Der wertvollste Teil der ehemaligen Fideikommißbibliothek,
 jener der Handschriften und Inkunabeln,
war nun der Handschriftensammlung der Nationalbibliothek
 zugewachsen, jene Bestände, die heute
dank der hohen Bewertung auf dem freien Markte
in wertvolleren Stücken nur von besonders gut
dotierten Instituten erworben werden können; zählte
doch diese Handschriftensammlung der Fideikommißbibliothek
 — von der Bevölkerung wegen der Einreihung
 der Huldigungsgedichte vielfach so verkannt —
zu ihrem Grundstock mehr als 100 Handschriften,
zum Teil aus dem frühen Mittelalter, mit sehr wertvollen
 Textüberlieferungen, etwa OO miniierte Manuskripte,
 darunter kostbare Gebetbücher, geschmückt
in den Werkstätten bekannter vlämischer und französischer
 Buchmaler, ferner andere überaus interessante
 und wertvolle Bestände an historischen, militärischen,
 statistischen und wirtschaftsgeschichtlichen
Quellen der früheren Jahrhunderte. Trotzdem die
Inkunabelsammlung der ehemaligen Hofbibliothek
an Reichtum und Wert ihrer Stücke an dritter
Stelle unter den Weltsammlungen dieser Art zu
stehen kommt, haben die angereihten Inkunabeln der
ehemaligen Fideikommißbibliothek ganz wenige Doubletten
 ergeben und somit die alten Bestände an
Frühdrucken gleichfalls wesentlich erweitert.
Eine Vermehrungsmöglichkeit bot der Handschriftensammlung
 weiter der im Gefolge der gänzlichen Geldentwertung
 eingetretene Abverkauf an Handschriften
und Frühdrucken aus österreichischen Privatbibliotheken,
 vor allem dort, wo eine Abwanderung ins
Ausland und damit ein unersetzlicher Verlust an
heimischem, historischem Kulturbesitz den Ankauf
{ür eine staatliche Sammlung erforderte. Eine der

nteressantesten Erwerbungen in dieser Hinsicht ist
las Gebetbuch der Familie Strochner (Salzburg)
nit reizenden Miniaturen und einem Ornament-;chmuck,
 aus der ehemaligen Donaumalschule stamnend,
 eine andere das Antiphonarium aus dem Besitz
les Stiftes Geras, 1471 in einer böhmischen. Werk-;tätte
 gemalt. Graphische Inkunabeln, solche von
;eltenem Wert und Vorkommen, konnten ebenfalls
ıuf diesem Wege erworben werden; das schönste
ırhaltene Fxemplar eines der frühesten. Wiener
Drucke vom Jahre 1482, der sogenannte Vocabulista,
zählt zu den interessantesten Inkunabelkäufen der
Nationalbibliothek in den letzten zehn Jahren. An
Autographen wurden wertvolle Stücke österreichischer
Autoren gekauft und größere Bestände der Nationalbibliothek
 in den Nachlässen Miklosich und Exner
sinverleibt. Die Zahl der käuflich erworbenen und
zewidmeten Stücke (von den Beständen der ehemaligen
’ideikommißbibliothek abgesehen) betrug in den letzten
zehn Jahren allein 1092 Handschriften, 57 Inkunabeln
ınd mebr als 743 Einzelautographe. ;
Die von der ehemaligen Habsburgischen Fidei-&amp;lt;ommißbibliothek
 der Kartensammlung der National-»ibliothek
 zugewachsenen Landkarten bekamen hier
»ald eine weitere große Ergänzung durch die Karten-‚estände
 der ehemaligen Albertina und einen Teil
ener des Geographischen Institutes, so daß diese
\bteilung der Nationalbibliothek in kurzer Zeit in
hren Beständen weit mehr als verdoppelt wurde.
Unter den käuflich neu erworbenen Stücken inter-»sieren
 hier vor allem die vom Nordpolfahrer Payer
zezeichneten Ansichten aus Ostgrönland und Franz-Josefs-Land
 und die Sammlung Schwarz-Mohrenstein
 mit zahlreichen Landschaftsansichten aus verschiedenen.
 Gegenden des alten Oesterreich.
Die Musiksammlung der ehemaligen Hofbibliothek,
5ekanntlich eine der allergrößten und in ihrenBeständen
die geschlossenste Sammlung dieser Art, hat gleich“
'alls ihre bisherigen Bestände in kurzer Zeit nahezu
verdoppelt, und zwar durch die Aufnahme der Musikbestände
 der Archive des Theaters an der Wien, des
Zarl-Theaters und des Theaters in der Josefstadt,
durch die Ergänzungen des Hofkapellenarchivs, der
%stensischen Musikalien und jene der Habsburgischen
"ideikommißbibliothek. Unter dem stark vermehrten
\utographenbesitz ragen Zueignungen lebender Tonkünstler
 hervor, darunter zwei Opernpartiture»?
von Richard Strauß, die des „Rosenkavalier” und
der „Aegyptischen Helena”. Das handschriftliche Vermächtnis
 Anton Bruckners wurde mit bestem Erfolge
auf verschiedenen Wegen und mit Aufwendung großer
Mittel wesentlich vervollständigt. Im Jahre 1027 wurde
Jer Musiksammlung das „Archiv für Photogramme mus!”
calischer Meisterhandschriften, Widmung von A. var
Toboken” angegliedert, das in der kurzen Zeit bis Okober
 d. J. bereits 6000 Aufnahmen nach einschlägen
 Handschriften aus ganz Furopa auszuweisen hat
        <pb n="181" />
        Große Zuwächse bringen auch dem bestgeordaeten
 Institute, insbesondere hier der Bibliothek, eine
ungeheure Mehrarbeit, schon allein auf dem Gebiete
der katalogmäßigen Einordnung, die um so
größer ist für ein Institut wie die Nationalbibliothek,
die schon von der ehemaligen Hofbibliothek her eine
Fülle ungelöster Fragen und Arbeiten gerade auf
dem Gebiete der Kataloge mit übernommen hatte, da
der chronische Mangel der Hofbibliothek an Arbeitskräften
 es stets verhindert hatte, große Katalogsarbeiten
 in Angriff zu nehmen und begonnene mit
Erfolg weiterzuführen. So stand man im Jahre 1918
vor der Frage, ob die Fortführung des Realkataloges
in der bisherigen schwerfälligen Anlage für die rasche
Erschließung auch der neueren Bestände für die Benützung
 erwünscht erscheint, wobei man sich im Jahre
[923 entschloß, von nun an {für den Zuwachs statt
des Realkataloges einen Schlagwortkatalog anzulegen,
 den sogenannten L-Katalog (Lesesaal-Katalog)
aber (Abschrift des alphabetischen Grundkataloges
zur Entlastung und Schonung
des Hauptkataloges für Lese-Saalzwecke)
 durch fortgesetzte
Aufnahme des Zuwachses und
durch wesentlich beschleunigte
Abschrift des alten Bestandes
 des Hauptkataloges einem
Möglichst baldigen Abschluß
und damit der in absehbarer
Zeit erwünschten direkten Be-Mitzungsmöglichkeit
 durch die
Leser zuzuführen. Die im
Jahre 1923 beim Ordnungsbuchstaben
 KATALOFF
Stehengebliebene Abschrift
Kid so bis zum Ordnungsüuchstaben
 LOBEZ anfangs
Oktober 1928 durchgeführt.
Zahlenmäßig ausgedrückt sind
K für den Schlagwortstalog
 etwa 506.600 Katank
 für den alphabe-BIS
 en L-Katalog 183.600
ätter herzustellen und sofort
NZureihen gewesen. Der Zu-TS
 der Titelkopien für den
k Phabetischen Haupt-7
 alog betrug für die gleiche
1028 (von 1923 bis Oktober
% ) 39.000 Stück. Dazu
quer den bis zum Jahre 1928
Nagı Sesamten Bestände der
außen bibliothek auf einem
ten ordentlich stark benütz-4
 Gebiete, nämlich dem
Liter ütschen Sprach- und
aturgeschichte. für den

;chlagwortkatalog aufgenommen; die Drucklegung
lieses Teiles des Schlagwortkataloges ist soeben bendet
 worden. Die damit geleistete Arbeit kann nur
‚on jenen beurteilt werden, die nicht nur unbesrenzte
 Wünsche an eine Bibliothek zu stellen gevohnt
 sind, sondern die zu deren Befriedigung bei
jestimmten Voraussetzungen zu leistende und zu
‚ewältigende Arbeit voll und richtig abzuschätzen
mstande sind.
Die VUeberwindung der räumlichen Einengung, die
ichaffung geräumiger Lesesäle, verbunden mit der
\usgestaltung der. Handbibliotheken, womit der Umang
 der rasch zugänglichen Gebrauchsliteratur aussedehnt
 wurde, hat zum Teil auch die unmittelare
 Erschließung der seinerzeit vielfach mit
nrecht als „exklusiv” geltenden Hofbibliothek in der
‚unmehrigen Nationalbibliothek weiteren Kreisen ernöglicht.
 Vor allem wurden die Lesestunden schon
m Mai I019 auf die Zeit von 9 bis 4 Uhr und seit
km Jahre 1020 noch auf die Zeit von O0 bis 3 und

„edertasche in Lederschnittarbeit zu einem Reisebrevier (15. Jahrhundert). (Handschrift
er. nov. 3783 der Nationalbihliothek. Ankauf aus dem Museum der Diözese Secdkau-Graz)
        <pb n="182" />
        4 bis 8 Uhr erweitert. Vorträge über die Bestände
der Nationalbibliothek und deren rasche und beste
Ausnützung wurden zur Einführung in die Benützung
der Nationalbibliothek eingeführt und in den Wintermonaten
 der Jahre 1020/21 regelmäßig gehalten. Die
Eröffnung des Zeitschriftenlesesaales im Jahre
[922 und sein Offenhalten in den Stunden von 9 bis 3
und von 4 bis 8 Uhr abends kam dem schon lang
empfundenen Bedürfnis entgegen, an einer Stelle in
Wien die wissenschaftlichen Fachzeitschriften in einer
größeren Vollständigkeit jedem Leser zur raschen und
ınbeschränkten Einsicht vor dem Binden eines ganzen
Jahrganges zu bieten. Die Frequenz aller Lesesäle
st auch dementsprechend allgemein gestiegen,
jene des Druckschriftenlesesaales allein von 1.739 Lesern
im Jahre I019 auf 51.841 Benützer im Jahre 1927. Auch
der wesentlich erweiterte Ausleihverkehr erreichte eine
Erhöhung von 2000 Bänden im Jahre 1918 auf 18.584
Bände im Jahre 1927. Die gesteigerte Inanspruchnahme
der Bestände der Nationalbibliothek in den Lesesälen
and im Ausleihverkehr verlangt auch eine erhöhte Fürsorge
 für die Konservierung der Bücher und
Sammlungsobjekte; sie wird vor allem von
dem eigens dazu vorgebildeten ständigen Buch- und
Handschriftenrestaurator mustergültig besorgt. Die
besondere Konservierung der wichtigsten Stücke der
gebrechlichen Papyri in den beiden Papyrusabteilungen
der Nationalbibliothek konnte dank der materiellen
Unterstützung von seiten der Wiener Akademie der
Wissenschaften durch den darin besonderen Ruf
genießenden Restaurator der Berliner Museen Dr. h.c.
Ibscher in die Wege geleitet werden.
Um die wertvollen Handschriften, besonders jene
mit den kostbaren Buchmalereien, deren die
Nationalbibliothek tausende zu besitzen das Glück
hat, auf die Dauer vor vernichtender Abnützung zu
schützen, ohne ihre Benützung zum Schaden der
Forschung wesentlich einschränken zu müssen, wurde
mit dem systematischen Durchphotographieren
 ihres Bild- und datierten Schriftmaterials
 für die Zwecke der Benützung begonnen.
Zu diesem Zweck hat auch die Nationalbibliothek in
den Jahren 1920/21, ohne staatliche Hilfe in Anspruch
zu nehmen, sich ein Reproduktionsatelier geschaffen,
 das, auch mit der Apparatur zur Wiedergabe
 der sogenannten Palimpseste mit Hilfe der ultravioletten
 Strahlen ausgestattet, nun alle Ansprüche
der wissenschaftlichen Forschung zu befriedigen vermag,
 bedient von einer Kraft, die sonst zur Ueberwachung
 auswärtiger Photographen bei Benutzung
jener, begreiflicherweise meist sehr wertvollen Objekte
verwendet werden müßte. Das eigene Atelier setzt
die Bibliothek außerdem in die Lage, sich die nötigen
Photographien für den Auskunftsdienst, für den
Tausch und für die Konservierung der Objekte billigst
zu beschaffen und die heimischen Forscher, aber
auch die reiferen Studenten durch billigere Beschafung

 der sonst teuren, ja für sie unerschwinglichen
teproduktionen zu unterstützen.
Veber den engeren Kreis der unmittelbar im Hause
arbeitenden Leser hinaus hat die Nationalbibliothek,
'n den letzten zehn Jahren ihre Schätze in einer großen
ZAeihe von Publikationen über und aus den
Zeständen der Nationalbibliothek weitesten
Kreisen der Forschung zu erschließen begonnen.
An solchen Veröffentlichungen, welche entweder
‚on der Generaldirektion der Nationalbibliothek amtich
 durchgeführt oder im deren Auftrag von Anzehörigen
 des Hauses verfaßt wurden, bzw. von wissen-;chaftlichen
 Beamten der Nationalbibliothek infolge
»rivater Arbeit sowie von den an den Beständen der
Vationalbibliothek arbeitenden Fachleuten im Drucke
ırschienen sind, seien folgende genannt:
Tietze,H.: Die Entführung von Wiener Kunstwerken nach
talien. Eine Darlegung unseres Rechtsstandpunktes (1919). -
3mital, O.: Die Hofbibliothek (1920; in: Zimmermann-Handirsch-Smital,
 Die beiden Hofmuseen und die Hofbibliothek. —
Museion. Veröffentlichungen aus der Nationalbibliothek in
Wien (120 ff.): Programmbuch des Museion (1920). I. Abhandungen:
 Bd. 1: Bick, J.: Die Schreiber der Wiener griechischen
Tandschriften (1920); Bd. 2: Schwarz, A. Z.: Die hebräischen
Tandschriften der Nationalbibliothek (1925). II. Mitteilungen:
3d. 1: Lach, R.: Zur Geschichte des Gesellschaftstanzes im
:8. Jahrhundert (1920); Bd. 2: Kidrie, F.: Bartholomaeus
sorgjevic. Biographische und bibliographische Zusammenfassung
1920); Bd. 3: Stix; A.: Die Aufstellung der ehemals kaiserlichen
zemäldegalerie in Wien im 18. Jahrhundert (1922); Bd. 4: Koch, F-3Zurgtheaterbriefe,
 Aus der Autographensammlung der Nationaldibliothek
 (1922). IN. Erstausgaben und Neudrucke: Bd. 1:
Lorris, Guillaume de: Der Roman von der Rose. Uebersetzt
von H. Fährmann, neubearbeitet von J. Gregor. Erläuternder
Text von E. Winkler (1921); Bd. 2: Teutsche. Arien."
Jod. ms. 12.706 bis 12.709 der Wiener Nationalbibliothek, mit
linleitung und Anmerkungen herausgegeben von M. Pirker
. Bd. (1027).
Anläßlich des 200jährigen Jubiläums des Biblioheksbaues
 am Josefsplatze im Jahre 1926 gab die
"eitung der Nationalbibliothek eine „Festschrift der
Nationalbibliothek in Wien” heraus, an der 43 derzeitige
 und ehemalige wissenschaftliche Beamte des
‚Tauses mitgearbeitet haben.
Als Ergebnis der Katalogisierungsarbeiten der
Druckschriftensammlung wurden veröffentlicht:
„Verzeichnis der Handbibliothek des Druckschriftenlesesaales
ler Nationalbibliothek in Wien” (1923). „Nachträge” I bis IV
1924 bis 1927). „Zuwachsverzeichnis der Druckschriften der
Nationalbibliothek in Wien” (1923ff.; bisher 4 Bände). „Vor“
ichriften für den Schlagwortkatalog der Nationalbibliothek ir
Wien”, mit einer Einleitung von F. Koch (1924). U
Den Rahmen für die Druclegung der in Vorbereitung bezriffenen
 Fortsetzung der Kataloge der Handschriften samP”
lung soll die von der Leitung der Nationalbibliothek unter!”
ı10mmene Publikaktion „Handschriftenverzeichnisse österreich!
scher Bibliotheken”, herausgegeben von O. Smital, bilden, vo?
welcher Kärnten I, von H. Menhardt (1927), erschienen ist. Als
jpezialkatalog über Bestände der Handschriftensammlung erschie?
‚Die illuminierten Handschriften und Inkunabeln der Nationalwibliothek
 in Wien” (Beschreibendes Verzeichnis der illuminierte”
landschriften in Oesterreich, Neue Folge). Band I 1923, II 1920-LT
 41927, V, 1. Teil 1928: alle bearbeitet von H. J. Herman?
        <pb n="183" />
        Neuerwerbungen der
Österreichischen Galerie

‚ampi: Kinderbildnis

Waldmüller:
Die Familie
Alb
        <pb n="184" />
        Barockmuseum

Goldsaal

Brunnensaal
        <pb n="185" />
        An Reproduktionen ganzer Handschriften erschienen: Symbolum
 Apostolicum. Farbige Blo&amp;amp;kbuch-Wiedergabe nach dem
Unikum der Wiener Nationalbibliothek. Fingeleitet von
O0, Smital (München 1024). — Die Chronik des Kreuzfahrerkönigreiches
 Jerusalem. Faksimile der burgundisch-flämischen Miniaturenhandschrift
 Nr. 2533. Eingeleitet von O. Smital (Münden
 1024; 2 Bände). — Herzog Rene von Anjou: Livre du cuer
V’amour espris. Handschrift Nr. 25907. Miniaturen und Text, herausgegeben
 von O. Smital und E. Winkler (1926; 3 Bände).
- Gerstinger, H.: Ludwig van Beethovens Stammbuch. 1927). —
Abü Abdallah Muhammed ibn Abdüs al-Gahsiyäri: Kitäb
al-wuzarä wa-I-kuttäb. In Faksimile herausgegeben nach dem
handschriftlichen Unikum der Nationalbibliothek in Wien, Cod.
Mmixt. 016. Mit Einleitung, Inhaltsangabe und Register 1926 bis
1928 ; Bibliothek arabischer Historiker und Geographen, herausgegeben
 von Hans MäZik. Bd. I). — Cod. Mexicanus IL Lichtdruckfaksimile.
 Herausgegeben von W. Lehmann und OÖ. Smital
(1928). — In Bearbeitung befindetsich: Gebetbuch des Herzog
Galeazzo Maria Sforza von Mailand. Handschrift
Nr. 1856. Herausgegeben und erläutert von O. Smital (Wien
1920); ferner: Die Wiener Genesis. Farbige Faksimile-Wiedergabe.
 Herausgegeben von H. Gerstinger (1929). — Schließlich
 sind zu nennen: Gerstin ger, H.: Die griechische Buch-Malerei.
 Mit 28 Tafeln nach Originalen der Nationalbibliothek
1926). — Fugger-Zeitungen. Ungedruckte Briefe an das
Haus Fugger aus den Jahren 1568 bis 1605. Herausgegeben von
Viktor Klarwill (1923). The Fuggers New-Letters. Edited by
V. Klarwill (1924). Second Series (1926).
Musiksammlung: Claudio Monteverdi: Il Ritorno
A’Ulisse in Patria. Herausgegeben von Robert Haas (1922 ; Denkmäler
 der Tonkunst in Oesterreich, Jahrg. 20). Deutsche
Komödienarien 1754 bis 1758. Herausgegeben R. Haas
(1926). Wiener Komödienlieder aus drei Jahrhunderten.
Herausgegeben von R. Haas (1024). Scherzhafte Lieder
aus galanter Zeit. Herausgegeben von R. Haas (1925).
RR. Haas: Die Estensischen Musikalien. Thematischer Katalog
Mit Einleitung (1927). R. Haas: Katalog der Frankfurter
Musikausstellung 1927, österreichische Gruppe.
Papyrussammlun g: Corpus Papyrorum Raineri Archi-Aucis
 Austriae; III: Series arabica. Edited A. Grohmann (1924;
? Bände).
Theatersammlung: Kataloge der Theatersammlung der
Nationalbibliothek in Wien. I Bd. (1928). — Denkmäler des
Theaters, Inszenierung, Dekoration, Kostüme des Theaters und
der großen Feste aller Zeiten. Herausgegeben von der Generaldirektion
 der Nationalhibliothek, bearbeitet von J. Gregor
1924 ff,; bisher 8 Bände).
„Unter besonderer Benützung der Bestände der Nationalbibliothek
 sind verfaßt: Haas, R.: Die Wiener Oper (1926)
Gregor, J.: Wiener szenische Kunst (1924 bis 1926, 3 Bände).
Gregor, J. und Fülöp-Miller, R., Das russische Theater (1928).
| Einer Aufzählung in diesem Rahmen entziehen sich die zahl-OSen
 sonstigen Veröffentlichungen, insbesondere in wissenchaftlichen

 Zeitschriften, in welchen das reiche Material der
3ibliothek von auswärtigen Benützern in größerem oder gerinjerem
 Umfange verwertet worden ist. Außer dieser Erschließung
tler Bestände des Institutes in Publikationen haben zahlreiche
\usstellungen im Hause selbst und weitgehende Beteiligung
ın fachlichen Schaustellungen musealer und Bibliotheksobjekte
m In- und Ausland die Schätze der Bibliothek von den verihiedensten
 Seiten auch den nicht unmittelbaren Benützern der
3ibliothek vielseitig erschlossen. Es sind darunter vor allem
u nennen: 1922: „Die Komödie” (Gedruckter Katalog). 1926:
Die Kostbarkeiten der Buchkunst”, — Maximilian-Ausstellung. —
lie Abraham a Sancta Clara — Ausstellung. 1926 bis 1927: „Die
Juchmalerei der Deutschen Gotik”. 1028: „Aus der Bibliothek
nes Bibliophilen vor 200 Jahren”. Moderne Reproduktions--unst.
 Exlibris moderner österreichischer Künstler.
Seit dem Jahre 1021 bietet eine ständige Ausstellung in dem
\usstellungsraum der Handschriftensammlung den fremden
jesuchern der Nationalbibliothek und zahlreichen Schulen und
/ereinen unter dem Titel „Die Buchkunst bis 1500” die
Aöglichkeit, einerseits einen Ueberblick über das schöne Buch
les Mittelalters, anderseits über eine Reihe der wertvollsten
;tücke der Nationalbibliothek zu bekommen.
An Ausstellungen außerhalb des Hauses seien genannt:
923: Musik-Ausstellung in Graz. 1024 : Miniaturen- Ausstellung
„Albertina”, Wien) — Barock-Ausstellung in Graz. 1925,
;razer Theater-Ausstellung. 1927 : Wien und die Wiener (Wien) —
3eethoven-Ausstellung (Wien) — Theater-Ausstellung in Salzrg
 — Russisches Theater (Wien) — Deutsche Theater-Austellung
 in Magdeburg — Internationale Musikausstellung in
"rankfurt am Main —- Maximilian-Ausstellung (Paris), 1928:
Musik im Leben der Völker” — Internationale Presse-Ausstellung
 in Köln — Zauberflöten-Ausstellung in Salzburg —
5chubert-Zentenarfeier in Wien — 300jähriges Jubiläum des
jalzburger Domes, Salzburg — Stadtbild-Ausstellung in Graz —
Goethe-Ausstellung, Dortmund.
Mit berechtigtem Stolze kann die Nationalbibliothek
auf die reiche Fülle der in den letzten zehn Jahren
geleisteten Arbeiten zurückblicken, die nur möglich
waren durch die Anspannung aller Kräfte und durch
die volle Hingabe und Arbeitsfreudigkeit aller
3Zeamten, zumal ja neben diesen Arbeiten der täglich
aufende Dienst in dem weitverzweigten Betriebe des
Tdauses und die zahllosen, vielfach sehr eingehenden
Auskünfte auf mündliche und schriftliche Anfragen
starke Anforderungen an das Personal stellten. Nicht
vergessen sei jedoch auch die verständnisvolle För-Jerung
 des vorgesetzten Bundesministeriums für Untericht,
 das für viele dieser Arbeiten trotz der Not der
Zeit die materielle Voraussetzung zu schaffen bestrebt
War.

DIE THEATERSAMMLUNG 1918-1928

. Die Theatersammlung der Nationalbibliothek wurde
Mm Jahre 1920 neu geschaffen aus in der Nationalbibliothek
 bereits vorhandenen Beständen. In den
Jahren 1920, 1922 und 1924 wurden Theater-Ausstellungen
 der Nationalbibliothek veranstaltet, von
denen jede, insbesondere die vom Jahre 1022, um-Engreiche
 Möglichkeiten der Neuerwerbung auf diesem
Gebiete cab

Im Jahre 1022 wurde die Sammlung Hugo Thimig
ırworben. Diese Kollektion bildete die größte ein-;chlägige
 Sammlung in Deutschland und Österreich.
Die Theatersammlung hatte die Aufgabe, das flukuierende
 Material zur Geschichte des Wiener Theaters,
las insbesondere im Besitze der Theater selbst sehr
ıchlecht behandelt war, zu sammeln und für die Forchung
 zu verwahren, Gleichzeitig sollte auch eine

A

*
        <pb n="186" />
        Verbindung mit den bereits in der Nationalbibliothek
vorhandenen theatralischen Beständen geschaffen
werden. Aufgabe der Sammlung war es, sowohl der
Forschung, als dem Theater, also dem Studium der
Literatur- und Theatergeschichte, wie auch der praktischen
 Kunstübung der Direktoren, Regisseure, Schauspieler
 zu dienen.
Im Verfolge des erstgenannten Zieles wurden seit
1922 folgende Archive übernommen und der Samm-'ung
 angegliedert:
L. Das Archiv des „Theaters an der Wien”, oder
Sammlung Josef Simon und Konsorten.
9, Das Archiv des „Carl-Theaters”, oder Sammlung
Kamilla Eibenschitz-Knepler und Konsorten.
3. Das Archiv des „Theaters in der Josefstadt”
“Sammlung Josef Jarno).
4. Das Archiv des „Deutschen Volkstheaters”.
5. Das Archiv des „Alten Wiener Stadttheaters”,
‘Sammlung Heinrich Laube).
6. Das Archiv des „Burgtheaters”.
7. Die wertvollsten Partien des Archives des „Deutschen
 Theaters” in Prag.
Die Erwerbung sämtlicher dieser Archive erfolgte
kostenlos als Leihgaben zur Verwahrung und zur
Verwaltung auf Bestanddauer der Nationalbibliothek.
Außer diesen Archiven wurden auch mehrere Privatsammlungen
 der Sammlung angegliedert, so namentlich
 die Sammlung Hugo Held mit über 10.000 Nummern,
 die Sammlung Dr. Hans Böhm mit über
5000 Nummern. Von kleineren Sammlungen Gilber:
Lehner mit etwa 1000 Nummern, die Kollektion
Lumberger, Ursula Richter, Theodor Giesrau und
noch verschiedene kleinere. Die Erwerbung sämtlicher
vorgenannter Kollektionen erfolgte kostenlos als
Leihgaben zur Verwahrung und zur Verwaltung auf
Bestanddauer der Nationalbibliothek.
Außerdem wurden, soweit die zur Verfügung gestellten
 Mittel reichten, auf allen Gebieten die erforderlichen
 Ergänzungen durch Kauf vorgenommen und
hierüber fortlaufend in den Zuwachsverzeichnissen der
Nationalbibliothek berichtet.
Die Sammlungsgebiete der Theatersammlung der
Nationalbibliothek stellen sich wie folgt dar, wobei
hinsichtlich des Umfanges bereits die letzten, im „Jahrbuche
 der deutschen Bibliotheken” Jahrgang I9, 1928
genannten Ziffern angeführt werden.
I. 20.000 Druckschriften, Handbibliothek, Bestände
der Sammlung Hugo Thimig, mit einer Handbiblioihek
 von 8000 Dramen.
2. 10.000 Theater- (Regie-, Soufflier-, Inspizierusw.)
 Bücher und Rollen.
3. 40.000 Autographe (Objekte der Sammlung
Hugo Thimig) in ständiger Ergänzung.
4. Zirka 80.000 Bilder (Objekte der Sammlung

Hugo Thimig und der vorangeführten einzelnen
jammlungen) in ständiger Ergänzung.
5. Modellsammlung, 600 Modelle (Material der
Sammlung Gilbert Lehner) in ständiger Ergänzung.
Um eine Beurteilung über die Größe des Bestandes
zu gewinnen, seien hier die offiziellen Daten der
zweitgrößten einschlägigen Sammlung, nämlich ‚des
Theatermuseums (Klara Ziegler-Stiftung, München),
nach der offiziellen Angabe der Direktion dieses Institutes
 mitgeteilt, ;
[. 37.000 Druckschriften.
2. Der Bestand ist noch unbearbeitet. '
3. 1500 Autographe.
4. Zirka 8000 Bilder.
5. 400 Modelle.
Die Bestände der Theatersammlung der Nationalpibliothek
 erscheinen heute durchaus katalogisiert und
wird an der sukzessiven Drucklegung der Kataloge
gearbeitet. Im Jahre 1927 ist als I. Band der Katalog
 der „Alten Bibliothek des Theaters an
der Wien” erschienen. Als II. Band wird der Katalog
 der „Handzeichnungen der Theatersammlung”
 noch 1028 erfolgen.
Außer den genannten gedruckten Katalogen der
Theatersammlung wird seitens der General-Direktion
der Nationalbibliothek ein Sammelwerk „Denkmäler
des Theaters” herausgegeben, in welchem die hervor-‚agendsten
 Stücke der Theatersammlung in Repro-Auktion
 Aufnahme finden und das bis zum VII. Bande
gediehen ist.
Zu bemerken ist, daß von den älteren, vor der
Gründung der Theatersammlung bereits vorhandenen
theatralischen Beständen der Nationalbibliothek nur
ein verhältnismäßig geringer Teil in die neue Sammlung
 genommen worden ist, soweit es Vergleichsmöglichkeiten
 mit den neuen Beständen notwendig
machten. In gleicher Weise ist seitens der Albertina
eine entgegenkommende langfristige Entlehnung von
Yandzeichnungen und Kupferstichen erfolgt, die zu
Vergleichszwecken mit den Sammlungsbeständen unantbehrlich
 sind.
Die Sammlung umfaßt seit dem Jahre 1026 den
Lesesaal im dritten Stock des Gebäudes der Nationalbibliothek,
 ein Vorstandzimmer, ein Handdepot und
sechs Depoträume im Augustinerstöcl.
Über die Benützungsverhältnisse im letztabgelaufenen
Jahre 1927 geben die nachfolgenden Daten Aufschluß:

Die Zahl der lesenden Benützer beträgt 838, wozu
täglich noch zirka zehn Anfragen auf persönlichem,
telephonischem oder brieflichem Wege kommen. Diese
Benützer lasen 2026 Werke oder besichtigten 1976
Bilder. Die Sammlung führte in diesem Zeitraume die
Entlehnung von 424 Werken, 152 Bildern und
22 Archivstücken durch.

5A
        <pb n="187" />
        Wien-Barockkmuseum (Unteres Belvedere) Marmorsaal

NEUGESCHAFFENE SAMMLUNGEN IM BEREICH DES BELVEDERE

Nach dem Zusammenbruch der Monarchie wurde
das Obere Belvedere wieder für museale Zwecke verfügbar,
 die „Moderne Abteilung” des Hofmuseums
Wurde der Österreichischen Galerie zugewiesen, die
8otischen Sammlungsobjekte österreichischer Provenienz
aus der Staatsgalerie fügten sich als Leihgaben den
Sammlungen alter Meister im Kunsthistorischen Mu-Seum
 ein, die Werke österreichischer Barockkunst
Wurden aus den Sammlungen des Kunsthistorischen
Museums zur Ergänzung des Barockmuseums der
Österreichischen Galerie als Leihgaben überstellt. Aus
den Bemühungen, das künstlerische Vermächtnis der
Monarchie wesentlich zu erfassen und zu gruppieren,
kristallisierte sich zunächst eine museale Einheit be-Sönderer
 Art: das Österreichische Barockkmuseum im
Unteren Belvedere, die Entfaltung der heimischen
Kunst _ amorph in der Verteilung auf einzelne
Sammlungen und in fremder Umgebung, vergessen in
Depots — in der Pracht der Räume ihrer Zeit im
Unteren Belvedere. Dieses Barockmuseum wurde im
Frühjahr 1923 eröffnet. Es bildet für die Österreichi-Sche
 Galerie das Fundament musealen Aufbaues
SPäterer Epochen, zunächst der Galerie des XIX. Jahrhunderts
 im Oberen Belvedere, dann im weiteren
Plan der Modernen Galerie in der Orangerie des
Belvedere. Es galt die Galerie des XIX. Jahrhunderts
a Selbständige museale Einheit zu gestalten. Von
XVIlr SPhinischen Aufklärungszeit, vom ausgehenden
wi Er Jahrhundert, führt eine ungebrochene Entvon
 ng bis zu den Achtziger-, Neunzigerjahren des
OTigen Jahrhunderts. Aus den verfügbaren Beständen

ler Staatsgalerie, der modernen Abteilung des Kunstıistorischen
 Museums, wichtigen Leihgaben der Akalemiegalerie
 und der Albertina, und vielen Neuerverbungen
 der Staatsgalerie entstand die Galerie des
XIX. Jahrhunderts im Oberen Belvedere, welche im
Terbst 1024 eröffnet wurde. .
In wechselnden Ausstellungen im Oberen Belvedere
vird außerdem eine Ergänzung der musealen Darstellung
 der Kunst des XIX. Jahrhunderts geboten.
3isher wurden elf Ausstellungen veranstaltet. Ausührliche
 wissenschaftliche Kataloge mit Abbildung
ämtlicher Kunstwerke des Barockmuseums und der
Salerie des XIX. Jahrhunderts erschienen bei Eröffıung
 der Sammlungen. Ebenso Verzeichnisse der
vechselnden Ausstellungen.
Die Galerie des XIX. Jahrhunderts und das Barocknuseum
 im Unteren Belvedere sind zwei selbständige
Teile einer Österreichischen Galerie. Diesen beiden
Teilen soll in absehbarer Zeit ein dritter, baulich abzesondert
 im Belvederekomplex, zugesellt werden: die
Vioderne Galerie, das Kunstschaffen der lebenden
Zeneration seit den Neunzigerjahren des vorigen
ahrhunderts umfassend, mit eigenartigen musealen
"rfordernissen. Der Verein der Museumsfreunde in
Wien, vor IO Jahren als Österreichischer Staatsgalerie-‚erein
 begründet, dann weiteren Interessen zugewandt,
ıat sich — außer den wertvollen Erwerbungen einzelner
{unstwerke für die Staatsgalerie — die Aufgabe zu
gen gemacht, die bauliche Gestaltung dieser für die
&amp;lt;ünstlerische Gegenwart lebensnotwendigen Sammlung
nit den verfügbaren Mitteln und Kräften zu fördern.
        <pb n="188" />
        DENKMALPFLEGE, HEIMAT- UND NATURSCHUTZ 1918-1028
Die schweren wirtschaftlichen Krisen, welche nach der
Beendigung des Weltkrieges über Oesterreich hereinbrachen,
 brachten die Gefahr mit sich, daß der österreichische
 Besitz an beweglichen Denkmalen der Kunst
und der Geschichte durch überstürzte Auslandsverkäufe
verhängnisvolle Einbußen erleide. Der österreichische
Staat hat unverzüglich dieser Gefahr durch das Gesetz
vom 5. Dezember 1918, StGBL. Nr. 900, entgegengewirkt,
welches ein Ausfuhrsverbot und überdies die Bestimmung
enthielt, daß die Denkmale des öffentlichen Besitzes
auch im Inlande nur mit Zustimmung der Bundesregierung
veräußert werden dürfen. Das eben erwähnte Gesetz
hat dann mit dem Bundesgesetze vom 24. Jänner 1923,
BGBL. Nr. 80 eine im wesentlichen erweiternde Novellierung
 erfahren. Sehr bemerkenswert ist es, daß durch
gesetzliche Bestimmungen Vorsorge getroffen wurde, daß
bei der Durchführung jener exzeptionellen sozialen und
staatsfinanziellen Maßnahmen, welche die Verhältnisse
der Nachkriezszeit erforderten, die sachlich begründeten
ınteressen der Denkmalpflege schonende Berücksichtigung
erfahren. Bestimmungen dieser Art finden sich in dem
Gesetze über Volkspflegestätten vom 30. Mai I919,
StGBl. Nr. 300, in dem Gesetze über die Vermögensabgabe
 vom 21. Juli 1920, StGBl. Nr. 371 und in dem Gesetze
 über Wohnungsanforderungen vom 7. Dezember
(922, BGBl. Nr. 873. Ihre abschließende Krönung fand
die Denkmalschutzgesetzgebung dieser Periode der ersten
Nachkriegszeit in dem allgemeinen Denkmalschutzgesetze
 vom 25.September 1923, BGBl. Nr. 533, mit welchen
Bemühungen, die im alten cisleithanischen Staate 1890
eingesetzt und im Laufe der Jahrzehnte zu zahlreichen
Verhandlungen und Gesetzentwürfen geführt hatten,
ihren Abschluß fanden.
Den neuen Verhältnissen mußte auch durch organisatorische
 Bestimmungen Rechnung getragen werden. Mit
dem Erlasse des damaligen Staatsamtes für Inneres
und Unterricht (Unterrichtsamt) vom 12. Juni 1920,
Z. 5033/IV, wurde das Statut des Staatsdenkmalamtes
(Bundesdenkmalamtes) in Geltung gesetzt, welches eine
höchstbedeutungsvolle inhaltliche Erweiterung dadurch
arfuhr, daß mit dem Erlaß des Bundesministeriums für
Unterricht vom 5. Juni 1923, Z. 8261/11, die Angelegenheiten
 der Bundestätigkeit auf dem Gebiete des Heimatund
 Naturschutzes dem Bundesdenkmalamte zugewiesen
wurde. Diese Maßnahme hatte um so größere Tragweite,
als zufolge starker Strömungen der Zeitstimmung und
des Zeitgeistes, während des letzten Jahrzehntes der
Heimatschutz wie der Naturschutz einen ungeahnten
und bis nun immer noch in bedeutendem Maße zunehmenden
 Aufschwung nahmen. Diese Tendenz zeigte
sich zunächst bei der Schaffung und Novellierung neuer
Bauordnungen, welche nun ausnahmslos Bestimmungen
im Sinne der Förderung der Denkmalpflege und des
Heimatschutzes enthielten; es handelt sich hier um die
neue Bauordnung für Graz, Vorarlberg, um die Novellen
zur Tiroler Bauordnung und um die burgenländische
Bauordnung. Den Schutz der Landschaft gegenüber Entstellungen
 durch Reklamen haben Landesgesetze für
Tirol und von Salzburg zum Gegenstande gehabt.
Finen hohen kulturellen Gewinn bedeutete die Erlassung

 von Naturschutzgesetzen, welche sowohl
lie Erhaltung ‚bedrohter Species der Flora und Fauna
als auch den Schutz des schönen Landschaftsbildes bezweckten.
 Das führende Gesetz in dieser Hinsicht war
las niederösterreichische Naturschutzgesetz, welchem sich
'nhaltlich das Tiroler Naturschutzgesetz enge anschloß.
'nhaltlich nicht weniger weitreichend, doch eine in FEinzelıeiten
 abweichende Textierung zeigt das oberösterreich!-;che
 Naturschutzgesetz und das analoge burgenländische
Gesetz. Diese Landesgesetze über Naturschutz sind in
Jen vorliegenden zusammenfassenden Berichten über die
Wirksamkeit des Bundes aus dem Grunde anzuführen;
veil sie nicht nur unter einer mehr weniger weitgehenlen
 Mitwirkung des Bundesdenkmalamtes vorbereitet
worden sind, sondern auch für die einschlägigen Aufzaben
 als Durchführungsorgan die Fachstelle für Naturschutz
 im Bundesdenkmalamte heranziehen. Einen außer-‚rdentlich
 wichtigen Fortschritt erfuhr der Naturdenkmal-;chutz
 durch das Bundesgesetz vom 26. Juni 1928,
3GBl. Nr. 169, betreffend den Schutz von Naturhöhlen.

Auf dem Gebiete der praktischen Denkmalpflege waren
dem Bundesdenkmalamte große und dringende Aufgaben
zestellt. Nach dem Weltkriege konnten nur äußerst beschränkte
 Mittel für die Restaurierung von Baudenknalen
 aufgewendet werden. Um so mehr war der Bund
zenötigt, trotz wirtschaftlicher Krisen und schwerer Beastung
 der Staatsfinanzen das Versäumte unter beträchtichen
 Opfern nachzuholen. Die zahlreichen Restaurierunzen
 von Bauwerken, Gemälden und Plastiken, welche
yährend des letzten Jahrzehntes durchgeführt worden
;ind, lassen sich hier nicht einzeln aufzählen. Es seien
nur — gleichsam zur Probe — die wichtigsten einschlägigen
Arbeiten genannt: In Wien die Restaurierung der Bur
‘des Schweizerhofs) und der Nationalbibliothek;
les Schlosses Schönbrunn und seiner Gloriette, des
Josefinums, der Augustinerkirche, der Michaelerkirche,
 der Kirche St. Peter und der Votiv
zirche, in Krems die Aufdeckung einer kunst- und
&amp;lt;ulturhistorischen bedeutenden Sgraffitofassad®
n Eisenstadt die Restaurierung der Rathausfassad®
'n Steiermark des Mausoleums in Graz und der
Magdalenenkirche in Judenburg, in Salzburg
des Schlosses Mirabell, die Restaurierung des aU$-zemalten
 Oktogons im Schlosse Hellbrunn, in Klagen
’urt des Domes und des Landhauses, in Gurk
des Domes, wo kunsthistorische äußerst wertvolle
nittelalterliche Fresken freigelegt wurden, und in Mari#
3aal der kunsthistorisch so bedeutungsvollen spätzotischen
 Pfarrkirche.
Während des Krieges waren auch die wissenschaftichen
 Publikationen des Kunsthistorischen Institutes zw"
aicht eingestellt, aber doch stark ins Stocken geraten. ES
zalt vor allem die Inventarisierungsarbeiten für die
&amp;lt;unsttopographie wieder aufzunehmen. Nachdem 1919
4er bereits vor dem Kriege ausgearbeitete Band „Die
&amp;lt;unsthistorischen Sammlungen der Stadt Salzburg” €}
schienen war, folgten seit 10923 in rascher Folge die
3ände: Politischer Bezirk Baden, Stift Heiligenkreu”
Dolitischer Bezirk Hallein, Politischer Bezirk Schärding
        <pb n="189" />
        Arbeiten des
Bundesdenkmalamtes


Links:
Priesterseminarsirche
 von Johann
„ukas von Hildebrandt
 in Linz.
Nach der Restaurierung
 und Ausmalune


schönbrunn, Gloriette nach Entfernung der Verglasung
        <pb n="190" />
        Arbeiten des Bundesdenkmalamtes

Phot.: Österreichische Lichtbildstelle

ut.: Usterreichiscne Lichtbilastelie
Dam in Gurk. HL Christonhor. neu aufsedecktes Fresko

Presbyterium der Magdalenenkirche in Judenburg
Nach der Restaurierung
        <pb n="191" />
        Politischer Bezirk Tamsweg. In Vorbereitung sind die
Bände: Zell am See (Salzburg), Stift St. Lambrecht
(Steiermark), Braunau am Inn (Oberösterreich), Friesach
(Kärnten) und Wien, der Stephansdom. Mußte es das
Bestreben des Kunsthistorischen Institutes sein, die österreichische
 Kunsttopographie in gleicher Form und Aus-Sstattung,
 so wie nach dem gleichen, weitausholenden
Programm wie vor dem Kriege weiterzuführen, so ergab
sich für die Periodica aus den geänderten politischen
Verhältnissen die zwingende Notwendigkeit einer Neu-Orientierung.
 So wurde das Jahrbuch des Kunsthistorischen
 Institutes (Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte),
das bisher ausschließlich der Bearbeitung österreichischen
Materiales vorbehalten war, nunmehr international eingestellt,
 wobei natürlich nach wie vor in erster Linie
Themata, die enger mit dem österreichischen Denkmälerbestand
 und der österreichischen Forschertätigkeit zusammenhängen,
 Berücksichtigung finden. Andererseits
wurde Wert darauf gelegt, auch reichsdeutsche Gelehrte
als Mitarbeiter zu gewinnen, unter denen angesehene
Namen wie Gall, Gothein, Lohmeyer, Panofsky, Saxl
und Weigand genannt werden mögen. In gleicher Weise
wurden auch die wissenschaftlichen Beziehungen mit den
Sukzessionsstaaten gepflegt.
Schwieriger gestaltete sich die Frage der Weiterführung
der Mitteilungen, da sich das so stark eingeschränkte
Staatsgebiet für eine so groß angelegte, rein lokal eingestellte
 Zeitschrift als nicht mehr tragfähig genug erwies.
Durch Verhandlungen mit den Ministerien der deutschen
Länder war es möglich, eine neue „Zeitschrift für Denk-Mmalpflege”
 zu begründen, die vom Bundesdenkmalamt
herausgegeben und von einem Wiener Verlage herge-Stellt
 wird, und das gesamte deutsche Sprachgebiet umfaßt
 und darüber hinaus auch mit den Nachbarstaaten,
Holland, den skandinavischen Ländern, Schweiz und
Tschechoslovakei enge Beziehungen unterhält. Zugleich
bildet diese Zeitschrift das Organ des „Tages für Denk-Malpflege
 und Heimatschutz”, in dessen ständigen Aus-Schuß
 Oesterreich derzeit durch drei Mitglieder vertreten ist.
line weitere wissenschafllidie Zusammenarbeit mit
Deutschland ergab sich dadurch, daß sich Oesterreich in
gleicher Weise wie die Deutsche Schweiz dem von
G. Dehio begründeten „Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler”
 angeschlossen hat. Die in zwei Bänden angerdnete
 Bearbeitung Oesterreichs wird auf Grund einer
50rgfältigen neuen Inventarisierung des ganzen Landes

wuurchgeführt. Das Erscheinen des ersten Bandes ist für
729 in Aussicht genommen.
Das Kunsthistorische Institut glaubt besonderen Wert
aarauf legen zu sollen, das wissenschaftlich erarbeitete
Taterial auch für volksbildnerische Zwecke nach Mögichkeit
 auszuwerten. Zur Verwendung des wertvollen
Jestandes an Drucksstücken der Kunsttopographie wurde
n ähnlicher Weise wie dies auch vom bayerischen
Jenkmalamte geschieht, eine Serie „Alte Kunst in Oestereich”
 begründet, von der bisher die Bände: Krems,
Aelk, Salzburg erschienen sind. Ferner übernahm
las Kunsthistorische Institut die Weiterführung der
Oesterreichischen Kunstbücher”, die bei Uebernahme in
7orm und Anlage wesentlich umgestaltet und verbessert
varden. Unter der Leitung des Kunsthistorischen Intitutes
 sind bisher die Bände: Stift St. Florian und
Stift Vorau erschienen. Ueber das Burgenland wird
iemnächst ein größerer Bilderband mit kunstgeschichtichen
 Anmerkungen auf Grund der durchgeführten In-‚entarisierung
 vom Kunsthistorischen Institute herausge-‚eben
 werden. Im Anschluß an das Jahrbuch für Kunstzeschichte
 wurde eine Publikationsreihe „Kunstgeschichtiche
 Einzeldarstellungen” begründet, in der zum Teil
‚rößere Aufsätze des Jahrbuches zum Teil Originalırbeiten
 erschienen, wie die Arbeit von B. Grimschitz
ıber Lukas von Hildebrandt, von L. Baldass über Albrecht
ıltdorfer und von A. Gotsmich über kretensische Ornanentik.
 Daneben konnte das Kunsthistorische Institut
ıoch die Herausgabe einzelner monographischer Arbeiten
ur Erschließung des Österreichischen Kunstbesitzes
ördern. So wurde die erste umfassende wissenschaftliche
3iographie des berühmten österreichischen Barock-Archiekten
 Prandauer von P. Hugo Hantsch und eine groß
ıngelegte Arbeit über romanische Wandmalerei in Tirol
‚on Josef Garber als Veröffentlichungen des Kunstıistorischen
 Institutes herausgebracht. Eine Arbeit über
*inblattdrucke in Österreichischen Klöstern von Curt
iathe ist in Vorbereitung. Auf Anregung Professor
J)voraks hat das Kunsthistorische Institut auch bei der
Jerausgabe des Nachlasses von Oskar Pollak, dessen
'‚eichangelegte archivalischen Arbeiten, die er als Assistent
les österreichischen. geschichtlichen Institutes in Rom
lturchgeführt hat, als Quellschriften zur Geschichte der
Zarockkunst in Rom eine Fortsetzung der berühmten
J)uellenschriften Fitelbergers bilden sollten, mit Erfolg
1itgewirkt.

{(Yoriette in Schönhrunn Mittelhalle
        <pb n="192" />
        KIRCHLICHE BAUKUNST

Unter den zahlreichen Kulturgütern der alten
Monarchie hat unser kleiner Staat auch gewaltige
Denkmale kirchlicher Baukunst übernommen. In der
Kriegs- und ersten Nachkriegszeit konnten mangels
verfügbarer Mittel kaum die allernotwendigsten Erhaltungsarbeiten
 an diesen zum Teil durch den Zahn
der Zeit schadhaft gewordenen Objekten zur Durchführung
 gelangen. Nur ganz allmählich und schrittweise
 konnte da vorgegangen und anfangs nur dort
geholfen werden, wo augenblickliche Gefahr für das
Objekt bestand.
Mit der zunehmenden Konsolidierung des jungen
Staates wuchs aber rasch wieder die Wertschätzung
alten heimischen Kulturgutes in der Allgemeinheit.
Auch die aus dem zunehmenden Fremdenverkehr
herauswachsende Erkenntnis, daß Kulturgüter auch
wirtschaftlichen Wert für unseren Staat besitzen, ließ
die Fürsorge für alte österreichische Kulturdenkmale
immer mehr eine allgemeine Angelegenheit werden.
Es ist eine schöne, reiche Arbeit, die da unter Förderung
 der Zentralstelle in den zehn Jahren des Bestandes
 der Republik geleistet wurde,
Zunächst in Wien, wo kaum eine der bedeutenderen
 Kirchen der Inneren Stadt in diesen Jahren
nicht einer Restaurierung unterzogen worden wäre,
zo vor allem das Wahrzeichen Wiens, der Stephansdom,
 wo all die Jahre her, insbesondere am viel
durchbrochenen und verästelten Maß- und Giebelwerk
 des gotischen Domes reiche FErhaltungs- und
Erneuerungsarbeit geleistet wurde, und an der ältesten
Kirche Wiens, der St. Rupprechts-Kirche, wo der
romanische Turm in vorbildlicher Weise wiederhergestellt
 wurde. Gleicherweise auch andere Kirchen:
die spätgotische Kirche Maria am Gestade mit
dem kuppelförmigen Maßwerkhelm, in dem schon das
Renaissanceempfinden anklingt, und den nahegelegenen
gotischen Kirchen, die Hallenkirche von St. Augustin
und der frühgotische Bau der St. Michaels-Kirche
mit einer klassizistischen Fassade und einem hochgotischen
 Glockenturm. Auch die bescheideneren
Kirchen der Kapuziner und Franziskaner
wurden gründlich restauriert. Nicht minder kommen
erst jetzt die prächtigen Barockbauten Am Hof und
zu St. Peter, wo das Helle des Verputzes sich vom
Dunkel der verschiedenen Gesimse und Kapitele aus
Haustein wirkungsvoll abhebt, wieder zur vollen Geltung,
 während der stolz-ernste frühbarocke Bau der
Universitätskirche nun im neuen Gewande in der
klassischen Geschlossenheit des Platzes seine bezaubernde
 Wirkung auf jeden Beschauer ausübt. In den
übrigen Bezirken Wiens wurden ebenfalls große Instandsetzungsarbeiten
 an den Kirchen durchgeführt.
Auch in den Bundesländern geschah viel für
die Erhaltung der hervorragendsten Bauwerke österreichischer
 kirchlicher Kunst. Bedeutend ist, was da

in den letzten Jahren durch mehr oder weniger eingreifende
 Restaurierungsarbeiten — hier seien nur die
wertvollsten erwähnt — in seinem Bestande gesichert
werden konnte, so in Niederösterreich die Pfarrkirche
 zu Thenneberg, wo wertvolle spätbarocke
öresken von Bergl vor dem Untergange bewahrt
werden konnten, die Kirche in Weiten mit wertvollen
 aus dem 14. und 15. Jahrhundert stammenden
nerrlichen Glasfenstern und nicht zuletzt am künst-'erisch
 bedeutsamen Wolfgangskirchlein in Kirchberg
am Wechsel, an dem die gotische Kanzel aus der
Japella Speciosa aus Klosterneuburg und ein schöner
Barockaltar aus der Rosalienkapelle im Freihaus aufzestellt
 wurden, und viele andere.
In Oberösterreich wurde die ehemalige Stift-&amp;lt;irche
 in Waldhausen, eine der schönsten Kirchen im
„ande ob der Enns, wiederhergestellt, die frühgotische
2hemalige Zisterzienser-, jetzt Pfarrkirche in Baumzartenberg
 mit wertvollem barocken Stuckdekor, in
Salzburg sei der Herstellungen am 300Ojährigen
Dom und am Prachtbau Fischer von KErlachs, der
Kollegienkirche in der Stadt Salzburg, die im heurigen
Jahre durch die Restaurierung der Außenfassade tat-;ächlich
 zu neuem Leben erstand, gedacht.
In Kärnten sind besonders die künstlerisch hochbedeutsamen
 Restaurierungsarbeiten an den durch
ihre selten schönen und reichen Fresken zu Kleindien
 Kärntens gewordene Bauten, am Gurker
Dom, an dem ausgedehnte Wandmalereien im
"Langhaus und Querschiff aufgedeckt werden
konnten, zum Teil äußerst wertvolle Arbeiten des
13. Jahrhunderts, und der Pfarrkirche in Maria Saal
mit einem schönen spätgotischen Netzgewölbe, in
Jessen Feldern die gleichzeitigen figuralen Malereier
5loßgelegt wurden, zu erwähnen.
In Steiermark wurde die künstlerisch höchst wert”
‚olle vollständige Instandsetzung des Mausoleums
Ferdinands I. in Graz durchgeführt. Vom künsterischen
 Standpunkt höchst interessant sind auch die
Renovierungsarbeiten an der Magdalenenkirche in
Judenburg mit wertvollen Glasmalereien aus der
zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, die durch eine
dedeutende Spende eines amerikanischen Kunsttreundes,
 des Generals M. Sherrill, nach einer sorgiltigen
 Restaurierung wieder an ihrer alten Kult-;tätte
 eingebaut werden konnten.
In Tirol sei an die zur Rettung der bekannten
Zeiller’schen Fresken an der Pfarrkirche in Breiten“
wang vorgenommenen Restaurierungsarbeiten hingewiesen.
 Aber auch das jüngste Bundesland, das
Burgenland, wurde im Rahmen dieser Aktion ge”
‘“ördert und ist dort die schöne hochgotische Kirche iP
MWMariasdorf als die wichtigste Herstellung hervorzuhezen.
 Alles in allem wahrhaftig — für einen armen Staat
wie Oesterreich — ein gewaltiges Stück Kulturarbeit!
        <pb n="193" />
        Schönbrunn, Goeß-Appartement, Wandmalereien von Johann Bergl aus den Siebzigeriahren des 18. Jahrhunderts

VERWENDUNG DER EHEMALS KAISERLICHEN SCHLÖSSER
Von Ministerialrat Ing. Paul Wutschnig.

Zu den verantwortungsvollsten und schwierigen
Aufgaben, die der Zerfall des alten Oesterreich mit
Sich brachte, gehört nicht in letzter Linie die Sorge
für die von der Verwaltung des neuen Staates über-NOmmenen
 Schlösser und Gärten, welche dem früheren
Herrscherhause als Wohnsitz dienten. Da diese Baulichkeiten
 in ihrer Anlage und Ausstattung einen sinnfälligen
 Ausdruck für die Macht des Staates und die
überwältigende Stellung des Herrscherhauses im Staate
bilden sollten, so haben wir es mit Denkmälern zu
tun, an denen überaus wertvolle geschichtliche Er-Mnerungen
 haften und welchen anderseits eine ganz
besondere künstlerische Bedeutung zukommt.
Von diesen Denkmälern stehen an erster Stelle die
Hofburg, das Schloß Schönbrunn, das Belvedere und
das Schloß Augarten; bei allen diesen Bauten, insbesondere
 aber bei Schönbrunn, verdienen die dazu-Schörigen
 Gärten eine besondere Beachtung. Es galt
Yun durch die neue Art der Verwendung die vorhandenen
 geschichtlichen und insbesondere die künstlerischen
 Werte nicht nur nicht zu schädigen, sondern
$e vielmehr viel klarer zum Ausdrucke zu bringen

und sie der großen Allgemeinheit im weitesten Maße
zugänglich zu machen.
Als wichtigster und vor allem angemessener Verwendungszweck
 für einen großen Teil der Räume
ler ehemals kaiserlichen Schlösser in Wien stellte
ich ihre Heranziehung als Schauräume oder zur Erweiterung
 der in diesen Bauten bestandenen Kunst-;ammlungen
 oder zur Neuunterbringung von musealen
Sammlungen dar.
Was nun die alte Hofburg anlangt, so wurde der
zrößte Teil der Prunkräume, das sind diejenigen
Räume, die ehemals der Herrscher bewohnte und
welche für die Veranstaltungen des Hofes benützt
wurden, der öffentlichen Besichtigung zugänglich gemacht.
 Diese Schauräume erfreuen sich wegen ihrer
ünstlerischen Ausstattung, die teils aus dem 18. Jahrıundert,
 der Zeit Maria Theresias, oder der ersten
Tälfte des 10. Jahrhunderts stammt und dann den
stil des sogenannten zweiten Rokokos aufweist, und
wegen der geschichtlichen Erinnerungen eines sehr
'‚egen Zuspruches des Publikums. An der weiteren
7rschließung der Schauräume. zunächst der Wohn-
        <pb n="194" />
        Neue Burg vom Burggarten

räume: des Kaisers Franz, deren geschichtlich getreue
Wiederherstellung möglich ist und die ein sehr beachtenswertes

 Beispiel der Wohnkultur der ersten
Jahrzehnte des 10. Jahrhunderts bieten werden, wird
gearbeitet.
Ein Danaergeschenk ist der Bundesverwaltung durch
die neue Hofburg zugefallen. Dieser in unverhältnismäßig
 großen Abmessungen gehaltene Bau sollte die
Wohnräume für den Herrscher enthalten. Da Kaiser
Franz Joseph nach dem Tode seines Sohnes, des Kronprinzen
 Rudolf, das Interesse. an diesem Bau verloren
hatte, so wurde er zwar unter Aufwand bedeutender
Mittel, aber ganz planlos bis zum Kriege weitergeführt
 und mußte in einem ziemlich unvollendeten
 Zustand vom Bunde übernommen werden.
Halbwegs fertig war nur der an den Ring angrenzende
Bauteil, der das Museum für Völkerkunde, zum Kunsthistorischen
 Museum gehörige Sammlungen und die
ehemalige Fideikommißbibliothek enthält. Alle übrigen
Teile des weitläufigen Baues waren nahezu unvollendet
 und konnten erst nach und nach unter Aufwendung
 nicht unbedeutender Mittel zur endgültigen
Unterbringung des Bundesamtes für Statistik und zu
einer vorläufigen Unterbringung eines Teiles der
Wiener Messe herangezogen werden. Einzelne Teile
befinden sich noch im Rohbau; diese sollen nach
Fertigstellung einer einfachen Ausstattung den Museen
zur Verfügung gestellt werden, wie überhaupt für eine
fernere Zukunft beabsichtigt wird, den größten Teil
ler neuen Burg zur Ausgestaltung der Bundesmuseen

Jer oroße Festsaal der Hofburg

Al
        <pb n="195" />
        und der Nationalbibliothek heranzuziehen. Die Verbindung
 der alten und der neuen Burg bildet der
Festsaalbau, der einen neuen großen Saal enthalten
 sollte. Dieser zur Zeit der Uebernahme erst
halbvollendete Saal wurde für den Gebrauch fertiggestellt
 und mit dem angrenzenden aus dem Jahre
1804 stammenden Zeremoniensaal und: anderen Sälen
der alten Burg zu einer Saalgruppe vereinigt, wie sie,
was die Ausdehnung und Mannigfaltigkeit der Verwendungsmöglichkeiten
 anlangt, kaum anderwärts zu
finden sein dürfte. Das zu Anfang des 18. Jahrhunderts
vom Prinzen Eugen von Savoyen erbaute Belvedere
wurde in seiner Hauptsache für die Unterbringung
von Kunstsammlungen herangezogen. Im unteren
Belvedere wurde das Barockmuseum untergebracht,
dessen Säle größtenteils den alten- baukünstlerisch
überaus hochwertigen Bestand aufweisen. Die prächtigen
 Säle des Hauptschlosses des oberen Belvederes
bilden einen ausgezeichneten Rahmen für die dort
errichtete Galerie des 10. Jahrhunderts. Die frühere
Örangerie wird gegenwärtig für eine Galerie des
20, Jahrhunderts umgebaut.
Den größten Teil des Hauptschlosses von Schönbrunn
 nehmen die der öffentlichen Besichtigung zugänglich
 gemachten Schauräume ein, welche in künstlerischer
 Hinsicht, sowohl was die Ausbildung der
Räume selbst, als auch die vorhandenen Kunstwerke
und Einrichtungsgegenstände anlangt, die Hofburg
noch übertreffen. Weitläufige, zur Zeit der Monarchie
Ziemlich vernachlässigte Räume des Erdgeschosses
Mit sehr wertvollen Wandgemälden vom Ende
des 18, Jahrhunderts wurden in den letzten Jahren
instandgesetzt und den Schauräumen angeschlossen,
 die der Besichtigung durch das breite
Pahlikum zugänelich sind.

hot. H. Wallner

Neue Raubtierhäuser. Löwenkäfio

hot. H-. WolLner

Neue Raubtierhäuser, Tigerkäfig

Der Name Schönbrunn weckt unwillkürlich die Er-'nnerung
 an den wunderbaren Schönbrunner Park und
an den Tiergarten.
Der im Jahre 1752 angelegte Tiergarten von Schönbrunn,
 der demnach wohl als die älteste bestehende
Jlerartige Anlage bezeichnet werden kann, wurde zur
feit der Monarchie vollkommen vom Hof erhalten
ınd der Bevölkerung zur freien Besichtigung überlassen.
Jurch den Krieg und die erste Nachkriegszeit wurde
der Tiergarten der Auflösung nahegebracht; war doch
ler Tierstand von über 3000 Köpfen auf etwa 450
1erabgesunken. Die Bundesverwaltung erkannte bei
ler Uehbernahme von Schönbrunn die unbedingte

CF A
Dhat H Wallner

Neue Raubhtierhäuser,. Läwenkäfie
        <pb n="196" />
        Notwendigkeit der Erhaltung des Tiergartens vom
Standpunkte der Volksbildung und der wissenschaftıichen
 Forschung und hat von allem Anfang an in
dem sehr engen Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel emsigst daran gearbeitet, den Tiergarten in
einer solchen Weise wieder aufzubauen. daß er den
Anforderungenentspricht,

die gegenwärtig
 an eine solche
 Anstalt gestellt
 werden
müssen. Bei
dem Wiederaufbau,
 der
aur Schritt für
Schritt erfolgen
 Konnte,
mußte insbesondere
 auch
auf die ursprüngliche,

aus der Barockzeit
 stammende
 eigenartigebauliche

Anlage Rücksicht
 genommen werden. Unter regster Anteilnahme
weitester Kreise der Bevölkerung, welche alle Finzelheiten
 der Wiederaufrichtung, so insbesondere alle
Veränderungen im Tierstand mit der größten Anteilnahme
 verfolgt, war es möglich, den Tierstand
der Vorkriegszeit zu erreichen und insoferne
 zu verbessern, als der Tiergarten gegenwärtig
eine größere Anzahl von Tierarten als früher enthält.
 Die Tierbehälter, vielfach unmittelbar dem Veralle
 nahe, konnten instandgesetzt und in mannigcacher
 Weise verbessert werden. Für die Rauhvögel,

 welche sehr unzulänglich untergebracht waren,
&amp;lt;onnte ein weiträumiges, schönes Haus errichtet
werden, das kaum seinesgleichen haben dürfte. Der
xunstgeschichtlich sehr wertvolle Mittelpavillon der
Anlage, mit Deckengemälden aus dem I8. Jahrhundert,
die sowohl vom naturgeschichtlichen als auch künstlerischen
 Standpunkt
 beachtenswert
 sind
wurde im
Jahre 1027
baulich erneuert.
 Im Jahre
1028 sind die
Raubtierkäfige,

welche den
heutigen Anforderungen

ıichtmehrent
sprachen, bedeutend

vergrößert
worden. Die
bereits erwähnte
 Mit--
 arbeit der
ganzen Bevölkerung an der Wiederaufrichtung des
Tiergartens findet ihren Mittelpunkt in dem von Ingenieur
 Ernst Besser unter regem Anteil des Afrikareisenlen
 Alfred Weidholz geleiteten Hilfswerk für den
Schönbrunner Tiergarten, durch welches ein großer
Teil dieser Bestrebungen in einer geregelten Weise für
den Tiergarten nutzbar gemacht wird; so nimmt der
größte Teil der Tierspenden, insbesondere aus dem
Auslande, den Weg über dieses Hilfswerk, desgleichen
ıuch die Mitarbeit der Presse, ohne welche die bisherigen
 Erfolge“ nicht hätten erzielt werden können:

Phot. Österreichische Lichthildstelle
Neucs Raubvogelhaus in Schönbrunn

Schweizertor gegen Franzensplatz

m
        <pb n="197" />
        DIE BUNDESGÄRTEN

Der Erhaltung und der Verschönerung der vielen
öffentlichen Gärten, die Bundeseigentum sind, wendet die
Regierung eine besondere Aufmerksamkeit zu. Vom
ehemaligen Hofärar wurden in das Staatseigentum überhommen:
 Der große Park Schönbrunn, der Schönbrunner
Vorpark, der Hetzendorfer Park, der Burggarten, der
Volksgarten, die Anlagen vor den Museen und dem
heutigen Messepalast, der Belvederegarten, der Augarten
 und’ der Prater. Diese Gartenanlagen bedecken
ein Areale von 0,984.9000 m. Außer diesen Gärten
werden die vielen kleineren und größeren bei den staats-Eigenen
 Gebäuden befindlichen Gartenanlagen, von
denen zum Beispiel der Park des Invalidenhauses in
Hetzendorf, die Anlage der Bundeserziehungsanstalt in
Breitensee ganz respektable Flächen einnehmen, nicht
nur erhalten, sondern teilweise neu hergestellt. Diese
Gärten sind mehr als 100.687 m* groß. Aber auch außerhalb
 Wiens, in den verschiedenen Bundesländern, sind
mitunter ganz hervorragende Anlagen in Pflege, so der
Bundesgarten in Innsbruck, der reizende Waldpark in
Ambras, der Grazer Burggarten, der große Park der
ehemaligen Militärakademie, jetzt Bundeserziehungsanstalt,
 in Wr.-Neustadt und dergleichen. Mit Rücksicht
auf die beschränkten Mittel konnte der Wiederaufbau
der Gärten und Kulturen nur langsam vor sich gehen,
Um so mehr als durch den großen Abbau vielfach Hem-Mungen
 eintraten. Die zehnjährige Feier des Bestandes
der Republik findet aber in den Garten- und Glashausbeständen
 die Friedenszeit wieder erreicht, in manchen
Kulturen sogar weit übertroffen.
Allerdings mußten vielfache Veränderungen vorge-Nommen
 werden, um die Kosten der Gartenerhaltung so
weit als möglich herabzudrücken. Die in jedem Garten
befindliche Verwaltung wurde aufgelassen und die Leitung
der Bundesgärten fachlich und administrativ zentralisiert.
Durch diesen Abbau wurden namhafte Ersparungen erzielt.
 Ferner wurden die im Augarten, Belvedere und
Hetzendorf befindlichen Reservegärten, die den Bedarf
der erzherzoglichen Haushaltungen zu decken hatten,
aufgelassen, zum Teil verpachtet, zum Teil in nutzbringende
 Obstgärten umgewandelt. Die Pflanzenanzucht
für den Bedarf aller Gärten wurde in Schönbrunn, als
den Hauptgarten, zentralisiert und dieser Garten in jeder
Hinsicht ausgestaltet und vervollkommt. Die zum größten
Eile schadhaft gewordenen Glashäuser wurden und
Serden noch restauriert, zum Teil ganz umgebaut. Der
eins richtete Handelsgarten-Betrieb, der sich langsam zu
lin guten Einnahmsfaktor entwickelte, macht es mögra
 » die Kosten der Reservegärten mit ihren hervor-A
 den Pflanzensammlungen zu erhalten und letztere
Gl Vervollkommnen. Das Palmenhaus, der größte
ashausbau des Kontinents, mit einer Sammlung
dr besonders wertvoller tropischer Pflanzen, wurde
Spez Veranstaltung hochstehender Ausstellungen auf
sand SCbhieten, wie Azaleen, Kakteen, Orchideen, Chrylebenden
 und dergleichen zu einem Mekka der blumen-Wie
 n en Bevölkerung Wiens, sowie zum Ziele aller in
Niede weilenden Fremden ausgestaltet. Trotz der sehr
Tal ar altenen Eintrittsgebühr kann schon der größte
er Frhaltungsauslagen hereingehracht werden.

Doch ist in erster Linie der erzieherische Wert dieser
ichaustellung für die Jugend. und die Anziehung der
"remden als ein wertvolles Aktivum zu buchen. Die
5artenanlagen wurden durch sorgsamen Schnitt und
Mlege in ihren früheren Stand versetzt, ist doch Schönırunn
 der einzige im französischen Stile gehaltene und
uch vollständig erhaltene Garten Europas. Gärten in
ieser Stilart sind zwar in Frankreich, Deutschland und
’ußland, doch wurde durch Unterlassung des. erforderichen
 Heckenschnittes der Charakter dieser Anlagen
‚erstört und die zur Kronenbildung neigenden Bäume
ind ausgewachsen. Das Bundesministerium für Handel
ınd Verkehr hat aber seine Fürsorge für die Gartenerıaltung
 nicht mit Schönbrunn erschöpft, sondern auch
lie anderen Gärten voll berücksichtigt. Belvederegarten,
/olks- und Burggarten und die Museumanlagen sind
'orbildlich erhaltene Anlagen und sogar das Jahrzehnte
ange Stiefkind der Gärten, der Augarten, wurde etappenveise
 regeneriert und wird bald zu den gut gepflegtesten
.nlagen zählen können. Gegenwärtig wird an die In-+andsetzung
 des Praters geschritten. ;
Vielen Wienern dürfte es kaum bekannt sein, daß die
’flanzenschätze Schönbrunns, zu denen Josef HI. den
»rund legte, in ihren bedeutenden Sammlungen wohl
len größten botanischen Garten Mitteleuropas bilden
ınd höchstens vom Kew-Garten bei London übertroffen
verden. Die Erikensammlung ist die größte der Welt
ınd die meisten der 270 Arten sind schon.in der Heimat
‚usgestorben. Ebenso ist die Sammlung der Proteaceen,
lie die hauptsächlichste Flora von Neuseeland bilden
ınd deren Kultur sehr schwierig ist, eine der bedeutendıten
 Sammlungen des Kontinents. Auch die Aroideenınd
 Cycadeen-Sammlungen dürfen nicht unerwähnt
ıleiben. Der Anzucht und Kultur der Aristokraten unter
len Pflanzen, den Orchideen, wurde besondere Sorgfalt
ugewendet. Durch Sendungen dieser Pflanzengattung
us den tropischen Gegenden und Ankäufen wurde ein
stock der besten Mutterpflanzen geschaffen und die un-‚emein
 schwierige Samenzucht mit bestem Erfolg durchs‚eführt.
 Tausende junger Orchideensämlinge entwickeln
ich erfreulich und versprechen in einigen Jahren als
ılühende Pflanzen das Palmenhaus zu verschönern. Auch
lie Modenpflanzen, die Kakteen, . erfuhren eine ganz
‚edeutende Vermehrung und gilt die Schönbrunner
jammlung als eine der reichhaltigsten auf diesem Ge-»iete.
 Die Fockea capensis, das einzige Exemplar der
Welt in Kultur, bildet neben der reichen Sammlung an
leischfressenden Pflanzen den Stolz der heimischen
Jotaniker. Nach längerer Unterbrechung wurde vor drei
ahren die Kultur der größten Wasserrose
‚Viktoria regia” wieder aufgenommen und findet das
‘egste Interesse der zahlreichen Besucher.
Der Ertüchtigung der Jugend Rechnung tragend, hat
lie Regierung in den einzelnen Bundesgärten eine An-;ahl
 Spielplätze für die Mittelschuljugend geschaffen, die
n ihrer Anlage und Einrichtung mustergültig bezeichnet
werden können. Im Augarten entstanden drei solcher
Yätze, ein weiterer ist in Arbeit. Im Prater wurde ein
{6.000 m? großer Spielplatz hergestellt. Im Fasangarten
in Schönbrunn ist ein noch größerer in Arbeit.
        <pb n="198" />
        BILDENDE KÜNSTE
Von A. F. Seligmann.

Der Chronist, der sich vorgenommen hat, die
Entwicklung des Kunstlebens in Oesterreich während
des. eben vergangenen Dezenniums zu schildern, wird
mit gemischten Gefühlen an diese Aufgabe herangehen.
 Heute, zehn Jahre nach der offiziellen Beendigung
 des Krieges, die ja in Wahrheit gar keine
Beendigung war — entpuppte sich doch dieser sogenannte
 Frieden nur als eine Fortsetzung des
Krieges mit anderen Mitteln! — heute also, zehn
Jahre nach dem Traktat von St. Germain sind die
Zustände noch so, daß von den schaffenden Künstlern
 unseres Rumpfländchens nur ganz wenige mit
der Ausübung ihrer Kunst im eigentlichen Sinne
ihren Lebensunterhalt erwerben können; fast alle
sind genötigt, durch kunstgewerbliche Arbeiten, zumeist
 im Dienst des Reklame, durch Hlustrieren von
Zeitungen oder Witzblättern, durch Kopieren, Restaurieren,
 durch Erteilen von. Unterricht oder Abhalsung
 von Vorträgen, durch Schriftstellerei und. dergleichen
 mehr, sich über Wasser zu halten. Hat
so die wirtschaftliche Lage unserer Künstler sich
gegenüber der Kriegs- und Inflationszeit eher verschlechtert,
 so ist dagegen der äußerliche Betrieb
wieder nahezu auf der Höhe angelangt, wie vor
dem Kriege, ja, er ist in mancher Hinsicht sogar
gewachsen. Vor allem haben sich dadurch, daß der
Staat, den gesamten Kunstbesitz des‘ ehemaligen
Hofes übernommen hat, unsere öffentlichen Samm-‚ungen
 ganz gewaltig vergrößert. Ueberaus kostbare
Objekte, die früher gar nicht oder nur bei besonderen
Gelegenheiten zu sehen waren, sind jetzt allgemein
zugänglich; man hat auf diese Weise ganz neue
Sammlungskomplexe geschaffen. Die Anzahl der
Kunstausstellungen ist eher gestiegen; es gibt auch
mehr Künstlervereinigungen als früher — wir werden
allerdings später zeigen, daß dies nicht als günstiges
Symptom zu werten ist, sondern ‘als das Gegenteil!
 — es sind neue Kunstsalons entstanden, nicht
minder haben sich private Vereinigungen gebildet,
deren Ziel die Pflege und Vermehrung unseres ererbten
 Kunstgutes, wie die Förderung neuzeitlicher
Bestrebungen ist. Insofern darf man sogar, ohne in
den Verdacht der Schönfärberei zu kommen, von
einem wirklichen Aufschwung sprechen. Jedoch ist
die Kehrseite der Medaille zu beachten: alle diese
Bestrebungen und Versuche, das Kunstleben zu
fördern, beweisen nur, wie dringend es dieser Hilfe
bedarf und wie schwach die wirtschaflliche Basis ist,
auf der es sich aufbaut.
Immerhin haben sich die Verhältnisse auf dem
Gebiet der bildenden Künste im Lauf der letzten
Jahre stabilisiert; wie sehr, merkt man wohl erst,
wenn man versucht, an der Hand authentischer

Daten sich die Zustände zu vergegenwärtigen, die
nach dem Zusammenbruch herrschten. So wie die
Zeiten des Maisbrots, der Karbidbeleuchtung und
ınderer Ersatzstoffe nur mehr undeutlich in unserem
Gedächtnis fortleben, so auch die Zeit, da mit der
olitishen und wirtschaftlichen Existenz des Landes
ıuch seine geistige und künstlerische von allen Seiten
»edroht war. Wir wollen im folgenden kurz und
ınparteiisch die wichtigsten Ereignisse jener chaotischen
%*poche aufzeichnen.
Zugleich mit der Erklärung Oesterreichs zur Reyublik
 hatte die Regierung den Kunstbesitz des
»hemaligen Kaiserhauses als Staatsgut übernommen.
Jas war ein Mittel, ihn für das Land zu retten,
»eschwor aber gleichzeitig eine andere große Geahr
 herauf: den Siegermächten und Sukzessions-:taaten
 war damit die Möglichkeit gegeben, Ansprüche
darauf zu erheben. In welch ungeheuerlichem Ausnaß
 dies denn auch geschah, braucht hier nicht ausührlich
 erzählt zu werden, da ja zum Glück nur der
zeringste Teil dieser Forderungen anerkannt und
wirklich befriedigt worden ist. Ebenso groß wie diese
Gefahr von außen, war die von innen. Es mutet
ıns heute gespenstisch an, daß sehr maßgebende
Personen und Behörden sich allen Ernstes mit der
"rage beschäftigten, ob nicht die ganzen Sammlungen
des Kunsthistorischen Museums, sowie die Kunstzegenstände
 aus den kaiserlichen und erzherzoglichen
Schlössern in Bausch und Bogen an das Ausland
verkauft werden sollten, um dafür Lebensmittel und
Aohmaterialien anzuschaffen. Noch ein volles Jahr
ı1ach dem Umsturz wurde von der Regierung eine
Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es war, sich
mit diesen Vorschlägen zu befassen. Im Februar 1920
erschien der Gesetzentwurf über die Vermögensabgabe.
 Darin war vorgesehen, den gesamten privaten
Kunstbesitz zu besteuern — nicht nur wie in Deutschıand
 den seit I014 erworbenen! — und zwar zum
zegenwärtig geltenden Wert! Diese Bestimmung, tatjächlich
 ganz undurchführbar, wurde freilich gemildert,
ia eigentlich aufgehoben durch den Zusatz, daß alle
sammler und Besitzer von wertvollen Kunstgegenständen
 von dieser Steuer befreit sein sollten, wenn
sie ihre Schätze unter bestimmten, vom Denkmalamt
lestgesetzten Bedingungen der öffentlichen Besichtizung
 freigäben.
Wie groß damals die Verwirrung war, geht daraus
hervor, daß gleichzeitig mit diesen Verfügungen und
Plänen, die das gesamte Kunstleben Oesterreichs zu
vernichten drohten, eine mächtige Bewegung einsetzte
um Wien als Kunst- und Kulturzentrum zu erhalten-Schon
 in den ersten Wochen nach dem Umsturz
‚auchte der Vorschlag auf, den nunmehr freige-
        <pb n="199" />
        wordenen Belvederepalast wieder als Museum zu
verwenden. Broschüren und Artikel erschienen, die
für die Erhaltung und Pflege des österreichischen Kunstbesitzes
 energisch eintraten, ja darin die einzige zukunftsreiche
 Möglichkeit für die Hauptstadt, wie für
die Provinzen sahen. Die Vorstände der verschiedenen,
 ehemals höfischen Sammlungen, die man in
ihren Aemtern belassen hatte, und denen früher durch
das „Quieta non movere” die Hände gebunden waren,
sahen jetzt die Möglichkeit einer freieren Betätigung
Vor sich und entwarfen weitgehende und umfassende
Pläne zur Neuordnung der ihrer Obhut anvertrauten
Kunstschätze. Da jedoch‘ keine Mittel vorhanden
Waren, diese Pläne auszuführen, begann man sich
Solche durch den Verkauf von Kunstgegenständen zu be-Schaffen,
 die als minder wichtig für den Bestand der
Sammlungen gelten konnten. Am energischesten ging
hier die „Albertina” vor, nachdem ihr bisheriger
Direktor, der diese Pläne nicht billigte, nach 33jähriger
Dienstzeit zurückgetreten war. Man vereinigte diese
berühmte Sammlung von Handzeichnungen und
Graphiken mit dem fast ebenso berühmten Kupfer-Stichkabinett
 der ehemaligen Hofbibliothek und erhielt
 auf diese Weise eine überaus große Anzahl
von Dubletten, die in mehreren Serien im Auktionswege
 in Deutschland versteigert wurden und große
Summen einbrachten. Ebenso wurde die Zusammenlegung
 der Fideikommißbibliothek mit der früheren
Hofbibliothek, jetzt Nationalbibliothek, beschlossen.
 Die Werke des XIX. Jahrhunderts, die
Sich im Kunsthistorischen Museum und in der Galerie
der Akademie befanden, wurden ausgeschieden und
Siner neu zusammenzustellenden Staatsgalerie über-Wiesen;
 das gleiche geschah mit vielen Werken der
Barockzeit, für die eine eigene Aufstellung geplant
War, Inzwischen veranstaltete man im „oberen Belvedere”
 Ausstellungen der berühmten Gobelins,
die bis dahin in Magazinräumen des Schönbrunner
Schlosses aufbewahrt, und nur einzelweise bei besonderen
 Gelegenheiten zur Ausschmückung der dortigen
Vesträume oder der Hofburgsäle verwendet worden
Waren, Die erste Schaustellung fand schon im Juni
0 Statt, es folgten weitere zwei in den folgenden
ahren. Die Albertina stellte ihre Neuerwerbungen,
Sauptsächlich Blätter des XIX. Jahrhunderts, in der
“CZession zur Schau (Herbst 1922), im Frühjahr 1023
Wurde das Barockmuseum im unteren Belvedere
°röffnet, nachdem schon im Winter vorher die Neuaufstellung
 der Akademischen Galerie erfolgt
War, die allgemeinen Beifall gefunden hatte. Im Früh-N
 1924 wurden die durch Jahre geschlossenen Säle
M. italienischen Schule im Kunsthistorischen
An um dem allgemeinen Besuch zugänglich gemacht,
erh die Neuerwerbungen, ‚die dem Museum teils
vs Widmungen, teils durch Tausch zugefallen
N, im ersten Stockwerk des Künstlerhauses aus-SEStellt,
 im Winter des nächsten Jahres die Staatszalerie

 im oberen Belvedere eröffnet. Auch das
Desterreichische Museum für Kunst und Inlustrie
 hatte aus dem Mobiliar der kaiserlichen
schlösser, besonders den Teppichen, unter denen die
costbarsten Stücke sich befanden, seine Sammlungen
»ereichert und in neuer Aufstellung dem Publikum
largeboten.
Die außerordentliche Arbeit, die mit alledem: geeistet
 wurde, mußte um so mehr anerkannt werden,
ıls sie sich, zum mindesten in der ersten Zeit, unter
len schwierigsten äußeren Umständen vollzog; es
1errschte drückender Mangel an Hilfskräften, die
„okale' waren in der kalten Jahreszeit nicht zu heizen;
lie großen Kosten der Installation konnten aus den
Verkäufen nur teilweise gedeckt. werden; man war
ıuf die Unterstützung von privater Seite angewiesen,
vie denn ein kunstfreundlicher Millionär, der sich
vährend des Krieges in Wien niedergelassen hatte,
ine. bedeutende Summe zur Errichtung des Barocknuseums
 zur Verfügung stellte und überdies der
»taatsgalerie, wie dem Kunsthistorischen Museum eine
\nzahl sehr wertvoller Kunstgegenstände zum Ge-;chenk
 machte; der ehemalige Staatsgalerieverein, jetzt
zur „Gesellschaft der Museumsfreunde” umzewandelt,
 stellte die Beträge zur Erwerbung einiger
yedeutender Stücke bei; der Direktor der Akadenischen
 Galerie verschaffte sich die Mittel zur
Zinrichtung seiner Räume und zur Anschaffung alter
;chter Rahmen dadurch, daß er den Erlös seiner
zahlreich besuchten Vortragszyklen diesem Zweck
vicdmete.
So augenfällig und imposant die Resultate dieser
frigen Tätigkeit waren, so darf nicht verschwiegen
verden, daß in manchen Künstler- und Sammler-&amp;lt;reisen
 Stimmen laut wurden, die behaupteten, es
jei hier über das Ziel hinausgeschossen worden.
Jurch die Zusammenlegung dieser, die Zerreißung
ener Sammlungen, sei ihr individueller Charakter
zerstört worden; auch an der Auswahl der Werke,
lie aus den Depots hervorgeholt oder dorthin ver-»annt
 worden waren, fand man manches auszusetzen;
Aestaurierungen und Neuerwerbungen wurden bemänzelt;
 ganz besonders aber auf die Gefahr hingewiesen,
lie dadurch entstanden war, daß im Gegensatz zu
ler früher streng befolgten Gepflogenheit, kein einziges
»tück aus dem Bestand dieser historisch bedeutsamen
yammlungen wegzugeben, nun nach dem Belieben
ner kleinen Anzahl von Fachmännern Objekte versauft
 oder getauscht werden könnten. Auf solche Art
wäre es leicht möglich, daß Werke, die nach den
zegenwärtig herrschenden Kunstansichten für mindervertig
 gelten, abgestoßen und dafür solche ervorben
 würden, die gegenwärtig besonders geschätzt
'‚eien; wenn sich nun, wie schon so oft, diese Wertırteile
 nachträglich als falsch erwiesen, so müßten
ladurdı die Sammlungen aufs empfindlichste geschädigt
werden. Auch sei der Begriff Dublette durchaus
        <pb n="200" />
        schwankend usw. Diese Behauptungen blieben nicht
unwidersprochen. Es 'entspann sich ein erbitterter
Streit, der vor der Oeffentlichkeit in Zeitungen,
Broschüren, Communiques ausgefochten wurde und
zur Folge hatte, daß eine sechsgliedrige Untersuchungskommission
 eingesetzt wurde. Diese gab nach
fast einjähriger Arbeit ein Gutachten ab, auf Grund
dessen im Jänner 1927 eine ministerielle Verordnung
erschien, die neue Richtlinien für die Verwaltung der
staatlichen Sammlungen festsetzte, so zwar, „daß gegen
die Gebarung mit den wertvollen Sammlungsgegenständen
 in Zukunft berechtigte Einwände nicht mehr
erhoben werden können”.
Zu den bedeutendsten Ereignissen im Kunstleben
Wiens gehörten ferner die von der „Gesellschaft der
Museumsfreunde” veranstalteten Ausstellungen. Schon
die erste im Herbst 1923 im Gebäude der Secession,
5sterreichische Malerei „Von Füger bis Klimt”
umfassend, übte die größte Anziehungskraft aus; es
{olgten 10924 eine „Ausstellung von Werken der
italienischen Renaissance aus Wiener Privatbesitz”
 (1024), „Französische Kunst des XIX.
Jahrhunderts” (1925), ferner — wir greifen hier
etwas vor, um die Kette der Ereignisse nicht zu
anterbrechhen — „Oesterreichische Gotik” im
Museum für Kunst und Industrie 1926, „Deutsche
Kunst des XIX. Jahrhunderts” (1926); ferner
dald darauf die erfolgreichste von allen, die „Englische
Ausstellung”, die seit dem Bestand der „Secession”
die höchste Besucherzahl, 60.000, aufweisen konnte,
schließlich. die überaus interessante Historische Porträtausstellung
 (1927) und die Ausstellung österreicQchischer
 Handzeichnungen vom XVII. bis
zum XX. Jahrhundert (1928), die letzten beiden
im Künstlerhaus. Unter den von anderen Vereinigungen
 während dieser Zeit veranstalteten Darbietungen
 retrospektiver oder zusammenfassend programmatischer
 Natur heben wir hervor: Gedächtnisausstellungen
 Rumpler, Robert Ruß, Isidor
Kaufmann, Pettenkofen (zum 100. Geburtstag)
J. Blaas, Egger-Lienz, zuletzt Angeli (1028).
sämtlich im Künstlerhaus, wo auch eine Ausstellung
„Oesterreichische Künstlerbildnisse der
letzten 100 Jahre” leider nur in Fachkreisen die
verdiente Anteilnahme fand (1924); in der Secession
eine Nachlaßausstellung Zerlacher (1923), „Christliche
 Kunst” 1925), die Schwedische und Polaische
 Ausstellung (1026, 10928), schließlich die
„Klimtausstellung” zum Gedächtnis des 10. Todestages
 (1028).
Nicht unerwähnt .darf bleiben, daß schon im Jahre
1922 die Kunst der Vervielfältigung, die in Wien
immer auf einer besonders hohen Stufe stand, wieder
Gelegenheit fand, sich zu bewähren. Es erschien
damals das große Staatsgaleriewerk mit unübertrefflichen
 Wiedergaben der Originale in Farbenlichtdruck,
 das prächtige Daffingerbuch von

'„. Grünstein, Publikationen wie „Ingres” von
„ Fröhlich-Bum, „Füger” von A. Stix und andere
‘chlossen sich an. Eine Sonderstellung gebührt dem
‚on der Wiener Staatsdruckerei ausgeführten und in
hrem Verlag erschienenen Roman des Königs
iene mit seinem spätgotischen Miniaturenschmuck,
nem Prachtstück unserer Nationalbibliothek. Dieses
Aeproduktionswerk. erregte auf der Pariser Ausstellung
 im Jahre 1025 solches Aufsehen, daß an die
»bige Anstalt die Einladung erging, einige ihrer
Künstler nach Paris zu entsenden, um dort gewisse,
ichwer zu vervielfältigende Stücke aus dem Besitz
des Louvre aufzunehmen.
Auch sonst zeigte sich rege Tätigkeit auf dem Gebiete
 des Kunstgewerbes. Schon im Winter 19019 verınstaltete
 das Oesterreichische Museum für
Kunst und Industrie seine erste Ausstellung.
Die „Gobelinmanufaktur” wurde gegründet, ein
Jnternehmen, das bald mit ganz hervorragenden
echnischen Leistungen vor das Publikum trat; im
Jahre 1024 war das arme, zertretene Oesterreich
mstande, sich für die Pariser „Exposition des
\rts decoratifs” (1025) zu rüsten, und daran mit
ner großen Schaustellung teilzunehmen, die zwar
‚om künstlerischen Standpunkt aus sehr verschiedenırtig
 beurteilt wurde, immerhin aber für die Lebensınd
 Arbeitskraft‘ unseres Ländchens ein starkes
Zeugnis abzulegen vermochte.
Bei diesem Anlaß können wir uns nicht versagen,
Jarauf hinzuweisen, daß man einen falschen Begriff
vom Wesen des Wiener Kunstgewerbes erhielte, wollte
man dieses ausschließlich nach den Darbietungen beurteilen,
 wie sie auf solchen Ausstellungen gezeigt
werden. Diese geben nur einen relativ kleinen Ausschnitt
 des Ganzen. Man wird eine richtigere Vorstellung
 bekommen, wenn man sich auch an das hält,
was die Schaufenster der vornehmeren Geschäftsviertel
n der Inneren Stadt bieten. Ich entsinne mich der
Aeußerung einer weitgereisten, weltkundigen, künsterisch
 veranlagten und sehr verwöhnten Ausländerin,
lie mir schon im Jahre 1923 versicherte, man sehe
außer etwa in Paris in keiner Stadt der Welt so
zeschmack volle und schöne Dinge wie in den Auslagen
 der eleganten Wiener Geschäfte,
Wenn sich somit auf dem Gebiet des Museal- und
Ausstellungswesens eine immer mehr gesteigerte Tätigzeit
 feststellen läßt, bietet sich ein wesentlich anderes
Bild, wenn wir die Verhältnisse betrachten, unter
denen sich das Schaffen und Wirken der zeitgenöSssischen,
 lebenden Künstler Oesterreichs vollzog und
noch vollzieht.
Bei Kriegsbeginn prophezeiten die Pessimisten ein
5aldiges Stillestehen des ganzen Kunstlebens. Das war
aun keineswegs der Fall. Die segensreiche Institution
les Kriegspressequartiers gab einer großen Zahl vor
Vialern, Bildhauern und Architekten Beschäftigung
\ber auch als der Friede — man darf wohl sagen

a
        <pb n="201" />
        ausgebrochen war, stand es um die Künstler vorerst
nicht so schlecht als man hätte erwarten können. Es
begann der ungeheuere Ausverkauf, die Epoche der
Inflation. Kriegsgewinner ließen sich neu einrichten;
sie wollten Sachwerte erwerben und kauften Bilder
und Statuen; Verarmte mußten sich von ihrem Besitz
trennen. Eine völlige Umschichtung des Kunstgutes
begann; Kunsthandel und Auktionswesen wucherten
So üppig wie nie zuvor. Wenn diese Hausse an der
Kunstbörse sich auch vorwiegend auf Antiquitäten und
alte Kunstwerke erstreckte, so profitierten auch die
lebenden Künstler davon. Eine Unzahl von neuen
Kunstvereinigungen tauchte auf, meist von extrem
radikalem Charakter und äußerst kurzer Lebensdauer:
 die „Geistig-Tätigen” (Ausstellung im
L Stockwerk des Künstlerhauses (1910), die „Freie
Bewegung”, der „Regenbogen”, „Das neue
Auge”, der „Sonderbund”, „Der Ring”, „Die
Wage” und andere. Sehr vielversprechend das
Debut der „Neuen Vereinigung”, die sich später
im „Hagenbund” auflöste. Ein Kuriosum die Ausstellung
 des gefürchteten kommunistischen „Volkswehrbataillons
 41” in dessen Lokal in der Märzstraße
(Mai 1919), wo neben tendenziösem Dilettantentum
einige erstaunliche Naturbegabungen auffielen. Das
Gegenstück dazu eine „Protestausstellung”, von
einer Anzahl meist jüngerer und zum Teil schon bekannter
 Künstler gemäßigt-moderner Richtung veranstaltet,
 deren Werke von den Juries der großen
Vereinigungen gelegentlich einmal zurückgewiesen
worden waren. Sie hatten sich durch höchst ent-Schiedenes
 Auftreten gegenüber den maßgebenden
Behörden ein geeignetes Lokal zu sichern verstanden,
das Palmenhaus im ehemaligen Kaisergarten. Das
war der Anfang der wenige Monate später gegründeten
 „Kunstgemeinschaft”, die sich seither sehr
Tespektabel entwickelt hat. Andere Vereinsgründungen
folgten: der „Segantinibund” (I92D, die
»Donauländischen Künstler” (1921), später die
‚Weiße Insel”, die „Döblinger Künstler”.
ichnliche Frrscheinungen zeigten sich in den Provinzen.
“Ort entstanden der „Wassermann” (Salzburg),
die »Innviertler Künstlergilde”, die „Wachauer”,
die «Marchfelder”, die „Klosterneuburger”;
mn Graz bildete sich eine „Secession” (19925), die
»Tiroler Künstler” schlossen sich zusammen. Den
aindenzen unserer Zeit entsprechend wurde ein Ver-„Deutsche
 Frauenkunst”, gegründet, der
a Senüher der bestehenden „Vereinigung bildener
 Künstlerinnen Oesterreichs” die radikala
 Tendenzen vertrat. Solche Gruppenbildungen
hier arakteristisch für die ganze Epoche von der wir
eine pe rechen. Ihre Ursache ist — leider! — nicht
da ers üppige Kunstblüte; vielmehr die wirtine
 1 e Not und die Schwierigkeit für den ein-Broßen
 Künstler, der keiner von den anerkannten
en Vereinigungen angehört. vor die Oeffentlichzeit

 zu gelangen, irgendwie Beachtung zu finden,
vährend dies einer‘ Gruppe, einem Verein viel eher
zelingt. .
Die alten Künstlervereinigungen, Genossen-‚haft,
 Secession, Hagenbund, Kunstschau
ısw. waren ebenfalls nicht müßig. Bereits im Sep-‚ember
 1021 erschienen alle wieder auf dem Plan;
usammen mit einigen der vorhin genannten neuzegründeten
 Vereine zählte man damals 13 Austellungen
 zu gleicher Zeit — viel zu viel für das
»hnedies nicht große und schwer zu interessierende
Wiener Kunstpublikum. Nun begann man nach
iebenjähriger Absperrung auch ausländische Werke
rorzuführen. Die Kunstgemeinschaft brachte den
“alienischen Verein „Chiaro di luna”. (1921), die
‚ünstlergenossenschaft eine Kollektion Brangwyn
1922), Tschechen und Ungarn erschienen im Hagenbund
ınd im Künstlerhaus; desgleichen die Münchener;
'päter arrangierte die Secession — wie schon erwähnt —
:ine Polnische und eine Schwedische Ausstellung.
"ine „Gesellschaft zur Förderung moderner
Kunst” trat ins Leben; sie debütierte mit einer
schau von Werken Hanaks (1023), veranstaltete
ın Jahr später eine „Internationale Ausstelung
 moderner Kunst” im Künstlerhaus, ferner,
n Verbindung mit der „Association francaise
lExpansion et d’Echange artistiques”, eine
Ausstellung französischer Expressionisten und vervandter
 Kunstrichtungen in denselben Räumen (1926),
;owie Darbietungen ähnlicher Art im österreichischen
Yuseum für Kunst und Industrie.
Wir können hier nur nennen, was uns in irgend
ziner Art besonders charakteristisch erscheint; daß
vährend dieser ganzen Zeit die üblichen offiziellen
”rühjahrs-, Herbst- und Weihnachtsausstellungen der
‚rößeren und kleineren Vereinigungen stattfanden,
nanche darunter reich beschickt und auf tatsächlich
ıohem Niveau, sei gern anerkannt. Außerdem feierten
‚Secession” und „Hagenbund” ihren 25 jährigen
zw. 30 jährigen Bestand durch entsprechende Verınstaltungen.
 Auch der „Dürerbund”, die älteste
&amp;lt;ünstlervereinigung Wiens (seit 1851) jubilierte während
lieses Zeitraumes. Alles von dieser Art aufzuzählen
würde das Bild nur verwirren; wir begnügen uns,
larauf hinzuweisen, daß auch außerhalb Wiens, vor
ıllem in Graz, in Salzburg, aber auch in Wiener-Neustadt,
 Baden, St. Pölten und anderen Städten
ınd Orten, jetzt häufiger als früher, Kunstausstel-'ungen
 veranstaltet wurden.
In den ersten Jahren hatte dieses Getriebe etwas
Gewaltsames, Fieberisches. Nach und nach lenkte es
n ruhigere Bahnen ein. Aber immer noch steht seine
Intensität in umgekehrtem Verhältnis zu der Anteilı1ahme,
 die es im Publikum weckt und zu dem
nateriellen Erfolg. Das war auch nicht anders zu
zrwarten. Auf keinem Gebiet zeigt sich die Verarmung
ler Bevölkerung so kraß, wie auf diesem. denn ge-
        <pb n="202" />
        Wolfrum-Druck. Hans Holbein d. J. Bildnis des Dirk Tybis.
(Original im Kunsthistorischen Museum in Wien)

rade diejenigen Schichten der Gesellschaft, aus denen
sich früher das Gros der Käufer und Auftraggeber
rekrutierte, sind davon am ärgsten betroffen. Für
die meisten von ihnen bedeutet schon das Fintrittsgeld
 eine merkliche Belastung ihres Budgets, nicht
minder der Betrag für den Katalog. Die neuen Reichen
aber, die zuerst in die Bresche getreten waren, fielen
bald ab; teils hatten sie ihre Gewinne wieder eingebüßt,
 teils‘ herausgefunden, daß der Ankauf von
irgendwelchen Kunstwerken nicht unter allen Umständen
 und jederzeit als gute Kapitalsanlage gelten
könne; sie wurden mißtrauisch und zogen sich zurück;
andere, wirkliche Kenner, scheuten sich, Kunstwerke
zu erwerben, weil sie Angst hatten, daraufhin höher
besteuert zu werden, Es ist interessant zu verfolgen,
wie die auf Versteigerungen durchschnittlich erzielten
Preise, seitdem die Währung stabilisiert ist, von Jahr
zu Jahr sinken. Ein Symptom der wirtschaftlichen
Verhältnisse ist es, wenn unlängst aus dem im Künstlerhaus
 ausgestellten Nachlasse eines der bekanntesten
Wiener Landschafter, reizende kleine Zeichnungen
zum Preise von I5 und 20 Schilling im Katalog verzeichnet
 waren; nicht minder charakteristisch, daß
schon vor drei Jahren eine „Kunstgesellschaft” gegründet
 wurde, die Ausstellungen veranstaltete, in
denen Bilder und Skulpturen gegen Monatsraten
abgegeben wurden; an diesen Ausstellungen beteiligten
sich Mitglieder aller Wiener Kunstvereinigungen.
Am ehesten, so sollte man meinen, müßte sich
das Kunstgewerbe halten können. Aber auch hier
sind merkwürdige Erscheinungen zu verzeichnen. Die

Vereinigung, die das moderne Wiener Kunstgewerbe
repräsentiert und deren Name in der ganzen zivilisierten
 Welt bekannt ist, stand im Frühling 1926 vor
einer Krise; sie wurde wie durch ein Wunder gerettet,
 da plötzlich auf ganz rätselhafte Weise in
Amerika ein Wandel des Geschmacks zugunsten des
modern style eintrat. Mit ähnlichen Schwierigkeiten
hat auch die andere Vereinigung, die gleichfalls
moderne Tendenzen verfolgt, zu kämpfen. Dagegen
hat die im letzten Jahre im Oesterreichischen Museum
zröffnete Ausstellung „Neuzeitlichhe Wohnungskunst”,
 wie es heißt, nicht nur erstaunlich zahlreiche
Besucher angezogen, sondern auch in bezug auf den
Verkauf Erfolg gehabt. Die Zustände sind aber noch
lange nicht so normal, wie sie äußerlich scheinen und
solche Zuckungen unvermeidlich. Ist es dann nicht
merkwürdig, daß unter den Umständen, wie sie
eben geschildert wurden, die von der „Gesellschaft
für vervielfältigende Kunst” — deren fünfzigähriger
 Bestand übrigens vor kurzem gefeiert werden
konnte — herausgegebenen „Graphischen Künste”,
äne der am reichsten ausgestatteten und sich schließich
 nur an einen kleinen Kreis wendenden Kunstzeitschriften,
 immer noch erscheint? Daß ein privater
Verein, wie die vorhin genannte „Gesellschaft
der Museumsfreunde”, nicht nur Ausstellungen
m größten Stil veranstaltet, sondern durch eine sehr
jedeutende Geldspende, erst unlängst die Adaptierung
äines zum unteren Belvedere gehörigen Gebäudes
&amp;gt;rmöglicht hat, in dem die staatliche Sammlung
noderner Kunstwerke — von 1900 his jetzt! — aufgestellt
 werden soll?

F. G. Waldmüller 1793-1865. „Zwei Tiroler Jäger.” Holz
41X34 cm, signiert „Waldmüller 1829”, Original im Besitz de®
Kunstverlages Wolfrum

A
        <pb n="203" />
        Rembrandt:
Selbstbildnis um 1633

Beide Bilder im Besitz der St. Lucas-Galerie
Wien L., Josefsplatz

&amp;gt;». P. Rubens:
Männerbildnis
        <pb n="204" />
        Cornelis de
Vos:
Aolländisches
’amilienbild
130 X 125 cm
(1585-1650

Unten:
los. v. Führich:
David als
Hirtenknahe

Im Besitze
des Kunstcxperten

MV. Lindemann.
 Wien

Das untere
Bild im
Besitz der
Galerie
Holbein,
Wien L,
Franz-Tosefskai
 41
        <pb n="205" />
        Aus der
Sammlung
Josef Siller,
Wien

Unten:
Ferdinand
Waldmüller:
Guckkasten-Mann


Links:
v’eter Fendi:
Carl V. im
Kloster
        <pb n="206" />
        Friedrich Gauermann: Tierstück

jakob Emil Schindler: Landschaft (aus der Wachau
Aus der Sammlung Josef Siller, Wien
        <pb n="207" />
        Der Bund wie die Stadt Wien zeigten sich angesichts
 dieser Zustände bereit, nach Maßgabe der ihnen
zu Gebote stehenden Mittel helfend einzugreifen. Es
wurden Preise ausgesetzt, Wettbewerbe ausgeschrieben,
Unterstützungen gegeben, Ankäufe gemacht — Tropfen
auf einen heißen Stein, von denen manche auch noch
daneben fielen! Fin Segen für die fast gänzlich unbeschäftigten
 Architekten waren die großen Wohnhausbauten
 der Gemeinde; allerdings mehr in wirtschaftlicher
 als in künstlerischer Hinsicht, denn in fast
allen Fällen — einige wenige ausgenommen — handelte
es sich nicht um Kunst- sondern um Nutzbauten,
die nun freilich durch ihre ungeheure Ausdehnung
und die praktischen Anforderungen sehr interessante
Probleme enthielten. Als eine Art von Kunstförderung
sind auch die von der sozialdemokratischen Kunststelle
 veranstalteten Ausstellungen „Kunst ins Volk”
anzusehen, die das Verständnis für bildende Kunsı
in Arbeiterkreisen zu wecken bestimmt waren. Als
besonders rühmenswert muß hervorgehoben werden,
daß der Bund im Lauf der letzten Jahre die sehr
beträchtlichen Mittel aufgebracht hat, um einige der
dem Verfalle nahen, überaus wertvollen historischen
Gebäude wieder in Stand setzen zu lassen.
Zehn Jahre Wiederaufbau! In der ersten Hälfte
dieser Zeit befand sich Oesterreich in einer Lage,
die der letzten Stufe vor dem völligen Untergange
ähnlicher schien als irgend etwas anderm. ‚Seither
haben sich die Zustände langsam, langsam gebessert.
Es gibt Pessimisten, die das nicht anerkennen wollen.
Gewiß wird noch viel, unendlich viel sich ändern
müssen, bevor man auch nur von halbwegs normalen
Verhältnissen sprechen kann; wer: sich jedoch ins Gedächtnis
 zurückruft, wie es vor zehn, acht, ja sechs
Jahren noch ausgesehen hat, der wird nicht nur
Staunen müssen über das, was seither geleistet
worden ist, sondern auch Mut schöpfen, der ungewissen
 Zukunft entgegenzutreten. A. F.S.

Infolge der eigenartigen ökonomischen Verhält-Jisse,
 die nach dem Umsturz eintraten und zumindestens
 anfangs dem Kunsthandel günstig gewesen
Sind, ist eine ganze Anzahl von Kunstsalons und
Antiquitätenhandlungen entstanden, so die „Neue

Wolfrum-Druck. Leonardo da Vinci Bildnis de Ginevra dei Benci.
(Original in der fürstlich Liechtensteinschen Galerie Wien)

Galerie”, die „Holbein-Galerie”, die „Lukas-Galerie”;
 andere schon bestandene haben mittlerweile
 an Bedeutung gewonnen, so z. B. die Kunstrandlung
 M. Lindemann. Einige importante Stücke
aus dem Besitz der Genannten erscheinen hier abzebildet.
 Als Beispiel einer der zahlreichen Privat-;sammlungen
 sei hier die des Kommerzialrates
Jos. Siller angeführt, die vorwiegend Werke der
letzten 100 Jahre umfaßt. Wir bringen hier einige
Stücke, die größtenteils im Laufe des vergangenen
Dezenniums erworben worden sind. Ein Hauptwerk
Waldmüllers, der „Guckkastenmann” mit etwa
30 Figuren, aus der reifsten Zeit des Meisters
‘Kommerzialrat Siller besitzt auch das berühmte, von
Grillparzer in einem Gedicht besungene „Mädchen
mit der Taube”, das lebensgroße Porträt eines jungen,
barfüßigen Mädchens, in einer Berglandschaft); dann
ain noch auf holländische Vorbilder zurückgehendes,
aber doch schon ganz eigenartiges Tierstück von
Gauermann, Peter Fendi’s „Kaiser Karl V. im
Kloster zu St. Just”, ein Meisterstück intimer Kleinmalerei
 und einen besonders schönen, frühen J. E.
Schindler.

KUNST UND KÜNSTLER
Von Professor Alexander D. Goltz, Präsident der Genossenschaft bildender Künstler Wiens.

Wenn wir uns ein Urteil über den Stand der
bildenden Künste in Österreich in dem letzten
Dezennium bilden wollen, müssen wir eigentlich viel
Veiter, bis in die Vorkriegszeit, zurückblicken. Die
Eigentümlichkeiten, die das Verhältnis zwischen künstlerischer

 Produktion, Publikum und Kritik in Österreich
 und besonders in Wien früher gekennzeichnet
haben, sind dieselben geblieben, haben sich höchstens
n mancher Beziehung noch etwas verschärft. In einem
Roman Schnitzlers „Der Weg ins Freie” ist der
        <pb n="208" />
        Ausspruch eines der dort geschilderten geistreichen
Leute zu lesen: „Bei uns ist die Entrüstung so wenig
echt wie die Begeisterung. Nur die Schadenfreude
und der Haß gegen das Talent, die sind echt bei
uns.”
Wenn wir uns auch vor Augen halten müssen,
daß es eigentlich so ziemlich in der ganzen Welt so
ist, so trifft es doch wohl auf Wien ganz besonders
zu, gerade weil der größte Teil unserer Bevölkerung
so kunstbegabt ist, und sich nicht bloß viel um Kunst
kümmert, sondern auch weil so viele sich bis zu einem
gewissen Grade für fähig halten selbst künstlerisch
zu produzieren, und deshalb jede neu auftretende,
über das gewöhnliche Maß hinausreichende Leistung,
wie einen Einbruch in das allgemeine Geschmacksniveau,
 dem anzugehören sie stolz sind, betrachten
und dadurch die Aufdeckung ihrer Mittelmäßigkeit
befürchten.
Es ist also eine Tatsache, daß gerade Wien sich
gegen das Neue in der Kunst besonders zurückhaltend
verhält. Doch muß man zugeben, daß Wien und
Österreich eine gewisse, historische Berechtigung für
diese Haltung haben. In dieser konservativen Stellung
gegen alles „Neue” liegt ein immerhin berechtigter
Stolz auf das schöne und bedeutende „Alte”, ein
gesundes Kulturbewußtsein. Und dieses Bewußtsein
 fußt auf historischer Entwicklung. Heute wie
vor Jahrhunderten hat die alte Ostmark, der jetzige
Länderbund Österreich die Aufgabe der vorgeschobenen
 Abwehrstellung gegen deutschfremde Einflüsse
— die Aufgabe der Pionierarbeit für deutschen
Geist und Kultur, und da es immer gerade die
Kunst ist, in welcher sich der Zustand der kulturellen
Entwicklung am deutlichsten spiegelt, ist es begreiflich
and logisch, wenn eine gewisse Zurückhaltung gegen
neue Experimente, die man für leichtsinnig und gefährlich
 hält, vorhanden ist und daß gerade auf diesem
Gebiete ein leidenschaftliches und geräuschvolles Gezänke
 der Parteien in Erscheinung treten kann.
Ich möchte hier einige Sätze aus dem Buche „Wien”
von Franz’ Servaes zitieren, die mir sehr treffend erscheinen:
 „Berlin, das nur wenig kulturelle Tradition
besitzt, hat es leicht zu experimentieren und sich mit
beweglichem Ehrgeiz dem Neuen in die Arme zu
werfen. Es hat jedenfalls mehr zu gewinnen, als zu
verlieren. Wien aber darf mißtrauisch sein, denn es
hat viel zu verlieren und darum ein Recht, sich gegen
die Buchung vorläufig zweifelhaft scheinender Gewinne
 längere Zeit hindurch zu sträuben. Oder
glauben Sie wirklich, daß die neuen Talente in Berlin
um so viel früher erkannt werden als in Wien? Ich
glaube höchstens, daß sich dort eher Leute finden,
die Geld für sie riskieren. Gewiß, daß bedeutet volkswirtschaftlich
 sehr viel, in kultureller Hinsicht jedoch
zumeist nur einen Zukunftswechsel, der zweifellos
viele Nieten enthält. Wien ist seinem ganzen Charakter
nach eine Stadt der Traditionen und muß dies

»leiben, auch auf dem Gebiet der Kunst. Damit ist
ılcht gesagt, daß nichts gutes Neues hier entstehen
zönne oder solle; es wird sich nur vorwiegend im
Zusammenhange mit dem guten Alten zu entwickeln
1aben, also organischer als in Berlin aus dem Boden
ıervorwachsen müssen, oder es wird, sofern es in
tärkerem Maße mit revolutionären Elementen veretzt
 ist, dann eben einen schwierigeren Stand haben
ınd einer höheren Portion von Geduld bedürfen. Ein
ım so größerer Ruhm wird es sein, Wien künst-'erisch
 erobert zu haben, je deutlicher es feststeht,
laß diese Feste nicht leicht sich ergibt.”
„Ganz besonders auf dem Gebiete der hohen
Malerei ist Wien sehr schwer zu gewinnen.
Denn Wien ist die Stadt der vielen und herrlichen
jammlungen alter Meister. Und wenn diese auch von
len Einheimischen ebensowenig besucht werden als
n anderen Städten, so haben sie doch seit Jahrıunderten
 den Kunstsinn beeinflußt. Und das ist für
lie Haltung der ganzen Stadt von Bedeutung. In
leutschen Landen hat Wien, was die Reichıaltigkeit
 der Galerien angeht. keine
Livalin.”
Diese Sätze, die ein fremder Schriftsteller geschrieben,
;cheinen mir für unsere Verhältnisse sehr zutreffend
zu sein. Servaes, hat einige Jahre in Wien gelebt und,
wie seine Schilderung zeigt, unser Wesen in seiner
Zigenart sehr richtig erfaßt. Mehr als anderswo bleibt
ei uns das Festhalten an der Tradition bestehen.
Nach dem Friedensschlusse, als die Räume der
rüheren Kunstausstellungen, die während des Krieges
2n Spitäler verwandelt waren, sich wieder ihrem ur-;prünglichen
 Zwecke widmen konnten, sah man, daß
ich die Verhältnisse gründlich geändert hatten. Das
jestimmte Stammpublikum, die Protektoren und
Vläzene, an die man so gewissermaßen gewöhnt war,
yaren verschwunden. Vorher wußte man genau, mit
vie viel Ausstellungsbesuchern, mit welcher Zahl von
\nkäufen man im Jahresdurchschnitt rechnen konnte-Yun
 aber war alles neu einzurichten; in der Zeit der
nflation wurde viel gekauft, berauschende Scheinarfolge
 verführten zu übertriebenen Hoffnungen. Eine
stattliche Anzahl neuer Künstlervereinigungen entstand,
 vielfach gestützt auf Elemente, die, aus ihren
oisherigen Stellungen gestürzt, sich auf ihre Mal-,
Zeichen- oder Modelliertalente besannen und glaubten;
hren Lebensunterhalt damit erwerben zu können
Manche wirklich wertvolle Eigenart kam dabei ans
Licht, aber natürlich überwog und überwiegt heute
aodh die Masse der Minderwertigen. Im Ganzen aber
müssen wir feststellen, daß es nicht berechtigt ist, wen©
von vielen Seiten (auch in der zünftigen Kritik) immer
wiederholt wird, daß die bildende Kunst in Österreich
 wenig bedeutet und hinter dem allgemeinen
Niveau anderer Länder zurücksteht. Das ist gewiß
nicht richtig. Gerade einige Ausstellungen der letzten
Zeit haben uns in dieser Beziehung das Gegenteil
        <pb n="209" />
        bewiesen. Ich erwähne nur die Ausstellung der
„100. Jahre österreichischer Kunst” in der
Secession und die Alpine Ausstellung und die
Historische Porträtausstellung im Künstlerhaus,
 Wer nur halbwegs vorurteilslos diese Zusammenstellungen
 rein österreichischer Kunst betrachtet hat,
muß zugeben, daß ‚hier ganz bedeutende Lei-Stungen
 hoher Kunst zu verzeichnen sind, welche
Sanz eigenartige, aus heimatlicher Natur und Volkscharakter
 herausgewachsene Erfolge bedeuten. Das
Charakteristische der österreichischen Malerei besteht
In einer tiefen, innigen Liebe zur Natur, in
einem feinen Gefühl für das Dekorative und
N einem gewissen, nicht leicht mit Worten auszudrückenden
 Hauch von einschmeichelndem Rhythmus,
der sich vielleicht am besten durch das Wort „musikalisch”
 bezeichnen läßt. Während der letzten zehn
Jahre haben sich unsere bildenden Künstler in
hartem Rin gen mit den veränderten Lebensverhältnissen
 die Anerkennung ihrer patriotischen Leistung
In selbstloser, von gemeinnützigem Streben geleitete
Tätigkeit vollauf verdient. Österreich war auf ver-Schiedenen
 Kunstausstellungen im Auslande,
 in London, Bradford, Pittsburg,
Venedig, Budapest, Holland, Florenz,
Düsseldorf, Münden, Berlin, Nürnberg usw.
vertreten, und das hohe Niveau der künstleri-Schen
 Gesamtleistun g wurde überall bereitwilligst
anerkannt. Es wurden auch viele österreichische
Künstler bei diesen Gelegenheiten mit Auszeichnungen
bedacht. Die Beschickung der meisten dieser Aus-Stellungen
 wurde durch Subventionen von Seite
der Bundesregierung, durch das Bundesmini-Sterium
 für Unterricht, ermöglicht.
Was nun die neueste Zeit anbelangt, so ist wohl
mit Genugtuung zu bemerken, daß sich die führenden
 Kreise, Staat und Landesregierungen und
Stadtv erwaltungen, sehr wohl dessen bewußt
Sind, was die Pflege der bildenden Kunst für die
Volkswirtschaft bedeutet. Erst kürzlich wurde in
“nem Kreise von Männern der Kunst, Wissenschaft
m Politik, welche anläßlich der Eröffnung der
ürer-Ausstellung in Nürnberg zusammengekommen
Waren, daran erinnert, daß es sehr lehrreich wäre,
Se Zusammenstellung davon zu versuchen, welche
zZ men durch Reproduktionen von Bildern und
Se chnungen Dürers, durch die Literatur, die über
ünd Leben und Wirken entstanden, durch direkte
al indirekte Vorteile, welche die Stadt Nürnberg
un, a Seine Vaterstadt gehabt hat, erzielt worden sind
kei noch erzielt werden. An diesen Frwerbsmöglichdurch
 durch das Werk eines Künstlers haben nun
leer 400 Jahre Schriftsteller, Kunstgelehrte, Verdukte,
 Druckereien, Zeitungen, Buchbinder, ReprolOnsanstalten
 usw., also eine Menge von Geverben

 teilgenommen und Vorteil daraus gezogen.
Nun war Dürer wohl einer der Allerbedeutendsten,
ıber es gibt. auch heute noch viele Künstler, die das
nteresse der Sammler und Leser in hohem Grade
genießen, und es wird auch jetzt noch an dem Werke
zines Künstlers von vielen andern verdient, Kunsthändler,
 Verleger, Familienjournale und Magazine
ıller Art, Photographen, Reproduktionsgewerbe aller
Art — Ansichtskarten usw.
Es wird notwendig sein, daß man sich darüber klar
wird, was und in welcher Weise der Staat als Rezierung
 zur Entwicklung der bildenden Künste tun
zann. Wir haben eine kunstliebende und kunstbegabte
Bevölkerung. Unsere Arbeiter haben, wie mir ein
vedeutender norddeutscher Industrieller einmal sagte,
„Feenhände”, und sind gerade als Qualitätsarbeiter bejonders
 zu schätzen. Nicht ohne Grund hat unser
Kunstgewerbe so bedeutenden Erfolg. Es ist also ganz
deutlich, daß da Schätze liegen, die zu heben sind.
Nicht bloß in der Hauptstadt Wien, die heute für
bildende Kunst mehr leistet als es früher jemals
der Fall war, auch in anderen Städten, Graz, Linz,
Salzburg, Innsbruck, in Krems, St. Pölten,
Wr. Neustadt usw. werden Ausstellungen, Künstlervereine
 usw. gefördert und unterstützt. Die Regieung
 hat Geldpreise und Ehrungen verteilt,
Konkurrenzen ausgeschrieben usw.
Daß gerade diese Bestrebungen noch sehr des
weiteren Ausbaues und der Entwicklung bedürfen,
ist sicher, besonders wenn wir betrachten, daß die
allgemeine Lage der bildenden Künstler so bei uns
wie in ganz Europa eine sehr reduzierte ist. Natürlih
 kann da keine Regierung allein helfen. Die
Gründe für die augenblickliche Teilnahmslosigkeit der
Menge oder zumindest der wohlhabenden Schichten
gegenüber der Kunst liegen tiefer und werden sich
nicht so rasch ändern. Wir sehen allgemein ein Nachı1assen
 des Interesses für Ausstellungen überhaupt.
Es wird sich auch die Kunst irgendwie dem modernen
Leben anpassen müssen.
An den Künstlern wird es nicht liegen, wenn die
im Volke vorhandenen und noch schlummernden
künstlerischen Möglichkeiten nicht voll und ganz
ausgenützt werden und die Anpassung anmoderne Anforderungen
 nicht gelingen sollte. Wir haben ja auch in
dieser Beziehung ganz anerkannte Vertreter modernster
 Richtung. Doch immer wieder sollen wir‘ uns
daran erinnern, daß es unserer Art am meisten entspricht,
 wenn wir bei voller Überzeugung von der
Notwendigkeit, uns dem allgemeinen Zug nach neuer
und neuester Entwicklung anzuschließen, nicht vergessen,
 daß wir alte Kultur zu hüten haben und
um so gesünder und kräftiger im Kampfe
ums Dasein bestehen werden, je fester wir
auf dem Boden dieser Kultur stehen.

{+
        <pb n="210" />
        DIE BAUKUNST UND DIE ARCHITEKTUR IN DER REPUBLIK
Von Baurat o. ö. Professor Siegfried Theiß.

Das Kriegsende mit seiner großen Wohnungsnot,
die Umstellung der Industrie von der Kriegsmittelerzeugung
 auf ganz anders geartete Friedenserzeugnisse,
 die Schaffung von neuen Betriebsstätten für inund
 ausländische Unternehmungen ergaben der österreichischen
 Architektenschaft unmittelbar nach dem
Kriege ein reiches Feld der Betätigung. Die weitverzweigten
 Beziehungen aus den Zeiten der früheren
Monarchie, ein gewisser Mangel an geeigneten Fachleuten
 in den Nachfolgestaaten führte auch dazu, daß
man die von jeher gern gesehenen österreichischen,
insbesondere Wiener Architekten dorthin berief.
Der allgemeine Export österreichischer Baukunst blühte
ınd hat bis heute noch nicht aufgehört. In allen Ländern,
welche am Kriege teilgenommen hatten, gab der so
lange zurückgehaltene Wohnungsbau Anlaß, neu
belebt zu werden. Jene Staaten aber, welche wirtschaftliche
 Nutznießer des Krieges wurden, verbauten
zum großen Teile ihre Kriegsgewinne. Auf diese
Weise kam der erhöhte Bedarf an Baukünstlern in
der Welt vielen jungen österreichischen Architekten,
die ins Ausland zogen, sehr zustatten. Die Nachfolgestaaten,
 der Balkan, Deutschland, Spanien, Portugal,
ja selbst Frankreich sogen eine große Zahl österzeichischer
 Fachleute auf dem Gebiete der Architektur
auf. Aber selbst Nord- und Südamerika deckten ihren
Bedarf zum Teil aus Oesterreich. Erfreulich ist die
Feststellung, daß sich diese in die Fremde Ausgezogenen
 durchsetzten, in kürzester Zeit angesehene
Stellungen errangen, ja einige selbst als freischaffende
Baukünstler reich beschäftigt sind. Neben den fachlichen
 Leistungen ist es insbesondere das „österreichische
 Wesen”, das unseren Landsleuten oft anderen
 gegenüber den Vorzug gab.
Die österreichische Baukunst genießt im Auslande
großes Ansehen, vielleicht mehr als in der Heimat selbst.
Groß ist die Zahl österreichischer Baukünstler, deren

internationaler Ruf neidlos anerkannt wird. Der Glanz
von König und Otto Wagner — um unsere letzten Großen
vor Kriegsende zu erwähnen — wirkt in seinen ganz
selbständig gearteten Schülern und Nachfolgern weiter.
Wie äußert sich sichtbar das zehnjährige Architekturichaffen?

Wenn man. das unsichere Herumtappen um die
Jahrhundertwende mit den Leistungen der Gegenwart
 vergleicht, so kann man schon mehr von einer
ausgleichenden Formensprache, voneiner abgeklärteren
Baugesinnung sprechen. Die guten Baumassen — nicht orıamentale
 Einzelheiten — werden im Nutzbau einer sorgältigen
 Ueberlegung zugeführt. Die auf Sparsamkeit einzestellte
 Zeit geht hauptsächlich aufs Zweckmäßige aus.
Wir haben ähnliche Erscheinungen wie vor hundert
Jahren, ein Kornhäusl hätte seine größte Freude mit
ıns. Wie zu jeder Zeit und auf jedem Gebiete werden
zerne Schlagworte unter zumeist Verbildete, daher
Jrteilslose geworfen. Die „Kiste” wird als Trumpf
zebraucht, statt sich an aufrichtiger Baustofftechnik
zu erfreuen, wird dem aufgeklebten Ornament nachzeweint,
 noch sieht der Laie nicht, wie er sich einstellen
 soll, er erfaßt noch nicht, was sich vorbereitet.
Zu viel, zu scharf Extremes stürmt auf ihn ein, er
wird verwirrt, er flüchtet zurück zum Alten. Diese
zehn Jahre der Republik haben der österreichischen
3aukunst noch keinen neuen Stil beschert, wann dies
der Fall sein wird, werden auch nie die Zeitgenossen
'eststellen, sondern. erst die Nachwelt, die die nötige
Antfernung hiezu besitzen muß. Noch wogt der Kampf
der Meinungen, aber wenn einmal all das Gemeingut
würde, was in führenden Köpfen bereits klar vor-1anden
 ist, wenn sich die internationale Baukunst in
‚hren guten Ansätzen durchringt, dann kann sich
Jesterreich stolz in die Brust schlagen, indem es fest“
stellen kann, daß es zu dieser Entwicklung mehr als
ain Scherflein beigetragen hat.

DIE AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE IN WIEN

Die schweren Heimsuchungen des Weltkrieges haben
 auch an der Akademie nachhaltig gewirkt; wie
jeder Hausstand befand sich auch unser Staatsinstitut
zu Kriegsende in einer ungünstigen Lage.
Von den Schülern war gleich zu Kriegsausbruch
ein großer Teil zu den Waffen geeilt und die Zahl
der Abgänge mehrte sich mit den einzelnen Musterungen.
 Zu den Aufnahmen meldeten sich wohl alljährlich
 reichlich junge Künstler, die aber meist auch
nur kurze Zeit hier bleiben konnten und früher oder
später militärisch einberufen wurden. Alle diese vielen
Studenten kamen fast gleichzeitig nach Kriegsende

zurück, um ihre Studien zu vollenden. In den letzten
zehn Jahren haben auch diese Kriegs- und Vorkriegsstudenten
 ihr Studium abgeschlossen und die Schülerbewegung
 zeigt seither die gleiche Stetigkeit wie vor
dem Kriege. Der Andrang zur Anstalt ist andauernd
äin sehr reger, gegenüber den Vorkriegsjahren ist der
Prozentsatz der Ausländer unter den Schülern ein
viel größerer. Seit 1921 sind auch Frauen zum akalemischen
 Studium zugelassen.
Die Art des Unterrichtes an der Akademie hat
sich im wesentlichen schon in den Jahren 1900-1914
den erprobten Studienmethoden in den größten und
        <pb n="211" />
        Bin Saal der Bildergalerie der Akademie

Aula der Akademie
Akademie der bildenden Künste
        <pb n="212" />
        Freilicht-Aktstudien der Akademie der bildenden Künste im Schönbrunner Schloßpark
        <pb n="213" />
        bedeutendsten Kunstschulen des Auslandes angepaßt,
in mancher Hinsicht sogar eine vorbildliche Führung
übernommen. So war man bestrebt, den Schulen
Gelegenheit zu geben, bei Durchführung großer
Praktischer Arbeiten für die Öffentlichkeit
 selbständig mitzuwirken. Es sei hier
an die verschiedenen Arbeiten in den großen Ausstellungen
 der letzten Zeit sowie an die Sonderaus-Stellungen
 außer Hause erinnert.
In den meisten Schulen wird der größte Wert auf
handwerkliches Können gelegt. So werden in den
Bildhauerschulen ganz besonders Arbeiten in
Steinmaterial, Holz, Bronze, Keramik ausgeführt.
 Auch in den Architektur-Meisterschulen
wurden nicht nur Pläne verfaßt, sondern man ge-Wöhnte
 den jungen Baukünstler an das dreidimensionale
 Fühlen und Denken durch plastische Skizzietungen
 der zu entwerfenden Baulichkeiten. Diese
Arbeiten in Ton, Gips oder Karton wurden in Schulausstellungen
 alljährlich ausgestellt. Zu erwähnen ist
ferner, daß in jüngster Zeit für die Ausbildung der
Zeichenlehrer-Kandidaten an Mittelschulen besondere
Übungen in’ Handfertigkeiten durchgeführt werden.
Die Tatsache, daß trotz schwerer Wirtschaftskrise im
In- und Auslande unsere Absolventen mit dem
Können und Wissen, welches ihnen hier vermittelt
Wird, sich zum allergrößten Teile eine Existenz schaffen
oder Stellung finden, beweist den Ernst und die Sachlichkeit
 des Arbeitens in allen Schulen.
Vom Standpunkte der Verwaltung aus sei erwähnt,
daß die Stellung der Studentenschaft durch die ver-Schiedenen
 Selbstverwaltungsorganisationen eine viel
lestere Form angenommen hat. Dinge, um die sich
früher die Hochschulverwaltung nur in Ausnahmefällen
 kümmerte, wie Unterkunft, Nahrung, Kleidung,
Materialbeschaffung, Vorsorge für Krankheiten, Un-Öälle
 und Anleitung der Jugend zu körperlicher Betätigung
 im Sport, fanden eine von Jahr zu Jahr
Ausgedehntere Pflege. Für alle die genannten Fragen
bestehen Einrichtungen mit Selbstverwaltung. Die
Wirtschaftliche Not des ganzen Staates und seiner
Bürger spiegelte sich auch leider merklich in der ge-Steigerten
 Not unserer Jugend ab; aber viel ein-Sreifender
 sind die Hilfseinrichtungen aller Art, zum
Beispiel unser Unterstützungsverein, welcher nichı
bie geldliche Unterstützungen austeilt und so die
". Not lindert, sondern eine große Anzahl von
u tischen gesichert hat, welche Gastwirte an Akaemiker
 zur Verfügung stellen.

Die Gebäude der Akademie waren schon vor dem
Kriege unzureichend; da an einen größeren Neubau
‚etzt wohl nicht gedacht werden konnte, war man
jestrebt, durch praktische Um- und Einbauten
lie vorhandenen Baulichkeiten besser auszunützen.
Von besonderer Wichtigkeit war die Unterbringung
der Architektur-Meisterschule Professor Dr. Peter
Behrens im Bundesgebäude VIL, Karl Schweighofergasse
 Nr. 3/Ill, die erst die volle Entfaltung dieser
Meisterschule ermöglichte. Im Hause selbst wurde im
„aufe der letzten Jahre ein Depot in einen Aktsaal
ımgebaut, weiters wurden die beiden südlichen Eckürme
 des Hauptgebäudes zu großen Oberlichtsälen
aingerichtet.
Durch besonderes Entgegenkommen des Bundesministeriums
 für Handel und Verkehr bzw. der Burgand
 Schloßhauptmannschaft ist es möglich geworden,
 in der besseren Jahreszeit, sowohl in einem abgeschlossenen
 Teile des Belvederegartens als
auch in einem öffentlich nicht zugänglichen Teile des
Schönbrunner Parkes Freilichtaktstudien
mit den Malerschulen zu betreiben. Die große Zahl
der an diesen Übungen teilnehmenden jungen Leute
und die Freude der Jugend bei diesen Arbeiten
zeigt, welchem dringenden Bedürfnisse die Neuerung
entsprungen ist.
Von den akademischen Sammlungen muß an erster
 Stelle die Akademische Gemäldegalerie genannt
werden, die in den Jahren 1921 bis heute eine vollkommene
 moderne Neuordnung aller Bestände erfuhr. In
Verbindung mit der Galerie steht auch eine Restaurieranstalt,
 welche einerseits die technischen Arbeiten der
Galerie besorgt, dann junge Leute fachlich ausbildet und
als Beratungsstelle in vielen Fragen der alten Kunst im
Xunsthandel eine überaus wichtige Rolle spielt.
In jüngster Zeit wurde diese Anstalt durch
?inrichtung einer photochemischen Untersuchungsstelle
erweitert; sie leistet auch in diesen Belangen wichtige
Dienste.
Die Akademische Bibliothek, die seit Kriegsende
mit Eifer an der Ausfüllung der großen Lücken der
Kriegszeit arbeitet, hat insbesondere in jüngster Zeit
die Zeitschriftensammlung wesentlich vergrößert. Sie
verfügt über einen nach dem Muster der preußischen
Instruktion ausgearbeiteten Zettelkatalog.
Das Akademische Museum der Gipsabgüsse hat
sich in seiner Gestalt und Aufstellung seit dem Kriege
wenig verändert, hat aber in den letzten Monaten
wertvollen Zuwachs erfahren.

2/3
        <pb n="214" />
        VOM HOFTHEATER ZUM BUNDESTHELEATER

Als vor zehn Jahren der alte Kaiserstaat zerfiel, da
wurde die neuerstandene Republik Figentümerin des
in ihrem Staatsgebiet befindlichen beweglichen und unbeweglichen
 sogenannten hofärarischen Vermögens. Daranter
 verstand man im allgemeinen jene Vermögenschaften,
 die von den Hofstäben verwaltet wurden. Nach
Bildung des Kriegsgeschädigtenfonds ging der größte Teil
des hofärarischen Vermögens an diesen Fonds über; ein
ganz wesentlicher Bestandteil aber wurde ausgenommen
und verblieb im Eigentum der Republik: die beiden
Hoftheater: das k. k. Hofburgtheater und die k. k. Hofoper.
 Diese, so wie alle in Hinkunft vom Staate errichteten
 oder betriebenen Theater wurden mit der Vollzugsanweisung
 der Staatsregierung vom 21. Mai 1920,
StGBl.Nr. 229 als „Österreichische Staatstheater“
dem Unterrichtsamt unterstellt. Seit dem Übergang zur
bundesstaatlichen Verfassung heißen sie Österreichische
Bundestheater und unterstehen dem Bundesministerium
für Unterricht.
Mit diesem Übergang aus dem Eigentum des Hofes
in das Eigentum des österreichischen Staates war ein
zroßer Wendepunkt in der Geschichte dieser Institute
eingetreten. Der Wiener Hof — außer dem russischen —
der reichste Europas, hatte diese Kunststätten mit reichen
Mitteln ausgestattet. Wien war der Mittelpunkt eines
großen Reiches und das wirtschaftliche und politische
Zentrum der gesamten Monarchie; seine Theater, besonders
 die Hoftheater, waren Anziehungspunkte für
alle kunstliebenden Kreise des großen alten Staates.
Plötzlich sah sich nun eine kleine Republik, die mit Anspannung
 aller Kräfte um ihre Existenz rang, als Eigen-:ümerin
 und Betriebsführerin dieser großen Bühnen,
deren Aufwand aus den nunmehr äußerst beschränkten
Mitteln zu decken war. Wien als Hauptstadt dieses kleinen
Staates hatte mit den schwersten Nahrungssorgen zu
kämpfen und es ist nur zu gut erinnerlich wie sehr diese
einst reiche Stadt damals auf fremde Hilfe angewiesen war.
Es schien, daß unter solchen Umständen für diese
Stätten des höfischen Prunkes und Aufwandes kein
Raum mehr sei. In den Zeiten der Inflation machte sich
insbesondere auch in der Staatsoper bei den Kunstkräften
 eine leicht begreifliche zentrifugale Tendenz
aach den valutastarken Ländern geltend; nach der Stabilisierung,
 die ein Abströmen der Fremden und ein Zerrinnen
 des Inflationsgewinnes im Inland brachte, trat wie
bei allen Theatern so auch bei den alten Hoftheatern
ein starker Rückgang des Besuches ein. Es war eine
schwere bange Zeit für diese Institute.
Mit aufrichtiger und tiefer Freude muß es erfüllen,
daß es gelungen ist, die finsteren Wolken zu zerstreuen
und daß beide Theater diese shweren Zeiten überstanden
 haben, ohne etwas von dem ererbten
Glanz und der künstlerischen Höhe einzubüßen.
 Geleitet von der Frkenntnis, daß es sich hier

uam Werte handelt, die, einmal verloren, nie mehr
wieder geschaffen werden können, wurden trotz aller
;chwierigkeiten die zur Erhaltung notwendigen Mittel
»ereitgestellt. Allerdings mußte mit größter Sparsamkeit
1ausgehalten und jede unnötige Ausgabe vermieden
verden. Es zeigte sich aber auch bald, daß die für die
"heater aufgewendeten Mittel keineswegs unproduktiv
ind. Vor allem fließt ja ein großer Teil der vom Staat
»ewilligten Zuschüsse in der Form von Steuern und Absaben,
 die von den Instituten oder ihren Angestellten
»ezahlt werden, wieder an den Staat oder an andere
’ffentlich-rechtliche Körperschaften zurück. Der große
3edarf an Sachgütern verschiedenster Art bedingt es,
laß große Beträge durch verschiedenste Bestellungen
‚nd Aufträge der inländischen Industrie und dem heimichen
 Gewerbe zufließen und so deren Steuerkraft er-1ıöhen.
 Endlich bilden diese vielleicht einzig dastehenlen.
 Kunstinstitute wieder gewaltige Anziehungspunkte
 für den Fremdenverkehr
ıuf den das junge Österreich mehr denn je angewiesen
st. Die Konsolidierung der Verhältnisse und das eiserne
"esthalten an der künstlerischen Tradition hatten aber
ıuch zur Folge, daß die obenerwähnte Tendenz der
ı1eimischen Kunstkräfte, ins Ausland zu gehen, nicht
ıur zum Stillstand kam, sondern im Gegenteil ‚sich die
Möglichkeit ergab, mehrere der bedeutendsten ausändischen
 Künstler an die Wiener Theater zu ver-AAlichten,
 und so den Instituten in jeder Richtung wieder
hre alte Anziehungskraft zu sichern.
Um den Bundesländern, die ja zur Erhaltung der
rüheren Hofbühnen nunmehr ganz wesentlich beitragen,
len Beweis zu erbringen, daß das aufgewendete Kapital
sut und fruchtbringend angelegt ist, wurden in den
etzten Jahren in den Bundesländern ‚eine Reihe
on Gastspielen der Bundestheater veranstaltet, die
;roße Erfolge brachten. Auch das Ausland, dem be-;onders
 während der Beethoven-Zentenarfeier
m Vorjahr Gelegenheit geboten war, sich von der
zünstlerischen Höhe unserer Bühnen zu überzeugen, ist
viederholt mit dem Wunsche herangetreten, es möge?
zastspiele in auswärtigen Städten veranstaltet werden:
m Rahmen des Möglichen wurde diesen Wünschen ent-;prochen
 und insbesondere das Gastspiel der Wiener
Staatsoper in Paris im Mai 1 J. hat bewiesen, daß
lie Bundesbühnen mit triumphalen Erfolg österreich!“
;cher Kunst und Kultur im Ausland Siege erkämpfen
die nicht nur diesen Bühnen selbst, sondern dem ganze?
;taat zu Nutzen gereichen.
Nach schweren Zeiten lacht also wieder hoffnungsfroh
die Sonne für unsere Bundesbühnen und es ist ZU
hoffen, daß es in der Folge gelingen wird, immer neue?
Ruhm zu jenem ehrwürdigen ererbten Glanz zu fügeller
 unsere Kunstinstitute umstrahlt und der selbst 19
len schwersten Tagen fledkenlos erhalten wurde-
        <pb n="215" />
        -hot. Österreichische Lichtbilustelle

Das Burgtheater. Zuschauerraum., Blick gegen die Bühne,

DAS BURGTHEATER
Von Direktor Hofrat Franz Herterich.

ni 1914 der Weltkrieg ausbrach, schloß das Burghart
 ‚seine Pforten. Wer konnte seinen Kopf frei
ken für müßige Zerstreuung, für geistige Beschaulichnach
 für dramatische Erschütterung! Aber schon
Rad mehreren Wochen ging der Vorhang wieder
Hay” denn es stellte sich heraus, daß in all dem
ie gen und Bangen, in der bis aufs höchste ge-Arten
 Nervosität keine bessere, keine edlere
fügu ei, kein wirksameres Beruhigungsmittel zur Vergen
 stand als das Theater. Und später mußte diese
den ge oder ‚seelische Nahrung erst recht mithelfen,
Weni empfindlichen Mangel an leiblicher Nahrung
das An für Stunden vergessen zu machen. Nie hat
diger ES seine Existenzberechtigung als notwen-Kriegs;
 ebensfaktor schlagender erwiesen als in den
l jahren.
5 Al den Fagen des Waffenstillstandes und Friedensden
 De reilich war das Interesse aller so sehr von
reignissen, von den großen politischen Umwälzungen,

 von den schwankenden Wirtschaftsverhältnissen
 eingenommen, daß gerade die staatlichen
Bühnen als eine Belastung, als ein Komplex empfunden
wurden, der hinter den brutalen und primitiven Forderungen
 des Lebens zurückstehen müsse. Die Führer
ler neuen Republik hatten alle Hände voll zu tun,
das Elend zu lindern, die aufbrausenden Gemüter zu
beruhigen und Ordnung in den vollkommen veränderten
 Verhältnissen zu schaffen. Ein neuer kleiner
Staat war da, mit einer riesig großen Hauptstadt. In
ihr war das Kulturgut eines Dreißigmillionenstaates
zesammelt. Können die übrig gebliebenen sechs Millionen
 Menschen dieses Kulturgebiet erhalten ? Können
lie Museen, die berühmten Laboratorien und Semiaare
 der Universität und der Technischen Hochschule,
lie Bibliotheken und Akademien und die beiden
Üheater mit ihrer verpflichtenden Tradition‘ weiterzeführt
 werden? Das war die Frage.
In diesen Tagen des Umsturzes schlossen sich die

+
        <pb n="216" />
        die schlichte Bezeichnung „Burgtheater”, . während in
Deutschland meist Titel wie: Staats-, Landes- oder
Nationaltheater gewählt wurden. Im Juni 1920 wurde
für die Verwaltung ein Präsident eingesetzt und
Sektionschef Dr. Adolf Vetter für diese Stellung ausersehen,
 die er durch drei Jahre hindurch bekleidete.
Ihm folgte 1023 Bundestheaterkommissär Renkin,
1924 Sektionschef Prüger, bis 1026 Franz Schneiderhan
als Generaldirektor die oberste Führung der Bundestheater
 übernahm.
Nodch viel mannigfacher waren aber die Veränderungen
im Burgtheater selbst. Der erste Dramaturg Bahr
schied im August I919 aus, an seine Stelle trat Doktor
Stefan Hock. An Künstlern schieden aus: Arnold
Korff, Harry Walden, Hans Marr, Alfred Gerasch,
Hans Lackner, Regisseur Arthur Holz; eintraten:
Hans Thimig, Alma Seidler, Emerich Reimers, Ferdinand
 Maierhofer, Karl Forest, Josef Danegger, Paul
7ranger, Philipp Zeska, Raoul Aslan, Otto Schmöle,
Auguste Pünkösdy. — Die Schwierigkeiten der Ausgestaltung
 des Ensembles lagen vor allem in der damaligen
 Dissonanz der deutschen und österreichischen
Währung und in den nicht geringen Schwankungen
der österreichischen Valuta, die Abschlüssen mit
deutschen Künstlern entgegenstand. Zudem wurden
1920 Oskar Gimnig und Tilly Kutschera dem Burgtheater
 durch den Tod entrissen.

Albert Heine
Direktor vom I. November 1918 bis 3l. Jänner 1921

Künstler des Burgtheaters zusammen, um gemeinsam
für die Erhaltung und Sicherung ihrer Existenz einzutreten.
 Sie fanden bei den führenden Männern des
neuen Staates warmes Verständnis, und so konnte
auch hier an den Wiederaufbau geschritten werden.
Freilich blieb lange Zeit eine gewisse Unsicherheit
vorhanden, mancher Künstler war auf dem Sprung,
wegzugehen. Aber allmählich klärten sich die Verhältnisse
 doch so weit, daß ein ruhiges und zielbewußtes
 Arbeiten einsetzen konnte.
Das ehemalige k. k. Hofburgtheater und die ehemalige
 k. k. Hofoper wurden zunächst als „Staatstheater”
 der Verwaltung des Hofärars unterstellt,
deren oberste Leitung Staatsnotar Dr. Sylvester
16. November 1918 bis 3. März 1919) und nach ihm
Eugen Beck-Managetta (3. März I919 bis 16. Juni
[920) inne hatten, die mit außerordentlichem Geschick
manche der schwierigen Überleitungsfragen lösten.
Zum Direktor wurde am I. November 1918 Albert
Heine berufen, nachdem vom I. September bis
3l. Oktober 1918 ein geschäftsführendes Kollegium,
bestehend aus den Herren Hermann Bahr als ersten
Dramaturgen, Robert Michl als Vertreter der Generalıntendanz
 und Max Devrient als Regisseur die Leitung
übernommen hatte. Nun erhielten die Theater den
Titel „Bundestheater” und das k. k. Hotburgtheater

Max Paulsen
Direktor vom 1. August 1922 bis 31. Juli 1923

A
Se
        <pb n="217" />
        Strauß-Hofmannsthal: „Die Frau ohne Schatten”, II. Akt, Das Falknerhaus im Walde
Mit Genehmigung der Firma Adolph Fürstner, Berlin W 10. Copyright 1919 by Adolph Fürstner

Strauß-Hofmannsthal: „Josephs-Legende”
Bühnenbilder von Hofrat Professor Alfred Roller — Staatsoper
        <pb n="218" />
        Shakespeare: Macbeth — Dunsinan, V. Akt
Bühnenbild von Hofrat Professor Alfred Roller — Burgtheater

Ibsen: „Peer Gynt — Ases Tod”
Bühnenbild von Remigius Geyling — Burgtheater
        <pb n="219" />
        Trotz dieser Schwierigkeiten ging der Aufbau rüstig
vonstatten und Direktor Heine stellte ein interessantes
Programm auf, das unter den Neuheiten „Antigone”
von Sophokles, „Die natürliche Tochter” von Goethe,
„Dies irae” von Anton Wildgans, „Jaakobs Traum”
von Richard Beer-Hofmann, „Das Band” und „Vorm
Tode” und „Königin Christine” von Strindberg, „Ein
Geschlecht” von Fritz von Unruh, „Die Tragödie des
Eumenes” von Thaddäus Rittner, „Die Schwestern”
oder. „Casanova in Spa” von Arthur Schnitzler, „Die
Troerinnen” von Franz Werfel, „Die Kassette” von
Carl Sternheim brachte.
N Im Sommer I919 wurde das Schönbrunner
Schloßtheater in den Betrieb einbezogen und am
6. Juni mit „Tristans Tod” von Maja Loehr eröffnet,
 Tolstoi, Gogol, Franz Blei, Hermann Bahr,
Bernhard Shaw, Shakespeare und andere kamen ir
diesem entzückenden Theater zu Worte. In der Fr-Neuerung
 der Klassiker glückten besonders die In-Szenierungen
 von „Macbeth”, „Hamlet”, „Kaufmann
von Venedig”, „Libussa” und „Braut von Messina”.
Freilich gestalteten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse
 mit dem rapiden Fortschreiten der Inflation
Noch schwieriger und lasteten auch auf der künstlerischen
 Arbeit. Die Künstler mußten Nebenverdienste
Suchen, heftige Lohnkämpfe führen und mehrmals

Hofrat Franz Herterich
Direktor seit I. August 1923

Harry Tauber: Dekoration zu „Der Spiegelmensch”
(Pagodensaal. IL Akt)

stellte ein drohender Streik die Vorstellung in Frage.
Albert Heine, sein Nachfolger Anton Wildgans, dann
Vax Paulsen und der jetzige Direktor hatten schwere
Vlühe, die nervöse, sorgenvolle Stimmung zu bannen
ınd neue künstlerische Werte zu schaffen.
Dies änderte sich auch nicht, als endlich im Früh-‚ahr
 1024 die Stabilisierung der Währung durchgeführt
 wurde, denn jetzt kamen Publikum und Angestellte
 erst zum tatsächlichen Begriff des Geldwertes
und zur Erkenntnis der vollständigen Verarmung. —
Es wurde ein rascher Wechsel des Spielplanes notwendig,
 manchmal wurden vier Stücke zugleich einstudiert,
 um durch vielseitige Belebung des Repertoires
 neues Publikum heranzuziehen. Zu den Kunststellen,
 die von den verschiedenen politischen Parteien
ins. Leben gerufen waren, trat nach der Stabilisierung
noch die Theatergemeinde, die dem geistigen Mittelstand
 den Theaterbesuch erleichtern sollte... Die Einrichtung
 der Abonnementsvorstellungen wurde einer
tiefgreifenden Reform unterzogen und wie die
Publikumsorganisation auch der ganze administrative
and technische Betrieb neu geordnet. Erst jetzt, nach
zehn Jahren, kann diese Arbeit als vollzogen und
nit Erfolg durchgeführt gelten und ein in seinen
Richtlinien festfundiertes System ermöglicht endlich
wieder ein ruhiges und zielbewußtes Arbeiten sowohl
im Burgtheater als auch in dem zur stärkeren Ausıützung
 des Personals seit sechs Jahren angegliederten
Akademietheater. — Das Schönbrunner Schloßtheater
hingegen konnte wegen seiner entfernten Lage und
wegen der Einschränkung der künstlerischen Kräfte
nicht dauernd im Betrieb erhalten werden.
Direktor Anton Wildgans, der nach Albert Heine
am I. Februar 1921 die Direktionsgeschäfte übernommen
hatte, brachte „Und Pippa tanzt” von Gerhart Hauptmann
 zur ersten Aufführung, ebenso den „Spiegelmensch”
 von Franz Werfel und seinen unter der
Direktion Heine angenommenen „Kain”. Von Klas-
        <pb n="220" />
        sikern erschienen „Wilhelm Tell” und „Coriolanus”
in neuen KEinstudierungen. An sonstigen Novitäten
folgten in diesem Jahre „Hochzeitstage” von Paul
Geraldy, „Madame Legros” von Heinrich Mann,
‚ Theater” von Franz Molnar, „Das Schiff Tenacity”
von Charles Vildrac. Zu einem abgerundeten Ausbau
seines Programmes kam Wildgans nicht, denn er
schied nach kaum eineinhalbjähriger Tätigkeit.
Max Paulsen, der ihm folgte, brachte ein sehr
reichhaltiges Arbeitsprogramm mit, darunter „Der
Graf von Charolais” von Richard Beer-Hofmann,
„Prinz Louis Ferdinand von Preußen” von Fritz von
Unruh, „Maitanz” von Karl Schönherr, „Elektra” von
Hugo von Hofmannsthal, „Die Judastragödie” von
Egon Friedell, „Antonius und Cleopatra” und „Das
Wintermärchen” von Shakespeare, daneben eine große
Zahl von Reprisen. Im Akademietheater gefielen besonders
 „Die Frau von vierzig Jahren” von Sil-Vara
und „Der Kreis” von W. S. Maugham. Aber die
Unruhe und Ungeklärtheit der Verhältnisse duldeten
auch diesen rastlos arbeitenden und auf straffe Disziplin
 ausgehenden Mann nicht lang auf dem Stuhle
Laubes. Schon nach einem Jahre trat er zurück.
Am I August übernahm dann der derzeitige
Direktor Franz Her terich die Leitung und in langsamer,
mühseliger Arbeit suchte er die von seinen Vorgängern
angebahnte Festigung durchzuführen. Von der Neuorganisation
 des Publikums war schon die Rede. E:
zalt aber auch den technischen Apparat zu vervollständigen.
 Verdecktes Orchester,. Vorbühnenbeleuchtung,
 Projektionen, Probenbühnen, Magazine wurden
geschaffen und dem neuzeitlichen dekorativen Stil
ein breiterer Raum eingeräumt. Roller, Geyling, Wilke,
Täuber, Strnad schufen vielseitige Bühnenbilder, die
Spielleiter Heine, Herterich, später Brahm und Aslan
versuchten mit Glück neue Wege der Inszenierung.
Ein Kreis von neuen Kräften schloß sich dem Kranz
der bewährten Burgtheaterkünstler an. Ida Roland,
Willy Thaller, Hans Marr traten in den Verband des
Burgtheaters, Fred Hennings, Wilhelm Heim, Karl
Friedl, Hilde Wegener folgten im gleichen Jahre,
später Ludwig Andersen, Alfred Lohner, Eduard
Volters, Viktor Braun, Paul Hartmann, Hanni
Hoeßrich. Ferdinand Mussi, Wolfgang Albach. Lillv

Professor Oskar Strnad:
Dekoration zu „Diamant des Geisterkönigs” (Zauberinsel)

Caroly, Karola Neher. Im Jahre 1928 konnte auch
Werner Krauß dem Burgtheater gewonnen werden.
der Spielplan konnte unter der nun fünfjährigen
Direktion Herterichs weiter ausgebaut werden. An
Classikern wurden neu inszeniert: von Schiller: „Maria
stuart”, „Wallenstein”, „Don Carlos”, „Demetrius”,
‚Phädra”; von Goethe: „Egmont” und „Faust”; von
Shakespeare: „Der Widerspenstigen Zähmung”, „Ein
5ommernachtstraum“, „König Richard I.”, „Romeo
ınd Julia”, „Troilus und Cressida”; von Kleist:
‚Penthesilea”, „Das Käthchen von Heilbronn”, „Prinz
riedrich von Homburg”; von Hebbel: „Judith”; von
srillparzer: „Der Traum ein Leben”; von Calderon:
‚Der Richter von Zalamea”; von Lessing: „Minna
‚on Barnhelm”. Es wurden Ibsens „Peer Gynt”,
‚Wenn wir Toten erwachen” und „Gespenster” neuzestaltet,
 ferner von Arthur Schnitzler „Komödie der
/erführung”, „Der Schleier der Beatrice” und „Komesse
 Mizzi”, von Hermann Bahr „Der Querulant”
Die Kinder”, „Das Prinzip”, „Altweibersommer”
er Selige”, von Bernhard Shaw „Major Barbara”,
Kapitän Brassbounds Bekehrung”, „Der Liebhaber”;
Pygmalion”, „Der Teufelsschüler”, von Franz Molnar
‚Die rote Mühle”, „Spiel im Schloß” und „Das
/eilchen” neu aufgenommen. Außerdem kamen Anton
Wildgans, Franz Werfel, Stephan Zweig, Raoul
\uernheimer, Thaddäus Rittner, Felix Salten, Hans
Aüller, Franz Nabl, Sil-Vara, Gustav Davis und viele
ındere österreichische Schriftsteller zu Worte, von
leutschen Dramatikern Gerhart Hauptmann, Max
AWohr, Max Dauthendey, Hans J. Rehfisch, Ludwig
'ulda, Ludwig Thoma, Georg Hirschfeld, Fritz von
Jnruh, Klabund, von ausländischen Autoren Ben
onson, Oskar Wilde, John Galsworthy, Luigi Piran-‚ello,
 Jules Romain, Gustav Wied und andere.
Immer bemüht, die Tradition mit den .neuen Er-:cheinungen
 auf dem Gebiete der Literatur in Einang
 zu bringen, hielt sich das Burgtheater von allu
 einseitiger Gestaltung des Spielplanes ı frei und
zonnte dank der künstlerischen Einsicht aller poliischen
 Parteien und der einzelnen Parteimänner nach
‚ein künstlerischen Prinzipien seinen Spielplan aufyauen.
 — Freilich ist noch sehr viel zu tun, soll die
alte, ehrwürdige Bühne des Burgtheaters den allerersten
 Rang, den sie einnimmt, sich dauernd sichern
Die zielbewußte Ausgestaltung des Spielplanes, die
Ergänzung des Künstlerensembles, die technische Ausgestaltung
 der Bühne ‚bedarf noch mancher Jahre
Arbeit, um: zu einer alle Ansprüche befriedigenden
Vollendung zu gelangen. Mancher dringende Wunsch
mußte durch die Beschränkung der Mittel zurückgestellt
 werden, manches Engagement, manche technische
 Verbesserung, manche Neuinszenierung auf
„bessere Zeiten” verschoben werden. Aber „wo ein
Wille ist, ist auch ein Weg!” Das hat das Burgtheater
 in den 152 Jahren seines Bestehens und auch
in den zehn Jahren des Wiederaufhaues bewiesen.
        <pb n="221" />
        ER

Die Wiener Staatsoper. Blick von der Bühne in den Zuschauerraum

DIE LETZTEN ZEHN JAHRE DER STAATSOPER
Von Direktor Franz Schalk.

Im Chaos der ersten Umsturzjahre ist die Wiener
Staatsoper verhältnismäßig unerschüttert
8ehlieben. Weder von innen noch von außen machten
Sich irgendwelche destruktive Tendenzen geltend und
man hatte den Findruck, daß die tausendfach zer-Splitterte
 öffentliche Meinung und auch die Staats-Autoritäten
 selber mit einer Erhaltung des Status
100 am ehesten zufrieden waren. Dennoch haben
die letzten zehn Jahre mit ihren eruptiven und sprunghaften
 Umwälzungen in geistiger und künstlerischer
Beziehung bis heute noch keineswegs abgeschlossene
Veränderungen bewirkt.
Wer kann heute sagen, wohin unser öffentliches
Kunstwesen und das vielleicht stärkste Flement in
ihm, die Theater, steuern? Wie sie sich weiter ent-Wickeln
 werden, ob die Epoche hemmungsloser Ex-PCrimentierwut,
 grotesker Häßlichkeitsexzesse, die Brulisierung
 und Vulgarisierung kostbarster Musik- und
Literaturschätze noch im Ansteigen oder schon im
Abklingen ist, ob wir einer gänzlichen Verjazzung
und Ver filmung unseres geistig - künstlerischen
Lebens his zur völligen, „restlosen” Ungeistigkeit entgegengehen?

 Dies ist freilich eine Zukunftsfrage. Aber
alle Retrospektivität kann nur den einen Sinn, das eine
Interesse haben, auf diesem Wege die inneren Tendenzen
 der Entwicklung zu erforschen. Immerhin glaubt
man hie und da schon freundlichere Symptome
wahrzunehmen, Anzeichen eines reineren Himmels,
der allmählich über der geistigen Welt scheinen wird.
Unter allen öffentlichen Institutionen gibt es keine,
die den Einflüssen des Tages mehr ausgesetzt sind
ınd ihnen schneller unterliegen, als die Theater.
Dank ihres unendlich: komplizierten Apparates und
ihrer relativen Schwerfälligkeit nimmt jedoch die
‚Oper” unter den Theatern eine besondere Stellung
ein. Sie vermag den Launen des Geschmackes nicht
im gleichen Tempo wie die Sprechtheater zu folgen;
sie ist aus gewissermaßen materiellen, elementaren
Ursachen beharrender und konservativer. Diesem
Umstande ist es audı zuzuschreiben, daß der „Umsturz”
auf das Grundgefüge der Oper (wenigstens in Wien),
auf ihre künstlerischen Methoden und Prinzipien eine
augenfällige Einwirkung zunächst nicht hatte. Die
Kriegsiahre haben freilich manche Einschränkungen
        <pb n="222" />
        der künstlerischen Aktionsfähigkeit des Institutes mit
sich gebracht. Neuengagements und Pensionierungen
waren auf ein bedenkliches Minimum gesunken und
auch die Physiognomie des Hauses zeigte ein auffallendes
 Nachlassen des ehemaligen Glanzes. Trotzdem
 gab es noch Abende, wie die Erstaufführung
der Wiener Fassung von „Ariadne auf
Naxos” (4. Oktober 1916), die nicht nur durch ihre
anerhörte Besetzung (Kurz, Jeritza, Lehmann
usw.), sondern auch durch den Prunk ihrer Inszenierung
 einen fast beängstigenden Kontrast zu den
solitischen und sozialen Vorgängen bildete.
Es bleibt ein unvergängliches Verdienst der Übergangsbehörden,
 daß sie sich mit allen zur
Verfügung stehenden Kräften und Mitteln
und fast darüber hinaus für die Erhaltung
der Oper in ihrer ganzen Größe und Herrlichkeit
 einsetzte: Nur mit ihrer weitschauenden
Unterstützung war es möglich, daß bereits im Herbst
I919 die von aller Welt angestaunte Uraufführung
der „Frau ohne Schatten” stattfinden konnte.
Dieser war schon im Frühjahre eine Aufführung von
Pfitzners,Palestrina” vorausgegangen. Mit diesen
Werken erfuhr das Repertoire der Oper dauernde
und wertvollste Bereicherung.
In diesen ersten Nachkriegsjahren wurde der
Weltruf der Wiener Oper vor einem aus aller
Herren Länder herbeigeströmten Publikum aufs neue
begründet; ja man kann kühn behaupten, daß ihr
künstlerisches Ansehen erst in dieser Zeit seine
jetzige Höhe erreichte. Die unmittelbare Folge

jievon waren einige Auslandsgastspiele, die
n der denkbar befriedigendsten Weise verliefen.
Parallel hiemit gingen freilich auch einige weniger
arfreuliche Veränderungen. Die einstige ‘wetterfeste
Stabilität des Ensembles konnte trotz aller Anstrengungen
 nicht mehr erhalten werden. Der allgemeine
Yaluten- und Erwerbshunger hat‘in einem noch nie
lagewesenen Grade schließlich auch viele Künstler
des Hauses, und gerade die wertvollsten, ergriffen.
Sogar eine zweimalige mehrmonatliche Abwesenheit
 des schlechterdings unersetzlichen
 Orchesters mußte ertragen‘ werden. Die
Besetzungen der allerwichtigsten Repertoire-Opern
nußten viel häufiger als je in früheren Zeiten einem
Wechsel unterzogen werden, dessen künstlerische
Schädlichkeit nur durch eine Unsumme von Sonderarbeit
 halbwegs paralysiert werden konnte und der
Erweiterung und Ergänzung des Spielplanes geradezu
»hantastische Schwierigkeiten in den Weg legte.
Dennoch kann mit starker Befriedigung festgestellt
werden, daß die Oper in ihrer künstlerischen Würde
ınd Leistungskraft in diesen letzten zehn Jahren keine
Einbuße erlitten hat. Publikum und Künstler dürfen
zu gleichen Teilen stolz darauf sein, daß eine unendlich
 schwere Epoche des Kampfes und der Sorgen
glücklich überwunden ist. Sie müssen sich aber auch
bewußt sein, daß nur ein starkes Zusammenwirken
 aller Kräfte und die Hintanhaltung aller unbefugten
 und unkünstlerischen Einflüsse und kleinlichen
 Hemmungen für die nächsten zehn Jahre
ein gleiches Ergebnis verbürgen können.

Phot. Österr. Lichtbildstelle
Staatsoper, Blick gegen die Bühne

ACC
        <pb n="223" />
        DAS WIENER OPERNTHEATER IM LETZTEN DEZENNIUM
HISTORISCH-KRITISCHER ÜBERBLICK.
Von Dr. Julius Korngold.

Das Haus am Opernring war am meisten bedroht, weil
©sS am meisten zu verlieren hatte. Sein Glanz, sein Ruhm,
seine künstlerische Macht waren innig mit Hof und
Monarchie verknüpft; und große Opernbühnen brauchen
ein großes Hinterland. Wie diese anspruchsvolle Bühne
auf der Höhe halten, Oesterreichs kostbarsten Kunstbesitz
 sichern, die große Tradition fortführen? Unter
allen Kunstsorgen, die sich inmitten der gelösten Ordaung
 mahnend erhoben, war diese die größte. Und so
blickt das Haus tatsächlich auf zehn nicht immer leicht
durchkämpfte Jahre zurück. Aber wenn es auch von
manchen Schwankungen nicht verschont geblieben ist,
auch noch immer nicht als völlig gefestigt gelten kann —
CS steht aufrecht, hat vielfach erhöhte Geltung in der
ihm aufmerksamer als je zugewendeten Welt gewonnen
und findet an gesegneten Abenden seine stolze Ver-Sangenheit
 ungeschwächt wieder. Dies der gegenwärtige,
Zuversichtlich stimmende Stand der Dinge. Der durchlaufene
 Weg soll einfache, schmucklose, aber auch jene
Ungeschminkt wahrhaftige Darstellung finden, die allein
historisch-kritische Betrachtung fruchtbar macht.
Das glänzende Hofoperntheater war zur Opernbühne
der Hauptstadt eines verarmten und verstümmelten kleinen
Staates herabgesunken. Um so schwieriger und verant-Wortungsvoller
 die Aufgabe, zur künstlerischen Regene-Nerung
 auch eine völlige Neuorganisation des mächtiger
Hilfsquellen beraubten Institutes treten zu lassen. Eine
Kleine Revolte auch in der Direktionskanzlei hatte den
bisherigen Leiter entthront. Wer sollte Herr sein? Mehr
als je wurde die Frage der Führung wichtig, die volle
Hingabe eines Künstlers von Persönlichkeit, Autorität,
Theaterbegabung, idealem Enthusiasmus an sein Amt
ötig. Als daher die Kombination auftauchte, diese Leitung
dem berühmten Komponisten Richard Strauß gemein-;am
 mit dem bisherigen Kapellmeister Franz Schalk
Anzuvertrauen, wobei die Tätigkeit Strauß’ nur auf fünf
Monate beschränkt sein sollte, waren zunächst Bedenken
"nicht von der Hand zu weisen. Sie erwuchsen schon in
Ansehung schwer zu vereinbarenden schöpferischen und
theaterpraktischen Wirkens, zudem eines großen Schaffenden
 von führender Bedeutung, und verstärkten sich
anbetrachts der Fährlichkeiten einer Doppeldirektion,
Vollends bei Abwesenheit des hervorragenderen Teiles
durch die größere Hälfte der Spielzeit. Der Direktions-Star,
 der auf einige Monate erscheint, glänzt und ver-Schwindet:
 es schien ein durch die Lage des Operntheaters
kaum zu rechtfertigendes Experiment. Andererseits war
Nach dem Wegfall von Obersthofmeisteramt und Hof-‘heaterbehörde
 auch eine Neuordnung der oberen In-Stanzen
 erforderlich geworden. Staatssekretariat oder
Ministerium der schönen Künste? Administrativer Leiter
Oder Intendant? Die Finanzsorge war brennend. So daß
Auch bereits Verpachtung erörtert, der Gedanke einer
Rückversicherung durch Privatkapital erwogen wurde
Lgesichts solcher Möglichkeiten bedeutete die schließ-K
 © Entscheidung einen erwünschten Ausweg. Der
alender wollte, daß das Haus vor der Feier seines

‘ünfzigjährigen Bestandes stand. Dieses Jubiläum fand den
Staat als Herrn in seinem kostbaren Hause und Richard
5trauß und Franz Schalk als dessen artistische Spitzen.
Schon während des Provisoriums, das dem Umsturze
‘"olgte, hatte Franz Schalk die Zügel ergriffen. Er ließ
sofort die Absicht erkennen, ernste Kunst wieder voran-‚ustellen,
 und auch die Novität dieser Zeit, Pfitzners
‚Palestrina”, gehörte auf dieses Blatt. Seine gebietende
versönlichkeit, seinen richtunggebenden Geschmack, den
»lanz seines Namens brachte Richard Strauß in das
Juumvirat. Die Doppeldirektion übernahm ein Haus,
ın das die Sorge pochte; es hatte sich anzupassen, einzuschränken,
 nachdem es so lange gewöhnt gewesen,
ıus dem Vollen zu schöpfen. Künstlerisch trat es mit
jeinem wundervollen Orchester, seinem erlesenen Chor,
nit Künstlern wie Kurz, Jeritza, Lehmann, , Weidt, Gut-2eil,
 Mayr, Slezak, Schmedes, Piccaver, Duhan und
anderen, vor allem mit seiner Tradition, seinem kultivierten
 Geschmack, der sich immer wieder an der ge-;unden
 Wiener Musikpsyche befruchtet, in seine republisanische
 Periode. Und hatte allerdings bald auch in die
ıbenteuerliche Zeit der Inflation zu treten...
Das Jubiläum des fünfzigjährigen Bestandes lenkte den
3lik in die große Vergangenheit und kräftigte damit
len Mut zur Gegenwart. Mit 22 Festabenden, 22 Auführungen
 verschiedener Werke des klassischen, romanischen,
 deutschen Repertoirs sowie lebender Komponisten,
zunächst deutscher und auch österreichischer, schien es
zleichsam auch seinen starken Willen zur Leistung zu
zeloben. Dieser Wille hatte sich nur allzubald in der
ıereinbrechenden Inflationszeit zu erproben, als sich der
Jmsturz auch aller geistigen und wirtschaftlichen Werte
zeltend machte, neben der geänderten Psyche des
Cünstlers mit geschwächtem Zusammengehörigkeitsgefühle
ınd gesteigertem Erwerbssinn auch die gewandelte Gechmacks-
 und Denkart eines Publikums neu aufgestiegener
schichten und valutastarker Ausländer. Diese Zeit, in der
lurch Steigerung der Betriebskosten und der Eintritts-»reise
 das Haus förmlich in ökonomische Abhängigkeit
‚on einem Publikum geriet, das solche Preise bezahlen
sonnte, erforderte die Gegenwirkung besonderer künsterischer
 Festigkeit und Initiative, besonderer organijatorischer
 und erziehlicher Entschlußkraft. Diesem Erordernis
 konnte nicht immer entsprochen werden;
ehlten doch neben den beiden Direktoren, von denen
ler eine nur fünf Monate amtierte, der andere auch
administrative Geschäfte und Dirigierverpflichtungen
außerhalb der Oper auf überlasteten Schultern tragen
nußte, erstrangige Dirigenten zur Erziehung der Sänger,
Konservierung des Orchesters, Bereicherung des Reperoirs.
 Allerdings: je mehr die Krone fiel, desto mehr
schien Oesterreichhs Musikwesen im Werte zu steigen.
nsbesondere das Operntheater hatte auch in Tagen
1öchster künstlerischer Leistung nicht soviel Beachtung
zefunden, als ihm jetzt zufiel. Das Ausland hatte förmich
 seine Scheinwerfer auf das Haus am Opernring
        <pb n="224" />
        gerichtet. Aber konnte so günstige Konjunktur nicht
vorübergehen? Sie ging vorüber.
Jedenfalls hatte sich das Haus bereits mit der Uraufführung
 eines neuen bedeutenden Werkes von Richard
Strauß „Die Frau ohne Schatten” bewähren, beim Wiener
Musikfest von 1920 erfolgreich betätigen können. Oesterreichische
 Komponisten wie Schreker („Die Gezeichneten”),
Weingartner („Meister Andrea” und „Dorfschule”), Korngold
 („Die tote Stadt”) kamen zu Worte, dazu Puccini
mit seinem neuen, „Mantel”, „Schwester Angelica”,
‚Gianni Schicchi”. umschließenden Operntryptichon. Neustudierungen
 von „Lohengrin”, „Cosi fan tutte” traten
günstig hervor. Im Spieljahr 1021/1922 war Richard Strauß
allerdings auch noch durch eine amerikanische Tournee
entführt worden, so daß seine Tätigkeit auf dreieinhalb
Monate zusammenschrumpfte. Aber auch in dieser
Zeitspanne wirkte sein berühmter Name, betätigte sich
der Dirigent, der Komponist in reichem Maße. In eben
dieser Zeitspanne machten sich aber auch bereits abträgliche
 Eigentümlichkeiten der Repertoirebildung markanter
als vorher geltend und drückten, da eine Persönlichkeit
wie Richard Strauß auch in der Zeit seiner Abwesenheit
Entschlüsse und Aktionen bindet, der gesamten Spielzeit
ihren Stempel auf. So beschränkte sich das Novitätenprogramm
 auf Kienzls bereits in der Volksoper gespielten
„Kuhreigen” als halbe und Richard Strauß’ einaktiges
Ballet „Josefslegende” als ganze Novität; Reprisen mehr
dem Namen nach blieben „Fliegender Holländer” und
„Verkaufte Braut”, schließlich auch noch die „Meistersinger”.
 Eng mit der Sängerherrschaft zugkräftiger
Künstler wirkte das Urlaubswesen zusammen: beides eine
Folge der Vorherrschaft der Straußopern, der kurz-Iristigen
 Verträge und garantierten Spielabende. Insbesondere
 schuf Gleichzeitigkeit der Urlaube Besetzungsschwierigkeiten,
 Bedrängungen des Repertoirs. Kostspieliges
 Gästewesen wurde das unvermeidliche Korrelat.
Zbenso unvermeidlich mußte das Starwesen den Vorrang
vor dem Ensemblegeist erlangen. Fine‘ wertvolle Aktivpost
 bedeutete dagegen die Heranziehung des Redoutensaales
 als Filiale des großen Hauses, in der
reizvolle Aufführungen des „Figaro”, des „Barbier” erquickten,
 obwohl der schöne Raum des Gnadengeschenkes
der Akustik entbehrte. Aber auch die Hauptniederlassung
schenkte Abende, wie sie unter der Einwirkung des
genius loci, des das Haus noch immer durchströmenden
“luidums von Geschmack und alter Kultur von keiner
anderen Opernbühne der Welt übertroffen werden
konnten. Und unter diesen Abenden standen jene voran,
da Richard Strauß als Dirigent, zumal des „Tristan”,
seine Genialität voll wirken, sein auch im Nachschaffen
schöpferisches Musikfeuer rückhaltlos aufflammen ließ.
Bei solchen Anlässen fühlte man, daß es nur einer
Kursänderung bedürfte, damit dem Operntheater voller
Segen durch einen Meister erwüchse, der wie keiner die
vielleicht wichtigste und wertvollste Opernbühne über
bedrängte Zeiten hinwegzuführen, desorganisierenden
Tendenzen entgegenzuarbeiten, das alte Meistergut' in
aller Reinheit zu erhalten und zugleich die moderne
Produktion zu fördern vermochte.
Diese Kursänderung wollte sich nicht in voll erwünschtem
Maße einstellen. Schon die Doppeldirektion, zumal mit

yefristeter Anwesenheit des hervorragendsten Teiles,
‚arg den Keim ‘zu inneren Unstimmigkeiten in sich.
Jauptsächlich aber enthüllte sich die Unverkürzbarkeit
ler obersten Mission eines großen schöpferischen
Ausikers, vollends Opernmusikers, er selbst zu bleiben
ınd seinem Werke zu leben. Er hat der Welt das schöne
Abenteuer der Oper”, wie es Goethe nennt, zu
chenken, nicht selber den Abenteuern des Opernberiebes
 ausgesetzt zu sein. Gustav Mahler, fanatischer
‚heatermensch, in der Hingabe an Bühne und Bühnen-‚erk
 glühend bis zur Selbstverbrennung, war ein Aus-‚ahmsfall,
 ein psychologisches Wunder; und vielleicht
ıur darum, weil er bei Lebzeiten kein glücklicher, kein
ıngelangter, sondern immer nur ein ringender Kom-»onist,
 dabei kein Opernkomponist gewesen. So mochte
lichard Strauß wie aus einer tiefinneren Notwendigkeit
les schöpferischen Genius heraus gehandelt haben, als
ar nach dem fünften Jahr seines Wirkens seinen Rückritt
 erklärte. Dies allerdings in einem für Wien um so
ınvermuteteren Zeitpunkte, als es dem Meister gerade
ıoch in diesem Jahre zu seinem sechzigsten Geburtstage
eispiellose Ehrungen erwiesen, die Festglocken mit weitın
 tönendem Klange geläutet hatte. Im gleichen Jahre
jatte das Operntheater noch ein von Wiener Luft
nspiriertes Ballett „Schlagobers” aus der Hand des
Meisters erhalten, das Theater- und Musikfest des
Tderbstes neben Glucks Don Juan-Ballett eine Bearbeitung
ron Beethovens „Ruinen von Athen”. Vielleicht ist es
»ei Verzeichnung eines historisch bedeutsamen Faktums
m Wiener Musikleben ein Gebot der Gerechtigkeit,
ıcht Legenden wuchern zu lassen, eine der mannigfachen
nrichtigkeiten und Irrungen richtigzustellen, die in die
ıeue Ausgabe von Max Steinitzers Biographie, Strauß’
Wiener Direktionsperiode betreffend, geraten sind. Der
3iograph spricht von einem „äußerlichen Sieg des Beımtentums
 über den künstlerischen Genius”. Strauß’
lücktritt hatte seine causae remotae und seine causae
»roximae. Die entfernten, zugleich tief psychologischen
Jrsachen wurden bereits angedeutet. Der letzte Anstoß
ag aber darin, daß die Bundestheaterbehörde dem Verangen
 des Meisters nach einem einjährigen Urlaub zur
\usübung der Reisedirigententätigkeit unter gleichzeitiger
Zestellung eines Direktorstellvertreters nach seinem
Yorschlage während dieses Urlaubes nicht willfahren
sonnte, zumal die sich beständig verschlechternde Finanzage
 Vorsicht gebot. In diesem pflichtgemäßen Verhalten;
n dieser Wahrung der Lebensnotwendigkeiten des In-;titutes
 seitens des Beamtentums, das im übrigen der
Zedeutung des Meisters stets geziemend Rechnung g®-ragen
 hatte, läßt sich keine Vergewaltigung des schöpfer!-‚hen
 Genius erkennen. Der Konflikt war eben natürlich
zewachsen, um natürlicher Lösung zuzudrängen.
Ohne die Novitäten und Neustudierungen der Doppelıirektionszeit
 mit der Umständlichkeit einer homerischer
schiffsliste verzeichnen zu wollen, sei noch der Frstauführungen
 von Schrekers „Schatzgräber” und Straußens
‚Der Bürger als Edelmann” im Redoutensaale, sowic
nit nachhaltigerem Erfolg von Puccinis „Manon Lescaut
zedacht. Von Julius Bittner fanden die Opern „Kohlhaymerin”
 und „Rosengärtlein”, von Zemlinsky „Der
Zwerg” vorübergehende Unterkunft; nicht minder Franz
schmidts „Fredigundis”, die einer Auferstehung entgegen”
        <pb n="225" />
        harrt. Wieder stehen die Namen österreichischer Kom-Ponisten
 voran: ihre Berücksichtigung muß der Straußischen
 Direktionszeit als besonderer Vorzug gutgeschrieben
 werden. Den mit „Lohengrin”, „Cosi fan tutte”,
„Don Juan” einsetzenden Neustudierungen schlossen sich
—- weniger geglückt — solche von „Hänsel und Gretel”,
„Fliegender Holländer”, „Tannhäuser” an. Dazu die
neuinszenierte „Afrikanerin”, die gleich „Schlagobers”
auf das Blatt der unverhältnismäßig kostspieligen Aus-Stattungen
 fiel, dann die wiederaufgenommene „Fedora”
von Giordano, nicht recht lebenskräftig trotz Maria
Jeritza, die, an Amerika verloren, mit sensationellen
Frühlings- und Herbstgastspielen dag Haus füllte. In den
Redoutensaal waren noch „Johann von Paris” und einige
kleine Singspiele ‘und Ballette eingezogen. Unter den
Künstlern, die unter der Doppeldirektion dem Ensemble
Zzuwuchsen, sind mit den Damen Vera Schwarz, Olszewskä,
Anday, Schumann, mit den Herren Jerger, Schipper,
Schubert und Tauber klingende Namen zu nennen.
In geschichtlicher - Distanz berührt die Straußische
Direktionsära fast wie ein letzter Ausklang der auch
auf Repräsentation und Glanz gestellten höfischen Epoche
des Öperntheaters, wie deren anachronistische Uebernahme
 in die gewandelte Lebenslage der kleinen Republik,
 Hierin liegt auch die historische Bedeutung dieser
Direktionsära. Strauß’ Scheiden weckte aber sofort den
Wunsch, seine „Wiener Periode” sich nunmehr zu einer
Tichtigen schöpferischen gestalten zu sehen und den
Öperndirektor nur zu verlieren, um den Komponisten,
Dirigenten und vorbildlihen Ausdeuter klassischen
Meistergutes um so reiner genießen zu können. Dieser
Wunsch sollte in Erfüllung gehen.
Strauß war geschieden, Schalk zurückgeblieben. Ein
hochgebildeter Musiker, welterfahren und diplomatisch
Sewandt, Dirigent von Rang und Eigenart, hatte er
Mahlers Schule genossen, in langjähriger Zugehörigkeit
hellsichtige Kenntnis des Wiener Bodens, der Wiener
Musikpsyche, der Geschichte und Verpflichtungen des
Hauses in sich aufgenommen, war gleichsam automatisch
zum Hüter der Tradition emporgewachsen. Er hatte es
dennoch nicht leicht; es war kein „Endlich allein”, das
Cinem ruhigen Aufatmen gleichgekommen wäre. Die
Grundlagen finanzieller Not waren gelegt, die Preise in
die Höhe geschnellt, das an sich zusammengeschrumpfte
Stammpublikum dem Hause entfremdet. Der Direktor
war, wie Wotan, Knecht der Verträge, der Sängerverträge
Mit kurzbefristeter Bindung und langen Urlaubsklauseln,
Man erwartete von ihm den sparenden Arbeitsdirektor.
Zweifellos hätte es den Lauf der Dinge entscheidend
beeinflußt, ihm weniger zu ersparen und mehr einzu-Nehmen
 gestattet, wenn sich der Arbeitsdirektor auch die
Nötigen Arbeitsminister beigesellt hätte. An der richtigen
Erkenntnis fehlte es auch nicht; leider ebensowenig an
ner verhängnisvollen Entschlußunfähigkeit. Mit allge-Meiner
 Zustimmung aufgenommen, drang die ursprünglich
 geplante Berufung zweier Künstler wie Bruno
Walter und Wilhelm Furtwängler in die Oeffentlichkeit;
als sich Schwierigkeiten ergaben, fand es dabei sein
Bewenden, Für den Ausfall konnte die Anstellung eines
“TMsten und begabten Kapellmeisters wie Robert Heger
Nicht genügend Ersatz bieten. ,
So machte sich schon im ersten Direktionsjahre das

Dr. Richard Strauß

Fehlen des nötigen Generalstabes fühlbar. Gleichwohl
wären die künstlerischen Schwankungen leichter zu überwinden
 gewesen als der völlige Umschwung der Konunktur.
 Es kam die fürchterliche, die publikumslose Zeit,
ler auch eine Verbilligung der Eintrittspreise nicht geıügend
 entgegenzuwirken vermochte. Jedenfalls standen
lie Dinge bei Ablauf des ersten Jahres des Alleindirektors
;o, daß die Kreierung einer speziellen Oberleitung für
lie Bundestheater für nötig erachtet wurde, ein Amt, für
las in der Person des Sektionschefs Dr. Viktor Prüger
zn Mann von Energie, Sachkenntnis und Sachlichkeit
ıusersehen war. Der neue Wille war schon zu Beginn
ter nächsten Saison zu spüren: in einem reichhaltigeren
\rbeitsprogramm, in Reorganisationsversuchen. Nach
Jerabsetzung der Preise wurde der Ausstattungsabbau
n Angriff genommen, auch die Frage der Gewinnung
»rominenter Dirigenten neuerdings in Betracht gezogen.
3ezüglich Bruno Walters, der eine Berufung an die
Zerliner Städtische Oper angenommen hatte, war es
Allerdings zu spät geworden. Aber es standen genug
ı1amhafte, durch führende Stellungen an deutschen Opern-»ühnen
 legitimierte Künstler zur Wahl. Leider schienen
lie so bedeutsamen, zielbewußten Absichten des neuen
Bundestheaterpräsidenten sich wieder einmal nicht durchjetzen
 zu können. An die Stelle dauernd an das Haus
zebundener, dauernd an Betrieb und künstlerischen
standard hingegebener Dirigentenpersönlichkeiten drohte
las bloße Dirigentengastspiel treten zu wollen, so daß
las bestehende Uebel bloßer Gastspielperioden erster
Fenoristen und Primadonnen, unter denen Ensemble und
tepertoirebildung hinlänglich litten, durch Gastspiel-»erioden
 von Reisepultstars nur vermehrt werden konnte.
        <pb n="226" />
        Fine dem Bundestheaterpräsidenten zu dankende neue,
fruchtbare Schöpfung war die Gründung der Theatergemeinden.
 Eine Institution, die sich als dauernder Gewinn
 erwiesen, dem Hause einen wichtigen Stock von
Stammbesuchern zugeführt hat. ;
Die Novitätenausbeute dieses ersten Jahres: der Finakter
 „Sanktissimum” von Kienzl und „Das Bildnis der
Madonna” von Marco Frank; dann „Don Gil mit den
grünen Hosen” von Walter Braunfels. Werke, die nur
geringe Spuren im Repertoire zurück ließen. Außerdem
kleine Ballette für den Redoutensaal, darunter „Pulcinella”
von Strawinsky. Unter den Neustudierungen war Wolfs
„Corregidor” willkommen. Wir können trockenen Chroaistenton
 nicht vermeiden, scheuen ihn auch nicht. Und
so sei gleich das zweite Jahr erledigt, das zwei Finakter,
„Sganarell” von Groß und Bittners wertvolleres „Höllisch
Gold”, brachte; außerdem Poldinis bald verklingende
„Hochzeit im Fasching”, aber auch ein Werk von
Charakter wie „Boris Godunow” von Mussorgsky und
als Oper für das stets vorhandene Wiener Bedürfnis
nach italienischer Gesangsdramatik Giordanos „Andre
Cheniegr”. „Falstaff” in einer von dem Hamburger Generalmusikdirektor
 Egon Pollak mustergültig vorbereiteten
Aufführung, „Fledermaus”,' „Rienzi”, „Freund Fritz” —
dieses Werk bei einem Mascagnigastspiel — wurden neu
aufgefrischt, die „Fledermaus” mit bleibendem fröhlichen
Erfolg. Dem Ensemble war mit Maria Nemeth eine große
Stimme zugewachsen.
Schon zu Ausgang dieses zweiten Jahres zeigten sich
diese Dinge zur Krise entwickelt. Immer deutlicher enthüllte
 sich die Lage des Hauses; in einer Zeit wirtschaftlichen
 Niederganges, verfallenden Kunstlebens, ver-Äachenden
 Geschmackes, beständigen Vordringens von
Schau- und Amüsierkunst in Kino, Operette, Revue, dazu
steriler oder haltlos in Experimenten befangener Neuproduktion,
 auch eines Alterns und Welkens des ständigen
Opernrepertoirs wirkte sich jedes Versehen in Führung
und Betrieb um so empfindlicher aus. Ein streng mahnender
 Bescheid des Obersten Rechnungshofes hatte zu noch
gesteigertem Sparen gedrängt. Um so schwieriger gestaltete
sich die Entente zwischen künstlerischen, administrativen
und finanziellen Zuständigkeiten. Zu jeder Anschaffung,
zu jedem Neu- oder Wiederengagement war ein zeitraubender
 Instanzenzug nötig geworden. In seiner Be-Jrängnis
 hatte. sich der Direktor für den Fall seines
Abganges eine Aenderung, seines Vertrages gesichert.
Nun machte er von diesem Sprungtuche zur Rettung aus
dem brennenden Hause Gebrauch, bot. seine Demission
an. Wer auch noch so flüchtig die letzte Geschichte des
Operntheaters überschaut, kann die frappierende Tatsache
 nicht übersehen, wie richtig ursprünglich die Notwendigkeit
 der Beiziehung artistischer Mitarbeiter erkannt
und wie selbstmörderisch die Verwirklichung dieser Erkenntnis
 fallengelassen wurde. Schalks Demissionsgeste
gab, wenn auch leider nicht zu dieser lebenswichtigen
Maßnahme, so doch zur Schaffung eines neuen Amtes
Anstoß. Der Generaldirektor wurde geschaffen: ein kaufmännisch
 geschultes Kontrollorgan, ein zugleich den
Instanzenzug vereinfachendes Zwischenglied.
Generaldirektor Schneiderhan, gutes, kunstsinniges
Wiener Bürgerblut und Mann von ruhigem, umgänglichem
Wesen, griff — wir sprechen bereits von der Saison

‘920-1927 — gleich in die Lohnkämpfe zu Beginn dieses
;pieljahres sänftigend ein. Er wußte auch zweifellos Be-:heid
 darüber, wo zu bessern sei, kannte die Fehler der
)ängerverträge, das Verfahrene in der Dirigentenfrage.
5o nahm er auch sofort den gerissenen Draht mit Walter
ıuf, kam immer wieder auf Verhandlungen mit diesem
{ünstler zurück, um dann auch solche mit Clemens Krauß
mnzuknüpfen. Und als dieser zum Frankfurter Intendanten
ıerufene, begabte Wiener Musiker den angesprochenen
Jmfang seiner Vollmachten nicht durchzusetzen vermochte,
wuchs wenigstens ein mehrabendliches Operngastspiel
Wilhelm Furtwänglers aus den schwankenden Kominationen.
 An sich keine Lösung des Problems; aber
ielleicht ein Schritt dazu, wenn Furtwängler, der gefeierte
aternationale Konzertdirigent, sein Herz für die Oper
iberhaupt, für das Wiener Operntheater im besonderen
‚ätte entdecken wollen. Das bedeutsamste Dirigiergastpiel
 war aber bereits in das erste Jahr des neuen Generallirektoriates
 gefallen, bestimmt, sich durch fünf Jahre
nit je zwanzig Abenden zu wiederholen. Dieses Gastpiel
 bedeutete die Rückkehr Richard Strauß’ in das
)perntheater und bedeutete zugleich als befristetes
Nirken eines großen, größten, seine Werke persönlich
‚orführenden Opernkomponisten einen eminenten Ausıahmsfall.
 Auch sonst schien in dieser ersten Zeit das
slück ins Haus einzukehren. Franz Schalk. hatte in
*uccinis nachgelassener „Turandot”, zumal in der Beetzung
 mit einen neuentdeckten Tenoristen, Jean
iiepura, eine Zugoper gefunden; eine wiederbelebte
’erdioper „Die Macht des Schicksals” schloß sich beebend
 an. Als weniger begünstigt erwies sich allerdings
lie zweite Spielzeithälfte. Straußens meisterliches „Interı1ezzo”
 fand stofflich nicht das rechte Interesse, und
lindemiths konstruierter „Cardillac” versagte zur Gänze.
‚uch die Reprisen französischer Opernwerke, Massenets
Gaukler unserer lieben Frau”, St. Saens „Samson und
Jalila”, Adams „Postillon von Lonjumeau” verpuflten,
veil nicht zureichend vorbereitet, geleitet oder besetzt.
Dafür gestaltete sich eine Neustudierung und Neunszenierung
 von „Fidelio” zur Beethovenfeier durdı
;chalks außerordentliche Dirigentenleistung und den
ıroßartigen Fidelio der Lotte Lehmann, die kurz vorher
uch im „Intermezzo” eine Leistung erster Ordnung geijefert
 hatte, zum wahren künstlerischen Ereignis. In
ler „Macht des Schicksals” betrat eine Novize, Margit
Angerer, zum allerersten Male die Bühne. Stimme und
"alent poetischer Darstellung rechtfertigten Mut ‚und
nitiative des Direktors.
Dafür hatte man allerdings eine Tenoristennot ein-'eißen
 lassen, die das Repertoire einengte, wichtige
Werke zurückzustellen zwang. Diese Not ging auch in
las nächste Jahr über, das mit nicht ganz zureichenden
Aeprisen („Norma”, „Bezähmte Widerspenstige”) einjetzte,
 wohl aber eine Reihe von Novitäten wie Strauß
‚Aegyptische Helena”, Korngolds „Wunder der Heliane”;
strawinskys „Oedipus rex” und Alfanos „Donna Imperia
rachte, leider auch mehr aus Kasserücksichten als in
Wahrung der Würde und Kulturmission des Hauses die
»latte Jazzoper „Johnny spielt auf”. Eben dieses Spieljahr
ührte das ganze Ensemble unter Schalks Leitung nach
’)aris, das den Aufführungen von „Fidelio” und „Tristan
ıroßen Erfolg bereitete. Notwendigerweise korrespon-
        <pb n="227" />
        Rechts:
Tee-Salon, Staatsoper

Unten:
Schönbrunner
Schloßtheater
        <pb n="228" />
        Die neue Bühnenbeleuchtungsanlage der Staatsoper

Gesamtansicht von der Bühne aus gesehen
{n der Mitte der Bühnenausschnitt bei geöffnetem Vorhang; Blick in den Zuschauerraum mit dem Parkett
and den Logen. Oberhalb des Bühnenausschnittes die Beleuchtungsrampen. Zu beiden Seiten des Bühnenausschnittes
 der neue, 24 m hohe Rundhorizont aufgerollt.
        <pb n="229" />
        dierte dieser Auslandsreise eine Verwaisung des Hauses,
das, im Monat Mai sich selbst überlassen, einer französischen
 Gastgruppe sowie dem Kölner Opernensemble
Unterkunft gab. Und noch im Juni waren die Nachwirkungen
 in einer zweifelhaft festlichen Beteiligung an
den Festwodhen des Monates zu spüren.
Die Lücke im Tenorfache ging unausgefüllt auch noch
in das laufende Spieljahr über, das bis jetzt keine Novitäten,
 nur Neustudierungen, eine solche. von Brülls
„Goldenem Kreuz” und eine von „Rheingold” mit Furtwängler
 als Gastdirigenten und in der neuen Inszenierung
Dr. Wallersteins zu bieten hatte, mit dem drei Jahre
nach dem Abgange Wymetals dem Hause wieder ein
Regisseur von Rang gegeben ist. Letztgenannte Aufführung
 formte sich zu einem jener starken Abende des
Hauses, die seine innere Gesundheit ‚bezeugen. Der
Tenoristenmangel hat gewiß ebenso in einem allgemeinen
Qualitätsniedergang der Stimmgattung wie in deı
Schwierigkeit rechtzeitigen Zugreifens seine Wurzel, aber
auch im System kurzfristiger Verträge. Müßte nicht alles
daran gesetzt werden, mit diesem System eines durch
jedes Nichtwollen oder Nichtkönnen ‘ gestörten Nacheinanders
 einrückender und scheidender prominenter
Sänger zu brechen, das Spielplan, Neustudium, Besetzungsmöglichkeit
 erschwert oder gefährdet?
Diese gedrängte Ueberschau mag als von.einem Betrachter
 herrührend gelten, der das Haus am Opernring
mit offenen Augen liebt. Spiegelt nicht dessen Los jenes
von ganz Oesterreich? Es hat zu kämpfen, aber es gehießt
 die Sympathie der Welt, die förmlich daran mitinteressiert
 ist, zugleich mit dem sich glücklich aufrichtenden
 Staat auch diese altberühmte Kunststätte gedeihen,
blühend vorleuchten zu sehen. Mögen ihr aus der inneren
’estigung der Gesamtheit frische, belebende Säfte zu-Direktor

 Franz Schalk

ließen, und möge sie selbst alles dazu tun, sich das
zute künstlerische Gewissen zu wahren. Operntheater,
jsterreichisches Kunstgefühl und österreichisches Wesen
- sie bleiben enge verkettet.

DIE NEUE BELEUCHTUNGSANLAGE DER STAATSOPER
Von R. Bed, Beleuchtungsinspektor der Staatsoper.

In den Sommermonaten der Ferienzeit 1928 wurde
der Umbau der Bühnenbeleuchtungsanlage des Opern-&amp;lt;heaters
 durchgeführt. Die Gesamtbühnenbeleuchtung
umfaßt nun unter Beibehaltung der alten Anlage:
Bühnenregleranlage, Schalt- und Leitungsanlage, Portal-
 und Vorderbühnenbeleuchtung, Öberlicht- und
Fußrampenbeleuchtung, Horizontbeleuchtung, Scheinwerfer-E.ffekt-
 und Versatzbeleuchtung, Lichtsignal- und
Telephonanlage.
Die Bühnenregleranlage besteht aus einem Regler
mit 160 Hebeln, mittels deren durch Drahtseilübertragung
 ebensoviel 100stufige Widerstände, welche
außerhalb der Bühne untergebracht sind, betätigt
Werden und welche zur Regelung der Helligkeitsgrade
der Portal-, Vorbühnen-, Oberlicht- und Fußrampenbeleuchtung,
 ferner eines Teiles der Horizontbeleuchtung
 und der transportablen Scheinwerfer-E.ffekt- und
Versatzbeleuchtung dienen. Das zweite Stellwerk mit
JO Hebeln, welche jeder einzelne durch zirka SO Meter

Drahtseil mit den Laternen der Beleuchtungsgerüste
verbunden ist, hat die mechanische Regelung der
Farbscheiben und Verdunklungsblenden der Horizontsatterien
 zu betätigen. Fin drittes kleines Stellwerk
mit 24 Hebeln betätigt die zum Teil über 100 Meter
langen Drahtseilzüge, an welchen die Farbscheiben
der Vorbühnenscheinwerfer, welche sich an mehreren
Stellen des Zuschauerraumes befinden, angebracht
sind.
Die Schaltanlage ist im Bühnenreglerraum untergebracht
 und umfaßt mehrere Schaltgerüste, an welchen
[4 Schalttafeln befestigt sind. Auf diesen befinden sich
237 Hebelschalter, welche einzeln oder in Gruppen
vereinigt, gekuppelt verwendet werden, um Teile der
Anlage nach Bedarf ein- oder ausschalten zu können.
Außerdem acht Fernschalter, womit die ganze Anlage
außer Strom gesetzt werden kann, ferner Meßinstrunente
 für die nötige Kontrolle. Eine Wählertafel mit
354 Stecklöchern ermöglicht eine wahlweise Stromüber-
        <pb n="230" />
        tragung und eine wahlweise Zuschaltung von Ballastwiderständen
 auf verschiedene Lampengruppen. Die
Leitungsanlage besteht aus 56.000 Meter Drähten
und Kupferschienen von verschiedenen Querschnitten,
welche nach allen Richtungen der Bühne verzweigt
sind.
Die Portalbeleuchtung ist nicht fest eingebaut, sie
wird je nach Bedarf in sechs Logen rechts und links
vom Proszenium oder .in die unmittelbar hinter dem
Vorhange befindliche, in ihrer Höhe verstellbare Beleuchterbrücke
 eingerichtet, während die Vorbühnenbeleuchtung
 aus einer Anzahl im Zuschauerraum
fest eingebauter Scheinwerfer, welche vom Bühnenreglerstand
 durch die oben angeführten Stellwerke
in Farbe, Bewegung und Lichtstärke geregelt werden
können.
Die Oberlichtbeleuchtung besteht aus zehn 15 Meter
langen, am Schnürboden verhängten und in der Höhe
verstellbaren Beleuchtungsrampen mit je IIO Lampen,
welche durch vorgesetzte Filter in fünf Farbgruppen
singeteilt sind und vom Bühnenregler in ihren Helligkeitsgraden
 geregelt werden können, ebenso wie die
Fußrampe, welche am Boden vor dem Vorhang eingebaut
 ist.
Die Horizontbeleuchtung dient der Beleuchtung des
neuen 24 Meter hohen Rundhorizontes und ist in
drei elektromotorisch bewegliche KEisengerüste eingebaut
 und sie besteht aus IIO Beleuchtungskörpern
der verschiedensten Form mit einer Lichtstärke von
zusammen 232.000 Normalkerzen ; auch diese werden
vom Bühnenreglerstand aus in Farbe und Helligkeit

zeregelt. Diese Gerüste enthalten ferner Wolkenıpparate
 der verschiedensten Konstruktion.
Die Scheinwerfer-Effekt- und Versatzbeleuchtung
ist nicht fest eingebaut, sondern wird je nach Bedarf
an den verschiedensten Stellen der Bühne aufgestellt
&amp;gt;der am Schnürboden aufgehängt. Sie besteht aus
Aunderten von verschiedenen Beleuchtungskörpern,
velche alle transportabel sind und von den auf der
sanzen Bühne verteilten 456 Steckdosen jeweilig ihren
strom erhalten, der ebenfalls bis auf die mit Kohlenstiften
 versehenen Apparate, welche von Hand bedient
werden, vom Bühnenreglerstand aus geregelt werden
kann. . ;
Die Lichtsignal- und Telephonanlage besteht aus
‚6 Signallaternen mit Nummerneinrichtung, welche das
aptische Instrument zur Verbindung mit den an den
‚erschiedensten Stellen der Bühne arbeitenden Be-‚euchtern
 bildet. Ferner stellen 16 Telephone die
akustische Verbindung vom Reglerstand und vom
Zuschauerraum, von wo die Beleuchtungsproben geleitet
 werden, nach allen Seiten der Bühne her.
Welch große und umfangreiche Arbeiten bei der
Modernisierung der Bühnenbeleuchtung im
Operntheater in der kurzen Zeit von zwei Monaten
zeleistet werden mußten, ist am deutlichsten daraus
arsichtlich, daß außer den 45.000 "Meter Leitungs-Jrähten
 der alten Anlage noch 56.000 Meter Drähte
ınd Kupferschienen der verschiedensten Querschnitte
benötigt wurden und außerdem für die Drahtseilzüge
7000 Meter Material notwendig war, die Widerıtände,
 Apparate und Beleuchtungskörper zu verbinden.

Die neue Beleuchtungsanlage der Staatsoper: Beleuchtungsgerüste für Horizontalbeleuchtung
        <pb n="231" />
        THEATER DER REPUBLIK
Von Raoul Auernheimer.

Als vor zehn Jahren das Reich auseinanderbrach,
gab es Leute genug, die auch unserem Theater ein
baldiges trübes Ende weissagten. Ein Blick auf den
täglichen Anschlagzettel der österreichischen Schaubühnen
 beweist, daß diese Befürchtungen grundlos
waren. Die Speisekarte des Wiener Theaters, in dem
ja schließlich alles zusammenkommt, was das Bundesgebiet
 zu bieten hat, ist so lang wie immer; da und
dort hat ein Gericht, eine Besonderheit den Platz
gewechselt; man erhält etwa eine Komödie statt einer
Öperette vorgesetzt. Deshalb vom Niedergang der
Wiener Operette zu reden, ist ein Unsinn. Er ist
nicht zu befürchten, zumindest nicht als Niedergang;
und insoweit von einem leisen Zurückweichen, einem
Blässerwerden dieser wangenroten Gattung ge-Sprochen
 werden kann, hat es ganz andere Ursachen
als den Umsturz. Eine dieser Ursachen ist das Kino,
dessen ansteigende Flut die Insel der Seligen, die die
Wiener Operette vor dem Kriege war, etwas ver-Kleinert
 hat; eine andere ist der nur natürliche Rück-Schlag
 nach einem Jahrzehnt unerhörter Erfolge.
Und übrigens ist die Wiener Operette, so liebenswürdig
 und beliebt sie sein mag, nicht das Wiener
Theater.
Das Wiener Theater — das die Blüte aus dem Saft
des österreichischen ist — geht auf einen teils bäuri-Schen,
 teils höfisch-kirchlichen Ursprung zurück. Das
Urelement ist der wiesengrüne Spitzhut jenes Salzburger
 Bauern, der mit zwei frechen Hanswurstbeinen
auf das bretterne Gerüst der wienerischen „Kreuzerkomödie”
 springt. Die Wiener der Prinz-Eugen-Zeit
laufen auf den Hohen Markt, um sie zu sehen; aber
Unweit davon, in der Gegend des heutigen Josefs-Platzes
 veranstaltet der Hof seine pomphaften Opern-Aufführungen.
 Und wieder um die Ecke, etwa bei den
Schotten, finden geistliche Spiele statt, in denen ein
humanistischer Bildungstrieb die seelsorgerische Ab-Sicht
 kreuzt. Aber dem Hanswurst bleibt da und dort
in Plätzchen ausgespart, nur daß er sich manierlicher
 benehmen muß. Er lernt im achtzehnten Jahrhundert
 von den Italienern, später von den Franzosen,
die nächst der Burg spielen; am Ende aber jagen
Ihn die gelehrten Herren, mit denen anzubinden für
SCinesgleichen immer gefährlich bleibt, doch davon,
ünd während er in die Vorstadt flüchtet — die Operette

ist sein liederliches Kind — wendet sich das städtische
Schauspiel, von Kaiser Josef zum „Nationaltheater”
rmutigt, immer entschiedener seinen hohen kultu-‚ellen;
 gesellschaftsbildenden Aufgaben, zu. Das Burg-.heater
 zieht aus ihnen die Summe und wird, indem
35 dies tut, zum Vorbild auch jener Sprechbühnen,
wie sie sich das mündig gewordene Bürgertum in
ler zweiten: Hälfte der Regierungszeit des Kaisers
‘ranz Joseph schafft. Die bedeutendste unter ihnen
st das Deutsche Volkstheater, dieses Burgtheater
‚on Volkes Gnaden. Auch hier überwiegt zunächst
ı1och das gesellschaftliche Moment, das für die
rTanzisko-josefinische . Zeit bestimmend bleibt. Erst
jeit dem Beginn dieses Jahrhunderts ergänzt es das
soziale. Und vom da an entwickelt sich der Unterichied
 zwischen dem "Theater von heute und von
rüher, der an den Spitzen merkbar wird. Das soziale
Verantwortlichkeitsgefühl unserer führenden Dichter
st größer geworden. Es ist wohl in der Republik
iberhaupt größer als in der Monarchie, die den
ınzelnen in gewissem Sinn entmündigt, wogegen ihn
ler Freistaat zum mitverantwortlichen Teilhaber des
sanzen macht. Die österreichische Literatur der
Vorkriegszeit war eine rein individualistische, der
Dichter ein Privatmann, der eingezogen lebte; trat
ar mit der Gegenwart in Verbindung, so tat er es
1öchstens, um künstlerische Anregung aus ihr zu
ziehen. Das war nicht immer so und braucht darum
such nicht so zu bleiben; es ist auch nicht so gelieben.
 Der Dichter von heute, nicht nur der öster-;‚eichische,
 ist weit eher das schmerzempfindliche
antblößte Nervenende der Menschheit, als eine ins
Leere greifende, zur Arabeske erstarrte Luftwurzel.
Er bekennt seinen Glauben; er nimmt teil; er
sümmert sich, und er tut dies nicht einem Programm
zuliebe — wo dies geschieht, handelt es sich nur um
3än meist leicht durchschaubares literarisches Speku-'antentum
 — sondern aus inneren AÄntrieben, die ihn
lazu nötigen, sich auch in die Schmerzen des Nachjarn
 zu versenken. Leiden verbrüdert, und was Wien
ınd Oesterreich, was diese stolze Stadt und dieses
ichöne Land in den letzten zehn, in den vorangesangenen
 vier Jahren gelitten haben, ist mehr als
‚elbst der einsamste Künstler in seinem elfenbeinernen
"urm ertragen kann. Er tritt heraus; er geht über
        <pb n="232" />
        den Markt; wenn er zurückkehrt, ist er so einsam
nicht mehr, die Sorgen der anderen leisten ihm Gesellschaft:
 und das ist wohl der neue Zug, nicht nur,
aber auch, in Oesterreich. In höherem Maße als in
halbvergangener Zeit ist die österreichische Dichtung,
zumal die dramatische, heute Gewissensdichtung.
Am deutlichsten‘ wird dies an einer Erscheinung
wie Hofmannsthal, in dessen Kunst ja überhaupt
alles sichtbar. wird, was das österreichische Theater
von seinen allerersten Anfängen her bis in die Gegenwart
 bewegt. Hofmannsthals literarischer Stammbaum
reicht bis ins siebzehnte Jahrhundert bodenständiger
t‘heatralischer Ueberlieferung und schließt das volkstümliche
 wie das höfische Element in sich. Um so bemerkenswerter
 und bezeichnender für das "Theater
dieser letzten zehn Jahre, daß auch er, ja er vor
allen, sich den Zeitideen nicht verschließt. Im
„Großen Welttheater”, 1923 in Salzburg erstmalig
aufgeführt, ist es die Figur des Bettlers, die, aus dem
ideengehalt des Bolschewismus geformt, auf brennend
Gegenwärtiges dichterisch Bezug nimmt im „Turm”,
der in Wien noch auf eine stilgerechte Aufführung
wartet, die Idee des Königtums, die dramatisch, in
der Formensprache des großen Barocktheaters gekleidet
 ist. Hier wie dort handelt es sich um Ideen,
die, als Ideen ewig, augenblicklich in Zeitnähe gerückt
sind; auch Ideen haben ja wie die Sterne ihre Konstellationen,
 ihre Durchgangszeiten. Wie Hofmannsthal,
blickt auch Max Mell zu ihnen auf, nur daß es bei
ihm nicht mehr der Himmel der Philosophie ist, der
jede hohe Dichtung, von der griechischen angefangen,
überwölbt, vielmehr ein religiöser Himmel, wie derjenige,
 unter dem die christliche Dichtung des siebzehnten
 Jahrhunderts stand. Das vom Burgtheater zu
einem großen Erfolg gebrachte „Nachfolge-Christi-Spiel”
 Mells schlägt ebenso wie das „Perchtenspiel”
seines Nachfahren Billinger diesen Weg ein — den
Weg des Glaubens, der dem österreichischen Volksstück
 neue Ziele erschließt. In beiden Fällen ist es
eine Zeitströmung, die religiöse, die, bewegte Atmosphäre
 auch hier, das Gedicht durchflutet wie der
Wind der Bälge die Kunstreich gebaute Orgel.
Ganz ähnlich verhält es sich mit Schönherrs „Judas
von Tirol”, wo der Atem des Nationalen die gleiche
Funktion übernimmt, und bei Werfels „Juarez und
Maximilian”, diesem Werk aus der österreichischen
Geschichte, das ein so starkes politisches Pathos
durchschüttert. Das Ideale, das Religiöse, das Nationale
 und das Politische sind die vier Elemente des
höheren Theaters dieser letzten zehn Jahre; und es
ist kein Zufall,. daß Werfel, der das letztgenannte verkörpert,
 der jüngste unter den hier genannten vier
Wortführern des österreichischen Dramas ist. Die
politische Einstellung der heutigen Jugend, die Werfel
dichterisch an erster Stelle vertritt, ist, ob sie sich
nun mit der ihr eigenen Entschiedenheit nach links
oder nach rechts wendet, in jedem Falle eine Folge

les Umsturzes. Man wird diesen Zug nicht übersehen
lürfen; er auch unterscheidet das jüngere Geschlecht
‚on dem in der Vorkriegszeit erwachsenen.
Ist das Drama der österreichischen Gegenwart, wie
ıier angedeutet wurde, in seinen edelsten Teilen
Gewissensdichtung, so ist dies doch keineswegs so
;ehr der Fall, daß es den einzigen Unterschied
zwischen dem Theater von heute und von gestern
»ildete. Dieser Unterschiedist auch sonst unverkennbar
- aber, wird man fragen, worin bestehter? Denken wir
ıns einen Fakir, der zwanzig Jahre geschlafen hätte
ınd der eines Tages wieder erwacht. Denken wir
ıns ferner, daß dieser Fakir etwas vom Theater vertünde
 — warum sollte es auch nicht solche Fakire
zeben? — was würde ihm vergleichsweise auffallen
ınd woran würde er schließlich merken, daß er in
:inem anderen Zeitalter lebt? Vor allem wahrscheinich
 an seinen Nachbarn im Theater. Das Publikum
nat sich gründlich geändert, ohne deshalb durchaus
schlechter geworden zu sein, und diese Aenderung ist
nicht ohne Einfluß auf das Gesicht des Theaters
zeblieben, das der Zuschauerraum spiegelt. Diese
\enderung hat, von vielem anderen abgesehen, vor
allem zwei Ursachen. Die eine ist, daß die vormals
»evorzugte Gesellschaft vielfach die vordersten Plätze
ınd obersten Ränge geräumt hat, was insoferne einen
Verlust für das Theater bedeutet, als diese Gesellschaft
 im ganzen doch ein geschmackbildendes, ein
3ildungselement darstellte. Die andere Ursache für
lie auch im äußeren Bilde wahrnehmbare Umschich-‚ung
 ist der abnehmende Wohlstand und die damit
zusammenhängende Zunahme der Organisation des
Theaterpublikums, die ja, ob sie nun „Kunststelle”
oder „Theater-Gemeinde” heißt, im Wesen auf eine
Verwohlfeilung durch den Großverkauf der Plätze
hinausläuft. Indem sie dieses Ziel erreicht, demokratisiert
 sie zugleich den Zuschauerraum, und auch diese
Wandlung ist unverkennbar; seiner veränderten Zu-;ammensetzung
 entsprechend, urteilt dieses heute mehr
den Eindruck einer Volksversammlung als einer ge-;chlossenen
 Gesellschaft machende Auditorium naturzemäß
 anders, weniger „gebildet”, aber vielleicht in
gleichem Maße elementarer, zeitgemäßer. Uebrigens ist
der Zuschauerraum nur die eine Hälfte des Theaters,
ınd so wichtig sie sein mag, die andere ist wichtiger.
Treilich besteht auch hier wieder eine Wechselbeziehung-Jem
 triebhaft hingerissenen Publikum entspricht jenseits
lerRampeeinehitzigere, leidenschafterfülltere Dramatik-War
 das Theater des ausgehenden franzisko-josefinischen
 Zeitalters vorzugsweise statisch — sogar. wO
as, wie etwa in den gesellschaftskritischen Stücken
Artur Schnitzlers, aus seiner Unzufriedenheit kein
Hehl machte, verbrämte es sie mit Ironie — so ist das
Theater der Republik naturgemäß dynamisch. Es ist
nicht revolutionär, aber es hat die Revolution erlebt
und dementsprechend auch seine Ausdrucksmittel ver“
stärkt, vervielfacht: an Stelle einer Kammermusik tritt
        <pb n="233" />
        ein oft lärmendes Orchester. Der kollektive Massenschrei
 überschwebt die versinkende Einzelstimme,
Aber auch das ältere Theater wirkt weiter — wir
nennen nur Bahr und Rittner — erneuert sich.
setzt frische Blüten an. Ein edles Versstück wie Felix
Brauns „Esther” steht unaufgeführt dem „Lenin”
Ernst Fischers gegenüber, des für einen Teil unsereı
Jugend repräsentativen Grazer Poeten, mit dessen
Werk die neueröffneten „Schauspiele im Carl- Theater’
sich auf dem der Operette abgerungenen Boden zu
behaupten suchten. Beide Dichter sind jung, beide
vertreten sie die österreichische Jugend. Welche wird
recht behalten? Hier auch müßte die Betrachtung,
auf Literarisches eingestellt, dem Zeitgeist nachgebend,;
ins Politische ausschweifen. Sie will es aber doch
lieber vermeiden. Denn nicht um Parteinahme geht
es hier, sondern um Feststellung dessen, was ist. Daß
auch junge und jüngste Kräfte am Werke sind, um
das österreichische Theater der Republik in zum Teil
Vielversprechenden, zum Teil noch fragwürdigen Hervorbringungen
 zu beleben, sei, ohne einzelne Namen
zu nennen, dankbar verbucht.
Das Theater ist nicht nur das Drama, das österreichische
 noch etwas weniger als das uns benachbarte
deutsche. Denn hierzulande hat, wie in Italien, in der
Frühzeitunseres Theaters derSchauspielersichdie Stücke
selbst gedichtet und noch heute dichtet er merkbar
mit. Fine Schauspielergemeinschaft wie . diejenige
unseres Burgtheaters oder des herrlich erneuerten
Josefstädter Theaters, in dem man jetzt unter Max
Reinhardts geistiger Führung Gesellschaftsstücke,
zumal ausländische, unvergleichlich spielt, bleibt natürlich
 nicht ohne Finfluß auf die theatralische Entwicklung.
 Namen zu nennen ist hier. um so überflüssiger,
als sie in aller Munde sind, ob es nun die alten,
hochberühmten oder neu hinzugetretene sind, wie
derjenige einer Helene Thimig, dieser allerzartesten
Verkünderin adeliger Frauenseelen, eines Paul Hartmann,
 Raoul Aslan, der Frau Darvas oder Seidler,
die alle erst in diesem Jahrzehnt ins Scheinwerferlicht
des Ruhmes getreten sind. Zu ihnen gesellen sich die

zroßen Gastspieler - Moissi, Bassermann, Krauß,
Waldau —, die alle in Wien eine zweite Heimat
zefunden haben. Sie alle lieben das Wiener Publikum
ınd das sommerliche der Stadt Salzburg, wo sich,
zleichfalls an Reinhardts schöpferischem, von einem
wunderbaren Geschmack beratenen Genius hervorzerufen,
 etwas herausgebildet hat, was ganz dieser
Zeit gehört, ja, was als ‚ein höchster Ausdruck inänandergreifender
 Kräfte das österreichische Theater
der‘ Jetztzeit wie der vergangenen sinnbildlich zu-;ammenfaßt.
 Man hat das Salzburg zur Festspielzeit
an österreichisches Bayreuth genannt und das ist
auch sicher richtig, soweit der eigentliche Festspielzedanke
 in Frage kommt. Aber es ist auch noch
atwas ganz anderes und weit österreichischeres, was
aben nur Oesterreich Fremden und Einheimischen zu
dieten vermag. Hier entstand aus der Vereinigung
von Burgtheateridealität, Mozartschem Geist und alter
bajuvarischer Spielfreude ein theatralisches Gebilde
großen Stils, das, an eine bedeutende Vergangenheit
organisch angeschlossen, in eine wertbewahrende
Zukunft lebendig hinübergreift. Der Deutsche findet
hier sein eigenes Theater wieder, aber unter einem
»laueren Himmel und mit einem farbigeren Rand; der
\usländer das‘ Theater schlechthin mit allen seinen
‚auberhaften Möglichkeiten; das Burgtheater findet
das Burgtheater in einer zugleich volkstümlicheren
ınd festlicheren Gestalt. Denn in gewissem Sinne
zibt der Oesterreicher Reinhardt dem Burgtheater
'n Salzburg nur zurück, was er selbst von dieser
3Zühne in jungen Jahren an entscheidenden Eindrücken
in Wien empfangen hat. Das österreichische Theater
'at die Gabe, sich aus sich selbst zu erneuern; ohne
fürstlichen Schutz hat es seinen Platz im europäischen
Geistesleben behauptet, seinen Rang bewahrt. Mündig
zeworden, blieb es sich seiner Eigenart bewußt, die in
nichts anderem bestehen kann, als die österreichische
Idee zu ‘spiegeln und indem es sie spiegelt, den in
ein täuschend buntes Spiel verstrickten Schaulustigen
immer wieder vor Augen zu führen, was Oesterreich
war und ist.

DIE SALZBURGER FESTSPIELE

_ Die Salzburger Festspiele haben in der kurzen Zeit
ihres Bestandes internationale Anziehungskraft und einen
Weltruf erlangt, der dem Rufe Bayreuths oder Mündens
 gleichkommt. Es ist heute bereits für die Kunstfreunde
 aller Welt Sitte, für den internationalen Fremden
Sin gegebener Anreiz und für die Vertreter der Welt-Presse
 bereits Gepflogenheit geworden, im August
nach Salzburg zu reisen. Der Gedanke der Salzburger
Festspiele hat sich so kräftig erwiesen, daß sich noch
vor Kriegsende, im Jahre 1017, die „Salzburger Fest-;pielhausgemeinde“

 als eine „Vereinigung von Kunstreunden
 aller Welt“ konstituieren konnte. Ihr Programm
zipfelte in der Errichtung eines Festspielhauses und in
Jer Abhaltung - alljährlicher Festspiele, die. der internationalen
 Kunstwelt das Beste und Vollendetste bieten
‚ollte, was österreichische und deutsche Schauspiel- und
Musikkunst hervorbringen konnte. Führende Männer
ınseres Kunstlebens, Hugo von Hofmannsthal und
Max Reinhardt, Franz Schalk, Richard Strauß
ınd Alfred Roller, erkannten die einzigartige Beru-
        <pb n="234" />
        Stadtsaal im Salzburger Festspielhaus

fung Salzburgs zur Festspielstadt und übernahmen als
ständiger Kunstrat die künstlerische Leitung.
1920 inszenierte Max Reinhardt Hofmannsthals „Jedermann“
 vor dem Dom zu Salzburg und brachte zur Zeit
allgemeiner Nachkriegsnot das Mysterienspiel zu erschütternder
 Wirkung. Der Ruf der einzigartigen Salzburger
 Aufführung drang in die Welt hinaus und begründete
 die internationale Bedeutung der Salzburger
Festspiele. 1022 brachte die Wiener Staatsoper mit
‚ranz Schalk und Richard Strauß als Festdirigenten
einen Mozartzyklus zur Aufführung und wies damit dem
Festspielgedanken im Musikalischen die Richtung, mit
der Aufführung Mozartscher Werke in Salzburg. in
einer anderswo nicht erreichten
 Vollendung. Der Einzug
in das 1925 erbaute Festspielhaus
 brachte eine gewaltige
Erweiterung des Festspielapparates.
 Ein glanzvolles internationales
 Publikum nahm
stärkstes Interesse und ıit
ihm die gesamte Weltpresse.
Die Salzburger Vestspiele
bewiesen in diesem ‚Jahre
ihre internationale Anziehungskraft
 stärker denn je.
Seither sind die Besucherziffern
 mit der Zahl der Auf-[ührungen,
 die im heurigen
Jahre allein gegen 70 betrugen,
 von Jahr zu Jahr gewachsen.
 Die Rekordziffer
von zirka 70.000 Vestspielbesuchern
 des Vorjahres ist
heuer noch beträchtlich überschritten
 worden, Gegen S0%
der Besucher gehören dem
Auslande an, wobei Deutschland
 an erster Stelle steht:

ihm folgen die Tschechoslovakei und Ungarn,
 dann Amerika und England, Skandinavien
 usw. Die Zahl der Amerikaner und
£ngländer ist dank einer systematischen Propaganda
 in starkem Anwachsen begriffen
und hat sich gleich der Besucherzahl der Ungarn
 und Skandinavier gegenüber dem Vorjahre
 um 50 his100°% erhöht. Die Salzburger
Yestspiele sind aber auch zu einem hbeachtenswerten
 Faktor im österreichischen
Fremdenverkehr . geworden, da es auch
alljährlich ein zahlreiches internationales
Reisepublikum ins Inland führt, denn erfahrungsgemäß
 benützt fast jeder Festspielbesucher
 den Aufenthalt in Salzburg,
um von hier aus das übrige Österreich zu
besuchen. Dieser Erfolg mag nicht zuletzt
auch den alljährlich erscheinenden Berichten
der Weltpresse über die Festspiele zuzuschreiben
 sein, die sich nicht nur mit der
Kunstkritik befassen, sondern auch der
österreichischen Landschaft und dem Volkscdharakter,
 dem gesamten Handel und Wanlel
 breitesten Raum geben. Beträgt doch zum Beispiel
lie Zahl der Abonnenten jener Zeitungen aus aller Welt,
lie im heurigen Jahre Berichterstatter zu den Salzburger
”estspielen entsendet haben, 28°5 Millionen. Gering ge-"echnet,
 sind diese Berichte einer Leserzahl von 60 Millimen
 in die Hand gekommen.
Nach erst zehnjährigem Bestande können die Salzburser
 Festspiele auf diese eindrucksvollen Erfolge zurückılicken.
 Die Erhaltung und Ausgestaltung der Festspiele
ıber ist gerade durch ihre innen- und außenstaatliche
jedeutung schon längst über den Rahmen Salzburgs
inausgewachsen und verdient es zweifellos; eine Angeagenheit
 aller Österreicher zu sein.

szenenbhild aus „Sammernachtstraum
        <pb n="235" />
        AguTensiIem. Wien Yallı

Der Zuschauerraum des Theaters in der Josefstadt

DAS THEATER IN DER JOSEFSTADT IN NEUER GESTALT
(UMBAU 1923/24.)
Von Franz Horch.

In der wechselvollen, an künstlerischen Höhen
Teichen, an Tiefen noch reicheren Geschichte der
Wiener Josefstädter Bühne bedeutet das Jahr 1024
nen markanten Einschnitt.‘ Max Reinhardt ist an
ihre Spitze getreten und hat sie mit einer Inszenie-"ung
 des Lustspiels „Der Diener zweier Herren” von
Carlo Goldoni feierlich eröffnet.
Es ist natürlich kein Zufall, daß ein Theatermann
Yon der Bedeutung Reinhardts sich just das Theater
in der Josefstadt zur Stätte seiner Wiener Wirksamkeit
 erwählte. Reinhardt erkannte, daß gerade dieses
Haus vermöge seiner gegebenen Proportionen alle
Möglichkeiten zur Errichtung einer Schauspielbühne
gt, als deren Ideal ihm etwa jene Wirkungsmacht
(rgeschwebt haben mag, die von Raum und Künstm
 des alten Burgtheaters ausgegangen ist.
jo dem Zustand freilich, in welchem sich die
Sefstädter Bühne vorfand, konnte sie unmöglich

weitergeführt werden. Nicht nur, daß die technischen
Einrichtungen der Szene, Beleuchtungsanlage, Schnürboden
 usw. modernen Anforderungen in keiner
Weise mehr entsprachen, auch der Zuschauerraum
;amt seinen Nebenräumen (Entree, Publikumsgarderobe
 usw.), ferner die Ankleidezimmer der Schauspieler,
 die Büros, kurz alles, was eben zu einem
Theater gehört, war im höchsten Grade der Era1euerung
 bedürftig, oft sogar schon bedenklich
‘euergefährlich und baufällig . geworden. Angesichts
dieser Sachlage war es klar, daß nur eine umfassende
Neugestaltung der Bühne wie des ganzen Hauses
Grundvoraussetzung für Reinhardts spätere Absichten
sein konnte. Es ist jedoch für das ganze Umbauproblem
 von entscheidender Bedeutung, daß Rein-1ardt
 bei den ursprünglichen Gegebenheiten des
Tauses trotz aller schließlichen Abweichungen bevußt
 anknüpfte und die Verwandlung des Josef-
        <pb n="236" />
        städter Theaters somit eigentlich eine künstlerisch wohlüberlegte,
 in allen Belangen durchdachte stilistische
Verschmelzung mit dessen erster Gestalt darstellt.
Und so vollzog sich denn 101 Jahre, nachdem
Josef Kornhäusel das ursprüngliche Josefstädter Theater
verändert und zum größten Teil neu errichtet hatte, der
dritte Umbau in der Geschichte dieser Bühne, der diesmal
weniger die Fassade als die gesamten Innenräumlichkeiten
 betraf. Erfüllt von dem echten Temperament
des wahrhaft Kunstverständigen, stimmte Camillo
Castiglioni Reinhardts Wünschen. und Plänen begeistert
 zu und setzte sich mit Liebe, Umsicht und
Leidenschaft für die Verwirklichung aller Vorsätze ein.
Der Gedanke Reinhardts, welcher allen Adaptierungsarbeiten
 zugrunde lag, war, Zuschauerraum und
Bühne in ihren Dimensionen un verändert zu belassen.
 Nur von dieser Voraussetzung aus, die für
Reinhardts Josefstädter Absichten conditio sine qua
non war, durften alle sich als notwendig erweisenden
Veränderungen vorgenommen werden. Denn was ihn
stets in den Kreis gerade dieser Bühne mit magischer
Gewalt: zog, sind eben deren ideale Größenverhältnisse,
 denen eine Akustik zu danken war, wie sie
ohne Zweifel nur wenigen Theatern des Kontinents -
vielleicht der Welt? — beschieden ist. Diese voll und
ganz zu erhalten, blieb selbstverständlich oberstes
Gesetz aller baulichen Arbeit, auf die Wirkungen,
welche mit ihrer Hilfe zustande kommen, konnte niemals
 verzichtet werden. Durch die künstlerische Ausgestaltung
 des gegebenen Raumes sollte eine Intimität
 und Wärme erreicht werden, die den das Haus

hot, Keiffenstein, Wien VI
Teil des Fovers (gelber Salon) des Theaters in der Josefstadt

‚etretenden Zuhörer von Anbeginn gefangen nimmt
ınd ein atmosphärisches Behagen aufkommen läßt,
das den Gast sogleich zum Freund macht.
Die Bühne wurde in ihren Maßen belassen, nur
lem Stand der modernen Technik entsprechend auszestattet,

Auch die Struktur des Zuschauerraumes ist grund-‚ätzlich
 nicht verändert worden, das heißt er wurde
m wesentlichen in jenen entzückenden Theatersaal
urückverwandelt, ‚den Kornhäusels Künstlerhand
inst geschaffen hatte, ohne jedoch den an die Tage
jeines Erbauers gebundenen Empirestil beizubehalten.
Die Teilung in drei Ränge ist geblieben, nur die
Sruppierung der Logen verändert das ursprüngliche
3ild. Seine Grundfarben, zu Kornhäusels Zeiten
Zoldgelb und Blau, sind heute, entsprechend den
‚eränderten innenarchitektonischen‘ Stilprinzipien,
Neiß, Rot und Gold. Daß der Stil des Zuschauerraumes
än aus wienerischen und italienischen Elementen
'‚eizvoll gemischtes Barock wurde, vertrug sich durchıus
 mit dem Gesetz von der Erhaltung des Raumes.
?ine solche Rückverwandlung, wie sie Reinhardt
‚orschwebte, kann, darf und soll natürlich keine
ılinde Kopie sein — denn sonst stünde ja heute
Cornhäusels Empiretheater wieder in der Joseftädterstraße
 —, sondern die Aufgabe bestand darin,
rei sorgfältigstem Festhalten arı den gegebenen Größen-‚erhältnissen
 für die innere Ausgestaltung einen
‚heatermäßigen — also barocken — Stil zu finden und
Jabei ein Schauspielhaus für 1024 zu errichten.
Ein mächtiger, schwerer Glasluster erhellt den Zuschauerraum:
 zu Beginn jedes Aktes wird er emporgezogen,
 um den Galerien den freien Blick auf die
3ühne zu ermöglichen. Der Kuriosität halber sei
vermerkt, daß das Theater in der Josefstadt über
eine Einrichtung verfügt, die nur ganz wenige
Bühnen ihr eigen nennen können: unterirdisch ist
ihm eine große, elektrisch zu betreibende Kühlanlage
 eingebaut, die es während der heißesten
Sommertage ermöglicht, den Zuschauerraum die
ganze Vorstellung hindurch kühl zu erhalten.
Im Jahre 1834 verwandelte der Gastwirt Reischl,
Besitzer des Theatergebäudes sowie des benachbarten
 Gasthauses „Zum Straußen”, den rückwärtigen
Teil des Hauses in den „Sträußl-Saal” und schenkte
damit den für jede neue Attraktion dankbaren Wienerr
wieder eine Stätte des Vergnügens und der Auszelassenheit.
 Josef Gregor, Verfasser der ersten Geschichte
 des Josefstädter Theaters, welcher auch die
vorliegenden Ausführungen dankbar verpflichtet
sind, sieht mit Recht in diesem reizenden Biedermeiersaal
 das Symbol eines versunkenen Wien, einer
verklungenen Seligkeit aus den Tagen, da Johann
Strauß Vater dort zum Tanz aufspielte. a
Im Laufe der Zeiten aber ist aus diesem strahlend
erleuchteten Tanzparkett einer unbeschwerten Menschheit
 eine alte Rumpelkammer geworden, Ablageraum
        <pb n="237" />
        für Dekorationen, Bühnenmobiliar und Requisiten.
Max Reinhardt, getragen von dem Gedanken, alle
mit dem Josefstädter Theater verbunden gewesenen
Möglichkeiten wieder auferstehen zu lassen, hat den
alten „Sträußl-Saal” zu neuem Leben erweckt, ließ
ihn ausräumen, schuf ihn zu dem entzückenden
Empireraum zurück, der er war, und machte ihn
zum Foyer des neuerstandenen Hauses. Vom
„Sträußl-Saal” führt eine Seitentür über einen Gang
wieder in das Theater. Den Gang schmücken Bildnisse
 jener Großen, deren Name mit der Geschichte
des Hauses auf immerwährende Zeiten verknüpft ist:
Beethoven, der zur Eröffnung des Theaters am
am 3. Oktober 1822 die Ouverture „Die Weihe des
Hauses” schrieb und dirigierte, hängt neben Raimund,
der hier als Darsteller wirkte und dessen „Ver-Schwender”
 im Jahre 1834 erstmalig hier in Szene ging,
an ihn schließen sich Nestroy, Grillparzer, Scholz
und viele andere.
Max Reinhardt hat das Theater in der Josefstadt,
längst bevor er die Lenkung seiner Geschicke selbst
in die Hand nahm, immer als wundervolles In-Strument
 empfunden und es als eine Zaubergeige bezeichnet,
 als das Ideal eines Resonanzraumes, der
die leiseste seelische, sprachliche oder mimische
Schwingung bis hinauf zur letzten Bank der letzten
Galerie in unverminderter Stärke trägt. Die geheimsten
 Regungen, die das jubelnde oder schmerzdurch-Schüttelte
 Menschenherz oben auf der. Bühne
offenbart, sie klingen in ihrer ganzen Zartheit,Keuschheit
und Tiefe im ganzen Hause auf, Beglückung, aber
auch schwerste Verantwortlichkeit für den sich in
der Gestalt verströmenden Künstler.
Diesen Raum bei allen notwendigen Veränderungen
bedingungslos zu bewahren, ist Reinhardts unver-7hot.

 Wilinger, Wien,
&amp;gt;rofessor Max Reinhardt unter seinen Schauspielern während
einer Probe im Theater in der Josefstadt

rücktes Ziel gewesen; er hat Wien, sein altes Josefstädter
 Theater wiedergegeben, indem er die reichen
Quellen seiner baulichen Vergangenheit für die Eraeuerung
 der Räume erschloß; am 1. April 1024 begann
 er mit seinen Schauspielern dort zu musizieren,

DIE ÖSTERREICHISCHE LITERATUR 10918-109028
(Prosa und Lyrik).
Von Friedrich Schreyvogl.

Das Wort Wiederaufbau ist nicht nur eine
Wirtschaftliche und technische Kategorie, es drückt auch
"echt klar aus, was in der österreichischen Literatur
Seit 1018 geschehen ist. Wiederaufbau nach allen
Richtungen; in die Breite allgemeinen, neu von dem
Österreichischen Leser getragenen Erfolges; in die
Tiefe neuer Innerlichkeit, in die Höhe neuer Gedanken
 und neuen Ausdrucks. Der eigentliche Aus-Sangspunkt
 auch für die Rückschau 1918-1928 bleibt
das Jahr 1014. Der Weltkrieg zählt zwar als noch
heute nicht ausgeschöpfte Ursache tiefster geistiger
Umwälzung, aber er hat kaum ein einziges bleibendes
Ergebnis in der Literatur gezeitigt, bevor er zu Ende
war, J014 also gab es eine Reihe. österreichischer

Namen, die in ganz Europa geläufig waren. Hugo
von Hofmannsthal, Arthur Schnitzler, Hermann
Bahr, Richard Beer-Hofmann, Jakob Wassernann,
 Karl Schönherr, Rudolf Hans Bartsch.
Sie alle haben auch nach 10918 ihrem Namen den
'ebendigen Klang bewahrt. Bei manchen ist er ruhiger
geworden, aber wohl auch klarer. Arthur Schnitzler
hat mit seiner Novelle „Fräulein Else” sogar fast eine
ınerwartete Stilform neu geschaffen, das kleine Buch
1atte richtige Sensation geweckt. Beer-Hofmann tritt
»ben jetzt mit dem. ersten Teil einer neuen „David”-Trilogie
 hervor; für Hermann Bahr war das Jahrzehnt
 eine Epoche rückschauender Klärung, die mit
lem Roman „Der inwendige Garten” auf den Höhe-
        <pb n="238" />
        punkt gelangte. Am reinsten läßt die Luft des sechsten
Lebensjahrzehnts, das die schwerste Probe dichterischen
 Wertes bedeutet, das Werk Hugo von Hofmannsthals
 in seinen wahren Umrissen hervortreten.
Jene grundlegenden schöpferischen Ideen, die er in
dem Essay „Das Schrifttum als geistiger Raum
der Nation” der Welt zugänglich gemacht hat,
zeigen, wie dieser. edelste österreichische Dichter
niemals „zeitfremd” war, nur zeitfern. Das Heute, für
das Hofmannsthal gerade deshalb nicht im Gestern
verbraucht ist, begreift seine sucherische Leidenschaft
aach den geheimsten Werten des Lebens vielleicht
stärker, als seine Zeitgenossen, hier lebt ein Fünfzigjähriger,
 der dennoch den Jüngsten der neuen
Generation innerlich ganz nahe steht. Neben ihm
vollenden andere, die I914 vom Begriff des literarischen
‚Jung-Wien” erfaßt wurden, weiter ihren Weg und
Aufstieg. Raoul Auernheimer gibt vollendete Schilderung
 der österreichischen Nachkriegs-Generation, Paul
Wertheimer ist mehrfach als Lyriker eigenster Farbe,
als Essayist und Theaterdichter hervorgetreten. Felix
Salten, Dichter und Zeitkritiker sehr hohen Ranges,
hat das zwingendste Werk in einem biblischen Roman
‚Simson” vollendet, schon beginnen auch seine „Gesammelten
 Werke” zu erscheinen. Der bedeutsame
Otto Stößl ist am eindrucksvollsten in diesem Jahrzehnt
 als Lyriker hervorgetreten. Wenig verändert
hat sich auch das Bild jener Dichtergruppe, die der
deutsche Leser als „österreichische Erzähler” in engerem
Sinne begreift: Rudolf Hans Bartsch hat mit einem
halben Dutzend neuer Bücher, darunter den Verkündigungen
 seiner Lebensphilosophie der Landschaft
seine europäische Wirkung als Schilderer österreichischen
 Wesens lebendig zu halten gewußt, Rudolf
Greinz hat stark und fruchtbar seinen Platz behauptet
 (dem stiller, aber doch voll eigener Melodie
auch sein Bruder Hugo Greinz nahe steht), Emil
Ertl hat sich mit einigen Spätwerken in Erinnerung
gebracht und Rudolf Haas sich fast alle Jahre mit
einem neuen Roman zum Wort gemeldet, Karl Hans
Strobl hat in mehr als einem Dutzend neuer Romanschöpfungen
 seine Vielseitigkeit weiter geoffenbart,
die sich zuletzt auch das Theater mit einem „Sand“-Drama
 zu erobern sucht. Robert Hohlbaum ist in
die erste Reihe vorgerückt, Franz Karl Ginzkey
zeigt längst die klarste Reife novellistischer Meisterschaft.
 Der Bauerndichter Sterneder hat erste
Geltung gewonnen, Franz Nabl hat dem: berühmten
„Oedhof” einen Roman „Galgenfrist“ folgen lassen.
Und als Typen und Beispiele für weit mehr Namen:
Der phantasievolle Erzähler Erwin Weill, der Wiener
Schilderer Ernst Scholl, der Novellist Ernst Kratzmann,
 Erich Korningen und Mirko Jelusich,
der, in der Kriegszeit als Lyriker in ganz Deutschland
 bekannt geworden, sich nun im Roman neu zu
sammeln sucht.
Anton Wildgans hat nach einem Jahrzehnt der

zroßen Theatererfolge 1027 ein Epos „Kirbisch oder
Der Gendarm, die Schande und das Glück” vorgeegt,
 das zum bleibenden Besitz der deutschen Nation
‚ählen wird. Ein dichterischer Spiegel der Kriegszeit,
las bei aller realistischen Eindringlichkeit stets von
nagischer Melodie des Wortes getragen bleibt. Stefan
Zweig ist durch den geistigen Umbruch des Weltcrieges
 zur eigentlichen Entfaltung seiner Kräfte geangt
 und gewinnt als Essayist und Erzähler im letzten
Jahrfünft europäischen Rang. Am sieghaftesten aber
nutet der Aufstieg Franz Werfels an. Zu Ende des
Crieges erschienen seine ersten Gedichte, 1023 sein
ioman „Verdi”, dem kurz nach den Theatererfolgen
les „Spiegelmenschen”, des „Juarez und Maximilian”,
les „Paulus unter den Juden” zwei Bücher: „Tod
des Kleinbürgers” und „Abituriententag” folgten. Heute
st Werfel Mitglied der deutschen Dichterakademie
ınd bereits die „Gesammelten Werke” des 39 jährigen
yeginnen zu erscheinen. Aehnlich widerspruchslos hat
üch der ‚dichterische Sieg Max Mells vollzogen, der
ı1ach seinem „Apostelspiel” und dem „Nachfolge
Christi-Spiel” nun auch wieder als Lyriker hervorritt.
 Jakob Wassermann hat (am stärksten mit dem
‚Christian Wanschaffe” und zuletzt mit dem „Fall
Mauritius”) seinen deutschen Erfolg zur Weltgeltung
arweitert. Oskar Maurus Fontana hat mit einem
Zeitroman „Gefangene der Erde” die Aufmerksamkeit
Jeutschlands auch auf eine jüngere Erzählergeneration
zelenkt. Neben ihnen eine wahre Fülle von Namen,
lie schon länger den Wissenden bekannt, nun auch
‚or dem großen Publikum ihr Talent „ratifiziert’
arhielten. Da ist der Tiroler Joseph Georg Obersofler
 mit seinem balladenhaften Roman „Sebastian
and Leidlieb” mit einem Schlag berühmt geworden.
“elix Braun hat dem alten Oesterreich mit dem
Aoman „Agnes Altkircher” ein bleibendes Denkmal
‚esetzt, der Kärntner Gustav Renker, Theodor
Heinrich Meyer, die sprachgewaltige Alma Johanna
Cönig haben Preise und Leser gewonnen, Rudolf
‚eremias Kreutz hat mit der „Großen Phrase” einen
Zrfolg in vielen Sprachen, mit dem Kriegsgefangenen-Aoman
 „Die große Flamme” dichterische Geltung
»rreicht. Robert Michel hat mit einem legendenıaften
 Roman „Jesus im Böhmerwald” seine reifste
schöpfung vorgelegt, Ernst Lothar einen Roman-Zyklus,
 der in seiner Fülle der Gesichte und in
;jeiner sprachlichen Zucht nahe an Wassermann
ınd Heinrich Mann steht. Siegfried Trebitsch, dem
Deutschland das Werk Bernhard Shaws dankt, hat
sich auch selbst als Erzähler und auf dem Theater
stark behauptet, Sil Vara, der erfolgreiche Theaterlichter
 ist als Essayist viel gelesen worden. Erwin
Rieger hat sehr zarte Novellen und einen Roman
‚Die Zerrissenen” erscheinen lassen, Eduard
3. Danszky mit einem Zeithild „Die neue Judith”
\ufsehen gemacht, Emil Lucka betont neuerdings
{ie kulturpolitische Seite seines Schaffens stärker-
        <pb n="239" />
        Franz Spunda gestaltet, geistig und vertieft, phan- die zunächst Anspruch auf Beachtung in Feuilleton
tastische Vorwürfe Meyrinckscher Art. Der junge ınd Zeitschrift angemeldet haben. Das Bild bliebe
Oskar Jellinek hat mit der Novelle „Die Mutter ınvollständig, fügte man nicht auch jene Begabungen
der Neun” und „Der Sohn” bestätigt, daß auch der ‘hinzu, die gleichsam am Rand von Literatur und
Sieger eines Preisausschreibens einmal ein wirklicher hilosophie stehen oder deren Werk gleichsam
Dichter sein kann. Josef Gregor ist als Prosaist von zwischen Dichtung und künstlerischem Zeitbericht eine
großer Sprachgewalt aufgefallen, Kurt Frieberger 3rücke bildet. Da ist vor allem Egon Friedell, der
hat mit einem Roman „Danae” und einer Novellen- in seiner „Kulturgeschichte der Neuzeit” mit wahrsammlung
 „Alle Wege zu dir selber” am klarsten haft geistiger Eleganz bekräftigt, daß es auch im
das Wesen seiner Begabung erkennen lassen. Auch 20. Jahrhundert noch einen wahrhaftigen Polyhistor
Ernst Decsey, der Musiker-Biograph, ist mit Romanen zeben kann; Moritz Scheyer, der Schilderer ferner
Österreichischer Färbung ‚hervorgetreten, Hans von Kultur, der Literarkritiker Oskar Katann, der
Hammerstein hat 1028 in einem Epos „Die Aasen” Dostojewski-Deuter Hans Prager. Und der Musiker
in ganz neuer Art die Aufmerksamkeit auf sich ge- 3ernhard Paumgartner, der Leiter des Mozarteums
lenkt, Andreas Thom nach dem Kriegsende mit einem n Salzburg, der das Leben Mozarts nicht nur
Roman „Baal” die Erwartungen seines ersten Buches schlechthin beschreibt, sondern wie -einen atem-„Lindeleid”
 neu bestätigt, Hans Nüchtern hat einen &amp;gt;eraubenden Roman nachdichtet, Paul Stefan, der
Novellenkreis „Der stumme Kampf” geschrieben und Schubert in gleich lebendiger Weise dem deutschen
der Kärntner Josef Friedrich Perkonig setzt gleich- Leser nahe rückt, der Klosterneuburger Professor
sam das Erbe Bartschs in kräftiger Art fort. Der sehr 1“udwig, der mit einem Werk „Nibelungenstraße”
persönliche Denker Edmund Colerus tritt in den zleichsam Kulturgeschichte als Dichtung treibt. Die
Vordergrund, ihm ist noch eine besondere Zukunfi Dialektdichtung schließlich lebt noch immer recht
als Gestalter der Generation von 1928 — sein letzter ‚ebendig im Geiste Stelzhammers und zeigt sehr viele
Roman heißt „Die neue Rasse” — gewiß. Franz Namen der MNachstrebenden unter denen Karl
Rebiczek hat mit einem Roman „Jan Bagesens Pschorn, Zephyrin Zettl, der junge Fritz Zöttl
Fahrt” viele Freunde gefunden und erst im letzten and Karl Bacher genannt sind.
Jahr ist Erwin H. Rainalter mit einem Bauern- Trotz dieser Fülle erkennt der Rückblickende auch
coman „Die verkaufte Heimat” mit einem einzigen ;;chon manche Lücke, die der Tod im letzten Jahr-Zroßen
 Schritt in die erste Reihe gelangt. Der Grazer zehnt gerissen hat. Der .greise Ottokar Kernstock ist
Eduard Hoffer hat mit seinem Roman „Der blaue ıchtzigjährig und auf dem Gipfel eines reichen (auch
General” ein wohl einmaliges Bild österreichischen srfolgreichen) Lebens 10928 gestorben, der junge
Charakters gegeben, Alfred Grünewald ist als Er- Grazer Bruno Ertler gerade als die Hoffnung erster
Zähler, Dramatiker und Lyriker beachtet worden. Gedichtbände und Novellen sich zur Erfüllung
Und wieviele werden eben jetzt erst als Nachrückende zrößerer Aufgaben runden wollten, Jahre vor ihm
erne sichtbar? 'st der Salzburger Rottauscher nach großen ersten
Ein paar starke neue Lyriker zu denen, die I918 ?rfolgen als Lyriker, Erzähler und Dramatiker mitten
galten. Neben dem Meister der Ballade Csokor, m Aufstieg gehemmt worden. Der kühne Denker
neben Werfel, Zweig und Hans Müller, der sich dann Robert Müller ist kaum vierzigjährig von uns ge-Sanz
 dem Theater zugewendet hat, ist nun der Ober- zangen, der Humorist Rudolf Stürzer, Fritz Stüber-Österreicher
 Rudolf Billinger mit einem „Perchten- Gunther, den sein Raimund-Roman dichterisch stark
Spiel” bei den Salzburger Festspielen vor die Welt- beglaubigte, Arthur Trebitsch, ein Philosoph beson-Öffentlichkeit
 getreten, der Priester Suso Waldeck lerer und umstrittener Prägung, auch Thaddäus
hat sich mit einem Buch „Die Antlitzgedichte” als ein Büttner, ein Sieger des Theaters, muß hier genannt
Lyriker von Rilkeschhem Rang geoffenbart. Weitere: werden. Eine Prosa wie die seine, zugleich voll Zart-Alexander
 Lernet-Holenia, auf den man durch 2eit und Farbenpracht, ist seit seinem Heimgang
Seine Theaterstücke allgemein aufmerksam geworden „icht mehr geschrieben worden. Und knapp nach
St und der Kärntner Johannes Lindner. Der junge Kriegsende starb auch Peter Altenberg...
Wiener Theodor Kramer ist als Dichter persönlich Das katholische Literaturleben, dem Franz Eichert
erfaßter Probleme des Proletariats in Erscheinung 1026 entrissen wurde, ist noch immer um Kralik und
Frseten; in einem Gedankenkreis, der auch Ernst um die „Leo-Gesellschaft” gesammelt. Friedrich August
pi her und Hugo Sonka-Sonnenschein bewegt. ux wirkt als Dichter, Philosoph und Literarkritiker,
a ie Grazer Julius Franz Schütz und Herbert Gigler, ichard von Schaukal behauptet in klassischer Voller
 bedeutende Max Fleischer zählen schon heute &amp;gt;»ndung hohe Iyrische Meisterschaft, Georg Terramare
SewWichtig, neben ihnen Dutzende, die einstweilen schafft als Romandichter auf katholischem Grund vor
Ca en locken, interessieren. Arthur Fischer- einem Leserkreis, der sich ganz allgemein verteilt.
Buck rie, Georg Ullrich, Otto Fürth; kaum ein Der sprachstarke Bruder Willram in Innsbruck und
würde genügen, nur alle einmal aufzuzählen, der volkstümliche Reinmichl, der Literaturkritiker
        <pb n="240" />
        Neumayr, die KErzählerin Irma Wittek und als
führende Gestalterin Eugenie Delle Grazie waren schon
vor 1015 allgemein bekannt. Hans Brecka-Stiftegger,
Viktor Trautzl, Rudolf Henz, Siegfried Freiberg,
Siegmund Guggenberger, Hermann Mailler, Emmy
Gruhner, Ernst Felix Weiß, Hans Peischl, Hans Pittioni,
 Viktor Buchgraber sind hier die jüngeren Namen.
Und die Frauendichtung? Es ist wohl nur noch
Ueberlieferung, daß der Begriff überhaupt noch besteht,
 so bunt läuft das Schaffen der Frauen und
Männer dem Publikum‘ durcheinander. Als stärkste
Frauenerscheinung in der Dichtung Oesterreichs mag
noch immer Enrica Handel-Mazetti gewertet werden,
die mit dem „Rosenwunder” und ihrem „Sand”- und
„Günther”-Roman auch im letzten Jahrzehnt noch viele
zehntausende neuer Leser gefunden hat. Dora Stockert-Meynert
 und Helene Scheu-Ries waren schon vor
{917 bekannt, Emil Marriot als Vorkämpferin moderner
[Ideen im Vordergrund. Paula Grogger aber ist
in einem Jahr eine richtige deutsche Berühmtheit
geworden. Ihr „Grimmingtor” darf schlechthin .als
der bedeutsamste Heimatsroman des Jahrzehnts bezeichnet
 werden. Erika Spann- Rheinsch hat den
Ruhm, den sie schon vor 1014 besessen hat, in
starker Reife bewahrt, auch ganz neue Namen verlangen
 Beachtung: Ann Tizia Leitich, die mit ihrem
frischen Buch „Ursula entdeckt Amerika” etwas wie
sinen neuen Typus der deutschen Frau zu gestalten
gewußt hat, Ida Coudenhove, Margarethe Miltschinsky,
Gertrud Herzog-Hauser, Mela Hartwig, Erika Mitterer,
Oda von Schneider und noch manche „Ungedruckte”
die zunächst nur dem kennerischen Beobachter bekannt
 sind. Ganz für sich sei schließlich Albert von
Trentini genannt, auch, sein Werk widerstrebt ja
jeder Einordnung in eine Reihe. Sein Roman
„Goethe” zeigt schon mit dem Untertitel „Roman
der Erweckung”, wie sehr die dichterische Lebensarbeit
 seines Schöpfers sich um das Problem des
inneren Erwachens und der inneren Wandlung bewegt;
 er hat allgemeine deutsche Geltung erreicht.
Auch sein Epos „Das Paradies”, die religiöse Dichtung
 „Der Webstuhl? werden einmal zu den bleibenden
 Ergebnissen dieses österreichischen Literaturjahrzehnts
 zählen. Trentini ist anläßlich seines
50. Geburtstages im Oktober 1028 Gegenstand großer
Ehrungen gewesen.
Damit ist ein erster großer Bogen von 1918 bis
1928 geschlossen; mehr als verständlich jedoch, daß
ein so gedrängter Ueberblickk nur andeuten und
aijemals wirklich „werten”, einzelnes beispielhaft hervorheben,
 niemals erschöpfen, ja kaum eine andere
Rolle als die eines raschen Schlagwort-Registers
üben kann und will. Denn zweifellos hat Oesterreich
aoch Dutzende zumindest möglicher Begabungen;
der Grillparzersche Vers über das besondere Verhältnis
 des Oesterreichers zur Dichtung fällt uns

in: „Man lebt in halber Poesie, gefährlich für die
sanze und ist ein Dichter, ob man nie an Vers ge-Jacht
 und Stanze ...” Gerade deshalb aber wird
vuch diese knapp beschriebene Reihe der aufs erste
yichtbaren vor den tieferen Hintergrund der noch
nöglichen, unausgeschöpften Begabung bereits in
Imrissen erkennen lassen, was eigentlich in der
iteratur Deutschlands und Europas die nächste
zeneration Oesterreichs bedeuten könnte. Wohin
zeigen in der deutschen Literatur die Wegweiser der
"ukunft? Zweifellos sucht man, um es summarisch zu
agen, nach den Erschütterungen der letzten Zeit
lie Literatur wieder nicht nur aus der „Aktualität”,
ondern aus einem Rhythmus mit größeren Takten
u begreifen. Die Schicksalsfragen der Nation und
les Menschen treten gleichsam in einer neuen
‚Realistik der Ewigkeit” vor der engeren Realistik
ler jeweiligen „Moderne” hervor. Auch vom Wort
vird über die artistische Bedeutung hinaus immer
{eutlicher verlangt, daß es den neuen „geistigen
_ebensraum” der Nation zu schaffen und zu umzrenzen
 vermöge. Man beginnt zu begreifen, daß
‚tärkere Macht des Wortes zuletzt größere Lebensnacht
 des Volkes bedeutete ...
Oft gesagte Binsenwahrheit, daß Deutschland
‚keine Literatur im westlichen vor allem
ranzösischen Sinn habe”. Das ist sehr tief begründet:
sind denn die Deutschen schon eine Nation im
vestlichen Sinn? Die Literatur als Lebensraum muß
ılso zugleich — und das hat seine‘ eigenste Bedeuung
 — mit der Nation vollendet werden, die in
hm wirken soll. Zu dem einen wie dem anderen
»ringt der Oesterreicher schöpferische Kräfte beonderer
 Art mit. Von jeher war dem Oesterreicher
lie Poesie Ausdruck seines geschichtlichen Schicksals,
lenn er schöpfte sie aus seiner Landschaft, die es in
1öchster Deutlichkeit spiegelte. Deshalb war zu allen
ahrhunderten die beste österreichische Dichtung —
ene, die auf diese Landschaft horchte — weit mehr
lie geistige Wohnstätte des österreichischen Menschen,
veit hellsichtiger für die Zukunft als das Haus. das
gerade die Politik erbaute.
Um nichts anderes aber, als daß sich wirklich das
wahre Schicksal der Nation in seiner Literatur
ebendig ausdrückt, handelt es sich in der nächsten
Zukunft des deutschen Schrifttums. So bringt der
Jesterreicher in den größeren Raum der Sprache
aus eigenem Erlebnis glücklichste Voraussetzungen
ür das gemeinsame Werk mit. Und wie vielleicht
iberhaupt in der europäischen Politik ist das neue
Jesterreich, von dem wir reden, auch hier für die
leutsche Entwicklung nicht ein letzter geretteter Rest
Temden Gestirns, sondern nur ihr wieder in bildende
Erde eingesenkter Kern der Zukunft; jetzt erst wird
er die wirkliche volle Frucht seines Wesens erkennen
lassen.

'0ß
        <pb n="241" />
        ÖSTERREICHS OPERNSCHAFFEN
Von Professor Dr. Ernst Decsey.

Im modernen Opernschaffen der letzten zehn
Jahre spielt die Stadt Wien eine größere Rolle
als man gewöhnlich annimmt, oder aus dem
Spielplan der Staatsoper schließen könnte (die
ihrer Natur nach nicht als Bergwerk, sondern als
Prüfendes Sieb der Urproduktion in Betracht kommt).
Auch heute noch ist Wien ein Tondichter-Nes:
wie zur klassischen Zeit, aber es gibt keine einheitliche
 Wiener Schule mehr, es gibt nur Richtungen,
 die auseinanderlaufen, oft so stark, daß
Sie Gegenrichtungen werden. Man kann zunächst
eine ältere Richtung unterscheiden, die von Richard
Wagner und Albert Lortzing herkommt: die Gruppe
der gemütvollen bürgerlichen Oper mit österreichischem
Einschlag, die Wilhelm Kienzl in zwei zugkräftigen
Werken (Evangelimann, Kuhreigen) erfolgreich vertritt,
 Sie hat einen triebkräftigen jüngeren Vertreter
in Julius Bittner gefunden, dessen Kraftnatur und
Ühantastik sich in einer Reihe von wertvollen
Schöpfungen mit starkem KFEigenton entladen hat.
Von seinen Opern (Die rote Gred, Der Musikant,
Der Bergsee, Das Rosengärtlein) ist augenblicklich
aur „Das Höllisch Gold” auf dem Spielplan, ein
Yolkhaftes, kerniges in Holzschnitt-Manier gehaltenes
Werk, deutsch und humorig, ein künstlerischer
Protest gegen den Fluch des Goldes, wie schon
Seine Entstehungszeit (1016) verrät. Das letzte Werk
Bittners „Die Mondnacht”, stofflich ein neuer Griff
(Episode aus dem altösterreichischen Soldatenleben)
SPiegelt die landschaftliche Bedingtheit der öster-"Eichischen
 Menschen und ihrer Schicksale wieder:
cn Kulturbild, dessen Realistik von traumhaftem
Geschehen umrahmt wird. Die Musik nimmt, ab-Sesehen
 vom Wiener Ton, eine eigene Neufärbung
an (schon durch ein Nebendreiklang-System) und
Schreitet so stark in die Zukunft, daß es mit dem
Wagnerschen Ursprung nicht mehr stimmt.
Eine zweite Richtung ist die der Wiener Musiker-Oper.
 Natürlich, daß landschaftverbundene Künstler
Wie die Wiener eine Opern-Figenart mit einem
Sewissen Ueppigkeitston, dem Uebergewicht einer
4 sich selbst erfreuten Musik hervorbringen: Musik
des Blutes. Hierher gehören, wenn man schon
px nteilen” und „ordnen” will, Persönlichkeiten wie
ranz Schmidt (Notre Dame, Fredigundis, Werke

äiner geborenen Musikerhand), dann Wilhelm Grosz
Sganarell, nach Moliere), eine rhythmische Bezabung,
 die erfolgreich zum Ballett drängt, ebenso
wie der sehr verheißungsvolle, junge Franz
Salmhofer, ein Schubert- Naturell, doch voll
JZühnensinn. Hieher gehört auch Franz Schreker
Schatzgräber, Die Gezeichneten) mit seiner Sinnsild-
 und farbenflimmernden Eindrucks-Kunst, und
ndlich Erich Wolfgang Korngold mit den Opern
‚Violanta”, „Die tote Stadt”, „Das Wunder der
Aeliane”. Tradition und Temperament vereinigen
sich hier zu einer außergewöhnlichen Erscheinung.
Das Wiener Ohr errät den. Wiener an einem
zewissen Makartismus des Orchesters, einem Pracht-;inn,
 wie ihn Wiener Repräsentationsbauten tragen,
Diese Charakterköpfe verraten etwas von der
Buntheit des Wiener Komponisten-Ensembles. Den
zroßen Gegensatz zu dieser Gruppe bildet Arnold
Schönberg mit den Seinen. Schönberg selbst hat
den Wiener Bühnen nur ein einziges Werk gezeben
 „Die glückliche Hand” (Volksoper), aber
;o lang er in Wien lebte, ging von seiner Per-;önlichkeit
 der große Erneuerungswille der Musik
aus. Bei Schönberg (geboren in Wien 1874) zeigte
ich das Wienertum von seiner unbekannten, ahzekehrten,
 jähen, ja dämonischen Seite. Der Norddeutsche,
 der im Wiener uneingestanden immer
atwas von einer Öperettenfigur witterte (obwohl die
Türkenkriege allein ihm ein heroisches Profil gäben),
jiah hier plötzlich eine unerbittliche, bis zum Inzrimm
 entschlossene Fanatiker-Natur, einen charak-;ervollen
 Zerstörer, der zerstört, um aufzubauen,
eine Flamme, wie sie aus dem März 1848 lohte,
eine Intellektualität, die sich im Leugnen der Landschaft,
 des Gefühls, des Systems von der alten
Kadenz-Verfassung der Musik loßriß, und in belingungsloser
 Wahrhaftigkeit fortschritt, oder fort-;türzte
 wie ein Amokläufer. Dieser Kadenzzerstörer
ehrte strengste Strenge der Struktur, die lineare
Schichtung der Stimmen, vor allem eine neue
Abstraktionskraft der Musik, die zur mater genitrix
einer neuen Schule wurde. Geistig gehören hieher
&amp;gt;benso Bela Bartok wie Ravel, oder Malipiero
sehört hieher Alban Berg (mit dem in Deutschland
ınd Rußland vielaufgeführten „Wozzek”), der jüngere
        <pb n="242" />
        Strawinski („Geschichte vom Soldaten”, Volksoper)
und endlich Paul Hindemith, mit dessen „Cardillac”
die neue radikale Musik zum ersten Male um Heimstätte
 in der Staatsoper kämpfte. Alle diese Künstler
tönen persönlich verschieden — Hindemith etwa baut
alte gebundene Instrumentalformen in die Oper ein,
neben einer tonal ungebundenen Harmonik und
einer dissonanten Melodik — alle tönen in verschiedener
 Weise, aber alle haben eine Brudersphäre,
 deren geistiger Vater Arnold Schönberg ist.
Als Jüngsten und Letzten, als erfolgreichen Benjamin
 sozusagen, muß man (vielleicht wehrt er sich
dagegen) Ernst Krenek einreihen. Sein „Johnny
spielt auf” war die Sensations-Premiere der abgelaufenen
 Saison, und gab zu einem wohltuenden
reinigenden Frühlingssturm in der öffentlichen Meinung
 Anlaß. Krenek, dessen Johnny nach Heliane
aufgeführt wurde, ist die polare Gegen-Erscheinung
zu Erich Wolfgang Korngold. Wie es einen mageren
und einen fetten Prosastil gibt, so auch einen
mageren und fetten Opernstil. Krenek, der zur
Schule des sportlich-schlanken Ausdrucks gehört,
unterscheidet sich von Korngold etwa wie eine
Wassermannsche oder Werfelsche Novelle von
einer farbenschwelgerischen Erzählung des Rudolf
Hans Bartsch. Etwa so, genau stimmt dergleichen
niemals.
Jedenfalls stellt Krenek (geboren 1900 in Wien)
einen neuen Typ des Wieners dar, den, der von
Wien wegstrebt, der Bildung und Schicksal im
Ausland sucht, der unter internationaler Sonne
zeifen will: des Lebens Weh, des Lebens Glück
zu tragen. Auch dieser Wiener mit dem weiten
Lebensradius, ein Produkt der Gegenwart, mag dem
Norddeutschen neu und überraschend, doch sympathisch
 erscheinen, Deutschland hat ihn denn auch
zum erstemal bestätigt. Kreneks Johnny spiegelt,
abgesehen von der Hauptfigur, dem Neger, das
Leben des Künstlers schon szenisch: Hotel, Bahnhof,
 Auto, Phantastik der Lichtreklame der modernen
Straße; in den Alpen-Szenen aber auch das
moderne Naturgefühl, vielleicht ungewollt die alte
Landschaftsverbundenheit des Oesterreichers. Krenek,
der diese Welt für die Oper eroberte, hat jetzt
in Wien Aufenthalt genommen: ‚so kehrt der wilde
Sohn am Ende ins Mutterhaus zurück.
Eine Sonderstellung zwischen diesen Gruppen,
die einander nicht immer lieben und verehren,
nimmt Richard Strauß ein. Er bildet eine Gruppe
für sich. Strauß, zu Anfang des Jahrhunderts der
Führer der modernen Musik, ist jetzt der führende
moderne Musiker, und in seinen letzten Werken
macht sich deutlich ein gewisser Wiener Ton, ein
Hinneigen zur Wiener Sphäre bemerkbar. Ein
Schwerpunkt hat sich verschoben. Gewiß kommt
es aus dem Unbewußten des Künstlers. Der jüngere
Strauß fand nur mit Selbstüberredung ein Herzensverhältnis

 zur „Musik jenseits von der Salzach”, der
iltere fand es wie von selbst, näherte sich vor allem
Vozart, auch Bruckner, und hat zuletzt nach Wien
‚ersönlich „heimgefunden”. Der äußerliche Ortswechsel
 entspringt gewiß einem Befehlsdruck seines
nnersten Wesens: Strauß. der Bayer, wurde
Wiener.
Wiener wurde er auch durch seinen Textdichter
Tugo von Hofmannsthal, den er nicht gewählt hätte,
aätte er es nicht gemußt. Er hat dann im „Rosencavalier”
 maria-theresianische Lebensherrlichkeit, im
‚Schlagobers” und „Intermezzo” (eigene Textbücher)
Wiener Stimmungen und Episoden zu Musik genacht;
 strebt er in der „Aegyptischen Helena”
n die Romantik der Antike zurück, so ist doch
Tdelena ÖOÖesterreicherin so gut wie Grillparzers
&amp;gt;appho Wienerin, und in seiner letzten, noch
xicht vollendeten Oper „Arabella” geht er ohne
Vlaske nach Wien zurück. Das literarisch Betonte
der Beschwerte seiner Textbücher (Ariadne,
Tdelena) entspricht ganz der geistigen Hochkultur
der Wiener OÖberschichte, der sein Textdichter
&amp;gt;ntstammt, der antiquarischen Neigung eines ästheischen
 Aristokraten. Strauß selbst bewahrt ‚dabei
3Zajuvarentum, das so verwandt dem Wienertum ist,
md tobt es gelegentlich in den Tanz-Episoden des
‚Intermezzo” aus, das wirklich ein Zwischenspiel in
jeinen Höhenwerken darstellt.
Man weiß, alle Werke des Meisters haben ihre
Jankbarkeit für die Darstellenden, ihre Spannungen
ınd Ueberraschungen — hier ist keine Analyse der
straußischen Kunst zu geben, aber eines zu sagen:
laß dieses Süddeutschen Arbeitsweise das Gegenteil
‚on der herkömmlichen Vorstellung „süddeutsch”
st. Strauß vermöchte gleich Mozart „Noten wie
3riefe” zu schreiben, aber die Umsetzung des Welt-;rlebnisses
 ins Musikerlebnis geht wie bei Mozart in
ınmerkbaren gewaltigen Krämpfen vor sich — eine
1armonische Färbung kann ihn tagelang beschäflizen
 — das hundertfach Ueberlegte steht dann wie
ınüberlegt auf dem Papier, wie eingegeben und einzeblasen,
 und Strauß ist in jenem Sinn des Malers
Whistler vollendet, der eine Arbeit nur dann für
‚ollendet hielt, wenn die letzten Arbeitsspuren durch
Arbeit getilgt sind. Vielleicht ist der glatte Ausgleich
von Wollen und Können, die höchste Gekonntheit
is zur Kleganz auch ein wienerisches Zeichen.
Eines sieht man aus. diesem kurzen, zu kurzen
Abriß: Die zeugende Kraft der alten Donaustadt
st in den Stürmen der Kriegsjahre, in den Verı1eerungen
 des MNachkriegs nicht erloschen, im
Gegenteil, sie zeugt lebendig fort. Aus der Saat der
Drachenzähne wuchsen neue Männer, aus uraltem
KXulturboden neue Kräfte. Geben zehn Jahre auch
ıoch nicht das Recht zu einem Huttenschen Bevunderungsruf:
 „O saeculum . . .!” — ein ver-‚eißungsvoller
 Auftakt sind sie jedenfalls.
        <pb n="243" />
        DAS WIENER KONZERTLEBEN 1I91I18 BIS 1928
Von Professor Dr. Ernst Decsey.

Schon Burney nennt in seinem Reisetagebuch,
1773, Wien die „Hauptstadt der deutschen Musik”,
weil keine andere Stadt so viele Tonkünstler vereinige,
 Waren es damals Gluck, Hasse, Hoffmann,
Huber, Wagenseil, Dittersdorf, Vanhall, Josef Haydn,
SO sind es später Mozart, Beethoven, Schubert,
Brahms, Hugo Wolf, Anton Bruckner, Gustav
Mahler, Richard Strauß. Ja, heute will es fast
scheinen, als dränge sich in Wien, der Hauptstadt
eines kleinen Bundesstaates eine Überzahl von
Musikern zusammen. Der Name „Musikstadt”, der
mit Stolz genannt wird, ist berechtigt; nicht nur
der Musiker, sondern des musikalischen Geistes
wegen, der fast in jedem Wiener Hause, in jedem
Wiener Menschen lebt.
Früher war Wien Musikstadt auch im Sinne eines
Musikmarkts. Die reichen Adelsfamilien, die großen
Verlagshäuser, das wohlhabende Bürgertum schufen
eine luxuriöse Atmosphäre, und die leichten Möglichkeiten
 wirtschaftlichen Aufstiegs zogen eben die
Fremden, von Beethoven bis Brahms, nach Wien.
Nach dem Kriege ging dieser Markt teilweise aut
Berlin über, und in keinem Zeitraum vorher hat
Sich das Wesen Wiens so grundhaft verändert wie
eben in den ersten zehn Nachkriegsjahren. Nur eine
Funktion blieb der Stadt ungeschmälert: sie wirkt
als die höhere Geschmacks-Instanz, gleichsam als
die Paßkontrolle jedes Künstlers fort und trotz
verminderter wirtschaftlicher Aussichten versäumte
&amp;amp;8 kein Musiker von Bedeutung, seine Bedeutung
eben durch Wien bestätigen zu lassen.
Das Wiener Publikum ist vielleicht durch seine
Blutmischung (aus allen Musiknationen der alten
Monarchie) ein Geschmackspublikum. Es nimmt
Neuerscheinungen oft zögernd auf, aber ist
Me gewisse hemmende Ironie überwunden, ist
Sinnlicher Reiz in der Neuheit entdeckt, dann wirbt
°S darum um so stürmischer. Seit dem Umsturz hat
Sich jedoch die alte Gesellschaft bis auf scheue
Reste verflüchtigt, die neue noch nicht gebildet,
dazu kommt die Kommerzialisierung des Konzert-Wesens,
 das früher mehr eine in die Öffentlichkeit
Verlegte häusliche Musikübung war, und endlich
kommt dazu die radikale Musik, die vom Wiener
Temperament das unwienerischeste verlangt: Um-Stellung
 des Gefühls auf das Nichtgefühl — Gründe
Scnug, um das letzte Jahrzehnt als Zeit der Über-Sänge
 und der Wirrungen erscheinen zu lassen,
dus denen einmal die alte Musikstadt mit neuem
Gesicht hervorgehen wird.
ws Industriealisierung des Konzertwesens, die
v andlung der Musikpflege zum Musikgeschäft fällt
ST allem ins Auge. Die Zahl der Konzerte nahm

beträchtlich zu, nicht deren Qualität. Die Zunahme
 führt sich äußerlich auf einige neue Konzert-;äle
 zurück — zum Musikvereinssaal (gegründet 1870)
und zum Konzerthaus (1013) kamen die Säle der
Tofburg (Ritter-, Zeremonien-, Fest-Saal) — außerdem
 auf neue Konzertdirektionen, die plötzlich
ıuftauchten, und deren es heute ungefähr zwölf
bt. Den inneren Grund bildet ein gewisser
&amp;gt;pekulationsrausch der Konzertgeber wie -unterıehmer,
 die mehr ihrem als dem Bedürfnis des
dublikums dienten. Die die Säle mit Konzerten
iberschwemmten, Meisterwerke pietätlos abspielten.
Dadurch kam es, daß es jungen, unbekannten
Künstlern, die unvermögend sind, die enormen
Konzertkosten zu bezahlen, immer schwieriger genacht
 wurde, sich hören zu lassen, geschweige sich
lurchzusetzen, während es gesellschaftlich verflochenen,
 wohlsituierten Persönlichkeiten ebenso leicht
zemacht wurde, in selbstbezahlten Konzerten eine
Kunst zu produzieren, die meist zweifelhafter war
als ihre Eigenliebe.
Diese Verhältnisse drücken der: Entwicklung des
Konzerts im Zeitraum 1918 bis 1928 ein entscheilendes
 Merkmal auf... Zugkräftig durch sich selbst
zind heute nur diejenigen Konzerte, die eine Marke
1aben. FEinerlei welches Programm: ob Schönbergs
Surrelieder, die Achte Sinfonie von Mahler, die
Neunte von Beethoven, der Schaljapin-, der Fleta-Abend.
 Solche Werke, solche Solisten mobilisieren.
Dagegen sind im Zurückgehen die seriösen Liederabende,
 teils weil es an großen Iyrischen Persön-‘ichkeiten
 fehlt (wie früher Alice Barbi, Julie Culp,
lohannes Messchaert), teils weil bei der stillen, ins
'nnere wirkenden, sensationslosen Liedkunst auf
Aesonanz nicht mehr zu rechnen ist. Aus ähnlichem
Grund hat das Interesse für Klavierabende nachzelassen,
 vielleicht auch weil heute fast alle Pianisten
m Besitz gleicher technischer Bravour, alle „gleich
gut” sind, und der Mittelstand, der sein Klavier
während der Inflationszeit verkaufte, heute billigere
nstrumente (Geige, Gitarre) bevorzugt, oder solche,
bei denen man gar nichts zu lernen braucht, wie
ei den Grammophonen. Endlich gehen auch die
Vlittelstandskonzerte, das heißt die unter verschiedenen
 Namen von verschiedenen Korporationen
veranstalteten Abonnementskonzerte zurück, weil die
Xlasse der Musik - Intelligenz nicht zugleich mehr
lie wirtschaftlich vorherrschende ist und die Kunststellen
 hier erfolgreich das Erbe angetreten haben.
Um nichts zu beschönigen, mußten diese Umwälzungen
 gestreift werden. Aus ihnen ergeben
sich einander widersprechende Zahlen. Wie stark
das Wiener Konzertpublikum sei, läßt sich zahlenan
        <pb n="244" />
        mäßig schwer angeben — die Schätzungen schwanken
zwischen zehntausend und hunderttausend — aber
Tatsache ist, daß für diese Minderheit jeder Tag
etwa zwei bis drei Solistenkonzerte, manchmal auch
mehr, und jede Woche der sechs Saison - Monate
mindestens drei große Orchesterkonzerte bringt.
Es existieren zwei große Qualitäts-Orchester: die
Wiener. Philharmoniker und das Wiener
Sinfonie- Orchester, das eine aus MO, das
andre aus 06 Künstlern bestehend. Die Philharmoniker
 (die seit 1842 bestehen) stellen eine Republik
 vor, das Sinfonie-Orchester (seit IQ01 bestehend,
{023 umgestaltet) vermietet sich verschiedenen Gesellschaften
 und Vereinen: dem Konzertverein, dem Tonkünstlerverein,
 der Gesellschaft der Musikfreunde.
Die Philharmoniker geben nur 8 Konzerte mit
$ öffentlichen Generalproben, der Konzertverein
ebenfalls 8 Konzerte mit 8 öffentlichen Generalproben,
 die Tonkünstler 8 Konzerte, die Gesellschaft
 der Musikfreunde 8 Sonderabonnementskonzerte,
 die Veranstaltung der Arbeiter-Sinfonie-Konzerte
 ebenfalls 8 Abende und endlich das
Bundesministeriuum für Unterricht (bisher) 8 Jugendkonzerte
 (die aber seit heuer mit den Generalproben
des Konzertvereins zusammenfallen). Alles in allem
64 regelmäßige Orchesterkonzerte, zu denen noch
die außerordentlichen, die Orchesterkonzerte von
Solisten, die Vereins-, die Promenade-, die Sonn-:agskonzerte,
 kommen, ganz abgesehen von der
Konzertproduktion der „Ravag”, die u. a. ein deutliches
 Abnehmen der früheren Kultur der Hausmusik
nerbeiführen.
Die technische und geistige Höhe der Philharmoniker
 ist bereits sprichwörtlich, die des Sinfonie-Orchesters
 steht ihr nicht nach; die Philharmoniker
sind im ganzen etwas konservativ (trotz gelegentlicher
 Neuheiten: Hindemith, Weill, Strawinski), die
Sinfoniker moderner und beweglicher, beide aber
haben gerade in den letzten Jahren den großen
klassischen Musikbesitz in erster Linie gepflegt.
 Die Programme, die in den Kriegszeiten
manche Gesinnungs-Opfer bringen und selbst Stücke
wie „Isonzo”, die sinfonische Dichtung eines kriegsbegeisterten
 Majors aufführen mußten, kreisen im
wesentlichen um die erhabensten Werke der
Tonkunst. Hervorgehoben zu werden verdient die
Beethoven-Woche (Juni 1918), das Schubert-Fest
 1022 (Gesellschaft der Musikfreunde und
Konzerthaus-Gesellschaft), das große Beethoven-Fest
 1927 (26. bis 3I. März), das Schubert-Fest
10928 und das große Musikfest der Stadt
Wien, 1025, das fast einen Monat dauerte, eine
Reihe von Kammer- und Oprchesterkonzerten
umfaßte und in der Aufführung der „Glücklichen
Hand” von Arnold Schönberg (Volksoper)
gipfelte. Zweifellos wurde der Name der Stadt
Wien durch diese Feste mit einer neuen Welle

‚on Glanz versehen, zweifellos der Ruf der
wviedererstarkenden Stadt im Ausland befestigt, und
zu den alten neue Schätzer und Freunde Wiens
zewonnen.
Nimmt man alles zusammen, so zeichnet sich
Wien durch ein geschmackvolles Qualitäts-Musizieren
 aus, das Publikum lehnt alle Variationen
axzentrischen Sensations-Dirigierens auf die Dauer
ıb, was namentlich auf die Anzahl bedeutender
Dirigenten zurückzuführen ist, die Wien verinigt.
 Im Herbst I018 erschien zum ersten Mal
Wilhelm Furtwängler, der, nach der ruhm-'eichen
 Aufführung der C-Moll-Sinfonie von Brahms
März I919) an Stelle Nedbals als Dirigent für
las damalige Tonkünstler- Orchester verpflichtet
wurde. Furtwängler leitete dann mit Leopold
ieichwein (der an Schalks Stelle trat) die
Conzerte der Gesellschaft der Musikfreunde, seit
927 ist er nicht bloß mehr gerngesehener Gast,
jondern. dauernd verpflichteter Dirigent der Philıarmoniker,
 die IQ Jahre lang von Felix Weinsartner
 dirigiert wurden. Mit der Berufung Weinzartners
 nach Basel fiel diese wichtige Stelle
"urtwängler und Schalk zu, während die Gesellchafts-Konzerte
 nunmehr von Robert Heger, die
Conzertvereins-Zyklen von Leopold Reichwein
‚eleitet werden. Noch andere Dirigentenpersönlichzeiten
 tauchten in diesem Zeitraum auf, so Clemens
&amp;lt;rauss, der eine Zeitlang (er war Kapellmeister
der Staatsoper) auch die Tonkünstler - Konzerte
'eitete, dann Paul von Klenau, der seit 1022
Conzertdirektor des Konzertvereins ist und Dirk
Tock, der eine Zeitlang Nachfolger Ferdinand
‚öwes war, des Mitbegründers des Konzertvereins-‚öwe,
 dieser hochverdiente Künstlers, dem Wien
än zweites sinfonisches Orchester und namentlich
lie stilvolle Pflege Bruckners verdankt, starb 1025
ınd fand erst in Reichwein einen würdigen Nacholger.
 An ihm kann dieser Bericht nicht vorüber-‚ehen,
 ebensowenig an Rudolf Nilius, der zuerst
‚hilharmonische Kammerkonzerte mit aparten histoischen
 und Novitäten-Programmen einführte, und
lurch die Gründung der Wiener Oratorien-Verinigung
 eine Bereicherung des Musiklebens her-‚eiführte.
 Nilius ist auch einer der Dirigenten des
Vonkünstlervereins, während Franz Schalk außer
einer Eigenschaft als Operndirektor noch als
Dirigent des neuen Staatsopernchors tätig il.
"ranz Schalk ist ein ganz unübertrefflicher
Conzertdirigent, noch bedeutender als sein
Auf, und ein meisterhafter Darsteller namentlich
3Zeethovens, Bruckners, Mahlers, Wagners, Wollfs:
»eseelt vom Glauben an diese Meister, „zelebriert
er deren Werke mit einer priesterlichen Begeisteung,
 aber auch mit einem tüchtigen Handwerks-&amp;lt;önnen
 und außer Furtwängler ist das Niveauaalten
 in Wien vorzugsweise ihm zu danken.
        <pb n="245" />
        Wie bemerkt hat sich den älteren großen Chorvereinigungen
 (Singverein der Gesellschaft der
Musikfreunde) nunmehr die Oratorien-Vereinigung
 und der Staatsopernchor angeschlossen.
Alle pflegen die ernste Chorliteratur (Werke von
Bach bis zur Moderne, wie Bittners Große Messe).
Zu ihnen treten der Wiener Männergesangsverein
 (Dirigent: Karl Luze) und der Wiener
Schubertbund (Dirigent: Victor Kehldorfer),
Körperschaften, die, je 500 Mitglieder zählend, für
das Musik- wie das Kulturleben der Stadt bedeutsam
 wurden (ihnen sind unter anderen viele
Gedenktafeln an den Häusern der Meistern zu
danken), und die eben darangehen, ihre Programme
nach dem Muster deutscher Chorvereinigungen zu
modernisieren. In dieser Hinsicht war das große
Deutsche Sängerbundesfest in Wien (Juli 1928) mit
seinen Riesenaufführungen in der Sängerhalle von
segensreichem FKinfluß.
Diesen Umriß zeigt die Konzertmusik in den
letzten Jahren, jedoch darf eine neue Erscheinung
Nicht unerwähnt bleiben, die in den der seriösen
Musik vorbehaltenen Sälen seit etwa zwei Jahren
aufgetaucht ist und sich festgesetzt hat. Es sind
die Jazz-Orchester. Sie kamen unter verschiedenen
Namen, verschiedenen Dirigenten, mit verschiedenen
Instrumenten (The Orpheans, Sam Wooding und
andre mehrere) und waren alle darin gleich: daß
Sie vor dicht gedrängten Sitzreihen spielten und
auch bei ihren zahlreichen Gegnern das Gefühl
einer Konzertform zurückließen, die die Zeitmarke
hat. Sie erweckten unerwartetes Interesse und zogen
?in ganz neues Publikum heran.
Das Orchester in seiner heutigen Zusammensetzung
 ist (um einen Ausdruck des verdienstlichen
Haydn -Biographen Hugo Botstiber anzuwenden)
durch Josef Haydn normalisiert, das heißt, in seiner
Form festgelegt worden. Es hat sich inzwischen
erweitert, blieb aber auch in der Erweiterung bei
der Strenge der Partitur-Vorschriften: mit wenigen
Ausnahmen sind die Spieler an ihre Instrumente
and die Bezeichnungen gebunden. Die Jazz-Musiker,
und darauf beruht ein großer Teil ihrer sensationellen
 Wirkung, setzen sich über diese Norm fast
mit Selbstverständlichkeit hinweg. Die Instrumente
Werden von den Spielern vertauscht, ja, aus den
Spielern werden auch Sänger, mit einem Wort:
das Stegreifartige, das Improvisatorische uralter
Primitiver Kunstübung kehrt wieder zurück. Mit
dieser musikantischen geht eine räumliche Ungebundenheit
 Hand in Hand, die Spieler erheben sich

ron ihren Plätzen, gehen umher, setzen sich wieder,
ler Dirigent wendet sich ans Publikum, kurz die
jisher festgehaltene starre Orchesterordnung wird
aufgelöst, das fast Liturgische unsrer an den
zottesdienstlichen Ernst streifenden Konzertveranstalungen
 wird durchbrochen. Wozu noch als er-‚egender
 Umstand für’ die Massen die Spannweite
ler Empfindungen kommt, deren die Jazz-Orchester
ähig sind: von der Opernparaphrase zum Volkslied,
vom Sentiment zur Groteske, bis zum Ulk.
So spiegeln sich im Wiener Konzertleben deutlich
lie Kräfte der Zeit. Das Radio hat den Konzert-;älen
 Gruppen von Besuchern entführt, die Jazzmusik
 führt ihnen neue zu. Der wirtschaftliche
Wiederaufbau Österreichs (darunter etwa der
Wiederbetrieb der Stadtbahn) schafft neue Konzertbesucher,
 der wachsende Betrieb von Kino, von
Sport, die neuen Ideale von Weekend, die laut
oder leise ‚erotisch gefärbte Note des modernen
Lebens, zieht andre ab.
Als positives Ergebnis der letzten Entwicklung
läßt sich die bleibende, überlieferte Geschmackshöhe
les Publikums feststellen. Wohin der Betrieb weiter
führen wird, zu einer Krise oder wie manche Kreise
ınnehmen, einer Konzert- Dämmerung läßt sich
nicht sagen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang
 der Versuch Arnold Schönbergs, dem Betrieb
sine Gegen-Organisation entgegenzustellen. Er gründete
 10109 einen „Verein für musikalische Privatıufführungen”,
 worin die Werke von Reger, Strauß,
Mahler, Ravel, Debussy gepflegt wurden, und zwar
so, daß in. einem Konzert dasselbe Werk zweimal,
oder in mehreren aufeinanderfolgenden Konzerten
ein und dasselbe Werk gespielt wurde, und zwar
gewöhnlich in einer Klavierbearbeitung, damit die
Orchesterfarben nicht die Struktur verkleiden. Das
Hauptgewicht lag auf den massenhaften Proben,
ınd mit alledem wurde ein Gegenbild gegen das
Geschäfts - Konzert geschaffen, das Proben der
Kosten wegen nicht liebt. Die Hörer sollten höhren
lernen, zur Musikempfängnis erzogen werden. Mit
der Berufung Schönbergs nach Berlin löste sich der
Verein auf, und, wenn man will, so wird er in
gewissem Sinn von ‚der rührigen Österreichischen
Sektion des Internationalen Vereins für neue Musik
fortgesetzt, die Erstaufführungen racdikaler Musiker
veranstaltet (Hindemith, Krenek, Berg, Webern,
Respighi, Malipiero). Auch diese Gruppe gehört in
das (hier mehr skizzierte als ausgeführte) Bild
der alten Musikstadt Wien in den letzten zehn
Jahren.

13
        <pb n="246" />
        DIE ENTWICKLUNG DER AKADEMIE FÜR MUSIK UND DARSTEL-LENDE
 KUNST IN DEN LETZTEN ZEHN JAHREN
Von Hofrat 0. 6. Professor: Max Springer, Direktor der Akademie.

Es ist eine der erfreulichsten Tatsachen, daß in dem
Desterreich der Nachkriegszeit, welches anfangs nahezu
an allem zum Leben Notwendigen Mangel litt und
das ja auch heute wirtschaftlich wahrhaftig nicht auf
Rosen gebettet ist, niemals der Gedanke Raum gewann,
 die Musikpflege sei ein Luxus, den man sich
nicht gestatten dürfe; vielmehr brach sich immer mehr
die Erkenntnis Bahn, daß gerade die Musik eine
Aktivpost in dem Haushalt der jungen Republik,
and die dem Oesterreicher in so hohem Maße eigene
musikalische Begabung ein Pfund sei, das man nicht
vergraben dürfe, sondern aus kulturellen und schließlich
 auch aus wirtschaftlichen Gründen so fruchtbringend
 als möglich verwerten müsse. Dieser Erkenntnis
 entsprang auch die zähe Beharrlichkeit, mit
welcher sowohl die Fach- und Kunstkreise als auch
die Regierung und Volksvertretung daran festhielten,
alle der Musikpflege dienenden Einrichtungen zu
bewahren und vor allem die staatlichen Musikinstitute
nicht nur auf dem bisherigen Stande zu erhalten,
sondern weiter auszubauen. Es war daher nur selbstverständlich,
 daß auch dem musikalischen Erziehungswesen
 unverminderte Sorgfalt zugewendet wurde.
Ganz besonders war es die erste staatliche Musiklehranstalt,
 die Akademie für Musik und darstellende
 Kunst in Wien, .deren Erhaltung und
Ausbau dem Lehrkörper der Anstalt sowie der Untercichtsverwaltung
 am Herzen lagen. Der lebhafte Anteil,
den auch die Regierung an dem Gedeihen der Schule
nahm, kam wohl am deutlichsten zum Ausdruck, als
unmittelbar vor der Errichtung der Hochschule
Bundeskanzler Dr. Ignaz Seipel selbst in der Akademie
 erschien und mit tiefstem Verständnis für alle
Fragen der Anstalt die Richtlinien ihrer künftigen
Entwicklung vorzeichnete. ;
Bevor wir daran gehen, die Schicksale des Institutes
während des zehnjährigen Bestandes der Republik
zu schildern, möchten wir vorausschicken, daß es
schon wegen Raummangels nicht Aufgabe dieser
Darstellung sein kann, eine ins Einzelne gehende
Geschichte des Institutes zu geben, alle Neuanstellungen
 von Lehrkräften zu verzeichnen usw. Fs
konnte hievon um so eher Umgang genommen werden,
als über die Ereignisse beim Umsturz, den Wechsel
in der Leitung und der Lehrkräfte u. dgl. der
Jahresbericht vom Jahre 1918/19 und insbesondere
die im Jahre 1027 erschienene, im Auftrage der
Direktion von Universitätsprofessor Dr. Robert Lach
verfaßte Geschichte der Akademie erschöpfende Auskunft
 gibt. Es erschien zweckmäßiger, in großen
Umrissen und nur vom rein Sachlichen ausgehend,
die Veränderungen zu schildern, welche die Anstalt

während des zehnjährigen Bestandes der Republik
erfahren hat, mit tunlichster Vermeidung aller Aufzählungen
 von Namen, Daten und Einzelheiten,
welchen nur symptomatische Bedeutung innerhalb des
Sanges der Entwicklung zukommt. Diesen wollen wir
ıun nach zwei Richtungen hin verfolgen: in bezug
auf die Verfassung einerseits, die Lehrziele und den
Lehrplan anderseits.
Die Akademie hatte in den Tagen des Umsturzes
aine demokratische Verfassung und damit eine weitzehende
 Autonomie erhalten. Da aber schon damals
ler Gedanke an die Umgestaltung zu einer Hochschule
 immer mehr Raum gewann, konnte man wohl
voraussehen, daß damit noch nicht die endgültige
Verfassungsform für die Akademie gefunden war. Als
lann die Hochschule errichtet und gleichsam aus der
\kademie heraus losgelöst wurde, machte sich naturzemäß
 sogleich die Rückwirkung auf die Akademie
zeltend. Zum ersten Male, und zwar in einschneidender
 Weise, als im Sommer 1925 das Unterrichtsministerium,
 welchem damals Bundesminister Dr. Emil
Schneider vorstand, die Weisung gab, daß in
inkunft die Leitung der Akademie und der Hochschule
 nicht in einer Hand vereinigt sein sollten.
Hofrat Professor Dr. Joseph Marx legte. daher
in der Generalversammlung des Lehrkörpers vom
[3. Juni nach seiner Wahl zum Rektor die Direktion
der Akademie nieder, worauf Hofrat Franz Schmidt
zum Direktor gewählt und vom Bundesministerium
wr Unterricht bestätigt wurde. Während seiner
Irkrankung wurde Rgs.-R. Professor Alexander
Wunderer mit seiner Vertretung betraut. Aber nicht
nur die Errichtung der Hochschule war es, die zu
ziner Neuregelung der Verwaltungsorganisation der
Akademie drängte. Die Erfahrungen der abgelaufenen
Jahre hatten die Notwendigkeit mancher Aenderung
auf administrativem Gebiete dargetan. Finem weiteren
Schritt in der Neugestaltung der Verhältnisse bedeutete
 es, als im Oktober 1925 das Bundesministerium
ür Unterricht den Hofrat Dr. Karl Wisoko unter
3Zelassung im Ministerium bis auf weiteres zum
administrativen Referenten bei der Akademie für
Musik und darstellende Kunst bestellte, insbesondere
mit dem Auftrage, die Durchführung der in Folge
der Errichtung einer Hochschule sich bei der Akademie
 notwendig erweisenden organisatorischen Maßaahmen
 in die Wege zu leiten. Das wichtigste Erzebnis
 dieser Verfügung war die F ertigstellung des
ıeuen Statutes (I. Teil), das im Jahre 1027 vom
Vlinisterium genehmigt wurde. Die für die Verfassung
wichtigste Bestimmung des neuen Statutes lautete:
Die Akademiedirektion besteht aus einem Direktor
        <pb n="247" />
        und einem stellvertretenden Direktor. Dem Direktor
steht die Oberleitung über die gesamte Anstalt Zu,
und er ist insbesondere für die Führung der künstlerisch-pädagogischen
 Angelegenheiten verantwortlich.
Er wird vom Bundespräsidenten unter Antrag des
Bundesministers für Unterricht ernannt, wobei die
Vollversammlung des Lehrkörpers einen Ternavorschlag
 innerhalb angemessener Frist erstatten kann.
Dem stellvertretenden Direktor obliegt die Vertretung
und Unterstützung. des Direktors in allen Belangen,
und er trägt insbesondere die Verantwortung für die
Führung der administrativen Geschäfte, Er wird vom
Bundesminister für Unterricht ernannt.
Im Sinne dieser Bestimmungen wurde zunächst
Hofrat Professor Max Springer zum Direktor der
Akademie ernannt und weiters mit der V ersehung
des im Statut vorgesehenen Postens des stellvertretenden
 Direktors Ministerialrat Dr. Josef Gurtner betraut.
 Damit hatte die Akademie, was ihre Verfassung
betrifft, ihre heutige Gestalt erhalten.
Wenn das im Jahre 1027 genehmigte neue Statut
{l. Teil) gewissermaßen den Niederschlag der verfassungsmäßigen
 Entwicklung der Akademie während
der verflossenen zehn Jahre bildete, so enthält der
im Jahre 1928 zur Genehmigung vorgelegte Lehrplan
das Endergebnis aller Veränderungen, welche während
dieser Zeit die Anstalt hinsichtlich ihrer Lehrziele
und des Unterrichtsbetriebes erfahren hatte und
künftig noch erfahren soll.
Die Antriebe zu diesen Veränderungen sind einerseits
 zu suchen in allgemein kulturellen, pädagogischen
und künstlerischen Strömungen, welche in unserem
Musikleben zur Geltung gelangt waren und denen
Rechnung zu tragen die Akademieleitung für geboten
erachtete; anderseits gab auch hier die Errichtung
der Hochschule einen mächtigen Anstoß, daß sich
die Akademie nach erfolgter Trennung der beiden
Anstalten auf sich selbst besann und sich wieder zu
einem geschlossenen Ganzen auswuchs.
Dem im Jahre 1927 in Angriff genommenen und
im Jahre 1928 zum Abschluß gelangten weitgehenden
 Ausbau des Lehrplanes waren schon in
früheren Jahren Erweiterungen des Unterrichtsbetriebes
Vorausgegangen, von denen wir zunächst berichten
wollen. Schon eine im Jahre 1919 an das Ministerium
Berichtete Eingabe enthielt unter anderem den Antrag
auf Umgestaltung der Akademie zu einer Anstalt mit
Hochschulcharakter, und zwar in der Weise, daß die
Sogenannten Vorbildungsklassen als Vorschule den
Unterbau für die Hochschule zu bilden hätten. Wenn
auch die Errichtung der Hochschule erst zu einem
Weit späteren Zeitpunkte erfolgte, so war es doch
eine Folgeerscheinung dieses Bestrebens, die Anstalt
nach obenhin fort zu entwickeln, daß im Jahre 1922
die bisher den Vorbildungsschulen vorausgehenden
Vorbereitungskurse für Klavier und Violine aufgelassen
 wurden. Eine weitere Folge der zu gewärtigenden

 Umgestaltung in eine Hochschule war die Aufassung
 der Meisterschulen gemäß dem in der
yitzung des Lehrkörpers vom I. Mai 1919 gefaßten
3Zeschluß, daß die Einrichtung von Meisterschulen
ın der Akademie nur mehr so lange bestehen sollte,
als Professor Sauer und Professor Seveik denselben
vorstehen. Da diese beiden Lehrer ihre Lehrstellen
niederlegten, war der Wegfall der Meisterschulen von
selbst gegeben.
Der außerordentliche Aufschwung, den Tanz und
Bewegungskunst in den letzten Jahrzehnten genommen
aatten, hatte schon in den vorausgegangenen Jahren
zur Aufnahme der Rhythmischen Gymnastik
in den Lehrplan geführt. Einen weiteren Schritt auf
liesem Gebiete bedeutete die Errichtung einer eigenen
Schule für Tanz und Körperbildung, an welcher das
Fach „Künstlerischer Tanz” nunmehr als Hauptfach
gelehrt wurde. In dem neuen Statut vom Jahre 1927
erscheint denn auch das Lehrziel der Akademie ausgedehnt
 auf den künstlerischen Tanz. Ein Beweis für
die günstige Entwicklung dieses Unterrichtszweiges ist
wohl darin zu erblicken, daß anfangs nur eine, heute
aber bereits drei Lehrpersonen in diesem Fache tätig
sind.
Von den bereits bestehenden Disziplinen erfuhr das
Fach Harmonielehre-Hauptfach im Jahre 1923 inso-’erne
 eine Umgestaltung, als es auf Veranlassung des
damaligen Leiters der Akademie, Hofrat Professor
Franz Schmidt, mit Rücksicht auf die große. Bedeutung
 und den Umfang, den die Entfaltung neuer
harmonischer Ausdrucksmittel in der Musik erlangt
aatte, auf zwei Jahre ausgedehnt wurde. -
Alle übrigen, den Ausbau des Lehrplans betreffenden
 Veränderungen stehen in mehr oder minder
engem Zusammenhang mit der Errichtung der Hochschule.
 Die Akademie hatte von dem Hauptfach
Gesang einen, von Klavier zwei, von Orgel einen,
von Violine zwei und von Violoncell zwei Jahrgänge
an die Hochschule abgegeben. Nach Abtrennung
dieser. Jahrgänge hatte es daher zunächst den Anschein,
 als ob die Akademie als Torso weiter bestehen
müßte. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes wurden
zunächst sogenannte Fortbildungsschulen eingeschoben,
wie sie im Lehrplan vom Jahre 1926 gekennzeichnet
zind. Es heißt dort: „Jenen Schülern, welche ihre
Studien noch im Hinblick auf die frühere Verfassung
der Anstalt begonnen haben, wird die Fortsetzung
ınd Beendigung ihrer Ausbildung auf Grund dieser
Verfassung in den Fortbildungsschulen ermöglicht.
Schüler, die bereits im Schuljahre 1024/25 den vierten
oder einen höheren Jahrgang einer Fachschule (ehemals
 Ausbildungsschulen Jahrgang 1-3) besucht
haben, können ihre Studien in diesen Fortbildungsschulen
 beenden, und die Reifeprüfung in der bis-1erigen
 Form ablegen. Alle anderen Schüler können
1ach Durchlaufung der Akademiejahrgänge ihre Ausildung
 nur an der Hochschule fortsetzen und
        <pb n="248" />
        beenden. Die Fortbildungsschulen werden längstens bis
zum Schlusse des Schuljahres 1927/28 bestehen.”
Allein die innere Lebenskraft der Akademie hatte
diesen Zustand, der für die Dauer wohl unhaltbar
gewesen wäre, bald überwunden. Schon Hofrat Professor
 Franz Schmidt hatte während seiner Amtsführung
 als Leiter der Anstalt den Uebelstand erkannt.
Seinen Bemühungen gelang es, zu erwirken, daß die
Fortbildungsschulen aufgelassen und als Lehrziel der
Akademie „eine abschließende künstlerisch
praktische Ausbildung auf dem Gesamtgebiete
 der Musik und der darstellenden
Kunst einschließlich des Tanzes” wieder hergestellt
 wurde. Die Ausbildungszeit wurde in den
Gesangs- und allen Instrumentalklassen (mit Ausnahme
 von Viola) einheitlich mit sechs Jahren festgesetzt
 und auch das Hauptfach Komposition um
ainen zweiten Jahrgang vermehrt.
Damit war aber die Neugestaltung der Akademie
keineswegs abgeschlossen. Im Rahmen der in den
letzten Jahrzehnten immer kräftiger vordringenden
Reformbestrebung auf allen Gebieten des musikalischen
Unterrichtswesens bildete die Hebung des allgemeinen
 und des fachwissenschaftlichen
Bildungsgrades der Musiker eine der nachdrücklichsten
 Forderungen. Für die Akademie war
es um so mehr Pflicht, sich diesen Bestrebungen nicht
zu verschließen, als nunmehr das Reifezeugnis der
Anstalt zum Eintritt in die Hochschule berechtigte,
und es ihr daran gelegen sein mußte, daß ihre an
die Hochschule übertretenden Absolventen, abgesehen
von. der künstlerischen Ausbildung, sowohl in den
iheoretischen Fächern, die zum Rüstzeug eines
Musikers gehören, wohl ausgebildet seien als auch
über eine dem Range einer Hochschule entsprechende
allgemeine Bildung verfügen.
Nach Amtsantritt des neuen, im Februar 1927 ernannten
 Direktors, Hofrat Professor Max Springer,
wurden über dessen Veranlassung eingehende Beratungen
 über einen großzügigen Ausbau des Lehrplanes
 gepflogen, der die Einführung neuer Hauptund
 Nebenfächer sowie die Auflassung einiger Nebenfächer
 umfassen sollte. Die erste Etappe auf dem
Wege dieses Ausbaues war erreicht, als Bundesminister
 Dr. Richard Schmitz, welcher der Musikpflege
 sein besonderes Augenmerk zuwendet und
der Akademie die verständnisvollste Fürsorge angedeihen
 läßt, im Dezember 1927 den als Ergebnis
dieser Beratungen übermittelten Anträgen die Genehmigung
 erteilte, auf Grund deren nachstehende
Veränderungen im Lehrplan erfolgten.
An der Akademie bestand schon in früheren
Jahren eine Chordirigentenschule, welche aber nach
dem Ableben des Professors Eugen Thomas aufgelassen
 wurde. Im Zuge des nunmehr einsetzenden
Ausbaues des Lehrplanes beantragte Direktor Hofrat
Max Springer die Wiedererrichtung einer Chorlirigentenschule

 und erhielt hiezu die Genehmizung
 des Ministeriums. Mit dem Unterricht wurde
Jomkapellmeister Professor Ferdinand Habel beraut.
 Im engsten Zusammenhang damit wurde auch
ine bisher im Lehrplan der Akademie fehlende
nstitution ins Leben gerufen, der „Akademiechor”,
ı1achdem schon in den vorausgegangenen Schuljahren
Choraufführungen größeren Stils unter Leitung Proessor
 Dom. Jos. Peterlinis veranstaltet worden
waren. Zur Teilnahme an den VUebungen des Akalemiechores
 sind alle Schüler des dritten und vierten
Jahrganges der. Gesangsklassen verpflichtet, während
sich die Schüler der anderen Fächer freiwillig melden
c«önnen. Die Leitung des Akademiechores wurde
7rofessor Peterlini übertragen.
Für alle Schüler (mit Ausnahme der Schauspielschüler)
 verbindlich wurden eingeführt die Nebenächer
 „Pädagogik und philosophische Pro-&amp;gt;ädeutik”
 (Professor Eduard Hartmann), „Allgeneine
 Kunstgeschichte” (Professor Dr. Eduard
"raversa), „Bürgerkunde” (derselbe), „Deutsche
5prache und Literaturgeschichte” (derzeit
ınbesetzt). In den Lehrstoff der „Allgemeinen Musikzeschichte”
 wurde „Aesthetik der Tonkunst”
nit einbezogen. Für die Schauspielklassen wurden
lie MNebenfächer „Deutsche Literaturge-‚:chichte
 und Dramaturgie” (Dr. Friedrich
schreyvogl) und „Geschichte der Bühnenkunst”
Friedrich Rosenthal), sowie „Bühnenkunst und
laumgestaltung” (derzeit unbesetzt), eingeführt. In
len Lehrstoff des dramatischen Unterrichtes in der
schauspiel- und in der Opernschule wurde die Unterveisung
 in der Kunst der Regieführung einzeführt.
 Weiters wurde in den Lehrplan das Nebenfach
‚Grundlagen der Musiktheorie” (Dr. Gustav
Jonath) aufgenommen. Für das Hauptfach „Gesang”
 wurde eine weitere Parallelklasse errichtet
Marianne Wolf). Die Unterrichtsstunden im Nebenach
 Klavier wurden um 36 Wochenstunden vernehrt
 (neue Lehrkräfte: Grete Hinterhofer und Berta
Jahn-Beer). Für das Hauptfach „Sprech- und Vor-‘ragsübung”
 in ‚der Schauspielschule wurde eine
weitere Parallelklasse errichtet: (Universitätslektor
Terdinand Steil). Die Ausbautätigkeit fand ihre
"ortsetzung gelegentlich der im Mai 1928 erfolgten
/orlage des neuen Lehrplanes. Die darin enthaltenen
veiteren Anträge bedürfen noch der Genehmigung
les Unterrichtsministeriums, weshalb wir von ihrer
Anführung absehen. Die Direktion war überdies bestrebt,
 durch Einführung von Kursen außerhalb des
Rahmens des Lehrplanes den Schülern Gelegenheit
zu geben, sich in Fächern auszubilden, die entweder
zu ihrem Hauptfach in Beziehung stehen, oder ihnen
n der Ausübung ihres künstlerischen Berufes förderich
 sein könnten. Gegenwärtig werden folgende Kurse
ıbgehalten: Radiosprechen und Radioregie (Dr. Hans
lüchtern); Stlbildungskurse für künstlerische Klavier-
        <pb n="249" />
        begleitung (Professor Carl Lafıte); Schauspieler- und
Urheberrecht (Professor Dr. Siegfried Türkel).
Die Reform der Lehrerbildungskurse bildete
bereits vor dem Kriege den Gegenstand eingehender
Beratungen. Der Krieg hatte aber diese Vorarbeiten
unterbrochen und nach dem Umsturz mußte die
Neugestaltung der Lehrerbildungskurse gegenüber
anderen, dringenderen Sorgen zunächst in den
Hintergrund treten. Erst im Jahre 1927 wurden,
nachdem auch das Bundesministerium für Unterricht
die Initiative ergriffen hatte, die Beratungen über die
Neuorganisation des Musiklehrerseminars wieder aufgenommen.
 Regierungsrat Professor Hans Enders
wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Unterricht nach Berlin entsendet, um dort die
Verhältnisse an dem Seminar für Schülmusikpflege
kennen zu lernen. Die Direktion legte schließlich
nicht nur einen genauen Entwurf für ein der Akademie
 anzugliederndes Lehrerseminar vor, sondern
äußerte sich in einem eingehenden Bericht auch
über alle gegenwärtig der Entscheidung harrenden
Fragen des Privatmusikunterrichtes, der Schulmusik
sowie des musikalischen Berechtigungswesens. Der
Entwurf diente als Grundlage für die unter Teilnahme
 aller Fachkreise im Ministerium gepflogenen
Beratungen, welche das. Ergebnis hatten, daß an der
Akademie ein pädagogisches Seminar errichtet
wurde; die bisherigen Lehrerbildungskurse wurden
aufgelassen.
Die Unterrichtstätigkeit findet eine wichtige. Ergänzung
 in dem Aufführungswesen. Auch auf
diesem Gebiete wurde unablässig daran gearbeitet,
den Theater- und Konzertbetrieb den Bedürfnissen
aller Lehrfächer anzupassen. So ist denn in den
letzten Jahren das Bestreben wahrzunehmen, die
starre Reihe der bisher üblichen Veranstaltungstypen
zu durchbrechen und Abwechslung in die Gestaltung
der Programme zu bringen. Es wurden Vortragsabende
 der Violinklassen mit Orchester veranstaltet,
Lieder- und Arienabende der Gesangsklassen; der
Literatur für zwei Klaviere werden eigene Abende
Sewidmet. Die Kompositionsschüler kommen in be-Sonderen
 Veranstaltungen auch mit Orchester zu
Wort. Von dem Gedanken ausgehend, daß die Aufführungen
 nicht nur den Mitwirkenden Gelegenheit
geben sollen, ihr Können vor Zuhörern zu erproben,
Sondern auch eine Quelle der allgemeinen musikalischen
Bildung der übrigen, die Veranstaltungen besuchenden
Schüler sein können, führte Hofrat Professor Dr. Marx,
Während er die Leitung der Akademie innehatte, die
sogenannten „Stilabende” ein, in deren Programmen
Werke entweder eines Meisters, mit einheitlicher Stilrichtung
 oder von besonderer Charakteristik für
einzelne Entwicklungsphasen der Musikgeschichte zur
Aufführung gelangten, wobei der lehrhafte Zweck
noch durch einführende Vorträge gefördert wurde.
Vom Jahre 1926 an erscheinen in der Reihe der

Veranstaltungen auch wieder Oratorienauffüh-‚ungen,
 und zwar Haydns „Jahreszeiten”, Mendels-;sohns
 „FElias”, das „Requiem” von Mozart und Bachs
‚Matthäuspassion”, sämtlich unter Leitung von Proessor
 Peterlini. Nach Einführung des Hauptfaches
‚Künstlerischer Tanz” begegnen wir auch alljährlich
len für die Schule für Tanz und Körperbildung
veranstalteten Tanzabenden. Neue Gebiete wurden
ıuch in den Aufführungen der Opernschule betreten,
ndem: mit der Aufführung von Johann Strauß’
‚Indigo” auch die klassische Operette einmal in
len Studienplan einbezogen wurde. Durch die Auführung
 von Händels „Julius Cäsar” schloß sich die
Akademie der jetzt namentlich in Deutschland immer
nehr Boden gewinnenden Händel-Renaissance
an. Beethovens I50. Todestag wurde durch eine
nterne Schulfeier, einen Kammermusikabend und ein
Orchesterkonzert festlich begangen. Die 100. Wiederzxehr
 von Schuberts Todestag wurde durch
aänen internen Abend gefeiert. Eine eigene Gelenkfeier
 wurde auch dem unmittelbar vor seinem SO.
Geburtstage dahingegangenen Meister und ehemaligen
‚ehrer der Anstalt, Robert Fuchs gewidmet. Eine
lenkwürdige, wenn auch nicht im Rahmen der
Akademieveranstaltungen stattgefundene Aufführung
war das zugunsten der Schülerlade im Sommer-;emester
 des Schuljahres 1927/28 von den Professoren
der Klavierfachgruppe im großen Musikvereinssaale
veranstaltete Konzert. .
Eine für den Unterrichtsbetrieb der Anstalt sehr
sedeutungsvolle Maßnahme bildet die in den letzten
zwei Jahren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
 für Unterricht beobachtete, weitgehende Beschränkung
 der Neuaufnahmen. Es wurde
Jamit ein doppelter Zweck erreicht. Da die Akademie
zewiß in erster Reihe für solche Aufnahmswerbeır
lie geeignete Anstalt ist, denen die Musik Lebensberuf
 ist, kann das Maß der zur Aufnahme erforderichen
 Begabung nicht hoch genug hinaufgesetzt
verden. Dies ergibt sich als notwendige Folge der
\ufnahmebeschränkung. Weiters wird aber dadurch
ıuch die Schülerzahl in Einklang gebracht mit den
‚erfügbaren Lehrstunden. Diese Maßnahme bot überdies
 die Möglichkeit, die wöchentliche Vorspielzeit
in den höheren Jahrgängen der Klavierklassen von
Y. Stunden auf eine Stunde zu erhöhen. Sie bildet
auch die Ursache, weshalb die Schülerzahl, welche
nach dem Kriege sprunghaft hinaufschnellte, in den
letzten Jahren wieder zurückging.

Abteilung für Kirchenmusik.
Am Datum der Kriegsbeendigung befand sich die
Abteilung noch im Stifte Klosterneuburg. Den Untericht
 versahen Professor Max Springer (als Lehrer)
ınd die beiden Professoren Franz Moißl und Proessor
 Andreas Weißenbäck. Professor Hans
*nders nahm im Dezember den Unterricht wieder
        <pb n="250" />
        auf, Professor Vinzenz Goller geriet beim Zusammenbruch
 in italienische Gefangenschaft, entzog sich ihr
zu Weihnachten I0I18 durch Flucht und übernahm
nach einem dreimonatigen Erholungsurlaub zu Ostern
[Q19 wieder die Leitung der Abteilung. Die Schülerzahl
 hatte in den letzten Kriegsjahren nur mehr
[5 bis 20 betragen. Auch die ersten Nachkriegsjahre
hindurch konnte sie sich nicht heben, da die Zugsverbindungen
 von Wien nach Klosterneuburg noch
sehr mangelhaft, die Wohnungsverhältnisse in Klosterneuburg
 sehr unzulänglich waren. Diese Umstände
veranlaßten Professor Goller, im Jahre 1921 die
Leitung an Dr. Weißenbäck abzugeben, der mit
Unterstützung des Stiftes Klosterneuburg, das Wohn-:äume
 zur Verfügung stellte, und der Hilfe der
amerikanischen Wohlfahrtsaktion ein Internat und
eine Mensa für die Schüler der Abteilung einrichtete.
So war es möglich, in den zwei Schuljahren 1921-1923
die Besucherzahl zu heben. Dadurch aber machte
sich ein neuer VUebelstand fühlbar. Das war der
Raummangel und andere im Gefolge der Nachkriegszeit
 aufscheinende ungünstige Verhältnisse und Ereignisse.
 Die Sachlage drängte dazu, für die Schule
neue Räume ausfindig zu machen. Dabei wurde auch
die schon im Jahre 1910/20 von Direktor Löwe und
dem damaligen Direktorium angeregte Verlegung der
Abteilung nach Wien wieder ins Auge gefaßt. Es
gelang, die im I. Bezirk, Seilerstätte 8 freigewordenen
Räume der ehemaligen Staatsdruckerei für den gedachten
 Zweck zu gewinnen. Der Konvent der
PP. Franziskaner als Eigentümer des erwähnten
Hauses gab in liebenswürdiger Weise seine Zustimmung.
 So konnte, nach allerdings langwierigen Verhandlungen
 und den notwendigen umfangreichen
[nstandsetzungsarbeiten, die Anstalt anfangs Mai 1024
in die neuen Räume übersiedeln, wo nunmehr für
ainen erweiterten Unterrichtsbetrieb alle Voraussetzungen
 gegeben waren. Als ein anderer sehr wichtiger
Grund für die Verlegung der Anstalt nach Wien
kam in Betracht, daß auch der auszubildende
Kirchenmusiker möglichst viele Aufführungen geistlicher

 und weltlicher Musik (Konzert und Oper) besuchen
 soll, um sich gründliche Kenntnisse in der
zesamten Musikliteratur zu erwerben.
Die Uebersiedlung nach Wien brachte sofort eine
Arhöhung der Schülerzahl um mehr als das Doppelte.
'm Zuge der Neueinrichtung war es auch gelungen,
ler Anstalt eine weitere Orgel zu beschaffen, welche
von Herrn Kommerzialrat Hans Klinkhoff gespendet
 wurde. Der Lehrkörper wurde vergrößert
and besteht heute aus den Professoren : Dr. Andreas
Weißenbäck, Leiter, Regierungsrat Vinzenz Goller,
Dr. Josef Lechthaler, und den vertragsmäßig bestellten
 Lehrern Siegmund Schnabel, Karl Walter
ınd Georg Popa-Grama; ferner sind der Abteiung
 mit einem Teil ihrer Lehrverpflichtung zugeteilt:
Yrofessor Ferdinand Habel, Norbert Kahrer und
7rofessor Josef Wenzel. Außerdem Professor
Dozent Dr. Felix Gatz. Seit dem Schuljahr 1925/26
‚esorgt die Abteilung zweimal wöchentlich Chorimter
 in der Domkirche zu St. Stephan,
nit dem: seit 1926/27 neugeschaffenen Chore (unter
Zuziehung von freiwilligen Sängern, vor allem von
"rauenstimmen) auch die sonn- und festtäg-‘ichen
 Aufführungen in der Franziskanerkirche,
lie bei dieser Gelegenheit auch gleichzeitig den
Schülern des obersten Jahrganges als praktisches
Jebungsfeld für die Betätigung als Dirigenten und
Organisten, natürlich stets unter Aufsicht eines
“‚ehrers der Abteilung zur Verfügung steht. Seit 1027
ıat der Lehrkörper der Abteilung auch wieder die
‚edaktionelle Leitung der kirchenmusikalischen Fachzeitschrift
 „Musica divina” übernommen, um auf
Jiese Weise auch in weiteren Kreisen aufklärend
wirken zu können. Das im abgelaufenen Dezennium
ür die Abteilung für Kirchenmusik bedeutungsvollste
Zreignis, die Verlegung nach Wien und die gleich-‚eitig
 durchgeführte Neuorganisierung des Lehrplans,
erner die erzielte engere Verbindung der Schüler
nit dem allgemeinen Musikleben Wiens haben sich
ıls für die Interessen der Anstalt im hohem Maße
Öörderlich erwiesen.

ENTISTEHUNG UND ENTWICKLUNG DER HOCHSCHULE FÜR
MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST
Von Rektor Hofrat o. 6. Professor Franz Schmidt.

Die bedeutsamste Phase in der Entwicklung der
aus dem Konservatorium der Gesellschaft der Musikfreunde
 hervorgegangenen staatlichen Musiklehranstalt
‘st wohl die Errichtung der Fachhochschule für Musik
und darstellende Kunst, über deren Schicksale und
Organisation hier ein kurzer Ueberblick gegeben
werden soll. Schon das gelegentlich der Neuordnung
der Verfassung der Musikakademie vom Lehrkörper

lem Staatsamt für Unterricht im März I919 vorgelegte
Viemorandum enthielt einen Antrag auf Umgestaltung
ler Akademie zu einer Anstalt mit Hochschulcha-;akter.
 Dieser Antrag fand jedoch erst seine Verwirklichung,
 als Hofrat Professor Dr. Joseph Marx
m Jahre 1922 die Leitung der Akademie übernommen
1atte und mit Unterstützung der führenden Persönichkeiten
 des Lehrkörpers nachdrücklichst dem er-
        <pb n="251" />
        wünschten Ziele zustrebte, das endlich mit der durch
Gesetz vom 13. Juli 1023 verfügten Errichtung einer
Fachhochschule für Musik und darstellende Kunst in
Wien erreicht war.
Bis zur Veröffentlichung des Statuts der neuen
Hochschule im Juni 1924, also während des Studienjahres
 1023/24, wurden sogenannte „Hochschulkurse“
 abgehalten, welche wir somit als Vorläufer der
Hochschule ansehen können. Sodann wurden im September
 1924 ernannt: die Professoren an der Akademie
für Musik und darstellende Kunst Hofrat Dr. Joseph
Marx, Hofrat Gustav Geiringer, Hofrat Josef Hofmann,
 Hofrat Max Springer, und Regierungsrat
Franz Schmidt zu ordentlichen Professoren und
Regierungsrat Karl Prohaska, Regierungsrat Alexander
 Wunderer, Siegfried Buxbaum und Karl Stiegler
zu außerordentlichen Professoren der Fachhochschule.
Im November 1024 wurden folgende Professoren der
Musikakademie als Dozenten an der Fachhochschule
zugelassen: Professor Dr. Richard Stöhr (Musiktheorie);
 Professor Regierungsrat Dr. Andreas Weißenbäck
 (Liturgik und alte Kirchenmusik); Frau Regierungsrat
 Professor Rosa Papier- Paumgartner und
Frau Professor Marie Seyff - Katzmayr (Gesang);
Professor Dr. Paul Weingarten (Klavier); Professor
Franz Schütz (Orgel); die Professoren Regierungsrat
Julius Egghardt, Franz Mairedker und Gottfried Feist
(Violine); Professor Paul Grümmer (Violonecell);
Professor Klemens Krauß (Kapellmeisterschule); Prolessor
 Josef Turnau (Dramatischer Unterricht) und
Kapellmeister Dirk-Fock (Kapellmeisterschule). Von
den genannten Dozenten üben alle mit Ausnahme
 der Professoren Grümmer, Krauß und Turnau
und des Kapellmeisters Dirk-Fock noch heute ihre
Dozenturen aus. Im Laufe der nächsten Jahre wurden
zu Dozenten an der Hochschule zugelassen (wobei
Wir nicht die chronologische, sondern die alphabetische
Reihenfolge einhalten) : Professor Hedwig Andraffy
(Klavier); Professor Dr. Viktor Ebenstein (Klavier);
Professor Robert Heger (Kapellmeisterschule, seither
Ausgeschieden); Professor Walter Kerschbaumer (Kla-Vier);
 Universitätsprofessor Ministerialrat Dr. Heinrich
Kretschmayr (Philosophie der Geschichte); Universitätsprofessor
 Dr. Robert Lach (Philosophie der
Musik); Professor Paula Mark-Neusser (Gesang);
Professor Max Reinhardt (Schauspielschule) ; Re-8ierungsrat
 Professor Julius Stwertka (Violine); Protessor
 Friedrich Wührer (Klavier).
Das erste ordentliche Studienjahr nahm seinen
Anfang im Oktober 1024, nachdem zum ersten Rektor
Hofrat Professor Dr. Joseph Marx und zum Protektor
 Hofrat Gustav Geiringer gewählt worden
Waren. Am 10. Februar 1925 vollzog sich in feierlicher
 Weise die Inauguration des ersten Rektors in
den Räumen des Akademietheaters. Bundesminister
Dr. Emil Schneider eröffnete die Feier mit einer
Ansprache, worauf Rektor Dr. Marx seine Inaugurationsrede

 hielt, deren Thema „Zur Theorie der
Tonalität” er in engste Beziehung zu seinen Anichauungen
 über die künstlerischen und pädagogischen
Aufgaben der Hochschule brachte. Hofrat Professor
Jr. Marx wurde nach Ablauf seiner ersten Funktions-»eriode
 neuerlich zum Rektor gewählt. Das Statut
ler Hochschule wurde in den folgenden Jahren mehrachen
 Aenderungen unterzogen. Doch dürfte‘ für
len Rahmen dieser Darstellung wohl nur jene von
Zedeutung sein, derzufolge nach einem Erlaß des
3Zundesministeriums für Unterricht vom 22. Jänner 1927
n Hinkunft die Funktionsdauer des Rektors von
zwei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt wurde, womit
zine Angleichung an die bei den meisten anderen Hoch-;chulen
 geltende Norm erreicht war; gleichzeitig wurde
edoch die Möglichkeit einer Wiederwahl freigegeben.
Nach Ablauf der Funktionsdauer des Rektors
Aofrat Dr. Marx wurde Hofrat o. ö. Professor Franz
Schmidt zum Rektor für das Studienjahr 1926/27
gewählt und am 22. November 1927 feierlich inaugujert.
 Bei dieser Gelegenheit kam zum erstenmal die
ür die Hochschule von Hofrat Dr. Rudolf Junk und
Professor Heinrich Zita geschaffene Rektorskette zur
Verwendung, welche als ein Meisterstück des öster-‚eichischen
 Kunstgewerbes gelten kann. In seiner Inaugurationsrede’
 sprach Rektor Franz Schmidt „Ueber
lie Voraussetzungen für das Studium der Organoogie”,
 ein musikalisches Wissensgebiet, dessen Pro-»leme
 zum großen Teil noch wenig erforscht. sind.
"ür das Studienjahr 1927/28 wählte das Professorensollegium
 Hofrat o. 6. Professor Franz Schmidt
1euerlich zum Rektor.
Das Professorenkollegium der Hochschule hat
vährend der kurzen Zeit ihres Bestehens bereits
zwei seiner Mitglieder durch den Tod verloren. Am
27. März 1927 verschied Hofrat o. ö. Professor Carl
&amp;gt;rohaska nach langem schwerem Leiden und am
8. Oktober 1927 Hofrat o. 6. Professor Josef Hofnann,
 gleichfalls nach längerer Krankheit. Das Hinicheiden
 dieser beiden als Künstler, Lehrer und
Vienschen gleich wertvollen Persönlichkeiten bedeutete
ür die Hochschule einen überaus schmerzlichen Verust.
 Ebenso bedauerlich war das Ausscheiden Hofrat
9. 6. Professor Gustav Geiringers, der infolge Ervreichung
 der Altersgrenze nach Absolvierung eines
Zhrenjahres 1928 in den Ruhestand trat. An Stelle
Tofrat Hofmanns wurde für das Fach „Künstlerisches
Klavierspiel” Professor Dr. Paul Weingarten an die Hochschule
 berufen. Die Lehrstellen nach Hofrat Prohaska
ınd Hofrat Geiringer sind derzeit noch unbesetzt.
Das wirkliche Leben der Hochschule pulsiert in der
Jnterrichtserteilung und erhält seinen mächtigen Anrieb
 durch das im Statut gegebene Lehrziel, „den
Törern die höchste künstlerische Ausbildung auf dem
sebiete der Musik und darstellenden Kunst zu ereilen”,
 Der Fachhochschulunterricht umfaßt . die folzenden
 Fachgruppen: I. Musiktheorie: a) Komposition
        <pb n="252" />
        b) Kapellmeisterschule, c) Kirchenmusik. ILL. Gesang
und darstellende Kunst: a) Konzertgesang, b) Opernzesang.
 IN. Klavier. IV. Orchesterinstrumente: a) Violine
and Violoncell, b) Bläsermusik. Ferner ist der Fachschule
 eine Stilbildungsschule für Opern- und Bühnenkunst
 angegliedert.
In der Fachgruppe „Musiktheorie” werden gelehri
die Hauptfächer: Symphonische Musik, Kammermusik
und Lied, Kirchenmusik und Oratorien; Dirigieren,
Formenanalyse für Dirigenten; Liturgik,. praktisches
Dirigieren (mit besonderer Berücksichtigung des
\-cappella-Stiles) und Partiturspiel. In der Fachgruppe
„Gesang und darstellende Kunst”: Konzertgesang,
'talienische Gesangskunst, Operngesang, Dramatischer
Unterricht. In der Fachgrupe „Klavier” : Künstlerisches
&amp;lt;lavierspiel, Theorie und Praxis der Klaviertechnik,
Zntwicklung des Klavierstiles, Stilistik der wichtigsten
Epochen des Klavierstiles (von Couperin bis Brahms).
Jie Vor- und Nachteile der neuzeitlichen Orgel unter
besonderer Berücksichtigung der modernen Literatur.
‘Bach, Reger, Schmidt). In der Gruppe „Orchesterinstrumente”:
 Künstlerisches Violin- bzw. Violoncellspiel,
 Streichkammermusik, Bläserkammermusik.
Die Erreichung des Lehrzieles wird unterstützt
durch die in den einzelnen Fachgruppen obligat vorgeschriebenen
 Hilfsfächer, von deren Aufzählung wir
absehen und nur erwähnen wollen, daß ein Teil
derselben bis auf weiteres an der Akademie für
Musik und darstellende Kunst zu hören ist.
Das letzte, für die Entfaltung des im Statut vorgesehenen
 Studienplans bedeutsamste Ereignis ist die vor
kurzem erfolgte Errichtung einer Schule für Schauspielkunst
 und Regie unter Leitung Professor Max Reinhardts.
 Die Kurse werden teilweise im Gebäude der
Hochschule abgehalten, als Uebungs- und Aufführungsbühne
 hat das Bundesministerium für Unterricht
 über Anregung Professor Reinhardts das
Schönbrunner Schloßtheater zur Verfügung gestellt.
Die Hochschule bietet ihren Hörern in eigenen
Veranstaltungen Gelegenheit, ihre Leistungen im
öffentlichen Auftreten zu erproben. Ueberdies sind
aber die Hörer zur Teilnahme am den öffentlichen
Aufführungen der Musikakademie verpflichtet. In der
Reihe der eigenen Veranstaltungen erscheinen Vortragsabende,
 Stilabende (30. Juni 1027 Bruckner-Schmidt),
 Konzerte mit Orchester (5. Mänz 1928
Kompositionen der Hörer der Kompositionsschulen
anter Leitung von Hörern der Kapellmeisterschule)
Schauspielabende (28. und 20. Mai, 30. Juni 1025
Schauspielbruchstücke, aufgeführt vom Hochschulseminar
 Professor Max Reinhardts). Die 100. Wiederkehr
 des Todestages Beethovens feierte die Hochschule
 am 7. April 1027 durch ein Konzert im
Akademietheater, bei welchem ausschließlich die Professoren
 und Dozenten der Hochschule mitwirkten.
Dem Gedächtnis weiland Professor Karl Prohaskas war
eine Erinnerungsfeier gewidmet (26. März 1028), bei

welcher nach Worten des Gedenkens von Prorektor
Tofrat Dr. Marx sich Professoren und Hörer der Hoch-;chule
 in die Ausführung von Werken des dahingegangenen
 Komponisten teilten. Von dem mit der Akademie
 gemeinsam durchgeführten Veranstaltungen sei insbesondere
 der 3. Schlußaufführung des Schuljahres
927/28 gedacht, bei welchem die Hörer der Kapellmeister-‘chule
 das mitwirkende Akademieorchester leiteten.
Für den Rückblick geben die wenigen Jahre des
3Zestehens der Hochschule nicht allzuviel Raum.
Im so größer ist die Versuchung nach vorne zu
:chauen. Unsere Hochschule hat eine Organisation,
lie von der ähnlicher Musiklehranstalten vielfach
ıbweicht. Bis jetzt hat sich kein Nachteil daraus erzeben
 und daher keine Nötigung zu einer Aenderung.
Sleichwohl wäre es kurzsichtig, zu meinen, der
zegenwärtige Zustand müsse für alle Zeiten und in
eder Hinsicht unverändert bleiben. Das hieße, jede
intwicklungsmöglichkeit leugnen. Wie immer aber auch
liese beschaffen sein mögen, den festen Grundbaß
ıller Entfaltung wird immer das im Statut verankerte
„ehrziel bilden, „den Hörern die höchste künstleische
 Ausbildung auf dem Gebiete der Musik und
larstellenden Kunst zu erteilen”. Nur muß man
liese Worte richtig deuten und ihnen einen greif-»aren
 Inhalt geben. Die Erreichung dieses Lehrzeles
 ist in gleicher Weise abhängig von den
‚‚ehrern wie von den Hörern. Nur dadurch unter
‚&amp;lt;heidet sich, muß sich unterscheiden eine Musikı1ochschule
 von Hochschulen wissenschaftlichen Cha-‚akters,
 wenn sie nicht ihren Sinn verlieren soll. Die
Jniversität kann man verlassen auch mit einem
jescheidenen, ja bloß genügendem Studienerfolg. Der
dealbegriff, ja der einzig mögliche einer Musikhoch-‚&amp;lt;hule
 wird dagegen immer die Forderung in sich
‚schließen, daß ihre Absolventen über ein Höchstnaß
 von Begabung verfügen und sich ein bis
x einem gewissen Grade überragendes Können, ervorben
 haben. Eine besondere Begabung muß daher
ıuch schon bei der Aufnahme gefordert werden,
Jesgleichen aber auch ein Können, das sich bei Anvendung
 strengsten Kalkules weit über ein Mittelmaß
ırhebt. Diesem Ziele möglichst nahe zu kommen, da
2 denn aus aus wirtschaftlichen und anderen Gründen
ıicht immer ganz zu erreichen ist, müßte immer mehr
zum obersten Grundsatz der Hochschule werden.
Abenso müßte es bei der Berufung neuer Lehrkräfte
;tets heißen: das Beste ist gerade gut genug. Das
Professorenkollegium der Hochschule ist sich dieser
3Zedingung ihres Gedeihens voll bewußt. Daß es sich
aierin auf einer Linie mit den höchst dankenswerten
Bestrebungen der Unterrichtsverwaltung begegnet, ist
ine glückliche Fügung, welche die Gewähr bietet,
laß auch auf diesem Gebiete Wien tatsächlich ein
Mittelpunkt musikalischer Kultur bleiben wird, wenn
nan dieser viel mißbrauchten Phrase einmal einen
wahren, kernhaften Inhalt geben will.
        <pb n="253" />
        DER ÖSTERREICHISCHE RUNDSPRUCH
Im Jahre I92I zeigten sich die ersten schüchternen
Versuche des Rundfunks in Amerika. Ueberraschend
Schnell griff die Radiowelle um sich, eroberte bereits
ein Jahr später England und Frankreich und sprang
dann nach Deutschland und Oesterreich über.
Vorerst waren es bescheidene Anfänge, die ziemlich
ünbeachtet blieben. Die Versuchsendungen eines
100 Watt-Senders, der im Technologischen Gewerbemuseum
 in Wien Aufstellung gefunden
hatte, sammelten einen Kreis von Hörern um sich,
aber die Geburtsstunde des Rundspruchs schlug eigentlich
 erst, als im September 1924 die „Ravag” mit
ihren Versuchssendungen begann, die mit dem I. Oktober
 1924 in den offiziellen Rundfunkdienst übergingen.
 Die Ravag ist eine Aktiengesellschaft, welche
vom Bunde eine Konzession zur Durchführung des
Rundspruchs und des drahtlosen Telegraphie- und
Telephonieverkehres besitzt. Sie ging, unterstützt von
dem gesetzlich umschriebenen Beirat, der alle maßgebenden
 Faktoren des‘ Wirtschaftslebens und der
Bundesländer sowie der Radioamateurverbände in
seiner Mitte zählt, mit Eifer an die Arbeit.
Bereits im Frühjahr 1924 wurde mit der Errichtung
von Sendeanlagen begonnen. Vorerst wurde ein alter
I KW Telegraphiesender, der im Kriegsministerium
in Wien untergebracht war, zu Versuchen benützt.
Im Juli 1924 wurde dann ein Rundspruchsender von
I KW Leistung in Auftrag gegeben, die alte Mastanlage
 im Kriegsministerium um I0 Meter erhöht,
die Antennenableitung und Gegengewichtszuführung
neu hergestellt, so daß die Herbstmesse 1024 bereits
den neuen Sender im Betrieb sah. Mit großen
Schritten ging die Entwicklung des Rundspruchs vorwärts.
 Während Ende Oktober die Zah! der Radioteilnehmer
 30.000 betrug, war sie Ende Mai 1025
bereits auf 155.000 angewachsen. Neue Mittel waren
erforderlich, um den steigenden Bedürfnissen Rechnung
zu tragen. Vor allem wurde in Graz ein Zwischensender
 von 500 Watt errichtet. Um ihm das Sende-Programm
 von Wien zutragen zu können, mußten
langwierige Versuche unternommen werden. Die
Leitungen selbst waren überlastet und so entschied
man sich für das System der leitungsgerichteten Hochfrequenztelephonie,
 welche es ermöglicht hat, die
bestehenden F reileitungen zu benützen, ohne diese in
ihrem gewöhnlichen Dienst zu behindern. Die Ver-Suche
 gelangen ausgezeichnet und am 30. März 1925
konnte der Grazer Sender eröffnet werden. Unterdessen
 mußte auch auf eine Erweiterung der Wiener
Sendeanlagen Rücksicht genommen werden. Der
»Stubenringsender” erwies sich auf die Dauer
zu schwach. Er wurde auf die doppelte Energie gebracht,
 die Aufnahmeräume im Kriegsministerium
vergrößert. Aber als wichtigsten Fortschritt des Rundfunks
 in Oesterreich mußte an die Errichtung eines

Großsenders in Wien gedacht werden. Als Aufstellungsort
 wurde nach reiflicher Ueberlegung das
Gebiet des Hochquellenspeichers auf dem Rosenügel
 bei Mauer gewählt und im März 1925 ein
sender von 7 KW Telephonieleistung in Arbeit gezeben.
 Gleichzeitig wurde ein Gebäude in der
"ohannesgasse 4 für die Senderäume und Bureaus
ımgebaut und ein IO km langes Spezialkabel durch
lie Straßen Wiens zum Rosenhügel verlegt, um die
studienräume mit dem Sender zu verbinden. Weihnachten
 1025 war der neue Sender betriebsbereit und
ım 30. Jänner 1026 wurde der Großsender auf dem
Aosenhügel dem Verkehr übergeben. Die Steuerung
arfolgte jedoch vorerst noch von den Räumen im
Kriegsministerium aus, da die neuen Aufnahmeräume
ın der Johannesgasse erst gegen Ende April 1926
bezogen werden konnten.
Schwierig gestaltete sich der Ausbau der Zwischensender
 in den österreichischen Bundesländern. Die
Wellenknappheit begann sich im Aether bereits fühlbar
 zu machen. Das kleine Land Oesterreich konnte
im Rahmen des inzwischen gegründeten Weltrund-‚unkverbandes
 nur schwer Anspruch auf mehrere
jendewellen erheben, doch die unerwartet kräftige
Zntwicklung des Österreichischen Rundfunks, das
zroße Interesse aller Bevölkerungskreise an diesem
1euen Mittel, Kunst, Wissenschaft und Nachrichten
in die Welt hinauszutragen, gab den Ansprüchen
Jesterreichs den nötigen Rückhalt. Und so konnten
im Herbst 1925 auf Grund der damals abgehaltenen
Wellenkonferenzen zwei Zwischensender in Arbeit
zegeben werden, ein 500 Wattsender für Innsbruck
ınd ein Sender. der gleichen Energie für Klagen-"urt.
 Beide Sender werden gleichfalls von Wien ge-;teuert.
 Während Graz jedoch im Rahmen der Wiener
Sendungen auch ein stattliches Ligenprogramm auf-;tellt,
 sind die Lokalsendungen der andern österzeichischen
 Zwischensender beschränkter.
Finstweilen ließen die steigenden Ansprüche erkennen,
 daß auch die neuen Studienräume nicht
allen Bedürfnissen Genüge leisteten. Und so gelang
as bereits im Jahre 1925 die Säle des Konzerthauses,
 die Volksoper und schließlich auch die
Staatsoper an die Sender anzuschließen, so daß
‚egelmäßige Uebertragungen erfolgen konnten. Außerlem
 wurde eine Uhrenanlage eingerichtet, welche
das. Zeitzeichen der Wiener Uhniversitätssternwarte
überträgt. Der Rundspruch begann jedoch bereits in
die Ferne zu greifen. Die ersten Uebertragungsversuche
 der Salzburger Festspiele 1025 waren
armutigende Anzeichen, daß die Zeit des europäischen
Aundspruchs und Programmaustausches nicht mehr
‚erne sei. Die Vebertragung der Beethoven-Zentenarfeier
 am 26. März 1927 brachte den
\uftakt des mitteleuropäischen Programmaustausches,
        <pb n="254" />
        denn diese Feier wurde auf die Sender München,
Nürnberg, Stuttgart, Frankfurt a. M., Prag und
Warschau übertragen und seit damals hat sich der
Gedanke, die besten künstlerischen Kräfte aller Länder
durch wechselseitigen Austausch der Sendeprogramme
immer mehr durchgesetzt. a
Der technische Ausbau des Sendernetzes Oesterreichs
 schritt unterdessen immer weiter fort. Weihnachten
 19206 hatten die Probesendungen des Innsbrucker
 Senders begonnen, der Grazer Sender
erfuhr mehrfache Verbesserungen, ein Zwischensender
für Linz. von 500 Watt Energie wurde in Auftrag
gegeben, der anfangs Juni 1928 in Betrieb gesetzt
werden konnte und gleichfalls von Wien gesteuert
wird. Im Juli 1927 wurde auch der Auftrag erteilt,
die Sendeanlagen auf dem Rosenhügel neu auszugestalten
 und die Energie des Senders auf das
Doppelte zu erhöhen. Wie vorausgesehen war, konnte
die Fertigstellung der neuen Anlage, welche eine
Verstärkung der Antennenenergie von 7 KW auf
15 KW mit sich brachte, am 8. Mai 1928 beendet
werden, so daß Wien seit diesem Zeitpunkt über
einen Rundfunksender verfügt, der mit zu den stärksten
 modernen Anlagen dieser Art in Europa zählt.
Auch der Betrieb der Uebertragungsleitungen zu den
Zwischensendern ließ sich allmählich vereinfachen, da
sich durch den Bau des Fernkabels die teils nieder-,
teils hochfrequente Steuerung des Innsbrucker Senders
wesentlich vereinfachte, anderseits aber auch die hochfrequenten
 Uebertragungen nach Klagenfurt sich durch
geeignete Maßnahmen wesentlich verbessern ließen.
Der Musikvereinssaal wurde gleichfalls in das
Netz der Aufnahmeräume aufgenommen und der
Sommer 1928 brachte die Errichtung eines neuen,
modernen und großen Studio im ehemaligen Parisien
des Ronachergebäudes in Wien. Damit hat die
Ravag einen neuen Senderaum erhalten, der besonders
für musikalische Uebertragungen eingerichtet wurde
und die gegenseitige Behinderung musikalischer und
literarischer Proben, die in den wenigen zur Verfügung
 stehenden Räumen einander stören konnten.
aufhob.
Um die . zahlreichen Uebertragungen immer weiter
auszugestalten, wurden die Anlagen, die diesem Zwecke
dienen, verbessert und ausgebaut. Eine Fernempfangstation
 in Laxenburg bei Wien dient dazu, aus-‘"ändische
 Rundfunksender möglichst störungsfrei aufzunehmen
 und an die österreichischen Sender
weiterzugeben. Ein tragbarer Kurzwellensender
dient gleichfalls der Uebertragung aktueller Ereignisse,

Im Oktober 1928 hat die Ravag den Bildrundfunk
 zur Einführung gebracht, so daß täglich aktuelle
Bilder sowie Illustrationen zu den Vorträgen ausgestrahlt
 werden können.
Alle diese Möglichkeiten der technischen Entwicklung
 wären nicht erreichbar gewesen, wenn nicht das

nteresse der österreichischen Bevölkerung für den
Aundspruch stets weitergestiegen wäre. Während im
Vai 1925 154,566 Teilnehmer gezählt wurden, brachte
der. Mai 1926 219,118 Teilnehmer, der Mai 1927
274.352 Teilnehmer und der Mai 1028 293.408 Teilaehmer.
 Heute hat die Teilnehmerzahl bereits 300.000
überschritten und Oesterreich steht sowohl in bezug
auf die Gesamtzahl der Teilnehmer wie auch in
bezug auf ihr Verhältnis zur Bevölkerungsdichte an
vierter Stelle unter allen europäischen Staaten.
Niemals wäre es möglich gewesen, dieses große
'nteresse wachzurufen, wenn nicht ‚gleichzeitig dem
Ausbau des Programmes die größte Sorgfalt gewidmet
worden wäre. Anfangs waren Ssolistishe Darbietungen
 musikalischer Art die Regel. Bald
zelang es, Quartette und Kammermusik heranzuziehen.
Jer November 1024 brachte bereits die ersten Versuche
 von Chorübertragungen. Die Senderäume
waren aber im Kriegsministerium noch ungeeignet,
um größere Darbietungen zu bringen. Trotzdem
wurden. kleinere Konzerte versucht, Operettenaufführungen,
 teilweise mit Klavierbegleitung fanden
Gefallen. Auch Mitglieder der Staatsoper begannen
regelmäßig im Programm der Sendungen zu erscheinen.
 Durch Vergrößerung des einzigen Studio
konnten von Anfang 1025 an auch kleinere Orhester
 ihre Konzerte bringen, am 7. April 1925
wurde der erste Versuch einer Opernaufführung gewagt
 und am IO0. Mai des gleichen Jahres trat Pietro
Mascagni ans Dirigentenpult und zog so die Aufmerksamkeit
 aller Kunstkreise auf das aufblühende
Rundfunkwesen. Einen Wendepunkt bedeutete die
arste Uebertragung eines Mandolinenkonzerts aus dem
zroßen Konzerthaussaal am 24. Mai 1925, das zum
arsten Male den freien, vollen Klang des großen
iaumes wiedergeben ließ. Es gelang, den Strauß-‘‚annersaal
 des Wiener Konzerthauses für solche
Vorführungen regelmäßig zu erhalten und seit diesem
Zeitpunkt wurde ein Großteil aller Orchesterkonzerte
und -Operndarbietungen, ‚die einen großen Aufschwung
 nahmen, von dort übertragen. Durch Anschluß
 der großen Konzertsäle und der Staatsoper
wurde eine sehr bedeutende Erweiterung der Sendenöglichkeiten
 erreicht und von diesem Zeitpunkt an
st der österreichische Rundfunk aufs innigste mit dem
Musikleben Wiens verknüpft. Die Auslandsüber-:ragungen
 kamen hinzu, das neue Studio im Ronachergebäude
 bringt neue Möglichkeiten sorgfältigster Eigenaufführungen,
 so daß der musikalische Rundspruch
der Ravag immer neue Blüten ansetzt.
Auch die literarische Programmgestaltung
ist den gleichen Weg gegangen. Anfangs bestand das
literarische Programm aus Rezitationen, Märchennachmittagen
 und kurzen Vorlesungen. Die Radiobühne
 trat dann hinzu und der Allerseelentag 1924
brachte die erste derartige Aufführung „Der Ackermann
 und der Tod”. Bereits im Dezember 1024 be“
        <pb n="255" />
        gann die regelmäßige Tätigkeit der Radiobühne, die
sich seither ununterbrochen entwickelte. Heute ist
die Radiobühne ein wichtiger Bestandteil des Sendeprogramms,
 der die bedeutendsten Kräfte der Bühnen
Wiens beschäftigt. Klassische Werke, moderne
Autoren, Volksstücke, Jugend- und Märchenspiele
wechseln in bunter Fülle. Zahlreiche Werke kamen
auf der Radiobühne zur Uraufführung. Das Hörspiel,
eine für das Radio geschriebene, die Möglichkeiten
des Radio ausschöpfende neue Kunstrichtung, findet
gleichfalls ihre Vertretung. Daneben blüht die literarische
 Vorlesung, Rezitation, Figenvorlesung bedeutender
 Dichter, Vortragszyklen für die Jugend.
Ebenso entwickelte sich der wissenschaftliche
Rundspruch. Im November 1024 begannen die
ersten wissenschaftlichen Vorträge. Von allem Anfang
an wurde strenge darauf geachtet, nur bedeutendste
Fachleute und Gelehrte heranzuziehen, so daß der
große Kreis der Radiohörer Bildung gleichsam aus
der Quelle schlürfen sollte. Die Wahl der Themen
mußte derart getroffen werden, daß sie den weitesten
Volksschichten Wissen zutragen konnten. Und dies
ist tatsächlich gelungen. Neben zahlreichen Einzel-Vorträgen
 traten bald Zyklen hinzu, welche weite
Gebiete zergliedern und durch. hervorragende Fachgelehrte
 einzeln beleuchten. Die „Stunde der Volksgesundheit”
 hat viel für Verbreitung medizinischeı
und hygienischer Kenntnisse geleistet. Der Fremdenverkehr
 wird durch geeignete Vorträge gefördert.
Vorträge von Weltreisenden bringen Berichte über
ferne Länder. Praktiker kommen zu Wort und beleuchten
 Fragen des praktischen Lebens, der Volkswirtschaft,
 des Handels, der Industrie und der Landwirtschaft.
 Die Sprachkurse verbreiten Sprachkenntnisse
durch den Mund bester Lehrer in deren Mutter-Sprache.
 Sonderausstellungen, die im Zusammenhang
mit Vortragsreihen veranstaltet werden, wissen die
breiten Volksschichten zu fesseln. Auch eine Reihe
von Vorträgen, welche durch akustische Versuche,
wie der Vebertragung von Herztönen, Muskelzeräuschen,

 Atomzertrümmerung weit über die Grenzen
Jesterreichs Aufsehen erregten, finden immer Anklang.
50 ist der wissenschaftliche Rundfunk zu einer Radio-Volkshochschule
 von überragender Bedeutung geworden.

Unvollständig wäre das Bild, ohne auf den reichen
Vachrichtendienst der Ravag hinzuweisen.
Vor allem bringt der Rundfunk die Nachrichten
ler amtlichen Nachrichtenstelle. Verlautbarungen der
Polizei über Abgängigkeitsanzeigen, Mordfälle, Dieb-;tähle
 von Automobilen und ähnlichen Fällen. Der
Wetterbericht, der durch das Radio mit größter
Schnelligkeit überallhin verbreitet wird, gibt besonders
Jer Landbevölkerung und dem Touristenverkehr
wertvolle Anhaltspunkte. Das Zeitzeichen ermöglicht
iberall die genaue Einstellung der Uhren. Die Börsezerichte
 sind ausführlich wiedergegeben, und zwar die
Preismeldungen der Produktenbörse, Tendenzbericht
ler Effektenbörse, Auszug aus den Schlußkursen und
Notierungen des Wiener Clearing. Die Marktberichte
ler Marktämter kommen zur Verlautbarung. Wasserstandsberichte
 im Sommer, Schneeberichte im Winter
;orgen für sportliche und touristische Interessen. Verautbarungen
 über sportliche Angelegenheiten, T’heaterzerichte,
 über humanitäre Sammlungen, über das Volks-»ildungswesen
 finden durch Rundspruch Verbreitung.
Der Kreis dieser Aufgaben ist. immer noch im
Wachsen und verflicht den österreichischen Rundfunk
 immer inniger mit den wirtschaftlichen und
zulturellen Bedürfnissen aller Volkskreise Oesterreichs.
Aber auch ins Ausland dringt seine Geltung in immer
vachsenden Maße. Im Rahmen des mitteleuropäischen
Zundfunks gelten die Uebertragungen Wiener musikali-;cher
 Darbietungen an ausländische Sender als Glanzunkte
 der Programmgestaltung. Die Versuche, durch
®rrichtung eines Kurzwellensenders den Rundspruch
auch in überseeische Länder zu tragen, werden gleichfalls
 dazu beitragen, Oesterreichs Geltung im Reiche
des Geistes und der Kunst immer wieder zu festigen
und auszubauen.

Ssendeanlage Rosenhügel der Rawag
        <pb n="256" />
        DIE KATHOLISCHE BEWEGUNG IN ÖSTERREICH
Von Monsignore Jakob Fried, Generaldirektor des katholischen Volksbund für Österreich.

In Österreich haben wir schon seit Jahrzehnten eine
Reihe von katholischen Vereinen und Organisationen,
die auch nach dem Krieg und dem Umsturz ihre Arbeit
fortgesetzt haben. Gemeinsame Besprechungen und Konferenzen
 haben letzten Endes nun auch zu einer organisch
 gegliederten Zusammenarbeit geführt.
Wenn vor dem Kriege verhältnismäßig wenig Jugendvereine
 bestanden, so haben wir jetzt eine in aller Form
»ffizielle katholische Jugendorganisation, sowohl für die
Burschen als auch für die Mädchen. Wir besitzen schon
über 1000 katholische Burschen- und Jugendvereine
mit rund 45.000 Mitgliedern, die im Reichsbund der
katholischen deutschen Jugend Österreichs vereinigt
sind. Die Mädchenwelt hat ihre Organisation im Reichsverband
 der katholischen Mädchenvereine Österreichs
mit rund 600 Vereinen und 60.000 Mitgliedern. Für
die Knaben besitzen wir in der Pfadfinderbewegung eine
starke aufstrebende Organisation, ebenso ist die „Frohe
Kindheit“ eine immer erfolgreicher werdende Zusammenfassung
 der Kinder christlicher Eltern. Für die Frauen besitzen
 wir in den ‚Städten und größeren Orten die
katholische Frauenorganisation, die in ganz Österreich
eine sehr segensreiche Tätigkeit ausübt. In Wien und
einer Reihe von größeren Städten und Industrieorten
wird die katholische Männervereinsbewegung immer
stärker; der katholische Männerverein in der Erzdiözese
 Wien zählt bereits gegen 15.000 Mitglieder.
Die gesonderte Organisation der Katholiken nach den
einzelnen Ständen hat sich als sehr zweckmäßig herausgestellt
 und wird immer mehr fortschreiten.
Die Zusammenfassung der vier Standesgruppen zu
einer einheitlichen Arbeit und Organisation geschieht
durch den katholischen Volksbund, dem die genannten
Standesvereine als solche angegliedert sind. Der katholische
 Volksbund zählt grundsätzlich alle Mitglieder der
Standesorganisationen zu seinen Mitgliedern und kann
auf sie einwirken. Durch die auch pfarrweise gegebene
Zusammenfassung der Standesvereine in die Volksbundgruppe
 ist es möglich, daß durch ein gemeinsames Vertrauenspersonensystem
 für alle gemeinsamen Aktionen
gesorgt werden kann zum Beispiel für die Presse, für
die Volksbildung, Volksbibliotheken, soziale und staatsbürgerliche
 Schulung, gemeinsame religiöse Kundgebungen
 usw.
Die kirchliche Organisation des Landes in den einzelnen
 Diözesen hat auch die diözesanweise Zusammenfassung
 der Standesvereine in Diözesanverbände und
des Volksbundes in Diözesanvolksbünde zur Folge gehabt.
 Auf diese Weise ist es möglich, die agitatorischen
und organisatorischen Arbeiten auf eine Reihe von
Unterstellen in bester Weise zu verteilen. Diese Unterteilung
 gibt auch den zuständigen kirchlichen Behörden
die Möglichkeit, den ihr auf das katholische Vereinsleben
 zukommenden Einfluß in der hesten Weise auszuüben.

Da es aber außer diesen an die eigentlichen organizatorischen
 Vereinbarungen gebundenen Arbeiten noch

»{

sine Reihe von katholischen Zwecken und Werken gibt,
‘ür die eigene Einrichtungen bestehen, zum Beispiel die
"rziehungs- und Schulorganisation, die Karitaswerke,
las Kanisiuswerk, die Missionsvereine usw., gesamte
zerufliche katholische Standesbewegung wie für die
Arbeiter, Bauern, Lehrer usw., mußte außer der im
VYolksbund gegebenen gemeinsamen organisatorischen
/lattform noch eine diözesanweise Zusammenfassung
aller katholischen Vereine und Werke geschaffen werden,
lie wir nun in der Katholischen Aktion besitzen. Die
&amp;lt;atholische Aktion ist diese gesamte Zusammenfassung,
venn sie auch in erster Linie von den oben genannten
»rganisatorischen Vereinigungen getragen wird. Die
Catholische Aktion ist in irgendeiner Form in allen
Diözesen Österreichs gegeben. Die beste Ausbildung ist
n der Erzdiözese Wien gegeben, wo sie unter dem Präädium
 Seiner Eminenz des hochwürdigsten Herrn Karlinals
 Dr. Friedrich Gustav Piffl steht. Ein eigener
\rbeitsausschuß unter einem Diözesandirektor der
&amp;lt;atholischen Aktion besorgt die laufenden Arbeiten. Im
November 1027 haben die österreichischen Bischöfe auch
lie Richtlinien für die Katholische Aktion in Österreich
zenehmigt. Die Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung
1aben bei einer am 3. April in Salzburg abgehaltenen
Jelegiertentagung der Vertreter aller Länder und
Diözesen ihren Abschluß gefunden; die Katholische
\ktion für Österreich steht ebenfalls unter dem Präsilium
 des hochwürdigsten Episkopates, besitzt aber auch
zur Durchführung der Beratungen einen großen von
allen Diözesen und den katholischen Reichsorganisationen
ınd Werken beschickten Gesamtvorstand von über
{O0 Mitgliedern, Aus diesem heraus wurde eine engere
„eitung von nur neun Personen gewählt, an deren Spitze
ler Direktor der Katholischen Aktion der Erzdiözese
Wien steht. Grundsätzlich ist so in allem die Form für
Jas katholische Organisations- und Vereinsleben gezeben.
 Von dieser Form soll die katholische Bewegung
n erster Linie getragen werden, wenn auch die gesamte
zeistige Arbeit aller hervorragenden Männer und Frauen
ınd besonders des Klerus als solchen dazu unerläßlich
st. Diese Faktoren zusammen werden den Inhalt und
Jen Geist der katholischen Bewegung bestimmen; nach
außen und ins Volk tragen muß ihn die organisatorisch
zegehene Form.
Die katholische Bewegung in Österreich hat ein
‚eiches Betätigungsfeld. Es sind vor allem die Forderunzen
 der Zeit, die ein zielbewußtes Mitarbeiten der kathoischen.
 Kreise im gesamten Kultur- und öffentlichen
„eben notwendig machen. Die Entwicklung der Menschjeit
 und der Gesellschaft, die Entwicklung aller Verhältaisse
 darf nicht ohne die intensivste Anteilnahme aller
katholischen Kreise vor sich gehen. Katholische Mitarbeit
am Aufbau unserer Zeit und unserer Verhältnisse legt
ans große und verantwortungsvolle Pflichten auf. Das
katholische Österreich hat sich die Rüstung geschaffen,
Jie es braucht, um seinen Platz in unserer Zeit aUSfüllen
 zu können.

‘)
        <pb n="257" />
        DIE LEGISLATIVE AUF DEM GEBIETE DES GESUNDHEITS WESENS
Von Maximilian Fizia, Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung.

Die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes hat
im Jahre 1918 durch die Errichtung eines diesem Zweige
der öffentlichen Verwaltung ausschließlich gewidmeten
Ministeriums (das k. k. Ministeriums für Volksgesundheit)
 jene Zusammenfassung seiner obersten Leitung
erfahren, die im Interesse der einheitlichen Führung
dieses Verwaltungszweiges schon seit vielen Jahren von
den daran beteiligten Kreisen gefordert worden war;
durch die später erfolgte Vereinigung dieser Zentral-Stelle
 mit dem Staatsamte für soziale Fürsorge wurde
an der erzielten organisatorischen Zusammenfassung
der obersten Leitung der staatlichen Sanitätsverwaltung
nichts geändert.
Einerseits diese organisatorische Maßnahme, ander-Seits
 der geänderte staatsrechtliche Aufbau Oesterreichs,
 schließlich die durch die Nachkriegserscheinungen
Sesteigerten Anforderungen, die in dem Jahrzehnt
1918 bis 1928 an die Sanitätsverwaltung herantraten,
haben eine‘ reiche legislative Tätigkeit auf
diesem Gebiete der Verwaltung erfordert.
Die Umformung der staatsrechtlichen Struktur Oesterfeichs
 durch die neue Bundesverfassung hat insbesondere
eine Neuordnung der Kompetenzen auch auf dem
Gebiete des öffentlichen Gesundheitswesens zur F olge
gehabt. Diesbezüglich gilt der Grundsatz (Art. 10, Z. 12,
des Bundesverfassungsgesetzes vom 1. Oktober 1920
in der Fassung des BGBl. Nr. 367 vom Jahre 1025),
daß das Gesundheitswesen Bundessache sowohl in
der Gesetzgebung als auch in der Vollziehung ist, soweit
Nicht das Bundesverfassungsgesetz selbst Ausnahmen
Von diesem Grundsatze vorgesehen hat. Solche Ausnahmen
 bilden a) die. Angelegenheiten der Heil- und
Pflegeanstalten, der Heilquellen und der Kurorte:
Bundessache ist in diesen Angelegenheiten ausschließlich
die sanitäre Aufsicht und die Grundsatzgesetzgebung ;
b) das Leichen- und Bestattungswesen, der Gemeinde-Sanitätsdienst
 und das Rettungswesen; in diesen Angelegenheiten,
 die zum selbständigen Wirkungsbereiche
der Länder gehören, ist sowohl die Gesetzgebung als
auch die Vollziehung Landessache. Da der Bund darauf
Verzichtet hat, im Art. 102 des Bundesverfassungs-Sesetzes
 die Angelegenheiten des Gesundheitwesens
Unter jene Materien einzubeziehen, bezüglich welcher er
Sich vorbehalten hat, eigene Bundesorgane: zu ihrer
Vollziehung zu schaffen, wird die Sanitätsverwaltung im
Bereiche der Länder vom Landeshauptmanne als Träger
der mittelbaren Bundesverwaltung und von den ihm
ünterstellten Landesbehörden besorgt.

A. Aerzte.
An den rechtlichen Verhältnissen hinsichtlich des
Aerztestandes sind einschneidende Aenderungen nicht
zu verzeichnen, wiewohl gerade diesbezüglich weit
surückgreifende Bestrebungen nach einer umassenden
 Neuregelung (durch eine sogenannte „Aerzteardnung”)
 zu verzeichnen sind und auch zur Ausarbeitung
ner Regierungsvorlage geführt haben doch konnte
lie Vorlage infolge bisher unüberbrückbarer
segensätze in der Auffassung der beteiligten Kreise
über einzelne Fragen nicht zur parlamentarischen
Verabschiedung gelangen.
Hinsichtlich der Regelung der die Zahnärzte bereffenden
 speziellen Rechtsverhältnisse ist zu erwähnen,
laß das Zahntechnikergesetz (siehe dies im Abschnitt
‚Zahntechniker”) einige Bestimmungen enthält, die
‚ür jene Aerzte gelten, die die Zahnheilkunde ausüben,
ınd zwar insbesondere Bestimmungen über die Berechjigung,
 zur Besorgung der außerhalb des Mundes vor-‚unehmenden
 technisch-mechanischen Arbeiten das er-'orderliche
 Hilfspersonal zu halten. Für „Zahnärzte”
wurde weiters durch die Verordnung des Bundesmini-;teriums
 für Unterricht vom 26. September 1925, BGBl.
Nr. 381, eine besondere, nach Zurücklegung des medinischen
 Universitätsstudiums zu erwerbende zweijährige
Ausbildung vorgeschrieben.

B. Hebammen.
Die administrativen Bestimmungen über die Ausübung
des Hebammenberufes wurden durch das Bundesgesetz
‚om 2. Juli 1925, BGB. Nr. 214, vollständig neu geregelt,
Segenüber dem bis dahin bestandenen Rechtszustand
bildet unter den Bestimmungen dieses Gesetzes jene die
»inschneidendste Aenderung, derzufolge — von bestimmten
\usnahmen abgesehen — keine Hebamme mehr ihren
Beruf ohne eine besondere behördliche Niederlassungsbewilligung
 ausüben darf; diese wird nur nach Maßgabe des
»ehördlich festzustellenden Bedarfes erteilt. Das Gesetz
umschreibt überdies den Pflichtenkreis der Hebammen und
zetzt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Niederlassungsbewilligung
 erteilt werden darf oder entzogen
werden kann, bzw. muß.

C. Zahntechniker.
Das jetzt in Kraft stehende Zahntechnikergesetz vereiht
 den Zahntechnikern einerseits ziemlich weitgehende
Befugnisse, enthält aber anderseits die tief einschnei-
        <pb n="258" />
        dende Bestimmung, daß Personen, die sich nach dem
I. Oktober 1920 der Zahntechnik zuwenden, nicht mehr
die behördliche Befugnis zur selbständigen Ausübung
des Zahntechnikerberufes erlangen können. Die Zahl
der hiezu befugten Personen („befugte Zahntechniker”)
werden demnach im Laufe der Jahre allmählich
auf dem Nullpunkte anlangen. Die Zahntechnik
wird dann ausschließlich von den Zahnärzten — persönlich
 oder durch entsprechend geschultes Hilfspersonal —
ausgeübt werden dürfen.

D. Pharmazeutisches Personal.
In dem in Betracht zu ziehenden Jahrzehnt sind sehr
jef einschneidende Abänderungen der Vorschriften über
die Ausbildung des pharmazeutischen Personales
erlassen worden; es sind dies die neue pharmazeutische
Studien- und Prüfungsordnung (1922) und das Bundesgesetz
 über die praktische Ausbildung der Magister
“Doktoren) der Pharmazie (1925). Nach der neuen
Studienordnung erfolgt die Aufnahme in das pharmazeutische
 Universitätsstudium, das nunmehr drei Jahre
umfaßt, auf Grund des Reifezeugnisses eines achtklassizen
 Gymnasiums oder einer gleichwertigen Mittelschule
mit Lateinunterricht. Das Diplom eines Magisters der
Pharmazie wird durch die Zurücklegung dieses dreijährigen
 Lehrganges und durch die erfolgreiche Ablegung
zweier strenger Prüfungen (Rigorosen) erworben.
Magister der Pharmazie, die die dreijährige Studienzeit
noch durch zwei weitere Semester ergänzen, können
sich unter Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung
zu den strengen Prüfungen nach Maßgabe der Rigorosenördnung
 für das philosophische Doktorat melden.
Magister (Doktoren) der Pharmazie erlangen die Befugnis
zur Dienstleistung in öffentlichen Apotheken oder zu einer
gemäß des Apothekengesetzes gleichzuhaltenden Tätigkeit
 erst durch ‚eine einjährige in einer öffentlichen
Apotheke genossene fachliche Ausbildung, deren Erfolg
Jurch eine praktische Prüfung darzutun ist,

E. Apothekenwesen und Heilmittelverkehr.
Die wichtigste in diesem Kapitel zu nennende Rechtsnorm
 ist die Verordnung vom 24. September 1925, über
die Erzeugung und den Vertrieb pharmazeutischer
Spezialitäten. Sie dürfen nur in Verkehr gebracht
werden, wenn sie vom Bundesministerium für soziale
Verwaltung unter Zuteilung einer Registernummer zum
allgemeinen Verkehr zugelassen worden sind. Die
Verordnung enthält eingehend abgefaßte Grundsätze
für die Beurteilung jener pharmazeutischen Zubereitungen,
 deren Zulassung zum Apothekenverkehre als
Spezialität angestrebt wird. Die Anmeldung solcher Zubereitungen
 behufs Zulassung als Spezialität ist an
bestimmte Bedingungen geknüpft, die in der Verordnung
gleichfalls in eingehendster Weise festgesetzt sind. Jede
marktschreierische Anpreisung pharmazeutischer Spezialitäten
 ist verboten.

F. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Das Bundesgesetz vom 4. Februar 10925, betreffend
 die Verhütung der Verbreitung von Krank-1eiten,

 die durch Ratten übertragen werden können, hat
lie gesetzliche Grundlage für behördliche Maßnahmen
s‚eschaffen, deren Zweck die planmäßige Vertilgung der
katten ist.
Auf Grund des FEpidemiegesetzes wurden weiters Ver-‚rdnungen
 erlassen, die den Kreis der anzeigepflich-.igen
 Krankheiten erweiterten, und zwar betreffend
lie (beschränkte) Anzeigepflicht bei Grippe (Influenza);
die Verordnung womit die bereits angeordnete beschränkte
 Anzeigepflicht für Varizellen (Windpocen)
auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt wurde und die
Verordnung vom II, Jänner 1927, womit Poliomyelitis
ınterios acuta und Encephalitis lethargica
»pidemica für anzeigepflichtig erklärt wurden. Speziell
ler Bekämpfung der Tuberkulose ist die Vollzugsınweisung
 vom 24. Februar 1910 gewidmet, derzufolge
m allgemeinen jeder Fall von Erkrankung oder Tod an
ınsteckender (offener) Lungen- und Kehlkopftuberkulose
»)eim Gemeindevorsteher anzuzeigen ist. Dieser hat
lurch den Gemeindearzt alle erforderlichen Maßnahmen
a veranlassen.
Die Bekämpfung und Verhütung übertragbarer
Zeschlechtskrankheiten wurde durch die Vollugsanweisung
 vom 21. November 1918 in Angriff geı1ommen.
 Zufolge den Vorschriften ist jeder an Tripper,
veicher Schanker oder Syphilis leidender Kranker
vährend der Dauer der Uebertragharkeit der Krankheit
‚erpflichtet, sich der ärztlichen Behandlung
‚u unterziehen. Krankheitsverdächtige Personen können
‚anitätsbehördlih zur Beibringung eines ärztlichen
/eugnisses oder zur ärztlichen Untersuchung verhalten
verden. Krankheitsfälle, die die Weiterverbreitung beürchten
 lassen, hat der Arzt, zu dessen Kenntnis sie
zelangen, anzuzeigen. Behufs wirksamer Bekämpfung
ler Geschlechtskrankheiten ist die Errichtung von Bera-:ungs-
 und Behandlungsstellen vorgesehen.
Kranke können nach Abschluß der Behandlung einer
zesundheitlichen Ueberwachung (ärztlichen
Vachschau) unterzogen werden. Briefliche Behandlung,
Ankündigung von Medikamenten zur Selbstbehandlung,
Ternbehandlung durch Aerzte u. a. m. ist verboten.
Weiters sind der staatlichen Gesundheitsverwaltung auslIrücklich
 bestimmte Obliegenheiten zugewiesen; dem
Zundesschatze werden die Verpflegskosten Ill. Klasse
‚ür die der Spitalsbehandlung unterzogenen mittellosen
‘nicht krankenversicherten) Geschlechtskranken auferlegt.

G. Heil- und Pflegeanstalten.
Auf dem Gebiete des Krankenanstaltenwesens wurden
/orschriften über die Errichtung, die Erhaltung und den
3etrieb öffentlicher Heil und Pflegeanstalten
lurch das Gesetz vom 15. Juli 1920, StGBl. Nr. 327
"„Krankenanstaltengesetz“) erlassen. Aus den vielfältigen;
ns Detail eingehenden Bestimmungen soll hier das
:olgende als das wohl Wesentlichste hervorgehoben
werden: Die Heil- und Pflegeanstalten werden unterschieden
 in öffentliche und private Anstalten. Die Mittel
zur Erhaltung und zum Betriebe der öffentlichen Spitäler
stammen hauptsächlich aus den Verpflegsgebühren, die
zom Landeshauptmanne nach bestimmten Bemessung$-zrundsätzen
 in der Regel einmal jährlich im vorhinein
'estzusetzen sind. Krankenkassen haben für ihre Mit-
        <pb n="259" />
        glieder die Verpflegsgebühr der allgemeinen Gebührenklasse
 — eine solche muß in jeder öffentlichen Krankenanstalt
 bestehen — nicht im vollen Ausmaße zu entrichten.
Uneinbringliche Verpflegsgebühren werden vom Lande,
in bestimmten Fällen vom: Bunde getragen. Reichen die
Einnahmen zur Erhaltung und zum Betriebe der Anstalt
nicht aus, so ist der Abgang zu % vom Beitragsbezirk
der Anstalt und zu je % vom Lande (Krankenanstaltensprengel)

 und vom Bunde zu tragen. Die gleiche Aufteilungsart
 gilt für die Kosten der Errichtung, Umgestaltung
 oder Erweiterung, wobei jedoch von diesen Kosten
die für diesen Zweck bestimmten Widmungen, Stiftungen
und freiwilligen Beiträge abzurechnen sind. Durch eine
besondere Verordnung vom 17. November 1924, BGBl.
Nr. 413, wurde die Einhebung von Zuschlägen zugunsten
 des Wiener Krankenanstaltenfonds geregelt.

INFEKTIONSKRANKHEITEN
Von Ministerialrat Marius Kaiser.

Der unglückliche Ausgang des Krieges brachte die am
12, November 1918 neugeschaffene Republik Deutsch-Österreich
 in die äußerst schwierige Lage, auf dem Gebiete
 der Seuchenbekämpfung angesichts der überstürzten
 Demobilisierung unverzüglich Maßnahmen zu
treffen, um die Einschleppung übertragbarer
Krankheiten durch Heimkehrer von den verschiedenen
 Kriegsschauplätzen nach Möglichkeit hintanzuhalten.
 Vor allem mußten Vorkehrungen zur Unterbringung
 kranker, krankheitsverdächtiger und ansteckungsverdächtiger
 Personen getroffen werden, weshalb in den
verschiedenen, für diesen Zweck geeigneten Örten
Sanitätsmaterial (auch fliegende Laboratorien) bereitgestellt
 wurde. .
Eine besondere Gefahr erwartete man von den Heimkehrern
 vom südöstlichen Kriegsschauplatze, weil die
Möglichkeit der Einschleppung von Flec&amp;amp;typhus von
dorther besonders groß war. Die Abwehr bestand in
einer peinlichen Entlausung dieser Heimkehrer, {für
welche die Anlagen aus den früheren Flüchtlings- und
Kriegsgefangenenlagern verwendet werden konnten.
Glücklicherweise haben sich die Befürchtungen als unbegründet
 erwiesen. Die getroffenen Maßnahmen haben
vollkommen genügt, um die Krankheit binnen kurzer
Zeit auzurotten.
Ebenso bei Malaria, deren Einschleppung ehenfalls im
Bereich der Möglichkeit lag. Ein eigener Malariazentralkataster
 wurde errichtet, welcher eine Uebersicht über die
Zahl und Verteilung der Malariker im Lande ermöglichen
Sollte. Die Grundlage dafür bildete die damals eingeführte
 Anzeigenpflicht für die Malaria.
Am schwersten hat in der ersten Nachkriegszeit die
Grippe gewütet. Im Herbst I9I8 trat sie bereits in den
Schützengrähben der Südwestfront auf und dezimierte
die Reihen der Krieger. Wie ein schweres Unwetter
brauste auch dieser Sturm über das unglückliche Land,
Männer und Frauen im besten und kräftigsten
Alter unbarmherzig dahinraffend. Dieser Katastrophe
stand die Sanitätsverwaltung, namentlich in den Städten,
machtlos gegenüber, denn der tausendfältige Kontakt
des Stadtmenschen mit seinen Nächsten ließ jeden Ver-Such
 zur Abwehr einer Krankheit von so außergewöhnlicher
 Ansteckungsgefährlichkeit als vollkommen aus-Sichtslos
 erscheinen. Für Wien wurde die Anzeigepflicht
eingeführt, um wenigstens einen annähernden Ueberblick
 über die Ausbreitung der Seuche zu erlangen. Die
Spitäler improvisierten nach Möglichkeit. freie Betten

und stellten Wartepersonen bereit, ohne daß auf den
Gang der Seuche auch nur der geringste Einfluß hätte
ausgeübt werden können.
Besonders wichtig war in den Jahren I92I bis 1925 die
Verhütung der Einschleppung von Blattern aus der
Schweiz. Da dort Verwechslungen mit den Schafblattern
vorgekommen waren, wurde vorläufig in den zunächst
sedrohten Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg
 und später für ganz Oesterreich die Anzeigepflicht
für diese Krankheit eingeführt und die Aufmerksamkeit
ler Amtsärzte darauf gelenkt. Tatsächlich gelang es,
zinen Einbruch der Krankheit von St. Gallen in der
Schweiz aus abzuwehren und die Seuche, die in Vorarlberg
 17 Fälle betroffen hatte, mit Erfolg abzuriegeln.
Auch die Hundswut eıforderte erhöhte Aufmerksamkeit,
 die zu KErlassung von besonderen Richtlinien
zur Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheit für
die östlich gelegenen Bundesländer führte.
Besondere Maßnahmen erheischt auch das molearische
Auftreten des Trachomsim Burgenlande. Fünf speziaistisch
 geschulte Aerzte wurden für das Burgenland
‚estellt und durch diese alle Trachomkranken, besonders
lie Schulkinder, unentgeltlich behandelt. Dadurch ist
an ganz bedeutender Rückgang in der Zahl der frischen
"älle zu verzeichnen und gegenwärtig kommen nur
nehr in einzelnen Bezirken frische infektionsfähige Fälle
‚or, so daß mit einer Ausrottung dieser Krankheit in
ıbsehbarer Zeit gerechnet werden kann.
Eine wesentliche Maßnahme im Zuge der Seuchen-»ekämpfung
 war die KErrichtung eines Auswandererı1eims
 in Wien, der Durchfuhrzentrale Oesterreichs
jür Auswandererverkehr, das über Anregung des
3Zundesministeriums für soziale Verwaltung geschaffen
wurde und in welchem den Auswanderern hygienische
Unterkunft und Verpflegung um ein geringes Geld
zewährt wird.
Im Juli 1926 nahm Oesterreich an der bereits erwähnten
Internationalen Sanitätskonferenz in Paris
teil, welche die Maßnahmen für den Internationalen
Verkehr gegenüber den fünf Krankheiten Pest, Cholera,
Gelbes Fieber, Blattern und Flecfieber regelte. Die abgeschlossene
 Konvention, welche für ein Land des
Fremdenverkehrs von größter Bedeutung ist, wird demnächst
 auch in Oesterreich ratifiziert werden.
Noch ist der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten
auf dem Wege der Lebensmittel zu gedenken. Hauptsächlich
 sind es der Typhus und Paratyphus, die
        <pb n="260" />
        hier eine Rolle spielen, und durch Milch, Wasser
und Fleisch übertragen werden können. Es müßte
daher der Verkehr mit Lebensmitteln, über den an
anderer Stelle berichtet werden wird, strenge kontrolliert
und der Beschaffung guten Trinkwassers einvernehmlich
mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
 größtes Augenmerk zugewendet werden. Es wird
bei jeder Neuanlage einer zentralen Wasserversorgung
auf die sanitäre und technische Begutachtung größter

Wert gelegt und die Errichtung solcher Anlagen durch
Sewährung unverzinslicher Bundesdarlehen gefördert
verden.
Die geschilderten Maßnahmen berechtigen zu der
.JToffnung, daß allenfalls entstehende Seuchenherde,
welche im Lande selbst ihren Ursprung haben sollten,
oder auf den zwischenstaatlichen Verkehr zurückzuführen
sind, nach menschlicher Voraussicht in ihrer Ausbreitung
zehemmt und mit Erfolg bekämpft werden können.

TUBERKULOSE .
Von Universitätsrat Dr. Wilhelm Eisenschiml.

Die Bekämpfung der Tuberkulose, die
infolge der Anstrengungen und Entbehrungen durch die
Kriegsdienstleistungen, sowie durch die unzureichende
Ernährung der Bevölkerung während des letzten Krieges
an Verbreitung zugenommen hatte, war eine der Hauptaufgaben
 der obersten Sanitätsverwaltung‘ des neuen
Oesterreich. Infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der beschränkten Mittel mußte vorerst getrachtet
werden, die Erhaltung der verbliebenen Einrichtungen
zur Bekämpfung der Tuberkulose zu sichern und erst
später an deren Ausgestaltung zu schreiten. Zunächst
waren es die Tuberkulosenfürsorgestellen, die als die
notwendigsten und wichtigsten Helfer im organisierten
Kampfe gegen die Tuberkulose anzusehen sind, welchen
sich das staatliche Interesse zuwendete. Im November 1918
zählten wir im Gebiete des heutigen Oesterreich insgesamt
 I9 Tuberkulosenfürsorgestellen.
Mitte 1928 verfügen wir bereits über 73 solcher Stellen,
durch deren Tätigkeit ungefähr ein Fünftel des gesamten
Bundesgebietes und mehr. als die Hälfte der Gesamtbevölkerung
 Oesterreichs erfaßt wird. War anfänglich
Jast die gesamte Tuberkulosenfürsorge in den Händen
von Vereinen gelegen, so erkannten die lokalen Faktoren
sehr bald den Wert einer zielbewußten und frühzeitig
einsetzenden Fürsorge für Tuberkulöse und Tuberkulosezefährdete,
 so daß von den Ende 1027 bestandenen 68
Tuberkulosefürsorgestellen neben 37 von Vereinen und
vier von lokalen Zweigausschüssen mit Hilfe staatlicher
Unterstützung betriebenen Tuberkulosenfürsorgestellen,
20 vonGemeinden (darunter IO in Wien),vier von Krankenkassen
 ’und drei von Industrieunternehmungen erhalten
und betrieben werden, Die Aufgaben der Tuberkulosefürsorgestellen
 bestehen in der Sorge für die Kranken
sinerseits und im Schutze ihrer gefährdeten Umgebung
vor Ansteckung andererseits. In ersterer Hinsicht obliegt
ihnen, die Kranken zu ermitteln, sie der zweckmäßigen
ärztlichen Behandlung zuzuführen und ihnen die Hilfsmittel
 der sozialen‘ Fürsorge zugänglich zu machen; in
zweiter Richtung ist es Aufgabe der Tuberkulosefürzorgestellen,
 den Gesundheitszustand der die Kranken
umgebenden Personen festzustellen, sie über die Art
der Ansteckung und über die Maßnahmen, die zur Vermeidung
 einer Ansteckung notwendig sind zu belehren
und ihnen gleichfalls die Teilnahme an den Hilfsquellen der
sozialen Fürsoge zu vermitteln.Es entspricht einem Gebote
der Dankbarkeit, an dieser Stelle auch der wertvollen Unter-;tützung

 zu gedenken, welche die englisch- amerikanische
Mission der Gesellschaft der Freunde (Society
&amp;gt; friends) für die während der kritischen Jahre oft geährdete
 uneingeschränkte Aufrechterhaltung der privat-‚etriebenen
 Toberkulosenfürsorgestellen durch Bei-‚stellung
 bedeutender Mittel geleistet hat. Die
zenannte Gesellschaft hat hiefür in der Zeit vom Mai 1924
»is Mai 1927 den ansehnlichen Betrag von 20.350 Dollar.
las sind 144.485 Schilling gewidmet. ;
Die Zunahme der Erkrankung an chirurgischer
Fuberkulose, namentlich bei Kindern, machte ein Einzreifen
 um so notwendiger, als es galt, diese Kinder vor
lauerndem Siechtum oder Verkrüppelung zu bewahren. Die
‚folge, die anderwärts durch den günstigen Einfluß der
‚onnenstrahlen bei der Behandlung von Knochen- und Geenkstuberkulose
 erzielt wurden, ließen auch hier den Plan
'eifen, eine Sonnenheilstätte für an Knochen- und Gelenksuberkulose
 leidende Kinder zu schaffen. Hiezu ergab
ch eine günstige Gelegenheit. Von der früheren
leeresverwaltung war im Jahre 1915 begonnen worden,
ıuf dem zirka 850 Meter hohen Hochec&amp;amp; bei Grimm en-;tein
 eine Lungenheilstätte für lungenkranke Soldaten
ıu errichten, die beim Zusammenbruche der Monarchie
ı1och unvollendet war. Hier in vier. primitiven Baracken,
on welchen nur eine eine angebaute Sonnenterrasse
1atte, welche sich für heliotherapeutische Behandlung
:ignete, wurde im Herbst 1919 der Betrieb aufgenommen,
n dem Kinder aus dem orthopädischen Spitale zur Fortetzung
 ihrer Heilbehandlung nach Grimmenstein geschickt
vurden. Dieser Betrieb bildete aber nur ein Provisorium
ınd die Errichtung einer modernen Heilstätte war unaufichiebbar
 notwendig. Da jedoch im Hinblick auf die
virtschaftlichen Verhältnisse die Mittel für eine solche
Jeilstätte aus Staatsmitteln nicht zur Verfügung gestellt
verden konnten, wurde die vom Auslande angebotene
‚Jilfe gerne angenommen. Insbesondere war es die
;hwedische Hilfsaktion, welche die Mittel für
lie Errichtung von zwei halbstabilen Objekten für zirka
j50 Kinder spendete. Mit der Aufstellung des ersten
&amp;gt;chwedenpavillons wurde im Sommer 1920 begonnen,
ım 23. Jänner 1921 wurde er in Anwesenheit des Herrn
3Zundespräsidenten Dr. Michael Hainisch und des
‚öniglich schwedischen Gesandten Exzellenz Oskar
iwerl6öf feierlich eröffnet. Im April 1921 wurde sodann
nit der Errichtung des zweiten Schwedenpavillons besonnen
 und dieser noch im November desselben Jahres
        <pb n="261" />
        in Betrieb gesetzt. Inzwischen hat auch das Volksgesundheitsamt
 die von der früheren Militärbauleitung
begonnenen massiven Bauten und Zentralanlagen fertiggestellt.
 Der Betrieb dieser Heilstätte erforderte aber
trotz der nahmhaften Zuwendungen der schwedischen
Hilfsaktion, die für die Verpflegung jedes Kindes 75 Oere
pro Tag beisteuerte, noch bedeutende staatliche Mittel,
so daß in Durchführung des Sanierungs- und Wiederaufbauprogrammes
 Ende 1922 die Uebergabe der
Heilstätte an einen privaten Faktor erfolgen mußte. Zur
Uebernahme der Heilstätte hat sich die Oesterreichische
Gesellschaft vom Roten Kreuze bereit erklärt, welche
den gesammten Besitz anfangs Jänner 1923 in treuhändige
Verwaltung übernommen und nach Durchführung verschiedener
 baulicher und anderer Wiederherstellungsarbeiten
 (Wasserversorgungs- und Kläranlage usw.) im
November 1023 neu eröffnet hat, und zwar als Volksheilstätte
 für Frauen und Kinder.
Ebenso wie Grimmenstein mußte auch das in Verwaltung
 des Volksgesundheitsamtes stehende Genesungsheim
 für Kriegsbeschädigte in Waidhofen a. d. Ybbs
in Durchführung des Sanierungs- und Wiederaufbau-Programmes
 geschlossen und an einen privaten Faktor
abgegeben werden, nachdem durch die Eröffnung der
Heilstätte Hochzirl für eine anderweitige Unterbringung
von tuberkulösen Kriegsbeschädigten Vorsorge getroffen
worden war. Diesen Besitz hat die Krankenver-Sicherungsanstalt
 der Bundesangestellten
erworben und zur Heilanstalt Buchenbergheim für
leichtlungenkranke Frauen umgestaltet.
Nodı einer Heilstätte wär hier Erwähnung zu tun, die
vorübergehend einige Zeit im Besitz und Betrieb des
Bundes gestanden ist. Es ist dies die älteste österreichische
 Lungenheilanstalt Alland. Durch die wirtschaftlichen
 Verhältnisse der Nachkriegsjahre und den
fortschreitenden Währungsverfall, wurde die finanzielle
Leistungsfähigkeit des . Vereines „Heilanstalt Alland”
derart erschüttert, daß er außerstande war, die Lasten, die
ihm aus dem Betriebe der Heilanstalt erwuchsen, weiterhin
 zu tragen... Die Schließung dieser Heilstätte wäre
daher unvermeidbar gewesen, wenn nicht das Volks-Sesundheitsamt
 im Interesse der vielen Tuberkulösen,
die von einer Aufnahme in der Heilstätte ihre Wiederherstellung
 erhofften, die Heilstätte im August 1920 in
Staatlichen Besitz und Betrieb übernommen hätte. Während
der Zeit der staatlichen Betriebsführung der Heilanstalt,
die genau ein Jahr währte, war der Verein bestrebt,
CMmerseits die für eine Rückübernahme des Betriebes
Srforderlichen Mittel aufzubringen, anderseits andere
Private Faktoren für einen gemeinwirtschaftlichen Betrieb
der Heilanstalt zu gewinnen. Hiezu waren mehrere
Krankenkassen bereit. Mitte August 1021 konnte die neu
konstituierte „gemeinnützige Gesellschaft zur Führung
der Heilanstalt Alland”, die Heilstätte. übernehmen.
Geradeso wie die Tuherkulosenfürsorgestellen im
STsten Jahrzehnte des Bestandes der Republik Oester-Teich
 eine bedeutende Vermehrung aufweisen, so sind
auch einige Tuberkuloseheilstätten neu entstanden, so
VE allem dieLungenheilstätte Baumgartnerhöhe
 (Gemeinde Wien) und das’ Pflegeheim
Bellevue für knochentuberkulöse Kinder; in Nieder-ÖSterreih:
 Der niederösterreicische Landes-7avillon

 bei der Volksheilstätte der Oesterreichischen
Gesellschaft vom Roten Kreuz in Grimmenstein
'niederösterreichische Landesregierung), die Heilstätte
sStrengberg bei Puchberg am Schneeberg (Krankenzasse
 für Bedienstete und Arbeiter der städtischen
straßenbahnen) und das Genesungsheim Wopfing
‚Versicherungskasse der Kaufmännischen Angestellten) ;
n Oberösterreich: die Landes - Tuberkulose-Tleilanstalt
 Buchberg-Traunkirchen (Land
Jberösterreich) Heilstätte Christkindl (Verband
ler Krankenkassen Oberösterreichs) und die Kurınstalt
 Weyer (Versicherungskasse der Kaufnännischen
 Angestellten); in Steiermark: die Heilınstalt
 Judendorf (Krankenkasse ‚der Ööster-'‚eichischen
 Bundesbahnen) und die steiermärkische
„andes-Sonnenheilstätte-Stolzalpe (steiernärkische
 Landesregierung) ; in Kärnten steht die Heilzstätte
 in Laas im oberen Gailtale vor der Vollendung
Kärtner Landesregierung); in Tirol: Heilanstalt
Tochzirl (Krankenversicherungsanstalt der Bundesıngestellten).
 Außerdem sind einige Heilstätten erweitert
und hbaulich umgestaltet worden (Grimmenstein, Heilitätte
 der Hauptanstalt für Angestelltenversicherung und
\flenz) sowie eine Reihe von Erholungsheimen für
Leichtlungenkranke oder tuberkulose Gefährdete errichtet
 worden.
Als eine der Bekämpfung der Tuberkulose dienende
Maßnahme‘ ist die Vollzugsanweisung des Staatsamtes
für Volksgesundheit vom 24. Februar 1919, StGBl. Nr. 151,
betreffend die Anzeigepflicht bei Tuberkulose zu werten.
Zur Erstattung der Anzeige sind (nach $ 3) verpflichtet :
n Krankenanstalten‘ der Anstaltsleiter, bzw. der Ab-'eilungsvorstand,
 in Wohngemeinschaften, die öffentlichen
Zwecken dienen (wie zum Beispiel : Asylen, Strafanstalten,
Kasernen und dergleichen) und in Wohngemeinschaften,
lie ausschließlich oder vorwiegend familienfremde Per-;onen
 für längere Zeit umfassen (wie zum Beispiel Inter-1ate,
 Konvikte, Logierhäuser und dergleichen) der zugezogene
 Arzt, ebenso wie der Vorstand, bei Finzel-»ersonen
 der zugezogene Arzt; auch die mit der
Mlege von Kranken in Wohngemeinschaften betrauten
zerufs - Krankenpflegepersonen, wenn kein Arzt und
&amp;lt;ein verantwortlicher Vorstand vorhanden ist, schließlich
ler Totenbeschauer bei allen Todesfällen, bei welchen
er auf Grund eigener Wahrnehmungen oder ihm bekanntzewordenen
 fremden Mitteilungen offene Tuberkulose
ıls todesbringende Krankheit annehmen kann. Außerdem
Können aber nach dem Schlußsatz im $ 3 nichtanzeige-»flichtige
 Fälle von Tuberkulose unter Angabe der
;mpfehlenswerten Maßnahmen zur Anzeige gebracht
werden. Besonders soll dies geschehen, wenn die Kranken
mit Kindern im Kleinkindesalter in Wohngemeinschaft
leben und durch ungünstige Wohnverhältnisse eine erhöhte
 Ansteckungsgefahr für die mitwohnenden Kinder
zegeben ist.
Die Anzeige hat bei dem Vorsteher jener Gemeinde,
n deren Gebiet der Erkrankte sich aufhält oder der
Pod erfolgt ist, zu erfolgen ($ 5) und jeder Vorsteher
nat jede Anzeige der politischen Bezirksbehörde fallweise
 bekanntzugeben, soferne die betreffende Gemeinde
ıicht selbst mit der Besorgung der Angelegenheiten der
»olitischen Verwaltung betraut ist ($ 6). Unbeschadet
        <pb n="262" />
        dieser Anzeige hat der Gemeindevorsteher durch den
mit den sanitären Angelegenheiten der Gemeinde betrauten
 Arzt und unter Mitwirkung der allfällig bestehenden
 Tuberkulosefürsorgestelle alle erforderlichen Maßnahmen
 zu veranlassen, in Wohngemeinschaften jedoch
nur insoweit, als diese der politischen Bezirksbehörde
unterstehen. Die Anzeigen sollen auf den hiezu amtlich
aufgelegten Drucksorten erfolgen. Die Außerachtlassung
der vorgeschriebenen Anzeigepflicht ist mit Geld- oder
Arreststrafe bedroht.

Obwohl die oberste Sanitätsverwaltung wiederholt
Gelegenheit nahm, die Anzeigepflicht bei Tuberkulose
in Erinnerung zu bringen, kann bisher bedauerlicherweise
 noch nicht von einer lückenlosen Er-(üllung
 derselben gesprochen werden, eine Tatsache,
 die nach einschlägigen Berichten auch in anleren
 Ländern, in denen eine solche Anzeigepflicht
besteht, verzeichnet wird. Immerhin ist in den letzten‘
 Jahren eine Steigerung der einlaufenden Anzeigen
festzustellen.

GESCHLECHTSKRANKHEITEN
Ministerialrat Dr. Wilhelm ELisenschiml

Die staatlichen Bestrebungen bezüglich der Maßnahmen
zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten reichen
naturgemäß schon in die Vorkriegszeit zurück. Die
zweifellos festgestellte Zunahme der Geschlechtskrankheiten
 während des Krieges zeigte. die Gefahr einer
weiteren Durchseuchung der Bevölkerung bei Kriegsende
Der sich daraus für die oberste Sanitätsverwaltung ergebenden
 erhöhten Vorsorge entsprang die Vollzugsanweisung
 des deutschösterreichischen Staatsamtes für
Volksgesundheit vom 21. November 1018, StGBl. 40,
betreffend die Verhütung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.

Mit der durch diese Vollzugsanweisung vorgesehenen
Errichtung von Behandlungsstellen für mittellose
 Geschlechtskranke wurde noch im Jahre 1918
begonnen und deren Weiterausgestaltung in den nächstfolgenden
 Jahren vollzogen. Ohbzwar der Bund nur zur
Förderung dieser Einrichtungen verpflichtet war, waren
diese anfänglich nur auf seine Kosten errichtet und
betrieben worden. Gegenwärtig bestehen noch elf solche
Behandlungsstellen, die ganz oder teilweise aus Bundesmitteln
 betrieben werden. Die Gemeinde Wien erhält
 eine solche Stelle ganz aus eigenen Mitteln
und hat überdies noch eine gesonderte Beratungsstelle
 für Geschlechtskranke eingerichtet. Die Ordinationsstunden
 sind zumeist in die späteren Nachmittagsstunden
 verlegt, damit auch die einer Beschäftigung
nachgehenden Geschlechtskranken in die Lage kommen,
die Behandlungsstellen in Bedarfsfalle aufzusuchen. Zu
den prophylaktischen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten gehört eine zweckentsprechend
fortgesetzte Aufklärung und Belehrung der Bevölkerung,
die sich auch die oberste Sanitätsverwaltung angelegen
sein läßt. In dieser Richtung seien die im Verein mit der
„Oesterreichischen Gesellschaft zur Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten“ ausgegebenen Merkblätter erwähnt.
 Das Volksgesundheitsamt verfügt über eine
Sammlung von belehrenden Diapositiven, welche für
aufklärende Vorträge entlehnt werden können. Im
Zusammenhange mit der hier erwähnten Wichtigkeit der
Volksaufklärung verdient die „Oesterreichische Gesellschaft
 zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“
besonders erwähnt zu werden, welche unter der Führung
des auf dem Gebiete der Syphilidologie so verdienten
Forschers Prof. Dr, FE. Finger eine ungemein segensreiche

 Tätigkeit, sowohl in wissenschaftlicher Beziehung
als im Hinblick auf die Popularisierung der Prophylaxe
entfaltet.
Von den der Behandlung von Geschlechtskranken
dienenden Einrichtungen, wie Spitalsabteilungen, Ambulatorien
 der Spitäler und Krankenkassen, sowie der be-;sonderen
 Behandlungs- und Beratungsstellen, muß die
»yundesstaatliche „Frauenheilanstalt in Klosteraeuburg“
 zunächst Wien besonders genannt werden,
lie sich aus kleinen Anfängen zu einer weit über die
Grenzen Oesterreichs bekannt gewordenen mustergültigen
Sonderheilanstalt für geschlechtskranke weibliche Per-;onen
 mit 230-400 Betten entwickelt hat. Die ärztliche
3ehandlung wird hier mit fürsorgerischer Tätigkeit ver-»unden,
 die Kranken werden durch Beschäftigung vor
„angweile und weiterer Depravierung zu schützen
zesucht. Die daselbst getroffenen Einrichtungen ermögichen
 es, die Insassen nach Art ihrer Krankheit, nach
Alter, Provenienz, wie auch, wenn nötig, nach Charakter-»igenschaften
 getrennt, unterzubringen und bei der
Wahl ihrer Beschäftigung elektiv der Befähigung der
ıinzelnen entsprechend vorzugehen. Die Anstalt verfügt
iber zwei Werkstätten für weibliche Handarbeiten, über
sine Schulwäscherei, Buchbinderei, Korbflechterei, Haus-;ichuhwerkstätte,
 Gärtnerei, Kleintierzucht usw., die
lerart administriert werden, daß die Patienten für ihre
Arbeit bezahlt werden. Dadurch ist jeder Patientin
selegenheit geboten, sich während ihres Spitalsaufent-1altes
 einen Geldbetrag zu erwerben, der sie. wenigstens
ür kurze Zeit nach der Spitalsentlassung vor Not
schützt, und es verhindert, daß sie gezwungenermaßen
viederum der Prostitution verfällt, Die Jugendlichen,
über die der Anstalt für die Dauer des Aufenthaltes
in dieser vom Jugendgerichte die Erzieherrechte über-'ragen
 werden, werden obligatorisch befürsorgt, während
lie Fürsorge bei den Erwachsenen eine fakultative ist
Die Heilanstalt unterhält in diesem Belangen das engste
"invernehmen mit allen hiefür in Betracht kommenden
3ehörden, privaten Finrichtungen und Vereinen. In letztzenannter
 Beziehung ist hier besonders der Verein für
;oziale Hilfe „Caritas sozialis“ zu nennen. Aber ebenso
nuß erwähnt werden, daß die derzeit bestehenden Einichtungen,
 die der Nachfürsorge für die aus der Heilınstalt
 entlassenen Pfleglinge, im Interesse der Fortarhaltung
 ihres während des Spitalsaufenthaltes erlang-
        <pb n="263" />
        ten oder wieder erlangten höheren moralischen Niveaus
dienen können, noch viel zu gering sind, um mehr
Dauererfolge als bisher hinsichtlich ihrer moralisch sittlichen
 Heilung zu erzielen.
Einen Anhaltspunkt. über die Zahl der wegen Geschlechtskrankheiten
 in Spitalsbehandlung gestandenen
Personen ist aus den dem Volksgesundheitsamte vorliegenden
 Berichten über die Abgänge aus den Spitälern
zu gewinnen. Es schieden aus der Spitalsbehandlung in
den Jahren 1921-1926 wegen Syphilis 8038, 7257, 7677,
73306, 6470, 5900, wegen sonstiger venerischen Krankheiten
 6482, 6122, 6486, 6403, 6038, 5751 Personen.
Nach diesen statistischen Daten kann eine Abnahme
der Geschlechtskrankheiten angenommen werden,
die bei der Syphilis stärker hervortritt als bei
den sonstigen venerischen Krankheiten. Für das Jahr
1927 liegen noch nicht alle bezüglichen Berichte vor,
doch ist anzunehmen, daß, wenn auch keine bedeutende
Abnahme, so doch auch keine Zunahme der für das
Yahr 1926 {festgestellten Zahlen sich ergeben werden.
Mit Berechtigung erwartet man von einer im. Zu-‚ammenhange

 mit der Anzeige- und Behandlungsöflicht
 gesetzlich zu regelnden Zwangsehandlung
 eine wirkungsvollere Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten als bisher. Die Erfahrungen, die
nan in dieser Beziehung in den nordischen Staaten
zemacht hat, sprechen unbedingt für die Richtigkeit
lieser Annahme, hingegen lauten die Berichte über die
»isherige Auswirkung des seit 1022 in der Tschecho-;Jovakei
 und des seit I. Oktober 1927 im Deutschen
Reiche bestehenden Gesetzes zur Bekämpfung der Ge-;schlechtskrankheiten
 nicht einheitlich. In Oesterreich
;teht ein Entwurf zu einem solchen Gesetze schon
;‚eit mehr als einem Dezennium zur Diskussion; auf Grund
‚on aus Fachkreisen stammenden Gutachten und Wünschen,
 sowie auf Grund der inzwischen in Kraft geretenen
 Verfassungs- und Verwaltungsverfahrensgesetze,
jowie unter Bedachtnahme auf den neuen Strafgesetzantwurf
 hat der Entwurf vielfache Abänderungen er-'ahren
 und dürfte nun voraussichtlich noch im laufenlen‘
 Jahre (1928) zur parlamentarischen Behandlung
kommen.

ALKOHOLISMUS
Ministerialrat Dr. Wilhelm Lisenschiml.

Von den mannigfachen behördlichen Verfügungen,
welche seit Kriegsende im Interesse der Bekämpfung des
Alkoholismus getroffen wurden, darf das Bundesgesetz
 vom 7. Juli 1922, BGBl. Nr. 448, betreffend die
Einschränkung der Verabreichung von geistigen Getränken
an Jugendliche, an erster Stelle genannt werden. Nach
diesem Gesetze ist die Verabreichung alkoholischer Getränke
 jedweder Art in Schankstätten und in allen Ver-Schleißstellen
 an Jugendliche bis zu I6 Jahren verboten.
Die Uebertretung dieses Verbotes ist unter Strafsanktion
gestellt, und zwar treffen die angedrohten Strafen nicht
nur den alltällig verantwortlichen Begleiter des Jugendlichen,
 sondern auch den Inhaber oder Pächter deı
Schank-(Verschleiß-)stätte oder audh dessen Stellvertreter,
der zuläßt, daß eine im Betriebe verwendete Person
gegen das Verbot handelt. Die Strafen bestehen in Geldbußen
 oder Arrest, nach wiederholten fruchtlosen Be-Strafungen
 kann seitens der Gewerbehbehörde auch mit
dem Entzuge der Gewerbeberechtigung vorgegangen
werden. Von einer strengen Beachtung dieses Gesetzes
kann, trotzdem dessen Handhabung wiederholt in Er-Innerung
 gebracht wurde, im allgemeinen bedauerlicher-Weise
 nicht gesprochen werden, woran die noch vielfach
mangelhafte Erkenntnis der Eltern bzw. der für die Er-Ziehung
 der Kinder verantwortlichen Personen über die
Schäden des Alkohols insbesondere für den kindlichen
und jugendlichen Organismus viel Schuld tragen mag.
wenn auch zugegeben werden muß, daß auch hierin in
den letzten Jahren dank der insbesondere von den
Vereinen, die sich die Bekämpfung des Alkoholismus
zur Aufgabe gestellt haben, eifrig betriebenen Aufklärungsarbeit
 eine Besserung eingetreten ist. Dies beweist
 aber auch, daß erst dann, wenn das Verständnis
für den im Interesse des einzelnen, der Familie und des

Staates notwendigen Kampf gegen den Alkoholismus
auch in die breiten Massen gedrungen sein wird, für die
zesetzgebende Gewalt der Zeitpunkt gekommen sein
wird, weitere gesetzliche Maßnahmen auf diesem Gebiete
nit Aussicht auf Erfolg in Erwägung zu ziehen. Mit besonderer
 Genugtuung darf an dieser Stelle gleich die von
len alkoholgegnerischen Vereinen immer intensiver beriebene
 Aufklärungsarbeit hervorgehoben werden. Diese
Vereine werden in ihrer Tätigkeit durch Gewährung von
3Zundesbeiträgen unterstützt. Ein sehr verdienstvolles
ınd erfolgversprechendes Wirken entwickeln derzeit die
neisten dieser Vereine, indem sie vor allem die alkohol-'reie
 Kindererziehung einerseits und die Gewinnung
Ukoholfreier Getränke andererseits in den Kreis ihrer
Aufklärungsarbeit ziehen, doch ist auch ihre von großem
dealismus getragene Arbeit, welche sie auf dem Gebiete
ler Fürsorge für Alkoholgefährdete leisten, besonderer
Erwähnung würdig. .
Bezüglich der schon eingangs berührten behördlichen
Verfügungen, welche der Bekämpfung des Alkoholismus
lienen sollen, sei nur kurz erwähnt, daß solche in Form
‚on FErlässen außer von verschiedenen Zentralstellen des
Bundes auch von einzelnen Ländern und größeren Geneinden
 getroffen wurden, von denen im folgenden einige
ıngeführt werden sollen. Das Land Tirol hat sich im
ahre 1925 durch Beschluß seines Landtages ein eigenes
„‚andesgesetz, betreffend Hintanhaltung der Trunksucht
zeschaffen. Nach diesem Gesetze, welches nur für das
“and Tirol Geltung hat, kann über Personen, von denen
ı1ach dem Ergebnisse eines gerichtlichen oder polizeilichen
strafverfahrens feststeht, daß sie im trunkenen Zustande
zu Ausschreitungen neigen oder deren Hang zur Trunksucht
 durch ein amtsärztliches Zeugnis erwiesen ist, ein
Verbot des Wirtshausbesuches verhängt werden; an
        <pb n="264" />
        solche Personen dürfen auch außerhalb der Gast-(Schank-)
 Wirtschaft gebrannte geistige Getränke weder
im Ausschanke, noch im Kleinverschleiße oder Handel
abgegeben werden. Diese Verbote beschränken sich für
die Betroffenen nur für den Bereich ihres Wohnsitzes
oder dessen nächste Umgebung. Die amtlichen Verzeichnisse
 über solche Personen müssen in allen in Betracht
kommenden Lokalen nahe dem FEingange angebracht
werden. Uebertretungen derartiger Verbote werden mit
Geld- oder Arreststrafe belegt, Uebertretungen der Vorschriften
 durch Lokalinhaber mit Geld bestraft. Verbot
and Strafrecht liegen bei der politischen Bezirksbehörde,
Rekurse werden vom Landeshauptmanne endgültig entschieden.

Von den behördlichen Verfügungen, welche insbesondere
den Schutz der Jugend vor dem Alkoholismus bezwecken,
 seien unter anderen erwähnt: Der Erlaß des
deutschösterreichischen Unterstaatssekretärs, für Unterricht
vom I9. Juni 1919, ZI. 12.390 an alle Landesschulbehörden;
nach welchem bei Schülerausflügen und Schulfesten die
Verabreichung von alkoholischen Getränken vermieden
und auch die Enthaltsamkeit der. daran teilnehmenden
Erwachsenen des guten Beispieles wegen verlangt werden
soll, und der Erlaß des Bundesministeriums für Inneres
und Unterricht (Unterrichtsamt) vom 23. September 1922,
ZI. 11.363/111-6, mit welchem die Lehrkörper der allgemeinen
 Volks- und Bürgerschulen neuerlich angewiesen
werden, die Schüler und die Schülerinnen über die
Schädlichkeit des Alkohols für die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit sowohl des einzelnen wie des ganzen
Volkes in einer der Altersstufe angemessenen Weise bei
allen sich beim Unterrichte darbietenden Gelegenheiten
aufzuklären. Der Erlaß vom 1. April 1923, Zl. 5105 des
3Zundesministeriums für Unterricht, betreffend schulärztlichen
 Dienst an den Bundesmittelschulen, ordnet an,
daß die Schüler und Schülerinnen der Bundesmittelschulen
fallweise durch den zuständigen Schularzt nebst über
Verhütung von Krankheiten insbesondere Infektionskrankheiten
 auch über’ die Alkoholfrage belehrt werden
sollen. Mit dem Erlasse des Stadtschulrates für Wien
Nr. 29/1924 an die Mittelschulen und an die Lehrer- und
Lehrerinnenbildungsanstalten wird außer den gelegent-.ichen
 Belehrungen für die Schüler(innen) des letzten
Jahrganges. eine Stunde im Rahmen des lehrplanmäßigen
Unterrichtes (insbesondere in der Schulgesundheitslehre,
v’ädagogik und körperliche Erziehung) für eine zusammenrassende
 Besprechung der Alkoholfrage bestimmt.
Außerdem zeigen in den einzelnen Bundesländern
bezügliche Verordnungen bzw. Kundmachungen der
Landeshauptleute deutlich das Bestreben, die Jugend vor
den Gefahren des Alkoholgenusses zu bewahren. Seit
ainigen Jahren versucht die Wiener Polizeidirektion, auf
Srund der ihr zustehenden Kompetenz, die Auswüchse
des Alkoholismus durch entsprechende Maßnahmen zu
oekämpfen. Mit dem Runderlasse vom 26. August 1922
(Pr. 1-204/3) werden unter anderem die Wachorgane
nstruiert, Personen, welche in angetrunkenem Zustande
auf der Straße oder an anderen öffentlichen Orten Exzesse
 verüben, Raufhändel suchen oder Messerstechereien,
Gewalttätigkeiten und dergleichen begangen haben, in
der Regel nicht vom Wachzimmer zu entlassen, da die
Gefahr der Fortsetzung der strafbaren Handlung besteht,

 sondern sie dem Kommissariate zu überstellen
ınd von dort erst nach Ausnüchterung auf freien Fuß zu
itellen. Ferner wird in diesem Runderlaß unter anderem
lie Evidenznahme aller Personen verfügt, welche wiederıolt
 wegen Trunkenheit hbeanständet wurden. Die Gastınd
 Schankbetriebe werden bezüglich Verleitung der
zäste . zum Trinken durch Animierpersonen einer be-;sonderen
 Kontrolle unterstellt. Die Kundmachung der
?olizeidirektion Wien vom 17. Oktober 1922 (Pr. 1-188/7)
‚erbietet auf Grund bereits bestehender Vorschriften
über den Wirkungskreis der Polizeibehörden, die Verabreichung
 von alkoholischen Getränken an augenscheinlich
 angeheiterte oder betrunkene Personen in Schank-;tätten
 oder an anderen Orten, wo geistige Getränke
‚erkauft werden, verordnet die sichtbare Anbringung
ler Kundmachung und setzt entsprechende Strafen wegen
Jebertretung der Bestimmung fest. Mit dem Erlasse der
zZundespolizeidirektion Wien: vom 22. Oktober 1023
Z.Pr. H-125/8) wird der Ausbau der polizeilichen Trinker-‚ettung
 und -fürsorge verfügt, eine in der Hand des
"ürsorgeamtes der Polizeidirektion liegende Organisation,
lie, in guter Entwicklung begriffen, hinsichtlich der Einlämmerung
 des Alkoholismus den Zeitverhältnissen
»ntsprechend erfolgreich zu werden verspricht.
Das Fürsorgeamt der Polizeidirektion in Wien führt
ıls leitende Zentralstelle alle die Trinkerrettung und
[rinkerfürsorge betreffenden Geschäfte und bearbeitet
ıuch insbesondere die statistischen Monatsberichte. Die
;tatistischen Berichte der einzelnen (22) Kommissariate,
»etreffend die polizeilichen Anhaltungen und Arretierunzen
 wegen Trunkenheit, werden dem Fürsorgeamte vorzelegt.
 Diese statistischen Berichte enthalten unter
ınderem die gesamte Anzahl der polizeilichen Anıaltungen,
 darin abgesondert solche, welche infolge Beinständung
 wegen Trunkenheit erfolgt sind. Die einzelnen
'älle der wegen Trunkenheit erfolgten Beanständungen
verden nach Männern, Frauen und Jugendlichen gechieden
 und prozentuell berechnet im Verhältnis zu
len Anhaltungen im allgemeinen. Gegenwärtig bestehen
bereits bei allen Wiener Polizeikommissariaten bis auf
len II Bezirk je eine Fürsorgestelle für Trunkgefährlete;
 der ML Bezirk ist in diesem Belange an die im
zleichen Bezirke liegende Fürsorgestelle, welche beim
"ürsorgeamte. selbst errichtet ist, gewiesen. Der ärztliche
Dienst wird von Polizeiärzten versehen. Als Referent in
ler Trinkerfürsorge ist bei allen Kommissariaten der
Jugendreferent bestimmt, der seither auch die Amts-»ezeichnung
 „Fürsorgereferent“ führt. Zur praktischen
Durchführung der Fürsorge werden Mitglieder der ver-;chiedenen
 Abstinenzvereine herangezogen, die den
Dienst nur gegen Ersatz der notwendigen Fahrtspesen
ınd gegen ein geringes Entgelt (für Schuhabnützung
ınd dergleichen) freiwillig versehen.
Die Vorgangsweise bei der Befürsorgung ist ungefähr
‘olgende: Die Beratung der zum Fürsorgetag Geladenen
- verheiratete Trunkgefährdete werden mit der Frau
zeladen. — werden zunächst von den freiwilligen Fürjorgerinnen
 und Fürsorgern bzw. Helferinnen und
Jelfern, die fast ausschließlich einer Abstinentenorganiation
 angehören, danach befragt, wie es zu dem Alko-1olanstande
 kommen konnte. Man trachtet die Leute zu
ler Einsicht zu bringen, daß sie mit der Polizei nicht in
        <pb n="265" />
        eine unangenehme Berührung gekommen wären, wenn
sie sich des Alkohols enthalten hätten. Es haben sich
auch die Bezeichnungen Trinkerfürsorge, Trinkerfürsorgestelle
 und dergleichen als wenig förderlich erwiesen, weil
nach den gemachten Erfahrungen der Ausdruck Trinker
schon einen sicheren Widerspruch bei den Geladenen
auslöst. Die Polizeidirektion hat daher den Ausdruck
Trinker durch trunkgefährdet ersetzt und damit immerhin
einigen Erfolg erzielt.
Auf Grund des Ergebnisses der Beratung erfolgt zumeist
 ein Hausbesuch, erforderlichenfalls wird Familienfürsorge
 (durch den gemeinsamen Fürsorgenachweis, das
zuständige Bezirksjugendamt) eingeleitet, eine etwa notwendige
 Unterstützung (durch das zuständige Fürsorgeinstitut),
 Empfehlung zur Arbeitszuweisung (durch Arbeitsvermittlungsstellen)
 in Antrag gebracht. Bei schweren
Fällen wird die Untersuchung durch den Amtsarzt (Abgabe
 in die Trinkerheilstätte, in eine Heilanstalt überhaupt)
 veranlaßt. Erweist‘ sich die Einleitung eines Entmündigungsverfahrens
 als zweckdienlich, so werden die
Angehörigen an die zuständige Stelle verwiesen. Wegen
Alkoholanständen Bestrafte werden unter Umständen

‚ur Begnadigung mit der Wirkung der bedingten Verırteilung
 empfohlen. In den bezüglichen Anträgen, die
uf den bei der Beratung gewonnenen Eindrücken und
len Ergebnissen der Hausbesuche beruhen, wird, je nach
Yerschiedenheit des Falles, beantragt: Stellung unter
ichutzaufsicht der Fürsorgestelle des Wohnbezirkes auf
cürzere oder längere Zeit (in der Regel ein, in schweren
"ällen zwei Jahre). Verpflichtung zum Erlage von Sühnejeträgen
 zu Wohlfahrtszwecken, die bei Erlag verfallen
ind, das heißt auch bei Rückfall nicht rückerstattet
verden, in besonders schweren Fällen, in denen nach
irztlichem Gutachten Enthaltsamkeit geboten ist, Ver-»flichtung
 zum Nachweise des Anschlusses an einen Ab-;tinenzverein
 binnen kurzer‘ Frist (vierzehn Tage bis
iußerstens vier Wochen).
Die versuchsweise Anwendung des Dr. Pollardschen
Systemes, allerdings in anderer, der inländischen Gesetzgebung
 angepaßten Form, soll recht gute Erfolge zeitigen;
;o wurden im Verlaufe des‘ Jahres 1025 im ganzen
174 Gnadenanträge gestellt, davon 448 genehmigt und
nur 24 Rückfälle festgestellt, das sind nur 5°36 Prozent.
Fine weitere Anwendung dieses Systemes wird geplant.

KROPF UND KRETINISMUS
Von Sektionsrat Prof. Dr. Ernst Brezina.

Der Kropf und Kretinismus war in den österreichischen
Alpenländern besonders in einzelnen Tälern seit jeher
endemisch. Hofrat Prof. Dr. Wagner hatte diese Krankheitserscheinung
 neben anderen eingehend studiert und
bereits vor langer Zeit angeregt, in den Gegenden mit
endemischem Kropf und Kretinismus, der Bevölkerung
statt des gewöhnlichen Salzes ein mit kleinsten Mengen
von Jodkali versetztes Salz abzugeben, um auf
diese Art eine Bekämpfung dieser Krankheit im Großen
durchzuführen. Dieser Vorschlag konnte sich ursprünglich
 nicht durchsetzen. Erst als im Kriege und in den
ersten Nachkriegsjahren aus heute noch unbekannten
Ursachen, der Kropf oder vielleicht besser gesagt der
Blähhals eine auch dem Laien ‚auffallende Verbreitung
Nicht nur in Oesterreich sondern auch anderwärts zeigte,
griff man auf den seinerzeitigen Vorschlag Wagners, das
Kochsalz zu jodieren, in Oesterreich wieder zurück, und
dank dem verständnisvollen Entgegenkommen der
Generaldirektion der österreichischen Salinen gelang es
binnen kurzer Zeit, bereits im Jahre 1923, der Bevölkerung
 neben dem gewöhnlichen Salze auch ein mit je
0.005 Gramm Jodkali pro Kilogramm Salz versetztes
sogenanntes Vollsalz, im Handel zur Verfügung zu stellen,
Nachdem bereits vorher in der Schweiz eine solche
Aktion eingeleitet worden war. ;
Statistische Erhebungen über die Kropfhäufigkeit
 in den Volks- und Bürgerschulen Oesterreichs waren
dieser nun auch bei uns durchgeführten Jodierung des
Kochsalzes vorausgegangen, Belehrung über die Gefahren
des Kropfes und Aufklärung über seine Verhütung bezleiteten

 sie, so daß das jodierte Salz sich bald bei der
Bevölkerung Oesterreichs einführte. Das Volksgesundneitsamt
 bediente sich natürlich bei der Einleitung und
Durchführung dieser Maßnahmen auch des Rates von
Sachverständigen auf dem Gebiete der Medizin, Chemie,
Zeologie und des Salzmonopoles, aus denen eine das
Ministerium beratende, sogenannte Kropfkommission
&amp;lt;onstituiert wurde. Nach vier Jahren Vollsalzerzeugung
wurden vom Volksgesundheitsamte neuerlich allerdings
ıur stichprobenweise in einzelnen Bezirken statistische
irhebungen über die Kropfhäufigkeit gemacht, welche
m allgemeinen einen Rückgang der Kropfhäufigkeit
’eststellen ließen.
Es kann heute wohl auch der Laie feststellen, das die
Jäufigkeit des Kropfes bzw. Blähhalses gegenüber der
ınmittelbaren Nachkriegsjahre sichtlich abgenommen hat.
Jb daran, ebenso wie an der statistisch erhobenen Abı1ahme
 des Kropfes, ausschließlich und allein dieJodierung
les Kochsalzes Schuld‘ ist, oder ob da noch andere
Vomente mitspielen, läßt sich schwer feststellen. Jeden-'alls
 wird die Jodierung eines Teiles des Kochsalzes,
ınd zwar ungefähr ein Drittel der gesammten in unseren
Salinen erzeugten Kochsalsmenge, weiterhin mit Jodkali
zersetzt und in den Handel gebracht. Das verpackte
Yollsalz wirddurch einen roten Streifen erkenntlichgemacht.
Bemerkt sei, daß nach dem Beispiel Oesterreics
and der Schweiz auch in Deutschland mit der
Jodierung des Kochsalzes vorgegangen wurde, und daß
zegenwärtig ein Interesse für das Österreichische
jodierte Salz (Vollsalz) auch in Amerika besteht.
        <pb n="266" />
        STAATLICHES SEROTHERAPEUTISCHES INSTITUT IN WIEN

Das staatliche serotherapeutische Institut wurde im
Jahre 1804 von weiland Professor Richard Paltauf
gegründet. Richard Kretz wurde Direktorstellvertreter
und Richard Jellinek und Rudolf Kraus fungierten
als Assistenten. Das Gründungskapital wurde von einem
unbekannten Spender zur Verfügung gestellt.
Nach und nach wurde der Betrieb des Institutes
immer mehr erweitert, zunächst auf Heilserum gegen
Diphtherie, Tetanus, Scharlach, Ruhr, Genickstarre usw.,
dann auf die Herstellung diagnostischer Sera (für Typhus,
Cholera etc.), Sera für gerichtlichen Blutnachweis und
bakterielle Impfstoffe gegen Typhus, Cholera, Pest usw.
Einen breiten Raum unter den Aufgaben des Institutes
nahmen stets der Unterricht und die Forschung
ein. Die gewaltigen Fortschritte der Heilserumtherapie
gingen an dieser, zunächst als reine Produktionsstätte
gedachten Anstalt nicht spurlos vorüber, sondern auch
hier hat die neue serologische Lehre eine Pflegestätte
gefunden. Ein überaus reges wissenschaftliches Leben entwickelte
 sich und eine Reihe heute bekannter F. orscher,
wie Chvostek, Clairmont, Pirquet,'‘ Hamburger,
 Dörr, Ranzi, Schick, Rothberger,
Winterberg, Volk, Groß, Pötzl, Porges,
Löwenstein, Lipschütz, Pribram, Ruß, Busson,
Bächer, Eisler, Luger und zahlreiche Ausländer,
namentlich Japaner, haben sich hier wissenschaftlich
betätigt. Die freundschaftlichen Beziehungen zum chemischen
 Laboratorium, dem F. Freund vorsteht, brachten
die serologische Forschung in das chemische Fahrwasser
und es entstanden hier die bekannten Arbeiten über
Globuline und Konzentration der antitoxischen
Sera von Freund und seinen Mitarbeitern Mark us,
Joachim, Seng. F. P. Pick wurde von Paltauf aus
der Schule Hofmeisters in Straßburg an das Institut
gebracht und ihm verdankt die Serologie eine Reihe
wichtiger Arbeiten über Antikörper. Die von Kraus
entdeckten Präzipitine wurden Gegenstand zahlreicher
Arbeiten und Grundlage der Präzipitinlehre.
Das Jahr 1918 brachte mit dem Zerfall des Reiches
zunächst eine außerordentliche Einschränkung des Absatzgebietes.
 Die finanzielle Krise des Staates nötigte
die Betriebe,‘ welche ein gewisses finanzielles Risiko
mit sich brachten, aus seiner Verwaltung auszuscheiden.
Da entschloß sich Paltauf, dem die Zukunft seines
Werkes sehr am Herzen lag, dazu, die Verpachtung
des Institutes, unter Wahrung seines staatlichen Charakters,
an eine Privatgesellschaft durch die Aufsichtsbehörde
einzuleiten, um dadurch einerseits den Anschluß an
einen großen internationalen Konzern zu erwirken,
anderseits den Fiskus von den Lasten zu befreien, die
ihm durch die Erhaltung ds Institutes erwachsen waren.
Aber auch für das Institut erhoffte sich Paltauf Vorteile
 von dieser Lösung, die vor allem darin bestanden,
daß eine fachgemäß organisierte kommerzielle F ührung
auf. internationaler Basis den Weg zu den neuen Staaten
und zum ferneren Ausland leichter finden kann als ein
rein staatliches Unternehmen.
An die Spitze des durch den im Jahre 1925 erfolgten
Tod Paltaufs verwaisten Institutes traten die langjährigen

 Assistenten Paltaufs, Professor R.Kraus und
Professor E. Pribram als technische Direktoren, wodurch
 die Gewähr gegeben ist, daß das Werk Paltaufs
in seinem Sinne fortgeführt wird und das Institut in
jeder Beziehung seinen bisherigen wissenschaftlichen
Charakter auch in Zukunft bewahren wird. Prof. E. Pribram
 ist im Jahre 1927 einer Berufung nach Chicago
zefolgt, so daß das Institut heute in technischer Hinsicht
‚on Prof. R. Kraus geleitet wird.
Derzeit ist das wissenschaftliche Leben wieder in
‚ollem Gange. Das Institut besteht heute aus der wissenschaftlichen
 Abteilung, welche sich im Hauptinstitut
n der Zimmermanngasse 3 befindet und woselbst in den
vissenschaftlichen Laboratorien die Forschungsarbeit
‘ortgeführt und den Produktionsabteilungen, wo
Vakzinen und Sera erzeugt werden. Im Franz-Josef-Spital
ist die Produktionsabteilung für Serumbereitung
untergebracht und die Stallungen für die Pferde.
Neben den technischen Direktoren hat das Institut
noch ‚eigene Vorstände für die einzelnen Abteilungen:
Tuberkuloseabteilung, Professor E.Löwenstein,
Wissenschaftliche diagnostische Abteilung,
/rofessor M.Eisler, Produ ktionsabteilung, Regie-‚ungsrat
 Dr. St. Bächer. Die administrative und komnerzielle
 Leitung ist in den Händen des Direktors Dok-:;or
 J. Csonka. Die staatliche Kontrolle erfolgt
lurch eine besondere Kontrollstation.
Dank dieser Neuorganisation ist das Institut in der
Lage, allen Fortschritten auf dem Gebiete der Serumınd
 Vakzinetherapie sowie der bakteriologisch-biolozischen
 Diagnostik zu folgen und alle auf diesem Gebiete
 neuen prophylaktischen, therapeutischen und diaznostischen
 Präparate zu erzeugen.
Das Institut konnte auch wissenschaftlich allen Fragen,
welche die Mikro- und Immunobiologie betreffen, nachzehen.
 So wurden im Jahre 1925 zum Beispiel Studien
iber Toxoide zur Prophylaxe der Diphtherie fortgesetzt,
dem Problem der Therapie mittels des Bakteriophagen
‚st man näher getreten, die neuerdings im Vordergrund
stehende Scharlachätiologie und -therapie und das Anti-/irus
 nach Besredka sind Gegenstand eigener Studien
zewesen. Auf dem Gebiete der Tuberkulose sind neue
Methoden zur Züchtung der Tuberkelbazillen angegeben,
;tudien über Geflügeltuberkulose beim Menschen fortzesetzt
 und die präventive Schutzimpfung nach Galnette
 experimentell geprüft worden usw.
Die Institutsleitung betrachtet es auch in Hinkunft als
hre Pflicht, den von R. Paltauf vorgezeichneten Weg
fortzusetzen, indem ihre Hauptaufgabe nicht nur auf
lie Erzeugung wirksamer und einwandfreier
Schutz- und Heilstoffe, sondern auch auf
lie Förderung der Mikrobiologie und Immuno-;ogie
 gerichtet sein soll. Seit der Verpachtung des Instiutes
 hat sich der Kundenkreis namentlich im Ausland
gewaltig gehoben und die Produktion wurde wesentlich
gesteigert, so daß zu hoffen ist, daß die Zukunft des
nstitutes gesichert ist und einer weiteren gedeihlichen,
sommerziellen und wissenschaftlichen Entwicklung entsegengehen
 dürfte.
        <pb n="267" />
        ÖSTERREICHISCHE HEILMITTELSTELLE

Von der Erkenntnis der Notwendigkeit ausgehend, für
Heil-, Pflege-, Wohlfahrtsanstalten sowie Sozialversicherungsinstitute,
 aber auch für die Bevölkerung eine Stelle
zu schaffen, die alle in das Heilmittelwesen fallenden
Präparate, Verbandstoffe, chirurgische Materialien, Heilbehelfe
 usw. billig herstellt, bzw. vertreibt, wurde die
Oesterreichische Heilmittelstelle G.A. auf Grund
des Gesetzes vom 20. Juli 1919 über gemeinwirtschaftliche
 Unternehmungen errichtet und hat diese ihre
Tätigkeit am I. November 1919 auch aufgenommen. Laut
den mit Kabinettsratbeschluß vom 30. September 1919,
Zahl 786, genehmigten Satzungen ist unter anderem
Gegenstand des Unternehmens die Belieferung öffentlicher
 Heil-, Pflege-, Wohlfahrtsanstalten und: anderer in
Betracht kommender Stellen mit Arzneimitteln und
sonstigen Heilbehelfen sowie Material zur Krankenpflege;
 weiters die Herstellung, der Ein- und Verkauf
von Arzneimitteln, Heilbehelfen und allen sonstigen hier
in Betracht kommenden Materialien; ferner die Erwerbung
 und Verwertung aller in die Erzeugung und den
Vertrieb von Arzneimitteln und sonstigen Heilbehelfen
einschlägigen Patenten, Konzessionen, Lizenzen, Marken
usw. Demgemäß besteht die Oesterreichische Heilmittel-Stelle
 G. A. aus dem Fabriksbetrieb, dem kommerziellen
 Betrieb, der angegliederten staatlich autorisierten
 Technischen Versuchsanstalt sowie der
Oesterreichischen Arznei-und Gewürzpflanzenkulturgesellschaft
 m. b. H. „Medica”,
Der Fabriksbetrieb umfaßt die hhemisch-pharmazeutische
und die Verbandstoffefabrik. Außerdem eine besondere
Abteilung zur Herstellung von verschiedenen‘ Desinfektionsmitteln.
 Der kommerzielle Teil besteht aus der
Ein- und Verkaufsabteilung, welch letztere nicht nur den
Verkauf der selbsterzeugten Waren, sondern auch den
Drogengroßhandel besorgt. Die Technische Versuchsanstalt
 wurde errichtet, um hauptsächlich der Industrie
die Möglichkeit zu geben, ihre für die Fabrikation notwendigen
 Rohstoffe und auch Erzeugungen chemisch
und technisch billig und einwandfrei überprüfen lassen
zu können. Auch hier Jäßt sich ein stetig steigender
Erfolg feststellen. Die eigenen Arzneipflanzenkulturen
befassen sich hauptsächlich mit der Kultivierung hoch-Wertiger
 Arzneikräuter. Es wird hiebei nicht nur auf das
Erträgnis quantitativ, sondern auch auf die Qualität der
Heilkräuter besonderes Gewicht gelegt und ist es bereits
bei vielen Kräutern gelungen, die Qualität zu verbessern,
 so daß die Heilkräuter, was den Gehalt an
Wirksamen Stoffen betrifft, in der veredelten Form mehı
Inhaltsstoffe aufweisen als die wildwachsenden Pflanzen.
Außerdem wurde eine Sammeltätigkeit für andere
Kräuter, deren Kultivierung aus klimatischen Gründen
Nicht möglich ist, mit nennenswertem Erfolg durchgeführt.
Die Oesterreichische Heilmittelstelle G. A. zählt nich
Nur, ihrem Zweck entsprechend, die öffentlichen Heil-,
Pflege- und Wohlfahrtsanstalten Oesterreichs bereits seit
langem zu ihren Abnehmern, sondern auch alle anderen
Sanitären Einrichtungen der Industrie, die wissenschaftlichen
 Institute, die Drogenbranche und zum Teil auch
die Apotheken. Außerdem beschäftigen viele Kreise der

'ndustrie ständig und regelmäßig die Technische Versuchsanstalt
 der Heilmittelstelle.
Für die große Oeffentlichkeit kommen die abgepackten
Arzneimittel der Heilmittelstelle in ‚Betracht, die eine
wesentliche Verbilligung des Arzneikonsums
auch der nicht bei einer Krankenkasse versicherten Bevölkerungsschichte
 bedeuten. Schon bei den der Gründung
Jer Heilmittelstelle vorausgehenden Besprechungen
zwischen den interessierten Stellen war als eine Aufgabe
ler Heilmittelstelle in Aussicht genommen worden,. den
3Zezug der gebräuchlichsten und wichtigsten Medikamente
‘ür. die breiten Massen der Bevölkerung durch Darietung
 von einheitlich abgepacten, einfach ausgestatteten
\rzneien in der durchschnittlich gebräuchlichsten Dosierung
zu verbilligen. Die Auswahl der in Betracht kommenden
\rzneien erfolgte auf Grund der Anträge eines Fach-»eirates.
 Von diesen abgepackten Arzneimitteln, welche
ın Form von abgepackten Tabletten und Ampullen erzeugt
 werden, wurden im Jahre 1920 345.000 Packungen
ıbgegeben, während im verflossenen Geschäftsjahr 1027
»ereits weitaus über 2,000.000 nur im Inlande in den
Verkehr gelangten, was den Anklang dieser Medikamente
ei den Aerzten und Patienten beweist. Aerzte und
&amp;gt;ublikum haben die Vorteile der abgepackten Arzneinittel
 der Heilmittelstelle rasch begriffen, drängen selbst
ıuf die Abgabe der Heilmittelstellepräparate und verlangen,
 den Kreis derselben zu erweitern. Was die
sonstigen selbsterzeugten sowie auch die durch den komnerziellen
 Teil in den Verkehr gebrachten Präparate
yetrifft, ist es bekannt, daß auch bei. diesen die Heilnittelstelle
 in hervorragender Weise preisregulierend
wirkt.
Der Personalstand der Heilmittelstelle betrug nach
Zeginn ihrer Tätigkeit 60 Angestellte und Arbeiter und
jeträgt jetzt insgesamt zirka 270, er hat sich daher beiäufig
 vervierfacht. Die Personalvermehrung ist eine
stetige, was die gesunde Weiterentwicklung der Heilnittelstelle
 trotz vieler Anfeindungen beweist. Es dürfte
eider wenige Betriebe in Oesterreich geben, die in der
letztzeit auf diesen Erfolg hinweisen können. Aber nicht
ıur die Zahl der Mitarbeiterschaft, sondern auch ihre
Qualität verdient besonders hervorgehoben werden. Es
nuß besonderes Vertrauen erwecken, wenn man in Be-Tracht
 zieht, daß die Heilmittelstelle unter anderem
4 Magister der Pharmazie, 12 Chemiker, I Arzt, I Bo-:aniker,
 2 Ingenieure, 36 Drogisten und auch 27 qualifizierte
 Arbeiter beschäftigt. Alle Zweige der Facharbeiten
verden nur von qualifizierten Angestellten und Arbeitern
lurchgeführt, bzw. überwacht,
Die Zahl der im Geschäftsjahre 1920 eingelaufenen
Bestellungen betrug 6808. Im Jahre 1927 war die Zahl
der Bestellungen gegen 50.000, im laufenden Geschäfts-‚ahre
 1928 waren bereits bis 3l. August über 40.000
ıngelaufene und ausgeführte Bestellungen zu verzeichnen,
Auch diese Vermehrung der Aufträge gewährt einen
arfreulichen Ausblick in die Zukunft, wenn man insaesondere
 in Betracht zieht, daß nicht nur die Zahl der
Aufträge, sondern auch der Umfang derselben bedeutend
zugenommen hat.
        <pb n="268" />
        Durch die eigenen Arzneipflanzenkulturen der Heilmittelstelle
 und der großen Zahl von Spezialpräparaten
ist es ihr seit einigen Jahren gelungen, auch zu exportieren.
 Der Umsatz dieses Zweiges steigt stetig und
kann heute bereits gesagt werden, daß die Aussichten
für die Zukunft sehr ermutigende sind.
Die Heilmittelstelle wurde im Laufe der Jahre derart
ausgebaut, daß sie nun eine eigene, modernst eingerichtete
 chemisch-pharmazeutische und Verbandstoffefabrik,
 eine Fabrik zur Erzeugung von Desinfektionsmitteln,
 analytische Laboratorien und eigene Werkstätten
besitzt. Die Fabrik wird als Regiebetrieb derart geführt,
daß lediglich ihre Kosten nebst den notwendigen Rücklagen,
 Auslagen für Apparaturen, Herstellung und
Ergänzung des Fabriksinventars gedeckt und die Fertig-‚abrikate
 dem kommerziellen Betrieb zu möglichst niedrigen
 Preisen geliefert werden. Der kommerzielle Betrieb
umfaßt große Lager von Chemikalien, Drogen, Reagenzien
 für medizinische und wissenschaftliche Zwece,
pharmazeutische Spezial- und Patentpräparate, selbsterzeugte
 Tabletten und Ampullen, Galatinekapseln, Desinfektionsmittel
 sowie eine große Zahl eigener pharmazeutischer
 Spezialpräparate, abgepackte Arzneimittel in
Tabletten- und Ampullenform sowie Verbandstoffe, dhirurgisches
 Material und Geräte, Glaswaren und Apparaturen
für Laboratorien und Material zur Krankenpflege.
Sowohl die im Fabriksbetriebe hergestellten Präparate
als auch die im kommerziellen Betriebe durch Finkauf
erworbenen, werden ausnahmslos chemisch sowie biologisch
und soweit ‚es notwendig ist, auch technisch überprüft.
Es verläßt kein Präparat die Anstalt, bevor nicht durch
eingehende Untersuchung und Versuche die tadellose
Beschaffenheit dieser einwandfrei festgestellt wurde. Die
abgepackten Arzneimittel werden außerdem von der
Chemisch- pharmazeutischen Untersuchungsanstalt im
Bundesministerium für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt,
 bzw. jene in Ampullenform von der bakterio-‚ogisch-serologischen

 Untersuchungsanstalt im Bundesninisterium
 für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt,
 die Verbandstoffe von beiden Anstalten ständig
überprüft, während die Spezialerzeugnisse Ergostabil
ınd Digistabil unter der ständigen Kontrolle des Pharmakognostischen
 Institutes der Wiener Universität stehen.
In der jüngsten Zeit ist die Oesterreichische Heilmittelstelle
 im Rahmen der Sozial-hygienischen Ausstellung
 in den Terrassensälen der neuen Hofburg mit
nem großen Ausstellungsobjekt vor die Oeffentlichkeit
zetreten, welches den großen, Umfang und die fortzeschrittene
 Entwicklung sehr veranschaulicht und den
zroßen Beifall aller in Betracht kommenden maßgebenden
stellen gefunden hat. Die Aufgabe, ihren Abnehmern
lie Waren zu möglichst billigen Preisen zu liefern und
labei das kaufmännische Moment nicht außer acht zu
assen, hat die Heilmittelstelle bisher stets mit dem FErzebnis,
 daß es trotzdem möglich war, der Mitarbeiter-;chaft
 eine entsprechende Lebenshaltung zu sichern, wie
‚uch dem Betrieb selbst die notwendigen Rücklagen zu-:ückzuführen,
 gelöst.
Die Oesterreichische Heilmittelstelle G. A. kann auf
hre .bisherigen Leistungen und Erfolge mit großer
senugtuung zurückblicken. Sie hat nicht nur ihre geitellten
 Aufgaben vollauf erfüllt, sondern darüber hinaus
 eine Entwicklung aufgewiesen, welche alle Stellen,
lie die Heilmittelstelle kontrollieren, mit größter BerTiedigung
 erfüllt. Durch weitere Ausdehnung und Auszestaltung
 wird sie auch in der Zukunft nicht nur ihren
lirekten Abnehmern, sondern‘ auch der Bevölkerung als
zroßer Allgemeinheit von Nutzen sein und die stets bewiejene
 Wertschätzung gewiß rechtfertigen, die sie sich als geneinwirtschaftliche
 Anstalt, seit ihrem Bestande immer auf
Yerbilligung und Verbesserung der Qualität aller in das
Jeilwesen einschlägigen Arzneimittel und auch anderer
Artikel bedacht, bei dem Großteil der Bevölkerung erworben
 hat.

DIE AUSGESTALTUNG DER STAATLICHEN MITTELSTANDS
SANATORIEN SAUERHOF UND PETERHOF IN BADEN
Von Direktor Hofrat Dr. Simon Krüger.

Das ehemalige Garnisonsspital und das Militär-Badenaus
 Sauerhof in Baden wurden in den letzten zehn
Jahren zu den beiden Staatlichen Mittelstands-Sanatorien
 Sauerhof und Peterhof umgestaltet.
Auch jene Kurgäste, für die sie vor dem Umsturz bestimmt
 waren, Offiziere und Soldaten, sind auch unter
den gegenwärtigen geänderten Verhältnissen als Kriegsbeschädigte,
 als Krankenkassenmitglieder, als Angehörige
des Mittelstandes heimisch geblieben. Beide Anstalten
(Sauerhof und Peterhof) haben damit zu ihrer richtigen
Zweckbestimmung zurückgefunden, eine Spezial-Heilanstalt
 für jene Leiden zu sein, für die der Kurort
Baden bestimmt ist.
Gerade dem Mittelstand im allgemeinen hat die Umwandlung
 unserer beiden Anstalten in Zivil-Heilanstalten
arwünschte Gelegenheit gegeben, der Heilwirkungen des

Kurortes Baden teilhaftig zu werden. Damit wurde auch
m bestimmten Ausmaß einer zweckmäßigen sanitär-sozialen
 (kurörtlichen) Fürsorge ihr Recht eingeräumt. Jedenalls
 liegt für unsere Anstalten die unerläßliche Bedingung
‚or, die gemeinnützigen Zwecke mit dem kaufnännischen
 Erfolg zu verbinden, unter gleichzeitiger
jozialer und kaufmännischer Führung die Selbsterhaltung
- ohne Aufwendung öffentlicher Mittel — zu erzielen.
Jieses schwierige Problem wurde in unseren Anstalten
:atsächlich gelöst.
Im Rahmen der Anstalten ist es gelungen — was auch
'ür den Kurort von großer Bedeutung ist — die natürichen
 Gaben des Kurortes, seine Schwefelquellen — mit
Tervorkehrung ihrer spezifischen Wirkung — zur vollen
\uswertung zu bringen, durch die Errungenschaften der
nedizinischen Wissenschaft — zumal der physikalischen
        <pb n="269" />
        Therapie — zu unterstützen und den Kreis jener
Leiden, für die der Kurort erfolgreich wirkt, zu erweitern.
 Die Heilkraft der Schwefelquellen wurde — neben
ihrer Wirkung durch die Schwefelbäder (Voll- und Einzelbäder)
 — durch Anwendung von Schlammpackungen,
Dusch-Massage und Trinkkuren bedeutend erhöht. Den
drei im Hause selbst befindlichen Heilbädern (Sauerhofbad
 mit 35'5° C, Engelsbad mit 345° C und Petersbad
mit 36° C Wärme) wurde ein Physikalisch-therapeutisches
Institut zur Seite gestellt, ausgestattet mit allen modernen
Heilbehelfen. Im Jahre 1923 wurde die Sauerhofquelle
auch zu Trinkkuren derart eingerichtet, daß dieses erdige
Thermalschwefelwasser mit seiner natürlichen Temperatur,
erwärmt oder zu Trinkwasser-Temperatur abgekühlt —
allfällig mit ‚arzneilihem Zusatz — verabreicht wird,
Gerade der Unterstützung der Badener Heilbehelfe durch
die physikalischen Heilmethoden, der Kombination der
verschiedenen Heilmethoden — so auch der Bade- und
Trinkkuren — ist es zu danken, daß die beiden Anstalten
Sauerhof und Peterhof — sowie Baden allgemein — ihren
Wirkungskreis erheblich erweitert haben. Dem Wirkungskreis,
 zu dem bisher in erster Linie die Gelenks-, Muskel-,
 Knochenleiden — namentlich rheumatischer und
gichtischer Art — Bewegungsstörungen (Versteifungen,
Narben) gehörten, wurden Nierenleiden eingefügt, ferner
- nebst Ischias (Neuralgien) — auch sonstige Nervenleiden,
dann Erschöpfungszustände (Rekonvaleszenz), Herz- und
Gefäßkrankheiten, Frauenleiden und schließlich Magenund
 Darmkrankheiten, Erkrankungen der Gallen- und
Harnwege. Bei ganzjährigem Kurbetrieb schließt sich der
Hauptsaison (Frühjahr, Sommer) eine gutbesuchte Herbst-Wintersaison
 (mit ermäßigten Preisen) an.
Die Anstalten werden ärztlich-wissenschaftlidch als
Sanatorien geführt. Im Sauerhof werden leichte Fälle,
die sogenannten Kurpatienten, im Peterhof außerdem —
mit Ausschluß jeder übertragbaren Krankheit — auch
Kranke untergebracht, die schwer beweglich, bettlägerig
sind einer besonderen Pflege bedürfen. Die Ver-Ppflegsgebühren
 sind verhältnismäßig niedrig bemessen,
zumal darin nebst der Unterkunft und Verköstigung die
ärztliche Behandlung, die Krankenpflege und die Verabreichung
 der wichtigsten Kurbehelfe inbegriffen sind.
Fine Unterscheidung besteht bei der Verpflegsgehühr
lediglich hinsichtlich der Unterkunft (Finzelzimmer, Zimmer

Peterhof: Anstaltspark (Gemälde Karl Graf 1923,

Sauerhof (mit Beethovendenkmal)
(Phot. Hermann Brühlmever)

zu zweit, Zimmer bis zu fünft); alle übrigen Leistungen,
auch die Verköstigung (vier Mahlzeiten), sind bei allen
Anstaltspatienten gleich. Bemerkenswert ist, daß für
ede (individuelle) Diätkur — nach genauer ärztlicher
Verordnung — vorgesorgt ist. Alle erforderlichen wissen-;chaftlichen
 Behelfe sind vorhanden (Chemisch-mikro-;kopisches
 Laboratorium). Durch kostspielige bauliche
mgestaltungen wurden sowohl im Peterhof als auch im
jauerhof moderne Speisesäle und Gesellschafts-:äume
 (Musik-, Lesezimmer) gewonnen, ferner — außer
Luft- und Sonnenbädern — auch eine geräumige Liegehalle
 vorgesehen.
Die äußere Gestalt der beiden Gebäude hat keine
wesentliche Umänderung erfahren. Innen ist aber eine
zrundlegende Wandlung zu verzeichnen. Dies gilt vor
allem für den Peterhof. Der Sauerhof, dessen stilvolle
 Vorderfront und wunderschöner Rundhof als architektonische
 Kleinode hervorzuheben sind, war viel leichter
den neuen Verhältnissen anzupassen.
In dem — auch ambulatorisch zugänglichen — Sauerıofbad
 — einer tempelartigen Badehalle — wurde an
stelle der auf den alten Bildern ersichtlichen, jedoch ver-;cdhollenen
 Sandsteingruppe „Aeskulap und Hygiea” von
losef Klieber eine Statue des farnesischen Herakles aufgestellt.
 Das gleichfalls auch ambulatorisch besuchte
Ängelsbad wurde im Mai 1925 gründlich renoviert; es
wird im Hinblick auf seine besondere Eigenart ärztlicherseits
 bei Rheuma(Ischias)leiden alter Leute und bei Herzand
 Gefäßkrankheiten empfohlen. Die Petersquelle —
die südlichste Badener Schwefeltherme — speist das (nur
jür die Anstaltspatienten zugängliche) Petersbad. Die
Quelle wurde anfangs 1028 neu gefaßt, das Bad neu
ausgeslattet.
Im hübschen Vorgarten des Sauerhofs wurde im
Jahre 1927 anläßlich der Beethoven-Jahrhundertfeier ein
schönes Beethoven-Denkmal errichtet (ein Werk des
Bildhauers Hans Mauer). Der große alte Anstaltspark,
der sich zwischen Sauerhof und Peterhof erstreckt, erfreut
sich verständnisvoller gärtnerischer Pflege.

Als allgemein zugängliche Kur-(Heil-)Anstalten sind
die beiden Anstalten ihrer altbewährten Bestimmung

TE.
        <pb n="270" />
        Der Sauerhof (1672 nach Vischers Topographie)
wieder zurückgegeben. Die militärische Vergangenheit
reicht weniger weit zurück, als gemeinhin angenommen
wird. Die ersten urkundlichen Angaben über den
Sauerhof liegen aus dem Jahre 1419 vor. Das
Saurerbad — der Saurhoff — so benannt nach dem
Besitzer Georg von Saurer, dem kaiserlichen Kämmerer
und Besitzer von Rauhenstein, wurde im Jahre 1594 erbaut.
 Seine gegenwärtige schöne Gestalt verdankt der
Sauerhof dem Umbau, der in den Jahren 1520 bis 1822
vom ausgezeichneten Architekten Josef Kornhäusel
durchgeführt wurde. Im Jahre 1863 durch das Militärärar
vom Freiherrn von Doblhoff übernommen, verzeichnet
das Haus bis dahin unter seinen Kurgästen die Namen:
Beethoven, Jacquin, Friedrich von ‘Schlegel, Salieri,
Lampi, Schreyvogel, Clementi, Grillparzer, Castelli.
Hinsichtlich des Engelsbades liegt die Angabe ‚vor,
daß am I. November 1735 (dem Tage des großen Lissaboner
 Erdbebens) auf einem Grundstück vor dem Sauerhofpark
 eine neue Schwefelquelle entstand. Die Quelle
hatte dazumal 27-28° R, wurde wie ein Brunnen gefaßt
und als Fußbad benützt, bis 1794 der Besitzer Anton von
Dobihoff darüber ein Badegebäude, die Engelsburg, errichten
 ließ. Neben diesem Gebäude wurde im Jahre 1822
von Josef Kornhäusel das Engelsbad in seiner heutigen
Gestalt erbaut. Die Petersquelle soll im Jahre 1626
entstanden und unmittelbar hernach das St. Petrusbad und
der alıe Peterhof erbaut worden sein. (erster Besitzer:
Anton Walter). 1819 wurde das noch jetzt bestehende
Gebäude durch den Badener Baumeister Johann Hantl
begonnen und 1821 vollendet. Das Gebäude diente lange
Zeit als Militär-Badehaus einerseits und als Filialspital
des Garnisonsspitales Nr. 2 in Wien anderseits: aus der

Sauerhof bad (seit 1822; alte Lithoegr.)

/ereinigung beider ging das Garnisonsspital Nr. 27
1ervor. ;
Gerade jetzt — da sich der zehnjährige Bestand als Zivil-Teilanstalt
 jährt (August 10920) — stehen beide Analten
 vor einer neuerlichen gründlichen Auszestaltung.
 Schon die erste Umwandlung in Zivil-Heilanstalten
 war durch die Sozialversicherungs-Anstalten
Krankenkassen) gefördert worden. Durch die ständige
/erbindung mit diesen Körperschaflen wird es nunmehr
;rmöglicht, unter Aufwendung größerer Geldmittel die
veitere Ausgestaltung durchzuführen, die sich namentich
 auch — trotz Vermehrung der Belagzahl — in einem
nchr individualisierenden Kurbetrieb auswirken
wird. Die Umgestaltung bezieht sich einerseits auf die
irgänzung der Kureinrichtungen (nicht zuletzt durch
1öher temperierte Schwefelbäder, Schwefel-Wannenbäder
ür Schwerkranke, schwerbewegliche Patienten) anderseits
auf die Vermehrung und Verbesserung der Unterkünfte
Zentralheizung der Zimmer und Gänge, fließendes Warmınd
 kaltwasser, usw.). Die großen, aus der Militärzeit
übernommenen Krankenräume werden verschwinden. Die
Anstalten werden — neben ein- und zweibettigen Zimmern
 — nur Krankenräume mit drei bis höchstens fünf
Betten aufweisen. Alle Herstellungen, die mit Oktober 1928
begonnen und bis Ende April 1929 abgeschlossen werden,
dienen den fachlichen Zwecken und wirtschaftlichen Zielen.
Nach rühmlicher Vergangenheit gehen die beiden Anitalten
 Sauerhof und Peterhof einer verheißungsvollen
 Zukunft entgegen. Sie sind — wie der Kurort
3aden im allgemeinen — ganz besonders dazu berufen,
ler neueinsetzenden Abwehr des Rheumatismus (als
Yolkskrankheit) ein Bollwerk zu schaffen.

Sauerhof (Rundhot)
Phot. Hermann Brühlmever
        <pb n="271" />
        DIE KÖRPERLICHE ERZIEHUNG UND DEREN FÖRDERUNG
DURCH DEN STAAT

Im Zuge der allgemeinen Reform des österreichischen
Schulwesens innerhalb der vergangenen zehn Jahre
konnte sich auch die körperliche Erziehung Raum und
Geltung verschaffen, im steten
Ausgleich mit den anderen Forderungen,
 die durch die Schulerneuerung
 zu erfüllen waren.
Bei der Volksschule bedurfte
 es besonderer Anstren-Zung,
 da zwar der obligate Turnunterricht
 schon durch das:
Reichsvolksschulgesetz eingeführt,
 aber nur ganz unzulänglich
durchgeführt worden war. Von
einem regelmäßigen Turnunterricht
 konnte nur in den höher
organisierten Schulen der Städte
und Märkte gesprochen werden,
Während man sich in den einklassigen
 Schulen der Landorte
mit gelegentlichen Turnübungen
begnügte, die zudem sachlich
wenig bedeuteten. Solange das
Schulturnen stark auf das Saalturnen
 an Geräten und Freiund
 Ordnungsübungen militä-Tischen
 Finschlags gestellt war, konnte der Mangel an
Entsprechenden Furnräumen und Geräten das Ausfallen
der Turnstunden erklären. Das neuere österreichische
Volksschulturnen trägt den Bedürfnissen der schlichtesten
Landschule ebensogut Rechnung wie denen einer Stadt-Schule;
 es setzt einen: eingerichteten Turnsaal nicht
unbedingt voraus und kann von jedem Lehrer unterrichtet
 werden, auch wenn er selber keine turnerische Sonderausbildung
 genossen hat. Die österreichische Turnweise

ist auf dem Grundsatze der Haltungserziehung aufgebaut.
Um die Lehrer in diese neuen Methoden einzuführen,
wurde ein ganzes Netz von Turnfortbildungs-Winterheim

 des Bundesministeriums für Unterricht in St. Christoph am Arlberg

kursen über Österreich gelegt. Bisher sind gegen
12.000 Lehrer und Lehrerinnen der Volksschulen durch
Turnfortbildungskurse gegangen. Gleichzeitig wurde auch
der Turnunterricht an den Lehrerbildungsanstalten erweitert
 und reformiert, überall bildeten sich ständige
Arbeitsgemeinschaften der Lehr r für körperliche Erzienung.
 Das Turnen an den Volksschulen hat dadurch
einen großen Aufschwung genommen. In vielen Orten
sind für die Schulen Turnsäle und Spielplätze gebaut
worden. Einrichtungen wurden beschafft, Spielfeste ganzer
Bezirke legen Zeugnis von den Fortschritten und dem
zesteigerten Verständnis der Lehrer, der Eltern und der
Öffentlichkeit ab. Den allgemeinen Schulturnkursen folgten
Kurse für besondere Gebiete, so für den Shilauf, das Schwimmen,
 das Rasenspiel, das Wandern. In jedem Lande hat
ein Turnberater die Aufgabe, die Schulbehörden und
die Schulen in körpererziehlichen Angelegenheiten zu
veraten, Turntage abzuhalten und die ganze Weiterarbeit
 zu überwachen. Diese Einrichtung bewährt sich
sehr gut. Während an der Volksschule der Klassenlehrer
zugleich den Turnunterricht erteilt, sind an den Hauptschulen
 (Bürgerschulen) eigene Fachlehrer auch für das
Turnen tätig. Für diese wurde eine neue Prüfungsordnung
ausgearbeitet, deren Auswirkung erst im Gange ist.
Die Mittelschulen hatten seit jeher eigene Fach-‚ehrer
 für den Turnunterricht. Hier bestanden daher
auch wesentlich günstigere Verhältnisse, die aber doch
vielfacher Verbesserung bedurften. Die einschneidendsten
Neuerungen waren die Einführung eines verbindlichen
Freiluftnachmittages an Stelle der beiden bisher beste-‘enden
 unverbindlichen und die Anordnung der fünf
‚erbindlichen Wandertage. Die Freiluftübungen gehören

Spielfest der österr. Mittelschulen in Wien, 1924. Bundespräsident
Dr. Hainisch beglücdkwünscht die Sieger im Fechten
        <pb n="272" />
        Leistungsprüfungen an der Bundeserziehungsanstalt
für Mädchen in Wien XVIL

zum Turnunterricht, und werden daher von den Fachlehrern
 geführt. An der Führung der Wanderungen ist
aber der ganze Lehrkörper beteiligt. Beide Einrichtungen
haben sich bereits eingelebt, obgleich große sachliche
Schwierigkeiten zu überwinden waren. Auch im Mittelschulturnen
 wurde der ältere Grundsatz des Fertigkeitsturnens
 endgültig überwunden, man versteht dort unter
Schulturnen nicht mehr nur die Gerätekunststücke, sondern
auch alle Arten von Freiluftübungen. Das Turnen ist hyzienisch
 und pädagogisch eingestellt. In enger Verbindung
mit den Turnübungen steht daher auch die hygienische Belehrung.
 Die verbesserten Methoden des Unterrichtes wirken
3ich in einer gesteigerten körperlichen Leistungsfähigkeit
der Mittelschüler- und schülerinnen aus. Das zeigt sich
auch in den Leistungen bei den jährlichen großen Mittelschulfesten,
 an denen ungefähr 10.000 Schüler teilnehmen.
Gleichlaufend mit der inneren Umgestaltung des
Unterrichtes setzte die Vorsorge für die Turnräume
sin. Zahlreiche Turnsäle wurden verbessert, mit Waschräumen
 und neuen Fußpuden versehen, mit Geräten
ausgestattet, einige neue Turnsäle wurden gebaut. Die
Reinlichkeit der Säle, die nur in Turnschuhen betreten
werden dürfen, ist fast überall mustergültig. An vielen
Schulen konnten die Schulhöfe für das Turnen im
Freien hergerichtet werden. Fine größere Anzahl von
Spielplätzen wurde vom Bunde gebaut, so daß in absehbarer
 Zeit die äußeren Hindernisse für die Einführung
der täglichen Turnzeit nicht mehr bestehen werden. Die
Ausbildung der Turnlehrkräfte für die Mittelschulen
 wurde auf ein achtsemestriges Vollstudium an den
Universitäten erweitert. Die Aufgabe der Ausbildung
leisten die Universitätsinstitute für Turnlehrerausbildung
in Wien, Graz und Innsbruck. Die Lehramtsprüfung kann
nur in Verbindung mit einem zweiten, wissenschaftlichen
Fach abgelegt werden. Die Aufsicht über das Mittelschulturnen
 wird von eigenen Fachinspektoren für den Turnunterricht
 ausgeübt, die zum Teil hauptamtlich angestellt und
zugleich als Turnberater für die Volksschulen tätig sind.
Der schulärztliche Dienst an den Volksschulen
ist im ständigen Ausbau, an den Mittelschulen ist er
allgemein eingeführt; das Unterrichtsministerium hat
auch Vorschriften für den schulärztlichen Dienst erlassen.
An einzelnen Mittelschulen sind Schulärzte tätig, die
zugleich Turnlehrer sind; sobald in Zukunft mehr derartige
 Kräfte zur Verfügung stehen werden, wird die

Spielplatz „Auwiese” der Bundesmittelschulen im Wiener
Augarten. Umkleidehaus

Jurchdringung ärztlicher und pädagogischer Gesichtsyunkte
 in der körperlichen Erziehung sich noch voll-;tändiger
 vollziehen.
Körperliche Erziehung der Schulentwachsenen.

Körperpflege und Leibesübungen bieten auch außer-1alb
 der Schule ein mächtiges Arbeitsfeld. Die nicht zu
ınterschätzende staatserhaltende Funktion, die einer
zeregelten und fachlich geführten Jugendpflege zukommt,
vird heute bereits allgemein anerkannt. Es mußte daher
las Ziel des Bundesministeriums für Unterricht sein, durch
Sicherstellung einer harmonischen Ausbildung des Körpers
ınd des Geistes bei beiden Geschlechtern, und zwar auch
‚ür Schulentwachsenen, die Lebens- und Arbeitsfreude
zu heben und damit die Leistungsfähigkeit des Einzelnen
ınd der Gesamtheit der Bevölkerung zu steigern. Die
;stete Förderung der Tätigkeit der Spitzenorganisationen
auf diesem Gebiete und die Bewilligung von Bundesınterstützungen
 für die Errichtung von Spielplätzen und
Turnhallen haben wesentlich dazu beigetragen, daß in
Österreich im Laufe der letzten Jahre über 300 Vereins-5pielplätze
 und gegen 150 Vereins-Turnhallen erbaut
verden konnten. Hand in Hand damit gelangten in den
„‚andeshauptstädten periodische Fortbildungskurse für
Curn-, Spiel- und Sportwarte zur Durchführung. Besonleres
 Augenmerk wurde der organischen Entwicklung
les Jugendwanderns zugewendet. So bedeutet die
Errichtung einer Groß-Jugendherberge in Wien einen
sewaltigen Fortschritt.

Pensionat Strebersdorf, Sportfest 1025
        <pb n="273" />
        DER AUFSCHWUNG DES ÖSTERREICHISCHEN FUSSBALLSPORTS
Von Landesgerichtsrat Dr. Richard Eberstaller, Präsident des Österreichischen Fußball-Bundes.
Der Wiederaufbau des durch den Weltkrieg stark Scheidung in der Art durchführten, daß die
in Mitleidenschaft gezogenen Sports hat in der sozialistischen Vereine mit. ihren Führern den
nachkriegszeitlichen Einstellung der Völker zum Arbeiterfußballverband und die auf vollkommen
Sportgedanken wesentliche Hilfe gefunden. anpolitischer, nur rein sportlicher Grundlage stehen-Alle
 Zweige des Körpersportes, insbesonders aber den Vereine den Österreichischen Fußball-Bund in
Fußball, weisen in den Kriegsjahren sowohl in seiner heutigen Gestaltung schufen.

Ein großer Tag auf der Hohen Warte: Länderwettspiel gegen den Weltmeister Uruguay (Nacional-Montevideo)
Im Vordergrunde: Der Gesandte und der Generalkonsul von Uruguay in Wien

bezug auf aktiv Ausübende, als auch in bezug auf
Nicht ausübende Anhänger einen ganz außerge-Wöhnlichen
 Aufschwung auf. Die Gründe hiefür sind
Mannigfacher Art; sie hier darzulegen ist nicht
Zweck dieser Zeilen.
Der Österreichische Fußball-Bund, als oberste Fußballsportliche
 Behörde hat sofort nach Kriegsende,
mit Hilfe der in den Bundesländern bestehenden
Bundesverbände, die bestehenden Organisationen
ausgebaut, und ich kann ohne Überhebung sagen,
das der Österreichische Fußball-Bund mit seinen
acht Bundesverbänden, seinen hunderten Vereinen
und zehntausenden aktiven Mitgliedern, einer der
bestorganisierten Sportverbände des Landes ist.
Die große, dem Fußball innewohnende Kraft hat
Sich insbesondere vor zwei Jahren gezeigt, als
infolge politischer Motive die dem Österreichischen
Fußball-Bunde angeschlossenen Vereine eine reinliche

Während in Wien durch langjährige Tradition die
Vorbedingungen für. den Auf- und Ausbau des
Fußballsports gegeben waren, war es Aufgabe des
Österreichischen Fußball-Bundes, in. den Bundesländern,
 wo die Schönheiten der Natur die Jugend
zu anderen Sportausübungen einladen, Fußball zu
verankern und zu entwickeln. In dieser Richtung
1aat der Österreichische Fußball-Bund in Tirol und
Kärnten durch die sportfreundlichen Gemeindeverretungen
 von Innsbruck und Klagenfurt werktätige
Ailfe gefunden, da die von ihnen geschaffenen Sportplätze
 zu den schönsten Plätzen des Bundes zählen.
Der Österreichische Fußball- Bund wird auch
weiterhin, ungeachtet der vielfach bestehenden
Schwierigkeiten, bemüht bleiben, unter hoffentlich
verstärkter Hilfe von Staat, Land und Stadt, die
Sportbegeisterung seiner aktiven Mitglieder, wie
auch seiner so treuen Anhängerschaft zu fördern.
        <pb n="274" />
        EINE AUSGEZEICHNETE PROPAGANDA FÜR ÖSTERREICH
Von Bundeskapitän Hugo Meisl, Generalsekretär des Österreichischen Fußbalibundes.

Wenn seit dem Bestand der Repub'ik vom Auf-5lühen
 irgendeines Zweiges des Gewerbes, der Kunst,
Wissenschaft oder des Sports gesprochen und geschrieben
 wird, so kann füglich behauptet werden,
daß das Fußballspiel die Republik Österreich erobert
hat. In seinem Entwicklungsgange, gerade seit dem
Ende des unseligen Weltkrieges, liegt ein erstaunliches
Tempo.
Die Idee des Fußballspieles wurde im letzten Jahrzehnt
 des vergangenen Jahrhunderts von einigen in
Wien ansässigen Engländern übernommen und auf
dem grünen Rasen verwirklicht. Fast ein Vierteliahr-Wissenschaft

 in a'len Ländern der Welt — allerorten
'ockt der runde Lederba!l Rekordmengen von Anıängern
 aus allen Bevölkerungsschichten an — hervorragende
 Werbearbeit für unsere Republik verrichtet.

Die Wiener Fußballschule ist weltbekannt. In der
Körpersportliteratur der verschiedenen europäischen
Staaten wird immer wieder von der unübertrefflichen
einen und graziösen Art des Wiener Spieles, von
ler kunstvollen Filigranarbeit und von der natürichen
 ganz ungekünstelten Freude unserer Fußballer
an geistvollem Zusammenspiel geschrieben. Unsere

Der alte Sportplatz „Hohe Warte” vor dem hrier

hundert hindurch konnte sich jedoch der Gedanke
des Spieles nicht in so faszinierender Weise auswirken
und solche Massen von Spielern und Anhängern aus
allen Kreisen des Volkes in ihren Bann ziehen, als
gerade in den zehn Jahren des Bestandes unserer
österreichischen Republik. Fußball, unbestritten der
beliebteste Zweig aller Körpersporte, hat sich in
Deuschland und besonders in unserem engeren Heimatlande
 im letzten Dezennium so mächtig entwickelt, weil
er zum Gedeihen trotz der furchtbaren wirtschaftlichen
Verhältnisse einen sehr guten Boden vorfand. Die
starke Reaktion gegen die früher in Schulen, Turnnallen
 und auf militärischen Exerzierplätzen einseitig
und unter Zwang betriebene Körperkultur war für
den gewaltigen Umschwung von jung und alt zu
Gunsten des Freiluftsportes, ganz besonders aber des
Fußballspieles, ausschlaggebend.
Die österreichischen Fußballer haben ebenso wie
die besten Interpreten der österreichischen: Kunst und

"ußhall-Klassenelite hat sich, wie dies ja von den
prominentesten Österreichischen Regierungsvertretern
m Auslande wiederholt und mit Nachdruck anerkannt
vurde, nicht nur als ein ganz hervorragendes In-;trument
 der Völkerversöhnung, sondern im außerzewöhn!ichen
 Maße auch als eine der wirkungsvollsten
”ropagandafaktoren für unsere österreichische Heimat
&amp;gt;rwiesen. Seit dem Bestand unse,er Republik wurden
vom Österreichischen Fußbail-Bunde 61 Länderspiele
m In- und Auslande zur Austragung gebracht. In
34 Spielen blieb Österreich siegreich, während zwölf
Spiele unentschieden endeten und 15 Spiele verloren
zingen. Troiz der bisher bedaucrlicherweise ungünstizen
 Verhältnisse hat der österreichische Fußballsport
seinen international glänzenden Ruf zu erhalten vermocht.
 Mit einer Wendung zum Besseren in Österzeichs
 Leben und Streben ist mit Gewißheit auch ein
weiterer Aufschwung des meistbeliebten Körpersportzweiges,
 unseres Fußballsportes, zu erwarten.

&amp;gt;21
        <pb n="275" />
        DIE FRIEDENSMISSION DER WIENER FUSSBALLER
Von Staatsanwalt Dr. Josef Gerö, Präsident des Wiener Fußball-Verbandes.

Als nach dem Weltkriege unsere Fußballsportler
aus dem Felde heimkehrten, da fanden sie nicht nur
eine geänderte Staatsform vor, auch an ihrer Sport-Organisation
 waren die Kriegsjahre nicht spurlos vorübergegangen.
 Eine große Anzahl aktiver Sportler
war nicht mehr heimgekehrt und es galt nun, die
Begeisterung der Jugend für unseren schönen Fußballsport
 zu erwecken und eine neue Sportgeneration
heranzuziehen, die nicht nur die fußballsportliche
Tradition Wiens hochhält, sondern ihr auch neue
Anhänger zuführt.
In unserer jungen Republik hatte sich alsbald nach
Kriegsende die Erkenntnis durchgerungen, daß die
Pflege der körperlichen Ertüchtigung unserer Jugend

Die Arena der Hohen

und des Staatsvolkes überhaupt zwar eine staatliche
Aufgabe ist, doch wurde die Durchführung dieser
Sminent wichtigen staatlichen Angelegenheit der privaten
 Initiative überlassen und so waren es der Wiener
Fußball-Verband und seine Wiener Vereine, die an
diese schwere und verantwortungsvolle Aufgabe herantraten
 und, was nicht zu leugnen ist, hiebei auch einige
Erfolge erzielten. Wenn auch die wirtschaftlichen Verhältnisse
 unserer Stadt bzw. unseres Landes dem
Ziele das wir uns gesteckt hatten, Schwierigkeiten in
den Weg stellten, so war es doch immer der gesunde
 sportliche Sinn und die Begeisterung für unsere
Sache, die schließlich den Sieg davontrugen.
Die Fußballbewegung hat in der Nachkriegszeit in
Wien einen ungeahnten Aufschwung genommen. Die
Jugend strömte in hellen Scharen unserem erfrischenden
 Kampfsporte zu, neue Vereine und neue Sportanlagen
 entstanden, und alles war darnach angetan,
Wien zu einem führenden Fußballzentrum des Koninentes
 zu machen und unsere sportfreudige Jugend
für den bevorstehenden Fxistenzkampf körperlich zu
Stählen. Denn der Fußballsport ist wie kein anderer
Sporizweig geeignet, viele schöne menschliche Tugenden
 zur Entialtung zu bringen, Rasche Entschlußkraft,
Disziplin, Unterordnung des Willens des Einzelnen

unter das Wohl der Gesamtheit sind nur einige der
schönen Eigenschaften, ohne die unser Fußballsport
nicht bestehen könnte. -
Wiens Fußballer waren es auch, die auf völkerversöhnendem
 Gebiete Ersprießliches geleistet haben.
Zu einer Zeit, da die Wiener in den ehemals feindichen
 Staaten trotz geschlossener Friedensverträge
1och als „Feinde“ betrachtet wurden, haben Wiener
Fußballer zarte Fäden zu ehemals feindlichen Staaten
zeknüpft und hiedurch an der Völkerversöhnung
mitgewirkt. Es sei hiebei nur an das Wettspiel Wiener
 Fußballer‘ gegen eine französische Mannschaft
auf Pariser Boden erinnert, wobei die Wiener zuerst
einen frostigen Empfang mitmachen mußten, aber sich

Warte bei einem Ländermatch

lann derart in die Herzen der Pariser geradezu
hineinspielten, daß zünftige österreichische Diploma-:en
 bemerkten: „Dieses Spiel hat größere Wirkung
ür unsere Heimat im Auslande erzielt, als jahrelange
liplomatische Tätigkeit.“ Wiens Fußballer erfreuen
sich im Auslande größter Beliebtheit und wo immer die
3sterreichische oder Wiener Flagge auf den Masten auswärtiger
 Sportplätze hochgezogen wird, schlägt ehrliche
Liebe und Anerkennung den Wienern entgegen.
Wenn auch nicht verkannt werden soll, daß unsere
Staats- und Gemeindehbehörden noch wichtigere
innerpolitische Aufgaben zu lösen haben, so muß dennoch
 gefordert werden, daß Staat und Gemeinde unserer
 Sportbewegung größere Hi’fe angedeihen lassen.
Der Wiener Fußball-Verband steht an der Schwelle
des zweiten Dezenniums des Bestandes unserer Republik,
 mit seinen 160 Vereinen frohen Biickes in die
Zukunft schauend, von dem heißen Bestreben erüllt,
 wie bisher dem Fußballsport zu dienen, ihn in
die weitesten Kreise zu tragen und insbesondere
unsere Jugend für den gesunden Fußballsport zu
gewinnen. Wir hegen die zuversichtliche Hoffnung,
laß uns Staat, Land, Gemeinde und die Öffentlichkeit
 in unserem Bestreben auch künftig unterstützen
werden.
        <pb n="276" />
        DIE OBLIGATORISCHE KRANKENVERSICHERUNG
Von Dr. Rudolf Mertha, Ministerialrat im Bundesministerium für soziale V. erwaltung.

Die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse,
aber auch die wachsende Erkenntnis von der Zweckmäßigkeit
 einer organisierten Krankenfürsorge haben
dazu geführt, daß seit Gründung der österreichischen
Republik auf Grund verschiedener gesetzlicher Maßnahmen
 die Zahl der für den Fall der Krankheit versicherten
 Arbeitnehmer auf weit mehr als das Doppelte
gestiegen ist. Dazu kommen sehr energische Bestrebungen
 der Genossenschaftsverbände, um die
gesetzlich gebotene Möglichkeit einer obligatorischen
Krankenversicherung auf weite Kreise des Gerwerbestandes
 auszudehnen. Für die selbständigen Landwirte
zieht das am 28. Juli 1928 vom Nationalrat beschlossene
 Landarbeiterversicherungsgesetz wenigstens die
Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für den
Krankheitsfall vor.
Im folgenden soll die Entwicklung der obligatorischen
 Krankenversicherung in der Republik Österreich
nach den erwähnten drei Gesichtspunkten (Kreis der
Versicherten, Versicherungsleistungen, Organisation
der Versicherung) näher dargestellt werden.

Kreis der Versicherten.
Durch das Gesetz vom 13. Juli 1920, StGBl. Nr. 311,
wurde für die größte Gruppe der öffentlichen Angestellten,
 nämlich die Staatsbediensteten, eine obligatorische
 Krankenversicherung geschaffen. Die Durchführung
der Versicherung im ganzen Staatsgebiete übertrug
das Gesetz einer eigenen Anstalt, deren Geschäfte
durch den Hauptvorstand in Wien und durch die in
allen Landeshauptstädten zu errichtenden Landesvorstände
 besorgt werden. Diese Anstalt, die Krankenversichherungsanstalt
 der Bundesangestellten,
 nahm am 21. Jänner 1021 ihre Tätigkeit auf. Auf
Grund des Gesetzes vom 10. März 1922, BGBL
Nr. 154, wurden in die Versicherung bei der genannten
Anstalt auch die Landesbeamten und Lehrer mehrerer
Bundesländer und die Bediensteten einzelner anderer
öffentlicher Körperschaften einbezogen. Die Krankenversicherungsanstalt
 der Bundesangestellten hatte bei
ihrer Gründung 142.500 Mitglieder, heute gehören ihr
174.000 Versicherte an.
Eine sehr bedeutende Erweiterung des Kreises der
für den Fall der Krankheit obligatorisch Versicherten
brachte die VILL. Novelle zum Gesetze über die

Krankenversicherung der Arbeiter vom Jahre 1888
“Bundesgesetz vom 2l. Oktober 1021, BGBL Nr. 581,
iber die Ausdehnung der Krankenversicherung der
\rbeiter). Dieses Gesetz dehnte die Versicherung auf
alle Arbeiter und Angestellten, mit Ausnahme von
Staatsangestellten und jener Privatangestellten aus,
lie im Krankheitsfall auf Fortzahlung ihres Gehaltes
ür mindestens zwölf Monate Anspruch haben. In die
Krankenversicherung nach diesem Gesetze einbezogen
wurden namentlich die gesamten in der Land- und
Yorstwirtschaft Beschäftigten, deren Versicherung im
ibrigen noch besonders dargestellt werden soll, weiters
lie Hausgehilfen und schließlich die Arbeiter und Angestellten
 aller nicht gewerbsmäßig betriebenen‘ Unternehmungen,
 insbesondere also die Bediensteten von
Vereinen, von Humanitätsanstalten usw. Das Gesetz
hat auch einen großen Teil der Heimarbeiter erst
die Krankenversicherung gebracht. Die Bedienerinnen,
Näherinnen, Wäscherinnen und ähnliche, in Privathaushalten
 beschäftigte Personen wurden zwar im
Gesetz grundsätzlich als versicherungspflichtig erklärt,
doch wurde die Versicherung wegen der besonderen
technischen Schwierigkeiten der Durchführung noch
nicht ins Leben gerufen. Das Arbeiterversicherungsgesetz
vom 1. April 1927, BGBl. Nr. 125, nimmt die ersterwähnte
Gruppe von Arbeitnehmern vom Versicherungszwang
aus und gibt ihnen bloß die Berechtigung, sich
jelbst bei den gesetzlichen Trägern der Arbeiterversicherung
 versichern zu lassen. Die Zahl der
durch die VI. Novelle in die obligatorische
Krankenversicherung neu einbezogenen Personen war
nit mindestens 700.000 zu veranschlagen, worunter
zich etwa 500.000 Land- und Forstarbeiter befanden.
Von diesen letzteren ist allerdings später einem großen
Teil die Wohltat der Krankenversicherung wieder
entzogen worden.
Bald nach dem Inslebentreten der Versicherung
der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer
zeigten sich in mehreren Bundesländernstarke
Widerstände gegen deren Durchführung. Es wurde
daher schon im Jahre 1923 im Bundesministerium für
soziale Verwaltung an die Vorbereitung einer Novellierung
 der bezüglichen Bestimmungen geschritten.
3evor jedoch eine entsprechende Gesetzesvorlage im
Nationalrate eingebracht werden konnte. hatte der

a
di
        <pb n="277" />
        Verfassungsgerichtshof auf Grund eines Antrages
der Salzburger Landesregierung die Bestimmungen
der VIL Novelle, soweit sie sich auf die Regelung
der Krankenversicherung der land- und forstwirtschaftlichen
 Land- und Arbeitnehmer bezogen, als verfassungswidrig
 aufgehoben. Die Bestimmungen
traten sohin mit 6. Februar 1925 außer Wirksamkeit.
Im Laufe des ersten Halbjahres 1925 wurde nun in
allen Bundesländern mit Ausnahme von Salzburg und
Öberösterreich die Krankenversicherung der land- und
forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer durch Landesgesetze
geregelt, die. auf Grund der Verfassungsübergangsnovelle
 vom 30. Juli 1925 seit dem 1. Oktober 1925
als Bundesgesetze gelten. In einzelnen Gegenden von
Oberösterreich bildeten. sich ohne eine gesetzliche
Grundlage Gemeindekrankenkassen, die dem zweifellos
 auch dort bestehenden Bedürfnisse nach einer
Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter
gerecht zu werden versuchen. ;
Der durch die erwähnten landesgesetzlichen Vorschriften
 geschaffene Zustand auf dem Gebiete der
Krankenversicherung der land-(forst-)wirtschaftlichen
Arbeitnehmer wurde bald von den maßgebenden
Faktoren als unbefriedigend erkannt. Nach langwierigen
 Beratungen mit den beteiligten Organisationen
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wurde im
Jänner 1927 die Regierungsvorlage eines bezüglicher
Bundesgesetzes im Nationalrate eingebracht und
durchberaten. Der Nationalrat hat jedoch dieses Gesetz
 nicht erledigt, er hat vielmehr am I. April 1927
anläßlich der Verabschiedung des Arbeiterversicherungsgesetzes,
 das die Krankenversicherung, ferner aber aud;
die Unfallversicherung und die Invaliditäts-(Alters-)versicherung
 aller jener Arbeiter regelt, deren Versicherung
 nicht einer Sonderregelung vorbehalten ist, die
Regierung aufgefordert, eine alle Zweige der Sozialversicherung
 der Land- und Forstarbeiter betreffende
Vorlage einzubringen. Diesem Auftrage ist die Regierung
 im November 1927 nachgekommen. Der Entwurf
 wurde nach mehrfachen Abänderungen am
18. Juli 1928 verabschiedet. Der Krankenversicherung
nach dem im Bundesgesetzblatte unter Nr. 235
kundgemachten Landarbeiterversicherungsgesetz werden
 außer den in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
 und deren Nebenbetrieben, in nicht gewerbsmäßigen
 Gärtnereien und in der Jagd und Fischerei
Beschäftigten auch solche Personen unterliegen, die
als Arbeiter bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
 und sonstigen Vereinigungen von Landwirten
mit beschränkter Arbeiterzahl oder als Hausgehilfen
land-(forst-)wirtschaftlicher Arbeitgeber in Verwendung
Stehen. Das Gesetz bezieht auch alle im Betriebe be-Schäftigten
 Verwandten des Arbeitgebers mit alleiniger
Ausnahme der Ehegattin in die Versicherungspflicht
ein, eröffnet jedoch hinsichtlich der Kinder, Eltern
und Geschwister des Arbeitgebers die Möglichkeit
einer kollektiven Befreiung. Die Zahl der dem Landırbeiterversicherungsgesetz

 unterliegenden familien-Temden
 Arbeiter ist mit ungefähr 500.000, die Zahl
ler mittätigen Familienangehörigen der Arbeitgeber
 mit etwa 200.000 Personen zu veranschlagen.

Die Krankenversicherung nach dem Landarbeiterversicherungsgesetz
 wird in den Bundesländern Wien,
Niederösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg am
t, Jänner 1029 in Kraft treten. In den übrigen Bundes-‘ändern
 soll sie mit I. Jänner 10930 wirksam werden,
soferne nicht durch Verordnung ein früherer Versicherungsbeginn
 festgesetzt wird.
Bis zum I. Juli 1927 beruhte auch die Krankenversicherung
 jener Angestellten, die nicht auf Grund
besonderer Vorschrift bei der Krankenversicherungsınstalt
 der Bundesangestellten oder einer Landwirtschaftskrankenkasse
 versichert waren, auf den
Bestimmungen des Gesetzes über die Krankenversicherung
 der Arbeiter (K.V.G.), Das Angestelltenversicherungsgesetz
 vom 20. Dezember 1020 hat nun
für die ihm unterliegenden etwa 220.000 Personen
auch eine, den dienstrechtlichen Verhältnissen dieser
Personen angepaßten Neuregelung der Krankenversicherung
 gebracht. Eine nähere Darstellung dieser
Versicherung findet sich in der Abhandlung über die
Angestelltenversicherung (Siehe dort), in der auch
las Sondergesetz über die Sozialversicherung der
Notare und Notariatsangestellten seine Würdigung
erfährt.
Einer gesetzlich geregelten Krankenversicherung
 entbehren gegenwärtig noch die Angestellten
 mehrerer Bundesländer und der meisten
Gemeinden, darunter insbesondere jene der
Semeinde Wien. Diese letztere hat für ihre ungefähr
 35.000 Angestellten auf dienstherrlicher Grundlage
 ein eigenes Krankenfürsorge-Institut geschaflen,
das hinsichtlich seiner Organisation und der Versicherungsleistungen
 im wesentlichen nach dem Muster
der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten
singerichtet ist. Auch verschiedene andere Gemeinden
and einige Bundesländer haben für ihre Angestellten
ähnlich eingerichtete Krankenfürsorgeinstitute . geschaffen.

Aus der vorstehenden Darstellung ergibt sich,
welch bedeutende Fortschritte auf dem Gebiete
 der Pflichtversicherung der Arbeitnehmer
für den Fall der Krankheit seit dem Bestand der
österreichischen Republik erzielt worden sind. Es
wurden nicht nur neue große Gruppen von Arbeit-1ehmern
 in die Versicherung einbezogen, es wurde
auch getrachtet, die gesetzlichen Bestimmungen den
Bedürfnissen der einzelnen Arbeitnehmergruppen
nöglichst anzupassen. Wenn einmal die noch im Zuge
‚efindlichen gesetzgeberischen Arbeiten abgeschlossen
und die bezüglichen Gesetze in Wirksamkeit getreten
sein werden, wird die obligatorische Krankenversicherung
 der Arbeitnehmer folgende Gruppen umfassen:

nt
        <pb n="278" />
        Versicherte nach dem:
Arbeiterversicherungsgesetz (gegenwärtig
 im wesentlichen dem K. V.G.
unterliegend) ........ . ca. L200.000
Landarbeiterversicherungsgesetz . . „ 700.000
Angestelltenversicherungsgesetz. . . „ 220.000
Gesetz über die Krankenversicherung
der Bundesangestellten . . .... „ 180.000
Gesetze über die Sozialversicherung
der Bediensteten öffentlicher Eisen- .
bahnunternehmungen . . ..... „ 130.000
Insgesamt ungefähr 2,43 0.000
Dazu kommen noch ungefähr 50.000 Personen,
die bei dem Krankenfürsorgeinstitut der Gemeinde
Wien und einigen anderen Krankenfürsorgeinstituten
von Bundesländern und Gemeinden versichert sind.
Die Zahl der für den Krankheitsfall pflichtversicherten
Arbeitnehmer wird sohin ungefähr die Hälfte der
österreichischen Bevölkerungszahl erreichen.
Von der durch die Gewerbeordnung gebotenen
Vlöglichkeit der Einführung einer obligatorischen
Krankenversicherung für die Mitglieder von Gewerbegenossenschuften
 wurde bisher keineswegs in belangreichem
 Umfange Gebrauch gemacht. Ein besonderes
Hindernis für die Ausbreitung der obligatorischen
Krankenversicherung der Gewerbetreibenden boten die
disherigen Bestimmungen des $ 1I5 c Gewerbeordnung,
nach welchen es zur Gültigkeit eines Beschlusses auf
Einführung des Versicherungszwanges erforderlich war,
daß der bezüglichen Genossenschaftsversammlung drei
Viertel aller stimmberechtigten Genossenschaftsmitglieder
 anwohnten und daß von den Anwesenden
drei Viertel ihre Stimme für den Versicherungszwang
abgaben. Diese formellen Voraussetzungen konnten
nur in den seltensten Fällen geschaffen werden. Durch
die Gewerbenovelle vom 10. Juli 1928, BGBl. Nr. 198,
wurden jedoch diese Bestimmungen dahin abgeändert;
daß die erwähnten Voraussetzungen entfallen können,
wenn auf Grund einer schriftlichen Befragung mindestens
 zwei Drittel der Genossenschaftsmitglieder
sich für die Einführung des Versicherungszwanges
ausgesprochen haben.

Versicherungsleistungen.
Es erscheint unmöglich, im Rahmen dieser Darstellung
 ein vollkommenes Bild von der außerordentlichen
 Entfaltung zu geben, die die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahrzehnt
erfahren haben. Es soll daher nur auf einige besonders
markante Tatsachen verwiesen werden. Das charaktevistische
 Merkmal dieser Entwicklungsperiode des
Krankenkassenwesens liegt in dem weitgehenden
Ausbau der Sachleistungen der Versicherung,
das ist in‘ der Erweiterung der Versorgung der Versicherten
 mit Arzthiife einschließlich der verschiedenen
fachärztlichen Behandlungsmethoden, mit Heilmitteln
und Heilbehelfen und nicht zuletzt in dem Ausbau

der sogenannten vorbeugenden und erweiterten
Heilbehandlung. Die großen Krankenkassen und
einzelne Krankenkassenverbände (unter diesen insbesondere
 der Verband der Krankenkassen Wiens,
Niederösterreichs und des Burgenlandes) haben auf dem
Gebiete des Ausbaues der Sachleistung geradezu Varbildliches
 geleistet und sich auch die vollste Anerkennung
 der Vertreter des hochentwickelten Krankenversicherungswesens
 Deutschlands erworben.
Die Frage der Versorgung der Versicherten mit
Arzthilfe hat den Gegenstand ständiger Sorge der
Krankenversicherungsträger gebildet. Die Zahl der
m Dienste der Kassen stehenden Pauschalärzte wurde
wesentlich vermehrt, vielfach trat an Stelle der Pauzschalentlohnung
 die Entlohnung nach Einzelleistungen,
wobei die Inanspruchnahme der. Vertragsärzte der
Cassen eine von Jahr zu Jahr steigende Entwicklung
aahm. In immer erhöhtem Maße wurde den Kassenmitgliedern
 auch fachärztliche Behandlung, vielfach
.n modernst eingerichteten Ambulatorien zugewendet.
Die Kassen waren bemüht, ihren Mitgliedern alle
irrungenschaften der medizinischen Wissenschaft durch
&amp;gt;chaffung eigener Institute für Röntgendiagnostik und
Aöntgentherapie, für Physikotherapie und Hydroherapie
 oder durch Verweisung an die bezüglichen
"achärzte und Spezialinstitute zuzuwenden. Sie richteten
zur Unterstützung ihrer mit allen fachärztlichen Disziplinen
 ausgestatteten Ambulatorien eigene chemischmikroskopische
 Untersuchungsinstitute ein und schufen
Zahnambulatorien von mitunter gewaltiger Auslehnung,
 in denen nicht nur alle zahnärztlichen Beaandlungen
 durchgeführt, sondern auch in immer
steigendem Ausmaße Zahnersatzstückke für die Mitzlieder
 angefertigt werden. Die meisten der erwähnten
nstitute wurden in dem letzten Jahrzehnt errichtet.
Durch Errichtung von Entbindungsheimen haben
:inzelne Krankenkassen vorbildliche Stätten des Mutterıchutzes
 und der Säuglingsfürsorge geschaffen.
Aber auch auf dem Gebiete der Krankheitsvorveugung
 und der erweiterten Heilbehandlung wurde
;eitens der Krankenversicherungsträger Bedeutendes
geleistet. Der hohe Wert der Krankheitsvorbeugung
and der Behandlung in Kurbädern und Heilstätten
wurde von den österreichischen Krankenkassen im
vollen Ausmaße erkannt. Es wurden hiefür nicht nur
nnerhalb des normalen Budgets der Krankenkassen
zroße Mittel freigemacht, es wurden hiefür auch vielach
 besondere Heilstätten- oder Unterstützungsfondsreiträge
 von den Versicherten und mit Zustimmung
ler Arbeitgeber auch von diesen eingehoben. Über den
Jmfang der erwähnten Vorsorgen geben die folgenden
Darstellungen einzelner Krankenversicherungsinstitute
)berblick. Die Bedeutung der von den Krankencassen
 ausgehenden Gesundheitsfürsorge wurde noch
ladurch wesentlich erhöht, daß die Krankenkassen
venn auch in sehr verschiedenem, so doch immerhin
‚ehr bedeutendem Ausmaße ihre Leistungen auch den
        <pb n="279" />
        in Hausgemeinschaft mit dem Versicherten lebenden
Familienangehörigen zuwenden (Familienver-Sicherung).
 Auch durch die Verlängerung der Krankenunterstützungsdauer
 erfuhr der Umfang der von den
Krankenkassen gebotenen Krankenfürsorge eine Erweiterung.
 Während nach der zweiten Novelle zum
Krankenversicherungsgesetz (Gesetz vom 20. November
 1017, RGBI. 457) die gesetzliche Unterstützungsdauer
 von 26 Wochen durch die Satzung längstens auf
ein Jahr ausgedehnt werden konnte, traf die vierte
Novelle zum Krankenversicherungsgesetz (Gesetz vom
30. Juli 1919, StGBl. Nr. 308) die Bestimmung, daß
Anspruchsberechtigten, die über 30 Wochen versichert
 waren, die Krankenunterstützung schon auf
Grund des Gesetzes bis zu 52 Wochen zu gewähren
ist. Diese Novelle verfügte weiters, daß das Krankengeld,
 das früher vom dritten Krankheitstage an zu
gewähren war, zwar erst bei Krankheiten von mehr
als drei Tagen zu gewähren ist, daß aber die Zahlung
des Krankengeldes schon vom Beginne der Arbeitsuünfähigkeit
 an (erster Krankheitstag) gebührt und durch
die Satzung vorgesehen werden kann, daß das
Krankengeld auch für Krankheiten von drei oder
weniger Tagen gewährt wird. Die sechste Novelle zum
Krankenversicherungsgesetz vom Il. März 1921, BGBl.
Nr. 170, hat die Verlängerung der Krankenunterstützungsdauer
 auf dem Wege- der Satzung bis zu
eineinhalb Jahren für zulässig erklärt, wovon die
meisten Krankenkassen Gebrauch gemacht haben. Eine
bedeutende Erweiterung in der Leistungspflicht der
Krankenkassen brachte die XVII. Novelle zum Krankenversicherungsgesetz
 vom 3. Februar 1923, BGBl. Nr. 73,
durch die die Krankenkassen verpflichtet wurden, den
im Bezuge der gesetzlichen Arbeitslosenunter-Stützung
 stehenden ehemaligen Kassenmitgliedern
bei Erkrankungen, die während der Dauer dieses
Unterstützungsbezuges eintreten, die gesetzlichen
Mindestleistungen zu gewähren.
Organisation der Versicherungsträger.
Schr wesentliche Änderungen organisatorischer Art
ergaben sich in dem ersten Jahrzehnt der Öösterreichischen
 Republik bei den zur Durchführung des
Krankenversicherungsgesetzes beruf-nen Krankenkassen.
 Es !äßt sich hier ein starkes Streben nach
Konzentration, nach Bildung großer Riskenge-Meinschaften
 beobachten. Dieses Streben wurde mehrfach.
 durch die Gesetzgebung gefördert. Schon die
Zweite Novelle zum Krankenversicherungsgesetz verbot
 die Errichtung neuer Krankenkassen. Die dritte
Novelle vom 6. Februar 1919 traf die Ver'ügung, daß
Krankenkassen, die eine bestimmte Mitg'icderzahl
Nicht erreichen, aufzulösen, beziehungsweise mit anderen
Krankenkassen zu vereinigen sind. Für die Vereinheitlichung
 des Kassenwesens wurden durch dieses Gesetz
 eigene Kommissionen vorgesehen, denen es
oblag, die freiwillige Auflösung oder Verschmelzung
von Kassen zu fördern und allenfalls die zur Durchührung

 des Gesetzes erforder'ichen Maßnahmen
pei den politischen Landesbehörden zu beantragen.
Die Erfolge dieser Bestrebungen waren recht ansehnlich.
 Während noch im Jahre 1918 auf dem Gebiete
der Republik Österreich 760 Krankenkassen, davon
17 Bezirkskrankenkassen bestanden, sank diese Zahl
bis zum. Jahre 1926 auf 211 Krankenkassen, darunter
58 Bezirkskrankenkassen. Das Gesetz vom 28. Dezemer
 1926, BGBL Nr. 21, aus 1027, brachte eine weitere
Zinschränkung der Zahl der Krankenversicherungsräger.
 Eine größere Anzahl kleinerer Bezirkskrankenzassen
 wurde durch das Gesetz selbst aufgelöst. Im
ibrigen band das Krankenorganisationsgesetz den
Weiterbestand von Betriebskrankenkassen im allgemeinen
 an eine Mindestmitgliederzahl ven 1000, den
Weiterbestand von Genossenschaftskrankenkassen, je
aach dem Umfang des Sprengels, an eine solche von
1000, beziehungsweise 3000, den Weiterbestand von
Vereinskrankenkassen an eine solche von 5000,
»eziehungsweise 10.000. Allerdings eröffnete das
Gesetz aus politischen Rücksichten auch die Möglichzeit,
 in den Bundesländern Wien, Nieder-5sterreich,
 Salzburg, Kärnten und Tirol je eine
ı1eue Vereinskrankenkasse zu errichten. Eine Anzahl
 .von Genossenschafts- und Vereinskrankenzassen,
 die sich vorzugsweise der Versicherung von
Angestellten gewidmet hatten, wurde auf Grund des
\ngestelltenversicherungsgesetzes mit 1. Juli 1027 in
lie nach diesem Gesetze eingerichteten Versicherungskassen
 für Angestellte überführt. : Außer diesen
letzteren Kassen ‚bestanden vor dem Wirksamkeitsbeginn
 des Krankenorganisationsgesetzes, dasist vor dem
. April 1927, in Österreich noch 18:4 zur Durchführung
des Krankenversicherungsgesetzes berufene Krankenkassen.
 Von diesen wurden auf Grund des Krankenrganisationgesetzes
 48 aufgelöst, während weitere 34
Kassen sich in den Jahren 1927 und 1928 freiwillig
zuflösten. Im August 1028 bestanden im ganzen
Bundesgebiet 107 zur Durchführung ‚des Krankenversicherungsgesetzes
 berufene Krankenkassen, und
zwar 30 Gebiets- (früher Bezirks-) Krankenkassen,
1 Betriebskrankenkassen, 5 Genossenschaftskrankenxassen,
 IO Vereinskrankenkassen, 23 Brucderladen und
9 Krankenunterstützungskassen der öffentlichen Verkehrsunternehmungen.
 Besonders hervorzuheben ist
die im Sommer 19027 erfolgte Billung der großen
Wiener Gebietskrankenkasse, der Arbeiter-Krankenversicherungskasse
 Wien, die durch Vereinigung der
Wiener Bezirkskrankenkasse mit der allgemeinen
Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse in Wien,
;owie von 25 Genossenschaftskrankenkassen entstanden
st und annähernd 450.000 Versicherte umfaßt.
Weitere freiwillige Konzentrationen bereiten sich in
einzelnen Bundesländern vor. Das Arbeiterver-;icherungsgesetz
 wird daher bei. seinem Inkrafttreten
iedesfa!lls einen außerordentlich tragfähigen Unterau
 von Krankenversicherungsträgern vorfinden.
        <pb n="280" />
        DIE KRANKENVERSICHERUNG DER BUNDESANGESTELLTEN
Von Ministerialrat Dr. Alfred Korschinek, Generaldirektor der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten.


Eine große Tat der jungen österreichischen Republik
war die Schaffung einer Krankenversicherung für
die Staats-, nunmehr Bu ndesangestellten
durch das Gesetz vom 13. VII. 1920, StGBL Nr. 31.
Durch diese Einbeziehung der Bundesangestellten in die
Sozialversicherung wurde einem lang gehegten Wunsche
der öffentlichen Angestellten Rechnung getragen, dessen
Erfüllung durch die wirtschaftliche Depossedierung derselben
 unaufschiebbar geworden war. Von der Ver-Sedauerlich

 ist der Umstand, daß auch heute noch die
\erzte einzelner Länder diesem von der Aerzteschaft
50 leidenschaftlich geforderten Systeme ablehnend gegenüberstehen,
 für das die Krankenversicherungsanstalt
sehr bedeutende Opfer bringt, indem jährlich mehr als
die Hälfte der 18 Millionen Schilling ‘ betragenden Versicherungsbeiträge
 hiefür ausgegeben werden.
In der Krankenversicherung der Bundesangestellten
wurde zum erstenmale in Oesterreich eine Kranken-Phot.

 Wilhelm Stempfle, Innsbrum
Heilanstalt Hochzirl (Tirol) der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten

sicherung der Bundesangestellten, die später auch” auf
andere Gruppen der öffentlichen Angestellten ausgedehnt
 wurde, werden 175.000 Versicherte mit 180.000
Angehörigen, zusammen also 364.000 Personen erfaßt.
Zur Durchführung der Versicherung, die am 22. Jänner
1921 ins Leben trat und sich somit ihrem zehnjährigen
 Bestande nähert, wurde die Krankenversicherungsanstaltder
 Bundesangestellten
mit ihrem Hauptsitze in Wien und Geschäftsstellen in
den einzelnen Bundesländern errichtet. Die Gründung
der Anstalt fällt in’ die Zeit der größten wirtschaftlichen
und sozialen Erschütterungen unseres Landes und es ist
dem verständnisvollen Zusammenarbeiten aller Kreise
der Bundesangestellten ohne Rücksicht auf Partei und
soziale Stellung zu verdanken, daß ein Werk geschaffen
werden konnte, welches sich aus der österreichischen
Sozialversicherung. nicht mehr hinwegdenken läßt.
Schwierige neue Probleme hatte die Anstalt zu lösen:
Es war insbesondere Neuland, das zur Sicherstellung
des hauptsächlichsten Zweiges des Krankenversicherung,
der Arzthilfe, in der Annahme des Systems der organisierten
 freien Arztwahl beschritten wurde, eines
Systems, das sich trotz großer Schwierigkeiten durchsetzen
 und halten konnte dank der verständnisvollen
Mitarbeit großer Kreise der Aerzteschaft Oesterreichs.

versicherung für Pensionisten geschaffen und die
Versicherung ohne jede Beschränkung auf die Angehörizen
 (Familienmitglieder) der Versicherten erstreckt.
Die 72.000 Pensionisten bedeuten bei den im Durchschnitt
zeringen fürdie Beitragsbemessung anrechenbaren Bezügen
zine sehr fühlbare Senkung der Riskenqualität. Ihre widerpruchslose
 Aufnahme in die gemeinsame Riskengemeinhaft
 mit den aktiven Versicherten ist ein schöner Beweis
der Gemeinschaftsgefühle der öffentlichen Angestellten.
Die Vollberechtigung der Familienangehörigen, die die
Versicherung besonders wertvoll gestaltet, wurde das
arstemal in Oesterreich in die Sozialversicherung als
gesetzlicher Anspruch eingeführt und ist hinsichtlich des
Umfanges der Leistungen an die Angehörigen nur
ıoch von der Angestelltenversicherung erreicht worden.
Cennt doch die Krankenversicherung der Bundesangestellten
 keinerlei Wartefristen, keinerlei Beschränkungen
ler Leistungen für die Angehörigen gegenüber den
\nsprüchen der zahlenden Mitglieder. Welche Belastung
lies für die Anstalt bedeutet, mag die Feststellung
zeigen, daß auf 100 zahlende Mitglieder 108 anspruchs-’»erechtigte
 Angehörige entfallen; von S 100 Ausgaben
»ntfallen S 55 auf die Familienangehörigen.
Läßt man die Inflationsjahre 1921 bis 1923 außer Be-Tracht,
 so zeigen die Beitragseinnahmen in den Jahren

40
        <pb n="281" />
        1924 bis 1927 mit 5S 13,823.000, S 15,050.000,
S 15,376.000 und S 17,722.000 eine steigende Tendenz
bei fast gleichbleibender Zahl der Mitglieder.
Leider hält die Entwicklung der Beitragseinnahmen aber
nicht mit der Entwicklung der Steigerung der Ausgaben
für die Leistungen Schritt. Der Aufwand für die Leistungen
 betrug auf den Kopf des Anspruchsberechtigten
umgerechnet im Jahre 1024 S 32.—-, im Jahre 1025
S 40.30 und stieg in den Jahren 1926 und 1927 auf
S 44.60, bzw. S 50.90, so daß trotz erhöhter Beitragseinnahmen
 eine wesentliche Verbesserung der Leistungen
 nicht erfolgen konnte. Doch ist auch hier zu hoffen,
daß mit der fortschreitenden Valorisierung der Gehälter
der Versicherten in Hinkunft der Anstalt die Mittel
in so ausgiebiger Weise zufließen, daß eine weitgehende
Verbesserung der Leistungen platzgreifen kann. ;
Trotz der schwierigeu Verhältnisse in den Nachkriegsjahren
 gelang es, sehr wertvolle Einrichtungen zur
Krankenhilfe, insbesondere zur Bekämpfung der Tuberkulose
 und des Rheumatismus zu schaffen.‘ Der Opferwilligkeit
 der Versicherten, die zum Beispiel zur Schaffung
der Lungenheilstätte Hochzirl, einer Anstalt
mit 300 Betten Belag, durch ein Jahr sogar einen
Sonderbeitrag auf sich nahmen, ist es zu verdanken,
daß von der Krankenversicherungsanstalt die Finrichtungen
 zur Krankenhilfe rasch ausgebaut werden konnten.
So stehen den Versicherten an eigenen Anstalten zur
Verfügung die schon erwähnte Lungenheilstätte „Hochzirl”
 bei Innsbruck, ferner die Lungenheilstätte
„Buchenbergheim” in Waidhofen a.d. Ybbs
für Frauen mit einem Belage von 100 Betten, weiters
öäind Betten in den Pensionen „Pichlschloß” und
„Villa am Walde” in Neumarkt in Steiermark
für leichtlungenkranke Männer sichergestellt. An
Knochentuberkulose Erkrankte werden der Heilbehandlung
 in den Heilstätten Grimmenstein in Nieder-Österreich
 und auf der Stolzalpe in Steiermark
zugeführt. Ein besonderes Augenmerk wird der Behandlung
 der tuberkulösen und tuberkulosegefährdeten
Kinder zugewendet, die in verschiedenen Heimen und
Anstalten, insbesondere auch am Meere, untergebracht
werden. Für an Rheumatismus und Ischias leidende

Versicherte stehen die anstaltseigenen Kurhäuser in
Zaden und Hofgastein zur Verfügung. Die an nichtuberkulösen
 Erkrankungen der Atmungsorgane Leidenlen
 finden Heilung in den anstaltseigenen Kur-1äusern
 Villla „Plankenstein” und Villa
‚Rosenhof” in Gleichenberg und in Reichenaall,
 wo Plätze vertraglich sichergestellt wurden. Rekon-‚aleszente
 kommen in dem Genesungsheim in
Zutenstein in Niederösterreich unter. Weiters wurde
für Plätze in Karlsbad Vorsorge getroffen und
werden Beiträge für Kur- und Landaufenthalte gewährt.
Der Anteil der einzelnen Leistungsgebiete an dem
Gesamtaufwande für die Versicherungsleistungen ist in
den letzten Jahren ziemlich - konstant und betrug im
'ahre 1027 für Arzthilfe und Zahnpflege 49°28 °% für
A\nstaltspflege 18‘40%, für Heilmittel und Heilbehelfe
12'19%, für Wochenhilfe und Sterbegeld 645%, für
ırweiterte Heilbehandlung 6°63°% und. für Verwaltungsxosten
 6°06%. Auf den Kopf der betreuten Person
ıntfielen im Verwaltungsjahre 1027 S 50.00, die sich
wie folgt auf die einzelnen Leistungsgebiete verteilen:
ür Arzthilfe und Zahnpflege S 26.06, für Heilmittel
ınd Heilbehelfe S 6.68, für Anstaltspflege S 10.11, für
Wochenhilfe und Sterbegeld S 3.53 und für erweiterte
Teilbehandlung S 3.62. Bedauernswert ist die Tatsache,
laß die Zahl der Geburten bei den öffentlichen Ange-;tellten
 eine stark rückläufige Bewegung aufweist. Wurde
'm Jahre 1925 noch in 4750 Fällen Wochengeld an Ver-;icherte
 zur Auszahlung gebracht, so ist die Zahl der
7älle im Jahre 1926 auf 41222 und im Jahre 1027 gar
auf 34900 Fälle zurückgegangen.
Die nun bald zehn Jahre des Bestandes der Krankenversicherungsanstalt
 der Bundesangestellten warenJahre
les Aufbaues und des Ausbaues. Dem festen
Gefüge der Anstalt können auch Krisen, wie jene des
lahres 10925, in dem die Anstalt mit schweren finanziellen
Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, nichts anhaben, wenn
ınd solange der Geist der Solidarität und der Opferwvilligkeit
 unter den Bundesangestellten fortlebt. Sehr
viel wurde aus diesem Geiste zum Wohle der öffentlichen
 Angestellten und ihrer Familien schon geschaflen,
viel bleibt noch zu schaffen übrig.

DER VERBAND DER KRANKENKASSEN WIENS,
NIEDERÖSTERREICHS UND DES BURGENLANDES IN WIEN
Von Adolf Zinram, Sekretär der Reichskommission der Arbeiterkrankenkassen Oesterreichs.

Der Verband der Krankenkassen Wiens, Nieder-Österreichs
 und des Burgenlandes ist die erste und
älteste Zweckeinrichtung, die von Krankenkassen zur
Organisierung und Durchführung gemeinsamer Aufgaben
 gegründet worden ist. Der Verband trat am
L. August 1889 gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des
Krankenversicherungsgesetzes ins Leben und umfaßte
Zunächst Wiener genossenschaftliche Krankenkassen
mit zusammen 60.000 Mitgliedern. Im Jahre 1805
trat ihm auf Grund eines Vertrages die Allgemeine

Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse in Wien
mit 100.000 Mitgliedern bei, im Jahre IQ12 schlossen
sich die größeren niederösterreichischen Bezirksund
 Vereinskrankenkassen mit gleichfalls rund
100.000 Mitgliedern an. Im Jahre 19023 erfolgte die
Ausdehnung des Verbandes auf das Burgenland
lurch Aufnahme der burgenländischen Landeskrankenkasse.
 Die Aufgabe des Verbandes besteht in der
Beistellung der Sachleistungen der Krankenversicherung
an die Mitglieder der Verbandskassen. Die Zahl der
        <pb n="282" />
        Mitglieder, welche Anspruch auf diese Sachleistungen
hatten, betrug im Jahre IQ13 rund 450.000, im Jahre
1920 400.000.

Mitten in die Vorbereitungen des Verbandes zur
Feier des 25jährigen Bestandes des Krankenversichezungsgesetzes
 fiel der Ausbruch des Krieges. Mit
einem Schlage sank die Mitgliederzahl der Krankenkassen
 um Zehntausende in voller Kraft stehende
Männer, die erst allmählich durch die Einstellung
Jugendlicher und weiblicher Hilfskräfte und älterer,
minder erwerbsfähiger Männer notdürftig der Zahl
nach ersetzt wurden. Die Kassen, die eben noch unter
den Folgen einer Wirtschaftskrise stark gelitten hatten,
kamen in arge Bedrängnis, Ihre Einkünfte verringerten
sich, die Beitragsrückstände steigerten sich ins Ungemessene,
 selbst die Sparkassen beriefen sich auf
das von der Regierung erlassene Moratorium, wenn
die Kassen ihre relativ geringfügigen Spareinlagen
beheben wollten, um ihren Verpflichtungen nachkommen
 zu können. Der Großteil der Reservelonds
war in Wertpapieren angelegt; ihr Kurs sank von
Tag zu Tag, eine Belehnung war nur bis zur Hälfte
des Normalwertes möglich.
Dem Ansturm auf die Krankenkassen mußte mit
Notverfügungen über die Aufnahme in den Krankenstand,
 mit Einstellung der Kur- und Erholungheimaufenthalte
 und durch Sparmaßnahmen bei den
Arzneimitteln entgegengewirkt werden. Diese der
Behebung augenblicklicher Schwierigkeiten dienenden
Maßnahmen konnten nicht hinreichen, die Folgen
des Krieges für die Krankenkassen erträglich zu
machen, wenn man die durch ihn verursachten Dauerschädigungen
 an Gesundheit und Widerstandskraft
der Bevölkerung und ihre Rückwirkungen auf die
Krankenkassen in Betracht zog. Zur Tragung dieser
ungceheuren Belastung waren die Krankenkassen
nicht fähig. Es bedurfte ‚einer durchgreifenden und
grundlegenden Retorm der Versicherung, um die
Krankenkassen zur Uebernahme der aus dem notwendigen
 Wiederaufbau der Volksgesundheit entstehenden
 neuen Aufgaben und Lasten zu befähigen.
Der Wiener Kassenverband als führende Organisation
 stellte zu Beginn des Jahres 1016 folgende
Forderungen auf:
il. Ausgestaltung der Kassen zu Zentren der Krankneitsvorbeugung;
 2. Beseitigung der leistungsunfähigen
Kassengebilde, Schaffung von territorialen Kassenverbänden,
 Reichsorganisation dieser Verbände:
3. Schaffung einer staatlichen Zentrale für die Krankenkassen
 im Ministerium des Innern; 4. Kampf gegen
die Volkskrankheiten durch Aufklärungsanibeit, durch
individualisierende Krankenbehandlung, Einführung
der Angehörigenversicherung, Wohnungsfürsorge, Anstaltspflege
 usw.; 5. Bekämpfung der Unterernährung
und UVeberarbeit durch eine entsprechende Ernährungspolitik

 und durch eine rationelle Sozialpolitik ; 6. Auszestaltung
 des Arbeiterschutzes durch weitgehenden
F’rauen- und Kinderschutz, durch Verkürzung der
Arbeitszeit, durch Sicherheit von Leben und Gesund-1eit
 der arbeitenden Massen, durch Schaffung billiger
Arbeiterwohnungen, Förderung der Tarifverträge
ısw.; 7. Unterstützung der Kassen durch den Staat
lurch Ausgestaltung des Mütterschutzes und Einührung
 des Säuglingsschutzes; 8. Ausbau der Arbeiterzersicherung
 durch Einführung der Alters- und Invaidenversicherung,
 Einführung einer Arbeitslosenfür-‚sorge
 und Ausgestaltung der Arbeitsvermittlung.
Die Regierung konnte sich nicht entschließen,
wenigstens die dringendsten Reformen sofort einzuühren.
 Erst am 4. Jänner 1917 erschien eine kaiseriche
 Verordnung, mit der eine Reform des Krankenzersicherungsgesetzes
 erfolgte, die bedeutsame Fort-;chritte
 für die Zukunft ermöglichte. Die Zersplitterung
m Kassenwesen wurde aber nicht beseitigt, auch die
ıllgemeinen sozialpolitischen Forderungen blieben unserücksichtigt.
 Es war der Konstituierenden Nationalversammlung
 der Deutschösterreichischen Republik
ınd dem späteren Nationalrat vorbehalten, hier
zründ.ich Wandel zu schaffen und den Boden vorzubereiten,
 auf dem der Wiederaufbau der durch den
Krieg zerstörten Volkswirtschaft vor sich gehen konnte.
In welcher Weise das geschah, wird an anderer Stelle
lieses Werkes auseinandergesetzt. Hier soll nur
zezeigt werden, wie die Ausgestaltung des Wiener
Cassenverbandes in der Nachkriegszeit auf dem wich-.igen
 Gebiete der Sachleistungen vor sich ging. Wo
Vergleiche notwendig sind, stellen wir den Ziffern
von 1927 jene des letzten Friedensjahres 1013 gegenüber,
 weil das Jahr IQIS als letztes Kricgsjahr und
Jahr des Zusammenbruches keine geeignete Vergleichszrundlage
 gäbe.
Der ärztliche Dienst erfuhr eine durchgreifende
Aenderung und Ausgestaltung in jeder Hinsicht. Wir
zählten in Wien am Schlusse des Jahres 1927 2 Chefirzte,
 2 chelärztliche Assistenten, 8 Revisionsärzte.
151 (138) ') Sprengelärzte, 66 (40) Fachärzte, 5 Aerzinnen;
 in der Provinz 1 (2) Revisionsärzte, 525
290) Sprengelärzte, 20 (10) Fachärzte. Außerdem
‘ungierte I Arzt als Fachkonsulent für die Prüfung
der ärztlichen Verschreibweise und 10 (10) Aerzte
waren in den Erholungsheimen und Kurstationen des
Verbandes tätig. Neben der Verbesserung des ärztichen
 Dienstes durch Vermehrung der Stellen kommt
ei den Fachärzten auch die Modernisierung durch
Schaffung von zweckdienlich eingerichteten Ambulatorien
 in Betracht. Sie bestehen in Wien in
mehrfacher Besetzung für alle medizinischen Disziolinen
 sowie für die wichtigsten Fächer auch in den
größeren Städten der Provinz (St. Pölten, Wiener-Neustadt,
 Baden, Krems, Gmünd). Als medizinische

X 19018.
        <pb n="283" />
        Hi'fsinstitute bestehen. ein  chemisch-mikroskopisches
sowie ein Röntgeninstitut. ;
Besondere Einrichtungen sind für die konservierende
Zahnbehandlung und für den Zahnersatz neu
geschaffen oder ergänzt und erweitert worden. Das
zahnärztliche und zahntechnische Institut, das im
Tahre 1012 eingerichtet wurde und drei Zahnärzte und
fünf Zahntechniker beschäftigte, ist in der Folgezeit
in großzügiger Weise ausgebaut worden. Am Schlusse
des Jahres 1927 verfügte der Verband über ein
Zentra’institut mit drei Filialen in Wien und sechs
Filialen in der Provinz, in we'chen konservierende
Behand'ung betrieben wird, ferner eine zahntechnische
Werkstätte, in der der Zahnersatz für das ganze
Arbeitsgebiet des Verbandes angefertigt wird. Insgesamt
 waren in diesen eigenen Instituten im Jahre
1927 4 Zahnärzte, 40 Zahntechniker, 4 Hilfsarbeiter
und Q Assistentinnen in Verwendung. Außer diesen
im Eigenbetrieb geführten Anstalten stehen den Mitgliedern
 in Wien rund 500 Vertragszahntechniker,
in der Provinz 176 Vertragszahnärzte und Vertragszahntechniker
 zur Verfügung. Die konservierende
Behandlung sowie der Zahnersatz ist für die Kassenmitglieder
 in allen Fällen völlig kostenlos. Im Jahre
1913 wurden im Wiener Verbandsinstitut 045 Plomben
gelegt und 1401 Prothesen mit 14.507 Zähnen hergestellt;
 im Jahre 1027 sind von den eigenen An-Stalten
 in Wien und in der Provinz 74.274 Plomben
und 13.074 Prothesen mit 147.621 Zähnen angefertigt
worden. Die Gesamtzahl der im Jahre 10927 an die
Mitglieder auf Kosten des Verbandes in Wien und

Antbindungsheim „Frauenhospiz” in Wien

in der Provinz abgegebenen Plomben beträgt
261.545, die der Prothesen 24.279 ‚mit zusammen
261.114 Zähnen.
Mit der sogenannten erweiterten Heilbehandung
 der Mitglieder ist vom Verbande ungeachtet
ıller Schwierigkeiten schon 1893 mit der Errichtung
des ersten Arbeiter-Rekonvaleszentenheimes in Oester-:eich
 begonnen worden. Dieses Heim in Königstetten
zei Tulln bot Raum für 50 Pfleglinge; ihm folgte
‚8990 das Heim Schloß Zeillern bei Amstetten mit
30 Betten. In der Nachkriegszeit wurde ein prößeres
Jbhijekt in Ober-Rohrbach bei Korneuburg (80 Betten)
and das Kurhaus Eggenberg bei Graz (150 Betten)
rworben. Diese Heime dienen vornehmlich der
Jnterbringung von leicht lungenkranken Männern und
"rauen... Eine eigene Lungenheilstätte konnte bisher
ıicht errichtet werden, obgleich dem Verbande zu
diesem Zwecke entsprechende Gelände auf einem
"Landgut (Arndorf bei Pöggstall) und am Kreuzberg
Semmeringgebiet) zur Verfügung stehen,
Die Möglichkeit, kranke Kassenmitglieder in Kurarten
 unterzubringen, mußte sich der Verband
Schritt für Schritt erkämpfen. Bis I0I8 standen Mietsetten
 in Bad Hall, Karlsbad, Pystian, Baden und
Veran zur Verfügung. Anfangs mußten die Mitglieder
änen Teil der Kosten, und zwar jenen, der über die
Kosten der Kurmittel hinausging, aus eigenem tragen,
;päter gelang es, den Mitgliedern den Kurgebrauch
zanz kostenlos zu ermöglichen, es wurden die Fahrspesen,
 die Wohnung, die Verpflegung sowie die
Kurmittel zur Verfügung gestellt. Nach 1918 erwarb
der Verband eigene Kurhäuser in Bad
Hall (80 Betten), Karlsbad (35 Betten),
Meran (30 Betten), Hofgastein (30
Betten). In Bad Schallerbach wurde in
Gemeinschaft mit dem oberösterreichischen
 Kassenverbande ein Kurhaus
mit einem Belagraum für 162 Pfleglinge
 erbaut. Im Jahre 1927 standen
dem Verband in eigenen Erholungsheimen
 317 Betten, in eigenen Kurhäusern
 204 Betten zur Verfügung;
:n fremden Kurhäusern und Heilstätten
können 206 Betten belegt werden.
Insgesamt wurden im Jahre 1927 91006
Mitglieder mit 232.180 Verpflegstagen
in eigenen oder fremden Erholungsheimen,
 Kurhäusern und Heilstätten
auf Kosten des Verbandes untergebracht.

Das Gebiet der Mutter-, Säuglings-
 und Kinderfürsorge betrat
 der Wiener Kassenverband im
Jahre 1909 mit der Errichtung eines
eigenen Entbindungsheimes (Frauen-Hospiz)
 in Wien. Das mit den modernsten
 Hilfsmitteln ausgestattete Heim

7A
        <pb n="284" />
        war ursprünglich für einen Belag von 40 Wöchnerinnen
eingerichtet. Im Jahre 1921 wurde ein Zubau aufgeführt
 und das Frauenhospiz bietet nunmehr Raum
{ür 85 Betten. In den letzten fünf Jahren sind 14.048,
seit Bestand über 25.000 Kinder in der Anstalt geboren
 worden. Während des Krieges stand das
“rauenhospiz so wie die beiden FErholungsheime in
militärischer Verwendung.
Durch die in der letzten Kriegszeit und in der
frühen Nachkriegszeit erfolgten Aenderungen des
Krankenversicherungsgesetzes war es möglich geworden,
 dem Mutterschutz eine entsprechende Säuglingsund
 Kleinkinderfürsorge anzugliedern, was durch Errichtung
 von eigenen Säuglingsfürsorgestellen und
Kinderambulatorien und durch Zusammenarbeit mit
privaten, staatlichen und Gemeinde-FEinrichtungen geschah.
 Im Jahre 1926 wurden in dieser Weise in
Wien und in der Provinz 70.744 Säuglinge und
[5.320 Kleinkinder in Spezialambulatorien fürsorgerisch
erfaßt. Die überwiegende Mehrzahl der Säuglinge und
Kleinkinder, namentlich der Provinzmitglieder, wird
im Rahmen der Familienversicherung von den zuständigen
 Sprengel- und Fachärzten betreut.
In großzügiger Weise wurde die Erholungsfürsorge
 für vorschul- und schulpflichtige Kinder
 organisiert. Seit IQ921 werden durch die „Vereinigte
 Krankenkassenhilfe für tuberkulös gefährdete
Kinder” alljährlich Tausende solcher Kinder auf
Kosten des Verbandes in Heilstätten und Erholungsheimen,
 sowie in Seebädern untergebracht, daneben
werden in Gemeinschaft mit dem Wiener Jugendamt,
sowie mit der niederösterreichischen Landesregierung
Ferienaktionen für Schulkinder organisiert, die einen
großen Umfang angenommen haben und die Kassen
finanziell stark belasten. Im Jahre 1926 wurden
1050 Kinder in Heilstätten und Kurorten durch
60.442 Tage und 2050 Kinder durch 71.750 Tage
in Erholungsheimen versoret. In der Reichsanstalt für

Yutter- und Säuglingsfürsorge übernahm der Verband
m Jahre 1926 in 161 Fällen für 5203 Tage die
Zahlung der Verpflegsgebühren.,
Auch die von den angeschlossenen Krankenkassen
seit dem Sommer 1918 betriebene Lehrlingsfürzorgeaktion
 geht so wie manche andere Fürsorgeätigkeit,
 auf die hier nicht weiter eingegangen werden
sann, auf die Initiative des Wiener Kassenverbandes
zurück, der überhaupt seit seinem Bestande auf jedem
Gebiete der Sozialpolitik anregend und befruchtend
zewirkt hat. So sei nur seiner Tätigkeit auf dem für
.hn etwas abseits gelegenen Gebiete des Waohı1ungswesens
 Erwähnung getan, die in der 1012
ırfolgten Gründung der „Gemeinnützigen Bau- und
Wohnungsgenossenschaft der Krankenkassen Wiens
ınd Niederösterreichs” besteht und in den Jahren
913 und I014 zum Bau von drei großen Wohnanagen
 in Wien-Simmering, Wien-Floridsdorf und
Wr.-Neustadt mit zusammen 631 Kleinwohnungen für
Krankenkassenmitglieder führte.

Im Jahre 1927 ist auf Grund des Krankenkassen-»rganisationsgesetzes
 von IQ26 eine durchgreifende
\enderung im organisatorischen Aufbau des Verbandes
durch Auflösung und Ausscheidung der Wiener Ge-10ssenschaftskrankenkassen
 und der Allgemeinen Arreiter-Krankenkasse
 in Wien eingetreten. Diese beiden
 Kassengruppen haben sich mit der außerhalb des
Verbandes gestandenen Wiener Bezirkskrankenkasse
zur Arbeiter-Krankenversicherungskasse
Wien verschmolzen, die 480.000 Mitglieder zählt
und ab I. Jänner 1028 die bis dahin vom Verbande
bereitgestellten Sachleistungen in eigenem Wirkungskreise
 ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Als
Zweckverband fungiert daher ab I. Jänner 1928 der
Verband nur mehr für die Kassen in Niederösterreich.
sowie für die burgenländische Landeskrankenkasse,

ARBEITER-KRANKENVERSICHERUNGSKASSE WIEN

Die Arbeiter-Krankenversicherungskasse
Wien ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen, der
Zersplitterung des Krankenkassenwesens in der Hauptstadt
 der Republik Einhalt zu tun und damit die unzrläßliche
 Voraussetzung für eine möglichst weitgehende
Ausgestaltung der Leistungen der Krankenversicherung
zu schaffen. Den unmittelbaren Anstoß zu ihrer Errichtung
 gab das Inslebentreten des Krankenkassenorganisationsgesetzes,
 dessen Auswirkungen sich als eine ernstliche
 Bedrohung des Weiterbestandes einer großen Zahl
der in Wien in diesem Zeitpunkt bestandenen Genossenschaftskrankenkassen
 darstellten. Aus der mit 1. Mai
1927 erfolgten Zusammenlegung dieser Genossenschaftskrankenkassen,
 der ehemaligen Wiener‘ Bezirkskrankenkasse
 und der ältesten und orößten Vereinssrankenkasse

 Oesterreichs, der Allgemeinen
Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse
n Wien, entstand das neue Kassengebilde, das mit Fug
ınd Recht als die Finheitskasse der Wiener Arbeiter
Jezeichnet werden darf. Umfaßt sie doch nicht weniger als
und 480.000 Versicherte, das sind vier Fünftel aller in
Wien beschäftigten manuellen Arbeiter und Hausgehilfen.
Schon in der verhältnismäßig kurzen Zeit des Bestanles
 des größten Institutes der österreichischen
5ozialversicherung werden die Vorteile der Kassenconzentration
 deutlich sichtbar. Die Errichtung von
Zezirksstellen — gegenwärtig sind 19 in Funktion, weitere
‚wei gehen ihrer Vollendung entgegen — in welchen alle
\insprüche auf Kassenleistungen zu erheben sind, erparen
 den Mitgliedern Zeitverlust und Fahrspesen.
        <pb n="285" />
        beides unvermeidlich, als sie gezwungen waren, aus der
entlegensten Bezirken Wiens einen oft stundenlangen
Weg in die Zentrale der einzelnen Kassen zurüczulegen
um Leistungen zu beheben; die für die Inanspruchnahme
 bestimmter Kassenleistungen vorgesehene Karenzfrist
 (Mutterhilfe, Heilstättenpflege usw.) braucht
Nicht mehr wie früher auf dem zeitraubenden Umweg
 über eine Reihe von Kassen nachgewiesen werden;
die Versorgung der in Wien wohnhaften Mitglieder
 mit ärztlicher Hilfe erfährt eine beträchtliche
Verbesserung, da ihnen mehr als 400 Rayonsund
 Fachärzte zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus
liegt die Bedeutung
der Schaffung eines
So großen Kassengebildes
 in der FErmöglichung
 von
Einrichtungen, die
den Rahmen der
Leistungsfähigkeit
kleiner Kassen
übersteigen. Vor
allemistdieGewähr
für die Errichtung
von medizinischtechnisch
 modernst
 einge-Fichteten
 Ambulatorien
 geboten,
 die dem Erkrankten
 Behandlungsmethoden

zugänglich machen,
welche ihm bei der
Inanspruchnahme
Sonstiger ärztlicher .
Hilfe vielfach versagt bleiben müssen. Gegenwärtig
verfügt die Kasse über 13 solcher Ambulatorien, von
welchen die im XII und X. Bezirk gelegenen auch
außerhalb der Grenzen Oesterreichs wohl kaum ein

Gegenstück als Schöpfung cincs Krankenversicherungsnstitutes
 finden.
Auch der Erholungsheim- und Heilstätten-&amp;gt;flege
 kann eine beinahe die Gesamtheit aller Verzicherten
 einer großen Stadt erfassende Kasse ein
ımngleich größeres Augenmerk zuwenden, als dies bei
ler früher bestandenen Kräftezersplitterung — im Jahre
919 gab es in Wien noch 83 Arbeiterkrankenkassen —
nöglich war. In den eigenen Erholungsheimen der Kasse
“darunter einem solchen für Kinder) können gleichzeitig
943, in den Kurheimen 378, in den Entbindungsheimen
136 Pfleglinge untergebracht werden. Ueberdies hat sich
die Kasse in
fremden Anstalten
und Heilstätten
über 300 Plätze
gesichert.
Schon diese kleine
 Auslese zeigt,
daß es beinahe
kein einziges wichges
 Gebiet der
Betätigung einer
Krankenkasse gibt,
dem sich nicht
durch die Schaffung
 der Wiener
Einheitskasse neue
Perspektiven eröffnen
 würden.
Die Erfahrungen
der Zukunft werden
 in noch viel
größerem Maße,
als jene der bis
jetzt kurzen Vergangenheit
 beweisen,
 daß der Satz, zufolge welchem die Leistungsfähigkeit
 einer Körperschaft mit ihrem Umfange wächst,
auch für das Gebiet der Krankenversicherung seine
Berechtigung hat.

Zahnärztliche Werkstätte der Arbeiter-Krankenversicherungskasse

VERSICHERUNGSKASSE FÜR KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE
IN WIEN

Die Versicherungskasse für Kaufmännische Angestellte
 in Wien ist die Rechtsnachfolgerin der Krankenkasse
 der Handlungsgehilfen in Wien, die im Jahre
1889 als Gremialkrankenkasse der Wiener Kaufmann-Schaft
 gegründet wurde. Ueber die Entwicklung der
Kasse geben die nachfolgenden Ziffern ein Bild:
‚Jahr Mitglieder Summe der Leistungen
1890 11.010 S 23.044
I90 1 15.614 »„ 507.343
1914 31.627 „1,647.730
1926 49.502 „4,439.182
10927 70.221 „ 6,904.857

Die Kasse verfügt über eigene Anstalten, und
zwar ein Genesungsheim, zwei Heilstätten
and eine Geburtshilflich-Gynäkologische
Anstalt, sie betreibt eine Tuberkulosefürsorgestelle,
 eine Rheumatikerfürsorgestelle, eine
Lehrlingsfürsorgestelle und eine Kinderfürsorgestelle.
 Ihren Mitgliedern steht das Krankenhaus
 der Kaufmannschaft zur Verfügung.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Heilfürsorge
gewidmet, da Krankheitsverhütung eine der wichtigsten
Aufgaben der Krankenversicherung darstellt und von
4öchster Bedeutung für die Erhaltung der Arbeits-
        <pb n="286" />
        Geburtshilflich-Gynäkologische Anstalt Wien-Cersthof

fähigkeit der Mitglieder, damit der Fxistenzen und
der Familien ist. Für Zwecke der Heilfürsorge stehen
außer den eigenen Einrichtungen der Kasse auch

Vertragsbetten in Heilstätten und
Kurorten zur Verfügung. Für erkrankte
 Kinder sorgt die Kasse
durch Tragung der Spitalskosten,
sowie durch Entsendung in Kinderheilstätten
 und Erholungsheime.
Daß die Kasse die ihr durch das
Angestelltenversicherungsgesetz auferlegten
 Pilichtleistungen voll gewährt,
 also Mutterhilfe, Krankengeld,
 Spitalskosten, Familienversicherung,
 Zahnbehandlung, Heilbehelfe,
 Medikamente usw. den
Mitgliedern reichlich zur Verfügung
stellt, ist wohl! selbstverständlich.
Aus obigen Ziffern ist die Entwicklung
 der Versicherungskasse
ersichtlich, die aus einer genossenschaftlichen
 Krankenkasse, die für
eine, geringe Anzahl von Mitgliedern
zu sorgen hatte, zu der größten
Angestelltenversicherungskasse Oesterreichs sich entwickelte,
 die vorbildliche Einrichtungen für ihre Mitslieder
 geschaffen hat.

Teilstätte Way.

ARBEITERKRANKENKASSE DES GREMIUMS DER WIENER
KAUFMANNSCHAFT

Diese Krankenkasse wurde im Jahre 1905 gemäß den
Bestimmungen der Gewerbeordnung als Genossenschaftskrankenkasse
 errichtet. Versicherungszuständig

 sind die bei den Mitgliedern des Gremiums
der Wiener Kaufmannschaft im Handel und in
der Spedition beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen
        <pb n="287" />
        Jahr

1918
1919
1920
1921
1922
1923
1924

Gesamteinnahmen | Gesamtausgaben ‚|Davon für Leistungen | Überschuß Reservefonds
| an Mitglieder |
Kronen

1,592.041:84
2,667.243:31
8,143.859:17
63,235.155.97
2,528,861.105:38
10.950,190.152—
‚9.445.196.013' —

1,277.435-89
1,602.652-45
6,777.686:35
32,342.717:09
1.487,415.403:59
7.628,511.854'—
‚4.247 280.678 —

918.078:07
1,.165.798:31
3,989.509:64
22.406.873.79
374,265.221-76
1.388,934.195'—
9 859 211.946:

314.605:95
1,064.590:86
1,366.172 82
30,892.43888
1.041.445.701.79
3.326,678.298‘ —
5.197.915:335:—

637.463:29
1,702.05415
3,068.226:97
33,960.665:85
1.075,406.367:64
4.402,084 665'—
9.600.000.000:—

Schilling

1925
1926
1927

2,232.315°44
2,021.974:87
1.915.889:19

1,792,315:44
1,746.361°04
1.828.119:29

(Geschäfts- und Bürodiener, Portiere, Packer, Magazinsarbeiter,
 Chauffeure, Kutscher, Aufleger, Mitfahrer,
 Laufburschen und Laufmädchen, Bedienerinnen,
Reinigungsfrauen usw.). Im Gründungsjahr hatte die
Kasse 8306 Mitglieder; im Jahre I918 waren 12.0406 Mitglieder
 und derzeit sind 17.683 Mitglieder bei der Kasse
versichert, davon 2406 Hausgehilfen. Der Höchststand
 war im Jahre 1024 mit 21.041 Mitgliedern.
Über die finanzielle Gebarung der Kasse gibt
dbenstehende Tabelle ein ziemlich klares Bild.
Auf Grund der in der österreichischen Krankenversicherung
 seit einigen Jahren bestehenden Unterversicherung,
 welche besonders bei Krankheitsfällen
mit längerem Krankenstande für die Mitglieder geradezu
 katastrophal wirkt, mußte der Vorstand solche
Einrichtungen schaffen, welche die rasche Wiedererlangung
 der Arbeitsfähigkeit erkrankter Mitglieder
ermöglichen, beziehungsweise durch rechtzeitige fachgemäße
 Behandlung die Arbeitsunfähigkeit verhindern
In dieser richtigen Erkenntnis wurde vor allem an den
Ausbau der bereits damals bestandenen, beziehungsweise
 an die Schaffung neuer Ambulatorien geschritten.
 In den Jahren 1926-1927 wurde nach dem Entwurf
 der Architekten Judtmann &amp;amp; Riss das abgebildete
Haus Ill, Strohgasse 28, erbaut und in zwei Ge-Schossen
 in 20 Zimmern mit den entsprechenden,
großen, lichten Warteräumen, Ambulatorien für zwölf
verschiedene Fächer, darunter auch für Röntgenologie
und zwei Operationsräume (septisch und aseptisch)
errichtet und mit den besten und neuesten Apparaten,
Instrumenten und sonstigen Behelfen ausgestattet. Die
Kosten dieses Hauses einschließlich Grund und aller
Finrichtungen und Installationen betragen S1,326.054’37
und sind ohne Inanspruchnahme eines Kredites bereits
 zur Gänze bezahlt. Der weitaus größte Teil
aller Krankheitsfälle wird in diesen Ambulatorien
behandelt, wobei wieder ein großer Teil der in Behandlung
 stehenden Mitglieder der Beschäftigung

1,330,175'21
1,346.776°86
1,327.283‘38 |

440.000°-— | 1,400 000:—
275.613:83 1,675.613:83
87.769°90 1,763:383:73

nachgehen kann. Zur vorbeugenden Behandlung beziehungsweise
 Rekonvaleszentenpflege hat die Kasse
ain eigenes Genesungsheim in Niederösterreich, welches
durch Zukauf im Jahre 1920 erweitert wurde. Das
Heim hat einen Belagraum von 30 Betten und ist
ganzjährig in Betrieb. Im Jahre 1927 waren 297 Pfleglinge
 durch 6888 Tage untergebracht. Hiefür wurde
ein Betrag von S 67.278.04 aufgewendet.
Die durch diese beiden Einrichtungen (Ambulatorien
 und Rekonvaleszentenheim) erzielten Erfolge
sind sehr gut, das hiefür investierte Kapital auch
vom volkswirtschaftlichen Standpunkte sehr nutzbringend
 angelegt.

Das Gebäude der Arbeiterkrankenkassa des Gremiums

4.13
        <pb n="288" />
        VERSICHERUNGSKASSE FÜR ANGESTELLTE „COLLEGIALITÄT”

Die Versicherungskasse für Angestellte,
„Collegiali tät”, als Rechtsnachfolgerin der im Jahre 1899
gegründeten registrierten Hilfskasse „Collegialität”, ist
eine Wahlkasse für das Bundesland Wien. Während die
Krankenkasse „Collegialität” vor dem Inkrafttreten des
Angestelltenversicherungsgesetzes an Stelle der obligatorischen
 : Bezirkskrankenkasse den Privatbeamten
und Angestellten der Industrie und des Gewerbes
die im Krankenversicherungsgesetze vom Jahre 1888
vorgeschriebene Krankenversicherung bot, gilt die Versicherungskasse
 für Angestellte „Collegialität“, seit 1. Juli
1927 auf Grund des Angestelltenversicherungsgesetzes
vom 20. Dezember 1926 als Wahlkasse statt der für Wien
zemäß $ 53 dieses Gesetzes bestimmten drei Versicherungskassen.
 Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur
Versicherungskasse für Angestellte „Collegialität” ist die
Kinhaltung der Bestimmungen des $ 60 AngVG.
Bis zum Ausbruch des Weltkrieges zeigte die alte
Krankenkasse „Collegialität” eine ruhige aber stetige
Entwicklung, sie zählte Ende Dezember 1013 einen Mitgliederstand
 von 7142 Versicherten. Die Kriegsjahre
brachten einen Rückschlag und es vergingen einige Jahre

Das Amtsgebäude der „Colleoialität‘

nach Kriegsschluß, bis die Kasse die auch bei ihr sehr
‚ühlbaren wirtschaftlichen Folgen des großen Weltereigisses
 auszugleichen in die Lage kam. Die „Collegialität”
Ührte die Familienversicer ung ein, die Zahn-&amp;gt;ehandlung
 wurde den Versicherten in günstiger
Weise geboten, der Heilfürsor ge wurde besondere
\ufmerksamkeit gewidmet, Anstalts pflege wurde
veit über die Pflichtleistungen zugestanden. Worauf aber
lie „Collegialität“ ganz besonderen Wert legte, war gün-3tige
 Arzthilfe und uneingeschränkterHeil
nittelbezug. Damit wuchs das Vertrauen zur Kasse.
Kinige Ziffern sollen ein Bild über die Entwicklung
des letzten Dezenniums geben:

. Familien- Summe der zu
inde Mitgliederstand Versicherte Befürsorgenden
1018 . . . 7.320 7.320
923 . . .° Q.10 3.375 12.485
1926 . . . 15.446 10.312 25.758
1927 . . . 23.478 15.260 38.738
Sept. 1028. 26.000 17.000 43.000
Die Ausgaben an die Versicherten steigerten sich in
den letzten Jahren wie folgf‘:

1925 1926 1927
in Schilling
Krankengelder . . . 208.451 254.685 301.890
Wochenhilfe . .. 21.603 30.064 ° 62.058
Arzt- u. Zahnbhndlng. 370.608 561.770 883.906
Heilmittel . . .. 126.751 212.005 343.788
Anstaltspflege . . 89.527 125.033 178.586
Heilfürsorge . . . 73.541 113.417 162.305
Beerd.-Kostenbeiträg 13.305 25.066 43.152
900.006 1,325.340 1,076.774
für Verwaltung wurden
 verausgabt . . 37.252 40.8006 159.317
Wenn berücksichtigt wird, daß im Jahre 1927 die bedeutenden
 Durchführungsarbeiten für das Angestelltenversicherungsgesetz
 zu hewältigen waren, sind die Verwaltungskosten
 auch in diesem Jahre sehr mäßige gewesen.
Die Prämienvorschreibung der Kasse beträgt im Jahre 1928
{ür alle Zweige der Angestelltenversicherung über I Mil-‚jon
 Schilling im Monat, für die Krankenversicherung
allein S 300.000.-—,
Die „Collegialität” hatte im Jahre 1018 in Wien
41 Vertragsärzte, am I. Mai 1028 zählte sie zwei Chefärzte,
 OI Sprengelärzte, fünf Ärztinnen, 39 Fachärzte und
18 Zahnärzte. In der im eigenen Amtshause eingerichteten
5chwangeren- und Mutterberatungsstelle sind zwei Fürsorgeärzte
 tätig, Schließlich steht die Kasse mit 252 Ärzten
in Niederösterreich im Vertragsverhältnis.
Eine Besonderheit der „Collegialität“ ist es, daß sie
keine eigenen Anstalten oder Heime bewirt-;chaftet,
 dagegen hat sie zahlreiche Verträge mit
verschiedenen Korporationen und Pensionen und ist
Jladurch in der Lage, bei den erkrankten oder erholungsedürftigen
 Mitgliedern bzw. Familienangehörigen auf die
Art des Leidens leichter Rücksicht zu nehmen und auch
verschiedenen Wünschen der Versicherten zu entsprechen.
        <pb n="289" />
        Badener Hof”. Haus der Apotheker Österreichs, Ansicht Franz-Josefs-Ring 26

DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT DER „‚VERSICHERUNGSAN-STALT
 FÜR PHARMAZEUTEN” MIT DER „PHARMAZEUTISCHEN
GEHALTSKASSE FÜR ÖSTERREICH”

Seit dem Jahre 1000 bestand in den im Reichsrate
vertretenen Königreichen und Ländern als fakultative
Finrichtung die „Allgemeine Gehaltskasse der Apotheker
 Oesterreichs”. Da hauptsächlich. jene Betriebe,
welche innerhalb des heutigen Bundesgebietes liegen,
Sich der neuen Einrichtung angeschlossen hatten, war
es verhältnismäßig leicht, durch eine gesetzliche Verfügung
 im Jahre 1919 die „Pharmazeutische Gehaltskasse
 für Oesterreich” als obligatorische
Einrichtung zu schaffen. Sie ist seit dem Jahre 1021
mn Wirksamkeit.
Während der angestellte Apotheker vor dem Ins-Leben-treten
 der Gehaltskasse in jüngeren Jahren
einen verhältnismäßig hohen Gehalt bezog, wurde
mit zunehmendem Alter naturgemäß seine Arbeitskraft
 weniger hoch eingeschätzt, denn neben der
wissenschäftlichen Vorbildung und neben reicher Erfahrung
 ist für die Ausübung des Berufes eines angestellten

 Apothekers auch ein hoher Grad von
physischer Widerstandsfähigkeit erforderlich. So kam
as, daß in früheren Zeiten die an Jahren älteren Mitglieder
 des Standes‘ nur schwer ihre Anstellung benaupten
 oder eine Neuanstellung erlangen konnten.
Die „Pharmazeutische Gehaltskasse für Oesterreich”
hebt nun von den Dienstgebern ohne Rücksicht auf
las Dienstalter der Angestellten eine Durchschnittsumlage
 ein und leistet den Dienstnehmern eine nach
Dienstalter, Familienstand und Ortsklasse abgestufte
Besoldung. Die Gehalte steigen mit der Anzahl der
Dienstjahre. So ist es ohne weiters möglich, daß ein
ıngestellter Apotheker, ‚der den physischen Anfor-Jerungen
 eines Betriebes mit stärkerem Verkehr nicht
nehr gewachsen ist, ohne Einbuße an seinen Bezügen
zu erleiden, in einen verkehrsschwächeren Betrieb
antreten kann, in dem es in der Regel weniger auf
eine allzu starke Anspannung ankommt, als auf die
        <pb n="290" />
        entsprechende Erfahrung, insoferne ja in einem
kleineren Betriebe der Angestellte sehr häufig den
Dienstgeber in der Betriebsführung zu vertreten hat.
Der Bestand der „Pharmazeutischen Gehaltskasse
für Oesterreich” hat es ermöglicht, anläßlich der Durchführung
 der Sozialversicherung für den Stand der
angestellten Apotheker eine Sonderversicherun gSanstalt
 zu errichten, die schon mit Rücksicht darauf,
daß der Kreis der Versicherten ein vollkommen geschlossener
 ist, höhere Leistungen bieten kann, als sie
von der Hauptanstalt geboten werden. Die eine Sonderversicherungsanstalt
 besorgt auch die Krankenversicherung
 der angestellten Apotheker.
Die „Versicherungsanstalt für Pharmazeuten” und
die „Pharmazeutische Gehaltskasse für Oesterreich”
bilden eine Verwaltungsgemeinschaft, wodurch es
möglich ist, die Verwaltungskosten auf einen sehr
niedrigen Stand zu halten, da die meisten Einrichtungen
 von beiden Anstalten gemeinschaftlich geführt
and benützt werden. Der Zusammenschluß der „Pharmazeutischen
 Gehaltskasse für Oesterreich” und der
» Versicherungsanstalt für Pharmazeuten” hat aber auch
zahlreiche Nebeneinrichtungen ermöglicht, unter denen
in erster Linie die Fürsorgeeinrichtungen zu nennen
sind, die dem Versicherten über das Maß der gesetzlich‘
 festgelegten Leistungen weit hinausgehend Var-'eile

 bieten, aber auch diejenigen ehemaligen Ange-1örigen
 des Standes vor Not bewahren, die einen
‘echtlichen Anspruch aus dem Titel der Sozialversicherung
 an den Stand nicht zu stellen haben. Weiters
ist der Vorkehrungen zu gedenken, welche für die
zrweiterte Heilfürsorge geschaffen wurden, wie zum
Beispiel des Hauses der Apotheker Oesterreichs
 in Baden und des Strandhauses in
Höflein. Nicht zuletzt ist der Taxabteilung zu gedenken,
 welche die Rechnungslegung für den Apo-:heker
 gegenüber den Krankenkassen zu besorgen
hat und die für die Dienstgeber die Möglichkeit der
Erlangung von billigen Krediten bietet.
Die beiden pharmazeutischen Standesanstalten haben
während der Zeit ihres Bestandes segensreich gewirkt
and haben dazu wesentlich beigetragen, daß die
Pharmazie Oesterreichs eine hervorragende Stellung
in der Welt einnimmt und auf sehr vielen Gebieten
geradezu als beispielgebend gelten kann.
Hervorgehoben muß werden, daß die Standeseinrichtungen
 der Pharmazie in Oesterreich vom Stande
aus eigener Kraft geschaffen wurden; was dem
verständnisvollen Zusammenarbeiten der
Dienstgeber und der Dienstnehmer zu danken
ist, die sich in einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzefunden
 haben

AU

m

‚Badener Hof”. Trakt Wassergasse 26
        <pb n="291" />
        GEMEINSAME GEHILFEN- UND LEHRLINGSKASSE DER
GENOSSENSCHAFTEN DER GASTWIRTE, DER KAFFEESIEDER
UND DER HOTELIERE
WIEN IV.. SCHAFFERGASSE 24

Der langatmige Titel allein verrät schon, daß dieses
Versicherungsinstitut aus drei, wenn auch beruflich
ähnlichen Industrien, so doch durch die Zwangsgenossenschaften
 getrennten Versicherungsinstituten gebildet
 wurde. Vor dem Kriege bestanden für die
Versicherung der gastgewerblichen Arbeiterschaft gegen
Krankheit drei Genossenschaftskrankenkassen, und
zwar die der Genossenschaft der Gastwirte, der
Kaffeesieder und des Gremiums der Hoteliere. Die
Arbeiterschaft jedes dieser drei Industriezweige mußte
wegen der Industrieähnlichkeit und der daraus entspringenden
 Verwendungsmöglichkeit vermöge dieser
Kassenteilung oft ihre Genossenschaftskrankenkasse
wechseln. Sie verlor nicht selten durch diesen Wechsel,
die aus der langjährigen Mitgliedschaft entsprungenen
Rechte, sondern war deswegen auch gezwungen, den
behandelnden Arzt zu wechseln, aus welchen Umständen.
 sie oft physisch und finanziell Schaden litt.
Die Zusammenlegung dieser drei Kassen sicherte eine
zentrale Verwaltung, sie sicherte ferner die Kassenzugehörigkeit
 ohne Bedachtnahme auf das Arbeitsverhältnis
 in den drei gastgewerblichen Industriezweigen
 und ermöglicht durch die langjährige Kassenzugehörigkeit
 Höchstleistungen, die ansonsten nur
selten erreicht wurden. Der Mitgliederstand in
allen drei Genossenschaftskrankenkassen betrug vor
dem Kriege durchschnittlich 25.000; die Folgen des
Krieges reduzierten den Stand auf 20.200.
Was die Behandlung der Mitglieder betrifft,
so darf wohl mit ruhigem Gewissen gesagt werden,
daß sich dieselbe hoch über das Niveau der früheren
sogenannten Armeleutebehandlung erhoben hat. Es
stehen den Kassenmitgliedern zu deren Behandlung
über 70 Rayonsärzte mit 20 Spezialärzten, zwe:
Ambulanzärzte und der Chefarzt zur Verfügung und
bedarf deren Inanspruchnahme keinerlei Schwierigkeiten,
 so daß, wenn auch in kleinerem Maßstabe
Gelegenheit zur freien Ärztewahl geboten erscheint.
n Für die Angehörigen der Versicherten wurde die
Familienversicherung eingeführt, so daß denselben
 das Recht auf freie ärztliche Behandlung,
kostenlose Verabfolgung von Medikamenten und
Heilbehelfen usw. gewährleistet erscheint.
Die Ärzte werden unter Vermeidungeiner pauschalierten
 Vergütung vertragsmäßig nach dem Leistungsprinzip
honoriert und sind verpflichtet, ihre Rezeptierungen nach
dem jeweiligen Stande der medizinischen Wissenschaft
vorzunehmen. Spezialmittel können ohne Beschränkung
verschrieben werden und gilt eine Ausnahme nur dann,
wenn die vom Arzte magistraliter verschriebenen
Arzneien den gleichen Heilerfolg voraussetzen.

Der Zahnpflege und dem Zahnersatz wird eine
erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet und beschäftigt
lie Krankenkasse einige Zahnärzte mit ihren Ambulatorien
 das ganze Jahr hindurch.
Zum Zwecke der Bekämpfung der Tuberkulose,
welche nebst den Rheuma-Erkrankungen zu den
3Zerufskrankheiten gehört, sind Frequenzverträge abzeschlossen,
 die den Mitgliedern die Aufnahme in
len entsprechenden Heilanstalten, wie Grafenhof,
Hörgas und Enzenbach sichern; außerdem gelang
es auch, mit der Gemeinde Wien ein Abkommen zu
'reffen, vermöge dessen lungenkranke Mitglieder auch
in Traunkirchen, Alland und Grimmenstein
ıntergebracht werden können. Zur Behebung der
Rheuma-Erkrankungen besitzt die Krankenkasse Ver-'räge
 mit Baden, Schallerbach und Pystyan. Im
Jodschwefelbad Deutsch-Altenburg, welches eine
3öhere Frequenz aufweist, werden alljährlich Hunderte
von Mitgliedern behandelt und erhalten diese dortselbst
 außer ärztlicher Behandlung und Bäder noch
vollständig freie Unterkunft und Verpflegung auf
Kosten der Krankenkasse. In Bad Schallerbach wurde
zereits ein größeres, zweckentsprechend gelegenes
Grundstück zum Bau einer Heilanstalt erworben und
steht dessen Aufbau in nicht allzu großer Ferne.
Zur Vorbeugung der Tuberkulose, zur Behebung der
Blutarmut und Schwäche, zur leichteren Heilung von
Frkrankungen der Atmungsorgane und der Lunge,
wie auch zur Kräftigung der Nerven und des Körpers
überhaupt — speziell vor und nach der Operation —
hat die Krankenkasse ein Erholungsheim in
Rosenburg am Kamp errichtet. Dasselbe hat einen
lurchschnittlichen Belagraum für hundert Patienten,
antspricht den modernsten hygienischen Anforderungen
und besitzt nebst sonnigen Liegehallen auch Obstund
 Ziergärten, die, mitten im Nadelwalde, ein unschätzbares
 und ozonreiches Luftreservoir darstellen.
Für Mutterberatung und Kleinkinderfürsorge
 wurde ein Einvernehmen mit der Gemeinde
Wien erzielt, welches es der schwangeren Frau ermöglicht,
 nicht nur die Mutterberatungsstellen zu
‘requentieren, sondern auch ihre Fürsorgerinnen in
Anspruch zu nehmen; die Krankenkasse stellt daher
auch hier genügend Mittel zur Verfügung, um schon
beim Kinde die Gefahr künftiger Erkrankungen nach
Tunlichkeit zu bannen.
Die Krankenkasse weist im letzten Jahre zirka
3000 Erkrankungen mit über 300.000 Krankheits-:agen
 auf. Für Mitgliederzwecke allein werden gegenwärtig
 in einem Jahre weit über eineinhalb Milionen
 Schilling ausgezahlt.
        <pb n="292" />
        DIE ENTWICKLUNG DER KRANKENVERSICHERUNG IN OBER:
ÖSTERREICH IN DER ZEIT VON 1918 BIS 1928
Von Karl Scheck, Direktor des Verbandes der Krankenkassen Oberösterreichs.

Vor dem Kriege bestanden in Oberösterreich
mehrere hundert kleine Krankenkassen, denen die
Zusammenfassung in einem Verbande der Krankenkassen
 fehlte, daher gab es für die Versicherten in
der Regel nur die /Zwangsleistungen ‚des Krankenversicherungsgesetzes.
 Mit‘ Ausnahme einiger
größeren Bezirkskrankenkassen und der Allgemeinen
3berösterreichischen Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse
 Linz war die erweiterte Heilpflege
and besondere fachliche ärztliche Behandlung bei den
oberösterreichischen Krankenkassen nicht eingeführt.
Einen Wendepunkt in der Geschichte der Krankenversicherung
 Oberösterreichs bildete die kaiserliche
Verordnung vom 4. Jänner 10917, wodurch es gesetzlich
 möglich wurde, einen Landesverband der Krankenkassen
 Oberösterreichs einzurichten.
Nach vollzogener Konstituierung des Krankenkassenverbandes
 in Linz zeigte sich das Bestreben, die Vereiaigung
 mit dem inzwischen in Wels ins Leben getretenen
 Verbande deutsch geleiteter Krankenkassen
 herbeizuführen, welcher Schritt von bestem
Erfolge begleitet war; schon im Jahre I010 konnte
die Verschmelzung der beiden Verbände durchgeführt
werden. Unmittelbar nach diesem Zusammenschluß
setzte eine großzügige Konzentrationsbewegung bei
den kleinen Krankenkassen ein, und zwar mit derartiger
 Raschheit, daß von in Oberösterreich bestandenen
 218 Arbeiterkrankenkassen nunmehr nur noch acht
Krankenkassen in der Arbeiterversicherung tätig sind.
Wenn man nun, gleichsam chronologisch geordnet,
die Entwicklung auf dem Gebiete der Krankenversicherung
 in Öberösterreich nach den Umsturztagen
festhalten will, so muß man wohl in erster Linie die
Einführung der obligatorischen Familienversicherung
 bei sämtlichen Verbandskrankenkassen
erwähnen. Durch die Entschließung sind nicht weniger
als 80.000 Versicherte der Sorge, für ihre Familienangehörigen
 im Krankheitsfalle ärztliche Hilfe, Heilmittel
 und andere Behelfe auf eigene Kosten beschaffen
 zu müssen, mit einem Schlage enthoben
worden. Der Kassenverband übernahm auch für sämtliche
Verbandskassen die Beistellung der ärztlichen Hilfe
im gesamten Bundesland Oberösterreich. Zuerst vollzog
 sich die Neuorganisation des ärztlichen Dienstes
in den Städten Linz und Steyr, sowie in den umliegenden
 Industrieorten, anschließend daran in der
Stadt Wels und den übrigen Orten Oberösterreichs.
Die Übernahme des ärztlichen Dienstes durch den
Verband führte weiters zum wichtigen Ausbau des
Fachärztewesens, vor allem durch die Errichtung
eigener Ambulatorien in den Städten Linz,
Steyr und Wels. Diesen Ambulatorien angegliedert

wurden Röntgenstationen und elektro-medi-„inische
 Behandlungsstellen, so daß nunmehr
Röntgen, Quarzlampe, Diathermie, Pantostat, Lichtväder
 usw. Behelfe darstellen, die jedem Versicherten
zur besseren Untersuchung und rascheren Heilung
jederzeit zur Verfügung stehen.
Um aber außerdem auch gleichsam im eigenen
Hause durch Verabreichung medizinischer Bäder
lie raschere Herstellung der Gesundheit erkrankter
Versicherter zu bewirken, kam es am Standorte der
Kassenambulatorien mit der Zeit zur Finrichtung von
Sole-, Kohlensäure-, Latschen- und Steinsalzbädern,
 endlich von Tisch- und Gesellschaftsinhalatorien.

Die Krankheitsvorbeugung wurde bisher vorwiegend
in der Richtung betrieben, daß man sich der Kind er
der Versicherten und der Lehrlin ge annahm.
Jurch Einleitung eigener Ferienaktionen oder
Jnterstützung anderer derartiger Aktionen zeigte
nan sich bemüht, erholungsbedürftige Lehrlinge und
Kinder von Versicherten vor späterer Erkrankung zu
»ewahren. Zur Krönung dieser Aktion ist für das Jahr
930 die Errichtung einer Walderholungsstätte
nit Schulbetrieb für die Kinder der Versicherten
rojektiert, welche ganzjährig betrieben werden wird.
Für die Versicherten selbst wird eine groß-‚ügige
 erweiterte Heilfürsorge durch deren Entjendung
 in Lungenheilstätten und Kurorte
durchgeführt. ;
Im Laufe des zehnjährigen Bestandes der Republik
Österreich errichtete der Verband der Krankenkassen
Jberösterreichs eigene Kuranstalten in Bad
Hall und Bad Schallerbach, sowie eine Heilanstalt
 für lungenkranke Frauen in Christ-&amp;lt;indel
 bei Steyr. Außerdem wird ein der Allzemeinen
 oberösterreichischen Arbeiter-Kranken- und
Jnterstützungskasse Linz gehöriges Genesun gS-‚eim
 für Männer und Frauen in Katsdorf betrieben.
Nicht zuletzt hat aber auch die Zusammenfassung
der Arbeiterkrankenkassen Oberösterreichs in einem
Verbande dazu geführt, daß auch in umfangreichster
Weise für die Zahnpflege der Versicherten Vor-;orge
 getroffen wird. In Linz, Steyr und Wels
yestehen große, gut ausgebaute Zahnambuatorien,
 so daß die Versicherten dieser Städte‘ und
hrer Umgebung mit konservierender Zahnbehandlung
ınd notwendigem Zahnersatz ausreichend versorgt
werden können. Durch eine zweckmäßige Betriebsorganisation
 wird es aber auch den in jenen Orten Oberjsterreichs
 arbeitenden oder wohnenden Versicherten,
lie von diesen genannten Städten weiter enfernt sind,
armöglicht, in den eigenen Verbandsambulatorien den
        <pb n="293" />
        nötigen Zahnersatz zu erhalten. Um nun aber auch
den Familienangehörigen des Versicherten die Möglichkeit
 einer Zahnbehandlung zu bieten, werden diese
Personen lediglich unter Anrechnung der reinen
Selbstkosten in den Zahnambulatorien in Behandlung
Zenommen. ,
Vor einigen Jahren errichtete der Verband auch
eine Eheberatungsstelle, die der Bevölkerung
Überösterreichs frei zur Verfügung steht, um durch
entsprechende ärztliche Beratung von Brautleuten,

sowie Frauen und Mädchen die Wege zur Entwickung
 eines körperlich und seelisch höher entwickelten
Nachwuchses zu ebnen.
Das Zusammenwirken der oberösterreichischen
Krankenkassen im letzten Dezennium führte aber
auch zur Schaffung eines einheitlichen Krankenkontrolldienstes
 für sämtliche Verbandskrankenkassen,
 sowie der gemeinsamen Versorgung der
Versicherten mit Heilmitteln und therapeutischen
Behelfen durch den Kassenverband.

DER VERBAND DER KRANKENKASSEN FÜR STEIERMARK
UND KÄRNTEN IN GRAZ

Die Novelle vom 4. November 1917 zum Krankenver-Sicherungsgesetze
 schuf die Grundlage. für die Errichtung
des Verbandes der Krankenkassen für Steiermark und
Kärnten in Graz, der seine Tätigkeit zu Beginn 1918
aufnahm. Das Gebiet des Verbandes wurde in drei
Sektionen gegliedert (das Gebiet von Graz und Umzebung
 mit Einschluß des Gerichtsbezirkes Frohnleiten,
alle übrigen Gebiete in Steiermark und das Land Kärnten).
Naturgemäß und bedingt durch die Verhältnisse konnte
nur in der ersten Sektion des Verbandes die Organisation
der ärztlichen Hilfe, des Heilmittelbezuges und der
Krankenkontrolle durchgeführt werden. Hier hatten die
Krankenkassen rund 36.500 Mitglieder, für die ärztliche
-Tilfe, Heilmittelbezug und Krankenkontrolle durch den
Verband beigestellt wurden. Hiezu kam noch freie ärztliche
 Hilfe und Heilmittelbezug für die Familienangehörigen,
 die für den Großteil der Mitglieder mit I. Jänner
[018 in Wirksamkeit trat. Im Laufe der zehn Jahre wurde
der ärztliche Dienst ganz bedeutend ausgestaltet.
Gegenwärtig verrichten den ärztlichen Dienst in Graz
20 Rayonsärzte, 34 Rayonsärzte in der Umgebung,
14 Fachärzte und 3 Chefärzte. — Für die konservierende
Zahnbehandlung der Mitglieder und deren Angehörigen
wurden 4 Zahntechniker bestellt, die den Mitgliedern
nach zweijähriger Mitgliedschaft Zahnersatz kostenlos zu
liefern haben. Dazu kommen noch fallweise von Mitgliedern
 aufgesuchte Aerzte. Ueber die Tätigkeit der
Rayons- und Fachärzte in den zehn Jahren gibt die nachfolgende
 Uebersichtstabelle Aufschluß.

Jahr

Durchschnittliche,

Mitgliederstand
 der
1. Sektion

Zahl der
Behand-Jungsfälle

der
Mitglieder

n den
iranken
stand
übernommen


MNC
Pro.
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‚er Be
handung‘


\
| Das sind
Behand- "prozent der
ungsfälle ı Behandder
 lungsfälle
Angehö- der Mitrigen
 zlieder

1918
1919
1920
1921
1922
1923
1924
1925
1926
1927

36.584
39.624
46.340
46.608
45.500
1 114
©

19.756
13.889
54.725
58.446
64,521
241

E98
21.837
28.999
30.376
31.640
34.744
3° 104
+ @
31.153
31.443

«.p,
Di
WS
\

7676
2,399
A 441
7 438
48
4

15:42
2144
26:39
29:83
30:87
35:26
35 04
36'090
37:30
36:44

„&amp;lt;A

|
4

C

a
30. 3
3Q Y°ö1

‚AU
4 678

410 0
42:01

32
„219

Diese starke Steigerung der ärztlichen Hilfeleistung ist
auf verschiedene Ursachen zurück zuführen: Häufigere Erkrankung

 infolge der Nachwirkungen der Kriegsjahre,
‚sorgfältige Behandlung der Mitglieder durch die Aerzte,
Ausbau des fachärztlichen Dienstes. Die Angehörigenbehandlung,
 die vollständig kostenlose ärztliche Hilfe
und konservierende Zahnbehandlung, ebenso die notwendigen
 Heilmittel bietet, wird von den Angehörigen
im steigenden Maße in Anspruch genommen, wobei ein
zroßer Teil auf die Behandlung von Kindern durch vier
Fachärzte entfällt.
Auch die Tätigkeit der Chefärzte ist bedeutend
zestiegen, wie folgende Tabelle beweist:

; 77 Fro- |
' Von den Untersuchten betrafen ‚Yon den auf| zent- ]
| Arbeits- salz
fähigkeit ‘der als'
- a
; A ‚suchten Mit-| beits-Dingpg
 en | Kane gliedern als | fähig
rn ; . ; arbeitsfähig | befun-Therapie
  aufenthalt | helunden denen
“"itgl.

Jahr

Anzahl der
untersuchten

Personen

17.300 11.273 1.354 1673 | 5709 10:64!
20.083 8.268 6.443 4672 4105 45:77
26.872 0.217 10.551 7104 4403 4077
29.124 9.206 11.028 ‘7990 4847 5265
30.925 8.724 13.976 8223 4976 5704
27378 10.069 18.144 9165 5798 5758
217 10.321 | 23.019 8277 6560 16656
‘45 11.066 27.624 | 7755 7328 66'13
44218 ' 10,776 ; 26.445 | 6997 7100 65'885
41.9841 10.754 * 24,520 6710 6976 6487
Interessante Aufschlüsse gibt die folgende Uebersicht
über die Geburten und das Stillen. Die Tabelle
zeigt, daß nur ein ganz kleiner Teil der Kinder ohne
Muttermilch aufgezogen wird. Die gesetzlichen Schutzmaßnahmen
 für die weiblichen: Mitglieder und die fortschreitende
 Aufklärungsarbeit haben gute Vrüchte getragen.


Jahr

Entbindungsfälle
 der
Mitglieder

Entbindungs- Bezug der Ställ- | Bezug der Stillfälle
 der prämien von pıämien von
Angehörigen Mitgliedern Angehörigen

1918
‚919 |
1920 *
1921
922
1923
1024
1925
1926
027

575
532
539
494
456
412
460
426
442
129

70
549
809
970
949
956
776
793
| 7
691

'

421
103
425
411
392
328
398
365
382
382

233
496
7213
883
832
865
706
705
643
621

|
        <pb n="294" />
        Schließlich zeigt die letzte Tabelle die Tätigkeit der
Krankenkontrolle.

ıhl der

ıahr

Gesamtzahl! Davon
der | mehrmalige
Kontrollen ' Kontrollen

3Zeanständungen


Weisungen | Nichtzum

Chefarzt + kontrollen

1918 72.067
1919 71.608
1920 78672
1921 | 79.723
1922 76.970
1923 71.914
1924 79.869
1925 | 81 128
1926 72.639
1927 | 880989

2349 7295
3131 5074
11.608 1253 5586
11.041 3508 5370 -
8,541 2782 8847
8.155 3084 3823
3.754 2318 3376
9.161 | 2261 3876
6.600 | 1767 3680 |
1.791 | 2150 ! 3290

30.588
20.118
23.754
25.389
25.470
22.696
26.871
22.563
26.443
27.611

Der Verband führt eine genaue Statistik über die
Krankheitsfälle nach Diagnosen, geteilt nach Rayonen.
Während der Grippeepidemien war er in der Lage, den
öffentlichen Gesundheitsbehörden täglich genaue Rapporte
vorzulegen. |
Die Beschwerden der Mitglieder und Angehörigen
gegen den ärztlichen Dienst sind trotz der Rayonseinteilung
 nicht größer als bei fallweiser Entschädigung der
Aerzte. Allerdings hat der Verband stets steigende
Aufwendungen für den ärztlichen Dienst aufzuweisen,
 denn nur mit zufriedenen Aerzten, läßt sich
eine zufriedenstellende ärztliche Dienstleistung erreichen.
Die zweite Sektion des Verbandes, die die steirische
Provinz umschließt, konnte keinerlei Tätigkeit entfalten,
 während die dritte Sektion für Kärnten eine
eifrige Tätigkeit entfaltete. Alle wichtigen Fragen der
ärztlichen Hilfe, wie Tarife, Verträge, Medikamente,
Krankenkontrolle fanden durch den Vorstand der dritten
Sektion eine gemeinsame Lösung, alle die Krankenversicherung
 in Kärnten berührenden Interessen wurden
von der Sektionsleitung in Klagenfurt eifrigst vertreten,
wobei sich die Sektion fast ausnahmslos an die gemeinsamen
 Beschlüsse der Verbandskassen in Steiermark anlehnt.
 Trotz völliger Freiheit der Entschließung ergab
sich einträchtiges Zusammen wirk ender Verbands-Kassen
 in Steiermark und Kärnten, Dem Verbande gehörten
im Jahre 1918 zwei Vereinskrankenkassen, sechs Bezirkskrankenkassen
 und zwei Genossenschaftskrankenkassen
mit zusammen 68.478 Mitgliedern an. Der gegenwärtige
Mitgliederstand beträgt 80.460 und verteilt sich auf zwei
Vereinskrankenkassen und fünf Bezirkskrankenkassen.
Durch das Kassenorganisationsgesetz wurde es möglich,
 eine weitere Vereinheitlichung der Krankenkassen
ın Steiermark durchzuführen. Das Krankenkassenorganizationsgesetz
 verringert die Zahl der Gebietskassen in
Steiermark auf 14, durch Einsicht und zielbewußtes
Streben gelang es: im Frühjahr 1928 weitere vier Gebietskassen
 zur Auflösung und Vereinigung zu bringen. Die
größte und älteste, schon seit 60 Jahren bestehende
Arbeiter-Krankenkasse für Steiermark beschloß ihre
freiwillige Auflösung und die Ueberführung der Mitzliedschaft

 in Gebietskrankenkassen, um die Kassenkonzentration
 im ganzen Lande kräftigst zu fördern.
Eine: weitere Vereinheitlichung der Krankenversicherung
in Steiermark wird aber auch in der Zukunft unerläßlich
sein.
Aus der reichen Fülle der zehnjährigen Tätigkeit seien
nur einige wichtige Kapitel flüchtig erwähnt. Der Verband
 regelte einheitlich für alle Kassen die Tarife und
Verträge für die Aerzte, die Dienst- und Besoldungsordnung
 sowie die Pensionsfürsorge der Kassenangestellten,
 er vertrat die Kassen in den vielen Streitigkeiten
um die Krankenkassentaxe für Medikamente. Besonders
wohltätig wirkte die allgemeine Regelung der Leistungen
für die Mitglieder, die über das gesetzliche Ausmaß
 hinausgehen.
Schon im Jahre 1918 konnte der Verband die Heilanstalt
 St. Radegund erwerben, um daraus ein Gene-‚ungsheim
 für die Verbandskassenmitglieder zu schaffen.
Die Heilanstalt St. Radegund besteht aus 5 Villen,
3 großen Anstaltsgebäuden und 12 Wirtschaftsgebäuden.
Tiezu gehören 86 Joch Acker und Wiesen und 70 Joch
Wald. In der Anstalt können bei voller Ausnützung des
Belages 200 Pfleglinge untergebracht werden. Leider
war es den Kassen nicht möglich, die Anstalt voll auszunützen
 und besonders in den letzten Jahren sank infolge
 der finanziellen Bedrängnis der Kassen die Zahl
der Anstaltspfleglinge, wie dies die nachfolgende Tabelle
beweist.
Belag der Heilanstalt St. Radegund.

Jah

Anzahl der
Patienten

davon
— —— | Anzahl der Vermännlich
 pflegstage

weih?

919
1920
1921
1922
1923
‚924
1925
1926 |
19927

340 _ _ 7,890
562 801 261 16.696
552 259 293 13,744
570 261 309 13.758
368 182 186 8.370
445 218 227 10.012
300 | 156 / 144 ] 6.408
282 144 138 6.132
280 130 150 6.240

Im Jahre 1919 erwarb der Verband die Villa Novy in
dJiepoltsberg bei St. Radegund und richtete ein Kindersrholungsheim
 ein. Für die Erwerbung des Kindererholungsheimes
 erhielt der Verband namhafte Spenden
und es konnten schon im Jahre 1919 176 Kinder mit
5388 Verpflegstagen untergebracht werden. Ebenso wurde
zine Villa der Anstalt für ein Jugenderholungsheim
:‚ür Lehrlinge und Lehrmädchen eingerichtet.
Kindererholungsheim und Jugenderholungsheim waren
n der ersten Nachkriegszeit unbedingte Nortwendigkeiten,
 um die gesundheitlich gefährdeten Kinder und
jugendlichen vor den schlimmsten Folgen .zu schützen.
3Zeide Heime wurden mit der Besserung der Lebensverıältnisse
 aufgelassen und die Kinder fanden Aufnahme
ın Kinderheimen der „Kinderfreunde”, die Jugendlichen
ın den Lehrlingsheimen der Lehrlingsfürsorgeaktion.

4A
        <pb n="295" />
        LANDESVERBAND DER DEUTSCHEN KRANKENKASSEN
FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN IN GRAZ

Die Gründung von Krankenkassenverbänden
wurde durch die mit der kaiserlichen Verordnung vom
4. Jänner 1917 erfolgten Novellierung des Krankenver-Sicherungsgesetzes
 ermöglicht. Das Jahr 1917 war somit
für die Krankenkassenverbände eine Jubiläumsepoche.
Die Leistungen, die die Krankenkassenverbände während
dieser Zeit unter den schwierigsten Verhältnissen vollbrachten
 und die Erfolge, auf die sie zurückblicken
können, sind ein Beweis für die Zweckmäßigkeit und
Notwendigkeit ihrer Bildung.
Der Landesverband der deutschen Krankenkassen für
Steiermark und Kärnten wurde am 20. April 1917 gegründet,
 ihm schlossen sich 68 Krankenkassen mit 34.749
Mitgliedern an. Heute zählt der Landesverband 19 Krankenkassen
 mit 87.034 Mitgliedern. Die durch die Friedens-Verträge
 erzwungene Abtrennung der südlichen Steiermark
und die wiederholten Konzentrierungen hatte die Zahl der
Verbandskranken um 40 verringert, während die Mitgliedschaft
 wohl durch den weiteren Ausbau der Gesetzgebung
 sich um 52.285 erhöhte.
In Betätigung der erweiterten Heilfürsorge hat der
Landesverband ein Jahr nach seiner Gründung das
Genesungsheim „Styria“ in Bad Gleichenberg
käuflich erworben und am 20. Juni 1918 eröffnet. Bad
Gleichenberg ist geeignet für Erkrankungen der Atmungs-Organe,
 und zwar für Nasen-, Rachen- und Kehlkopfkatarrhe,
 für chronische Bronchialkatarrhe, für Emphysem,
Asthma und geschlossene Lungenspitzenkatarrhe, weiters
für Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße, für
leichte chronische Magen- und Darmkatarrhe, für leichte
Anämien und Neurasthenien und schließlich für leichte
hronische Frauenleiden.
Den Mitgliedern der Krankenkassen stehen in der
Kurbehandlung als Kurmittel die Heilwässer der Kon-Stantin-
 und Emmaquelle, kalte und warme Mineralbäder,
elektrische Lichtbäder. pneumatische Kammer, Respira-Genesungsheim

 „Styria” in Bad Gleichenberg

jonsapparat und Quellsole-, Fichtennadel- und Medikanenteninhalationen
 zur Verfügung. Das Genesungsheim
‚Styria“ war die erste Heilstätte, die Bad Gleichenberg
zuch Krankenkassenmitgliedern zugänglich machte.
Die im Kurort einzig schön gelegene Heilstätte besteht
ıus vier Gebäuden, in denen sich 62 Zimmer mit 91
Betten für die Pfleglingsunterbringung befinden. Auch
stehen Sonnenbäder und Anlagen den Kur-»edürftigen
 zur Verfügung. Bis heute haben seit der
?röffnung im Genesungsheim „Styria“ 2665 Personen
mit 78.170 Verpflegstagen Kurbehandlung gefunden.
Ein umfassendes Bild über die Versicherungsleistungen
 der dem Landesverbande angeschlossenen
Krankenkassen gewährt die zehnjährige Verbandskassenstatistik.
 In den Jahren 1917 bis 1926 erkrankten inszesamt
 325.033 Mitglieder in 403.675 Erkrankungsfällen.
Diese Mitglieder bezogen die Krankenunterstützung für
5,812.612 Tage. Die normal verlaufenen Entbindungen
argaben 7972 Fälle mit 407.483 Unterstützungstagen.
Gestorben sind 5621 Personen.
Die Gesamteinnahmen der Verbandskassen im abzelaufenen
 Jahre allein stellten sich auf 7,307.177 5 76 g
ınd die Gesamtausgaben auf 7,232.224 S 96 g. Für
nterstützungsleistungen wurden 6,004.313 S 17 g und
‘ür die Verwaltung 888.023 S 30 g verausgabt. Die Ausgaben
 für Krankengeld einschließlich der Entbindungssosten
 ergaben 3827 v. H. der Einnahmen, für ärztiche
 Hilfe und Krankenkontrolle 23‘31 v. H., für Medisamente
 und Heilmittel 0'°18 v. H., für Spitalskosten
139 v. H. und der Beerdigungsgelder 1'23 v. H. Die
Verwaltungskosten beanspruchten 12'115 v. H. der Kassenzeiträge.
 Der Gesamtreservefonds aller Verbandskassen
zu Ende des Jahres 1926 betrug 1.926.405 S 53 g.
Welchen Umfang die Heilbehandlung im Genesungsheim
 „Styria“ angenommen hat, geht daraus
hervor, daß im vergangenen Jahr die Heilstätte schon
eine Besetzung mit 440 Kurbedürftigen
erreichte, die insgesamt 11.890 Verpflegstage
erreichten. An Kurmitteln gelangten nebst
den Trinkkuren der Emma-, Konstantinund
 Klausen-Stahlquelle 1065 Süßwasser
and Halbbäder, 3034 natürliche Kohlensäure-Bäder
 mit 2636 Fichtenzusätze, 17 elektrische
Lichtbäder, 7300 Quellsol- und Fichteninhalationen,
 3162 pneumatische Kammern und 306
Behandlungen mit dem Respirationsapparat
zur Anwendung. Die klinischen Erfolge
waren in 6 Fällen „geheilt“, in 401 Fällen
„gebessert“ und in 33 Fällen „ohne Erfolg“.
Die Körpergewichtszunahmen waren immer
zufriedenstellend.
Die Heilstätte beteiligte sich mit Schaugegenständen
 und statistischen Darstellungen an der
Fürsorgeausstellung 19022 in Graz, an
der Hygieneausstellung 1925 in Wien,
an der Fürsorgeausstellung der Grazer
Herbstmesse 1925 und an der großen Hygiene-Ausstellung
 1026 in Düsseldorf.

20.
        <pb n="296" />
        DER LANDESVERBAND DER KRANKENKASSEN IN TIROL

Kreiskrankenkasse Innsbruc.
Die Kreiskrankenkasse Innsbruck, gegründet im
Jahre 1880, ist die derzeit größte Krankenkasse des
Landes Tirol. Im Jahre 1918 betrug der Mitgliederstand
 3824, Finde Dezember 1927 rund 18.000. Diese
Kasse besitzt in der Museumstraße 33 ein eigenes
Haus, dessen Ankauf im Jahre 1926 zur zwingenden
Notwendigkeit wurde. Nach dem Kriege ging in
Deutschösterreich das Bestreben dahin, an Stelle der
verschiedenen Betriebs- und Genossenschaftskassen,
große leistungsfähige Territorialkassen (Kreiskrankenkassen)
 zu bilden. Die einstige Bezirkskrankenkasse
Innsbruck wurde daher im Jahre 1920 in eine Kreiskrankenkasse
 umgewandelt und ihre Wirksamkeit auf
die Bezirke Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land erstreckt
 und hat außer der Zentrale in Innsbruck
noch Ortsstellen in Deutsch-Matrei, Hall, Seefeld,
 Telfs und Zirl. Zum Hause selbst gehört noch
ein geräumiger Hof samt Stöckelgebäuden, in welches
bei Eintritt besserer finanzieller Verhältnisse, das in
einem anderen Haus eingemietete eigene Röntgeninstitut
 und ein eigenes zahntechnisches Ambulatorium
 untergebracht werden sollen.
Das vierjährige Massenmorden des Krieges hatte
auch die Kassen nicht mit seinen Folgen verschont,
kehrten doch viele Menschen, an ihrer Gesundheit
schwer geschädigt zurück, und nun fiel den Krankenkassen
 die Aufgabe zu, hier mit ihren Mitteln helfend
und heilend einzugreifen.
Im Lande Tirol war es die damalige Bezirkskrankenkasse
 Innsbruck, die als erste Krankenkasse des Landes
das finanziell schwere Opfer brachte und in der Nähe
von Innsbruck — in Egerdach-Amras — ein Privathaus
ankaufte und dieses als Erholungsheim für seine
Mitglieder verwendete. Die gestellte Aufgabe wurde
zum Wohle der Kranken und jener, die sowohl durch
Unterernährung als auch durch die Kriegsstrapazen
an ihrer Gesundheit schweren Schaden gelitten,
glänzend gelöst. Im Frühjahr 1918 wurde das Erholungsheim
 seiner Bestimmung übergeben und es konnten
schon im ersten Jahre 45 Patienten durch 1105 Tage
sich in diesem von herrlichen Tannen- und Nadelwäldern
 umgebenen Heim aufhalten, und — woraut
ja die Kasse den größten Wert legte — hei reichlicher
Verpflegung ihre geschwächte Gesundheit wieder
herstellen und neue Kraft und neuen Mut für den
weiteren Daseinskampf schöpfen. Die von Jahr zu
Jahr größer werdenden Ansuchen um Aufnahme in
dieses Wohlfahrtsinstitut sind der beste Beweis von
dem ungeheuren Werte dieses Heimes für die Mitglieder
 der Kasse. Waren es im Jahre 1918 45 Personen,
 die Aufnahme finden konnten, so stieg die
Zahl der Patienten von Jahr zu Jahr, um 1926 mit
316 Personen und 6402 Verpflegstagen die Höchstzahl

 zu erreichen. Die Auslagen für die erste Saison
betrugen im Jahre 1918 15.000 Kronen, im Jahre 1927
38.000 Schilling.
Außer in diesem Heime ermöglicht es die Kreis-&amp;lt;rankenkasse
 Innsbruck alljährlich zirka 50 Personen,
sich durch zwei bis drei Monate in den Lungenheilstätten
 Grafenhof (Salzburg) und Gaisbühel
 (Vorarlberg) aufzuhalten. Nach Badgastein,
Bad Hall und Bad Schallerbach wurde ebenfalls
alljährlich die gleiche Anzahl von Kranken zu dreiis
 vierwöchentlichem Kuraufenthalt geschickt‘ und
lamit viel Leid und Schmerz gelindert.
Im Jahre 1026 errichtete die Kreiskrankenkasse
'nnsbruck ein eigenes Röntgenambulatorium,
las, mit den besten Apparaten ausgestattet, den Erwartungen
 in jeder Hinsicht vollkommen entspricht.
n diesem Institute werden außer den Röntgenaufıahmen
 aller Art auch Quarzbestrahlungen, Diathermiebehandlungen
 und Heißluftbäder gewährt. Im November
 1926 eröffnet, konnten. bis Ende 1927 schon
3618 Patienten mit 14.005 Behandlungen vorgenommen
werden. Die Kosten beliefen sich auf S 27.519.—. Die
bedürftigen Mitglieder der dem Verbande angeschlossenen
 Kassen haben je nach Möglichkeit, Anspruch
 auf die vorangeführten wohltätigen Einrichungen
 dieser Kasse, und es werden von den Ver-5andskassen
 an die Kreiskrankenkasse Innsbruck
aierfür die Selbstkosten vergütet.

Allgemeine Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse,
 Innsbruc.
Als zweitgrößte Krankenkasse des Landes Tirol
ist die Allgemeine Arbeiter-Kranken- und
Unterstützungskasse in Innsbruck mit ihren
derzeit noch bestehenden Ortsgruppen in Achenkirch,
Brixlegg, Fieberbrunn, Hopfgarten, Jenbach, Kitzbühel,
_ienz, Matrei, Schwaz und Wattens anzusehen. Diese
Krankenkasse ist die älteste Tirols, sie wurde im
Jahre 1877 gegründet und feierte im Jahre 1027 das
50. Jahr ihres Bestandes. Der Mitgliederstand betrug
m Jahre 1018 12.512, hat sich aber durch die am
„ Februar 1923 erfolgte Abgabe der versicherungs-»flichtigen
 Mitglieder im Gebiete der Stadt Innsbruck
an die Kreiskrankenkasse Innsbruck vermindert, so
laß dieser Kasse im Jahre 1027 nur noch 7479 Mitzlieder
 angehörten. Diese Kasse hat aber auch außer
dieser Vereinigung, getreu ihrer Tradition, seit jeher
die Vervollkommnung der Krankenversicherung im
‚ande Tirol wirksam gefördert und aus diesem Bestreben
 heraus schon im Jahre 1919, zwölf ihrer Ortszruppen
 in Vorarlberg auf Grund freiwilliger Veräänbarung
 den zuständigen vier Bezirkskrankenkassen
lieses Landes zugeführt: so hat sie auch weiters die
        <pb n="297" />
        Ortgruppen in den Gebieten der Bezirkshauptmannschaften
 Kufstein und Landeck den dortigen
Kreiskrankenkassen einverleibt. Allährlich werden
rund 20 Mitglieder auf Rechnung der Kasse in
Lungenheilanstalten, Thermalbäder und ähnliche Heil-,
Pflege- und Erholungsanstalten entsendet. Die Kosten
für all diese außerordentlichen Zuwendungen an die
Mitglieder werden aus dem bestehenden außerordentlichen
 Unterstützungsfonds bestritten.

Kreiskrankenkasse Kufstein.
Im Jahre 1889 auf Grund des KVG. vom 30. März
1888 gegründet, stieg der Mitgliederstand dieser Kasse
von 1282 im Jahre 1018 auf 4946 im Jahre 10927. Die

ich daher auch diese Kasse darauf beschränken, den
“rholungs- und Heilbedürftigen durch Gewährung
von Aufenthalten in den verschiedenen Anstalten
zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit zu verhelfen.

Diese vier dem Landesverband angeschlossenen
Krankenkassen hatten 1027 bei einem durchschnittlichen
 Mitgliederstand von zusammen 34.507 folgende
Summen an Unterstützungsleistungen zu verzeichnen:
Krankengelder und Wöchnerinnenunterstützungen
5 1,473.260.74, Ärztekosten S 805.784.10, Medikamente
 und Heilmittel S 368.288.71, Spitalverpflegsund
 Transportkosten 5 338.005.29.
Bei allen Verbandskassen besteht organisierte, freie

Erholungsheim Egerdach mit Sonnenbad

Höhe des Reservefonds betrug 1918 K 71.756.—, während
er im Jahre 1927 die Höhe von S 103.195.—, erreichte.
Um gleich den anderen Kassen ihren Mitgliedern
das erweiterte Heilverfahren (Aufenthalt in den ver-Schiedenen
 Heilanstalten) angedeihen lassen zu
können ohne die Kasse selbst zu stark zu belasten,
wurde am 1. September 1921 ein eigener außerordentlicher
 Unterstützungsfonds gegründet, der Ende 1927
S 67.734.— betrug.

Kreiskrankenkasse Landeck -Imst.
In dieser Kasse betrug der Mitgliederstand Ende
1918 1916, erreichte im Jahre 1923 die Zahl 4211 und
betrug im“ Jahre 10277 3044 Mitglieder. Die Kreis-Krankenkasse
 Landeck wurde ebenfalls im Jahre 1889
als eine Bezirkskrankenkasse im Sinne des KVG. errichtet
 und im Jahre 1920 in die Kreiskrankenkasse
Landeck-Imst umgewandelt. Die schwierigen finanziellen
Verhältnisse, an denen alle Kassen, besonders aber
die kleineren zu leiden hatten, ermöglichten es auch
der Kreiskrankenkasse Landeck-Imst nicht, für ihre
Mitglieder eigene Heime usw. zu schaffen und mußte

Ärztewahl mit fallweiser Bezahlung der ärztlichen
Honorare nach einem mit der Organisation der Ärzte
Tirols vereinbarten Tarif.
Der Verband hat aber auch bei allen Aktionen,
lie zur Konzentration der Krankenkassen und Vervollkommnung
 des Unterstützungswesens beitrugen, immer
ördernd mitgewirkt, und es ist vornehmlich dieser
Förderung zu danken, daß nun bei allen Verbandskassen
 der Anspruch der Mitglieder auf die Kassenleistungen,
 über das gesetzliche Ausmaß von
52 Wochen hinaus, nach einjähriger Versicherungsdauer
 auf 78 Wochen statutenmäßig festgesetzt wurde.
Aus diesem und den anderen vier Berichten der
lem Landesverbande angeschlossenen Kassen ist zu
»ntnehmen, daß sie alle, trotz der schweren finanziellen
Verhältnisse der Nachkriegszeit, ihr Bestes daran-;etzten,
 um ihrer Aufgabe als Sozialversicherungsnstitute
 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
zerecht zu werden und den Beweis zu erbringen, daß
ie ihre Aufgabe richtig erfaßt und es verstanden
'1aben, die von den Mitgliedern in sie gesetzten
Toffnungen nicht zu enttäuschen.
        <pb n="298" />
        DIE PROVISIONSVERSICHERUNG DER BERGARBEITER
Von Ministerialrat Dr. phil., Dr. jur. Karl Mumelter.

Die Provisionsversicherung der österreichischen Bergarbeiter,
 die schon vor Einführung sozialer Versicherungen
in Oesterreich bestanden hatte, ist durch das Bruderladengesetz
 auf sichere Grundlagen gestellt worden. Dieses
Gesetz vom 28. Juli 1889 verpflichtete die bei den Bergbauen
 auf Grund des Allgemeinen Berggesetzes errichteten
 oder noch zu errichtenden Bruderladen, ihren hilfsbedürftigen
 Mitgliedern bzw. deren hinterbliebenen Angehörigen
 Krankenunterstützungen bzw. Begräbnisgelder
und Provisionen für Invalide, Witwen und Waisen zu
gewähren.
‚Diese Versicherung, die völlig versicherungstechnisch,
and zwar auf der Kapitaldeckung der „Unterstützungen”
aufgebaut ist, wurde natürlich, wie alle anderen derartigen
 Versicherungen, auch durch den Zusammenbrudh
Oesterreichs schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Vermögen
 der Bruderladen wurden durch die Geldentwertung
fast vernichtet, so daß von der Kapitaldeckkung zur Aufwanddeckung
 übergegangen werden und die Ausgaben
nach Möglichkeit beschränkt werden mußten. Dies geschah
durch das Gesetz betreffend Zuschüsse zu den Provisionen
 der Bergwerksbruderladen vom 16. April 1920,
das mit I. Jänner 1920 in Kraft gesetzt wurde und den
Provisionisten der Bruderladen, soweit sie nicht ihren
Lebensunterhalt aus Arbeits- oder anderweitigem Einkommen
 voll bestreiten, Zuschüsse zu ihren Provisionen
gab, die schließlich die auf unauszahlbare Beträge zusammengeschmolzene
 Provision ganz ersetzten und nach
acht Aufwertungen die durchschnittliche Invalidenprovision,
 die sich für Invalide nicht viel über die gesetzliche
 Mindestgrenze (200 K für Männer und 100 K für
weibliche Arbeiter) erhoben hatte, beträchtlich überstiegen.
 Die Mittel zu diesen Auszahlungen werden durch
eine Umlage aufgebracht, die von den Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten,
 die auch den Bruderladen die
Mittel zur Auszahlung der Provisionen vorstrecken mußten,
halbjährlich im Nachhinein von den Lohnsummen der
unfallversicherungspflichtigen Betriebe eingehoben wird.
Diese Umlage, die anfänglich und durch mehrere Jahre
mit 2'/, bzw. 2% dieser Lohnsummen bemessen werden
konnte, stieg dann, weil — abgesehen von den Frhöhungen
 der Provisionen — zufolge der Schwierigkeiten,
in die namentlich der österreichische Kohlenbergbau durch
den Wettbewerb der hochwertigen ausländischen Kohle
geraten war, die Zahl der österreichischen Bergarbeiter,
die anfänglich (von etwa 22.000 im Jahre I919 auf 32.000
im Jahre 1922) gestiegen war, stark zurückging (auf etwa
20.000 im Jahre 1927) und beim Abbau der Bergarbeiter
viele vorzeitig ' provisioniert wurden (die Zahl der Provisionisten
 — ohne. die Witwen, die sich ständig etwas
über 3000 hielten und die Waisen, die von 1300 auf
etwa 800 zurückgegangen waren — die bis 1923 auf 2800
zurückgegangen war, hob sich dann bis 1927 außerordentlich
 rasch auf 5700), also sich Zähler und Nenner
des für die Berechnung der Umlage aufzustellenden
Bruches nach der ungünstigen Seite veränderten. Fs war
geradezu das Schulbeispiel eines auf die bloße Deckung
des jährlichen Aufwandes abgestellten Verfahrens, dessen

Gefährlichkeit noch durch die Beschränkung auf eine
Berufsgruppe vergrößert wurde.
Um die Umlage, die bereits im 2, Halbjahre 1924 auf
5% der Gesamtlöhne, das sind etwa 1% der Löhne der
provisionsversicherten Bergarbeiter angewachsen war, und
sich auch im folgenden Halbjahr auf dieser Höhe gehalten
ıatte, zu ermäßigen, war im Jahre 10925 zu einem ganz
ıußerhalb der Sozialversicherung liegenden Mittel gegrifen
 und ein „Bergbaufürsorgefonds” geschaffen worden,
lessen Fingänge — aus der gewonnenen oder aus dem
\uslande eingeführten Kohle (und Erzen) — im Rahmen
der verfügbaren Mittel zur Bestreitung der den Bergbauınternehmungen
 aus der Bezahlung von Provisionszuschüssen
 erwachsenden Auslagen dienen sollten. Aber
auch diese hauptsächlich von der in Oesterreich verwenleten
 ausländischen Steinkohle getragene Abgabe konnte
ei neuerlicher Einstellung oder weiterer Rationalisieung
 der Bergbaue und dem damit in der Regel verbundenen
ibernormalem Anwachsen der Provisionisten und bei
neuerlicher Erhöhung der Zuschüsse trotz der Ueberweisung
 der. über 65-jährigen Provisionisten auf die
Altersfürsorgerente, die aus dem Arbeiterversicherungsgesetz
 vorweggenommen worden war, die Umlage nicht
auf 2'/, wie zuerst vermeint war, oder auf 4% halten,
lie Umlage hat diese Grenze im abgelaufenen ersten
Aalbjahr 1028 um 14% überstiegen und es mußte, um
;je wenigstens für die Zukunft etwas zu ermäßigen, zu
lem schon bei der letzten Erhöhung der Provisionszuschüsse
 (Gesetz vom 23. November 1927) in Aussicht
gestellten Mittel gegriffen werden, daß der Bundesninister
 für soziale Verwaltung auch die über 60 Jahre
alten Bergarbeiter auf die Altersfürsorgerente überwies.
Das Bundesministeriuum hat, da alle Versuche nicht
:inmal eine weitere Erhöhung der Umlage verhindern
xonnten, im Frühjahr 1928 einen Gesetzentwurf auszearbeitet,
 der die gegenwärtige Provisionsfürsorge
vieder zur Versicherung machen soll, an der Berg-Jauunternehmer
 und Arbeiter mitzahlen und deren
„eistungen nicht von der Bedürftigkeit abhängig gemacht
verden. Die Mittel sollen von den Arbeiter-Unfallversiherungsanstalten,
 die auch die ganze Provisionswirtschaft
‚on den Bruderladen übernehmen, vorgeschossen und
ionst diese Versicherung möglichst der künftigen Arbeiter-/ersicherung
 angeglichen werden. Die Kosten sollen durch
nöglichste Einschränkung der Doppelversorgung auf das
Aindestmaß herabgedrückt und der Bezug der Provision
vieder von der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Bruderadengesetzes
 abhängig gemacht werden, was von der
Tätigkeit der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten und
leren Schiedsgerichte erhofft wird. Dieser Gesetzentwurf,
ler allerdings seinerzeit von allen Beteiligten, den Berg-)auunternehmern,
 den Bergarbeitern und den Arbeiter-Jnfallversicherungsanstalten
 als unannehmbar erklärt
worden war, wurde nun als Entwurf der Bundesregierung
m Nationalrat eingebracht, weil er das einzige Mittel zu
‚ein scheint, um diese älteste österreichische Sozialversiherung
 bis zur Ueberführung in die allgemeine Arbeiter-‚ersicherung
 auf ihrer Höhe zu halten.
        <pb n="299" />
        DIE UNFALLVERSICHERUNG DER ARBETITTER
Von Dr. phil., Dr. jur. Karl Mumelter, Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung.

Die österreichische Arbeiter-Unfallversicherung, die
durch das Gesetz vom 28. Dezember 1887, RGBl. Nr. I
aus 1888, geschaffen wurde, beruht auf ähnlichen Grundsätzen
 wie die des Deutschen Reiches, die einige Jahre
vorher, als erste in der Welt, zustande gekommen war.
Wie bekannt, hat diese Versicherung den Ersatz des
Schadens zum Gegenstande, der den in den sogenannten
gefährlichen Betrieben Arbeitenden oder deren Hinterbliebenen
 bei Betriebsunfällen durch Körperverletzung
oder durch den Tod des Verletzten erwächst. Die nach
der Gefährlichkeit der Betriebe abgestuften Beiträge
zahlen die Unternehmer der unfallversicherungspflichtigen
Betriebe, die hiefür von der Haftpflicht, bis auf die Fälle
des Vorsatzes oder des groben Verschuldens, befreit
sind. Die Versicherung wird durch örtlich abgegrenzte
Versicherungsanstalten und die Unfallversicherungsanstalt
der österreichischen Fisenbahnen durchgeführt, die sich
unter paritätischer Mitwirkung der Unternehmer und
Arbeiter selbst verwalten.
Nach dem Umsturz mußte vor allem getrachtet werden,
die Folgen der Geldentwertung, die die
bei den Unfallversicherungsanstalten angesammelten, zur
Auszahlung der laufenden Renten bestimmten Deckungskapitalien
 nach und nach völlig zerstörte, auszugleichen
und die Unterversicherung möglichst wieder auf das Maß
der vor dem Weltkriege bestandenen Versorgung zu
heben. Dies geschah einerseits dadurch, daß die Hödhst-Brenze,
 bis zu der Löhne in der Unfallversicherung
anzurechnen sind, immer wieder, im ganzen zwölfmal,
erhöht, also Beiträge und Versicherungsleistungen für
die Zukunft den herrschenden Geldverhältnissen an-Sepaßt
 wurden, anderseits dadurch, daß zu den Renten
der Altrentner, falls diese nicht ihren vollen Lebens-Unterhalt
 aus Arbeits- oder anderweitigem Einkommen
bestreiten, zuerst Teuerungszulagen gegeben wurden
(die siebenmal erhöht werden mußten), dann, ab
I. April 1924, ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit diese
Renten selbst erhöht wurden. Daß bei der Aufwertung
der Beiträge und Leistungen nur Schritt für Schritt vor-Begangen
 werden konnte und diese heute noch beträchtlich
 hinter denen der Vorkriegszeit
Zurückbleiben — die gegenwärtige Höchstgrenze von
2400 S steht erheblich unter der des Stammgesetzes
(2400 K) — hat seinen Grund darin, daß die Öster-Teichische
 Industrie eine allzu rasche Aufwertung der
Beiträge nicht ertragen könnte, noch mehr aber darin,
daß, weil die Geldentwertung schließlich die Deckungskapitalien
 der Unfallversicherungsanstalten völlig ver-Nichtet
 hatte, die jeweilige Erhöhung der Altrenten
allein aus den laufenden Versicherungsbeiträgen gedeckt
Werden mußte. Wenn auch die Versicherungsbeiträge
ZU diesem Zwecke auf der Höhe des Kapitaldeckungsbeitrages
 erhalten wurden, konnten daraus doch nicht
die in dem Menschenalter des Bestandes der Versicherung
angefallenen Altrenten völlig aufgewertet
Werden. Allerdings dürfte, da die Arbeiterlöhne in
Öesterreich im allgemeinen, einzelne Berufszweige aus-8enommen,
 noch beträchtlich unter der Friedenshöhe

stehen, doch nur ein kleiner Bruchteil der Versicherten
ıicht voll - versichert sein, wenn auch jenes Verhältnis,
laß nahezu alle Arbeiter mit ihren vollen Löhnen verichert
 sind, wie es zur Zeit der Einführung der
Jnfallversicherung bestand, noch nicht wieder er-'eicht
 ist.
Die Schwierigkeiten, die aus diesen Arbeiten ervuchsen,
 namentlich die Unmöglichkeit, höhere Mittel
ıufzubringen, hinderten umwälzende Fortschritte auf dem
Zebiete der Unfallversicherung, insbesondere die Auslehnung
 der Unfallversicherung auf die Arbeiter aller,
‚uch der sogenannten ungefährlichen Betriebe, die auf
ler VIL Internationalen Arbeitskonferenz in Genf vom
'ahre 1925 unter tatkräftiger Mitwirkung Oesterreichs
zur Weltregel erhoben wurde und die Oesterreich auch
;einem Arbeiterversicherungsgesetz vom Jahre 1927, das
noch nicht voll in Kraft gesetzt wurde, zugrundegelegt
1at. Dessenungeachtet wurden in den vergangenen zehn
lahren bedeutsame Fortschritte auch in der Unfallveräicherung
 erzielt.
Schon in der IV. Novelle zum Unfallversicherungszesetz,
 die mit I. Juli I919 in Kraft trat, wurde — außer
ler Aufwertung von Beitrag und Leistung durch Er-1öhung
 der Höchstgrenze — den Unfallsgeschädigten das
ziecht auf die Versorgung mit Körperersatzstücken
ınd orthopädischen Behelfen und auf Wiederherstellung
ınd Erneuerung dieser Stücke zugesprochen und die
\rbeiter-Unfallversicherungsanstalten ermächtigt, den
&amp;lt;rankenkassen jederzeit das Heilverfahren für Unfall-‚erletzte
 abzunehmen. Eine weitere wichtige Verbesserung
st das Fallenlassen der in der Novelle von 1917 für die
3Zemessung der Löhne von nicht oder nicht vollentlohnten
Jersonen festgesetzten Grenzen, so daß vom I. Juli 1919
ın die Renten solcher Personen nach dem Jahresarbeits-‚erdienst
 der niedrigst bezahlten voll entlohnten Arbeiter
»der Betriebsbeamten jener Beschäftigung zu bemessen
:ind, für die sie ausgebildet werden.
In der VIIL Novelle, die am I. April 1922 in Kraft trat,
nußte die Zeit, nach der die Rente bemessen wird, von
nem Jahr auf drei Monate herabgesetzt werden, um
lie Verletzten nicht durch Einrechnung von Löhnen einer
'ängst entwerteten Währung zu schädigen, eine Notmaßregel,
 die erst in der XVII Novelle vom 16. Februar 1928
wieder behoben werden konnte. Um die Mitte des Jahres
922 mußte die Bundesregierung ermächtigt werden, den
Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten zur Bestreitung der
Miehrauslagen, die sich durch die rasch aufeinanderfolgenden
 Erhöhungen der Renten und Teuerungszulagen
ergaben, Vorschüsse.zu gewähren, und noch durch einige
Zeit mußten den Unternehmern Anzahlungen auf den
1albjährig im Nachhinein fällig werdenden Versicherungs-»eitrag
 auferlegt werden, um den Rentendienst der An-;talten
 zu sichern. In der XII Novelle vom 3, Juli 1923
wurden, um eine‘ Aufwertung der Renten der Schwerverletzten
 zu ermöglichen, die Unfallversicherungsanstalten
armächtigt, Kleinrenten von nicht mehr als 25% der Voll-;ente
 aus der Zeit vor 1922 abzufertigen und in der
venige Tage später zum Gesetz gewordenen XL Novelle
        <pb n="300" />
        wurde eine solche Bestimmung auch für die Zukunft eingefügt,
 wobei die Erwerbsunfähigkeit mit !%, die Abfertigung
 mit dem dreifachen Jahresbetrag der Rente
begrenzt wurde.
Die XI. Novelle änderte aber auch unter dem Zwang
der Verhältnisse — die Renten waren längst nicht
mehr kapitalisch gedeckt — das der österreichischen
Unfallversicherung zugrundeliegende System der Mittelaufbringung.
 An Stelle. der „Mittel zu der nach versicherungstechnischen
 Grundsätzen zu berechnenden
Deckung der von den Versicherungsanstalten zu leistenden
 Schadensersätze und der Verwaltungskosten”
sollten ab 1. Juli 1923 nur mehr die für die jährlichen
Aufwendungen der Unfallversicherungsanstalten erforderlichen
 Mittel durch Beiträge aufgebracht werden.
Doch wurden die zur Kapitalsdeckkung nötigen Versicherungsbeiträge
 nach dem am 30. Juni 1923 geltenden
Beitragssatz weiterhin aufrecht erhalten (also den Un-‘allversicherungsanstalten
 die ihnen früher zustehende
Tarifhoheit genommen), um so den sich daraus ergebenden
Ueberschuß zur Aufwertung der Altrenten verwenden
und auch die Umlage für die Teuerungszulagen fallen
lassen zu können.
Diese Bestimmung ermöglichte es den territorialen
Unfallversicherungsanstalten, trotz mehrfacher beträchtlicher
 Aufwertung der Altrenten bis heute mit den Versicherungsbeiträgen
 auszukommen und wieder eine für
die Sicherung ihres Dienstes ausreichende Rücklage anzusammeln.
 Voraussichtlich werden die Anstalten, da
sich noch im Jahre 1927 bei allen Anstalten aus
der Jahresgebarung ein allerdings nur mehr kleiner
Vebherschuß ergab, der zur Stärkung der Rücklage verwendet
 wurde, mit diesen Beiträgen bis zum Inkrafttreten
 der Arbeiterversicherung ausreichen und in die
neue Arbeiterversicherungsanstalt noch die Mittel einbringen,
 deren diese zu Beginn ihrer Tätigkeit bedarf
Ein wichtiger Markstein auf dem Wege zur Wiedergesundung
 der Unfallversicherung war die XIV.
Novelle zum Unfallversicherungsgesetz vom 11. April
‚024: Einerseits dehnte sie die Unfallversicherung (ab
„Jänner 1024) auf die Holzfällung, Aufarbeitung ung
Bringung des Holzes (mit Ausnahme der zum regelmäßigen
 bäuerlichen Betriebe gehörigen W aldarheiten) und
die Jagdbetriebe (hinsichtlich der hauptberuflich im Jagdschutzdienste
 beschäftigten Personen) aus, andererseits
wertete sie alle Unfallstenten von mehr als einem
Fünftel der Vollrente auf und ließ sie je nach dem
Grad der FErwerbseinbuße (20-40, 40-70, mehr als
70 von Hundert) von 45, 6 und 9 Millionen Kronen
- die Höchstgrenze des zur Unfallversicherung anrechenbaren
 Jahresarbeitsverdienstes wurde mit demselben
Gesetz von I2 auf 18 Millionen Kronen erhöht, Vollventen
 für neue Verletzte waren also höchstens mit
‘2 Millionen Kronen zu bemessen — berechnen. Mit
diesem Gesetze endete die Teuverungszulagengesetzge-Dung,
 indem an Stelle der Altrente mehr der von der
Bedürftigkeit des Rentenberechtigten abhängigen Teuerungzulage
 wieder eine Rente gesetzt wurde, die ohne
Rücksicht auf die Bedürftligkeit gegeben werden sollte,
allerdings hinter den neuen Renten selbst in der höchsten
Stufe noch wesentlich zurücblieb. Die XV. Novelle zum
Unfallversicherungsgesetz vom 21. Juli 1925 erhöhte neuerlings

 die Lohngrenzen in der Unfallversicherung auf
210 (Untergrenze), 2100 (Jahreshöchstgrenze) und 1050
Schilling (Halbjahreshöchstgrenze) und wertete die
ienten weiter auf, wobei sie als Obergrenze für die
\ufwertung den Jahresarbeitsverdienst von 1500 Schilling,
ıls Untergrenze den Jahresarbeitsverdienst von 1200
&amp;gt;chilling zugrunde legte. Die einzelnen Renten wurden
ıach dem Zeitpunkte des Unfalles mit dem 12.000-achen
 — die Renten aus Unfällen vor 1015 — bis zum
‘infachen — die Renten aus Unfällen ab 1. Oktober 1922
dem Zeitpunkte, in dem die österreichische Währung
nit 14.400 Kronen =1I Schilling stabilisiert worden war) —
ıufgewertet, wobei allerdings ein Großteil der Renten an
lie Obergrenze fiel, also — abgesehen davon, daß die
ıöchste Vervielfachungszahl 12.000 unter der Aufwer-‚ungszahl
 14.400 blieb — nicht voll aufgewertet werden
&amp;lt;onnte. Die Kleinrenten unter einem Fünftel der Voll-;ente
 aus dem Jahre 1922 und dem ersten Halbjahre 1923
sollten von S 1200'°— Jahresverdienst bemessen werden.
Kin weiterer bedeutsamer Schritt auf dem Wege zur
ıllgemeinen Arbeiterversicherung war die Umwandlung
der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungsanstalt
ler Fisenbahnen in eine Unfallversicherungsanstalt der
österreichischen Fisenbahnen, die nunmehr — durch
lie XVI. Novelle zum UVG., ab 1926 — zur Versicherung
aller dem öffentlichen Verkehr dienenden Fisenbahnen
and der mit den FEisenbahnbetrieben im Zusammenhang
;tehenden Schlaf- und Speisewagenbetriebe ausschließlich
uständig ist. Die neue Anstalt übernahm für den entiprechenden
 Anteil an den Rücklagen der Arbeiter-J/nfallversicherungsanstalten
 die Versicherungslast auch
:ür die früher geschehenen Unfälle. ;
Noch näher zum neuen, bereits verfassungmäßig eredigten,
 aber noch nicht in Kraft getretenen
Arbeiterversicherungsgesetz, in das die Unfallversicherung
 cingebaut ist und nach dem der Unfalls-‚nvalide
 neben der Invalidenrente die halbe Unfallsrente
zrhält, führte die XVM. Novelle zum Unfallversicheungsgesetz,
 die mit 1. März 1028 in Wirksamkeit trat.
Diese Novelle, die in der Hauptsache den anrechenbaren
Jöchstverdienst den Verhältnissen weiter anpassen sollte
- sie setzte ihn, mit Ausnahme der land- und forstvirtschaftlichen
 Betriebe, auf 2400 Schilling jährlich
ınauf, Untergrenze 240 Schilling — hat, wie schon. ervähnt,
 wieder bestimmt, daß der Rentenherechnung der
\rbeitsverdienst während des letzten Jahres vor dem
'nfallstage zugrundegelegt werde.
Diese vorläufig letzte Novelle zum Unfallversicheungsgesetz
 nimmt aber auch einige bedeutsame Bestimnungen
 aus dem Arbeiterversicherungsgesetz vorweg, So
lie Bestimmung, daß gewisse, durch die berufliche
Zeschäftigung verursachte Erkrankungen den
3Zetrichsunfällen gleich zu entschiädigen sind,
vobei‘ eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit um
nehr als ein Drittel Anspruch auf Schadenersatz gibt.
\ndlich verbietet diese Novelle andere als die im Ge-‚etz
 vorgesehenen Leistungen an die Versicherten oder
leren Hinterbliebene und Vorschüsse auf Versicherungseistungen
 zu geben, um die Vermögen der Arbeiter-/nfallversicherungsanstalten
 möglichst ungeschmälert und
mbelastet dem Versicherungsträger der Arbeiterversicheung
 zu erhalten.
        <pb n="301" />
        DIE ENTWICKLUNG DER TERRITORIALEN ARBEITER-UNFALL-VERSICHERUNGS-ANSTALTEN
 UND IHRER EINRICHTUNGEN
IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Vom Verband der Unfallversicherungs -Anstalten Österreichs.

Die Unfallversicherung der Arbeiter wurde in Österreich
 mit dem Gesetze vom 28. Dezember 1887,
R. G. Bl. Nr. I ex 1888, mit dem Wirksamkeitsbeginne
vom I. November 1889 eingeführt. Mit der Kundmachung
 des Ministeriums des Inneren vom 22. Jänner
1880, R. G. Bl. Nr. IL, wurde für die damalige Monarchie
 die Errichtung von 7 Versicherungsanstalten angeordnet,
 und zwar mit dem Sitze in Prag, Wien,
Salzburg, Graz, Brünn, Lemberg und Triest. Seit
Errichtung der Republik bestehen noch drei territoriale
 Unfallversicherungs-Anstalten, und zwar:
in Wien für die Bundesländer Wien, Niederösterreich
 und das Burgenland; ;
in Graz für Steiermark und Kärnten und
in Salzburg für Oberösterreich, Salzburg, Tirol
und Vorarlberg.
Die Ausdehnung der Unfallversicherung auf weitere
durch das Stammgesetz nicht der Versicherungspflicht
uüunterworfene Unternehmungen erfolgte mit dem Gesetze
 vom 20. Juli 1894, R. G. Bl. Nr. 168.
Es fällt nicht in den Rahmen dieser Übersicht, die
Detailentwicklung der Anstalten im den Zeiten der
alten Monarchie zu verfolgen, weshalb im folgenden
hauptsächlich auf die Nachkriegszeit Rücksicht genommen
 wurde.
Der schon in den ersten Kriegsjahren einsetzenden
Entwertung der Krone und dem seit dem Umsturze,
besonders aber dem im Jahre 1922 rapiden Verfall
der Krone, welcher sogar die Inanspruchnahme von
Staats- und Bank-Krediten zur klaglosen Abwicklung
der Verpflichtungen der Anstalten notwendig machte,
wurde in XVII Novellen zum Unfallversicherungs-Gesetze
 Rechnung getragen. So wurden die Jahresarbeitsverdienste,
 die der Berechnung der Beiträge
zu Grunde zu legen und von welchen auch die Renten
 zu bemessen sind, wie folgt festgesetzt:
Der höchstanrechenbare Jahresarbeits- R
verdienst betrug seit Errichtung der
Anstalten bis 30. Juni 1017 . ..
vom I. Juli 1917 bis 30. Juni 1919
I. „ 1019 „ 30. „ 1920
l „ 1920 31. Dez. 1920
I. Jän. 1921 21. »„ 121
u 1022 31. März 1022
L April 1922 "O. Juni ‚1922
1. Juli 1022 „ 231. Aug. 1922
L. Sept. 1922 „ 31. Dez. 1922
1. Jän. 1923 „ 30. Juni 1023
I. Juli 1923 „ 31. März 1024
LApriliQ24 „ 30. Juni 1025

vom I. Juli 1025 bis 28. Febr. 1928
ab 1.MärzI028 wurde dieser anrechenbare
 Verdienst für land- und
forstwirtschaflliche Arbeiter mit .
zelassen und für die übrigen -Arbeiter
auf 20.0.0000
arhöht.
"Trotz Erhöhung der anrechenbaren Jahresarbeitsverdienste
 machte sich die. durch die. Entwertung der
Krone eingetretene Unterversicherung derart unangenehm
 fühlbar, daß zu dem Mittel der Gewährung
von Teuerungszulagen gegriffen werden mußte. Da
aber die Teuerungszulagen aus den Beitragsein-1ahmen
 nicht bestritten werden konnten, mußten
diese durch Einhebung einer Umlage gedeckt werden.
Diese Umlage betrug:
in den Jahren 1920 und 1921 6'/,°% des Beitrages
im I. Halbjahre 1922 . . . 14% » »
x 2 ” 10922 . . . 18% „
„1. ” 1923 . 23%
Ab I. Juli 1023 wurde. von der weiteren Einhebung
der Umlage abgesehen.
Die Teuerungszulagen zu den Renten waren wie
folgt festgesetzt:

.M
2.100 —

„

— SA... Az. ar AP
In der Zeit vom de ii [le
Yür Unfälle vor dem 1, Jän. 1921 | 1. Jän. 1922
m x KO KK
1.200:— | 4.800— |19.200:—

Für Hilflose. . . .'.
Für Reniner mit:
76 bis 100°% der Vollrente
 ......
67 bis 75% der Vollrente
 5 * # 4% WO
51 bis 66%, % der Vollrente
 . a = Sm
Für Witwen. .. .
Für Waisen. . . ..
Für Doppelwaisen . .
Für Eltern und Großeltern
 . . 0. 0. 00
Für Enkel u. Geschwister

1.200°—  4.800°—
900:— ' 3.600—
600:— 2.400'—
860:— 1.440:—
120 — 480 —
360° — 1.440°-\

 19.200 —
14.400 —
9.600 —
6.000 —
2.400° —
6.000°-2.4

 00° -—
3.000’—
6.000'—
15.000'—
48.000 —
N eoroos Ab 1. April 10922 betrug die Teuerungszulage zu
1,200.000'— den Renten:
5,000.000'— a) für Rentner, die eine Hilflosenrente be-3,000.000'—
 ziehen, die Ergänzung der Rente auf . . 60%
2,000.000'— b) für Verletzte mit mehr als 75% der Voll-8,000.000'—
 rente, die Ergänzung der Rente auf. . . 40°%
        <pb n="302" />
        c) für Verletzte mit mehr als 66%, bis 75%
der Vollrente, die Ergänzung der Rente
auf
U) für Verletzte mit mehr als 50% bis 66%,
der Vollrente, die Ergänzung der Rente
auf
2) für Witwen oder Witwer, Doppelwaisen,
Eltern oder Großeltern, die Ergänzung der
N
;) für Waisen, Enkel und Geschwister, die
frgänzung der Rente auf . . .. . . 10%
des jeweils geltenden höchstanrechenbaren Jahresarbeitsverdienstes.

Die Renten einschließlich der Teuerungszulagen
machten demnach aus:
In der Zeit vom
Für Unfälle vor dem

für die Hinterbliebenen von einem K
Jahresarbeitsverdienste von . . . 6,000.000'-Die
 zweite Valorisierung ab 1. Juli 1925 betraf alle
Renten mit mehr als einem Fünftel der Vollrente, die
aus Unfällen vor dem I. April 1024 herrührten und
nicht von einem höherem Jahresarbeitsverdienste als
S 1500°— bemessen waren. Die Renten waren mit
jenem Betrage auszuzahlen, der sich aus der Vervielfachung
 der Rente mit den vom Bundesministerium
für soziale Verwaltung festgesetzten Vervielfältigungszahlen
 ergab, jedoch höchstens mit jenem Betrage,
der sich bei einem anrechenbaren Jahresarbeitsverdienste
 von S 1500°— und mindestens bei einem
solchen von S 1200°— ergab. -
Bei der dritten Valorisierung waren die Renten
jener Verletzten, die mehr als. 35% der Vollrente
bezogen, und die Hinterbliebenenrente, unter der
Voraussetzung, daß diese Renten aus Unfällen vor
dem I. Juli 1925 herrührten, neu zu bemessen. Die
Neubemessung hatte nach den vom Bundesministerium
für soziale Verwaltung festgesetzten Durchschnittsverdiensten
 für bestimmte Berufszweige und innerhalb
derselben für die einzelnen Berufsgruppen zu ‚erfolgen.

Mit dem Gesetze vom 16. April 1920, St. G. Bl.
Nr. 198, wurden die Provisionskassen der Bergwerksbruderladen
 verpflichtet, den jeweils im Provisionsgenusse
 stehenden Invaliden, Witwen und Waisen zu
den anerkannt unzulänglich gewordenen Bruderladenprovisionen
 Zuschüsse zu gewähren. Die Auslagen,
 die aus der Leistung dieser Zuschüsse erwuchsen,
 wurden auf die zur gesetzlichen Unfallver-:icherung
 der Arbeiter anrechenbaren Lohnsummen
ler Bergbaubetriebe umgelegt.
Da die Umlage zur Deckung der Provisionszuschüsse
 im I. Halbjahre 1925 bereits 8% der anrechen-»aren
 Lohnsummen erreichte und eine schwere
3elastung der Bergbaubetriebe bedeutete, wurde mit
lem Gesetze vom 3. Dezember 1025, B. G. Bl
Nr. 432, zur teilweisen Bestreitung besonderer Für-;orgeleistungen
 des Bergbaues ein Bergbaufürsorgeonds
 errichtet. Die Mittel für diesen Fonds werden
durch Beiträge aufgebracht, die von jenen zu enteichten
 sind, die bestimmte Bergbauprodukte im
Inlande gewinnen oder aus dem Auslande einführen.
Die Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalten haben
die Umlage von den Bergbaubetrieben einzuheben
und die Mittel für die Provisionszuschüsse den
Bruderladen zur Verfügung zu stellen.
Die Höhe dieser Umlage betrug in Prozenten
der anrechenbaren Lohnsummen der Bergbaubetriebe:
6,000.000'— vom I, Jän. 1920 bis 31 Dez. 1921. . . 2%
L. „. 10922 „ 30. Juni 1922. . . 2 %
IL. Juli 1022 „ 31. Dez, 19022 . 214°
. Jän. 1923 „ 30. Juni 10283 . &amp;gt; 9%

1, April bis | 1. Juli b. 31, | 1. Sept.b.31.] 1.Jän.b. 30.
30, Juni 1922| Aug. 1922 | Dex. 1922 | Juni 1923
1.April1922 | 1. Juli 1922 | 1.Sept.1922 | 1.Jän. 1923
K | K ] K K
360.000 ! 720.000 | 3,600.000 ! 5.400.000

Für Hilflose . . .
Für Rentner mit:
76—-100% der
Vollrente . . .
57-75% der Vollvente.
 . . ..
51—066?/4%, der
Vollrente . . .
Tür Witwen oder
Witwer, Doppelwaisen,
 Eltern
oder Großeltern
Für Waisen, Enkel
und Geschwister

240.000 | 480.000 | 2,400.000 | 3.600.000
180.000 ! 360.000 | 1,800.000 | 2.700.000
180.000 | 260.000 | 1.800.000 | 2.700.000

90.000 | 180.000 !

900.000 | 1.350.000

20.000 | 220.000 | 600.000 ] 900.000

Ab I. Juli 1923 erhielten auch die im Bezuge einer
Heilverfahrensrente stehenden Verletzten, ferner die
Verletzten, deren Rente mehr als ein Fünftel der
Vollrente betrug, und die Hinterbliebenen für Unfälle,
die sich vor dem 1. Juli 1923 ereigneten, Teuerungszulagen.
 Bei diesen Renten betrug die Teuerungszulage
 die Ergänzung der Rente auf jenen Betrag,
mit dem die Rente von einem Jahresarbeitsverdienste
von K 12,000.000'— zu bemessen gewesen wäre.
Vom I. Juli 10924 angefangen wurden die Renten
unter gleichzeitiger Einstellung der Teuerungszulagen
dreimal aufgewertet und zwar ab I. Juli 1024, ab
". Juli 1925 und ab 1. Juli 1927.
Die, erste Valorisierung der Renten (ab I. Juli 1024)
betraf Rentner, die den Unfall vor dem 1. Juli 1023
arlitten haben. Die Renten waren zu berechnen:
K

‚ür Verletzte mit 21-40% der Vollrente
 von einem Jahresarbeitsverdienste
 von... 2.0...
tür Verletzte mit 41-70°% der Vollrente
 von einem solchen von . .
ür Verletzte mit 71-100%, der Vollrente
 von einem Jahresarbeitsverdienste
 von. . .

RR
        <pb n="303" />
        vom I. Juli‘ 1923 bis 30. Juni 1924 .
» L „2 10924 „ 30. „ 1025.
; L „1025 „ 31. Dez. 1925.
. L Jän. 1926 „ 31. „ 1026.
» L = „ 1927 „ 30. Juni 1927.
und vom I. Juli 1027 bis 31. Dez. 1027
Die jährlichen Provisionszuschüsse bewegten sich in
folgenden Grenzen:

In der Zeit vom

. a ] Für
Für Für Für
Invalide | Witwen Waisen | De

Kronen

U Jänner 1920 bis
3l. Dezember 1920
1. Jänner 1921 bis
30. Juni 1921
N. Juli 1928 bis
30. Juni 1922
LL. Juli 1922 bis
31. August 1922
I. September 1922 bis
31. Dezember 1022
[. Jänner 1923 bis
30. Juni 1023
L. Juli 1923 bis
31. März 1024
L April 1924 bis
30. September 1027

720

240

120

240
1.440

1.440 ' 720 |
5.760 | 2.880] 5.760
240.000 | 120.000 60.000) 90.000
960.000 | 480.000] 240 000] 384.000
1.800.000 | 900.000 | m! 600.000
3.600.000 10m 960.000 | 1,200.000
4.800.000 | 2,400.000 | 1,320.000 | 1,600.000

1.320
17.280 |

ab I. Oktober 1927

Schilling
ı 600.— | 800.— | 168,— | 204.—

Eine einschneidende Änderung im Finanzsystem
der Anstalten brachte die XII. Novelle zum Unfallversicherungsgesetze.
 Diese Novelle hat das U. V.
Gesetz dahin abgeändert, daß nicht mehr die Mittel
für die nach versicherungstechnischen Grundsätzen
zu berechnende Deckung der von den Anstalten zu
leistenden Entschädigungen und der Verwaltungskosten,
 sowie des zur Bildung eines Reservekapitales
zu verwendenden Betrages, sondern die für die
Aufwendungen der Anstalten erforderlichen
 Mittel aus dem nach dem Beitragssatze
vom 30. Juni 1923 einfließenden Versicherungsbeiträgen
 aufzubringen sind. Es wurde somit vom
Kapitaldeckungsverfahren abgegangen, aber auch
Nicht ein reines Umlageverfahren, sondern ein ge-Mischtes
 System eingeführt.
In den Rechnungsabschlüssen der Anstalten wurden
daher zum erstenmale für das Rechnungsjahr 1923
Nicht mehr die Rentendeckungskapitalien ausgewiesen,
Sondern es wurde der Überschuß der Aktiven über
die Passiven als Sicherheitsrücklage gebucht.
Die nachfolgende Aufstellung weist die Beitragseinnahmen,
 die ausbezahlten Entschädigungen, die
Kosten der Verwaltung für die Jahre I918 bis 1926,
die Höhe der versicherungstechnisch berechneten

Rentendeckungskapitalien bis Ende 1022 und vom
Jahre 1923 angefangen die Sicherheitsrücklage aller
drei Anstalten zusammen aus.

Jahr

Versiche- Entschädi- | Kosten der | Deckungs- | Sicherheits- '
Bertrise gungen Verwaltung ! Kapitalien Rücklage

1918 26,509.305! 14,094.343| 5,252.493/134,950.819
1919 : 43,513.975! 15,391.109| 8,396.949/153,868.722
1920 1131,265.110' 26,787.107| 36,147.714/202,920.006
1921 '693.280.189'110.411.0401816,499.1111483.118.600!

1922
1923
1924

XK ronen
37,140.646| 4.830.601| 6,801.058| 15,240.452| —
141,139.734 38,682.918| 16,814.752| — [122,602.766
911.790.426| 74,660.610| 28.037.797/ — '243,.186.501|
“allen
man 11.311.682) 4906| | 34.887.250
24.142.595 14,864.193] 4.276.815  — | 42.529.440

1925
1926

Die Forderungen an rückständigen Versicherungsbeiträgen
 betrugen Ende 1926 bei allen drei Anstalten‘
 . 2.0.0.0... 1... S 15,5490.6060'23.
Die Vermögensbestände der Anstalten bestehen
aus verfügbaren Guthaben bei Banken und Sparkassen,
 aus Wertpapieren, Liegenschaften, aus
Hypothekär- und sonstigen Darlehen.
Ende 1926 betrugen:
die verfügbaren Gelder . . . S 20,101.808'°67
die Wertpapiere zum Kurse vom ;
31. Dezember 1926 . . ... » .1,815.216°21
der Buchwert der Liegenschaften „ 5,062.141'75
die Hypothekardarlehen . . . » 075.342'84
and die sonstigen Darlehen. . 573.0670°8S0
bei allen drei Anstalten
zusammen S$S 28,528.270'27
An besonderen Einrichtungen besitzen die Arbeiter-Unfallversicherungs-
 Anstalten zwei orthopädische
Spitäler, eines in Wien und eines in Graz, welche
beide Anstalten sich großen Zuspruches erfreuen
und auf ganz besondere Heilerfolge verweisen können.
Durch das Bundesgesetz vom 1. April 1927, B. G. Bl.
Nr. 125 wurde auch die Unfallversicherung auf neue
Grundlagen gestellt und sachlich sowie organisatorisch in
Jen Rahmen der allgemeinen Arbeiterversicherung eingefügt.
 Mit dem Wirksamkeitsbeginne des Gesetzes, welder
 mit der Abnahme der Arbeitslosigkeit und der wirtschaftlichen
 Wiedererstarkung in Zusammenhang gebracht
 wurde, werden die jetzt bestehenden drei territoriılen
 Arbeiter- Unfallversicherungs- Anstalten in der
Arbeiter - Versicherungs - Anstalt in‘ Wien aufgehen,
während am Sitze der Versicherungsgerichte außer-1alb
 Wiens nur Rentenausschüsse amtieren werden.
Einige Bestimmungen des Arbeiter-Versicherungszesetzes
 sind jedoch bereits in Kraft getreten: es sind
dies jene über die Aufwertung der Unfallsrenten ab
“Juli 1927 und jene über die Altersfürsorgerenten.
        <pb n="304" />
        Dazu traten ergänzend noch die Gesetze vom
23. November 1927, B. G. Bl. Nr. 338, betreffend
die Altersrente der Bergarbeiter, und vom 17. Dezember
 1927, B. G. Bl. Nr. 368, betreffend die
Altersfürsorgerente der Hausgehilfen.
Die Durchführung der in den erwähnten Gesetzen
als Übergang zur allgemeinen Altersversicherung angeordneten
 Fürsorgemaßnahmen obliegt den territorialen
 Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalten. Diese
werden also bis zum Inslebentreten der künftigen

Arbeiter-Versicherungs-Anstalt den Boden für die
neue Sozialversicherung und deren Organisation
vorzubereiten und nach vollzogener Liquidation in
der neuen Anstalt aufzugehen haben. Wenn damit
auch eine neue Organisationsform ins Leben treten
wird, so haben die territorialen Unfallversicherungs-Anstalten
 doch nicht umsonst gewirkt, denn auf
:hren Errungenschaften wird sich die neue Anstalt
aufbauen: „Das Alte stürzt und neues Leben blüht
aus den Ruinen!”

DIE ESTERREICHISCHEN ARBEITERKAMMERN IN DEN. SIEBEN
JAHREN IHRES BESTANDES
Von Dr. Fritz Rager, Sekretär der Wiener Arbeiterkammer.

Die Kammern für Arbeiter und Angestellte bestehen
in Oesterreich seit dem Jahre 1920 auf Grund der Gesetze
 vom 26. Februar 1920 und vom I. Oktober desselben
 Jahres über die Errichtung von Arbeiterkammern.
Danach sind in jedem Standort einer österreichischen
Handelskammer Arbeiterkammern zur Vertretung der
wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbe, in der Industrie,
 im Handel, Verkehr und Bergbau tätigen
Arbeiter und Angestellten, zur Förderung der auf die
Gesetzgebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Arbeiter und Angestellten abzielenden Bestrebungen,
geschaffen worden.
Derzeit bestehen acht Arbeiterkammern, und zwar in
Wien — diese Kammer fungiert für die Bundesländer
Wien und Niederösterreich —, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck,
 Feldkirch und Klagenfurt. Die Kärntner Kammer
wurde mit Rücksicht auf die jugoslawische Besetzung des
Landes ein Jahr später als die anderen Kammern ins
Leben gerufen. Im Burgenland wurde im Oktober 1925
in Beirat der Wiener Arbeiterkammer für das Burgenland,
nit dem Wirkungskreis einer Arbeiterkammer, eröffnet. Die
acht Arbeiterkammern finden eine im Gesetz auch vorgesehene
 organisatorische Zusammenfassung im Arbeiterkammertag,
 dessen Geschäfte von der Wiener Kammer
geführt werden. Die Kammer besteht aus gewählten
Mitgliedern, deren Zahl zwischen 30 und 130 je nach
der Größe des Sprengels schwankt und zerfällt in vier
Sektionen: für Arbeiter, Privatangestellte, Verkehrsarbeiter
 und Verkehrsangestellte. Die Geschäfte der
Kammern werden durch die Vollversammlung, die
Sektionen, die Ausschüsse und vor allem durch den aus
dem Präsidenten und den Sektionsobmännern bestehenden
 Vorstand geführt, dem zur Versehung der Konzepts-,
Kanzlei- und Kassageschäfte ein Kammerbüro mit ständig
 angestellten Fachbeamten zur Seite steht. Die
Kosten der Kammern werden durch Zuschläge zu den
Krankenkassenbeiträgen ausschließlich von den Arbeitnehmern
 selbst getragen. Mit Rücksicht auf die große
Zahl der Umlagepflichtigen ist es möglich, den Kammerbeitrag
 auf ein sehr geringes, einige Groschen pro
Kopf und Lohnwoche betragendes Ausmaß zu beschränken.

 Die Wahl in die Arbeiterkammer erfolgt auf Grund
der Verordnung vom 10. November 1920, durch welche
:»ine Wahlordnung geschaffen wurde, auf Grund eines
gleichen, allgemeinen, direkten, proportionalen Wahl-;ystemes;
 die aktive Wahlberechtigung besitzen alle
nindestens I18jährigen Arbeiter und Angestellten, ohne
Jnterschied der Staatsangehörigkeit, die am Tage der
Wahlausschreibung im Kammersprengel seit mindestens
zwei Monaten beschäftigt sind. Entsprechend der überwiegenden
 Bedeutung der freien Gewerkschaftsrichtung
n der wirtschaftlichen Arbeiterbewegung Oesterreichs ist
lie Mehrheit aller Arbeiterkanmern und sämtliche
Cammervorstände freigewerkschaftlich; ausschließlich in
/orarlberg stehen 20 freigewerkschaftlichen Mitgliedern
'‚eit der letzten Wahl 20 Vertreter der christlichsozialen
ınd völkischen Gewerkschaften gegenüher. Seit dem
3eginn der Wirksamkeit der Arbeiterkammern haben
zwei Wahlen stattgefunden, da die Funktionsperiode
ler Kammern mit fünf Jahren bemessen ist. Bei der
etzten Wahl in die maßgebende Arbeiterkammer in
Wien wurden 347.511 Stimmen abgegeben, von denen
184.957 auf die freien Gewerkschaften, 30.750 auf die
hristlichsoziale, 20.562 auf die deutschvölkische und
‚0.233 auf die kommunistische Fraktion entfielen. In der
:weitgrößten österreichischen Arbeiterkammer, in Graz,
vurden bei der letzten Wahl 71.3900 Stimmen abgezeben,
 von denen 54.9051 auf die freien Gewerkschaften,
5807 auf die Christlichsozialen, 6280 auf die Deutsch-‚ölkischen,
 4130 auf die Kommunisten entfielen.
Die Arbeiterkammern haben sich in den abgelaufenen
ieben Jahren ihres Bestandes eine angesehene
”osition im öffentlichen Leben Oesterreihs zu
üichern verstanden. Bei ihrer Entstehung gab es allerlings
 genug Stimmen des Zweifels darüber, ob diese
1euen FKinrichtungen Sinn und Lebensberechtigung beitzen
 würden. Insbesondere wurde auch innerhalb der
\rbeiterschaft selbst zu Zeiten die Meinung vertreten,
laß es sich um eine Parallelorganisation zu den ohneun
 bestehenden und äußerst wirksamen gewerkschaftichen
 Fachverbänden handle. Wenn die Schöpfer der
ırbeiterkammern, vor allem aber der vor einigen Jahren
        <pb n="305" />
        verstorbene erste Staatssekretär für soziale Verwaltung
der Republik, Ferdinand Hanusch, im Jahre 1920 auf
die Schaffung der Kammern drängten, so ließen sie sich
von folgenden Gesichtspunkten lenken.
Die Forderung nach Arbeiterkammern ist in der
Österreichischen Arbeiterschaft seit dem Jahre 1848 ein
integrierender Bestandteil des sozialpolitischen Pro-Sramms,
 Allerdings verband man in der absolutistischen
und insbesondere in der liberalen Aera Oesterreichs
mit dem Begriff der Arbeiterkammern den Wunsch
nach Sicherung eines indirekten Wahlrechtes für die
Industriearbeiterschaft in den österreichischen Reichsrat.
Seit der Schaffung des allgemeinen Wahlrechtes in das
Österreichische Parlament verlor die Forderung begreiflicherweise
 ihren politischen Sinn. Sie tauchte erst Ende
der Kriegszeit im Parlament wieder auf und verschwand
Seither nicht von der Tagesordnung, bis sie verwirklicht
wurde. Die Motive für die Errichtung der Kammern
waren nunmehr nicht mehr politische, sondern wirt-Schaftliche
 und sozialpolitische. Die Arbeiter-Schaft
 wollte erstens den seit Jahrzenten bestehenden
Seseizlichen Interessenvertretungen der Unternehmer,
den Handelskammern, ein gleichwertiges Instrument der
Arbeiterklasse zur Seite setzen. Sie wollte zweitens für
die Jegislatorischen . und sozialpolitischen Fragen ein
Spezialorgan der Arbeiterbewegung schaffen, da die
Gewerkschaften, insbesondere nach dem Umsturz, trotz
Wachsenden Umfanges, infolge mannigfacher Gründe der
Unzahl der auf sie gleichzeitig einstürmenden Aufgaben
nicht völlig gewachsen sein konnten. Sie wollte drittens
mit der Verankerung des wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechtes
 der Arbeiterschaft in der obersten Instanz das
Werk der gesetzlichen Sicherung des Arbeiterschutzes
krönen, das in der Schaffung der Betriebsräte, der
Einigungsämter, der gesetzlich anerkannten Kollektivverträge,
 seinen Unterbau gefunden hatte.
Absichtlich vermieden wurde es, dem reichsdeutschen
Gedanken zu folgen und Arbeitskammern, das sind
Paritätische Vertretungen der Unternehmer und Arbeiter,
Zu schaffen. Ist doch der in Deutschland im Jahre 1918
aufgetauchte Gedanke der Arbeitsgemeinschaft von der
anders eingestellten österreichischen Arbeiterbewegung
Stets abgelehnt worden. Ebensowenig streben die
Arbeiterkammern danach, gesetzgebende Körperschaften
Zu sein. Sie selbst und die Gewerkschaften stehen dem
Gedanken des Wirtschaftsparlamentes ablehnend gegenüber,
 in dem sie eine Ablenkung von dem gesunden
Gedanken der direkten politischen Vertretung der
Wählerschaft erblicken. Daher sind die Arbeiterkammern
auch nichts anderes als begutachtende Organeder
Gesetzgebung und Verwaltung geworden.
Allerdings haben sie es verstanden, ihren Wirkungskreis
 über den engeren Sinn des Gesetzes hinaus zu
Srweitern. Nach dem Gesetze selbst gehört zum
Wirkungskreis der Kammern die Erstattung von Gutachten
 und Vorschlägen über Angelegenheiten der
Sozialpolitik, Sozialversicherung und dergleichen, insbesondere
 über Gesetzentwürfe dieser Art; Mit-Wirkung
 an der sozialen Wirtschaftsverwaltung ; Dele-Sierungsrecht
 für andere Körperschaften; Ergreifung deı
Initiative in sozialpolitischen und wirtschaftlichen An-Belegenheiten.
 Es kann num ohneweiters festgestellt

verden, daß die junge Institution der Kammer, wie das
n der Psychologie einer neu gegründeten und im Wett-»ewerb
 mit anderen, schon längst bewährten Körper-;chaften
 stehenden Einrichtung liegt, vor allem durch
hre eigene Initiative hervorzutreten bestrebt war.
Die Begutachtung der Bundes- und Landesgesetze spielt
wohl eine bedeutungsvolle Rolle im Amtsleben der
Sammern. So können sie sicherlich das Verdienst für
ich in Anspruch nehmen, beim Ausbau der soziılen
 Gesetzgebung in den letzten Jahren und
nsbesondere bei der Schaffung der Sozialversicherungszesetze,
 deren Entstehung ja den abgelaufenen Jahren
sozialpolitish den Stempel aufdrückt, durch ihre Gutıchten
 mit erfolgreicher Produktivität mitgewirkt zu
1aben. Vor allem seien hier das Arbeiterversicherungsınd
 das Angestelltenversicherungsgesetz, die verschiedeıen
 Novellen zum Unfall- und Krankenversicherungssjesetz
 und die zahlreichen Novellen zum Arbeitslosen-‚ersicherungsgesetz
 hervorgehoben. Quantitativ stellt
edoch die begutachtende Tätigkeit der Kammern den
zeringsten Teil ihrer eigentlichen Wirksamkeit dar. Um
lien Apparat der Arbeiterkammern mit Leben zu erüllen,
 wären die immerhin doch nur spärlichen gesetzzeberischen
 Produkte auf sozialpolitischem und arbeits-'‚echtlichem
 Gebiete nicht genügend gewesen. Dazu kam
nsbesondere‘ noch der Umstand, daß nicht sämtliche
Zentralbehörden der Tätigkeit der Kammern das entprechende
 Verständnis entgegenbringen und daß die
Cammern etwa auf steuerrechtlichem und finanzpolitichem
 Gebiet in einem hartnäckigen, aber konsequent
zeführten Kampf um ihre Anerkennung als begutachtende
stelle stehen. Weist ihnen doch das Gesetz ausdrücklich
lie Erstattung von Aeußerungen über alle, die Interessen
ler Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar beührenden
 Themen zu. Zahlenmäßig und inhaltlich
viel bedeutungsvoller war vielmehr, was die Kammern,
aeben ihrer begutachtenden Tätigkeit, als schöpferi-;che
 Anreger neuer sozialer Linrichtungen
&amp;gt;der Hilfseinrichtungen, geleistet haben. Am
»)esten wird ein Ueberblik über die Mannigfaltigkeit
les Wirkungskreises der Kammern dadurch geboten,
laß die Fachabteilungen innerhalb der Wiener
Cammer, die mit rund 450.000 umlagepflichtigen Anzehörigen
 die größte und wegen ihrer Lage in Wien
ınd ihrer Beziehungen zu den Zentralstellen, sowie
vegen ihrer ausgiebigsten Personaldotierung in jeder
Hinsicht die Zentralstelle des Österreichischen Arbeiter-Kgammerwesens
 repräsentiert, angeführt werden: Präidium,
 Sozialpolitik, Sozialversicherung,
Volkswirtschaft und Statistik, Arbeitsrecht,
Verkehrswesen, Auskunftstelle für Arbeitslose,
Lehrlingsschutzstelle, sozialwissenscaftliche
 Studienbibliothek, Referat für Frauenarbeit,
 Referat für Rationalisierungswesen,
Erfinderberatungsstelle. Einzelne dieser Einichtungen
 stellen nur die Zentrale einer weitverzweigten
Irganisation dar. So ist etwa die Lehrlingsschutzstelle
sine Zentralstelle mit 44 Filialen in allen Bundesländern,
lie im Jahre 1926 — 25.279 Lehrlinge und Lehrmädchen,
nsbesondere in rechtlichen Angelegenheiten, befürsorgt
1aben. In den letzten fünf Jahren wurden ungefähr
15.000 Jugendliche in diesen Schutzstellen beraten. In
        <pb n="306" />
        diesem Zusammenhange sei das auf Anregung deı
Kammer gegründete Berufungsamt der Gemeinde Wien
and der Kammer für Arbeiter und Angestellte erwähnt,
das im letzten Jahre 14.285 Knaben und Mädchen in
Wien berufsberaten und in 3697 Lehrstellen vermittelt
hat. — Die Studienbibliothek der Wiener Arbeiterkammer
 ist aus den eigenen Bücherbeständen der
Kammer und aus den gewidmeten Bibliotheken der verstorbenen
 Arbeiterführer Viktor Adler, Pernerstorfer
 und Winarski und vor allem aus der wertvollen,
 von der Universität Wien zur
Verfügung gestellten Bibliothek des Rechtsgelehrten
 Dr. Anton Menger zusammengesetzt. Sie
stellt mit einem Bücherbestand von etwa 90.000 Bänden
eine der größten sozialwirtschaftlichen
S5pezialbücereien der Welt dar, die ausschließlich
 von den größten Instituten dieser Art in Moskau
und in Berlin übertroffen werden dürfte. Die
Bibliothek ist durch reichliche Dotationen instand gesetzt,
 ihre Bestände auf den Gebieten der Sozialpolitik,
Nationalökonomie, Geschichte der Gewerkschaften und der
Arbeiterbewegung in deutscher, französischer, englischer
and italienischer Sprache ständig zu ergänzen.
Die Arbeiterkammern waren bestrebt, um ihre Wirksamkeit
 der Gesamtheit der Arbeiterschaft auch auf dem
Flachlande nahezubringen, Exposituren zu schaffen. Hierin
ist die Grazer Arbeiterkammer mit der Errichtung einer
Expositur in Leoben im Jahre 1926 vorausgegangen, die
für die Sonderbedürfnisse des obersteirischen Montan- und
Industriegebietes bestimmt war. Im Jahre 1927 hat die
Wiener Kammer sechs Amtsstellen in Wiener-Neustadt,
St. Pölten, Stockerau, Krems, Gmünd, Waidhofen a. d. Ybbs
geschaffen. In anderen Kammersprengeln ist zu gleichem
Zweck die Einrichtung von Amtstagen eingeführt.
Mehrere Kammern sind in den letzten Jahren, einem
Iringenden sachlichen Bedürfnis folgend, dazu überzegangen,
 eigene repräsentative Gebäude zu errichten. Im
Jahre 1924 wurde vom Bundespräsidenten Dr. Hainisch
das Kärntner Arbeiterkammergebäude in Klagenfurt
eröffnet, im Jahre 1027 das Gebäude der steirischen

\rbeiterkammer in Graz, die übrigens auch für die
„eobner Expositur ein eigenes Gebäude errichtet hat.
Die oberösterreichische Arbeiterkammer steht im Begriff,
zin umfangreiches Kammergebäude, gegenüber dem
_inzer Bahnhof, zu errichten, die Wiener Kammer ist
nn einem kürzlich von ihr erworbenen Gebäude, nächst
lem Rathaus, untergebracht, das früher einen Teil des
\ckerbauministeriums beherbergt hat.
Die Initiative der Kammer äußert sich vor allem in
der Herausgabe von Fachpublikationen der verschieden-;ten
 Art, die teils einmaliger, teils periodischer Natur
ind. An Zeitschriften haben die Kammern gegründet
»&amp;gt;der mitgegründet: im Jahre 1023 „Arbeit und Wirt-;chaft“,
 das gemeinsame Organ der Gewerkschaftskomnission,
 der Arbeiterkammern und der Betriebsräte
Jesterreichs, eine halbmonatliche, in sehr beträchtlicher
Auflage erscheinende, sozial- und wirtschaftspolitische
Zeitschrift; im Jahre 1024 die Zeitschrift „Lehrlingsschutz,
‚ugend- und Berufsfürsorge“, das Organ der Lehrlings-;chutzstelle
 und des Wiener Berufungsamtes, die monatlich
 erscheint; gemeinsam mit anderen Körperschaften
die „Statistischen Nachrichten“ und die „Sammlung der
arbeitsrechtlichen Entscheidungen“; ferner „Mitteilungen
der sozialwissenschaftlichen Studienbibliothek der Arbeiter-&amp;lt;ammer“;
 eine sozialpolitische Gesetzesausgabe, in der
ıus der Feder anerkannter, sozialpolitischer Fachmänner
sommentierte Gesetzesausgaben der wichtigsten sozialpolitischen
 Gesetze der Republik erschienen sind.
Des größten Ansehens in Fachkreisen des In- und
Auslandes erfreut sich das von der volkswirtschaftlichen
\bteilung nunmehr zum vierten Male herausgegebene
‚Wirtschaftsstatistishe Jahrbuch“ der Arbeiterkammer,
las mangels zusammenfassender amtlicher Quellen einen
ler wichtigsten Behelfe zur Orientierung über die Proluktions-,
 Handels-, Finanz-, Lohnverhältnisse der
jsterreichishen Republik darstellt. Von anderen geegentlichen
 Publikationen sei erwähnt das Buch über
‚Rationalisierung, Arbeitswissenschaft und Arbeiterschaft“,
 über „Frauenarbeit“, ein „Handbuch des Lehringsrechtes“
 und viele andere.

WOHLFAHRTSWESEN
Von Ministerialrat Dr. Rudolf Krassnie.

Die ‚aus dem Kriege übernommene Zwangsbewirtschaftung
 aller unentbehrlichen Bedarfsgegenstände einschließlich
 Nahrungsmittel nahm auf die Hilfsbedürftigen,
die schwangeren und stillenden Mütter, auf Kinder und
Jugendliche sowie auf die Kranken und schwer arbeitenden
 Menschen besonderen Bedacht, sie konnte
jedoch angesichts der Unzulänglichkeit der eigenen
Produktion, angesichts der Absperrung des Auslandes
und angesichts des mit unheimlicher Geschwindigkeit
sinkenden Geldwertes im Inlande das Elend nur zum
kleinsten Teile ausgleichen. So sei daran erinnert, daß
der Großteil der Bevölkerung sehr bald nicht mehr in
der Lage war, auch nur die zwangsbewirtschafteten und
sehr verbilligten Lebensmittelrationen zu beziehen.

A. Jugendfürsorge.
Das neue österreichische Staatsamt für soziale Vervaltung
 regte für den Bereich der jungen Republik die
"rrichtung von Landesjugendämtern an, welche in der
"olge in allen Bundesländern, zuerst in Wien und
Niederösterreich, als selbständige Amter oder Abeilungen
 der Landesregierungen geschaffen wurden.
Diesen folgten bald auch lokale amtliche
stellen wie Städtische und Bezirksjugendämter. Die
finder, für die liebevolle und gewissenhafte, für den
‚ebenskampf tüchtige Eltern oder Familienangehörige
sorgten, waren in dieser Zeit in schwerer Not. Wie
orst jene, die als Ziehkinder in fremden Familien oder
ıls uneheliche Kinder bei ihren oft liebelosen Eltern
        <pb n="307" />
        Sich befanden! Das harte Los dieser Kinder wurde
durch die Schafung von Ziehkinder-Aufsichtsstellen
 und Betrauung entsprechend vorgebildeter
Personen mit der regelmäßigen Durchführung der Aufsicht
 wesentlich gemildert.
Die wirtschaftliche Not hatte aber alle privaten
Jugendfürsorgeeinrichtungen getroffen, zumal
jene, die ihr Wirken auf Bar- oder Wertpapiervermögen
 oder Realbesitz aufgebaut hatten. Sie hatten
nicht mehr die Mittel, den Verwaltungsapparat aufrecht
zu erhalten oder auch nur den Immobiliarbesitz in
gutem Zustande zu erhalten, geschweige denn, daß sie
den in stets wachsender Zahl um Hilfe Bittenden bei-Springen
 konnten. Auch hier setzte die systematische
Hilfstätigkeit des sozialen Ministeriums ein. Es galt zunächst
 Mittel für Bundesbeihilfen zu schaffen, da die
staatlichen Kredite, die trotz Geldentwertung sich
Ziffernmäßig nur gering erhöhten, nicht reichten. Es gelang,
 die Erträgnisse der Staatslotterien, über
welche im alten Oesterreich das Innenministerium,
bzw. das Staatsoberhaupt zu Wohlfahrtszwecken verfügte,
 der sozialen Verwaltung dienstbar zu machen.
Diese Erträgnisse wurden vorzugsweise zur Stützung
von privaten Jugendfürsorgeorganisationen verwendet.
Obwohl diese Beträge besonders in der Zeit der Geldentwertung
 namhafte Summen nicht darstellten, konnte
durch ihre jeweils sofortige Zuführung an ihre Be-Stimmung
 und gelegentliche Durchführung besonderer
Färsorgeaktionen sehr viel erreicht und manche gute
F’ürsorgeeinrichtung von ihrem Untergange gerettet
werden. Allerdings muß festgestellt werden, daß diese
altbewährten privaten Organisationen nicht die Hände
in den Schoß legten und durch Beharrlichkeit und Ge-Schic«lichkeit
 ihrerseits das Durchhalten erleichterten.
Heute haben diese Fürsorgeeinrichtungen nicht bloß
ihren Bestand gesichert, sondern ihre Fürsorgearbeit in
meist noch größerem Umfange als vor dem Kriege
wieder aufgenommen.
Einer der wichtigsten Hilfsquellen in dieser Zeit der
Geld- und Warennot muß jedoch an dieser Stelle noch
gedacht werden, des Auslandes. Unter jenen Staaten,
die unsere Lage richtig erkannten und Hilfe brachten,
Sind in erster Linie die Nordlandsstaaten, Holland,
 die Schweiz und Deutschland zu nennen.
Diese Hilfe wurde vielfach unmittelbar österreichischen
F’ürsorgeeinrichtungen seitens verwandter Organisationen
im Ausland gebracht. Von den zuständigen öffentlichen
 Stellen wurde regelnd eingegriffen und
dafür gesorgt, daß die Hilfsmittel jeweils an die richtigen
Stellen und mit dem bestmöglichsten Erfolge eingesetzt
Wurden. Reiche Lebensmittelspenden seines Volkes
hatten es Amerika ermöglicht, die österreichische
Jugend mit reichlichen Lebensmitteln zu versorgen. Die
Hilfe setzte bereits im Jahre 1919 ein und Amerika
hatte zu ihrer Durchführung namhafte Persönlichkeiten
Nach Oesterreich entsendet. Zum Abschlusse dieser
Hilfeleistung stellte Amerika im Jahre 1922 den Rest an
Lebensmitteln im Werte von 120.000 Dollar zur Verfügung,
 mit welchen Werten, mit Finschluß einer
Sleichen Leistung Oesterreichs, das Bundesgesetz vom
2. Mai 1922 über Ernährungsfürsorgen für Schulkinder
 (Schülerspeisungsgesetz) ermöglicht wurde.

Die gesetzliche Schülerausspeisung war
‚on Haus aus für ganz Oesterreich gedacht und sollte
ich auf rund 30.000 Schulkinder erstrecken. Diese
Zahl wurde infolge des Selbstausschlusses der Länder
Wien und Burgenland nicht erreicht, doch hat diese
\ktion, „das Amerik. österr. Hilfswerk”, zirka 15.000
schulkinder durch zwei Jahre, das ist bis zum Sommer
924 gespeist. Jede Mahlzeit hatte den Nährwert von
nem Liter Milch. Dieses Hilfswerk hat übrigens
‚ahlreiche Gemeinden angeregt, die Schülerspeisung in
;igener Regie zu einer dauernden, auch heute noch
‚egensreich wirkenden Einrichtung zu machen.
Die soziale Verwaltung war auch sonst bestrebt,
ıeben den hiezu in erster Linie berufenen Bundesändern
 und den lokalen Fürsorgeeinrichtungen helfend
zinzugreifen, insbesondere soweit es sich um die Hilfseistung
 für Kinder und Jugendliche oder für kinder-‚eiche
 Familien handelte. Sie förderte die Wohlfahrtsinrichtungen
 der Festangestellten, sie organisierte selbst
?ürsorgeaktionen zur Beschaffung von Bedarfsgegentänden
 für die notleidenden Familien oder, wie bei der
Wohltätigkeits-Postmarkenaktion, zum Wohle der
Cinder und Jugendlichen und ihrer Organisationen,
lier sei auch der Sühneaktion „Kohle und Holz für die
\rmen” gedacht, welche anläßlich eines glücklich veraufenen
 Anschlages gegen das Leben des Bundesanzlers
 Dr. Ignaz Seipel von diesem durch den
Aufruf in der Tagespresse vom 20. September 1922 um
5penden für die Armen eingeleitet und sodann vom
Bundesministerium für soziale Verwaltung mit großem
Zrfolge- durchgeführt wurde. Die Aktion, der sich außer
Wien und Burgenland auch die Bundesländer °ange-;chlossen
 hatten, brachte ein Vermögen von 45 Miljarden
 österreichischer Kronen und ermöglichte unter
ınderem die Beteilung von 24.000 Personen in Wien
ıllein mit je rund 200 Kilogramm Steinkohle für den
Winter 1922/23.
In Zeiten, die täglich, ja stündlich verschärfte Not
ringen, können Gesetze die Not nicht bannen, denn
je kommen zu spät, sind schon überholt, bevor sie in
&amp;lt;raft treten. Trotzdem gelang es auch da durch das
Zundesgesetz vom 4. Februar 19025 über den Schutz
les gesetzlichen Unterhaltsanspruches Be-;timmungen
 zu schaffen, die einer großen Zahl von
Votleidenden, den von den Unterhaltsverpflichteten im
Stiche gelassenen Angehörigen, wie insbesondere Kinlern,
 Jugendlichen, Eltern und Ehegattinnen durch die
Statuierung von Arreststrafen bei grober Verletzung
der Unterhaltspflicht wirksame Hilfe brachten.
Das Bundesministerium für soziale Verwaltung ist
übrigens auch an die Ausarbeitung eines die ge-;amte
 Jugendfürsorge regelnden Gesetzes
zeschritten, das bereits die Zustimmung des Minister-‘ates
 gefunden hat. Der Entwurf schließt sich in seinem
Aufbau, das ist in der Auswahl der Materialien und in
hrer Anordnung innerhalb des Gesetzestextes, im
yroßen ganzen dem deutschen Reichsjugendwohlfahrtsgesetze
 an; er hat auch einzelne der
3Zestimmungen des letzteren wortgetreu übernommen.
Der erste Abschnitt des Gesetzentwurfes enthält die
Regelung der Kosten, für welche bei Unzulänglichzeit
 der hiezu privatrechtlich Verpflichteten die
        <pb n="308" />
        Bundesländer unter allfälliger Beitragsleistung der Gemeinden
 aufzukommen haben. Der nächste Abschnitt
regelt im Einklang mit der schon oben gekennzeichne-‚en
 tatsächlichen Entwicklung die Organisation der
amtlichen Jugend fürsorge. Der dritte Abschnitt
des Entwurfes behandelt die Pflegeaufsicht. Er soll an
die Stelle der Vorschriften des oben erwähnten Ziehkinderaufsichtsgesetzes
 vom Jahre 1919 treten, wobei
jetzteres unter Berücksichtigung der seitherigen Erfahrungen
 der Praxis nicht unwesentliche Aenderungen
erfährt. So wurde festgesetzt, daß unbeschadet der
geltenden Unterhaltspflicht der _Heimatsgemeinden
“Armenfürsorge-Gemeinde) im Bedarfsfalle die Jugendämter
 den notwendigen Unterhalt an Jugendliche bis
zum vollendeten 18. Lebensjahre vorschußweise zu bestreiten
 haben. Hiedurch soll der bisherigen Uebung
entgegengetreten werden, nach welcher vermögens- und
einkommenslose Personen auf Grund der Bestimmungen
des Heimatgesetzes in der größten Not einfach an die
Heimatsgemeinden abgeschoben werden, in der sie,
meist ortsfremd, von dem Gutdünken einer oft selbst
armen, oft auch wenig wohlwollenden Gemeindeverwaltung
 abhängen.
Der Abschnitt über die Erziehungsfürsorge
ist angesichts der schweren Schäden, die unsere Jugend
n der Kriegs- und Nachkriegszeit erlitten hat, als der
bedeutungsvollste anzusehen. Sie dient der Verhütung
»der Beseitigung der Verwahrlosung und erstreckt sich auf
Unmündige und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahre
 und endet spätestens mit dem 20. Lebensjahre.
Die Maßnahmen der Erziehungsfürsorge sind je nach
Lage des Falles die Stellung unter Erziehungsaufsicht
bei Belassung in der Familie, die Abgabe in eine fremde
F’amilie (Familiengruppe, Kolonie) und die Ueberstellung
in eine den besonderen Verhältnissen des Falles anzepaßte
 oder sonst geeignete Anstalt. Ueber die Anordnung,
 die Art oder Anwendung der Erziehungsfürsorge
 entscheidet das Pflegeschaftsgericht, welches
sich auf die familienrechtlichen Verfügungen beschränken
 und die weiteren Vorkehrungen dem Jugendamte
überlassen kann. Bei Gefahr im Verzuge kann das
Jugendamt vorläufige Maßnahmen zur Sicherung
des Erfolges ergreifen. Die Erziehungsfürsorge in einer
Anstalt hat nach heilpädagogischen Grundsätzen zu erfolgen.

Beigefügt sei, daß auch ein Gesetzentwurf, betreffend
die Anstalten der Jugendfürsorge, im Einvernehmen
 mit den beteiligten Ministerien bereits
fertiggestellt ist; derselbe bestimmt, daß die Errichtung
neuer Anstalten der behördlichen Bewilligung unteruegt,
 welche jedoch bei Zutreffen gewisser Voraussetzungen
 nicht versagt werden darf.
Einer Tatsache sei noch gedacht, welche der sozialen
Verwaltung Aufgaben zuführte, deren Lösung nur mit
äußerster Beharrlichkeit gelang: In der alten Monarchie
bestand bereits eine große Zahl von Jugendfürsorgeund
 anderen Wohlfahrtseinrichtungen, die zumeist in
Wien oder sonst in Innerösterreich ihren Sitz hatten
und die aus bestimmten Vermögen, Stiftungen und
dergleichen erhalten worden waren. Als öffentliche Finrichtungen
 auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege
mußten diese in den Wirkungskreis des Ministeriums

für soziale Verwaltung übernommen werden, das zum
V’eile an deren Auflösung, zum Teile an deren
Weiterbetrieb schritt. Hieher gehören die während
des Krieges entstandenen, vorzugsweise der Jugend-‚ürsorge
 dienenden Finrichtungen des Kriegshilfsbüros
ınd seine technische Betriebsleitung, ferner die Finichtungen
 des Kriegsfürsorgeamtes, das seinerzeit in
ner gewissen Unterordnung an das Kriegsministerium
zeschaffen worden war, aber bald einen riesenhaften
&amp;lt;aufmännischen Betrieb mit Unternehmungen aller Art
larstellte; hieher gehört das Militärwaiseninstitut in
Tirtenberg und die Reichsanstalt für Mutterschutz
ınd Säuglingsfürsorge. Die Reichsanstalt ist auch heute
ıoch erfolgreich tätig und erfreut sich noch heute ihres
zuten, schon während der Kriegszeit erworbenen Rufes,
während das Waiseninstitut in Hirtenberg nach er-;prießlicher
 Arbeit im Dienste einer großen Zahl verwaister
 Knaben erst mit dem Inkrafttreten der Zu-;ständigkeitsbestimmungen
 des Bundes - Verfassungsgejetzes
 im Sommer 1925 aufgelassen worden ist. Hiebei
zelang es dem Ministerium, nicht nur den Großteil des
Jersonals einer anderweitigen staatlichen Verwendung
zuzuführen, sondern auch einen Teil der Zöglinge in
anderen Anstalten unterzubringen.

B. Kleinrentnerfürsorge.
Bald nach Konstituierung unserer Republik traten
rüher wohlhabende, nun von der allgemeinen wirtchaftlichen
 Not erfaßte Personen an das Ministerium
‘ür soziale Fürsorge mit der Bitte um Zuweisung staaticher
 Unterstützungen heran. Zumeist verwiesen diese
Yarteien auf den Umstand, daß sie von dem Finkommen
ıus ihrem Bar- oder Wertpapiervermögen bisher gut
eben konnten, dieses Einkommen aber nunmehr auch
zur Bestreitung des unentbehrlichen Lebensbedarfes
ıcht mehr ausreiche. Diese meist mündlich vorge-»rachten
 Bitten wurden immer ‘ zahlreicher, immer
{irängender. Da entschloß sich eine selbst von bitterer
Vot betroffene Frau, alle die Bedrängten, fast durchwegs
 alte Frauen und Männer, welche keinem Berufe
nehr nachgehen konnten, um sich zu versammeln. Es
ıntstand der Verein „Kleinrentnerschutz”, nachdem das
3undesministerium für soziale Verwaltung die Berechtizung
 dieses Hilfe-Appells an die öffentliche Verwaltung
ınerkannt hatte. Das Präsidium des Vereines wurde im
‚Jause des Ministeriums unentgeltlich untergebracht. Da
&amp;gt; an staatlichen Krediten fehlte, war die Hilfe des
/linisteriums vorerst nur spärlich. Erst nach der Bildung
nes parlamentarischen Komitees mit Vertretern der
interessenten und Vertretern der drei politischen Haupt-»arteien
 konnte das Ministerium für soziale Verwaltung
n eine systematische Förderung der hilfsbedürftigen
(leinrentner und ihres Vereines eintreten. Nach erfolgter
\uflösung des „parlamentarischen Hilfswerkes für Klein-'‚entner”,
 verfügte das Ministerium bereits über größere
Credite für die Kleinrentnerfürsorge und
ibernahm die Ausschüttung von Kleinrentner - Unter-‚tützungen
 in eigene Regie. Für die Zuerkennung
;olcher Unterstützungen wurden nun „Richtlinien” aufgestellt,
 die jedoch die Bundesländer außerhalb Wiens
ıicht zur Gänze als Richtschnur übernehmen konnten;
liese hatten nämlich indessen auch ihrerseits Klein-
        <pb n="309" />
        rentnerhilfskomitees gebildet und die Zuerkennung von
Unterstützungen vielfach an andere Bedingungen geknüpft.
 Heute stehen solcherart rund 14.000 Personen
in ganz Oesterreich in der Kleinrentner-Unterstützung,
In Wien beträgt dieselbe gegenwärtig einheitlich
65 Schilling, in den Bundesländern außerhalb Wiens
schwankt sie zwischen 20 und 65 Schilling für den
Monat.
Entsprechend den Wünschen der Interessentenkreise
wurden in der Folge auf Basis längerer Verhandlungen
ein Entwurf eines Bundesgesetzes über die Errichtung
von Fonds zur Milderung der Folgen der Geldentwertung
 (Kleinrentner- und Sparer-Gesetz) vorgelegt, über
dem ein meritorischer Beschluß noch nicht gefaßt
wurde, und es steht sonach die gesetzliche Regelung
ler Kleinrentnerfürsorge zur Zeit der Verfassung dieses
Berichtes noch aus. Der Entwurf: sieht die Errichtung
eines „Kleinrentnerfonds” vor, zu welchem der Bund,
die Gemeinden und Hypothekarschuldner Beiträge zu
leisten haben. Der Bundesminister für soziale Verwaltung
 setzt im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen vor Ende jeden Jahres den Voranschlag
für den Kleinrentnerfonds, sowie das jährliche Ausmaß
der Ausgleichsrente fest. Im Voranschlag ist darauf Bedacht
 zu nehmen, daß neben dem Erfordernisse der
Ausgleichsrenten ein Betrag erübrigt, aus dem erforderlichenfalls
 außerordentliche Hilfsleistungen für Kleinrentner
 gewährt werden können. Außer dem Kleintentnerfonds
 ist ein Sparerfonds vorgesehen, dem jährlich
 ein Viertel der dem Kleinrentnerfonds zufließenden
Gemeindebeträge überwiesen werden. Zum Sparerfonds
gehören auch die Beiträge, die die Bundesländer durch

„‚andtagsbeschluß alljährlich zu diesem Zwecke bewilligt
ırhalten und die ihnen zur eigenen Verwaltung verleiben.
 Der Gesetzentwurf regelt des weiteren die Belingungen,
 unter welchen Personen die Ausgleichsrente
‚uerkannt und an Sparer Unterstützungen ausge-‚ahlt
 werden können. Diese Bedingungen sind unter
ınderem für Kleinrentner: Oesterreichische Bundes-»ürgerschaft,
 Wohnsitz im Bundesgebiet, das vollendete
50. Lebensjahr bei Männern und das vollendete
55. Lebensjahr bei Frauen, schließlich ein Renteneinxommen
 von mindestens 600 Kronen jährlich aus fest-‚erzinslichen
 Anlagen, privaten Fonds oder Stiftungen,
las der Bewerber schon vor dem I. Jänner 1919 bezogen
ınd das ihm damals einen ausreichenden Lebensunter-1alt
 gewährleistet hatte. Bei Besitz entbehrlicher Vernögenswerte
 von mehr als 5000 Schilling Verkehrswert,
ei Anstaltspflege auf öffentliche Kosten, bei Armen-‚ersorgung
 oder Pfründnerbezug, bei Bezug von Sozial-‚ersicherungsrenten,
 bei Invalidenrentenbezug sowie
bei Unterhaltsanspruch nach den Bestimmungen des
bürgerlichen Rechtes’ kann die Ausgleichsrente nicht
zuerkannt werden. Die Sparer, das sind Personen, deren
Renteneinkommen vor dem I. Jänner 1919 weniger als
500 Kronen und mehr als 200 Kronen jährlich betragen
ıat, müssen die sonstigen für die Kleinrentner vorgeseheı1en
 Bedingungen erfüllen, um die im Gesetze für diese
Personen vorgesehenen Unterstützungen zu erhalten. Diese
lürfen keinesfalls höher sein, als die den Kleinrentnern
nit dem Mindesteinkommen von 600 Kronen zuerkannte
Ausgleichsrente. Die Kleinrentner haben bei Erfüllung der
gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf
die Ausgleichsrente.

KRIEGSBESCHÄDIGTENFÜRSORGE
Von Dr. Lorenz Linseder, Ministerialoberkommissär im Bundesministerium für soziale Verwaltung.

Die Kriegsschadenangelegenheiten und die Fürsorge
für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene sind —
sowohl was die Gesetzgebung als auch die Vollziehung
anlangt — gemäß Art. 10 des Bundesverfassungsgesetzes
Bundessache. Mit dem Gesetze vom 25. April 1919,
StGB. Nr. 245, das die kurze Bezeichnung Invalidenentschädigungsgesetz
 trägt, ist für jedes Bundesland
am Sitze der Landesregierung eine Invalidenent-Schhädigungskommission
 errichtet worden, die über
sämtliche Vergütungsansprüche nach dem IEG. zu entscheiden
 und die zuerkannten Vergütungen, namentlich
die Renten, zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen
flüssig zu machen hat. Als weiterer eigener Unterbau
in der Behördenorganisation auf dem Gebiete der Kriegs-Opferfürsorge
 wurden im Anschlusse an die politischen
Bezirksbehörden Invalidenämter errichtet. Im Jahre
10922 wurden die Invalidenämter, nachdem die größte
Masse der von ihnen zu besorgenden Aufgaben, nämlich
die Entgegennahme der vielen Tausenden von ersten Anspruchsanmeldungen,
 bewältigt war, aufgelassen.
Die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge zerfallen in
drei große Gruppen: die Invalidenbeschäftigung,

die Invalidenentschädigung und die qhharitative
Fürsorge.
Die ungünstige Lage des Arbeitsmarktes in der Nachkriegszeit
 ließ es notwendig erscheinen, durch staatliche
Zwangsmaßnahmen zugunsten der Kriegsinvaliden,
lie bei ihrer beeinträchtigten Erwerbstauglichkeit naturzemäß
 weniger erfolgreich auf dem freien Arbeitsmarkte
auftreten konnten, wie ihre vollerwerbsfähigen Kon-Kurrenten
 einzugreifen. Das Invalidenbeschäftizungsgesetz,
 das der Nationalrat am 1. Oktober 1920
‚erabschiedet hat und unter Nr. 459 des Jahrganges
920 des Bundesgesetzblattes in seinem Urtexte ver-‚aautbart
 worden ist, verpflichtet die gewerblichen
und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
zur Einstellung von Kriegsbeschädigten gegen Entrichtung
 des ortsüblichen Lohnes. Durch dieses Gesetz
werden alle größeren, auf Gewinn oder Erwerb berechaeten
 Betriebe, und zwar sowohl gewerbliche Betriebe
aller Art, Bergwerksbetriebe, land- und forstwirtschaftiche
 Betriebe und Betriebe der staatlichen Monopolverwaltung,
 zur Beschäftigung von Kriegsbeschädigten
‚erpflichtet, und zwar in der Art, daß auf 20 Arbeit-
        <pb n="310" />
        nehmer mindestens ein Kriegsbeschädigter und im allgemeinen
 auf je 25 weitere Arbeitnehmer ein weiterer
Kriegsbeschädigter zu beschäftigen ist. Anrechenbar sind
nur Kriegsbeschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
 um 45%; Kriegsbeschädigte mit einer Minderung
 der Erwerbsfähigkeit um mehr als 65 vom Hundert
werden für zwei begünstigte Personen gerechnet. So ist es
gelungen, ungefähr 11.000 Kriegsbeschädigte auf
Arbeitsplätzen unterzubringen. Die Bemühungen,
 nach Tunlichkeit alle einstellungspflichtigen Betriebe
zur Einstellung von Kriegsbeschädigten und ‚Kriegerwitwen
 zu veranlassen, werden auch heute noch {fortgesetzt.
 Die Gültigkeitsdauer des Invalidenbeschäftizungsgesetzes
 wurde von Jahr zu Jahr erstreckt und
fäuft nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung
mit 31. Dezember 1929 ab.
Der Staat selbst als Arbeitgeber ging bei der
Beschäftigung von Kriegsbeschädigten beispielgebend
voran, indem er auf Grund eines am 27. Jänner 1921
vom Nationalrate beschlossenen Gesetzes die an einem
bestimmten Stichtage vertragsmäßig bei den Behörden,
Ämtern und sonstigen Stellen des Bundes angestellten
Kriegsinvaliden mit einer Erwerbsfähigkeitsminderung
von mehr als 15% in ein ständiges, mit einem Jahresbezuge
 verbundenes Verträgsverhältnis, beziehungsweise
in ein pragmatisches Dienstverhältnis überführte und
ihnen so eine auf Lebensdauer gesicherte wirtschaftliche
Existenz verschaffte.
Unter „Invalidenentschädigung” sind alle Fürsorgemaßnahmen
 für die Invaliden und deren Hinterbliebene
 zu verstehen, wie sie in dem bereits oben
bezogenen Invalidenentschädigungsgesetz samt Durchführungsverordnungen
 und Nebengesetzen vorgesehen
sind. Es sind dies: Unentgeltliche Heilbehandlung der
Invaliden nebst Krankengeldbezug, unentgeltliche Beistellung
 von Körperersatzstücken und orthopädischen
Behelfen, berufliche Ausbildung der Invaliden auf
Kosten des Staates, Gewährung von Renten an die
Invaliden und deren Hinterbliebene.
Ergänzend zu der gesetzlichen Fürsorge für die
Kriegsopfer tritt die haritative Fürsorge. An dieser
Stelle seien nur vorläufig erwähnt: die Unterbringung
von Invaliden in Invalidenheimen, die Gewährung von
charitativen Einzelunterstützungen an besonders bedürftige
 Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene, die
alljährlich wiederholte Durchführung von Weihnachtsaktionen
 für die besonders Bedürftigen unter den
Kriegsopfern und von Ferienaktionen für die Kriegerwaisen
 und Invalidenkinder, die Beteilung von Kriegsinvaliden
 mit Kleidern, Schuhen und Wäsche.
Wie bereits erwähnt, wurde das Invalidenentschädigungsgesetz
 am 25. April 19109 von der damaligen
Nationalversammlung verabschiedet und am 1. Juli 1919
in Wirksamkeit gesetzt. Österreich ist damit allen ehemals
 kriegführenden Staaten FKuropas in der Schaffung
eines modernen Invalidenfürsorgerechtes vorangegangen.
Als Dienstbeschädigung gilt eine Gesundheitsschädigung,
die durch den Militärdienst und die Figenart dieses
Dienstes herbeigeführt oder verschlimmert worden ist.
Kine Dienstbeschädigung ist weiters anzunehmen, wenn
sie auf eine Gefährdung zurückzuführen ist, die mit der
Ausübung des Dienstes selbst oder mit den diesem

Dienste eigentümlichen Verhältnissen verbunden ist.
Die Hinterbliebenen haben dann Anspruch auf Verzütung,
 wenn das schädigende Ereignis den Tod der
/lilitärperson herbeigeführt hat. Die Feststellung dieses
Zusammenhanges obliegt der zur Entscheidung über
len Anspruch berufenen Invalidenentschädigungskomnission.
 Das österreichische Invalidenentschädigungsgesetz
‚ergütet aber nicht nur die Folgen von Gesundheits-‘hädigungen,
 die durch Militärdienstleistungen für die
:hemalige österreichisch-ungarische Monarchie herbeigeührt
 worden sind, sondern auch Gesundheitsschädigungen,
leren Ursache im Militärdienste für die ehemaligen Ver-»ündeten
 der österreichisch-ungarischen Monarchie oder
‚ür die österreichische Republik gelegen ist. Weiters
allen in den anspruchsberechtigten Personenkreis noch
»inige Gruppen von Zivilpersonen, die während des
Krieges zu Arbeits- oder Dienstleistungen für Kriegs-‚wecke
 herangezogen oder unverschuldet in militärische
Handlungen verwickelt wurden und hiedurch eine
;chädigung ihrer Gesundheit erlitten haben. Hieher
zehören vor allem das gesamte Sanitätspersonal und
lie in der Kriegsindustrie verwendeten Arbeiter, soweit
je unter, militärishem Kommando standen und für
hre Arbeitsleistung nur Militärlöhnung erhielten. Immer
st selbstverständlich Voraussetzung, daß der Anspruchsverber
 österreichischer Bundesbürger ist.
Die einzelnen Vergütungen, die das Invalidenent-;chädigungsgesetz
 vorsieht, sind: Heilbehandlung, Körperarsatzstücke
 und orthopädische Behelfe, berufliche Aus-»ildung,
 Invalidenrente und Krankengeld; für die
Hinterbliebenen Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.
Die Heilbehandlung der Kriegsbeschädigten wird vom
Staate in eigener Regie durchgeführt. Der Anspruch auf
deilbehandlung nach dem Invalidenentschädigungsgesetz
St zeitlich unbegrenzt; solange der Kriegsbeschädigte
ı1ach amtsärztlichem Gutachten einer Heilbehandlung
»edarf, wird ihm die Heilbehandlung auf Staatskosten
zewährt. Die Behandlung ist entweder eine Anstalts-‚Spitals-,
 Heilstätten-) behandlung, eine ambulatorische
»der häusliche Behandlung. Für die Zuweisung zur
\nstaltsbehandlung kommen zunächst die mit dem
Iffentlichkeitsrecht ausgestatteten Heilanstalten (Allzemeine
 öffentliche Krankenanstalten), ohne Öffentichkeitsrecht
 nur Anstalten des Bundes — derzeit besteht
 nur eine solche Anstalt, nämlich das ehemalige
irzherzog Rainerspital in Wien — in Betracht, Für
3adekuren steht eine bestimmte Anzahl von Plätzen in
ler staatlichen Heil- und Badeanstalt in Baden bei
Wien, in Bad Gastein und Bad Hall für Kriegsbe-;chädigte
 zur Verfügung. Die Heilmittel und therapeutischen
 Behelfe werden, wie schon oben erwähnt, gleichalls
 auf Staatskosten beigestellt. Wenn der Geschädigte
ıach der erstmaligen Anerkennung des Heilbehandlungsınspruches
 in der Folgezeit an dem gleichen Leiden
vieder erkrankt, genügt es, daß er unter Vorweisung
ler seinen Heilbehandlungsanspruch grundsätzlich anersennenden
 Entscheidung der Invalidenentschädigungs-‚ommission
 die Heilbehandlung bei dem Gemeindearzte,
»eim Amtsarzte der politischen Bezirksbehörde seines
Nohnortes oder aber im nächstgelegenen Spitale anpricht.
 Diese Stellen haben in dringlichen Fällen die
leilbehandlung vorläufig selbst durchzuführen.
        <pb n="311" />
        Mit dem Anspruche auf Heilbehandlung ist ein Anspruch
 auf Krankengeld verbunden, wenn der
Geschädigte im Krankheitsfalle nicht im Weiterbezug
eines Einkommens von mindestens 120 Schilling monatlich
bleibt, wie dies bei allen Fixangestellten und auch bei
den meisten selbständig Erwerbstätigen der Fall ist. Die
Höhe der Geldleistung ist verschieden.
Wegen der Beteilung mit Körperersatzstücen
und orthopädischen Behelfen werden die Invaliden
 von den Organen des Gesundheitsdienstes des
Staates einer orthopädischen Anstalt, einem Spital oder
einem Ambulatorium zugewiesen, woselbst sie auf
Kosten des Bundes mit Körperersatzstücken, orthopädischen
 oder anderen Hilfsmitteln in erforderlicher Zahl
beteilt werden.
Durch die berufliche Ausbildung auf Staats-Kosten
 wurden zahlreiche Kriegsinvalide, die ihrem
Vorkriegsberufe nicht mehr nachgehen konnten, dem
Erwerbsleben wieder zugeführt. Der Anspruch auf die
berufliche Ausbildung bestand für die Kriegsinvaliden
bis zum 30. Juni 1927. Ab I. Juli 1927 wird berufliche
Ausbildung an Kriegsinvalide nicht mehr gewährt, weil
anzunehmen ist, daß bis dahin alle Kriegsinvaliden, die
wegen ihrer Kriegsschädigung einer beruflichen Um-Schulung
 hbedurften, dieser bereits teilhaft geworden
sind, Die Kriegbeschädigten und die diesen hinsichtlich der
Ansprüche gleichgestellten Personen haben ferner auch
auf Invalidenrente einen gesetzlich gewährleisteten
Anspruch, und zwar dann, wenn die Erwerbsfähigkeit
infolge einer Dienstbeschädigung um mehr als 35 vom
Hundert vermindert ist. Abgesehen von der Abstufung nach
dem Grade der Minderung der Erwerbsfähigkeit sind
die Invalidenrenten noch nach drei Ortsklassen abgestuft,
 Die Ortsklasseneinteilung des Gesetzes vom
18. Juli 1924, BGBl. Nr. 245, über das Diensteinkommen
 und die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der
Bundesangestellten (Gehaltsgesetz) gilt auch für die Bemessung
 der Renten nach dem Invalidenentschädigungsgesetz,
 und zwar werden die Renten nach der Ortsklasse
jener Gemeinde bemessen, in welcher der Anspruchsberechtigte
 seinen Wohnsitz hat. Die höchste Invalidenrente,
 die Vollrente, beträgt dermalen in der ersten
Örtsklasse 126 Schilling, in der zweiten Ortsklasse
15°50 Schilling und in der dritten Ortsklasse 105 Schilling.
Die Invalidenteilrenten sind hingegen in ihrer Höhe im
Verhältnisse zur Vollrente weit zurückgeblieben. Gegenwärtig
 sind die Ansätze der Invalidenteilrenten in der
ersten Ortsklasse folgende: bei einer Minderung der
Erwerbsfähigkeit um über 65 bis 75% 72 Schilling, be.
einer Minderung um über 55 bis 65% 30 Schilling, beı
einer Minderung um über 45 bis 55°% IS Schilling und
bei einer Minderung von über 35 bis 45% 7°20 Schilling
Monatlich. Dazu kommen Zuschüsse: für jedes in der
Versorgung des Invaliden stehende Kind je ein Zehntel
der Rente als Kinderzuschuß und für Geschädigte, die
Ständig der Hilfe einer anderen Person bedürfen, z. B.
Gelähmte, ein Hilflosigkeitszuschuß (dermalen 132 Schilling
 monatlich) ; wenn Blindheit die Ursache der Hilflosigkeit
 ist, erhöht sich der Hilflosigkeitszuschuß noch um die
Hälfte ; er beträgt also in der ersten Ortsklasse 198 Schilling,
Die im Invalidenentschädigungsgesetz vorgesehene Fürjorge
 für die Kriegshinterhbliebenen beschränkt

;ich auf die Versorgung mit Renten und auf die Gewähung
 eines Sterhbegeldes. Einen gesetzlich gewährleisteten
Anspruch auf Hinterbliebenenrenten haben: Die Witwe,
lie Kinder, der Vater, die Mutter, der Großvater, die
Großmutter und die elternlosen Geschwister des Kriegs-'eilnehmers.
 Die Großeltern und elternlosen Geschwister
ı1aben aber nur dann Anspruch, wenn die Eltern des
Kriegsteilnehmers nicht mehr am Leben sind. Die Höhe
ler Witwenrente ist außer nach Ortsklassen auch
noch danach abgestuft, ob die Witwe einem Erwerbe
ı1achgehen kann, ob sie für mindestens zwei Kinder
ınter 18 Jahren zu sorgen hat und ob sie das 55. Lebensahr
 bereits überschritten hat. Sie beträgt in der ersten
Irtsklasse 66 Schilling menatlich. Die Witwenrente
der mittleren Stufe macht in der ersten Ortsklasse
42 Schilling monatlich, die Witwenrente der niedrigsten
Stufe monatlich 15 Schilling aus. Der Anspruch der
Waisen auf Waisenrente ist ein selbständiger,
rom Anspruche der Mutter auf Witwenrente unabı1ängiger
 Anspruch.
Zum Zwecke der Existenzgründung kann der Bundesninister
 für soziale Verwaltung die gänzliche oder teilveise
 Abfertigung einer Rente (Invaliden- oder
‘Einterbliebenenrente) bewilligen. In diesem Falle wird
ın Stelle der Monatsrente ein einmaliger größerer Geldvetrag
 geleistet, der mit dem Zehnfachen der Monatsrente
 (des Rententeiles) zu bemessen ist.
Eine weitere, sehr ergiebige Quelle für die Bestreitung
Jer charitativen Kriegsopferfürsorge stellt der Kriegszeschädigtenfonds
 dar. Dieser Kriegsgeschädigten-'onds
 wurde mit dem Gesetze vom 18. Dezember 1919,
5tGBL Nr. 573, als selbständiger Stiftungsfonds zur Überı1ahme
 und Verwaltung des Vermögens des ehemaligen
‚egierenden Hauses Hahbsburg-Lothringen geschaflen.
3isher. wurden alljährlich ungefähr 360.000 Schilling
Zeinerträgnis aus dem Kriegsgeschädigtenfonds für die
haritative Kriegsopferfürsorge ausgeworfen. Dieser Berag
 wird für die Durchführung einer jährlichen Ferienıktion
 für die Invalidenkinder und Waisen und einer
ährlichen Weihnachtsaktion für die Kriegsopfer, ferner
Sir die charitative Einzelfürsorge (Darlehen, Unterstützungen,
 Speisekarten und ähnliches) verwendet.
In diesem Zusammenhange sei noch die Unterbringung
ichwerinvalider in eigenen Invalidenheimen und die
Jnterbringung obdachloser Kriegsbeschädigter in einem
»esonderen Wohnungsheime für Kriegsbeschädigte
3rwähnt. Der Stand der Pfleglinge in den Invalidenı1eimen
 — dermalen bestehen nur zwei im Bundesgebiet,
ınd zwar je eines in Wien und in Graz — ist zirka 220.
n Wien besteht überdies ein Wohnungsheim, in dem
&amp;gt;bdachlose Kriegsbeschädigte ohne Rücksicht auf die
Schwere der Beschädigung Aufnahme finden. Die im
Wohnungsheim untergebrachten Kriegshbeschädigten eraalten
 nur die unentgeltliche Unterkunft, nicht aber auch
unentgeltliche Verpflegung.
Eine besondere Art der Kriegsopferfürsorge in Österceich
 stellt die Verleihung von Tabaktrafiken
an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene dar.
Jurch eine eigene Trafikündigungs- bzw. Trafıkbeetzungsverordnung
 wurde es ermöglicht, daß eine große
\nzahl von Tabaktrafiken Kriegsopfern. verliehen
werden konnte. Derzeit werden bei einer Gesamtzahl
        <pb n="312" />
        von 16.325 Tabaktrafiken in Österreich 3853 Trafıken
von Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen betrieben.
Besonders berücksichtigt wurden bei der Verleihung von
Tabaktrafiken die bedauernswertesten Opfer des Krieges,
die Kriegsblinden. Von den zirka 300 Kriegsblinden
Österreichs haben ungefähr 200 Tabaktrafiken, und
zwar in der Regel die besten Plätze, zugewiesen erhalten.
Zum Verständnisse der Fülle von Aufgaben, die die
Kriegsopferfürsorge an die Verwaltung des Staates in
den ersten Nachkriegsjahren gestellt hat und auch heute
noch stellt, sollen nodı einige Ziffern aus der. Statistik
der Kriegsopferfürsorge in Österreich mitgeteilt werden.
Seit dem I. Juni 1919 (Wirksamkeitsbeginn des Invalidenentschädigungsgesetzes)
 bis zum 31. Dezember 1027
wurden 221.817 Anmeldungen auf Invalidenrenten
erstattet. Von diesen wurden 160.464 Ansprüche anerkannt.
 Infolge Minderung der Erwerbsfähigkeit um über
35 vom Hundert standen am 31. Dezember 1027 53.0648
Invalide im Rentenbezuge.
Von diesen Rentenempfängern weisen auf:
eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um:
19.351 . . 35 -—-45%
13.796 . 45 - 55%
8.494 . 55 - 65%
6.343 . 65 - 75%
4.714 . über 75% ohne Zuschuß
768 . über 75%, mit Hilflosenzuschuß
272 . über 75% mit Blindenzuschuß
53.738

62.439 Kriegsbeschädigte wurden im Jahre 1022 wegen
Ainderung ihrer Erwerbsfähigkeit um nicht über
;j5 vom Hundert von amtswegen zur Gänze abgeertigt,
 Die Zahl der Kinderzuschüsse. betrug mit Ende
Jezember 1027 57.058. Die Zahl der Anmeldungen auf
linterbliebenenrente betrug 243.750, jene der
zuerkannten Hinterbliebenenrenten 1 89.719.
Am 3L Dezember 1927 standen im Rentenbezuge:
1.573 Witwen, 68.360 Waisen und 23.080 sonstige
linterbliebene (Eltern, elternlose Geschwister bis zum
8. Lebensjahre, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern). Von
len 68.360 Waisen sind 62.147 einfach, 6.213 doppelt
‚erwaist. Die Zahl der Empfänger von sonstigen
Iinterbliebenenrenten (Eltern-, Geschwisterrente) betrug
ım Stichtage 2308. Von dem Rechte der Rentenabfertizung
 haben bis zum 31. Dezember 1927 4885 Invalide
ınd 3175 Witwen Gebrauch gemacht. In beruflicher Aus-»ildung
 standen im bezeichneten Zeitpunkte 120 Kriegsveschädigte.

Der Gesamtaufwand für die Kriegsopferfürsorge wurde
.m Bundesvoranschlage pro 1928 mit ungefähr 69 Millionen
 Schilling veranschlagt; hievon entfallen auf die
Durchführung der Heilbehandlung samt Nebenleistungen
“Kranken-, Taggeld usw.) rund 16° Millionen Schilling,
auf die Renten einschließlich der Abhfertigungsbeträge
und des Sterbegeldes rund 54, Millionen Schilling, auf
die sonstigen Leistungen 1,600.000 Schilling und auf
die Verwaltungs- und Verfahrensauslagen ungefähr
31, Millionen Schilling.

FÜRSORGEMASSNAHMEN DES BUNDES AUF DEM GEBIETE
DES WOHNUNGSWESENS SEIT DER GRÜNDUNG DER REPUBLIK
Von Min.-Rat Dr. A. Veiborny, Vorstand des Bundes -Wohn- und Siedlungs-Amtes.

Die Wohnverhältnisse bei Kriegsende.
Der Krieg brachte auch in Österreich ‘die Wohnbautätigkeit
 bald zum Stillstande. Während zum Beispiel
in Wien im Jahre 1913 13.128 und im Jahre 1914 noch
5666 Wohnungen errichtet wurden, konnten in den
Jahren 1915 nur mehr 4726, 1916 835, 1917 314 und im
Jahre 1918 gar nur mehr 36 Wohnungen gebaut werden.
Außerhalb Wiens ruhte die Wohnbautätigkeit fast
vollständig.
Diesem jäh sinkenden Wohnungsangebot trat in den
größeren Städten und Industrieorten bald eine wachsende
Nachfrage gegenüber. Kriegsflüchtlinge strömten in die
Städte und die Kriegsindustrie zog immer mehr Menschen
an sich, die beherbergt werden sollten. So wurde die
Wohnungsnot immer empfindlicher. Um ein Übergreifen
der allgemeinen Teuerung auf den Wohnungmarkt hintanzuhalten
 und bei ungezügelten Zinssteigerungen
drohenden Unruhen in der Bevölkerung vorzubeugen,
war schon am 26. Jänner 1917 die erste Verordnung über
den Schutz der Mieter erlassen worden. An ihre Stelle
trat die für alle Orte des Staatsgebietes erlassene Verordnung
 vom 20. Jänner 1918 und bald darauf, am
26. Oktober 1918, die dritte Mieterschutzverordnung, die

auch das Untermietverhältnis in den Mieterschutz einbezog
 und in ihrer Geltung zeitlich nicht mehr begrenzt
var. Das Wesen des Mieterschutzes liegt in der Beschränsung
 der Mietzinserhöhung und der Kündigung. Die
Verordnung vom 28. März 1018, betreffend die Maß-1ahmen
 der Wohnungsfürsorge, suchte den Wohnraum
lurch Erleichterung der Voraussetzungen für die Bewohnarkeit
 von Räumen zu vermehren und die vorhandene
Zahl von Wohnungen durch das Verbot zu erhalten,
Wohnungen ihrem Zwecke zu entziehen und mehrere
Wohnungen zu einer größeren zu vereinigen.

Der Notwohnungskredit.
Der Waffenstillstand und Umsturz riefen neuerliche
Bevölkerungsverschiebungen hervor und stellten die
Wohnungsfürsorge vor neue, besonders dringende Aufzaben.
 Um insbesondere die zurückflutenden Massen
der Heimkehrer möglichst rasch unterzubringen, | bewilligte
 die Regierung einen Sonderkredit, den sogeı1annten
 „Notwohnungskredit“. Aus diesen Geldern wurle
 eine Reihe von Barackenlagern, Kasernen und anderen
 öffentlichen Gebäuden für Wohnzwecke hergeichtet.
 Das Bundesministerium für soziale Verwaltung
        <pb n="313" />
        (Bundes-Wohn- und Siedlungsamt) hat in der Zeit
vom I. November 1918 bis zum Jahre 1024 an Not-Wohnungsbeiträgen
 rund 3 Milliarden Kronen flüssig
gemacht, was nach der Goldparität umgerechnet etwa
S 700.000.— entspricht. ;

Die Raummangelgesetzgebung.
Um den vorhandenen Wohnraum so sparsam wie möglich
auszunützen, mußte eine Zwangsbewirtschaftung
des Wohnraumes Platz greifen. Die Vollzugsanweisung
des Staatsrates vom 13. November 1918 ermächtigte daher
die Gemeinden, Doppelwohnungen, leerstehende und
unbenützte Wohnungen sowie die überzähligen Bestandteile
 von Wohnungen, die im Verhältnis zur Zahl der
Bewerber zu groß erschienen, anzufordern und Personen
zuzuweisen, die in der betreffenden Gemeinde heimatberechtigt
 oder durch zwingende Gründe zu wohnen
genötigt waren.

Errichtung des Deutschösterreichischen staatlihen
 Wohnungsfürsorgefonds.
Bald zeigte sich, daß auch mit der strengsten Handhabung
 der Wohnungsanforderung der Wohnungsnot
nicht beizukommen war. Vor allem fehlte es an Klein-Wohnungen.
 Es gab nur eine Abhilfe: zu bauen. Mit
der privaten Wohnbautätigkeit war freilich von vornherein
 nicht zu rechnen, da das Bauen immer teurer
und das Mißverhältnis zwischen den Baukosten und
den durch die Mieterschutzmaßnahmen niedrig gehaltenen
 Mietzinsen immer krasser wurde. Wenn auch die
Mieterschutzverordnung Neubauten ausdrücklich vom
Mieterschutz ausnahm, so war doch bald nicht mehr
daran zu denken, aus den Mietzinsen die Verzinsung
and Tilgung der Baukosten herauszuwirtschaften. Das
Bauen erschien infolge der allgemeinen wirtschaftlichen
Unsicherheit als sehr gewagt und wegen der Unmöglichkeit,
 entsprechende Mietzinse zu erlangen, als gänzlich
üunwirtschaftlich. Es kam also nur die gemeinnützige
Bautätigkeit in Betracht. Dieser mußte in Anknüpfung
an die Vorkriegszeit durch öffentliche Kredithilfe wieder
aufgeholfen werden. Der durch das Gesetz vom 22. Dezember
 1910 errichtete „Staatliche Wohnungsfürsorgefonds
für Kleinwohnungen” war vor allem dazu bestimmt
gewesen, den Selbstverwaltungskörpern (Bezirken und
Gemeinden), öffentlichen Körperschaften und Anstalten
und den gemeinnützigen Bauvereinigungen die Kapitalsbeschaffung
 für Kleinwohnungen durch Übernahme der
Bürgschaft für die zweitstelligen, die Mündelsicherheitsgrenze
 überschreitenden Hypotheken zu erleichtern. Als
aun der alte österreichische Wohnungsfürsorgefonds
beim Umsturz in Liquidation treten mußte, wurde in
Anlehnung an die Bestimmungen seiner Satzungen durch
das Gesetz vom 25. Jänner 1919 der „Deutschösterreichische
Wohnungsfürsorgefonds“ errichtet und mit einer hbescheidenen
 Jahresdotation bedacht.

Ausgestaltung des Wohnungsfürsorgefonds
zu einem Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds.
Die bisherige Art der Kredithilfe, nämlich die Verbürgung
 zweitstelliger Hypothekardarlehen, erwies sich
bald als unzulänglich. Der Kredithilfe des Wohnungsürsorgefonds

 lag noch der Rentabilitätsgedanke zugrunde.
Voraussetzung der Kredithilfe war also, daß nach dem
üiberprüften Kostenvoranschlag das den ortsüblichen Mietzinsen
 angepaßte Hauserträgnis hinreichen werde, um
lie Kosten des Betriebes und der Erhaltung einschließlich
der Verzinsung und Tilgung der Darlehen zu bestreiten.
Bei Eigenhäusern mußten überdies die Hausausgaben mit
lem Einkommen des Hausanwärters im Einklang stehen
ınd sollten ihn nicht wesentlich mehr belasten, als die
Vliete der üblichen Mietwohnungen, damit das Haus im
Notfall auch von einem anderen Hausanwärter überı10mmen
 werden könne.
Schon im Jahre 1919 wären Neubauten nur rentabel
zewesen, wenn man ein Vielfaches der ortsüblichen Mietzinse
 verlangt hätte. In der Folge wurde die Kluft zwischen
lem allgemeinen Stand der Mietzinse und den Baukosten
zollends unüberbrückbar. Bei Zugrundelegung der ortsüblichen
 Mietzinse ergab aber der Voranschlag der Eina1ahmen
 und Ausgaben eines Neubaues einen unbedeckten
Betrag, d. h. ein Teil der Baukosten, die ja meist zu
1eunzig Prozent durch Darlehen beschafft werden sollten,
sonnte aus den Hauserträgnissen nicht mehr verzinst und
zetilgt werden. Für diesen Teilbetrag hat sich der wenig
Jücklichh gewählte Ausdruck „verlorener Bauaufwand”
ingelebt. Damit sollte freilich nur ausgedrückt werden,
laß die Verzinsung und Tilgung eines namhaften Teiles
ler Baukosten. auf lange Sicht hinaus nicht zu erwarten,
jomit „verloren” war, keineswegs aber, daß der Bauqufwand
 selbst als verloren gelte. Bald nach der Prägung
lieses Ausdruckes bezeichnete man aber mißverständlicherweise
 nicht allein den Bauaufwand, für dessen Verzinsung
ınd Tilgung in den Mietzinsen zunächst nicht vorgesorgt
werden konnte, als „verlorenen Bauaufwand”, sondern
lie gesamten Baukosten eines solchen Hauses.
Sollte überhaupt weiter gebaut werden, dann mußte
die Öffentlichkeit — Staat, Land und Gemeinde — die
Deckung des sogenannten „verlorenen Bauaufwandes“
ür jenen Teil der Baukosten, der aus den Zinserträgaissen
 nicht verzinst und getilgt werden konnte, überı1ehmen.
 Es mußte die alte Bürgschaftsform weiter
ıusgestaltet und die Darlehensbeschaffung dadurch ernöglicht
 werden, daß die öffentlichen Stellen für die
Darlehen bis zu neunzig Prozent der Baukosten als Bürge
ınd Zahler eintreten und zugleich einen namhaften Teil
ler Verzinsung und Tilgung aus eigenem tragen. Da die
beschränkten Mittel des Wohnungsfürsorgefonds allein
hiefür nicht ausreichten, sollten bei gemeinnützigen
Wohnungsbauten der Staat, das Land und die Geneinde
 je ein Dritteldes „verlorenen Bauaufwandes“ überı1ehmen.
 Auf diese Weise konnten aber mangels genügenler
 Beteiligung der Gemeinden nur wenige Wohnungsanlagen
 in den Jahren 1919 und 1920 geschaffen werden.
Während nun die Wohnungsnot in den Städten und
industrieorten in gefahrdrohender Weise anstieg, machte
sich bei den Baugenossenschaften eine neue Bewegung
geltend, die Siedlungsbewegung. Sie ging aus den während
les Krieges immer zahlreicher gewordenen Schreberzärtnern‘
 hervor und sollte durch Schaffung von Kleinı1äusern
 mit genügendem Gartengrund der Wohnungsnot
ınd dem Nahrungmangel gleichzeitig abhelfen. Die Siedler
;ollten beim Baue selbst mitarbeiten und so die Bau-&amp;lt;osten
 verbilligen. Durch Obst- und Gemüsebau und
        <pb n="314" />
        Kleintierhaltung hofften sie in ihrer Wirtschaftsführung
vom allgemeinen Lebensmittelmarkt unabhängiger zu
werden und ihn zugleich zu entlasten.
Alle diese Umstände drängten dazu, den Wohnungsrürsorgefonds
 auf eine neue Grundlage zu stellen und
dabei den neu hervorgetretenen Bestrebungen gerecht
zu werden. So wurde denn der Staatliche Wohnungsfürsorgefonds
 mit Bundesgesetz vom 15. April 1921, BGBl.
Nr. 252, zu einem „Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds“
 ausgestaltet. Seine Hilfeleistung erstreckt sich
nicht nur auf Kleinwohnungsbauten, sondern auch
auf Wohnsiedlungen, Kleinwirtschaftssiedlungen und
Werkstättenhäuser, ausnahmsweise auch auf Kinder-.
Jugend- und Erholungsheime.
\ufgaben des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds.

Wie der alte Fonds kann auch der Bundes-Wohn- und
Siedlungsfonds Kredithilfe nur an Selbstverwaltungskörper
und gemeinnützige Vereinigungen, nicht aber an Private
zewähren. Der Rentabilitätsgedanke wurde fallen gelassen.
Der Fonds kann sich zur Zahlung der Zinsen verbürgter
Darlehen insoweit und insolange verpflichten, als hiefür
die Hauserträgnisse keine Deckung bieten. Überdies kann
der Fonds auch unmittelbare Darlehen und verzinsliche
Bauvorschüsse gewähren, er kann sich an gemeinnützigen
Bau- (Siedlungs-) vereinigungen und an gemeinnützigen
Unternehmungen, die der Beschaffung von Baukrediten,
Baustoffen und sonstigem Siedlungsbedarf dienen, durch
Zeichnung von Anteilen und Einlagen beteiligen, er kann
schließlich auch selbst geeignete Grundstücke erwerben.
Die Fondshilfe wird in der Regel bis zu neunzig Prozent
der Gestehungskosten geleistet, in der ersten Nachkriegszeit
 konnte sogar bis zu achtundneunzig Prozent gegangen
werden. Die restlichen Mittel müssen die Bauwerber aus
eigenem aufbringen. Gemeinden, in deren Gebiet eine
gemeinnützige Vereinigung mit Fondshilfe baut, haben
einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Bauaufwandes
 entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und dem
in ihrem Gebiete bestehenden Wohn- und Siedlungsbedürfnisse
 zu leisten. Baut eine Gemeinde selbst, so
hat sie in der Regel die Hälfte des Bauaufwandes selbst
zu tragen. Kommt die Errichtung der Wohnungen ausschließlich
 oder vorwiegend den Angestellten und Arbeitern
eines bestimmten Unternehmens oder mehrerer Unternehmungen
 zugute, so kann die Fondshilfe nur dann
geleistet werden, wenn diese Unternehmungen sich verpflichten,
 einen Barbetrag in der Höhe mindestens eines
Viertels des Bauaufwandes beizusteuern oder die Ver-/insung
 und Tilgung eines in der Höhe dieses Viertels
aufzunehmenden Darlehens unter entsprechender Sicherstellung
 zu ‚übernehmen.
Die Verwaltung des Fonds ist vom Bundes-Wohn- und
Siedlungsamt im Bundesministerium für soziale Verwaltung
zu besorgen. Dieses Amt entscheidet auch über die Leistung
der Fondshilfe. Ihm zur Seite steht ein aus der Mitte
des Nationalrates gewählter fünfgliedriger Beirat.
Regelmäßige Fondseinkünfte.
a) Die Fondsdotation.
Dem Fonds fließen zunächst regelmäßige Beiträge aus
3Zundesmitteln zu. Diese Beiträge wurden in dem geaannten

 Fondsgesetz mit jährlich 100 Millionen Kronen
‘ür die Jahre 1021 bis 1925 festgesetzt, aber schon im
Jahre 1922 auf jährlich 5320 Millionen Kronen und
;chließlich im Jahre 1926 auf jährlich S 1132.000.-— erhöht.
Die Gesamtdotation des Bundes-Wohn- und Siedlungs-Jonds
 vom Jahre 1921 bis einschließlich 1028 beträgt
rund 44 Millionen Schilling.
D) Die Arbeit-(Dienst-)geberbeiträge an den
Fonds.
Weitere Mittel erhält der Fonds aus Beiträgen der
\rbeit-(Dienst-)geber aller nach den Kranken- oder
Pensionsversicherungsgesetzen versicherungspflichtigen
Arbeiter und Angestellten, sofern nicht der Bund selbst
Arbeitgeber ist. Der Beitrag wurde zuerst mit I Krone
ro Arbeiter und Woche festgesetzt, aber vom 1. Jänner 1924
ın auf 3 Kronen und vom 1. April 1925 an auf I Groschen
vöchentlich, bzw. bei Monatsbezügen auf 4 Groschen
nonatlich erhöht. Aus dieser Quelle fließen dem Fonds
eit dem Jahre 1926 jährlich rund S 600.000. zu. In den
‚ahren 1021 bis 1927 betrugen diese Einnahmen insgesamt
‚und 1'5 Millionen Schilling.

Sonstige Fondsmittel.
a) Die Fondsanleihen im Jahre 1921.
Der Fonds hätte mit seiner ursprünglichen Einnahme
’on 100 Millionen Kronen die Bürgschaft für Darlehen
ibernehmen können, die für Wohnbauten im Kostenwerte
 von mehr als 3 Milliarden Kronen ausgereicht
ıätten. Tatsächlich konnten aber nur wenige Baudarehen
 verbürgt werden, weil die Baukapitalien nicht
‚ufzutreiben waren. Der Fonds mußte deshalb schon im
ahre 1021 daran gehen, selbst Baukapitalien zu bechaffen
 und legte zu diesem Zwede ein Obligationsınlehen
 von 500 Millionen Kronen und ein Losanehen
 im Nennbetrage von 600 Millionen Kronen
auf. Beide Anlehen konnten klaglos abgesetzt werden
ınd ergaben zusammen rund 1 Milliarde Kronen an
‚erfügbarem Baukapital.

b) Die Bundesbeiträge im Jahre 1922.
Anfangs suchte der Fonds der gemeinnützigen Bauätigkeit
 mittelbar, durch Bürgschaftsübernahmen und
Zinsenzuschüsse zu Hilfe zu kommen. Als die Erlangung
angfristiger Darlehen immer schwieriger wurde, sah sich
ler Fonds genötigt, unmittelbare Kredithilfe zu leisten,
d. h. selbst Vorschußdarlehen zu geben, die späterhin
ıus anderweitig aufzunehmenden Hypothekardarlehen
aätten zurückgezahlt werden sollen. Bald wurde, was im
Sesetz als Ausnahme gedacht war, unter dem Zwange
der Verhältnisse zur Regel.
Die im Sommer 1921 beginnende sprunghafte Steigerung
der Löhne und der Preise aller Baustoffe warf die vorsichtigsten
 Kostenberechnungen. über den Haufen und
machte den Fonds rasch notleidend. Von den im Früh-‚ahr
 und Sommer 1021 begonnenen Bauten konnte infolge
 des Geldmangels und wohl auch der Schwierigkeiten,
 Baustoffe zu beschaffen, etwa nur ein Viertel
vor dem Winter fertiggestellt werden. Um wenigstens
lie Fortführung der begonnenen Bauten sicherzustellen,
„ewilligte der Nationalrat mit Gesetz vom 6. April 1022
        <pb n="315" />
        einen Bundesbeitrag von 4 Milliarden Kronen und mit
Gesetz vom 21. Juni 1922 einen weiteren Bundesbeitrag
von 11 Milliarden Kronen. Durch Gesetz vom 20. Juli
desselben Jahres wurde ein Sonderbetrag von einer
Milliarde Kronen zur Errichtung von Beamtenwohnungen
 im Burgenlande bewilligt. Im Hinblicke auf die
immer {ortschreitende Teuerung und Geldentwertung
wurden durch Gesetz vom 6. September 1922 32 Milliarden
 Kronen und schließlich durch Gesetz vom 27. November
 desselben Jahres noch 16 Milliarden Kronen
an Bundesbeiträgen gewährt. Insgesamt wurden also 64
Milliarden Kronen als verzinslihe und rückzahlbare
Bundesvorschüsse dem Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds
 zur Fertigstellung der begonnenen Bauten zur
Verfügung gestellt.
Die österreichischen Baulosemissionen in den
Jahren 1922 bis 1926. .
Auf Grund der durch das Gesetz vom 28. Juni 1922
erteilten Ermächtigung nahm der ‚.Bundes-Wohn- und
Siedlungsfonds im Jahre 1922 noch eine Losanleihe —
Österreichische Baulosemission 1922 — im Nennbetrage
von I’? Milliarden Kronen auf und erlöste daraus 900
Millionen Kronen zur Gewährung von Bauvorschüssen
für Fertigstellungsarbeiten.
Die Mittel, die der Fonds weiterhin der gemeinnützigen
Bautätigkeit zuführte, wurden ausschließlich aus dem Erlös
der in den Jahren 1923, 1925 und zuletzt im Jahre 1926
veranstalteten Lotterieanlehen gewonnen. Die Ööster-Teichische
 Baulosemission 1923/1 — Gesetz vom II. Juli 1923 —
im Nennbetrage von 6 Milliarden Kronen ergab. einen
Erlös von 5'3 Milliarden Kronen; die Emission 1923/11 —
Gesetz vom 25. September 1923 — im Nennbetrage von
12 Milliarden Kronen führte dem Fonds 10°6 Milliarden
Kronen zu. Da das Gesetz vom 25. September 1923 die
Regierung zur Aufnahme eines Lotterieanlehens im Nennbetrage
 von insgesamt 60 Milliarden Kronen ermächtigt
hatte, die Emission 1923/11 nur einen Nennbetrag von
12 Milliarden umfaßte, wurde der restliche Betrag von
48 Milliarden Kronen (S 4,800.000.-—) nachträglich durch
die österreichische Baulosemission 1925 zur Zeichnung
aufgelegt. Der Erlös dieser Anleihe betrug für den Fonds
S 4,040.000.—. Die letzte Losanleihe, die veranstaltet
wurde, die österreichische Baulosemission 1926, beruht auf
dem Gesetz vom 27. Juli 1926. Ihr Nennbetrag war
Ö Millionen Schilling. Infolge der starken Nachfrage nach

den Baulosen konnte bei Begebung dieser Anleihe für
den Fonds ein Agio erzielt werden. Der Fonds erhielt
daher 7'3 Millionen Schilling.

Die mit Fondskredithilfe errichteten gemeinnützigen
 Wohnungsbauten.
Der Gesamterlös der vom Bundes-Wohn- und Siedıngsfonds
 veranstalteten Lotterieanlehen
betrug ..0.000000000000 4 4 + S13,670.000
das Obligationendarlehen der Banken
im Jahre 1921 10.0.0000 4 4 4» 50.000
and schließlich die Bundesbeiträge aus
dem Jahre 1922 zusammen . . . „ 6,400.000
so daß dem Fonds aus diesen Einnahmen
 insgesamt. .... . .5$20,120.000
uflossen. Aus diesen Finnahmen, aus den Beiträgen
ler Arbeit-(Dienst-)geber und schließlich aus Gebarungsiberschüssen
 (Fondserträgnissen und Darlehensrüczahlungen)
 gewährte der Bundes-Wohn- und Siedlungs-'onds
 an öffentliche Selhstverwaltungskörper und gemein-1ützige
 Bauvereinigungen insgesamt seit seiner Errichtung
Darlehen im Gesamtbetrage von. . . SS 23,990.000
in der gleichen Zeit wurde vom Fonds
mittelbare Kredithilfe geleistet durch
Übernahme der Bürgschaft für Darlehen
 im Betrage von... ..
aus sonstigen Mitteln wurden durch die
Bauherren aufgebracht . . . .
zo daß die Gesamtbaukosten der mit
dieser Fondskredithilfe errichteten
Häuser 2.0.0000
»etrugen.
Mit der mittelbaren und unmittelbaren Kredithilfe des
3Zundes-Wohn- und Siedlungsfonds haben die Gemeinden
ınd gemeinnützigen Bauvereinigungen 810 Miethäuser,
‚O51 Einfamilienhäuser und 592 Siedlungshäuser, zujammen
 24062 Häuser mit insgesamt 8654 Wohnungen
zrrichtet. Die untenstehende Tabelle gibt Aufschluß über
len Anteil der neun Bundesländer an dieser Bautätigkeit
 und der damit zusammenhängenden Fondskredithilfe.
Auf den folgenden Bildtafeln sind einige Beispiele der
mit Kredithilfe des Bundes -Wohn- und Siedlungsfonds
errichteten Wohnhausbauten, Ein- und Mehrfamilienhäuser
 zu sehen, die eine Vorstellung von der umfangwurden

 mit F ondskredithilfe errichtet 1921 bis 1928
. Einfamilien- | Siedlungs- |
Miethäuser häuser Hanser 1 Wohnungen

- 5 1
Fonds- | Darlchen mit Gesamtdarlehen
 | Fonds- baukosten
s bürgschaft ‘ Ss

Im Bundesland

Wien. — 2...
Niederösterreich .
Überösterreich
Salzburg ..
Tirol...
Vorarlberg . . vn
Steiermark . . 2.2.0...
Kärnten . . ..
Burgenland. .

179
175
92
12
4
10
200 |
56
+

311
449
54
57
10
19
50

454
135

3130
2031
893
342
355
85
1309
388
191

5.736.000 408.000 |
5.818.000 846.000
2,953.000 497.000
1,207.000 78.000
2.519.000 461.000
773.000 44.000
2.306.000 | “133.000
1,356.000 81.000
1.331.000 20.000

8,017.000
7,404.000
3,838.000
1,428.000
3,311.000
908.000
2,710.000
1,597.000
1.501.000

‚.Nsgesamt-. .

319 | 1051 =! 599 ' 8654 | 28,999.000 | 2.568.000 | 30,709.000
        <pb n="316" />
        reichen Bautätigkeit geben, die mit der Fondshilfe in
allen Gebietsteilen der Republik ermöglicht wurde.

Der valorisierte Wert der Fondsdarlehen.
Die Geldleistungen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds
 können richtig nur dann gewertet werden, wenn
bei ihrer ziffermäßigen Darstellung ‚auch die Geldentwertung
 der Inflationsjahre zum Ausdruck gebracht wird.
Es ist indes völlig unmöglich, den heutigen Geldwert der
durch die Fondsverwaltung ausbezahlten Darlehensbeträge
 durch Umrechnung der einzelnen nadı und nach
bei täglich tiefer sinkendem Geldwerte gegebenen Beträge
zu ermitteln. Ein annähernd richtiges Bild der Fondsleistungen
 kann man nur durch die Bewertung der mit
Kredithilfe des Fonds geschaffenen Wohnungen gewinnen.
Mit einem Gesamtkostenaufwand von rund 30 Millionen
Schilling wurden 8.654 Wohnungen errichtet. Da mehr
als ein Drittel dieser Wohnungen in der Form des Einfamilien-
 oder Siedlungshauses errichtet wurde, wird man
den durchschnittlichen Aufwand, der zur Errichtung dieser
3.654 Wohnungen heute erforderlich ist, für die Wohnung
mit rund 12.000 Schilling und den Gesamtbaukostenaufwand
 mit über 100 Millionen Schilling bewerten
müssen. Die vom Fonds gewährten Darlehen von rund
S 24,000.000.— haben somit unter Berücksichtigung der
Geldentwertung einen beiläufigen Wert von 80 Millionen
Schilling, ein Betrag, dessen Aufbringung wohl als eine
ansehnliche Leistung des Fonds bezeichnet werden darf.

Umwandlung der Bauvorschüsse in tilgbare
Fondsdarlehen.
Die durch die Fondsnovelle des Jahres 1922 dem Fonds
zur Verfügung gestellten Bundesbeiträge von zusammen
64 Milliarden Kronen waren zunächst kurzfristige, dem
Bunde ehestens zurückzuzahlende Darlehen. Daher konnte
auch der Fonds selbst den Gemeinden und gemeinnützigen
 Bauvereinigungen nur kurzfristige Darlehen
in Form von. Bauvorschüssen zur Verfügung stellen.
Erst durch das Gesetz vom 27. Juli 1926 wurden die
dem Fonds gewährten Darlehen des Bundes in lang-{ristige
 Darlehen umgewandelt. Nun konnte auch die
Fondsverwaltung dem dringenden Wunsche der gemeinaützigen
 Bauunternehmungen Rechnung tragen und die
bis dahin kurzfristigen Darlehen gegen Zahlung von
Tilgungsraten zu langfristigen machen. Gleichzeitig wurden
auch die aus dem Ertrage der Losanleihe gewährten
Vorschußdarlehen -: des Fonds in langfristig tilgbare
HMvypothekardarlehen umgewandelt.
Ursprünglich wurde für die Fondsdarlehen mit Rücksicht
auf die wirtschaftliche Lage und die Vermögensverhältnisse
nur ein ganz geringfügiger Anerkennungszins gefordert.
Später sind diese Darlehensbedingungen wiederholt
abgeändert worden. Gegenwärtig bezahlen die Fondsschuldner
 für die zur Errichtung von Mietwohnungen
gewährten Darlehen jährlich 172% und für Darlehen für
Cigenhäuser jährlich 5 — 6% Zinsen. Die Tilgungsbeträge
‚ür alle Darlehen bewegen sich zwischen 1'2% und 2%
‚ährlich.

Fondsbeteiligungen.
Da im Jahre 1921 die Beschaffung der Baustoffe auf
zroße Schwierigkeiten stieß, machte der Fonds von der
hm im $ 1/5 des Fondsgesetzes erteilten Ermächtigung
sebrauch und beteiligte sich an der Errichtung der
semeinwirtschaftlichen Siedlungs- und Baustoffanstalt
‚Gesiba”. Das Kapital der Anstalt wurde wiederholt
arhöht und beträgt gegenwärtig S300.000.-—, die, abgesehen
‚on einem kleinen Anteil des österreichischen Verbandes
‚ür Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (S 10.000.—),
zu gleichen Teilen vom Bundes-Wohn- und Siedlungs-{onds
 und von der Gemeinde Wien aufgebracht wurden.
An gemeinnützigen Bauvereinigungen ist der Fonds
nit Geschäftseinlagen in der Höhe von rund S 180.000.-peteiligt.

Fondshilfewerber.
Der Leihehilfe des Fonds können, wie erwähnt, nur
jelbstverwaltungskörper, öffentliche Körperschaften und
Anstalten und gemeinnützige Bauvereinigungen teil-1aftig
 werden. Zumeist wurde die Fondshilfe gemeinıützigen
 Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften
zewährt. Zu den wenigen Ausnahmen gehört die Gemeinde
Wien, der in den Jahren 1921 und 1922 für den Bau von
Sleinwohnungen auf der Schmelz, in Groß-Jedlersdorf
and für Hochbauten mit den Bauorten XII. Längenfeldzasse,
 XV. Enenkelstraße, II. Wehlistraße, XVII. Baldrichzasse,
 Il. Drorygasse, IM. Hauptstraße, IV. Goldeggasse
and II. Obere Augartenstraße insgesamt Darlehen von
2.437,129.441 Kronen gewährt wurden.
Die. Voraussetzungen für. die Gemeinnützigkeit der
3auvereinigungen sind in dem zum Fondsgesetze erlassenen
"ondsstatut vom 6. April 1925, BGBL. Nr. 187, Artikel 45,
estgelegt. Derzeit werden in der Republik Österreich
‚und 250 gemeinnützige Bauvereinigungen in Vormerk
zeführt. Viele von ihnen bestehen allerdings nur dem
Yamen nach, ohne die Kraft zu einer wirklichen Tätigkeit
ıfzubringen. An einer einheitlichen Zusammenfassung
der Baugenossenschaften fehlt es leider noch; das Bundes-Wohn-
 und Siedlungsamt beabsichtigt aber, den in letzter
Zeit gegründeten „Zentralverband gemeinnütziger Bauzenossenschaften
 in Österreich” tatkräftig zu fördern und
hn insbesondere zu einem Revisionsverband der österveichischen
 Bauvereinigungen auszugestalten. Außer
liesem Verbande wäre noch der Österreichische Verband
(ür Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter zu erwähnen.

sebührenbegünstigung der gemeinnützigen
Bautätigkeit.
Nach $ 19 des Fondsgesetzes sind nicht nur die Eingaben
an den Fonds stempel- und gebührenfrei, sondern das
Gesetz räumt auch den Rechtsgeschäften, Urkunden und
zrundbücherlichen Eintragungen, welche die gemeinnützige
3autätigkeit zum Gegenstande haben, die Befreiung von
den Stempel- und Rechtsgebühren ein und gewährt Kleinwohnungszwecken
 dienenden Gebäuden gemeinnütziger
Bauvereinigungen die Befreiung vom Gebührenäquivalent.
Die näheren Bedingungen für die Zuerkennung dieser
Begünstigungen wurden im Verordnungswege festgesetzt

b'
        <pb n="317" />
        Gemeinnützige Bauund
 Wohnungs-Genossenschaft

‚Wiener Heim’
Ledigenheim,
Wien XVIIL,
Michaelerstraße

Entwurf: Prof. Dr. Ing
Clemens Holzmeister
        <pb n="318" />
        Gem. Ein- und
Mehrfamilienhäuser
 Baugenossenschaft

rn. G. m. b. H.
in Wien

Wien XXL, Groß-Jedlersdorf

0 Zwei- u, 22 Mehrfamilienhäuser
 mit
us, 231 Wohnungen

Entwurf:
Techn. Büro
d. E. B. G.
Ausführung:
J. Rella &amp;amp; Co.

Gem. Bau- und Wohnungsgenossenschaft
 „Mein Heim”

Wohnungs vpenesrundriß 1-06

Unten:
Wr. Gem. Wohnungsbaugen.
im Zentralverbande der öst.
Staatsbeamtenvereine‘
Beamtenwohnhaus
XV., Schweglerstraße 50-52
Entwurf und Ausführung:
Bauunternehmung Gebr. Schlarbaum

Wohnhaus Wien XII, Kernstraß“
Entwurf: Arch. Ing. Karl Krist
Ausführung: Bauunternehmung
Johann Trinkl &amp;amp; Co.
Unten:
Gem. Bau- und Wohnungsn
 . x
genossenschaft „Mein Heim
Wohnhausbau Wien XH., Hetzen:
dorferstr.-Kernstr.—- Werthenburggasse

Entwurf: Arch. Z. V.Ing. Karl Krist
Ausführung: Allg. Österr. Bau-Ges.

5

L )

IL
|
Pan
a5
en

Wohnungsstypenerundriß 1: 200
        <pb n="319" />
        Wiener Gem. Wohnungshbaugenossenschafl
im Zentralverbande der österr. Staatsbeamtenvereine


Wohnhaus VI., Wallgasse 5

Entwurf: Prof. Otto Wytrlik

Ausführung: Bauunternehmung Gebrüder Schlarbaum

Gem. Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft
 für Lisenbahnbedienstete
 r. G. m. b. H. in
Wien. Margaretengürtel 38-40

Wohnhaus Wien V., Margaretengürtel
 Nr. 34-36

Entwurf:
Architekten Badstieber und Rainer

Baudüurchführung:
„Patria” Beton-Hoch u. -Tiefbauten A. G.
        <pb n="320" />
        Gemeinnützige Volkswohnungsbau-und
Siedlungsgesellschaft r. G. m. b. H. in
Wien XXL
Wohnanlage:
Wien XXL, Angererstraße I, 3 u. 5
Entwurf:
Architekt Franz Polzer, Klosterneuburg
Bauführung:
Baumeister Amlacher &amp;amp; Sauer in Wien

Gem. Bau- und
W ohnungsgenossenschafl
„Heimhof” in Wien

Einküchenhaus
CIX., Eichendorffgasse

Ausführung:
Ing. Fritz Winkler
        <pb n="321" />
        I. Siedlungsgenossenschaft der Kriegsbeschädigten Österreichs
Wohnsiedlung im Lainzer Tiergarten

Neuere Häusergruppe

Erste Häusergruppe
        <pb n="322" />
        Fin Zweifamilienhaus

Pin Einfamilienhaus

Fin Dreifamilienhaus

Gem, Bau-, Wohn- u. Siedlungsgen
„Heim” r. G. m. b. H., Wien
Siedlung Starchant, Wien XVL

7 weifamilienhane

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FARTERBE.
Grundriß

/weifamilienhänca:
        <pb n="323" />
        Gem, Bau- u. Wohnungsgenossenschafl
„Mein Heim”
Wohnsiedlung „Schwarze Lackenau”
Entwurf: Arch. Ing. Karl Krist
Ausführung: Bauunternehmung Trinkl &amp;amp; Co.

=
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Ha

darterre

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I. Stock

X

Straße der Siedlung

Typengrundriß eines Siedlungshauses

Häusergruppe

Teil aus dem Verbauungsplan

3lick auf die Giebelhäuser
        <pb n="324" />
        Gem. Bau- und
W ohnungsgenossenschaft

„Mein Heim”
Wohnsiedlung
„Schwarze
Lackenau”
Entwurf:
Arch. Ing. Karl Krist
Ausführung:
Bauunternehmung
Trinkl &amp;amp; Co.

Blick
auf die Siedlungsstraße

Wohnanlage, Gartenansicht
Entwurf und Ausführung: Baufirma Amlacher und Sauer, Wien XXL

Zweifamilienhaus
Ausführung: Baumeister Amlacher u. Sauer. Wien XAL

Österr. gem. Bau- und Siedlungsgenossenschaft „Finsiedelei” in Wien Xı
        <pb n="325" />
        Gem. Bau- und Siedlungsgenossenschaft „Westend” r. G. m. b. H.

Oben:
Wohnsiedlung Wien XIIL,
Linzerstraße. Gesamtansicht

Rechts und unten:
Schwarze Lackenau, Wien XXI.
Siedlungshäuser, entworfen und
lusgeführt 1926/27 von der
Bauunternehmung
Johann Trinkl &amp;amp; Co.

Oben:
Zweifamilienhaus
Entwurf und Ausführung:
Zauunternehmung Gebrüder
Schlarbaum

Unten:
Gem. Bau-, Wohn- und
Siedlungsgen. „Eigenheim’
in Mattersburg
Siedlungsanlage Mattersburg
        <pb n="326" />
        Oben:
Siedlungsanlage
Wien XMU.
Hoffingergasse
intwurf: Arch. Prof
Dr. Josef Frank

Links:
Siedlung Wien XIL
Rosenhügel

Gem. Kleingartensiedlungs-Genossenschaft Altmannsdorf u. Hetzendorf in Wien, r. G.m. b. H., Wien

Gem. Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Wien -West”
Finfamilienhäuser Wien XVII, Andergasse Fntwurf: Arch. Baurat Ing. Hugo Maver Ausführung: Baumeister Ing. Hans Uwotich
        <pb n="327" />
        Gem. Siedlungsgenossenschaft des Reichsverbandes für Siedlungen der öffentlichen Angestellten und Pensionisten r. G. m. b. H., Wien

Finfamilienhäuser in Groß-Enzersdorf.
 Entwurf und Ausführung:
 Bauunternehmung
Gebrüder Schlarbaum

Links:
Siedlung Groß-Enzersdorf,
Gesamtansicht

denn

a
an

A
!
Fa

bl

BERGES

XEHERGESCHOD

Nor
GEWAMSENIER BD. 0 29,
ug HM

. Rechts:
Siedlung Groß-Enzersdorf,
Zweifamilienhaus

Gem. Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Heim” r. G. m. b. H., Wien

k-*5o



ANSTSTAAB A: doo

Wohn-Siedlung Amstetten, Pläne der Einfamilienhäuser

Wohn-Siedlung Amstetten, Einfamilienhäuser
        <pb n="328" />
        Gem. Bau- u. Wohnungsgenossenschaft f. öffentl. Angestellte in Feldkirch
Entwurf: Arch. W. Braun, Bregenz

Zweifamilienhaus in Feldkirch, Schillerstraße

Wohnhaus in Bregenz. Kaiser Josefsplatz. Vorderfron

Dreifamilienhaus in Feldkirch, Schillerstraße
Gem. Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Bregenz
Entwurf: Ing. Lukesch

Wohnhaus in Bresenz. Kaiser Josefsplatz. Hofseite
        <pb n="329" />
        Gem. Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Eigenheim”,
Bruck-Neudorf

Siedlungsanlage Bruck-Neudorf
Entwurf: Arch. Dan. Wawerla

Gem. Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Eigenheim”
in Mattersburg

Finfamilienhäuser in Mattersburg
Intwurf: Arch. A. Plischke Ausführung: Michael Koch
        <pb n="330" />
        Gem. Baugenossenschaft

für das
Burgenland

LAT

Beamtenwohnhaus

n Eisenstadt

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GE

Entwurf:
Burgenländische
Bau A.G.
Ausführung:
Universale
Bau-A. G., Zweigniederlassung

Eisenstadt

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Rechts:
Srundriß de:
Beamtenwohnhauses

n Fisenstad:

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WOHNANLAGE
)BERWARTH BURGENLAND
DER GEMEINNUTZIOEN EIN -U. MEHRFA=-H"ENHAUSER
 BAUGENOSSEN SCHAFT. ROMBt
. ENTWURF . ARCHITEILTEN
CO.SCHLAFRIG „H.REISER , W. EICHBERG

Gem. Ein- und
Mehrfamilienhäuser
 Baugenossenschaft

r. G.m.b.H
in Wien

Öberwarth,
3 Häuser mit
zusammen
12 Wohnungen
Ausführung:
Hoch- und Tiefbaugesellschaft
 in
Sraz und Burgen-‚Andische”Bau
 A.G.
        <pb n="331" />
        Gem. Fin- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft r. G. m. b. H. in Wien

Obervullendorf, 2 Häuser mit zusammen 15 Wohnungen

Schaubild

Ausführung:
3Burgenländische Bau A. G.

Wohnanlage in Neusiedl am See, 4 Häuser mit 28 Wohnungen
Baudurchführung: H. Reila &amp;amp; Co. und Burgenländische Bau A. G
        <pb n="332" />
        Gemeinnützige Familienhäuser-Bau- und W ohnungsgenossenschaft „Gartenheim”
in Eßling, Niederösterreich

Entwurf: Architekten F. Glaser und H. Eisler
Ausführung: Baumeister Amlacher und Sauer, Wien XXI.

Gem. Siedlungsgenossenschaft
 des Reichsverbandes
 für Siedlungen
der öffentlichen Angestellten
 und Pensionisten,
r. G. m. b. H.

Wohnsiedlung Preßbaum
        <pb n="333" />
        Gem. Bau-, Wohn- und Sied
lungsgenossenschaft für FKisern
bahnbedienstete in Wien
Wohnhaus in Pfaffstätten
Entwurf:
Arch. Badstieber und Rainer
Ausführung: „Patria

Gem. Ein- und Mehrfamilienhäuser
 Baugenossenschafl
 r. G. m.
b. H. in Wien
VII, Josefstädterstraße 81-83
Wohnbauten für Arbeiter
der Tabakfabrik in Hainburg,
 44 Wohnungen
Entwurf: ;
Fechn. Büro der E. B. G
Ausführung: „Patria”

Gem, Fin- und Mehrfamilienhäuser
 Baugenossenschaft
". G. m. b. H. in Wien
VIIL, Josefstädterstraße 81-83
Hauskränkenpflegerinnenheim in
Preßbaum
Entwurf: Arch. Dr. Frwin Böck

Pak Ausführung:
»Catria” Beton-Hoch- u. Tiefbauten A. G.
        <pb n="334" />
        Gem. Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft r. G. m. b. H. in Wien
VIIL, Josefstädterstraße 81-83
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WIEN. im AUSIST 1026

Entwurf: Arch. Ing. R. Grünspan

Krems, Göttweigerstraße, 14 Wohnungen
Ausführung: „Patria” Beton-Hoch- und Tiefhauten A. G.

Krems, Ringstraße, 18 Wohnungen
        <pb n="335" />
        Gemeinde Wiener-Neustadt, 32 Häuser mit 252 Wohnungen
Grundriß eines Hauses

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ERDGESCHOSS EST

Fassade eines Hans

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TRAGEN ANEITCHT

Modell. Teilansicht

Entwurf: Technisches Büro der E. B. G.
Ausführung: Bauunternehmung Fleischl und H. Rella &amp;amp; Co.

Gem. Ein- und
Viehrfamilienhäuser
Baugenossenschaft
-G.m.b. H. in Wien

m

WOHNANLAGE IN .
SERGEMEINN. EIN-v. MEHR-FAMILIENHÄUSER
 BAUGE-NOSSENSCHAFT
 in GMÜND

ENTWURF:
ARCHITEKTEN GUSTAV SCHLÄFRIG “0
        <pb n="336" />
        Gem. Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft r. G. m. b. H. in Wien

Wohnanlage IV in Gmünd mit einem Kindertagesheim, Seitenansicht

Wohnanlage IV in Gmünd mit einem Kindertagesheim;, Hauptfassade
Fntwurf: Arch. Gustav Schläfrig und Hans Reiser

Wohnanlage II und HI in Gmünd Baudurchf.: H. Rella &amp;amp; Co. u. Öst. Bau- u. Siedlungsges. m. b. H

Wohnanlage IV in Gmünd mit einem Kindertagesheim, Gartenansicht
Baudurchführung: „Patria”. Beton-Hoch- und Tiefbauten A.
        <pb n="337" />
        Gemeinde Linz — Gemeinnützige Baugenossenschaft der freigewerkschaftlich
organisierten Arbeiter und Angestellten in Linz ;
20 Häuser an der Frank-Wimhölzlstraße mit 152 Wohnungen und 12 Geschäftslokalen

a

Entwurf: Stadtbaudirektor Ing. Kurt Kühne, Linz
Ausführung: Hoch- und Tiefbaugesellschaft Linz und Baumeister Matthäus Schlager, Linz
        <pb n="338" />
        F’amilienhäuser-Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Fisenbahnbedienstete
 der österr. Staatsbahndirektion r. G. m. H. in Linz
Entwurf: Stadtbaudirektor Ing. Kurt Kühne in Linz Ausführung: Franz Schubert, Linz

Gem, Beamten-Baugenossenschaft „W ohnungsfürsorge” in Linz
Wohnanlage Linz, Bahnhofstraße 12 — Tegetthoffstraße 33a-35

Waoahnsiedelune Scarli
        <pb n="339" />
        Gem. Baugenossenschaft der freigewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Angestellten in Linz

Ringstraße 51, Tabakarbeiter-Wohnhaus
 mit 30 Wohnungen

Entwurf:
Arch. Karl Krenmayr, Linz
Ausführung:
Aoch- und Tiefbaugesellschaft, Linz

Reischekstraße 7 u. ©
z Reihenhäuser mit insgesamt
2 Wohnungen

Entwurf und Ausführung:
Hoch- und Tiefbaugesellschaft,
Linz
        <pb n="340" />
        Gem. Beamten-Baugenossenschaft

‚Wohnungsfürsorge’
in Linz

Wohnhaus
Linz, Beethovenstraße 0-11

Entwurf:
Architekt Ing. Josef Jaks,
Linz

Ausführung:
Architekt Friedrich Gangl,
Linz

Gem. Ein- und
Mehrfamilienhäuser
 Baugenossenschaft

r. G. m. b. H.
in Wien
YIL, Josefstädterstraße
 81-83

Gmunden,
Crennevillestr.

\usführung:
_Patria?”
        <pb n="341" />
        Gem. Ein- und Mehrfamilienhäuser
Baugenossenschaft r. G. m. b. H. in Wien
VIIL. Josefstädterstraße: 81-83

Beamtenwohnhaus in Gmunden, Tagwerkerstraße

„Psamtansich

Ausführung: „Patria” Beton-Hoch- und Tiefbauten A. G.

Seitenansicht

ERDGESCHOSS GRUNDRISS.
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Yorderansich:

I u an

a1.
        <pb n="342" />
        Gem. Ein- und
Mehrfamilienhäuser
 Baugenossenschafl

r. G. m. b. H.
in Wien
VII, Josefstädter
straße 81-83

WOHNANLAGE
2GEMEINN. EIN--ME;
FAMILIENHÄUSER BAUC:
NOSSENSCHAFT ix STEY"

Schaubild der Wohnanlage in Stev

Entwurf: Arch. Gustav Schläfrig und Hans Reiser
Bauausführung: „Patria”, Beton-Hoch- und Tiefbauten A. G.

Wohnanlace in Steyr, Ansicht Grillparzerstraits.

Wohnanlage in Steyr, Ansicht Madlsedervasse

Wohnanlage in Stevr. Hofansich
        <pb n="343" />
        Familienhäuser
Bau- u. Wohnungs
genossenschaft
Steyregg a. D.
Wohnsiedlung

Entwurf:
Öberbaurat Ing. Karl
Peters

Ausführung:
Schratz &amp;amp; Sohn, Linz
vlichael Deubl, Altenberp
\lois Schwendinger,
Stevreso

Rechts:
Gem. Beamtenbaugenossenschaft „ Wohnungsfürsorge” in Linz r. G.m.b. H.
Beamtenwohnhaus in Ebensee
Entwurf: Baumeister Franz Steinbacher, Wels
Ausführung: Kärntner Aktiengesellschaft für Hoch- und Spezialbauten, Klagenfurt
        <pb n="344" />
        Rechts:
Gem. Ein- und Mehrfamilienhäuser
Baugenossenschaft r. G. m. b. H.
Ebensee, I0 Häuser mit zus. 40 Wohnungen
Entwurf: Arch. G. Schläfrig und H. Reiser
Ausführung: Hoch- u. Tiefbaugesellschaft in Graz
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BEL aSE RE HERALTER ZEGELTEUTEAEN

Gem. Bau-, Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft „Heim
-- G. m. b. H. in Wien
VL. Laudongasse 16

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ben: Fünffamilienhaus in FTambach, Kingane

Rechts: Fünffamilienhaus in Lambach

Aniwurf: Ing. Rob. Hartinger, Dr. techn. Silvio Mohr
Ausführung: Baumeister Johann Schrems, Lambach

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        <pb n="345" />
        Alpenländische
Baugenossenschafi
r. G.m. b. H.

Wohnanlage Gnigl

Zweifamilienhäuser in Bischofshofen
Entwurf und Ausführung: Karl Rosen, Bischofshofen

Gem. Ein- u. Mehramilienhäuser-Bau-



Wohnanlage Itzling

Baudurchführung:
Brunner in Gnigl,
Schachermayer in Salzburg,
 Salzburger Baugesellschaft

Prankl &amp;amp; Rothböc in
Salzburg
        <pb n="346" />
        Alpenländische
Baugenossenschaft
r. G.m. b. H.

Einfamilienhaus in Lehen
Entwurf und Ausführung: Prankl &amp;amp; Rothböc in Salzburg

Wohnhäuser in Saalfelden
\usführung: Tas. Wiechenthaler. Saalfelden

Wohnanlage Hallein
Entwurf: Architekt Dr. Ins. Clemens Holzmeister

Kinfamilienhäuser in Itzline
        <pb n="347" />
        Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft für Eisenbahnbedienstete


Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Heim”
r. G. m. b. H., Wien

Wohnhaus in Graz, Alte Poststraße Ausführung: „Hotibag”, Graz
Gem. Beamten-Bau- und Wohnungsgenossenchaft für
Kärnten in Klagenfurt r. G. m. b. H.

Siedlung Fürstenfeld

\usführung: Baumeister Arch. Karl Schönwaker, Fürstenfeld

Gem. Bau- und Wohnungsgenossenschaft
 für Steiermark in Graz

Zin Arbeiterwohnhaus mit IO Wohnun:
gen in Fürstenfeld
Zntwurf und Ausführung: „Albag’
Alpenländische Bau A. &amp;amp;.

Wohnhaus in St. Veit a. Glan
mit SS Wohnungen

Rechts:
Bau- u. Wohnungsgenossenschaft
für Steiermark in Graz

Wohnanlage Eggenberg: Mittelhaus
Ausführung: I. G. Wolf Bau A.G. und „Albag” Alpenländ. Bau A.G.
        <pb n="348" />
        Gemeinde Mürzzuschlag
Wohnhaus Wienerstraße

Baudurchführung: Österr. Bau- und Siedlungsgesellschaft


Gemeinde
Judenburg

3 Häuser

Entwurf:
Fechn. Büro
d. E.B.G.
Ausführung:
Aoch- u. Tiefbauges.
in Graz

Bau-, Wohn-. und
Siedlungsgenossenschaft
 für Eisenbahnbedienstete

r. G.m. b. H., . Wien
Wohnanlage
Mürzzuschlag

Entwurf:
Architekt K. Badstieber
und K, Reiner
Ausführung: „Albag”
Alpenl. Bau A, G., Graz
        <pb n="349" />
        Gem. Beamten-Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Kärnten in Klagenfurt r. G. m. b. H.

Vier Wohnhäuser mit je acht Wohnungen in Klagenfurt, Koschatstratze

Bau-, Wohn- und
Siedlungsgenossenschaft
 für Eisenbahnbedienstete

”. G. m. b. H., Wien
a) Wohnhausbau
Villach

Entwurf:
\rchitekten K. Badstieber
und K. Reiner, Wien
Ausführung:
E. Teich &amp;amp; Co.. Villach

b) Wohnanlage
Klagenfurt

Entwurf:
\rohitekten K, Badstieber
und K. Reiner, Wien
_. Ausführung:
Kärntner Baugesellschaft
Klagenfurt
        <pb n="350" />
        Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft für Fisenbahnbedienstete r. G. m. b. H. in Wien
Entwurf: Arch. Hans Payer, Wien Wohnanlage in Innsbruck Ausführung: Baumeister Josef Retter

Alpenländische Baugenossenschaft r. G. m. b. H. mit dem Sitze in Innsbruck
Wohnanlage in Wilten
Entwurf: Bauleiter J. Schönitzer Ausführung: Baumeister Josef Retter, Innsbruck
        <pb n="351" />
        Alpenländische Baugenossenschaft r. G. m. b. H. mit dem Sitze in Innsbruck

Siedlung Reichenau, Gesamtansicht

Siedlung Reichenau, Reihenhäuser mit

Aäusergruppe der Siedlung Reichenau
Entwurf- Arch. IL. Welzenbacher

Vorgarten Häusergruppe der Siedlung Reichenau, Blick von Süden
\usführung: Baumeister Josef Retter in Innsbruck und andere
        <pb n="352" />
        Alpenländische
Baugenossenschaft

r. G. m. b. H.
nit dem Sitze in
Innsbruck

Wohnhaus in Wörgl

Links:
Wohnhaus
in Wörgl

Rechts:
Wohnhaus
in Fritzens

Links:
Wohnhäuser
in Reichenau

Rechts:
Wohnhaus
in Roppen
        <pb n="353" />
        Gem. Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Heim“ r. G. m. b. H. in Wien
VIlL, Laudongasse I6

Wohnhäuser für Tabakarbeiter.
 in Schwaz

Cntwurf: Ing Robert Hartinzer
 — Dr. techn. Silvio Mohr
Ausführung: Baumeister Josef
Brücler, Schwaz

Vorderfront

Gem. Ein- und Mehrfamilienhäuser
Baugenossenschaft r. G. m. b. HM. in Wien
VID... Josefstädterstraße SI-S?

Hall in Tirol, 4 Häuser mit 16 Wohnungen

|

Ausführung:
Mayreder, Kraus &amp;amp; Co. und Seraphin Pümpel und Söhne

A

WE Ang?

En
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Ka”
        <pb n="354" />
        Wohnanlage Reichenau in Innsbruck

Alpenländische Baugenossenschaft r. G. m. b. H. mit dem Sitze in Innsbruck

Entwurf: Arch, Lois Welzenbacher
        <pb n="355" />
        ARBEITSLOSENFÜRSORGE UND ARBEITSVERMITTLUNG
Von Dr. Karl Forchheimer, Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung.

Die Fragen der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge
 sind in den letzten Jahrzehnten, insbesondere
seit der Jahrhundertwende, von den Sozialpolitikern
aller großen europäischen Staaten eingehend studiert
worden. Ueber ihre Wichtigkeit für die Volkswirtschaft
hat es bereits vor dem Kriege kaum mehr eine
Meinungsverschiedenheit gegeben. Von verschiedenen
Seiten wurde das Fingreifen des. Staates gefordert, es
standen aber in Oesterreich mancherlei Hemmungen im
Wege. Nach dem Kriege hat sich die staatliche Tätigkeit
jedoch der Arbeitslosenfürsorge und damit auch deı
Arbeitsvermittlung in weitem Umfange zugewendet. Diese
plötzliche Entwicklung eines neuen Gebietes der öffentlichen
 Verwaltung ist nicht nur auf die erhöhte Aufmerksamkeit
 zurückzuführen, die nach dem Umsturze
der Sozialpolitik zugewendet wurde, sondern auch aus
allgemeinen Erscheinungen wirtschaftlicher Natur zu ver-Stehen.
 Die plötzliche Demobilisierung und die ganz
außerordentlichen wirtschaftlichen Erschütterungen der
Nachkriegsjahre haben auf dem Arbeitsmarkte Zustände
berbeigeführt, die gebieterisch ein Fingreifen erforderten.
Weiters aber beginnt der Gedanke der Rationalisierung,
der nach und nach alle wirtschaftlichen Tätigkeiten durchdringt,
 sich auch auf die Fragen der Verteilung und
Verwendung der Arbeit zu erstrecken, so daß die alten
Primitiven Formen der Arbeitssuche sich gänzlich überlebt
 haben.
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge sind nahe
verwandte Gebiete der Sozialpolitik. Es ist charakteri-Stisch
 für die Entwicklung in Oesterreich, daß zwischen
den beiden die weitestgehende Verbindung hergestellt
wurde.

L. Arbeitslosenfürsorge.
Vor dem Kriege zahlten die Gewerkschaften ihren
Mitgliedern nach Maßgabe ihrer Satzungen im Falle der
Arbeitslosigkeit eine Unterstützung. Die Bestrebung,
eine öffentliche Arbeitslosenfürsorge einzuführen,
knüpfte unter diesen Umständen an die Tätigkeit der
Gewerkschaften an; man schlug 1013 und 1914 vor, in
Oesterreich das in den nordischen Staaten entstandene,
In Schweizer Kantonen und auch in einzelnen Städten
des Deutschen Reiches aufgenommene Genter-System
einzuführen, nach welchem öffentliche Zuschüsse zu den
von den Gewerkschaften gewährten Arbeitslosenunter-Stützungen
 gezahlt werden. Vereinzelte Gemeinden haben
auch dieses System angenommen. Der Krieg hat dann
Naturgemäß alle diese Bestrebungen zunächst unterbrochen.
 Etwa seit dem Jahre 1917 hat die Frage, wie
man beim Kriegsende für die von den Fahnen Entlassenen
 vorsorgen wird, die Militär- und Zivilverwaltung
Schr lebhaft beschäftigt. Es kam aber dann ganz anders,
als man erwartet hatte. Das Zurückströmen der Armee
In das Hinterland und die völlige Auflösung der militä-Tischen
 Formationen vollzog sich völlig unerwartet und
Tegellos, ganz plötzlich war eine große Menge von
Menschen ohne Subsistenzmittel und der Arbeitsmarkt

völlig überflutet. Angesichts dieser drohenden Situation
vurde im November 1918 binnen wenigen Tagen eine
;taatliche Arbeitslosenfürsorge eingerichtet.
Die Grundzüge dieser Regelung wurden in einer Sitzung
m Industriehaus auf dem Schwarzenbergplatz unter
Vorsitz des damaligen Staatssekretärs Hanusch durch
Zusammenarbeit der Regierung mit Vertretern der
srbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt und waren sehr
infach. Der Anspruch auf Unterstützung war an die
/oraussetzung geknüpft, daß der Arbeitslose vor Einücken
 zum Militärdienste bzw. vor Eintritt der Arbeitsosigkeit
 Arbeiter oder Angestellter, also krankenver-:icherungspflichtig
 war. Im ganzen standen im Dezem-»jer
 1918 etwa 40—50.000, im Februar 1919 bereits
60.000, im Mai über 180.000 Arbeitslose im Bezuge
ler Unterstützung; diese Zahl war jedoch im November 1919
jereits wieder auf 87.000, im April 1920 auf 45.000
r‚esunken. Die Mittel für diese Aktion wurden lediglich vom
;taate beigestellt. Sie waren an sich nicht unbeträchtlich,
ıber vergleichsweise im Hinblicke auf die außerordentichen
 Schwierigkeiten der wirtschaftlichen Situation, etwa
m Vergleiche zu den großen Kosten, welche die staatliche
 Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel erforderten,
 doch gering.
Zu Beginn des Jahres 1920 wurde man sich einig, daß
2 sich um eine dauernde sozialpolitische Einrichtung
1andelt, die gleich anderen Zweigen der Sozialversicheung
 wenigstens zum größten Teile auf Beiträgen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen müsse. Im
Mai 1920 ist dann in Oesterreich das Gesetz vom
24. März 1920, StGBl. Nr. 153, über die Arbeitslosenversicherung
 in Kraft getreten. Dieses Gesetz
hat die bestehende Organisation und den allergrößten
Teil der Detailbestimmungen beibehalten. Ein wichtiger
Interschied lag vor allem darin, daß es sich jetzt nicht
nehr um eine provisorische Verfügung für mehrere
Monate handelte, sondern daß die Materie dauernd ge-'‚egelt
 war, wobei „für die Dauer der durch den Krieg
ınd seine Nachwirkungen verursachten Störungen des
Wirtschaftslebens“ gewisse Uebergangsbestimmungen vorzesehen
 wurden. Die Kosten sollten nicht mehr den
Staat allein belasten; sie wurden vielmehr zu gleichen
leilen zwischen dem Staat, den Arbeitgebern und Arbeitıehmern
 geteilt. Der Anteil der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer war durch Beiträge aufzubringen, die
gleichzeitig mit den Krankenversicherungsbeiträgen einzehoben
 wurden.
Die Nationalversammlung hat an dem Inhalt des Regie-;ungsentwurfes
 keine Aenderung vorgenommen. Sie hat
aber im Titel des Gesetzes die Bezeichnung „Arbeitsosenfürsorge“
 in „Arbeitslosenversicherung“ umzeändert.

Seither ist es durch 21 Novellen abgeändert worden,
lie allerdings zum größten Teile keine wesentlichen
\enderungen brachten, sondern eine Anpassung an die
wirtschaftlichen Vorgänge der Nachkriegszeit bezweckten.
Vor allem mußte jeweils die Höhe der Unterstützung
        <pb n="356" />
        der Geldentwertung angepaßt werden!). Die große Krise
auf dem Arbeitsmarkte — in Oesterreich sind seit 1023
im Jahresdurchschnitte stets 15-20% der Arbeiterschaft
arbeitslos gewesen — erforderte eine Arbeitslosenfürsorge,
die über die eigentliche Versicherung mit ihren zeitlich
begrenzten Unterstützungsleistungen hinausging. Aehnlich
wie England den „extended benefit“, Deutschland die
„Krisenfürsorge“ einführte, wurden in Oesterreich „außerordentliche
 Maßnahmen der Arbeitslosenfürsorge“ eingerichtet.
 Nachdem der Arbeitslose die Unterstützung
durch die zulässige Höchstdauer bezogen hat, nachdem
er „ausgesteuert“ worden ist, wird ihm noch eine „Notstandsaushilfe“
 zugestanden. Diese außerordentlichen
Maßnahmen werden in Oesterreich jeweils nur für eine
begrenzte Zeit (zum erstenmale mit der VI. Novelle vom
15. Dezember 1922) eingeführt, in der Annahme, daß
aine Besserung der Wirtschaftslage sie wieder entbehrlich
machen wird.
Vielleicht die weitestgehende Aenderung betrifft das
Ananzielle System. Die Beteiligung des Staates wurde,
soweit die ordentliche Versicherung in Frage kommt, mehr
und mehr zurückgezogen, bis endlich mit der Novelle
vom 28. Juli 1926 in dieser Hinsicht ein System der
zeinen Versicherung eingeführt wurde, indem die
Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den ganzen
Aufwand zu decken haben. Mit der oben erwähnten
Novelle wurde dabei noch ein weiteres volkswirtschaftlich
wichtiges Prinzip, wenn auch zunächst nur für begrenzte
Zeit, in das Beitragssystem eingeführt, nämlich die
Stabilisierung der Beiträge. Bis dahin wurden die
Beiträge, je nach Bedarf, — zeitweise sogar mehrmals in
ainem Jahre — geändert. In Hinkunft soll vermieden
werden, daß die Beiträge im Zusammenhange mit der
schwankenden Zahl der Arbeitslosen und dem daraus entstehenden
 schwankenden Geldbedarf sich unaufhörlich
ändern und gerade in Zeiten der Verschlechterung erhöht
werden müssen. Dabei ist zum Schutze der Volkswirtschaft
 bestimmt worden, daß die Beiträge der Arbeitgeber
 und Arbeitnehmer eine feste Obergrenze
(80% des Krankenversicherungsbeitrages) nicht überschreiten
 dürfen. Diese Begrenzung hat allerdings mit
sich gebracht, daß der Staat in der Arbeitsmarktkrise
der letzten Jahre einspringen mußte; Ende 1027 war
es ‚bereits ein Betrag von etwa 28 Millionen Schilling,
der ungedeckt geblieben war und vom Staate zunächst
vorgeschossen werden mußte. Der Bund kann mit einer
Rückzahlung erst rechnen, wenn die Verhältnisse sich
wesentlich gebessert haben, so daß aus den Höchstbeiträgen
 auch diese Rückstände abgezahlt werden; Auf
diese Weise ist es aber nunmehr gelungen, die Beiträge
für eine längere Zeit von Jahren zu stabilisieren.
1) Derzeit beträgt die Arbeitslosenunterstützung in der höchsten
 Lohnklasse, täglicher Arbeitsverdienst von über S 4.20, in
welche weit mehr als die Hälfte der Arbeiter und Angestellten
eingereiht ist:
Für Arbeitslose im Familienverband . . . S 2.— täglidı
Für alleinstehende Arbeitslose, auch verheiratete
 Arbeitslose ohne Kind . . . . „250
Für Arbeitslose mit einem Kind . . 0.0. 270 »
Mit 2 Kindern © 020 2.900
Mit 3 und mehr Kindern .. 0.0.0... „310
Die Arbeitslosenunterstützung wird auch für den Sonntag
‚usgezahlt.

Das gleiche Beitragssystem ist jedoch nicht anwendbar
wfdie außerordentlichenMaßnahmen der Arbeits-‚osenfürsorge.
 Hier haben wir es schon mit einem Ueberzang
 zum Armenwesen zu tun. Infolgedessen müssen
lie öffentlichen Körperschaften und müssen die lokalen
Faktoren mehr herangezogen werden. Die Deckung
lieser Lasten erfolgt also zur Hälfte von den öflentlichen
 Körperschaften, nämlich zu einem Sechstel vom
Bund, zu einem Drittel vom Land. Die andere Hälfte
der Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
 aufgebracht.
Nun ist noch eine Einrichtung zu erwähnen, die dem
Gesetze erst später, nämlich im Juli 1922, durch die
ünfte Novelle beigefügt wurde, die „Produktive
Arbeitslosenfürsorge”. In der Oeffentlichkeit werden
‘äufig Stimmen laut, die bedeutenden Mittel, die für die
Arbeitslosen aufgewendet werden (in den Jahren 1926
ınd 1927 waren es im Jahre etwa 150 Millionen Schilling),
vürden weit besser in der Art verwendet werden, daß
nan sie in produktiven Verwendungen anlegt, bei denen
Arbeitslose Beschäftigung finden. Diese Argumentation
übersieht nun freilich, daß mit dem Betrage von 150 Milionen
 Schilling zwar alle Arbeitslosen unterstützt werden
können, aber nur ein Bruchteil der Arbeitslosen
beschäftigt werden könnte. Dieser Betrag hat zur
Unterstützung eines Jahresdurchschnittes von etwa
80.000 Arbeitslosen gedient; würden dann statt der
Jnterstützungen Löhne gezahlt und müßte dieser Betrag
ıußerdem zum Ankauf von Materialen, von Rohstoffen
ınd Hilfsstoffen, und zur Deckung aller anderen Regien
‚erwendet werden, dann würde man damit äußerstenfalls
zn Drittel der Arbeitslosen beschäftigen können, wahr-;cheinlich
 noch weniger, während der größte Teil deı
Arbeitslosen ganz leer ausginge. Außerdem wird über-;ehen,
 daß ja eben das Wesen der Krise zum Teile in
mangelndem Absatz, zum Teile in mangelndem Kapital
liegt und daß mit der erwähnten primitiven Maßnahme
vielfach keine Vermehrung, sondern nur eine Verschiebung
in den Beschäftigungsmöglichkeiten herbeigeführt würde.
Die produktive Arbeitslosenfürsorge ist daher auf ein ver-1ältnismäßig
 enges Gebiet beschränkt, auf die öffentlichen
Arbeiten der Gebietskörperschaften. In der Praxis ergib{
sich, daß sich im wesentlichen nur Straßen- und Wasser-’‚egulierungsarbeiten
 für diese Zwecke eignen, in letzter
Zeit hat man vielfach Versuche auch mit Meliorationsırbeiten
 angestellt. Nicht jeder Arbeitslose kann freilich
ı1ach seiner körperlichen Konstitution für Arbeiten dieser
Art mit Erfolg verwendet werden. Wenn im Jahre 1927 zeitweise
 für die Beschäftigung von 12.000 bis 15.000 Arbeitslosen
 gleichzeitig derartige Beihilfen geleistet wurden;
hat man wohl alle Möglichkeiten, die auf diesem Gebiete
 liegen, erschöpft. In diesem Zusammenhang verdient
 schließlich eine andere Aktion Erwähnung, für die
das Gesetz nur insoferne die Grundlage gibt, als es die
Beschaffung der Mittel ermöglicht, das ist die Nachschulung
 oder Umschulung der Arbeitslosen. Mit
der Umschulung von Arbeitslosen zu völlig anderen
Berufen konnte man wenig Erfolg erzielen. Wohl aber
hat sich die Einrichtung von Nachschulungskursen außerordentlich
 bewährt. Ihr Ziel ist, die Arbeitslosen in ihrem
aigenen Berufe weiterzubilden, Lücken ihrer beruflichen
\usbildung auszufüllen und sie für die neuen Anforderun-
        <pb n="357" />
        gen moderner Produktionsprozesse auszubilden, sowie sie
dem Müßiggang zu entziehen. Es hat sich gezeigt, daß
die Absolventen solcher Nachschulungskurse meist in
verhältnismäßig kurzer Zeit eine Arbeit finden, es hat
sich auch gezeigt, daß man manchmal durch diese Ausbildung
 neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen konnte,
zum Beispiel durch die Ausbildung von Angestellten für
moderne Kalkulationsmethoden.
Die Anweisung der Unterstützungen erfolgt ausnahmslos
 nur durch die berufene Arbeitsvermittlungsstelle, das
Arbeitslosenamt. Als allgemeiner Grundsatz für die
ganze Organisation der Arbeitslosenfürsorge gilt die
Paritätischhe Zusammensetzung aller Behörden;
die zur Entscheidung berufenen Organe sind in allen
Instanzen (bis zum Beirat im Bundesministerium für
soziale Verwaltung) aus Vertretern der Arbeitgeber und
der Arbeitnehmer in gleicher Zahl zusammengesetzte
Kommissionen. Eigene Bestimmungen richten sich gegen
die Ueberstimmung durch eine der beiden Kurien.
Einen ungefähren Ueberblikk über die Entwicklung
der Arbeitslosenversicherung gibt nachstehende Tabelle:

Jahr l
1919" 147.192
1920 | 32.217
19217 11.672
1922, 149.484
1928 109.786
1924! 95,295
1925! 149.980
1926! 176,537
1927 ' 177.218

Zahl d-r Arbeitsloser Beiträge der Ar-——
 — utstosen___ Dean beitgeber und
Jahres-  Niederster | Höchster A
schnitt Stand (am Monatsende‘ Schilling

37.266
14.733
8.709
30.967
75.810
63.556
116.420
148.111
127.352

186.030
69.427
16.713
117.144
L67.417
154.491
207.834
231.361
244.257

49,823.000 '
68.015.000
126,451.000
152,643.000
153.279.000

40,302.000
68,535.000
90.619.000
118,038.000
114.697.000

I. Arbeitsvermittlung.
Gegen Ende des Krieges, im Dezember 1017, als man,
wie erwähnt, anfıng, sich mit der bevorstehenden De-Mobilisierung
 zu befassen, wurde eine durchgreifende
Regelung der Arbeitsvermittlung begonnen. Eine „Reichs-Stelle
 für Arbeitsvermittlung” und „Landesstellen für
Arbeitsvermittlung” wurden errichtet und mit der Auf-8abe
 betraut, ein lückenloses Netz von Arbeitsnachweisen
Zu schaffen. Diese Gedanken wurden unmittelbar nach
dem Umsturz mit einer Vollzugsanweisung vom 4. November
 1918, StGBl. Nr. 18, später mit einer Ministerial-Verordnung
 vom 26. Mai 1920, BGBl. Nr. 243, weiter
“Ntwickelt. Ein entscheidender Grundgedanke hiebei ist,
die Arbeitsvermittlung unter eine „paritätische” Leitung zu
stellen. Dieser Gedanke hat sich als glücklich erwiesen.

Paritätische Kommissionen, aus Vertretern der Arbeitzeber
 und Arbeitnehmer zusammengesetzt, waren der
\ufgabe, die Organisation des Arbeitsmarktes zu
schaffen, besser gewachsen, als die Organe der bisherigen
»olitischen Verwaltung, aber auch besser als einseitige
Campforganisation von der einen oder von der anderen
Seite oder als humanitäre Einrichtungen. Insbesondere
lie Einrichtung der bereits im November 1918 geschaffenen
‚Industriellen Bezirkskommissionen” hat sich bis heute
;ehr bewährt‘). Sie haben in ganz Oesterreich den öffentichen
 Arbeitsnachweis durchgesetzt und den Facharbeitsıachweis,
 der sich bis dahin in den Händen der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen befand,
Jurchwegs zu paritätisch verwalteten Finrichtungen umzestaltet.

Fs war von großer Bedeutung für den neuen Apparat
les Arbeitsnachweises, daß ihm die Durchführung der
Arbeitslosenfürsorge und auch die Arbeitsvermittlung
übertragen wurde. Daraus ergeben sich wichtige Vorteile.

Die zehn Jahre, die seither vergangen sind, waren
einer Verfeinerung des Arbeitsnachweiswesens insoferne
nicht günstig, als die Depression des Arbeitsmarktes den
neuen Stellen nur beschränkte Möglichkeiten bot, neue
Methoden anzuwenden. Dennoch kann man hier wichtige
Fortschritte verzeichnen. Die Arbeitsnachweise haben sich
eine sorgfältige Evidenz über das vorhandene Material
4ergestellt. Jeder einzelne Arbeitsuchende ist in einem
Kataster mit allen seinen bisherigen Verwendungen, Kenntnissen
 und Fähigkeiten verzeichnet; auch die Betriebe,
deren Bedarf zu decken ist, wurden in einem eigenen
Kataster erfaßt. Tüchtigen Arbeitsvermittlungsbeamten
wurde durch die erwähnte organisatorische Entwicklung
die Möglichkeit gegeben, in enge Fühlung mit den Berieben
 in ihrem Sprengel zu treten, sich über die
3Zedürfnisse der größeren Betriebe genau zu unter-:ichten
 und sich das Vertrauen der Betriebsleitungen zu
zrwerben.
Auch für ein weiteres, sehr schwieriges und sehr wichiges
 Gebiet sind so die ersten Grundlagen geschaffen
worden. Finzelne Industrielle Bezirkskommissionen haben
gene Einrichtungen für die Berufsberatung der der
ichule entwachsenen Jugend ins Leben gerufen, andere
konnten die ausgebreiteten Kenntnisse des praktischen
Lebens Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen,
lie es unternahmen, dieses Gebiet zu organisieren.
ı) Der Name dieser Einrichtung stammt aus den Zeiten der
Demobilisierung und gibt heute kein richtiges Bild ihres Aufzabenkreises;
 im Deutschen Reich hat man die paritätischen
Sinrichtungen dieser Art „Landesarbeitsämter” genannt.

DAS ARBEITSRECHT
Von Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung Dr. Franz Wlcek.

Im alten, national zersplitterten Oesterreich begegnete
die Tätigkeit der gesetzgebenden Körperschaften und
der Regierungen vielfach großen Hemmungen, die ihre
letzte Ursache in den nationalen Zwistigkeiten hatten.
Manche sozialrechtliche Gesetzesvorlage wurde in dem

vom nationalen Hader zerrissenen Reichsrate von Session
zu Session verschleppt, ohne der Erledigung zugeführt
zu werden. In dem neuen, national ‚einheitlichen
Oesterreich trat ein Umschwung ein, die Sozialzolitik
 erlangte eine überragende Bedeutung. Man
        <pb n="358" />
        begnügte sich jedoch nicht, Versäumnisse gutzumachen.
sondern ging weit darüber hinaus und schuf viel Neues.
Jiese Aenderung ist vor allem auf die Verschiebung in
den politischen Machtverhältnissen zurückzuführen, die
der Arbeiterschaft in der gesetzgebenden Körperschaft der
jungen Republik eine einflußreiche Stellung brachte. Für
einen systematischen Aufbau: des Arbeitsrechtes waren
die Zeitverhältnisse nicht geeignet. Es galt zunächst, die
von der Kriegsfront zurückflutenden Heeresmassen wieder
 in ihre bürgerlichen Berufe zurückzuführen und sich um
jene Personen besonders zu bekümmern, die infolge
der Erschütterung des Arbeitsmarktes und durch die
plötzliche Einstellung der Rüstungsindustrie erwerbslos
wurden. Rasch wurde die Arbeitsvermittlung organisiert
und die Arbeitslosenunterstützung eingerichtet. Im Interesse
 der Angestellten, die unter der Ungunst der Verhältnisse
 besonders. schwer zu leiden hatten, wurden
Kündigungsbeschränkungen festgesetzt, die Entlassungen
hintanthalten sollten, die Auflösung der Dienstverhältnisse
 wurde an langfristige Kündigungsfristen oder
an die Gewährung von Ahfertigungen gebunden. Mit den
noch heute in Geltung stehenden Verordnungen vom
2. Juni 1919 und vom Il. Juni 1920 wurde eine solche
Abfertigungspflicht in erhöhtem Ausmaße jenen Unternehmungen
 auferlegt, die wegen Verlegung ihres Sitzes
ins Ausland oder im Zusammenhange mit der Verlegung
 ihres Schwergewichtes ins Ausland einen Personalabbau
 vornahmen. Um die Arbeitslosigkeit möglichst
einzudämmen, wurde mit den seither außer Kraft geiretenen
 Verordnungen die zwangsweise Einstellung von
Arbeitern in gewerblichen Betrieben verfügt, indem Gewerbeinhaber,
 die an bestimmten Stichtagen mindestens
I5 Arbeiter oder Angestellte beschäftigten, gehalten wurden,
 den vorhandenen Arbeiterstand aufrecht zu erhalten
 und für jeden aus dem Betriebe austretenden Arbeiter
 oder Angestellten einen neuen Arbeitnehmer
einzustellen. Alle diese sozialpolitischen Maßnahmen
 haben wesentlich dazu beigetragen, in der
sturmbewegten Zeit nach dem Umsturze die Ruhe
und Ordnung aufrecht zu erhalten und das Wirt
schaftsleben vor katastrophalen Erschütterungen zu bewahren.
 Entsprangen diese Maßregeln unmittelbar deı
Not des Tages, so trat die österreichische Gesetzgebung
auch an die Lösung solcher Probleme heran, die die
Arbeiterschaft schon seit Jahrzehnten beschäftigten. Sie
betrafen vornehmlich das Gebiet des Arbeiterschutzes
und hatten zum Gegenstand Forderungen der Arbeitergewerkschaften,
 die der überwiegenden Mehrzahl nadcı
späterhin in den von der internationalen Arbeiterorganisation
 beschlossenen Übereinkommen und Vorschlägen
ihren Niederschlag fanden. Wenn die Gesetzgebung in
den ersten Jahren nach dem Umsturz eine so fruchtbare
 Tätigkeit auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes entfaltete,
 so ist dies in erster Linie der regen Initiative
des damaligen Staatssekretärs für soziale Verwaltung
Ferdinand Hanusch zu danken, dem zu dieser Zeit
als Unterstaatssekretär der gegenwärtige, insbesondere
um den Ausbau der Sozialversicherung verdiente Bundesminister
 für soziale Verwaltung Dr. Josef Resch
zur Seite stand.
Zu den neueren Arbeiterschutzgesetzen,
die zum größten Teile aus den ersten Jahren des Beitandes

 der Republik stammen, gehören das Gesetz über
lie Heimarhb eit vom I9. Dezember 1918, StGBl. Nr. 140,
Jas sich mit dem Lohnschutz der zumeist nicht organisierten
Heimarbeiter befaßt und die Festsetzung von Mindestöhnen
 für diese Berufsgruppen durch besondere Komnissionen
 vorsieht, ferner das Gesetz über die Kinderarbeit
 vom 19. Dezember 1918, StGBl. Nr. 147 (Novelle
3GBI. Nr. 192 von 1028). Dieses Gesetz schützt im allzemeinen
 Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Vollendet
las Kind das 14. Lebensjahr vor Beendigung des Schuljahres,
;o unterliegt es dem Schutzgesetz bis zum Ablauf des
Schuljahres. Als Kinderarbeit gilt die entgeltliche oder
lie, wenn auch nicht besonders entlohnte, so doch regelnäßige
 Verwendung von Kindern zu Arbeiten jeglicher Art.
Der Schutzbereich des Kinderarbeitgesetzes ist sonach sehr
veit gezogen, während bis dahin die Gesetzgebung den
Schutz des Kindes bloß bei Verwendung in gewerblichen
Betrieben, Bergbaubetrieben, bei den Regiebauten und
n den Hilfsanstalten der Eisenbahnen sowie in den
"ichtspieltheatern im Auge hatte. Ganz allgemein ver-»oten
 sind Arbeiten und Beschäftigungen, durch die die
finder in ihrer Gesundheit geschädigt, in ihrer körperichen
 oder geistigen Entwicklung oder in ihrer Sittlichceit
 gefährdet oder in der Erfüllung ihrer Schulpflicht
»ehindert werden. Weiter verbietet das Gesetz die Kinlerarbeit
 in bestimmten Arten von Betriebsstätten, audı
ınthält es das Verbot des Trucksystems, regelt die
Vachtruhe, die Verwendung an Schultagen und an schulreien
 Tagen und die Sonntagsruhe. Kinder vor dem
‚ollendeten zwölften Lebensjahr dürfen überhaupt nicht
ınd im Haushalte nur nach dem vollendeten zehnten
„‚ebensjahre und auch hier nur zu leichten Arbeiten vervendet
 werden. Bei Verwendung von fremden Kindern
‚st der Arbeitgeber zur Beschaffung einer Arbeitskarte
zerpflichtet, die von der Gemeindebehörde zu verweigern
'st, wenn die betreffende Arbeit nach dem Gutachten der
Schulleitung oder des Arztes für das Kind schädlich ist.
Zur Ueberwachung der Kinderarbeit sind, soweit es sich
um gewerbliche Betriebe handelt, die Gewerbeinspektoren
und sonst die Jugendämter und Jugendfürsorgestellen
berufen.
Durch die Beseitiguug der Bestrafung des
KXontraktbruches und die Aufhebung der Ar-»eitsbüch
 er (Gesetz vom 25. Jänner 1919, StGBI. Nr. 42)
zingen zwei Forderungen der Arbeiterschaft in Erfüllung,
ım deren Durchsetzung sie sich lange Zeit bemüht hatte.
An Stelle der Arbeitsbücher traten Ausweiskarten, die
edoch keine obligatorische Einrichtung sind.
Das Gesetz über das Verbot der Nachtarbeit
ler Frauen und Jugendlichen vom 14. Mai 1919,
5tGBl. Nr. 281, knüpft an das auf Grund der Berneı
Arbeiterschutzkonferenz durch Gesetz vom 21. Februar IQ1I,
RGBI. Nr. 65, festgesetzte Nachtarbeitsverbot für Frauen
an, erweitert dessen sachlichen Anwendungsbereich und
arstreckt gegenüber den einschlägigen Vorschriften der
Gewerbeordnung das Schutzalter der Jugendlichen bis
zum 18. Lebensjahr. Von dem Nachtarbeitsverbot sind im
Gesetz selbst für bestimmte Notfälle Ausnahmen vorzesehen,
 auch wird die Verordnungsgewalt zur Gewährung
von Ausnahmen ermächtigt, wenn wichtige Rücksichten
der Volkswirtschaft oder Interessen der Hilfsarbeiter dies
erfordern.
        <pb n="359" />
        Einen großen Fortschritt bedeutete das Gesetz über
die Arbeiterurlaube vom 30. Juni 1919, StGBI. Nr. 395:
das den Arbeitern einen Urlaubsanspruch gewährleistet,
wie er den kaufmännischen und höheren Angestellten
schon durch das Handlungsgehilfengesetz vom Jahre 1910
zuerkannt wurde. Es gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme
 der Angestellten (Schauspieler, Journalisten,
Gutsangestellte) und der Hausgehilfen, deren Urlaub
durch die einschlägigen vertragsrechtlichen Sondernormen
geregelt ist. Für die Dauer des Urlaubes hat der Arbeiter
Anspruch auf seine Geldbezüge und auf ein ent-Sprechendes
 Entgelt für eine allfällige, ihm sonst zu
gewährende Naturalverpflegung. Der Urlaubsanspruch
erlischt, wenn der Arbeiter kündigt oder aus einem
wichtigen Grunde entlassen wird.
Mit dem Bäckereiarbeitergesetz vom 3. April 1919,
StGBL Nr. 217, wurde einer alten Forderung der Bäckerarbeiter
 Rechnung getragen. Im Jahre 1017 wurde aus
kriegswirtschaftlichen Gründen die Nachtarbeit in den
Bäckereien durch Verordnung verboten. An diese kriegs-Wirtschaftliche
 Verordnung knüpft das Bäckereiarbeitergesetz
 an, verbietet neben der Nachtarbeit auch die
Sonntagsarbeit, verfügt die achtstündige Arbeitszeit in
den Bäckereibetrieben und enthält auch Lehrlingsschutzbestimmungen.

Die Sonntagsruhe- und Ladenschlußvor-Schriften
 der Gewerbeordnung wurden durch das
Gesetz vom 15. Mai 1019, StGBl. Nr. 282, ausgebaut
und der 12. November und I. Mai als Staatsfeiertage
 erklärt. Für den Großhandel, die Kontore der
Erzeugungsgewerbe, für Vermittlungs- und Kommissions-Seschäfte,
 für Banken, Kreditanstalten, Sparkassen,
Krankenkassen, Unternehmungen von periodischen
Druckschriften, und noch einige andere namentlich
bezeichnete Unternehmungen wurde der Sonntagsruhebeginn
 mit Samstag zwei Uhr nachmittags festgesetzt.
Ausnahmen von dieser Regel können von der Ver-Ordnungsgewalt
 zugestanden werden.
N Von einschneidender Bedeutung ist das Gesetz
über den achtstündigen Arbeitstag. Wie in
anderen Staaten hat auch in Oesterreich bis zur gesetzlichen
 Festlegung des Achtstundentages das Problem der
Sesetzlichen Regelung der Arbeitszeit eine mehrere Jahrzehnte
 umfassende, kampfreiche Entwicklung aufzuweisen.
Es beschäftigte im alten Oesterreich wiederholt die
Regierungen und das Parlament. Unmittelbar nach dem
Ende des Krieges entstand das Gesetz vom 10. Dezember
 1918, StGBl. Nr. 138, mit dem der achtstündige
Arbeitstag vorerst bloß in fabriksmäßig betriebenen
Gewerbeunternehmungen, und zwar zeitlich beschränkt
bis zum Friedensschluß eingeführt wurde, Diese vorläufige
Regelung wurde gewählt, um dem dringenden Verlangen
der Arbeiterschaft nach Erfüllung dieser ihrer seit langem
verfochtenen Forderung Rechnung zu tragen, ohne einer
etwa inzwischen sich vorbereitenden Ordnung der Frage
durch zwischenstaatliche Vereinbarungen vorzugreifen. Da
Sich die an den Friedensschluß geknüpfte Hoffnung
Ciner zwischenstaatlichen Regelung nicht erfüllte, wurde
das bis zum Friedensschluß terminierte Gesetz durch das
Neue, noch heute geltende Achtstundentaggesetz vom
17, Dezember 1919, StGBI. Nr. 581, abgelöst.‘ Es führı
den Adctstundentag endgültig ein und erweitert dessen

\nwendungsgebiet auf alle gewerblichen Betriebe im
veitesten Sinne des Wortes, indem ausdrücklich auch
ene Betriebe, die nach dem österreichischen. Gewerbe-‚echte
 nicht als gewerbliche Betriebe im engeren Sinne
jes Wortes betrachtet werden, wie alle Arten von Kreditnstituten,
 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
/ersicherungsanstalten, staatliche Monopolbetriebe usw.
:inbezogen wurden. Neben dem achtstündigen Arbeitstag
‚erfügte das Gesetz die 44 stündige Arbeitswoche für die
veiblichen Arbeiter und Angestellten und für die männichen
 jugendlichen Arbeitnehmer bis zum vollendeten
8. Lebensjahr und räumte diesen Arbeitnehmern den
reien Samstagnachmittag ein. Durch kollektiven Arbeits-‚ertrag
 kann der achtstündige Arbeitstag durch die
18 stündige Arhbeitswoche ersetzt werden. Das Gesetz
‚elbst sieht für Notfälle Ausnahmen von der starren Norm
les Achtstundentages vor. Eine Arbeitszeitverlängerung
»is zu zehn Stunden täglich ist zur Befriedigung eines er-‚öhten
 Arbeitsbedürfnisses mit Bewilligung des Gewerbenspektors
 an 30 Tagen, in den Saisonindustrien an 60
Tagen innerhalb eines Kalenderjahres zulässig. Der Verırdnungsgewalt
 wird die Ermächtigung eingeräumt, nach
\nhörung eines aus Vertretern der Arbeitgeber und
\rbeitnehmer gleichmäßig zusammengesetzten Beirates
‘ür bestimmte Industrie- und Gewerhbegruppen Ausnahnen
 zu gewähren. Von dieser Ermächtigung hat das
3Zundesministerium für soziale Verwaltung für eine Reihe
‚on Industriezweigen Gebrauch gemacht. Hervorzuheben
st die allgemeine Ausnahmsvorschrift, die, von gewissen
Ainschränkungen abgesehen, die 44stündige Arbeitswoche
ür weibliche und jugendliche männliche Personen in
;olchen Betrieben außer Anwendung setzt, in welchen
lie Arbeitsleistung dieser Personen mit jener der männichen
 erwachsenen Arbeiter innig zusammenhängt. Für
lie Eisenbahn- und Dampfschiffahrtbetriebe gilt im
allgemeinen die 48stündige Arbeitswoche. Ausnahmen
hievon kann das zuständige Ministerium verfügen, das
von dieser Ermächtigung auch Gebrauch gemacht hat.
Die Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze auf nicht
gewerbliche Betriebe führte zwangsweise zu der mit dem
Gesetze vom 14. Juli 1921, BGBI. Nr. 402, erfolgten Erweiterung
 des sachlichen Wirkungskreises
ler Gewerbeinspektion. Unterlagen bis dahin der
\ufsicht der Gewerbeinspektion nur die gewerblichen
3Zetriebe, so erstreckt sich diese jetzt auf alle Betriebe
schlechtweg, mit Ausnahme des Bergbaues, der Eisenahnen,
 der land- und forstwirtschaftlichen Produktion,
ler Hauswirtschaft, der Kultusanstalten und der Heilınd
 der Erziehungsanstalten. Die Gewerbeinspektion ist
‚o beinahe zu einer allgemeinen Arbeitsinspektion auszestaltet
 worden. Die Amtsgewalt der Gewerbeinspektoren
vurde auch hinsichtlich ihrer Befugnisse ausgedehnt, so
yurde ihnen die Berechtigung verliehen, bei Gefahr im
Verzuge selbständige Anordnungen zur Verhütung von
\rbeitsunfällen zu treffen.
Betrachten wir die Entwicklung des Arbeitsvertragsrechtes
 in den letzten zehn Jahren, so
&amp;lt;önnen wir eine immer schärfer hervortretende Scheidung
ı1ach der Gruppe der Arbeiter einerseits und nach jener
ler Angestellten anderseits feststellen. Die bereits oben
erwähnten, zunächst nur als vorübergehende Notstandsnaßnahmen
 gedachten Verfügungen, wie die Erweiterung
        <pb n="360" />
        des Kündigungsschutzes und die Einrichtung der Abfertigung
 wurden bei der Reform des Handlungsgehilfengesetzes
 aus dem Jakre 1910 in das Angestelltengesetz
 vom IL Mai 1921, RGBIL Nr. 202, übernommen.
Im Vergleiche zum Handlungsgehilfengesetz ist deı
Geltungsbereich des Angestelltengesetzes viel weiter gezogen,
 ja man kann füglich behaupten, daß es fast alle
privaten Dienstverhältnisse höherer Art, mit Ausnahme
jener der Gutsangestellten, der Schauspieler, der Journalisten,
 der Angestellten der Seeschiffahrt und der Eisenvahnen
 sowie der Hausangestellten höherer Art erfaßt,
‚ür welche Berufskategorien Sondernormen bestehen.
Charakteristisch für das Gesetz ist auch die Erweiterung
der den Angestellten nach der bisherigen Gesetzgebung
zustehenden Rechte, die wieder nach der Dauer des
Dienstverhältnisses abgestuft werden. Dies gilt vor allem
von den Kündigungsfristen, von dem Anspruch auf Fortzahlung
 des Entgeltes im Falle einer Krankheit oder
eines Unfalles sowie vom Anspruche auf Urlaub. Den
weiblichen Angestellten wird ein besonderer Schutz im
Falle der Schwangerschaft und Entbindung gewährt, der
im wesentlichen den Bestimmungen des Washingtoneı
Konventionsentwurfes über die Beschäftigung der Frauen
vor und nach der Niederkunft entspricht. Eine Neuerung
des Gesetzes ist die Finrichtung der Abfertigung, die sich
namentlich als Schutz der älteren Angestellten auswirkt
Sie gebührt nach dreijähriger Dauer des Dienstverhältnisses,
 wenn der Angestellte nicht selbst gekündigt
hat, erhöht sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses
 und beträgt nach 25jähriger‘ Dienstleistung
das Zwölffache des letzten Monatsentgeldes. Die durch
das Angestelltengesetz bewirkte sozialrechtliche Besserstellung
 der Industrie- und Handelsangestellten löste bei
den Güterbeamten, das ist den land- und forstwirtschaftlichen
 Gutsangestellten, das Bestreben aus, ihr Sonderrecht,
 das Güterbeamtengesetz vom 13. Jänner 1014,
RGBlL Nr. 9, dem Angestelltengesetz anzugleichen. Aus
diesen Bestebungen heraus entstand das Gutsangestelltengesetz
 vom 26. September 1923, BGBI. Nr. 538.
das sich im wesentlichen den Bestimmungen des Angestelltengesetzes
 anschließt, von diesem sich jedoch dadurch
unterscheidet, daß es entsprechend dem unter dem Finflusse
 der landwirtschaftlichen Kulturperioden stehenden
 Arbeitsmarkte längere Kündigungsfristen vorsieht,
die wieder durch kleinere Abfertigungen ausgeglichen
werden. Da den Güterbeamten in der Regel gegen den
Arbeitgeber Ansprüche auf Naturalbezüge zustehen, haı
diese Frage im Gutsangestelltengesetz eine besondere
Regelung vor allem für den Fall der Auflösung des
Dienstverhältnisses und den Tod des Dienstnehmers
gefunden.
Außer den Gutsangestellten haben noch die Dienstverhältnisse
 einiger anderer kleinerer Gruppen geistiger
Arbeiter eine Sonderregelung erfahren. Es sind dies die
Bühnenmitglieder, die Journalisten und in Ansehung der
Gehaltsregelung auch die Pharmazeuten. Das Gesetz
über den Bühnendienstvertrag (Schauspielergesetz
vom 13. Juni 1922, BGBl. Nr. 441) ist das einzige seiner
Art in Europa und vielleicht auch in der ganzen Welt.
Das Gesetz enthält manche neue Rechtsgedanken und
stellt das Dienstverhältnis der Bühnenmitglieder auf feste
Grundlagen. Es gilt für alle Personen, die sich einem

"heaterunternehmen zur Leistung künstlerischer Dienste,
zum Beispiel als Darsteller, Spielleiter, Dramaturgen,
Tänzer, Kapellmeister oder Musiker bei der Aufführung
‚on. Bühnenwerken verpflichten. Das Gesetz schließt
3ich vielfach dem Angestelltengesetz an, soweit es hievon
abweicht, tragen dessen Bestimmungen den Bedürfnissen
les Bühnendienstes Rechnung. So endet ein Bühnendienstverhältnis,
 wenn es ohne Zeitbestimmung eingezangen
 wurde, mit Ablauf der an der Vertragsbühne
iblichen Spielzeit. Die Vereinbarung einer Kündigung
des Vertrages ist nur dann wirksam, wenn der Vertrag
ür länger als ein Jahr geschlossen ist. Die Kündigung
&amp;lt;ann nur für das Ende der Spielzeit vereinbart und muß
;pätestens am 15. Februar des Jahres ausgesprochen
werden, in dem diese Spielzeit endet. Ausnahmen von
dieser Regel läßt das Gesetz nur bei Verehelichung einer
Darstellerin, bei Uebertragung des Unternehmens oder
bei Konkurs oder Tod des Unternehmers zu. Neuartig ist
lie Vorschrift, die den Unternehmer verpflichtet, das
Bühnenmitglied angemessen zu beschäftigen. Hiedurch
:oll dem Bühnenmitglied neben der Vergütung auch
lie Gelegenheit geboten werden, im Interesse seines
&amp;lt;ünstlerischen Rufes seine Kunst zu betätigen. Die Verweigerung
 der Uebernahme von Rollen durch den Darsteller
 ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
zulässig, wie Gefährdung der Gesundheit oder Sittlichzeit,
 Möglichkeit der Schädigung der wirtschaftlichen oder
&amp;lt;ünstlerischen Stellung des Darstellers. Weiters hat das
schauspielergesetz eine alte, auf den Bühnen herrschende
streitfrage durch die Vorschrift erledigt, die dem Theaterınternehmen
 zur Beistellung der erforderlichen Kostüme,
\usrüstungsgegenstände und Schmuckstücke ausschließlich
der modernen Straßen- und Gesellschaftskleider verpflichtet.
 Der Achtstundentag ist im Gesetze ausdrüclich
festgelegt. In der Zeit vom Beginn der Abendvorstellung
bis zum Beginn der Abendvorstellung am nächsten Tage
darf ein Theatermitglied nicht länger als acht Stunden
beschäftigt werden. Dies sind im wesentlichen die charakteristischen
 Bestimmungen des Gesetzes, es befaßt sich
aber noch mit einer Reihe anderer dem Schauspielerberuf
sigentümlichen Fragen, so mit der Feststellung des Errägnisses
 der Benefizvorstellung, mit dem Gastspielurlaub,
len Spielgeldern usw.
Das Journalistengesetz vom 1. Februar 1920,
5tGBl. Nr. 88, gilt für alle hauptberuflich und mit festen
3Zezügen angestellten, entweder mit der Verfassung des
Fextes oder mit der Zeichnung von Bildern betrauten
Vlitarbeiter einer Zeitungsunternehmung. Die Absicht
les Gesetzgebers geht dahin, das Dienstverhältnis des
Journalisten durch besonders lange Kündigungsfristen
ınd hohe Abfertigungen möglichst zu festigen. Um dem
lournalisten die Behauptung seiner politischen Gesinnung
ınd somit die Wahrung seiner persönlichen Würde zu
jichern, räumt das Gesetz dem Journalisten bei einem
Wedchselder politischenRichtung der Zeitungsunternehmung
las Recht ein, das Dienstverhältnis innerhalb eines
Vlonates zu lösen. Auch für diesen Fall billigt /es dem
lournalisten eine hohe Abfertigung zu, die je nach der
Jauer des Dienstverhältnisses auch mehrere volle Jahreszehalte
 betragen kann. Die Entscheidung darüber, ob
ein Wechsel der politischen Richtung vorliegt, überträgt
las Gesetz einem fünfgliedrigen Schiedsgericht, in das
        <pb n="361" />
        die Parteien je zwei Mitglieder entsenden und das untei
dem Vorsitze eines Mitgliedes des Nationalrates stehen muß.
Eine bemerkenswerte soziale politische Neuerung bedeutet
 die Einführung einer gemeinsamen Gehaltskasse
 der konditionierenden Pharmazeuten, das
ist der in den Apotheken auf Grund einer besonderen
fachlichen Vorbildung beschäftigten Hilfskräfte. Der große
Zudrang zu dem Apothekerberuf hat es mit sich gebracht,
daß nicht jeder konditionierende Pharmazeut auf eine
selbständige Berufsstellung hoffen kann, ja die Erlangung
einer selbständigen Apotheke ist eine Ausnahme und
der Beruf der angestellten Pharmazeuten ist in der Mehrzahl
 der Fälle ein Lebensberuf geworden. Um nun den
älteren angestellten Pharmazeuten eim höheres KEinkommen
 zu sichern, auf das sie wegen der starken
Konkurrenz jüngerer Arbeitskräfte wohl hätten, ver-Zichten
 müssen, wenn sie ihren Posten behaupten wollten,
wurde mit dem Gesetz vom 30. Juni I919, StGBIl. Nr. 410
(novelliert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1927,
BGBl. Nr. 367) eine pharmazeutische Gehaltskasse ge-Schaffen,
 In diese Gehaltskasse zahlen die Apotheker
für jeden bei ihnen beschäftigten Pharmazeuten, gleichgültig
 welchen Dienstalters, auf Grund eines Umlagentarifes
 den gleichen Betrag. Die Gehaltskasse bringt
dann an die angestellten Pharmazeuten auf Grund eines
Besoldungsschemas nach der geleisteten fachlichen Dienstzeit,
 dem Familienstande und den Teuerungsverhältnissen
 des Dienstortes und nach dem Dienstausmaße abgestufte
 Gehalte zur Auszahlung.
Der Dienstvertrag der Hausangestellten wurde durch
das das Hausgehilfengesetz vom 26. Februar 1920,
StGBl. Nr. 101 (Novelle vom 26. März 1926, BGBl. Nr. 72)
auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Das Gesetz regelt
die Arbeitszeit mittelbar durch Festsetzung der Nacht-Mühezeit
 und der Arbeitspausen. Die nächtliche Ruhezeit
hat ununterbrochen neun Stunden zu umfassen, die in
der Regel in die Zeit von neun Uhr bis sechs Uhr früh
fallen sollen. Während des Tages gebührt dem Hausgehilfen
 eine zweistündige Ruhepause zum Einnehmen
der Hauptmahlzeiten. An jedem zweiten Sonntag ist ihm
eine freie Zeit von acht Stunden zu gewähren, ferner
gehührt ihm an einem Werktag am Nachmittag ein Ausgang
 von vier Stunden. Fine Neuerung gegenüber dem
bisherigen Rechtszustand bedeutet auch die Linführung
des Urlaubsanspruches für den Hausgehilfen sowie einer
Dienstesprämie für langjähriges Ausharren auf ein und
demselben Dienstposten. Für Hausangestellte, die höhere
Dienste leisten, setzt das Gesetz eine Reihe von Sonderbestimmungen
 fest, wie längere Ruhezeiten, längeren
Urlaub und längere Kündigungsfristen usw.
Schließlich ist auch noch der Sonderregelung des Dienst-Verhältnisses
 der Hausbesorger zu gedenken, die durch
die Hausbesorgerordnung vom 13. Dezember 1922,
BGBl. Nr. 878, erfolgt ist. Sie regelt insbesondere die
Kündigung und den Urlaubsanspruch des Hausbesorgers,
befaßt sich mit der Frage des Reinigungsgeldes und
Sperrgeldes und enthält eingehende Bestimmungen über
die Dienstwohnnung des Hausbesorgers und deren Räu-Mung
 im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses.
Der Lehrlingsschutz wurde ausgestaltet durch die
Einführung der Lehrlingsentschädigung (Gesetz vom
IL Juli 1922, BGBl. Nr. 451) und durch die Verpflichtung

les. Lehrherrn, den Lehrling nach beendeter Lehrzeit
1och drei Monate als Gehilfen zu beschäftigen (Gesetz
‚om 26. März 19026, BGBl. Nr. 74). Der Lehrlingsent-‚chädigung,
 die dem Lehrling spätestens vom zweiten
Drittel der Lehrzeit an gebührt, liegt der Gedanke zu-‚runde,
 daß der Lehrling von einem gewissen Zeitpunkte
ın dem Lehrherrn nützliche Arbeit leistet und daher
hiefür ein wenn auch nur bescheidenes Entgelt erhalten
;oll, während durch die zweite Maßnahme die Aus-»ildung
 der Lehrlinge gefördert und die Arbeitslosigkeit
ler jungen Gehilfen nach der Auslehre eingedämmt
werden soll.
Der Ausbau des sozialen Schutzes zu Gunsten der in
'ndustrie, Handel und Gewerbe tätigen Arbeiter veran-'aßte
 die Landtage der Bundesländer — das Arbeitsrecht
ler land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter fällt, von der
5rundsatzgesetzgebung des Bundes abgesehen, in die
Competenz der Länder — zeitgemäße Schutzgesetze
ıuch für das land- und forstwirtschaftliche
Dienstpersonal zu schaffen. Es sind dies die Landırbeiterordnungen
 der einzelnen Länder. Sie sind alle
n den Jahren 1921 bis 1923 entstanden, nur die Landırbeiterordnung
 für das Burgenland stammt aus späterer
Zeit. Ihrem Inhalte nach regeln die Landarbeiterordnungen
eils den Dienstvertrag der Land- und Forstarbeiter, teils
anthalten sie öffentlich-rechtliche Schutzbestimmungen.
Die Regelung ist in den einzelnen Ländern keinesvegs
 eine gleichförmige, dies gilt namentlich von der
\rbeitszeit. So setzen die Landarbeiterordnungen von
Niederösterreich, Steiermark und Kärnten die Arbeitszeit
 mit zehn Stunden täglich im Jahresdurchschnitt fest.
Die Landarbeiterordnungen von Oberösterreich und
Salzburg dagegen regeln die Arbeitszeit mittelbar, indem
ie eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit von minlestens
 neun Stunden und eine täglich zweistündige
&amp;gt;ause zum Finnehmen der Mahlzeiten vorschreiben.
?ür die Forstarbeiter gilt in allen Ländern die für die
zewerblichen Arbeiter geltende Arbeitszeit.
Die Arbeitsverhältnisse werden heute in der weitaus
überwiegenden Mehrzahl der Fälle durch Kollektivzerträge
 geregelt. Wenigstens gilt dies für die Städteınd
 Industrieorte. Auf dem flachen Lande allerdings konnte
ler Kollektivvertrag im Kleingewerbe und im Kleinıandel
 noch nicht überall festen Fuß fassen. In der Landwirtschaft
 konnte er sich nur im Großgrundbesitz durch-;zetzen.
 Die rechtliche Regelung des Kollektivvertrages
»rachte das Gesetz vom 18. Dezember 1019, StGBl.
Nr. 16 aus 1020, über die Einigungsämter und über
zollektive Arbeitsverträge. Es verlieh vor allem dem
Xollektivvertrage die Rechtswirkung der Unabding-»arkeit,
 das heißt es verfügt die Verbindlichkeit der
Collektivvertragsbestimmungen für alle innerhalb des
Zeltungsbereiches des Kollektivvertrages bereits be-:«tehenden
 .oder künftig zu vereinbarenden Einzelverräge.
 Sondervereinbarungen sind, soferne sie der Kolektivvertrag
 gestattet, nur gültig, wenn sie dem Arbeitı1ehmer
 günstiger sind oder Gegenstände betreffen, die
m Kollektivvertrage keine Regelung erfahren haben.
Die Unahdingbharkeit ist an die Kundmachung des Verragsabschlusses
 verknüpft, die von der Registerbehörde,
las ist dem Finigungsamt, erfolgt, bei dem die an dem
’ertragsabschlusse beteiligten Arbeitnehmerorganisationen
        <pb n="362" />
        den Vertrag zu hinterlegen verpflichtet sind. Eine zweite
Neuerung des Gesetzes bedeutet die sogenannte Satzung.
Wenn ein Kollektivvertrag überragende Bedeutung erlangt
 hat, so kann ihn das FEinigungsamt auf Antrag
einer Behörde oder Berufsvereinigung in allen oder
einzelnen seiner Bestimmungen auch außerhalb seines
Geltungsbereiches für solche Arbeitsverhältnisse als verbindlich
 erklären, die mit den durch den Kollektivvertrag
geregelten im Wesen gleichartig sind. Jeder Kollektivvertrag
 bricht für seinen Geltungsbereich die von seinen
Bestimmungen abweichende Satzung. Der Kollektivvertrag
 hat vor der Satzung immer den Vorrang. Für den
Kollektivvertrag ist die Schriftform vorgeschrieben. Träger
des Kollektivvertrages sind auf Arbeitnehmerseite grundsätzlich
 die Arbeitnehmervereinigungen, auf Arbeitgeberzeite
 können sowohl einzelne Arbeitgeber als auch deren
Berufsvereinigungen Vertragssubjekte sein.
Das Gesetz, das sich übrigens zwar auf die meisten,
doch, nicht auf alle Arbeitsverhältnisse bezieht, befaßt
sich auch mit dem Schlichtungsgswesen, eine Einrichtung,
 die, wenn wir von der vermittelnden Tätigkeit
der Gewerbeinspektoren bei Arbeitsstreitigkeiten absehen,
 vorher bei uns nicht bekannt war. Die Schlichtung
von Arbeitsstreitigkeiten wird den Einigungsämtern
übertragen. Das sind paritätisch aus Vertretern der
Unternehmer und der Arbeitnehmer zusammengesetzte
Behörden unter dem Vorsitze eines unpartelischen Vertreters
 der Staatsgewalt. Sie können von einer am Streite
beteiligten Partei oder von einer Behörde angerufen
werden. Der Vorsitzende eines KEinigungsamtes kann
insbesondere bei Arbeiterausständen oder Aussperrungen
größeren Umfanges auch von Amts wegen einschreiten.
Das Einigungsamt hat in nichtöffentlicher Verhandlung
auf gütliche Beilegung des Streites hinzuwirken. Wird
zine Einigung nicht erzielt, so fällt es einen Schiedsspruch,
 der jedoch nur dann rechtlich wirksam und
gerichtlich vollstreckhar wird, wenn beide Parteien innerhalb
 14 Tagen ausdrücklich erklären, daß sie sich dem
Schiedsspruche unterwerfen. Ein Zwang, vor dem Einizungsamte
 zu erscheinen, wird auf die Parteien nicht
ausgeübt. Ist die Streitsache bereits beim Gerichte anhängig,
 so ist die Anrufung des Einigungsamtes für die
Dauer der Streitanhängigkeit unzulässig, Mit der Aufgabe
 der Schlichtung steht in innigem Zusammenhang
die Mission des Finigungsamtes, bei Verhandlungen über
den Abschluß von Kollektivverträgen mitzuwirken und
gegebenenfalls bei Streitigkeiten über die Auslegung eines
Kollektivvertrages das’ Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Die Aufsicht über die Einigungsämter führt das Obereinigungsamt.
 Es entscheidet über Einsprüche gegen
Beschlüsse der Finigungsämter auf Festsetzung der Aufhebung
 von Satzungen und befaßt sich in erster und
letzter Instanz mit Satzungen, die den Wirkungskreis
mehrerer Einigungsämter berühren.
Wenn wir uns nunmehr der Besprechung der Arbeitsverfassung
 zuwenden, so möchten wir zunächst
hervorheben, daß die neue sozialpolitische Gesetzgebung
die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
in nicht geringem Umfange zur Mitwirkung an der Arbeitsverwaltung
 herangezogen hat. In vielen Gesetzen
finden wir die Vorschrift, daß vor FErlassung behördlicher
Verfügungen die Meinung der interessierten Arbeitgeberund

 Arbeitnehmerorganisationen zu hören ist. Eine
jolche Mitwirkung steht insbesondere den Berufsversäinigungen
 nach dem Adchtstundentagsgesetz bei der
»ehördlichen Bewilligung von Ueberstundenarbeit und
bei Gewährung von Ausnahmen von den Vorschriften
les Achtstundentagsgesetzes zu. Wir erinnern ferner
laran, welch große Rolle die Organisationen als Träger
les Kollektivvertrages und der Lohnpolitik spielen und
welch große Bedeutung dem Kollektivvertrage als Instrument
 der sozialen Selbstverwaltung nach manchen
arbeitsrechtlidhen Normen zukommt, Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen errichten und verwalten viel-“ach
 gemeinsam öffentliche Arbeitsnachweise und nehmen
durch die paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern
 zusammengesetzten Industriellen Bezirkskommissionen
 an der Durchführung der Arbeitslosenversicherung
 Anteil, sie sind berufen, die Mitglieder der
Finigungsämter vorzuschlagen und nehmen im Wege der
AHandels- und Arbeiterkammern auf die Ernennung der
Gewerbegerichtsbeisitzer Einfluß. Das neue Arbeitsrecht
überträgt somit den freien Berufsvereinigungen öffentlichrechtliche
 Aufgaben und bringt sie mit den Organen der
Arbeitsverwaltung in einen innigen Kontakt.
Neben die schon in der Vorkriegszeit anerkannten,
lurch freiwilligen Zusammenschluß ihrer Mitglieder bezründeten
 Berufsorganisationen der Arbeitnehmer sind
nach dem Umsturze — wenn wir von der gleichfalls
;chon in der Vorkriegszeit bestandenen, allerdings zuneist
 bedeutungslosen Vertretung der gewerblichen
Tilfsarbeiter im Rahmen der gewerblichen Genossenhaften
 absehen — neue, unmittelbar auf dem Gesetz
jeruhende Interessentenvertretungen der Arbeitnehmer
zetreten. Es sind dies die Betriebsräte, die eine gesetziche
 Vertretung der Arbeitnehmer innerhalb der einzelnen
 Betriebe darstellen, und die Kammern für Ar-»eiter
 und Angestellte (Arbeiterkammern), die eine
Sesamtvertretung aller innerhalb eines Bundeslandes be-;chäftigten
 Arbeitnehmer bilden.
Die Aufgaben der Betriebsräte, deren Einrichtung
nit dem Gesetz vom 15. Mai 1919, StGBl. Nr. 283, geschaffen
 wurde und deren Vorläufer die in manchen
3Zetrieben während des Krieges von den Unternehmern
reiwillig anerkannten Arbeiterausschüsse waren, sind
;ehr mannigfaltig und berühren die verschiedensten
Gebiete, Sie haben vor allem sozialpolitische Aufgaben,
lie in erster Linie die Interessen der Arbeitnehmer des
3etriebes berühren. So steht den Betriebsräten das Recht
zu, die Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers
aus bestimmten im Gesetz angeführten Gründen anzu-:echten,
 Arbeitsordnungen können im allgemeinen nur
nit ihrer Zustimmung erlassen oder abgeändert werden,
sie sind zur Mitwirkung an der Unfallsbekämpfung und
an der Aufrechterhaltung der Disziplin im Betriebe
berufen und haben das Recht, die Lohnlisten zu prüfen
ınd die Lohnauszahlung zu kontrollieren. Neben diesen
sozialpolitischen Aufgaben sind den Betriebsräten auch
wirtschaftliche Funktionen zugewiesen, die allerdings
ihrer Bedeutung nach in der Praxis gegenüber dem
zozialpolitishen Aufgabenkreis zurücktreten, da deren
"rfüllung wirtschaftliche Schulung und dauernden Einölick
 in die wirtschaftlichen Zusammenhänge voraussetzt.
5o fällt in den Wirkungskreis der Betriebsräte die Be-
        <pb n="363" />
        ratung mit dem Betriebsinhaber über Verbesserungen
und über allgemeine Grundsätze der Betriebsführung,
sie haben das Recht auf Vorlage einer Bilanz, eines
Gewinn- und Verlustausweises sowie einer lohnstatistischen
 Aufstellung in allen Industrie- und Bergwerksunternehmungen,
 sowie in größeren Handelsunternehmungen
 und sind bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften
 auf Aktien und unter gewissen Voraussetzungen
 bei Gesellschaften m. b. H. berechtigt,
in den Verwaltungs- oder Direktionsrat (Aufsichtsrat)
zwei Vertreter des Betriebsrates zu entsenden, denen mit
Ausnahme der Vertretungs- und Zeichnungbefugnis
dieselben Rechte zustehen, wie anderen Mitgliedern des
Verwaltungs- und Direktionsrates. Die Einrichtung der
Betriebsräte bedeutet die Einführung des konstitutionellen
 Prinzips an Stelle des bisher absolutistischen
Prinzips im Betriebe. War bis dahin der Wille des
Arbeitgebers im Betriebe allein maßgebend, so steht
aunmehr auch: den Arbeitern des Betriebes innerhalb
der durch das Betriebsrätegesetz gezogenen Grenzen
ein Mitbestimmungsrecht durch den Betriebsrat zu,
wobei jedoch den Gewerkschaften die Führung in der
Lohnpolitik und in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung
 des Arbeitsverhältnisses gewahrt bleibt. Die
Tätigkeit der Betriebsräte wird durch die sogenannte
Betriebsimmunität gesichert, d. h. ein Mitglied des Betriebsrates
 darf nur dann entlassen werden, wenn es
sich einer Handlung schuldig macht, die gesetzlich die
Entlassung rechtfertigt. Fine Kündigung oder Entlassung
aus anderen Gründen darf aber nur mit Zustimmung
des Finigungsamtes erfolgen.
, Das Gesetz sieht die Errichtung von Betriebsräten
in allen fabriksmäßigen Betrieben und in sonstigen
Betrieben mit einer Mindestzahl von 20 Arbeitern

der Angestellten vor. In nichtfabriksmäßigen Berieben
 mit mindestens fünf und weniger als 20 Ar-‚eitnehmern
 sind Vertrauensmänner zu bestellen,
venn von den Beschäftigten mindestens drei wählbar sind.
hre Aufgaben gehen nicht so weit wie die des Betriebs--ates.
 Ausgenommen sind ‚von dem Geltungsbereiche
les Gesetzes die landwirtschaftlichen Betriebe, die Hauswirtschaft
 und die Unternehmungen der Eisenbahnen, der
Schiffahrt, der Post, des Telegraphen und des Telephons.
Die Errichtung von Personalvertretungen in den öffentichen
 Aemtern ist einer besonderen Regelung vorbehalten.
Oesterreich verfolgt auch mit großer Anteilnahme die
Tätigkeit der internationalen . Arbeitsorganisation und
st bestrebt, seine Gesetze den von den internationalen
\rbeitskonferenzen beschlossenen VUebereinkommensantwürfen
 und Vorschlägen anzupassen. Bis jetzt wurden
© Uebereinkommensentwürfe ratifiziert, hievon das
Jebereinkommen betreffend den Achtstundentag in geverblichen
 Betrieben, bedingt, unter der Voraussetzung
ler Ratifizierung seitens der großen Industriestaaten
Zuropas und seitens der Nachbarstaaten Oesterreichs.
Nenn das eine oder das andere internationale Ueberinkommen
 der Ratifizierung noch nicht zugeführt
vurde, so erklärt sich dies daraus, daß das österreichiıdhe
 Gesetz von dem betreffenden Uebereinkommen in
nigen, oft nur wenig belangreichen Details abweicht,
lie jedoch .in spezifisch österreichischen Verhältnissen
hre Begründung haben. Die Zersplitterung der sozialpolitischen
 Gesetzgebung läßt es begreiflich erscheinen,
wenn in weiten Kreisen der Wunsch nach einer Vereinheitlichung
 des gesamten Arbeitsrechtes laut wird. Wenn
uns daher die Zukunft ein solches Reformwerk
prächte, wäre es sicherlich allen willkommen, mögen sie
Recht suchen oder Recht anwenden.

DIE HAUPTANSTALT FÜR ANGESTELLTENVERSICHERUNG

Als unmittelbare Nachfolgerin der „Allgemeinen
P ensionsanstalt für Angestellte”, welche die gesetzliche
 Pensionsversicherung vom I. Jänner 1909, dem
Tage ihres Inkrafttretens, bis zum Umsturze, also
durch zehn Jahre, als öffentlicher Versicherungsträger ver-Waltet
 hatte, übernahm auf Grund der Vollzugsanweisung
des Deutschösterreichischen Staatsrates vom 26. November
 1918 die „Deutschösterreichische Pensionsanstalt
 für Angestellte” die Durchführung der Pen-Sionsversicherung
 der Angestellten im Gebiete der
Republik Oesterreich. Mit dem jungen Staatswesen
änderte auch die Anstalt auf Grund des Gesetzes
vom 28. Jänner 1920 ihren Namen in „Pensionsanstalt
 für Angestellte”. Mit dem Inkrafttreten des
Angestelltenversicherungsgesetzes im Jahre 1927 wurde
diese Anstalt in die „Hauptanstalt für Ange-Stelltenversicherung”
 umgebildet. Als die „Pen-Sionsanstalt
 für Angestellte” zu Ende des Jahres 1918
die Geschäftsführung übernahm, blieb das aus dem
Jahre 1006 stammende, durch ‚eine Novelle vom Jahre

'O14 nicht unwesentlich abgeänderte, nichtsdestoweniger
aber noch immer mit zahlreichen Mängeln behaftete
Densionsversicherungsgesetz weiter in Geltung. In der
Zeit des achtjährigen Bestandes der Pensionsanstalt sind
zu diesem Gesetze noch neun Novellen und vier Uebereitungsgesetze
 erflossen, deren. hauptsächlichste Aufzabe
 die war, der fortschreitenden Geldentwertung durch
sine mit erträglicher Beitragserhöhung verbundene Verjesserung
 der Leistungen zu begegnen. Wie notwendig,
 aber auch wie unzulänglich diese gesetzlichen
Maßnahmen waren, möge ein Beispiel dartun. Zu
&amp;lt;riegsbeginn betrug die durchschnittliche Invaliditäts-‚ente
 — in Schillingen ausgedrückt — S$ 48.— monatich,
 im August 1020 nur mehr S 2.50, am I. Sepember
 1920 stieg sie mit der zweiten Novelle voribergehend
 auf S 16.67, im Oktober I021 war sie
ibermals auf S 2.— herabgesunken. Erst seit dem
iritten Pensionsversicherungs-Veberleitungsgesetze vom
‚uli 1924, welches die.grundsätzlich so wichtige Wiederänführung
 des Anwachsens der Renten mit der Länge
        <pb n="364" />
        der Versicherungsdauer brachte, stieg die Durchschnittsrente
 auf S 87.—, endlich aber mit der Auswirkung
des Angestelltenversicherungsgesetzes auf derzeit rund
S 173.—, also auf ein halbwegs auskömmliches Maß,
welches von da ab seine natürliche, konsequente weitere
Steigerung infolge des Ansteigens der durchschnittlichen
 Versicherungsdauer und der durchschnittlichen
Bemessungsgrundlage erfährt.
Unzulänglich waren auch die Beiträge, welche die
Bedeckung dieser Leistungen sichern sollten. Außerdem
 fiel in den Jahren 1919 bis 1922 mehr als die
Hälfte der Einnahmen, zur Thesaurierung bestimmt,
einschließlich der aus den früheren Jahren angesammelten
 Reserven der Geldentwertung zum Opfer, so
daß zum Beispiel im Jahre I921 das Dreißigfache des
an Versicherungsleistungen ausbezahlten Betrages verloren
 ging, bis endlich im November 1921 mit der
Finführung des Aufwanddeckungssystems ein langsames
 Ansteigen des Vermögens der Anstalt zu verzeichnen
 war.
Und doch ist, aller Ungunst der Volkswirtschaft
zum Trotz, das Bild der Entwicklung der Anstalt
das eines gewaltigen Aufstieges aus bescheidenen
Anfängen. Waren zu Ende des Jahres 1918 bei der
Anstalt insgesamt rund 50.000 Angestellte versichert,
 so zählte sie Ende 1926 schon 136.000 Versicherte.
 Nur ungefähr die Hälfte dieses Zuwachses
ist auf den Abbau der Ersatzeinrichtungen zurückzuführen,
 deren es auf dem Gebiete des neuen Oesterreich
 Ende 1918 noch ungefähr 300 bis 400, Ende
[926 nur mehr 31 gab. Darüber hinaus hat die Rückzehr
 der eingerückt gewesenen Angestellten, die unter
Mitwirkung der Interessentenorganisationen erfolgte
straffere Erfassung der Versicherungspflichtigen, nicht zuletzt
 aber auch das steigende Interesse an der Versicherung,
 das namentlich in den Zahlen der bei der Anstalı
Treiwillig Weiterversicherten zum Ausdruck kommt,
die ungeahnte Steigerung der Versichertenzahl bewirkt.
Yin noch vielfach größeres Wachstum wies freilich die
Zahl der Rentner auf, die im gleichen Zeitraum von
2300 auf 11.600, also auf das Fünffache, wenn aber
die Zahl der Invaliditäts- und Altersrentner herausgezriffen
 wird, sogar auf das Vierundzwanzigfache stieg.
Ungleich größer waren die Wirkungen, welche die
Gesetzesänderungen der Jahre 1927 und 1028 auslösten.
 Mit der Erweiterung des Kreises der der
Pensionsversicherung unterliegenden Angestellten, insvesondere
 mit der Einbeziehung der Verkäufer und
Lageristen, ist die Zahl der Versicherten außerordentlich
 emporgeschnellt. Am 3l. August 1028 waren bei
der Anstalt rund 215.000 Angestellte versichert. Nach
dem Stande vom I. Oktober 1928 hatte die Anstalt
rund 14.700 Rentner, darunter 6300 Invaliditätsund
 Altersrentner. Von den Beitragseinnahmen von
rund S 3,000.000.— monatlich werden für Pensionsversicherungsrenten
 rund 56°, ‚verwendet. Die gegesamten
 Ausgaben für Versicherungsleistungen, Heilürsorge

 und Verwaltungskosten betragen derzeit
5 2,400.000.— monatlich.
Einen bedeutenden Aufschwung nahm die Heilfürsorgetätigkeit
 der Anstalt. Mit Beginn des Jahres
[919 galt noch die erste Novelle zum Pensionsverszicherungsgesetz,
 welche lediglich ein „wiederherstel-'endes
 Heilverfahren” kannte; hatte demzufolge die
Allgemeine Pensionsanstalt noch im Jahre 1918 lediglich
 13% ihrer Prämieneinnahmen auf Heilfürsorge
verwendet, so verdoppelte immerhin die neue Anstalt
diese Zuwendung sogleich, indem sie ein neues Heil-/ürsorgeprogramm
 aufstellte und die Tuberkulosenfürsorge
 zur ständigen Einrichtung machte. Eine Vervielfachung
 des Heilfürsorgeaufwandes trat aber ein,
als die zweite Novelle am I. September 1920 das
„vorbeugende Heilverfahren” einführte und das Statut
der Anstalt dem neugeschaffenen Heilfürsorgefonds
iO°%, vorübergehend sogar 15% der Prämienein-21ahmen
 zuwies. Der Jahresaufwand für Heilfürsorge
‚stvon S24.000.— im Jahre I919 aufüber S 2,000.000.-m
 Jahre 1028, somit auf mehr als das Achtzigfache
zestiegen. Besonders muß hiebei der Erwerbung von
Grimmenstein gedacht werden, welches, bis dahin
ein für Wohlsituierte bestimmtes Privatsanatorium,
mit I. April 1921 in den Betrieb der Pensionsanstalt
übernommen und von dieser zu einer Tuberkulosenheilstätte
 ersten Ranges ausgebaut wurde, welche
kaum ihresgleichen hat. Die Heilfürsorgetätigkeit der
Anstalt war jedoch von vornherein nicht auf die Beaandlung
 aller Arten der Tuberkulose beschränkt.
Sie mietete Heime in Karlsbad und Gastein,
sicherte Vertragsplätze in der Kuranstalt Sauerhof
in Baden, leistete Beiträge für den Kurgebrauch in
Orten, in denen sie keine eigenen Heime oder Ver-:ragsplätze
 hatte, richtete dasihr von der Allgemeinen
Pensionsanstalt überlassene Heim in Fölz bei
Aflenz für die Unterbringung von Prophylaktikern
and Rekonvaleszenten ein und wendete nicht unberächtliche
 Mittel für die Behandlung Geschlechtskranker
 und für die Zahnbehandlung auf.
Auch auf diesem Gebiete wurde mit dem Inkraft-:reten
 des neuen Gesetzes ein kräftiger Schritt nach
vorwärts gemacht. Die Anstalt hat ihre Heilfürsorgezinrichtungen
 weiter ausgestaltet. Durch einen gewaltigen
 Zubau zur Heilanstalt Grimmenstein erhöhte
zie die Zahl der Betten in dieser Anstalt von 178
auf 240. Sie erwarb neue Heime in Bad Hall und
Schallerbach und schuf weitere Unterkunftmöglichzeiten
 für erkrankte Versicherte in anderen Heilanstalten
 und Kurheimen, hauptsächlich in Gleichenoerg,
 Pystian, Trencsin-Teplitz und Reichenhall. Mit
größter Befriedigung vermag die Anstalt darauf hinzuweisen,
 daß sie auf dem Gebiete der Heilfürsorge
das verhängnisvolle Versäumnis der früheren Zeit
nachgeholt und gerade dadurch dazu beigetragen hat, daß
das Interesse der Angestellten an der Pensionsversicherung
 außerordentlich gewachsen ist.
        <pb n="365" />
        AUFGABEN UND ENTWICKLUNG DER ÖSTERREICHISCHEN
NATIONALBANK IN DEN JAHREN 1023 BIS 1028
Von Universitätsprofessor Dr. Richard Reisch, Präsident der Österreichischen Nationalbank.

Die Republik Österreich hat bei ihrer Gründung
ein böses Wiegengeschenk in der Gestalt einer
erschütterten Währung vorgefunden: Die Krone
notierte am 28. Oktober 1918 statt 105 Schweizer
Centimes nur ungefähr 45 Centimes. Dieses wohl
schon an sich unheilbare Disagio vergrößerte sich in
rasch steigernder Progression durch die folgenden
Ereignisse, als welche hervorzuheben wären: Die
gewalttätige Zerreißung der einheitlichen Währung,
die harten und zugleich sachlich völlig verfehlten
Bestimmungen des Friedensvertrages über die Liquidierung
 der Österreichisch-ungarischen Bank, welche
beiden Momente zu starken Prägravierungen Österteichs
 führten, endlich und hauptsächlichst die wirtschaftliche
 Erschöpfung und die unsichere politische
Lage des Landes, ja ganz Mitteleuropas, wodurch die
Ergreifung der zur Ordnung des Staatshaushaltes
notwendigen durchgreifenden legislativen und admini-Strativen
 Maßnahmen unmöglich wurde. Die nähere
Darstellung dieser Entwicklung wird an anderer Stelle
dieses Werkes gegeben. Hier seien zur Schilderung
der Ausgangssituation für die Tätigkeit der Österreichischen
 Nationalbank nur die valutarischen Vorgänge
 des Jahres 1922 tabellarisch zusammengefaßt.
Es betrug

, der Monatsdurchschnitt-Geldkurs in Wien
Im Monate für Devisen per Währungseinheit des
Dollar Pfund Schw. Franc:
7.646008 32.351'54 1.488°75
9.497°29 42.248:68 1.823'32
16.205°67 72.676°66 3.100°08
31.266'76 138.064 ‘70 5.960:79
55.619°62 2092.097°31 12.488°38
74.975'77 332.570°02 14-100°38
73.827°60 327.387°69 13.606'15
73.176002 327.3960°15 13.471°54
71.007530 2926.320°83 13.407:02

Die rapide Verschlechterung der Währung, durch
Welche ihr Wert vom Jänner bis September auf fast
ein Zehntel herabgedrückt worden war, drohte zu
einer völligen Zerrüttung der Wirtschaft und Lösung
aller staatlichen Ordnung zu führen: Die Sachbesitzer
und insbesondere die landwirtschaftlichen Kreise der
Bevölkerung waren nicht mehr geneigt, ihre Waren

gegen österreichische Kronen zu tauschen, man mußte
in immer weiterem Umfange zum Naturaltausch zurückkehren,
 der jedoch nur wenigen Schichten der Be-‚ölkerung
 möglich war; während für.den Rest der-‚selben
 die Gefahr drohte, von der Möglichkeit der
?rwerbung selbst der notwendigsten Lebens- und
nterhaltsmittel überhaupt ausgeschlossen zu werden.
In dieser Zeit der höchsten Not gelang es Bundes-&amp;lt;anzler
 Dr. Seipel, den Völkerbund davon zu über-‚eugen,
 daß die Österreich drohende Gefahr auch
ne Gefahr für ganz Europa bedeute. Es kam zu
len Genfer Protokollen vom 4. Oktober 1922 (BGBl.
Nr. 842 ex 1922), welche ein umfassendes Sanierungs-»rogramm
 für Österreich aufstellten. Im Mittelpunkt
lieses Programms stand die Schaffung einer neuen,
‚om Staate unabhängigen Notenbank, welche geord-1ete
 Verhältnisse des Geldwesens herbeizuführen
jatte. Die Voraussetzung hiefür und sohin den Angelunkt
 des ganzen Sanierungsprogramms aber bildete
aine von neun Staaten garantierte österreichische Aus-'andsanleihe
 in der zur Erreichung eines Nettoerlöses
von maximal 650 Millionen Goldkronen erforderlichen
 Höhe, die zur Konvertierung der von einzelnen
Staaten bereits gewährten Notstandsdarlehen und zur
Deckung des Budgetdefizites der Jahre 1923 und 1924
jestimmt war, während welcher Jahre durch eine
zründliche Reorganisation der Verwaltung die notwendigen
 Ersparungen durchgeführt und die erforderlichen
 Finnahmensteigerungen erzielt werden sollten.
Durch die Gewährung dieser Anleihe wurde der
österreichische Finanzminister insbesondere in die
Lage versetzt, auf die Dienste der Notenpresse zu
verzichten, was mit Recht als erste Voraussetzung
eder Sanierung und namentlich auch der für jede
Sanierung unentbehrlichen Wiederherstellung der
Ordnung in den Währungsverhältnissen angesehen
wurde.
Noch vor der Begebung der Völkerbundanleihe
befestigte und verbesserte sich, wie vorstehende Übericht
 zeigt, die österreichische Krone ein schlagender
3eweis dafür, welch großen Einfluß die psychologischen
Taktoren im Geld- und Kreditwesen ausüben: Schon
lie Nachricht über die Absicht des Völkerbundes,
        <pb n="366" />
        eine Sanierungsaktion für Österreich einzuleiten, genügte,
 um dem weiteren Kurssturz der Krone Einhalt
 zu gebieten, ja denselben von seinem tiefsten
Stand von 1 Schw. Fr. = zirka 16.000 Kronen am
25. August 10922 um zirka 15% auf I Schw. Fr. =
zirka K 13.500 zu Ende Oktober 1922 zu bessern. Ungefähr
 auf diesem Niveau, also auf zirka zz tel des
ursprünglichen Goldwertes, hat die von der österreichischen
 Regierung errichtete Devisenzentrale die
Krone weiterhin erhalten, was ihr einerseits dadurch,
ermöglicht wurde, daß sie in den vorausgehenden
Monaten gegen Hingabe von Kronennoten. einen
ansehnlichen Betrag ausländischer Devisen beschafft
 hatte, und daß sie andererseits darauf verzichtete,
 eine weitere Steigerung des Kronenkurses
zu versuchen, wodurch ihr neue Devisen zuflossen.
Letzteres ist aber natürlich hauptsächlichst auf das
wiederkehrende Vertrauen des Auslandes zu Österreichs
 Gesundung zurückzuführen, welches eine Betätigung
 ausländischen Kapitals in Österreich nahelegte.
 Dieses Vertrauen wurde durch die schon am
18. November 1022 abgegebene Erklärung des Finanzministers
 bestärkt, daß eine weitere Ausgabe von
Banknoten gegen Staatsschatzscheine nicht mehr stattfinden
 werde. Diese Erklärung aber beruhte wieder
auf der Tatsache, daß im Hinblick auf die in Aussicht
 gestellten Kredite die Begebung einer inländischen
 kurzfristigen Goldanleihe möglich geworden
war, aus welcher das Budgetdefizit der letzten Monate
1922 und ersten Monate 1923 bedeckt werden konnte.
Auf diese Weise waren, als die Österreichische
Nationalbank ihre Tätigkeit begann, schon wichtige
Etappen zur Durchführung des Sanierungsprogramms
erreicht.

Angesichts der einzig gearteten Gestalt der Anleihe,
welche offiziell, Garantierte österreichische Staatsanleihe
1023-1043” heißt und kurz „Österreichische Völkerbundanleihe”
 genannt wird, seien hier die wichtigsten
Daten derselben kurz zusammengefaßt. Die Völkerbundanleihe
 ist auf den Bruttoeinnahmen der Zölle
und des Tabakmonopols an erster Stelle sichergestellt.
Obwohl diese dingliche Sicherstellung reichlich geaügt,
 da die genannten Bruttoeinnahmen ein Vieliaches
 des Zinsen- und Tilgungsdienstes betragen,
wurde die Völkerbundanleihe überdies auch noch
mit der Personalhaftung, sozusagen dem Giro von
neun ausländischen Staaten ausgestattet, um ihre
Marktfähigkeit zu erhöhen. Dies schien unerläßlich,
war die Völkerbundanleihe doch die erste Anleihe
eines nicht der Entente angehörigen Staates, die auf
den westlichen Kapitalsmärkten zur Subskription gelangte.
 Die Haftungsübernahme erfolgte in der Weise,
daß jeder einzelne garantierende Staat einen bestimmten
Prozentsatz der vom Völkerbund autorisierten Maximalsumme
 (die 650 Millionen Goldkronen als Nettoarlös
 ergeben sollte) garantierte und in der hienach
antfallenden Höhe bei der Schweizer Nationalbank
zugunsten der Trustees eigene Schuldverschreibungen
in der Originalwährung der einzelnen Völberbundanleihe-
 Tranchen erlegte. Die Republik Schweiz hat jedoch
 an Stelle der Garantieübernahme die unmittelbare
Gewährung eines (erst Ende 1927 in Anspruch genommenen
 und zunächst aus Staatsmitteln gegebenen)
Darlehens an Österreich in der Höhe von 23 Millionen
Schweizer Francs gewählt, die für die Zwecke der Ermittlung
 der Höhe der begebenen Völkerbundanleihe
mit 20 Millionen Goldkronen veranschlagt wird
Sonach ergibt sich folgende Übersicht über die

nationalen Tranchen der Österreichischen Völkerbundanleihe.

Bezeichnung der Tranche

Amerikanische. . .
Belgische .....
Englische .....
Französische. . . .
Molländische ...
{italienische .....
Österreichische x km
Schwedische . ... ..
Schweizerische. . ..
Tschechoslovakische
Spanische. ....

Zusammen. . ...
Hiezu die selbständige
Schweizer Anleihe .
Schlußsumme ...

Nominelle
Jerzinsung

3
6
65
5
6:°5+15%
Kuponsteuer

6
6
6
4

Nominalbetrag
der
Begebungswährung

in Millionen

Nominalbefrag Nomineller
in öster- Begebungskurs
reichischen 0,
Goldkronen

Zegebungskurs
nach Abrechnung

von Kommission,

Stempel
and Spesen

Nach Ab-Nach
 den rechnung
Begebungs- |der allgemeinen
kur-en Begebungsberechneter
 kosten ver-Erlös
 bleibender
in Millionen | Netto-Erlös in
Goldkronen | Millionen Goldkronen
 rund

25 $
25 b. frs.
14 Lstg.
170 f. frs.
33h. fl.
200 L.

123,375.000
6.669.000
318,836.000 ı
52.910.000
5.804.000
15.249.000
34,155.000
16,407.000
22.148.000
80.009.000
33 811.000

105640
5:135
243112
41270
4'441
39:729
58302
12-560
16:832
60'— J
26.035 26
: 618056 611
| ange-100
 100 nommen mit: 20
631

85-625
Da
76:25
8 —
765
37:8
89:5
„91:5
76:55
76—
75°—
ID name

135
13110 schw. K
25 schw. frs.
544267 &amp;amp;. K
52'300 Pes.

31—93
78
80
75
341

769.364.000

| 28 schw. frs. |ca.20,000.000
789,364.000

Sn
        <pb n="367" />
        Der auf 650 Millionen Goldkronen verbleibende
Rest von rund 19 Millionen Goldkronen wurde bisher
 überhaupt nicht in Anspruch genommen.
Die Begebung der Völkerbundanleihe erforderte
eine längere Vorbereitungszeit. Im März 1923 wurde
zunächst in sechs Staaten die Unterbringung von
kurzfristigen österreichischen Staatsschatzscheinen in der
Höhe von 78,620.000 Goldkronen ermöglicht, die aus
dem Erlös der Völkerbundanleihe zurückzuzahlen
waren. Im Juni 1923 erfolgte sodann die Begebung
in der Form einer 20 jährigen, durch Rückkauf oder
Verlosung zu tilgenden Anleihe. Obwohl die Pfände:
und Garantie-Erklärungen für die ganze Völkerbundanleihe
 einheitlich gelten, erfolgte die Begebung deı
Anleihe doch in elf verschieden gestalteten, in ihrem
Belastungseffekt für Österreich aber ziemlich gleichartigen
 nationalen Tranchen, wobei sich sowohl bezüglich
 der Höhe der Tranchen als der Begebungsländer
 Abweichungen gegenüber den Garantie-Übernahmen
 ergaben. Es konnten Tranchen in den Vereinigten
 Staaten. von Nord-Amerika, in Österreich
selbst und in der Schweiz (neben der selbständigen
Schweizer Anleihe) untergebracht werden, welche
Länder keine Garantieverpflichtungen übernommen
hatten; eine dänische Tranche wurde nicht aufgelegt;
die englische Tranche ist beträchlich größer als der
Garantiequote entspräche und ähnliches mehr. Die
Details ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
- Garantie-Vbernahmen.
Garantierender Staat | Ja ec CK |

Frankreih ....... ©
Großbritannien ERS
Tschechoslovakei . . . . \
Italien... 0.0.0.0... ; +
Belgien . 2.2... a.
Schweden .... 1. Eu
Dänemark ...
Holland . .
Spanien .

718
2*8
578
18:6
2:00
0.6)

DB

2 Summe ...
Hiezu selbständiges Schweizer Darlehenrund.
 . . 2.2... . 8:00 )
Schlußsumme: . . . | 97% = GK 631.000.000

Da die Österreichische Nationalbank nach dem
{IL Genfer Protokoll die Aufgaben eines Staatskassiers
auszuüben hat, wurden die Erlöse sowohl der kurzals
 der langfristigen Anleihe-Transaktionen unmittelbar
 der Österreichischen Nationalbank. zugunsten. der
Regierung in den Originalwährungen gutgeschrieben.
Die Regierung hat sodann mit Zustimmung des Generalkommissärs
 oder des an seine Stelle getretenen
Funktionärs Abhebungen durchgeführt, welche entweder
 in der Originalwährung verwendet oder aber
in die österreichische Währung überführt wurden;
die zunächst nicht benötigten Beträge der in anderen
Währungen eingeflossenen Anleihe-Erlöse wurden in
die Pfund- oder Dollarwährung umgewandelt. Wäh-"ungspolitisch
 wichtig war, daß einerseits die Anleihe-Zrlöse

 solange als möglich in ausländischer Währung
zeführt wurden, wodurch eine zu rasche Vermehrung
ler inländischen Zirkulation vermieden werden konnte,
und daß andererseits die Österreichische Nationaljank
 bei dieser nur sukzessive vor sich gehenden
Jmwandlung der ausländischen in die inländische
Währung großenteils in der Lage war, die ausländi-‚sche
 Valuta selbst zu erwerben und in dieser Form
zu behalten; hiedurch konnte sie ihren eigenen
Devisenbesitz allmählig vermehren, ohne den Devisennarkt
 in Anspruch zu nehmen. Es spricht dies um
;o mehr für die relativ günstige Situation der österrei-;hischen
 Zahlungsbilanz, als der Österreichischen
Nationalbank überdies auch noch Devisen aus dem
xeien Verkehr zugeflossen sind.
Aus der Völkerbundanleihe wurden zuzüglich des
-ealisierten Saldos der eingetretenen Kursveränderunzen
 der ausländischen Währung sowie der bis 1024
erlaufenen und vom Generalkommissär dem Anleihearlös
 zugeschlagenen Aktivzinsen insgesamt erlöst
923‘4 Millionen Schilling.
Hievon wurden verwendet:
in Millionen Schilling
Zur Deckung von Gebarungsabgängen ex
1922 (bzw. zur Rückzahlung der hiefür verwendeten
 Voörschüsse) . . .. 0.0... 211'4
Zur Deckung von Gebarungsabgängen ex
1928. 2000004 HH HH HH HH 2887 dA44
Als Sicherstellungsdepot gemäß Punkt 10 des General
Bond 2 2 HH 579
Als vorweg abgezogene, ab 1. Jänner 1926 jedoch
aufgehobene Kuponsteuer der italienischen Trandhe 1°
Für Investitionen im Jahre 1923. .... 762
» m 19240 0000004 147
r» 195.0. ... 297
» 1926. . . +. + 1078
». 10927. +. + + 110°
; 1928 . 20°7
für verzinslichhe Darlehen zur Förderung der Milchwirtschaft
 +. 0.000000 Ö—
Summe . . .. . . 8736
DT UHR. 9234
ergebende Rest von . a 498
ist noch verfügbar und zur Rückzahlung der Darle-1ensschuld
 an die Österreichische Nationalbank bestimmt.

Es erhellt aus dieser Übersicht, daß sich die wirtschaftliche
 Entwicklung wesentlich günstiger gestaltete,
als vom Völkerbund angenommen worden war; denn
2 wurden nur zirka 48% des Anleiheerlöses zur
Deckung von ‚Budgetabgängen, der Rest aber für
.nvestitionen und für Währungszwecke (Rückzahlung
an die Österreichische Nationalbank) verwendet.
Nach dieser allgemeinen Übersicht über die für
lie spätere Tätigkeit der Österreichischen Nationalbank
 wichtigen Daten seien im folgenden einige Details
 über die Österreichische Nationalbank selbst
und ihre weitere Entwicklung beigebracht.
Die Österreichische Nationalbank ist am 2. Jänner
        <pb n="368" />
        1923 als eine von der Regierung unabhängige Aktiengesellschaft
 mit einem Aktienkapital von 30 Millioner,
Goldkronen ins Leben getreten; dieses Aktienkapital
ist zum weitaus größten Teil im Inlande aufgebracht
worden, wobei unter anderem die Erlöse aus der,
veschlagnahmten Auslandswerten der Inländer (Gesetz
vom 4. Juli 1919, StGBl. Nr. 353) zur Aktienzeichnung
verwendet wurden, was, nebenbei bemerkt, angesichts
der günstigen Kursentwicklung der Aktien den von
der Beschlagnahme betroffenen inländischen Kapitalisten
 den erlittenen Eingriff in ihre Privatrechte
reichlich entschädigt haben dürfte. Demnach darf’ die
Österreichische Nationalbank gewiß mit vollem Recht
beanspruchen, als ein inländisches Institut betrachtet
zu werden. Dieser inländische Charakter ist auch
durch die über Wunsch des Völkerbundes im Herbst
[923 nachträglich durchgeführte Bestellung eines
ausländischen Beraters kaum berührt worden; denn
die Aufgabe dieses Beraters besteht lediglich darin,
dem Völkerbund und dem Auslande gegenüber eine
Gewähr für die genaueste Einhaltung der Statuten
insbesondere rücksichtlich der Deckungsbestimmungen
für die Banknoten) zu geben: Nach den bösen Er-{ahrungen,
 die in dieser Beziehung während der Inflationszeit
 gemacht worden waren, erschienen die
vom Ausland diesfalls gehegten Besorgnisse wohl
nicht unverständlich; ‚es war daher im Interesse der
Stärkung des Vertrauens in die österreichische Währungsreform
 das richtigste, durch die Zustimmung zur
zeitweisen Bestellung dieses ausländischen Beraters
zu beweisen, daß die Gebarung der Österreichischen
Nationalbank keinerlei Kontrolle zu scheuen hat.
Die wichtigste der Österreichischen Nationalbank
bei ihrer Gründung erwachsende Aufgabe, die mancherlei
 Schwierigkeiten bot, war die Entscheidung
über den künftighin festzuhaltenden Auslandskurs der
Krone. Diese hatte sich gezeigtermaßen von der im
alten Währungsgesetz vom 2. August 1802, RGBL
Nr. I26, vorgesehenen Relation zum Golde völlig
losgelöst und besaß, wie. ein Blick auf die Lebenskosten-Indizes
 des In- und Auslandes beweist, im
Auslande eine wesentlich geringere Kaufkraft als im
Inlande. Eine Ermittlung der wirklichen Kaufkrafl
der Krone war daher in absehbarer Zeit um so weniger
 möglich, als der Handelsverkehr noch vielerlei
Beschränkungen unterlag und allerorts, speziell aber
im Inlande, Preisumwälzungsprozesse im Gange waren.
Auch die Schaffung einer neuen Währungseinheit
konnte zunächst nicht in Frage kommen; es verblieb
daher als einziger Ausweg die Herstellung einer festen
Relation zu einer führenden ausländischen Goldwährung,
 wodurch wenigstens indirekt auch ein Anschluß
 an das Gold erreicht werden konnte. Bei der
Festsetzung der hiebei zu wählenden Relation war
entscheidend, daß die Devisenzentrale schon seit
September 1922 ein ziemlich stabiles Verhältnis zwischen
 Papierkronen und alten Goldkronen aufrecht

erhalten hatte; ein zwingender Grund für eine Ände-‚ung
 dieses bereits einigermaßen eingelebten Verhältaisses
 konnte von der Österreichischen Nationalbank
aicht erkannt werden. Sie hat sich bei ihrer Entscheidung
 vielmehr von der Erwägung leiten lassen,
laß jede Geldwertänderung für Handel und Verkehr
2n Übel darstellt, weil sie die geschäftliche Kalkulajon
 und Preisbildung erschwert; daß ferner der
größeren oder geringeren Annäherung an den frühe
:;en Goldwert der Krone angesichts der eingetretenen
vollkommenen Preis-Diskontinuität gegenüber der
Vergangenheit keine praktische Bedeutung zugespro-&amp;gt;hen
 werden konnte, da die Wirtschaft sich jedenalls
 auf einen ganz neuen Preismaßstab einrichten
nußte; endlich daß es geraten schien, dem Ausland
den Erwerb österreichischer Kronen anziehend zu
zestalten, um auf diese Weise neues Kapital ins Land
zu ziehen und der österreichischen Krone zugleich
zäine quasi-metallische Deckung. zu verschaffen. Denn
wenngleich der Österreichischen Nationalbank außer
ıhrem in Goldwerten eingezahlten Aktienkapital von
zirka $ 6,000.000.— als Entgelt für die Übernahme
der Österreichisch gestempelten Banknoten der Öster-'eichisch-ungarischen
 Bank unter anderen auch von
ler Devisenzentrale zirka $ 18,300.000.— und von der
Österreichischen Geschäftsführung der Österreichischıngarischen
 Bank zirka $ 1,345.050.— in Devisen zuzeflossen
 waren, so wäre ihre Valutaposition doch zu
schwach gewesen, um größeren Devisenahflüssen, wie
zie bei einer Steigerung des Kronenkurses zu gewärtizen
 gewesen wären, standzuhalten ; es mußte vielmehr
Jarauf Bedacht genommen werden, den Devisenvorrat
zu stärken, was nur bei billigem Kronenkurs erwartet
verden konnte. An einer Erhöhung des Goldwertes
ler Krone waren ja bei der geschilderten Sachlage
aigentlich nur mehr die Bezieher : fester Kapitalsren-;en
 interessiert, da alle anderen Bezüge sich schließich
 — wenn auch erst nach langen und schmerz-‘ichen
 Kämpfen — jedem neuen Geldwert anzupassen
zermochten und dieser Anpassungsprozeß keinesfalls
‚ermieden werden konnte. Gerade für Rentner aber
aatte die Festsetzung des Goldwertes der Krone ihre
Bedeutung insoferne schon endgültig verloren, als es
ür sie keinen wesentlichen Unterschied mehr bedeuten
 konnte, ob ihre Bezüge auf 55 tel oder auf
z00 tel oder selbst auf 5 tel herabgesetzt bleiben — das
rühere Geldkapital war für sie, praktisch gesprochen,
n dem einen wie dem anderen Fall verloren; eine
mehr als 100% tige Erhöhung des Geldwertes jedoch
war, wie die seither in anderen Ländern nicht ohne
schwere Gefährdung der ganzen Wirtschaftslage
durchgeführten Revalorisierungsversuche erwiesen
»raktisch wohl nicht denkbar. So mußte die Entscheilung
 nach den Bedürfnissen von Handel und Verkehr
 getroffen werden, dem an der möglichst raschen
schaffung eines stabilen Geldwertes gelegen sein
nußte, . weil nur in diesem Falle eine baldige Rück-
        <pb n="369" />
        kehr des ins Ausland geflüchteten inländischen und
ein Hereinströmen ausländischen Kapitals erwartet
werden konnte. Dies aber war zur Ankurbelung und
Wiederbelebung der Produktion unentbehrlich, da
durch die Inflation das Betriebskapital ganz und
auch das Anlagekapital durch Verwahrlosung und
Veraltung der Betriebseinrichtungen großenteils verloren
 gegangen war. Die erklärte Absicht einer
Stabilhaltung der Krone auf dem am I. Jänner 1023
erreichten Niveau schaltete alle Spekulationen auf
ein Fallen oder Steigen der Landeswährung, die in
anderen Staaten so viele Unzukömmlichkeiten hervorgerufen
 und die Konsolidierung der Verhältnisse
so beträchtlich erschwert haben, von vorneherein
aus, wodurch der ohnehin so schwierige Prozeß der
Anpassung an den neuen Preis- und Wertmaßstah
wenigstens einigermaßen erleichtert wurde. Darüber
hinaus wurde aber auch die Absicht der Gewinnung
neuen Kapitals, wie aus der folgenden Tabelle entnommen
 werden kann, durchaus erreicht. Kine Ändetung
 in den Relationen der Krone zu den Auslands-Währungen
 trat nur insoferne ein, als die früher
erwähnte Relation der Papierkrone zur Goldkrone
anfänglich in Schweizer Francs ausgedrückt wurde,
Später aber, als der Schweizer Franc zufolge bedeutender
 internationaler Kapitalsverschiebungen größeren
Schwankungen unterlag, der amerikanische Dollar
als Standardwährung gewählt wurde, der zu jener
Zeit allein als: dem Golde gleichwertig betrachte
werden konnte. Und zwar wurde. der Dollar in
der Zeit vom 18. Mai 1923 bis 6. August 1925 auf
dem starren Niveau von 1 $=K 71.060 (bzw. ab
I. Jänner 1925 I $=5S$ 7.106) gehalten; von da ab
wurde die Kursbildung des Dollars freigegeben, so
daß sie fortan nach dem Gesetz von Angebot und
Nachfrage innerhalb der Goldpunkte variiert. Diese
Schwankungen sind so geringfügig, daß auf ihre Dar-Stellung
 aus Raumrücksichten verzichtet werden kann;
es genügt festzustellen, daß sich überwiegend ein
kleines Agio zugunsten des Schillings ergibt und die
Österreichische Währung sich überhaupt als eine der
Stabilsten Währungen des Kontinents erweist.
Das Hereinströmen von Devisen führte allerdings,
wie gleichfalls der folgenden Tabelle zu entnehmen
ist, auch zu einer starken Vermehrung der inländischen
Zirkulation; eine solche erschien aber auch unerläßlich.
 Die Kleinheit der anfänglichen Banknotenmenge
kann nur durch das völlige Darniederliegen von
Handel und Verkehr, durch das Fehlen jeder Kassenhaltung
 und deren Verdrängung durch eine unver-Nünftig
 gesteigerte Zirkulationsgeschwindigkeit (sofortiger
 Austausch des wertverlierenden Geldes gegen
Sachgüter irgend welcher Art), endlich durch den
Weitverbreiteten Gebrauch ausländischer Geldmittel
im Inlandsverkehr erklärt werden. Der Goldwert der
am 7, Jänner 1023 zirkulierenden Banknoten entsprach
nur einer Kopfquote der Bevölkerung von zirka

30 $ gegen gleichzeitig 43'5 $ in der Schweiz! Die
Vermehrung der Zirkulationsmittel mußte aber auch
aus dem Grunde ungefährlich bleiben, weil sie gegen
Finlieferung von goldwerten Devisen stattfand und
lie Österreichische Nationalbank ungeachtet beste-1ender
 Möglichkeiten der Beschränkung des Devisen-‚erkehrs
 schon sehr bald alle an sie herantretenden
Jevisennachfragen voll befriedigte. Hiemit sicherte
je der Landeswährung aber den wesentlichsten Vor-‚eil
 jeder Goldwährung, nämlich die Automatik, durch
velche die goldwerten Tauschmittel jeweils dorthin
ließen, wo ihnen die höchste Kaufkraft zukommt:
Jätte der Krone durch die Zirkulationsvermehrung
äne Entwertung gedroht, so wären die ihr als
Deckung dienenden Devisen zweifellos sofort wieder
ns Ausland zurückgerufen worden!
Durch die 100% ige Deckung der gegen auslänlische
 Devisen emittierten Noten besserte sich naturzemäß
 auch das Deckungsverhältnis der gesamten
Zirkulation, zumal die Notenausgabe gegen Wechseleskont,
 von den Sommermonaten 1024 abgesehen, in
der Hauptsache stabil blieb und nur saisonmäßig
zwischen 75 und 180 Millionen Schilling schwankt.
Die ziffermäßigen Belege für das bisher Gesagte finden
sich in der folgenden Tabelle, in welcher der Barschatz
 und die als Notendeckung verwendeten, in den
Barschatz nicht eingerechneten Devisen zusammengezogen
 erscheinen !).
Entwicklung des Barschatzes und der Notenzirkulation.


Gold

Summe
ılsNoten-' der me- | Bankdeckung
 tallischen' noten u. | Dek- | Eskonverwen-
 | u. quasi‘ Girover- |kungs- tierte
* dete metalti- pflich- |perzent | Wechsel
ı Devisen schen ‘ tungen
Notendeckung


Jatum |

 ane- *ahilline



7, Jän. 1923 | 4.967 114.552 | 119.519 447.050 2078 73.161
31. Dez. 1923| 8.318 383.213 | 391.531 777.518 50°36 | 132.337!
30. Juni zo 10.776 | 317.834 | 328.610 851.636| 38°59 | 308.090
31. Aug. 1924! 10.825 | 345.318 | 356.143 ı 899.082 Zr
31.Dez. 1024 ' 11.089 | 477.055 | 488.144 | 894.122| 54°60 188.021}
30. Juni 1925 11.347 | 551.071 | 562.418 | 861.268| 65°30 | 95-099
31.Dez. 1925 ' 14.830 | 558.364 573.194 | 945.034/ 60°05 | 180.249
31. Dez. 1926 | 52.506 | 627.451 | 679.957 | 984.668| 69:05 | 123.505
31.Dez. 1027 | 84.456 | 653.413 737.869 |1,044.911| 70°62 | 131.712
30. Sept. a aa 14455 | 09-255 759.710 11,047.931| 72°49 | 119.870
31. Okt. 1928 | 168.902 | 569.313 | 738.215 |1,053.826! 70.05 | 140.836

1) Ein Wesens unterschied zwischen den in den Barschatz
aingerechneten und den in den Barschatz nicht eingerechneten,
aber als Notendeckung verwendeten Devisen bestand nur
in der Zeit vom IL Jänner 1925 bis 23. Jänner 1027, wäh-‚end
 welcher unter letzterer Rubrik auch „Kostdevisen”
verrechnet waren, die jetzt, soweit sie überhaupt noch vorkomnen,
 als „Andere Aktiven” ausgewiesen werden. Lin formeler
 Unterschied besteht in der Dauer der Veranlagung der
Devisen, wobei jedoch zumeist vertragsmäßig die Möglichkeit
rüherer Rückziehung vorbehalten ist, wodurch diese Verschietenheit
 ihre materielle Bedeutung fast ganz verliert.
        <pb n="370" />
        Aus der Kolonne „Gold” ergibt sich, daß die
Österreichische Nationalbank auch daran arbeitet,
ihren Goldbesitz sukzessive in ein angemessenes Verhältnis
 zu ihrem Devisenbesitz zu bringen; doch
denkt sie selbstverständlich nicht daran, die Golddevisenwährung,
 welche sich bisher vorzüglich bewährt
 und als für die österreichischen Verhältnisse
besonders geeignet erwiesen hat, zugunsten einer
reinen Goldwährung aufzugeben.
Die aus der Tabelle zu entnehmende günstige
Entwicklung der Notendeckung ergab sich bei unanterbrochener
 Aufrechterhaltung des von‘ der
Österreichischen Nationalbank bald nach Beginn
ihrer Tätigkeit gewählten Verhältnisses zum amerikanischen
 Dollar ($1.— = zirka K 71.060). Im Hinolick
 auf diese faktische Stabilität konnte auch
bald an die gesetzliche Festlegung dieser Relation
zum Dollar und dadurch zum Golde geschritten
werden, was mit dem Gesetz vom 20. Dezember 1024,
BGBl. Nr. 461, durch Schaffung der neuen Schillingwährung
 geschah; nach dieser werden einerseits:
10.000 Kronen einem Schilling und andererseits wird
ein Schilling 0°2072 Gramm Feingold gleichgestellt,
was dem == tel Teil des in einem amerikanischen
Dollar enthaltenen Feingoldgewichtes, also der seil
18. Mai 1923 festgehaltenen faktischen Relation, entspricht.
 Hiemit wurde die Periode der Irrungen una
Wirrungen der alten Öösterreichisch-ungarischen
Währung für die Republik Österreich endgültig abgeschlossen
 und das Währungswesen auf eine neue
und gesunde Basis gestellt. Die Überführung der
alten in die neue Währung hat sich dank dem glücklich
 gewählten und einfachen Umrechnungsschlüssel
rasch und reibungslos vollzogen und insbesondere
auch die bei solchen Gelegenheiten immer drohende
Gefahr von Preisabrundungen nach oben auf das
geringstmöglichste Maß herabgedrückt. Wenn einzelne
besonders konservative Köpfe trotzdem auch heute
aoch in „Hundert Millionen“-Kronenbeträgen rechnen,
so muß dies überraschen; denn es ist nicht nur das
Rechnen mit so großen Zahlen offenbar höchst unbequem,
 sondern es kann mit solchen Kronenbeträgen
auch kaum eine klare Wertvorstellung verbunden
werden, da sich der Wert der Krone doch seit dem
Jahre 1914, und insbesondere in der Zeit von 1018
bis 1023, unausgesetzt verändert hat.
Nicht so glatt und befriedigend wie die währungspolitische
 hat sich die preis- und kreditpolitische Entwicklung
 gestaltet. In ersterer Beziehung ergab sich
eine Steigerung der Lebenskosten, wenn wir diese in
Gold rechnen und hiebei Juli 1014 mit I00 veranschlagen,
 von 89'°5 im September 1022 auf zirka
123'2%) im August 1928, wobei im Jänner 1925 ein
1) Obiger Angabe liegen die Daten des Bundesamtes für
Statistik zugrunde. Da mit 1. Jänner 1926 die Grundlagen der
Ermittlung geändert wurden und der Index hiedurch eine Verminderung
 um zirka 15 Punkte erfuhr, sind die nach diesem

Höchststand von 128 erreicht worden war; die anaogen
 Daten der Schweiz lauten 156, 170 und IOL.
In den österreichischen Ziffern kommt die bereits erwähnte
 Tatsache zum Ausdrucke, daß das inländische
Preisniveau während der Inflationszeit stärker zurückzeblieben
 war und sich nach Wiedereinfügung der
5sterreichischen Wirtschaft und des österreichischen
Währungswesens in den internationalen Verkehr
zwangsläufig den Weltmarktpreisen annähern mußte.
Der noch immer bestehende Unterschied ist einerzeits
 auf den bei uns als dem einzigen Staate Europas
noch fortbestehenden Mieterschutz zurückzuführen,
lurch welchen die Lebenskosten — allerdings zu
Lasten ungeheurer Kapitalsentwertungen und sonstiger
Wirtschaftsschädigungen — um etwa 12 bis 18% niediger
 ausgewiesen sein dürften, als sie sich ohne den
Ylieterschutz stellen würden; andererseits erklärt sich
lieser Unterschied aber auch aus der Verarmung
ınseres Landes und dem hiedurch bedingten niedrigen
standard of life, der viele anderwärts als unentbehrich
 betrachtete Bedürfnisbefriedigungen entfallen zu
assen zwingt und daher in niedrigeren Lohn- und
Gehaltszahlungen Ausdruck finden kann. Immerhin
scheint nunmehr eine gewisse Stabilisierung auch des
'nländischen Preisniveaus erreicht zu sein, da das
‚jetzige Preisniveau jenem, das schon im Spätherbst
1924 erreicht und später überschritten wurde, gleicht
und sich schon über ein Jahr fast unverändert erhält.
Auf kreditpolitischem Gebiet führte die Überspekulation,
 die sich während des Jahres 1023 an
der Wiener Börse entwickelt hatte, im Frühjahre 1024
zu einem großen Zusammenbruch, der zu einer starken
Frschütterung der gesamten Kreditorganisation des
„andes und zu einem auch heute noch fortdauernden
Jarniederliegen des Effektenmarktes führte. Auswärtige
 Kritiker haben versucht, diese Erscheinungen
nit dem Stabilisierungskurs der Krone in Zusammen-1ang
 zu bringen. Meines Erachtens sind diese Er-;cheinungen
 jedoch lediglich als Nachwirkungen der
'nflation und der durch sie geschaffenen Mentalität
weiter Bevölkerungskreise zu betrachten. Der rasche
Wechsel des Geldwertes während der lange dauernlen
 Inflationszeit hatte kaufmännisches Rechnen unnöglich
 und jedes Geschäft zu einer Spekulation
gemacht; kein Wunder daher, daß weite Kreise der
Bevölkerung kaufmännische Überlegungen überhaupt
verlernt und sich den reinen Spekulationsgeschäften
zewidmet haben, bei welchem die raschere geistige
Anpassungsfähigkeit an die voraussichtliche Geldmarktsituation
 allein über den Erfolg entschied und der
agilere Händler gegenüber dem zu lange an den alten
Preissätzen festhaltenden Verkäufer stets im Vorteil
—- oder wenigstens scheinbar im Vorteil — war. Die
;pekulative Betätigung des Publikums wurde noch
Zeitpunkte publizierten Indexzahlen hier um 15 Punkte erhöht
worden, wodurch ein für die vorliegende Übersicht hin-‚eichender
 Genauigkeitsgrad erreicht sein dürfte.
        <pb n="371" />
        weiter durch die in der Inflationszeit entstandene
starke Vermehrung der Banken und Bankgeschäfte
begünstigt, die nur in der Durchführung von Devisenund
 Effektenspekulationen eine Existenzmöglichkeit
finden konnten und daher in jeder Weise zu diesen
Geschäften ermunterten. Die zu Ende des Jahres
1022 erreichte Stabilität des Geldwertes, — welche
zwar gezeigtermaßen noch keine Preisstabilisierung
brachte, aber doch die bisher üblichen sprunghaften
Preisveränderungen ausschloß, — hat natürlich diese
ängebürgerten naiven Grundlagen geschäftlicher Betätigung
 zerstört, doch wurde diese Veränderung der
Sachlage teils außer Acht gelassen, teils aber unrichtig
 gewertet. Auf der einen Seite sehen wir eine
vOrtdauer der aus der Inflation stammenden Überschätzung
 der „Sachwerte“ (mit Einschluß der Aktien!)
und der Vernachlässigung der Rentabilitätserwägunzen,
 so daß weder die Höhe der zu bezahlenden
Schuldzinsen, noch des wahrscheinlichen Ertrages in
Rücksicht gezogen wurde. Auf der anderen Seite
machte sich aber vielfach auch eine Überschätzung
der Stabilisierung geltend, man glaubte von derselben
die Heilung aller wirtschaftlichen Schäden erwarten
zu dürfen, während unsere wirtschaftlich ungünstige
Lage doch auch aus der eingetretenen allgemeinen
Verarmung und namentlich aus der Zerreißung des
irüheren einheitlichen Wirtschaftsgebietes entspringt.
In diesen psychologischen Momenten scheint mir die
Börsenhausse des Jahres 1023 begründet zu sein,
wobei als weiteres Moment vielleicht noch angeführt
werden könnte, daß Österreich das erste Land war,
das zur Sanierung seiner zerrütteten Währung geangte,
 so daß Erfahrungen über die Wirkungen der
Währungsstabilisierung, die den Nachbarländern
3päter aus dem Beispiel Österreichs zur Verfügung
standen, noch nicht vorlagen.
Die Österreichische Nationalbank, deren Kredit
den schon von der Österreichisch-ungarischen Bank
übernommenen hohen Zinssatz von 9% bedang und
für Börsenzwecke überhaupt nicht in Anspruch genommen
 . war, hatte kaum wirksame Mittel in der
Hand, die Börsenspekulation einzudämmen; so nahm
das Schicksal seinen freien Lauf: Trotz verzweifelter
Versuche der Hausse-Spekulanten, ‘unter Bezahlung
enormer Taggeldsätze ihre Position aufrecht zu erhalten,
 kam es nach dem Zusammenbruch der mißglückten
 Baisse-Fngagements in französischen Francs
‚m Frühjahre 1024 zu einem allgemeinen Sturz der
Börsenkurse, welche viele Banken und Bankgeschäfte
aötigte, sogleich oder im Laufe der folgenden Monate
Ihre Insolvenz zu erklären. Auch das Publikum
arlitt große Verluste teils direkt an seinen Fffektenengagements
 teils indirekt an seinen Spareinlagen,
lie von den in Zahlungsschwierigkeiten geratenen
Bankgeschäften nicht zurückgezahlt werden konnten;
die Folge hievon war eine weitreichende Erschütterung
des Vertrauens und eine allgemeine Abkehr von der

Jörse, woraus sich eine sehr empfindliche Finschränung
 der Börsenumsätze und damit auch der Bankenätigkeit
 ergab. Da auch das den Kreditinstituten
ar Verfügung stehende FEinlagenkapital gegenüber
anem der Vorkriegszeit, in Gold gerechnet, bedeuand
 niedriger ist (die Einlagen bei den Banken berugen
 am 31. Dezember 1924 nur etwa 9°0% des
tzten Friedensstandes) erwies sich der während der
nflationszeit bedeutend vergrößerte Apparat der
jsterreichischen Kreditorganisation nunmehr als viel
‚u groß; sowohl die Zahl der Unternehmungen, als
lie Zahl der in den verbliebenen Unternehmungen
jeschäftigten Personen mußte gegenüber der Inflations-‚eit
 einer starken Verminderung unterzogen werden.
Nunmehr dürfte jedoch die Anpassung des Kredit-»rganismus
 an. die bescheidener gewordenen Verhält-1isse
 des neuen Österreich zum Abschlusse gelangt sein,
Für die Österreichische Nationalbank machte sich
lie Börsenkrise dadurch fühlbar, daß aus Anlaß und
um Zwecke der Liquidierung derselben von allen
Seiten Kreditansuchen an sie gestellt wurden. Es kam
‚ur Anforderung größerer Devisenbeträge, die zur
lückzahlung der einzelnen Banken gekündigten Ausandskredite
 benötigt wurden; und da die Devisen
eilweise nur durch Einreichung von Wechseln bezahlt
 werden konnten, ergab sich gleichzeitig mit der
Verringerung der Devisenbestände eine starke Erhöung
 des Wechselportefeuilles, also eine Verschlech-‚erung
 des Deckungsperzents der Zirkulation.. Als
Gegenmaßnahme wurde eine Erhöhung der Bankrate
auf 12 und vorübergehend sogar auf 15%, durchzeführt,
 die jedoch bald wieder rückgängig gemacht
werden konnte. Es betrug die Bankrate:
| Perzente !
9
12
‘5
13
u
10
9
8
75
7
65
6
7
65

In der Zeit von
Li. Jänner 1923 — 4. Juni 1924 . . &amp;amp; ;
5. Juni 1924 — 12. August 1924 . .
13. August 1924 — 5. November 192
5. November 1924 — 24. April 1925
25. April 1925 — 23 Juli 1925 .
24. Juli 1925 — 2. September 1925 .
\, September 1925 — 27. Jänner 192f
„8. Jänner 1926 — 30. März 1926
31. März 1926 — 6. August 1926
7, August 1926 — 17. Jänner 1927
‚8. Jänner 1927 — 4. Februar 1927
5. Februar 1927 — 20. Juli 1927 .
21. Juli 1927 — 24. August 1927 .
25. August 1927 — 27. Jänner 1928
RR Tlänner 19298 — 16. Iuli 1028

Ab 17. Juli 1928 beträgt die Bankrate 6'5%.
Um den durch die Krise auch im Auslande ent-;tandenen
 Besorgnissen, ob die österreichische Wäh-‚ung
 ihren Auslandswert werde behaupten können,
antgegenzutreten, wurde im Herbst 1924 das Devisen-‚ostgeschäft
 aufgenommen, das heißt es wurde ernöglicht,
 gegen Bezahlung einer mäßigen perzentuellen
Vergütung gleichzeitig mit dem Verkauf von Devisen
den gleichen Betrag an Devisen auf Zeit zurück-
        <pb n="372" />
        zukaufen, so daß jedes Kursrisiko vermieden werden
konnte; und da die Verzinsung solcher ausländischer
Schulden mit Finschluß des zu zahlenden Kostgeldes
sich noch immer niedriger stellte als ‚die jeweilige
österreichische Bankrate, wurde von der gebotenen
Einrichtung gerne Gebrauch gemacht; auf diese
Weise kam das ausländische Kapital bald wieder
nach Österreich zurück. Nach eingetretener Beruhigung
 der Verhältnisse wurde dieses im Auslande als
ungewöhnlich empfundene, in den damaligen außerordentlichen
 Verhältnissen Österreichs aber sehr gut
bewährte Kostgeschäft durch das altgewohnte, im
Wesen gleichartige, jedoch nur unter ruhigen Börsenverhältnissen
 und bei geordnetem Devisenhandel
durchführbare Devisen-Termingeschäft ersetzt.
Die Nachwirkungen der Börsenkrise sind auch
heute noch empfindlich fühlbar, da sich die berufsmäßigen
 Spekulanten — zumeist nach Verlust ihres
Betriebskapitals — vom Geschäfte zurückgezogen haben
und ‚auch das Publikum aus den früher angeführten
 Gründen der Börse noch immer vollständig fernbleibt.
 Die hieraus resultierende gänzliche Stagnation
der Börse zieht natürlich für die Gesamtwirtschaft
mancherlei Nachteile nach sich, insbesondere ist die
normale Entwicklung ‚des Anlagemarktes — die Placierung
 von Pfandbriefen, Obligationen und Neu-Emissionen
 von Aktien — hiedurch fast unmöglich
gemacht; das führt aber zu einer Verschärfung der
in Landwirtschaft und Industrie herrschenden Kreditnot
 und verhindert die notwendige Ergänzung ihrer
Anlagekapitalien. Daher wäre es sicher erwünscht,
wenn das Publikum der Börse gegenüber wieder den
goldenen Mittelweg einer rationellen Art der Kapitalsinvestition
 beschreiten, das heißt die angesammelten
 Ersparnisse teilweise auch zu Ankäufen sicherer
Effekten und solider Neu-Emissionen verwenden
würde. Erst dann wird von einer völligen Konsolidierung
 der kreditpolitischen Verhältnisse gesprochen
werden können.
Die österreichische Nationalbank hat zur Überwindung
 der Folgen der Börsenkrise nicht nur durch Beistellung
 aller angeforderten Devisen und durch liberale
Kredithilfe, sondern auch durch Mitwirkung in der
Organisation zur Regelung der Börsenkurse und bei zahlreichen
 einzelnen Stützungsaktionen beigetragen. Die
von ihr diesfalls gebrachten materiellen Opfer bewegten
 sich jedoch stets innerhalb jener Grenzen,
welche durch die Bedachtnahme auf die unversehrte
Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit zur Erfüllung ihrer
höheren währungspolitischen Aufgaben und durch
die Rücksichten auf die legitimen Interessen ihrer
Aktionäre gezogen sind; aber schon diese begrenzten
Opfer haben gewiß manchen weiteren Zusammenbruch
 verhütet und dadurch sowohl Kreditnehmer
wie Kreditgeber vor Schaden bewahrt. Im Laufe des
Jahres 19025 schwanden die Rückwirkungen der
Börsenkrise auf den Status der Nationalbank, so daß

zu Ermäßigungen der Bankrate geschritten werden
konnte.
Ich darf diesen kursorischen Überblick über die
wichtigsten Ereignisse des Kredit- und Notenbankwesens
 Österreichs abschließend wie folgt zusammenassen:
 Die Republik Österreich hatte während, der
arsten vier Jahre ihres Bestandes in währungspolitischer
Hinsicht einen überaus dornigen Leidensweg zurückzulegen
 — die rasche Verschlechterung des Kronenwertes
 während dieser Zeit ist neben technischen
Yehlern in der Behandlung des Geldwesens hauptzächlichst
 der Wertvernichtung zuzuschreiben, die
das gesamte Volksvermögen durch Kriegs- und Nachkriegsereignisse
 erfahren hat. Erst durch das Genfer
Sanierungswerk wurde die Möglichkeit geboten, das
Geldwesen wieder in geordnete Bahnen zurückzuführen.
 Die Österreichische Nationalbank hat die ihr
'n dieser Beziehung gestellten Aufgaben erfolgreich
zelöst, denn seit ihrer Gründung ist der äußere Wert
der österreichischen Währung stabil erhalten worden
und hat es dadurch möglich gemacht, diesen zunächst
aur via facti geschaffenen Zustand durch das Schillingrechnungsgesetz
 vom 20. Dezember 1024, BGBl.
Nr. 461, auch rechtlich zu verankern, indem die neue
Währungseinheit in unmittelbare Relation zum Golde
gebracht werden konnte. Mit der Ordnung des Geldwesens
 ist dem Geschäftsleben die Möglichkeit kaufnännischer
 Kalkulation wiedergegeben worden, ohne
daß freilich die unvermeidliche Annäherung der
zurückgebliebenen heimischen Preise an das Weltpreisniveau
 und dadurch eine Steigerung des Lebenskostenindex
 hätte verhindert werden können. Die
Stabilisierung des Geldwertes hat ferner auch ein
Wiedererstarken des Kreditwesens ermöglicht; nach
Beendigung des im Anschluß an die Börsenkrise des
‚ahres 1924 durchgeführten Reinigungsprozesses ruht
2s nunmehr wieder auf festen Grundlagen, nämlich
auf den in schweren Zeiten erprobten alten Kreditinstituten,
 dem wiedererwachten Sparsinn und den
erfreulich anwachsenden Spareinlagen der Bevölkerung,
wie nicht minder auf dem wiedergewonnenen Vertrauen
 des ausländischen Kapitals. Was endlich‘ speziell
 die Österreichische Nationalbank anbelangt, so
zeigt ‚ihre Entwicklung eine seit der Gründung fast
ununterbrochen aufsteigende Linie. War Österreich
mit Hilfe des Völkerbundes der erste der in den
Krieg verwickelt gewesenen europäischen Staaten, der
sein Geldwesen wieder stabilisieren konnte, so kann
dieses Geldwesen dank der starken Stellung der
Österreichischen Nationalbank nach menschlicher
Voraussicht auch als ein dauernd gesichertes betrachtet
werden. Deshalb gestattet das Währungswesen Österreichs,
 das in den ersten Jahren des Bestandes der
Republik einen der dunkelsten Punkte ihrer wirtschaftlichen
 Lage bildete, nunmehr wohl einen
durchaus hoffnungsfrohen Ausblick in ihre künftige
ökonomische Entwicklung.
        <pb n="373" />
        STREIFLICHTER ZUM BUNDESHAUSHALT IN DEN JAHREN 1918 — 1028
Von Sektionschef im Finanzmintsterium Dr. Leopold Joas.

Beim Zusammenbruche der Öösterreichisch-ungarischen
 Monarchie ist das heutige Österreich nicht aus
innerem Triebe, sondern aus. der Not der Verhältnisse,
 als Rest der planmäßigen Bildung der
Nationalstaaten entstanden. Der Beschluß des 12. November
 1918 war die ausdrückliche Festlegung des
Ergebnisses einer von der Bevölkerung Innerösterreichs
 nicht gewollten Entwicklung. Das junge Staatswesen
 sah sich sozusagen über Nacht vor ungeheure,
 schier unlösbar scheinende Aufgaben gestellt:
Die Bevölkerung zermürbt, durch den jahrelangen
Krieg ansgehungert, aller Hilfsmittel, der meisten
Rohstoffquellen beraubt, die Geldwährung durch den
Krieg arg erschüttert, Unsicherheit an den Landesgrenzen,
 mußte das staatliche Leben in wenigen
Tagen auf die neuen Verhältnisse umgestellt werden.
Blickt man heute zurück auf jene Zeit, so muß man
staunen, wie verhältnismäßig rasch Österreichs Umstellung
 gelungen ist. Ein wichtiges Aktivum, das
ans alle Rücksichtslosigkeit. nicht rauben konnte, der
aus der Monarchie übernommene ‚Verwaltungsapparat
 im Verein mit der inneren Lebenskraft der
ılpenländischen Bevölkerung hat unbestreitbar das
Verdienst, daß das junge Staatswesen die ersten
Gehversuche bestanden hat. Die provisorische
Regierung hat natürlich neben allen anderen großen
Aufgaben auch für die Einrichtung des Staatshausnaltes
 gesorgt. Begreiflicherweise konnte aber diese
Aufgabe nicht in jenem Maße erfüllt werden, das
in einem geordneten Staatswesen selbstverständlich
ist. In erster Linie standen andere Aufgaben: Die
Ernährung der Bevölkerung, deren Versorgung mit
den sonstigen unotwendigsten Bedarfsgegenständen.
So kam es, daß dem mit dem Kriegsende einsetzenden
 raschen Verfall unserer Währung nicht die
notwendige Aufmerksamkeit zugewendet werden
Konnte und damit natürlich das Gleichgewicht im
Staatshaushalte verloren war. Das Verfassumgs-Provisorium
 war durch die Verfassung vom Oktober
 1020 beseitigt worden. Die Sicherung der
nanziellen Lebensfähigkeit gestaltete sich ungleich
schwieriger. Die wiederholten, allerdings meist zu
schüchternen Versuche der Herstellung der finanriellen
 Ordnung im Staatshaushalte sind mißlungen.
Auf der anderen Seite wuchs das Erfordernis für
die vom Staate zu erfüllenden Verwaltungsaufgaben,
wie namentlich die Vorsorge für Kriegsgeschädigte,
für die Pensionisten, die Lebensmittelzuschüsse, die
Umstellung der ungeheuren Kriegsbetriebe. Das
steigende Mißverhältnis zwischen Finnahmen und
Ausgaben zwang bei der Unmöglichkeit, den
ehlbetrag im Kreditwege zu schaffen, zur immer
stärkeren Inanspruchnahme der Notenpresse. Natürlich

 gerieten mit dem Verfalle der Währung auch
lie Finanzen der autonomen Körperschaften der
“"änder und Gemeinden in arge Unordnung und
;s mußte der Staat, sollte die Einheitlichkeit des
Zeldwesens nicht überhaupt geopfert werden, auch
len Ländern und Gemeinden mit Geldzuwendungen,
lie allerdings zum Teile in Darlehen bestanden,
‚eispringen. Der Währungsverfall nahm ein immer
-ascheres Tempo an. Im Frühsommer 1022 traten
irscheinungen auf, die klar zeigten, daß ohne plannäßige
 Hilfe von außen der nahe Zusammenbruch
les neuen Staatswesens unvermeidlich. ist.
Das Ausland hat die Entwicklung der Dinge in
5sterreich begreiflicherweise mit Aufmerksamkeit und
nit Sorge verfolgt. Die von einzelnen Staaten schon
n den Jahren vor 1022 gewährte Kredithilfe konnte
ndessen nur vorübergehend hemmen. Im Jahre 1921
ıat sich auch der Völkerbund mit der österreichischen
Trage eingehender beschäftigt. Die Aussichten auf
»lanmäßige Hilfe waren aber damals gering. Die
inzelnen Staaten erklärten sich außerstande, selbst
veiteren Kredit gewähren zu können. Dies erschütterte
‚ollends die Kreditfähigkeit Österreichs überhaupt.
Die Folge waren die bekannten KEreignisse im
"rühsommer 1022, die schließlich zu den Genfer
’rotokollen vom Oktober 1922 geführt haben.
Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, das
jenfer Sanierungswerk in seiner Entstehung und in
‚einem Wesen darzulegen: Hier sei. nur festgestellt,
laß dieses Werk die entscheidende Wendung im
Staatshaushalte bedeutete und daß erst von diesem
Zeitpunkte ab überhaupt von einem in reellen
7;ffern erfaßbaren Staatshaushalt gesprochen werden
zann.
Zwar hat die Regierung auch in den früheren Jahren
ler gesetzgebenden Körperschaft Budgets vorgelegt,
zuch die Änderung des Finanzjahres im Sinne der Rück-&amp;lt;ehr
 zum Kalenderjahre als Finanzjahr (1921) fällt
n diese Zeit, desgleichen hat der Rechnungshof die
Zechnungsschlüsse für die einzelnen Gebarungsperiden
 aufgestellt. Allein in der Zeit des Währungs-‚erfalles
 entbehrt eine ziffermäßige Aufstellung von
\usgaben und Einnahmen in Kronenbeträgen jedes
nneren Wertes. Die in den Voranschlägen entjaltenen
 Ziffernansätze waren zur Zeit der Bewilligung
schon überholt, ein Vergleich der wirklichen Gebaung
 mit den Voranschlägen ist ohne jede praktische
Zedeutung, da eben Kronenbeträge von sehr unzleichem
 inneren Werte nicht vergleichbar sind. Da
lamals das System der Monatsvoranschläge und
Vonatsabschlüsse noch nicht bestanden hat, ist es
ıuch nachträglich nicht mehr möglich, monatsweise
Vergleiche anzustellen. Fiss steht nur das eine fest,
        <pb n="374" />
        daß trotz verschiedener Maßnahmen auf dem Gebiete
 der öffentlichen Abgaben, der Monopole und
Verkehrstarife der Abgang von Periode zu Periode
sowohl dem absoluten Betrage nach, als auch verhältnismäßig
 größer geworden ist.
Die Durchführung der Genfer Protokolle vom
Oktober 1922, wodurch vor allem die entscheidende
Wendung im Staatshaushalte eintrat, die Stabilisierung
 der Währung und die Stillegung der Notenpresse
 bilden die Marksteine der neuen Aera.
Freilich, die Aufgabe hat sowohl an den Völkerbund
 als namentlich auch an die österreichische
Gesamtheit ungeheure Anforderungen gestellt und
es kann heute behauptet werden, daß das große
Werk nur dank der verständnisvollen Erfassung des
Problems bei allen Kreisen gelang. Die Reorganisation
 der Verwaltung war mit großen Opfern verbunden.
Die eiserne Notwendigkeit zwang zu sehr einschneidenden
 Sparmaßnahmen, die das durch den langen Krieg
schwergeprüfte Volk um so härter empfunden hat, als
die Inflationszeit eine künstliche Steigerung der inländischen
 Produktion gebracht hatte, der naturgemäß die infolge
 der Stabilisierung der Währung und der Angleichung
 der inneren Kaufkraft der Landeswährung
an den Auslandswert unvermeidliche Wirtschaftskrise
folgen mußte. Es ist selbstverständlich, daß schon
die Gebarung der letzten Monate des Jahres 1022
unter dem Zeichen des Wiederaufbaues stand,
gleichwohl kann der Rechnungsabschluß für das
Jahr 1022, in dessen Verlauf sich der Währungsverfall
 am schnellsten vollzog — Kronenwert am
l. Jänner: 120 Kronen = 1 Goldkrone, :am
il. Oktober 15.100 Kronen = I Goldkrone —
keinen Maßstab für den Stand der Staatsfinanzen
bilden. Erst vom I. Jänner 1923 angefangen bietet
die Haushaltsgebarung die Möglichkeit einer klaren
und zutreffenden Beurteilung der Ausgaben- und
Einnahmenentwiclung.
Da die Verfassung anordnet, daß der Jahresvoranschlag
 spätestens 8 Wochen vor dem Beginne der
Gebarungsperiode, also spätestens am 5. November
dem Nationalrat vorzulegen ist, mußte der Voranschlag
 für das Jahr 1023 noch zu einer Zeit ausgearbeitet
 werden, zu der die Genfer Beschlüsse noch
nicht vorlagen, diese also auf den Voranschlag noch
keinen Einfluß haben konnten. Die Regierung war
sich völlig bewußt, daß der von ihr’ eingebrachte
Voranschlag durch die mittlerweile genehmigten
Genfer Beschlüsse überholt sei und daher - einer
Umarbeitung bedürfe. Diese Umarbeitung wurde
denn auch sofort in Angriff genommen.
Das Finanzkomitee des Völkerbundes hatte bei
Prüfung des Staatshaushaltes erkannt, daß die Beseitigung
 der Defizitwirtschaft, soll der Staatshaushalt
dauernd gesunden, nicht das Werk eines Augenblickes
sein kann, daß vielmehr dieses Ziel nur durch planmäßigen
 Neuaufbau der Staatswirtschaft in einem

ängeren Zeitraum erreicht werden kann und das bis
lahin unvermeidliche Defizit durch Kredithilfe gedeckt
werden muß. Die Prüfung der Verhältnisse hat
weiters zu der Überzeugung geführt, daß die Hertellung
 des Gleichgewichtes in erster Linie durch
\usgabeneinschränkung, in zweiter Linie durch Einnahmensteigerung
 sichergestellt werden muß. In diesem
Sinne hat die vom Völkerbund im November 1022
ıach Wien entsandte Delegation im Einvernehmen
nit der österreichischen Regierung und im Rahmen
der im Wiederaufbaugesetze gegebenen Richtlinien
len sogenannten Reformplan aufgestellt. Dieser Re-"ormplan
 hat für den Staatshaushalt, gegliedert nach
zroßen Gruppen der Staatswirtschaft, einen in Halb-‚ahresperioden
 geteilten Wirtschaftsplan, umfassend die
Zeit vom I. Jänner 1923 bis 31. Dezember 1024 entworfen,
 der für jede einzelne dieser Halbjahresperioden
‚iffermäßig (in Goldkronen) die Maximalausgaben und
MVlinimaleinnahmen vorsah und eine Entwicklung: in
lem Sinne vorzeichnete, daß die letzte Halbjahresperiode,
 "also die Zeit vom I. Juli bis 31. Dezember
‚024, bereits mit einem Überschusse abschließen soll.
Der bis dahin %u deckende Gesamtabgang wurde mit
142 Millionen Goldkronen, der Überschuß des letzten
Halbjahres mit II Millionen Goldkronen ermittelt. In
liesem Reformplan waren die Investitionsausgaben
ı1och nicht besonders behandelt, sie waren — allerlings
 überaus knapp bemessen — in die allgemeinen
Ausgaben einbezogen worden. Der umgearbeitete
Voranschlag für das Jahr 10923 mußte natürlich schon
lem Reformplan entsprechen.
Die Gesichtspunkte, von denen die unter der Kon-‚rolle
 des Völkerbundes durchgeführten Reformen
geleitet waren, seien im folgenden kurz angedeutet:
Trennung der reinen Hoheitsverwaltung von den
Betrieben. und Monopolen, weitgehende Sparmaß-2ahmen
 auf dem Gebiete der Verwaltung, insbesondere
Personalabhbau, Erhöhung einer Reihe von öffentlichen
Abgaben und Finführung .der allgemeinen Warenımsatzsteuer,
 Reorganisation der Staatsbetriebe mit
lem Ziele der Selbsterhaltung, Reform der Finanznonopole
 und insbesondere Revision der Monopol-:arife
 in der Richtung, daß annähernd der Vorkriegsertrag
 sichergestellt wird.
Unter den Betrieben spielen zwei eine für den
staatshaushalt entscheidende Rolle: die Bundesbahnen
und das Post- und Telegraphenwesen.
Die äußerst bedenkliche Lage der Bundesbahnen
nachte es notwendig, mit einer ganz besonderen
Maßnahme vorzugehen. Die Bundesbahnen wurden
durch ein im Juli 1023 zustandegekommenes Gesetz
von der Bundesverwaltung völlig losgelöst und zu
zinem selbständigen Wirtschaftskörper mit eigener
Techtspersönlichkeit gemacht, dem die Aufgabe überragen
 wurde, den Betrieb zu kommerzialisieren und
las ungeheure Defizit abzubauen.
Auf dem Gebiete des Post- und Telegraphenwesens
        <pb n="375" />
        wurde der Grundsatz der Selbsterhaltung ohne grundätzliche
 Änderung der Stellung dieses Betriebes im
Staatshaushalte in verhältnismäßig kurzer Zeit erreicht.
Auch bei den übrigen Betrieben und Monopolen ist
°®s nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Orzanisation
 gekommen. Immerhin aber wurden alle jene
Zweige der Staatsverwaltung, die ganz bestimmten
wirtschaftlichen Zwecken dienen und in sich geschlossene
 Aufgaben wirtschaftlicher Natur zu erfüllen
haben, formell aus der Gebarung der Hoheitsver-Wwaltung
 ausgeschieden. Sie werden unter der Bezeichıung
 Betriebe und Monopole besonders dargestellt.
Für die Gebarung wurde die kaufmännische Buchührung
 angeordnet.
Es sei aber ausdrücklich hervorgehoben, daß diese
Betriebe nicht ausschließlich nach kaufmännischen
Grundsätzen geführt werden dürfen. Soweit diese
Zweige eben auch Aufgaben zu erfüllen haben,
die über den Rahmen eines auf Gewinn berechneten
 wirtschaftlichen Unternehmens hinausgehen,
wie zum Beispiel das Post- und Telegraphenwesen,
nuß auch diesem Umstand Rechnung getragen werden
ınd der Betrieb eben dieser besonderen Aufgabe
Zerecht werden. Die rein privatwirtschaftlichen Unterachmungen
 des Staates, die der Bund, der Not gelorchend,
 nach dem Zusammenbruche übernehmen
mußte, sind im Laufe der letzten Jahre, gewiß nicht
zum Schaden des Staatshaushaltes, bis auf unbedeutende
 Reste aufgelassen oder abgestoßen worden.
| Im Zusammenhange mit der Durchführung des
Wiederaufbaugesetzes und der Völkerbundkontrolle
war eine Neueinrichtung zum Zwecke der genaueren
und rascheren Erfassung der Haushaltsgebahrng geschaffen
 worden. Seit 1. Jänner 1923 wird im Rahmen
des finanzgesetzlich bestimmten Jahreshaushaltsplanes
vom Finanzminister für jeden einzelnen Monat ein
Voranschlag aufgestellt und in diesem Voranschlage
‚ür jeden einzelnen Verwaltungszweig die Ausgaben-8renze
 im betreffenden Monate ziffernmäßig bestimmt.
Diese Einrichtung hat zwar in der ersten Zeit große
Schwierigkeiten bereitet, sie hat sich aber als äußerst
Nützlich erwiesen, da sie allein die wirksame Kontrolle
der Gebarung ermöglicht hat. Entsprechend den
Vonatsvoranschlägen wird auch die wirkliche Gebarung
 monatsweise erfaßt, so daß schon im Laufe
des Verwaltungsjahres ein Urteil über die Staatswirt-Schaft
 gewonnen werden kann.
Nach Ablauf des Jahres 1923 zeigte es sich, daß
der oben erwähnte Reformplan nicht restlos eingehalten
 werden konnte. Auch der Völkerbund ver-Schloß
 sich nicht dieser Erkenntnis. Finerseits erwiesen
ach die im Reformplan gezogenen Ausgabengrenzen
vielfach als zu eng, nicht zuletzt aus dem Grunde,
weil die nach Stabilisierung der Währung zwangsläufig
 einsetzende Angleichung der inneren Kautkraft
der Krone an jene im Ausland eine allgemeine Preis-Steigerung
 im Gefolge hatte: andererseits war aber

lamals die Entwicklungsmöglichkeit der Staatseinı1ahmen
 zu gering eingeschätzt worden.
Im August 1024 veranstaltete der Völkerbund in Wien
ine Expertise und in der Tagung des Völkerbundes vom
jeptember 1024 kamen Vereinbarungen zustande, die
ür die weitere Entwicklung des Bundeshaushaltes von
‚rößter Wichtigkeit waren, daher kurz angedeutet
‚eien. Die ‚im ersten Reformplan für die Zeit ab
Jänner 1925 mit 350 Millionen Goldkronen betimmte
 Ausgabengrenze wurde für die Jahre 1925
ınd 1926 unter Ausscheidung der Investitionen auf
195 Millionen Goldkronen erhöht, gleichzeitig ‚die
\ufwendung von je 50 Millionen Goldkronen für
nvestitionen zugelassen und für diese Investitionen,
‚oweit sie effektiv produktiv sind und die Einnahmen
ler laufenden Gebarung zu deren Deckung nicht
‚usreichen, die Völkerbundkreditreste zur Verfügung
zestellt.
Die ‚neuen Vereinbarungen bedeuteten für den
staatshaushalt eine wesentliche Erleichterung. Sie ge-;tatteten
 eine gewisse Bewegungsfreiheit und ermögichten.
 insbesondere die Entfaltung einer produktiven
"ätigkeit, die für die Volkswirtschaft von größtem
Nerte war. Der Abgang in der laufenden Gebarung
var schon im Jahre 1924 völlig verschwunden. Fin
‚roßer Teil der Investitionen konnte aus dem Überıchuß
 der laufenden Gebarung gedeckt werden. Diese
‚ünstige Entwicklung der Finnahmen, die auch weiterın
 anhielt, gestattete das Wiederaufbauwerk auf allen
Gebieten der Staatswirtschaft erfolgreich weiterzuführen
md auch hier für die gesamte Volkswirtschaft äußerst
vichtige Arbeiten in. Angriff zu nehmen. Die erste
‚tappe der Elektrifizierung der Bundesbahnen, umassend
 die Strecke westlich von Innsbruck, wurde im
ahre 1025 beendet. In demselben Jahre wurde die
‚weite Etappe der Bundesbahnenelektrifizierung, umassend
 die Strecken Innsbruck -Salzburg- Wörgl-Kuftein
 und Innsbruck-Brenner in Angriff genommen
ınd hiefür über ausdrücklichen Beschluß des Völkeryundes
 aus dem Völkerbundkreditreste der Betrag von
38 Millionen Goldkronen bestimmt. Im Jahre 1920 wurde
{er Bau der Fernkabel in Angriff genommen. Das Fern-:abel
 Wien-Passau mit dem Anschluß nach den
{eutschen und holländischen Zentralen wurde schon
zu Beginn des Jahres 1027 dem Betriebe übergeben.
die Fortsetzung des Fernkabels von Linz über Salzurg-Innsbruck
 bis an die Schweizer Grenze mit den
\nschlüssen an die Schweizer und französischen Zenralen
 wurde im Laufe des Jahres 1027 gebaut und
ınfangs 1928 fertiggestellt. So ging die Herstellung
ler Ordnung im Staatshaushalte Hand in Hand mit
lem Wiederaufbau der Wirtschaft.
In seiner Junitagung 1926 hat der Völkerbundrat
estgestellt, daß das finanzielle Gleichgewicht Östereichs
 gesichert ist, und die Beendigung der bis dahin
zeübten Finanzkontrolle mit 30. Juni 1020 ausgesprochen.
        <pb n="376" />
        Die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen der
Jahre 1023 und 10928 können nicht ohne weiteres
verglichen werden, weil im Jahre 1923 die Monopole
und Betriebe formell anders behandelt worden sind
als im Voranschlag 1028; überdies waren die Bundesbahnen
 im Jahre 1923 bis I. Oktober noch im Betriebe
des Bundes, daher auch in der Haushaltrechnung.
Immerhin führt auch ein Vergleich des Aufwandes
für die wichtigsten Aufwandszweige im Jahre 1023
mit jenem nach dem Voranschlag 1028 die Fortschritte
vor Augen.
Für das Unterrichtswesen wurden aus Bundesmitteln
im Jahre 10923 235 Millionen Schilling ausgegeben,
wärend im Jahre 1928 551 Millionen Schilling vorgesehen
 sind. Dieser Aufwand betrifft lediglich das
Mittelschul- und Hochschulwesen, während der Volksschulaufwand
 von den Ländern, bzw. den Gemeinden
zu bestreiten ist.
Das Ressort der sozialen Verwaltung ist in der
Nachkriegszeit zum großen Teile vor ganz neue Aufgaben
 gestellt worden, es kann daher von einem
Wiederaufbau nicht die Rede sein. Drei Hauptaufgaben
 sind es, die diesem Ressort obliegen: die
Kriegsbeschädigtenfürsorge, die: Sozialversicherung
und das Volksgesundheitswesen. Die Kriegsbeschädigtenfürsorge
 konnte dank der günstigen Entwicklung
der Staatsfinanzen von Jahr zu Jahr mit größeren
Mitteln bedacht werden. Im Jahre 1923 wurden hiefür
rund 37 Millionen Schilling ausgegeben, während der
Voranschlag 1928 rund 69 Millionen Schilling vorsieht.
 Der Nettoaufwand für Volksgesundheit zeigt
in der gleichen Zeit eine Steigerung von 17 Millionen
Schilling auf 26 Millionen Schilling, wobei zu berückzichtigen
 ist, daß die Krankenfürsorge nur zum Teil
dem Bunde zur Last fällt.
Aus dem Vergleich des Aufwandes für die Sozialversicherung
 in den verschiedenen Jahren kann nicht
ohne weiteres ein Schluß auf den Umfang der Leistung
gezogen werden. Es drückt sich in diesen Zahlen
einerseits das Maß der Arbeitslosigkeit in den verschiedenen
 Jahren aus, andererseits darf nicht übersehen
 werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen
über die Verteilung des Aufwandes für die Arbeitslosenfürsorge
 einschneidende Änderungen erfahren
haben.
Die von Jahr zu Jahr steigende Fürsorge für die
wirtschaftlichen Ressorts kommt in den Aufwandsbeträgen
 des Landwirtschaftsministeriums und des
Handelsministeriums klar zum Ausdruck. Einschließlich
der als Investitionen gebuchten Aufwendungen des
Landwirtschaftsressorts zeigt das Jahr 1023 einen
Gesamtaufwand von 1l’3 Millionen Schilling, während
wir im Voranschlage 10928 den Betrag von 42 Millionen
 Schilling finden. Allerdings sind seit dem Jahre
1925 die bis dahin vom Handelsressort bestrittenen
Ausgaben des Wasserbaudienstes in das Budget
des Landwirtschaftsministeriums überstellt worden.

Der Aufwand für Handel, Gewerbe, Industrie und
Bauten betrug im Jahre 1023 insgesamt 28‘4 Millionen
Schilling, der Voranschlag 1928 lautet (einschließlich
der Investitionen) auf 76'°3 Millionen Schilling (ohne
Verkehrswesen).
Die beiden wirtschaftlichen Ressorts zusammen
zeigen im Jahre 1928 (Voranschlag) gegenüber dem
Erfolg 1023 eine Steigerung um 78°6 Millionen
Schilling oder um rund 200%. Allerdings haben sich
auch die von diesen Ressorts selbst aufgebrachten
Einnahmen von 5°5 auf IT0O Millionen Schilling gehoben.
 (Abzüglich der Einnahmen ergibt sich somit
zäine Steigerung um 731 Millionen Schilling oder um
210%.)
Die zu den wirtschaftlichen Ressorts gehörenden Be-Triebe,
 nämlich Bundesforste, ferner Post und Telegraph,
Vlontanbetriebe und karthographisches Institut sind
in obigen Ziffern nicht berücksichtigt, da die Gebaung
 dieser Betriebe in besonderen Betriebsvoranichlägen
 und Abschlüssen dargestellt wird.
Die Gebarung der Bundesbahnen bildet, wie schon
5ben angedeutet, keinen Bestandteil des Bundeshaus-1altes.
 Wohl aber sind im Bundesvoranschlag jene
3Zeträge vorgesehen, die den Bundesbahnen aus
3Zundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Es sind
lies ein namhafter Beitrag zum Erfordernis für die
Altpensionisten, ein Betriebszuschuß in der Höhe der
von den Beförderungsgebühren entfallenden Verkehrssteuern,
 außerdem bestreitet der Bund die
Lasten aus dem Südbahnübereinkommen.
Die für Investitionszwecke erforderlichen Summen
werden den Bundesbahnen im Rahmen der jeweiligen
inanzgesetzlichen Bewilligung vom Bunde gegen angemessene
 Verzinsung und Tilgung zur Verfügung
gestellt,
Seit I. Jänner 1027 ist auch die Postsparkasse ein
;elbständiger Betrieb und es bildet deren Gebarung
nicht mehr einen Bestandteil des Bundeshaushaltes.
In jedem nützlichen Aufwand der öffentlichen Verwaltung‘
 liegt an sich eine Befruchtung der Volkswirtschaft.
 Das Maß der Produktionsförderung im
wirtschaftlichen Sinne kann vor allem an der Hand
der unter dem Titel „Investitionen“ aufgewendeten
Viittel beurteilt werden.
Es sei daher im nachstehenden eine Übersicht der
ın den Jahren 1023 bis 1927 für Investitionen gemachten
 und für das Jahr 1928 veranschlagten Ausgaben
 gegeben:
Redinungsabschluß Voranschlag
1023 1924 1925 1926 1027 1928
760°08 10367 00'604 13565 10566 IOTIO
Millionen Schilling.
In diesen Summen erschöpfen sich aber keineswegs
lie im allgemein wirtschaftlichen Sinne produktiven
Ausgaben des Bundes. Vielmehr finden sich fast bei
allen Zweigen des Staatshaushaltes Aufwendungen,
lie unmittelbar der Wirtschaft zustatten kommen.
        <pb n="377" />
        auch diese zeigen ein sehr erfreuliches Ansteigen.
Um nur die wichtigsten herauszugreifen, seien folgende
erwähnt: ;
Für allgemeine Förderung der Landeskultur
xonnten im Jahre 1923 nur 0°6O Millionen Schilling
Jereitgestellt werden. In der Erkenntnis der Wichtigkeit
 dieses Wirtschaftszweiges, insbesondere auch. für
die Zahlungsbilanz, wurde der Kredit, ungeachtet
dem Bunde auf diesem Gebiete nach der Verfassung
m allgemeinen nur die Grundsatzgesetzgebung objiegt,
 von Jahr zu Jahr sehr gesteigert und wir finden
niefür im Voranschlag 1028 die Summe von 85 Millionen
 Schilling. Die bekannten Erfolge der Produktionssteigerung
 auf fast allen Gebieten der Landwirtschaft
 zeigen, wie wichtig, aber auch wie erfolgreich
diese finanzielle Betätigung ist.
Nicht minder weist die budgetäre Fürsorge für die
verschiedenen Zweige des Bauwesens im laufenden
Aufwande eine sehr erfreuliche Entwicklung auf.
Der Aufwand für Hochbauten und Gebäudeerhaltung
 betrug im Jahre 1023 insgesamt 7°0 Millionen
Schilling, im Voranschlage 1928 sind hingegen hiefür
in der laufenden Gebarung allein 0°7 Millionen Schilling
 bewilligt.
Der Kredit für Straßenbauten betrug
1923. . . . 978 Millionen Schilling
laufend) 1028. ... WO.“

ınd jener für Wasserbauten einschließlich der Wildsachverbauung

1923. . . . 41 Milionen Schilling
(laufend) 1928 . . . . 10°8 # ;
Die harte und strenge Schule, die die österreichi-‚he
 Staatswirtschaft in den Jahren 1023 bis 1026
ıbsolvieren mußte, war nicht vergebens: die Republik
1at die Prüfung mit Erfolg bestanden. Sie hat aber
such nicht vergessen, was sie zu lernen gezwungen
vorden war: Weitblickende Wirtschaftlichkeit und
3parsamkeit in allem und jedem auch dann zu üben,
venn die äußeren Fesseln gefallen und der Volksville
 sich wieder frei betätigen kann. Nur dieser
vertvollen Errungenschaft haben wir es zu danken,
venn der Bundeshaushalt im laufenden Jahre. trotz
ler ganz unerwarteten Verzögerung des Zustandecommens
 der neuen Investitionsanleihe keine Störung
:rleidet.
So können wir an der zehnten Jahreswende des
Bestandes der Republik die Ordnung im Bundeshaushalte
 als einen vollen Erfolg feiern — ein Erfolg, der
uns aber keineswegs zu Sorglosigkeit oder Leichtfertigkeit
 verleiten darf, der vielmehr erhalten bleiben
muß und nur erhalten werden kann, wenn Wirtschaftlichkeit
 und strengste Sparsamkeit dauernd die Führung
im Haushalte bewahren.

DIE ZAHLUNGSBILANZ ÖSTERREICHS
UNTER BENUTZUNG DES ERGEBNISSES AMTLICHER ERHEBUNGEN)
Von Ministerialrat Dr. Hugo Zienert.

Ehe wir uns dem Problem der österreichischen
Zahlungsbilanz zuwenden, seien einige Worte der
Erörterung des Sprachgebrauchs „aktive” und „passive
Zahlungsbilanz” gewidmet, da dieser erfahrungsgemäß
oft zu unklaren oder irrigen Vorstellungen Anlaß
gibt. Außerdem sollen hier der Erkenntniswert zahlungsbilanzstatistischer
 Untersuchungen und die einschlägigen
 Arbeiten der neueren Zeit kurz besprochen
werden.
Da die Zahlungsbilanz versucht, sämtliche Wirt-Schaftsvorgänge
 zu erfassen, die Zahlungstitel dem
Ausland gegenüber begründen, gehören dazu auch
gegebene oder genommene Kredite, durch die der
Saldo der Zahlungen zum Ausgleich gebracht sein
muß. Es ist daher eine „aktive” oder „passive”
Zahlungsbilanz als Ganzes begrifflich ausgeschlossen.
Wenn trotzdem dieser Ausdruck im Sprachgebrauch
vorkommt, so ist er dahin zu verstehen, daß sich die
Aktiv- und Passivseiten jener Posten der Zahlungsbilanz,
 die aus Leistungen innerhalb der Bilanzperiode
Nerrühren. einschließlich jener Gruppen von Wertübertragungen,

 denen keine Gegenleistung gegenjibersteht,
 nicht völlig ausgleichen, so daß sich aus
hnen ein Saldo ergibt; man spricht dann, wenn ein
Achr von Forderungen vorliegt von einer „aktiven”
venn sich ein Mehr von Verpflichtungen ergibt, von
;iner „passiven” Zahlungsbilanz. Tatsächlich ist aber
lieser Saldo, wie gesagt, durch die gewährten oder
zenommenen Kredite ausgeglichen.
Die Zahlungsbilanz erfaßt nur jene wirtschaftlichen
/orgänge gegenüber dem Ausland, durch die Schulden
nd Forderungen begründet werden, . kümmert sich
ber nicht um die weitere Auswirkung dieser Vorgänge.
5ie gibt, wenn man von den mit der Wanderbewegung
‚erbundenen Wertverschiebungen absieht, insbesonlere
 keinen Aufschluß darüber, ob diese Vorgänge
zu einer Vermehrung oder Minderung des Nationalvermögens
 führen. Ein „aktiver” Saldo zeigt denenigen
 Bestandteil des Nationalvermögens an, der
n der Bilanzperiode im Ausland angelegt wurde. Die
Tatsache einer „passiven” Bilanz sagt nichts anderes,
als daß das Ausland uns Kredit gewährt hat. Wirt-
        <pb n="378" />
        schaftliche Verwendung vorausgesetzt, wird dieser
Kredit zur Vermehrung des Nationalvermögens heitragen,
 und zwar mit dem Betrag, um den der erzielte
Reinertrag die Entschädigung an das Ausland für
Zinsen und Unternehmergewinn übertrifft. Fs kommt
also nur darauf an, daß ökonomisch gewirtschaftet
wird. Man kann daher nicht sagen, die Zahlungsbilanz
 sei günstig, weil sie „aktiv” oder ungünstig,
weil sie „passiv” ist. Entscheidend ist vielmehr, wie
der durch die Vermögenverschiebung, die die Kreditgewährung
 mit sich bringt, erzielte Reinertrag auf
Kreditgeber und Kreditnehmer aufgeteilt wird, mit
anderen Worten: die wirtschaftliche Verwendung des
gewährten Kredites.
Was die zahlungsbilanzstatistischen Arbeiten der
neueren Zeit ‚betrifft, so. konnte das Österreich der
Vorkriegszeit auf eine auch im Ausland anerkannte,
vielleicht vorbildliche Arbeit hinweisen. Es sind dies
die vom k. k. Finanzministeriuum in den Jahren 1900
bis 1004 herausgegebenen „Tabellen zur Währungsstatistik”,
 die auch eine eingehende Darstellung der
Elemente der Zahlungsbilanz Österreich-Ungarns in
der Periode 1892 bis 1901 enthalten. Eine Ergänzung
für die folgenden Jahre bis 1913 erfuhr diese Publikation
 durch eine im Jahre I917 von Min.-Rat
Dr. Bartsch veröffentlichte Untersuchung.
In der Nachkriegszeit waren es die praktischen
Sorgen des Wirtschaftslebens in jenen Ländern, die
— meist im Zusammenhang mit der Stabilisierung des
Geldwertes — von mehr oder weniger schweren Krisen
heimgesucht wurden, die das Interesse an der Frage,
welche Position die nationale Wirtschaft in der Weltwirtschaft
 einnimmt und wie die wirtschaftlichen Beziehungen
 zum Ausland sich voraussichtlich künftig
gestalten werden, also das Interesse an der Gestaltung
 der Zahlungsbilanz des eigenen Landes von
neuem erweckten. So bringen die Publikationen des
Völkerbundes seit einigen Jahren Daten über die
Zahlungsbilanzen zahlreicher europäischer und außereuropäischer
 Staaten. Der im Jahre 1927. erschienene
Band „Commerce international et balances des paiements
 1012-1926, vol. I” enthält unter anderem
auch die damals zur Verfügung gestandenen — freilich
 sehr spärlichen — Daten der Zahlungsbilanz
Österreichs für die Jahre 1923 und 1024. Wie sehr
das Interesse an der Gestaltung der Zahlungsbilanz
eines Landes in der letzter. Zeit allgemein zugenommen
 hat, mag daraus ersehe n werden, daß außer den
großen europäischen Staaten, der Tschechoslovakischen
Republik und den Vereinigten Staaten, die seit
einigen Jahren ziemlich eingehende Daten über ihre
Zahlungsbilanz bringen, in jüngster Zeit auch Jugoslawien,
 Bulgarien und Griechenland einige einschlägige
Daten publiziert haben. Eine sehr eingehende Zahlungsbilanzstatistik
 veröffentlicht das deutsche Statistische
Reichsamt in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik”
und in den „Vierteljahrsheften zur Konjunktur-:orschung”.,

 Sie umfaßt derzeit den Zeitraum von
1924 bis I. Halbjahr 1927.

Untersuchung der österreichischen
Zahlungsbilanz.
Unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Schwierigkeiten
 in der ersten Nachkriegszeit begann sich die
wirtschaftliche Publizistik auch bei uns für das Problem
der Zahlungsbilanz lebhaft zu interessieren. Von den
nschlägigen Publikationen seien hier nur jene von
Stolper, Hertz und Gebert, ferner die Untersuchung
der Völkerbundexperten Rist und Layton erwähnt:
sie schwanken zwischen zuversichtlichem Optimismus
ınd äußerstem Pessimismus. Die Pessimisten gingen
zielfach so weit, die Frage, ob der neue Staat, der
m höchsten Maß auf die Einfuhr der lebenswichtig-;ten
 Güter angewiesen und. dabei durch die Friedensverträge
 von seinen natürlichen Versorgungs- und
Absatzgebieten abgeschnitten war, überhaupt jemals
mstande sein werde, diese Einfuhr mit den Produkten
jeiner Arbeit zu bezahlen, entschieden zu verneinen.
Die seitherige Entwicklung unserer Wirtschaft, ihre
anzweifelhafte, anhaltende Besserung und ihre ver-1ältnismäßige
 Konsolidierung haben bewirkt, daß die
Sffentliche Meinung heute über diese Frage wesentich
 beruhigter denkt. Daß diese Beruhigung auch
aus dem Gesichtswinkel der Zahlungsbilanz begründet
st, soll hier gezeigt werden. Die vom Bundesninisterium
 für Finanzen im Jahre 1024 eingeleitete
Untersuchung erstreckte sich zunächst auf die beiden
arsten Jahre nach der Stabilisierung und wurde später
auf die Zeit bis Ende 1927 ausgedehnt.

IL. Methode und Schema der Untersuchung.
Auf dem Gebiete der Zahlungsbilanzstatistik muß
zrößtenteils, und zwar gerade bei den ausschlaggevenden
 Posten der Bilanz mit mehr oder weniger
schwach fundierten Größen gearbeitet werden. Beiondere
 Schwierigkeiten ergeben sich für Länder, die
zäne Währungsstabilisierung mitgemacht haben, aus
Jen für die erste Zeit nach der Stabilisierung typischen
Wirtschaftskrisen und deren Begleiterscheinungen,
aus den außerordentlichen Schwankungen der Warenpreise
 und Effektenkurse und der dadurch verursachten
;pekulativen Kapitalsbewegung zwischen In- und
Ausland. Für das neugeschaffene Österreich aber
waren und sind die Schwierigkeiten methodischer
Natur deshalb noch um ein Vielfaches gesteigert, weil
die internationalen Verkehrsbeziehungen des heutigen
Österreich eine wesentlich kompliziertere Struktur
aufweisen als jene des Vorkriegs-Österreich. Für die
/ahlungsbilanz des letzteren hatten außer den aus
dem Außenhandel enstehenden Zahlungsverpflichtunzen
 nur wenige, leicht zu übersehende Gruppen von
Verpflichtungsursachen eine entscheidende Bedeutung,
in der Hauptsache: Verpflichtungen und Forderun-
        <pb n="379" />
        zen, die sich aus dem Besitz des Auslandes an inländischen
 Effekten und umgekehrt, sowie aus Effekten-Importen
 und -Fxporten ergeben, der Ertrag
des Fremdenverkehrs, die Wanderbewegung, dann die
Ergebnisse der aus dem internationalen Fisenbahn- und
Schiffahrtsverkehr entspringenden finanziellen Beziehungen,
 der Ertrag inländischer Geschäftsbetriebe ausländischer
 Unternehmungen und die Einnahmen aus dem
Transit. Dagegen bewirkt heute die erfreulicherweise
mmer nochbestehende wirtschaftliche und kulturelle Verechtung
 unseres Landes mit den Nachfolgestaaten,
laß einerseits seine Verkehrsbeziehungen zum Ausjand
 bedeutend vielfältiger geworden, andererseits in
der Größenordnung der einzelnen Elemente der
Zahlungsbilanz beträchtliche Verschiebungen eingetreten
 sind. Heute kommt ohne Zweifel dem unsichtbaren
 Export (im engeren Sinne des Wortes), dem
T’ransithandel, den Finkünften der Geldinstitute aus
ihrer Vermittlerfunktion, die sie sich im großen Um-“ang
 über die Grenzen unseres Landes hinaus erhalten
1aben, ferner dem Ertrag von Kapitalsanlagen im
Ausland in den verschiedensten Formen unter den Posten
der Zahlungsbilanz eine überwiegende Bedeutung zu;
die Einkünfte aus der Teilnahme des Auslandes an
den immateriellen Gütern unserer Volkswirtschaft,
ferner auf Familienbeziehungen, Erbschaften, Eheschließungen
 usw. zurückzuführende Zahlungen, Renten
und Pensionen dürften in ihrer Gesamtheit in der
Zahlungsbilanz des heutigen Österreich eine belangveiche
 Post darstellen, während sie im Verhältnis des
Vorkriegs-Österreich zum Ausland vernachlässigt werden
 konnten.
Bei einem diesen Erwägungen Rechnung tragenden
Aufbau des Schemas der Zahlungsbilanz war es von
vornherein klar, daß sichder Erfassung großer Gruppen
von Wertübertragungen durch statistische Erhebungen
öder durch einigermaßen stichhältige Schätzungen
vielfach unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstellen
würden. Die Bücher, Statistiken und Erfahrungen der
wirtschaftlichen Kreise bildeten nahezu unsere einzige
Erkenntnisquelle.. Ihre Spitzenorganisationen- wurden
denn auch zu werktätiger Mitarbeit herangezogen.
Der Erfolg war trotz der dankenswerten Bemühungen
dieser Organisationen sehr bescheiden. Zu den in der
Materie begründeten Schwierigkeiten gesellte sich der
Übelstand, daß in Österreich das Streben nach wirtschaftlicher
 Sanierung zu äußerster Ökonomisierung
auf jedem Gebiet, daher zu weitestgehender Personalparung
 zwingt, das Ansinnen, Statistik zu treiben,
die nicht unmittelbaren Betriebszwecken dient, daher
begreiflicherweise manchenorts einer gewissen Passivi-'ät
 begegnete.
Wie ein Blick auf die Ziffern der folgenden Zusammenstellung
 zeigt, muß denn auch das ziffernmäßige
Ergebnis der Untersuchung als kärglich bezeichnet
werden. Für wichtige „unsichtbare Posten” wie: Effekten-
 und Kreditbewegung, Vermittlergewinne der

3Zanken, Ertrag von Kapitalsanlagen im Ausland
yvaren erschöpfende Daten nicht zu erlangen. Soveit
 die einzelnen Gruppen. von Wertübertragunzen
 nicht aus irgendwelchem Grunde in‘ Evidenz
ımtlicher Stellen waren, beruhen die Ziffern größteneils
 auf Schätzungen. Bei Würdigung der Schätzungsziffern
 ist zu beachten, daß die befragten Stellen
ür die erteilten Auskünfte in der Regel keine
Sewähr übernehmen zu können erklärten und auch
Tehlergrenzen nicht bekanntgegeben werden konnten.
Diese charakteristischen Schwierigkeiten methodicher
 Natur haben Dr. Hertz, der sich in der ärgten
 Krisenzeit mit dem vorliegenden Problem: ausinandersetzte
 („Zahlungsbilanz und Lebensfähigkeit
Ysterreichs”,. 1025), bewogen, einen neuen Weg einzu-Alagen.
 Er unternahm den interessanten Versuch, aus
iner Kombination der Personaleinkommensteuerstatistik
ler Vorkriegszeit mit jener Produktionsquote, die nach
einer Berechnung auf das Gebiet des heutigen Östereichs
 entfällt, auf die österreichischen Kapitalsanlagen
m Ausland zu schließen. Da auch diese Methode
1aturgemäß, wie Dr. Hertz selbst zugibt, mit bedeuenden
 Fehlerquellen behaftet ist und überdies Korrekuren
 notwendig macht, die wieder nur auf Schätzungen
‚eruhen, ist das Ergebnis wohl nicht höher zu werten.
ıls eine direkte Schätzung.
Für die künftige Entwicklung der Zahlungsbilanztatistik
 im allgemeinen bedeutet. es jedenfalls eine
yemerkenswerte Förderung, daß der Völkerbund seit
ahren darauf drängt, daß seine Mitglieder das Studium
ler Zahlungsbilanz ihrer Länder „mit vollem Eifer
‚erfolgen“. Je mehr Länder sich nun und je intensiver
ie: sich der Zahlungsbilanzstatistik zuwenden wer-{en,
 desto mehr erleichtern sie sich wechselseitig
hre Untersuchungen; denn ebenso, wie man
lie Ausfuhrziffern, eines Landes durch die Importüffern
 anderer Länder kontrollieren kann, würde
lann eine solche Kontrolle und Ergänzung auch bei
len übrigen Posten der Zahlungsbilanz ermöglicht.
Nir dürfen uns aber keiner Täuschung darüber hinzeben,
 daß auch einer künftigen Ausgestaltung der
7ahlungsbilanzstatistik leider sehr enge Grenzen geetzt
 sein werden. Das komplizierte Finanzierungsınd
 Beteiligungswesen der Gegenwart und die damit
;usammenhängende intensive Kredit- und sonstige
Verflechtung ‚der verschiedenen nationalen Volksvirtschaften
 machen: die internationalen Wirtschafts-‚orgänge
 für den Statistiker immer undurchsichtiger
ınd lassen kaum mehr erkennen, wie und in welchem
Zeitpunkt sich diese Vorgänge auf die Zahlungsbilanz
mswirken. Außerdem wird es auch bei fortgeschrittener
Technik der Zahlungsbilanzstatistik immer eine Reihe
‚on Elementen geben, die — obgleich für die Zahlungsxilanz
 von einschneidender Bedeutung — zahlenmäßig
ıicht festzustellen sein werden. Tatsächlich arbeitet
ede Zahlungsbilanzstatistik, und zwar auch in
ändern mit besserem statistischen Apparat als er
        <pb n="380" />
        uns zur Verfügung steht, mit sogenannten Ausgleichs-(Korrektur-)posten,
 die die nicht feststellbaren Elemente
 zusammenfassen und deren Höhe geradezu überrascht.

Wenn man zum Beispiel in der amerikanischen
Statistik einerseits die Ausfuhrüberschüsse andererseits
 die erwähnten „Ausgleichsposten“ gegenüberstellt.
so haben betragen in Millionen Dollar
die Ausfuhr- die Ausgleichsüberschüsse
 posten („nicht
fundierte Posten“)
{023 380 118
1924 970 212
1926 378 350

Die amerikanische Statistik verwies zur Erklärung
dieser Posten auf das Anwachsen der Auslands-Finlagen
 bei amerikanischen Banken, aber auch auf den
Saldo, der sich aus Irrtümern und Auslassungen
“errors and omissions) ergibt. Auch in der oben erwähnten
 Statistik des Statistischen Reichsamtes finden
sich solche Sammelposten, die folgende Bezeichnung
tragen: „Nicht durch Schätzung zu erfassender Kapitalsverkehr,
 insbesondere Kapitalsrückkehr, sonstige Kredite
und nicht besonders dargestellte Bewegung deutscher
 Vermögensanlagen im Ausland und ausländischer
 Vermögensanlagen in Deutschland“, bzw.: „Nicht
aufgliederbare Kapitalsbewegung“. Sie betragen in
Millionen Reichsmark

bei einem Saldo des
\ußenhandels (ohne
Reparationsverkehr)
1024 1818 + 740
19025 — 2452 + 2021
1926 + 038 — 574
[. Halbjahr 1927 1479 + 9041

N. Die erzielten ziffermäßigen Daten.
Die folgende Zusammenstellung der ziffermäßigen
Ergebnisse unserer Untersuchung mußte — wie bereits
angedeutet — ein Torso bleiben. Gerade jene Elemente
der Bilanz, deren zahlenmäßiges Verhältnis zueinander
 den erwarteten Aufschluß über die Frage geben
sollte, wie die Handelsbilanzpassiva der vergangenen
Jahre gedeckt worden sind, blieben zum Teil ohne
Ciffernansätze. Übrigens wurden, um die Beurteilung
des Gesamtproblems durch eine übersichtliche Darstellung
 zu erleichtern, auch jene Positionen, die entsprechend
 der Struktur unserer Wirtschaftsbeziehungen
 zum Ausland in 'das Schema einer österreichischen
Zahlungsbilanz eigentlich hineingehörten, dann in die
Zusammenstellung nicht aufgenommen, wenn sich
Summen ergeben hatten, die wegen ihrer verhältnismäßigen
 Geringfügigkeit für die Saldierung der
Zahlungsbilanz belanglos sind; so die Saldi aus dem

Post-, Telegraphen-, Telephon- und Radioverkehr,
aus dem Versicherungsgeschäft, aus dem Reparaturverkehr
 mit dem Ausland, aus dem Filmleihverkehr
die Einnahmen aus dem Export elektrischer Energie.
ferner staatliche Pensionen, die Kosten des diplomatischen
 Außendienstes, bzw. die Einnahmen unserer
Vertretungen im Ausland, endlich die Zahlungen des
Bundes an das Ausland auf Grund diverser völkerrechtlicher
 Verpflichtungen. Weggelassen wurden
weiters die bei der Post: „Austausch immaterieller
Güter“ erzielten Teilergebnisse, da uns die hier bekanntgegebenen,
 offensichtlich roh geschätzten Ziffern,
abgesehen von ihrer Geringfügigkeit, die sie für die
Saldierung der Zahlungsbilanz ebenfalls belanglos
macht, unzuverlässig erschienen; es sind .dies zum
Beispiel die Erträgnisse aus Gastspielen von Künstlern
 und Theater-Ensembles, Bezüge von Schriftstellern
 aus dem Ausland, Konzertaufführungs-Tantiemen
 usw. (Siehe gegenüberstehende Tabelle.‘

Bemerkungen zur Tabelle.

Il. Warenhandel.
Die Ziffern der Handelsstatistik geben den Wert
der Warenein- und ausfuhr Frachtbasis Grenze an
oder sollen ihn angeben. Der der Statistik zugrundegelegte
 Wert wurde bis zum Jahre 1025 als „durchschnittlicher
 Handelswert“ amtlich ermittelt ; seit diesem
 Jahre erfolgt die Bewertung auf Grund von
Parteierklärungen. Sowohl infolge des Überganges zu
der neuen Bewertungsmethode wie auch infolge des
inkrafttretens des neuen Zolltarifs mit I. Jänner 1925
— wegen seiner Zollerhöhungen wurden in den letzten
 Monaten 1924 die Einfuhr forciert, während sie
in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Tarifs auffallend
 zurückging — mögen die Ergebnisse der Handelsstatistik
 für jene Zeit nicht unanfechtbar gewesen sein.
Diese Mängel sind aber heute zweifellos überwunden.
Man darf sich also kaum damit trösten, daß die von der
Statistik ausgewiesenen Handelsbilanzpassiva etwa inolge
 Unterbewertung der Ausfuhr oder Überbewerung
 der Einfuhr zu hoch seien und einen Abstrich
vertragen. Wir müssen vielmehr annehmen, daß
zventuelle Fehlergrenzen auf Seite der Fin- und Aus-‚uhr
 gleichmäßig wirksam sind, und die ausgewiese-Jen
 Passiva wohl als eine gegebene Tatsache hinnehmen.

Eine Korrektur im Sinne einer Herabsetzung des
ausgewiesenen Passivums ließe sich nur aus dem
Titel des „unsichtbaren Exports“ (Export im Reisendenverkehr,
 der von der Handelsstatistik nicht erfaßt
wird) rechtfertigen. Diesem kommt in Österreich eine
besondere Bedeutung zu, da sich die Erzeugnisse der
österreichischen Geschmacks- und Luxusindustrie für
die Mitnahme im Reisendenverkehr besonders eignen
und daher auch vielfach Handelswaren den Weg des
        <pb n="381" />
        1923 1924 1925 926 1927
Passiv- | Aktiv- | Hr Aktiv- A Passiv-| Aktiv. [0.13 A| Passiv-' Aktiv- | A Passiv- | Aktiv. [a9 +
seite | seite 'Saldo —[|lI seite seite Saldo —| seite seite Saldo seite | seite Saldo 7] seite seite |Sardo —
Mitlttanan Sahilline

[. Warenhandel
einschließlich Edel- | | | | | ] ;
metallverkehr . . . 2768 11626 '— 1140] 3474 1988 |_ 1480) 2891 |1954 |_o87
'. Kapitalverkehr ;
a) An- und Verkauf |
von Wertpapieren
Teilergebnisse ad a):
‘) Placierung von
Neuemissionen. .'
Ankauf von Wertpapierpaketen

durch österreichische
 Banken (Paszivum)
 und Ver-&amp;lt;auf
 solcher Pakete
aus deren Nostrobesitz
 (Aktivum) .
&amp;gt;) Erträgnisse von
Wertpapieren . .
Kredite
Langfrist. Kredite
aux) Kreditopera-:ionen
 des Bundes,
in der Hauptsache | ] |
Völkerbundanleihe |804:) ! 674 14370 12191) |
3%) Von Ländern,
zemeinden oder‘
Privatunternehmungen
 aufgenommen?)
 . . . . |
Kurzfristige Kre-Üle,
  . x +
Kreditzinsen . ."
Kapitalsabwanderung,
 bzw. zuwanderung
 . +...
Teilergebnisse ad d):
Geldsendungen von
Ausgewanderten *). |
Von Auswanderern
an ausländische |
Transportgesellschaften
 bezahlte |
Reisekosten‘) . .
3. Dienstleistungen
\ Transitverkehr der
Bahnen und Nettoeinnahmen
 aus dem
Auslandsverkehr |
der Schiffahrt . .
b) Fremdenverkehr .
”) Zwischenhandel u.
Vermittlergewinne
Feilergebnis ad c):
Warentransit- |
handel. . . . ‘|
Sonstige Wertübertragungen
 |
Teilergebnis:
Zahlungen des
Bundes und Privater
 auf Grund!
der Artikel 248
und 249 des Staatsvertrages
 von Saint
Germain I

‚9844 11745 I 1009l3184 [2098 |-- 1086

347

208

o 9:54 2:5 7 A 18:0
15:7 881 76] 181) 1984 17

115011097 4)|

4:2) 105 5[111°71)] 31:53)]— 80°

1211

2350

ayol 369

x

67:81 67:8
214

827) 8277
DIR

838 88:3
270

00

"1100

_ 16 || 247 — | 247
K 1) Im allgemeinen die als Zinsen- und Tilgungsdienst ans Ausland gezahlten Summen; in den Ansätzen für 1928 und 1924 sind auch Rückzahlungen älterer
) 102000 he sogenannten »Kreditreliquate« and der kurzfristigen Völkerbundanleihe mit den Beträgen 227 Millionen Schilling (1928) und 98 Millionen Schilling
\ inbegriffen.
3 °) Die Zinsen- und Tilgungserfordernisse dieser Anleihen, die auf der Passivseite zu erscheinen hätten, wurden für die einzelnen Jahre nicht ermittelt; ihre
Urchschnittliche Höhe pro Jahr ist aus den Bemerkungen zu dieser Post der Zusammenstellung zu ersehen.
*) Darunter Schweizer Regierungskredit per 27:8 Millionen Schilling.
') Hiebei nur Auswanderung nach Uebersee berücksichtigt.

0:11 20:4|+ 20:3

IC;
        <pb n="382" />
        unsichtbaren Exports gehen. Wie soll aber die Höhe
dieses Exports mit einer absoluten Ziffer bestimmt
werden? Einschlägige Erhebungsversuche waren erfolglos.
 Die Wertziffer des unsichtbaren Exports
wird daher — in Übereinstimmung mit der allgemein
üblichen Methode — bei den Einnahmen aus dem
Fremdenverkehr . durch einen perzentuellen Zuschlag
 zu den von ausländischen Reisenden in
Österreich gemachten Ausgaben ermittelt (vergleiche
die Bemerkungen zu Post 3 b) der Zusammenstellung).
Ein- und. Ausfuhr von Edelmetallen. In
der österreichischen Außenhandelsstatistik werden nur
solche Sendungen von Go'!d und Silber (auch. Münzen)
 ausgewiesen, die sich als Handelsware und nicht
als Zahlungsmittel darstellen. Der Edelmetallverkehr
wurde daher‘ in der Zusammenstellung aus den Ge-;amtwertziffern
 der Warenein- und ausfuhr nicht ausgeschieden,
 im Gegensatz zu dem sonst in der Zahlungsbilanzstatistik
 gepflogenen Gebrauch. Dieser ist
darauf zurückzuführen, daß frühere Autoren in
demjenigen Teil des Edelmetallverkehrs, der nicht
zur industriellen Verarbeitung dient, eine ganze oder
ceilweise Saldierung der Zahlungsbilanz sahen. Tatsächlich
 sind aber unter den derzeit gegebenen Verhältnissen
 Maß und Richtung des valutarischen F.delmetallverkehrs
 von der Gestaltung der Zahlungsbilanz
nicht derart unmittelbar und allein abhängig, daß es
gerechtfertigt wäre, gerade in dieser Post etwa das
Indizium für eine aktive oder passive Zahlungsbilanz
zu erblicken, sie sind vielmehr unter anderem dadurch
bedingt, ob die Gestaltung der Wechselkurse (Erreichung
 des oberen oder unteren Goldpunktes) un-;er
 den jeweils gegebenen Verhältnissen — wozu auch
allfällige Behinderungen der Freiheit des Goldverkehrs
in der Weltwirtschaft gehören — von der Geschäftswelt
 mehr oder weniger ausgenützt wird. Das
gleiche gilt in gewissem Sinne auch von der
Bewegung der zur Währungsdeckung verwendeten
Devisen.

Aus der Gebarung der Österreichischen
Nationalbank ersichtlichhe Gold-Importeund
-Fxporte.

Importe Exporte
“im Auslande angekauf- (einschließlich. der Goldtes
 und der National- abgaben der Nationaljank
 von Goldarbitra- bank an KGoldarbitragzeuren
 eingeliefertes geure)
Gold)
‚n MilLlionen

Schilling
1923 28° 121
1024 — 3'403
1925 5038 07665
1926 34'403 2'401
10927 33'550 0042
Anmerkung: In den Importen sind jene Golderwerbungen
der Nationalbank nicht inbegriffen, die zu Einfuhren keinen
Anlaß geben, weil das Gold im Ausland im Depot gelasser
wurde,

2. Kapitalverkehr.
a) und b) An- und Verkauf von Wertpapieren,
 Erträgnisse von Wertpapieren. Während
im Österreich der Vorkriegszeit die internationalen
Effektenbesitzverhältnisse für die Zahlungsbilanz
sine besondere Bedeutung hatten, sind im Verhältnis
Neu-Österreichs zum Ausland — wenigstens in der
»isher abgelaufenen Periode — die Saldi der Effekten-Jewegung
 von überwiegender Bedeutung. Dies ist
larin begründet, daß einerseits ein großer Teil
les Auslandsbesitzes an inländischen Wertpapieren,
aber auch des Inlandsbesitzes an ausländischen
Wertpapieren infolge der Währungskrisen mehr oder
weniger entwertet war oder verschwindende KErträgıisse
 abwarf, andererseits — namentlich in den
Jahren 10923 bis 1925 — außerordentliche Kursfluk-‘uationen
 umfangreiche spekulative An- und Verkäufe
 aus- und inländischer Effekten zur Folge
hatten.
Zur Methode der Erhebungen sei bemerkt: Als einzige
 Erkenntnisquelle kamen die Bücher der Banken
in Betracht, und zwar in erster Linie jene der dem
Verband österreichischer Banken und Bankiers anzehörigen
 Institute. Eine statistische Erfassung aus
hren Büchern erwies sich num aus verschiedenen
Gründen als undurchführbar und hätte aus folgenden
Gründen die aufgewendete Mühe und Kosten nicht
gelohnt. Auch wenn nämlich dieser Erhebungsapparat
‚unktioniert hätte, hätte nur ein nicht bestimmbarer
Teil der gesamten in Betracht kommenden Daten
arfaßt werden können; denn I. ist ein Großteil der
Cffekten (er wurde für 1923 auf zwei Drittel geschätzt) per
Kasse umgesetzt worden, 2. entzog sich, was wieder
‚ür 10923 besonders gilt, jener erhebliche Teil des in-‘ändischen
 Effektenbesitzes der Evidenz der österzeichischen
 Banken, der entweder in privater Verwahrung,
 in Schrankfächern oder bei ausländischen
Banken gelegen ist; 3. kam es häufig vor, daß In-'änder,
 die bei ausländischen Banken Guthaben unterhielten,
 durch diese einer inländischen Bank ihre
Aufträge zu Effektentransaktionen zukommen ließen;
so daß die Erhebungen bei den inländischen Banken
über diese Transaktionen hinsichtlich des Wohnsitzes
sin falsches Bild hätten ergeben müssen. Hiezu kommt,
daß die aus den Büchern der Banken zu ersehenden
Daten über Wohnsitz oder Staatszugehörigkeit errahrungsgemäß
 unzuverlässig sind. Aus allen diesen
Gründen bezeichneten die Vertreter der Bankenvereinigungen
 auch eine — ernst zu nehmende —
Schätzung der durch die Banken erfaßbaren Umsätze
der der Gesamtumsätze als außer dem Bereich der
Wöglichkeit liegend.
Als Teilergebnis hat der Verband österreichischer
Banken und Bankiers auf Grund seiner Erhebungen
lie in der Tabelle unter 2 a), x) und ß) ausgewiesenen
Jaten mitgeteilt.
        <pb n="383" />
        Als Anhaltspunkte für den Umfang der Effektenbewegung
 gegenüber dem Ausland per saldo hat uns
der Verband österreichischer Banken und Bankiers
auf Grund der Kupondetachementlisten sowie der
Depotstände der Banken folgende Daten zur Verfügung
 gestellt, freilich ohne für die Richtigkeit der
Zahlen irgend eine Gewähr zu übernehmen, da es
sich um Schätzungen handle, für die eine Fehlergrenze
dicht angegeben werden könne:
1922 1923 1024 1925 1926
in Schillingen
Inländischer Besitz an ausländischen Wertpapieren
278,889.672 536,115.333 453,203.745 305,753.000 359,181.000
Ausländischer Besitz an inländischen Wertpapieren
50,026.220 468.037.850 308,801.754 272,154.000 372,947.000

Die Mangelhaftigkeit der Ermittlungsmethode leuchtet
sofort ein, wenn wir beachten, daß die Kapitalsbeträge
 auf Grund der in den einzelnen Fälligkeitsterminen
 abgerechneten Zinsen ermittelt wurden, diese
Termine über das ganze Jahr verstreut sind, andererseits
 während eines großen Teiles der Beobachtungsderiode
 die Kurse sehr starken Fluktuationen unterlagen,
 Die ermittelten Beträge stellen somit überhaupt
keine gleichartigen, ohneweiters addierbaren Größen
dar; damit ist der Wert der obigen Daten gekennzeichnet
 i

©) Kredite. Für die Zahlungbilanz ist in erster
-inie die Bewegung der langfristigen Kredite von
Nteresse. Von ihnen können jene Kredite, die in
Corm von Obligationen-Anleihen im Ausland emittiert
Werden (Fmissionskredite), am leichtesten festgestellt
werden, da die Tages- und Handelspresse hierüber
3enügend Aufschlüsse gibt. Ihre Zunahme ist — wie anzunehmen,
 in ziemlicher Vollständigkeit — aus der
Zusammenstellung zu ersehen, und zwar getrennt
nach folgenden Kreditunternehmern: a) Bund,
b) Länder, Gemeinden und Privatunternehmungen.
Eine Liste der einzelnen Kredite samt F.missionsdaten
nthält der Anhang. Schwieriger als die Erfassung der
Emissionskredite ist jene der anderen langfristigen Kredite,
 wie der Hypothekarkredite und der nicht titrierten
Amortisationsdarlehen, da es hier schon an der ge-Jügenden
 Publizität fehlt. Doch dürften in Österreich
derartige Kredite gegenüber den Emissionskrediten
Nicht zu sehr ins Gewicht fallen. In der Beobachtungs-Periode
 beträgt die Gesamtzunahme der langfristigen
Verschuldung 970 Millionen Schilling. Dieser Betrag
jetzt sich zusammen aus jenem Teil der Völkerbundanleihe,
 der unserer Wirtschaft in der Beobachtungs-Periode
 tatsächlich zugeflossen ist, d. i. der Betrag,
der nach Abzug der zur Rückzahlung älterer Kredite
verwendeten Summen übrig blieb (434 Millionen
Schilling) und aus der Summe der übrigen, von Ländern,
Vremeinden und Privatunternehmungen aufgenomnenen

 Anleihen (536 Millionen Schilling). Im Jahreslurchschnitt
 beträgt die Zunahme somit I90 Millionen
Schilling. Diesem Aktivum stehen als Passivum der
Zahlungsbilanz die für Zinsen und Tilgung veraus-‚abten
 Beträge, im Jahresdurchschnitt rund 160 Miljonen
 Schilling gegenüber, wovon etwa IIO Millionen
Schilling auf den Schuldendienst des Bundes, der
Zest auf Zinsen- und Tilgungsraten der übrigen
Kreditnehmer entfallen.
Die kurzfristigen Kredite gewinnen dann für
lie Zahlungsbilanz erhöhtes Interesse, wenn der Saldo
der von einer Volkswirtschaft hereingenommenen derartigen
 Kredite durch einen längeren Zeitraum koninuierlich
 zunimmt, so daß mit ihrer Konversion in
angfristige Schulden zu rechnen ist.
Fine statistische Erfassung der kurzfristigen Verschul-Jung
 ist — übrigens ganz allgemein — technisch unnöglich.
 Den einschlägigen nachstehend angeführten
Jaten, die uns der Verband österreichischer Banken
ınd Bankiers als „Summen der ausländischen Debitoren
ınd Kreditoren am Schluß eines jeden Jahres der Be-»bachtungsperiode“
 mitgeteilt hat, kommt denn auch
ıur eine symptomatische Bedeutung zu. Sie erschöpfen
1icht einmal. die durch die Bücher der Banken gegangenen
 derartigen Kredite.
Ende 1922 Ende 1923 Ende 1924 Ende 1025 Fnde 1926
in Schillingen
Summe der ausländischen Debitoren
336,208.285 304,872.541 340,885.506 465,027.000 535,173.000
Summe der ausländischen Kreditoren
286,869.879 376.604.277 504.103.785 480,145.000 685,236.000

In diesen Daten sind die Verpflichtungsursachen
ıcht auseinandergehalten; sie sind somit eine Art
3ilanz der kurzfristigen Forderungen und Schulden
der österreichischen Banken gegenüber dem Ausland
5hne Unterscheidung von Verpflichtungsiteln.
 Da darunter Kreditierungen aller Art, also
ıauch etwa bei Warengeschäften und Wertpapierransaktionen
 enthalten sind, greifen sie zu einem
mbestimmbaren Teil in bereits anderwärts ziffermäßig
estgehaltenen Gruppen von Wertübertragungen (zum
3eispiel Handelsbilanz) hinüber. Der Wert dieser
Jaten ist somit ebenfalls sehr problematisch.
Die unter 2c) ausgewiesenen Ziffern über Zinseningänge
 und Zinsenhinauszahlungen könnten nur
nit den Kreditumsätzen korrespondieren, die nicht
ırhoben werden konnten. Die Höhe dieser Zinsen
;teht demnach in keinem Verhältnis zu den nach
Stichtagen ausgewiesenen Ständen der ausländischen
Kreditoren und Debitoren.
Bemerkenswerter als das eben besprochene Ervebungsresultat
 ist das Urteil von Bankfachmännern,
lie die Zunahme der kurzfristigen Verschuldung per
ialdo in dem Zeitraum 1023-1027 auf rund 80 bis
        <pb n="384" />
        100 Millionen Dollar schätzen. Dieser Summe ist
aber die im gleichen Zeitraum erfolgte Zunahme der
sichtbaren Auslandsforderungen der Österreichischen
Nationalbank gegenüber zu halten, zuzüglich der Vermehrung
 des Goldschatzes, die ja nur durch Konversion
 aus Golddevisen entstanden ist. Diese Zuwächse
übersteigen beträchtlich die angenommene Zunahme
der kurzfristigen Auslandsverschuldung unserer Wirtschaft
 (vergleiche die unten beigefügte Übersicht). Es
ist daher richtig, wenn wir die kurzfristige Verschuldung
 bei der Saldierung überhaupt nicht berücksichtigen.

Die kurzfristige Verschuldung wurde nur zum
Teil durch eigene Bedürfnisse der österreichischen
Volkswirtschaft verursacht, ein Teil dieser Gelder wurde
an Kreditnehmer in den östlichen Nachbarländern
weitergegeben. Es ergibt sich daher aus dem Titel
der gegenseitigen kurzfristigen Verschuldung an das
Ausland auch kaum ein nennenswerter Zinsensaldo zu
Lasten Österreichs.

Veränderungen im Besitzstande der Österreichischen
 Nationalbank an zur Währungsdeckung
 verwendeten Devisen.
Zuwachs

1923
1924 * 03,841.593'27
1925 81,308.789'20
1926 60,087.529'37
{027 26,062.055'52

Stand am 31. Dez.
S 383,213.229‘38
» 477,054.8 22'065
„ 588,303.6 1185
„ 627,45114 122
„ 653,413.106'74

d) Kapitalsabwanderung und -zuwanderung.
 Auch diese Daten sind unvollständig. Keine
Anhaltspunkte ergeben sich für die von Auswanderern
 mitgenommenen Geldbeträge. Auch über die
Höhe der von den Auswanderern an ausländische
Transportunternehmungen als Reisekosten gezahlten
Beträge fehlen präzise Angaben, zumal ein großer
Teil der Auswanderer nicht auf eigene Kosten
reist. Die Geldheimsendungen von Auswanderern
erfolgten auf verschiedenen Wegen, hauptsächlich in
Geldbriefen oder durch bankmäßige Überweisung,
Welche Summen in Briefen in die Heimat gesendet
werden, entzieht sich jeder Berechnung oder Schätzung;
 doch sollen die auf diesem Wege beförderten
Beträge nicht unbedeutend sein. Was die bankmäßige
Überweisung betrifft, wurden die vor dem Krieg
eingelangten Auswandererrimessen pro Jahr auf zirka
400 Millionen Goldkronen geschätzt, wovon freilich
der größte Teil für Empfänger in den slawischen
Provinzen, in Ungarn und Rumänien bestimmt war.
Für die Jahre 1923-1926 werden von den in Betracht
kommenden Banken als für die österreichische Zahlungsbilanz
 in Frage kommende Geldheimsendungen die unter
2d), «) angeführten Beträge angegeben. Dabei ist aber
zu beachten, daß auch die— besonders in den Jahren

1923 und 1924 — von den Banken per Kassa angekauften,
 also nicht auf sie gezogenen -amerikanischen
 Schecks, deren Höhe nicht feststellbar war
eine wichtige Rolle spielten und als weiteres beträchliches
 Aktivum für unsere Zahlungsbilanz in Betracht
kämen.
Die in der Tabelle ausgewiesenen Ziffern stellen
daher jedenfalls nur einen Bruchteil dieser Post deı
Zahlungsbilanz dar. Eine nicht kontrollierbare Schätzung
 der Auswandererrimessen lauten auf 30—40
Millionen Schilling im Durchschnitt der letzten Jahre.
Die amerikanische Statistik beziffert die Auswandererüberweisungen
 nach Österreich für 1927 mit 3 Millionen
 Dollar. Der kontinentalen Wanderung:
insbesondere den sogenanten „Saisonwanderern“
kommt eine verschwindende Bedeutung zu; ebenso
den durchreisenden Auswanderern, deren Einfluß
auf die Zahlungsbilanz übrigens nach dem von uns
gewählten Schema richtiger bei der Post „Fremden
verkehr“ zu berücksichtigen wäre.

3. Dienstleistungen.
a) Transitverkehr der Bahnen und Nettoeinnahmen
 aus dem Auslandsverkehr deı
Schiffahrt. Die den Bahnverkehr betreffenden Ziffern
stellen die "Transporteinnahmen der inländischen
Bahnen‘ aus der Warendurchfuhr dar und beruhen
auf Angaben der Bundesbahnen. Im Jahre 1922 war
der prozentuelle Anteil der Warendurchfuhr an dem
gesamten Frachtenverdienst der Bundesbahnen und
der ehemaligen Südbahn durch Erhebungen ermittelt
worden. Für die Jahre 1923 und 1924 wurden nun die aus
der Warendurchfuhr erzielten Einnahmen aus dem
Gesamtfrachtverdienst dieser Jahre durch Berücksichgung
 der Verschiebung ermittelt, die der für 1022
‘estgestellte prozentuelle Anteil in den Jahren 1923
und 1924 erfahren hat. Für das Jahr 1025 standen
len Bundesbahnen die Ergebnisse einer besonderen
Jurchfuhrstatistik zur Verfügung. Da diese aus Ersparungsrücksichten
 in den folgenden Jahren nicht
nehr geführt wurde, wurden die Transiteinnahmen
der folgenden Jahre durch Kombinationen aus der
Gesamtzahl der im Durchzugsverkehr beförderten
Eisenbahnwagen und aus den Angaben der Handelsstatistik
 über die nicht gebrochene Durchfuhr errechnet.
Jie Einnahmen aus dem Durchzugsgüterverkebhr
stellten im Jahre 1925 20°7°%, im Jahre 1926 23'3%
und im Jahre 10927 21'7°% der gesamten Frachteinnahmen
 der Bundesbahnen dar. Die Daten über die
Nettoeinnahmen der Schiffahrt aus dem Auslandsverkehr
 beruhen auf Angaben der in Betracht kommenden
 Schiffahrtsgesellschaften.
Bemerkenswert ist, wenn man die ausgewiesenen
absoluten Einnahmeziffern vergleicht, das starke Ansteigen
 dieser Aktivpost der Zahlungsbilanz im Ver-‚aufe
 der Beobachtungsperiode.
        <pb n="385" />
        b) Fremdenverkehr. Bei Ermittlung der Einnahmen
 aus dem Fremdenverkehr (Reisen von Ausändern
 in Österreich) wurde die übliche Methode
angewendet: Erhebung der Ausländerlogiertage durch
Multiplikation der Fremdenankünfte (auf Grund der
imtlichen Statistik) mit der anzunehmenden durch-Schnittlichen
 Aufenthaltsdauer (für die Jahre 1923 und
1024 — 55 Tage), dann Ermittlung der KEinüahmen
 durch Multiplikation der Ausländerlogieriage
 mit dem durchschnittlichen Tagesaufwand
von in Österreich reisenden Ausländern. Bei dieser
Methode ist freilich eine unvermeidliche Fehlerquelle
darin begründet, daß Ausländer, die im Verlaufe
einer Reise in verschiedenen Orten nächtigen, als
mehrfache Ankünfte gezählt und jedesmal die durch-Schnittliche
 Aufenthaltsdauer angerechnet wird; doch
dürfte diese Fehlerquelle teilweise durch nicht regi-Strierte
 Übernachtungen ausgeglichen werden. Als
durchschnittlicher Tagesaufwand wurde für 1023 ein
Betrag von 25 Schilling, für 1924 von 28 Schilling
ünd für die folgenden Jahre 30 Schilling angenommen.
Die Erhöhung gegenüber dem in der Vorkriegszeit
angenommenen Betrag von 15 Goldkronen entspricht
den Änderungen des Lebenshaltungsindex. Der „unsichtbare
 Export” ?) (Mitnahme von im Inland gekauften
Waren durch ausreisende Fremde), wird in der Weise
ber ücksichtigt, daß zu diesem durchschnittlichen Tagesaufwand
 eines Auslandsfremden ein Drittel dazu-Seschlagen
 wird. Dieser Zuschlag ist als Durchschnittsziffer
 in Anbetracht. der Bedeutung, die dem unsichtbaren
 Export gerade in Österreich zukommt (vergleiche
die Bemerkungen zur Post I) sicher nicht zu hoch.
Zu den so ermittelten Finnahmeziflern kommen noch
die Ausgaben von Ausländern, die sich des Studiums
dalber in Österreich aufhalten.
Für die Ermittlung jener Summen, die Österreicher
bei Reisen im Ausland verausgaben (Passivseite des
E remdenverkehres), gab es in den ersten Jahren der
Beobachtungsperiode überhaupt keine Anhaltspunkte,
da entweder nur lückenhaftes Material zur Verfügung
Bestellt wurde oder in den betreffenden Auslandsstaaten
 eine Fremdenverkehrsstatistik überhaupt noch
licht eingerichtet war. Eine bescheidene Besserung ist
seit 1025 zu verzeichnen. Indes können auch die seither
 von einigen Staaten gelieferten Daten, da sie auf
Vollständiekeit ebenfalls keinen Anspruch erheben

?) Unter „unsichtbarem Export” werden häufig die unsichtaren
 Aktivposten der Zahlungsbilanz zusammengenommen
verstanden, also nicht bloß — wie in dieser Darstellung — der
sichtbare Warenexport. So faßt die englische Statistik die
“innahmen aus Veranlagungen in Übersee, den Verdienst der
Yationalen Schiffahrt (einschließlich der Auslagen fremder Schiffe
N britischen Häfen), Vermittlergewinne und Einnahmen aus
anderen Dienstleistungen als „exportations invisibles” zusammen.
Der hiefür veranschlagte Betrag übersteigt, da England zu den
3lüclichen Ländern mit „aktiver Zahlungsbilanz” zählt, den
Betrag der Importüberschüsse, also das Passivum der Handelsbilanz
 erheblich.

:önnen, nur als Untergrenzen des Österreicher-Ver-‚ehres
 in den betreffenden Ländern gewertet werden.
Ja in diesen Mitteilungen vielfach Angaben über die
lurchschnittlichhe Aufenthaltsdauer oder den durchonittlichen
 Tagesaufwand fehlten, mußten die Ansaben
 durch Schätzungen ergänzt werden. Dadurch
inktihr ziffermäßiger Wert noch mehr. Jedenfalls dürften
lie nachstehenden Daten nur Minimalziffern darstellen.
Mit diesen Vorbehalten betrugen die von Öster-‚eichern
 in einzelnen Auslandsstaaten im Reiseverkehr
zemachten Ausgaben:
in Deutschland, Schweiz, Jugoslawien, Tschechosl. Republik
in Millionen Schilling
025 123 87 ;
[926 13'8 6°09 0’5 13°2
1927 154

Über den passiven Österreicher-Verkehr in Frank-‚eich
 und Italien, der in den letzten Jahren nicht un-‚rheblich
 gewesen sein dürfte, war es nicht möglich,
;rauchbare Daten zu erlangen. Wir schätzen unter
Zenützung der gegebenen Anhaltspunkte den von
Ssterreichern im gesamten Ausland gemachten Aufwand
m Durchschnitt der letzten Jahre auf 50 bis 60 Millio-1en
 Schilling. -
Abschließend sei bemerkt: Zeigt schon die in unserer
Tabelle ausgewiesene Einnahmenziffer des Jahres 1927
ine sehr beträchtliche Steigerung gegenüber dem Vorahre,so
 dürfte diese im Jahre 1028 noch bedeutend größer
‚ein. Die Hotels und die sonstige Fremdenindustrie sind
‚on dem Geschäftsgange dieses Jahres sehr befriedigt.
‘iner der ersten Wiener Hotelfachmänner veranschlagte
len Betrag, der aus dem Fremdenverkehr des Jahres
1027 Wien allein zugute kam, auf 132 Millionen Schilling.
Da der Wiener Fremdenverkehr in den ersten sieben
Monaten 1028 eine Steigerung um 14'4°% erfahren
ıat, kann mit Eingängen aus dieser Quelle in der
Jöhe von rund 152 Millionen Schilling gerechnet werlen.
 Der Fremdenverkehr ist also zweifellos für Öster-‚eich
 eine sehr hoffnungsvolle Aktivpost der Zahlungs-‚ilanz.
 Welche Bedeutung dem Fremdenverkehr in
#sterreich im Verhältnis zu anderen Ländern zukommt
ınd wie sehr er entwicklungsfähig ist, mag aus folzenden
 Daten ersehen werden: Die Einnahmen der
Schweiz aus dem Fremdenverkehr wurden im Jahre
1926 auf 260 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Die Schweiz deckt mit den Einnahmen aus dem
Premdenverkehr zirka 40% ihres Handelsbilanzdefiits,
 Österreich bei Zugrundelegung einer Nettoein-1ahme
 von 200 Millionen Schilling 20%. Im Hin-»lick
 darauf, daß die Schweiz ein Fremdenverkehrsand
 par excellence darstellt, wogegen Österreich dem
Fremdenverkehr doch erst seit verhältnismäßig kurzer
Zeit mehr Aufmerksamkeit widmet, fällt der Vergleich
{ür Österreich nicht ungünstig aus.
Von Interesse dürften in diesem Zusammenhang noch
olgende vergleichende Daten sein: Im. ersten Halbfu
        <pb n="386" />
        jahr sind in Berlin 99.500 Ausländer abgestiegen,
gegen 143.532 in Wien. Der Anteil der Ausländer an
der. Gesamtfremdenzahl betrug in Berlin 12%, in
Wien 62%. In den ersten acht Monaten 1927 sind
[6.315 Amerikaner hier angekommen, fast dreimal so
viel als im gleichen Zeitraum vor dem Kriege. 1913
sind in Wien 8212 amerikanische Besucher abgestiegen,
[920 dagegen wurden 17.104 gezählt, demnach mehı
als doppelt so viel. Die Statistik des Handelsdepartements
 der Vereinigten Staaten schätzt 1027 die Ausgaben
 von Amerikanern in Europa und der Levante
auf 304 Millionen Dollar, wovon auf Österreich
77 Millionen Dollar entfallen sollen.
c) Zwischenhandelund Vermittlergewinne.
Da über die Einnahmen der Geldinstitute aus der
Vermittlung von Geschäften für ausländische Rechnung
 nichts in Erfahrung gebracht werden konnte,
stellen die Ziffern über die Gewinne aus dem Warentransithandel
 nur ein Teilergebnis dar. Sie sind unteı
Zuhilfenahme mehrfacher Schätzungen auf folgende
Weise zustandegekommen: Ausgehend von den offiziellen
 Ziffern der Durchfuhrstatistik der Jahre 192°
ınd 1024, wobei auch die in diesen Ziffern nicht enthaltenen
 Formen des Durchfuhrverkehres (offene Zolllager
 und sonstige Vormerkverkehre) annähernd berücksichtigt
 sind, wurden zunächst branchenweise die
Durchfuhrmengen und deren Werte und aus den
letzteren ‚unter Zugrundelegung ebenfalls branchenweise
 angenommener Gewinnprozente die Nettoeinnahmen
 aus dem Zwischenverkehr ermittelt, Diese Ermittlung
 ergab für 1923 rund 87 Millionen Goldkronen, für
1924 rund 134 Millionen Goldkronen. Hiezu kommen
aber noch die Gewinne des inländischen Handels aus Geschäften
 mit Waren, die das Inland nicht berühren;
sie wurden für 1023 auf I5 Millionen Goldkronen,
für 1924 auf 20 Millionen Goldkronen geschätzt.
Beide Komponenten ergeben zusammen die in der
Zusammenstellung für 1923 und 1024 ausgewiesenen
Gesamtziffern.
Ein weiterer Ermittlungsversuch liegt nur für das
Jahr 1926 vor, für das bereits vollständigere Ergebnisse
 der Außenhandelsstatistik zur Verfügung standen.
Diese Ermittlung geht von folgenden Ziffern der
Handelsstatistik aus: von der Ausfuhrwertziffer der
Nachweisung über die Ein- und Ausfuhr zum ungewissen
 Verkauf, von der Wiederausfuhrwertziffer
der Nachweisung über die Ein- und Ausfuhr auf
Vormerkrechnung (offene und geschlossene Lager),
endlich von dem „Anteil der gebrochenen Durchfuhr
 an der Gesamtdurchfuhr”. Da auch hier die
Gewinnprozente roh geschätzt werden mußten und
genaue Anhaltspunkte über den Umfang des Handels
mit Waren, die Österreich gar nicht transitieren, nicht
vorliegen, ist das Schlußergebnis (100 Millionen
Schilling) im wesentlichen nur eine gegriffene Schätzung.
Daß aber die Einnahmen im Jahre 1920 gegenüber
jenen der Jahre 1923 und 1924 derart abgenommen

ı1aben sollen, wie sich aus den besprochenen Schätzungsiffern
 ergeben würde, ist unglaubwürdig, da die Verschlechterung
 der Situation des Handels, die gewiß
gegeben sein mag, kaum einen derartigen Umfang
ıngenommen hat. Das Schwanken der ermittelten
Ziffern beweist vielmehr ihre schwache Fundierung
Wir nehmen den Jahresdurchschnitt für die ganze
Beobachtungsperiode mit I50 Millionen Schilling an

4. Sonstige Wertübertragungen.
Teilpost: Zahlungen des Bundes und Privater aut
Grund der Artikel 248 und 249 des Staatsvertrages von
Saint Germain: Die auffällige Erscheinung, daß diese
Post im Jahre 1927 mit einem beträchtlichen Aktivsaldo
schließt, ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen.
laß wir auf Grund eines im Jahre 1920 mit Großoaritannien
 abgeschlossenen Übereinkommens bis zur
endgültigen Feststellung des zwischenstaatlichen Clearingsaldos
 aus den Vorkriegsschulden Anzahlungen
im Ausmaße von zirka 055.000 Pfund Sterling leisten
mußten, die samt Zinsen auf Grund eines im Jahre
1924 getroffenen Übereinkommens in den Jahren 1027
und 1928 rückgezahlt wurden.
IM. Ergebnis.
Was, sagen uns die ziffermäßigen Ergebnisse
unserer Untersuchung über die Saldierung der Zah-'ungsbilanz?
 Welche Eingänge unserer Volkswirtschaft
 stehen dem Passivum der Handelsbilanz in
der durchschnittlichen Höhe von 1000 Millionen
Schilling gegenüber, und wie verhalten sich diese
Zingänge zahlenmäßig zueinander? Da die Struktur
unserer‘ Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, wie
3ich aus den in der Zusammenstellung berückzichtigten
 Größen ergibt, sich im Verlauf der Beobachtungsperiode
 im allgemeinen nur wenig geändert
 hat, genügt es für unseren Zweck, eine
Rechnung für ein Jahr aufzustellen und dieser die
Jurchschnitte der fünfjährigen Beobachtungsperiode
zugrunde zu legen. Hiebei werden, um ein aktueleres
 Bild zu geben, die Daten der letzten Jahre
stärker berücksichtigt. Wir stellen nun die ziffernäßig
 erhobenen Passiv- und Aktivposten, und
zwar der Übersichtlichkeit wegen wieder nur die
wesentlichsten einander gegenüber:
Passiva:
‘ Millionen Schilling
Durchschnittliches Handelspassivum . . .'‘. 1000
Kreditzinsen pro Jahr
a) staatlicher Schuldendienst ......... IIO
b) Zinsen und Schuldendienst der übrigen
langfristigen Kredite) . . . v4 50
] Summe 1160
“) Das Jahreserfordernis für Zinsen und Tilgung wurde
im Durchschnitt mit 10°, des Nominales der Anleihen ange
nNnOoOmMMEN.

m
        <pb n="387" />
        Aktiva:
Millionen Schilling
Saldo aus dem Fremdenverkehr . . . . . 200
Einnahmen aus dem Transithandel . . . . 150
Transitfrachten (einschließlich Schiffahrt) . . . 80
Zunahme der Auslandsverschuldung . „2. 100
Summe 620

Den Bemerkungen zu Post 2, c der Zusammenstellung
 ist zu entnehmen, daß wir die durchschnittliche
 Zunahme der langfristigen Verschuldung an das
Ausland pro Jahr mit etwa 190 Millionen Schilling
ıngenommen haben. Die Zunahme der kurzfristigen
Verschuldung fanden wir durch das parallele Anwachsen
 der Auslandsguthaben der Österreichischen
Nationalbank annähernd ausgeglichen. Die Gesamtzunahme
 der langfristigen Verschuldung in der ganzen
Beobachtungsperiode beträgt rund 0970 Millionen
Schilling, während die Handelsbilanzpassiva der
gleichen Zeitperiode zusammen 5750 Millionen Schiling
 betragen. Die Saldierung der Handelsbilanz-Dassiva
 erfolgte also — und das verdient besonders
ıervorgehoben zu werden — nur zu einem geringen
Feil durch Verschuldung unserer Wirtschaft an das
Ausland. Beachten wir weiter, daß der Entwicklungszang
 unserer Volkswirtschaft seit dem Tiefpunkt der
Depression (Oktober 1026) im allgemeinen befriedigend
 ist, die Produktionsmittel größtenteils erhalten
 geblieben sind, die wichtigeren Industrien
gegenwärtig einen guten Beschäftigungsgrad aufweisen
und in der letzten Zeit auch die Kapitalsbildung
im Inland erfreuliche Fortschritte zeigt, so finden wir
uns auch zur Annahme berechtigt, daß die herein-Senommenen
 Kredite überwiegend produktiv, also
Wirtschaftlich richtig verwendet worden sind, obwohl
äe zum größten Teil von der „öffentlichen Hand”
aufgenommen wurden — was im allgemeinen die
Gefahr unproduktiver Verschuldung erhöht.
Für die Ausgleichung des oben noch verbliebenen
Saldos (rund 540 Millionen Schilling). können nur
n Betracht kommen:
1. Weitere, durch unsere Untersuchung nicht erlaßte
 Leistungen an das Ausland, Erträgnisse von
Kapitalsanlagen im Ausland, richtiger: der Über-Schuß
 an Erträgnissen, den diese Anlagen gegenüber
den Kapitalsanlagen des Auslandes in Österreich abwerfen,
 auch Einkünfte aus im Ausland betriebenen
Unternehmungen, aus im Ausland gelegenem Grund-Desitz
 und Zuflüsse aus anderen nicht kontrollierbaren
 Titeln. .
2. Sogenannte „Kapitalsaufzehrung”. Für die Zahlungsbilanz
 kommen hier nur Kapitalsabstoßungen
an das Ausland oder Verluste (Insolvenzen) in Frage,
die oder soweit sie zu Lasten des Auslandes gingen.

Die sogenannte „Kapitalsaufzehrung” hatte wohl
n den Jahren 1023 bis 1925 eine gewisse Bedeutung.
J)agegen kann bei dem heute gegebenen Zustand unserer
Nirtschaft von einer nennenswerten Kapitalsabstoßung
ın das Ausland oder einer „Überfremdung” wohl nicht
nehr die Rede sein. Hieraus ergäbe sich, daß der oben
‚ezifferte Restsaldo überwiegend durch Zuflüsse der uner
 IL bezeichneten Art ausgeglichen sein muß. Für die
lichtigkeit dieser Annahme spricht die Tatsache, daß
Nien entgegen den seinerzeit oft gehörten Befürchungen
 keineswegs eine „tote Stadt” geworden ist,
ondern seine Funktion als Finanz- und : Kultur-'‚entrum
 und seine wirtschaftliche Verflechtung mit
tem Neuausland in einem leider nicht kontrollierbaren
imfang, sicher aber zu einem erheblichen Teil zu
rhalten gewußt hat.
Der nicht näher aufgeklärte Restsaldo ist für eine
Sammel”- oder „Korrekturpost” freilich sehr hoch,
;o hoch, daß immerhin bezweifelt werden könnte,
»b er durch die unter I. angeführten Zuschüsse tat-‚ächlich
 erschöpft werden kann. Es ist daher gar
ıicht verwunderlich, wenn immer wieder Zweifel an
ler Richtigkeit der Außenhandelsstatistik, d. h.
ler von ihr ausgewiesenen Handelsbilanzpassiva laut
‚erden. Der Überschuß unserer Kapitalsanlagen im
usland über jene des Auslandes in Österreich
lürfte kaum die Hälfte dieses Saldos ausmachen, da
ıuch die Veranlagungen des Auslandes in Österreich
ne sehr ansehnliche Höhe erreichen sollen. Der
‚erbleibende Rest ist nicht näher aufklärbar.
Bei Würdigung dieses Ergebnisses darf nicht ühersehen
 werden, daß zahlungsbilanzstatistische Unteruchungen
 eine Artnachträglicher buchmäßiger Kontrolle
ler Außenbeziehungen einer Volkswirtschaft darstellen.
Jber die tatsächliche Verfassung dieser Wirtschaft und
hren Entwicklungsgang geben aber die wirtschafts-:tatistischen
 Daten, die nunmehr auch in Österreich
n wachsender Anzahl zur Verfügung stehen, einen
ınmittelbareren und vollkommeneren Aufschluß, voll-&amp;lt;ommener
 deshalb, weil die wirtschaftsstatistischen
Zahlen möglichst alle wirtschaftlichen Erscheinungen
zu erfassen suchen, während in der Zahlungsbilanz
lie „Innenbilanz” der Wirtschaft außer: Betracht
ıleibt. Geben nun die wirtschaftsstatistischen Zahlen
der das Bild, das wir uns auf Grund derselben
iber den Zustand unserer Wirtschaft und ihre Entwicklungsaussichten
 machen können, keinen Anlaß
zu einer Beunruhigung, so kann es selbstverständlich
uch kein Moment der Beunruhigung bilden, wenn
sin Versuch, die wirtschaftlichen Außenbeziehungen
anserer Volkswirtschaft wertmäßig zu zergliedern
— infolge der Unzulänglichkeit des zur Verfügung
stehenden Firmittlungsapparates — nicht restlos gelingt.

HE
        <pb n="388" />
        Anhang
Verzeichnis der im Zeitraum 1922-1927 im Ausland aufgenommenen langfristigen Kredite.

letrar !

1922 bis 1923
Dollar . . . . 25,000.000
Belgische Francs 25,000.000
Englische Pfund 14,000.000
Franz. Francs . 170,000.000
Holländ. Gulden 3,000.000
Italienische Lire 200,000,000
Schwed. Kronen. 13,110.000
Schweiz. Franken 25,000.000 |
Tschech. Krone . 544,267.000
Pesetas. .. = . - 52.300.000

1924
Dollar... .38,000.000 |
Schweiz. Franken 500.000 '

Holländ. Gulden 4.000.000

.- — eo—— zu ;
. nem Emis- Netto- | Empfäne-Laudzuit
 | Verzinsung | sionskurse | verzinsung BP

Österr. Völkerbundanleihe
amerikanische Teilausgabe
belgische
englische
französische
holländische
italienische
schwedische
schweizerische
tschechoslovakische
spanische

20 j.
20 3.

3
‘)

85:625 | 7788
77 75

0 |
61,
Ze
1
20 p; 64
0 3.
zo }.
20 j. / ,
20 }- S
20 ij.

20 j. |
20 5.

76:25 | 75
78 7:788
76:5 75
87:8 8:04
76:55 | 7:69
7% | 75
75 | 755
ri 7407

20 3.
12 3.
28 i.

BZ

Newag
Vorarlberg Landes Elektrizitäts
 A. G.

Feistritztaler Bergbau- und
Industrie A. G.. Ratten

Emissionsinstitut

J. P. Morgan &amp;amp; Co.
Societe Generale de Belgique,
 Brüssel
Bank of England, London
Banque de Paris et des
Pays-Bas, Paris
Hope &amp;amp; Co., Amsterdam
Banca d’Italia Rom
Stockholms Enskilda Bank.
Stockholm
Union financiere de Geneve.
Genf
Zemska banka, Prag
Banco Espanol de Credito,
Madrid

Morgan, Livermore &amp;amp; Co..,
New York
Fides Treuhand Vereinigung
 in Zürich
Bank- und Kommissionshaus
 Geerlings &amp;amp; Co.,
Amsterdam

19525

Dollar... 5.000.000 ! 20 3.
Dollar... . 2500.000! 30 3.
Dollar... . 5.000.000 |
Dollar . ... 3.000.000
Schweiz. Franken 15.000.0u0

7
WU
Til

R

30 3.
30 j.
30 53.

Dollar . . . . 2,400.000
Dollar... . 1 2.000.000 |
Schweiz. Franken 2.000.000

25 3.
25 j.

71, |
71
10
ah1,7.28.
ba

1926
Schweiz. Franken 7,000.000 | 2 3. | a
Dollar... . 5.000.000 | 20 j. 74,
Schweiz. Franken 750.000 l 10 j. lo

Schweiz. Franken 1,500.000
Schweiz. Franken 1,250.000
Schweiz. Franken 15,000.000
Dollar . ... 3.000.000 |
Dollar . . . . 5,000.000
1927
Dollar . . . . 380,000.000
Holländ. Gulden 1,500.000

15 j.
15 3.

23 3.

25 4.

rn

rückz.
1951

61/.

921/, |
98 | 8
91
961,
95

7:4

77
7:7
9

92
87

8:25
915

94
88
RE

750
8:50

RQ-9

100 ;
371

£

Land Oberösterreich
Stadt Graz
Alpine
Tiwag für Achensee
Salzburg 12,500.000 für
Elektrizität, 2,500.000 für
Landesverwaltung
Bodencredit- Anstalt
Niederösterreich für Newag
Bally Wiener Schuh A. G.

A EG Union
Land Steiermark
Stacdt Buden

Brown-Boweri A.G, Wier
Dornbirn, Wasserwerk
Donau-Dampfschiffahrt
Tiwag
Land Oberösterreich

Gemeinde Wien
Kunerolwerke Fmanue:
Kuner &amp;amp; Sohn A.G.

Morgan, Livermore &amp;amp; Co.,
New York
Richard &amp;amp; Co. (Wiener
Bankverein)
Lisman &amp;amp; Co., New York
Lisman &amp;amp; Co., New York
Brupach. Zürich

Schroeder, New York
Lisman &amp;amp; Co., New York
Eidgenössische Bank A.G.
in Zürich

Blankart, Zürich
Baker, Kellog &amp;amp; Co., New
York
Vega A.G., Glans, Schweiz
(2,250.000 Schw. Franken
wurden in Österreich begeben)

Brown-Boweri &amp;amp; Co., Baden-Schwerin

Schweizerische Volksbank,
St. Gallen

Lisman

National City Bank New
York
Rotterdamsche Bankvereiniguneg


HM
        <pb n="389" />
        ÖSTERREICHISCHE WÄHRUNGSPOLITIK 1918 BIS 1928
Von Ministerialrat Dr. Hans Rizzi.

Die Währungspolitik der durch den Zerfall der österreichisch-ungarischen
 Monarchie entstandenen österreichischen
 Republik war zunächst durch denStand des
Geldwesens, den diese vom alten Staat übernommen
hatte und durch die Bestimmungen, die der Staatsvertrag
 von St. Germain über das Zentralnoteninstitut
der alten Monarchie getroffen hatte, gegeben. Der
Krieg ist in Österreichh-Ungarn bekanntlich so wie bei
der Mehrzahl der kriegführenden Staaten überwiegend
durch die Notenpresse finanziert worden mit dem Ergebnis,
 daß der Notenumlauf von rund 2'4 Milliarden
Kronen bei Kriegsausbruch auf über 30 Milliarden
m Oktober 1918 gestiegen war. Die Wirkung dieser
Art der Kriegsfinanzierung auf die Wechselkurse und
auf den Binnenwert der Währung wolle aus der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Notenumlauf

Wert der |
Soldkrone
nach den
Wechselkur-| Lebens- |
sen in |kostenindex
Papierkronen
 aus- |
yedrückt

Jahr |

Monat

absolut
4illionen
6 AN

Index *)

1914

(915

405
970
3,249
7.011
3.352
0,782
‚2.883
‚8,099
24.566
30.155 |
34.888
\ Der Ne tenumlauf Juli "O14 gleich eins gesetzt

1.99
3.50
2.80
3.34
131
5.15
7.20
9.83
12.06
12098

1.16
1.30
1.50
1.56
1.89
2.23
2.25
2,42
2.51
2251

158

1916

226

1917

6.71
11.62

(918

Die Tabelle ist in mehrfacher Richtung interessant.
Sie zeigt einerseits, daß der Binnenwert der Währung
ich während des Krieges trotz weitgehender behördicher
 Preisregelung der wichtigsten Verbrauchsgüter,
nahezu gleichmäßig mit dem Ansteigen des Notenimlaufes
 verringert hat, daß aber in derselben Zeit
der in den Wechselkursen auf neutrale Plätze zum
Ausdruck gelangende Außenwert nur einen Bruchteil
dessen eingebüßt hat, was der Binnenwert verloren
hat. Die Erklärung liegt darin, daß bei der fast gänzlichen
 Unterbindung des zwischenstaatlichen Waren-Ind
 Geldaustausches die bei normaler Wirtschaftslage
invermeidliche Ausgleichung der Kaufkraftparitäten
Zwischen Binnen- und Außenmarkt nicht platzgreifen
konnte. Maßgebend für die Geldbewertung muß
ünter diesen Umständen natürlich der Binnenwert
 des Geldes sein. Der Metallschatz der Öster-"eichisch-ungarischen
 Bank (Gold, Golddevisen und
Silbergeld österreichischer Prägung) sank von dem
Stande von IA Milliarden bei Kriegsausbruch auf

342 Millionen Kronen am 31. Oktober I918. In der-;elben
 Zeit stieg die Verschuldung der beiden Staats-‚erwaltungen
 gegenüber der Notenbank von 60 Milionen
 auf rund 27 Milliarden Kronen. Von dem
Votenumlauf von rund 31!/, Milliarden zu jener Zeit
ıntfielen somit rund 86%, auf die unmittelbare Beınspruchung
 des Noteninstituts durch die beiden
staaten. Unter diesen Umständen wäre die Wiederjerstellung
 des Vorkriegswertes der Öösterreichischıngarischen
 Währung auch dann nicht möglich gewesen,
venn für die weitere Gestaltung des Geldwesens
‚usschließlich wirtschaftliche und geldtechnische Fak-;ooren
 maßgebend gewesen wären. Tatsächlich waren
edoch durch den Zusammenbruch der alten Monarchie
lie Geschicke ihrer Wirtschaft und ihrer Geldver-“assung
 in ein zunächst undurchdringliches Dunkel
gehüllt. Der industrielle und der landwirtschaftliche
Produktionsapparat waren durch die vier Kriegsjahre
vollständig erschöpft und desorganisiert, die Absatzmärkte
 durch den Zerfall des einheitlichen Wirtschaftsgebietes
 und durch die wirtschaftliche Blokade zerstört;
die Vorräte an Rohstoffen und Konsumgütern, ohne
die keine Produktion möglich ist, waren gänzlich erschöpft.
 Die Auslandsguthabungen der Wirtschaft
aus der Vorkriegszeit waren in den feindlichen
Staaten unter Zwangsverwaltung gestellt worden, auf
ausländischen Kredit konnte ein Staatswesen und eine
Wirtschaft, deren Schicksale in dem Maße ungewiß
waren, nicht rechnen. Die zehn Monate vom Abschluß
des Waffenstillstandes bis zur Unterzeichnung des
Staatsvertrages von St. Germain bedeuteten somit für
las besiegte Österreich wirtschafllich eine Fortsetzung der
&amp;lt;riegsnöte, verschärft durch die Abschnürung des neuen
;taates gegenüber seinen bisherigen Rohstoffquellen
n den Sudeten- und Karpathenländern und durch
lie soziale Unruhe, die der staatliche Zusammenbruch
ınd die wirtschaftliche Not erzeugt hatten. Unter
liesen Umständen war zunächst an einen Abbau der
&amp;lt;riegswirtschaft auch auf dem Gebiete des Geldwesens
ıcht zu denken. Die im Jahre 1910 eingeleitete und
‚either verschärfte öffentlich-rechtliche Regelung des
/erkehrs mit ausländischen Zahlungsmitteln und des
Zeldverkehrs mit dem Ausland wurden aufrecht er-‚alten.
 Für den Rückschauenden ist es klar, daß
lurch diese Maßnahmen die Geldentwertung keineswegs
‚ufgehalten werden konnte; sie waren aber zur Zeit
les Notstands dennoch unvermeidlich, umes der öffentichen
 Hand, die vorerst allein hiezu in der Lage war,
a ermöglichen, die dringendsten Lebensbedürfnisse
ler Bevölkerung nach Getreide, Fett und Kohle notlürftig
 zu befriedigen. Daneben mußte Österreich,
ım den vollständigen physischen Zusammenbruch des
7olkes hintanzuhalten. ständig mit der Bitteum Kredite

+0
        <pb n="390" />
        vor die ehemaligen Feindesmächte treten. Die schon
während des Waffenstillstandes einsetzenden Hilfeleistungen
 dieser Mächte und der Neutralen erreichten
in der Form der Reliefkredite den Betrag von rund
120 Millionen Dollar, wozu noch rund 30 Millionen
 Dollar kamen, die in den Jahren 1021
und 1922 als Vorschüsse auf eine zu begebende
Anleihe aufgenommen und 1023 aus den Erlösen
der Völkerbundanleihe zurückgezahlt, beziehungsweise
in diese Anleihe konvertiert wurden. ;
Währenddessen ging die Finanzierung des öffentlichen
 Aufwandes durch die Notenpresse weiter. Es
machte sich hier der als Folge der Inflation überall
beobachtete Kreislauf in unheilvollster Weise geltend:
Infolge der Geldentwertung Ansteigen aller Preise,
daher fortwährendes Anschwellen der persönlichen und
sachlichen Ausgaben auch im öffentlichen Haushalt:
Unfähigkeit der Einnahmenwirtschaft aus den verschiedensten
 Gründen, dem wachsenden Erfordernis nachzukommen,
 daher weitere Inanspruchnahme der Notenpresse
 und weiteres Sinken desGeldwertes. Die folgende
Übersicht zeigt dieE ntwicklung des Notenumlaufs
und des Geldwertes in der Republik Österreich
seit dem Zeitpunkt der österreichischen Notenabstempelung
 (März 1010) bis zur beginnenden Stabilisierung.

Iahr

Monat

Notenumlauf | Wert der
absolut ‘ . ddkrone Lebens-Aillionen
 ' Index | in Papier- |kostenindex
Kronen kronen

1919 | März...
| Dezember. .
1920 Juli. . .
\ Dezember. .
1921 ' Juli. +. 2.
Dezember. .
1922 | Juli. .
September. .

4.687 9837)! 542 28
12.134 24:27 4687 3948
18.721 8744 81:07 51-10
30.645 61:29 183711 78:78
54.107 | 10821 164223 99:72
174,115 | 348 125449 527
786.226 | 1572 6296 | 2687
2977 678 | 4555 15193 11971

*) Verglichen mit einem Vorkriegsumlauf von 500 Millionen Kronen
/Schätzung de Bordes für das Gebiet des heutigen Österreich).
Von der zweiten Hälfte des Jahres 1019 ab, also
nach St. Germain, sinkt demnach der Außenwert der
Krone über das durch ihren Binnenwert und durch die
Inflation begründete Maß hinab. Die Entwicklung istsomit
 der Vorperiode entgegengesetzt. Die Gründe liegen in
erster Linie in der nach Bekanntwerden der Friedensbedingungen
 einsetzenden und sich rasch im In- und
Ausland verallgemeinernden Flucht vor der Krone.
Die Anpassung des einheimischen Preisstandes konnte
hiermit naturgemäß nicht Schritt halten, da die Kaufkraft
 nicht gleichmäßig wuchs und zahllose Verkehrsbeschränkungen
 im Inland und gegenüber dem Ausland
 der Anpassung der Preise an die Weltmarktparität
 entgegenwirkten. Bemerkenswert jedoch auch
hier die Gleichläufigkeit zwischen Umlaufsmenge und
innerer Kaufkraft des Geldes.
Über das Schicksal der Österreichisch-ungarischen
 Bank und damit der gemeinsamen

Währung hatte der Vertrag von St. Germain mil
Art, 206 die folgenden Bestimmungen getroffen : Binnen
zwei Monaten nach Inkraftsetzung des Vertrages
1atte jeder Nachfolgestaat der Monarchie die auf
seinem Gebiet umlaufenden Banknoten abzustempeln,
»innen 12 Monaten waren diese Noten aus dem Verkehr
 zu ziehen und durch das eigene Geld der Nachfolgestaaten
 oder durch ein neues Geld zu ersetzen.
Die aus dem Verkehr gezogenen Noten waren der
Reparationskommission zu übergeben. Die Österreichisch-ungarische
 Bank hatte mit dem der Unterzeichnung
 des Vertrages folgenden Tag in Liquidation
zu treten. Die Liquidation war durch Kommissäre
durchzuführen, die vom Wiedergutmachungsausschusse
arnannt wurden. Die von den Nachfolgestaaten abzestempelten,
 bis einschließlich 27. Oktober I918 auszegebenen
 Noten der Österreichisch-ungarischen Bank
1atten Anspruch auf Befriedigung aus dem gesamten
A\ktivum der Bank ausschließlich der von Österreich
und Ungarn zur Deckung der ‘betreffenden Noten-»missionen
 hinterlegten Titres. Die im Altausland
aingesammelten und der Reparationskommission vorgewiesenen
 Noten gewährten Anspruch auf Befriedigung
aus jenen Titres, die von der österreichischen beziehungweise
 ungarischen Regierung zur Deckung von
Noten hinterlegt worden waren, die nicht von den
Nachfolgestaaten abgestempelt wurden. Für diese
Titres hafteten ausschließlich Österreich und Ungarn.
Die auf die Zerstörung der gemeinsamen Währung
bezüglichen Vertragsbestimmungen waren von den
Nachfolgestaaten bereits zu Anfang des Jahres 1019
vorweggenommen worden. Wollte Österreich nicht
Gefahr laufen, daß sein Notenumlauf durch das Zuströmen
 ’ungestempelter Noten aus dem Neu- und
Altausland belastet werde, so mußte es sofort diesem
 Beispiel folgen. Dies geschah durch die Vollzugsanweisung
 vom 27. Februar IQIQ, mit der die
Kennzeichnung der für den Umlauf in Deutschösterreich
 bestimmten Noten (ausschließlich der Noten
zu ein und zwei Kronen) durch Stempelaufdruck angeardnet
 wurde. Mit Vollzugsanweisung vom 25. März 1019
vurde sodann diesen abgestempelten Noten auf dem
Gebiete der Deutschösterreichischen Republik die ausichließliche
 gesetzliche Zahlkraft verliehen. Aus den
3Zestimmungen dieser Vollzugsanweisung wurde mehrach
 der Schluß abgeleitet, daß hiermit für das Gebiet
der Republik eine neue, deutschösterreichische Währung
zeschaffen worden sei. Diese Annahme geht voll-;tändig
 fehl. Die Vollzugsanweisung führt auf Grund
der bestehenden währungsgesetzlichen Bestimmungen
3äne neue Geldsorte, die gestempelte Banknote, ein
ınd bestimmt, daß die schon bestehenden gesetzichen
 Bestimmungen über Annahmezwang usw. auf
diese Geldsorte Anwendung finden.
Diedie Liquidation der alten Notenbank betreffenden
Bestimmungen des Vertrages von St. Germain stießen
nn ihrer Durchführung auf erheblich größere
        <pb n="391" />
        Schwierigkeiten. Die Schädigung der Bankıktionäre
 und Auslandsgläubiger, die in den Vertragsdestimmungen
 über das Bankaktivum gelegen war,
ferner die Aufteilung dieses Aktivums nach Maßgabe
der territorialen Notenblocks führten zu langwierigen
Verhandlungen zwischen der Reparationskommission
and den Nachfolgestaaten, die erst durch die Vereinbarungen
 der Nachfolgestaaten vom II. und 14. März
1922 — in Österreich kundgemacht am 5. Dezember
1022, BGBL Nr. 852 — abgeschlossen werden konnten.
Der Apparat der Österreichisch-ungarischen Bank,
das heißt ihre in den Gebieten der Nachfolgestaaten
gelegenen Anstalten samt dem hiezu gehörigen Personal,
 war schon kurze Zeit nach dem Zusammenbruch
 der zentralen Verfügung der Bankleitung entzogen
 und in den Dienst der Geldpolitik der betrefenden
 Staaten gestellt worden. Die von der Bankeitung
 hiergegen und gegen die Verletzung ihres
Notenprivilegs, das noch bis zum 31. Dezember 1919
gelaufen wäre, erhobenen Proteste blieben wirkungslos.
 In Österreich war mit Gesetz vom 20. Dezember
“919 die Staatsregierung ermächtigt worden, im Hinalick
 auf den mit 31. Dezember 1919 bevorstehenden
\blauf des Privilegiums der Österreichisch-ungarischen
Bank, die zur vorläufigen Regelung des Notenbank-Wesens
 notwendigen Verfügungen im Verordnungsweg
 zu treffen. Auf Grund dieses Gesetzes wurde
am 22, Dezember 1019 verordnet, daß die Österreichisch-ungarische
 Bank ihre statutenmäßige Tätigkeit
 in der Republik Österreich bis auf weiteres fortzusetzen
 habe. Die Geschäftsführung für den
Bereich Österreichs war ab I. Jänner 1920 von
dem übrigen Bankgeschäft streng gesondert zu
‚ühren. Mit Verordnung vom 29. Juli 1921 wurden
lann weitere organisatorische Verfügungen getroffen
und zur Leitung der die österreichische Geschäftsführung
 betreffenden Angelegenheiten ein engerer Generalrat
 berufen. Die österreichische Geschäftsführung
der Österreichisch-ungarischen Bank hat ihre Tätigkeit
bis zum I. Jänner 1923 fortgeführt. Mit diesem Zeitpunkt
 wurde das Notenbankgeschäft auf dem Boden
der österreichischen Republik von der Österteichischen
 Nationalbank übernommen (siehe
den Artikel „Nationalbank” in diesem Werk).
N Der alles beherrschende Gesichtspunkt in der
Österreichischen Währungspolitik jener Jahre vor der
Sanierungsaktion des Völkerbundes war naturgemäß
die Frageder Abdämmung derInflation, die gleichbedeutend
 war mit der Wiederherstellung des Gleich-Zewichts
 im öffentlichen Haushalt. Die normalen
bankpolitischen Mittel zur Aufrechterhaltung eines
stabilen Goldwertes, zumal die Zinsfußpolitik, waren
durch die Inflation bedeutungslos geworden. Die
Spekulation gegen die Krone konnte selbstverständlich
 durch einen noch so hohen Zinssatz nicht auf-Schalten
 werden, wenn sie in der zwangsläufig durch
den Bedarf der öffentlichen Hand verursachten Geldntwertung

 ihre sichere Freiprämie hatte. Es kann
nicht gesagt werden, daß gegen die Deckung des
"ehlbetrages im öffentlichen Haushalt nichts geschah.
\ußer den bereits erwähnten ausländischen Krediten
vurde von 1919 bis 1922 dreimal der Versuch unter-‚ommen,
 durch eine Inlandsanleihe Mittel für den
Zundeshaushalt zu gewinnen; die letzte dieser Aneihen
 trug sogar Zwangscharakter. Daneben versuchte
nan durch laufende Emission kurzfristiger Schatz-.cheine
 Noten aus der Zirkulation abzuschöpfen. Eine
ımfassende Vermögensabgabe wurde durchgeführt,
lie bestehenden direkten und indirekten Abgaben
‚ußerordentlich verschärft, neue Abgaben eingeführt.
Ein Mangel bei allen diesen Maßnahmen lag wohl
larin, daß sie in keinen Zusammenhang miteinander
sebracht wurden und daß hiefür kein ernster, auf
3old erstellter Finanzplan zugrunde lag. Andererseits
‚önnen. die Schwierigkeiten nicht übersehen werden,
lie sich der Erstellung und Durchführung eines
"inanzplanes zunächst durch die Unsicherheit über
ıen Umfang, ja sogar über den Fortbestand des Staats-‚esens,
 dann über die Auswirkung der durch den
/ertrag von St. Germain ihm aufgebürdeten Lasten,
chließlich auch aus der seelischen und physischen
Jepression einer durch viereinhalb Kriegsjahre erchöpften
 Bevölkerung entgegenstellten. Der Sommer
les Jahres 1922 bedeutete die Krisis in der das
‚eben des Staates bedrohenden Erkrankung seines
‚esamten wirtschaftlichen Organismus. Die Entäuschung
 über das Versagen der Selbsthilfeversuche
owie der auf Kredithilfe vom Ausland gesetzten
{offnungen hatte eine außergewöhnlich schnelle Verchlechterung
 des Kronenkurses zur Folge. Drakoıische
 Maßregeln der Devisengesetzgebung (Legitinationszwang
 für Devisenkäufe, Zwangsclearing durch
lie Devisenzentrale, Kronenausfuhrverbot, Verwenlungsnachweis
 bei Devisenansprüchen, Rationierung
ler Devisenzuteilung usw.) konnten natürlich keine
\bhilfe schaffen. Die auf Grund des Gesetzes vom
14. Juli 1022 eingeleiteten Schritte zur Begründung
ner neuen Notenbank unter Heranziehung von ausändischem
 Kapital konnten unter diesen Umständen
zu keinem Ergebnis führen. Dem kranken Staate war
ıur mehr mit einer Radikalkur zu helfen und es
nußte die Hilfsaktion in dieser Lage von außen
zommen. Der ersten Regierung Seipel gelang es, die
m Völkerbund führenden Mächte unter Hinweis auf
lie Europa aus einem Zusammenbruch Österreichs
Irohenden Gefahren zur Hilfeleistung zu bewegen.
Die Geschichte dieser von vollem Erfolg gekrönten
Jilfsaktion fällt nicht in den Rahmen dieser Dartellung.
 Für die Geschicke des österreichischen Geldvesens
 entscheidend war der der Aktion zugrundeijegende
 Finanzplan, der die Ausgleichung des
‚ffentlichen Haushalts teils durch ein innerstaatliches
leformprogramm, teils durch einen ausreichenden
‚uslandskredit und die Reorganisation der Währungs-
        <pb n="392" />
        politik durch Neuschaffung eines zentralen
Noteninstituts vorsah. Im Vertrauen auf die Auswirkung
 dieser Maßnahmen wurde am 18. November
1922 die Inanspruchnahme der Notenpresse
für die Bestreitung des Bundeshaushalts endgültig
eingestellt. Mit Gesetz vom 14. November 1922
wurden die Satzungen der Nationalbank erlassen, die
am 1. Jänner 1923 ihre Tätigkeit aufnahm. Über die
Erfolge ihrer Tätigkeit in der Stabilisierung des Geldwertes
 und über die hierbei befolgte Währungspolitik
berichtet ein anderer Aufsatz in diesem Werke.
Die erste und wichtigste Frucht der vom Völkerbunde
 unternommenen Sanierungsaktion war die
Stabilisierung des Geldwertes. Österreich war
der erste Staat mit einer durch den Weltkrieg zerstörten
 Währung, in dem der Wiederaufbau eines
wertbeständigen Geldwesens mit Erfolg durchgeführt
wurde. Auch für den Verlauf einer solchen Umstellungsaktion
 ist die österreichische Entwicklung typisch.
Sie zerfällt in zwei Phasen, deren erste, ungefähr bis
anfangs 1024 reichende, die Angleichung des Binnenwertes
 der Krone an den in der Abwärtsbewegung,
wie wir gesehen haben, vorangeeilten Außenwert
brachte, eine Periode, die daher noch vielfach die
typischen Kennzeichen der Inflation an sich trägt, und
in eine Deflationsperiode ab Frühjahr 1924, deren
krisenhafte Entwicklung in Österreich durch den der
neuösterreichischen Wirtschaft auferlegten Zwang zur
Umstellung verschärft und verlängert wurde. Die Wirtschaftskrise
 vermochte jedoch nicht die neugewonnene
Ordnung des Geldwesens irgendwie zu stören. Es
war daher nunmehr Aufgabe der staatlichen Währungspolitik,
 aus der neuen Lage nach zwei Richtungen
die gebotenen Schlußfolgerungen zu ziehen: Es war
der Geldverkehr von den ihm noch anhaftenden
Fesseln zu befreien und es war die zerstörte formale
Ordnung im Geldwesen wieder aufzurichten.
Die Beseitigung der übernommenen gesetzlichen
Beschränkungen im freien Verkehr mit ausländischen
Zahlungsmitteln und im Zahlungsverkehr nach dem
Ausland geschah sehr vorsichtig in größeren Zwischenräumen.
 Im Dezember 1922 wurden noch gewisse
Erleichterungen für den Geschäftsverkehr der befugien
 Devisenhändler ‚zugestanden. Eine Verordnung
vom 14. Juli 1923 brachte dann die Aufhebung des
besonders schädlichen Ablieferungszwanges für Exportvaluta
 und eine wesentliche Erleichterung des
Wechselstubenverkehrs. Im Dezember desselben Jahres
erfolgten die Aufhebung des Verwendungsnachweises
im Clearing und Erleichterungen in der Kronenausfuhr.
 Im März 1925 wurden generell alle Devisenverkehrsbeschränkungen
 aufgehoben bis auf die
Bindung des Devisenhandels an eine Konzession
und auf die Abwicklung des Devisenverkehrs in dem
durch die Nationalbank durchgeführten Devisenclearing.
 Im Dezember 1926 endlich wurde die volle
Freiheit im Devisenverkehr wieder hergestellt.

Die Wiederherstellung der formalen Ordnung im
Geldwesen setzte mit der Wiederausgabe des durch
die Inflation aus dem Verkehr gedrängten Hartzeldes
 ein. Mit Gesetz vom 10. Juli 10923 wurde
der Regierung die Ermächtigung zur Ausprägung von
Münzen aus unedlem Metall in Abschnitten von
'00 bis 5000 Kronen zum Ersatz der kleinen, im Umlauf
 befindlichen Notenabschnitte, durch Gesetz vom
21. Dezember 1923 die Ermächtigung zur Ausprägung
von Silbermünzen zu 5000, 10.000 und 20.000
Kronen gegeben und für diese Münzen die neue
Wünzbezeichnung Schilling (Halbschilling, Doppelschilling)
 angeordnet.
Hiermit war der künftigen neuen Währungseinheit
vorgebaut. Die neuen Scheidemünzen wurden ab Juni
[924 in den Verkehr gebracht. Die Neuordnung des
Geldwesens folgte mit dem Gesetz vom 20. Dezember
 1924 über die Einführung der Schillingrechnung
and die Ausprägung von Goldmünzen. Das Gesetz
bezeichnet sich selbst als Schillingrechnungsgesetz,
 und dieser für das Wesen der Sache natürlich
 nicht entscheidende Zitiertitel sowie die Formulierung
 des $ I haben manchenorts die Auffassung
hervorgerufen, als ob das Gesetz nur eine neue
Geldrechnung aber keine neue Währung eingeführt
habe. Diese Auffassung ist unbegründet. Das
Schillingrechnungsgesetz enthält alle Flemente eines
Währungsgesetzes. Es schafft eine neue Geldeinheit,
 den Schilling, definiert diese Finheit einerseits
im Verhältnis zur bisherigen Kronenwährung (rekurrenter
 Anschluß), andererseits im Gewichtsverhältnis zum
Währungsmetall, trifft die erforderlichen Bestimmunzen
 über die Auswirkung der neuen Währung auf
sestehende Rechtsverhältnisse, ordnet das System der
Zahlungsmittel vollständig neu und trifft die erforder-‘ichen
 Bestimmungen über den Umfang, in dem die
Aechnung in der neuen Währung zunächst obligatoisch
 gemacht wird. Die auf Grund des Schilling-‚echnungsgesetzes
 auszuprägenden Scheidemünzen
wurden im Laufe des Jahres 1025 in den Verkehr
zebracht, die Ausprägung der Bundesgoldmünzen für
»rivate Rechnung im Jahre 1926 aufgenommen. Im
gleichen Jahre wurde die Schillingrechnung für alle
zur Führung von Handelsbüchern verpflichteten
Jnternehmungen obligatorisch. Im Jahre 1028 erfuhr
das bestehende Münzsystem eine Erweiterung durch
Jie Ausprägung des bereits im Gesetze vom 21. Dezember
 1923 vorgesehenen Doppelschillings.
Die österreichische Währungsgeschichte der letzten
zehn Jahre hat wieder den Beweis dafür erbracht,
laß ein gesundes Geldwesen sich nur in einer gesunden
 Wirtschaft erhalten kann, mit dieser aber ohne
große Schwierigkeiten sich einstellt. Für die Aufrechtarhaltung
 eines beständigen Geldwertes ist weder
»ine aktive Handels- oder Zahlungsbilanz noch wirtchaflliche
 Prosperität erforderlich. Es genügt, den
Aißhrauch der Geldschöpfung als Finkommensquelle
        <pb n="393" />
        ür öffentlichen oder privaten Bedarf endgültig einzu- Derselbe, Notenbankpolitik und staatliche Anleihepolitik in
stellen den österreichisch-ungarischen Nachfolgestaaten, München
d Leipzig 1024.
Lit . . 2 . * . un ;
SraTUTE Hier werden NUT die wichtigsten Erscheinungen J. van Walre de Bordes, The Austrian Crown, its depreciaıus
 der ziemlich umfangreichen Literatur über den Gegenstand ti d stabilizati London 1
verzeichnet: ion and stabilization, London 1024.
, ) Dr. Viktor Kienböc, Das österreichische Sanierungswerk,
A. Popovics, Das Geldwesen im Kriege, Wien 1925. Stuttgart 1924.
°. Steiner, Währungssysteme der Nachfolgestaaten Österreih- Georges Morgain, La Couronne Autrichienne depuis le
Ungarns, Wien 1921. Traite de St. Germain, Paris 1027.

DIE DIREKTEN STAATSSTEUERN IN DER REPUBLIK
ÖSTERREICH
Von Dr. Otto Watzke, Ministerialsekretär im Bundesministerium für Finanzen.

. Systematik und Stellung im Finanzausgleich.
Die Republik Österreich hat bei ihrem Entstehen das
direkte Steuersystem des alten Österreich übernommen.
Von diesem System sind nach Schaffung des Bundesstaates
 bei der Neuordnung der finanziellen Verhältnisse
 zwischen Bund und Ländern, dem Bund die
Personalsteuern verblieben, während die Realsteuern,
 die vom Staate in Form der Grundsteuer und
der Gebäudesteuern (Hauszins-, Hausklassensteuer und
5°hige Gebäudesteuer) erhoben wurden, vom Jahre 1923
an ganz den Ländern überlassen wurden, wo sie sich
mehr oder minder verschieden fortentwickelt haben. Als
-andesabgaben scheiden sie im vorliegenden Zusammenhange
 aus der Betrachtung aus. Wie an anderer Stelle
des näheren ausgeführt wird, ist ferner bei den dem
Bunde verbliebenen Personalsteuern an Stelle der
(rüher bestandenen Zuschlagsberechtigung — die Einkommensteuer
 blieb aber immer zuschlagsfrei — ein gesetzlich
 geregeltes Beteiligungsverhältnis der Länder und
Gemeinden am Frtrag getreten. ;
2. Derzeitiges System der Personalsteuern.
Vom Jahre 1923 an sind in Österreich die direkten
Staats-(Bundes-)Steuern auf die direkten Personalsteuern
Jeschränkt, die im Personalsteuergesetze, Bundesgesetz-5latt
 Nr. 307 vom Jahre 1924 (Wiederverlautbarung
des Gesetzes betreffend die direkten Personalsteuern
vom 25. Oktober 1896, RGBI. Nr. 220) vereinigt sind. Neben
einer allgemeinen, auf modernen Grundsätzen aufgebauten
 Gesamteinkommensteuer wird eine Reihe von
Irtragssteuern erhoben, die entsprechend ihrer be-;onderen
 historischen Entwicklung in mehr oder minder
dbjektiver Weise einzelne Einkommensquellen neben
der Finkommensteuer belasten. Diese KErtragssteuern
nd die allgemeine Erwerbsteuer, Körperschaftssteuer,
Rentensteuer und Tantiemenabgabe. Dieses System wird
loch durch eine neugeschaffene laufende Vermögens-Steuer
 ergänzt, die vom ertragbringenden Vermögen erhoben
 wird und in ihrer besonderen Art der Erhebung
die fundierten FEinkommensquellen trifft. (Die Besoldungssteuer
 von höheren Dienstbezügen wurde aufgehoben.)
Wenn auch das feste Gefüge der im Jahre 1896 geschaffenen
 direkten Personalsteuern den wechselvollen Vernältnissen
 der Nachkriegszeit im wesentlichen standgehalten

hat, so haben doch einzelne dieser Steuern in ihrem
inneren Aufbau ganz erhebliche Umgestaltungen erfahren.

3. Entwicklung der direkten Steuern in der
Republik.
3) Folgewirkungen der Geldwertverhältnisse.
Wie für die gesamte Staats- und Volkswirtschaft der
Zepublik bildete auch für die Entwicklung der direkten
Steuern die Währungsstabilisierung einen Wendepunkt.
Die im Gefolge des verlorenen Krieges unaufhaltsam
ortschreitende Geldentwertung und Zerrüttung der
;taatsfinanzen haben zu einschneidenden Maßnahmen
ind vielfadı zu einer Gelegenheitsgesetzgebung auf dem
jebiete der direkten Steuern geführt, die aber trotz
chwerer Belastung der Bevölkerung wie audh der Steuererwaltung
 nicht imstande war, die Einnahmewirtschaft
les Staates entscheidend im günstigen Sinne zu beein-Jussen.
 Insbesondere die Maßnahmen zur Verhütung
ler - Steuerflucht (1918/1910), die Vermögenssperren
1919/1920/1921) und die im Jahre 1921 erfolgte Einfühung
 einer einmaligen großen Vermögensabgabe be-‚eichnen
 die damalige Richtung der Steuergesetzgehung.
die Vermögensabgabe sollte, nach dem Stichtage
om 30. Juni 1920 erhoben, zur Verbesserung des
Jeldwertes dienen. In einer gründlich durchdachten
iystematik war im Gesetz Vorsorge dafür getroffen, die
mpfindliche Belastung, die ein derartiger Eingriff in die
jubstanz der Privatvermögen zur Folge hat, möglichst
‚erecht und gleichmäßig zu verteilen. Doch die fort-Areitende
 Geldentwertung machte die weitreichenden
‚bsichten des Gesetzes zunichte. Es mußte schließlich
ine wesentliche Vereinfachung des Veranlagungsverahrens
 platzgreifen (Steuervereinfacdhungsgesetz vom
ahre 1922), um die Steuerverwaltung rasch von dem
hr in Durchführung dieses Gesetzes erwachsenen großen
ırbeitsaufwand zu befreien, der in keinem Verhältnis
um finanziellen Erfolg dieser Abgabe stand,
Aber auch auf die Personalsteuern übte die Geld-;ntwertung
 eine verheerende Wirkung aus. Da diese
steuern im Wesen Veranlagungssteuern sind, konnten
steuerzahlungen, die oft erst lange nach Ablauf der zu
jesteuernden Wirtschaftsperiode geleistet wurden, ihrem
nneren Werte nach der Steuerschuld nur mehr mit
nem geringen Bruchteil entsprechen. Dem konnte auch
        <pb n="394" />
        die gewaltige Steigerung der Steuersätze nicht entgegenwirken,
 die in den ersten Jahren der Republik in dem
an sich richtigen Bestreben erfolgt war, die Lasten des
verlorenen Krieges in erster Linie den wirtschaftlich
tragfähigen Schichten der Bevölkerung aufzuerlegen.
Nachdem vorerst die Kriegs- und Staatszuschläge immer
wieder erhöht worden waren (Gesetz vom Jahre 1019 betreffend
 Kriegssteuerzuschläge, Staatszuschlagsgesetz vom
Jahre 1920), wurden (durch die Personalsteuernovelle
vom Jahre 1920) die Steuersätze selbst, bei der Einkommensteuer
 bis zum Höchstsatze von 60%, hinaufgesetzt.
 Diese Steuersätze konnten sich aber zufolge
des vorerwähnten Mißverhältnisses zwischen Steuerschuld
 und Steuerzahlung nicht zweckentsprechend auswirken
 und blieben daher ohne den beabsichtigten fiskalischen
 Erfolg. Durch weitgehende Voreinzahlungsverpflichtungen
 sollte das Ergebnis der Steuerveranlagungen
 möglichst vorweg genommen und vor der Geldentwertung
 geschützt werden. Den gleichen Zweck hatte
schließlich die in der Zeit der ärgsten Währungsnot
(durch die Personalsteuernovelle 1922) erfolgte Finführung
der „Steuereinheit”, einer Rechnungseinheit, die bei der
Zinkommensteuer an Stelle der festen Betragsgrenzen trat
und auf die das Einkommen zur Ermittlung des Steuersatzes
 umgerechnet wurde. Der Wert dieser Steuereinheit
wurde unter Berücksichtigung der inneren Kaufkraft des
Geldes jeweils festgesetzt. Doch der im Jahre 1922 erfolgte
 völlige Währungszusammenbruch machte alle diese
Maßnahmen zunichte, die direkten Steuern sanken zu
einer für den Staatshaushalt völlig untergeordneten Bedeutung
 herab. Wie bei der Vermögensabgabe mußten
auch bei den Personalsteuern verfahrensvereinfachende
Bestimmungen getroffen werden (Steuervereinfachungsgesetz
 vom Jahre 1922), um. die rückständigen, zeitlich
weit zurückliegenden Veranlagungen mit möglichst ge-:ingem
 Arbeitsaufwand zu erledigen.
Diesem Niedergang der direkten Steuern gebot die
im Herbst 1922 erfolgte Währungsstabilisierung Einhalt.
Die Steuern gewannen wieder den festen Grund und
Boden, dessen sie zur Erfüllung der ihnen zugedachten
Aufgaben und ihrer normalen Fortentwicklung bedürfen.
Jetzt konnte die Gesetzgebung darangehen, die übermäßigen
 Steuersätze abzubauen und die ausgesprochenen
Inflationsmaßnahmen zu beseitigen. Wohl waren zu
Beginn des Wiederaufbaues der Staatswirtschaft ( Wiederaufbaugesetz
 vom Jahre 1922) noch gewisse Erhöhungen
der direkten Steuerlast (Neueinführung der laufenden
Vermögenssteuer) erforderlich, doch waren diese Erhöhungen
 bereits von Ermäßigungen der Steuersätze
begleitet, die in der Personalsteuernovelle vom Jahre 1924
einsetzten (Herabsetzung des Einkommensteuerhöchstsatzes
 von 60 auf 45%) und in der Personalsteuernovelle
vom Jahre 1925 ihre Fortsetzung fanden. (Herabsetzung
des Höchstsatzes bei der allgemeines Erwerbsteuer von
10 auf 71%, bei der Körperschaftssteuer von 35 auf
25%, Erhöhung der einkommensteuerfreien Mindestgrenze
 auf jährlich S$ 1400.—.) Die Bestimmungen übeı
die Steuervoreinzahlungen und die Finkommensbesteuerung
 von Veräußerungsgewinnen konnten auf ihr
normales Maß zurückgeführt und schließlich die „Steuereinheit”
 beseitigt und wieder durch feste Betragsgrenzen
ersetzt werden. (Personalsteuernovelle vom Jahre 1025.

Um die unerfreulichen Folgen der schwankenden Geldwertverhältnisse
 zu beseitigen, wurde schließlich im Zu-;ammenhange
 mit der Einführung der Schillingrechnung
lurch das Goldbilanzengesetz vom Jahre 1925 die Neuvewertung
 sämtlicher Aktiven und Verbindlichkeiten in
den kaufmännischen Bilanzen angeordnet. Diese Wiederaerstellung
 der Bilanzwahrheit wurde durch Verzicht auf
ede steuerliche Folge der nach dem Goldbilanzengesetze
vorgenommenen buchmäßigen Veränderungen sowie auf
ede weitere Scheingewinnbesteuerung und nicht zuletzt
lurch große verfahrensrechtliche Erleichterungen für die
Übergangszeit gewährleistet. In diesem Zusammenhange
wurde, um mit der Vergangenheit reinen Tisch zu
nachen, auch für die nicht unter das Goldbilanzengesetz
‘“allenden Steuerpflichtigen eine Bemessungs- und Strafımnestie
 (für 1924 und die Vorjahre) erlassen (Steueramnestiegesetz
 1026).

b) Materiell- und verfahrensrechtliche Äpderungen
 des Personalsteuergesetzes.
Von den weiteren durch die Personalsteuernovellen
ler Jahre 1920-1025, dem Wiederaufbaugesetz, der
&amp;lt;örperschaftssteuernovelle und der Steuerverfahrens-1o0velle
 geschaffenen Neuerungen sind als besonders
wichtig hervorzuheben: die Erhebung der Einkommenteuer
 von dem im Steuerjahre tatsächlich er-‚ielten
 Reineinkommen; die Umgestaltung der früher
1ach äußeren Betriebsmerkmalen erhobenen allgemeinen
\rwerbsteuer zu einer Reinertragssteuer; die Neuımgrenzung
 und Erweiterung der subjektiven Steuerflicht
 bei der Körperschaftssteuer; die Einhebung der
inkommensteuer von den Dienst- und Lohnbezugs-&amp;gt;mpfängern
 im Wege des Abzuges durch den Dienstıehmer
 ; die Neuordnung der Steuerkommissionen unter
stärkerer Heranziehung der Berufsvertretungen; die verınlagungstechnische
 Vereinigung der allgemeinen Erwerbsteuer
 und der laufenden Vermögenssteuer mit, der
Zinkommensteuer; die Finführung des Steuermandates
bei der Finkommen-, Erwerb- und Vermögenssteuer
obligatorisch, bei der Körperschaftssteuer fakultativ),
znes ohne Formalverfahren seitens der Steuerbehörde
zarlassenen Zahlungsbefehles, der durch formlosen Fin-'pruch
 außer Kraft gesetzt werden kann, mit der Wirkung,
laß das ordentliche Verfahren platzzugreifen hat; die
Neuordnung der Zustellungsbestimmungen in Angleichung
an die bezüglichen Vorschriften der Zivilprozeßordnung;
die Schaffung eingehender Bestimmungen zur Sicherung
noch nicht vorgeschriebener oder noch nicht vollstreckbarer
 Steuerforderungen.

4. Derzeit geltendes Personalsteuerredcht.
Die direkten Personalsteuern in ihrer derzeit geltenden
 Form weisen folgende charakteristische Wesenszüge
 auf:
I. Die Einkommensteuer wird grundsätzlich vom
sesamtreineinkommen der physischen Personen erhoben.
Die Steuerpflicht ist an das Vorhandensein eines Wohn-;itzes
 oder dauernden Aufenthaltes geknüpft und richtet
ich nur bezüglich gewisser (an das Inland gebundener)
\inkommenquellen nach dem Grundsatz der gelegenen
sache, Ein Einkommen von nicht mehr als S 1400.— im
'ahre ist steuerfrei. Die Steuersätze steigen in Stufen
        <pb n="395" />
        von II bis 44% und erhöhen sich dann in Staffeln prozressiv
 bis zum Höchstsatze von 45%, ohne daß der Gezsamtsteuersatz
 diesen Höchstsatz je völlig erreicht.
Lin Einkommen von S 10.000.— zum Beispiel ist mit
fh belastet; erst bei einem Einkommen von S4,219.400.—
beträgt der Gesamtsteuersatz 44 vom Hundert.
2. Die die Finkommensteuer ergänzende Vermögenssteuer
 vom ertragbringenden Vermögen wird von den
durch Vervielfachung der fundierten Einkommen errechaeten
 Vermögenschaften (Grund-, Gebäude-, Erwerbsund
 Kapitalvermögen) erhoben. Sie trifft Gesamtreinvermögen
 von über S 36.000.— in vier Stufen von *, I, 2
and 3%. Die Steuerpflicht und die Technik der
Veranlagung ist vollkommen an die Finkommensteuer
geknüpft.
3. Die allgemeine Erwerbsteuer wird vom
Reinertrag der im Inlande betriebenen Erwerbsunterdchmungen
 und auf Gewinn gerichteten Beschäftigungen
erhoben. Sie belastet die durch Kapitalsverwendung
wirtschaftlich fundierten Unternehmungen mit Steuersätzen,
 die absteigend in der Höhe von 7%, bis 5% ab-Zestuft
 sind und trifft die ühbrigen Unternehmungen,
insbesondere der freien Berufe mit degressiv abgestuften
Steuersätzen von 4 bis 1%, beträgt aber mindestens
S 10.—, bei protokollierten Firmen S 420.-. Auch diese
Steuer ist veranlagungstechnisch mit der LEinkommensteuer
 vereinigt.
4. Die Körperschaftssteuer wird vom Reinertrag
der Körperschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften
m. b. H., Vereinen usw.) erhoben und belastet unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Zu- und Abrechnungs-Posten
 die bilanzmäßigen Ueberschüsse mit einem Nornalsatz
 von 25%, der für eine Reihe von begünstigten
Körperschaften (zum Beispiel Sparkassen, Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaften) erhebliche Ermäßigungen
erfährt. Sie beträgt aber mindestens 36% vom Anlagekapital
 bzw. S 420.-.
5. Die Rentensteuer trifft nicht alle schon
lurch eine andere Ertragssteuer belasteten oder gesetzlich
 freigelassenen Bezüge aus Vermögensobjekten und
Vermögensrechten. Sie wird zum überwiegenden Teil
im Abzugswege durch den Schuldner eingehoben und
beträgt in ihrem Normalsatz 10%, erhöht sich für ge-Wisse
 Bezüge (Pachtzinsen) auf 15% und ermäßigt sich
-ür andere Bezüge (zum Beispiel Sparkassenzinsen) auf
5% bzw. (zum Beispiel gewisse Pfandhrief- und Obligalonszinsen)
 auf 3%.
6. Die Tantiemenabgabe ist von den Bezügen zu
°Btrichten, welche die leitenden Funktionäre der Aktien-Internehmungen
 beziehen. Sie beträgt 10°% vermehrt
ım einen Bundeszuschlag von 100 bis 300%. Eine Beastung
 von 40% bildet die Regel. Sie wird an der
Juelle im Ahbzugswege erhoben.

5. Wirtschaftspolitische Steuergesetzgebung.

Die durch die Zerreißung des früher gemeinsamen
Wirtschaftsgebietes und die protektionistische Wirtschaftsoolitik
 der Nachfolgestaaten des alten Oesterreich einer-Seits
 und durch die ungesunden Börsenverhältnisse
Inderseits hervorgerufene bedrängte Wirtschaftslage
Jesterreichs blieb nicht ohne Rückwirkung auf die

lirekte Steuergesetzgebung. Die Rücksichtnahme auf die
virtschaftspolitischen Erfordernisse fand ihren Nieder-‚hlag
 in einer ganzen Reihe von Begünstigungszesetzen,
 die gegenüber dem nach dem PStG. geltenlen
 Rechtszustande zeitlich begrenzte Erleichterungen
schufen. Diese Erleichterungen bestehen teils in Steuerjefreiungen,
 teils in unmittelbaren Ermäßigungen von
Steuersätzen oder mittelbaren Ermäßigungen durch die
Wöglichkeit erhöhter Abschreibungen.
Diese Begünstigungsgesetze lassen sich nach folgenden
Zesichtspunkten gruppieren:
a) Förderung von Kreditgewährungen des
Auslandes an die inländische Wirtschaft: durch Gevährung
 einer zuletzt bis zum Jahre 1032 verlängerten
Zentensteuerfreiheit für Zinsen der von Banken aus
lem Auslande gegen Verzinsungsverpflichtung hereinsenommenen
 Gelder in fremder Währung (Art. V der
’ersonalsteuernovelle vom Jahre 1920); durch Gevährung
 von Steuererleichterungen (begünstigter
(örperschaftssteuerfuß von 2%) für Zinsen der von Er-‚eugungs-,
 Handels- und Verkehrsunternehmungen bis
Inde 1928 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen
Bundesgesetz vom Jahre 1924);
b) Förderung von für die gesamte Volksvirtschaft
 lebenswichtigen Unternehmungen:
lurch Gewährung von Steuerbefreiungen (Körper-‚haftssteuerfreiheit
 bis zur Höchstdauer von 20 Jahren)
ın Wasserkraftstromlieferungsunternehmungen (Wasser-‚raftförderungsgesetz,
 Klektrizitätsförderungsgesetze vom
ahre 1925 und vom Jahre 1928);
c) Förderung der Bautätigkeit durch Steuer-‚egünstigungen
 für Wohn- und Geschäftshausbauten
Bauaufwandbegünstigungsgesetz vom Jahre 1923 und
investitionenbegünstigungsgesetze. vom Jahre 1026 und
‚rom Jahre 1928);
dA) Förderung der Rationalisierung durch steueriche
 Begünstigung (Verzicht auf die Liquidationskörperchaftssteuer)
 von Zusammenlegungen (Fusionen) von
\ktiengesellschaften mit verwandten Aktiengesellschaften,
°rwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, gemeinwirtdhaftlicher
 Unternehmungen untereinander oder mit
sktiengesellschaften (Steuer- u. Gebührenhesünstigungszesetz
 vom Jahre 1922);
e) Förderung der durch die geänderte Wirtschaftslage
rforderlihen betriebstechnischen Umstellunzen,
 Förderung einer Vermehrung und Verbesserung
ler Produktionsmittel durch die Ermöglichung von außerydentlichen
 steuerfreien Abschreibungen bis zur Hälfte
ler begünstigten Investitionsauslagen (Investitionenjegünstigungsgesetze
 vom Jahre 1026 und vom Jahre
‚0281.

6. Zwischenstaatliches Steuerrecht
Die bei den direkten Steuern in den verschiedenen
;taaten nebeneinander zur Anwendung gelangenden
Srundsätze der Besteuerung nach Wohnsitz bzw. Staats-‚ngehörigkeit
 des Einkommenbeziehers und der Beteuerung
 nach der Lage ‘der Einkommensquellen
ühren zu Doppelhbesteuerungen, die sich geade
 bei den erhöhten Steuersätzen der Nachkriegszeit
jelfach als unerträgliche Härten und Hemmnisse für
ien wirtschaftlichen Wechselverkehr auswirken. Diese
        <pb n="396" />
        unerfreulichen Folgen machten sich insbesondere in
Oesterreich gegenüber dem Deutschen Reiche und der
Nachfolgestaaten des früheren einheitlichen Wirtschaftsgebietes
 der Monarche zufolge der weitverzweigter
wirtschaftlichen Beziehungen besonders fühlbar. Oesterreich
 hat es mit mehreren Nachbarstaaten mit
großem Erfolg übernommen, durch ein ausgedehntes
Steuervertragsrecht die Möglichkeit von Doppelbesteuerungen
 zu beheben. Es hat eine ganze Reihe von
Verträgen auf dem Gebiete der direkten Steuern zum
Abschluß gebracht und ist bei der Behandlung dieses
Problems, dem auch der Völkerbund in einem eigenen
Komitee seine besondere Aufmerksamkeit widmet, schon
weit fortgeschritten.
Das Steuervertragsrecht der Republik Oesterreich stellt
sich folgendenmaßen dar: Verträge zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten
Steuern wurden abgeschlossen mit dem Deutschen
Reiche (BGBl. Nr. 286/1923), mit der Tschecdhoslovakischen
 Republik (BGBL Nr. 2/1923), mit dem
Königreiche Ung arn (BGBl. Nr. 436/1925), mit dem Königreiche
 Italien (BGBl. Nr. 3471/1926) und der Schweizerischen
 Eidgenossenschaft, namens des Kantons St.Gallen
(BGBl. Nr. 06/1928). Während die mit Deutschland,
der Tschechoslovakei und Ungarn zur Ausgleichung der
in- und ausländischen Besteuerung und zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung abgeschlossenen Verträge die
ganze Materie umfassend regeln, mußte der Vertrag
mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der zufolge
der bisherigen Beitrittserklärungen gegenüber den Kantonen
 St. Gallen, Zürich, Obwalden, Appenzell-Innerhoden,
 Basel-Stadt, Basel-Land, Thurgau und Neuenburg
 gilt, zufolge der besonderen innerstaatlichen
Verhältnisse in der Schweiz auf einzelne, praktisch wichtige
 Gebiete der Doppelhesteuerung beschränkt bleiben.
Der Vertrag mit Italien, der gleichfalls eine umfassende
Regelung bringt, war im Jahre 1922 zwischen sämtlichen
Nachfolgestaaten der Monarchie abgeschlossen worden,
wurde aber nur von Oesterreich und Italien ratifiziert.
Abgesehen vom schweizerischen Vertrag ist in allen
Steuerverträgen die Scheidung der Besteuerungsrechte
für alle gegenwärtigen und zukünftigen direkten Steuern
allgemein und einheitlich durchgeführt. Abweichende Regelungen
 für einzelne Steuern sind nur dort vorgesehen, wo
hiefür besondere Gründe vorliegen, wie zum Beispieldie Finnebungstechnik
 hei der Abzugsrentensteuer. Das unbeschränkte
 Besteuerungsrecht wird an den Wohnsitz
bzw. dauernden Aufenthalt der steuerpflichtigen Personen
 geknüpft. Gewisse Finkommensquellen (Grundund
 Gebäudebesitz, Erwerbsunternehmungen sowie auch
Bezüge aus öffentlichen Kassen und Tantiemen) werden
jedoch der Besteuerung jenes Staates überlassen, in
welchen sie sich befinden.
Oesterreich hat sein Steuervertragsrecht noch durch
besondere Verträge über Rechtsschutz und Rechtshilfe
ausgebaut, die einerseits seinen Staatsangehörigen die
steuerrechtliche Gleichstellung mit den Inländern sicherstellen
 sollen, anderseits aber durch Gewährung der
Rechtshilfe bei der Veranlagung und Eintreibung
 der direkten Steuern ein Zusammenarbeiten
 der Steuerverwaltungen ermöglichen. Solche
Verträge wurden mit Deutschland, der Tschecoslovakei

 und Ungarn abgeschlossen, von denen dire
peiden letzteren noch nicht ratifiziert sind.

7. Verwaltung der direkten Steuern.
Es war eine der ersten Maßnahmen der Republik, die
‚om alten Staate übernommene Verwaltung der direkten
;teuern von der politischen Verwaltung loszulösen.
Jurch ein Ende 1018 geschaffenes Gesetz wurden die
“inanzbehörden selbständig gestellt und unmittelbar dem
"inanzministerium untergeordnet. Die Behörden erster
Instanz sind in den Landeshauptstädten die Steueradmini-;trationen,
 im übrigen die Bezirkssteuerbehörden, diesen
ibergeordnet sind die Finanzlandesbehörden (6 Finanzlandesdirektionen
 und ein Bundesfinanzamt für Vorarlberg),
 bei denen der ordentliche Rechtsmittelzug endet-Diesen
 Behörden I.und II. Instanz sind für das Veranlagungsverfahren
 der Einkommen-, allgemeinen Erwerb- und
Vermögenssteuer die Schätzungs-, bzw. Berufungskommissionen
 beigegeben. Die oberste Leitung der Veranlagung
 sämtlicher Personalsteuern obliegt dem Bundesministerium
 für Finanzen,
5. Bedeutung der Personalsteuern im öffent
lichen Haushalte.
Der finanzielle Erfolg der direkten Steuern war von
den wirtschaftlichen Verhältnissen und in der Inflationszeit,
 wie schon oben dargelegt, ausschlaggebend durch
lie Währungsverhältnisse beeinflußt. Die einmalige
zroße Vermögensabgabe, die durch den Währungszusammenbruch
 ihre eigentliche Zweckbestimmung eingebüßt
 hatte, hat insgesamt einen Ertrag von 73 Mil-'ionen
 Goldkronen oder rund 105 Millionen Schilling
&amp;gt;rgeben und den erwarteten Zahlungserfolg dem inneren
Werte nach nur mit einem Bruchteil erreicht. Während
bei den Personalsteuern an im Jahre 1013 auf das
sebiet des alten Oesterreich (ohne Burgenland) entallenden
 Eingängen einschließlich der nach einem Durch-;chnittshundertsatze
 errechneten Zuschläge der Länder
ınd Gemeinden ein Betrag von 195,206.725 Goldkronen
=281,227.284 Schilling errechnet wurde, ergaben die
Zersonalsteuern in der Republik seit der Währungstabilisierung
 folgende Erträge (ohne Nebeneinnahmen):
1923 . .000000040 4 S 16.1950.351.—
1924 .000004 » 276,792.079.—
"025 » 278,705.055.-[926
 » 316,7068.656.—
Y2Z or » 318,517.843.—-Jie
 Einkommensteuer insbesondere hat im Jahre 1913
)0,156.777 Goldkronen = 86,625.759 Schilling, im Jahre
927 154,402.927 Schilling ergeben. Es ist klar, daß die
lirekten Personalsteuern seit ihrem Wiederaufstieg in
der Zeit des Wiederaufbaues der Staats- und Volkswirtschaft
 für den Haushalt des Bundes, der Länder und
zemeinden wieder erhöhte Bedeutung gewinnen mußten.
sie bilden jetzt wieder‘ einen wichtigen Grund-»feiler
 des Bundeshaushaltes. Die Fingänge
yetragen, soweit sie dem Bunde verbleiben, nach dem
/oranschlage für das Jahr 1928 18% der gesamten aus
ler Hoheitsverwaltung veranschlagten Finnahmen; an
len Bundesabgaben insbesondere, soweit deren Erträgnis
lem Bundesschatze zufließt, haben die direkten Personalsteuern
 mit 25 von Hundert Anteil. Wenn auch dieses
        <pb n="397" />
        Verhältnis ungünstiger ist als vor dem Weltkriege, was
auf das in der Nachkriegszeit zwangsläufig erfolgte
stärkere Hervortreten der Umsatz- und Verbrauchssteuern
zurückzuführen ist, so zeigt es doch schon die Bedeutung,
welche die direkten Steuern im öffentlichen Haushalte
wieder einnehmen.

9. Belastung durch die direkten Steuern.
Wenn auch die Darstellung der Steuerbelastung durch
°echnungsmäßige Aufteilung auf den Kopf der Gej;amtbevölkerung
 mangels Rücksichtnahme auf die Höhe
and Schichtung des Volkseinkommens sehr problematisch
ind insbesondere für einen Vergleich mit dem Auslande
licht geeignet ist, bietet die folgende Gegenüberstellung
der Belastung durch die direkten Personalsteuern in den
Jahren stabiler ‚Währung im Vergleich mit dem letzten
Vorkriegsjahr doch ein anschauliches Bild für die Ent-Wicklung
 der Steuerlast. Der Erfolg der Personalsteuern
verteilt sich auf den Kopf der Bevölkerung folgendernaßen:

1013
1023 .
10924 .
1925.
1926
1927

‚(20.89 Goldkronen =) S 43.04
„ 24.78
; 42.36
‚0606
48.48
48.74

| An dieser Gesamtbelastung hat die Einkommensteuer
m Jahre 1013 mit S 13.63, im Jahre 1927 aber mit
&amp;gt; 23.63 Anteil. Dieses starke Hervortreten der LEin-Kommensteuer
 ist auf die große Steigerung der Steuer-;ätze,
 das Zurückbleiben der steuerfreien Finkommens-Srenze
 gegenüber der Vorkriegszeit und schließlich auf
lie Einführung des Steuerabzuges bei Dienst- und
_ohnbezügen zurückzuführen.
Die Belastung durch die direkten Personalsteuern des
3undes kann wohl nicht ohne Zusammenhang mit den
Übrigen öffentlichen Abgaben betrachtet werden, doch
äßt die obenstehende Aufstellung auch bei Berücksichgung
 der höheren Goldwertigkeit und Kaufkraft der
Vergleichsziffern des Jahres 1013 dennoch auf ein Anteigen
 der Belastung durch die direkten
Personalsteuern schließen, die um so fühlbarer
Wirkt, als insbesondere zufolge des ebenerwähnten nied-“geren
 einkommensteuerfreien Mindestbetrages (1013:
1600 Goldkronen =rund 2300 Schilling) wirtschaftlich
;chwächere Schichten der Bevölkerung stärker zur Besteuerung
 herangezogen werden, als dies vor dem Kriege
der Fall war.

O. Direkte Steuern und Steuerträgerschaft.
Die mit dem Wesen der direkten Steuern als Verınlagungssteuern
 verbundene Notwendigkeit, die Erwerbsınd
 Einkommens- und persönlichen Verhältnisse der
steuerpflichtigen klarzustellen, bringt diese Steuern unvermeidlich
 in einen gewissen Gegensatz zur Steuer-Trägerschaft.
 Diese Tatsache hat aber die Erfahrung
‚ezeitigt, daß die Veranlagung der direkten Steuern
ıcht einseitig durch Zwang seitens der Steuerverwaltung
{urchgeführt werden kann, sondern, daß es hiezu eines
‚ewissen Zusammenarbeitens der Steuerpflichtigen und
ler Steuerverwaltung bedarf. Es liegt auf der Hand, daß
lie drückenden Zwangsmaßnahmen (zum Beispiel Vernögenssperren)
 zusammen mit den hohen Steuersätzen
ınd den sich zufolge der Geldentwertung ergebenden
Ingleichheiten in der Steuerlast die Steuermoral unterıraben
 mußten. Seit der Wiederkehr normaler Verhält-1isse
 in der Steuergesetzgebung hat es sich die Steuerverwaltung
 zur Aufgabe gemacht, durch Wiederherstellung
aines gewissen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerrägerschaft
 und Verwaltung die Steuermoral zu fördern.
Diesen Bestrebungen dienen insbesondere auch die in
etzter Zeit ergriffenen administrativen Maßnahmen zur
Yereinfachung des Veranlagungsverfahrens für die kleinen
steuerträger, die sich den verfahrensrechtlichen Anforlerungen
 des Gesetzes nicht voll gewachsen zeigen.
Die direkten Staatssteuern bewähren sich nach den
‚echselvollen Verhältnissen in den ersten Jahren der
jepublik wieder als wichtige Stützen in der Einnahmevirtschaft
 des Staates. sowie auch der Länder und
Semeinden. Sie entsprechen in ihrer heutigen Gestalt
m allgemeinen vollauf den Grundsätzen des modernen
;teuerrechtes und bedürfen nach den vielfadhıen systenatischen
 Aenderungen: jetzt einer Zeit der Ruhe,
veldche allein das Einleben und die richtige Handhabung
ı1es Steuerrechtes gewährleistet. Ein Stillstand in der
ntwicklung muß aber, namentlich auf dem Gebiete der
ıteuersätze, nicht unbedingt platzgreifen. Die Wechsel-/irkungen
 zwischen direkten Steuern und Volkswirtschaft,
äüe in den Zeiten der Wirtschaftsnot der Republik so
innfällig zutage getreten sind, erfordern ein aufmerkames
 Gegeneinanderabwägen der Steuerlast und der
"”ragfähigkeit der Wirtschaft. Es bleibt nach wie
‚or die schwierige Aufgabe der Steuerpolitik, die Beastung
 durch die direkten Steuern unter Wahrung der
liesen zukommenden Bedeutung im Abgahensystem und
ınter Bedachtnahme auf die zwingenden Erfordernisse
les öffentlichen Finanzbedarfes mit den sozialen und
wirtschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

DER FINANZAUSGLEICH IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Von Dr. Richard Pfaundler. Ministeriailrat im Bundesministerium für Finanzen.

Die Notwendigkeit eines Finanzausgleiches er-3ibt
 sich aus dem Bestand mehrerer Gruppen von
Sehietskörperschaften mit einem sich überdeckenden
Sebiet, die die Mittel für die Befriedigung ihrer finan-Aellen
 Bedürfnisse in Form von Steuern und anderen
Zwangsbeiträgen aus der Volkswirtschaft dieses Gebietes

ıchöpfen müssen. Mit der mehrfachen Verpflichtung der
;teuerträger gegenüber verschiedenen Steuergläubigern
st die Gefahr einer Überbürdung verbunden,
venn ihre Inanspruchnahme durch die einzelnen Gebiets-‚Örperschaften
 ohne Rücksicht auf den Finanzbedarf
ınderer Körperschaften und damit auf: die Gesamtbe-
        <pb n="398" />
        lastung erfolgt. Die Besteuerungsrechte der Gebietskörperschaften
 und ihre Verwaltungsaufgaben, von deren
Umfang die Größe ihres durch Zwangsbeiträge zu
decdkenden Finanzhbedarfes vor allem abhängt, müssen
daher voneinander abgegrenzt und zweckmäßig verteilt
werden. Wenn ein Finanzausgleich dieser Aufgabe
vollkommen gerecht werden will, muß sich auf seiner
Grundlage eine solche Übereinstimmung der Einnahmen
und Ausgaben. der Gebietskörperschaften ergeben, daß
für sie alle die Möglichkeit einer ausgeglichenen Erfüllung
gleich wichtiger Verwaltungsaufgaben besteht.
In der Republik Österreich standen der Erreichung
dieses Zieles durch den Finanzausgleich besonders
große Schwierigkeiten im Weg, da infolge der
durch den Weltkrieg und die Zertrümmerung des alten
Einheitsstaates entstandenen Notlage die aus der verarmten
 Volkswirtschaft überhaupt erzielbaren steuerlichen
 Einnahmen den Ansprüchen der Gebietskörperschaften
 kaum mehr genügen konnten. Die Knappheit
der Gesamtdeckung konnte nur durch den Versuch einer
besonders sorgfältigen Durchführung des Steuerausgleiches
 zwischen den bestehenden Gebietskörperschaften,
die sich, vom Bund abgesehen, in Länder, Gemeinden
und teilweise auch Bezirke oder Bezirksverbände
gliedern, einigermaßen gemildert werden.
Die Gesetzgebung der Republik fand auf dem Gebiet
des Finanzausgleiches einen völlig ungeregelten Zustand
vor. Im Jahr 1917 hatte sich die Notwendigkeit ergeben,
die bis dahin bestandenen Überweisungen der
Länder aus dem Ertrag der Personalsteuern und der
Getränkesteuern, die infolge des Rückganges im Ertrag
der Überweisungssteuern ganz. zu versiegen drohten,
durch von Steuererlässe unabhängig Dotationen abzulösen.
 Dieses Dotationssystem, das sowohl
allgemeine Dotationen, wie Zweckdotationen für den
Volksschulaufwand und allgemeinen Verwaltungsaufwand
 in Form von Staatsbeiträgen zum Erfordernis
für die Bezüge der Lehrerschaft und der Landesangestellten
 umfaßte, hatte vor dem Zusammenbruch des
alten Finheitsstaates keine gesetzliche Regelung mehı
erfahren können. Die trotzdem erfolgte, durch die Notlage
 der Länder erzwungene Flüssigmachung der Dotationen
 mußte daher vor allem eine gesetzliche Grundlage
 erhalten. Dabei ergab sich auch die Notwendigkeit,
das Ausmaß dieser Dotationen: dem im Gleichmaß mit
dem Währungsverfall steigenden Bedarf der Länder
durch wiederholte Erhöhungen anzupassen und auch
einen sich immer mehr erweiternden Kreis von Gemeinden
in dieses System einzubeziehen. Die Mittel für die
Gewährung der Dotationen konnte der Staat infolge des
völligen Verfalles seiner eigenen Steuereingänge nur aus
der Tätigkeit der Notenpresse schöpfen, die auf diese
Weise mittelbar auch in den Dienst der Länder und
Gemeinden gestellt wurde. Der Not der Zeit entsprungen,
nußte dieses Dotationssystem trotz seiner ausgesprochen
unitaristischen Wirkung auch von seinen dem Föderalismus
 zuneigenden Gegnern als notwendiges Übel ertragen
werden. Es konnte aber von vornherein kein Zweifel]
darüber bestehen, daß es, als mit dem geplanten Wiederaufbau
 Österreichs als Bundesstaat völlig unvereinbar,
 einem neuen System des Finanzausgleiches
werde Platz machen müssen, das dem hbundesstaatlichen

\ufbau und insbesondere der gliedstaatlichen Stellung der
„änder besser Rechnung trägen würde. Dabei durfte aber
ıuch die gerade einer schwer erschütterten Volkswirt-‚haft
 gegenüber doppelt notwendige Einheitlichkeit der
"inanz- und Steuerpolitik nicht in einem Maß preisgegeben
 werden, das mit den gesamtstaatlichen Interessen
nicht mehr vereinbar gewesen wäre.
Die Bundesverfassung hat die Lösung dieser Aufgabe
»inem besonderen Finanz-Verfassungsgesetz und
dem zu seiner Durchführung ergangenen Abgaben-:eilungsgesetz
 überlassen. Das Finanz-Verfassungszesetz
 bildet einen Rahmen, der verschiedene Entwickungsmöglichkeiten
 bietet, das Abgabenteilungsgesetz gibt
lem Finanzausgleich erst seine wirkliche tatsächliche
Gestalt. Beide Gesetze haben seit ihrer im März 1022
arfolgten Erlassung vielerlei Abänderungen und Ergänzungen
 erfahren, ohne daß aber das ihnen zugrundeijegende
 System ‚eine Erschütterung erfahren hätte.
Jaraus kann wohl gefolgert werden, daß es sich, soweit
lies. unter den staatsrechtlich wie finanzpolitisch schwie-:igen
 Verhältnissen überhaupt möglich ist, im ganzen
ınd großen bewährt hat. Nach der Finanzverfassung
gliedern sich die öffentlichen Abgaben in drei
Sruppen, die ausschließlichen Bundesabzaben,
 die ausschließlichen Landes- oder
Gemeindeabgaben und die zwischen Bund, Ländern
ınd Gemeinden geteilten Abgaben. Diese Teilung
ler Abgabenhoheit kann sich in dreierlei Formen
‚ollziehen: Bei einheitlicher Veranlagung von Abgaben
lurch den Bund in Form einer Ertragsbeteiligung der
‚änder und Gemeinden, durch Einhebung von Landesder
 Gemeindezuschlägen zu Stammabgaben des Bundes
»der in der Form nebeneinander erfolgender Besteuerung
les gleichen Besteuerungsgegenstandes durch Bund und
‚änder oder Gemeinden. Daraus ergeben sich die drei
Jnterformen der geteilten Abgaben: Die gemein-;chaftlichen,
 die Zuschlags- und gleichartigen
Abgaben, die sich auch wieder bei der Teilung der
ausschließlichen Landes- oder Gemeindeabgaben unter
liese Körperschaften wiederholen.
Der Bundesgesetzgebung obliegt die Regelung
ler ausschließlichen Bundesabgaben, der gemeinschaftichen
 Abgabeu mit Einschluß der Beteiligung der Länder
ınd Gemeinden an ihrem Ertrag und der für den Bund
&amp;gt;rhobenen Stammabgaben und gleichartigen Abgaben;
ler Landesgesetzgebung ist die Regelung der aus-;chließlichen
 Landes- oder Gemeindeabgaben, der Landesder
 Gemeindezuschläge zu Stammabgaben des Bundes
ınd der für Länder oder Gemeinden erhobenen gleichırtigen
 Abgaben überlassen. Vom Grundsatz, daß Abzaben
 nur auf Grund von Gesetzen eingehoben
verden können, bestehen nur ganz geringfügige Ausı1ahmen
 zugunsten eines freien Beschlußrechtes der
Zemeinden auf Einhebung einiger unhbedeutender Abzaben
 oder von Gebühren für die Benützung von
semeindeeinrichtungen. Außerdem wurde der Bundeszesetzgebung
 ‘das Recht eingeräumt, die bestehenden
Abgaben in eine der Gruppen einzugliedern und beijebige
 Änderungen in dieser Einteilung vorzunehmen.
Neu auftauchende Abgaben stehen jener Gruppe von
Cörperschaften zu, die sie zuerst in Anspruch nimmt.
)och kann die Bundesgesetzgehbung jederzeit Landes-
        <pb n="399" />
        oder Gemeindeabgaben für den Bund einziehen, wobhei
;je aber unter gewissen Voraussetzungen Ländern oder
Gemeinden Ersatz für den Einnahmenausfall bieten soll.
Der Bundesgesetzgebung sind somit Rechte von großer
Tragweite eingeräumt. Während die ausschließlichen
3undesabgaben durch das Verbot der FEinhebung von
Zuschlägen oder gleichartigen Abgaben durch Länder oder
Gemeinden vor jeder Beeinträchtigung durch Eingriffe
einer anderen Steuerhoheit geschützt sind, kann die
Bundesgesetzgehbung das Gebiet, auf das sich die Abzabenhoheit
 der Länder erstreckt, jederzeit einengen.
Tatsächlich konnte aber dieses der Erzielung einer einıeitlichen
 Steuerpolitik im Bundesgebiet dienende Recht
nit Rücksicht auf die Finanzlage der Länder und
Gemeinden und ihre politische Machtstellung nur innerhalb
 recht enggezogener Grenzen ausgeübt werden. Es
ıat daher auch eine sehr starke, in die Tiefe und Breite
zehende Entwicklung des selbständigen Abgabensystems
ler Länder und Gemeinden keineswegs behindert.
Das Abgabenteilungsgesetz hat von den ihm
durch die Finanzverfassung gebotenen Möglichkeiten
ainen sehr ungleichartigen Gebrauch gemacht. Von den
drei Formen einer Teilung der Abgabenhoheit haben
aur die gemeinschaftlichen Abgaben eine große
Bedeutung gewonnen, während das Zuschlagssystem
auf einige weniger belangreiche Abgaben, die Immobiliargebühren
 und Rennwettsteuern, eingeschränkt wurde;
für die Form der gleichartigen Besteuerung
hat sich bisher im Verhältnis zwischen Bund und Ländern
oder Gemeinden überhaupt kein Anwendungsfall ge-‚unden,
 Es hat also gerade jene Form einer Teilung der
Steuerhoheit eine fast ausschließliche Geltung auf Kosten
der anderen Formen erlangt, in der unitaristische Gedankengänge
 verhältnismäßig am stärksten zum Ausdruck
Kommen. Es muß aber gleich beigefügt werden, daß
diesem Unitarismus, der sich übrigens in Formen hirgt,
die dem bundesstaatlichen Aufbau Rechnung tragen,
Sine starke, ganz ungeahnte Entwicklung des
3elbständigen Abgabenrechtes der Länder
and Gemeinden gegenübersteht, die sich gerade auf
Grund der neuen Finanzverfassung vollziehen konnte.
Damit entspricht das geltende System des Finanzaus-Zleiches
 sowohl den Bedürfnissen einheitlicher Finanz-Politik,
 wie der Notwendigkeit, der gliedstaatlichen
Stellung der Länder durch Einräumung einer ent-Sprechenden
 Bewegungsfreiheit auf. abgaberechtlichem
Gebiet Kraft und tatsächlichen Inhalt zu geben. Als
Beweis dafür möge gelten, daß die steuerlichen Einnahmen
 sowohl Wiens wie der anderen Länder, die
Dei beiden Gruppen von Körperschaften fast genau
Sieben Zehntel ihrer Gesamteinnahmen erreichen, zum
weitaus überwiegenden Teil, nämlich zu ungefähr zwei
Öritteln auf den Ertrag der selbständigen Landesabgaben
und nur zu etwa einem Drittel auf die Einnahmen aus
Crtragsanteilen zurückgehen. Das gleiche Verhältnis
"wischen beiden Gruppen von steuerlichen Einnahmen
besteht auch in den größeren Gemeinden.
Gemeinschaftliche Abgaben sind nach dem
derzeit geltenden Rechtszustand, wie er sich aus dem
\bgabenteilungsgesetz samt seinen Novellen ergibt, fast
alle direkten Personalsteuern, von denen nur zwei un-Dedeutende
 im Ahzuessweg erhobene Steuern. nämlich

lie Abzugsrentensteuer und die Tantiemenabgabe auf
3rund des Gesetzes, ferner die zur gemeinschaftlichen
\bgabe erklärte Vermögenssteuer bis auf weiteres,
o lange das ihre Verteilung regelnde Gesetz nicht erassen
 wird, ganz dem Bund verbleiben. Von den Ver-‚ehrssteuern
 gehören die weitaus wichtigste, nämlich die
Narenumsatzsteuer, ferner die Immobiliargebühren und
{as Gebührenäquivalent, sowie die Erbgebühren zu den
‚emeinschaftlichen Abgaben; eine Reihe gegenwärtig
;anz in den Hintergrund getretener derartiger Steuern
E.ffekten-, Banken-, Valuten-Umsatzsteuer, Bezugsrechtınd
 Syndikatsteuer und Börsenbesuchsabgabe), sowie
lie zum Großteil den Bundesbahnen überlassenen FEiseny‚ahnverkehrssteuern,
 ferner alle’ nicht besonders angeührten
 Stempel- und Rechtsgebühren verbleiben aber
sanz dem Bund. Auch unter den Verbrauchssteuern
»ilden die wichtigsten, nämlich die Branntweinabgabe,
lie Bier- und Weinsteuer, sowie die Schaumweinsteuer
‚emeinschaftlichhe Abgaben, während die Zucker- und
jüßstoffsteuer, die Essigsäuresteuer und die Zündmittel-;:teuer
 ausschließlich für Bundeszwecke eingehoben
verden. Unter den Ausfuhrabgaben ist die Holzausfuhrbgabe,
 die ihre früher große, ja überragende Beleutung
 ganz verloren hat, eine gemeinschaftliche Absabe;
 die anderen Ausfuhrabgaben, sowie die Zölle
ınd Monopolerträge bilden jedoch ausschließliche Bundesınnahmen.

Die Abgrenzung des Kreises der gemeinschaftlichen
 Abgaben ergibt sich teils aus der
zeschichtlichen Entwicklung, teils aus den
m Zeitpunkt der Erlassung des Abgabenteilungsgesetzes
seführten Kämpfen um einzelne Besteuerungsgegenstände.
Die Frtragsbeteiligung hei den Personalsteuern bildet
nen Ersatz für das bei der Einkommensteuer stets vor-‚nthaltene,
 bei den anderen Steuergattungen aber erst
lurch das Abgabenteilungsgesetz aufgehobene Zuschlags-‚echt
 der Länder und Gemeinden, Die Länder waren
ür die Nichteinhebung von Zuschlägen zur Einkommenteuer
 schon früher durch Gewährung der Überweisungen
ınd Dotationen schadlos gehalten worden. Nunmehr
vurde auch den Gemeinden ein solcher Ersatz geboten,
lie früher leer ausgegangen waren. Das Zuschlags-‚erbot
 bei der Finkommensteuer findet seine Begründung
n der Art der Veranlagung dieser Steuer am Wohnsitz
les Abgabepflichtigen ohne Rücksicht auf die Lage der
inkommensquelle, sowie in der besonderen Empfind-«chkeit
 dieser außerordentlich hohen Steuer. Die Notvendigkeit
 seiner Ausdehnung auf die allgemeine Erverbsteuer,
 Körperschaftssteuer und Rentensteuer er-‚ab
 sich aus dem unter festen Währungsverhältnissen und
‚ei geordneter Wirtschaft überhaupt unerträglich hohen
‚usmaß, das die Zuschläge zu diesen Steuern in den
‘'ahren der größten Finanznot der Gebietskörperschaften
ırreicht hatten. Die Mittel für die Kinräumung einer
'rtragsbeteiligung wurden durch eine einem mäßig hohen
lurchschnittlichen Zuschlagsausmaß entsprechende FEr-‚öhung
 dieser Steuern sichergestellt. Die Notwendigkeit
ner Ertragsbeteiligung an den Getränkesteuern auf
3ranntwein, Bier und Wein ergab sich aus dem durdh
{as Abgabenteilungsgesetz ausgesprochenen Verbot der
'inhebung von Landes- oder Gemeindeauflagen auf den
arbrauch dieser Getränke. Bei den Ländern waren
        <pb n="400" />
        diese Auflagen übrigens schon früher beseitigt und
durch Überweisungen oder Dotationen abgelöst worden.
Die im Jahr 1926 allerdings mit kurzer zeitlicher Befristung
 bis Ende 1928 erfolgte Wiedereinführung von
Landesbierauflagen steht mit der den Ländern auferlegten
Beitragsleistung zu den Kosten der Arbeitslosenversicherung
 in Zusammenhang. Der weitere Bestand dieser
Auflagen, die sich in das System des Abgabenteilungsgesetzes
 nur schlecht einfügen, hängt von der künftigen
Regelung der Kostentragung für diese Versicherung ab,
Aber auch im Fall einer Beibehaltung von Landesbeiträgen
 für diesen Aufwand würde die Umwandlung der
Landesauflagen in Ertragsanteile unter gleichzeitiger Erhöhung
 der gemeinschaftlichen Biersteuer eine zweckmäßigere
Lösung bedeuten. In den Ertragsanteilen an der Waren-Umsatzsteuer
 wurde Ländern und Gemeinden ein Anteil
an dieser neu erschlossenen Steuerquelle und zugleich ein
Ersatz für die ursprünglich bestandene, später aber aufgehobene
 Ertragsbeteiligung an der mittlerweile übrigens
ganz bedeutungslos gewordenen Bankenumsatzsteueır
geboten. Die Ertragsbeteiligung an den Erbgebühren
bildet einen Ersatz für die bestandenen, aber aufgehobenen
 selbständigen Verlassenschaftsbeiträge der
Länder. Jene an den Immobiliargebühren, die zu dem
bestehenden Zuschlagsrecht der Länder und Gemeinden
hinzutritt, ergab sich aus der örtlichen Gebundenheit dieser
Gebühren, die wegen ihres Zusammenhanges mit dem
Güterverkehr nicht so wie die gleichfalls örtlich gebundenen
 Besitzsteuern von Grund und Gebäuden ganz den
Ländern und Gemeinden überlassen werden konnten.
Die Ertragsbeteiligung an der Holzausfuhrabgabe, die
übrigens nur eine Umwandlung der. vorher bestandenen
Beteiligung der Länder an den bei der Holzausfuhr erzielten
 Valutagewinnen bildete, steht in Zusammenhang
mit dem Verbot der Einhebung von den Holzverkehr
belastenden Abgaben der Länder und Gemeinden.
Das Ausmaß der Ertragsbeteiligung der
Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichhen Abgaben
 in Hundertteilen des Gesamtertrages (außer bei
den Erbgebühren) geht aus der folgenden Übersicht
hervor:
Steuergattung Bund Länder Gemeinden
Direkte Steuern . . . (50)56'4 (25) 218 (25) 218
Immobiliargebühren und
Gebührenäquivalent . . (20)26'4 (40)36'8 (40) 36'8
a
hühren Bandesschlet ; 0/14 Sa
Getränkeabgaben auf
Branuntwein, Bier u. Wein (70) 76°4 (15) 18 (15) ır'8
Schaumweinabgabe . . (20) 264 - (80) 73°6
Holzausfuhrabgabe . (62%) 60 (37'4) 31 _
In dieser Übersicht zeigen die eingeklammerten
Hundertsätze die im Abgabenteilungsgesetz zunächst
vorgenommene Aufteilung an. Seit dem Jahr 1924 wird
jedoch vor ihrer Durchführung ein Betrag zugunsten
des Bundes aus allen gemeinschaftlichen Abgaben mit
Ausnahme der Frbgebühren in einer solchen Höhe ausgeschieden,
 daß dem Bund gegenwärtig um 40 Millionen
Schilling mehr verbleiben, als ihm bei Anwendung der
eingeklammerten Hundertsätze verbleiben würden. Das
Ausmaß der Kürzung der Hundertsätze, das sich daraus

ergibt, ist naturgemäß ein von Jahr zu Jahr wechselndes
ınd sinkt mit steigenden Steuererträgen. Die in der Überjicht
 aufgenommenen nicht eingeklammerten Hundertsätze
rgeben sich tatsächlich aus den Gebharungserfolgen für das
Jahr 1927. Die Ertragsbeteiligung hei den Erbgebühren, die
3ich in Form der Einhebung von Zuschlägen zugunsten
bestimmter in Verwaltung der Länder stehender Fonde
2 zwei Abstufungen vollzieht, ist in echten Bruchzahlen
mgegeben. Jene an der Schaumweinsteuer betrifft nur
lie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, in
lenen diese Abgabe fast zur Gänze eingeht, Wie diese
Ibersicht zeigt, ist der Ertragsanteil der Länder und
&amp;gt;emeinden am größten bei den überhaupt örtlich
zebundenen oder mit ihrem Ertrag im wesentlichen an
»estimmte Körperschaften gebundenen Steuern, am
Jeinsten bei den den Verbrauch oder Umsatz treffenden
\bgaben, die sich nach ihrer ganzen Natur vor allem zur
"inhebung durch den Bund als weitesten Verband eignen.
Die Ertragsanteile an den direkten Steuern halten in
hrer Höhe die Mitte zwischen diesen beiden Gruppen.
Die Ertragsbeteiligung entspricht im wesentlichen dem
Srundgedanken einer „verbundenen Steuerwirtschaft“,
 die dann als gegeben angenommen werden
ann, wenn den einzelnen Körperschaften jene Beträge
iberwiesen werden, die sie bei einer entsprechend hohen
jelbständigen Besteuerung erzielen könnten. Die Ver-'eilung
 erfolgt nämlich entweder, und zwar bei den
;rtragsanteilen aus den direkten Steuern, den Immobiijargebühren
 und Erbgebühren nach dem örtlich
»rzielten Aufkommen oder es stehen, soweit ein
‚olches Aufkommen nicht genau ermittelt werden kann,
;chlüssel in Anwendung, die wenigstens nach der überviegenden
 Auffassung einer Verteilung nach dem Aufzommen
 möglichst nahe kommen. Dies ist der Fall bei
len Ertragsanteilen aus der Warenumsatzsteuer und
len Getränkesteuern, die nach der Bevölkerungszahl
ıufgeteilt werden, und bei jenen aus der Holzausfuhrabgahe,
 die nach der nutzbaren Waldfläche verteilt
werden. Es stehen zwei verschiedene Bevölkerungsschlüssel
n Anwendung, der einfache, der wirklichen Volkszahl
 entsprechende und der abgestufte Bevölke-'ungsschlüssel;
 dieser wird durch eine mit der Größe
ler Finwohnerzahl der Gemeinden von 20 bis 70 steizende
 Vervielfachung der wirklichen Volkszahl gewon-1en,
 begünstigt also volksreichere Gemeinden oder Länder
 mit vielen solchen Gemeinden. Fr gilt für die Ver-:eilung
 der Ertragsanteile an der Warenumsatzsteuer überhaupt
 und der Gemeindeertragsanteile an den Getränkesteuern,
 der einfache Schlüssel für jene der Länderertragsanteile
 an den Getränkesteuern. Die verschiedenartige
Behandlung beider Steuergruppen widerspricht dem
Grundgedanken des abgestuften Bevölkerungsschlüssels,
der auf der Erfahrungstatsache beruht, daß der steuer-»flichtige
 Verbrauch oder Umsatz in größeren Wohn-»lätzen
 auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, ein
verhältnismäßig größerer ist, als am flachen Land. Der
ıbgestufte Bevölkerungsschlüssel erscheint daher vor
allem für eine Aufteilung innerhalb der Gemeinden
zeeignet, nicht aber, wie dies gegenwärtig noch bei der
Warenumsatzsteuer geschieht, auch für eine Aufteilung
nnerhalb der Länder.
Das geltende System des Finanzausgleiches
        <pb n="401" />
        weist infolge der Beseitigung des Zuschlagsöystems
 und der Vereinheitlichung der Getränkebesteuerung,
 also mit der Erreichung zweier Ziele,
lie der Gesetzgebung der Vorkriegszeit und Kriegszeit
Zwar vorgeschweht hatten, von ihr aber nie hatten ganz
erreicht und dauernd gesichert werden können, einen
verhältnismäßig stark unitaristischen Zug auf.
Urmöglicht, ja geradezu erzwungen wurde diese Gestalung
 des Finanzausgleiches vor allem durch die ungeıeuere
 Notlage von Volk und Wirtschaft und die damit
verbundene Notwendigkeit einer gleichmäßigen und
vollen Ausschöpfung der Steuerkraft, Diese erschien aber
ur dann gewährleistet, wenn wenigstens die wichtigeren
\bgaben einheitlich durch den Bund veranlagt werden.
Allerdings kleidet sich dieser Unitarismus in Formen,
die dem bundesstaatlichhen Aufbau volle Rechnung tragen
Ind die gliedstaatliche Stellung der Länder sowohl gegenüber
 dem Bund als auch gegenüber den Gemeinden
vetonen. Die Länder allein erscheinen als mit dem Bund
Jeichberechtigte Träger ihrer gemeinsamen verbundenen
Steuerwirtschaft, da. sich die Ertragsaufteilung zunächst
ur zwischen ihnen und dem Bund vollzieht. Sie erhalten
ber durch die Bundesgesetzgebung die Verpflichtung,
die oben angeführten Teile ihrer Ertragsanteile an die
semeinden weiter zu überweisen, wobei sich diese
Weiterüberweisung allerdings durch Bundesorgane vollzieht.
 Überdies ist der Landesgesetzgebung das Recht
3ingeräumt, unter gewissen Voraussetzungen die Ertragsanteile
 der Gemeinden bis zur Hälfte ihres Betrages entweder
 für Landeszwecke einzuziehen oder in Gemeinde-Ausgleichsfonden
 anzusammeln, die durch die Landes-"egierungen
 verwaltet werden. Von diesen Möglichkeiten
ist in einer Reihe von Ländern Gebrauch gemacht
worden, wobei allerdings zumeist die Einziehung von
Semeindeertragsanteilen zugunsten des Landes ganz
im Vordergrund steht. Aus beiden Berechtigungen erwächst
hnen gegenüber den Gemeinden eine große Machtfülle,
lie den Unterschied zwischen Gliedstaaten und Selbstverwaltungskörpern
 betont.
Das System der ausschließlichen Landesind
 Gemeindeabgaben, das durch den Verlust der
Getränkebesteuerung und eine mangelnde Anpassung
in die schwankenden Geldwertverhältnisse vorübergehend
ast jede Bedeutung verloren hatte, hat seit der Aufichtung
 des Bundesstaates und begünstigt durch dessen
Gesetzgebung eine ganz ungeahnte Entwicklung
Zenommen. Seine Hauptpfeiler bilden drei Gruppen
von Abgaben: Es sind dies die auf Grund des Abgaben-'eilungsgesetzes
 vom Jahr 1923 an den Ländern und
Gemeinden zur ausschließlichen Ausschöpfung überlasseıen
 Realsteuern (Grund- und Gebäudesteuer) in
ihren verschiedenen Veranlagungsformen, die gegenüber
der Vorkriegszeit insbesondere durch die Einführung von
den Mieter treffenden, vom Wohnungsaufwand erhobeıen
 Wohnbausteuern, sowie einer Fabriksgebäude
treffenden Arealsteuer eine wesentliche Bereicherung
°rfahren haben; ferner die von den in erwerbswirtschaftlichen
 Betrieben ausbezahlten Lohn- oder Gehalts-Summen
 eingehobene Fürsorge- oder Lohnabgabe,
die, wie schon ihr Name sagt, vielfach als Zwecksteuer
betrachtet wird; endlich die Verbrauchsabgaben,
ünter denen inshesondere der altehrwürdige Tiroler

‚etreideaufschlag und die ihm nachgebildete Salzburger
chulabgabe, die allerdings in ihrer Geltung bis Ende
928 befristeten Landesbierauflagen, die Energie- und
‚asverbrauchsabgaben, sowie eine Reihe von ortsteuer-‚rtig
 erhobenen Gemeindeabgaben zu nennen wären,
Janeben bestehen noch Abgaben von Vermögen
ıder Vermögensübertragungen (Wertzuwachsıbgabe,
 Bodenwertabgabe, Konzessionsabgabe), Abga-»jen
 vom vorübergehenden Wohnungsaufvand
 (Untermiete- und Fremdenzimmerabgaben), Auf-‚andsteuern
 verschiedenster Art (Lustbarkeitsabgaben,
‚auspersonalabgaben, Abgaben von Speisen- und Geränkeverabreichung
 in Luxusgaststätten, Tierhaltungsbgaben,
 Jagd- und Fischereiabgaben). Im gewissen Sinn
ind diesen Aufwandsteuern auch die Kraftwagen-‚.ıbgaben
 zuzurechnen, insofern sie sich ganz oder vorviegend
 auf die Besteuerung der Personenkraftwagen
‚eschränken; doch werden diese Abgaben vielfach
Js Straßenabnützungsgebühren auch von den Lastkraftahrzeugen
 eingehoben. Außerdem bestehen noch eine
teihe vereinzelter Abgaben, wie die Ankündisungs-
 und Anzeigenabgaben, die Feuerwehrbeiträge
ler Versicherungsgesellschaften, Fahrkartensteuern vom
’erkehr auf Kleinbahnen, Mauten, die an Stelle der
‚anzleitaxen getretenen Verwaltungsabgaben und schließich
 in Form von Kopfsteuern eingehobene Gemeindejeiträge.
 .
Die Zahl der verschiedenen Landes- und Gemeindeıbgaben
 erreicht gegenwärtig beinahe drei Dutzend. Zu
hrer Regelung stehen nahezu 1000 verschiedene Gesetze
ınd andere Vorschriften gleichzeitig in Geltung.
Die Entwicklung dieses Systems ‚der selbtändigen
 Landes- und Gemeindeabgaben bildet das
öderalistische Gegengewicht gegen die mehr
ınitaristische Wirkung der Ertragsbeteilizung
 der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftichen
 Bundesabgaben. Allerdings steht der Bundes-'‚egierung
 auch auf die selbständigen Landesınd
 Gemeindeabgaben ein Einfluß zu, der aber
m Lauf der Jahre großen Wandlungen unterworfen war.
Zunächst wurde ein (Vorstellungs- oder) EKinspruchsecht
 der Staats- und später der Bundesregierung gechaffen,
 das aber bloß eine bedingte Wirkung
aatte und durch einen Beharrungs- oder Wiederholungs-‚eschluß
 des Landtages hinfällig wurde. Auf Grund der
zZundesverfassung wurde der Bundesregierung allerdings
ıoch die Möglichkeit eingeräumt, nach einem solchen
Niederholungsbeschluß die Entscheidung eines von Natioıalrat
 und Bundesrat beschickten Ausschusses anzurufen,
lie aber zumeist gegen die Bundesregierung ausfiel,
ie Entscheidung, ob Abgaben auch gegen den Widertand
 der Bundesregierung eingeführt werden sollten, lag
Iso in letzter Linie doch im Willen der Landtage. In
lie Zeit dieses geschmälerten Einflußes der Bundesegierung
 fällt der Ausbau des Systems der selbstänligen
 Landes- und Gemeindeabgaben. Im Jahr 1925
rhielt dieses bloß bedingte Einspruchsrecht auf Grund
ler Vereinbarungen mit dem Völkerbund und einer
lamit verbundenen Änderung der Finanzverfassung für
lie übergroße Mehrzahl der Fälle, aber mit zeitlicher
jefristung bis Ende 1030, durch Umwandlung in ein
ınbedingtes Vetorecht wieder die gleiche Kraft, wie
        <pb n="402" />
        sie dem alten kaiserlichen Sanktionsrecht innegewohnt
hatte. Da aber im Zeitpunkt der Einführung dieses
unbedingten Vetorechtes der Ausbau des Systems der
selbständigen Landes- und Gemeindeabgaben im wesentlichen
 schon abgeschlossen war, konnte die erhöhte
Einflußnahme der Bundesregierung bei weitem nicht
mehr jene Wirkung ausüben, die ihr noch wenige Jahre vorher
 zugekommen wäre. Der schon bestehenden Abgabengesetzgebung
 gegenüber steht der Bundesgesetzgebung
 nur das Recht der Grundsatzregelung zu.
Dieses Recht hat sich aber, wie die Erfahrung bei seineı
Anwendung zeigte, nicht als geeignetes Mittel zur Erzielung
 einheitlicher Finanzpolitik erwiesen. In den Jahren
I919 bis 1927 wurden der (Staats-) Bundesregierung 2346
Abgabengesetzesbeschlüsse der Landtage vorgelegt, die
in 176 Fällen zur Erhebung von Einsprüchen führten
Zumeist wurde allerdings im Einspruchsverfahren eine
Einigung über den Inhalt der Gesetzesbeschlüsse erzielt,
so daß die Fälle, in denen Abgaben gegen den Willen
der Bundesregierung in Kraft getreten sind oder ihre
Einführung durch Ausübung des Vetorechtes verhindert
werden mußte, der Zahl nach nicht allzu bedeutend
sind.
Die Bedeutung des Abgabenteilungssystems
und der selbständigen Abgaben soll durch einige
Zahlen aus der Haushaltsstatistik, aber nur der
Länder erläutert werden, da leider umfassende Abgaben
 für die Gemeinden nicht vorliegen.
Nacı den Voranschlägen für das Jahr 1928 ergibt sich
folgende Gegenüberstellung der Ausgaben und Finnahmen
 der Vänder in Millionen Schilling:

Ausgaben . ....
Einnahmen, und zwar:
Landesabgaben . .... 100’2
"rtragsanteile an gemeinschafllichen
 Abgaben... .. 110°0 58'°0
Andere Finnahmen. ... . . 1202 85'8
Zusammen . 4087 2530
Abgang . . . 356 36'7

Wien Andere Ländeı
2897

Von den Einnahmen Wiens aus Landesabgaben ent-(allen
 ein Viertel auf die Realsteuern und vier Zehntel
auf die Fürsorgeabgabe, bei den anderen Ländern vier
Zehntel auf die Realsteuern, ein Viertel auf die Fürsorgeahbgabe,
 ein Sechstel auf die Bierauflagen, während
sich der Rest bei beiden Gruppen von Körperschaften
auf die große Zahl weniger belangreicher Abgaben
verteilt. Von den Ertragsanteilen entfallen bei Wien

sechs Zehntel auf jene aus den direkten Steuern, drei
Zehntel auf jene aus der Warenumsatzsteuer, bei den
anderen Ländern vier Zehntel auf jene aus den direkten
Steuern, ein Drittel auf jene aus der Warenumsatzsteuer,
 während sich der Rest auf die Ertragsanteile aus
Setränkesteuern, Übertragungsgebühren und Ausfuhrıbgaben
 verteilt. Die Steigerung der Ertragsanteile war
nfolge der günstigen Entwicklung der gemeinschafllichen
\bgaben seit Bestand des Abgabenteilungssystems außerardentlich
 stark. Die Gesamtertragsanteile aller Länder
and Gemeinden betrugen nach Festigung der Währung
im Jahr 1923 123 Millionen Schilling, sind im Jahr 1924
nfolge der damals eingetretenen Erhöhung der Warenımsatzsteuer
 und des Ertragsanteiles an dieser Steuer
;prunghaft auf 198 Millionen Schilling und seither ziemich
 stetig bis auf 246 Millionen Schilling im Jahr 1927
zestiegen. Für 1928 ist voraussichtlich eine noch höhere
“innahme zu erwarten, obwohl sie nach dem Bundes-‚oranschlag
 nur mit 215 Millionen Schilling veranschlagt
st. Die etwas größere Hälfte aller Ertragsanteile entfällt
alljährlich auf Wien, was nicht nur auf die überlegene
wirtschaftliche Bedeutung dieser Stadt, sondern auch auf
lie Art der Steueraufteilung, die Wahl der Aufteilungsschlüssel
 für die Ertragsanteile, sowie auf den Umstand
urückzuführen ist, daß Wien seine Ertragsanteile als
„and und als Gemeinde, also doppelt erhält. Das hat
auch zur Folge, daß die Ertragsanteile für Wien, auf den
Copf der Bevölkerung berechnet im Jahr 1927 den
Betrag von 68'/, Schilling erreicht haben, während sie in
den anderen Ländern zusammen mit ihren Gemeinden
nur 25”, Schilling ausmachen. Eine der Volksvertretung
vorliegende Regierungsvorlage will einen teilweisen Ausgleich
 zugunsten der anderen Länder und Gemeinden
herbeiführen.
Die Gesetzgebung über den Finanzausgleich ist seit
der Aufrichtung des Bundesstaates fast ununterbrochen
in Bewegung geblieben und wird voraussichtlich auch
nicht so bald zur Ruhe kommen. Sie muß sich dem
jeweiligen Stand der Steuergesetzgebung und vielfachen
Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen und
ihrer Rückwirkung auf die Haushalte der Gebietskörperschaften
 anpassen. Überdies kommt dem Finanzausgleich
ne weit über das Gebiet der Finanzpolitik hinauszehende,
 so große Bedeutung zu, daß sein Ergebnis
Gegenstand einer fortwährenden Aufmerksamkeit und
Beobachtung von seiten aller beteiligten Gruppen von
Körperschaften ist. Ihre Wünsche und Forderungen bezinflussen,
 nach der jeweils bestehenden Machtverteilung
die Entwicklung dieser Gesetzgebung bald nach dieserbald
 nach jener Richtung

Sf
        <pb n="403" />
        VERMÖGEN, GUTHABEN UND SCHULDEN DER ÖSTERREICHER
IM EHEMALS FEINDLICHEN AUSLANDE
Von Ministerialrat Dr. H. Suchomel.

In einem Werk, das den Aufbau des Staates, also seine
Irholung vom Zeitpunkte seines Darniederliegens an
schildern soll, hat eigentlich die Geschichte unserer Vorkriegsaktiven
 und -schulden im Auslande nur einen belingten
 Platz. Denn hier ist nicht die Geschichte einer
Genesung, sondern eine Krankheitsgeschichte zu erzählen
und unser Verdienst liegt nicht darin, daß wir die Folgen
eines Unglücks beseitigten, sondern wie wir ein dıronisches
 Unglück ertrugen und trotzdem uns
erholten. Doch damit dies verständlich werde, muß
man den Vertrag von St. Germain kennen, soweit er sich
mit diesen Rechtsverhältnissen befaßt.
IL. Die Rechtsgrundlage.
I. Der Staatsvertrag von St. Germain vom 10. September
 1019, StGBl. Nr. 303 aus dem Jahre 1920 und
der Staatsvertrag mit: den Vereinigten Staaten von
Amerika vom 24. August 1921, BGBL Nr. 643. Für eine
Kritik ist hier kein Raum. Aber rein historisch muß doch
davon ausgegangen werden, daß die Bestimmungen über
Privateigentum und Vorkriegsschulden, so wie viele andere,
qur zu erklären sind durch die dem ganzen Vertrag zugrundeliegende
 Fiktion des alleinigen Kriegsverschuldens
der Besiegten. Nur diese macht es verständlich, daß
:0 den Friedensverträgen der Krieg der Sieger
Segen das Privateigentum der Besiegten nicht
deendet, sondern fortgesetzt und in gewissem Sinne erst.
Jegonnen wurde.
a) Die Behandlung österreichischen Vorkriegsvermögens.
 Schon im Kriege war, der englischen Auffassung
 entsprechend und entgegen der herrschenden
Lehre des Völkerrechts, feindliches Privateigentum vielfach
 sequestriert und sogar liquidiert worden, natürlich
begleitet von der Empfindung der Besiegten und wohl
auch der Sieger, daß dies Kriegsmaßnahmen seien, die
mit dem Frieden verschwinden werden. Die Siegerstaaten
aber wollten der Gefahr entgehen, mit den Vorkriegs-Orderungen
 ihrer Staatsbürger und. mit deren Entschädi-Jungsforderungen
 durchzufallen und sicherten sich wie
Deutschland, so auch Österreich gegenüber (Artikel 249)
lie Möglichkeit, alle den Angehörigen des früheren
Kaisertum Österreich im Zeitpunkte des Inkrafttretens
des Friedensvertrages gehörigen Güter, Rechte und Interessen
 auf ihrem Gebiete zurückzubehalten und zu
liquidieren. Über die Verwendung des beschlagnahmten
ünd realisierten Auslandsvermögens wird im wesentlichen
S 4 der Anlage zu Artikel 250) bestimmt, daß die Erlöse
 zur Bezahlung von Schadenersatzansprüchen und
anderen Forderungen der feindlichen Staatsangehörigen,
30wie zur Befriedigung der Wiedergutmachungsansprüche
der Siegerstaaten verwendet werden können. Ein etwaiger
Überschuß wird auf die Reparationsschuld angerechnet.
Österreich ist zur Lieferung aller Urkunden und aller
;Onstigen Behelfe verpflichtet, die sich in den Händen
seiner Staatsbürger befinden und das dem Zugriff verlallende
 Auslandsvermösgen betreffen. und überdies zur

Auslieferung aller Rechte oder Beteiligungen sciner
itaatsangehörigen an allen öffentlichen Unternehmungen
toutes entreprises d’utilit&amp;amp; publique) oder Konzessionen
n Rußland und in den Staaten, die den Krieg an der
Seite Österreichs verloren hatten, das sind also sogar
/ermögen und Objekte, die nicht auf dem Gebiete der
xjiegerstaaten liegen.
b) Die Schadenersatzpflicht Österreichs. Im
Abschnitt I des VII. Teiles des Staatsvertrages von
St. Germain werden Österreich Verpflichtungen auferlegt,
Jie an Umfang eine normale Kriegsentschädigung weit
ibersteigen, sie umfassen zum Beispiel die Entschädigungen
für alles Unrecht, das die Angehörigen der Siegerstaaten
ın Leib und Leben erlitten. Indessen kommen gerade
liese Bestimmungen, da die Entschädigungen Österreich
zestundet werden mußten, nur als ein Sammelbecken
n Frage, in dem die Überschüsse aus den gegenseitigen
\brechnungen auf diese Ersatzforderungen angerechnet
verden.
Anders ist es mit den gegen das Vermögen der frühe-‚en
 Feinde gerichtet gewesenen Maßnahmen. Diese sind
n der sogenannten Reparation nicht inbegriffen und von
{en Betroffenen unmittelbar gegen Österreich geltend zu
nachen (Artikel 249 lit. e ff.). Und zwar haftet das kleine
Ssterreich für Kriegsmaßnahmen in dem ganzen alten
sterreich, also zum Beispiel für Kriegsmaßnahmen gegen
zusländische Petroleumgesellschaften, die ihre Betriebe
m alten Galizien hatten.
c) Das System des Zwangsclearing. Zur wirk-‚amen
 Durchführung der dargestellten Zugriffsrechte aber
ınd zur Sicherung der Vorkriegsforderungen der Sieger
‚egen Österreicher, gibt Artikel 248 außerdem den
}iegerstaaten die Möglichkeit, die Abwicklung der Vorzriegsverbindlichkeiten
 im, Wege staatlicher „Prüfungsınd
 Ausgleichsämter” durch Kompensation der
‚gesamten Vorkriegsforderungen und -schulden gegenxnander
 herbeizuführen. Soweit dieses System Platz
zreift, sollen die Saldi, die sich zu Gunsten des Sieger-;taates
 :aus der Rechnung ergeben, von Österreich
nonatlich bar bezahlt werden, Saldi hingegen, die sich
1 Gunsten Österreichs ergeben, . auf Rechnung der
Niedergutmachungen einbehalten. Auch haftet jeder
;taat für die Schulden seiner Staatsbürger, soweit sie
wicht schon vor dem Kriege uneinbringlich waren. Um
jeses System wirksam durchzuführen, wurde der private
7ahlungsverkehr, soweit er die Vorkriegsschulden betrifft,
‚wischen Österreich und den gegnerischen Staaten gesperrt.
Das System des Zwangsclearings haben gewählt: die
iegierungen Belgiens, Frankreichs, Griechenlands, Italiens
ınd die Großbritannische Regierung für den Bereich des
Vereinigten Königreiches, Indiens, der britischen Koloxien
 und Protektorate mit Ausnahme Ägyptens. Soweit
in Staat das Clearing nicht gewählt hat, findet eine
nehr oder minder systemlose Befriedigung seiner An-;sprüche
 aus den liquidierten österreichischen Aktiven
:tatf.

x
        <pb n="404" />
        Die Vereinigten Staaten von Amerika haben den
Staatsvertrag von. St. Germain nicht unterzeichnet und
statt dessen mit Österreich den Vertrag vom 24. August
1921, BGBl. Nr. 643, abgeschlossen. Darin behalten sie
sich in den Materien, die uns hier interessieren, alle
Rechte der Siegerstaaten vor und da sie den Clearing
nicht gewählt haben, so stand Österreich ihnen so gegenüber,
 wie einem der anderen Siegerstaaten, der den
Clearing nicht gewählt hat. ;
d) Die Währung der Vorkriegsschulden. Der
Konto der beiden Staaten im Zwangsclearing wird in der
Währung des Siegerstaates geführt, und zwar auch dann,
wenn die Schulden auf andere Währungen und insbesondere,
 wenn sie auf österreichische Kronen gelautet
haben. Die Umrechnung in die Währung des Siegerstaates
 erfolgt aber nach dem Vorkriegskurs, das heißt
der Nachteil des Währungsverfalles wird dem Gläubiger
abgenommen und auf den Schuldner gewälzt. Das gleiche
gilt für die ehemals feindlichen, in Österreich durch Kriegsmaßnahmen
 beeinflußten, insbesondere zurücbehaltenen
Guthabungen, auch dann, wenn kein Zwangsclearing
besteht. Ob in diesem Falle aber auch gewöhnliche
Kronenschulden von Österreichern zu valorisieren sind,
ist im Vertrage nirgends gesagt, wurde aber trotzdem
von dem Schiedsgerichte meist gegen Österreich entschieden.

e) Die internationalen Schiedsgerichte. Im
Abschnitt VI des X, Teiles des Vertrages wird die Bildung
 gemischter Schiedsgerichte vorgesehen, die aus je
einem Österreichischen und einem Richter des Sieger-;taates,
 sowie aus einem neutralen Vorsitzenden zusammengesetzt
 sind. Ihnen obliegt neben der Rechtssprechung
 über die Vorkriegsverträge auch die Entscheidung
von Streitfällen zwischen den Ausgleichs- und Prüfungsämtern,
 also im großen und ganzen die Entscheidung
jener Fälle, die sich aus Vorkriegsschulden und nur zum
Teil jener, die sich aus Vorkriegsaktiven der Österreicher
ergeben; denn in der Gebarung mit dem österreichischen
Vermögen bis zur Realisierung des Frlöses waren und
sind die Siegerstaaten völlig frei und jeder Kontrolle
durch den Eigentümer entzogen.

Il. Das innerstaatliche Recht.
a) Die Bestimmungen des Staatsvertrages
von St. Germain. Die geschilderten zwischenstaatlichen
 Rechtsverhältnisse äußerten ihre sehr einschneidenden
 Wirkungen auf die Beziehungen zwischen dem
Österreichischen Staat (Bund) und seinen Bürgern, denn
sie betreffen ja meist das Vermögen und die Schulden
dieser Staatsbürger. Der Staatsvertrag von St. Germain
sagt über alles das nur, daß der Staat die Besitzer de:
liquidierten Güter, Rechte und Interessen zu entschädigen
 hat. Das ist. aber eher eine Rechtfertigung der
Konfiskation, als eine Norm, denn das Rechtsverhältnis
zwischen dem Staat und seinen eigenen Bürgern wird
aicht durch einen internationalen Friedensvertrag geregelt.
b) Das erste österreichische Vorkriegsschuldengesetz
 vom 16. Juli 1921, BGBl. Nr. 393,
kopiert das deutsche System nur formell, indem es sich dem
Zwangsclearing anschließt. Vor allem schuf Österreich
kein eigenes Kriegsentschädigungsrecht. Für Verluste,
Zerstörungen und sonstige Kriegsschäden vergütet Öster-"eich

 seinen Staatsangehörigen nichts. Nur die in Deutschand
 sogenannten Liquidationsschäden werden
lem Betroffenen vergütet und nur soweit, als sie
;echnungsmäßig dem Staate zukommen. Der zweite
zrundlegende Unterschied des Öösterreichishen vom
leutschen Recht ist der, daß Österreich seine Vergütungen
ılcht bar, sondern in Schuldverschreibungen
zahlt. Im einzelnen gilt Folgendes:
I. Kronenschulden und Kronenforderungen werden
aicht mit ihrem Nennwert, sondern mit ihrem Vorkriegs-&amp;lt;urs
 abgerechnet, das heißt, wird eine Kronenforderung
ler eine Kronenschuld im zwischenstaatlichen Clearing
‚alorisiert, entsteht also im ersten Falle ein Währungszewinn
 und im zweiten Falle ein Währungsverlust, so
wird dieser Gewinn und dieser Verlust zwischen dem
staat und seinem Staatsbürger derart geteilt, daß der
;taat 60% des Gewinnes einzieht und 60% des Verustes
 trägt, den Rest aber. vom Schuldner eintreibt oder
lem Gläubiger in mit 5% verzinslichen, in fünf Jahren
u tilgenden Schuldverschreibungen auszahlt.
2. Zu Valutaschulden leistet der Staat in der Regel
Zeiträge, und zwar allen Rechtssubjekten, mit Ausnahme
ler Banken. Diese Beiträge sind gestuft und es erhalten
ndustrielle sowie Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsınstalten
 30 %, sonstige Schuldner 45%, Länder, Bezirke
ınd Gemeinden 60% eines Währungsverlustes, das heißt
ie müssen um diese Perzente dem Staate weniger eretzen.
 Wer aber selbst Valutaforderungen oder sonstige
Aktiven in Valuten hat, die es ihm möglich machen, seine
zanze Schuld zu bezahlen, dem werden diese Aktiven
ıuf den sogenannten Bundesbeitrag, also auf die Leistung
Jes Staates, die ihm gebühren würde, eingerechnet.
3. Valutaforderungen, die dem Staat im Clearing gutgerechnet
 werden (einschließlich der Liquitationsergebısse
 von Aktiven) zahlt der Staat dem Gläubiger
Eigentümer) voll aus, er nimmt also vom Währungszewinn
 nichts ab. Die Zahlung erfolgt in Schuldverschreibungen
 der Währung, auf die das Aktivum lautet,
die mit 5% zu verzinsen und in zehn Jahren zu
tilgen sind.
4. Alle Zahlungen, die die Parteien an den Bund aus
diesem Gesetz zu leisten haben, dürfen in den erwähnten
Schuldverschreibungen zum Nennbetrag geleistet werden.
c) Die Novellierung des Vorkriegsschuldenzesetzes.
 Das Gesetz vom 16. Juli 1925, RGBI
Nr. 254, und der neue Text Nr. 256.
Die finanziellen Lasten, die der Bund auf sich genommen
 hatte, erwiesen sich als nicht tragbar, anderseits
hielten sich auch die Valuten einzelner Siegerstaaten
nicht auf der alten Höhe und die Zahlung der Schulden
n diesen Valuten erwies sich nicht als so drückend, wie
las erste Vorkriegsschuldengesetz angenommen hatte.
Die Novelle, die nach langwierigen Verhandlungen mit
len Interessenten zustande kam, hatte das Ziel vor
Augen, den Bund zu entlasten und hat dieses auf
zwei Wegen erreicht. I. durch Herabsetzung der Last
les Bundes, die aus der Herausgabe der Schuldver-;chreibungen
 erwuchs. Dies geschah dadurch, daß der
Bund Valutenschuldverschreibungen nicht mit einer Laufzeit
 von zehn Jahren, sondern solche mit einer Laufzeit
von 25 Jahren und Kronenschuldverschreibungen nicht
mit einer Laufzeit von fünf Jahren, sondern solche mit
        <pb n="405" />
        einer Laufzeit von zehn Jahren herausgab. Dadurch
wurde die Jahreslast des Bundes bedeutend erleichtert.
„eider mußte auch eine Ausgleichung der Vorteile jener
zesucht werden, die Obligationen der alten Laufzeit
dereits erhalten hatten. Man nimmt ihnen 12°% des Erüaltenen
 wieder ab, soweit sie zahlungsfähig. sind.
2. Der Bundesbeitrag zu den Schulden wird überhaupt
ıur gewährt, wenn die Schuld mehr als das 1000 fache
lessen ausmacht, was sie nach dem Vorkriegsschuldenkurs
 in Kronen ausgemacht hatte, und erst von dem
liese Grenze übersteigenden Währungsverlust wird
dieser Beitrag berechnet, dessen Perzente im übrigen
zleich bleiben. Es wird also ein 1000 faches Multiplum
vorweg abgezogen und dieses Multiplum erhöht sich
sogar, wenn die Schuld selbst mehr als das 7000Ofache
ihres Vorkriegswertes ausmacht, auf das I500fache. Das
ıst also statt einer Verschiebung eine wirkliche Herabjetzung
 der Lasten des Bundes. Durch dieses Multiplum
verkleinert sich andererseits der Anteil des Bundes an
den Kronenforderungen.

NM. Die Durchführung. ı
I. Die Organe der Durchführung. a) Das Abrechnungsamt.
 Der Staatsvertrag von St. Germain sieht im Arükel
 248 eigene Ämter, die Prüfungs- und Ausgleichsämter,
 vor, die den Zwangsclearing durchzuführen haben.
leder Siegerstaat, der das Clearing gewählt hat, und
Österreich errichteten solche Ämter. Zu diesem Amte
3ignete sich in Österreich die „Österreichische Schutzstelle
 für österreichisches Vermögen im Auslande”, die
während des Krieges allerdings andere Aufgaben hatte,
aber bei der sich bereits Anmeldungen der österreichischen
Aktiven und Schulden vorfanden und die, ursprünglich
aus Delegierten der Handelskammern bestehend, mit
Jen interessierten Bevölkerungskreisen in regem Verkehr
blieb. Aus dieser Schutzstelle wurde mit Vollzugsanweisung
 des Staatsamtes für Finanzen vom 9. Jänner 1920,
5tGBl. Nr. 25, das dem Bundesministerium für Finanzen
ünterstehende Abrechnungsamt geschaffen.
Die Tatsache, daß diesem Amte sprachkundige Juristen
angehören, die mit dem internationalen Recht vertraut
3ind, hrachte es mit sich, daß es auch mit der Ver-Tetung
 des Bundes vor den internationalen
Schiedsgerichten betraut wurde und insbesondere
die gegen den Bund anhängig gemachten Schadenersatz-Prozesse
 behandelt.
b) Die Spruchstelle des Abrechnungsamtes. Die Vorkriegsschulden,
 die das Abrechnungsamt von den öster-’eichischen
 Schuldnern eintreibt, sind oft sehr drückend.
Deshalb sind im Vorkriegsschuldengesetz Erleichterungen
Mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Schuldner
vorgesehen. Sie werden von einer Spruchstelle gewährt,
die mit drei vom Finanzminister ernannten und zwei
Laienvertretern besetzt ist, die die Hauptversammlung
des Abrechnungsamtes wählt.
c) Der Abrechnungsgerichtshof. Die Verwaltungsrecht-Sprechung
 in Abrechnungssachen obliegt einem eigenen
Gerichtshof. Er entscheidet in Senaten, die aus einem
Vorsitzenden, zwei fachmännischen Richtern und zwei
«aienrichtern bestehen.
2. Der Verlauf der Durchführung.
Es war von vorneherein ersichtlich, daß der Vertrag

‚on St. Germain, wenn seine hier geschilderten Bestimnungen
 von den Siegerstaaten wörtlich ausgenützt worden
vären, undurchführbar gewesen wäre. Wie hätte Öster-'eich
 im Zwangsclearing seine Debetsaldi in fremder
Währung jeden Monat zahlen können, zumal wenn die
iktivseite der Rechnung in der Willkür der Gegner
tand, die ja nicht gezwungen werden konnten, die
‚iquidationen rasch durchzuführen und die erzielten
irlöse gutzuschreiben. Zunächst geschah nach dem
'riedensschluß längere Zeit nichts, wohl auch darum, weil
lie Siegerstaaten Wichtigeres zu tun hatten und weil
;jich kaum jemand in der Materie auskannte, für die es
cein Vorbild gab. Dann entschlossen sich die Sieger-;taaten
 zu den verschiedensten Erleichterungen, die von
edem Staat anders gewährt wurden.
A. Das Altausland. .
a) Großbritannien, Das Mutterland und jene
zroßbritannischen Gebiete, die dem Clearing beigetreten
varen, haben durch die Note der britischen Regierung
‚om 27. August 1920, StGBl. Nr. 478, auf die Zahlung
ler monatlichen Passivsaldo Österreichs verzichtet, doch
vurden halbjährige Akontozahlungen von % 250.000.—
wuf den Endpassivsaldo vereinbart. Diese wurden einige
Zeit ausgesetzt, aber Österreich bemühte sich vergeblich,
nit Hinweis auf den günstigen Stand seiner Aktiven,
ine völlige Stundung seiner Zahlungen zu erreichen.
?s hat tatsächlich an England £ 055.600.— geleistet,
liesen Betrag aber dann verzinst zurückerhalten. Ferner
vurde den Österreichern gestattet, durch private Verleiche
 ihre Schulden an englische Gläubiger zu bezahlen
ınd sogar zu einem allerdings sehr geringen Teile
12%) in England beschlagnahmte Aktiven zu solchen
Zahlungen zu verwenden. Diese Vergleiche ließ aber
'ngland nur „über Clearing” zu, das heißt, die Forderung
nußte zunächst als englisches Guthaben in die gemein-;ame
 Rechnung kommen und wurde dann wieder aus
hr herausgenommen. Diese Erschwerungen förderten die
’ergleiche nicht. Für die Entschädigung österreichischer
\ktivenbesitzer hat Österreich Pfundschuldverschreiungen
 ausgegeben in der Höhe von © 4,500.000.—.
Vermögen unter % 200.— wurden im allgemeinen frei-‚egeben
 und die Freigabe wurde je nach dem Verhältnis
dies Besitzers zu England (Engländerinnen, die Östereicher
 geheiratet hatten, Österreicher, die lange in Engand
 gewohnt hatten) gestuft, waren aber von keiner
zroßen praktischen Bedeutung.
Nur zum Teil dasselbe Schicksal hatte unser Vernögen
 in
b) Ägypten. Anläßlich seiner Unabhängigkeitsrklärung
 mußte Ägypten England zugestehen, daß die
‚iquidation feindlichen Eigentums ausschließlich Englands
jache sei. Ägypten hat die Forderungen seiner Staats-»ürger
 aus den österreichischen Aktiven gedeckt und
len Überschuß von % 322.000. an das englische Ausgleichsamt
 übergeben. was unseren Aktivsaldo in Fnoand
 erhöht.
Wesentlich günstiger gestaltete sich die Gebahrung
im Verhältnis zu den anderen Gebieten des Britischen
Reiches.
c) Südafrika war der erste Staat, der die Erlöse
österreichischer Aktiven, soweit sie die Schulden über-
        <pb n="406" />
        stiegen, nicht für sich verwendete. Er behielt zur Deckung
österreichischer Forderungen 4% zurück und gab für
den Rest 4%,ige Bons unmittelbar an die Eigentümeı
aus, nahm also die Pflicht, die Betroffenen zu entschädigen,
 auf sich und dem besiegten Österreich ab. Diese
Aktion entzog sich größtenteils der Ingerenz und der
Kenntnis der österreichischen Behörden.
d) Kanada ist darüber weit hinausgegangen. Durch
die Londoner Konvention vom 18. November 1926,
BGBl. Nr. 9 aus dem Jahre 1927, wurde vereinbart, daß
die kanadische‘ Verwaltung die Schulden der Österreicher
 aus den österreichischen Aktiven dec&amp;amp;t und den
verbleibenden Erlös im Wege des österreichischen Abrechnungsamtes
 den Eigentümern frei herausgibt.
e) Australien und Neuseeland haben den
Clearing nicht gewählt. Über das Schicksal der österreichischen
 Aktiven und Schulden in diesen Ländern ist
noch nicht entschieden. ”
Unter den Clearingstaaten war
f) Frankreich derjenige, mit dem sich die Durchführung
 des Vertrages St. Germain für uns am günstigsten
 gestaltete, und zwar auf Grund der Konvention
vom 3. August 1920, BGBl. Nr. 334 aus 1921. Vergleiche.
zwischen österreichischen Schuldnern und französischen
Gläubigern wurden in weitestem Maße zugelassen und
vom französischen Amte gefördert. Hicbei konnten beschlagnahmte
 österreichische Aktiven verwendet werden,
und zwar wenn das Aktivum dem Schuldner gehörte,
ganz, sonst bis zu 70%. Das hat die Clearingredhnung
sehr bedeutend entlastet und unseren Passivsaldo in einen
Aktivsaldo verwandelt. Auf die monatlichen Zahlungen
war verzichtet worden. Für die Zahlung der Valutaschulden
 wurden fünf mit 2%, verzinsliche Jahresraten,
für die Kronenschulden 25 unverzinsliche Jahresraten
zugestanden, so daß sich der Gegenwartswert der Kronenschulden
 auf weniger als die Hälfte ihres Nominalwertes
stellte. Zwischen den österreichischen Banken und verschiedenen
 Gruppen französischer Gläubiger kam das
noch günstigere Übereinkommen vom 2. August 192]
zustande, wonach die österreichischen Banken 30 Centimes
 für jede schuldige Krone in 3 Raten zu leisten
hatten. Staatsfinanziell fällt aber am meisten ins Gewicht
 ein Übereinkommen über die Kriegsfälligkeiten
der alten österreichischen Staatsschulden. Nach diesem
Übereinkommen wurde die Kriegsfälligkeit in eine neue
Schuld von rund 160,000.000 Franken mit 5°% verzinslich
 und in 10 bis 20 Jahren zahlbar umgewandelt. Auch
hier sind für I Krone 30 Centimes zu zahlen.
Zur Entschädigung von in Frankreich liquidierten Aktiven
 hat Österreich bisher 40,000.000 französische
Francs in Schuldverschreibungen ausgegeben. Soweit Aktiven
 aus Hausrat und Gegenständen für den persönlichen
 Gebrauch bestanden haben. wurden sie durch die
Konvention freigegeben.
Dem französischen Beispiel folgt genau die Gebarung
 mit
g) Belgien. Es machte uns dieselben Zugeständnisse
wie Frankreich, mit dem Unterschied, daß in dem sogenannten
 Banken-Übereinkommen die Krone nicht mit
30, sondern mit 20 Centimes valorisiert wird. Im ganzen
wurden rund 5 Millionen belgische Franken in öster-‚eichishen

 Abrechnungsschuldverschreibungen ausgegeben.

h) Griechenland. Der Verkehr mit diesem Staate
wich nur in einer Beziehung von den Anordnungen des
Vertrages von St. Germain ab. Griechenland hat nämlich
auf die monatlichen Zahlungen des österreichischen
Dassivsaldos verzichtet und es wurden ihm dafür Halbahresraten
 von 600.000 Drachmen zugestanden. Bis
‚etzt hat Österreich 15,000.000 Drachmen abgezahlt.
j) Italien. Mit diesem Staat schloß Österreich zunächst
 ein Übereinkommen vom 6. April 1922, BGBl.
Nr. 64 aus 1923, das nach dem Muster Frankreichs unmittelbare
 Zahlungen österreichischer Schulden, teilweise
auch mit Verwendung österreichischer Aktiven gestattet.
Von dieser Gestattung wurde jedoch sehr wenig Gebrauch
 gemacht. Mit dem Übereinkommen vom 13. Dezember
 1024 wurde die‘ Zahlung des allfälligen Passiv-;aldos
 Österreichs der Schlußabrechnung vorbehalten.
Die Liquidation des österreichischen Vermögens und die
ınschließenden Gutschriften der erzielten Erlöse gehen
langsam vor sich. Immerhin hat Österreich schon
70,000.000 an Lireobligationen seinen Aktivenhesitzern
ausgezahlt. -
k) Die Vereinigten Staaten von Amerika
2atten sich, wie schon bemerkt, in einem Sonderver-Trage
 alle Rechte vorbehalten, die den Siegerstaaten in
5&amp;gt;t. Germain zugestanden worden waren, aber schon
lurch die sogenannte Winslow-Bill wurden Beträge
ınter $ 10.000’— und von den Zinsen jährlich $ 10.000’-den
 Eigentümern freigegeben und es wurde immer
wieder ausgesprochen, daß Amerika nicht geneigt sel,
ich fremdes Eigentum anzueignen. Durch das Übereinsommen
 vom 26. November 1024, BGBL Nr. 22 ex 1026,
wurde eine aus einem Österreichischen und einem
ımerikanischen Vertreter und einem ‘ unparteiischen
schiedsrichter zusammengesetzte Kommission ins Leben
gerufen, deren Aufgabe es ist, die Schadenersatzan-;prüche
 gegen den österreichischen Staat und die Vorkxriegsschulden
 der Österreicher an die Amerikaner
indend festzustellen. Während dies geschah, wurde die
3ill vom 10. März 1928 beschlossen, wonach das gejamte
 österreichische Figentum in Amerika freizugeben ist,
wenn Österreich die vom Unparteiischen zu bestimmende
üicherstellung für die österreichischen Schulden leistet.
\uch wird dieser Unparteiische ermächtigt, nach billigem
“rmessen den Wert der Krone in Dollar festzusetzen
ınd er tat dies, indem er I Krone 6 Cents gleichstellte.
Jie Sicherstellungssumme hat er noch nicht festgesetzt,
lie gesamten amerikanischen Ansprüche dürften aber
'/, Millionen Dollar nicht übersteigen, während unsere
\ktiven mit mindestens 12 Millionen Dollar bewertet
werden. Sobald die Sicherstellungssumme festgesetzt ist,
wird sie von Österreich erlegt werden und die Freigabe
“ird beginnen können.
Bisher wurden an Abrechnungsschuldverschreibungen
auf Grund des alten und des neuen Vorkriegsschuldenzesetzes
 Nennbeträge im umgerechneten Betrag von
125,000.000 Schilling ausgegeben. Die Gesamtsumme
vird sich schließlich 300,000.000 Schilling nähern. Sie
tellt in der Hauptsache die Entschädigung für das
iquidierte Eigentum dar, aus welchem aber die öster-‚eichischen
 staatlichen und privaten Vorkriegsschulder
        <pb n="407" />
        sowie die Entschädigungsansprüche für Kriegsmaßnahmen
m Ausmaße von nahezu 250,000.000 Schilling gedeckt
 werden.

B. Neuausland.

Im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten war es notwendig,
 Vereinbarungen über die Erfüllung der in alten
österreichisch-ungarischen Kronen entstandenen Verbindichkeiten
 zu schließen.
a) Gegenüber Jugoslawien wurde der Kurs der Vor-Kriegskrone
 nach Artikel 248 und 271 des Staatsvertrags
von St. Cermain mit 8 Dinar für 100 Kronen festgestellt,
im Verhältnis
‚b) zu Rumänien mit ı, Lei für eine alte Krone.
Über Streitigkeiten aus alten Kronenverbindlichkeiten
Sntscheidet ein gemischtes Schiedsgericht. das aber noch
nicht konstituiert ist.
„C) Tschechoslovakische Republik. Mit dieser kam das
Jbereinkommen vom 18. Juni 1924, BGBL Nr. 92 ex
1026, zustande. Danach zahlen die Österreichischen
Schuldner 31, tschechoslovakische Heller für jede alte
{rone und österreichische Gläubiger erhalten ebensoviel;
Aöhere Sätze sind für Hypotheken festgestellt. Diese
Zahlungen geschehen an den österreichischen Gläubiger
inmittelbar. Der tschechoslovakische Schuldner aber muß
eine Schuld, abzüglich des dem österreichischen Gläubiger
 unmittelbar Geleisteten in vollen tschechischen
Kronen in einen Fonds zahlen, aus dem die tschecholovakischen
 Gläubiger entschädigt werden, die ja von
ihren österreichischen Schuldnern nur ganz geringe Beträge
 erhalten haben. Die österreichischen Schulden
Detrusen schätzungsweise 070.000.000 Kronen. die

jsterreichischen Forderungen etwa 125,000.000 Kronen.
Die Durchführung der Zahlungen ist in vollem Gange,
‚ur Lösung von Streitfragen wurde ein Schiedsgericht
ı»rrichtet, das aus einem Österreichischen und einem
schechischen Richter und, wenn es in Prag tagt, aus
3inem tschechischen, wenn es in Wien tagt, aus einem
jsterreichischen Vorsitzenden besteht.
d) Neuitalien. Ähnlich sind die Altkronenverbindlichzeiten
 im Verhältnis zu den an Italien abgetretenen
Zebieten geordnet durch das Übereinkommen vom
5. April 1922, BGBl. Nr. 160/24, nur findet unmittelbare
Zahlung vorher nicht statt, sondern die österreichischen
schuldner zahlen ihre Schulden in einen österreichischen
"onds, die Italiener in einen italienischen. Aus den so ge-»ildeten
 Fonds werden die Gläubiger vom eigenen Lande
yefriedigt. Den Kurs der alten Krone kann jedes Land
‘ür seine Schuldner bestimmen. Österreich hat durch
las Bundesgesetz vom 17. März 1926, BGBl. Nr. 66, anzeordnet,
 daß, wenn die Zahlung der Schuld bis
30. Juni 1926 erfolgt, I Groschen, sonst 2 Groschen
'ür die alte Krone zu zahlen sind. Aus dem so ge-»ildeten
 Fonds werden die Österreichischen Gläubiger
»ezahlt werden, sobald die auf sie entfallende Quote
'estgestellt sein wird. Für die Lösung von Streitfragen
st ein ähnliches Schiedsgericht, wie es mit der Tschecho-;lovakei
 vereinbart wurde, vorgesehen; es hat aber
seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen.
e) Polen. Mit diesem Staate wurden keine Vereinarungen
 über die Regelung der alten Kronen-Verbindichkeiten
 geschlossen, weil infolge des Verfalles der
Währung in beiden Staaten sich bei der Abstattung
dieser Verbhindlichkeiten keine Schwierigkeiten ergaben.

DAS ÖSTERREICHISCHE HAUPTMÜUÜNZAMT IN WIEN

Die Geschichte des österreichischen Münzwesens
äßt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen.
Schon. Heinrich Jasomirgott, der erste Herzog von
Österreich aus dem Hause der Babenberger, soll in
Wien eine Münze errichtet haben, doch ist hierüber
Keine schriftliche Aufzeichnung auffindbar. Erst in
aäner Urkunde von Leopold VI, dem Glorreichen,
wird der Wiener Münzstätte ausdrücklich Erwähnung
3etan. Ursprünglich in Krems als „landesfürstliche
Münzstätte” errichtet, übersiedelte dieselbe im Jahre
208 nach Wien „Am Hof”, an deren Stelle sich
heute das Gebäude der Niederösterreichischen Es-°ompte-Gesellschaft
 erhebt. In einer wechselvollen
Geschichte mußte der Wiener Münzhof zu wiederholten
 Malen seinen Standort ändern, bis im Jahre
1753, nach dem Tode Prinz Eugens, die Übersiedlung
in dessen Palais in der Himmelpfortgasse, das
heutige Bundesministerium für Finanzen, stattfand.
Hier verblieb der Münzhof bis 1839, in welchem
Jahre das neue Münzgebäude Am Heumarkt fertig-Sestellt
 worden ist. Es ist nach den Plänen des Professors
 Paul Sprenger aufgeführt worden und vereinigt

alle die ehemals teils in der Himmelpfortgasse, teils in
lem alten Stadtgraben (Münzgraben) und teils vor
dem Stubentor zerstreut gelegenen Münzwerkstätten.
Das Hauptmünzamt, welches in erster Linie
lie Ausprägung der österreichischen Münzen auf
Grund der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen
 besorgt, hat im Laufe der Jahre: auch
ofimals umfangreiche Ausprägungen für das

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Der Schubert-Schilline

Ausland, die letzte im Jahre 1920 für Griechenland,
 durchgeführt. Neben den staatlichen Aufträgen
wurde noch für private Rechnung eine große
\nzahl österreichischer Handelsmünzen, und zwar
ein- und vierfache Dukaten in Gold und Maria-
        <pb n="408" />
        Theresien-Taler, die sogenannten Levantiner Taler,
in Silber ausgemünzt. ;
Die technische Ausgestaltung des Hauptmünzamtes
erlaubt es, die umfangreichen Prägungen in kürzester
Zeit auszuführen. So wurden an Münzen der Kronenwährung
 von 1892 bis 10923 mehr als 2‘5 Milliarden
und an Münzen der Schillingwährung seit dem Jahre
1923 über 300 Millionen Stück ausgeprägt, wobei
eine Jahreshöchstleistung von 342 Millionen Stück
Münzen: erreicht wurde. Als letzte Münze wurde im
Hauptmünzamt der Doppelschilling geprägt, mit
dem Österreich seinem großen Sohne Schubert
eine Huldigung darbrachte.
Das dem Münzwesen so nahverwandte Gebiet
der Medaillenprägung wurde im Hauptmünzamı
seit Jahrhunderten besonders gepflegt und dabei
schönste Erfolge erzielt. Die besten österreichischen
Stempelschneider und Medailleure, wie Donner,
Scharff, Tautenhayn, um nur einige zu nennen,
haben an der Wiener Münze gewirkt und ihnen ist
es wohl in erster Linie zu verdanken, daß die
Österreichische Medaillenkunst die nunmehrige Höhe
erreichte. Zur Förderung und Verbreitung dieses
Kunstzweiges hat das Hauptmünzamt einen Verla g
für Medaillen und Plaketten geschaffen, in
welchem die besten Arbeiten‘ unserer heimischen
Künstler, derzeit über 300, Aufnahme und Verwertung
 finden.

Zu den Münzen- und Medaillenprägungen, die
sinerseits fiskalischen, andererseits künstlerischen Monenten.
 dienen, gesellt sich als dritter Betriebszweig
jener, der den wirtschaftlichen Bedürfnissen der
Adelmetall verarbeitenden Gewerbe Rechnung trägt.
Seit dem Bestehen der Münzstätten waren diese stets
als besonders vertrauenswürdige Stellen berufen,
Zdelmetall anzukaufen oder edelmetallhältige Legie-:ungen
 zur Scheidung zu übernehmen. Auch heute
übernimmt das Hauptmünzamt noch beträchtliche
Mengen Edelmetall, sowohl käuflich als auch zur
alektrischen Scheidung, nur hat dieser Zweig seiner
Betätigung in den letzten Jahren durch die Aufnahme
der Erzeugung von sogenannten Halbfabrikaten
jür gewerbliche und zahntechnische Zwecke eine
wesentliche Erweiterung erfahren.
Bezüglich der wirtschaftlichen Seite des Münzberriebes
 sei kurz bemerkt, daß auch hier in den
etzten Jahren eine durchgreifende Änderung stattgefunden
 hat, indem er nunmehr nach kaufmännischen
Grundsätzen geleitet wird.
Obwohl das Münzwesen im Grunde genommen
zu den konservativen Unternehmungen des Staates
zu zählen ist, hat das österreichische Hauptmünzamt
doch den Erfordernissen der Zeit stets Rechnung
getragen und ist dadurch ein moderner Betrieb
geworden, der mit Stolz auf die Leistungen während
zeines 700 jährigen Bestandes zurückblicken kann.

Das Hauptmünzamt in Wien
        <pb n="409" />
        Dastsparkassenamt (Außenansicht

ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE

Die durch das Gesetz vom 28. Mai 1882 in Wien
orrichtete Postsparkasse, die zuerst nur den Sparverkehr.
 pflegte und später den von ihr zuerst und
als Vorbild für alle anderen Länder eingeführten
Scheck verkehr im gesamten Gebiet der im Reichsrat
vertretenen Königreiche und Länder mit großem Er-(lg
 abwickelte, hat ungeachtet der Oktoberereignisse
des Jahres 1018 zunächst den Zahlungsverkehr auch
in den andern Nachfolgestaaten in der hergebrachten
Weise weiter durchgeführt, bis die Fortführung durch
verkehrs- oder finanzpolitische Maßnahmen oder
durch die Errichtung gleichartiger nationaler Institute
der Nachfolgestaaten unmöglich gemacht wurde. Der
Ein- und Auszahlungsverkehr des Postsparkassenamts
 mit den Postämtern in der Tschechoslovakei
und in Jugoslawien endete infolgedessen erst Ende
Februar, mit den Postämtern in Polen erst Ende
März 1010. Von da an beschränkte sich der Post-Sparkassendienst
 des Postsparkassenamts in Wien
auf die in deutschösterreichisch gestempelten Kranen
Zeführten Konten.
Hinsichtlich der Geschäfte aus der vorhergegangenen
 Zeit blieb die Postsparkasse ein allen Nachfolgestaaten
 gemeinsames Institut, dessen Liquidation
durch langwierige zwischenstaatliche Verhandlungen
geregelt werden mußte. Der Staatsvertrag von Saint
Germain hat solche Verhandlungen ausdrücklich vor-3esehen
 und für den Fall, daß sie zu keiner beitiedigenden
 Übereinkunft geführt hätten, die Einsetzung
 eines Schiedsrichters in Aussicht genommen.

Eine Konferenz der Nachfolgestaaten zu Rom
jeschloß am 26. April I021 die Entsendung einer
Commission nach Wien, die hier vom 4. bis
»7. Mai 1921 tagte und dann durch ein aus Verretern
 aller beteiligten Staaten bestehendes Komitee
ıbgelöst worden ist. Am 6. April 1922 wurde in
zom ein Übereinkommen unterzeichnet, wonach jeder
Vationalstaat durch ein von ihm bestimmtes Institut
lie Guthaben seiner Staatsangehörigen übernimmt,
\us dem Aktivvermögen der Postsparkasse wurden
ien Nationalstaaten zur Deckung der von ihnen
übernommenen Guthabenblocks besondere Vermözensobjekte
 übergeben: die Abrechnungsforderunzen
 der Postsparkasse an die Postverwaltungen
ler Nationalstaaten, bestimmte Wertpapiere, insbe-‚oondere
 ungestempelte Vorkriegstitres der altöster-‚eichischen
 Staatsschuld, ferner Forderungen aus
‚ombarddarlehen an Angehörige der Nationalstaaten
ınd eine Reihe von Buchforderungen. Außerdem
war ein Betrag von 800 Millionen österreichisch
‚estempelten Kronen bar auszufolgen, welche Summe
Jurch ein Zusatzabkommen vom 23. April 1025 auf
2. Millionen Schilling abgeändert worden ist.
Durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 1926
yurde mit Wirksamkeit vom I. Jänner 1927 für den
3ereich der Republik Österreich die „Österreichiche
 Postsparkasse“ errichtet. Sie hatte die bis
{ahin vom Postsparkassenamt verwalteten Aktiven
ınd Passiven zu übernehmen, die nach Ausscheidung
ener Vermögensteile verblieben. die auf Grund des
        <pb n="410" />
        Scheckverkehr

1 Wilionen

Gesamtbeträge
der Einlagen und Rückzahlungen

20.00

8007

Einlagen SS
Rüchkzahlungen ©

Entwicklung des Geschäftsverkehrs
1919 — 1928 ;

Die Ziffern für das Jahr 1928 sindauf Grund des Ergebnisses der ersten 4 Monat,
aufgebaut.

Österreichische Postsparkasse.

Dlauerschechverkehr
Stand der allmonallich durchzuführen den Ay“ 5

Syn

1D.60

einer Einlage

D urchschnittsbetrag

einer Rückzahlung —— ——

60.000 -
b6
230

or

A
DD
yf

KK
fr

we

523 1924 4925 1926 1927 28
Guthaben und Zahl der Sch--Nurchschnittsautkaben


/0.000.

ca pa Br

zZ

® 1926

Gesamtstückzahl
der Einlagen und Rüchzahlungen

Einlagen
Rüchzahlungen [_)
Zahl der in diesem Geschäftszweige verwende‘
ash

a2

„ON

206

"

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af:

bargeldios

0.000. 7°“H

AAO

OA

494

A sam

a6 476 60m sy IQ5Dp

„5a

KA

a

Ka
625 anr

A

A Ä

OR
        <pb n="411" />
        Stück

Überweisungsverkehr
mil dem Auslande.

‚20,000.00-J

Verkehr mit auständischen Banken Ss
7 wischenslaetticher Postäberweisungsverkehr I}
400,000.000
Gesamtstückzahl.

B = Banken
PP Post

Gesamtbeträge
der Einlagen und Rüchzahlungen
Einlagen SS
Rückzahlungen (I

Sparverkehr

Durchschnittsbetrag
einer Einlage — einer Rückzahlung -——
g 49331

1.000

N
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80,000 |
50.000 j
40.000
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Gesamtbeträge

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x 38
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5 *
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4919 1920 2321

! ‚Stüch

Gesamtstückzahl
der Einlagen und Rüchzahlungen
Zahl der 17 diesem Geschäfts? weige verwendeter
Beamten
Einlagen ST
Rückzahlu eı

| Aeamlı
7

üc-‚0000
 *
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0.000 4 it 0,.000.C7
3

&amp;amp;ö
Por-4


1

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420 1907 we: R
* Guthaben und Zahl der Konti, -
Yurchschnittsqguthahen

3481
wr“

50.000.000:
‚0,000 000]
40,600000.
D,00000

A 008
        <pb n="412" />
        Schalterraum des Postsparkassenamtes
erwähnten römischen Übereinkommens an die andern die das ehemalige Postsparkassenamt unmittelbar vor
Nachfolgestaaten überzugehen haben. ; dem Krieg für den Bereich ganz Altösterreichs ab-Das
 Vermögen der nunmehrigen Österreichischen gewickelt hat. In manchen Geschäftsarten des Scheck-Postsparkasse
 ist ein vom Bundesvermögen ver- verkehrs ist die Zahl der Gebarungen gegenüber der
schiedenes, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattetes Zeit vor dem Kriege sogar auf ein Vielfaches gestiegen.
selbständiges Vermögen, das vom Österreichischen Der Sparverkehr der Postsparkasse hat durch die
Postsparkassenamt verwaltet wird. Der Bund haf- Entwertung der Krone und die dadurch herbeige-:et
 für alle Verbindlichkeiten der Postsparkasse. /ührte Beeinträchtigung des Sparsinns der Bevölkerung
Die Beschränkung des Wirkungsbereichs der Post- schwer gelitten. Der Wert der Einlageguthaben besparkasse
 seit dem Jahre 19019 auf das im Vergleich trug im Jahre 1922 wenig mehr als 200.000 Schilling.
zum Umfang der im Reichsrate vertretenen König- Die Einführung der Schillingrechnung hat das
reiche und Länder kleine Bundesgebiet der Republik Vertrauen der Sparer wieder gehoben. Seit dem Jahre
Österreich hatte zunächst im Scheckverkehr und im :024 paßt die Postsparkasse ferner gleich anderen
Sparverkehr einen bedeutenden Rückschlag zur Folge, Sparkassen den Einlagenzinsfuß den jeweiligen Verwenn
 auch infolge der Entwertung der Krone schein- 1ältnissen auf dem Geldmarkt an.. Beide Umstände
bar eine Vervielfältigung der Einlagen- und Gut- 1aben dazu geführt, daß die Gebarungen im Sparhabensbeträge
 eintrat. Der Rückschlag der ersten verkehr in der Zeit von 1922 bis 1028 auf das
Nachkriegsjahre wurde jedoch rasch überwunden und 33fache gestiegen sind und daß sich das Gesamtder
 Scheckverkehr zeigte schon vom Jahre 1920 an zuthaben der Sparer bei der Postsparkasse in‘ der
ein stetiges Anwachsen der Zahl der Gebarungen. zleichen Zeit auf das 340 fache gehoben hat.
Das Jahr 1928 weist an Gebarungen im Scheckver- Die diesem Aufsatz beigedruckten Tafeln geben
kehr das Doppelte der Ziffern des Jahres 1019 aus. ein Bild der Entwicklung des Postsparkassenverkehrs
Der tiefste Stand des Werts der Einlagen und Rück- in den Jahren 1919 bis 1928. Da der wechselnde
zahlungen im Scheckverkehr ist, in Gold gerechnet, Wert der Krone, der im Jahre 1922 auf den 14.400sten
in den Jahren 1921 und 1922, also zur Zeit des Teil des Friedensstands gesunken war, den Vergleich
Höchststands der Inflation, zu verzeichnen, seither der Gebarungen und Guthaben in den einzelnen
ist auch der Wert- der Umsätze in stetem Ansteigen: ahren sehr erschweren würde, sind in den Tafeln alle
die Gebarungen des Scheckverkehrs im Jahre 1928 Beträge auf Schillinge umgerechnet. Die Darstellung
stellen an Goldwert das Fünffache der Gebarungen des jeweiligen Durchschnittsbetrags einer Einlage oder
des Jahres 1921 dar. ziner Rückzahlung zeigt deutlich die Verarmung der
Als ein Beweis für die fortschreitende Erkenntnis Bevölkerung in den Zeiten der weitestgehenden Inflader
 Vorteile des Scheckverkehrs der Postsparkasse ion, während die seit der Währungsstabilisierung zu
für den Zahlungsverkehr kann gelten, daß die Zahl &amp;gt;eobachtende Steigerung dieser Durchschnittsbeträge
der Gebarungen im Scheckverkehr im Jahre 1928 ıuf das Wiedererstarken des Volksvermögens und die
schon beinahe die Zahl der Gebarungen erreicht. WNiedergesundung der Wirtschaft hindeutet.
        <pb n="413" />
        Besondere Beachtung verdient das Anwachsen des
Auslandsverkehrs der Österreichischen Postsparkasse,
Er hat seit dem Wegfall der Devisenbeschränkungen,
die in Österreich und später noch in einzelnen
andern Nachfolgestaaten bestanden, bedeutenden
Aufschwung genommen und im Jahre 1928 rund das
3Ofache des Umfangs der ersten Nachkriegsjahre
erreicht.

Die Tafeln zeigen ferner die fortschreitende Ratio-‚alisierung
 des Postsparkassenbetriebs, da die wachsende
 Zahl der Gebarungen der letzten Jahre mit
gleichbleibendem; ja sogar sinkendem Personalstand
vewältigt wurde.
Die Kurven der letzten Jahre in den Tafeln lassen
auch für die Zukunft eine aufsteigende Entwicklung
des Postsparkassenverkehrs in Österreich erhoffen.

ÖSTERREICHISCHE STAATSLOTTERIEN

Vor zehn Jahren hat die Deutschösterreichische
Republik mit dem staatlichen Glücksspielmonopol vom
alten Österreich das Zahlenlotto sowie die Klassenınd
 Staatswohltätigkeitslotterie übernommen. Während
die Umstellung der Klassen- und Staatswohltätigkeitslotterie
 -sich immerhin. schwierig gestaltete, paßte sich
das Zahlenlotto den geänderten Verhältnissen leichter
an, zumal die Verwaltung die zuerst durch den Zusammenbruch
 des alten Staatswesens und späterhin
durch den Währungsverfall erforderlich gewordenen
Maßnahmen mit sofortiger Wirksamkeit durchzuführen
vermochte. Im Betriebe des Zahlenlottos, welches mit
dem Umsturz die in den neu entstandenen Nationalstaaten
 gelegenen vier nichtdeutschen Lottoämter mit

933 Kollekturen verloren hatte, sind in Durchführung
les Ersparungsprogrammes der Bundesregierung auch
lie letzten vier österreichischen Lottoämter aufgelassen
ınd von den 444 verbliebenen deutschösterreichischen
&amp;lt;ollekturen mehr als ein Drittel abgebaut worden.
Yas Zahlenlotto, welches mit dem Republikjubiläum
77 Jahre alt geworden ist, hatte in den letzten zehn
lTahren nur mehr zwei wöchentliche Ziehungen, welche
;eit Einführung der zentralen Lotterieverwaltung
ınter den Namen der bestandenen deutschösterreichi-‚chen
 Lottoämter in Wien abgehalten werden. Von
‚einer Entwicklung im neuen Österreich seit Stabili-;jjerung
 unserer valutarischen Verhältnisse gibt die
nachstehende Tabelle ein anschauliches Bild.

Fine staatliche Lotterieziehung

331
        <pb n="414" />
        In Kronenwährung
Spieleinlagen: Gewinste: Nettoertrag:
1023 36.803,004.000 20.427,11 3.839 12.393,760.65C
In Schillingrechnung
1024 5,850.068 3.372.388 1,928.737
1925 8,049.6 28 3,5906.513 3,830.442
19206 118”73.858 6,208.403 4,892.466
10927 13,37 7.796 6.856.030 5,757.410
Was die Klassenlotterie, welche schon seit ihrer im
Jahre 1013 erfolgten Einführung zentral verwaltet
wird, anbelangt, werden zwei fünfklassige Veranstaltungen
 in jedem Jahr durchgeführt, wobei die
nach dem Umsturz beginnende II. altösterreichische
Klassenlotterie noch während des Bestandes von Altösterreich
 eingeleitet worden war; infolgedessen wurde
diese unter Heranziehung aller bis dahin errichteter
275 Geschäfts- und 043 Verschleißstellen einschließlich
jener in den Nationalstaaten durchgeführt. Dagegen
gelangte die nächste, Mitte des Jahres 1019 beginnende
 Klassenlotterie bereits als I. deutschösterreichische
 in entsprechend kleinerem Ausmaße mit 100
Geschäfts- und 325 Verschleißstellen zur Durchführung,
 zumal die Sukzessionsstaaten alsbald daran gegangen
 waren, sich ihrerseits nach österreichischem
Muster Klassenlotterien einzurichten. Die in der Folge
zur Durchführung gelangenden deutschösterreichischen
Klassenlotterien waren infolge der immer stärker zunehmenden
 Geldentwertung arg gefährdet, weil zwischen
 der jeweiligen Festsetzung des Spielplanes und
dem Ende der Lotterie ein Zeitraum von ungefähr
4 Jahren gelegen war, so daß die Lotterieeinnahmen
durch die sprunghafte Teuerung bald überholt wurden;
die Sommerlotterie des Jahres 1922 hatte denn auch
mit einem Defizit abgeschlossen. Ungeachtet dieser
beträchtlichen Schwierigkeiten konnten schon selbst
während der stärksten Inflation die Lotterien nach
den jeweils verlautbarten Spielplänen durchgeführt
werden, wogegen ausländische Klassenlotterien den
Spielplan während der Lotterie abändern oder gar
das Spiel einstellen mußten. Erst mit der Stabilisierung
 der valutarischen Verhältnisse, welche im Spätaerbst
 1922 eingesetzt hatte, wurde an den Wiederaufbau
 der Klassenlotterie mit Erfolg geschritten. Die

DIE ÖSTERREICHISCHEN LAN
Die Landes-Hypothekenanstalten sind
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die von den österreichischen
 Bundesländern zur Förderung des Real- und
Kommunalkredites gegründet worden sind. Ihre Tätigkeit
steht unter Aufsicht und Kontrolle der Landesregierungen
und Landtage. Außerdem sind die von ihnen eingegangenen
 Verbindlichkeiten mit der Haftung des patronisierenden
 Landes ausgestattet, Ihr Geschäftsbetrieb umfaßt
die Gewährung von Hypothekar- und Kommunaldarlehen
im Landesgebiete, die Ausgabe von Pfandbriefen und

Entwicklung der Klassenlotterie seit Einsetzen dieser
Stabilisierung ist aus folgenden Ziffern zu entnehmen:
In Kronenwährung
Spielkapital: Gewinnkapital: Nettoertrag:
1023 33.433,3 71.800 23.424,426.2 50 5.603,672.025
In Schillingredhnung
1924 6,866.000 '4,806.200 1177.207
1025 18,020.000 13,034.000 3,034.490
1926 30,400.000 21,280.000 5,523.300
1927 30,400.000 21,280.000 5,713.300
Ähnlich wie bei der Klassenlotterie lagen die Verhältnisse
 bei der Staatswohltätigkeitslotterie, die gleichalls
 während ihres ganzen 75jährigen Bestandes
zentral verwaltet wurde. Die letzte Österreichische
Staatswohltätigkeitslotterie, bei welcher über 11.000
Losverschleißer tätig waren, gelangte knapp vor
lem Umsturz zur Ziehung und konnte noch vor der
Währungstrennung zu Ende geführt werden. Die
nächstfolgende Wohltätigkeitslotterie konnte jedoch
antsprechend dem nunmehrigen Umfange des Staatszebietes
 nur mehr mit rund 6300 Verschleißstellen
ıbgehalten werden. Auch hier konnte die wirtschaftiche
 Umstellung früher als bei der Klassenlotterie
arreicht werden, weil bei dieser Geldlotterie mit kürzerer
 Laufzeit weniger Schwierigkeiten zu überwinden
waren. Die Erträgnisse der Wohltätigkeitslotterien,
lie zweimal in jedem Jahre abgehalten werden, fließen
zur Gänze wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken
zu, von denen dem Bundesschatz derzeit nur ein Betrag
von jährlich ungefähr S 250.000'— als Gewinstgebühr
 abgeführt wird.
Zusammenfassend wäre hervorzuheben, daß der
Reinertrag des Zahlenlottos seit Einführung der Schilling-‚echnung
 auf das fünffache gestiegen ist, während
ener der Klassenlotterie in derselben Zeit auf das
Sfache erhöht werden konnte. Im vergangenen Jahr
1aben die Staatslotterien dem Bundesschatz 13!/4 Milionen
 Schillinge eingebracht und an das spielende
7ublikum ungefähr 30 Millionen Schillinge in Form
von Gewinnen ausgeschüttet, wozu noch ein weiterer
Betrag von rund I0 Millionen Schillinge kommt, der
‚on verschiedenen Zweigen der Volkswirtschaft ins
Verdienen gebracht worden ist.

DES-HYPOTHEKENANSTALTEN

Kommunalschuldverschreibungen und die Pflege des
Zinlagengeschäftes. Die Hypothekardarlehen der Landes-AAypothekenanstalten
 dienen den mannigfaltigsten Zwecken
les Grund- und Realbesitzes. Neben kurzfristigen
Darlehen, die für landwirtschaftliche Betriebszwecke angesprochen
 werden, werden durch die langfristigen Darehen
 landwirtschaftliche Investitionen, ferner Bauführunzen
 und gewerbliche Anlagen finanziert. Außerdem
lienen diese Darlehen als Besitzkredite zur Auszahlung
‚on Erbteilen, von Übernahmsgeldern an die das Gut
        <pb n="415" />
        ibergebenden Eltern, zur Auszahlung von Kaufschillings-'‚esten
 usw. Entsprechend ihrem öffentlich-rechtlichen und
zemeinwirtschaftlichen Charakter sind die Landes-Aypothekenanstalten
 vornehmlich bestrebt, vor allem
lem kleineren und mittleren Grundbesitz billige Kredite
bieten zu können. Die Belehnungsbestimmungen der
Landes-Hypothekenanstalten sind sehr strenge. Im allzemeinen
 kann als Norm genommen werden, daß Häuser
ınd Grundstücke bis zur Hälfte des Anstaltsschätzwertes,
Wälder und Weingärten bis zu einem Drittel des Schätzwertes
 belehnt werden. Von der Belehnung ausgeschloszen
 sind Schauspielhäuser, Steinbrüche, Bergwerke, ferner
aber auch Zweckbauten wie. Mühlen, Fabriken und
dergleichen. Hiebei halten sich die Schätzwerte der
Anstalten stets bedeutend, oft bis zur Hälfte, unter den
Verkehrswerten. In der Nachkriegszeit sind noch weitere
Verschärfungen der Schätzungsbedingungen in die Statuten
aufgenommen worden, so insbesondere bezüglich der
der Mieterschutzgesetzgebung unterworfenen und daher
in ihrem Ertrage beeinträchtigten Gebäude.
Das Kommunalkreditgeschäft wird von den :Landes-Hypothekenanstalten
 teils in eigenen Abteilungen, die
jedoch besondere Bilanzen legen, geführt. In einzelnen
Ländern bestehen selbständige Kommunalkreditanstalten,
die jedoch im Wege der Personalunion mit den Landes-Kreditinstituten
 eng verbunden sind und tatsächlich unter
der Führung der Landes-Hypothekenanstalten stehen.
Auch im übrigen gelten für das Kommunalkreditgeschäft
ähnliche Bestimmungen wie für die Gewährung von
Hypothekardarlehen. Die Berechtigung der Anstalten zur
Darlehensgewährung ist hier ausdrücklich beschränkt auf
die Darlehen an den Bund, an das eigene Land und an
Gemeinden und sonstige umlagenberechtigte Zweckverbände
 im Gebiete dieses Landes. Die Kommunaldarlehen
lienen besonders für fruchtbringende Anlagen wie Straßenund
 Flußregulierungen, Elektrifizierungen, örtliche Verkehrsunternehmungen
 und dergleichen. Sie werden auf
Grund fallweiser Genehmigung der Darlehensaufnahme
durch die Landesregierung als Überwachungsbehörde der
Gemeinden und umlagenberechtigten Zweckverbände bewilligt.
 Überdies wird geprüft, ob im Haushaltsplane der
Gemeinde für die Verzinsung und Rückzahlung der angesuchten
 Darlehen Vorsorge getroffen ist. Im Falle des
Zahlungsverzuges ist das Land berechtigt und verpflichtet,
im Zwangswege die zur Deckung der Gemeindeschuldigkeiten
 erforderlichen Umlagen (Zwangsumlagen) in das Gemeindebudget
 einzusetzen und für die entsprechende Verwendung
 der Eingänge zusorgen. Auchdie Gemeindekredite
werden sowohl kurzfristig als auch langfristig gewährt.
Die kurzfristigen Hypothekar- und Kommunaldarlehen
und die langfristigen, jedoch mit kurzen Kündigungstristen
 aufkündbaren Darlehen werden aus den Mitteln
des Finlagengeschäftes in ähnlicher Weise gegeben wie
die Darlehen der Sparkassen. Naturgemäß können für
diese Darlehenszwecke nur Teile der Finlagen Verwendung
 finden, während bedeutende Teile zur Erhaltung
der Liquidität der Anstalt flüssig veranlagt werden. Ihre
Vornehmlichhe Aufgabe sehen die Landes-Hypotheken-Anstalten
 jedoch in der Beschaffung von langfristig
ülgbaren und von Seiten der Anstalten unkündbaren
Darlehen. Diese Darlehen kommen in besonderer Weise
den Bedürfnissen des Grund und Hausbesitzes entgegen,

ler die investierten Kapitalien nur in einer langen Frist
‚on Jahren abzustatten vermag und Investitionen nur
(ann unternehmen kann, wenn ihm die Sicherheit gevoten
 wird, daß etwaige Änderungen der Verhältnisse
ım Geld und Kapitalsmarkt keinen ungünstigen, allenalls
 seine Existenz gefährdenden Einfluß auf die Dar-»hensbedingungen
 nehmen können. Außerdem hat der
‚andwirt bei Darlehen von Geldinstituten, die ihre Krelite
 aus dem Finlagenfonds gewähren, insbesondere aber
jei Privatdarlehen mit der Gefahr der Kündigung zu
-edchnen. Durch diese Kündigung kann er besonders bei
’rivatdarlehen gerade in Zeiten der schlechteren Geldnarktverhältnisse
 unvermutet ‚vor Rückzahlungsforlerungen
 gestellt werden, ohne die Möglichkeit zu haben,
lie in seinem Betrieb festgelegten Kapitalien in entsprehender
 Frist flüssig zu machen. Die Kreditverhältnisse
les Haus- und Grundbesitzes waren daher insolange
ehr ungünstige, bis es gelungen ist, in einer besonderen
\rt von an den Inhaber zahlbaren Schuldverschreibungen,
n den Pfandbriefen, ein Mittel zur Mobilisierung der
angfristig und unkündbar gegebenen Hypothekardarehen
 zu finden. Die Pfandbriefdarlehen, die in Östereich
 vornehmlich die Landes-Hypothekenanstalten gevähren,
 sind auf feste Zinssätze gestellt, die regelmäßig
n gleicher Höhe von dem Darlehensnehmer eingehoben
verden, wie sie an den Pfandbriefbesitzer zur Auszahang
 gelangen. Neben den Zinsen heben die Anstalten
ur Deckung ihrer Auslagen einen laufenden Regiebeirag
 ein. Die Darlehen sind von Seiten der Darlehens-‚eber
 unkündbar, den Darlehensnehmern ist jedoch in
len Statuten der Landes-Hypothekenanstalten das Recht
ingeräumt, die Darlehen jederzeit in den Pfandbriefen
ler gleichen Kategorie oder gegen halbjährige Kündigung
n Barem zurückzuzahlen. Abgesehen davon, daß die
fandbriefe mit der Landeshaftung ausgestattet sind,
ind zur Sicherheit der Pfandbriefe noch besondere Vor-‚orgen
 getroffen. Die Summe der ausgegebenen Pfand-‚riefe
 darf die Gesamtheit der von der Anstalt erwor-‚enen
 Hypothekardarlehen gleicher Währung und gleicher
lategorie nicht übersteigen. Die Kautionsbestellung der
on der Anstalt erworbenen Hypothekardarlehen zu
Junsten der Pfandbriefbesitzer wird im Grundbuche bei
edem Hypothekardarlehen ausdrücklich einverleibt.
In ähnlicher Weise wie die Pfandbriefe sind die Kommu-1alobligationen
 ausgestattet, zu deren Sicherstellung Forlerungen
 an Gemeinden und sonstige umlagenberechigte
 Körperschaften bestellt werden. Um die Pfandbriefe
ınd Kommunalobligationen von allen Möglichkeiten einer
jeldentwertung unabhängig zu stellen, haben die Landesreditinstitute
 im Herbste des Jahres 1925 ihre auf
ichilling lautenden Emissionen mit einer‘ sogenannten
Joldklausel ausgestattet. Diese Goldklausel verpflichtet
lie Anstalten zur Verzinsung und Tilgung der Emission
ntweder in Bundesgoldmünzen oder in anderen östereichischen
 Zahlungsmitteln, jedoch in diesem Falle auf
irundlage des jeweiligen Londoner Goldpreises. Diese
ılternativverpflichtung der Landes-Hypothekenanstalten
st für den Pfandbriefkäufer bedeutend wertvoller als
ine einfache Verpflichtung zur Zahlung in klingender
Aünze. Die Verpflichtung zur Zahlung in klingender
Vünze wird nämlich gerade in jenen Zeiten, wo es
ıraktische Bedeutung gewinnt, nämlich in Inflationszeiten
        <pb n="416" />
        regelmäßig unerfüllbar. In solchen Zeiten verschwindet meinschaft gepflogenen Besprechungen wurden im
das Gold aus dem Verkehr und die Währungsschutz- ITerbst 1925 von sämtlichen Anstalten mit Ausnahme der
maßnahmen (Devisenhandelsbeschränkungen) verhindern Iypothekenbank des Landes Vorarlberg 8%ige
den Goldankauf durch Private. Auch in einem solchen DGoldpfandbriefe herausgebracht, die am 28. Oktober 1925
Falle bleibt jedoch der Goldwert für die Zahlung der ın der Wiener Börse eingeführt wurden. Obgleich zur
Zinsen und des Kapitals der verlosten Stücke der Landes- elben Zeit der deutsche Pfandbriefmarkt durch eine
Hypothekenanstalten maßgebend, wobei als zuverlässiger chwere Krise erschüttert wurde, gelang es, die 8%igen
Maßstab der von allen mitteleuropäischen Verhältnissen fandbriefe der Österreichischen Landes-Hypothekenunabhängige
 Londoner Goldpreis gewählt worden ist. Anstalten auf dem Markte erfolgreich durchzusetzen, und
Die Möglichkeit, jederzeit nach dem Goldwert valorisierte m Frühjahr 1926 stiegen sie bereits bis zum Paristand,
Zahlungen zu leisten, wird dadurch gewährleistet, daß ım welchen herum sie sich seither mit geringen Schwander
 Gesamtbetrag der ausgegebenen Goldpfandbriefe ungen gehalten haben. Die Hypothekenbank Vorarlniemals
 die Summe der ihnen zugrundeliegenden gleich- &amp;gt;ergs gab mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Verbinfalls
 auf Schilling Gold lautenden Hypothekarforderungen dung dieses Landes mit der Schweiz 7%ige Frankenübersteigen
 darf. Das gleiche gilt auch für die Gold- pfandbriefe heraus, die zum Nennwerte gehandelt werden.
kommunalobligationen und Goldkommunaldarlehen. Im Sommer 1926 brachten die Landes-Hypotheken-Für
 den Wiederaufbau des Emissionsgeschäftes der Aanstalten mit Rücksicht auf den Umstand, daß die 8 higen
Landes-Hypothekenanstalten wurde auch ihr Zusam- Titres den Paristand erreicht, vielfach sogar überschritten
menschluß in der „Gemeinschaft österreichi- hatten, 6%ige und 7%ige Goldkommunalobligationen
scher Landes-Hypothekenanstalten” von auf den Markt, die bis auf weiteres neben den 8%igen
Bedeutung, in der die Wahl der Emissionstypen und die Goldpfandbriefen ausgegeben werden. Finen Überblick
Richtlinien für die Emissionspolitik einvernehmlich fest- über die Entwicklung der Emissionen und des Kursstandes
gelegt worden sind. Auf Grund der im Rahmen der Ge- geben nachstehende Tabellen:
8%, ige Goldpfandbriefe 6% ige Goldpfandbriefe 7% ige Goldkommunalobligationen
Kurs am Kurs am Kurs am
31, XI. 25. 31. X. 26. 31. XIL 27. 31. X]. 25. 31. XIL 26. 31. XM. 27. 31. XI. 25. 31. XIL 26. 31. XI. 2%
Lds.-Hyp.-Anst. für N.-Ö. ... 92 102 101.75 95 95 97.5 99
Öberösterr. Lds.-Hyp.-Anst. . 93 102 101.75 95 9 97
Kärntnerische Lds,-Hyp.-Anst. 92 100 100 92 92, 95
Tirolische Lds.-Hyp.-Anst, _ 101 100 93 94 96
Lds.-Hyp.-Anst. in Salzburg , 92 1r&amp;gt; 101.50 oA 95 975

Emissionsbetrae

Emissionshb-'r ao

Emissionsbetrae

Lds.-Hyp.-Anst. für N.-Ö..
Öberösterr. Lds,-Hyp.-Anst. ,
Kärntnerische Lds,-Hyp.-Anst.
Tirolische Lds.-Hyp.-Anst., ,
Lds.-Hyp.-Anst, in Salzbure .

6.480.550 14,778.050 11,592.250
1.618.150 8,121.250 . 9,121.000
145.000 10,528,000 14,824.400
242.000 5,355.100 7.118.300
2.395.000 7.253.450 7.892.150
10.880.700 46.035.830 50.048.100

4,248 800 13,822.200 4,806.300 14,688.300
2,170 400 5,984.600 1,271.300 4,369.700
343.000 2.921.600 1,291.000 3,865.000
437800 38.858.700 1,780.000 14,912.000
1426000 4.706.000 3.350.000 4 250.000
3.536.000 36.293.100 12.498.600 32.085.000
7°, ige Schweizer Franken-Pfandbriefe
(nicht kotiert)
115.000 390.000 992.500
6%, ige, 7% ige, 8% ige Emissionen zusammen
31. Dezember 1925 31. Dezember 1926 31. Dezember 1927

Hyo.-Bank des Landes Vorarlberg

x

OM

6,480.550 23 833.150 40,102,750
1,618.150 -  11,462,950 19,475.300
145.000 12,162.000 21,111.000
242.000 7,572.900 20,889.000
2.395.000 12.039.450 16,848.150
10,880.70) 67,070.450 118,426.200
Hyp.-Bank des Landes Vorarlberg Schw. Fr. 115.000 Schw Fr. 390.000 Schw. Fr. 992.500
Die Landes-Hypothekenanstalt für das Burgenland der Emissionstätigkeit im letzten Friedensjahre (1013)
wurde im Frühjahr des Jahres 1928 neu errichtet, ergibt, daß es den Anstalten sowohl im Jahre 1926 als
wobei die Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich auch im Jahre 19027 gelungen ist, erheblich größere
ihren Apparat für die Einrichtung und Führung des neu Posten von Pfandbriefen und Kommunalgegründeten
 Institutes zur Verfügung gestellt hat. Die &amp;gt;hbligationen unterzubringen, als die für das heutige
materielle Geschäftsführung wird jedoch für beide An- Gebiet Österreich in Betracht kommenden Landeskreditstalten
 getrennt erfolgen. Die neue Anstalt hat ihre nstitute im Jahre 1013 ausgegeben hatten. Diese Tatsache
Tätigkeit erst aufgenommen. ıllein kennzeichnet wohl den erfolgreichen Wiederaufbau
Ein Vergleich der Emissionstätigkeit im Jahre 1927 mit les Emissionsgeschäftes der Landes-Hypothekenanstalt.

Lds.-Hyp.-Anst. für Niederösterreich
Überösterreichische Lds,-Hyp.-Anst,
Kärntnerische Lds,-Hyp.-Anst.. .
Tirolische Lds.-Hyp.-Anst. ,...
Lds.-Hyp.-Anst. in Salzbure .
        <pb n="417" />
        DIE ENTWICKLUNG DER SPARKASSEN SEIT 1918
Von Dr. Hans Stigleitner, Sekretär des Reichsverbandes deutscher Sparkassen in Österreich.

Nach dem Zerfall der Öösterreichisch-ungarischen
Monarchie verblieben auf. dem Gebiete der heutigen
Republik Österreich 210 Sparkassen, von welchen im
Laufe der Jahre sechs von anderen Sparkassen als
Zweigstellen übernommen und drei mit Bankinstituten
vereinigt wurden. Zwei Sparkassen mußten infolge der
hohen Verwaltungskosten in der Zeit der Inflation der
Liquidation zugeführt werden. Demgegenüber wurden
erst im verflossenen Jahre zwei neue Sparkassen im
Burgenland errichtet, da dieses neue Bundesland keine
Sparinstitute nach dem Sparkassenregulativ, sondern
lediglich auf ungarischem Rechte beruhende Aktien-;parkassen
 aufzuweisen hatte. Demgemäß beträgt die
vesamtzahl der in Österreich derzeit bestehenden re-Zulativmäßigen
 Sparkassen 201. ;
_ Der Verfall der österreichischen‘ Währung zog die
Sparinstitute stark in Mitleidenschaft, da das ihnen zur
Verfügung stehende FEinlagenkapital zwar ziffernmäßig in
Kronen stets weiter anwuchs, dem inneren Werte nach
jedoch auf einen Bruchteil des Wertes der im Jahre 1913
verwalteten Einlagengelder zusammenschmolz. Während
die heute auf dem Gebiete der Republik Österreich bestehenden
 Sparkassen im Jahre 1913 einen Finlagenstand
Von 2.962,226.461'— Goldkronen aufwiesen, betrug der
Öinlagenstand mit Ende des Jahres 1918 4.681,000.000'—
Papierkronen, das sind 1.491,000.000°— Goldkronen
Ider 50% des Vorkriegsstandes. In den weiteren Jahren
vollzog sich diese Entwertung des KEinlagenstandes in
5pPrunghafter Weise. Wiewohl in der zweiten Hälfte 1922
die Stabilisierung der Währung in Angriff genommen
wurde, dauerte die Kronenflucht bei den Sparkassen
Invermindert an, so daß sich deren Einlagen im
September jenes Jahres auf ungefähr 2—2'/ Millionen
Goldkronen belaufen haben dürften, was einem Verlältnis
 von etwa 0°08% des Einlagenstandes 1913 ent-;pricht.
 Damit hatte die Vernichtung des Sparkapitals
jeinen Höhepunkt erreicht, denn schon die kommenden
Monate brachten als erste Auswirkung der Maßnahmen
der Regierung zur Stabilisierung der Währung ein neues
"rwachen der Spartätigkeit. Ende 1922 war die Einlagen-Vernichtung,
 welcher die Sparkassen während dieses
Jahres des stürmischesten Währungsverfalles ausgesetzt
Sewesen waren, gegenüber dem Jahresbeginn nahezu
wieder ausgeglichen, da sich ihr Verwaltungsvermögen
auf 0,163.000‘— Goldkronen (0’31% des Standes 1913)
erholen konnte. In dieser Zeit bildet für die Sparkassen
die Frage, wie sie die Regien verdienen könnten, die
Schwerste Sorge. Während die Einlagen ihrem Goldwerte
%ach auf einem Bruchteil gegenüber der Friedenszeit ge-3unken
 waren, hielt sich die Regie nahezu auf Goldhöhe.
Die Sparkassen waren daher vielfach gezwungen, ihre
stillen Reserven, die vor allem in Hausbesitz und in
lationalstaatlichen Wertpapieren bestanden, zur Deckung
der Betriebsauslagen heranzuziehen. Während die Spar-Kassen
 im Jahre 1913 ein Gesamterträgnis von ungefähr
'95% einschließlich des staatlichen Ertrages der Reservefonds
 erzielt hatten, von welchem 0°45% für Verwaltungsauslagen
 und Steuern Verwendung gefunden hatten

ınd 0°50% als Reingewinn verblieben waren, betrug im
'ahre 1922 der Gesamtertrag 26% der Finlagen, von dem
»4°% durch Unkosten und Steuern aufgezehrt wurden, so
laß nur ein Reingewinn von 2% verblieb.
Um nun einerseits ihre Einnahmen zu erhöhen,
ındererseits auch einem damaligen Bedürfnis der Be--ölkerung
 Rechnung zu tragen, verlangten die Spar-‚assen
 vor allem das Recht, gewisse indifferente Gechäfte,
 wie den kommissionsweisen An- und Verkauf
‚on kotierten Wertpapieren und von Valuten und De-:isen,
 tätigen zu dürfen. Der Zwang, entsprechend dem
‚eänderten Einlagenverkehr auch das Aktivgeschäft
ınders zu gestalten, und die dadurch bewirkten höheren
Jmsätze auf der Aktiv- wie auf der Passivseite führten
lie Sparkassen zu dem Geschäft in laufender Rechnung
ınd ließen es als zweckmäßig erscheinen, Kredite nur
‚egen jederzeitige, sofortige Kündigung ohne Bindung
ıuf lange Fristen zu erteilen.
Das Handwerk, der kleinere und mittlere Handel und
lie kleineren Industrien hatten in der Vorkriegszeit im
ıllgemeinen nicht viel fremde Mittel zur Führung ihrer
Zetriebe benötigt. Für ihre Bedürfnisse waren ihre herzebrachten
 Kreditquellen ausreichend.
Infolge der Geldentwertung und des Umstandes, daß
lie Waren jeweils zu höheren Preisen nachgeschafft
verden mußten, büßten diese Unternehmer den größten
’eil ihres Vermögens ein und waren daher genötigt,
remde Geldhilfe zur Weiterführung ihrer Betriebe in
‚rhöhtem Maße in Anspruch zu nehmen. Gerade aber
ür diese Kreise waren keine entsprechend starken
Creditorganisationen vorhanden, so daß es verständlich
ırscheint, daß sie sich den Sparkassen wegen Befriedizung
 ihres Kreditbedürfnisses zuwandten, Diese Um-;tellung
 des Sparkassengeschäftes, die sich in
len ersten Jahren nach dem Kriege herausgebildet hatte,
and schließlich auch im Jahre 1922 die behördliche
Zenehmigung. Vor allem dieser Anpassungsfähigkeit der
;parkassen, die trotz der Neuaufnahme dieser Geschäfte
lie vorgeschriebene Sicherheit bei Veranlagung der
;pargelder in keiner Weise abgeschwächt haben, ist es
‚u verdanken, daß sie trotz der fast vollständigen Verırmung
 durch die Geldentwertung ihren Betrieb aufrecht
«rhalten konnten.
Im Jahre 1924 hatten die Sparkassen 14'8% ihrer Einagen
 im Hypothekardarlehensgeschäfte, 47’3°% in statutenaäßig
 bedeckten Kontokorrentkrediten und 5‘7% in Wech-‚eln
 veranlagt. Die Bankanlagen betrugen 279%, der
Cassastand 2'2%, während der Rest in Krediten an Geneinden,
 Kreditvereine, Wertpapieren, Realitäten und
;onstigen Werten angelegt war. Aus dieser Tatsache ist
ırsichtlich, daß die langfristige Veranlagung in der Zeit
ler Geldentwertung und den nächsten ihr folgenden
Jahren der kurzfristigen Begebung von Krediten hatte
veichen müssen. Vor dem Kriege waren 61% auf Hypohekardarlehen,
 7% auf Gemeindedarlehen, 17% auf das
Wechselgeschäft, 232% auf Lffektenbesitz und Wertyapierbelehnung,
 5% auf Bankanlagen und nur 0°6% auf
lien Kassenstand entfallen.
        <pb n="418" />
        Die Vorbedingung, um wieder zu dem wichtigsten
Geschäftszweig der Sparkassen, dem langfristigen Investitionskredite,
 zurückkehren zu können, war das Anwachsen
 der Spareinlagen und die Rückbildung des zeitweilig
 unverhältnismäßig hohen Zinsfußes. Diese Bedingungen
 traten in erfreulicherweise kurzer Frist ein. Der
Einlagenstand erhöhte sich sprunghaft auf 54,207.000'--Goldkronen
 (783% des Vorkriegsstandes) am Ende des
Jahres 1923 und auf 100,187.000'— Goldkronen (3'38% des
Friedensstandes) mit Ende 1024. Mit I Jänner 1025
gingen die Sparkassen auf Grund des Goldbilanzengesetzes
 zur Schillingrechnung über und stellten Golderöffnungsbilanzen
 auf. Durch die Neubewertung aller
Bilanzposten wurde der wahre Wert des Eigenvermögens,
 das heißt der Reserven ersichtlich. Der Einlagenstand
 blieb durch die Goldbilanz im wesentlichen unverändert.
 Der Einlagenzuwachs dauerte fort. Ende 1925
war der Stand der Einlagen auf 337,082.000'— Goldkronen
 (1811% des Vorkriegsstandes) gestiegen. Auch
im Jahre 1927 hielt die Einlagensteigerung ungeschwächt
an, so daß am Finde dieses Jahres ein Stand von
S 080,035.000'— oder 686,830.000'— Goldkronen, das
ist 237% des Vorkriegsstandes erreicht wurde. Die
Entwicklung der Einlagen im I. Halbjahr 1028
blieb weiter günstig, so daß die Sparkassen mit
Ende Juni S 1.121,685.000'—, das sind 778,950.000'-—
Goldkronen oder 26'3% der Vorkriegsstände an Einlagen
 ausweisen konnten.
Diese erfreuliche Entwicklung des Sparkapitals ermöglichte
 es den Sparkassen, zu ihren alten Geschäftsgrundsätzen
 zurückzukehren. Es kann bei den meisten Instituten
 das Bestreben festgestellt werden, das ursprüngliche
 Geschäft der Sparkassen, das Hypothekardarlehensgeschäft
 in steigendem Umfange zu pflegen. Heute gewähren
 schon wieder zahlreiche Sparkassen amortisable
Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit bis zu 35 und
40 Jahren. Die Verarbeitung der Bilanzen des Jahres
[926 hat ergeben, daß nunmehr im Hypothekardarlehensgeschäft
 34'8°% der Einlagen veranlagt waren, während
dem Kontokorrentkreditgeschäft nur mehr 273% gewidmet
 wurden. Die übrigen Veranlagungsarten verteilen
sich wie folgt auf die einzelnen Geschäftszweige:
Wechseldarlehen 5‘8%, Wertpapiere 4'5%, Bankanlagern
23’5°%, Kassastand 1'5%. Daraus ergibt sich auch, daß
der Eigenbesitz der Sparkassen an Wertpapieren in
letzter Zeit wesentlich gestiegen ist. Durch den Erwerb
von Kommunalschuldverschreibungen und Pfandbriefen
haben die Sparkassen auch wesentlich zur Versorgung
der Gemeinden und Länder mit langfristigen Krediten
beigetragen. Durch den Frwerb mündelsicherer, gut verzinsbarer
 Wertpapiere sind die Sparkassen auch in die
Lage versetzt, die schlecht verzinslichen Baranlagen bei
den Banken zu verringern, da diese F.ffekten jederzeit belehnbar
 und verkäuflich und somit mobile Anlagen sind
Diese Ziffern zeigen deutlich, daß die Sparkassen
heute wieder die wichtigsten Geldanstalten für die Pflege
des Hypothekarkredites geworden sind. Von maßgebender
 Bedeutung für die Wiederbelebung dieses Geschäftszweigs
 war auch die Rückbildung des FEinlagenund
 Darlehenszinsfußes, für die vor allem die
Sparkassen stets eingetreten sind. Die Spannung zwischen
Aktiv- und Passivzinsfuß, die zu Zeiten infolge des geingeren

 Verwaltungskapitales bis zu 20% betragen
natte, konnte mit Rücksicht auf das ständige Anwachsen
les Einlagekapitales bereits auf 2'4A-4°% herabgesetzt
werden. Sparkassenkredite, die in den Jahren der würzendsten
 Kapitalsnot 35 bis 40% gekostet hatten, stellen
sich heute durchschnittlich nur mehr auf 8-10%. Hand
n Hand mit Ermäßigung des Darlehenszinssatzes mußte
ler Abbau des Einlagezinsfußes gehen. Der Versuch,
len Zinssatz gesetzlich zu regeln, wurde von allen in-;‚eressierten
 Körperschaften abgelehnt, da sie jede
Zwangsmaßnahme auf dem Geldmarkte als ungesund
ınd für die gesamte Wirtschaft hemmend ansahen, waren
loch die mit der Zwangsbewirtschaftung gemachten Er-:ahrungen
 nicht die besten. Es zeigte sich auch in der
"olge, daß sich der Zinsfuß infolge des Zustromes neuen
Geldes selbsttätig in durchaus zufriedenstellender Weise
‚egelte. Frwähnt sei noch, daß in letzter Zeit Vereinbarunzen
 zwischen den Einlagen entgegennehmenden gemeinaützigen
 Anstalten, wie Sparkassen, Kreditgenoszenschaften
 undRaiffeisenkassen, zustandekamen,
lie vor allem die Festlegung gemeinsamer Richtlinien für
den Zinsfuß im Einlagengeschäft und die Vermeidung
unlauterer Werbearbeit zum Ziele haben.
Die gesunde Entwicklung, welche die Sparkassen in
len Jahren nach Stabilisierung der Währung genommen
1aben, zeigt sich auch in den Verhältniszahlen der für
Dersonal- und Sachregien im Jahre 1926 aufgewendeten
3eträge. Das Erträgnis nach Deckung der Passivzinsen
tellte sich auf 39% des Finlagenstandes, wovon auf
dersonal- und Sachregien 1'9%, auf Steuern, Gebühren
ınd sonstige Auslagen 0°8%, auf den Reinertrag 1'2%
‚ntfallen. Dieses Verhältnis bessert sich 'nunmehr von
‚ahr zu Jahr, so daß die Sparkassen auch in die Lage
&amp;lt;ommen, die durch die Geldentwertung geschwächen
 Reserven wieder zu stärken, deren Auf-‘üllung
 begreiflicherweise mit dem raschen Zuwachs an
;pareinlagen nicht Schritt halten konnte. Durch die
\ufstellung der Goldbilanzen wurden die stillen Reser-‚en,
 welche vor allem im Immobilienbesitz gelegen
waren, aufgedeckt, so daß trotz der annähernd gleichen
Verhältniszahlen für die Jahre 1013 und 1926 das Ver-1ältnis
 der tatsächlich vorhandenen Reserven zum Einagenkapital
 im Jahre 1926 gegenüber der Vorkriegszeit
ıoch weit zurüc ist, Für die Bildung von Reserven war
ıuch die hohe Besteuerung der Sparkassen hinderlich.
Zusammenfassend kann über die Entwicklung der
Sparkassen in der jüngsten Zeit gesagt werden, daß das
jsterreichische Sparkassenwesen, welches auf eine
ıundertzehnjährige Vergangenheit zurückblicken kann;
im Währungsverfall und der damit verbundenen schlimnen
 Lage der österreichischen Wirtschaft seine Krise
m bestehen hatte. Mit berechtigtem Stolze kann festzestellt
 werden, daß es die österreichischen Sparkassen
n diesen kritischen Jahren verstanden haben, an dem
Zedanken der Gemeinnützigkeit unverrückbar festzuhal-‚en
 und die schwere Krisenzeit ohne ernste Gefährdung
:hrer Existenz zu überstehen. Dieser Grundsatz gewährt
ıuch für die Zukunft die Gewißheit, daß sich die Spar-&amp;lt;assen
 zum Nutzen der Volkswirtschaft, in welcher sie
1eute kraft ihrer Kapitalsstärke eine wichtige Stellung
sinnehmen, allınählich zu ihrer alten Stärke und Be-Jeutung
 emporarbeiten.
        <pb n="419" />
        DIE SCHADENSVERSICHERUNG IN DER NACHKRIEGSZEIFIT
Von Sektionsrat Dr. A. Kerber.

Der für die Mittelmächte so unglückliche Verlauf
des Weltkrieges und die Zertrümmerung der ehemaligen
 österreichisch-ungarischhen Monarchie hat die
Österreichische Schadensversicherung‘) insbesonders
wegen der Geldentwertung vor schwere Aufgaben
gestellt. Wenn auch nicht in jenem hohen absoluten
 Ausmaß wie in der Lebensversicherung
war doch auch bei den Schadensversicherungs-Gesellschaften
 ein Großteil der Vermögensbestände in
mündelsicheren Wertpapieren, meist österreichischer
und ungarischer Kriegsanleihe, angelegt, teilweise
bestand das Vermögen in inländischen mündelsicheren
Hypotheken, ein verhältnismäßig nur geringer Teil
der Gesamtaktiva bestand in Realitätenbesitz, der
der Inflation nicht voll zum Opfer gefallen ist (vielfach
 eigene Anstaltsgebäude). Die Werte der bestehenden
 Versicherungsstöcke nahmen von Tag zu Tag
ab, die Weiterführung des nunmehr zu einem großen
l’eile ausländisch gewordenen Versicherungsgeschäftes
stieß vielfach auf Schwierigkeiten, die Behinderung
des Reiseverkehres, Devisenvorschriften, innerstaatliche
legislative Maßnahmen, sowie Verfügungen ausländischer
 Behörden machten sich arg fühlbar, bzw. hatten
administrative Belastungen im Gefolge, indem sonst
für das rein Geschäftliche zur Verfügung gestandene
Arbeitskräfte für Verwaltungsarbeiten verschiedenster
Art in Anspruch genommen werden mußten. Da-Zegen
 spielten in der Schadensversicherung die zu
tegelnden Auslandsschulden keine allzu bedeutende
Rolle, die Saldi mit ausländischen Rückversicherern
wurden meist durch Vergleiche geregelt, zwischenstaatliche
 Vereinbarungen waren entbehrlich, da es
in der Schadensversicherung im allgemeinen sogehannte
 technische Reserven, deren Schicksal zu klären
war, nicht gibt, die Umstellung der Versicherungsstöcke
 auf die neustaatlichen Währungen erfolgte
Vielmehr ziemlich automatisch und ohne besondere
Schwierigkeiten, indem die nächst fällig werdenden
Jahresprämien in der neuen Landeswährung eingehoben
 wurden. Da eben die Schadensversicherung
Normalerweise nur eine gewöhnlich für ein Jahr bestimmte
 und nach dessen Ablauf verfallene Risikom

*) Unter dieser Bezeichnung sei hier der Ausdruckskürze
halber neben der Sach- und Vermögensschadensversicherung auch
die Unfallversicherung verstanden.

prämie und keine Sparprämie kennt, konnte sich
jier der Übergang verhältnismäßig reibungslos vollzehen.
 Zu einem kritischen Problem gestaltete sich
lagegen in der Nachkriegszeit die Regiefrage. Wäh-‚end
 des Krieges waren zur Füllung der Lücken, die
lurch den Abgang der zu den Fahnen geeilten
3Zeamten entstanden waren, neue Kräfte aufgenommen
vorden, die im Felde gestandenen Beamten waren
ıeimgekehrt, der auf größere Verhältnisse zuge-:chnittene
 Verwaltungsapparat sollte erhalten werden,
rotzdem das Tätigkeitsgebiet stark eingeschränkt
vorden war und manche Gesellschaften wegen der
schwierigkeiten der Weiterführung des Geschäftes
m jetzigen Neuauslande sich entschließen mußten,
lasselbe aufzugeben oder aber sich durch Gründung
‚on Tochtergesellschaften wenigstens entsprechende
tückversicherungsalimente zu sichern. Dabei erforderte
lie immer drückender werdende Teuerung allmonatich
 erhöhte Zuwendungen an die Beamtenschaft, der
kegieetat schnellte sprunghaft in die Höhe. Die
schadensversicherer mußten daher trachten, möglichst
‘asch ihre Prämieneinnahmen derart zu steigern, daß
je imstande waren, daraus neben dem Schadensaufvand
 auch den Verwaltungsapparat zu bestreiten.
Wit aller Energie mußten die bestandenen Vericherungsportefeuilles
 durchgeackert werden. Um die
/ersicherungssummen dem sinkenden Geldwerte an-„upassen,
 mußte die Akquisition intensiv auf Nach-‚ersicherungsabschlüsse
 eingestellt werden, eine wahre
sisyphusarbeit, weil diese akquisitorische Tätigkeit
nit dem konstanten Sinken des Geldwertes nicht
xchritt halten konnte und aus technischen Gründen
‚on dem Auskunftsmittel der Erstrisiko-Versicherung
nit gleitendem Index nur in sehr beschränktem Umange
 Gebrauch gemacht werden konnte. Das Publikum
vurde mit der Zeit des ewigen Nachversicherns in
‘sterreichischen Kronen überdrüssig, weshalb die Geeellschaften
 sich entschließen mußten, über Verlangen
ler Versicherungsnehmer auch Versicherungen in
vertbeständigen Währungen, hauptsächlich Dollar
ınd Schweizer Franken, bzw. in Goldkronen abzu-.Aließen.
 Daß die Verwaltung des Geschäftes, speziell
lie Buchhaltung, immer komplizierter wurde, versteht
ich von selbst. Besonders Gesellschaften, welche
iber ein orößeres internationales Rückversicherungs-
        <pb n="420" />
        portefeuille verfügten und in der Transportversicherung
 tätig waren, mußten in einer Unzahl von
Währungen (vielfach über ein halbes Hundert) kontieren.
 Eine weitere für die Gesellschaften mißliche
Begleiterscheinung der Inflation war, daß sie oft genug
 ein, wegen der Entwertung der Versicherungssumme
 freilich minimal gewordenes Risiko gratis tragen
mußten, da die Kosten. der Einhebung und Verbuchung
 der entwerteten Prämien. in keinem Verhältnis
 zu der Einnahme gestanden wären und die Finhaltung
 des vom Versicherungs-Vertrags-Gesetze zum
Schutze der Versicherungsnehmer vorgeschriebenen
Prämienmahnverfahrens unverhältnismäßige Kosten
verursacht hätte. Die akquisitorische Tätigkeit waı
aber‘ bei der herrschenden Geldflüssigkeit ziemlich
leicht; einerseits hatte die Schadensversicherung nicht
jene Vertrauenskrise durchzumachen, wie die Lebensversicherung,
 andererseits ging die Anpassung an die
Geldwertverhältnisse im allgemeinen rasch vor sich,
da das Publikum sich der Erkenntnis der Notwendigkeit
 eines hinreichenden Versicherungsschutzes für
die vorhandenen Sachgüter nicht verschloß und
die relativ geringe Belastung durch Schadensverzicherungsprämien
 leichter auf sich nahm. Die Prämieneinnahmen
 wiesen alljährlich eine gewaltige ziffernmäßige
 Steigerung aus. Dabei war in den Inflations-;ahren
 der Schadensverlauf, insbesondere in dem
oedeutendsten Zweige der Schadensversicherung, deı
l’euerversicherung,einaußerordentlich günstiger.
Dies ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß
eben Sachgüter damals viel höher geschätzt wurden
als Geld, weshalb cdie Versicherten der Verhütung
von Brandschäden ganz besondere Aufmerksamkeit
schenkten und Spekulationsbrände fast überhaupt
nicht vorkamen. Außerdem mußten bei vorkommenden
 Brandschäden die Versicherer oft nicht für den
ganzen Schaden aufkommen, weil vielfach noch Unterversicherungen
 bestanden. In der Transportversicherung,
 die in der ersten Nachkriegsveit zwar stark
unter Bahndiebstählen zu leiden hatte, wirkte der
durch die Inflation begünstigte stärkere Güterverkehr
sehr belebend. Bezüglich des Schadensverlaufes war
das Schmerzenskind der Schadensversicherung eigentlich
 nur die Einbruchdiebstahlversicherung, begreiflich,
da der Krieg demoralisierend gewirkt hatte, die
öffentlichen Sicherheitsverhältnisse, die Straßenbeleuchtung
 viel zu wünschen übrig ließen. und die allgemeine
 Verarmung der Bevölkerung das ihrige dazu
beitrug. Betrachtet man die Rechnungsahbschlüsse
der Schadensversicherungs-Gesellschaften aufeinanderfolgend
 in den ersten Nachkriegsjahren, so
zeigen sie im allgemeinen kein ungünstiges Bild.
Stets stark steigende Prämieneinnahmen bei mäßigen
Ausgaben für Schäden (allerdings außerordentlich
hohe Regien), sowie ziffernmäßig ziemlich hoch erscheinende
 Überschüsse. Die Ziffern der öffentlichen
Rechnungslegung in dieser Zeit geben jedoch kein

ichtiges Bild von der Lage der Gesellschaften, den
las Gros derselben hat, von einer diesbezüglichen.
lurch die besonderen Verhältnisse der Nachkriegszeit
yegründeten Erlaubnis des Bundeskanzleramtes als
Yersicherungsaufsichtsbehörde Gebrauch machend, die
remden Währungen nicht zu ihrem wirklichen Werte,
‚oondern zu den Vorkriegsrelationen bzw. al pari,
ılso beispielsweise eine tschechische Krone ist gleich
ine österreichische Krone, verrechnet. Daraus ergibt
ich, daß die Regien faktisch nicht dem vielfach ge-‚adezu
 unerträglich hoch erscheinenden Prozentsatz
ler Prämieneinnahme ausgemacht haben, wie er aus
len Rechenschaftsberichten hervorgeht. Es ist klar,
laß die Regien, die in der Hauptsache in österreichi-‚chen
 Kronen zu zahlen waren, da eben der überviegende
 Teil der Beamtenschaft auf Österreich entjel,
 perzentuell enorm hoch in Erscheinung treten
nußten, wenn die Prämieneinnahmen nicht mit ihrem
‚alutarischen Gewichte ausgewiesen wurden. In den
neisten. Rechnungsabschlüssen aus dieser Zeit wird
nan auch unter den Einnahmen hohe Posten unter
lem Titel „Kursgewinn an Valuten” finden, indem
äin Teil der Bestände an fremden Währungen in
österreichische Kronen umgewechselt wurde, um daraus
 die Regien zu bestreiten.
Das Jahr 1922 brachte den Gesellschaften mit der
5tabilisierung der österreichischen Krone wieder
lie Möglichkeit, mit festen Größen zu rechnen. Die
Wirkungen waren verschiedenster Art. Die sprung-1afte
 Steigerung der Regien hatte endlich ein Ende
zefunden, dagegen gestaltete sich die Erwerbung
1euer Geschäfte wesentlich schwieriger, die
ıingetretene allgemeine Wirtschaftskrise blieb selbstverständlich
 auch auf die Akquisitionstätigkeit der
Versicherungsanstalten nicht ohne Finfluß. Die Mögüichkeiten,
 im Wege von Nachversicherungen neue
Prämieneinnahmen zu erzielen, waren ziemlich erschöpft.
Vielfach zeigten sich sogar bereits Überversicherungen,
ıeue Versicherungsobjekte entstanden äußerst spärich,
 der Mittelstand, der in den Vorkriegszeiten die
‚esten Risken gebracht hatte, war verarmt und demantsprechend
 Versicherungsahbschlüssen wenig geneigt,
las Inkasso wurde schleppend, die früher in der
&amp;gt;xchadensversicherung fast unbekannten Prämienstun-Jungen
 und Zahlungen in Raten nahmen mehr und
nehr zu. Auch in den Schadensziffern traten bald
lie geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse in Krscheinung,
 hier vor allem in der Feuerversicherung,
lie, einst der stolzeste Stützpfeiler in der österreichischen
5chadensversicherung, sich außerordentlich unzünstig
 entwickelte. Zufolge der Festigkeit des Geldwertes
 war die Sorge, trotz Versicherung wegen des
unsicheren Wertes der in Geld Zu leistenden. Fıntschädigung
 doch zu Schaden zu kommen, weggefallen,
die besondere Sorgfalt bezüglich Schadensverhütung
ieß vielfach nach, Spekulationsbrände nahmen mehr
ınd mehr zu. Insbesondere das ländliche Feuerver-
        <pb n="421" />
        sicherungsgeschäft nahm stellenweise einen geradezu
katastrophalen Verlauf, wobei Brandstiftungen überaus
 zahlreiche Schäden verursachten. In manchen
Gegenden konnte man direkt von einer: Brandseuche
 sprechen. Hier seien einige interessante
statistische Zahlen angeführt. Von 548 im Lande
Niederösterreich (ohne die Städte St. Pölten, Waidhofen
 an der Ybbs und Wiener-Neustadt) im Jahre
1926 ’vorgefallenen Brandschäden entfallen 61 auf
erwiesene, 130 auf vermutete Brandlegung bzw. Versicherungsbetrug;
 in 70 Fällen blieb die Brandursache
anhekannt, IL Brandschäden haben Fahrlässigkeit zur
Ursache, der verhältnismäßig geringe verbleibende
Rest der Brandschäden ist auf Blitzschlag, Selbstentzündungen,
 Kaminfeuer, Kurzschluß und Flugfeuer
Zurück zuführen. Im gleichen Jahre für Oberösterreich
aufgestellte Statistiken ergeben, daß die aus nach-Zewiesener
 oder vermutlicher Brandlegung, nach-Zewiesener
 oder vermutlicher Fahrlässigkeit und unbekannter
 Ursache entstandenen. Brände zirka 82%,
aller Brände ausmachen, wobei allein 36 % auf Brandlegungen
 zurückzuführen sein dürften. Das sind er-Sschreckende
 Ziffern. Nicht gewissenhafte Beachtung
von bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, auf dem
„ande des öfteren vorkommende unsachgemäße elekirische
 Installationen und. dergleichen mehr treten in
den Betriebsrechnungen der Feuerversicherer um so
nehr in Erscheinung, als das Interesse an der Erhalung
 der versicherten Gegenstände ein gemindertes
ınd die Versicherungsmoral nicht durchwegs eine einwandfreie
 ist. Bedauerlicherweise begegnet man aber
loch öfters der Anschauung, daß Brände, soferne
Jur für genügenden Versicherungsschutz gesorgt war,
weiter kein Unglück seien, wobei eben ganz überschen
 wird, daß jeder Brand Volksvermögen ver-Nichtet
 und die Versicherungsinstitution natürlich nicht
‘in der Lage ist, diese bedauerlichen Folgen zu verındern,
 ihre wirtschaftliche Aufgabe vielmehr nur
lic sein kann, entstandene Schäden auf möglichst
viele Schultern zu ‚verteilen. Der Vermeidung von
Vberversicherungen muß das größte Gewicht beiaclegt
 werden, weil solche erfahrungsgemäß auf den
Schadensverlauf von schlechtem Finfluß sind, zumal
noch immer in breiten Schichten der Bevölkerung die
rige Ansicht vorherrscht, daß die Versicherer bis
sur Höhe der Versicherungssumme zu zahlen ver-Xlichtet
 sind, während es ein technisch durchaus besründeter,
 im Versicherungsvertragsgesetze und in den
Versicherungsbedingungen der Gesellschaften verankerter
 Grundsatz ist, daß die Versicherung nicht
“u einer Bereicherung führen darf, und, auch wenn
die Versicherungssumme den Wert der versicherten
Viegenstände übersteigt, höchstens dieser Wert zu
zahlen ist. Es wäre zu hoffen, daß die nächsten Jahre
auch in der Veuerversicherung wieder normale
Verhältnisse hinsichtlich des Schadensprozentsatzes
Dringen.

Ein weiteres Schmerzenskind der österreichischen
;chadensversicherung ist neben der Feuerversicherung
n den letzten Jahren auch die Transportvericherung
 geworden. Hier dürften die Ursachen des
&amp;lt;chlechten - Geschäftsverlaufes jedoch hauptsächlich dain
 zu suchen sein, daß die übermäßige Kon-:urrenz
 derart auf das Prämienniveau gedrückt hat,
laß eben vielfach die technisch erforderliche Risikojrämie
 nicht ‚mehr. erreicht werden kann. Das ist
edoch keineswegs eine typische österreichische KEr-&amp;lt;heinung,
 ähnliche Verhältnisse weist die gesamte
continentale Transportversicherung auf, ohne daß die
‚erschiedenen Disziplinierungsversuche bisher zu einem
‚efriedigenden Resultate geführt hätten. Besonders unzünstig
 hat sich in den letzten Jahren der Schadens-‚erlauf
 in der Automobilversicherung entwickelt,
ıauptsächlich die Autocascoversicherer (Versicherung
les Fahrzeuges gegen Zerstörung, Beschädigung, Diecbtahl)
 und die Autohaftpflichtversicherer haben schwere
/erluste erlitten, auch die Autounfallversicherung
veist ungünstige Betriebsergebnisse auf. Von einigen
Zesellschaften wird die Automobilversicherung als
\uto-Voll-(Auto-Universal-) Versicherung betrieben.
vobei in einer einzigen Polizze auf Grund einheiticher
 Versicherungsbedingungen Casco-, Haftpflichtnd
 Unfall-Versicherungsschutz gewährt wird. In der
‚inbruchdiebstahlversicherung, die in denersten
Vachkriegsjahren trotz mehrfacher ausgiebiger Prämienrhöhungen
 verlustbringend war, haben sich die Verältnisse
 wieder zum hesseren gewendet, der
ichadensprozentsatz ist, trotzdem die Prämien bereits
vieder ungefähr auf das Vorkriegsniveau gesunken sind,
in normaler. Das Geschäft der Plünderungsvericherung,
 die als Annex zur Einbruchdiebstahlvericherung
 eine zeitlang, insbesondere 1910 und 1920,
ı größerem Umfange von den österreichischen Kinruchdiehbstahlversicherern
 betrieben worden war, spielt
ıeute wegen der geordneten Verhältnisse und zufolge
es berechtigten Vertrauens der Bevölkerung zu den
Irganen der öffentlichen Sicherheit keine Rolle mehr.
Töge es der nunmehr bald auf einen zehnjährigen
‚estand zurückblickenden Republik Österreich erspart
leiben, daß. auf diesem Gebiete wieder ein lchhafteres
"ersicherungsbedürfnis des Publikums entsteht. Von
'en. sonstigen größeren Versicherungszweigen sei noch
lie Haftpflichtversicherung besonders erwähnt,
lie zufolge ihrer Eigenschaft als Premier-risque-Vericherung
 in den Inflationsjahren stark darunter zu
eiden hatte, daß im einzelnen Schadensfalle wegen
ler Geldentwertung die als Maximalentschädigungseistung
 geltende Versicherungssumme oft auch bei
an und für sich geringfügigen Haftpflichtschäden er-‚cicht
 wurde, jetzt. aber, abgeschen von der Autorafpflichtversicherung,
 ebenso wie die Unlallversiche-‘ung
 im großen und ganzen eine ruhige und zuriedenstellende
 Entwicklung nimmt. Die Hagel
‚-ersicherung, mit ihrem ausgesprochenen Charakter
        <pb n="422" />
        als Katastrophenversicherung, wird kaum je zur Erzielung
 größerer Gewinne beizutragen in derLagesein.
Die Versicherer werden vielmehr zufrieden sein, wenndie
in günstig verlaufenen Jahren für diesen Zweck angesammelten
 Reserven hinreichen, um darin in hagelreichen
 Jahren den entsprechenden Ausgleich zu
finden. In der Hauptsache wird die Hagelversicherung
in Österreich poolmäßig betrieben, ein eigenes „Hagelbüro”
 besorgt sämtliche Schadenserhebungen und
bearbeitet die erforderlichen Statistiken zwecks gemeinsamer
 Tariferstellung. In dem gleich der Hagelversicherung
 für die Landwirtschaft besonders wichtigen
Versicherungszweige, der Viehversicherung, betätigen
 sich nur wenige Gesellschaften, da deren
Betrieb — in erster Linie Rinder- und Pferdeversicherung,
 die Kleinviehversicherung spielt eine ganz untergeordnete
 Rolle — technisch außerordentlich schwierig
ist und besondere Kenntnisse der lokalen Verhältnisse
 voraussetzt. Auf dem Gebiete der Viehversicherung
 kommt in Österreich den innerhalb enger
örtlicher Grenzen arbeitenden kleinen Viehversicherungsvereinen
 auf Gegenseitigkeit, die hier den großen
Anstalten gegenüber wegen der leichteren Kontrollmöglichkeit
 einen Vorteil haben, größere Bedeutung zu.
Das schwierigste Problem in der österreichischen
Schadensversicherung ist derzeit gewiß noch die
Regiefrage. Eine der Hauptsorgen der Geschäftsleitungen
 bildet es, durch geeignete Maßnahmen zwecks
Vereinfachung der Verwaltung (Vereinfachungen im
internen Bürobetrieb und im Rückversicherungsverkehr,
 weitgehende Ausstattung der Büros mit
Schreib- und Rechenmaschinen aller Art, Abbau entbehrlicher
 Arbeitskräfte und dergleichen) den Kostenprozentsatz
 herabzudrücken. Diesen Bestrebungen
stehen freilich mancherlei Hemmnisse im Wege. Abgesehen
 davon, daß die Regien der Versicherungsanstalten,
 wie bei allen Wirtschaftskörpern, von sozialen
Lasten verschiedenster Art stärker als in der Vorkriegszeit
 beeinflußt sind, kann ohne Erschütterungen
des Betriebes die Umstellung auf die insbesonders
zufolge Einschränkung des Betätigungsgebietes geänderten
 Verhältnisse nur schrittweise vorgenommen
werden. Dem Abbau von Arbeitskräften, soweit eı
bei Aufrechterhaltung eines geregelten Betriebes überhaupt
 möglich und nach bestehenden Kollektivverträgen
 zulässig ist, sind naturgemäß dadurch Grenzen
gezogen, daß damit einerseits einmalige hohe Abfertigungskosten
 verbunden sind, andererseits soziale
Erwägungen einen allzu radikalen Abbau, der die
Angestellten dem Elend preisgeben würde, nicht
möglich erscheinen lassen. Die Lohnbewegungen im
Versicherungsgewerbe haben in der Nachkriegszeit
zwar mehrmals harte Gegensätze gezeitigt, doch ist
es fast immer der beiderseitigen Einsicht gelungen, die
bestandenen Gegensätze friedlich auszugleichen. Relativ
sind heute die Personalunkosten noch immer höher als in
der Vorkriegszeit. Daß bei der herrschenden großer

Konkurrenz eine Verminderung ‚der Erwerbskosten
les Geschäftes. schwer durchführbar ist, versteht sich
von selbst. Zweifellos mit eine Ursache für die in den
‚etzten Jahren in der Schadensversicherung mehrfach
vorgekommenen Fusionen ist das Bestreben gewesen,
 durch Konzentration und Rationalisierung die
Regien günstiger zu gestalten.
Die hauptsächlich in Österreich betriebenen Veriragsversicherungszweige
 sind (abgesehen von den in
diesen Ausführungen mit Ausnahme der Unfallver-;icherung
 überhaupt nicht behandelten Zweigen der
Personenversicherung) folgende:
Feuerversicherung inklusive Explosionsversicherung,
Feuerbetriebsstillstandversicherung (Feuer-Chomageversicherung),
 bei welch letzterer der Versicherer
für den Schaden an entgehendem Reingewinn oder
an fortlaufenden Betriebsauslagen (Gehalte, Arbeits-‚Ööhne,
 Miete, Steuern usw.) zu haften hat, den der
Versicherungsnehmer dadurch erleidet, daß der versiherte
 Betrieb zufolge eines Brandes gestört bzw.
zum Stillstande gebracht wird; Transportversicherung
‚Land-, See- und Flußtransportversicherung) inklusive
Valoren- und Reisegepäckversicherung, Haftpflicht-‚ersicherung,
 Unfallversicherung (Einzel-, Kollektiv-Jnfallversicherung,
 lebenslängliche Bahnunglückversicherung,
 Verkehrsunfallversicherung), Fahrzeugversicherung,
 Einbruchdiebstahlversicherung mit verschiedenen
 Unterarten wie Plünderungs-, Beraubungs-,
reine Diebstahlversicherung, Zeitkartenverlustversicherung
 und dergleichen, Maschinenbruchversicherung,
Viehversicherung, Hagelversicherung, Glasversicherung,
Wasserleitungsschadenversicherung, Kautions- und
Veruntreuungsversicherung, schließlich noch — von
minimaler Bedeutung — Schmuckverlust- und Glockenbruchversicherung.

Zur HNustration seien hier einige Zahlen angeführt:
Es betrugen pro 1926 die Prämieneinnahmen der
inländischen Versicherungsgesellschaften (die Prämien-3nnahmen
 der sogenannten kleinen Versicherungsvereine
 a. G. sind hier nicht einbezogen) im Gesamtgeschäfte
 zuzüglich der Prämieneinnahmen der auslän-Jischen,
 in Österreich arbeitenden Gesellschaften (nur
österreichisches Geschäft) in tausenden Schillingen:
Feuer- inklusive Chomageversicherung 116.439
T’ransportversicherung . . . 22.355
Haftpflichtversicherung 22.547
Unfallversicherung . . 18.865
Fahrzeugversicherung . 10.0062
Finbruchversicherung : . . 8.410
Maschinenbruchversicherung 4.001
Viehversicherung . . .. 1.7209
Hagelversicherung . . . . .. . 4.181
Glasversicherung . 0.0.0.0... 1.459
Wasserleitungsschadenversicherung . . 202
Kautions- und Veruntreuungsversicherung 555
In Summe . . . 211414
        <pb n="423" />
        Der Anteil der ausländischen Versiche-"ungsgesellschaften
 an diesen Prämieneinnahmen
st ein verhältnismäßig sehr geringer und be-Tug
 nur zirka 19 Millionen Schilling (0%), wobei
sich die Haupteinnahme der ausländischen Gesellschaften
 auf die Feuer-, Transport- und FEinbruch-Jiebstahlversicherung
 bezieht. Von der eingangs geaannten
 Ziffer per zirka 211 Millionen Schilling, die
sowohl direktes als auch indirektes (im Rückversiche-°ungs-
 bzw. Retrozessionswege erhaltenes Geschäft)
ımfaßt, sind den Gesellschaften nur zirka 06 Milionen
 Schilling (46°) für eigene Rechnung verblieben.

Zu Vergleichszwecken seien hier einige Ziffern aus
der Vorkriegszeit (I013) angeführt. Es betrugen
(QI3 die Brutto-Prämieneinnahmen der damals inlänlischen
 Anstalten (Gesamtgeschäft) und der auslänlischen
 Anstalten (nur inländisches Geschäft) beispielsweise
 in der Feuerversicherung zirka 185, in der
T’ransportversicherung zirka 31, in der Einbruchdiebstahlversicherung
 zirka 7 Millionen Kronen. Bedenkt
nan, daß in diesen Zahlen die gewaltigen Prämienännahmen
 der großen Triester Gesellschaften und
der Gesellschaften mit dem Sitze in der jetzigen
T’schechoslovakei enthalten waren, so geben die erst-Zenannten.
 Zahlen beredtes Zeugnis von der lebendigen
 Energie der österreichischen Schadensversicherung,
die es verstanden hat, trotz der FEinengung ihres
Wirkungskreises und der sonstigen Schwierigkeiten
der Nachkriegszeit schon wieder Prämieneinnahmen
in dieser ansehnlichen Höhe zu produzieren.
Das die Schadensversicherer in der Nachkriegs-Zeit
 im allgemeinen mehr rückgedeckt haben
als vordem, erklärt sich einerseits daraus, daß sie in
Bewissenhafter Vorsicht angesichts des Umstandes,
daß die Inflationszeit naturgemäß schwere Verluste
an ihrem Vermögen mit sich gebracht hatte, ihre
Eigenbehalte nicht überspannen wollten, andererseits
daraus, daß die meisten Versicherer zwecks Risikoausgleiches
 auf möglichst breiter Basis sich auch inten-3iver
 dem indirekten Geschäftsbetriebe zugewendet
haben und zur Erlangung von Rückversicherungs-Alimenten
 zwecks Kompensation sich auch selbst zu
Srößeren Rückversicherungsabgaben von ihrem eigenen
Geschäfte verstehen mußten. Die österreichische
Shadensversicherung hätte insbesondere den schlechten
Verlauf des Feuerversicherungsgeschäftes nicht so
‘ühig überwinden können, wenn sie nicht über eine
Sute internationale Rückversicherung verfügt hätte.
Daß das Auslandsgeschäft der Österreichischen
Schadensversicherung einen gewichtigen Aktivposten
darstellt und einen wertvollen Faktor für die hei-Nische
 Zahlungsbilanz bedeutet, erhellt daraus, daß
die inländische Brutto-Prämie in der Schadensversiderung
 1926 zirka 05 Millionen Schilling betrug,
demnach zirka 1II6 Millionen Schilling auf das Ausndsgeschäft
 entfallen.

An neuen in der Nachkriegszeit entstandenen Vericherungszweigen
 und -arten seien folgende erwähnt:
Die 1925 eingeführte Wetter-(Regen-)Versicherung,
lie Versicherungsschutz gegen den Vermögensschaden
yietet, den der Versicherungsnehmer durch atmosphäischen
 Niederschlag (Regen, Hagel, Graupeln oder
ichnee) erleidet (nutzlos aufgewendete Betriebsunzosten
 und. entgangener Gewinn). Weiters wäre die
927 von einer Gesellschaft neu aufgenommene, für
adustrielle Betriebe wichtige Maschinen-Chomage-Vericherung
 hervorzuheben, die der Feuer-Chomage-Versicherung
 ziemlich gleich ist, mit dem Unterschied,
laß hier die Betriebsstörung bzw. der Betriebsstillstand
ınstatt durch Brand durch Maschinenbruch herbeis‚eführt
 sein muß. Bei der 1925 in Österreich einzeführten
 Wäscheschutzversicherung haftet der Vericherer
 für alle Gefahren, welchen die von den vericherten
 Wäschereien, Putzereien usw. zur Bearbeiung
 übergebenen Wäsche- und Kleidungsstücke in
len Betriebsräumen oder auf dem Transport vom
Z7eitpunkte der Übernahme bis zur Ablieferung bei
ler Kundschaft ausgesetzt sind. Ein kleiner in der
üngsten Zeit: neu entstandener Versicherungzweig
st ferner die Garderobeversicherung, durch die die
rdnungsmäßig zur Aufbewahrung übergebenen
Sarderobestücke (Theater, Kaffeehäuser, Bahnhöfe
ınd dergleichen) gegen Verlust (Verwechslung) und
Zeschädigung versichert ‚werden. Die 1025 entstan-Jene
 Steuertafel-Versicherung schützt den Kraftfahrzeugbesitzer
 gegen den Schaden, den er durch Raub,
Diebstahl, sonstigen Verlust oder Vernichtung des
steuerkennzeichens erleidet (Gestehungkosten des
Arsatzkennzeichens und neuerliche Kraftwagenabgabe
ür den Rest des Kalenderjahres, in dem der Verlust
&amp;gt;der die Vernichtung erfolgt ist), Weiters sei noch
der 1925 eingeführten sogenannten Zollhaftungsveräicherung
 gedacht, die der Kaufmannschaft günstigere
Zedingungen für die Möglichkeit schafft, die Bewiligung
 zur Errichtung von Zollfreilagern zu erhalten.
n dieses Gebiet gehört auch die sogenannte Autoriptyque-Versicherung,
 durch welche das Verfahren
ınläßlich der Triptyque-Ausstellungen wesentlich
‚ereinfacht wird. Eine versicherungstechnisch interesjaante
 Versicherung ist weiters die anfangs 1028 von
anigen Gesellschaften aufgenommene Versicherung
ler den Schlachtviehhändlern gegenüber den Käufern
»bliegenden. Haftpflicht. Hier hat der Versicherer die
Versicherungsnehmer (als solche kommen in erster
.inie die Viehkommissionäre am Wiener Zentralviehnarkt
 in St. Marx in Frage) für Ersatzleistungen an
lien Käufer schadlos zu halten, zu welchen der Vericherungsnehmer
 nach den bestehenden gesetzlichen
Zestimmungen bzw. Usancen verpflichtet ist, wenn
nzelne Fleischteile und Organe der verkauften Rinler
 und Schweine oder ganze Schweine bei der amtsierärztlichen
 Vieh- und Fleischbeschau als für den
nenschlichen Genuß untauglich beschlagnahmt werden.
        <pb n="424" />
        oder aber Schweine längstens 48 Stunden nach dem
am Wiener Markte erfolgten Verkaufe verenden.
Schließlich seien noch die Bestrebungen einer größeven
 Gruppe in Österreich arbeitender Transportversicherungsgesellschaften
 zur Schaffung eines österreichischen
 Luftpools erwähnt,. der die Möglichkeit einer
Versicherungsdeckung von Tlugfahrzeugen im Inlande
schaffen will. Der Betrieb der Fahrraddiebstahlversicherung,
 bei der im allgemeinen Naturalersatz erfolgen
soll, dürfte noch im Laufe dieses Jahres von einer
Versicherungsgesellschaft aufgenommen werden. F’erner
sei noch eines der jüngsten Zweige der Vermögensschadensversicherung,
 nämlich der Kreditversicherung,
die zu den vielgestaltigsten und technisch schwierigsten:
 Versicherungszweigen gchört, Erwähnung getan.
Daß hier ein Versicherungsbedürfnis hesteht, kann
gewiß nicht bezweifelt werden. Besonders die letzten
Jahre sind reich an Gründungen von Kreditversicherungsanstalten
 in den verschiedensten. Staaten Kuropas.
 Der in Österreich im Jahre 1020 aufgetauchte
Plan der Gründung einer eigenen österreichischen
Kreditversicherungs A. G. zwecks Betriebes der Kredit-
 und Garantieversicherung mit einem Aktienkapital
von 5 Millionen Schilling, an welcher Gründung sich
neben einer Reihe von Versicherungsgesellschaften
auch Banken sowie die Versicherungsinteressenten
unter Vermittlung ihrer Spitzen-Organisationen beteiligen
 sollten, hat leider noch keine Verwirklichung
gefunden. Nach den Ergebnissen der 1928 in Paris
tagenden internationalen Kreditversicherungs-Konferenz
ist wohl anzunehmen, daß in Österreich die Kreditversicherung,
 die bisher schon neben dem normaler:
Bankgeschäfte von einer Wiener Bank betrieben
wurde, von dieser nunmehr intensiver gepflegt
 werden soll. Eine gut organisierte, vorsichtig
arbeitende und in ein internationales Kreditversicherungsnetz
 eingefügte Kreditversicherung wird der
heimischen Wirtschaft wertvolle Dienste leisten können,
indem sie durch Sicherung und leichtere Verschaffung
von Krediten mittelbar ein Werkzeug zur Förderung
von Produktion, Innenhandel und I.xport werden kann.
Kndlich sei noch ein Problem erwähnt, welches in
der letzten Zeit die Versicherungswelt außerordentlich
lebhaft beschäftigt. Ks ist dies die hauptsächlich‘ die
l’euerversicherung tangierende Frage der Neuwertversicherung
 bzw. der sogenannten Reinstatementoder
 Remplacement- Versicherung (auch Differenz-Versicherung
 genannt), welche darauf abzielt, daß deı
Versicherungsnehmer im Schadensfalle nicht den
Zeitwert, sondern den Neuwert ersetzt erhalten soll.
So einfach, wie es sich manche Versicherungsnehmerkreise
 vorstellen, daß nämlich gegen einen mäßigen
Prämienzuschlag zur Feuerversicherungsprämie auf die
Geltendmachung des Unterschiedes neu zu alt verzichtet
 wird, kann natürlich das Problem nicht gelöst
werden. Im Deutschen Reiche geht die Entwicklung
dahin, daß man trachtet, das hier bestehende Versicherungsbedürfnis

 entweder durch eine in ihrem
echnischen Aufbau der Lebensversicherung ähnliche
5achlebensversicherung (Haus-, Maschinen-Lebensverjicherung)
 zu befriedigen oder aber eine Neuwert-Urgänzungsversicherung
 in der Weise zu leisten, daß
'm Versicherungsfalle der Versicherer dem Versiche-‘ungsnehmer
 cin zinsenfreies, in zehn Jahren tilgbares
Darlehen bis zur Höhe des Unterschiedes zwischen
alt und neu zu gewähren hat, wobei Voraussetzung
ist, daß die hestimmungsgemäße Verwendung des
Geldes zur Wiederherstellung gesichert ist. Von verschiedener
 Seite wurde die Meinung vertreten, daß
liese Neuwertversicherung überhaupt gesetzwidrig
väre, weil sie zu einer zufolge Versicherungs-Vertrags-Gesetz
 nicht zulässigen Bereicherung des Versicherungs-1ehmers
 führen würde. Wenn auch diese Meinung
wohl nicht stichhältig ist, sei es doch dahingestellt, ob
28 jetzt, wo in der Veuerversicherung noch immer
+Abnormale Verhältnisse herrschen, am Platze wäre;
die Neuwertversicherung auch in Österreich einzuühren.
 Daß eine solche, schon wegen der Möglichxeit
 einer ungünstigen Beeinflussung des subjektiven
Tisikos, ganz besondere Kautelen erheischen würde.
‚ersteht sich von selbst.
Im nachstehenden sei nun ein kurzer Überblick
über die Art, Anzahl und die Kapitalsausrüstung der
in Österreich tätigen Versicherungsanstalten gegeben:
Die Schadensversicherung wird außer von reinen
Schadensversicherungsgesellschaften auch von einer
großen Anzahl sogenannter gemischter, sowohl die
Lebens- als Schadensversicherung betreibenden Gezellschaften
 gepflegt.
Da nach den seinerzeitigen Regulativbestimmungen
der gleichzeitige Betrich der Lebens- und Schadensversicherung
 nicht gestattet wurde, gab es in der
Vorkriegszeit nur jene wenigen gemischten Anstalten,
lie in dieser Form bereits vor Inkrafttreten des ersten
Versicherungs-Regulativs vom Jahre 1880 bestanden
 hatten. Erst «die Neufassung des Verjicherungs-Regulativs
 aus dem Jahre 1021 hat das
arundsätzliche Verbot des gemischten Versicherungsvetriebes
 beseitigt und lediglich die Zulassung zu
änem solchen an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
50 sind ‚dann in der Nachkriegszeit noch mehrere
Lebensversicherungsgesellschaften zum gemischten Beriebe
 übergegangen, wobei einerseits die Frwägung
naßgehend war, den bestehenden OÖrganisationsıpparat
 möglichst intensiv ausnützen zu können,
ındererseits auch der Umstand eine Rolle spielte, daß
ei verschiedenen Lebensversicherungsanstalten innige
Zeziehungen zu Schadensversicherungsanstalten (Schwe-:ter-
 und Tochtergesellschaften) bestanden, die durch
Zeteiligungen am Geschäfte im Rückversicherungswege
ne weitere Vertiefung erfahren sollten. In diesem
“usammenhange sei auch erwähnt, daß viele Flementar-‚ersicherer,
 die früher gewissermaßen als Spezialınstalten
 sich nur mit einem oder einigen wenigen
        <pb n="425" />
        :inander verwandten Versicherungszweigen hbefaßten,
hren Betriebszweck erweiterten, um durch vollste
Ausnützung ihrer Organisation den Geschäftsumfang
zu vergrößern und die Regien relativ zu verringern
und um nicht etwa Versicherungsklienten, die. alle
hre Versicherungen möglichst bei einer Anstalt untergebracht
 wissen wollten, zu verlieren.
Der Stand der derzeit in Österreich die Schadensversicherung
 betreibenden Gesellschaften ist folgender:

\. Inländische Anstalten,
IL. Aktiengesellschaften.
a) gemischte 7 (davon hatte eine bereits in der
Vorkriegszeit gemischten Betrieb, 4 sind zu diesem
n der Nachkriegszeit übergegangen, 2 in‘ der Nachkriegszeit
 neu entstanden), alle mit Sitz in Wien;
b) nur Schadensversicherung 14 (davon in der
Nachkriegszeit gegründet 8, 2 von diesen und eine
von den ad a) genannten 7 Anstalten sind in der
Nachkriegszeit durch Nationalisierung bereits bestandener
 Filialen ausländischer Anstalten entstanden),
nit Ausnahme von 2 alle mit Sitz in Wien; .
©) nur bzw. fast nur Rückversicherung 2, sowohl
„ebens- als auch Schadensrück versicherung, beide Sitz
n Wien.
Gesamtzahl der inländischen Aktiengesellschaften
also 23. Privatkapital ist an dem Aktienbesitz der
Österreichischen Versicherungs-Aktiengesellschaften —
im Gegensatz beispielsweise zu Deutschland — nur in
zeringem Maße beteiligt, Hauptaktionäre sind meist
indere Versicherungsanstalten und Banken. Von den
Aktien dieser 23 Gesellschaften kotieren nur die
Aktien von acht Gesellschaften an der Wiener Börse.
Il. Wechselseitige Versicherungsanstalten.
a) gemischte 2, davon eine Anstalt, die vor einigen
Jahren ihren 100jährigen Bestand feiern konnte,
durch Vereinigung mit einer Lebensversicherungsanstalt
zur gemischten Anstalt geworden, beide Sitz in Wien;
b) nur Schadensversicherung 12, davon ©, sowie
eine der Anstalten ad Il a) sogenannte „Landesanstalten”,
 welche die Besonderheit aufweisen, daß es
Yer eine Generalversammlung, die bei wechselseitigen
Versicherungsanstalten normalerweise aus den Ver-Sicherungsnehmern
 bzw. von diesen gewählten Delezierten
 gebildet wird, als oberste Vertretung des
Anstaltswillens nicht gibt, die Anstalten vielmehr von
Organen des Landes, das diese Anstalten errichtet
hat, verwaltet werden. Trotz dieses Umstandes und
der Tatsache, daß die Anstaltsbeamten vielfach prag-Matische
 Landesbeamte sind, können diese Landes-Anstalten
 rechtlich nur als private Versicherungsvereine
aufgefaßt werden und sind keineswegs etwa mit
Öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtungen, wie
sie beispielsweise in Deutschland vorkommen, zu verwechseln.
 Ein Versicherungsmonopol und Versicherungs-Zwang
 sind der österreichischen Schadensversicherung

remd. Von den 12 Anstalten dieser Gruppe haben 4
ıren Sitz in Wien, die übrigen in der Provinz. Das
Tauptbetätigungsgebiet der Landesanstalten ist die
"euerversicherung ;
c) nur Rückversicherung 1, Sitz in Wien.
Die Gesamtzahl der wechselseitigen Anstalten berägt
 demnach 15, die Gesamtzahl der inländischen
Anstalten überhaupt 385. Bemerkt sei noch, daß in der
Nachkriegszeit an inländischen ‚Schadensversicherern
Aurch Vereinigung mit anderen Anstalten, bzw. Liqui-Jation
 mit Geschäftsübergabe an andere Anstalten
5 Aktiengesellschaften, sowie‘ 7 wechselseitige Versicherungsanstalten
 (darunter 4 chemalige niederösterreichische
 Landesanstalten) in Wegfall gekommen sind,
B. Ausländische in Österreich tätige Anstalten.

IL. Aktiengesellschaften.
a) gemischte 0, davon 1 deutsche (neben Lebensauch
 Unfallversicherung), 2 italienische, 3 ungarische
und 3 tschechoslovakische Gesellschaften ;
b) nur Schadensversicherung 25, davon 15 deutsche,
italienische, 3 ungarische und 6 Schweizer Gesellschaften.


Il. Wechselseitige Anstalten.
[ tschechoslovakische Gesellschaft.
Summe der ausländischen Anstalten 35.
Fin verhältnismäßig großer Teil der ausländischen
Jesellschaften befaßt sich nur mit der Transportvericherung.
 Von den deutschen und Schweizer Gesell-‚haften
 wird die Feuerversicherung nicht betrieben,
la diese Gesellschaften wegen des in ihrem Heimatande
 teilweise bestehenden Ausschlusses der Privat-‚ersicherungsgesellschaften
 von dem Betriebe der
“euerversicherung zu deren Betrieb in Österreich genäß
 den Bestimmungen des $ 3 des Gesetzes vom
10. März 1873, RGBI. Nr. 42, nicht zugelassen werden
&amp;lt;Öönnen,
Das Aktienkapital der 23 inländischen Aktiengesellschaften.
 beträgt insgesamt S 33,005.000, und zwar
segliedert ‚nach den dort angegebenen Gruppen
513,700.000, bzw. S 19.870.000, hzw. S 2.125.000.
Die freien Reserven dieser 23 Gesellschaften betrugen
aut Ultimo-Bilanzen 1026 insgesamt S 21,420.142.
/u Vergleichszwecken seien noch die Aktienkapitalien
ınd freien Reserven jener inländischen Aktiengesellchaften
 der Gruppe A 1b), die bereits 1915 bestanden
ind auch heute noch bestehen (insgesamt 7) gegenhergestellt,
 wobei natürlich pro 1918 die Ziffern der
Jurch Fusion in einer anderen verbliebenen Gesellıchaft
 aufgegangenen Gesellschaften mitgerechnet
verden:
«ktienkapital 1918 . . 2.0... K 26,700.000.—
etziges Aktienkapital... . . S 18,070.000.—
reie Reserven 1918 &amp;lt; 31000.551.—
reie Reserven 1020 5 14,59 0.000.—
        <pb n="426" />
        Aus diesen Ziffern ergibt sich, auch ohne daß man
noch in der Nachkriegszeit durchgeführte Kapitalserhöhungen
 in Betracht zieht, wie starke Kapitalseinbußen
 die österreichische Schadensversicherung durch
die Inflationszeit erlitten hat. Im allgemeinen ist die
Aktienkapitalsausrüstung der erst in der Nachkriegszeit
 entstandenen neuen Versicherungsgesellschaften
eine wesentlich geringere als die der alten Gesellschaften,
 einige wenige dieser neuen Gesellschaften
weisen sogar nur das durch das Goldbilanzen-Gesetz
vorgeschriebene Mindestkapital aus.
Neben den im früheren behandelten Versicherungsaktiengesellschaften
 und größeren wechselseitigen Versicherungsanstalten
 gibt es in Österreich noch zahlreiche,
 die Feuer- oder Viehversicherung betreibende
kleine Versicherungsvereine, deren Tätigkeit sich meist
auf ein örtlich sehr eng begrenztes Gebiet bezieht.
Für den Betrieb anderer Schadensversicherungszweige
werden derartige kleine Versicherungsvereine nach
geltendem Aufsichtsrecht nicht zugelassen; in der
Feuerversicherung dürfen sie, soweit sie nicht schon
vor Erlassung des neuen Versicherungsregulativs ex
[921 auch zur Feuerversicherung beweglicher Gegenstände
 berechtigt waren, nur Wohn- und Wirtschafts-.
gebäude in Deckung nehmen. Die Statuten sehen
meist verhältnismäßig geringe höchstzulässige Versicherungssummen
 vor, damit nicht Risken übernommen
werden, die mit der finanziellen Leistungsfähigkeit
dieser lokalen kleinen Gebilde nicht im FEinklange
stünden. Ein Teil dieser Vereine beruht noch auf
dem für einen rationellen Versicherungsbetrieb wenig
geeigneten Umlageverfahren, indem keinerlei Prämien
eingehoben werden, vielmehr die Entschädigungssumme
 bei einem eingetretenen Brandfalle bzw. Viehverluste
 durch Umlegung auf die einzelnen Mitglieder
nach Maßgabeihres unter Versicherungsschutz stehender
Besitzes aufgebracht werden, welches System bei Neugründungen
 nicht mehr zugelassen wird, da bei demselben
 natürlich die Ansammlung von Reserven nicht
möglich ist und in schadensreichen Jahren die Gefahr
besteht, daß der einzelne Versicherte in einer Weise
belastet wird, die sein wirtschaftliches Gleichgewicht
zu stören geeignet ist. Erwähnt seien schließlich noch
die in Österreich zahlreich vorkommenden, auf der
Rechtsgrundlage des Vereinsgesetzes vom 15. November
1867 (RGBI. Nr. 134) basierenden, unter den verschiedensten
 Namen vorkommenden Unterstützungsvereine,
 die — streng zu unterscheiden von „echten
Versicherungsvereinen” — sich die Unterstützung deı
Vereinsmitglieder bei Brandunglücksfällen bzw. bei
Viehverlusten zur Aufgabe gestellt haben, ohne jedoch
Rechtsansprüche auf bestimmte, der Schadenshöhe
entsprechende Leistungen zu gewähren. Bei vielen
solchen Brandhilfsvereinen werden die Unterstützungen
in Form von Naturalien (Beistellung von Bauholz,
Dachmaterial, Beistellung von Arbeitskräften usw.)
gewährt. Einen Ersatz für einen Versicherungsschutz

können diese, als Nichtversicherungsvereine auch nicht
ınter materieller Staatsaufsicht stehenden Unterstützungsvereine
 natürlich nicht bieten.
Die angeführten Zahlen über die bestehenden Versicherungsanstalten
 beweisen, daß für eine im Interssse
 des Publikums erforderliche Konkurrenz mehr
als reichlich vorgesorgt ist. Eine Hypertrophie von
Versicherungsanstalten, die naturgemäß außerordentlich
 scharfen Konkurrenzkampf und starke Prämienunterbietungen
 mit sich bringt, kann letzten Endes
auch nicht im Interesse: der Versicherungsnehmer gelegen
 sein, weil sie Zusammenbrüche von Versicherungsınstalten
 herbeiführen und damit den geleisteten Ver-:icherungsschutz
 fragwürdig gestalten könnte. Das
3undeskanzleramt als Versicherungsaufsichtsbehörde
xonnte sich daher bei der Beurteilung von inländischen
Gründungsprojekten und von Konzessionsansuchen
ausländischer Anstalten nicht lediglich von dem
esichtspunkte einer ausreichenden finanziellen
"undierung eines neu zu errichtenden bzw. zuıulassenden
 Versicherungsunternehmens leiten lassen,
lie Entscheidungen mußten vielmehr auch von ver-:chiedenen
 sonstigen wirtschaftlichen Erwägungen be-»influßt
 sein und insbesondere bei ausländischen An-;talten
 auch auf das Bestehen nicht nur formaler,
jondern. auch materieller Reziprozität Bedacht nehmen.
3esonders stürmisch war der Konzessionsandrang ausändischer
 Anstalten in den Jahren 1921 und 1022.
ft wird von ausländischen Gesellschaften auch des-1alb
 wohl besonderer Wert auf die Erlangung der
Conzession für Österreich gelegt, weil dieses wegen
einer geographischen Lage die Plattform für weitere
\usbreitungsbestrebungen bilden sollte.
Der direkte ausländische Geschäftsbetrieb der österzeichischen
 Schadensversicherer erstreckt sich derzeit
vornehmlich auf Deutschland, die Tschechoslovakische
Zepublik und Ungarn. In der Tschechoslovakischen
Aepublik, woselbst die meisten der bereits früher dort
arbeitenden Schadensversicherungsgesellschaften ihren
Geschäftsbetrieb nach dem Zusammenbruche der
Monarchie aufrecht erhalten hatten, ist im Jahre 1027
lie Frage der Zulassung österreichischer Gesellschaften
von den dortigen Behörden dahin erledigt worden,
daß insgesamt vier dortselbst die Schadensversicherung
pDetreibende österreichische Versicherungsgesellschaften
einstweilen auf die Dauer von fünf Jahren konzessioniert
 worden sind. In Italien arbeiten in der Schadensversicherung
 bisher zwei österreichische Gesellschaften.
Schließlich sei noch einiges über die Staatsaufsicht
in Österreich und die legislativen Maßnahmen auf
dem Gebiete des Versicherungswesens, soweit sie audı
die Schadensversicherung betreffen, gesagt: Alle in
Österreich tätigen Privatversicherungsanstalten unterliegen
 der formalen und materiellen Staatsaufsicht,
lie seinerzeit vom Ministerium des Innern, jetzt vom
Bundeskanzleramt ausgeübt wird. Letzteres ist, wic
bereits erwähnt, auch Konzessionsbehörde. Für die
        <pb n="427" />
        Ausübung der im Jahre 1880 eingeführten speziellen
Staatsaufsicht ist derzeit das Versicherungsregulativ in
seiner erneuerten Fassung vom Jahre 1921 (Ministerialverordnung
 vom 7. März 1921, BGBL Nr. 141) maßgebend,
 in welchem zur Sicherung der steten Erfülldarkeit
 der von den Versicherungsanstalten überı1ommenen
 Verpflichtungen und zur Wahrung der
interessen der Versicherungsnehmer für die Errichtung,
Einrichtung und Geschäftsgebarung von Versicherungsanstalten
 eingehende Bestimmungen getroffen sind.
Sowohl die allgemeinen als auch betriebsmäßig verwendeten
 besonderen Versicherungsbedingungen bedürfen
 der staatlichen Genehmigung. Dagegen unterjegen
 die Prämientarife der Schadensversicherer — im
Gegensatze zur Lebensversicherung — nicht der
staatlichen Überprüfung. In ihrer Prämienpolitik sind
also die Schadensversicherer durch staatliche Vorschriften
 nicht gebunden, was auch praktisch undurch-(ührbar
 wäre. Dafür, daß nicht übermäßige Prämien
gefordert werden, sorgt ausreichend die vorhandene
zroße Konkurrenz. Tarifvereinbarungen der Gesellschaften
 untereinander kommen auf einzelnen Gebieten
wohl vor, insbesondere in Zeiten, in denen ein Versicherungszweig
 besonders ungünstig verläuft; meist
nehmen solche Tarifvereinbarungen jedoch, sobald
sich die Verhältnisse wieder besser gestalten, bald ein
Ende. Zum Zwecke der Beratung der Versicherungsaufsichtsbehörde
 bei Ausübung der Staatsaufsicht besteht
 laut Versicherungsregulativ ein „Beirat für die
Vertragsversicherung” (ein provisorischer Beirat war
bereits durch die Vollzugsanweisung vom IL April
919, StGBl. Nr. 234, ins Leben gerufen worden), der
insbesondere vor Einbringung einschlägiger Gesetzentwürfe
 und Erlassung einschlägiger Verordnungen,
weiters vor Konzessionserteilungen, vor Aufstellung
von Musterbedingungen und dergleichen mehr von
der Aufsichtsbehörde anzuhören ist und sich aus den
Vertretern verschiedener Ministerien, aus Kreisen der
Versicherer, Versicherungsnehmer und hervorragenden
Fachleuten zusammensetzt. Die Kosten der Staatsauf-Sicht
 werden zur Gänze von den Versicherungsanstalten
bestritten ($$ 6Of. geltendes Versicherungsregulativ,
Ersteinführung der Kostenumlegung auf die Versicherungsanstalten
 durch Vollzugsanweisung vom
IS. Juli 1919, StGBl. Nr. 304). Die Gesellschaften
haben einen alljährlich nach Maßgabe des Bedarfes
(estzusetzenden. Bruchteil ihrer inländischen Bruttoprä-Mmieneinnahme
 einzuzahlen. Der Beitragssatz ist, da die
Staatsaufsichtskosten derzeit verhältnismäßig gering sind
10927 Gesamtaufwand S 100.840°48) ein mäßiger und
konnte für das Jahr 1928, ebenso wie in den voran-Zegangenen
 drei Jahren, mit nur %/,%, festgesetzt werden.
_ Aus den Einzahlungsbeträgen ergibt sich, daß die in-\ändischen
 Bruttoprämien (sowohl Lebens- als auch
Schadensversicherung) in den letzten fünf Jahren unter
Berücksichtigung ihres valutarischen Gewichtes betrazen
 haben:

[922 Milliarden K 209
1923 » „575
[024 Millionen 386
[925 15
[926 . „ +43
davon entfallen zirka 95 Millionen Schilling = zirka
7° auf die Schadensversicherung).
1927 haben approximativ die österreichischen Lebens-'ersicherungsprämien
 zirka 60 Millionen Schilling, die
schadensversicherungsprämien zirka 100 Millionen
xchilling (zirka O4 °%) betragen. Es ist klar, daß der
Anteil der Lebensversicherung an der gesamten öÖstereichischen
 Prämieneinnahme von Jahr zu Jahr, da
lie Lebensversicherungsstöcke erst wieder im Aufbau
jegriffen sind, perzentuell höher werden wird,
Die staatlichen Versicherungsgebühren, die bis 1915
'kalamäßig . berechnet wurden, zufolge der kaiserichen
 Verordnung vom I5. September 1015, RGBI.
Nr. 280, durch Prozentualgebühren ersetzt wurden,
jetragen nach der im Jahre I020 erfolgten 100 °/igen
.\rhöhung (Gesetz vom 15. Juli 1920, BGBl. Nr. 299)
m direkten Schadensversicherungsgeschäfte im allzemeinen
 4°% (Hagel- und Viehversicherung nur 2%)
m indirekten Geschäft 1% der Prämien, beziehungsveise
 2% (in der Hagel-, Vieh-, Feuer- und Transyortversicherung
 nur 1%) der Entschädigungsleistungen.
Zine ziemlich starke Belastung der Versicherungsıehmer
 bildet dagegen in der Feuerversicherung der
ıuf landesgesetzlichen Vorschriften beruhende sogeı1annte
 Feuerwehrbeitrag, der sich im allgemeinen
‚wischen 5 und 10°, .der Prämien bewegt, in Wien
ıber sogar 33!/°% beträgt. Im Jahre 1021 wurde das
3Zundesgesetz über das Verbot der Beteiligung des
/ersicherungsnehmers an Agentenprovisionen (Gesetz
‚om 27. Jänner 1921, BGBl. Nr. 88) erlassen. Durch
las im selben Jahre vom Nationalrat beschlossene
Zundesgesetz vom 30. September 1921, BGBl. Nr. 547,
iber die Übertragung von Versicherungsbeständen,
vurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen,
laß bei Übertragung eines Versicherungsbestandes
on einer Gesellschaft auf eine andere die Aufsichtsıehörde
 im Einvernehmen mit dem Justiz-Ministerium
lann, wenn die Rechte und Interessen der Gesamt-‚eit
 der Versicherungsnehmer gewahrt erscheinen, die
»rivative Übernahme der inläncdischen Versicherungen
lurch die übernehmende Versicherungsanstalt aus-:prechen
 kann, wobei weiters die Möglichkeit der
Zefreiung von den Stempel- und Rechtsgebühren
ınläßlich derartiger Transaktionen durch das Bundesninisterium
 für Finanzen für den Fall vorgesehen
vurde, daß eine solche Befreiung für die Wahrung
Jer Sicherheit der bestehenden Versicherungsansprüche
ür unbedingt notwendig erachtet wird. Die Aufsichtsyehörde
 hat von diesem Gesetze, das für die leichere
 Unterbringung notleidender Versicherungsstöcke
‚on besonderer Bedeutung sein kann, nur in einigen
venigen Fällen Gebrauch gemacht. Durch das Bundes-
        <pb n="428" />
        gesetz vom 20. Dezember 1923, BGBl. Nr. 631 über
die Bestrafung des unbefugten Versicherungsbetriebes,
durch das einerseits der Betrieb von Versicherungsgeschäften
 ohne die vorgeschriebene Konzession, andererseits
 der Abschluß in Vollmacht oder die Vermittllung
 von Versicherungen für nicht zugelassene
Versicherungsunternehmungen unter Strafsanktion gestellt
 wurde, sollte inbesondere dem Unwesen des
Versicherungsschmuggels durchnicht zugelassene
ausländische Versicherungsanstalten gesteuert und
der legale Versicherungsbetrieb geschützt werden.
Leider deuten mancherlei Anzeichen darauf hin, daß
trotz dieses Gesetzes in Österreich noch
immer in größerem Umfange Versicerungen
 für nicht zugelassene ausländische
Versicherer vermittelt werden, wobei die Versicherungsnehmer
 in Schadensfällen insbesondere Gefahr
 laufen, den dornenvollen Weg einer Prozeßführung
 im Auslande zu beschreiten. Die gänzliche
Unterbindung eines derartigen illegalen Versicherungshetriebes,
 durch den auch fiskalische Interessen des
Bundes und der Länder tangiert werden, stößt leider
auf Schwierigkeiten, da dieses Delikt im Einzelfalle
schwer nachweisbar ist. Schließlich sei noch der Entwurf
 des Kraftfahrgesetzes erwähnt, durch welches
für Kraftfahrzeuge eine Pflich t-Haftpflichtversicherung
eingeführt werden soll. Nach dem Entwurfe muß für
jedes zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeug, das
seinen Standort im Inlande hat, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
 mit vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen
 bei einer für diesen Versicherungszweig
 in Österreich zugelassenen Versicherungsgesellschaft
 bestehen, von welcher Versicherungspflicht
 nur der Bund, die Länder, Gemeinden
mit mehr als 20.000 FEinwohnern, exterritoriale
Personen und die Berufskonsulen auswärtiger Staaten
sowie die diesen zugeteilten Konsulatsbeamten, soweit
sie nicht Österreichische Bundesbürger sind, befreit
sein sollen.
Die gesetzliche Regelung der privatrechtlichen
Verhältnisse zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
 erfolgte bereits in der Kriegszeit durch die
kaiserliche Verordnung vom 22. November 1015,
RGBI. Nr. 343, betreffend die Einführung von Vorschriften
 über. den Versicherungsvertrag (Versicherungsordnung),
 welch letztere sodann durch da:
Gesetz vom 23. Dezember 1017, RGBI. Nr. 501, über
den Versicherungsvertrag (VVG.) abgelöst wurde, das
in beschränktem Umfange mit 1. Jänner 1918, in seinem
vollen Umfange mit I. Jänner 1919 in Wirksamkeit
getreten ist. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen
 dieses Gesetzes wurden von der als Aufsichtsbehörde
 fungierenden Zentralstelle (Ministerium

des Inneren beziehungsweise später Bundeskanzleramt)
 im Einvernehmen mit dem Justizministerium für
lie meisten Schadensversicherungszweige in ständiger
"ühlungnahme mit den Interessentenkreisen amtliche
Vlusterbedingungen Geweils‘ publiziert in dem besonderen
 Amtsblatt der Versicherungsaufsichtsbehörde)
ıusgearbeitet, auf deren Grundlage heute der weitaus
überwiegende Teil aller Schadensversicherungsverträge
abgeschlossen wird. Diese amtlichen Musterbedingungen
 haben viel zur tunlichst einheitlichen Gestaltung
der Versicherungsbedingungen bei den einzelnen Anstalten
 beigetragen, sich als durchaus zweckmäßige
Grundlagen des Versicherungsvertragsverkehres erwiesen
 ıumd viele früher bestandene Streitfragen bezeitigt.
 Von der in $1066 (2) VVG. vorgesehenen
Wöglichkeit, durch KErlassung von KExemptionsverardnungen
 für neu entstandene Versicherungszweige
lie im VVG. vorgesehenen Beschränkungen der
vertragsfreiheit auszuschalten, wurde in der Nachkriegszeit
 bisher zweimal, und zwar für die Wetterversicherung
 (Verordnung vom 22. August 1025,
BGBl. Nr. 332) sowie für die Flugcasco- und Flugzargo-Versicherung
 (Verordnung vom 2. August 1028,
BGBl. Nr. 221) Gebrauch gemacht. Erwähnt sei
schießlich noch die Verordnung vom 5. Mai 1025,
3GBI. Nr. 156 (ersetzte die Verordnung vom 28. Oktober
 1008, RGBl Nr. 222), in der auf Grund der
bezüglichen Ermächtung des Automobil-Haftpflichtgesetzes
 bestimmt wurde, daß bei der Haftpflichtversicherung
 für Schäden aus dem Betriebe von Kraftfahrzeugen
 die Versicherten Schäden bis zu S100.-früher
 K 100.) im vollen Ausmaße und von höheren
Schäden 10 °/,, mindestens aber S 100.—, ohne Anspruch
auf Ersatz durch den Versicherer selbst zu tragen
haben, wobei jedoch das Ausmaß dieser im Interesse
der möglichsten Schadenshintanhaltung festgesetzten
Franchise durch Vereinbarung auch erhöht werden kann.
Die schwersten Übergangszeiten der österreichischen
Schadensversicherung können heute wohl als überwunden
 betrachtet werden. Die österreichische Schadensversicherung
 hat sich als ein durchaus anpassungsfähiger
Wirtschaftsfaktor erwiesen, stets bestrebt, auftauchende
Versicherungsbedürfnisse zu befriedigen. Mit Stolz
&amp;lt;ann die heimische Versicherungsindustrie auf die
Tatsache hinweisen, daß es auf diesem Gebiete keinen
Konkurs und keinen Ausgleich gegeben hat und daß
sich der in einer Polizze versprochene Versicherungsschutz
 niemals zufolge Zahlungsunfähigkeit einer
Gesellschaft als illusorisch erwiesen hat. Möge sich in
der Zukunft in einer weiteren gesunden und vorwärtsstrebenden
 Entwicklung der‘ österreichischen
Versicherung die fortschreitende Konsolidierung ‚der
österreichischen Wirtschaftsverhältnisse widerspiegeln.

2A
        <pb n="429" />
        DIE ÖSTERREICHISCHE LEBENSVERSICHERUNG IN DEN
ERSTEN ZEHN JAHREN DER REPUBLIK ;
Von Ministerialrat Dr. Johann Skrobanek.

Durch den Zerfall der alten Monarchie und des alten
Wirtschaftsgebietes wurde die Lebensversicherung wegen
hres technisch-wirtschaftlichen Aufbaues auf das stärkste
.n Mitleidenschaft gezogen. Die Inflation hat in Oester-’eich
 die in der Hauptsache pupillarsicheren, auf alte österteichische
 Kronen lautenden Prämienreservedeckungsbestände
 und damit auch die bestehenden Versicherungs-Stöcke
 vollständig zerstört. Diese Zerstörung hat aber
nicht bei dem alten Versicherungsstocke haltgemacht,
sondern hat auch die Möglichkeit zur weiteren Tätigkeit
überhaupt außerordentlich erschwert. Die während der
inflationsperiode gemachten Versuche, der Fintwertung
der bisherigen Stöcke und der bisherigen Prämienrinnahmen
 durch forcierte Finnahmen aus neu abgeschlossenen
 Versicherungen entgegenzuwirken, mußten
naturgemäß in der Fndwirkung erfolglos bleiben,
Jenn die neu angeworbenen  Versicherungsstöcke
und die daraus sich ergebenden Prämieneinnahmen
waren jeweils bald nach der Gewinnung wieder
wertlos geworden. Die einzelnen ‚Entwicklungsstadien
während der Inflationsperiode können nicht verfolgt
verden. Ein gewisser Anhaltspunkt für‘ die tatsäch-‘iche
 Lage konnte erst mit dem Schlusse des Jahres 1922
ıach Stabilisierung der Krone gewonnen werden (über
lie Schwierigkeiten, für diese Periode schon exakte
/iffern zu ermitteln, vergleiche die späteren Ausführungen
ur Frage der Ausweisleistung nach dem Zusammendruche).
 Die Ziffern des Jahres 1922 können natürlich
mit jenen der Vorkriegszeit nicht unmittelbar in einen
“usammenhang gebracht werden, doch lassen sich immerlin
 gewisse Anhaltspunkte für einen Vergleich gewinnen.
Die letzte amtliche Statistik über die Lebensversicherung,
der normale Verhältnisse zu Grunde lagen, stammt aus
dem Jahre 1913. Die Gesamt-Prämieneinnahme aller im
lamaligen Inlande arbeitenden Lebensversicherungswnstalten
 betrug abzüglich des Anteiles der Rückveräicherer
 rund 250 Millionen Kronen. Unter Berücköichtigung
 des Umstandes, daß die Rückversicherung
damals wenig in Anspruch genommen wurde und daß
niebei die abgegebenen Rückversicherungen gegenüber
den: übernommenen überwiegen, kann die direkte
Brutto-Prämieneinnahme auf etwa 260 bis 270 Millionen
Äronen veranschlagt werden. Seither sind viele damals
inländische Gesellschaften ausländisch geworden, darunter
vor allem die beiden großen Triester Gesellschaften,
deren Gesamt-Prämieneinnahme in der damaligen österveichischen
 Ziffer enthalten ist. Außerdem sind bedeutende
 Teile der Versicherungsstöcke von inländisch
gebliebenen Gesellschaften zu ausländischen geworden.
Aus verschiedenen Umständen kann aber angenommen
werden, daß von dieser Gesamtprämieneinnahme von
200-270 Millionen ein Betrag von etwa 55-60 Millionen
auf das heutige Inland entfällt. Das entspricht einer
Prämieneinnahme von ungefähr 80-90 Millionen
Schilling. Die erstmalig halbwegs erfaßbare inländische
direkte Lebensversicherungs-Prämieneinnahme des Jahres
1922 ist auf etwa 3'3 Millionen Schilling zu beziffern,

'n welcher Regiezuschläge von annähernd 500.000 Schiling
 enthalten sein dürften, mit dem die inländischen
Verwaltungsapparate sämtlicher österreichischen Antalten
 hätten bestritten werden sollen. Dabei hat sich
n den Ziffern des Jahres 1922 der im zweiten Halbjahr
922 (Stabilisierung der Krone) besonders starke Zugang
‚owie der Umstand bereits ausgewirkt, daß die Lebensersicherungsanstalten
 im Inlande schon seit dem Jahre
920 Versicherungsverträge auf fremde wertbeständige
/aluten, allenfalls auch Versicherungen mit Goldklausel
‚bschlossen. Aber auch diese Ziffern zeigen noch klar,
laß die inländischen Lebensversicherungsstöcke samt
hren Prämieneinnahmen vollständig verwüstet waren.
Viele österreichische Lebensversicherungsanstalten
‚atten natürlich auch damals ein ausländisches Geschäft,
ei es, daß sie von Haus aus im Altauslande gearbeitet
1aben, sei es, daß altes Inland zum Neuausland gevorden
 war. Hinsichtlich dieser Stöcke war die Entvertung
 natürlich nicht überall mit der gleichen Schärfe,
n einzelnen Fällen auch gar nicht aufgetreten. Mit diesen
usländischen Versicherungsstöcken und mit der aus
(enselben resultierenden Prämieneinnahme war aber
len inländischen Anstalten vorderhand gar nicht gedient,
ielbst wenn in den betreffenden Gebieten Ueberschüsse
rzielbar gewesen wären, so waren diese wegen der betehenden
 Beschränkungen im internationalen Geldver-‚ehre
 nicht greifbar. In der Wirklichkeit lag aber die
'ache noch viel schwieriger, denn die österreichische
‚ebensversicherung hatte die Prämienreservedeckungsverte
 für die Versicherungsstöcke jener Länder, in denen
in Deponierungszwang nicht vorgeschrieben wurde, zum
ıroßen Teile auch in pupillarsicheren österreichischen
Verten angelegt, die der Inflation zum Opfer fielen,
‚ährend die Valuta der Versicherungsansprüche von der
nflation wenig, in manchen Fällen gar nicht betroffen wurde,
voraus sich noch arge Folgen für die Anstalten ergaben.
Nach dem Vorausgeschilderten mußte die Ööstereichische
 Lebensversicherung, wenn sie sich behaupten
vollte, den Neuaufbau von vorne beginnen, und hatte
1abei ungleich größere Schwierigkeiten zu
iberwinden als dieSchadensversicherung; denn
‚ei dieser bestand das Bedürfnis nach Vollwertversicheung
 nach wie vor; überdies war der Hunger nach Sach-‚ütern
 und das Streben, diese vor Verlusten durch
/ersicherung zu schützen, in diesen Zeiten besonders
tark, deshalb fand die Werbetätigkeit hier überall offene
"üren. Die Schadensversicherung als reine Risikovericherung
 mit gleichbleibenden Risken hatte unter der
intwertung von Prämienreserven nicht zu leiden. Schwieig
 war es nur, die ganze Aufwertungsaktion unter Ein-‚etzung
 der vorhandenen Apparate, möglichst rasch zu den
ılten Prämiensätzen durchzuführen. Anders bei der
‚ebensversicherung, wo die Neuversicherung der bisıerigen
 Versicherten wegen des mit dem Alter steigen-(en
 Risikos nur gegen eine viel höhere Prämie möglich
var, als sie den seinerzeitigen Versicherungsverträgen
zu Grunde lag. Dabei war das Gros der bisherigen Ver-
        <pb n="430" />
        sicherten durch die Inflation verarmt. Die Versicherten
waren mit Recht entsetzt über die Auswirkungen deı
Inflation, durch welche die aus ihren bisherigen Prämienzahlungen
 zurückgestellten Prämienreservedeckungswerte
vernichtet und damit auch ihre bisherigen Aufwendungen
für die Lebensversicherung illusorisch wurden. Es erschien
 zu Zeiten geradezu sinnlos, einen neuen Lebensversicherungsvertrag
 abzuschließen, von dem man nicht
wußte, ob der Wert der versicherten Leistung im Zeitpunkte
 der Fälligkeit noch eine meßbare Wertgröße
darstellen werde, so daß es bisweilen den Anschein
hatte, als ob dieser bisher technisch am genauesten
begründete und finanziell am besten organisierte Versicherungszweig
 vollständig erledigt wäre.
Es ist begreiflich, daß in den Kreisen der Lebensversicherung
 auf baldigste Abhilfe hingearbeitet wurde. Zu
Beginn der Inflation wurde eine gewisse Erleichterung
dadurch angestrebt, daß den Versicherungsanstalten durch
die Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Inneres und
Unterricht und des Staatsamtes für Justiz vom 15. Dezember
 1919, StGBl. Nr. 554, bzw. in teilweise modifizierter
Form durch die Vollzugsanweisung der genannten Staatsämter
 vom 5. Juli 1920, StGBl. Nr. 282, das Recht eingeräumt
 wurde, mit Rücksicht auf die geänderten Verhältnisse
 Prämienzuschläge zu den im Zeitpunkte
des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits laufenden
Versicherungen einzuheben. Nach der Absicht der ersten
Verordnung sollte es insbesondere der schwer betroffenen
Lebensversicherung ermöglicht werden, mit Hilfe dieser
außerordentlichen Zuschläge den Beamtenapparat zu
erhalten. Aber bereits die zweite Vollzugsanweisung
mußte für die Lebensversicherung vollständig wirkungs-(os
 bleiben: Uebrigens wurden bald die Prämien so klein,
daß sich die Einhebung selbst auf dem einfachsten
Wege (Postsparkassa) nicht mehr lohnte. Damit fiel auch
die ganze Zuschlagspolitik. Da es die Schadensversicherung
 insbesondere als Risikoversicherung leichter hatte,
sich auf die neuen Verhältnisse umzustellen, entstand
vielfach die Anschauung, als enthielte die Schadensversicherung
 in ihrer Eigenart unbegrenzte Möglichkeiten;
 hiebei wurde geflissentlich übersehen, daß die
beobachteten Erscheinungen im Wesen doch nur vorübergehender
 Natur sein können und daß die Schadenversicherung
 mehr oder weniger auf die Versicherung jener
Güter und Interessen beschränkt bleiben werde, die bereits
 vor dem Kriege vorhanden waren; ferner daß das
Tätigkeitsgebiet durch den Zusammenbruch eine einschneidende
 Verringerung erfahren hat. Immerhin scheint
es verständlich, daß auch in der Lebensversicherung in
einzelnen Fällen der Versuch gemacht wurde, nach der
Methode der Schadensversicherung, das ist mit kurzer
Risikoprämie zu arbeiten, wobei die Versicherungssummen
 wenigstens eine Zeitlang der fortschreitenden Entwertung
 angepaßt werden konnten. Die Versuche haben
sich nicht bewährt, ein tragfähiger Versicherungsstock
konnte auf dieser Grundlage nicht geschaffen werden.
Man ging nun einen Schritt weiter und erhoffte sich
aus der Aufnahme der Schadensversicherung durch
Lebensversicherungsanstalten insbesondere eine dahingehende
 Erleichterung, als der Schadensversicherungsbetrieb
 einen Teil der Beamtenschaft, der sonst mit
hohen Kosten hätte abgebaut werden müssen, erhalten

sollte, was angesichts der günstigen Konjunktur der
;chadensversicherung aussichtsreich zulässig. Damit
vurde eine ernste und für die österreichischen Verhältısse
 neue Frage auf dem Gebiete des Versicherungswesens
 angeschnitten. Nach $ 5 des damals noch geltenden
Versicherungs-Regulativs vom 5. März 1896, RGBI. Nr. 31,
war eine solche Verbindung zwischen Lebens- und
Schadensversicherung pro futuro nicht zulässig. Sollte
also den bestehenden Lebensversicherungsanstalten die
Aufnahme der Schadensversicherung' gestattet werden, so
mußten die Aufsichtsvorschriften abgeändert
werden. Sowohl die Aufsichtsbehörde als auch die be-;ufenen
 Fachkreise waren sich nicht im unklaren
darüber, daß auch die Gestattung einer solchen Verdindung
 kein Allheilmittel in der Krise sein könnte. Die
zrhofften Wirkungen konnten im besten Falle doch nur
lann bald fühlbar werden, wenn im Augenblicke der
\ufnahme der Schadensversicherung durch eine Lebens-‚ersicherungsanstalt
 schon der für die Ausnützung der
augenblicklichen Konjunktur erforderliche geschulte und
arfahrene Apparat vorhanden gewesen wäre. Eine von
daus aus ablehnende Haltung wäre aber insbesondere
-n solchen Fällen schwer zu rechtfertigen gewesen, in
welchen eine solche Aufnahme des gemischten Betriebes
ıach der Lage der Dinge eine fühlbare Erleichterung
z3rwarten ließ und wo unter den gegebenen Verhältnissen
ındere Auswege nicht gangbar gewesen wären (zum
3eispiel stand wechselseitigen Lebensversicherungsınstalten
 das für die Aktiengesellschaften in Frage
&amp;lt;ommende Mittel einer Kapitalserhöhung nicht zu Ge-»ote).
 Ueberdies waren die Erfahrungen mit den be-'eits
 bestehenden gemischten Gesellschaften, deren
tragender Zweig die Feuerversicherung war, gute. Daher
ist die bisherige strenge Forderung der Unvereinbarkeit
der Lebens- und Schadensversicherung fallen gelassen
worden. Die Verbindung beider Zweige soll aber nicht
ohne weiteres zulässig sein, da es auch hier galt, die
Schadensversicherung und insbesondere die Feuerversicherung
 als tragenden Pfeiler der Schadensversicherung
im öffentlichen Interesse nicht unnötigen Gefährdungen
auszusetzen. Deshalb kann nach $ 5 des neuen Ver-;icherungs-Regulativs
 vom 7. März 1921, BGBl. Nr. 141,
die Verbindung der Lebens- und Schadensversicherung
lann gestattet werden, wenn im einzelnen Falle besondere
Zweckmäßigkeitsgründe vorliegen und überdies die Einichtung
 des Betriebes besondere Sicherheiten bietet.
\uf diese Weise haben sich die meisten der beim Zujammenbruch
 bestandenen reinen Lebensversicherungsınstalten
 in gemischte Betricbe umgewandelt. Die Neuaufnahme
 des Betriebes der Feuerversicherung wurde
ws den früher erwähnten Gründen nur drei bestehenden
Anstalten gestattet, und zwar zwei Aktiengesellschaften
ınd einer wechselseitigen Versicherungsanstalt. Die
übrigen Anstalten haben nur andere, weniger ausschlagzebende
 Schadensversicherungszweige aufnehmen dürfen.
In zwei Fällen entstanden gemischte Gesellschaften in
der Art, daß sich bestehende Lebens- und Schadensver-;icherungsgesellschaften
 zu einer einheitlichen Anstalt
zusammenschlossen, wodurch die Verhältnisse des Ver-;icherungsmarktes
 nicht weiter berührt wurden. In den
letzt angeführten Fällen waren bereits alte sachkundige
\pparate mit eingelebten Beziehungen vorhanden, des-
        <pb n="431" />
        1alb hat sich gerade diese Umbildung bewährt. Die
Aufnahme des gemischten Betriebes hat wohl nur in
wenigen besonderen Fällen eine sichtliche Wendung zum
besseren, in den sonstigen Fällen nur eine kleine Ereichterung
 gebracht. Daher mußte die Lebensversicherung
n der Hauptsache ihre Not doch aus eigenem überwinden.

Die Liquidation wäre keine geeignete Maßnahme gewesen,
 um aus den Schwierigkeiten herauszukommen.
Denn die vorhandenen inländischen Wertbestände hätten
jelfach nicht einmal hingereicht, um die gesetzlichen
Ansprüche der Angestellten auf Abfertigung zu beriedigen,
 womit niemandem gedient gewesen wäre. Der
ainzig gangbare Ausweg war, möglichst rasch wieder
einen tragfähigen Versicherungsstock anzuwerben. Daß
dies nicht einfach im Wege einer Durcharbeitung der
bestehenden Versicherungsstöcke, sondern nur nach und
nach durch allmähliche Erfassung der noch vorhandenen
versicherungsfähigen (nicht zu alten) und versicherungswilligen
 bisherigen Klienten und der für eine neue
Lebensversicherung allmählich in Betracht kommenden
Personenkreise möglich war, ist schon früher angedeutet
worden. Kurz gesagt, die österreichischen Lebensverächerungsanstalten
 mußten wie neu gegründete
sSesellschaften sich ihren Stoc&amp;amp; erst allmählich aufbauen.
 Auf der einen Seite hatten sie gegenüber einer
deu gegründeten Anstalt wohl einen ausgebildeten
Werbeapparat zur Verfügung und war ihr Name bereits
bekannt, auf der anderen Seite hatten sie bereits einen
auf große Verhältnisse zugeschnittenen kostspieligen
Verwaltungsapparat, den sie für lange Zeit hinaus nicht
voll ausnützen konnten. Die Regiefrage war also in
diesem Stadium das Entscheidende.
Die Schwierigkeiten, die sich einem Neuaufbau man-3els
 verfügbarer flüssiger Mittel bei den Gesellschaften
entgegenstellten, seien durch folgendes illustriert. Ange-Nlommen,
 die Gesellschaft würde ihren! Aufbau mit einer
Produktion von 20 Millionen pro Jahr beginnen können;
daraus würde sich im ersten Jahre eine. Prämie von
etwa 850.000 ergeben. In diesem Jahre würde aber die
Sesellschaft Gestehungskosten (Anwerbeprovisionen,
Aerztekosten usw.) von mindestens 700.000 zu bestreiten
 haben. Außerdem soll sie am Ende des Jahres
lach den Bestimmungen des Versicherungsregulativs ex
1806 aus dieser Prämieneinnahme noch eine Prämien-Teserve
 von 600.000 zurücksstellen und schließlich muß
3e noch die allgemeinen Verwaltungsausgaben bestreiten.
Die Prämie reicht also bei weitem nicht aus, so daß
bei neugegründeten Gesellschaften notwendigerweise
alljährlich in den Betrieb Zuschüsse aus freien Mitteln
8epumpt werden müssen. Sonst ergeben sich während
einer Reihe von Jahren Abgänge, diese nehmen langsam
 ab, und zwar je nachdem, wie mit dem Wachsen
des Versicherungsstockes die Prämieneinnahmen und
damit die in diesen Prämien enthaltenen Regiezuschläge
entsprechend steigen. Diese Abgänge verschwinden und
© entstehen bei ordnungsmäßiger Betriebsführung Ueber-Schüsse,
 sobald die Regiezuschläge des angewachsenen
Versicherungsstockes die Gestehungskosten für einen
normalen Zugang und für eine normale laufende
Verwaltung übersteigen. Daher hat schon das
alte Versicherungsregulativ vom 5. März 1896, RGBL

Nr. 31, insoferne eine Erleichterung in der Richtung vor-‚esehen,
 als neu errichteten Versicherungsanstalten nach
| 21 gestattet werden konnte, die Organisationskosten
n 15, die Abschlußprovisionen in IO Jahren zu amortijeren
 und bis dies erfolgt ist, den verbleibenden Rest
ıls Aktivum vorzutragen. Nun waren die österreichischen
‚ebensversicherungsanstalten hinsichtlich ihres Inlandsyetriebes
 durchwegs in der Lage neu gegründeter Geellschaften
 (jedoch noch mit einem großen Verwaltungsıpparat
 belastet). Organisationskapital stand nicht zur
/erfügung. Wenn also die Anstalten einen neuen Lebens-‚ersicherungsstock
 aufbauen wollten, so mußte ihnen
ıuch gestattet werden, die Gestehungskosten als Aktivum
orzutragen. Nun war seit der Erlassung des Versicheungsregulativs
 vom Jahre 1896 in der internationalen
/ersicherungswissenschaft der Gedanke zum Durchbruch
‚ekommen, daß es auch im normalen Betriebe gar nicht
ınbedingt erferderlich sei, die Kosten des Neuzuganges
‚us den Eingängen des bisherigen Versicherungsstockes
echnungsmäßig bestreiten zu lassen, sondern daß diese
jestehungskosten von den künftigen Regiebeiträgen
lieses Zuganges, der bereits als selbständiger Wert beandelt
 wird, gedeckt werden können. Ein allgemeiner
Jiederschlag dieser Auffassung befindet sich im Gegenatz
 zum Österreichischen Versicherungsregulativ vom
ahre 1896 bereits im deutschen Reichsaufsichtsgesetz
ür die Privatversicherung vom Jahre I901, nach welchem
;s den Versicherungsgesellschaften gestattet werden
:onnte, Gestehungskosten in der Höhe von 12'4°% der
Jersicherungssumme als Aktivum vorzutragen und diesen
’ortrag während der Dauer der Prämieneinzahlung zu
ımortisieren. Mit einem solchen beschränkten Geste-‚ungskostenvortrag
 hätten aber die Österreichischen
„ebensversicherungsanstalten den Nenaufbau nicht bevirken
 können. Deshalb hat man sich entschlossen, bei
Neufassung des Versicherungsregulativs
m Finklang mit der Entwicklung der Versicherungs-‚echnik
 den bisherigen Begriff der regulativmäßigen
’)rämienreserve zu erweitern. Die Sache stellt sich
yraktisch so dar, daß an Stelle der nach dem alten Versicheungsregulativ
 berechneten sogenannten ungekürzten
Netto-)Reserven, jetzt gekürzte Reserven ausgewiesen
verden, welche sich ergeben, wenn von den vorgenannten
ıngekürzten Reserven die jeweils noch nicht amortiierten
 Gestehungskosten abgezogen werden, wobei die
\mortisation dieser Kosten längstens während der verjinbarten
 Prämienzahlungsdauer planmäßig zu erfolgen
jat. Bei der Genehmigung des Versicherungsplanes wird
ınsichtlich der Genehmigung des Gestehungskostenvorrages
 von der Aufsichtsbehörde nicht nur darauf ge-;ehen,
 daß die in der Tarifprämie enthaltene Tangente
zur Amortisation der präliminierten Gestehungskosten
ıusreiche, sondern es wird auch — in erster Linie aus
jicherheitsgründen — ein gewisser Höchstsatz festvehalten,
 als welcher derzeit der Satz von 35%. ange-;ehen
 werden kann. Dabei ist es natürlich auch mögich,
 daß insbesondere im ersten Versicherungsjahre der
Vortrag eines solchen Gestehungskostensatzes höher
st als. die zurückzustellende . (Netto-)Prämienreserve,
;o daß sich im Endeffekt sowohl für den einzelnen Fall
ıls auch für einen ganzen Jahreszugang sogar eine
negative Prämienreserve ergeben kann. Nun ist aber in
        <pb n="432" />
        dem neuen Versicherungsregulativ von 1921 vorgesehen.
daß solche negative Reserven nur in einem solchen
Höchstausmaße in der Bilanz enthalten sein dürfen, daß
dadurch der Stand der durch das neue Regulativ gleichzeitig
 eingeführten Sicherheitsreserve nicht überschritten
wird; in der Praxis läßt das österreichische Regulativ
negative Prämienreserven also nicht zu. Ohne diese Regulativänderung
 wäre es für die österreichischen Lebensversicherungsanstalten
 unmöglich gewesen, den Neuaufbau
 durchzuführen; diese Aenderung muß daher als
eine grundlegende Voraussetzung für die Sanierung gewertet
 werden.
Mit dieser Bilanzerleichterung hinsichtlich der Gestehungskostenverrechnung,
 die im wesentlichen auf eine
Belastung des künftigen Betriebsergebnisses hinausläuft,
waren aber noch nicht die Mittel gegeben, die hestehenden
 kostspieligen Verwaltungsapparate x%u erhalten.
 Die Aufbringung dieser Mittel war das schwierigste
Problem und es konnte diese I’rage auch durch irgendwelche
 Bilanzerleichterungen nicht gelöst werden; die
Lage schien zu Zeiten ganz hoffnungslos. Selbstverständ-‚ich
 setzte unter dem’ Zwange der Verhältnisse ein Abbau
 der Verwaltungsagenden und damit auch ein Abbau
des Apparates ein. Diesem Abbau sind aber besonders
im Lebensversicherungshbetriebe feste Grenzen gezogen.
Selbst bei äußerster Vereinfachung muß hier angesicht:
des ”technisch komplizierten Betriebes eine noch immer
weitgehende Manipulationsarbeit geleistet werden (neben
dem auch bei den sonstigen Versicherungszweigen erforderlichen
 Inkasso- und Mahnverfahren eine eingehende
;echnische Standesführung, Prämienreserveberechnung,
\usweisung usw.). Auf derartige Frsparungsgründe sind
auch die in diese Zeit fallenden zahlreichen Zusammenschlüsse
 vonLebensversicherungsanstalten
 zurückzuführen, durch welche bei Aufrechterhaltung
 und Ausnützung der für den Wiederaufbau
vor allem wichtigen Werbeapparate der vereinigten Anstalten
 der administrative Apparat eingeschränkt werden
konnte. Zur Durchführung dieser Fusionen, die übrigens
auch in der Schadensversicherung vorkamen, war es insbesondere
 angesichts der verworrenen Verhältnisse dieser
Vebergangszeit notwendig, wenigstens klare Rechtsgrundlagen
 zu schaffen; das ist durch das sogenannte Uecber-‚ragungsgesetz
 (Gesetz vom 30. September 192t, BGBL
Nr. 547) bezweckt worden, das in seinem $ 2 der Möglichkeit
 Raum schaffte, solche Zusammenschlüsse auch
gehührenrechtlich zu erleichtern. Die auf der Aktienform
 beruhenden Lebensversicherungsanstalten haben
sich vor allem durch Kapitalserhöhu ngen mit
ausgiebigen Agioeinzahlungen Mittel für die
Aufrechterhaltung ihres Betriebes während der schwersten
Uchergangszeit zu verschaffen gesucht, was ihnen zum
Feil auch gelang. Die Aktionäre mußten sich, wenn sie
nicht den definitiven Kapitalsverlust auf sich nehmen
wollten, zu Opfern entschließen und haben dies auch
vielfach getan, obwohl sie nicht damit rechnen konnten,
in/abschbarer Zeit einen Gegenwert in Form von Dividenden
 zu erhalten. Begreiflicherweise wurden diese
Aktienkapitalserhöhungen in der Hauptsache nur von
Kreisen bestritten, welche dem Versicherungswesen von
früher nahe standen und die in der Irkenntnis der
Pigenart des Lehbensversicherungshbetriches nicht daran

zweifelten, daß auch die gegenwärtig in der schwierigsten
„age befindlichen inländischen Lebensversicherungsınstalten
 imstande sein würden, wieder einen tragfähigen
Versicherungsstock aufzubauen und dadurch ein Wert-»bjekt
 zu werden, wenn ihnen nur die Möglichkeit offen
‘tand, eine Reihe von Jahren unter stabilisierten Verıältnissen
 zu arbeiten. Daß das Aktienwesen gegenüber
ler Gegenseitigkeitsform in dieser Vebergangszeit im
Vorteile war, ergibt sich daraus von selbst, weshalb auch
lerzeit im Lebensversicherungsbetriebe der Typus der
\ktiengesellschaften vorherrscht. Zu den Kreisen, die
vie früher angedeutet, am energischesten eingegriflen
1ahben, gehört vor allem die Rückversicherung, die
ich in dieser Uebergangszeit vielfach veranlaßt geschen
1at, ihren bisherigen Aufgabenkreis wesentlich zu erveitern.
 Bisher hatte sich die Rückversicherung nämlich
n der Hauptsache auf das eigentliche Rückversicherungszeschäft
 beschränkt, das heißt sie hat Risken, die der
irstversicherer wegen der quantitativen oder qualitativen
schwere nicht allein tragen konnte oder tragen wollte,
n Rückversicherung genommen. Um die sonstigen Verıältnisse
 der Erstversicherer, also der Versicherungsınstalten,
 von denen ihr Anteile zur Rückdeckkung überviesen
 wurden, hatte sie sich normalerweise nicht ge-‚ümmert.
 Nun war aber die Existenz der Erstversicherer
n der österreichischen Lebensversicherung in Frage gestellt.
 Die Rückversicherung hatte ein wohlverstandenes
nteresse, die Quellen ihres Geschäftszuganges aus einem
z3anzen Geschäftsgebiete wegen der dort aufgetretenen
ınd trotz allem doch nur als vorübergehend zu wertenlen
 Schwierigkeiten nicht versiegen zu lassen. Wollte
je sich rein abwartend verhalten, so brauchte sie wohl
wgenblicklich keine Opfer zu bringen, sie konnte aber
:ür absehbare Zeit nicht auf Alimentierung von dort
'‚echnen. Wollte sie sich aber auch für die Zukunft
»inen solchen Zufluß sichern, so mußte sie an die Seite
ler Krstversicherer treten und ihnen beistehen. Fine
solche Geschäftspolitik konnte naturgemäß nur von den
„eitungen solcher Rückversicherungsanstalten eingeschlagen
 werden, die über entsprechende Mittel verfügten
 und die trotz aller damaligen widrigen Erfahrungen
lie Zukunft optimistisch beurteilten. Zu einer solchen
\uffassung haben sich begreiflicherweise nur wenige
‚erstanden. Intscheidend war aber, daß die eine und
lie andere solcher Rückversicherungsorganisationen, dic
‚ermöge ihrer internationalen Beziehungen von dem Zujsammenbruche
 in Mitteleuropa in ihren Grundfesten
loch nicht erschüttert waren, in diesem Sinne einge-;riffen
 haben. Neben der Mitwirkung bei Aktienkapitalsrhöhungen
 wurden Quotenrückversicherun g5-verträge
 abgeschlossen, deren Hauptwert darin be-;tand,
 daß im Gegensatz zu früher der Rückversicherer
an den gesamten Kosten, insbesondere also auch
an den augenblicklich so drückenden laufenden Verwaltungsauslagen
 quotenmäßig teilnahm. Dieser Weg
war nicht. nur bei Aktiengesellschaften, sondern auch
bei Gegenseitigkeitsanstalten gangbar und wurde auch
singeschlagen. Das Acquivalent für dieses Vingreifen
xonnie die Rückversicherung nur darin finden, daß sie
äch durch langfristige Verträge ein möglichst lang
dauerndes Aliment vom Krsiversicherer sicherte.
Dieser Weg, der zuerst von ausländischen Rückver-
        <pb n="433" />
        jicherern betreten worden ist, wurde auch von der österteichischen
 Lehbensversicherung, sobald sie festen Boden
unter ihren Füßen zu fühlen begann und die Erwartung
hegen durfte, daß hei forciertem Aufbau auch eine
Sanierungsmöglichkeit bestehe, gegenüber verschiedenen
'nländischen weniger expansionsfähigen Anstalten noch
N einem Zeitpunkte eingeschlagen, als noch außerordentlich
 schwerwiegende Fragen drohend erschienen. Das
war insbesondere dort der Fall, wo es sich darum handelte,
 die zum Teil noch ungeklärten ausländisch gewordenen
 Versicherungsstöcke österreichischer Lebensversicherungsanstalten
 einer Regelung zuzuführen, wovon
 noch gesprochen werden wird. Anderenfalls wäre
8 trotz aller Bemühungen unmöglich gewesen, über die
Krise ohne offene Zusammenhrüche hinwegzukommen.
 Durch dieses tatkräftige Eingreifen führender
\reise der österreichischen Lebensversicherung ist es
zelungen, trotz aller Nöte gerade die Lebensversicherung
/Or einer weitgehenden Ueberfremdung zu bewahren.
Daß unter solchen Verhältnissen sich aber gewisse
\onzernbildungen herauskristallisieren mußten, ist
wohl verständlich.
Aus diesen Ausführungen, die sich nur auf das Typische
 beschränken mußten, und bei denen auf wichtige
Details und Sonderfragen nicht eingegangen werden
Könnte, dürfte der Leser ein Bild über die Verhältnisse
ZCwinnen, unter denen die österreichische Lehensver-Sicherung
 sich zu behaupten trachten mußte. Den an-Sestrengten
 Bemühungen war auch der Erfolg nicht verjagt,
 Hierüber gibt die folgende kurze Aufstellung über
die Steigerung der Prämieneinnahme aus dem direkten
'Nländischen Lebensversicherungsgeschäfte Aufschluß.
Millionen Schilling
3’5
i0O0’—
av
a8
475
ER

Prämieneinnahme 1022
1097 =
‚024
925
1920
10927

Die Ziffer des Jahres 1927 ist aber etwa erst zwei
Drittel jener Prämieneinnahme, welche im Jahre 1913 auf
las Gebiet des heutigen Oesterreich entfallen sein dürfte.
Von der Prämie pro. 1927 entfällt ein Betrag von rund
16 Millionen Schilling auf die derzeit inländischen An-Talten
 und 12 Millionen auf ausländische Anstalten.
; Das bisher Gesagte ergäbe noch kein vollständiges
Äild über die Fntwicklung der österreichischen Lebens-“Crsicherungsanstalten
 in den ersten zehn Jahren der
Republik, wenn nicht auch des Schicksals der ausändischen
 Versicherungsstöcke der Ööster-"eichischen
 Lebensversicherungsanstalten gedacht würde.
Sanz besonders schwierige Verhältnisse ergaben sich
laraus, daß der ehemals inländische Versicherungsstock
ler Österreichischen Lebensversicherungsanstalten durch
Jen Zusammenbruch der alten Monarchie und durch
lie Bildung der Nachfolgestaaten vielfach ausländisch
Seworden war. Der Staatsvertrag von St. Germain hat in
lieser ‘Richtung eine positive Regelung nicht getroflen.
N Artikel 215 wird hinsichtlich der Vertragsversicherung
m Wesen nur gesagt, daß im Valle die beteiligten Re-Zerungen
 der Nachfolgestaaten zu keinem Uebereinommen

 über die durch die Staatentrennung entstandenen
robleme gelangen können, der Wiedergutmachungsauschuß
 über Ersuchen ciner der beteiligten Regierungen
inen Schiedsrichter zwecks endgültiger Kntscheidung
nennen wird. In den Nachfolgestaaten wurde entchieden
 verlangt, daß die laufenden Altkronen-Vericherungen
 in die neue Landeswährung nach dem dort
eltenden Umrechnungsschlüssel umgestellt werden, wosei
 die Versicherten wohl bereit waren, die noch lauanden:
 Prämien in der neuen Währung zu bezahlen,
ine solche Umstellung war aber davon abhängig, daß
auch die vorhandenen Prämicnreservedeckungswerte in
liese neue Landeswährung mit dem entsprechenden Umechnungsschlüssel
 überführbar waren. Nun waren aber
liese regulativmäßigen Prämienreservedeckungswerte für
liese Altkronen-Versicherungen meistenteils im Gebiete
ler heutigen Österreichischen Republik. befindliche
"ronenwerte, welche die Entwertung der österreichischen
‚rone voll mitgemacht haben. Damit fehlten auch «die
/oraussetzungen für eine solche Umstellung. Es gab
‚war auch Deckungswerte, welche sich automatisch in
lie neue Währung verwandelt haben (Barbestände im
veuausland, Polizzendarlehen aus den betreffenden Vericherungsstöcken,
 bei einigen Anstalten dort befindliche
jegenschaften und Hypotheken auf dort gelegenen
ijegenschaften). Diese Werte waren aber nur gering und
onnten die Lage im Ganzen nicht ändern. Augenlicklich
 sahen sich aber die österreichischen Lebens-‚ersicherungsanstalten,
 sollten sie ihr ausländisches
zeschäftsgehbiet nicht von Haus aus verloren und sich
acht sämtlich auf das kleine Gebiet der österreichischen
Aepublik zurückgedrängt sehen, gezwungen, trotz der
ı1och offenen Fragen der Prämienreservedeckung die
sintretenden Versicherungsfälligkeiten in der neuen Ausandswährung
 zu berichtigen. Daß hiefür aus dem Inand
 Mittel nicht zur Verfügung standen und stehen
sonnten, ist aus den bisherigen Ausführungen ohne
veiteres klar. Für diese Zwecke wurden eben die Pränicneingänge
 in der neuen Landeswährung herangezogen:
laß das Gros dieser Prämieneinnahmen für die neu enttehenden
 Prämienreserveverbindlichkeiten zurückzutellen
 gewesen wäre, darauf konnte einstweilen nicht
Zedacht genommen werden. Die Vrage der Prämieneservedeckung
 selbst hlieb nach wie vor offen und
ollte durch die im vorbezeichneten Artikel 215 des
itaatsvertrages von St, Germain vorgesehenen zwischentaatlichen
 Verhandlungen in erträglicher Weise geregelt
verden. Diese Regelung ließ aber lange auf sich warten.
"rotzdem schloß aber gerade dieser schwere Schwebeustand
 gewisse Möglichkeiten in sich, die Schaffung
‚on Grundlagen für eine Vereinbarung zu erleichtern,
ınd zwar sollte und konnte sich dies nur bei jenen Anıtalten
 bemerkbar machen, die sich nicht auf das Abvarten
 beschränkten, sondern trotz der ungeklärten
differenzen in der Bedeckungsfrage alles daran setzten,
nren neuvausländischen Versicherungsstock noch zu verrößern.
 Die Möglichkeit hiezu bestand insoferne, als
len österreichischen Lebensversicherungsanstalten gerade
n jenen Nachfolgestaaten, in welchen die größten Ööstereichischen
 Versicherungsinteressen auf dem Spiele
;tanden, einstweilen keine wesentlichen Hindernisse für
lie Weiterarbeit bereitet wurden. Line solche Weiter-
        <pb n="434" />
        arbeit war an und für sich nicht so schwer wie im Inlande,
 weil sich dort die Folgen der Inflation verhältnismäßig
 leicht fühlbar gemacht haben. Durch eine forcierte
 Tätigkeit konnte es gelingen, die Prämieneinnahmen
 bald so zu erhöhen, daß vor allem die
Fälligkeiten aus den alten Verträgen bestritten und darüber
 hinaus noch sehr bedeutende Beträge
zur Anschaffung neuer Decdungswerte verwendet
 werden konnten. Hiezu standen gerade damals
billige Anlagewerte zur Verfügung, von denen aber bei
genauer Kenntnis ihres Wesens angenommen werden
konnte, daß ihr künftig für die Prämienreservedeckung
anrechenbarer Wert die Beschaffungskosten sehr bedeutend
 übersteigen werde. Hiefür kamen in der
Hauptsache festverzinsliche Werte der betreffenden
Staaten — andere Werte, insbesondere sogenannte Substanzwerte
 sind ja nicht regulativmäßig — in Betracht,
deren endgültiger Wert erst nach Abschluß der verschiedenen
 in den Friedensverträgen vorgesehenen Vereinbarungen
 allgemein finanzieller Natur klar erkennbar
werden konnte. Die an diese Transaktionen geknüpften
Erwartungen haben sich erfüllt und daraus hat sich bei
einzelnen Anstalten mit regster Tätigkeit eine Erleichterungin
 der Deckungsfrage bemerkbar gemacht. Daß eine
Auswahl solcher Werte außerordentlich genaue Kenntnisse
 der Friedensverträge, ihrer finanziellen Auswirkungen
 auf die einzelnen Titres in den verschiedenen
Staatsgebieten und daneben noch eine suhtile Bedachtnahme
 auf die gegebenen Ausnützungsmöglichkeiten zur
Voraussetzung hatte, sei hier nur. kurz angedeutet.
Besser waren auch hier wie sonst solche Gesellschaften
daran, welche bereits seit jeher im Neuauslande über
einen alten gemischten Betrieb verfügten, und auch dor:
vorübergehend größere Ueberschüsse in der Schadensversicherung
 erzielten, die vermöge der Beschränkungen
im Geldverkehr zwar nicht frei verfügbar und insbesondere
 nicht ins Ausland überführbar waren, aber doch
zur Sanierung des dortigen Lebensversicherungsstockes
herangezogen werden konnten. Die im Vorstehenden
geschilderten Gesellschaften (mit großer Werbekraft im
Neuausland bzw. gemischte Gesellschaften mit günstigem
dortigen Schadensbetrieb) seien inder Folge kurzalsGesellschaften
 des Typus I bezeichnet. Nun gab es daneben
auch noch solche Anstalten, welche in dem betreffenden
Neuauslande lediglich einen alten Versicherungsstock
init sich häufenden Fälligkeiten und hohen Prämienreserveverbindlichkeiten
 ohne einen entsprechenden,
einen: starken Neuzugang sichernden Organisationsapparat
 hatten, oder Anstalten, welche auf Grund ihrer
besonderen Struktur auf ein dauerndes Weiterarbeiten
im Auslande überhaupt nicht rechnen konnten, selbsı
wenn es ihnen nicht schwer gefallen wäre, der dortigen
Schwierigkeiten Herr zu werden (Typus ID. Letztere
Anstalten konnten natürlich nicht in gleicher Weise vorgehen,
 wie bei Typus I angedeutet wurde. Im Laufe deı
Zeit wurde es bei den Gesellschaften des Typus 1 klar,
daß sie, eine ruhige, gleichmäßige Entwicklung vorausgesetzt,
 in der Lage sein würden, aus dem dortigen
Geschäftsbetriebe allmählich die noch fehlende Prämienreservedeckung
 für die Altkronen-Versicherungen aufzubringen
 und ihren ganzen Stock auf die Landeswährung
umzustellen, während bei den Anstalten des Typus HM

sine solche Entwicklung aus früher angedeuteten Gründen
ıicht möglich war oder wegen ihrer Struktur nicht in
Zetracht kam. Die Entwicklung drängte dahin, daß die
Anstalten des Typus I die Versicherungsstöckke der üb-‘igen
 Anstalten zu übernehmen und gleichzeitig für das
Prämienreservedefizit für diese Stöcke unter der Voraussetzung
 aufzukommen hatten, daß für diese Zwecke
aoch gewisse Altkronen-Wertbestände durch die betref-‚enden
 Regierungen der Sukzessionsstaaten nostrifizier!
vurden,
Im Verhältnis gegenüber Italien war die Lage schor
m Jahre 1922 eine solche, daß im Hinblike auf die
- damals natürlich erst erhoffte — Entwicklung ein Ueber-»inkommen
 abgeschlossen werden konnte, dessen Incrafttreten
 jedoch noch davon abhängig war, daß
lie Voraussetzungen für eine solche Umstellung sicherzestellt
 wären. Erst im Jahre 1926 war es so weit, daß
liese Voraussetzungen als gegeben angesehen werden
zonnten. Demgemäß wurde auch der Vertrag (vergleiche
3Zundesgesetzblatt ex 1926 Nr. 247) erst in diesem Jahre
‘atifiziert.
Von größter Wichtigkeit war die Regelung im Ver-1ältnis
 zur Tschechoslovakischen Republik.
Jort ist die vorangedeutete Entwicklung am entschiedensten
 in Erscheinung getreten. Bei der Höhe der in
Zetracht kommenden Beträge jedoch war es natürlich
aicht möglich, für alle Gesellschaften aus eigener Kraft
lie Deckungsmittel zu beschaffen und so hat sich denn
die Tschechoslovakische Republik in dem in Prag am
»09. Mai 1925 zustandegekommenen Vebereinkommen
Jestimmt gefunden, zur Wahrung der Interessen‘ der
'schechoslovakischen Versicherten jener österreichischen
/ersicherungsanstalten des Typus Il, die für eine Weiterarbeit
 nicht mehr in Frage kamen, einen größeren Posten
‚on Vorkriegspapierrenten tschechoslovakisch zu nostrifi-:ieren.
 Trotzdem war die Deckungsfrage noch nicht
;o weit gelöst, daß in dem betreffenden zwischenstaatichen
 Uebereinkommen hätte festgesetzt werden können,
laß die Altkronen-Versicherungen des tschechoslovasischen
 Stockes durchwegs al pari auf tschechoslovagische
 Kronen umgestellt werden; es wurde vielmehr
 noch ausdrücklich ausgesprochen, daß die Gejellschaften
 nur nach Maßgabe der für den tschecho-;lovakischen
 Versicherungsstok dort zur Verfügung
stehenden Deckungswerte in tschechoslovakischen
Kronen zu leisten verpflichtet seien. Erst nachdem durch
lie Weiterentwicklung des dortigen Geschäftes die Vorıussetzungen
 für eine solche Umstellung schon erreicht
waren, wurde der Vertrag ratifiziert (siehe Bundesgesetzblatt
 Nr. 76 ex 1927). ;
Die Ratifikation dieser Verträge, insbesondere jenes
mit der Tschechoslovakischen Republik, ist als Markstein
 in der Geschichte der österreichischen
Lebensversicherung der Nachkriegszeit anzuzehen.
 Erst jetzt war es möglich, einen Ueberblick über
den Stand der österreichischen Lebensversicherungsanstalten
 zu gewinnen, vorher konnte niemand sagen,
ob und welche undenkbaren Belastungen sich für die
österreichischen Lebensversicherungsanstalten noch erzeben
 konnten. Das Wichtigste war, daß diese Sanieung
 aus dem Auslandsbetriebe selbst erfolgen konnte-'’ebrigens
 erwuchsen dadurch auch für den inländischen
        <pb n="435" />
        Betrieb mittelbar und unmittelbar gewisse Vorteile. Abgesehen
 davon, daß wenigstens den wichtigsten Öösterreichischen
 Lebensversicherungsanstalten die Betätigungs-Nöglichkeit
 im Auslande offen blieb, wodurch eine ganz
anerträgliche Belastung des Inlandsmarktes vermieden
wurde, haben die im Auslande erhaltenen Impulse auch
die Schwierigkeiten im Inlande überwinden geholfen. Die
etwa noch abzuschließenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen
 werden die österreichische Lebensversicherung
N ihren Grundfesten wohl nicht mehr berühren; im
übrigen werden die Richtlinien der bisher abgeschlosjenen
 Vereinbarungen auch künftig nicht ohne weiteres
übergangen werden können.
Neben den neuausländischen Geschäftsstöcken hatten
die österreichischen Lebensversicherungsanstalten noch
Geschäftsbetriebe im Altauslande. Das vornehmlichste
altausländische Tätigkeitsgebiet ist Deutschland. Aus
den deutschen Versicherungsstödken erwuchsen den
österreichischen Lebensversicherungsanstalten nach dem
Zusammenbruche keine nennenswerten Schwierigkeiten,
wenn von der dort verhältnismäßig rasch abgewickelten Inlationsperiode
 abgesehen wird. Denn die dortigen
’rämienreservedeckungswerte wurdennach dem deutschen
Aufwertungsgesetze aufgewertet, die Versicherten haben
jene Aufwertungsquoten zu erhalten, welche sich aus
den aufgewerteten Aktiven ergeben. Die Wertbestände
wurden überdies noch von einem Treuhänder verwaltet,
die ganze Aktion belastet also die österreichischen Ver-Sicherungsanstalten
 in keiner Weise; die Gebarung mit
den Aufwertungsstödken und der Aufwertungsstock
Selbst ist nur eine durchlaufende Post in den Rechüaungsabschlüssen
 der österreichischen. Lebensversiche-"ungsanstalten.
 Gewisse Weiterungen ergaben sich nur
üinsichtlich der Weiterarbeit, wenn sich österreichi-Sche
 Anstalten im Heimatlande mit einer Anstalt fusiodiert
 oder insbesondere auch dann, wenn sie im Heimatande
 den gemischten Betrieb aufgenommen hatten.
Aber diese Fragen sind in der Hauptsache in einer für
die österreichische Lebensversicherung zufriedenstellenden
 Weise bereits erledigt.
Im sonstigen Altauslande haben nur wenige Ööster-"eichische
 Anstalten nennenswert. gearbeitet. Doch gab
38 allerdings auch solche mit bedeutenden altausländischen
 Versicherungsstöcken auf wertbeständige (schwere)
Valuten; solche Valutenversicherungen wurden seit jeher
besonders in Osteuropa bevorzugt. In manchen dieser
Staatsgebiete bestand eine gewisse Deponierungspflicht
für die Deckungswerte. Dabei sind einzelne dieser
Staaten im Kriege Feindesland geworden, die dort erliegenden
 Wertbestände wurden als feindliches Figentum
Sequestriert, trotzdem wurde aber die Erfüllung in der
vertragsmäßigen hochwertigen Valuta verlangt. Aber
selbst wenn es nicht zu einer Sequestrierung kam, hatte
das Depot in der Regel die auch dort eingetretene Ent-Wertung
 mitgemacht, das Valutenschicksal der Deckungs-Werte
 war eben ein anderes als jenes der Ver-Sicherungsleistung.
 Aber auch wenn in einem Gebiete
Sin Depotzwang nicht bestand, erlagen schon aus Zwec-Mäßigkeitsgründen
 Deckungswerte in dem betreffenden
Staate, Die Situation war daher mehr oder minder überall
 gleich, unter Umständen verschärft noch durch die
Sequestration. Oft befanden sich aber Deckungswerte

ür diese Versicherungen auch noch im Inlande, wo sie
n inländischen pupillarsicheren Kronenwerten angelegt
varen. Das alte Versicherungs-Regulativ ging (ganz
ınalog wie auch noch das deutsche Reichsaufsichtss‚esetz
 für die Privatversicherung ex 1901) von dem
inter den seinerzeitigen Verhältnissen nur zu begreifichen
 Standpunkt aus, daß sich die inländische Währung
ım besten auch zur Deckung fremdvalutarischer
/erbindlichkeiten eigne. Gerade diese Inlandsbestände
vurden aber am meisten entwertet. Während der Kriegs-‚eit
 war überdies die Verbindung mit den Versicherten
jelfach unterbrochen, eingetretene Schadensfälle wurden
acht bezahlt. Nach dem Kriegsende. wurden die in der
Zwischenzeit angehäuften valutaıischen‘ Fälligkeiten zur
suszahlung angemeldet; die Prämienreservedeckungsverte
 waren zum Teile wertlos geworden, zum Teil im
\uslande beschlagnahmt, die Prämieneingänge aus diesen
töcken blieben mit Rücksicht auf die ungeklärten Ver-Aältnisse
 vielfach ganz aus. Hiezu kam noch folgendes.
n einzelnen dieser Gebiete wurde aus zwingenden allzemeinen
 wirtschaftlichen Gründen die Erfüllung in Gold
»zw. in einer hochwertigen Edelvaluta suspendiert oder
ss wurden sonstige außerordentlich weitgehende Erfülungserleichterungen
 zugestanden. Damit war aber einer
‚sterreichischen Anstalt meist wenig gedient, da ihr als
eindlicher Ausländerin derartige Erleichterungen oft
ıicht zuerkannt wurden; aber auch wo nicht in der Art
‚orgegangen wurde, hatte der fremde Versicherte doch
mmer den Ausweg, in Wien, als dem Anstaltssitz, zu
Jagen, wo die Gerichte nach der bestehenden Rechts-‚rdnung,
 im Gegensatze zu den Gerichten des betrefenden
 ausländischen Staates, die Anstalt zur vollen
‚eistung verurteilen mußten. Das konnte den Weiterv‚estand
 der Anstalten und dadurch auch die Interessen
ler Gesamtheit der Versicherten gefährden. Solchen unıbsehbaren,
 die Allgemeinheit gefährdenden W eiterungen
ollte durch das Vorkriegsschuldengesetz (BGBL
\r. 39321 bzw. 256/25) vorgebeugt werden, durch
welches dem Abrechnungsgerichtshofe die Berechtigung
‚ur Aenderung bestehender Lebensversicherungsverträge
nit valutarischem Charakter bzw. ein Ermäßigungs-‚echt
 eingeräumt wurde. Hinsichtlich der inländischen
Jersicherungsverhältnisse als solcher war die Sache von
seringerer Bedeutung. Soweit die Sache in der Oeflentichkeit
 verfolgt werden konnte, standen verhältnismäßig
ıur wenige Fälle zur Verhandlung. Das Gesetz hat
»ffenbar gewissermaßen schon durch seinen Bestand
‚elbst gewirkt, indem unter Hinweis auf dasselbe die
Zrundlage für Einigungen in konkreten Fällen leichter
zefunden werden konnte.
In dem Zeitpunkte, in welchem die Lage der öster-'‚eichischen
 Lebensversicherungsanstalten noch völlig
ıngeklärt und die Bestandsfähigkeit der meisten noch
raglich erschien, setzte die vom menschlichen Standyunkte
 durchaus verständliche Bewegung ein, die auf
äne Aufwertung der Ansprüche aus Lebensversicherungs-‚erträgen
 abzielte. Eine solche Aufwertung ist in der
‚ebensversicherung aber nur möglich, wenn nicht nur
lie künftig noch fällig werdenden Prämien, sondern auch
lie zurückgestellten Prämienreservedeckungswerte aufgewertet
 werden. Dazu kam es aber aus allgemeinen
5lkswirtschaftlichen Gründen nicht. Nur hinsichtlich der
        <pb n="436" />
        Ansprüche aus Leibrentenversicherungen hal
der Oberste Gerichtshof den Standpunkt vertreten, daß
es sich hier nicht um eine Summenversicherung, sondern
um die Uebernahme der Verpflichtung zur „Versorgung”
handle, die ihrem Charakter nach grundsätzlich aufwertbar
 sei. Aber auch durch diese Spruchpraxis des
Obersten Gerichtshofes war noch keine Lösung gegeben.
Denn die Urteile konnten nur auf die Leistungsfähigkeit
der betreffenden Gesellschaft abgestellt werden. Nun
waren aber die mit Leibrentenversicherungen belasteten
Anstalten gerade diejenigen, die an den Folgen des Zu-;ammenbruches
 ohne eigenes Verschulden am schwersten
zu tragen hatten und bei denen die Feststellung der
Leistungsfähigkeit auf nahezu unüberwindliche Schwierigkeiten
 stieß. Die einander widersprechenden Sachverständigen-Gutachten
 spiegelten nur die Verhältnisse
wieder. Eine Hilfeleistung war nur dadurch erreichbar,
daß sämtliche in Oesterreich arbeitenden in- und ausländischen
 Lebensversicherungsanstalten für eine solche
Aktion zusammengefaßt wurden, da die rentenbelasteten
Anstalten allein zu schwach waren und in ihrer Aufbauarbeit
 sonst vollständig in die Hinterhand geraten wären.
Eine Beitragsleistung aus dem etwaigen freien Vermögen
und aus den Gewinnen hätte kein befriedigendes Ergebnis
 gezeitigt, daher mußte hier zu dem Auskunftsmittel
 gegriffen werden, unter Belastung der Zukunft
die gegenwärtigen Prämieneingänge aus dem inländischen
Geschäfte für diese Zwecke vorweg heranzuziehen. So
entstand das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1926,
BGBl. Nr. 6 ex 1927, das auch an anderer Stelle (siehe
Seite 264 und 265) besprochen wird. Das Ausmaß
der Zuwendungen mag auf den ersten Blick nicht hoch
erscheinen, es ist aber nicht zu übersehen, daß sich die
Ausgleichsrenten, welche auf Grund der dritten Durchührungsverordnung
 zum Leibrentner-Gesetz vom 14. September
 1928, BGBI. Nr. 272, gewährt werden, neben den
bisher bekanntgewordenen Ergebnissen aus dem deutschen
 Aufwertungsverfahren, dem eine Aufwertung der
Aktiven zugrundeliegt, immerhin recht gut sehen lassen
können. Uebrigens bemühen sich die Anstalten vielfach
nach Kräften, den Versicherten, die infolge Alters oder
aus anderen Gründen besonders bedürftig erscheinen,
freiwillig erhöhte Leistungen zu gewähren. So haben
beispielsweise einzelne Österreichische Gesellschaften
schon vor Einsetzen der zum Leibrentnergesetz führenden
Aktion den Leibrentenversicherten Beträge zugewendet,
die dem gesetzlichen Ausmaß nahekommen, ja es manchmal
 übersteigen.
Eine gleiche Haltung ist übrigens auch gegenüber den
hilfsbedürftigen Kapitalsversicherten vielfach wahrzuaehmen.
 Daß das Beispiel führender Gesellschaften zur
Nachahmung zwingt, ist klar. Selbstverständlich kann
aber dadurch nicht: ein Gleiches erreicht. werden, wie
es bei einer allgemeinen Aufwertung möglich ist. Daneben
 wurde Versicherten des alten Stockes, soferne sie
noch versicherbar waren, meistens in der Weise entgegengekommen,
 daß ihnen die bisher gezahlten Prämien
beim Abschluß einer neuen Versicherung mit einem gewissen
 aufgewerteten Betrage angerechnet wurden. Das
Opfer, welches die Gesellschaft auf diese Weise auf sich
nimmt, geht auch zu Lasten der erhofften künftigen
Erträgnisse. Vom rein versicherungstechnischen Standyunkt

 betrachtet, wären solche Maßnahmen wohl nicht
zut zu vertreten. Wenn die Versicherungsaufsichtsbeaörde
 dennoch einer solchen Praxis nicht entgegenzetreten
 ist, so waren offenbar folgende Erwägungen
naßgebend: Vor allem erschien es schwer, eine Maßı1ahme
 zu unterbinden, die geeignet war, die Folgen der
Inflation für einen großen Teil der alten Versicherten
zu mildern. Soferne eine solche Anrechnung nur für
lie Altversicherten der betreffenden Anstalt erfolgt,
ıandelt es sich doch nur um einen beschränkten Kreis;
ındererseits ist nicht zu verkennen, daß der seinerzeit
ausgebaute Organisationsapparat doch eine gewisse,
venn auch nicht in Geld meßbare Kraftquelle aus der
rüheren Zeit darstellt. Aus diesem Verhalten der öster-'eichischen
 Lebensversicherungsanstalten ist es auch
nur zu verstehen, daß das Lebensversicherungswesen
 trotz aller furchtbaren Erfahrungen, die das
&amp;gt;’ublikum infolge der Inflation mit dieser Einrichtung
nachen mußte, seine Zugkraft behalten konnte und
wieder im Begriffe steht, ein ausschlaggebender
7aktor in der Volkswirtschaft zu werden, mit
dem und ‚auf den jeder Einzelne und die Gesamtheit
rechnet.
Die Würdigung der Verhältnisse wäre nicht vollständig,
wenn hier nicht noch jener Organe der Versicherungsanstalten,
 nämlich der Vertreterschaft, gedacht würde,
die unter den schwierigsten und manchmal unmöglich
;icheinenden Verhältnissen in rastloser und unverzagter
Arbeit mit einem durch nichts zu erschütternden Verrauen
 in die von ihnen propagierte gute Sache es verstanden
 hatten, das breite Publikum trotz der bisherigen
Znttäuschungen wieder für die Lebensversicherung zu
gewinnen; ihnen gebührt eine besondere Anerkennung-In
 der Zeit nach dem Zusammenbruche und noch
durch eine Reihe von Jahren nachher, waren die österreichischen
 Lebensversicherungsanstalten hinsichtlich der
Ausweisleistung zeitweise vor unlösbare Aufgaben
gestellt. Die Grenzen der neuen Staaten waren nicht
endgültig festgestellt. Eine Periode häufiger Wanderungen
setzte ein, die Fühlungnahme mit den Versicherten ging
ıebei vielfach verloren. Die Versicherungsnehmer von
Altkronen-Versicherungen trachteten aus begreiflichen
Gründen die Prämien in jener neuen Währung zu
5ezahlen, die ihnen augenblicklich als für die seinerreitige
 Erfüllung die wünschenswerteste erschien. Das
Chaos wuchs hauptsächlich noch dadurch, daß die
Kurse dieser neuen Währungen bald vorher nie für
möglich gehaltene Differenzen aufwiesen. Prämieneinzänge
 im feindlichen Auslande wurden sequestriert, die
vetreffenden Gesellschaften hatten keine Möglichkeit, die
Verwendung zu kontrollieren. Die nach den neuen
Staatsgebieten zu konstruierenden Versicherungsstöcke
sollten dabei rasch gebildet werden. Ueber den zurTeffenden
 valutarischen Charakter der Prämienzahlungen
und damit auch über jenen der zu bededkenden Prämien-:eserven
 hätte sofort entschieden werden müssen usW-Vorerst
 blieben die Anstalten mit der Ausweisleistung
im Rückstande. Um nun wenigstens die einzelnen Einnahms-
 und Ausgangsposten und die Bestände festzuıalten,
 mußte man sich einstweilen damit begnügen, daß
wie bisher unter Aufrechterhaltung der Vorkriegsparität
der einzelnen Währungen Rechnung gelegt wurde, ohne
        <pb n="437" />
        den valutarischen Charakter der einzelnen Posten kursnäßig
 zu erfassen. Durch die Fassung des Regulativs
war ein solcher Vorgang noch formal gedeckt, es war
aber klar, daß diese Art von Rechnungslegung kein Bild
über die tatsächliche Lage geben konnte. Damit wenigstens
 die Aufsichtsbehörde bald eine Übersicht über die
Situation gewinne, mußten ihr interne, vielfach allerdings
nur auf Schätzungen beruhende valutarische Zergliedetungen
 der einzelnen Abschlußposten vorgelegt werden.
Im Zuge der Entwicklung wurde sodann verfügt, daß die
altvalutarischen Posten der Betriebsrechnung und der
Bilanz auch im offiziellen Rechnungsabschluß mit ihrem
wirklichen valutarischen Gewichte zur Geltung kamen.
Für die neustaatlichen Valuten konnte ein gleicher Vor-3ang
 erst später angeordnet werden; es ging hier nämlich
Dicht an, den neustaatlichen Währungscharakter ohne
Weiteres anzuerkennen, so lange nicht wenigstens eine
3ewisse Gewähr dafür geboten war, daß die Prämienteservedeckungsfrage
 bezüglich dieser Stöcke in einer
für die österreichische Lebensversicherung annehmbaren
Weise gelöst sei. .
Die Entwicklung war noch vollständig im Flusse, als
das Goöldbilanzengesetz zur Beratung stand, durch
welches auch bei den österreichischen Lebensversiche-"ungsanstalten
 klare Verhältnisse in der Rechnungslegung
3eschaffen werden sollten. Wegen dieser Schwierigkeiten
wurde im $ 19, Absatz 3 des Goldbilanzengesetzes auslTrüclich
 die Möglichkeit offen gelassen, der österreichichen
 Versicherung (in Betracht kam hauptsächlich die
Lebensversicherung) vor allem hinsichtlich des Mindestfapitales
 durch Schaffung von Uebergangsvorschriften
Irleichterungen zu gewähren. Die Lage hat sich dadurch
vereinfacht, daß in der Folgezeit die Fristen für die Erstellung
 der Goldbilanzen auch für sonstige Unterıehmungen
 ganz allgemein erstreckt wurden. Inzwischen
latte sich die Situation auch jener österreichischen
Lebensversicherungsanstalten, die sich insbesondere im
Neuauslande nicht aus eigenem helfen konnten, durch
die Schaffung der Voraussetzungen für das Inkrafttreten
der zwischenstaatlichen Verträge soweit geklärt, daß die
Vorgenannten besonderen Ermächtigungen des Gold-Dilanzengesetzes
 nicht mehr in Anspruch genommen zu
werden brauchten. Abgesehen von dem Vorgeschilderten
war es auch noch in anderer Weise notwendig, dafür
“Orzusorgen, daß bei der Erstellung der Goldbilanzen
der Figenart des Lebensversicherungsbetriebes Rechnung
Setragen werden könne. Dabei handelt es sich insbe-Söndere
 um die Bewertung der Prämienreservedeckungs-“erte,
 Bei normalen Verbindlichkeiten, die jederzeit fällig
Sestellt werden können, muß auch der Deckungswert in
der Art bewertet sein, daß in jedem Augenblick der der
Verpflichtung entsprechende Betrag flüsssig gemacht
verden kann. Die Prämienreserven stellen aber Verbindlichkeiten
 dar, die mit Rücksicht auf lange künftige
Zeiträume nur rechnungsmäßig ermittelt und nicht belebig
 fällig gestellt werden können. Für die Höhe dieser
’eitlich weit hinausgeschobenen Verbindlichkeiten spielt
der verwendete Rechnungszinsfuß eine entscheidende
Rolle. Ist der Zinsfuß niedrig, so steigt der Gegenwarts-Wert
 der künftig eintretenden Verpflichtungen, der
vegenwartswert sinkt, wenn ein hoher Zinsfuß zur An-Wendung
 kommt. Aus schwerwiegenden aufsichtspoliti-:chen

 Gründen kann ein hoher Rechnungszinsfuß für
ange Zeiträume nicht zugelassen werden. Dagegen ist
‚ei der Bewertung der Deckungsbestände dieser Prämien-‚eserveverbindlichkeiten
 zu bedenken, daß sie zur Auf-‚echterhaltung
 des Gleichgewichtes dauernd keinen
ıöheren Ertrag abzuwerfen brauchen, als es nach dem
lurchschnittlichen Rechnungszinsfuß erforderlich ist. Es
ırschien daher billig, den Lebensversicherungsanstalten
ınter gewissen Kautelen zu gestatten, die bereits betehende
 VUeberverzinsung aus schon vorhandenen
Jeckungswerten im garantierten Ausmaß in die Bevertung
 einbeziehen zu können. Einer solchen Möglich-:eit
 gab das Versicherungs-Regulativ in der neuen
"assung Raum; durch den erwähnten $ 19 des Gold-»ilanzengesetzes
 wurden die einschlägigen Bestimmungen
les Versicherungs-Regulativs für anwendbar erklärt.
So können .nunmehr die Grundlagen als gegeben erıchtet
 werden, auf denen die österreichischen Lebens-‚ersicherungsanstalten
 ihren Betrieb im Inlande und,
joweit ihnen das Ausland noch offen erhalten worden
st, auch im Auslande endgültig aufzubauen in der Lage
ind, vorausgesetzt, daß die Entwicklung keine gewaltame
 Unterbrechung erfährt. Interessant wäre ein Ver-Jeich
 der Prämieneinnahmen des Gesamtgeschäftes der
’sterreichischen Lebensversicherungsanstalten (im Inlande
ınd im Auslande) nach der letzten Friedensstatistik und
ıach dem gegenwärtigen Zustand. Ein solcher ist aber
ıicht möglich, weil viele ehemals inländische Anstalten
etzt ausländisch geworden sind und ein Teil von diesen,
ınd zwar jene, die sich zurückgezogen haben, in der
ı1euen österreichischen Ziffer gar nicht aufscheinen. Um
ıber einigermaßen ein Bild über die Verhältnisse zu
zewinnen, werden die Gesamtprämieneinnahmen aus dem
n- und ausländischen Betriebe jener. österreichichen
 Lebensversicherungsanstalten, die beeits
 im Jahre 1913 österreichisch waren und die es noch
‚eute sind, gegenübergestellt. Dabei sind auch die
'rämieneinnahmen jener inländischen Anstalten inbe-‚riffen,
 die sich mit einer noch bestehenden Lebensverüicherungsanstalt
 in der Zwischenzeit fusioniert haben.
zesamtprämieneinnahme der in Betracht gezogenen
Anstalten im Jahre 1913, auf Schilling umgerechnet, gechätzt
 auf etwa 155 Millionen Schilling. Gesamtyrämieneinnahme
 dieser Anstalten per Ende 1026
35 Millionen Schilling, das ist etwa 55%, also etwas mehr
ıls die Hälfte, |
Diese Ziffer von 55% wurde für das Gesamtgeschäft
nsbesondere deswegen erreicht, weil es einer der
ıieher gehörigen inländischen Lebensver-;icherungsanstalten
 gelungen ist, ihre Vorkriegs-»rämieneinnahmen,
 auf den Goldwert umgerechnet,
ıcht nur voll zu erhalten, sondern sogar zu vervielachen.
 Ansonsten wäre der durchschnittliche Prozentatz
 an Gesamtprämieneinnahme gegenüber der Vor-(riegszeit
 viel geringer. Immerhin mag, wenn diese Ziffern
den früher genannten inländischen direkten Prämieneinı1ahmen
 des Jahres 1926 per 85 Millionen Schilling gegeniber
 gestellt werden, die große Bedeutung erkannt
werden, welche das Auslandsgebiet für die Entwicklung
der österreichischen Lebensversicherung hat. Soweit aus
den bisherigen Ergebnissen geschlossen werden kann,
wird auch das altausländische Tätigkeitsgebiet

dr
        <pb n="438" />
        für die österreichische Lebensversicherung von hoheı
Bedeutung werden. .
Schließlich müssen bei der Besprechung der Lebensversicherung
 in Oesterreich in der Nachkriegszeit auch
die in Oesterreich tätigen ausländischen Versicherungsanstalten
 berücksichtigt werden. Die in
Oesterreich beim Zusammenbruche tätig gewesenen ausländischen
 Lebensversicherungsanstalten haben sich in
die Schwierigkeiten dieser Uebergangszeiten nur zum
geringsten Teile hineinfinden können. Demgemäß war
überall das Streben zu beobachten, den österreichischen
Betrieb aufzugeben. Vor allem haben sich die amerikanischen
 und englischen Versicherungsgesellschaften zurückzezogen.
 Hinsichtlich der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten
 haben sie sich auf den Standpunkt gestellt, daß
sie im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 29. November
 1865, RGBL Nr. 127, auf Grund welcher die
Zulassung erfolgt war, nach‘ inländischem Rechte zu
&amp;gt;ehandeln seien und daß sie demgemäß ohne Rücksicht
auf ihre Leistungsfähigkeit die auf alte österreichischungarische
 Kronen abgeschlossenen Versicherungen nach
den geltenden Landesvorschriffen, in Oesterreich
daher‘ lediglich in Papierkronen, in den Sukzessionsstaaten
 in den dortigen Landeswährungen nach dem bei
der Währungstrennung geltenden Umrechnungsschlüssel,
zu erfüllen haben; hingegen haben sie die im Inlande
gerade bei ihnen nicht seltenen Valutaverbindlichkeiten
voll liquidiert. Der etwaige Finwand, daß eine Heranziehung
 zu höheren Leistungen nur infolge der Anwendung
 des Uebertragungsgesetzes vom 20. September
[021, BGBl. Nr. 547, nicht möglich gewesen sei, ist nicht
stichhältig. Denn dieses Gesetz wurde hinsichtlich deı
zahlreichen hier vertretenen amerikanischen‘ und englischen
 Gesellschaften nur in einem Falle angewendet.
Auch gegenüber jenen Gesellschaften, bei welchen eine
solche Anwendung nicht eintrat, ist bisher, soweit bekannt,
 im Rechtswege nichts erzielt worden. Für eine
Einwirkung von seiten der Aufs‘chtsbehörde im Sinne
einer freiwi'ligen Erhöhung ihrer Leistungen bestand aus
dem Grunde keine Möglichkeit, weil die betreffenden
Geschäftsleitungen eben kein Interesse an dem österreichischen
 Geschäftsgebiete mehr .nahmen. Was die
hier tätig gewesenen Gesellschaften aus dem sonstigen
Altauslande anbelangt, so war die Entwicklung eine
ähnliche; das Uebertragungsgesetz wurde hinsichtlich
solcher nur bei einer deutschen Gesellschaft (die übernehmende
 Gesellschaft hatte sich verpflichtet, die Versicherten
 so zu behandeln, als ob die Vebertragung nicht
stattgefunden hätte) und bei einer niederländischen Gesellschaft,
 bei der besondere Verhältnisse vorlagen,
angewendet.
Was den hierländischen Betrieb der Versicherungsanstalten
 der Sukzessionsstaaten anbelangt, so
haben sie ebenso wie die heimischen Versicherungsanstalten
 nach den inländischen Vorschriften erfüllt, was
auch in dem früher ausgeführten zwischenstaatlichen
Vebereinkommen niedergelegt ist. Zur Beurteilung der
Rechtslage muß vor allem Art. 272 des Staatsvertrages
von St. Germain herangezogen werden, der folgenden
Wortlaut hat:
„Die Versicherungsanstalten, die ihren Hauptsitz: in
den Gebieten hatten, die früher einen Teil der ehenaligen

 österreichisch-ungarischen Monarchie bildeten,
verden das Recht haben, während eines Zeitraumes von
jehn Jahren nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Verrages
 ihre Tätigkeit auf österreichischem Gebiet auswüben,
 ohne daß die Aenderung der Nationalität die
techtslage, in der sie sich früher befanden, irgendwie
»eeinflussen könnte. Während dieses Zeitraumes können
lie Geschäfte der erwähnten Anstalten von Oesterreich
seiner höheren Gebühr oder Last untervorfen
 werden, als sie von Geschäften der einı1eimischen
 Anstalten eingehoben werden. Ihr Eigentum
larf durch keine Maßnahme beeinträchtigt
verden, die nicht in gleicher Weise auf das
.igentum, die Rechte oder Interessen der einheimischen
/ersicherungsanstalten angewendet wird; im Falle der
\nwendung solcher Maßnahmen werden angemessene
intschädigungen bezahlt werden. Die gegenvärtigen
 Bestimmungen sind nur insoweit anwendbar, als
len österreichischen Versicherungsanstalten, welche
rüher ihre Geschäftstätigkeit in den abgetrennten Ge-»ieten
 ausübten, in reziproker Weise das gleiche
echt eingeräumt wird, ihre Tätigkeit in den erwähnten
Gebieten auch in dem Falle auszuüben, wenn ihr Hauptäitz
 außerhalb dieser Gebiete gelegen war. Nach Ablauf
der erwähnten zehnjährigen Frist werden die bezeichıeten
 Versicherungsanstalten, die einem der alliierten
ıder assoziierten Staaten angehören, die im Art. 228
dieses Teiles des gegenwärtigen Vertrages festgesetzte
Behandlung genießen.” ;
Daraus geht im Zusammenhalt mit allgemeinen Rechtszrundsätzen
 hervor, daß eine Valorisierung von diesen
\nstalten (italienische, tschechoslovakische usw.) nur dann
aätte verlangt werden können, wenn eine solche Pflicht
.n gleicher Weise auch den heimischen Gesellschaften
1ätte auferlegt werden können, was bei letzteren aber
nangels einer Aufwertung der Aktiven undurchführbar
var. Wenn nun, wie es in der Oeffentlichkeit bereits
zrörtert wurde, darauf verwiesen wird, daß die Aufsichts-»ehörde
 wenigstens bei der Konzessionserteilung die
nteressen der Österreichischen Versicherungsnehmer
ıätte wahren sollen, so schließt gerade bei diesen Gejellschaften
 der Art. 272 eine solche Möglichkeit von
‚orneherein aus, denn bei diesen Anstalten war die öster-‚eichische
 Regierung nicht in der Lage, Bedingungen
ür diese Weiterarbeit vorzuschreiben. Erst unter Beachtung
 dieser Verhältnisse können die früher behandelen
 zwischenstaatlichen Uebereinkommen richtig gewürdigt
 werden; Oesterreich war eben von Haus aus
Jurch die Bestimmungen dieses Art. 272 als Verhandungspartner
 ungeheuer im Nachteil,
Daß im Lebensversicherungsbetriebe der Anlage der
Zrämienreservedeckungswerte die allergrößte Bedeutung
zukommt, ist wohl klar. Die schlimmen Erfahrungen, die
sich daraus ergaben, daß die Deckungswerte und Versicherungsansprüche
 ein verschiedenes valutarisches
Schicksal erfahren haben, waren bereits in dem Zeityunkte
 voll in Erscheinung getreten, in welchem an der
Neufassung des Versicherungs-Regulativs gearbeitet
wurde. Durch die Bestimmungen der Absätze 2 und 3
des $ 30 des neuen Versicherungs-Regulativs soll künftig
derartigen katastrophalen Entwicklungen ein Riegel vorgeschoben
 werden. Dieselben besagen im wesentlichen:

$
        <pb n="439" />
        daß für Versicherungen, die auf ausländische
Währung lauten, die Prämienreserven nur durch
Sichere Wertpapiere und Polizzendarlehen derjelben
 Währung bedeckt werden dürfen und daß auf
Vereinbarung der Leistung in bestimmten Zählungsmitteln
 (Gold) bei der Anlage entsprechend Bedacht zu
nehmen ist. (Darnach sollen auch die früher häufig
vorgekommenen Fälle vermieden werden, in welchen
beispielsweise für eine Francsversicherung eine Rücleckung
 in Kronen zur Parität oder ähnliches vorgeü0mmen
 wurde, woraus sich auch im Verhältnis zu den
alten Rückversicherern noch große, hier nicht ‚weiter zu
erörternde Schwierigkeiten ergeben.) Sicherlich wird
aber, nachdem die Lebensversicherung festen Boden
unter den Füßen gewonnen hat, die Frage der Anlage
lie wichtigste bleiben; sie wird in erster Linie die Anstaltsleitungen,
 dann aber auch die Ueberwachungstätigkeit
 der Aufsichtsbehörde künftighin vor die schwersten
Aufgaben stellen. Die Prämienreservebildung und die
Deckungsverhältnisse brauchten früher nur im ganzen
in F,videnz gehalten zu werden, während die Entwicklung
jetzt nach zahlreichen Währungen untergeteilt verfolgt
werden muß. Daraus ergeben sich insbesondere für die
Veberwachung Weiterungen, an welche früher nie gedacht
 zu werden brauchte. Diese Aufgaben können nur
erfüllt werden, wenn mit dem automatisch einsetzenden
Wachsen dieser Aufgaben eine entsprechende Auszestaltung
 des Ueberwachungsapparates Hand in Hand
zeht.
Im Zusammenhange mit den Anlagemöglichkeiten gab
= gerade in den abgelaufenen zehn Jahren — die Frage
des zu wählenden Rechnungszinsfußes Anlaß zu Erörterungen
 in Fachkreisen. Je niedriger der gewählte Rech-Aungszinsfuß,
 desto höher die Prämie und umgekehrt.
Nun kann aber als „versicherungsplanmäßig” nur ein
Während der ganzen Versicherungslaufzeit erzielbarer
Zinsfuß angesehen werden (nicht aber ein Inflationszinsfuß).
 Gewiß übersteigt derzeit auch der normaler-Weise
 zu erzielende Anlagezinsfuß den üblichen 4%igen
"echnungsmäßigen, der Uebergang zu einem erhöhten
Rechnungszinsfuß erschien daher naheliegend. Welche
Wirkungen aber ein zu hoher rechnungsmäßiger Zins-:uß
 auf den Betrieb, insbesondere einer im Aufbau beindlichen
 Anstalt ausüben kann, wird am besten an
einem typischen Beispiele klar. Angenommen, eine Antalt
 habe fünf Jahre Aufbauarbeit hinter sich — seit
dem Finsetzen des endgültigen Wiederaufbaues sind
°twa fünf Jahre verstrichen —, der Versicherungsbestand
betrage 100 Millionen Schilling, die gekürzte Prämien-"eserve
 7 Millionen; angenommen, die bisher erzielte
Veberverzinsung über den rechnungsmäßigen Zinsfuß
"on 4% sei 2%, so ergibt dies eine steigende Mehreinlahme
 an Zinsen als erforderlich, die im fünften Jahre
40.000 (das ist 2% von 7 Millionen Prämienreserve)
reicht. Die Anstalt käme bisher gerade noch aus,
Wenn sie mit einem 6 %igen Zinsfuße arbeitete; wäre
lies aber der Fall und würde beispielsweise nach 17 Betandesjahren

 das erzielbare Zinserträgnis auf 5%
inken, so ergiht sich eine Mindereinnahme von 1% der
{ann vorhandenen Prämienreserve. Da aber die Anstalt
»i einem normalen Wachstum einen Versicherungsyjestand
 von etwa 300 Millionen Schilling und einen
'rämienreservebestand von vielleicht 70-80 Millionen
ufweisen würde, so ergibt sich aus der nun I%igen
Interverzinsung schon nach 17 Jahren ein Jahresdefizit
’on 700.000-—800.000 S, ja selbst beim Sinken um !/°%
les rechnungsmäßigen Zinsfußes ergäben sich untragare
 Verluste. Aus diesen angedeuteten Gründen muß
lie Aufsichtsbehörde, ‚die sämtliche Tarifprämien der
‚ebensversicherung zu genehmigen hat, gerade bei der
Nahl des Rechnungszinsfußes während einer solchen
\ufbauzeit sehr vorsichtig sein.
Das Interesse an einer möglichst billigen Tarifprämie
uf Grund eines hohen Rechnungszinsfußes besteht nicht
ıur auf Seite der Versicherungsnehmer, sondern auch
ıuf jener der Versicherungsanstalten; bei letzteren aus
Nerbegründen. Bis auf weiteres konnte wenigstens die
Aöglichkeit eröffnet werden, bei Erstellung der Tarif-»rämien
 (Bruttoprämien) von der Annahme auszu-‚ehen,
 daß die Verzinsung der Anlagen während eines
;‚ewissen Zeitraumes (höchstens 25 Jahre) 1% über dem
‚egenwärtigen Rechnungszinsfuß liegen werde, woraus
ich eine gewisse Verbilligung der Tarifprämie ergibt.
Diese Möglichkeit wird von den Versicherungsgesellıchaften
 bei den neu zur Vorlage gelangenden Tarifen
ıus Konkurrenzgründen bis zum äußersten ausgenützt.
Weiter zu gehen hält die Aufsichtsbehörde aus begreifichen
 Gründen derzeit offenbar nicht für angezeigt.
jollte aber der erzielbare Zinsfuß dauernd namhaft über
lem rechnungsmäßigen liegen, so wird zweifellos eine
Zorrektur stattfinden. Als solche kommt vor allem die
\usschüttung von Betriebsüberschüssen an die Vericherten
 in Betracht; allerdings ist eine solche Verwenlung
 (von besonderen Verhältnissen abgesehen) derzeit
ı1och nicht akut. Denn es werden einerseits die absouten
 Beträge der erzielbaren Zinsüberschüsse noch so
ange niedrig bleiben, als die Prämienreserven sich noch
ıicht bedeutend erhöht haben werden, andererseits muß
lieses gegenwärtig beschränkte Ergebnis der Ueberverinsung
 noch für andere Betriebszwecke herangezogen
verden. Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß abgesehen
‚on etwaigen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen, schon
us Gründen der Konkurrenz ein dauernd hoher nornaler
 Anlagezinsfuß zu einer Verbilligung der Prämien
ühren würde; vor allem würde dann ‚die Frage der
Zewinnbeteiligung der Versicherten, auch bei Aktiensesellschaften,
 eine besondere Bedeutung erlangen.
Jebrigens wird, wenn die Entwicklung einmal so weit
‚ein sollte, die Wechselseitigkeit auf dem Gebiete des
‚ebensversicherungsbetriebes zeigen können, was sie zu
eisten imstande ist. Hoffentlich wird dieser Typus, der
n der Nachkriegszeit aus früher geschilderten Gründen
‚urücstehen mußte, dann eine besonders günstige Be--Atigungsmöglichkeit
 finden.

{13h}
        <pb n="440" />
        DIE ÖSTERREICHISCHE LANDWIRTSCHAFT 1918 UND 1928
Von Dr. Leopold Hennet, Sektionschef, Bundesminister a. D.

Ein Rückblick auf die Zeit des November 1918 weckt
trübe Gedanken. Es war die Zeit des Zusammenbruches
 eines vielhundertjährigen Reiches und einer
im Laufe von Jahrhunderten gewordenen Wirtschaftszinheit.
 Das große Reich zerfiel — man fühlte es —
auf immer. Die seelische Erschütterung durch das fast
stündliche Eintreffen von Nachrichten weltgeschichtiicher
 Bedeutung wurde durch äußere Umstände unterstrichen
 und verschärft. Ganz besonders bedrückte die
Sorge um Nahrungsmittel die ohnehin schwer leidende
Bevölkerung. Die Ration, auf die die Brotkarten und
andere Ausweise lauteten, genügte nicht, um auch nur die
bescheidenste Existenz zu fristen, und so trachtete
jeder auf diesem oder jenem Umwege ein Plus zu
erreichen. Die Kriegswirtschaft mit ihren Maximalpreisen,
 Requisitionen, Zwangslieferungen, mit dem
ganzen Apparat von Vorschriften aller Art, die durch
Jahre, da milder und planmäßiger, dort strenger und
sinnloser gehandhabt, das schon lange aussichtslose
„Durchhalten” sichern sollte, lastete unsäglich schwer.
auf der Landwirtschaft. Ihr Ertrag wurde immer gegeringer,
 während die Anforderungen wuchsen.
In diesem trüben November 1918 wurde der Verfasser
 dieser Zeilen an der Spitze einer Kommission
von Fachmännern für Fragen der Lebensmittelversorgung
 und von Finanzsachversändigen nach Bern
entsendet, wo sie durch bange Wochen den seit
langem angekündigten Delegierten Mr. Hoovers —
des eben gewählten Präsidenten — erwarteten, Täglich
trafen Telegramme ein, daß die Vorräte in Oesterreich
 und speziell ‘die in Wien kaum auf einige
Tage reichen und dringende Hilfe erwartet werde.
Endlich traf die Ententekommission ein. Es war ein
Gefühl der Erlösung, als auf Grund der Schilderung
unserer trostlosen Verhältnisse die Ententekommission
Ende Dezember den Abtransport von Lebensmitteln
aus der Schweiz gestattete und weitere Hilfe für die
nächste Zeit zusagte.
Mit Ausnahme der Gegenden, über die die Furie
des Krieges unmittelbar vernichtend dahingegangen
war, hatte die Landwirtschaft nirgends mehr gelitten
als im heutigen Oesterreich. Im Rahmen der alten
österreichisch-ungarischen Monarchie waren die Alpen-Jänder
 stets etwas vernachlässigt worden. Der oft gemachte
 Vergleich mit einem Großgrundbesitzer, der

seine fruchtbaren. Aecker mit besonderer Vorliebe
hegt und pflegt und die weniger fruchtbaren stiefmütterlich
 behandelt, stimmt tatsächlich für die damalige
 Auffassung. In den meisten Teilen des heutigen
Desterreich war die Entwicklung der Landwirtschaft
zurückgeblieben und viele Möglichkeiten einer ge-;teigerten
 Produktion wurden nicht ausgenützt. Nun
waren wir Innenösterreicher gerade auf dieses Gebiet
angewiesen.
Die Gebäude waren zumeist arg vernachlässigt; der
Bezug, die Ergänzung und die Reparatur von Maschinen
stieß auf die größten Schwierigkeiten oder war viellach
 undurchführbar. Der Viehstand war durch die
Requisitionen stark zurückgegangen und hatte durch
len Futtermangel auch qualitativ stark gelitten. Die
Velderträge gingen infolge der unzureichenden Düngung
ınd Bodenbearbeitung ständig zurück und ließen die
ärgsten Befürchtungen für die Zukunft aufkommen:
So stand es mit der Landwirtschaft im Jahre 1918.
Auch in den nächsten Jahren nach Einstellung der
Feindseligkeiten — konnte man von einem Frieden
sprechen? — war die Lage äußerst schwierig. Verschiedene
 Hilfswerke aus neutralen, aber auch aus
ırüher feindlichen Staaten entwickelten eine notwendige
 und segensreiche Tätigkeit hauptsächlich zuzunsten
 der Kinder, die durch den Mangel an ent-;prechender
 Nahrung am meisten litten.
Die Erholung im Innern schritt nur langsam vorwärts.
 Mit den Nachbarstaaten wurden Verträge über
den Austausch von Produkten abgeschlossen, die
aber eigentlich nur das Recht des Bezuges von
Nahrungsmitteln beinhalteten. Erst 1021 bis 1022
wurden, ebenso wie die Lebensmittelzuschüsse — diese
heute so selbstverständlich erscheinende, damals so
iußerst schwierige Tat des Kabinettes Schober darf
aicht vergessen werden — auch die letzten Fesseln
der Zwangswirtschaft beseitigt. Wie hat sich die Lage
seither gestaltet? Welcher wichtige Zweig der österreichischen
 Volkswirtschaft hat einen größeren Aufschwung
 genommen als die Landwirtschaft? Wenn
auch durch die Geldentwertung die oft stark ver-;chuldeten
 Betriebe entschuldet wurden, so erschien
dieser Vorteil sehr oft dadurch aufgehoben, daß durch
die Zwangslieferungen unter den Erzeugungskosten
die Kapitalsubstanz des Gutes arg geschmälert war und
        <pb n="441" />
        sowohl das Betriebskapital als auch die Ersparnisse des
Landwirtes größtenteils durch die Inflation verloren
gingen. All diesen widrigen Verhältnissen trotzend
begann die Landwirtschaft ihren Wiederaufbau.
Weitere Aufsätze dieses Werkes werden im einzelnen
 zeigen, welche Fortschritte in der Vermehrung
und Vervollkommnung der Produktion erzielt wurden.
Hier seien nur einige Ziffern angeführt, die ein anschauliches
 Bild von der Steigerung der Produktion
der‘ wichtigsten pflanzlichen Produkte geben.

«ci © .
Ernteerirag
\NDaU- | ————m ——
Ha ım
76 ganzen | pro
x ha

1928 3) |
Ernteertirag
ANDat- | —m m —0m——————
© ım
fläche ganzen / pro
ha ha

Weizen .... 160.445 1,393.318! 8:71204.300| 3,281.000! 161
loggen .... [311.357 2.692.274. 8:6 383.300 4.868.000) 12:7,
Gerste. .... 108.106] 928.466/ 9°0|148.000| 2,554.000| 17:3
Tafer ...... 261,883 EN 7:1 [310.500| 4,304.000| 13:9
Zuckerrüben . | 8.622 1,695.296,196°6 || 28.200| 7,055.000/250:2
Kartoffeln ..‘115.007| 5,797.387| 50:4 188.700/20,875.000 1104
Kleeheu. ... 0200 3,731.767| 25:5 1226 700/12,650.000| 55:8|
Wiesenheu . . 1980.65522.086.814! 22:5 045.20034.530.000 365
N | l
) Ohne Burgenland. ?) Letzte Erntevorschätzung.

Wie aus dieser Tabelle ersichtlich, ist die Ver-Mehrung
 der Getreideerzeugung eine sehr erfreuliche.
Das Jahr 1928 brachte allerdings infolge der anhaltenden
 Trockenheit in Hackfrüchten und Futterpflanzen
geringere Erträge als das Jahr 10927. Bei normaler
Durchschnittsernte in diesen Produkten decken wir
gegenwärtig annähernd 40% des Weizenbedarfes,
annähernd 85% des Roggenbedarfes und ins-Zesamt
 an Brotgetreide gegen 70%. In Gerste
kommt der Aufschwung besonders darin zum Ausdruck,
 daß unsere hochwertige Braugerste nicht
üaur von den heimischen Brauereien gerne gekauft
wird, sondern auch bereits ihren Weg ins Ausland
zefunden hat. Besonders muß der enorme Aufschwung
des Zuckerrübenbaues hervorgehoben werden, der
in allen mitteleuropäischen Ländern die Grundlage
Siner intensiven Bewirtschaftung bildet. Während wir
in der Kampagne 1919/20 nicht mehr als 7%, des damals
stark herabgedrückten Verbrauches decken konnten,
and es heute schon über 60%. Von der Einfuhr
ausländischer Kartoffeln sind wir mit Ausnahme der
Frühkartoffel nicht nur unabhängig geworden, sondern
in den letzten Jahren konnte sogar an die Errichtung von
Brennereien geschritten werden, wo Ueberschüsse verarbeitet
 und in der Schlempe ein hochwertiges Futter-Mittel
 erzeugt wird, was wieder die Möglichkeit gibt,
hochwertiges Mastvieh im Inland zu erzeugen.
Der Aufschwung der tierischen Produktion läßt
Sich schwer ziffernmäßig erfassen. Die letzte Viehählung
 vom Jahre 1923 zeigte schon eine erfreuliche
Auffüllung der Bestände. Wichtiger aber als die Zunahme
 der Zahl der Tiere ist die Verbesserung der

Qualität, also ihrer Leistungsfähigkeit. Auf dem Gebiete
 der Viehzucht kann man sagen, daß der Stand
der Vorkriegszeit schon weit überschritten ist. Wohl
produzieren wir infolge des Mangels an Kraftfuttermittel
ıoch zu wenig Fleisch, aber auch hier haben sich
lie Verhältnisse wesentlich gebessert. Es mangelt die
Zentabilität infolge der Konkurrenz des billiger pro-Juzierenden
 Auslandes, das über billige Massenfutternittel
 verfügt. Eine deutlich aufsteigende Entwicklung
1at die Produktion von Milch- und Molkereiprodukten
zenommen. Noch mehrere Jahre nach Kriegsende
konnten wir die Einfuhr von Kondensmilch nicht
entbehren. Heute decken wir unseren Milchbedarf
vollkonımen ausreichend. Die Zufuhr von Milch aus
dem Auslande, und zwar aus dem Neuauslande, das
in der Vorkriegszeit bedeutende Quantitäten nach
Wien geliefert hatte, hat fast ganz aufgehört. Und
loch entfällt auf den Kopf der Wiener Bevölkerung
zumindest die gleiche Menge Milch wie vor dem Kriege.
\uch der Import von Molkereiprodukten zeigt eine
;tark sinkende Tendenz. Bald werden wir auch auf
diesem Gebieie gänzlich unabhängig sein.
Zur MHustration der zunehmenden Intensivierung
der landwirtschaftlichen Betriebe sei nur noch anzeführt,
 daß der Verbrauch an Kunstdünger, der im
iahmen des alten Oesterreich speziell in unseren
\lpenländern sehr gering war, eine sehr große Zu-1ahme
 aufweist. Stieg doch der Verbrauch an Kali,
7hosphat- und Stickstoffdünger von rund 83.000
Tonnen im Jahre 1923 auf über 134.000 Tonnen im
lahre 1027.
Das wichtigste Problem der. Gegenwart und Zusunft
 besteht darin, daß diese erfreuliche Entwicklung
einen Rückschlag erfahre, sondern entsprechend den
‚orhandenen günstigen Möglichkeiten weiter fortschreitet
 — möglichst bis zur Selbstversorgung in den
vichtigsten Produkten. Dies ist nur dann durchführ-»ar,
 wenn die Rentabilität gesichert ist. Die Renta-»ilität
 hängt von den Produktionskosten einerseits
ınd von den Preisen, die der Landwirt für seine Err‚eugnisse
 erhält, anderseits ab. Die Preisentwicklung
ıber war für die Landwirtschaft keine günstige.
Nährend, wie jede diesen Gegenstand betreffende
statistik zeigt, die Preise nahezu aller Artikel, die der
"‚andwirt für seinen Betrieb oder für seinen Haushalt
raucht, um 40 bis 50% höher sind als in der Zeit
‚or dem Kriege, ist der Index der Preise für landwirtschaftliche
 Produkte viel weniger gestiegen. Diese
Erscheinung tritt in allen europäischen Ländern mehr
oder minder zutage. Bei uns ist sie besonders empändlich,
 da wir der Konkurrenz von Nachbarstaaten,
die unter günstigeren Verhältnissen und mit weit
ı1iederen Produktionskosten arbeiten, ausgesetzt sind.
Daher ist ein ausreichender Schutz unserer Landwirtschaft
 für ihre Fortentwicklung, die noch so viele
Wöglichkeiten bietet, unumgänglich notwendig.
Wenn man sich nun frägt, worauf diese Erfolgein der
        <pb n="442" />
        Entwicklungder landwirtschaftlichen Erzeugung zurückzuführen
 sind, Erfolge, die für unsere gesamte Volkswirtschaft
 von größter und ausschlaggebender Bedeutung
sind, Erfolge, die esauch rechtfertigen, daß die Nachhaltigkeit
 der aufstrebenden Entwicklung mit allen Mitteln
sichergestellt wird, so muß selbstverständlich das
Hauptverdienst der Arbeit eines jeden Landwirtes
zugeschrieben werden, der, ohne Mühe zu scheuen
and ohne Enttäuschungen zu befürchten, seine Scholle
mit Liebe betreute, Die Arbeit des einzelnen Landwirtes
 wurde aber unterstützt und gefördert durch
alle Faktoren, die einen Finfluß darauf haben.
Die überragende Bedeutung, die der Vermehrung
der landwirtschaftlichen Produktion für die Existenz
des Staates zukommt, wurde von allen behördlichen
Stellen, in deren Wirkungskreis die Gesetzgebung,
die Verwaltung und die Förderung auf diesem Gebiete
 fällt, voll anerkannt. Das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, das an die Stelle des ehemaligen
 k. k. Ackerbauministeriums trat, hatte hier
beim Wiederaufbau unserer Wirtschaft eine ganz
besonders schöne, aber auch schwere Aufgabe. Den
veränderten Verhältnissen Rechnung tragend, wurde
dieses Amt umgestaltet und betätigte sich dementsprechend

 auch in reger Weise auf ganz neuen Gebieten.

Das gleiche gilt von den Landesregierungen, in
leren Kompetenz die Landeskultur verfassungsmäßig
ällt. Ihr Verdienst ist es vor allem, daß ein Faktor,
lem die allergrößte und grundlegendste Bedeutung
zukommt, das niedere landwirtschaftliche Unterrichtswesen,
 ganz hervorragend entwickelt wurde, so daß
die Zahl der niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten
‚on 43 auf 85 stieg, sich also verdoppelte. Der Förderungsdienst
 wurde — in den Ländern in verschiedenem
 Ausmaße — zumeist den landwirtschaftichen
 Hauptkörperschaften überlassen. Der Zusammen-;chluß
 der Landwirte hat seit dem Kriege große Fortichritte
 gemacht. Obwohl in diesem Werke die Tätigkeit
 der Berufsvertretungen noch ausführlich behandelt
wird, so muß doch insbesondere der großen Verdienste
 gedacht werden, die die gesetzlichen Berufsvertretungen
 der Landwirte, die Landwirtschaftskammern
 ‚und Landeskulturräte, zusammengefaßt in
der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen
Hauptkörperschaften, auf dem Gebiete der Förderung
in verständnisvoller Mitarbeit mit dem Bund und den
Ländern erworben haben.

DIE LANDWIRTSCHAFTLICHEN HAUPTKÖRPERSCHAFTEN UND
DER WIEDERAUFBAU DER ÖSTERREICHISCHEN LAND-UND
 FORSTWIRTSCHAFT
Von Hofrat Dr. Rudolf Winter, Generalsekretär der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen
Hauptkörperschaften.

In den nachfolgenden Ausführungen wird versucht,
in großen Zügen den Wiederaufbau der österreichischen
 Land- und Forstwirtschaft und ihre derzeitige
Lage zu schildern. Hiebei wird insbesondere der Mitwirkung
 der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
gedacht, denen ein großer Teil der Wiederaufbauerfolge
 zuzuschreiben und zu danken ist. Die Ausführungen
 vermeiden alle zu weit gehenden Details
und jede ermüdende Statistik, wollen aber dafür versuchen,
 alle bedeutenden Probleme, die die Landwirtschaft
 in den abgelaufenen zehn Jahren zu lösen
hatte, kurz darzustellen. Ferner sollen auch die Aufgaben
 aufgezeigt werden, die der österreichischen
Land- und Forstwirtschaft auf Grund ihrer bisherigen
Entwicklung für die nächste Zukunft gestellt sind.
Schließlich sei noch einleitend bemerkt, daß die
Jandwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
ihre großen Erfolge zu einem nicht unbeträchtlichen
 Teile der Förderung und
Unterstützung durch das Bundesministerium
 für Land- und Forstwirtschaft verdanken,
 mit dem sie stets engste Verbindung

 und herzliches Einvernehmen gepflogen
 haben.
Durch den vierjährigen Weltkrieg und seine F olgen
ist die österreichische Landwirtschaft nach dem Zusammenbruch
 des alten Staates und Schaffung eines
neuen Oesterreich vor gänzlich neue Produktionsund
 Absatzverhältnisse gestellt worden, die eine
völlige Umstellung fast aller Betriebe erforderten.
Diesen Wiederaufbau und die sich daran anschließende
\usgestaltung der österreichischen Landwirtschaft hat
weiters die Tatsache außerordentlich unterstützt, daß
sich die Landwirtschaft in vorbildlicher Weise berufsständisch
 organisiert und auf diesem Wege die Einzelkräfte
 zu macht- und planvoller Zusammenarbeit geordnet
 und verein’gt hat. Den ersten Markstein in
diesem berufsständischen Aufbau der österreichischen
Landwirtschaft bildete die Errichtung der niederösterreichischen
 Landes-Landwirtschaftsxammer,
 die im Juli 1922 auf Grundlage des niederösterreichischen
 Landesgesetzes vom 22. Februar 1022
geschaffen wurde. Während bis zu diesem Zeitpunkte
die Interessen der österreichischen Landwirtschaft nur
        <pb n="443" />
        durch an die Landesverwaltung - angeschlossenen
Fachkörperschaften oder durch freiwillige Zusammenschlüsse
 einzelner Landwirte in Landwirtschaftsgesellschaften
 und dergleichen Vertretung und Unterstützung
 fanden, erstand in der niederösterreichischen
Landes-Landwirtschaftskammer mit ihren 66 Bezirksbauernkammern
 als Unterorganisationen eine umfassende,
 auf breitester Grundlage aufgebaute, nach
demokratischen Prinzipien organisierte Berufsverretung,
 die sich auf das System von Urwahlen, auf
Zwangszugehörigkeit, völlige Autonomie und auf das
Recht der Selbstbesteuerung aufbaute. Damit wurde
im Bundeslande Niederösterreich eine berufsständische
Vertretung der Landwirtschaft geschaffen, die als ein
Muster, ja fast als ein Endziel korporativer Gebundenheit
 gewertet werden kann. Mit dieser Gründung
begann der planmäßige, alle Erwartungen übertreffende
 Wiederaufbau der österreichischen Landwirtschaft.
 Die bisher erschienenen Tätigkeitsberichte der
niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer
und der übrigen landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
 bieten für diese Behauptung einen Beweis,
_ Diese große, auf die berufsständische Zusammentassung
 der Landwirtschaft einerseits, auf die Hebung
ihrer Produktivität anderseits gerichtete Bewegung
and von Niederösterreich aus über alle Bundesänder
 Verbreitung. In rascher Folge wurden auch
m den meisten anderen Bundesländern nach dem
Kammersystem aufgehaute Berufsvertretungen, wenn
auch vielfach unter dem alten, bewährten Namen
eines Landeskulturrates, gebildet. Wo dies bis heute
32och nicht der Fall ist, haben die bestehenden alten
Landeskulturräte von der Bedeutung und Macht der in
den anderne Bundesländern nach dem Kammersystem
aufgebauten Berufsvertretungen so viel gewonnen, daß
äe fast gleiche Geltung erlangt haben. Die Umbildung
dieser wenigen Organisationen in formelle Landwirtschaftskammern
 steht übrigens unmittelbar bevor.
Obwohl nun alle diese berufsständischen Landes-Organisationen
 der österreichischen Landwirtschaft
in Gesetzgebung und Verwaltung zu den Landesinstitutionen
 zählen, so haben sie doch auch gegenüber
 dem Bunde die volle Gleichstellung mit den
übrigen Berufsvertretungen der österreichischen Wirtichaft,
 den Handels- und Gewerbekammern und den
Arbeiterkammern durchgesetzt und so erfloß das
Jundesgesetz vom 18. Juli 1024, betreffend das Verhältnis
 der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zu den Bundesbehörden. In diesem Gesetze wurden
diese Behörden verpflichtet, Gesetzentwürfe und Ver-Drdnungen,
 die die Interessen der Land- und Forst-Wirtschaft
 berühren, den Hauptkörperschaften zur
Begutachtung zu übermitteln und sie überhaupt in
ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Zu land- und forstirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften wurden. erklärt:
Für Niederösterreich die niederösterreichische Landes-Landwirtschafiskammer
 in Wien, 1&amp;amp; Oberöster-‚eich

 der Landeskulturrat in Linz, für Salzburg der
„‚andeskulturrat in Salzburg, für Tirol der Landeszulturrat
 in Innsbruck, für Vorarlberg die Vorarljerger
 Bauernkammer in Bregenz, für Steiermark die
5teiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft als voräufige
 Kammer für Land- und Forstwirtschaft in
Sraz, für Kärnten der Landeskulturrat in Klagenfurt,
ür das Burgenland die Burgenländische Landwirtchaftskammer
 in Sauerbrunn, für das Land Wien
lie Oesterreichische Land- und Forstwirtschaftszesellschaft
 in Wien. .
Diese Körperschaften haben sich bald, und zwar
ınfangs Jänner 1923 zu einer Präsidentenkon-‚erenz
 der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
zusammengeschlossen und damit ein zentrales Forum
zur gemeinsamen Vertretung der Interessen der Landınd
 Forstwirtschaft geschaffen. Die Geschäftsstelle der
&amp;gt;räsidentenkonferenz befindet sich bei der niederösterreichischen
 Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Dräsident der Konferenz ist gleichzeitig Präsident der
ıiederösterreichen Landes-Landwirtschaftskammer. Der
Generalsekretär wird vom Präsidenten im KEinverı1ehmen
 mit den landwirtschaftlichen Hauptkörperıchaften
 bestellt. Die Konferenz hält ihre Tagungen nach
3edarf, durchschnittlich etwa jedes zweite Monat ab
ınd befaßt sich mit allen großen, die österreichische
“and- und Forstwirtschaft - gemeinsam berührenden

Josef Reither
Präsident der Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen
Hauntkörperschaften

AP
        <pb n="444" />
        Fragen. In der Konferenz herrscht völlige Gleichberechtigung,
 das kleinste Bundesland hat gleiches
Stimmrecht wie das größte. Die Beschlüsse werden
übrigens fast durchwegs mit Einstimmigkeit gefaßt.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den landwirtschaftlichen
 Wiederaufbau und damit eine der
wichtigsten Aufgaben der Präsidentenkonferenz war
die Sicherung des Absatzes für die gesteigerte landwirtschaftliche
 Produktion im Inlande. Zu diesem
Zwecke hat die Konferenz unaufhörlich, fast schon
von der ersten Tagung angefangen, für die Schaffung
eines entsprechenden agrarischen Zollschutzes gewirkt.
Nach langjähriger Suspendierung der Agrarzölle hat
das Bundesgesetz vom 5. September 1024 wieder
agrarische Zollsätze eingeführt, allerdings in einem
derart geringen Ausmaße, daß sie weder für die
Landwirtschaft hinreichenden Schutz, noch für unsere
staatlichen Unterhändler im Interesse der Sicherung
der Auslandsmärkte für unsere Industrie geeignete
Grundlagen abgeben konnten. Den unaufhörlichen
Bemühungen der Präsidentenkonferenz ist es aber zu
danken, daß der Zolltarif vom Jahre 1924 wiederholt,
zuletzt umfassend durch die dritte Zolltarifnovelle vom
Jahre 1927 in seinen agrarischen Positionen wesentlich
 verbessert wurde, Da gleichzeitig auch eine Revision.
 unserer Handelsverträge im agrarischen Sinne
eingeleitet und teilweise bereits durchgeführt wurde,
kann heute die handelspolitische und zolltarifische
Situation unserer Landwirtschaft nicht mehr als durchaus
 ungünstig bezeichnet werden. Doch sind die
österreichischen Agrarzölle im Durchschnitt beträchtlich
 niedriger als die Agrarzölle unserer Nachbarstaaten,
 wie man genau aus den Publikationen des
deutschen Landwirtschaftsrates, Heft 10 ex 1928, entnehmen
 kann.
Es ist hier am Platze, an einigen Beispielen den
schwerwiegenden Zusammenhang zwischen Zollschutz
und Produktionssteigerung aufzuzeigen. So hat zum
Beispiel der Milchzoll in der Höhe von 3 Goldkronen
=5$ 4'43 per 100 Kilogramm dazu geführt, daß unsere
Milch- und Molkereiwirtschaft einen ungeheuren Aufschwung
 nehmen konnte. So wird heute die Großstadt
 Wien bei reichlichem Milchkonsum nahezu ausschließlich
 von der österreichischen Landwirtschaft
versorgt. Der Butter- und Käsezoll hat weiters eine
gewaltige Steigerung der Produktion dieser Erzeugnisse
 herbeigeführt, so daß die Importe immer mehr
and mehr abnehmen. Die Erhöhung des Zuckerzolles
hat eine ungeheure Steigerung der Rübenproduktion
und damit der inländischen Zuckererzeugung zur
Folge gehabt, die uns in wenigen Jahren vom Auslande
 vollständig unabhängig machen wird. Diese
Beispiele ließen sich natürlich beliebig vermehren.
Leider stehen ihnen aber eine Reihe von Fällen
gegenüber, in denen mangels eines entsprechenden
Zollschutzes wichtige Produktionszweige bisher nicht
entsprechend entwickelt werden konnten.

Unsere Getreideproduktion war lange Zeit nahezu
ıngeschützt, da die gleitenden Getreidezölle (0°25 bis
4 Goldkronen per 100 Kilogramm) infolge ungünstiger
Ansetzung des Ausgangspreises für den Zoll fast stets
nur mit dem niedersten Ansatze in Wirksamkeit traten
und da ferner durch ein Vormerkverfahren der Imsort
 dem zeitweisen Ansteigen der Getreidezölle aus
dem Wege gehen konnte. In der letzten Zolltarifnovelle
 ist der Staat nunmehr zu fixen Getreidezöllen
übergegangen, die aber nur mit dem geringen verragsmäßigen
 Satz von 2 Goldkronen = S 788, bei
iTafer sogar nur mit 1'50 Goldkronen=S 2'—, je
100 Kilogramm zur Anwendung kommen.
Eine sehr schlechte zolltarifische Behandlung erfuhr
unsere Mühlenindustrie. Sie war im ersten Zolltarife
aus dem Jahre 1924 mit einem Mehlzuschlagszolle
von 3 Goldkronen geschützt, der vertragsmäßig auf
ungefähr die Hälfte dieses Ausmaßes reduziert wurde.
Die Folge dieses Umstandes bildete ‚ein ungeheures
Anwachsen der Mehlimporte und ein arges Herabsinken
 des Beschäftigungsgrades unserer Mühlen, das
1atürlich auch für die Landwirtschaft infolge Schwähung
 des inländischen Getreideeinkaufs und des
Ausfalls an Kleieproduktion höchst nachteilig war.
Die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften haben
daher unentwegt für eine Besserung des Zollschutzes
anserer Mühlen gekämpft, der hierüber auch in der
letzten Zolltarifnovelle wesentlich, und zwar autonom
von 3 auf 8 Goldkronen verbessert wurde. Vertragsmäßig
 kann sich allerdings dieser Mehlzuschlagszoll
vorerst nur mit 3 Goldkronen auswirken. Die Präsidentenkonferenz
 wird aber diese für die Müller wie
auch für die Landwirte so wichtige Frage nicht aus
den Augen verlieren und bei Gefahr auf weitere
entsprechende Erhöhung des Mehlzolles drängen.
Es ist natürlich im Rahmen dieser Ausführungen
unmöglich, das Zollproblem auch nur in allen seinen
Hauptfragen näher zu beleuchten, doch sei hier noch
pesonders hervorgehoben, daß für die österreichische
Landwirtschaft ein Freihandelssystem bei der derzeitigen
 Gesamtlage unseres Staates nicht in Frage
kommen kann, es würde nicht weniger bedeuten als
den Untergang unserer Landwirtschaft, da unsere
Nachbarstaaten fast durchaus Agrarstaaten sind, die
mit ungleich besseren natürlichen und wirtschaftlichen
Bedingungen produzieren. Namentlich ist dort auch
die landwirtschaftliche Produktion weit weniger als
in Österreich mit öffentlichen Abgaben und sozialen
„eistungen belastet. Es muß also durch den Zollschutz
anbedingt die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft
erhalten werden.
So wichtig der Zollschutz daher auch für die österreichische
 Landwirtschaft ist, so darf doch nicht übersehen
 werden, daß auf ihn allein Entwicklung und
7rosperität der Landwirtschaft nicht aufgebaut werden
kann, zumal der agrarische Zollschutz in Oesterreich
ın Hinblick auf die Interessen unserer Exportindustrie
        <pb n="445" />
        ıcht zum vollen Produktionsschutz ausgebaut werden
kann. Glücklicherweise ist aber die Produktionskraft
der österreichischen Landwirtschaft an und für sich
3anz außerordentlich groß; sie beruht auf der Tüchtigkeit
 des österreichischen Bauerntums und auf den
planmäßigen Förderungsaktionen der landwirtschaftichen
 Hauptkörperschaften, welche vom Bunde und
den Ländern auf das tatkräftigste unterstützt werden.
Nur dadurch war es möglich, daß die Ernteergebnisse
in der Getreideproduktion in den letzten zehn Jahren
verdoppelt bis verdreifacht, die Zuckerrübenproduktion
versiebenfacht und die Kartoffelproduktion ‚derart
gesteigert werden konnte, daß heute nicht nur der
menschliche Konsum restlos befriedigt werden kann,
sondern darüber hinaus gewaltige Mengen Kartoffel
industriell verwertet werden. Hiebei halte man sich
üur vor Augen, daß die Reparationskommission in
der ersten Nachkriegszeit als anzustrebenden Schlußerfolg
 hingestellt hat, daß in Oesterreich, wenn auch
unter Reduktion des Getreidebaues, wenigstens allnählich
 der gesamte menschliche Kartoffelkonsum
droduziert werden sollte.
Auch auf dem Gebiete der Viehwirtschaft zeigte
sch die Produktionskraft der österreichischen Landwirtschaft
 in staunenswertem Ausmaße. Die Viehbestände
 aller Art wurden sowohl in quantitativer
als auch in qualitativer Hinsicht über den Vorkriegsstand
 gehoben, so daß heute Oesterreich mit keinem
europäischen Staate einen Vergleich zu scheuen hat.
Vesterreich ist wieder in der Lage, überallhin, wo
vor dem Kriege Absatzgelegenheit war, erstklassiges
Zucht- und Nutzvieh zu liefern. Auch die Produktion
von Schlachtvieh hat außerordentlich zugenommen,
50 daß heute 60 bis 70% der Bevölkerung mit
üeimischem Fleisch versorgt werden können. Nur die
Mastvieherzeugung bedarf noch einer rascheren Entwicklung,
 wozu vor allem der Bezug billiger Futtermittel
 und die Errichtung von landwirtschaftlichen
Brennereien in größtmöglichster Zahl notwendig wäre.
Auf diesem Gebiete haben sich die landwirtschaftüchen
 Hauptkörperschaften, allen voran die niederösterreichische
 Landes-Landwirtschaftskammer, außer-Ordentliche
 Verdienste erworben. Während nämlich
in fast allen Nachbarstaaten die staatliche Bewirtschaftung
 des Spiritus in der Weise vor sich geht,
laß die Alkoholerzeugung im weit überwiegenden
Ausmaße durch die landwirtschaftlichen Brennereien
erfolgt, wodurch natürlich in gewaltigem Umfang
Schlempe für die Viehmast gewonnen werden kann,
at in Oesterreich die Spiritusbewirtschaftung sich
Jahezu ausschließlich auf die industrielle Erzeugung
us Melasse gestützt. Durch unablässiges Einwirken
and fortwährende Darstellung des hier zu lösenden
üochwichtigen Problems haben aber die landwirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften es bis zur Zeit beteits
 erreicht, daß annähernd ein Viertel der Alkohol-Produktion
 landwirtschaftlichen Brennereien übertragen

vurde. Damit ist sicher schon viel für unsere Viehwirtschaft
 errungen worden, doch muß eine starke
Vergrößerung dieses KErfolges erzielt werden.
Jann wird die österreichische Landwirtschaft auch
arstklassiges Mastvieh in größerem Umfange produzieren
 können.
Großartig sind die Produktionsergebnisse der fast
zanz neu aufgebauten Molkereiwirtschaft. Trotz des
aicht unbedeutenden Milchkonsums der Bevölkerung
st heute, wie schon oben erwähnt, ein Zuschub an
zusländischer Milch für die Zweimillionenstadt Wien
aicht mehr notwendig. Die Butter- und Käseproduktion
wurde durch die Errichtung zahlreicher Molkereien
ınd Sennereien derart gesteigert und verbessert, daß
lie vor einigen Jahren noch sehr bedeutenden Imorte
 an diesen Artikeln im steten Rückgange bezriffen
 sind. Ja, man hofft, in einigen Jahren auch im
rößeren Umfange mit Qualitätsware zum Export
ibergehen zu können, da der bisherige, wenn auch
m kleineren Umfang getätigte Export die volle Konxurrenzfähigkeit
 ergeben hat. Wie wichtig dieser Pro-Juktionszweig
 für die österreichische Volkswirtschaft
st, erhellt schon daraus, daß der Wert der jährlichen
Vilchproduktion den Wert jedes anderen landwirtichaftlichen
 Produktionszweiges, aber auch jeder,
;jelbst der wichtigsten industriellen Produktion Oester-‚eichs
 um ein mehrfaches übersteigt.
Oesterreich hat auf dem ganzen großen Gebiete
der Tier- und Milchproduktion, die das Rückgrat
ınserer landwirtschaftlichen Produktion bildet und
aus der 50 bis 80% der Roh- und Reinerträge der
andwirtschaftlichen Betriebe fließen, noch große Entwicklungsmöglichkeiten,
 da unsere Grünlandwirtschafl
auf den Wiesen und Weiden trotz der bisherigen
Irfolge noch weiterhin wesentlich verbessert und inensiviert
 werden. kann. Als illustrierendes Beispiel sei
ıer nur angeführt, daß seit Bestand der Landes-_andwirtschaftskammer
 in Niederösterreich allein über
23.000 Joch Kunstfutterflächen angelegt wurden, davon
 allein im letzten Jahr 10.000 Joch. Der Mehrartrag
 an Futter durch die Futterbauaktionen der
Xammer kann auf 500 Lastzüge Heu geschätzt
werden. Besondere Aufmerksamkeit wurde auch der
Verbesserung unserer Alm- und Weidewirtschaft gewidmet,

In der Tierproduktion muß aber ganz offen auf
nen großen Uebelstand hingewiesen werden, den
ıuch alle Bemühungen unserer landwirtschafllichen
Hauptkörperschaften bisher nicht beheben konnten.
Rs ist dies der Stillstand der Schweineproduktion,
lie in Oesterreich an und für sich gute Grundbedinzungen
 und Entwicklungsmöglichkeiten hätte. Dies
zilt namentlich für die Produktion von Fleischichweinen.
 Leider genießt die österreichische Landvirtschaft
 einen so geringen Zollschutz für dieses
&amp;gt;)rodukt, daß sie von der Auslandskonkurrenz fast
sanz erdrückt wird. Werden doch fast eine Million

6
.
        <pb n="446" />
        Stück Schweine alljährlich nach Oesterreich importiert!
 Hätten wir einen Schweinezoll in der Höhe
der Schweiz und dazu noch wie dieses Land die
Möglichkeit, den Import von Schweinen wenigstens
zu gewissen Zeiten ganz zu sperren, so könnten wir
in Oesterreich in wenigen Jahren unsere Schweineproduktion
 hochbringen und damit unsere Handelsbilanz
 ganz außerordentlich verbessern. Leider ist uns
durch die Handelsverträge diese Aussicht unterbunden
worden. Es wird daher seitens der Präsidentenkonferenz
 mit allen Mitteln auf eine entsprechende Verringerung
 dieser unerträglichen Importe durch eine
Kontingentierung der Schweineeinfuhr, insbesondere
aus Polen, gedrungen werden. Denn es ist ganz unmöglich,
 daß ein so wichtiger und ausbaufähiger
Produktionszweig vollständig erstickt wird.
Zusammenfassend sei hier zum Beweise der großen
Fortschritte der österreichischen Landwirtschaft im
abgelaufenen Dezennium besonders betont und hervorgehoben,
 daß die österreichische Landwirtschafl
heute in Hafer, Roggen und Kartoffeln bereits den
ganzen Inlandsbedarf, in Weizen, Gerste, Vieh, Fleisch
und Zucker einen sehr beträchtlichen Teil des Bedarfes,
 der jedenfalls die Hälfte desselben weit übersteigt,
 decken kann. Daß wir in Milch- und Molkereiprodukten
 gar keiner Importe bedürfen, wurde schon
früher hervorgehoben.
Ein wichtiges Kapitel der österreichischen Landwirtschaft
 ist der Weinbau. Leider kann über die
Entwicklung des Weinbaus im verflossenen Dezennium
 nicht viel Günstiges gesagt werden. Unser
Weinbau ist nämlich infolge der Schädlingsvermehrung
und der klimatischen Katastrophen arg betroffen
worden. Dies ist um so bedauerlicher, als der Weinbau
 auf kleinster Fläche die relativ größte Anzahl
von Personen ernährt, auf 38.000 Hektar nicht
weniger als 04.000 Familien. Es wurde daher seitens
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften mit
Unterstützung des Bundes und der Länder alles aufgeboten,
 um unseren Weinbau wenigstens zu erhalten.
 Durch Auswahl der Rebensorten, durch
energische Schädlingsbekämpfung sowie durch Verbesserung
 der Kellerwirtschaft und ähnliches ist bereits
 manches erreicht worden und wird in der Zukunftnoch
 vieles verbessert werden. Auf verschiedenen
Ausstellungen, insbesondere der Weinkost der Wiener
Frühjahrs- und Herbstmesse wurde gezeigt, daß unser
Weinbau in der Lage ist, billige vorzügliche Tischweine
 neben besten Qualitätsweinen aller Art zu erzeugen.
 Daß dies bei der katastrophalen Situation
des Weinbaues möglich war, ist nicht zuletzt das
Verdienst der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
Niederösterreichs, Steiermarks, des Burgenlandes und
Wiens, welche im Einvernehmen mit den Fachorganisationen
 der Winzerschaft alles aufgeboten haben,
was zur Unterstützung und Förderung unseres Weinbaues
 nur irgendwie tunlich war. Alle diese Aktionen

wirken sich erst langsam aus, werden aber Erfolg erzielen,
 wenn der österreichische Konsum die inländischen
 Weine entsprechend bevorzugt, was eigentlich
 selbstverständlich sein sollte.
Auch der österreichische Obstbau konnte sich
trotz zahlreicher Fördermaßnahmen der landwirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften nicht befriedigend
entwickeln. Daran ist in erster Linie der außerordentlich
 geringe Zollschutz schuld, der die österreichische
Übstproduktion einer nahezu schrankenlosen Konkurrenz
 des Auslandes preisgibt, Auch bei der Revision.
 der Handelsverträge konnte für den Obstbau
keine bessere zolltarifische Position errungen werden,
da vorerst die Getreide- sowie die Vieh- und Fleischzölle
 verbessert werden mußten. Ja, im Gegenteil, bei
dieser Revision mußte sogar unser Obstbau neuerliche
 Konzessionen machen. Dies ist um so bedauerlicher,
 da sowohl die klimatischen als auch die Boden-‚erhältnisse
 für den Obstbau nicht ungünstig wären.
Wie groß übrigens die Förderungstätigkeit der landwirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften auch auf diesem
wenig ergiebigen Gebiet war, möge durch den Hinweis
 illustriert werden, daß die niederösterreichische
Kammer ‚allein in wenigen Jahren 70.000 Obstbäume
ınd 350.000 Wildlinge zum großen Teil aus eigenen
Ibstbaumschulen abgegeben, 60 Beispielsobstgärten,
12 Landes-Mustermostereien errichtet hat. Besonders
wichtig erscheint unter den Maßnahmen zur Propagierung
 eines größeren Inlandskonsums die Einführung
einer Einheitsobstpackung und der damit Hand in
Hand gehenden Standardisierung der Obstproduktion-Im
 allgemeinen kann gesagt werden, daß Oesterreich
bei entsprechendem Zollschutz und planmäßiger Förderung
 der Produktion ohne weiteres in der Lage
wäre, genügend Kern- und Steinobst für den Inlandskonsum
 zu liefern, wobei alle Qualitätsansprüche befriedigt
 werden könnten,
Wenn in vorstehendem von der großen durch die
landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften planmäßig
ınterstützten Produktionskraft der österreichischen
Landwirtschaft und deren Ergebnissen gesprochen
wurde, so erscheint es notwendig, darauf hinzuweisen,
laß alle diese Erfolge unter verhältnismäßig ungünstigen
 Umständen erzielt wurden. Daß der Zollschutz
 ungenügend ist, wurde bereits oben erwähnt.
“benso ungünstig war aber auch die Situation der
„andwirtschaft in Hinsicht der Beschaffung des für
:hren Wiederaufbau und ihre Umgestaltung benötigten
Kredites. Der Zinsfuß für Leihkapital war vier- bis
{ünfmal so groß als im Frieden. Für die Landwirtschaft
 war es nun unmöglich, diese Zinsfußsteigerung
mitzumachen, weil sie nicht in gleicher Weise wie
Handel, Verkehr und Industrie auf die Entwicklung
der Preise ihrer Erzeugnisse Finfluß nehmen kann.
Die österreichische Landwirtschaft hat daher auch in
den ersten Jahren. ihres Wiederaufbaues ‚ von den
teueren ausländischen Krediten keinen Gebrauch ge-
        <pb n="447" />
        nacht. Das war an und für sich kein Unglück, hinderte
 aber doch stark die so notwendige Ergänzung
ind Erweiterung des Inventars. Es mußte daher mit
den bescheidenen inländischen Mitteln, welche
zrößtenteils aus den Spareinlagen der Railfeisenkassen
and auf dem Hypothekenmarkte der Sparkassen und
Hypothekenanstalten aufgebracht wurden, das Auslangen
 gefunden werden. Daneben gewährte lediglich
der Staat aus den Mitteln der Völkerbundanleihe
bescheidene Kredite, und zwar einerseits für die gemeinsame
 Beschaffung von Kunstdünger und Saatgut,
anderseits zur Errichtung neuer Molkereien und Sennereien.
 Erst mit der Errichtung der genossenschaftlichen
 Einrichtung-der Girozentrale wurde ein gemein-3ames
 Kreditinstitut geschaffen, das, mit entsprechenden
Mitteln dotiert, auch in der Lage sein wird, den
Geldmarkt in größerem Umfange der österreichischen
Landwirtschaft zu erschließen. Noch sind die Eigenmittel
 dieses Institutes, an dessen Errichtung. sich
auch das reichsdeutsche Genossenschaftswesen in
beträchlichem Ausmaße beteiligt hat, im Hinblick auf
den großen Aufgabenkreis des Institutes zu klein.
Doch ist wenigstens ein Anfang zur Lösung des
Kreditproblems im großen gemacht worden. Staat und
Nationalbank und das ganze landwirtschaftliche Geü10ssenschaftswesen
 müssen mithelfen, damit dieses
unter hervorragender, ernster Führung stehende In-Stitut
 sich entsprechend entwickeln und zu einer
8roßen Geld- und Kreditzentrale für die ganze öster-°eichische
 Landwirtschaft werden kann.
Infolge der hier so ausführlich geschilderten
Kreditverhältnisse hat sich auch die Verschuldung
 der österreichischen Landwirtschaft bisher
in erträglichen Grenzen gehalten, doch ist sie gerade
in den letzten Jahren im Ansteigen begriffen. Sie
Jürfte derzeit etwa 1CO Schilling pro Hektar betragen,
 auf intensiv bewirtschaftetem Boden, insbesondere
 im Weinlande, mehr. Die Frage der Beschaffung
Sines entsprechenden Betriebs- und Investitionskredites
für die österreichische Landwirtschaft bleibt aber nach
wie vor ein wichtiges offenes Problem, dessen Lösung
Däher getreten werden muß. Hicbei wird es sich in
rster Linie um die Erlangung von Geldmitteln zu
billigen Bedin gungen handeln, da die Rentabilität
der österreichischen Landwirtschaft, wenn auch im
Fortschreiten, so doch nicht genügend groß ist, um
die Verwendung teuren Geldes zu gestatten. Hin-Zegen
 spielt sowohl die Frage der Kreditfähigkeit als
auch der Kreditwürdigkeit bei der Lösung des Kreditproblems
 eine geringere Rolle. Nach einer grundlegenden
 Arbeit von Dr. Friedrich B eil’), Ministerial-’at
 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
 kann das land- und forstwirtschaftliche Vermögen,
 und zwar allein der Boden samt Viehstand
Dhne sonstiges Inventar, mit mindestens zehn Mil-——

„ %) „Oesterreichs Land- und Forstwirtschaft”, Wirtschafts-Zeitungs-Verlag,
 Wien 1927.

iarden Schilling bewertet werden. Den Ertrag der
and- und forstwirtschaftlichen Ernte wird man je
‚ach Ernteausfall und Absatzverhältnissen mit zwei
»is drei Milliarden beziffern können. Demgegenüber
st die heute bestehende Belastung verhältnismäßig
zering, so daß genügende Kreditunterlagen vorhanden
vären. Die Kreditwürdigkeit der Landwirtschaft ist
lurch ihre Produktionskraft und durch die vorhanlene
 und noch mögliche Rentabilität der Betriebe
zegeben.
Auch die Lage des Arbeitsmarktes war für die
‚andwirtschaft im verflossenen Dezennium nicht
‚ünstig. Die durch den Krieg eingetretenen Verluste
ın Arbeitskräften konnten nur schwer ersetzt werden,
;o daß sich überall im Gegensatz zur Lage in der
ndustrie Mangel an Arbeitskräften zeigte. Die Ver-‚uche,
 industrielle und städtische Arbeitskräfte der
‚andwirtschaft zuzuführen, haben trotz Bemühungen
ceine nennenswerten Ergebnisse gezeitigt. Die Landvirtschaft
 stellt eben an die menschliche Arbeitskraft
\nforderungen, denen der industrielle Arbeiter und
stadtbewohner meist nicht mehr gewachsen ist. Nur
vereinzelt war es möglich, Arbeitskräfte, die aus der
_andwirtschaft stammten, wieder der Landwirtschaft
‚uzuführen. Selbstverständlich wurd? bei dieser Sachage
 nichts unversucht gelassen, um eine weitgehende
iationalisierung der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft
 herbeizuführen, wobei landwirtschaftliche
Maschinen und Geräte aller Art beschafft wurden,
ı1amentlich in der Zeit, da die Währungsinflation zum
\rwerb von Sachgütern drängte und anderseits denjelben
 auch durch die mit ihr verbundenen höheren
Lebensmittelpreise ermöglichte. Auch das ist ein
zroßes Verdienst unserer Landwirtschaft, daß die so
szewonnenen Mittel nicht, wie sonst vielfach üblich
lurch eine bessere Lebensführung konsumiert, sondern
n den Dienst der Wirtschaft gestellt wurden. Leider
zeht die Beschaffung von Geräten und Maschinen
lerzeit in einem bedeutend langsameren Tempo vorwärts,.
 so daß auch hier wieder besondere Probleme
antstehen und zu überwinden sind. Es wird sich hiebei
n erster Linie um die Erzeugung und Bereitstellung
ron erstklassigen normalisierten Maschinen und Geäten
 zu billigen Preisen handeln. Vielleicht wird das
ı1eue Kuratorium für Wirtschaftlichkeit, das die drei
ıroßen Kammergruppen (Handelskammern, Arbeiter-:ammern
 und Landwirtschaftskammern) aufgebaut
at, auch zur Lösung dieses Problems wesentlich
‚eitragen können. Im übrigen wird es insbesondere
\ufgabe des landwirtschaftlichen Genossenschaftsvesens
 sein müssen, die bäuerliche Bevölkerung bei
ler Beschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen
ınd Geräten zu beraten und die besten gang-»aren
 Typen selbst auf Lager zu halten und zu liefern.
An dieser Stelle muß betont werden, daß das
andwirtschaftliche Genossenschaftswesen sich heute
n Oesterreich überall wieder gefestigt hat und zu

AR
        <pb n="448" />
        einem mächtigen Zweig des Wirtschaftslebens geworden
 ist.
In den verflossenen zehn Jahren hat ja auch das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen schwere Krisen
 durchgemacht. Durch die ungeheuere Geldentwertung
 (I Goldkrone wurde schließlich 14.40C
Papierkronen wert) verloren zunächst die Raiffeisenkassen,
 die Keimzellen des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens,
 ihre Mittel. Da der Sparsinn
durch die Währungsinflation vollständig unterbunden
wurde, flossen den Kassen wenig neue Mittel zu,
so daß ihr Geldverkehr schließlich nicht mehr ausreichte,
 selbst die ganz geringen Betriebsspesen zu
decken. Erst als das große Werk der Währungsstabilisierung
 durch Bundeskanzler Seipel eingeleitet und
durchgeführt und damit wieder eine Grundlage für
Sparsamkeit und Kapitalsbildung gegeben war, stiegen
auch die Einlagen bei den Raiffeisenkassen wieder
allmählich an und vermehrten sich seitdem unaufhörlich,
 so daß gegenwärtig der Einlagestand bei den
Raiffeisenkassen und deren Verbände mit etwa 182
Millionen Schilling schon 50% des Vorkriegsstandes
ausmacht. Aber auch die Darlehen an die Mitglieder
sind in annähernd gleicher Weise gestiegen und haben
mit etwa 142 Millionen Schilling 55% des Vorkriegsstandes
 erreicht. Durch die Einlagen konnte das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen auch seine
Warenorganisation allmählich wieder mit billigeren
Betriebskrediten versorgen und auch den Personalkredit
 wieder in größerem, wenn auch noch lange
nicht genügendem Ausmaße pflegen. Die Bezugsorganisationen
 der Genossenschaften haben im verflossenen
 Dezennium eine erfreuliche Entwicklung
zenommen, da sie während dieser ganzen Zeit, ohne
Inflationsgewinne die Landwirtschaft mit Bedarfsartikeln
 zu billigen Preisen beliefert haben. Aber auch die
Verwertungsgenossenschaften aller Art, welche sogar
während der Zwangswirtschaft das Vertrauen der
ländlichen Bevölkerung bewahren konnten, zeigen
unaufhaltsame aufsteigende Entwicklung. Bei allen
Genossenschaften steigt die Mitgliederzahl und deı
Umsatz stetig. So betrug zum Beispiel der Warenumsatz
 der Verbände Niederösterreichs, Steiermarks.
Kärntens, Tirols und Vorarlbergs im Jahre 1027 rund
20.000 Waggons, wobei der größte Anteil auf
Niederösterreich entfällt. Jedenfalls kann mit vollem
Rechte behauptet werden, daß das landwirtschaftliche
Genossenschaftswesen einen hervorragenden Anteil
an der Entwicklung und dem Ausbau der österreichischen
 Landwirtschaft aufzuweisen hat.
Wie hoch entwickelt das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen
 Österreichs ist, möge daraus entnommen
 werden, daß im Allgemeinen Verband für
das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in
Österreich, der als oberste Spitzenorganisation aller
landwirtschaftlichen Genossenschaften fungiert, 14
(enossenschaftsverbände, Zentralkassen und Zentralmolkereien

 mit insgesamt rund 3200 Finzelgenossenschaften
 vereinigt sind. Davon sind 1700 Raiffeisen-&amp;lt;assen,
 700 Verwertungsgenossenschaften, 250 Finınd
 Verkaufsgenossenschaften, 200 Viehgenossenschaften,
 350 sonstige Genossenschaften. Insgesamt
gehören rund 450.000 Landwirte den Genossen-'chaften
 als Mitglieder an. Da aber zumeist nur das
“amilienoberhaupt Mitglied ist und eine Bauernamilie
 durchschnittlich vier bis fünf Köpfe aufweist,
 so erscheint die Wirtschaftskraft von rund
zwei Millionen Menschen im Genossenschaftswesen
vereinigt, wodurch seine große Bedeutung wohl am
innfälligsten dargetan wird. Hiebei ist insbesondere
die genossenschaftliche Aufbautätigkeit im Burgenland
zu erwähnen, wo von früher her keinerlei landwirtschaftliche
 Genossenschaftsorganisation nach österveichischem
 Muster bestand und die Schaffung der
dort heute bestehenden 180 Finzelgenossenschaften
und ihres Landesverbandes erst Ende des Jahres 1923
einsetzte.
Mehr denn je ist heute das landwirtschaftliche
Genossenschaftswesen in Österreich auf Selbsthilfe
angewiesen. In Vorkriegszeiten stellten Staat und
„änder dem Genossenschaftswesen in bedeutendem
Ausmaß auch finanzielle Unterstützung zur Verfügung,
die heute fast gänzlich verschwunden ist. Dies macht
sich insbesondere bei den anwaltschaftlichen Funktio-1en
 und bei der Durchführung der gesetzlichen
Revisionen der Genossenschaften in überaus beengender
 Weise fühlbar. Auch die in Vorkriegszeiten
gesetzlich festgelegte Steuer- und Gebührenerleichterungen
 der Genossenschaften wurden, ohne gesetzlich
aufgehoben zu werden, durch die Praxis in vielen
vällen illusorisch. In ideeller Beziehung unterstützen
Landesregierungen und Bundesregierung nach wie
vor das gemeinnützige ländliche Genossenschaftswesen-In
 diesem Zusammenhang sei auf die verschiedenen
»äuerlichen Notstandsaushilfen und Kreditaktionen
ıngewiesen, die im Wege der landwirtschaftlichen
Genossenschaften und ihrer Verbände abgewickelt
werden, so insbesondere die Kunstdüngerkreditaktion,
die Sämerei- und Saatgutkreditaktion und die Völkerbundmolkereikredite.
 ;
Die österreichische Landwirtschaft kann auf ihre
großen, im letzten Dezennium errungenen Erfolge
um so stolzer sein, als sie während dieser ganzen Zeit
im Öffentlichen Interesse, insbesondere auch zur
Sanierung unseres Staates gewaltige Steuern und Abgaben
 auf sich genommen hat. In dieser Hinsicht muß
vor allem auf die Grundsteuer hingewiesen werden,
die sich heute als die höchste Ertragssteuer darstellt,
die überhaupt ein Berufsstand in Oesterreich zu entrichten
 hat. Sie beträgt im effektiven Ausmaße 10 bis
‘5% des Reinertrages, wird jedoch nicht vom Reinertrag
 als solchen bemessen, sondern beruht auf der
vor vielen Jahrzehnten durchgeführten typischen Er-(ragsberechnung,
 die weder auf besondere Verhält-N
        <pb n="449" />
        üisse des Besitzes noch des Eigentümers der Grundstücke
 Rücksicht genommen hat. Demgegenüber berägt
 die Ertragssteuer bei Handel und Gewerbe durchschnittlich
 höchstens 4%, soweit es sich nicht um der
öffentlichen Rechnungslegung unterworfene Körperschaften
 handelt. Da außerdem die Grundsteuer als
einzige Steuer neben der Gebäudesteuer umlageoflichtig
 ist, ergibt sich, daß der Haushalt der Länder,
aber noch mehr der Haushalt der Bezirke und Ge-Neinden
 größtenteils durch Umlagen, die von der
Landwirtschaft getragen sind, bestritten wird. Die
dedurch gegebene Gesamtbelastung der österreichi-Chen
 Landwirtschaft steigt von Jahr zu Jahr an, da
die Bedürfnisse der autonomen Haushalte stets größer
werden. Es muß daher auf diesem Gebiet Wandel
zeschaffen werden, der einerseits dadurch herbeigeführt
 werden kann, daß die Ertragsanteile der
Länder und Gemeinden an den vom Bunde ein-3ehobenen
 direkten und indirekten Steuern vergrößert
werden und daß anderseits auch die Möglichkeit geschaffen
 wird, zu andern Steuern als den Realsteuern,
Zuschläge zugunsten der autonomen GebietskörpersChaften
 einzuheben. Es kann unmöglich der heutige
Zustand aufrecht erhalten bleiben, daß alle Mitglieder
ler verschiedenen autonomen Gebietskörperschaften,
Nsbesondere der Gemeinden und Bezirke, in gleichem
Ausmaß Einfluß auf die Verwaltung und Budgetietung
 dieser Körperschaften nehmen können, während
ihre Lasten überwiegend vom Realbesitze getragen
werden,
Neben der Grundsteuer sind es vor allem die Erb-Ind
 Immobiliargebühren, die die österreichische Landwirtschaft
 empfindlich belasten und eine stetig an-Steigende
 Verschuldung derselben herbeiführen.
Gewiß hat der Staat auf diesem Gebiete durch Herabsetzung
 des Prozentsatzes der Gebühren und durch
Entgegenkommen bei der Bewertung der Gebührenübjekte
 so manche Härten gemildert, aber der wirtsChaftlich
 schwächere Teil der Bauernschaft kann
auch diese ermäßigten Gebühren nicht tragen und
dort, wo diese Möglichkeit noch gegeben ist, bedeutet
die Vorschreibung der Gebühren jedenfalls einen
Entzug des so dringend benötigten Investitionskapitals.
_ Wenn man die Gesamtbhelastung der österreichischen
-andwirtschaft an Steuern und Abgaben feststellen
will, darf man natürlich nicht außer acht lassen, in-Wiefern
 und inwieweit die Einkäufe der Bauernschaft,
insbesondere auch die Beschaffung von Maschinen,
Geräten, Futter- und Düngemitteln durch Zölle,
Steuern usw. vorbelastet sind. Diese Belastungen sind
Sehr groß, so daß, alles zusammengenommen, sich jedenalls
 das Bild einer durch öffentliche Abgaben und
Lasten stark bedrückten Wirtschaft ergibt. Es wird
Sich daher die nach Zustandekommen ‚der neuen aus-Ändischen
 Staatsanleihe seitens der Bundesregierung
2 Aussicht genommene Entlastung unserer Wirt-Schaft
 von drückenden Steuern und. Abgaben in erster

_inie auf unsere Land- und Forstwirtschaft erstrecken
nüssen.
Es ist ein außerordentliches Verdienst der landvirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften, daß im abgeaufenen
 Dezennium wenigstens einige Härten der
jesprochenen Belastung beseitigt oder doch gemildert
verden konnten. Hier sei insbesondere auf die
\ktionen zur Pauschalierung der bäuerlichen Warenımsatzsteuer
 und Einkommensteuer verwiesen.
Fine entsprechende Entlastung der österreichischen
3auernschaft wird auch insbesondere deswegen notvendig
 sein, weil ohne eine solche die nunmehr in
‚roßzügiger Weise in Angriff genommene Sozialrersicherung
 in der Land- und Forstwirtschaft unerräglich
 wäre und daher auch nicht durchgeführt
werden könnte. Es ist für die österreichische Landvirtschaft
 jedenfalls ein großes Verdienst, daß sie in
ler Berichtsperiode trotz schwieriger Lage .die oblij;atorische
 Krankenversicherung für die Landarbeiter
ingeführt hat, die nunmehr durch das bald in Wirkjaamkeit
 tretende Landarbeiterversicherungsgesetz in
ıllen Bundesländern einheitlich geregelt werden wird.
.Tiebei ist es den landwirtschaftlichen Hauptkörper-'chaften
 auch gelungen, eine Mitversicherung der
elbständig Erwerbstätigen zu ermöglichen und die
Jurchführung der Krankenversicherung in allen Fällen
den besonderen Verhältnissen der Land- und Forstwirtschaft
 anzupassen. Gleiches gilt auch für die dem-1ächst
 ins Leben tretende allgemeine Unfallversicherung
der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Schließich
 wurde durch die Einführung einer Altersrentenürsorge
 vom 65. Lebensjahre an interimistisch eine
\ltersversicherung für die Arbeiter in der Land- und
vorstwirtschaft geschaffen. Anknüpfend an die Sozial-‚ersicherung
 in der Land- und Fostwirtschaft, die sovohl
 hinsichtlich Gesetzgebung als Vollziehung ganz
n die Kompetenz des Bundes fällt, sei nunmehr hier
iberhaupt auf das Verhältnis der Bundes- und Landeszcompetenz
 in den Angelegenheiten und Fragen der
‚and- und Forstwirtschaft ein wenig eingegangen.
Die Kompetenz des Bundes ist hier außerordentlich
veit abgesteckt und es verbleibt tatsächlich der Landeszompetenz
 in Fragen der Land- und Forstwirtschaft
sein übermäßig großes Gebiet. Diese Tatsache bringt
28 mit sich, daß die Beziehungen der Land- und
"orstwirtschaft zum Bund im allgemeinen fast ebenso
jelfache und enge sind als zu den einzelnen Bundesändern,
 obwohl die Landwirtschaft, wie schon einzangs
 bemerkt, in ihrem gesamten Organisationsvesen
 und auch sonst strenge länderweise gegliedert
st. Bei dieser Gelegenheit sei übrigens darauf hinzewiesen,
 daß die meisten Grundsatzgesetze des
3Zundes auf landwirtschaftlichem Gebiete bisher noch
ıicht parlamentarisch behandelt und verabschiedet
wurden, Es steht aber zu erwarten, daß die Grund-‚atzgesetze
 noch im Laufe dieses Jahres beschlossen
werden, worauf dann die ausführenden Landesgesetze
        <pb n="450" />
        binnen sechs Monaten erfließen werden. Nur das
Wiederbesiedlungsgesetz vom 3I. Mai 1019, St. 31C
hat als Bundesgesetz eine allerdings zeitlich befristete
Aktion zur Wiederbesiedlung gelegter Bauerngüte:
eingeleitet. Es handelt sich hier keineswegs um Siedlungsaktionen
 mit Aufteilung von Grundbesitz, wie
solche fast in allen Nachbarstaaten durchgeführt
wurden, sondern nur darum, die seit den 70er Jahren
des vorigen Jahrhunderts in zahlreichen Orten deı
5sterreichischen Alpenländer zum Zwecke derSchaffung
von Jagd- und Forstgütern aufgekauften bäuerlichen
Liegenschaften wieder der landwirtschaftlichen Kultur
und hbäuerlichem Besitz zuzuführen. So notwendig
diese Aktion auch war, kann ihr doch in bezug auf
die Zahl der behandelten Fälle und die Größe der
in Betracht kommenden, der Wiederbesiedlung zugeführten
 Liegenschaften keine übermäßige Bedeutung
eingeräumt werden, zumal die ganze Aktion, wie bereits
 erwähnt, zeitlich beschränkt wurde und derzeit
schon ihrem Ende entgegengeht. Ebenso haben sich
die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften durch
die Mitwirkung bei der Durchführung des Grundverkehrsgesetzes
 vom 13. November 1019 sehr verdient
 gemacht. Nach diesem Gesetz darf Eigentum
oder Fruchtgenuß an Grund und Boden durch Rechtsgeschäft
 unter Lebenden nur mit Zustimmung der zuständigen
 Grundverkehrskommission übertragen werden,
 ebenso bedarf auch die längere Verpachtung
solcher Grundstücke ihrer Zustimmung. Die Grundverkehrskommission.
 darf die ‚angesuchte Bewilligung
nur erteilen, wenn dies nicht dem allgemeinen Interesse
 an der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes
 widerspricht. Durch dieses Gesetz konnte die
Ueberfremdung des österreichischen Grund und Bodens
und die Vermischung unseres Bauernstandes mi‘
wesensungleichen Elementen hintan gehalten werden.
Erst in jüngster Zeit wurde die Verfassungsmäßigkei
dieses Gesetzes in Frage gezogen, doch hat sich nunmehr
 der Verfassungsgerichtshof für dieselbe ausgesprochen.
 Dieses Gesetz darf nicht nur nicht verschwinden,
 sondern muß noch weiter ausgebaut werden,
um unser Heimatland in deutschen Bauernhänden zu
erhalten.
Infolge dieser Maßnahmen und da ferner die Besitzverteilungsverhältnisse
 in Oesterreich außerordentlich
 glückliche sind, nur 6% sind Großgrundbesitz,
konnte bisher die Durchführung von größeren Siedlungsaktionen
 entbehrt werden. Es wird jedoch in
nächster Zeit ein ‚Siedlungsgesetz erfließen müssen,
indem einerseits Maßnahmen zur Besitzfestigung gefährdeter
 Bauerngüter, anderseits Maßnahmen zur
Schaffung kleiner Siedlungen für landwirtschaftliche
Arbeiter zur Bekämpfung der Leutenot auf dem Lande,
getroffen werden müssen. Im Burgenland allerdings,
wo der Großgrundbesitz noch zu stark vertreten ist,
werden wohl weitergehende Siedlungspläne realisiert
werden müssen. Die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften

 haben sich aber auch bemüht, für unsere
dolz- und Forstwirtschaft einen entsprechenden Zollichutz
 zu schaffen, was ihnen allerdings bisher nur
bezüglich des Brennholzes gelungen ist. Ferner haben
ie durchgesetzt, daß die die Forstwirtschaft im Ex-»orte
 so beschränkenden Ausfuhrverbote und Aus-‚uhrabgaben,
 die zugunsten der Säge- und Papierndustrie
 normiert wurden, teils beseitigt, teils retringiert
 wurden. Ihr gänzlicher Abbau kann nicht
nehr lange auf sich warten lassen. Ferner bemühten
ich die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften bei
Jen Handelsvertragsverhandlungen auch für die Exortinteressen
 unserer Forst- und Holzwirtschaft,
»essere Zollverhältnisse in den Vertragsstaaten durchzusetzen.
 Selbstverständlich haben die landwirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften auch darüber hinaus die
Wald- und Forstwirtschaft durch die Errichtung von
’flanzgärten, Abgabe von Setzlingen, Schaffung von
'"orstschulen und Abhaltung von verschiedenen einschlägigen
 Kursen und dergleichen mehr wesentlich
gefördert,‘
Es sei hier mit aller Entschiedenheit betont, daß
für Österreich jedenfalls die Schaffung von eigenen
Forstwirtschaftskammern zur Vertretung der Interessen
des Wald- und Forstbesitzes sich als gänzlich überlüssig
 erwiesen hat, da die landwirtschaftlichen Haupt-Körperschaften,
 wie erwähnt, in der ausgiebigsten
Weise für die Vertretung und Förderung der einichlägigen
 Interessen das Nötige vorgekehrt haben.
Die Schaffung solcher Forstwirtschaftskammern konnte
ıuch um so eher unterbleiben, als die österreichische
Wald- und Forstwirtschaft namentlich auch die großen
Naldbesitzerverbände eingesehen haben, daß der
Anschluß an die Landwirtschaft ihnen eine Unterstützung
 verschafft hat, die eventuelle Forstwirtschaftskammern
 hätten nie erzielen können. Diese Waldbesitzerverbände
 schließen sich gerne hinsichtlich der
Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen an die
Präsidentenkonferenz an und wäre noch anzustreben,
laß auch die Landesforstvereine, sowie der Reichs-‘orstverein,
 die mehr die Wohlfahrtsausgaben des
Wald- und Forstbesitzes vertreten und fördern, engere
Beziehungen zur Präsidentenkonferenz pflegen, wozu
übrigens überall Wille und Neigung besteht,
In betriebsorganisatorischer Hinsicht sei vor allem
auf die so wichtige Schaffung von Buchstellen bei
unseren landwirtschaftiichen Hauptkörperschaften hingewiesen,
 welche die eingehend geordnete und nornalisierte
 Buchführung mehrerer tausend einzelner
Landwirte kontrollieren und deren Ergebnisse systematisch
 verarbeiten. Diesen Buchstellen, an deren
Spitze die Buchstelle der niederösterreichischen Landes-Landwirtschafiskammer
 steht, ist es zu danken, daß
wir in die Betriebsverhältnisse der bäuerlichen Besitze
und ihre Rentabilität eingehende Einsicht gewinnen
gonnten. Den Ergebnissen der Arbeiten konnte entnommen
 werden, daß die österreichische Landwirt“

it
        <pb n="451" />
        schaft einen außerordentlich schwierigen, durch die
ı1euen Verhältnisse veranlaßten Umwandlungsprozeß
durchzumachen hat, dem auch krisenhafte Erscheinungen
licht ferngeblieben sind. Es konnte aber anderseits
doch auch ersehen werden, daß die außerordentliche
Tüchtigkeit und Produktionskraft der österreichischen
Landwirtschaft diesen Umwandlungsprozeß, wenn ihr
aur die entsprechende Unterstützung und Förderung
weiter zuteil wird, glücklich zu Ende führen wird.
Aus den Resultaten der niederösterreichischen Buchstelle
 im Jahre 1926 ist zu ersehen, daß in den
bäuerlichen Betrieben nur eine sehr niedrige, etwa
3°%ige Verzinsung des Anlagekapitals nebst Arbeitslohn
 erzielt werden konnte. Im Jahre 1927 war aber
bereits eine bankmäßige Verzinsung des Anlagekapitals
möglich. Aus den Ergebnissen dieser Buchstellen war
auch zu ersehen, daß in Oesterreich, das wie die
Schweiz ein ausgesprochenes Bauernland ist, der
bäuerliche Betrieb, sowohl an Intensität der Betriebsührung
 als auch in bezug auf die Quote der Marktproduktion
 den Großbetrich übertrifft. Hervorgehoben
maß werden, daß diese verhältnismäßig günstigen
Resultate in unserer Gebirgswirtschaft nicht erzielt
werden konnten, daß hier vielmehr eine Krise besteht,
die zu einer fortwährenden Aufzehrung des Betriebskapitals
 führt. Es müssen daher hier ganz besondere
Maßnahmen zur Rettung dieses so wertvollen Teiles
der österreichischen Landwirtschaft ergriffen werden.
Insbesondere werden Maßnahmen zur Besserung der
Absatzverhältnisse zu schaffen sein, wenn auch seitens
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften in dieser
Yinsicht schon bisher manches vorgekehrt wurde. In
erster Linie wird hier mit der Schaffung von Viehverwertungsorganisationen
 vorzugehen sein. An solchen
tehlt es leider derzeit noch in Oesterreich, da die
glücklichen Ansätze aus der Vorkriegszeit durch den
Krieg und die Zwangswirtschaft nahezu völlig zer-Stört
 worden sind. Wenn auch die Viehverwertung
Mmer ein sehr schwieriges Problem sein wird, so
steht doch andererseits außer Frage; daß sie nur mit
Hilfe einer entsprechenden Organisation, die Produzenten
 und Konsumenten möglichst annähert, gelöst
werden kann. Die landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
 bemühen sich jedenfalls sehr, auch das
Problem der Viehverwertung in Bälde einer befriedisenden
 Lösung zuzuführen.
Leider stellen sich diesen sowie den übrigen Be-Nühungen
 der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
 deshalb noch besondere Hindernisse entgegen,
weil es bisher nicht gelungen ist, das schon so lange
angestrebte Bundeskulturförderungsgesetz zu
schaffen. Durch dieses Gesetz sollen den landwirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften durch eine Reihe
von Jahren entsprechende Geldmittel aus dem Bundesbudget
 zur Weiterführung und Ausdehnung aller
Kultur fördernden Aktionen derart zur Verfügung
gestellt werden, daß nach Aufteilung dieser Mittel

uf die einzelnen Bundesländer innerhalb derselben
lie Fondsbildung, das ist die Reservierung der nicht
ermingemäß verbrauchten Geldmittel, sowie ein Reirement
 hinsichtlich der Verwendungszwecke dieser
Zeldmittel ermöglicht wäre. Erst wenn die landwirtchaftlichen
 Hauptkörperschaften auf diese Weise: den
'ntsprechenden finanziellen Rückhalt haben werden,
vird ihre segensreiche Tätigkeit jenes Ausmaß anı1ehmen
 und jene Erfolge erzielen können, «die zur
rollen Entwicklung unserer Landwirtschaft notwendig
ind.
Zur planmäßigen Durchführung der verschiedenen
Culturförderungsaktionen wird übrigens auch noch
hestens eine Zählung der land- und forstwirtschaftichen
 Betriebe Oesterreichs unter Erhebung aller
‚clevanten Verhältnisse und Betriebsmerkmale durch-‚eführt
 werden müssen. Im neuen Oesterreich ist
ämlich bisher — abgesehen von einer Viehzählung —
ine solche Zählung nicht vorgenommen worden. Da
ıunmehr über Anregung des Internationalen landvirtschaftlichen
 Institutes in R om mit 31. Dezember 1030
ne solche Betriebszählung gleichzeitig in allen, dem
nstitut angehörigen Staaten vorgenommen werden
‚oll, so wird wohl auch in Oesterreich zu dem gleichen
Termin die so notwendige Betriebszählung durchzeführt
 werden. Die Ergebnisse der Betriebszählung
verden namentlich in Verbindung mit den Ergebıssen
 unserer Buchstellen nicht nur ein detailliertes
ınd zuverlässiges Bild von der Lage unserer Landınd
 Forstwirtschaft bieten, sondern auch genau die
Srundlagen aufzeigen, auf welchen die Weiterentvicklung
 der Land- und Forstwirtschaft erfolgen kann.
Mit dem allmählichen Wiederaufbau hat auch
wieder die Veranstaltung von Ausstellungen eingejetzt,
 die an Größe, Bedeutung und Interesse immer
mehr und mehr zunehmen und heute bereits entı1ehmen
 lassen, daß die österreichische Landwirtschaft
ich mit jeder anderen europäischen Landwirtschaft
‚ergleichen kann. Nebst den verschiedenen Landesaus-;tellungen
 ist es vor allem die landwirtschaftliche Abeilung
 der regelmäßig zweimal, und zwar im Frühjahr
ınd Herbst stattfindenden Wiener Messe, auf der die
etzten Fortschritte der österreichischen Landwirtschaft
‚eweils aufgezeigt werden und bei der unserer Volkswirtschaft,
 insbesondere auch den Konsumenten ein
iberzeugender Beweis erbracht wird, daß die öster-‚eichische
 Land- und Forstwirtschaft sich immer mehr
ınd mehr rationalisiert und den modernen Bedürfıissen
 der Wirtschaft und des Konsums vollkommen
anpaßt.
Bei dieser ganzen Sachlage ist es selbstverständlich,
laß die Entwicklung der österreichischen Land- und
Forstwirtschaft auch im Auslande beachtet wurde. In
lieser Hinsicht kann in erster Linie auf die Erı1ebungen
 verwiesen werden, die vor einigen Jahren
der Völkerbund durch die Wirtschaftsexperten Layon
 und Rist über die wirtschaftlichen Lebensmög-Pr?
        <pb n="452" />
        lichkeiten Oesterreichs durchführen ließ. Diese Frhebungen
 haben sich auch eingehend mit der österreichischen
 Land- und Forstwirtschaft beschäftigt und
unter anderem auch aufgewiesen, daß es für Oesterreich
 ein großes Glück bedeutet, ein vorwiegend
Landwirtschaft treibendes Land zu sein, dem in diesem
Produktionszweige noch große Entwicklungsmöglichkeiten
 offen stünden. Die Erstarkung der österreichischen
 Landwirtschaft hat es auch mit sich gebracht.
daß sie nicht nur im Inlande Geltung und Anerkennung
 fand, sondern daß ihr auch durch das Ausland
 die entsprechende Würdigung zuteil wurde. FE:
darf wohl als ein besonderes Zeichen dieser Anerkennung
 angesehen werden, daß die internationale
landwirtschaftliche Kommission in Paris, eine Vereinigung
 der größten landwirtschaftlichen Organisationen
 Europas ihre erste selbständige, das heißt von
Agrarkongressen losgelöste internationale Konferenz
ihrer Körperschaften im Jahre 1028 in Wien abgehalten
 und die Vorbereitung und teilweise Durchführung
 dieser Veranstaltung der Präsidentenkonferenz
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften überiragen
 hat. Der glänzende Verlauf dieser Tagung, bei
der die ersten repräsentativen Persönlichkeiten der
europäischen Landwirtschaft die Fortschritte und Verdienste
 der österreichischen Landwirtschaft gewürdigt
haben, hat unwiderlegbar bewiesen, daß Oesterreichs
Landwirtschaft volle internationale Geltung erlangt hat.
Der österreichischen Land- und Forstwirtschaft ist
aber naturgemäß vor allem darum zu tun, mit der
reichsdeutschen Land- und Forstwirtschaft engste
Beziehungen zu unterhalten, welche auch tatsächlich
durch die Annäherung der Präsidentenkonferenz der
'andwirtschaftlichen Hauptkörperschaften an den Deutschen
 Landwirtschaftsrat, sowie durch die enge
Fühlungnahme zwischen dem österreichischen und
reichsdeutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen
 hergestellt wurde. Es sind dies vorbereitende
Schritte, um vorerst die wirtschaftliche Annäherung
Oesterreichs an Deutschland durchzuführen. Glücklicherweise
 kann festgestellt werden, daß bei solchem
Anschluß die beiderseitigen Landwirtschaften nicht
nur keinen Abbruch erleiden, sondern wechselseitige
Förderung erfahren würden, da eben in den einschlägigen
 wirtschaftlichen Verhältnissen nicht das
Moment des Widerspruches und der Konkurrenz,
sondern der Ergänzung gegeben erscheint.
Es ist hier wohl auch am Platze, jener hervorragenden
 österreichischen. Landwirte aus den Reihen der
landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften zu gedenken,
die bei dem Wiederaufbau der Land- und Forstwirtschaft
 Führerrolle innehaben. Es ist dies in erste
Linie der Präsident der niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer,
 der gleichzeitig auch die
Stelle eines Präsidenten der Präsidentenkonferenz der
landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften bekleidet,
Landeshauptmannstellvertreter Josef Reither, eine

Persönlichkeit von außerordentlicher Tüchtigkeit und
anbeugsamer Energie, der vor allem die niederösterreichische
 Landwirtschaft ihre beispiellose Entwicklung
zu verdanken hat. In Oberösterreich sind es zwei
hervorragende Männer, die hier in erster Linie zu
nennen sind: der Präsident des oberösterreichischen
_andeskulturrates Landesrat Kreilmeir und der
J)bmann des landwirtschaftlichen Ausschusses des
’arlamentes Nationalrat Födermayr, der insbesonlers
 im Nationalrate in Vertretung der Interessen der
österreichischen Landwirtschaft sich außerordentliche
Verdienste erworben hat. In Steiermark ist es Präident
 Kandler von der steiermärkischen Land- und
/orstwirtschaftskammer, ‘der die steirische Landwirtichaft
 bei ihrem Aufstieg führt. Der Vizepräsident
lieser Kammer Hartleb, der sich gleichfalls um den
andwirtschaftlichen Wiederaufbau große Verdienste
arworben hat, bekleidet derzeit die Stelle eines Vizesanzlers
 in der Bundesregierung. In die Regierung
wurde übrigens noch eine weitere Persönlichkeit aus
len Reihen der landwirtschaftlichen Hauptkörper-‚chatten
 berufen, nämlich der gewesene Präsident des
Tiroler Landeskulturrates, Andreas Thaler, ein
‚iroler von echtem Schrot und Korn, dem die öster-'eichische
 Land- und Forstwirtschaft vor allem die zu
:hren Gunsten vorgenommene Revision unseres autoı10men
 Zolltarifes und unserer Handelsverträge verlankt.
 Derzeit leitet den Tiroler Landeskulturrat
Präsident Reitmeier, eine energische, kluge, in den
Landesverhältnissen sehr bewanderte Persönlichkeit.
{[n Vorarlberg sind Präsident Hillbrand und Vizepräsident
 Winsauer zu nennen, zwei Männer, die
es verstanden haben, die Vorarlberger Landwirtschaft
dem schweizerischen Niveau fast vollständig anzunähern.
 In Salzburg hat Präsident Hölzl, ein hervorragender
 Kenner der landwirtschaftlichen Verhältnisse
seines Landes, den Wiederaufbau der Landwirtschaft
arfolgreich durchgeführt. In Kärnten ist es Präsident
Supersperg, eine mit tiefer Fachkenntnis und mit
nustergültiger Objektivität ausgestattete Persönlichkeit,
die das durch die Kriegsverhältnisse und den Friedensschluß
 schwer betroffene Land wieder besseren Zeiten
zuführt. Schließlich ist noch als Vertreter der burgenländischen
 Landwirtschaftskammer, welche erst in den
letzten. Jahren geschaffen wurde, Präsident Kugler
zu nennen, ‚der als burgenländischer Bauer unter den
schwierigsten Verhältnissen die Demokratisierung und
“ntwicklung der burgenländischen Landwirtschaft
‚eitet. Vom landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen,
das den Tandwirtschaftlichen Hauptkörperschaften eng
angeschlossen ist, sind vor allem zwei Persönlichkeiten
hervorzuheben: der hochbejahrte Nestor des landwirtschaftlichen
 Genossenschaftswesens Oesterreichs,
Prälat Bauchinger, der auch dem Allgemeinen Verband
 landwirtschaftlicher Genossenschaften Oesterreichs,
 der zentralen Interessenvertretung aller österreichischen
 Genossenschaftsverbände vorsteht, ferner
        <pb n="453" />
        Minister a. D. Buchinger, der mehrere Jahre als
Landwirtschaftsminister der österreichischen Landwirtschaft
 außerordentliche Dienste geleistet hat und der
ıunmehr als Obmann der großen niederösterreichischen
 Zentralkasse und Präsident der neu gegründeten
Girozentrale der Förderung des landwirtschaftlichen
Genossenschaftswesens seine ganze Aufmerksamkeit
ınd seine große Arbeitskraft widmet.
Unter dieser Führung kann denn die österreichische
 Landwirtschaft, wie diese Zeilen hoffentlich entıehmen
 lassen, nicht nur einen höchst befriedigenden
Rückblick über ihre bereits erzielten Ergebnisse und
Fortschritte nehmen, sondern auch vertrauensvollen
Ylutes in die Zukunft sehen. Gewiß werden noch

jele Hemmungen und Hindernisse überwunden
werden müssen, werden neue Schwierigkeiten, ja
crisenhafte Gefahren bekämpft werden müssen; wer
ıber aus dem Chaos und aus größter Beengung und
Dürftigkeit so wie die österreichische Landwirtschaft
len Weg ins Freie gewonnen hat, dem wird wohl
ıuch das erfolgreiche Weiterschreiten auf der nunnehr
 schon besser und breiter gewordenen Bahn
ıicht mehr unmöglich gemacht werden können. Die
andwirtschaftlichen Hauptkörperschaften werden
edenfalls, nach wie vor, am Platze sein, um der
;sterreichischen Land- und Forstwirtschaft in ihrem
Wirtschaftskampfe führend und helfend zur Seite
zu stehen.

Messepavillon der n.-ö. Landes-Landwirtschaftskammer und des Verbandes ländlicher
 Genossenschaften in Niederösterreich auf der Wiener Messe

DIE ÖSTERREICHISCHE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTS-GESELLSCHAFT
 IN WIEN

Die Oesterreichische Land- und Forstwirt-;haftsgesellschaft
 in Wien ist aus der am 3. Ok-‘Ober
 1807 unter dem Protektorate des FErzherzogs
lohann gegründeten k. k. priv. Landwirtschaftsgejellschaft
 in Wien hervorgegangen. Bis ungefähr zur
Mitte des vorigen Jahrhunderts hat die Gesellschaft ihr
Tätigkeitsgebiet über ganz Oesterreich erstreckt. Mit der
Michtung von Fachkörperschaften in den übrigen Kron-Ändern
 schränkte sie ihre Wirksamkeit mehr auf das
„and Niederösterreich ein, ohne jedoch den Zusammenhang
 mit ihrer ursprünglichen Bestimmung als Reichs-Yr'ganisation
 zu verlieren. Die Errichtung eines eigenen
Vereinshauses in der Inneren Stadt ermöglichte es
hr, für ihre umfassende Tätigkeit die erforderlichen
Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Als im Jahre
1008 der Landeskulturrat für Niederösterreich gegründet
wurde, dehnte die Gesellschaft ihr erfolgreiches Arbeitsfeld
 auf alle im Reichsrate vertretenen Königreiche und
Länder wieder mehr aus. Den Aenderungen der politischen

 und wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie durch
lie Errichtung der Republik Oesterreich gegeben waren,
yaßte sich die Gesellschaft durch Ausbau ihrer inneren
Drganisation an, was schließlich auch äußerlich durch den
Wechsel des Namens in die einer „Oesterreichiıchen
 Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft
n Wien” im Jahre 1928 zum Ausdruck gebracht wurde.
Die Bedeutung, welche der Oesterreichischhen Landınd
 Forstwirtschaftsgesellschaft unter den landwirtschaftichen
 Organisationen in den letzten zehn Jahren zusommt,
 ist nur voll durch einen kurzen Rücblic
‚uf die Geschichte ihrer Leistungen auf land- und
orstwirtschaftlichhem Gebiete seit ihrer Gündung zu
ırfassen. In der Zeit ihrer Funktion als Hauptkörper-;ichaft
 des Landes Niederösterreich verfügte sie über
5taats- und Landessubventionen und gründete darauf
hre Förderungsmaßnahmen zur Hebung aller Zweige
ler Bodenkultur. Die Fühlung mit.der landwirtschaftlichen
Bevölkerung unterhielt sie durch ihre 61 Bezirksvereine
        <pb n="454" />
        und 800 Kasinos. Fine besondere Pflege widmete sie
dem Wettbewerb durch Veranstaltung von Reichs- und
Regionalausstellungen. Der besonderen fachlichen Belehrung
 diente die Gesellschaft durch Publikationen, wie
durch Ausgabe des Jahrbuches und der landwirtschaftlichen
 Zeitschrift, durch ihren Wanderunterricht, Düngungund
 Anbauversuchen, sowie durch Pflege des Fortbildungswesens
 auf Grund moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse
und praktischer Erfahrungen. Wie sie dem Landwirt durch
Beratung in technischer Richtung zur Seite stand, grifl
sie auch in sein Wirtschaftsleben durch ihre Buchstelle ein.
Die Bewegung am land- und forstwirtschaftlichen Produktenmarkte
 wurde durch die Sektion für Volkswirtschaft
 und Agrarpolitik erfaßt, woraus sich eine rege
Tätigkeit auf dem Gebiete der Agrar- und Zolpolitik
ergab. Im Zusammenhange mit dem Finflusse, den die
Gesellschaft auf alle legislativen und Verwaltungsfragen
als beratende Körperschaft für die Land- und Forstwirtschaft
 gegenüber der Staats- und Landesregierung nahm,
gründete sie im Jahre 1898 die „Oesterreichische
Zentralstelle zur Wahrung. der land- und
forstwirtschaftlichen Interessen bei Abschluß
von Handelsverträgen (Agrarische Zentralstelle)”,
 mit der sie durch viele Jahre hindurch in
nniger Arbeitsgemeinschaft stand.
Von dem Gedanken geleitet, daß eine innige F ühlungnahme
 ‚der einzelnen Landes-Fachkörperschaften der
Monarchie . unerläßlich sei, schuf sie im Jahre 1008 die
Präsidentenkonferenz der Landeskulturräte und Landwirtschaftsgesellschaften
 der im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder, deren Geschäftsführung sie
seinerzeit selbst übernahm.
Nach dem Weltkriege rollten sich eine Fülle neuer Probleme
 auf, zu welchen die Gesellschaft Stellung zu nehmen
hatte, Da unter den Mitgliedern eine beträchtliche Anzahl
dem Groß- und Mittelgrundbesitz angehörten und gerade
diese Betriebsgrößen nach dem Kriege einer besonderen
Unterstützung bedurften, wurde die „Sektion für landund
 forstwirtschaftliche Gutsbetriebe” im Jahre
1919 geschaffen, die eine sehr rege Tätigkeit entfaltet.
Die Zwangswirtschaft der Kriegs- und Nachkriegszeit
hat sich im Milchwirtschaftsbetriebe bei gedrosselter
Preisbildung in einer für .den Konsum geradezu katastrophalen
 Weise in der Milchanlieferung ausgewirkt.
Im Rahmen der III. Sektion für Milchwirtschaft
wurde eine paritätisch aus allen Interessengruppen Zzu-;ammengesetzte
 Milchpreisbestimmungskommission
 errichtet, der es nicht in letzter Linie zu verdanken
ist, daß sich durch Angleichung der Milchpreise an die
jeweiligen Gestehungskosten die Milchproduktion wiedeı
hob und die Milchpreise am Wiener Markte stabilisiert
wurden. Durch Eröffnung eines chemischen und bakteriologischen
 Laboratoriums mit vollständig neuzeitlicher
Einrichtung wurde in jüngster Zeit den Mitgliedern die
Möglichkeit gegeben, ihre Einrichtungen zur Erzeugung
von hygienisch einwandfreien Milch- und Molkereiprodukten
 zu überprüfen. Auch die Abteilung für Landund
 die für Forstwirtschaft wurde den neuen Ansprüchen
gegenüber ausgebaut, die bereits früher bestandene
Buchstelle und Abteilung für Gutsadministration wurde
entsprechend den gesteigerten Anforderungen ausgestaltet.
 Die Rechtsahteilung steht den Mitgliedern in allen

Rechts- und Steuerfragen bei. All diese Einrichtungen
vurden in diesen schwierigen Zeiten von den Mitgliedern
»esonders stark in Anspruch genommen. Um gegen die
lurchdie landwirtschaftlichen Arbeitsnehmerorganisationen
ıusgelöste Lohnbewegung gerüstet zu sein, errichtete
lie Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft kurz nach
Criegsende den „Land- und Forstwirtschaftlichen
Zentral-Arbeitgeberverband”. Ueberdies wurde
m Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landınd
 Forstwirtschaft „die öffentliche Zentralstelle
:ür Arbeitsvermittlung von Wander-(Saison-)
arbeitern” geschaffen, die insbesondere den zur hohen
3Zedeutung gekommenen Zuckerrübenbau treibenden
Wirtschaften, die notwendigen qualifizierten Arbeits-‚räfte
 beizustellen vermochte. Zur Förderung der Saatzutzüchtung
 wurde „die Vereinigung österreicht-;cher
 Saatgutzüchter” ins Leben gerufen, die gleich
ner Sektion in die Organisation eingegliedert ist.
Nach Abtrennung des Gebietes vom Lande Nieder-Österreich
 wurde die Oesterreichische Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft
 auch mit den Agenden einer
Landeshauptkörperschaft für das Land Wien
vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
betraut. Sie übt diese Tätigkeit durch ein Landeskomitee
aus, in dem alle in Betracht kommenden Berufskreise
vertreten sind. Den Bezug von land- und forstwirtschaftichen
 Bedarfsartikeln und den Absatz von land- und
‘orstwirtschaftlichhen Erzeugnissen förderte die Gesell-;haft
 durch die „Zentral-FEin- und Verkaufsgenossenschaft”
 und das „Verkaufsbureau
a. ö6. Waldbesitzer”, Aus demselben Gedanken, aus
lem seinerzeit die Präsidentenkonferenz der Hauptkörperschaften‘
 der im Reichsrate vertretenen Königreiche
ınd Länder zusammengerufen wurde, wurde endlich der
‚Hauptverband der Wald- und Grundbesitzerverbände
 Oesterreidcs” geschaffen. Dieser Verband
bildet zwei Gruppen, und zwar das „Zentralkomitee
der Waldbesitzerverbände Oesterreichs” und
das „Zentralkomitee der Verbände landwirtzchaftlicher
 Gutsbetriebe Oesterreichs”:
Mit den im Rahmen der Oesterreichischen Land- und
Forstwirtschaftsgesellschaft gebildeten Beratungskörpern;
wie Präsidium, Zentralausschuß, Sektionen und Komitees;
;owie mit ihren Bureauabteilungen vermochte die Gesellschaft
 auf die Entwicklung der österreichischen Landınd
 Forstwirtschaft einen wesentlichen fördernden Fin-1uß
 zu nehmen, was in ganz hervorragendem Maße
zerade bei dem Wiederaufbau der durch den Krieg darniederliegenden
 wirtschaftlichen Verhältnisse zum Aus-Jruckke
 kam. Durch ihre Finflußnahme auf alle agrar-»olitischen
 Tagesfragen, durch die Abgabe von Gutachten
bei allen legisl!ativen Maßnahmen der Regierungen des
3undes und der Bundesländer vermochte sie ihren Mitgliedern
 und darüber hinaus der gesamten österreichischen
 Land- und Forstwirtschaft weitreichende Hilfe zu
leisten. Es fällt somit der Oesterreichischen Land- und
Yorstwirtschaftsgesellschaft an der Entwicklung der öster-'eichischen
 Land- und Forstwirtschaft in den letzten zehn
Jahren, die mit vollem Rechte die Bewunderung des Inınd
 Auslandes erregte, ein so wesentlicher Anteil zu,
daß die von ihr geleistete Arbeit in der Wirtschaftsgeschichte
 Oesterreichs festgehalten zu werden verdient.
        <pb n="455" />
        hat. Risch, Rreranz

\lnobenweide«

FTIERZUCHT UND MILCHWIRTSCHAFT
Von Sektionschef Dr. Wilhelm Liebscher.

Vor dem Kriege stand die Tierzucht der öster-°eichischen
 Alpenländer auf anerkannt hoher Stufe.
Die meisten der vorhandenen Rinderrassen näherten
ich dem Standard der modernen Kulturrassen, das
Pinzgauer Pferd wurde zu einem vorzüglichen Typ
des schweren Pferdes; die in rascher Zunahme be-3riffene
 Schweinezucht stellte sich auf Rassenqualiätszucht
 ein, die Zucht des bodenständigen Alpenichafes
 gewann an Verbreitung und auch die Geflügelzucht
 nahm der Zahl und Beschaffenheit nach einen
jehr erfreulichen Aufschwung. So waren auf dem
Gebiete des heutigen Bundesstaates Oesterreich Ansätze
 für die beste und erfolgreichste Entwicklung der
?nzelnen Viehzuchtzweige gegeben, als plötzlich durch
den Krieg und die Nachkriegszeit ein Rückschlag
dntrat, der den vollen Zusammenbruch eines der
Wichtigsten Teile der Landwirtschaft befürchten ließ.
Die Stückzahl der Rinder war zu Ende jener schrecklichen
 Zeit um etwa 16 9%, jene der Schweine um
43° und auch die Zahl der Pferde war beträchtlich

zurückgegangen. Doch war es besonders beim Rindviehstand
 nicht so sehr die zahlenmäßige Einbuße, als
vielmehr die Veränderung in der Art der Qualität
iberhaupt, welche zu Besorgnissen Veranlassung gab.
%s fehlte an den nutzbaren Kategorien, daher an
Cühen, Zuchtstieren und Gebrauchsochsen, dafür
varen mehr Jungvieh und Kälber vorhanden. Infolge
ahrelangen Mangels planmäßiger Zuchtarbeit sowie
nfolge der fortgesetzten, oft wahllosen Antorderungen
‚ester Zuchtstücke zu Schlachtzwecken nahm der
zute Zuchtviehstand immer mehr ab; um Ersatz zu
chaffen, wurden die anfallenden Kälber oft ohne
lücksicht auf ihre Eignung zur Weiterhaltung vervendet.
 Jahrelang. bestanden die größten Schwierigzeiten
 hinsichtlich der Futterversorgung, weshalb es
&amp;lt;am, daß schließlich zumeist alte, abgenützte Kühe,
zahlreiche Kümmerer und rasselose Tiere sowie überviegend
 Jungvieh vorhanden war, daß es aber ins-»esondere
 an den notwendigsten Zuchtstieren fehlte.
Voch trostlaser stand es mit der Schweinezucht, die

A
        <pb n="456" />
        Kuh der Grau-Braunen Gebirgsrasse

geradezu vernichtet zu sein schien. Im Gegensatze
hiezu hatte bloß die Ziegen- und Schafzucht eine
immerhin beträchtliche Vermehrung aufzuweisen, weil
diese Zuchtzweige der Zwangswirtschaft nicht unterlagen.
 Hiebeiwares aber vorauszusehen, daß dieser durch
die Not der Verhältnisse bedingten Umstellung im
Zuchtbetriebe mit dem Eintritt normaler Zeiten wieder
äne rückläufige Bewegung folgen werde.
Der Tiefstand der österreichischen Rindviehzucht
in diesen traurigen Tagen wird am besten dadurch
charakterisiert, daß die englisch-amerikanische Gesellschaft
 der Freunde zwei Schiffsladungen von Rindern
unter den schwersten Opfern und Verlusten sogar
aus Amerika nach Oesterreich gebracht hat. Als die
Wirtschaft und die Kräfte wieder frei wurden, trat
bald der Umschwung ein und schon in ungeahnt
kurzer Zeit bot die Tierproduktion Oesterreichs ein

Die vorhandenen Tierzuchtgesetze waren vielfach
ıicht mehr ausreichend und teilweise schon veraltet,
weshalb die meisten Bundesländer neue Gesetze
schufen und die übrigen Bundesländer ihre Gesetze
antsprechend erweiterten. Durch diese Gesetze wird
vor allem die Körung und Haltung der männlichen
Haustiere zur Zucht geregelt. Besonders in der Anordnung
 der obligatorischen Haltung der für die
5ffentliche Zuchtverwendung erforderlichen männ-'ichen
 Tiere (Stiere, Eber, Widder) ist die gute Hälfte
der Zuchtförderung und des in verhältnismäßig kurzer
7rist erzielten Zuchterfolges zu erblicken. Die züchterische
 Organisation belebte sich wieder; es kam
zur Gründung zahlreicher Zuchtgenossenschaften und
&amp;lt;ontrollvereine, die ihre Hauptaufgabe in der Hebung
ler Qualität der Tierbestände erblickten. „Rassen- und
‚eistungszucht” wurde das Losungswort und aus den ge-'‚etteten
 Resten der Viehbestände entstanden Generatioı1en,
 die bald die Qualität des Friedensstandes
reichten. Dies war nur deshalb möglich — und diese
Yeststellung dürfte für die Beurteilung unserer Rassen
mmerhin wertvoll und bedeutsam sein — weil in den
ibrig gebliebenen Zuchtbeständen noch so viel an
zuten konsolidierten Erbanlagen vorhanden war, daß
nit Eintritt besserer Zucht- und Umweltsverhältnisse
Jie Regenerierung und Wiederherstellung der einzelnen
Rassen in sicherer und rascher Weise erfolgen konnten
 diesem Sinne bewahrheiteten sich insbesondere auch
die Worte: „Das Alpengebiet, die Weidewirtschaft
ind wohl der ewige Jungbrunnen des Viehstandes.”
Die amtliche Zählung vom 7. März 1923, deren
Ergebnis in der bezüglichen Tabelle dargestellt wird,

Viehstand vom 7. Mörz 1023.

Im Jahre

Dferde Schweine
A L L— _
1923 | 2.162.385 282.651 | 1,473.219 | 597.413
1910 2,218.763 298.025 1.840.338 296.128

Rinde

Schaf

vollkommen verändertes Bild. Anfangs bestand das
Bestreben nach möglichster Massenerzeugung, denn
Milch-, Fleisch- und Arbeitsleistung waren in erhöhtem
Vaße notwendig. Doch bald gelangte man zur richgen
 Erkenntnis, das gerade die Zeit des Wiederaufbaues
 die geeignetste Gelegenheit sei, die Tierzucht
 in die richtigen Bahnen zu lenken, um in konsequenter
 Verfolgung der Zuchtziele sowohl den
züchterischen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen
 gerecht zu werden. Von nachhaltigster
Wirkung und von bestimmendem KEinflusse auf die
ganze Gestaltung der Viehzucht mußte daher von
Anfang an vor allem die Förderung der Zucht auf
breiter Grundlage, sonach der Landesstierzucht, sein
and es ist ein Verdienst der maßgebenden Faktoren,
aiezu die notwendigen Vorsorgen rechtzeitig getroffen
zu haben.

Zieger

Esel, | | |
Manltier Geflügel Bienenstöcke Kaninchen

382.146 1400
983.973 1941

5.909.523 | 252.675 | 157.901
! 331646

arbringt bereits den Nachweis, daß die Rinder- und
Yerdebestände dem Friedensstande nahezu gleich-:amen
 und daß der Ausfall an Schweinen auf etwa
15°% zurückgegangen war. Seither hat jedoch der
linderstand den Friedensstand nicht nur erreicht,
;ondern zeitweise gewiß übertroffen, während vom
5chweinestand nur noch etwa 20% fehlen dürften.
Die Pferdezucht dürfte heute ziffernmäßig nur um die
nfolge der Automobilisierung sowie wegen Auflassung
yerittener Heereskörper eingetretene Verringerung
les Standes gegenüber dem Friedensstande zurück-;tehen,.
 welche Verringerung in Wien allein 15.000
stück beträgt,
Was nun die Entwicklung der einzelnen Haustierırten
 im letzten Jahrzehnt betriftt, so ist wohl bei
ler Rinderzucht der bedeutendste Fortschritt fest-:ustellen,
 wobei mit besonderer Befriedigung hervor-
        <pb n="457" />
        zehoben werden muß, daß hieran alle Rassen
deteiligt sind. Wenn auch die schon weitgehend
lurchgezüchtete sowie im In- und Auslande
wegen ihrer Formenschönheit und Leistungshöhe
ntsprechend gewürdigte alpine Grau-Braunviehrasse
 heute das eindruckvollste Bild bietet,
30 sind doch die Fortschritte, welche die andeten
 ehedem noch etwas zurückgeblieben Rassen
im gleichen Zeitraume erzielten, verhältnismäßig
noch weiter reichend. So zeigt das Fleckvieh der
Bern-Simmentaler Richtung in manchen Zuchtgebieten
 eine züchterische Höhe, die rückhaltlose
 Anerkennung verdient und diese auch von
Yachmännern des In- und Auslandes bereits
gefunden hat. Das gleiche gilt vom Pinzgauer
Rind mit der besonderen Betonung, daß die aufallende
 Qualitätsverbesserung bei dieser Rasse
1ahezu im gesamten umfangreichen Zuchtgebiete
vor sich gegangen ist. Auch die Entwicklung
der Zuchten des Murbodner Rindes, des Blondviehes
 sowie des Waldviertlerschlages muß im
Hinblickke auf die hiebei in Betracht kommenden
Verhältnisse den Züchter und Kenner mit Befriedligung
 erfüllen. Die in den letzten Jahren bei allen
Rinderrassen im Vordergrund des Interesses stehende
 Milchleistung hat bei der landesüblichen,
der Hauptsache nach nur aus Gras und Rauhfutter
destehenden Ernährung im Durchschnitte folgende
Höhe erreicht: alpines Grau-Braunvieh 2800 bis
3000 Liter, Fleckvieh 2400 Liter, Pinzgauer 2300 bis
2400 Liter, Murbodner und Blondvieh 2200 Liter.
Hiezu wird bemerkt, daß in hervorragenden Leistungszuchten
 und bei Kraftfuttergaben die Durchschnittsrträge
 wesentlich höher und daß KEinzelleistungen
von 4000 bis 6000 Liter heute überhaupt keine
Seltenheit mehr sind. Bei dieser Gelegenheit sei auch

dinzgauer Stier „Leo’

SHOT

Zuchtvieh der Fleckviehrasse

ın dieser Stelle an die Kuh Bella des früheren Herrn
zZundespräsidenten erinnert, welche mit einer Jahreseistung
 von ILIO3 Kilogramm Milch für Europa geadezu
 einen Rekord aufgestellt hat. Die großen
\usstellungen der letzten Zeit haben vor aller Oeffentichkeit
 den Beweis für den Hochstand unserer Rindiehzucht
 erbracht. Durch Rassen- und Leistungsıucht
 sowie durch die Leistungskontrolle sind die
Zestände wertvoller und leistungsfähiger geworden,
io daß sie der Konkurrenz mit den hochstehenden
Auslandsrassen immer mehr gewachsen sind.
Auch die Pferdezucht wurde alsbald wieder mit
srößtem Eifer aufgenommen. Sie gestaltete sich derırt
 Jebhaft, daß bereits in den Jahren 1922 bis 1024
‚on Veberproduktion gesprochen wurde. Mit Ausı1ahme
 von Wien, wo der Pferdestand aus den oben
‚ereits angeführten Gründen wesentlich zurückgegangen
ist, kann in den übrigen Bundesländern
eine Verringerung der Stückzahl nicht
peobachtet ; werden. Wie durch den
Ausbau der Eisenbahnen wird auch
durch die fortschreitende Anwendung
der Elektrizität, der Kraftfahrzeuge und
WVotoren nach den bisherigen Erfahrungen
 das Pferd, zumal im Landwirtschaftsvetriebe,
 nicht zurückgedrängt. Besonders
 im Gebirgs- und Hügelland kann
es nicht entbehrt und anderweitig voll
ersetzt werden. Im Interesse der heimischen
Landwirtschaft ist daher die Pferdezucht
eine unabweisliche Notwendigkeit, weshalb
 auch der Pflege derselben fortzesetzt
 die vollste Aufmerksamkeit zugewendet
 wird. Oesterreich genießt den
Vorzug, im größten Ausmaße seines Gebietes
 über die bodenständige norische
oder Pinzgauer Pferderasse zu verfügen,
welche als schwere Rasse jedenfalls eine
        <pb n="458" />
        gekommen schien die Weiterzucht dieser renommierten
 Gestütsschläge ernstlich in Frage gestellt.
Doch wurden diese Schwierigkeiten überwunden
und es kann nunmehr wohl behauptet werden,
daß die Gestüte schon heute gegenüber dem
Vorkriegsstand in der Qualität der Pferde einen
Fortschritt aufzuweisen haben. Die in Piber herangezüchteten
 Lipizzaner dienen insbesonders
auch als Nachwuchs für die weltbekannte Spanische
 Reitschule, welche durch ihre in den
letzten Jahren in Berlin, Aachen und London
 absolvierten Gastspiele, vor allem aber
wegen der auffallenden Schönheit der Pferde
geradezu sensationelle Erfolge erzielte. An dieser
Stelle muß auch der Zucht der kleinen Pferde
gedacht werden, welche in den letzten Jahren
an Ausbreitung gewinnt. So ist es insbesondere
gelungen, das als Gebirgspferd rühmlichst bexannte
 und beliebte Haflingerpferd in Oestereich
 immer mehr einzubürgern und hiefür eigene
Zuchtgebiete zu schaffen, in welchen sich ebenso wie
n einigen Privatgestüten die Zucht bereits auf vollster
Jöhe befindet. Es erübrigt noch, die heimische
P’raberzucht sowie die englische Vollblut-;ucht
 anzuführen, welche Zweige der Pferdezucht
rotz aller Ungunst der Verhältnisse heute eine
ıchtunggebietende Stellung erreicht haben. Dem
erdesport kommt in Wien sowie teilweise auch in
ler Provinz infolge seiner vielseitigen Beziehungen
um Erwerbs- und Wirtschaftsleben eine große Beleutung
 zu, welche eine weiter ansteigende Entwickung
 wünschenswert und deren Förderung als geboten
xrscheinen läßt.
Mit Rücksicht auf die in Oesterreich hinsichtlich
ler Fleischversorgung obwaltenden besonders schwieigen
 Verhältnisse kommt der Schweinezucht die
yrößte Bedeutung zu und es ist daher mit Befriedizung
 zu begrüßen, daß sich auch dieser Produktionsweig
 bisher mit bestem Erfolge entwickelt hat. Wenn
such zahlenmäßig der Vorkriegsstand noch nicht
reicht sein dürfte, so ist doch vom züchterischen
ınd wirtschaftlichen Standpunkte aus die gegenwärtige
intwicklungsstufe wesentlich höher einzuschätzen. Es
st dies in der bedeutenden Qualitätsverbesserung der
Zuchttiere begründet, die in vielen Bundesgebieten
ine absolut hohe Stufe erreicht hat. Hiebei ist die
"eststellung von Wichtigkeit, daß in vielen Alpenzegenden,
 in welchen bislang von einer richtigen
5chweinezucht kaum gesprochen werden konnte, sonlern
 mehr eine primitive Schweinehaltung bestand, die
Jinheitlichkeit und Güte des Zuchtmateriales selbst
1öheren Ansprüchen gerecht zu werden vermag. In
len eigentlichen alpinen Gebieten findet das ver-;delte
 deutsche Landschwein immer größere Verreitung,
 im Flachland steht es im Wettbewerb mit
dem deutschen Edelschwein und in Niederösterreich
such mit der weißen englischen Yorkshire-Rasse. Die

Haflinger Hengst
der wertvollsten ist. Das norische Pferd ist ein auszezeichnetes
 Wirtschaftspferd und im allgemeinen ein
ınübertreffliches, gesundes und genügsames Last-»ferd.
 An der Verbesserung der Zucht dieses Pferdes
wurde besonders in der Nachkriegszeit in der inten-;zivsten
 Weise gearbeitet und durch eine gewissenaafte
 Auswahl der Stuten sowie durch die zumeist
durch den Bund erfolgte Beistellung vorzüglicher Beschälhengste
 im allgemeinen eine weitgehende Ausgeglichenheit,
 harmonischere Formen und besseres
P’emperament erzielt. Auf diese Weise wurde während
des letzten Jahrzehntes die Typisierung dieser vorzüglichen
 Pferderasse mit bestem Erfolge eingeleitet,
welche in absehbarer Zeit gewiß zu der unbedingt
notwendigen vollen Einheitlichkeit führen wird. Als
Landespferdezucht wird ferner die Zucht des warmolütigen
 Pferdes in Oesterreich betrieben, welche trotz
der Ungunst der Verhältnisse eine günstige Entwicklung
 aufweist. Diese Zuchtrichtung beschränkt sich
auf einige Teile von Nieder- und Oberösterreich, des
Burgenlandes und von Kärnten, in welchen Gebieten
vor allem die aus den Bundesgestüten hervorgegangenen
 Hengste zur Zucht verwendet werden. Es wird
die Absicht verfolgt, in den einzelnen Gebieten einheitliche
 Schläge heranzuzüchten, um so das jeweils
10twendige Material für den Inlandsbedarf zur Verügung
 zu haben.
Oesterreich verfügt über die beiden Bundesgestüte
Wieselburg a. d. Erlauf und Piber. Im ersteren
werden die englischen Halbblutstämme Furioso,
Przedswit und Nonius aus dem ehemaligen Radautzer
Gestüt und in Piber der gleichfalls aus Radautz gekommene
 angloarabische Gestütsschlag Gidran sowie
die Pferde des ehemals kaiserlichen Hofgestütes Lidvizza
 weitergezüchtet. Die Pferde dieser Gestüte kamen
aus gänzlich verschieden gearteten Gegenden inmitten
des Krieges. Durch die Schwierigkeiten der Akklimatisation
 und der jahrelangen Futternot sowie infolge
 bösartiger Krankheiten gefährdet und herab-Phot.

 Keller, Wier
        <pb n="459" />
        Bestrebungen sind vorwiegend dahin ge-:ichtet,
 eine den österreichischen Verhältıissen
 angepaßte Type des veredelten
leutschen Landschweines, aufgebaut auf
deutschen Blutlinien, zu schaffen. In dieser
Hinsicht sind besonders in Tirol, Vorarlberg
 und Kärnten bereits ausgezeichnete
Erfolge zu verzeichnen. Wie kaum ein
anderes Gebiet der landwirtschaftlichen
Produktion ist jedoch die Schweinezucht
in erster Linie von der Konjunktur abhängig,
 deren günstige Gestaltung bei der
starken Auslandskonkurrenz und bei der
vielfachen Abhängigkeit in der Futterversorgung
 einen ausreichenden Schutz voraussetzt.
 Davon wird sonach vor allem die
Entwicklung der Schweinezucht in der
weiteren Zukunft abhängen.
Hinsichtlich der Ziegenzucht zeigt
sich eine Verringerung des Standes und
sonach eine fortschreitende Anpassung an
den eingeschränkten Bedarf an Ziegenmilch. Diese
Zucht spielt, wie in der Vorkriegszeit, nur noch dort
zine größere Rolle, wo die Ausnutzung absoluter
Ziegenweiden und der Mangel an Kuhmilch auf
den Talgütern während der Alpperiode eine Ziegenhaltung
 erfordert. Die in Oesterreich heimische
reh- und gemsfärbige Alpenziege, bekannt durch
ihre gute Gesundheit, robuste Konstitution, Widerstandsfähigkeit
 und ihre befriedigende Milchergiebigkeit,
 hat in ihrer Durchzüchtung weitere Fortschritte
gemacht. Wesentlich auffallender machte sich in den
letzten Jahren der Rückgang der Schafzucht bemerk--inzgauer

 Zuchthengst

Pinzoauer Zuchtstute

jar, welcher jetzt auch schon das Hochzuchtgebiet
ler österreichischen Schafhaltung, Kärnten, ergriffen
1at. Es handelt sich hier um eine zwangsläufige Folge
les Eindringens billiger Fertigwaren der Schafwollndustrie
 in den bäuerlichen Bedarf und die hiedurch
jewirkte Einschränkung in der Selbstversorgung. Da
lie Kosten der Winterhaltung der Schafe die billige
yömmerungsmöglichkeit nicht auszugleichen vermögen,
lie Wollpreise dauernd unbefriedigend sind, der Ab-;atz
 von Schaffleisch in den großen Konsumorten mit
äner ablehnenden Geschmacksrichtung zu kämpfen
1at, erweist sich die Schafhaltung als wenig und vielfach
 überhaupt nicht mehr als rentabel,
was sich eben in einer zunehmenden
Einschränkung dieses Tierzuchtzweiges
auswirkt. Die Bestrebungen, welche
dem Rückgang der Schafhaltung Finhalt
 gebieten sollen, betreffen dementsprechend
 in erster Linie eine Qualitätsverbesserung,
 insbesondere hinsichtlich
 der Wolle. Die seit mehreren
Jahren durchgeführten Kreuzungsversuche
 der einheimischen Alpenschafe,
vor allem der Kärntner und Tiroler
Schafe, mit deutschen Kammwollschafen
 vom Typus der Württemberger
Bastardschafe, hat befriedigende Lrgebnisse
 gezeitigt. Bei gleichbleibendem
 Wollertrage hat sich die Wollbonität
 so weit gehoben, daß man von
einer kräftigen, gut gestapelten und
genügend feinen Kammwolle sprechen
kann.
Die Geflügelzucht befindet sich
seit den letzten Jahren in einer Umstellung
 von dem mehr sportmäßigen
        <pb n="460" />
        „Furioso”, Hengst

Betrieb auf die Leistungsrassenzucht. Geboten ist dieser
Prozeß durch die Erkenntnis einer wichtigen wirtschaftlichen
 Notwendigkeit und ermöglicht wird er
durch die in den letzten Jahren immer mehr zunehmende
 Verwendung von Zuchtmaterial aus anerkannten
 Leistungsstämmen, die wiederum aus den
zahlreichen Leistungszuchtstationen hervorgehen. Die
Tätigkeit und die Erfolge des Wettlegehofes in Klosteraeuburg
 können als mustergültig bezeichnet werden.
Die bodenständigen Rassen der Altsteirer und Sulmtaler
 haben sich vorzüglich bewährt, außerdem hat
sich von den leider viel zu zahlreichen Geflügelrassen
jene der Rhodeländer als besonders nutzbar erwiesen.
Die Zusammenfassung der einzelnen Geflügelzuchtvereine
 und -verbände im ganzen Bundesgebiete
in eine einheitliche Organisation ist in Aussicht
 genommen und es steht zu erwarten,
daß die großzügige Aufklärungsarbeit einer
solchen Vereinigung in Verbindung mit den
geeigneten Förderungsmaßnahmen die Gelügelzucht
 in rascher Folge einen großen
Schritt nach vorwärts bringen wird.
Die österreichische Fischereiwirtschaft
wurde durch die Verwüstungen der Kriegsund
 Nachkriegszeit außerordentlich schwer
getroffen; die Gewässer sind durch Raubwirtschaft,
 Fischdiebstahl in großem Maßstabe,
 durch Mangel an Pflege und Einsatz
 teilweise fast fischleer geworden. Blüıende
 Fischzuchtanstalten sind zugrunde
gegangen. In Ermanglung ausreichender
Mittel war der Wiederaufbau schwierig,
doch ist die aufsteigende Entwicklung unverkennbar.
 In den Alpenländern, in denen
die Produktion lachsartiger Fische in Seen
and Fließwässern die erste Rolle spielt,

sind mehrere Landes-Fischzuchtanstalten
zur Besetzung der Gewässer geschaffen
worden, so die oberösterreichische Landes-Fischzuchtanstalt
 in Gschwendt, die Tiroler
Landes-Fischzuchtanstalt in Thaur, ferner
die Anstalt der Sportfischervereinigung
Kärnten in Klagenfurt. Mit Unterstützung
des Bundesministeriums ist ferner im laufenden
 Jahre die fischereibiologische Station
in Weißenbach am Attersee gegründet
worden. Die heutige Karpfenproduktion
Oesterreichs beträgt auf 2400 Hektar
Fläche etwa 3000 Zentner, somit schon
rund ein Viertel des Inlandsbedarfes. Bei
dieser Gelegenheit müssen auch die Bestrebungen
 zur Bekämpfung der leider sehr
häufigen und gefährlichen Verunreinigung
und Vergiftung der Fischwässer, besonders
durch Fabriksabwässer, hervorgehoben
werden.
Die Bienenzucht hat unter den schon
'eit Jahren unbefriedigenden Trachtverhältnissen geliten,
 daher im Stande der Bienenvölker eine Abnahme
ngetreten sein dürfte. Durch die Vereinigung aller bestehenden
 Bienenzuchtorganisationen im Imkerbund für
esterreich sowie in der Imkergenossenschaft wurde ein
yedeutsamer Schritt zur Vereinheitlichung der züch-‚erischen
 und bienenwirtschaftlichen Ziele getan. Der
mkerbund verfügt über eine große Anzahl von tüchtigen
3ienenwanderlehrern, die, an einer eigenen Imkerschule
wusgebildet, eine eifrige Aufklärungstätigkeit ausüben.
/olle Aufmerksamkeit wird der Bekämpfung der leider
stark verbreiteten Bienenseuchen geschenkt und Vorsorze
 getroffen, den Stand der Bienenvölker zu ergänzen,
zw. zu erhalten, sowie die Tracht der Bienen durch
\npflanzung honigliefernder Gewächse zu steigern.

ıhn*. Keller. v

Gestütshengst „Cidran XXXIV-
        <pb n="461" />
        Nicht unerwähnt kann schließlich bleiden,
 daß die Kaninchenzucht in den
letzten Jahren an Bedeutung und Ausbreiung
 wieder zugenommen hat, und daß es
besonders die Zucht einfarbiger Pelzkaninchen
 ist, welche — wie die zahlreichen Ausstellungen
 zeigen — auf eine hohe Stufe gebracht
 wurde. Im Zusammenhang mit der
herrschenden Pelzmode hat ferner auch in
Oesterreich die Errichtung von Pelztierfarmen
 Fingang gefunden, welche sich vornehmlich
 mit der Silberfuchs- und Nerzzucht
 befassen. Dermalen bestehen in
Oesterreich elf solcher Farmen, die zum
Teil allerdings infolge der nicht unbeträchtlichen
 Investitionen mit Anfangsschwierigkeiten
 zu kämpfen haben, bei günstiger
 Konjunktur jedoch gesichert erscheinen.

Im engsten Zusammenhange mit der Rindviehzucht
steht die Milchwirtschaft. Wenn bedacht wird,
daß besonders in den Alpengebieten auf diesen beiden
Wirtschaftszweigen die nahezu ausschließliche Produktions-
 und FExistenzmöglichkeit des Landwirtes
beruht, so ergibt sich von selbst die große Bedeutung
vor allem der Milchwirtschaft, welche einerseits durch
die raschen und fortlaufenden Einnahmen vornehmlich
 den täglichen Geldbedarf der Wirtschaft, anderseits
 aber in größeren Mengen das zuträglichste und
billigste Nahrungsmittel für jung und alt, für arm und
reich liefert. Seit dem Zusammenbruch bildet daher
sine der wichtigsten Angelegenheiten der Produküons-
 und Ernährungspolitik die Frage der Milchwirtschaft.
 Die Entwicklung derselben wird am sinnipizzaner

 Zuchthengst

Spanische Reitschule: „Hohe Schule”

älligsten durch die Ziffern der Milchanlieferung nach
Wien charakterisiert, welche sich wie folgt stellte:
im Jahre I910 . . rund 26°5 Millionen Liter
{921 .. 350
[923 . 1435
i925 . 2710
1926 . 2730 ®
1927 . „ 27r0
» » 1028 .. „ 280°0 » »
;o daß die Tagesanlieferung von 73.500 Liter auf
ast 800.000 Liter gestiegen ist und damit der
&amp;lt;Consumbedarf vollkommen gedeckt wurde. Die Zahl
ler Milchkühe, welche im Jahre 1920 mit 070.820
Stücken geschätzt wurde, betrug im März 1923 nach
ler amtlichen Viehzählung 1,074.865 Stücke, sonach
um 05.045 Stück mehr. Die letztere Ziffer
dürfte sich auch bis heute nicht sehr wesentlich
 verändert haben. Aus der Gegenüberstellung
 der Zahl der Kühe und der
Milchanlieferungen im Jahre I919 und 1926
argibt sich nun der ungeheure Wandel,
welcher auf dem Gebiete der Milchwirtschaft
 in dieser Zeit vor sich gegangen ist.
Die Milchproduktion hat eine bedeutende
Steigerung aufzuweisen, welche Tatsache
sich nicht nur in der Befriedigung des
zweifellos allgemein vermehrten Konsums
ausdrückt, sondern dadurch eine weitere
Bestätigung erfährt, daß große Mengen
von Milch in erfreulich zunehmendem Maße
der Verwertung auf Butter und Käse zugeführt
 werden. Die Erzeugung dieser Molkereiprodukte
 hat wesentlich zugenommen,
dies wird insbesondere auch durch die
einschlägigen Ziffern der Handelsstatistik
in den auf Seite 381 stehenden Tabellen
erwiesen: Daraus geht hervor, daß sich
der Import von Molkereiprodukten verrin-Phot.

 Peaeier. Wian

i AL
        <pb n="462" />
        “not. Schmidt-Mittersill
Deutscher Edelschweineber der Schweinezuchtgenossenchaft
Steinfeld, Kärnten
gert, dagegen der Export vermehrt hat. Im Zusammenhalte
 mit der Tatsache, daß mehr Molkereierzeugnisse
 verzehrt werden, ergibt sich aber
aus den obigen Zahlen noch die bedeutsame
Schlußfolgerung, daß die Qualität dieser Erzeugnisse
sine wesentliche Besserung erfahren haben muß. Denn
nur unter dieser Voraussetzung hat der Inlandskonsum
lie heimischen Produkte aufgenommen und auf den
Import verzichtet; die gleiche Voraussetzung gilt für
lie Erklärung des gesteigerten Exportes. Der Beweis
ür die Besserung der Qualität wird ferner durch die
Beurteilung der zu den Butter- und Käseschauen des
nilchwirtschaftlichen Vereines immer zahlreicher einzesandten
 Proben erbracht, welche ein zunehmend
zünstiges Resultat ergeben.
Zur Erzeugung von Qualitätsprodukten ist eine
gute, gesunde und reine Milch erforderlich, deren
Gewinnung von einer zweckentsprechenden Fütterung
ınd Haltung des Milchviehes, vom richtigen und sorgfältigen
 Melken sowie von einer einwand-[reien
 Behandlung der Milch abhängig ist.
In der Erkenntnis dieser Notwendigkeit
wurden Schulen und Kurse für Viehpfleger
and Melker errichtet, die sich fortgesetzt
eines starken Zuspruches erfreuen. Bei dieser
 Gelegenheit sei auch darauf hingewiesen,
 daß die seit Jahren immer eindringlicher
 erhobene Forderung nach Errichtung
einer Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt
für Milchwirtschaft der Erfüllung entgegengeht,
 indem diese Anstalt in Wolfpassing
bei Wieselburg an.der Erlauf bereits im
Bau sich befindet und in diesem Jahre
ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Auch Lehrmolkereien
 und Molkereischulen zur Heranbildung
 von Sennern, Käsern und Buttermeistern
 wurden gegründet, von welchen
die Molkereischule in Andelsbuch hervorgehoben
 sei. Ferner wurden Einrichtungen
und Anlagen für die technische Behandlung

 und Verarbeitung der Milch nach modernsten
Systemen in großer Zahl geschaffen. Außer Musteralp-
 und Talsennereien wurden große Dampfmolkereien
mit einer Tagesverarbeitung selbst bis zu 30.000 Liter
von den zahlreich entstandenen Milch- und Molkereigenossenschaften
 errichtet. Hiebei muß auch der großzügigen
 Kreditaktion gedacht werden, welche durch
die Freigabe von sechs Millionen Schilling aus der
Völkerbundanleihe die Neuerrichtung dieser Molkereianlagen
 ermöglichte, von denen sich bereits 43 in
Betrieb und 8 solcher Anlagen im Bau befinden.
"Diese mit den vollkommensten technischen Einrich-‚ungen
 ausgestatteten und von bewährten Fachkräften
zeleiteten Molkereien erzeugen erstklassige Produkte
ınd müssen naturgemäß auch schon infolge ihres
ıroßen Betriebsumfanges einen wesentlichen und be-;stimmenden
 Einfluß auf die allgemein wahrnehmbare
Qualitätsverbesserung haben. Durch die Errichtung der
‘ahlreichen Molkereien wird aber auch die Ueberbelieerung
 der Konsumorte mit Milch und eine unratioıelle
 Verwertung sowie insbesondere eine Entwertung
lerselben vermieden, welchen Gefahren vor allem im
nteresse der Produzenten vorgebeugt werden mußte.
Dem ungeahnt rasch aufblühenden Stand der öster-'eichischen
 Milchwirtschaft muß nun, soll nicht ein
zefährlicher Rückschlag eintreten, ein ausreichenler
 Konsum und Absatz folgen, mit welchen
‚ragen sich in verdienstvoller Weise die Milchpropazandagesellschaft
 befaßt. Doch erscheint es als eine
wichtige Aufgabe, ja geradezu als eine Pflicht aller
berufenen und interessierten Kreise, in gleicher Weise
Oortgesetzt und energisch auf einen vermehrten Konsum
 hinzuwirken.
Nach dem heutigen Stande kann der Wert des
gesamten landwirtschaftlichen Viehstandes, wie er in
der ersten Tabelle verzeichnet ist, mit dem Betrage

Kärntner (Seeländer) Schaf

Phot. Sohner, Wien

Alf
        <pb n="463" />
        Werte der Importe in Schilling:

Milch +. 0.0...
Naturbutter . .. ..
Käse. .....
ZUusammEN . . . 0...
!) Milchzoll.
) Butterzoll.
’) Erhöhter Butterzoll.
Y Käsezall.

1924

' |
1925 1926 1927

1. Halbjah
1927

. Halbjahr
1928

12,246.000 13,550.000 12,056.0001) 3,588.000 2,080.000 530.000
0,433.000 / 7,567.000 10,018.000?) / 9,137.000%) | 6,071.000 2,499.000
16.426.000 0.204.000%) | 8.168.000 _ 7.347.000 3,891.000 ‚, 2,314.000
38.105.000 | 30,321.000 30,242.000 | 20.072.000 | 12.042.000 | 5,343.000

Werte der Fxporte in Schilling:

Milch. 20.0.0000 | “305.000 934.000 480.000 / 677.000 348.000
Naturbutter . . . 23.000 847.000 1,330.000 1,038.000 258.000
Käse 2.0.0.0... “— 602.000 592.000 1,126.000 ! 1,106.000 615.000
zusammen 1.080.000 | 2,373.000 I 2,936.000 | 2,911.000 ‘1.221.000

| 083.000
1,152.000
1,089.000
1". 2.024.000

von rund 2000'9 Millionen Schilling, jener der jährlichen
 Milchproduktion mit etwa 660 Millionen
Schilling und der Wert der Fleischproduktion mit
zirka 503 Millionen Schilling beziffert werden. Aus
diesen Zahlen ergibt sich die große Bedeutung der
Tierproduktion und der Milchwirtschaft außer für
die Landwirtschaft insbesondere auch für die Volksand
 Staatswirtschaft. In der Erkenntnis dieser Wichtigkeit
 besteht auch für die Bundesregierung die Veröflichtung
 zur entsprechenden Fürsorge und Förderung
lieser Wirtschafts- und Produktionszweige, welcher
vor allem durch die Bereitstellung entsprechender Geldmittel
 Genüge geleistet wird. Für Tierzucht und Milchwirtschaft
 erreichten diese Mittel im Jahre 1928 bereits
Jie Höhe von L580.000, bzw. 700.000 Schillingen.
Die Zweckbestimmung für diese Kredite, die noch
um die Beiträge der Länder respektive der landwirt-;Chaftlichen
 Hauptkörperschaften vermehrt worden ist:
Die möglichst verallgemeinerte fachliche Aufklärung
and Unterweisung der Landwirte in allen Fragen einer
‘'ationellen Tierproduktion (Kurse, Vorträge, Exkuräonen,
 Publikationen);
Beschaffung und Sicherstellung der Haltung geeigleter
 männlicher Zuchttiere (Förderung des Ankaufes
und Unterstützung der Haltung der für die öffentliche
 Zuchtverwendung bestimmten Tiere);
geregelte Durchführung der Rassen und Leistungszüucht
 (Austausch von Rassetieren. Beschaffung von

Regenerationsmaterial, Zuchtbuchführung und Lei-;tungskontrolle),
 Ausgestaltung der züchterischen Orzanisationen
 (Wiederbelebung und Vermehrung der
Zuchtgenossenschaften, Ausbildung und Bestellung des
srforderlichen Fachpersonales);
Veranstaltung von Tierschauen, Prämiierungen,
Schaffung und Einrichtung von Stammzuchten und
Zuchtanstalten: einschließlich Geflügel-, Bienen- und
"ischzuchtanstalten sowie von Aufzuchtstätten ;
Propaganda für den Viehabsatz;
ferner die weitestgehende Aufklärung in den Krei-‚en
 der Landwirte und der Verbraucher in allen
"ragen der Milchwirtschaft und des Molkereiwesens,
lie Heranbildung von Viehwärtern, Melkern sowie
les erforderlichen Molkereipersonales, die Errichtung
:on Melker- und Molkereischulen, die Ermöglichung
les Besuches ausländischer Fachschulen, die Errichung
 moderner Molkereianlagen sowie von Musterpetrieben
 für Alp- und Talsennereien, Verbesserung
solcher veralteter Anlagen, Wiederbelebung und
Gründung von Molkerei- und Milchgenossenschaften,
"rrichtung von Milchsammelstellen, Förderung der
Laberzeugung, Herstellung von Butter- und Käse--eifungskulturen,
 Veranstaltung von Butter- und Käseschauen
 sowie die Propaganda für den Verbrauch
und den Absatz von Milch- und heimischen Milchprodukten.


DAS ÖSTERREICHISCHE VETERINÄRWESEN
Von Ministerialrat Karl Kasper.

_ Als im Jahre 1018 das alte Reich zerfiel, sah sich die
Österreichische Veterinärverwaltung vor mannigfache
ichwere Aufgaben gestellt. Am Ende des Krieges hatte
Nsbesondere die Räude der Finhufer einen gefährlichen
Umfang zu verzeichnen, die in vielen Tausenden von
ehöfen herrschte. Auch die Maul- und Klauenseuche

vies eine sehr bedrohliche Ausbreitung auf, Rotz- und
Wutkrankheit machten sich in zahlreichen Fällen bemerbar.
 Die Pockenseuche der Schafe war nach langjähriger
Dause wieder vorgekommen.
Da bei den gegebenen Seuchenstandsverhältnissen der
‚9 dringend gebotene Wiederaufbau der Viehwirtschaft
        <pb n="464" />
        auf das schwerste beeinträchtigt, in manchen Gebieten
aber überhaupt in Frage gestellt war, wurde vor allem
zur Erzielung eines einheitlichen Vorganges in der Tierseuchenbekämpfung
 auf ein tatkräftiges Zusammenwirken
der behördlichen Organe mit den landwirtschaftlichen
und anderen Interessentenkreisen hingearbeitet. Bei
Einleitung und Durchführung der veterinärpolizeilichen
Maßnahmen mußte natürlich strenge vermieden werden,
weitgehende Hemmungen des Viehverkehres herbeizuführen,
 um die mißliche Lage der Volkswirtschaft und
Approvisionierung nicht noch mehr zu verschärfen.
Während sich die eigentliche Betätigung der Veterinärverwaltung
 in der ersten Nachkriegszeit zunächst auf
die Bekämpfung der herrschenden Tierseuchen zu erstrecken
 hatte, mußten bald in Anbetracht des stets zunehmenden
 Verkehres mit Tieren und tierischen Rohstoffen
 aus dem Auslande nach und durch Österreich
zur Hintanhaltung von Seucheneinschleppungen umfang-:eiche
 organisatorische Maßnahmen in Angriff genommen
werden. Vor allem wurde nachdrücklichst dahin gewirkt,
über den Stand der Tierseuchen im Auslande Kenntnis
zu erlangen und den wegen der eingetretenen politischen
Umwälzungen zerstörten amtlichen Tierseucdhennachrichtendienst
 nicht nur mit den benachbarten Auslandstaaten,
sondern mit allen für den Verkehr mit Tieren und tierischen
 Rohstoffen nach und durch Österreich in Betracht
kommenden Ländern in entsprechende Bahnen zu lenken.
 Der wichtige Tierseuchennachrichtendienst ist mit
fast allen enropäischen Staaten geregelt und hiedurch
lie Möglichkeit geschaffen worden, die zur Verhinderung
ler Einschleppung von Tierseuchen nötigen veterinär-&amp;gt;olizeilichen
 Maßnahmen stets rechtzeitig anordnen zu
xönnen. Eine ganz besondere Aufmerksamkeit wurde
der veterinärpolizeilichen Überwachung der Grenzen zugewendet
 und der tierärztliche Grenzkontrolldienst in
allen österreichischen Grenzeintrittsstationen schrittweise
zweckmäßig ausgebaut. Es wurden überall eigene Grenzkontrolltierärzte
 bestellt und mit den nötigen Instruktionen
versehen, so daß sämtliche in Österreich eintretende
Transporte von Tieren und tierischen Rohstoffen genauestens
 revidiert werden. Gelegentlich des Abschlusses
von Handelsverträgen sind mit den Nachbarstaaten auch
verschiedene Veterinärkonventionen vereinbart worden,
in denen alle veterinärpolizeilichen Grundsätze festgelegt
erscheinen, nach welchen sich der zwischenstaatliche Verkehr
 mit Tieren und tierischen Rohstoffen, und zwar
nicht nur der Import, sondern auch der Transit, der Grenzverkehr
 und der Weideviehverkehr zu bewegen hat:
Von dem Rechte der Entsendung von Veterinärdelegierten
 ist Österreichischerseits Gebrauch gemacht
worden, indem Veterinärdelegierte für das Deutsche
Reich in München, für Jugoslawien in Agram und für
Ungarn in Budapest exponiert wurden. Diese Institution
hat sich bisher als sehr vorteilhaft erwiesen. Die pflichtgemäß
 unablässig geübte genaue Vorfolgung der Tierseuchenstandsverhältnisse
 im Auslande hat sich im Zusammenhange
 mit der Überwachung des internationalen
Viehverkehres zur Verhütung drohender Seucheneinschleppungen
 als vorteilhaft erwiesen. Insbesondere mahnte
das Auftreten der Rinderpest in einigen europäischen
Staaten zur ganz besonderen Vorsicht. Diesfalls verdient
 hervorgehoben zu werden. daß über Initiative der

;sterreichischen Veterinärverwaltung die Tagung einer
nternationalen Rinderpestkonferenz in Wien
:ustande gekommen ist, woselbst ein einheitliches Vorz;ehen
 der beteiligten Staaten in der Ergreifung gemein-‘amer
 Schutzmaßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung
ler Rinderpest beschlossen wurde. Diese Beschlüsse
varen auch richtunggebend für die Beratungen auf der
päteren internationalen Tierseuchenkonferenz in Paris,
ıuf der auch Österreich vertreten war.
Um über alle Fortschritte auf dem Gebiete der Tiereuchenforschung
 und -bekämpfung in den verschiedenen
Ändern unterrichtet zu sein, ist Österreich dem Überein-:‚ommen
 über die Gründung eines internationalen Tiereuchenamtes
 in Paris beigetreten, das die Aufgabe hat,
inen entsprechend funktionierenden internationalen
"ierseuchennachrichtendienst zu organisieren sowie alle
orschungsarbeiten, Erfahrungen und Vorschriften zur
jekämpfung der anstedkenden Tierkrankheiten zu
ammeln und den beteiligten Regierungen zur Kenntnis
u bringen.
Da eine rationelle Tierseuchenbekämpfung nur möglich
st, wenn hiefür die notwendigen Hilfsmittel, insbesonlere
 einwandfreie. und preiswerte Impfstoffe in genüsender
 Menge zur Verfügung stehen, ist der im Jahre
911 über jahrelange Forderung der Landwirtschaft
rrichteten Bundesanstalt für Tierseuchen-‚ekämpfung
 in Mödling, deren Hauptaufgabe die
lerstellung von Tierimpfstoffen ist, die besondere Fürorge
 der staatlichen Veterinärverwaltung zugewendet
vorden. Im Zuge der staatsfinanziellen Sanierung und
ler damit verbundenen Durchführung von Ersparungsnaßnahmen
 in den staatlichen Ämtern und Anstalten
var auch die Fortführung dieses Institutes in Frage getellt.
 Nach langwierigen Verhandlungen sind schließlich
littel und Wege gefunden worden, um seinen Charakter
Js Zweig der Hoheitsverwaltung zu wahren und die
Veiterbelassung als Bundesanstalt zu ermöglichen. Von
liesem Zeitpunkte an hat sich die in der Hand des
jundes verbliebene Anstalt, der die Station für Tiereuchendiagnostik
 angegliedert worden war, zu einem
nstitute von internationalem Ruf entwickelt. Entprechend
 dem erweiterten Wirkungskreise des Institutes,
:as für den gesamten Bedarf Österreichs an Tierimpftoffen
 aufzukommen hat, waren umfangreiche Adaptieungen,
 Um- und Neubauten erforderlich. Im Laufe von
O Jahren ist die Serum- und Impfstofferzeugung auf
nehr als das Doppelte angestiegen, so daß heute ein
zesamtquantum von etwa 12.000 Liter Serum produziert
vird. Durch die Tätigkeit der Bundesanstalt für Tier-‚euchenbekämpfung
 werden der Landwirtschaft nebst den
yewährten Rotlaufimpfstoffen Maul- und Klauenseuche-'‚erum,
 Milzbrand- und Rauschbrandimpfstoffe, Abortusakzine,
 Geflügeldcholeraserum und verschiedene andere
mpfstoffe, Sera und Bakterienpräparate zugeführt, die
n den bedrohten Gebieten erfolgreich zur Seuchenekämpfung
 beitragen. Auch die Zahl der Untersuiungen
 zur Diagnosestellung oder Überprüfung von
Jiagnosen an eingesendeten Organen, Blutproben und
{ergleichen von seuchenkranken oder verdächtigen Tieen
 hat sich von früher 2 bis 300 auf über 12.000 im
ahre erhöht. Die an der Bundesanstalt für Tierseuchen-‚ekämpfung
 getätigte wissenschaftliche Forschung, welche
        <pb n="465" />
        die Gesamtgebiete der Bakteriologie, der Serologie und
ler Infektionskrankheiten umfaßt, ist in zahlreichen wertvollen
 Publikationen niedergelegt.
Im Jahre 1924 wurde die allgemeine Regelung der
Vieh- und Fleischbeschau durchgeführt, indem durch Er-‚assung
 einer diesbezüglichen Ministerialverordnung die
in den einzelnen Bundesländern bestehenden verschiedenartigen
 und veralteten Vorschriften durch einheitliche,
dem Stande der fleischhygienischen Wissenschaft Rechnung
 tragende Grundsätze ersetzt wurden. Die amtlichen
Untersuchungen und Begutachtungen der Tiere im lebenden
 und geschlachteten Zustande haben nunmehr nach Normen
 zu erfolgen, die unter sorgfältigster Bedachtnahme
auf alle hiebei in Betracht kommenden Interessen festzelegt
 wurden. Durch Einführung der bakteriologischen
Untersuchung des Fleisches sollen dem Volksvermögen
3roße Werte erhalten, durch Schaffung der Institution
der Freibänke bessere Verwertungsmöglichkeiten für das
Wleisch notgeschlachteter Tiere, für minderwertiges oder
bedingt taugliches Fleisch erzielt werden. Von sonstigen
Yrganisatorishen Maßnahmen auf dem Gebiete des
Veterinärwesens ist hervorzuheben, daß eine neue, den
gegenwärtigen Verhältnissen Rechnung tragende tierärztliche
 Physikatsprüfungsordnung erlassen wurde. Bei
&amp;gt;haffung der österreichischen Bundesverfassung wurde
lie Aufnahme der wichtigen Bestimmung nachdrüclichst
gestrebt und erzielt. daß das Veterinärwesen bezüglich

zesetzgebung und Vollziehung eine Angelegenheit des
3undes ist. Denn nur dann, wenn einheitliche veterinär-»olizeiliche
 Vorschriften erlassen und unter der Übervachung
 einer obersten Veterinärbehörde überall einıeitlich
 gehandhabt werden, erscheint eine erfolgreiche
"ätigkeit in der Tierseuchenbekämpfung verbürgt.
Nach den vorstehenden Darlegungen hat auch die östereichische
 Veterinärverwaltung in den seit dem Bestande
les Staates zurückgelegten schweren Jahren am Wiederıufbau
 unserer Land- und Volkswirtschaft in mannigacher
 Weise mitgewirkt und den an sie gestellten Anorderungen,
 trotz den durch die Ungunst der Verhältnisse
‚edingten Unzulänglichkeiten, im vollen Maße entsprohen.
 Durch die Einleitung spezieller Vorkehrungsmaßıahmen
 hat eine Einschleppung gefährlicher Tierseuchen
ıemals stattgefunden. Wie aus den vom Bundesministeium
 für Land- und Forstwirtschaft herausgegebenen
ımtlichen Veterinärnachrichten, in welchen der Ausweis
iber den Stand der Tierseuchen in Österreich publiziert
vird, entnommen werden kann, kann auch sonst der
jerseuchenstand in Österreich nach wie vor als günstig
ıezeichnet werden. Es ist dies unserer einheitlichen, allen
\nforderungen gerecht . werdenden Tierseuchengesetz-‚ebung
 und Organisation der Veterinärverwaltung, nicht
mletzt aber der Umsicht und Tatkraft eines in der Tiereuchenbekämpfung
 geschulten Veterinärpersonales zu
lanken.

DAS MILCHWIRTSCHAFTLICHE GENOSSENSCHAFTSWESEN IN
ÖSTERREICH
Von W. Hoffmann iun., Direktor-Stellvertreter der Niederösterreichischen Molkerei.

Die österreichische Milchwirtschaft ist durch das Vorherrhen
 des genossenschaftlichen Gedankens der Milchverwertung
 gekennzeichnet. Auf diesem Gebiete kommt sie so-3ar
 Dänemark, dem Musterland genossenschaftlicher Orgalisation
 nahe, da in Oesterreich nicht nur die Milchaufringung
 und Verarbeitung genossenschaftlich organisiert
St, sondern auch der Detailverkauf der Milch an den
Konsumenten zum größten Teile durch genossenschaftiche
 Vereinigungen der Landwirte erfolgt. Selbst in der
Hauptstadt Wien ist genossenschaftlichhe Milch vorlerrschend.
 Von den 750.000 Litern, die täglich nach
Wien geliefert werden, sind gegen 600.000 Liter ge-1össenschaftlich
 aufgebracht. 300.000 hievon gelangen
ch durch eigene Zentralbetriebe dieser Milchgenossenhaften
 in der Stadt zum Verkauf.
Ich will nun im F olgenden versuchen, einen kurzen
Jeberblidk über die Entwicklung des milchwirt-;haftlichen
 Genossenschaftswesen in Oester-“eich
 und die bedeutenden Erfolge, die es aufzuweisen
ltte, zu geben und glaube, daß, wenn auch Oesterreich
leute ein armes, unter den Kriegsfolgen leidendes Land
'St, das sich an technischen Fortschritten mit den reichen
Weststaaten nicht messen kann, das Gebiet der land-Wirtschaftlichen
 Organisation doch so mustergültig ist,
laß auch andere Länder, in welchen ähnliche Bestrebungen
 der landwirtschaftlichen Kreise herrschen,
hievon lernen können. Besonders werde ich natürlich die

Verhältnisse in der Milchversorgung Wiens hervorheben,
la dies der einzig ausschlaggebende Markt für die Er-‚eugnisse
 der österreichischen Milchwirtschaft ist und
ındererseits auch für die Kreise, die mit den internen
jsterreichischen Verhältnissen nicht so vertraut sind,
nteressanter erscheinen dürfte.
So wie in anderen Ländern war auch die Milchwirthaft
 in Oesterreich in früheren Zeiten nur ein Neben-‚weig
 des landwirtschaftlichen Betriebes. Die Produkte
vurden im eigenen Haushalte des Landwirtes verzehrt
ınd gelangten nicht zum allgemeinen Konsum. Was nicht
ıls Frischmilch verbraucht wurde, wurde zumeist zu
Dauerprodukten wie Butter und Käse, verarbeitet. Die
\bfälle dieser Erzeugung wurden an das eigene Vieh
‚erfüttert. Allmählich mit zunehmendem Viehstand und
;Thöhter Milchergiebigkeit ist es möglich geworden, die
Jeberschüsse an Milch und Milcherzeugnissen zum Vercaufe
 zu bringen.
Die Versorgung der Bevölkerung in den Städten und
ndustriezentren entwickelte sich erst allmählich, zuerst
ırfolgte die Versorgung durch Milchproduzenten im Orte
elbst und die in der Umgebung bestehenden landwirthaftlichen
 Betriebe. Noch im Jahre 1900 standen im
;tadtgebiete von Wien rund 11.000 Kühe. Die Landwirte
ler nächsten Umgebung brachten ihre Milch täglich selbst
‚er Fuhrwerk in die Stadt und auf die Märkte. Mit zuı1ehmender
 Bevölkerungszahl ergab sich aber bald die
        <pb n="466" />
        Milchgenossenschaften
ler Niederösterreichischen Molkerei
Sntwurf und Zeichnung: Inspektor Völki

Notwendigkeit, die Milch auch von weiteren Strecken
herein zu bringen und mußten am Produktionsorte Einrichtungen
 getroffen werden, um die Milch so haltbar
zu machen, daß sie den längeren Transport aushielt.
Solche Verbesserungen zum Zwecke der Erhaltung der
Milch in unveränderter Form konnte aber der einzelne,
speziell der in Oesterreich vorherrschende Kleinbauer
mit 3-4 Kühen begreiflicherweise nicht leisten und so
&amp;lt;am es zur Gründung der ersten Milchgenossenschaften,
welche den Zweck hatten, einerseits die in einem Ort
der einer Gegend aufgebrachte Milch in einem eigenen
Vilchhaus zu übernehmen, zu reinigen, zu kühlen und
zon dort gemeinsam zu expedieren, andererseits aber
auch den Bestrebungen der Milchaufkäufer eine geschlossene
 Organisation der Produzenten entgegen zu
stellen. Die erste Milchgenossenschaft wurde
im Jahre 1876 in Eichhorn gegründet. ;
Anfangs ging die Errichtung von neuen Milchgenossenschaften
 nur äußerst langsam vorwärts und wurde namentlich
 von seiten der Milchsammler gegen das Genossenzschaftswesen
 heftig angekämpft. Im Jahre 1890 bestanden
in Niederösterreich, das für die Milchversorgung Wiens
hauptsächlich in Betracht kommt, erst 18 Genossenschaften
und die Zahl der tätigen Genossenschaften wuchs bis
zum Jahre 1900 auf II6 an. So lange jedoch die Genossenschaften
 angewiesen waren, ihre Milch den Privatabnehmern
 zu verkaufen, konnte keine gedeihliche Entwicklung
 Platz greifen, da die Preise, welche dieselben
bezahlten. die Gestehungskosten nicht decdkten, so daß

man der Milchwirtschaft im hbäuerlichen
 Haushalte nur eine untergeordnete
 Stellung zuwies und für keinerlei
Investitionen im Stall oder Milchhaus,
für Leistungszucht oder Leistungsfütterung
 zu haben war.
Da ist es nun ein Verdienst der
zwei großen genossenschaftlichen Zentralmolkereien,
 welche man in Wien
zu Ende des vorigen Jahrhunderts
gegründet hatte, daß sie diese Mißstände
 von Grund auf verbesserten,
und zwar nicht nur für ihre eigenc
Milch, sondern infolge ihres überragenden
 Finflusses auf dem Wiener
Milchmarkte für.die gesamte Milchproduktion.
 Im Jahre 1880 erfolgte
zuerst die Gründung der Wiener
Molkerei, eine Vereinigung der
Großgrundbesitzer.
Die Heranziehung der kleinen, bäuerlichhen
 Milchproduzenten zur Versorgung
 der Großstadt hatte man
jahrzehntelang als unmöglich erachtel
und aufs heftigste bekämpft. Tatsäch-'ich
 waren ähnliche Versuche in Innsbruck,
 München, Berlin usw. jämmerlich
 gescheitert, während die Genossenschaftsmolkerei
 in Brünn nur mit
Mühe über Wasser gehalten werden
konnte. Trotzdem wurde in Wien im
Jahre 1898 auf die Initiative des
bekannten Volksvertreters und Bürz‚ermeisters
 von Wien, Dr. Karl Lueger, eine Verinigung
 von 13 kleinbäuerlichen Milchgenossenschaften
;egründet, welche unter der_ Firma „Niederöstereichische
 Molkerei” ihre Produkte zum Verkaufe
;rachten und in Wien einen eigenen Molkereibetrieb
:röffneten. Die Molkerei nahm nach anfänglichen Mißsrfolgen
 einen raschen Aufschwung, die Einlieferung
tieg von 2% Millionen Litern im Jahre 1000 auf
»o Millionen Liter im Jahre 1914, also knapp vor KriegSıusbruch.
 Die Zahl der Mitgliedsgenossenschaften stieg
‚uf 132 mit insgesamt zirka 12.000 Einzellandwirten-Jurch
 die genossenschaftliche Organisation war es allein
„öglich, die Milch dieser vielen kleinen Landwirte dem
tädtischhen Konsum zuzuführen und eine einheitliche
zewinnung, Behandlung und Qualität zu erreichen.
Ein großer Vorteildes genossenschaftlichen Milchzertriebes
 liegt in der Einflußnahme der mit den Wüp-‚hen
 des Konsumenten vertrauten Stadtdirektion auf die
&amp;gt;roduktion der Mitglieder, welche auf schriftlichem oder
nündlichem Wege durch Zirkulare, Flugzettel, Inspektoren
ınd Kurse über eine richtige Milchproduktion belehrt
ınd diesbezüglich fortlaufend kontrolliert werden. Bei
ler Niederösterreichischen Molkerei zum ‚Beispiel stieß
lurch systematische Erziehungsarbeit der. Durchschnittsettgehalt,
 welcher bei der Gründung 3% betrug, auf
„81% im Jahre 1014. Einen weiteren Vorteil sehe ich i9
ler direkten Belieferung des Konsumenten durch den
Produzenten unter Ausschaltung jeden Zwischenhandels;
vodurch einerseits der Landwirt einen besseren Preis
        <pb n="467" />
        erzielt, andererseits der Konsument - billig beliefert
werden kann. Tatsächlich hat heute Oesterreich neben
ler Schweiz den höchsten Produzentenpreis der Welt,
während andererseits der Detailverkaufspreis in Wien
Niedriger ist als in vielen anderen Ländern, welche einen
ıcht so hohen Produzentenpreis zahlen, wie zum Beispiel
Deutschland, England und die Vereinigten Staaten von
Nordamerika. In Wien hob sich durch die genossenschaftiche
 Organisation der Produzentenpreis der Milch um
ıaahezu 200% von 8-10 Heller bei der Gründung der
Niederösterreichischen Molkerei auf 22'4 Heller im Jahre
IQ12, und zwar nicht nur für die Mitglieder dieser
Molkerei, sondern allgemein, da auch die privaten
Sammler gezwungen waren, dieselben Preise anzulegen,
um überhaupt Milch zu bekommen. Ein weiterer Vorteil
legt natürlich für den Landwirt in der Sicherheit des
Absatzes und der Bezahlung, sowie in der Kontrollmöglichkeit
 der Leitung.
Die österreichische Milchwirtschaft entwickelte
3ich in der weiteren Folge sehr rasch, die Milcheinlieferung
nach Wien stieg auf 280 Millionen Liter im Jahre 1014.
In Niederösterreich allein wurden bis zu diesem Jahre
76 Milchgenossenschaften gegründet, welche alle über
Moderne, nach einheitlichen Plänen gebaute Mildchübernahms-
 und Kühlhäuser verfügten. Die beiden Geü0ssenschaftsmolkereien
 in Wien wurden erweitert
und mit modernen Maschinen ausgestattet, auch im
öffenen Lande und in den Provinzhauptstädten kam
8 zur Gründung ähnlicher genossenschaftlicher Milchverwertungs-Unternehmungen,
 sowie zur genossenschaftlichen
 Butter- und Käseerzeugung, Die Qualität der geamten

 Produktion wurde gehoben, da die Ansprüche
ler Konsumenten sich den durch die Genossenschaftsnolkereien
 gebotenen Qualitätsprodukten anpaßten.
Der Krieg brachte naturgemäß einen gewaltigen Rückchlag.
 Die Produktion nahm ständig ab, die Kuhzahl
ing um 26% zurück, aber auch die Ergiebigkeit der
inzelnen Kühe war bedeutend schlechter, da das nötige
"utter fehlte. Die größtenteils aus dem Auslande ein-‚eführten
 Kraftfuttermittel mußte man nahezu gänzlich
ntbehren, viele Futtermittel wurden für den menschichen
 Genuß ausgenützt, so zum Beispiel Kleie, Mais
sw. und der Anbau lieferte durch das Fehlen von Ar-‚eitskräften
 und Düngermitteln bedeutend schlechtere
tesultate. Besonders unglücklich erwies sich der Gedanke
ler Preisregulierung durch die Regierung, welche zwangsveise
 die Preise bestimmte, wobei diese weit unter die
zestehungskosten kamen, so daß jeglicher Anreiz zur
’roduktion verloren ging und die wenige produzierte
Ailch dem regulären Markte entzogen und in die trüben
Canäle des Schleichhandels floß. Die Milcheinlieferung
ı1ach Wien ging sukzessive bis zum Jahre 1919 auf 8%
ler Vorkriegslieferungen zurück, in den städtischen
ANolkereien und den ländlichen Sammelstellen stockte
ede Investitionstätigkeit und es schien, als werde der
sanze Aufbau der Milchgenossenschaften und deren
Zentralen gänzlich zusammenbrechen. Wenn trotzdem
ıur verhältnismäßig wenig Genossenschaften ihre Milch-;ammelbetriebe
 vollständig einstellten, so war es jenen
veitsichtigen und unerschrocdkenen Landwirten zu danken,
welche den Bestand ihrer Genossenschaft unbedingt
sichern wollten und dabei auf den momentanen Vorteil

Dactenrisier- und RBeinigunssanlage der Niederösterreichischen Molkerei. Stundenleistung: 21.009 Liter
        <pb n="468" />
        der Erzielung besserer Preise für die Milch im Schleichhandel
 verzichteten.
Die Erholung nach dem Kriege ging nur langsam
von statten, das schlechteste Jahr war das Jahr 1919, wo
die Einlieferung nach Wien nur 28 Millionen Liter
betrug. Erst mit Auflassung der unseligen Zwangswirtschaft
 ist ein rascher Aufschwung zu bemerken. Allerlings
 trat infolge der politischen Verhältnisse manche
‘iefgreifende Veränderung in der Produktion
ein. .
Selten wohl in der Weltgeschichte war ein Land ge-1ötigt,
 seine Produktionsgrundlagen so rasch und gründich
 umzustellen wie Oesterreich in der Nachkriegszeit.
Zinst die alte Öösterreichisch-ungarische Monarchie, ein
autarker Wirtschaftskörper, wie es wenige mit ähnlich
günstiger Verteilung von Produktion und Konsum in
Zuropa gab, und nach dem Krieg ein kleines Land, losgerissen
 von allen bisherigen Produktions- und Konsumverbindungen,
 durch Zollmauern von Gebieten getrennt,
lie einst ihre Produkte hier regelmäßig zu Markte
brachten und durch ähnliche Zollmauern gehindert, die
m Lande erzeugten Güter auf die gewohnten Märkte
zu bringen. Das südliche Mähren und Ungarn, die früher
als Milchanlieferungsgebiete für Wien eine große Rolle
spielten, gehören jetzt zu fremden Staaten, in denen sie
ıllerdings den nötigen aufnahmsfähigen Markt für ihre
Milchprodukte nicht finden, so daß dieser Zweig der
„andwirtschaft in diesen Gebieten zum Absterben verırteilt
 war. In Oesterreich dagegen begann man sich
allgemein auf die Milchwirtschaft umzustellen. Um den
Bedarf im eigenen Lande zu decken und da der Weinund
 Körnerbau keinen Gewinn lieferte, begann der
Landwirt sein bisheriges Stiefkind, die Milchwirtschaft,
nit ihren regelmäßigen und verhältnismäßig sichern
"innahmen zu intensivieren. Gutes Zuchtvieh wurde
aus der Schweiz eingeführt. die Kuhzahl stieg rasch auf

lie Vorkriegshöhe, die Leistung der Tiere wurde
ystematisch gehoben. Der Gesamtviehstand Oesterreichs
yeträgt jetzt etwas über I Million Stück, die Gesamtnilchproduktion
 2'/, Milliarden Liter jährlich. Schon vom
ahre 1924 an war die Inlands-Milchproduktion
mstande, den Bedarf vollkommen zu deden.
diesem Umstande Rechnung tragend, wurde mit Bundeszesetz
 vom 5. September 1024 ein Einfuhrzoll auf
lilch geschaffen, der dann im weiteren Verlauf noch
rhöht und auf andere Milch- und Molkereiprodukte
‚usgedehnt wurde, jedoch an den Preis gebunden er-«heint,
 so zwar, daß der Zoll aufgehoben wird, sobald
lie überwiegende Menge der nach Wien angelieferten
1ilch einen bestimmten Preis überschreitet. Durch diese
"ölle vor der Konkurrenz des Auslandes geschützt, stieg
lie Inlandsproduktion weiter an, so daß jetzt schon in
ıtterreichen Jahren von einer Ueberproduktion an Frischnilch
 in Oesterreich gesprochen werden muß, die allerlings
 durch die nunmehr im Zuge befindliche Gründung
on genossenschaftlichen Ausgleichsmolkereien
lurch die Landes-Landwirtschaftskammern
nit Hilfe des Völkerbundkredites in die richtigen Bahnen
ler Erzeugung von Butter, Käse und anderen Molkereirodukten
 gelenkt wird. In Niederösterreich allein wurden
n den letzten zwei Jahren zwölf derartige, nach den
nodernsten Fıfahrungen eingerichtete Molkereien erichtet.
 Es wurde eine eigene Landesmarke für
Jutter eingeführt und die Bestrebungen gehen dahin,
las Passivum unserer Handelsbilanz, in welcher für das
'ahr 1927 der Butterimport mit I'9 Millionen Kilogramm
m Werte von 9 Millionen Schilling und der Käseimport
nit 3 Millionen Kilogramm im Werte von 7'3 Millionen
xchilling erscheinen, wenigstens in diesen Produkten, zu
verringern und womöglich in Butter und einzelnen Käse-‚orten
 exportfähig zu werden.
Die Zahl der Genossenschaften nahm nun
auch rapid zu. In Niederösterreich
 allein wurden in
den letzten fünf Jahren 130
neue Milchgenossenschaften
gegründet. In Graz wurde
eine große, genossenschaftliche
 Zentralmolkerei mit über
ganz Steiermark verzweigten
Untergenossenschaften und
Filialmolkereien geschaffen,
ebenso in Kärnten, Tirol
und Vorarlberg Genossenschaftsmolkereien,Buttereien,

Käsereien und .genossenschaftliche
 Verkaufsverbände
gegründet. Die Niederösterreichische
 Molkerei in Wien,
welche während der Kriegszeit
 nur unter den größten
Opfern und durch Verkauf
von Gemischtwaren in ihren
Filialen den Betrieb aufrecht
erhalten konnte, vergrößerte
sich auf 50 Millionen Liter
Jahresumsatz und vereinigt
derzeit 156 MitgliedsgenoS-(;esamtansicht

 des Betriebsgebäudes der Molkerei Aschbad

373
        <pb n="469" />
        jenschaften mit insgesamt zirka
15.000 Landwirten. Die Molkereien
 haben ihre Betriebe
wieder den modernen Anforderungen
 angepaßt, die Milchzenossenschaften
 haben ihre
Milchhäuser wieder instandgejetzt
 und modernisiert. In Nie-Jerösterreich
 allein laufen jetzt
47 Tiefkühlanlagen in den
Milchhäusern gegenüber drei
‚or dem Kriege.
Die für eine einheitliche und
zedeihliche Produktion so überaus
 wichtige Stabilisierung
ler Preise ist seit 1924 auch
3elungen, indem bei der österteichischen
 Landwirtschaftsgejellschaft
 in Wien eine Milch-Preisbestimmungskom-

 geschaffen wurde,
Welche sich aus Vertretern der
Produzenten, der Molkereien,
der Milchhändler und der Kon-5uüumenten
 zusammensetzt und
lie für Wien maßgebenden
Preise bestimmt, nach welchen
3ich nicht nur ganz Oesterreich,
5ondern auch das angrenzende Ausland richten. Die Einberufung
 der Kommission wird je nach den Erfordernissen
der Marktlage von demjenigen Teil der Parteien beantragt,
Welcher dies von seinem Standpunkte aus für notwendig
Aält und es ist seit dem 4jährigen Bestande der Kommission
Stets gelungen, zwischen den anscheinend so entgegen-8esetzten
 Parteien eine Einigung zu erzielen. Sehr viel
lat hiezu die Schaffung des sogenannten Industrie-Nildchpreises
 beigetragen, welcher bei Milchüberfluß
von der Kommission festgesetzt wird und der Verwertung
bei Verarbeitung auf Butter und Quark entspricht. Es
Wird fallweise, entsprechend den tatsächlichen Verhältüissen,
 welche durch ein eigenes Bureau erhoben werden,
bestimmt, für welches perzentuelle Quantum der Einlieferung
 der Industriemilchpreis zur Anwendung kommen
darf. Hiedurch ist es gelungen, die Detailverkaufspreise
;eit vier Jahren unverändert zu belassen, was im Interesse
On Produzenten, Konsumenten und Molkereien gelegen ist.

Aaschinenraum der Molkerei Aschbact

Als nächstes Ziel der genossenschaftlichen
*olitik betrachte ich die Zusammenfassung der geamten
 Milchproduktion in einen großen genossenschaftichen
 Verband mit zentraler Leitung und, was sehr
vichtig ist, mit zentraler Absatzregulierung. Ein erster
rfreulicher Schritt wurde in Niederösterreich bereits durch
lie Gründung des Landesverbandes der Mildcind
 Molkereigenossenschaften hiezu gemacht,
lem von 662 in diesem Bundeslande bestehenden Milch-;senossenschaften
 580 angehören. Es ist zu wünschen, daß
liese Zentralorganisation auch in den andern Ländern
Matz greifen möge.
Jedenfalls muß festgestellt werden, daß,. wenn die
Tilchwirtschaft heute in unserem armen Oesterreich eines
ler wenigen Wirtschaftsgebiete ist, welche der allgeneinen
 trostlosen Stagnation nicht unterliegen, dies zum
‚rößten Teile der durchgebildeten genossenschaftlichen
rganisation zu verdanken ist.

EIN JAHRZEHNT TRABERSPORT UND ZUCHI
Von Alphons Novak, Generalsekretär des Wiener Trabrenn-Vereines

An der wissenschaftllichen Entwicklung, die Öster- vergessen werden, der zu den allerältesten
eich im letzten Jahrzehnt genommen hat, darf der Wiens zählt und durch seine vielen Zusammenhänge
Sport bekanntermaßen seinen vollen Teil in Anspruch mit dem wirtschaftlichen Leben auf dieses in der
ıehmen. Namentlich in der Zentrale der Bundesländer, segensreichsten Weise befruchtend einwirkt: des
n Wien, wird das öffentliche und private Leben Trabersports.
Mmer mehr von Sportbetrieb und Sportförderung Die großen Vorkommnisse der Kriegsjahre und
durchdrungen. Und da darf eines Sportzweiges nicht deren politischer Niederschlag sind naturgemäß an
        <pb n="470" />
        der Organisation des Rennbetriebes nicht spurlos
vorübergegangen, sie haben vielmehr, in erster Linie
was deren züchterische Grundlagen betrifft, die Zentrale
des Österreichischen Trabrenn- und Zuchtbetriebes,
das ist den Wiener Trabrenn-Verein und die
aus ihm hervorgegangene Oesterreichische Traberzucht-Kommission
 vor gänzlich neue Aufgaben
 gestellt. Österreich verlor zunächst seinen
großen Pferde-Kader in Ungarn, aber auch
Galizien und das aufstrebende Zuchtgebiet in Südsteiermark
 und Kroatien, wo im Kriege hart an
der Grenze des Operationsgebietes das größte Trabergestüt
 Europas erstanden war, wurden abgetrennt.
Während nun der Rennbetrieb nicht die geringste
Jnterbrechung erfuhr und in kurzer Zeit seine Vorkriegshöhe
 wieder erklommen hatte, klafften in der
Iraberzucht sofort bedenkliche Lücken, die alsbald
Jdurch Abwanderungen gerade des kostbarsten Materials
nur noch verbreitert wurden. Kam diese rege Exportätigkeit
 der hochpassiven österreichischen Handelsbilanz
 überaus zu statten, so mußte doch Vorsor ge
für den Nachwuchs getragen werden und der
‘ungen, vorwärtsblickenden einheimischen Zucht ein
Heimatsschutz verliehen werden. Daß dies nach
zehnjähriger, rastloser Tätigkeit gelungen ist, darf
neute schon mit einer lebhaften Genugtuung festgehalten
 werden.
Das Rückgrat der heimischen Traberzucht bildet
heute die Zuchtanstalt Weidling. Als Fohlenhof
während des Krieges gegründet, ist diese Traberfarm
derzeit Schutz und Schirm für den österreichischen
Züchter, besonders den kleineren, daher wird auch
an ihrem Ausbau systematisch weitergearbeitet. Einen
wichtigen Faktor in der Zuchtförderung bildet auch
die Blutauffrischung des Trabers und da darf wieder
mit Befriedigung die gelungene Einfuhr eines Championhengstes
 und einer größeren Anzahl von Mutterstuten
and jungen, für den Rennsport in Betracht kommenden
Stuten aus Amerika angeführt werden. Diese Aktion
stellt keine singuläre Erscheinung dar, durch Prämierungen,

 Subvention von Mutterstuten und Deckıengsten,
 finanzielle Unterstützung der Provinzvereine
ısw. werden vielmehr der Traberzucht stetig neue
mpulse verliehen.
Den Hochstand des Wiener Trabrenn-Betriebes
ymbolisieren am besten die im Vorjahre und
ı1euer erzielten Höchstleistungen auf der
Wiener Trabrennbahn. Das quantitativ und
tualitativ hervorragende Rennmaterial, wie es sich gegenvärtig
 in Training befindet, berechtigt auch vollauf zu der
Joffnung, daß nach diesen großen Erfolgen kein
stillstand eingetreten, vielmehr die Bahn zu neuen
'portlichen Großtaten beschritten. ist. Die Anteilnahme
ler Wiener Sportgemeinde ist rege und wird durch
Attraktionen, mit denen öfters sportliches Neuland
»etreten wird, wach gehalten. Die im heurigen Jahre
‚eranstalteten Neuschöpfungen wie Mode-Preis und
Schubert-Preis, bekräftigen auch das innige Verıältnis,
 das zwischen Trabersport und den verschiedenten
 Zweigen der Wirtschaft und den Tagesereignissen
les öffentlichen Lebens obwaltet.
Nach einem Jahrzehnt der Tätigkeit im Frieden
lürfen somit der Trabersport und mit ihm seine
Iltern, der Wiener Trabrenn-Verein und die öster-'eichische
 Traberzucht-Kommission, für sich das Verlienst
 in Anspruch nehmen, daß die durch den Umsturz
»edingte Reform und Neubestellung des eigenen Hauses
ıchon fast bis zur Dachgleiche gediehen ist. Der gevaltige
 Aufwand an Mitteln und Energien, den dieses
Werk erfordert, kommt in erster Linie der heimischen
Volkswirtschaft und durch die hohen Abgaben dem
3und, dem Lande und der Gemeinde Wien zugute,
;o daß der Rennbetrieb heute einen Faktor im öffentichen
 Leben darstellt, den man sich nicht mehr weglenken
 kann und dessen Bedeutung man noch unterstreichen
 muß, wenn man die durch ihn bewirkte Belebung
les Gewerbefleißes und des Fremdenverkehrs ins
\uge faßt. Trabersport und Traberzucht sind
7ioniere des Österreichischen Sports und
der Volkswirtschaft und damit Kulturträger!

DER LANDWIRTSCHAFTLICHE PFLANZENBAU
Von Ministerialrat Ing. FE. Haunalter.

Eine ruhige VUeberlegung des Geschehens in der
Natur führt zur Erkenntnis, daß letzten Endes die
Pflanze die Erhalterin aller Lebewesen ist. Sie baut
aus den Mineralstoffen des Bodens unter Zuhilfenahme
 der Energie der Sonne ihren Organismus auf,
ler den pflanzenfressenden Tieren als Nahrung dient,
die ihrerseits wieder zur Erhaltung der fleischfressenden
Tiere und alle drei Gruppen zusammen schließlich zur
Zrhaltung der Menschen bestimmt sind. Es ist daher kein

Zufall, daß bei Beginn des Wiederaufbaues der öster-'eichischen
 Landwirtschaft sich die Fachleute mit voller
&amp;lt;raft und Energie auf die Hebung des landwirt-&amp;lt;chafllichen
 Pflanzenbaues warfen.
Als vor zehn Jahren die Republik Oesterreich ge-;chaffen.
 wurde, hatte die österreichische Bevölkerung
:chweren Mangel an den wichtigsten Nahrungsmitteln
und man zweifelte sehr, daß es der Landwirtschaft
der jungen Republik möglich sei, diese in genügender

A
124
        <pb n="471" />
        Menge selbst zu erzeugen. Der Bund, die Länder
und deren landwirtschaftliche Hauptkörperschaften
setzten alle Kräfte in den Dienst der Lösung des
Ärnährungsproblems und der dabei erzielte Erfolg ist
n erster Linie dem harmonischen Zusammenarbeiten
dieser Faktoren zu danken.
Vor zehn Jahren waren die Verhältnisse in der
Landwirtschaft derart trostlos, daß nicht einmal die
orundbedingungen für die gedeihliche Entwicklung
Jerlandwirtschaftlichen Kulturpflanzen in ausreichendem
Maße gegeben war.
Es galt in erster Linie Nahrung für die Kulturpflanzen
 herbeizuschaffen. Man bemühte sich, durch
intensive Bodenbearbeitung die im Boden ruhenden,
schwer aufnehmbaren Pflanzennährstoffe aufzuschließen,
die fehlenden Nährstoffe durch entsprechende Dünzung
 mit Kunstdünger und Stallmist zu ergänzen und,
da die Qualität und Menge des vorhandenen Stall-Nistes
 infolge der schlechten und mangelhaften Fütierung
 des Viehstandes stark zurückgegangen war,
an die Gewinnung eines hochwertigen Stalldüngers
zu schreiten. Dabei spielte die Behandlung des Stall-Nistes
 auf der Düngerstätte eine wichtige Rolle und
nan bemühte sich, nachdem die wichtige Stallmistbehandlung
 an zweckentsprechend gebaute Dünger-Stätten
 zum Teil gebunden ist, Musterdüngerstätten zu
bauen, solche in jenen Wirtschaften, wo sie fehlten,
sinzuführen und in jenen Wirtschaften, wo sie nicht
zweckentsprechend angelegt waren, zu verbessern.
Der Bund gewährte für diese Zwecke Beiträge, die
zur Verbilligung des Baues von Düngerstätten bis zu
25°% der Herstellungskosten im Wege der landwirtschaftlichen
 Hauptkörperschaften der Bundesländer
dienten. Es gelang auf diese Weise, den Bau von
Düngerstätten zu ermöglichen. In den Gebirgswirtschaften
 ist es von besonderer Bedeutung, den in der
Wirtschaft gewonnenen Dünger sorgfältig zu sammeln
und durch Aufschwemmen in Wasser zu verflüssigen
und ihn in dieser Form zur Düngung der Wiesen
und Weiden zu verwenden. Der so behandelte, ge-Wissermaßen
 flüssige Stallmist wird als Gülle bezeichnet,
 deren Herstellung eine der wichtigsten Grundlagen
 einer richtig betriebenen Alm- und Weidewirt-Schaft
 wird. Die Güllewirtschaft in Oesterreich
einzubürgern ist eine. der jüngsten Bestrebungen des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft. Es
Zeschieht dies in der gleichen Art, wie dies bei der
Düngerstättenaktion erfolgt, durch Gewährung eines
Bundesbeitrages von 25 von Hundert der Herstellungs-Xosten.

Hand in Hand mit diesen Maßnahmen gingen auch
die Bemühungen, die Hektarerträge durch Verwendung
 eines erstklassigen Saatgutes zu erhöhen. Man
Srreicht dies bei Getreide durch Nebeneinanderführen
Mehrerer Aktionen, welche die Beurteilung und Auswahl
 von Getreidebeständen auf dem Feld durch die
Saaigutanerkennung. die Erleichterung des

Zezuges von Edelsaatgut und die Herstellung
‚ines reinen und sortenreinen Saatgutes
ımfassen. Die Saatgutanerkennung wird nach
‚estimmten Vorschriften, deren Grundzüge vom
3undesministerium für Land- und Forstwirtschaft ge-‚eben
 worden sind, von eigenen Kommissionen
ler landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften durchseführt
 und ist bereits Gemeingut der österreichischen
"andwirtschaft geworden. Die Förderung der Vervendung
 von Edelsaatgut erfolgt dadurch, daß
ıus Bundesmitteln die Differenz zwischen dem Konsumzetreidepreis
 und dem Zuchtsaatgutpreis sowie die
*rachtspesen zur Verteilungsstelle bestritten werden.
Die Verbreitung der richtigen Herstellung eines
ınkrautfreien und sortenreinen Saatgutes
vird durch die verbilligte Abgabe von. Reinigungsinlagen
 an die landwirtschaftlichen Genossenschaften,
Zezirksvereine usw. gefördert. So gelingt es, die
Setreidebaugebiete Oesterreichs mit einem Netz von
Zeinigungsanlagen zu überziehen.
Alle genannten Maßnahmen wären aber nicht volltändig
 gewesen, wenn man nicht dafür gesorgt hätte,
las ausländische Saatgut allmählich durch einheimisches
mersetzen.Gerade Oesterreich besitzt inseinen Getreideyaugebieten
 eine große Zahl von ursprünglichen Gereidesorten
 — Landsorten, aus denen durch verhältıismäßig
 geringe Arbeit durch die Veredlungszüchtung
vertvolle Sorten gewonnen werden können. Durch
Unterstützung der züchterischen Arbeiten durch die
3Zundesanstalt für Pflanzenbau und Förderung der
inschlägigen Forschungsarbeiten der Lehrkanzel für
Mlanzenzüchtung an der Hochschule für Bodenkultur
ıus Bundesmitteln, wurde erziehlt, daß Oesterreich
lerzeit fast seinen ganzen Bedarf an Weizen und
(erstensorten im Inlande zu decken imstande ist.
Eine der größten Sorgen Oesterreichs vor zehn
Jahren war die Versorgung der Bevölkerung
nit dem Volksnahrungsmittel par excellence, mit
Kartoffeln. Noch im Jahre 1921 mußten viele
rausend Waggons Kartoffelsaatgut aus Schottland be-‚ogen
 werden und heute versorgt die österreichische
Landwirtschaft Oesterreich nicht nur zur Gänze mit
speisekartoffeln, sondern es werden sogar Ueberschüsse
arzielt, die zum größten Teile in landwirtschaftlichen
Zenossenschaftsbrennereien verbraucht werden, aber
ıuch bereits im bescheidenen Maße ausgeführt
werden. Die Ausfuhr von Kartoffeln hat im Jahre 19206
nit zirka 170 Waggons begonnen und im Jahre 1928
bereits die gewiß achtenswerte Höhe von zirka 4700
Waggons erreicht. Die größte Sorge in der Er-1ährung
 Oesterreichs ist damit hoffentlich für immer
zebannt.
In der Beschaffung des Zuckers war die junge Reyublik
 in den ersten Jahren ihres Bestandes fast zur
Gänze auf das Ausland angewiesen, sie konnte nur
zirka 5% des Bedarfes decken. Hierin wurde durch
        <pb n="472" />
        intensive Werbearbeit für den Zuckerrübenbau
 in kurzer Zeit Wandel geschaffen. Der Zuckerrübenbau.
 erfuhr eine immer größere Ausdehnung,
neue Zuckerfabriken entstanden und heute kann
Oesterreich mit Stolz auf eine Zuckerrübenerzeugung
hinweisen, die nahezu 65°% des Bedarfes zu decken
‘mstande ist. Damit ist aber auch eine bedeutende
Verbesserung des Kulturzustandes der Aecker erreicht
worden, die sich in höheren Erträgen an anderen
landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bemerkbar macht,
die damit verbundene Einstellung einer großen Zahl
von Arbeitskräften, welche mit zur Verhinderung
der Arbeitslosigkeit beiträgt, sei nur nebenbei erwähnt.

Es wären die Aufgaben einer Pflanzenbauförderung
aur zum Teil erfüllt, wenn sie sich nur auf das
Getreidebaugebiet erstreckt hätten; es mußte auch für
die großen Gebiete Oesterreichs gesorgt werden, in
denen der Hauptbetriebszweig - die Viehzucht ist.
Diese zu heben war vor allem eine Erhöhung der
Futtererträge notwendig. Es galt, die vorhandenen
natürlichen Futterflächen, wie Wiesen und Weiden,
30 zu verbessern, daß sie vieles und nur stoffreiches
Futter geben, es galt aber auch, die schlechten und
aicht verbesserungsfähigen Futterflächen durch Umwandlung
 in Kunstfutterflächen ertragsfähig zu machen.
Dadurch wird eine Steigerung der Futtererträge bis
auf das Doppelte erreicht, die schätzungsweise
300.000 Zentner Heu beträgt. Die dazu erforderlichen
 Gras- und Kleesamen werden aus Bundesmitteln
im Wege der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
verbilligt abgegeben. In den letzten Jahren ist die
Umwandlung von zirka 80.000 Hektarschlechttragender
Kulturwiesen in Kunstwiesen dadurch ermöglicht
worden. Zur Verbreitung des neuzeitlichen Futteraues
 in den Bundesländern wird überdies eine rege
Aufklärungsarbeit entfaltet, welche Versammlungen,
Kurse, Wiesenbesichtigungen, Anlage von Lehrgräsergärten
 usw. umfaßt. Die für die Anlage von Kunstutterflächen

 erforderlichen Grassamen werden zum
F’eil aus dem Ausland bezogen; sie sind aber nicht
io ertragreich und langlebig wie es die einheimischen
‘zräsereien waren. Aus diesem Grunde wird die
ıeimische Gräserzüchtung nach Kräften aus Bundesnitteln
 durch verbilligte Abgabe von ertragreichen
Jerkünften verschiedener Gräsereien zur Vermehrung
ınd Weiterzüchtung gefördert.
Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, daß auf allen
zebieten des Pflanzenbaues mit Eifer gearbeitet wird,
ım die Erträge möglichst zu erhöhen und Oesterreich
‚om Auslandein diesen Belangen unabhängig zumachen.
Damit sind aber noch nicht die Wiederaufbauırbeiten
 erschöpft. Es gilt auch noch die vorhandenen
“Jächen, welche einen sehr geringen oder fast keinen
“rtrag ergeben, ertragreich zu gestalten, also neues
Culturland zu schaffen. Oesterreich besitzt an verumpften,
 versauerten Flächen, an Hutweiden und
Yooren ungefähr 400.000 Hektar. Um sie in Kulturand
 umzuwandeln, müssen die versumpften Flächen
merst entwässert und dann, wie die Hutweiden, durch
lie eigentlichen Kultivierungsarbeiten in Kulturland
ımgewandelt werden. Mit dieser Art der Wieder-‚ufbauarbeiten
 wurde erst vor zwei Jahren begonnen
ınd trotz der kurzen Zeit und der verhältnismäßig
pärlichen Geldmittel, die hiefür zur Verfügung stehen,
zonnte doch schon bereits ungefähr 8800 Hektar
ıeues Land gewonnen werden, das mit einem Mehrırtrage
 im Werte von zirka 6,000.000 Schilling einzeschätzt
 werden kann.
Obwohl vorstehende Ausführungen über den Wiederıufbau
 im landwirtschaftlichen Pflanzenbau den Rahmen
ner sehr flüchtigen Skizze nicht übersteigen, so kann
loch daraus ersehen werden, daß die österreichische
‚andwirtschaft trotz aller schwarzseherischen Prophe-'eiungen
 es zu Wege gebracht hat, in einem kühnen
\ufschwung die österreichische Bevölkerung von dem
;chreckgespenste des Mangels an den wichtigsten
Nahrungsmitteln zu befreien.

ZUCKERRÜBENBAU UND ZUCKERPRODUKTION IN ÖSTERREICH
Von Ferdinand Bloch-Bauer und Dr. Gustav Mikusch.

Die Entwicklung, welche Zuckerrübenbau und
Zuckerproduktion während der zehn Jahre des
Bestandes der österreichischen Republik genommen
haben, ist höchst bemerkenswert und von österreichischem
Standpunkt sehr erfreulich. Wie noch später genauer
ausgeführt werden wird, hatten sich der Rübenbau und
die Zuckererzeugung am Ende des Krieges in einer höchst
ungünstigen Lage befunden und in den ersten zwei
Jahren des Bestandes der jungen Republik verschlimmerten
 sich die Verhältnisse noch weiter, dann aber
ging es stetig aufwärts und Oesterreich, das in der
schlimmsten Zeit bloß 6°2% des Verbrauches aus der
oigenen Erzeugung decken konnte, ist heute so weit.

laß es im Betriebsjahr 1927/28 54'5% des Verbrauches
nit eigenem Zucker zu versorgen vermochte. Dabei beiteht
 begründete Hoffnung, daß sich der Rübenbau auf
1eue Gebiete erstrecken und in den alten weiter verlichten
 werde.
Von den im heutigen Gebiet der Republik Oesterreich
yestehenden Zuckerfabriken ist Dürnkrut die älteste. Sie
vurde 1845 gegründet. Am Beginn der zweiten Hälfte
les neunzehnten Jahrhunderts wurden die beiden burgenändischen
 Fabriken errichtet, und zwar 1850 Hirm und
853 Siegendorf. Beide Fabriken sind gemischte, sie verırbeiten
 Rübe und verfügen über eine vollständige
iaffinationseinrichtung. Im Jahre 1860 eröffnete die
        <pb n="473" />
        Hohenauer Zuckerfabrik ihren Betrieb. Auch diese Fabrik
st eine gemischte mit vollständiger Raffinationseinrichung.
 1902 nahm die Zuckerfabrik Leopoldsdorf im
Marchfeld die Rübenverarbeitung auf. Sie wurde zunächst
ıls Rohzuckerfabrik errichtet. Als aber nach dem Umsturz
ür Rohzucker kein richtiger Absatz im Inland vorhanden
war und es sich darum handelte, verbrauchsfertige Ware
auf den Markt zu bringen, wurde die Fabrik durch Angliederung
 einer Raffinationsabteilung auf vollständige
Weißarbeit umgestellt. Im Jahre 1900 kam die jüngste
der in Oesterreich tätigen Zuckerfabriken, nämlich die
"abrik in Bruck an der Leitha, in Betrieb. Sie war ursprünglich
 auf die Erzeugung von Roh-, Sand- und Pilezucker
 eingerichtet, wurde aber nach dem Kriege mit
aner vollständigen Raffinationseinrichtung versehen und
ist nunmehr eine auf das modernste ausgestattete gemischte
Fabrik. Nach dem Umsturz wurde eine siebente Zuckerfabrik
 gebaut, und zwar die Erste oberösterreichische
Bauernzuckerfabrik in Suben. Sie machte 1920/21 ihre
erste Kampagne, fiel aber finanziellen Schwierigkeiten
zum Opfer und konnte das Betriebsjahr 1925/26 nur
nehr unter den größten Schwierigkeiten durchführen.
Das Ende der Zuckerfabrik Suben war um so mehr zu
bedauern, als eine größere Pflege des Hackfruchtbaues
für die oberösterreichische Landwirtschaft von unschätzbarem
 Werte wäre. Darum ist es sehr zu begrüßen, daß
in der nächsten Kampagne 1920/30 eine kapitalkräftige
Gruppe bei Enns eine neue Zuckerfabrik in Betrieb
setzen und damit Gelegenheit bieten wird, daß in Oberösterreich
 Rübe gebaut werden kann, ohne daß sie bei
der Lieferung an entlegene Zuckerfabriken mit hoher
"racht belastet würde.
Als im Herbst 1918 die Republik Deutschösterreich
zegründet wurde, pochte auch hinsichtlich der Zucker-°rzeugung
 die Not an die Pforten. Zu Deutschösterreich
kamen nur die vier niederösterreichischen Zuckerfabriken
Bruck, Dürnkrut, Hohenau und Leopoldsdorf) und selbst
leren durchschnittliche Friedenserzeugung (473.000 q
Rohzucker) hätte bei weitem nicht ausgereicht, den Verbrauch,
 der bei aller notwendigen Drosselung durch‘ die
Kriegswirtschaft immer noch rund 1,370.000 q Rohzuckerwert
 betrug, zu decken. Da jedoch die Erzeugung der
hliederösterreichischen Fabriken im Betriebsjahre 1918/19
auf 82,655 q Rohzuckerwert zurückgegangen war, mußte
weitaus der größte Teil des inländischen Bedarfes durch
Rinfuhr aus der Tschechoslovakei und später auch aus
inderen Ländern gedeckt werden. Natürlich war es eine
der wichtigsten Aufgaben des Landes, den. Rübenbau
und die Zucdkererzeugung wieder zu heben und die Abhängigkeit
 vom Auslande zu verringern. In der ersten
Zeit nach dem Kriege war indes bei der Erzeugung
noch ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Der Rübenbau
 ging im Jahre 1919 auf 3990 ha zurück. Die Kam-Dagne
 1019/20 bildete auch hinsichtlich der Zucker-Srzeugung,
 die nur 52.100 q Rohzuckerwert erbrachte.
den tiefsten Stand. 1920/21 kam die oberösterreichische
"abrik Suben dazu. Mit Finschluß Oberösterreichs hob
Sich die Anbaufläche auf 5146 ha, die Zuckererzeugung
auf 147.860 q.
Im Betriebsjahr 1921/22 war ein weiterer Fortschritt zu
verzeichnen, indem die Anbaufläche 7678 ha erreichte.
Die Zuckererzeugung war aber infolge der äußerst

nangelhaften Qualität der Rübe geringer als im Vorjahre
nd stellte sich auf bloß 142.187 q. In dieses Betriebsjahr
ällt auch der Anschluß des Burgenlandes und die
Jebernahme der zwei burgenländischen Zuckerfabriken
n österreichische Verwaltung. Die auf die burgenländiıchen
 Fabriken sich beziehenden. Zahlen sind aber in
len vorstehenden Zahlen nicht inbegriffen, weil sich die
\ngliederung der burgenländischen Fabriken für die
"uckerwirtschaft im ersten Jahre noch nicht recht geltend
nachte. Ein zweites Ereignis, das in das Jahr 1921/22 fällt, ist
‚on großer, ja entscheidender Bedeutung für Rübenbau
ind Zuckererzeugung. Mit I. März 1022 wurde die
'wangswirtschaft beseitigt und die freie Wirtschaft für
Zucker eingeführt. Während bisher Rübenpreis und
’uckerpreis durch die Zuckerstelle, bzw. durch die Rej‚jerung
 festgesetzt wurde, entfaltete sich nunmehr das
'piel der freien Kräfte. Die Zwangswirtschaft in Oestereich
 war, so wie in anderen Ländern, vorwiegend von
ler Rücksicht auf die Konsumenten geleitet. An Produkjonspolitik
 dachte man erst in der letzten Zeit, als selbst
lie breite Oeffentlichkeit einsah, das die einseitige
Consumentenpolitik den Ruin der Erzeugung bedeutet
and schließlich dem Verbraucher schadet.
Um mit Hilfe billiger inländischer Bestände einen
ıedrigen Durchschnitts- Verkaufspreis zu erzielen, wurden
tübenpreis und Zuckerpreis unter der Herrschaft der
"wangswirtschaft gedrosselt. Man versuchte wohl, mit
leinen Mitteln, wie Verteilung von Kunstdünger und
;ratiszucker, dem Rübenbau aufzuhelfen, doch war der
rfolg nur gering. Als aber für 1922/23 der freie Vercehr
 in Aussicht stand, richteten sich Rübenpreis und
Zuckerpreis nach den Weltmarktpreisen und Anbaufläche
wie Zuckererzeugung wiesen, wie folgende Aufstellung
zeigt, einen dauernden Aufschwung auf.

+. Lg

u
Zuckererzeugung
Meterzentner
Rohzuckerwaeıt

Daku!

244,680
472.555
754.431
781.447
796.863
| 1,100.040
1.100.000
u (Schätzung)
Während in der Zeit der Zwangswirtschaft die Zollrage
 belanglos war, da fremder Zucker ja doch nur
iber besondere Bewilligung und nahezu ausschließlich
on der mit der Zuckerwirtschaft betrauten Zuckerstelle
ingeführt werden konnte, erlangte mit dem freien Ver-‚ehr
 auch die Erstellung der Zölle allgemeine wirtschaftiche
 Bedeutung, denn die inländischen Zuckerpreise
ichteten sich nächst dem Weltmarktpreis auch nach
{em Zolle. Nachdem der Zuckerzoll verschiedene Wandungen
 durchgemacht hatte, wurde in dem Zolltarif vom
;. September 1924 ein allgemeiner Zoll auf Zucker von
6 Goldkronen und ein Zoll auf Rohzucker, der auf
‘rlaubnisschein zur Verarbeitung auf Raffinade in den
Zuckerfabriken eingeführt wird, in der Höhe von
1'50 Goldkronen festgesetzt. Es stellte sich jedoch
ı‚eraus, daß dieser Zollschutz für die Erhaltung des
tübenbaues, der vom allgemeinen landwirtschaftlichen
andpunkt aus weitgehende Förderung verdient, unzuänglich
 war und auch für die Zuckerindustrie, deren
        <pb n="474" />
        “rzeugungsbedingungen unstreitig ungünstiger als in
einer Reihe von Nachbarländern sind, nicht recht hinreichte.
 Sind doch die Felderträge beim Rübenbau durchschnittlich
 niedriger als in der Tschechoslovakei und
auch die Fabriksausbeuten bleiben besonders hinter den
in Böhmen erzielten wesentlich zurück.

Oesterreich

Tschecho- darunter |
slovakei Böhmen

1918/19
Feldertrag in q..... 150 !
Ausbeute in % ..... 10:2
1919/20 ]
Feldertrag in q..... 156 /
Ausbeute in % ..... | 134 |
1920/21 '
Feldertrag in q..... 179 |
Ausbeute in % ..... 16:0
1921/22
Feldertrag in q..... | 118 |
Ausbeute in % ..... 15:7
1922/23 .
Feldertrag in q..... | 156 |
Ausbeute in % .....' 14:9
1923/24
Yeldertrag in q.....) 242 |
Ausbeute in % .....| 15:1
1924/25 |
Yeldertrag in q..... 236
Ausbeute in % ..... 16:9
1925/26
Feldertrag in q..... 1839
Ausbeute in % ..... 165
1926/27
Feldertrag in q....." 255 241 248
Ausbeute in % ..... 16:7 167 16:6
1927/28
Feldertrag in q..... 280 266 ; 269
Ausbeute in % ..... 16:7 168 17°0
Außerdem bewirken ein schon durch die Höhe der
Fracht bedingter höherer Kohlenpreis, höhere Löhne und
höhere sozialpolitische Lasten tatsächlich ungünstigere
Produktionsbedingungen als in Nachbarländern. Daher
wurde es allgemein als gerechtfertigt angesehen, daß
mit dem Gesetz vom I8. März 1926 der Zoll von 16 auf
22 Goldkronen (einschließlich der Verbrauchsabgabe von
10 Goldkronen, die auch den inländischen Zucker belastet)
 erhöht wurde. Der Zoll auf Rohzucker, der zur
Raffination im Inland eingeführt wird,. wurde mit
1670 Goldkronen bemessen. Der erhöhte Zollschutz hat
zu einer weiteren Ausdehnung des Rübenbaues (1927/28
13.529 ha gegen 18.677 ha im Jahre 1926/27 geführt und
m Frühjahr 1928 wurden gar 27.836 ha mit Rübe bebaut.
Das stete Sinken des Weltzuckerpreises und die durch
die Weltkrise hervorgerufenen Ausbietungen fremden

DIE LANDWIRTSCHAFTLICH

Als vor zehn Jahren der Zusammenbruch des alten
Öesterreich erfolgte, da lag die landwirtschaftliche
Spiritusindustrie der Länder, die das heutige Oesterreich
 umfassen, stark im Argen. Der während der
Kriegszeit herrschende Mangel an Lebensmitteln
und Material brachte es mit sich, daß die Spirituserzeugung
 in den landwirtschaftlichen Brennereien,
lie ja als Rohstoffe Kartoffeln, Getreide, eventuell

Zuckers zu äußerst gedrückten Preisen stellten indes eine
veitere günstige Entwicklung des Rübenbaues und der
Zuckererzeugung in Frage, ja man mußte besorgen, daß
jiele Landwirte den unlohnend, ja verlustbringend gewvordenen
 Rübenbau einschränken oder ganz aufgeben
werden. Das mühsame Aufbauwerk war in Frage gestellt
ınd die Landwirtschaft erhob daher mit allem Nachdruck
die Forderung nach erhöhtem Zollschutz. Der
Nationalrat beschloß auch (Gesetz vom 16. Dezember
1028) eine Erhöhung des Zuckerzolles auf 28 Goldkronen,
bzw. bei dem zur Raffination eingeführten Rohzucker
ıuf 20 Goldkronen. Da aber diese Sätze nicht in Kraft
Treten können, solange der österreichisch-tschecho-;lovakische
 Handelsvertrag wirksam ist, wurde das Aus-‘ilfsmittel
 gewählt, daß die Zuckersteuer von 10 auf
16 Goldkronen erhöht und, was nach dem erwähnten
Tandelsvertrag ohne weiters zulässig war, auch der Zoll
ım denselben Betrag (auf 28 Goldkronen allgemein und
22 Goldkronen für Rohzucker zu Raffinationszwecken)
ainaufgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde zum Schutz der
Verbraucher die Bestimmung dem Gesetz einverleibt,
laß die .Zuckersteuer bzw. der Zuckerzoll äußerstens bis
zum Betrage der alten Sätze (22 Goldkronen für den
ıllgemeinen Zoll und 10 Goldkronen für die Verbrauchsıbgabe)
 herabgesetzt wird, wenn der Preis für Raffinade-:ucker,
 ausländischer Herkunft, unverzollt und unversteuert
 ab Grenze Lundeunburg, über 45 Schilling für
00 kg hinausgeht. Die Steuererhöhung wird in der
Weise für den Schutz des Rübenbaues und der inländischen
 Zuckererzeugung nutzbar gemacht, daß Zuzahlungen
ıuf den Rübenpreis erfolgen, um diesen womöglich auf
5 480 für 100 kg zu erhöhen.
Da durch dieses Gesetz einigermaßen die Rentabilität
les Rübenbaues gesichert ist, darf man erwarten, daß
lübenbau und Zucdererzeugung sich auch
veiter in Oesterreich günstig entwiceln
verden. Die Rübe hilft ein lebenswichtiges Nahrungsnittel
 im Inland herstellen, sie liefert weit mehr Nährtoffe
 auf der Flächeneinheit als irgend eine andere
rucht (nach Paul Eltzbacher, „Die deutsche Volksrnährung”,
 1014, liefert Roggen 51, Weizen 6°5, die
sartoffeln 9°60 und die Zuckerrübe 23'°8 Milliarden
salorien an Nährwerten auf einem Hektar), sondern
teigert durch die Verbesserung des Bodens auch die
xträge bei den nach der Rübe gebauten Feldfrüchten.
Jaß schließlich stärkerer Rübenbau vermehrte Arbeitsgeegenheit
 und eine längere Kampagne den Saisonarbeitern
ıuch längere Verdienstmöglichkeit bietet, ist gerade bei
len jetzigen Verhältnissen hoch anzuschlagen.

EN SPIRITUSBRENNERFIEN

Zuckerrüben verwendeten, verboten und die kupferne
\pparatur für Kriegszwecke requiriert wurde. Durch
lie Zwangsbewirtschaftung der Kartoffeln fehlte es
ıuch an einem entsprechenden Saatgut. Ohne Apyaratur
 und Rohstoffe mit vernachlässigten Gebäuden
tanden die lJandwirtschaftlichen Brennereien bei
“riedensschluß da. Aber es galt nicht nur die betandenen
 Brennereien wieder in Betrieb zu setzen.
        <pb n="475" />
        sondern die Landwirtschaft des neuen Oesterreich
mußte sich vor allem Ersatz für die durch die Teilung
des alten Reiches beinahe gänzlich an die Sukzessionsstaaten
 verloren gegangene landwirtschaftliche Spiritusindustrie
 erst neu schaffen.
Von den 1498 landwirtschaftlichen Brennereien des
alten Oesterreich befanden sich nicht weniger als 1482
auf dem Boden der heutigen Tschechoslovakei und
Polens, während nur 16 Betriebe, also bloß 11% in
den Ländern des jetzigen Oesterreich standen.
Die Spiritusfabrikation in den landwirtschaftlichen
Brennereien des alten Oesterreichs betrug in der
Betriebskampagne 1912/13 1.040.051 hl. Hievon entäelen
 auf
die Sudetenländer, Galizien, Bukowina 1020.533 hl
auf die österreichischen . Alpenländer IL418 ,
Die jetzigen österreichischen Bundesländer partizi- 1920 157
dierten demnach an der landwirtschafllichen Spiritus- 1921 1.186
.ndustrie des alten Oesterreichs nur mit etwas mehr A023 6.455
als 1°%, woraus jedoch nicht geschlossen werden darf, oa be
daß für diese Länder kein Bedürfnis für landwirt- 1925 17.807
schaftliche Brennereien bestand. 1926 a1 30.788
Das herrschende Kontingentierungssystem und die 1927 43 412.036
Tatsache, daß das Spirituskontingent bereits auf die 1028 | 47 23.618
&amp;amp; ? en . . 1928/29 59.194
Sudetenländer, Galizien und Bukowina, welche die letzte Kampagne) &amp;gt; (voraussichtlich)
Vorteile für die Bodenproduktion frühzeitig erkannt ; PAS
hatten, verteilt war, ließen eine weitere Ausbreitung Die 54 Brennereien verteilen sich:
der landwirtschaftlichen Spiritusindustrie auf dem Land Anzahl
Boden des heutigen Oesterreichs nicht zu. Im übrigen Niederösterreich 32
Tat insofern ein Ausgleich der Interessen ein und Burgenland . . Il
zogen auch die viehproduzierenden Alpenländer aus Kärnten 0 8
der landwirtschaftlichen Spiritusindustrie Altösterreichs Steiermark . . . . 3
Nutzen, als die landwirtschaftlichen Brennereien Die größte Förderung von seiten des Bundesminiregelmäßig
 als Käufer von Einstellvieh auftraten und teriums für Land- und Forstwirtschaft als auch von
So ein günstiger Absatz für Nutzvieh geschaffen seiten der Landwirtschaftskammer erfuhren die bäuerwurde.
 Nach dem Zusammenbruche, durch den die ichen Genossenschaftsbrennereien. Unter den
Zeschilderten wirtschaftlichen Fäden zerrissen wurden, Neugründungen befinden sich 21 Genossenschafts-Konnte
 die Landwirtschaft Neuösterreichs um so Drennereien. Diese werden größtenteils durch ein,
weniger auf ein so hervorragendes Meliorationsmittel, on der Niederösterreichischen Landes - Landwirtwie
 es die Brennerei für die Felderwirtschaft darstellt, ;chaftskammer eigens hiezu bestelltes Organ revidiert
verzichten, als sie sich plötzlich vor die Aufgabe ge- ınd fachlich beraten. Als Rohstoff dient den land-Stellt
 sah, trotz Wegfallens der fruchtbarsten Land- wirtschaftlichen Brennereien vornehmlich die Kartoffel,
Striche auf minderen Böden genügend Lebensmittel für velche im eigenen landwirtschaftlichen Betriebe prodie
 heimische Bevölkerung zu produzieren. Nur die Iuziert wird. Zur Verwendung gelangt nur erstklassiges,
nöchstmöglichste Intensivierung aller Zweige der Land- &amp;gt;rtrag- und stärkereiches Saatgut, welches von der
wirtschaft konnte diese Aufgabe lösen. Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer
Um nun den Ackerbau auf eine hohe Intensitäts- &amp;gt;ingeführt wurde und derzeit bereits im Inlande ver-Stufe
 zu bringen, ist es unerläßlich, Hackfruchtbau in nehrt oder neu gezüchtet wird. Zur Verarbeitung
die Fruchtfolge einzuschalten, denn der Hackfruchtbau gelangen jährlich zirka 600.000 q Kartoffeln, die
ist der Eck- und Grundstein der landwirtschaftlichen und 750.000 hl Schlempe als Abfallstoff ergeben.
£rzeugung. In Neuösterreich gibt es nun viele Land- Mit der anfallenden Schlempe können gegen
Striche, wo infolge der klimatischen und Bodenver- 10.000 Stück Ochsen jährlich gemästet werden.
ältnisse die Kartoffel als einzige Hackfrucht in Jedenfalls: erweist sich der starke Aufschwung der
Betracht kommt. Intensivierung des Ackerbaues dieser landwirtschaftlichen Spirituserzeugung als ein viel-Gegenden
 bedeutet demnach vermehrten Kartoffelbau acher Vorteil für die gesamte Volkswirtschaft; die
detreiben. Voraussetzung für letzteren ist aber eine weitere günstige Entwicklung muß daher angestrebt
Verwertungsmöglichkeit für die aus dem vermehrten werden.

AS
A
        <pb n="476" />
        _ Phot. Dr. Kudolf Saar
Dachsteinhöhlenpark. Ausblick aus dem Portal der Rieseneishöhle auf den Hallstättersee und die Berge des Salzkammergutes

ÖSTERREICHS HÖHLENWIRTSCHAFT
Von Sektionsrat Dr. Rudolf Saar.

Auf dem Gebiete der Höhlenkunde und Höhlenbewirtschaftung
 war Oesterreich seit jeher führend.
Wissenschaft und Touristik hatten sich schon vor dem
Kriege die Erforschung und Erschließung unseres
heimatlichen Karstlandes und seiner Höhlenwelt zur
dankbaren Aufgabe gemacht. Erschöpfte sich vor dem
Kriege, das Interesse des Staates an den Höhlenvorkommen
 in erster Linie darin, besonders eindrucksvolle
Objekte ihrer erdgeschichtlichen und fremdenverkehrspolitischen
 Wichtigkeit wegen zu schützen und dem
breiten Publikum zugänglich zu machen, so erweiterte
der Krieg mit seinen Bedürfnissen den Kreis dieses
Interesses um ein Bedeutendes. Nachdem der inzwischen
verstorbene Sektionschef Dr. Rudolf Willner des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft den
Nachweis erbringen konnte, daß in Höhlen vorkommende
 erdige Ablagerungen mitunter einen
hohen Gehalt der für landwirtschaftliche Düngungszwecke
 so wichtigen Phosphorsäure (Ps O2) aufweisen,
war es nur ein weiterer Schritt der Selbstverständlichkeit,
 daß bei der zu Ende des Krieges eingetretenen
katastrophalen Düngermittelnot die Erfassung und Verwertung
 dieser phosphorsäurehältigen, für Düngerzwecke
verwendbaren Ablagerungsprodukte in Höhlen mit dem
Gesetze vom 21. April 1018, RGBLl. Nr. 161, dem Staate
vorbehalten wurde. Mit diesem Gesetze wurden der
österreichischen Höhlenwirtschaft neue Wege und Ziele
gewiesen.
Auf Grund dieses Phosphatgesetzes begann der Staat

das größte in Oesterreich festgestellte Phosphatlager,
ı1ämlich das der Drachenhöhle bei Mixnitz in Steiernark
 aufzuschließen, abzubauen und zu verwerten.
1it großen Mitteln wurde diese Aktion begonnen,
'leren Durchführung einer privaten Gesellschaft, der
Höhlendünger Ges. m. b. H.” übertragen wurde. 2500
Vaggons phosphorsäurehältiger Höhlenerde wurden aus
liesem Vorkommen der österreichischen Landwirtschaft
u einem billigen Preise zugeführt und der dringendste
jedarf auf dem Gebiete der Düngermittelversorgung auf
liese Art und Weise wenigstens zum Teil gedeckt. Zur
achmännischen Beratung des Bundesministeriums für
and- und Forstwirtschaft wurde ein beratendes
‚ollegium von Männern der Wissenschaft und der Praxis,
lie „Bundeshöhlenkommission” geschaffen,
velches alle Maßnahmen auf dem Gebiete dieses neuen
Virtschaftszweiges zu prüfen und zu begutachten hatte.
)abei stellte sich heraus, daß namentlich auf wissenchaftlichem
 Gebiete der Abbau des Mixnitzer Höhlen-Üngervorkommens
 geradezu ungeahnte Aufschlüsse
‘eitigte.
Allein die Feststellung, daß in dem Düngervorommen
 die Ueberreste von 50.000 Höhlenbären jeder
Altersstufe, sowie eine große Anzahl anderer vorjeschichtlicher
 Höhlenbewohner festgestellt werden
’onnten, hat zusammen mit der Entdeckung einer
‚aläolitischen Siedlung im Inneren der Höhle ganz neue
\ufschlüsse paläobiologischen Charakters für das südiche,
 namentlich für das steiermärkische Alpenvorland
        <pb n="477" />
        zutage gefördert. Die Anwendung des Phosphatgesetzes
 hatte die Feststellung der in
Oesterreich befindlichen Phosphatvorkommen
 zur Voraussetzung. Zu diesem Zwecke
mußte das Bundesministerium für Landund
 Forstwirtschaft eine Untersuchung und
Erforschung sämtlicher im Staatsgebiete vorhandenen
 Höhlen vornehmen und es erschien
zweckdienlich, auch bisher unbekannte
Höhlenvorkommen aufzusuchen. Diese großzügige
 Aktion, die sich über das ganze
Gebiet von Neuösterreich erstreckte, führte
dazu, daß fast sämtliche bekannte
Üöhlenvorkommen einer eingehenden
 fachmännischen Untersuchung
interzogen wurden und zahlreiche neue Höh-€nvorkommen
 festgestellt werden konnten.
Diese Ermittlungen führten auch vor
allem dazu, daß der Vorrat Oesterreichs
an Höhlenphosphaten — mit Ausschluß des
-agers von Mixnitz — mit zirka 3000
Tonnen Phosphaterde festgestellt werden
&amp;lt;onnte, Leider krankte der Abbau und Vertrieb des in Mixnitz
 gewonnenen Höhlendüngers an verschiedenen technischen
 Mängeln, die bei diesem durchaus neuen Unterı1chmen
 und bei der Geschwindigkeit, mit der infolge
des Notstandes die Invertriebsetzung des Höhlendüngers
verlangt wurde, begreiflicherweise nicht ausgeschlossen
werden konnten. Dieser Umstand, sowie die Verbesserung
der Wirtschaftsverhältnisse und die im Staatshaushalte
zebotenen Sparmaßnahmen brachten es mit sich, daß
diese viel Erfolg versprechende Aktion nach Beendigung
des Abbaues der Mixnitzer Drachenhöhle vorerst ein-Bestellt
 wurde. Welche Zukunftsaussichten eine Höhlen-Jüngeraktion
 bei einem rationellen Betriebe haben
kann, bezeugt der Umstand, daß Rumänien im heurigen
Jahre den Abbau des großen Phosphatlagers der
Szoklovinaerhöhle auf großzügigste Art und Weise in
Angriff genommen hat und schon heute aus Ungarn
und Rumänien Bestellungen für tausende Waggons

. Phot. F. A. Saal, Müncher
Eisriesenwelt im Tennengebirge. Alexander von Mörck-Dom

Jöhlendünger bei dem den Betrieb führenden Unterı1ehmen
 einliefen.
Die im Zuge der Höhlendüngeraktion vorgenommene
achmännische Untersuchung der Österreichischen
löhlenvorkommen hatte aber auch neuerdings die Aufnerksamkeit
 des Bundes auf besonders eindrucksvolle
Jöhlen gelenkt und mit Rücksicht auf die sich immer
nehr versteifenden fremdenverkehrspolitischen
"’endenzen die Gewißheit geschaffen, daß die -in
Jesterreich bereits teilweise erschlossenen großen
löhlenvorkommen mit Aussicht auf Erfolg dem Fremlenverkehre
 und damit indirekt der Volkswirtschaft
ıutzbar gemacht werden könnten. Soweit diese Objekte,
rarisches Figentum darstellten, war es dem Bunde ein
eichtes, durch Eigenregieverwaltung oder durch entprechende
 Beaufsichtigung der Pächter dieser Objekte,
ne rationelle Bewirtschaftung vorzusehen und eine
ıuf Raubbau ausgehende Betriebsart zu verhindern,
Schon vor dem Kriege wurde eine Anzahl
großer Höhlenvorkommen von privaten Verzinen
 und Unternehmungen zu Schauzwecken
 ausgestaltet. Es waren dies die
gewaltigen Eishöhlen im Dachsteinund
 Tennengebirge, die Wasserhöhlen
im Koppentale und bei Lofer sowie die
Iropfsteinhöhlen beiSemriach-Pegzau
 in Steiermark. Alle diese Unternehmungen
 kamen über einen gewissen Grad
der Entwicklung, mangels verfügbaren Kapitales,
 mangels staatlicher Förderung und
mangels bestehenden Interesses des Publikums
 nicht hinaus. Der Bund bemühte sich
aun im Rahmen der ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten, die Erschließung
zumindestens der ärarischen Höhlen zu
fördern. Hinsichtlich der im privaten FEigentum
 stehenden Höhlenvorkommen war ihm
auch weiterhin die Möglichkeit genommen
mangels einer gesetzlichen Regelung bewußten
 oder unbewußten Schädigungen

Phot. Dr, Rudolf Saar
Rieseneishöhle im Dachstein. Partie aus dem Kreuzgange

205
        <pb n="478" />
        höhle von Peggau-Semriach in Steiermark ist, die mit
ihren prachtvollen Tropfsteinbildungen und Formen in
vieler Beziehung nicht weit hinter der weltberühmten
Adelsberger Grotte zurücksteht. Vorbildliche Wepganlagen
 machen die österreichischen Schauhöhlen für
'ıedermann leicht zugänglich. Einzig und allein die
alpinen Höhlen kranken daran, daß ihre Eingänge
relativ hoch über der Talsohle liegen und auch die zu
hnen hinaufführenden Reitsteige ein gewisses Maß von
Ausdauer zu ihrer Begehung erfordern.
Vor den Toren der Schauhöhlen sind mitten in
prachtvoller alpiner Landschaft mit entzückenden Fern-»licken
 auf Tal und Berg bequeme und gut einge-‘ichtete
 Unterkunftshäuser entstanden, die auf das
ıeste für die Besucher sorgen.
Eine Anzahl : österreichischer Schauhöhlenunterı1ehmungen.
 hat auch bereits zur Beleuchtung ihrer
Töhlen elektrisches. Licht eingeführt. So wurden
ı1ach wohlerwogenen Plänen und vielfachen Versuchen
‚on ersten Beleuchtungstechnikern die Beleuchtungs-:Örper
 in der jüngst mit elektrischem Lichte ausgetatteten‘
 Dachsteinrieseneishöhle in einer für spätere
löhlenerschließungen geradezu vorbildlichen Art und
Veise placiert.
Das immer steigende Interesse des. In- und Auslandes
in diesen Naturdenkmalen ließen den Ruf nach entprechenden
 Maßnahmen zum dauernden gegenwärtigen
ınd künftigen Schutze dieser wertvollen Naturphänomene
mmer lauter werden. So entschlossen sich die im Haupterbande
 deutscher Höhlenforscher vereinigten Fach-'erbände,
 ein Gesetz zum Schutze von Naturhöhlen im
Jationalrate einzubringen. Der Gesetzestext wurde unter
ührung des Bundesministeriums für Land- und Forstvirtschaft
 von den beteiligten Ämtern, den Fachkorporaionen
 und Vertretern der einschlägigen Wissenschaften
»eraten und erstellt, der parlamentarischen Behandlung
ınterzogen, verabschiedet und im Bundesgesetzblatt
vr. 169 als „Bundesgesetz vom 26. Juli 1928 zum Schutze
‚on Naturhöhlen (Naturhöhlengesetz)” publiziert. Mit

Phot. F, A, Saal, München
Fisriesenwelt im Tennengebirge, Die große Kistraube

rechtzeitig Einhalt zu tun. Welchen Aufschwung die
Höhlenunternehmungen in Oesterreich in den letzten
Jahren genommen hatten, beweist die Tatsache, daß sowohl
 die Eisriesenwelt im Tennengebirge als auch die
Dachsteinhöhlen bei Obertraun eine jährliche Besucherziffer
 von rund 15.000 Besuchern aufweisen und diese Zahl
aur deshalb heute noch nicht überboten werden kann,
weil die immerhin langwierigen Aufstiege den Besuch der
Höhlen für das breite nichttouristische Publikum einstweilen
 noch schwer möglich machen. Tatsächlich besitzt
aber auch Oesterreich in seinen riesigen alpinen Fisund
 Felshöhlen und in seinen ausgedehnten Tropfsteinhöhlen
 erdgeschichtliche Naturdenkmale außergewöhn-‘'icher
 Qualitäten und Dimensionen. Nicht nur die ins
gigantische gesteigerte Ausdehnung der
Objekte, die im Einzelfalle bis über 30.000
Meter beträgt, ist es, die faszinierend auf
den Fachmann und Laien wirkt, auch die
Häufung kirchengroßer Dome, die zum
zrößten Teil mit spiegelnden Massen ewigen
Eises gefüllt sind, stellen ein Naturphänomen
dar, das in seinen Maßen, Formen und Farben
 nicht bald überboten werden kann.
Gesteigert wird dieser gewaltige Fisdruck
noch durch die Vorstellung, daß diese
Tausende von Metern indas Erdinnere
 hineinreichenden Hohlräume
und Tunnels einstmals die Bette unserer
Gebirgsflüsse bildeten, die vor der Talbildung
gezwungen waren, sich ihren Weg mitten
durch das steinerne Herz des Alpenwalles
zu bahnen.
Einen ganz anderen Typus als diese
alpinen Eishöhlen stellen die meist in den
Talniederungen gelegenen Tropfsteinhöhlen
 dar, deren vorzüglichster Repräsentant
 die vier Kilometer lange Tropfstein-Zisriesenwelt

 im Tennengebirge.

Phot. F, A. Saal, München
Vom Höhlenwind ausgeblasener Tunnel im
Höhleneise

1066
        <pb n="479" />
        liesem Gesetz wurde nunmehr auch die „Bundeshöhlenkom:
nission” und das, Spelaeologische Institut” sanktioniert.
So kann denn Oesterreich auch auf dem Gebiete der
gesetzlichen Regelung der Materie mit Recht auf seine
führende Stellung in höhlenkundlicher und höhlenwirtschaftlicher
 Beziehung hinweisen. Freilich ist noch nicht
alles getan. Vieles harrt seiner Vollendung, da die wirkich
 großzügige Erschließung der österreichischen Alpenhöhlen,
 auch für den internationalen Verkehr, nur durch
irrichtung von Drahtseilbahnen geschehen kann.
Auch auf dem Gebiete wurden, namentlich unter der
Ägide der Generaldirektion der Bundesforste, die die
Verwaltung der Höhlen übernommen hat, weitausholende
Vorarbeiten bereits geleistet, Projekte verfaßt und Rentabilitätsberechnungen
 angestellt, die, wenn nicht alles
rügt, in nicht allzuferner Zeit dazu führen dürften, daß
auch an die praktische Verwirklichung dieser Projekte
geschritten werden wird.
Die Studien über Verkarstung und Höhlenbildung

ıaben auch dazu geführt, daß die Höhlenkunde sich
ur Karstkunde erweiterte, die Höhlenwirtschaft in eine
Tarstwirtschaft überzugehen begann. Die Fragen,
ie der fortschreitenden Verkarstung in unseren Kalk-Jpen
 Einhalt getan, wie verkarstetes Ödland, das vor
zenigen Dezennien noch Grünland war, wieder in
‚roduktives Land umgewandelt werden kann, die Frage
ler rechtlichen und praktischen Erfassung geschlossener
ınterirdischer Karstwasseradern und so viele andere,
‚irtschaftlich höchst wichtige Fragen dieses Gebietes
ıarren heute noch einer fachtechnischen Lösung und
ner gesetzlichen Regelung. Vielleicht wird es doch
inmal nach Erledigung aller fachmännischer Vorarbeiten
nöglich sein, auch ein „Karstwirtschaftsgesetz” zu
ichaffen, das von der Landwirtschaft in unseren Karstzebieten
 sicher freudigst begrüßt. werden wird. Das sind
lie neuen Aufgaben, die sich nach so vielen Erfolgen
ler letzten Jahre Oesterreichs Höhlenwirtschaft für die
ıächste Zukunft gesteckt hat.

DIE ÖSTERREICHISCHE FORSTWIRTSCHAFT
Von Ministerialrat Ing. Anton Locker.

Allgemeines.
Vom Flächengebiete der im ehemaligen Reichsrate
vertretenen Königreiche und Länder sind auf das
heutige Oesterreich (ohne Burgenland) übergegangen
2%6’6%; von den unproduktiven Flächen 47'°9°%, vom
Waldlande 311%. In der alten Monarchie waren 34°2%
der produktiven oder 326%, der gesamten Landesfläche
Wald. Die unproduktive Fläche betrug 5°8%; auf je
100 Einwohner kamen 35 Hektar Wald. Im heutigen
Oesterreich (mit dem Burgenlande) sind 417% der
Produktiven oder 37'4°, der Gesamt-Landesfläche Wald.
Die unproduktive Fläche beträgt 10°5%. Auf je 100
Einwohner kommen rund 48 Hektar Wald, Aus dieser
Zusammenstellung allein geht schon hervor, daß die
Bedeutung der Forstwirtschaft in Oesterreich gegenüber
der alten Monarchie wesentlich zugenommen hat, Die
Gesamtwaldfläche Oesterreichs umfaßt (nach dem Stande
vom Jahre 1926) 3,137.185 Hektar. Das Bewaldungs-Prozent,
 das ist der Anteil des Waldes an der jeweiligen
Landesfläche, beträgt in den einzelnen Ländern: Steiermark
 480%, Kärnten 443%, Niederösterreich 34'8%,
Überösterreich 34'2%, - Tirol 337%, Salzburg 328%,
Yorarlberg 259%, Burgenland 25°6% und Wien 13'2%.
. Was die Besitzverhältnisse am Waldlande anlangt,
ist kurz folgendes zu bemerken: Von der Gesamtwald-Äläche
 entfallen 13% auf die von der Generaldirektion
der Oesterreichischen Bundesforste bewirtschafteten
Flächen (davon sind 11'4% Bundesforste und TÖ6°%
Fondsforste) 12°6%, sind Gemeinde-, Genossenschaftsand
 Gemeinschaftswälder, 41% Kirchen- und Pfründen-Wälder,
 2‘8%/, Landes- oder sonstige öffentliche Fondsforste.
 Der Rest von 67'5% sind Privatwälder. In
Einfachen Ziffern kann angenommen werden, daß ein
Drittel der Waldfläche Oesterreichs in öffentlichem und
Zwei Drittel in privatem Besitze sind. Unterscheidet
Man zwischen Groß- und Kleinwaldbesitz mit dem

Maßstabe von 500 Hektar als Einheitsfläche, so ergibt
ich, daß von der Gesamtwaldfläche :45'6%, auf Waldyesitze
 von 500 Hektar und darüber, und 54'4°% auf
Naldbesitz unter 500 Hektar kommen. Es folgt daraus,
{aß der kleinbäuerliche und mittlere Waldbesitz vorıerrschend
 sind. Die Wälder sind vielfach mit Dienstyarkeiten
 belastet, und zwar mit Holz-, Streu- und
Neiderechten. Im gesamten sind rund 18% der Geamtwaldfläche
 von diesen Lasten betroffen. Am
venigsten die Wälder von Niederösterreich und
/orarlberg mit rund 2%, am stärksten die Wälder
‚on Salzburg mit 62%, der Landeswaldfläche.
Im allgemeinen sind in Oesterreich die Bodenver-‚ältnisse
 für das Gedeihen von Wäldern durchaus
sut. Der weitaus überwiegende Teil der Wälder liegt
n Höhen- oder Steillagen, die eine intensive landzirtschaftliche
 Benützung nicht mehr zulassen. Die
&amp;lt;«limatischen, besonders die Wärme- und Feuchtigkeits-‚erhältnisse
 und der Niederschlagsreichtum des Ge-»rges
 begünstigen die Holzzucht. Es werden jedoch
nit zunehmender Höhenlage die‘ klimatischen Ver-‚ältnisse
 immer ungünstiger, bis in der Alpenregion
lie vollständige Waldlosigkeit eintritt. Der Großteil
ler Wälder liegt in einer Seehöhe von über 1000
Meter. Von den Holzarten, die bestandbildend in den
isterreichischen Wäldern auftreten, überwiegen weitus
 die Nadelhölzer. Ihr Anteil an der Waldfläche
‚eträgt 83°5%, während auf die Laubhölzer 16°5% entallen.
 Der Anteil der einzelnen Holzarten an der
Naldfläche -beträgt . von Nadelhölzern: Fichte 56°8%,,
Neißkiefer 0'8%, Tanne 74%, Lärche 7'1%, Krumm-‚olzkiefer
 11%, Schwarzkiefer 1%, Zirbe 0°3%; von den
aubhölzern: Rotbuche 9’9%, Eiche 22%, Weißbuche
2%, Pappeln und Weiden 11%, Erlen 1I'1°%, Eschen
5%, Ahorn 0°3%, verschiedene andere Holzarten wie
Imen, Akazien, Birken, Linden und dergleichen 0°2%,
        <pb n="480" />
        Phot. Höfrat Ing. Heurich
Triftklause. Sibratsgfäll im Bregenzerwalde (Vorarlberg)
während des Baues

Die Laubholzbestände finden sich zumeist in den
lachen, tiefer gelegenen Gebieten der Donauländer,
Nieder- und Oberösterreichs und im Burgenlande.
Die Schwarzkiefer — eine Österreichische Besonderheit
 — kommt in geschlossenen Beständen nur in
Niederösterreich, auf den östlichen Ausläufern der
Kalkalpen, südlich von Wien vor. Sie ist forstwirtschaftlich
 insbesondere deshalb von großer Bedeu-‚ung,
 weil sie die genügsamste Holzart des Ertragswaldes
 ist und für Aufforstungen auf armen Böden
in warmen Lagen auch außerhalb ihres natürlichen
Verbreitungsgebietes in Verwendung genommen wird,
so zum Beispiel im Marchfelde. Ueberdies eignet sie
sich ganz ausgezeichnet für die Harzgewinnung und
bildet so die Grundlage für die Harzindustrien Nieder-Österreichs.
 In der Ebene sind die intensiveren landwirtschaftlichen
 Kulturen vorherrschend und der Wald
erscheint auf die minderen Standorte zurückgedrängt.
Im Berglande .tritt der Feldbau mehr zurück, die
Wiesen herrschen vor, Laub- und Nadelwald bedecken
schon größere zusammenhängende Flächen. In der
Voralpenregion wechseln Nadelwälder mit Alpen und
Weiden. Dies ist die eigentliche und hauptsächlichste
Waldregion. Das Wachstum der einzelnen Holzarten
hört je nach der Höhenlage der Gebiete und zum
Teil auch nach der Geländegestaltung in verschiedenen
Meereshöhen auf. Im allgemeinen bleiben die Laubnölzer
 früher zurück. Die obere Grenze der Buchenbestände
 wird in den nördlichen Kalkalpen Oesterreichs
 mit 1300 bis 1400 Meter Seehöhe angegeben.
Die Fichte erreicht in Niederösterreich und in den
5stlichen  Ausläufern der Zentralalpen eine Seehöhe

von I500 bis 1700 Meter und kommt in den Zentralalpen
 auch noch über 2000 Meter Höhe vor. Die
oberste Region erreicht wohl die Zirbelkiefer, die bis
etwa 2300 Meter hinansteigt. Diese Waldregion wird
im Alpenlande häufig nach oben abgeschlossen, durch
die Region der Legföhre oder Krummholzkiefer, welche
allerdings nur mehr strauchartigen Charakter hat.
Von den Laubhölzern ist es insbesondere die Grünarle,
 die als Strauch noch sehr hoch anzutreffen ist.
‘n Oesterreich stehen‘ rund 096°4% der Wälder im
Adochwaldbetriebe. Die Umtriebszeit beträgt 70 bis
40 Jahre. 2‘6% der Forste werden im Niederwaldbetrieb
 bewirtschaftet (die Umtriebszeit beträgt 15
bis 40 Jahre), während nur 1% der Waldfläche
Desterreichs im Mittelwaldbetrieb steht. Der Hochwaldbetrieb
 herrscht also unbedingt vor, In besonders
hohem Maße wird die Holzgewinnung bei uns in Oesterreich
 beeinträchtigt durch die außerordentlich schwere
Bringung und Lieferung des Holzes von den Schlagorten
zu den Verbrauchsorten. Die Holzbringung erfolgt entweder
 zu Wasser oder zu Land; zu Wasser mittels Trift
ınd Flößerei. Um die für die Trift entsprechenden Wassernengen
 anzusammeln, müssen oft große Stauwerke,
;ogenannte Klausen, errichtet werden. Die Triftstrecke
&amp;gt;rfordert vielfach Schutzbauten und schließlich müssen
techenanlagen, das sind Vorrichtungen zum Auffangen
ınd Sammeln des Holzes, errichtet werden. Die
lößerei, also der Transport gebundenen Holzes,
vird betrieben auf der Donau, Drau, Möl, Mur,
5alza, Enns und dem Inn. Für den Landtransport
lienen Waldeisenhahnen, Straßen, Wald-, Schlitt- und
tieswege, Drahtseilbahnen, Drahtseilriesen und sonstige
tiesen aller Art, wie Holz-, Erd-, Wasser-, Schneeınd
 Eisriesen. Die Holzbringung ist oft so schwierig
ınd kostspielig, daß sich die Nutzung von Hölzern
'ntweder überhaupt nicht oder nur die Nutzung der
vertvollsten Stammstücke rentiert. Infolgedessen kann
n solchen Gebieten eine intensive, wenn auch notvendige
 Pflege der Bestände nicht stattfinden. Eine
ntensivierung der Forstwirtschaft in unserem Hochgebirge
etzt daher die dauernde Aufschließung der Wälder
lurch Bringungsanlagen voraus, was allerdings beleutende
 Kapitalsinvestitionen erfordert.
Der durchschnittliche jährliche Gesamtzuwachs an
lolz beträgt nach dem Stande der Waldbewirtchaftung
 zu Ende 10926 je Hektar 2'°07 Festmeter.
)ie jährliche Holzproduktion beträgt demnach rund
„320.000 Festmeter. Von diesem Holzzuwachs entallen
 617%, auf Nutzholz und 38‘3% auf Brennholz,
der 16% auf Hartholz und 84%, auf Weichholz. Neben
lem Holz als Hauptprodukt gestattet der Wald noch verchiedene
 Nebennutzungen. Es sind dies die Harz-, Riedenınd
 Streugewinnung, die Weide, die Gewinnung von Waldjeeren,
 Schwämmen, Waldsamen u. dgl. Auch die Jagd
vird vielfach als Nebennutzung des Waldes angesehen.
In erster Linie deckt die Forstwirtschaft den Bedarf
les Inlandes an Holz. Ueberdies bietet sie auch noch
las Rohprodukt für Handel und Gewerbe sowie für
ahlreiche Industrien. Oesterreich besitzt eine weit verreitete
 Sägeindustrie. Von besonderer Bedeutung ist
‚uch die gut eingerichtete Papierindustrie, die im Außen-‚andel
 eine ganz bedeutende Rolle spielt.
        <pb n="481" />
        Außerdem bestehen in Oesterreich zahlreiche in-Justrielle
 Unternehmungen, welche Rohholz zu Möbeln,
"urnieren, Parketten, Sperrholz, Holzstöckeln, Wagen,
Zündhölzern, Schuhleisten, Spielwaren, Fässern, Holzıägeln
 und dergleichen verarbeiten. Schließlich wären
auch noch zu erwähnen die Holzimprägnierungsanstalten
 und zahlreiche Lohstampfen. die Fichtenrinde
verarbeiten.
Der Großwaldbesitz bildet. in der Regel ein selbständiges
 Erwerbsobjekt. Die Bewirtschaftung ist dahin
Zerichtet, alljährlich möglichst hohe Erträge zu erzielen,
Das Hauptprodukt dieser Bewirtschaftung bildet das Holz.
Beim Kleinwaldbesitz steht der, Wald im Dienste der
Haus- und Landwirtschaft. Doch ist er für die Bauerninwesen
 im Gebirgslande von ausschlaggebender Bedeutung,
 weil der Wald einerseits den Haus- und Gutsbedarf
 an Walderzeugnissen deckt und anderseits die
Kapitalsreserve für Zeiten der Not oder des erhöhten
Seldbedarfes bildet. Der Bestand dieser Gebirgsbauern-Wirtschaften
 ist daher nicht zuletzt von der Bewirtschaftung
der dazugehörigen Wälder abhängig.

Der Wald als Wirtschaftsobjekt.
Um die Stellung der Forstwirtschaft Oesterreichs zu
erläutern, möge zuerst dargestellt werden, welche Rolle
das Holz im auswärtigen Handel Oesterreichs im Jahre
1027 eingenommen hat. Als Grundlage hiezu wurde die
vom Bundesministerium für Handel und Verkehr herausgegebene
 Statistik des auswärtigen Handels Oesterteichs
 im vierten Viertel 1927, die auch eine Zusammenfassung
 über das ganze Jahr enthält, genommen. In der
Ausfuhr sowie im Ausfuhrüberschuß nimmt der Wert
Äer Tarifoost 2306, Holz und Holzwaren, die erste Stelle

Aufnahme des Forstmeisters Ing. Fekarek
Drahtseilbahn in den Karawanken (Kärnten)

Holz-Trift im gebundenen Zustand (Flößerei) auf der Salza in
Steiermark .

in. Vergleichsweise werden noch angeführt die Tarif-»ost
 25, Papier- und Papierwaren, deren Rohprodukt
ast ausschließlich inländisches Holz darstellt — die ge-1annte
 Statistik weist für das Jahr 1927 keine Finfuhr
‚on Schleifholz und Holz zur Zelluloseerzeugung nach —
ınd die Tarifpost 34, Eisen- und Eisenwaren, weil gerade
lie Eisenproduktion Oesterreichs auch von außerordentlicher
 Bedeutung ist.
Vergleich der Ein- und Ausfuhr im Jahre 10927.
Nach der Warenmenge:
Kinfe’h Austube
Menge | [me
In ın
Wagen % Wagen %
„AM. ad

Ober- | Abschuß
 gang
| Im ganzen 75.301100 [s92.888l100 | — [482.502
30 | Holz und Holzwaren
 | 12.288] 14 -- 54:13 200.386!
151 Papier- und | |
Papierwaren! 1.620| 0190| 26.404| 6°72| 24.784'
34 | Eisen- und / / 8 ©
Eisenwaren 193.435) 0°53| 32.132| 818 | 18.697'

Nach dem Werte-Einfuhr
 ] Aw
Wert | Wert |
in Da in
1000 8 1000 S % | Ober- | Abschuß
 | gang
3,184.208/100 ji 100 | — | oS6.208
|
41.177 1°29 TS
nm 156.853 Bu
|
86.43212°71| 196.320 w6l00 ser!

T.
p

Bezeichnung

Im ganzen
20| Holz- und
Holzwaren
15] Papier- und
Papierwaren |
i4l Eisen- und
Eisenwaren

1 1 { | 1 I
Aus diesen wenigen Ziffern folgt, daß das Holz und
die Holzwaren an der Finfuhr nur mit I’40%., an der
        <pb n="482" />
        Ausfuhr jedoch mit 5413°%, also mit über der Hälfte des
gesamten Warenverkehres teilnehmen. Was dies im
Wirtschaftsleben bedeutet, braucht wohl nicht näher erörtert
 zu werden. Aber auch der Geldwert von 12'88%
des gesamten Ausfuhrwertes ist schon mit Rücksicht auf
die übrigen Vergleichsziffern ganz bedeutend.
Der Eigenbedarf an Holz ist statistisch noch nicht
erfaßt. Es wurde jedoch versucht, für das Jahr 1926 den
Verbrauch im allgemeinen zu erheben. Der Nutzholzverbrauch
 kann demnach gegliedert werden:
Landwirtschaft (errechnet‘ 430.000 Betriebe
 ä I’5 fm) 0.0.0.0... 645.000 fm
Papierindustrie . ...0.0.0..0... 1,500.000 „
Sonstige holzverarbeitende Industrien
(ohne Sägeindustrie) ...... 150.000
Gewerbe 2.0. 0.00.0000.00..00.000 400.000 ,„
Eisenbahn und Post. ....... 200.000
Bergbaue . 2. .... x 115.000
Sonstiges. . .0.0.0..0.0.. 04 - 190.000
zusammen . . . . 3,200.000 fm
Der Brennholzbedarf kann nur ziffernmäßig errechnet
werden. Ein landwirtschaftlicher Betrieb braucht im
Durchschnitt mindestens zehn Festmeter Brennholz. Für
die übrige Bevölkerung muß pro Kopf mindestens ein
Drittel Festmeter gerechnet werden. Es ergibt sich demnach
 folgender Brennholzbedarf:
Landwirtschaftliche Betriebe . . . . 4300.000 fm
Sonstige Bevölkerung ...... . 1500.000 ,„
Eisenbahnen und dergleichen . . .. 200.000 „
zusammen . . . . 6,000.000 fm
Der Eigenbedarf errechnet sich demnach an
Nutzholz mit . . 0.0.0.0... . . 3,200.000 fm
an Brennholz mit ........ . 6,000.000 „
zusammen mit . . 0,200.000 fm
Demgegenüber steht ein jährlicher Gesamtzuwachs.
 von. ....... 0,320.000 „
wovon entfallen auf Nutzholz . . . . 5,750.000 ,„
auf Brennholz . . . 3,570.000 .
Es ergibt sich demnach ein Ueberschuß
an Nutzholz von. ...... . 2,550.000 „
-in Abgang an Brennholz von . . . 2,430.000 ,„
Der Abgang an Brennholz wird gedeckt zum geringen
Teil aus dem Nutzholz, dann aus den Abfällen bei der
Verarbeitung des Nutzholzes, weiters auf Waldboden
aus Klaub- und Leseholz, aus Erziehungs- und Pflegehieben
 und schließlich zu ganz bedeutenden Teilen auf
Nichtholzboden, so zum Beispiel aus Obstgärten, bestockten
 Feldrainen und dergleichen. Jedenfalls kann
ıngenommen werden, daß etwa 2 bis 2,500.000 fm
Nutzholz frei sind.
In welcher Weise die Forstwirtschaft zur Belebung der
1olzverarbeitenden Industrien beigetragen hat, mögen
:olgende statistische Daten, die sich auf die wichtigsten,
ı1ämlich auf die Säge- und Papierindustrien beziehen,
ıachweisen. Das heutige Oesterreich (ohne Burgenland)
hatte in der Vorkriegszeit 761 Dampf- und Wassersägen
mit Bundgattern sowie 4644 einfache Wassersägen. Nach
den Erhebungen im Jahre 1926 sind in diesem Gebiete
aufgenommen worden 1572 größere Sägewerke (mit
wenigstens einem Vollgatter) und 4230 einfache Wasserjägen.


Es waren demnach:
in der Vorkriegszeit
5405 Sägen mit 877 Bund- und 4708 einfachen Gattern
im Jahre 1926
5802 Sägen mit 2035 Bund- und 4469 einfachen Gattern
es ergibt sich demnach ein Zuwachs von
3907 Sägen mit 1158 Bundgattern
und ein Abgang von
320 einfachen Gattern.
Wie aus diesen Ziffern zu entnehmen ist, hat teilweise
 eine Umwandlung bestehender Wassersägen mit
änfachen Gattern in höherwertige mit Bundgattern und
zum Teile eine Neuerrichtung von Sägewerken stattzefunden.
 Ueber die Leistungsfähigkeit der Sägen in der
Vorkriegszeit stehen keine Daten zur Verfügung. Jedenalls
 hat sich dieselbe außerordentlich vermehrt, was
ich schon aus dem Zuwachs der Vollgatter um weit
iber 100% ohne weiteres ergibt. Dabei darf auch nicht
ußeracht gelassen werden, daß die Leistungsfähigzeit
 der modernen Gatter jene der Vorkriegszeit überrifft,
 Soweit erhoben werden konnte, beläuft sich die
etzige (Stand 1926) Leistungsfähigkeit der Sägewerke
desterreichs bei achtstündiger Arbeitszeit auf den Ver-;chnitt
 von rund 6°5 Millionen Festmeter Rundbolz,
wovon auf die größeren Sägewerke 5°2 Millionen, auf
lie einfachen Wassersägen 1’3 Millionen Festmeter entfallen.

In der Vorkriegszeit wurden im heutigen Oesterreich
‚52 Holzstoffabriken verschiedener Art gezählt, die im
lahre rund 0°9 Millionen Festmeter verarbeitet haben.
m Jahre 1026 sind 142 derartige Fabriken gezählt
worden mit einem Verhrauche von I°5 Millionen Festnetern
 Holz. Wenn auch die Zahl dieser Holzindustriextablissements
 eine Verminderung erfahren hat, so ist
lennoch ihr Verbrauch an Holz um rund 67% gestiegen.
Vebenher sei noch bemerkt, daß auch das Endprodukt
ainer immer größeren Verecdlung zugeführt wird.

Der Wald als Wohlfahrtsobjekt.
In Oesterreich ist man schon lange zur Erkenntnis
zekommen, daß der Wald nicht allein als Wirtschafts-&amp;gt;bjekt
 angesehen werden kann, sondern daß der Wald
lurch seine Wohlfahrtswirkungen, insbesondere in den
\lpenländern, für die Allgemeinheit von außerordentlicher
Zedeutung ist. Zu dieser Erkenntnis haben auch die
ijußerst nachteiligen Folgen der Waldverwüstungen in
‘en romanischen Ländern nicht unwesentlich beigetragen.
Jiese Wohlfahrtswirkungen bestehen im wohltuenden
influß des Waldes auf Klima, Wasserwirtschaft und
)}odenkultur, auf die Abwendung der mit meteorischen
Catastrophen verbundenen Gefahren und auf das Wohl-7efinden
 der Menschen in hygienischer und ästhetischer
3Zeziehung. Im Gebirge ist der Waldbestand die Vorıussetzung
 für die Bewohnbarkeit der Gegend überaaupt.
 Es ist eine Erfahrungstatsache, daß mit der
Naldgrenze auch die Möglichkeit der landwirtschaftichen
 Nutzung nach der Höhenlage zu- oder abnimmt.
Berücksichtigt man überdies, daß alle Maßnahmen, die
ıeute auf waldbaulichem Gebiete zur Ausführung gelangen;
rst nach Generationen das Wirtschaftsleben künftiger
‚eschlechter zum Vor- oder Nachteil beeinflussen werden;
{ann muß man zur Frkenntnis kommen, daß der Staat

1
        <pb n="483" />
        als Vertreter der Gesamtheit im Interesse des Gemeinwohls
 auf die Forstwirtschaft Einfluß nehmen muß. Diese
Änflußnahme kann gerechterweise auch nur durch den
Gesamtstaat erfolgen. Der Grad dieses Einflusses, die
Art und Weise muß ein Ergebnis der jeweiligen Einstellung
 der Waldbesitzenden zum Gemeinwohl bleiben.
Rücblick und Ausblick.
Die Forstwirtschaft Oesterreichs stand vor dem Kriege
auf einer allgemein anerkannt hohen Stufe. Nach dem
Zusammenbruch haben sich die Voraussetzungen für
sine intensive Waldbewirtschaftung wesentlich zum Nachteile
 geändert. Während der Kriegszeit wurde infolge
der Kohlennot wohl viel Nutzholz verfeuert.“ Dessenungeachtet
 sind infolge der unmöglich gemachten Holzausfuhr
 vom Einschlage an Nutzholz Ersparnisse erzielt
worden, um so mehr, als der Mangel an Arbeits- und
Zugkräften die Durchführung der normalen Holznutzungen
nicht zuließ. Durch die letzteren Umstände war man
auch schon in der Kriegszeit gezwungen, die Schlägerungen
an Waldorte zu verlegen, die in der Nähe von Eisenbahnen
 oder Straßen gelegen waren.
Mit dem Kriegsende begann sich der Holzhandel
wieder zu beleben. Um die Inflationsgewinne nicht vollständig
 dem Auslande zu überlassen, wurden für die
Holzausfuhren Mindestpreise — zum Unterschiede von
den sehr mißliebig gewordenen Höchstpreisen — erstellt.
Jie Gewinne aus den Valutadifferenzen wurden zwischen
3und und den Fxporteuren aufgeteilt. Der Waldbesitz
latte an diesen Gewinnen im allgemeinen einen geringen
Anteil. Das Holz wurde vielfach im Walde vom Holz-Käufer
 gekauft und beangabt. Die Bezahlung erfolgte
in der Regel erst nach der Abfuhr aus dem Walde. Infolge
 des großen Zeitunterschiedes zwischen Ankauf
und Bezahlung geschah es in der Inflationszeit nur allzu
öft, daß der Waldbesitzer mit dem Erlöse für etwa
hundertjähriges Holz kaum die Kosten für die Wiederverjüngung
 der Schlagblößen decken konnte. Die In-Hationszeit
 hat es aber mit sich gebracht, daß dem
Molzhandel durch Jahre bedeutende Gewinne zufielen.

nfolgedessen stieg auch die Zahl der Holzhandelsunterıehmungen
 geradezu ins Ungemessene und die Errichtung
‚on neuen Sägewerken wurde auf falschen Rechnungsınd
 Kalkulationsunterlagen basiert. Mit der Stabilisierung
ler Währung haben sich die Verhältnisse grundlegend
zeändert und diese Inflationserscheinungen sind wieder
‚usammengebrochen. Jedenfalls hat der Waldbesitz aus
ler Inflation keine Gewinne, sondern lediglich Nachteile
zezogen.
Durch den bedeutenden Eingang aus Holzausfuhrıbgaben
 hat sich beim Bunde und den Ländern dennoch
lie Anschauung entwickelt, daß die Forstwirtschaft sehr
ırträgnisreich sein müsse und Belastungen aller Art
eicht tragen könne. Infolgedessen kam es, daß der
Valdbesitz, der ohnehin die verschiedenen sozialen
‚asten zu tragen hat, auch bei anderen Steuern, so zum Beipiel
 bei der Grundsteuer, besonders stark betroffen wurde
ınd daß eine Holzausfuhrabgabe heute noch besteht.
Faßt man alle diese Momente zusammen, so ist es
&amp;gt;hneweiters begreiflich, daß die Forstwirtschaft heute
ıoch darniederliegt. Einen Ertrag bieten nur jene
"orste, die günstig gelegen sind und keine großen
"ransportkosten für das Holz notwendig machen. Eine
ıennenswerte Verzinsung des Waldkapitals bieten aber
ıuch diese Forste nicht. Wenn die Forstwirtschaft sich
ıoch aufrecht erhält, ist dies in dem Umstand begrünlet,
 daß letzten Endes überschlägert wird, also in Forstvirtschaftsbetrieben,
 wo Altholzüberschüsse vorhanden
änd, die Kapitalsreserve, und wo keine vorhanden sind,
las schwer ersetzbare Betriebskapital aufgezehrt werden.
Namentlich auf dem Gebiete des Bringungswesens sind
jedeutende Fortschritte zu verzeichnen. So sind in der
Vorkriegszeit gegenüber dem Jahre 1926 gezählt worden
10 Waldbahnen mit 00km Länge gegenüber 25 mit
255 km — 4 Drahtseilbahnen mit 12 km gegenüber 21 mit
S7 km — 4 Drahtseilriesen mit O0 km gegenüber O0 mit
35 km Länge.
Im folgenden sei noch eine Übersicht über die Holz-Aus-
 und Einfuhr in den Jahren 1920 bis 1927 gebracht.
(Über das Jahr 1010 ist keine Handelsstatistik erschienen.)

Einfuhr in q
Im Jahre 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927
1, Nutzholz roh... .. 151,865 216.745 265 639 305.311 347.349 324.814 423.978 375.832
2. » bearbeitet . . 90.440 312.436 . 338.627 246.156 367.549 436.359 512.901 424.187
3. Brennholz . . ..—. 1,289.844 591,059 479409 994.643 972,700 597.216 493.342 191.901
Zusammen . . . 1.532.149 1.120.240 1.083.675 1,546.110 1.687.598 1.358.389 1.430.221 991.920
Ausfuhr in qg-°
Im Jahre 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927
t. Nutzholz roh... .. 308.827 285.901 567.043 575.566 1,752,271 4,177.118 4,033,881 7.228.176
3 » bearbeitet . . 3,322.712 3,717.787 7,062.941 7,448.979° 10,448.043 12,140.628 10,993.047 12,537.250
3. Brennholz HE % 2 ww 19.234 37.742 114.141 270189 757,878 1,329.284 988.727 1,037.978
Zusammen . . . 3,650.773 4,041.430 7,744.125 8,294.734 12,958.192 17,647.030 16,015.655 20.803.404
Überschuß der Ausfuhr gegenüber der Einfuhr in q
Im Jahre 1920 1921 1922 1923 - 1924 1925 1926 1927
L. Nutzholz roh... .. 156.962 69.156 301.404 270.255 1,404.922 3,852.304 3,609.903 6,852.344
2. = =. bearbeitet ... 3,232.272 3,405.351 6,724.314 7,202.823 10,080.494 11,704,269 10,480.146 12,113.063
8. Brennholz . . 2... .— 1,270.610 — 553.317 — 365268 — 724.454 — 214.822 + 732.068 + 1495385 + 846.077
Zusammen . . . 2,118.624 2,921.190 6,660,450 6.748.624 11,270.594 216,288.641° 14,585.434 19,811.484
. Aus dieser Aufstellung scheint der steigende Ausfuhr- gestellt, dann muß man recht bedenklich werden. Die
überschuß im Interesse der Gesamtwirtschaft außerordent- weitverbreitete Meinung, daß die Holzproduktion die
lich erfreulich. Werden diese Ziffern aber dem jährli- ‚jeweils durch Schlägerung gewonnene Holzmasse sei, ist
Chen Gesamtzuwachse und dem Eigenbedarfe gegenüber- nämlich irrig. Die Holzproduktion in diesem Sinne ist
        <pb n="484" />
        lediglich die Holzernte. Die wirkliche Holzproduktion
umfaßt die Begründung, Erziehung und Pflege der Bestände
 unter Ausnützung der natürlichen Produktionsfaktoren
 des Waldbodens, sowie den Forstschutz und
benötigt je nach den örtlichen Verhältnissen, im Hochwaldbetriebe
 einen Zeitraum von 70-140 Jahren zur
Erzielung des Fertigproduktes, das ist des reifen haubaren
 Holzes. Die jährliche Holzproduktion besteht
lemnach nicht in’ der jährlichen Holzernte, sondern im
‘ährlichen Holzzuwachse. Wird die Nutzholzausfuhr in
7estmeter Rohholz umgerechnet (1 q Nutzholz roh =
7°20 fm, bearbeitet = 0'33 fm}, so waren für die Nutz-1olzausfuhr
 erforderlich: Im Jahre 1921 I'14 Millionen
“estmeter, im Jahre 1923 2'43 Millionen Festmeter, im
Jahre 1925 4‘63 Millionen Festmeter, im Jahre 1927 5°37 Millionen
 Festmeter Rund- (Rohholz). Der Nutzholzüberschuß
 wurde früher mit 2'00 bis 2'50 Millionen Festmeter
 angegeben, woraus sich im Mittel
eine solche von 2'25 Millionen Festmeter
errechnet. Es ist also zu ersehen, daß
in den ersten Jahren Holzreserven aufgespart
 worden sind, die aber in den
(etzten Jahren mehr als aufgezehrt wurden.
 Ob die Verteilung der Bestände
nach Altersklassen eine normale ist,
konnte nicht festgestellt werden und
läßt sich schwer sagen. In einzelnen
Gebieten und Forstbetrieben werden
manchmal noch die Althölzer überwiegen.
 Groß sind solche Gebiete jedoch
 kaum, es sei denn, daß sie in
schwer bringbaren Gegenden liegen,
oder nur mit minderwertigen Beständen
bestockt sind. Mögen auch Zeiten der
Not weitgehende Mehrnutzungen rechtfertigen,
 so dürfen sie doch nicht zur
Regel werden, wenn eine Katastrophe in
wirtschaftlicher Beziehung vermieden werden soll. Denn
[OOjähriges Holz läßt sich nicht in wenigen Jahren,
nicht in Jahrzehnten,. sondern erst nach Generationen
produzieren.
Auf dem Gebiete der Gesetzgebung muß insbesondere
folgendes hervorgehoben werden: Die Kompetenz in
"orstangelegenheiten lag in der alten Monarchie bei
den Ländern. Im Bundesverfassungsgesetze vom I. Oktober
 1920 wurde die Gesetzgehung über die Grundsätze

»etreffend das Forstwesen als Bundessache, die Erlasung
 von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung als
‚andessache erklärt. Diese Verfassungsbestimmung hat
turch die Bundesverfassungsgesetznovelle vom 30. Juli
‘025 eine wesentliche Änderung in der Richtung erfahen,
 daß nunmehr das Forstwesen in Gesetzgebung und
/ollziehung Bundessache ist. Dadurch erscheint der
bedeutung des Waldes für die Gesamtheit, sei es nun
ıls Wirtschafts- ‚oder Wohlfahrtsobjekt Rechnung getra-‚en.
 Es ist dies eine außerordentlich erfreuliche Erscheiıung,
 die wohl die Hoffnung rechtfertigt, daß der Bund
n Hinkunft seiner Aufgabe auf diesem Gebiete nach-;ommen
 will. Aber erst in den letzten Jahren ist es durch
jereitstellung größerer Bundesmittel endlich möglich gevorden,
 die Forstwirtschaftsförderung durch das Bundesninisterium
 für Land- und Forstwirtschaft mit den Landes-5rstinspektionen
 im Finvernehmen und unter Mitwirkung
der landwirtschaftlichen Hauptkörperschaften
 im größeren Umfange wieder
aufzunehmen. Die Aufforstungstätigkeit,
die nach dem Kriege sehr zurückgeblieben
 war, ist schon im erfreulichen
\ufstiege begriffen. Die Kenntnis über
die Bedeutung und das Wesen der Forstwirtschaft
 sowie über die Notwendigkeit
einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung
wird in immer weitere Kreise getragen.
Die Forstvereinstätigkeit beginnt sich
zu beleben. Sämtliche Landesforstvereine
haben sich im alten österreichischen
Reichsforstvereine zusammengeschlossen.
 Dieser hat bereits ein Forstprogramm
 veröffentlicht, in dem alle jene
Momente zusammengetragen sind, die
auf dem Gebiete der Forstwirtschaft und
Forstpolitik im Interesse der Gesamtwirtschaft
 und der Volkswohlfahrt beachtet
werden sollen. Auch sonst ist überall viel Kleinarbeit
am Werke, um die Forstwirtschaft wieder hoch zu brinzen,
 Dies wird sicherlich gelingen, wenn die Vorausjetzungen
 für die Ertragsfähigkeit der Forstwirtschaft so
vie der Landwirtschaft, insbesondere der Bergbauernınwesen
 geschaffen werden und an der Sicherheit des
Valdeigentums nicht mehr gezweifelt werden kann. Die
Vlöglichkeit, die Holzproduktion, das ist den Holzzuwachs
 ganz wesentlich zu steigern, steht außer Zweifel.

Aufnahme des Forstmeisters Ing. Pekarek
Waldstraße in den Karawanken
(Kärnten)

ZEHN JAHRE WIEDERAUFBAU BEI DEN ÖSTERREICHISCHEN
BUNDESFORSTEN
Von Regierungsrat Ferd. Preindl, kommerzieller Direktor der Oesterreichischen Bundesforste.

Wenn man einen Ueberblickk über den Wiederaufbau
 der Oesterreichischen Bundesforste geben will,
muß man sich zunächst vor Augen halten, wie sich
die durch den Friedensvertrag von St. Germain bewirkte
 Gebietsverkleinerung Oesterreichs auf die vom
Staate verwalteten Forste ausgewirkt hat. Gegen
Kriegsende betrug die von der Staatsforstverwaltung
verwaltete Gesamtfläche rund 1,539.000 ha, wovon

‚042.000 ha auf Wald, 121.000 ha auf produktive
ınd 376.000 ha auf unproduktive Nebengründe entiel.
 Dagegen beträgt die gegenwärtig von der Bundesorstverwaltung
 verwaltete Fläche rund 728.000 ha,
wovon 413.000 ha auf Wald, 37.000 ha auf proluktive
 Nebengründe und 278.000 ha auf unproluktive
 Nebengründe entfallen. In Prozenten der entprechenden
 Fläche des Jahres 1028 ausgedrückt,
        <pb n="485" />
        argeben sich die durch den Friedensvertrag verursachten
 Flächenverluste mit 53°% der Gesamtfläche,
mit 60% der Waldfläche, mit 60°% der produktiven
Cläche und mit 26% der unproduktiven Fläche.
Die folgende Uebersicht zeigt, daß die Oesterreichischen
 Bundesforste sich in mehr oder weniger arrondierten
 Komplexen, hauptsächlichst in den Hochge-Dirgslagen
 der Alpenländer Oesterreichs befinden.
Man kann diesen Umstand auch aus den obgenannten
Verlustziffern herauslesen, und zwar hauptsächlich
aus der geringen Verlustziffer der unproduktiven
 Nebengründe. Diese erklärt sich daraus,
 daß nur an Italien und den S.-H.-S.-Staat Hochwirtschaft

 gegen ein Entgelt, das heute bei dem Grund-;atz
 „Krone ist Krone” nur einen kleinen Bruchteil
ler von den Oesterreichischen Bundesforsten zu trasenden
 Grundsteuer deckt, zur Verfügung zu stellen.
Im Jahre 1027 betrug diese Leistung der Bundesorste
 für die Landwirtschaft S 4,106.240°00. Der
schaden und Nutzungsentgang, der durch die Streuınd
 Weideservitute den Ocesterreichischen Bundes-“orsten
 erwächst, kommt überdies einer Ziffer von
‚und zwei Millionen Schillingen gleich. Die jährlichen
Ipfer der Oesterreichischen Bundesforste für die
Landwirtschaft betragen daher .rund sechs Millionen
Schilling. Diese Leistung kann nach der heutigen

ff

Übersichtskarte der Österreichischen Bundesforste

5}

“Ur

4

gebirgsforste abgetreten wurden, während die Hauptmasse
 der abgetretenen Forste fast durchwegs aus dem
Kahlschlagbetriebe :angehörenden und infolge großer
Altholzüberschüsse für Exploitation geeigneten Forsten
Saliziens und der Bukowina bestand.
Die zurückgebliebenen Forste sind dementsprechend
weit weniger ertragreich, zum Teile auf einer Schutzwaldfläche
 von rund 80.000 ha — nahezu ertragslos.
 Demzufolge sind auch bei einem Flächenverluste
von nicht viel über der Hälfte der Fläche nahezu
drei Viertel des ursprünglichen, jährlich
ıutzbaren Einschlages verlorengegangen.
In finanzieller Beziehung wirkt sich diese Tatsache
äußerst ungünstig und wenig erfolgverheißend aus,
weil die verbliebene Restfläche den größten Teil der
Belastungen der ursprünglichen Fläche hat übernehmen
 müssen, da die erträgnisreichen Forste Galiziens
 und der Bukowina unbelastet waren. Von einem
Jahreseinschlage von rund 1,200.000 fm* stehen
gegenwärtig nur rund 000.000 fm? zur freien Ver-‘ügung
 und sind jährlich rund 300.000 fm* Holz
noch Streubezüge und Weideberechtigung der Land-3Zuchungsverordnung

 dem Bunde nicht in Rechnung
zestellt werden, trotzdem es das Reformgesetz vorsieht.
Nun sind in der Nachkriegszeit die Valorisierungen
zanz verschieden vor sich gegangen. Die Holzpreise
sind höchstens mit dem 15.S0Ofachen Friedenspreise
‚alorisiert. Dem Waldbesitzer kommt aber ausschließich
 nur der Stockzins zugute, der beispielsweise in
len steirischen Forsten, wo die Verhältnisse am besten
iegen, nur 6000- bis 700Ofach valorisiert ist. Die
larüber hinausgehende Valorisierung wird von den
Steuern, Umlagen, sozialen Lasten und dergleichen
verschlungen. Die Löhneselbst sind auf das 24.000 fache
zestiegen. Durch all diese Verhältnisse sind die
Jesterreichischen Bundesforste gleich den übrigen
ıngünstig gelegenen Gebirgsforsten Oesterreichs an
lie Grenze der Passivität gedrückt. Es wird, solange
ıicht buchmäßig eine entsprechende Entlastung nach
rgend einer Richtung eintritt, nach wie vor der inensivsten
 Anstrengung bedürfen, um gleich dem
ahre 1927 einen bescheidenen Gebarungsüberschuß
lauernd sicherzustellen. Alle Ausgabenkategorien der
etzten Jahre sind einer stets steigenden Automatik
        <pb n="486" />
        unterworfen gewesen. Die Gemeinden helfen ihrem
Gemeindebudget mit Umlagen auf die Beine. Infolge
der großen Flächen werden die Bundesforste dadurch
besonders hart mitgenommen. Dazu kommt noch die
Difterenzierung der Grundsteuer in verschiedenen
Ländern. Wenn diese Automatik der Ausgaben fortgeht,
 so bleibt es bei den heutigen Holzpreisen
schlechterdings unmöglich, aktiv zu wirtschaften.
Gewiß waren seit jeher Bestrebungen vorhanden,
die Erträge der vom Staate verwalteten Forste zu
heben und äußerten sich diese auch vielfach in Reorganisationsbestrebungen.
 Einen besonderen Impuls
gab diesen gegen Kriegsende die Erwägung, daß ohne
Rücksicht auf den Ausgang des’ Krieges, jedenfalls
1ach .dem Kriege eine beträchtliche Wiederaufbauarbeit
 der durch den Krieg schwer erschütterten Volkswirtschaft
 zu leisten sein werde. Es sei hier ein auf
Antrag des Berichterstatters über „Forst- und Donänenwesen”
 Grafen Barbo vom Budgetausschuß des
Abgeordnetenhauses Ende 1917 angenommener Beschluß
 besonders erwähnt; dieser lautet: „Die Rezierung
 wird aufgefordert, ehestens eine
Reform der Verwaltung der Staatsforste
und Domänen anzubahnen, dahingehend,
daß dieselbe aus dem Ackerbauministerium
ausgeschieden und von einer selbständigen
Generaldirektion geleitet wird. Auf diese
soll hinsichtlich ihrer Gebarung und ihres
Voranschlages von Seite des Finanzministeriums
 keine Ingerenz ausgeübt und soll
zelbe dem Ackerbauministerium persönlich
unterstellt, durch diesen dem Parlament
verantwortlich sein.”
Nach dem für Oesterreich katastrophalen Kriegs-»nde
 standen begreiflicherweise die finanziellen Frsparungsmaßnahmen
 noch mehr im Vordergrund.
Hinsichtlich der Ersparungen an Personal mußte unter
diesen Umständen erwogen werden, ob der Instanzenzug:
 Forstverwaltung — Forstdirektion — Ministerium
aicht durch Auflassung der Zwischeninstanz, der Forstdirektion,
 verkürzt und die Verwaltung hiedurch versinfacht
 und verbilligt werden könne. Fs fiel hier
besonders ins Gewicht, daß von den sieben Forstund
 Domänendirektionen in Wien, Gmunden, Salzburg,
 Innsbruck, Görz, Lemberg I, Lemberg II und
der Güterdirektion in Czernowitz gerade die vier
erstgenannten Direktionen, die in ihren Bereichen
größtenteils die ziemlich gleichartigen Verhältnisse
alpenländischer Forstwirtschaft aufwiesen, zurückgeblieben
 waren. Weiters war von Bedeutung, daß
die Zahl der Forstverwaltungen von 198 auf 03
gesunken war. Hiedurch war die Arbeit der Zentralstelle
 nicht nur quantitativ, sondern auch durch
die Aehnlichkeit der Wirtschaftsverhältnisse qualitativ
 erleichtert worden. Es konnte demnach in Beracht
 gezogen werden, die Forstverwaltungen direkt
ziner Generaldirektion in Wien zu unterstellen. Hieei

 mußte allerdings die ja allgemein in wirtschaftlicher
Zeziehung als ungünstig empfundene exzentrische Lage
Viensin den Kauf genommen werden, die hier zunächst
vohl in erhöhten Reisekosten für die inspizierenden
Jberforstmeister der Bundesforstverwaltungen und
ür die mit äußeren Arbeiten in den Forstwirtschafts-»ezirken
 betrauten Organe der Betriebseinrichtung
ınd der Bauabteilung zum Ausdruck kommen mußte.
Jnbestritten fest steht, daß dadurch der unmittelbare
vontakt mit der exponierenden Forstverwaltung er-'‚eicht
 wurde, was in der heutigen Zeit für eine ratio-1elle
 lebendige Buchführung geradezu unerläßlich ist.
Jurch die gegenseitige Anregung, Befruchtung und
den edlen Wettstreit ist die Ausnützung der jeweiligen
Varktlage möglich geworden, was der Wertsteigerung
ler von den Oesterreichischen Bundesforsten vervalteten
 Wälder gewiß sehr zugute kommt. Außerlem
 sichert die Einheitlichkeit und Organisation des
/erkaufes dem Betriebe eminente Vorteile. Manche
»ersönliche und sachliche Ausgabe läßt sich durch
len direkten Verkehr ersparen.
Diesen Erwägungen entsprach das Gesetz über
Jie Bildung eines Wirtschaftskörpers: Oesterreichische
 Bundesforste vom 28, Juli 1025,
3GB. Nr. 282.
WenndieHoffnungen auf die Reform heute noch nicht
‚efriedigen, so liegt die Ursache, abgesehen von der
rüher erwähnten Automatik der Ausgaben, einerseits
n aus der Kriegszeit stammenden Rückständen, die
ich beispielsweise bei der Betriebseinrichtung unanzenehm
 fühlbar machen, anderseits darin, daß die im
‚orgenannten Beschluß des Budgetausschusses angeyahnte
 selbständige Stellung der Generaldirektion wie
ıuch die Nettobudgetierung, die F.lementarforderung
ür einen solchen Betrieb, nicht erreicht ist. Ein
hwerfälliger Bureaukratismus lähmt demzufolge den
zanzen Betrieb, bürdet ihm mannigfache, ganz unnütze
Aehrarbeiten auf und zersplittert und verbraucht die
etzten Kräfte in der Beseitigung von Hemmnissen
ınd Schwierigkeiten und zur Ebnung der Wege, antatt
 sie ganz für die produktiven Arbeiten und Ziele
rei zu halten, alles Dinge, die eine sparsame Vervaltung
 und die Einstellung des ganzen Betriebes auf
Nirtschaftlichkeit ungemein erschweren. An und für
iidh schon. erfordert der auf eine Betriebsverbesserung
zerichtete Ausbau der Betriebsorganisation Zeit und
eld.
Es sind, wie schon der amerikanische Meister
ler Betriebswissenschaft Taylor ausdrücklich betont
1at, betriebswirtschaftliche Fortschritte nur mit einem
‚ermehrten Leitungsaufwande zu erzielen, der allerlings
 — wenn man die Sache gut anpackt — sich auf
lie Dauer sehr gut bezahlt macht.
Auf ein anderes Kapitel übergehend, muß es im
»ffentlichen Interesse sehr erfreulich bezeichnet werden,
laß der Krieg nur geringe, das Auge des Naturreundes
 störende Spuren in den Bundesforsten hinter-
        <pb n="487" />
        lassen hat. Solche sind wohl zum Beispiel durch Holzautzungen
 in der Zeit der Holznot und des Kriegsverbrauches
 entstanden, die leider vielfach bestgelegenste
 und schönste Bestände gekostet haben. Die
Nähe Wiens hat wohl darunter am meisten gelitten,
aber infolge der großen Reproduktionskraft der Laubholzbestände
 des Wienerwaldes sind die Schäden
bereits wieder derartig verwischt, daß sie — wenigstens
{ür die Betrachtung aus der Ferne — kaum mehr
bemerkbar sind.
Die Staatsforstverwaltung hat seit jeher — ehe noch
die offizielle Naturschutzbewegung auftauchte — dem
Naturschutzgedanken und der Forderung nach Erhaltung
 der Waldschönheit in ihren Betriebsmaßaahmen
 nach Möglichkeit Rechnung getragen und hat
sich hierin auch in der Nachkriegszeit nichts geändert.
Zum Beispiel geben die weltbekannten Seepanoramen
des Salzkammergutes, die im allgemeinen auf einer
Symphonie von Wasser, Fels und Wald beruhen,
sin Zeugnis dafür, daß die Bundesforste, in deren
Bereich die meisten der die Salzkammergutseen umschließenden
 Wälder liegen, es verstanden haben,
die Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren.
Auch die Tierwelt wurde von der Bundesforstverwaltung
 so weit als möglich geschont. Die Jagden
und Fischereien gehören zu den schönsten Zweigen
der österreichischen Volkswirtschaft. Wie viel Geschichte
 und kraftvolles Volkstum liegt denn nicht
darin seit den Zeiten des Kaisers Max, dem Vater
des edlen Waidwerkes? Verdankt die Natur ihre besonderen
 Reize nicht gerade dem Umstande. daß das
Wild sie belebt?
Jagd und Fischerei haben. Oesterreich viel Freunde
Seworben. Ihrer Hege und Pflege hat die Bundeslorstverwaltung
 von ‘jeher besonderes Augenmerk
3ewidmet. Der Krieg schaffte auch da große Verluste,
einmal in der Fläche, dann am Wild selbst.
Der durch den Weltkrieg verursachte Verlust an
Jagdfläche war ungefähr gleich dem Verlust an Waldläche
 samt Nebengründen, der Verlust an Fischereiwässern
 relativ geringer, da der Staat in vielen ab-Setretenen
 Gebietsteilen kein Fischereirecht besaß.
Sonstige Schädigung erlitten Jagd und Fischerei nach
Kriegsende hauptsächlich durch jagdfeindliche Verördnungen
 und unbefugte Ausübung der Jagd und
Fischerei. Diese Schädigungen sind als gegenwärtig
hereits größtenteils überwunden zu betrachten.
Derzeit beträgt die gesamte Jagdfläche der Oesterreichischen
 Bundesforste rund 728.000 ha, und zwar
415.000 ha Waldland, 76.000 ha landwirtschaftliche
Gründe und 237.000 ha unproduktives Land; davon
ind rund 16.000 ha zur Arrondierung angepachtete
Fremdjagden (Gemeinde- und Privatjagden) und
27.000 ha zugesprochene Jagdeinschlüsse (Enklaven).
Von der Gesamtjagdfläche sind derzeit rund 641.000 ha
mit 308 Verträgen an Einzelpersonen und Jagdgesellschaften
 verpachtet. Der Rest von 70.000 ha

wird in Eigenregie der. betreffenden 56 Forstverwal-‚ungen
 bewirtschaftet, um dem eigenen Forstpersonal
ınd dessen Nachwuchs die unerläßliche Ausbildung
m Jagdbetriebe zu vermitteln, dessen Ueberwachung
oekanntlich zu seinen Dienstpflichten gehört.
Hier ist im wahrsten Sinne des Wortes erfolg-’eichste
 Aufbauarbeit geleistet worden, worüber {olzende
 Daten beredten Aufschluß geben.
Auf der Gesamtjagdfläche der Oesterreichischen
Bundesforste betrug der Wildstand Anfang der Jahre:
Jahr Hochwild Gemsen ARehwild Murmel- Hasen Auer- Birktiere
 hähne hähne
1924 6398 16.018 9.454 947 4442 1349 939
1925 7286 17.023 9,790 1141 4437 1315 969
1926 8618 18.051 11.568 1124 4748 1408 1063
1927 9755 19.191 13.482 1497 5094 1464 11386

)emgegenüber betrug der Abschuß in den Jahren:
(924 404 1021 664. 41 1125 212 110
1925 407 1098 555 90 834 219 64
1926 503 1077 812 80 1055 306 1831
‘927 659 1247 1039 112 828 336 182
Von sonstigen Wildarten kamen zum Abschuß:
rahr Dachs Fuchs Marder Fasane Hasel- Reb- Schnep- Wasser
hühner hühner fen vögel
1924 30 399 164 27 35 23 99 242
1925 26 392 122 8 54 36 107 127
1926 45 366 217 41 81 43 67 195
1927 32 327 209 20 65 57 64 135
Der edle Jagdgeist, der in der Erhaltung einer wenig-;tens
 in den wesentlichsten Punkten konservativen
agdgesetzgebung (vorallem Eigenjagd-Befugnis!) seinen
Niederschlag fand, — vereint mit dem vom berufenen
Versonale in alter Tradition geübten Jagdschutzdienst,
ıcht zuletzt die opferwillige Bereitschaft vieler Jagdiebhaber
 des In- und Auslandes, namentlich ‘des
Deutschen Reiches, welche in weiser Selbstbeschränsung
 die für eine mehrjährige Hege erforderlichen,
oft sehr namhaften Geldmittel zur Verfügung stellten,
vermochten es, daß in verhältnismäßig kurzer Zeit
ı1amentlich die Hohe Jagd in den Oesterreichischen
3Zundesforsten wieder auf die alte Höhe gebracht
werden konnte.
Die Fischerei der Oesterreichischen Bundesforste
ımfaßt gegenwärtig ungefähr 1900 km Fließwässer,
wovon 1600 km auf Bäche und 300 km auf Flüsse
antfallen. Hiezu kommt noch die Fischerei in Seen
nit einer Gesamtfläche von rund 5700 ha. Fast alle
Vischgewässer verlaufen entlang von Bahnstrecken,
straßen oder wenigstens Wegen. Sie haben zumeist
reie Ufer und sind bequem begehbar.
Das bedeutendste Fischereigebiet ist das Salzzammergut,
 wo die Oesterreichischen Bundesforste in
len meisten Fischgewässern, darunter in den drei
zroßen Seen: Traunsee, Hallstättersee und Grundlsee
nit dem Toplitzsee. das Fischereirecht besitzen. Die
yundesforstlichen Fließwässer umfassen dort eine
lußstrecke von ungefähr 60 km im Traunfluß, von
len Quellzuflüssen der Traun bei Aussee angefangen
lußabwärts bis zum Traunfall unterhalb Gmunden,
        <pb n="488" />
        {erner weitere 45 km Flußläufe, die dem Sportfischer
zur Verfügung stehen. Das beste Fischereigebiet ist
hiebei das zwischen Mitterndorf und Bad-Aussee gelegene
 Fischereigebiet der Kainischtraun, von welchem
OÖ km als erstklassiges Angelwasser sportmäßig befischt
werden können. Dieses großartige Sportwasser ist mit
Bachforellen von Y%ı bis Ikg Gewicht sehr reich besetzt
 und wurde nicht selten von erfahrenen Sportfischern
 als das beste Forellensportwasser Oesterreichs
bezeichnet. Es hat ideale Wurfverhältnisse. Das Revier
ist ausschließlich für den Sport reserviert, jede Berufsfischerei
 ist ausgeschlossen. Bei Regenwetter tritt
Wassertrübe wesentlich später ein, als bei übrigen
Sportwässern. Fangresultate von 20 bis 40 Stück
schöner Forellen an einem Nachmittag (ab 4 Uhr
frühzeitige Beschattung) sind normal.

Zur weiteren Kennzeichnung des Fischbestandes der
‚undesforstlichen Fischgewässer sei erwähnt, daß in
ler Traun, unterhalb Gmunden, Forellen mit einem
5ewichte von meistens ungefähr !/, kg gefangen
verden, doch werden dort auch alljährlich viele
"orellen (zumeist Kreuzungen mit der Seeforelle des
"raunsees) von I bis 1! kg Gewicht und vereinzelt
ch größere von 2! bis 31% kg Gewicht gefangen.
\uch starke Aeschen im Gewichte von %/, kg aufwärts
ind nächst Gmunden zahlreich, Hechte bis zu 4 kg versänzelt
 vorhanden ; der Aeschenbestand überwiegt dort.
Von den zahlreichen bundesforstlichen Fischereizebieten
 Oesterreichs sei nur noch das Gebiet des
Tintersees in Salzburg erwähnt, der sich besonders
n den letzten Jahren zu einem sehr gesuchten Sportfischereigebiet
 entwickelt hat.

DER WASSERBAU IN DEN LETZTEN 10 JAHREN
Von der Wasserbausektion des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen.
Der Gebirgscharakter Oesterreichs bringt es mit sich, Wildbachverbauungen in Sumpfländer und später in
daß dem Schutze der Kulturen, Siedlungen und Verkehrs- 5;chotterfelder verwandeln und durchwegs jenes betrübende
wege gegen Wasserverheerungen ein ganz besonderes 3ild bieten, welches einzelne Täler Oesterreichs bereits
Augenmerk zugewendet werden muß. Um diesen Schutz \ıngenommen haben. Von einer Vermehrung der Bodenzu
 erreichen und zu erhalten, erscheint es notwendig, oduktion durch Entwässerungen könnte bei Vernachdie
 Gewässer der Alpenländer, welche zufolge des in ässigung der Gewässerregulierungen und Wildbachverihrem
 Einzugsgebiete stattfindenden Gebirgsabtrages und auungen keine Rede sein, da diese Maßnahmen für
'hrer starken Gefälle nebst großen Wassermengen auch lie Vorflutbeschaffung zumeist unerläßlich sind. Auch
ganz bedeutende Sinkstoff- und Geschiebemengen zu Tal tie Wasserkrafinutzung erscheint im hohen Maße von
‘ördern, durch künstliche Eingriffe derart auszugestalten, ler vorgängigen Herstellung einer klaglosen Ordnung
daß die Ableitung der Wasser- und Geschiebemassen ler Wasserläufe abhängig. Die Gewässerregulierungen
ın vorgeschriebenen und geschlossenen Bahnen vor sih md Wildbachverbauungen erweisen sich mithin als eine
geht und die von Natur aus ziemlich ungleichmäßige ınumgänglich notwendige Voraussetzung für die Existenz
- wenn auch nicht regellose — Ablagerung des vom. Ge- der Siedlung im Gebirgslande, ohne welche die Kultur
wässer zu Tal geförderten Gebirgsabtrages; welche die ler Alpentäler nach und nach aufhören bzw. veröden
allmähliche Aufhöhung der Talböden bewirkt, möglichst 1üßte und die Talbevölkerung zur Auswanderung geweitgehend
 unterbunden wird. Die hiezu erforderlichen wungen würde. Wer Gelegenheit gehabt hat, all die
wasserbaulichen Maßnahmen gliedern sichdementsprechend ‘chrecknisse eines entfesselten Wildgewässers mitzuin
 solche der Wasserableitung (Gewässerregulierungen) rleben, kann die Gefahren ermessen, welche den Taland
 in solche der Bindung und Zurückhaltung der Ge- ewohner seitens der Wildwässer unausgesetzt bedrohen.
schiebe im Finzugsgebiete der Wildbäche (Wildbachver- ’jer Bewohner eines fern von einem Flußlaufe liegenden
vauungen). Würde diese unausgesetzt notwendige Tätig- rtes kennt derartige Gefahren meist nur vom Hörenkeit
 auf dem Gebiete der Gewässerregulierung und der gen. Auch dem Bewohner von an größeren Flußläufen
Wildbachverbauung vernachlässigt werden und damit die elegenen Orten bleibt glücklicherweise zumeist der
künstliche Regelung der Geschiebeförderung aufhören, dhwere Kampf unbekannt, welchen die Gebirgsbevölkeso
 würde der Talboden durch Aufschotterung der Fluß- ung fast unausgesetzt mit den Wassergewalten zu
zsohle versumpfen und müßte sich in der Folge nach und ühren gezwungen ist; denn die durch größere Gewässer
nach das Kulturland in eine Sumpflandschaft verwandeln. ıervorgerufenen Wasserverheerungen sind zumeist
Die fortschreitende Sohlenerhöhung hätte weiterhin zu- äkuläre Erscheinungen, dieungeachtetihreskatastrop halcn
N . Aa X ;harakters leicht in Vergessenheit geraten. Anders steht
nächst kleine Entartungen der Wildwässer, später aber . . ; A ” ;
. »s jedoch mit den kleineren Flüssen und Bächen, bei
BEER Bachverlegungen zur Folye, hei. denen der Kultur- lenen extreme Hochwässer fast in jedem Jahrzehnt ein
boden des Tales teils durch Abbruch des Ufergeländes, ‚ger mehrere Male auftreten und deren bedeutende
teils durch Abschwemmen der kulturfähigen Bodenschicht eschiebefracht in der Regel dhaotische Entartungen des
und Uebermurung der Vernichtung anheimfiele. Die Iußlaufes und Uebermurungen des Talbodens mit sich
grünen Bodenflächen unserer Gebirgstäler müßten sich ringt, die zumeist eine Vernichtung der betroffenen
also bei Unterlassung der Gewässerregulierungen und X&amp;lt;ulturgründe auf viele Jahre hinaus bedeuten. Die Ver-
        <pb n="489" />
        ınderung derartiger Katastrophen sowie die Sanierung
der entstandenen Schäden bildet nun die Aufgabe der
Gewässerregulierungen und Wildbachverbauungen. ;
Da diese umfassenden, zu den schwierigsten Aufgaben
 der Technik zählenden Maßnahmen große
inanzielle Mittel erfordern, welche die zumeist in ärmüichen
 Verhältnissen lebende Gebirgsbevölkerung allein
ct aufzubringen vermag, so erscheint es unvermeidlich,
daß der Bund und die Länder mit ausgiebigen Beträgen.
singreifen. In dieser Erkenntnis hat denn auch die Bundesverwaltung
 im Laufe der letzten zehn Jahre ganz
dedeutende Mittel für die Förderung der‘ Gewässerregulierungen
 sowie für die Instandhaltung der Gewässer
anschließlich der Donau, zur Verfügung gestellt: Bundesdeitrag
 laut Voranschlag 1910 S 623.815, 1920 S 668.714,
‚Q21 S 2.172.308, 10922 $S 2,500.536, 1023 S 7,616.010,
[924 S 8,677.921, 1925 S 13,026.654, 1926 S 14,8190.103,
1027 S 20,536.114, 1928 S 19,848.300. Insgesamt hat die
Bundeswasserbauverwaltung mithin für Gewässerreguierungen
 (ohne Wildbachverbauungen) in den Jahren
‘019-1928 eine Summe von S 90,498.565 - aufgewendet.
Nachdem die Aufwendungen des Bundes für Gewässervegulierungen
 im Mittel einer 60% igen Tangente des
Gesamtaufwandes gleichkommen, so sind die tatsächlichen
Aufwendungen, welche in Oesterreich für größere Gewässerregulierungen
 in den Jahren 1010-1928 gemacht
worden sind, mit rund $S 151,000.000 zu bewerten.
Nachstehend geben wir einen Ueberblick über die
großen, in den Jahren 1919-1028 zur Durchführung
zebrachten, geschlossenen Gewässerregulierungen und
lie hiefür aufgewendeten Bundesmittel. Die weitaus
zrößten Regulierungsarbeiten wurden naturgemäß an der
Donau durchgeführt, bei der die Instandhaltung der
Regulierungswerke in Niederösterreich allein (186 km)
in den Jahren I919 bis Ende 1928 11.65 Millionen Schilling
betrug. Allerdings ist hierin auch die Beschaffung von
Baggergroßgeräten. inbegriffen. Nicht viel geringer
3ind die aufgewendeten Beträge für die oberösterreichiche
 Strecke der Donau, die 150.2 km lang ist und in
diesen zehn Jahren Geldmittel in der Höhe von 7.089 Miljonen
 Schilling erforderte. Nach der Größe der auf-Sewendeten
 Geldmittel kommen nun die Arbeiten an
der Saalach und Salzach in Salzburg, die den Schutz
der Liegenschaften an den Ufern und die Sicherung der
‚nassen” Staatsgrenze bezwecken. Für diese Arbeiten
wurden in den zehn Jahren 5.6490 Millionen Schilling
aufgewendet. Es folgt dann die Regulierung der Traum
Oberösterreich) mit einem Kostenaufwand von 4.06 Millionen
 Schilling, der Mur (Steiermark) mit 3.837 Millionen
Schilling, des I1lf1usses (Vorarlberg) mit 3.717 Millionen
Schilling, sowie des Inns (Tirol) mit 3.38 Millionen Schiling,
 der Drau (Kärnten) mit 2.035 Millionen Schilling,
der March (Niederösterreich) mit 1.607 Millionen Schilling,
 der Traisen (Niederösterreich) mit 1.575 Millionen
Schilling, der Perschling (Niederösterreich) mit 1.84 Millionen
 Schilling, der großen Tulln mit 1.221 Millionen
Schilling, des Almflusses (Oberösterreich) mit 1.665
Millionen Schilling, des Inns (Oberösterreich) mit 1.209
Millionen Schilling, des Lech (Tirol) mit 1.405 Millionen
Schilling usw. Das Flächenausmaß der durch diese Regulierungsaktionen
 vor dem Untergange geretteten Kulturzründe,
 Siedlungen und Verkehrswege beträgt 18.250 ha.

Die während des Krieges und in der ersten Nachkriegs-'eit
 aufgezwungene, fast gänzliche Stillegung der Veryauungstätigkeit
 in den Wildbächen hat sich hier und
ıinsichtlich der Rückwirkungen auf die Talläufe ganz
»esonders ungünstig ausgewirkt. Abgesehen von den
zahlreichen unvollendet gewesenen Verbauungen, welche
nitunter schwere Beschädigungen aufwiesen, haben auch
lie bereits weit fortgeschritten gewesenen Anlagen
nfolge des Unterbleibens jeglicher Ausgestaltung und
Irhaltung ihre Wirkung zum Teil eingebüßt gehabt,
venn auch die schädliche Auswirkung der Bauruhe noch
ınverhältnismäßig gering war gegenüber der rapid fortichreitenden
 Verwilderung in vielen unverbaut gebliebenen
Wildbächen. Auch der Wildbachverbauungsdienst hatte
ınter den unvermeidlichen Drosselungen ebenfalls schwer
u leiden; die dauernde gänzliche Unterbindung deselben
 hätte jedoch letzten Endes zur Entvölkerung
sanzer Alpentäler führen müssen. Die Einsicht, daß die
Nildbachverbauung die Voraussetzung für die Erhaltung
veiter Gebiete der Republik Oesterreich bildet, hat zu
»inem Wiederaufbaue dieses Dienstes geführt.
Nach der erwähnten aufgezwungenen Bauruhe während
Jes Krieges beschränkte sich die Tätigkeit der Wildbach-‚erbauung
 auf die Behebung der durch die Hochwässer
vährend des Krieges entstandenen Beschädigungen, ins-»esondere
 in den in Verbauung begriflen gewesenen
Zachgebieten. Die hiefür zur Verfügung gestandenen
Aittel waren jedoch sehr gering. Hiezu kamen noch die
ichwierigkeiten bei der Erlangung geschulter Arbeits-:räfte
 und ein großer Mangel an leitenden Beamten,
;o daß die Leistungen der Jahre 1919 und erste Hälfte
920 den dringendsten Notwendigkeiten nicht Rechnung
ragen konnten. Das katastrophale Hochwasser des
Jerbstes 1920, welches vor allem die Hochgebirgsgebiete
‚chwer in Mitleidenschaft gezogen hat, löste endlich eine
ntensivere Tätigkeit auf dem Gebiete der Wildbachveryauung
 wieder aus. Die Erkenntnis von der Notwendigzeit
 einer ausreichenden Verbauung der Wildbäche
vurde vor allem dadurch angebahnt, als es sich offenichtlich-
 gezeigt hat, daß in den verbauten Gebieten die
;chäden gegenüber den unverbauten, Gebieten ver-‚&amp;lt;hwindend
 waren, so daß die seinerzeit gemachten Aufvendungen
 für die Verbauung dieser Wildbachgebiete
eichliche Früchte trugen. Gleichzeitig lebte auch die
"ätigkeit in den Wildbächen des österreichischen Rheinzebietes
 wieder auf, da die bisher daselbst hewirkten
Terstellungen unbeschadet ihrer ausgezeichneten Wirkung
ıoch ausgestaltungsbedürflig sind.
Die seit dem Jahre 1883 bestandene Organisation des
Wildbachverbauungsdienstes konnte, da sich dieselbe
»estens bewährt hatte, im allgemeinen beibehalten
verden. Nach derselben obliegt die Durchführung der
Nildbachverbauung der dem: Bundesministerium für
„and- und Forstwirtschaft unmittelbar unterstehenden
'orsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, welche
;ich in Sektionen (in jedem Bundeslande, mit Ausnahme
Wien und Burgenland) gliedert. Der unbedingt gebotene
Zusammenhang der Wildbachverbauung mit der Regujerungstätigkeit
 an den Talläufen ist dadurch gegeben,
laß beide Agenden. im Bundesministerium für Landınd
 Forstwirtschaft eine gemeinsame Leitung haben und
laß die Zusammenarbeit der Wildbachverbauungs-Sek-
        <pb n="490" />
        tionen mit den Landesbauämtern die einvernehmliche
Behandlung der genannten, von einander abhängigen
Dienstzweige gewährleistet. Auch den zahlreichen, in der
Eigenart des Wildbachverbauungsdienstes gelegenen Zusammenhängen
 mit dem Forstwesen erscheint bei der
gegenwärtigen Organisation vollauf Rechnung getragen.
Neben der Geldmittelvorsorge waren in der Nachkriegszeit
 die Schwierigkeiten in der Beschaffung geeigneter
Arbeitskräfte zu überwinden, da die FKigenart der Bauausführung
 in entlegenen Hochgebirgsbächen besonders
zeschulte Arbeiter erfordert, welche sich früher aus den
für diese Arbeiten besonders geeignet gewesenen Südiirolern
 und Krainern rekrutiert haben. Die Ein- und
Umschulung einheimischer Arbeitskräfte ermöglichte allnählich
 die Heranbildung geeigneter Arbeiter, so daß die
Qualität der Arbeit bereits die frühere Höhe erreicht hat.
Die Beistellung der erforderlichen Geldmittel erfolgt
durch Beteiligung des Bundes, der Länder und der örtlichen
 Interessenten an der Kostenaufbringung, wobei
der Anteil aus Bundesmitteln 50%, bis 70% .— gegenwärtig
 im Mittel rund 65% — beträgt. Mit Rücksicht
larauf, daß die Verbauung der Wildbäche für die
Durchführung der Regulierung der Talläufe die Voraussetzung
 bildet, werden in geschlossenen Talgebieten die
Regulierung und Wildbachverbauung zu einer gemein-;amen
 Aktion zusammengeschlossen und dadurch die
Aufbringung der Interessentenbeiträge auf eine breite
Basis gestellt; kommen doch die Vorteile der Verbauung
und der Regulierung dem ganzen Tale zugute, zumal
die örtlichen Interessenten nicht imstande wären, den
sonst auf sie entfallenden Anteil der Kosten für solche
Wildbachverbauungen zu tragen, welche vorwiegend
wegen der Ermöglichung der Regulierung notwendig sind.
Solche Talgemeinschaften bestehen, bzw. sind in Bildung
begriffen, beispielsweise für das Gailtal, das Drautal, das
Lesachtal. Eine Zusammenfassung der Wildbachverbauung
besteht ferner bezüglich der Wildbäche des österreichischen
 Rheingebietes, deren vorwiegend im Interesse der
Rheinregulierung gelegene Verbauung auf Grund des
mit der Schweiz abgeschlossenen Staatsvertrages ‚erfolgt.
Die infolge dieser Zusammenfassung erzielten Erfolge
werden auch seitens der Schweiz („Bericht über Wildbachverbauungen
 im bündnerischen Rheingebiet” 1928)
anerkannt... Die Republik Oesterreich hat’ ungefähr
[600 Wildbachgebiete, von welchen rund 500 teils verbaut,
 teils in Verbauung begriffen sind. Die Anzahl der
in Durchführung befindlichen Verbauungen beträgt rund
250, wobei berücksichtigt werden muß, daß sich die
Verbauung in einem Wildbachgebiete auf viele Jahre

streckt, da insbesondere bei den größeren Aktionen
lie Wirkung der Finbauten die weiteren Maßnahmen
’eeinflußt und die Schaffung geordneter Wasserabfluß-’erhältnisse
 in einem Wildbache nur allmählich vor sich
‚ehen kann. Darin besteht ein vom verbauungstechnichen
 Standpunkte begründeter Unterschied vor und
'aach dem Kriege, daß man früher mit verhältnismäßig
ehr hohen Geldmitteln in einem Zuge eine systematische
Vildbachverbauung unter Verwendung ausgiebiger Kunstauten
 durchgeführt hat, während gegenwärtig der
:atürlichen Entwicklung des angestrebten Endzweckes
'nter ‚.Bedachtnahme der tunlichsten Sparsamkeit mehr
technung getragen wird. Selbstverständlich ist hier eine
n der Bauökonomie gelegene untere Grenze gesetzt,
‘och ist diese Art des Vorganges insbesondere im
linblicke auf die leichtere Erhaltung des mehr natürlichen
\achzustandes, der früheren Durchführungsweise vorzujehen.
 In den zahlreichen Wildbachgebieten allerdings,
vo eine rasche und vollkommen systematische Kunst-'‚erbauung
 unbedingt erforderlich ist, bleibt kein anderer
Veg offen, soll nicht durch Teilmaßnahmen der gesamte
"rfolg in Frage gestellt werden.
Neben der erwähnten großen Verbauungsaktion in
len Wildbächen des österreichischen Rheingebietes sind
n Tirol die Zusammenfassung der Verbauungstätigkeit
n den für die Innregulierung wichtigen Wildbächen,
lann jener im Lechtale, sowie bezüglich der Gailregujerung
 und der Drauregulierung in: Kärnten als ge-Alossene
 Wildbachverbauungsaktionen zu erwähnen.
)er hier mit Erfolg betretene Weg der Großzügigkeit
vird allmählich auf andere Flußgebiete ausgedehnt
‚erden, wo dermalen die Zusammenfassung der Ver-‚auungstätigkeit
 nach diesen Gesichtspunkten noch nicht
urchgeführt ist. Es bleiben dann noch immer eine große
ınzahl von Sonderverbauungen, doch erhält bei Fortührung
 des in der Nachkriegszeit eingeschlagenen Weges
ler Zusammenfassung die ganze Aktion ein zielbewußtes
z;efüge zum Vorteile einer leichteren Durchführungsnöglichkeit.
 Ueber die Höhe des Bauaufwandes und des
jeitrages aus Bundesmitteln an der Kostenaufbringung gibt
lie nachstehende Zusammenstellung (Tabelle unten) Aufhluß,
 bei welcher für die Jahre 1910-1024, obwohl
lamals die Schillingwährung noch nicht eingeführt wurde,
ıls Vergleichsziffer die Umrechnung in Schilling erfolgte.
Die durchschnittliche Beteiligung aus Bundesmitteln an
der Kostenaufbringung beträgt demnach 655%.
In den obigen Beträgen sind auch die Aufwendungen
für die Lawinenverbauungen enthalten, welche immer
mehr an Bedeutung gewinnen.

Zapierkronen

Bauerfordernis :
Goldkronan

Schilling

”’apierkronen

Bundesbeitrag :
Caldkranen

Schilling

1919
1920
1921
1922
1928
1924
1925
1926
1927
1928
1919— 1928

2,759.000
14.520.000
119,269.000
6.343,616.000
24.434.000.000
21.824.900.000

212.167
336.864
393.587
856.388
695.720
| 514.650

306.246
485.084
566.765
1,233.200
2.398.630
2.181.100
3.459.170
3.686.498
1,547.420
148.600
24.307 718

1,820.940
9,230.200
77,524.850
4.186,786.000
16.704,524.000
14.401 061.000

140.030
181.260
255.832
567.728
1,160.040
1.000.078

201.648
261.014
368.398
817.606
1,670.454
1.440.105
2.271.158
2.439 849
2.877.500
3.570.936
15.918.658

LA
        <pb n="491" />
        DIE REGULIERUNG DER DONAU IM LETZTEN DEZENNIUM
1919 BIS 1928

Mit der Schaffung des Wiener Durchstichs in den
Siebzigerjahren des vorigen Jahrhunderts war in die
Arbeiten zur Ausgestaltung der bedeutendsten Schifffahrtsstraße
 des zentralen Mitteleuropas ein neuer
Zug gekommen; Wien war dadurch gegen Hochwassergefahr
 gesichert worden und das Mittelwasser,
dessen Abfluß sich bis dahin in mehreren Armen
vollzog, wurde in einem einzigen Bette zusammengefaßt.
 Letztere Aktion wurde in der Folge auch auf
die übrige österreichische Donaustreckke ausgedehnt.
Die Bedürfnisse der Schiffahrt erheischten aber bald
weitere Maßnahmen, die Niederwasserregulierung,
durch welche für den Schiffsverkehr eine auch bei
niedrigen Wasserständen verwendbare Fahrrinne geäichert
 werden sollte. Durch diese Regulierungsarbeiten
 wurden an zahlreichen Stellen der österreichischen
Donaustrecke bedeutende Verbesserungen erzielt.
Der Ausbruch des Weltkrieges bereitete jedoch der
Regulierungstätigkeit ein jähes Ende.
Nach demselben wurden die Arbeiten in aus-Zgedehntem
 Maße wieder aufgenommen. So wurde zum
Beispiel die Zufahrt zum Linzer Hafen durch teilweise
Beseitigung der ungünstig angelegten Niederwasserdauten
 und durch eine Uferkorrektion bedeutend
verbessert. Der in der Mündung der Aist gelegene
Ploßhafen von Au, der bedeutendste seiner Art
an der oberen Donau, war durch die vom genannten
Flusse mitgebrachten Sinkstoffe alljährlich starken Ver-Schlemmungen
 ausgesetzt. Um dem Uebelstande abzühelfen,
 wurde in den letzten Jahren das Hafenzebiet
 durch einen Abschlußbau gegen die Aist ab-3eschlossen
 und für diese eine neue, seitlich des
"loßhafens verlaufende Mündungsstrecke geschaffen.
Der Hafen wird daher künftighin nur mehr den vom
Strome her zu gewärtigenden Anlandungen aus-Zesetzt
 sein. In der nächsten Nähe Wiens, im
Stromabschnitte Kritzendorf-Klosterneuburg, wurde
schon seit nahezu zwei Jahrzehnten eine allmählich
ANnwachsende Schotterhäufung beobachtet, die sich aber
Tst seit einigen Jahren auf der Furt bei Lang-Unzersdorf
 unangenehm bemerkbar machte. Zu diesem
/eitpunkte waren hier die Stromverhältnisse so weit
Sediehen, daß sie einen strombaulichen Eingriff als
ökonomisch erscheinen ließen. Die Arbeiten konnten
doch erst dann in Angriff genommen werden, als
die Strombauverwaltung über die hiezu notwendigen
Sistungsfähigen Baggergeräte verfügte, wovon
Päter noch die Rede sein soll. Zwischenzeitig wurden
N den Jahren 1924, 1925 und 1026 vorbereitende
Arbeiten durchgeführt, wie die teilweise Beseitigung
alter Strombauten aus der künftigen Fahrrinne bei
vang-Enzersdorf, die Verbauung einer kleinen Neben-"Mne
 am linken Ufer oberhalb Kritzendorf und die

Ausführung mehrerer Grundschwellen in der derzeitigen
 Naufahrt gegenüber Korneuburg. Im Jahre
927 wurden vorerst gegenüber Lang-Enzersdorf verältnismäßig
 hoch liegende Grundschwellen in der
"ahrrinne eingebaut. und sodann :an die Herstellung
iner fast zwei Kilometer langen Baggerkünette, die
las erste Stadium der künftig am linken Ufer verlau-“enden
 Schiffahrtsrinne abgeben soll, geschritten. Diese
Arbeit, der sich in Form alter, bisher unter der
Schotterdecke gelegener Strombauten unvorhergese-1ene
 Schwierigkeiten entgegenstellen, wurde Ende
les Jahres 1028 vollendet und die vollständige
A\bsperrung des bisherigen Schiffahrtsweges durchzeführt.
 .
Die vorgeschilderten Baumaßnahmen erheischen bei
hrer Durchführung größte Vorsicht, einerseits um die
Schiffahrt im Arbeitsbereiche nicht allzusehr zu bezinträchtigen,
 anderseits um keine Verschlechterung
ler Fahrtiefenverhältnisse in der stromabwärts anzschließenden
 Wiener Durchstichstrecke durch Abtrieb
merwünscht großer Schottermassen zu verursachen.
\us letzterem Grunde nehmen die Baggerungen im
jesprochenen Abschnitte ungewöhnlich großen Umang
 an. Das Baggergut wurde zum größten Teil aus
lem Strombereich gebracht, und der Verwertung für
JZauzwecke, bzw. für Anschüttungen zugeführt. Im
Niener Durchstiche waren im Jahre 1922 nur Ergänzungen
 an den bestehenden Buhnen erforderlich, um
ne unbedeutende lokale Anlandung zu beseitigen.
Durch den Friedensvertrag von St. Germain wurde
lie Donau auf zirka sieben Kilometer Länge Grenz-;trecke
 zwischen Oesterreich und der Tschechoslovakei.
n diesem Abschnitte liegt die bis dahin der Schiffahrt
 stark hinderlich gewesene Furt von Theben.
Jurch ein zwischenstaatliches Uebereinkommen ist es
nöglich gemacht worden, daß im Jahre 1025 gemeinam
 die ersten, im Jahre 1027 weitere Bauten zur
\usführung gebracht wurden, die im Jahre 1928 voräufig
 zum Abschlusse gelangten. Schon der Erfolg der
ırsten Baumaßnahmen war, daß die bis dahin bei
Zintritt niedriger Wasserstände zur Aufrechterhaltung
ler Schiffahrt durchgeführten Furtbaggerungen entbehrlich
 wurden.
Abgesehen von diesen Regulierungsarbeiten größeren
Umfanges wurden noch an mehreren Stellen Niedervasserregulierungen
 durchgeführt, auch sonst noch
nancherlei im Interesse der Schiffahrt geleistet. So
vurden neuerlich Felssprengungen im Strombette bei
A\schach und Sarling vorgenommen, welche Arbeiten
ı1ach Ausstattung des veralteten Sprengschiffes mit
nodernen Mitteln forciert werden sollen. Die während
les Krieges zur Abwehr von Treibminen errichteten Anlagen
 vor den Pfeilern der Wiener Reichsbrücke, die
        <pb n="492" />
        den Schiffsmanövern sehr hinderlich waren, wurden
im Jahre 1926 durch Sprengungen beseitigt.
Auch an den in der Nachkriegszeit entstandenen
\nlagen zur Verbindung der beiden Stromufer durch
Verkehrswege hat sich die Strombauverwaltung nach
Viaßgabe ihres vom strombaulichen Standpunkte
diktierten Interesses beteiligt, so an den Rollfähren
in Spitz, Weißenkirchen, Dürnstein und Deutsch-Altenburg,
 in welchen Fällen auch die Bauführung
betreffs der Landungsobjekte von ihr übernommen
wurde. Im Wiener Donaukanal wurde die schon vor
dem Kriege begonnene Auswechslung der die Pflasterböschung
 sichernden Pilotenwände durch Fußmauern
aus Beton fortgesetzt.
Das Kapitel über die strombauliche Tätigkeit soll
ıicht ohne Ausblick auf die beabsichtigten Regu-‘ierungsarbeiten
 größeren Umfanges geschlossen
 werden. Es ist geplant, die Kachletstrecke
bei Aschach einer umfassenden Regulierung zu unterziehen,
 weiters soll bei der sogenannten Uferlacke
unterhalb Zwentendorf, wo ungünstige Richtungsverhältnisse
 zusammen mit einer wenn auch nur örtich
 begrenzten Stromenge der : Schiffahrt ernste
Schwierigkeiten bereiten, eine Regulierung vorgenommen
werden. Endlich liegt auch bereits ein Projekt vor,
das auf eine Milderung der schwierigen Schiffahrtsverhältnisse
 beim Greiner Schwall abzielt. Falls jedoch
eines der Projekte, welche sich mit der Ausnutzung
des Gefälles in der Strudenstrecke für die Gewinnung
elektrischer Energie befassen, verwirklicht werden
sollte, würden damit auch die Schwierigkeiten in der
genannten Strecke beseitigt werden.
Das Inventar der Strombauverwaltung, namentlich
‚enes der ehemaligen Donau-Regulierungs-Kommission,
das von der letzten, mit Donauregulierungsarbeiten
Deschäftigt gewesenen Unternehmung im Jahre 1916
übernommen worden ist, entsprach schon lange nicht
mehr den Anforderungen. Gewisse Baumaßnahmen,
wie jene bei Lang-Enzersdorf, erforderten die Verwendung
 einer Baggergarnitur von großer Leistungs-‘ähigkeit.
 Daß es trotz der finanziellen Notlage des
jungen österreichischen Staates möglich war, diese
anzuschaffen, zeigt, welche Wichtigkeit die maßgebenden
Stellen der Verbesserung der Schiffahrt beimessen.
Im Jahre 1925 wurde der Bau eines selbstfahrenden
Eimerschwimmbaggers vergeben, der im Herbst 1926
‚ertiggestellt war. Dieses Gerät ist mit den modernsten
Konstruktionen und Einrichtungen ausgestattet worden
und fördert praktisch 200 Kubikmeter in der Stunde;
es ist mit einer Siebvorrichtung versehen, mit der
sine Sortierung des Materials nach dem Verwendungszwecke
 vorgenommen werden kann. Ein quer über
das Fahrzeug unterhalb der Siebe geführtes Förderpand
 ermöglicht die gesonderte Verladung des gerennten
 Materiales!). Außer den Unterkunftsräumen
1) Die Baggertiefe beträgt normal bis 6:5 Meter, kann aber durch
Verlängerung der Eimerleiter bis auf 9 Meter vergrößert werden.

‘ür das Personal sind am Bagger noch eine Reparaurwerkstätte,
 eine Kanzlei und ein Bad unterzebracht.

Zum Abtransport des Baggergutes dienen sechs
ziserne Schuten von je 150 Kubikmeter Fassungs-:aum,
 ferner zwei eiserne Versenker von je IO00
Cubikmeter Aufnahmsvermögen. Die Versenker bieten
lie Möglichkeit, für Bauzwecke unverwertbares Baggernaterial
 im Bedarfsfalle an geeigneten Stellen im
;trome abzuschütten. Die Beförderung des mit den
5chuten zugebrachten Materiales an Land besorgt ein
m Jahre 1927 erbauter Schutenentleerer. Dieses Fahrzeug
 ist ein Zweischiff-Längselevator. Er ist hinsichtich
 Bewegungsfähigkeit, Kraftquelle, System der
Arbeitsmaschinen und Unterkunft des Personals
;owie der sonstigen Räume nach den gleichen Grund-;ätzen
 wie der Bagger ausgestattet. Zwischen den
»eiden Schiffskörpern befindet sich die im oberen
Teile fixe, im unteren - Teile heb- und senkbare
‚imerleiter. Für den Materialtransport vom Schütt-:asten
 des Becherwerkes zur Deponierstelle ist ein
Zummiförderband, dessen Tragkonstruktion nach
yeiden Seiten um je 90° ausgeschwenkt werden kann,
vorgesehen. In der Arbeitsstellung ragt das Förder-»yand
 30 Meter seitlich über den Schiffskörper hinaus
ınd können mit dieser Vorrichtung stündlich 250 Ku-»ikmeter
 an Land gefördert werden. Zur Erreichung
ler vollen Leistungsfähigkeit der Baggergarnitur bedarf
 es noch eines entsprechend starken Schleppschiffes,
dessen Bestellung im Jahre 1928 erfolgt ist.
Außer der Anschaffung dieser modernen Geräte
arfolgte im verflossenen Jahrzehnte auch der Ankauf
der ausschließlich für Donaubauten betriebenen Stein-&amp;gt;rüche
 in Greifenstein und Deutsch-Altenyurg.
 Ferner erhielten die Steinbruchanlagen in
\schach, Ebersdorf, Greifenstein und Deutsch-Altenurg
 ‚transportable, bzw. stabile Preßluftanlagen;
ıußerdem wurde in Ebersdorf ein neues gemauertes
3Zetriebsgebäude errichtet; für Deutsch-Altenburg ist
3än solches für das Jahr 1028 in Angriff genommen
vorden. Weiters erfuhren die Werftanlagen für den
3au von hölzernen Fahrzeugen in Aschach und
Jeutsch-Altenburg eine entsprechende Ausgestaltung:
Die der Strombauverwaltung im Berichtszeitraum
zur Verfügung gestellten Jahresgeldmittel haben nach
lem Tiefstande des Jahres 1922 allmählich wieder
:ine Erhöhung erfahren, erreichen jedoch — der Kaufcraft
 nach — noch immer nicht die in der Vorkrieg$s-‚eit
 verausgabten Beträge. Dabei ist zu bedenken;
laß aus den Kriegsjahren und aus der Nachkriegs-‚eit
 Rückstände an Erhaltungsarbeiten verblieben sind
ınd auch die Regulierungsarbeiten angesichts der
mmer dringender werdenden Ansprüche der Schiffahrt
n ein rascheres Tempo gebracht werden müssen. Mit
len vorerwähnten Investitionen ist zwar ein gewaltiger
Schritt nach vorwärts getan worden, aber es bedarf
och weiterer Anstrengungen, um den Umfang der
        <pb n="493" />
        Tätigkeit der Strombauverwaltung auf eine annähernd
defriedigende Höhe zu bringen.
Die Tätigkeit der Strombauverwaltung in der Nach-&amp;lt;riegszeit
 wäre nicht genügend gekennzeichnet, wenn
licht auch jener Bestrebungen Erwähnung getan
werden würde, die einerseits die gewaltigen im Strome
aufgespeicherten Energiemengen an weißer Kohle
dem Vaterlande dienstbar machen sollen, andererseits
= mit diesen Bestrebungen im Zusammenhange — die
Schaffung neuer Umschlagmöglichkeiten für die
Schiffahrt im Wiener Gemeindegebiete sowie die
Verbesserung des Hochwasserschutzes Wiens
deabsichtigen. Schon vor dem Kriege hatte sich die
Baudirektion der Donau-Regulierungs-Kommission
nit dem Gedanken der Vergrößerung der Umschlag-Nnöglichkeiten
 und der Verbesserung des Hochwasser-Schutzes
 in Wien beschäftigt und hatte mehrere Projekte
 verfaßt, bezüglich derer nach Kriegsende bereits
Fühlung mit den Interessenten genommen wurde.
Unter Berücksichtigung der von den Interessenten
gegebenen Anregungen entstanden zwei neue Projekte,
welche — speziell das Projekt IV — dem österreichischen
 Ingenieur- und Architekten-Vereine zur Begutachtung
 vorgelegt und mit einem von diesem Vereine
zu diesem Zwecke eigens bestellten Fachausschusse
zründlich durchberaten wurden. Beide Projekte sehen
eine Verbreiterung des Stromprofiles auf Kosten des
Inundationsgebietes und die Errichtung eines Seiten-Kanales
 am linken Ufer vor, welcher als Schiffahrtskanal
und als Hafen, ferner zur Abfuhr von Hochwasser
jowie als Werkskanal für die Ausnützung der Wasserkraft
 dienen soll. Außerdem ist eine Verlängerung
des Donaukanales nach stromaufwärts zur Verbesserung
der Einfahrtsverhältnisse bei Nußdorf, ferner eine
Verlängerung nach stromabwärts zu dem Zwecke geblant,
 um die am Donaukanale gelegenen städtischen
Gas- und Flektrizitätswerke vor dem Rückstau des
Hochwassers aus dem Strome zu schützen. Da die
Durchführung der von der Donau-Regulierungs-Kommission
 verfaßten Projekte ihrem vollen Umfange
lach ganz bedeutende Geldmittel erfordert hätte,
Wurden Vorschläge für eine etappenweise Durch-Ührung
 der geplanten Maßnahmen erstattet und der
Versuch unternommen, durch eine verstärkte Zuleiung
 aus der Donau und einen dadurch erhöhten
Wasserkraftgewinn die Ausführung der Anlage renbel
 zu gestalten. Es mußten aber vorher Studien
zur Klärung der Frage angestellt werden, welche
Wassermenge dem Strome für Zwecke der Wasser-Sraft
 entzogen werden kann, ohne den Geschiebetrieb
md die Schiffahrt empfindlich zu schädigen. Diese
udien wurden, unter Zugrundelegung der Ergebnisse
der neuesten Forschung auf dem Gebiete der Geschiebebewegung,
 durchgeführt und lieferten das
Argebnis, daß bei entsprechender Ausgestaltung des
Strombettes eine Höchstwassermenge von 400 Kubikneter

 in der Sekunde dem Strome entnommen werlen
 kann, ohne eine Verschlechterung seines Regimes
zu bewirken. Dieses Resultat ist mit Rücksicht darauf,
laß die Grundlagen der Schotterbewegung im Flusse
ıoch nicht genügend geklärt sind, kein unbedingt
eststehendes und wird erst durch die Erfahrungen
Jer Praxis erhärtet werden müssen.
Da die Verwirklichung der Projekte der Donau-Regulierungs-Kommission
 mangels an Mitteln gegenvärtig
 auf Schwierigkeiten stößt, würden Unter-‚suchungen
 angestellt, wie der Bedarf an Hafenflächen
n Wien durch intensivere Ausnützung der vorhandenen
fer befriedigt werden könnte. Die Beseitigung der
schiffsmühlenkolonie in der Krieau, die landseitige
Verschiebung der Donauuferbahn, der Ersatz des
Jonauuferbahnhofes und des Kaibahnhofes durch
inen neuen, unterhalb der Ostbahnbrücke anzulegenlen
 Verschiebebahnhof, die Ausgestaltung und Verwrößerung
 des Freudenauer Hatens würden ohne
ıllzugroße geldliche Opfer zu erzielen sein und
wenigstens auf Jahre hinaus dem Bedürfnisse nach
Jafenanlagen genügen. Die Strombauverwaltung hat
‚ierüber Studien angestellt und überdies Projekte für
lie Errichtung eines Handelshafens bei Albern, eines
Jandels- und Industriehafens in Simmering und eines
sroßen Industriehafens in der Freudenau ausgearbeitet.
?ür die Errichtung eines Freihafens, auf dessem
"erritorium industrielle Anlagen zu erstellen, die einangenden
 Rohstoffe zu veredeln und ohne Behinderung
lurch Zollmanipulationen zu exportieren wären,
vurden Vorschläge erstattet und Verhandlungen mit
nteressenten eingeleitet. Für die Vervollständigung
ler Kanalisierung des Donaukanales ist ein Projekt
ür die Errichtung eines Stauwehres in Simmering
‚usgearbeitet worden. Der Grundgedanke hiebei war,
lie beim Wehr sich einstellende Gefällsstufe zur Erichtung
 einer Kraftanlage auszunützen, um die Bau-‚usführung
 rentabel zu machen. Die bisher darüber
ıbgeführten Verhandlungen haben noch zu keinem
“rfolge geführt.
Zu erwähnen wäre noch, daß auch von privater
seite eine Anzahl von Projekten verfaßt wurde, die
lie Schaffung von Kraftanlagen nicht nur in
ler Wiener Strecke betreffen, sondern solche
\nlagen auch außerhalb Wiens planen. Sie wurden
zwar von der Strombauverwaltung im Einvernehmen
nit den maßgebenden Faktoren bereits einer einzehenden
 Prüfung unterzogen, doch sind die bezügichen
 Projekte teils noch nicht spruchreif, teils sind
die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Schließlich ist noch zu bemerken, daß in die Nachxriegszeit
 auch die Fertigstellung der von der ehenaligen
 Donauregulierungskommission ausgeführten
loridsdorfer Brücke fällt, die das größte und schönste
$auwerk seiner Art in Oesterreich darstellt. Darüber
vird eingehend an anderer Stelle berichtet.
        <pb n="494" />
        BODENENTWÄSSERUNGEN UND BODENBEWÄSSERUNGEN

Zu den wirksamsten Mitteln für die Steigerung der
Bodenproduktion gehört unzweifelhaft jener Teil des
Jandwirtschaftlichen Wasserbaues, welcher sich mit der
Entwässerung versumpfter , (mineralischer, anmooriger
and mooriger) Grundflächen, bzw. mit der Bewässerung
zu trockener Grundflächen befaßt. Die große volkswirtschaftliche
 Bedeutung dieser wasserbaulichen Maßnahmen
“ür unser Vaterland wirdsofort klar, wenn mansich vor Augen
hält, daß im heutigen Oesterreich Grundfläche im Gesamtausmaße
 von mindestens rund 500.000 ha?, darunter
12.500 ha torfführende Moorfläche), das ist ungefähr ein
Siebentel der gesamten bebauten Kulturfläche der Ebenen
ınd Talniederungen, an kulturwidriger Nässe oder übernäßiger
 Trockenheit leiden, daher keine oder nur geringe
3Zodenerträge abwerfen und demnach für die Bodenproduktion
 nahezu bedeutungslos sind. Durch Entwässerung,
zw. Bewässerung dieser Grundflächen könnte nun der
3odenertrag Oesterreichs nach einschlägigen Berechnungen
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
um jährlich nahezu 279.000 Waggons?), und zwar unzefähr
 entsprechend der gegenwärtigen Verteilung der
Fruchtgattungen etwa 31.000 Waggons Körnerfrüchte,
40.000 Waggons Kartoffeln, 92.000 Waggons Rüben,
14.000 Waggons sonstiger Ackerfrüchte (Mais, Buchweizen,
 Hirse, Bohnen, Erbsen) und 96.000 Waggons
Futtergräser gesteigert werden, wodurch viel dazu beigetragen
 werden würde, die Abhängigkeit der Lebensmittelversorgung
 Oesterreichs vom Ausland wesentlich zu
verringern und damit die Handelsbilanz zu bessern.
Könnten doch mit den vorgenannten Mehrerträgnissen
mehr als 2,000.000 Menschen mit Brot, 3,000.000 Personen
 mit Kartoffeln versorgt und der Viehstand um
wenigstens 500.000 Rinder (darunter 350.000 Stück
Milchkühe) und mehrere hunderttausend Schweine verzrößert
 werden, was auch für die Lebensmittelversorgung
der großen Städte Oesterreichs von ausschlaggebender
Bedeutung wäre. In geeigneten Lagen könnte der
Qualitätsobstbau durch entsprechende Bewässerung auf
sine Stufe gebracht werden, die der weltberühmten Obstoroduktion
 des Etschtales nicht nachsteht.
Die erwähnten Ertragssteigerungen wurden aus folgenden
 Berechnungen ermittelt: In den Ebenen und Talniederungen
 der Republik Oesterreich (einschließlich des
Burgenlandes) weisen die Kulturflächen laut Katastral-"evision
 1896 nachstehende Verteilung auf:
Ackerland rund. . . . . . . 2,007.000 ha=57' 4%
Wiesen 924.000, Hutweiden
“ohne Alpen) 433.000, Gärten
52,000, Weingärten 52.000 ha
rund 202.0 De

1.491.000 ha = 42'6%,

1) Diese Ziffer entspricht teils amtlichen Erhebungen, teils
amtlichen Schätzungen. Wenn dieselbe zuweilen in Publikationen
höher angegeben wird, so soll dies keineswegs den Anlaß
geben, die Ziffer des Meliorationsprogrammes hinaufzusetzen ;
denn die Entwässerung der Fläche von 500.000 ha ist eine
so ungeheure Aufgabe, daß es aller Anstrengungen der heute
lebenden Generation bedürfen wird, um diese Aufgabe zu
lösen. Sollte sich nadı Ablauf dieser Arbeitsperiode tatsächlich
‚eigen, daß es wirklich noch Flächen gibt, die der Meliorierung

Von obiger Ackerfläche sind durchschnittlich bebaut
nit Körnerfrüchten 60%, Kartoffeln 10%, Rüben 5%
jonstigen Ackerfrüchten 25%. Wird nun der Einfachheit
1alber vorausgesetzt, daß die zu entwässernden Flächen
ıngefähr im gleichen Prozentverhältnisse bebaut werden,
;o lassen sich die durch die Bodenmeliorationen zu
;rzielenden Ertragssteigerungen durch die/in Tabelle I
zegebene Uebersicht darstellen.
Werden die Kosten der Entwässerung von I ha einichließlich
 der ersten Kultivierung (Umbruch, Düngung:
3esämung) im Mittel mit 1200 S/ha veranschlagt, so beechnet
 sich das Erfordernis für die Meliorierung der
‚esamtfläche von 500.000 ha mit rund S 600,000.000.
Nachdem sich durch diesen Kapitalsaufwand ein jährliche!
Aehrertrag im Werte von rund S 355,000.000 erzielen
äßt, so entspräche dies selbst nach Abzug der gesamten
\ohproduktionskosten von rund S 187,000.000 einer
/’erzinsung des Anlagekapitales von rund 28%. Dieser
lundertsatz wird allerdings durch die. alljährlichen Aufvendungen
 für die Erhaltung der Meliorationsanlagen
ine geringfügige Abminderung erfahren. Er kann sich
n größerem Ausmaße senken, wenn die Fruchtpreise am
nlands- und Weltmarkt wesentlich unter die heute dep
Aarkt beherrschenden Ansätze sinken sollten. Hieramts
lurchgeführte Berechnungen haben jedoch ergeben, daß
'‚elbst unter Zugrundelegung der allerungünstigsten Ver-‘ältnisse
 die Verzinsung des Anlagekapitals unter 15%
aum sinken kann. Die angegebenen Hundertsätze vor
8% und 15%, stellen sonach einen oberen und unteren
;renzwert der Rentabilität dar.
Allerdings ist nicht zu verkennen, daß die durch Entvässerungen‘
 und Bewässerungen erzielbare Steigerung
ler Bodenerträgnisse nicht sofort in voller Gänze,
ondern erst nach und nach einsetzen könnte. Denn
‚elbst bei intensivster Inangriffnahme der Meliorationsätigkeit
 wäre es aus technischen und finanziellen Gründen
saum möglich, in einem Jahre mehr als etwa 15.000 ha
nu entwässern (bzw. zu bewässern), und würde sonadı
mmerhin zur Abwicklung der gesamten Meliorationsıktion
 ein Zeitraum von mindestens 33 Jahren, das ist
3in durchschnittliches Menschenalter, erforderlich sein.
Dieser Zeitraum sollte aber anderseits auch als Höchstvert
 der Dauer der Meliorationsaktion festgehalten
verden, da anderenfalls der Erfolg der Meliorationsätigkeit
 für die gegenwärtig lebende Generation an
Zedeutung und Interesse verlieren würde. Wird nun die
orderung erhoben, die Fläche von 500.000 ha inner-1alb
 eines Zeitraumes von etwa 33 Jahren zu entwässern
;o ergibt sich die Notwendigkeit, das alljährliche Bau-»rogramm
 mit 15.000 ha festzusetzen und diese Arbeitsntensität
 durch 33 Jahre beizubehalten. Nachdem die
intwässerungskosten im Mittel mit 1200 Sjha angeıommen
 werden können, so ergibt sich das Jahresrfordernis
 des Meliorationskredites mit S 18,000.000-Die
 Förderung der Entwässerungs- und Bewässerungsınlagen
 durch den Staat erfolgte bis zum Jahre 1923 auf
vürdig sind, so wird die Entwässerung dieser restlichen Flächen
ben Aufgabe einer künftigen Generation zu bilden haben-7)
 I Waggon = 10.000 ke,
        <pb n="495" />
        srund des Reichsgesetzes vom 4. Jänner 19000, RGBI.Nr.4. ichtigungswürdigen Fällen die gesamte Bausumme, durch
Nach den Bestimmungen des $ 8 dieses Reichsgesetzes 3undes- und Landesbeiträge sichergestellt werden, und
leistete der Staat für die Vorflutbeschaffung bei Ent- ind damit die Hauptschwierigkeiten beseitigt, welche sich
vässerungsanlagen, bzw. für die Hauptzuleitungen bei ‘nter den heutigen Kreditverhältnissen speziell der Durch-Bewässerungsanlagen
 Beiträge bis zu 40% der Kosten- ührung der großen Meliorationsanlagen entgegenstellen.
jumme und für die Detailentwässerungs-, bzw. Detail- Der Fortschritt der Meliorationstätigkeit war in den
bewässerungsanlagen Beiträge bis zu 30%, der Kosten- ‚Ändern des heutigen Oesterreich vor dem Kriege ein
'umme. Diese allerdings nur für Meliorationsanlagen ehr langsamer. Das auf diesem Gebiete am eifrigsten
zrößeren Umfanges gültigen, staatlichen Beitragsleistungen ätige Land Niederösterreich führte von 1887 bis 1917 nur
waren an die Voraussetzung geknüpft, daß die be- 4.700 ha Entwässerungen und 700 ha Bewässerungen
Teffenden Unternehmen seitens der Länder mindestens turch. In allen Ländern des heutigen Oesterreich sind
m Ausmaße der Hälfte der Staatsbeiträge gefördert or dem Kriege nicht viel mehr als 40.000 ha (darunter
werden und der durch Staats- und Landesunterstützungen };000 ha Moore) melioriert worden. Dieser geringe
licht gedeckte Teil des Baukostenerfordernisses durch mfang der Meliorationstätigkeit vor dem Kriege ist wohl
lie Wassergenossenschaften aufgebracht wird. Zumeist amit zu erklären, daß das geschlossene Wirtschaftsgebiet
wurden die Beiträge der Wassergenossenschaften zu den ler ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie und
Meliorationsanlagen im Darlehenswege beschafft. Die in n1sbesondere die Nähe der landwirtschaftlich hochder
 Nachkriegszeit unmöglich gewordene Beschaffung roduktiven Gebiete der slawischen und ungarischen
näßig verzinslichher Darlehen — und nur solche kommen änder die Rentabilität vieler Meliorationsprojekte der
ür die bäuerliche Bevölkerung bei derartigen Investitionen sterreichischen Gebirgsländer in Frage stellten und daher
N Betracht — brachten die Meliorationstätigkeit wegen lie Eigentümer selbst großer, meliorationsbedürftiger
Jnaufbringlichkeit der Genossenschaftsbeiträge ins Stocken. 3odenflädhen wegen der auf dem Gebiete der Boden-Angesichts
 der volkswirtschaftlichen Bedeutung, welche roduktion herrschenden Konkurrenz eine Belastung ihrer
Nsbesondere der Erbauung großer Meliorationsanlagen ründe durch Meliorationskosten begreiflicherweise abbeizumessen
 ist, mußte daher dringend an eine Aen- ehnten. Erst das während der Kriegs- und Nachkriegsderung
 des Finanzierungssystemes geschritten werden, eit von einem großen Teile der Bevölkerung so drückend
welche darin gefunden wurde, die Subventionen des :mpfundene Unvermögen des heutigen Oesterreich, sich
Jundes in unverzinsliche Darlehen umzuwandeln und us seiner Bodenproduktion selbst zu ernähren, läßt die
°S hiedurch ohne finanziellen Nachteil für den Bund zu Wirtschaftlichkeit der Meliorationsprojekte des Gebirgs-"möglichen,
 einen größeren Anteil der Bausumme zur ındes fast ausnahmslos gegeben erscheinen. Anfangs
Verfügung zu stellen, als dies durch Subventionen dheiterte allerdings die Intensivierung der Meliorations-Nöglich
 war. So werden derzeit an Stelle der dreißig- tigkeit vor allem an der schlechten finanziellen Lage
Prozentigen Bundessubvention unverzinsliche Darlehen es Staates, der Länder und der Bevölkerung selbst, wie
bis zu 50% der -Baukostensumme gewährt, wobei die 1icht minder an der unsicheren politischen und wirtschaftfür
 die Vorflutarbeiten bei Entwässerungsanlagen und ichen Situation. Die Schwankungen des Geldwertes
für die Hauptzuleitungen bei Bewässerungsanlagen ge- bildeten ein großes Hindernis tür die Einführung des
Währten Darlehensbeträge nur zur Hälfte zurückgezahlt ıuf dem Darlehensprinzipe beruhenden neuen Finan-Werden
 müssen. Nachdem auch bereits mehrere Länder vnerungssystemes, da die bäuerlichhe Bevölkerung belas
 gleiche Förderungssystem eingeführt haben, so kann (ürchtete, das heute empfangene, täglich mehr sich ver-“ümeist
 der Großteil des Baufonds, ja in besonders berück- nindernde, entwertete Geld seinerzeit in guter Valuta
Tabelle FT: Fintwäsearnnosflächen der Bundesländer

xesamtfläche | Kulturfläche
in Haktaren obne Waldı)

| _- ” | Von der ursprünglich
Bis Ende 1927 | Noch entwässerungsbedürftige Fläche?) ' antwässerungsbedürfkünstl.
 entwässerte . tigen Fläche sind
Fläche Sa ] in % schon entwässert:
in Hektaren der Knltnrfläche in 0/

Inndasland

Niederösterreich
Steiermark. .
Tirol
Jberösterreich .
Kärnten...
Salzburg u ®
Burgenland .
Vorarlberg .
Wien

930.119
637.488
264.476
198.205
953.081
715.325
396.719
260.200
27.807

202,920 33.760
370.960 7.500
318,870 3.600
700.720 12.360
453.830 8.100
364.720 3.470
254.230 2.020
160.840 700
14.380 190

110.000
100.000
11.000
120.000
55.000
35.000
60.000
8.000
1.000

9%
15%
20
17%,
12%
10%
24%,
5%
10/7

23%
7%,
25%
9%
18%
9%
3%
8%
1607

NENNE... BE —— nn EA...
zusammen . . . | 8.383.370 ha 4,341.420 ha 71.700 has! 500.000 ha | 119%

1209/.

| Kulturflächen: Äcker, Wiesen, Hutweiden, Alpen, Gärten, Weingärten, 2) Nach amtlichen Schätzungen (genauere Erhebungen nur von Tirol, wo ein
Waldungen: 3,164.680 ha (37.7°, der Gesamtfläche Osterreichs). »Meliorationskataster« vorliegt).
Inproduktive Flächen einschließlich Seen, Sümpfe, Teiche, Flüsse, Bäche, °% Ohne Wald,
Wege und Bauarea: 877.270 ha (10°50/)- 5 Hievon in der Nachkriegszeit: 80.000 ha.
        <pb n="496" />
        rückersetzen zu müssen. Aus all diesen Gründen gelang
es trotz eifrigster Bemühungen aller mit dem Meliorationswesen
 befaßten Stellen in den Jahren 1922 und 1923
aur; die während der Kriegszeit und in den ersten Nachkriegsjahren
 völlig unterbundene Meliorationstätigkeit
auf das durchschnittliche jährliche Ausmaß der Vorkriegszeit
 zu heben und eine Gesamtfläche von nicht viel mehr
als je 1000 ha zu entwässern. Im Jahre 1924 war jedoch
schon eine namhafte Steigerung der meliorierten Fläche
auf 2900 ha festzustellen und ist es in den Jahren 1924,
[0925, 1926 und 1927 gelungen, die entwässerten Flächen
auf 2000, 4024, 7474 und 8376 ha zu erhöhen. Im Berichtsjahre
 1028 dürfte voraussichtlich eine weitere

;teigerung der Meliorationsfläche platzgreifen. Es wird
edenfalls seitens des Bundesministeriums für Land- und
"orstwirtschaft alles darangesetzt werden, daß spätestens
m Jahre 1930 das dem Meliorationsprogramme zugrundeiegende,
 jährliche Meliorationsausmaß von 15.000 ha
atsächlich erreicht wird; denn nur in diesem Falle er-«heint
 die Möglichkeit gegeben, das gesamte Meliorations-»rogramm
 innerhalb eines solchen Zeitraumes zur Abvickklung
 zu bringen, daß noch der heutigen, jungen
zeneration der erstrebte Erfolg zuteil wird. Für die
Durchführung der vorangeführten Entwässerungen hat
ler Bund in den Jahren 1918-1928 Beiträge von insgesamt
 S 7,376.250 zur Verfügung gestellt.

Tabelle I: Entwässerungs- und Bewär----p-sarbeiten in den Jahren 1925, 1926 und 1927.
Genossenschaftliche
Bewässerungen
1925 | 1926 1927

Genossenschaftliche I Entwässerungen ı "nfiwässerunge. Grabenregulierungen I
Entwässerungen einzelner Grundbesitzer ! zusammen. (Vorflutarbeiten)
1925 | 1926 | 1927 1925 1926 | 19°7 | 192. | 1926 1927 {! 1925 1926 | 1927
in Hektarer in Hekte-- in Hektaren | in Kilometern

Bundesland

in Hektaren

Niederösterreich . . 1266 1781 IBEO 12°6 1781 16:05 | 36:52 |
Steiermark . . .. 573 738 iz 82 548 16°20 | 12:66
Firol 200000 364 | 459 - | 225 364 459 9:94 | 1411]
Oberösterreich... 346 | 10509 ) ; 8069* 1029 , 3046 “119 560 | 11:25)
Kärnten... | 106 | 165 | 57 | 119 | 169 | 9% 12:70 | 7:49
Salzburg... .. | 101 | 90 8 1 5 408 8 | 18a
Burgenland . . . . 1310 | 7 t 1310 ‚Jo | is
Vorarlberg .. . 20) € 4 L_| 53, _ 98 93 | 140, 645 | 1:30 | 2-00, .
zusammen . .. | 3068 | 4096 | 4755 | 961 | 8878 | 3621 || 4024 ' 7474 | 8376 | 64:29 | 81:79 10737| 24 | 46 |

Anmerkungen:
Durchschnittskosten einschließlich Grabenregalierung (Vorflutbeschaffung) :
Niederösterreich im Jahre 1925: S 710‘— je ha,
Niederösterreich im Jahre 1926: S 810'— je ha.
Niederösterreich im Jahre 1927: S 920:— je ha,
Überösterreich im Jahre 1927: S 1220°— je ha.
Tirol im Jahre 1927: S 1480°— je ha,
Burgenland im Jahre 1927: S 53830:— ie ha.

‘) Die Ausführung von Kleindrainagen ist ab 1928 geplant.
') Hievon Landeskulturrat 774 ha,
Hievon Agrarbehörden 276 ha.
) Hievon Landeskulturrat 3082 ha.
Hievon Agrarbehörden 87 ha.
‘) Hievon 90 ha Rheintalentwässerung der Gemeinden.

Tab. II: Darstellung der durch Entwässerungen erzielbaren Steigerung der Bodenproduktiop-Fruchteattung



Körnerfrüchte ..
Kartoffel... ....
"utterrüben ...
yonstige Aderfrüchte
 %) ..:. |
"eldfutterbau
(Wedchselwiesen,
Klee- und Kleegrasbau).
 ....
Summen: ...

Fläche in
Hektar

Jährliche Durchschnittserträge pro Hektar
der zu meliorierenden Fläche in Meterzentner

Jährliche Ge- | Fruchtsamtsteigerung
 ‚preise in Wert der
der Boden- [Schilling Mehrerträge
produktion in pro in Schilling
Meterzentnern 100 kg

&amp;gt;
Iarzeit 11

künftig 2) | Steigernne

72.200 5
28.700 40
14.800 60
71.800 |

23
200
700

18
160
640
20

3.099.600
4,592.000
9.152.000

2 KR
NY
oa

108,486.000
32.144.000
18,304.000
61.748.000 |

uQ

143600n | a2

213.000 | 15 |
500.000 |

AM

_ 9,585.000 | 14 | 134,190.000
A
' 27.864.600 | | 354,872.00°

i 3)
Rehprod T Mittlere ‚Robtionskosten
 produktionseinschließlich
 kosten ein-Düngung
 für schließlich
den Mehrertrag Düngung tür
pro Hektar die Mehrerträg|
Sehilling | in Schilling

420
780
50

72,324.000
22.386.000
= 885.000

BO

25 0NN.000

280 | 48,990.00C
EEE
| 187.465.000

!) Die in Kolonne 3 angegebenen Hektarerträge entsprechen sehr nassen Gründen.
2) Die in Kolonne 4 angegebenen Hektarerträge entsprechen den entwässarten und ziemlich intensiv kultivierten Grü i % ;
* nden; d hen
edoch keinesfalls absolute Höchstwerte. ns Diese Keklärertäge Srrüie
%) Saatgut, Verwaltungkosten und allgemeine Auslagen bleiben dieselben, gesteigert werden durch den Mehrertrag Zug-, Handarbeits- und Düngerkosten,
7ersicherung und Risiko. 5
1) Mais. Buchweizen, Hirse Bohnen, Erbsen

177
        <pb n="497" />
        DER AUSBAU DER WASSERKRÄFTE IN ÖSTERREICH
Von der Wasserbausektion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und vom Wasserkraftund
 Elektrizitätswirtschaftsamt (WEWA).

Der reiche Naturschatz der österreichischen Wassersräfte
 wurde im früheren Kaiserstaat auf dem Teilgebiet
 des jetzigen Oesterreich nur in bescheidenem
Vaße ausgenützt. Die Ueberfülle eigener Kohle, das
mnaßgebende KEigeninteresse der Kohlenproduzenten,
Bedenken der Heeresverwaltung gegen die Bahnlektrisierung
 usf. standen einer durchgreifenden Er-Schließung
 entgegen. Wenn es auch der parlamentarischen
 Einflußnahme weitblickender Volkswirte ge-‚Ungen
 war, zu veranlassen, daß wertvolle Vorarbeiten
ür den. planmäßigen Ausbau der Wasserkräfte durchgeführt
 wurden, wie die Erstellung eines systematischen
Wasserkraftkatasters und — schon unter dem Drucke
des Kriegsnotstandes — die Aufstellung eines General-Projektes
 zur Sicherstellung der für die Elektrisierung
des Staatsbahnbetriebes erforderlichen Wasserkraftanlagen,
 so wurde der Großwasserkraftausbau im
allgemeinen doch erst in der Nachkriegszeit in grö-Serem
 Stil verwirklicht.
Das neue Oesterreich sah sich bei Kriegsende mit
einem Schlage vor die Aufgabe gestellt, den Wegfall
last der ganzen reichen Kohlenbasis des alten Staates
durch Ausnützung des durch Gebietseinbußen zwar
Seschmälerten, aber doch noch in reichhem Maße
verbliebenen Wasserkraftvorkommens so
Weit als möglich gutzumachen. Die katastrophale
Lage der Brennstoffwirtschaft erheischte rasche Maßnahmen
 zur Rettung des Verkehrswesens und der
hdustrie und zur Behebung der beispiellosen Schwierig-Xeiten
 in der Licht- und Wärmeversorgung der Be-Völkerung.
 In den ersten Jahren des Bestandes der
Republik war aber fast jede Bautätigkeit durch die
Unsicherheit der außenpolitischen Lage, durch die
Würgende Geldnot und durch den Rohstoffmangel
Interbunden, so daß diese Zeit nur zu Planungen
and Vorbereitungsarbeiten ausgenützt werden konnte.
die Geldentwertung, die bald darauf rapid einsetzte,
Yachte denjenigen, die in rascher Erfassung des Unter-Schiedes
 zwischen Kurswert und Kaufwert der Krone
Ihre Bauentschlüsse färderten. reichen Gewinn. Die

Baukosten stellten sich damals billiger als je zuvor,
»illiger als überall anderwärts. Die Abbürdung der
Zauschulden wurde durch die fortschreitende Geldıntwertung
 ganz außerordentlich begünstigt, insoweit
ine Bindung an fixe Zinssätze gegeben war. Mit
{em Emporschnellen des Zinsfußes fand diese Entwickung
 aber ihr Ende. Nach der Währunssstabilisierung
vurde die Frage. des Ausbaues der Wasserkräfte
'ollends wieder eine Sache konkreter Kalkulation.
Die Gestehungskosten der Kilowattstunde bei kalori-‚her
 und hydro-elektrischer Erzeugung kamen dabei
n einen Gleichgewichtszustand, der um so labiler
wurde, je mehr der Kohlenpreis sank, je mehr sich
lie Wärmetechnik vervollkommnete und je höher der
Zinsfuß als ausschlaggebender Faktor der Wasser-Kraftenergie-Erzeugung
 anstieg.
Bei dieser Sachlage bedurfte es gesetzgeberischer
VYNaßnahmen, um das eminente staatsfinanzielle und
olkswirtschaftliche Interesse an der Verringerung der
‚Ohleneinfuhr durch. den Wasserkraftausbau zur
‚eltung zu bringen. In steter Anpassung an die jeveiligen
 Tendenzen des in- und ausländischen Kapitalnarktes
 wurden das Wasserkraftförderungsgesetz vom
ahre I02l, die Wasserkraftförderungsgesetznovelle
om Jahre 1022 und schließlich das Elektrizitätsförlerungsgesetz
 vom Jahre 1025 geschaffen, dessen
Vovellierung im Jahre 1028 erfolgte. Die durch diese
zesetze gewährleisteten Steuer- und Gebührenbegüntigungen,
 bzw. -befreiungen gaben dem Wasserkraftıusbau
 tatsächlich mächtige Impulse. Eine nicht unwejentliche
 Förderung hat der Ausbau der Wasserkräfte
ıuch durch die aus der Kriegszeit herrührende kaiseriche
 Verordnung über begünstigte Bauten erfahren,
welche das Verfahren bei Verleihung von Konzessionen
 wesentlich vereinfacht und weitgehende Enteigaungsrechte
 einräumt.
Zieht man nur Wasserkraftanlagen mit einer instalierten
 Leistung von mehr als je 500 PS in Betracht,
;o ergibt sich das aus der folgenden Tabelle ersichtliche
Bild des österreichischen Wasserkraftausbaues.

Ba

Art der
Unternehmungen

AT
&amp;amp;
SS

Auf

=

&amp;gt;
EA

&amp;amp; Yu
Se zn

‘41€
“usnützg,
IA LE
Den
HESS)
gu OBER
; aD.
SE
In PS "SS

Stromlieferungs- | |
Unternehmungen | 48 |102.695 140.584) 5871 33 [180.810 256.001 7391| 7| 61.0501816.400 m] 83/803.555| 742.985| 1682-9|
Sahnkraftwerke : am im 60:9 | 2 im ie % : in m 84:01 8| 31.600| 116.800| 1827
Ligenanlagen l 93 /110.489 164.276) 6350| 4? 32.545| 49.936 1862! *' 19.500 28.760] 107:7|142 162.484! 242.972! 928:9
zusammen [140 /223.634l321.660| 1283-0 | 78 |178.9551367.9837l 9681] 15| 95.050l413.160] 5484| 233l497.68911102.757| 27945.
        <pb n="498" />
        Ende 1918 betätigten sich demnach auf dem Gebiete
der Republik Oesterreich 140 Unternehmungen mit
zusammen 224.000 PS Jahresmittelleistung, 322.000 PS
gesamter installierter Leistung und etwa 1'3 Milliarden
kWh maximalem Jahresarbeitsvermögen. Seit Gründung
 der Republik wurden bis Ende 1927 von 93
Unternehmungen neue Großwasserkraftanlagen mit
274.000 PS Jahresmittelleistung, 781.000 PS gesamter
installierter Leistung und I'5 Milliarden kWh maximalem
 Jahresarbeitsvermögen in Bauangriff genommen.
Rund zwei Drittel dieser Jahresmittelleistung steht
bereits im Betrieb, während sich der Rest derzeit noch
in einem durchschnittlich mit 50—-60°% des Vollendungszustandes
 zu veranschlagenden Baufortschritt
sefindet. Es wurde also in der Nachkriegszeit auf dem
österreichischen Bundesgebiete eine Jahresmittelleistung
neu erschlossen, die wesentlich größer ist als jene, die
zur Zeit der Gründung der Republik vorhanden war.
Die Installationsgröße je einer österreichischen Großwasserkraftunternehmung
 der Vorkriegszeit belief sich
im großen Durchschnitt auf 2300 PS, in der Nachkriegszeit
 dagegen auf rund 8400 PS. Diese bedeutende
Zunahme des Durchschnittes ist zum großen Teil auf
die neu errichteten und in Bau genommenen Speicherwerke
 zurückzuführen, deren -Installationsgröße oft
zin Mehrfaches der Mittelleistung beträgt und die
daher imstande sind, im Bedarfsfalle sehr hohe
Leistungen, sogenannte Spitzenleistungen, vorüberzehend
 abzugeben. Weiters ist aus dieser Zusammenstellung
 die außerordentliche Entwicklung der öflentichen
 Stromversorgung durch Stromlieferungsunterı1ehmungen
 zu erkennen, wogegen die Zunahme der
Zigenanlagen der Industrie verhältnismäßig gering
st; dies hängt mit der schwierigen Lage unserer In-Jlustrie
 in der Nachkriegszeit überhaupt und wohl auch
damit zusammen, daß viele Industrien den Strombezug
 aus öffentlichen Elektrizitätswerken der Versorgung
 aus Figenanlagen vorziehen. Die relativ größte
Zunahme haben die Bahnkraftwerke — im Zusammenhange
 mit der erst in der Nachkriegszeit eingeleiteten
Elektrisierung unserer Bundesbahnen — zu verzeichnen,
wobei bemerkt werden muß, daß die in der Tabelle
Ende 1018 als bestehend angeführten Bahnkraftwerke
nicht ausschließlich der Bahnstromversorgung dienten
und daß das Achenseewerk und das Kraftwerk Steeg,
welche in der obigen Tabelle bei den Stromlieferungsunternehmungen
 angeführt sind, auch zum Teile der
Bahnstromversorgung dienen. Wird in Erwägung gezogen,
 daß die Gesamtleistung der ausbauwürdigen
Wasserkräfte Oesterreichs auf Grund amtlicher Schätzungen
 mit rund 3’4 Millionen PS Jahresmittelleistung,
also rund 20 Milliarden kWh Jahresarbeitsvermögen
anzunehmen ist und daß die bestehenden und in Bau
begriffenen Wasserkraftanlagen erst ein Jahresarbeitsvermögenvon
 rund 4 Milliarden kWh aufweisen (2800
Millionen haben die in der obigen Tabelle enthaltenen
größeren Anlagen und etwa 1000 Millionen die

iberaus zahlreichen Anlagen unter 500 PS), so ist
arsichtlich, daß erst 20°% unserer Wasserkräfte auszebaut
 und im Ausbau begriffen sind, daß also der
zrößte Teil der in unseren Gewässern schlummernden
Kräfte noch nicht geweckt ist und für die zukünftige
Antwicklung der Energiewirtschaft zur Verfügung steht.
An Hochspannungsleitungen, die die in den
Sroßkraftwerken erzeugte elektrische Energie den
Verteilungsnetzen ‚oder einzelnen Industrieunternehnungen
 zuführen, wurden auf dem Bundesgebiete bis
Ande 1918 rund 2700 km, in der Nachkriegszeit weitere
7600 km ausgebaut.
Die Republik Oesterreich hat bei ihrer Wasserkraftıktion
 schätzungsweise etwa zwei Drittel der Bau-;‚umme
 von nahezu. 400 Millionen Schilling aus
hrer eigenen schwer ringenden Volkswirtschaft
ıufgebracht. Das Ziel des österreichischen Wasserxraftausbaues
 ist, einerseits den in steter Zunahme
‚efindlichen Energiebedarf aus heimischen Kraftquellen
ınabhängig vom Ausland zu decken und anderseits
lie bisherige kalorische Erzeugung nach Möglichkeit
lurch Wasserkrafterzeugung zu ersetzen und so den
Xohlenverbrauch auf das unumgänglich notwendige
aß einzuschränken. Wenn heute schon kohlenreiche
‚änder daran sind, Wasserkräfte zur Schonung der
Cohlenvorräte auszubauen, um wie viel mehr ist das
ür Oesterreich geboten, welches nur über ganz geringe
CoOhlenvorräte verfügt und zwei Drittel der erforderichen
 Brennstoffe. — dem Heizwert nach sogar drei
/iertel des Gesamtbedarfes — aus dem Auslande ein-‚uführen
 gezwungen ist.
Der Einfluß des Wasserkraftausbaues auf den
Xohlenverbrauch in der Nachkriegszeit läßt sich ab
Inde 1923 bereits erkennen, zu welchem Zeitpunkte
&amp;lt;hon eine Anzahl von neuen Groß-Wasserkraftınlagen
 in Betrieb gestellt wurde. Nachweisbar hat
von diesem Zeitpunkte ab bis 1928 der Kohlenver-»rauch
 Oesterreichs bei gleichbleibender industrieller
’roduktion alljährlich um rund 3%, abgenommen. Nimmt
nan vorsichtigerweise an, daß nur zwei Drittel dieser
Verbrauchsabnahme dem ‘fortschreitenden KErsatze
calorischer Energie durch hydraulische gutzuschreiben
ind, während der Rest auf andere Ursachen (Vervesserung
 der Heizanlagen, Ersatz der unmittelbaren
Aohlenfeuerung durch Gasheizung usw.) zurückzuühren
 ist, so kann bei Fortsetzung des Wasserkraft“
ausbaues im bisherigen Tempo damit gerechnet werden;
laß um das Jahr 1940 etwa ein Drittel des derzeitigen
Gesamtverbrauches wird erspart und damit die Hälfte
ler derzeitigen Kohleneinfuhr erübrigt werden können-Schon
 während dieser Zeit wird die Verbesserung
ler Handelsbilanz durch den Ausbau der Wasser“
xräfte in der wohltätigsten Weise auf die Privatwirtschaft
 einwirken und damit Bauführung, Betriebsımstellung
 und Schuldentilgung fortschreitend erleichern.
 Dazu kommen zahlenmäßig nicht erfaßbare
Wirkungen des Wasserkraftausbaues im Dienste
        <pb n="499" />
        eines Abbaues des volkswirtschaftlichen Defizits: proluktive
 Arbeitslosenfürsorge, Steigerung der Produkjonsfähigkeit
 der Industrie durch Verbilligung der
Betriebskraft, Erhöhung der Exportmöglichkeit durch
Befruchtung bestehender und Schaffung neuer In-Justrien
 und nicht zuletzt Hebung des landwirtschaftichen
 Ertrages durch Mechanisierung der Arbeit und
durch rationelle Kunstdüngererzeugung. Nicht übersehen
 dürfen die ebenfalls zahlenmäßig nicht erfaßbaren
 Vorteile werden, welche die Energieerzeugung
aus Wasserkräften gegenüber der kalorischen Erzeuzung
 infolge des Wegfallens der Rauchschäden und
der Rauchplage hat.
Für das Jahr 1928 ist eine Steigerung des Kohlenverbrauchs
 um rund 7%, feststellbar. Diese Unstetigkeit
 in der abnehmenden Tendenz ist wohl als erfreuliches
 Anzeichen einer entschiedenen Besserung
der industriellen Produktion zu werten, aber auch als
deutliche Mahnung, durch fortschreitende Ausnützung
aller heimischen Energiequellen zu verhüten, daß
eine mühselig errungene Steigerung der Ausfuhr
industrieller Erzeugnisse nicht durch erhöhten Kohlenbezug
 aus dem Auslande paralysiert werde.
Das Ziel tunlichster Ausschaltung der Finzelversorgung
 mit Einfuhrbrennstoffen zugunsten durchgreifender
Yrganisatorisch und technisch einwandfreier Gesamtversorgung
 aus dem praktisch unerschöpflichen Born
der heimischen Wasserkräfte könnte durch Ausbau
von zunächst 000.000 PS Jahresmittelleistung erreicht
werden, das ist von ungefähr einem Viertel des ausbauwürdigen
 mit rund 3‘4 Millionen PS Jahresmittelleistung
 einschätzbaren österreichischen Wasserkraftvorkommens,
 von dem mehr als die Hälfte auf Großwasserkräfte
 zu zählen ist.
Was die Ausführung der Bauten anlangt, ist hervorzuheben,
 daß unsere neuen Wasserkraftwerke
Ausschließlich von österreichischen Bauunternehmungen
 ausgeführt wurden und daß auch die
Naschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen, die
3anz außerordentliche Anforderungen an die Leistungs-‘ähigkeit
 der Firmen stellen, fast ausnahmslos von
der heimischen Industrie hergestellt sind.
Das ernste Bestreben, die Aufgaben der Energie-Wirtschaft
 in möglichst haushälterischer Weise durchzuführen,
 also den größtmöglichen energiewirtschaftlichen
 Erfolg zu erzielen, führte bei der Extensivierung
des Wasserkraftausbaues zu gleichzeitiger Intensivierung
des Leitungs- und Verteilungswesens im Sinne der
Aufrichtung einer rationellen Plan- und Verbundwirtschaft,
 für welche die Voraussetzungen
in den einzelnen Bundesländern durch teilweise schon
MN erheblicher Ausdehnung angelegte Landessammelschienen
 geschaffen sind. So stehen schon jetzt die
Srößeren Elektrizitätswerke in den einzelnen Bundesländern
 untereinander in Verbindung. Darüber hinaus
 sind die großen Kraftwerke von Oberösterreich
und Salzburg mit den Werken von Niederösterreich

ınd Wien durch Hochspannungsleitungen verbunden
ınd auch der Anschluß der steirischen Großkraftwerke
an die der Donauländer ist nahezu hergestellt. Erwähnt
zeien ferner der Anschluß des Achenseewerkes an das
3Zayernwerk und die Verbindungen, die zwischen
äinzelnen Werken Tirols, Vorarlbergs und Salzburgs
nit Deutschland bestehen.
Aus dem Vorstehenden kann entnommen werden,
laß der Ausbau der Kraftquellen Oesterreichs einen
wesentlichen Bestandteil in dem Wiederaufbauwerke
des Staates darstellt. Vergleicht man aber den gegenwärtigen
 Stand unserer Energieerzeugung mit jenem
ınderer Länder, so zeigt sich, daß auf diesem Wirt-;chaftsgebiet
 noch eine bedeutende Weiterentwicklung
x erwarten ist, denn Oesterreich hat noch nicht die
Jälfte jener Kopfquote (erzeugte kWh pro Kopf der
3Zevölkerung im Jahre) erreicht, die in gut mit Strom
versorgten Ländern, zum Beispiel in der Schweiz, schon
zegenwärtig zu verzeichnen ist. Die Stadt Wien, die
ıllein ungefähr ein Viertel der gesamten elektrischen
Energie des Staatsgebietes benötigt, und deren Strombedarf
 durchschnittlich um 10% im Jahre steigt, erzeugt
'hren Strom derzeit zu annähernd gleichen Teilen aus
Wasserkräften, aus heimischer Braunkohle und aus
ausländischer Steinkohle. Der Ersatz der letztgenannten
Post durch Wasserkraftstrom bietet reiche Absatzmögichkeiten
 für Wasserkraftwerke. Weiters werden die
3ahnen bei späterer Fortsetzung der Elektrisierung
»edeutende Mengen hydraulischer Energie benötigen.
Zur Deckung des zukünftigen Bedarfes stehen, wie
schon erwähnt, reichliche Rohwasserkräfte zur Verfüzung;
 es sei hier an die Gefällsstufen der Enns im Ge-;äuse
 (000 Millionen kWh im Jahre) und an der unte-‚en
 Enns (Projekte der OWEAG, 250 Millionen kWh
m Jahre), der Traun (Projekt Hinterschweiger, 533 Milijonen
 kWh im Jahre), der Mur (360 Millionen kWh
m Jahre) und an die Kärntner Seen-Projekte erin-1ert.
 Endlich sei hier der Donau-Wasserkraftprojekte
zedacht, die sich fast über die ganze österreichische
Donaustrecke verteilen. Nach diesen Projekten wären
aus der Donau rund 3500 Millionen kWh im Jahre
zu gewinnen. Die großen Wasserkräfte, die in den
westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg noch
zur Verfügung stehen, werden ihre Erzeugung wohl
zum größten Teile nach Deutschland ausführen und es
1at den Anschein, als ob die nächste Etappe unseres
Wasserkraftausbaues diesem Export dienen werde.
Handelspolitisch wäre dies von großer Bedeutung,
veil die Ausfuhr elektrischer Wasserkraftenergie durch
seine die Ausfuhrbilanz beeinträchtigende Rohstoffsinfuhr
 belastet ist. Geld- und energiewirtschaftlich ist
lie Stromausfuhr besonders verheißungsvoll, weil die
Zinnahmen hieraus die Abbürdung der Bauschulden
zestatten, ohne inländische Zahlungsmittel in Anspruch
‚u nehmen und so für spätere Zeiten auch dem bis
lahin erwachsenen inländischen Energiebedarf billig
oroduzierende Werk zur Verfügung gestellt werden.
        <pb n="500" />
        DONAUKRAFTWERK YBBS-PERSENBEUG
Von Ingenieur Oskar Höhn.

Das größte Schiffahrtshindernis auf der österteichischen
 Donau bildet der Greiner Struden.
Es ist dies eine Felsstrecke der Donau von 25 km
Länge mit großer Stromgeschwindigkeit. Die Felssohle
 und die scharfen, unmittelbar aufeinander
‘olgenden Gegenbiegungen im Stromlauf bedingen
starke Querströmungen. Der Hößgang, ein Donauarm,
 der nur bei Hochwasser überströmt wird, ist
ein altes Flußgerinne am rechten Ufer beim Greiner
Struden, das die beiden Gegenbiegungen abschneidet.
Weitere schwierige Schiffahrtsverhältnisse bestehen
»berhalb und unterhalb des Greiner Struden; so
2ei Grein verursacht durch den Felsvorsprung des
Schwallecks am linken Ufer. Bei Grein ist der Strom
ıngefähr 300 Meter breit und wird plötzlich vom
‘inken Ufer her durch das Schwalleck auf 150 Meter
verengt. Unterhalb Struden bei St. Nikola sind
ebenfalls Schiffahrtserschwernisse vorhanden. Alle
liese genannten Schiffahrtshindernisse werden durch
die Erstellung des Kraftwerkes Yhbbs-Persenbeug,
 dessen Konzessionierung bekanntlich eingeleitet
st, bedeutend gemildert und zum Teil behoben,
;ndem sie bei allen schiffbaren Wasserständen einzestaut
 werden.
Der Aufstau der Donau erfolgt in Ybbs-Persenbeug
 durch Erstellen eines beweglichen Wehres und
beträgt für die schiffbaren Wasserstände
beim Wehr. . ... . 5IOm bis 0°C0O m
in Sarmingstein . . .. I’S0O„ „ 565,
in Grein. ...... 0O'II„ „ 300,
ınd endigt bei Dornach-Ardagger am Ende der
Schluchtenstrecke. Zur Milderung der Schiffahrtshindernisse
 ist ferner im Hößgang des Greiner
Strudens die Eröffnung eines Schiffahrtskanales für
zweigeleisige Schiffahrt vorgesehen von 150 Meter
Wasserspiegelbreite und 3 Meter Wassertiefe unter
lem niedrigsten Stauspiegel.
Beim Greiner Schwall soll der Felsen an dem vorspringendsten
 Punkte ungefähr 30 Meter landeinwärts
abgesprengt und die Straße entsprechend verlegt
werden. Auf diese Weise würden die für die Schiffahrt
 heute sehr nachteiligen Geschwindigkeiten des
Stromes bedeutend verringert werden.
Der geplante Finstau ist aber wirtschaftlich und
praktisch nur in Verbindung mit Kraftnutzung
nöglich. Nur auf diesem Wege, im Zusammenhang
mit der Wasserkraftnutzung können die noch bestehenden
 großen Schiffahrtshindernisse längs des
ganzen Donaustromes — außer dem Greiner Struden
sind dies das Aschacher Kachlet und das Eiserne
Tor — behoben werden.
Was im Passauer Kadchlet bereits ausgeführt wurde,
soll nun bei Ybbs-Persenbeug hinsichtlich des

Greiner Strudens möglich gemacht und verwirklicht
werden.
Die Erstellung dieser geplanten Wehranlage erolgt
 am unteren Ende der Schluchtenstrecke der
Jonau bei Ybbs. Der Aufstau reicht bis an das
»bere Ende der Schluchtenstredkke, so daß von einer
ntegralen Kraftausnützung dieser Donaustrecke
zesprochen werden kann. Das bewegliche Stauwehr,
wie erwähnt, unmittelbar oberhalb der Stadt
(bbs nächst dem Schlosse Persenbeug geegen,
 besteht aus vier Oeffnungen von je 48 Meter
Weite und zwischenliegenden Pfeilern von sieben
Meter Breite und 37 Meter Länge. Die Wehr-Minungen
 werden durch die Grundschwelle mit dem
n der Höhe der Flußsohle liegenden Sturzbett von
15 Meter Länge gebildet. Der Stauwasserspiegel liegt
80 Meter über der Wehrschwelle. Der Aufstau
wird erreicht durch den Einbau von vier beweglichen
ınd versenkbaren Walzenverschlüssen von je 48 Meter
ichter Breite und 11'80 Meter Konstruktionshöhe.
Zur Abfuhr von Eis und Geschwemmsel können
die Wehrwalzen abgesenkt werden. Bei hohen Wasser-;tänden
 werden die Walzen gehoben zwecks Ab-‚eitung
 des Ueberschußwassers, das von den Turbinen
aicht verarbeitet wird. Bei größten Hochwässern
werden die Walzen ganz hochgezogen, so daß sie
selbst über das Katastrophen-Hochwasser vom Jahre
'501 hinaus zu liegen kommen.
Am rechten Ufer wird das Maschinenhaus angeırdnet,
 mit sechs oder sieben Turbinen, die mit den
&amp;gt;eneratoren auf vertikaler Welle direkt gekuppelt
ind,
Die Gesamtleistung der Maschinen beträgt 145.000 PS,
wobei eine Wassermenge von 1800 sek/m? verarbeitet
vird. Diese Wassermenge wird durch ein 300 Meter
anges Einlaufbecken den: Turbinen zugeführt und
lurch das Auslaufbecken von eben solcher Länge der
Jonau wieder zugeleitet.
Am linken Ufer schließen sich direkt an das Wehr
zwei Schiffsschleusen von 230 Meter nutzbarer
„änge und 24 Meter Breite an. Als Abschlußorgane
ind im Oberhaupt Hubtore, im Unterhaupt Dreh-"ore
 vorgesehen. Die Schleusungszeit beträgt etwa
30 Minuten.
Ueber die Turbinenausläufe, die Wehrpfeiler und
lie Schleusenmauern wölbt sich eine Straßenbrücke
 von einem Ufer zum anderen mit acht bis
aeun Meter Fahrbahnbreite, wobei die Möglichkeit
der Erstellung eines Normalbahngeleises in der
Straßenfahrbahn der Brücke ins Auge gefaßt wird.
Ja das Maschinenhaus mit einem Transportgeleise
zur Westbahn ausgestattet wird, besteht gute Aussicht,
 daß damit auch der erste Schritt zur Verwirk-
        <pb n="501" />
        ‚ichung der schon seit dem Jahre 1000 angestrebten
Verbindung der Lokalbahn Zwettl-Martinsberg mit
der Hauptstreckke Wien-Linz getan ist.
Die durchgeführten zahlreichen Sondierbohrungen
m Donaustrome und an dessen Ufern haben erzeben,
 daß sowohl die Wehranlage als auch die
Schiffsschleusen und das Maschinenhaus in nützlicher
Tiefe auf Fels, auf hartes Urgestein gegründet werden
Können.

anlage zu einem Anziehungspunkt ersten Ranges
werden.
Das Projekt wurde von Ingenieur Oskar Höhn,
Lürich— Wien, ausgearbeitet und im Dezember
024 das Konsensgesuch den Behörden eingereicht.
m Mai 1028 haben sich die nachgenannten Banken,
welche die weitere Finanzierung des Kraftwerkbaues
lurchführen, als Konsenswerber angeschlossen, nämlich
der Wiener Bank-Verein, die Credit-Anstalt

undst

"ss
"chluchtenstrecke, der Donaı

Wall

KL
AMELBAr&amp;amp;

Masstab.
a Ze

LAGEPLAN

DONAUKRAFTWERK_ BEI
YBBS-PERSENBEUG.

Durch den Aufstau der Donau wird das Landchaftsbild
 der Staustrecke nur gewinnen, indem die
kahlen Uferschutzbauten und Kiesbänke verschwinden.
Für Wassersport aller Art wird eine hervorragende
Stätte geschaffen; aber auch die lange Dampferahrt
 von Passau bis Wien wird durch die Staustrecke
ind den Schleusenaufenthalt eine angenehme Abvechslung
 finden.
Die Wehranlagen bei Ybbs — Persenbeug werden,
bei monumentaler Gestaltung, der Landschaft zur
Zierde gereichen und mit der gewaltigen Maschinenfür

 Handel und Gewerbe, Wien, und die
Schweizerische Gesellschaft für elektrische
Industrie, Basel.
Das vorgesehene Werk wird nicht nur der Verbesserung
 und Förderung der Schiffahrt dienen,
sondern auch zu wirtschaftlichen Preisen in großem
Ausmaße einheimische Energie liefern. Bau und
Betrieb dieser Anlage ergeben günstige
\uswirkungen auf die gesamte Volkswirtıchhaft
 und werden einen Markstein am
Wiederaufbau Oesterreichs bilden.
        <pb n="502" />
        Donaukraftwerk Yöbs-Persenbeug
Sfauwehr mit Maschinenhaus bei Strom-Km.2060.2,

S//vahon.

PERSENSUG

Massta6:
vo 200 500 +00
EZ...
        <pb n="503" />
        DAS PROJEKT EINES DONAUKRAFTWERKES IN WIEN
Von Zivilingenieur Dr. Ing. Max Pernt.

Der Gedanke, den Donaustrom zur Energieerzeuzung
 heranzuziehen, hat seine mächtigste Stütze in
der Tatsache, daß im Osten der Republik, mit seinen
größten Energieverbrauchern, nur diese hydraulische
Energiequelle vorhanden ist. Mit dem Abrücken des
Donaukraftwerkes stromaufwärts oder -abwärts von
Wien verliert die Donauwasserkraft an Bedeutung für
diese heimische Energieversorgung, weil sie, je mehr
sie sich von Wien entfernt, in eine um so schärfere
Konkurrenz mit günstigeren und auch billigeren, alpen-‘ändischen
 Wasserkräften gerät und den erheblichen
Vorzug der besten Lage opfert, ohne den Schwierigkeiten
 zu entgehen, die jeder Donaunutzung entgegen-:reten.
 Deshalb hat sich der heimische Techniker stets
wieder mit der Planung der Ausnützung der sogeıannten
 Wiener Durchstichstrecke der Donau befaßt.
Das von der Bauunternehmung Brüder Redlich &amp;amp;
Berger und mir verfaßte Projekt nützt in dieser Strecke
ein Gefälle von I5 m in zwei Stufen mit je einem
Krafthause in Floridsdorf und Schönau aus. Am
unteren Ende des großen Greifensteiner-Höfleiner-Kritzendorfer
 Donaubogens, wo mit einer letzten
scharfen Krümmung der Strom in die südöstliche
Hauptrichtung der Durchstichstrecke einbiegt und der
techtsufrige „Klosterneuburger Haufen” das schwere
Wasser ganz an das konkave linke Ufer drängt, ist
der 560 m breite, freie (offene) Einlauf für den Eintritt
 des Betriebswassers von 3060 m*/sek vorgesehen.
Line am Orte der bisherigen Uferlinie belassene
Sohlenstufe soll das Eindringen des Schotters in den
Vorkanal möglichst abhalten. Das Betriebswasser geangt
 dann in ein Finlaufbecken, das mit einer aus
zehn Feldern von je 8 m lichter Weite bestehenden
Einlaufschleuse endet, die dazu dient, den jeweils zulässigen
 Wasserstand in der nun anschließenden rund
F3 km langen, hinter dem Hochwasserschutzdamme
geführten Oberwasserkanalhaltung zu regeln. Das aus
den Ausläufen des oberhalb der Nordwestbahnbrücke
gelegenen Krafthauses „Floridsdorf” austretende Betriebswasser
 wird nun mit der Wasserspiegelhöhe des
Gänsehäufelwassers unter Benützung zahlreicher Tiefen-Urchen
 des Geländes in einem Kanal von 100 m
Sohlenbreite weitergeleitet, der beim Gasthaus „Zum
Finsterbusch” sich im unteren Teile der Lobau zu
einem gewaltigen See mit einer Oberfläche von über
1L000.000 m?* erbreitert. Den östlichen Abschluß
dieses Seebeckens bildet ein 900 m langer Ueberfall,
an den sich das Krafthaus „Schönau” anschließt.
Unter Benützung der im Hochwasserschutzdamm be--assenen
 Lücke des sogenannten „Schönauer-Schlitzes”
wird das Betriebswasser dem Donaustrom, nachdem
es auf eine Strecke von rund 38 km ausgeleitet war,
Zurückgegeben. Die jährliche Energieausbeute beträgt

ıngefähr 330,000.000 kWh bei einer maschinellen
Finrichtung von 180.000 PS in beiden Krafthäusern.
Der Vorzug der Lage beruht darin, daß die Kraftwerke
 sich im entwickeltsten Industriegebiete
Jesterreichs befinden, daß die Energien ohne
ange Fernleitungen dienstbar gemacht werden
zönnen, daß die Elektrisierung der in Wien einnündenden
 Bahnen durch Bezug des Stromes aus
nem in den Energieversorgungsplan der Bundes-»ahnen
 sich vorzüglich einpassenden, zur Spitzeneistung
  befähigten Wasserkraftwerke erfolgen kann,
laß der Bau der Anlage sich dort abwickelt, wo das
Teer der Arbeitslosen. sich befindet und daher .die
Arbeitslosigkeit der Wiener Arbeiter in einer
Weise lindern kann, wie dies kein anderer Bau in
len Ländern zu tun vermag, daß die bestehenden
Verkehrsmittel das Bauen in jeder Hinsicht begünstigen
ınd daß schließlich das Speicherbecken in der
_,obau Wien jene Gelegenheit zur Entwicklung des
Wassersportes jeder Art schafft, wie sie zum Beispiel
 Berlin in’den Seen seiner Umgebung besitzt.
Damit erschöpft sich aber keinesfalls die hohe Werigkeit
 dieser Donaukraftanlage in Wien. Sie gibt noch
Anlaß zur Lösung weiterer für Wien enorm wichtiger
"ragen, so zur Schaffung des dringlichen und voll-;tändigen
 Schutzes Wiens vor Hochwässern‘!)
lurch die mögliche Ableitung einer Wassermenge bis
zu 3000 m*/sek. während katastrophaler Hochfluten
zus dem Strome unter Aufwendung verhältnismäßig
zeringer Kosten für diese Maßnahmen, zur Schaffung
‚on Hafenanlagen aller Art, wann immer solche
ırforderlich werden, wenn die Handelsentwicklung
Wiens und der Donauverkehr doch einen stärkeren
\ufschwung nehmen sollten, als heute vorauszusehen
st, zur Schaffung ausgedehnter, hochwasserfreier Geände
 im Zuge der Kanalhaltungen für industrielle
Anlagen und schließlich zur Schaffung einer die landwirtschaftliche
 Produktion hebenden Bewässerung
les getreidereichhen Marchfeldes.
Die Baudurchführung dieses Kraftwerkes ist von einem
Jonausyndikate, bestehend aus der Niederöster-‚eichhischen
 Escompte-Gesellschaft, der Allgeneinen
 Öösterreichishen Boden-Credit-Anstalı
ınd der American European Utilities Corpo-‚ation
 seit Mitte 1926 sichergestellt. Es ist zu hoffen,
laß das zweite Jahrzehnt des Bestandes der Republik
m Zeichen des Ausbaues der Wiener Donauwasserxraft
 und der mit ihr zu erwartenden Elektrisierung
der von Wien ausgehenden Bahnen stehen wird.

1) Siehe Dr. Ing. M. Pernt: Der Hochwasserschutz Wiens im
Zusammenhange mit der .Donaukraftnutzung in der Durchstichstrecke
 Korneuburg-Schönau. Die Wasserwirtschaft, Jahrgang
028, Heft 18-
        <pb n="504" />
        STAUBECKEN ZUR WASSERKRAFTSPEICHERUNG

Sieht man sich die Ausbau- und Planungstätigkeit beim
Ausbau unserer Wasserkräfte, der letzten Jahre an, so
ällt auf, daß der Gedanke der Speicherwirtschaft die
7rojektierung und den Ausbau in immer steigendem Maße
veherrscht. In fast allen Bundesländern kennzeichnet die
Errichtung von Staubeckenanlagen die Entwicklung der
Kraftwirtschaft des letzten Jahrzehntes. So bestanden in
jenen Gebietsteilen der ehemaligen österreichisch-ungarfschen
 Monarchie, die nunmehr das Staatsgebiet der Republik
 Oesterreich bilden, im ganzen acht Staubeckenanlagen
mit rund 25 Millionen Kubikmeter nutzbarem Inhalt.
In den zehn Jahren des Bestandes der Republik Oesterreich
 sind aber, wie in der folgenden Zusammenstellung ausgewiesen
 wird, bereits zehn neue Wasserkraftspeicher gebaut
 und in Betrieb genommen worden, die einen gesamten
Nutzinhalt von rund 73 Millionen Kubikmeter aufweisen.

Name des Sperrkörpers, Gewässer
bzw. Speichers

Besitzer

Die bestehenden und im Bau begriffenen Wasserkraftpeicher
 Oesterreichs haben sohin einen Gesamtnutzraum
on etwa 170 Millionen Kubikmeter, von dem ein nicht
zeringerer Teil als sechs Siebentel erst in der Nachkriegszeit
 zum Ausbau gekommen ist. Dabei bestehen ernst-1afte
 Bauentwürfe, welche bei ihrem Ausbau den
zenannten Stauraum noch auf die fünf- bis sechsfache
;röße bringen würden. |
Die geschilderte Entwicklung des Wasserkraftausbaues
n Oesterreich zu immer großzügigerer Speicherwirtschaft,
veldhe mit der Planung und Ausführung immer größerer
"alsperren neuzeitlicher Ausführung Hand in Hand geht,
‚ringt es mit sich, daß eine verantwortungsbewußte Vervaltung
 dafür Sorge tragen muß, KEinrichtungen zu
Teffen, welche eine besondere Sorgfalt in der behördichen
 Ueberprüfung der Entwürfe, sowie in der behörd-Einzugs-

 | Nutzbarer Sporrkörper Im
gebiet | Inhalt in Kronen- | Größte | Betriebe
in km? | Mill. ms | Baustoff länge | Höhe in | seit
in m m

Kärnten
Käwag | 101 | 81
Niederösterreic .
' Gutsverwaltung Litschau | 1020 0:34 | Erde 158 | — | 1922
Newag 1153 0:09 Beton 65 11:0 1925
Jberösterreic
Oweag | 5000 | 078 | Beton | 116 “| 185. | 1924
Salzburg
Stadtgemeinde Salzburg | 1000 | 25 | Beton | 86 | 354 | 1925 )
Steiermark
Steweag |’ | 170.0 | 0:30 |.Beton | 85 | 27 | 1925
Tirol ;
G. Schretter, Reutte 26:5 010 | Beton 255 61 | 1924
E. W. Reutte — | 164 — — — [| 1927
Tiwag | 36°4 — — 1927
Vorarlberg
Spullersee | Oest. B. B. ! 110 | 181 Beton 278 37 | |
186 27 1925
Im Bau befinden sich derzeit, wie die nächste Zu- lichen Veberwachung des Baues, des Betriebes und der
3ammenstellung zeigt, fünf Staubeckenanlagen mit zu- Erhaltung der Staukörper verbürgen. Aus diesem Versammen
 rund 72 Millionen Kubikmeter Nutzinhalt. antwortungsgefühl heraus geht die österreichische Ver-Name

 des Sperrkörpers, |
Gewässehzw.
 Speichers GTewässe

Bauherr

| Einzugsgebiet

In km?

Nutzbarer
Inhalt in
Mill m8

Sperrkörper
ı Kranen-, Größte
Baustoff länge Höhe in
inm ‚| m

Kärnten
Große Mühldorfer Seesperre ' Mühldorfer Seebach ' Mühldorfer Wasserkraftwerke
 A. G.
Oberösterreic
Stauwerk Gosauschmied | Gosaubach Stern &amp;amp; Hafferl A. G.
Salzburg
Oest. B. B.
/orarlberg
werke A, G. | 57:0 | 54 ] Beton | 365 50:0
Alwerke A. GC. 10:0 40:0 = - —

Vermuntsperre
[Äünersee
        <pb n="505" />
        waltung eben daran, sich im Bundesministerium für Landınd
 Forstwirtschaft in der Form einer Staubeckenkomnission
 eine beratende Körperschaft zu bilden; in der
Vertreter der Wissenschaft und der Bauerfahrung mit
den verantwortlichen technischen Verwaltungsbeamten
zusammenwirken sollen. Ebenso ist die Erlassung eines
Bundesgesetzes, betreffend besondere wasserrechtliche

Zestimmungen über Staubecken und Teichanlagen (Staujeckengesetz)
 und auf der dadurch geschaffenen gesetzichen
 Grundlage die Herausgabe einer Staubeckenverordıung
 geplant, in welche gewisse Richtlinien für die schwieige
 und verantwortungsvolle Prüfung der zur wasser-'echtlichen
 Genehmigung eingereichten Talsperrenentwürfe
lurch die politischen Behörden zusammengestellt sind.

DER HYDROGRAPHISCHE DIENST ÖSTERREICHS

Der hydrographische Dienst verfügte zur Zeit der
Sründung der Republik als Folge des Krieges über ein
vollkommen zerrüttetes Beobachtungsnetz, auch waren
die fortlaufenden Publikationen der hydrologischen Daten
mit dem Jahrbuch 1913 ins Stocken geraten. Es ist daher
zunächst die wichtigste Aufgabe gewesen, die durch den
Krieg entstandenen Lücken so rasch als möglich zu bejeitigen.
 Der hydrographische Dienst begnügte sich jedoch
nicht damit, das bisherige Beobachtungsnetz wieder Instand
 zu setzen, sondern darüber hinaus die Erfahrungen
der Vorkriegszeit entsprechend zu verwerten. Hiedurch
war die Möglichkeit gegeben, für sämtliche Flußgebiete
Desterreichs eine neue Normalisohyetenkarte aufzustellen,
 wodurch im Zusammenhange mit.den durchgeführten
 hydrometrischen Erhebungsdaten der bisherige
Wasserhaushalt der Flüsse eingehend untersucht werden
konnte, welche Studien der Wasserkraftnutzung und der
Bodenmelioration bereits zum Vorteil gereichten. . Die
Veröffentlichung dieser Normalisohyetenkarte wurde,
nachdem auch noch der Rückstand der hydrographischen
Jahrbücher nachgeholt werden konnte, mit Ministerratsbeschluß
 wieder gestattet. Allerdings ist hiebei größte
Sparsamkeit geboten, doch wurde Bedacht genommen,
daß alle für wissenschaftliche und praktische Erfordernisse
 notwendigen Daten zum Teil in verbesserter Form
aufgenommen sind.
Ein Hauptaugenmerk wurde auch auf die Geschiebeführung
 der Flüsse gerichtet und es sind bereits diesbezügliche
 Erhebungen an den wichtigsten Flüssen
Desterreichs im Gange, wodurch die Möglichkeit geboten
ist, die einschlägigen Theorien einer Prüfung an Hand
ler in der Natur aufgenommenen Daten zu unterziehen.
. In der Nachkriegszeit wurde auch die Wasserstandsternmeldeanlage
 an der Donau erweitert, da bei
ler Eigenart des Stromes und «seiner Zubringer mit der
bestehenden Anlage das Auslangen‘ nicht gefunden
werden konnte. Zu diesem Zwecke wurden zahlreiche
Stationen an den Donauzubringern in den Meldedienst
3nbezogen, wobei aber auch gleichzeitig für alle
Stationen durch Vornahme von Messungen die Pegel-Schlüssel
 aufgestellt wurden. Mit Rücksicht auf die Kenntdis
 der jeweiligen Zuflußmengen ist der Prognosendienst
wesentlich verbessert worden und es haben sich seither
aur geringfügige, in wirtschaftlicher Beziehung nicht mehr
ins Gewicht fallende Fehler ergeben.
Dem hydrographischen Dienst ist ferner noch die
Versuchsanstalt für Wasserbau angegliedert. Sie
dient nicht nur der wissenschaftlichen Forschung, sondern
hauptsächlich dem Zwecke, wasserbauliche Untersuchungen
Yor Ausführung eines Baues zunächst im Kleinen, durch

Vornahme : von Modellversuchen unter Nachbildung der
virklich gegebenen Verhältnisse anzustellen, da die Ersebnisse
 solcher Versuche unter gewissen Voraussetzungen
nit Hilfe des Aehnlichkeitsgesetzes auf die Natur überragen
 werden können.
Um einen Einblick in das Tätigkeitsgebiet dieser Anstalt
u geben, seien von den in den letzten zehn Jahren zur
Durchführung gelangten Versuchen die Folgenden angeührt,
 welche in den Mitteilungen der Versuchsanstalt
‘ür Wasserbau veröffentlicht wurden:
Aufstellung eines allgemeinen Gescieberiebgesetzes.
 Die von Prof. Schaffernak durchgeührten
 Versuche hatten den Zweck, die heute noch viel
ımstrittene Frage der Geschiebeführung von Flüssen
ıuf gänzlich neuem Wege einer Lösung zuzuführen. Es
‚elang, für verschiedene typische Schottergemische eine
Zeziehung zwischen den Sohlengeschwindigkeiten des
Wassers und den in der Sekunde abgetriebenen Ge-.hiebemengen
 aufzustellen.
Spezielle Gesciebetriebgesetze. Werden die
zeschiebetriebgesetze nicht mit den ‘auf künstlichem
Nege hergestellten typischen‘ Schottergemischen durchzeführt,
 sondern hiezu die direkt den Flußläufen entı10mmenen
 natürlichen Gemische verwendet, so erhält
nan die für die betreffenden Flußläufe geltenden, spejellen
 Geschiebetriebgesetze. Auf diese Weise wurden die
peziellen Geschiebetriebgesetze für die Donau bei Wien
ınd die untere Enns aufgestellt, die zur Berechnung der
seschiebeführung dieser Flüsse Verwendung fanden.
Versuche über die Serpentinierung von Flüssen,
Im Wege von. Modellversuchen (Sohle aus Sand)
vurde die Ausbildung der beweglichen Flußsohle einem
s‚enauen Studium unterzogen.
Drucsstollenauskleidung System Kvetensky.
7ur Erprobung gelangte ein Holzmodell für die Auskleidung
ines Wasserleitungsdruckstollens bei einem Wasserkraftverk.
 Das Prinzip bestand darin, daß die Dichtung selbstätig
 mit zunehmendem Innendruck erfolgen sollte.
Versuche über eine neuartige Stauvorrich-‚ung
 „Staukamm”. Die Versuche wurden für die Geneinde
 Wien, städt. E. W. durchgeführt, um die prinzipielle
hydraulische Wirkung des „Staukammes”, der für die
Wiener Hochquellenleitung bestimmt war, zu untersuchen,
Versuche über Strömungserscheinungen in
3Zuhnenfeldern. Diese Versuche erfolgten für die
apanische Regierung und wurden durch die wiederholt
ın einem japanischen Flusse aufgetretenen Hochwasser-:häden
 veranlaßt. Hiemit zusammenhängend fanden
Intersuchungen über die Walzenbildung in Buhneneldern
 bei verschieden gestalteten Buhnen statt.
        <pb n="506" />
        stehende Zollhauswehr in Aussicht genommen ist. Das
in Abbildung I ersichtliche Modell weist ein Verkleinerungsverhältnis
 von 1:15 gegenüber der Natur auf. Durdh
die Versuche konnten die günstigsten Abmessungen
der Zahnschwelle ermittelt werden.

Abb, 1. Die Wirkungsweise der Rehboc&amp;amp;’schen Zahnschwelle

Wasserbewegung in steilen Rinnen mit besonderer
 Berücksichtigung der Selbstbelüftung.
Der Umstand, daß die heute gebräuchlichen Geschwindigkeitsformeln
 auf Gerinne mit sehr großen Gefällen nicht
nehr anwendbar sind, veranlaßte das Elektrisierungsamt
der österreichischen. Bundesbahnen im Hinblick auf die
Erbauung des Elektrizitätswerkes in Mallnitz diesbezügliche
 Versuche in der Versuchsanstalt für Wasserbau durch-:ühren
 zu lassen. Das Ergebnis war die Aufstellung neuer
Geschwindigkeitsformeln, die für sehr große Sohlenneigunzen
 (bis 45°) Geltung haben. Gleichzeitig wurde erstmalig
die höchst interessante Erscheinung der Selbstbelüftung im
Versuche nachgebildet und auch rechnerisch erfaßt. Die Abildung
 2 gibt die Versuchsordnung im Lichtbild wieder.
Modellversuche über eine Sturzbettsicherung
 am Zollhauswehr an der Saalach. Die Verzuche
 wurden im Auftrage der Bundeswasserbauverwaltung
lurchgeführt und bezweckten die Feststellung der
Wirkungsweise einer kolkverhindernden Vorrichtung
'Rehbock’sche Zahnschwelle), die für das bereits he-Wasserbuchdienst.


Die in der Nachkriegszeit entstandene Ueberzeugung;
daß dem Ausbau unserer Wasserkräfte die größte Bedeutung
 für das Wirtschaftsleben des nunmehr kleinen
Oesterreich zukommt, hatte eine Neuordnung der österreichischen
 Wasserhücher zur Folge. Im Jahre 1920 wurde
vom deutschösterreichischen Staatsamte. für Handel und
zewerbe, Industrie und Bauten einvernehmlich mit den
n Betracht kommenden anderen Staatsämtern der Wasseryuchdienst
 eingerichtet, wofür ein Personalstand von
55 Ingenieuren und 96 Hilfstechhnikern in Aussicht ge-\ommen
 war; tatsächlich wurde nur ein gesamter Höchsttand
 von rund 100 Wasserbuchorganen im Jahre 1921
reicht. Im Zuge des Angestelltenabbaues und durch
reiwillige Austritte hatte der Personalstand leider eine
mpfindliche Schwächung erfahren, doch sind trotzdem
lie Arbeiten in Vorarlberg bereits vollständig beendet
ınd in anderen Bundesländern weit gediehen. Die vom
Nasserbuchdienste zu bewältigenden Arbeitsleistungen
assen sich am besten nach den von den politischen Beirksbehörden
 in der Letztzeit gemachten Angaben über
lie Anzahl der für die Eintragung in den neuen Wasseryüchern
 in Betracht kommenden Wasserrechte beurteilen.
%e umfassen für das ganze Bundesgebiet insgesamt
‘und 73.000 Wasserrechte, darunter rund 37.000 Wasserıraftanlagen.
 Sämtliche bestehenden Wasserbenützungsechte
 werden von Organen des Wasserbuchdienstes aufzenommen
 bzw. überprüft, für das Wasserbuch bearbeiet
 und evident gehalten. Die Arbeitsleistungen des
WVasserbuchdienstes sind daher bedeutende und rechtferti-‚en
 gewiß den hisher hiefür ausgeworfenen Kostenaufwand.

\bb. 2. Wasserbewegung in steilen Rinnen
        <pb n="507" />
        DIE ENTWICKLUNG DES BERGBAUS IN DEN LETZTEN 10 JAHREN

Der Bergbau zählte in der österreichischen Monarchie
/u den wichtigsten Aktiven der Volkswirtschaft und nahm
- selbst an den Ergebnissen der Welterzeugung genessen
 — eine ansehnlich hohe Stufe ein. Der Staatsvertrag
 von St. Germain beließ zwar Oesterreich 905%
seiner Kupfererz-, 75% seiner Eisenerz- und Magnesitınd
 60% seiner Salzvorräte, doch verlor es an 60%
seiner Graphit-, an 90% seiner Braunkohlen- und
über 90% seiner Steinkohlenvorräte und mit
seinem Bedarf an hochwertigen Steinkohlen, Rohöl,
Quecksilber und Aluminium — um nur die wichtigsten
Posten anzuführen — geriet es in völlige Abhängigkeit
vom Auslande, da innerhalb der neu gezogenen Grenzen
niemals eine nennenswerte Gewinnung dieser Stoffe
stattgefunden hatte.
Hervorzuheben ist, daß der Bergbau in hervorragendem
Maße zu dem Wiederaufbauwerke beigetragen hat. Die
erzielten Erfolge sind aber um so anerkennenswerter,
als der Bergbau seiner Natur nach einer plötzlichen Umstellung
 widerstrebt und die Anpassung an das neue
Wirtschaftsgebiet daher nur unvergleichlich langsamer
erfolgen konnte als bei anderen Industrien.
I. Der Kohlenbergbau.
Die Vorräte Oesterreichs an Stein- und Braunkohlen
ınd an Ligniten (Zahlentafel 1) werden auf 500 Millionen
Tonnen geschätzt. Wird der durchschnittliche Jahres-Dedarf
 Oesterreichs an mineralischen Brennstoffen mit
10 Millionen Tonnen Finheitskohle von 5000 Wärme-Sinheiten
 (= rund 7 Millionen Tonnen hochwertiger
Steinkohle) angenommen, würden diese Vorräte selbst
unter der Voraussetzung, daß der Absatz an Inlands-Kohlen
 auf das Eineinhalbfache seiner jetzigen Höhe
steigt, für mindestens 100 Jahre ausreichen. Von den
Vorräten entfallen nur 15 Millionen Tonnen (3%) auf
&amp;gt;teinkohle, der Rest auf Braunkohlen und Lignite. Der
Sigentlichen Steinkohlenzeit, dem produktiven Karbon,
3ehört überhaupt kein Vorkommen an; die wenigen bau-Die
 Kohlenvor-Lage

 des Vorkommens

Schrambach, Ybbstal, Grünbadı
am Schneeberg
Wiener Becken (Neufeld, Berndorf)
Hausheim-Oberwölbling
Wolfsegg-Thomasroith, Pramet
Becken der Mürz und Mur (Fohnsdorf,
 Seegraben Parschlug, Göriach),
und Hart
Köflach-Voitsberg und Piberstein
Wies-Fibiswald, Kalkgrub
Lavanttal
Sonnberg
Häring
Weiz, IHlz, St. Kathrein
Tauchen
Brennberg
Kleinere Lignitbeckken

Niederösterreich
zZurgenland, Niederösterr.
Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Niederösterreich
Steiermark

”
Kärnten

Tirol
steiermark
Zurgenland

würdigen Steinkohlenvorkommen, die Oesterreich aufweist,
 liegen in Niederösterreich in den Lunzer- und
zosauschichten. Die Lunzer Kohle hat unter den öster-’eichischen
 Kohlen den höchsten Brennwert, bis 7500
Wärmeeinheiten, ist koksfähig und eignet sich zum
3rikettieren und vorzüglich als Schmiedekohle. Die Kohle
ler Gosauschichten ist eine Sinterkohle mit einem Heizvert
 von 6000 WE; sie bildet in der Grünbacher Mulde
ım Fuße des Schneebergs das wichtigste Steinkohlen-‚orkommen
 Oesterreichs. Der auf diesem Vorkommen
assende Grünbacher Bergbau hat seine Anlagen weitzehend
 ausgestaltet und seine Leistungsfähigkeit gegeniiber
 der Vorkriegszeit nahezu auf das Dreifache gesteigert.
Von den Braunkohlen- und Lignitvorräten Oesterreichs
‚on zusammen 485 Millionen Tonnen entfallen ungefähr
e 170 Millionen Tonnen auf Steiermark und Oberöstereich,
 85 Millionen auf das Burgenland, 40 Millionen auf
Niederösterreich und der Rest auf Kärnten und Tirol.
5owohl die Zahl der Flöze als der Heizwert der Kohlen
weist Verschiedenheiten auf; der letztere schwankt von
3500 bis 6000 WE, erreicht somit den Brennwert jüngerer
steinkohlen. Erhebliche Vorräte weist. Oesterreich an
Ligniten auf. Unter diesen Vorkommen haben in der
Nachkriegszeit das Wolfsegg-Thomasroither Vorkommen
m Hausruck in Oberösterreich und das Neufelder Vor-:ommen
 im Burgenlande erhebliche Bedeutung erlangt. Die
Wolfsegger Kohle deckt schon heute über die Hälfte des
Cohlenbedarfes von Oberösterreich und Salzburg. Das
veufelder Vorkommen bildet die Grundlage des Ueberandwerkes
 Ebenfurth der Gemeinde Wien, welches an
20% des Wiener Stromverbrauches deckt.
Vor dem Krieg wurden im heutigen Oesterreich rund
27 Millionen Tonnen Kohle in 44 Betrieben mit einer
Belegschaft von 12.600 Köpfen gewonnen, so daß der
lurchschnittliche Förderanteil einer Person 2135 Tonnen
setrug. Die Erzeugung in der Nachkriegszeit überschritt
 bereits im Jahre 1920 die Höhe der Friedens-»
 Opesterreichs.

Gattung der Kohle

Kohlenvorrat
in Millionen
Tonnen
{1000 ke)

Durchschnittsheizwert

in Wärmeainheiten


Durchschnittsförderung

1927 bis 1928
in Tonnen

Steinkohle
Lignit
Braunkohle
Lignit
Glanzkohle

15
75
35
170

6100
2500
4000
3300
4900
3600
5100

188.000
490.000
110.000
540.000
892.000
840.000
57.000

Lignit
Glanzkohle
Lignit
Braunkohle
(Slanzkohle
Lignit
Braunkohle
Lignit

» {

3500
5300
3500
4700

122.600
35.000
76.000

1
4
10

' 38800 | 338850.000
        <pb n="508" />
        erzeugung und erreichte im Jahre 10922 mit 3'3 Millionen
Tonnen (05 Betriebe, 23.425 Beschäftigte) einen vorläufigen
 Höchststand. Während bis 1022 die Steigerung
der grubenmäßig gewonnenen Erzeugung nur durch die
Zröffnung neuer Betriebe und die vermehrte Finstellung
1euer Arbeitskräfte erzielt wurde, die steigenden Förderziffern
 dieser Zeit daher von einem sinkenden Förderanteil
 pro Kopf begleitet sind, zeigt die mit 1023 eintretende
 Steigerung alle Merkmale eines Dauer versprechenden
 Anstieges: rückgängige Zahl der Betriebe,
abnehmende Zahl der Belegschaft, steigenden Förderanteil
 pro Kopf. Im Jahre 1927 überschreitet der auf den
Kopf der Belegschaft entfallende jährliche Förderanteil
die Friedensziffer (248’8 gegen 212°6 im Jahre 1913) um
'6°5°% und nach Ausscheidung des auf den Tagbau entfallenden
 Anteiles noch um 0'1%. Die erst schätzungsweise
 vorliegenden Ziffern für 1928 lassen eine weitere
wesentliche Steigerung des jährlichen Förderanteiles voraussehen,
 da die Förderung des Jahres 1928 ohne Erıöhung
 der Belegschaft gegen das Jahr 1927 um rund
7% gesteigert werden konnte.
Der Abfall minder leistungsfähiger Betriebe und kapi-:alsschwacher
 Unternehmer hat auch in Oesterreich zu
ziner starken Konzentration im Kohlenbergbau geführt.
Rund 63% der Gesamterzeugung bringen die Oesterreichisch-Alpine
 Montangesellschaft, die Wolfsegg-Traunt'haler
 Kohlenwerks A. G. und die Gewerkschaft Zillingsdorf
 zusammen auf und hievon entfallen wieder zwei
Drittel auf die Oesterreichisch-Alpine Montangesellschaft
allein, die seit der im Jahre 1927 erfolgten Uebernahme der
Sruben der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft
 mit einer Tageserzeugung von durchschnittlich 450
Waggons Oesterreichs größter Kohlenerzeuger ist. Während
aber im Jahre 1013 die Oesterreichisch-Alpine Montanzesellschaft
 ihre damalige Erzeugung von rund 40 Wagzons
 täglich lediglich für den Figenbedarf in Anspruch
ıahm, führt sie heute arbeitstäglich über 200 Waggons
Kohle dem Markte zu.
Auch in Oesterreich hat es an Versuchen, die in der
Kohle schlummernden Energien nach dem Vorbilde der
Jleutschen Braunkohlenindustrie restlos auszunützen und
den Absatz der Kohle durch deren Veredelung zu
steigern, nicht gefehlt. Bisher haben weder die im großen
Maßstabe vorgenommenen Schwelversuche, noch die in
der Bergiusanlage zu Rheinau bei Mannheim mit öster-’eichischen
 Kohlen gemachten Versuche einer Verflüssigung
zu praktischen Ergebnissen geführt, obwohl sich bestimmte
 österreichische Braunkohlen beispielsweise für
lie Durchführung des Halbverkokungsprozesses in höı1erem
 Maße geeignet gezeigt haben als die mitteldeutsche
Braunkohle und hiebei aus an sich minderwertigen Kohlen
2aochwertige Brennstoffe mit einem Heizwerte bis 6000
der 7000 Wärmeeinheiten gewonnen werden konnten
und obwohl auch das Verfahren der künstlichen Wasser-;toffanlagerung
 an fester Kohle nach Bergius ebenfalls
überraschend gute Ergebnisse zeitigte, liegt die Verwenlung
 dieser Veredelungsverfahren für österreichische
Kohlen immerhin im Bereiche der Möglichkeit. Hingegen
 hat ein von weiland Professor Dr. Hans
Fleißner an der Montanistischen Hochschule in Leoben
.n jahrelangen Versuchen ausgearbeitetes Kohlentrocknungsverfahren,
 das einen neuen Weg zur besseren Ververtung

 inländischer Kohlen zeigte, sich bereits im prakischen
 Betriebe durchgesetzt. Durch Einführung dieses
‘erfahrens ist es gelungen, den Absatz eines Teiles der
‚Öflacher Kohlen, deren. Heizwert nur 3500 Wärmeeinıeiten
 beträgt, weil er durch einen bis 35% reichenden
Vassergehalt beeinträchtigt ist, günstig zu beeinflussen.
ie mittleren Marken des Köflacher Revieres werden
'urch die Trocknung auf einen Wassergehalt von 14%
sebracht und ihr Heizwert wird auf 5000 Wärmeeinıeiten
 gesteigert. Die Trockenkohle bildet erfahrungsz‚emäß
 einen vollwertigen Ersatz für hochwertige Braun-;ohle
 und fallweise selbst für Steinkohle und eröffnet
lie Aussicht, den Bedarf an ausländischen Steinkohlen,
ler die Finfuhr mit wenigstens rund 150 Millionen Schiling
 belastet, teilweise einschränken zu können.
Der Kohlenberghbau war bestrebt, die Kenntnis von der
österreichischen Kohle und von ihrer Eignung für Indu-‘trie-,
 Gewerbe- und Hausbrandzwecke durch regelmäßige
/orführungen auf den Wiener Messen und durch eifrige
Werbe- und Aufklärungsarbeiten auch in weitere Ver-‚rauchskreise
 zu tragen. Die immer häufigere Rücksicht-1aahme
 auf die Verwendung inländischer Kohle beim
inbau von Heizungsanlagen in öffentlichen und privaten
;ebäuden und der fortschreitende Ausbau kalorischer
sraftwerke in Anlehnung an bestehende Wasserkraftwerke
 zur Deckung von Spitzenleistungen, lassen auch
ür die Zukunft eine weitere, von der Konjunktur wenizer
 abhängige Ausdehnung des Absatzes an inländischer
Kohle erwarten.

N. Erzbergbau.
In der Kriegs- und Nachkriegszeit hat es nicht an
Versuchen gefehlt, aufgelassene Erzberghaue wieder zu
zjewältigen — und einzelne dieser, oft an ehrwürdigen
;tätten alter Bergbaukunst unternommenen Versuche
assen für die Zukunft eine günstige Entwicklung erhoffen —
loch bilden auch heute noch die seit alters bekannten
steirischen Eisen-, Salzburger Kupfer- und
tärntner Bleivorkommen die Grundlage des östereichischen
 Erzbergbaues. Die Eisenerzlager haben
hre Hauptentwicklung in dem Vorkommen gefunden,
las als „Steirischer Erzberg“ weltbekannt ist. Birgt doch
ler bis 1532 m Seehöhe ansteigende und die Talsohle
ım 800 m überragende Erzberg einen wahrscheinlich
‘hon seit 712, also seit mehr als 1200 Jahren aus-‚ebeuteten
 und voraussichtlich auf weitere Jahrhunderte
eichenden Erzstock, der im Kalk abgelagert ist und
tellenweise eine Mächtigkeit von 200 m erreicht. Der
sbbau des Erzstockes erfolgt als Tagbau in 60 Stufen
‚on 8-20 m Höhe, welche dem Berge ein charakteristisches,
veithin sichtbares Gepräge geben. Das Vorkommen steht
seit 1881 in Besitze der Oesterreichisch-Alpinen Montanzesellschaft,
 der auch das zweitwichtigste Fisenerzvor-&amp;lt;ommen
 Oesterreichs am Hüttenberger Erzberg in Kärnten
zehört. Die weitgehende Umstellung der Betriebe auf elekrischen
 Antrieb, die Medchanisierung der Gewinnung und
"örderung im Tagbau des Erzberges durch Einstellung
chwerer Stoßbohrmaschinen und Bohrhämmer, Verwentung
 elektrischer Raupenschlepper-Bagger sowie durch
len Bau eines 1‘'3 km langen, elektrisch betriebenen Peronenaufzuges
 zur Beförderung der Arbeiter aus Fisen-Tz
 zu den hochgelegenen Arbeitsplätzen, die Frrichtung
        <pb n="509" />
        leistungsfähiger Klassieranlagen und brennstoffsparender
Aöstöfen nach dem System Apold-Fleißner, die Finfüh-’ung
 einer modernen Schlämmversatzanlage in Hüttenberg
ıat die Leistungsfähigkeit der Betriebe am Steirischen
ınd Hüttenberger Erzberg ganz außerordentlich gehoben.
Die Gewinnung an Eisenerzen ist, wie aus umstehender
 Zahlentafel hervorgeht, seit I0919 — wenn von
dem vorübergehenden Hochstande in den Jahren 1022
and 1923 abgesehen wird — dauernd im Ansteigen begriffen
 und reicht bereits nahe an jene der Vorkriegszeit
 heran. Die Steigerung der letzten Jahre ist vorwiegend
 auf den steigenden Inlandsbedarf, die sprungı1afte
 Steigerung an der Wende 1926/27 auf namhafte
Erzschlüsse zurückzuführen, welche die Oesterreichisch-Alpine
 Montangesellschaft mit westfälischen, tschecho-;lovakischen
 und polnischen Hüttenwerken getätigt hat.
Während der Eisenerzbergbau somit über die Deckung
des Inlandsbedarfes hinaus durch seine steigende Aus-{uhr
 zur Herabminderung des Handelsbilanzpassivums
veiträgt, ist der sonstige Metallbergbau auch nicht an-Ahemd
 in der Lage, den inländischen Bedarf an Kupfer,
Blei und Zink zu decken, so daß Oesterreich trotz einer
erheblichen Eigenerzeugung bedeutende Werte an diesen
Metallen aus dem Auslande einführt. Die Entwicklung
des Metallerzbergbaues wurde vor allem dadurdı ungünstig
 beeinflußt, daß er während des Krieges den notwendigen
 Aufschluß vernachlässigen und seine anstehenden
Ärzmittel abbauen mußte und daß es ihm nun mit dem
Vordringen in die Tiefe immer schwerer fällt, die Rück-Stände
 im Aufschluß und die häufig gleichzeitig sich
zeigende Verarmung in der Erzführung zu überwinden.
Zudem steht der Metallbergbau viel stärker als in der
Vorkriegszeit unter dem Einfluße der Weltwirtschaft, und
leidet unter der Unsicherheit der Entwicklung der Metall-Preise,
 Das hat zur Folge, daß der Metallbergbau nicht in
der Lage ist, nadcı den Grundsätzen einer gesunden Betriebsführung
 Betriebspläne auf lange Sicht aufzustellen,
den Ertrag geplanter Ausgestaltungen rechnerisch zu er-Mitteln
 und Hoffnungsschläge in wünschenswertem Umange
 zu treiben. Unter der geringen Zahl bauwürdiger
Kupfer vorkommen Oesterreichs ist das bedeutendste
jenes am Mitterberg bei Mühlbach in Salzburg. Von den
Kupfervorkommen Tirols ist jenes von Schwaz erwähnenswert;
 das dortige Fahlerzvorkommen führt auch Quecber
 und Silber und wurde früher als Silberbergbau betrieben.
 In geringerer Menge wird Kupfer auch bei einem
Bergbau auf kupferhältigen Schwefelkies in Kallwang ge-Wonnen,
 während anderseits der für die Zellulosefabrikation
 wichtige Schwefelkies auch in den meisten Kupferbergbauen
 mitgewonnen wird,
Das wichtigste Vorkommen von Blei und Zink findet
Sich am Bleiberger Erzberg unweit von Villach in Kärnten.
Da der Bergbau der Bleiberger Bergwerksunion durch
die im Friedensvertrag festgesetzte Grenzziehung den
Srößten Teil seiner im Mieser Revier gelegenen Erzbasis
verloren hat und auf den Betrieb des Bleiberg-Kreuther
Revieres beschränkt ist, suchte er durch Eröffnung neuer
Abbauhorizonte und durch Ausdehnung der maschinellen
Abbaugewinnung den Betrieb leistungsfähiger zu gestalten,
 die Aufbereitungsverluste durch Errichtung einer
’lotationsanlage herabzusetzen und durch großzügige
Schurfarbeiten in den Karawanken Kraatz für die verorengegangenen

 Vorräte zu schaffen. Mit der Erwerbung
les Burgenlandes erfuhr der österreichische Erzbergbau
äne wertvolle Ergänzung durch den Hinzutritt des
\ntimonvorkommens von Schlaining. Ein Teil der
zewinnung wird in der dem Bergbau angegliederten
A\ntimonhütte auf Antimon regulus verarbeitet, der Rest
m Auslande verhüttet; die von der Hütte seit längerer
Zeit geführten Versuche, das Metall nach einem neuen
Verfahren zu gewinnen, sind noch nicht zum Abschluß
zelangt.
Eine Uebersicht über die Zahl der Betriebe, den Aryeiterstand
 und den Gesamtwert der im österreichischen
Irzbergbaue gewonnenen Produkte für die Zeit nach
ler Finführung der Schillingwährung (1923) gibt die
olgende Zahlentafel. In den ausgewiesenen Werten sind
ıuch die geringen Mengen von Silber-, Arsen- und
Quecksilbererzen berücksichtigt, welche von den Metallvergbauen
 mitgewonnen wurden.

Fra

Jahr

beschäftigten
Personen

Wert der
jewinnung in | en DE Sn
1000 S oriahr*)

Betriebe

1923 31 7.148 17.026 —
1924 31 6.259 13.386 i —213
1925 29 5.753 14.737 +101
1926 25 5.927 16.173 + 97
1927 25° 6.100 20.420 +26:2
1928*) 24 6.000 22,000 + 77
c\ Bert tet

Kohlentrocknungsanlagen
(nach dem Verfahren Professor Fleißner) beim Karlschachte
der Österreichisch-Alpine Montangesellschaft
        <pb n="510" />
        Die Erzförderung hat in den” einzelnen Nachkriegsjahren
 folgende Mengen erreicht:

Tahr

Eisen- und Blei- und | .
Manganerz | Zinkerz Kupfererz Graphit
Te förderung Ar ”oherzen in Tonnen

1919
1920 "
1921
1922
1928
1924
1925
1926
1927
(928%)
k) Geschälzt

250.490
435.060
710.930
1.112.415
' 211.065
713.805
1,080.364
1,094.370
1,598.570
1.910.000

79.110 ] 28.751
78.350 26.410
76.260 23.980
83.370 41,927
103.065 67.986
112.700 34.686
104.265 37,787
24,290 14.507
‚27,885 131.050 |
130.000 140.000

8.264
11.553
13.280
14.033
9.403
9.523
13.078
14.755
18.058
19.000

UM. Bergbau auf sonstige Mineralien.
Verhältnismäßig reicher als mit Kohlen und Erzen ist
Oesterreich mit Vorkommen von Salz und Graphit
ausgestattet. Die Gewinnung von Salz bildet ein Monopol
des Bundes und wird im Zusammenhange mit der Entwicklung
 des Salzmonopoles dargestellt. An Graphit
ind Oesterreich die Vorkommen in Steiermark und
Niederösterreich geblieben. In Steiermark finden sich
Sraphitvorkommen von großer Mächtigkeit und hervor-:agender
 Güte. Die niederösterreichischen Graphitvorxommen
 finden sich als ansehnliche Lager im niederösterreichischen
 Waldviertel und erreichen ihre größte
Mächtigkeit in der Nähe der Wachau. (Mühldorf bei
;pitz an der Donau.) Die „Oesterreich verbliebenen
Werke haben längere Zeit unter dem Rückgang der
'nländischen Eisenindustrie und den Schwierigkeiten der
wirtschaftlichen Umstellung gelitten, doch ist es ihnen in
len letzten Jahren gelungen, ihr Produkt in der
deutschen Metallindustrie abzusetzen, die den Haupteil
 der erheblichen Graphitausfuhr (1925 Io,
'926 12, 1927 1'4, 1928 I'5 Millionen Schilling Wert)
ibernimmt.
Ein eigenartiges Vorkommen bituminöser Schiefer
indet sich bei Seefeld in Nordtirol, welches trotz seiner
zeringer Mächtigkeit die Grundlage für einen Bergbau
vildet, weil das Gestein als Ausgangsmaterial für die
Sewinnung des antiseptischen Präparates „Ichthyol”
dient.
Zu den „nicht vorbehaltenen” Mineralien zählt vor
allem Magnesit, dessen wichtigste Vorkommen in
Steiermark und Kärnten sind. Die österreichischen
Magnesitwerke, die in einem Kartelle zusammengeschlossen
jind, decken derzeit ein Drittel des Weltbedarfes an
Magnesit, wobei die Leistungsfähigkeit der Werke nur
nit 50% ausgenützt ist. Da die inländische: Industrie
kaum 10% der österreichischen Magnesiterzeugung aufzunehmen
 in der Lage ist, ist die Magnesitindustrie fast
zur Gänze auf den Export angewiesen und damit in
hervorragendem Maße von den Schwankungen der Weltkonjunktur
 abhängig. Die Magnesitwerke haben mit
»inem scharfen Wettbewerbe der in der Kriegs- und
Nachkriegszeit geschaffenen ausländischen Magnesitbergbaue
 und mit hohen, zum Schutze dieser Bergbaue ge-&amp;lt;&amp;lt;haffenen
 FEinfuhrzöllen zu rechnen, insbesondere haben

lie Vereinigten Staaten von Amerika, welche der Hauptıbnehmer
 des österreichischen Magnesits sind, dessen
Zinfuhr durch empfindliche Zollerhöhungen erschwert.
Trotz ihrer Bemühungen ist es aber der ausländischen
Magnesitindustrie bisher nicht gelungen, ein. dem österreichischen
 Magnesit an Reinheit und Güte gleichwertiges
Material an die Seite zu stellen und Oesterreich nimmt
daher auch heute noch in der Magnesiterzeugung eine
Art Monopolstellung ein. Der überwiegende Teil der
Magnesitproduktion gelangt zur Ausfuhr, deren Ziffern
zich auf die Jahre 1925-1027 wie folgt verteilen:

u

Ausfuhr

Rohmagnesit | Sinter-Magnesit
Menge in mq (Wert in Schilling)

1925
1926
1927

|

3411 (21.000)
2946 (15.000)
2687 (15.000)

780.670 (12,403.000)
774.586 (12,668.000)
808.957 (13.369.000)

Gemeinschaftlidch mit Magnesit findet sich häufig Talktein.
 Das wichtigste Vorkommen liegt bei Hirt in Kärnten
ınd bei Mautern in Steiermark. Auch die Talkgewinnung
tellt eine wichtige Ausfuhrpost in Oesterreichs Außenı1andel
 dar, Sie betrug:
925 12.880 t im Werte von 1°6 Mil. Schilling
926 13.860t „ » » U’5 »
027 17.130t ,„ » „ V9 »
928 (geschätzt) 19.000t » »„ 2 »
Schließlich sind noch die Vorkommen von Zementnergeln
 zu erwähnen, die in vorzüglicher Beschaffenaeit
 und großer Ausdehnung bei Häring in Tirol und in
'udenburg in Steiermark, gewonnen und an Ort und
stelle verarbeitet werden, weiters die Vorkommen von
Sips, die von Niederösterreich bis Vorarlberg als Bezleiter
 der Salzlager streichen und an zahlreichen Orten
Jesterreichs bergbaumäßig gewonnen werden.

IV. Die Kohlenwirtschaft Oesterreichs.
Nach Kriegsende trat in Mitteleuropa empfindlicher
Cohlenmangel ein, der in dem kohlenarmen Oesterreich
»esonders fühlbar war, so daß die in der Kriegszeit bezonnene
 Bewirtschaftung der Kohle, den geänderten Ver-1ältnissen
 angepaßt, weitergeführt wurde. Erst mit Ende
les Jahres 1921 ließ der Kohlenmangel allgemein nach,
ınd machte bald reichlichen Kohlenanboten Platz, die
ıamentlich aus dem Oberschlesischen und Ostrauer
teviere einliefen. Dadurch konnte die Bewirtschaftung der
3rennstoffe mit Ablauf des Jahres 1921 aufgehoben werden.
Der Bezug Oesterreichs an in- und ausländischen
nineralischen Brennstoffen betrug nach der Statistik der
Cohlenwirtschaft Oesterreichs:
ahr 1922 1923 1924 1925
Menge 0,084.046 7,814.780 8,687.143 8,429.410 1
rahr 1926 1927 1928
Menge 8,191.375 8,762.603 0,122.879t
Der ungewöhnlich hohe Bezug des Jahres 1922 hängt
mit der in dieses Jahr fallenden Freigabe des Kohlenı1andels
 und der dann einsetzenden Wiederauffüllung
ler geräumten Lager zusammen.
Ein ziffernmäßiges Bild über das Verhältnis der Einruhrkohle
 zur Inlandskohle gibt umstehende Aufstellung:
        <pb n="511" />
        /nlandskohle
Steinkohle | Braunkohle | Zusammen

EinfuhLrzkoh..
Steinkohle ! Braunkohle | Koks
Sn nem

‚ahı

! Zusammen

Verhältnis der
Inlandskohle zur
Einfuhrkohle

922
‚923 :
‚924
‚925
‚926
(927
19928

65.458
56.548
‚72.010
‚45.178
155.395
196.231
201.604

3.109.706
2.634.836
2.750.278
3.012.558
2.911.380
2.992.064
3.209.549

&amp;gt; 275.164
2.791.384
1,922.288
3.157.736
3.066.775
3.161.298
3.411.153

4,019.4385
3,755.210
4,537.919
4,252.789
1.141.615
4.568.509
4.604.679

1.403.814 386.533
865.010 103.176
847.533 379.408
505.483 513.408
493.275 489.710
459.226 573.663
460.453 646.679

5.809.782
5,023.396
5.764.855
5.271.680
5.124.600
5.601.398
5.711.726

1:1°58
1:1:58
1:1°78
1:141
1:1:42
1:1:48
1:1:48

Wird der Kohlenzug, abweichend von der mengennäßigen
 Darstellung der Kohlenstatistik, auf Steinkohlenwerte
 umgerechnet und hiebei Koks und Steinkohle als
zleichwertig und Brandkohle als %-wertig gerechnet, so
ergeben sich als Anteile des Inlandes und der Einfuhr
lachstehende Werte: .
Gesamtahsatz in 1000 Tonnen (Steinkohlenwert)
Einfuhr
—— | Zusam- |
| in % des / en
Menge |Gesamtabsat-" Menge
zes

atwas größere Gleichförmigkeit in der Anlieferung der
nzelnen Reviere. Oberschlesische Kohle findet, wie vor
lem Kriege, hauptsächlich als Hausbrandkohle in Wien
ınd Niederösterreich und in der Industrie, Ostrauer
Kohle beim Gaswerk Wien, Ruhrkohle in den westlichen
3undesländern, Ostrauer und Ruhrkoks in der steirischen
Fisenindustrie Verwendung. Die Finfuhr erfolgt in der
Tauptsache: für die Bezüge aus dem Polnisch-Oberschlesischen
 Reviere durch die Oberschlesischen Konzerne
Progress, Robur, Skarboferme, Giesche, Pless), für die
Ostrauer Bezüge durch die Ostrauer Gruben oder deren
Verkaufsstelle, für die Ruhrbezüge durch das Ruhr-Kohlensyndikat.

Die Finfuhr an Steinkohlen, Braunkohlen, Koks und
Briketten erreichte 1925 einen Wert von 220, im Jahre
'926 von 205, im Jahre 1927 von 227 Millionen Schilling
ınd dürfte für das Jahr 1928 den Betrag von 250 Miljonen
 Schilling übersteigen. Wenn obige Ziffern eine
“ühlbare Abnahme in der Einfuhr von Brennstoffen nach
Jesterreich nicht erkennen lassen, obwohl die inländische
Kohlenförderung in ständigem Ansteigen begriffen ist,
ler Anteil der Kohle an der Gesamterzeugung elektri-;icher
 Energie in Folge des Ausbaues der Wasserkräfte
;tark zurückgeht und obwohl der Kohlenverbrauch
noderner Dampfkraftanlagen wegen der Verbesserungen
n der Wärmewirtschaft bei gleicher Leistung um 30 bis
50% gesunken ist, so kann hierin nur ein Beweis für
die günstig fortschreitende wirtschaftliche und kulturelle
?ntwicklung Oesterreichs gesehen werden.

1922 2,988 29:6
1923 1.913 28:8
1924 | 2.006 26:8
| 2.154 29-7
1926 | 2.096 29:8
0027 2.164 28:5
1928 9 9367 29-9

42 70:4
„735 712
„482 73:2
„103 | 70:3
4,960 702
3.448 71:5
5557 01

7.580
5.648
7.488
2.257
7.056
7.612
"994

Wird der auf Steinkohle berechnete Bezug des Jahres
{022 einheitlich gleich 100 gesetzt, so ergeben sich für
Hauptwirtschaftsgruppen und den Gesamtbezug der folzenden
 Jahre nachstehende Vergleichswerte:
Wirtschaftszweie 099 99R11024/1925[1926|102719287
Verkehr (304%) ...... oo 74| 75| 69| 70| 74| 71
Gaswerk Wien (5°5%)... 1001 80|142 |134|123 158 158
Zektrizitäts-, Wasser- und |
sonst. Gaswerke (7,9%) 100i1104|119[| 111 | 1101 107 | 118
Hausbrand und Kleingewerbe
 (176%) ...... 100/183 |185| 118 | 115 | 124 | 167
(ndustrie { Kohle (389%) © 85 s i 8 a
Koks ( 47%) | 100 93] 80/118 112 131 | 139
Gesamtbezug .. . 1206| 88 | 99| 96| 93 | 100 | 104
al ı ' V
Aus dem Auslande führt Oesterreich der Menge nach
über 60%, dem Heizwerte nach 70% seines Bedarfes an
Mineralischen Brennstoffen ein. Den Hauptanteil an der
Einfuhr hat das Polnisch-oberschlesische Steinkohlenrevier,
Welches über 50% der österreichischen Steinkohleneinfuhr
aufbringt; ihm folgen in weitem Abstande das Ostrauer
Revier, welches rund 25% der Steinkohleneinfuhr und
sin Drittel der Kokseinfuhr deckt, sowie das Ruhrrevier
mit 40% Anteil an der Koks- und 4 bis 5% Anteil
an der Steinkohleneinfuhr.
Während bis zum Jahre 1925 der Anteil der verschiedenen
 Auslandsreviere an der Finfuhr wegen des steten
Wechsels der valutarischen und Frachtverhältnisse starken
Schwankungen unterworfen war, herrscht nunmehr eine

Oesterreichs Montanlehranstalten.
1918 bis 1928.
Bei Oesterreich verblieb mit Kriegsende als einzige
Viontanhochschule die Montanistishe Hochschule in
‚oben, der im Jahre 1919 zu den bestehenden Fach-‚chulen
 für das Berg- und das Hüttenwesen eine Fach-‚schule
 für das Markscheidewesen angegliedert wurde.
Die Entwicklung der abgelaufenen zehn Jahre legt dafür
'eugnis ab, daß die Hochschule mit Erfolg bestrebt ist,
hren Lehrplan, ihre Unterrichtsziele und den Ausbau
hrer Lehrmittel dem rasch wechselnden Stande der techıschen
 Wissenschaften anzupassen. Dieses Bemühen
vird dadurch erleichtert, daß die Hochschule mit der
berg- und hüttenmännischen Fachwelt dauernd engste
‘ühlung hält und daß die im Jahre 1926 nach eingehenlen
 Beratungen mit deren Vertretern erlassene neue
&amp;gt;rüfungsordnung den Ansprüchen der Praxis weitgehend
technung trägt.
So wurde — nach dem Muster der deutschen Technichen
 Hochschulen — die Zulassung zur Fachprüfung an
        <pb n="512" />
        den Nachweis einer praktischen Betätigung des
Hörers während der Ferialzeit geknüpft und mit den
naßgebenden Berg- und Hüttenwerken Oesterreichs eine
Vereinbarung wegen der Beschäftigung der Hörer in
dieser Zeit getroffen. Um den angehenden Bergingenieur
auch in die für den Betrieb so wichtigen Fragen der
Wirtschaft einzuführen, wurde der Lehrkanzel für
Mineralogie ein Lehrstuhl für „Bergbaubetriebs- und
Bergwirtschaftslehre” angegliedert. Die zahlreichen, mit
dem Berg- und Hüttenwesen in enger Beziehung stehenden
 sonstigen technischen Wissensgebiete finden an der
Hochschule eifrige Pflege und haben zur Errichtung entsprechender
 Dozenturen geführt, die, vielfach ehrenamtlich,
 von hervorragenden Fachleuten der Bergbau-,
Hütten- und Elektrizitätsindustrie versehen werden. Die
einschneidendste Aenderung hat der Unterricht im Eisenhüttenwesen
 erfahren, indem nach Einrichtung eines
Laboratoriums für Eisenhüttenkunde und Metallographie
- dessen Ausstattung von Hüttenleuten des In- und
Auslandes wiederholt als mustergültig anerkannt worden
ist — Laboratoriumsübungen eingeführt und der Unterricht
 der praktischen Betätigung genähert wurde. An der
Lehrkanzel für Mineralogie wurde ein Laboratorium zur
Jntersuchung der physikalischen Eigenschaften der

Mineralien geschaffen; dort vorgenommene Versuche
iber das Verhalten der Mineralien in elektromagnetischen
eldern haben zu Ergebnissen geführt, die auch für die
»raktische Mineralscheidung von Wichtigkeit sind.
Durch Zuwendungen kamen alle Lehrkanzeln in die
‚age, ihre Sammlungen zu bereichern und ihre Lehr-»ehelfe
 fortschreitend zu ergänzen. Verschiedene Zuınd
 Umbauten ließen neue Räume gewinnen, so daß auch
'ie umfangreichen geologischen und Lagerstättensammıngen
 der Hochschule nunmehr zur Gänze zugänglich
‚jemacht werden konnten. Die Bücherei der Hodchchule,
 die mit Beginn des Studienjahres 1918/19 erst
7.000 Bände zählte, weist nun einen Bestand von über
10.000 Bänden auf.
An niederen Fachschulen für das Montanwesen besitzt
Jesterreich nur die Steiermärkische Landes-Berg- und
Jüttenschule in Leoben. Sie zerfällt in je eine Abteilung
ür Berg- und Hüttenleute, deren jede zwei Jahrgänge
ımfaßt. Die Anstalt, mit der auch ein Internat verbunden
st, dient zur Heranbildung eines tüchtigen Aufsichtsjersonales
 und entnimmt ihre Zöglinge dem Arbeitertande;
 die Mehrzahl der Schüler wird während der
Interrichtsdäuer von den Werken, welchen sie angehören,
Chalten,

Elektrischer Schaufelbagger am Erzberg

131fi
        <pb n="513" />
        DIE ÖSTERREICHISCHEN SALINEN 1918-1028

In der Vorkriegszeit teilten sich die alpenländischen
Salinen mit den Salinen Galiziens und mit den Seejalinen
 in der Versorgung des Gebietes der ehemaligen
 Österr.-ung. Monarchie mit Salz. Während des
Krieges wurden an die alpenländischen
 Salinen bedeutend höhere
Anforderungen gestellt, da einer-;jeits
 der Konsum an Salz durch
den großen Bedarf der Armee im
Felde eine starke Steigerung er-‘ahren
 hatte, anderseits aber die
Salinen Galiziens infolge der feindüichen
 Besetzung zeitweise für Salz-‚jeferungen
 nicht in Betracht kamen.
In den ersten Jahren der
Republik befanden sich die
ılpenländischen Salinen in
säner äußerst schwierigen
„age. Es war zwar das Gebiet,
las von ihnen mit Salz versorgt
werden mußte, auf die deutschösterreichischen
 Bundesländer beschränkt,
 — die früher in ihren
Belieferungsrayon gehörigen groden
 Konsumgebiete Böhmen,
Mähren, Südsteiermark, Krain und
Südtirol waren durch den Friedensschluß
 weggefallen, — somit der
Konsum ein geringerer als in der Vorkriegszeit
ınd während des Krieges. Aber trotz dieses verringer-‚en
 Konsumes bestand Jahre hindurch ein stellenweise
 empfindlicher Salzmangel. Denn die Be-Schaffung
 der für die Hüttenbetriebe notwendigen
Kohle war mitunter fast unmöglich. Die heimischen

Kohlenwerke mußten, da die Transporte aus den
oberschlesischen und böhmischen Revieren vollkommen
»ngestellt waren, den ganzen Inlandskonsum decken,
zonnten aber nicht allen Anforderungen in dem ge-Vakuumanlage

 in der Saline Ebensee. (Teilansicht)

wünschten Ausmaße nachkommen. Außerdem ergab
sich bei der Vakuumanlage in Ebensee die
Notwendigkeit, die Feuerungen, die auf die nicht
mehr erhältliche Auslandskohle eingestellt waren, auf
lie Verwendung von Inlandskohle umzu-»auen.
 Die Arbeiter waren alle unterernährt, die
Fabriksanlagen infolge
 der starken Inanspruchnahme
 während
der Kriegszeit in äußerst
schlechtem, durchaus
reparatursbedürf-‚igem
 Zustande.
Es war keine leichte
Aufgabe, vor die sich die
Finanz-Landes-Direktion
 in Linz, der
damals die Betriebsleitung
 der alpenländischen
Salinen oblag, gestellt
sah: denn es galt, die
Fabriksanlagen in
dem für den verringerten
Bedarf notwendigen Umfange
 wieder in vollkommen
 gebrauchsfähigen
Zustand zu versetzen,

Alt-Ausseer Salzhero
        <pb n="514" />
        Sudhütte in Hallstatt

die Erzeugung dem neuen, verkleinerten Absatzgebiete
 anzupassen und das überflüssig
gewordene Beamten- und Arbeiterpersonal
abzubauen. Anderseits mußten, trotz aller Rationalisierung
 des Betriebes, die notwendig war, um
dem Bunde größere Einnahmen zu verschaffen, alle
Salinen, auch diejenigen, die an sich entbehrlich
wären, aus Vvolkswirtschaftlichen Gründen (Mangel
anderweitiger Arbeitsgelegenheit in den kleinen Alpenorten)
 weiterbetrieben werden.
Nachstehende Ziffern zeigen, wie sprunghaft sich
die Sudsalzerzeugung in der Nachkriegszeit vermindert
 hat. Sie betrug:

Im Jahre 1013 . . 1668.0690 Meterzentner
„191610917 . . 1L670.357 »
1910/1920 . . 732.027 w
» 10923 nur 503.420 »
In jahrelanger, aufopferungsvoller Arbeit ist es der
Finanz-Landes-Direktion in Linz und nach ihr der
Generaldirektion der österreichischen Salinen,
 die die Leitung der österreichischen Salinen
zu Beginn des Jahres 1926 übernahm, gelungen, die
Betriebe des Salzmonopols den geänderten Verhältnissen
 anzupassen, sie technisch zu vervollkommnen
 und modern auszugestalten, den
Ertrag des Salzmonopols zu steigern und
doch alle sechs Salinen im Betrieb zu erhalten. Die
Erzeugung an Sud- und Vakuumsalz betrug:
Im Jahre 1924 . . . . 677.010 Meterzentner
„ 1925 . +. . . 727.034 »
„ 1926 . . . . 737.361 »
» » 1027. . . . 788.032 „
Sie zeigt also eine langsame aber beständige Zuı1ahme.
 Von den im Jahre 1917 zur Salzerzeugung
verwendeten 33 Sudpfannen stehen heute allerdings
wur 18 im Gebrauche. Dafür wurde im: Vorjahre ein
zroßzügiger Ausbau der Vakuumanlage im Dr.
iobert Meyer-Werke in Ebensee in Angriff geı1ommen,
 der im Laufe des nächsten Jahres vollendet
 sein und sodann gestatten wird, nicht nur den
stets steigenden Bedarf an Feinsalz, das sich gegenüber
 dem grobkörnigen Pfannensalz steigender Beiebtheit
 erfreut, zu decken. sondern auch erforder-Hallsı-y



Fa

A
        <pb n="515" />
        lichen Falles noch Ware für einen eventuellen Export
zu erzeugen. Im Zusammenhange mit dem Ausbau
der Vakuumanlage wurde auch die maschinelle
Paketierung des Feinsalzes für den Detailverkauf
 eingeführt. Die auf diese Weise hergestellten,
hygienisch vollkommen einwandfreien Packungen werden
 trotz der kurzen Zeit, die seit ihrer Einführung

ler Monarchie noch eine ziemlich große Menge Salz
ür Zwecke der chemischen Großindustrie aus dem
\uslande (hauptsächlich aus Deutschland) eingeführt
werden mußte, ist es der Generaldirektion im letzten
fahre gelungen, einen erheblichen Teil dieser Einfuhr
lurch. Lieferung inländischen, dem ausländischen in
ler chemischen Zusammensetzung gleichwertigen Salzes

Haller Salzberg (Hall in Tirol)

vergangen ist, in immer größerem Maße vom konsumierenden
 Publikum verlangt.
Der Erzeugung von jodiertem Salz (sogenanntem
Vollsalze), das schon im Jahre 1923 hergestellt wurde,
wird mit Rücksicht auf die Bedeutung, die ihm von
der medizinischen Wissenschaft in der Bekämpfung der
in den österreichischen Alpenländern stark verbreiteten
 Kropfkrankheit beigemessen wird. besondere Aufmerksamkeit
 gewidmet.
Der Bedarf der Landwirtschaft an Viehsalz,
von dessen Bedeutung für eine rationelle Viehzucht
immer weitere Kreise unserer Landwirte sich überzeugen,
 wird im vollen Umfange befriedigt, ebenso wie
der Bedarf an Salz für industrielle und gewerbliche
 Zwecke. Während nach dem Zusammenbruche

auszuschalten. Dieses Bestreben wird fortgesetzt, bedarf
 jedoch langwieriger Versuche im großen, da es
;ich um Fälle handelt, in denen der Bezug des ausändischen
 Salzes, wegen seiner besonderen Eignung
ür die Zwecke der chemischen Großindustrie, derzeit
ı1och immer zugestanden werden muß.
Da nach dem Zusammenbruche die alpenländischen
Salinen mit allen Arbeitern, deren Zahl noch durch
lie Heimkehrer bedeutend vermehrt wurde, über-10mmen
 wurden, das Absatzgebiet jedoch eine wesentiche
 Einschränkung erfahren hatte, mußte auch der
\rbeiterstand im Laufe der Jahre durch einen tief-‚reifenden
 Abbau den neuen Verhältnissen anzepaßt
 werden. Sowohl für die aktiven als auch für
lie im Ruhestande befindlichen Salinenarbeiter und
        <pb n="516" />
        deren Angehörige ist im weitgehenden Maße gesorgt
worden. Die Lage der aktiven Arbeiter wurde sowohl
 durch eine den Zeitverhältnissen entsprechende
Erhöhung der Löhne als auch durch die Übernahme
zines Teiles der sozialen Lasten bedeutend verbessert.
Auch die Bezüge der Provisionisten wurden entsprechend
 erhöht und die Altpensionisten den Neupensionisten
 angeglichen. Der nach dem Kriege wie
überall, so auch in den Salinenorten aufgetretenen
Wohnungsnot wurde . einigermaßen dadurch gesteuert,
 daß mit Hilfe der Ein- und Mehr-Familienaäuser-Baugenossenschaft
 neue Arbeiterwohnungen
 geschaffen wurden.
Durch die Erbauung einer elektrochemischen
Zabrik in Hallein zur Erzeugung von Chlor und
Ätznatron aus Salzsole ist es der Generaldirektion.
 gelungen, für die im Dürrnberge bei Hallein erzeugte
 Sole eine neue ins Gewicht fallende Verwendungsmöglichkeit
 zu schaffen und außerdem
die nicht unbedeutende Einfuhr von Chlor und Ätznatron
 in der Zukunft zu vermindern, wodurch auch
eine Verbesserung unserer Handelsbilanz und unserer
Zahlungsbilanz herbeigeführt wird. Die Einrichtung
der Pflanzenpräparation in der Saline Hallstatt
 und die Aufnahme der Badesalzerzeugung
in der Saline Bad Ischl bieten diesen beiden Salinenorten
 neue Beschäftigungsmöglichkeiten.

Während die Gebarung des Salzmonopols im Jahre
022 infolge der schwierigen Verhältnisse und der
ortschreitenden Entwertung der Valuta, welcher
lie Preiserhöhungen nicht rechtzeitig folgen konnten,
nit einem Abgange abgeschlossen hat, zeigt sie
ıach diesem Tiefstande seit dem Jahre 1023 eine
tetig aufsteigende Kurve. Es betrug der Betriebszewinn:

Im Jahre 1923 ..... .S 5,020.249'20
»  » 1024 S 10,903.588°02
„= 1925 S$ 12,9 58.930'10
Ferner nach Übernahme der Leitung durch die
eneraldirektion
Im Jahre 1026 . . . . . . S 14,404.056'08
» 10027 . 4 $ 15,243.507°10
Nach den bisherigen Ergebnissen des Jahres 1928
st dank der umsichtigen, initiativen Leitung
ınd der modernen Betriebsführung zu hoffen,
laß der angeführte Betriebsgewinn des Jahres
927 im laufenden Jahre nicht nur wieder erreicht,
sondern sogar überschritten werden wird. Hiezu
muß noch bemerkt werden, daß der Salzpreis seit
dem Jahre 1924 stabil geblieben ist, während die
Erfordernisse für Arbeiterlöhne ein wesentliche Steigerung
 erfahren haben.

Bad Isch:

Ara
        <pb n="517" />
        DIE INDUSTRIE ÖSTERREICHS
Von Dr. Ludwig Hartelmüller, Sektionsrat im Bundesministerium für Handel und Verkehr.

IL. Rücblic,
Um dem Außenstehenden ein Bild der Lage der österteichischen
 Industrie in den Nachkriegsjahren geben zu
können, wird es notwendig sein, mit einigen Worten auf
lie Produktionsgrundlagen der Industrie in der österteichisch-ungarischen
 Monarchie zurückzukommen. Ist
doch das, was wir heute in Oesterreich an Iudustrieünternehmungen
 besitzen, bis auf einige wenige Neu-3ründungen,
 uns als’ Erbschaft vom alten Oesterreich
überkommen. Jahrhunderte hindurch haben die Länder,
aus denen sich das heutige Oesterreich zusammensetzt,
den Kern des Habsburgerreiches gebildet. Während dieser
Zeit hatte vor allem Wien als Haupt- und Residenzstadt
des alten Staates sowohl in geistiger wie in wirtschaftüicher
 Hinsicht eine führende Stellung inne. Durch die
Nähe dieses wichtigen Konsum- und Verkehrszentrums
begünstigt, konnte sich gerade auf dem Gebiete des
heutigen Oesterreichs eine große und leistungsfähige
Industrie entwickeln. Neben den Sudetenländern, in
denen die industrielle Entwicklung durch die reichen
Rohstoff- und Kohlenvorkommen und durch das Vorlandensein
 billiger Arbeitskräfte begünstigt wurde, haben
die Gebiete des heutigen Oesterreichs den größten Anil
 an der industriellen Produktion Oesterreich-Ungarns
zestellt. In seinem Buche „Zahlungsbilanz und Lebensähigkeit
 Oesterreichs” schätzt Dr. Hertz diesen Anteil
auf ungefähr 1, der Produktion des früheren Oester-°eichs,
 Durch den Zerfall des alten Wirtschaftsgebietes
haben sich in den Produktions- und Absatzbedingungen
der bei Oesterreich verbliebenen Industrien grundlegende
 Aenderungen ergeben. Mit einem Schlage
sah sich die österreichische Industrie nicht allein wichtiger
Rohstoff- und vor allem Brennstoffquellen, sondern auch
des größten Teiles ihres früheren Absatzgebietes beraubt.
Das Zollgebiet des neuen Staates von 83.833 km®, also
Ungefähr 1/, des früheren Gebietes, mit einer Einwohnerzahl
 von rund 6°5 Millionen, gleichfalls annähernd 1;
der Finwohnerzahl Oesterreich-Ungarns, konnte natur-Semäß
 nicht annähernd genügen, um die Erzeugnisse
Sner Industrie aufzunehmen, die mehr als ı/, der Ka-Jazität
 der alt-österreichischen Industrien besaß. Die
Mehrzahl der österreichischen Industrieunternehmungen,
die früher fast ausschließlich für den Inlandsmarkt gearbeitet
 hatte, sah sich daher nach dem Zusammenbruche
“or die Notwendigkeit gestellt, für den überwiegenden
Teil ihrer Erzeugung den Absatz im Auslande zu suchen,
wollte sie nicht durch ungenügende Ausnützung ihres
’roduktionsapparates zu einer unrentablen Erzeugung
Ind damit zum Untergang verurteilt sein. Selbstverständlich

 kamen als solche Exportgebiete in erster Linie jene
„‚änder in Frage, die als ehemalige Bestandteile Oestereich-Ungarns
 bereits zu den alten Abnehmern der
isterreichischen Industrie gezählt hatten. Hier begegneten
edoch die Bemühungen Oesterreichs, die alten Handels-»eziehungen
 aufrechtzuerhalten, den größten Hinderıssen.
 Von dem Bestreben erfüllt, ihre neugewonnene
‚olitische Selbständigkeit durch wirtschaftliche Autarkie
‚u befestigen, waren die auf dem Boden der österreichischıngarischhen
 Monarchie entstandenen Nachfolgestaaten
nit aller Kraft bemüht, ihren Produktionsapparat durch
lie Errichtung neuer Industrien bzw. durch den Ausbau
‚estehender Unternehmungen auszugestalten. Um ihren
ndustrien eine ‚möglichst ungestörte Entwicklung zu
ichern, umgaben sich diese Staaten mit einem festgeügten
 System von Einfuhrverboten und Schutz-;öllen,
 das ein Eindringen der ausländischen Konkur-'enz
 nur unter den schwersten Opfern möglich machte.
\uf der anderen Seite hatte der durch den Weltkrieg
‚erursachte Entgüterungsprozeß Oesterreich in einem
Justand nahezu vollkommenen Rohstoff-, vor allem
)rennstoffmangels zurückgelassen. Diese Schwierigkeiten
vurden noch dadurch vermehrt, daß mit dem politischen
Zerfall der Monarchie auch das frühere einheitliche
Nährungsgebiet zerrissen und durch die Maßnahmen
ler einzelnen Staaten der Devisen- und Valutenverkehr
{en größten Einschränkungen unterworfen wurde. Dazu
:amen noch die mannigfaltigen Behinderungen im Reiseınd
 Frachtenverkehr, die einen geregelten Warenausausch
 durch lange Zeit nahezu unmöglich machten. Nur
lurch langwierige Verhandlungen, die der österreichischen
/olkswirtschaft oft schwere Opfer kosteten, war es
nöglich, im Austausch gegen österreichische Erzeugnisse
lie notwendigen Rohstoffe und Lebensmittel hereinzubekommen.

Zu dem empfindlichen Mangel an Rohstoffen gesellte
ich noch die drückendste Not an den für den Produktions-»rozeß
 unentbehrlichen Brennstoften. Zur Zeit des Be-:tandes
 der österreichisch-ungarischen Monarchie hatten
ıuch die im Gebiete des heutigen Oesterreich gelegenen
ndustrieunternehmungen den überwiegenden Teil ihres
Zedarfes an Kohlen aus den böhmischen und mähisch-schlesishen
 Gruben gedeckt. Durch den wähend
 des Krieges . betriebenen Raubbau und durch
lie verminderte Arbeitsleistung in den ersten Nachkriegsıhren
 waren auch die Kohlenbergbaue der übrigen
Jachfolgestaaten in ihrer normalen Produktion stark
ehindert. Naturgemäß waren diese Länder in erster
inie darauf bedacht, ihren eigenen Bedarf an Brenn-
        <pb n="518" />
        stoffen zu decken, so daß nur der Ueberschuß für die
Ausfuhr nach Oesterreich zur Verfügung stand. Dies und
der Mangel an Transportmitteln hatte zur Folge, daß
lie österreichische Industrie nur mit einer unregelmäßigen
3elieferung mit Kohlen rechnen konnte und daher häufig
gezwungen war, ihre Betriebe für längere Zeit stillezulegen.

In besonders nachteiliger Weise wurde durch die Zerreißung
 des alten Wirtschaftsgebietes die Textilindustrie
beeinflußt, die sich in den einzelnen Gebieten des alten
Jesterreichs in durchaus verschiedener Weise entwickelt
ıatte und daher von vorherein auf einen regen Austausch
 ihrer Erzeugnisse angewiesen war. Durch den
Zerfall des alten Zollgebietes sind diese Beziehungen
vorübergehend vollkommen unterbunden und der
organische Aufbau dieses Industriezweiges zerstört
worden. Während von allen Zweigen der Textilindustrie
die Spinnerei, die Veredlungsindustrie und die Konfektion
in den Teilen des heutigen Oesterreichs so stark entwickelt
 war, daß ihre Leistungsfähigkeit den Inlandsbedarf
 weitaus überstieg, war nur eine verhältnismäßig
geringe Anzahl von Webstühlen vorhanden. Als ergänzendes
 Mittelglied im Produktionsprozeß schob sich
hier die hochentwickelte Web-Industrie der Sudetenländer
 ein, die die Erzeugnisse der österreichischen Spinnereien
 zur Weiterverarbeitung übernahm und die fertigen
sewebe sodann wieder nach Oesterreich behufs Veredlung
 (Bleichen, Färben und Appretieren) zurüclieferte.
Zu den bereits erwähnten Behinderungen, die
roduktion und Absatz der österreichischen Industrie
in den ersten Nachkriegsjahren erfuhren, gesellten sich
noch die übrigen Auswirkungen des Krieges, die gleichfalls
 ihren lähmenden Einfluß auf die Entwicklung der
5sterreichischen Industrie nehmen mußten. Hartnäckige
Lohnkämpfe, die meist von langandauernden Arbeiterausständen
 begleitet waren, und die durch die physischen
und moralischen Nachwirkungen des Krieges verursachte
Verminderung der Arbeitsleistung hatten eine bedrohliche
 Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Unteraehmungen
 zur Folge. Das durch den Rohstoff- und
Lebensmittelmangel bedingte System der staatlichen Bewirtschaftung
 brachte eine weitgehende Behinderung der
‘reien Geschäftstätigeit und Lähmung des Unternehmungsgeistes
 mit sich, Schließlich war infolge der während des
Krieges nahezu vollkommen vernachlässigten Investitions-:ätigkeit
 auch der Produktionsapparat der gesamten Inlustrie
 veraltet und einer Erneuerung dringend bedürftig.
Alle diese Umstände hatten zur Folge, daß die öster-"eichische
 Industrie die Konjunktur der ersten Nachkriegsiahre
 nicht voll ausnützen konnte.
Während der Inflationsperiode hatte die Industrie wohl
ıusreichend Beschäftigung, was sich in erster Linie in
der geringen Zahl von Arbeitslosen ausdrückte. Diese
dem Anschein nacı günstigen Wirkungen des Währungsverfalles.
 wurden jedoch durch die Nachteile, die die
Inflation in der weiteren Folge offenbarte, weit überwogen.
 Die Unmöglichkeit einer richtigen Kalkulation,
die Verminderung der Arbeitsleistung und die durch die
Labilität der Geldverhältnisse bedingten fortgesetzten
Lohnkämpfe verhinderten jede geregelte Betriebsführung.
Eine der empfindlichsten Folgen der Geldentwertung war
jedoch der zunehmende Ueberschuß des Kapitalbedarfes

m Verhältnis zur Kapitalbildung. Namentlich bei der
ndustrie machte sich im unmittelbaren Gefolge der Inlation
 eine wachsende Nachfrage nach Betriebs- und
\nlagekapital geltend, die eine zunehmende Steigerung
les Zinsfußes zur Folge hatte.
Mit dem Herbst 1922 setzt die Periode der Stabili-’ierung
 und im weiteren Verlaufe die Durchführung
les Wiederaufbauprogrammes der österreichischen Bunlesregierung
 ein. So sehr die endgültige Stabilisierung
ınserer Währung als eine volkswirtschaftliche Notwendig-;eit
 empfunden wurde, so ungünstig waren zunächst die
\uswirkungen dieser Maßnahme auf die gesamte indu-;trielle
 Produktion. Die unmittelbare Folge war zunächst
ne starke Verminderung des Exportes und ein erhebicher
 Rückgang des Beschäftigungsgrades der Industrie.
Dies machte sich auch in einem starken Anwachsen der
\rbeitslosenziffer geltend. Zur Verminderung der Bechäftigung
 der Industrie in diesem Zeitabschnitte trug
ıuch bei, daß im Zuge des Wiederaufbauprogrammes
ler Regierung und der zu diesem Behufe eingeführten
strengen Sparmaßnahmen die staatliche Investitionstätigseit
 auf ein Minimum reduziert wurde. Mit den Sanie-‘ungsmaßnahmen
 im Zusammenhange steht auf der
ınderen Seite eine starke Erhöhung der Steuern und
\bgaben des Bundes und der Länder.
Eine zeitweise Belebung der industriellen Tätigkeit
vährend der folgenden Periode wird durch die soge-1annte
 Ruhrkrise ausgelöst, doch ist diese Konjunktur
ıur vorübergehend. Der Zusammenbruch der Frankenpekulation
 und die damit plötzlich zum Abschluß geangte
 Haussebewegung der Börsenwerte hatte den Ausuch
 einer schweren Finanzkrise im März 1024 zur
olge, der auch einzelne Kreditinstitute zum Opfer fielen.
Jamit im Zusammenhange ergab sich um die Wende
les Jahres 1924 eine akute Krise, die sich in einer allgeneinen
 Krediteinschhränkung und. in einer gewaltigen
iteigerung der Zinssätze ausdrücte.
Mit Ende 1025 hat diese Krise ihren Höhepunkt
»rreicht. Die wirtschaftliche Depression dauert zwar noch
vährend des ganzen darauffolgenden Jahres an, doch
'eigt bereits das I. Halbjahr 1927 die ersten Anzeichen
iner Wiederbelebung der Geschäftstätigkeit.
Die Steuerlasten werden herabgesetzt; gleichzeitig tritt
ine zunehmende Ermäßigung der Zinssätze ein. Auch
lie Investitionstätigkeit des Staates und der Bundes-»ahnen
 macht sich in steigendem Maße wieder geltend.
n das Jahr 1925 fällt ferner die Erlassung des Gold-»ilanzengesetzes,
 das für die weitere Entwicklung der
ndustriellen Tätigkeit von größter Wichtigkeit war.
Hand in Hand mit dieser Besserung der Konjunktur
seht auch der wirtschaftliche Wiederaufbau, der sich in
ler fortschreitenden Modernisierung der bauichen
 und masdcinellen Einrichtungen, sowie
lurch die zunehmende Rationalisierung des Pro-'uktionsapparates
 und der Organisation, in letzterer
linsicht insbesondere durch Fusionierung von Unterıehmungen,
 Zusammenschluß von Industrien zu Interessen-‘‚emeinschaften
 bzw. Anschluß an Internationale Kartelle
‚u erkennen gibt. Der wirtschaftliche Wert der Ergänzung
ind Erneuerung des industriellen Produktionsapparates
wurde auch seitens der Regierung durch die FErlassung
les Steuerbegünstigungsgesetzes für Neubauten und
        <pb n="519" />
        Jjie Enkwicklung der Arbeitslosigkeit inÖsterreich von 1949-1928, ;
* in Ki
102 ı 1926| 1927 | 1020
ı 260.000
a L
——
.. 20
—— so
"50
x

liesem Erwerbszweige ihre Beschäftigung, bzw. ihren
Unterhalt finden. Das Bundesamt für Statistik hat auf
Srund der Volkszählung vom 7. März 1023 für die
Zerufstätigen und Berufszugehörigen folgende Ziffern
armittelt :

Berufszweige

Berufstätige

Berufszugehörige |

0%

Land- und Forstwirtschaft...
 ...
Industrie und Gewerbe
Handel und Verkehr .
Häusliche Dienste . .
Deffentliche Dienste und '
freie Berufe .....' 220.098] 61 1 398.671| 60
Summe . "3.602.554 | [5.806.246 |
Personen ohne Beruf .| 544.555 | || 728.235 |
Summe . . | 4.147.109 | 100.00 | 6.534.481 | 100.00
Diese Angaben bedürfen insofern einer Richtigstellung,
ıls in den unter „Industrie und Gewerbe” gezählten
Zerufstätigen und Berufszugehörigen auch die im Bergyau
 Beschäftigten und deren Familienmitglieder ausgeviesen
 sind. In der Bergbaustatistik vom Jahre 1923 ist
lie Anzahl der in den Bergbaubetrieben (einschließlich
ier gewerblichen Hüttenbetriebe) Beschäftigten mit
1.237 Arbeitnehmern bzw. mit 38.104 Familienangehörigen
ngegehen, so daß die Zahl der in den rein bergbauichen
 Betrieben beschäftigten Personen bzw. deren Anzehörigen
 mit rund 29.000 bzw. 37.000 (zusammen also
56.000) anzunehmen ist. Nach Abzug dieser Zahlen
gibt sich somit für die in Industrie und Gewerbe behäftigten
 Personen die absolute Ziffer von rund
„160.000 und für die Berufszugehörigen dieser Kategorie
lie Zahl von 2,125.000, was einer Verhältniszahl von
;2°5 aller Berufstätigen bzw. 320% aller Berufszuge-‚örigen
 Oesterreichs entspricht. In diesen Ziffern sind
JNerdings auch die in den handwerksmäßigen Betrieben
leschäftigten und deren Angehörige mit inbegriffen, da
‚esondere statistische Daten für die letztere Kategorie
zahlen, so daß man sich mit der Feststellung bemügen
 muß, daß in Industrie und Gewerbe zusammen
ıahezu !% der Erwerbstätigen Oesterreichs ihre Behäftigung
 finden und daß diese Erwerbszweige die
‚ebensmöglichkeit für gleichfalls ungefähr A der Geamtbevölkerung
 Oesterreichs bieten. Sie werden in
lieser Beziehung nur von der Land- und Forstwirtschaft
ibertroffen, in der nahezu 40% der Berufstätigen be-;chäftigt
 sind, die jedoch einen geringeren Anteil an der
Zahl der Berufszugehörigen, nämlich nur 30% aufweist.
Fin weiteres Bild von der Bedeutung, die die indu-;trielle
 Produktion für das Wirtschaftsleben Oesterreichs
aat, können wir‘ gewinnen, wenn wir die Ein- und Ausfuhrziffern
 unserer Handelsstatistik.- und zwar getrennt

ET

Investitionen (1926) anerkannt. In gleicher Weise hat
die Regierung durch Gewährung von Steuerbegünstigungen
für den Fall der Vereinigung von Aktiengesellschaften
der vom Gesichtspunkte der Vereinfachung der industriellen
 Organisation überaus wichtigen Tendenz zur
Fusionierung von Unternehmungen den Weg geebnet.
Die Belebung der industriellen Tätigkeit‘ in dieser
Periode drückt sich in der Bewegung der Arbeitslosenziffer
 aus. Allerdings geben auch hier diese Ziffern kein
unbedingt verläßliches Bild von der Zunahme des Beschäftigungsgrades,
 weil gerade in diese Periode die
Rationalisierungsmaßnahmen fallen, die bis zu einem
Zewissen Grade zu einem Abbau von Arbeitskräften
geführt haben. (Siehe obige graphische Darstellung.)
Immerhin können wir aus den folgenden Wertziffern
der Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten
bzw. von Fertigwaren ein Bild über die steigende Koniunktur
 gewinnen. (Siehe untenstehende Tabelle.)
Auch die ersten Monate des Jahres 1928 stehen im Zeichen
ansteigender Konjunktur. So wurden im I. Halbjahr 1928
Fertigwaren für 6 Millionen Schilling eingeführt und
für 77.9 Millionen Schilling ausgeführt; die korre-;pondierenden
 Ziffern im Jahre 1927 waren 480°6 Miluonen
 respektive 660°3 Millionen Schilling, des Jahres
1926 4456 Millionen respektive 607 Millionen Schilling.
Der Wert der Ausfuhr von Fertigwaren im I. Halbjahr 1928
ist gegenüber dem gleichen Zeitabschnitte des Vorjahres
ım 156 Millionen Schilling (ungefähr 14%) und gegenüber
dem 1. Halbjahr 1926 um 164'9 Millionen Schilling (mehr
als 21%) gestiegen. Mit Juni 1928 ist in dieser Konjunktur
Sin Stillstand eingetreten, der sich unter anderem auch in
einer starken Steigerung der Arbeitslosenziffer ausdrücte.
Die Ursache für diese Konjunkturabschwächung ist hauptsächlich
 in den Rückwirkungen der Verschlechterung der
Wirtschaftslage der Nachbarstaaten zu suchen.
2. Bedeutung der Industrie für die österreicische
 Volkswirtschaft.
Die Stellung, die die Industrie im Rahmen der öster-"eichischen
 Volkswirtschaft einnimmt, dürfte am besten
durch die Anzahl derienigen charakterisiert sein, die in
"——,

Warenbenennung

Einfuhr

Tahr 1925
? Ausfuhr

Jahr 1926 | Jahr 1927 a
Einfuhr | Ausfahr © Einfuhr a Ausfuhr
Wert in 1000 Schilling

Rohstoffe und halbfertige Waren . . I
Fertige Waren . . Vi .

854.261
334.131

398.766 |
1.432.497

762,807 381.462 896.096
952.643 1,266.834 1,120.749

476.251
1 491.753
        <pb n="520" />
        Cin-.und Ausfuhr 1925-1927 : Hauptergebnisse.
Jahr 1925 Jahr 1926
Einfahr ) Ausfohr | Einfuhr | Ausfohr
Wert in 1000 Schilling

Gruppen des internationalen Waren-Verzeichnisses


Jahr 19.7
Einfahr Ausfuhr

Insgesamt . . . ..
darunter:
Lebende Tiere . .......
Nahrungsmittel und Getränke . ..
Vlineralische Brennstoffe . . . .
Andere Rohstoffe und halbfertige
Waren . 2.0.0.0. n
Fertige Waren . ........
Gold und Silber, auch gemünzt .

2.905.050 |

1 985.882

2.844.552

I 1,744.930

HH

3.184.298

| 2.098.093

264.485
775.328
229.108

29,386
36.784
3.201

272,589
777.888
205.228

22.410
32.453
8.332

276.552
788.709
224,759

82.000
35.777
7128

627.114 399.328
937.026 | 1,454.180
71.989 63.003

557.579
952.643
78.631

373.130
1,266.834
41.771

671.337
120.749
102.192

469.128
1.491.758
62.312

nach den Hauptgruppen, Lebensmittel, Rohstoffe, Brennstoffe
 und Fertigwaren, vergleichen.
Aus diesen Ziffern sehen wir, daß unter den verschiedenen
 hier angeführten Warengruppen die der
“ertigwaren allein einen Ausfuhrüberschuß aufweist,
Jessen Jahresdurchschnittswert für die Jahre 1925-1027
‘und 400 Millionen Schilling beträgt, während die Gruppe
‚Nahrungsmittel und Getränke” sowie die Gruppe „Rohstoffe
 und halbfertige Waren” einen bedeutenden Finuhrüberschuß
 zeigen, dessen Jahresdurchschnitt rund
740 bzw. 200 Millionen Schilling ausmacht. Vergleicht
man ferner den Durchschnittswert der Gesamtausfuhr
dieser drei Jahre mit dem der Ausfuhr von F ertigwaren,
jo findet man, daß letztere ungefähr 72% der gesamten
Ausfuhr beträgt. Diese Ziffern zeigen uns, welche große
Bedeutung der Industrie für das Wirtschaftsleben Oesterreichs
 zukommt.
3. Produktionsgrundlagen der österreichischen
Industrie,
Wie schon erwähnt wurde, hat die österreichische Inlustrie
 durch den Zerfall des alten Wirtschaftsgebietes
sine Reihe wichtiger inländischer Rohstoffquellen verıoren.
 Dies gilt vor allem von den Brennstoffen. So hat
zur Zeit des Bestandes der Öösterreichisch-ungarischen
Monarchie auch die alpenländische Industrie ihren Kohlenbedarf
 vorwiegend aus den in den Sudetenländern gelegenen
 Revieren gedeckt, während die dem heutigen
Jesterreichh verbliebenen Bergwerke. in der Vorkriegszeit
 eine mehr lokale Bedeutung hatten und für die
Xohlenversorgung der Industrie eine geringere Rolle
spielten. Der Grund hiefür ist vor allem der, daß die in
den Öösterreichishen Gruben gewonnene Kohle zum
überwiegenden Teile Braun- oder Lignitkohle ist,
die nur eine beschränkte Verwendung für industrielle
 Zwecke zuläßt, während die in Oesterreich geförderten
 Steinkohlenmengen zu gering sind, um in der
Versorgung der Industrie eine Rolle spielen zu können.

Noch ungünstiger ist es mit der Versorgung der östereichischen
 Industrie mit Mineralölen bestellt. In der
/orkriegszeit kamen hier als Bezugsquellen in erster
inie die reichen Erdölfelder Galiziens in Betracht. Da
ss bisher noch nicht gelungen ist, im Gebiete des heutigen
Jesterreich Mineralölvorkommen zu erschließen, muß
ler gesamte Bedarf durch die Einfuhr aus dem Auslande
zedeckt werden. Dessenungeachtet sind einzelne der
laffinerien, die sich seinerzeit mit der Verarbeitung des
;alizischen Mineralöles befaßt hatten, auch nach dem
rerfall Oesterreich-Ungarns weiter bestehen geblieben.
Siehe untenstehende Tabelle.)
Die Abhängigkeit Oesterreichs hinsichtlich seiner Brenn-;toffversorgung
 hatte zur Folge, daß schon bald nach
3Zeendigung des Weltkrieges der Nutzbarmachung
;einer Wasserkräfte eine besondere Aufmerksamseit
 zugewendet wurde.
Was die Rohstoffe im eigentlichen Sinne betrifft, so
st auch hier nur der kleinere Teil der österreichischen
ndustrien in der Lage, seinen Bedarf aus inländischen
zezugsquellen zu decken. Von den im Inlande gewonnenen
jergbauprodukten sind an erster Stelle die ELisenerze
zu nennen.
An zweiter Stelle stehen die Blei- und Zinkerze,
Jie hauptsächlich in Kärnten (Bleiberg) gewonnen werden.
Die Produktion reicht jedoch nicht hin, um den Bedarf
ler inländischen Metallindustrie, namentlich an Blei, zu
lecken. Noch ungünstiger ist es um die Versorgung mit
(upfer bestellt, das im Mitterberger Bergbau bei Bischofs-1ofen
 in Salzburg gewonnen wird. Auch hier wird durch
len Anfall an inländischen Produkten nur ein Bruchteil
les Bedarfes der Metallindustrie gedeckt.
Eine wichtige Aktivpost unserer Volkswirtschaft stellt
lie Holzproduktion dar. Die Menge des gewonnenen
dolzes, und zwar überwiegend Weichholz, kann im
ahresdurchschnitt mit rund zehn Millionen Festmeter
veranschlagt werden. Hievon finden ungefähr vier Millionen
 Festmeter als Brennholz Verwendung, während

YÜnfı. L- an Mi“&amp;lt;ralölen.

Warenbenennung

Erdöle, Steinkohlenteer usw... ..
darunter :
Benzin + 0.0000
Petroleum. . a

+*C

Menge in ı_
1417.642
164.991 | 19.131
252.130 4.918

Wert in 1000
43,378

Jahr 1926
Menge in q | Wert in 1000 ©
1.685.130 47.911
| 24.352
4,876

Jahr 1927
Mange a ‘ Wert in 1000 5
1.831.936 „47.368
638.812 20.499
262.459 4.632

1
        <pb n="521" />
        der Rest teils von der heimischen holzverarbeitenden
industrie und der Papierindustrie weiterverarbeitet, teils
exportiert wird. Ein wichtiges Nebenprodukt unserer
Holzproduktion ist die Fichtenrinde, die als vorzügliches
Gerbmaterial nicht allein von den inländischen, sondern
auch von ausländischen Lederfirmen verwendet wird. Da
auch die österreichische Viehzucht, namentlich die der
einheimischen Gebirgsrassen, einen erstklassigen Rohstoff
 für die Ledererzeugung liefert, sind die entsprechenden
 Vorbedingungen für die Entwicklung einer
leistungsfähigen und großen Lederindustrie im vollen
Jmfange gegeben. Tatsächlich nimmt die österreichische
Sohlen- und Treibriemenledererzeugung eine führende
Stellung auf dem Weltmarkte ein. Doch wird auch hier
der Bedarf an Häuten nur zu ungefähr 50% durch die
Inlandsaufbringung gedeckt. Auch müssen die feineren
Ledersorten und zum Teile auch die für die Oberledererzeugung
 erforderlichen Gerbstoffe aus dem Auslande
dezogen werden.
Was die übrigen Rohstoffe anlangt, ist die österreichische
 Industrie nahezu zur Gänze auf den Import an-Zewiesen.
 Darunter fallen auch solche Industrien, die
zur Zeit des Bestandes der österreichisch-ungarischen
Monarchie . ihren Rohstoffbedarf fast ausschließlich im
nlande decken konnten, wie die Hanf- und Schafwollindustrie
 und die Lebensmittelindustrie, die ihre Rohstoffe
 aus den landwirtschaftlich hochentwickelten Gebieten
 der Nachfolgestaaten bezogen haben. Wenn auch
die günstige Entwicklung der landwirtschaftlichen Proluktion

 in den letzten Jahren, namentlich hinsichtlich
ler Versorgung der Brauerei- und Zuckerindustrie, mit
nländischen Rohstoffen eine wesentliche Besserung zur
"olge hatte, so sind doch diese Industrien zum Teile
ıuch heute noch im großen Maße auf die Verarbeitung
ıusländischer Materialien angewiesen.
Schon zur Zeit des Bestandes der österreichisch-ungarihen
 Monarchie war ein Großteil der Industrieunterıehmungen
 im Besitz der Banken. Diese Abhängigkeit
st durch die infolge der Geldentwertung eingetretene
\ufzehrung des Figenkapitals noch verstärkt worden,
‚jo daß die Unternehmungen auch hinsichtlich ihres Belarfes
 an laufendem Betriebskapital auf die Darlehens-‚ewährung
 durch die Banken angewiesen sind. Nach der
3ilanzstatistik haben die in den Industrie-Aktiengeselldhaften
 investierten fremden Gelder im Jahre 1913 827%,
m Jahre 1926 jedoch 902'8% des Figenkapitals betragen.
Auf die Entwicklung der Industrie in den ersten Nach-(riegsjahren
 mußten auch die Arbeiterverhältnisse
ıngünstig einwirken. Die physischen und moralischen
Nirkungen des verlorenen Krieges, vor allem aber die
iußerst ungünstigen Lebensverhältnisse und die unzuängliche
 Ernährung hatten in den ersten Nachkriegsahren
 eine wesentliche Verminderung der Leistungsähigkeit
 der Arbeitskräfte zur Folge. Diese Erscheinung
vurde noch durch die Einführung des Achtstundentages
md die dadurch bedingte Umstellung der Betriebsorgani-'aation
 verschärft, so daß man in einzelnen Industrie--weigen
 mit einer Verminderung der durchschnittlichen

Tankanlage der Montan-Union A, G., Wien LI, Schwarzenbereplatz 16
        <pb n="522" />
        Arbeitsleistung bis zu 50% gegenüber der Vorkriegsleistung
 rechnen mußte, Die mit der fortschreitenden
Geldentwertung Hand in Hand gehende ständige Erhöhung
 der Lebenshaltungskosten führte andererseits
in sämtlichen Industriezweigen zu einer Reihe erbitterter
Lohnkämpfe, die wiederholt von langdauernden Streiks
begleitet waren. Ueber die Entwicklung und die Bewegung
dieser Kämpfe geben die nachfolgenden Daten der
Statistik der Ausstände und Aussperrungen Aufschluß.

'eute gezwungen ist, einzelne Kategorien qualifizierter
\rbeitskräfte aus dem Auslande zu beziehen.
)emgegenüber weisen die nichtqualifizierten Hilfsarbeiter
vährend der ganzen Nachkriegszeit eine verhältnismäßig
ıohe Arbeitslosenziffer auf. Obwohl mit der in den letzten
'ahren durchgeführten Aktion der Nach- und Umschulung
ıichtqualifizierter Hilfsarbeiter die besten Erfolge erzielt
vurden, hat man bis heute diesem Mangel an qualifizieren
 Arbeitskräften noch nicht ganz abhelfen können.

Streikbewegung.

Streiks

: x x . ne Versäumte
Streikende | Ergriffene Betriebe | Darin Beschäftigte | Arbeitstage

Vollständige | Unvollständige
Streiks

919 151
‚920 329
‘921 135
1922 381
1923 268
1924 101
1925 287
1926 186
1927 189

63.703
179.352
207.974
211.429
116.669
268.696
46.743
| 18.624
27.803

1.627
10.032
7.739
5.846
1.798
5.960
1647
653
429

69.728 220.815
198.749 927.402
302,259 1,762,892
306.545 1,635.443
133.447 1,074.377
286.287 2,295.493
56.764 | 666.373
24.711 | 232.944
36.268 475.857

ah

U 15%
73 162
249 132
178 90
229 175
195. ] 9°
128 ' 63
154 35

Aussperrungen.

Weitaus empfindlicher wurde die österreichische Industrie
 durch die Veränderungen getroffen, die nach Beendigung
 des Weltkrieges in ihren Absatzbedingungen
eingetreten waren. War schon durch die gesunkene Kaufkraft
 der Bevölkerung, vor allem aber durch die infolge
der politischen Neugestaltung herbeigeführte Verkleinerung
 des eigenen Wirtschaftsgebietes die Aufnahmsfähigkeit
 des Inlandsmarktes auf einen Bruchteil der industriellen
 Produktion heruntergedrückt worden, so ergab
jich durch die Tatsache, daß die österreichische Industrie
nfolge des ungenügenden Zollschutzes der übermächtigen
Konkurrenz der fremden Industrien preisgegeben war,
ine weitere Verminderung der Absatzmöglichkeiten im
nlande. Noch der autonome Zolltarif, der mit 1. Jänner
925 in Kraft gesetzt wurde, sah keine wesentliche Aenlerung
 des bisherigen Zollniveaus vor und konnte daher
ler Industrie keinen ausreichenden Zollschutz gewähren.
Irst die drei Zolltarifnovellen aus den Jahren 1926 und
927 brachten für eine Reihe wichtiger Warengruppen
:ine Erhöhung des autonomen Zollsatzes, die jedoch mit
tücksicht auf die bestehenden vertragsmäßigen Bindungen
rst durch, eine Revision der bezüglichhen Handelsverräge
 in Wirksamkeit gesetzt werden konnten. Diese
\ktion ist durch die im Laufe der letzten zwei Jahre
‚bgeschlossenen Handelsverträge mit der Tschechoslovakei,
rankreich, Ungarn und Jugoslavien angeb ahnt worden.
Wenn sich aucdı im Laufe der letzten Jahre durch die
{onsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Aufıahmsfähigkeit
 des Inlandsmarktes wesentlich gebessert
1at, so ist doch die österreichische Industrie mit einem
sroßteil ihrer Produktion auf den Export angeviesen,
 der infolge der seinerzeitigen wirtschaftlichen
"usammenhänge auch gegenwärtig noch vorwiegend nach
Jeutschland und den Nachfolgestaaten orientiert ist.
Nelche Bedeutung der Ausfuhr österreichischer Frzeug-‘isse
 nach diesen Ländern zukommt, geht aus der nacholgenden
 Zusammenstellung über die Ausfuhr von Fertigvaren
 im Jahre 1927 hervor. (Siehe Tabelle Seite 442 u. 443.)

°hld

Jahr

2685
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1919 =
1920 6 1.761 5.728
1921 25 754 13.935
1922 | 39 580 18.979
1923 | 52 320 44.485
‚924 | 46 599 30.699
1925 | 88 285 22,787
1926 18 84 / 4.530
997 11 21 87 7.383

5.718
13.508
L6.996
38.999
28.182
20.205
3.319
6.5831

93.398
141.736
200.643
539.779
520.616
500.444
64.740
209.851

Wie aus diesen Ziffern zu entnehmen ist, gelingt es
der Industrie erst spät, auch hier zu einer gewissen
Stabilität zu gelangen. Erst im Zusammenhange mit der
in den letzten Jahren eingetretenen Besserung des
Lebensstandards der in der Industrie Beschäftigten ist
viederum ein Wachsen der Leistungsfähigkeit der Arbeiter
 und Angestellten zu beobachten. Dessen ungeachtet
 kann auch gegenwärtig noch nicht von einer
vollkommenen Angleichung der Entlohnung an das Vor-&amp;lt;riegsniveau
 gesprochen werden. Der Vergleich mit den
Vorkriegslöhnen ergibt vielmehr, daß eine volle Valorisierung
 und zum Teile Uebervalorisierung nur in den
Schichten der nichtqualifizierten Hilfsarbeiter zu verzeichnen
 ist, während die qualifizierten Arbeitskräfte und
die Angestellten zum überwiegenden Teile noch nicht
das Vorkriegsniveau erreicht haben. Im Widerspruch mit
dieser auf die Politik der Gewerkschaften zurückzuführenden
 Erscheinung steht, daß in einzelnen Industriezweigen
 gerade an qualifizierten Arbeitskräften ein
empfindlicher Mangel herrscht. so daß man vielfach noch
        <pb n="523" />
        Aus all dem ist wohl zur Genüge zu ersehen, daß sich
n den Produktionsgrundlagen der österreichischen Indu-;trie
 durch die Ereignisse des Jahres 1918 Veränderungen
jo grundlegender Natur ergeben haben, wie sie in keinem
anderen Industriestaate Europas zu verzeichnen waren.
Es muß als ein besonderes Zeichen der Leistungsfähigkeit
 unserer Industrie gewertet werden, daß es ihr ge-(ungen
 ist, sich in einer verhältnismäßig kurzen Zeit den
geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.

4. Aufbau der österreichischen Industrie.
Da seit dem Jahre 1902 keine neuerliche Zählung der
n Oesterreich vorhandenen Industriebetriebe veranstaltet
wurde, ist es mit einigen Schwierigkeiten verbunden, sich
ein zuverlässiges Bild von dem Aufbau der österreichischen
 Industrie zu machen. Immerhin können wir durch
YHeranziehung anderen verfügbaren statistischen Materiales
wertvolle Anhaltspunkte für die Beurteilung‘ der Größe
und Bedeutung der einzelnen Industriezweige gewinnen.
So sind auf Grund der im Zusammenhange mit der
Volkszählung vom Jahre 1923 veranstalteten Erhebung
der Berufsklassen vom Bundesamte für Statistik folgende
Ziffern ermittelt worden:

Wirtschaftserunpen

Sa Se | ame |
vom al 23,427 | 1.0] 1020001946
136.451 1 a0 = 0001397
—_— 18 08.238 | 40-1]

Metallindustrie . .'
Baugewerbe und
Baunebengewerbe
Bekleidungsgewerbe......

Nahrungs- und
Genußmittelgewerbe
 .....-.
Textilindustrie ..
Tolz- und Schnitz-Stoffgewerbe
 ...
3Zergbau .....-Industrie
 der Steine
und Erden ....!
Yapierindustrie u.
Vervielfältigungsgewerbe.
 .... '
Chemische Indu-Strie
 ........
Wasser-, Gas- und
Flektrizitäts-Sewinnung
 und
-versorgung ...|
Leder- und Linoleumindustrie
 ..
Ihne Unterscheidung
 der Berufs- |
gruppe. ......| 87027 7al 1.032 | 06] 252.354/25-18|
Summe . . .1.170.143|100:0|| 16.7.7891100:0[1.002.3541100°0|

Aus diesen Ziffern ist zu ersehen, daß, was die Zahl
der Beschäftigten anlangt, unter sämtlichen Industrie-Zweigen
 Oesterreichs die Metallindustrie den ersten Platz

innimmt. Daran schließen sich die Bekleidungsgewerbe,
las Baugewerbe, die Holzindustrie und die Textilindustrie
ın. Aus den oben angeführten Ziffern der selbständig
irwerbstätigen können wir ferner darauf schließen, daß
n der Bekleidungsindustrie, der Holzindustrie, ja selbst
n der Metallindustrie die kleineren und mittleren Beriebe
 einen verhältnismäßig großen Raum einnehmen.
Jaß auch in den übrigen Industriezweigen die kleineren
und mittleren Betriebe nicht nur ziffermäßig, sondern
ıuch der Zahl der in ihnen beschäftigten Arbeiter nach
sine größere Rolle spielen als die großen Betriebe,
zeigen uns die im nachfolgenden angeführten Ziffern
der unfallversicherten Betriebe. (Siehe Tabelle Seite 442.)

5. Entwicklung der österreichischen Industrie.
Mangels einer Produktionsstatistik ist man auch, was
lie Entwicklung der industriellen und gewerblichen Proluktion
 in der Nachkriegszeit anlangt, auf bloße
;chätzungen angewiesen. Daß trotz der großen Schwierigzeiten,
 mit denen die österreichische Industrie in dieser
Zeit zu kämpfen hatte, Vergrößerungen des induztriellen
 Apparates zu verzeichnen sind, geht aus
dem nachfolgenden hervor, vor allem kann festgestellt
werden, daß die Zahl der unfallversicherungspflichtigen
Betriebe von 56.189 im Jahre 1919 auf 72.573 im Jahre
[926 gestiegen ist. Demnach hat die Zahl der unfallversicherungspflichtigen
 Betriebe in dieser Zeit um 10.354,
das ist um beinahe 20%, zugenommen (allerdings müssen
vom Jahre 1923 angefangen auch die durch die Erwerbung
des Burgenlandes neu hinzugekommenen 1597 unfallverzsicherungspflichtigen,
 davon 104 fabriksmäßigen Betriebe,
berücksichtigt werden, was jedoch nur eine geringfügige
Verschiebung des Bildes der ganzen Bewegung zur Folge
aat). Auch die Zahl der fabriksmäßigen Betriebe, das
sind solche mit einer Arbeiterzahl von mehr als 20, ist
in der Zeit von 1019 bis 1926 um 1355, also um rund
11°, gestiegen. Wenn es sich auch in den meisten Fällen
nicht um Neugründungen, sondern um solche Betriebe
1andelt, die durch die Einstelhıng von Maschinen oder
Motoren der Unfallversicherungspflicht unterworfen
wurden, bzw. um Betriebe, die durch die Verwendung
ainer größeren Arbeiterzahl in die Kategorie der fabriksnäßigen
 Betriebe eingereiht wurden, beweisen diese
Ziffern doch eine verhältnismäßig starke Steigerung
der Kapazität der Unternehmungen und damit eine
wesentliche Vergrößerung des industriellen Produktionsaıpparates.

Demgegenüber weisen die nachfolgenden Ziffern über
die Zahl der aufgestellten Dampfkessel und das Ausmaß
 der Heizflächen nur eine geringfügige Veränderung
auf (1919 Zahl der Dampfkessel 8549, Heizfläche 514.489 m”,
1926 Zahl der Dampfkessel 9268, Heizfläche 530.534 m’).
Jer Grund hiefür dürfte vor allem in der gesteigerten
Verwendung elektrischer Energie zu suchen sein.
Tierauf läßt schon die große Zahl der im Verlauf der
Jachkriegsjahre errichteten Klektrizitäts-Ligenanlagen
chließen. Während mit Ende 1918 in Oesterreich 93 Eigenınlagen
 mit einer Jahresmittelleistung von 1N0.439 PS
‚estanden, sind bis Ende 1027 43 neue Anlagen mit
jner Jahresmittelleistung von 32.545 PS errichtet worlen
 und im Jahre 1028 weitere 6 FEigenanlagen
        <pb n="524" />
        Ausfuhr von Fertigwaren im Jahre 1927 nach Bestimmungsländern und einzelnen Warengruppen.

Warenbenennung

=
„
3

or . x a &amp;amp;
A 5 5 S Sl
nt x s .
E 5 5 8 E a S ;
u &amp;amp;% » % S 8 S :
‚“ Si © ® ES 8 =
i 5 FE | kan ee] = S

Fertige Waren in 1000 S 197.832 Öa 85.375 ar eher 163.529| 6,682 20.37 an 16.104 14.686| 70‘26€
in % [132 | 94 | 57 | 81 | 57 ] 94 |122 |110 104 | 14 | 08 | 11 | v0 | 47
darunter :
Baumwollgarne und Baum- ;
wollwaren . .... . 18469| 1.411 4.653| 38.273| 49.990 25.356] 12,907| 36.189 2732| 2.050] 614] 354| 706| 5.687
Flachs-, Hanf- und Jutegarne
und Waren daraus. . . 3.354 784 = 3.229 2.796 3.020 1.397 454! — 758 “ u - 3.578
Wollgarne und Wollwaren. 20.656 LAT 8.101| 9.294/ 4.430 11.057 5.625 m 269 9 316 251| 1484! 2.381
Seidengespinste u. Seiden- | | !
Waren. . 0.0.0... 6.223/ 1.645| 2,967/ 3.220 5.059| 7.561 69.063] 14.702 481) 714| 550) 728 a14| 7.082
Pappen . ....... 287] 3.245| 1.977 915 117 595 312 2.270 54 536 2 1 266 841
Papier . 2.0.0... 642! 4.348| 4.545| 4278| 1.489| 7.419 1.191] 19.361 308| 2,796 84 444 918) 5.090
Papierwaren . ..... 1.473 894 382 748 277 1.728| 1.222 1.391 132 102 234 161 174) 477
Leder ....... . 18488! 2.282 10.999/ 1.582 515] 1.158! 2,754! 4.038 128 20 735 178 116{[ 5.108
5chuhwaren . .. 2... 5.866 183! 1.259 303 666 1.699 - 286! 1.023 63 37 506 11 4 251:
Andere Lederwaren . .. 2,701| 827 566! 1.978| 576| 2.1%5| 1.817 1.450 74 248 98| 7871 1402| 1.880.
Möbel aus Holz und andere |
Holzwaren . ..... 6408 2.762 1.195| 1.664 1.644] 2.755| 2.746! 2.239 179 219 236 7101 229| 3.580
Eisenwaren . . .. . . 23.208| 9.852 10.134| 17.188| 4.023! 22.834| 14.367 11.881 465| 4.331 143 664| 1.838] 1.834
Metallwaren . ..... 9.762 3.537/ 6.219/ 5.024| 2,343| 7.430 5.971| 4.818 298 802 458 811| 1.401 3.636
Elektrische Maschinen . . 1.176 522 726| 1.312 32) 1.480| 1.722 830 10) 433 1 64 195 388
Elektrische Apparate und |
Bedarfsgegenstände. . . 2.052| 1.489/ 2.607 2.038 288 3.263 672 1.774 280! 885 139 342 323] 3.043
Andere Maschinen und ; ]
Apparate. . ..... 5.660/ 3,109/ 9.073| 9.818 610 9.088 7,347, 4.825 456! 2.616 1151 750] 1.342] 547
Kraftfahrzeuge und Motoren ı
für solche . .. . . .| 16.965 263! 4.095 888 984. 1.355 IE 5.376 1m] = 2 544 6 516
Andere Fahrzeuge “8 m 260 97 619 1.087 136. 3.189 348) 1.778) — 346 15 18| 2.854 15

mit einer Mittelleistung von 19.500 PS im Ausbau begriffen
 gewesen.
Schließlich deuten auch noch die Ziffern über die Verkehrsleistung
 der Bundesbahnen auf eine gesteigerte
industrielle Tätigkeit hin; so betrug im Jahre 1923 die
Menge der beförderten Güter 3365°0, 1927 4256'7 Millionen
 Nutzlasttonnenkilometer.
Von größter Wichtigkeit für die industrielle Entwicklung
Jesterreichs sind jene Veränderungen, die sich im inneren
Aufbau des Produktionsapparates der einzelnen Untera1ehmungen
 vollzogen und damit wesentlich zu einer
Steigerung der industriellen Produktion beigetragen
haben. Schon die durdı den Zerfall des alten Wirtschaftszebietes
 herbeigeführten Veränderungen in den Produktions-
 und Absatzbedingungen stellten die österzeichische
 Industrie gleich nach Beendigung des Weltkrieges
 vor die Notwendigkeit, durch die Einführung
neuer Betriebsmethoden eine Herabsetzung der Produktionskosten
 zu erzielen. Die Rationalisierung selbst
hat namentlich in den letzten Jahren bedeutende F. ortschritte
 gemacht. Verläßlichen Schätzungen zufolge sind
im Jahre 1927 10.000 bis 12.000, in den ersten drei
Monaten des Jahres 1928 2000 bis 2500 arbeits-;parende
 Maschinen eingestellt worden. Was die

Ergebnisse der Rationalisierung betrifft, so ist auf Grund
zonkreter Angaben berechnet worden, daß durch die
Verwendung arbeitssparender Maschinen allein in der
Zeit von 1927-1928 rund 5% des gesamten Arbeiter-‘tandes
 (ungefähr 50.000 Arbeiter) erspart
vurden. Dessenungeachtet ist in der gleichen Zeit die
ırbeitslosenziffer zurückgegangen. Auch die
suswirkungen der Rationalisierung auf die Lohnhöhe
ind durchwegs günstige. So haben sich beispielsweise
m Jahre 1927 in der Automobilindustrie die Lohnkosten
ım 4% vermindert, während gleichzeitig die Löhne um etwa
”/% erhöht wurden. Auch in den anderen Branchen ist,
ı1amentlich in den letzten Jahren, eine wesentliche Herabjetzung
 der Lohnkosten zu verzeichnen, während die
‚Ööhne selbst durchschnittlich um 10 bis 20% gestiegen
ind.

9. Entwicklung der wichtigsten Industriezweige.

In den nachfolgenden Ausführungen wird der Versuch
ınternommen, in kurzen Zügen die Entwicklung einzelner
ler wichtigsten Industriezweige Oesterreichs in den Nachriegsjahren
 darzustellen. In FErmanglung einer sämtliche
ndustrien erfassenden Produktionsstatistik ist es nur in
        <pb n="525" />
        Ausfuhr von Fertigwaren im Jahre 1027 nach Bestimmungsländern und einzelnen Warengruppen.

5
=]
8 ® S
a E A
= SB a S
Z Si N SE

=
a 2
- E:
be
bo
©
D

!
k
Bo
KE-|
 25
ws, ä®
x
&amp;amp; 5X
Tal Co

Warenbenennung

Insgesamt

Fertige Waren in 1000 S
in 9%
darunter :
Baumwollgarne und Baumwollwaren
 . . ...
"lachs-, Hanf- und Jutegarne
und Waren daraus . . .'
Wollgarne und Wollwaren .
Seidengespinste u. Seidenwaren.
 . 0.0.0.0... 0
Pappen . . 2.0.0.0...
Papier . 2.0.0...
Papierwaren ......
Leder 2.0.0.0...
Schuhwaren ......
Andere Lederwaren . ..
Möbel aus Holz und andere
Holzwaren . .....
Fisenwaren ......
Metallwaren ......
Elektrische Maschinen . .
Elektrische Apparate und
Bedarfsgegenstände . . . |
Andere Maschinen und ı
Apparate. ......
Kraftfahrzeuge und Motoren
für solche ......
Andere Fahrzeuge . ..

21.384 34.568 16.460 17.513 26.263| 8.469) 14.458 13.241 15286 13.507 2.428 492 96.754[1,491.758
LE 23 11 12 1:7 05 1:0 0:9 1:0 09 0:2 31 64 100

- 97) 456| -_ 8.219) aa 17) 10.941) srl 208 54) 2.052l 5.464] 228,838
300 N ga 348 168 16 — 14 % 1.223/ 174) 2.115 va 27.238
336| 4.6401 a2 214 5 19| 8.011 gl 247 m 113| 2.129| 2.617l 102.398
}
— | g898l 3083| 2.465 z024) 7/ 313! 1099| 880) 108! 6.724| 9.561l 144.127
68 6 5! 750 185) 491 35 — 467| 294) 64 5) 1.689) 15.411
i97| 2838| 48| 3.838| 5.432| 4.353) 3833| 149| 2,763] 1.726! 594 1382|11.681| 84.297
339 8! 207 548| 1271 26 1l 1011 460/ 651 130) 1.001| 1.882| 14.185
;01/ 195 120) 44 — 2 _ 18 4 4| 2.830| 4.284) 50.970
138) — 779 56| 28 42 » 45) — / — 681| 1.765 15.699
312 — 132| 465) 108] 142 60l 336/ 207 154! 3.423| 2.6591 23.585
7911 110) 108 118l 10 1
628 16.853| 254 2.028| 3.813) 1.139| 3.971
‚595/ 3531| 2.401 3.419 1.504| 3832| 128
15 1.131) — 100! 2 10 11
26) 560 26" 308 168 28
„al 5.49° 15° - 7) 122]

% 2.554/| 440 or 97
2| 269 2 24) —

3

87|

18,

28 39 0 508| 40.357
83 25) 2 il 62 11.147

den wenigsten Fällen möglich gewesen, diese Untersuchung
mit konkreten Ziffern zu belegen. Auch die Daten der
Außenhandelsstatistik, die in den meisten Fällen ziemlich
Sichere Anhaltspunkte für die Entwicklung des betreffenden
 Industriezweiges gewährt, konnten nur für die Jahre
025-1027 herangezogen werden, da die statistischen
Irhebungen der vorhergehenden Jahre nach einem
Inderen System geführt wurden, so daß ihre Ergebnisse
nit denen der folgenden Jahre nicht ohne weiteres ver-3lichen
 werden können.
Unter den einzelnen Industriezweigen Oesterreichs
limmt, was Größe der Betriebe und der Produktion
anlangt, die Fisenindustrie die erste Stelle ein. Ihre
Entwicklung ist durch die reichen Vorkommen an qualitativ
 erstklassigen Roherzen in Steiermark und Kärnten
Wesentlich begünstigt worden. Die Gewinnung der Roherze
 und ihre Verarbeitung auf Roheisen, liegt nahezu
zur Gänze in den Händen der Alpinen Montangesell-Schaft,
 Durch den Zerfall des alten Wirtschaftsgebietes
St das Unternehmen von seiner Brennstoflbasis, die in
den mährisch-schlesishen Kohlenrevieren lag, abgeschnitten
 worden und nunmehr hinsichtlich seiner Ver-Sorgung
 mit Koks vollständig auf die Finfuhr aus dem
Auslande angewiesen.

Produktion von Roherzen und Roheisen
1019 bis 1027 (in 1000 Tonnen)
Roheisen ' Stahl | Walzeisen

(913
1919
1920
1921
1922
1923
1924
1925
1926
1927 |
il 1
Aus den obigen Ziffern ist ein langsames Ansteigen
ier Eisenproduktion in den letzten Jahren zu ersehen.
Jessenungeachtet dürfte auf lange hinaus nicht mit einem
"rreichhen der Höhe der Vorkriegsproduktion zu rechnen
ein. Die inländische Roheisenindustrie befaßt sich im
vesentlichen mit der Erzeugung von Stahl-Roheisen und
»ildet damit den Ausgangspunkt für eine hochentwickelte
;tahlindustrie, deren Erzeugnisse an Edelstahl, vor
lem Werkzeugstahl, in der ganzen Welt bekannt sind.
\uch dieser Industriezweig ist, wie die gesamte Eisen-507

 890
62 162
100 229
294 8351
321 481
342 499
267 3870
380 | 464
383 474
495 561

A
        <pb n="526" />
        Unfallversicherte Betriebe.nach Industrieklassen.
(Nach dem Stande vom 30. Juni 1927.
Betriebe mit einer Arbeiterzahl 1) von
En
+ Tran 140 1 01 bis 500 | 501 bis 1000 ! über 1000 | Zusammen

bir

[ndustrieklasse

ı &amp;amp;
.
= -
8
Oo ] .
nel &amp;lt;

Il,
nn

!

| Sr
n
Fa
©
Tan

ä £ &amp;amp; S 5
= © 5 S bi
£ E SZ 5 S
a N a EZ a
Di oO A DD Ba
&amp;lt; La] &amp;lt; CO &amp;lt;

Bergbau, Hütten- ,
und Walzwerke ‚|
Eisen- und Metallindustrie
 ..,.. |
Bau- und Baumaterialienindu-

 ........
Yolz- und holzverarbeitende
 Indu-TE

Chemische und
Gummiindustrie . 84 | 2661)
Nahrungs- und
Genußmittelindu- |
strie. 2.2... 3.060] 8040 993 | 0.816] 5.741 11.700 18 | zn 5 | 6.780| 6.368| 55.804
Textil- und Be- ; | ] ]
kleidungsindustrie' 1.645] 3.312) | 6.5991 236 7.274‘ 121 | 8.905 142 | 30.597) 19 ‘11.989 6 ı 8.281|) 2.790] 76.857
Leder- und Schuh- | 1
industrie ......] 467 1.006) 192 | 1.970) 66 | 2.140] 28 | 1888| 27 | 4476) 1 1 on] - | 781| 12.187
Papier- und papierverarbeitende
 In- | | ) | |
dustrie .......| 3889| 1.063/ 369 | 3941] 169 | 5.328) 77 | 5.075) 83 | 18.056] 8 | 5.222 1 | 1.019] 1.096| 40.604
TEL ASP 13) 99) 49.005
Zusammen . . .|25.895| sen 6572 720] 3.176 68420 874 u 752 106008 94 02800 34 |55.191[36.697 523.489
id | | | |
‘) Bei der Beurteilung der Betriebsgröße wurden die Lehrlinge nicht mitgerechnet.

22] 68 "| 295) 6583| 12 / - 45 11.423| 9 | na 8 16.570) 144] 36.574
5637| 8.712| 1.133 | 11.697| 337 10.804] 169 |12.156 142 | 31.426] 24 [16.755 6 11.163) 7.448l102.713
6.876] 13.048] 2.394 issued 797 125.006] 281 [10.386] 179 | aanmıf 16 10.338]
5.466) 0.236] 989 [nase 280 | 8.005 98 | 6.456|
8334| 781 154 | 1.627)

ı 881 — | 6.877] 43.757
2.100) 3 | 3.6201 645| 19.8392

industrie durch den Zusammenbruch des größten Teiles
;eines inländischen Absatzmarktes beraubt worden und
gegenwärtig überwiegend auf den durch die Außenhandelspolitik
 der anderen Staaten ungemein erschwerten
Export angewiesen.
Zu den wichtigsten Zweigen der eisen- und metallverarbeitenden
 Industrien zählen die Automobil-,
Lokomotiv-, Elektrizitäts- und Mascinenindustrien,
 die nahezu 80.000 Arbeiter beschäftigen.
Von der Automobilindustrie des alten Staates
hat Oesterreich rund 80% übernommen. Die bestehenden
 Unternehmungen haben ihren Produktionsapparat
in der Nachkriegszeit wesentlich erweitert und sind zum
Teile auch auf Serienerzeugung übergegangen. Demzufolge
 ist auch die Kapazität dieses Industriezweiges in
den letzten Jahren stark gewachsen und dürfte gegenwärtig
 die Produktionsziffer von 10.000 Personen- und
Lastkraftwagen im Jahre weit übersteigen. Während die
tatsächliche Jahresproduktion auf mehr als 9000 Wagen
geschätzt wird, beträgt der Inlandsabsatz 4000 Wagen
jährlich, sodaß auch dieser Industriezweig mit dem überwiegenden
 Teile seiner Erzeugung (vor allem von Perzonenwagen),
 auf den Auslandsmarkt angewiesen ist. So
oetrug zum Beispiel 1927 der Wert der eingeführten
Automobile 10°8 Millionen Schilling, der Wert der ausgeführten

 33°5 Millionen. 1026 waren die korrespondierenden
 Ziffern 7°8 bzw. 20°5 Millionen.
In der letzten Zeit sind in Oesterreich in Verwendung
gestanden:

fa?

Personenwagen
einschließlich Autotaxi)
(  Rlektro

Lastwagen

Benzin ı . Elektro
1924 9,722 49 5054 61
1925 11.027 31 6190 66
1926 12.222 30 7748 87
1927 h 14118 97 9565 107

Ban:

In empfindlicher Weise wurde durch den Zerfall des
ılten Wirtschaftsgebietes die Lokomotiv- und W agzonindustrie
 betroffen. Von den fünf Lokomotivabriken
 Oesterreich-Ungarns waren vier bei Oesterreich
‚erblieben, deren Kapazität die Aufnahmsfähigkeit des
nlandsmarktes weit übersteigt. Während die ersten
Jachkriegsjahre der. österreichischen Lokomotivindustrie
lurch Bestellungen und Reparaturaufträge der Nachfolgetaaten
 eine ausreichende Beschäftigung brachten, hat
ıch in der Folgezeit die Exportmöglichkeit dieses Iniustriezweiges
 stark verschlechtert und die Unterneh-
        <pb n="527" />
        mungen gezwungen, sich zum Teile auf die Herstellung
anderer Erzeugnisse umzustellen. Dasselbe gilt auch von
der Waggonindustrie, die gleichfalls von den wechselvollen
 Chancen des Exports abhängt. So konnten die
Lokomotivfabriken an Lokomotiven, Tendern und Untergestellen
 in den Jahren 1924 bis 1927 110, 42, 85 bzw.
25 Stück ausführen, die Waggonindustrie an Güterwagen
ınd Untergestellen im selben Zeitraum 165, 183, 205
bzw. 206.
Auch von der Maschinenindustrie der alten
Monarchie, die nahezu zur Gänze durch Inlandsaufträge
beschäftigt war, hat Oesterreich den überwiegenden Teil,
vor allem die kleineren und mittleren Betriebe übernommen.
 Dieser Industriezweig ist durch die politische
Neugestaltung insofern schwer getroffen worden, als er
einerseits des größeren Teiles seines früheren inländischen
 Absatzmarktes beraubt wurde, anderseits infolge
der wirtschaftlichen Verhältnisse der ersten Nachkriegsahredie
 Investitionstätigkeit dermaschinenverbrauchenden
Ndustrien sehr gering und somit auch die Absatzmögichkeit
 im Inlande stark eingeschränkt war. Die Ööster-’eichische
 Maschinenindustrie war daher gezwungen, sich
nit dem überwiegenden Teile ihrer Produktion auf den
Export umzustellen, in welchem Bestreben sie infolge der
nohen Schutzzölle des Auslandes und der Konkurrenz
der stark entwickelten und hodhı spezialisierten deutschen
MVaschinenindustrie den ernstesten Widerständen begegüete,
 Immerhin hat auch dieser Industriezweig seit dem
Jahre 1923 einen zunehmenden Fortschritt zu verzeichnen,
der vor allem auf das Wiedereinsetzen der Investitionsätigkeit

 der Inlandsindustrien zurückzuführen ist, während
lie Exportziffern nur eine geringfügige Veränderung erahren
 haben. Der Wert der Einfuhr betrug 1925 bis
927: der Außenhandelsstatistik zufolge 536, 55°5 bzw.
47 Millionen Schilling, der der Ausfuhr im gleichen
/eitraum 715, . 66°6 bzw. 70 Millionen Schilling. Die
“lektrizitätsindustrie Oesterreich-Ungarns wurde
ıahezu zur Gänze von Oesterreich übernommen. Wenn
jieser Industriezweig eine günstigere Entwicung
 aufweist, als die übrigen Branchen der eisen- und
netallverarbeitenden Industrie, so ist dies wohl in erster
inie darauf zurückzuführen, daß der Ausbau der
Vasserkräfte und die steigende Verwendung von Elekrizität
 ihm eine bessere Beschäftigungsmöglichkeit im
nlande verschafften und daß er infolge seiner weit-‚ehenden
 Spezialisierung und großen Leistungsfähigkeit
mstande war, seine Stellung auf dem Weltmarkte zu
‚ehaupten. Die Ausfuhr an elektrischen Maschinen und
\pparaten hat in den Jahren 1925 bis 1927 58'8, 587 und
52'6 Millionen Schilling betragen.
Finen bedeutenden Aufschwung hat in den Nachkriegsahren
 die Glühlampenerzeugung genommen,
lie gleichfalls stark für den Export beschäftigt ist. Die
\usfuhr an Glühlampen hat folgende Werte erreicht:
025 17,954.000 Schilling, 1926 19,901.000 Schilling.
927 21,039.000 Schilling. .
Der Holzreichtum der Alpengegenden hat schon vor
lem Kriege die Entwicklung einer bedeutenden hol zzerarbeitenden
 Industrie in den Ländern des
ıeutigen Oesterreichs begünstigt. Im Rahmen dieses

Karbidwerk Deutsch-Matrei
        <pb n="528" />
        Industriezweiges nehmen, abgesehen von den im Zusammenhange
 mit der Papierindustrie erwähnten Holzschleifereien
 und Zellulosefabriken, die Dampf- und
Wassersägen die erste Stelle ein. Mit Rücksicht auf
den geringen Inlandskonsum ist die Sägeindustrie gezwungen,
 den überwiegenden Teil, gegenwärtig etwa
30% ihrer Erzeugnisse, zu exportieren. Während der
Holzexport in den ersten Nachkriegsjahren durch Holznangel
 und Transportschwierigkeiten eine starke Lin-»uße
 erfahren hatte, entwickelte er sich in den folgenden
Jahren in steigendem Maße. Auch in der letzten Zeit
hat die Ausfuhr an Schnittware stark zugenommen:

»ılatten, Kisten und Weichholzfässern eine größere
tedeutung zu.
Zine jahrhundertelange Tradition weist die Papiernadustrie
 auf, die zum Teile aus den im 16. und
7. Jahrhundert hier gegründeten Papiermühlen hervor-‚egangen
 ist. Nachdem in der Mitte des 10. Jahr-&amp;gt;underts
 die Verwendung von Holzstoff in die
’apiererzeugung Eingang gefunden hatte, hat dieser
ndustriezweig in den Ländern des heutigen Oesterreichs
lank der überaus günstigen Rohstoffbedingungen einen
nächtigen Aufschwung genommen. Demgemäß hat auch
Jesterreih mehr als die Hälfte der gesamten Papierınd
 Pappenfabriken des alten Staates übernommen.
‚Oesterreich besitzt gegenwärtig 46 Papierfabriken, 20
Zellulosefabriken, 106 Holzstoffabriken und 78 Pappe-’abriken.)
 Die Papierindustrie zählt zu den größten Indu-;triezweigen
 Oesterreichs und ist sowohl in technischer
wie in organisatorischer Hinsicht weit vorgeschritten. Ihrer
„eistungsfähigkeit ist es zu verdanken, daß sowohl ihre
"rzeugung, wie die Exportquote eine zunehmende Steizerung
 aufweist. (Siehe untenstehende Tabelle.)
Demgegenüber hat in den letzten Jahren die Zahl der
n der Papierindustrie Beschäftigten eine geringe Abı1ahme
 erfahren. Der Grund hiefür ist in der zunehmenlen,
 Arbeitskräfte sparenden Rationalisierung zu suchen.
Durch die hohe Entwicklung der Papierindustrie war
ıuch die Grundlage für das Entstehen einer großen und
eistungsfähigen papierverarbeitenden Indu-;°trie
 gegeben. Dieser Industriezweig, der im wesentichen
 die Papierkonfektion und Buchbinderei umfaßt,
var schon in der Vorkriegszeit fast ausschließlich in Wien
:onzentriert und hatte schon damals einen großen Exort
 zu verzeichnen. In den Nachkriegsjahren ist die
'ntwicklung der papierverarbeitenden Industrie durch
lie Schutzzollpolitik der Auslandsstaaten in ungünstiger
Veise beeinflußt worden, so daß die Beschäftigung dieser
ndustrie noch im Jahre 1927 kaum 40% der Leistungsähigkeit
 erreicht hat. Immerhin ist in der letzten Zeit
ne zunehmende Besserung der Absatzverhältnisse zu
5emerken. Die papierverarbeitende Industrie setzt sich
m wesentlichen aus kleinen und mittleren Betrieben zuammen.
 (Von 1926 bis 1927 hat sich die Zahl der Buch-»jindereien
 von 661 auf 664 und die der Kartonnage-»etriebe
 von Ill auf 138 erhöht.) ;
Die Stellung, die Wien durch Jahrhunderte als Kulturzentrum
 eines großen Reiches einnahm und die es noch
zegenwärtig als Kunststadt behauptet, hatte zur Folge,
laß sich hier auch eine bedeutende graphische Inlustrie
 entfalten konnte. Auch dieser Industriezweig,
ler vorwiegend durch Aufträge für das Ausland beschäfigt
 ist, hat in den Nachkriegsjahren einen großen Auf-;chwung
 genommen. Zu Beginn des Jahres 1928 haben
n Oesterreich 004 graphische Betriebe (mit 15.760 Arbeitern)
 bestanden.

Menge in ma Wert ; in 1000 S |
1925 10,981.820 rnrnury144.066
1926 9.650.195 125.452 |
1927 11.662.156 163.274

Die Zahl der Sägewerke hat sich im Laufe der letzten
Jahre etwas vermindert. Gegenwärtig bestehen in Oesterreich
 ungefähr 1600 Sägewerke mit rund 2000 Voallgattern
and 200 Spaltgattern, sowie ungefähr 3800 Werke mit
Venetianer- und Einblattsägen. Die Zahl der in den
5ägewerken beschäftigten Arbeiter, die in der Inflationszeit
 auf ungefähr 20.000 gestiegen war, ist Sseither
 stark zurückgegangen und beträgt gegenwärtig
"und 14.000.
Unter den übrigen Zweigen der holzverarbeitenden
{ndustrien ist zunächst die Möbelindustrie zu erwähnen,
 die sich insbesondere mit der Erzeugung von
Kunstmöbeln befaßt. Sie ist, da die österreichischen
Waldbestände fast ausschließlich Weichholz liefern, hinächtlich
 ihres Rohstoffbezuges zum Teile auf den Import
 angewiesen. Unter den Erzeugnissen der österreichischen
 Möbelindustrie genießen insbesondere die
von den in Wien ansässigen Unternehmungen hergestellten
 Luxusmöbel, von denen in der letzten Zeit
größere Mengen auch nach England geliefert wurden,
Weltruf. Da infolge der eingeschränkten Bautätigkeit
und der geringen Kaufkraft der Bevölkerung Oesterreichs
 der Absatz im Inlande in den Nachkriegsjahren
stark zurückgegangen ist, war die österreichische Möbelindustrie
 während dieser Zeit vor allem auf den Export
angewiesen, der jedoch bis zum Jahre 1926 einen starken
Rückgang aufweist und erst ab 1927 eine Steigerung
arfahren hat, die allem Anschein nach auch im laufenden
Jahre ihren Fortgang nimmt. Die Ausfuhrziffern der
letzten drei Jahre betragen für das Jahr 1025 17.102 Zentner
im Werte von 7°367 Millionen Schilling, 1926 11.645
Zentner im Werte von 5°441 Millionen Schilling und für
'027 18.409 Zentner im Werte von 8°037 Millionen
Schilling. Unter den übrigen holzverarbeitenden Industrien
kommt nach der Erzeugung von Furnieren, Holz-Warenb.



Erzeugung in Waggons "zu 10 t
+09 ' 1926 1927
15.301 | 17.211 19.098 ' 19.777 21.105
‘2.769 14.935 17.566 18.267 19.189
8.171 8.249 | 8.909 9.595 ] 9.440 ]
4.353 4.542 4.964 5.365 5.606

1923

Ausfuhr
1924

1027 _
10.327 10 507 11.087
8.601 8.922 8.594
2,723 ] “2.710 2.567
3.632 3.449 83.870

Papier. . 0... 00x 00 «#7
Zellulose ...........
Holeschlif 22...
CP DEE!
) Halzstoff und Zellulose.

- 9.825 | 9.640
79720 7.087
972%) 92.998 |
3.003 | 3.132

1
        <pb n="529" />
        „Solo” Zündwaren und Chemische Fabriken A. CG., Wien TI

&amp;gt;
E

Oben: Fabrik Linz

Unten: Fahrik Deutschlandsberg
        <pb n="530" />
        Auf die Eigenart des Aufbaues der österreichischen
Textilindustrie ist bereits an anderer Stelle hingewiesen
 worden. Es ist klar, daß jene Zweige der
Textilindustrie, deren Erzeugnisse vor dem Kriege von
der sudetenländischen Textilindustrie zur Weiterverarbeitung
 übernommen wurden, durch den Verlust des
alten inländischen Absatzgebietes und durch die Notwendigkeit,
 sich auf den Export umzustellen, am stärksten
in Mitleidenschaft gezogen wurden. So ist die Baumwollspinnerei,
 deren Spindelzahl von II Millionen
seit dem Jahre 19109 nahezu unverändert geblieben. ist,
auch heute. noch im Durchschnitt mit rund 50% ihrer
Erzeugung auf den Export angewiesen, da die Baumwollweberei
 Oesterreichs trotz der Erhöhung der
Anzahl ihrer Webstühle von rund 12.000 im Jahre 1919
auf rund 14.800 .im Jahre 1927 nur einen Bruchteil der
in Oesterreich erzeugten Garne zu verarbeiten in der
Lage ist. Der Absatz der österreichischen Baumwollgarne
nach der Tschechoslovakei vollzieht sich in der Hauptsache
 in der Form eines passiven Veredlungsverkehres.
Der Außenhandel in den Erzeugnissen dieser Industrie
 hat sich in den Jahren 1925 bis 1027 wie
folgt entwickelt:

Warenbenennung
Baumwollgarne, |
roh

Jakr

Einfuhr | Ausfuhr '
Menge in q , Menge in q
1925 : 20.064 129.642
1926 21.014 110.263
1927 25.307 129.525

=

B 1 1925 70.118 12.791
ehe % 192%6 | 56:239 7.739
BEWEDE, FO 1927 67.539 5.300

Aehnlich liegen die Verhältnisse in der Schafwoll-.ndustrie,
 wo die sehr leistungsfähige Kammgarn-;pinnerei
 ungefähr 90% ihrer Webgarne und nahezu
50% ihrer Strickgarne exportiert. Demgegenüber arbeitet
die Schafwollweberei fast ausschließlich für den Inlandsbedarf.
 Während die Zahl der Streichgarnwebstühle, die
im Jahre 1910 ungefähr 1300 betrug, sich infolge Einschränkung
 der Deckenerzeugung und unter teilweiser
Umstellung auf die Erzeugung feinerer Sorten um rund
:0O Stühle vermindert hat, ist durch die Errichtung von
ıngefähr zwölf Betrieben mit rund 700 Webstühlen die
Kammgarnweberei erst in den Nachkriegsjahren in Oesterreich
 eingeführt worden. Ihre Jahresproduktion beträgt
zegenwärtig ungefähr zwei Millionen Meter. "Die Finınd
 Ausfuhr von Kammgarn- und Schafwollgeweben
verteilt sich auf die Jahre 1925 bis 1927 wie folgt:

K mmoearne.

1927

qy

Einfuhr ..
Ausfuhr. .
Handelshilanz..


19.910 21.351 31.189
22.658 24.078 29.763
"2,748 -L 9,727 — 7496

Von der Mehreinfuhr im Jahre 1927 entfallen mehr
als 50% auf den aktiven Veredlungsverkehr:

Schafwollgewebe.

\ 1927

in rq

Einfuhr .. 33.744 36.057 38.552
Ausfuhr . . / 2.673 / 3.098 | 3.656
Zinfuhrüberschuß
 31.071 32.964 34,896

Ebenso hat auch die Flachsspinnerei durch die
‚rrichtung eines neuen Unternehmens mit ungefähr
‘000 Spindeln sowie die Leinenweberei eine berächtliche
 Vergrößerung ihres Produktionsapparates erahren.
 Die. Zahl der mechanischen Webstühle hat sich
eit dem Jahre I919 von rund 320 auf 850, die der
landwebestühle von ungefähr 450 auf 1000 im Jahre
927 erhöht. Die Leinenweberei ist fast ausschließlich
ür den Inlandsmarkt beschäftigt, während die Flachspinnerei
 stark für den Export arbeitet. An Leinenzarnen
 wurden 1027 1397 Zentner gegen 1480 Zentner
m Jahre 1926 ausgeführt, während die Finfuhr vbn
1626 Zentner auf 4741 Zentner und somit der Finfuhrüber-&amp;lt;huß
 von 1146 Zentner auf 3344 Zentner gestiegen ist. In
„‚einengeweben sind fast keine Aenderungen zu verzeich-1en
 (1927: Einfuhr 6928 Zentner, Ausfuhr 132 Zentner,
Finfuhrüberschuß 6796 Zentner gegen 6573 im Jahre 1926)-In
 der Produktion der Hanf- und Juteindustrie
‘Hanfspinnerei mit 11.622 Garnspindeln und 2688 Zwirn-;pindeln,
 Juteverarbeitung mit 16.700 Spindeln und
312 Webstühlen) haben sich seit dem Jahre 1918 keine
wesentlichen Veränderungen ergeben. Auch diese Indu-;triezweige
 sind vorwiegend für den Export beschäftigt.
Der Ausfuhrüberschuß im Jahre 1027 betrug 37.710
Zentner gegen 33.793 Zentner im Jahre 1026 und 20.473
Zentner im Jahre 1925.
Bei Jutegarnen betrug der Ausfuhrüberschuß des
ahres 1927 1054 Zentner (1926 624 Zentner), bei Jutezeweben
 und Säcken 51.333 Zentner (1026 37.039
Zentner).
Die Strik- und Wirkwarenindustrie hat sich
n den ersten Nachkriegsjahren sehr stark entwickelt,
vas hauptsächlich auf die der Mode folgende, wachsende
Nachfrage nach den Erzeugnissen dieser Industrie zurückführen
 ist. Der Maschinenbestand dieser Industrie
vurde im Jahre 1924 mit folgenden Ziffern geschätzt:
irka 3000 Flachstrikmaschinen mit Handbetrieb, 500
nit Motorbetrieb, zirka 2500 Rundstrickkmaschinen mit
Motorbetrieb, 200 mit Handbetrieb, zirka 400 Rund-;trikmaschinen
 mit Zungennadel und 150 Rundwirkmaschinen
 mit Zungennadel. Seither dürfte sich in diesen
Ziffern keine wesentliche Veränderung ergeben haben.
Während die Strumpfwaren ihren Absatz vorwiegend im
Inlande finden, werden ungefähr 60 bis 70% der Erzeugnisse
 an Modewaren exportiert.
Wir) w-4 Strick waren.
1927

9.409 9.582 10.280
5.107 3.832 5.292
4.302 5.750 4.988

*r

Einfuhr ..
Ausfuhr . . |
“infuhr- ]
überschuß

4A
        <pb n="531" />
        Einen verhältnismäßig starken Ausbau. hat auch die
Seidenstoffweberei durch die Errichtung einer Reihe
jeuer Unternehmungen erfahren. Die Zahl der Web-;tühle
 ist seit dem Jahre I9109 von rund 300 auf 800
zestiegen.
Oesterreich verfügt ferner über eine leistungsfähige
leppich- und Möbelstoffindustrie. Speziell die
F’eppichbranche hat im Laufe der Nachkriegszeit durch
die Aufnahme der mechanischen Knüpfteppicherzeugung
und durch die Ausgestaltung der Juteteppichfabrikation
eine wesentliche Vergrößerung erfahren.
Teppiche und Möbelstoffe.
Fin’ub- Ts Ausfuhr in mq
19 a 129 . "1927 1925 7 1926 1927
Teppiche | 6359 | 7304 6917 [7 | 1255 | 1155
Möbelstoffe
 .. | 19616 | 2216 | 22245 || 4451| 4352| 4472 |
Kunstseide (Viskose) wird in Oesterreich durch ein
3roßes Unternehmen hergestellt, dessen Erzeugung in
den letzten Jahren eine größere Steigerung von ungefähr
 1°'5 auf 2 Millionen Kilogramm erfahren hat. Der
überwiegende Teil der Erzeugnisse an Kunstseide wird
im Auslande abgesetzt. Durch die Aufnahme der Erzeugnisse
 von Wachstuch und Kunstleder in der
Nachkriegszeit wurde ein bisher in Oesterreich noch nicht
bestandener Industriezweig geschaffen, der vorwiegend
‚ür den Inlandsbedarf arbeitet.
, Die Textilveredlungsindustrie Oesterreichs
Druckerei, Bleicherei und Färberei) war bereits vor
dem Kriege hoch entwickelt und hat, abgesehen von
anzelnen Neugründungen in der Färbereibranche, in der
Nachkriegszeit keine wesentlichen Veränderungen er-{ahren.
 Die Veredlungsindustrie arbeitet stark im Lohn.
Der Außenhandelsverkehr in den Erzeugnissen dieses
Industriezweiges hat in den letzten Jahren beträchtliche
Ziffern erreicht; es betrug 1927 die Einfuhr 24.5062 Zentner
1926 23.805 Zentner, 1925 22.205 Zentner), die Ausfuhr
m selben Jahr 20.872 Zentner (1926 26.501 Zentner,
025 43.925 Zentner).
_ Die Bekleidungsindustrie hatte bereits vor dem
Sriege eine hohe Stufe der Entwicklung erreicht und war
damals im wesentlichen in Wien und in Mähren konzentriert.
 Die Erzeugnisse dieses Industriezweiges fanden
hren Absatz vorwiegend in jenen Gebieten der österteichisch-ungarischen
 Monarchie, die durch den Zerfall
des alten Staates nunmehr zum Ansland geworden sind.
Die österreichische Konfektionsindustrie ist somit mit dem
Hauptteil ihrer Erzeugung auf den Export angewiesen
ind hatte daher in Nachkriegsjahren durch die Schutzzollpolitik
 der Nachfolgestaaten schwer zu leiden. Diese
Schwierigkeiten des Exportes hatten zur Folge, daß die
Wiener Bekleidungsindustrie sich nach und nach auf die
“rzeugung von Qualitäts- und Luxuswaren einstellen
nußte, in welchen Zweigen sie gegenwärtig vor allem in
Mittel- und Osteuropa eine führende Stellung einnimmt.
Dieser Industriezweig beschäftigt, vorwiegend in kleineren
ınd mittleren Betrieben, mehr als 150.000 Arbeiter und
defaßt sich im wesentlichen mit der Herstellung von
Herren- und Damenwäsche, Herren- und Damenkleidern,
Krawatten. Kunstblumen, Schmuckfedern und Schirmen.

‚inen bedeutenden Ruf genießt die Wiener Pelzkon-‚ektion
 und die Filzhuterzeugung, deren wichtigster Zweig,
lie Haarhutindustrie, ihre Erzeugnisse nach allen Teilen
ler Welt exportiert. Die Rolle, die die Bekleidungsindustrie
 im Außenhandel spielt, wird durch nachfolgende
Ziffern veranschaulicht :

Warenbenennur

Einfuhr in 1000 S | Ausfuhr in 1000 S |
1925 | 1926 | 1927 | 1925 | 1926 | 1927
Konfektionswaren 12.634) 11.238|16.962 | 99.587 69.221] 89.918
darunter :
Hüte, Hutstumpen | 8.067 020 11.025 [2045 25.08 31.756
Fächer ....... 1 2i 5! 985 7901 788
Regen- und Sonna
 +] 47 21 2230| 3.165| 1.670 2407
Herrenkleider ..| 146! 169/ 371] 6.499| 4.177/ 4.365
Damenkleider .. 677| 1.283) 2,577 | 26.292| 16.700| 25.139
Wäsche. ...... 516| 4484| _ 789 | 22.906] 14.430] 17.098
zus. Hüte—Wäsche | 9.454| 9.129.14.747 | 89.282] 62.960] 81.203

In der Zahl der in den größeren Betrieben der Textilınd
 Bekleidungsindustrie Beschäftigten hat sich in den
etzten Jahren nur eine geringfügige Veränderung erseben.

Der Umstand, daß die österreichische Rinderzucht ein
rstklassiges Häutematerial liefert und daß die großen
Naldbestände die Möglichkeit der Gewinnung auseichender
 Mengen der als Gerbstoffe geschätzten Fichteninde
 gewähren, hat schon vor dem Kriege die Entwickung
 einer großen und leistungsfähigen Lederindustrie
n den Alpenländern begünstigt. Nach Beendigung des
Neltkrieges hat sich die Leistungslähigkeit dieses Inustriezweiges
 stark gesteigert. Obwohl namentlich die
'ohlen- und Treibriemenlederproduktion zum großen
"eile auf den Export angewiesen sind, war die Beschäfigung
 dieser Industriezweige bis zum Jahre 1024 eine
ute. Erst die folgenden Jahre zeigen einen starken
lückgang in der Lederproduktion, der wohl, abgesehen
‚on den ungünstigen Geld- und Kreditverhältnissen, in
ırster Linie darauf zurückzuführen sein dürfte, daß
lieser Industriezweig unter dem Anreiz einer günstigen
Conjunktur sich im Verhältnis zur Aufnahmsfähigkeit
{es Marktes zu rasch entwickelt hatte. Die Folge
{avon war, daß in den letzten Jahren eine Reihe auch
‚rößerer Unternehmungen ihre Betriebe stillegen mußten.
rst in der letzten Zeit macht sich auch in, der Lederndustrie
 eine leichte Besserung geltend. Fine ähnliche
ıntwicklung hat auch die Schuhindustrie aufzuveisen,
 die sich nach dem Kriege nahezu verdoppelt
ıat. Auch dieser Industriezweig besitzt eine den Inlandsyedarf
 um mindestens 50% übersteigende Kapazität und
;t daher, namentlich was die Erzeugung von Galanterie-&amp;lt;huhen
 anlangt, stark auf den Export angewiesen.
’nter wesentlich günstigeren Bedingungen konnte sich
‚uch in den Nachkriegsjahren die Lederwarenindustrie
intwickeln, die schon vor dem Kriege vorwiegend für
len Export beschäftigt war. Insbesondere die Erzeugısse
 der Österreichischen Luxuswarenindustrie
Leder- und Taschnerwaren) waren seit jeher vermöge ihrer
‚orzüglichen Qualität und geschmackvollen Ausstattung
n der ganzen Welt berühmt und haben sich diesen Ruf
»is zum heutigen Tage voll bewahrt. Welche Bedeutung
        <pb n="532" />
        der Export für die Lederindustrie besitzt, wird durch die
nachfolgenden Ziffern des Außenhandels in den Jahren
1925 bis 1027 gekennzeichnet, die gleichzeitig auch einen
Rückschluß auf die Entwicklung ‘dieses Industriezweiges
in diesem Zeitraum gestatten.

| Warenbenennun:

1926 |
Wert in 1000 Ss
2 1F 37.634 ] 50.970
18.104 10.967 15.699
17.582 | 17.219 | 283485

106"

1927

Leder ......,..
Schuhwaren ..,.. /
Andere Lederwaren

Die vorhandenen Bodenschätze der Alpenländer und
die frühe Entwicklung einer hohen Baukultur haben das
Entstehen einer bedeutenden stein- und erdenverarbeitenden
 Industrie in Oesterreich begünstigt.
Die Portlandzementwerke der Perlmooser Zement-‘abriks
 A. G. gehören zu den ältesten Europas.
Auch die jetzt über die ganze Welt verbreitete Erzeuzung
 von Asbestzement-Dachdeckkungsmaterial hat ihren
Ursprung in Oesterreich gehabt. Die Nachkriegsjahre
waren der Entwicklung der österreichischen Baustoffindustrie
 nicht günstig. Die Leistungsfähigkeit der Zementund
 Ziegelwerke sowie auch der Kalkindustrie geht weit
iiber den durch das Darniederliegen der Bautätigkeit in
den Städten stark eingeschränkten Bedarf hinaus, wozegen
 eine Ausfuhr aus fracht- und zolltarifischen
Gründen nur in sehr beschränktem Maße möglich ist.
Unter den übrigen Zweigen dieser Industrie kommt,
ıbgesehen von der bereits an anderer Stelle erwähnten
Magnesitindustrie, der Frzeugung von Schamotte- und
Dinasziegeln, ferner der Herstellung von Steinzeugröhren
und von Fußboden- und Wandplatten größere Bedeuung,
 vor allem auch für den Export zu. In stetem Fortschreiten
 befindet sich auch die Produktion von techrischen
 und hygienischen Artikeln sowie von Geschirr.
Von der hochentwickelten Glasindustrie der alten
Monarchie ist der kleinere Teil, mit 20 Unternehmungen,
bei Oesterreich verblieben. Die Zahl der Betriebe hat
sich in den Nachkriegsjahren durch die Errichtung von
sechs weiteren Unternehmungen erhöht. Auch die Produktion
 hat durch die Aufnahme der Erzeugung von
Preßglas und Gußglas, insbesondere aber von Tafelglas,
sine Vergrößerung erfahren. Die anfänglich günstige
Entwicklung dieses Industriezweiges ist mit Beginn des
Jahres 1023, hauptsächlich infolge des scharfen Wett-Dewerbs
 der weit stärkeren ausländischen Glasindustrien,
unterbrochen worden. Obwohl die österreichische Glasindustrie
 seither mit großen Produktions- und Absatzschwierigkeiten
 zu kämpfen hatte, haben einige Betriebe
in den letzten Jahren durch Modernisierung und Ausgestaltung
 ihrer Anlagen, zum Teile auch durch Aufnahme
 der maschinellen Erzeugung ihre Leistungsfähigkeit
 wesentlich gesteigert. Durch ein im Jahre 1928 errichtetes
 Unternehmen ist auch die moderne maschinelle
Tafelglaserzeugung in Oesterreich neu eingegeführt
worden, so daß die österreichische Glasindustrie nunmehr
imstande ist, den gesamten Inlandsbedarf zu decken. Die
Glasindustrie beschäftigt gegenwärtig rund 3600 Arbeiter.
“inige Hütten, vor allem die Glaskolbenindustrie, sind
auch für den Export tätig. Die Fin- und Ausfuhrziffern
weisen in den letzten drei Jahren folgende Bewegung auf:

Warenbenennung


Einfuhr | Ausfuhr
Menge Wert in Menge Wert ‚ip
in q 10005 | inq | 10005
42.093 5061 ‚ 30.064 | 4896
52.032 ' 6014 25.223 | 4587
40.166 | 5790 | 26.381 | 4509

1. Hohlelas

1925
1926
1927

1925 36.496 | 2081 6.645 | 347
1926 a 3540 | im 207
1927 69.062 | 3464 2.039 | 176
1925 1.081| 197 | 4.167| 735
3.Glaskolben | 1926 | 128 195 | 3.331 | 882
1927 1283| 318 | 2358| 912

Die Porzellanindustrie war vor dem Kriege in
ten Ländern des heutigen Oesterreichs überhaupt nicht
vertreten, so daß dieser Industriezweig erst in den Nachiriegsjahren
 durch die Errichtung dreier Unternehmungen
zeschaffen wurde, die sich mit der Erzeugung von Elektro-»orzellan,
 Geschirr und Kunstporzellan befassen.
Von der bereits vor dem Kriege hoch entwickelten
Kautschukindustrie hat Oesterreich die größten
3etriebe übernommen. Im Verlauf der letzten Jahre hat
n diesem Industriezweig eine starke Konzentration einzesetzt,
 in deren Verlauf auch die Anzahl der Betriebe
’‚ermindert wurde. Gleichzeitig wurde auch eine weitzehende
 Spezialisierung der Erzeugung durchgeführt.
Die Gummiindustrie zählt zu den wichtigsten und leistungsähigsten
 Exportindustrien Oesterreichs.
Der größte Teil der hemischen Industrie Oester-'eich-Ungarns
 war in den Sudetenländern konzentriert.
\uf dem Gebiete des heutigen Oesterreichs war die
hemische Industrie, abgesehen von mehreren Unterı1ehmungen,
 die sich mit der Erzeugung von Spezial-»rodukten,
 wie Soda, Karbid, Aetznatron, Chlorprodukten
ınd Mineralfarben befaßten, nur durch ein größeres,
Aineralsalze und -säuren .produzierendes Werk verreten.
 Bereits in‘ den ersten Nachkriegsjahren hat sich,
ıauptsächlich durch Umstellung der ehemaligen Pulverabriken,
 auch in Oesterreich eine chemische Großindutrie
 entwickelt, deren Leistungsfähigkeit in den letzten
ahren so gesteigert ‚wurde, daß sie gegenwärtig in der
„age ist, nahezu den. gesamten Inlandsbedarf an den
vichtigsten chemischen Hilfsstoffen zu decken. Abgesehen
’on den bereits oben genannten Produkten erstreckt sich
lie Tätigkeit der chemischen Industrie Oesterreichs in
ler Hauptsache auf die Herstellung von Oleum, Schwefel-)aure,
 Salzsäure, Glaubersalz, Salpetersäure, Schwefel-Vatrium,
 Superphosphat und Reformphosphat.
Im Zusammenhange mit der fortschreitenden Ausıltzung
 der Wasserkräfte hat auch die elektrohemische
 Industrie Oesterreichs einen Ausbau erahren.
 Zu den im Jahre 1918 bereits bestandenen
ieben Unternehmungen dieses Industriezweiges, deren
ahresmittelleistung rund 28.000 PS betrug, sind in der
Zeit bis 1027 zwei weitere Unternehmungen, mit einer
ahresmittelleistung von ungefähr 2600 PS hinzusekommen,
 während zwei weitere Unternehmungen, mit
iner Mittelleistung von zirka 12.000 PS seit 1. Jänner
9228 noch im Bau begriffen sind. Die elektrochemische
ndustrie befaßt sich vor allem mit der Herstellung von
\luminium, Kalziumkarbid, Wasserstoffsuneroxvd und

u }
        <pb n="533" />
        dessen Derivaten. Zu den zur Zeit des Umsturzes in
Oesterreich bestandenen Zündholzfabriken sind
weitere Betriebe hinzugekommen. Die Leistungsfähigkeit
dieses Industriezweiges übersteigt weit den Inlandsbedarf,
30 daß die Unternehmungen gezwungen sind, einen erıeblichen
 Teil ihrer Erzeugung zu exportieren.
Der Außenhandel in den wichtigsten dıemischen Produkten
 hat sich wie folgt entwickelt:

925 1926 1927 |
Ein- | Aus- | Ein- | Aus- | Ein- | Ausführ
 fuhr | fahr fuhr fuhr fuhr
Wort in 1000 Sehilline

Warenbenennung

Chemische Hilfs- '
stoffe ........ 136.958 21.371 36.868| 21.434] 42.060 24.218
Farbwaren ..... 111,899 12.099] 13.728 10.427| 17.114! 10.306
Zündwaren ...:. 814| 5.048 1.340] 6.948| 1.252 6.980
Summe . .. .49.671| 38.513] 51.986| 38.809| 60.426| 41.499

Gewisse finanzpolitische Erwägungen, vor allem aber
der Umstand, daß die Spirituserzeugung auch in
allen anderen europäischen Staaten, sei es in Form eines
Monopols, sei es im Wege staatlich beeinflußter Kartelle
und dergleichen, einer besonderen staatlichen Ingerenz
unterliegt, hat dazu geführt, daß die ursprünglich nur
ür die Kriegsdauer in Aussicht genommene staatliche
Bewirtschaftung dieses Industriezweiges in allerdings gelockerter
 Form auch weiter aufrecht erhalten wurde. Die
Spiritusproduktion hat seit dem Jahre 1920 eine starke
Zunahme erfahren. Sie erreichte im Jahre 1026 mit
203.157 hl, davon die gewerblichen Brennereien 232.369 hl,
den Höhepunkt und betrug 1927 245.708 hl, wovon auf
die gewerblichen Brennereien 203.672 hl entffielen.
Während im Verbrauche von abgabefreiem Spiritus für
Bewerbliche Zwecke im Jahre 10927 gegenüber dem Vorjahre
 eine Steigerung von 3853 hl auf 4631 hl zu verzeichnen
 war, ist der Konsum an Brennspiritus in der
gleichen Zeit von 110.207 hl auf 100.007 hl gesunken,
was in der Hauptsache auf die starke Zunahme des
Gasverbrauches zurückzuführen ist. Die Preßhefearzeugung

 zeigt in den ersten Nachkriegsjahren eine
näßige Verringerung, ist jedoch seit dem Jahre 1024
:äemlich gleich geblieben, sie betrug 1919 noch 53.600 q
jank dann bis 1022 auf 33.600 q und stieg 1024 wieder
ıuf 41.000 q (1025 40.300 q, 1026 41.000 q).
Die Brauindustrie war in den Gebieten des heutigen
Oesterreichs schon vor dem Kriege, sowohl was ihre
Größe, wie die Qualität ihrer Erzeugnisse anlangte, hoch
entwickelt. Die Jahreserzeugung der deutschösterreichischen
 Brauereien, die in den letzten Vorkriegsjahren
lurchschnittlich über 7,100.000 hl (mit rund 82,300.000
Hektolitergraden) betrug, ist während des Krieges und
n den ersten darauffolgenden Jahren stark zurückzegangen.
 Obwohl die Biererzeugung namentlich in den
etzten Jahren eine stetige Steigerung erfahren hat, ist
3s der österreichischen Brauindustrie noch nicht geungen,
 die Höhe der Vorkriegsproduktion wieder zu
ırreichen, ‚was wohl hauptsächlich auf den fast voll-;tändigen
 Verlust des früheren Absatzes im Alt-Auslande
ınd darauf zurückzuführen ist, daß ihr auch die Versorgung
 jener Gebiete, die durch den Zerfall der Monırdie
 an Jugoslawien und Italien übergegangen sind,
ıntzogen wurde. Obwohl in der letzten Zeit wieder eine
Zelebung des Bierexportes zu beobachten ist, ist
lie österreichische Brauindustrie auch gegenwärtig nodhı
iberwiegend auf den Absatz im Inlande angewiesen.
nfolgedessen hat auch die Zahl der Brauereien eine
ıllerdings nur geringfügige Abnahme erfahren. Die Bierproduktion
 betrug in den. Nachkriegsjahren:

Kampagne

lektolite:

Hek*nlitergrade
rxirakt

Anzahl der
Brauereien

1918/19 '
1919/20
1920 21
1921/22
1922/23
1928/24
1924/25
1925/26
1926/27

2.117.632
3.049.298
3,040 319
3.371.036
2,996.980
1,590.373
5,053.683
5,329.896
5.210.484

10,617.569
15,212.701
25,831.189
39.587.167
39.595.620
61,595.612
66,951.745
70.279.879
68.869.365

151
154
159
161
160
154
145
146
144

Das Stammhaus dieses größ- besitz in eine Aktiengesellen
 österreichischen Brauerei- schaft um, das Jahr 1013
ANnternehmens, das Brauhaus brachte die Vereinigung mit
zu Klein-Schwechat, besteht den Großbrauereien St. Marx
urkundlich nachweisbar seit ‘Mautner) und Simmering
1632 und wurde, nachdem es ‚Meich!). Mehrere Todesfälle
im Laufe von zwei Jahr- im Hause Dreher führten
lunderten mehrere Male dic 1926 zum Verkauf der Dreher-Besitzer
 gewechselt hatte, am schen Aktien.
27. Mai 1539 von Anton Die neue Geschäftsführung
Dreher gekauft. Durch richtig vergrößerte die Firma nach
Angewendete Neuerungen im umfangreichen Verbesserun-Brauverfahren,
 wie überhaupt zen durch die im Jahre 1926
(m ganzen Betriebe, gelang erfolgte Fusion mit der ur-°S
 diesem, seinen KErzeug- kundlich seit 1500 bestehenlssen
 Weltruf zu verschaffen den Brauerei Hütteldorf und
und die Brauerei Klein- erweiterte 1928 das Unter-Schwechat,
 deren Produk- nehmen neuerlich durch Er-Tonsziffern
 von Jahr zu Jahr stiegen, zur ersten des Kontinents werbung der Aktien der Brauerei Jedlesee Rudolf Dangler A. G.
°Mporzuheben. Das Unternehmen, eines der größten seiner Art am Kontinent,
Sein Sohn Anton Dreher wandelte im Jahre 1905 den Brauerei- erzeugte im Geschäftsiahre 1927/28 1.002.711'87 Hektoliter Bier.
        <pb n="534" />
        DAS ÖSTERREICHISCHE TABAKMONOPOL
l. Die k. k. Tabakregie — Vorkriegszeit und
Weltkrieg.
Die bald hundertfünfzigjährige Geschichte der öster-‚eichischen
 Tabakregie verlief bis zum Weltkriege in
siner ruhigen Linie stetiger Aufwärtsentwicklung. Bei
Kriegsausbruch hatte das österreichische Tabaknmonopol
 den Bedarf an Rauchmaterial für eine
Bevölkerung von rund dreißig Millionen Köpfen
zu befriedigen. Es verfügte über 30 Tabakfabriken,
18 Verschleißmagazine, sowie 7 Ämter für die Einlösung
 der im Inlande gebauten‘ Tabake und beschäftigte
 insgesamt rund 1200 Beamte und 27.000
Arbeiter. Die Zentralleitung oblag der k. k. Generaldirektion
 in Wien (siehe Abb. I). Deren vornehmste
 Aufgabe bestand in der Beschaffung der Rohstoffe
and in der Organisation und Überwachung der Erzeugung.

 Die Organisation und Überwachung des
Verschleißes war dem k. k. Finanzministerium und
den ihm unterstellten Finanzbehörden (Landesdirektionen,
 Bezirksdirektionen, Kontrollbezirksleitungen
zw. Direktionen und Inspektoraten) vorbehalten.
er Ankauf der Rohstoffe erforderte zwar reiche Erahrungen,
 bereitete aber keine Schwierigkeiten, denn
lie k. k. Tabakregie verfügte über altbewährte Einz:aufsverbindungen
 auf dem Weltmarkte. Die für die
illigen Erzeugnisse in großen Mengen benötigten
Tabake wurden teils durch Anbau im Inlande
ınter Anleitung und Aufsicht der Generaldirektion
zewonnen, teils aus den ungarischen Ernten
ıuf Grund eines mit der ungarischen Tabakregie geichlossenen
 Vertrages angekauft.
Die Bezahlung der zumeist im Frühjahre und Herbst
älligen großen Beträge für Tabaklieferungen aus dem
\uslande bereitete der k. k. Tabakregie keine
Schwierigkeiten. Innerhalb des finanzgesetzlich zur
Verfügung stehenden Kredites standen ihr die benö-:igten
 Summen jederzeit zur Verfügung. Die Zahlungen
wurden durch die Österreichisch-ungarische Bank in
Devisen geleistet, deren Kurs damals nur ganz geingfügigen
 Schwankungen unterlag.
In den Magazinen der k. k. Tahbakregie lagerte
stets ein für einen mehrjährigen Bedarf ausreichender
Vorrat, der das österreichische Tabakmonopol vom
Ausfalle einzelner Ernten und von spekulativen Ein-Jüssen
 unabhängig machte und die gleichmäßige Beichaffenheit
 der. Fabrikate bei fast konstanten Gestehungskosten
 sicherte.
Die in altüberlieferten Erfahrungen verankerten
 Fabrikationsmethoden der k. k.
Tabakregie wurden von einer für ihr ganzes Leben
dem Unternehmen verbundenen Beamten- und Arbeiterschaft
 aufs genaueste eingehalten. Dennoch blieb
Erstarrung vermieden. In den wissenschaftlichen Abteilungen
 der Generaldirektion wurden alle Neuerungen
 auf dem Gebiete des Tabakbaues und der
Tabakverarbeitung aufmerksam verfolgt und erprobt;
eigene Forschungsarbeiten führten zu Verbesserungen
aller Art und auch der Erfahrungsaustausch der 30
Fabriken zeitigte reiche Früchte.
Die gewiß nicht leichte Aufgabe, die Rauchbedürfnisse
 einer national, kulturell und sozial so differenzierten
 Bevölkerung wie die des alten Österreich zu
befriedigen, hatte die k. k. Tabakregie mit vollem

Abb. 1. Generaldirektionsgebäude
        <pb n="535" />
        Erfolge gelöst. Auch im Auslande erfreuten sich die
österreichischen Tabakfabrikate wegen ihrer Güte und
Preiswürdigkeit großer Beliebtheit.
Von Jahr zu Jahr erzielte das österreichische Tadakmonopol
 steigende Umsätze und Reinerträge. In
dem letzten Vorkriegsjahre (1013) wurden im alten
Österreich abgesetzt:
Zigarren. . . .rund 1.700 Millionen Stück
Zigaretten . . . 6.700 » »
Zigarettentabake . „ 067.000 Meterzentner
Pfeifentabake . . „ 179.000 »
Gespunste . . . 12.000
im Geldwerte von 220,750.000 Kronen.

Durch den Weltkrieg wurde die weitere Entwickung
 des österreichischen Tabakmonopols jäh abgeschnitten.
 Zunächst schien es wohl, als sei die Tabakregie
 mit ihren großen Rohstoffvorräten in der
Lage, über den Weltkrieg hinwegzukommen, dessen
Dauer man anfangs sehr unterschätzte. Doch erwies
zich dies bald als irrig. Unter den außerordentlichen
Anforderungen der Heeresverwaltung schwanden
die Vorräte an Fabrikaten und Rohstoffen rasch dahin.
Dazu kam die frühzeitige Lahmlegung der inländischen
 Tabakproduktion und der Tabakfabriken in
Ostgalizien. Der Nachschub der für die Zigarrenand
 Pfeifentabak-Frzeugung benötigten Überseetahake

Abb. 2. Tabakfabrik Stein IV

Im gleichen Jahre wurden exportiert:
Zigarren . . . . .rund 2.300 Meterzentner
Zigaretten . . .. . » 7.800 »
Rauchtabake . . . . » 1.400 n
m Werte von 9 Millionen Kronen.
Der Ertragskoeffizient (Verhältnis des Kassaüberichusses
 zu den Einnahmen) betrug 64°602°%.
_ Die k. k. Tabakregie bildete also ein großes, wohl
fundiertes Unternehmen, eines der wertvollsten Aküiva
 des alten Staates. Als es sich später im Zuge
der Sanierung des neuen Österreich um die
Sicherstellung der Völkerbundanleihe handelte,
 fanden die Kreditgeber daher auch in dem der
Republik Österreich verbliebenen Teile der k.k. Tabakregie
 noch ein Pfandobjekt von so bedeutendem
Werte, daß es ohne Risiko zur Grundlage großer
Kreditoperationen gemacht werden konnte.

war unterbunden. Es kam schließlich jene Zeit, da
unter dem Zwange der katastrophalen Tabaknot bei
den Pfeifentabaken zu Ersatzmitteln, wie Hopfen
und Buchenlaub, gegriffen werden mußte. Nicht minder
schwierig wurde die Beschaffung der Zigarettentabake,
obwohl ihre wichtigsten Erzeugungsgebiete in den
5sterreich verbündeten Staaten, der Türkei und Bulzarien,
 gelegen waren. Wegen des Krieges war der
Tabakbau in diesen Staaten auf ein Minimum gesuncen
 und die Produktion genügte bei weitem nicht
ür den Bedarf der Vierbundstaaten. Trotz möglichter
 Ausnützung der noch verbliebenen inländischen
und ungarischen Tabakproduktion mußte die Erzeugung
 auf ungefähr die Hälfte des Friedensumfanges
 gedrosselt und in der Folge zur
Regelung des Konsums die Raucherkarte eingeführt
werden. Auch die Beschaffung der Hilfs- und Betriebstoffe
 bereitete immer größere Schwierigkeiten. Sie
        <pb n="536" />
        Abb. 3. Zigaretten-Maschinensaal
konnten nicht in ausreichender Menge und überdies
nur in wesentlich verschlechterter Qualität erlangt
werden. Die Betriebsgebäude waren schlecht instandgehalten,
 der Maschinenpark wegen des Mangels an geschultem
 Bedienungspersonal und infolge der Unmöglichkeit,
 einwandfreie Ersatzteile zu beschaffen,
übermäßig abgenützt.
So lagen die Verhältnisse, als mit der Monarchie
auch die k. k. Tabakregie zu bestehen aufhörte und
in mehrere Teile zerfiel, von denen einen die heutige
österreichische Tabakregie bildet.

IL Die österreichische Tabakregie — Nachkriegszeit
 und Wiederaufbau.
Beim Zerfall der Monarchie gingen 21 Tabakfabriken,
unter ihnen einige mit Transitdepots für Rohstoffe,
5 Tabakverschleißmagazine und alle Tabakeinlösungsämter
 in den Besitz der Nachfolgestaaten über.
Der österreichischen Tabakregie verblieben
nur 9 Tabakfabriken (Wien-Ottakring, Wien-Rennweg,
 Hainburg, Stein, Linz, Hallein,
Fürstenfeld, Klagenfurt und Schwaz), 3 Verschleißmagazine
 (Wien-Alsergrund, Wien-Ottaking
 und Graz) und das Verwaltungsgebäude der
“eneraldirektion in Wien (siehe Abb. I).
Besonders empfindlich machte sich später bei der
Anschaffung normaler Rohstoffbestände der Verlust
an Rohstoffmagazinen und Transitolagern
geltend. Durch den Wegfall einiger großer Fabriken mit
Transitolagern (Göding, Laibach, Winniki) hatte die Tabakregie
 den größten Teil ihrer Lagerräume für Rohstoffe
eingebüßt und verfügte nur noch über Lagerräume,
die für den Rohstoffbedarf der neuen österreichischen
Tabakregie ganz unzureichend waren.

Auch die Produktionskapazität
der Fabriken des neuen Österreich
stand mit dem Konsum der Bevölkerung
 nicht im Einklange. Vor
dem Umsturze hatte der Konsum
Wiens und der alpenländischen
 Industriegebiete den
Durchschnitt weit überragt
und es mußte zu dessen Befriedigung
 ein erheblicher Teil der Produktion
 von Fabriken herangezogen
werden, die außerhalb dieser Konsumgebiete
 lagen und nun nicht
mehr zu Österreich gehörten.
Im alten Österreich betrug der
Konsum der Länder, die das heutige
Österreich bilden, im Jahre 1013
Zigarren 463,437.037 Stück
Zigaretten 1.053,766.414 »
Zigarettentabake 10.5490°00O q
Pfeifentabake 54.000°68
Die Produktion der in diesen
‚ändern gelegenen Tabakfabriken betrug 1013:
Zigarren . .. . . . 205,086.326 Stück
Zigaretten . . . . . 2.038677.010 „
Zigarettentabake . . . 11.367115 q
Pfeifentabake . , .. 606.418°61
Die Leistungsfähigkeit der Österreich verbliebenen
 Betriebsstätten reichte also unter normalen
 Verhältnissen nicht aus, um den inländischen
Bedarf an Rauchmaterial zu decken. Besonders groß
war der Ausfall in Virginierzigarren, da von den
vier Virginierfabriken der alten Tabakregie drei an
die Nachfolgestaaten gefallen waren, und auch für
den Bedarf an Zigaretten, deren Konsum in der
Kriegszeit sprunghaft gestiegen war, genügten die
verfügbaren Betriebe nicht.
Vorerst gelang es jedoch nicht, auch nur die Lei-;tungsfähigkeit
 der vorhandenen Betriebe auszunützen-Die
 Beschaffung der Rohstoffe, Hilfsstoffe und der
Betriebsmaterialien war in dem verkleinerten Wirtichaftsgebiete
 mit seiner sich täglich verschlechternden
Währung noch schwieriger als im Kriege. Valuten
zum Rohstoffankaufe standen nicht zur Verfügung;
auch langjährige Lieferanten ließen die Tabakregie
m Stiche und gewährten keine Kredite. So war die
‚abakregie gezwungen, die benötigten Rohstoffe
zunächst durch Vermittlung spekulativer Elemente
sicherzustellen, die sich das Risiko der Kronenentwertung
 durch Preise bezahlen ließen, welche den
Aandelswert der gelieferten, qualitativ wenig entsprechenden
 Rohstoffe weit übertrafen. Der Verfall
der Baulichkeiten und die Abnützung des
Maschinenparkes ging mangels der für die Instandsetzung
 nötigen Geldmittel und Materialien unzufhaltsam
 weiter.
        <pb n="537" />
        Die unzureichende Ernährung der Arbeiterschaft. in
der nun einsetzenden Zeit der ärgsten Lebensmittelnot
hatte ein Nachlassen der Arbeitsleistung zur Folge.
Die Regelung der Verkaufspreise im FEinklange mit
der Geldentwertung war unmöglich. Die Vorräte an
Rohstoffen und Fabrikaten gingen zur Neige, die
Finnahmen sanken. Den Tiefpunkt erreichte diese
Entwicklung im Jahre 1021, in dessen zweiter Hälfte
die Ausgaben bereits höher waren als die
Einnahmen und die Tabakregie knapp vor der
Betriebseinstellung stand.

Der nun einsetzende Wiederaufbau stellte
lie Leitung der Tabakregie vor eine Reihe
schwierigster Aufgaben. ;
Vor allem mußten die für einen normalen Erzeuzungsumfang
 nötigen Rohstoffe in entsprechender
 Qualität beschafft und in der Folge wieder
Vorräte wie in der Vorkriegszeit angesammelt
werden. So bedeutungsvoll sich auch der Ertrag des
Tabakmonopols seit seinem Bestande für die Finanzgebarung
 Österreichs erwiesen hatte und so dringend
nötig die Sicherung dieser Einnahmsquelle gewesen
wäre, war dennoch der junge Bundesstaat, der zu
jener Zeit kaum die lebenswichtigen Bedürfnisse seiner
Bevölkerung befriedigen konnte, außerstande, die be-Tächtlichen
 Geldmittel beizustellen, welche zur Erwerbung
 auch nur bescheidener Mengen der im Preise
gewaltig gestiegenen Rohstoffe erforderlich waren.
Hier nun erwies sich das hohe Ansehen, das
sich die Tabakregie durch ihre fachkundige
Führung und solide Geschäftsgebarung erzungen
 hatte, von unschätzbarem Wert. Es fand sich
an Konsortium holländischer T"ahakfirmen.
das sich bereit erklärte, der Tabakvegie
 einen langfristigen Barkredit
 in holländischer Währung
zu eröffnen, und die Leitung der
Tabakregie nahm dieses Anerbieten
an, in der festen Zuversicht, das
Unternehmen in absehbarer Zeit
wieder auf seine alte Höhe bringen
und ertragreich gestalten zu können.
So konnte der Erzeugungsumfang
allmählich dem Bedarfe angepaßt
werden und die heimischen Fabrisate
 fanden, obwohl sie anfänglich
ü0ch keineswegs die alte Vorkriegs-Qualität
 besaßen, freudige Aufnahme
 bei den Rauchern, denen in
der Zeit der Rohstoffnot ihrem Geschmacke
 nicht zusagende ausländische
 Zigarren und Zigaretten hatten
zeboten werden müssen.
Die nun rasch steigenden Ein-3ahmen
 ermöglichten es. früher

ıls vorgesehen, den Kredit abzustatten.
Die Valutaverhältnisse besserten sich allmählich, die
Zeldbeschaffung gestaltete sich minder schwierig und
costspielig. Die Tabakregie konnte nunmehr wieder
nit regelmäßig zur Verfügung stehenden Geldmitteln
echnen. Immerhin blieb sie in ihrem Zahlungsverkehre
ıoch weiterhin etwas beengt, da ihr nur allmonatlich
‚estimmte Teilbeträge des für das ganze Jahr festzesetzten
 Kredites zugewiesen wurden, ohne Rücksicht
auf einen etwa eintretenden stärkeren Geldbedarf,
Da die Tabakregie jedoch zeitweise zur Bezahlung
‚on Rohstoffen Summen benötigte, welche die monat-‘ichen
 Teilkredite bedeutend überstiegen, half sie sich
Jurch die Begebung von Wechseln, die gerne an
Zahlungsstatt genommen und mit der Zeit sogar ein
m Auslande gesuchtes Papier wurden. Dadurch hatte
lie Tabakregie de facto ihre volle Handlungsfähigzeit
 bei der Findeckung ihres Rohstoffbedarfes wieder
arlangt.
Mit Ende des Jahres 1027 wurden die letzten
Wechsel eingelöst und seither werden die Rohstoffe
zu den im. Tabakhandel üblichen Fristen mit den
aräliminarmäßig zur Verfügung stehenden Geldern
ezahlt.
Die günstige Gestaltung der Rohstoff-Bevorrätigung
arhellt aus der folgenden Aufstellung:
Vorräte am I. November I918 rund 116.000 q
Mitte I0920 . . . . 44.000
Ende 1926 . . .. „ 203.000 ,
Ende 1927 . . .. „ 253.000
Verarbeitet wurden:
im Budgetjahre 1918/1910 . . . .
1919/1920 .
1926 . a
10927

\bb. 4. Arbeiterhaus in Hainburg a. D.

BF
        <pb n="538" />
        Abb. 5. Kindergarten in Hainburg a. D

In jüngster Zeit hat die österreichische Tabakregie
sinen bedeutsamen Schritt in der Rationalisierung
der Rohstoffbeschaffung über die in der Vorkriegszeit
 geübten Methoden hinaus unternommen.
Der Handel mit Orienttabaken zeigte in der Nachkriegszeit
 infolge des Überhandnehmens spekulativer
Zlemente förmliche Inflationserscheinungen, die ihrerseits
 wieder als Gegenbewegung eine Tendenz zur
Vertrustung des ganzen Handels mit Levantiner
Tabaken auslösten. Um sich einerseits von dieser Entwicklung
 unabhängig zu machen, andererseits um
Tabake zu erlangen, die möglichst weitgehend den
vesonderen Bedürfnissen der österreichischen Tabakregie
 entsprechen, wurde eine Organisation zum
Ankaufe und zur Manipulierung der orientalischen
 Tabake an Ort und Stelle (Türkei,
Bulgarien und Griechenland) gegründet.
Die zeitweilige Entlastung des Budgets durch die
Inanspruchnahme des holländischen Kredites für den
esonders große Geldmittel bindenden Tabakankauf
ermöglichte es, die Instandsetzung und Ausgestaltung
 der Betriebsgebäude und Einrich-‘ungen
 in beschleunigtem Zeitmaße durchzuführen.
 Innerhalb weniger Jahre konnten die Gebäude
 innen und außen in einwandfreien Zustand
versetzt, die Maschinen einer durchgreifenden Reparatur
 unterzogen und zum Teile durch Umbau auf
wesentlich höhere Leistungen gebracht werden. Die
Erzeugung stieg rasch und schon mit Ende des Jahres
(022 konnte die Raucherkarte aufgelassen werden.
Wie schon erwähnt, waren die von der k. k. Tabakregie
 übernommenen Betriebsstätten für den mit Eintritt
 geordneter Verhältnisse zu erwartenden Konsum,
insbesondere an Virginierzigarren und Zigaretten, nicht
zureichend. Noch in den Wirren des Umsturzes wurde

daher der Entschluß gefaßt, eine
Fabriksanlage zur KErzeugung
 von Virginierzigarren
in Stein a.D. zu erbauen. Der
neue, für eine Jahreserzeugung von
mehr als hundert Millionen Zigarren
bemessene Betrieb wurde im Frühsommer
 1022 der Benützung übergeben.
 Die Tabakfabrik in Stein
(siehe Abb. 2) zählt zu den architektonisch
 schönsten und in
betriebstechnischer und hygienischer
 Beziehung besteingerichteten
 Fabriken. Sie
übertrifft in dieser Hinsicht alle
anderen Tabakfabriken der alten
k. k. Tabakregie.
Um die Zigarettenerzeugung zu
verstärken, wurde das ehemalige
Landwehr-Waffendepot in Wien-Favoriten
 zu einer Zigarettenfabrik
umgestaltet.
Die Leistungsfähigkeit der österreichischen Tabak-'‚egie
 hat außer durch die Errichtung dieser beiden
neuen Betriebsstätten eine weitere ansehnliche Steizerung
 durch Neu- und Zubauten in den bestehenden
 Betrieben erfahren. Da sich die ver-‘ügbaren
 Lagerräume alsbald für die Unterbringung
ler dem vergrößerten Erzeugungsumfange entsprechenden
 Rohstoffe als unzureichend erwiesen, wurden in
einigen Tabakfabriken Magazine und Schopfen errichtet
 und vier große Objekte im Wiener Arsenal
gemietet und zu Rohstoffmagazinen ausgestaltet. Die
“rzeugung konnte aber noch weit über das durch
die räumlichen Erweiterungen der Betriebe gegebene
Ausmaß hinaus gesteigert werden durch Einführung
verbesserter Arbeitsmethoden, durch Einführung
 der Maschinenarbeit an Stelle der Handarbeit
 und durch Auswechslung älterer Maschhinen
 gegen Hodcleistungsmaschinen
neuester Bauart (siehe Abb. 3). Nunmehr wird der
größte Teil der Zigarrenpuppen maschinell hergestellt,
vodurch eine gleichmäßigere Füllung und schönere
"orm der Puppen als bei der Handarbeit erzielt wird.
Die Zigaretten- und Pfeifentabakpäckchen sowie die
ı1eu eingeführten Schnupftabakpäckchen werden zur
Gänze maschinell hergestellt. Die für die Verpackung
ler minderen Pfeifentabake. in Briefen notwendigen
Vlaschinen werden mit Ende dieses Jahres zur Verügung
 stehen. Auch das Zählen und Füllen der
figaretten in die Hunderter- Packungen, sowie die
vollständige Herstellung der Zigarettenpackungen zu
IO und 20 Stücken wird seit kurzem durch Maschinen
 besorgt.
So konnten trotz der Herabsetzung der wöchentichen
 Arbeitszeit von 51 auf 44 Stunden Mehreistungen
 bis zu 25% erreicht werden.
        <pb n="539" />
        Insbesondere in der feinen Rauchtabakfabrikation
 und der Zigarettenverpackung konnten
durch Einführung verschiedener Vereinfachungen nam-1afte
 Ersparnisse erzielt und die Leistungen eraöht
 werden.
Die dadurch erzielten Ersparungen an Betriebs-Kosten
 versetzten die Tabakregie in die Lage, die
Qualitätsverbesserung der Zigarren ohne
gleichzeitige Tarifpreiserhöhung durchzuführen:

Alle diese Neuerungen haben ein vermehrtes Ausbringen
 auf kleinerer Arbeitsfläche ermöglicht und
dadurch Raum für Betriebserweiterungen
oder die Unterbringung von Garderoben, Wascheinrichtungen
 und dergleichen frei gemacht. Die
technische Ausgestaltung der Betriebe beschränkt sich
nicht bloß auf die Fabrikationsmaschinen; auch die
sonstigen. Betriebseinrichtungen wurden verbessert.
So wurden Transporteinrichhtungen und Zentralheizungen
 eingebaut, die Beleuchtungsanlagen
 modernisiert, Waschräume installiert und
Garderoben geschaffen.
Während die Leitung der Tabakregie auf die Steizerung
 der Erzeugung bis zur vollen Bedarfsdeckung
und die im Interesse der guten Maturierung notwendige
 Stärkung der Zigarrenvorräte hinarbeitete,
bemühte sie sich auch um die Hebung der Qualität
 der Fabrikate durch Ankauf guter und bester
Rohstoffe, Verbesserung der Erzeugungsmethoden
 und Prozeduren (Tabakmischungen),
Hebung der Arbeitsmoralin den Betrieben, strenge
Überwachung der Fabrikation in allen ihren
Phasen und Vorsorge für die sachgemäße Behandlung
 der Fabrikate in den Verschleiß-Stätten
 bis zu ihrer Abgabe an die Konsumenten.
In nächster Zeit werden die vorwiegend
 für die Verpackung in Kistchen
 in Betracht kommenden Schlußzigarren
 in Preßrahmen aus echten
Zedernholzfournieren eingelagert
werden, welche die Maturierung
der Zigarren begünstigen und den
Zigarren vor der Abgabe an den
Verschleiß die bei den Rauchern beliebte
 Vierkantpressung geben.
Das Fabrikationsprogramm
der österreichischen Tabakregie um-:aßt
 im allgemeinen alle Sorten, die
in der Vorkriegszeit hergestellt worden
 sind.
Weggefallen sind die Sorten:
Zigarren: Imperatores, Trab.
esp, Prensados, Brevas, Regalia,
Medianos, Trabuquillos Galanes»
Senoritas, Palmas, Selectos, Palmias,
 Pigmeos, Rosita, Cigarillos,
Virginiosa, Kl. Inländer.

Zigaretten: Kaiser, Dalmatiner, Donau, Virginier,
Ungarische, Drama.
Zigarettentabake: Mf. Türk., Drama, Fst. Ung.
Zigtt.- Tabak.
Pfeifentabak: Varinas, Kaisermischung, F'st. Ungar.,
Krull, Feiner Ungar. Mf. Ungar., Cserbeltabak (Grenz-:abak).

Gespunste: Hanauer Rollen.
Schnupftabake einige Sorten.
Neu hinzugekommen sind:
Zigarren: Imperiales, Sehor especial, Virg. esp. I,
Virg. esp. II, Kanzler, Sehor, Gem. Ausl. Stumpen.
Zigaretten: Harumn, Egypt. I S., Egypt. IL S.,
Asta, Jussuf, Film, Smart, Jam, Jonny, Pearl.
Pfeifentabake; American Blend, My friend,
Blue Bird, Bobby’s Dream, Rio, Ungar. Pfeifentabak.
Unter die importierten Sorten wurden Zigaretten
ınd Zigarren deutscher und schweizer Herkunft
aufgenommen, Erzeugnisse aus anderen Ländern
werden folgen, so daß die in Österreich weilenden
 Fremden in der Lage sein werden, hier ihre
heimischen Sorten zu rauchen.

In der Zeit, als es an Beamten, Aufsichtspersonen
ınd geschulten Arbeitskräften mangelte, minderwerige
 Ersatzstoffe verwendet werden mußten, die Ma-;schinen
 abgenützt waren, die Arbeiterschaft schlecht
arnährt war und in Not lebte, hatte sich wie allerarts
 auch in den Tabakfabriken die Quantität und
Qualität der Arbeit gegenüber jener der Vorkriegsreit
 arg verschlechtert. Als aber nach Abschluß des
&amp;lt;reditvertrages die Fabrikation wieder in Schwung
cam, die Tabakregie Erträgnisse abwarf und der
\rheiterschafl in einem Kollektivvertrage zeitge-Abb.

 6. Arbeitssaal: Virginier-Erzeugung
        <pb n="540" />
        Abb. 7. Propaganda-Auto

mäße Arbeitsbedingungen gewährte, begegneten
 die auf Hebung der Arbeitsmoral gerichtesen
 Bestrebungen der Generaldirektion dem vollen
Verständnis der Arbeiterschaft und ihrer Vertratenspersonen.
 Es steht heute außer allem Zweifel, daß
die Arbeiterschaft der österreichischen Tabakregie
ihre Obliegenheiten sachkundig und gewissenhaft
 versieht und Fabrikate von mindestens gleiher
 Güte wie in der Vorkriegszeit herstellt.

Unter diesen Umständen vollzog sich der Wiederaufbau
 der österreichischen Tabakregie ohne die
Unruhen und Ausstände, die in der Nachkriegszeit
 die Gesundung der meisten Industrien so empfindlich
 gehemmt haben. Und als es sich im Jahre 1923 zeigte,
 daß infolge der Verarmung der Bevölkerung der
Konsum hinter den Erwartungen zurückblieb und
die Kürzung der Arbeitszeit von wöchentlich 44 auf
40 Stunden zur Herbeiführung des Gleichgewichtes
zwischen Erzeugung und Absatz nicht ausıeichte,
zing die unvermeidlich gewordene Abbau-Aktion,
 durch welche der Arbeiterstand von 10.450
auf 6224 Köpfe vermindert wurde, im Einvernehmen
mit der Arbeiterschaft reibungslos von statten. Es
wurden damals die älteren Arbeiter in den dauernden
 Ruhestand versetzt, die jüngsten mit Abfertigungen
 entlassen und darüber hinaus nur solche Arbeiter,
 deren Existenz nicht gefährdet war, mit Zuwendung
 von Wartegebühren oder Geldabfertigungen
außer Stand gebracht. Der seither ständig steigende
Konsum hat es bis Ende des Jahres 1027 ermöglicht,
den Arbeiterstand auf 7730 Köpfe zu erhöhen und
damit einen Großteil derabgebauten Arbeiter
wieder einzustellen.

Die Dank der geschilderten Rationalisierungsmaßnahmen
 steigenden
Erträge setzten die Tabakregie in
die Lage, sowohl die Löhne der
aktiven als auch die. Provisionen
der im Ruhestande befindlichen Arbeiter
 wiederholt zu erhöhen und
die aktiven Arbeiter durch Wirtschaftsprämien
 an dem Erfolge
der Rationalisierung zubeteiligen, sowiedie
 Fürsorgeeinrichtungen
für die Arbeiterschaft auszubauen.
Gegenwärtig sind sämtliche Tabakfabriken
 mit Wärmküchen
oder Speiseanstalten ausgestattet.
 In den Speiseanstalten in
Fürstenfeld. und Wien-Ottakring
wird ein vollständiges Mittagessen
verabreicht. In Schwaz besteht eine
Suppen- und Kaffeeanstalt.
Bei fast allen Tabakfabriken sind
Arbeiterbäder, teils Dampf-.
teils Brausebäder, in Betrieb.
Die Erbauung von Arbeiter- und Beamtenhäusern
 wurde nach langjähriger Pause wieder
anergisch fortgesetzt (siehe Abb. 4). Heute verfügt
die Tabakregie über 43 Wohnhäuser mit zusammen
535 Wohnungen.
Für die Kinder der Tabakfabriksarbeiter bestehen
in einzelnen Betrieben modern eingerichtete. Säuglingsheime,
 in Hainburg auch eine Tageserholungsstätte
 und ein Kindergarten (siehe
Abb. 5).
Seit 1021 werden alljährlich Weihnachtsfeiern für
die im Alter von 2 bis 14 Jahren stehenden Kinder
der Bediensteten veranstaltet.
Erkrankte Arbeiter finden ärztliche Hilfe durch
die vom Bunde besoldeten Fabriksärzte. Der
zrößte Teil der Verwaltungsausgaben der Arbeiter-Crankeninstitute
 wird vom Unternehmen getragen.
Die Arbeiter erhalten aus Bundesmitteln auch Zu-;chüsse
 zu dem gesetzlichen Krankengeld, sie genießen
n gewissen Fällen auch spezialärztliche Behandlung
ınd Kuraufenthalt, insbesondere bei Tuberkulose und
Gelenkserkrankungen.
Mit Wirksamkeit vom I. Dezember 1927 wurde
die Familienversicherung für einen Kreis von
Angehörigen der Tabakfabriksarbeiter eingeführt, welhe
 Krankenpflege (ärztliche Hilfe, Beistellung von
Yeilmitteln und gewisser Heilbehelfe), Mutterhilfe,
Tebammenbeistand einschließlich ärztlicher Hilfe und
Stillprämien sowie Begräbnisgeld umfaßt.
Große Schwierigkeiten bereitete in den ersten Nachkriegsjahren
 die Beschaffung verschiedener, die Qualiät
 der Fabrikate stark beeinflussender Hilfsstoffe,
wie des Zigarettenpapieres, der Klebemittel u. dgl.
welche vor dem Umsturze nur im Auslande und in
        <pb n="541" />
        len heutigen Nachfolgestaaten hergestellt worden
waren und nun nach Möglichkeit im Inlande beschafft
 werden sollten. In intensiver Zusammenarbeit
des chemischen Laboratoriums der Generaldirektion
und der heimischen Industrie, die ihrerseits keine
Anstrengungen scheute, um ein den strengen Anforderungen
 der Tabakregie entsprechendes Erzeugnis
zustande zu bringen, ist auch diese Aufgabe befriedigend
 gelöst worden und die benötigten Hilfsstoffe
werden nun in einwandfreier Qualität von österreichischen
 Unternehmungen geliefert.
Eine wesentliche Vervollkommnung gegenüber der
Vorkriegszeit haben die von der Österreichischen
V’abakregie verwendeten Packungen erfahren. Fin
srheblicher Teil der Erzeugung wird nun in Kleinbackungen
 ausgegeben, durch welche, abgesehen von
der Bequemlichkeit für Käufer und Verschleißer, die
Fabrikate vor Beschädigungen bei der Manipulation
und unhygienischer Behandlung in den Verschleißstätten
 bewahrt bleiben. Besonders vorteilhaft für die
zute Beschaffenheit der Zigaretten haben sich die
vorläufig erst bei allen feineren Sorten verwendeten
Kappenschachteln erwiesen. Auf Grund der günstigen
Erfahrungen mit dieser Packungsart wird sie, ungeachtet
'hrer höheren Kosten, nach und nach bei allen Zigarettensorten
 zur Anwendung gebracht werden. Außerdem
wurden noch folgende neue Packungen eingeführt:
Bei allen in Kistchen verpackten Zigarren, Kistchen
'eils zu 10, 20 und 25 Stück, ;
bei Virginier Gürtelschachteln zu 50 Stück, Rollen
zu 25 Stück und Schuberkartons zu 5 Stück, bei
Cuba Port., Brasil-Virg., Gemischte Ausl., Senor., Gemischte
 Ausl. Stumpen, Gürtelschachteln, bei Kanzler-Zigarren
 Schuberkartons.
Bei Zigaretten, soweit sie nicht in Kappenschachteln
verpackt sind, Weichpackungen zu
100, 20 und 10 Stück.
Bei den neuen amerikanischen
und englischen Zigaretten Klapp-Schachteln,
 Schuberschachteln und
Manschetten, : Zigarettentabaken
Parallelschnitt) Blechkassetten und
Kappenschachteln.
Bei den feineren Pfeifentabak-;orten
 Blechdosen zu 50 g.
Hingegen wurden folgende alte
Packungen aufgelassen:
Bei den Zigarren die Wellpappe
= bzw. Papierpackung bei Virginier,
 Cuba-Portorico, Gem. Ausl.
/igarren, die Kartonpackung bei
Brasil-Virginier, ferner bei den Zi-3aretten-
 und Rauchtabaken sämtliche
 früher bestandenen verschiedenartigen
 Packungen.
In den letzten Jahren wird auch
dem gefälligen Aussehen der

Dackung besonderes Augenmerk zugewendet. Die
\usstattung der neuen Packungen ist nach Entwürfen
1amhafter heimischer Künstler ausgeführt. Überdies
werden die Packungen zur Förderung des Fremden-‚erkehres
 mit künstlerisch ausgeführten Bildern von
Städten, Kurorten und Sommerfrischen aus den Bun-Jlesländern
 geschmückt. In neuester Zeit werden diese
3ilder durch Reproduktionen von Originalen her-‚orragender
 Künstler in mehrfarbigem Offset-Druck
arsetzt.
Die Bemühungen der Tabakregie um die Lieferung
qualitätvoller Fabrikate an den Konsumenten enden
aicht in dem Zeitpunkte, da die Fabrikate die staatichen
 Lagerräume verlassen. Durch unausgesetzte
3Zelehrung und eine neugeschaffene wirksame
Verschleißinspektion wird die Erziehung der
Verschleißer zur Führung ihrer Geschäfte in mo-Jernem,
 kaufmännischem Geiste angestrebt und auf
die sachgemäße Lagerung der Fabrikate, die Ausschließung
 zu lange lagernder oder mangelhaft gewordener
 Fabrikate vom Verkaufe, sowie auf aus-‚eichende
 Bevorrätigung mit allen gangbaren Sorten
ıngewirkt. Ein im Jahre 1923 eingeführtes, reibungs-‚os
 arbeitendes und mit geringen Kosten verbundenes
 Kreditierungssystem ermöglichte es den
266 Verlägen und rund 16.370 Trafikanten, von
denen ein Großteil Kriegsinvalide oder Hinterbliebene
 von Kriegsgefallenen ist, trotz geringer eigener
 Kapitalskraft einen den Konsumverhältnissen
ıhres Standortes angemessenen Vorrat zu halten und
den Wünschen ihrer Kunden Rechnung zu tragen.
Die österreichische Tabakregie begnügt sich nicht,
in den Verlägen und "Trafiken ihre Ware für die
Raucher bereitzustellen. Sie ist vielmehr unausgesetzt
bemüht. das Interesse der Raucher für die Regie-Abb.

 8. Schlußzigarren-Erzeugung

AU
        <pb n="542" />
        Erzeugnisse wach zu halten und durch Beteiligung
an Ausstellungen und Messen, insbesondere
durch Vorführung von Maschinen in vollem Betriebe
und interessanter Einzelheiten des Werdeganges der
Tabakfabrikate in Lichtbildern und Films in dem
eigenen Pavillon auf der Wiener Messe (siehe
Abb. 0), durch Aufklärung in der Presse,
neuerdings durch Herausgabe eines inhaltsreichen,
 vornehm ausgestatteten, von einem
hervorragenden Künstler reich illustrierten
Warenkataloges, welcher den Kunden einen bequemen
 Überblick über die österreichischen Tabakfabrikate
 bietet und ihnen manches Wissenswerte,
das bei Auswahl der Tabakfabrikate eine Rolle
spielt, vermittelt. Seit dem Frühjahr 1928 verfügt die
österreichische Tabakregie auch über ein Propaganda-Auto
 (siehe Abb. 7), das zugleich als Ausstellungs-
 und Verkaufsstelle und Mustertrafik dient
und... insbesondere bei Verbesserung und Modernisierung
 des Verschleißwesens sehr wertvolle Dienste
leistet.
Wie alle österreichischen Industrien, denen der verkleinerte
 Inlandsmarkt kein ausreichendes Betätigungsfeld
 mehr bietet, wendet auch die österreichische
Tabakregie dem Export, welcher für die k. k.
V’abakregie mehr eine Angelegenheit des Prestiges
 gewesen war, erhöhte Aufmerksamkeit zu,
um durch die Steigerung der Produktion über den
begrenzten Inlandsbedarf die Gestehungskosten
herabzusetzen und der Arbeiterschaft, sowie den
heimischen Lieferanten der Hilfs- und Betriebsstoffe
neue Erwerbsmöglichkeiten zu eröffnen. Der Vorkriegsexport
 der k. k, Tabakregie welcher annähernd
3°% des Inlandsabsatzes betragen hatte, ging hauptsächlich
 nach Deutschland undin die Schweiz. Noch
während des Krieges wurde der Export nach Deutschland
 durch Erhöhung des deutschen Zolles auf Fabrikate
 völlig unterbunden. Der Export in die Schweiz
und die übrigen Länder versiegte von selbst, als im
Kriege die T’abakregie nicht einmal den Bedarf der
1eimischen Raucher voll zu befriedigen vermochte.
Um den Kundenkreis in Deutschland nicht zu verlieren,
 hatte noch die k. k. Tabakregie im Jahre 1916
in München eine Fabrik zur Herstellung von
Zigaretten mit österreichischen Prozeduren errichtet.
 Dieses Unternehmen wurde im Jahre 1025 durch
Errichtung einer Fabrik für Herstellung von Virginierzigarren
 und Stumpen in Gauting bei
München erweitert und im Jahre 1927 mit der bisher
 in Privathänden gelegenen Verschleißorganisation
 für die österreichischen Fabrikate
in Deutschland vereinigt. Zugleich wurde den
österreichischen Betrieben die Perusa-Zigarettenfabrik
 in München angegliedert.
Die nach dem Kriege in der Schweiz wieder lebhaft
 einsetzende Nachfrage nach österreichischen Fabrikaten
 gab, da die Einfuhr des Zolles wegen ausgeschlossen

 war, Veranlassung zur Gründung der
‚Austria” A. G. Erzeugung und Vertrieb
yon Österreichischen Tabakfabrikaten in
ler Schweiz” im Jahre 1926, welche in Dübendorf
‚ei Zürich eine Fabrik errichtete, in der Zigaretten
md Virginierzigarren mit österreichischer Prozelur
 erzeugt werden. Sowohl das deutsche als auch
las Schweizer Unternehmen entwickeln sich be-"riedigend.
 Der Export in die übrigen euro-»äischen
 Staaten ohne Tabakmonopol und nach
Übersee bewegt sich noch in bescheidenen
Srenzen, doch sind bereits mit einigen leistungsähigen,
 rührigen Importhäusern Verbindungen
angebahnt worden, die bei dem lebhaften Interesse,
das sich allenthalben im Auslande für die Erzeugnisse
der österreichischen Tabakregie kundgibt, eine günstige
Intwicklung des Exportgeschäftes erwarten lassen. Im
Tahre 1027 konnten bereits Fabrikate im Werte von
"und 350.000 Schilling, in welchem Betrage die Er-‘rägnisse
 der deutschen und Schweizer Unternehnungen
 nicht inbegriffen sind, im Auslande abgejetzt
 werden. Der Exporterlös in der Vorkriegszeit
oelief sich ohne die Lieferungen nach Deutschland
und in die Schweiz auf rund 740.000 Schilling.
Die seit dem Kriege steigende Nachfrage im
In- und Auslande nach nikotinschwachen
"abrikaten bewog die Tabakregie im Jahre 1023,
ich an der Entnikotinisierungsanstalt von
August Falk zu beteiligen. Dieses auch außer-1alb
 Österreichs geschätzte, seit 1908 bestehende
Unternehmen war bis dahin ohne Unterstützung der
F’abakregie betrieben worden, hatte bis zum Kriege
n seinem bescheidenen Rahmen eine gedeihliche Entwicklung
 genommen, war aber in der Kriegs- und
Nachkriegszeit wegen des Mangels an Tabakfa-5rikaten
 fast zugrunde gegangen. Infolge der Beteilizung
 der österreichischen Tabakregie nahm es jedoch
wieder einen gewaltigen Aufschwung, so zwal,
laß beispielsweise der Absatz an entnikotinisierten
/igaretten von 250.000 Stück im Jahre 1024 auf
und 70,000.000 Stück im Jahre 1027 stieg. Im
’ahre 1928 hat die österreichische Tabakregie die
Äntnikotinisierungsanstalt August Falk zur Gänze
übernommen.

_ Der Erfolg der nun fast sieben Jahre währenden
Wiederaufbau- und Rationalisierungsarbeiten kommt
unverkennbar in den von Jahr zu Jahr steigenden
 Zahlen von Umsatz und Reingewinn
und des Ertragskoeffizienten zum Ausdruck:
Es wurden im Jahre 1927 abgesetzt:
im Werte von
Menge rund Schilling
Zigarren St. 201L400.000 37,125 ‚000
Zigaretten » 4-.500,000.000 214,710.000
Figarettentabake q 14.000 145,227.000
Yeifentabake _ 36.000 123,400.000

FF
        <pb n="543" />
        im Werte von
Menge rund Schilling
Gespunste q 3.800 2,033.000
Schnupftabake 1.300 249.000
l’abakextrakt 215 45.000
Die Materialquote (auf den Kopf der Gesamtbevölkerung
 entfallender Teil des Gesamtverschleißes)
betrug im Jahre 1913 177kg, im Jahre 1927 T’0O8 kg,
ist also noch ein wenig hinter dem Friedensquantum
 zurückgeblieben. Hingegen ist die Geldquote
 (auf den Kopf der Gesamtbevölkerung
entfallender Teil der Verschleißeinnahmen) sehr
bedeutend gestiegen. Sie betrug im Jahre 1013
umgerechnet 20’'42 Schilling, im Jahre 1027 49°06
Schilling. — Der Grund hiefür liegt nicht, wie vernutet
 werden könnte, in Preissteigerungen der
Fabrikate, bzw. in einer stärkeren Anspannung
des in den Preisen der Tabakfabrikate enthaltenen
Steueranteiles, sondern in der allgemeinen Verschiebung
 des Konsums von den billigen Zigarren und
Pfeifentabaken zu den relativ teueren Zigaretten und
in der Bevorzugung höher tarifierter Sorten innerhalb
 dieser Kategorie. :
Der Geldwert des Inlandskonsums, der
Einnahmen-Überschuß und der Ertragskoeffizient betrugen:


7innahmen Kassaüberschuß Ertragskoefin
 1000 S fizient in %
[920/21 110.000 — 3.800 — 3.45
1922 93.000 + 7.000 + 7.49

Einnahmen Ertragskoefin
 1000 S fizient in %
(023 186.000 82.000 + 52°00
(024 270.000 +127.000 + 5450
‘025 303.000 — 140.000 -- 57'°60
‘020 320.000 169.000 + 62°10
‘027 320.000 177.000 + 63°70
Der Ertragskoeffizient des Jahres 1027 (63’7)
ırreicht also fast schon den des letzten Vorkriegsjahres
 (64°02).
Diese Erfolge wurden erzielt, obwohl die Rohstoffe
ın Goldwährung erheblich teurer sind, der Arbeiterschaft
 weit höhere Löhne gezahlt werden (1913 durchschnittlich
 26°25 Schilling !per Woche, 1927 durch-;chnittlich
 4470 Schilling per Woche) und für zwecklienlichhe
 und geschmackvolle Packungen weit höhere
\ufwendungen gemacht werden als vor dem Kriege,
während die Preise der Fabrikate durchschnittlich
enen des Jahres 1913 ungefähr gleichkommen.
Diesen für den Haushalt und den Kredit Öster-‚eichs
 überaus bedeutungsvollen Erfolg verlankt
 die Tabakregie der zielbewußten und
tatkräftigen, von fiskalischer Engherzigkeit
freien, kaufmännischen Geschäftsführung,
der hingebungsvollen Arbeit eines gegen
lie Vorkriegszeit der Zahl nach stark ver-‚ingerten
 Beamtenkörpers und der verständnisvollen
 Mitwirkung der Arbeiterschaft.


Kassaüberschuß

Abb. 0. Pavillon Wiener Messe

de
        <pb n="544" />
        ÖSTERREICHISCHE STAATSDRUCKEREI

Bei der Auflösung der Öösterreichisch-ungarischen
Monarchie bot sich der Staatsdruckerei (damals
k. k. Hof- und Staatsdruckerei) gleidchwie den anderen
Staatsbetrieben, deren Produktion auf das große
Staatsgebiet eingestellt war, ein wenig erfreulicher
Ausblick auf die nahe Zukunft.
Die bisherigen Druckaufträge der gemeinsamen
Zentralstellen und der Behörden und Aemter aus den
Nachfolgestaaten fielen weg, der inländische amtliche
Bedarf an Wertzeichen und Drucksorten verringerte
sich so wesentlich, daß der Staatsdruckerei nur mehr
ein kleines Betätigungsfeld verblieb.
Für den vorhandenen Personalstand war zu wenig
Beschäftigung vorhanden. Dazu kam noch, daß der
Maschinenpark durch die ungeheure Ausnützung
während des Krieges, namentlich zur Befriedigung des
Jrucksortenbedarfes der Armee, so heruntergekommen
war, daß eine Erneuerung dringend notwendig erschien.
Die Anstaltsleitung war nun unermüdlich am Werke,
den Betrieb den geänderten Verhältnissen anzupassen.
Durch wiederholte Abbauaktionen wurde der Stand
der Beamten und Arbeiter wesentlich herabgesetzt.
Gleichzeitig wurden nach und nach an Stelle der veralteten
 und abgenützten Werksvorrichtungen neue
angeschafft, welche ein rationelleres Arbeiten ermöglichten.
 Zum teilweisen Ersatze für die infolge der
Verkleinerung des Staatsgebietes verlorengegangenen
Druckaufträge wurde wieder an die Herstellung
von Werken für den Figenverlag der Anstalt in
größerem Maßstabe geschritten.
So wurden fast für das ganze österreichische Recht
Kommentierte Gesetzeshandausgaben sowie andere
juridische Werke namhafter Autoren herausgegeben,
weiters sind in der Kunstabteilung des Verlages
über 200 verschiedene farbige Reproduktionen berühmter
 Gemälde, ferner eine große Anzahl von
Originalradierungen, Heliogravüren und Lithographien
and eine Reihe von Liebhaberausgaben hervorragender
österreichichischer Dichter und Schriftsteller erschienen.
Zur Herstellung von Druckarbeiten verfügt die
Anstalt heute über ein geschultes Personal von rund
[000 Personen. Für den Buchdruck bestehen fünf

Abteilungen mit 6 Rotationsmaschinen, 19 Zweitourenmaschinen
 und rund 100 Buchdruckschnellpressen
 nebst zahlreichen Hilfsmaschinen. Die Satzarbeiten
 werden in fünf Handsatzabteilungen und
einer Monotype-Setzmaschinenabteilung hergestellt.
Zur Erzeugung der geldwerten Drucksachen (Wertzeichen
 usw.) bestehen sieben Abteilungen, weitere
Abteilungen sind: Schriftgießerei, Stempelschneiderei,
Galvanoplastik, Stereotypie, Buchbinderei, Lithographie,
 Steindruck, Lichtdruck, Maschinentiefdruck,
Kunstkupferdruck, Zinkätzerei, Heliogravüre und das
photographische Atelier, letzteres mit sechs. modernen
Reproduktionskameras im Format bis zu I00X 100 cm
und fünf Dunkelkammern.
Zum Studium der chemischen Fragen auf graphischem
Gebiete sowie zur Begutachtung und Untersuchung
der Betriebsmaterialien besteht ein eigenes chemisches
Laboratorium.
Auch auf dem Gebiete der Fabrikshygiene wurden
mustergültige Einrichtungen erhalten und weiter ausgebaut.
 Der fabriksärztliche Dienst wird durch einen
Chefarzt und sieben Rayonsärzte der Betriebskrankenkasse
 versehen. Die Anstalt verfügt über ein ärzt-'iches
 Ordinationszimmer, welches mit den modernsten
Apparaten ausgestattet ist. Zur sofortigen Hilfeleistung
bei Unfällen ist im Betriebe ein Samariterdienst eingerichtet.
 Der ständigen Beobachtung und Untersuchung
 des Personals sowie der Reinhaltung der
Arbeitsräume zur Verhütung von Erkrankungen wird
seitens der Anstaltsleitung und des Chefarztes stets
die größte Aufmerksamkeit zugewendet, so daß unter
dem Personal derzeit kein Fall der gefürchteten Bleikrankheit
 vorliegt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß es
durch die zielbewußte hbeharrliche Arbeit im Laufe
der verflossenen zehn Jahre gelungen ist, den Proluktionsapparat
 der Staatsdruckerei wieder auf jenes
Maß zu bringen, welches sie wieder in den Stand
setzt, auch den größten Anforderungen der staatlichen
Aemter zu entsprechen und auf dem Gebiete der
graphischen Kunst vorbildlich zu wirken.

5
        <pb n="545" />
        KARTOGRAPHISCHES, FRÜHER MILITÄRGEOGRAPHISCHES
INSTITUT

Das als Bundesbetrieb geführte Kartographische Institut
 ist seiner hauptsächlichen und eigentlichen Zweckdestimmung
 nach eine staatliche Anstalt zur Durchführung
aller kartographisch - reproduktionstechnischen . Arbeiten
ın den von Staats wegen hergestellten Kartenwerken und
Katastralmappen. Wie schon sein Untertitel‘ besagt, ist
es aus dem ehemaligen Militärgeographischen Institut
hervorgegangen, von dem es mit samt dem Institutszebäude,
 Wien VIII, Hamerlingplatz, den gesamten
xartographischen und reproduktionstechnischen Apparat
übernommen hat, während die vermessungstechnischen
Abteilungen des Militärgeographischen Institutes dem
Bundesamt für Fich- und Vermessungswesen angegliedert
 worden sind. Diese Aufteilung ist vorgenommen
worden, um das Kartographische Institut unter Ausnützung
 seiner technischen Hilfsmittel vollkommen auf
kaufmännische Basis zu stellen, wodurch allein es mögich
 war, die für die Bedürfnisse der Republik Oesterteich
 zu umfangreichen Einrichtungen des Militärgeograohischen
 Institutes unter Schonung zahlreicher Existenzen
vor dem Brachliegen zu bewahren. Im übrigen ist seither
bereits. eine weitgehende Konzentration des Betriebes
durchgeführt worden, die am besten dadurch augenfällig
wird, daß ein ganzer Trakt des Institutsgebäudes für
Wohnzwecde (23 Wohnungen) adaptiert werden konnte.
Die Herstellung der staatlichen Karten erfolgt in
steter Zusammenarbeit des Kartographischen Institutes
nit dem Bundesvermessungsdienste. Das Kartographische
Mstitut übernimmt die Resultate der von den Topozraphen
 des Bundesamtes für FEich- und Vermessungswesen
 geleisteten Feldarbeiten und stellt in der „Gerippand
 Terrainzeichnungsabteilung” die reproduktionsfähigen
 Reinzeichnungen her, nach denen mit Hilfe der
Photographie und Galvanoplastik die Druckformen in
Kupfer-, Stein- oder Aluminium erzeugt werden. Bei
den offiziellen Karten wird grundsätzlich mit Kupfer-Tiefdruckplatten
 gearbeitet, weil diese nach einem vom
Kartographischen Institut besonders: ausgebildeten Verfahren
 die leichte Durchführung von Korrekturen und
Urgänzungen. wie die Nachtragung neuer Straßen,

Fisenbahnen und sonstiger Veränderungen in der Natur
zestatten. Die eigentliche Druckarbeit fällt der Presseıbteilung
 zu, der ein modernster Bestand an Kupferınd
 Steindruck-, Hand- und Schnellpressen, sowie an
3ummidruck-Rotationspressen zur Verfügung steht. Bei
ıchtstündiger Arbeitszeit gestattet diese maschinelle
\usrüstung Höchstleistungen bis zu 100.000 Drucken
m Tag. Zu den im staatlichen Interesse ausgeführten
\rbeiten des Kartographischen Institutes gehört auch
lie Reproduktion der Katastralmappen, die früher im
‚ithographischen Institut des Grundsteuerkatasters herzestellt
 worden sind. Dieses Institut wurde im Jahre 1922
nit dem Kartographischen Institut vereinigt, wodurch
äne weitgehende Vereinheitlichung der reproduktionsechnischen
 Einrichtungen des Vermessungswesens und
ne bedeutende Ersparnis an Personal und Raum erielt
 worden ist. Bei der Reproduktion der Katastralnappen
 kommt ein im ehemaligen Lithographischen
nstitut herausgebildetes photomechanisches Reproduk-‚jonsverfahren
 mit Zinkplatten in Anwendung.
Neben der Herstellung und Evidenzhaltung der offi-:jellen
 Staatskarten besorgt das Kartographische Institut
ıuch den Verlag von Wintersport-, Verkehr-, Schul- und
Wandkarten. Erfreulicherweise haben gerade in letzter
7eit die Privatbestellungen kartographischer Ar-‚eiten
 einen ganz bedeutenden Aufschwung erfahren.
Zesonders zu erwähnen wäre auf dem Gebiete der für
&amp;gt;rivate geleisteten kartographischen Arbeiten der im
Cartographischen Institut hergestellte, mit Beginn des
etzten Schuljahres in den Wiener Hauptschulen eingeührte
 Mittelstufenatlas, der nach dem Urteil führender
3eographen und Schulfadchmänner Oesterreichs und
Deutschlands eine bewundernswerte Leistung auf kartosraphischem
 und drucktechnischem Gebiete darstellt. In
Wien und in allen Landeshauptstädten bestehen be-;ondere
 Lieferungsstellen für die Erzeugnisse des In-;titutes,
 das auch im Hause selbst ein eigenes Verkaufs-‚;ortiment
 unterhält. Für den Auslandsabsatz ist durch
Abschluß von Kommissionsverträgen mit hervorragenden
ausländischen Verlegern gesorgt

EICH- UND VERMESSUNGSWESEN

Als eine. der frühesten nach dem Umsturze im Interesse
 der Verwaltungsvereinfachung durchgeführten orzanisatorischen
 Maßnahmen erfolgte mit Vollzugs-Anweisung
 der Staatsregierung vom ©. Juli 1919 die Zu-;ammenfassung
 des gesamten staatlichen Vermessungswesens
 und Unterstellung der bis dahin auf verschielene
 Ressorts aufgeteilt gewesenen Dienststellen dieses
Verwaltungszweiges unter das damalige Staatsamt für
Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten. Zu diesem
Zwecke wurde die bis dahin zur Finanzverwaltung ge-Yrige
 Generaldirektion des Grundsteuerkatasters
Nit dem aus dem Wirkungsbereiche der Unterrichtsver-Waltung
 ausgeschiedenen Gradmessungsbureau

and den vermessungstechnischen Abteilungen
les Militärgeographischen Instituts indem neugeschaffenen
‚Bundesvermessungsamt” vereinigt. Im Zuge der Weiterührung
 der Reformmaßnahmen wurde dieses Amt zu
inde des Jahres 1923 dadurch umgestaltet, daß in seinen
Wirkungsbereich auch das bundesstaatliche Eichwesen
»inbezogen wurde. Das so erweiterte Amt führt seither
lie Bezeichnung „Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen”
 und ist unter der Leitung eines dem höheren
echnischen Dienst angehörenden Vorstandes, der den
"itel Präsident führt, direkt dem Bundesministerium für
landel und Verkehr unterstellt. Die Leitung dieses
ımtes sowie die vermessungstechnische Gruppe desselben
        <pb n="546" />
        Vermessungsarbeiten auf dem Gipfel des Großglockners

ist im vormaligen Kommandogebäude des Militärgeographischen
 Institutes, Wien VIIL, Friedrich Schmidtplatz
 Nr. 3, untergebracht.
In den vielgestaltigen Aufgabenkreis des Bundesamtes
für Eich- und Vermessungswesen fällt auf dem Gebiete
des Eichwesens insbesondere die Prüfung und Beglaubigung
 der eichfähigen Meß- und Wägemittel und
der Elektrizitätszähler und Wasserverbrauchsmesser sowie
die Zulassung neuer Gegenstände zur eichamtlichen
Behandlung und die Durchführung physikalisch-techxischer
 Prüfungen und Versuche und wissenschaftlicher
Arbeiten auf dem Gebiete der physikalischen Meßtechnik.
Die eichtechnischen KEinrichtungen des Bundesamtes
 für Eich- und Vermessungswesen sind in einem
eigenen Gebäude untergebracht, der vormaligen Eichstation
 für Elektrizitätszähler und Wasserverbrauchsmesser
 in Wien XVL, Arltgasse 35. Daselbst werden
auch unter Zuhilfenahme der modernsten Einrichtungen
der Meßtechnik die von allen Fachkreisen besonders
gewürdigten wissenschaftlichen Arbeiten des Bundesamtes
‚ür Eich- und Vermessungswesen auf physikalisch-technischem
 Gebiete durchgeführt (siehe Abbildung).
Auf dem Gebiete des Vermessungswesens obliegt
dem Bundesamt für Fich- und Vermessungswesen insbesondere
 die .Erdmessung mit ihren geodätisch-astronomischen
 und geophysikalischen Arbeiten, das Präzizionsnivellement
 und die Triangulierung Oesterreichs,
die Katastralneuvermessung und die Fortführung des
Grundkatasters als frühere Agenden der Generaldirektion

des Grundsteuerkatasters und schließlich die früher vom
Militärgeographischen Institut ausgeführte topographische
Landesaufnahme. Die der wissenschaftlichen Abteilung
obliegenden Erdmessungsarbeiten werden im Kinvernehmen
 mit der österreichischen Kommission für die
internationale Erdmessung ausgeführt. Dank der nunmehrigen
 zentralen Organisation des Vermessungswesens
ist das Amt mit allen modernen Einrichtungen und wissenschaftlichen
 Hilfsmitteln, die in der Erdmessung und
exakten Landmessung verwendet werden, versehen. Zur
rationellen Ausnützung dieser Einrichtungen im Rahmen
des staatlichen Versuchswesens hat das Bundesamt auch
zwei Versuchsanstalten, die „Versuchsanstalt für Behelfe
zur Zeitmessung”, die ihre Tätigkeit im Jahre 1925 aufgenommen
 hat und die erst kürzlich aktivierte „Versuchsanstalt
 für geodätische Instrumente”, ins Leben
gerufen, Zur Vorbereitung und Durchführung von Schweremessungen
 dient der Pendelkeller, dem internationale Bedeutung
 zukommt, da er der Zentralpunkt des sogenannten
‚Wiener Systems” der Schwerewerte in Europa ist.
Die Fortführung des Grundkatasters, das ist die Evidenthaltung
 und Erneuerung des Katastraloperates wird
von 69 Bezirksvermessungsämtern, 6 Katastralmappenarchiven
 und der Plankammer des Bundesamtes für
Zich- und Vermessungswesen besorgt. Diesem Dienst ist
ein besonders großer Arbeitszuwachs durch das Burgenland
 entstanden, das behufs Herstellung der Ordnung
im Grundbuch und Kataster zum großen Teil ganz neu
vermessen werden muß. In der Nachkriegszeit wurde
auch schon das Werk einer neuen Spezialkarte
des Bundesgebietes, von der bereits einige Blätter fertig
vorliegen, in Angriff genommen. Nicht zu vergessen
sind die hervorragenden Leistungen der Topographen

Fichwerk für Flektrizitätszähler
        <pb n="547" />
        des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bei
der Festlegung der neuen Staatsgrenzen. Der öster-’eichische
 Vermessungsdienst hält nicht nur mit der
:echnischen Entwicklung des Vermessungswesens Schritt,
sondern leistet trotz der verhältnismäßig bescheidenen

Aittel Vorbildliches: die Ausübung dieses Dienstes stellt
ıcht nur an das Wissen und Können der Vermessungsırgane,
 sondern auch an ihre Arbeitsfreudigkeit und
zielfach auch an ihre körperliche Leistungsfähigkeit ganz
außerordentliche Anforderungen (siehe Abb. Seite 4064).

DIE ÖSTERREICHISCHE LICHTBILDSTELLE
Von Sektionschef a. D. Wilhelm Haas, Vorsitzendem des Kuratoriums.

Das Lichtbild aus unserer Zeitkultur wegzudenken,
st nahezu ebenso unmöglich, wie etwa die Vorstellung
eines Zustandes ohne Druckerpresse. Kein Zweig
wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer und
gesellschaftlicher Betätigung kann auf die Lichtbildnerei,
 dieses unvergleichliche Mittel der Forschung
and des Ausdruckes, das selbst ebenso Kunst wie
Wissenschaft ist, verzichten, ohne zu verkümmern.
Hieraus ergibt sich von selbst, daß auch der Staat
and alle sonstigen Gemeinwesen samt ihren Amtsstellen
 nicht nur Bedürfnisse auf diesem. Gebiete,
sondern ein erhebliches Interesse daran haben, sich
deren klaglose Befriedigung zu sichern. Dieser Gedanke
 war es, der schon ein Jahr nach dem Erstehen
unseres jungen Volksstaates zur Gründung der
„Bundeslichtbildstelle” geführt hat, die somit — wenn
auch in geänderter Form — im Jahre 1929 ihre Dezennarfeier
 begehen kann. Die Stelle sollte ein Hilfsmittel
 des Wiederaufbaues sein und hat ihre Aufgabe
getreulich erfüllt. Der knappe Raum und das Gegen-Wartsinteresse
 verwehren es indes, bei der Vergangenheit
 zu verweilen und so sei nur bemerkt, daß die
staatliche Stelle nach mehr als sechsjähriger erfolgreicher
 Tätigkeit auf Grund des Verwaltungs-Entlastungsgesetzes
 durch Verordnung der Bundesregierung
 in einen selbständigen Wirtschaftskörper
mit Kaufmannseigenschaft, in die „Oesterreichische
Lichtbildstelle” (Wien IL, Ballhausplatz 2) umgewandelt
worden ist. Dies war mit gewissen Vorteilen, aber
auch mit Nachteilen verbunden. Die Vorteile lagen
in der ziemlich bindungslosen Bereitstellung ansehnicher
 Sachwerte, in einer größeren Beweglichkeit
and Unabhängigkeit, weiters in der Uebernahme eines
schon eingearbeiteten, harmonisch tätigen Personals
und nicht zuletzt in einer starken Rückendeckung
durch ein sorgfältig zusammengesetztes Kuratorium.
Anderseits fielen alle staatlichen Subventionen weg
und das neue Unternehmen ist bemüßigt, sich seinen
erheblichen Etat an persönlichen und sachlichen Er-‘Ordernissen
 einschließlich der Steuern und sozialen
Abgaben aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Dies
Wurde dadurch einigermaßen erleichtert, daß die
rüher offizielle Institution immer noch eine offiziöse
blieb und sich unter der Aegide des Bundeskanzleramtes
 starker moralischer Förderung erfreuen darf.
Die Aufgabe der Oesterreichischen Lichtbildstelle ist
„die Bereitstellung und Verwertung des Lichtbildes

in jeder Art der Vervielfältigung für amtliche und
zemeinnützige Zwecke des Bundes, der Bundesländer,
der öffentlichen Körperschaften sowie für Zwecke
ener privaten Körperschaften und Personen, die mit
ler Verwendung des Lichtbildes gemeinnützige Zwecke
verfolgen”. Dem Unternehmen ist hiedurch ein nahezu
mbegrenztes Arbeitsgebiet zugewiesen. Wenn auch
lie Verwirklichung der Absicht, die Stelle zu einer
Zentrale des gesamten öffentlichen Lichtbilddienstes
zu gestalten, noch auf mancherlei Hindernisse stößt,
;o befindet sich das Unternehmen doch in einem
;tetigen, organisch begründeten Aufstiege. Es zählt
lie vornehmsten öffentlichen Stellen und privaten In-‚eressenten
 im In- und auch im Auslande zu seinen
&amp;lt;unden, es verfügt über ein modernes Atelier mit
bensolcher Apparatur, über ein ungemein reiches
\rchiv an Platten und Kopien aus den verschielensten
 Wissensgebieten, es liefert Diapositive und
’apierkopien bei weitgehenden Nachlässen für Schulen,
Yolksbildungsorganisationen usw. und besorgt alle
\rten von Neuaufnahmen. Näheren Aufschluß hieriber
 geben die periodischerscheinenden „Mitteilungen ”,
Jleren drittes Heft soeben erscheint. Selbstverständlich
ällt auch das „laufende Bild” in den Aktionsradius
ler Stelle; wenn sie sich bislang auch nicht als Proluzent
 betätigt, so hat sie doch als beratender Faktor
uf dem Gebiete der Kinematographie eine vielseitige,
uch von der Regierung wiederholt in Anspruch ge-1ommene
 Tätigkeit zu verzeichnen.
Die Oesterreichische Lichtbildstelle ist sich sehr
vohl bewußt, daß sie ihre Hochziele noch lange
ıcht erreicht hat. Dazu fehlt es ihr vor allem an
inem größere Investitionen ermöglichenden Betriebscapital,
 dessen Mangel eine Reihe von erfolgreichen
länen dazu verurteilt, Theoreme zu bleiben. Sie
jrauchte einen Mäzen. Ein solcher ist bei der dermalisen
 Wirtschaftslage als Einzelperson wohl kaum zu finden.
 Es gibt indes einen anderen Mäzen, der ihr durch
lie Absichten der Gesetzgebung und der Regierung zusedacht
 ist und dessen tausendfältige Kräfte ihr weit
nehr helfen können, alsnoch soergiebige Förderungeines
inzelnen Hochgesinnten es vermöchte. Dies ist die
\llgemeinheit mit ihren offiziellen Exxponenten, zu deren
Nutz und Frommen die Oesterreichische Lichtbildstelle
seschaffen wurde, und an diesen Mäzen appelliert sie
uch in diesem Werke, das ein Denkmal geleisteter Arneit
 und zugleich ein Weckruf zu künftiger sein will.
        <pb n="548" />
        DAS ÖSTERREICHISCHE PATENTAMT SEIT DEM UMSTURZ
Von Präsident Sektionschef K. Bergmann.

Mit dem Zusammenbruch des alten österreichischen
Staates schien anfänglich auch der Weiterbestand des
mit I. Jänner 18990 in Wirksamkeit getretenen Patentamtes
 in Frage gestellt. Die allgemeine finanzielle und
wirtschaftliche Not dieser traurigen Zeit sowie die große
Niedergeschlagenheit, die die ganze Oeffentlichkeit er-‘aßt
 hatte, ließen den Plan einer einschneidenden
organisatorischen Umgestaltung des Amtes, bei der auch
bewährte Grundlagen — zum Beispiel die Vorprüfung —
hätten vernichtet werden sollen, aufkommen, ja von
mancher, die Verhältnisse durchaus verkennender Seite
sogar den Ruf nach gänzlicher Auflassung des Amtes
artönen. Wenn es trotzdem gelang, das — wie kaum eine
andere staatliche Stelle — mit dem. heimischen Wirtschaftsleben
 in innigem Zusammenhang stehende und
darüber hinaus noch wichtige, zwischenstaatliche Beziehungen
 pflegende Patentamt zu erhalten, ja — wie im
folgenden gezeigt werden wird — neuerdings zu beleben
und zu heben, so ist dies der reichen Aufklärungsarbeit
in allen maßgebenden Stellen, dem erfreulichen Zusammenwirken
 der beteiligten Kreise und der Arbeit eines für
lie Sache begeisterten Beamtenkörpers zu verdanken.
Gleich in den ersten Monaten der Republik ging man
daran, den „Kriegschutt” zu beseitigen : Die Vergeltungsnaßnahmen
 der Kriegszeit auf dem Gebiete des gewerhüchen
 Rechtsschutzes wurden aufgehoben und die zerrissenen
 Fäden der zwischenstaatlichen Beziehungen
wieder angeknüpft. Oesterreich, das dem 38 Staaten mit
einer Bevölkerung von ungefähr 750 Millionen um-‘assenden
 Pariser Unionsvertrage .zum Schutze des
gewerblichen Eigentums und dem Madrider Abkommen
über die internationale Markenregistrierung angehört,
trat im Jahre 1920 auch dem Berner Abkommen über
lie Erhaltung und Wiederherstellung der durch den
Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Figentumsrechte
bei. Gleichen Schrittes mit der Hebung des Lebenswillens
 von Volk und Staat erfolgte dann, begünstigt durch
lie Befestigung unseres Geldwesens infolge der Genfer
Sanierung, die Sicherung der finanziellen Grundlagen
des Patentamtes: Die Gebühren wurden allmählich
erhöht, neue besondere Gebühren für amtliche Aus-'ertigungen
 und Veröffentlichungen über gewerbliche
Schutzrechte eingeführt und die Finrichtungen des
Amtes und des Verfahrens vereinfacht, wodurch auch
zine bedeutende Personalverminderung erzielt wurde.
Die finanzielle Ordnung ist nun seit drei Jahren vollständig
 hergestellt: Die Einnahmen decken nicht bloß
den ganzen persönlichen und sachlichen Aufwand,
sondern es wird auch noch ein jährlich steigender,
bedeutender Ueberschuß erreicht. Dies alles, ohne
daß gegen die Höhe der — vielen anderen Staaten
zegenüber noch mäßigen — Gebühren Klage geführt
wurde. Dieser schöne Erfolg ist wirtschaftlich noch höher
zu werten, wenn man bedenkt, daß fast die Hälfte aller
Anmeldungen aus dem Auslande kommt, das auch an
den tatsächlich erteilten Patenten mit einem großen
Prozentsatz beteiligt ist. (Von den im Jahre 1927 erteilten
3200 Patenten gehören 2110 Inhabern, die ihren Wohn-3itz
 [Sitz] im Auslande haben). Große Summen ausländischer

 Valuta kommen also durch die Patentgebühren
alljährlich in das Land und tragen in bedeutendem Maße
zur Erhaltung dieses in erster Linie der inländischen
Wirtschaft dienenden Amtes bei!
Auch wichtige gesetzgeberische Arbeiten auf dem
Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sind seit dem
Umsturz durchgeführt worden. Es seien hier nur erwähnt
die Bundesgesetze vom 26. September 1923, RGBI. Nr. 531
gegen den unlauteren Wettbewerb, vom 20. Februar
1024, BGBl. Nr. 56, über die Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand auf dem Gebiete des gewerblichen Rechts-;chutzes,
 vom 27. Jänner 1925, BGBl. Nr. 67, über den
Prioritätsschutz für Erfindungen, Marken und Muster
auf Ausstellungen, die Patentgesetznovelle vom 2. Juli
1925, BGBL Nr. 210, (die unter anderen wichtige neue
Bestimmungen über die Erfindungen von Dienstnehmern
ınd die Verlängerung der Höchstdauer der Patente von
5 auf 18 Jahre enthält), und endlich das Bundesgesetz
‚om 18. April.1028, BGBl. Nr. 116, mit dem auf Grund
ler Beschlüsse der Haager Konferenz (1925) der Ver-‘ragsländer
 der Pariser Union und des Madrider Abkommens
 wichtige Aenderungen bzw. Ergänzungen des
Patentgesetzes, des Markenschutzgesetzes und des Musterschutzgesetzes
 durchgeführt wurden. Im Jänner 1920
zelang es auch, den Umzug in das Gebäude des ehenaligen
 Kriegsministeriums I., Stubenring 1, zu vollziehen,
vo vollkommen entsprechende Räume zur Verfügung
zestellt wurden. Die Bücherei des Patentamtes, mit ihren
"und 170.000 Bänden, stellt eine unermeßliche Fundzrube
 technischen Wissens dar und ist nach der Bücherei
les Reichspatentamtes in Berlin wohl die bedeutendste
Zinrichtung dieses Faches auf dem Kontinente. Sie ent-1ält,
 im Austauschwege fortwährend ergänzt; zunächst
die Patentschriftensammlung, die weit über eine Million
ımerikanischer Patentschriften, eine vollständige Sammung
 der englischen Patentschriften vom Jahre 1618 an;
lann die deutschen, französischen, Schweizer, ungarichen,
 tschechoslovakischen, polnischen und nieder-‚ändischen,
 ja selbst die japanischen und australischer
Patentschriften aufweist.
Der außerordentlichen Zunahme der Aprmeldungen
 Rechnung tragend, wurde der zu sehr
reduzierte Stand der technischen Vorprüfer in den
'‚etzten zwei Jahren um mehr als ein Dutzend iunge
Mitarbeiter ergänzt.
Wenn wir die kurz geschilderte Entwicklung des Oesterveichischen
 Patentamtes überblicken; so müssen wir mit
“reude feststellen, daß die Optimisten hier wieder einmal
zoll und ganz Recht behalten haben: Die Tätigkeit des
Amtes hat in ganz unerwarteter Weise zugenommen.
Die Zahl der Anmeldungen im Jahre ist von dem Tiefstand
 des Jahres 1019 — 4907 — auf fast das Doppelte
zestiegen, sie wird am Ende dieses Jahres sicher die
Summe von 8600 erreichen; das Ansehen des Amtes
im In- und Auslande ist im Wachsen und so bietet uns
lieser günstige Stand die erfreuliche Gewähr, daß das
Jesterreichische Patentamt seiner Aufgabe, an der vollen
Gesundung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Republik
nitzuarbeiten, auch in Hinkunft gewachsen sein wird.
        <pb n="549" />
        DER WIEDERAUFBAU
DER ÖSTERREICHISCHEN GEWERBEFÖRDERUNG
Von Ministerialrat Kamillo Pfersmann.
Die Anfänge einer systemmäßigen staatlichen För- herangewachsen. Im Jahre 1008 ist sodann nach Erderung
 des mittelständischen Gewerbes im alten richtung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten
Oesterreich gehen auf das Jahr 1892 zurück. Es wurde diese Dienststelle zu einem eigenen Amte, dem Gedamals
 im Abgeordnetenhause ein Antrag angenommen, werbeförderungsamte, ausgebaut worden. Zuin
 das Budget eine vorerst bescheidene Summe zu zleich mit dem Gewerbeförderungsamte wurde eine
dem Zwecke einzustellen, um Handwerker mit modernen zleichfalls staatliche Dienststelle für gewerbliche
Arbeitsbehelfen, Maschinen und dergleichen zu ver- Xreditangelegenheiten ins Leben gerufen, der
sehen und sie dadurch in den Stand zu setzen, sich die Aufgabe zufiel, das gewerbliche Kreditwesen zu
neben der übermächtigen Fabriksindustrie zu erhalten. Drganisieren und dadurch dem Kreditmangel, dem
Schon bei der ersten Durchführung des Versuches stärksten Entwicklungshemmnisse und einer der Haupthat
 es sich herausgestellt, daß eine bloße Ueberlassung .ırsachen der ungünstigen Lage des Kleingewerbes,
von Arbeitsbehelfen oder Mitteilung neuzeitiger Be- ıbzuhelfen. Die Lösung dieser Frage wurde angebahnt
triebsweisen nicht genüge, sondern daß Hand in Hand lurch Errichtung und ständige Beratung gewerblicher
damit eine entsprechende Unterweisung in der Hand- KCreditgenossenschaften und deren Zusammenschluß in
habung der Arbeitsbehelfe einzutreten habe und daß Verbänden, die nebst den anwaltschaftlichen Funkauch
 von geeigneten Unternehmerformen, als welche 'ionen hauptsächlich auch die Aufgabe von Geldür
 das Handwerk hauptsächlich die Erwerbs- und zentralen und Ausgleichsstellen für die ihnen ange-Wirtschaftsgenossenschaften
 in Betracht kommen, Ge- .chlossenen Genossenschaften zu erfüllen hatten. Die
brauch gemacht werden müsse. Die gesamte spätere Dienststelle hat an der Errichtung und Einrichtung
Entwicklung der Gewerbeförderung ist auf diese ersten on ungefähr 400 solcher Kreditgenossenschaften mitbeiden
 in Oesterreich unternommenen Versuche zu- zewirkt, die eine im ganzen befriedigende, zum Teile
rückzuführen. Aus der Unterweisung in der Hand- ogar sehr günstige Entwicklung genommen haben.
habung der Maschinen entwickelten sich die Kurse Diese durchaus verheißungsvolle Entwicklung erlitt
{ür Meister und Gehilfen, bei denen das Schwerge- :inen jähen Abbruch durch den Umsturz, der sich
wicht in der Werkstättenarbeit lag und die dann zur :unächst schon dadurch höchst unliebsam auswirkte,
Errichtung der noch heute im Gewerbeförderungs- laß ’eine Anzahl hervorragender Fachbeamten des
dienste des Bundesministeriums für Handel und Ver- Dewerbeförderungsamtes an das Neuausland, die
kehr bestehenden Musterbetriebe führten. Allen diesen Nachfolgestaaten, abgegeben werden mußte. Der Rest
Maßnahmen der Staatsverwaltung war gemeinsam, ler Fachbeamten wurde zum größten Teile von der
daß die Entwicklung kleingewerblicher Betriebsformen raurigen Notwendigkeit des Abbaues getroffen, gegen
zu größeren, auf Kapitalsassoziation und Maschinen- Ä\bfertigung entlassen oder pensioniert. Alle Arten
betrieb begründeten Unternehmungen angestrebt wurde, ‚on Subventionen, die Gewährung von Darlehen,
Ohne daß jedoch damit der Uebergang von der hand- uschüssen und dergleichen zur Anschaffung von
werklichen zur fabriksmäßigen Produktion im allgemei- Arbeitsbehelfen. mußten eingestellt werden, die Genen
 angebahnt werden sollte. Eine gewisse Schranke 1ossenschaftsabteilung mußte fallen und die Auswar
 hier der Entwicklung schon durch die Notwendig- :tellungshalle mit ihrer‘ ständigen Ausstellung techkeit
 gesetzt, dem Handwerke seinen Charakter unter ıischer Neuerungen, einer Quelle der Belehrung und
aller Umständen zu wahren und namentlich bei den in ;orgfältigsten Beratung des Handwerkes, mußte aufdas
 reiche Gebiet des Kunstgewerbes fallenden Hand- zelassen und vermietet werden. Geblieben sind
werkszweigen den Sinn für Qualität, für Edelarbeit &amp;gt;igentlich von dem stolzen Amte, dessen Einrichtungen
dicht im Getriebe maschineller Massenproduktion unter- vom gesamten Auslande als mustergültig anerkannt
gehen zu lassen, sondern vielmehr zu vertiefen und worden waren und das nunmehr im Hinblicke auf
zu qualitativen Höchstleistungen emporzuführen. len beschränkten Wirkungskreis in einen einfachen
In wenigen Jahren war die staatliche Gewerbe- Gewerbeförderungsdienst des Bundesministeriums für
förderung aus bescheidenen Anfängen heraus zu einer iandel und Verkehr” umgewandelt wurde, nur die
stattlichen Dienststelle mit einem ganzen Stabe von Musterbetriebe und Werkstätten. Damit war
ausgezeichneten Fachleuten und einem Millionenbudget aber wenigstens die Möglichkeit gegeben, die zur
        <pb n="550" />
        Erhaltung des Handwerkes so ungeheuer notwendigen
Fachkurse zur Weiterbildung der Meister und Gehilfen
 aufrecht zu erhalten. Allerdings mußten auch
diese Einrichtungen auf eine den geänderten Verhältnissen
 entsprechende ganz neue Grundlage gestellt
werden. Vor dem Kriege war nicht nur die Teilnahme
an den Fachkursen des Gewerbeförderungsamtes vollkommen
 unentgeltlich, sondern es wurden den auswärtigen
 Teilnehmern. (namentlich aus dem Stande
der Gehilfen) auch die Reisekosten und sogar die
Aufenthaltskosten ganz oder teilweise aus öffentlichen
Mitteln ersetzt, Jetzt aber mußten die Kurse wegen
der Notlage des Staates auf Selbsterhaltung gestellt
werden, so daß also die Teilnehmer nicht nur keinen
Ersatz für ihre Barauslagen erhalten, sondern sogar
noch ziemlich bedeutende Beiträge zur Deckung der
Kurskosten zahlen müssen. Und es muß zur Fhre
des Handwerkes gesagt werden, daß sich dieser
Uebergang ziemlich reibungslos vollzogen hat; ja man
&amp;lt;onnte sogar die Erfahrung machen, daß das in den
Kursen Dargebotene erst jetzt, da dafür gezahlt
werden mußte, richtig geschätzt und gewürdigt worden
ist. Ganz besonders hat hiezu die Aufklärungsarbeit der
Gewerbeförderungsinstitute in den Ländern wesentlich
beigetragen, wie den überhaupt durch das Zusammenarbeiten
 dieser Institute mit der staatlichen Gewerbeförderung
 eine selten glückliche Lösung des schwierigen
Problemes, bei gleichartigen Einrichtungen unfruchtbare
Joppelgeleise zu vermeiden, erzielt werden konnte.
Jedenfalls ist es als eine höchst erfreuliche Tatsache
zu werten, daß im Laufe der letzten Jahre ungeachtet
der äußerst schwierigen Verhältnisse die Anzahl der
vom Gewerbeförderungsdienste des Bundesministeriums
für Handel und Verkehr abgehaltenen Fachkurse für
Meister und Gehilfen die Anzahl der Kursveranstaltungen
 vor dem Kriege um ein Vielfaches übersteigt.
 So wurden im Betriebsjahre 1025/26 vom
Gewerbeförderungsdienst in seinen eigenen Betriebsstätten
 50 Kurse mit rund 750 Teilnehmern abgehalten.
 Dazu kommen I5 Kurse des Gewerbeförderungsinstitutes
 der Wiener Handelskammer mit 225 Teilnehmern
 und 58 Kurse der Gewerbeförderungsinstitute
in den übrigen Ländern mit 770 Teilnehmern. Hiehei
sind, was die Gewerbeförderungsinstitute anbelangt,
nur jene Kurse gerechnet, die mit Benützung von
Fachbeamten oder sonstigen Betriebseinrichtungen des
staatlichen Gewerbeförderungsdienstes veranstaltet
wurden. Im Betriebsjahre 1026/27 ergibt sich eine
Zahl von 38 eigenen Kursen des Gewerbeförderungsdienstes
 mit rund 570 Teilnehmern, des Gewerbeförderungsinstitutes
 der Wiener Kammer von 12 Kursen
mit 180 Teilnehmern und der auswärtigen Institute
von 75 Kursen mit 1125 Teilnehmern.
Der Gewerbeförderungsdienst ist jedoch in den
letzten Jahren ganz abgesehen von den Fachkursen
auch sonst erfolgreich bemüht gewesen, an einen
allmählichen Wiederaufbau dieses kulturell und volkswirtschaftlich

 so überaus wichtigen Verwaltungszweiges
zu schreiten. So ist es nach langen Bemühungen gelungen,
 die erwähnte ständige Ausstellungshalle,
die im Zuge der Abbaumaßnahmen geräumt und an
zinen fremden Betrieb vermietet werden mußte, wieder
irei zu bekommen und ihrem ursprünglichen Zwecke
zuzuführen. Im Oktober 10927 hat die feierliche
Wiedereröffnung dieser für den Gewerbeförderungsdienst
 glücklich zurückgewonnenen Halle mit einer
Ausstellung moderner Maschinen und handwerklicher
Arbeitsbehelfe stattgefunden und die lebhafte und
freudige Anteilnahme, die die Eröffnung dieser Ausstellung
 in den Kreisen des österreichischen Handwerkes
 gefunden hat, beweist am besten, wie schwer
der Mangel einer solchen Einrichtung, die den Handwerkern
 ausgezeichnete fachliche Beratung bei der
Ergänzung und Einrichtung ihrer Werkstätten bietet,
n den letzten Jahren empfunden worden war. Dieser
Ausstellung soll noch im Spätherbste 1928 eine Schaustellung
 neuzeitlicher Roh- und Hilfsstoffe und ihrer
Anwendung im Handwerke folgen — eine Veranstaltung,
die für den österreichischen Gewerbestand von besonderer
 Bedeutung sein wird, da sie die erste Ausstellung
 auf diesem Gebiete in Oesterreich darstellt.
Die Anzahl der nach dem Umsturze verbliebenen
sechs Musterbetriebe (für Schuhmacher, Tischler, Wagner,.
 Schlosser, Buchbinder und für Galvanotechnik)
aat im Laufe der letzten Jahre durch Errichtung neuer
MVlusterbetriebe und Werkstätten eine bedeutende
Erhöhung erfahren. Er sind dies die Werkstätten für
Zimmer- und Dekorationsmaler, für Spritztechniken
in holz-, metall- und textilverarbeitenden Gewerben;,
ür Härterei und Gasschmelzschweißung, für Lichtbogenschweißung,
 für Auslagenarrangeure und für
Autoreparaturen. Auch auf das Gebiet der Handelsgewerbe
 und der Gast- und Schankgewerbe hat der
Gewerbeförderungsdienst in der letzten Zeit seine
Tätigkeit ausgedehnt. Für die ersteren Gewerbe
werden im Vereine mit dem Reklamewissenschaftchen
 Institute Kurse für Verkaufstechnik, Werbewesen
 und zeitgemäße Ausgestaltung der Schaufenster
veranstaltet und hinsichtlich der Gast- und Schankzewerbe
 ist durch Gewinnung eigener Lehrkräfte für
eine fachgemäße Ausbildung des Personales namentlich
 einfacher Landgasthöfe Vorsorge getroffen worden-Da
 im Bundesvoranschlage für das Jahr 1929 bedeutend
 erhöhte Mittel sowohl zur inneren Ausgestaltung
 des staatlichen Gewerbeförderungsdienstes als
auch zur materiellen Unterstützung der Gewerbeförderungsinstitute
 in den Ländern vorgesehen sind,
besteht die begründete Hoffnung, daß die Gewerbeförderung
 in Oesterreich in nicht allzu langer Zeit
das hohe Niveau der Vorkriegszeit wieder erreichen
und in der Lage sein wird, zum Wiederaufbau des
durch ‘die schweren Verhältnisse der Kriegs- und
Nachkriegszeit so hart betroffenen heimischen Gewerbes
 wesentlich beizutragen.

Ik“:
        <pb n="551" />
        DAS GEWERBLICHE UNTERRICHTSWESEN ;
Von Sektionsrat Dr. Eduard Zenker.

Die Entstehung gewerblich-industrieller Schulen läßt
sich auf dem Boden der Republik in der von Maria
Theresia für die Wiener Seiden- und Brokatweberei
errichteten Manufaktur-Zeichenschule bis in die zweite
Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück verfolgen. Als dann
die Maschine die schaffende Hand zu verdrängen begann,
verlangte diese Mechanisierung der Arbeit anders vorgebildete
 Menschen, als sie bis dahin dem Handwerke
genügt hatten. Durch fast 100 Jahre war nun die steigende
 Verwendung der Dampfmaschine die Leiterin der
— verhältnismäßig langsamen — Entwicklung. Erst die
nach der Mitte des I0. Jahrhunderts einsetzende Industrialisierung
 und die ungeheure Ausdehnung des Verkehres
 beschleunigte sprunghaft den Entwicklungsgang,
der sich zunächst in der Entstehung von Schulen mechanisch-technischer
 Richtung äußerte. Bald wies die
Elektrotechnik neue Bahnen. Dazu war nach dem
7alle der alten Stadtbefestigungen überall eine reiche
Bautätigkeit gekommen, der das baugewerbliche
Schulwesen seine Entstehung verdankte. W. Exners Gelanke
 war es, den theoretischen Unterricht auf das unbedingt
 notwendige Maß zu beschränken, dafür aber das
Schwergewicht auf das werktägige. Schaffen und die
praktische Erprobung der Theorie zu legen und die
technich gewerblichen Lehranstalten mit Lehrwerkztätten
 auszustatten. Auf der anderen Seite verlangte
die wachsende Selbständigkeit der Frau und deren Heraustreten
 aus der Familie immer nachdrüclicher, daß durch
Schaffung von Frauenberufsschulen aller Art die
Frau für den Kampf um die Selbständigkeit gerüstet und
j;onach ihre geistige wie ihre materielle Stellung gehoben
werde. So trat im gesamten gewerblichen Bildungswesen
die Arbeitsschule in den Vordergrund. Diese grundsätzliche
 Lehr- und Lernform wurde nun im Laufe der Zeit
auf die verschiedensten Bedürfnisse,
 auf Land und Leute,
Alter, Vorbildung und Aus-Dildung,
 abgestellt, den gewerblichen
 und industriellen
Daseinsformen angepaßt und
mit diesen eng verbunden.
Trotz derschwierigen finanziellen
 Lage ist von der neuzeschaffenen
 Republik das
ihr verbliebene gewerbliche
Unterrichtswesen im weitreichenden
 Maße ausgestaltet
 worden. Einerseits mußten
eine Reihe von Schultypen
neu geschaffen werden, da
zum Beispiel durch den Verlust
 der Sudetenländer die
Textilindustrie der Alpenländer
 ihren Nachwuchs aus
den alten und bedeutenden
 Textilschulen nördlich
der Donau verlor und nur
in Wien eine kleine nielere

 Webereischule bestand. Ebenso gingen Fachschulen
ür eine Reihe von wichtigen Gewerben, unter anderen
ür Ton-, Glas- und Porzellanerzeugnisse verloren; die
"rrichtung von Schulen für diese Erwerbszweige war eine
ınbedingte Notwendigkeit, um sowohl für den Nachwuchs
zu sorgen wie auch der Entstehung von Betriebsstätten für
Jliese Gewerbe zu Hilfe zu kommen. Gleichzeitig sollte
ıuch der Grund für selbständige neue Gewerbe- und Inlustriezweige
 gelegt werden, die uns von der Einfuhr
lieser Produkte unabhängiger machen und im eigenen
‚and Qualitätsprodukte für die Ausfuhr erzeugen könnten.
\ndererseits mußten infolge der veränderten Lebens- und
Irwerbsverhältnisse, der neuen Anschauungen in Fachınd
 Erziehungsfragen, der Rationalisierung der Arbeit
lie bestehenden Schulen vielfach tiefgehend in ihreı
Irganisation umgestaltet und die Lehrpläne der Gegenwart
 angepaßt werden.
Aus der ehemaligen technischen Militär-Akademie in
Wödling wurde eine sämtliche technischen Hauptichtungen
 umfassende Anstalt. Neben den bereits becannten
 Schultypen des Maschinenbaues und der Elektroechnik
 wurden zwei Schulgattungen — Höhere Abteilungen
ür Hochbau und für Tiefbau — in Organisation und
‚ehrplan völlig neu geschaffen, ebenso eine Fachschule
ür Feinmechanik nebst Lehrwerkstätten und eine Höhere
‚ehr- und Versuchsanstalt für Holzindustrie mit einem
ichulsägewerke. Dabei mußten, da in der Nachkriegs-‚eit
 alles in stetem Flusse war und nichts feststand, lange
‘'ahre Organisation und Lehrpläne den jeweils wechselnlen
 wirtschaftlichen Verhältnissen rasch angepaßt werden
ınd so gestaltet sein, daß sie sich der jeweiligen Ein-‚tellung
 auch anpassen ließen. Der gewaltige Aufschwung
lieser Lehranstalt zeugt von der Richtigkeit des bisher
zegangenen Weges. Die Anstalt ist als Zentralanstalt für

Bundeslehranstalt für Textilindustrie, Wien V., Spengergasse
Aus der Lehrwerkstätte für Spinnerei

A
        <pb n="552" />
        gewerbliche Bundeslehranstalt
 mit Abteilungen für alle
Hauptfachrichtungen ausgestattet.
 ;
Um der steigenden Bedeutung
 der Betriebswirtschaft
 Rechnung zu tragen,
wurde am Tecunologischen
 Gewerbemuseum
in Wien neben den Abteilungen
 für Maschinentechnik
 und für Elektrotechnik
eine besondere Höhere Abteilung
 für Betriebstechnik
 ins Leben gerufen, eine
noch einzigartige Erscheinung
im Bereiche des gewerblichen
Schulwesens überhaupt. Für
den Bau von Präzisionsinstrumenten
 wurde in Mödling
die Fachschule für . Feinmedanik
 errichtet. Die einzige
 dem neuen Staate verbliebene
 Textilschule, eine
niedere Fachschule für Weberei
 in Wien, wurde zu
einer vollständigenHöheren
Lehranstalt für Textilindustrie
 für alle Zweige des Textilwesens unter Be--ücksichtigung
 auch des chemischen und kaufmännischen
Einschlages ausgebaut und mit den modernsten Maschinen
 eingerichtet, um der österreichischen Textilindu-;trie
 in ihrer Vereinzelung nach dem Verluste der
zudetenländischen Provinz auch durch Ausbildung tüchiger
 Kräfte beizustehen. Der einzigen Bundeslehrınd
 Versuchsanstalt für chemische Industrien
in Wien XVII. wurde reichliche F ürsorge in der Ausge-;taltung
 der Laboratorien und Versuchsanstalten zuteil.
Die den gewerblichen Bundeslehranstalten angegliederten
Versuchsanstalten wurden tunlich gefördert, damit
sie durch die zu Gunsten der heimischen Gewerbe und
ndustrien vorgenommenen Untersuchungen über Rohstoffe,
 Fahrikation und Arbeitsmethoden auch den theovetischen
 und praktischen Unterricht befruchten.
Für das Baufach entstanden Höhere Abteilungen in
5razundin Villach. Die Schulbauhöfe einzelner Schulen
wurden derart ausgestaltet, daß dort wirkliche praktische
3erufsarbeit ins Werk umgesetzt werden konnte. Die
Gattung der bautechnischen Schulen wurde durch Schaffung
eigener Tiefbauschulen in Mödling und in Wien.
vermehrt, wozu der Umbau der Verkehrswege für den
wachsenden Automobilverkehr, die Anlage neuer Gebirgs-;traßen,
 die steigende Bedeutung des städtischen Tiefbaues,
 die Errichtung von Wasserkraftanlagen und die
Verdichtung des FEisenbahnnetzes Veranlassung gaben.
Ferner erhielt zur Erhöhung der österreichischen Qualirätsarbeit
 die altberühmte Wiener Kunstgewerbeschule
 des österreichischen Museums für Kunst und
'ndustrie in Wien, die nun ‘bald in das 60. Jahr ihres
Bestehens tritt, in Erfüllung ihrer Hauptaufgabe, schöpfeische
 Arbeitskräfte für die wechselnden Bedürfnisse des
Xunstgewerbes zu erziehen und die Schätzung hoch-Bundeslehranstalt

 für chemische Industrie, Wien XVIL Lehrwerkstätte für Gerherei

das gesamte‘ Bundesgebiet gedacht. Deshalb wurde ihr
auch ein Internat mit 480 Plätzen angegliedert. ;
Neue Abteilungen für Maschinenbau entstanden im
2l. Bezirke Wiens für den Maschinenfabriksbezirk
nördlich der Donau und in Gösting bei Graz für die
steirische Maschinenindustrie. Das Land vor dem Arlberg
erhielt in Bregenz für seine aufstrebende Industrie
sine mechanisch-technische Fachschule, Tirol in Innsbruc
 eine Fachschule für Schlosserei. Zur Heranbildung
von Hilfskräften für die sich in allen Bundesländern entwickelnde
 elektrotechnische Industrie, für die neu entstehenden
 Kohlen- und Wasserkraftwerke und für die
allmählich heranreifende Elektrifizierung des Verkehres
nußte die Zahl der elektrotechnischen .Abteilungen
 vermehrt werden. So wurden den gewerblichen
Lehranstalten im I. und 10. Wiener Gemeindebezirke,
 in Salzburg und in Innsbruck Höhere
Abteilungen für Elektrotechnik angegliedert; in Steyr
and in Bregenz wurden Fachschulen für Flektro-‘echnik
 errichtet, eine Höhere Abteilung für Flektro-:;echnik
 von der Grazer Schule wurde abgegliedert und
zu einer selbständigen Schule für Maschinenbau und
Elektrotechnik in Gösting erhoben, die einen bedeutenden
 Aufschwung genommen hat. Wo nicht eigene Abteilungen
 selbständig gemacht werden konnten, wurden
die bestehenden Höheren mechanisch-technischen Abteilungen
 im Hl. Jahrgange für Maschinenbau und Flektrotechnik
 gegabelt, wie in Linz und in Klagenfurt. Der
ungeheure Aufschwung des Telephon- und Telegraphenwesens,
 der Ausbau der Kabelnetze und die Zukunftsbedeutung
 der drahtlosen Schall- und Bildübertragung
ließen den Gedanken einer Schule für Shwachstromtechnik
 an der Technisch-gewerblichen Bundeslehranstalt
in Wien I. Wirklichkeit werden. Damit ist nun diese
        <pb n="553" />
        wertiger Kunsthandwerksarbeit
zu ftördern, Werkstätten . für
Viodewesen, für Kunsttischlerei
und für Glasbearbeitung angegliedert;
 durch Berufung namhafter
 Künstler und durch die
innere Ausgestaltung wurde
auch vom Bunde die Anstalt
auf ihrer Höhe gehalten und
für die Bewahrung ihres interıationalen
 Rufes gesorgt.
Zur Erhaltung, Pflege und
Hebung des ererbten kunstgewerblichen
 Verständnisses der
alpenländischen Bevölkerung
wurden nebender Vertiefung des
kunstgewerblichen Einschlages
 an den meisten Fachschulen
 vor allem die kunstgewerblichen
 Klassen für Holzbildaauerei,
 Dekorationsmalerei,
Tischlerei, Drechslerei und Meallbearbeitung
 an der Innsbrucker
 gewerblichen Schule
ausgestaltet und an der Bundeslehranstalt
 in Graz kunstgewerbliche
 Abteilungen für Keramik,
 Bildhauerei und Textilarbeiten
 geschaffen. Die Wienerberger Werkstätten-Schule
 für Keramik wurde durch Beistellung einer
leitenden künstlerischen Lehrkraft erfolgreich unterstützt.
Dadurch sollte im Zusammenhange mit den keramischen
Abteilungen an der Kunstgewerbeschule in Wien und an
der gewerblichen Bundeslehranstalt in Graz der Verlust
der altberühmten sudetenländischen keramischen Fachschulen
 (Znaim und Teplitz-Schönau) wettgemacht werden.
Die Lehrpläne der Graphischen Lehr- und Ver-3uchsanstalt
 wurden um wichtige Fächer erweitert.

Kunstgewerbeschule in Wien, Werkstätte für Keramik. Der Brennofen

Die Anstalt mit ihrer 40jährigen Vergangenheit ist trotz
hres bescheidenen Titels die hohe Schule für das Buch-Iruckergewerbe
 Wiens und der Alpenländer, ja noch
mmer für das des alten österreichischen Staatsgebietes
zeblieben. In der Photographie, die einst die Keimzelle
ler Anstalt war, sind die Erreichung künstlerischer
Wirkung und die Übung edelster Kopiertechnik von
‚esonderer Anziehungskraft für Schüler aus aller Herren
‚ändern. Der gewaltige Aufschwung moderner Reproluktionsverfahren
 hat zum Teile zu völligen Neuschöpfungen,
 so in der Reproduktionsphotographie,
 in
der Chemigraphie und in
allen Flach- und Tiefdrucktechniken,
 sowohl in Lehrplänen,
 wie in Apparaturen
geführt. Die aus einer
Zeichenschule erwachsene
Abteilung für manuelle Graphik
 und die Versuchsanstalten
 vollenden den Organismus
 dieser Anstalt.
Für die Ausbildung der
Frauen zum hauswirtschaftlichen
 Berufe wurden die
HöherenLehranstalten
für wirtschaftliche
Frauenberufe organisiert
und. neue Frauenschulen, so
die Bundeslehranstalt für
gewerbliche und wirtschaftliche
 Frauenberufe in Inn sbruc,
 geschaffen oder schon
seit Jahren bestehende

Bundeslehranstalt für das Baufach und Kunstgewerbe in Graz. Fachklassen für Keramik
        <pb n="554" />
        private Schulen, so die Bildungsanstalt für Frauenberufsschullehrerinnen
 und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
 Frauenberufe in Wien I, Kurrentgasse und
die Lehranstalt für gewerbliche und wirtschaftliche Frauenberufe
 in Graz, in die Verwaltung des Bundes übernommen;
 die Verstaatlichung der Frauenberufsschulen
des Klagenfurter Frauenerwerhvereines ist im Zuge;
ferner wurden zahlreiche private Frauenberufschulen alleı
Art durch Beistellung staatlicher Lehrkräfte gefördert.
Waren bis zur Neuordnung der staatlichen Verhältnisse
 die gewerblichen Schulen einzig und allein auf die
berufliche Arbeit eingestellt, so ist seither auch den
modernen Forderungen nach körperlicher und freier
zeistiger Weiterbildung Rechnung getragen worden.
Durch Einführung des durchlaufenden Unterrichtes in
Anpassung an die öffentliche durchlaufende Arbeitszeit
wurde Raum und Zeit geschaffen für körperliche und
zeistige Betätigung. Die körperlichen Übungen,
Wandertage und Skikurse wurden nach dem Muster der
Mittelschulen an allen gewerblichen Lehranstalten einge-:ührt,
 für Turnhallen und Spielplätze wird Sorge getragen.
Die Schülerbüchereien wurden durch besondere Zuwendungen
 ausgebaut und die Gründung von Schülerorchestern
 und Schülerchören veranlaßt und unterstützt.
Ein besonderes Augenmerk wurde der Lehrlings-Fortbildung
 durch die weitgehende Verfachlichung des
Fortbildungsschulwesens, insbesondere in den Ländern
a1ach dem vorbildlichen Beispiele Wiens zugewendet.
Auch mußten sämtliche Lehrpläne den geänderten wirtschaftlichen
 Verhältnissen angepaßt werden. Daher wurde
zu deren Ausarbeitung unter Beiziehung tüchtiger Fachleute
 eine eigene Studienkommission in Mödling
bestellt, die alljährlich tagt und das Werk bereits dem
Abschlusse nahegebracht hat.
Hand in Hand mit allen diesen fachlichen Neugründungen
 und Ausgestaltungen gingen bauliche Erweiterung
 in Mödling, Wien I., Graz und Innsbruck, Umbauten
 in Gösting, innere Erneuerungen an der Textilschule
 in Wien ‚sowie räumliche Vollendungsarbeiten an
‚ast allen gewerblichen Schulen. ;
Da Gewerbe und Industrie in Österreich seit alter«

vodenständig sind, so sind auch die Standorte der
zewerblichen Bundeslehranstalten geographisch bedingt.
?ür die bis in die vorgeschichtliche Zeit zurückreichende
?Zisenverarbeitung und für die auf den Holzreichtum und
das Vorkommen hochwertiger Gesteine gegründete Holzınd
 Steinbearbeitung bestehen Fachschulen meist in
kleineren Orten — Waidhofen, Steyr, Bruck, Ferlach
ınd Fulpmes, Hallstatt und Hallein. Auf der histori-;chen
 Entwicklung und der baugeschichtlichen Überliefeung
 beruhen Schulen für das Baugewerbe und die Baukunst
 in allen Landeshauptstädten; sie sind zur Pflege
der bodenständigen Bauweise und zu deren Erhaltung
auf dem Lande berufen. In den Landeshauptstädten als
len Sitzen der Großgewerbe mußten auch die naturzemäßen
 Standorte der Schulen für den sich stetig entvickelnden
 Maschinenbau und für die auf den Wasserxräften
 beruhende Elektrotechnik gefunden werden. In
allen Ländern ist für die Pflege kunstgewerblicher Heimatkunst
 vorgesorgt. Für das Frauengewerbe und die wirtichaftlichen
 Frauenberufe bestehen größere Bundeslehranstalten
 in den meisten Landeshauptstädten. Der
»odenständigen Heimindustrie, und zwar der Stickerei in
Vorarlberg und der Uhrmacherkunst im niederösterreichischen
 Waldviertel dienen Fachschulen, dort in Dorn-»&amp;gt;irn,
 hier in Karlstein. Die Textilindustrie und die
hemischen Industrien der Ostalpenländer, Kunst und
Graphik haben ihren Rückhalt in den Spezialschulen der
Bundeshauptstadt.
Die 30 gewerblichen Bundeslehranstalten umfassen
derzeit 98 Abteilungen, und zwar 32 Höhere Abteilungen
nit 134 Klassen, 2 Lehrerinnenbildungsanstalten (6 Klasjen),
 39 Fachschulen mit 141 Klassen, 6 Werkmeister-;chulen
 (12 Klassen) und 10 Bauhandwerkerschulen
“29 Klassen); abgehalten wurden 144 Kurse, für den allgemeinen
 Besuch geöffnet waren 6 Lehr- und Zeichensäle.
Besucht waren 1027,28 die Höheren Abteilungen von
3250 Schülern, die Bildungsanstalten von 63, die Fachschulen
 von 2990 Schülern, die Werkmeisterschulen vor
250 und die Bauhandwerkerschulen von 475 Schülern:
die Kurse hatten 3170 Teilnehmer, die Offenen Lehrınd
 Zeichensäle mehr als 4000 Besucher-Bundeslehranstalt

 für Hochbau. Elektrotechnik. Kunstgewerbe und Schlosserei in Innsbruck. Fachklasse für Holzbildhauerei
        <pb n="555" />
        ZEHN JAHRE ÖSTERREICHISCHES KUNSTHANDWERK (1919 — 1928)
Von Dr. Hans Ankwicz-Kleehoven, Bibliotheksvorstand am Oesterreichischen Museum für Kunst und Industrie

Der Eintritt Josef Hoffmanns, Kolo Mosers und
Alfred Rollers in die durch Felician Freiherrn von
Myrbach neureformierte Wiener Kunstgewerbeschule,
die Berufung Arthur v. Scalas zum Direktor des
Desterreichischen Museums für Kunst und Industrie und
aicht zuletzt die Gründung der Wiener Sezession, die
auch der „angewandten Kunst” die nachhaltigste Förderung
 zuteil werden ließ, bildeten den Auftakt zu jener
beispiellos erfolgreichen und konsequenten Entwicklung
des bis dahin in unfruchtbaren Stilimitationen befangenen
österreichischen Kunsthandwerks, als deren wichtigste
Marksteine man die Schaffung der „Wiener Werkstätte”
1903), die Veranstaltung der „Kunstschau Wien 1908”
and die Konstituierung des „Oesterreichischen Werkbundes”
 (1912) betrachten kann. Dank der unermüdlichen
 Arbeit zielbewußter Führer hatte das österreichische
 Kunstgewerbe in kaum anderthalb Jahrzehnten
ein so hohes künstlerisches Niveau erreicht, daß ein
berufener Kritiker wie Hartwig Fischel bereits 1013
anläßlich einer kunstgewerblichen Ausstellung im Oesterreichischen
 Museum mit Befriedigung feststellen konnte*):
‚Wenn wir die Räume durchschreiten, welche ein so
abgeschlossenes und ein für die Zukunft ebenso verneißungsvolles,
 wie für die Gegenwart erfreuliches Bild
ergeben, so ist der erste Eindruck vor allem jener der
Linheit des Strebens. Alle streben nach verwandten
Zielen, sie wirken unter einer merkbaren Führung, die
ie in parallelen Bahnen vorwärts treibt. Es ergreift
jeden Beobachter das beruhigende Gefühl, einer reifen
and männlichen Sicherheit gegenüberzustehen. Er sieht
handwerkliche Tüchtigkeit, innig verbunden mit künstlerischem
 Geist, unternehmungslustige Tatkraft, verbunden
mit Phantasie und Erfindung... Was einst nur ein
Wunsch war, ist heute erfreuliche Gewißheit: „Die Wahrheit
 in der Kunst ist auf dem Wege!” Und als am 6. Mai
[1914 das von Josef Hoffmann erbaute österreichische
Haus auf der Kölner Werkbundausstellung mit seinen
nustergültigen von Hoffmann, Kathrein, Peche,
Poppovits, Prutscher, Strnad, Wimmer und
Witzmann eingerichteten Interieurs eröffnet wurde,
konnte der Präsident des Deutschen Werkbundes Hofrat
Brucmann nicht umhin zu betonen, „daß das innerste
Wesen des Werkbundes im österreichischen Haus am
schönsten und reinsten zum Ausdruck komme” ?). Leider
konnte sich dieser erste große Erfolg, den die österreichische
 E.delarbeit damals im Auslande erzielte, nicht
recht auswirken, da wenige Monate darauf der Krieg
ausbrach. Doch blieb die Erinnerung an die glänzenden
Leistungen Oesterreichs im Jahre 1914 in Köln bis in
unsere Tage lebendig und führte jüngst dazu, daß an
Oesterreich als einzigen. auswärtigen Staat die Einladung
arging, sich mit einer Kunstgewerbeschau an der Kölner
‚Pressa” zu beteiligen.
Der Umsturz rückte, wie auf so vielen andern Ge-Dieten,
 auch hier Tendenzen in den Vordergrund, die

1) Kunst und Kunsthandwerk XVI. Jahrgang (1913) S. 613.
2 Kunst und Kunsthandwerk XVII. Jahrgang (1914) S. 2709.

ınfänglich bedrohlich und verwirrend erschienen, schließich
 aber doch gesunden und lebensfähigen Anschauungen
'Jatz machten. Was’ seit Jahren mühsam verhalten unter
{er Oberfläche geschlummert hatte, brach nun mit einem
Aale jäh hervor und warf alle gewohnten Prinzipien
ıber. den Haufen. Der Expressionismus — und in seinem
zefolge der Primitivismus, Kinetismus und Konstruktivisaus
 — bemächtigen sich auch des Kunstgewerbes und
„achten der vielgerühmten Stileinheit desselben ein
nde. Der Ausdrucdkswille überwand das Streben nach
7ollkommenheit der Form, der Kampf gegen den
Jaturalismus, dem die „freie Kunst” die „gegenstandslose
Aalerei” und „abstrakte Plastik” gegenüberstellte, äußerte
ich in der „angewandten Kunst” vor allem in der Abage
 an das naturalistische Ornament, das durch das
ubistische oder kinetistische ersetzt werden sollte. Das
zentrum dieser Bewegung bildete in Wien die Klasse
les Professors Franz Cizek an der Kunstgewerbeschule,
lie in mehreren Ausstellungen im Oesterreichischen
Auseum (Juni 1921) und in der Fichtegasse 4 (1922 bis
924) den Nachweis erbrachte, daß diesen höchst revoutionären
 Versuchen, die alte Form zu zertrümmern,
‚weifellos ein positiver Wert innewohne, und nicht nur
lie Flächendekoration, die Plakatkunst und ornamentale
öchrift, sondern auch die Keramik und Glasfabhrikation
zich der neuen Formensprache des Kinetismus mit Nutzen
bedienen könne).
Allein nicht bloß an den hergebrachten Formen, auch
ım Begriff des Kunstgewerbes wurde jetzt energisch
rerüttelt. Was einst Adolf Loos so temperamentvoll
zepredigt hatte ®), daß man das Wörtchen „Kunst” aus
ler Bezeichnung „Kunsthandwerk” gänzlich eliminieren
;olle, das erscholl nun auch aus dem Kreise Professor
Jr. Oskar Strnads®) als Forderung der neuen Zeit, die
‚on den Finrichtungsstücken und Gebrauchsgegenständen
ıcht mehr verlange, daß sie „schön”, sondern daß sie
»raktisch und bequem seien und gut „funktionieren”.
\us dieser Bevorzugung der technischen Werte gegenüber
 den rein ästhetischen ergab sich folgerichtig der
‚ehr zeitgemäße Gedanke der „Typisierung” und „Nornung”
 handwerklicher Erzeugnisse, der den Bereich der
Edelarbeit” auf die vornehmlich Schmuckzwecken
lienenden, im Werkstättenbetrieb hergestellten Luxuslinge
 einschränkte. für den täglichen Bedarf aber die

ı) Vgl. über die verschiedenen Bestrebungen der Cizekschule
lie Schriften von L. W. Rochowanski „Der Formwille der
Zeit in der angewandten Kunst”, Wien, Burgverlag 1022, "und
‚Dreißig Jahre Jugendkunst”, Troppau 1928, sowie das von der
Klasse für Jugendkunst 1922 im Burgverlag herausgegebene
3ilderbuch „Weihnacht” und Arpad Weixlgärtners Aufjatz
 „Kindergraphik” in den „Graphischen Künsten” XLV. Band
1922), S. I bis 20.
») Vgl. Adolf Loos; Ins Leere gesprochen, Paris, G. Crös &amp;amp;
Cie., 1921, und Karl Marilaun, Adolf Loos (Die Wiedergabe,
Reihe, 5. Band), Wien, Wila 1922.
3) Vgl. Prof. Dr. Josef Frank, Kunst, Kunsthandwerk und
Maschine, und Prof. Ernst Lichtblau, Aestethik aus dem
Zeiste der Wirtschaft, in „Die Ware” I. Jahrgang (1023), S. 70 f£.
        <pb n="556" />
        maschinell erzeugte „Qualitätsware” empfahl. Diese
vecht nüchternen, puritanischen Anschauungen stießen
aatürlich auf den heftigen Widerstand derjenigen, die
auf das künstlerische Moment im Kunstgewerbe eingeschworen
 waren, und der Gang der Ereignisse in den
ersten Nachkriegszeiten schien zunächst den letzteren
Recht geben zu wollen. #
Denn nach dem furchtbaren Druck des Krieges, nach
den grenzenlosen Entbehrungen, unter denen die Ange-Aörigen
 der Mittelmächte jahrelang geseufzt hatten, tat
eine Entspannung, eine Rückkehr zum Frohsinn, zuı
uebensfreude dringend not. Man hatte genug gedarbt,
man wollte endlich wieder genießen, mit vollen Händen
verschwenden können. Wohl gebrach es noch Tausenden
an dem Dringendsten, aber die nicht wenigen Besitzer
eines über Nacht erworbenen Reichtums konnten sich
jeden Luxus leisten und als Mäzene einer Kunst auf-:reten,
 der man die eben überstandenen Kriegsjahre
ıicht anmerkte. Diese sinnenfrohe Kunst nahm ihren
Ausgang von der genialen Persönlichkeit des bereits
erwähnten Architekten Dagobert Peche, der 1020 aus
der Schweiz wieder nach Wien zurückgekehrt war und
von der „Wiener Werkstätte” aus binnen wenigen Jahren
zinen völligen Stilwandel im Kunstgewerbe herbeiführte).
Mit einer unerschöpflichen Phantasie begabt, verstand er
es, noch einmal das Dekorative zum Sieger über das
Konstruktive zu machen, die Zierform über die
Zwecform zu stellen?). In kaum übersehbarer Fülle
streute er seine Ideen über alle Zweige des Kunstgewerbes
 aus, sein origineller Erfindungsgeist erschloß
wie mit einem Zauberstab jedem Material, jeder Technik
neue, ungeahnte Möglichkeiten. Die Tapetenindustrie
und der Stoffdruck, die Spitzenklöppelei und Stickerei,
die Goldschmiedekunst und Elfenbeinschnitzerei, die
Rahmen- und Möbelfabrikation, aber auch die Keramik.
die Metallwarenerzeugung und Papeterie wurden durch
ihn um eigenartig reizvolle Formen bereichert, selbst
die Mode hatte ihm, dem Erfinder des Ombre, eine bis
dahin unbekannte Farbenfreudigkeit und ungezählte
aparte Stoffmuster zu danken. Durch Peche, dessen
Schöpfungen durch regelmäßige Veröffentlichung in der
„Deutschen Kunst und Dekoration” bald in ganz Deutschland
 verbreitet wurden, erlangte das Wiener Kunsthandwerk
 eine geradezu dominierende Stellung, erhielt
der „Wiener Werkstätte-Stil”, dem bisher Josef Hoffmanns
 klassisch-strenge Art die Signatur gegeben, eine
völlig veränderte Note. Dem „Apollinischen” Wesen Josef
Hoffmanns gesellte sich, um mit Nietzsche zu sprechen,
das „Dionysische” der Kunst Dagobert Peches.
Im ersten Friedensjahr blieb Peche für Wien noch
unsichtbar. Die „Ausstellung österreichischer
Kunstgewerbe”, mit denen das Oesterreichische
Museum im Winter 1919-1920 seine durch den Krieg
wesentlich eingeschränkte Tätigkeit als gewerbeförderndes
 Institut wieder aufnahm. sollte in erster Linie den

*) Vgl. Hans Ankwicz-Kleehoven, Dagobert Peche
‘Ausstellung von Arbeiten des modernen österreichischen
Kunsthandwerks). Oesterreichisches Museum für Kunst und
Industrie, Wien (1923), S. 25. und Max Eisler, Dagobert
Peche, Wien, Gerlach &amp;amp; Wiedling 1025. .
2) Vgl. Hans Ankwicz-Kleehoven, Zierform und Zweckform,
 in „Die Ware” J. Jahrgang (1923), 5. 63ff.

Beweis führen, daß das Wiener Kunstgewerbe nach wie
‚or am Qualitätsbegriff festhalte und an Lebensmut und
Arbeitsgeist trotz der Ungunst der Zeiten nichts eingeüßt
 habe. Im Mittelpunkte dieser Schau stand die
5onderausstellung Richard Teschners, eines überaus
‚ielseitigen, einfallsreichen Künstlers, der hier zum
erstenmal‘ mit seinen Gemälden, Plastiken, Radierungen
ınd selbstgefertigten Lauten vor die Oeffentlichkeit trat,
‚ugleich auch das Wunder seiner Puppenspiele in einem
sigens hiezu gebauten stimmungsvollen Theaterraum
darbot*).
Im Juni 1920 wurde am gleichen Orte die „Kunstschau
 1920” eröffnet. Sie wollte, wie Professor Anton
Hanak in einigen zur Orientierung des Publikums auszegebenen
 programmatischen Leitsätzen betonte, „ein
F’rompetensignal sein, das durch die Wenigen, die hier
°ast- und selbstlos wirken, alle Gestaltenden im Sinne
nes kulturellen Aufbaues zur Mitarbeit wecken und
wufrütteln” sollte. Alle guten Geister der österreichischen
Moderne waren hier versammelt, Maler, Bildhauer und
&amp;lt;unstgewerbler. Und unter diesen — beinahe erschreckend
lurch die scheinbare Zügellosigkeit seiner Formphantajien
 — Dagobert Peche mit einer umfangreichen Kollekion
 seiner für die „Wiener Werkstätte” entworfenen
Arbeiten. Er hatte es gewagt, eine Palme aus Packpapier
zu modellieren, einen Weichholzkasten mit bunten
Malereien und Schnitzwerk zu verzieren, ein Reh aus
öilber zu bilden, dessen Maul ein ganzer Zweig mit
3lüten und Blättern entsproß. Die Unbekümmertheit,
nit ‘der er dem sprödesten Material die sonderbarsten
"ormen abrang, der unbändige Schmückungstrieb, der
hn den geringsten Gegenstand mit einem Schimmer
ıeiterer Anmut umgeben ließ, hatte übrigens bereits
;chule gemacht, nicht nur die maßvolle Zurückhaltung
losef Hoffmanns zu größerer Freiheit verlo&amp;amp;kt, sondern
vor allem unter den weiblichen Mitgliedern der „Künstlerwerkstätte”
 begeisterte Nachahmung gefunden. Marie
„ikarz, Felice Rix, Mathilde Flögl und Hilde Jesser
zriffen schon damals die Anregungen Peches auf und
&amp;gt;ildeten sie — jede in ihrer Art — sinnvoll weiter. Auch
Viktor Lurjes Intarsien und Julius Zimpels Spielzeug,
“ritzi Löws und Anny Schröders bemalte Gläser,
Vlitzi Otten-Friedmanns Email sowie die graziösen
Ceramiken Hertha Buchers, Vally Wieselthiers
Jina Kuhns, Susi Singers und Reni Schaschls
paßten sich dem neuen. lebensbeiahenden Stil aufs
beste an.
Begünstigte auch das Luxusbedürfnis der neuen Reichen
in Wiederaufblühen der zierhaften Elemente im Kunstzewerbe,
 so konnte man doch nicht unbeteiligt an all
den vielen Problemen vorübergehen, die sich aus der
;ozialen und wirtschaftlichen Not der Nachkriegszeit
argaben und gebieterisch ‘nach einer Lösung verlangten.
nsbesondere das Wohnungselend erforderte eine Abhilfe,
die nur von einem einträchtigen Zusammenwirken der
Bau- und Werkkünstler zu erwarten war. Hier ging es
nun freilich nicht um Romantik. sondern um Zweck-*)

 Vgl. über diese Ausstellung, zu welcher kein Katalog erschien,
 Hartwig Fischel in „Kunst und Kunsthandwerk”
XXIL Jahrgang (1010), S. 364ff. Ueber „Richard Teschners
Vigurenbühne” siehe Arthur Roessler in „Oesterreichs Bauand
 Werkkunst”, IL Jahrgang (1025). S. 07.
        <pb n="557" />
        näßigkeit, nicht um Ideenfülle, sondern um möglichste
Sparsamkeit in bezug auf Raum und Material, nicht so
sehr um Kunst wie um Technik. Im Zeichen dieser
wesentlich anders gerichteten Tendenzen wurde noch
m November 1920 im Oesterreichischen Museum die
Ausstellung „Einfacher Hausrat” eröffnet, die sich
wie die gleichnamige Schau des Jahres 1916 in den
Dienst der weniger bemittelten Kreise stellte und zu
zeigen versuchte, wie eine mustergültige Inneneinrichtung
nn Volkswohnhäusern, Siedlungen und Arbeiterkolonien
beschaffen sein müsse. Die besten Typen dieser „Kleinwohnungen”
 stammten von den Architekten Prof. Karl
Witzmann, Dr. Josef Frank, Hugo Gorge, Fritz
Leymer und Guido Uxa, denen eine Reihe renommierter
 Möbelfirmen verständnisvoll zu Seite stand.
Nicht ‚außeracht zu lassen ist der Einfluß, den die
Aenderung der politischen Verhältnisse auf das heimische
Kunsthandwerk ausübte. Der Zerfall der Monarchie und
die Verkleinerung Oesterreichs auf einen Sechsmillionenstaat
 bedeutete für die Wiener Kunstindustrie den Verlust
 wertvoller Absatzgebiete und die Absperrung von
den wichtigsten Zentren det Rohstoffbearbeitung. Be-‘anden
 sich doch alle nennenswerten Glas- und Textil-‘abriken
 auf tschechoslovakischem Boden, also im Auslande,
 und es bedurfte nicht geringer Anstrengungen,
ehe die sich aus diesem Umstande ergebenden kommerziellen
 Schwierigkeiten für die in Wien. ansässigen
Firmen beseitigt waren. Um sich zumindest auf dem
Felde der Glaswarenerzeugung von Böhmen unabhängig
zu machen, wurden bald nach dem Kriege in Kramsach
 die Tiroler Glashütte H. Groll und
Dr. Zwieauer, in Wien die „Bimini-Werk-Stätten”
 gegründet, welch letztere sich vornehmlich
 der Glasbläserei widmen. Weitere Neugründungen
 ergaben sich als nächste Folge des Ueberganges
 ehemals hofärarischen Gutes in das Eigentum
les Bundesstaates. Die Uebernahme des reichen Habsdurgischen
 Kunstbesitzes durch die Republik hatte die
Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit unter anderem auch
auf die wundervolle, mehr als 900 Stücke umfassende
Gobelinsammlung gelenkt, die seit Jahren — eingerollt —
M ihren Depots im Schönbrunner Schlosse schlummerte.
Es gehörte zu den verdienstvollsten Taten der staatlichen
 Kunstverwaltung, diesen einzigartigen Schatz in
drei aufeinanderfolgenden Ausstellungen in den Jahren
1920, 1921 und 1922 in den Räumen des Oberen Belvedere
 allgemein zugänglich gemacht zu haben‘). Das da-Jlurch
 neuerwachte Interesse an der Bildwirkerei führte
loch im Herbst 1921 zur Einrichtung einer Gobelin-Werkstätte
 im Parterre des Reichskanzleitraktes der
Wiener Hofburg, die sich dann 1023 als selbständige
Firma unter dem Namen „Wiener Gobelinmanufaktur
 A. G.” etablierte und neben Kopien von Ta-Pisserien
 aus ehemaligem Hofbesitz auch zahlreiche
Zelungene Bildteppiche nach Entwürfen moderner Künstler
wie Robin C. Andersen, Franz Delavilla, Edmund
Dulac, Anton Faistauer, Paris Gütersloh, Ludwig
4. Jungnickel, Anton Kenner, Richard Teschner,
Anton J. Treka und Franz Zülow ausführte.

N ') Vgl. Ludwig Baldaß, Die Wiener Gobelinsammlung, Wien,
£d. Hölzel &amp;amp; Co., 1920.

Ungefähr zu gleicher Zeit gewann der Plan, die alte
Wiener Porzellanfabrik in neuer Form ins. Leben zu
ufen, durch die Zuweisung geeigneter Räumlichkeiten
m ehemals kaiserlichen Schloß Augarten greifbare Getalt.
 Ein Konsortium österreichischer .und bayrischer
inanziers brachte die nötigen Mittel auf, im Spätommer
 1022 wurde mit dem Umbau des historischen
ijaalgebäudes begonnen und am 2. Mai 1024 fand die
»ffizielle Eröffnung statt. Die Wiener Porzellanabrik
 Schloß Augarten A.G.,, die. als Firmenmarke
Jen blauen Bindenschild mit der Unterschrift „Augarten”
ührt, erzeugt gegenwärtig außer stilgerechten Kopien
‚ron Altwiener Figuren und Gefäßen nach noch vorıandenen
 Originalmodellen sowie feinen und einfachen
Sebrauchsgeschirren, auch Porzellanplastiken und Service,
 denen bekannte Wiener Künstler Form und Dekor
zeben. Um nur einige Namen zu nennen, so haben
lie Bildhauer Prof. Franz Barwig, Prof. Michael
Powolny, Otto Hofner, Josef Humplik und Walter
3osse, Architekt Prof. Otto Prutscher, Maler Franz
ülow und die Keramikerinnen Vally Wieselthier,
lertha Bucher, Dina Kuhn, Ida Schwetz-Lehmann,
Aathilde Jaksch und Karin Jarl zahlreiche geschmackolle
 Genre- und Tierfiguren, Vasen, Lampen und
jervice für die Porzellanfabrik angefertigt und damit die
‚ewährten Traditionen der 1864 aufgehobenen ärarischen
’orzellanmanufaktur aufs glücklichste fortgesetzt. Wie
inst werden auch jetzt wieder Wiener Theaterlieblinge
yorträtgetreu‘ in Porzellan verewigt, aber nicht minderen
Zeifall findet eine von Albin Döbrich nach der Natur
nodellierte Serie von Studien aus der „Spanischen Reit-‚chule”.

Nochmals ins Jahr 1921 zurückkehrend, wäre von der
‚Kunstschau 19021“ zu berichten, die diesmal den
sanzen ersten Stock des Künstlerhauses einnahm und im
kaum der „Wiener Werkstätte” die neuesten Schöpfungen
Jagobert Peches vorführte.
Im April 1922 tat das Oesterreichische Museum mit
ler Eröffnung einer Ausstellung von Werken ostısiatischer
 Kunst den ersten Schritt zur Erschließung
ıines Gebietes, dem man in Wien bisher verhältnisnäßig
 geringe Aufmerksamkeit geschenkt hatte. Nicht
ıur die Sammler, auch die modernen Kunstgewerbler
;ollten aus dem Studium hochwertiger chinesischer und
apanischer Kunst neue Impulse empfangen, und tat-;ächlich
 hat seitdem der Einfluß ostasiatischer Vorbilder
ıuf die Keramik, Textilkunst und Möbeltischlerei un-‚erkennbar
 zugenommen. Das Museum setzte daher sein
Wirken in dieser Richtung emsig fort, widmete in jüngster
Zeit dem ostasiatischen Kunsthandwerk einen eigenen,
zeräumigen Saal und ergänzte das 1022 Gebotene durch
sine im Oktober 1928 veranstaltete sehenswerte Ausstellung
 ostasiatischer Gerätekunst und Klein-&amp;gt;ildnerei.
 Auch im Ausbau seiner kleinasiatischen Be-;‚tände
 konnte es seit dem Jahre 1919 auf sehr bedeutende
Fortschritte hinweisen. Von den aus hofärarischem Besitz
übernommenen, mehr als 90 persischen und türkischen
Teppichen zeigte es bereits im Juni 1920 in der Aus-;tellung
 orientalischer Teppiche aus ehemals
xaiserlichem Besitz 16 der schönsten Stücke, darunter
lien herrlichen „Jagdteppich” und den sogenannten

Sf
        <pb n="558" />
        „Damaskusteppich” 1). Wenige Jahre darauf machte es in
dem von Hofrat Dr. Hermann Trenkwald eingerichteten
‚Teppichsaal” seinen Gesamtbesitz an persischindischer
 Kunst zugänglich. Den gleichfalls aus Hofbesitz
 überkommenen Zuwachs an Barock-, Empire- und
Biedermeier-Mobiliar vereinigte Hofrat Dr. Schestag
in dem mit auserlesenem Geschmack arrangierten Hofmobiliensaal,
 die dem Museum zur Verwaltung zugewiesene
 ehemalige Hoftafel- und Silberkammer stellte
Kustos Dr. Richard Ernst im Sommer 1922 im Michaelertrakt
 der Burg nach musealen Gesichtspunkten auf.
Aus der Kunstgewerbechronik des Jahres 1922 verzeichnen
 wir ferner eine von dem Gefertigten im Februar
m Museum arrangierte Ausstellung „Der Wiener
Bucheinband in alter und neuer Zeit”, weiters
die „Herbstausstellung von Wohnungseinzichtungen”
 im Oesterreichischen Museum, die
23. Möbelausstellung des Klubs der Industriellen
 für Wohnungseinrichtung und Kunstgewerbe
 in der Zedlitzhalle sowie die Beteiligung Oesterreichs
 an der Deutschen Gewerbeschau, München
922, deren Clou zweifellos der von Prof. Dr. Oskar Strnad
entworfene geistreiche „Oesterreichische Edelraum” war.
Im Spätherbst erinnerte eine von Hofrat Dr. Trenkwald
 arrangierte Ausstellung von Gläsern des
Klassizismus, der Empire- und Biedermeierzeit
 im Oesterreichischen Museum an eine der erfreulichsten
 Perioden altösterreichischer Kunstindustrie.
Gleichfalls ein Jubiläum — die 25jährige Tätigkeit Prof.
Rudolf Larisch’ als Leiter des Kurses für ornamentale
Schrift an der Kunstgewerbeschule und verwandten Anstalten
 — ließ am selben Orte im April 1923 eine Ausstellung
 der Larisch-Schule erstehen, die nicht nur über
die kunsterzieherische Macht der Schriftpflege, sondern
auch über die mannigfaltige praktische Verwendung der
ornamentalen Schrift im Kunstgewerbe belehrte.
Der 16. April 1923 brachte dem österreichischen Kunsthandwerk
 einen schweren Verlust. An diesem Tage
erlag Dagobert Peche in seinem Mödlinger Heim, kaum
sechsundreißigjährig, einem schweren Leiden, das ihn
zeit Ende 1922 dauernd ans Bett gefesselt hatte. Mit ihm
3ank der fähigste Kopf des kunstgewerblichen Nachwuchses,
 der Begründer eines die Zeitnot vergessen
‘assenden Kunststiles, ins Grab, der eben im Begriffe
war, sich in raschem Siegeslaufe die ganze Welt zu erobern.
 Was alles mit Peche dahingegangen war, wurde
erst so recht klar, als die im Anschluß an eine Ausstellung
 von Arbeiten des österreichischen
Kunsthandwerks seitens der Gesellschaft zur Förderung
 moderner Kunst in Wien im Oegesterreichischen
Museum ins Werk gesetzte Dagobert Peche-Gedächtnisausstellung
 den überwältigenden Reichtum
 dieses Künstlers an dekorativen FEinfällen in auszeführten
 Werken und Handzeichnungen enthüllte. Ein
nicht geringer Teil der Originalskizzen Peches ist seither
 in den Besitz der Bibliothek des Oesterreichischen

s) Den Gesamtbesitz des Oesterreichischen Museums an
orientalischen Teppichen veröffentlichte Hermann Trenkwald
 im I. Bande des im Verein mit Friedrich Sarre herauszegebenen:Monumentalwerkes
 „Orientalische Teppiche”, Wien.
Anton Schraoll &amp;amp; Co., 1026.

Viuseums übergegangen und wird daselbst als kostbares
Vermächtnis des uns allzu früh Entrissenen sorgsam gehütet.
Das Jahr 1024 begann mit einer Ausstellung der von
Richard Teschner für die Wiener Gobelinmanu-“aktur
 A. G. angefertigten Kartons zum Bildteppich
‚Planetarium” (Künstlerhaus), brachte im Februar im
Desterreichischen Museum eine Ausstellung von Modezeichnungen
 aus der. Schule des Oberbaurates Prof.
Dr. Josef Hoffmann, im Dezember an gleicher Stelle die
Jubiläumsausstellung „Vierzig Jahre Wiener Kunstgewerbeverein”,
 um deren effektvolle Raumgestaltung
sich Prof. Otto Prutscher verdient machte!). Der
schöne Erfolg dieser Schau, an welcher sich die besten
Kräfte der Wiener Werkkunst beteiligten, zeugte von
ler ungeschmälerten Lebenskraft des Vereines, der sich
aach Jahren freiwilliger Zurückhaltung nun wieder der allgemeinen
 Anerkennung seiner Bestrebungen erfreuen konnte.
Aber mehr noch als die lokalen Unternehmungen beschäftigten
 um diese Zeit die Vorbereitungen zur Internationalen
 Kunstgewerbeausstellung Paris
1925 die gesamte österreichische Kunstgewerblerschaft.
Galt es doch .— zum erstenmal nach dem Kriege — im
nichtdeutschen Auslande sein Bestes zu zeigen, mit den
Kulturstaaten fast der ganzen Welt (Deutschland blieb
ler Ausstellung fern) in Wettbewerb zu treten. Die
Dberleitung der österreichischen Abteilung war Prof.
Tosef Hoffmann als Chefarchitekten anvertraut worden,
ler auch den Bau des österreichischen Nationalpavillons
zemeinsam mit den Architekten Prof. Dr. Oskar Strnad;
’rof. Dr. Josef Frank und Prof. Dr. Peter Behrens
lurchführte.. Trotz der Verschiedenheit dieser Künstlerındividualitäten
 wirkte der österreichische Pavillon, an
welchem Hoffmann das eigenartig profilierte, am Cours
1a Reine gelegene Repräsentationshaus, Strnad den wohlproportionierten
 Orgelturm, Frank das reizende Kaffeeı1aus
 und Behrens das hart über dem Seineufer gelegene
Slashaus entworfen hatte, keineswegs unharmonisch,
;sondern wie aus einem Guß geschaffen, und hob sich
zerade durch seine Stilreinheit wohltuend von den meisten
3auten seiner Umgebung ab. Auch die von Hoffmann
3rsonnene originelle Ausstattung der Schauräume; die
ınter anderem einen sehr stimmungsvollen „Kultraum”
nit Blechplastiken der Hanak -Klasse umschlossen, verehlte
 nicht ihren Eindruck auf die ausländischen Be-‚ucher
 und trug wesentlich zu dem großen künstlerischen
Irfolge bei, den die österreichische Exposition in Paris
&amp;gt;rrang. Im Grand Palais war eine Kollektivausstellung
ler kunstgewerblichen Bundeslehranstalten (Arrangement
‚on Prof. Karl Witzmann), überdies eine österreichi-;che
 Buchkunst-, Architektur- und Theaterausstellung
zu sehen, in den Hallen an der Esplanade des Invalides
2atte man eine Anzahl Interieurs untergebracht, welche
lie Wiener Möbelindustriellen A. Pospischil, J. Soulek,
A. Herrgesell, A. Ungethüm, R. Lorenz, C. Bamberger
und die Firma „Haus und Garten” beigestellt hatten.
Es würde zu weit führen, hier in alle Details einzugehen;
 man wird dies besser in den zahlreichen ausführlichen
 Berichten nachlesen. die über die Ausstellung

1) Vgl. über diesen Künstler das Buch von Max Eisler:
Otto Prutscher (Neue Werkkunst 1), Leipzig, Hübsch-Verlag-025.
        <pb n="559" />
        Wien er
Kunstgewerbe

h

Metalltreibarbeiten
“ntwurf und Ausführung:
Werkstätte
Hagenauer

Silberwarenfabrik
J. C. Klinkosch A.G., Wien

Getriebener Teller in Kchtsilber

Links:
wigur: Springendes Pferd
Von Bildhauer
Domian Ingels

Rechts:
Figur: Putto
Jon Bildhauer Jakob Löw

Friedrich
Goldscheider
Wien

Wiener Manufaktur,
ayencen,' Marmor- und
Bronzefiguren, Terrazotten,
 Kamine, Kunststein-Gartenschmuck
        <pb n="560" />
        Wohnzimmer-Möbel aus deutschen Nußköpfen
Entwurf und Ausführung: Möbelfabrik Anton Herrgesell, Wien XIV., Diefenbachgasse 21 und 23

Spiegelrahmen, holzgeschnitzt, Glanzgold
Entwurf: Wiener Werkstätte (Dagobert Peche). Ausführung: Max Welz, Wien
        <pb n="561" />
        \ufrahme Kilophot, Wien

Stift Melk

Autotypie von
C. Angerer &amp;amp; Göschl
Aeaphische Kunstanstalten, Wien XVIZ, und Budapest VII
        <pb n="562" />
        Einwohnraum
Entwurf: Architekt Fritz. Groß
Ausführung: Möbelfabrik Carl Bamberger A. CC... Wien

Speisezimmer, italienische Renaissance
Entwurf und Ausführung: Möbelfahrik Carl Bamberger A. GC... Wien
        <pb n="563" />
        arschienen sind 1). Nur der Umstand sei an dieser Stelle
hervorgehoben, daß die Pariser Ausstellung in viel
;tärkerem Maße, als es je in den letzten Jahren in Wien
ler Fall war, auch die kunstgewerbliche Produktion der
Bundesländer zur Anschauung brachte. Es war darum
23in bedauerliches Versäumnis, daß die österreichische
Sektion nicht nach Schluß der Pariser Veranstaltung in
Ihrer Totalität auch dem Inlande vorgeführt wurde.
Von anderen kunstgewerblich bemerkenswerten Ereignissen
 des Jahres 1925 wäre außer einer neuerlichen
\usstellung der Wiener Gobelinmanufaktur A.G.
m Künstlerhause, einer hochinteressanten Ausstellung von
Arbeiten des Steyrer Stahlschnittmeisters Michel Blümelhuber”)
 in den Räumen des Staatlichen Münzkabinetts
und der Ausstellung für christliche Kunst in der
secession, die dem Kunstgewerbe genügenden Raum gewährt
 hatte, auch des Wechsels in der Leitung des Oesterreichischen
 Museums zu gedenken. Nach beinahe vierzigjähriger
 erfolggekrönter Dienstzeit schied der bisherige
 Direktor Hofrat Dr. Eduard Leisching am
30. November von seinem Posten, um das Amt eines
Kunstberaters der Gemeinde Wien zu übernehmen. Sein
Nachfolger wurde Hofrat Dr. Hermann Trenkwal d,
der sich schon als Vizedirektor mannigfache Verdienste
ım das Institut erworben hatte. Zu seinen ersten Unternehmungen
 zählte die Veranstaltung einer Internatinalen
 Ausstellung moderner künstlerischer
Schrift, die zugleich als Ehrung für den Reformator der
Schriftkunst Professor Rudolf Larisch gedacht war, der
am I. April 1926 seinen 70. Geburtstag beging?), Die Ausstellung,
 die mit erlesenen Werken in- und ausländischer
Schriftkünstler den Säulenhof und die Galerie des Museums
füllte, hatte außerordentlichen Erfolg; im Mittelpunkte
des Interesses stand neben Larisch’ eigenen Arbeiten der
‚on seiner Assistentin Hertha Ramsauer auf Pergament
geschriebene Goethesche „Faust” I. und II. Teil, auch
der von der Officina Vindobonensis im Handsatze
hergestellte Katalog der Ausstellung fand allgemeinen Beiall
 und war bald vollständig vergriffen. Dann trat allerdings
 eine längere Pause in der Ausstellungstätigkeit
des Museums ein. Das Künstlerhaus sprang in die Lücke
ınd gab sowohl in der vom Bunde österreichischer
Künstler im Frühjahr 1926 in seinen Räumen gastweise
 abgehaltenen Kunstschau, als auch in der von
Prof. Karl Witzmann eingerichteten Weihnachtsschau
 dem Kunsthandwerk reichlich Gelegenheit, von
seinem Können Rechenschaft abzulegen. Im Sommer 1926
verbanden sich die „Wiener Werkstätte“, die Wiener
Dorzellanfahbrik Schloß Augarten, J. &amp;amp; L. Lobmeyr,
‚Haus und Garten”. R. Lorenz und einige andere Firmen
1) Vgl. „Oesterreich in Paris”, Sonderheft von „Oesterreichs
Bau- und Werkkunst”, Jahrgang 1925, S. 207 ff.; Max Eisler,
Oesterreich in Paris, in „Moderne Bauformen”, Jahrgang XXIV
1925), Heft 8; L. W. Rochowanski, Oesterreich auf der
dariser Ausstellung, in „Deutsche Kunst und Dekoration”,
3and 57 (1925), S. 60ff.; Hans Ankwicz-Kleehoven,
Oesterreich auf der Internationalen Kunstgewerbeausstellung
Zaris 1925, in der „Wiener Zeitung” vom 21. Juli, 26. Juli,
5. August, 30. August und 12. September 1925.
1) Vgl. Eduard Kapralik, Michel Blümelhuber, Wien,
Rikola-Verlag, 1924; Rudolf Sterlike, Michel Blümelhuber,
Wien, Eckart-Verlag, 1025. ;
3) Vel. F. H. Ehmcke, Rudolf von Larisch, Leipzig 1926.

jur gemeinsamen Beschickung der Ausstellung „Kunst
ınd Kunstgewerbe aus Oesterreichund Schleien”
 in Breslau und konnten in der Ausstellungs-‚alle
 Scheitnig eine erfolgreiche Konkurrenz mit der
Chlesischen Kunstindustrie aufnehmen.
Nur ein Jahr lang hatte Hofrat Trenkwald die Geichicke
 des Oesterreichischen Museums gelenkt. Am
‚ Jänner 1927 führte bereits Hofrat Dr. August Schestag,
ler dem Hause seit 1897 angehörte, die Vorstandsagenden,
loch war die Ausstellung „Künstler im Kunsthandverk
 und in der Industrie”, die kurz vor der Jahresvende
 im neuen Gebäude des Museums eröffnet wurde,
ı1och durchaus Trenkwalds Werk und. geistiges Eigenum.
 Die Absicht, die ihr zugrunde lag, hatte Trenkvald
 in einem an die Besucher verteilten „Programm”-Jlatt
 in folgenden Sätzen zusammengefaßt: „Durch die
virtschaftliche Lage von heute ist die Ausführung wertroller
 kunsthandwerklicher Erzeugnisse, so weit es sich
ıcht um direkte Bestellungen handelt, ungemein erchwert.
 Kunstgewerbliche Ausstellungen müssen sich
roßenteils mit bereits anderwärts gezeigten Objekten
‚egnügen und mit solchen, welche gerade am Lager
ind, während zahlreiche Entwürfe und Skizzen in den
Aappen der Künstler und Schränken der Firmen ver-)leiben,
 weil sie Abnehmer und Besteller nicht finden
önnen. Die Ausstellung soll nun die Möglichkeit bieten,
ur Ausführung geeignete Entwürfe vor die breite Oeffent-‚chkeit
 zu bringen und zu Bestellungen Anreiz geben.
5o wird ein innigerer Kontakt zwischen Künstler, Handverker,;,
 Käufer und Auftraggeber erzielt werden, der
‘em kunstgewerblichen Schaffen nur Nutzen zu bringen
ermag. Dem Publikum aber wird durch eine solche
\usstellung Gelegenheit gegeben, Entwürfe, die ja die
ägentlichen Intentionen des Künstlers oft viel unmittelaarer
 zum Ausdruck bringen als das ausgeführte Ob-2kt,
 verstehen und lesen zu lernen.” Der Gedanke war
zdenfalls gut und die Ausstellung ließ an Reichhaltigzeit
 der eingesandten Entwürfe nichts zu wünschen
ıbrig !). Trotzdem entsprach der tatsächliche Erfolg nicht
len Erwartungen; die wirtschaftliche Depression hielt
lie Industrie von den erhofften Bestellungen zurück.
Im Februar 1027 führte eine vom Schreiber dieser
’eilen im Vorraum zum Vortragssaale des österreichischen
luseums zusammengestellte Ausstellung von Arbeiten
les einstigen Professors an der Kunstgewerbeschule
Colo Moser das fruchtbare Wirken dieses Künstlers
Js Maler und Kunstgewerbler vor Augen; im Mai verınschaulichte
 die im Museum eröffnete „Kunstschau
Vien 1927” in einer Serie von Modelien neuester Arhitekturen
 und Inneneinrichtungen die aktuellen Pro-»leme
 des Zweckbaues und der Typenmöbel;
ırchitekt Franz Singer lieferte in originellen Interieurs
len Beweis für die Anwendbarkeit der Grundsätze des
Jessauer Bauhauses auf Wiener Verhältnisse. Im De-;ember
 hielt die neugegründete Vereinigung „Wiener
“rauenkunst” ihren Einzug ins Museum und gewährte
chon in dieser ersten Ausstellung auch der angewandten
Kunst breiten Raum.

1) Vgl. über diese Ausstellung, zu welcher es keinen Katalog
zab, Hans Ankwicz-Kleehoven in „Deutsche Kunst und
Dekoration”, Band 60 (1927). S. 237 #.
        <pb n="564" />
        Am 17. Dezember 1927 erfolgte die definitive Ernenıung
 Hofrat Dr. August Schestags zum Direktor des
Desterreichischen Museums. Damit wurde ein Musealfachmann
 an die Spitze des Instituts gestellt, der
als gründlicher Kenner des alten Kunsthandwerks
wie als verständnisreicher Förderer des modernen
Kunstgewerbes in weitesten Kreisen seit langem Ansehen
und Beliebtheit genießt. Noch als Erbe seines Vorgängers
hatte er das Arrangement mehrerer österreichischer Ausstellungen
 im Auslande übernommen. Am 20. Jänner
‚027 konnte er nach mühevollen Vorarbeiten die Ausstellung
 „Oesterreichisches Kunstgewerbe” im
Hotel Königshof in. Essen, am 6. März die österreichischen
 Räume in der Ausstellung „Europäisches
Kunstgewerbe 1927” im städtischen Kunstgewerbemuseum
 zu Leipzig eröffnen. In Leipzig trat übrigens
Jesterreich zu gleicher Zeit auch als Teilnehmer an deı
‚Internationalen Buchkunst-Ausstellung Leipzig
 1927” hervor und schnitt dank den Bemühungen
des Direktors der Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt
 in Wien Hofrats Dr. Rudolf Junk, dem die Auswahl
 und Anordnung des Materials oblag, vorzüglich ab.
Noch eine weitere Auslandsunternehmung beschäftigte
damals die Direktion des Museums: die Versorgung einer
österreichischen Wander-Kunstausstellung in Holland mit
gediegenem modernen Kunstgewerbe. Der Initiator der
von der Gesellschaft „Oesterreich-Holland” finanzierten
Ausstellung war der Konservator Dr. G. Knuttel im
Haag. Von dort aus trat die Schau im Oktober 1927
unter dem Titel „Oostenrijksche Schilderijen en-Kunstnijverheid
 1900-1927” eine Rundreise durch verschiedene
aolländische Städte an, die erst im Jänner 1928 zum
Abschluß gelangte. Ein halbes Jahr später konnte sich
unser Kunsthandwerk abermals dem Auslande in würdigster
 Form präsentieren, und zwar auf der Internationalen
 Presse-Ausstellung, Köln 1928,
welcher — im Museumsbau — eine eigene Abteilung
„Das österreichische Kunstgewerbe einst und
jetzt” angegliedert worden war. Die Zusammenstellung
des historischen Teiles, der den Zeitraum von etwa
1740 bis 1900 umfaßte, hatte Hofrat Dr. August
Schestag, die Aufstellung der modernen Partien Prof.
Dr. Josef Frank besorgt. Die Aufnahme dieser Sonderausstellung
 war bei Publikum und Presse eine sehr bei.
fällige. „Die Ausstellung von österreichischem Kunstzewerbe
 alter und neuer Zeit”, schrieb Paul F. Schmidt
im Septemberheft des „Cicerone”, „bringt sehr schöne
Dinge; sie ist als eine Oase inmitten mancher Wüstenzien
 freudig zu begrüßen.”
In Wien unterrichtete eine am 30. Juni 1928 in der
Handelskammer eröffnete „Oesterreichische Graveurausstellung“
 über den derzeitigen Tätigkeitsbereich
 des Graveurgewerbes, im Oesterreichischen Mu-;eum
 verschaffte die von Mai bis Oktober währende,
vom Verbande der Möbelfabrikanten und Bautischlereien
installierte, ungewöhnlich gut besuchte Ausstellung „Die
neuzeitliche Wohnung” allen Schichten der Bevölkerung
 die Möglichkeit,. sich an ausgewählten Finichtungstypen
 über die wichtigsten Fragen der modernen
Wohnkultur zu informieren. Der jüngsten, vom Verein

der Freunde asiatischer Kunst und Kultur in. Wien geneinsam
 mit dem Oesterreichischen Museum durchgeführten
 Ausstellung ostasiatischer Gerätekunst
 und Kleinbildnerei geschah schon oben
irwähnung. Sie trug insoferne programmatischen Cha-‘akter,
 als sie Hand in Hand mit der Absicht des neuen
Jirektors ging, die Kunst Ostasiens in stärkerem Maße
als bisher am Oesterreichischen Museum einzubürgern.
Veberblicken wir am Schlusse unserer Uebersicht
aochmals die Leistungen des Oesterreichischen Kunsthandwerks
 im Laufe des letzten Dezenniums, so können
wir wohl in jeder Beziehung von erfreulichen Fortschritten
 desselben sprechen. Ohne etwas von seiner
Vorkriegsposition verloren zu haben, kann es auf eine
vielfältige Bereicherung durch neue Persönlichkeiten,
Werkstätten und Organisationen hinweisen. Aber auch
nn den älteren Vereinigungen ist ein neuer Geist lebendig,
namentlich im „Oesterreichischen Werkbund”
der in den letzten Jahren wesentlich an Einfluß gewonnen
ıat und dank der im Winter 1028 erfolgten Neuwahl des
Ausschusses nunmehr besondere Aktivität verspricht. Ist
Wien nach wie vor führend, so haben doch auch die
3undesländer ihren redlichen Anteil an diesem Aufschwung,
ınd eine WürdigungderGesamtleistung der österreichischen
Werkkunst wäre nicht vollständig, würde man zum Bei-;piel
 des trefflichen Rudolf Sommerhuber vergessen,
Jer im selben Steyr, wo auch Meister Michel Blümelauber,
 „Stahlschneider und Poet dazu”, sein Atelier
hat, kunstvolle Oefen baut, würde man die Mühlviertler
Textilwerkstätten A. Resch in Schwertberg und die
omundener keramischen Werkstätten, den
ıumorvollen Kufsteiner Keramiker Walter Bosse und
lie Salzburger Emailmalerin Maria Cyrenius nicht
ınführen. Auch für Wien bedürfte eine derartige Liste
ı1och mancher Ergänzung; noch haben wir ja die bekannte
»ilberwarenfabrik J. C. Klinkosch, die sich die Entwürfe
 für ihr edelgeformtes Silbergerät bei . Richard
Teschner, Karl Witzmann und Otto Prutscher
1olt, oder die rührige Werkstätte Emmy Zweibrück-7”rochaska,
 deren Spezialität Spielzeug und feinste
Füllspitzen sind, nicht genannt. Allein wir müssen mit
lücksicht auf den uns zubemessenen engen Raum einnalten.
 Nur eines Mannes sei am Ende nochmals gedacht:
 Professor Josef Hoffmanns‘). Als einzig ruhender
Pol in der Flucht der Erscheinungen und dennoch in
rastloser Entfaltung seiner genialen Begabung niemals
ruhend, hat dieser unvergleichliche Künstler das moderne
österreichische Kunsthandwerk von seinen ersten Anfängen
 in der Secessionsperiode an bis zum heutigen
Tage in nimmermüder Treue geleitet und ihm die Richtung
 gewiesen, die einen so erstaunlichen Aufstieg ermöglichte.
 Den Sechzigern nahe, steht Hoffmann in ungeschwächter
 Schaffenskraft allverehrt in unserer Mitte-Solange
 wir uns dieses Führers erfreuen können, braucht
uns um die fernere Entwicklung des heimischen Kunstgewerbes
 nicht bange zu sein.

') Vgl. die Monographie Leopold Kleiners, Josef Hoffmann
(Neue Werkkunst), Berlin, Hübsch-Verlag, 1927.

LTR
        <pb n="565" />
        DAS TECHNISCHE VERSUCHS- UND MATERIALPRÜFUNGS-WESEN

Von Ing. Herbert Conrad, Sektionsrat am Technischen Versuchsamt in Wien.

Als dem Zusammenbruch der Monarchie im Jahre 1918
der Verlust großer Industriegebiete und der Meeresküste
'olgte, schien das Schicksal so mancher technischen
Prüf- und Forschungsstätte besiegelt zu sein. Hatte die
KAriegführung den Technischen Versuchsanstalten noch
snige besondere Aufgaben gestellt, so war nunmehr der
Faden abgeschnitten und das Gespenst des Abbaues
tauchte auf. Wohl sind auch heute die Folgen des Krieges
und der Verkleinerung des Staatsgebietes nicht überwunden.
 Aber die dem Bundesstaat Österreich verbliebenen
 technischen Versuchsanstalten haben
zroße Lebenskraft gezeigt, das Bestehende konnte
arhalten werden und neue Institute sind zugewachsen.
Das technische Versuchswesen ist in Österreich in
einen besonderen Zweig der Bundesverwaltung zuz3ammengefaßt,
 und es braucht nur der Name Wilhelm
Exner genannt zu werden, um die stetige und unermüdliche
 Arbeit der Verwaltung auf diesem Gebiete in
Erinnerung zu rufen. Exner hat schon im Jahre 1910
durch das Gesetz vom 9. September jene Grundlage
geschaffen, auf der ein wirksamer Einfluß auf das Versuchswesen
 ausgeübt werden konnte. Denn die „Autorisation”
 wird nur solchen Anstalten verliehen, die durchaus
auf wissenschaftlicher Höhe hinsichtlich Qualifikation
der Leitung und Vollständigkeit der Einrichtung stehen.
Eine Darstellung des derzeitigen Standes des Technischen
 Versuchswesens in Österreich und seiner Entwicklung
 im Laufe des Dezenniums 1918--1928 muß sich bei
dem Umfang des Gebietes nur auf Streiflichter be-Schränken.
 Die Zahl der autorisierten Versuchsanstalten
beträgt derzeit 35. Je nach der Zugehörigkeit und
Gründungsgeschichte sind sie Technischen Hochschulen
der gewerblichen Schulen: angegliedert, oder es sind
Vereinsgründungen oder Privatunternehmungen, letztere
meist am Sitz einer Industrie. Allen gemeinsam ist die
prüfende und begutachtende Tätigkeit gegenüber Anträgen
 aus der Praxis nach feststehenden Tarifen, die
auf eine einheitliche Grundlage gestellt sind. Die ausgestellten
 Zeugnisse haben den Charakter „öffentlicher
 Urkunden” und können bei Streitfällen vor Gericht
ein Sachverständigengutachten ersetzen.
Die Untersuchung und Prüfung des Werkstoffes —
Stahl und Eisen, Metalle, Holz, Steine, Zement — bildet
eine Grundlage für jede rationelle Bautätigkeit im Hoch-Dau,
 Straßenbau und Maschinenbau. Dieser Zweig des
:echnischen Prüfungswesens hat sich als erster entwickelt
and große Anstalten mit umfangreicher Einrichtung
wurden geschaffen. Unter ihnen nimmt die „Technische
 Versuchsanstalt der Technischen Hoch-Schule”
 in Wien einen hohen Rang ein. Von Tetmajer
 im Jahre 1901 gegründet, hat sich die Anstalt,
der auch. wichtige Lehraufgaben obliegen, fortgesetzt
zünstig entwickelt. In den Laboratorien können auf Zerteißmaschinen
 und Druckpressen ganze Konstruktionsteile,
 wie Träger, Säulen und Rohre bis zum Bruche
belastet werden. Hier wurden zum Beispiel die Draht-Seile
 zerrissen. welche auf der Raxbahn den Wagen

zu tragen und aufzuziehen haben. Im Auftrage des Eisenyetonausschusses
 des Österreichischen Ingenieur- und
\rchitektenvereines wurden und werden Bauteile aus
isenbeton systematisch untersucht (Abb. I und 3).
Nenn auch die theoretische Berechnung des Eisen-’etons
 schon weit fortgeschritten ist, so entscheidet auf
liesem Gebiete doch in letzter Linie der Versuch. Nur
lurch Versuche können Einzelfragen. geklärt und kann
lie Einsicht des Konstrukteurs so gefördert werden, wie
»s für die Sicherheit dieser Bauten notwendig ist.
Die älteste Prüfungsanstalt Österreichs für Bau- und
Werkstoffe ist die im Jahre 1887 gegründete Versuchsınstalt
 für Bau- und. Maschinenmaterial am
Fechnologischen Gewerbemuseum in Wien.
n der Zeit von 10914 bis 1028 stieg hier die Zahl der
&amp;gt;rüfanträge von 526 auf 643 pro Jahr, womit trotz des
on 15 auf I0O Mann verringerten Personalstandes der
Jöchststand der Vorkriegszeit nahezu wieder erreicht
arscheint. Das Technologische Gewerbemuseum enthält
ıoch eine ganze Reihe von Versuchsanstalten, von
ienen später die Rede sein wird. Die Versuchsanstalt
ür Bau- und Maschinenmaterial steht hinsichtlich Größe
ınd Bereich der Maschinen dem Institut an der Tech-Abb.

 1? Technische Versuchsanstalt der Technischen Hochschule
Wien. Prüfung eines FEisenbeton-Brückengelenkes
        <pb n="566" />
        Abb. 2. Technologisches Gewerbemuseum, Versuchsanstalt
für Bau- und Maschinenmaterial

nischen Hochschule wohl nach, übertrifft dieses aber an
Zahl der Prüfeingänge. In das Tätigkeitsgebiet der Anstalt
 fällt die gesamte Bau- und Maschinenmaterialprüfung,
 die Untersuchung hydraulischer Bindemittel,
der Seile, Röhren, Gasflaschen, Riemen für Transmissionen.
 Die Versuchsanstalt verfügt auch über ein
chemisches, ein gesteinsmikroskopisches und metallographisches
 Laboratorium; jedoch werden chemische
Untersuchungen nur in dem Umfang ausgeführt, als sie
im Zusammenhang mit der mechanischen Prüfung notwendig
 sind (Abb. 2). Von Arbeiten aus der letzten Zeit
;eien erwähnt: eine vergleichende Untersuchung von
Schnelldrehstählen mittels Kugeldruckk-Härteproben bei
höheren Temperaturen, von Lagermetallen, gebrochenen
Automobilbestandteilen, Federlenkstangen, von Treib-:jemen
 nach neuen Gesichtspunkten, von Backofenrohren
auf Innendruck, Aufklärung von Korrosionserscheinungen,
Untersuchung von säurefesten Stählen und Metallen,
metallographische‘ Gefügeuntersuchung von Leitungsdrähten,
 Feuerboxteilen und gehärteten Stahlteilen,
Prüfung von Kunststein-Fußbodenplatten, von Pflasterklinkerplatten,
 von Dachdeckplatten auf Widerstand
gegen Hagelschlag, wobei eine Normprobe entwickelt
wurde, von Sparbauplatten. Zahlreiche Gesteinsuntersuchungen
 betrafen die Eignung für Pflaster- und
Schotterzwecke und als Betonzuschlagsstoffe, weitere
Arbeiten die Untersuchung von Bodenarten und Grundwässern
 auf Zementgefährlichkeit. Neuere Zemente, wie
frühhochfeste Portlandzemente, Bauxit- und Schlackenzemente
 wurden geprüft.
Die Gemeinde Wien besitzt eine Städtische Prü-'ungsanstalt
 für Baustoffe, die früher dem Stadt-»auamt
 angegliedert war, neuerdings einen Teil der
Abteilung 56 des Magistrates bildet. Die Anstalt dient
vornehmlich der Prüfung der bei den städtischen Bauten
verwendeten Materialien. Die lebhafte Bautätigkeit der
Gemeinde in den letzten Jahren hat auch dieser Anstalt
sine günstige Entwicklung gebracht. Die maschinelle
Ausrüstung erfuhr manche wertvolle Erweiterung und
lie räumliche Unterbringung wurde verbessert. Aus der
Anstalt ging eine vollständige und systematische Untersuchung
 aller in Österreich erzeugten Zemente hervor.
Auch die für den modernen Straßenbau viel verwendeten

bituminösen Stoffe können hier auf ihre Eignung mit den
modernsten Behelfen geprüft werden.
Als wohleingerichtete Untersuchungsanstalt am Sitze
einer Stahlindustrie ist die Materialprüfungsanstalt
der Gußstahlfabrik Kapfenberg der Gebrüder
Böhler &amp;amp; Co. A. G. von Bedeutung. Die Anstalt befaßt
sich mit der Untersuchung von Eisen, Stahl, Metallen und
den Hilfsstoffen für deren Herstellung. Sie arbeitet sowohl
für das eigene Unternehmen als auch für Anträge aus
dem umliegenden Industriegebiete.
Die Mechanisch-Technische Versuchsanstalt
an der Technischen Hochschule in Graz besteht
zeit dem Jahre 1021. Auch diese Anstalt nimmt eine
erfreuliche Entwicklung. Die Zahl der Aufträge stieg von
28 im Jahre 1923 auf 157 im Jahre 1926. Von größeren Untersuchungen
 seien erwähnt: vollständige Drahtseilprüfungen,
Vergleich von autogen und elektrisch geschweißten Stäben,
Ermittlung der Zugfestigkeit von Hanfgeweben, der Druckfestigkeit
 von Gußeisen, von Natur- und Kunststeinen.
der Festigkeit von Betonrohren und anderes.
Die Untersuchung der Edelsteine bildet ein besonderes
Kapitel der Materialprüfung. Die natürlichen F.delsteine
müssen nach Art, Zugehörigkeit und Fundort bestimmt,
lie künstlichen Steine von den natürlichen unterschieden
werden. Die „Technische Untersuchungsanstalt
für Edelsteine” in Wien, gegründet von dem gleichnamigen
 Verein im Jahre 1912, ist auf diesem Gebiete
erfolgreich tätig. Auch die Unterscheidung und Prüfung

Abh 3. Technische Versuchsanstalt der Technischen Hochschule
Wien. Prüfung eines Betanrohres auf Scheiteldruck
        <pb n="567" />
        ler natürlichen und künstlichen Perlen fällt in das
Arbeitsgebiet der Anstalt, Höchst sinnreiche Apparate
hiefür sind in den letzten Jahren aus dem Institut
1ervorgegangen, die . vielfach auch im Auslande nachzebaut
 werden. Das Bestehen dieser Anstalt ist von großer
Bedeutung für den Markt mit Edelsteinen, da Fälschungen
sofort erkannt werden können, wodurch der Markt ge-‚einigt
 und sichergestellt wurde. ;
Die Bestimmung der Festigkeit spielt auch bei der
Beurteilung von textilen Fasern und Geweben eine
große Rolle. Auf Spezialmaschinen wird die Zugfestigkeit
 und Dehnung gemessen. Mit Hilfe des Mikroskopes
wird die Art der Faser bestimmt. Neben der physikalischen
 Prüfung kommt die chemische Untersuchung hinsichtlich
 Appretur, Färbung, Einfluß der Waschmittel
asw. in Betracht. Das „Forschungsinstitut für
Textilindustrie in Wien” besitzt alle erforderlichen
Pinrichtungen, zu denen kürzlich auch noch eine Konditionieranstalt
 hinzugekommen ist. Die allmähliche
Frstarkung der heimischen Erzeugung auf textilem Gebiete
wird auch dieser Anstalt zugute kommen. Derzeit wird sie
hauptsächlich von Handelskreisen in Anspruch genommen.
Mit der Untersuchung der Textilien ist die Papierorüfung
 nahe verwandt. Für die Bestimmung der
mechanischen Festigkeit (Reißlänge) werden bei beiden
Materialien so ziemlich dieselben Maschinen verwendet.
An das Papier werden aber wieder ganz besondere Anforderungen
 gestellt, wie Widerstand gegen Feuchtigkeit
und Licht, Saugfähigkeit, Verhalten gegen chemische
Einflüsse. Das Papier ist ein wichtiger Baustoff in der
elektrischen Isoliertechnik geworden. Die schon im Jahre
[886 gegründete Papierprüfungsanstalt am Technologischen
 Gewerbemuseum hat in den letzten
Jahren einen großen Aufschwung genommen. Sie wird
in steigendem Maße von der Industrie zur Beurteilung
des Materials und der einschlägigen Verfahren in Anspruch
genommen (Abb. 4).
Der‘ Lederindustrie Österreichs steht in der „Lehrınd
 Vereuchsanstalt für Lederindustrie” an

Abb. 5. Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien.
Photometer-Zimmer

ler Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische In-{ustrie
 in Wien eine Stelle zur Verfügung, die alle einchlägigen
 Aufgaben zu lösen in der Lage ist. Bei der
‚ederuntersuchung herrschen bereits die chemischen
Wlethoden vor; es müssen Analysen gemacht werden,
lie Gerbmaterialien, Fette, Salze und Wässer müssen
ıntersucht und der Fabrikation angepaßt werden. Unter
len zahlreichen chemisch-technischen Versuchsanstalten
Ssterreichs nimmt die eben genannte Bundeslehr- und
/ersuchsanstalt für chemische Industrie in Wien einen
ıervorragenden Platz ein. Im Rahmen dieser Bundessewerbeschule
 bestehen zwei Versuchsanstalten, die
7ersuchsanstalt für Leder und eine Allgemeine Abeilung.
 Die Tätigkeitsberichte der Allgemeinen
:hemischen Versuchsanstalt erscheinen alljährlich
n den Mitteilungen des Technischen Versuchsamtes und
assen einen Einblick in die vielseitige Inanspruchnahme
ler Prüfstelle durch Gewerbe und Industrie gewinnen. Sie
rstreckt sich auf die Untersuchung von Wässern, Brennmaterialien,
 Metallen, Legierungen, Erzen,
 Graphiten, Kalksteinen, Magnesiten,
 Tonen, Sanden, Mineralien, Säuren,
 Alkalien, Salzen, Beizen, Mineralfarben,
 Bleich- und Oxydationsmitteln,
Karbiden, Fett, Öl, Wachs, Paraffinen,
Harzen, Kautschuk, Seifen, Leim, Klebstoffen,
 Faserstoffen,. Geweben und
Appreturmitteln. Neuerdings wurde der
Anstalt die durch die Dampfkesselverordnung
 geforderte Prüfung der porösen
Füllmassen der Behälter für gelöstes
Azetylen zugewiesen. An diese Massen
werden bekanntlich bestimmte Anforderungen
 gestellt, deren wichtigste dahin
 geht, daß Explosionen sich im Inıeren
 der Masse nicht fortpflanzen
lürfen. Die Untersuchungsmethoden
auf diesem Gebiete wurden von der
Chemisch-Technischen Reichsanstalt in
Berlin ausgearbeitet. Mit diesem Institut
 wird eine Verbindung in jenen
Zählen hersestellt. wo die vorhandenen

Abb. A. Technologisches Gewerbemuseum, Papierprüfung
        <pb n="568" />
        Abb. 6. Technologisches Gewerbemuseum, Versuchsanstalt für
Elektrotechnik

Einrichtungen zur vollständigen Durchführung der Untersuchung
 nicht ausreichen. Die ganze chemische Versuchsanstalt
 ist aus einer Sektion des Technologischen Gewerbemuseums
 vor etwa zwei Dezennien hervorgegangen.
Im Jahre 1925 wurde über Anregung des kürzlich
verstorbenen Professors Dr. Emil Fromm die Technische
 Versuchsanstalt der Österreichischen
Heilmittelstelle gegründet. Die Anstalt wurde auto-:isiert
 für das Gebiet: Pharmazeutische Präparate einschließlich
 Drogen und Verbandstoffe, chemische Reazenzien,
 Fette, Wachse, Mineral- und fette Öle. Die
Versuchsanstalt erfreute sich von Anbeginn an einer
intensiven Inanspruchnahme von seiten der Industrie
und des Handels. Durch die Angliederung der Versuchsanstalt
 an die Österreichische Heilmittelstelle, eine gemischt-wirtschaftliche
 Unternehmung, gegründet auf
Grund eines Ministerratsbeschlusses vom Jahre 1919 vom
Bundesstaat Österreich und dem Wiener Krankenanstaltenfonds,
 erfuhr diese eine sehr wertvolle Ausgestaltung
and Vertiefung in wissenschaftlicher Hinsicht. Da der
Heilmittelstelle als der Lieferantin der Spitäler und
chemischen Institute Österreichs eine große Bedeutung
zukommt, muß jede Maßnahme begrüßt werden, die
geeignet erscheint, ihre Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
 zu erhöhen. Durch die Technische Versuchsanstalt
 ist man zweifellos diesem Ziel um ein bedeutendes
 Stück näher gekommen.
Eine der ältesten chemischen Versuchsanstalten in
Wien ist die Warenprüfanstalt und Untersuchungsanstalt
 für Nahrungs- und Genußnittel
 des Allgemeinen österreichischen
Apotheker-Vereines. Ursprünglich nur auf das
pharmazeutische Gebiet beschränkt, hat sich die Tätigkeit
 des Institutes im Laufe der Jahre zunächst auf die
Untersuchung von Lebensmitteln und dann weiter auf
das allgemein-chemische Gebiet erweitert. Die Anstalt
war die erste in Österreich, welche im Jahre 1889 die
Untersuchung von Lebensmitteln aufgenommen hat. Die
Warenprüfungsanstalt befaßt sich mit Analysen der
verschiedensten Art, mit der Untersuchung pharmazeutischer
 und kosmetischer Produkte, mit der Prüfung von
Materialien der anorganisch-chemischen Großindustrie.
Auch auf Fette, Öle und Seifen, auf Schmieröle, Metalle

und Erze erstreckt sich die Tätigkeit. Viele Untersuchungsmethoden
 der Pharmakopöa wurden hier ausgearbeitet
und überprüft. Auf technischem Gebiete wurde durch
die Mitarbeit des Institutes die Klebestofferzeugung in
Österreich, die vor dem Kriege vollständig fehlte. auf
eine wissenschaftliche Basis gestellt.
Die Technische Versuchsanstalt für Lebensmittelindustrien
 des Vereines „Lebensmittelversuchsanstalt
 der Industrie, des Handels und des Gewerbes”
in Wien wurde im Jahre 1926 gegründet. Sie stellt eine
Erweiterung der schon während des Weltkrieges gegründeten
 Versuchsanstalt für Müllerei, Bäckerei, Hefeerzeugung
 und verwandte Gewerbe dar und ist aus
dieser Anstalt hervorgegangen. Diese in der kurzen Zeit
ihres Bestandes zu großer Blüte gelangte Versuchsanstalt
befaßt sich vornehmlich mit den Verfahren der
Lebensmittelindustrien. Sie ist also nicht so sehr eine
Untersuchungs- und Kontrollanstalt für Lebensmittel,
sondern sie unterstützt das Gewerbe hinsichtlich einer
Verbesserung und Verbilligung der Verfahren, Nutzbarnachung
 der Nebenprodukte, Feststellung der Produkionskosten,
 Einschränkung des Wärme- und Arbeitsaufwandes
 und dergleichen.
Die Österreichische Versuchsstation und
\kademie für Brauindustrie hatte besonders
jchwer unter den Wirkungen des Krieges und der Nachxriegsperiode
 zu leiden. Auch diese altangesehene Anstalt
 konnte aber die Schwierigkeiten überwinden und
befindet sich derzeit in aufsteigender Entwicklung.
Mit der Prüfung von Erzeugnissen der Ton-, Glasınd
 Emailindustrie befaßt sich die Versuchsanstalt
‚ür Keramik, Glaswaren und Email am Chemischen
 Laboratorium der Kunstgewerbeschule
in Wien. Auch die Untersuchung von Roh- und Hilfsstoffen
 dieser Industrien fällt der Anstalt zu. Für die
arst im Stadium der Entwicklung stehende österreichische
Slasindustrie ist die Mitarbeit dieses Institutes von
hervorragender Bedeutung.
Die Graphische Lehr- und Versuchsanstalt
znthält in ihrem Rahmen eine besondere Versuchsanstalt,
lie für das Gebiet Photochemie und graphische Druckzerfahren,
 Photographie und Reproduktionsverfahren,
Buch- und Nlustrationsgewerbe autorisiert ist. Schon aus
dieser Aufzählung erhellt das Tätigkeitsgebiet der Anstalt,
 die eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen
 auf dem Gebiete der Photographie und Photochemie
 herausgebracht hat. Es gelang der Versuchsanstalt
 auch nach dem Abgange ihres Gründers J. M.
Ader und seines Mitarbeiters Valenta sich auf der
raditionellen Höhe der wissenschaftlichen Leistung zu er-1alten.
 Von den Arbeiten der letzten Zeit haben die Untersuchungen
 über die Durchlässigkeit von Fenstergläsern
‘ür ultraviolette Strahlung praktische Bedeutung für das
Baugewerbe gewonnen. Durch eine derartige Prüfung
werden die Gläser in zwei Partien sortiert, nämlich die
schlecht durchlässigen, die für Gemäldegalerien: und
Sammlungen verwendet werden, und die stark durchlässigen,
 welche für Wohnräume, Spitäler und Sanatorien
in steigendem Maße Eingang finden. Die Anstalt prüft
Lichtquellen mittels optischer und aktinischer Photoneter.
 Eine Anzahl derartiger Apparate zeigt Abb. 5.
Die lichtempfindlichen photographischen Schichten werden
        <pb n="569" />
        nit dem Eder-Hechtschen Graukeil geprüft, dessen Verwendung
 neuerdings auch auf drucktechnische Untersuchungen
 ausgedehnt wurde.
Für Untersuchungen auf dem Gebiete der Wärme
stehen eine ganze Anzahl von Prüfstellen in Wien zur
Verfügung, die sich in ihrer Tätigkeit zum Teil übergreifen.
 Es sind dies die Versuchsanstalt für Brennstoffe,
 Feuerungsanlagen und Gasbeleuch-‚ung
 an der Technischen Hochschule, die Dampfund
 Wärmetechnische und die Heiztechnische
Versuchsanstalt der Dampfkesseluntersuchungs-
 und Versicherungs-Gesellschaft
a. G., die Physikalisch-technische Versuchsanstalt
 für Wärmeschutz am Technologischen
Gewerbemuseum und die Heiztechnische Versuchsanstalt
 der Hafner und des Ofensetzergewerbes
 Österreichs. Die Anstalten sind in der
einen oder anderen Richtung spezialisiert. Zusammen-‘assend
 kann gesagt werden, daß sich ihre Tätigkeit auf
die Untersuchung, Prüfung und praktische Erprobung von
Brennstoffen, Feuerungen, Apparaten, Instrumenten und
Verfahren auf heiztechnischem, wärmetechnischem und
dampftechnischem Gebiete erstreckt. Die während und
ı3ach dem Kriege einsetzende Not an Brennstoffen, die
allerdings in den letzten Jahren wieder überwunden
wurde, zwang zur höchsten Ausnützung auf rationellster
Grundlage. Die Frage der ökonomischen Erzeugung und
Verwertung der Wärmeenergie bleibt aber weiterhin
zines der dringendsten Probleme der Wirtschaft. Die
Wärmetechnik hat auch große Wichtigkeit für den

Jaushalt. Die richtige Konstruktion und Bedienung der
Zasgeräte, elektrischen Heizgeräte, der Öfen und Herde
tellt diese Versuchsanstalten vor stets neue prüftechniche
 Aufgaben. Für die Industrie sind Fragen des
Wärmeschutzes, der Isolierung der Rohrleitungen, der
Wärmedurchgang durch die Materialien von hohem
nteresse. Für diese Messungen ist die oben erwähnte
/ersuchsanstalt am Technologischen Gewerbemuseum
peziell eingerichtet. ,
Im Rahmen des Bundesamtes für Fich- und Vernessungswesen
 in Wien wurden im Jahre 1925/20 zwei
Versuchsanstalten errichtet: Die Versuchsanstalt für
zeodätische Instrumente und. die Versuchsınstalt
 für Behelfe zur Zeitmessung (Uhren-»rüfung).
 Das Bundesvermessungsamt verfügt über alle
»rforderlichen Einrichtungen für die Untersuchung von
zeodätischen Instrumenten und von Uhren. Durch die
"rrichtung der beiden Anstalten wurden diese Einrichungen
 den Kreisen des Gewerbes erst richtig zugängich
 gemacht. Über Antrag werden geodätische Instrunente
 hinsichtlich der Justierung genauestens untersucht,
lie Erzeuger solcher Instrumente finden fachmännische
3eratung. Die Uhrenprüfstelle wird namentlich auch von
‘chweizer und französischen Erzeugerfirmen stark in
Anspruch genommen. Aber auch der Besitzer einer
Faschenuhr wendet sich mit Vorteil an die Prüfstelle.
s wird der Gang der Uhr genau bestimmt, die Ab-‚ängigkeit
 von der Lage — horizontal oder vertikal —
‚on der Temperatur und von Erschütterungen wird ge-NEsSsSEN.


Abb. 7. Schiffbautechnische Versuchsanstalt. Wasserbecdkken mit Schleppwagen

LA
        <pb n="570" />
        Auf dem Gebiete der Elektrotechnik sind drei
Versuchsanstalten tätig, die wegen ihrer besonderen
Wichtigkeit nicht übergangen werden dürfen. Die Versuchsanstalt
 für Elektrotechnik am Technologischen
 Gewerbemuseum (Abb. 6) prüft Maschinen und
Motoren, Transformatoren, elektrische Instrumente und
Widerstände und gehört zu den am meisten beschäftigten
 Anstalten. Die Radiotechnische Versuchsanztalt,
 ebenfalls am Technologischen Gewerbemuseum,
st für das Gesamtgebiet der Radioindustrie spezialisiert.
Sie untersucht alle Arten von Hochfrequenzgeräten und für
dochfrequenz bestimmte Isoliermaterialien. Bekannt ist,
daß der Rundspruch in Wien von der Antennenanlage
des Technologischen Gewerbemuseums seinen Ausgang
zenommen hat. Diese Antennenanlage soll in der nächsten
 Zeit für Versuche mit kurzen Wellen wieder in
Benützung genommen werden. Die Röntgentechnische
 Versuchsanstalt am Zentralröntgenlaboratorium
des Allgemeinen Krankenhauses, eine Gründung der
letzten Jahre, untersucht alle jene Apparate und Materialien,
 die für die ärztliche Verwendung des Röntgenverfahrens
 in Betracht kommen. Es sind dies komplette
Röntgenapparate, Röntgenplatten, Filter, Dosismesser
und anderes. Durch diese Anstalt wird den Ärzten und
Spitälern eine wichtige Hilfe geleistet, namentlich wenn es
sich um Neuanschaffung der sehr kostpieligen Apparaturen
handelt. Aber auch die Industrie bedient sich der Anstalt
mit großer Vorliebe.
Das Gesetz vom 23. Juni 1891*), das auch noch heute
in Kraft steht, machte die Erprobung sämtlicher im In-‚ande
 erzeugten Handfeuerwaffen zur Pflicht. Es
entstanden im alten Österreich, nebst Prag und Weipert
in Böhmen, die durch den Frieden von St. Germain
verloren gegangen sind, die staatlichen Probieranstalten
 in Ferlach, Wien und die Zweiganstalt in Steyr.
Das Beschußgesetz verfolgt einen doppelten Zweck. Es
begleitet den ganzen Erzeugungsgang der Waffe vom
rohgebohrten Laufe angefangen, um ungeeignetes Material
von der Weiterbearbeitung auszuscheiden, und gibt
dem Gebraucher der Waffe eine hinreichende Sicherheit
für die Haltbarkeit, unter Veraussetzung sachgemäßer
Behandlung und einwandfreier Munition. Jeder rohgebohrte
 einfache Lauf wird der ersten, jeder Doppellauf
der zweiten und das fertige Gewehr hierauf der dritten
Beschußprobe unterzogen. Die Erprobung erfolgt durch
Gewaltbeschußladungen, die eine höhere Gasspannung
im Patronenlager ergeben, als die stärkste Gebrauchs-'adung.
 Das Aufkommen der rauchlosen Pulver mit
aöheren Gebrauchsgasspannungen machte eine Beschußprobe
 mit rauchlosem Pulver als Zusatzprobe notwendig.
Für Schrotläufe ist die Probegasspannung im Patronenlager
 mit 620 kg/cm? für den Gebrauch von Schwarzpulver
 und mit 850 kg/cm? für den Gebrauch von rauchlosem
 Pulver festgesetzt. Kugelläufe werden beim Beschuß
 einer Probegasspannung ausgesetzt, die um mindestens
 30% die Gebrauchsspannung übertrifft. Neue
Bestimmungen sind derzeit in Ausarbeitung, die auch
zine Übereinstimmung schaffen sollen mit den in anderen
waffenerzeugenden Staaten geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
 um der österreichischen Waffenindustrie.

*) Für das der damalige Reichsratsabgeordnete Dr. Wilhelm
Fxner als Referent fungierte.

die heute mehr denn je auf Export angewiesen ist, audı
in diesen Staaten Geltung zu verschaffen. Angebahn!
wurde diese Übereinstimmung schon durch die im Jahre
[O1 in Brüssel aufgestellte internationale Konvention
der Beschußanstalten, der bereits eine Reihe von Staaten
angehören. Als notwendige Ergänzung steht den österreichischen
 Probieranstalten die Bundeslehr- und Versuchsanstalt
 für Handfeuerwallen in Ferlach zur Seite:
die über die Einrichtungen zur Messung der Gasspannungen
 verfügt, um so die Höhe der Gebrauchsund
 Beschußladungen feststellen zu können.
Die Versuchsanstalt für Werkzeugmasdchinen
 und Werkzeuge am Technologischen Gewerbenuseum
 in Wien ist eine Gründung der jüngsten Zeit.
Die Autorisation erfolgte im Jahre 1024. Die Anstalt
»rüft Werkzeuge und Werkzeugmaschinen auf Genauigkeit
 der Ausführung, auf Leistung und Lebensdauer.
Von Arbeiten der letzten Zeit sei die Untersuchung
von Drehstählen und die Erprobung von Riemenschmiermitteln
 erwähnt. Die Anstalt wird in steigendem Maße
von dem Gewerbe und der Industrie in Anspruch ge
nommen. *
Im Rahmen der Hochschule für Bodenkultur bestehi
die Prüfstation für landwirtschaftliche Maschinen.
 Sie hat wichtige Lehraufgaben und entwickelt eine
ausgedehnte Prüftätigkeit auf dem Gesamtgebiet des
landwirtschaftlichen Maschinenwesens.
Das technische Versuchswesen erstreckt sich auch auf
die Prüfung von Schiffen und Flugzeugen. In beiden
Fällen handelt es sich darum, den Widerstand zu bestimmen,
 welchen das Fahrzeug bei seiner Fortbewegung
im Wasser, bzw. in der Luft erfährt. Man bedient sich
hier des Modellversuches, indem verkleinerte, höchst
zenau ausgeführte Kopien der zu prüfenden Objekte
lurch das Medium Wasser oder Luft hindurchbewegt
werden. Im Falle der Untersuchung an Schiffsmodellen
st das Wasser in Ruhe, das Modell in Bewegung, im
7alle des Aeroplanmodelles ruht das Modell und ein
»ewegter Luftstrom wird darüber hinweggeführt. Mit
iußerst empfindlichen Instrumenten wird der Widerstand
zemessen. Die Einrichtung der Schiffbautechnischen
Versuchsanstalt in Wien-Nußdorf ist folgende: Über
einem Wasserbecken von 180 m Länge und 10 m Breite
bewegt sich ein Wagen. an dem das aus Paraffin her-Ahb.

 8, Versuchsanstalt für Kraftfahrzeuge, Wagenprüfstand
        <pb n="571" />
        gestellte Modell des zu prüfenden Schiffes befestigt ist.
Fast immer handelt es sich um Schiffe, die noch nicht
gebaut sind, sondern erst in der Zeichnung vorliegen.
Das Paraffinmodell gibt genau die Form des zukünftigen
Schiffes wieder, es hat eine Länge bis zu vier Meter
and wird mittels spezieller Fräsmaschinen nach der
Zeichnung des Schiffes angefertigt. Das Modell wird nun
an dem Wagen unter Zwischenschaltung der Meßapparate
 befestigt und oftmalig bei verschiedenen Geschwindigkeiten
 durch das Wasser geschleppt. Aus dem
Irgebnis dieser Versuche und Messungen können dann
\ngaben gemacht werden, wie die Schiffsform noch verbessert
 werden kann. Oft handelt es sich nur um einige
Prozente der Maschinenleistung, die hiedurch erspart
werden, bei den großen Schiffsbauten sind aber diese
Ersparnisse von erheblicher Bedeutung. Die Schiffbautechnische
 Versuchsanstalt in Nußdorf wird von den
Schiffswerften namentlich des Auslandes fortlaufend vielfach
 in Anspruch genommen, aber auch für unsere
ı1eimischen Werften an der Donau werden Prüfungen
ausgeführt. Es werden weiters dort Schiffsschrauben
(Propeller) untersucht sowie wissenschaftliche Arbeiten
ıusgeführt (Abb. 7). Der technische Schöpfer und
Direktor dieser Anstalt ist Dr. Ing. Friedr. Gebers. Mit
der Prüfung von Flugzeugmodellen befaßt sich das Aerodynamische
 Lahoratorium an der Technischen

Jochschule in Wien. Auch diese Anstalt ist in vorbildicher
 Weise nach den Angaben des verstorbenen Prof.
kichard Knoller eingerichtet.
Die Versuchsanstalt für Kraftfahrzeuge in
Vien wurde im Jahre 1010 vom Österreichischen
\utomobiltechnischen Verein errichtet. Die Anstalt verügt
 über einen großen Wagenprüfstand, auf dem
Aessungen an ganzen Automobilen hinsichtlich Leistung
ind Arbeitsverbrauch ausgeführt werden. Auf dem
Äotorenprüfstand wird eine in der Anstalt konstruierte
)remsvorrichtung verwendet, die auch Eingang in die
adustrie gefunden hat. Meßapparate für die Drehzahl,
en augenblicklichen Benzinverbrauch und anderes wurıen
 konstruiert, wobei besonders die Methode der Abesung
 von Flüssigkeitsstandrohren bevorzugt wird. Auch
ılle Bestandteile des Kraftfahrzeuges, wie Vergaser, Geriebe,
 Zündapparate, Bereifung können systematisch gerüft
 werden. Weiters fällt in das Tätigkeitsgebiet die
Intersuchung der Betriebsstoffe, des Benzins, Öles usw.
n der letzten Zeit hat die Anstalt die von der Sicherıeitsbehörde
 in Wien geforderte periodische Unteruchung
 von Taxameterwagen aufgenommen. Jedes
\utotaxi wird einmal im Jahre einer gründlichen Re-‚ision
 unterzogen. Hiedurch wird eine wesentliche Er-1öhung
 der Verkehrssicherheit dieser Fuhrwerke erreicht.
Die Abbildung 8 zeigt einen Blick in die Versuchsanstalt.

ÖSTERREICH IN DER INTERNATIONALEN GEMEINSCHAFTS-ARBEIT
 AUF TECHNISCH-WISSENSCHAFTLICHEM GEBIET
Von P. Bretschneider, Wien.

Die Ueberzeugung, daß nur eine ‚ständige Fühlungaahme
 mit den gleichgerichteten Bestrebungen des
Auslandes die eigene Volkswirtschaft zu fördern und
leren Erzeugnissen ein Absatzgebiet auf dem Weltmarkte
zu sichern vermag, beginnt mehr und mehr die in zahlreichen
 Staaten nach dem großen Kriege vorherrschenden
nationalen Bedenken und Absperrmaßnahmen zu überwinden.
 Der ungeheure, bald nach Friedensschluß einsetzende
 Fortschritt auf technisch-wirtschaftlichem Gebiet
erwies sich stärker als alle politischen Vorurteile und
zwang die Völker, die jahrelang unterbrochenen wirtschaftspolitischen
 Beziehungen wieder aufzunehmen und
neue zu schaffen, um den Forderungen der Zeit gewachsen
 zu sein und in dem erbitterten Konkurrenzkampfe
 nicht unterzugehen.
Auch im neuen Oesterreich, das nach dem Kriege,
der alten, natürlichen Hilfsquellen beraubt, einen harten
Kampf um seine Lebensmöglichkeit zu führen begann,
erkannte man die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit
 und suchte den Anschluß vor allem
an jene internationalen Organisationen, welche die drei
Hauptfaktoren wirtschaftlicher Produktion: die Kraft
in Form von Energiequellen), den Werkstoff und
den werkenden Menschen zur Grundlage ihrer
Verhandlungen erhoben.
Das seit dem Kriege aus der Not der Zeit heraus
zum Schlagwort gewordene Problem der „Rationalisierung“
 und „Standardisierung” auf allen Gebieten der
Technik und Wirtschaft lenkte die Aufmerksamkeit vor
allem auf die erhöhte Ausnützung und Verwertung der

natürlichen Kraftquellen der Erde und schuf den Gedanken
 der Einberufung einer „Weltkraftkon-’erenz”,
 welche unter Beteiligung von 30 Ländern am
I. Juli 1924 das erstemal in London zusammentrat.
\He die Konferenz betreffenden technischen und techtisch-wirtschaftlichen
 Fragen wurden hierbei zunächst in
ünf  Hauptgruppen unterteilt und zwar: Natürliche
Traftquellen, Krafterzeugung, Kraft-Uebertragung und
iraft-Verteilung, Kraftverwendung in Industrie und
/erkehr, Allgemeines. — Die Idee der „Weltkraftkonerenz”
 fand so lebhaften Anklang, daß derzeit bereits
'6 Staaten, dem Vorschlage des „Londoner proponierenlen
 Komitees” folgend, „Nationale Komitees” aufgestellt
‚aben, die je einen stimmberechtigten Vertreter in das
‚Exekutivkomitee” nach London entsenden.
In Oesterreich wurde ein „vorbereitendes Komitee für
lie Weltkraftkonferenz” über Anregung des Bundesıinisteriums
 für Handel und Verkehr am 6. Juni 1023
as Leben gerufen, das sich aus Vertretern der Ministejen,
 der wissenschaftlichen Institute und der indu-:triellen,
 gewerblichen und agrarischen Verbände zusamnensetzte.
 Der rührigen Tätigkeit dieses Komitees,
las später in ein definitives „Oesterreichisches National-&amp;lt;omitee
 für die Weltkraftkonferenz” unter Führung von
Sekt. Chef Ing. R. Reich umgewandelt wurde, ist es zu
lanken, daß Oesterreich schon bei der ersten
"ondoner Konferenz vorzüglich vertreten
var und insgesamt 21 Referate vorlegte, womit es der
Zahl nach an dritter Stelle stand. Der von der Lonloner
 Konferenz ausgegangenen Anregung behufs
        <pb n="572" />
        „Normung der Berechnung der Wasserkräfte” wurde
österreichischerseits bereits entsprochen, indem der
Wasserwirtschaftsverband der österreichischen Industrie
einen entsprechenden Vorschlag ausarbeitete und dem
Österreichischen Normenausschuß zur weiteren Behandjung
 übergab, der ihn vorerst veröffentlichte.
Auch bei der von der Weltkraftkonferenz einberu-{enen
 „Sondertagung” in Basel, im Sommer 1926, die sich
.nsbesondere mit den aktuellen Fragen der Wasserkraftausnutzung
 im Zusammenhang mit der Binnenschiffahrt
beschäftigte, war Oesterreich, in Anbetracht seines besonderen
 Interesses an diesen Fragen, durch 29 Teilnehmer
 vertreten und erstattete 8 Referate. — Oesterreich
 wird aber auch bei der im Herbst 1928 in London
stattfindenden „Brennstoff-Tagung” und ebenso
bei der 1930 nach Berlin einzuberufenden „zweiten
Vollversammlung der Weltkraftkonferenz” durch zahlreiche
 wichtige Referate vertreten sein.
Es ist leicht begreiflich, daß die ungeheure Menge von
Fragen und Problemen, die der nunmehr zu einer ständigen
 Einrichtung erhobenen, in periodisch wiederkehrenden
 Vollversammlungen und Sondertagungen
zusammentretenden „Weltkraftkonferenz” vorzulegen
wäre, durch dieselbe zum großen Teil kaum oberflächlich
 berührt, geschweige denn gründlich behandelt
werden könnte. Die Tätigkeit der Weltkraftkonferenz erübrigt
 oder beeinträchtigt daher keineswegs die grundlegenden
 Arbeiten der übrigen bereits bestehenden nationalen
und internationalen Organisationen auf technisch-enerzetischem
 Gebiete, stellt jedoch ihrerseits - unter mögüchster
 Vermeidung von Doppelarbeit - als eine Art
„‚Clearinghouse” die so notwendigen engeren Beziehungen
 zwischen den letzteren her, was von um so
größerer Bedeutung besonders für Oesterreich ist, als
dasselbe, ebenso wie Deutschland, von einigen dieser
nternationalen Vereinigungen nach dem Kriege bzw. bis
vor kurzem noch ausgeschlossen war und zum Teil noch ist.
Das Arbeitsgebiet dieser soeben erwähnten internajonalen
 Kongresse und Vereinigungen, welche ihre
Tätigkeit nunmehr in mehr oder weniger enger Fühlung
mit der „Weltkraftkonferenz” auszuüben haben werden,
arstreckt sich einerseits auf Fragen der Wärme- und
Kältetechnik (zum Beispiel der„Internationale Konzreß
 für flüssige Brennstoffe”, der „Internationale Kongreß
für Brennstoffersparnis”, der „Internationale Kältekongreß”
 u. a. m.), anderseits auf die Ausnützung des
elektrischen Starkstromes und alle damit zusammenhängenden
 Fragen (zum Beispiel die „International
 Flectrotechnical Commission”, die „International
Commission for Numination”, die „Conference Internationale
 des Grands Reseaux”, die „Union internationale
des producteurs et distributeurs de l’energie dlectrique”
u. a. m.). Von der Behandlung aller dieser Fragen, sofern
 sie internationale Bedeutung erhalten, kann und
darf sich auch unser Land, trotz seiner wirtschaftlichen
Beengnis, nicht ausschließen.
Eine ganz besonders hervorragende Bedeutung für
alle technisch-wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Gestaltung
 dienenden internationalen Bestrebungen auf
glektrischem Gebiet ist der oben angeführten „International
 ElectrotechnicalCommission” (IEC)
zuzusprechen, deren Gründung bereits auf das Jahr

1906 — also lange vor dem Kriege — zurückzuführen
st. Ebenso wie die Weltkraftkonferenz hat die IEC ihren
Sitz in London, und steht ihrem Präsidium, ebenso wie
bei der „Weltkraftkonferenz”, ein Vollzugsausschuß
zur Seite, während zur Behandlung aller technischen
Einzelfragen Arbeitsausschüsse aufgestellt werden.
Obzwar die Tätigkeit der IEC, nach sechsjähriger
Unterbrechung durch den Krieg, bereits im Jahre I919
wieder aufgenommen wurde, konnte Oesterreich - ebenso
 wie Deutschland - erst im Jahre 1926, anläßlich des
„IEC-Meetings” in New York wieder als ordentliches
Mitglied den Beratungen zugezogen werden. — Das hierıach
 wieder ins Leben gerufene Oesterreichische
aationale Komitee der IEC entwickelte seit dem
Jahre 1926, unter Führung seines Vorsitzenden, Ing. L.
Kallir, Direktor der A. E. G.-Union, Wien, eine rege
Tätigkeit in enger Fühlung mit dem Flektrotechnischen
Verein, dem Oesterreichischen Normenausschuß und den
übrigen Nationalkomitees der IEC.
Der in Oesterreich bereits im Jahre 1920 über Anrezung
 von Ing. Dr. Wilhelm Exner, Präsident des Techıischen
 Versuchsamtes, durch den „Hauptverband der
ndustrie Oesterreichs” ins Leben gerufene „Oester-’eichische
 Normenausschuß für Industrie
ınd Gewerbe“ (Oenig) widmete seit Beginn seines
Intstehens den Fragen internationaler Normung größte
\ufmerksamkeit, in Erkenntnis der Notwendigkeit, die
ıuf Ausfuhr gerichtete Gütererzeugung Oesterreichs den
Wünschen und Vorschriften des Auslandes anzupassen,
;owie eine möglichst weitgehende Herabsetzung der Er-‚eugungskosten
 durh Massen- und Reihenfertizung
 zu erzielen. Auf letzterem Gebiet wurde der öster-;eichische
 Normenausschuß durch seine Vermittlungsarbeit
richtunggebend und übernahm auf der im Sommer 1927
ıach Wien einberufenen Internationalen Werkstoffkonferenz,
 die sich unter Beteiligung von sechs
Nationen (Deutschland, Italien, Oesterreich, Polen, Schweiz
ınd Tschechoslovakei) mit der Normung von Stahl und
Eisen befaßte, hinsichtlich der österreichischen Interessen
die Führung.
Mehr noch als den Werkstoff-Fragen im allgemeinen,
wurde den Fragen der Werkstoffprüfung eine internationale
 Gemeinschaftsarbeit seit mehr als 30 Jahren
gewidmet, wobei die Namen Bauschinger, Tetmaier,
 Martens und Exner, als Pioniere auf diesem
sebiete, an erster Stelle zu nennen sind. — Die Arbeiten
 des „Internationalen Verbandes und
Kongresses für die Materialprüfungen der
Technik”, welche durch den Krieg eine Unterbrechung
erfuhren, wurden durch den im Jahre 1927 in Amsterdam
 gegründeten „Neuen Internationalen Verband
 für Materialprüfungen” wieder aufgenommen,
 Sie fanden österreichischerseits eine rege Förderung
durch den bereits vor dem Kriege gegründeten
„Oesterreichischen Verband für die Materialprüfungen
 der Technik”, der unter tatkräftiger
 Führung seines Präsidenten, Ing. Dr. Wilhelm
Exner, in jüngster Zeit wieder ins Leben gerufen
wurde und an den internationalen Kongressen wieder
teilnehmen wird.
Von einigen, dem Werkstoff und seiner Ausnutzung
zewidmeten, durch die „Entente”-Staaten nach dem

iNF
        <pb n="573" />
        Kriege ins Leben gerufenen internationalen Verbänden
und Kongressen (wie zum Beispiel der „Union internationale
 de la Chemie pure et appliquee”, dem „Internationale
 Kongreß für Karbid- und Azetylenindustrie”,
dem „Internationalen Kongreß für autogene Schweißung”
u. a. m.) erscheint Oesterreich, ebenso wie Deutschland,
noch ausgeschlossen, doch ist im Interesse der Wissenschaft
 und Wirtschaft zu hoffen, daß auch hier bald ein
Verständigungsmittel — jenseits aller nationalen
Velleitäten -— zu wahrhaft friedlicher und nutzbringender
internationaler Zusammenarbeit gefunden werde. Es
nandelt sich dabei nicht nur um wirtschaftliche Erwäzungen,
 sondern auch um die Erfüllung eines Gebotes
der Gerechtigkeit, da diese Institutionen zum Teil über
Anregung von deutschen Fachmännern entstanden, durchwegs
 aber durch unsere Mitwirkung aufgeblüht sind.
Die Erfassung des Menschen’ als „Objekt”, eine erst
vor kaum 20 Jahren durcdı den „Taylorismus” verwirklichte
 Idee, deren Ziel die Rationalisierung der menschlichen
 Arbeitskraft zur Erreichung des jeweilig besten
Wirkungsgrades („Optimum”) ist, fand in Oesterreich
lebhaften Widerhall und führte zur Aufstellung des
vom „Hauptverband der Industrie Oesterreichs” ins
Leben gerufenen „Ausschusses für wirtschaftliche
Betriebsführung” (AWPB), der in ständiger Fühlung
mit dem vor kurzem gegründeten „Internationalen
Institut für wissenschaftliche Arbeitsorganization”
 beim internationalen Arbeitsamt in Genf
steht, und Oesterreich auch bei dem im September 1927
unter Beteiligung von 42 Nationen in Rom stattgehabten
(II. „Internationalen Kongreß für wissenschaftliche
 Arbeitsorganisation” vertrat. Als
liejenige Stelle in Oesterreich, die in Hinkunft dessen
offizielle Vertretung bei derartigen internationalen
Konferenzen übernehmen wird, darf wohl das kürzlich
gegründete „Oesterreichische Kuratorium für
Wirtschaftlichhkeit” bezeichnet werden, dessen Aufzabe
 es sein soll, sämtliche Rationalisierungsbestrebungen
unseres Landes in Handel, Gewerbe, Industrie, sowie Landund
 Forstwirtschaft in weitestem Maße zusammenzufassen.
Während diese Bestrebungen bei der soeben be-3prochenen
 Erfassung des Menschen als „Objekt” sich
vor allem auf dessen physische und psychische
Fähigkeiten erstrecken, wird die Stellung des Menschen als
„Subjekt” einerseits durch die vier wirtschaftlichen Grundbegriffe
 menschlicher Lebensführung: Nahrung, Kleidung,
 Wohnung, Verkehr, andererseits aber durch
die schöpferische Tätigkeit des Individuums gekennzeichnet.
 Es erscheint außerordentlich wichtig, daß
Jesterreich, noch mehr als dies bis zum heutigen Tage
möglich war, an allen hierauf bezüglichen internationalen
Arbeiten teilnimmt, und es möge auf einige der wichtigsten
 hieher gehörigen internationalen Vereinigungen

ind Veranstaltungen an dieser Stelle nur kurz hingeviesen
 werden, als da sind: das „Internationale Landwirtschaftsinstitut”
 in Rom, die „Internationalen Konzresse
 für Städtebau und Siedlungswesen”, der „Inter-1ationale
 Straßenbaukongreß”, der „Internationale Eisenyahnverband”,
 der „Internationale Straßenbahn- und
Jeinbahnverein” (der seinen Sitz bis vor kurzem in
Wien hatte), der „World Motor Transport Congress” in
“‚ondon sowie die zahlreichen, auf dem Gebiete der
Aeronautik und Fernmeldetechnik bestehenden
nternationalen Vereinigungen und Kongresse.
Von allen diesen internationalen Kongressen, Komnissionen
 und dergleichen mehr, die zum Teil mit
‚amtlidchem Charakter” den Ausgangspunkt zu wichtigen
nternationalen Vereinbarungen bildeten, sind besonders
 solche Institutionen hervorzuheben, die sich durch
ich selbst zu internationaler Bedeutung emporgearbeitet
1aben, wie zum Beispiel die Wiener Schiffbautechıische
 Versuchsanstalt, die heute die englischen
Anstalten, die das Vorbild waren, anerkanntermaßen
iberragt und tatsächlich international als erste
Anstalt dieser Art gilt.
Der Gedanke der internationalen Gemeinschaftsarbeit
‘and seinen erstmaligen Ausdruck anläßlich der im Jahre
883 in Paris ins Leben gerufenen „Internationalen
Union für den gewerblichen Rechtschutz”, und
as ist außerordentlich erfreulich, nachdem im Jahre 1025
lie Beschlüsse der sogenannten „Pariser Uebereinkunft”
‚uf der „Haager Konferenz” einer weitgehenden Revision
ınterzogen wurden, Oesterreich an diesen so außer-»rdentlich
 wichtigen internationalen Arbeiten wieder
‚eteiligt zu sehen. — In diesem Zusammenhang möge
»esonders auf die inhaltsreichhe Denkschrift hingewiesen
verden, welche Dr. Wilhelm Exner unter dem Titel
‚Etat actuel des cooperations techniques
nternationales” im Jahre 1924 der ersten Welt-&amp;lt;raftkonferenz
 in London überreichte.
Es ist dringend zu wünschen, daß es unserem Lande
srmöglicht werde, auf dem bezeichneten Weg fortzuschreiten.
 Ich gestatte mir nur, auf die in meinem in
ler Zeitschrift „Sparwirtschaft”*) erschienenen Aufsatz:
‚Internationale Gemeinschaftsarbeit auf dem
Zebiete wirtschaftlicher technischer Gestalung”
 entwickelten Gedanken und Vorschläge hinzuweisen,
 dahinzielend, ebenso wie dies im Deutschen
zeiche der Fall ist, auch in Oesterreich allgemeine
Zichtlinien für die zukünftige Mitwirkung unseres
„andes an der internationalen technisch-wirtschaftlichen
Zemeinschaftsarbeit aufzustellen, unter Beteiligung aller
hieran verantwortlich interessierten Kreise.
1) Herausgegeben von der „Technischen Abteilung” des
Hauptverbandes der Industrie Oesterreichs; Jahrgang 1028,
Heft 1. 2 und 3.

DER ÖSTERREICHISCHE NORMEN AUSSCHUSS FÜR INDUSTRIE UND
GEWERBE (ÖNIG). SEINE ORGANISATION UND SEINE ARBEITEN
Von Ing, Dr. jur. J. Tomaides.

Der Oesterreichische Normenausschuß für Industrie wirkung des Oesterreichischen Verbandes des Vereines
und Gewerbe (ÖNIG) wurde vom Hauptverband der deutscher Ingenieure gegründet. Der ÖNIG bezwect
industrie Oesterreichs im September 1920 unter Mit- die Durchführung des Vereinheitlichungsgedankens in
        <pb n="574" />
        der Erzeugung industrieller und gewerblicher Produkte
auf folgende Weise:
I. Anschluß an die deutschen Industrienormen (DIN)
durch grundsätzliche Anerkennung derselben als Richtlinien
 für die Österreichische Normung, jedoch unter
Vorbehalt notwendig erscheinender Abänderungen.
2. Aufstellung von rein österreichischen Landes- und
Fachnormen unter Berücksichtigung und Nachprüfung
bereits vorhandener derartiger Normen sowie Entgegennahme
 weiterer Normungsvorschläge.
3. Zusammenarbeit mit den Normenausschüssen des
übrigen Auslandes zur Aufstellung von internationalen
Normen.
4. Einführung der genehmigten Normblätter in die
Praxis durch entsprechende Fühlungnahme mit den in
Betracht kommenden Industrien, Anerkennung der
Normen als Grundlage für Lieferungsverträge von seiten
des Staates usw.
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten ‚und drei
Vizepräsidenten. Der Präsident wird von der Vollversammlung
 auf ein Jahr gewählt. Seit Gründung des
ÖNIG nimmt diese Stelle Präsident Ing. Dr. Wilhelm
Zxner ein.
Organisation: Der ÖNIG umfaßt . gegenwärtig
xeun Abteilungen: Allgemeine Normen, Bauwesen,
Chemische Industrie, Elektrotechnik, Feuerschutz, Haus.
haltwesen, Krankenhauswesen, Maschinenbau und Verkehrswesen.
 Jede Abteilung gliedert sich in neun
Arbeitsausschüsse, jeder Arbeitsausschuß kann
zehn Unterausschüsse umfassen. Die Unterausschüsse
 gliedern sichnach Bedarf in Arbeitsgruppen.
Durch diese Einteilung ist zugleich die systematische
Bezeichnung der Normblätter gegeben, indem jede Ab-;jeillung
 einen Kennbuchstaben erhält, während die
Arbeits- und Unterausschüsse durch die erste und
zweite Stelle einer vierstelligen Zahl gegeben sind. Die
peiden letzten Stellen geben die fortlaufende Blattnummer
 an, so daß! jedem Unterausschuß 100 Blätter
zur Verfügung stehen.
Gegenwärtig bestehen 106 derartige Ausschüsse,
die Aufstellung einer weiteren Reihe“ von Ausschüssen
ist für das zweite Halbjahr 1928 in Aussicht genommen.
Diese Ausschüsse werden von rund 600 Mitarbeitern
beschickt, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Der
Umfang der Arbeiten erhellt daraus, daß seit Beginn
der Tätigkeit rund 1600 Sitzungen, also jährlich rund
200 Sitzungen, von den verschiedenen Ausschüssen abgehalten
 wurden.
Stand der Arbeiten: Ueber die bisherigen Arbeiten
des ÖNIG und den gegenwärtigen Entwicklungsstand sei
surz angeführt: Auf dem Gebiete der allgemeinen
Normung liegen seit längerer Zeit die Normen für die
Papierformate sowie für die Kuverts und den
Briefvordruck vor. In Bearbeitung sind Normen für
Büromöbel. Das Gebiet der Baunormung ist bereits
weitgehend bearbeitet. Fertig sind eine Anzahl von
Vorschriftennormen, wie für die Berechnung
hoherSchornsteine,Eisenbetonbestimmungen,
Belastungen im Hochbau, Mauerwerkshbeanspruchungen
 usw. Dazu kommt eine größere Zahl

von Baustoffnormen, wie für natürliche Gesteine,
 Sand und Schotter, die verschiedenen
Ziegelarten, Schlackensteine, Korksteine,
Linoleum, Fliesen, Klinkerplatten, Glas, Kalk,
Zement, Gips, Dachpappe, Holzpflasterstöcdel
ınd andere. An Gestaltungsnormen liegen die
Normen für Fenster, Türen und Treppen vor.
Normen für Baubeschläge befinden sich in Vorbereitung.
 In diese Gruppe gehören ferner die Kanalizationsgegenstände,
 von denen ebenfalls eine
größere Zahl, und zwar insbesondere die Steinzeugrohre
 und Formstücke fertiggestellt sind. Fine eigene
Sruppe bilden die Brükenbaunormen, die vor der
Fertigstellung sind, ferner die Normen für allgemeine
und besondere Baubedingnisse, die in 23 Sonderausschüssen
 bearbeitet werden.
Im Maschinenbau liegen ebenfalls die wichtigsten
Normen fertig vor. Es sind dies die Normen für Paszungen,
 Zeichnungen, Gewinde, Schlüssel
weiten und Werkzeuge. Auch die Werkstoffnormung
 des Maschinenbaues ist nahezu vollendet,
ınd zwar sind dies die Normen für die‘ verschiedenen
Stähle und die Nichteisenmetalle — Kupfer,
Messing, Bronze und Rotguß, Aluminium,
Weichlote, Hartlote, Silberlote. — die Normung
der Walzeisenprofile ist ebenfalls bereits durchzeführt.
 In Bearbeitung befinden sich Normen für
Bleche und die verschiedenen gezogenen Werkstoffe.
 Die Transmissionsnormen liegen eben-“alls
 fertig vor. Eine Hauptgruppe der Maschinennormung,
lie sich allerdings noch in Bearbeitung befindet, sind
lie Normen für Schrauben und Nieten. Auf dem
Gebiete der chemischen Industrie liegen bereits
Normen für Terpentinöl und Kienöl sowie Türkischrotöl
 vor. Weitere Normen für technische
Dele und Fette, Harze, Leim, Spiritus, Kolophonium,
 Asphalt und Teer befinden sich in Bearbeitung.
 Die Elektrotechnik hat ebenfalls die
wichtigsten Normen unter Führung des Flektrotechnischen
Vereines in Wien für elektrische Maschinen,
elektrischeBeleuchtung und Kraftübertragung
;owiedasR und funk wesenfertiggestellt. Hervorzuheben
änd die Normen für Spannungen, Gleichstromand
 Drehstromgeneratoren und -motoren,
Transformatoren, Isolatoren, Isolatorstützen
;owie verschiedene Bestandteile von Flektromotoren und
Apparaten. Für das Verkehrswesen liegen Normen
für den Kraftfahrzeugbau vor, und zwar für die Bereifungen.
 Eine Reihe von weiteren Normen für
Konstruktionsteile, wie Rohr e, Federn, Verschraudungen
 und dergleichen befindet sich in Vorbereitung-Die
 Normungsarbeiten für den Lokomotivbau und
den Wagenbau wurden in Angriff genommen. Schließlich
 sind noch die in letzterer Zeit gegründeten Fachabteilungen
 des ÖNIG für die Normung im Haushalt
unter Führung der Oesterreichischen Gesellschaft für
Technik im Haushalt und die Normung auf dem Gebiete
des Krankenhauswesens unter Führung der Prüfund
 Beratungsstelle für medizinische Apparate am Technischen
 Versuchsamt zu nennen, die ihre Arbeiten
bereits gleichfalls begonnen haben.

RR
        <pb n="575" />
        Pechnisches Museum: Maschinenhalle mit Motoren und Flugzeugen

TECHNISCHES MUSEUM FÜR INDUSTRIE UND GEWERBE IN WIEN
Von Direktor Hofrat Ing. L. Erhard.

Am Ende der verkehrsreichen Mariahilferstraße erhebt
ich gegenüber dem Schlosse Schönbrunn der Monumentalau
 des Technischen Museums. Seine lichtdurchfluteten
Sammlungsräume weisen einen Belegraum von rund
16.000 m? auf, die Länge der Hauptgänge beträgt über
14km und die elektrischen Leitungen für den Licht- und
Kraftstrom entsprechen der Netzanlage einer Stadt von
10.000 Finwohnern. Ursprünglich war es ein gemeinaütziger
 Verein, der das’ Technische Museum unter Mitwirkung
 des Staates, der Gemeinde Wien sowie der
industriellen und gewerblichen Kreise Oesterreichs ins
Leben rief und den Museumsneubau mit einem Kostenaufwande
 von rund sechs Millionen Schilling errichtete.
Kurz vor dem Ausbruch des Weltkrieges wurde das
Yuseumsgebäude vollendet und die Schausammlungen
mußten daher unter den widrigsten Umständen inmitten
der Kriegswirren geschaffen werden.
Eine reiche Fundstätte für den Sammlungsbestand
Doten die schon vorhandenen, aber zerstreut angeorddeten
 technischen Sammlungen Wiens dar, wie das

YMuseum der österreichischen Arbeit, das technologische
Cabinett der Technischen Hochschule, das Gewerbeıygienische
 Museum sowie namentlich das Eisenbahnınd
 das Postmuseum. Die beiden letztgenannten Museen
- sie werden an anderer Stelle besprochen — stehen
ınter gesonderter Verwaltung, sie sind aber mit dem
Fechnischen Museum räumlich und organisatorisch ver-‚unden.
 Der weitaus größte Teil des Sammlungsbestandes
st jedoch der Opferwilligkeit der österreichischen Industrie
‚u verdanken. Um diese fast unübersehbare Menge zuammengewürfelter
 Gegenstände zu ordnen und zu einer
:inheitlichen Gesamtwirkung zusammenzufügen, wurden
‚om Museumsdirektor neuartige Entwicklungsreihen
ufgestellt, welche den Weg der Technik von der em-»irischen
 Benützung der organischen Werkstoffe und
‘nergien zur planmäßigen Beherrschung der anorganischen
stoffe und Naturkräfte aufzeigen und durch knappe
Jahlenangaben auf die wirtschaftliche und kulturelle
Zedeutung der Technik hinweisen. Im Sinne dieser grundagenden
 Entwicklungsreihen erfolgte nun die Ausgestal-
        <pb n="576" />
        tung der Shausammlungen des Museums, welche in
30 Gruppen die Bodenkultur, das Berg- und Hüttenwesen,
 den Maschinenbau ‚und die Elektrotechnik, den
Land-, Wasser- und Luftverkehr, das Bauwesen, die
mechanische und chemische Technologie und die soziale
Technik umfassen.

Ein Blik in die Maschinenhalle zeigt die Entwicklung
 des motorischen Antriebes von der Ausnützung der
Sklavenarbeit im Altertum bis zur Befreiung des Menschen
aus den Banden der organischen Natur durch die FEırfindung
 der Wind-, Wasser- und Wärmekraftmaschinen.
Um die Vorstufen der Technik recht sinnfällig hervorzuheben,
 sind den meisten Gruppen der Schausamm-‘ungen
 „Historische Werkstätten” vorgelagert. Be:
diesen Werkstätten, die einen besonderen Anziehungspunkt
 des Museums bilden, wurde der volle Reiz de:
Altertümlichen durch die getreue Nachbildung der Arbeitsstätten
 des früheren Handwerkes und durch die Verwen-Jung
 echter, alter Einrichtungen und Gerätschaften erzielt.
 So wird zum Beispiel hier eine eigenartige Steinbierbrauerei
 gezeigt, in der man den Biersud in hölzernen
 Bottichen durch das Einwerfen glühender Steine
erhitzte. Diese uralte, schon von Tacitus erwähnte Brauweise
 hat sich bis zum heutigen Tage in Kärnten erhalten.
 Ueberhaupt bilden die österreichischen Alpenlande
 mit ihrem Bergsegen an Salz und FErzen, ihren
Wasserkräften und Wäldern den Sitz uralter Industrien,
deren Einrichtungen und Arbeitsweisen in den historischen
Werkstätten des Museums der Nachwelt überliefert
werden. In der sogenannten Fisenwurzen, der Gegend
zwischen dem steirischen Erzberg und der Donau, finden
3ich beispielsweise noch vereinzelt alte Sensenhämmer
vor, wie sie im Museum gezeigt werden. Im Untergeschoß
des Museums ist ein begehbares Bergwerk mit allen
Behelfen zur Gewinnung der Steinkohle angelegt.
Auch das Schnittmodell eines modernen Hodcuofens
zur Roheisengewinnung mit Koksfeuerung wird gezeigt
dessen museales Gegenstück ein altsteirischer Stuckofen
nit Holzkohlenfeuerung und Blasbalgbetrieh bildet.

Die Reihe der Kraftfahrzeuge wird im Museum
durch jenes Benzinautomobil eingeleitet, mit dem Sieg-‚ried
 Marcus schon im Jahre 1875 die Straßen Wiens
vefuhr. Dem Marcus-Wagen schließt sich die lange Reihe
seiner Nachfolger bis zu den heutigen Dampf-, Benzinund
 Elektromobilen an. Josef Ressel schenkte der
Schiffahrt den Schraubendampfer. Sein kleiner 6 PS-Dampfer
 „Civetta” mit der heute noch üblichen Anordaung
 der Schraube zwischen dem Hintersteven und dem
Steuerruder vollführte 1828 seine Probefahrt im Hafen
von Triest. Ressels Modell seiner Schiffsschraube und
seine Schriften werden als kostbare Reliquien im Museum
aufbewahrt. Von ihm stammt das Wort: „Der Propeller
ist ein Oesterreicher und soll auch als solcher in der
Weltgeschichte erscheinen.” Den Höhepunkt der Entwicklung
 vom Einbaum zum Stahlschiff zeigt das schöne
Schnittmodell des Schlachtschiffes „Viribus unitis”, das
3ine vollendete Leistung der Schiffsbaukunst veranschaulicht.


In der Gruppe Luftfahrt weisen zwei Dioramen auf
den Schwingenflieger Jakob Degen aus dem Jahre 1808

und auf das lenkbare Luftschiff von Paul Hänlein aus
dem Jahre 1872 hin. Außerdem sind hier Nachbildungen,
angefangen vom Heißluft-Ballon Montgolfieres bis zum
Luftschiff Zeppelins sowie die Originale des Gleitfliegers
Lilienthals und der Taube Etrichs, ferner ein aufgeschnittenes
 Flugzeug sowie Modelle von Kreß und deı
übrigen Luftschiff- und F lugzeugtypen vorhanden.

Die technologischen Gruppen des Museums
umfassen das Gesamtgebiet der dhemischen Industrie einschließlich
 der Nahrungs- und Genußmittel, die graphische
ndustrie samt Papiererzeugung und Lichtbildkunst, die
Textil- und Bekleidungsgewerbe, das Bauwesen einschließlich
 des Brückenbaues und der Wasserkraftanlagen
ınd endlich die Musik- und Theatertechnik. Alle diese
Gruppen sind entwicklungsgeschichtlich aufgebaut und
anthalten zahlreiche Originale, Modelle und Proben
Ssterreichischer Erfindungen und Entdeckungen. So
itammen zum Beispiel das Gasglühlicht 1885, die Osmiumampe
 1897 und die funkensprühenden Metalle 1903 von
Karl Auer von Welsbach, die Verstärkerröhre als Grundage
 der Ferntelephonie und Radiotechnik 1906 von
Aobert von Lieben, die Entdeckung des giftfreien Phosphors
 1848 von Anton Schrötter von Kristelli sowie des
Kreosots 1832 und des Paraffins 1830 von Karl von
Reichenbach. Die erste Schreibmaschine aus dem Jahre
1864 fertigte Peter Mitterhofer an; die erste Nähmaschine,
dei der das Oehr in die Spitze der Nadel verlegt ist,
wurde von Josef Madersperger 1836 erfunden und das
ichtstarke Porträtobjektiv, das erst die Bildnisphotozgraphie
 ermöglichte und somit den Ausgangspunkt des
ıeuzeitigen Kamerabaues bildet, errechnet Josef Petzval
im Jahre 1840. Die Gruppen für Arbeitstechnik, für
Feuerwehr und Rettungswesen sowie das reichhaltige
Postmuseum bilden den Abschluß der großangelegten
Schausammlungen der Anstalt.

Im Technischen Museum herrscht keineswegs die Ruhe
eines Maschinenfriedhofes ; Leben und Bewegung erfüllen
vielmehr seine weiten Räume, woselbst überall Maschinen
und Versuchsapparate in Betrieb stehen, wo hell erleuchtete
 Dioramen Einblick in technische Anlagen gewähren
und verteilt angeordnete Tageslichtkinos technische Vorzänge
 veranschaulichen. Eine für alle Museumsbesucher
rei zugängliche Bücherei nebst Lesezimmer, ferner
kostenlose Führungsvorträge in den Schausammlungen
 und fachliche Lichtbildervorträge im großen
Törsaale erleichtern außerdem den Lernbegierigen das
Eindringen in die vielgestaltige Welt der Technik. Kurz, es
werdenhier alle Mittel der neuzeitigen Musealtechnik angewendet,
 um den an sich spröden Inhalt der Sammlungen
zu beleben und das Technische Museum zu einem vollzültigen
 „Museum des Werdens und der Bewegung’
auszugestalten.,
Knapp vor dem Zusammenbruch der Donaumonarchie
wurden gemäß einem Beschluß des Museumsvereines
die Schausammlungen im Mai 1918, also zur Zeit der
tiefsten geistigen und wirtschaftlichen Gedrücktheit, sangund
 klanglos eröffnet. Als rechtes Kriegskind weist das
Technische Museum naturgemäß zahlreiche Mängel und
Schwächen, namentlich finanzieller Art, auf. Vor seinem
‚ölligen Untergange wurde aber das Unternehmen durch

AAx,
        <pb n="577" />
        seine Verstaatlichung bewahrt. Im Jahre 1922 erfolgte die
Umwandlung des Museums in eine Bundesanstalt,
die nunmehr der Obsorge des Ministeriums für Handel
ınd Verkehr anvertraut ist.
Trotz der Ungunst der Zeiten hat sich das Technische
Museum für Industrie und Gewerbe dank seines inneren
Wertes dennoch durchgesetzt und die rege Anteilnahme
des In- und Auslandes gewonnen. Während des zehn-‚ährigen

 Bestandes der Schausammlungen haben nun schon
veit über eine Million Besucher das Zählwerk durchschritten
and heute ist das Technische Museum zu einer unentbehrlichen
 Lehr- und Bildungsstätte herangereift, die,
;elbstaus zäher und zielbewußter Arbeit hervorgegangen,
aunmehr als leuchtendes Wahrzeichen auf den Wiederaufbau
 von Oesterreichs Industrie und Gewerbe hinweist.


DAS HISTORISCHE MUSEUM DER ÖSTERREICHISCHEN EISEN-RAHNFN


Von Dr. Karl Feiler, Oberstaatsarchivar im Bundesministerium für Handel und Verkehr und Leiter des
Historischen Museums der Oesterreichischen Eisenbahnen.

Das Historische Museum der österreichischen Fisen- älteste Bahn, deren Bau von Gerstner begonnen und von
bahnen, das seine Sammlungen in den Sälen des Tech- Matthias Schönerer als Bauführer zu Ende geführt
nischen Museums für In- worden war. Aus dem Fahrdustrie
 und Gewerbe zur park der Pferdebahn wurde
Schau stellt, bietet ein Ge- pietätvoll der um 1834
samtbild der Entwicklungs- nach Art der damals übgeschichte
 der österreichi- lichen Postkutschenerbaute
schen Eisenbahnen von Personenwagen „Hannibal”
ihren ersten Anfängen bis gerettet, dessen Oberteil,
zur Gegenwart. Zahlreiche auf mächtigen Bandfedern
denkwürdige Originalge- hängend, nur sieben Reisenzgenstände
 stehen hier als den einen für heutige Be-Marksteine
 des geschicht- griffe wohl nicht allzu belichen
 Werdeganges. quemen . Aufenthalt bot.
Das Eisenbahnmuseum Die Ausstellungsräume des
Zing im wesentlichen aus Museums werden vom lauehemaligen
 Sammlungen :en Schlag eines Uhrwerkes
der k. k. österreichischen erfüllt; es ist das große
Staatsbahnen und einzel- Turmuhrwerk von der ehener
 Privatbahnen hervor maligen Station Lambach
und es ist das bleibende der Pferdebahn, dessen
Verdienst des bekannten beiderseitige Glocken die
Eisenbahn - Fachhistorikers Inschrift tragen: „Johann
Sektionsschef a. D. Dr. Alfred Buschman, diese Hollederer goß mich vor die Direktoren der k. k. priv.
vordem selbständigen Sammlungen in den neunziger rsten Fisenbahn-Gesellschaft in Linz 1835. &amp;amp; H. Freiherr
Jahren des vorigen Jahrhunderts zu einem im großen on Geymueller. C. A. Reyer. L. Robert. Bauführer
Stil angelegten und unter staatlicher Verwaltung stehen- M. Schönerer.”
den Museum aller österreichischen Fisenbahnen zu- Die Geschichte der Lokomotivbahnen in Oesterreich
sammengefaßt zu haben. »eginnt im Jahre 1836 mit der Gründung der Kaiser
Zu den ältesten Erinnerungsgegenständen zählt die 'erdinands Nordbahn, der alsbald die Errichtung der
denkwürdige Privilegiumsurkunde, mittels der Kaiser N ijen-Raaber und Wien-Gloggnitzer Bahn, dann der
Franz I. am 7. September 1824 dem Professor am Wiener 3au der ältesten Staatseisenbahnen folgten. Wertvollste
?olytechnikum, Anton Ritter von Gerstner, die Be- Driginalstücke sind aus der Frühzeit dieser ältesten
villigung zum Baue einer „zwischen Mauthausen und Bud- ‚okomotivbahnen vorhanden. So erweckt ein besonderes
weis, die Donau mit der Moldau verbindenden Holz- istorisches Interesse die Lokomotive „Ajax”, welche
und Eisenbahn” erteilt hat. Die auf Grund dieses Pri- lie Kaiser Ferdinands Nordbahn ebenso wie ihre anderen
vilegiums gebaute und später nach Gmunden fortgesetzte :rsten Lokomotiven aus dem Mutterlande des Lokomotiv-Linz-Budweiser
 Pferdebahn war die erste für den Daues, aus England bezogen hatte; sie ist als Veröffentlichen
 Verkehr bestimmte Schienen- reterin altenglischer Bauart im wesentlichen dadurch
Straße auf dem europäischen Festlande und zekennzeichnet, daß ihre Dampfzylinder innen liegen.
Gerstner der eigentliche Begründer des österreichischen Die Lokomotive „Steinbrück”, ursprünglich bei der k.k.
Eisenbahnwesens. Wertvolle Originalstücke und ein reicher 5üdlichen Staatseisenbahn in Verwendung, weist dagegen
Bestand zeitgenössischer Bildwerke erinnern an diese nit ihren schräg liegenden Außenzylindern amerikanische

Personenwagen „Hannibal” der alten Linz-Budweiser Pferdebahn,
 erbaut um 1834
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        Schnellzugslokomotive der k, k. österr. Staatsbahnen ältester
Bauart (1883) im Längenschnitt

Bauart auf. Die älteste aus Amerika eingeführte Lokomotive
 war aber die 1837 von der Wien-Gloggnitzer Fisenbahn
 angekaufte und nach ihrem Herkunftsort benannte
„Philadelphia”, von der das Museum ein zeitgenössisches
 Bild besitzt. Das Eintreffen dieser amerikanischen
Lokomotive und ihre Erprobung auf einer provisorischen
Holzbahn in Neu-Meidling verursachten gewaltiges Aufsehen;
 noch heute trägt die die Südbahn nahe
der Station Meidling überspannende Brücke zur FEr-’nnerung
 an dieses Ereignis den Namen „Philadel-&amp;gt;hia”.
 Zahlreich sind die zeitgenössischen Abbhildungen,
 die sich auf die Betriebseröffnungen und die
erste Betriebsperiode dieser historisch ältesten Lokomotivbahnen
 beziehen. Ganz einzigartig in ihrer Originalitär
ist die auf zwei Weltausstellungen preisgekrönte bildliche
Darstellung der Geschichte der Nordbahn innerhalb ihrer
ersten fünfzehn Jahre, herausgegeben vom Präses der
Kaiser Ferdinands Nordbahn und Professor am Wiener
Polytechnikum Josef Stummer im Jahre 1855.
Auf acht Tafeln werden der Stand des Anlagekapitals,
lie jährlichen Baufortschritte, das Anwachsen des Fahr-’arkes,
 die Leistungen und Ergebnisse des Betriebes und
dergleichen mehr bildlich veranschaulicht. Ein Füllhorn
mit reichem Goldstrom stellt die Aktienemission dar und
Gewölk versinnbildlicht die jeweils. günstige oder gedrückte
 Lage der Unternehmung; die Dividende von 4%
im Jahre 1848 hat recht bedenkliche Gewitterwolken im
Hintergrund, als aber die Aktionäre drei Jahre später
10/;% erhielten, da erstrahlte der Himmel im hellen
Sonnenglanz.
Bei den Sammlungen der Nordbahn begegnet man
zum ersten Male einem großen Namen aus dem
Reiche der Technik: Karl R. v. Ghega; er wirkte als
Oberingenieur beim Baue dieser Bahn und ist als
Arbauer der Semmeringbahn zu europäischer Berühmtheit
 gelangt. Ghega hat in genialer Linienführung den
Semmering bezwungen und damit die hohe Schule
des alpinen FEisenbahnbaues begründet,
die zum Lehrmeister der ganzen Welt wurde. Der Bau
der Semmeringbahn war aber auch für die Schöpfung
der bis dahin noch nicht bestandenen Berglokomorive
 von bahnbrechender Bedeutung. Auf Grund der

Ergebnisse !des denkwürdigen Preisausschreibens, das
die österreichische Staatsverwaltung auf Vorschlag
Chegas im Jahre 1850 erlassen hatte, konstruierte
Wilhelm Freiherr von Engerth die erste praktisch
 bewährte Gebirgslokomotive. In einer
Auslese wertvollster Schaustücke, zum Teil aus dem ehemaligen
 Semmeringmuseum stammend, wird der Bau
dieser ältesten Gebirgsbahn Europas veranschaulicht.
“benso besitzt das Museum historische Zeugen, die an
das denkwürdige Preisausschreiben und den Bau der
Tenderlokomotive System Engerth erinnern.
In kurzen Abständen folgen weitere Alpenbahnen, so
die Brennerbahn unter. der ruhmvollen, Leitung
Etzels, der denkwürdige Bau der Arlbergbahn,
ın der sih Lott ein unvergängliches Denkmal schuf,
dann das Monumentalwerk der Tauernbahn, mit der
für immer der Name Wurmb verknüpft bleibt. Alle
diese gigantischen Schöpfungen, wie auch alle sonstigen
zroßangelegten österreichischen Eisenbahnbauwerke sind
n prachtvollen Skizzen, Plänen, Ansichten und Modellen
veranschaulicht und lassen den Beschauer die unverzleichlichen
 Errungenschaften der vaterländischenr
“isenbahntechnik erkennen. ;
Nicht minder lehr- und abwechslungsreich sind die
‚ystematischen Darstellungen der einzelnen Zweige des
Lisenbahnwesens, die, in besonderen Gruppen vorgeführt,
lie stufenweise Entwicklung in sehr anschaulicher Weise
zeigen. Diese Sammlungen wurden während des Bestandes
ler Republik zum Teil vollkommen neu aufgestellt,
 wozu zahlreiche Neuerwerbungen der
’etzten Jahre Anlaß gaben.
Die Abteilung Tunnelbau bietet Gelegenheit, den
Yerlauf der Tunnelarbeiten von der bergmännischen
\rbeit an bis zur vollkommenen Ausführung kennen“
ıulernen. In einem lehrreichen Modell wird der Arbeits-/organg
 gezeigt, wie er bei dem kunstvollen Bau des
Tauern-, Karawanken-, Wocheiner- und Bosrucktunnels
singehalten wurde und auf dem Gebiete des Fisenbahntunnelbaues
 als österreichische Methode bekannf
geworden ist.
In der Gruppe Brückenbau ist durch Pläne und
Modelle die Entwicklung der hölzernen, steinernen und
zisernen FEisenbahnbrücken dargestellt. Historisch inter-3ssante
 Einzelheiten bieten die Modelle der bis zum
Jahre 1872 bestandenen hölzernen Donaubrücke
der Kaiser Ferdinands Nordbahn.
Die Entwicklung des Lokomotivbaues wird durch
wertvolle historische Originale, dann durch zahlreiche
Modelle und Abbildungen erläutert. Man sieht, wie sich
aus den ersten Anfängen immer leistungsfähigere Schöp-{ungen
 der Lokomotivbaukunst entwickelten und erkennt,
wie Zugkraft, Geschwindigkeit und Brennstoffausnützung
immer mehr vervollkommnet wurden. Als Originale
werden neben der auf der Nordbahn vom Jahre 3841
bis 1872 im Betriebe gestandenen Lokomotive „Ajax
und der 1848 für die k. k. südliche Staatsbahn erbauten
„Steinbrück” die aus dem Jahre 1854 stammende Lokomotive
 „Gmunden” vorgeführt, welche in ihrer Achsanordnung
 für den Bau der späteren Schnellzugs-‚okomotiven
 vorbildlich geworden ist. Die Lokomotive
‚Ajax” förderte bei einer Leistung von 120 HP 60 Ton-1en
 mit SO Stundenkilometern auf horizontaler Strecke-LU
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        während die von dem Altmeister Sektionschef Dr. Ing.
Karl Gölsdorf entworfene Heißdampflokomo-‘ive
 Reihe 310 (eine Lokomotive ähnlicher Bauart
Reihe 110 ist im Modell veranschaulicht) mit 1800 Pferdestärken
 auf horizontaler Bahn 600 Tonnen mit I00 km
pro Stunde fortbewegt. Einen besonderen Anziehungspunkt
 bildet die erst vor kurzem erworbene letzvorhandene
 Schnellzugslokomotive ältester
Bauart der ehemaligen k. k. österreichischen Staatsbahnen,
 die durch ihre Darstellung im Längenschnitt
und durch den erfolgten Finbau einer Antriebsvorrichtung
 zugleich auch ein überaus lehrreiches
and eindrucksvolles Bild über den inneren Aufbau
and die Bewegungsvorgänge einer Lokomotive vernittelt.

Im Anschlusse an die Dampflokomotiven wird die
Entwicklung des Wagenbaues vorgeführt und gezeigt,
wie sich aus den primitivsten Anfängen die vollendetsten
 Bauarten der modernen Eisenbahntechnik entwickelt
ı1aben. Als besonderes historisches Gedenkstück
pehütet das Museum einen aus dem Jahre 1873 stammenden
 Salonwagen der Kaiserin Elisabeth, in dem die
Kaiserin im Jahre 1898 ihre letzte Fahrt in die Schweiz
zurückgelegt hatte.
In der für Schienen, Oberbau-Anordnungen
und Befestigungsmittel angelegten Sammlung sehen
wir an Originalstücken die stufenweise Entwicklung der
Fisenbahnschiene, angefangen von der ältesten (1825) aus
Gußeisen hergestellten Fischbauchschiene von 1'’25 m
Länge bis zu den schwersten neuzeitlichen Oberbauformen
 mit gewalzten Stahlschienen, stetig sich fortantwickelnd
 mit den Fortschritten der Hüttentechnik,
In einer besonderen Gruppe wird die stufenweise
\usgestaltung der Einrichtungen des Betriebes und
des Signal- und Sicherungswesens der Eisenjahnen
 gezeigt und dem Beschauer die Möglichkeit geboten,
 einen Finblik zu gewinnen, in welcher Weise
ür die Sicherheit der Züge gesorgt wird.
Fine Sammlung ist der Darstellung von Eisenbahnünfällen
 gewidmet. Ausgestellte beschädigte Teile von
Betriebsmitteln zeigen die Größe der Kräfte, die bei
?isenbahnunfällen wirken. Deformierte Lokomotivbestand-'eile
 und zersprengte Kesselwände werden in größerer
Anzahl gezeigt, darunter die Feuerbox
der am 16. September 1892 während
der Fahrt explodierten Schnellzugslokomotive
 Nr. 2219; die Zerstörung der
Feuerbox erfolgte infolge Wassermangels
im Kessel und es fand hiebei das Lokomotivpersonal
 den Tod.
Im Besitze des Museums befindet
sich noch eine Sammlung von historisch
wertvollen, auf verschiedene außerösterreichische
 Fisenbahnenbezüglichen
Gegenständen. Kostbarste Stücke hütet
das Museum in der sogenannten Loehrschen
 Sammlung, benannt nach dem

Turmuhrwerk von der ehemaligen Station Lambadı (Stadl-Paura)
der Linz-Gmundner Pferdeeisenbahn aus dem Jahre 1835

jekannten Numismatiker Regierungsrat August
3. v. Loehr, der diese kulturhistorisch sehr wertvolle
jondersammlung von Fisenbahn-Geldzeichen,
Jetons, -Gedächtnismünzen und -Medaillen
jahezu aller Eisenbahnländer der Erde dem Museum im
lahre 1898 überlassen hatte. Die erste österreichische
?isenbahnmedaille wurde im Jahre 1837 gelegentlich der
iröffnung der Nordbahnstreckke Floridsdorf- Wagram geırägt.
 Eine wundervolle Erinnerungsmedaille unbekanner
 Herkunft ist das hier abgebildete große Plaque
nit dem Bildnisse Ghegas, des berühmten Erbauers
ler Semmeringbahn. Die heute nur mehr einzig bestehende
 Sammlung dieser Art erfuhr in letzter Zeit
ainen namhaften Zuwachs besonders durch die
rwerbung von Zusammenstellungen aller Notgeldzeichen,
 die von LEisenbahnverwaltungen in den Jahren
920 bis 1925 zur Behebung der damals herrschenden Barzeldmittelnot
 in Deutschland ausgegeben worden sind.
Die erste elektrische Bahn in Oesterreich, die in
den Jahren 1883 und 1884 ausgeführte
Lokalbahn Mödling-Hinterbrühl und die
Lokalbahn Linz-FEferding sind durch
betriebsfähige Modelle vertreten. Reliefs
 der neuzeitlichen Anlagen zur
Flektrifizierung der Oesterreichischen
Bundesbahnen, prachtvolle Modelle elek-'rischer
 Lokomotiven und Darstellungen
der Einrichtungen, die zur Beherrschung
der elektrischen Energiequelle im Dienste
ler Fisenbahnen notwendig sind, vervollständigen
 in dieser hervorragenden
Bildungsstätte das Bild, das Vergangenheit
 und Gegenwart veranschaulicht.

Plaque (165 mm) aus‘ Zink, mit dem
Konfe Ghevas

„45
        <pb n="580" />
        DIE FREIE VEREINIGUNG FÜR TECHNISCHE VOLKSBILDUNG

Als vor zehn Jahren das bedrängte Volk Deutschösterreichs
 sich aufrafilte, aus der Tiefe wieder aufzusteigen,
zu einer besseren Zukunft, da erkannte man in der Pflege
der Volksbildung eines der ‘geeigneten Mittel, diesen
Zweck zu erreichen. Dieser allgemeinen Anschauung
schloß sich auch die Technikerschaft hinsichtlich der
Technik an, in der Erkenntnis, hiedurch die Bevölkerung
zu ertüchtigen, die Schaffungsfreude zu wecken und ein
Verständnis für die Bedeutung der Technik und ihrer
Träger für das Wirtschaftsleben der Zukunft zu erschließen.

So entstand denn im Jahre 1919 die Freie Vereinigung
für Technische Volksbildung, die von Wien ausging,
aber sich später auch auf die Bundesländer erstrecte.
Unser Altmeister Sektionschef Dr. Exner, der altbesannte
 Förderer des technischen Versuchswesens, stand
anfänglich an der Spitze dieser Vereinigung, unterstützt
von Männern wie Witt, Erhard und Halter. In der
Folge übernahm Professor Halter von der Technischen
Aochschule in Wien die Präsidentschaft der Freien Verzinigung
 für technische Volksbildung, die heute schon
Tunderte von Mitgliedern zählt. ;
Die Hochschulen technischer Richtung, die Technische
Hochschule in Wien, die Hochschule für Bodenkultur, die
tierärztliche Hochschule, das Museum für Industrie und
Gewerbe (kurz das Technische Museum genannt) und
zahlreiche Vereine, Bildungsstätten und Einzelpersonen
arbeiten mit und beteiligen sich an den Einzel- und
Kursvorträgen, sowie an Exkursionen. . Auf die Jugend
entsprechend einzuwirken ist es ein Hauptbestreben,

durch die Lehrerschaft die Bestrebungen des Vereines zu
fördern.
Der Ethik wird besondere Aufmerksamkeit zugewendet,
weil die Ethik und Technik, innig vereint, berufen erscheinen,
 das Wirtschaftsleben der Zukunft zu beherrschen.

Immer mehr treten Männer auf, weldhe den Wert der
Technik erkennen und Apostel der zukünftigen Aufzaben
 der Technik werden, wie ein Weyrauch, wie ein
Kraft, wie ein Max Dessauer, der das grundlegende
Werk der Philosophie der Technik geschrieben hat, und
viele andere, um in Wort und Schrift dafür einzutreten,
den Endproblemen unseres zukünftigen Wirtschaftslebens
nachzuforschen und diese Erkenntnisse immer weiteren
Kreisen zuzuführen.
Mit diesen Anschauungen steigen auch die Aufgaben
der technischen Volksbildung und somit wachsen auch
stetig die Ziele und Aufgaben der Freien Vereinigung
für Technische Volksbildung, die Technik steht auf einer
höheren Warte, ’als lediglich auf der der bloßen Wirtschaft
 und dem Boden des Erwerbes. Bange Sorgen erfüllen
 auch den Techniker darüber, wohin das Hasten
der Jetztzeit schließlich noch führen wird, und wieder
erscheint er mitzuarbeiten berufen zu sein, die Wege
ausfindig zu machen, die zu einer Gesundung unseres
heutigen Lebens der Gesellschaft aller Stände und Klassen
‚ühren können. Technik und Kultur werden aufhören,
von so manchen als Gegensätze gewertet zu werden;
und sich immer mehr und mehr verbinden zur Beseitigung
des Uebels der Welt.

CECHOSLOVAKISCHE HANDELSKAMMER IN WIEN

Die Aufgaben der ausländischen Handelskammern in
Wien sind ebenso vielseitig, wie die Handelsbeziehungen
Österreichs zu dem betreffenden Auslandsstaate selbst.
Es ist daher nicht zu verwundern, daß die Cedoslovakische
 Republik, mit der Österreich schon seit
dem Umsturz in lebhaftestem und ausgedehntestem Verkehr
 steht, und die mit diesem Staate durch tausende
Fäden wirtschaftlicher und persönlicher Art verbunden
ist, als’ erster von allen Auslandstaaten das Bedürfnis
empfand, durch die Errichtung einer Auslandskammer
 in Wien seine Beziehungen zu Österreich
zu fördern. Schon knapp nadı der Errichtung der tedhoslovakischen
 Vertretungsbehörde in Wien kam es zur
Gründung des Beratungsausschusses beim techoslovakischen
 Generalkonsulat, welcher der Vorläufer der im
Laufe des Jahres 1920 vorbereiteten und am 31. Jänner
I921 konstituierten Cechoslovakischen Handelskammer
 in Wien war. Die offizielle Anerkennung der
Kammer seitens des Cechoslovakischen Handelsministeriums
 erfolgte mit Erlaß Zahl 13.671/20 ObeAh. vom
15. Dezember 1920. Die offizielle Kenntnisnahme seitens
der österreichischen Behörden geschah zufolge des Erlasses
 des Bundesministeriums für Handel und Verkehr
in Wien, Zahl 54.321/30/1924 vom 10. März 1025.

Seit ihrer Gründung befindet sich derSitz der Kammer
im Bankgebäude der Zivnostenskä banka Filiale in
Wien, deren ehemaliger Oberdirektor und gegenwärtige!
Vizepräsident der Böhmischen Kommerzialbank in Prag;
Herr Josef Spitälsky, gleichzeitig erster Präsident der
Kammer war. Ihm ‚folgte nach seinem Abgang nach
7rag in dieser Funktion der jetzige Leiter der Wiener
Filiale der Zivnostenskä banka, Direktor Bohumil Nov äk-Das
 Tätigkeitsgebiet der Kammer erstreckt sich auf
alle Fragen, die mit dem Warenaustausch zwischen
den beiden Staaten im Zusammenhang stehen, demnach
nsbesondere auf. die Mitarbeit bei der Vorbereitung
ler diversen handelspolitischen Verhandlungen durch
Sammlung und Verarbeitung der aus den Mitglieder-&amp;lt;reisen
 einlangenden Wünsche und F. orderungen. Die
Kammer gibt dieses Material mit ihrem Gutachten teils
lirekt an das Cechoslovakische Handelsministerium in
Prag, teils an die Zentrale der Gechoslovakischen
Handels- und Gewerbekammern weiter, die wiederum
die Angelegenheit der zuständigen Referentin zuweist-Weiters
 ist hervorzuheben die Tätigkeit der Kammer
auf informativem Gebiete, sei es in bezug auf Zölle:
Steuern, Fin- und Ausfuhrvorschriften, Eruierung von
zeeigneten Handelsvertretern, Angabe von Bezugs-
        <pb n="581" />
        quellen, Beschaffung von Adressen und Adressenverzeichnissen.
 Für die am Transitverkehr mit Cechoslovasischen
 Waren beteiligten Firmen ist von besonderer
Wichtigkeit die Befugnis der Kammer, rechtsgültige
Ursprungszeugnisse über diese Waren auszustellen
bzw. bei den wenigen Staaten, die nur Ursprungszeugısse
 von Inlandskammern anerkennen, diese Zeugnisse
von der zuständigen Handels- und Gewerbekammer in
ler Cechoslovakei auf kurzem Wege zu beschaffen,
wobei die Kammer die Dokumente in Wien prüft.
Hervorzuheben ist auch die umfangreiche Interventionstätigkeit
 der Kammer, die nicht nur auf
lie österreichischen und Cechoslovakischen Behörden
beschränkt ist, sondern auch bei Inanspruchnahme der
Sechoslovakischen Vertretungsbehörden im Auslande zu
wiederholten Malen den Mitgliedern wichtige Dienste
&amp;gt;rwiesen hat. Auf publizistischem Gebiete ist die Kammer
ständig tätig, indem sie eine eigene Monats-Schrift
 herausgibt, einen ausführlichen Jahresbericht
mit einem inhaltsreichen praktischen Teil regelmäßig in
Druck legt und durch ihre Wochenberichte, die auch
sämtlichen Tages- und Fachblättern zugehen, für eine
regelmäßige Information der Presse über die in den
Wirkungskreis der Kammer fallenden Fragen sorgt. Ervähnt
 seien auch die Tätigkeit der Kammer auf dem
Gebiete der Beschaffung von Kreditauskünften,
die Messepropaganda, welche von ihr als ehrenamtlicher
 Vertreterin der Prager und Reichenberger,

Viustermesse entfaltet wird, die sich aber auch auf die
"örderung der Wiener und Bratislavaer. Mustermesse
arstreckt, sowie die Veranstaltung von Vorträgen und
ixkursionen, welche bisher stets nicht nur den Mitzliedern,
 sondern auch dem breiteren Publikum mit Er-‘olg
 zugänglich gemacht wurden.
Daß die Cechoslovakische Handelskammer in Wien
bei ihrer Arbeit den rechten Weg gegangen ist und
ıach Kräften alles getan hat, was eine Erleichterung des
n den ersten Nachkriegsjahren durch verschiedene
Tindernisse schwer beengten gegenseitigen Exports und
mports herbeiführen konnte, scheint auch durch die
"atsache indirekt erwiesen, daß der Mitgliederstand
ler Kammer sich seit ihrer Gründung trotz der Ungunst
ler Zeitverhältnisse von Jahr zu Jahr erhöht hat.
n ihr sind heute alle wichtigeren Unternehmungen verinigt,
 die mit der Cechoslovakei in ausgedehnterem
Aaße geschäftlich zu tun haben. Wenn in diesem Jahre
‚owohl die Republik Österreich, als die Cechoslovakische
tepublik das zehnjährige Jubiläum ihres Bestandes
eiern und rücksschauend auch die Entwicklung ihres Verıältnisses
 zu ihrem Nachbarstaat prüfen werden, kann
lie Cechoslovakische Handelskammer in Wien mit Fug
ınd Recht einen Platz — und nicht den letzten — unter
enen Stellen für sich in Anspruch nehmen, die im Inter-»se
 beider Staaten ehrlich und unermüdlich an
der gegenseitigen wirtschaftlichen Verständigung
 gearbeitet haben.

DAS ÖSTERREICHISCHE FILMWESEN IN DEN NACH-KRIEGSJAHREN

Von Kommerzialrat Arthur Stern, Präsident des Bundes der Film-Industriellen in Österreich.

Bis zum Jahre 1018 wies nur ein Teil des österteichischen
 Filmgewerbes, nämlich der Film-Handel
and -Verleih, günstige Entwicklung auf. Speziell
der Verleih hatte sich im vorangegangenen Dezenatum
 (1908-1918) organisch entwickelt, indem die Versorgung
 sämtlicher Kinos Österreichs mit Filmen von
Wien aus zentral erfolgte. Der Verkehr wickelte sich
2 der Weise ab, daß jeder einzelne Film, mit dem
die vorhandenen etwa 1400 Kinos dieses‘ Gebietes
zu versorgen waren, von Wien aus abging und nach
dem Abspielen in dem betreffenden Kino sofort nach
Wien zurückkehrte. Es war dies ein ziemlich umfangveiches
 Geschäft, welches nur während der Kriegsjahre
durch Transport- und ähnliche Schwierigkeiten zeitweise
 behindert war, aber im allgemeinen gut florierte.
Dagegen nahm die Film-Erzeugung während dieser
Periode nur einen langsamen Aufstieg. Es war bis 1918
oloß ein einziges, noch dazu in kleinen Dimensionen gehaltenes
 Aufnahme-Atelier vorhanden und da dasselbe
aur die Herstellung einer kleinen Anzahl von Filmen
rmöglichte, die Errichtung neuer solcher Ateliers aber
Während der Kriegszeit durch die Einstellung der Bautätigkeit
 nicht durchführbar war. wäre es schon physisch

nicht möglich gewesen, zu dieser Zeit eine umfangreichere
 Erzeugung ins Leben zu rufen. Nach dem
Umsturze trat eine vollkommene Umkehrung der Ver-‘ältnisse
 ein.
Das Verleihgeschäft, welches wie erwähnt bis
zum Kriegsende seinen Absatz in der ganzen diesjeitigen
 Reichshälfte hatte, verlor durch den Zerfall
des Reiches alle jene Absatzgebiete, welche den Nach-(olgestaaten
 zufielen und es mußte sich bei der Eigenart
 dieses Gewerbes, welches aus technischen Gründen
aur innerhalb der eigenen Zollgrenzen ausgeübt werden
xann, nunmehr auf das Gebiet des jetzigen Öster-:eichs
 beschränken. Die Anzahl der Kunden sank auf
450 Kinos und wenn auch durch die im Laufe der
etzten 10 Jahre neu hinzugekommenen Kinobetriebe
zich die Zahl derselben auf 830 erhöht hat, so konnte
las Verleihgeschäft infolge dieser äußeren Umstände
;eine frühere Ausdehnung nicht zurückgewinnen.
Erfreulicherweise hatte hingegen die Filmerzeuzung
 zunächst eine wesentlich bessere Entwicklung,
n den Jahren nach dem Kriege, speziell in den Inlationsjahren,
 als ein vermeintlicher Geldüberfluß
1errschte, sahen sich mehrere Unternehmer veranlaßt,
        <pb n="582" />
        Filmateliers in Wien zu errichten und es standen,
das bereits 1918 vorhandene Atelier inbegriffen, bald
insgesamt 5 solcher Ateliers zur Verfügung, von denen
heute noch 4 im Betriebe sind, welche die Herstellung
von 40 bis 50 langen Filmen jährlich ermöglichen
würden.
Tatsächlich gelang es in den ersten Jahren nach
dem Kriege, die Erzeugung auf diesen Umfang zu
bringen und speziell in den Jahren 1921-1023 wurde
die Zahl erreicht. Allerdings befand sich darunter eine
größere Anzahl von minderwertigen Filmen, welche
ihre Erzeugung bloß den Verhältnissen der Inflationszeit
 zu verdanken hatten und durch die Unmöglichkeit
 ihrer Verwertbarkeit finanzielle Verluste brachten.
Dieser Umstand bewirkte in den zwei darauffolgenden
Jahren einen tiefen Rückfall, so daß im Jahre 1025
die Erzeugung auf O0 Filme herabsank. Eine solch

schwierige Lage erforderte Abhilfe, sie wurde in der
Jurch den Bund der Film-Industriellen in Österreich
mit Unterstützung der Wiener Kammer für Handel,
Gewerbe und Industrie ins Leben gerufenen, staatlichen
Kontingentierung gefunden. Dank dieser Maßnahme,
welche Mitte 1026 ins Leben trat, ist die Filmerzeuzung
 alsbald wesentlich gestiegen und sie betrug im
Jahre 1926 und den folgenden zwei Jahren 23, bzw.
[6 und 23 Filme.
Außer dieser mengenmäßigen Vergrößerung der
Filmproduktion ist auch eine wesentliche Qualitätsverbesserung
 eingetreten, so daß fast sämtliche in den
letzten Jahren hergestellten österreichischen Filme sowohl
 nach Deutschland als auch nach den übrigen
wichtigen Auslandsgebieten verkauft werden konnten,
wobei sich die Erzeugung zu einer gewinnbringenden
gestaltete.

„UFA”-FILM-AKTIEN-GESELLSCHAFT

Die „Ufa”, die größte Film-Produktionsgesellschaft
Europas, ist aus einer Fusion der ältesten und größten
deutschen Filmfirmen hervorgegangen. Die Bedeutung
der „Ufa” für den internationalen Film ist allseits
anerkannt. Die Firma steht neben den größten Produktionsunternehmungen
 der Welt und ihre Erzeugnisse
 gehören zu den künstlerisch wertvollsten Filmen
der Welt-Filmproduktion. Die riesenhaften Atelieranlagen
 der „Ufa” ermöglichen ihr ein großzügiges
Arbeiten nach amerikanischem Muster, und der Stab
der Mitarbeiter, dem die bekanntesten Schauspieler
und Regisseure angehören, gibt den Filmen der „Ufa”
jenes künstlerische Niveau, das seinen Niederschlag
in dem Markenwert der „Ufa”-Filme findet und in
der Achtung und Bewunderung, die den Werken der
‚Ufa” in der ganzen Welt entgegengebracht werden.
Außerdem besitzt die „Ufa” eine große Anzahl von

Die Film-Stadt der „Ufa”

eigenen erstklassigen Kinotheatern, die von ihr selbst
geführt und verwaltet werden, in Deutschland alleine
über hundert.
Das Absatzgebiet der „Ufa” ist der ganze Erdball!
Sie besitzt auf allen Kontinenten und in allen Ländern
eigene Niederlassungen, so auch in Japan, China,
Indien, Afrika, Australien. Die „Ufa” ist auch die erste
Filmproduktionsfirma in Europa, der es gelungen ist,
ihre gesamte Produktion nach den Vereinigten Staaten
zu verkaufen. Ein gewaltiges Neuland ist auf diese
Weise intensivster Bearbeitung erschlossen worden.
Die Namen der großen „Ufa”-Filme der letzten
Jahre sind allgemein bekannt; ihren Darstellern, ihren
Regisseuren haben sie Ruhm und Ehre eingebracht.
Eine Klasse für sich bilden die von dem Oberregisseur
der „Ufa”, Fritz Lang, inszenierten Großfilme, deren
geistige Schöpferin die Schriftstellerin Thea von
Harbou ist und deren Herstellung oft Jahre beansprucht.
 Als erstes dieser Monsterwerke erschien der
„Nibelungen-Film”, dessen unerhörter Welterfolg
noch in aller Erinnerung ist. Dann kamen „Metropolis”,
 „Spione”, Werke, die in jeder Hinsicht als
Spitzenleistungen der Welt-Filmerzeugung bezeichnet
werden können.
Besonders bemerkenswert ist, daß Erich Pommer;
unter dessen Aegide die größten „Ufa”-Filme hergestellt
 worden sind und der jetzt längere Zeit ip
Amerika mit außergewöhnlichem Erfolg tätig war
abermals der „Ufa” verpflichtet wurde. Unter seiner
Produktionsleitung wird eine Reihe von Großfilmen
hergestellt, von denen die ersten, „Heimkehr” und
‚Ungarische Rhapsodie”, bereits erschienen sind
und zu den größten künstlerischen Erfolgen der „Ufa”

#3
        <pb n="583" />
        n der Saison 1028 gehören. An den weiteren Erich
Pommer-Filmen, „Asphalt” und „Die Lügen der
Nina Petrowna” wird gegenwärtig gearbeitet.
An der Spitze der „Ufa” steht Generaldirektor
Ludwig Klitzsch.
In Wien besitzt die „Ufa” eine Filialniederlassung, die
Direktor Wilhelm Karol, dem Generalrepräsentanten
der „Ufa” für Süd-, Mittel- und Ost-Europa, unterstellt
 ist. Die „Ufa”-Marke genießt in Oesterreich das
zleiche Ansehen wie im Reich, und sowohl in den

„Tauptstädten als auch in der ferneren Provinz stehen
lie Filme der „Ufa” als‘ die begehrtesten auf dem
Programm der meistfrequentiertesten Kinotheater.
In Wien nennt die „Ufa” ein großes Theater ihr
Figen, das „Centralkino” in der Taborstraße, in
dem auch gewöhnlich die Premieren der neuen „Ufa”-7ilme
 stattfinden. Diese Uraufführungen haben sich
m Kinoleben Wiens bereits so eingebürgert, daß
Ihnen die Geltung von gesellschaftlichen Ereignissen
ersten Ranges gegeben wird.

DIE METRO-GOLDWYN-MAYER-FILMGESELLSCHAFIT
IN ÖSTERREICH

Die Metro-Goldwyn-Mayer zählt zu den größten nien unsere engste Heimat repräsentiert und, wenn
Zilmfirmen Amerikas. Sie besitzt in den Vereinigten nicht alle Zeichen trügen, einer der künftigen Stars
Staaten Hunderte von Kinos, ausgedehnte, modernst der Metro-Goldwyn-Mayer ist. Auch die Sujets der
3ingerichtete Atelieranlagen, Firma sind vom Standlie
 in der Nähe von Holly- punkt des internationalen
wood, Kalifornien, gelegen Geschmacks ausgewählt. Wir
;ind und eine ganze Stadt — erwähnen „Ben Hur”, eine
Culver City — bilden, sowie Verfilmung des Romanes von
zin über die ganze Welt Lew Wallace, „Die geheimausgebreitetes
 Netz von Ver- nisvolle Insel” nach dem
eihfilialen. gleichnamigen Romane von
Die: Metro - Goldwyn - Jules Verne, „Anna Kare-Vayer
 war eine der ersten ninä” und „Die Kosaken”
amerikanischen Firmen, die nach Leo Tolstoi, „Der Mann,
den Weg nach Europa den man ohrfeigt” nach M.
suchte und auch fand. Heute P. Artzibaschew, „Es war ..”
hat die Firma in allen euro- nach Hermann Sudermann,
päischen Hauptstädten Ver- „Der Studentenprinz in Altretungen
 und Niederlassun- Heidelberg” nach dem Thezen
 und besitzt auch in: Europa, insbesondere in aterstück „Alt Heidelberg” von Mayer-Förster. Wieder
Frankreich und England, eine Reihe großer, moderner inden wir unter den Autoren der Metro-Goldwyn-Lichtspieltheater.
 Mayer engere Landsleute, unter anderen Karl Slo-Auch
 in Oesterreich errichtete die Firma vor boda, dessen Stück „Am Teetisch” unter dem Titel
nehreren Jahren eine ursprünglich kleine Nieder- „Tee für Drei” verfilmt wurde, Ludwig Wolff, dessen
assung, welche allmählich ausgebaut und zur Zen- %oman „Krieg im Dunkeln” die Grundlage für den
rale für Mitteleuropa umgestaltet wurde. Heute wer- "ilm „Die schöne Spionin” bildet, sowie Jakob
den von Wien aus die Filialen der Firma in Wassermann, dessen Roman „Die Masken des Er-Prag,
 Brünn, Budapest, Zagreb, Novisad, win Reiner” gerade in dem Zeitpunkt, da dieses Ge-3Zukarest
 und Oradea geleitet, Jenkwerk erscheint, verfilmt wird. Eine Reihe von
Das österreichische Publikum, das dem amerikani- zroßen Welterfolgen ist mit dem Namen der Metroschen
 Film anfangs kühl gegenüberstand, überzeugte Soldwyn-Mayer auf immer verknüpft. Was die Firma
sich bald, daß die Filme der Metro-Goldwyn-Mayer m gegenwärtigen Zeitpunkt an fertigen und halbaur
 dem Ursprungslande nach amerikanische Filme ertigen Filmen besitzt, die noch nicht das Licht der
sind. Unter den Regisseuren, die bei der Metro-Gold- Deffentlichkeit erblickt haben, läßt erwarten, daß die
wyn-Mayer gearbeitet haben oder noch arbeiten, be- MWetro-Goldwyn-Mayer auch in der nächsten Zeit
Inden sich Deutsche, Schweden, Franzosen, Russen hren Siegeszug fortsetzen wird. „Die Kosaken”,
ınd Engländer; auch zwei unserer Landsleute sind ‚Die schöne Spionin”, „Weiße Schatten” und
darunter, Josef Sternberg und Erich Stroheim, ‚Die geheimnisvolle Insel” sind Filmtitel, die
die beide aus Wien stammen. Vor kurzem hat die wohl bald auf den Lippen von Millionen sein dürften.
Virma eine achtzehnjährige Wienerin Eva von Ein besonderes Kapitel verdienen die Stars des
Berne engagiert, die nunmehr im schönen Kalifor- Unternehmens, die Weltruf besitzen. Wir erwähnen
        <pb n="584" />
        Lon Chaney, den „Mann mit den tausend Gesichtern’,
 Ramon Novarro, den weltberühmten
Darsteller des Ben Hur, die schöne Greta Garbo,
die beliebteste Filmschauspielerin der Jetztzeit, Buster
Keaton, den Komiker mit dem todernsten Gesicht,
Jackie Coogan, John Gilbert, Norma Shearer, Jim
Mc Coy, Renee Adoree und Marion Davies.
Schließlich wollen wir noch die ausgezeichneten Grotesken
 hervorheben, welche die Einleitung zu den
Filmen der Firma bilden. Max Davidson mit seinem
trockenen Humor. der kleine Stan Laurel und der

dicke Oliver Hardy, ein prächtiges Duo, der elegante
Charley Chase und die urdrolligen Rangen, eine ausgezeichnete
 Kindertruppe, sind dieStars dieser Lustspiele.
Die Metro-Goldwyn-Mayer ist heute mit dem
österreichischen Filmverleih-Wesen untrennbar verknüpft
 und spielt im wirtschaftlichen Leben dieser
Branche eine der wichtigsten Rollen. Die ausgezeichnete
 Organisation der Firma und ihre Bereitwilligkeit,
 sich den Wünschen des Publikums anzupassen,
 bietet Gewähr dafür, daß sie diese
Stellung auch weiterhin beibehalten wird.

DIE PARAMOUNT FAMOUS LASKY CORPORATION IN
ÖSTERREICH

Wenn von der Filmindustrie Amerikas gesprochen
wird, dann steht der Name Adolf Zukor, des
Begründers und
derzeitigen Präsidenten
 der
größten Produktionsfirma
 Amerikas,
 der ParamountFamous

Lasky Corporation
 an der
Spitze,
Adolf Zukor,
ein gebürtiger
Ungar, der vor
mehr als 25 Jahven
 bereits den
ersten . Film in
Amerika erzeugte,
 ist heute Chef
einer Produktionsfirma,
 welche derzeit 75 Filme jährlich, also allwöchentlich
 1/2 Filme fertigstellt. Zweigniederlassungen
in allen Ländern der Welt befassen sich damit, diese
Filme in Verkehr zu setzen. Alle Kinotheater spielen
Paramount Filme und Paramount war auch die erste
amerikanische Produktionsfirma, die kurz nach dem
Weltkriege ihre Erzeugnisse nach Oesterreich
brachte. Zu diesem Zwecke wurde die Paramount
Film Gesellschaft m.b.H. in Wien gegründet, die
als eine der größten Firmen hier das Verleihgeschäft
betreibt. Es braucht nicht erst erwähnt zu werden,
daß sowohl unter den Autoren der Paramountfilme
als auch unter den führenden Filmschauspielern zahl--eiche
 Oesterreicher zu finden sind.
Paramount war aber auch die erste Firma, die
Filme, welche in Oesterreich produziert wurden,
für Amerika ankaufte. Zum Beispiel war der in
Wien gemachte Film „Die Sklavenkönigin”, welcher in
New Yorkim größten Kinotheater der Welt, im „Roxy”

wochenlang lief, nicht nur ein großes Geschäft, sondern
trug auch dazu bei, Oesterreich und speziell Wien
in Amerika populär zu machen. Anderseits werden
bereits in Wien die Uraufführungen der Paramountfilme
 für ganz Zentraleuropa abgehalten und
es ist auch beabsichtigt, wenn es die Verhältnisse in
dieser Stadt gestatten, ein „Paramount Uraufführungs-Theater”
 zu errichten, gleich dem Paramount Uraufführungstheater
 in Paris, in welchem ein Kapital von
vielen Millionen Dollars investiert ist und das als
Sehenswürdigkeit für die ganze Welt gilt. Aber schon
jetzt hat Paramount beim Wiederaufbau des österreichischhen
 Kinowesens nach dem Kriege werktätig
mitgeholfen und eine Anzahl der bestgehenden Wiener
Kinos steht unter dem Einfluß und der Kontrolle der
Gesellschaft.

Das Zentralgehbäude der Paramount”

„Of
        <pb n="585" />
        DIE KÜNSTLERISCHE PROPAGANDA CARL LAEMMLES
FÜR WIEN

Unter jenen Männern, die in bedeutendem Maße
dazu beigetragen haben, Wiener Ansehen und Wiener
Ruf nach dem verhängnisvollen Kriege wieder in die
Welt zu tragen, den Schönheiten dieser Stadt, ihren
äigentümlichen Reizen, ihrer Machtstellung auf den Gebieten
 der Kunst, der Industrie, des Gewerbes wieder
ıiene große Anerkennung zu verschaffen, deren die berühmte
 Donaustadt würdig ist — unter diesen Männern
ist Carl Laemmle; der Präsident der Universal
Pictures Corporation, einer der Ersten.

Oper, das Parlament und all die andern Bauten,
die in aller Welt Symbole der österreichischen Hauptstadt
 sind, wurden mit der größten Sorgfalt und Ge-2auigkeit
 in Universal City nachgebildet — und bald
-ollten die Schönheiten Wiens in unzähligen Theatern
aller Erdteile über die Leinwand — von Millionen
Vienschen gesehen und bewundert. Wir können die
Wirkung dieser Filme, unter denen die Meisterwerke
„Prater” und „Lieb’ mich und die Welt ist mein” die
‚ekanntesten sind, nicht genug einschätzen. Wien war

Carl Laemmle

fs gibt kein besseres Propagandamittel als den
Film. Diesen Umstand benützte Carl Laemmle, um
am Wiederaufbau Wiens in seiner Weise mitzuwirken.
 Mit der Energie, die diesem Pionier der
Weltfilmindustrie eigen ist, ging der Präsident einer
der größten amerikanischen Produktionsgesellschaften
an sein Werk, das er zum Ruhme unserer Stadt
und zu seinem eigenen Ruhme glücklich durchführte.
Die weithin tönenden Reklametrommeln der Universal
wurden für Wien gerührt, Wiener Künstler, Regisseure,
 Produktionsleiter, Schauspieler wurden nach
Universal City, der Produktionsstadt der Gesell-Schaft,
 berufen, und bald erzielten die Wiener
Filme, die Carl Laemmle drehen ließ, einen ungeahnten
 Erfolg. Ja, es entstand bald ein zweites
Wien — in Hollywood. Der Stephansplatz, die

n aller Munde, man erinnerte sich wieder der von
ıltersher geliebten und geschätzten mitteleuropäischen
&amp;lt;Zulturstadt, Wiener Theater und Vergnügungen
‚tanden. wieder im Mittelpunkt des Interesses. Die
"remdenverkehrsbewegung, die vor nicht zu langer Zeit
‚aghaft einsetzte und hoffentlich immer größeren
Jmfang gewinnen wird, ist zum nicht geringen Teil
auf die allgemeine künstlerisch-agitatorische Leistung
der Wiener Filme zurückzuführen, die wiederum ein
Werk Carl Laemmles sind.
Mit Ausdauer und Mut trat er für diese Idee ein
ınd es ist seiner Tätigkeit ein Großteil der wiederzuflebenden
 Weltbedeutung dieser Stadt zu danken.
Zarl Laemmle hat sich um die Wiederentwicklung
Wiens zu einer Weltstadt ein unvergängliches Verdienst
 erworben.

„4
        <pb n="586" />
        DIE WIENER GAUMONT-FILM-GESELLSCHAFT

Wenn wir die Geschichte der Gaumont-Film-Gesellschaft
 schreiben wollen, müssen wir weit zurückgreifen,
auf die Anfänge der Kinematographie. Man nennt
Frankreich das Geburtsland der Kinematographie. Es
war der Franzose Lumiere, der den ersten brauchbaren
 Filmaufnahme- und Vorführungsapparat geschaffen
 hat. Es ist daher kein Wunder, daß man
auch in Frankreich zuerst daran dachte, die neue Erfindung
 kommerziell und künstlerisch auszubauen und
sie den breiten Massen der Bevölkerung zugänglich
zu machen. Es waren französische Firmen, welche
diese undankbare, von zahllosen Riskenund Schwierigkeiten
 bedrohte Pionierarbeit leisteten, in erster Reihe
die Firma Gaumont.
Schon 1908 errichtete Gaumont in Wien ein
Zweigunternehmen, das also heute bereits auf eine
zwanzigjährige Geschichte zurückzublicken vermag.
 Die Wiener Gaumont-Gesellschaft befaßte sich
bis zum Kriegsausbruch ausschließlich mit dem Verleihen
 der von ihrem Pariser Stammhaus erzeugten
Filme. Als nach Beendigung des Krieges die Pariser
Gaumont-Gesellschaft die Produktion wesentlich einschränkte,
 verlegte sich die Wiener Gaumont-Gesellschaft
 hauptsächlich auf die deutsche Produktion und
brachte zahlreiche deutsche Spitzenfilme nach
Desterreich zum Verleih. Wenn auch das Hauptgewicht
 dieses alten Unternehmens noch immer auf
den deutschen Film gelegt wird, so weist die Erscheiaungsliste
 des Hauses doch auch öfters fremdländische
Produktionen, insbesondere solche amerikanischen
Ursprungs auf.
Wir verweisen hier auf den Film „Chikago”, der
im vergangenen Jahr erschien und eine der ganz
zroßen Sensationen der Saison 1028/20 war. Mit
zeltenem Freimut wird in diesem Film der außerordentliche

 Einfluß geschildert, den die Frau in
Amerika auf allen Gebieten des privaten und
öffentlichen Lebens besitzt, ein Finfluß, der sich
nicht selten zu einer grotesken Tyrannis entwickelt.
Nebenbei wird das Gesellschaftsleben Amerikas und
seine Justiz unter die Lupe genommen und in überaus
 geistvoller Weise persifliert. Trotzdem ist der Film
kein Tendenzfilm, darf auch nicht als solcher aufgefaßt
 werden, sondern verfolgt lediglich den Zweck,
ein amüsantes, absichtlich ein wenig verzerrtes Spiegelbild
 des Geisteslebens unserer Zeit zu geben.
Auchin der inländischen Filmproduktion ist Gaumont
nicht fremd. Die Firma hat gemeinschaftlich mit der
Terra-Film A.G., Berlin, in Oesterreich einen
Film hergestellt, der den Titel „Die Ballettmädels”
führt und nicht nur vom österreichischen, sondern vom
internationalen Publikum beifällig aufgenommen wurde.
Auch die jüngste technische Erfindung, das Radio,
hat die Wiener Gaumont-Film-Gesellschaft in den
Kreis ihrer Tätigkeit einbezogen. Sie besorgt den
Vertrieb der weltberühmten Lumiere-Lautsprecher.
Schließlich befaßt sich die Gaumont auch mit dem
Verkauf kinematographischer Vorführungsapparate
mit allem Zubehör.
An der Spitze des Unternehmens steht seit vielen
Jahren Direktor Jean Albert Piron, der zu den bekanntesten
 und geachtetsten Mitgliedern der Wiener
Filmbranche zählt, Seinem unermüdlichen Fleiß und
seiner konzilianten Art ist es zu danken, daß die
Firma unter den österreichischen Kinobesitzern einen
überaus anhänglichen Kundenkreis besitzt.
So gehört Gaumont zu den ältesten und angesehensten
 Firmen am Platz; es besteht kein Zweifel
darüber, daß die Firma diese Stellung auch weiterhin
 beibehalten wird.

Der Gaumaont-Pala-300
        <pb n="587" />
        DAS ÖSTERREICHISCHE VERKEHRSWESEN
Von Sektionschef Dr. Anton Pöschmann, Vorstand der Verkehrssektion im Bundesministerium für Handel
und Verkehr.

Als vor zehn Jahren auf dem Boden des alten
Habsburgerreiches die Republik Österreich ausgerufen
wurde, war das Verkehrswesen infolge des Krieges
vollständig zerrüttet. Auch hatte der Krieg die zwischenstaatlichen
 Zusammenhänge gelöst und die Beziehungen
nit dem Auslande fast gänzlich unterbunden. Selbst
die Grenzen des österreichischen Machtbereiches waren
vorerst noch ungeklärt. Unbestimmt war auch die
Künftige Gestaltung verschiedener Verkehrsanstalten
and die Aufteilung ihres Vermögens auf die Nachfolgestaaten.
 Durch den Staatsvertrag von St. Germain
:rat wohl eine ziemliche Klärung der Verhältnisse ein,
doch erforderte eine Reihe Einzelfragen noch umfangzeiche
 Feststellungen und eine umständliche Liquidierungsarbeit,
 die in einigen wenigen Belangen selbst
heute noch nicht abgeschlossen ist. Eine der wichtigsten
 Auseinandersetzungen dieser Art betraf die
Fahrparkaufteilung der alten österreichischen Staatsbahnen.
 Ihr Fahrpark belief sich nach Abzug der
Fahrzeuge, die von den ehemaligen Gegnern Österreichs
 aus verschiedenen, mit der Kriegführung zusammenhängenden
 Rechtstiteln in Besitz genommen
worden waren, noch immer auf 6680 Lokomotiven,
18.837 Personen-, Post- und Dienstwagen und ungefähr
 108.000 Güterwagen. Jeder der Nachfolgestaaten
trachtete zunächst seinen faktischen Besitzstand, wenn
schon nicht zu vergrößern, so doch wenigstens zu
sichern, eine Finstellung, die die Aufrechterhaltung
eines geordneten Verkehres zeitweise erheblich gefährdete.
 Erst aus den Friedensbedingungen ergab sich,
daß ein Sachverständigenausschuß die Aufteilung zu
dewirken hätte, der von den alliierten und assoziierten
Regierungen ernannt werden und in dem auch Österreich
 vertreten sein sollte. Diese unter englischem
Vorsitze eingesetzte Fahrparkaufteilungskommission
trat im November I919 in Wien zusammen. Schon
die Zusammenstellung des für die Aufteilung zur
Verfügung stehenden Materiales war eine ungeheure
und außerordentlich zeitraubende Arbeit. Zur einvernehmlichen
 Festsetzung eines Schlüssels für die Aufteilung
 ist es angesichts der einer Einigung entgegenstehenden
 Schwierigkeiten gar nicht mehr gekommen.
Um wenigstens eine vorläufige Regelung zu treffen,
wurde daher schon auf der im November I021 in

Portorose - abgehaltenen Wirtschaftskonferenz beschlossen,
 daß vom I. Jänner 1922 an jeder Gütervagen
 des gemeinsamen Fahrparkes der ehemaligen
ANonarchie bei seinem Austritt aus dem Gebiete eines
ler Nachfolgestaaten mit dem Figentumsmerkmale
les betreffenden Staates angeschrieben werden muß.
Jamit hat jedes Fahrzeug wenigstens einen vorläuigen,
 für seine Erhaltung verantwortlichen Besitzer
»ekommen. Da den fortgesetzten Versuchen, zu einer
ndgültigen Aufteilung nach einem bestimmten Schlüssel
zu kommen, kein Erfolg beschieden war, einigte sich
lie Fahrparkaufteilungskommission schließlich dahin,
laß der provisorische Besitzstand im großen
ınd ganzen als endgültig anerkannt werden
;ollte. Um sich vor ungünstigeren Entscheidungen
zu bewahren, brachte Österreich hiebei das Opfer,
ıus seinen Beständen noch 165 Lokomotiven, 372 Per-;onenwagen
 und 4000 Güterwagen abzugeben. Die
ibrigen nach den Beschlüssen von Portorose mit dem
;sterreichischen Hoheitszeichen angeschriebenen Fahrzeuge
 verblieben Österreich als endgültiges Eigentum
md als Grundstock für die weitere Ausgestaltung
;eines Fahrparkes.
Auch die Neuordnung: der österreichischen
z5üdbahn, deren. administrative und technische Re-»rganisation
 nach den Staatsverträgen von St. Germain
ınd Trianon durch ein besonderes Übereinkommen
zwischen der Gesellschaft als Konzessionärin und den
‚erritorial beteiligten Staaten zu regeln war, bot große
5chwierigkeiten. Nach langwierigen Verhandlungen ist
lieses Abkommen am 20. März 1923 in Rom von
len an der Südbahn beteiligten vier Staaten und
ler Südbahngesellschaft unter Beitritt des Komitees,
las die Besitzer der von dieser Gesellschaft ausgegebenen
 Obligationen vertritt, unterzeichnet worden.
Bsterreih hat von dem im Abkommen den Staaten
»ingeräumten Rechte, die auf ihrem Staatsgebiete gelegenen.
 gesellschaftlichen Linien selbst zu betreiben,
Gebrauch gemacht und diesen Betrieb gemäß den
zesetzlichen Bestimmungen der Unternehmung „Öster-'eichische
 Bundesbahnen” übertragen. Langwierige
Arbeiten bei der Durchführung des eben erwähnten
ömischen Akkords verursachte insbesondere die Auf-‚eilung
 des Südbahnfahrparkes. Eine technische Kom-
        <pb n="588" />
        mission, zusammengesetzt aus Sachverständigen der
Eisenbahnverwaltungen eines jeden beteiligten Staates
and aus Sachverständigen der Gesellschaft, hat diese
überaus schwierige Arbeit nunmehr der Hauptsache
nach beendigt.
Ein besonderes Augenmerk wendete die österreichische
 Verkehrsverwaltung der Wiederanbahnung der
durch den Krieg unterbrochenen Beziehungen mit
dem Auslande zu. Nach dem Zusammenbruche der
2hemaligen Monarchie fehlte es für Österreich an
sechtlichen Grundlagen für den Eisenbahnübergangsverkehr
 mit den Nachbarstaaten. Mit den neuen
Nachbarn, der Tschechoslovakischen Republik und
dem südslawischen Königreich waren diese Beziehungen
erstmalig zu. ordnen; im Verhältnis zum Deutschen
Reiche und zur Schweiz mußten, obwohl sich keinerlei
Änderungen in den Grenzbeziehungen ergeben
hatten, die bestandenen Regelungen als gegenstandslos
 betrachtet werden und waren neue Verträge abzuschließen,
 da die Republik Österreich eine Rechtsnachfolge
 nach dem alten Staate grundsätzlich ablehnte.
Gegenüber Italien und später auch gegenüber Ungarn
machten überdies die Änderung der Grenzen und
damit die Verschiebung der Grenzstationen neue Verträge
 notwendig.
Ungeachtet dieser ungeregelten Verhältnisse haben
sich aber selbst unmittelbar nach dem Zusammenbruche
 keine nachhaltigen Störungen im zwischenstaatlichen
 Eisenbahnverkehr ergeben. Wo Störungen
zutage traten, brach sich binnen allerkürzester Zeit
immer wieder die Erkenntnis Bahn, daß die Aufrechterhaltung
 eines geordneten Eisenbahnbetriebes in
Mitteleuropa eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist.
Die FEisenbahnverwaltungen schlossen raschestens
vorläufige Vereinbarungen ab, die das Ineinandergreifen
 des beiderseitigen Betriebes bis zum Zustandekommen
 endgültiger zwischenstaatlicher Übereinkünfte
regeln sollten. Mit welchen Schwierigkeiten übrigens
der Abschluß solcher Übereinkommen verbunden ist,
geht daraus hervor, daß bis jetzt die Beziehungen
endgültig nur im Verhältnisse zur Schweiz geregelt
sind. Ein weiterer, mit der Tschechoslovakischen Republik
 abgeschlossener Vertrag gelangte bisher noch
nicht zur Ratifikation. Mit den übrigen Nachbarstaaten
 sind die Verhandlungen teilweise noch recht
weit von ihrem Abschlusse entfernt.
Durch die Grenzziehung im Staatsvertrage von
St. Germain ist auch eine neue Verkehrsart geschaffen
worden, der sogenannte Durchgangsverkehr, der
dort eingerichtet werden muß, wo der Verkehr
zwischen österreichischen Stationen vernünftigerweise
nur über das Ausland abgewickelt werden kann.
Solche Verkehre weisen mehr minder große Beförderungserleichterungen
 auf; am weitesten gehen die
Erleichterungen beim sogenannten privilegierten Verkehr,
 der darin besteht, daß ganze Züge oder Zugtieile
 ohne irgendwelche Behinderung durch Paß- oder

Zollvorschriften das fremde Staatsgebiet durchfahren.
Die Reisenden bedürfen hiefür keiner Pässe und
seiner Sichtvermerke, soferne sie die. unter ent-;prechender
 Aufsicht durchfahrenden Wagen nicht
verlassen. Gepäck und Güter werden unter Verschluß
&amp;gt;hne Zollentrichtung durchgeführt. Derartige Durchzangsverkehre
 bestehen im Verkehre mit burgenändischen
 Stationen über das Ödenburger Gebiet,
m Verkehre zwischen dem Lavanttale und dem
ibrigen Kärnten und zwischen Spielfeld und Unterdrauburg
 über jugoslawisches Gebiet.
In organisatorischer Beziehung vereinigte die Reublik
 Österreich bei dem wesentlich verringerten
Verkehrsumfange alle staatlichen Verkehrsangelegen-1eiten
 in einer Zentralstelle, dem Staatsamte und
päteren Bundesministerium für Verkehrswesen. Im
Tahre 1920 wurde auch das bestandene Archiv für
.isenbahnwesen in ein solches für Verkehrswesen
umgestaltet. Das Verkehrsarchiv schließt einen außerırdentlich
 wertvollen Quellenstoff für die neuere
Kultur- und Wirtschaftsgeschichte in sich. Die ein-;chneidendste
 Maßnahme auf dem Gebiete der Organisation
 war die in Durchführung des Wiederaufbaugesetzes
 erfolgte Neuordnung der staatlichen Eisenbahnverwaltung.
 Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober
[0923 wurden die eisenbahnhoheitlichen und aufsichts-‚echtlichen
 Angelegenheiten von den reinen Betriebszeschäften
 der österreichischen Bundesbahnen getrennt
und diese Bahnen in einen selbständigen Wirtschaftskörper
 mit eigener Rechtspersönlichkeit und
weitestgehender Handlungsfreiheit, besonders in finanzieller
 Beziehung überführt. Hiemit war ermöglicht,
daß die österreichischen Bundesbahnen ihren Betrieb
frei von politischen Einflüssen und staatlichen Gebundenheiten
 nach kaufmännischer Art und
Weise einrichten konnten. Die hoheitlichen und aufzichtsrechtlichen
 Eisenbahnangelegenheiten besorgt die
zugleich errichtete Verkehrssektion im Bundesmini-;terium
 für Handel und Verkehr als einzige Eisenbahnbehörde
 in Österreich. Ihr sind auch die Geschäfte
des staatlichen Eisenbahnneubaues sowie der staatlichen
Fremdenverkehrsförderung, weiters die Schiffahrt- und
Luftfahrtangelegenheiten zugewiesen.
In unmittelbarer Finflußnahme auf die Betrieb-{ührung
 hatte die staatliche Verkehrsverwaltung schon
vor der eben geschilderten Neuorganisation den durch
den Krieg und die Nachkriegsverhältnisse niedergebrochenen
 Verkehrsapparat wieder aufzurichten gerachtet.
 Sie suchte vor allem auf den von ihr
setriebenen Linien wieder Vorkriegsverhältnisse herzustellen
 und durch Sparmaßnahmen die wirtschaftliche
 Lage zu verbessern. Die kommerzialisierte
Bundesbahnunternehmung setzte diese Bemühungen
mit Erfolg fort. Finanzielle Erwägungen waren in
erster Linie dafür maßgebend, daß noch im Jahre 1919
die Einführung der elektrischen Zugförderung
auf einigen Linien der Österreichischen Bundesbahnen
        <pb n="589" />
        staatlicherseits beschlossen und ungesäumt in Angriff
genommen wurde. Notleidend gewordenen Privatbahnen
 half die Regierung durch Übernahme des
Betriebes und durch finanzielle Unterstützungen verschiedener
 Art über die ärgste Zeit hinweg, so daß
der lebensnotwendige Verkehr nirgends eine Unterorechung
 erfuhr.
Darüber hinaus erweiterte sich das Bundesbahnnetz
durch die von der staatlichen Eisenbahnbaubehörde
fertiggestellten Lokalbahnen Friedberg - Pinkafeld
15°6 km) und Ruprechtshofen-Gresten (35’8 km), so
daß dermalen über 87% aller österreichischen Eisenbahnstrecken
 im Betriebe der Österreichischen Bundesbahnen
 stehen. Weit ausgereifte Projekte für andere
Lokalbahnen harren mangels der erforderlichen Geldmittel
 noch der Durchführung.
Die staatliche Verkehrsverwaltung förderte aber
auch die private Bahn- und Bautätigkeit. Abgesehen
von der Lokalbahn Payerbach-Hirschwang (47 km)
konnten in den letzten Jahren zehn mit. privaten
Mitteln gebaute Seilschwebebahnen eröffnet werden.
Sie bilden eine neue Bergbahntype, die infolge ihrer
Betriebsfähigkeit auch im Winter den Fremdenverkehr
ganz besonders zu fördern vermag und Gegenden
erschließt, die ohne eine solche bequeme Beförderungsmöglichkeit
 für viele unerreichbar blieben. Österreich
 darf sich rühmen, auf dem Gebiete des Seilschwebebahnwesens
 das erste und führende Land der
Erde zu sein.
Wie die Eisenbahnen hatte auch die österreichische
Schiffahrt durch den Krieg Beeinträchtigungen schwerster
 Art, die Donauschiffahrt sogar eine zeitweilige
völlige Unterbrechung erlitten. Nach einer durch die
verkehrsfördernde Tätigkeit der interalliierten
 Donaukommission gekennzeichneten
Übergangszeit wurde der Donauweg erst allmählich
für den Handelsverkehr wieder freigegeben. Die
Donauschiffahrt stand nach dem Kriege unter völlig
geänderten politischen Bedingungen. Durch das Donaustatut
 war zwar die Freiheit der Schiffahrt gewährleistet
 worden, doch wurde ihr Betrieb durch den
Bestand der zahlreichen neuen, den Strom in nationale
Abschnitte teilenden Grenzzüge nicht unwesentlich
erschwert. Die durch den Staatsvertrag von St. Germain
und das neue Donaustatut eingesetzte Internationale
Donaukommission, deren Sitz gegenwärtig in Wien
ist, hat unter anderem durch die vorläufige Einrichtung
der Verwaltung in dem Abschnitte des Eisernen
Tores, durch ihre stets vermittelnde Tätigkeit, nicht
zuletzt auch durch die Feststellung der internationalen
Schiffahrtspolizeiordnung für die Donau eine reichliche
Arbeitim Interesse der internationalen Schiffahrt entfaltet.
Die österreichische Schiffahrt hat durch den als

”olge des Krieges ihr widerfahrenen Verlust eines
Teiles ihrer Betriebseinrichtungen in Jugoslawien und
lumänien sowie durch die Abtretung eines namjaften
 Teiles ihres Schiffsparkes infolge der
“riedensbedingungen eine bedeutende Einbuße eritten.
 Durch die Steigerung der Betriebskosten wurde
hre Lage weiter erschwert. Nichtsdestoweniger hat sie
n der Verkehrskrise nach dem Kriegsende der Heimat
wichtige Dienste hinsichtlich der Lebensmittelzufuhr
zeleistet und ihren Verkehr seither wieder auf eine
bedeutende Höhe gebracht.
Als neuer Zweig. des Verkehrswesens ist während
Jes verflossenen Jahrzehnts die Luftfahrt in den
Dienst des Wirtschaftslebens getreten. Dank seiner
iberaus günstigen örtlichen Lage nimmt Österreich im
zwischenstaatlichen Luftverkehre eine nicht unbedeu-‚ende
 Stellung ein und bildet Österreichs Hauptstadt
Wien einen Hauptknotenpunkt des mitteleurosäischen
 Flugverkehres. Wiewohl der Luftverkehr in
Österreich erst im Jahre 1022 Fuß gefaßt hat, wurden
m Jahre 1027 bereits 15.740 Fluggäste und über
556 Tonnen Güter befördert. Diese Entwicklung erillt
 um so mehr mit freudiger Genugtuung, als Binlungen
 im Staatsvertrage von St. Germain und gewisse
 Schwierigkeiten seitens der ehemaligen Feindstaaten
 anfänglich dem Entstehen einer österreichischen
Verkehrsluftfahrt entgegenstanden und außerdem die
"inanzlage der Republik jene großzügige Förderung
verbietet, die andere Staaten dem Luftfahrwesen anzedeihen
 lassen. Jedoch durch fortgesetztes entschielenes
 Eintreten für die Notwendigkeit der Errichtung
ner Österreichischen Verkehrsluftfahrt, durch die
wenn auch unter vielen Mühen im Jahre 1927 erstnalig
 erzielte, allerdings zunächst noch bescheidene
;taatliche Subventionierung, endlich durch den
\bschluß einer Reihe von die Luftfahrt mit den Nach-’arstaaten
 regelnden Staatsverträgen ist es der staatichen
 Verkehrsverwaltung in Zusammenarbeit mit
ler Österreichischen Luftfahrtunternehmung gelungen,
den österreichischen Luftverkehr bereits zu einem maßzsebenden
 Faktor des Wirtschaftslebens zu entwickeln.
Durch seine außerordentliche Zunahme ist er, bereits
nit dem Eisenbahnverkehr in Wettbewerb getreten,
der zu einem wirtschaftlichen Zusammenarbeiten beider
Verkehrsmittel im gegenseitigen Interesse drängt.
Das erste Jahrzehnt der Republik Österreich war
{ür das Verkehrswesen eine Zeit allgemeinen Wiederaufbaues
 und neuer Entwicklung, für die verantwortichen
 Stellen eine Zeit schwerer Sorgen und rastloser
Arbeit. Mögen die kommenden Jahrzehnte einen
ebenso erfreulichen Fortschritt und weiteren Ausbau
des heimischen Verkehrswesens zum Wohle der Allgemeinheit
 wie jedes einzelnen bringen!

IS
        <pb n="590" />
        DIE TÄTIGKEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH AUF DEM
GEBIETE DES EISENBAHNNEUBAUWESENS
Von Dr. Ernst Seidler, Sektionsrat im Bundesministertum für Handel und Verkehr*).

Auf dem Gebiete des Fisenbahnneubauwesens sah
ich die Verkehrsverwaltung der Republik Oesterreich,
1aboesehen von dem an anderer Stelle zu besprechenden

Lokalbahn Ruprechtshofen-Gresten, Bahnhof Steinakirchen am
Eröffnungstag

Problem der öffentlichen Seilschhwebebahnen, durch die
Angliederung des Burgenlandes mit seinem spärlichen
und gänzlich auf die Verkehrsbedürfnisse Ungarns
abgestellten Eisenbahnnetz sowie dadurch vor unabweisliche
 Aufgaben gestellt, daß eine Anzahl von im alten
Oesterreich vor dem Kriege und während des Krieges
begonnenen Bahnbauten der Vollendung harrten.
Wenn. man von den durch die Abtrennung des
Oedenburger Gebietes geschaffenen Verkehrsschwierigkeiten
 absieht, die zwar durch zwischenstaatliche Versinbarungen
 gemildert, aber keineswegs beseitigt sind,
so können die Verkehrsverhältnisse im nördlichen
Burgenlande dank der bestehenden Verbindungen
von Wien über Parndorf und Eisenstadt nach’ Wulkaprodersdorf,
 der Linie Ebenfurth-Oedenburg der Raab-Dedenburg-Ebenfurther
 Eisenbahn, der Neusiedler Seebahn
 und schließlich der Südbahnlinie Wr.-Neustadt-Oedenburg
 immerhin noch als verhältnismäßig günstig
bezeichnet werden. Hingegen wies der mittlere und
südliche zwischen den Bahnlinien Wr.-Neustadt—-Dedenburg
 und Fehring—-St. Gotthard gelegene Teil des
Burgenlandes zwar drei von Osten her in das Land
hineinragende Sackbahnen auf, die aber den durch die
neue Grenzführung geänderten Verkehrsbedürfnissen
nicht mehr entsprechen konnten, er entbehrte jedoch
jeder Verbindung mit den Nachbarländern. Es war daher
anmittelbar nach der Landnahme des Burgenlandes
Sorge der Verkehrsverwaltung, in erster Linie diesen
Teil des Landes durch Herstellung des Anschlusses
 wenigstens einer dieser Sackbahnen an _ die
auf niederösterreichisch-steirischhem Gebiete entlang der
burgenländischen Grenze verlaufenden Strecke Wr.-Neuz;tadt—Fehring
 aus seiner wirtschaftlichen Absperrung zu
*) Der technische Teil und die Abbildungen stammen von
Vinieterialrat Ing. Karl Pleyer desselben Ministeriums.

befreien. Von den zahlreichen nach Kartenstudien
der Verkehrsverwaltung in Betracht kommenden Anschlußlinien
 fiel die Wahl auf die Verbindung von Friedbergnach
 Pinkafeld, weil die bestehende Anschlußlinie
 von Steinamanger bzw. Rechnitz nach Pinkafeld am
weitesten nach Westen vorgeschoben ist und
auch die Geländeverhältnisse für die Fortsetzung dieser
Lokalbahn bis nach Friedberg, der südlichen Ausgang$-station
 der sogenannten Wechselbahn, im allgemeinen
günstig waren.
Die Verhandlungen der Verkehrsverwaltung wegen finanzieller
 Sicherstellung dieses Bahnhaues fielen in die Zeit des
Währungsverfalles ; sie gestalteten sich daher außerordentlich
 schwierig und nahmen einen Zeitraum von fast drei
Jahren in Anspruch. Durch die Bereitwilligkeit der beteiligten
 Bundesländer und der örtlichen Kreise zu angemessenen
 Beitragsleistungen zu den Baukosten der Bahn
gelang es schließlich doch, die Unterlagen zu schaffen,
die eine Heranziehung von Bundesmitteln zur Sicher-;tellung
 des Bahnbaues vertretbar machten. Diese
»icherstellung des nicht durch die Beiträge der beteiligten
‚änder und Interessenten aufgebrachten Teiles der
3aukosten im Gesamtbetrage von rund 7,360.000 5
&amp;gt;rfolgte sodann durch entsprechende Kreditvorsorgen
’n den Bundesfinanzgesetzen für die Jahre 1022 bis 1920-Ende
 September 1022 wurde als das größte und schwierigte
 Bauwerk der ganzen Strecke der Hochstraßtunnel in
Angriff genommen, der in einer Länge von 524 Metern den
Tochstraßrücken durchfährt. Erst nach Ueberwindung
wußerordentlicher technischer Schwierigkeiten, wie gleichırtige
 selbst bei den großen Tunnelbauten auf dem
Sebiete des alten Oesterreichs niemals angetroffen
worden sind, ist im Frühjahre 1925 die Vollendung des
Tunnels gelungen. Aber auch die im Frühjahre 1924
ıufgenommenen Arbeiten auf der offenen Strecke hatten
ınter mannigfachen ungeahnten Hemmnissen und nicht
letzt unter der Ungunst der Witterung in beiden Bauahren
 zu leiden. Im November 1925 waren die vom
Bundesministerium für Handel und Verkehr für Rechnung
ler Konzessionärin durchzuführenden Bauarbeiten voll-;ndet
 und am 15. November wurde die Lokalbahn dur
{en Herrn Bundespräsidenten Dr. Michael Hainisch
‘eierlich eröffnet.
Konnte schon die Finanzierung des Baues der Lokal-»ahn
 Friedberg-Pinkafeld mit der gegebenen Finanzlage
les Bundes nur dadurch in Einklang gebracht werden;
laß die Bereitstellung der Zuschüsse des Bundes zu den
3Zaukosten auf mehrere Budgetjahre verteilt wurde, SO
nußte um so mehr die Erfüllung des begreiflichen und
laher auch mit allem Nachdrucke vertretenen Wunsches
ler interessierten Bevölkerungskreise nach unverzüglicher
Wiederaufnahme und Fertigstellung der teils vor dem
&amp;lt;riege, teils aber erst wäh ren d des Krieges begonnene?
Bahnbauten mit Hilfe von Bundesmitteln großen finanziellen
 Schwierigkeiten begegnen.
Es handelte sich hiebei vor allem um den schon vor
        <pb n="591" />
        dem Kriege begonnenen Bahnbau Ruprechtshofen-Gresten
 in Niederösterreich, der bei Kriegsseginn
 eingestellt werden mußte, obwohl er bereits bis
zu 70% fertiggestellt war.
Die übrigen, während des Krieges von der Heeres-‚erwaltung
 begonnenen, aber unvollendet gebliebenen
Bahnbauten, für deren Fertigstellung alsbald eine lebhafte
 Werbung einsetzte, sind die vollspurige Bahn von
Feldbach nach Bad Gleichenberg in Steiermark,
die I m-spurige Linie Landeck-Tösens in Tirol und
die gegenwärtig als Schleppbahn betriebene Fortsetzung
der schmalspurigen Lokalbahn Weiz-Birkfeld von Birkfeld
 nach Ratten.
Angesichts des auch von politischer Seite ohne Unterschied
 der Parteirichtung unterstützten Drängens der
örtlich interessierten Kreise sah sich die Bundesregierung
 schon im Jahre 1919 veranlaßt, hinsichtlich der
Fertigstellung dieser Bahnbauten besondere finanzielle
Vorsorgen zuzusagen. Fine Erfüllung dieser Zusage
konnte aber bei der Finanzlage des Bundes, die die
äußerste Sparsamkeit gebot, nicht im Wege eines alle
diese Bahnen umfassenden KEisenbahnsicherstellungsgesetzes
 erfolgen, dessen finanzielle Auswirkungen den
Bundeshaushalt zu sehr belastet hätten. Die Verkehrsverwaltung
 war vielmehr auf die bescheidenen Kreditvorsorgen
 für Eisenbahnbauzwecke im Rahmen des alljährlichen
 Bundesvoranschlages beschränkt. Diesen Weg
beschritt nun die Verkehrsverwaltung zunächst auch
für die finanzielle Sicherstellung des Erfordernisses für
die Vollendung des am weitesten vorgeschrittenen Bahnbaues
 Ruprechtshofen-Gresten. Die schmalspurige
36 Kilometer lange Lokalbahn von Ruprechtshofen nach
Gresten erschließt mit dem Teilstück Wieselburg an der
Erlauf-Gresten das Klein-Erlauftal und stellt durch das
Verbindungsstück Ruprechtshofen- Wieselburg an derErlauf
den auch betriebswirtschaftlich notwendigen Anschluß an
den Flügel Obergrafendorf-Ruprechtshofen der gleichialls
 schmalspurigen _niederösterreichisch- steierischen
Alpenbahn St. Pölten-Obergrafendorf-Mariazell her.
Die wertvollen Waldbestände des kleinen Erlauftales,
zeine gut entwickelte Landwirtschaft, das Vorkommen
von Braunkohle,das Bundesgestüt in Perwarth und der noch
im Laufe des Jahre 1929 zur Errichtung gelangende Molkereimusterbetrieb
 in Wolfpassing sind die wirtschaftlichen
Werte des Tales. Dazu kommt, daß dieses stille Tal
fast vor den Toren Wiens reizend gelegene Orte birgt,
wie Steinakirchen am Forst, Randegg und Gresten, die
Derufen erscheinen, in die erste Reihe der niederösterveichischen
 Sommerfrischen zu treten.
Schon im Jahre 1913 wurde mit dem Bau der Lokalbahn
begonnen. Bei Kriegsausbruch wurden aber die Arbeiten
wieder eingestellt. Im Februar 1925 entschloß sich die
Bundesregierung im Zusammenwirken mit dem Lande
Niederösterreich und den örtlichen Interessenten zur Bezeitstellung
 der zur Vollendung der Lokalbahn noch ertorderlichen
 Geldmittel. Die Bauführung übernahm wieder
wie bei der Lokalbahn Friedberg-Pinkafeld die Verkehrsverwaltung.

Im Mai 1926 wurde mit den Bauarbeiten begonnen,
lie zum großen Teil an im Anziehungsgebiete der Bahn
ansässige Unternehmer vergeben worden waren. Im Juni
1927 war die Bahn vollendet und am 20. Juni erfolgte

hre feierliche Eröffnung durch den Bundespräsidenten.
Die betriebführenden Oesterreichischen Bundesbahnen
1aben noch am selben Tage den allgemeinen Verkehr
uf der Lokalbahn aufgenommen.
Ein weiteres Sorgenkind der Verkehrsverwaltung bildete
ler Torso der Lokalbahn Feldbach-Bad Gleichen-‚erg.
 Den Mangel einer Bahnverbindung empfand der
uufstrebende weit über die Grenzen Oesterreichs
inaus bekannte Kurort Bad Gleichenberg seit
»her als ein schweres Hemmnis für den ihm gebüh-‚enden
 wirtschaftlichen Aufschwung. Schon während
jes Krieges hat die Heeresverwaltung den Bau der
Zahn bis nach Bad GJ/eichenberg in Angriff genommen.
3is Kriegsende sind aber nur einige Kilometer Unterbau
ınd ein Kilometer Oberbau fertiggestellt worden. Wohl
yurde in der Nachkriegszeit zwischen Feldbach und Bad
Yeichenberg ein Kraftwagenverkehr eingerichtet, doch
‚ermochte er den Verkehrsbedürfnissen nicht in dem
Maße zu entsprechen, wie es im Interesse des Kurırtes
 wünschenswert wäre. Das Land Steiermark trat
laher im Jahre 1926 an die Bundesregierung mit dem
\ntrage heran, auch für die Fertigstellung der Lokalyahn
 Feldbach-Bad Gleichenberg budgetäre Mittel zur
/erfügung zu stellen. Nach Sicherstellung der Geldnittel
 hat dann das Land mit der Ausführung der Bauırbeiten
 das steiermärkische Landeseisensahnamt
 betraut, unter dessen Leitung die Arbeiten
m Frühjahre 1927 aufgenommen wurden.
Die mit elektrischer Kraft zu betreibende, 21 Kilometer
 lange Bahnlinie sieht auch die Einbeziehung des
an landwirtschaftlichen Erzeugnissen reichen, fruchtbaren
Zebietes von Gnas vor. Sie durchzieht ein ausge-;prochenes
 Hügelland und ist ‚demzufolge insbesondere
Jurch bedeutende Erdarbeiten für die zahlreichen. oft

Lokalbahn Friedberg-Pinkafeld, Ausgangsportal des
Hodıistraßtunnels

IA
        <pb n="592" />
        wurden nur die unbedingi
notwendigen Sicherungsarbeiten
 an den bereits hergestellten
 Bauwerken und
kleinere Fortsetzungsarbeiten
 durchgeführt, die aber
Ende 1924 mangels jeglicher
Geldmittel gleichfalls eingestellt
 werden mußten.
Diese Arbeiten waren vor
allem unbedingt erforderlich,
um die durch die Inangriffnahme
 des Bahnbaues gestörten
 oder gefährdeten Verkehrswege
 und Anraineranlagen
 wieder herzustellen,
bzw. zu sichern, sowie um
das Stadtbild Landecks, das
durch die angefangenen und
plötzlich abgebrochenen
Bahnbauarbeiten arg gelitten
hatte, wieder in Stand zu
setzen. So war die alte hölzerne
 Brücke der Arlbergstraße
 über den Inn mitten im
Orte Landec«&amp;amp; anläßlich des
3Zahnbaues wenige Tage vor dem Zusammenbruche der
Monarchie, anfangs November 1918, abgetragen und durch
3in für eine längere Verwendungsdauer unzulängliches Provisorium
 aus altem Kriegsbrückenmaterial ersetzt worden.
Zur Aufrechterhaltung der verkehrswichtigen Arlbergstraße
mußte daher die definitive Brücke nach den Bauplänen
der Bahn erbaut werden, welche einen den Innfluß über-;pannenden,
 in Beton mit Eiseneinlagen ausgeführten
Segmentbogen und eine für die Bahn bestimmte, in
Naturstein gewölbte Oeffnung von 5 Meter lichter Weite
aufweist. Die altbestandene Ufermauer, die eine lange
Häuserzeile‘ der Hauptstraße Landecks gegen den Inn
zu schützen hatte, war bei Beginn des Bahnbaues
zroßenteils abgerissen worden; sie mußte durch eine
{00 Meter lange, mächtige, neue Mauer mit kräftigem
Jferschutz ersetzt werden. Die Bundesstraße von Landeck
ı1ach Nauders war durch einen Tunnelstollen unterfahren
worden und mußte nun durch den endgültigen Ausbau
eines Teiles der Tunnelröhre gesichert werden, was
wieder die Herstellung eines durch die beengten örtlichen
Verhältnisse bautechnisch sehr schwierigen Tunnel-&amp;gt;ortales
 mit Hebung der Bundesstraße und Neuherstellung
 einer hölzernen Wegbrücke über den Inn
vedingte. Die Notwendigkeit ähnlicher Sicherungsarbeiten,
wenn auch geringeren Umfanges als die vorangeführten,
&amp;gt;rgah sich auch an vielen anderen Stellen der in einer
-änge von 22 Kilometern in Angriff genommenen Bahnvaustrecke.

Nach der Lostrennung Südtirols kommt für den
Anschluß einer das Oberinntal durchziehenden Bahn
vom verkehrswirtschaftlichen Standpunkte Oesterreichs
nur mehr das I m-spurige rätische Bahnnetz in
Betracht, da eine F ortsetzung der Bahn über den
Reschenpaß nach Mals eine äußerst empfindliche Konkurrenzierung
 der Tiroler Linien der Oesterreichischen
Bundesbahnen, insbesondere der Brennerstrecke mit

Geplante Lokalbahn Landeckk-Ried, Innbrücke der Arlbergstraße und-Bahndurchfahrt ins Landeck

sehr tiefen Einschnitte, die mit hohen Dämmen abwechseln,
 dharakterisiert. Für die Bewältigung der zur Lösung
gelangenden großen Erdmassen sind maschinelle
Bagger in Verwendung, die in wirtschaftlicher Weise
wesentlich zu einem günstigen Baufortschritt beitragen.
Das steiermärkische Landeseisenbahnamt hofft, die Bauarbeiten
 derart beschleunigen zu können, daß die
Bahn zu Beginn der nächstjährigen Saison
bereits in Betrieb gesetzt ist.
Die dritte unvollendet gebliebene Bahn ist die von
Landeck innaufwärts nach Tösens in Tirol.
Das Oberinntal ist mangels eines Anschlusses an dasbesteaende
 Hauptnetz in seiner wirtschaftlichen Entwicklung
ainter den anderen Teilen Tirols erheblich zurücgeblieben,
Zur Beseitigung dieses Uebelstandes wurde von der
Bevölkerung dieses Landesteiles schon vor dem Kriege
die Herstellung einer von der Station Landec&amp;amp; abzweigenden
 Eisenbahn angestrebt, die das Oberinntal und
zeine Seitentäler mit dem Hauptbahnnetze in Verbindung
bringen und über das Reschenscheidec&amp;amp;k hinaus den Anschluß
 nach Mals, der Endstation der Südtiroler Vinschgaubahn
 (Bozen-Meran-Mals), finden sollte.
Durch eine solche zweite Bahnverbindung zwischen
Nord- und Südtirol sollte vor allem eine wirtschaftliche
Ausnützung der ausgedehnten staatlichen und privaten
Waldungen dieses Gebietes sowie die Ausbeutung der
vorhandenen Mineralschätze ermöglicht und ein landschaftlich
 prachtvolles Gebiet dem breiten Touristenstrom
erschlossen werden. Auch die Landwirtschaft sollte insbesondere
 durch die Erleichterung des Viehtransportes
aus der Herstellung einer solchen Fisenbahn bedeutende
Vorteile ziehen. ;
Während des Krieges hat die Heeresverwaltung
den Bau der Teilstreckke von Landec&amp;amp; bis Tösens der
„Reschenscheideckbahn” begonnen. Diese Arbeiten wurden
 im November 1918 eingestellt: in der Folgezeit

vn

A aa
        <pb n="593" />
        sich brächte. Die Verkehrsverwaltung
 verfolgt daher
in der Nachkriegszeit ausschließlich
 die Herstellung
einer Im-spurigen Lokalbahn
Landeck--Pfunds, die den bestehenden
 Verkehrsbedürfnissen
 des Oberinntales vollauf
 Genüge leisten würde
und in Zukunft einen verkehrswirtschaftlich
 zweckmäßigen
 Anschluß an die eine
gleiche Spurweite aufweisenden
 rätischen Bahnen der
Schweiz finden könnte, deren
Endstation Schuls-Tarasp im
Jnter-Engadin 28 Kilometer
von Pfunds entfernt ist.
Die große wirtschaftliche
Bedeutung einer Erschlie-3ung
 des Oberinntales, aber
auch der Umstand, daß in
ler Anfangsstrecke mit einem
Kapitalsaufwande von ungefähr
 S 1,500.000.— bereits
verschiedene, zum Teile sehr
wertvolle Bauwerke ausgeführt sind, die bei endzültiger
 Einstellung des Bahnbaues entweder dem Verfalle
 anheim gegeben wären oder aber weitere
Erhaltungs- und Sicherungsarbeiten erfordern, die ’alljährlich
 wesentliche, dabei völlig unwirtschaftliche Kosten
verursachen, hat die Bundesregierung bestimmt, in Erüllung
 der mehrerwähnten Zusage besonderer Vorsorgen
 für die während des Krieges oder vor demselben
begonnenen Bahnbauten zunächst wenigstens die Vollendung
 der ersten 17 Kilometer langen
Teilstrecke von Landeck bis Ried als
L m-spurige Lokalbahn unter Beihilfe aus Bundesmitteln
 in die Wege zu leiten. Eine Finanzierung dieses
Bahnbaues durch Bereitstellung von Beitragsraten zu
den Baukosten im Bundesvoranschlage, wie dies hinsichtlich
 der bereits besprochenen Bahnbauten mit Rücksicht
 auf die verhältnismäßig geringe Höhe der erforderlichen
 Bundeszuschüsse möglich war, konnte wegen der
Höhe der Baukosten der Lokalbahn Landec«k-Ried, die
wegen der erforderlichen zahlreichen großen Kunstbauten
und umfangreichen Uferschutzanlagen mit S20,600.000'—
zu veranschlagen sind, nicht bewirkt werden, weil dies bei
der Geringfügigkeit der Mittel, die für Fisenbahnneubauten
auf diesem Wege verfügbar gemacht werden können, zu
Bauzeiten von mehreren Jahrzehnten führen würde, was
weder vom bauökonomischen Standpunkt vertretbar wäre,
noch die örtlichen Verkehrsbedürfnisse befriedigen könnte.
Die Sicherstellung der Lokalbahn Landeck-Ried könnte
daher nur im Wege eines Sondergesetzes erfolgen,
 zu dessen Einbringung im Nationalrate sich die
Bundesregierung auch schon grundsätzlich bereit erklärt
aat.‘ Ueber die finanziellen Grundsätze eines solchen
Gesetzes, die eine entsprechende Mitwirkung des Landes
Tirol und der örtlichen Kreise an der Kapitalsaufbringung
 vorsehen, sind auch bereits Verhandlungen
mit dem Bundeslande Tirol im Zuge.

Zeplante Lokalbahn Landeck-Ried, Ufermauer, Tunneleingang und Gärbersteg mit Schloß Landeck

Die Sondervorlage soll sich aber nach den Absichten
ler Bundesregierung nicht auf die finanzielle Sicher-;tellung
 der Lokalbahn Landeckk-Ried beschränken, die
zZundesregierung hat vielmehr dem Lande Kärnten ihre
Zereitwilligkeit eröffnet, zur Einlösung eines im Jahre
0920 gegebenen feierlichen Regierungsversprechens in
liese Vorlage unter gewissen finanziellen Voraussetzun-‚zen
 auch die Sicherstellung einer Verbindung der
„andeshauptstadt Klagenfurt mit dem Lavanttale durdı
len Bau der sogenannten Kärntner Ostbahn ein-‚ubeziehen,
 deren Projekt zum größten Teile von
Zundesorganen bereits fertiggestellt ist.
Schließlich hat sich die Verkehrsverwaltung auch die
\usgestaltung der während des Krieges von der Heeres-'‚erwaltung
 im Feistritztale in der Oststeiermark gebauen
 Bahnlinie von Birkfeld nach Ratten für den öffentichen
 Verkehr angelegen sein lassen, indem sie sich
s‚rundsätzlich bereitfand, zu diesen Kosten einen namıaften
 Beitrag aus Bundesmitteln zu leisten.
Wenn man die Leistungen der Verkehrsverwaltung
ıuf dem Gebiete des Fisenbahnneubaues überblickt,
zann man ihr wohl die Anerkennung nicht versagen,
{aß sie in den letzten zehn Jahren mit den bescheilenen
 Mitteln, die ihr zur Verfügung standen,
zerhältnismäßig viel zuwege gebracht hat.
”reilich harren dessenungeachtet noch viele wirtschaftlich
1öchst wichtige und zum Teil mehrere Jahrzehnte alte
’rojekte der Verwirklichung. In dem Zeitpunkte, in dem
lie Finanzlage des Bundes die Mehrbelastung des
Zundeshaushaltes verträgt, die aus der zur Kapitals-‚eschaffung
 für den Bau neuer Fisenbahnen unbedingt
ı1otwendigen Mitwirkung des Bundes erwächst, wird da-1er
 die Verkehrsverwaltung zwecks Vorbereitung einer
liesbezüglichen Gesetzesvorlage unverzüglich Verhandungen
 mit den Bundesländern aufnehmen, weil natürıch
 das Kapitalserfordernis für die Sicherstellung aller
        <pb n="594" />
        vorhandenen Eisenbahnprojekte — es sind mehr als ein
halbes Hundert — die Möglichkeit der Einbringung einer
Lokalbahnvorlage in unabsehbare Ferne rücken würde und
daher Verhandlungen mit den Ländern zu einer
Auswahl unter den Projekten führen müssen.
Für diese Auswahl wird neben den voraussichtlichen
Ertragsaussichten und den Baukosten, der Grad der
wirtschaftlichen Notwendigkeit und Dring-.ichkeit

 der Bahn maßgebend sein. Dabei wird angejäichts
 des raschen Aufschwunges des Kraftfahrwesens in
ıedem einzelnen Falle auch wohl zu erwägen sein, ob
and inwieweit nicht die geplante Fisenbahn dauernd
der wenigstens bis zu dem: Zeitpunkte eines stärker
antwickelten Verkehrsbedürfnisses durch einen ent-;prechend
 eingerichteten Kraftwagenverkehr ersetzt werden
 könnte.

FTARIFPOLITIK UND BEFÖRDERUNGSRECHT DER ÖSTERREICHISCHEN
EISENBAHNEN
Von Dr. Wilhelm Rauscher, Ministerialrat im Bundesministerium für Handel und Verkehr.

Die in den ersten Jahren nach Beendigung des Weltkrieges
 beobachtete Tarifpolitik der österreichischen
Pisenbahnen hat in der Öffentlichkeit vielfach eine abällige
 Kritik erfahren. Den österreichischen Eisenbahnverwaltungen
 wurde zum Vorwurfe gemacht, daß sie bei
der Festsetzung ihrer Tarife der Entwertung der öster-:eichischen
 Krone nur zögernd Rechnung getragen haben
und dadurch an ihrer in dieser Zeit zumeist sehr ungünstigen
 finanziellen Lage selbst schuldtragend gewesen
seien. Auch die mit der Sanierung Österreichs befaßte
Konferenz des Völkerbundes hat als Ursache des damals
mit 124 Millionen Goldkronen bezifferten Defizits der
Österreichischen Bundesbahnen neben der übermäßigen
Anzahl der Angestellten die Anwendung zu niedriger
Farife bezeichnet und bemängelnd hervorgehoben, daß
die Bundesbahntarife nur um ungefähr den fünften Teil
jener Steigerung erhöht worden seien, welche die Bezüge
der im Bundesbahnbetriebe beschäftigten Angestellten
auf Grund des automatisch wirkenden Index erfahren
haben. ;
Es läßt sich nicht leugnen, daß die österreichischen
Eisenbahntarife der Entwertung des Österreichischen
gesetzlichen Zahlungsmittels im Anfange tatsächlich nicht
rechtzeitig gefolgt sind. Diese Tatsache findet jedoch in
den durch den Ausgang des Krieges geschaffenen besonderen
 Verhältnissen ihre volle Begründung. Die
österreichische Staatseisenbahnverwaltung, deren Tarifpolitik
 für die meisten Privatbahnen Österreichs be-;stimmend
 war und auch gegenwärtig noch ist, mußte nach
dem Kriege vorerst ängstlich darauf bedacht sein, die
materielle Tarifeinheit und insbesondere die
Jlamals noch bestandene Durchrechnung der Staatspahntarife
 auf dem gesamten Netze der ehemaligen
5sterreichischhen Staatsbahnen, welche die Nachfolgestaaten
 eine Zeitlang unangetastet gelassen hatten, nicht
Jurch Erhöhung der Tarife für die Österreichischen
Staatsbahnstreckken zu durchbrechen. Denn die Aufopferung
 dieser materiellen Tarifeinheit wäre für Österreich
 wirtschaftlich um so bedenklicher gewesen, als dieseı
Staat infolge der Zerreißung des ehemaligen Staatsverbandes
 auf den Bezug von Lebensmitteln, von Rohstoffen,
 von Kohle und auch von Fertigprodukten aus
den Nachfolgestaaten angewiesen war und eine Abkehr
von der materiellen Tarifeinheit diesen Staaten zweifellos
sofort den Anlaß gegeben hätte, auch ihrerseits mit

ähnlichen Tarifmaßnahmen vorzugehen, was naturgemäß
eine sehr bedeutende Mehrbelastung der österreichischen
Volkswirtschaft mit Frachtkosten zur Folge gehabt hätte.
Aus diesem Grunde wurde österreichischerseits von einer
irhöhung der österreichischen Staatsbahntarife auch dann
aoch Abstand genommen, als die tschechoslovakischen
 Eisenbahnen am 1. April 1919 und kurze Zeit
larauf auch die Staatsbahnen im Gebiete des Königzeiches
 der Serben, Kroaten und Slowenen die
Durchrechnung des Staatsbahntarifes mit Österreich aufgehoben
 hatten. Mitbestimmend für diese Zurückhaltung
ler österreichischen Staatsbahnverwaltung war auch die
irwägung, daß die Regierung im Interesse der Sanierung
ler Volkswirtschaft und einer Erleichterung der notwendigen
 Umschaltung der Kriegs- auf die Friedenswirt-;chaft
 die Lage der Volkswirtschaft nicht durch einschneilende
 eisenbahntarifarishe Maßnahmen verschärfen zu
Jürfen glaubte. Sie war insbesondere auch der Ansicht,
der damals einsetzenden Bewegung aller Preise nach
aufwärts nicht durch eine Verteuerung der Bahnfrachten
Vorschub leisten zu sollen.
Als Ende September 1919 die Friedensbedingungen bekannt
 wurden, hat die österreichische Staatsbahnverwaltung
 nicht gezögert, sofort das Versäumte nadchzuholen
 und mit einer Erhöhung der Staats-&amp;gt;ahntarife
 vorzugehen. Von diesem Zeitpunkte ange-‚angen,
 wechselten die linearen Erhöhungen mit verschielenen
 grundlegenden Umarbeitungen der Tarife in einer
ast ununterbrochenen Kette ab, bis die Ende 1922 einzetretene
 Stabilisierung der österreichischen
&amp;lt;rone und die dadurch verursachte Stagnation der öster-‚eichischen
 Volkswirtschaft die Bundesbahnverwaltung
zwang, in dem Tempo der Tariferhöhungen zurückzuhalten.
 Sie war sogar gezwungen, am I5. Februar 1923
zäne zehnprozentige Herabsetzung der Kohlenarife
 und eine zehn- bis zwanzigprozentige Verbiligung
 der Koksfrachten zu verfügen. Die allmähliche
Wiederaufrichtung des österreichischen Wirtschaftslebens
armöglichte es jedoch in der Folge dem am 1. Oktober 1923
ns Leben gerufenen selbständigen Wirtschaftskörper
‚Österreichische Bundesbahnen”, am I. Jänner 1924 mit
lieser Zurückhaltung zu brechen und einen neuen Tarif
‘ür den Güterverkehr zur Ausgabe zu bringen, der eine
Adebung des Tarifniveaus in sich schloß. Mit dem gleichen
Zeitpunkte gelangte auch eine neue Cütereinteilung zur
        <pb n="595" />
        Finführung, welche Maßnahme sich aus dem Grunde als
ıotwendig erwiesen hatte, weil die bis dahin bestandene
Güterklassifikation noch auf den wirtschaftlichen Verhältaissen
 der Vorkriegszeit aufgebaut und daher durchaus re-[ormbedürftig
 war. Am I. Jänner 1925 ist eine Änderung der
Frachtberechnung im Güterverkehre der Österreichischen
Bundesbahnen durch die mit diesem Zeitpunkte verfügte
Durchrechnung der Tarife zwischen den Bundesbahnen
 und den österreichishen Südbahnlinien
sowie anderen von den Bundesbahnen betriebenen
Privatbahnen eingetreten. Der hierdurch bewirkte Einaahmenentgang
 sowie die ungünstige Entwicklung des
Güterverkehres im Jahre 1925 und in den ersten Monaten
des Jahres 1926 zwangen die Bundesbahnunternehmung,
im Interesse der Aufrechterhaltung ihres finanziellen
Gleichgewichtes mit I. Juli 1926 eine weitere Tariferhöhung
vorzunehmen. Mit dem gleichen Zeitpunkte erfolgte auch
eine grundlegende Umarbeitung der Gütereinteilung.
Diese Tarifreform erhöhte die Gütertarife im großen
Durchschnitte auf etwa 2 Prozentder Vorkriegs-:arife.

Im Personenverkehr haben die Österreichischen
Bundesbahnen im allgemeinen mit den Hinaufsetzungen
der Gütertarife zeitlich Schritt gehalten. Das mit der
ietzten Erhöhung vom I. Jänner 1926 erreichte Tarifniveau
 ist hinter jenem des Güterverkehres zurückgeblieben,
 indem die Beförderungspreise lediglich
auf die Vorkriegsparität (K 1.-=5$ 1'4) gebracht wurden.
Die vorangedeuteten zahlreichen Tariferhöhungen,
welche die Verwaltung der Österreichischen Bundesbahnen
 der Österreichischen Volkswirtschaft und dem
reisenden Publikum auferlegt hat, finden kein Beispiel
 in der Geschichte des österreichischen. Eisenbahnwesens.
 Die dadurch geschaffene Unruhe und Unsicherheit
 in der kaufmännischen Kalkulation haben
naturgemäß den Gegnern der österreichischen Tarifpolitik
 stets neuen Stoff für Angriffe geboten. So
begreiflich diese Angriffe vom Standpunkte der Bahnbenützer
 waren, so war der für die Erreichung geordneter
 Fisenbahntarifverhältnisse in Österreich beschrittene
Weg durch die Verhältnisse zwangsläufig vorgezeichnet
and nicht zu umgehen. Es kann jedoch ohne Beschönizung
 gesagt werden, daß die in dieser Zeit getroffenen
Tarifmaßnahmen ohne eine nennenswerte Erschütterung
 der österreichischen Volkswirt-3chaft
 durchgeführt wurden und daß das allmähliche
Aufsteigen der Tarifsätze auf das ungefähre Ausmaß
der Geldentwertung für die österreichischen Bahnbenützer
zuträglicher gewesen ist, als es ein unmittelbares Emporschnellen
 der Beförderungsgebühren gewesen wäre.
Der gegenwärtig gültige Gütertarif der Österreichischen
Bundesbahnen vom I. Juli 1926, der sich im wesentlichen
nur als ein Ausbau des Tarifes vom I. Jänner 1924 darstellt,
 steht unter dem Zeichen eines weitgehenden
Protektionismus. Er ist derart aufgebaut, daß er einerseits
 für den Bezug von Rohstoffen möglichste
Tariferleichterungen gewährt, um auf diese Weise
den Produktionsprozeß tunlichst zu verbilligen, und daß
ar andererseits durch Einräumung von Frachtermäßizungen
 für im Inland erzeugte Güter deren
Wettbewerbsfähigkeit im In- und Ausland günstig beein-Außt.
 In formaler Beziehung findet dieser Gedanke in

len sogenannten Richtungstarifen seinen Ausdruck,
lie, soweit sie der Begünstigung des heimischen Konums
 zu dienen haben, nur im Verkehr mit inländischen
/erbrauchsorten und, soweit sie die Absatzfähigkeit der
;sterreichischen Erzeugnisse erleichtern sollen, auf den
/erkehr von den in Betracht kommenden österreichischen
rzeugungsstätten abgestellt sind, wobei vielfach für die
\usfuhr nach dem Ausland besonders niedrige Frachtätze
 gewährt werden. Diese Sondertarife sehen in
Jeicher Weise weitgehende tarifarische Begünstigungen
ür die heimische Landwirtschaft und die industrielle
&amp;gt;roduktion vor. Der geographischen Gestaltung Östereichs
 entsprechend enthalten sie aber auch für die
ntfernt gelegenen Gebiete, wie insbesondere für
‘irol und Vorarlberg, besondere Frachterleichterungen,
ım diese Bundesländer der Bundeshauptstadt Wien
rachtlich näher zu bringen. Neben diesen Sondertarifen
sewährt die österreichische Bundesbahnverwaltung zur
"örderung der heimischen Wirtschaft zahlreiche Tarifıachlässe
 und besondere Beförderungserleichterungen,
lie im Interesse ihrer leichteren Beweglichkeit nicht im
3Zundesbahngütertarif selbst verankert sind, sondern
ıußerhalb dieses Tarifes zur Verlautbarung gelangen.
Auch im Verkehre mit den Bahnen anderer Staaten
connte eine zielbewußte Tarifpolitik der österreichischen
"isenbahnen erst in dem Zeitpunkte einsetzen, in dem
lie wirtschaftlichen und insbesondere die valutarischen
Verhältnisse sowohl in Österreich als auch in den
ınderen Staaten die Einführung direkter, verbandsmäßig
‚ebildeter Frachtsätze ermöglichten. Zu diesem Zwecke
nußten mit Rücksicht auf die staatsterritorialen Verchiebungen
 neben der Ausarbeitung dieser Verbandsrachtsätze
 in den meisten Fällen auch neue Verkehrssilungsabmachungen
 getroffen werden, die in manchen
Jerkehren erst nach heftigen Tarifkämpfen zu einem
yefriedigenden Ergebnisse führten. Hierdurch wurde auch
lem die Eisenbahnen schädigenden und den Bahn-‚enützern
 meist abträglichen Zustand ein Ende bereitet,
Jer darin bestand, daß sich jede Fisenbahnverwaltung
yemühte, durch tarifarische und transporttechnische Maßı1ahmen
 einen möglichst großen Verkehr von den fremlen
 Bahnlinien abzuziehen und für die eigenen Linien
2 gewinnen. Gegenwärtig bestehen auf den österreichichen
 Fisenbahnen für den Personen- und Gepäckverkehr
ıcht weniger als 55 und für den Expreßgut- und Güter-‚erkehr
 je 18 direkte Verbandtarife, wohl ein Zeichen
lafür, mit welchem Ernste sich die Tarifpolitik der öster-‚eichischen
 Fisenbahnen auch auf dem Gebiete des
\uslandsverkehres betätigt.
Die geographische Lage Österreichs im Herzen
\uropas hat die Tarifpolitik der österreichischen
isenbahnen und hier wieder vorzugsweise der Öster-‚eichischen
 Bundesbahnen schließlich vor die Aufgabe
‚estellt, den Güteraustausch zwischen dem Westen
ınd dem Osten sowie zwischen dem Norden und dem Süden
{es Kontinents zu fördern. Auf diesem Betätigungsfeld hat
lie österreichische Tarifpolitik sehr beachtenswerte Erolge
 erzielt und dadurch nicht nur eine die Zahlungs-»ilanz
 Österreichs günstig beeinflussende Befruchtung
der österreichischen LEisenbahnstrecken herbeigeführt,
;jondern auch dem Auslande wertvolle Dienste geleistet.
        <pb n="596" />
        Der derzeit nicht nur in Österreich sondern fast in allen
Kulturstaaten vorherrschende Tarifprotektionismus
hat es aber auch notwendig gemacht, durch zwischenstaatlihe
 Abmachungen in die Tarifpolitik der
Eisenbahnen einzugreifen, um die tarifpolitischen Beziehungen
 Österreichs mit dem Ausland in geregelte
Bahnen zu lenken. In dieser Absicht hat die Bundesregierung
 in fast allen Wirtschaftsverträgen mit den
Auslandsstaaten vor allem zwei Prinzipien in Hinsicht
auf die Eisenbahntarife festgelegt, von denen das eine die
eisenbahntarifarische Gleichstellung der in Österreich aufzegebenen
 und ins Ausland ausgeführten Güter auf
Jen Bahnen im Auslandsstaate mit den in diesem Staate
zelbst aufgegebenen Gütern, bei Verfrachtung in derzelben
 Richtung und auf derselben Transportstrecke,
zewährleistet (Eisenbahntarifparität), während das
andere eine tarifarische Schlechterstellung österreichischer
Güter auf den ausländischen Bahnen gegenüber Gütern
dritter Staaten vermeiden soll, sofern sie auf derselben
ausländischen Eisenbahnstrecke und in derselben Richtung
 befördert werden (eisenbahntarifarische Meistbegünstigung).
 Das wichtigere dieser zwei Prinzipien
 ist zweifellos die Eisenbahntarifparität, da sie
sine Durchkreuzung der handelspolitischen Abmachunzen
 zwischen den Vertragsstaaten durch eisenbahntarifarische
 Maßnahmen ausschließt und sich sohin als eine
unbedingt notwendige Ergänzung der getroffenen Zollvereinbarungen
 darstellt. Die praktische Bedeutung der
eisenbahntarifarischen Meistbegünstigungsvereinbarung
tritt demgegenüber in den Hintergrund; denn die Tarifvorteile,
 die durch eine solche Vereinbarung gesichert
werden sollen, werden zumeist schon durch die eisenbahntarifarische
 Paritätsabrede erreicht, da es in der
Praxis nur selten vorkommt, daß ein Staat den Erzeugnissen
 eines fremden Staates eine eisenbahntarifarische
Behandlung angedeihen läßt, die er dem eigenen Gute
versagt.
Der durch die territoriale Einschränkung Österreichs
zingetretene Mangel an gewissen Rohstoffen und Lebensmitteln
 hat ferner dazu geführt, daß die österreichische
Bundesregierung in den mit einigen Staaten. abgeschlossenen
 Wirtschaftsabkommen neben den beiden
vorerwähnten tarifarischen Hauptprinzipien der internationalen
 Eisenbahntarifpolitik auch noch eine Vereinbarung
 getroffen hat, derzufolge der Bezug von
ausländischen Rohstoffen und Lebensmitteln durch Zuerkennung
 der paritätishen und meistbegünstigten
»isenbahntarifarischen Behandlung auf den Bahnen des
Ausfuhrstaates gegenseitig zu erleichtern und zu unterstützen
 ist. Diese Vereinbarung unterscheidet sich somit
von den vorbesprochenen zwei Hauptgrundsätzen dadurch,
 daß sie den exportierenden Staat verpflichtet,
seinem Ausfuhrgute auf seinen Bahnen eine bestimmte
‚arifarische Behandlung im Interesse des anderen Staates
angedeihen zu lassen, während die erwähnten Hauptgrundsätze
 die Verpflichtung enthalten, dem Ausfuhrgute
 des einen Staates die vereinbarte tarifarische Behandlung
 auf den Bahnen des anderen Staates zu gewähren.

Die österreichische Tarifpolitik hat somit in der Zeit
des Bestandes der Republik eine zielbewußte Entwicklung
 genommen, die sicherlich nicht hinter der anderer

Culturstaaten ‚zurücksteht und um so mehr gewürdigt
verden muß, als sie sich unter den schwierigsten wirtihaftlichen,
 valutarischen und handelspolitischen Verhältıssen
 vollzogen hat.
Aber auch auf dem Gebiete des Beförderungsrechtes haben
 sich in Österreich nach dem Umsturze große Verände-‚ungen
 ergeben, die als ein bedeutender Fortschritt zu
verten sind. Zur Zeit der Gründung der Republik
Österreich galt als frachtrechtliche Grundlage für den
nternationalen Güterverkehr das am 14. Oktober 1800
n Bern abgeschlossene internationale Übereinkommen
iber den Eisenbahnfrachtverkehr. Im Artikel 313 des
staatsvertrages von St. Germain wurde Österreich ver-»flichtet,
 für den Fall, als binnen fünf Jahren nach Inkraftreten
 dieses Vertrages ein neues Übereinkommen über die
nternationale Eisenbahnbeförderung von Personen, Gepäck
ınd Gütern an Stelle des ebenerwähnten Berner Überınkommens
 über den Fisenbahnfrachtverkehr geschlossen
verden sollte, diesem neuen Übereinkommen auch dann
jeizutreten, wenn die Österreichische Regierung sich
veigern sollte, an seiner Vorbereitung mitzuwirsen.
 Aber noch vor Abschluß des Staatsvertrages von
;»t. Germain hatte die Republik Österreich spontan erklärt,
laß sie sich vom Tage der Gründung des neuen Staates
als Mitgliedsstaat des Berner Übereinkommens vom Jahre
8900 betrachte. Als dann anfangs des Jahres 1923 von der
ichweizerischen Bundesregierung nicht nur die Vertragsstaaten
 des mehrfach erwähnten Berner Übereinkommens,
sondern auch mehrere andere europäische Staaten aufzefordert
 wurden, an einer Revision dieses Übereinsommens
 mitzuarbeiten und diesen Anlaß zu benützen,
auch ein bisher fehlendes einheitliches internationales
3Zeförderungsrecht für den KFEisenbahn-Personen- und
sepäcksverkehr zu schaffen, hat Österreich keinen
Augenblick gezögert, sich an diesen Arbeiten zu be-‚eiligen.
 Die österreichischen Vertreter haben denn audı
ın den in Bern im Mai und Juni 1923 abgehaltenen
ezüglichen Konferenzen teilgenommen. Es kann mit
Zefriedigung festgestellt werden, daß ihnen hiebei die
wichtige Rolle des Vorsitzenden im Personenausschusse
ınd des Berichterstatters im Güterausschusse zugewiesen
vurde und daß es ihnen gelungen ist, die Annahme
ler meisten ihrer Anträge zu erreichen. Es ist dies
aicht nur ein Zeugnis für die internationale Anzrkennung
 österreichischer Arbeitsfreudigzeit
 und fachlicher Tüchtigkeit, sondern auch ein
3eweis dafür, daß die Berner Konferenz, obwohl sie eine
der ersten der nach Beendigung des Krieges abgehal-:enen
 großen internationalen Besprechungen war, durchaus
 loyal und sachlich gearbeitet und die Anträge der
Vertreter kleinerer Staaten mit gleicher Sorgfalt und
Ibjektivität geprüft und behandelt hat. wie die Anträge
der Großmächte.
Die neuen internationalen Übereinkommen wurden im
Mai 1925 vom österreichischen Nationalrat und Bundesrat
 genehmigt und im Juli desselben Jahres ratifiziert.
Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden erfolgte bei
der am 18. Oktober 1927 in Bern abgehaltenen diplomatischen
 Konferenz, die beschloß, die neuen Übereinsommen
 am I. Oktober 1928 in Wirksamkeit zu setzeD.
Jer Beitritt Österreichs zu diesen Übereinkommen er-“olgte
 somit nicht auf Grund der im Staatsvertrag von
        <pb n="597" />
        St. Germain auferlegten Verpflichtung, sondern auf
Grund freier Entschließung und in der Überzeugung,
laß Österreich als wichtiges Fin-, Aus- und Durchfuhrland
 auch in beförderungsrechtlicher Beziehung den übigen
 Kulturstaaten nicht nachstehen dürfe.
Für den innerösterreicischen Fisenbahnverkehr
war bei Kriegsende die Eisenbahn-Verkehrsordnung
vom II. November 19090 in Geltung. Sie wurde ebenso
wie in den andern Nachfolgestaaten zunächst unverändert
 beibehalten. Es stellte sich aber immer mehr
heraus, daß eine grundlegende Änderung der beförderungsrechtlichen
 Vorschriften für den innerösterreihhischen
 Verkehr erwünscht sei. Diese Revision wurde
durch die Festlegung eines neuen .internationalen Be-(örderungsrechtes
 zur unabweislichen Notwendigkeit.
Gleichwie auf dem Gebiete des Fisenbahntarifwesens
konnte jedoch mit den bezüglichen Reformarbeiten ernstlich
erst nach Ordnung der wirtschaftlichen und valutarischen
Verhältnisse und nach Wiedereintritt eines normalen
Aisenbahnverkehres begonnen werden. Dazu kam, daß

jei der Neuordnung des innerösterreichischen Befördeungsrechtes
 die bestehende weitgehende Rechtsgleichheit
nit Deutschland aufrecht erhalten und womöglich nodı
'ertieft werden sollte. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten
vurde die neue Österreichische Eisenbahn-Verkehrs-»rdnung
 so rechtzeitig fertiggestellt und vom Ööster-'‚eichischen
 Nationalrate und Bundesrate verabschiedet,
laß sie gleichzeitig mit der neuen deutschen Eisenbahn-/erkehrsordnung
 und den neuen internationalen Übereinsommen
 am I. Oktober 1928 in Wirksamkeit getreten ist.
Die Republik kann somit im zehnten Jahre ihres Betandes
 ein vollkommen geordnetes Eisenbahnarifwesen
 verzeichnen und wird beim Eintritt in das
zweite Dezennium ihres Bestandes auch über ein
ı1eues, den modernsten Anforderungen entzsprechendes
 internationales und internes
3isenbahnbeförderungsrecht verfügen, das sicherich
 nicht nur den österreichischen Eisenbahnen sondern
auch der gesamten Volkswirtschaft Österreichs zum Nutzen
gereichen und deren Fortentwicklung fördern wird.

DIE STAATSFINANZIELLE UND VOLKSWIRTSCHAFTLICHE
BEDEUTUNG DER BUNDESBAHNEN
Von Generaldirektor Dr. Josef Maschat.

Das alte Österreich hat den Betrieb seiner Bahnen
Jurch staatliche Behörden besorgen lassen. Der Eisenbahnbetrieb
 war ebenso wie etwa der Schutz der
Rechtsordnung oder die politische Verwaltung eine
staatliche Verwaltungsaufgabe. Für die Bedürfnisse
des Eisenbahnbetriebes ist in gleicher Weise vorgesorgt
 worden, wie für den Aufwand aller übrigen
staatlichen Verwaltungszweige. Die Ausgaben sind im
Staatsbudget unter Annahme einer durchschnittlichen
Leistung mit einer bestimmten Summe veranschlagt
worden. Die Betriebseinnahmen wurden zwar den
Betriebsausgaben rechnerisch gegenübergestellt. Sie
sind aber in den Staatskassen mit den aus Steuerquellen
 geschöpften Einnahmen zu einem gemeinsamen
 Fonds für die Bedeckung der gesamtstaatlichen
Ausgaben zusammengeflossen. Ein Recht, außergewöhnliche,
 im Budget nicht vorgesehene Ausgaben
üder einen durch ein plötzlich aufgetretenes Verkehrsbedürfnis
 gebotenen Mehraufwand aus den eigenen
Einnahmen zu decken, hatten die Staatsbahnen nicht.
Sie durften auch für solche Zwecke keine frei verfügbaren
 Reserven anlegen, sondern mußten in jedem
änzelnen Falle die finanzbehördliche Ausgabenermächügung
 erwirken. Die altösterreichischen Staatsbahnen
hatten also auch dann nicht freie Hand, wenn die
Produktivität einer Aufwendung außer Zweifel stand
and die eigenen Einnahmen dafür volle Deckung geboten
 hätten. Diese mit dem FErwerbscharakter des
Zisenbahnbetriebes im Widerspruch stehende geringe
Änanzwirtschaftliche Beweglichkeit ist schon lange vor

lem Kriege als schwerer Nachteil empfunden worden.
%s war damals schon allen wirtschaftlich Denkenden
&amp;lt;lar, daß der Betrieb der Bahnen nach den mit feststehenden
 Bedürfnissen rechnenden allgemeinen staatichen
 Verwaltungsgrundsätzen nicht rationell geführt
verden kann. Aus diesem Grunde hat sich das Reormbedürfnis
 in Österreich schon zu einer Zeit geiußert,
 in der sich die Staatsbahnen noch im vollen
inanziellen Gleichgewicht befunden haben.
Auch über Richtung und Ziel der Reform waren
‚ich fachliche und wirtschaftliche Kreise im wesent-‚ichen
 bereits einig geworden, bevor die katastrophalen
;taatsfinanziellen und volkswirtschaftlichen Nachvirkungen
 des verlorenen Krieges zur Eile gedrängt
ıatten. Der Staat sollte nach wie vor Eigentümer der
3ahnen bleiben. und seine FEisenbahnpolitik nach
sesamtwirtschaftlichen Bedürfnissen einrichten. Der
Zetrieb sollte sich aber die im Erwerbsleben erprobten
srundsätze der Geschäftsführung zu eigen machen
and durch erweiterte Befugnisse in die Lage versetzt
werden, sich den wechselnden Verkehrsbedürfnissen
oder einer allfälligen Koniunktur rasch anpassen zu
können.
Autonomie des Betriebes und Kommerzialisierung
 der Geschäftsführung bei unverindertem
 Festhalten an dem in den meisten kontinen-:alen
 Staaten Europas seit Jahrzehnten eingewurzelten
»taatsbahnsystem waren also die schon vor dem Zuammenbruch
 klargestellten Ziele einer Bundesahnreform.
 Der Boden war demnach genügend
        <pb n="598" />
        vorbereitet, als die durch den Währungsverfall hervorgerufene
 staatsfinanzielle Krise ein rasches Handeln
erforderte. Es ist kein Sprung ins Ungewisse gewagt,
sondern lediglich das entferntere Ziel einer planmäßig
verlaufenen Entwicklung unter dem Druck der Verhältnisse
 unmittelbar ins Auge gefaßt worden.
Die Autonomiebestrebungen der Österreichischen
Bundesbahnen, die durch die Ausscheidung aller
Bundesbahnwerte als Zweckvermögen aus dem Staatshaushalte
 ihr Ziel erreicht hatten, sind übrigens keine
vereinzelte Erscheinung. Auch viele andere Staaten
Europas, Sieger, Besiegte und Neutrale haben den
bei der Neuordnung des österreichischen Eisenbahnwesens
 eingeschlagenen Weg betreten. Es hat sich im
kontinentalen Europa geradezu eine neue Type der
Bewirtschaftung staatseigener Bahnen herausgebildet,
die die Mitte zwischen voller staatlicher Beherrschung
des öffentlichen Verkehrs und reinem Privatbetrieb
hält und die Vorteile beider Systeme miteinander
verbindet.
Voraussetzung ist hiebei, daß der Staat der autonomen
 Verwaltung soviel Freiheit gewährt als notwendig
 ist, um den Betrieb nach kaufmännischen
Grundsätzen führen zu können. Andererseits setzt
er aber einer rücksichtslosen Verfolgung von Erwerbsinteressen
 Schranken durch die auferlegte Verpflichtung,
den allgemeinen Interessen Rechnung zu tragen.
Für die österreichische Reform ist das bis dahin
ım Österreichischen Rechtsleben noch nicht heimisch
gewesene Ireuhandverhältnis gewählt worden. Das
Bundesbahngesetz vom 19. Juli 1923 hat die treuhändige
 Verwaltung und Betriebführung einer zu
diesem Zwecke ins Leben gerufenen Unternehmung
übertragen; die Rechtspersönlichkeit, Kaufmannseigenschaft,
 aber keine Eigentumsrechte an dem für den
Bundesbahnbetrieb gewidmeten Vermögen hat. Die
Unternehmung, die an die Stelle der früheren staatlichen
 Eisenbahnbehörden getreten ist, hat die Verpflichtung,
 den Betrieb unter Wahrung und Sicherung
der allgemeinen Interessen nach kaufmännischen Grundsätzen
 zu führen. Sie haftet dem Bunde als Eigentümer
 der Staatsbahnen für die Substanz des anvertrauten
 Vermögens und muß den Betrieb in allen
Feilen des Netzes aufrecht erhalten, solange sie nicht
die Bundesregierung der übernommenen Aufgabe entbindet.

Über die einzelnen Betriebshandlungen ist die Unteraehmung
 dem Eigentümer der Bahnen keine Rechenschaft
 schuldig. Sie kann: aber auch keine Verantwortung
 auf ihn abwälzen, sondern muß für die
Gesetzmäßigkeit und Betriebssicherheit die
volle gesetzliche Verantwortung auf sich
aehmen. Über den Gesamterfolg der Gebarung ist
die Unternehmung dem Bunde Rechenschaft schuldig.
Sie muß ihm auch auf die finanzielle Gestion den
Finfluß gewähren, auf den kein Figentümer eines
Unternehmens gegenüber seinem Beauftragten verzichten

 kann. Das Gesetz schützt den Bund vor allem
zegen Überschuldung des dem Treuhänder anverrauten
 Vermögens durch den Vorbehalt der Geaehmigung
 einer Belastung des unbeweglichen Eigentums
 und einer Aufnahme von Anleihen oder laufenden
Krediten in größerer Höhe oder mit längerer Laufzeit.

Von den Erträgnissen der Gebarung kann sich die
Unternehmung Rücklagen für außerordentliche Auszaben
 oder für Gebarungsabgänge schaffen. Dem
3unde muß vom Reingewinn nur so viel abgeführt
werden, als nach Deckung aller Betriebs- und Er-1altungsausgaben
 und nach Auffüllung der Rücklagen
‚erbleibt. Nur im Falle einer Liquidierung, deren
Anordnung ausschließlich der Bundesregierung vor-»ehalten
 ist, fallen auch die Gewinnrücklagen an den
Zigentümer. Auf der Einnahmenseite kann die Unterı1ehmung
 die Grundsätze kaufmännischer Kalkulation
aicht voll zur Geltung bringen. Der Eigentümer, der
zugleich Hüter, des Gesamtwohles ist, verlangt auf
tarifarischem Gebiete die Rücksichtnahme auf schutzbedürftige
 Interessen der heimischen. Wirtschaft und
bietet dafür der Unternehmung durch Gewährung der
Freiheiten des Kaufmanns die Möglichkeit, die der
Allgemeinheit gebrachten Opfer durch Entfaltung einer
‚ationellen Sparwirtschaft und einer großzügigen Verkehrsförderung
 wett zu machen.
Dagegen wahrt das Gesetz der Unternehmung die
aötige Unabhängigkeit bei der Lösung der sozialen
Probleme, die sich aus der Beschäftigung von vielen
:ausend Angestellten ergeben. Staatliche Gehaltszesetze
 binden die Unternehmung nicht. Sie kann sich
hr Besoldungssystem in freier Vereinbarung mit den
Angestellten selbständig gestalten. Die Entwicklung
des Personaletats als der größten Ausgabenpost unterliegt
 sonach außer den allgemeinen lohnbildenden
Gesetzen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens
seinen‘ weiteren Einflüssen oder Beschränkungen.
Die Aufsicht über den Betrieb hinsichtlich seiner Ge-;jetzmäßigkeit
 und Sicherheit obliegt der Bundes-‚egierung.
 Zur Überwachung der Geschäftsführung
vom Standpunkte der allgemeinen Interessen hat das
Gesetz eine aus Fachleuten des Verkehrswesens, der
Volkswirtschaft und aus den in selbständiger oder
eitender Stellung befindlichen Persönlichkeiten des
»raktischen Wirtschaftslebens gebildete Verwaltungskommission
 berufen.
In der Institution der Verwaltungskommission
liegt der wirksamste Schutz gegen das Überwuchern
einseitiger Erwerbsinteressen des Treuhänders. Die
Zinrichtung findet sich in allen Ländern, die zur
Autonomie des Staatsbahnbetriebes und zu kommerziellen
 Geschäftsformen übergegangen sind. Sie bringt
zum Ausdruck, daß der öffentliche Verkehr als das
wichtigste Instrument der Volkswirtschaft zur Erwerbsquelle
 nur schrittweise unter Wahrung der gemeinwirtschaftlichen
 Bedürfnisse und der allgemeinen In-
        <pb n="599" />
        teressen. ausgebaut werden darf. Das Wesentliche an
der neuen Betriebsform ist also die Übernahme der
kaufmännischen Geschäftsformen und nicht der kaufnännischen
 Geschäftsziele. Unternehmergewinn ist nicht
abzulehnen, das Streben nach solchem darf aber im
5ffentlichen Verkehr nicht in den Vordergrund treten.
Die Ertragswirtschaft ist das letzte Ziel der Kommerzialisierung
 des Bundesbahnbetriebes. Die erste Aufzabe
 der Systemänderung war, das finanzielle
Gleichgewicht im Bundesbahnbetrieb und damit im
Staatshaushalt wiederherzustellen und die Geschäfts-(ührung
 so zu gestalten, daß die Kosten des Betriebes
und die Verzinsung des in den Bahnanlagen investierten
 Volksvermögens durch die Einnahmen voll-‚ommen

 gedeckt werden. Dieser Zustand ist dank
ler ernsten Arbeit und des zielsicheren Eifers, mit
lem alle Kräfte am Werke waren, um die Bundesyahnreform
 fachkundig durchzuführen und fortzuentvickeln,
 im ersten Dezennium des Bestandes der
Zepublik voll erreicht worden.
Angesichts der guten Früchte, die das Reformwerk
;ezeitigt hat, darf ich wohl der Zuversicht Ausdruck
‚eben, daß auch der zweite Schritt zur Ertragswirtschaft
 gelingen und die Österreichischen
3Zundesbahnen, die bereits für sich in Anspruch
‚ehmen können, ein taugliches Instrument der
1eimischen Wirtschaft zu sein, zur Quelle
-on öffentlichen Finnahmen machen wird.

FINANZWIRTSCHAFT DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN
Von Ing. Rudolf Foest-Monshoff, finanzieller Direktor und Beschaffungsdirektor der Österr. Bundesbahnen.

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die
finanzielle Entwicklung der Österreichischen
Bundesbahnen waren im neuen Staate von vornherein
 ungünstig. Das Fisenbahnnetz, das der Republik
Österreich nach dem Friedensvertrage zufiel, bestand
aus Reststücken eines ehedem für ganz andere,
größere Verhältnisse und andere Verkehrsbeziehungen
zebauten Liniennetzes, die sich nur schwer zu einer
neuen organischen Einheit zusammenfügten. Die Wiener
Copfbahnhöfe hatten schon in der Vorkriegszeit
ı1ach der Verstaatlichung der großen Privatbahnen ein
verkehrstechnisches und wirtschaftliches Problem gebildet,
das die Fachleute fortgesetzt beschäftigt hatte, ohne daß
as zu einer gedeihlichen Lösung gebracht werden konnte,
Durch die neue Grenzziehung hat sich die Unwirtschaftlichhkeit
 dieser nebeneinander bestehenden
Bahnhöfe noch wesentlich gesteigert. Von den
ehemals so verkehrsreichen Linien der Nordbahn, Staatssisenbahngesellschaft
 und MNordwestbahn waren der
Republik nur mehr Strecken von wenigen Kilometern
Länge verblieben, noch dazu mit je einer kostspielig zu
erhaltenden Donaubrücke. Der Verkehr auf diesen
_inienstücken sank auf einen geringen Bruchteil des
seinerzeitigen Umfanges herab und bot einer wirtschaftichen
 Verwendung des Personals und der Fahrbetriebsnittel
 die größten Schwierigkeiten. -
Auch sonst schien die verhältnismäßig geringe Produkton
 des Landes an landwirtschaftlichen und industriellen
Rohstoffen und die eingeschränkte Absatzmöglichkeit
seiner auf wenige Punkte verteilten und von früheren
Bezugs- und Absatzgebieten durch die neustaatlichen
Grenzen abgeschnittenen Industrien keine Gewähr für
eine volle Ausnützung des Verkehrsapparates zu bieten.
Wohl konnte wegen der zentralen Lage des Netzes
nit Durchzugsfrachten gerechnet werden; auch berechtigen
 die Naturschönheiten des Landes und sein Kunst-Besitz
 zu Erwartungen auf einen gesteigerten Fremdenverkehr.
 Die aus diesen Quellen fließenden Einnahmen
konnten iedoch allein nicht ausreichen, abgesehen davon.

laß sie wegen ihrer Abhängigkeit von Verhältnissen
les Auslandes nicht als sichere Grundlage gewertet werlen
 konnten.
Die vielen Steigungen und Krümmungen, Brücken
ınd Tunnels in dem vorwiegend gebirgigen Lande belingen
 nicht nur größere Erhaltungskosten der
;trecke, sondern verursachen auch einen größeren
Cohlenverbrauch und eine größere Abnützung des
'ahrparkes. Oberbau und Fahrbetriebsmittel waren ‚zulem
 während des langen Krieges übermäßig hbeanprucht
 worden, ihre Erneuerung war eine dringende
Votwendigkeit. Der Wagenpark wurde erst im Jahre 1921
»rovisorisch aufgeteilt. Bis zu dieser Aufteilung mußten
lie Österreichischen Werkstätten Ausbesserungen an
leın noch gemeinsamen Fahrpark in einem weit größeren
\usmaße durchführen, als es der schließlichen, für die
tepublik wenig günstigen Wagenzuweisungen ent-‘prochen
 hätte.
Die Bezugsquellen der wichtigsten Kohlensorten lagen
ıun im Auslande und die österreichischen Bahnen konnen
 sich diesen Teil ihres Bedarfes nur zu hohen Preisen
‚erschaffen. Dazu kam, daß nach dem Zusammenbruche
Jer Monarchie Personal aus allen Nachfolgestaaten nach
Österreich zurückflutete und von der österreichischen
lisenbahnverwaltung übernommen und beköstigt werden
nußte. Die Pensionsfonds, die früher einen immerhin
ırheblichen Teil der Pensionslast getragen hatten, wurden
eils durch den Zusammenbruch der Währung getroffen,
eils dadurch entwertet, daß die Gebäude keine Erträgısse
 abwarfen, so daß die gesamten Pensionslasten
ıus der Betriebsrechnung bestritten werden mußten.
Alle diese Ursachen machten in den ersten Nach-&amp;lt;riegsjahren
 eine geordnete Finanzwirtschaft der Bundes-‚ahnen
 nahezu unmöglich. Die Gebarung wies ständig
;teigende Abgänge auf, obwohl die Verkehrseistungen
 nicht gering, in der Hauptinflationszeit sogar
jemlich bedeutend waren. Bei der mit Ende des Jahres
922 einsetzenden Sanierung des Staatshaushaltes mußte
der Neuordnung der Bundesbahnen als des weitaus
        <pb n="600" />
        wichtigsten Staatsbetriebes eine besondere Bedeutung
zukommen. In dem Widerstreit der Meinungen über
den einzuschlagenden Weg drang schließlich die Ansicht
durch, daß die Sanierung dieses Betriebes nur durch
nöglichste Loslösung vom Staatsbudget und durch die
Schaffung einer von der Staatsverwaltung möglichst unabhängigen,
 nach kaufmännischen Grundsätzen zu führenden
 Verwaltung gelingen könne.
In dieser Richtung bewegten sich auch die Verbesserungsvorschläge
 des zur Begutachtung der österreichischen
 Eisenbahnen berufenen Sir Acworth. Nach
seinem Gutachten war die Herstellung des Gleichgewichtes
 zwischen Ausgaben und Einnahmen nur unter
der Voraussetzung möglich, daß dem Bundesbahnbetriebe
 alle jene Lasten abgenommen werden, die ihm
seinerzeit im gesamtstaatlichen Interesse aufgebürdet
worden waren,
daß der innere Dienstbetrieb, insbesondere durch
versonalabbau, vereinfacht und verbilligt werde und
daß bei Festsetzung der Tarife die Tragfähigkeit der
Wirtschaft und die unumgänglichen Erfordernisse des
neugeordneten Bahnbetriebes gegeneinander wohl abzewogen
 werden.
Die auf Grund des Bundesbahngesetzes vom 19. Juli
19023 errichtete Unternehmung „Österreichische Bundesbahnen“
 trat mit dem I. Oktober 1923 ins Leben. Ihre
ünanzielle Selbständigkeit ist durch die Bestimmungen
des Bundesbahngesetzes gewährleistet. Die bundesstaatlichen
 Stellen werden durch monatliche Gebarungsnachweisungen
 über die Einnahmen und Ausgaben und
über den Schuldenstand fortlaufend unterrichtet. Die
Geldwirtschaft der Österreichischen Bundesbahnen ist
von jener des Bundes vollkommen losgelöst. Der Kassendienst
 mußte dementsprechend nach dem KGesichtspunkte
 raschester Konzentration der Kassenbestände
und bestmöglicher Verwertung der Gelder neu geregelt
werden. Die bei den Kassen des Transportdienstes eingehenden
 Gelder wurden unmittelbar an die zur Übernahme
 bestimmten Bankstellen geleitet; ferner wurde
durch die Zentralisierung des Verkehrseinnahmendienstes,
des Werkstättendienstes, der Dienstgüterbeschaffung und
des Steuerdienstes, durch die Zusammenfassung des
Dienstes: in fremden Währungen und aller sonstigen
größeren Zahlungen in der Landeswährung bei. der
Generaldirektion der Zahlungsdienst und die Verfügung
über die Kassenbestände an einer Stelle vereinigt. Die
bei den Bundesbahndirektionen bestehenden Direktionskassen
 konnten aufgelassen werden. Das Rechnungswesen
 wurde durch die Einrichtung einer den modernen
xaufmännischen Buchführungs- und Verrechnungsgrundsätzen
 angepaßten Buchführung und einer Hauptbuchhaltung
 in .der Generaldirektion reformiert. .
Eine wichtige Aufgabe der. neuen Unternehmung
bestand darin, die vom Bunde übernommenen Vermögensbestände
 in einer für den I. Oktober 1923 aufzustellenden
 Eröffnungsbilanz festzulegen. Die über die
steuerrechtliche Auswirkung dieser Bilanz angestellten
Untersuchungen führten zu dem Entschlusse, in dieser
Bilanz das Anlagevermögen noch unaufgewertet darzustellen.
 Die für den I. Oktober 1923 errichtete Eröffnungsbilanz
 wies daher das Anlagekapital und die Anlageschulden
 noch mit den Buchziffern, also ohne Umstellung

auf eine einheitliche, wertbeständige Währung aus. Erst
die auf Grund des Goldbilanzgesetzes für den I. Jänner
°925 errichtete Goldbilanz der Österreichischen
Bundesbahnen stellt die Vermögensbestände auf
3asis des heutigen Geldwertes dar und gibt damit ein
3ild der wahren Vermögenslage der Österreichischen
Bundesbahnen. In dieser Bilanz erscheinen die auf
srund einer fachmännischen Schätzung ermittelten Anageaktiven
 mit rund 2668 Millionen Schilling; ihnen
stehen Anlageschulden von rund 175 Millionen Schilling
zegenüber, Der große Unterschied zwischen den Anlage-\ktiva
 und -Passiva findet in der nur teilweisen Aufvertung
 der Anlageschulden seine Erklärung, er bildet
&amp;gt;ne Reserve für eine allfällige Aufwertung dieser
schulden.
Über die von dem Wirtschaftskörper „Österreichische
3undesbahnen“ erzielten finanziellen Erfolge geben die
seschäftsberichte über die Jahre 1024 bis 1927 Aufschluß.
‘m nachstehenden werden die Gebarungsergebnisse
dieser vier Jahre nachgewiesen und des Vergleiches halber
jene des Jahres 1923 vorangestellt. In diesem Jahre
;tanden die Bundesbahnen noch bis Ende September
unter staatlicher Verwaltung, die Südbahn führte nodhı
zine getrennte Rechnung, nach einem von jenem der
Bundesbahnen teilweise abweichenden Buchungsplane.
Die Erfolgsziffern für 1923 konnten daher nur durch Zu-;ammenstoß
 der auf eine gleiche Grundlage gebrachten
Teilrechnungen gebildet werden.

SEN N
Il 1928 | 1924 | 1925 | 1926 | 1927
Millionen Schilling
Betriebsrechnung

Betriebseinnahmen einschließlich
 Verkehrssteuern

Personen und Gepä&amp;amp; .
Güter, einschließlich Post
Verschiedene Einnahmen
Summe der Einnahmen
Betriebsausgaben . . .

931 |18332 |1724 1874 1850
2692 |3161 |318:4 | 3453 | 3668
319 | 272 | 435 | 425 | 455
3942 |476:5 |534'3 15752 | 5978
447:6 4778 |532-7 | 5658 | 5734

Betriebsübershuß , . .
Betriebsabgang .
Schuldendienst .
Sonstige Posten
Aktiv-Saldo .
Passiv-Saldo .
Reinverlust .,.. ,.
Reingewinn -.

ar
1'P

4‘ 289
91°9

10%

18
„a Uub | 95 | —
_ 2

615

Wie sich aus der vorstehenden Darstellung zeigt, war
;chon in den Jahren 1924 und 1925 das Gleichgewicht
zwischen Ausgaben und Einnahmen nahezu erreicht. Das
Jahr 1926 brachte wohl noch einen Rückschlag, das Jahr
1927 schloß aber schon mit einem wenn auch kleinen
Überschuß ab.
Dieses Ergebnis wurde dadurch erzielt, daß es gelang,
die Steigerung der Ausgaben trotz Zuwachses neuer
„asten doch so zu verlangsamen, daß sie hinter der
Steigerung der Einnahmen zurüchlieb.
        <pb n="601" />
        Die nachfolgende Darstellung zeigt die Steigerung der
Ausgaben und Einnahmen, wobei die Ziffern des Jahres
923 mit 100% angenommen und die Ergebnisse der
olgenden Jahre in Hundertsätzen, bezogen auf das
lahr 1023, ausgedrückt sind.
1923 | 1924 1925 | 1926 | 1927 '

Betriebseinnahmen . .
Zetriebsausgaben. . -
Gesamtausgaben
“einschl. des Schuldendienstes).
 .. ..

100 151 | 182 ] 146 | 152
CO | 107 119 ı 126 | 128

100 | 105 117 ] 128 131 |!

Die Grundlage für die Verkehrseinnahmen bilden die
Betriebsleistungen; ihre Entwicklung zeigt die nach-(olgende
 Übersicht:

1928 | 1924 | 1925 | 1926 | 1927 |

(000 Zugskilometer
Personenzüge . .
un Prozenten . ...
Güterzüge . . . .
in Prozenten . . ..
alle Züge . . ..
in Prozenten . . .
Millionen Gesamtlast-t/km

Personenzüge .
in Prozenten .
Süterzüge . . ,
in Prozenten . . .
alle Züge . . 2...
in Prozenten

I I
24.900 l25.221 29,546 |29.926 30.456 |
100) 101) 119| 120| 122
‚4.000 |15.359 116.258 |18.018 18.996
100 110| 1161 129| 186
18.900 140.580 45.804 147.944 49.452
(001 104 1118| 1283| 127

„388 | 4.830 | 5.440 | 5.312 | 5.566
100 110] 124| 1121| 2127
8358 | 7.913 | 8.211 | 9.094 | 9.666
1100| 108| 112] 124| 1381
11.746 HESS [AD | an
1001 108! 116| 1231 130

Leider hielten die Frequenz und die Einnahmen aus
dem Personenverkehr nicht gleichen Schritt mit der
Steigerung der Betriebsleistungen.

In den Jahr“

EEE EEE EEE EN
1924 | 19% | 1926 1927

wurden Millionen Personen
befördert . . 0. 0... 4
Millionen Personen/km
gefahren 2

|
120:0 | 1177 m 108-1 |
3.746 18.990 | 3.719 | 3.612 |

Die Personenverkehrseinnahmen zeigen trotz des Fre-Juenzrückganges
 wegen der Tariferhöhungen bis zum
Jahre 1926 noch eine Steigerung, während das Jahr 1927
zegen das Vorjahr einen absoluten Finnahmenausfall
zebracht hat.
Der Güterverkehr, dessen Stärke sehr wesentlich von
der Durchfuhr und daher von der wirtschaftlichen Konjunktur
 der angrenzenden Staaten abhängig ist, weist
ständig steigende Leistungen und steigende Einnahmen
auf, obgleich die Gütertarife, welche im Jahre 1925 ernäßigt
 worden waren, trotz der Erhöhung im Jahre 1926
die Höhe des Jahres 1924 kaum überschritten haben.
Auch andere Finnahmenquellen, insbesondere Vermietungen
 und Verpachtungen, erbrachten steigende
Erträge.
Die Gestaltung der Betriebsausgaben wird wesentlich
von der Höhe der mit dem Personal zusammenhängenden
Ausgaben bestimmt.

Die Zahl der aktiven Bediensteten ist ständig zu-:ückgegangen.
 Der Personalstand hat sich wie folgt
zestaltet :

1923 | 1924 | 1925 | 1926 | 1927
Festangestellte . . . | be 50.124 82.074 81.065
sonstiges Personal . . 18.131 10.805 | 9.956 | 7.400
Zusammen . . Ih117.314 04.057 190.929 D- 188.465 /
in Prozenten . . 100 80:94 | 7749 76:74 | 75:40

Bezieht man den, Stand des aktiven Personales auf
die Betriebslänge und die Betriebsleistungen, so ergeben
 sich ständig günstigere Durchschnittszahlen :
1996 | 4927 |
iu

Personalstand
auf 1km Betriebslänge
auf 1000 Zugskilometer.
 . ...
auf 1 Million
Wagenkilometer . .
aaf 1 Million Gesamtjast-t/km.
 2...

7
104-7 / 99:2
| 611 57

1586 D
| 100 | 4 | 6.

Trotz dieser günstigen Ergebnisse in der Personalwirtschaft
 zeigen die. Personalausgaben eine stetige
Steigerung, die in der allgemeinen Bezugsregelung im Jahre
1925, in der Erhöhung der Mindestgehalte am Beginne
les Jahres 1927, in den einmaligen Zuwendungen in den
Jahren 1926 und 1927, sowie in den normgemäßen Vor-‚ückungen
 begründet ist, Maßnahmen, die den Durchschnittsbezug
 der Bediensteten ständig hoben und
Viehrausgaben verursachten, die. die Ersparungen aus
lem Personalabbau weit übersteigen.
Mit dem Anwachsen der Kosten des aktiven Personales
steigen auch verhältnismäßig die Kosten der Sozialversicherung
 und die Fürsorgeabgabe.
Im Zusammenhange mit der Besoldungsregelung wurden
auch die Bezüge der von der Unternehmung versorgten
densionsparteien erhöht. Fine weitere, den natürlichen
\bfall wesentlich übersteigende Erhöhung der Pensionsasten
 ergibt. sich aus dem Personalabbau. Dieser Zuvachs
 und der Umstand, daß die Unternehmung im
jinne des Bundesbahngesetzes auch einen wesentlichen
Teil der Altpensionen trägt, mußten bewirken, daß die
Zensionslasten der Unternehmung das normale Ausmaß
weit übersteigen. ;
Der Stand an Pensionsparteien war der folgende:
1923 | 1924 | 1925 | 1926 | 1927

Unternehmungspensionisten
 .
Altpensionisten

11.135 16.283 18.016 19.082
141.127 141.080 140.386 1839 866

Summe . . [5.334 Ib2.262 157.263 158.402 I59.808

Die Steigerung der mit dem Personal zusammenhängen-{en
 Ausgaben, soweit sie die Betriebsrechnung der Bundesyahnen
 belasten, geht aus der nachfolgenden Tabelle
Jervor:
        <pb n="602" />
        A
"1923 | 1924 | 1925 | 1926 | 1927
— ı Millionen Schilling

Kosten des aktiven
Personales . . . 2192 2549 [5048 [2075 315°6
Pensionen . . . . 432 | 552 | 658 | 877 | 938
Sozialversicherung und
Fürsorgeabgabe . 19R | gaR°| 218 228 234
Summe . . 12752 [324-9 [91:9 [2 |432:8 |
in Prozenten . . 1100 1!118:06! 142-41| 151:89l 157‘27|

Daß trotz dieser Steigerung der Personalkosten die
gesamten Betriebsausgaben von Jahr zu Jahr um einen
viel geringeren Prozentsatz gestiegen sind, ist darauf
zurückzuführen, daß die Rationalisierung, das ist die
Erzielung höherer Leistungen bei relativ vermindertem
Aufwande, in allen Dienstzweigen ständig fortschreitet.
Die auf die Leistungseinheit bezogene Kopfzahl der
Bediensteten nimmt ständig ab, die Fahrbetriebsmittel
wurden wirtschaftlicher ausgenützt, was seinen Ausdruck
in den größeren Durchschnittsleistungen findet, Zeit und
Kraft sparende Arbeitsmaschinen und Arbeitsmethoden
ermöglichen fortgesetzt höhere Leistungen mit geringeren
Kosten.
Die ausschlaggebenden Ersparnisse wurden aber beim
Brennstoffverbrauch und bei der sonstigen Materialgebarung
 erreicht. Die zunehmend günstigere Kohlenwirtschaft
 wird durch die folgenden Ziffern veranschaulicht:


1922 | 109°4 |

- — a
!
1925 ! 1926 | 1927

Durchschnittsverbrauch
pro 1000 Gesamtlastt’kminkg
 .. ..
Preis pro t Normalkohle
inS. 20.0.0004
Brennstoffkosten auf
1000 Gesamtlast-t/km ||
inS5 x «u u
Kosten der auf den Bundesbahnen-Betrieb
 entfallenden
 Rom | | ]
kohle in Millionen S loo-1 | 68:8 | 50:9 | ana 43:6

186:45 160 jean ha 46-15
45:71 | 33:60 | 27:64 | 22:60 | 21:87

84 5:51) 4:27| 335| 3:17

Die günstigeren Gebarungsergebnisse ermöglichten es
auch, fortgesetzt steigende Beträge für Ersatzbeschaffunzen
 und Erneuerungen zu Lasten der Betriebsrechnung
aufzuwenden. Die Ausgaben für diese Zwecke betrugen:
im Jahre 1924 1925 1926 192%
Millionen S — r2 57 78
Für wertvermehrende Aufwendungen zu Lasten des
Anlagekontos (Investitionen) nahm die Unternehmung
Bundesdarlehen in folgender Höhe in Anspruch:

— _ _— _ — —
Letztes | | ] )
Vierel | 1924 1925 1926 | 1927 | Summe
1923 | }
“""Minnen Schilling

Bauliche
Herstellungen .
Beschaffung von
Fahrbetriebsmitteln
 . . .
Einführung der
elektrischen Zugförderung
 +.
Cesamtsumme .

|
18 sol 7 11:4 104 42:3
a1! so 9:1 132 42-7

9:0| an 379) 526 582 197-4
151) 658! 516| 1781| 76°8| 2824

Diese Darlehen hat die Unternehmung dem Bunde in
I0’5prozentigen Annuitäten zu verzinsen und zu tilgen.
Der Dienst dieser Schulden bildet für die Unternehmung
eine immer drückender werdende Last. Er erforderte
zuzüglich des von der Unternehmung zu tragenden
sonstigen Schuldendienstes folgende Aufwendungen:
In den Jahren 1924 1925 1926 1927
Millionen S 1‘5 5°2 16°2 219
Die während des Bestandes der Unternehmung erreichten
 finanziellen Erfolge sind, wenn auch noch kein
Grund zu optimistischen Hoffnungen besteht, immerhin
mit Rücksicht auf die allgemeine Wirtschaftslage ermutizend.
 Dabei haben die Personentarife die Goldparität
noch nicht erreicht und die Gütertarife den Stand vom
Tahre 1024 kaum überschritten. Insgesamt sind die Tarife
hinter der allgemeinen :Preissteigerung — bezogen auf
den Stand vom Jahre 1914 — erheblich zurückgeblieben:

Zentraler Einkauf der Dienstgüter bei den
Österreichischen Bundesbahnen.
Die normative Grundlage des Finkaufsdienstes bei den
Staatsbahnen bildete die Verordnung des Gesamtministeriums
 von 3. April 19090 über die Vergebung von
staatlichen Lieferungen und Arbeiten. Diese Verordnung
hat den ganzen Vergebungsakt reglementiert und die
öffentliche Ausschreibung von Lieferungen sowie die
öffentliche Eröffnung der Anbote vorgeschrieben. Der
Zuschlag hatte in der Regel an den billigsten Offerenten
zu erfolgen. Die Bestimmungen der Lieferungsverordnung
 sind durch die Kriegszeit ins Wanken gekommen
und in der Nachkriegszeit, besonders aber in der Zeit
der höchsten Waren- und Geldnot ganz unhaltbare
geworden. Dem konnte nur mehr durch straffe Zentralisierung
 des Einkaufes beigekommen werden. Die Durchführung
 dieser Aufgabe ist der Generaldirektion
der Österreichischen Bundesbahnen zugefallen,
die am 1. Oktober 1923 den Betrieb der Bundesbahnen
treuhändig übernommen hat. Im Verbande der Generaldirektion
 ist eine Beschaffungsdirektion als Zentralstelle
les gesamten Finkaufs- und Vergebungswesens errichtet
worden. Ihre erste Sorge war, alle Vollmachten zum
Zinkauf, auch jene zum Handeinkauf einzuziehen, Abschluß-
 und Rahmenverträge aus früherer Zeit, soweit
3ie sich wirtschaftlich ungünstig auswirkten, aufzulösen
und die Lager durch Abstoßen von minderwertigem
oder unbrauchbarem Material zu entlasten.
Seit Errichtung der erwähnten Zentralstelle wird der
Bedarf der Bundesbahnen zentral erfaßt und nach
iaufendem und Saisonbedarf unterteilt. Um Verteilungsfrachten
 zu ersparen, werden Aufträge tunlichst
 an Firmen derjenigen Bundesländer vergeben,
in welchen der Bedarf auftritt. Wo immer es aber
angeht, wird der‘ Urerzeuger aufgesucht. An das
Ausland werden Lieferungen nur dann vergeben,
wenn der Inlandsmarkt den benötigten Artikel überhaupt
 nicht oder nicht in der erforderlichen
 Qualität führt. Ist aber die Beschaffung der
gesuchten Ware angemessen, werden von den Bundesbahnen
 mitunter auch beträchtliche Preisopfer gebracht,
um eine Lieferung dem heimischen Unternehmer zu
erhalten.
        <pb n="603" />
        Die Beschaffungsdirekton hat es auch nicht an Verjuchen
 fehlen lassen, die österreichische Inlustrie
 zur Erzeugung von Waren aufzumun-:ern,
 die mangels einer inländischen Bezugsquelle stets
vom Ausland beschafft werden mußten. In dieser Richung
 ist mandher Erfolg zu verzeichnen.
Das zentrale Beschaffungswesen der Österreichischen
Bundesbahnen hat nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten
m Innendienst und zahlreiche Verstimmungen in den
Kreisen der heimischen Wirtschaft, die zum Teile mit

Zurückhaltung, ja mit offenem Mißtrauen die Entvicklung
 der neuen Methoden verfolgt ‚hatten, zu
iberwinden gehabt. Die Erfolge der zentralen Beichaffung,
 die in den veröffentlichten Rechnungsab-;chlüssen
 der Unternehmung zum Ausdrucke kommen
ınd das zunehmende Vertrauen zum neuen Vergeyungswesen,
 das sowohl im inneren Dienste als .auch im
Wirtschaftsleben mit Befriedigung festgestellt werden
ann, sprechen aber für die Richtigkeit des beschritteı1en
 Weges.

ÖSTERREICHS STELLUNG IM INTERNATIONALEN
EISENBAHNVERKEHR
Von Ing. Hans Sedlak, Betriebsdirektor der österreichischen Bundesbahnen, und Dr. Paul Hentschel, kommerzieller
 Direktor der österreichischen Bundesbahnen.

Die überaus besorgniserregende Bedrängnis, in die der
Eisenbahnverkehr in den letzten Kriegsjahren geraten
war, zwang die Eisenbahnverwaltung, zu Beginn des
Jahres 1918 einen auf gänzlich geänderten Grundlagen
aufgebauten Notfahrplan einzuführen.
Der Zusammenbruch Ende Oktober 1918 und besonders
 die Heimbeförderung der von den Fronten zurück-Autenden
 Truppen brachte den Personenverkehr vollends
in Unordnung und erst im Dezember 1918 konnte er
wieder in halbwegs. geregelte Formen gebracht werden.
Jie durchschnittliche Tagesleistung betrug Mitte Dezember
 1918 15.355 Zugkm. Es verkehrte kein Schnellzug
mehr und auch auf den Hauptstrecken verkehrten 2
oder höchstens 3 Personenzugspaare im Tag. Damit war
aber der Tiefstand noch nicht erreicht. Die Kohlennot
verschärfte sich von Tag zu Tag, um endlich Anfang
März 1910 einen derart gefahrdrohenden Umfang anzunehmen,
 daß ein weitere einschneidende Drosselung des
Personenverkelhrs verfügt werden mußte, die einer
nahezu vollständigen Lahmlegung der Reisemöglichkeiten
 gleichkam. Diese Verkehrseinschränkung
 ging so weit, daß auf vielen Strecken überhaupt
ıur I Personenzugspaar und auch dieses nur an zwei
Tagen der Woche verkehrte: Trotz dieser äußersten Ver-&amp;lt;chrsdrosselung
 wurden die Ende Februar 1919 eingeführten
 Schnellzugsverbindungen Wien-Salzburg (München-Berlin,
 zweimal wöchentlich) und Wien-Graz mit
Abzweigung Bruck a. d. Mur-Klagenfurt-Villach,
anmal wöchentlich, weiter aufrecht erhalten, um eine
raschere Verbindung mit den Landeshauptstädten Linz,
Salzburg, Graz und Klagenfurt zr ermöglichen:
Zwischen Paris und Bukarest über den Arlberg
‚erkehrte ein Militärschnellzug. (Ententezug.) Den Verxehr
 mit Innsbru&amp;amp; besorgten 2 Personenwagen, die
zweimal wöchentlich diesem Zuge beigegeben wurden.
Die mit der Tschechoslovakei und mit Polen getroffenen
Vereinbarungen haben eine allmähliche Besserung
der Kohlenversorgung herbeigeführt, so daß nach
and nach die allerempfindlichsten Lücken im Personenverkehre
 beseitigt werden konnten. Am 31. März 1910
betrug die durchschnittlichhe Tagesleistung schon 13.713
Zugkm. mit 823 t, oder 61 Wagen Kohle, eine Leistung.

lie aber noch immer für die Aufrechterhaltung des
Wirtschaftslebens völlig unzureichend war. In dieser
Leistung mitinbegriffen war ein Schnellzugspaar Wien-F.
 J. B.-Gmünd (Prag, dreimal wöchentlich), das Mitte
März eingeführt wurde.
Mit I. Juni 1919 gelangte der erste Friedensfahrlan
 zur Finführung,.der aber mit Rücksicht auf den
{ohlenmangel und die vielfach schlechte Qualität der
‚ohle noch keine ausschlaggebende Besserung der Verıältnisse
 zuließ. Der Zugsverkehr blieb noch geraume
Zeit von der jeweiligen Lage der Kohlenverhältnisse
‚.bhängig. Im Verkehr mit dem Auslande haben sich
lie geschilderten Mängel nicht besonders fühlbar ge-„acht,
 weil die ungeklärten politischen und wirtschaftichen
 Verhältnisse und die besonders strengen Paßnd
 Zollmaßnahmen namentlich zwischen den auf altsterreichishem
 Boden gegründeten neuen Staaten ein
&amp;gt;bhafteres Reisebedürfnis nicht aufkommen ließen.
Jagegen hatte der Inlandverkehr unter den Einschränungen
 schwer zu leiden. Wohnungsnot und Lebensaittelknappheit
 haben die Bevölkerung zu erhöhter
nanspruchnahme der Eisenbahn gezwungen. Viele werkätige
 Menschen, die am Orte der Arbeitsstätte keine
Jnterkunft finden konnten, mußten in anderen Orten
vohnen und täglich die Bahn zur Fahrt zwischen Wohn- und
\rbeitsort benützen. Die Bewohner der größeren Städte und
ndustrieorte mußten oft über weite Strecken in ländliche
bezirke reisen, um sich Lebensmittel zu beschaffen. Die
idhwierigkeiten in der Kohlenversorgung für die Bahnen,
ür die Industrie und den Hausbrand der Bevölkerung
1ötigten aber lange Zeit zur äußersten Zurückhaltung
m Brennstoffverbrauche und gestatteten nur nach und
ı1ach die Ausgestaltung des Fahrplanes entsprechend
iem im Inlande aufgetretenen erhöhten Verkehrs-»edürfnis.

Im Reiseverkehr mit dem Auslande haben eine
Zeitlang die Kinderbeförderungen einen breiten
kaum eingenommen. Der Höhepunkt dieser Bewegung
vurde zur Zeit der Ruhrbesetzung erreicht, wo
ıuch viele Kinder aus den besetzten Gebieten Deutschands
 in Österreich Aufnahme fanden, während gleichzeitig
 österreichische Kinder nach der Schweiz, Holland,
        <pb n="604" />
        Schweden, Dänemark und auch nach Deutschland befördert
 wurden. Durch die Kindertransporte ins Ausland
wurden wertvolle Beziehungen geschaffen, die noch viele
Jahre später zur Belebung des Reiseverkehrs mit
Österreich führten. ;
Es mußte eine Reihe von Jahren vergehen, bis das
österreichische Eisenbahnwesen aus‘ dem allgemeinen
Zusammenbruche sich wieder allmählich erholen
konnte.
Noch das im Juni 1920 herausgegebene österreichische
Kursbuch hat den Vermerk enthalten: „Die Führung
von durchlaufenden Wagen, Schlaf- und Speisewagen
 ist von den derzeit stets wechselnden Verkehrsverhältnissen
 abhängig und wird fallweise verlautbart.”
 Die Dezemberausgabe 10920 verzeichnet bereits
50 zwischen Österreich und dem Auslande durchlaufende
Personen-, Speise- und Schlafwagenkurse. Erst der
Winterfahrplan 1021/1022 läßt erkennen, daß die einstigen
 Verkehrsbeziehungen Österreichs
nach allen Richtungen wieder aufgenommen
wurden — wenn auch noch in geringem Ausmaße —
und, daß mit einer dauernden Besserung der Verhältaisse
 im Verkehrswesen nunmehr zu rechnen war.
In zahlreichen Konferenzen mit den ausländischen
Bahnverwaltungen und späterhin bei den wieder eingetührten
 alljährlichhen internationalen Fahrplan-
 und Wagenbeistellungskonferenzen, an
denen wieder alle Bahnverwaltungen Europas teilnehmen,
wurde in fortgesetzten Verhandlungen die Ausgestaltung
des internationalen Zugsverkehres beraten und schrittweise
 durch Einführung neuer Züge oder Verbesserung
bestehender Zugsverbindungen der Zugsverkehr den
wieder erwachten Reisebedürfnissen angepaßt, so daß der
heutige Verkehr Österreichs den Friedensverkehr
in manden Fällen sogar übertrifft.
Von den internationalen Expreßzügen war es
der Orient-Expreßzug, der zuerst wieder geführt
wurde. Der Reiseverkehr mit Paris und Frankreich
wurde zunächst über den Arlberg abgewickelt, dodı
noch im Jahre 1920 erfolgte die Einführung eines
Luxuszuges (an 3 Tagen in der Woche) zwischen
Wien und Paris über München-Straßb urg, der
auch durchlaufende Wagen Wien-Boulogne, Wien-Calais
 und Wien-Ostende führte und der im Jahre
1921 als „Orientexpreß” wieder bezeichnet und bis
und von Bukarest weitergeführt wurde. Die Wiedereinführung
 des „Ostendeexpreß” im Anschlusse von
Linz über Passau vom Orientexpreß erfolgte erst im
Jahre 1025. Der seit dem letzten Friedensjahre der Vorkriegszeit
 nicht mehr in Verkehr gestandene Wien
Südbahnhof) -San Remo-Nizza-Cannes-Expreß
wurde im Winter 1023/24 wieder ‚eingeführt (dreimal
wöchentlich, erstmalig vom 15. Dezember 1023 bis
'5. Mai 1924).
Als zur Zeit der Besetzung des Ruhrgebietes der
Verkehr des Orientexpreßzuges nicht mehr über Süddeutschland
 geleitet werden konnte, erfolgte dessen
Führung über den Arlberg (Ende Jänner 1923). Anläßlich
 der Zurückverlegung des Orientexpreß auf die
normale Route über München gelang es, die Einführung
des „Arlberg-Expreßzuges” zu vereinbaren, wodurch
 nunmehr. an drei Tagen in der Woche auch eine

äußerst beschleunigte Reiseverbindung zwischen Wien
and Paris (Bukarest) über den Arlberg besteht.
Die Fahrzeiten aller Züge, insbesondere die
der Luxus-, Expreß- und D-Züge wurden entsprechend
der fortschreitenden Besserung im Zustande des Ober-»aues
 und der Fahrbetriebsmittel, insbesondere der
Lokomotiven, immer wieder gekürzt. So beträgt z. B.
die Fahrtdauer der Reiseverbindung Paris-Wien im Zuge
D 40 derzeit bloß 25 Stunden 45 Minuten, eine Reisezeit,
 die vordem auf diesem Wege nicht erzielt worden
war. Nunmehr nimmt Österreich wiederum den ihm
lank seiner günstigen geographischen Lage gebüh-‘enden
 Platz im internationalen Reiseverxehr
 ein. Aber nicht nur für den Durchzugsverkehr
zwischen West und Ost, zwischen Nord und Süd sind
iußerst günstige Reisemöglichkeiten wieder geschaffen
worden, sondern es wurde auch Bedacht darauf geıommen,
 daß günstige Fahrgelegenheiten auch
rum Besuch der vom Hauptreisewege abgeegenen
 landschaftlih sdhönen Gebiete Österreichs
 geboten werden.
Inwieweit der Ausbau des internationalen Reiseversehres
 bereits erfolgt ist, bzw. welche Bedeutung Öster-‘eich
 im zwischenstaatlichen Verkehre nunmehr wieder
mukommt, zeigt die Beteiligung Österreichs am
nternationalen Kurswagenverkehre. Von den
‘und 760 Kurswagen, die insgesamt für den zwischentaatlichen
 Verkehr Mitteleuropas für den Fahrplanab-‚schnitt
 1028/20 unter den beteiligten FEisenbahnverwaltungen
 vereinbart wurden, stellen die österreichischen
3undesbahnen 218 Wagenkurse, das sind rund 30% der
zesamtzahl. Hievon haben 150 Kurse einen österreichihen
 Bahnhof als Ausgangs- und Endbahnhof, während
58 Kurse Österreich im Durchzug berühren. Es ist selbstverständlich,
 daß die Bemühungen, Österreich in den
nternationalen Reiseverkehr noch weiter einzubeziehen,
‘ortgesetzt werden. Ein großer Erfolg ist erst heuer bei
»ner Konferenz in Brüssel dadurch erzielt worden, daß
ler Ostende-Orient-Expreß, der bisher nur von
7aris und Ostende nach Bukarest und zurück verzehrte,
 nunmehr auch nach und von Belgrad, Sofia,
5&amp;gt;tambul und Athen fortgesetzt wird. Vom 15. Mai
„ J. verkehrt auch wieder wie vor dem Kriege dreimal
wöchentlich der Ostende-Orient-Expreß mit einem
schlafwagen Ostende-Stambul. Zwischen Nisch und Kon-;tantinopel
 wird dieser Wagen in dem über Italien
aufenden Simplon-Expreß geführt. .
Noch schwieriger als die Maßnahmen zur Wieder-1erstellung
 der Reiseverkehrsverbindungen mit dem
ı1euen und alten Auslande gestalteten sich die verkehrs-»olitischen
 Vorbereitungen für die. Wiederaufnahme
und Belebung eines geregelten GüterauSs-‚:ausches
 mit den Nachbarländern. Die Tarife
für den zwischenstaatlichen Personen-, Gepäck- und
züterverkehr, diese festen Stützen der internationalen
/erkehrsbeziehungen, waren außer Kraft getreten, Personen,
 Reisegepäck und Güter konnten von österreichi-;chen
 Bahnhöfen nur bis zur Landesgrenze abgefertigt
verden. Die unsicheren Valutaverhältnisse hatten überlies
 zur Folge, daß die dem Internationalen Übereinsommen
 über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellten
'isenbahnen außerstande waren, den zwischenstaatlichen
        <pb n="605" />
        Güterverkehr nach den uneingeschränkten Bestimmungen
des Berner Übereinkommens wieder aufzunehmen. Erst
im Wege langwieriger Verhandlungen konnte die Wiederaufnahme
 des internationalen Güterverkehres durch die
Zinführung sogenannter Umbehandlungstarife, in
denen die durch die Verhältnisse gebotenen KEinschränkungen
 des Berner Übereinkommens festgesetzt
wurden, ermöglicht werden. Im Jahre 1919 wurde der
Umbehandlungsverkehr mit Italien, Polen und der
’schechoslovakei aufgenommen.
Im Jahre 1920 waren die Öst. Bundesbahnen an 7
1921 „16
1022 ve
:923 7
1024
[025 ‚6
1926 , „ 78
» » 1927  , » » „ 92
Umbehandlungsverkehren beteiligt.
Die österreichischen FEisenbahnverwaltungen haben
sich zugleich auch ohne Unterlaß bemüht, die für die
Förderung des Güteraustausches so wichtigen internationalen
 Verbandtarife, die durchgehende, gegenüber
der Abfertigung im Umbehandlungsverkehre verbilligte
Frachtsätze vorsehen und eine rasche und zuverlässige
Frachtermittlung den Bahnbenützern ermöglichen. wieder
neu aufzubauen.
Verbandgütertarife wurden für folgende Verkehre, an
denen österreichische Fisenbahnverwaltungen beteiligt
nd, eingeführt:
im Jahre 1921 Triest-Österreich, Triest-Tschechoslovakei,
 Italien-Deutschland;
m Jahre 1924 Tschechoslovakei-Österreich ;
im Jahre 1925 Österreichh-Ungarn, Deutschland
Österreich (Heft I für Süddeutschland);
im Jahre 1926 Schweden und Norwegen-ltalien,
Tschechoslovakei-Schweiz (Teil II, Heft I für Zucker),
5sterreich-Italien (Teil I tarifarische Bestimmungen,
Teil I A Lebensmittel, Teil IL B Holz und Holzstoff);

mn Jahre 1927 Österreich-Rumänien, Italien-England
‘nur Lebensmittel), Österreich-Italien (Teil IC verschiedene
 Güter), Deutschland-Österreich (Heft 2 für
Norddeutschland);
ım Jahre 1928 Österreich-Italien (Teil ID Blumen
als Schnellzugsgut), Tschechoslovakei-Schweiz (Teil
III, Heft 2 für Malz), Triest-Polen, Deutschland
Ungarn.
Überdies hat die österreichische Bundesbahnverwaltung
 durch die Einführung internationaler Expreßzutverkehre
 eine neue Einrichtung geschaffen,
die den Fisenbahnbenützern die Möglichkeit bietet,
Güter bis zu einem gewissen Höchstgewicht, in der
Regel 100 kg für das Stück, besonders beschleunigt —
nit Personen- oder Schnellzügen — in bestimmten interaationalen
 Verkehrsverbindungen befördern zu lassen.
Internationale Expreßgutsendungen sind heute bereits
‚m Verkehre mit Deutschland (auch über die Tschechoslovakei),
 Ungarn, Italien (auch über Jugoslawien),
Jugoslawien(auch über Ungarn), Schweiz, Tsche choslovak'ei
 und Rumänien zugelassen.

Im Transitverkehr über Österreich besteht diese Beörderungsart
 im Verkehre Deutschland-Schweiz,
Deutschland -Italien, Deutschland-Jugoslavien,
 Tschecdhoslovakei-Jugoslawien, Deutschand-Ungarn-Rumänien,
 Nordstaaten-Mittelsuropa-Orient
 und Schweiz-Tschecoslovakei-&amp;gt;olen-Ungarn-Rumänien-Jugoslawien.

Besonders unangenehm wurde in den ersten Jahren
ı1ach dem Umsturz: der politischen Verhältnisse auch der
Vangel von Tarifen für die durchgehende Personen- und
zepäckbeförderung empfunden, da die Reisenden dalurch
 gezwungen waren, bei Auslandsreisen in der
Zrenzstation Fahrkarten für die Weiterreise zu lösen
ınd ihr Gepäck dort neu aufzugeben. Diesem Übelstande
:onnte vorerst nur durch die Vermittlung von Reiseyüros
 abgeholfen werden, die zusammenstellbare Fahrheine
 der einzelnen Länder (Unternehmerfahrscheine)
‚usgaben. Eine durchgehende Gepäcksabfertigung war
Jamit aber noch nicht gegeben. Erst durch die Wieder-:inführung
 der internationalen FEisenbahn-Personen- und
zepäcktarife ist die durchgehende Abfertigung der Reisenlen
 und ihres Reisegepäcks von österreichischen Bahn-1öfen
 nach dem Auslande und umgekehrt, bzw. im
Transit über Österreich in den wichtigsten Reisestrecken
vieder ‚möglich geworden. Der Anfang hiezu wurde
020 im Verkehr mit Deutschland gemacht.
Mit dem Aufbau des. Fahrplanes und der tarifarischen
3rundlagen eines unbehinderten zwischenstaatlichen Ver-&amp;lt;ehres
 waren die Vorkehrungen für die verkehrspolitische
 Einordnung des neuen Österreich in seine’ politisch
ınd wirtschaftlich neu orientierte Umgebung noch nicht
abgeschlossen. Für den Verkehr mit den Nachfolgestaaten
und nadı Einverleibung des Burgenlandes auch mit
Ungarn mußten vorerst neue Grenz- und Überzangsstationen
 — 38 an der Zahl — geschaffen werlen.
 Finer grundlegenden Neuordnung bedurfte auch
Jer Austausch von Wagen im internationalen Verkehr.
7rst Ende 1920 hat die Europäische Wagenbeistellungszonferenz
 den Übergang und Austausch von Personen-Entwichlung

 des Prsonenwagenstandes
7922 bis TIEF.

n
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17C
        <pb n="606" />
        Wag en gestellunmg d.6st.Dundesbahnen
‚u den infernationalen Fersenen wagen laufen

Die Ziffern geben. die milllere Wagenstellung.

4

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E | 7926ßr | 192728 | 1928)

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9 Fhrplanabsc*

wagen zwischen den einzelnen europäischen Eisenbahnverwaltungen
 auf neue Grundlagen gestellt. Am I. Jänneı
1922 folgte ein Übereinkommen, das den Austausch von
Güterwagen regelte. Durch diese neuen Übereinkommen
waren erst wieder normale Verhältnisse im Wagenumauf
 angebahnt worden.
Wie sich seither der Stand und die Leistungen der
Fahrbetriebsmittel entwickelt haben, soll durch die nachfolgende
 Darstellung veranschaulicht werden.
A. Personenwagenumlauf.
Die Entwicklung des Personenwagenstandes
der Ö. B. B. kann aus der Darstellung auf Seite 515 entnommen
 werden. Die Hebung des Standes im Jahre 1024
ist auf die Einverleibung der Südbahn, die nach-{olgende
 Absenkung auf die Abgabe vonRepartitionswagen
 und auf die Ausscheidung altartiger und
schwerbeschädigter Wagen zurückzuführen.
Was die Gliederung des dermalen bestehenden
Personenwagenfahrparkes anbelangt, so beträgt Ende
[027 der Stand an drei- und vierachsigen Schnellzugswagen
724, an zweiachsigen Personenwagen für den Fernverkehr
2102 und für den Nahverkehr 2831, sowie der Stand an
7ost- und Gepäckwagen 256 respektive 1481 Stücke.
Wie bereits erwähnt, hat sich ein richtiger internationaler
 Schnellzugsverkehr erst im Jahre 1921 zu entwickeln
begonnen. An diesem internationalen Verkehre konnten
sich die Österreichischen Bundesbahnen zunächst mit
Rücksicht auf die außerordentliche Abnützung des Fahrparkes
 während des Krieges, wegen der Schwierigkeiten
der Ausbesserung und wegen Abgabe hochwertiger
Wagen nur schwach beteiligen und mußten die Beistellung
von Schnellzugswagen zu den internationalen Zügen auf
das äußerste einschränken. Erst in den Jahren 1922 und
[023 war eine stärkere Beteiligung mit österreichischen
Schnellzugswagen möglich. Da aber die erste Wiederinstandsetzung
 der österreichischen Schnellzugswagen vielfach
 noch mit Ersatzstoffen durchgeführt wurde, mußten

dieselben nach Ablauf der Inflationsperiode ein zweitesmal
 aus dem Verkehr gezogen werden, um sie durch
Einbau von Baustoffen in vorkriegsmäßiger Güte wieder
in friedensmäßigen Zustand zu versetzen.
Im nebenstehenden Bild ist die Wagenbeistellung
in den internationalen Wagenläufen dargestellt,
aus welchem sich ergibt, daß die Beteiligung der Österreichischen
 Bundesbahnen in den Jahren 1924/25 aus den
angeführten Gründen gesunken war und sich erst wieder
in den Fahrplanperioden 1927/28 und 1928/29 gehoben
hat. Aus der Zusammenstellung ist weiters zu entnehmen,
daß unter Berücksichtigung der nötigen Reservewagen
mehr als die Hälfte unseres vierachsigen Wagenparkes
 in internationalen Kurswagenläufen
 Verwendung findet.
Um diese Leistung bewältigen zu können, war es notwendig,
 den Umlauf der Personenwagen im Inlande
durch Herabsetzen der Stehzeiten der einzelnen
Zugsätze und durch Schaffung günstigerer Umlaufsverhältnisse
 auf das weitestgehende Maß zu treiben, so daß
heute die EKinheitsleistungen unserer Fahrbetriebsmittel
 jene der Vorkriegsjahre bereits übertreffen.
 Bezogen auf den Betriebsstand, also nach Abzug
 der wiederherstellungsbedürftigen Wagen, haben die
Wagen nachstehende durchschnittlichhe Achskilometereistungen
 pro Tag aufzuweisen:
4- und 3-achsige Personenwagen
im Schnellzugsdienst . . . . 1244 Acdhskm. je Tag
2- und 3-achsige Personenwagen
im Fernpersonenzugsdienst u.
im Nahverkehr. .....
Güterwagen einschließlich Leihwagen,
 Privat- und Arbeitswagen
 . oo.

B. Güterwagenumlauf.
Die Entwicklung des Güterwagenstandes der Österreichischen
 Bundesbahnen ist aus der nachstehenden
Zusammenstellung zu entnehmen.

LinDwichlung des HA 79RR Bis 1927
RO S
NN SR NKHNN
NOW NN KK Ss NS

3 000
I 000
36.000
35009
000
33.0080
32.000
M.006

SI

30.000.

Ndp124

37.
        <pb n="607" />
        Aus der Schaulinie ist ersichtlich, daß nach der Finvereibung
 der Südbahnlinien im Jahre 1924 der Gütervagenstand
 im ständigen Sinken begriffen ist,
was auf die Abgabe von Repartitionswagen inolge
 Aufteilung der Fahrparke der ehemaligen. k. k.
österreichischen Staatsbahnen und der Südbahn zurückzuführen
 ist. Nach Abwicklung dieser Abgaben ist die
weitere Absenkung in den Jahren 1926, 1927, 1928 auf
lie Ausmusterung jener Fahrbetriebsmittel zurückzu-'ühren,
 deren altartige Bauart öder deren unverhältnismäßig
 hohe Erhaltungskosten die Ausscheidung als wirtichaftlicher
 erscheinen ließen.
Fin Teil dieser Abgänge wurde durch die vorläufige
Anmietung von Leihwagen ausgeglichen und wird später
lurch die Finlieferung neuer nach Einheitstypen
zebauter Güterwagen ersetzt. Die untenstehende
Zusammenstellung zeigt den Einlauf der fremden Güterwagen
 und den Austritt der eigenen mit Exportgütern
ns Ausland verladenen Güterwagen.
Aus dieser Zusammenstellung ist zu entnehmen, daß
ainem monatlichen Übergang von durchschnittlich 90.000
fremden Wagen ein Austritt von 30.000 eigenen
Wagen gegenübersteht, wodurch die Bedeutung Österreichs
 und damit der Österreichischen Bundesbahnen als
Transitstaat bzw. Transitverwaltung zum
Ausdrucke kommt.
Das nachfolgende Bild gibt eine Übersicht über die
Entwicklung der Wagengestellung in Österreich selbst
zeit dem Jahre 1023. Es ist daraus zu entnehmen, daß
diese Entwicklung einen erfreulichen Lauf nimmt, da die
Zahl der gestellten Regelspurwagen von Jahr zu Jahr
zunimmt. So ist die Güterwagengestellung im Jahre 1924
gegen 1023 um 22'5%, 10925 gegen 1024 um 9’8%,, 1926
zegen 1925 um 4% und 1027 gegen 1926 um 87% gestiegen.

Unter den beigestellten Wagen befanden sich im Durchschnitte
 518% gedeckt gebaute, 47'2% offen gebaute und
0'9% paarig verladene Drehschemelwagen für Langholz
und Träger.

Cinla uf der Zremdwagen und Zustrilk der eigenen Hagen ZE2R- TER

1922 | {923 | A924 | 1925 | AGB _L9RF

9.000
100.000
90.000 .
20.900 \
70.000
0.000
2.000
008% E +
a
30.000
20008
000

E

2 -

mdwagen Ct Eigene Magen.

Wagen Bedarfe:
Gestellle Regelsmurwagen TIE4- TIER.

An

7925 |

 IGR2E

780.000
170.000
160.000
0.000
0.000
180.000
20.000
170.000
700.006

Die durchschnittliche Güterwagengestellung pro Tag weis
‚achfolgende Entwicklung auf:
Es wurden gestellt
im Jahre 1919 . 1900 Wagen je Tag
1920 . 2300 „
1921 2700
1922 3200
923. 3300
1924. . 4900
925. ... 5300
Q26. . 4. 5.500
N » 1927. . 0.00... 6000 5 » »
Um trotz der Verminderung der Anzahl der Gütervagen
 den vorstehend ständig steigenden Güterwagenbedarf
 befriedigen zu können, war es in erster Linie
aotwendig, den Umlauf der Güterwagen zu bezschleunigen
 und das Verhältnis von Stehzeit zur Laufzeit
 günstiger zu gestalten. Während im Jahre 1922 ein
Güterwagen nur 35 mal im Jahre umgesetzt wurde, also
erst nach je 8% Tagen wicderbeladen wurde, konnte
»ereits im Jahre 1926 ein Güterwagen 64 mal im Jahre
nit einer Umsetzzeit von 47 Tagen umgetrieben werden.
Auch die Entwicklung der Wagengestellung auf den
Schmalspurbahnen, welche sich im Figentum oder im
Betriebe der Österreichischen Bundesbahnen hefinden.
ist eine befriedigende.
Es wurden gestellt:
im Jahre 1922 . 73.602 Schmalspurwagen
1923 . 82.500
1924 . 00.553
1925 . . . . 86.172
1926 . . . . 85.220
„ „ 1027... . 92.283 »
Da die Güterwagenbewegung eines jeden Landes ein
3ild der wirtschaftlichen Entwicklung gibt, kann aus dem
tändig steigenden Güterwagenbedarfe auf eine zuı1ehmende
 Besserung der wirtschaftlichen
‚age unseres Staates und damit auch der Österreichi-«chen
 Bundesbahnen geschlossen werden.

7)
        <pb n="608" />
        DIE EINFÜHRUNG ELEKTRISCHER ZUGFÖRDERUNG AUF DEN
ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN
Von Ing. Paul Dittes Elektrisierungsdirektor der österreichischen Bundesbahnen.

Unter dem Zwange der durch ‚den unheilvollen
Ausgang des Weltkrieges geschaffenen politischen
ınd wirtschafllichen Verhältnisse und unter dem Findrucke
 einer nicht nur die gesamte Volkswirtschaft,
das Verkehrsleben und die industrielle Tätigkeit,
sondern auch jeden einzelnen auf das schwerste
schädigenden Kohlennot ist die junge Republik Österreich
 anfangs 1019 an die Verwirklichung eines Gedankens
 herangetreten, der schon seit der Jahrhundertwende
 das alte Österreich intensiv beschäftigt hatte:
durch den Ausbau geeigneter Wasserkräfte,
mit denen die Natur Österreich verhältnismäßig reich
bedacht hat, neue Energiequellen zu. erschließen und
Jurch die Nutzbarmachung der „weißen Kohle“ den
völligen Mangel an hochwertiger Steinkohle möglichst
vettzumachen.
Die schon vor dem Kriege von der ehemaligen
österreichischen Staatseisenbahnverwaltung durchgeführten
 weit ausgreifenden Studien und Vorarbeiten
haben es ermöglicht, daß im Jahre I019 mit den
Arbeiten für die Elektrisierung der Arlbergstredke und
der Salzkammergutlinie ohne Verzug begonnen
werden konnte. Nachdem auf Grund der Gesetze
vom 20. Dezember I919 und 20. Mai 1920 mit den
ersten Arbeiten für die Elektrisierung der Strek-Ken
 westlich von Innsbruck und der Linie
Stainach-Irdning-Attnang-Puchheim begonnen
worden war, erfolgte im Juli 1920 durch die Natioaalversammlung
 die Annahme eines Gesetzes betreffend

 die Einführung der elektrischen Zugförderung
auf den ‘österreichischen Bundesbahnen, nach dem
unter dem Gesichtspunkte einer die großen Durchzugslinien
 des Gesamtnetzes schrittweise erfassenden
Elektrisierung in einem ersten Bauabschnitt die Arlberg-»ahn
 (Innsbruck--Landeck-Bludenz), die Vorarlbergerbahn
 (Bludenz-Bregenz—-Reichsgrenze, einschließlich
 der Nebenlinien), die Westbahnteilstrecken Salzburg-Schwarzach-St,
 Veit-Wörgl, die Tauernbahn
Schwarzach-St. Veit-Spittal-Millstättersee und schließlich
 die Salzkammergutlinie Stainach-Irdning—Attnang-Puchheim
 auf elektrischen Betrieb umgewandelt werden
sollten.
Im Rahmen der in den Jahren 1924 und 1025 geührten
 langwierigen Verhandlungen zur finanziellen
Sicherstellung der Fortführung des Elektrisierungsaues
 erfuhr der oben. angeführte Plan eine Modification
 in dem Sinne, daß die Tauernbahnstrecke
Schwarzach-St. Veit-Spittal-Millstättersee aus zwinzenden
 wirtschaftlichen Gründen vorläufig aus dem
Elektrisierungsprogramm ausgeschaltet, dagegen
die Stredke Kufstein-Wörgl-Innsbruck-Brenner.
 in die Elektrisierung miteinbezogen wurde.
Damit ergab sich für das zunächst durchzuführende
und bis Anfang 1929 zum Abschluß zu bringende
Elektrisierungsprogramm der aus der Übersichtskarte
Abb. I ersichtliche Streckenkomplex mit einer Gesamtlänge
 von 623 km, von denen 300 km zweigeleisig
und 323 km eingeleisig sind. Die Verkehrsleistung

v rach Ämstellen
‚ana -Puchheim

stelle
„x

%

Bahrlim ak U ofepnm
2 na anathener
@ Bahneigene ?% rkratwerba füp eleßtischen Rahr
Cap Bahnfremde Wasserkrafhwerke /Ür elehtrischen Bahnbetriet
ni — Übertragungsteitungen. 8 ÜUnterwerke,
(Abb. 1.) Die elektrifizierten Linien der Bundesbahnen

"Lab fe
        <pb n="609" />
        ‘Abb. 2.) Stubachwerk
Lageplan
„25.000

„Woigss
SE Z
a 2278

A

auf diesen Strecken, deren Länge nicht ganz II v. H.
der gesamten Streckenlänge der von den österreichischen
 Bundesbahnen betriebenen Eisenbahnen berägt,
 hat im Jahre 1927 rund 2'/, Milliarden Gesamtlasttonnenkilometer,
 das ist rund 15'5 v. H. der Ge-;amtverkehrsleistung
 der von den Österreichischen
3undesbahnen betriebenen Eisenbahnen betragen;
lie durch die Einführung der elektrischen Zugförderung
auf diesen Strecken erzielbare Kohlenersparnis ist bei
obiger Verkehrsleistung mit rund 420.000 Tonnen
Normalkohle im Jahre zu beziffern.
Der Energieversorgung der genannten Strecken
dienen ausschließlich Wasserkraftwerke, sechs an der
Zahl, von denen vier (Spullersee-, Ruetz-, Stubachand
 Mallnitzwerk) bahneigene Werke sind, während
das Achenseewerk der Tiroler Wasserkraftwerke A. G.
und das Kraftwerk Steeg der Elektrizitätswerke Stern
&amp;amp; Hafferl A. G. private Wasserkraftanlagen sind,
in denen außer den der allgemeinen Energieversorsung
 dienenden Maschinensätzen auch dem Bahnbetrieb
 dienende zur Aufstellung gelangt sind. Die
in allen vorerwähnten Kraftwerken zur Aufstellung
gelangenden, dem Bahnbetriebe dienenden Maschinenjätze
 weisen zunächst eine Leistung von insgesamt
16.000 PS auf, während die wasserbaulichen Anlagen
 für einen Vollausbau auf 174.000 PS bemessen
3zind. Die aus diesen Werken verfügbare jährliche
Energie beträgt ungefähr 155 Millionen Kilowattstunden,
 von denen im ersten Jahre des vollen elektrischen
 Betriebes (1930) voraussichtlich 120 Millionen
Kilowattstunden in Anspruch genommen werden
dürften, während rund 35 Millionen Kilowattstunden
Jr eine künftige Verkehrssteigerung oder für eine
Erweiterung des elektrischen Betriebes zur Verfügung
stehen. Die vorerwähnte Energiemenge von 155 Millionen
 Kilowattstunden kann durch stärkere Heranziehung
 des Achenseekraftwerkes auf 170 Millionen
Kilowattstunden und durch eine bescheidene Erweiterung

 der vier bahneigenen
Kraftwerke darüber hinaus
auf 185 Millionen Kilowattstunden
 gesteigert werden.
Damit ist auf absehbare
Zeit der Energiebedarffür
 jedebeliebige
Verkehrsentwicklung
gedeckt und außerdem
auf eine Reihe von Jahren
die Möglichkeit der Energieabgabe
 an benachbarte
Strecken gegeben.
Im Jahre 1910 vor die
vielumstrittene Wahl des
Stromsystems für den Betrieb
 seiner Vollbahnen gestellt,
 hat sich Österreich
für das auch von Deutschand,
 der Schweiz, Schweder und Norwegen ans‚ewendete
 System mit Einphasenwechselstrom hoher
;pannung (15.000 Volt) am Fahrdraht und niedriger
Dderiodenzahl (16% in der Sekunde) entschieden.
Diese Wahl hat sich als vorteilhaft erwiesen und ins-‚esondere
 auch die elektrische Ausrüstung und die
Verkehrsentwicklung in den Anschlußbahnhöfen (zum
Zeispiel Buchs, Kufstein und Salzburg) außerordentich
 erleichtert, wozu noch kommt, daß bei Störungsällen
 eine gegenseitige Stromaushilfe möglich ist.
Aus der Übersichtskarte (Abb. 1) ist die Lage der
Craftwerke und der Unterwerke, die Trassenührung
 der 55 kV-Übertragungsleitungen usw. zu
»ntnehmen.
Die 107 km lange Salzkammergutlinie Steinach-'rdning-Attnang-Puchheim
 wird aus dem ungefähr
n Streckenmitte gelegenen Kraftwerke Steeg der
Mektrizitätswerke Stern &amp;amp; Hafferl A. G. unmittelar
 mit Strom von Fahrleitungsspannung gespeist.
Dem FEnergieversorgungsplan für die Hauptlinien
jalzburg-Wörgl, Kufstein- Wörgl-Innsbruck—-Brenner
ınd Innsbruck-Feldkirch-Buchs bzw. Bregenz lag der
Zedanke des Zusammenwirkens von speicherlosen
Srundbelastungswerken mit speicherfähigen Hochdruckanlagen
 zugrunde.
Der Stromversorgung der Hauptbahnstrecken
westlich von Innsbruck einschließlich der Mittenwald-»ahn
 dienen in erster Linie das Spullerseewerk und
las Ruetzwerk.
Das im Jahre 1925 in Betrieb genommene Spuller-‚eewerk
 in Vorarlberg ist eine Hochdruckspeicherınlage
 mit rund 8I0 m Gefälle. Durch zwei
13us Beton hergestellte Schwergewichtssperrmauern
;on 24.000 bzw. 63.000 m? Rauminhalt wurde der
auf 1800 m über dem Meeresspiegel liegende, ehedem
zleine Spullersee in ein rund 13!/; Millionen m* fassenles
 Speicherbecken umgewandelt. Aus diesem wird
Jas Betriehswasser über ein mit Grobrechen und
        <pb n="610" />
        aufziehbarem Feinrechen ausgestattetes Entnahmebauwerk
 und entsprechende Absperrorgane mittels
einer I’40 m weiten, eisernen Rohrleitung durch einen
rund I1800.m langen Stollen zu einem auf der sogenannte
 Grafenspitze angeordneten gepanzerten
Pufferwasserschloß geleitet. Von hier führt ein kurzer
gepanzerter Druckstollen in die Apparatekammer,
von der das Betriebswasser mittels einer rund 1400 m
langen, vorläufig aus zwei Strängen bestehenden Steilcohrleitung
 in das Krafthaus nächst der Station
Wald a. A. (früher Danöfen) gelangt. Jeder der
peiden Stränge der Steilrohrleitung wiegt rund 702
Tonnen. In dem an der Arlbergstraße gelegenen
Krafthaus sind zunächst drei Maschinensätze zu 8000
PS aufgestellt worden; der Maschinensaal wurde
jedoch schon für ‚vier Maschinensätze bemessen und
kann zur späteren Aufnahme eines 5. und 6. Satzes
verlängert werden. Er wird in seiner ganzen Länge
von einem Laufkran mit 60 Tonnen Tragfähigkeit
bestrichen. Die als Peltonturbinen ausgeführten Freistrahlturbinen
 von 8000 PS Leistung machen 333
Umläufe in der Minute und sind mit den Generatozen
 starr gekuppelt. Die Schaltanlage ist in geräumiger
 Anordnung nach dem Zellensystem erbaut. Das
5pullerseewerk läuft in der Hauptsache als Spitzendeckungswerk
 und ermöglicht hiedurch, sowie
durch weitgehende Übernahme der Blindleistung eine
möglichst volle Ausnützung der Ruetzwerkmaschinen
und der in diesem Werke verfügbaren Wassermengen.
 Für die Unterbringung der Werksangestellten
wurde eine eigene, aus 6 Wohnhäusern bestehende
Siedlungsanlage errichtet. Das Jahresarbeitsvermögen
des Spullerseewerkes beträgt rund 24 Millionen Kilowattstunden;
 vermöge seiner Maschinenausrüstung
können beim gegenwärtigen Ausbau Spitzenleistungen
bis zu 24.000 PS gedeckt werden.
In Verbundwirtschaft mit dem Spullerseewerk
arbeitet als Grundbelastungsanlage das südlich
von Innsbruck liegende, im Jahre 1912 erbaute und
ım Jahre 10923 erweiterte Ruetzwerk, welches das
Gefälle von rund I80 m des aus den Stubaierglet-;schern
 entspringenden Ruetzbaches zwischen Fulpmes
und der Sill nutzbar verwertet. In dem unmittelbar
am Ruetzbach liegenden Krafthaus sind 2 Turbinen
von je 4000 PS-Leistung und eine Turbine von
3000 PS-Leistung zur Aufstellung gelangt. Das
Werk weist eine Jahresmittelleistung von 6700 PS
and ein Arbeitsvermögen von 36 Millionen kWh im
Jahre auf, von denen im Jahre 1927 rund 28 Millionen
kWh ausgenützt wurden.
Für die zum Teil noch in Bau befindliche Ausgestaltung
 der Linien Kufstein Wörgl-Innsbruck-Brenner
und Salzburg-Wörgl auf elektrischen Betrieb erfolgt
die Energiedeckung im wesentlichen aus den noch
in Ausführung stehenden Bahnkraftwerken
im Stubachtal und an der Mallnitz sowie aus
dem Achenseewerk der Tiroler Wasserkraftwerke

 A.G. Das Stubachwerk (Abb. 2), eine Speicherınd
 Spitzendecdkungsanlage wie das Spullerseewerk,
nützt die rund 520 m hohe Gefällsstufe des Tauernmoosbaches,
 eines der Hauptzubringer der Stubache,
zwischen dem Tauernmoosboden und dem Enzinger-»oden
 aus. Durch eine in Beton mit Bruchsteinver-&amp;lt;leidung
 ausgeführte Schwergewichtsmauer von rund
30.000 m? Inhalt wird auf dem Hochmoor des
T’auernmoosbodens in einer Meereshöhe von 2000 m
än Staubecken von 22 Millionen m* Nutzinhalt geichaffen.
 Die Entnahme des Betriebswassers erfolgt
lurch ein mit einem Feinrechen ausgestattetes Einaufbauwerk,
 an das sich ein kurzer Druckstollen
ınschließt, der in eine durch Drosselklappen abichließbare,
 in einem Schrägstollen verlegte Rohreitung
 übergeht. Durch diese Anordnung konnte
in eigenes Wasserschloß erspart werden, da dessen
Aufgabe in diesem Falle vom Staubecken selbst
ibernommen wird. Die eiserne Rohrleitung ist rund
700 m lang, ihr lichter Durchmesser von 1800 mm
»is auf 1200 mm abgestuft. Die größte Wandstärke
jeträgt 40 mm, das Gesamtgewicht 2100 t. In dem
lurchschnittlich 2°0 m breiten Stollen von hufeisen-(örmigem
 Querschnitt ist eine Stiege eingebaut, auf
der man vom Enzingerboden auf den Tauernmoossoden
 gelangen kann.
Das auf dem Enzingerboden in einer Meeresıöhe
 von rund 1470m liegende Krafthaus ‚besitzt
ne parallel zur Druckrohrleitung liegende 84 m lange
and 118 m breite Maschinenhalle, in der vorläufig
vier (später sechs) Maschinensätze von je 8000 PS
ir 500 Umdrehungen in der Minute zur Aufstellung
kommen, ein senkrecht darauf gerichtetes Schalthaus
ınd einen Werkstättenanbau. Die gewählte Ausführung
 der Schaltanlage bedeutet einen Fortschritt
hinsichtlich Raum- und Kostenersparnis. Die Umspanner,
 werden im Freien aufgestellt; die Schaltanlage
 wird in einer offenen Schalthalle ohne Unter-:eilungswände
 oder Zellen untergebracht. Zur Zuzänglichmachung
 der Kraftwerkstelle war es notwendig,
 nicht nur eine bestehende Privatstraße von rund
00km Länge entsprechend auszugestalten, sondern
auch eine für den Verkehr von schweren Lastautos
zeeignete Hochgebirgsstraße von rund 8 km Länge
ınd nahezu 500 m Gesamtsteigung neu zu errichten.
Das Stubachwerk ist befähigt, in Regeljahren eine
/ahresarbeit von mindestens 35 Millionen kWh abzugeben.
 Im vorläufigen Ausbau können Spitzenjeistungen
 von 32.000 PS, bei Vollausbau bis zu
48.000 PS gedeckt werden. Die Überleitung des rund
5 km? umfassenden Niederschlagsgebietes des Weißsees
 (2200 m über dem Meeresspiegel) in den
T’auernmoosspeicher, sowie der Ausbau der vom
Enzingerboden bis zum Salzachtal anschließenden
 beiden Gefällsstufen der Stubache von 480
bzw. 180° m bleibt einem späteren Zeitpunkt vorbe-4alten.
        <pb n="611" />
        Ruetzwerk. Blick in den Maschinensaal. Im Hintergrund der
neue Satz. rechts die Schaltiafe)

Die FElektrifizierung der Bundesbahnen

Ruetzwerk. Ausbauleistung 16.000 PS. Krafthaus und
Siedelungsanlage. Im Hintererund die Serlesspitze (2710 m)

Salzkammergutlinie. Fahrleitung auf freier Strecke
Einfache Isolation

Übertragunssleitung zwischen den Unterwerken Matrei und Hall
        <pb n="612" />
        Dem Stubachwerk ist das Mallnitzwerk als
Grundbelastungswerk zugeordnet. Bei diesem
zwischen Lassach und Obervellach nächst der Südrampe
 der Tauernbahn gelegenen Kraftwerk erfolgt
die Ausnützung des Mallnitzbaches in einer rund
320 m hohen Gefällsstufe. An die mit einer besonderen
 Entsandungsanlage ausgestattete Wehranlage
bei Lassach schließt sich ein 2600 m langer, für
eine Wasserführung von 5 m* in der Sekunde benessener
 Oberwasserstollen an, der in einem nächst
der Station Obervellach gelegenen Wasserschloß
andet. Fin vierstufiger Heberüberfall sorgt für die
allfällige Entlastung des Wasserschlosses und führt
das Überwasser dem Leerlauf zu, der als offenes
petoniertes, 730 m langes Gerinne über den Hang
zu Tal verläuft. Die Energie des im Leerlaufgerinne
abfließenden Wassers wird im Tale in einem in
Stein gemauerten Tosbecken vernichtet, aus .dem
das Wasser in den Unterwassergraben abgeleitet
wird. Das Werk erhält zunächst eine Druckrohrleitung
 von 720 m Länge mit einem lichten Durchmesser
 von 1200 bis 1100 mm und Wandstärken
zwischen 10 und 25 mm, während der Unterbau für
ainen zweiten Rohrstrang schon jetzt ausgeführt
wurde. Im Krafthaus nächst Obervellach werden vorläufig
 zwei, später vier Hauptmaschinensätze zu
5000 PS Dauerleistung aufgestellt. Die Turbinen
sind Freistrahlturbinen, die Dauerleistung der Generatoren
 beträgt 4800 kVA. Die Jahresmittelleistung
des Werkes beträgt beim vorläufigen Ausbau rund
7000 PS, seine Jahresarbeit rund 38 Millionen kWh.
Letztere kann bei Vollausbau bis auf 50 Millionen
&amp;lt;Wh gesteigert werden. Vorläufig kann das Werk
Spitzenleistungen bis 10.000 PS, nach Vollausbau
solche bis 20.000 PS übernehmen. Für die Werksıngestellten
 wurde auf dem Talgrund eine aus vier
Wohnhäusern bestehende Siedlungsanlage erstellt.
Das bei der Energieversorgung der elektrisch zu
„etreibenden Strecken westlich von Innsbruck eine
wesentliche Rolle spielende Achenseewerk hat
vorläufig drei 8000 PS-Aggregate für die Lieferung
von Finphasenwechselstrom an die Bundesbahnen
zur Aufstellung gebracht. Die Stromlieferung hat
anfangs September 1027 begonnen. Die jährlich zu
iefernde Energiemenge steigt von 25 Millionen kWh
m ersten Betriebsjahre bis zum Höchstausmaße von
40 Millionen kWh jährlich um 3°5 vom Hundert.
Die für die Bundesbahnen zur Verfügung zu haliende
 Höchstleistung beträgt 10.600 kW bzw.
14.000 kVA, muß aber über Verlangen der Bundessahnen
 unter Aufstellung eines vierten Maschinensatzes
auf 15.900 kW bzw. 21.000 kVA erhöht werden.
Die fünf Kraftwerke sind untereinander und mit
zwölf Unterwerken durch Übertragungsleitunzen
 verbunden, die Einphasenwechselstrom mit einer
Spannung von 55.000 Volt führen. Das Übertragungsleitunesnetz
 weist eine Gesamtlänge von fast 500 km

uf, die Entfernung der zwei äußersten Unterwerke
Zolling und Feldkirch beträgt rund 400 km. Bei
St. Anton am Arlberg steigt die Leitung auf den
Arlbergpaß und ‚erreicht dort eine Seehöhe von
2019 m. Die Übertragungsleitungen sind bis auf das
Tauerntunnelkabel und eine Kabelstrecke bei Feldrch
 durchwegs als Freileitungen gebaut, und zwar
eils auf Fisen-, teils auf Eisenbetonmasten. Das
‚eitungsmaterial ist zum größten Teil aus Kupfer
‚ergestellt, doch wurde auch Aluminium, und zwar
n einer besonderen Legierung verwendet, um die-;jem
 im Inlande in großen Mengen herstellbaren
Metalle die Wege für die Einführung als Leitungs-‚austoff
 in Österreich zu eben und so die Einfuhr
ın Kupfer zu verringern. In Teilstrecken mit beson-Jlers
 ungünstigen klimatischen Verhältnissen, wie zum
Zeispiel auf dem Arlberg, wurden die Leitungsseile
ıus Bronze besonderer Festigkeit hergestellt. Die
Querschnitte der Leitungen sind nach den zu überragenden
 Energiemengen abgestuft und betragen bei
Cupferseilen 50 bis 05 mm®*. Die bei den Überragungsleitungen,
 aber auch bei den Fahrdrahtanagen
 verwendeten Isolatoren sind zum großen Teile
5sterreichischer Herkunft, da es einer inländischen
Dorzellanfabrik gelungen. ist, gestützt auf den Bedarf
ür die Elektrisierung der Bundesbahnen, den früher
nn unserer Republik nur in geringem Maße gepflegen
 Zweig der Herstellung von Hochspannungsısolatoren
 zu ansehnlicher Blüte zu bringen.
Zur Umwandlung des aus den Kraftwerken mit
ainer Spannung von 55.000 Volt abgegebenen Ein-&amp;gt;hasenwechselstromes
 auf die Fahrdrahtspannung von
5.000 bis 16.500 Volt dienen insgesamt zwölf längs
Jen elektrischen Strecken verteilte Unterwerke.
Diese gehören in elektrischer und baulicher Beziehung
zwei Typen an. Die älteren, nämlich die Unterwerke
Zirl, Roppen, Flirsch und Wald a. A. (Danöfen) sind
zu einer Zeit errichtet worden, wo es noch strittig
war, ob Freiluftunterwerke in Gebirgsgegenden voll-&amp;lt;sommen
 betriebssicher sind. Es sind Gebäudeanlagen,
ın deren gemauerten Zellen die gesamte Schaltanlage
amt Transformatoren untergebracht ist. Bei allen
‚päter erbauten, bzw. noch im Bau befindlichen Unterverken,
 nämlich Feldkirch, Hall, Wörgl, Matrei, Kitzyühel,
 Saalfelden, Schwarzach-St. Veit und Golling
vurde "die zum erstenmal in Österreich auszebildete
 Halbfreiluftanlage angewendet, das
heißt, die 50 kV-Anlage wird im Freien aufgestellt,
die 15 kV-Anlage dagegen in einem vergleichsweise
kleinen Gebäude untergebracht, das gleichzeitig den
Befehlsraum und eine Werkstätte enthält. Von
den genannten Unterwerken sind Zirl, Roppen,
Flirsch, Wald a. A. (Danöfen), Feldkirch, Hall i. T.,
Wörgl und Kitzbühel, Saalfelden und Matrei bereits
ım Betrieb, Schwarzach-St. Veit und Golling im Bau.
Die von den Unterwerken mit Einphasenwechsel-;trom
 von 15.000 V Spannung gespeisten Fahrdraht-
        <pb n="613" />
        anlagen dienen der Energieübertragung zu den
Motoren der Lokomotiven. Die Fahrleitungen sind
so geschaltet, daß jedes Unterwerk einen bestimmten,
im Durchschnitt rund 40 Kilometer langen Speisebereich
 besitzt, so daß Störungen leicht eingegrenzt
werden können und sich meist nur wenig im Verkehre
 der Züge bemerkbar machen. In den Anfängen
der Elektrisierung wurde von jeder Baufirma eine
zigene Fahrleitungsbauart ausgeführt. Jedoch schon
im Jahre 1925 gelang es, eine Einheitsbauart aufzustellen,
 mit der alle Anlagen zwischen Salzburg
und Innsbruck (Brenner) und westlich von Bludenz
ausgerüstet wurden. Die neue Bauart (Abb. 3 und 4;
zeichnet sich durch große Finfachheit aus, die sowohl
 die Verwendung wohlfeilen Materials als auch
eine Verringerung der Montagekosten ermöglicht.
Nicht unwesentlich an der Vereinfachung mitgewirkt
haben die Fortschritte der Isolatorenfabrikation, da
es gelungen ist, Isolatoren zu erzeugen, die als
praktisch durchschlagsicher anzusehen sind. Die
neuen Fahrleitungsanlagen sind daher auch im Gegensatze
 zur früheren doppelten Isolation durchwegs ein-(ach
 isoliert. Die Gestänge der Fahrleitungen sind
‚ast ausschließlich aus Eisen hergestellt; nur auf einzelnen
 kurzen Strecken wurden Holzmaste verwendet.
ın den vielen auf den elektrisierten Strecken vorkommenden
 Tunnels mußten wegen der beengten
Raumverhältnisse besondere Bauarten für die Aufhängung
 verwendet werden. Der Finbau der Leitungsanlagen
 in den Tunnels und ganz besonders in dem
10'3 Kilometer langen Arlbergtunnel machte wegen
der Einwirkung der Lokomotivrauchgase auf die
Arbeiter, die mit großer Aufopferung den auch durch
andere Umstände erschwerten
 Arbeiten oblagen, ganz
erhebliche Schwierigkeiten.
Die zur Gänze bis Anfang
[024 ausgeführten Fahrdrahtanlagen
 der Salzkammergutlinie
 gehören
noch nicht der neuen Rezelbauart
 an, zeigen aber
auch schon gewisse Merkmale
 derselben Bauart, so
zum Beispiel im allgemeinen
die einfache Isolation.
Infolge der Ausrüstung
der Bahnlinien mit Fahrleitungen
 mußten die längs
der Bahn verlaufenden Telegraphen-
 und Telephonleitungen
 wegverlegt werden;
 sie werden im allgemeinen
 als Erdkabel geführt,
 und zwar die bahneigenen
 Leitungen in der
Bahntrasse, die dem Bunde

zehörigen Leitungen in den Straßen. Gleichzeitig mit
der Verkabelung der Schwachstromleitungen erfolgte
zine durchgreifende Verbesserung der ganzen Telegraphen-
 und Telephoneinrichtungen der elektrisierten
Linien.
Die für die Elektrisierung bestimmten Strecken sind
zum Teil ausgesprochene Gebirgsbahnen mit starken
Steigungen (bis zu 31'4 %) und ungünstigen Richtungsverhältnissen,
 zum Teil Talstrecken mit geringen
Neigungen und günstigen Richtungsverhältnissen, die
hohe Fahrgeschwindigkeiten zulassen. Da außerdem
bei den einzelnen Strecken durch die Verkehrsvernältnisse
 bedingte namhafte Unterschiede hinsichtlich
der zu befördernden Zuglasten bestehen, so waren
die Anforderungen, die an Zugkraft und Fahrgeschwindigkeit
 der Lokomotiven gestellt werden
mußten, sehr verschiedenartig. Es mußten daher
verschiedene Lokomotivbauarten geschaffen
werden, um diesen Anforderungen möglichst vollkommen
 entsprechen können. Da es aber andererseits
 im Hinblick auf die Forderung möglichst einflacher
 Erhaltung der Triebfahrzeuge geboten erschien,
mit einer geringen Zahl verschiedener Lokomotivbauarten
 den elektrischen Betrieb zu beginnen, so wurden
die einzelnen Lokomotivbauarten so ausgebildet, daß
sie nicht allzu eng an bestimmte Strecken und Dienstzweige
 gebunden sind. Technische Fortschritte und
die gerade im Hinblick auf die neue Traktionsart
selbstverständlich stets steigenden Anforderungen des
Verkehres hinsichtlich Geschwindigkeit und Belastung
der Züge führten im Verlaufe der Elektrisierung zum
Teil zum Übergang auf neue Bauformen, bei
denen auf Grund der eigenen und der im Auslande

‘Abb. 3.) Bahnhof Kitzbühel mit Querseilaufhängung, die den Ausblidk nicht behindert

y» Ar
        <pb n="614" />
        zemachten Erfahrungen wezentliche
 Verbesserungen
gegenüber den FKrstausführungen
 durchgeführt
werden konnten.
Die ’unter Berücksichtizung
 dieser Gesichtspunkte
gewählten Hauptbauarten
sind in den Abbildungen
5 bis II dargestellt. Insgesamt
 wurden bisher 149 Lokomotiven
 in Auftrag gegeben,
 von denen bis Mitte
Juni 1928 OI Stück abge-‚iefert
 und dem Betriebübergeben
 waren. Außerdem
gelangten acht. vierachsige
Triebwagen zur Bestellung.
Es ist hier nicht der Platz,
ım auf die Einzelheiten
unserer elektrischen Lokomotiven
 näher einzugehen,
as sei daher nur bemerkt,
daß hinsichtlich eines der
wichtigsten Teile, nämlich des Antriebes der Treibachsen,
 verschiedene Ausführungsmöglichkeiten gegenen
 sind. Während bei den ersten Ausführungen die
Arbeitsübertragung zwischen Motor und Treibrädern
Jurchwegs mittels Zahnradvorgeleges und Treib- bzw.
Xuppelstangen erfolgte, wurde bei den später bestellten
 Schnell- und Personenzugslokomotiven, auch in
Übereinstimmung mit Erfahrungen ausländischer Bahnverwaltungen,
 der Einzelantrieb bevorzugt. Jede der
Treibachsen wird hiebei durch einen eigenen Motor
ader auch Doppelmotor, unter Zuhilfenahme von Hohlwellen
 und besonderer gelenkiger Kuppelungen ange-:;rieben.
 Unsere neuen Schnellzugslokomotiven der
Reihen 1570 und 1670 mit Einzelachsantrieb besitzen
noch als besonderes Merkmal Motoren mit senkrechten
 Wellen, eine Anordnung, die eine hohe,
ür den ruhigen Lauf der Lokomotiven günstige
Schwerpunktslage, die Möglichkeit einer guten Raumausnützung
 mit weitgehender Freiheitin der Entwicklung
der Abmessungen der Motoren in radialer und axialer
 Richtung, eine gute Zugänglichkeit des Kollektors
und leichte Ausbaufähigkeit der Motoren ergibt. Eine
zroße Zahl unserer elektrischen Lokomotiven besitzt
neben der Handbremse nicht nur die Luftsaugebremse,
 sondern auch die Luftdruckbremse, während
bei zwei Lokomotivreihen die elektrische Widerstandsbremse
 zur Abbremsung des elektrischen Gewichtes
zur Anwendung gelangt ist, eine Einrichtung, die
sich besonders bei Güterzugslokomotiven auf Gebirgsstrecken
 im Hinblick auf die in der Talfahrt erforderliche
 langandauernde Bremswirkung als vorteilhaft
erweist. Die bei einzelnen Lokomotivtypen zur Anwendung
 gelangte Vielfachsteuerung ermöglicht

Abb. 4.) Linie Salzburg-Innsbruck. Neue Fahrleitungsbauart. Festpunkt mit Abspannung

as, bei Fahrten mit Vorspannlokomotiven beide
Lokomotiven vom Führerstand der ersten
Lokomotive zu steuern.
Zu Beginn der Elektrisierung waren der Leistungsähigkeit
 der elektrischen Lokomotiven durch den
lamals zulässigen höchsten Achsdruck von nur
45 Tonnen gewisse Grenzen gezogen. Die inzwischen
ingetretene Erhöhung des zulässigen Achsdruckes
uf 16°5 Tonnen auf den Hauptstrecken schuf in
construktiver Hinsicht eine Erleichterung und ermögichte
 bei gleicher Anzahl der Treibachsen nicht nur
ne Erhöhung der Leistung und, soweit es die zum
Teil sehr ungünstigen Neigungs- und Richtungsver-1ältnisse
 zulassen, auch eine Erhöhung der Höchstzeschwindigkeiten,
 sondern auch eine kräftigere
Ausführung des mechanischen Teiles der Lokomotiven.
Die mit den schon längere Zeit im Betriebe stehenden
_okomotiven gemachten Ertahrungen haben es ernöglicht,
 bei den neubestellten und noch in Ausührung
 begriffenen Lokomotiven gewisse Bestand-‚eile
 zu vereinheitlichen und dadurch nicht nur die
3Zedienung und Wartung der Lokomotiven, sondern
uch ihre Erhaltung zu vereinfachen und zu ver-»illigen.
 Die für Strecken mit dichtem Lokalverkehr
jestellten vierachsigen elektrischen Triebvagen
 werden unter Beigabe einer entsprechenden
\nzahl von Beiwagen verkehren und dazu dienen,
las Bedürfnis nach rascher und häufiger Fahrgelegen-1eit
 zu befriedigen. .
Das Gesamtgewicht der bestellten Lokomotiven
ınd Triebwagen beträgt rund 13.000 Tonnen, die
zesamte in diesen Lokomotiven und Triebwagen
1ängebaute Stundenleistung der Motoren 275.000 PS,
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(Abb. 5.) Schnellzugs-Lokomotive
Aeihe: 1570 1670
Achsfolge: ‘1 1 Do,
Stückzahl: 4 29
Dienstgewicht: 924 € 96:0 €
Größte Geschwindigkeit: 85 km/Stde. 100 km/Stde.
Stundenleistung: 2160 PS 2760 PS
Zahl der Motoren: 4X 1 4X 2

entsprechend einer Dauerleistung der Motoren
von rund 218.000 PS. Mit Vollendung der gegenwärtigen,
 noch in Durchführung begriffenen Elektrisierung
 werden durch die Indienststellung der vorarwähnten
 elektrischen Lokomotiven 350 Dampflokomotiven
 frei.
Die durch die elektrische Traktion gegenüber der

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(Abb. 6.) Schnell- und Personenzugs-Lokomotive
Reihe: 1029, Achsfolge: 1 C 1, Stückzahl: 20, Dienstgewicht: 72:7 t. Größte Geschwindigkeit:
 70 (80) km/St. Stundenleistung: 1290 PS, Zahl der Motoren: 1 X 2

Dampfzugförderung erzielbare Abkürzung der
Fahrzeiten tritt besonders sinnfällig bei der Bergfahrt
 auf Steilrampen in Erscheinung. So wurde zum
Beispiel die Fahrzeit der D-Züge auf der Strecke
Landeck-St. Anton von 60 Minuten im Dampfbetriebe
 auf 37 Minuten im elektrischen Betrieb (das
ist um 38%), auf der Strecke Bludenz-Langen von
71 Minuten auf 36 Minuten (das ist um rund 50%)
und bei den Sammelgüterzügen von I Stunde 59
Minuten auf 52 Minuten, beziehungsweise von
[ Stunde 49 Minuten auf 40 Minuten (das ist um
rund 55 von Hundert) gekürzt. Bei der Fahrt auf

a 7 DO An
—— = k=. an ai 8 =
ID — TE —- SS
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"a3! 2000 „.. 885 CE a 8765 SE ma 2000
2A.

(Abb. 7.) Gebirgsschnellzugs-Lokomotive
Reihe: 1100 1100.109
Achsfolge: 1C-+C1 1C+C1
Stückzahl: 7 9
Dienstgewicht: 1151 t 1178 t
Zrößte Geschwindigkeit: 70 km/Stde, 75 km/Stde.
Stundenleistung: 2280 PS 2480 PS
Zahl der Motoren: 2X2 2X 2

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(Abb. 8.) Personen- und Schnellzugs-Lokomotive
Aeihe: 1170 1170.100
Achsfolge: . Bo + Bo Bo + Bo
Stückzahl: 10 6
Dienstgewicht: 610 t 660 t
Größte Geschwindigkeit: 60 km/Stde., 65 km/Stde.
Stundenleistung: 1360 PS „1600 PS
Zahl der Motoren: 4X 1 ANZ 4

schwach geneigten Strecken, sowie bei der Talfahrt
auf Rampenstrecken - spielen die Fahrzeitersparnisse
m elektrischen Betrieb naturgemäß eine geringere
Rolle. Nichtsdestoweniger wird die gesamte Fahrzeit
der D-Züge in der Steecke Salzburg-Buchs, die im
Dampfbetrieb 9 Stunden 18 Minuten betragen hat,
im elektrischen Betrieb um I Stunde 30 Minuten,
das ist um ein Sechstel gekürzt werden.
Von der Erkenntnis ausgehend, daß eine gute,
rasche und möglichst billige Durchführung der laufenden
 Instandhaltung der elektrischen Lokomotiven,
sowie deren gute Ausnützung, das heißt die Erzielung
 möglichst hoher jährlicher Lokomotivkilometerleistungen,
 nur bei entsprechender Ausgestaltung
und guter Ausrüstung der Zugförderungsanlagen
ınd FElektrowerkstätten möglich: ist, haben die
5sterreichischen Bundesbahnen diesen Anlagen vom
\nfang an großes Augenmerk zugewendet und
ınter Aufwendung namhafter Kosten je eine elek-‚rische
 Zugsförderungsanlage und Betriebswerkstätte
in: Innsbruck -Westbahnhof und in Bludenz neu
zeschaffen, eine solche Anlage in Gnigl nächst Salzburg
 befindet sich gegenwärtig noch in Bau. Für die
Salzkammergutbahn wurde eine gleichartige Anlage in
Attnang-Puchheim errichtet. Weiters wurde der Hauptwerkstätte
 der Österreichischen Bundesbahnen in Linz
aäjine eigene Elektro-Abteilung angegliedert. Alle diese
Anlagen wurden im weitestgehenden Maße mit den
erforderlichen Einrichtungen und Arbeitsmaschinen
versehen, um die im Betriebe notwendigen Instand-KO

 &amp;gt; Ben AS
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(Abb. 0.) Güterzugs-Lokomotive
Reihe: 080 1080.100
Achsfolge: £ E
Stückzahl: 20 10
Dienstgewicht: 7583 782
Größte Geschwindigkeit: 50 km/Stde. 50 km/Stde
Stundenleistung: 1260 PS 1620 PS
Zahl der Motoren: 8 r

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(Abb. 10.) Güterzug-Lokomotive
Reihe: 1280, Achsfolge: E, Stückzahl: 22, Dienstgewicht: 80:7 t Größte
jeschwindigkeit: 50 km/Stde., Stundenleistung: 1810 PS, Zahl der Motoren: 1X 2

haltungs- und Revisionsarbeiten so rasch. als möglich
durchführen zu lassen.
Wie schon eingangs erwähnt, haben die Arbeiten
ür die Elektrisierung und der Bau der hiezu
arforderlichen Wasserkraftwerke im Jahre I019 besonnen.
 Es ist noch in aller Erinnerung, mit welchen
Schwierigkeiten damals und noch Jahre hindurch
iede große Bautätigkeit in der neuen Republik
Österreich zu kämpfen hatte, wie insbesondere unter
dem zeitweisen Mangel an den erforderlichen Geldmitteln
 die Bauarbeiten stockten, so daß es manchmal
den Anschein hatte, daß das begonnene Werk der
Vollbahnelektrisierung vorzeitig zum Stillstande
kommen müßte. Trotz alledem ist es gelungen, den
ülektrisierungsbau in Fluß zu erhalten und das
eingangs erwähnte Programm durchzuführen. Am
22, Juli 1923 konnte in Anwesenheit des Herrn
Bundespräsidenten Dr. Hainisch der elektrische
Betrieb auf der Teilstrecke Innsbruck-Westbahnhof-Telfs-Pfaffenhofen
 aufgenommen werden, anfangs
(925 wurde das Spullerseewerk dem Betriebe über-»

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(Abb. 11.) Verschub-Lokomotive
Reihe: 1070 1070.100
Achsfolge: D D
Stückzahl: 5 5
Dienstgewicht: 53‘6 € . 554 t
Größte Geschwindigkeit: 40 km/Stde, 40 km/Stde
Stundenleistung: 685 PS 905 PS
Zahl der Motoren: 7

seben und zu Beginn des Jahres 1920 war der
aJektrische Betrieb westlich von Innsbruck bis an die
schweizerische Grenze bei Buchs und bis nach
3regenz aufgenommen. Nachdem schon Mitte 1027
lie Strecke Kufstein-Wörgl zum Teil elektrisch
‚etrieben worden war, schloß sich anfangs 1928 die
Aufnahme eines elektrischen Teilbetriebes auf der
strecke Saalfelden-Wörgl und am 7; Oktober 1928
lie Aufnahme des elektrischen Betriebes auf der
36 km langen Brennerstrecke Innsbruck-Brennersee
an, womit die Länge der auf elektrischen Betrieb umzestellten
 Strecken 508 Kilometer betrug. Das Jahr
929 wird mit der Vollendung der im Bau schon weit
vorgeschrittenen Kraftwerke im Stubachtale und an der
Mallnitz, die Aufnahme des elektrischen Betriebes bis
nach Salzburg und damit die Vollendung des
zegenwärtigen Elektrisierungsprogrammes
ringen.

Abb. 12.) Tunnel auf der Rrennerstrecke, Im Hintergrund die Serlesspitze
        <pb n="617" />
        DIE BAULICHE AUSGESTALTUNG DER ÖSTERREICHISCHEN
BUNDESBAHNEN
Von Dr. Ing. Ferdinand Trnka, Baudirektor der Österreichischen Bundesbahnen.

In der ersten Zeit der neugegründeten Republik standen
die Österreichischen Bundesbahnen sehr schwierigen
Verhältnissen gegenüber. Während des langen Krieges
waren naturgemäß die meisten Bahnstrecken stark in
Mitleidenschaft gezogen worden. Die Erhaltungs- und
Bautätigkeit war in dieser Zeit lediglich auf die militärischen
 Bedürfnisse eingestellt und mangels an Arbeitskräften
 und Baustoffen auf das äußerste Maß beschränkı
worden. Diese Zustände dauerten zum Teile auch noch
während der ersten Friedensjahre an. Es ist daher bezreiflich,
 daß nach Festigung und Gesundung der politischen
 und wirtschaftlichen Verhältnisse mit aller Kraft
an das Nachholen der zurückgebliebenen Arbeiten geschritten
 werden mußte.
Vor allem war es zur Aufrechterhaltung und Erhöhung
der Betriebssicherheit unerläßlich, die Streckenınd
 Bahnhofgleise wieder instandzusetzen. Hand in Hand
damit ging auch eine Verstärkung des Oberbaues zum
Zwecke der Ermöglichung größerer Geschwindigkeiten
und des Verkehres von Fahrzeugen mit hohen Achsdrücken,
 damit Österreich als Durchzugs- und Fremdenverkehrsland
 im Wettbewerbe mit dem Auslande bestehen
 könne. Der Umfang der Oberbauauswechslungen
in den vergangenen zehn Jahren und die stete Steigerung
des Ausmaßes dieser Herstellungen in den letzten
Jahren ist aus der Ahb. I zu ersehen. Von sämtlichen
Gleisauswechslungen mit neuen Baustoffen und mit schweren
Schienen von #435 kg [m
Gleisauswechsiungen mit neuen Baustoffen und mit leichten
Schienen von 35-38 kg/m.
GleisauSswechslungen mit altbrauchbaren Baustoffe
— Summe der jährlichen Gleisauswechslunger

Ishn

1925

1927

&amp;gt;
1928

Abhh

Hauptgleisen der im Betriebe der Österreichischen
Bundesbahnen stehenden Strecken werden bis Ende 1928
rund 39 von Hundert mit schwerem Oberbau, das heißt
mit Schienen von einem Metergewichte über 42 Kilogramm
 ausgerüstet sein, gegenüber 25 von Hundert im
Jahre 1918. Die Auswirkung dieser Maßnahmen sei durch
folgende Bemerkung erläutert: Während im Jahre 1918
auf keiner dieser Strecken ein Achsdruck von 16 Tonnen
 zulässig war, kann ein solcher jetzt auf 090 von
insgesamt 168 Strecken angewendet werden. Zwischen
Wien und Salzburg ist bereits ein Achsdruc&amp;amp;k von
8 Tonnen bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern

 gestattet. Die Strecken westlich von Salzburg
wurden für den Verkehr schwerer elektrischer Lokomotiven
 eingerichtet. Welch befruchtenden Einfluß die
Oberbauauswechslungen auf bestimmte Industriezweige
ausüben, kann aus Abb. 2 entnommen werden, in de:

—— _____  Bewicht der bei Bleisneulagen verwendeten
eisernen Baustoffe in Tonnen,

 Panner

Jahre: 1918 19ZuU

147.

1925

nm m
1926 1927 192.

Abb. ?

die Gewichte der bei den Gleisneulagen verwendeten
eisernen Öberbaustoffe angegeben sind.
Dem gleichen Zwecke, nämlich der Erhöhung‘ der
Betriebssicherheit, Ermöglichung höherer Fahrgeschwindigkeiten
 und größerer Belastungen, dienten
die Brückenverstärkungen und -umbauten.
Ein Bild über die Zunahme der Belastungen, denen
bei den Brückenbauarbeiten Rechnung getragen
werden mußte. gibt die Abbildung 3, in der
Belastungsschemen..
N-Zug vom Jahre 1821.
ER
z0 20 020 25 75.25 25 2525.25 25 25 25 25 2525 25 25 25 25 25 25 25 25 ‚20 20 20 20 Tonne
UGS DO
&amp;amp;67bjm 14583 tim 67km
Norm I vom Jahre 1904.
N AN
5, 30015115. 300 15 015 15 P5 1525 „Ch YWIM 14. 25 3905.75 05 15 25 t4t4t4 14 255
u " „" " 13 13.13 &amp;gt; a 1016 16 13.13 13 16 16 16 16 16 Tonnı
RN m EEE RR
367 tim 747 bim
Abb. 3

lem ideellen Belastungszuge vom Jahre 1921 jener deı
Brückenverordnung aus dem Jahre 1904 gegenübergestelli
ist. Insgesamt wurden seit dem Bestande der Republik
von den Österreichischen Bundesbahnen mehr als
1200 Brückentragwerke ausgewechselt oder verstärkt und
hiebei über 12.000 Tonnen Eisen und Stahl verwendet,
zu deren Beförderung 30 Eisenbahnzüge zu 40 Wagenladungen
 mit je 10 Tonnen kaum hinreichen. Über die
Hälfte aller dieser Bauten entfällt auf die elektrisch
betriebenen Bahnstreden. In den meisten Fällen
handelt es sich nur um kleinere Brückentragwerke, doch
befinden sich darunter auch einige Bauwerke. die wegen
        <pb n="618" />
        ihrer Größe oder Eigenart bemerkenswert sind. So wurde
m Jahre 1922 die bekannte Brücke über die Trisannaschlucht
 am Arlberg einer Verstärkung unterzogen,
Diese Brücke ist mit einer Stützweite von 120 Meter die
weitestgespannte Brücke Österreichs. Sie stammt aus dem
Jahre 1884 und genügte daher den gesteigerten Anforderungen
 nicht mehr. Der unterhalb des wagrechten
Gurtes liegende Brückenteil stellt die Verstärkung dar.
Diese Arbeit wurde in der kurzen Zeit von sechs Monaten
ausgeführt.
Der umfangreichste Brückenbau der letzten zehn Jahre
war die Auswechslung der eisernen Tragwerke der
Donaubrüce bei Steyregg im Zuge der Bahnstrecke
 Linz-Summerau. Hier wurde die über 50 Jahre
alte Brücke durch eine vollkommen neue ersetzt. Sie
jegt auf. den alten Pfeilern und besitzt fünf Strom-Sffnungen
 von je 78‘84 Meter und zwei Seitenöffnungen
von je 2570 Meter Stützweite Die hiebei aufgewendete
 Eisen- und Stahlmenge beträgt 2500 Tonnen.
Alle Arbeiten wurden bewerkstelligt, ohne daß der
Bahnbetrieb über diese Brücke eine nennenswerte Unterbrechung
 erfahren hätte. -
Das Bestreben, Gutes mit billigsten Mitteln zu erreichen,
 führte auch zur Anwendung von Betoneiseniragwerken,
 namentlich bei Überfahrtsbrücken und Stegen.
Die Notwendigkeit, Signale und Stellwerke in
Hauptbahnhöfen raumsparend und mit möglichst
guter Übersicht aufzustellen, führte zur Anwendung
von Signal- und Stellwerksbrücken. Signalbrücken
allein sind zwar schon vor dem Kriege des
öfteren ausgeführt worden. Die erste Signalbrücke der
Österreichischen Bundesbahnen, die auch ein Stellwerk
trägt, wurde aber erst im Jahre 1025 im Wiener Westbahnhofe
 errichtet.
Abgesehen von diesen durch die natürliche Entwicklung
 des Eisenbahnbetriebes bedingten Bauausführungen
ı:wangen auch Naturereignisse die Österreichischen
Jundesbahnen zur Entfaltung einer gesteigerten Tätiggeit.
 Durch das im September 1027 aufgetretene große
Aochwasser im Oberlaufe des Rheins wurde der Bahndamm
 zwischen Feldkirch und Buchs in einer Länge von
ungefähr 350 Meter durchbrochen, wobei eine Flutöffnung
 der Rheinbrücke und zwei andere kleinere
Brücken zerstört wurden. Zur raschesten Schließung der
antstandenen Unterbrechung des Verkehrsweges in die
Schweiz wurden im Eigenbetriebe vier zerlegbare Fachwerksbrücken
 der im Kriege mit Erfolg verwendeten
Bauart „Roth-Wagner” von je 45 Meter Stützweite einzebaut.
 Weiters wurden sechs von den Schweizerischen
Bundesbahnen in dankenswerter Weise zur Verfügung
gestellte Tragwerke von je 20 Meter und vier Hilfsbrücken
 von je 0°5 Meter auf 16 Holzjochen, alles innernalb
 eines Zeitraumes von 53 Tagen hergestellt.
Die Änderung der politischen Grenzen durch den
Friedensschluß mit der Schaffung neuer Staatsgebilde in
der Nachbarschaft Österreichs brachte auch tiefgreifende
Änderungen der Verkehrsbeziehungen und Verkehrswege
 mit sich; während früher der Hauptverkehr in
Österreich von Norden nach Süden verlief, bewegt er
ach nunmehr vorwiegend von Westen nach Osten. Dies
hatte zur Folge, daß manche Bahnanlagen, besonders
was die Anzahl und Länge der Gleise in den Bahnhöfen

betrifft, für die neuen Bedürfnisse nicht genügten, hinzjegen
 andere Bahnhöfe ihre Bedeutung völlig verloren.
50 erheischte zum Beispiel der Verlust der Bahnhöfe
;münd und Lundenburg die Errichtung einer neuen
\nlage in Gmünd-Stadt und die Ausgestaltung
les Bahnhofes Hohenau. Die Grenzführung bei
zmünd machte überdies eine Verlegung des dortigen
„Okalbahnhofes sowie die Herstellung von Verbindungsichleifen
 für die anschließenden Strecken notwendig. Am
3renner mußte, da Österreich und Italien für den elektri-;ichen
 Betrieb ihrer Hauptbahnen verschiedene Stromarten
 haben, nahe an der Grenze eine neue Versehrsstelle
 geschaffen werden, die den Namen „Brenı1ersee”
 erhielt. Anläßlich der Einführung des
ılektrischen Betriebes auf den westlichen Bundesbahntrecken
 wurden erhebliche Umgestaltungen und Erveiterungen
 an den Gleisanlagen in den Bahnhöfen
Cufstein, Bludenz, Attnang-Puchheim und insbesondere
nnsbruck vorgenommen. Im letzteren, für den Fremden-‚erkehr
 so wichtigen Bahnhofe, gelangten außerdem
nehrere zur leichteren Abwicklung des Personenver-&amp;lt;ehres
 dienende Anlagen, wie Inselbahnsteige, ein Per-;onentunnel,
 eine neue Eingangshalle und Räume für
lie Gastwirtschaft zur Ausführung.
Im Wiener Westbahnhofe bot die Auflassung der
TJauptwerkstätte und die damit verbundene Niederlegung
nes großen Teiles ihrer Gebäude die Möglichkeit für
ne weitausgreifende Vermehrung der Gleise, wobei
ıuch neue Bahnsteige eingebaut wurden. Im Zusammenı1ange
 mit der Auflassung des Nordwestbahnhofes und
Überleitung des Personenverkehres auf den Nordbahnı1of
 in Wien wurden dortselbst größere Erweiterungen
lurchgeführt, ebenso auch im Ostbahnhofe infolge der
*rrichtung eines zweiten Gleises nach Simmering. Als
Yorbereitung für die künftige Ausgestaltung des
Jauptbahnhofes in Graz ist die Erweiterung des
lortigen Verschiebebahnhofes und die bauliche Umgestaltung
 des Personenbahnhofes zu erwähnen.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten stand die Erıeuerung
 und Ausgestaltung der Sicherungsanlagen der
3ahnhöfe, und zwar sowohl der Zentralweichenstellanlagen
 als auch der Signaleinrichtungen. Es seien auf
liesem Gebiete nur die Einführung von Kraftstellanlagen
‘“ür die alleinige Bedienung durch den Fahrdienstleiter
ınd der Ersatz der Arm- und Scheibensignale durch
ıJektrische Lichttagessignale angeführt. Weiters wurden
lie Fernmeldeanlagen wesentlich verbessert, und zwar
Jurch Errichtung von Hughesfernschreibanlagen von
Wien über Linz und Salzburg nach Innsbruck und von
Wien über Graz nach Villach, eines Zentraltelegraphen-»üros
 in Wien und von neun Fernsprechanlagen für den
3Zetrieb der Direktionen und größerer Bahnhöfe, von
lenen drei vollautomatisiert wurden. Auf den elektrisch
betriebenen Strecken wurden die Fernmeldeleitungen
zekabelt,
Hinsichtlich der Maßnahmen für Kreuzungen der Bahn
mit Straßen kann füglich behauptet werden, daß Öster-:eich
 führend vorangegangen ist. Die Bevormundung
ler Wegbenützer bei den Übersetzungen der Bahn
wurde überall dort beseitigt, wo die Übersicht dies ohne
Gefahr für den aufmerksamen Wagenlenker oder Fußzeher
 gestattete. Auf diese Weise wurden von den 4350

Jan
        <pb n="619" />
        bestandenen Abschrankungen über 1200 (28 vom Hundert)
 aufgelassen und durch Warnkreuze oder selbsttätige
 Warnsignalanlagen ersetzt, Ä
Auch sonst wurde von mechanischen Einrichtungen
im Bahnerhaltungsdienste ausgiebig Gebrauch gemacht.
Um das mühselige und zeitraubende Unterschlagen der
Schwellen zu vermeiden, wurde eine große Zahl von
Gleisstopfmaschinen in Dienst gestellt. Die früher
durch Menschenkraft angetriebenen Draiswagen und sonstigen
 Kleinwagen werden nach und nach durch Motorfahrzeuge
 ersetzt. Für die Beseitigung großer Schneemengen,
die stets eine bedeutende Zahl von Arbeitskräften erforderte,
 wurden zwei Schneeschleudermaschinen beschafft.
An dieser Stelle soll auch jener Vorkehrungen gedacht
 werden, die zur Sicherung der Bahn gegen Lawinengefahren
 getroffen wurden. Unter anderem wurden am
Arlberg eine 140 Meter lange gemauerte Lawinenschutzgalerie
 und mehrere Schneeschutzdächer errichtet.
Bei Böckstein mußte das Lawinengebiet bis zu einer
Meereshöhe von 2300 Meter hinauf durch stufenförmig
und schachbrettartig angeordnete Mauern verbaut und
unterhalb der Baumgrenze die Aufforstung eingeleitet
werden. Zu einem anderen Mittel wurde im Gesäuse
gegriffen. Da dort weder eine Galerie noch eine Verbauung

 anwendbar war, so wurde im Lawinengebiet, und
zwar auf einem vor Lawinen geschützten Bergriegel
&amp;gt;berhalb Hieflau in einer Höhe von nahezu 1500 Meter
zin Blockhaus mit einem Beobachtungsposten angelegt,
 dessen Aufgabe während der lawinengefährlichen
Zeit darin besteht, die Schnee- und Witterungsverhältısse
 mittels der ihm zur Verfügung gestellten neuzeitlichen
 Geräte genau zu beobachten und hievon auf der
7ernsprechleitung die Bahndienststellen im Tale zu verständigen,
 damit erforderlichen Falles der Zugsverkehr
umgeleitet oder eingestellt werden könne.
Schließlich sei noch auf die Bauherstellungen hingewiesen,
 die zur Unterbringung des Personals und dessen
Familien erforderlich waren. Mancher Leser wird sich
aoch an die FEisenbahnwagen erinnern, die in den
arsten Jahren nach dem Kriege in vielen Bahnhöfen
standen und viele Eisenbahnerfamilien sogar während
des Winters beherbergten. Diesem traurigen Zustande
konnte das größte Unternehmen der Republik nicht untätig
 gegenüberstehen und so schuf es über 3000 Wohaungen,
 so daß heute ungefähr ein Fünftel sämtlicher
Angestellten in bahnieigenen Wohnungen untergebracht
sind. Überdies hat es rund 6000 Angestellte bei Erlangung
 von Privatwohnungen dienstlich unterstützt.

ENTSTEHUNG UND ENTWICKLUNG DER PERSONENSEIL-SCHWEBEBAHNEN
 IN ÖSTERREICH
Von Ministerialrat Ing. Benno Simmert.

Wohin der Oesterreicher in seinem Land blickt, sein
Auge fällt auf Schönheiten eigener Art. Dem Tal entlang
 ziehen weite Hügelketten mit reichem Waldbestand,
in deren Hintergrund gewaltige Bergriesen auftauchen,
schneegekrönte Häupter sich spiegeln im grünblauen
Alpensee. Bisher waren die Berge nur das Ziel einiger
begeisterter Alpenwanderer gewesen, warum könnten
sie nunmehr nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht
werden, warum nicht die vielen Naturschönheiten der
ganzen Menschheit zugute kommen? Von diesem Gedanken
 führte nur ein kleiner Schritt zur Erwägung,
wie die Verwirklichung am besten zu bewerkstelligen
wäre: durdı eine Bahn, doch kamen Adhäsionsbahnen
kaum in Betracht, da durch endlose Schienenstränge und
lange Schleifen und Kehren die Fertigstellung und Er-’eichung
 des Zieles sich zu lange hinausgezogen hätten
und es doch vor allem darauf ankam, in kürzester Frist
die Bahnen fertigzustellen und dabei die neuesten Fr-‘ungenschaften
 der Technik zu verwerten. Der Wunsch
ward Erfüllung: zur Verwirklichung brachten ihn die
Seilschwebebahnen. a
Einige Personenseilbahnen bestanden in Oesterreich wohl
schon vor dem Kriege, doch wurde voneinem weiteren Bau
wegen der geringen Wirtschaftlichkeit bald wieder Abstand
 genommen. Erst nach Beseitigung verschiedener
Unzukömmlichkeiten und Mängel, wie geringe Fahrzeschwindigkeit
 und Seilspannung und dadurch rasche
Abnützung der Seile, konnte jene große Bautätigkeit
ainsetzen, welche Oesterreich an die Spitze des
Personenseilbahnwesens stellt. Für die Entwick-Jung

 der Personenseilschwebebahnen war der Entschluß
der Österreichischen Fisenbahnaufsichtsbehörde maßzebend,
 die bisher nur auf Grund von Studien aufzestellten
 neuen Seiltkeorien bei dem ersten auftauchenden
Projekt auch wirklich anzuwenden und unter Tragung
der gesamten Verantwortung zu genehmigen. Erst da-Jurch
 war es möglich, den Personenseilschwebebahnbau
ökonomisch und sicher zu gestalten.
Die erste Seilbahn, bei welcher diese weitgehenden
Verbesserungen zur Anwendung kamen, war die Zug-‚pitzbahn,
 mit Recht ein Wunderwerk der Technik
jenannt. Wie wenige der Fahrgäste, die frei und sicher
bis zur Höhe von2003m) zu Berge schweben, gedenken
ler andauernden Mühe und grenzenlosen Anstrengung,
leren es bedurfte, um den Standplatz der auf der ganzen
„änge der Bahn verteilten sechs Stützen aus sprödem
sestein auszugraben, um die Stützen, deren eine zirka
30 m Höhe erreicht, aufzustellen, um das mehrere Tonnen
schwere Tragseil aufzuziehen, auf welchem nun die Volllast
 der besetzten Kabine ruht. Die Erfolge mit dieser
Seilbahn und der beinahe gleichzeitig dem Betriebe
übergebenen Seilbahn auf der Rax ermutigten, den beschrittenen
 Weg weiter zu verfolgen, so daß zum gegenwärtigen
 Zeitpunkt zehn Seilschwebebahnen den Reisenden
zur Verfügung stehen.
Für die Sicherheit der Fahrgäste sind alle erdenklichen
Vorkehrungen getroffen, so daß nach menschlichem Ermessen
 Unfälle so gut wie ausgeschlossen sind und dieses
neue Verkehrsmittel zumindest ebenso sicher ist wie
manche uns vertraut gewordene Art des Reisens, sei €s
        <pb n="620" />
        Rechts: Unterwerk Schwarzach-St. Veit (Salzburg)

Unten: Umbau des Hauptbahnhofes und Bau des
Betriebsgebäudes Innsbruck

Durch die Bauunternehmung
Ing. A. Spritzer A. G. für Bauwesen
nnsbruck Wien Graz
ausgeführte Fisenbahnhochbauten 1927/28

Aufnahmsgebäude der neuen Station Brennersee (Tirol)
        <pb n="621" />
        Innsbrucker Nordkettenbahn
Während der Fahrt. Ausblick auf Innsbruck
        <pb n="622" />
        Pisen-, Straßenbahn oder Kraftwagen. Während hier die
größte Unfallszahl dadurch hervorgerufen wird, daß
durch Kreuzung von Zügen ein Zusammenstoß erfolgt
der erhöhte Fahrgeschwindigkeit Entgleisungen verurzacht,
 ist bei Seilshwebebahnen diese Art von Unfällen
ausgeschlossen, da ein Zusammenstoß nicht vorkommen
kann und gegen Entgleisungen absolut wirksame Schutzmittel
 angebracht werden können. Der Betrieb geht in
Form eines Pendelverkehres in der Weise vor sich, daß
ein an einem starken Drahiseil hängender Wagen, von
einem Zugseil gezogen, ruhig und stoßlos zur Höhe
schwebt, während auf dem anderen Tragseil gleichzeitig
ein zweiter Wagen zu Tal gleitet. Durch ein Gegenseil,
das die Wagen gegen die Talstation hin miteinander
verbindet und das dort um eine Spannscheibe geführt
ist, wird Zug- und Gegenseil die nötige Spannung verliehen.
 So wie Zug- und Gegenseil durch ein Spanngewicht,
 sind auch die beiden Tragseile durch mächtige
Spanngewichte von 30 bis 40 Tonnen in der Talstation
gespannt. Die große Seilspannung bewirkt, daß der
Uebergang über die Stützen, deren bei den neuen
Bahnen nur wenige nötig sind, sehr sanft, nur durch ein
jeichtes Schwingen der Wagen erfolgt.
Für den Fall, als ein Gebrechen an der Antriebsmaschine
 es verhindern sollte, eine Fahrt zu Ende zu
führen, sind weitgehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
 die Fahrgäste aus luftiger Höhe zu befreien. Es

Abb. 2 Raxbahn, Auf der Fahrt zur Höhe

Ahbh. 1. Zugspitzhahn., Bersstatioan

muß jedoch festgestellt werden, daß bis jetzt noch bei
keiner Bahn diese Sicherheitsmaßnahmen in Anspruch
zenommen werden mußten und der Betrieb sich vollkommen
 regelmäßig und ohne Störungen abgewickelt hat.
Einige Wochen vor der Zugspitzbahn war die später
begonnene Raxbahn (Abb. 2), die jedoch wegen des
verhältnismäßig einfachen Geländes eine kürzere Bauzeit
 beanspruchte, dem Betrieb übergeben worden, eine
Seilbahn mit völlig anderem Charakter, gleichfalls mit
reichen Naturgaben, doch verschiedener Art, ausgestattet.
Sie führt von Hirschwang über vier Stützen auf die Raxıochfläche
 und überwindet auf 2160 m Länge einen
Töhenunterschied von 1015 m.
Mit dem Grundsatz des Bergsteigers, seine Kräfte nicht
dort unnötig auszugeben, wo ihn eine Bahn dieser Mühe
enthebt, stellten die Touristen den Hauptanteil der
Yahrgäste dar, deren Besuchsziffern in der Sommerzeit
die Höchstzahl von mehr als 22.000 im Monate erseichen.
 .
Die nächste zur Eröffnung gelangte Seilbahn war die
Pfänderbahn (Abb. 3 und 4), die von Bregenz in
siner Länge von 2066 m auf den 606 m hohen Pfänder
(ührt, an dessen Fuß sich der ungeheure Spiegel des
Bodensees ausbreitet. Die ehrwürdigen Schneehäupter
der Schweizer Berge grüßen ihr nachbarliches Alpenland,
zrüne Matten und wilde Gesteinsformen der Allgäuer
Alpen bilden den stimmungsvollen Hintergrund in einem
Gesamtbild, das vor dem bewundernden Blick des
Schauers alle Stufen von der Lieblichkeit eines blühenden
Tales bis zur wilden, romantischen Hochgebirgswelt ent-„ollt.
 ;
Die vierte dem Verkehr übergebene Seilbahn von
Lbensee auf den Feuerkogel (Abb. und 6) erschließt
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        Abb. 3. Pfänderbahn, Blick auf Bregenz‘
dem breiten Publikum das Höllengebirge in Oberösterreich.
 Nahe den waldumsäumten Ufern des Traunsees
erhebt sich das freundliche
Gebäude der Talstation, das
die Kabine im langsamen,
sicheren Emporgleiten verläßt
und das der Fahrgast bald
aus den Augen verliert.
Ruhig schwebt der Wagen
aufwärts, vorbei an der ersten
Stütze, fährt über Tal, Feld,
Wiese und. Wald, belebt
von tätigen Menschen, die
sich, von dieser ansehnlichen
Höhe von 500 m aus gesehen,
 zwergenhaft ausnehmen,
wie die ganze Gegend mit
dem silbrigen Band der Landstraßen,
 den im Grünen
versteckten Häuschen, dem
friedlich weidenden Vich
einer Spielzeugschachtel entnommen
 scheint. Die Spannweite
 von 1400 m zwischen
der Talstation und der ersten

 Stütze wird mühelos überwunden, der Hochgebirgscharakter
 tritt mehr und mehr hervor, Rudel von Gemsen
beäugen das immer vertrauter werdende Schauspiel der
näher kommenden Kabine, das kümmerliche Unterholz
wird spärlicher und, am Gipfel angekommen, dehnt sich
die weite Kette des Höllengebirges, die den tüchtigen
Wanderer nicht zurückschreckt, wenn er durch deren Überquerung
 zu den blauen Wässern des Attersees gelangen will.
Diesen vier Seilschwebebahnen schlossen sich in weiterer
Folge die Seilbahn auf die Schmittenhöhe und die
Kanzel an. Die Seilbahn Mariazell-Bürgeralpe
unterscheidet sich von den vorherigen Bahnen dadurch,
daß als Sicherheitseinrichtung anstatt der bei den übrigen
Bahnen "verwendeten Tragseilbremse eine Bremse verwendet
 wird, die sich im Gefahrsfalle an ein eigenes
Bremsseil klemmt, mit welchem die Wagen in die Station
gezogen werden können. Die achte Seilschwebebahn
Kitzbühel-Hahnenkamm in Tirol verwendet zum
Unterschied von den bisher besprochenen Seilbahnen
zwei Zugseile und zwei Gegenseile, die zu beiden Seiten
des Tragseiles angeordnet sind, während die Bremsung
wieder am Tragseil erfolgt.
Die Seilschwebebahn auf den Patscherkofel ist wie
die Mehrzahl der Bahnen nach dem anfangs dargestellten
System Bleichert-Zuegg gebaut und führt von dem eine
Stunde von Innsbruck entfernten Igls über die Mittel-«Umsteig-)station
 Heiligwasser auf den Patscherkofel.
Eigentümlich: ist bei dieser Bahn der einseilige Betrieb,
das heißt in jeder Teilstred&amp;amp;e Igls-Heilig wasser und Heiligwasser—-Patscherkofel
 ist nur je ein Tragseil gespannt
und jeder der beiden Wagen, durch ein durchlaufendes
Zugseil verbunden, pendelt immer auf derselben Teilstrecke
 auf und ab, so zwar, daß die Wagen in der
Mittelstation bei jedem zweiten Pendelspiel zusammenkommen.
 Auf einer Gesamtlänge von 3737 m werden
1047 m Steigung überwunden. Die große Länge machte
eine Unterteilung notwendig, um beim gegebenen Aufwand
 keine allzu geringe Leistung zu erhalten. Eine der
;hönsten Seilschwebebahnen ist die Innsbrucker

\bb. 4. Pfänderbahn, Berestation

3-3 7
        <pb n="624" />
        Abb. 5. Seilschwebebahn auf den Feuerkogel. Gipfelhotel und Bergstation mit Traunsee und Traunstein

Nordkettenbahn, die in zwei vollkommen voneinander
getrennten Teilstrekken Hungerburg-Seegrube und Seegrube-Hafelekar
 ausgeführt ist. Die untere Teilstrecke ist
eine Zweispurbahn der üblichen Bauart und führt über
vier Stützen von der Kote 850 auf etwa I900 m zur
station Seegrube. Die obere Teilstrecke, die in einem
Winkel von etwa 120° an die erste Linie anschließt,
‘ührt in einer Spannweite von der Station Seegrube zum
Tafelekar (2350 m). Die obere Teilstrecke hat nur ein
Tragseil, auf welchem sich ein Wagen auf- und abbewegt.
Jie Fahrgeschwindigkeiten in beiden Teilstrecken sind
derart aufeinander abgestimmt, daß einem Spiel auf
der unteren Teilstrecke zwei Spiele der oberen Teilstrecke
entsprechen, wodurch für beide Teilstrecken die gleiche
Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. Antriebsstation ist
/ür beide Teilstrecken die Station Seegrube.
Während der Fahrt weitet sich der Blick gegen Süden
mmer mehr und mehr, es eröffnet sich die Aussicht auf
die Stubai- und Zillertaler Alpen, während am Gipfel
der Blick gegen Norden in das zerklüftete Steinmeer

des Karwendelgebietes frei wird, zu: Hochwanderungen
einladend.,
Das ist die Bilanz eines zehn Jahre langen Strebens
auf dem Gebiete des Seilschwebebahnbaues für Personen;
arst jetzt wird in den übrigen Staaten auf Grund der
zemachten guten Erfahrungen versucht, Oesterreich nachzukommen.
 In der Schweiz wurde heuer die erste Per-‚;onenseilschwebebahn
 dem Verkehre übergeben, wos‚egen
 in der Tschechoslovakei erst eine solche im Bau
st. Daß die Personenseilschwebebahnen zur Hebung des
“remdenverkehres wohl am meisten beigetragen haben,
zeht daraus hervor, daß mehr als 1'3 Millionen Fahrgäste
 die Bahnen bisher benützt haben.
Als tiefe Mutlosigkeit uns an dem Fortbestehen des
&amp;lt;leinen Landes fast verzweifeln ließ, da haben guter
Wille, unentwegte Beharrlicheit und eiserne Tatkraft beviesen,
 daß nur der verloren ist, der sich selbst aufgibt.
Joch Oesterreich hat im machtvollen Kampf um sein
‚eben gerungen, hat sich emporgearbeitet „durch eigene
Craft, denn es gibt keine andere”

Abb. 6. Seilschwebebahn auf den Feuerkoge
        <pb n="625" />
        DIE WIENER STÄDTISCHEN STRASSENBAHNEN

Die Straßenbahnen der Gemeinde Wien sind unter dazu die vollkommene Unklarheit über die
den denkbar ungünstigsten Verhältnissen in die neue künftige Entwicklung der Gemeinde: alle diese Er-Zeit
 unseres Vaterlandes eingetreten. Während des scheinungen waren darnach angetan, auch den Hoff-Straßenbahntriebwagen

 der Type „M”

Weltkrieges waren Anlagen und Fahrbetriebsmittel
in einen immer schlechteren Zustand geraten, der
Betrieb konnte nur noch durch Zuhilfenahme weiblichen
Ersatzpersonales geführt werden und der ohnehin
gedrosselte Strombezug war fortwährend gefährdet.
Das ersehnte Ende des Krieges brachte nun den
Zusammenbruch mit allen seinen verderblichen Folgen
 wirtschaftlicher Natur. Das Rückströmen tausender
 Angestellter der Straßenbahnen aus dem Felde
und aus der Kriegsgefangenschaft, die Unmöglichkeit
eines durchgreifenden, raschen Abbaues des aufgeaommenen
 Ersatzpersonales mit Rücksicht auf sozialpolitische
 Erwägungen, die Fortdauer der durch die
rasch zunehmende Entwertung des österreichischen
Geldes noch gesteigerten wirtschaftlichen Not und

ıyungsfreudigen zu entmutigen und ihn die Hände in
den Schoß legen zu lassen. Es war die Zeit, als über
die künftige wirtschaftliche Bedeutung Wiens die
ungünstigsten Vorhersagen umliefen; das teils wohlwollend
 bedauernd, teils nicht ganz ohne Mißgunst
verbreitete Schlagwort vom „Wasserkopf Wien“ kam
auf, von der Stadt, die ihre Menschenmassen unmöglich
 ernähren könne und die zu erwartende „Verdorfung“
 Wiens stellte eine viel erörterte Frage dar.
Und in den statistischen Ziffern des Verkehres
 auf den Straßenbahnen der Gemeinde
Wien spiegelt sich deutlich das Geschehen jener Jahre:
Waren im Geschäftsjahre 1917/1918 rund 562 Millionen
 Fahrgäste befördert worden und stieg die Ziffer
im Geschäftsjahre 1018/1010 — wohl infolge der gro-
        <pb n="626" />
        Ben, mit der Liquidierung der staatlichen Vergangenheit
 zusammenhängenden Fluktuationen — noch auf
rund 566 Millionen, so setzt im nächsten Geschäftsahre
 der Niedergang mit einer Ziffer von rund 486
Millionen schon deutlich ein, um im Kalenderjahre
[922 mit rund 441 Millionen seinen Tiefstand zu erreichen.
 Es war die Zeit der schwersten Depression,
die Zeit, die auch manchem ruhig Abwägenden die
Kunde von der Verdorfung Wiens nachdrücklich
n Erinnerung brachte, die Zeit, da man sich insbesondere
 bei der Leitung der städtischen Straßenbahnen
 darüber nicht klar sein konnte, ob der Umfang
 und die Art der bisherigen Betriebsführung aufrecht
 erhalten werden könne.

;ich und gab wieder deutliche Zeichen sei-‚er
 Lebensfähigkeit und wiedergefundenen
&amp;lt;raft, nicht zuletzt auf verkehrstechnischem Gebiete :
Vindobona caput rei publicae!
Zehn Jahre nach Gründung des Bundesstaates
sterreich kann die Gemeinde Wien nicht ohne Beriedigung
 auf den Stand ihrer Verkehrsmittel blicken,
wenn die Verhältnisse bedacht werden, unter denen
je in die neue Zeit eingetreten sind. Dies möge ein
Unterpfand dafür sein, daß in absehbarer Zeit ein
weiter gestecktes Ziel erreicht werden‘ wird, das nicht
jur unter Bedachtnahme auf das Ausmaß überwun-Jener
 Übel befriedigt, sondern auch ohne jeden Versleich
 von der Allgemeinheit, der ja einzig die Ver-Heili-e-



 Stadtbahnnetz.

NEE SZ
M— 0 2 ES
aan U MANN

Gürtel. Donaukanal- u. Wientällinie
vVollbahn,
Verbindungsbahn
Vorortelinie

ZZ
; . Gumpendorf.
= ? "Cperr "
zB SS I = 2®
S 2) SS 3
De DRS &amp;gt; ® 5
=&amp;gt; Bel E E86 £
5: a1 3 ES Ne
= \ 25 Ss £7
. = as =&amp;gt;
&amp;gt; 7 -
Ma

x“

Westt-Das

 Jahr 1923 brachte endlich eine leichte Besse-:ung
 mit einer Beförderungsziffer von rund 459
Millionen und schon im Laufe des Jahres konnte
die Überzeugung gewonnen werden, daß der Tiefstand
 wirklich überwunden, die bishin geringe Steigerung
 der Jahresziffer nicht als zufällig, sondern als
symptomatisch anzusehen war und daß trotz aller
ungünstigen wirtschaftlichen Erscheinungen der Aufstieg
 bevorstand, der inzwischen bis zur Jahresziffer
von 639 Millionen oder — bei gesonderter Zählung
des Stadtbahnbetriebes — von 729 Millionen im Jahre
1927 gelangt ist gegenüber der letzten Vorkriegszifer
 von 325 Millionen Straßenbahn- und rund 41
Millionen Stadtbahn-Fahrgästen.
‚Wien hatte sich wieder erhoben, die besorgten
und mehr oder weniger wohlwollenden Redensarten
über Wiens Zukunft waren verstummt, Wien regte

Jr

cehrsmittel der Gemeinde dienen, restlos als befrieligend
 anerkannt wird.
Die Schäden des Krieges und der Nachkriegszeit
ind zum größten Teile behoben, die Erneuerung
and Instandsetzung der Anlagen und Fahrjetriebsmittel
 bewegt sich in ordnungsmäßigen
3Zahnen und der Neubau von Linien weist die
mmerhin nicht unerhebliche Ziffer von 13'’8 km Beriebslänge
 auf, so daß die städtischen Straßenbahnen
zegenwärtig eine Betriebslänge von insgesamt 2845 km
‘bei einer Gleislänge von 6I0°2 km) und einen
Fahrbetriebsmittelstand von 1078 Triebwagen, 20098
Anhängewagen und 364 sonstigen Schienenfahrzeuzen
 aufweisen. ;
Nach dem Kriege ist der Kraftstellwagenbecrieb
 aufgenommen worden, der zunächst in vorbereitender
 Weise in kleinem Umfange geführt wurde
        <pb n="627" />
        und gegenwärtig in entscheidender Entfaltung
begriffen ist, d. h. demnächst über den bisherigen
Stand von 35 Fahrzeugen um 150 weitere Fahrzeuge
 vermehrt wird, für welche 2 Groß-Wagenhallen
 im X. und XV. Gemeindebezirke schon im
Bau sind, während eine dritte im II. Gemeindebezirke
 in Kürze errichtet werden wird.
Die Gemeinde ist aber auch an ein altes Verkehrsproblem
 der Stadt Wien herangetreten, das bishin
eine sehr wenig befriedigende Lösung gefunden hatte:
die Wiener Stadtbahn.

Dem dringenden Wunsche der Bevölkerung nach
Aufnahme des vollen Betriebes auf der Stadtbahn
konnte im Rahmen der Kommission für Verkehrsanlagen
 angesichts der erforderlichen Geldmittel für
eine zeitgemäße technische Ausgestaltung dieses Verkehrsmittels
 nicht Rechnung getragen werden und so
entschloß sich die Gemeinde Wien im Jahre 1023,
die Stadtbahn auf eigene Kosten zu elektrifizieren
 und zu betreiben, um dadurch gleichzeitig
 eine teilweise Entlastung des Straßenbahnnetzes
 zu erreichen,

Wagenhalle des Betriebsgebäudes Rudolfsheim.. Innenansicht
Bei ihrer Erbauung (1892-1900) durch Rücksichtnahme
 auf militärische Forderungen mit: schweren
Geburtsfehlern. belastet, wies sie auch in ihrer besten
Zeit vor dem Kriege erhebliche Abgänge auf, welche
die drei zur Kommission für Verkehrsanlagen vereinigten
 Kurien: Staat, Land Niederösterreich und
Gemeinde Wien zu tragen hatten. ;
Die Wiener Stadtbahn, die mit Dampf betrieben
wurde, war anfangs Dezember 1918 infolge der Kohlennot
 vollständig eingestellt und erst im Jahre 1022
wurde der Verkehr in beschränktem Umfange (Übergangsverkehr
 von Hütteldorf über Meidlinger Hauptstraße
 und die Gürtellinie nach Heiligenstadt zur
Entlastung des Westbahnhofes) wieder aufgenommen,
was jedoch für den innerstädtischen Verkehr fast
vollkommen wertlos war.

Zur Verminderung der Anlagekosten mußte sich
die Flektrifizierung auf die wichtigsten innerstädtischen
inien, also auf die Wientallinie, Gürtellinie und
Donaukanallinie mit den Endpunkten in Hütteldorf
und Heiligenstadt beschränken. Diese Linien waren
auch schon während des Dampfhbetriebes für die
Wiener Bevölkerung und für das finanzielle Ergebnis
 des Stadtbahnbetriebes von ausschlaggebender
Bedeutung, was daraus: hervorgeht, daß von den 412
Millionen Fahrgästen, die im Jahre 1913 auf diesen
innerstädtischen Linien verkehrten, nur 6'25 Millionen
auf die anschließenden Lokalstrecken der Westbahn
und Franz Josefs-Bahn übergingen. E
Das Studium der Sachlage führte zur Überzeugung,
daß der Zusammenschluß der Stadtbahn mit
der Straßenbahn in betriebstechnischer und

IA
        <pb n="628" />
        Betriebsbahnhof Michelbeuern, Wagenhalle, Betriebsgebäude mit Stellwerk

Wagenhalle des Betriebsbahnhofes Michelbeuern, Innenansicht
        <pb n="629" />
        tarifarischer Beziehung und die Schaffung
eines gemeinsamen Wagenparkes die Grund-Dedingungen
 seien, um mit erschwinglichen Mitteln
und Aussicht auf einen wirtschaftlichen Erfolg die
FElektrifizierung durchzuführen. Die KElektrifizierung
aber war die Voraussetzung für einen, raschen und
dichten Verkehr, der einzig den Verkehrsbedürfnissen
der Bevölkerung gerecht werden konnte. Trotzdem
mußte man sich von Anfang an darüber im klaren
sein, daß die KElektrifizierung der Stadtbahn: mit
Straßenbahnbetriebsmitteln unter Schaffung eines geneinsamen
 Wagenparkes mit den Straßenbahnen keine
 endgültige Lösung des Stadtbahnproblems
bedeutet, wohl aber unter den gegebenen Verhältlie

 Gemeinde Wien und die bezüglichen Gesetze,
die der Bund und die Länder Niederösterreich und
Wien erließen (L. G. für Wien v. 20. I2. 1023,
B. 6. v. 11. I. 19024, L. G.£ N. Ö. v. 21. I. 1924).
bilden die Grundlage des Übereinkommens,
welches sodann zwischen der Gemeinde Wien und
dem Bunde hinsichtlich der Übernahme der Stadtbahn
 durch die Gemeinde abgeschlossen wurde. Sonach
wurde die Wiener Stadtbahn zur Betriebführung auf
Rechnung der Gemeinde Wien dieser überlassen, mit
der Verpflichtung, diese Linien aus Gemeindemitteln
zu elektrifizieren.
Die Übergabe und die Elektrifizierung der Stadtbahnlinien
 erfolgte abschnittweise, und war mit 20. Ok-Bahnsteig

 in Hütteldorf, Ankunfiseite

nissen die einzige in finanzieller Hinsicht mögliche,
um die Stadtbahn rasch: zum Leben zu erwecken.
Damit ist einer künftigen Änderung des Betriebes
bei weiterem Wachstum der Stadt und "entsprechender
 Entwicklung des Verkehres nicht vorgegriffen.
Die Elektrifizierung der Stadtbahn unter Verwendung
von Straßenbahnwagen, die jederzeit wieder aus dem
Stadtbahnnetz zurückgezogen‘ werden können, und
unter Einbau einer selbsttätigen, auch für den elekirischen
 Vollbahnverkehr geeigneten Signalanlage gibt
vielmehr alle Zukunftsmöglichkeiten frei, sei es für
die Einrichtung eines elektrischen Vollbahnverkehres,
 sei es für einen engeren Zusammenschluß
 der Stadtbahn mit späteren Untergrundbahnen.
Ende August 1923 stellte die Gemeinde Wien den
Antrag auf Übernahme des Stadtbahnbetriebes durch

(ober 1925 beendet. In Hütteldorf und Heiligenstadt,
 wo bishin der Übergang auf die Bundesbahn
stattfand, wurde eine Trennung vom Bundesbahngeleise
 vollzogen und eigene Betriebsbahnhöfe
mit Schleifenanlagen und Wagenhallen errichtet,
 in Michelbeuern wurde ein weiterer
Betriebsbahnhof mit Wagenhallen errichtet.
Zwischen den Haltestellen Hietzing und Braunzschweiggasse
 wurde eine Umkehranlage vorgesehen
 und die Verbindung mit dem Straßenbahngeleise
 wurde bei der Haltestelle Gumpendorferstraße
 und im Bereiche des Betriebsbahnhofes
 Michelbeuern hergestellt. Die Anlagen
in Hütteldorf und Heiligenstadt sind für einen
Massenübergangsverkehr zwischen Stadtbahn
und Bundesbahn ausgestaltet. Die Fahrstromleitung
        <pb n="630" />
        Speisenpunkt Währingergürte

by

a

Stadtbahnzuug
        <pb n="631" />
        Gemeinde Wien
Städt.

Gebaut in den
Werkstätten der

Straßenbahnen

Anhängewagen

in
Stahlbau

Mt

Maschinen- u. Waggonbaufabriks-A.-G.
 in
Simmering

Flettnerlüftner

Innenansich

Außenansicht
        <pb n="632" />
        weist Kettenaufhängung auf, der Fahrdraht ist ein
Rillendraht von 65mm? Querschnitt und besteht aus
Cadmiumkupfer; aus dem gleichen Material besteht
las Tragseil mit einem Querschnitt von 70 mm®. Zur
Stromversorgung der Stadtbahn wurden 4 Unterstaijonen
 errichtet, in denen der vom städtischen Elekrizitätswerke
 gelieferte Drehstrom von 5000 Volt
mittels Transformatoren und Quecksilberdampfgleichichtern
 in Gleichstrom von 750 Volt umgewandelt
wird. Die Tunnelstrecken sind mit einer elektrischen
Notbeleuchtung ausgestattet. Zur Sicherung des Zugs-‚erkehres
 wurde eine selbsttätige elektrische

Stadtbahn mußte auf die Verwendbarkeit der
Wagen auf den Stadtbahn- und Straßenbahn-;strec&amp;amp;ken,
 auf die Erzielung einer Fahrgeschwin-Jigkeit
 von 40 km in der Stunde und auf die Ernöglichung
 eines raschen Ein- und Aussteigens
Rücksicht genommen werden. Die neuen Wagen sind
von Puffer zu Puffer gemessen I’Om lang, besitzen
ganz verglaste Plattformen mit Doppel-Schiebetüren
ın beiden Seiten und einen Fassungsraum von I00
Personen. Alle Wagen sind mit einer achtklotzigen
Tandbremse und für den Normalbetrieb mit der
;elbsttätigen vereinfachten Kunze-Knorr-Druc-Niederrahmenautobus



Signalanlage nach neuestem, für Schnellbahnen
verwendetem Muster eingerichtet, die eine Zugsfolge
von 1!» Minuten auf der Gürtellinie und 3 Minuten
auf den übrigen Strecken ermöglicht. Die Weichen
und dazugehörigen Signale werden von 7 Stellwerken
 aus elektrisch bedient, derart, daß
der Stellwerkswärter jederzeit aus einer Fahrschautafel
Aufschluß über die Verkehrslage im Stellwerksbereiche
 erhält. Überall dort, wo durch Gleiseinmündungen
 und Gleiskreuzungen eine besondere Gefahr
besteht, daß bei Überfahren der Haltsignale Zusammenstöße
 erfolgen, sind Fahrsperren angebracht,
die jeden das Haltsignal überfahrenden Zug selbst-:ätig
 zum Stehen bringen.
Bei der Beschaffung des Wagenparkes für die

luftbremse ausgerüstet. In diesen Wagen befinden
sich 2 Notbremshandgriffe. Durch die sogenannte
Vielfachsteuerung der Triebwagen ist es mögich,
 von einem Führerstande aus bis zu 3 Triebwagen
 in einem Zuge zu bedienen, und auf diese
Weise ist also ein einziger Mann imstande. einen
Zug mit 9 Wagen zu führen.
Das Gewicht des Triebwagens beträgt 10.400 kg,
ienes eines Anhängewagens 9200 kg. Bis Ende 1027
sind 180 Trieb- und 270 Anhängewagen dieser Type
in Verkehr gestellt worden.
Das elektrifizierte Stadtbahnnetz von 26°5 km Beriebslänge
 wird von 5 Uhr bis 24 Uhr (12 Uhr
ıachts) betrieben. Die Zugsfolge beträgt im allgemeinen
Minuten. auf bestimmten Strecken zeitweise auch
        <pb n="633" />
        2 und 8 Minuten. Die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit
 (unter Einrechnung der Aufenthalte in der
Stationen usw.) beträgt rund 24 km in der Stunde.
Für die Elektrifizierung und Ausgestaltung der Stadtbahn,
 die vom Publikum außerordentlich stark
benützt wird, sind bis Ende 1027 insgesamt rund
17 Millionen Schilling aufgewendet worden und außer:
dem rund 127 Millionen Schilling für Stadtbahnwagen.
Bis zur restlosen Durchführung der Elektrifizierung
auf‘ den der Gemeinde übergebenen Linien wurde
die Stadtbahn tarifarisch gesondert behandelt, angefangen
 vom 20. Oktober 1925 wurde jedoch eine
tarifarische Einheit sämtlicher Linien, also
Straßenbahn und Stadtbahn, geschaffen.
Im Jahre 1927 sind rund. I00 Millionen Fahrgäste
auf den elektrifizierten Linien der Stadtbahn befördert
worden (wovon rund 90 Millionen von der Straßen-5ahn
 auf die Stadtbahn umgestiegen sind), was gegenüber
 der Vergleichsziffer von 41'2 Millionen im
lahre 1913 (Dampfbetrieb) eine wesentliche Steigerung
darstellt. Zu erwähnen ist, daß dieser Beförderungszifer
 von 412 Millionen im Dampfbetriebe eine
durchschnittliche Finnahme von 20°02 Groschen
13'090 Heller) für jeden Fahrgast entsprach.
Vom sozialpolitischen Standpunkte ist es jedenfalls
als erfreuliche Tatsache zu werten, daß der gegenwärtige
 Tarif in verschiedenen, besonders für die
Minderbemittelten belangvollen Positionen außerordentlich
 niedrig gehalten ist. So kostet ein Frühfahrschein
 16, ein Schülerfahrschein 5 und ein Kinderfahrschein
 3 Groschen gegenüber 17°28 Groschen (zwölf
Heller) in allen drei Positionen im Jahre 1913. Eine Hinund
 Rückfahrt kostet bei Lösung eines Rückfahrscheines
35 gegenüher Ge nach Anzahl der Teilstrecken) 37'44
oder 46°08 Groschen (26 oder 32 Heller), also im Mittel
41'706 Groschen., im Jahre 1013. Bei Lösung einer Wochenkarte

 ergibt sich ein Verhältnis von 26°67 zu dem anzegebenen
 Mittel von 4176 Groschen des Jahres 1013.
Der sozialpolitische Standpunkt, der sich in diesen
vergleichsweise angeführten Tarifsätzen sowie in verschiedenen
 anderen, sehr weit reichenden Maßnahmen
:arifarischer Begünstigung wirtschaftlich schwächerer
3evölkerungskreise ausdrückt, läßt es allerdings auch
srklärlich erscheinen, daß die im Jahre 1013 durchichnittlich
 auf eine Fahrt entfallenden Fahrpreiseinnahmen
 von 23°04 Groschen (16°00 Heller) auf gegenwärtig
 18'07 Groschen gesunken sind. Die Valorisierung
 der durchschnittlichen Einnahme für eine Fahrt
ist also erst bei rund 1.700 angelangt gegenüber dem
offiziellen Umrechnungsfaktor 14.400. Wenn dagegengehalten
 wird, daß dieser Tarif unter Einbeziehung
 des Stadtbahn-Schnellbahnnetzes
geboten wird und daß die sachlichen Aufwendungen,
sowie die für einen gegenwärtigen Stand von rund
;7.500 Personen (gegenüber rund 12.500 im Jahre
"013) aufzubringenden Personalkosten — ganz abgejehen
 von der Vermehrung der letzteren durch das
Achtstundentaggesetz und dergl. -—— in weit höherem
Maße gestiegen sind, als dem offiziellen Umrechnungsfaktor.
 entspricht (auf das 20.000 bis 25.000 fache
gegenüber dem 14.400 fachen), so wird man gerechterweise
 anerkennen müssen, daß in tarifarischer
Richtung getan wurde, was irgend möglich war.
Es erscheint bemerkenswert, daß im Jahre 1913 bei
einer Bevölkerung Wiens von 2'13 Millionen auf jeden
Einwohner durchschnittlich 178 Fahrten auf der Straßenbahn,
 Stadtbahn und den damaligen Stellwagen (innerstädtischer
 Verkehr) entfallen, wogegen sich im
Jahre 1927 bei einer Bevölkerung von rund 1802
Millionen insgesamt 308 jährliche Fahrten im innerstädtischen
 Verkehr ergeben, eine Ziffer, die nur in
wenigen Weltstädten erreicht wird.

SALZBURGER EISENBAHN- UND TRAMWAY-GESELLSCHAFT

Die Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Gesellschaft
wurde durch den Weltkrieg wirtschaftlich und finanziell
schwer in Mitleidenschaft gezogen. Aufgabe der verantwortlichen
 Leiter des Unternehmens der Nachkriegszeit
war es, die durch die wirtschaftliche Not verursachten
Verhältnisse mit den geringen zur Verfügung gestandenen
 Mitteln zu bessern. Diese Aufgabe war um so
schwerer, als die zur notwendigsten Instandsetzung erforderlichen
 Materialien nicht oder nur sehr schwer
erhältlich waren. Die Wiederaufbauarbeiten
konnten daher nur mühselig in. Etappen erfolgen. Vor
allem war es notwendig, die durch den Krieg zwangsweise
 eingeführten Ersatzstoffe auszubauen. Dies galt in
erster Linie für den Fahrdraht der elektrisch betriebenen
Strecken Salzburg -Parsch-Hangender Stein (Reichsgrenze),
 welcher zufolge des im Kriege notwendig gewordenen
 Kupferausbaues durch eine solche aus Eisendraht
arsetzt worden war, der mit hohem Kostenaufwande wieder
durch Flektrolytkupferdraht ersetzt werden mußte. Die In.

standsetzung der durch die Kriegsgefangenentransporte
“Gefangenenlager Grödig und St. Leonhard-Gartenau) stark
beansprucht gewesenen Gleisanlagen und der Fahrbetriebsmittel
 konnte unter der ungünstigen Auswirkung
der mittlerweile eingetretenen Inflationszeit nur langsam
vorwärtsschreiten. Dieser Umstand sowohl, als auch die
“inführung des Paßvisumzwanges bedingten eine Dros-;elung
 des Fremdenverkehres, wodurch sich ein empfindicher
 Ausfall der Einnahmen ergab. In erster Linie
war es dem verständnisvollen Zusammenarbeiten des
Unternehmens und des Personales zu danken, daß schließlich
 auch diese Krise überwunden wurde. Allmählich war
auch ein Aufleben des Fremdenverkehres zu beobachten,
der durch Erleichterung im Grenzverkehr gefördert
wurde. Die wirtschaftlichen Verhältnisse besserten sich mit
Aintritt der Stabilisierung der Währung zusehends und es
konnte aufeine intensive Fortführung der unfreiwillig unterbrochenen
 Instandsetzungsarbeiten des Oberbaues ge-Schritten
 werden. Ebenso wurde der gesamte Personen- und
        <pb n="634" />
        Güterwagenpark im Laufe der letzten 6 Jahre
ziner Generalreparatur unterzogen. Schließlich
wurden noch ein Montage -Triebwagen (Turmwagen)
 System „Gebus” sowie ein gut ausgerüsteter
 Hilfswagen für eventuell vorkomnende
 Entgleisungen oder Unfälle beschaflt.
Am 20. April 1924 wurde die 1I'’7 km lange
Veilstrecke Salzburg-Maria Plain, am I5. Mai
‚927 die zweite 1'8 km lange Teilstrecke Maria
Plain-Bergheim dem elektrischen Betriebe
übergeben, so daß es nunmehr möglich ist, die
alektrisch geführten Züge der Linie Parsch-Salzburg
 direkt nach Bergheim zu führen,
wodurch eine ganz bedeutende Belebung des
Personenverkehres auf diesem Streckenabichnitte
 eintrat, die eine wesentliche Verdich-‚ung
 der Zugsfolge erforderlich machte. Der
veitere Ausbau der Elektrifizierung der Gesamtstrecke
 Salzburg-Lamprechtshausen wird
aach Maßgabe der hiefür zur Verfügung
stehenden Mittel bald durchgeführt werden.
An Fahrbetriebsmitteln verfügt die Gesellschaft über
:5 Motorwagen, 2 Seilbahn-Triebwagen, 3 Dampflokonotiven,
 IGebus-Benzinelektro- Triebwagen, 45 Personenwagen,
 3 Post- und Gepäckwagen, 5 Bahnwagen, I Draisine,
 15 offene und 10 gedeckte Normal-Güterwagen.
Im Fremdenverkehr der Stadt Salzburg spielen
lie gesellschaftlichen Bahnlinien eine hervorragende
Zolle. Sind es doch vor allem die elektrische Linie
Salzburg-Hellbrunn-Hangender Stein (Reichsgrenze)
 und darüber hinaus im direkten Verkehre die
Strecke Schellenberg-Berchtesgaden-König-;ee
 der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, welche die
alljährlich herbeiströmenden vielen tausende Besucher
ler Festspielstadt auf kürzestem Wege mit den berühmten
Sehenswürdigkeiten des Schlosses, der Parkanlagen und
ler Wasserkünste in Hellbrunn sowie den landschaftlichen
 Reizendes lieblichen Berchtesgadener Landes
mit dessen Perle, dem Königsee, verbindet. Auch die
den Anschluß zur Zahnradbahn aufden Gaisberg

Bahnhof St. Leonhard-Gartenau

‘1286 m) vermittelnde elektrische Linie Salzburg-Parsch,
 welche auch die Verbindung mit den öster-‚eichischen
 Bundesbahnen im Güterverkehre mit erstzenannter
 Linie herstellt und eine beinahe ebenso starke
”requenz aufweist, ist als wichtiger Faktor des Verkehres
zu werten. .
Die Dampfbahnlinie Salzburg-Oberndorf-Lam-»rechtshausen
 erschließt das vorwiegend ländliche,
‚om Fremdenverkehr mehr abseits gelegene Gebiet
;alzachabwärts gegen die oberösterreichische Grenze.
Die in Bürmoos und Lamprechtshausen befindichen
 großen Torfmoore, Ziegel- und Glasfabriken liefern
lieser Linie die nicht unbedeutenden Verfrachtungszüter.
 Auf der nunmehr  elektrifizierten Teilstrecke
salzburg-Bergheim liegt die Haltestelle Maria
?lain, von wo in 30 Minuten Fußweg die berühmte
Wallfahrtskirche mit herrlicher Fernsicht auf Stadt
und Umgebung Salzburgs und Bayerns erreicht wird.
Bergheim wird wegen des dort befindlichen Flußstrandbades
 und Sonnenbades im Sommer
stark frequentiert. Weitwörth, der Sitz des
Fürstlich Auerspergschen Gutes ‚nebst Schloß
zowie die ausgedehnten Mayr von Melnhofschen
 Grund- und Waldbesitze nebst dem
Haunsberg mit der Kaiserbuche ist
ein beliebtes Ausflugsgebiet. Der an der Salzach
 gelegene Marktflecken Oberndorf und
das mit einer monumentalen Brücke verbundene
 Städtchen Laufen sind wegen ihrer historischen
 Fischerspiele und dem ehemaligen
 Wohnsitze des Komponisten des welt-»ekannten
 Weihnachtsliedes „Stille Nacht”
weit über die Grenzen Österreichs bekannt.
Schließlich sei noch die hochfrequentierte
Drahtseilbahn auf die Festung Hoı1ensalzburg
 erwähnt, die den Fahrgast von
der Stadt in einigen Minuten zu den Sehenswürdigkeiten
 der würdigsten Krone der historischen
 Bischofsresidenz emporbefördert,
von wo man auch eine herrliche Fernsicht
auf Stadt und Umgebung Salzburgs genießt.

„Okalbahnzug der Linie Salzburg-Hangender Stein (Reichsgrenze) auf der
Karolinenbrücke in Salzbure
        <pb n="635" />
        DIE ÖSTERREICHISCHE SCHIFFAHRT NACH DEM WELTKRIEG
Von Ministerialrat Dr. Franz Srbik, Vorstand des Schiffahrtsamtes im Bundesministerium für Handel und
Verkehr.

Das Österreich der Vorkriegszeit, das in so zahl-:eichen
 und wichtigen Belangen sich des Besitzes
großer wirtschaftlicher Werte rühmen durfte, war,
vegünstigt durch seine geschichtlichen und geographischen
 Voraussetzungen, in der glücklichen Lage, auch
die wesentlichen Erfordernisse für einen lebenskräftigen
Schiffahrtsverkehr sein eigen zu nennen. Vor allem
zesaß jenes Österreich eine ausgedehnte Seeküste.
Mit dem Ende des Weltkrieges sind hier grund-‚egende
 Änderungen eingetreten. Österreich hat
Triest und mit ihm seine gesamte Seeküste verloren
ınd ist zur Gänze auf die Benützung der über das
Ausland dorthin führenden Verkehrsmittel angewiesen.
 Aber auch der andere unmittelbare Weg
des alten Österreich zur Übersee, nämlich der über
das deutsche Wirtschaftsgebiet zum Ausfallstor der
Elbe, wurde ihm dadurch verschlossen, daß Österreich
 seinen Anteil am Laufe der Elbe verloren hat
und ihm außerdem eine seinen Zwecken entsprechende
 Tarifpolitik hinsichtlich der zu den großen
Elbeumschlagplätzen führenden Bahnen unmöglich
zemacht wurde.
Die einzige große Wasserstraße, die dem
neuen Österreich geblieben ist, auf der es die
Schiffahrt betreiben und auch seinen natürlichen Weg
ins Freie suchen kann, ist die Donau. Schon lange
vor dem Weltkriege vollzog sich der Güteraustausch
zwischen den landwirtschaftlichen Gebieten Ungarns
and den Ländern der unteren Donau auf der einen
and zwischen den Industriebezirken Österreichs auf
der anderen Seite zum großen Teile auf dem
Donauwege.
Diese Bedeutung des Donauweges als Wirtschaftsstraße
 mußte durch die eingangs gekennzeichneten,
im Gefolge des Weltkrieges für Österreich fühlbar
gewordenen grundlegenden Änderungen, ebenso
aber auch durch die in seinen inneren wirtschaftlichen
 Verhältnissen zutage getretenen Umwälzungen
zwangsläufig noch um ein Vielfaches anwachsen, ja
in manchen Belangen in die allererste Reihe vorrücken,
 Zunächst hat der Krieg und seine Auswirkungen
 den allgemeinen Charakter des Donauverkehres
 in einer ganz einschneidenden Weise
berührt. Die Verminderung der. Produktion, die
Beschränkung der Märkte, der Kapitalsmangel, die
sinkende Kaufkraft des Geldes, die Höhe der
Steuern, die Belastung der Staatsfinanzen usw.
machten sich auch auf dem Gebiete des Donauverkehres
 hindernd bemerkbar und können nur
allmählich und mit der allgemeinen wirtschaftlichen
Gesundung überwunden werden.
In erster Linie waren es aber die im Gefolge des

Weltkrieges in ganz Mitteleuropa hervorgerufenen
Änderungen der Staatsgrenzen, die auf den Donauverkehr
 einschneidenden Einfluß nahmen. Vor dem
Kriege wurzelte die Donauschiffahrt vor allem
in dem großen einheitlichen Zollgebiete der österreichisch-ungarischen
 Monarchie. Die Länge der
innerhalb dieses Zollgebietes gelegenen Strecke von
Engelhartszell bis Semlin betrug 1028 km, unterhalb
Semlins bildete die Donau die Grenze. der Monarchie
bis Orsova (210 km).
Der Ausgang des Krieges führte dagegen zur Errichtung
 von Zollschranken zwischen den neuentstandenen
 Staaten. Hiemit waren eine Anzahl streng voneinander
 geschiedener, der Gebietshoheit einer Reihe
von Uferstaaten unterstehender Stromabschnitte der
Donau gegeben. Produktion und Absatz wurden.
recht häufig zum Nachteil der Schiffahrt, gezwungen;
neue Wege zu suchen. Die Art und die Handhabung
 der Zoll- und Paßvorschriften, sowie das
Bestreben, den handelspolitischen Grundsatz des
Schutzes der nationalen Wirtschaft in weitestgehendem
 Maße auch auf die in so vielen Belangen
als international zu wertende Donauschiffahrt zur
Anwendung zu bringen, sind gewiß geeignet, den
Donauverkehr auf das schwerste zu beeinträchtigen.
Weiters begünstigte die Zeit nach dem Kriege
vielfach die Handelsbeziehungen zwischen den Weststaaten
 und den Staaten der unteren Donau, Beziehungen,
 die eine Ablenkung gewisser Güter
vom Donauwege auf den Seeweg mit sich brachten.
Hiezu kam noch die zeitweise Billigkeit der Seefracht,
die insbesondere den für die Donau seit jeher so
bedeutungsvollen Getreideverkehr anstatt zu Berg in
großen Mengen talwärts über die See nach einzelnen
 Westhäfen führte. Schließlich war auch der
Wettbewerb zwischen Hamburg und Triest mit
seinen tarifarischen Auswirkungen geeignet, den
Donauweg in gewissem Sinne zu benachteiligen. Die
Tragweite dieser Änderungen zeigt sich deutlich in
dem Umstande, daß beispielsweise gegenüber dem
ür das Jahr 101 ermittelten Gesamtumfange des
Donauverkehres von 6°8 Millionen Tonnen der
des Jahres 1023 nur 3'02 Millionen Tonnen und
der des Jahres 1924 nur 376 Millionen Tonnen
betragen hat.
Doch waren es nicht allein die Änderungen auf
politischem und rein wirtschaftlichem Gebiete, die in
der Nachkriegszeit so sehr fühlbar wurden. Auch in
anderer Beziehung hat die für Österreich doppelt
wichtig gewordene Donauschiffahrt ihr Antlitz völlig
geändert. Vor dem Kriege war vor allem die Erste
Donau-Dampfschiffahrts-Gesellshaß die älteste und
        <pb n="636" />
        größte Binnenschiffahrtsunternehmung Europas, auf
der Donau tätig. Neben ihr hatten noch die Süddeutsche
 Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, sowie
aine weitere deutsche, eine ungarische, die serbische
und die staatlich rumänische Schiffahrtsgesellschaft
entsprechend dem Umfang ihrer Betriebsmittel und
Zinrichtungen an der Bewältigung des ganzen
Donauverkehres ihren Anteil. Die Bestimmungen
des Staatsvertrages von St. Germain: über die Abtretung
 eines Teiles des österreichischen
Flußschiffsparkes und über die Verteilung der
Donauhandelsflotte mußten einerseits auf den schon
durch den Krieg schwer beeinträchtigten Besitzstand
der österreichischen Gesellschaft und mit ihr der österreichischen
 Donauschiffahrt überhaupt, andererseits
aber auch auf die Zusammensetzung der ganzen
Donauschiffahrt von maßgebendem Einfluß sein.
Was zunächst die Flotte der Ersten Donau-Dampfschiffarts-Gesellschaft
 und ihre Leistungen anlangt,
stellen sich diese zufolge der erwähnten Schiffsverluste
während des Krieges sowie der auf Grund des Schiedsspruches
 des amerikanischen Schiedsrichters erfolgten
Abtretungen von Fahrzeugen nach dem Kriege folgendermaßen
 dar: Die gesellschaftliche Dampferflotte bestand
 zu Ende des Jahres 1913 aus 142 Schiffen mit 03.400
ind. PS, zu Ende 1927 aus 77 Schiffen mit 45.700 ind. PS,
die Schleppschiffflotte im Jahre 1913 aus 808 Schleppschiffen
 (Warenbooten) mit 473.000 Tonnen Tragfähigkeit,
 zu Ende 1927 aus 400 Warenbooten mit
220.000 Tonnen Tragfähigkeit; hiezu kommen zu
Ende 1927 27 Petroleumtanks mit 10.000 Tonnen
Tragfähigkeit. Die Leistungen des Schiffsparkes betiefen
 sich im Jahre 1913 auf 273.000 Fahrstunden
nit 27 Millionen Fahrkilometer,
 im Jahre 1927 dagegen
auf 162.000 Fahrstunden mit
"4 Millionen Fahrkilometer,
der Schleppverkehr im Jahre
[913 auf 4'4 Millionen Schleppkilometer,
 im Jahre 1927 auf
3'4 Millionen. Die Betriebslinien
 hatten im Jahre 1013
eine Ausdehnung von 2553
Kilometern im Personendienst
und von 4240 Kilometern im
Frachtenverkehr, im Jahre 1927
dagegen eine solche von 1772
Kilometern im Personen- und
von 3114 Kilometern im Frachtenverkehr.

Im Zusammenhang mit der
erwähnten Abtretung zahl-:eicher
 Fahrzeuge aus dem
Besitzstande Österreichs, Ungarns
 und Deutschlands an
bestimmte andere Staaten
wurde aber auch der nationale

Jonauschiffspark der letzteren, soweit ein solcher schon
‚or dem Kriege vorhanden war, wesentlich ge-;tärkt,
 soweit dies aber nicht der Fall war, neu
zeschaffen. Hiedurch traten folgerichtig weitere Ver-‚hiebungen
 ein. Vor dem Kriege waren die Donauransporte
 zum überwiegenden Teile und vor allem
»berhalb des Eisernen Tores in den Händen der öster-‚eichischen
 und der ungarischen Gesellschaft, während
lie rumänischen und griechischen Gesellschaften insjesondere
 Transporte unterhalb des Eisernen Tores
jesorgten; der serbische Anteil an der Donauschiffahrt
 war verhältnismäßig nicht sehr bedeutend, der
‚ulgarische kaum nennenswert. Nach Vollziehung der
;chiffsabtretungen jedoch änderte sich das Bild volltändig.
 Seit der hiedurch bewirkten Stärkung der
Fonnage schon früher bestandener Schiffahrtsunterı1ehmungen
 und der völligen Neugründung solcher
1at die früher doch im Wesen eher als national zu
wertende Donauschiffahrt einen viel mehr inter-1ationalen
 Charakter angenommen, und oberhalb wie
mterhalb des Eisernen Tores begann sich auch die
Jleutsche, tschechoslovakische, jugoslawische, rumänische,
griechische, französische und niederländische Schifffahrt
 auszudehnen.
So waren beispielsweise bereits im Jahre 1024 die
änzelnen Flaggen am gesamten Donauverkehr im
olgenden Ausmaße beteiligt: S. H. S. mit F28 Milionen
 Tonnen, Österreich mit 0°83, Rumänien mit
5'48, Ungarn mit O0°41, das Deutsche Reich mit O0'21
und die Tschechoslovakische Republik mit O1 Millionen
 Tonnen.
Der Weltkrieg und die durch ihn hervorgerufenen,
für den Donauverkehr maßgebenden politischen und

ak 17] ]

Bodenseedampfer „Österreich”. erbaut durch die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschafi

1 uf
        <pb n="637" />
        wirtschaftlichen Verhältnisse Europas, seine Auswirkungen
 auf Österreich und auf den Donauverkehr
überhaupt, haben demnach der heimischen Donauschiffahrt,
 die für unseren Staat schon vor dem Kriege
von größter Bedeutung war, heute aber für ihn geradezu
eine Lebensnotwendigkeit geworden ist, schwere
Wunden geschlagen, ihre Reichweite auf der Donau
fühlbar eingeschränkt, ihren Schiffspark auf die Hälfte
herabgemindert und sie dem ernstesten Wettbewerb
anderer großer Schiffahrtsunternehmungen gegenüberzestellt.

Ungeachtet aller dieser so lebenseinschneidenden
Veränderungen ist die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
 mit Anspannung aller Kräfte bemüht, die
erlittenen schweren Schäden wieder gutzumachen, alte
Verbindungen zu stärken und neue anzuknüpfen,
ihren Verkehr zu beleben, den Anforderungen der
Zeit anzupassen und sich ihre Errungenschaften zunutze
zu machen, den Schiffspark zu ergänzen und die Schiffsverluste
 durch Neubauten modernster Art zu ersetzen,
wie dies durch den serienweisen Bau neuer starker
Zugdampfer, insbesondere des den neuesten Zeiterfordernissen
 entsprechenden, überhaupt stärksten
Zugdampfers der ganzen Donau, des
Dampfers „Österreich”, geschehen ist. Die Einlegung
 beschleunigter Fracht- und Eilgüterfahrten, die
Berücksichtigung der Bedürfnisse des Personendienstes
und des Fremdenverkehres im Wege der F ührung
von Eil-, Post- und Lokalschiffen stehen im Dienste
Österreichs wie‘ auch im Dienste des internationalen
Verkehres bis weit außerhalb der engen Grenzen der
Heimat. Ihre zweckentsprechend eingerichteten Ladeund
 Umschlagsvorrichtungen längs der ganzen Donau,
hierunter vor allem die modernen Verkehrsanlagen
in Wien, bilden ein wichtiges Mittel des für diese
Stadt wie für ganz Österreich so wichtigen Donauımschlagsverkehres.

In richtiger Erkenntnis der Notwendigkeit aber, der
‚öllig geänderten Lage und den neuen Kräfteverhältnissen
 auf der Donau Rechnung zu tragen, ist es
in letzter Zeit gelungen, die führenden Donaudampfschiffahrtsgesellschaften
 zu einer Betriebsgemeinschaft
 zusammenzuschließen, die schon mancherlei
Vorteile gezeitigt hat ‚und noch größere verspricht.
Aber auch sonst regt sich allerlei neues Leben auf
der österreichischen Donau. Neben der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
 sind an österreichischen
Jonauschiffahrtsgesellschaften noch die Rhein-Donau-Expreßschiffahrts-A.
 G., die mehrere Motorfrachtschiffe
im Betriebe hält, sowie die Österreichische Binnenschiffahrts-A.
 G. entstanden, die den Personenverkehr
im Donaukanal und in die Umgebung Wiens, besonders
 nach den Donaustrombädern, mit einer Anzahl
 rascher Motorboote besorgt, nebstdem aber auch
ein Zugschiff für den Schleppdienst besitzt.
Auch hinsichtlich der Art der Betriebsmittel sind
Bestrebungen nach tunlichster Anpassung an die

3.1

an
©

Zeiterfordernisse zu vermerken. Im allgemeinen ist in
der Donauschiffahrt, wenigstens was die Großschifffahrt
 anlangt, mit Rücksicht auf die Eigenart des
Stromes noch. der Dampfer vorherrschend. Neben ihm
haben sich jedoch in einem gewissen Verkehrsumfange
auch schon die mit Verbrennungsmotoren angetriebenen
Schiffe eingebürgert. Es verkehrt auch bereits eine
Anzahl größerer und kleinerer Motorboote für Zwecke
der Personenbeförderung sowie Motorschlepper verschiedener
 Pferdestärken und Tragfähigkeit.
Die Neuregelung der Verhältnisse bezüglich der
Donauschiffahrt hat auch in völkerrechtlicher Hinsicht
dadurch ihren Ausdruck gefunden, daß im Sinne der
die Donau betreffenden Bestimmungen der Friedensverträge
 im Donaustatut eine neue Rechtsgrundlage
geschaffen worden ist. Die Internationale Donau-Kommission
 wurde mit der Aufgabe ins Leben gerufen,
 die Freiheit der Schiffahrt und die Gleichbehandlung
 aller Flaggen im Donauverkehre zwischen
Ulm und Braila zu überwachen. Diese Kommission ist
auch mit Erfolg bemüht, die tunlichste Entwicklung
des Donauverkehres zu fördern und alle ihr im Wege
stehenden. Hindernisse zu beseitigen. Unter anderm
hat diese Kommission auch eine einheitliche Schifffahrtspolizeiordnung
 für die ganze Donau von Ulm
bis Braila beschlossen.
Auf der Strecke von den Strommündungen bis zu
dem Punkte, an dem die Zuständigkeit der Internationalen
 Donaukommission beginnt, übt die Europäische
 Donaukommission dieselben Befugnisse aus
wie vor dem Kriege.
Erfreulicherweise darf auch darüber hinausgehend
ein allmähliches Erwachen des Interesses für die
Donauschiffahrt verzeichnet werden. So wurde im
Zusammenhange mit einem vom Völkerbunde auf
seiner Konferenz von Genua gefaßten Beschlusse, demzufolge
 von Zeit zu Zeit über den Zustand der Verkehrswege
 sowie die Verkehrsmittel in Europa Untersuchungen
 angestellt werden sollen, von der beratenden
and fachmännischen Kommission des Völkerbundes
für die Verkehrswege und den Durchzugsverkehr
Mr. Walker Hines, der im Jahre 1921 den vorstehend
erwähnten Schiedsspruch in Flußschiffahrtsangelegenheiten
 gefällt hatte, mit der Vornahme einer Unterjuchung
 über die gegenwärtige Lage der Binnenschiffahrt
 in Europa und insbesondere der Donau
betraut. Mr. Hines, dem bei Durchführung seiner
weitgespannten Aufgabe der amerikanische Major
Mr. Somervell zur Seite stand, hat im Jahre 1925 alle
Donaustaaten sowie die Donau selbst von Regensburg
 bis Sulina bereist und hiebei mit den Vertretern
der Regierungsbehörden, den kommerziellen Faktoren
sowie den Schiffahrtsgesellschaften eingehend Fühlung
genommen. Das Ergebnis war ein höchst wertvoller
und ebenso reichhaltiger als eingehender Bericht. An
der Spitze seiner Darlegungen glaubt Hines feststellen
zu dürfen, daß die allgemeine Lage der Donauschiff-
        <pb n="638" />
        (ahrt sowie der Donauländer seit den Jahren 1920
and 1921 trotz so mancher noch offener Wünsche
doch einen glücklichen und merkbaren Fortschritt
 zu verzeichnen habe.
Ferner hat im Auftrage des Kongresses der Interaationalen
 Handelskammer, der auf seiner Stockiolmer
 Tagung im Jahre 1027 gewisse Donaufragen
erörterte, im gleichen Jahre Mr. Sandemann Allen
die Donau bereist, um mit den am Donauverkehre
nteressierten Schiffahrtsunternehmungen sowie den
Regierungen der Donauuferstaaten in den gedachten
Fragen Fühlung zu nehmen. Auch er kann auf höchst
wertvolle Erfolge zurückblicken.
Das Volk und die Regierung Österreichs selbst
haben den geänderten Verhältnissen auf dem Gebiete
der Donauschiffahrt Rechnung getragen. So hat der
Nationalrat in Erkenntnis der Notwendigkeit einer
Neuregelung des in vielen Belangen lückenhaften
oder längst überholten Binnenschiffahrtsrechtes im Jahre
[927 zunächst das Schiffahrtspolizeigesetz beschlossen
and hiedurch eine verfassungsmäßige Grundlage für
die Erlassung gewisser Vorschriften über die Binnenschiffahrt
 geschaffen. Sodann ist die von der Internationalen
 Donaukommission beschlossene Schiffahrtsoolizeiordnung
 für die Donau im Wege einer Ministerialverordnung
 mit I. November 1927 für Österveich
 in Kraft gesetzt worden. Die Folgezeit brachte
eine Reihe weiterer österreichischer Ministerialverordaungen.
 Schließlich ist das von der Pariser Staatenkonferenz
 beschlossene Übereinkommen über die Eichung
der Binnenschiffe durch Österreich ratifiziert worden.
Behufs seiner Durchführung wurde im Wege einer
Ministerialverordnung eine österreichische Eichordnung
für Binnenschiffe erlassen und im Zusammenhange
damit auch die veraltete Vorschrift über die Führung
der hölzernen Donauruderschiffe durch eine neue
ersetzt. Die Neuregelung einer nicht unbeträchtlichen

Die „Steiermark” (Motorschoner der „Vega”) auf der Fahrt

„Donau” (Schraubenmotorschiff der „Vega”) beim Laden von
Mais in einem Ostseehafen

Anzahl anderer, mit dem Donauverkehre oder mit
lem Binnenschiffahrtsverkehre im allgemeinen zu-;jammenhängender
 Rechtsverhältnisse, darunter auch
olcher, die über den Schiffahrtsbetrieb im engeren
3inne hinausgehen und die Stellung der Binnenschiffahrt
 im Wirtschaftsleben berühren, ist für die
1ähere Zukunft in Aussicht genommen.
Möge es gelingen, mit Hilfe all dieser Bestrebungen
lie hoffnungsreichen Ansätze einer Wiederbelebung
les Donauverkehres auf seinen neuen Grundlagen
zur weiteren Entwicklung zu bringen und der Donau,
zumal dann, wenn einst der geplante Ausbau der
aatürlichen und künstlichen, an das Donaunetz anschließenden
 Wasserstraßen zur Wirklichkeit geworden
sein wird, jene Stellung zu geben, die ihr durch die
zeographischen Verhältnisse vorbestimmt ist, nämlich
lie eines Mittlers zwischen dem Wirtschaftsleben im
Westen und im Osten Furopas, vielleicht dereinst
auch zwischen Europa und dem Orient, und möge
auch die österreichische Donauschiffahrt hiebei den
ihr gebührenden Platz an der‘ Sonne finden! .
Neben dieser naturgemäß an erster Stelle zu reihenden
 Donauyschiffahrt spielt auch der Schiffahrtsverkehr
 auf den österreichischen Alpenseen
 einschließlich des Neusiedlersees eine gewisse,
 wenn auch verhältnismäßig bescheidene Rolle,
Die Bedeutung der Schiffahrtsunternehmungen auf
diesen Seen liegt zunächst meist auf verkehrspolitischem
 Gebiete, wegen der durch sie hergestellten Verbindung
 mit Eisenbahnlinien, oft auch deshalb, weil
sie ein an sich notwendiges Verkehrsmittel in bahnarmen
 Gegenden bedeuten. Anderseits aber besitzen
unsere Binnenseen auch durch ihre landschaftliche
Schönheit wie durch die gebotene Gelegenheit zu
Bade- und Wassersvort aller Art eine nicht geringe

&amp;gt;
        <pb n="639" />
        Anziehungskraft auf das In- und Ausland, so daß
die betreffenden Schiffahrtsunternehmungen auch von
dem so wichtigen Gesichtspunkte des Fremdenverkehres
 und sohin auch der allgemeinen Volkswirtschaft
 Österreichs besonders in Betracht kommen.
Der Krieg und seine Nachwirkungen, haben nun
viele von den Unternehmungen, die auf den größeren
 und kleineren Seen einen Verkehr mit insgesamt
20 Dampfern und 18 Motorschiffen betreiben, in eine
schwere wirtschaftliche Bedrängnis versetzt, so daß
bei einigen von ihnen sogar die Möglichkeit ihres
Weiterbestehens fraglich wurde. Ihr Untergang würde
zweifellos sehr fühlbare Rückwirkungen, insbesondere
auf den Fremdenverkehr, zeitigen. Die Bundesregierung
 war und ist bemüht, hier nach Kräften Abhilfe
zu schaffen. Ein reichliches Zuströmen von inländischem
 oder gegebenenfalls auch ausländischem Kapital
in den an sich gewiß lebensfähigen Körper jener
Schiffahrtsunternehmungen jedoch käme nicht nur der
heimischen Volkswirtschaft im allgemeinen zugute,
sondern dürfte aller Voraussicht nach auch dem
Kapitalgeber reiche Früchte tragen.
Immerhin kann aber mit Genugtuung neben einem
1ach Kräften aufrechterhaltenen Schiffahrtsbetrieb auf
jenen Seen, woselbst ein solcher schon in der Vorkriegszeit
 bestand, auch die Entstehung zahlreicher Motorbootleihbetriebe,
 die Neugründung mehrerer Schiffahrtsunternehmungen
 auf dem Neusiedlersee und die
Indienststellung des großen, modernen, auf der
Korneuburger Werft der Ersten Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft
 erbauten Doppelschraubenmotorschiffes
 „Österreich“ in den Schiffahrtsbetrieb der
österreichischen Bundesbahnen auf dem Bodensee
verzeichnet werden. Auch dem Gebiete der Schiffahrtsvorschriften
 für die Österreichischen Binnenseen hat
die Bundesregierung ihr Augenmerk zugewendet und
zunächst durch eine Schiffahrtsvorschrift für den Neusiedlersee
 Vorsorge getroffen. Weiters wurden mit
den anderen Bodenseeuferstaaten gewisse Abändezungen
 der Bodenseevorschriften vereinbart und für
Österreich in Vollzug gesetzt.
Ist schon die österreichische Binnenschiffahrt durch
den Krieg und die Nachkriegszeit aufs allerschwerste
betroffen worden, so wurde der andere blühende
Zweig der österreichischen Schiffahrt, der zu See, mit
dem Friedensschluß zur Gänze vernichtet, die im
Laufe so vieler Jahrzehnte mit unendlichen Mühen
aufgebaute Handelsflotte. die den Namen Österreichs

Das Schraubenmotorschiff „Donau”

über die See in die fernsten Länder getragen hatte,
in alle Winde verstreut. Der Staatsvertrag von St.
Germain hat dem durch ihn geschaffenen Österreich
las übrigens wohl aus der Staatshoheit selbst flie-Sende
 Recht zuerkannt, eine eigene Seehandels-‘lotte
 zu halten. Der Tatkraft einiger Angehöriger
der ehemaligen österreichischen Marine ist die Grünlung
 einer österreichischen Reederei, der
‚Vega-Reederei G. m. b. H.“ in Wien, zu ver-Janken.
 Diese rührige Gesellschaft betreibt die See-;chiffahrt
 mangels einer eigenen österreichischen Seeküste
von Hamburg aus. Ihre Schiffe fahren jedoch unter
Ssterreichischer Flagge. Sie besitzt eine wenn auch
»egreiflicherweise noch bescheidene, aber doch im
Anwachsen begriffene Anzahl von Seeschiffen, nämlich
lie Motorschoner „Kärnten“ und „Steiermark“, das
Schraubenmotorschiff „Donau“ und die „Enns“. Die
erstgenannten drei Schiffe gehören einem modernen
Typ an, der sich wegen der Vereinigung der Vorzüge
 des Motorfahrzeuges mit denen des Segelschiffes
einer stetig ansteigenden Beliebtheit in der Frachtschiffahrt
 erfreut. Hiezu kommt noch das Segelschiff
„Enns“, Diese Schiffe sind in Wien als ihrem Heimatshafen
 registriert. Sie befahren in der sogenannten
Trampfahrt die Nord- und die Ostsee mit ununterbrochen
 wachsendem Erfolg,
Im Zusammenhange mit dem Inslebentreten dieser
österreichischen Reederei und um ihren Schiffen die Behandlung
 nach dem internationalen Rechte zu sichern,
hat der Nationalrat das Gesetz über das Flaggenrecht
der österreichischen Seehandelsschiffe und die Vorschriften
 über ihre Registrierung in Österreich ge“
zchaffen. Ferner ist Österreich im Hinblicke darauf
laß durch das Übereinkommen von Genf über das
Aegime der Seehäfen vom Jahre 1923 den Schiffen
remder Flagge in den Häfen der dem Übereinkommen
 angehörenden Staaten die gleiche Behandlung
mit den Schiffen des eigenen Staates und denen der
neistbegünstigten Nation zugestanden wird, diesem
Übereinkommen im Jahre 1927 beigetreten, um auch
den österreichischen Schiffen die durch dieses Übereinkommen
 gebotenen Vorteile zu sichern.
Schwer verstümmelt und aus tausend Wunden
Zlutend ist die einst so lebensblühende Schiffahrt
Österreichs aus dem Weltkriege hervorgegangen,
ein Abbild des Staates selbst. Aber Kraft und
Hoffnungsfreude ist ihr geblieben wie jenem, sein
neuer Aufstieg wird auch der ihre sein.

Auf hoher See
        <pb n="640" />
        DIE KOMMERZIELLE WEITERENTWICKLUNG DER DONAU-SCHIFFFAHRT

Von Hofrat Ludwig Wertheimer, Generaldirektor der Ersten Donau - Dampfschiffahrts-Gesellschaft.

Das Donauschiffahrtsgeschäft konnte schon vor dem
Kriege in einer den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen
völlig entsprechenden Weise nur mit einer verhältnisnäßig
 geringen Rentabilität geführt werden. Der Auszang
 des Weltkrieges hat die Voraussetzungen für
einen wirtschaftlichen Betrieb wesentlich erschwert.
Die katastrophalen Verluste, welche die österreichische
Jonauschiffahrt durch die Friedensverträge an Zugkraft
and Frachtraum erlitten hat, sind bekannt. Rund die
Hälfte ihrer Betriebsmittel ist ihr genommen worden,
wobei diese gleichzeitig ‚zum Aufbau ausländischer
Konkurrenzunternehmungen verwendet wurden. Das
Personal, das auf diesen Schiffen tätig war, ist jedoch
nur zum kleinsten Teil mit übernommen worden.
Abenso konnte das Ersatzpersonal, das während des
Krieges eingestellt wurde, um an den Platz zur
militärischen Dienstleistung Einberufener zu treten, im
Jahre 1919 nicht ohneweiters entlassen werden. Die
Erste Donau - Dampfschiffahrts-Gesellschaft stand also
um so mehr vor einer Plethora an Personal, als der
umfangreiche Apparat auf doppelt so große Betriebsmittel
 zugeschnitten war, als sie an der Jahreswende
1918/19 verblieben. ;
Zu all dem kamen unvorstellbar große Hemmungen
des Verkehres. Daß der Donauverkehr auch. darunter
zu leiden hatte, bedarf keines Beweises.
Erst etwa in den Jahren 1022/23 näherten sich die
Verhältnisse wieder einigermaßen dem Normalen, doch
machte sich noch immer die Verarmung, die alle Donauuferstaaten
 ohne Ausnahme, wenn auch in verschiedenem
 Grade belastete, drückend fühlbar. Zunächst
waren und sind es die gegenüber
 den Vorkriegszeiten phantastisch
 hohen Zinssätze, die
nicht nur die Haltung von Vorräten
 erschweren, sondern den
Yandel zwingen, sich womögich
 „von der Hand in den
Mund” einzudecken, also seine
3ezüge nicht in großen Partien,
sondern sozusagen kistenweise
zu bewerkstelligen. Hiedurch
st der Aufbau des Geschäftes
der Donauschiffahrt stark verschoben
 worden: an Stelle der
Schlepp- und Waggonladungen
traten häufig kleine Teilpartien.
Vor allem aber ist das Gesamt-‚olumen
 des Konsums in den
Donauländern stark eingeschrumpft.
 Immerhin wäre die
Zntwicklung günstiger gewesen,
wenn nicht auch noch die landwirtschaftliche
 Produktionsfäaigkeit
 des Donaugebietes stark
rückläufig gewesen wäre. Diese
Tatsache ist in erster Linie auf

die Agrarreformen zurückzuführen, die in gewissen Staaten
zur Durchführung gebracht wurden. Im Zuge dieser
Zeformen sind die Latifundien des Großgrundbesitzes vielach
 in Bauerngüter verwandelt werden. Die Folge war
unächst eine Minderproduktion der kleinen Landwirte,
lie weder über die Kenntnisse noch über die Betriebsnittel
 intensiver Wirtschaft verfügen. Zunächst ist
lurch die erhöhte Viehhaltung der eigene Konsum
zestiegen. Auch sind die betreffenden Gebiete durch
lie angesetzten Bauernfamilien stärker besiedelt worden.
Dazu kamen noch gewisse, die Ausfuhr hemmende
inanzmaßnahmen (Exporttaxen), die sich ebenfalls einem
atensiven Anbau entgegenstellten.
Leider wirken diese für den Getreideexport aus
enen Ländern nachteiligen Momente bis jetzt noch
ı1ach, und man kann nur der Hoffnung Ausdruck
‚erleihen, daß es der: agrarpolitischen Finflußnahme
ler maßgebenden Stellen doch gelingen wird, die
'roduktion und damit die Exportfähigkeit ihrer landwirtschaftlichen
 Erzeugung zu heben. Da der Eigen-‚erbrauch
 jedes dieser Länder (innerhalb verhältnisnäßig
 enger Grenzen) eine feste Größe bildet, bewirkt
in weiterer Zuwachs der Produktion sogleich ein
;tarkes Ansteigen der Exportmöglichkeit. Während also
las Getreidegeschäft zu Berg wie die Transporte mit
KXaufmannsgütern zu Tal durch die geschilderten
5konomischen Momente vermindert wurden, machten
sich auch im inneren Betriebe der Donauschiffahrt
beträchtliche Erschwerungen geltend.
Insbesondere wurde die Besoldungsfrage durch die
nflation und nachher durch das rapide Ahsinken der

Zusdampfer „Österreich” der Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft bei der Wiener Reichsbrücke
        <pb n="641" />
        Betriebseinnahmen gegenüber der Vorkriegszeit ein
ungemein schwieriges Problem. Während der Inflation
zlich die Lage der österreichischen Schiffahrt {fast
vollständig jener der Staatsverwaltung: die Einnahmen
blieben (in Gold) dauernd hinter den Ausgaben zurück.
Der verständliche Wunsch der Angestellten nach
weiterer Valorisierung ihrer Einkommen ‚mußte aber
erfüllt werden, ohne daß auf der anderen Seite die
Zingänge im gleichen Maße erhöht werden konnten.
Bei dieser Lage mußten die Schiffahrtsbetriebe sich
verschulden, so daß dann auch noch Zinsenlasten hinzutraten.
 Besonders dornig war hiebei die Pensionsfrage.
Die österreichische Schiffahrtsgesellschaft besaß seit
jeher einen Pensionsfonds, dessen Mittel aber durch
die Inflation und die Mietengesetzgebung praktisch
vernichtet wurden. Es machte sich nun unter den
Pensionisten, aber auch unter den aktiv Angestellten,
sine lebhafte Bewegung dahin geltend, daß das Unternehmen
 die Pensionslasten '’unmittelbar auf sich nehmen
solle. Tatsächlich hat die Gesellschaft sich zu diesem,
wenn auch sozial sehr wünschenswerten, so doch
überaus folgenschweren Entschluß auf einer gewissen
Grundlage bereit gefunden. ;
Gegenüber der Vorkriegszeit hat sich also folgendes
wesentlich geändert: Die schwimmenden Betriebsmittel
sind (ohne angemessene Geldentschädigung) auf die
Hälfte vermindert. Gleichzeitig wurde der österreichischen
 Flagge das Befahren der sogenannten Territorialzewässer,
 wie die Kabotage im jugoslawischen und
rumänischen Staate untersagt. Das Transportvolumen
im Donauschiffahrtsgeschäfte ist durch die Verarmung
der Uferstaaten wie durch den Rückgang insbesondere
der landwirtschaftlichen Produktion auf einen Bruchteil
des Friedensgeschäftes vermindert, ohne daß dabei der
auf der Donau vorhandene Frachtraum geringer geworden
 wäre als im Jahre 1913. Vielmehr ist der Wettbewerb
durch die zum Teile wesentlich gestärkte, zum Teile ganz
neu‘ entstandene Konkurrenz der nationalstaatlichen
Donauflotten wesentlich verschärft worden. Das Personal
 der abgegebenen Schiffe war fast vollständig bei
der Muttergesellschaft verblieben, mußte also im Zuge
von Abbauaktionen teilweise abgefertigt oder pensioniert
 werden. Der Pensionsfonds selbst ist tatsächlich
aufgezehrt. Die Gesellschaft wird von den sich erzebenden
 Versorgungslasten unmittelbar betroffen. Die
staatliche Subvention ist nach dem Zusammenbruche
weggefallen.
Diese kurzen Hinweise zeigen, wie außerordentlich
schwierig die Lage der Donauschiffahrt und insbesondere
‚jene der österreichischen Flagge geworden ist. Trotzdem
durch eine Summe von Maßregeln ein Teil der hier
gekennzeichneten Uebel und Schäden vermindert
werden konnte, ist doch noch ein so großer Rest an
solchen verblieben, daß von einer Gesundung noch
keineswegs gesprochen werden kann. Die österreichische
Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft war bisher bemüht,
sich selbst zu helfen. Ueber ihre Veranlassung
wurde zum Zwecke der Rationalisierung eine Betriebszemeinschaft
 geschaffen, an deren weiterem Ausbau

zur Ersparung noch vermeidbarer Kosten intensiv
zearbeitet wird. Trotzdem diese Zusammenfassung von
zer großen Donauschiffahrten zu einer einheitlichen
Zetriebsorganisation eine wesentliche Besserung des
Verhältnisses zwischen Finnahmen und Kosten
nit sich gebracht hat, kann doch die Frage, ob damit
ichon alle oberwähnten Nachteile völlig kompensiert
ind, leider nicht befriedigend beantwortet werden.
[rotz zehnjähriger eifriger Arbeit sind die gewaltigen
Schäden, die das Kriegsende nach sich gezogen hat,
nur teilweise beseitigt.
Wenn ich nach dieser Kennzeichnung der Lage, wie
je insbesondere durch die Bestimmungen der Friedens-‚erträge
 und durch die wirtschaftlichen F. olgewirkungen
les Krieges herbeigeführt wurde, mich der Zukunft
‚uwende, so soll keineswegs verkannt werden, daß
;tarke Kräfte tätig sind, um die Wunden auch wieder
zum Verheilen zu bringen. Zunächst hat sich die Stabili-;;erung
 der Währungen, die heute in fast allen für
das Donaufrachtgeschäft wichtigen Gebieten durchgeführt
 ist, ungemein wohltätig ausgewirkt. Damit war
n den einzelnen Uferstaaten die unerläßliche Grundage
 für eine Neubelebung der Erzeugung wie des
Tandels gegeben. Tatsächlich sind auch die Verkehrsüffern
 in raschem Steigen begriffen. Die österreichische
Jonauschiffahrt konnte ihr Gesamttransportsubstrat
;eit der Stabilisierung, das ist von 1923 auf 1027, von
5 Millionen Meterzentner auf 122 Millionen Meterzentner,
 das ist um etwa 103% steigern. Diese Ziffer
zeigt einen kräftigen Auftrieb und läßt erkennen, daß
las Donauschiffahrtsgeschäft innerlich durchaus gesund
ınd entwicklungsfähig ist. Weiters ergibt sich aus der
’eichen Maisernte Rumäniens im Jahre 1927, wie
&amp;gt;benso aus der guten Weizenernte in Jugoslawien im
lahre 1928, daß bei günstigen Verhältnissen die Landvirtschaft
 dieser so wichtigen Fxportgebiete trotz der
»ben gekennzeichneten strukturellen Veränderung doch
:chon wieder mit großen Mengen marktfähig sein
sann. Zur Stärkung des Bergverkehres trägt namentlich
auch die Entwicklung des Bedarfes an Benzin bei
vährend auf der anderen Seite der bedeutende Zuvachs
 deutscher Industrieexporte nach den Donauändern
 die Hoffnung gibt, daß auch das vom Stand-»unkte
 der Ausnützung der Fahrbetriebsmittel überaus
wichtige Talgeschäft — das heute schon die Menge
ler Vorkriegszeit vielfach übertrifft — eine weitere
zute Entwicklungsfähigkeit besitzt.. Wenn noch be-‘ücksichtigt
 wird, daß die Betriebsgemeinschaft im
Jonauverkehre bei entsprechendem Ausbau eine
wirtschaftliche Gebarung und eine Verbesserung
les Verkehres verspricht, so darf gesagt werden,
das die ökonomischen Grundlagen für eine starke
’sterreichische Donauschiffahrt durch die Kriegs-‘olgen
 zwar verschoben, aber keineswegs zerstört sind.
Die Schwierigkeiten liegen mehr in der Rekonvales-:enz,
 als in der Zukunft. In diese kann man bei Er-‘üllung
 der auf finanziellem, kommerziellem und techaischem
 Gebiet gelegenen Voraussetzungen hoffnungsvoll
blicken.

3A
        <pb n="642" />
        DER LUFTVERKEHR IN ÖSTERREICH
Von Dr. Viktor Kraus, Ministerialrat im Bundesministerium für Handel und Verkehr.

Die durch die Verwendung der Luftfahrzeuge im
Kriege herbeigeführte Entwicklung des Motorluftfahrzeugbaues
 hat nach Kriegsende auch in Österreich das
Bestreben wachgerufen, das Luftfahrzeug nunmehr auch
lem zivilen Verkehr nutzbar zu machen. Die von dem
vollständig neuartigen Verkehr aufgeworfenen, eine
Reihe von Verwaltungsgebieten berührenden Fragen
wurden vom geltenden Recht, das diesen Verkehr nicht
voraussehen konnte, entweder gar nicht oder nur in unbefriedigender
 Weise gelöst. Das Eingreifen des Staates
zur Regelung der durch den Luftverkehr aufgeworfenen
Fragen war daher unerläßlich. Angesichts dieser neuen
staatlichen Verwaltungsaufgaben wurde von der Staatscegierung
 zunächst mit Vollzugsanweisung vom 15. April
iQ19, StGBl. Nr. 239, die bei der staatlichen Behandlung
 der Luftfahrangelegenheiten bestandene Zuständigkeitszersplitterung
 soweit als möglich beseitigt und die
ührende Behandlung der mit dem. Zivilluftfahrwesen
zusammenhängenden Angelegenheiten dem Staatsamt
ür Verkehrswesen zugewiesen, in dessen Rahmen ein
sur Behandlung der staatshoheitlichen und der sonstigen
Angelegenheiten des Luftfahrwesens bestimmtes „Bureau
‘ür Luftfahrangelegenheiten“‘) und in der Folge
als beratendes Organ ein aus Vertretern der Berufsınd
 Interessentenkreise und der Wissenschaft zusammengesetzter
 „Fachausschuß für Luftfahrangelegenheiten“
"seit 10923 mit der Bezeichnung „Österreichischer
„uftfahrausschuß“) errichtet wurde.
In der Absicht, die rechtlichen Hindernisse, die der
Antwicklung des Luftverkehres hemmend im Wege
standen, möglichst bald zu beseitigen, wurde von der
Staatsregierung bereits am 6. September I919 der Entwurf
 des Gesetzes, betreffend die vorläufige Regehung
der Luftfahrt (377 der Beilagen — Konstituierende
Nationalversammlung), in der Nationalversammlung einzebracht.
 Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung war
allerdings nur als eine vorläufige gedacht, wobei vor
allem die Erwägung maßgebend war, daß der Motoruftfahrzeugverkehr
 vornehmlich ein zwischenstaatlicher
Yerkehr sein wird und daß daher eine möglichst gleichartige
 Gestaltung der Gesetzgebung in den einzelnen
staaten hinsichtlich der Regelung dieses Verkehres anzustreben
 sei. Auch wurden solche Fragen, die, wie
zum Beispiel die Zuerkennung des Enteignungsrechtes
mür Luftfahranlagen?). die parlamentarische Ver-1)

 Die dermalige, im Verbande der Sektion IV (Verkehrs-Sektion)
 des Bundesministertums für Handel und Verkehr
stehende Luftfahrtdienststelle führt die Bezeichnung: Amt für
Luft- und Schiffahrt (Luftfahrangelegenheiten).
2) Erst in dem im Dezember 1926 im Nationalrat eingeörachten
 Entwurf eines Bundesgesetzes, betreffend die Fördezung
 des Luftverkehres (Luftverkehrsförderungsgesetz), wurde
ıaebst anderen Erleichterungen und Begünstigungen für die
den öffentlichen Luftverkehr ausübenden Luftverkehrsunteracehmungen
 auch ein Enteignungsrecht zugunsten der dem
öffentlichen Luftverkehr dienenden Anlagen vorgesehen, doch
war bis jetzt die parlamentarische Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes
 nicht möglich.

handlung wesentlich erschwert hätten, in die vorläufige
zesetzliche Regelung nicht aufgenommen, um die im
nteresse der allgemeinen Sicherheit und zur Wahrung
ler öffentlichen Verkehrsinteressen unbedingt erforderichen
 gesetzgeberischen Maßnahmen baldigst zu ernöglichen.
 Die Nationalversammlung hat diesen Gesetzantwurf
 mit einigen Abänderungen bald verabschiedet,
jo daß das Gesetz vom 10. Dezember 1910, betreffend
lie vorläufige Regelung der Luftfahrt, unter Nr. 578 in
lem am 23. Dezember 1919 erschienenen 205. Stück
les Staatsgesetzblattes für die Republik Österreich kundzemacht
 werden konnte.
Das Gesetz gestattet die Benützung. des Luftraumes
lurch Luftfahrzeuge, soweit nicht durch dieses Gesetz
ınd die hiezu erlassenen Durchführungsverordnungen
3Zeschränkungen festgesetzt sind, und schafft hiedurch
sine den berechtigten Interessen des Grundeigentümers
ınd den Bedürfnissen der Luftfahrt entsprechende Abırenzung
 der aus dem Grundeigentum sich ergebenden
jefugnisse. Diese, eine weitgehende Duldungspflicht des
srundeigentümers hinsichtlich der Luftraumbenützung
»einhaltende privatrechtliche Regelung des
DJurchflugsrechtes der Luftfahrer, greift selbstver-;tändlich
 der Entscheidung der Frage, ob und inwieweit
lie staatliche Gebietshoheit im Luftraume oberhalb
der durch die Staatsgrenzen umschriebenen Erdober-Jäche
 im Interesse der Freiheit des zwischenstaatichen
 Luftverkehres beschränkt werden soll, nicht vor,
armöglicht jedoch im Falle der Festsetzung eines völker-;echtlichen
 Durchflugrechtes für ‚ausländische
uftfahrzeuge auch die Freiheit dieses Luftverkehres.
Als teilweiser Ersatz für das fehlende Enteignungsecht
 wird im Gesetz im Interesse der Sicherheit der
uftfahrt wie auch im allgemeinen Sicherheitsinteresse
ine Duldungspflicht des Grundeigentümers (Besitzers)
yezüglich der Anbringung von Orientierungs-‚eichen
 festgesetzt. Die auf dem Erdboden errichteten,
iem Luftverkehre dienenden Anlagen, darunter insbeondere
 die Flugplätze, sowie die Gründung und der
3etrieb von Luftfahrunternehmungen (erwerbsnäßige
 Beförderung von Personen oder Sachen oder Nachichten
 durch Luftfahrzeuge) können nur unter besonderen
’orsichtsmaßnahmen und Bedingungen zugelassen werden,
lie einerseits soweit als möglich die Gefährdung der Inter-»ssen
 der durch den Bestand und Betrieb der Luftverkehrsınlagen
 gestörten Nachbarschaft und der Interessen des
lie Luftfahrzeuge als Beförderungsmittel benutzenden
'ublikums ausschließen und anderseits die vom Standyunkte
 des Allgemeininteresses sich ‚ergebenden Anforlerungen
 sicherstellen sollen. Demgemäß sieht das Ge-‚etz
 eine besondere, die Wahrnehmung der verkehrs-»olitischen
 und sonstigen Interessen ermöglichende
taatliche Genehmigung der dem Luftverkehre die-1enden
 Anlagen sowie der Luftfahrunternehmungen vor.
Im Luftfahrtgesetz ist des weiteren im Interesse der
;icherung des Luftverkehres und der Öffentlichkeit
m Hinblick auf diesen Verkehr eine besondere staatiche
 Zulassung der Luftfahrzeuge und der Luft-
        <pb n="643" />
        CZ

17”

fahrzeugführer vorgesehen, indem dort bestimmt ist,
daß Motorluftfahrzeuge (Luftschiffe und Flugzeuge)
außerhalb der Flugplätze nur verkehren dürfen, wenn
und solange die Behörde sie zum Luftverkehr zuläßt
und daß derjenige, der ein außerhalb der Flugplätze
verkehrendes Luftfahrzeug führt oder bestimmungsgemäß
anderweitige Dienste auf Luftfahrzeugen während einer
solchen Fahrt versieht, der Erlaubnis der Behörde bedarf.
Besonders wichtig für die Allgemeinheit ist die
auch als Korrelat für die weitgehende Duldungspflicht
des Grundeigentümers anzusehende, im Luftfahrtgesetz ge-Ttoffene
 Regelung der Haftpflicht für Schäden aus
dem Betriebe von Motorluftfahrzeugen. Diese besondere
Luftfahrerhaftpflicht ist mit einigen allerdings
wesentlichen Abweichungen den Bestimmungen des
Gesetzes über die Haftung für Schäden aus dem Betriebe
 von Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeuggesetz vom
9. August 1908, RGBI. Nr. 162, novelliert durch das
Gesetz vom 3. Mai 19022, BGBl. Nr. 300) nachgebildet.
Hiedurch wird die nicht auf das Verschulden des Ersatzflichtigen
 abgestellte Erfolghaftung nunmehr auch auf den
3Zetrieb mit Motorluftfahrzeugen ausgedehnt und damit
durch Gesetz im Interesse der Wiedergutmachung der
durch Motorluftfahrt herbeigeführten Schäden neben
der Haftung nach dem allgemeinen bürgerlichen Rechte
»ine über diese hinausgehende, durch Parteiabrede nicht
aufhebbare Haftung des Luftfahrers geschaffen.
So wichtig auch die geschilderten, noch jetzt gültigen
gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen waren, sa
wenig konnten sie allerdings zunächst von der staatlichen
 Luftfahrtverwaltung für den österreichischen Luftverzehr
 praktisch ausgewertet werden. Durch die im Staatsvertrag
 von St. Germain vom IO. September 1019 enthaltenen
 Luftfahrtbestimmungen wurde nämlich in
Österreich zunächst überhaupt jedwede österreichische
 Luftfahrt unmöglich gemacht, da nach den
Zestimmungen des Vertrages Luftfahrzeuge oder deren
Bestandteile damals in Österreich weder hergestellt, noch
dorthin eingeführt werden durften und alles damals in
Österreich befindliche Luftfahrzeugmaterial entweder für
militärische Zwecke verwendet oder für diese Zwecke
bestimmt war und daher abgeliefert oder nach den
Weisungen der Organe der Interalliierten aeronautischen
 Kontrollkommission zerstört werden mußte. Das
‘im Artikel 147 des Vertrages) bis I6. Jänner 1021 erlassene
 Verbot der Erzeugung und der Ein- und
Ausfuhr von Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugmaterial

 wurde dann noch vor Ablauf der Verbotsfrist
 durch einen Beschluß der Pariser Botschafterkonferenz
 mit dem Hinweis, daß Österreich seinen im
Artikel 148 bestimmten Auslieferungsverpflichtungen nicht
entsprechend nachgekommen sei, noch auf unbestimmte
 Zeit erstredct.
Während auf diese Weise in Österreich selbst keinerlei
Luftfahrt möglich war, sicherten sich die alliierten und
assozlierten Mächte durch die Bestimmungen der
Artikel 276—283 des Staatsvertrages von St. Germain
für die ihnen angehörigen Luftfahrzeuge in einseitiger
Weise in Österreich das Flug-, Durchgangs- und Lan-Jungsrecht
 und zwangen Österreich, die von einer dieser
Mächte ausgestellten oder anerkannten Staatsangehörigkeits-
 und Flugsicherungsbescheinigungen, Befähigungs-‚eugnisse
 und Lizenzen den für österreichische Luftahrzeuge
 vorgeschriebenen entsprechenden Bescheinizungen
 gleichwertig gelten zu lassen. Des weiteren
vurde in. diesen Bestimmungen die Meistbegünstizung
 für den Handelsluftverkehr der erwähnten Mächte
nnerhalb Österreich und zwar gleichfalls in einseitiger
Weise festgesetzt und Österreich schließlich verpflichtet,
‘ür österreichische Luftfahrzeuge in Österreich dieselben
»olizeilichen Vorschriften über Lichter und Signale, Flugzorschriften
 und Luftverkehrsbestimmungen für Flugplätze
und deren Umgebung zu erlassen, wie sie in dem von den
alliierten und assoziierten Mächten abgeschlossenen Übersinkommen
 über die Luftfahrt, also in dernachher am 13. Oktober
 1919 abgeschlossenen Pariser Luftfahrkonvention
‚estgesetzt wurden. Diese, die österreichische Lufthoheit
jeschränkenden Bestimmungen sollten laut Artikel 283
les Staatsvertrages von St. Germain bis zum 1. Jänner
1923 in Kraft bleiben, soferne nicht Österreich zu
einem früheren Zeitpunkte in den Völkerbund aufgenommen
 ist oder die Zustimmung zum Beitritte zu dem
&amp;gt;rwähnten Luftverkehrsabkommen erhalten hat. Da
Österreich diesem Luftverkehrsabkommen aus später
noch darzulegenden Gründen nicht beitrat, so fiel
liese Beschränkung der österreichischen Lufthoheit,
lie dazu bestimmt war, dem Luftverkehr der Ententenächte
 gegenüber der Verkehrsluftfahrt der besiegten
Staaten einen Vorsprung zu sichern, erst mit der am
5. Dezember 1920 erfolgten Aufnahme Österreichs
in den Völkerbund. Es wurde daher von Österreich
zofort nach seinem Fintritte in den Völkerbund allen
in Betracht kommenden europäischen Staaten bekanntgegeben,
 daß der Finflug ausländischer Zivil- oder
Militärluftfahrzeuge nach Österreich oder deren Durchlug
 durch Österreich, soferne nicht durch besondere
Abkommen eine anderweitige Regelung getroffen ist, der
vorherigen Bewilligung der zuständigen österreichischen
 Behörde bedarf.
Die im Staatsvertrag von St. Germain Österreich auferlegten,
 die österreichische Lufthoheit gegenüber auSländischen
 Luftfahrzeugen einschränkenden Bestimmungen
 sind sohin bald beseitigt worden. Ganz anders
steht es jedoch mit den Österreich von den alliierten
Regierungen unter Hinweis auf den Staatsvertrag von
St. Germain auferlegien Beschränkungen der österveichischen
 Luftfahrt. Die alliierten Regierungen haben
Österreich ebenso wie schon vorher Deutschland durch
Beschluß der Pariser Botschafterkonferenz vom 2. Juni
        <pb n="644" />
        1022 die Verpflichtung auferlegt, sowohl die von diesen
Regierungen aufgestellten „Regeln zur Unterscheidung
der zivilen und militärischen Luftfahrzeuge“ — abgekürzt
meist „Begriffsbestimmungen“ genannt — zu beachten,
 als auch die Überwachung der Einhaltung dieser
Regeln durch die Annahme von Überwachungsorganen der
alliierten Mächte zuzulassen. Diese im Staatsvertrag von
St. Germain nicht begründete, durchaus widerrechtliche
Forderung der Entente mußte von der Bundesregierung
angenommen werden, weil bei den gegebenen politischen
und Machtverhältnissen jeder Widerstand dagegen von
vornherein aussichtslos erschien und weil von der Annahme
 dieser Forderungen insbesondere die Aufhebung
des jede österreichische Luftfahrt unmöglich machenden
Verbotes der Erzeugung und der Ein- und Ausfuhr von
„uüftfahrzeugen und Luftfahrzeugmaterial abhängig genacht
 wurde. Tatsächlich wurde dieses Verbot auch erst
aach Annahme der erwähnten Regeln durch Österreich
mit Beschluß der Botschafterkonferenz vom 14. September
1922 aufgehoben. Die Überwachung durch ein interalliiertes
 Organ erfolgte durch den auch als Liquidadonsorgan
 der Interalliierten Heeresüberwachungsausschüsse
 bestellten Militärattache der italienischen Gezandtschaft
 in Wien,
Diese Maßregeln wurden Deutschland und Österreich
zegenüber damit begründet, daß sie dazu dienen sollen,
die Bestimmung der Staatsverträge von Versailles und
St. Germain, wonach Luftstreitkräfte als Teile des Heerwesens
 weder zu Land noch zu Wasser unterhalten
werden dürfen, sicherzustellen. In Wirklichkeit sollten
lie von den Ententemächten erlassenen, eine Baubeschränkung
 der zivilen Luftfahrzeug beinhaltenden
„Begriffsbestimmungen“ insbesondere auch dazu dienen,
das Aufkommen einer eigenen leistungsfähigen
Zivilluftfahrtin den besiegten Staaten zu verhindern.
 Es wurden nämlich bei den Flugzeugen für die
Steigfähigkeit, die Nutzlast, die Geschwindigkeit und die
mitzuführende Betriebsstoffmenge sowie bei den Luftschiffen
 für deren Rauminhalt Höchstgrenzen festgesetzt,
bei deren Überschreiten das Luftfahrzeug als militärisch
und demgemäß ganz unabhängig von der Art seiner Verwendung
 als verboten gilt. Diese Grenzen waren außerordentlich
 eng bemessen. So war die Nutzlast der Flugzeuge
 einschließlich des Bedienungspersonals mit
500 Kilogramm begrenzt. Dadurch war der Bau von
mehrmotorigen Großflugzeugen, wie sie die Ententestaaten
 damals schon in der Verkehrsluftfahrt verwendeten,
 für Österreich und Deutschland unmöglich gemacht.
Die höchstzulässige Geschwindigkeit bei voller Motorleistung
 war mit 170 Stundenkilometer festgesetzt. Die
höchste Steigfähigkeit war mit 4000 Meter bestimmt
und die Verwendung sogenannter überkomprimierter
Motoren verboten. Hiedurch war die Verwendung der
Flugzeuge in Gebirgsgegenden sehr erschwert. Die Höchstmenge
 der von Flugzeugen mitzuführenden Betriebsstoffe
 wurde in bestimmter Abhängigkeit von der
Geschwindigkeit‘ so festgesetzt, daß von den Verkehrs-Augzeugen
 Reichweiten nur bis rund 400 Kilometer erzielt
werden konnten und hiedurch die Zurücklegung größerer
Zntfernungen ohne Zwischenlandungen unmöglich wurde.
Die in den „Begriffsbestimmungen“ über die Lenkluft-157



j- 2

—.

Zürich

chiffe getroffenen Anordnungen kamen für Österreich
yraktisch nicht in Betracht.
Diese Begriffsbestimmungen fanden späterhin wohl
echnisch eine Milderung (Erhöhung der zulässigen Flug-‚eugnutzlast
 von 600 auf 9000 Kilogramm und der
lugzeughöchstgeschwindigkeit von 170 auf 180 Stundendlometer),
 diesen geringfügigen technischen Erleicherungen
 stand aber als neue erschwerende Kontrollvdestimmung
 eine Vorschrift gegenüber, derzufolge die
jsterreichische Bundesregierung dem Überwachungsorgan
Vachweise über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Flug-‚eugen
 und Luftfahrtgerät zu beschaffen hat und die dem
Jberwachungsorgan das Recht einräumt, nicht nur die
'eertigen Luftfahrzeuge zu kontrollieren, sondern auch Ein-»lick
 in die Konstruktionsentwürfe zu nehmen.
Während früher nur eine Kontingentierung der Vorräte
ın Motorgerät vorgesehen. war, wurde in der neuen
Tassung gefordert, daß Österreich ebenso wie Deutschand
 außer an Motorgerät auch an Flugzeugen und
‚onstigem Luftfahrtgerät sowie an Flugzeugführern und
lugschülern eine Höchstzahl einhalte, die von dem
Jberwachungsorgan als für den Bedarf der zivilen Luftahrt
 in Österreich (beziehungsweise in Deutschland) als
ıngemessen erachtet wird.

Bei dieser Sachlage gelang es der vom Staate weitsehend
 unterstützten deutschen Flugzeugindustrie
m Zusammenarbeiten mit vorzüglich ausgestatteten
vissenschaftlichen Forschungsanstalten erst nach Übervindung
 großer technischer Schwierigkeiten Flugzeugypen
 zu schaffen, die zwar gemäß den Baubeschränkungen
ler Begriffsbestimmungen, doch technisch derart vervoll-:ommnet
 gebaut waren, daß sie einen hervorragend
yetriebssicheren und verhältnismäßig wirtschaftlichen
leutschen Luftverkehr ermöglichten. Daß gerade dieser
Zwang, innerhalb der engen Grenzen der Begriffsbestimnungen
 das Möglichste zu leisten, dem deutschen
Verkehrsflugzeugbau eine Überlegenheit
zegenüber allen anderen Ländern verschaflte,
war eine von den Schöpfern der Begrifisbestimmungen
ılerdings nicht vorhergesehene und später von
hnen viel bedauerte Wirkung der als Industrieınd
 Verkehrsknebelung gedachten Maßnahmen.
n Österreich, dessen Flugzeugbau während des Krieges
\usgezeichnetes geleistet hatte, war nach der langen
Interbrechung durch das Bauverbot, durch die ungünstige
virtschaftliche Lage der Nachkriegszeit und die Unnöglichkeit.
 den Bau von Flugzeugen von Staats wegen
        <pb n="645" />
        1928

zu unterstützen, eine industrielle Herstellung von Flugzeugen
 nicht wieder aufgenommen worden.
Deutschland führte den Kampf gegen die Begriffsbestimmungen
 in der Weise sehr wirksam, daß es von
dem Zeitpunkt an, von dem ab es auf Grund des
Friedensvertrages die Lufthoheit gegenüber allen fremdstaatlichen
 Zivilluftfahrzeugen im nichtbesetzten Gebiet
zurückgewann (2. Jänner. 1923), den zivilen Luftfahrzeugen
 der Entente das Überfliegen seines
nichtbesetzten Gebietes verbot. Flugzeuge der
französischen Compagnie Internationale de Navigation
Aerienne, die ungeachtet des deutschen Verbotes auch
weiterhin mit Benutzung des deutschen Hoheitsraumes
zwischen Straßburg und Prag verkehrten, wurden, wenn
sie auf deutschem Gebiet notlandeten, beschlagnahmt.
Eine Ausnahme vom deutschen Einflugverbot wurde nur
zwecks Gewinnung Englands zugunsten der englischen
Linie nach Berlin gemacht, über die jeweils kurzfristige
Vereinbarungen zwischen Deutschland und England zu-;tande
 kamen. Bei der immer zunehmenden Dichte des
europäischen Luftverkehrsnetzes erwies sich die Sperrung
der deutschen Grenze gegenüber den Weststaaten als
sine außerordentlich schwere Hemmung, die für diese,
lurch diese Sperre von der unmittelbaren Verbindung
nit dem Osten abgeschnittenen Staaten immer fühlbarer
wurde, Hiezu kam noch die Änderung der politischen
Lage nach den Verhandlungen von Locarno. Es wurden
daher Verhandlungen zwischen Deutschland und der
Botschafterkonferenz über die Aufhebung der Begriffsbestimmungen
 und über die Aufhebung des
deutschen Finflugverbotes aufgenommen. Das Ergebnis
dieser Verhandlungen ist in den sogenannten „Pariser
Inftfahrtvereinbarungen vom 22. Mai 1926” festgestellt.
Auch zwischen Österreich und der Pariser
Botschafterkonferenz kam es sodann über die
Aufhebung der Begriffsbestimmungen zu Verhandlungen,
 wobei auf beiden Seiten die Absicht bestand,
ınhaltlich die gleichen Vorschriften zu treffen, wie sie
zwischen der Botschafterkonferenz und Deutschland
vereinbart wurden und nur dort abweichende Bestimmungen
 zu vereinbaren, wo dies durch die abweichenden
 Verhältnisse bedingt ist, Die nunmehr für

Österreich geltenden neuen Vorschriften‘) („Maßnahmen
 zur Sicherung des Artikels 144 des Vertrages
von St. Germain”) sind, abgesehen von einer entsprechenden
 Herabminderung der Höchstzahl der als
Sportflieger zugelassenen Heeresangehörigen, inhaltlich
mit den neuen, die deutsche Zivilluftfahrt regelnden
Vorschriften vollständig gleich. Aufrecht blieben das
Verbot armierter Luftfahrzeuge und führerloser Flugzeuge,
 die Anordnung der Listenführung und die Forderung
 nach Kontingentierung der zivilen Luftfahrt. Neu
gegenüber den früheren Regeln sind Vorschriften, gemäß
welchen zur Sicherung des Verbotes der militärischen
Fliegerei die Wett- und Sportfliegerei möglichst eingeschränkt
 zu bleiben hat.
Darin, daß nunmehr die Einfuhr, der Bau, die Ausfuhr
 und das Halten nicht armierter Luftfahrzeuge
jeder Bauart und Flugleistung, sofern es sich
nicht um führerlose Flugzeuge handelt, auch in Österveich
 möglich, die Verkehrsluftfahrt daher ‚auch in
Österreich bei der Auswahl der von ihr benötigten
Luftfahrzeugtypen nicht mehr beschränkt ist, liegt ein
wesentlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Zustand.
 Daß allerdings auch dadurch noch nicht die
erwünschte Freiheit der österreichischen Verkehrsluftfahrt
 gesichert ist, zeigt die Vorschrift über die Verpflichtung
 der österreichischen Regieruug zur ständigen
Listenführung (über die Fabriken, die Luftfahrzeugzerät
 herstellen, über die fertiggestellten und im Bau
begriffenen Luftfahrzeuge, die Luftfahrzeugführer und
/lugschüler, die Unternehmungen, die eine Luftverkehrslinie
 betreiben usw.), sowie die Vorschrift, wonach
die österreichiche Regierung darüber zu wachen verlichtet
 ist, daß sich die Zivilluftfahrt in den Grenzen
ner normalen Entwicklung hält und daß die der
Tandelsluftfahrt gewährten Subventionierungen jeweils
n entsprechendem Rahmen gehalten werden. Gegen
ne sinnwidrige Auslegung dieser Bestimmungen zum
Schaden Österreichs bietet nur der Umstand eine
zewisse Gewähr, daß das bisherige Kontrollrecht der
alliierten Mächte nunmehr in die im Artikel 159 des
Staatsvertrages von St. Germain vorgesehene Untersuchungsbefugnis
 des Völkerbundes umgewandelt
wurde.
Nichts charakterisiert den zähen Kampf der Siegernächte
 gegen ein Aufkommen der besiegten Staaten
auf dem Gebiete der Luftfahrt wohl besser, als die
Tatsache, daß es so langer Zeit bedurfte, bis die für die
Verkehrsluftfahrt Deutschlands und Österreichs am
meisten hinderliche Luftfahrzeugbaubeschränkung in
Fortfall kam. Daß trotz dieser Hemmungen und politischen
 Schwierigkeiten es Deutschland gelang, . in der
Handelsluftfahrt an die Spitze zu kommen und mit ihm
in inniger Gemeinschaft auch Österreich in der
Verkehrsluftfahrt rasch vorwärts kam, kann
daher nur um so größere Genuetuung gewähren

1.
Bereits im Jahre 1919 lagen im damaligen Staatsamte
für Verkehrswesen eine Reihe von Ansuchen um Ge-1)
 Diese Bestimmungen sind am 13. Juli 1928 bereits vom
Nationalrat und vom Bundesrat angenommen worden, werden
laher in kurzer Zeit auch formell in Kraft stehen.
        <pb n="646" />
        nehmigung Österreichischer Luftfahrunternehmungen
vor, wie denn überhaupt damals nach Kriegsende,
angeachtet der ungeklärten politischen, wirtschaftlichen
and finanziellen Verhältnisse, vielfach eine heute geradezu
 phantastisch anmutende Vorstellung vom nunmehr
ainsetzenden Zeitalter des Luftverkehres herrschte.
Diese Hoffnungen wurden wohl auch dadurch hervorgerufen,
 daß die meisten anderen Verkehrsmittel durch
den Krieg vollständig heruntergewirtschaftet und in
ihrer Leistungsfähigkeit sehr beschränkt waren, so daß
die ehestbaldige Einrichtung des Luftschnellverkehres
sehr erwünscht erschien, Den meisten der Projektanten,
und zwar gerade den ernsthafteren unter ihnen, die
über die Art der technischen Entwicklung erst noch
ein klareres Bild gewinnen wollten, war es aber
zunächst gar nicht um die unmittelbare Aufnahme
des Betriebes zu tun, vielmehr wollte sich jeder zunächst
 für alle möglichen In- und Auslandsverbindungen
eine ausschließende Monopolsberechtigung sichern, um
dann, gestützt auf diese Monopolstellung, den weiteren
Verlauf der Dinge abzuwarten. Auch in den damaligen
Beratungen und Beschlüssen des Fachausschusses für
Luftfahrangelegenheiten, der sich durch längere Zeit mit
len verschiedenen, bei der Konzessionierung von
Luftfahrunternehmungen ergebenden neuen Fragen beschäftigte,
 spiegelte sich die damals noch herrschende
Unklarheit über die zweckmäßigste Art der Lösung
dieser Fragen in sehr charakteristischer Weise wieder.
Schließlich nahm der Luftfahrausschuß den Standpunkt
ain, daß der österreichische Binnenluftverkehr
ausschließlich österreichischen Luftfahrunternehmungen
 vorbehalten bleibe, ohne daß auch hier
sine ausschließende Berechtigung zu erteilen wäre.
Die Staatsverwaltung hatte diesen Standpunkt von
allem Anfange an vertreten und sich hiebei gegenüber
 der Forderung eines die Betätigung anderer
"uftfahrunternehmungen ausschließenden Linienschutzes
hinsichtlich der in Österreich gelegenen oder der von
sterreich ins Ausland führenden Linien von der
irwägung leiten lassen, daß die Ausschließung aus-Jändischer
 Luftfahrzeuge auf einer nach Österreich
jührenden zwischenstaatlichen Linie selbstverständlich
die sofortige gleichartige Ausschließung österreichischer
Luftfahrzeuge vom zwischenstaatlichen Luftverkehre mit
dem betroffenen ausländischen Staate nach sich ziehen
würde. Dadurch würde der durch Umladen, beziehungsweise
 Umsteigen an derGrenze nicht gebrochene zwischenstaatliche
 Luftverkehr Österreichs mit den Nachbarstaaten
 überhaupt unmöglich gemacht und dem neuen
Verkehr seine Ueberlegenheit als Schnellverkehrsmittel
zenommen werden. Aber auch im österreichischen
Binnenverkehre einem einzigen Unternehmen auf längere
Zeit hinaus eine ausschließende Berechtigung einzuräumen,
 erschien der. Staatsverwaltung schon deshalb
nicht angezeigt, weil ohne die Möglichkeit eines Wettbewerbes
 die Gefahr nicht entsprechender
technischer Weiterentwicklung viel zu nahe
liegt. Im Sinne dieser Erwägungen erfolgte dann auch
zeitens des Bundesministeriums für Verkehrswesen beziehungsweise
 des Bundesministeriums für Handel und
Verkehr die Zulassung einer Reihe in- und
ausländischer Luftfahrunternehmungen.

Als ‚erste österreichische Luftfahrunternehmung, die
ıuch noch derzeit Luftverkehr betreibt, wurde (mit
Genehmigungsurkunde vom 3. Mai 1923) die Öster-‚eichische
 Luftverkehrs Aktiengesellschaft
nit dem Sitz in Wien zugelassen. Mit dieser Genehmigung
vird dieser Gesellschaft, ebenso wie allen anderen vom
3Zundesministerium für Handel und Verkehr zugelassenen
;sterreichischhen Luftfahrunternehmungen, die erwerbsnäßige
 Beförderung von Personen, Sachen und Nachichten
 mit Flugzeugen gestattet. Mit der Erteilung dieser
uf eine bestimmte Zeit (10 Jahre) beschränkten Be-‚echtigung
 wird die Luftfahrunternehmung konzessionsnäßig
 überdies auch noch anderen Verpflichtungen und
Zeschränkungen unterworfen, die bei einem dem öffentichen
 Verkehr dienenden Unternehmen unerläßlich
‚ind. Den Luftfahrzeugen werden Flüge nur innerhalb
Osterreichs gestattet, während Flüge in das Ausand
 und von dort nach Österreich bis zur Erlassung
:iner anderen Bestimmung einer besonderen Genehmigung
lurch das Bundesministeriuum für Handel und Verzehr
 bedürfen. Die Gesellschaft hat daher, und zwar
nit Benützung der jeweils in Österreich behördlich
zugelassenen Flugplätze, innerhalb Österreichs
‚ollkommen freie Betätigungsmöglichkeit.
ine generelle Zulassung freier Betätigung im zwischentaatlichen
 Verkehr würde den durch die zwischentaatlichen
 Verträge über den Luftverkehr geschaffenen
Verhältnissen widersprechen, wonach regelmäßig die
Zulassung der Betätigung in diesem Verkehre erst auf
3rund vorheriger, bestimmte Verbindungen regelnder
Vereinbarungen zwischen den Regierungen der beeiligten
 Staaten ermöglicht wird. Die Luftfahrtpolitik
nuß, insbesondere auch soweit es sich um den
‚wischenstaatlichen Verkehr handelt, in den Händen
Jes Staates bleiben und. es kann demgemäß die Entıcheidung
 über die Art der Einrichtung des Auslands-‚erkehres
 nicht den Luftfahrunternehmungen allein überassen
 werden.
Die vom Bundesministerium für Handel und Verkehr
ırteilten Zulassungen der ausländischen Luftfahrınternehmungen
 zum Luftfahrbetrieb in Österreich,
einhalten überhaupt keine generelle Betriebssenehmigung.
 Den einzelnen, bereits bestehenden, im
\uslande gegründeten Luftfahrunternehmungen wird
ainsichtlich des österreichischen Hoheitsgebietes jeweils
aur die Ausdehnung ihres Flugbetriebes auf bestimmten
zwischenstaatlichen Verbindungen für eine bestimmte
Zeit gestattet. In allen bisher von Österreich mit
ınderen Staaten über die allgemeine Regelung des
Luftverkehres abgeschlossenen Verträgen‘) wurde die

1) Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem
Königreich Ungarn über den Luftverkehr vom 29. August 1924,
BGBl. Nr. 105 aus 1926.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und Deutschland
über den Luftverkehr vom I9. Mai 1925, BGBl. Nr. 379.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschecho-;lovakischen
 Republik über den Luftverkehr vom 15. Februar
927, BGBL Nr. IR aus 1928.
Protokollar-Übereinkommen zwischen Österreich und Polen
ıiber den Luftverkehr vom 5. Mai 1925. Der im Jahre 1925
‚wischen der Republik Österreich und der Republik Polen
        <pb n="647" />
        Einrichtung und der Betrieb von regelmäßigen Luftverkehrslinien
 des einen der vertragschließenden Teile in
das Gebiet des anderen Teiles, über dieses Gebiet hinweg
 und aus diesem hinaus einer Sondervereinbarung
vorbehalten, die meist zwischen den obersten Luftfahrbehörden
 der beiden Vertragsstaaten unmittelbar abgeschlossen
 wurde. Bei diesen. Sondervereinbarungen
wurde regelmäßig davon ausgegangen, daß die einzurichtenden
 zwischenstaatlichen Luftverkehrslinien grund-;ätzlich
 gleichzeitig von je einer der Luftfahrunternehnungen
 der beiden Vertragsstaaten betrieben werden
sollen, wobei die Bestimmung der Unternehmung deren
Teimatstaate überlassen bleibt. Nur dann, wenn bei
Zinrichtung einer Luftverkehrslinie nicht in dieser Weise
verfahren werden kann, soll im Wege einer Vereinbarung
zwischen den Regierungen der beteiligten Staaten durch
Zinrichtung noch einer anderen Luftverkehrslinie ein Ausgleich
 geschaffen werden. Hinsichtlich der meisten, von verschiedenstaatlichen
 Luftfahrunternehmungen gleichzeitig
betriebenen zwischenstaatlichen Verbindungen wurden
lann von den Unternehmungen Betriebsgemeinschaftsverträge
 abgeschlossen, die vor allem vorsehen,
 daß der Dienst auf den Flugplätzen und der
Zubringerdienst zu diesen jeweils einheitlich für die in
Betriebsgemeinschaft stehenden Unternehmungen von
jener Unternehmung durchgeführt wird, in deren Heimatstaat
 sich der Flugplatz befindet. Des weiteren sind in
diesen Betriebsgemeinschaftsverträgen regelmäßig auch
noch anderweitige, die Betriebführung erleichternde und
vereinheitlichende Bestimmungen enthalten.
El.
Nach Ende des Krieges bestanden in Österreich die
Militärflugplätze Aspern, Wiener-Neustadt, Fischamend,
T’halerhof bei Graz, Annabichl bei Klagenfurt und Seebach
 bei Villach mit zum Teile sehr bedeutenden F lugzeughallen
 und sonstigen für den Flugbetrieb notwendigen
 Anlagen und Einrichtungen. Alle diese Flugplatzanlagen
 und Einrichtungen hätten nun als ehemalig
militärische Objekte gemäß Artikel 148 des Staatsvertrages
 von St. Germain an die alliierten und assoziierten
Hauptmächte ausgeliefert oder nach den Weisungen der
Organe der Interalliierten aeronautischen Kontrollkommission
 in Österreich zerstört werden sollen. Der österreichischen
 Regierung gelang es jedoch nach langwierigen
und schwierigen Verhandlungen, einen Teil der sehr
wertvollen Flugplatzeinrichtungen für Österreich
 zu retten und damit den Weiterbestand dreier
Österreichischer Flugplätze für Zwecke der Zivilluftfahrt
zu sichern. Es war dies um so wichtiger, als es schon
damals klar war, daß die finanziellen Verhältnisse es in
Österreich noch lange Zeit hindurch unmöglich machen
würden, 'kostspielige Anlagen, wie die für einen regelnäßigen
 Luftverkehr unerläßlichen Flugzeughallen, neu
zu errichten.
In einem am 26. Juli 1922 in Kraft getretenen Verabgeschlossene
 Staatsvertrag über den Luflverkehr ist noch
aicht ratifiziert.
Ebenso ist der zwischen der Republik Österreich und dem
Königreich Italien am 1. Mai 1928 abgeschlossene Staatsvertrag
über den Luftverkehr noch nicht ratifiziert und daher noch
nicht in Kraft.

Tage zwischen der erwähnten Kontrollkommission und
ler österreichischen Regierung wurden der Ööster-‚eichischen
 Regierung eine Reihe von Flugplatzeinrichungen
 (Flugzeughallen und sonstige Anlagen) auf den
"lugplätzen Aspern, Thalerhofund Annabich]
;owie zwei Flugzeughallen für einen bei Innsbruck
1eu zu errichtenden Flugplatz unentgeltlich zur Verügung
 gestellt und hiebei Österreich verpflichtet, die
iherlassenen Anlagen für zivile Luftfahrzwecke zu er-1alten
 und zu betreiben und hiebei mindestens zwei
Drittel des Belagraumes der Flugzeughallen den Flugzeugen
 der alliierten und assoziierten Hauptmächte, die
Isterreich passieren oder sich dort aufhalten, zur
Verfügung zu stellen. Auch mußte den Alliierten die
Kontrolle über die Finhaltung der Vertragsbestimmungen
durch Annahme eines von diesen ernannten Funktionärs
ermöglicht werden, dem ein Inspektionsrecht auf den
vier genannten Flugplätzen zustand. Diese Verhandlungen
 gestalteten sich deshalb so schwierig, weil die
Xontrollkommission zuerst eine kalendarische Befristung
der Geltungsdauer des Vertrages nicht zulassen wollte,
lie Beendigung der Vertragsdauer mit Übergang des
Zigentums der überlassenen Anlagen an Österreich und
mit Wegfall der Ententekontrolle vielmehr von dem Bei-;ritte
 Österreichs zu der Pariser Luftfahrkonvention
/om 13. Oktober 1919 abhängig machte. Auf diesen Vor-;chlag
 konnte aber Österreich deshalb nicht einzehen,
 weil es dann als Konventionsmitglied gerade
ninsichtlich der Regelung seines zunächst wichtigsten
zwischenstaatlichen Luftverkehres mit den Nachbarländern
 Deutschland, Ungarn und der Schweiz nicht
mehr frei geblieben, sondern von der Zustimmung aller
zroßen und kleinen Ententestaaten abhängig geworden
wäre. Zur Zeit dieser Verhandlungen spielten aber auch
lie Vorverhandlungen über die Zulassung der fran-‚ösischen
 Luftfahrunternehmung Franco-Rounaine
 de Navigation Aerienne zum Luftfahrbetrieb in
Österreich eine große Rolle. Diese Zulassung wurde
ler Gesellschaft von der österreichischen Regierung
'am 30. März 1922) schließlich erteilt, nachdem vorher
lie Interalliierte aeronautische Kontrollkommission darin
ängewilligt hatte, daß der Flugplatzeinrichtungen-Überassungsvertrag
 mit allen für Österreich sich daraus
ergebenden Belastungen und Beschränkungen am 1. Jänner
{924 außer Kraft zu treten hat.
Die drei, mit den notwendigsten Anlagen und Einrichungen
 erhalten gebliebenen, ehemalig militärischen
“lugplätze Aspern, Thalerhof und Annabichl wurden
‘m Jahre 1922 gemäß der mit der Entente getroffenen
Vereinbarung vom Bunde in Verwaltung und in Betrieb
genommen und vom Bundesministerium für Handel und
Verkehr im Laufe der Zeit entsprechend der Entwicklung
des Luftverkehres nach Maßgabe der zur ‚Verfügung
stehenden finanziellen Mittel ausgestaltet. Hiebei konnten
allerdings erst in neuerer Zeit mit Besserung der
finanziellen Lage des Bundes namhafte Verbesserungen
durchgeführt werden, die bei der wachsenden Stellung
 Wiens im europäischen Luftverkehr ip
erster Linie auf den Flugplatz Aspern entfielen.
Sehr wichtig für die Schaffung eines entsprechenden
österreichischen Flugplatznetzes war dann die Errichtung
eines Flugplatzes bei Innsbruck, der mit Hilfe des

15
        <pb n="648" />
        Bundes und des Landes Tirol von der Stadtgemeinde
Innsbruck im Jahre 19025 erbaut wurde und von der
Tiroler Flugverkehrsgesellschaft in Innsbruck betrieben
wird. Auch die Stadt Salzburg hat mit Verwendung
des Maxglaner Exerzierplatzes im Jahre 1926 einen Flugplatz
arrichtet, wodurch es ermöglicht wurde, auch die westlichen
 Bundesländer in den Luftverkehr einzubeziehen.
Eine der wichtigsten Aufgaben, die der staatlichen
_uftfahrtverwaltung erwuchs, war die Einrichtung einer
entsprechenden Flugsicherung durch Schaffung des
erforderlichen Flugwetter- und Flugfunkdienstes.
Die Einrichtung eines besonderen Flugwetterdienstes war
deshalb unerläßlich, weil der allgemeine staatliche Wetterdienst
 den besonderen Erfordernissen des Luftverkehres
aicht genügen konnte. So wurde bereits im Jahre 1924 zur
Sicherung des Betriebes der Flugstrekke Wien-München
ebenso wie auf dem in Deutschland gelegenen Teil auch
auf der österreichischen Teilstredse vom Bundesministerium
 für Handel und Verkehr als oberster Luftfahrtdienststele
 ein eigener, von mehreren auf der Strecke
gelegenen Postämtern und anderen Stellen täglich mehrmals
 durchgeführter Flugwetterbeobachtungs- und -meldedienst
 eingerichtet, der dann im Laufe der Zeit in
zleichartiger Weise auf alle wichtigen, regelmäßig betriebenen
 österreichischen Flugstrecken ausgedehnt wurde.
Zur Besorgung dieses vom Standpunkte der Ordnung
und Sicherheit der regelmäßig betriebenen Linien unsrläßlichen
 Flugsicherungsdienstes stehen nunmehr neben
den in entsprechender Verteilung und Anzahl vorhandenen
Flugwetterbeobachtungs- und -meldestellen drei eigene,
auf den drei wichtigsten österreichischen Flugplätzen
Aspern, Annabichl und Innsbruck errichtete Flugwetterwarten
 zur Verfügung, die mit fachkundigen
Meteorologen besetzt sind und ihren Dienst in engster
Zusammenarbeit nach Art des als vorbildlich aner-Kgannten
 deutschen Flugwetterdienstes versehen. So ist
es nunmehr auch in Österreich möglich geworden,
jedem Verkehrsflugzeug unmittelbar vor seinem Abfluge
einen Wetterzettel mitzugeben, der einerseits die für
den Flug wichtigen Angaben über die Wetterlage. auf
der Flugstrecke und andererseits eine Voraussage über
die sich wahrscheinlich ergebenden Wetteränderungen
anthält. Ebenso ist ein eigenes österreichisches Flugfunknetz
 errichtet worden, dem sowohl in Aspern als
auch in Annabichl und Innsbruck ganz modern eingerichtete
 Funkstationen mit allen für den Flugbetrieb
erforderlichen Sende- und Empfangsanlagen zur Verfügung
 stehen. Die Einrichtung eines entsprechenden
Flugfunkdienstes ist in Österreich um so wichtiger, als
zerade in Österreich mit seinen meteorologisch
öftsehrschwierigen Alpenstrecdken dem meteorologischen
 Warnungsdienst und der hiezu erforderlichen
sicheren drahtlosen Wetter- und sonstigen Nachrichtenübermittlung
 an die im Fluge befindlichen Flugzeuge
eine besondere Bedeutung zukommt.

IV.

Die Entwicklung des Luftverkehres in Österreich
und der österreichischen Verkehrsluftfahrt zeigen die
Kartenskizzen und die nachstehende Zusammenstellung
 sowie die am Schlusse der Darstellung enthaltene
 statistische Nachweisung.

1922:
Anzahl der (zwischen 2 Flugplätzen gelegenen) Flug-;trecken
 2. Davon keine von einer österreichischen
Internehmung und keine ganzjährig (auch im Winter
anunterbrochen) betrieben.
1923 und 1924:
Anzahl der Flugstrecken (darunter eine Strecke mit
Wasserflugzeugverbindung: Wien-Budapest) 3. Die Strecke
Wien—-Budapest von drei Unternehmungen gleichzeitig
betrieben. Von der Österreichischen Luftverkehrs A. G.
"Ölag) betrieben zwei Strecken (Wien-München und
Wien-Budapest). Keine ganzjährige Strecke.
190925:
Anzahl der Flugstrecken (darunter drei Strecken mit
Wasserflugzeugverbindungen: Wien-Budapest, Wien-Linz
 und Linz-St. Wolfgang) I2. Die Strecke Wien-Budapest
 von drei Unternehmungen gleichzeitig betrieben.
Von der Ölag betrieben 7 Strecken (Wien-München,
Wien-Budapest, Wien-Linz, Linz-St. Wolfgang, Wien-Graz,
 Graz-Klagenfurt und Wien-Fürth). Eine ganzjährige
 Strecke: Wien-Prag.
1926:
Anzahl der Flugstrecdken 13. Davon eine Strecke (Wien—-Zudapest)
 von drei Unternehmungen und zwei Strecken
Wien-Graz und Graz-Klagenfurt) von je zwei Unternehnungen
 gleichzeitig betrieben. Von der Ölag betrieben
; Strecken (Wien-Salzburg, Salzburg-Innsbruck, Wien-Sraz,
 Graz-Klagenfurt und Graz-Budapest). Fünf ganzährige
 Strecken: Wien-München, Wien-Graz, Graz
Clagenfurt, Klagenfurt-Venedig und Wien-Krakau.
19027:
Anzahl der Flugstrecken 10. Davon zwei Strecken
Wien-Budapest und Wien-Prag) von je drei und fünf
i;trecken (Wien-Brünn, Graz-Budapest, Klagenfurt—-/enedig,
 Prag-Dresden und Dresden-Berlin) von je
wei Unternehmungen gleichzeitig betrieben. Von der
Ilag betrieben 11 Strecken (Wien-Salzburg, Salzburgonsbruck,
 Innsbruck-Konstanz, Wien-Prag, Prag-Dreslen,
 Dresden-Berlin, Wien-Graz, Graz-Klagenfurt,
Xlagenfurt—-Venedig, Salzburg-Klagenfurt und Graz-3udapest).
 Neun ganzjährige Strecken: Wien-München,
Wien-Graz, Graz-Klagenfurt, Klagenfurt- Venedig, Wien-—
&amp;lt;rakau, Wien-Brünn, Wien-Prag, Prag-Dresden und
Dresden-Berlin.
1928:
Anzahl der Flugstredkken 23. Davon eine Strecke
Wien-Prag) von vier Unternehmungen, drei Strecken
Wien-Budapest, Prag-Dresden und Dresden-Berlin)
‚on je drei Unternehmungen und fünf Strecken (Wien—
3erlin, Wien-Brünn, Wien-München, Wien-Venedig
and Graz-Budapest) von je zwei Unternehmungen
zleichzeitig betrieben. Von der Ölag betrieben 14
Strecken (Wien-Salzburg, Salzburg--Innsbruck, Innsbruck
Konstanz, Konstanz-Zürich, Wien-Prag, Prag-Dresden,
Dresden-Berlin, Wien-Berlin, Wien--Klagenfurt, Klagenfurt—
 Venedig, Wien-Venedig, Salzburg-Klagenfurt,
Klagenfurt-Graz und Graz-Budapest).
Überblickt man die vorstehende Darstellung der Entvicklung
 der Verkehrsluftfahrt in Österreich und der
Zetätigung der österreichischen Luftfahrt im inneröster-
        <pb n="649" />
        reichischen, zwischenstaatlichen und ausländischen Luftverkehr,
 so fällt neben der starken, aus der geographisch
 zentralen Lage Österreichs sich ergebenden
Beteiligung ausländischer Luftfahrunternehmungen‘)
 im Verkehre mit Österreich vor allem
auch die bedeutsame Entwicklung der österreichischen
 Verkehrsluftfahrt ins Auge. Ermöglicht
 wurde dieser im Jahre 19027 einsetzende bedeutsame
 Aufschwung des österreichischen Luftverkehres
vornehmlich dadurch, daß es seit diesem Jahre auch in
Österreich möglich war, der heimischen Luftfahrt durch
Gewährung entsprechender, im Bundesfinanzgesetz vorzesehener
 Flugkilometerbeihilfen die dermalen
in der Verkehrsluftfahrt noch unerläßliche finanzielle
 Unterstützung zuteil werden zu lassen.
Österreich ist dermalen, abgesehen von Jugoslawien,
auf dem Luftwege mit allen seinen Nachbarstaaten und
darüber hinaus mit den meisten Luftfahrt treibenden

suropäischen Staaten verbunden. Um nur einige Bei-;piele
 herauszugreifen, sei erwähnt, daß im Jahre 19268
‚on Wien im flugplanmäßigen Verkehre Berlin in 3%
stunden, Malmö in 10%, Stunden, München in 3'/, Stunden,
 Innsbruck in 3% Stunden, Paris in 11! Stunden,
Senf in 0'% Stunden, Venedig in 3% Stunden, Rom in
7 Stunden, Bukarest in 10’, Stunden und Warschau in
54 Stunden zu erreichen sind. Auf dem F lugplatze Wien-\spern
 wurden im Jahre 1927 und zwar meist im zwischenitaatlichen
 Verkehr 12.277 Personen und rund 520 Tonnen
Güter auf dem Luftwege befördert.
Bedenkt man dabei, daß es vor zehn Jahren über-1aupt
 noch keine Verkehrsluftfahrt gab — die von dem
Angländer Holt gegründete Aerial Transport Compagny
eröffnete ihren Betrieb zwischen London und Paris im
Tahre 1919 mit für den Verkehr wenig geeigneten, umgejauten
 Kriegsflugzeugen — und daß heute auf den
zroßen Expreßstrecken, wie zum Beispiel auf der von der
Österreichischen Luftverkehrs Aktiengesellschaft und
der Deutschen Luft Hansa betriebenen direkten Verndung
 zwischen Wien und Berlin Flugzeuge im Verxehre
 stehen, welche mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit
 von I50km/St die Beförderung von 18 Fluggästen
nit Gepäck in bequemster Weise ermöglichen, dann wird
nan die Entwicklung, die das neueste Verkehrsmittel in
der verhältnismäßig kurzen Zeitspanne von weniger als
zehn Jahren auch bei uns genommen hat, nicht gering
einschätzen, mag auch in späteren Jahren dem rückschauenden
 Betrachter das bis jetzt Geleistete und
Erreichte nur als vorbereitende Pionierarbeit zur Erhließung
 des Luftraumes für den Verkehr erscheinen.
Das österreichische Fluswesan 1099 bis 1927.
- mm, R z——
1924 ' 1925 | 19% | 1927
T E- | 5 75
10 2% 167 24
4 34 31
Ta
2 7
2,975

1) Derzeit (1928) betätigen sich in Österreich neben der
Österreichischen Luftverkehrs A. G. acht ausländische Luftfahrunternehmungen
 und zwar: Eine deutsche Unternehmung,
die Deutsche Luft Hansa A. G., eine französische Unterıehmung,
 die Compagnie Internationale de Navigation Aegrienne,
eine ungarische Unternehmung, die Ungarische Luftverkehrs
A. G., eine polnische Luftfahrunternehmung, die Polnische
Luftverkehrs A. G., eine tschechoslovakische Luftfahrunternehmung,
 die Tschechoslovakische Fluggesellschaft, eine
schweizerische Luftfahrunternehmung, die „Balair” Basler
Luft-Verkehrs A, G. und zwei italienische Luftfahrumteraehmungen:
 die Transadriatica Societä Anonima Italiana di
Navigazione Aerea und die Societä Avio Linee Italiane.

1 Behördlich genehmigte Österreichische Flugplätze
m TE AA BE MT * V6pr Atze
' Behördlich zugelassene österreichische Flugzeuge
TA TBB
3 | Behördlich zugelassene österreichische Flugzeugführer
a | mit flugplanmäßigem
Luftfahrunternehmungen 85.4 Verkehr
Länge der regelmäßig betriebenen Linien einschließlich der
Auslandsstrecken bis zu den nächsten ausländischen Flug- |
plätzen (km Lufllinie, unter Berücksichtigung der festgesetzten
Grenzüherflugsabschnitte)
auf österreichisdhem
Gebiet, km

44

119 | 376 876 |

1.275

{90

1.608

Zwischen
Öösterreichischen
 Flugplätzen,
 km

649 |

l
95

812

a
0

Von den in Spalte 5
erwähnten Linien liegen: |

hievon

zwischen
dem letzten
österreichischen
 Flugplatz
 und
der Staats-1
 grenze, km
* im Auslande km
N
Durchgeführte Flüge
ZB
Flugleistung in km
"HN
Beförderte Fluggäste
a
Gewicht der beförderten |
Güter in ke

119 | 376

376

626

—_-791



3

857 / 468 468 | 864 | 1.105 1.372:
598 | 1.579 2.140 | 38551 | 8508 6.778
136.884 il 549.232 926079 |915.191 |1,575.580
603 | 2,390 | 38.8389 | 6212 | 8560 | 15.740
18.515 ! 49.286 | 96.821 246.736 308.291 56.109

7

Verkehrsleistung auf
den in Spalte 5
erwähnten Linien:

+

4
d |!

55R
        <pb n="650" />
        UNSERE STRASSEN IN DER NACHKRIEGSZEIT
Von Ing. Wilhelm Mark}, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Straßengesellschaften; Wien.

Zu den in der Kriegs- und Nachkriegszeit am meisten
und am unrationellsten beanspruchten Verkehrswegen
gehören unbestritten unsere Straßen. Tatsächlich sind
lie Straßen auch in dieser Zeit vollkommen verfallen
und es hat Zeiten gegeben, wo der Verkehr auf bestimmten
 Strecken buchstäblich unterbunden war. Dieser
Verfall der Straßen hatte zwei Ursachen. In erster Linie
den vollkommenen Geldmangel der Nachkriegszeit und
lie dadurch bedingte mangelhafte oder überhaupt unterassene
 Unterhaltung, in zweiter Linie den übermäßig
ichweren mit vollkommen ungeeigneten Radbereifungen
vor sich gehenden Kraftwagenverkehr. Immerhin war
Jamals noch ein Faktor nicht hinzugetreten, der sich inzwischen
 trotz aller schlechten Straßen und trotz der
sonstigen Hemmnisse eingestellt hat: das geradezu
grandiose Anwachsen des Kraftwagenverkehres, daß eine
teilweise Abwanderung des Großverkehres von der
Kisenbahn zur Straße nacı sich zog. Dieses Anwachsen
des Kraftwagenverkehres fiel in eine Zeit, zu der glücicherweise
 wenigstens schon spärliche Mittel zum Wiederaufbau
 der Straßen zur Verfügung standen und zu der
wenigstens die ärgsten Ersatzbereifungen der Kriegszeit
schon abgeschafft waren.
Das Werk der Reorganisationder österreichischen Straßen,
las vor etwa drei bis vier Jahren zaghaft eingesetzt hat,
wurde noch durch einen speziellen österreichischen Umstand
sehr erschwert: durch die überaus komplizierte Organisation
der Straßenverwaltung. Wir besitzen in Oesterreich, abgezehen
 von Privatstraßen, vor allem die durchgehenden
Linien. der Bundesstraßen (3820 km) und überdies
äine Unzahl von verschieden verwalteten autonomen
Straßen. Sieht man wieder von den teilweise sehr
zroßen Gemeindestraßennetzen ab (die Gemeinde
Wien besitzt zum Beispiel ein Netz von mehr als

\sphalt-Feinbetondecke Kranebittenallee bei Innsbruck, ausgeührt
 von der Überland A. G. Wien I. mit Mexphalt der „Shellloridsdorfer”
 Mineralölfabrik u. Vertriebs-Gesellschaft m. b. H.
170 km Gemeindestraßen), so bleiben noch die in
jedem Lande anders organisierten
Landesstraßen übrig. So in Niederösterreich
 13.072 km Bezirksstraßen,
die in drei verschiedene Ordnungen
eingeteilt sind, in Oberösterreich
rund 2000 km Landes-, Bezirksund
 subventionierte Gemeindestraßen,
 in Salzburg 405 km Landesstraßen,
 in Tirol 668 km und
in Vorarlberg 210 km Konkurrenzstraßen,
 in Kärnten 608 km Landesstraßen,
 in Steiermark 3007 km
teils Landes-, teils Bezirks-, teils
Konkurrenzstraßen, im Burgenland
1085 km Landes- und Bezirksstraßen.
 .
Wie schon erwähnt, sind aber
schon etwa seit 1024 Bestrebungen
im Gange gewesen, die Straßen
in großzügiger Weise wieder aufzubauen.
 Diese Bestrebungen
konnten zuerst nicht ordentlich Fuß
“assen, weil das Verständnis der
Deffentlichkeit für die Wichtigkeit

Asphalt-Feinbetondecke bei Kufstein (Tirol)
ausgeführt von der Österr. Straßenbau-Unternehmung Stuag &amp;amp; Comp. G. m. b, H., Wien,
i., Krugerstraße 3, mit Mexphalt der „Shell-Floridsdorfer” Mineralölfabrik und Vertriebs-Gesellschaft
 m. b. H.. Wien IL. Schubertring 14
        <pb n="651" />
        reitgestellt hatte, im Jahre 1028 die große
Summe von 11!'/, Millionen Schilling für den
neuzeitlichhen Ausbau der Bundesstraßen bestimmte,
 wodurch die Gesamtdotation für die
Bundesstraßen in diesem Jahre auf 31% Millionen
 Schilling gebracht wurde (im Jahre 1923
betrug dieselbe noch 3 Millionen Schilling),
schien der Beginn der Wiederherstellung dieser
Fernverkehrsstraßenzüge umsomehr gesichert,
als auch nach Zusage der maßgebenden Persönlichkeiten
 in den nächsten Jahren mit immer
steigenden Beträgen für den Ausbau gerechnet
werden darf.
Auch die autonomen Straßenverwaltungen
machen alle Anstrengungen, um die Straßennetze
 den Erfordernissen des modernen Verkehres
 dienstbar zu machen. Sie werden aber
dabei durch finanzielle Erwägungen behindert,
die um so bedeutender sind, je größere
Straßenlängen in den einzelnen Ländern vorhanden
 sind. Die geradezu erschreckende
Straßenlänge von über 13.000 km nur allein
in Niederösterreich läßt es zum Beispiel erklärlich
 erscheinen, daß aus normalen Mitteln
der Wiederaufbau der Landes- und Bezirksstraßen einfach
 nicht durchzuführen ist. Immerhin ist auch hier in
den letzten Jahren schon viel geschehen.
In den größeren Städten haben die Straßenverwaltungen
 in den letzten Jahren der Herrichtung der Straßen
ein besonderes Augenmerk. zugewandt und haben hiefür
‘eilweise ganz beträchtliche Summen bereitgestellt. In
Wien zum Beispiel werden die zahlreichen noch vorhandenen
 Makadamstraßen allmählich mit festen Belägen
versehen und in der Zwischenzeit wenigstens mit
Oelungen oder Oberflächenbehandlungen staubfrei gehalten.
 Die Städte Graz, Klagenfurt. Salzhuro. Innsbruc-Asphalt-Feinbetondecdke,

 Höttingerau bei Innsbruck
ausgeführt von der Überland A. G. für neuzeitlichen Stadt- und Landstraßenbau,
 Wien I, Goethegasse 3, mit Mexphalt der „Shell-Floridsdorfer”
Mineralölfabrik und Vertriebs-Gesellschaft m. b. H.. Wien L. Schubertring 14

zuter Straßen so ziemlich vollkommen mangelte. Da haben
aun die verschiedenen Straßengesellschaften eingegriffen
und haben durch rege und an den richtigen Stellen einsetzende
 Propaganda den Straßengedanken in Oesterreich
popularisieren geholfen.
Zuerst war es der Verein für Straßenpflege in Vorarlberg,
 der unter seinem überaus rührigen Präsidenten im
Verein mit den dortigen Baubehörden die Instandsetzung
der Vorarlberger Straßen tatsächlich durchsetzte. Von
Vorarlberg ging auch die erste Hauptanregung zur Verallgemeinerung
 des Straßengedankens in Oesterreich
aus, als es im August 1026 den I. Oesterreichischen
Straßentag nach Bregenz einverief.
 Dort waren alle Straßennteressenten
 vom Bundesminister
‚ür Handel und Verkehr an vollzählig
 erschienen und die Bundesstraßenbauabteilung
 des Bundesministeriums
 für Handel und
Verkehr konnte zum ersten Male
ihr Ausbauprogramm veröffentlichen.

Die Tätigkeit der in den ersten
Monaten des Jahres 1927 ins
Leben gerufenen Gesellschaften
{ür Straßenwesen in allen Bundesländern
 und des Verbandes der
österreichischen Straßengesellschaften
 in Wien, die nunmehr
einsetzte, konnte die lebhaften
Anstrengungen aller maßgebenden
 Straßenverwaltungen des
Bundes und der Länder jederzeit
bestens unterstützen. Als daher
das Bundesministerium für Finanzen,
 das schon in den Vorjahren
immer steigende Beträge für die
Frhaltung der Bundesstraßen be-Asphalt-Feinbetondecke

 bei Bruc&amp;amp; a. d. Mur .
ausgeführt von der Österr. Straßenbau-Unternehmung Stuag &amp;amp; Comp. G. m. b. H., ef
l., Krugerstraße 3 mit Mexphalt der „Shell-Floridsdorfer” Mineralölfabrik und Vertriebs
Gesellschaft m. b. H., Wien [.. Schubertring 14

AO
        <pb n="652" />
        Bau der Brücke über die Thaya bei Schwarzenau, N.-Ö.

Pisenhewehrung

Ansicht der Brücke

Bau der Pielachbrücke bei Prinzersdorf, N.-Ö.

Pfeilereründung (Rammen der Larssen-Spundwände)

Pfeilermauerwerk in Granitquadern

Brückenbauten 1927/28
ausgeführt durdı die Bauunternehmung
Ing. A. Spritzer A. G. für Bauwesen
Wien
Innsbruck Graz
        <pb n="653" />
        Wiener - Neustadt und St. Pölten führen in letzter
Zeit umfangreiche Straßenbauten durch.
Wenn über die Straßenwiederherstellungen berichtet
 wird, darf auch das technische Problem nicht
übergangen werden. Der immer mehr überwiegende
Kraftfahrzeugverkehr stellt an die Straßen wesentlich
 andere Ansprüche, als dies durch den Fuhrwerksverkehr
 geschehen ist. Die bisher im Falle sachzemäßer
 Erhaltung immer ausreichenden Schotterstraßen
 halten dem modernen Verkehr absolut
nicht mehr stand, da die schnell laufenden, angetriebenen
 Fahrzeugräder den bindenden Staub zwischen
den Fugen der Straße herausholen, dadurch das
Steingerüst lockern und die Zerstörung der Fugen
vorbereiten, die dann durch die häufigen Stöße
der schwerbeladenen Fuhrwerke vollendet wird.
Für den schweren Verkehr werden heute, je nach
den vorhandenen Geldmitteln und der über die
Straßen gehenden Belastung, Steinpflaster (Großund
 Kleinsteinpflaster), Walzasphalt- oder Teerbetondecken,
 sowie Zementbetondecken hergestellt.
Für mittelschhweren Verkehr kommen die verschiedenen
 Teer- und Asphalttränkungsverfahren
mit heißem oder kaltem Material, allenfalls in Verbindung
 mit bituminösen Oberflächenbehandlungen,
in Betracht, während für den leichteren Verkehr
Silikatdeckken und bloße Oberflächenbehandlungen
mit Teer oder Asphalt zur Anwendung kommen.
Beim Ausbau der österreichischen Bundesstraßen,
von dem hier einige Bilder vorgeführt werden,
wurden zum Teile Steinpflasterungen, zum Teile
aber Walzasphalt- und Teerasphaltbetondecken
ausgeführt.
Das letzte Jahr der ersten Dekade der Republik
Oesterreich brachte praktisch den Beginn des Ausbaues
 der österreichischen Straßen. Die
nächste Dekade wird entscheidend dafür sein, ob
wir unseren Ruf als Fremdenverkehrsland aufrechterhalten
 und weiter ausbauen können. Zu diesem Vor allem aber dem Ausbau der österreichischen Straßen
Zwecke wird es nicht zu umgehen sein, unser Hotelwesen wird für das Aufblühen der gesamten Wirtschaft Oesterund
 unser Straßenwesen immer weiter zu verbessern. reichs die größte Bedeutung zukommen.

Mündıner Bundesstraße bei Salzburg
Neuzeitlicher Straßenbelag, ausgeführt durch Ing. A. Spritzer A. G.
für Bauwesen. Wien. Innsbruck, Graz

STRASSENBRÜCKEN
Von Ing. Ant. Hafner, Ministerialrat im Bundesministerium für Handel und Verkehr.

Die Tätigkeit der Bundesverwaltung, die während der
Kriegsjahre auf dem Gebiete des Brückenbaues mangels
an Baustoffen nahezu vollständig eingeschränkt war,
konnte sich auch nach dem Umsturz nicht sobald wieder
erholen. Da getrachtet werden mußte, vorerst die bereits
 eingeleiteten Arbeiten abzuschließen, wurden in
den ersten Jahren außer einigen Holztragwerken nur
wenige und auch da bloß kleinere Bauwerke in definitiver
 Bauweise hergestellt. So konnte die im Zuge der
Triester Bundesstraße gelegene Brücke über die
Kainach bei Wildon schon mit Ende des Jahres
1919 dem Verkehr übergeben werden. Dagegen gelang
as, die Arbeiten an der Weinzöttlbrüce über die
Mur bei Graz nur soweit zu fördern, daß der Bau im

sommer 1022 vollendet wurde,Ein ähnliches Bauwerk wurde
m Jahre 1920 über die Niederalm bei Salzburg und
öin gleiches im Jahre 1024 über den Grattenbach bei
Wörgl ausgeführt. Zu den Herstellungen dieser Zeit
zehört auch die Brücke über die Mürz in Bruck
a. d. Mur, als Ersatz der im Zuge der Bahnhofzufahrtsstraße
 gelegenen Holzbrücke, die schon so baufällig
war, daß sie im Jahre 1920 durch eine Notbrücke er-;etzt
 werden mußte.
Außer Beton-, gelangten aber ’auch Eisenbeton-Tragwerke
 verschiedener Spannweiten zur Ausführung. Darinter
 die im Herbst 1926 dem Verkehr übergebene
‚echbrücke bei Reutte in Tirol. Die Brücke besitzt eine
Zesamtweite von NO Meter. Ein Bauwerk gleicher Art
        <pb n="654" />
        ist die im Sommer 1927’ eröffnete Brüke über den
Ziller bei Jenbach,
An Uebersetzungen, wo die Regulierung der Flußläufe
noch nicht abgeschlossen war, gelangten sogenannte
halbpermanente Bauwerke zur Ausführung. Sie erhielten
 gemauerte Widerlager und als Tragwerke gewalzte
 Träger, die auf Holzjochen aufliegen. Zu diesen
gehört die Spöckerbrücke bei Bischofshofen, die im
Jahre 1927 dem Verkehr übergebene Aschauerbrücke
bei Sulzau, die Tauglbrücke bei Golling, die Murbrücke
bei St. Georgen in Steiermark, sowie die 110 Meter
lange Draubrücke bei Draumauthen.
In dem von den Kurien Bund, Land Niederösterreich
und Gemeinde Wien im Jahre 1023 abgeschlossenen
Umbau der Floridsdorfer Brücke über die
Donau in Wien wurde ferner ein Bauwerk vollendet,
 das . die österreichische Ingenieurbaukunst und
die . Leistungsfähigkeit der österreichischen Industrie
weit über die Grenzen des Reiches hinaustrug. Die
3rücke besitzt eine Gesamtlänge von 1'3 Kilometer. Sie
pesteht aus einer stadtseitigen Rampe von 142 Meter
„änge mit drei gewölbten Durchfahrten, einer 66 Meter
‚angen Kaibrücke, einer 335 Meter langen Strombrücke
 mit vier Feldern zu 83°8 Meter, einer 426 Meter
‚aangen Inundationsbrücke mit zwölf Feldern von
35'5 Meter Entfernung der Pfeilermittel und einer
310 Meter langen linksseitigen Rampe. Zu den Tragwerken
 waren nicht weniger als 120.000 Tonnen Flußzisen
 und Stahl nebst 2‘4 Millionen Nieten erforderlich,
Die Pfeiler und Widerlager sind aus Beton und erhielten
 eine Verkleidung aus Granit. Ihre
Gründung erfolgte auf Eisenbeton- und Eisencaissons,
 die bis 14 Meter unter Nullwasser abgesenkt
wurden. Die 13°8 Meter breite Fahrbahn ist gepflastert
und kann den gleichzeitigen Verkehr zweier
Reihen Straßenbahnzüge nebst drei Reihen
Lastwagen bis zu 28.000 Kilogramm Höchstgewicht übernehmen.
 Die Gehwege sind je 5‘'I Meter, bzw. 3‘5 Meter
breit. Der Bau dieser an Stelle einer im Jahre 1874
daselbst errichteten Eisenbrücke erfolgte unter teilz

weiser Benützung der: alten Unterbauten, nach einem
ı1euartigen, hier zum erstenmal angewendeten Monjerungsverfahren,
 das ‚ohne Unterbrechung des Versehrs
 und ohne Einbau von Provisorien vor sich
zing.
Im ganzen wurden seitens der Bundesverwaltung
in dieser Zeit
120 Meter Brücken mit eisernen Tragwerken,
650 » „ Eisenbetontragwerken,
310 » „ Betontragwerken,
105 Holzbrücken,
200 . mit eisernen Fahrbahnträgern,
;omit insgesamt also 1445 Meter neue Brücken dem Versehr
 übergeben, wobei der größere Teil derselben nach
dem Jahre 1022 errichtet wurde. Gegenwärtig befinden
ich sechs weitere Brücken im Bau, die noch im Laufe
lieses Jahres der Benützung übergeben werden sollen.
Zu diesen gehört die 162 Meter lange Brücke über den
Traunfluß bei Ebelsberg, deren Tragwerke aus Eisen-&amp;gt;eton
 und Eisen hergestellt werden und sie soll den
Verkehr der elektrischen Kleinbahn Linz-St. Florian
vermitteln. Weiters die Taxachbrücke über die Salzach
vei Lend, deren Haupttragwerke als Fisenbetonbogen
nit Zugband ausgebildet sind, die Betonbogenbrücke
iber den Leitha-Hochwasserkanal bei Bruckneudorf, die
3rückke über die Kitzbüheler Ache in St. Johann in
lirol und die Brücke über den Frutzbach in Vorarlberg.

‚Im laufenden Jahr sollen noch weitere 415 Meter
Brücken mit Tragwerken aus Beton und Fisenbeton zur
Ausführung gelangen. Das heurige Budget der Bundesverwaltung
 weist für Straßenbrücken allein einen Betrag
von 2°5 Millionen Schilling auf und soll im nächsten
Tahr noch erhöht werden.
Neben den Arbeiten der Bundesverwaltung dürfen
aber die Leistungen der Länder und der Gemeinden
 auf diesem Gebiet auch nicht übersehen
werden. Diese werden daher bei den Darstellungen der
Länder und der Bundeshauptstadt Wien gesondert besprochen.


DER ÖSTERREICHISCHE AUTOMOBIL-CLUB UND DER
WIEDERAUFBAU DES AUTOMOBILISMUS IN ÖSTERREICH
Von Präsident Dr. Friedrich (Baron) Havmerle. -

Die Stellen, welche in den ersten Jahren nach dem
Kriege dazu berufen erschienen, den Wiederaufbau
des heimischen Kraftfahrwesens anzubahnen, waren
vor keine leichte Aufgabe gestellt. Die trostlose Lage
unseres Landes hatte auf fast allen Wirtschaftsgebieten
Verhältnisse geschaffen, die jeder gedeihlichen Arbeit
ungeahnte Hemmnisse entgegenstellten. Die schwere
Depression der Österreichischen Automobilindustrie,
die — ihres ausländischen Absatzgebietes beraubt —
in härtestem Ringen um ihre Existenz kämpfte, die
fast vollständige Unterbindung des Automobilreisendenverkehrs
 im Verein mit dem desolaten Zustand unseres
Straßennetzes schienen vorerst jede Hoffnung auf ein

Wiederaufleben automobilistischen Wirkens zunichte
zu machen.
Auch der Oesterreichische Automobil-Club war in
seiner, statutarischen, auf die Förderung des heimischen
Automobilismus zielenden Tätigkeit vollständig lahmgelegt.
 Die Fäden, welche den Klub mit den führenden
 Automobil-Klubs des Auslandes verbanden, waren
zerrissen und deren Wiederanknüpfung stellten sich
anfangs die größten Schwierigkeiten entgegen.
Die im Jahre 1921 erfolgte‘ Wiederaufnahme des
Oesterreichischen Automobil-Club in die Association
Internationale des Automobile-Clubs Reconnus kann
als Wendepunkt in der Geschichte des österreichischen

fr
        <pb n="655" />
        Automobilismus bezeichnet werden... Die so überaus
freundschaftlichen Beziehungen, die den Klub in den
Vorkriegsjahren mit den international anerkannten
Klubs des Auslandes verbanden, wurden wieder angebahnt
 und zeitigten in nicht allzu langer Zeit das
arfreulichhe Ergebnis, daß der große Strom der
Automobilisten, dank der durch den Abschluß
neuer Triptyqueverträge gebotenen Zollerleichterungen,
 sich wieder unserem Lande zuzuwenden
begann. Der Klub, welcher nunmehr als Mitglied der
Association Internationale des Automobile - Clubs
Reconnus im Kontakt mit dem neu ins Leben ge-‚ufenen
 Bureau Central de Tourisme in Genf gebracht
war, trachtete die Bestrebungen
 zur Hebung des
Automobilreisendenverkehrs
durch die Aufstellung der iniernationalen
 Warnungszeichen,
 der Ausgabe von periodischen
 Straßenberichten,
von Automobilkarten und
Hotellisten auf das wirkjamste
 zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang
sei auch auf das Wiederaufleben
 der Alpenfahrten,
des Semmering-Rennens
sowie anderer automobilistischer
 Veranstaltungen  verwiesen,
 welche nicht nur unzserer
 aufstrebenden Automobilindustrie
 Gelegenheit
voten, die erstklassige Qualirät
 ihrer Erzeugnisse zu beweisen,
 sondern auch in hervorragendem
 Maße geeignet
erschienen, auf die landschaftlichen
 Schönheiten unseres
Vaterlandes aufmerksam zu
machen.
Die Großzügigkeit, mit welcher seitens unserer Regierungan
 die Wiederherstellung des Straßennetzes
 geschritten wurde, unterstützt durch die Ini-‚ative
 des neugeschaffenen Verbandes der Öösterreichischen
 Straßengesellschaften, verfehlen nicht, den
Fremdenverkehr auf das günstigste zu beeinflussen. Daß
aber gerade durch das Heranziehen der internationalen
 Automobilisten, die naturgemäß immer den bestgehaltenen
 und bestgeführten Straßen folgen, auch
gutes, zahlungsfähiges und zahlungswilliges Fremdenpublikum
 zu Nutz und Frommen für unsere aufstrebende
 Fremdenindustrie ins Land gebracht wird, bedarf
 nicht erst eines umständlichen Beweises.
Von der Erwägung ausgehend, daß der Oesterreichische
 Automobil-Club berufen sei, sich auch mit

ler Lösung wirtschaftlicher Fragen zu befassen und
ıllen am Automobilismus interessierten Kreisen Ereichterungen
 zu bieten, nahm er die Interessenver-‚retung
 in seinen Wirkungskreis auf und schloß sich,
zu seiner Stärkung, mit den Automobil-Klubs der
Zundesländer in einem Kartell zusammen. Die in
lessem Schoße geleistete Arbeit trägt in ihren
Auswirkungen mit‘ dazu bei, der Förderung des
zutomobilistischen Gedankens in Oesterreich ‚zu
dienen. .
Durch die Einbeziehung des dem Automobilismus
so nahe verwandten Motorradwesens in .die
Interessensphäre des Oesterreichischen Automobil-Club,
 der nunmehr als Mitglied
 der Federation Internationale
 des Clubs Motocyclistes,
 auch die internationale
 Vertretung des österreichischen
 Motocyclismus
'nne hat, wurde des auch in
anserem Lande zur ungeahnt
raschen Entwicklung gelangten
 Motorradwesens gebüh-"end
 Rechnung getragen.
In die Zeit des Wiederaufbaues
 fallen auch die
Schaffung der Grundlagen zu
einer neuen Verkehrsgesetzgebung
 und die durch den
stetig anwachsenden Automobilverkehr
 bedingte Notwendigkeit
 der Modernisierung
 der Verkehrsregelung
in den Städten.
Es ist ungemein erfreulich,
daß das während des letzten
Dezenniums in rastlosem
Mühen angestrebte Ziel, dem
heimischen Automobilismus
reiche Ausbreitungsmöglichkeit
 zu bieten, in vollem Maße erreicht wurde. Nur
ler treuen Mitarbeit aller Berufenen ist es zu danken,
wenn es Schritt für Schritt gelungen ist, den öster--eichischen
 Automobilismus auf das Niveau modernster
Auffassung zu bringen und Vorbedingungen für dessen
kraftvolle Weiterentwicklung zu schaffen, eine Tat-;sache,
 die dem Wirtschaftsleben Oesterreichs die
jesten Früchte tragen wird. Aufgabe zukünftiger Bestrebungen
 wird es aber sein, nicht nur die erreichte
Position zu halten, sondern darüber hinaus dem
Automobilismus auch bei uns in Oesterreich jenes
aß von Förderung und Unterstützung seitens der
naßgebenden Stellen zu erringen, das notwendig ist,
um ihm eine Entwicklung auf breitester Basis zu
sichern.

Dr. Friedrich (Baron) Haymerle
Präsident des Oesterreichischen Automobil-Club in der
ganzen Wiederaufbauzeit

658
        <pb n="656" />
        Touringfahrt 1927
Von links nach rechts: Abschied von Wels, dem prächtigen Etappenziel. Präsident Hofrat Dr. Budinsky des Oe. T. C., Land
ÜÖberösterreich, Vizepräsident des Oe, T. C. Ing. K. Schrack, der Präsident des Oe. T. C. Felix Meyer-Tenneburg mit
seinem Töchterlein, Gendarmeriezentraldirektor Nusko im Gespräch mit dem Landesgendarmeriedirektor Vogelhuber.
Die Wagenkolonne vor der Einfahrt nach Linz. An der Spitze der blaue Austro-Daimler des Präsidenten der W. H. M. V. Hans
Ulrich. — Hochrad und XU-Steyr, als Zeichen der Entwicklung des Fahrzeugbaues; nebenstehend Fräulein Rothermann und
Fahrleiter Ganauser

DIE WIEDERAUFBAUARBEIT DES OESTERREICHISCHEN
TOURING-CLUBS
Von Präsident Meyer-Tennebure.

Die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung
zines Landes kann zum großen Teile auch durch
die Steigerung seines Fremdenverkehrs beurteili
werden. Gleichviel, ob der Fremde aus Gründen
der Erholung, des Vergnügens, der kulturellen Bildung
 oder aus wirtschaftlichen Gründen die Grenzen
zeines Heimatlandes überschreitet, ob geschäftliche
Interessen ihn veranlassen, den Austausch von geistigen
 oder Wirtschaftsgütern mit ausländischen Geschäftsfreunden
 anzubahnen, bzw. zu fördern, die
Vorbedingungen hiefür bieten immer gewisse Ereichterungen
 im Reiseverkehr. Die gleichen Voraussetzungen
 gelten naturgemäß auch für Reisen im
‚nlande, denn gerade Oesterreich bietet durch seine
7ülle an Naturschönheiten stets neue Gegenden, die
dem Reisenden, mag er seine Heimat auch noch so
gut kennen, bisher unbekannt blieben.
Der Oesterreichische Touring-Club hat
ich seit seiner im Jahre 1806 erfolgten Gründung
zum überwiegendsten Teile die Aufgabe gesetzt, die
Intensität des Reiseverkehrs in Oesterreich
nit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern.
Wenn zur Zeit der Gründung noch Pferdegespann,
Eisenbahn und Fahrräder als Verkehrsmittel in Betracht
 gezogen wurden, so mußte in späterer Zeit
auch der Entwicklung des ‚Kraftfahrwesens ein besonderes
 Augenmerk geschenkt werden. Für Reisen
mit Automobilen und Motorrädern mußten zweckmäßige
 Unterkunftsverhältnisse. und Reparaturs-Möglichkeiten
 geschaffen werden und in weiterer Folge

bei Auslandsreisen die Möglichkeit zum zollerlagfreien
Grenzübertritt. .
Durch den Ausbruch des Weltkrieges war die
umfangreiche und vielseitige Tätigkeit des Oesterreichischen
 Touring-Clubs mit einem Schlage lahmgelegt.
 Der Tourismus war auf Kriegsdauer fast zur
Gänze unterbunden, die überwiegendste Zahl der
Mitglieder zur Kriegsdienstleistung eingezogen und
der Klub infolge der langen Dauer des Krieges seiner
Vittel entblößt.
Aber auch die nach dem Umsturze eingetretene
wirtschaftliche Krise hätte den Oesterreichischen
Touring-Club zur Untätigkeit verurteilt, wenn es
nicht die Leitung desselben verstanden hätte, rechtzeitig
 die Vorbedingungen für einen unter neuen
Verhältnissen wieder aufblühenden Verkehr zu schaffen.
Wie richtig diese Vorsaussicht war, bestätigt der in
den letzten Jahren rapid emporgeschnellte Kraftfahrtransport,
 der den Oesterreichischen Touring-Club
nicht unvorbereitet getroffen hat. Aber eine ganz
unverhältnismäßig‘ größere Bedeutung kommt dem
Automobil und Motorrad als Verkehrsmittel und
nicht als Luxusfahrzeug zu. Die Beherrschung des
Straßenverkehrs durch den Kraftwagen, die Benützung
 desselben für geschäftliche Fahrten auch auf
größeren Strecken bis zum breitesten Ueberlandverkehr
 macht es erforderlich, daß sich der Klub
mit der Frage der Verkehrsregelung und der Inter-&amp;gt;ssenvertretung
 seiner Mitglieder, insbesondere auch
auf wirtschaftlichem Gebiete, befaßte.
        <pb n="657" />
        Wenn der Oesterreichische Touring-Club in der
Vorkriegszeit seit der im Jahre 1808 erfolgten Grünlung
 der Ligue Internationale des Associations
F’ourisme angehörte und solchermaßen durch Gegenzeitigkeits
 - Verträge mit den in dieser Ligue vereinigten
 Verbänden in der Lage war, seinen Mitgliedern
 bei Auslandsreisen weitgehendste Erleichterungen‘
 zu schaffen, so mußte in der Nachkriegszeit
vor allem darauf Bedacht genommen werden, die
internationalen Beziehungen so rasch als möglich
wieder herzustellen, was durch den Beitritt zur
Alliance Internationale de Tourisme, sowie . zum
Conseil Central du Tourisme Internationale bewerkstelligt
 wurde. Die Anerkennung seiner Internatioaalen
 Stellung fand der Oesterreichische Touring-Club
 durch die im Jahre 1926 in Wien abgehaltene
Tagung der A. J. T., bei welcher die. Teilnehmer
Gelegenheit hatten, an Ort und Stelle ihre Eindrücke
über Oesterreich als Kulturland zu gewinnen; Oesterreichs
 Naturschönheiten kennenzulernen und insbesondere
 die Bedeutung der österreichischen Bundes-Hauptstadt
 Wien als Kunststätte zu würdigen.
In seiner weiteren Entwicklung hat der Oesterreichische
 Touring-Club in seinen Räumen, in Wien
[X., Peregringasse 2, ein Generalsekretariat und in
Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg und Wels ein
Sekretariat errichtet, wo den eigenen Mitgliedern,
sowie den Mitgliedern der alliierten ausländischen
Klubs unentgeltlich Reiseauskünfte, sowie solche
über die jeweiligen Straßenverhältnisse erteilt werden.
Eine wesentliche Bereicherung erfuhr diese Aktion
durch die Ausgabe von zirka 2000 Reiserouten, die
sich über ganz Europa erstrecken, wodurch es möglich
 ist, den Interessenten in wenigen Minuten genaue
Reiserouten auszufolgen, die von einem beliebigen
Orte in Europa zu einer freigewählten anderen eurooäischen
 Zielstation führen und den einzuschlagenden
Weg, unter Bekanntgabe aller auf der Strecke liegenden
 Zwischenstationen und Kilometer- Distanzen geaau
 kennzeichnen. Zweckmäßigerweise mußte auch
der Evidenzführung von empfehlenswerten Unterkunftsstätten
 ein besonderes Augenmerk zugewendet
werden, sowie auch der Bekanntgabe von Auto-Reparaturwerkstätten.

Für den internationalen Verkehr kommt vor allem
dem durch den Oesterreichischen Touring-Club ermöglichten
 Bezug von Triptyques und Carnets de
Passages en Douanes eine besondere Bedeutung bei.
Durch Gegenseitigkeits- Verträge ist der ÖOesterreichische
 Touring-Club in der Lage, von seinen
alliierten Klubs die erforderlichen Dokumente zum
zollerlagfreien Grenzübertritt zu beziehen und an
seine Mitglieder weiterzugeben, während für. die
Einreise näch Oesterreich die Triptyques des Oesterreichischen
 Touring-Clubs und dieCarnets de Passages
der A.J.T. von den ausländischen Klubs ausgegeben
werden. Der Oesterreichische Touring-Club stellt

erner auf Grund einer Ermächtigung des Bundes-Jinisteriums
 für Finanzen und Verkehr.an die inändischen
 Kraftfahrer internationale. Fahrausweise
ıus, die zur Lenkung von Kraftfahrzeugen im Ausande
 berechtigen.
Auf wirtschaftlichem Gebiete war es stets im Betreben
 der Klubleitung, gewesen, seinen Mitgliedern
‚esondere Vorteile zu bieten. Vor allem sei die
costenlose allgemeine Sport- Unfallversicherung ervähnt,
 deren Genuß durch die Mitgliedschaft erworben
vird. Namhafte Begünstigungen in Hotels und bei
len auf das Kraftfahrwesen bezughabenden Firmen
stehen den Mitgliedern zur Verfügung. Durch die
Zrrichtung einer Kunststelle sind die Angehörigen
les Oesterreichischen Touring-Clubs in der Lage,
edeutend ermäßigte Eintrittskarten für die Wiener
C’heater zu beziehen. Eine Beratungsstelle für techıische,
 rechtliche und Versicherungsangelegenheiten
1at sich im Interesse der Mitglieder bestens bewährt.
Der Oesterreichische Touring - Club gibt weiters
aäne monatlich erscheinende, reich illustrierte Zeitschrift,
 sowie ein Handbuch heraus, welche den Mitzliedern
 unentgeltlich verahfolgt werden.
Aber nicht nur in Wien, auch in sämtlichen
3Zundesländern hat der Oesterreichische Touring-7lub
 festen Fuß gefaßt und durch die dort besteı1enden
 Zweigvereine eine äußerst rege Tätigkeit
antfaltet. In fast sämtlichen bedeutenderen Ortschaften
Jesterreichs wurden Konsulenten aufgestellt, die den
‚eisenden Automobilisten und Motorradfahrern durch
Aat und Unterstützung beistehen. Eine im Interesse
les Reiseverkehrs ganz besonders hervorzuhebende
\ktion des Oesterreichischen Touring-Clubs ist die
Aufstellung von Ortsbezeichnungs- und Richtungstafeln,
 derzufolge an sämtlichen Eingängen der öster-»eichischen
 Ortschaften Bezeichnungstafeln errichtet
und instandgehalten werden, die in deutlich sichtbaren
 Aufschriften den. Namen der betreffenden

Vom Blumenkorso: Die Jury. Von links nach rechts: Professor
Witzmann, Exzellenz Madle von Lenzbrugg, Architekt
TJTarav. Hubert Marischka
        <pb n="658" />
        Ortschaft kennzeichnen, während Richtungstafeln an
Straßenabzweigungen zur Aufstellung gelangen, um
zine zweckmäßige Orientierung zu ermöglichen.
Die vom Oesterreichischen Touring-Club gemeinsam
 mit dem geographischen Institut Ed. Hölzel in
den Verkehr gebrachte Straßenkarte von. Oesterreich,
hat auf Grund ihrer Vebersichtlichkeit und bequemen
Handhabung den Beifall aller hiefür in Frage kommenden
 Behörden und Kraftfahrer gefunden und
wesentlich dazu beigetragen, daß auch der ortskundige
 Reisende jederzeit in der Lage ist, sich an
Hand dieser Karte auf seinen Fahrten zurechtzufinden.
In sportlicher Hinsicht tritt der Oesterreichische
Touring-Club durch alljährliche Veranstaltung einer
zweitägigen Touring-Wertungsfahrt, einer
Damenwertungsfahrt und einer Reihe von Gesellschaftsfahrten
 in die Oeffentlichkeit, außerdem
werden Fuchsiagden, Ballonverfolgungsfahrten und

Gymkhana-Spiele abgehalten, die stets eine rege
Teilnahme aufzuweisen haben.
In gesellschaftlicher Hinsicht hat der Oesterreirhische
 Touring-Club am Faschingdienstag jedes
Jahres seine Touring-Club-Redoute abgehalten, aber
auch sonst erfreuten sich diverse Veranstaltungen,
wie zum Beispiel Empfangsabende, Neujahrsfeste,
Akademien usw., des Beifalls der Wiener Gesellschaft.
Wenn ein Rückblick auf die Tätigkeit des Oesterreichischen
 Touring-Clubs in den letzten zehn Jahren
gehalten werden soll, dann sei vor allem festgestellt,
daß die Entwicklungslinie steil nach aufwärts ge-:ichtet
 ist, was nicht lediglich auf die Steigerung des
Kraftfahrverkehres und die wirtschaftliche Besserstellung
 der österreichischen Bevölkerung zurückzuführen
 ist, sondern in der Anerkennung liegt, die
den Leitungen des Oesterreichischen Touring-Clubs
in der breiten Oeffentlichkeit entgegengebracht wird.

3ZRÜCKENBAUTEN AUS DER ZEIT 1918/1928

Fahrbahn der Floridsdorfer Donaubrücze

Hohe Brücke hei Wörg]

Gesamtansicht der Floridsdorfer Donaubridk«

6
        <pb n="659" />
        DIE ENTWICKLUNG DES POST- UND TELEGRAPHENWESENS
Von Ministerialrat Dr. Ferdinand Weiß.

„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit
ınd neues Leben blüht aus den Ruinen.” Keine
besseren Worte können wir finden, um ein Bild der
Entwicklung des Post- und Telegraphenwesens im
neuen Österreich zu geben. Das Alte war gestürzt
ınd Ruinen waren, was uns der Krieg gelassen. Der
Gesamtapparat der Post- und Telegraphenanstalt stand
aicht mehr im Verhältnis zur geringen Ausdehnung
les neuen Verwaltungsgebietes und zum verminderen
 Verkehrsumfang. Die Hauptträger des Verkehres,
Kisenbahnen und Straßenfuhrwerk bei der Post, das
Gerätewerk und die Leitungen beim Telegraphen und
Fernsprecher waren durch den langen Krieg abgenutzt
 und nur noch zur Not brauchbar. Die Ergänzungsvorräte
 waren aufgebraucht. Mit den neuen
Nachbarstaaten bestand kein Verkehr, jener mit den
Ländern des Weltpostvereines und des Welttelegraphenvereines
 war vielfach noch nicht aufgenommen.
Die Arbeit, die sich aus dieser Sachlage ergab,
war umfangreich und schwierig, aber sie wurde mit
der nötigen Schnelligkeit geleistet. Die Eingliederung
der neuen Verwaltung in das internationale Postund
 Telegraphengefüge, der Ausbau der internationalen
Beziehungen, die Umstellung der Einrichtungen auf
die geänderten Verhältnisse, der Ersatz mangelnder
zostspieliger Betriebsmittel durch einfachere und doch
nöglichst gleichwertige, schienen‘ zunächst die glatte
Überwindung der Übergangsschwierigkeiten zu gewährleisten.
 Da begann das verhängnisvolle Sinken des

Rriefaufeahe im Wiener Haupntpostamt

Wertes der österreichischen Krone und aller Arbeit,
allen Organisations- und Ersparungsmaßnahmen
drohte der Erfolz zu versagen, weil der Betrag der

Das neue Postamtsgebäude in Hofgastein
‚rzielten Ersparnisse und der durch Tariferhöhungen
rreichten Mehreinnahmen immer wieder durch :die
ntwertung des Geldes und die dadurch bewirkten
Lohn- und Preissteigerungen
 überholt wurde, so daß
in der Zeit vom November
1918 bis zu der am 27. November
 1022 erfolgten Annahme
 des Genfer Sanierungsprogrammes
 selbst die
zehnmalige Erhöhung der
Postgebühren und die fast
»benso oftmalige Erhöhung
der Telegraphen- und Fernsprechgebühren
 die notwendigen
 Einnahmen nicht
bringen konnten. Unter
dem Drucke der wirtschaftlichen
 Verhältnisse mußte
sich die Verwaltung zu
immer weitergehenden Einschränkungen
 der Verkehrseinrichtungen
 entschließen,
 obwohl sie nicht
verkennen konnte, daß dadurch
 dem geschäftlichen
and privaten Leben’schwere
Nachteile erwachsen und

167
        <pb n="660" />
        Freistempelmaschine. Frankotyp Ges.
Vertrieb: Anker Reg. Kassen GC. m. b. H.

in letzter Linie auch die Einnahmen selbst unzünstig
 beeinflußt werden mußten.
Den Umschwung zum Aufstiege brachte die Annahme
 des Genfer Sanierungsprogrammes. Als sich
im Laufe des Jahres 1023 zeigte, daß die Krone
wertbeständig blieb, setzte die Post- und Telegraphenverwaltung
 ohne Verzug mit dem Wiederaufbau
ihrer Verkehrseinrichtungen ein. Die Kosten
zines im Herbste 1923 erstellten Mindestaufbauplanes
 konnten bereits mit dem im Jahre 1024
arwirtschafteten Betriebsüberschuß bestritten werden
und seitdem zeigt die Post- und Telezraphenanstalt,
 der es auch weiterhin gelang,
 ihre Gebarung jedes Jahr mit einem
berschuß abzuschließen, eine stetig fortschreitende
 Entwicklung. ;
Die Leistungen der Anstalt erhellen aus
der Gegenüberstellung der Verkehrsziffern
 der Jahre 1923 und 1927.
So wurden gegen die im Jahre 1923 ausgewiesenen
 630 Millionen Briefsendungen
‘m Jahre 1927 780 Millionen, also um ein
volles Viertel Briefsendungen mehr befördert.
 Die Zahl der beförderten Zeitungen
ist von 09 Millionen im Jahre 1023 auf
130 Millionen im Jahre 1027 gestiegen.
Eine sehr beträchtliche Zunahme weisen
auch der Paketverkehr und der Postanweisungsverkehr
 auf. An Paketen wurden
[923 II Millionen, 1027 17 Millionen Stück

befördert. Die Stückzahl der Postanweisungen betrug
im Jahre 1923 3'6 Millionen, im Jahre1927 8.2 Millionen,
 die überwiesenen Beträge beliefen sich 1023
auf 800 Milliarden Kronen (= 80 Millionen Schilling).
1927 aber auf 4860 Milliarden Kronen (= 486 Millionen
 Schilling). Mit der allgemeinen Steigerung des
Verkehres im Zusammenhange und in unmittelbarer
Wechselwirkung mit ihr stand die fortgesetzte Erweiterung
 und Vermehrung der Räumlichkeiten, sowie
die ununterbrochene Vermehrung und Vervollk
kommnung der Fahrmittel und der sonstigen
Beförderungseinrichtungen; hat doch die Post- und
Telegraphenanstalt nicht nur die einfache Aufgabe,
den jeweiligen Bedürfnissen des gegebenen Verkehres
mit genügenden Mitteln zu dienen, sondern darübeı
hinaus die höhere Bestimmung, die gesamte Volkswirtschaft
 dadurch zu fördern, daß sie durch Verbesserung
 und Erleichterung der bestehenden. sowie
durch Schaffung
neuer Verkehrsmöglichkeiten

belebend und
steigernd auf den
allgemeinen
Wirtschaftsvergehr
 einwirkt.
Um dieser Bestimmung
 im
weitestmöglichen
Maße gerecht zu
werden und die
hiezu erforderlichen
 Geldmittel
zu schaffen, hat
sich die Post-und
Telegraphenverwaltung,
 soviel
 es irgend der

Automatische Paketzeigerwaage
Schemher ACC

Rechenmaschine Madas, Kontor-Finrichtungsgesellschaft
        <pb n="661" />
        Charakter der Anstalt zuläßt, die Grundsätze und
Methoden neuzeitlicher Geschäftsführung zu eigen gemacht.
 Vor allem hat sie ihre Arbeit auf dem Grund-;atz
 der Selbstkostendeckung aufgebaut. Für
len inneren Dienst bedeutet dieser Grundsatz wohl
eine besondere Neuerung, da er seit je bei allen Renabilitätsberechnungen
 und Gebührenerstellungen in
arster Linie in Betracht gezogen wurde. Seiner folgeichtigen
 Durchführung aber kam deshalb besondere
Bedeutung zu, weil durch sie die Möglichkeit in die
Nähe gerückt war, das Portofreiheitswesen im
Wege der gesetzlichen Neuregelung einzudämmen.
Die veralteten, äußerst umfangreichen Portofreiheitsbestimmungen,
 die infolge ihrer stets schwieriger gewordenen
 Anwendbarkeit die Postbehörden und Postämter
 mit großer, ganz unfruchtbarer Arbeit belasteten,
waren nachgerade ein empfindliches Übel geworden,
 gegen das auch schon die altösterreichische
Postverwaltung wiederholt, doch stets vergeblich angekämpft
 hatte. Die Schwierigkeit der Aufgabe lag
vor allem darin, eine geeignete Form dafür zu finden,
„ie von den staatlichen Dienststellen des Bundes und
ler Länder und den übrigen diesen gleichgehaltenen
Verwaltungsstellen (der Bezirke, der Gemeinden, der
nit der Matrikelführung betrauten Ämter) bei Aufhebung
 der Portofreiheit die Gebühren für ihre amtlichen
 Sendungen entrichtet werden könnten, ohne
Jaß der amtliche Verkehr dieser Stellen durch die
Prmittlung und Zahlung der Gebühren behindert
würde und neue Verrechnungsarbeiten erwüchsen.
Es gelang, alle bezüglichen Schwierigkeiten und Be-Jenken
 zu überwinden, und der von der Postverwaltung
  ausgearbeitete, auf vollständige Aufhebung
der Portofreiheiten abzielende Gesetzentwurf wurde
ım 20. Dezember 1924 vom Nationalrate zum Beschluß
 erheben. Am I. Jänner 1025 ist das Portorreiheitenaufhebungsgesetz
 in Kraft getreten,

BB
dm
3 1000

|

Di

Underwood-Baonkkeepingmaschine

Additionsmaschine Burroughs. Glogowski &amp;amp; Co.

Jas der Post, indem es sie von schwerer Last
befreite, einen wertvollen Einnahmenzuwachs
sicherte.
Ansonsten aber kann die Verwaltung einen Zuüwachs
 der Einnahmen, sofern er sich nicht aus der
ständigen Entwicklung des ihrer Pflege anvertrauten
Verkehres ergibt, nur durch die möglichste Verminlerung
 der Ausgaben erzielen. Sie ist daher seit je
auf die vollkommenste Rationalisierung aller ihrer
Yienstzweige bedacht und hat lange bevor das Schlagwort
 der Rationalisierung die Öffentlichkeit beschäftigte,
setreu dem stets festgehaltenen Grundsatze strengster
Wirtschaftlichkeit, keinerlei Maßnahmen verabsäumt,
lie arbeitsersparend oder erleichternd wirken, die
zegebenen Einrichtungen auf das wirksamste ausıützen
 und so unmittelbar oder mittelbar die Auszaben
 verringern oder einem Mehraufwand vorbeugen
konnten. Die bedeutendste Ausgabepost der Post- und
Telegraphenanstalt ist der Personalaufwand. Besonders
 ausschlaggebend für den wirtschaftlichen
Erfolg ist deshalb eine sparsame
und zielbewußte Personalgebarung.
Hier zu allererst hat daher die
Verwaltung alle neuzeitlichen
Organisationsmethoden angewendet
 und nach diesen in den
lTahren 1920 bis 1924 alle Ämter
und Dienststellen auf die Richtigkeit
 ihres Personalstandes sowie
auf die richtigste und zweckmäßigste
Einteilung ihrer Dienstgruppen überprüft.
 Ähnlich wie beim Taylorsystem
 ist auf Grund von Messungen,
 die durch Jahre hindurch auf
das genaueste und gewissenhafteste
gemacht worden sind, der durchschnittliche
 Zeitaufwand für die verschiedenen
 Arbeitsleistungen (Arbeitseinheiten:
 Annahme eines
Briefes. eines Paketes, Auszahlung

LA.

fr
        <pb n="662" />
        Kür-Presse, Kürpresse-Gesellschaft Rappeport &amp;amp;

einer Postanweisung, Abfertigung eines Zustellers für
zinen Gang usw.) ermittelt: Bei Feststellung des
Personalbedarfes eines Amtes werden die Arbeitszinheiten
 der einzelnen Dienstplätze gezählt; auf
dieser Grundlage und nach den erfahrungsgemäß
eintretenden Stärkeverschiedenheiten und Pausen in
der Arbeit, die mit dem täglichen Anschwellen und
Abflauen des geschäftlichen Verkehres, mit dem
Postenlauf, dem Zugsverkehr usw. im Zusammenhang
stehen, wird sodann der gesamte Zeitaufwand, der
zur Bewältigung des Dienstes unbedingt erforderlich
ist, berechnet und hienach unter
Zugrundelegung einer Wochendienstleistung
 von 48 Stunden normaler
 Arbeit die Zahl der erforderlichen
 Arbeitskräfte festgestellt.
Diese Durchrechnung nach dem
hier angedeuteten System, dessen
teine, alle Einzelheiten berücksichügende
 Ausbildung zu schildern
wir uns versagen müssen, erfolgt
bei jeder größeren Änderung, die
sich im Geschäftsverkehr einer
Dienststelle ergibt, damit der Personalaufwand
 dauernd mit dem
wirklichen, unumgänglich notwendigen
 Bedarf in Einklang gehalten
werde. Wertvolles hat unsere Methode
 der Personalbedarfsermittlung
geleistet, als auf Grund der Bestimmungen
 des Angestelltenabbaugesetzes
 vom 24. Juli 1922, BGBl.
Nr. 499 und seiner Novellen das
infolge der Verkleinerung des Staatssebietes
 überschüssige Beamtenpersonal

 aus dem Dienste auszuscheiden
 war. Die mathematische Genauigkeit
 der Ermittlungen schloß
jeden Gedanken an Willkürlichkeit
aus. Von wohltätigem Einfluß war
in dieser Hinsicht auch die Mitwirkung
 der Personalvertretung, die
im Jahre 1919 zur Wahrung der Interessen
 der aktiven und der im
Ruhestand befindlichen Angestellten
 geschaffen worden war. Insoferne
 durch die Schaffung der Personalvertretung
 eine Arbeitsteilung
in dem Sinne erzielt worden ist,
daß jene das Personal betreffenden
Belange, die am unmittelbarsten
und leichtesten vom Personal selbst
wahrgenommen werden können,
in den Wirkungskreis eigens bestimmter
 Vertreter dieses Personales
gewiesen wurden, ist auch hier dem
Grundsatz zum Durchbruch verholfen
 worden, die notwendige Arbeit von
‘hrem naturgemäßesten Träger verrichten zu
lassen und es erweist sich somit auch die Personalvertretung
 als eine Einrichtung der Rationalisierung,
 die eine geänderte Zeit der Verwaltung an die
Hand gegeben hat. ;
Der geänderten Zeit Rechnung. zu tragen, war die
Verwaltung nicht nur ihrem Personal gegenüber
bedacht. Das Wort von der kaufmännischen Führung
des Betriebes wurde dahin zu verwirklichen getrachtet,
daß die Anstalt ihren Benützern gegenüberstehe wie

Rotter

\drema-Anlage, Vertrieb: M. Weiszberger

a
        <pb n="663" />
        ein Kaufmann seiner Kundschaft, aus deren
größtmöglicher Befriedigung er seinen größtmöglichen
 Gewinn zieht. Dieser für die Rationalisierung
zo fruchtbare Gesichtspunkt, der von allen veralteten
Ansprüchen auf absondernde Überordnung weit
abgerückt ist, kommt. überall auch schon in der
äußeren Form, in der die Anstalt vor die Öffentlichkeit
 tritt, zum Ausdruck, mag es sich etwa um
das Schreibwesen handeln, in dem der früher übliche
sogenannte Kurialstil mit seiner die Würde festhaltenden,
 zur Schwerfälligkeit zwingenden Unpersönlichkeit
 schon lange durch die persönliche, kurz und
bündig gefaßte Schreibweise ersetzt wurde, oder etwa
um die neuzeitliche Ausstattung der Postämter, in
deren Parteienräumen alle trennenden Scheidewände
zwischen Beamten und Publikum gefallen sind, so
daß die volle Öffentlichkeit des Dienstes
nanchen Anlaß zu Mißverständnissen benimmt und
die Versorgung aller Beteiligten mit Licht und Luft
beträchtlich erleichtert wird. Daß es bei der äußeren
Form allein nicht geblieben ist, wie sehr vielmehr die
grundsätzliche Bedeutung des geschäftlichen Momentes
in ihrer vollen Tragweite für die Verwaltung des
Post- und Telegraphenwesens gewürdigt wird, beweist
der Umstand, daß Verwaltungsmaßnahmen, die früher
jediglich als solche vollzogen wurden, nunmehr auch
als Geschäftsangelegenheiten durchgeführt und
mancherlei Maßnahmen auch lediglich geschäftshalber
getroffen werden. Früher hatte zum Beispiel die Verwaltung
 das Wiener Telephonbuch, einen Band von
mehr als 700 Seiten, selbst herausgegeben. Seit längerem
 schon wird nun die Herstellung und Ausgabe
von der Staatsdruckerei in Verbindung mit einer bewährten
 Ankündigungsgesellschaft durchgeführt, die
ıhren Gewinn in der Verwertung des Buches zu
Reklamezwecsen sucht. Es erwachsen der Post- und
Telegraphenverwaltung keine Kosten, kein Verkaufsvisiko
 und die für den Dienstgebrauch erforderlichen
Stücke stellt ihr die Staatsdruckerei kostenlos bei.
Auf ähnlicher Grundlage wurde der Staatsdruckerei
auch die Herstellung und Ausgabe des Kursbuches
übertragen und auch das Wiener Postbuch, früher
zleichfalls von der Post herausgegeben, wird mit
einem privaten Behelfe, dem Wiener Häuser- und
Straßenverzeichnisse, vereinigt, und die Post erhält
die zum Dienstgebrauche erforderlichen Stücke ebenfalls
 kostenlos. Im Jahre 1923 ist die Postreklame
zingeführt worden. Sie wird ebenfalls nicht von der
Post selbst betrieben, sondern ist einer bewährten
Unternehmung übertragen worden. Die Post hat ihr
lie für den Parteienverkehr dienenden Innenräume
von rund 2050 Dienststellen zur. Anbringung der
Reklameplakate zur Verfügung gestellt und erhält
dafür 50%, vom Bruttobetrage aller Reklameaufträge.
Nicht unerwähnt wäre in diesem Zusammenhange
zu lassen, daß die Post eigene Wohltätigkeitsmarken
 herausgibt., deren Reingewinn wohltätigen

Postgarage in Hofgastein

Zwecken, die die Bundesregierung bestimmt, zugeführt
wird. Der hohe künstlerische Wert der zuletzt im
'ahre 1926 nach einjähriger Pause herausgegebenen
Warkenreihe, die mittels Kupferdruckes hergestellt,
‚erschiedene Darstellungen aus dem Nibelungenlied
zeigt, hat auch im Ausland für die österreichische
Kunst geworben.
Sollten diese Beispiele zeigen, wie sich die Post
;elbst über die Grenzen ihres eigentlichen Verwal-:ungsgebietes
 hinaus keinerlei Möglichkeiten der
zeschäftlichen Ausnützung ihrer Einrichtungen entzehen
 läßt, so bedient sie sich in erster Linie aller
zeschäftlichen Methoden doch zur Erfüllung ihrer
Tauptaufgabe, der Ausgestaltung des Verkehres, wie
lie zahlreichen Neuerungen beweisen, zu denen die
Anregung aus der engen Fühlungnahme mit dem
Zeschäftsleben und aus dessen unmittelbarsten Belürfnissen
 geschöptt wurde. So hat zum Beispiel die
’ost seit längerem begonnen, ihre Kunden selbst
zu besuchen, indem seit Dezember 1923 für Geichäftsunternehmungen,
 die täglich eine größere Zahl
‚on Paketen aufzugeben haben, der werktägige
&amp;gt;aketeinsammlungsdienst eingerichtet wurde.
Die Einsammlung wird mit Kraftwagen besorgt und
lie Pakete werden, ohne das sonst für den Absender
zuständige Aufgabepostamt zu berühren, unmittelbar
x den Wiener Bahnpostämtern geführt, von wo sie
gleich auf die betreffenden Bahnpostkurse abgeleitet
werden. Dadurch wird nicht nur eine Beschleunigung
in der Abfertigung erzielt, sondern es werden auch
die betreffenden Aufgabepostämter in hohem Maße
ntlastet und unnötige Kursfahrten vermieden. Das
\bwägen, Bezetteln und das sonstige Vorrichten der
”akete wird von den Absendern besorgt, die auch
das erforderliche Personal zum Verladen beistellen.
Zu Beginn des‘ Jahres 1924 haben 19 Firmen mit
ner Monatsaufgabe von 15.000 Paketen am Ein-‚aammlungsdienste
 teilgenommen, zu Ende 1927 belief
ich die Monatsaufgabe auf rund 60.000 Pakete.
Zinem anderen Bedürfnisse des Geschäftslebens ent-Fa
        <pb n="664" />
        sprang die, Einführung der bargeldlosen Postgebührenentrichtung.
 Den am Scheckverkehre
des Postsparkassenamtes teilnehmenden Absendern
wurde die Möglichkeit gegeben, diebar zu begleichenden
Postgebühren für Wertbriefe und Pakete, dann die
Freimachungsgebühren für Briefsendungen, die zur
Freistempelung aufgegeben werden, mit Abrechnungsoder
 Stundungsheften zu entrichten. Als wichtige Verkehrserleichterung
 haben sich auch die bei den Absendern
 selbst zur Barfreimachung der Briefsendungen
aufgestelltenFreistempelmaschinen erwiesen. Für
diese Freistempler wurde in der elektrisch betriebenen
V’rankotypmaschine eine befriedigende, sehr leistungsähige
 Einheitsausführung gefunden. Die Maschine kann
jeden Gebührenwert, der durch eine dreiziffrige Zahl
darstellbar ist, auf die Postsendungen aufstempeln.
Die Sendungen werden überdies mit dem Orts- und
Tagesstempel und einer fortlaufenden Nummer versehen.
 Benutzbar ist die Maschine nur nach Finsetzen
ainer auf 100, 200 oder 500 Schilling lautenden
Wertkarte, und zwar so lange, bis der Wertbetrag
aufgebraucht ist. Dann muß wieder eine neue Wertxarte
 eingeführt werden. Die Verwendung dieser
Maschine hat sich bereitsineinem Sinken des Briefmarkenverbrauches
 bemerkbar gemacht. Das
Bestreben, durch maschinelle Einrichtungen eine
möglichste Vereinfachung des Betriebes zu erzielen,
hat auch zur Aufstellung noch anderer Maschinen
geführt. Automatische Briefwagen beschleunigen
die Ermittlung des Gewichtes der Briefsendungen hei
der Annahme und stehen im Parteienraum zur allgemeinen
 Verfügung. Automatische Paketzeigerwagen
geben mittels vier verschieden großer Zeiger auf vier
Skalen das Gewicht (bis zu 20 Kilogramm) nach
zwei Seiten, für den Beamten und für die Partei, an.
Elektrische Briefstempelmaschinen besorgen in deı
Stunde die Abstempelung von rund 18.000 Briefsendungen.
 Gegenüber den gewöhnlichen Maschinen
Jieser Art (Ganzstemplern) bietet die Standard-Briefstempelmaschine
 den Vorteil, daß nur die rechte
obere Randhälfte der Sendung mit dem Stempelabdruck
 bedeckt wird, dagegen die linke Seite, die
aäufig eine Firmenaufschrift oder wie bei den Bildostkarten
 eine Abbildung trägt, nicht überdruckt
wird. Postanweisungsstempelmaschinen machen es dem
Annahmebeamten möglich, durch einen Handgriff
die Postanweisung mit zwei Orts- und Tagesstempeln
sowie mit dem Bezirksstempel, dem Datumsstempel
und der fortlaufenden Nummer zu versehen. Stempelmaschinen
 für Postsparkassenempfangerlagscheine
versehen auf einen Handgriff den anzunehmenden
Empfangerlagschein mit den drei Orts- und Tagesstempeln.
 Elektrisch betriebene Rechenmaschinen, wie
die Rechenmaschine Madas, die alle mittels der vier
Rechnungsarten lösbaren Beispiele rechnet, und die
Additionsmaschine Burroughs, eine zwölfstellige anschreibende
 Tastenmaschine, erleichtern in den Buch-1altungen

 die Überprüfung von Lieferantenrechnungen,
3aurechnungen, Kostenvoranschlägen, Lohnlisten und
aller Post-, Telegraphen- und Fernsprechbetriebs-"echnungen.
 Die Underwood-Bookkeepingmaschinen
werden bei der Verbuchung der Fernsprechteilnehmerzebühren
 verwendet. Fine Art dieser Maschinen, die
zur Vorschreibung aller den Fernsprechteilnehmern
auszustellenden Rechnungen dient, bucht durch-;chnittlich
 70 bis 00 Posten in der Stunde, und
zwar mit Durchdruck. Die Urschrift stellt die Buchung
uf dem Saldokontoblatt dar, der Durchdruck dient
als Journal. Die Maschine weist automatisch nach
eder Buchung den Gesamtrückstand am Saldokonto-»latt
 aus. Fine andere Art Bookkeepingmaschine
lient zur Ausfertigung von Bescheiden an Fern-;prechteilnehmer
 über die Bewilligung, die Teilnehmerzebühr
 in Raten zu zahlen. Die Maschine fertigt in
ler Stunde 30 Bescheide aus; für ein Halbjahr
werden mit ihr 14.000 bis 15.000 Bescheide gechrieben.
 Die Adrema-Anlage, bestehend aus einer
\dreßprägemaschine und einer Adreßdruckmaschine,
'rmöglicht es, anläßlich der Hauptvorschreibungen im
länner und im Juli jedes Jahres die 80.000 Fern-‚prechteilnehmerrechnungen
 in rund 100 Arbeits-;tunden
 zu adressieren. Mittels der durch die Adreßnaschine
 hergestellten Adreßtäfelchen bedruckt die
von einem Mann bediente Adreßdruckmaschine in
5 Minuten 200 als Rechnungen ausgefertigte Emptangerlagscheine
 mit den Adressen. Die Bureaufalzmaschine
 gibt diesen 80.000 als Rechnungen ausgefertigten
 Empfangerlagscheinen in 45 Arbeitsstunden
 die versandfertige Faltung. Schließlich sei
noch der Kür-Presse erwähnt, mittels deren bei der
Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung
 sowie bei den Post- und Telegraphendirekionen
 Erlässe, Vordrucke und dergleichen vervielältigt
 und insbesondere auch kleinere Auflagen um-“angreicher
 Entwürfe einfach und rasch in Zinkdruck
oder in Buchdruck hergestellt werden. So sind über
ein Dutzend verschiedene Arten von Maschinen im
Betriebe der Post im Gange, um menschliche Arbeit
zu sparen und zu erleichtern.
Wenn trotzdem nicht von einer ausgedehnten
Mechanisierung des österreichischen Postbetriebes
gesprochen werden kann, so liegt die Ursache darin,
daß der Verkehr infolge des wirtschaftlichen Charakters
und des geringen Umfanges des Verwaltungsgebietes
nur in seinen Hauptsammelpunkten Großbetriebsformen
 ermöglicht, im allgemeinen aber der Vollzugsdienst
 der Postämter sich in Formen bewegt,
die für die Anwendung maschineller Einrichtungen
kein Feld bieten,
Ausschlagebende Bedeutung dagegen kommt den
technischen Hilfsmitteln für den Befördevrungsdienst
 der Post zu. Hier haben die Errungenschaften
 der Technik in den letzen Jahren, insbesondere
auf den Gebieten des Postkraftfahrdienstes
        <pb n="665" />
        Bibliothek des Instituts
für Weltwirtschaft Kiel

Nm a nm flnumnk 41NIRQ

„Era
Pa

a asıl-|

 KoßSice.
‘Kaschau)

Zudapest—
Rukuresti

Ubersichtskarte
der staatlichen Postkraftwagenlinien in Österreich
ur == Postkraftwagenlinien +. Eisenbahnen mit Schnellzugsverkehr
ZA Grenze m Eisenbahnen ohne Schnellzugsverkehr
Maßstab: 1: 1,250.000
        <pb n="666" />
        und des Flugpostdienstes, ganz neue Wege eröffnet.
 Auch im allgemeinen aber haben die Beförderungseinrichtungen
 der Post an der aufsteigenden
Entwicklung des gesamten Postwesens teilgenommen.
So sind die Postverbindungen durch Botengänge, die
1924 eine Streckenlänge von 5041 km mit einer
Jahreswegleistung von 3’'4 Millionen Kilometern aufwiesen,
 auf eine Streckenlänge von 5000 km mi
einer Jahreswegleistung von 5'4 Millionen Kilometern
ausgebaut worden. Die Tragtierposten zeigen eine
Streckenlänge von 70 km gegen 45 km im Jahre
1924. Die Pferdepostfahrten allerdings sind durch Umwandlung
 in Kraftwagenposten von 4403 km Streckenlänge
 im Jahre 1924 auf eine Streckenlänge von 30615
Kilometern eingeschränkt worden, Eine nicht zu übersehende
 Ausgestaltung hat der Bahnpostdienst
erfahren. Die Leistungen der Bahnpostkurse sind in den
letzten 5 Jahren von 7 Millionen Wagenkilometer auf
15'5 Millionen Wagenkilometer gesteigert worden. Die
Postverbindungen auf Eisenbahnen konnten namentlich
 durch die Beschleunigung der Beförderung
sowohl der Briefpost als auch der Geld- und Paketpost
 verbessert werden, indem die Zugsbenützung
günstiger gestaltet und insbesondere auch die Schnellzüge
 in gesteigertem Maße zur Postbeförderung
herangezogen wurden. Auch die Betriebsmittel
für den Bahnpostdienst sind, allerdings entsprechend
den kleinen Verhältnissen im neuen Österreich, beträchtlich
 vermehrt worden; an vierachsigen Bahnpostwagen
 laufen gegenwärtig 51 gegenüber 40 im
Jahre 1924, an dreiachsigen Wagen I5 gegenüber II.
die zweiachsigen Wagen sind von 66 im Jahre 10924
auf 139 vermehrt worden. Wenn sich auch so deı
Bahnpostdienst sehr schnell zur annähernden Höhe
seiner Vorkriegsleistung erhoben hat, so bedeutet
dieser gewiß begrüßenswerte Erfolg doch immerhin
nur einen Fortschritt auf gegebener Bahn. Dagegen
stellt der Postkraftfahrdienst in seiner Entwicklung
nach‘ dem Friedensschluß geradezu ein neues Verkehrsmittel;
 und zwar nicht nur für den Postverkehr
sondern auch für den Reisenden- und Kleingüterverkehr
 dar. Es hatte zwar schon die altösterreichische
 Postverwaltung im Jahre 10907 begonnen,
 den Kraftwagen in den Dienst der Posı
zu stellen. Sie mußte jedoch, um bei dem damaligen
Stande der Technik ‚ohne Verlust arbeiten zu
können, ihr Hauptaugenmerk auf solche Kraftfahrlinien
 richten, die durch Gegenden von hervorragender‘
 landschaftlicher Schönheit führten, und
deshalb einen großen Zuspruch von Vergnügungsreisenden
 und erhebliche Einnahmen aus den Passagiergeldern
 erwarten ließen. Ein Hauptverkehrsgebie:
der Postkraftwagen waren ja die Dolomitenstraßen
Südtirols. Von den 390 im Jahre I014 betriebenen
Linien waren nur II innerhalb der Grenzen des
heutigen Österreich und davon keine in Niederösterreich,
 Steiermark oder Kärnten gelegen. Zur Postbe-Übergabe

 der Post auf dem Flugfeld in Aspern

örderung im Ortsverkehr wurden, ausgenommen in
Wien, Kraftwagen überhaupt nicht verwendet. In
Wien wurde‘ der Ortsverkehr mit. Elektromobilen
zestritten. Während des Krieges ruhte der Kraftwagenverkehr
 vollständig. Nach dem Kriege nahm
lie Postverwaltung den Kraftfahrdienst wieder auf
ınd grenzte. auf Grund der Ergebnisse gründlicher
Studien seine Aufgabe auf folgende zwei Hauptziele
ab. Erstens sollte in den großen Städten der mit
Pferdefuhrwerk betriebene Postbeförderungsdienst
lurch Kraftwagenfahrten ersetzt werden, die vernöge
 der Entwicklung des Kraftfahrwesens eine
mmer größere Wirtschaftlichkeit gegenüber den
Pferdefahrten gewinnen mußten und insbesondere
zur Verbindung der Postämter untereinander und
mit den Bahnhöfen, sowie bei der Paketzustellung
und Paketeinsammlung geeignete Dienste versprachen.
Es wurde daher von 1020 angefangen schrittweise
lie Brief- und Paketpostbeförderung in Wien und
auch in anderen Städten, wie Mödling bei Wien,
Linz und Klagenfurt automobilisiert, so daß heute
'n Wien 120 Kraftwagen (56 Elektromobile und 64
Zenzinkraftwagen) und 50 Anhängewagen und in
len anderen Städten zusammen 28 Kraftwagen im
Zetriebe stehen. Die Gesamtleistung dieser Wagen
seträgt ungefähr 2,000,000 km im Jahr. Das
zweite Hauptziel bestand darin, für die Zwecke des
Postverkehres, sowie des Reisenden- und Kleinzüterverkehres
 Überlandlinien auf jenen Strecken
einzurichten, auf. denen der kostspielige Bahnbau
zu wenig wirtschaftlich ist. Diesem Ziele wurde zuerst
 in stetig steigender, in den letzten vier
Jahren aber in sprunghaft beschleunigter
Entwicklung nähergerückt. Die Möglichkeit besonderen
 Erfolges ergab sich aus dem Fortschritt in der
Fabrikation der Luftbereifung, der gestattete, auch
schwerste Wagen an Stelle der Vollgummibereifung
mit Luftbereifung zu versehen. Wegen des Wegfalles
der starken Erschütterungen, die mit der unelastischen
 Vollgummibereifung verbunden waren, konnte
das Fahrgestell leichter gehalten und infolgedessen
        <pb n="667" />
        nicht nur die Nutzlast der Wagen, das heißt ihr
Fassungsraum vergrößert, sondern auch ihre Fahrgeschwindigkeit
 erhöht werden. Durch Erweiterung
des früheren Fassungsraumes von 18 Personen auf
35 bis 50 Personen wurde der Kraftwagen erst zu
einem Massentransportmittel. Ungeachtet der Vergrößerungen
 des Fassungsraumes ließ sich die
durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit von 13 bis I6 km
auf 30—35 km steigern. Es wurde also sowohl die
Fahrgeschwindigkeit als auch die Nutzlast
verdoppelt, somit die Leistungsfähigkeit vervierfacht.

Das Verkehrsbedürfnis auf Überlandlinien verlangt
aber nicht nur die Erhöhung der Leistungsfähigkeit
der Kraftfahrzeuge, sondern auch die Aufrechterhaltung
 des Betriebes im Winter, das heißt
die Ermöglichung der Befahrung verschneiter, mehr
oder weniger freigehaltener Straßenzüge. Zur Lösung
dieser Aufgabe fanden zwei Systeme zunächst versuchsweise
 Verwendung: das schwedische System
Nyberg, das auch von der Schweizer Postverwaltung
 bereits erprobt wurde, für Straßen mit ge--ingerer
 Steigung und mit einer durch Schneepflüge
vorgerichteten Fahrbahn. Dieses System arbeitet mit
zwei über die Triebräder laufenden und durch diese
belasteten Raupenbändern aus Kautschuk und erlaubt
 in gleicher Weise das Fahren auf verschneiter
und schneefreier Straße. Die Abbildung zeigt einen
mit einem solchen Kraftwagen im vergangenen
Winter in den Radstädter Tauern unternommenen
Versuch, der unter Verwendung eines stärkeren Aniriebmotors
 wiederholt wird.
Das österreichische System Rantasa (Abb. auf Bildtafel),
 auch für Straßen mit größerer Steigung
geeignet, verwendet ein zwischen den Rädern des
Kraftwagens gelegenes, besonders angetriebenes und
gegen die Fahrbahn gepreßtes Raupenband, das mil
Winkeleisen und Holz- oder Gummigreifern versehen
ist. Für die Befahrung schneefreier Straßenstellen ist
dieses System weniger geeignet. Unsere Abbildungen
zeigen einen im Winter 1028 am Seeberg (Steigung
ungefähr 22°%) unternommenen Versuch.
Wurde so durch zielbewußte Verfolgung und Verwertung
 aller Errungenschaften auf dem Gebiete des
Kraftwagenbaues der Postkraftwagen auf die Höhe
der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit gebracht,
 so läßt andererseits die Verwaltung kein
Mittel ungenützt, um durch zweckentsprechende
Organisation und durch eine wirksame Werbetätigkeit
 den Postkraftwagenverkehr zu
heben und die Aufmerksamkeit des Reisepublikums
auf ihn zu lenken. Werbeschriften (Faltblätter und
ein Werbeheft) mit Bildern und kurzer Beschreibung
der einzelnen Strecken werden teils unentgeltlich an
die verschiedenen Verkehrsverbände abgegeben, teils
öffentlich verkauft. In größerer Zahl werden diese

Werbeschriften auch im Auslande (in französischer
ınd englischer Sprache) und bei den bedeutenderen
\usstellungen und Veranstaltungen unter das Publisum
 gebracht. Durch Radiovorträge, die mit reichem
3ilderschmuck in der von der Ravag herausgegebenen
Zeitschrift „Radio-Wien” erschienen, wurden ins-»esondere
 die Postkraftwagenlinien, die Österreichs
Alpenwelt durchziehen, aller Welt vor Augen geführt.
 Über den Postkraftwagenverkehr in Tirol, im
Lande Salzburg, sowie im Mariazeller- und im Großzlocknergebiet
 wurden Filmaufnahmen hergestellt,
die in Lichtspieltheatern des In- und Auslandes,
;owie bei größeren Ausstellungen vorgeführt wurden.
Bewährt hat sich auch die Ausgabe von Fahrkarten
ür Postkraftwagenlinien in Verbindung mit den zu-;ammenstellbaren
 Fahrscheinheften der Eisenbahnen
Jurch das Österreichische Verkehrsbureau und die
ıusländischen Reisebureaus. Ebenso werden durch
die vollständige Übertragung des kommerziellen und
verkehrstechnischen Geschäftes auf einzelnen Postsraftwagenlinien
 an große Unternehmungen, die mit
len örtlichen Verhältnissen und mit den Bedürfıissen
 des Reiseverkehrs besonders vertraut sind,
zute Erfolge erzielt. Vermöge aller dieser Maßnahmen
werden Einnahmen herbeigeführt, die es ermögichen,
 die Fahrmittel und Anlagen des Postkraftahrdienstes
 fortgesetzt zu erweitern und zu vernehren.
 Von 1026 auf 1027 wurde der Wagen-;tand
 um rund 100 Fahrzeuge vermehrt.
Von 1925 auf 1927 wurden sieben neue Garagen
zebaut und die Postkraftwagenwerkstätte in
Wien erweitert, Sämtliche Instandsetzungen an den
Kraftwagen, die durchaus österreichisches Erzeugnis
verschiedener Firmen sind, werden in eigener
iegie durchgeführt. Ebenso müssen Ersatzteile für
Wagen verschiedener Typen, soweit sie bei dem
Ärzeuger nicht mehr erhältlich sind, in den. eigenen
Werkstätten hergestellt werden. Gegenwärtig steht
än Wagenpark von 380 Personenkraftwagen mit
ziner Jahresfahrtleistung von rund 6 Millionen Kilonetern
 auf 180 Überlandlinien (davon 90 in Niederösterreich,
 Steiermark und Kärnten, wo vor dem
Kriege überhaupt keine Linien bestanden) mit einer
Streckenlänge von zusammen 6000 km im Betriebe.
Damit ist dem Ziele nähergerückt, das Land, soweit
2» nicht von den Bahnstrecken zugänglich ist, durch
zn zweckmäßiges Netz von Postkraftwageninien
 dem Verkehr zu erschließen. Bei dem Ausjau
 dieses Netzes, das sich, wie die beigegebene
Übersichtskarte der staatlichen Postkraftwagenlinien
n Österreich zeigt, schon zu einem fast vollständigen
Zusammenhang schließt, waren nicht nur die unnittelbaren
 wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bevölkeung
 Gegenstand der ÖObsorge, sondern es wurde
uch besondere Rücksicht auf Österreichs Fremlenverkehr
 genommen, indem getrachtet wurde,
len Besuch der landschaftlich schönsten Teile
        <pb n="668" />
        Österreichs durch günstige Postkraftwagenverbindungen
 möglichst leicht und angenehm zu gestalten.

Mehr noch als der Postkraftfahrdienst ist die
Flugpost ein Kind der neuzeitlichen Technik. Da
jedoch die Verkehrsluftfahrt Österreichs in ihren Anfängen
 durch Bestimmungen des Friedensvertrages
von St, Germain behindert und der Bau von Luftfahrzeugen
 bis zum Sommer 1922 überhaupt verboten
war, hat sich auch das Flugpostwesen in Österreich
verhältnismäßig spät entwickelt. Erst als die frankorumänische
 Luftschiffahrtsgesellschaft im Jahre 1922
den Luftverkehr zwischen Frankreich und Rumänien
aufnahm, konnte damit begonnen werden, regel:
mäßige Postflüge einzurichten, indem der genannten
Gesellschaft auf Grund einer Vereinbarung zwischen
ihr und der österreichischen Postverwaltung die Vermittlung
 der Post nach und von Wien übertragen wurde.
Bereits im Jahre 10923 entstand ‚in Österreich selbst die
österreichische Luftverkehrs A. G., die einen Flugdienst
 zwischen Österreich und Ungarn, sowie zwischen
 Österreich, Deutschland und der Schweiz einrichtete;
 auch ihr wurde die Postvermittlung auf
ihren Linien übertragen. Im Jahre 1024 hat die
[rankorumänische Luftschiffahrtsgesellschaft (jetzt Compagnie
 Internationale de Navigation Aerienne) einen
regelmäßigen Flugpostdienst auf der Strecke Paris-Straßburg—-Prag
 (Warschau) Wien-Budapest-Belgrad
—Bukarest und die österreichische Luftverkehrs A. G.
einen solchen auf der Strecke Budapest—- Wien-München
 (Nürnberg-Frankfurt am Main)-Zürich-Genf
aufrechterhalten. Für die Flugpostsendungen wurden
zu den gewöhnlichen Postgebühren Flugzuschläge
eingehoben. Ein Bruchteil von diesen verblieb der
österreichischen Postverwaltung für die ihr durch der
Flugpostdienst erwachsenden Auslagen, wie sie das
Offenhalten eigener Flugpostschalter bei großen
Postämtern, die Einrichtung von Postkursen zu und
von den Flughäfen und dergleichen bedingen. Deı
Hauptteil der Zuschläge wurde den Fluggesellschaften
überwiesen, denen es auch überlassen blieb, sich mit
den für die Weiterbeförderung der Flugpostsendungen
 allenfalls in Betracht kommenden ausländischen
Flugunternehmungen auseinanderzusetzen. In der
Folge gelang es den Bemühungen der Öösterreichischen
 Postverwaltung, für die von Österreich ausgehenden
 Flüge soweit Anschluß an ausländische
Flüge zu erhalten, daß Österreich bereits im Jahre
1926 auf dem Wege durchgehender Flugpostbeförderungen
 nach den bedeutenderen
Städten des Auslandes in das große zwischenstaatliche
 Flugpostnetz eingegliedert
 war. Für den Flugpostverkehr zwischen
Österreich und Deutschland, und den über Deutschland
 hinausgelegenen Ländern bilden die Flugstrecken
 Wien-München und Wien-Berlin der
österreichischen Luftverkehrs A. G. die Hauptıdern.

 Nach dem Auslande ist, abgesehen von
len bereits angegebenen Linien, außerdem der
7lugpostverkehr noch mit Belgien, Dänemark, Schwelen,
 Polen, Rußland und Italien (Venedig und Rom)
aufgenommen worden. Mit den von der österreichischen
 Luftverkehrs A. G. eingerichteten inneröster-‚eichischen
 Flügen wird ein Flugpostverkehr zwischen
den Landeshauptstädten Graz, Klagenfurt, Salzburg
ınd Innsbruck unterhalten. Im Jahre 1927 ist die
Beförderung von Flugpostsendungen im Durchgange
durch Österreich, die bei der verkehrsgeographischen
Lage des Bundesgebietes eine wichtige Rolle spielt,
geregelt und damit ein weiterer Fortschritt in der
Ausgestaltung des Flugpostwesens erzielt worden,
wenn auch vielfach noch die für Postzwecke nicht
zünstigen Verkehrszeiten der Flüge und insbesondere
der Mangel an Nachtflügen einer vollkommenen Ausnützung
 des Flugverkehres für die Postbeförderung
ainderlich im Wege stehen. Um die nach dieser
Richtung hin sich ergebenden und zahlreiche
andere Fragen des zwischenstaatlichen Flugpostverkehres,
 zum Beispiel die oben angedeutete der an
die Fluggesellschaften und an die Postverwaltungen
zu leistenden Vergütungen, zu regeln, fand am
I. September 1927 im Haag, Holland, eine internationale
 Flugpostkonferenz statt, auf der
einheitliche Bestimmungen über die Abwicklung dieses
Verkehres beschlossen wurden. Die zu diesem Haager
Flugpostübereinkommen von der Österreichischen
Postverwaltung im Frühjahr 1928 erlassenen Durchührungsbestimmungen
 stellen die erste planmäßige
Regelung des gesamten Flugpostbrief- und Paketverkehrs
 im Inlande und nach dem Auslande und damit
ainen gewissen Abschluß und zugleich auch einen
bedeutsamen Anfang in der Entwicklung des österreichischen
 Flugpostwesens dar.
Konnten die Fortschritte der Technik schon auf
dem Gebiete des Postwesens mit bestem Erfolg der
günstigen Entwicklung des Verkehres dienstbar gemacht
 werden, so haben Telegraph und Fernsprecher
 als ausgesprochen technische Einrichtungen
 aus den epochemachenden Errungenschaften, die
Jie neuzeitliche Wissenschaft insbesondere auf ihrem
Gebiete aufzuweisen hat, geradezu neues Leben geschöpft
 und den Anstoß zu einer Entwicklung
empfangen, die in ihren Endzielen kaum abzusehen
ist. Insbesondere hat das Radiowesen zu so neuartigen
 Fragen und Verhältnissen geführt, daß eine
gesetzliche Neuregelung des Telegraphen- und Fernsprechwesens
 zur unabweislichen Notwendigkeit wurde.
Im Herbste 1023 wurde deshalb der Entwurf eines
neuen Telegraphengesetzes ausgearbeitet, der nach
der Beratung mit den Bundesministerien und nach
Begutachtung durch die wirtschaftlichen Körperschaften
 dem Nationalrate vorgelegt und von diesem
am 18. Juli 1024 zum Beschlusse erhoben wurde.
Nachdem auch der Bundesrat dagegen keine Fin-
        <pb n="669" />
        sprache erhoben hatte, ist das Gesetz am 1. Oktober
1924 in Kraft getreten. Mit ihm ist das Telegraphen- und
Fernsprechwesen in Österreich auf eine neuzeitliche,
der Entwicklung dieser Verkehrszweige in technischer
Hinsicht entsprechende Grundlage gestellt worden.
Der. Aufmerksamkeit des Laien mag an dem Gesetze
vielleicht vor allem auffallen, daß es, wie auch seine
Bezeichnung „Telegraphengesetz“ nur vom Telegraphen
 spricht und hierunter zugleich das Fernsprechwesen
 miteinbegreift, Diese Anschauung, die von
einem höheren Gesichtspunkt aus keinen Unterschied
zwischen Telegraph- und Fernsprecher kennt, ist
jedoch bereits so alt, wie das Nebeneinanderbestehen
der beiden Dienstzweige; sie bilden sowohl in technischer,
 wie in administrativer Hinsicht eine unlösbare
 Einheit, indem einerseits die Leitungsanlagen
sowohl zum Sprechen wie zum Telegraphieren verwendet
 werden und andererseits Telegraphenämter
bestehen, die nur mit Fernsprecheinrichtungen ausgestattet
 sind. In Wirklichkeit hat entgegen dem amtlichen
 Sprachgebrauch im engeren Sinne der Telegraph
keine alles überragende Stellung mehr inne, sondern
hat, wie auch internationale Erfahrungen lehren, infolge
 der Verschiebung des Verkehres zugunsten des
jeweils besten Verkehrsmittels in mancher Beziehung
dem Fernsprecher gegenüber den zweiten
Platz einnehmen müssen. Soweit er nicht drahtlos
arbeitet, hat er als älteres Verkehrsmittel nicht hedingungslos
 an der Entwicklung teil. Auch in Österreich
 weist sein Verkehr Schwankungen auf und ist
im Jahre 1927 gegenüber dem Vorjahre gesunken.
Daß hier eine Verkehrsverschiebung vorliegt, zeigt
der Umstand, daß zum Beispiel die Abnahme des
Drahtverkehres mit dem Auslande (um 378.088
Telegramme) der Zunahme des Radiotelegraphenverkehrs
 mit dem Auslande (um 310.403 Telegramme)
fast gleichkommt. Die Radiotele graphie war
wegen der. großen Bedeutung, die ihr als T rägerin
reicher Entwicklungsmöglichkeiten innewohnt, von
Anfang an Gegenstand besonderer F ürsorge der
Verwaltung.
Wie in vielen anderen Staaten wurden auch in
Österreich die einzelnen Zweige des radiotelegraphischen
 Verkehres, namentlich wegen der zur Ausgestaltung
 oder Neueinrichtung (Unterhaltungsrundfunk)
 erforderlichen hohen Investitionen, an Privatunternehmungen
 übertragen. Am 18. September
1922 erhielt die Marconis Wireless Telegraph
Company in London von der Bundesregierung
behufs Gründung einer österreichischen Aktiengesellschaft
 eine Konzession für. den Bau und Betrieb
einer radiotelegraphischen Anlage in und bei Wien
zur Beförderung von Telegrammen nach dem Auslande
 und vom Auslande. Diese österreichische
Gesellschaft wurde am 12. Juli 1923 ins Leben gerufen
und hat in der Folge die Firmenbezeichnung „Radio-Austria
 A. G.“ angenommen. Am Unternehmen ist

der Bund durch Aktienbesitz beteiligt; entsprechend
diesem Aktienbesitze hat er Vertreter im Verwalungsrat
 und im Vollzugsausschusse der Gesellschaft.
Der Betrieb wurde am 12. Jänner 1024 aufgenommen
ınd entwickelt sich auf höchst erfreuliche Weise.
Er umfaßt bereits alle wichtigen Staaten Europas.
\usgenommen bleiben nur die Schweiz, die Tschecho-;lovakei
 und Ungarn. Auch ist es der Gesellschaft
gelungen, den zwischenstaatlichen Durchgangsverkehr.
;oweit er für die Lage Wiens in Betracht kommt,
iber diese Stadt zu lenken. Die Zahl der beförderten
Telegramme betrug im ersten Betriebsjahr 310.050,
im Jahre 1927 1.124.042 Stück.
Wie der Radiotelegraphendienst mit dem Ausland
wurde auch der Betrieb der Radiotelegraphie,
Radiotelephonie und des Rundspruchdienstes
 (Broadcasting) im österreichischen Inlandverkehre
 durch Konzession einem Privatunternehmen,
ler „Österreichischen Radio Verkehrs A.G.“
„Ravag“) übertragen, an dem der Bund durch
\ktienbesitz beteiligt ist. Er ist im Verwaltungsrat.
m Aufsichtsrat und im Exekutivkomitee vertreten.
Die Post- und Telegraphenanstalt nimmt an den
Verwaltungsarbeiten wesentlich Anteil und besorgt
nsbesondere die Finhebung der Rundspruchteilı1ehmergebühren.
 Die Zahl der Teilnehmer am
Aundspruchverkehr ist im Jahre 1027 auf 20.154 getiegen.

Daß aber auch der Telegraphenbetrieb mit metallicher
 Verbindungsleitung in Österreich auf der vollen
Höhe neuzeitlicher Anforderungen steht und imstande
st, eine führende Rolle in der Eröffnung neuer Versehrsmöglichkeiten
 für die Volkswirtschaft zu spielen,
seweisen Neueinführungen, wie die der Bildtelezraphie
 und die der Tonfrequenztelegraphie.
Jer Bildtelegraphendienst konnte auf Grund vorauszegangener
 Versuche der Bildübertragung nach dem
System Karolus am I. Dezember 1927 auf der Leitung
zwischen Berlin und Wien aufgenommen werden. Das
Problem der Bildtelegraphie ist fast so alt, wie das
der elektrischen Nachrichtentechnik überhaupt. Allen
‘'ier in Betracht kommenden Verfahren ist die grundjätzliche
 Aufgabe gemeinsam, das räumliche Nebensinander
 der Bildpunkte auf dem Original in ein
zeitliches Nacheinander von Stromstößen auf der
V’elegraphenleitung aufzulösen. Das geschieht mittels
\btastung der einzelnen Bildelemente in geordneter
Aeihenfolge und die Überwindung der dieser Ab-:astung
 entgegenwirkenden Trägheitsmomente bildet
lie Schwierigkeit des Problems. Die Abtastung erfolgt
entweder mechanisch (System Fulton), oder optisch
nach dem deutschen Prof. Dr. Knorr) mit Hilfe einer
Zelle aus Selen, das die Figenschaft hat, seinen
lektrischen Widerstand unter dem Einfluß von Licht
u ändern. Die nicht voll zu beseitigende elektrische
F’rägheit des Selen aber sowie andere ungünstige
        <pb n="670" />
        Geschlossener Niederrahmen-Omnibus, Type „O-25”, für 22 Fahrgäste

Halbgeschlossener, sogenannter „Break”-Omnibus, Type „O-25”, für 22 Fahrgäste

Rantasa-Schlittenzubau, in Verwendung bei den für die
österreichische Bundespost eingeführten Omnibussen

Geschlossener Niederrahmen-Omnibus, Type „AFNIgn”
kambhiniert mit Rantasa-Schlitten

Postautomobile und -Schlitten der
Österreichischen Automobil-Fabriks-A. G.
vormals „Austro-Fiat”

Omnibus, Type „AFNlgn” mit Schlittenzubau, System
Rantasa
        <pb n="671" />
        Omnibusse der Postverwaltung

zräf &amp;amp; Stift 70 PS Gesellschaftswagen mit
halboffener Karosserie, für 28 Sitzplätze‘

Gräf &amp;amp; Stift 70 PS 6 zyl. Gesellschaftswagen
nit geschlossener Karosserie, für 28 Sitzplätze

[5/60 PS 6 zyl. Steyr-Omnibus
mit Stahlspanten-Karosserie
        <pb n="672" />
        Kabelmontavge am Arlbbere

TH
‚a:

a
a

Transport von Kabeltrommeln (Hall in Tirol)

Kabelmontage auf der Flevenstraße

Der Fernkabelbau
Verlegungsarbeiten: Siemens &amp;amp; Halske A. 6.

Links: Das Verstärkeramt Wörgl
Rechts: Kabellegung am Salzburger Domplatz
        <pb n="673" />
        Wohn- und Kanzleiwagen eines Lagers in Vorarlberg

Fernkabelbauten der Ing. A. Spritzer A. G.
für Bauwesen, Wien, Graz, Innsbruck

Links: Mineure beim Aufbohren des Kabelgrabens
bei Gastein in Salzburg

Kahelaustragen am

Arlbe

4}
        <pb n="674" />
        Umstände beeinflussen bei diesem Verfahren noch in
aachteiliger Weise den Erfolg. Das nunmehr für den
öffentlichen Dienst erstmalig verwendete Bildübermittlungsverfahren,
 das von Karolus unter Mitwirkung
von. Siemens und Halske, Telefunken und der Deutschen
 Reichspost entwickelt worden ist, und an die
Stelle der Selenzelle die sogenannte Photozelle setzt,
vermeidet die erwähnten Unvollkommenheiten. Damit
erst wird der Bildtelegraphenapparat zu einem technisch
 einwandfreien und für den öffentlichen Verkehr
auch in wirtschaftlicher Hinsicht brauchbaren Nachrichtenmittel.

Die dem praktischen Betriebe übergebene Bildtelegraphenleitung
 Wien-Berlin wird vermutlich nicht
lange die einzige Verkehrsbeziehung ihrer Art bleiben.
Wenn es vorläufig noch nötig ist, Bildtelegramme
aus anderen Orten Österreichs und Deutschlands als
Wien und Berlin den Bildstellen in diesen beiden
Orten mit der Post zuzuführen, so darf daran erinnert
 werden, daß dieser Zustand eine gewisse Ähnlichkeit
 mit demjenigen aufweist, der um die Mitte
des vorigen Jahrhunderts hinsichtlich der ersten elekirischen
 Telegraphenverbindungen bestand. Auch
damals wurden Telegramme zu und von Telegraphenämtern
 mit der Post befördert.
Die Bildtelegraphie vermag auch drahtlos zu arbeiten
 (Bildfunk); Versuche dieser Art wurden ebenfalls
 zwischen Wien und Berlin aufgenommen. Vermutlich
 werden künftig beide Übertragungen einander
ebenso wertvoll ergänzen, wie es gegenwärtig hinsichtlich
 der üblichen Telegraphensysteme tatsächlich
geschieht.
Die rasche Entwicklung der Fernkabelnetze
pietet die Möglichkeit, die Bildtelegraphie in großem
Umfang einzuführen, wenn die Öffentlichkeit durchrege
Benutzung des neuen Nachrichtenmittels eine wirtschaftliche
 Handhabung des Verfahrens ermöglichen hilft.
In ihrer Wirtschaftlichkeit von der Aufnahme
durch die breite Öffentlichkeit unabhängig ist die
zweite der angeführten Neuerungen im Telegraphenbetrieb
 mit metallischer Verbindungsleitung, die sogenannte
 Tonfrequenztelegraphie, der gerade darum
eine um so einschneidendere Bedeutung zukommt,
weil sie ihrem Wesen nach zu einer außerordentlich
gesteigerten Ausnützung der Betriebsmittel führt und
damit einen wirtschaftlichen Erfolg von großer Tragweite
 ermöglicht. Die Tonfrequenztelegraphie bedient
sich nämlich nicht mehr der bisher üblichen, über
Freileitungen geführten Gleichströme mit Erdrückleitung,
 sondern arbeitet mit Wechselströmen von der
Art und Frequenz der Fernsprechströme, die auch
wie die Fernsprechströme durch die dem Sprechverkehr
 auf weite Entfernung dienenden Fernkabel geleitet
 und durch die Verstärkerämter verstärkt werden
können, so daß ihre Reichweite nahezu unbegrenzt
ist. Durch Wahl verschiedener Frequenzen kann man

auf vier Adern eines Fernsprechkabels gleichzeitig
‚echs bis zehn Telegraphenverbindungen einrichten,
lie sich gegenseitig nicht stören. So wurde, um den
Telegraphenleitungen für den Verkehr nach der
Schweiz und darüber hinaus, sowie für den Verkehr
iber München, die dringend. notwendige Entlastung
auf der Strecke Wien-Innsbruck zu bringen, in der
Telegraphenzentralstation Wien und im Telegraphenıamte
 Innsbruck je ein Sende- und ein Empfangsgestell
;amt den zugehörigen Batterien und Nebeneinrichungen
 für sechs Frequenzen aufgestellt, die den
Telegraphenverbindungen
Il. Wien-Innsbruck-Mailand
2. Wien-Innsbruck-Zürich
3. Wien-Zürich—Paris
4. Budapest—-Zürich
3. Wien-Innsbruckk-München
6. Wien-Innsbruckk-München-Berlin
zu dienen haben. Mit der deutschen Reichspost sind
Verhandlungen über die Einrichtung einer zweiten
Tonfrequenzverbindung Wien-Nürnberg im Zuge, die
zur Aufnahme der jetzt zwischen Wien und Nürnberg
 als einfache Freileitungen verlaufenden direkten
Telegraphenverbindungen von Wien nach Köln,
7rankfurt, London, Hamburg, Berlin und Leipzig
lienen sollen. Da für die nächsten Jahre mit der
Zinrichtung weiterer Tonfrequenzverbindungen nach
talien, Jugoslawien, Ungarn und Tschechoslovakei zu
‚echnen ist, wird schon jetzt zwischen dem neuen
Überlandfernsprechamt Wien I, Schillerplatz und der
F’elegraphenzentralstation am Börseplatz ein 40 Adernpaare
 enthaltendes Kabel mit den Eigenschaften der
lem Sprechverkehr auf weite Entfernung dienenden
/ernkabel gelegt, das für alle Tonfrequenzverbindunsen
 den erforderlichen Raum bieten wird.
Schon der Umstand, daß die eben besprochene
Tonfrequenztelegraphie bei den Einrichtungen des
Ternsprechers zu Gaste geht, mag erkennen lassen,
welche Bedeutung den Fortschritten auf dem Gebiete
des Fernsprechwesens zukommt. Die wichtigsten
lieser Fortschritte bestehen in der Umstellung des
5prechverkehres auf das automatische System
ınd in der Umwandlung des Verkehrsnetzes durch
Xabelung, insbesonders für den Sprechverkehr auf
weite Entfernung. Mit der möglichst. raschen und
zweckmäßigen Durchführung dieser Neuerungen haben
sich seit dem letzten Jahrzehnt die Verwaltungen
aller Staaten zu befassen. In Österreich aber fand sich
lie Verwaltung vor eine schwierigere Aufgabe gestellt.
Die auf dem Bundesgebiete gelegenen Fernsprechanlagen
 waren nach dem Kriege in einem kaum mehr
betriebsfähigen Zustand. Nur das Überlandfernsprechaetz
 war, wenigstens noch soweit militärische Rückzichten
 es forderten, instandgehalten und teilweise
ausgebaut. Die Ortsnetze aber hatten während deı
Kriegsiahre nur eine völlig unzulängliche Instand-
        <pb n="675" />
        haltung und keinerlei Ausbau erfahren. Bei dieser
kaum mehr haltbaren Lage mußten zunächst alle
Anstrengungen darauf gerichtet werden, den drohenden
 Zusammenbruch der Anlagen zu verhüten. Als
dann das Genfer Sanierungsprogramm die Möglichkeit
 des Wiederaufbaues bot, war nicht nur die schon
vor dem Kriege begonnene Automatisierung wieder
aufzunehmen, sondern gleichzeitig auch ein ausgiebiger
Ausbau der Ortssprechnetze und der zugehörigen
Fernsprechämter planmäßig durchzuführen und ebenso
nicht nur das Überlandfernsprechnetz in ein Kabelnetz
 umzuwandeln, sondern gleichzeitig auch die
dringendst notwendige Erweiterung dieses Netzes in
großem Umfange vorzunehmen. Es wurden daher
bereits vom Jahre 1924 angefangen namhafte Beträge
für den Ausbau der Fernsprechanlagen aufgewendet,
und zwar 1924: 10°0 Millionen Schilling, 1925 10°0
Millionen Schilling, 1926 39°3 Millionen Schilling,
10927 732 Millionen Schilling und 1928 66'6 Millionen
 Schilling.
Die’ Zahl der Ortsnetze wurde in den Jahren 1924
bis 1927 von 1244 auf 1570, also um 326 vermehrt
und die Zahl der Vermittlungsämter. in der gleichen
Zeit von 1473 auf 1787, also um 314 erhöht. Außerdem
 sind in der Zeit von 1021 angefangen nachstehend
 angeführte Fernsprechämter mit Vielfachumschaltern
 neu eingerichtet worden:
Innsbruck für 3500 Anschlüsse
Salzburg „ 2400
Baden . [1500
Klagenfurt 1500
Wr. Neustadt '440
St. Pölten ‘200
Mödling 900
Villach J00
Leoben 540
Badgastein 500
Steyr » 600
Semmering »„ 200
Alle diese Ämter, die zum Teil nach dem Ortsbatterie-,
 zum Teil nach dem Zentralbatteriesystem
und mit Glühlampensignalisierung eingerichtet sind,
lassen sich durch Ergänzung des Vielfachumschalters
und des Hauptverteilers dem Verkehrsbedürfnisse
entsprechend ausbauen.
In Wien war die Vermehrung der Fernsprechämter
 und ihre Erweiterung mit der Frage
der Umstellung des Ortsverkehres auf das automatische
 System eng verknüpft. Da die altösterreichische
 Telegraphenverwaltung als eine der ersten
auf dem Kontinent darauf bedacht gewesen war, sich
die Vorteile des automatischen Systems nutzbar zu
machen, war der Ortsverkehr Wiens bereits vor dem
Kriege bis zu 40 vom Hundert automatisiert, und
zwar hatte man für Wien des leichteren Überganges
wegen das halbautomatische System gewählt, Bei
diesem System leitet erst die vom Sprecher aufzu-4



-ufende Besetzung die selbsttätige Verbindung ein.
Während des Krieges war in der Umwandlung des
Vetzes nicht fortgefahren worden. Betriebsfertig waren
ıutomatische Einrichtungen für eine Höchstaufnahme
on 22.000 Einzelanschlüssen und 12.000 Gesell-‘cChaftsanschlüssen.
 Sie verteilten sich auf vier große
“ernsprechämter (Zollergasse, Afrikanergasse, Taubtummengasse
 und Neutorgasse) und fünf kleine
Meidling, Hietzing, Döbling, Floridsdorf und Simnering).
 Alle diese Ämter waren jedoch nicht voll
ingeschaltet und eines der großen Ämter, das in
ler Neutorgasse, war überhaupt noch nicht in Berieb,
 da von den damals vorhandenen 52.000 Teilıehmern
 erst 20.000 automatisiert waren. Von einer
"ortsetzung der Automatisierung konnte im neuen
Österreich zunächst nicht die Rede sein; es wurden
jelmehr die nicht ortsfesten Bestandteile der Zentra'e
Neutorgasse wieder abmontiert und zur Instandhaltung
ler übrigen Zentralen verbraucht. Erst anfangs 1020
vurde das Fernsprechamt Neutorgasse in Betrieb
zesetzt, womit die Automatisierungsarbeiten wieder
na Fluß kamen. Sie wurden nun nach Möglichkeit
yeschleunigt, so daß Ende 1921 die Automatisierung
zur Hälfte vollzogen war. Nach Ablauf der schwersten
Arisenzeit wurden dann rasch hintereinander drei
große neuerbaute Fernsprechämter, und zwar
im I]. Bezirk, Krugerstraße (Jänner 1923), im IX. Bezirk,
 Hebragasse (Mai 1023) und im IM. Bezirk,
Rasumofskygasse (Ende 1924) dem Betrieb übergeben.
Außerdem war im Jänner 1924 der Betrieb in dem
für 10.000 automatische Anschlüsse umgewandelten
Fernsprechamt Dreihufeisengasse aufgenommen und
im März 1924 mit den Umschaltungen im Fernsprechamt
 Berggasse begonnen worden. So konnte Ende
1924 der Sprechverkehr bereits: zu 00 vom Hundert
automatisch betrieben und am 27. Juni 1925 der
letzte Teilnehmer in Wien vom Handbetrieb
 zum automatischen übergeführt werden.
Statt der anfänglichen vier standen nunmehr acht
zroße Zentralen mit einem Fassungsvermögen für
e 10.000 Anschlußleitungen im Betriebe und außerlem
 noch fünf kleinere, von denen drei ein Fassungs-‚ermögen
 für je 4000 und zwei ein solches für je
2000 Anschlußleitungen besaßen. Die Zahl der Teilı1ehmer
 hatte sich bis zum Abschluß der Automatijerung
 von 52.000 auf rund 70.000 erhöht. Wie
liese steigende Bewegung zeigt, dürfte der Ausbau
Jer Fernsprechämter auch nach der Automatisierung
acht stillstehen. Deshalb wurde im Jahre 1926 das
“ernsprechamt Meidling unter Errichtung eines Zujaues
 von 4000 auf 10.000 Anschlüsse erweitert.
Wit dieser neunten Zehntausenderzentrale war, da
noch die 12.000 Anschlüsse der kleinen Zentralen in
Betracht kamen, der Ausbau des Hunderttausender-;ystems
 (fünfstellige Teilnehmernummern) in Wien
„eendet. Die Errichtung weiterer Zehntausenderzentralen
 war mit der Notwendigkeit verbunden,
        <pb n="676" />
        durch Einbau einer neuen Wählerstufe auf das Millionensystem
 (sechsstellige Teilnehmernummern) überzugehen.
 Für weitere Zentralen mußte aber, da Wien
Ende 1926 schon 76.000 Teilnehmer zählte (die
mittlerweile auf 79.000 gestiegen sind) mit Rücksicht
auf die längere Baudauer bereits vorgesorgt werden.
Es wurde das Fernsprechamt Hebragasse durch einen
Zubau erweitert und, wie auch das Fernsprechamı
Dreihufeisengasse, auf ein Fassungsvermögen von je
20.000 Anschlüssen vergrößert. Überdies wurde die
Zahl der großen Fernsprechämter durch den Neubau
des Fernsprechamtes im XX. Bezirk, Treustraße, auf
zehn vermehrt. Alle Ämter sind bereits in das
Millionensystem eingegliedert.
Automatisiert ist. außer in Wien auch der
Ortsverkehr in Graz und Linz. Das Fernsprechamt
Graz, das als erstes Amt Österreichs bereits im
Jahre 1910 eine automatische, und zwar eine vollautomatische
 Einrichtung erhalten hatte, wurde auf
acht Gruppen zu je 1000 Teilnehmern erweitert,
Der zuletzt aufgestellten Gruppe kommt insoferne
Bedeutung zu, als ihre Schaltung bereits allen Fortschritten
 entspricht, die bisher auf dem Gebiete der
selbsttätigen Anschlußeinrichtungen gemacht worden
sind. Diese Gruppe ist bereits nach dem Schleifensystem
 geschaltet, Nebenstellen von Hausanlagen
können vom Rufenden automatisch gewählt werden,
außerdem läßt die Schaltung die Einführung der ofi
gewünschten Zeitzählung zu. Die bisher halbautomatisch
 betriebenen Gesellschaftsanschlüsse sind
auf vollautomatischen Betrieb umgestaltet worden.
Der Ortsverkehr in Linz ist seit Mai 1926 automatisiert.
 Zur Aufnahme der neuen Einrichtungen für
den Ortsverkehr und für den erweiterten Überlandverkehr
 sowie der Einrichtungen für das Verstärkeramt
 wurden auf dem bestehenden Gebäude, das auch
die Post- und Telegraphendirektion sowie das Hauptpost-
 und Telegraphenamt enthält, zwei Stockwerke
aufgebaut. Das neue Ortsamt, das den Anschluß von
10.000 Teilnehmern ermöglicht, ist hinsichtlich der
Finzelanschlüsse ein vollautomatisches, hinsichtlich
der Gesellschaftsanschlüsse ein halbautomatisches Amt.
Die Finzelanschlüsse sind mit Stellhebelapparaten (für
vier Dekaden) ausgestattet.
Der mit so vielen Mitteln durchgeführte Ausbau
der Ortsnetze und der zugehörigen Fernsprechämter
wäre nur von halber Wirkung geblieben, wenn nicht
auch für eine ausreichende Ausgestaltung des
Überlandsprechverkehres vorgesorgt worden
wäre. Zur Erweiterung und Verdichtung des Überlandnetzes
 wurden, ehe es zum Bau und zur Verwendung
 von Fernkabeln kam, zahlreiche oberirdische
Leitungen hergestellt. Von den besonders wichtigen
dieser Leitungen wurden gebaut:
Im Jahre 1024: Wien-Triest, Wien-Salzburg,
Prag-Linz-Leoben-Klagenfurt-Villach— Triest, Innsbruck-München.


Im Jahre1025: Wien-Mährisch-Ostrau- Warschau,
Preßburg-Wien-Agram. ;
Im Jahre 1926:  Wien-Fisenstadt, Wien-Oberwarth,
 Salzburg — Badgastein, Villach — Mallnitz,
‘Kärnten), Villach-Spittal an der Drau.
Am Ende des Jahres 1926 hatten die Überlandleitungen
 eine Trassenlänge von 10.9391 Kilometer
gegenüber 0754 Kilometer im Jahre 1924 und eine
Drahtlänge von 75.4257 Kilometer gegenüber
59.3037 Kilometer im Jahre 1024 erreicht. Die
erzielte Erweiterung des Überlandnetzes bewirkte
eine bedeutende Steigerung des Verkehres und . eine
solche Verbesserung und Vermehrung der Sprechnöglichkeiten,
 daß alle zeitlichen Beschränkungen im
"nlandverkehr aufgehoben werden konnten. Von ganz
überragender Bedeutung aber für den gesamten
Sprechverkehr im Inland und nach dem Ausland, ja
für die Entwicklung des Fernsprechwesens in Österreich
 überhaupt, wurde der Bau des österreichischen
 Fernkabelnetzes, zu dem im Jahre 1926
die Legung des Fernkabels Wien-Passau-Nürnberg
 die Grundlage geschaffen hat und das im Jahre
027 durch den Bau der Fernkabelverbindungen nach
3Zudapest, nach der Schweiz und nach München
ausgestaltet wurde. Dem mutigen. Entschluß der
ssterreichischen Regierung, die großen Mittel für das
Werk aufzubringen, ist es zu verdanken, daß durch
Jiese Anlage Österreich an dem in wirtschaftlicher
und kultureller Beziehung hochbedeutenden Plan eine:
europäischen Telephonkabelnetzes mitbeteiligt wurde.
Die erste Vorbesprechung über diesen Plan hat im
Jahre 1924 in Paris stattgefunden, wo in der Zeit
vom 28. April bis 3. Mai unter der Bezeichnung
‚Comite consultatif international des communications
:elephoniques ä grande distance” (Internationaler beratender
 Ausschuß für den Fernsprechverkehr) Ver-;reter
 von 19 europäischen Staaten, darunter auch
sterreich, zu einer Beratung zusammentraten, deren
Zweck es war, die Bedinguugen des „Sprechens auf
weiteEntfernung” zustudierenund die Voraussetzungen
ür die Schaffung eines dem europäischen Fernsprechweitverkehre
 dienenden einheitlichen Kabelnetzes
‚orzubereiten. In dem vom Comite consultatif interaational
 empfohlenen europäischen Fernsprechnetz
5ildet ein wichtiges Glied die Fernkabellinie Nürnberg-Passau-Wien.
 Die wirtschaftlichen Verhältnisse
Österreichs und seine Stellung als ausgesprochenes
Durchgangsland ließen es nicht zu, zunächst die füı
den Inlandverkehr wichtigsten Fernkabellinien auszubauen
 und dann die Anschlüsse an die Nachbarstaaten
 durchzuführen, sondern machten es notwendig,
die sowohl für den inländischen als auch den Durchgangsverkehr
 wichtigste Fernkabellinie Wien-Passau
in Angriff zu nehmen. Dieser Plan fand die Zustimnung
 und werktätigste Unterstützung der deutschen
Zeichspost. So wurde auf Grund der Vereinbarungen
zwischen dieser und der österreichischen Post- und
        <pb n="677" />
        Telegraphenverwaltung die Kabellinie, die etwas über
500 Kilometer lang ist, wovon 276°5 Kilometer auf
österreichischem Gebiet liegen, im Sinne der Beschlüsse
der Pariser Konferenz vom Jahre 1924 über die Telephonie
 auf weite Entfernung in gemeinsamer Zusammenarbeit
 nach den Ausführungsformen der
deutschen Fernkabelanlagen hergestellt. ;
Das österreichische Kabel wurde zu ungefähr
gleichen Teilen von den Firmen Siemens &amp;amp; Schuckert
A. G. und Felten &amp;amp; Guilleaume A. G. erzeugt. Es
ist ein O8 paariges Normalkabel von 276'5 Kilometer
 Länge mit Pupinspulen und Verstärkerämtern
in Linz, St. Pölten, Amstetten und Wien. Das Gewicht
 des Kabels beträgt drei Millionen Kilogramm.
Seine Herstellung samt den Muffen, die nur im Inland
erfolgte, erforderte einen Zeitraum von 47 Wochen,
wobei im Mittel 240 Personen beschäftigt waren und
vier Kilometer Kabel wöchentlich erzeugt wurden.
In der Teilstrecke Wien-Purkersdorf wurden die
Kabellegungsarbeiten bereits im Jahre 1925 anläßlich
eines 76adrigen Fernsprechbettungskabels Wien-Purkersdorf
 durchgeführt. In der Strecke Purkersdorf-Passau
 war die Ausführung der Montagearbeiten
einschließlich Pupinisierung und Kompensatorausgleich
 der Firma Siemens &amp;amp; Halske A. G. übertragen.
Die Bauzeit für die Verlegung der Gesamtstrecke
in der Länge von 276°5 Kilometer betrug 36 Wochen.
Im Durchschnitte waren während dieser Zeit 612 Arbeiter
 beschäftigt. Die Erdbewegung betrug 10.400
Kubikmeter. Für die Versendung des Kabels samt
Zubehör und die Rücksendung der leeren Trommeln
waren insgesamt 407 Bahnwagen erforderlich. Außerdem
 mußten zur Verteilung des Kabels auf der Baustrecke,
 sowie zur Beförderung der Baustoffe 58.663
Kilometer Lastautofahrten geleistet werden.
Die Eröffnung des Fernkabels erfolgte am 4. Jänner
1927. Sie .bedeutete den Zusammenschluß des
österreichischen Fernsprechnetzes mit dem
deutschen Netze, das heißt die grundsätzliche
Zulassung des Sprechverkehres aller Fernsprechämter
in Österreich mit sämtlichen Fernsprechämtern in
Deutschland, während bisher dem Verkehrsbedürfnis
aur durch einzeln vereinbarte bestimmte Sprechbeziehungen
 Rechnung getragen werden konnte. Das
eröffnete Fernkabel hat aber auch eine bedeutende
Erweiterung des außerdeutschen Verkehres, soweit
er durch die deutschen Ämter vermittelt wird, und
außerdem vielfach einen unmittelbaren außerdeutschen
Verkehr ermöglicht. Zunächst wurden direkte Linien
nach den größten Umschalteplätzen Deutschlands und
einige direkte Linien über Deutschland hinaus eingerichtet.
 Gegenwärtig bestehen folgende direkte Linien:
a)nach Deutschland: sechs Linien Wien-Berlin, fünf
Linien Wien-Frankfurt a. M., zwei Linien Wien—
München, eine Linie Wien-Nürnberg, eine Linie
Wien-Leipzig, eine Linie Wien-Hamburg, eine
Linie Linz-Passau, zwei Linien Linz-Nürnberg;

%) über Deutschland hinaus:
eine Linie Wien-Paris, eine Linie Wien-Brüssel.
Der Verkehr mit Holland entwickelte sich so
'ebhaft, daß am I. November 1927 eine unmittelbare
Fernkabelleitung Wien-Amsterdam dem Betrieb übergeben
 werden konnte. Am 17. August 1927 wurde
der Verkehr mit Belgien auf einer eigenen Kabeleitung
 Wien-Brüssel eröffnet. Am I. Oktober 1927
st durch die Aufnahme der Sprechbeziehung Wien-Dslo
 auch Norwegen in den Sprechverkehr Öster-'eichs
 einbezogen worden. Am 1. Dezember 1927
vurde über das Amt Frankfurt a. M. der Verkehr
Wien—-London eingerichtet. Der Verkehr mit Danzig,
 Dänemark und Schweden konnte nach
nbetriebnahme des Kabels . Wien—-Passau von den
hn drosselnden Einschränkungen befreit werden.
\uch der Inlandverkehr hat durch das Fernkabel
Wien-Passau eine wesentliche Steigerung erahren.
 Der Aufschwung machte sich besonders im
sprechverkehr der Ämter Wien-St. Pölten, Amstetten
md Linz fühlbar, die unmittelbar im Fernkabel Wien-7assau
 eingeschaltet sind. Die große Steigerung des
“ernsprechverkehres gegenüber. dem Jahre 1026
:ommt in der Zunahme des von Wien abgehenden
Verkehres im Überlandfernsprechamt Wien zum Aus-Iruck.
 Die Zahl der abgewickelten Gespräche hat
äüch um neun von hundert, die Gesamteinnahmen
;aben sich um 21 von hundert erhöht.
Eine zweite wichtige Stufe im Ausbau des öster-'‚eichischen
 Fernkabelnetzes ist durch die am 16. August
927 erfolgte Inbetriebnahme der Fernkabelstrecke
ı1ach Budapest erreicht worden. Auch die Eröffıung
 dieses Kabels bedeutete die grundsätzliche allgemeine
 Zulassung aller Fernsprechämter Österreichs
zum Verkehr mit sämtlichen Fernsprechämtern Unzarns,
 wobei gleichzeitig die bisher bestandenen zeitichen
 Beschränkungen aufgehoben wurden. Ungarn
ıaat durch das Fernkabel den Sprechanschluß an
Jeutschland und an das über Deutschland hinauszehende
 europäische Fernkabelnetz erhalten.
Die dritte für Österreich besonders wichtige Ferncabellinie
 ist jene nach der Schweiz (Linz-Oberjed,468
 Kilometer). Durch dieses Kabel erhält auch Badzastein,
 das Salzkammergut, die Strecke Salzburg-3regenz,
 und über Österreich hinaus die Strecke
Zürich-Genf-Paris, sowie die Linie Budapest-Zürich
nen wesentlich verbesserten Verkehr. Weiters be-;teht
 die Aussicht auf einen erweiterten Fernsprech-‚erkehr
 mit Frankreich, besonders mit Mittel- und
südfrankreich.
Gleichzeitig mit dem Schweizer Kabel wurde von
‚nnsbruck ein Fernkabel an die deutsche Grenze
 bei Scharnitz gelegt, das über Kochel-München
 den Verkehr Tirols nach dem Norden sowie
den Durchgangsverkehr Deutschland-Italien befriedizen
 wird.
Für die vorläufig letzte Ausbaustufe des Fern-
        <pb n="678" />
        kabelnetzes nach dem Norden und dem Süden
ist durch Abkommen mit der Tschechoslovakei,
Jugoslawien und Italien vorgearbeitet. Ein Fernkabel
 wird Wien mit Lundenburg verbinden und
sich später auch nach Polen fortsetzen, ein zweites
wird von Wien über Spielfeld nach Jugoslawien
 gebaut. Das von Bruck a. M. über Klagenfurt
nach Villach zu bauende Kabel wird Italien erst im
Jahre 1931 weiterführen.
Wie bereits angedeutet, wirkt das Fernkabelnetz
verkehrssteigernd auf den gesamten Sprechverkehr
im Inland, da ja durch die Vermittlung der unmittelbar
 an das Fernkabel eingeschalteten Ämter alle übrigen
 Fernsprechämter Österreichs an dem Weitverkehr
 teilnehmen können. Mittels geeignet geführteı
Zubringerleitungen können die Ämter bezirksweise
an die Fernkabel angeschlossen werden und es erweist
 sich als zweckmäßig, die zwischen Orten mit
großem Verkehr bestehenden Freileitungen nach
Tunlichkeit durch Bezirkskabel mit einer dem Verkehrsbedürfnis
 entsprechenden Adernzahl zu ersetzen.
Diese Bezirkskabel sind womöglich unter einem mit
dem Fernkabel zu legen. Bisher wurde mit dem Fernkabel
 Wien—-Passau das Bezirkskabel Wien-Purkersdorf,
 mit dem Fernkabel Wien-Budapest das Bezirkskabel
 Wien-Bruck a. L., mit dem Fernkabel nach
der Schweiz ein Bezirkskabel Linz-Wels, Vöcklabruck-Gmunden,
 sowie ein Bezirkskabel Salzburg-Lofer
 und mit dem Fernkabel Innsbruckk-München
ein Bezirkskabel von Innsbruck über Scharnitz bis
Mittenwald verlegt. Auch anläßlich der Elektrifizieung
 der Österreichischen Bundesbahnen wurden
wichtige Bezirkskabel gelegt, die dann bei späteren
Anlässen ergänzt wurden. Sie schließen sich von
Kufstein über Innsbruck und über den Arlberg bis

3regenz aneinander. Im Jahre 1926 wurden rund
20 Kilometer Bezirkskabel, im Jahre 1927 rund 500
Kilometer Bezirkskabel gelegt. Die Bezirkskabel sind
aicht nur die notwendigen Zuführungsleitungen zu den
Fernkabeln, sondern bilden auch zum Teil eine wichtige
"rgänzung des eigentlichen Fernkabelnetzes, das durch
ie verdichtet und in seiner Betriebssicherheit erhöht
wird.
Da der durch die Fernkabel verstärkte und immer
steigende Weitverkehr auch den Ortsverkehr günstig
veeinflußt, muß für die Erweiterung der Ortsnetze
vorgesorgt und Vorkehrung getroffen werden, in den
Ortisnetzen die Verständigungsmöglichkeit bei einem
Sprechverkehr auf Entfernungen, die bisher nicht inFrage
kamen, zu schaffen. Es wurden daher auch die Ortsnetze
 im gesamten Bundesgebiete bereits in weitgehendem
 Maße verkabelt. Im Jahre 1926 sind 3306 Kilometer,
 im Jahre 1927 384 Kilometer Ortskabel gelegt
worden.
Aus dem Gesagten erhellt wohl die ganze Tragweite,
 die deı Bedeutung des Fernkabels zukommt.
Seine Schaffung hat dem österreichischen Fernsprechiwesen
 auf lange Zeit hinaus eine günstige
Fntwicklung gesichert, und das Beispiel der oben
gesprochenen Tonfrequenztelegraphie zeigt, daß die
Möglichkeiten des Fortschrittes, denen der Ausbau
les Netzes zur Grundlage dienen kann, noch nicht
abgegrenzt sind. So weist auch dieses große Werk,
wie die meisten der hier besprochenen Finrichtungen,
die fast alle erst am Anfang ihrer Entwicklung stehen,
 in eine aussichtsreiche Zukunft und zeugt mit
allem übrigen bisher Erreichten dafür, wie sehr das eingangs
 angeführte Dichterwort vom neuen Leben, das
mit der sich ändernden Zeit erblüht, für Österreichs
Post und Telegraph zum Wahrwort geworden ist.

RADIO-AUSTRIA A. G

Die Radio-Austria A. G. unterhält auf Grund
einer ihr von der österreichischen Bundesregierung
erteilten Konzession den öffentlichen radiotelegraphischen
 Verkehr mit dem Auslande.
Ihr Betrieb ist auf Grund des Telegraphen-Gesetzes
eine öffentliche Telegraphenanstalt.
Die Gesellschaft, an der auch der österreichische
Bundesstaat durch Aktienbesitz beteiligt ist, wurde
im Jahre 1023 gegründet und eröffnete den Verkehr
am 12. Jänner 1924. Die ersten Verkehrsverbindungen
waren jene mit London und Berlin. Die Dienste der
Gesellschaft erfreuten sich in stets zunehmendem Maße
des Vertrauens des Publikums, wodurch sich ein
ständiges Ansteigen des Verkehres feststellen ließ.
Dem Wunsche des Publikums entgegenkommend,
wurden auch immer neue Verkehrsbeziehungen eröffnet
 und rangiert die Radio- Austria A. G. heute, was

die Zahl der europäischen Radioverbindungen anlangt,
an derselben Stelle wie die europäischen Großstaaten.
Es ist daher möglich, im Wege der Radio-Austria
A. G. Telegramme nach allen Ländern der Welt,
mit Ausnahme der Schweiz, der Tschechoslovakei und
Ungarns, zu befördern. Solche Telegramme können
aufgegeben werden entweder bei der eigenen Annahmestelle
 der Gesellschaft „Wien-Radio“, IL, Renngasse
 14, oder über besondere Vereinbarung mit der
Gesellschaft auf telephonischem Wege durch Anrufen
der Seriennummer U-25-5-40. Schließlich ist es möglich,
bei jedem Bundestelegraphenamt drahtlos zu beför-Jernde
 Telegramme aufzugeben, indem man vor die
\dresse des Telegrammes die gebührenfreie Wegangabe
‚via Radio“ oder „Anten“ schreibt. Solche Telegramme
;bergibt. die Bundestelegraphenverwaltung der Radio-Austria
 A.G. zur Beförderung ins Ausland. Aus dem
        <pb n="679" />
        Entsprechend dem zunehmenden
 Verkehr hat sich
die Radio-Austria A. G. in
den letzten Jahren zu vielfachen
 Neuinvestitionen veranlaßt
 gesehen, deren Umfang
 dadurch gekennzeichnet
 werden kann, daß die
Zahl der Sendeapparate auf
der gesellschaftlichen Sendestation
 Deutsch-Altenburg
zeit Betriebsbeginn verdoppelt
 worden ist und gegenwärtig
 durch Aufstellung
sines modernen Kurzwellensenders
 neuerlich erhöht
wird. Die Zahl der Empfänger
 auf der gesellschaftlichen
 Empfangsstation Laaerberg
 ist seit Betriebsbeginn
 von vier auf neunzehn
 gestiegen. '
Die gesamte Telegramm-Manipulation
 erfolgt in der
Zetriebszentrale der Radio-Austria A. G., Wien,
„ Renngasse 14. Die beiden vorerwähnten Stationen
Jeutsch-Altenburg und Laaerberg haben mit dem
:igentlichen Telegrammdienst nichts zu tun. Die
sender in Deutsch-Altenburg, welche die Telegramme
ler Gegenstation übermitteln, werden vielmehr mittels
Aelais von der Betriebszentrale aus betätigt und
ımgekehrt werden die in der Empfangsstation ankomnenden
 Zeichen, die die Empfänger am Laaerberg aufangen,
 automatisch in die Betriebszentrale zur Auf-1ahme
 übergeleitet.
In dem Hause I. Renngasse 14 sind außer Betriebszentrale
 und Annahmelokal auch die Büros der
Gesellschaft untergebracht. Die Verkehrsabteilung,
welche sich im I. Stock befindet, unterhält einen
;tändigen Auskunftsdienst zur Aufklärung und Be-‚atung
 des telegraphierenden Publikums.

Ein Empfänger der Radiostation am Laaerberg

Auslande bei der Radio- Austria A. G. einlangende
Telegramme stellt die Gesellschaft über Wunsch des
Lmpfängers in ganz Wien telephonisch zu. Telegramme,
welche für Empfänger bestimmt sind, die sich im ersten
Bezirk befinden, werden auch durch die eigenen Boten
der Gesellschaft zugestellt, Telegramme für Empfänger
außerhalb des ersten Bezirkes werden konzessionsgemäß,
 soweit nicht die telephonische Zustellung
vereinbart wurde, von der Betriebszentrale der Gesellschaft
 der Österreichischen Bundestelegraphenverwaltung
 zur Zustellung übergeben.
Der Dienst der Gesellschaft erfreut sich auch im
\uslande eines ausgezeichneten Rufes, was sich unter
anderem auch dahin auswirkt, daß die Anlagen der
Gesellschaft vielfach von ausländischen Verwaltungen
und Gesellschaften für Transitzwecke in Anspruch
genommen werden.

Sendeanlage am Lanerbere
        <pb n="680" />
        Ohatfta: Ost. Lichtbhildstelle

Blid auf das Schloß Schönbrunn

FREMDENVERKEHR
Von Sektionsrat im Bundesministerium für Handel und Verkehr, Ingenieur Erwin Deinlein.

Inmitten der Trübsal jener schicksalschweren Tage
bei Kriegsende, in denen nach dem Diktat der Sieger
die neuen Grenzen um Österreich gezogen wurden,
fiel ein Wort des Trostes, an dem sich — so widerzinnig
 es damals auch scheinen mochte — die erste
schwache Hoffnung auf eine bessere Zukunft aufzurichten
begann. Dieses Wort hieß: Fremdenverkehr und
ergab sich eigentlich ganz von selbst durch den naheliegenden
 Vergleich Österreichs mit der benachbarten
Schweiz, dem verheißungsvollen und nachahmenswerten
Muster einer Pflegestätte des Fremdenverkehrs. Allerdings,
 bald kam man auch darauf, daß dieser Vergleich
bedenklich hinkte. Vorläufig gab es wohl unverkennbare
sußerliche Ähnlichkeiten, wie die rein kontinentale
Lage, der alpine Charakter und der damit verbundene
hohe landschaftliche Reiz, die verhältnismäßige Kleinheit
der Bodenflähe und Einwohnerzahl, die friedfertige
Bevölkerung, die auch im Kriege nicht hassen gelernt
hatte, und dann noch eine Reihe besonderer Reiseantriebe,
die zum Vergleich lockten. Österreich war in letzterer
Hinsicht vielleicht sogar noch im Vorteil, denn es hatte
die Weltstadt der Musik und des Theaters, das
altehrwürdige Zentrum der Kultur und Kunst im Osten,
die berühmte Pflegestätte der medizinischen

Wissenschaft — es hatte Wien. Überhaupt, an Reiseantrieben
 ersten Ranges hatte auch das neue Österreich
keinen Mangel, wenn es auch gegenüber dem in
Trümmer gegangenen Kaiserstaat an der Mannigfaltigkeit
 landschaftlicher Reize und an Kunst- und Kulturschätzen
 eine Finbuße erlitten hat. Aber an ihre volkswirtschaftliche
 Auswertung im Wege eines gesunden
Fremdenverkehrs war vorläufig nicht zu denken.
Die Einrichtung der Gaststätten war nahezu zugrundezerichtet,
 die Lebensmittelversorgung lag im argen wie
nie zuvor, die Eisenbahnen mußten, soferne sie mit
hrem in. den langen Kriegsjahren fast zusammenzebrochenen
 Fahrpark einen Verkehr überhaupt notlürftig
 aufrecht erhalten konnten, stündlich damit rechnen,
lurch den so oft und plötzlich eintretenden Kohlennangel
 zur Einstellung auf unbestimmte Zeit gezwungen
zu werden und die noch betriebsfähig gebliebenen Lastkraftwagen
 vollendeten mit ihren Eisenreifen das Zer-;törungswerk
 des Krieges auf den Straßen. Die Grenzen
aber waren verrammelt und hermetisch verschlossen.
Begreiflidh, daß niemand daran dachte, Gäste zu
»mpfangen, wenn es im eigenen Hause so schlecht betellt
 war.
In der folgenden Inflationszeit bildeten sich. aus der
        <pb n="681" />
        beispiellosen Not des Staates und der Bevölkerung zwei
Neuerscheinungen eines scheinbaren Fremdenverkehrs:
 das internationale Schiebertum und der Ausverkauf
 des inflatierten Landes. Leicht hätte es geschehen
können, daß die üblen Erfahrungen, die man an vielen
Orten mit dieser ruinösen Art des als einzige Rettung
gepriesenen Fremdenverkehrs machte, seine künftige
Entwicklung hemmten.
Die vom Bundeskanzler Dr. Ignaz Seipel im Oktober
 1922 in letzter Stunde erreichte Stabilisierung
der österreichishen Währung bannte die Gefahr und
legte erst den sicheren Grund für den Wiederaufbau
des Fremdenverkehrs. Denn zu diesem bedurfte es
vor allem der Ausmerzung des ominösen Wortes
„freibleibend“ aus dem Lexikon des Fremdenverkehrs.


Der österreichische Optimismus — FElektrisierungsprogramm
 und Wiener Messe.
Schon vorher allerdings hat Österreich der Welt Beweise
 für seinen Lebenswillen und seine Unverzagtheit
geliefert und hat in der harten Schule der Nachkriegsmonate
 sein Elektrisierungsprogramm ausgearbeitet.
 Aber nicht nur die junge Republik, auch
ihre Hauptstadt, das vielfach totgesagte Wien, gab
eine überraschende Probe von Kraft und Optimismus.
Eine kleine Schar weitblikender und wagemutiger
Männer gründete hier unter dem tatkräftigen Schutze
der Bundesregierung ‚und der Gemeindeverwaltung in
der Zeit schwerster wirtschaftlicher Depression die
Wiener Messe. Hiedurch war eine Einrichtung geschaffen
 worden, wie sie vordem die: Hauptstadt der
mächtigen Monarchie nicht besessen hatte. ‚Der erfreulicherweise
 gleich mit dem ersten Schlag erzielte Erfolg
war eine wirksame Empfehlung Österreichs im Ausland
und die großzügig aufgebaute Propaganda, die auch in
hervorragendem Maße dem Fremdenverkehr zugute kam,
bewährte sich bestens.
Mit der fortschreitenden Beruhigung und Festigung
der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse begann
sich auch in der Bevölkerung Interesse für die Fremdenverkehrsfrage
 zu regen. Allerdings bedurfte es vorher
einer gewaltigen Umstellung der Denkungsart, die die
Not der Kriegs- und Nachkriegsjahre in alle Kreise
getragen hatte.

Handelsbilanz —- Zahlungsbilanz —
Fremdenverkehr.
Durch die neuen Grenzen hatte Österreich eine wirtschaftliche
 Struktur erhalten, die von vornherein Anlaß
zu einer dauernden und sehr erheblichen Passivität
der Handelsbilanz geben mußte. Gerade die für den
Massenverbrauch unentbehrlichen Nahrungs- und Genußmittel,
 lebende Tiere und mineralische Brennstoffe
bildeten die Haupteinfuhrposten. Nun ist ja die österreichishe
 Zahlungsbilanz wahrscheinlich erheblich
günstiger als die Handelsbilanz. Immerhin verlangt
die Fürsorge um die gesicherte künftige Entwicklung der
Wirtschaft und um die Stärkung der Vertrauenswürdigkeit
 dem Auslande gegenüber weitere Stützungen der
Zahlungsbilanz, wobei zugleich für die Deckung der aus
der passiven Handelsbilanz erwachsenden Verpflichungen

 vorgesorgt wird. Ein solcher noch sehr steige-‘ungsfähiger
 Aktivposten in der Zahlungsbilanz ist nun
n einem Lande wie Österreich. zweifellos der Fremlenverkehr,
 der einem unsichtbaren, und zwar von
5pesen freien Export gleichzuhalten ist. Mit zuıehmender
 Erkenntnis dieser Tatsachen wuchs auch das
3Zestreben, sich diese Möglichkeit einer Verbesserung
der Wirtschaftslage zunutze zu machen. Und ohne der
1ohen Bedeutung der Propaganda auf dem Gebiete
les Fremdenverkehrs Abbruch tun zu wollen, kann man
loch heute mit Befriedigung . feststellen, daß die maßzebenden
 Faktoren sich nicht zuerst um sie, sondern
ım den Wiederaufbau der im Kriege nahezu verischwundenen
 inneren Organisation kümmerten.

Der Wiederaufbau der Fremdenverkehrsorganisation
 nach dem Kriege.
Dem Gedanken der föderalistischen Verfassung der
ungen Republik entsprach es, daß die Fremdenverkehrs-(örderung
 der Kompetenz der Bundesländer überiassen
 wurde, was indes nicht hindern sollte, daß auch
ler Bund in der Folge das größte Interesse an der
Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges nahm und es auch
verktätig bewies. So war es vornehmlich dem Staatsamt
ınd späteren Bundesministerium für Verkehrswesen zu
lanken, daß nicht nur die altbewährten Landesverbände
‘ür Fremdenverkehr, die durch die Inflation in oft sehr
schwierige Lagen geraten waren, über die harten Nachsriegsjahre
 hinübergebracht und ihrer widmungsgemäßen
zemeinnützigen Tätigkeit wieder zugeführt werden
connten. Da die Landesverbände für Fremdenverkehr
lurch ihr früheres jahrzehntelanges Wirken in allen
Kreisen der Fremdenverkehrsinteressenten verankert
waren, so bedeutete das Neuaufleben der Verbands-‘ätigkeit
 zugleich auch die Erfassung breiter Schichten
ler Bevölkerung. Das Bundesministerium für Verkehrswesen
 verwendete beispielsweise noch im Jahre 1924 von
dem ihm für staatliche Fremdenverkehrsförderung zur
Verfügung gestellten Kredit von 10.200 Schilling nicht
weniger als 09000 Schilling zur Unterstützung der gezenannten
 Verbände. Aber auch eine andere Einrichtung
war es, die durch die weitgehende Förderung seitens
des Bundesministeriums für Verkehrswesen für den
Wiederaufbau des österreichischen Fremdenverkehrs Bedeutung
 erlangen konnte — ‘das Österreichische
Verkehrsbureau, dem es zunächst gelang, durch
ange geschäftliche Beziehungen mit den großen Reiseyureau-Organisationen
 des Auslandes sowie ausländischen
3Zahn- und Schiffahrtsunternehmungen mit einem Schlage
ür Österreich Hunderte von Vertretungen im
nternationalen Reiseverkehr zu schaffen. Bei
lem Mangel von amtlichen direkten Tarifen gelang
auch nur auf diesem Wege die direkte Abfertigung von
Aeisenden nach fernen Zielen. So wirkte das Öster-'eichische
 Verkehrsbureau in jener Zeit als erfolgreicher
schrittmacher für die Entwicklung des heimischen Fremlenverkehrs.

Ebenso begann man in den Bundesländern die
Irganisation des Fremdenverkehrs auf neue, den verinderten
 Verhältnissen angepaßte Grundlagen zu stellen.
Jnd da war es insbesondere Tirol, das mit musterzültigen
 Einrichtungen voranging. Durch das Gesetz vom
        <pb n="682" />
        iS. Dezember 1920, also sehr bald nach Kriegsschluß,
erfuhr das Fremdenverkehrswesen in diesem Lande eine
Regelung, als deren springender Punkt die Errichtung
eines Landesverkehrsamtes anzusehen ist. Damit
wurde zum erstenmal nach dem Kriege eine Bindung
der maßgebenden Landesorganisation für
Fremdenverkehr an die zuständige Landesregierung
 geschaffen und die bisher üblich gewesene
vereinsmäßige Grundlage verlassen. Diese Konstruktion
hatte vollen Erfolg und beschleunigte sichtlich die
Tatkraft Tirols im Fremdenverkehrswesen. Sie fand
später in mehr oder weniger ähnlicher Form Nachahmung
in den anderen Bundesländern, in denen
vorerst nur Landesverbände für Fremdenverkehr bestanden.
 Auch im jüngsten österreichischen Bundesland
wurde mit Unterstützung durch das Bundesministerium
für Handel und Verkehr und der burgenländischen
Landesregierung zu Anfang des Jahres 1925 nach dem
Muster der Schwesterländer ein Landesverband für
Fremdenverkehr errichtet. Alle Landesverbände für
Fremdenverkehr traten zum Österreichischen Verkehrsverband
 zusammen, dem das Tiroler Landesverkehrsamt
 ebenfalls angehörte.
Als Markstein in der inneren Organisation des Fremdenverkehrswesens
 muß jedoch die vom Bundesminister
für Handel und Verkehr, Dr. Schürff, als Chef des
mit der staatlichen Fremdenverkehrsförderung betrauten
Ressorts der Bundesregierung einberufene Fremdenverkehrsenquete,
 die am 9. und 10, August 1923 in
Wien stattfand, bezeichnet werden. Hier waren zum
erstenmal nach dem Kriege außer den unmittelbar mit
der Pflege des Fremdenverkehrs befaßten Landesorganisationen
 auch Vertreter der einschlägigen Behörden,
der Presse und der maßgebenden Unternehmungen und
Körperschaften, die am Fremdenverkehr Anteil nahmen,
geladen und hier zeigte es sich zum erstenmal, wie
weit verzweigt und vielfadı die Zusammenhänge des
Fremdenverkehrs mit dem gesamten öffentlichen und
wirtschaftlichen Leben sind. Von diesem Tage an trat ein
offensichtlichher Umschwung in der Denkungsweise der
Öffentlichkeit ein. Ein weiterer großer Erfolg dieser
Enquete lag darin, daß es gelungen war, durch die Vereinigung
 aller in Frage kommenden Stellen an einem
Beratungstische, die Fremdenverkehrsfrage auch nachaußen
hin unter einheitliche Führung zu stellen und auf diese
Weise eine weitere Kräftezersplitterung in Einzelaktionen
hintanzuhalten. Dies trat noch mehr in Erscheinung, als
im Sinne eines auf der Enquete gestellten Antrages der
Bundesminister für Handel und Verkehr im Oktober
desselben Jahres den Ausschuß für Fremdenverkehrsangelegenheiten
 bei seinem Ministerium
schuf. Fin bedeutender Vorzug des neuen Ausschusses
bestand darin, daß nunmehr in der Regel stets dieselben
Persönlichkeiten an seinen Tagungen teilnahmen, was
sowohl für das Niveau der Beratungen als auch für die
Teilnehmer, die auf diese Art leicht und sicher in die
ganze Materie eindrangen, von großem Vorteil war.
Der Ausschuß trat nun in der Folge gewöhnlich dreimal
jährlich zu ordentlichen Tagungen zusammen, und zwar
zuerst in Wien, später der Reihe nach in allen Bundesjändern.
 Hiedurch erhielten die Ausschußmitglieder nicht
nur Gelegenheit, die heimischen Fremdenverkehrsverhältjisse.

 an Ort und Stelle kennenzulernen bzw.
seurteilen. zu können, sondern es wurde .der ervünschte
 Kontakt mit den Bundesländern gefestigt und
jort das Interesse in hohem Maße geweckt. Da auch
lie inländische Presse und die Korrespondenten der
ıuswärtigen Presse der an sie ergangenen Einladung zur
Teilnahme an den Tagungen gerne Folge leisteten, so
war der neue Ausschuß bald das allgemein anerkannte
"orum für die Erörterung wichtiger und gemeinsamer
Fremdenverkehrsfragen, die zu vielen wertvollen An-‚egungen
 und Gutachten führte. Andererseits aber half
lie Gelegenheit persönlicher Aussprache über manche
ichwierigkeiten hinweg und förderte das gegenseitige
/ertrauen. Den vorläufigen Abschluß der inneren Orzanisation
 im Fremdenverkehrswesen bildete .die durch
ıjn Länderübereinkommen im Sinne des $ 107 des
Zundes-Verfassungsgesetzes zustande gekommene Schaf-‘ung
 des Fremdenverkehrsrates der öster-‚eichischen
 Bundesländer, die im Herbste des
Jahres 1927 in Wien erfolgte. Diese Körperschaft, der
zur die Landesregierungen als stimmberechtigte Mitzlieder
 angehören und in der der jeweilige Bundesminister
 für Handel und Verkehr, bzw. ein von ihm
bestellter Stellvertreter den Vorsitz führt, tagt mindestens
zweimal im Jahre zum Zwecke der Wahrnehmung,
?örderung und Vertretung gemeinsamer Fremdenverzehrsinteressen.
 Die Geschäftsführung besorgt die mit
ler staatlichen Fremdenverkehrsförderung betraute Ab-‘eilung
 des Bundesministeriums für Handel und Verkehr

Die staatliche Fremdenverkehrsförderung.
Als Nachfolger der vor dem Kriege und auch noch im
&amp;lt;riege bestandenen Fremdenverkehrsdepartements im
Ministerium für öffentliche Arbeiten und im Lisenbahnninisterium
 wurde von dem Tage der Frrichtung der
caufmännischen Unternehmung „Österr. Bundesbahnen”
im Bundesministerium für Handel und Verkehr ein
Dezernat für staatliche Fremdenverkehrsörderung
 errichtet. Es erhielt zunächst für das
ahr 1924 einen Jahreskredit von K 102,000.000.
\uch noch für 1925 konnte ein höherer Betrag nicht
zrlangt werden. Erst im Jahre 1926 erreichte der Fremden-‚erkehrskredit
 eine Höhe von S 15.000, stieg im Jahre
1927 auf S 28.000 und im Jahre 1928 auf S 40.000. Wie
ıußerordentlich bescheiden auch die Dotationen deı
etzten Jahre bezeichnet werden müssen, zeigt ein Verzleich
 mit den Summen, die vor dem Kriege für die
;taatlihe Fremdenverkehrsförderung zur Verfügung
;tanden. Der auf das heutige Gebiet der Republik Öster-‚eich
 reduzierte Betrag würde sich nach den damaligen
Sätzen auf ungefähr S 240.000 belaufen, also auf das
jechsfache des jetzigen Kredites. Leider sind die Verıältnisse
 im Staatshaushalte auch gegenwärtig noch nicht
Jerart, daß eine Angleichung an den Vorkriegskredit für
”remdenverkehrsförderung in der nächsten Zeit zu erı1offen
 ist. Es muß daher die Hauptaufgabe der zustänligen
 staatlichen Dienststelle sein, die mangelnden geldichen
 Mittel durch fördernde Maßnahmen in anderer
lichtung ersetzen zu trachten. Hiezu gehört vor allem
lie Mitwirkung an der Beseitigung der noch meist aus
ler Kriegszeit bestehenden Hemmungen für die Entvicklung
 des Fremdenverkehrs. an der Schaffung gün-
        <pb n="683" />
        reiseerleichterungen zu gewähren und
auch den Angehörigen von Touristenund
 Wintersportvereinen sowie den Mitgliedern
 der international anerkannten
Automobilklubs durch das System der
Sichtvermerkmarke, deren Ausgabe den
betreffenden Vereinen anvertraut war,
entgegenzukommen, so entschloß sie
sich bald darauf zum ersten Übereinkommen
 betreffend die Abschaffung des
Sichtvermerkzwanges auf der Grundlage
der Gegenseitigkeit mit dem Deutschen
 Reich, welches Übereinkommen
am I5. Oktober 1925 in Kraft trat, ein
Schritt, der hüben und drüben mit lebhafter
 Genugtuung begrüßt wurde und
beispielgebend für eine ganze Reihe
gleichartiger Abkommen wirkte, die im
Laufe der folgenden Jahre mit anderen
Staaten zum Abschluß gelangten. Auf
diese Art steht heute Österreich in der
ersten Reihe jener Staaten Europas, die
auf dem Gebiete der Paß- und Einreisevorschriften
 besonders liberal vorgehen. Bis nun
st nämlich ‚der Sichtvermerkzwang im gegenscitigen
teisendenverkehr mit nachstehenden Staaten aufgehoben:
Deutschland, Schweiz, Niederlande, Portugal, Großoritannien
 und Nordirland, Lettland, Dänemark, Finnland,
 Schweden, Norwegen, Irischer Freistaat, Tschechoilovakei,
 Japan, Kanada und einer Reihe von sonstigen
Jberseestaaten. Wenn auch in diesem Verzeichnis noch
mmer für unseren Fremdenverkehr wichtige Staaten
ehlen, so stellt es doch gegenüber dem Jahre 1924 einen
Oortschritt dar, den man damals nicht erhofft hätte.
latte doch noch zu Ostern jenes Jahres der deutsche
teichspräsident eine Verordnung herausgegeben, wonach,
ıllerdings mit einigen Ausnahmen, die jedoch für den
“remdenverkehr nicht sonderlich ins Gewicht fielen,
eder Deutsche, der ins Ausland reiste, eine Ausreise-‚ebühr
 von 500 Goldmark zu zahlen hatte. Mit dem
/age aber, als die Grenzen gegenüber dem Deutschen
teiche, das ja hekanntlich den Hauptanteil zu
len Ergebnissen des österreichischen Fremden-‘erkehrs
 beiträgt, geöffnet wurden, war auch eine
'‚erläßliche Grundlage für seine gedeihliche Entwicklung
jeschaffen, die erfreulicherweise im heurigen Frühjahr
lurch das gleichartige Abkommen mit der Tschecho-;lovakei
 eine weitere Verstärkung erfahren hat. Die
jsterreichische Bundesregierung hat auch anderen
zuropäischen Staaten ihre Bereitwilligkeit zur Ab-;chließung
 von Übereinkommen von der Art der bereits
n Kraft stehenden kundgegeben und es steht zu hoffen,
laß diese Schritte von Erfolg begleitet sein und damit
lie Vorkriegsverhältnisse hinsichtlich Freizügigkeit und
reiheit des Verkehres noch vollkommener erreicht
verden.
‚Abgesehen davon, sind die maßgebenden Behörden
1ach wie vor bemüht, den Teilnehmern an den zahl-‚eichen
 Veranstaltungen, deren Schauplatz Österreich in
mmer stärkerem Maße wird, die Finreise durch Gevährung
 besonderer Begünstigungen zu erleichtern, indem
{er Grenzühertritt jeweils lediglich auf Grund eines

Rathauskeller (Grinzingerkeller), Fassungsraum 400 Personen

stiger Voraussetzungen für diese und überhaupt an der
Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen
Reiseverkehr. Auf allen diesen Gebieten sind erfreuliche
Fortschritte zu verzeichnen.
„Die Schranken auf!”
So begann das Geleitschreiben, das der unentwegte
Vorkämpfer für die Verkehrsfreiheit, Bundesminister
Dr. Schürff, im September 1924, also zehn Jahre nach
Kriegsbeginn, dem Internationalen Hotelierverein zu
seiner Hauptversammlung in Badgastein sandte. Er sprach
hiemit neuerlich den brennendsten Wunsch aus, den
nicht nur ’alle am Fremdenverkehr interessierten Kreise
immer wieder mit besonderem Nachdruck vertraten,
sondern den auch die ganze Öffentlichkeit zur Behebung
zines auf die Dauer unerträglichen Zustandes geltend
machte. Abbau des Paßvisumzwanges! Mit einer
ernsten Fremdenverkehrspolitik, deren Notwendigkeit
man bereits allgemein erkannt hatte, war das Festhalten
an den verkehrsdrosselnden Kriegsmaßnahmen schlechterdings
 unvereinbar. Das geschah aber im großen in allen
Staaten Europas, sogar in der Schweiz, die den Paßvisumzwang
 erst nach Kriegsende im Jahre 1919 einführte
und deren Konsulate anfangs den Sichtvermerk an Ausländer
 erst nach Rückfrage bei der Fremdenpolizei in
Bern gegen eine entsprechende Gebühr erteilten. Und
gerade diese Gebühr, die allen Staaten eine willkommene
neue Einnahme war, bildete ein Hauptargument in der
Abwehr der immer drängender werdenden Forderung
nach Abbau des Sichtvermerkzwanges; ein zweites war
der. Hinweis auf die im Interesse der Sicherheit des
Staates unerläßliche Notwendigkeit der politischen Kontrolle.
 Man muß es der österreichischen Bundesregierung
 hoch anrechnen, daß sie trotz des ringsherum
 gegebenen Beispiels allgemeiner Abschließung zu
den ersten in Europa gehörte, die einen tatsächlichen
Abbau des so drückend empfundenen Paßvisumzwanges
 durchführte. Hatte sie sich schon früher bereit
gefunden, aus Anlaß der Wiener Messe erhebliche Fin-
        <pb n="684" />
        ordentlichen Reisepasses in Verbindung mit der Teilnehmerkarte
 für die betreffende Veranstaltung und
ohne österreichischen Sichtvermerk. gestattet wird.

Die Zollrevision.
Man darf sich aber doch keiner Täuschung hingeben,
daß, wenn auch die Regierungen aller europäischen
Staaten hinsichtlich der. Paßvisumfrage auf Zwang und
Kontrolle verzichten wollten, man deshalb, mindestens
in Mitteleuropa, noch lange nicht so ungestört reisen
könnte wie vor dem Kriege. Das kommt daher, weil
allein auf dem Boden der ehemaligen Öösterreichischungarischen
 Monarchie zahlreiche neue Grenzen entstanden
 sind, die, welchen Weg man auch immer nimmt,
das früher bestandene einheitliche Zollgebiet in zwei
oder mehrere Zonen mit eigener Zollhoheit teilen. Es handelt
sich daher darum, die Zollrevision derart zu gestalten, daß
sie möglichst wenig lästig empfunden werde. Auch in dieser
Richtung hat die österreichische Bundesregierung alles
getan, was unter den gegebenen Verhältnissen zur Erreichung
 des angedeuteten Zieles dienen konnte und man
kann mit Befriedigung feststellen, daß Klagen über die
zollämtliche Amtshandlung im österreichischen
Reiseverkehr zu den größten Seltenheiten gehören.
 Durch lange und schwierige Verhandlungen unter
verständnisvollster Mitwirkung derÖsterreichischen Bundesbahnen
 ist es, zunächst imLisenbahnverkehr, gelungen,
bei den durchlaufenden Zügen überall die Zollrevision
im Zuge zu erreichen. Zur erhöhten Bequemlichkeit der
Reisenden bestehen aber schon seit mehreren Jahren in
Badgastein und in Bad Ischl Sommerzollämter.
Da die für den persönlichen Gebrauch oder zur Ausübung
 des Berufes während der Reise mitgeführten, dem
Stande des Reisenden angemessenen Gegenstände, sowie
Mundvorrat, Arzneien zum Reisegebrauch und Tabak
bis zu IO Zigarren, 50 Zigaretten oder 50 g Tabak
zollfrei sind, bedeutet die im übrigen stets sehr rücksichtsvoll
 durchgeführte Revision in den meisten Fällen
kaum mehr als eine Form. Hinsichtlich KEinund
 Ausfuhr von in- und ausländischen Zahlungsmitteln
 und Wertpapieren sind gegenüber früher
wesentliche Erleichterungen eingetreten. Der Reisende
braucht bei der Einfuhr weder für Zahlungsmittel noch
für Wertpapiere eine Bewilligung. Die Ausfuhr von
in- und ausländischen Zahlungsmitteln ist nunmehr unbeschränkt
 zugelassen. Wertpapiere, die bei der KEinfuhr
 angemeldet und im Reisepaß vermerkt wurden,
dürfen binnen vier Wochen ohne besondere Bewilligung
wieder ausgeführt werden. Sonst ist für die Ausfuhr
von Wertpapieren eine finanzbehördliche Bewilligung
notwendig.

Eisenbahn, Kraftwagen, Schiff und Flugzeug
— der große Aufschwung im Verkehrswesen.
In einer Abhandlung über die Entwicklung des neujsterreichischen
 Fremdenverkehrs müßte naturgemäß die
Würdigung der Fortschritte im gesamten Verkehrswesen
len breitesten Raum einnehmen. Vielleicht das Wert-‚ollste,
 was das junge Österreich aus dem unglücklichen
&amp;lt;riege gerettet hat, war seine außerordentlich
zünstige verkehrsgeographische Lage im Herzen
Zuropas. Allen andersgerichteten Bemühungen zum Trotz,
ın denen es namentlich in den ersten. Nachkriegsjahren
ıicht fehlte, hat sich der große Verkehr nicht von
‚einen altgewohnten Wegen abdrängen lassen,
las gilt sowohl von den Fisenbahnen als auch von den
Straßen. Und auch neuerdings im Luftverkehr hat Öster-'eich
 aus seiner vorteilhaften Lage offensichtlichen Nutzen
zezogen. Geradezu erstaunlich rasch gelang es Österreich,
ich im internationalen Fahrplan nach dem Kriege durchzusetzen
 und als eigenes Verkehrsgebiet hat es, was das
petrifft, die Vorkriegshöhe längst überflügelt. So
‚onnte der Inlandverkehr den sprunghaft wachsenden
Ansprüchen, die die neüerwachte Reise- und Wanderlust,
lie Touristik und der Wintersport stellten, klaglos
nachkommen; schließlich haben Wochenendebewegung
ınd Bäderbesuch auch eine wesentliche Steigerung des
„okalverkehrs bewirkt. _
Eine bedeutende Rolle auf dem Gebiete der Fremden-‚erkehrsförderung
 spielte die schon anfangs berührte
*lektrisierung der Österreichischen Bundesbahnen.
\bgesehen von der auf den elektrisch betriebenen
strecken vermehrten Bequemlichkeit des Reisens be:
‘:auch- und rußfreiem Fahren war es möglich, die Ge-;chwindigkeiten
 erheblich zu erhöhen und auf diese
Weise die Reisedauer immer mehr abzukürzen. Ins-»esondere
 wuchs die Wetthbewerbsfähigkeit der öster-‚eichischen
 Hauptdurchzugslinie über den Arlberg, was
z, B. Anlaß zur Legung eines neuen Kxpreßzuges, des
Arlberg-Expreß, von Paris nach Wien gab, der die
Strecke Wien-Paris, in knapp 25 Stunden durchmißt.
Hand in Hand damit ging die Vorsorge für erhöhte
Reisebequemlichkeit durch Instandsetzung und Neuanschaffungen
 im Fahrpark, Vermehrung der Kurswagenläufe,
 Führung von Schlaf- und Speisewagen. Im heurigen
Sommer liefen auf den Strecken der Österreichischen
3Zundesbahnen täglich rund 340 Kurswagen und 180 Schlafund
 Speisewagen. Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
wurden auch die Bahnhöfe dem erhöhten Verkehr entsprechend
 ausgestaltet.
Der Wiederaufbau des österreichischen Fisenbahnwesens
 wäre nicht vollständig gewesen, wenn ihn nicht
entsprechende. tarifarische Maßnahmen heoleitet

Rlick auf Wien von der Neuen Hofburg
        <pb n="685" />
        Strandbad

hätten. Schon der gewöhnliche Personentarif ist in
Österreich im allgemeinen niedriger als in anderen
Ländern, die im Fremdenverkehr eine Rolle spielen.
Der Fahrpreis für 155 Kilometer Schnellzugsfahrt in
der 3. Wagenklasse, das ist jene Reise, die im Durchschnitt
 jeder Österreich besuchende Ausländer zurücklegt,
 stellt sich
in Österreich auf .....5S 11'40 und umgerechnet
„ Italien „..=,. 5 35
‚ Ungarn 10mm Ol
‚ Jugoslawien „ .....5S 378,
Deutschland „ .....5S 1479 und in der
Schweiz A
Daneben aber haben die Österreichischen Bundes-„ahnen
 noch eine ganze Reihe von Fahrbezünstigungen
 zur Belebung des Fremdenverkehrs
zugestanden. Abgesehen von den Fahrpreisermäßigungen,
die für Gesellschaftsreisen in fahrplanmäßigen Zügen
gewährt werden und bei einer Mindestanzahl von
20 Fahrkarten 3. Klasse 25% des normalen Fahrpreises
 betragen, gibt es unter anderem ermäßigte
Fahrkartenblocks für den Ausflugsverkehr, ermäßigte
Rückfahrkarten, ermäßigte Rundreisekarten, Abonnementskarten
 mit I5- und 30tägiger und auch noch
längerer Gültigkeit, die den Besuch der Ilandschaftlich
 besonders sehenswerten Gebiete erleichtern
sollen. Den Mitgliedern der anerkannten touristischen
ınd wintersportlichen Verbandsvereine stehen zahlreiche
Vöglichkeiten offen, von den ermäßigten Touristen-Aückfahrkarten
 ausgiebig Gebrauch zu maden. Skier,
Aodeln und Skeletons werden in allen Zügen zu
ermäßigten Gepäcksfrachtsätzen befördert.
Dem Ausbau von neuen Bahnlinien setzten die finanziellen
 Verhältnisse des neuen Österreich fast unüberwindliche
 Hindernisse entgegen; immerhin war es unserem
Land möglich, auf dem Gebiet der Seilschwebebahnen —
über die noch an anderer Stelle ausführlich gesprochen
wird — wieder führend zu sein. Nicht weniger als zehn solcher
Bahnen wurden in etwas mehr als zwei Jahren gebaut und
damit dem Fremdenverkehr neue Wege erschlossen.
 ;
Die Entwicklung des modernen Reiseverkehrs wendet
sich aber auch, sowohl was die zahlungskräftigen Reisenden
 betrifft, als auch in den Kreisen des touristischen
Publikums immer mehr dem Kraftwagen zu,
so daß den Straßen mehr denn je besondere Wichtig-Edlach



seit vom Standpunkte der Fremdenverkehrspflege beizumessen
 ist. Während nun die Bundesstraßenvervaltung
 unentwegt bemüht ist, ein den neuzeitlichen
Verkehrsanforderungen entsprechendes Straßennetz zu
erzielen und eben an die Verwirklichung des von ihr
ausgearbeiteten großzügigen Projektes geschritten ist,
hat auch die Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung
 in den letzten Jahren ganz Hervorragendes
 auf dem Gebiete des Postkraftwagenverkehres
 geleistet. Durch planmäßigen Ausbau ist
es ihr gelungen, von ganz bescheidenen Anfängen innerhalb
 erstaunlich kurzer Frist ihren Betrieb auf ein
straßennetz von 6000 Kilometer auszudehnen. Diesen
Dienst besorgen 400 hochmodern ausgestattete Kraftvagen
 im Verkehr auf 180 Linien. Auch die Binnen-;chiffahrt,
 die durch die Kriegs- und Nachkriegsjahre
»mpfindlichen Schaden erlitten hat, erfuhr die möglichste
"örderung durch die Bundesregierung und füllt heute
vieder ihren Platz im Fremdenverkehr in befriedigender
Weise aus. Schon recht beachtenswert in der Zahl, aber
ıoch mehr durch die optische und Propagandawirkung,
nachte sich der rasche Aufschwung im Luftverkehr
auch im Fremdenverkehr bemerkbar.
Der Kampf um die Wettbewerbsfähigkeit
im Hotel-und Gastgewerbe.
Daß der Fremdenverkehr und seine Entwicklung in
zanz hervorragendem Maße von dem Stand und der Entwicklung
 des Hotelwesens abhängt, bedarf keiner
»esonderen Betonung. Und gerade diesem, das durdı
len Krieg so schwer gelitten wie kein anderes Gewerbe,
ward auch nach dem Kriege die schwierigste Aufgabe
zestellt, so rasch wie möglich die Wettbewerbsfähigkeit
 im internationalen Fremdenverkehr
 wieder zu erlangen. Zur Ehre unserer
Adoteliers sei es gleich vorweg gesagt, daß sie ihre Aufzabe
 gelöst haben. Das Bundesministerium für Handel
ınd Verkehr war vom Anfang an bemüht, diesem schwer
um seine Fxistenz kämpfenden Gewerbestand helfend
zur Seite zu stehen. So ist es. gelungen, das eigentlich
zur Linderung der Wohnungsnot erlassene‘ Bauaufwandbegünstigungsgesetz
 vom Jahre 1923 auch
zugunsten der Hotelbetriebe zur Anwendung zu
»ringen; in noch weitergehende Maße geschieht dies
lurch das Investitionsbegünstigungsgesetz vom
lahre 1027, dessen Wirksamkeit bis Ende 1929 reicht.
        <pb n="686" />
        Die in diesem Gesetz gewährten Steuerbegünstigungen sollen
 die Hoteliers anregen, ihre Betriebe zu modernisieren.
Das Gesetz hatte auch schon sehr befriedigende Ergebnisse
 zu verzeichnen. So betrug zum Beispiel die Zunahme
 der Fremdenbetten vom Jahre 1925 bis 1926
rund 16.000 und von 1926 bis 1927 rund 23.000. Auch
die Gemeinde Wien sucht durch Gewährung eines
40 bis 50°%igen Nachlasses von der Fremdenwohnabgabe
die Wiener Hoteliers zu wertvermehrenden Investitionen
zu veranlassen. Der hiedurch erreichte Investitionsaufwand,
 der sich auf zwei Jahre‘ verteilt, wird mit
14,000.000 Schilling angegeben.
Besondere Aufmerksamkeit wandte das Bundesministerium
 für Handel und Verkehr den vom genannten
Reichsverband seit 1925 jährlich veranstalteten Hotelfachausstellungen
 zu. Sie fanden nacheinander in
Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck statt und erwarben
sich den ungeteilten Beifall ihrer Besucher, die dort
stets die neuesten Errungenschaften und Verbesserunger
kennenlernten und in reichstem MaßeAnregung schöpften.
Zur Förderung der für die ländlichen Wirtinnen und Wirtstöchter
 gedachten Kochkurse stellte das Bundesministerium
 für Handel und Verkehr eine ständige Lehrkraft
an, die den Kursen zur Verfügung steht. Auch der in
Wien neuestens errichtete Hoteldirektorenkurs
konnte sich der Förderung durch dieses Ministerium erfreuen.
 Zur Zeit bemüht sich die Bundesregierung, im
Wege der Girozentrale den gewerblichen Kreditorganisationen
 billige Betriebsmittel zu beschaffen. Im
Rahmen dieser Aktion soll auch die so wichtige Frage
der Hotelinvestitionskredite einer befriedigenden
Lösung zugeführt werden, womit ein langgehegter und
dringender Wunsch des Hotelgewerbes zum Nutzen des

"remdenverkehrs seiner Verwirklichung entgegenginge.
Zehn Jahre opfervoller Wiederaufbauarbeit haben das
;sterreichische Hotelwesen wieder auf den ihm zu-&amp;lt;ommenden
 Platz im internationalen Reisendenverkehr
‚ebracht. Für die Beliebtheit der österreichischen Gast-‚tätten
 sprechen aber deutlich die Zahlen der Fremden-‚erkehrsstatistik.
 Aus ihnen entnimmt man, daß schon
m Sommerhalbjahr 1026, das bekanntlich eines deı
‚chwächsten hinsichtlich des Besuches war, jedes Fremdenjett
 durchschnittlich durch 54 Nächte belegt war. Wenn
man bedenkt, daß die eigentliche Sommersaison in
Österreich kaum so lange währt, so heißt dies, daß
ajgentlich damals schon alles voll besetzt war. Inzwischen
hat sich wohl die Bettenzahl erheblich erhöht, immerhin
;teht fest, daß Österreich in der Hauptsaison bereits an
der oberen Grenze der Aufnahmsfähigkeit angelangt
ist, ein Erfolg im internationalen Wettbewerb, auf den
das heimische Hotelwesen mit Recht stolz sein kann.
Österreich hebt mit allen Mitteln seine
Anziehungskraft.
Wenn auch, wie in den vorhergehenden Abschnitten
dargetan wurde, hinsichtlich Verkehrs- und Unterkunftsverhältnissen
 alles geschieht, um die Fremden zufrieden
zu stellen, so würde dies allein nicht genügen, um sie
ns Land zu bringen. Dazu bedarf es noch besonderer
Antriebe, an denen allerdings gerade in Österreich ein
arfreulicher Überfluß herrscht. Es fehlt hier der Raum,
;eine Vorzüge auch nur oberflächlich zu würdigen, wohl
1ber soll eine immer mehr um sich greifende Bewegung
Beachtung finden, deren Ziel es ist, all das Schöne,
Nützliche und Interessante, was Landschaft, Kunstschätze
and Kulturstätten zu bieten vermögen, noch durch besonders
 zusgkräftige Veranstaltungen und Finrichtungen

Eildampfer „Franz Schubert” der Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft bei Schönbühel
EQ0
        <pb n="687" />
        zu ergänzen. Diese Bewegung ist für die künftige Entwicklung
 unseres Fremdenverkehrs ungemein wertvoll,
denn sie geht ja darauf aus, seinen Nutzkoeffizienten
zu erhöhen, und zwar, das ist der springende Punkt,
auch in der bisher wenig beachteten Vor- und Nachsaison
 und im Winter. Wir haben eben gesehen, daß
die Hochsaison kaum eines weiteren Zustromes bedarf,
solange es nicht möglich ist, mit der Vermehrung der
Unterkünfte Schritt zu halten. Die für das wirtschaftliche
Ergebnis des Fremdenverkehrs maßgebende Übernachtungsziffer
 läßt sich also nur durch Belebung
des Besuches außerhalb der Hauptreisezeit wesentlich
erhöhen. Ebenso wie man durch Seilbahnen eine Winter-3aison
 schaffen kann, wo bisher noch keine in Betracht
kam, so kann man zum Beispiel durch Strandbäder
den Besuch in der Vor- und Nachsaison erheblich
fördern. Die Strandbadbewegung ist auf einem förmlichen
 Siegeszug durch ganz Österreich begriffen und
die in großer Zahl neu entstehenden Anlagen bilden
einen willkommenen Ersatz für das fehlende Meer. In
Wien hat die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer
 Wien und Niederösterreich durch die Festwodcen
 eine erfolgreiche Verlängerung der Saison herbeigeführt
 und durch die Aktion „Kongreßstadt Wien”
{für eine Belebung des Verkehres im Frühjahr und
Herbst gesorgt. Die von der Bundesregierung und der
Stadt Wien veranstalteten B eethoven-und Schubert-Zentenarfeiern
 halten das Interesse der musikalischen
 Welt für Wien seit vorigem Jahr beständig wach.
Dasselbe gilt für das I0. Deutsche Sängerbundesfest, fürdie

Salzburg mit der Feste” Hohensalzbure

Salzburger lestspiele”’, während die großaufgemachte
‚S00-Jahr-Feier der Stadt Graz” die Aufmerkjaamkeit
 des Reisepublikums auf ein Gebiet lenkt, das
»isher sehr zu Unrecht. weniger Beachtung fand. Diese
Zeispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Als besonders
»ezeichnend sei indes nur hervorgehoben, daß auch die
5sterreichischen Heilbäder, von denen bekanntlich
ne ganze Reihe eine Monopolstellung in der Balneoogie
 einnimmt, sich nicht verleiten lassen, es mit dem
)bernommenen und Vorhandenen genug sein zu
assen, daß sie vielmehr ebenso wie jede Sommerfrische,
lie erst bekannt werden will, unausgesetzt trachten;
hren Gästen Neues zu bieten. In gleichem Sinne ar-»eiten
 die Österreichischen Winteraufenthaltsorte, um
las zu werden, was Aussicht auf Erfolg im Fremden-‚erkehr
 hat, Wintersportplätze. Mit dem Schnee
ıllein, so unentbehrlich er auch ist, ist es auch hier nicht
zetan, er ist gewissermaßen nur das Rohprodukt, das
»rst durch verschiedene Anlagen und sportliche Einichtungen
 verwertet werden kann. Der bekannte
&amp;gt;nglische Journalist C. E.R. Gedye, der im Vorjahre
Österreich bereist hat, schreibt über diese Entwicklung
m „Daily Expreß” unter dem Titel „Österreich findet
2öine Goldmine im Schnee der Berge” unter
anderem: „Österreich ist jetzt nicht mehr reich, es hat
‚eine Kohle und anderes und auch seine Absatzmärkte
verloren, aber man hat ihm den Schnee gelassen.
Dieser bringt ihm reichen Gewinn .....!” Es bedarf
einer langen Erörterungen, um zu beweisen, daß ein
and von so ausgesprochener natürlicher FKigenung, wie

iandeevarkahrcgmtac Salır

1 Ö/M
        <pb n="688" />
        Mit Bewilieung des Tandesverkehrsamtes Salzburg

Groß -Venediger

sie Österreich für den Wintersport besitzt, noch einer
Zukunft auf diesem Gebiete entgegengeht. Andererseits
aber bestimmen es seine ungezählten, landschaftlich besonders
 reizvollen Seen auch in hohem Maße für den
Wassersport. Überhaupt bergen die engen Zusammenhänge
 der meisten Sportarten mit dem Fremdenverkehr
große Möglichkeiten im Hinblick auf die heutige sportfreundliche
 Einstellung der ganzen Welt. Das Bundesministerium
 für Handel und Verkehr trägt dem durch
Stiftung von Staatspreisen für internationale Sportwettbewerbe
 aller Art, die in Österreich zur Austragung
gelangen, Redanung. Und es zeigt sich, daß der österreichische
 Sportkalender von Jahr zu Jahr mehr Beachtung
 beim internationalen Publikum findet.

Aus der österreichischen Fremdenstatistik,
Die vom Bundesamt für Statistik besorgte österreichische
 Fremdenverkehrsstatistik hat wiederholt auch im
Ausland volle Anerkennung gefunden. Auf dem „Meldezettel”
 aufgebaut, zieht sie zunächst die Gemeinden
durch die Gemeindefragebögen zur Mitarbeit heran. Die
Gemeindebögen werden von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften
 gesammelt und in einer Bezirksübersicht
 zusammengefaßt. Die Bezirksübersichten gelanger
dann über die Landesregierungen an das Bundesamı

für Statistik. Mit. Rücksicht auf die Wintersportsaison
reichen die jährlichen Zählperioden jeweils vom 1. No-‚ember
 bis zum 31. Oktober des nächsten Jahres. Als
‚ählpflichtige Orte gelten jene, die wenigstens 500 geneldete
 Fremde oder 3000 Übernachtungen ausweisen
Können. Die österreichische Fremdenverkehrstatistik gibt
anter anderm an:
1. Die Zahl der Beherbergungsbetriebe. und der verügbaren
 Fremdenbetten.
2. Die Zahl der gemeldeten Fremden nach ihrer Herkunft
 und nach der Jahreszeit.
3, Die Zahl der Übernachtungen nach: der Herkunft
ler Fremden und nach der Jahreszeit.
4. Die durchschnittliche Zahl der Aufenthaltstage.
Die Fremdenverkehrsstatistik über das Jahr 1928 ist
naturgemäß noch nicht abgeschlossen, jene für das Jahr
027 zeigt einen sehr erfreulichen Aufschwung des
"remdenverkehrs. Gegenüber dem Vorjahre hat sich die
Zahl der Übernachtungen von 13,348.300 auf 15,847.400,
las ist um 187% und jene der angemeldeten Fremden
‚on 3,215.271 auf 3,580.018, das ist um 11'3% erhöht. Der
Anteil der Ausländer an der Übernachtungszahl betrug
40°7°% gegen 396% im Vorjahr, während von den
"remdenmeldungen. 408%, gegen 300% im Jahre 1926
        <pb n="689" />
        auf Ausländer entfielen. Das Erträgnis des Fremdenverkehrs
 im Jahre 1926 wurde auf Grund von eingehenden
Untersuchungen mit 150 Millionen Schilling angenommen,
so daß es unter Berücksichtigung des 187%igen Zuwachses
 im Jahr 1927 schon rund 178 Millionen Schilling
betragen dürfte. Das bedeutet etwa die Deckung
eines Sechstels des Abganges der österreichischen
Handelsbilanz. Im Jahre 10926 war diese Deckung erst
zu ’4 bis *4 gegeben.
Zum Schluß die Propaganda. — Aufklärung
und Werbung.
Heute weiß man auch schon, daß Propaganda für den
Fremdenverkehr nur dann vom erwünschten Erfolg begleitet
 ist, wenn die sonst erforderlichen Voraussetzungen,
mit denen sich die früheren Abschnitte beschäftigt haben,
vorhanden sind, und daß im gegenteiligen Fall sehr leicht
eine schwere Schädigung entstehen kann. Man hat auch
schon gelernt, nicht ziel- und wahllos Propaganda zu
machen, sondern einesteils die Zahlen der Statistik zu
Rate zu ziehen und sich andererseits zur Erhöhung der
Wirkung zu gemeinsamen Unternehmungen zusammenzufinden.
 Schließlich ist niemand mehr im Zweifel
darüber, daß Hand in Hand mit der Werbung im
Ausland die Aufklärung im Inland gehen muß.
Diese fängt in Österreich schon in der Schule an; das
Bundesministerium für Unterricht hat die Schulbehörden
eingeladen, die Schuljugend über die Wichtigkeit des
Fremdenverkehrs aufzuklären und in fremdenverkehrs-(reundlichem
 Sinne zu leiten. Allerdings ungewollt, aber
loch mit durchschlagendem Erfolg, haben ja gerade die
österreichischen Kinder, die im Zuge der ausländischen
Kinderhilfsaktionen in die Fremde kamen, für ihre
Heimat geworben und Beziehungen hergestellt, die die
Wirksamkeit sonstiger Werbemittel bei weitem übertreffen.
 Um bei der Aufklärung im Inland zu bleiben,
muß vor allem der selbstlosen und unermüdlichen Arbeit
der Presse gedadıt werden, die seit Jahren ihren ganzen
Einfluß in dieser Richtung geltend macht. Es war durchaus
 nicht überflüssig, einerseits dem Österreicher die
Vorzüge seiner eigenen Heimat immer wieder vor Augen
zu führen, andererseits aber auch durch eine gutgemeinte
sachliche Kritik an der fortschreitenden Verbesserung der
{für den Fremdenverkehr wichtigen Verhältnisse mitzuarbeiten.
 Das Bundesministerium für Handel und Verkehr
 hat es daher als eine erste Pflicht der staatlichen
Fremdenverkehrsförderung erachtet, in ständiger F ühlung
mit der inländischen Presse und den Vertretern der auswärtigen
 Blätter zu bleiben und kann heute auf ein
sehr gedeihliches Zusammenwirken zurückblicken. Ebenso
wie die Presse hat auch die Österreichische Radioverkehrs
 A. G. (Ravag) die Absichten der staatlichen
Fremdenverkehrspflege in dankenswertester Weise unterstützt
 und früher als dies in andern Staaten geschehen
ist, das Radio. regelmäßig in den Dienst der heimischen
Fremdenverkehrswerbung und Aufklärung über das
"remdenverkehrswesen gestellt. ;
Im übrigen mußte sich das Bundesministerium für
Handel und Verkehr aus den bereits angedeuteten
Gründen darauf beschränken, gesamtösterreichische Propaganda
 selbst nur in unerläßlichhem Maße zu betreiben,
wobei es sich stets auf die österreichischen diplomatischen
und Konsularvertretungen im Auslande stützen konnte.

Wenn auch aus naheliegenden Gründen auf Finzelheiten
wicht näher eingegangen werden soll, so darf das Bunlesministerium
 für Handel und Verkehr
&amp;gt;benso wie der Bundespressedienst doch darauf
zerweisen, daß die Gelegenheiten für österreichische
Werbung im Auslande unablässig aufmerksam verfolgt
und, wenn irgend möglich, auch ausgenützt worden sind.
Eine eigene und ihrer besonderen Bedeutung ent-;prechende
 wichtige Stellung in der Fremdenverkehrswerbung
 kommt den Österreichischen Bundesbahnen
 zu, deren Propagandatätigkeit sich vor allem
auf die Heranbringung ausländischer Reisender
&amp;lt;onzentriert. So wurden denn im Laufe der Jahre 1925
is 1928 systematisch und nach gründlicher Vorbereitung
stützpunkte im Auslande geschaffen, die als offizielle
Vertretungen der Österreichischen Bundesbahnen das
nteresse des ausländischen Publikums auf Österreich zu
enken haben. Derzeit verfügt der Propagandadienst der
3undesbahnen über derartige Stellen in London, Paris,
iom, Berlin, Utrecht, Stockholm und Budapest.
Da die Bedienung eines so weit verzweigien Apparates
ner zentralen Stelle bedarf, hat sich das Generaljekretariat
 der Österreichischen Bundesbahnen, dem die
Irganisation und Leitung der Propaganda obliegt,
n der Österreichischen Verkehrswerbung
zes. m. b. H. eine solche Stelle geschaffen. Diese,
lem Bundesbahnbetrieb eng angegliederte Stelle vervaltet
 das Monopol der Reklameauswertung im Bahn-’ereiche
 und verwendet die so erzielten finanziellen Erjebnisse
 zur Dotierung der Bundesbahnpropaganda im
\uslande. Zahlreiche von der Österreichischen Verkehrsverbung
 ausgegebene Werbemittel, wie Zeitschriften,
”rospekte, Plakate usw., ermöglichen eine rege Tätigkeit
ler Auslandvertretungen.
In der Erkenntnis, wie wichtig. es für jedes Land ist;
las am Wettbewerb im internationalen Fremdenverkehr
'eilnimmt, mit den anderen Ländern in Fühlung zu stehen
ınd gemeinsame Interessen gemeinsam zu verfolgen,
st Österreich sowohl dem Conseil International de
Tourisme mit dem Sitze in Paris als auch dem Congres
nternational des Organes Officiels de Propagande
ouristique im Haag beigetreten und hat auch an
leren Beratungen regelmäßig teilgenommen. Aus den
Jort angebahnten Beziehungen haben sich bereits engere
nteressengemeinschaften entwickelt, wie zum Beispiel das
5sterreichisch-ungarische Komitee zur Förderung des
“remdenverkehrs und eine zweite, vier mitteleuropäische
itaaten umfassende Verbindung, die eine gemeinsame
Nerbung in den Vereinigten Staaten zum Ziel hat.
Wenn auch das Bundesministerium für Handel und
Verkehr die Werbung im fernen Ausland keineswegs
'‚ernachlässigt sehen will, ‚so hat es doch immer den
»tandpunkt vertreten, daß der Schwerpunkt der öster-'eichishen
 Fremdenverkehrswerbung vor allem im
Deutschen Reich und dann in der Tschechoslovakei, in
Jngarn und Jugoslawien liegen müsse, weil dort leicht
jiele Interessen und Beziehungen aus früherer Zeit aufzefrischt
 werden können, die heutige Einstellung in diesen
‚ändern für die österreichische Propaganda günstig ist
ınd die Sicherheit besteht, die Gäste aus diesen Staaten,
leren Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse den östereichischen
 nahestehen, zufrieden zu stellen.

a
        <pb n="690" />
        Das Gebäude des Österreichischen Verkehrsbureau

DAS ÖSTERREICHISCHE VERKEHRSBUREAU
Von Hofrat Hans Nachbaur, Generaldirektor des Österreichischen Verkehrsbureaus.

Die Neuzeit ist charakterisiert durch die enorme
Entwicklung des Verkehres. Wo noch vor
einem Jahrhundert die Postkutsche über holperige
Wege rumpelte, durchziehen heute zahlreiche Schienenstränge
 das Land, verbinden schnellfahrende D-Züge
die entferntesten Orte, durcheilen modernst ausgestattete
 Autocars die Alpenländer. Wo einst Segelschiffe
 sich mühsam durch Wind und Wetter über
den Ozean kämpften, zieht majestätisch und sicher
der Riesendampfer seinen Weg. Selbst die Luft wurde
in dem letzten Jahrzehnt mehr und mehr dem Verkehre
 dienstbar gemacht. Dementsprechend entwickelten
 und vervollkommneten sich auch die örtlichen
Einrichtungen, die der Abfertigung und Erleichterung
des Verkehres dienen. Dazu gehören nicht in letzter
Linie die Reisebureaus und ist es auch in Österreich
 gelungen, auf diesem Gebiete eine Organisation
zu schaffen, die heute über die ganze Welt verbreitet
 ist.
Dem Besucher Wiens fälltin neuester Zeit wegen seiner
Eigenart ein Bau in der F riedrichstraße Nr. I, gegenüber
 der Secession, auf. Es ist dies das Gebäude des
Österreichischen Verkehrsbureaus, das sich,
teils auf Stadtbahnmauern fußend, über das Wienflußgewölbe
 erstreckt. Die verschiedene Tragfähigkeit der

Fundamente bedingte die terrassenförmig abgestufte
architektonische Gliederung des Gebäudes, das in
ingenieurtechnischer Hinsicht zu den Sehenswürdigkeiten
 Wiens gezählt werden kann. In diesem Gebäude
 ist — wie bereits erwähnt — die Zentrale des
Österreichischen Verkehrsbureaus untergebracht, welches
Unternehmen im Jahre 1018 vom damaligen Fisenbahnministerium
 in der Form einer Gesellschaft m. b. H.
zsegründet wurde, um die Interessen des österreichischen
 Reiseverkehres nach jeder Richtung hin zu
wahren und zu fördern. Das Unternehmen erhielt von
Jen Österreichischen Bundesbahnen, welche
zuch Gesellschafter sind, das ausschließliche
Recht zur Auflage eigener Fahrscheine und
zum Verkaufe der amtlichen Fahrkarten
außerhalb der Bahnschalter.
In rascher Folge wurden an allen wichtigen
Verkehrszentren des In- und Auslandes
eigene Zweigstellen errichtet und es wurde auch
getrachtet, mit ähnlichen Organisationen des Aus-'andes,
 wie mit dem Mitteleuropäischen Reisebureau
n Berlin, dem Tschechoslovakischen Reise- und Vercehrsbureau
 in Prag, der Fremdenverkehrs-, Einkaufs-,
Zeise- und Transport-A.-G. in Budapest, der Com-‚agnia
 Italiana Turismo in Rom. dem Polnischen
        <pb n="691" />
        Reisebureau „Orbis” in Lemberg, dem Jugoslawischen
Reisebureau „Putnik” in Belgrad und einer Reihe
größerer, privater Bureaus Verbindungen herzustellen.
Weiters wurden mit vielen ausländischen
Bahnen, Schiffahrts- und Fluggesellschaften
Verträge abgeschlossen. Das Österreichische Verkehrsbureau
 hat heute die Vertretung von 64 der
größten Schiffahrtsgesellschaften der Welt, sowie von
IS Luftschiffahrtsgesellschaften inne. Mit den früher
erwähnten ausländischen Reisebureau-Organisationen
ergab sich bald die Möglichkeit eines freundschaftllichen
Zusammenarbeitens, die nicht nur zur gegenseitigen Interessenvertretung
 führte, sondern auch die Möglichkeit
schuf, eine große Anzahl von Vertretungen zu erhalten.
So hat das Österreichische Verkehrsbureau heute:
in Österreich . &amp;gt;1 Vertretungen
„ Algier .
Ägypten .
Belgien .
Bulgarien
China.
Danzig . .
)änemark .
deutschland
Astland . .'.
“innland. . .
"rankreich . .
Griechenland .
Großbritannien
‚Tolland . . .
"talien . .
/ugoslavien .
Lettland .
_itauen .
uxemburg
Malta . .
Marokko .
Norwegen
Palästina .
Polen. .
Portugal .
Rumänien
Rußland .
Schweden
Schweiz .
Spanien . .
Tripolis...
“schechoslovakei
Tunis. .
Ungam . ..
U.S. A... ..
Türkei
Gesamtanzahl der Vertretungen 730

Es ist also hiedurch ein umfangreiches Netz von
Fxekutivstellen geschaffen worden, die in gemeinjamer

 Arbeit dazu beitragen, den Reisenden die Abertigung
 bis in die entlegensten Weltteile zu ernöglichen.
 Die Abfertigung allein war aber für den
Aeiseverkehr nicht ausreichend und es wurde ebenalls
 in Gemeinsamkeit mit den ausländischen Organi-;ationen
 das System der Gesellschaftsreisen
ınd der Forfaitreisen eingeführt, wodurch es möglich
 ist, schon von Haus aus dem Reisenden Unterkunft,
 Führung, Reisekreditbriefe usw. zu beschaffen,
 so daß der Einzelreisende aller Unannehmlichkeiten,
 die die Vorbereitung einer solchen Reise
nach sich ziehen, enthoben ist. Das Österreichische
Verkehrsbureau hat heute mehr als tausend Verträge
 mit in- und ausländischen Hotels, die
die vollständig zufriedenstellende Unterkunft der
Reisenden sichern.
Im Inlande widmete sich das Österreichische Verkehrsbureau
 gleichmäßig allen Verkehrszweigen und
trat bei Bedarf auch selbst als Verkehrsunternehmen
auf. So wurden im Zusammengehen mit der Österreichischen
 Postverwaltung eine Reihe von Autolinien
 für Gesellschaftsreisen besonders ins
Salzkammergut geschaffen, am Wo lIfgangsee
wurde ein Motorbootverkehr ins Leben gerufen.
Auch der Hotelindustrie widmete das Unternehmen
sein Augenmerk und wurde das in St. Wolf gang
im Salzkammergut befindliche Grand-Hotel
käuflich übernommen und zu einem modernen
Hotelbetriebe ausgestaltet. Das auf der Spitze des
Schafberges — dem schönsten Aussichtspunkte Österveichs
 — befindliche Hotel Schafbergspitze steht
ebenfalls im Betriebe des Unternehmens.
Auf dem Gebiete des Broschürenwesens wurde das
monatlich erscheinende Kursbuch „Austriaverkehr”,
das österreichische Hotelbuch und zahlreiche Reiseführer
 und Werbebroschüren aufgelegt.
Für Rundfahrten in Wien und für Fahrten
durch Österreich stehen den Reisenden modernst
eingerichtete Autocars und Luxuswagen zur
Verfügung.
Im Auslande wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium
 für Handel und Verkehr Lichtbildund
 Filmvorträge veranstaltet, die zum Besuche
Österreichs einladen.
Was den mündlichen und schriftlichen Aus-Kunftsdienst
 anbelangt, so möge der Hinweis
darauf genügen, daß im Jahre 1927 mehr als 20.000
Anfragen über Aufenthalte in Österreich beantwortet
wurden.
Das Unternehmen hat sich sonach in den zehn
Jahren seines Bestandes zu einer über die ganze
Welt verbreiteten Organisation entwickelt, die dazu
beitrug, Österreich den Fremden zu erschließen,
wodurch der heimischen Wirtschaft ergiebige neue
Zinnahmsquellen geschaffen und vielen Tausenden von
”xistenzen Brot und Arbeit gesichert wurden.
        <pb n="692" />
        Eine Sitzung des Wiener Stadtsenates
Von linksnadı rechts : Leopold Kunschak, Dr. Alma Motzko, Hans Rummelhardt, Vizebürgermeister Ferdinand Hoß, Bürgermeister
Karl Seitz, Magistratsdirektor Dr. Karl Hartl (stehend), Vizebürgermeister Georg Emmerling, Hugo Breitner, Paul Speiser, Franz
Siegel t, Anton Weber, Quirin Kokrda, Professor Julius Tandler, Karl Richter.

DIE ENTWICKLUNG DER VERFASSUNG DER STADT WIEN
VON 1918 BIS 1928
Von Dr. Karl Hartl, Magistratsdirektor der Bundeshauptstadt Wien.

Durch das Reichsgemeindegesetz von 1862 wurde
den österreichischen Gemeinden eine außerordentlich
weitgehende Autonomie eingeräumt. Neben dem überiragenen
 Wirkungskreis, in dem sie zur Mitwirkung
an der staatlichen Verwaltung herangezogen werden,
wird ihnen der sogenannte selbständige Wirkungskreis
 gesetzlich verbürgt, in welchem sie mit Beobachtung
 der bestehenden Gesetze nach freier Selbstbestimmung
 anordnen und verfügen können und der
überhaupt alles umfaßt, was das Interesse der Gemeinden
 zunächst berührt und innerhalb ihrer
Grenzen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durchgeführt
 werden kann. In diesem Wirkungskreis ist
das staatliche Aufsichtsrecht darauf beschränkt, daß
sie nicht gegen die bestehenden Gesetze verstoßen.
Durch diese weitgehende Autonomie waren den Gemeinden
 Entwicklungsmöglichkeiten gegeben, die
insbesondere die Städte auf wirtschaftlichem Gebiet

betätigten, indem sie für die Allgemeinheit lebenswichtige
 Betriebe teils erwarben, teils gründeten, so
Straßenbahnen, Gaswerke, Elektrizitätswerke, Leichenbestattungen
 usw. Auch in Wien wurden um die
Wende des Jahrhunderts diese Unternehmungen verstadtlicht.
 ;
Eine erhöhte Autonomie wurde durch das bezeichnete
 Reichsgemeindegesetz den sogenannten Städten
mit eigenem Statut, auch Statutargemeinden genannt,
zugebilligt. Es sind dies die Landeshauptstädte und
andere größere Städte sowie Kurorte. Das höhere
Maß ihrer Autonomie besteht darin, daß sie für ihr
Gebiet die unterste Stufe der staatlichen Verwaltung
5ildeten. Die damalige allgemeine staatliche Veryaltung
 hatte als unterste Stufe (politische Behörde
i. Instanz) die Bezirkshauptmannschaften, als Mittel-Landes-)stufe
 die Statthaltereien (Landesregierungen)
und als höchste Stufe die Ministerien. In den Städten
        <pb n="693" />
        mit -eigenem Statut war der Stadtmagistrat mit dem
Bürgermeister an .der Spitze nicht nur Gemeindebehörde,
 sondern hatte auch den Wirkungskreis einer
Bezirkshauptmannschaft, stand also hinsichtlich der
staatlichen Verwaltung unmittelbar unter der Statthalterei.
 Eine solche Stadt mit eigenem Statut ist seit
1850 auch die Stadt Wien.
Ihre Organe waren im selbständigen Wirkungskreis
der vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählte
Bürgermeister mit seinen Stellvertretern, den Vize-Bürgermeistern,
 der von der Bevölkerung gewählte
Gemeinderat, dem gewisse wichtigere Gemeindeangelegenheiten,
 insbesondere der Voranschlag, der
Rechnungsabschluß und die Festsetzung der Gemeindeuamlagen
 vorbehalten waren, der vom Gemeinderat
aus seiner Mitte gewählte Stadtrat, der die laufenden
Geschäfte zu besorgen hatte, als FExekutivorgan der
aus ernannten Beamten bestehende Magistrat und in
den einzelnen Bezirken der Stadt die gleichfalls von
der Bevölkerung gewählten Bezirksvertretungen mit
den Bezirksvorstehern an der Spitze. Das Organ des
übertragenen Wirkungskreises war der Magistrat unter
der Leitung des Bürgermeisters.
Dies sind die Grundzüge der Verfassung der Stadt
Wien im Zeitpunkt der Gründung der Republik
Oesterreich.
Die erste Aenderung erhielt diese Verfassung
durch das Staatsgesetz vom 12. November 1918,
wonach auch für die Wahlordnung zur Gemeindevertretung
 Verhältniswahl und allgemeines, gleiches,
direktes und geheimes Stimmrecht aller Staatsbürger
ohne Unterschied des Geschlechtes vorgeschrieben
wurden. Im März I0I9 wurde das Gemeindestatut
und die Gemeindewahlordnung in diesem Sinne geändert.

Die erste der beiden grundlegenden organisatorischen
 Aenderungen erfuhr die Stadtverfassung durch
das niederösterreichische Landesgesetz vom 20. April
1920. Von den oben aufgezählten Gemeindeorganen
blieben der Gemeinderat, der Bürgermeister, die Bezirksvertretungen
 und der Magistrat. An Stelle des
Stadtrates traten die Gemeinderatsausschüsse und der
Stadtsenat. Die ersteren wurden die beschließenden
Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten des
;elbständigen Wirkungskreises, welche nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt
ihnen die Vorberatung: in den Angelegenheiten, die
in den Wirkungskreis des Stadtsenates oder Gemeinderates
 gehören, mit Ausnahme gewisser, dem Stadtsenat
 ausschließlich vorbehaltener Angelegenheiten,
insbesondere der Beamtenernennung und der Präsentation
 der Lehrpersonen. Die Anzahl ihrer Mitglieder
bestimmt der Gemeinderat, sie muß mindestens zwölf
betragen. Jedem dieser Ausschüsse ist ein bestimmtes
Ressort zugewiesen, dem einen die Personal-, dem
anderen die Finanz-, wieder. einem anderen die
Fürsorgeangelegenheiten, ein Ausschuß behandelt die

‚echnischen Angelegenheiten, einer die Approvisioı1erung
 und die Wirtschaftsangelegenheiten, einer die
Angelegenheiten der städtischen Unternehmungen
ısw. Es wurde also die universelle Kompetenz des
rüheren Stadtrates auf acht Ausschüsse ressortmäßig
wifgeteilt und dadurch eine wesentliche Demokratijerung
 ‚der Verwaltung erreicht, weil jeder der
lamaligen 165 Mitglieder des Gemeinderates in
nindestens einem der acht Fachausschüsse an der
Verwaltung der Stadt unmittelbar teilnehmen konnte,
vährend sich früher diese Mitwirkung auf die Teilı1ahme
 an den Sitzungen des Gemeinderates beichränkte.

Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer Zusamnenfassung
 der Verwaltung und für bestimmte Anzelegenheiten
 wurde der Stadtsenat geschaffen, der
aus dem Bürgermeister und aus Stadträten besteht,
lie vom Gemeinderat gewählt werden und deren
Zahl vom Gemeinderat bestimmt wird, mindestens
ıber neun betragen muß. Von den ihm vorbehaltenen
\ngelegenheiten ist außer den bereits erwähnten
Yersonalangelegenheiten : noch zu erwähnen die Bevilligung
 von Ausgaben bis zu einer bestimmten
Töhe, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind, die
intscheidung für den Fall, daß zwei mit derselben
\ngelegenheit beschäftigte Ausschüsse verschiedene
Zeschlüsse fassen und die Entscheidung in Kompeenzstreitigkeiten
 zwischen den Ausschüssen.
Auf dem Wege der Demokratisierung der Verwaltung
 wurde aber bei dieser Verfassungsreform
1och ein zweiter wichtiger Schritt getan. Während
2ämlich bisher die nicht den beratenden Körper-‚chaften
 zufallende Verwaltung lediglich vom Bürgerneister
 und dem ihm unterstellten beamteten Magistrat
»esorgt wurde, hat diese Verfassungsreform das In-;titut
 der sogenannten amtsführenden Stadträte
zeschaffen. Sie werden vom Gemeinderat als solche
zewählt und stehen an der Spitze der einzelnen Ge-:chäftsgruppen
 des Magistrates, die analog den oben
'rwähnten Gemeinderatsausschüssen ressortmäßig ge-Jildet
 sind. Hiedurch‘ ging die frühere Beamtenvervaltung
 mit dem Bürgermeister an der Spitze in eine
ron Volksvertretern geleitete Verwaltung über, an
leren Spitze aber gleichfalls der Bürgermeister steht.
Nur durch diese Demokratisierung war die Verwalung
 der Stadt allen Fährlichkeiten, die die Nachxriegszeit
 brachte, gewachsen.
Fine dritte wesentliche Neuerung brachte die oben
erwähnte Verfassungsreform in der Neuregelung
des Verrechnungswesens. Während nämlich
bisher die sogenannte Stadtbuchhaltung den Liquidierungs-,
 Rechnungshilfs- und Kontrolldienst besorgt
1atte, wurde der letztere Dienst von den beiden
&amp;gt;rsteren organisatorisch geschieden und einem eigenen,
‚om Magistrat unabhängigen, unmittelbar dem Bürgerneister
 und dem Gemeinderat unterstehenden Konrollamt
 zugewiesen.
        <pb n="694" />
        Die zweite der beiden organisatorischen Aenderungen
betrifft die Stellung der Stadt Wien in der Verfassung
des Bundesstaates Oesterreich. Die Stadt Wien wird
Land, das heißt einer der Gliedstaaten, aus denen
sich der Bundesstaat Oesterreich zusammensetzt.
Dazu war es notwendig, eine Loslösung Wiens aus
dem Verbande des Landes Niederösterreich vorzunehmen.
 Dies geschah durch die Bundesverfassung
vom I. Oktober 1920, die für diese Loslösung ein
Uebergangsstadium, aber auch schon die vollkommene
Trennung vorsieht. In der „Verfassung der Bundeshauptstadt
 Wien”, dem ersten Gesetz, das der
Wiener Gemeinderat als. Landtag beschlossen hat,
wird die Trennung noch nicht vollkommen durchgeführt,
 gewisse Angelegenheiten bleiben mit Niederösterreich
 gemeinsam. Zu den nicht gemeinsamen
Angelegenheiten gehörte aber schon damals die Verfassung
 der Bundeshauptstadt Wien, die Wahl der
Mitglieder zum Bundesrat und die Gesetzgebung
hinsichtlich der öffentlichen Abgaben, soweit sie in
den Wirkungskreis der Länder fällt. Dieser provisorischen
 Regelung folgt sehr rasch die vollkommene
Trennung der beiden Länder. Durch das sogenannte
Trennungsgesetz vom 20. Dezember 1921, das jedes
der beiden Länder beschloß, wird vom I. Jänner 1922
an Wien ein selbständiges Bundesland im Rahmen
der Bundesverfassung.
Durch diese wichtige Aenderung erhielt die Stadt,
die schon durch die Bundesverfassung zur Bundeshauptstadt
 und zum Sitze der obersten
Organe des Bundes gemacht worden war, etwa
die gleiche Stellung, wie sie Hamburg im Rahmen deı
deutschen Reichsverfassung hat, also die Stellung
eines Gliedstaates. Diese Sonderstellung der Bundeshauptstadt
 und die Trennung von dem übrigen Niederösterreich
 war schon durch die Einwohnerzahl begründet.
 Denn von den rund sechs Millionen Einwohnern
 Oesterreichs entfallen rund 1'8 Millionen auf
Wien und I'4 Millionen auf Niederösterreich. Wenn
diese beiden weitaus volkreichsten Länder nur ein
Land gebildet hätten, so hätte, ganz abgesehen von
den heterogenen Interessen der Großstadt und des
Landes Niederösterreich, dieses eine Land eine zu
starke Verschiedenheit in der Einwohnerzahl gegenüber
 den übrigen Bundesländern aufgewiesen. Diese
Sonderstellung hat aber der Stadt die Möglichkeit
gegeben, sich frei zu entwickeln, insbesondere auch
in finanzieller Hinsicht. So war es möglich, auch in
der Inflationszeit die zur Erreichung und Aufrechterhaltungz
 des finanziellen Gleichgewichtes im Gemeindehaushalte
 notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen
 rasch zu treffen.
Die Bedeutung, die Wien durch seine Stellung als
Bundesland gewann, äußert sich aber nicht nur auf
finanziellem Gebiete. Dies geht am besten aus der
folgenden Zusammenstellung hervor. Zunächst die
Verwaltungsgebiete, auf denen den Bundesländern

Gesetzgebung und Vollziehung zustehen. Es sind dies
nsbesondere das Bauwesen, das Leichen- und Be-;tattungswesen,
 der Gemeindesanitätsdienst und das
Rettungswesen, das Theater-, Kino- und sonstige
Vergnügungswesen. Dann die Verwaltungsgebiete, auf
lenen den Ländern die Ausführungsgesetzgebung (zu
ler dem Bund zustehenden Grundsatzgesetzgebung)
und die Vollziehung zukommen. Hier sind zu nennen:
Organisation der Verwaltung in den Ländern, Armenwesen,
 Bevölkerungspolitik, Volkspflegestätten, Mutterschafts-,
 Säuglings- und Jugendfürsorge, Heil- und
Pflegeanstalten, Einrichtungen zum Schutze der Gesellschaft
 gegen verbrecherische oder sonst gefährliche
 Personen, wie Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten,
 Abschiebung und Abschaffung aus einem
ın ein anderes Bundesland, öffentliche Einrichtungen
zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten,
sewisse Angelegenheiten des Klektrizitätswesens,
Straßenpolizei auf anderen als Bundesstraßen, Dienstrecht
 der Angestellten der Länder, die behördliche
Aufgaben zu besorgen haben.
Schließlich‘ die Verwaltungsgebiete, auf denen den
Ländern teils in der sogenannten mittelbaren Bundesverwaltung,
 also als Organen des Bundes, teils im
selbständigen Wirkungskreis des Landes die Vollzehung
 zukommt. Zur ersteren Kategorie gehören
iberhaupt alle Angelegenheiten, in denen nicht dem
Bund verfassungsmäßig die Vollziehung durch seine
zigenen Organe gewährleistet ist, wie im Zoll- und
Vlonopolwesen, in den Bundesfinanzen, im Justizwesen,
Patentwesen, Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen,
 Bergwesen usw. Zur letzteren Kategorie gehören
insbesondere Staatsbürgerschaft und Heimatrecht, gewisse
 berufliche Vertretungen, Volkswohnungswesen.
Auf allen diesen Gebieten hat die Stadt nicht nur
den Wirkungskreis einer politischen Behörde I. Instanz,
 sondern auch den _Landeswirkungskreis.
Hiebei ist in der Stadtverfassung vorgesehen, daß nie
zn und dasselbe Organ eine Angelegenheit in beiden
'nstanzen . bearbeiten oder entscheiden darf. Die
Größe des Gemeinwesens und ihres bürokratischen
Apparates verbürgt die Einhaltung dieses Grundsatzes.
Seit den beiden einschneidenden Aenderungen der
Stadtverfassung im Jahre 1920 sind nur weniger bedeutende
 vorgenommen worden. So wurden mehrere
Male die ziffernmäßig bestimmten Kompetenzgrenzen
der einzelnen Gemeindeorgane entsprechend der
Geldentwertung neu festgesetzt; die Anzahl der Mitglieder
 des Gemeinderates wurde im Jahre 1923 von
65 auf 120 herabgesetzt; zur Bekräftigung der Unabhängigkeit
 des Kontrollamtes wurde bestimmt, daß
sein Direktor nicht mehr vom Stadtsenat ernannt,
sondern auf fünf Jahre vom Gemeinderat bestellt
wird; schließlich wurde im Jahre 1928 eine Entlastung
des Gemeinderates dadurch herbeigeführt, daß ihm
die Bewilligung von Zuschußkrediten abgenommen
wurde und er nur mehr periodisch Zusammenstellungen
        <pb n="695" />
        der notwendigen Ueberschreitungen der Budgetansätze
vorgelegt erhält; auch wurde für die Vorberatung
des Voranschlages‘ und des Rechnungsabschlusses
insoferne eine Vereinfachung eingeführt, als sie vom
Finanzausschuß und Stadtsenat in gemeinsamer
Sitzung beraten werden.

Wie jede Verfassung, kann auch die Verfassung der
Zundeshauptstadt Wien nur den Rahmen für: die
materielle Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit
bilden. Sie ist aber so gestaltet, daß hiefür die weiteste
E.ntfaltungsmöglichkeit im Rahmen der Bundesver-‘assung
 gegeben ist.

DIE WIENER STADTVERWALTUNG VON 109018 BIS 1928
Von Karl Honay, Sekretär des deutschösterreichischen Städtebundes.

Grundlegende Aenderungen haben sich im Wiener
Rathaus seit dem Jahre 1918 vollzogen. Verfassung und
Verwaltung wurden auf völlig neue Grundlagen gestellt.

bürgerlichen Demokraten 1. Von den 630 Wiener
Bezirksvertretungssitzen entfielen 339 auf die Sozialdemokraten,
 104 auf die Christlichsozialen, 41 auf die

Kinder-Heilstätte Wilhelminenberg, Tagraum

Vor allem ist die Zusammensetzung des Wiener
Gemeinderates geändert worden. Bis zum 3. Dezember
1918 bestand diese Körperschaft aus 165 Mitgliedern,
von denen nur sieben Sozialdemokraten waren. Auf
Grund einer Parteienvereinbarung wurde ein sogenannter
 provisorischer Gemeinderat gebildet, der sich
am 3. Dezember 1018 konstituierte. Ihm gehörten
84 Christlichsoziale, 60 Sozialdemokraten, 19 Deutschfreiheitliche
 und 2 Deutschnationale an. Dem so zusammengesetzten
 Gemeinderat oblag nun die Schaffung
der neuen Gemeindewahlordnung. Er hatte die Neuwahlen
 vorzubereiten, die am 4. Mai 1019 stattfanden
und die der Sozialdemokratie nahezu die Zweidrittelmehrheit
 brachten. Es erhielten damals von den
165 Gemeinderatsmandaten die Sozialdemokraten 100,
die Christlichsozialen 50, die Tschechen 8, die Deutschnationalen
 und die Jüdischnationalen je 3 und die

U’schechen, 30 auf die Deutschnationalen, 17 auf die
bürgerlichen Demokraten und 9 auf die Jüdisch-1ationalen.
 Diese Mandatszahlen fußten auf 368.533
sozialdemokratischen, 182.047 christlichsozialen, 57.580
schechischen, 34.045 deutschnationalen, 20.019 demokratischen
 und 13.075 jüdischnationalen Stimmen. Inszesamt
 wurden 679.066 Stimmen abgegeben.
Am 22. Mai I919 hielt der neue Gemeinderat seine
arste Sitzung ab. Es wurde der langjährige sozialdemokratische
 Gemeinderat Jakob Reumann zum
Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien gewählt.
In den damals noch aus 30 Mitgliedern bestehenden
Stadtrat wurden 10 Sozialdemokraten, 10 Christlich-©oziale
 und I Tscheche gewählt.
Die neue Verwaltung hatte naturgemäß mit gewaligen
 Schwierigkeiten zu kämpfen. Vier Jahre Krieg
und Hungerblockade hatten die Bevölkerung zermürbt.
        <pb n="696" />
        Die städtischen Kassen waren leer, die großen Monopolbetriebe
 am Niederbrechen. Von allen Seiten stürmten
neue und berechtigte Forderungen an die Stadtverwaltung
 heran. Ende Mai 1910 gab es in Wien nicht
weniger als 127.556 Arbeitslose. Das soziale Elend
war unbeschreiblich. Es herrschte am Notwendigsten
bitterster Mangel.
Lag also das Wirtschaftsleben fast völlig darnieder, so
stand es auch verzweifelt um die städtischen Einrichtungen.
 Die Humanitätsanstalten, die Schulen, die
Spitäler, kurz alle Gemeindeeinrichtungen hatten durch
den Krieg unsagbar gelitten. Es fehlte überall an den
wichtigsten Bedarfsgegenständen. Die Straßen der
Stadt waren zerstört. Die Angestellten und Arbeiter
der Gemeinde waren schlecht bezahlt und forderten
ungestüm eine Besserstellung ihrer wirtschaftlichen Lage.

Die Ordnung der städtischen Finanzen.
Als die Sozialdemokraten die Wiener Stadtverwaljung
 übernahmen, fanden sie einen Abgang von
40 Millionen Goldkronen und ein Steuersystem vor,
das nahezu ausschließlich aufgebaut war auf die indirekte
 Belastung der breiten Massen. Nahezu 77%
des Personalaufwandes wurden durch die Mietsteuern
gedeckt, die im Jahre 1013, dem letzten Friedensjahr,
rund 50 Millionen Goldkronen einbrachten. Die
großen Monopolbetriebe der Gemeinde erstellten ihre
Tarife so, daß Jahr für Jahr ein gewaltiger Reingewinn
 in die städtischen Kassen floß. Im Jahre 1913
waren es nicht weniger als 31,207.000 Goldkronen!
Rund 10 Millionen Goldkronen schöpfte die Gemeinde
aus der Verzehrungssteuer.
Diese Form der indirekten Besteuerung hat die
neue Verwaltung beseitigt. Die Verzehrungssteuer ist

ıbgeschafft, die Mietsteuer ist eine Zwecksteuer geworden,
 deren gesamter Ertrag dem Neubau von
Wohnhäusern dient. Die Monopolbetriebe liefern an
lie Gemeindekasse nichts mehr ab. Ein etwaiger Reingewinn
 verbleibt beim Betrieb.
Die erforderlichen Einnahmen wurden durch neue,
lirekte Steuern aufgebracht. Da ist vor allem die
Zürsorgeabgabe zu nennen, die in Wien gegenwärtig
4% von der Lohnsumme beträgt (bei Banken 81/4°/),
lie Nahrungs- und Genußmittelabgabe in öffentlichen
";okalen, die besonders ausgestattet sind, und die
T?remdenzimmersteuer. Die Lustbarkeitssteuer wurde
jusgebaut. Hausgehilfen-, Kraftwagen-, Inseraten- und
Wertzuwachssteuer sind neue städtische Abgaben.
Obwohl Mitte 1019 die österreichische Währung noch
ziemlich fest war, hat die Gemeinde ihre Steuern nicht
nehr in Kronenbeträgen, sondern in Prozentsätzen
'estgelegt und die Einzahlungstermine sehr kurz benessen.
 Dadurch wurde der später immer rapider
einsetzenden Entwertung der Krone begegnet.
Als sich die finanziellen Verhältnisse der Stadtverwaltung
 halbwegs konsolidiert hatten, setzte die
furchtbare Inflation ein, die abermals eine Zeit der
steten Schwankungen im Gemeindebudget herbeiführte
and die Durchführung eines großen Wiederaufbauprogrammes
 verhinderte.
Nichtsdestoweniger hat die Finanzpolitik der Gemeinde
 auch in der Periode der Inflation alle Schwierigkeiten
 überwunden und verzeichnete Wien selbst im
Jahre 1022 eine aktive Gebarung.
Das Finanzverfassungs- und Abgabenteilungsgesetz
vom Jahre 1922 nahm dann der Gemeinde das Umagenrecht
 und eine Reihe von anderen erheblichen
Finnahmen. Als Frsatz bekam die Gemeinde die Ah-Siedlung

 Lainz. Hermeswiese

‚yo
        <pb n="697" />
        gabenertragsanteile.‘ Durch die Loslösung Wiens von
Niederösterreich wurde Wien im Jahre 1020 auch
Bundesland, so daß es von den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben auch den Landesanteil erhält.
Die Finanzen der Stadt Wien sind heute geordnet.
Die Stadt wird mit größter Sparsamkeit verwaltet
 und verfügt nicht über reiche Mittel. Der
Rechnungsabschluß für das Jahr 1927 weist einen Abgang
 von 7,392.117 Schilling aus. Am 31. Dezember
1927 betrug der Kassenstand 65.024.100 Schilling.
Im Jahre 1928 veranschlagt die Gemeinde Wien einen
Gebarungsabgang von rund 35 Millionen Schilling.
Der Voranschlag für das Jahr 1928 sieht Bruttoeinnahmen:
 von 443,384.690 Schilling vor, denen Bruttoausgaben
 von 478,981.570 Schilling gegenüberstehen,
Im Jahre 1920 sind die Einnahmen mit 463,853.240
Schilling und die Ausgaben mit 403,652.040 Schilling
errechnet, so daß sich ein Gebarungsabgang von
20,799.700 Schilling ergibt.
Für das Jahr 1920 sind die Gemeinde- und Landesabgaben
 sowie die Zuschläge zu den Bundessteuern
mit 184,735.900 Schilling und die Ertragsanteile an
den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit123,040.000
Schilling präliminiert,
Veber die eigenen Steuereinnahmen in den Jahren
[927, 1928 und 1929 gibt die nachstehende Tabelle
eine genaue Uebersicht :

Zrfolg | Ansatz | Ansatz
1927 1928 1929

Grundsteuer .....
Wohnbausteuer ...
Fürsorgeabgabe ...
uLustbarkeitsabgabe .
N.- u. G.-Abgabe ..
Fremdenzimmerabgabe
 .......
Wertzuwachsabgabe.
Plakatabgabe. . ...
Inseratenabgabe . . .
Hauspersonalabgabe
Automobilabgabe ..
Pferdeabgabe ....
Hundeabgabe ....
Feuerversichertenabgabe
 ....... 3,140.515 3.000.000
Veilbietungsabgabe . 381.206 250.000
Konzessionsabgabe . 565.227 450.000
Verwaltungsabgaben 795.517 650.000
Wasserkraftabgabe . 3,402.378 | 3,730.000
Bierabgabe ...... 10,192.306 10,300.000 |
Immobiliargebühren 2.891.233 1.600.000
Gebührenäquivalente
 .... 55.227 137.500 47.900
Wettgebühren .... _ _634.278 | 600.000 600.000
|| 187,926.679 | 175,792.500 | 184.735.900

Die sozialen Leistungen der Gemeindeverwaltung.

Rund 30% der Nettoausgaben der Gemeinde entfallen
 im Jahre 1029 auf die soziale Fürsorge. Auf

liesem weiten Gebiet hat die Wiener Stadtverwaltung
Vorbildliches vollbracht. Mit ihren "vielen Fürsorgezinrichtungen
 für Säuglinge, vorschulpflichtige und
schulpflichtige Kinder, für Kranke und Greise ist sie
1eute der Mittelpunkt des Studiums für die Gemeinde-‚erwaltungen
 des In- und Auslandes geworden.
Das furchtbare Elend der Nachkriegszeit erforderte
»äne gesteigerte kommunale Fürsorge. Als die neue
/erwaltung das soziale Fürsorgewerk begann, sah
je sich vor eine fast unlösbare Aufgabe gestellt. War
loch im Jahre 1919 die Sterblichkeit gegenüber der
Vorkriegszeit um 60% und die Kindersterblichkeit
zar um 100% gestiegen! In wahrhaft großzügiger
Weise hat die Gemeinde den Wiederaufbau der
/olksgesundheit in die Wege geleitet.
Schon beim Kind im Mutterleib setzte die Fürsorge
in. 34 Mutterberatungsstellen dienen diesem Zwecke.
Dort wird auch der Kampf gegen die Erbsyphilis
zeführt und geldliche Hilfe geleistet. Gut ausgebaut ist
lie Fürsorge für die Säuglinge. Es wurde das städtische
Antbindungsheim ‘gebaut und die unentgeltliche
\bgabe von Säuglingswäsche an alle werdenden
Yütter eingeführt, die sich darum bewerben. Dabei wird
ceinerlei Nachweis der Bedürftigkeit gefordert. Im
Jahre 1027 wurden 9781 Säuglingswäschegarnituren
abgegeben. Für die weitere Pflege der Kinder erhalten
die Mütter in den Mutterberatungsstellen Rat und
Hilfe.
Im Jahre 1925 hat die Gemeinde die Kinderübernahmsstelle
 geschaffen, die als Juwel der modernen
Kinderfürsorge bezeichnet werden muß. Der schöpferischen
 Initiative des städtischen Wohlfahrtsreferenten,
des Universitätsprofessors Stadtrat Julius Tandler,
entsprungen, verdanken Wiens fürsorgebedürftige
Kinder diese heute vorbildlichste Einrichtung auf dem
Kontinent. Mehr als 3500 Kinder gehen durchschnittlich
 im Jahre durch diese Anstalt, wo sie einige
Wochen ärztlich und fürsorgerisch behandelt werden,
um dann in Gemeindeanstalten, in die private Fürsorge
 oder zu den Eltern zu kommen. Der Bau und
die innere Einrichtung dieses Hauses kosteten
3,300.000 Schilling.
Stark ausgebaut wurden auch die städtischen Kindergärten.
 Es sind jetzt‘ 104 im Betrieb und O9 weitere
werden im Jahre 1920 vollendet werden. Die meisten
dieser Anstalten wurden von der neuen Verwaltung
als Volkskindergärten eingerichtet und sind von 7 Uhr
früh bis 6 Uhr abends geöffnet. Auf Wunsch der
"ltern erhalten die Kinder dort auch Frühstück und
Viittagessen. Von den rund 10.000 Kindern, die die
städtischen Kindergärten besuchen, werden 3000 ausgespeist.
 Davon 64% auf Kosten der Gemeinde.
Zweckmäßige Neuerungen wurden in der Schulfürsorge
 getroffen. Es wurden die schulärztlichen Untersuchungen
 eingeführt und eigene Schulfürsorgerinnen
vestellt. Stark in Anspruch genommen wird auch die
tädtische Schulausspeisung. Rund 15.000 Kinder, das

PA
        <pb n="698" />
        Wohnhausbau der Gemeinde Wien im XVIH. Bezirk, Lindenhof

Zweite Gewerbliche Fortbildungsschule, Wien XV., "Hütteldorferstraße
        <pb n="699" />
        Wohnhausbau der Gemeinde Wien im X. Bezirk, Am Fuchsenfeld
Untwurf: Arch. Schmid &amp;amp; Aichinger Bauleitung: Wiener Stadtbauamt

Wohnhausbau der Gemeinde Wien im XVI. Bezirk, Sandleithen
Entwurf: Arch. Bauräte Hoppe, Schöntal, Matuschek Bauleitung: Wiener Stadtbauamt
        <pb n="700" />
        Städtisches Amalien-Bad

Kinderfreibad Hartäckerpark
        <pb n="701" />
        Kindergarten X. Bezirk. Herzuause

Kinderübernahmsstelle der Gemeinde Wien im IX. Bezirk, Lustkandigasse-Avrenhoffgasse

Intwurf: Arch. Oberstadtbaurat Ing. Stöcl
Bauleitung: Wiener Stadtbauamt
        <pb n="702" />
        Wohnhaus der Gemeinde Wien im 5. Bez.: Reumann-Hof. Entwurf: Arch. Hubert Geßner, Bauleitung: Wiener Stadtbauamt

sind mehr als ein Zehntel aller Schulpflichtigen, nehmen
an dieser Ausspeisung teil. Figene Schulzahnkliniken,
städtische Horte und Tagesheimstätten sowie eine
amfassende Ferialfürsorge dienen dem Wohl der heranwachsenden
 Jugend.
Das städtische Jugendamt übt über 22.647 Mündel
die Generalvormundschaft aus. Ende 1027 zahlte die
Gemeinde für 14.892 Kinder Pflegebeiträge bis zu
45 Schilling monatlich. Kranke Kinder kommen in
Heilanstalten, die eigene Schulen und Lehrwerkstätten
besitzen. Eine besondere Tat der Gemeindeverwaltung
war die im Jahre 1927 erfolgte Umwandlung des
irüheren Habsburgerschlosses am Wilhelminenberg in
ein Kinderheim. Von Niederösterreich hat die Gemeinde
 Wien die Erziehungsanstalt Eggenburg übernommen,
 die grundlegend reformiert wurde. Im Jahre
1925 wurde für schwer erziehbare schulentlassene
Mädchen in Weinzierl eine Beschäftigungsanstalt geschaffen.

Auch die Fürsorge für die Erwachsenen
wurde stark verbessert. Hier ist vor allem die Fürsorge
 für Tuberkulöse zu nennen. Figene städtische
Tuberkulosefürsorgestellen haben die Kranken ausändig
 zu machen und zu betreuen. Im Jahre 1027
konnten rund 13.000 Kranke in Anstalten untergebracht
 werden. Verfügte die Gemeinde vor dem
Krieg über kein einziges eigenes Bett für Tuberkulöse,
so stehen ihr heute nahezu 2000 zur Verfügung. Sie
hat am Rand der Großstadt eigene Heilstätten für
Leichttuberkulöse errichtet und insbesondere durch
die großzügige Wohnbautätigkeit der Ausbreitung
dieser Volkskrankheit entgegengewirkt. Diese Tätigkeit
bewirkte, daß die Zahl der Todesfälle mit Tuberkulose
 als Ursache von 30 im Jahre 1913 auf 20 im
Jahre 1927 für je 10.000 Einwohner zurückging! Die geschlossene
 Fürsorge wurde ebenfalls verbessert. In elt
Heimen betreut die Gemeinde ‚gegenwärtig rund
12.000 alte, erwerbsunfähige Bürger. In der offenen
Fürsorge stehen gegenwärtig rund 44.000 Menschen,

die Erhaltungsbeiträge bis zu 40 Schilling monatlich
erhalten. Mietzinsaushilfen und Sachaushilfen werden
nach bestimmten Normen gegeben. In der Wiener
städtischen Fürsorge sind nicht weniger als 6000 Fürsorgeräte
 ehrenamtlich tätig. Die große Heilanstalt
für Geistessieche „Am Steinhof” ist seit 1020 Eigentum
 der Gemeinde.

Der kommunale Wohnungsbau.
Im Mittelpunkt der Wiener Kommunalpolitik
teht seit einer Reihe von Jahren der Wohnausbau
 aus Steuereinnahmen. Er hat seinen groß-‚ügigen
 Anfang im Jahre 1023 genommen, als der
Wiener Gemeinderat ein Wohnbauprogramm beschloß,
las den Bau von 25.000 Wohnungen innerhalb von
ünf Jahren vorsah. Die Mittel werden aus der Wohnjausteuer
 genommen. Soweit ihr Ertrag nicht hin-‚eicht,
 werden andere Finnahmen der Gemeinde heringezogen.
 In dem erwähnten Jahrfünft wurden rund
30.000 Wohnungen gebaut und im Jahre 1027
hat die Gemeinde abermals den Bau von 30.000
Wohnungen in fünf Jahren beschlossen. Im Jahre 1927
1at die Gemeinde für den Wohnhausbau rund 04 Milionen
 Schilling ausgegeben; die Wohnbausteuer hat
‚und 36'3 Millionen Schilling eingebracht. Im Jahre
'0928 enthält der Voranschlag für Wohnhaus- und
3iedlungsbauten 76 Millionen Schilling, wodurch die
Terstellung von 6000 Wohnungen möglich ist. Auch
im Jahre 1920 ist derselbe Betrag eingesetzt. Am
1. August 1928 verwaltete die Gemeinde 30.561 Wohıungen
 und 2415 Geschäftslokale. Die neuen Wohıungen
 entsprechen allen Anforderungen der modernen
Wohnkultur. Sie bestehen aus mindestens zwei Wohnäumen,
 Wasserleitung, Klosett sind im Wohnungsver-.Ahluß.
 Ueberall ist Gas und elektrisches Licht eingeleitet.
Die verbaute Fläche beträgt höchstens 50%. Große,
zartenmäßig ausgestaltete Höfe sorgen für die Durch-‚üftung
 der Anlagen. Die kleinste Wohnungstype
ımfaßt 40 Ouadratmeter. In den großen Anlagen
        <pb n="703" />
        sind eigene Badeeinrichtungen und Wäschereibetriebe
eingebaut. In den bis jetzt geschaffenen Gemeindebauten
 sind 37 Kindergärten, 13 Horte und 8 Mutterberatungsstellen
 untergebracht. Die Mieten werden
äußerst gering festgesetzt. Sie sind je nach der Größe
und Lage der Wohnung verschieden. Gewöhnlich
werden für den Quadratmeter Wohnfläche 20 Groschen
im Monat verlangt. Die Mietzinse aus allen städtischen
Wohnhäusern werden in einem besonderen Reserve-:onds
 gesammelt und dienen zur Bestreitung der
Kosten der Instandsetzungen. Die Mieter haben also
keine Beiträge für Hausreparaturen zu leisten. Die
Mieten der Insassen der städtischen Häuser bilden eine
Art Ausgleichsfonds für den städtischen Hausbesitz.
Selbstverständlich fördert die Gemeinde Wien auch
das Siedlungswesen. Mit Unterstützung der Gemeinde
 wurden ungefähr 4000 Siedlungshäuser errichtet.
 Seit 1027 baut die Gemeinde die Siedlungen selbst.
Die fertigen Siedlungshäuser werden den Genossenschaften
 zur Verwaltung übergeben. Im Jahre1027 wurden
450 solcher Siedlungshäuser erbaut. Die Gemeinde
hat auch Kredite für eine Heimbauhilfe gewährt. Damit
 werden Einfamilienhäuser gebaut. Ein Viertel der
Baukosten ist sofort zu zahlen, der Rest in I5 Jahres-:aten
 mit 4°% Verzinsung. Der Baugrund ‚wird im
3aurecht bis zum Jahre 2000 vergeben.
Diese großzügige Wohnbautätigkeit der Gemeinde
Wien bewirkte sehr umfangreiche Grundankäufe. Von
[919 bis 1928 hat die Gemeinde rund 17 Millionen
Quadratmeter Grundfläche angekauft.
Schule und Volksbildung.
Im Jahre 1022 wurde der Stadtschulrat für Wien
geschaffen, der als oberste Wiener Schulbehörde
wirkt. Eines der ersten Beschlüsse des neuen Gemeinderates
 war die unentgeltliche Abgabe
aller Lernmitteln an alle Schulkinder, ohne
Unterschied der sozialen Stellung ihrer Fltern. Im
lahre 1927 hat die Gemeinde für das Schulwesen rund
57 Millionen Schilling ausgegeben. Im Jahre 1929
sind 73,574.000 Schilling veranschlagt. Die Zahl der
Schulkinder‘ hat gegenüber der Vorkriegszeit stark

abgenommen. Im letzten Jahre vor dem Kriege zählte
nan in Wien 240.000 Schulkinder, im laufenden
Schuljahr sind es nur 120.000, darunter 1280 tschehische.
 Die Zahl der Lehrpersonen beträgt 6220.
Schulwarte stehen 407 in städtischen Diensten. Besonders
 hervorzuheben ist die Arbeit der Elternverzinigungen,
 die es früher überhaupt nicht gegeben
lat und die ein wichtiges Bindeglied zwischen Elternaaus
 und Schule sind. Die Gemeinde hat eine eigene
Schülerherberge errichtet, die den Kindern aus der
Yrovinz, die: zum gemeinsamen Besuch nach Wien
commen, als Unterkunftsstätte dient. Zur Durchführung
ler Schulreform wurden viersemestrige, hochschulmäßige
Lehrerbildungskurse am Pädagogischen Institut für
ıbsolvierte Mittelschüler und Seminaristen eingerichtet,
lie dann praktisch an der Institutsschule, an Versuchs-&amp;lt;lassen
 und an anderen Klassen der öffentlichen
Schulen ausgebildet werden. Die fachwissenschaftliche
ınd philosophische Ausbildung erfolgt an den Hoch-;chulen
 Wiens. Die Gemeinde gibt den Hörern Sti-»endien.
 Eine von der Gemeinde errichtete pädazogische
 Zentralbücherei, die schon mehr als 120.000
Werke umfaßt, versorgt die Interessenten mit der
1ötigen Literatur. Besonderes Augenmerk wendet die
emeinde dem gewerblichen Fortbildungsschulwesen
zu. Hier ist insbesondere der Bau des zweiten zentralen
 Fortbildungsschulgebäudes zu erwähnen, das
für Lehrlinge der holzverarbeitenden Gewerbe dient.
Die Gemeinde leistet zum Aufwand des gewerblichen
Schulwesens 45%.
Neue Wege ist die Stadtverwaltung auch gegangen,
um Minderbemittelten das Studium zu ermöglichen.
Jedes Jahr werden Stipendien an Mittel- und Hochschüler
 verliehen. Im Jahre 10928 wurden 400 Stipendien
 zu 300 Schilling an Mittelschüler und 400 an
Tochschüler zu 420 Schilling verteilt. Für die Hörer
des Pädagogischen. Instituts wurden 200 Stipendien
zu 300 Schilling verliehen. Die Gemeinde vergibt alljährlich
 eigene städtische Kunstpreise nach. dem
Urteil einer Jury und fördert die bildenden Künstler
durch Aufträge für die städtischen Wohnhausbauten,
die oft reichen figuralen Schmuck aufweisen.
DAS WIENER STADTBILD

Vier Jahre Krieg, denen ebenso viele Jahre der
schrecklichsten Nachkriegsnot folgten, haben naturgemäß
 auch dem Stadtbild ihren Stempel aufgedrückt.
Verwahrlost die Straßen, Häuser, Denkmäler und
Gartenanlagen. Von einer Straßenbeleuchtung kaum
aoch etwas zu bemerken, Bäder und Brücken in
einem schauderhaften Zustand.
Auch auf diesen weiten Gebieten öffentlicher Arbeit
wurde vorbildlich aufgebaut. Allein für die Wiederherstellung
 der Straßen hat die Gemeinde seit

1023 jedes Jahr durchschnittlich rund 16 Millionen
Schilling aufgewendet. Die Reinigung derStraßen,
vor dem Krieg sehr primitiv durchgeführt, erfolgt jetzt
mit Hilfe der modernsten Maschinen. 60 %/, sämtlicher
gepflasterter Straßen werden von zehn Kehrzügen in
den Nachtstunden gereinigt. Durch die planmäßige
Oelung der geschotterten Straßen wurde die
lästige Staubplage wirksam bekämpft. Jährlich werden
rund zwei Millionen Quadratmeter Straßenflächen
geölt, das ist ungefähr ein Drittel aller geschotterten

"Ya
        <pb n="704" />
        Straßen. Neu ist auch die im Jahre 1025 begonnene
Aktion zur Reinhaltung der Straßen mit Hilfe von
Ahfallsammelkörben. Ende 1028 war die Zahl
ler in den Wiener Straßen angebrachten Abfallkörbe
ünftausend. Durch diese Aktion und durch das
„olizeiliche Strafmandat ist eine ebenso bemerkbare
wie auch begrüßenswerte Reinlichkeit auf den Wiener
Straßen und Plätzen zu verzeichnen. Viel zur Verschönerung
 des Stadtbildes hat auch die großzügige
 Ausgestaltung der Straßenbeleuchzung
 beigetragen. Die Gasbeleuchtung war in der
arsten Nachkriegszeit bis auf 42° und die elektrische
Straßenbeleuchtung bis auf 16° ihres Friedensstandes
herabgesunken. Durch die Errichtung. von zwei
Wasserkraftwerken aus dem Ertrage der Wasserkraftabgabe
 hat die Gemeinde den sehr billigen Nacht-;trom
 zur Verfügung. Es wurde deshalb die Umgestaltung
 der Gasbeleuchtung auf die elektrische Straßenveleuchtung
 beschlossen. Diese Reform wurde zuerst
n allen Straßenzügen, in denen die elektrische
Straßenbahn‘ verkehrt, durchgeführt. Sie erfolgt jetzt
lanmäßig in allen anderen Straßenzügen. Ende 1028
waren bereits 18.600 elektrische Lampen in Betrieb.
Sie beleuchten 560 Kilometer Straßen, das sind 50%
der gesamten Straßenlänge Wiens. Durch die Einihrung
 der elektrischen Beleuchtung ist gegenüber
der Vorkriegszeit eine fünffache Verbesserung zu verzeichnen.
 Durch die Aufstellung von 21 neuen elekirischen
 Uhren an den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten
 Wiens hat die Gemeindeverwaltung einem
sehr dringenden Bedürfnis entsprochen.
Mit besonderer Liebe und Sorgfalt beschützt, pflegt
and vermehrt die Wiener Stadtverwaltung die öffentlichen
 Gartenanlagen. Gab es im Jahre 1913 in
Wien nur 351 Gartenanlagen, die eine Fläche von
79 Millionen Quadratmeter bedeckten, so gelang es
ler sozialdemokratischen Stadtverwaltung, durch die
Umwandlung alter, längst aufgelassener Friedhöfe und
5den Geländes in öffentliche Parks, bis Ende 1028
eine Steigerung auf 415 Anlagen mit 27 Millionen
Quadratmetern zu erzielen. Im Jahre 1028 betreute
lie Gemeinde in Wien allein 59.774 Bäume.
Ein großes Augenmerk wird auch der Vermehrung
und dem Ausbau der städtischen Bäder zugewendet.
Die neue Verwaltung hat nicht weniger als 25 Badeanstalten
 gebaut. An der Spitze steht, mitten in einem
Arbeiterbezirk, das große Amalienbad. Es wurde
im Jahre 1926 vollendet und erforderte Gesamtkosten
von zehn Millionen Schilling. Vor dem Kriege waren
Kinderfreibäder in Wien eine unbekannte Sache.
Die sozialdemokratische Stadtverwaltung hat bis jetzt
8 Kinderfreibäder geschaffen, die im Sommer 1028
von nicht weniger als 1,223.000 Kindern besucht
worden sind. Die Preise in den städtischen Bädern
sind so erstellt, daß sie nicht einmal die Betriebskosten
 decken. Die Investitionen gehen vollständig zu
Lasten der Gemeinde. Gegenüber der Vorkriegszeit

hat aber auch der Besuch der städtischen Bäder,
‚or allem der Sommerbäder, die von der Gemeinde
;roßzügig ausgestaltet worden sind, einen ungeheuren
Aufschwung genommen. Im Jahre 1013 haben die
Gemeindebäder 4,049.000 Personen besucht, im
Jahre 1027 aber nahezu neun Millionen! Dies
ei einer Abnahme der Bevölkerungszahl um fast
300.000! Die städtischen Sommerbäder, die im Jahre
013 nur von 338.700 Personen besucht wurden,
wiesen 1928 ohne die Kinderfreibäder schon eine
Besucherzahl von 1,563.000 auf!
Die Trinkwasserversorgung wurde verbessert;
ne neue Quelle gefaßt und die Abgabe des Trinkwassers
 auf völlig neue Grundlagen gestellt. Während
früher jeder Tropfen Hochquellenwasser bezahlt
werden mußte, gibt die Gemeinde jetzt für jeden
Finwohner täglich 35 Liter Wasser kostenlos ab. Das
ührt dazu, daß fast die Hälfte aller Wiener Häuser
keine Wasserrechnung bekommt. Der Mehrverbrauch
wird mit 30 Groschen für tausend Liter berechnet.
Das Wasser für die Industrie, für die Approvisionie-‚ung
 und für gemeinnützige Zwecke wird um vier
Groschen für tausend Liter abgegeben.
Modernisiert wurde in Wien auch die Kehrichtabfuhr.
 Der alte, vielgelästerte Mistbauer ist aus
dem Stadtbild verschwunden. Der Hauskehricht wird
aun ohne jede Belästigung der Wohnparteien und
Straßenpassanten staubfrei abgeholt. Die Parteien
:;ragen ihren Kehricht in die von der Gemeinde beigestellten,
 luftdicht schließenden großen Kübel, die
meist im Hof oder an einer sonstigen leicht zugänglichen
 Stelle des Hauses angebracht sind. Einmal
wöchentlich kommt der große automobilisierte Colonia-Sammelwagen
 und städtische Arbeiter entleeren die
&amp;lt;übel, wobei jede Staubentwicklung vermieden wird.
Die Einführung dieses neuen Systems verursachte
zäine Ausgabe von 13°5 Millionen Schilling. Die Beriebskosten
 belaufen sich auf jährlich 6°5 Millionen
Schilling. Die Mieter haben die Abfuhr des Kehrichts
nicht zu bezahlen. Nur für die Kehrichtabfuhr aus
den gewerblichen Betrieben wird eine Gebühr von
3'50 Schilling bis 24 Schilling monatlich eingehoben,
wobei die Zahl der beigestellten Kübel und der Zeitraum
 ihrer Entleerung zur Grundlage der Berechnung
 genommen werden.
Die städtischen Märkte, Kühl- und Schlachthäuser,
 die durch den Krieg ebenfalls stark gelitten
hatten, wurden modernisiert. Geplant ist die Errich-+ung
 eines großen, modernst ausgestatteten Öbst- und
Gemüsemarktes.

Seit 1920 ist: Wien nicht nur Gemeinde, sondern
auch Land. Der Wiener Gemeinderat ist zugleich
auch Landtag. Der Bürgermeister ist auch Landeshauptmann.
 Bis 22. Mai I919 war Dr. Richard Weiskirchner
 Bürgermeister. Ihm folgte als erster Sozialdemokrat
 der langjährige Gemeinderat Jakob Reu-
        <pb n="705" />
        nann. Er bekleidete diese Funktion bis 13. November
1923. Sein Nachfolger ist der gegenwärtige Bürgermeister
 Karl Seitz. Die einzelnen Verwaltungszweige
wurden im Jahre 1020 in acht Gruppen gegliedert,
an deren Spitze je ein amtsführender Stadtrat steht.
Die erste Verwaltungsgruppe umfaßt die Personalangelegenheiten;
 sie leitet amtsführender Stadtrat
Paul Speiser. Es sind rund 54.000 städtische Angestellte
 und Bedienstete, deren dienstrechtliche Angelegenheiten
 von dieser Gruppe verwaltet werden.
Die zweite Gruppe betreut das Finanzwesen:
amtsführender Stadtrat ist Hugo Breitner. Die dritte
Verwaltungsgruppe umfaßt das weite Gebiet des
Wohlfahrtswesens und der sozialen Verwaltung; an
der Spitze steht amtsführender Stadtrat Universitätsarofessor
 Dr. Julius Tandler. Die vierte Gruppe
beschäftigt sich mit dem Wohnungsbau und der
Wohnungsverwaltung. Amtsführender Stadtrat Anton
Weber lenkt dieses wichtige Ressort. Alle technischen
 Angelegenheiten der Gemeinde fallen in die
fünfte Verwaltungsgruppe, an deren. Spitze amtsführender
 Stadtrat Karl Richter steht. Die Ernäh-‚ungs-
 und Wirtschaftsangelegenheiten bilden die
sechste Gruppe; sie leitet amtsführender Stadtrat
Quirin Kokrda. Die siebente Gruppe führt die Bezeichnung:
 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.
Sie umfaßt alles, was nicht zu den andern Gruppen,
die nach sachlichen Gesichtspunkten gegliedert sind,
zehört. Vor allem das Bildungswesen, die städtischen
Vluseen und Sammlungen, aber auch die städtische

Feuerwehr, die Gemeindewache und verschiedene
nagistratische Kompetenzen, wie Verleihung des
Heimatrechtes, Straßenbenennung, Baupolizei usw.
Diese Verwaltungsgruppe ist dem amtsführenden Stadtat
 Julius Linder unterstellt. Die städtischen Unterı1ehmungen
 bilden dieachte Verwaltungsgruppe; anihrer
5pitze steht als amtsführender Stadtrat Vizebürgermeister
eorg Emmerling. Jeder Verwaltungsgruppe ist ein
‚om Gemeinderat gewählter, nur aus Gemeinderäten
ı1ach dem Proporz zusammengesetzter Ausschuß zur
seite gestellt. Die acht amtsführenden Stadträte werden
zur aus den Mitgliedern der Mehrheitspartei genomnen
 und bilden mit vier Stadträten ohne Ressort,
lie aus der Minderheit namhaft gemacht werden, den
stadtsenat, an dessen Spitze der Bürgermeister steht,
Der alte, dreißiggliederige Stadtrat wurde schon im
lahre 1920 abgeschafft. Auch die Zahl der Gemeinde--äte
 wurde seit 1023 verringert. Sie beträgt jetzt nur
'20 gegenüber 165, Die letzte Neuwahl des Wiener
Gemeinderates war am 24. April 1027. Bei einer
Wahlbeteiligung von 92°% wurden LI52.155 gültige
Stimmen abgegeben, davon erhielten die Sozial-Jlemokraten
 604.457 oder 60'27%%; 457.608 oder
30°73°% entfielen auf die übrigen Parteien. Von
den 120 Gemeinderatsmandaten bekamen die Sozial-Jemokraten
 78, die Christlichsozialen und Großdeutschen,
 die unter der Bezeichnung „Einheitsliste”
kandidierten, 42. Die Sozialdemokraten verfügen also
im Wiener Gemeinderat nahezu über die Zweidrittelmehrheit.


DER AUSBAU DES HISTORISCHEN MUSEUMS DER STADT WIEN

Das Historische Museum der Stadt Wien
hatte wie alle Kunstinstitute unter dem Einfluß des
Krieges und seiner Folgeerscheinungen stark zu leiden.
Das zeigte sich zunächst schon rein äußerlich: Ein
ı1amhafter und in seiner Anordnung imposanter Teil
seiner Ausstellungsräume, die gesamte IV. Abteilung,
das Waffenmuseum, war seinem eigentlichen Zwecke
entzogen, indem daselbst schon während des Krieges
Kanzleien für amtliche Stellen zur Versorgung und
Beteilung der Bevölkerung mit Lebensmitteln untergebracht
 waren, und der Weiterbestand dieser Aemter
sich infolge der sehr schwierigen Verhältnisse in den
ersten Nachkriegsjahren nach Beendigung des Weltkrieges
 mit seinen drückenden Folgen erst recht als
notwendig erwies. Da überdies die Abteilung I zu
Depotzwecken benützt werden mußte, war das
Viuseum, das bereits im Juli 1917 wieder eröffnet
worden war, nur in äußerst bescheidenem Umfange
‘mit den Abteilungen II und IM) öffentlich zugänglich.
Aber auch diese beiden Abteilungen konnten zunächst
nicht ständig offengehalten werden, sie wurden vielmehr
 wegen Kohlennot während der Wintermonate

regelmäßig bis zum Jahre 1921 gesperrt. Im folgenden
Jahre (3. Dezember 1922) wurde die seit dem Kriege
geschlossene Abteilung I wiedereröffnet und nach
Liquidierung der eingangs erwähnten Versorgungsstellen
 die Wiederaufstellung der Waffensammlung
in der Abteilung IV des Museums in Angriff genommen,
 so daß dieser Teil des Institutes am 27. Mai
1923 wieder der öffentlichen Besichtigung zugeführt
werden konnte.
Damit war das Historische Museum der Stadt Wien
zwar wieder ganz geöffnet, aber die durch den Krieg
bedingten politischen und sozialen Veränderungen
stellten das Institut vor neue Aufgaben; weit mehr
als bisher mußte es in den Dienst der allgemeinen
Volksbildung gestellt werden und es wurden zunächst
in dieser Richtung hin die einzelnen Abteilungen
vielfach ergänzt und erneuert. Am durchgreifendsten
war dies bei der Abteilung II der Fall, deren Neuaufstellung
 (am 12. April 1925 eröffnet) nunmehr die
topographische Ausgestaltung des Stadtbildes in
lurchaus neuer, grundlegend geänderter Art zur
Darstellung bringt und auch die historische Entwick-Ar
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        ) n s
igemälde „Die Brotvermehrung” von Platze)

Ölgemälde „Der Augenarzt” von Danhauser

Neuerwerbungen des Historischen Museums der Stadt Wien
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        Plastik von Frau
Feodorowna Rieß
‚Die Unbesiegbaren

XVI., Kongreßplatz
(1028)

Krieger-Grabmal am Zentralfriedhof. von Bildhauer Anton Hanak
        <pb n="708" />
        lung unserer Stadt durch wichtige Urkunden aus
dem städtischen Archive, welche auch auf die frühen
Erwerbsquellen der Einwohnerschaft hinweisen, ferner
Jurch reiches Anschauungsmaterial und Erinnerungsgegenstände
 an wichtige Ereignisse (Türkenbelage--ungen,
 das Jahr 1848) stärker betont sowie das
eigentliche Volksleben in früheren Zeiten, die Volksbühne
 und dergleichen durch Typen, Darstellungen
von Szenen und anderes mehr in den Vordergrund rückt.
In der Abteilung II gelangten in dem den Trägern
der geistigen Kultur gewidmeten Saale Einrichtungsgegenstände
 (darunter der Schreibtisch) der Schriftstellerin.
 Marie Ebner-Esschenbach und eine größere
Anzahl von Handschriften der bedeutendsten österseichischen
 Dichter neu zur Aufstellung; im Musikerzimmer
 wurden die Schauobjekte durch das Klavier
Alfred Grünfelds und Porträte hervorragender Musiker
vermehrt. Da die beschränkten Raumverhältnisse des
Vluseums eine dauernde Ausstellung aller Zuwächse
nicht zulassen, wurde die Einführung geschaffen, im
großen Bildersaale die letzten musealen Erwerbungen
dem Publikum zeitweilig vor Augen zu führen.
Diesen Bestrebungen auf dem Gebiete der Volksbildung
 dienten auch verschiedene Ausstellungen,
welche die Museumsleitung teils in den Räumen des
Vluseums selbst, teils infolge der Platzfrage außerhalb
veranstaltete. Wie rege die Tätigkeit auf diesem Gebiete
 war, erhellt aus der Tatsache, daß innerhalb
des Zeitraumes vom Mai 1920 bis Mai 1027
aicht weniger als 15 Ausstellungen im Historischen
Vluseum der Stadt Wien selbst stattfanden, von
denen nur jene größeren Stiles hier angeführt
seien ;die erste fand vom 26. Mai bis 24. Juni 1920
anläßlich der in Wien abgehaltenen Musikwoche
statt und ergänzte das Programm dieser Festwoche
 durch die Schaustellung auf die Musik
bezüglicher historischer Dokumente; es folgte
noch im selben Jahre eine zur Erinnerung an
den 150. Geburtstag L. van Beethovens veranstaltete
 Ausstellung (16. Dezember 1920 bis
30. Jänner 1921), dann die Grillparzer-Ausstellung
 zum 50. Todestag des Dichters (21. Jänner
1922 bis I. März 1022), eine solche zur Erinnerung
 an das Jahr 1848 (13. März 1923 bis
15. Mai 1923); im folgenden Jahre die Ausstel-Jungen:
 „Ernste Musik von Anton Bruckner bis
Richard Strauß” (13. September bis 16. November
1924) und „Das volkstümliche Theater Wiens seit
150 Jahren” (20. September bis 16. November
1924). Vom 24. Oktober 1025 bis 17. Dezember
 dieses Jahres die „Johann Strauß-Gedächtnisausstellung”;
 in den folgenden Jahren führte
eine in kleinerem Rahmen gehaltene Schaustellung
 die Porträte der bedeutendsten Mitglieder
 des alten Burgtheaters vor (6. April bis
30. April 1926); schließlich fand in der Zeil
vom 26. März bis 15. Mai 1027 in den Räumen

les Museums diegroßeBeethoven-Zentenar-Ausstellung
der Stadt Wien statt.
Daneben veranstalteten die Städtischen Sammlungen
auch außerhalb des Museums mehrere groß angelegte
Schaustellungen, so die beiden Ausstellungen im
Wiener Messepalast: „Wien und die Wiener” (Mai
bis Juni 1927), die ein Kulturbild der Stadt von den
zühesten Zeiten bis zum Kriegsausbruche bot, und
lie „Schubert-Zentenar-Ausstellung der Stadt Wien”
m Sommer des Jahres 1928, die neben dem Lebensverk
 des Komponisten auch insbesondere die billende
 Kunst seiner Zeit vor Augen führte, und
schließlich im Vereine mit der Wiener Secession im
September bis Oktober 1926 die Ausstellung „Das
Stadtbild Wiens in der bildenden Kunst” in den
läumen des Gebäudes dieser Künstlervereinigung.
\uch beteiligte sich das Historische Museum der
Stadt Wien in den Jahren 1920 bis 1928 an zahl-.eichen
 von anderen Korporationen veranstalteten
Ausstellungen, und zwar sowohl solchen zum Gelächtnisse
 bedeutender Künstler, wie Karl Schindler,
Anton Hlavacek (1026), Gustav Klimt (1928) u. a.,
3ls auch anderen, so zum Beispiel der Internationalen
Städtebau-Ausstellung im Künstlerhaus (Herbst 1926),
Jer Ausstellung „Gotik in Oesterreich” im Oester--eichischen
 Museum für Kunst und Industrie (Herbst
026) und vielen anderen.
Im besonderen Maße wurde auch auf die innere

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Ain Brief Grillparzers. (Im Besitz des Hist. Museums der Stadt Wien)

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        Ausgestaltung des Museums, insbesondere die
Erwerbung charakteristischer und für die Kultur- oder
Kunstgeschichte Wiens bedeutender Objekte das
Augenmerk gerichtet. Namentlich als mit der zunehmenden
 Besserung der finanziellen Verhältnisse
der Stadt von der Gemeindeverwaltung der Auszabenetat
 für das Museum von Jahr zu Jahr in munifizenter
 Weise erhöht wurde, konnte sich das Institut
aun wieder an den jetzt als Folge der Inflation sich
ıäufenden Kunstauktionen mit Erfolg beteiligen und
zahlreiche wertvolle . Stücke erwerben, so daß das
Vluseum, das in den letzten Jahren auch einige umangreiche
 Schenkungen, wie das Grünfeld-Zimmer
ınd andere erhielt und anläßlich der Trennung der

F”, G. Janneck, Adam Braun und andere, von Verretern
 des für die Wiener Malerei in erster Linie
harakteristischen Sittenstückes, vor allem: J. Danhauser
„Der Augenarzt”), M. Neder, Fd. Ritter, bis zu
modernen Gemälden dieser Richtung. Auch die bedeutendsten
 Namen der Romantiker, M. v. Schwind
„Die Donau”), Jos. Führich, Leop. Kupelwieser sind
unter den letzten Neuerwerbungen vertreten, ferner
Interieurs (von Franz und Rud. Alt), Blumenstücke
S. Wegmayr, A. Schuster und anderen), Landschaften
von Künstlern ‚der verschiedensten Richtungen, wie
Schödlberger, M. Fritsch, F. Steinfeld, A. Hlavacek,
A. Pettenkofen („Ungarischer Markt”), L. K. Müller,
Ed. Zetsche, H. Darnaut, Jos. Stoitzner und anderen.

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Cine Noten-Handschrift

Schuberts

Im Besitz des
Historischen
Museums der
Stadt Wien

Bundesländer Niederösterreich und Wien vom Nieder-Österreichischen
 Landesmuseum aus den seinerzeit für
die „Moderne Galerie” angekauften Kunstwerken
eine große Anzahl auf Wien bezüglicher Bilder und
Ansichten übernahm, Ende Oktober d. J. mehr als
10.000 Inventarnummern aufwies.
Von bedeutenderen Erwerbungen von Gegenständen
 der bildenden Kunst in den letzten Jahren
nennen wir die Porträte der Komponisten Ch. W.
Gluck, F. Schubert von W. A. Rieder, Selbstbildnisse
von L. Kupelwieser, A. Romako, E. Jettel, L. K.
Müller, dann Porträte von H.F.F üger, J. Abel
J. B. Lampi d. J., J. Danhauser, M. M. Daffinger,
“ranz Eybl, F. G. Waldmüller, F. Amerling, H. Makart,
L. K. Müller, F, Lenbach, H. Temple und anderen.
An sonstigen Werken der Malerei wurden mehrere
charakteristische Gemälde von Künstlern des I8. Jahrhunderts
 erworben, die bisher so gut wie nicht in
unserem Museum vertreten waren: Joh. Gg. Platzer.

Stadtansichten von J. N. Geller, E. Ameseder,
A. Brusenbauch, historische Gemälde und vieles anderere
 mehr.
An bedeutenderen Plastiken wären neben Gruppen
von V. Tilgner, A. Jaray (Bronzemodell zum Kainz-Jenkmal),
 Heinrich Scholz (Narziß) auch zahlreiche
DYorträtbüsten hervorragender Persönlichkeiten zu
nennen, darunter Hans Gassers Selbstporträt und
3iskuitbüsten aus der Wiener Porzellanfabrik (Ant.
Canova von Ant. Grassi 1806), die uns schon zu
den verschiedenen Erwerbungen auf dem Gebiete
les Kunstgewerbes überleiten, zu Plastiken, Aufsätzen,
Schalen und Servicen aus Alt-Wiener Porzellan, zu
Erzeugnissen älterer und neuerer Wiener Glasmalerei
Fenster der Stephanskirche), Glasmalereien von
A. Kothgasser, der Silberschmiedekunst usw.
Auch die kulturgeschichtliche Abteilung des Museums
&amp;lt;onnte durch eine Reihe von Kostümen, Trachten-»ildern,
 Darstellungen aus dem Volksleben von der

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38 Rt
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        Hand bekannter Wiener Sittenschilderer (F. v. Myr-5ach,
 H. Schließmann, Th. Zasche), Bildern zur
Theatergeschichte Wiens, Alt-Wiener Kartenspielen
and dergleichen mehr bereichert werden.
Für die römische und prähistorische Abteilung des
Museums, welche durch lange Zeit bloß in beschränkten
Aäumlichkeiten der Schule, IV., Rainergasse 13, untergebracht
 war, gelang es, das ganze Gebäude für
Vlusealzwecke freizubekommen, in dem die Fundgegenstände,
 im weitesten Ausmaße vermehrt und
vollständig neu gruppiert, am 22. November 1924 zur
öffentlichen Ausstellung gelangten. ;
Sowohl die vom Historischen Museum der Stadt
Wien zeitweise veranstalteten Ausstellungen als auch
die in seinen Räumen ständig zur Schau gestellten
Sammlungen erregten das größte Interesse des Publikums,
 was sich im Urteil der Presse wie auch in der
stetig steigenden Besucherzahl widerspiegelt. Die Zahl
der Besucher des Museums wird überdies noch vermehrt
 durch jene Personen, welche die nicht ausgestellten
 Objekte, die in Mappen verwahrt oder
in Depots untergebracht sind, zu Studien, Schul- und
Unterrichtszwecken oder für Reproduktionen als
[llustrationsmaterial benützen; sie werden es gewiß
mit Freude begrüßen, daß es der Museumsleitung

ndlich gelungen ist, durch Freimachung von Räumen,
velche bisher anderen amtlichen Zwecken dienten,
3änen eigenen Benützerraum in unserem Museum zu
schaffen. |
Die Wiederaufbauarbeit der Stadtbibliothek
konnte, so lange nur eine geringfügige Dotation zur
Verfügung stand, kaum in Angriff genommen werden.
immerhin wurde, was die Autographensammlung be-:rifft,
 1923 durch eine Spende von 40 Nestroy-VWanuskripten
 der Grund zu einer Nestroy-Sammlung
gelegt, die in den folgenden Jahren durch zahlreiche
Stücke vermehrt wurde. Seit dieser Zeit wurde es
auch möglich, zahlreiche Nachlässe zu erwerben: so
von Ada Christen, Adam Müller-Guttenbrunn, Moriz
Aartmann, Carl Debrois van Bruyck, Josef Lewinsky,
Franz Schober, Karl Emil Franzos sowie die Autographensammlung
 Nik. Dumbas.
Die Musiksammlung erwarb unter anderen eine
fast vollständige Sammlung von Schubert-Erstdrucken,
sowie eine Sammlung alter Wiener Tanz- und volkstümlicher
 Musik, eine Reihe wertvoller Handschriften
Haydıns, Mozarts, Beethovens, Schuberts, Bruckners
and Mahlers und versucht, sich durch Spenden von
Handschriften lebender Tonkünstler (zum Beispiel
„Schlagobers” von Richard Strauß) zu erweitern.

DIE WIENER STÄDTISCHEN ELEKTRIZITÄTSWERKE

Es hat wohl kaum ein anderer Zweig der Ööster--eichischen
 Wirtschaft nach dem Kriege eine derartige
 Entwicklung aufzuweisen, wie die EJlektrizitätswirtschaft.
 Durch die Vervollkommnung der technischen
 Finrichtungen der Großkrafterzeugung und
„Übertragung konnten die Gestehungskosten der
alekrischen Energie weit unter das Niveau der Vorkriegszeit
 gedrückt werden, so daß heute die Elektrizität
 nicht bloß für den einzelnen, sondern für die
Allgemeinheit eines der wichtigsten Kulturprodukte
geworden ist.
Die Forderung nach einer billigen elektrischen
Energie, welche eine Vorbedingung für die Wiedergesundung
 unserer durch den Krieg und die Nachkriegszeit
 niedergebrochenen Wirtschaft ist, konnten
die städtischen Elektrizitätswerke dank der
ımfassenden Modernisierung und ständigen Vergrö-Berung
 ihrer Anlagen erfüllen. Trotz der großen
Investitionsarbeiten, welche zur Deckung der
ständig steigenden Produktion erforderlich sind, ist
der Strompreis um 49-54°% niedriger gehalten als vor
dem Kriege.
Unterstützt wurden diese Bestrebungen durch die
Gemeindeverwaltung, welche auf jeglichen Reingewinn
aus ‚ihrem Monopolbetrieb verzichtete. Die Folge
dieser Preispolitik war das Anwachsen der Konsumentenzahl
 von 160.000 auf nahezu 600.000

innerhalb der letzten zehn Jahre. Die Elektrizitätswerke
 beschränkten sich aber nicht bloß auf die
Stromversorgung der Stadt Wien selbst, sondern
setzten in großzügiger Weise den Ausbau des Überandnetzes,
 der während des Krieges nur in sehr
zingeschränktem Umfange erfolgte, fort und versorgen
75 Gemeinden in den umliegenden Teilen Nieder-5sterreichs
 und des Burgenlandes mit elektrischer
Energie.
In den Nachkriegsjahren waren die Elektrizitätswerke
 infolge der durch den Verlust der Kohlenfelder
der österreichisch-ungarischen Monarchie hervorgerufenen
 Kohlennot allerdings gezwungen, die Stromabgabe
 auf ein für die Dauer unerträgliches Minimum
anter Erlassung strenger Sparvorschriften, zeitweiser
Einstellung des Straßenbahnbetriebes, Beschränkung
der industriellen und gewerblichen Stromabgabe zu
"eduzieren. Sie benützten darum sofort den ersten
sich bietenden Ausweg aus dieser katastrophalen
Lage, der sich durch die Möglichkeit des Bezuges
von größeren Quantitäten Rohöles aus Polen bot.
Durch rasche Umstellung eines großen Teiles ihrer
Wiener Kraftanlagen auf Ölfeuerung, durch den
Ankauf von 6000 Zisternen Rohöl und durch die
Irganisation des Transportes nach Wien, der bei
Jen desolaten Verkehrsverhältnissen umfassende
Maßnahmen erforderte, konnte die gänzliche Ein-
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        Ebenfurth und im Umspannwerk Süd in
Wien von 20.000 KVA auf60.000 KVA
und durch Übergang des Freileitungsbetriebes
 von 35.000 Volt auf 70.000 Volt
Spannung der gesteigerten Leistung des
Kraftwerkes angepaßt.
Von den Wiener Kraftwerken wurde
zunächst das kleinere Kraftwerk Engerthstraße
 durch Änderung der Kesselanlagen
für Feuerung inländischer Kohle eingerichtet
 und seine Leistung allmählich
auf 55.800 PS gebracht.
Die Arbeiten zur Nutzung der inländischen
 Kohle wurden in so raschem Tempo
durchgeführt, daß bereits im Jahre 1022
trotz Steigerung der Erzeugung um mehr
als die Hälfte der absolute Verbrauch an
ausländischer Kohle kleiner war als im
Jahre 1913 und sich von 071% auf 66%
senkte.
In der Zwischenzeit bot sich endlich die Gelegen-1eit,
 geeignete Wasserkraftwerke zur Belieferung
Wiens auszubauen. Die Gemeinde gründete im Jahre
‘021 im Verein mit den Wiener Großbanken die
Wasserkraftwerke-A. G. (WAG), welche sich den
Ausbau einer Wasserkraft an der Ybbs zwischen
Göstling und Opponitz und der 170 m Gefällsstufe
der zweiten Wiener Hochquellenleitung bei Kienberg-Gaming
 zur Aufgabe machte. ;
Der Ausbau dieser im Hinblick auf die lange Fernleitung
 verhältnismäßig kleinen Wasserkräfte war aber
ıur dadurch wirtschaftlich, daß durch den Bau einer
leistungsfähigen Freileitung die oberösterreichischen
Wasserkraftwerke für Wien aufgeschlossen wurden.
Durch den Abschluß eines Stromlieferungsver-‘rages
 mit der Oberösterreichischen Wasserkraft-
 und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
"OWEAG), welche sich verpflichtete, die halbe Leistung
ihres im Bau befindlichen Großkraftwerkes in Partenstein
 den Elektrizitätswerken zur Verfügung zu stellen,
wurde die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sofort erreicht.
Das Bauprogramm der WAG umfaßte die Errichtung
 der Kraftwerke Opponitz und Gaming, den
Bau einer 110.000 Volt Doppelleitung nach Wien,
siner Schaltstation in Gresten am Knotenpunkte der
Leitungen von Opponitz, Gaming, Partenstein nach
Wien und eines Umspannwerkes in Wien,
Die Leistung des Kraftwerkes Opponitz beträgt
0.500 KW bei einer jährlichen Leistung von 50
Millionen KWst und die des Kraftwerkes Gaming
4200 KW mit einer infolge der ständig zur Verfügung
stehenden Wassermenge jährlichen Lieferung von 30
Millionen KWst. Für den Anschluß des Kraftwerkes
Partenstein errichteten die FElektrizitätswerke eine
72 km lange Verbindungsleitung zwischen der Schaltstation
 der OWEAG in Wegscheid und der 110.000
Volt Leitung der WAG.

Städtische Elektrizitätswerke Wien, Kraftwerk Simmering, 1927

stellung des Betriebes und damit eine unübersehbare
Katastrophe für die Hauptstadt vermieden werden.
Für die Zukunft war allerdings nur die Ausnützung
der heimischen‘ Energiequellen geeignet, verläßliche
und dauernde Abhilfe zu bringen. Die Elektrizitätswerke
 trachteten daher möglichst rasch einen Teil
der Erzeugung auf inländische Energiemittel umzustellen,
 um die Abhängigkeit vom Auslande künftigan
 auf ein Mindestmaß einzuschränken.
Infolge des Kapitalmangels und der verhältnismäßig
langen Bauzeit kam der Ausbau von Wasserkraftwerken
 für die Elektrizitätswerke vorläufig nicht in
Betracht. Sie wendeten sich daher zunächst der Nutzbarmachung
 der heimischen Kohlen zur Stromerzeuzung
 für Wien zu und trachteten mit aller Energie
den vor dem Kriege von der Gemeinde erworbenen
Bergbau bei Zillingdorf und den während des Krieges
gepachteten Tagbau bei Neufeld im Burgenlande auf
eine möglichst hohe Förderleistung zu bringen und
das zur Verheizung dieser Kohle errichtete Überlandkraftwerk
 Ebenfurth zu erweitern. Innerhalb kürzester
Zeit wurde die Förderung, die gegen Ende des
Krieges wegen Mangel an geschultem Personal fast
zänzlich eingestellt werden mußte, auf das Dreifache
der bisherigen Höchstförderung gebracht, doch konnte
ıeider aus dem Bergwerk in Neufeld während der
Räteregierung in Ungarn bloß ein Teil der Förderung
 für das Überlandkraftwerk Ebenfurth bezogen
werden. Erst mit Angliederung des Burgenlandes an
Österreich war es möglich, auch diesen Teil des
Bergbaues in vollem Umfange für die städtischen
Flektrizitätswerke ausnützen.
Entsprechend dieser erhöhten Förderung wurde
die Leistung des Überlandkraftwerkes Ebenfurth durch
Aufstellung von neuen Dampfturbinen auf 52.000 PS
gebracht und die Übertragungsanlage nach Wien durch
Erhöhung der Transformatorenleistung im Kraftwerk

Mh,
        <pb n="712" />
        Da während der Inflationszeit die Banken die er-"orderlichen
 Mittel zur Weiterführung der Bauten
nicht bestreiten konnten, entschloß sich die Stadt
Wien zur Finführung einer Wasserkraftabgabe auf
Jen Verbrauch von Elektrizität und Gas. Da die
Gemeinde in der weiteren Folge Vorschüsse aus
eigenen Mitteln gewährte, erlangte sie ein solches
Übergewicht in der Gesellschaft, daß sie schließlich
den gesamten Aktienbestand übernahm.
Das Kraftwerk Opponitz wurde im Dezember 1024
ın Betrieb gesetzt. Kurz darauf nahm die OWEAG
lie Stromlieferung auf und das Kraftwerk Gaming
begann im Februar 1926 die Stromerzeugung. Die
Betriebführung der gesamten Anlagen der WAG liegt
ın Händen der Elektrizitätswerke, an welche die Anlagen
 nach 30 Jahren heimfallen.
Die Auswirkung der Benützung der inländischen
Energiequellen auf die Gesamterzeugung der Elektrizitätswerke
 ließ sich erstmalig im Jahre 1926, dem
Jahre der Beendigung der Bauten der WAG, vollständig
 überblicken. Bei einer Erzeugung von 448
Millionen Kilowattstunden entfielen auf die Wassersraftwerke
 147 Millionen Kilowattstunden oder 35°%,
auf die mit inländischer Kohle arbeitenden Kraftwerke
 140 Millionen Kilowattstunden oder 31°5°% und
der Rest von 150 Millionen Kilowattstunden, also
33'5°% auf das mit ausländischer Kohle arbeitende
Kraftwerk Simmering.
Um aber auch im Kraftwerk Simmering beim Bezug
ausländischer Kohle zu sparen, wurde eine neue Hoch-Aruckanlage,
 deren Errichtung zur Deckung der noch
steigenden Belastung erbaut
wurde, mit Kohlenstaubfeuerung
 ausgestattet, wel--he
 die Verwendung inländischer
 Kohle ermöglicht.
Diese neue ‚Anlage, bestenendaus
 vier Hochleistungskesseln
 für 36 Atü und
zwei neuen Dampfturbinen
von zusammen 51.500 PS
Leistung, wird durch weitere
Aufstellung neuer Kessel
und einer Turbine auf
76.500 PS gebracht.
\n Hand der Energieproduktion
 der einzelnen
Jahre läßt sich die Lage
der österreichischen Wirtschaft
 nach dem Kricge
verfolgen. Infolge der einschneidenden
 Sparvorschriften
 betrug die Zunahme
 der Produktion bis
zum Jahre 1920. bloß 20
Millionen Kilowattstunden
gegenüber dem letzten

Kriegsjahre. Im Jahre 1921 konnten die städtischen
Mektrizitätswerke infolge der teilweisen Umstellung
hrer kalorischen Kraftwerke auf inländische Kohle die
Sparvorschriften abbauen, was binnen Jahresfrist eine
Steigerung der Erzeugung um 52 Millionen Kilowattstunden
 zur Folge hatte. In den folgenden beiden
Jahren, der Zeit des ärgsten Währungsverfalles,
konnten die Elektrizitätswerke bloß eine Zunahme von
zusammen 12 Millionen Kilowattstunden verzeichnen.
Die Stabilisierung der Währung im Jahre 1923 und
lie in den folgenden Jahren langsam einsetzende Aufwärtsbewegung
 der österreichischen Wirtschaft wirkte
auf den Betrieb der städtischen Elektrizitätswerke
Jurch rasche Zunahme der Produktion zurück. Im
Jahre 1924 stieg die Erzeugung von 313 auf 373 Miltionen
 Kilowattstunden, im Jahre 1925 auf 417, im Jahre
1926 auf 448, im Jahre 1027 auf 479 Millionen Kilovattstunden
 und wird im Jahre 1928 mehr als 530
Millionen Kilowattstunden erreichen. Gleichzeitig stieg
lie Maximalbelastung der Kraftwerke von 67.000
&amp;lt;ilowatt im Jahre 1918, auf 168.000 Kilowatt im
jahre 1927 und wird im Jahre 1028 vermutlich 100.000
Kilowatt betragen.
Die folgende zusammenfassende Darstellung der
Erweiterung der Kraftwerksleistungen läßt die gewalige
 Entwicklung der Elektrizitätswerke nach dem
Kriege erkennen. Zu Ende des Krieges bestanden
drei Kraftwerke mit einer Leistung von 163.440 PS
und sechs kleine Kraftanlagen, die das Gefälle der
IL Wiener Hochquellenleitung im. Bereiche der Stadt
Wien selbst ausnützen, mit einer Leistung von 1655 PS.

Wasserkraftwerk Onponitz

Ar
        <pb n="713" />
        zusammen also 165.095 PS. Gegenwärtig betreiben
die städtischen Flektrizitätswerke drei kalorische
Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 262.910 PS,
zwei Wasserkraftwerke mit einer Leistung von 25.100 PS
und die vorerwähnten sechs kleinen Wasserleitungs-&amp;lt;raftwerke.
 Die Gesamtleistung. der im eigenen Betriebe
 befindlichen Kraftwerke beträgt somit 280.665 PS.
Hiezu kommt die vertraglich zugesicherte Leistung der
OWEAG von 24.000 PS, so daß alle in die Netze
der städtischen Elektrizitätswerke arbeitenden Kraftwerke
 313.665 PS aufweisen, somit rund das Doppelte
der Leistung zu Ende des Jahres 1918.
Zur Deckung des Strombedarfes der nächsten Jahre
wurde für die Kraftwerke Simmering und Engerthstraße
 je eine 25.000 PS Dampfturbine in Auftrag
gegeben. Die Kesselanlagen der beiden Werke werden
m kommenden Jahre entsprechend vergrößert.
Über den weiteren Ausbau der Erzeugungsanlagen
ıind schon jetzt Verhandlungen im Zuge, da die Elektrizitätswerke
 mit einer gewaltigen Steigerung des Strombedarfes
 in der nächsten Zukunft rechnen müssen,
Sie verfolgen deshalb selbstverständlich alle Projekte
von Großwasserkraftwerken, die zur Stromversorgung
Wiens geeignet sind. Es können aber nur solche
Projekte in Betracht gezogen werden, welche den
Elektrizitätswerken die F ortsetzung ihrer bisherigen
Stromverkaufspolitik, die Versorgung Wiens zu billigen
Preisen bei größter Betriebssicherheit, ermöglichen.
Sollte aber nicht in allernächster Zeit eines der

zahlreichen Wasserkraftprojekte zur Ausführung geangen,
 würden die Elektrizitätswerke gezwungen
sein, an eine besonders ausgiebige Erweiterung ihrer
kalorischen Anlagen zu schreiten. Ob dies durch
Ausgestaltung der bestehenden Kraftwerke oder durch
Errichtung. eines neuen Großkraftwerkes erfolgen
wird, ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Da aber schon heute das alte Stromverteilungssystem
 für die stetig steigende Inanspruchnahme nicht
genügt, entschlossen sich die KElektrizitätswerke zu
siner grundlegenden Änderung ihres Verteilsystems
durch Übergang der Speisenetze von 5000 auf 28.000
Volt Betriebsspannung. In Hinkunft werden die Kraftwerke
 nur mehr ihre unmittelbare Umgebung direkt
mit 5000 Volt-Kabeln versorgen, die übrigen Teile
des 5000 Volt-Netzes und die von diesem Netze
gespeisten Unterwerke werden an vier zum Teil neu
zu errichtende Umspannwerke angeschlossen, welche
von den Kraftwerken mit 28,000 Volt angespeist
werden. Jedes Umspannwerk wird an mindestens zwei
Kraftwerke angeschlossen, so daß im Falle des Versazens
 der einen Kraftquelle die andere sofort einspringen
 kann. In gleicher Weise werden die Unterwerke
von zwei, die größeren von drei Umspannwerken angespeist
 werden. Das ganze Verteilnetz wird mit einem
Schutzsystem ausgestattet, das im Falle des Defektes
zines Teiles der Anlage nur diese abschaltet, ohne
das übrige Netz in Mitleidenschaft zu ziehen. Auf
liese Art wird der Betrieb der städtischen Elektri-Wasserkraft-A.-G4

 110.000 V-Freiluftschaltstation Gresten (im Betriebe der städtischen Elektrizitätswerke Wien), 10925
        <pb n="714" />
        ‚itätswerke den größtmöglichen Grad der Sicherheit
arreichen.
Die Zahl der Unterwerke, welche die Umformung
des von den Kraft- und Umspannwerkeu gelieferten
5000 Volt Drehstromes in Gleichstrom für Lichtand
 Kraftzwecke, für die Straßenbahn und die nach
dem Kriege elektrifizierte Stadtbahn besorgen, erhöhte
sich seit IQ9I19 von 12 auf 21. Die Leistung aller Unterwerke
 teilt sich auf 73 Umformer mit 8LI50 Kilowatt
und 49 Quecsilberdampfgleichrichter mit 42.760
Kilowatt. Außerdem verfügen diese Unterwerke als
Ergänzung über 20 Akkumulatorenbatterien mit einer
Gesamtleistung von 15.156 Kilowatt. Für die Versorgung
 der Drehstromkonsumenten wurden in der Zeit
nach dem Kriege 806 Transformatoren mit einer
Gesamtleistung von 74.389 Kilovoltampere aufgestellt,
so daß heute 4606 Netztransformatoren mit eineı
Leistung von 181.071 Kilovoltampere in Betrieb sind.
An Kabeln wurden 803 km verlegt und damit eine
Gesamtlänge des Kabelnetzes von 6408 km erreicht.
In. der Peripherie der Stadt wurden 2l'3 km Freileitungen
 errichtet.
Das Überlandnetz vergrößerte sich um 174 km auf
350 km bei Steigerung der Leistung der dort montierten
 Transformatoren auf 23.849 Kilovoltampere.
Da die alte Straßenbeleuchtung mit Gas den
modernen Großstadtbedürfnissen nicht mehr entsprach,
entschloß sich die Gemeindeverwaltung zu großzügiger
 Ausgestaltung der elektrischen Straßenbeleuchtung.
 Zu Ende des Krieges waren nur die wichtigsten
Plätze und eine ganz geringe Zahl von Straßen
elektrisch beleuchtet, während heute 576 km Straßen

nit 17.480 Lampen mit einem Anschlußwert von
3780 Kilowatt elektrisch beleuchtet werden.
Um den Konsum zu steigern, wurde eine zielbewußte
Propaganda eingeleitet, welche die Bevölkerung mit der
vielseitigen Verwendbarkeit der Flektrizität vertraut
zemacht hat. Besonderes Augenmerk wurde der Erhöjung
 des Verbrauches in der belastungsschwachen Zeit
zugewendet und durch Einführung von elektrischen
Speicheröfen für Raumbeheizung und des Elektroheißwasserspeichers
 für die Warmwasserbereitung ein schö-1er
 Erfolg erzielt. Die Schaffung einer ständigen Aus-;tellung
 im Direktionsgebäude, die unter dem Namen
‚STEWE” bald allgemein bekannt war und in der
ılle neuzeitlichen elektrischen Apparate für den
Taushalt und das Gewerbe im Betriebe vorgeführt
werden, hat die Bestrebungen der Elektrizitätswerke
vesentlich gefördert. Die regelmäßige Abhaltung von
Vorträgen hat einen unmittelbaren Kontakt mit den
ionsumenten herbeigeführt. Durch Verkauf von
\pparaten gegen 10-20 monatliche Teilzahlungen
ınd einem ermäßigten Kraftstrompreis ist es jedernann
 möglich geworden, sich die Annehmlichkeiten
der Elektrizität zunutze zu machen. Durch weitere
Tarifmaßnahmen wurden die Geschäftsleute bewogen,
‚hre Schaufenster über die Sperrzeit bis in die Nacht
zu beleuchten, wodurch die Flektrizitätswerke mittelbar
 zur Verschönerung des Stadtbildes in den Abendand
 Nachtstunden beigetragen haben.
Die Elektrizitätswerke haben durch ihre gewaltige
Entwicklung die Nutzung der Elektrizität auch den
Unbemittelten ermöglicht und nicht zuletzt durch
Vergebung aller Arbeiten und Aufträge im Inlande zum
Wiederaufbau der heimischen Wirtschaft beigetragen.

DIE GASWERKE DER STADT WIEN

Beim Ausbruch des Krieges ‚hatten die Wiener gewinne, die der Gemeinde aus dem Unternehmen
‚tädtischen Gaswerke eine Leistungsfähigkeit von rund alljährlich zuflossen, war im Geschäftsjahre 1918/19
Million Kubikmeter in 24 Stunden und im Kriegs- cin erheblicher Gebarungsabgang getreten. Die Bevölwinter
 1916/17 hatten sie die Grenze dieser Leistungs- kerung war infolge der Sparmaßnahmen und deren
fähigkeit erreicht. Von da an mußte die Gaserzeugung notwendige strengste Handhabung der Gasverwendung
nfolge Mangel an Kohle durch strenge behördliche entfremdet worden, zur elektrischen Beleuchtung und
Sparvorschriften mehr und mehr eingeschränkt werden. zur Verwendung anderer Heizstoffe übergegangen.
Von 245 Millionen Kubikmeter des Geschäftsjahres Die Arbeiterschaft war infolge der langen Dauer des
(916/17 wurde die Gaserzeugung auf 153 Millionen Krieges und der Entwicklung, die die Lohnverhält-Kubikmeter
 im Geschäftsjahre 1910/20 herabgedrückt, nisse in der Kriegsindustrie gegenüber den Löhnen
das ist um fast acht Jahre zurückgeworfen. der städtischen Bediensteten genommen hatten, ver-Durch
 den Zerfall des Staates wurde das Unter- ittert, durch weitestgehende Inanspruchnahme ihrer
nehmen von seinen bisherigen Rohstoffquellen abge- Arbeitskraft, Unterernährung und Krankheit körperschnitten
 und die Gefahr einer Betriebseinstellung lich geschwächt und in ihrer Leistungsfähigkeit he-‚ückte
 in bedrohliche Nähe. Auch die Betriebsanlagen deutend zurückgegangen.
hatten infolge Mangel an vollwertigen Stoffen und Angesichts dieser Lage war daher die neue Gegeschulten
 Arbeitskräften erheblich gelitten. Von Er- meindeverwaltung vor die schwere Aufgabe gestellt,
neuerungen und Ausgestaltungen konnte natürlich das Unternehmen in wichtigen Belangen wieder neu
keine Rede sein. An Stelle der bedeutenden Rein- aufzubauen.

5
        <pb n="715" />
        Gaswerk

Am dringendsten war die Ordnung des Unternehmungshaushaltes.
 Sie wurde durch weitestgehende
Sparsamkeit in der Ausgabenwirtschaft und durch
den Verzicht der Gemeinde auf Gewinne erreicht.
'm Geschäftsjahre 1910/20 gelang es bereits, Einı1ahmen
 und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu
bringen. Der durch den fortschreitenden Verfall der
Währung neuerlich drohenden Zerrüttung des Hausaltes
 wurde durch rasche Erfassung der Gasgesteıungskosten
 und fortlaufende Erstellung entsprechender
Gaspreise begegnet. Ergänzt wurde diese Maßregel
durch die Einführung unverzinslicher Vorauszahlungen
für den Gasverbrauch, die dem Unternehmen einen
srheblichen Teil des notwendigen Betriebskapitals zu-‚ührten.
 Die Wiener städtischen Gaswerke sind durch
liese Maßnahmen im Gegensatze zu gleichartigen
Jnternehmungen anderer Städte über die gefahrvolle
Währungskrise ohne Schädigung hinweggekommen.
Die Ordnung des Haushaltes ermöglichte eine
durchgreifende Behebung der an den Betriebsanlagen
entstandenen Schäden und den weiteren technischen
and wirtschaftlichen Ausbau des Unternehmens. Das
Ziel war hiebei, die Anlagen durch Nutzbarmachung
aller gewonnenen Erfahrungen zu verbessern und
auszugestalten, um die Erzeugungskosten des Gases
niedrig zu halten und billige Verkaufspreise erstellen
zu können.

Simmering

Da den weitaus größten Verbrauch an Rohstoff
Kohle) und an Wärme (Unterfeuerung) die Gasarzeugungsöfen
 beanspruchen und von ihnen auch
lie Ausbeute an Gas und den anderen Erzeugnissen
abhängt, so wurde vor allem an einen zweckmäßigen
Ersatz von veralteten Ofenanlagen im. Werke Simmering
 und den weiteren Ausbau der Zentralgeneratorenanlagen
 zur Beheizung der Oefen geschritten.
in der Einführung von Zentralgeneratorenanlagen,
die in mehrfacher Hinsicht einen bedeutenden techıischen
 Fortschritt im Gaswerksbetriebe bedeuten,
;ind die Wiener städtischen Gaswerke als erste schon
‚or dem Kriege vorangegangen. Die Anlagen decken
auch durch den bei ihnen kostenlos anfallenden
Dampf nicht bloß ihren gesamten Eigenbedarf, sondern
‘iefern noch Ueberschußdampf für die gesamte Be-1eizung
 und die Bäderanlagen der Werke. Leistungsähigkeit
 und Wirtschaftlichkeit der Gaserzeugungsfen
 wurden durch diese Neuanlagen bedeutend
erhöht.
Eine schr einschneidende Verminderung des Kohlenv‚erbrauches
 und dadurch der Erzeugungskosten war
weiters durch stärkere Verwendung des selbsterzeugten
Kokses zur Gaserzeugung zu erzielen. Es wurde da-1er
 die aus dem Jahre 10905 stammende Wassergasınlage
 des Werkes Simmering ausgebaut. Hiebei
Kam eine neue im eigenen Betrieb geschaffene Ge-
        <pb n="716" />
        neratortype zur Verwendung, die die strahlende
Wärme des glühenden Kokses und die Wärme der
Abgase zur Erzeugung des bei der Wassergasherstellung
 erforderlichen Dampfes nutzbar machte. Im
Werke Leopoldau wurde eine neue Wassergasanlage
arrichtet, bei der gleichfalls die Ausnützung der Ab-‘“allwärme
 in vollkommener Weise erfolgt. Durch den
Ausbau der Wassergasanlage des Werkes Simmering
and die neue Anlage im Werke Leopoldau konnte
der Kohlenverbrauch des Unternehmens um jährlich
55.000 Tonnen vermindert werden. |
Bei einigen chemischen Prozessen und als Antriebskraft,
 die dem elektrischen Strom aus Gründen der
Betriebssicherheit vorzuziehen ist, spielt der Dampf
im Gaswerksbetriebe eine große Rolle. Seine möglichst
 billige Erzeugung ist daher für ein Gaswerk
wirtschaftlich von großer Bedeutung. Im Werke Simmering
 wurden daher die beiden bereits veralteten
Kesselanlagen durch eine neue ersetzt. Ihre Bedienung
arfordert nur einen kleinen Bruchteil der Bedienungsmannschaft
 der bestandenen Anlagen, jede schwere
oder gesundheitsschädliche Arbeit ist entfallen, der
Brennstoff bedeutend verbilligt, der Wirkungsgrad
erhöht worden. Die nicht veraltete Dampferzeugungsanlage
 des Werkes Leopoldau erhielt zum Teil eine
neue Rostkonstruktion, die ausschließlich eine schwer
ahbsetzbare, minderwertige Kokssorte im eigenen Beiebe

 wirtschaftlich verarbeitet und die Leistung der
mit ihr ausgestatteten Kesseln mehr als verdoppelt
nat,
Zu den Erzeugnissen eines Gaswerkes, deren Beschaffenheit
 für die wirtschaftliche Verwendbarkeit
zusschlaggebend ist, gehört in erster Reihe der Koks.
Seine Beschaffenheit ist nicht bloß von der verwenleten
 Kohle und den Gaserzeugungsöfen, sondern
auch von der Aufbereitung der Kohle, bestehend in
ler Mahlung und in möglichst zweckentsprechender
Mischung von Kohlensorten, abhängig.
Im Werke Simmering konnte eine Kohlenmischwmlage
 infolge räumlicher Verhältnisse nicht errichtet
werden. Wohl aber war es möglich, eine Kohlennahlanlage,
 die erste in einem Gaswerk überhaupt,
„erzustellen. Der aus dieser gemahlenen Kohle erzeugte
 Koks ist von so guter Beschaffenheit, daß eı
‚on einem Hochofenwerke verwendet wird. Das Werk
Leopoldau erhielt hierauf eine Kohlenmahl- und
Mischanlage. In diesem Werke wurde ferner eine
neue Kokslöschanlage erbaut, die sich in neuester
Zeit in ähnlicher Ausführung in größeren Kokereien
bewährt hatte. Sie liefert Koks von sehr geringem
Wassergehalte und dadurch staubfreie und höherwertige
 Kokssorten.
Zur Beheizung der Betriebsgebäude, Kanzleien und
Gasbehälter sowie zur Bereitung des Warmwassers

Caswerk Leonpnoldau

249
        <pb n="717" />
        für die, Wasch- und Bäderanlagen wurden in beiden
Werken Zentral-Warmwasserheizanlagen geschaffen,
die den kostenlos anfallenden Ueberschußdampf der
Zentralgeneratoren und den Auspuffdampf von Dampfmaschinen
 ausnützen. Die Bedienung einer solchen
selbsttätig arbeitenden Heizzentrale besorgt ein nur
tagsüber beschäftigter Mann. Durch beide Anlagen
wird Heizstoff im Werte von 4000 Tonnen hodchwertiger
 Kohle jährlich erspart.
Im Werke Leopoldau wurde eine Fabrik zur Gewinnung
 von Motorenbenzol, 00er Benzol, Reinbenzol,
Reintoluol und anderer Benzolkohlenwasserstoffe aus
dem in den beiden Werken gewonnenen Leichtöle erzichtet,
 Sie ist nicht nur die einzige Benzolfabrik in
Desterreich, sondern auch die einzige an ein Gaswerk
 angegliederte derartige Anlage. Von den Reinwaren
 ist Reinbenzol das wichtigste Erzeugnis. Es
dient zur Herstellung von Anilin, Heilmitteln usw.
and gelangt größtenteils zur Ausfuhr. In der Benzolabrik
 ist ein sowohl für das Gaswerksunternehmen
als auch für die österreichische Volkswirtschaft wichiger
 Betrieb geschaffen worden. Ihm ist eine Anlage
zur Erzeugung von Zink- und Eisenvitriol angegliedert,
 in der die in der Benzolfabrik anfallende,
sonst nicht verwendbare Abfallschwefelsäure verwertet
 wird.
Durch diese und andere Erneuerungen, Zu- und
Ausbauten sind die beiden Werke wieder auf eine
hohe Stufe technischer Vollendung gebracht worden.
Lin Beweis dafür ist darin zu erblidkken, daß das
Deutsche Museum in München das FErsuchen stellte,
dem natürlich entsprochen wurde, ihm ein Modell
des Gaswerkes Leopoldau als vorbildliches Gaswerk
zu widmen.
Gleichzeitig mit dem Wiederaufbau der Werke
mußte eine eifrige Werbung einsetzen, um die durch
lie strengen Sparmaßnahmen der Gasverwendung

antfremdete Bevölkerung wieder zu gewinnen und
lie durch den Uebergang zur elektrischen Beleuchtung
arlittenen Verluste auszugleichen. Durch eine plannäßig
 durchgeführte Werbearbeit ist es dem Unterıaehmen
 innerhalb weniger Jahre gelungen, den erittenen
 Verlust durch eine bedeutende Steigerung
der Gasabgabe für Haushalt, Gewerbe und Industrie
mehr als wett zu machen. Dabei war es möglich, zu
vermeiden, daß der Gaspreis über I9 Groschen per
Kubikmeter stieg. Dies wurde dadurch erleichtert, daß
lie neue Gemeindeverwaltung grundsätzlich auf Gewinne
 aus den großen städtischen Unternehmungen
verzichtet.
Mit der Steigerung des Gasabsatzes ging natürlich
auch der Ausbau der Gasverteilungsanlagen, bestehend
in der Herstellung von Hochdruck-Gebläseanlagen,
Hochdruck-Rohrsträngen, selbsttätiger Druckregleranlagen
 und in Erweiterung und Ausgestaltung des
Niederdruck-Rohrnetzes Hand in Hand.
Die Wiener städtischen Gaswerke sind heute das
zweitgrößte deutsche Gaswerksunternehmen. Sie haben
derzeit eine Leistungsfähigkeit von 1I'5 Millionen Kubikmeter
 per Tag, besitzen rund 470.000 Gasanschlüsse
und werden im laufenden Jahre 300 Millionen Kubikmeter
 Gas abgeben. Diese Ziffern haben die des
letzten Vorkriegsjahres weit überschritten, die Zahl
der mit Gas versorgten Wohnungen hat sich mehr
als verdoppelt.
Durch die Veredelung des ausländischen Rohstoffes,
der Kohle, in den Wiener städtischen Gaswerken
ergibt sich zugunsten der österreichischen Volkswirtschaft
 ein Jahresüberschuß von rund 47 Millionen
Schilling; wenn das Unternehmen nicht bestünde,
würde die österreichische Handelsbilanz infolge Mehreinfulır
 an Kohle, Koks und anderen Erzeugnissen
eine Verschlechterung um rund 36 Millionen Schilling
erleiden.

74
        <pb n="718" />
        Jas neue Landesrerierungsgebäude in Eisenstadt (aus der Vogelschau”

AUFBAUARBEIT IM BURGENLAND
Vom Landesamtsdirektor Dr. Karl Heger.

Um die Bedeutung dessen, was in den abgelaufenen
;ieben Jahren, scitdem das Burgenland zu Oesterreich
gehört, im Lande an Aufbauarbeit geleistet wurde, richtig
einzuschätzen, ist es notwendig, sich gewisse Tatsachen
vor Augen zu halten, die mit der Konfiguration des
Landes und den Zuständen, wie sie zur Zeit der Landnahme
 und in der Folgezeit bestanden, zusammenhängen.
Von den übrigen von Ungarn durch die Friedensschlüsse
abgetrennten Gebietsteilen unterschied sich der. langgestreckte
 Landstreifen des heutigen Burgenlandes ganz
‚esonders dadurch, daß die Grenzziehung eine große
Anzahl rein deutscher ländlicher Gemeinden bei Ungarn
beließ, sowie auch von Deutschen bewohnte, geographische,
 wirtschaftliche und Kulturzentren städtischen
Charakters östlich der neuen Grenze. Dies wäre aber
ohne nachhaltige Wirkung geblieben, wenn nicht zufolge
des Venediger Abkommens auch Oedenburg, das die
Rolle einer Hauptstadt des neuen Gebietes ohne weiters
hätte übernehmen können, mit einem kleinen Hinterlande,
an Ungarn zurückgefallen wäre. Es schien als ob diese
anter so ungünstigen Verhältnissen an Oesterreich gekommenen,
 aus drei ungarischen Komitaten, die vorher
nicht viel von einander gewußt hatten, herausgeschnittenen
Gebietsteile ohne größere städtische Siedlung, ohne
wirtschaftliches und kulturelles Zentrum niemals zu einem
Lande verwachsen könnten. Um so mehr mußte es übercaschen,
 daß in kürzester Zeit das Gegenteil eintrat.

Das Gefühl der Stammeseinheit und die Freude an der
arrungenen politischen Selbständigkeit und Freiheit waren
stark genug, aus einem geographisch recht
;eltsam geformten Gebiete eine politische
ndividualität zu machen. Die nationale Minderheit
ler Kroaten, die übrigens im Burgenland durchaus
Jeutsch- und österreichfreundlich ist, stand dieser Entvicklung
 nicht im Wege, sondern machte sie, obwohl
je in nationaler Beziehung ein Eigenleben führt, mit.
Die Angliederung des Burgenlandes an Oesterreich
‚ollzog sich zu einer Zeit größter wirtschaftlicher Not
ınd des tiefsten Währungsverfalls. Der österreichische
;taat hat selbst mit so großen Sorgen zu kämpfen und
las Land mußte sich, wollte es nicht verdorren und
‚ugrunde gehen, finanziell frühzeitig aufeigene
Zeine stellen. So mußte man, nachdem durch eine kurze
Zeit die Bedürfnisse des Landes vorschußweise der Bund
zestritten hatte, daran gehen, das Landessteuerwesen
ıufzubauen. Durch äußerste Sparsamkeit in der Verwaltung
 gelang es, nicht nur die laufenden Landesbedürfnisse
 aus den Steuereingängen zu decken, sondern
‚uch nach und nach dringende Investitionen vorzunehmen,
 die ein schon vor dem Kriege vernachlässigtes
and seiner Verkehrs- und Verwaltungsmittelpunkte be--aubtes
 Land nicht mehr länger entbehren konnte. Es
konnte sogar daran gedacht werden, die seinerzeit vom
3unde erhaltenen Vorschüsse allmählich zurückzuzahlen.
        <pb n="719" />
        Landeshauptmann Anton Schreiner

Doch die Anforderungen stiegen von Jahr zu Jahr,
dringende Bedürfnisse mußten immer wieder zurückzestellt
 werden und so entschloß sich Regierung und
Landtag im Sommer des Jahres 1928, bei der Zentral-;parkasse
 der Gemeinde Wien eine Anleihe
aufzunehmen, &amp;lt;clie es nunmehr ermöglichen wird, ohne
Zerreißung des Landesbudgets nicht mehr aufschiebbare
Hoch- und Straßenbauten und Meliorationen
lurchzuführen.
Wenn nun im folgenden eine kurze Uebersicht über
die geleistete positive Aufbauarbeit im Lande gegeben
werden soll, so muß vorwegs gesagt werden, daß sie
auf Vollständigkeit keinen Anspruch erhebt. Dabei wird
ur das berücksichtigt werden können, was aus öffent-‚ichen
 Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinden
geschaffen wurde. Es möge daraus auch ersehen werden,
laß der Bund, aus seiner anfänglichen Zurückhaltung
heraustretend, sich nunmehr seiner dem neuen Lande
gegenüber hestchenden Verpflichtung voll bewußt
geworden ist und sein redliches Teil zum Aufbau bei--trägt.
 Auf dem Gebiete des Lisenbahnbauwesens
st zu erwähnen, daß die erste in der Republik Oester-‘eich
 gebaute Eisenbahn im Burgenland gebaut wurde.
Siehe Kapitel Eisenbahnbauten.) Außer dieser neuen
Linie haben einige Projekte Aussicht auf Verwirklichung.
Zu erwähnen wäre vielleicht auch das Projekt einer
»lektrischen Hängebahn mit Luftschraubenantrieb
von Wien- Hauptzollamt über Eisenstadt und Rust
zu einem Punkt östlich des Neusiedler Sees. Bei einer
Höchstgeschwindigkeit von 240 km pro Stunde soll die
"ahrt von Wien nach St. Andrä östlich des Neusiedler
Sees in etwa 32 Minuten zurückgelegt werden.
Fineh bedeutenden Aufschwung haben in den letzten
Jahren die Gemeinden um den Neusiedlersee als
Sommerfrischen und Badeorte genommen. Hier
mag eine sehr rührig hbetriebene Fremdenverkehrspropaganda
 der Entwicklung manchmal etwas vorausgeeilt
 sein, sicher ist, daß in nicht allzulanger Zeit der
Neusiedler See nicht nur als beliebtes Ziel von Badeausflüglern,
 sondern auch von Erholung und Heilung
Suchenden einen hervorragenden Platz einnehmen und
nehaupten wird. In Neusiedl hat private und Gemeindeinitiative

 bereits so manches geleistet, um aus dem absoluten
 Nichts Einrichtungen zu schaffen, die auch ein
verwöhnteres Publikum befriedigen können. In diesem
Sommer wurde auch eine von der Gemeinde erbaute
schmalspurige, dem öffentlichen Personenverkehr dienende,
mit Benzinlokomotiven betriebene Eisenbahu von der
Station Bad Neusiedl zu der etwa 20 Minuten entfernten
im See gelegenen Badeanstalt in Betrieb gesetzt. Der
durch seinen Sandstrand ausgezeichnete Ort Podersdorf
am Ostufer des Sees verspricht cbenfalls eine schöne
Entwicklung und auch die durch ihren Weinbau bekannte
5tadt Rust hat sich durch Errichtung einer Badeanstalt
im See in die Reihe der Badeorte gestellt. Die nunmehr
endlich aufgenommene regelmäßige Verbindung zwischen
Rust, Neusiedl und Podersdorf auf dem Secwege hat
noch vielfach unter den abnormen Wasserverhältnissen
zu leiden.
Für Verkehrsverbindungen innerhalb des Landes sorgen
neben den Fisenbahnen oder im Anschluß an sie eine
große Anzahl von staatlichen-, Gemeinde- und
Privatautolinien.
Der viel weiter verzweigten und durchgebildeteren
österreichischen Verwaltung konnten die vorgefundenen
ungarischen Amtshäuser natürlich nicht. genügen. Vor
allem mußte für das Amt der Landesregierung
3in entsprechendes Gebäude errichtet werden, das durch
lie Bundesregierung in Eisenstadt, der designierten
„andeshauptstadt, aufgeführt wird und bereits der Vollendung
 entgegen geht. Nach Plänen des Architekten
Zerthen erbaut, dürfte der Monumentalbau im Laufe
les Jahres 1929 vollendet sein; der Kostenaufwand
»eträgt 3,200.000 Schilling.
Außerdem hat der Bund in Güssing und Jennersdorf
\mtsgebäude sowie Beamtenwohnhäuser in Oberwart
zrrichtet. Durch diese Bauten und durch Schaffung von
42 Beamtenwohnungen auf genossenschafllicher Grundage
 in Neusiedl, Oberpullendorf und Oberwart wurde
der Wohnungsnot der Beamten keineswegs vollständig
ıbgeholfen. Namentlich nicht in Eisenstadt, wo Land und
Stadt derzeit Beamtenwohnungsbauten aufführen. Das
weitere Wohnbauprogramm des Landes und Bundes für

Landeshauptmann-Stellvertreter Ludwig Leser

3
)
        <pb n="720" />
        Pisenstadt umfaßt noch 13 Gebäude mit zusammen 180
Wohnungen mit einem Gesamtkostenaufwand von
5 3,800.000'—, wovon S 2,200.000‘- auf das Land und
S 1,600.000°— auf den Bund cntfallen. Von diesen
Häusern sind drei bereits in Ausführung begriffen, die
übrigen sollen im Laufe des Jahres 1929 in Angriff
zenommen und fertiggestellt werden. Bedeutenden
Aufwand verursachten auch die infolge der langzestredten
 Grenze notwendigen 17 Zollhausbauten und
andlich der Neubau (Oberpullendorf) und die Adaptierung
 (Güssing, Kittsee und Oberwart) von Spitälern.
Dem schr dringenden Bedarf nach einer Landesirrenanstalt
 konnte trotz äußerster Anspannung der Kräfte
»isher noch nicht nachgekommen werden. Dagegen wird
binnen kurzem dem Mangel einer Anstalt zur Unter-5ringung
 von alten und siechen Armen, die bisher den
anstaltsbedürftigen Kranken den Platz in den Spitälern
entzogen, abgeholfen sein. In Neudörfl a. d. Leitha ist
ein Heim mit cinem Fassungsraum für 150 Personen
bereits im Bau und wird im Jahre 1929 vollendet sein.
Von ausschlaggebender Wichtigkeit für die Entwicklung
des Landes sind die Fortschritte auf dem Gebiete der
Straßenherstellung und -erhaltung. Das burgenländische
 Straßennetz umfaßt nach dem Stande vom
:. Jänner 1928 181 km Bundesstraßen, 424 km Landesstraßen
 und 399 km Bezirksstraßen, von denen noch
etwa 72 km unausgebaut sind. Zur Zeit der Uebernahme
des Burgenlandes durch Oesterreich befanden sich die
Straßen im Lande mit Ausnahme weniger ‘ehemals
angarischer Staatsstraßenstrecken in einem fast unbenützbaren
 Zustande, desgleichen die Brücken und sonstigen
Straßenobjekte. Dazu kam, daß durch den Wegfall
Dedenburgs. auch die konzentrisch nach Oedenburg einmündenden
 Straßenzüge zerschnitten waren und das
Land in zwei Teile zerfiel, die nur durch einen schmalen
Landstreifen, über den keine fahrbare Kommunikation
führte, miteinander verbunden waren. Es war daher die
erste Aktion im Zuge der projektierten nord-südlichen
Hauptverkehrsverbindung der Ausbau einer neuen,
von Marz über Sieggraben nach Weppersdori
führenden Verbindungsstraße (10 km), die noch im
Laufe dieses Jahres vollständig fertiggestellt sein wird.
Da sie auch durch landschaftlich schöne Gebiete führt,
wird sie voraussichtlich auch zum Anziehungsobjekt für
den Touristenverkehr werden. Gleich ungünstige Ver-‚ältnisse
 wie bei Oedenburg wurden auch in den übrigen
Feilen des Landes geschaffen. Dazu kam, daß der
Verkehr, der früher in den ostwärts gelegenen Teilen
des Landes sich in West-Ostrichtung bewegt hatte, nunmehr
 eher eine nord-südliche Richtung annahm. Aus all
dem geht hervor, daß das burgenländische Straßennetz
erst neu konstruiert werden mußte, um den geänderten
 Verhältnissen entsprechen zu können. In den
abgelaufenen Jahren wurden durchschnittlich 22 bis 25 km
Straßen neu gebaut. Der Aufwand, den das Land z. B.
m Jahre 1927 allein für Neubauten ins Budget einstellte.
‚etrug S 800.000’—.
Besondere Wichtigkeit kommt im Burgenlande als
einem ausgesprochenen Agrarlande, der Förderung
der Landwirtschaft durch Beseitigung der Ueberschwemmungen
 und Durchführung von Meliorationen,
insbesondere Entwässerungen, zu. Nach einer

Fisiacht auf dem Neusiedlersee

angestellten Berechnung sind von der Gesamt-Kultur-Jäche
 des Burgenlandes ohne Wald im Ausmaße von rund
154,000 ha noch zirka 24 % entwässerungsbedürtftig. 4
In den ersten Jahren nach dem Anschlusse des Burgenandes
 an Oesterreich, als sich Bund und Land infolge
les Währungsverfalles in schwerer finanzieller Lage he-'anden,
 konnten für diese Arbeiten nur selbstverständlich
seringe Mittel zur Verfügung gestellt werden. Immerhin
var es aber möglich, bis Ende des Jahres 19027 rund
13 km Bachläufe zu regulieren und rund 3000 ha Boden
zu entwässern. Auch im Jahre 1928 befanden sich rund
}3 km Regulierungen in Durchführung. Die Kosten der
{urchgeführten Arbeiten, welche bis Ende 1927 rund
Million Schilling betragen haben, wurden durch Beiräge
 aus Bundes- und Landesmitteln und durch Beiträge
ler unmittelbar beteiligten Gemeinden oder der zu
Wassergenossenschaften vereinigten Interessenten aufzebracht.
 Der Aufwand im Jahre 1028 hat rund S800.000.-»etragen.

In den Jahren 1922-1024 vollzog sich auch die Auslehnung
 der österreichischen Sozialgesetzgebung
ıuf das Burgenland. Angesichts der besonderen Ver-‚ältnisse,
 die aber im Burgenland herrschten, konnte
Jie Angleichung der österreichischen Arbeitergesetze,
lie vielfach einer schon vorgeschrittenen sozialpolitischen
?ntwicklung angepaßt waren, nicht mit einem Schlage
ırfolgen. Man mußte vielmehr auf die Lage der burgenändischen
 Industrie und Landwirtschaft Rücksicht nehmen
and ging daher schrittweise vor, indem man bestimmte
Gruppen von Arbeiterschutzgesetzen nach und nach
auf das Burgenland ausdehnte. Im Jahre 10922 wurde
auch die Arbeitslosenversicherung auf das Burgenland
arstreckt und Arbeitsvermittlungsämter errichtet.
        <pb n="721" />
        Auf dem Gebiete der Jugendfürsorge bestanden
unter der ungarischen Verwaltung nur zahlreiche Kindergärten,
 deren wichtigste Aufgabe die Magyarisierung
war. Die österreichische Verwaltung hat Landesberufsvormundschaft,
 Fürsorgestellen und Mutterberatungsstellen
 geschaffen, die alle dem Landesjugendamte unterstehen.
 In mehreren Gemeinden wurde die Schülerausspcisung
 eingeführt. Fine größere Zahl gesundheitlich
gefährdeter Kinder wird alljährlich in Erholungsheimen
anderer Bundesländer untergebracht. Außerdem wurde
in Podersdorf am Neusiedler Sec und in den von herrlichen
 Wäldern umgebenen Gemeinden St. Martin und
Stadt Schlaining Jugendwanderherbergen geschaffen.
Als die österreichische Schulverwaltung im Herbst des
Jahres 1921 das burgenländische Schulwesen übernahm,
and sie von der magyarischen Schulverwaltung kein
zutes Erbe vor. Das Volksschulwesen zeigte schwere
Mängel. Die erste Maßnahme war die Abstellung des
Unterrichtes in der ungarischen Sprache und ein verüjefter
 Unterricht im Deutschen in allen deutschen
Gemeinden. In den Gemeinden mit kroatischer oder
magyarischer Bevölkerung wurde die Muttersprache
belassen unter gleichzeitiger Einführung der deutschen
Sprache als Pflichtgegenstand in einem Mindestausmaße
von 5 Wochenstunden.
Damit die Lehrerschaft den neuen gesteigerten Anforderungen
 voll und ganz nachkommen könne, wurden
seitens der Landesregierung Fortbildungskurse (sprachliche,
 pädagogische. und Fachkurse) verschiedener Art
abgehalten, die von der Lehrerschaft fleißig besucht
wurden. Demselben Zwecke dienen die Lehrerarbeitsgemeinschaften,
 die die Lehrerschaft des ganzen
Landes umfassen. Durch verschiedene Vorträge und
Lehrproben wird seit dem Anschlusse des Landes an
Jesterreich die Lehrerschaft in alle modernen Errungenschaften
 der Pädagogik eingeführt und damit für ihren
Beruf immer mehr ertüchtigt. An den konfessionellen
Schulen, die die große Mehrheit darstellen, wurden im
“invernehmen mit den kirchlichen Oberbehörden Lehrpersonen
 als Schulleiter für diese Schulen bestellt.
Die früher bestandene 6jährige Alltagsschulpflicht
wurde im Jahre 1923 durch ein vom Landtage beschlossenes
 Gesetz auf 8 Jahre ausgedehnt, die sogenannte
Wiederholungsschule, die praktisch fast bedeutungslos
war, aufgelassen. Gleichzeitig wurden, um den Schulbesuch
 zu bessern, scharfe Bestimmungen hinsichtlich
der Schulbesuchskontrolle und Schulversäumnisse erlassen,
 durch welche Maßnahmen ein guter Schulbesuch
erzielt wurde. Auch wurden in vielen Gemeinden neue
Schulhäuser errichtet, andere umgebaut und erweitert.
Im Schuljahre 1927/28 bestanden im ganzen 364 Volksschulen,
 darunter I51 ein-, 131 zwei- und 82 drei- und
mehrklassige mit insgesamt 752 Klassen. Die deutsche
Unterrichtssprache war an 317 Schulen eingeführt, an
37 Schulen die kroatische und an 10 Schulen die magya-:ische.
 Die Anzahl der Lehrkräfte an Volksschulen
beträgt 539 männliche, 213 weibliche zusammen 752 und
34 Handarbeitslehrerinnen; die Schülerzahl an den Volksschulen
 18.738 Kuaben, 18.771 Mädchen, zusammen 37.500,
darunter 4930 an den kroatischen und magyarischen
Schulen. Die durchschnittliche Klassendichte beträgt
daher 409°8, so daß das Burgenland in dieser Hinsicht

ıicht an letzter Stelle unter den Bundesländern steht.
Außerdem bestanden noch 44 Kindergärten mit 368]
Kindern und 57 Kindergärtnerinnen.
Der derzeitige Stand des mittleren Schulwesens
m Burgenlande kann nur mit Rücksicht auf die Verhältnisse
 zur Zeit des Anschlusses richtig gewertet
werden. Der ungarische Staat unterhielt im Lande bloß
5 vierklassige Staatsbürgerschulen und überließ den
Confessionen die Sorge für höhere Mittelschulen. Nun
ieß die schwere wirtschaftliche Lage, in der sich der
5sterreichische Staat, das Burgenland und die Körperschaften
 befanden, auch dem mittleren Schulwesen nicht
auf einmal alle die Mittel zur Verfügung stellen, die
das hbildungsdurstige burgenländische Volk mit Recht
‚erlangte. Staat und Land haben aber trotzdem je cine
Mittelschule gegründet und die Zahl der vierklassigen
3ürger- (Haupt-) schulen wurde von vier auf vierzehn
arhöht. Außerdem wurden die konfessionellen Mittelschalen
 vielfach subventioniert, so daß das Mittelschulwesen
 im Burgenlande (derzeit etwa 850 Schulen) als
&amp;lt;onsolidiert bezeichnet werden kann. Die Hauptschulen
werden von 1130, die zwei neuen Handelsschulen von
73 Schülern besucht.
Bereits im Jänner 1922 wurde auch mit der Einrichtung
und dem Ausbau der Volksbildungsarbeit begonnen.
in der Folge wurde in unermüdlicher Sorgfalt und plannäßiger
 Zielstrebigkeit an dem Ausbau gearbeitet. Wie
dies gelungen ist, zeigt schon rein äußerlich die Tat-;ache,
 daß die Fälle der Arbeiten seit Jänner 1928 es
notwendig gemacht hat, mit der Durchführung der
Seschäfte einen hauptamtlichen Leiter zu betrauen. In
Angriff genommen wurden fast alle Gebiete der Volks-»ildungsarbeit,
 so das Vortragswesen (Stützen dafür
;ind vor allem die Orte, in denen sich Mittel- oder
Tauptschulen befinden. An einigen Orten hat diese
»esondere Pflege des Vortragswesens zur Gründung von
Uraniafilialen geführt); T’ortbildungs- und Volkshochschulkurse
 (die eigentümlichen Schulverhältnisse
der früheren ungarischen Zeit haben bei der Bevölkerung
viele Bildungslücken in den elementaren Fächern wie
Rechnen, Schreiben usw. hinterlassen. Zu ihrer Besei-‘gung
 wurde und wird eine Reihe von Kursen abgehalten,
lie sich immer mehr über das bloße Lückenausfüllen zu
zanzer Bildungsarbeit im Sinne der modernen Volks-»ildungsforderungen
 auswachsen); das Büchereivesen
 (mit Unterstützung der Volksbildungsstelle des
3Zundesministeriums für Unterricht, der Landesregierung
und verschiedener Vereine, wie des Deutschen Schulvereins
 Südmark, der Urania usw. ist es bisher gelungen,
n zirka 150 Orten Volksbüchereien zu errichten, die
zerade im Grenzland eine bedeutungsvolle Aufgabe als
stützen der deutschen Kultur und des deutschen Volks-‚ums
 haben. Von größter Wirkung verspricht in dieser
Hinsicht die Landesvolksbücherei in Eisenstadt zu werden).
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die 7 Jahre,
die das Burgenland nunmehr mit der Republik Österreich
 in staatlicher Gemeinschaft steht, für das Land
auf den meisten Gebieten einen Aufschwung gebracht
naben, den auch Optimisten kaum für möglich gealten
 hätten. Am Gedenktag der Republik können
tegierung und Beamtenschaft des Landes auf die bisher
zeleistete Aufbauarbeit mit Befriedigung zurückblicken.
        <pb n="722" />
        Festsitzung des niederösterreichischen Landtages am 23. Oktober 1928
Präsident Ing. Karl Jukel hält im historischen Sitzungssaale des Landhauses, in dem auch die Nationalversammlung nach dem
Umsturz tagte, die Festrede anläßlich des zehnjährigen Bestandes der Republik

DIE WIEDERAUFBAUARBEIT IM LANDE NIEDERÖSTERREICH?)

Politische und verwaltungsrechtliche Entwiclung.

Wenn in diesen Tagen ein Rückblick auf den zehnährigen
 Bestand der Republik und auf die Aufbauarbeit,
 die in ihr von Bund und Ländern geleistet
wurde, gemacht wird, muß hiebei vor allem darauf
hingewiesen werden, daß dem Lande Niederösterreich
eine besonders schwierige Aufgabe in verwaltungstechnischer
 und finanzieller Beziehung zugefallen ist.
Niederösterreich war bis zum Jahre 1921 mit Wien
zu einer politischen und wirtschaftlichen Einheit zusammengefaßt
 und bildete ein einheitliches Ganzes, obwohl
 Wien als Reichshaupt- und Residenzstadt von
jeher eine gewisse Sonderstellung einnahm. Selbst
anser Bundesverfassungsgesetz vom I. Oktober 1920
brachte nur eine zwieschlächtige Lösung der Frage
pezüglich Wiens und Niederösterreichs,
Abweichend von den anderen Ländern unterschied
lie Bundesverfassung bezüglich Niederösterreichs
zwischen den Wien und Niederösterreich-Land gemeinsamen
 und den nicht gemeinsamen Angelegenheiten;
während in den ersteren Niederösterreich ein einheitches
 Land mit.einem eigenen, in zwei Kurien gesliederten
 Landtag (dem sogenannten gemeinsamen
Landtag) und einem eigenen Verwaltungsorgane, der
sogenannten Verwaltungskommission, bildete, hatten
in den nicht gemeinsamen Angelegenheiten die beiden

Landesteile Wien und Niederösterreich-Land die
Stellung selbständiger Länder mit eigenen Landtagen
und Landesregierungen. Im Jahre 1921 wurde die
vollständige Trennung von Wien und Nieder-5sterreich-Land
 in zwei selbständige Länder durchzeführt
 und nur zur Liquidierung der aus der be-;tandenen
 Gemeinsamkeit sich ergebenden Angelegenheiten
 die sogenannte Abrechnungskommission eingesetzt,
 die ihre Tätigkeit bereits seit langem beendet hat.
Aus dem Obengesagten ist ersichtlich, daß das
Land Niederösterreich eigentlich erst mit dem Jahre
‘Q21 zur vollen Selbständigkeit gelangte und erst von
da an sich seinen eigenen Haushalt in finanzieller
and verwaltungstechnischer Beziehung einrichten
konnte. Die Loslösung von Wien bedingte eine bedeutende
 Einschränkung des Verwaltungsapparates,
die auch durchgeführt wurde. Das Wichtigste jedoch
war, die Finanzen des Landes nach den Schäden der
Kriegs- und Nachkriegszeit wieder auf gesunde Grundlagen
 zu stellen. Dies konnte erst nach der Stabilisierung
unserer Währung mit Aussicht auf Erfolg in Angriff
genommen werden. Die Arbeit war um so schwieriger,
als dem Lande als direkte Steuerquellen nur die Grundsteuer
 und die Hauszinssteuer, die infolge des Mieterschutzes
 sehr gering ist, zur Verfügung standen und
2s im übrigen auf die Ueberweisungen aus den
*) Abgeschlossen‘ mit November 1928.
        <pb n="723" />
        Landeshauptmann Dr. Karl Buresch

Bundessteuern angewiesen ist, deren Verteilungsschlüssel
 für Niederösterreich kein günstiger ist.
Eine weitere Schwierigkeit für den Aufbau des
neuen Landes lag wohl auch in seiner geographischen
Gestaltung. Es umschließt Wien als ein Gürtel, ohne
selbst ein natürliches Zentrum, eine Hauptstadt, zu
besitzen, was zur Folge hat, daß ein Großteil des
wirtschaftlichen Verkehrs sich über Wien, bzw. in Wien
abspielt, wodurch auch eine Reihe bedeutender Finnahmen
 dem Land als solchem verloren geht. Daß es
trotzdem gelungen ist, nicht nur eine gesunde Verwaltung,
 sondern auch eine Finanzgebarung
durchzuführen, bei der heute schon in absehbarer
Zeit ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben
arhofft werden kann, vorausgesetzt, daß die Abgabenteilungsnovelle
 den Bedürfnissen des Landes gerecht
wird, kann die Landesverwaltung Niederösterreichs
gewiß als Verdienst für sich buchen.
Gesetzgebung und Verwaltung.
Die gesetzgebende Körperschaft des Landes Nieder-5sterreich
 besteht aus dem auf Grund des allgeneinen
 direkten Wahlrechtes gewählten Landtage
von 60 Mitgliedern, dessen Parteienzusammensetzung
seit den letzten Wahlen im Jahre 1027 folgende ist:
33 Christlichsoziale, 21 Sozialdemokraten, 5 Groß-Jeutsche
 und 1 Landbündler. Präsidenten des Land-:ages
 sind: Ing. K. Juk el (cristlichsozial), Il. Präsident
L. Petznek (sozialdemokratisch) und Ill. Präsident
R. Birbaumer (großdeutsch), Das verwaltende
Organ stellt die nach dem Proporzsystem gewählte
Landesregierung dar, die aus sieben Mitgliedern, den
_„andeshauptmann inbegriffen (vier Christlichsoziale,
an Großdeutscher und zwei Sozialdemokraten), besteht.
 Der Landeshauptmann und ein Landeshauptmannstellvertreter
 sind der cristlichsozialen Partei und
der andere Landeshauptmannstellvertreter der zweitstärksten

 Partei, den Sozialdemokraten, entnommen.
Die Mitglieder der derzeitigen Landesregierung sind:
Landeshauptmann Dr. K. Buresch (christlichsozial),
Landeshauptmannstellvertreter J. Reither (christlichsozial),
 Landeshauptmannstellvertreter O. Helmer
(sozialdemokratisch), die Landesräte Dr. L. Barsch
und Dr. R. Beirer (cristlichsozial), Landesrat Dr. V.
Mittermann (großdeutsch) und Landesrat H.
Schneidmadl (sozialdemokratisch).
Gemäß der Zahl der Mitglieder der Landesregierun g
umfaßt die Landesverwaltung sieben Ämter mit je
einem Mitglied der Landesregierung an der Spitze.
Hievon seien nur die wichtigsten Referate aufgezählt.
Das Referat Dr. Buresch (Landesamt I) umfaßt alle
Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches,
allgemeine und Personalangelegenheiten, Landtag,
Zivilrecht, Fremdenverkehr, Kultus, Polizeiangelegen-1eiten,
 soziale Verwaltung, Heimatrecht, Staatsbürgerschaft
 und Bundesbaudienst, das Referat Reither
‚Landesamt II) Landgemeinden, Straßen und Wasserbau,
 das Referat Dr. Barsch (Landesamt IN) Finanzen
und landeskulturelle Angelegenheiten, das Referat
Dr. Beirer (Landesamt IV) Schul- und Gewerbeıngelegenheiten,
 Jugendfürsorge, das Referat Dr.
Mittermann (Landesamt V) Gemeinsame Ange-'egenheiten,
 Siechenanstalten, Verkehr, Theaterange-'egenheiten,
 das Referat Schneidmadl (Landesamt
 VI) Industriegemeinden, "Schubwesen, Herbergen
ür Arbeitsuchende, Irren-, Blinden- und Taubstummen-‘ürsorge
 und das Referat Helmer (Landesamt VID
Armenwesen, Krankenanstalten, Sozialversicherung
und Gesundheitswesen.
Der Landesregierung steht ein Beamtenapparat zur
Seite, an dessen Spitze der Landesamtsdirektor, dessen
Titel und Rechte verfassungsmäßig festgelegt sind,
steht. Derzeit bekleidet diese Stelle Landesamtsdirektor
Dr. Aloys Kastner.
Der erste im Jahre 1021 gewählte Landtag zählte
einen sozialdemokratischen Abgeordneten mehr, was
auch in der Landesregierung zum Ausdruck kam.
Damals setzte sich die Landesregierung zusammen

Landesrat Dr. Leopold Barsch (Finanzreferent)
        <pb n="724" />
        wie folgt: Landeshauptmann J. Mayer (christlich-;ozial),
 ab 9. Juni 1922 Landeshauptmann Dr. K,
Buresch (cristlichsozial), Landeshauptmannstellver-:;reter
 F. Christoph (sozialdemokratisch), Landeshauptmannstellvertreter
 J. Zwetzbacher (christlichsozial),
 an dessen Stelle am 17. Februar 1925 Landeshauptmannstellvertreter
 J. Reither (christlichsozial)
‚rat, die Landesräte O. Helmer (sozialdemokratisch),
A. Ja x (cqristlichsozial), J. Palme (sozialdemokratisch)
and A. Segur (christlichsozial), an dessen Stelle am
9. Juni 1922 Landesrat Dr. R. Beirer trat. Das
Präsidium des damaligen Landtages bestand aus Präzident
 Ing. K. Jukel, der auch in der zweiten Wah!-seriode
 zum Präsidenten gewählt wurde und daheı
diese Würde seit dem Bestande des selbständigen
Landtages von Niederösterreich bekleidet, dem II. Präsidenten
 A. Ofenböck (sozialdemokratisch), ab
9. Mai 1926 H..Schnofl (sozialdemokratisch), und
dem 1. Präsidenten G. Prader (cristlichsozial), ab
il. Jänner 1923 Dr. V. Mittermann (großdeutsch).

Gesundheitswesen.
Ein glänzendes Zeugnis für die Entwicklung der
sozialen Fürsorge und Wohlfahrtspflege des Landes
legt der im Jahre 1924 einsetzende Ausbau und Aufschwung
 der niederösterreichischen Krankenanstalten
 ab. So wurde das Krankenhaus
Gmünd neu geschaffen, das Krankenhaus Eggenburg
vergrößert und mit einer chirurgischen Abteilung ausgestattet,
 im Krankenhaus Mödling eine Abteilung für
Lungenkranke errichtet, das Krankenhaus Stockerau
wesentlich erweitert usw. Die Kosten für den Ausbau
und die Ausgestaltung der Krankenanstalten, einschließlich
 der in Ausführung begriffenen Projekte,
belaufen sich auf annähernd 6,000.000 Schilling.

„iegehalle der niederösterr. Kinderheilstätte Krems a. d.Donau

Jer Pavillon des Landes Niederösterreich in der Lungenheilstätte
 Grimmenstein

Hieher gehört aber auch vor allem das große
Zebiet der Gesundheitsfürsorge und im besonleren
 die Tätigkeit im Kampfe gegen die große
Volksseuche, die. Tuberkulose. Das Land Nieder-5sterreich
 hat auch in der richtigen Erkenntnis der
Wichtigkeit dieser Maßnahmen. die großen Kosten der
Zrbauung einer Lungenheilstätte nicht gescheut. So
wurde in diesem Jahre der aus Landesmitteln erbaute
Landespavillon in der Volksheilstätte Grimmenstein
 der Oesterreichischen Gesellschaft vom Roten
Kreuze dem Betriebe übergeben und dadurch für weitere
30. an Tuberkulose erkrankte Landeskinder die Auf-1ahme
 in eine Heilstätte ermöglicht. Weiters hat das
"and Niederösterreich die Entwicklung der Tuber-&amp;lt;ulosenfürsorge
 dadurch gefördert, daß es die im
Lande bestehenden Tuberkulosefürsorgestellen, die
zum Großteil vom Landesverein vom Roten Kreuze
für Wien und Niederösterreich erhalten werden, subventioniert.
 Der weitere Ausbau dieser Art von Gesundheitsfürsorge
 ist beabsichtigt.
Jugendfürsorge.
Das Land Niederösterreich hatte vor dem Kriege
zwar eine ausgedehnte Anstaltsfürsorge für alle Arten
hilfsbedürftiger Kinder. Die offene Fürsorge "dagegen,
welche das Kind im Rahmen der Familie erfassen soll
and sich dabei auf die berufliche Vormundschaft
stützt, wurde in Niederösterreich erst während der
Kriegsnot eingeführt. Die im Kriege entstandenen
Landesberufsvormundschaften wurden in ihrem Wirkungskreis
 wesentlich erweitert und zu einer Institution
der gesamten Jugendfürsorge umgebildet. Wie umfassend
 die Fürsorge des in den ersten zehn Jahren
der Republik ausgebauten Landes-Jugendamtes war,
mögen einige Ziffern zeigen: Es stehen heute unter
der Vormundschaft der Bezirksstellen des Amtes
46.138 Mündel, zu welchen noch viele Tausende von
Kindern kommen, welche in den Mutterberatungsstellen
 befürsorgt werden, die Horte besuchen und
in die Berufsberatungsstellen kommen. Ferner wurden
 in dem vergangenen Jahre 1027 nicht weniger
        <pb n="725" />
        gerecht zu werden. Es erwies sich gleich
nach dem Umsturze als unvermeidbar, über
den Rahmen der reinen Armenfürsorge
und über die nach dem Heimatrechte
vorgeschriebenen Pflichten hinaus Fürsorge
 zu betreiben. Die Fürsorgebehörden
 haben es sich daher zumeist aus
eigener Initiative zur Aufgabe gemacht,
auch freiwillige Fürsorge zu pflegen.
In voraussichtlicher Auswirkung der sozialen
 Renten wird die Inanspruchnahme
der geschlossenen Pflege in Heimen größer
werden. Die Bezirksfürsorgeräte Nieder-Österreichs
 sind bereits im Begriffe, ihre
Altersheime in dieser Hinsicht auszubauen.
 So wurde das Bezirksaltersheim
in St. Pölten mit großem Kostenaufwande
für die Aufnahme solcher Sozialrentner
umgebaut. Hiebei wurde den Anforderungen
 dieser Bevölkerungsschichten Rechnung
 getragen. Auch in anderen Altersheimen
 ist für die Aufnahme solcher‘ Pfleglinge vorzesorgt
 (Ehepaarzimmer).
Als spezielle Zweige der Fürsorge seien noch die
Siechenhäuser für unheilbare Kranke sowie die Besserungsanstalten
 in Korneuburg und am Reuhof gestreift,
 welch letztere durch Heranziehung der Interıerten
 zu handwerksmäßiger und landwirtschaftlicher
Arbeit aus diesen gesellschaftlich gestrandeten Menschen
wieder brauchbare Mitglieder der menschlichen Arbeitsgemeinschaft
 machen sollen. °
Schulwesen.
Die Kriegszeit mit ihrer großen Kindersterblichkeit
und dem starken Geburtenrückgang machte sich natür-‘ich
 auch im Schulwesen nach dem Kriege fühlbar und
:3s mußte in den ersten Jahren zu einem Abbau von
Klassen und damit auch von Lehrpersonal geschritten
werden. Auch die ungünstigen finanziellen Verhältnisse
wirkten hemmend auf den Ausbau unseres Schulwesens.
Doch auch hier setzte, sobald es die Umstände nur
1albwegs gestatteten, im Lande Niederösterreich, das
;chon im Frieden durch seine mustergültigen Schulen
berühmt war, eine ‘erfreuliche Aufwärtsbewegung ein.
Abgesehen von den Mittelschulen, die vom Bunde übernommen
 worden waren und sich günstig entwickelten,
hat vor allem der Typ der Bürgerschule und jetzigen
Hauptschule, welcher den Bedürfnissen der erwerbenden
Stände am meisten entspricht, eine wesentliche Auszestaltung
 erfahren. Ein ganz außerordentliches Interesse
‚ür die fachliche Ausbildung ergab sich sowohl in den
landwirtschaftlichen als auch gewerblichen Kreisen.
Den Verhältnissen auf dem Lande Rechnung tragend,
hat die Landesschulbehörde auch darauf gesehen, daß
ichon in den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen den
;chülern fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Zu
liesem Zwecke wurden daher auch Kurse für Lehryersonen
 abgehalten, um sie zum Unterrichte in landvirtschaftlichen
 Fragen in der Schule zu befähigen. Sehr

\septischer Operationssaal mit der schattenlosen Zeißschen Kugelspiegellampenbeleuchtung
 im städtischen Krankenhaus Wr. Neustadt

als 2,701.097 Schilling an Alimenten hereingebracht.
Viel größere Summen an Unterhaltsbeiträgen werden
von den Eltern freiwillig über Einwirkung der Berufs-‚ormundschaft
 in Geld oder in natura geleistet.
£ine besonders erzieherische Tätigkeit entfalten die
Berufsvormundschaften als Jugendgerichtshilfe.
Was die Heimfürsorge anlangt, so wird nunmehr
an dem modernen Grundsatze festgehalten, nur körverlich,
 geistig und sittlich gefährdete Jugend in Heimen
unterzubringen. Die Heime wurden immer mehr zu
Spezialheimen ausgebaut.
Ein vollständig neuer Fürsorgezweig entwickelte sich
arst nach dem Kriege: die Erholungsfürsorge,
welche jährlich 4000 Kinder in die Ferienheime der
ıiederösterreichischen Landes-Jugendfürsorge bringt,
zu welchem Zweck eine größere Anzahl von Ferienheimen
 in den schönsten Teilen unseres Heimatlandes
zur Verfügung stehen. Auch die Förderung des Jugendwanderns
 und des Jugend-Wintersports hat sich die
Fürsorge zur Aufgabe gemacht. Von Hilfseinrichtungen
der offenen Jugendfürsorge seien noch genannt: 300
MVlutterberatungsstellen unter ärztlicher Leitung, eine
ebenfalls ärztlich überwachte Schulfürsorge, die heute
bereitsin 400 niederösterreichischen Schulen Tausende
von Kindern gesundheitlich fördert.
Die Armenfürsorge.
Seit dem Bestande der Republik erfuhr die öffentliche
 Fürsorge auch im Lande Niederösterreich einen
besonderen Ausbau, der durch die Not der Bevölkerung
 beeinflußt war. Die im Lande Niederösterreich
bestehende Organisation der öffentlichen Fürsorge nach
dem sogenannten Elberfelder System, die sich in mehr
als 35 jähriger Praxis gut bewährt und in der Bevölkerung
 fest verwurzelt hat, ermöglichte es, den großen
Anforderungen an die öffentlichen Fonds zum Großteil
        <pb n="726" />
        bewährt haben sich auch die im Anschluß an mehrere
Volks- und Bürgerschulen geschaffenen Haushaltungskurse,
 in denen junge Mädchen fachlich und finanziell
 zur Führung der Hauswirtschaft vorgebildet
werden. Auch für eine gründliche Durchbildung der
Handarbeitslehrerinnen und der Kindergärtnerinnen wurde
Sorge getragen. Wanderlehrerinnen besorgen in zahl-‚reichen
 Wanderkursen den Unterricht in Kinderpflege
und Ernährungskunde und es hat sich auch diese Form
der öffentlichen Aufklärung allmählich eingebürgert.
Der Schulbesuch, auf den von allen Faktoren gedrungen
 wird, ist in sehr erfreulicher Weise gestiegen.
in das Gebiet der Jugendfürsorge fallen die verschiedenen
Finrichtungen der Schulzahnpflege und Beratungsstellen
sowie die Untersuchung der Kinder auf ihren Gesundheitszustand,
 die wesentlich dazu beitragen, ein gesundes
und aufnahmsfähiges Schülermaterial zu sichern.
Zum Schlusse noch einige Zahlen: Das Land Niederösterreich
 besitzt 1356 Volksschulen, denen 155 Hauptschulen
 (früher Bürgerschulen) angegliedert sind. Der
Zuwachs seit 1918 beträgt an allgemein öffentlichen
Volksschulen 10, an Bürgerschulen 36, an Hauptschulen,
die seit IL. August 1927 errichtet wurden, 12 und an
niederösterreichischen Landes-Kindergärten 20.
Fine ganz außerordentliche Entwicklung hat neben dem
landwirtschaftlichen das gewerbliche Fortbildungsschulwesen
 genommen, das durch die Schaffung des
Landes-Fortbildungsschulrates einen kräftigen Impuls erhalten
 hat. Folgende Gegenüberstellung zeigt die rasche
Entwicklung des Fortbildungsschulwesens seit dem Jahre
1923. Die Klassenanzahl betrug im genannten Jahre 271,
heute 512, die Zahl der Lehrwerkstätten früher 2, jetzt
57, die Schülerzahl früher 6043, jetzt 11.702 und der
Schulbesuch ist von 55% auf 85% (bei Fachschulen
92%) gestiegen. Die fachliche Ausbildung in all diesen
Schulen wurde wesentlich verbreitert und vertieft.

Das niederösterreichische Landesmuseum.
Auch das niederösterreichische Landesmuseum, dessen
Gründung in das Jahr 1902 zurücreicht und das seinerzeit
.n der. Wallnerstraße, in dem sogenannten Geymüller-Palais,
 untergebracht. war, wo es ein nur von Gelehrten
sckanntes Dasein fristete, erhielt durch das Interesse,

Niederösterr. Jugend-Wintersportheim Lackenhof am Ötscher

In der niederösterr. Jugendherherge im Schloß Illmau

Jas Landeshauptmann Dr. Buresch auch diesen Samm-‘ungen
 entgegenbrachte, in den letzten Jahren ein neues
Teim und erfuhr eine wesentliche Ausgestaltung. Es beindet
 sich jetzt in der Herrengasse Nr. 9 in dem Claryschen
 Barockpalais, dessen anheimelnde Räume einen
schmucken Rahmen für die Musealgegenstände, nament-‘ich
 für die kulturgeschichtlichen, bilden. Der Grundge-Janke
 bei der Aufstellung dieses Museums war, . ein
“ehrmuseum zu schaffen, die Entwicklung und Geschichte
 Niederösterreichs anschaulich darzustellen und
Jurch künstlerisch anmutige und fachmännisch durchlachte
 Anordnung den Beschauer zu fesseln und gleichzeitig
 belehrend zu wirken.

Wirtschaft und Statistik.
Das Gebiet des Landes Niederösterreich umaßt
 10.208 km? mit einer Bevölkerung von rund
„500.000 Einwohnern und bildet somit annähernd
sowohl an Fläche als auch an Bevölkerungszahl den
zierten Teil der Republik. Nach der Art der Be-‚häftigung
 ergeben sich folgende Zahlen: Ackerbau
53'14°%, Industrie und Gewerbe 30°25°%, Handel und
Verkehr 1109°%,, verschiedenen Berufe 5°52%%. Nieder-5sterreich
 hat neben einem hochentwickelten Ackerbau,
der hauptsächlich durch die Stadt Wien als Absatzmarkt
 beeinflußt wird, eine Reihe bedeutender Industrien,
 die Weltruf genießen und trotz den viel-“ach
 bestehenden Zollschranken einen bedeutenden
Export nicht nur nach den Nachbarstaaten, sondern
auch nach überseeischen Ländern aufweisen.
Die Landwirtschaft gehört wohl zu den bestentwickelten
 der Bundesländer, denn obwohl das Gebiet
des Landes Niederösterreich nur zirka 23° % des Gezamtgebietes
 der Republik darstellt, macht die dem
Ackerbau dienende Fläche von Niederösterreich 25%
des bebauten Bodens der Republik aus. Durch Meliorationen
 und Entwässerungen ist es so weit gebracht
 worden, daß nur 7°% des gesamten Gebietes
des Landes nicht der landwirtschaftlichen Verwertung
zugeführt worden sind. Auch der Holzreichtum ist
        <pb n="727" />
        ein großer und es gibt eine Reihe namhafter Sägebetriebe
 im Lande. Infolge der allgemeinen Wirtschaftslage,
 der hohen Steuerbelastung der Produktion und
der wesentlich höheren Kosten der Produktion überhaupt,
 leidet die Landwirtschaft an einer schweren
Absatzkrise und die Verschuldung, namentlich der Geirgsbauernschaft,
 hat sehr stark überhand genommen.
Durch Schaffung des Landeskulturförderungsgesetzes
wurde die Grundlage für die Förderung der Landwirtschaft
 geschaffen, ferner ist auch die Landes-Landwirtschaftskammer,
 die berufsständische Organisation
der Bauernschaft, die so segensreich wirkt, eine Schöpung
 des niederösterreichischen Landtages; ebenso das
Weidegesetz, die Maßnahmen für die Förderungen
des Weinbaues, die Neuaufrichtung des Landesmusterkellers
 als selbständige Einrichtung des Landes
und vieles andere. Die berühmten landwirtschaftlichen
Fachschulen des Landes wurden wesentlich ausgebaut.
m Zuge der Bodenreform wurden im Wege der
Wiederbesiedlung II5 ganze gelegte Bauernwirtschaften
mit einer Fläche von zusammen zirka 2300 Hektar
wieder aufgerichtet und der bäuerlichen Bewirtschaftung
 zugeführt. In 1200 Fällen wurden ehemalige
Bestandteile von Bauerngütern oder Häusleranwesen
oder der Ersatz hiefür in Grund und Boden im Gesamtausmaße
 von zirka 2500 Hektar mit den Stammwirtschaften
 wieder vereinigt und so die Besitzfestigung
dieser Anwesen erzielt. In 109 Fällen hat die Agrarbehörde
 Luftkeuschen mit 212 Hektar zugehörigen
Gründen abgelöst und den bisherigen Besitzern als
Figentum übergeben.
In Durchführung des Alm- und Weidegesetzes
wurden über 160 Grundkomplexe als Almen oder
ständige Weiden erklärt. Hieran schließen sich natürlich
 auch die schwierigen Arbeiten der Grundzusammen-'egungen.
 Von den 70 anhängigen Zusammenlegungen
konnten 24 vollständig abgeschlossen, 24 in der Natur
‘aktisch durchgeführt werden, womit 46.000 Hektar
nit über 5000 beteiligten Besitzern der Kommassierung
ınd damit der rationellen Bewirtschaftung zugeführt
werden konnten.
Ein reges Augenmerk wendete natürlich auch die
Landesregierung der Gesunderhaltung der Viehbestände
 und der Bekämpfung der Tierseuchen zu.
Schutzimpfungen im ganzen Lande sowie Untersuchungen
 wurden vorgenommen und in letzter Zeit
erst ein mit allen modernen wissenschaftlichen Behelfen
ausgestattetes veterinär-ärztliches l.aboratoriuoum geschaffen.


WUeliorationen und Wasserbau.
Fine große und ausdauernde Arbeitsleistung mußte
aufgewendet werden, um vom Jahre I919 an die
während des Krieges unterbrochene Tätigkeit auf dem
Gebiete des kulturtechnischen Wasserbaues wieder zum
Aufstieg zu bringen. Die Erkenntnis von der Notwendigkeit
 der Entwässerungen für die Bodenproduktionssteigerung

 einerseits und der Beschaffung
2inwandfreien Wassers für die Hauswirtschaft anderzeits
 drückt sich am besten in den Erfolgen der Jahre
'027 und 1928 aus, in denen die Höchstleistungen
der Jahre vor dem Kriege noch bedeutend überschritten
 wurden. Während im Jahre1922 nur 405 Hektar
drainiert und in Verbindung damit 109.200 Meter
Grabenregulierungen zur Ausführung gebracht wurden,
iteigerten sich die Durchführungen im Jahre 1927 auf
780 Hektar und 36.500 Meter Vorflutbeschaffung.
Die Wasserversorgungsanlagen nahmen überhaupt
arst in den letzten zwei Jahren einen Aufschwung, in
welchen 28 Gemeinden einwandfreie Trinkwasseranlagen
 erhielten.
Insgesamt wurden in den zehn Jahren nach dem
Kriege auf einer Grundfläche von über 0000 Hektar
durch Herstellung von Drainagen, mit welchen mehr
als 180.000 Meter Vorflutbeschaffungen durch Grabenregulierungen
 verbunden waren, die Vorbedingungen
für eine zweckentsprechende Bewirtschaftung geschaffen.
Das Erfordernis hiefür überschreitet in der Nach-Kriegszeit
 bisher den Betrag von 3,000.000 Schilling.
Wie die meisten Zweige der produktiven öffentlichen
 Tätigkeit war auch die Tätigkeit des Landes
Niederösterreich auf dem Gebiete der Gewässerregulierungen
 durch den Krieg außerordentlich beeinträchtigt
 worden. In der Nachkriegszeit wurde vom
Lande außer einer sehr namhaften Reihe von kleineren
 Regulierungen und örtlichen Schutzbauten eine
große Anzahl sehr umfangreicher Regulierungswerke
ausgeführt. Durch diese Arbeiten wurden rund 2000
bis 3000 Arbeiter, die meist dem Stande der Arbeitsosen
 entnommen sind, beschäftigt, wobei an 70 Maschinen
 nahezu ständig in Betrieb sind.

Straßenwesen.
Die Bundesstraßenverwaltung im Lande Nieder-5sterreich
 hat in Erkenntnis, daß mit den bisherigen
3au- und Erhaltungsmethoden das Auskommen nicht
zu finden sei, im Jahre 1025 eine Versuchsstrecke
im Zuge der Triester Bundesstraße hei Traiskirchen
ıngelegt, in welcher zehn verschiedene Arten
noderner staub- und kotfreier Straßenbefestigungen
erprobt wurden. Im Jahre 1926 hat die Bundesstraßenverwaltung
 ein generelles Projekt für den neuzeitigen
\usbau der niederösterreichischen Bundesstraßen auszearbeitet.
 Die Straßenzüge wurden nach ihrer Verkehrsbedeutung
 in drei Gruppen eingeteilt, die für
‚hren etappenweisen Ausbau maßgebend sind. In die
erste Ausbaugruppe fallen die Triester-, Linzer- und
Oedenburgerstraße in ihrer ganzen Länge und die Ausallstraßen
 von Wien, das sind die Pragerstraße bis
Stockerau, die Brünnerstraße bis Wolkersdorf, die
Preßburgerstraße bis Fischamend und die Bruckerstraße
 bis Schwadorf, Im Jahre 1928 wurde mit der
\usbauaktion in der ersten Gruppe, insbesondere auf
den verkehrsreichsten Straßen, das sind die Triester-
        <pb n="728" />
        ınd Linzerstraße, begonnen, und zwar soll die Ausbauaktion
 dieser Gruppe, soferne die notwendigen
Geldmittel zur Verfügung stehen, in fünf Jahren beendet
 sein. ;
Das Land Niederösterreich besitzt aber auch ein
Netz von 13.072 Kilometer Bezirksstraßen. Die
xatastrophalen Folgen der Kriegs- und Nachkriegszeit
hatten auch hier schwere Zerstörungen der Fahrbahn
der meisten Straßen bewirkt. Diese Umstände und der
inzwischen immer mehr einsetzende Kraftwagenverkehr
bedingten seitens der Landesregierung im Rahmen
der verfügbaren Mittel Maßnahmen, um die wichtigsten
 Straßen derart wieder instandzusetzen, daß
sie dem modernen Verkehr angepaßt erscheinen. Mit
Rücksicht auf den Stand des Landeshaushaltes ist
diese Instandsetzung dermalen noch lange nicht abgeschlossen,
 da die außer der normalen Erhaltungsbudgetsumme
 hiefür noch erforderlichen Mittel nicht
in der nötigen Höhe verfügbar sind. Im Zuge dieser
Vaßnahmen wurden in diesem Zeitraum 244 Kilometer
 Länge an Bezirksstraßen gepflastert und OI0
Kilometer außerordentlich instandgesetzt; der Kostenaufwand
 hiefür beläuft sich auf zusammen 21,924.570
Schilling. Im Jahre 1928 wurden allein rund 160 Kilometer
 Länge an Straßen behandelt, und zwar sind
teils Pflasterungen, teils Walzungen und bewährte
moderne Straßenbeläge zur Ausführung gebracht
worden. Ferner wurden in diesen zehn Jahren
44 Brücken in Holzkonstruktion und 85 Brücken in
Beton- und Betoneisenkonstruktion im Zuge dieser
Bezirksstraßen als Ersatz bestehender Objekte gebaut.
Die Brücken sind in Konstruktion und Tragkraft alle
dem modernen Verkehr angepaßt. Der Gesamtaufwand
für alle in diesem Zeitraume bewirkten Brückenbauten
beläuft sich auf 1,555.218 Schilling. Außerdem wurden
Amtshäuser, Walzenremisen und Straßenwärterhäuser
errichtet. Zum Schluß sei noch angeführt, daß im
Jahre 1926 der Gesamtaufwand für die Bezirksstraßen
16,762.631 Schilling betrug.

Gewerbeförderung.
Die Gewerbeförderung des Landes Niederösterreich
wurde nach einer Pause in der ersten Nachkriegszeit
m Jahre 1922 wieder aufgenommen. Als eine‘ der
ersten Maßnahmen setzte die Veranstaltung von gewerblichen
 Buchhaltungs- und Kalkulationskursen in
(ast allen größeren Orten des Landes ein. Ein Hauptaugenmerk
 wurde von Anfang an der Erweiterung
des Absatzgebietes für gewerbliche Erzeugnisse gewidmet
 und als ständige Einrichtung wurden die alljährlichen
 Landesausstellungen‘ geschaffen, die seit
1924 in den Städten Krems, Wiener-Neustadt, Tulln,
Stockerau und Horn abgehalten wurden. Daneben
wurden verschiedene andere Ausstellungen unterstützt.
Der Exportförderung diente die Veranstaltung von
Kollektivausstellungen auf der Leipziger, der Frankfurter
 Messe und auf den Wiener Messen. Besondere

Poysdorfer Renaissancefund,
im Niederösterr. Landesmuseum, Wien
Kleider, Leib- und Tischwäsche, Bücher, Geschirr und anderes
aus der Zeit vor 1683 eingemauert gefunden

?rwähnung verdient die Mitwirkung des Gewerbeörderungsamtes
 bei der Gründung der gewerblichen
Krankenkasse in Baden und die Unterstützung anderer
zewerblicher Kassen.

Die Elektrifizierung Niederösterreichs.
Fin besonderes Augenmerk verwendete die nieder-Ssterreichische
 Landesverwaltung auch auf die Ausge-;taltung
 der Elektrizitätswirtschaft im Lande,
zu welchem Zwecke bei der Trennung von Wien und
Niederösterreich die „Newag” (Niederösterreichische
"ektrizitätswirtschafts - Aktiengesellschaft) gegründet
vurde, deren Hauptteilnehmer die beiden Länder
Wien und Niederösterreich sind. Den Grundstock
ler Vermögenswerte dieser Gesellschaft bildete das
oereits bestandene frühere Landes-Klektrizitätswerk
nit dem Kraftwerk Wienerbruck und dem kalorischen
Werk in St. Pölten, die beide hauptsächlich zum Betriebe
 der Mariazellerbahn dienten, gleichzeitig aber
auch St. Pölten und einige Gemeinden der Bahnstrecke
nit elektrischem Licht- und Kraftstrom versorgten.
Jurch Einbeziehung der Werke der Gemeinde
Niener-Neustadt sowie einer Anzahl anderer Werke
‚on Elektrizitätsgenossenschaften entwickelte sich die
‚Newag” in beträchtlichhem Maße. Ebenso wurde mit
ziner Reihe von anderen Kraftstationen Stromliefe-‚ungsverträge
 geschlossen, auch mit den Nachbar-"ändern,
 so daß in der „Newag” in der Zukunft wohl
die Vereinigungsstelle des weitaus größten Teiles
ler elektrischen Kraft in Niederösterreich erblickt
werden kann, was für die Bestrebungen zur Schaffung
siner Finheitsschiene von ganz außerordentlicher Bedeutung
 ist.
Fine wichtige Aktion war neben der Zusammenfassung
 vorhandener Kräfte die Elektrifizierung des
Marchfeldes, wodurch ein reiches landwirtschaftliches
        <pb n="729" />
        Dürnstein

Gebiet der Wohltat elektrischer Kraft und elektrischen
Lichtes teilhaftig wurde, was die Produktion wesentich
 erleichtert. Mit Ende 10927 waren 7063 Gemeinden
‘gegen 500 im Jahre 1023) an die „Newag”
angeschlossen, .die Stromerzeugung betrug 1022
20,171.025 kWh, im Jahre 1927 50.080.171 kWh, wozu
ıoch ein Fremdstrombezug von 3,388.160 kWh kommt,
;o daß der Gesamtverbrauch an Strom
m Jahre 1927 53,468.340 kWh betrug.
Die „Newag”, die anfänglich mit Schwierigkeiten
 zu kämpfen hatte, nimmt unter
der derzeitigen Leitung des Landeshauptmannes
 Dr. Buresch, der in schwerster
Zeit die Führung übernahm, eine stetige
Fntwicklung nach aufwärts.
Fremdenverkehrsförderung.
Die niederösterreichische Landesregierung
nat 1924 eine eigene Abteilung für
Fremdenverkehr geschaffen. Vorerst
wurde dem Organisationswesen besonderes
Augenmerk zugewendet. Es wurden örtliche
Fremdenverkehrsverbände geschaffen, die
mit den Kurkommissionen, Verschönerungsvereinen
 und sonst bestehenden Fremdenverkehrsstellen
 im Jahre 1927 zu einem
‚Landesverband für Fremdenverkehr in
Niederösterreich” zusammengeschlossen:
wurden.

Die Besserung der” Gasthofeinrichtungen wurde besonders
 gefördert, teils durch Veranstaltung einer Lehrausstellung
 „Der Mustergasthof”, teils durch zahlreiche
Besprechungen in den verschiedenen Fremdenverkehrsorten.
 Für Propagandazwecke wurden sowohl von der
Landesregierung, als auch von örtlichen Verbänden und
Gemeinden, schließlich aber auch von anderen Korporationen
 künstlerisch ausgestattete Werbeschriften (Prospekte,
 Broschüren, Führer, Ortbeschreibungen) herausgegeben,
 was um so notwendiger war, als infolge der
langjährigen Stagnation des Fremdenverkehrs kein brauchbares
 Werbematerial vorhanden war. Außerdem wurden
 andere zugkräftige Werbemittel (Dioramen, Reliefs
asw.) angeschafft. Die auswärtige Propaganda wurde
durch die Fremdenverkehrskommission der
Bundesländer Wien und Niederösterreich
gemeinsam mit Wien geführt. Es wurden Prospekte in
verschiedenen Weltsprachen für die europäischen und
außereuropäischen Länder herausgegeben, auswärtige
Ausstellungen mit Material beschikt und Kontrollreisen
in die für uns in Betracht kommenden Reiseländer
unternommen.
Da Niederösterreich in erster Linie auf den Besuch der
Wiener Sommerfrischler und Sportler angewiesen ist,
wurde im Landhaus eine gut eingerichtete Sommerfrischen-Auskunftei
 geschaffen.. Ferner wurde ein
Irtslexikon über die wichtigsten Reiseorte und zum Verkehr
 mit dem Landesverbande und zur Aufklärung der
Bevölkerung über Fremdenverkehrsangelegenheiten eine
oigene Zeitschrift „Der Fremdenverkehr” herausgegeben.

So kann abschließend gesagt werden, daß trotz
aller Schwierigkeiten die Arbeit, die im Land Niederösterreich
 seit seiner Selbständigkeit geleistet wurde,
eine erfolgreiche war und daß trotz aller Hemmnisse
der Aufstieg, namentlich auf dem Gebiete der Landwirtschaft,
 ein ganz außerordentlicher ist.

Payerhach, Blick auf die Rax

5986
        <pb n="730" />
        Festsitzung des oberösterreichischen Landtages am 12. November 1928. Unter Vorsitz des
‚andeshauptmannes Dr. Josef Schlegel und unter Anwesenheit der Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Josef Schwinner
Tosef Gruber und Franz Langoth. Links von der Präsidententrihüne stehend: Landesamtsdirektor Hermann Attems

OBERÖSTERREICH

Politische Uebersicht.
Die Provisorische Nationalversammlung für Deutschseterreich
 faßte am 12. November 1918 den Beschluß,
lie feierlichen Beitrittserklärungen der Länder, Kreise
ınd Gaue des Staatsgebietes zur Kenntnis zu nehmen
ınd diesen Beschluß des Staates unter den Schutz
der ganzen Nation zu stellen. Dieser Beschluß zeigt
offenkundig die Vorstellung einer vertragsmäßigen
Konstituierung des Staates Deutschösterreich. Hier
nacht sich aber auch die Eigenexistenz, die Autonomie
 der Länder geltend, mit ihr die Tendenz
»ines bundesstaatlichen Aufbaues Deutschösterreichs.
Die provisorische Landesregierung von Oberösterreich
 hatte am 18. November I918 im Sinne und Auftrage
 des Nationalrates die von den in Öberösterreich
 zur Zeit des Zusammenbruches der Monarchie
bestehenden Parteien namhaft gemachten Personen
zur provisorischen Landesversammlung einberufen.
Der bisher vom Kaiser ernannte Landeshauptmann
von Oberösterreich, Prälat Hauser, wurde einstimmig
zum Landeshauptmann gewählt. In dieser provisorischen
 Landesversammlung waren vertreten:
Von der christlichsozialen Partei 63 Mitglieder
deutschnationalen „ 24 #
sozialdemokrat. 15 »

Als Landeshauptmannstellvertreter wurden gewählt
Dr. Max Mayr (cristlichsozial), Franz Langoth
‘deutschfreiheitlich) und Josef Gruber / Sozialdemokrat).

Der Landeshauptmann und die drei Landeshauptnannstellvertreter
 bildeten die Landesregierung.
In den Landesausschuß wurden 12 Mitglieder gewählt,
 und zwar 7 Christlichsoziale (darunter I Landeshauptmannstellvertreter),
 3 Deutschfreiheitliche Partei
and Bauernverein (darunter I Landeshauptmannstellvertreter),
 2 Sozialdemokraten (darunter I Landeshauptmannstellvertreter).
 ;
Den Vorsitz im Landesausschuß führte der Landesıauptmann,
 so daß also der Landesausschuß 13 Mitzlieder
 zählte.
Die provisorische Landesversammlung war nur von
zurzer Dauer, denn schon am 18. Mai 19190 fanden
gemäß des von der provisorischen Landesversammlung
 beschlossenen Gesetzes über die Grundzüge der
"andesvertretung (L. G. u. V. Bl. Nr. 23 ex 1919)
and der Landtagswahlordnung (L.G. u. V. Bl. Nr. 24
2x 1910) die Landtagswahlen statt. Dem in der ersten
provisorischen Landesversammlung proklamierten
Grundsatze entsprechend, wurde mit Gesetz vom
8. Mai 1019 (L. G. u. V. Bl. Nr. 23) insbesondere fest-
        <pb n="731" />
        gelegt, daß das Land Oberösterreich als selbständiges
Land alle Rechte ausübt, „welche nicht durch ausdrückliche
 Vereinbarung der Gewalt eines Bundesztaates
 übertragen worden sind”.
Die Landtagsperiode wurde mit 6 Jahren bestimmt,
lie Zahl der Landtagsabgeordneten mit 72, welche
auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten, geı1eimen
 Verhältniswahlrechtes zu wählen sind.
Ferner wurde festgesetzt, daß der Landeshauptnann
 mit relativer Mehrheit zu wählen ist und jede
der drei mit der größten Zahl von Abgeordneten
vertretenen Parteien oder Gruppen je einen Stellvertreter
 des Landeshauptmannes namhaft macht. Die
3 Landesräte sind auf Grund des Verhältniswahlrechtes
 zu wählen. Der Landeshauptmann und seine
Stellvertreter und die gewählten Landesräte bilden
den Landesrat, der Landeshauptmann und seine Stellvertreter
 die Landesregierung.
Am 23. Juni I019 trat zum ersten Male nach dem
Umsturz in Oberösterreich der gewählte Landtag zusammen.
 Prälat Hauser wurde zum Landeshauptnann,
 Dr. Schlegel, Langoth und Gruber zu
Landeshauptmannstellvertretern, ferner 6 christlich-;oziale,
 I Sozialdemokrat und I Mitglied der Deutschen
 Freiheits- und Ordnungspartei zu Landesräten
zewählt.
Der Landtag bestand aus: Christlichsoziale 38,
Sozialdemokraten 22, Deutsche Freiheits- und Ordaungspartei
 12, die Landesregierung aus 2 Christlichsozialen,
 I Sozialdemokraten, I Mitglied der Deutschen
Freiheits- und Ordnungspartei. Der Landesrat aus
3 Christlichsozialen, 2 Sozialdemokraten, 2 Mitgliedern
der Deutschen Freiheits- und Ordnungspartei (die
Mitglieder der Landesregierung sind eingerechnet).
Die von der Konstituierenden Nationalversammlung
neschlossene Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920,
5tGBl. Nr. 450, löste im oberösterreichischen Landtage
 am 25. November 1920 eine Proklamation aus,
in welcher auf Grund des oberösterreichischen Gezetzes
 über die Grundzüge der Landesvertretung vom
Jahre 1919 und der Bundesverfassung vom Jahre 1920
die Selbständigkeit des Landes Oberösterreich betont
and auf die vertragsmäßige Konstituierung des Bundesstaates
 hingewiesen wurde.
Noch vor Ablauf der ersten Landtagsperiode wurde
mit Verfassungsgesetz vom 18. März 1925 die Zahl
der Abgeordneten auf 60 herabgesetzt, die Wahl des
Landeshauptmannes, der Landeshauptmannstellver-:reter
 und der Regierungsmitglieder neu geregelt.
Im Sinne der Bundesverfassung war nur mehr für
eine Landesregierung vorzusorgen. Die Landesregierung
 besteht nunmehr aus dem Landeshauptmann,
 den 3 Landeshauptmannstellvertretern und
6 weiteren Mitgliedern, ;
Auf Grund der Landtagswahlordnungsnovelle vom
18. März 1925 fanden am 17. Mai 1925 die Landtagswahlen
 statt, aus denen hervorgingen: 34 Christlich-;oziale,

 IO Mitglieder des Verbandes der Großdeut-‚chen
 und des Landbundes, 16 Sozialdemokraten.
Zum Landeshauptmann wurde wieder Prälat Hauser
zewählt, zu Landeshauptmannstellvertretern Doktor
Schlegel, Langoth und Gruber. Die Landesregierung
besteht daher aus 6 Christlichsozialen, 2 Großdeutschen
and Landbund und 2 Sozialdemokraten.
Abgesehen von der Wahl des Landeshauptmannes
ınd seiner Stellvertreter wurden die christlichsozialen
Mitglieder der Landesregierung und die Mitglieder
les Verbandes der Großdeutschen und des Land-»undes
 auf Grund einer gemeinsamen Liste zu Mitsliedern
 der Landesregierung gewählt, da ja auch für
lie Wahl in den Landtag im Jahre 1025 die Christlich-;ozialen
 und. der Verband der Großdeutschen und
les Landbundes eine gemeinsame Liste aufgestellt
natten.
Nach dem Tode des Landeshauptmannes Hauser
ım 8. Februar 1927 wurde am 23. Februar 1927 der
Disherige Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schlegel
zum Landeshauptmann, das Regierungsmitglied
Dr. Schwinner zum Landeshauptmannstellvertreter
ınd der Abgeordnete Josef Pfenehberger zum Rezierungsmitglied
 gewählt. Die parteimäßige Zusammenjetzung
 der Landesregierung erfuhr durch diese Wahl
seine Aenderung.
Der oberösterreichische Landtag steht derzeit in der
3. Periode seiner Wirksamkeit seit dem Jahre 1861,
n welchem Jahre den Ländern eine Verfassung gezeben
 wurde, mit welcher eine gewisse Autonomie
ler Länder gewährleistet wurde. Seine Autonomie hat
Jberösterreich nie aufgegeben und findet sie trotz
nancherlei Versuche von Beschränkungen garantiert
lurch den klar und deutlich zum Ausdruck gebrachten
Willen seiner Bevölkerung und durch den Artikel 2.
Absatz 2 der Bundesverfassung vom Jahre 10920.

Finanzielle Entwicklung.
Eine ziffernmäßig wertende Darstellung der finanziellen
 Entwicklung in den letzten abgelaufenen Jahren
und insbesondere eine Vergleichung der Ergebnisse
les gegenwärtigen Jahres mit jenen des Jahres 1919
stößt auf außerordentliche Schwierigkeiten und müßte
vielfach ohne ausführlichere Kommentare zu völlig
rrtümlichen Eindrücken führen. Einesteils ist die Herstellung
 einer Vergleichsziffer des Kronenwertes des
Jahres 1919 mit dem Wert des Schillings sehr schwierig,
weil dieser Wert damals bereits ein fließender war
ınd im Laufe des Jahres sich schon stark nach abvärts
 entwickelt hat. Anderseits sind durch die neue
Bundesverfassung, insbesondere durch das Finanzver-‘assungs-
 und Abgabenteilungsgesetz in den Grundagen
 der öffentlichen Verwaltung in den Ländern
;o weitgehende Aenderungen eingetreten, daß sich
lies in verschiedener Hinsicht auch ziffernmäßig ganz
außerordentlich auswirkte.
Im nachfolgenden werden die Ziffern für die Ge-
        <pb n="732" />
        parung des Landes im Jahre I919 und im Jahre 1029
nach den diesfälligen, vom Landtage genehmigten
Voranschlägen im Gesamterfordernis und in den
hauptsächlichsten Ausgabengruppen dargestellt und
zur vergleichsweisen Wertung mit Rücksicht auf die
singangs dieser Ausführungen berührte mangelhafte
Eignung der Ziffer des Jahres 1910 zu einem realen
Vergleich auch die Ziffer des letzten Friedensjahres
vorangestellt.
Die Voranschläge erstellen für die Jahre:
1914 ein Gesamterfordernis von K 11,655.40609°—
1919 » » » 2» 26,393.218—
[020 » »” ” S 47,:755.230°—
Nachstehend werden die wichtigsten Einzelposten
iervorgehoben *

Kapite

191

„919
nn K

1929
ın Ss

Landesvertretung u.
allg. Landesverwaltung
 ....0+0000 +
Verländerte Verwalwaltungszweige
 ..
Jeffentl. Sicherheit
(bis 1919 auch Milifär)
 000000004
Sanitätswesen ....
7"ürsorgewesen ... |
Unterrichtswesen . .
Kunst, Wissenschaft
USW. sr 00 0000
Landeskultur ..4. |
Gewerbe u. Handel. *
Oeftentl. Bauten u. |
Verkehrswesen. ..
Schuldendienst ... |

925 9B8R-2

 469.320:—] 2.528.000: —|

3.858.300 —

Landeshauptmann Dr. Josef Schlegel

streckenweise geradezu in einem ruinenhaften Zustand,
 wozu sich noch der zunehmende Kraftwagenverkehr
 gesellte. Erst allmählich gelang es, größere
Mittel für die Instandsetzung der Bundesstraßen zur
Verfügung zu bekommen.
Von den Bundesstraßen haben bisher etwas über
11° der Straßenlängen einen neuzeitlichen Belag erhalten.
 Neben dem neuzeitlichen Fahrbahnbelag
werden jährlich noch etwa 150.000 bis 200.000 m*
7ahrbahndecke im Flickverfahren gewalzt.
Beigefügt wird noch, daß im obigen Erfordernis 19029 An Straßenneubauten um Lande wären die noch
sur die Ziffern für das ordentliche Präliminare uf. or dem Kriege hegonnene, zum Teil im Kriege und
heinen, während der Voranschlag für dieses Jahr lann in der Nachkriegszeit fortgesetzte und vor einem
“och ein außerordentliches und noch nicht mit be- Jahr beendete Umlegung der Prager Bundesstraße in
‚timmter Ziffer veransch’agbaren Einnahmen zu dek- net Länge von rund 8 km zwischen Katzbach und
kendes Erfordernis vorsieht, mit einem Gesamtbetrag Sallneukirchen ZA ST An Brückenbauten
von weiteren S 4,507.970'-. sind anzuführen: Mehrere kleine Betoneisenobjekte
Der erhöhten Erfordernisziffer für den Schulden- N £ BE der Salzburger Bundesstraße; an aröferen
dienst steht auch ein sehr bedeutend erhöhtes Aktivum ach ‚de vor AN Jahren hergestellte Brücke
durch Vermehrung des Landesbesitzes gegen- DOT IE VO 9 VOT Vack ln von Sn
über, sowohl durch vom Lande unmittelbar aufgeführte Don bÜG NT lsh 1 AE 1 eröffnete
Baulichkeiten für Wohnzwecke, Kurzwecke (Bad Hall) PAUEECRE AM Ser mb ener Gesamtlänge
and dergleichen, wie auch durch Anteile des Landes "9 163 m und einer Fahrbahnbreite von 7'°5 m und
an verschiedenen. Unternehmungen. zwei Gehwegen von 1'/2 m Breite, mit 2X3 m Ueber-;
 schwemmungsöffnungen, die in Betoneisen ausgeführt
Das öffentliche Bauwesen. sind und einer mittleren Oeffnung über das Floß-|
 en . . . fahrtsgerinne, die in Eisenkonstruktion überbrückt ist.
Die Tätigkeit des Bundesbaudienstes in Für die Unterbringung sämtlicher Straßenbauden
 Jahren 1018 bis 1928. maschinen wurden eigene Hallen und für die Instand-A.
 Straßenbau. setzung des Fahrparkes eine eigene Werkstätte er-Oberösterreich
 hat derzeit 762 km Bundesstraßen richtet.
and damit das größte Bundesstraßennetz von B. Wasserbau.
allen Bundesländern. Die Tätigkeit des oberösterreichischen . Bundesbau-Die
 Bundesstraßen waren bis vor wenigen Jahren dienstes erstreckte sich auf dem Gebiete des Wasser-
        <pb n="733" />
        baues seit den großen Hochwässern der Jahre 1807
und 18009 sowohl auf die sogenannten ärarischen als
auch auf die nichtärarischen Gewässer. Erstere, und
zwar Donau, Inn, Salzach, Enns, Traun, Ager und
Vöckla mit einer Gesamtlänge von 458 km stehen
auch hinsichtlich Aufbringung der Mittel zur Gänze
in der Obsorge des Bundes, während Bauten an nichtärarischen
 Gewässern als Konkurrenzunternehmung
unter Beteiligung des Bundes, des Landes, der Gemeinden
 und etwaiger besonderer Interessenten ausgeführt
 werden. Von den nichtärarischen Flüssen seien
als wichtigste nur die Alm, Antiesen, Mattig, Mühlheimer
 Ache und Krems genannt.
Von größeren Neubauten in dem Jahrzehnt 1918
bis 1028 sei nur erwähnt die Regulierung der Donau
in den Strecken nächst Schildorf, Goldwörth, Ottensheim
 und oberhalb der Steyregger Brücke, schließlich
die mit besonders raschem Erfolge durchgeführte Bezeitigung
 einer Stromentartung bei Kohlbüchel-Neuschütt
 unterhalb Wallsee.
An nichtärarischen Gewässern wurden größere Wehrneubauten
 an der Alm und Mühlheimer Ache ausgeführt.

Eine besondere Aktion bildet die Eindeichung
des Traunflusses von Marchtrenk bis Ebelsberg.
Dieselbe wurde im Jahre 1923 zum Schutze der
industrieorte Traun, St. Martin, Kleinmünchen und
Ebelsberg sowie des umliegenden Geländes am linken
und rechten Traunufer eingeleitet. Die Erweiterung
des Projektes auf besondere Arbeiten zum Schutze
des Marktes Ebelsberg gegen Hochwasser wurde
als Sonderaktion im Jahre 1027 durchgeführt.
C. Hochbau.
Im Jahrzehnt 1018 bis 1028 wurden unter Leitung
des oberösterreichischen Bundesbaudienstes auch mehrach
 größere Hochbauten durchgeführt. So erfolgte in
den Jahren 1925 bis 1027 der Aufbau zweier
Stockwerke auf dem Postdirektionsgebäude
in Linz, welcher sich infolge des Alters des Gebäudes
- es stammt aus den Jahren 1680 bis 16090 — und
seiner mangelhaften Fundierung äußerst schwierig und
verantwortungsvoll gestaltete. Nicht minder schwierig
war hier die Lösung der architektonischen Frage,
welche seinerzeit viel umstritten war.
Ein hübscher Neubau wurde in den Jahren 1926
bis 1927 zur Unterbringung des Bundesrealgymnasiums
 in Linz geschaffen, während an Wohnhausbauten
 noch die beiden Häuser für Gefangenenaufseher
 der Strafanstalt Garsten und der Umbau der
Schloßkaserne in Freistadt zu erwähnen wären.

Die Straßen- und Brücenbauten des
Landes.
Die Kriegs- und die ihnen folgenden Jahre des
wirtschaftlichen Verfalles haben selbstverständlich auch

lie Tätigkeit auf dem Gebiete des Straßen- und
3rückenbaues ganz bedeutend reduziert. Die Wiederzesundung
 des Wirtschaftslebens zeitigte ein rapides
\nwachsen des Kraftwagenverkehres und erheischte
len Ausbau eines dichten Autobusliniennetzes. Von
len heute bestehenden regelmäßigen Kraftwagenlinien
‚on insgesamt 1477 km wurden allein in den Jahren
024 bis 1927 1200 km neuer Linien eingerichtet.
Jngefähr 02% dieser liegen auf autonomen Straßen.
Jm auf diesen stark herabgekommenen Verkehrswegen
 den Verkehr abwickeln zu können, wurde der
Schwerpunkt der Bautätigkeit auf die Verbesserung
ınd Wiederinstandsetzung der Straßen, auf die
Erhaltung und Verbesserung ihrer Fahrbahn konzenriert,
 +
Im Zeitraum 1918 bis 1928 wurden insgesamt 276 km
Straßenneubauten durchgeführt. 53% dieser
Bauten fallen übrigens in die drei letzten Jahre. Um
den erhöhten Anforderungen der Straßenerhaltung
gerecht zu werden, wurde der Stand von 92 Landesstraßenwärtern
 im Jahre I018 binnen 10 Jahren auf
218 erhöht. Straßenwalzung und teilweise Schottererzeugung,
 in Eigenregie vorgenommen, verlangten zu
ihrer rationellen Durchführung die Einstellung eines
zigenen Maschinenparkes. Auf den wichtigsten Landesınd
 Bezirksstraßen wurden bisher zirka 85 km gewälzt,
ıievon 27 km im Jahre 1928. An neuzeitlichen Fahr-»ahnbelagen
 (hauptsächlich Oberflächenbehandlung)
wurden in den zwei letzten Jahren 46.500 m? ausgeführt.
 An Straßenzügen, an deren Wiederinstandsetzung
 und Walzung mit größter Energie gearbeitet
wurde, seien die 40 km lange Atterseer, die 30 km
lange St. Georgen-Mondseer-, die 14 km lange
Gmunden-Scharnsteiner-Bezirksstraße, sowie die vom
Bunde übernommene Gosauerstraße mit 18 km Länge,
genannt.
Zu einer der größten Umlegungen mit hervorragenden
 Kunstbauten zählt die 6200 m lange im
Zuge der Bezirksstraße Prägarten-Weitersfelden. Unter
den neuen Gemeindestraßen, die ein an Verkehrswegen
 armes Gebiet dem Verkehr erschließen. zählt
die 22 km lange Aisttalstraße.
Die außerordentlichen Bemühungen des Landes,
das Verkehrsnetz den steigenden Bedürfnissen anzupassen,
 erhellen auch aus den im letzten Jahrzehnt
ausgeführten Brückenbauten. Die Summe ihrer
.ichten Spannweiten beträgt bei hölzernen Brücken
'30 m (Baujahre 1919-1921), bei jenen aus Eisenbeton
2270 m. 63% der letzteren fallen in die Baujahre
(920-1928, Die Traunfallbrücke, die erste größere
Brücke, die in Oesterreich in der Nachkriegszeit erstellt
wurde, ist ein Zweigelenkbogen mit 71 m Spannweite
und Fahrbahn „oben”, Die obere Länge beträgt 125 m.
Die Almbrücke in Scharnstein, ein gespannter Bogen
mit O0 m Spannweite, ist gegenwärtig die größte
Bogenbrücke mit aufgehängter Fahrbahn in Oesterreich
 und Deutschland.

1513
        <pb n="734" />
        Landwirtschaft.
Oberösterreich, das einen Gesamtflächeninhalt von
„108.376 Hektar besitzt, hat eine landwirtschaftlich
utzbare Fläche von 110.397 Hektar und 87.979
Hektar unproduktiven Grund. Von der gesamten
Kulturfläche sind 420.760 Hektar Acerfläche, also
über 35% der Gesamtfläche, 222.000 Hektar oder
81/,% Wiesen, 22.652 Hektar Hutweiden, 7277
Hektar Alpen, 23.758 Hektar Garten, 6170 Hektar
Seen, Sümpfe und Teiche und 407.751 Hektar oder
34°3% Waldungen. Wenn man diese Zahlen mit den
Durchschnittsziffern des alten Gesamtösterreich vergleicht,
 ersieht man, daß Oberösterreich unverhältnismäßig
 viel Wald und Wiesen hat, während die Ackerfläche
 im Vergleiche zu anderen Ländern, wie Böhmen
und Mähren, wo diese über 50% der Gesamtfläche
beträgt, in den Hintergrund tritt. Oberösterreich muß
daher in erster Linie als Wald- und Wiesenland angesprochen
 werden. Dies kommt auch in der Tier-, insbesondere
 in‘ der Rinderzucht zum Ausdruck, wo
Oberösterreich trotz der viel kleineren Fläche beinahe
lie Zahlen Niederösterreichs erreicht.
Bearbeitet und bebaut wird der Boden von 287.000
land- und forstwirtschaftlich berufstätigen Personen.
Davon sind die 68.648 selbständige Land- und Forstwirte
 und 218.429 unselbständig Berufstätige, darunter
31.044 mithelfende Familienmitglieder. /
Der oberösterreichische Landtag war sich stets
‚einer Aufgabe und Verantwortung bewußt; die
‚olgenden Zahlen zeigen die stetig zunehmende Fürsorge
 des Landes. ;
Die tatsächlichen Ausgaben betrugen:
im Jahre 1023 K 2.150'93 Millionen,
„0. 1024 5 357.294'6 1 (in Schilling umgegerechnet);

ür das Jahr 1925 wurde vorgesehen mit K 5.673'45
Millionen;
1926 mit S 798.700 (Erfolg 1925:
S 525.367'22);
i927 » » 1,252.000 (Erfolg 1926:
S 797.453'80);
1928 „ » 1,497.200 (Erfolg 1927:
S 1,370.389°10);
10929 S1,544.200°—
“.a.0. „ 550.000’
Diese Ziffern gewinnen Leben, wenn man auf die
Erfolge hinweist, die die oberösterreichische Landwirtschaft
 erreicht hat, nicht zuletzt unter Mitwirkung
des  oberösterreichischen Landeskulturrates. Die
Hektarerträge, welche bei den Hauptgetreidearten
Weizen, Roggen, Gerste und Hafer im Durchschnitt
9'2 q im Jahre 1019 betrugen, sind in dieser Zeit auf
[3 q angestiegen und haben damit den Durchschnitt
des Jahrzehntes 1903-1013 per 12'4 q überschritten.
Besonders lehrreich sind hier einige Zahlen über
den Erfolg der Förderungstätigkeit des oberösterreichischen
 Landeskulturrates. So stieg zum Beispiel

ler Grassamenverbrauch von 505 kg des Jahres 1920
zuf 150.000 kg: im Jahre 1928. (I914 betrug er
41.000 kg.) Mit diesen 150.000 kg Grassamen wurden
;0.000 Joch neue Wiesen angelegt, die eine Futtermenge
 liefern, welche für mehr als 5000 Stück Rinder
‚usreicht. Der Saatgutverkehr stieg im gleichen Zeit--aum
 von 489.000 auf 1,700.000 kg Edelsaatgetreide.
Während im Jahre 1920. erst zwei Rinderzuchtver-"ände
 bestanden, erhöhte sich deren Zahl mit Ende
'927 schon auf 14. Damit im Zusammenhange stehen
zuch die Maßnahmen zur Hebung der Milchwirtschaft,
welche von besonderem Erfolg waren. Im Jahre 1920
aerrschte in den Städten noch allgemeine Milchnot
and selbst am Lande mangelte es vielfach an Milch.
Heute bringt Oberösterreich große Milchmengen
nach Wien.
Noch bedeutender ist aber die Produktion an
Molkereibutter. Während die Erzeugung der in Oberseterreich
 bestehenden Genossenschaftsmolkereien im
Tahre 1919 nur 300.000 kg oder 30 Waggons jährich
 betrug, steigerte sich diese im Laufe der Jahre so
;tark, daß in den Sommermonaten dieses Jahres die
oleiche Menge in einem Monat erzeugt werden konnte.
So wurde innerhalb der ersten zehn Jahre die Proluktion
 an Butter verfünffacht. Oberösterreidh ist auch
schon Butterausfuhrland geworden und versendet sehr
bedeutende Mengen Molkereibutter nach Deutschland
and in die Schweiz; bis Ende Oktober dieses Jahres
varen es schon 205.000 kg. Allerdings hat sich unterdessen
 die Zahl der Genossenschaftsmolkereien auch
vergrößert. In den Jahren 1024 bis 1927 entstanden
vier und im Jahre 1928 gleichfalls vier neue Genossenschaftsmolkereien.
 Auch mehrere sehr leistungsfähige
Privatmolkereien wurden in den letzten Jahren gegründet.

Ganz bedeutend ist auch der Fortschritt auf dem
Gebiete des Bodenmeliorationswesens. Oberösterreich
‘st aus seiner bescheidenen Stelle, die es hier vor dem
Kriege eingenommen hat, in die Führung aufgerückt,
weil sich die Leistungen auf diesem Gebiete verzehnacht
 haben. Von der im Jahre 1027 entwässerten
7läche des ganzen Bundesgebietes von etwa über
3000 Hektar hat Oberösterreich allein die
Hälfte melioriert und selbst das viel größere
Land Niederösterreich wurde weit überholt.
Auch auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen
3ildungswesens haben sich die Verhältnisse gründlich
geändert. Während bis zum Jahre I019 in Oberösterreich,
 durch 55 Jahre hindurch, nur eine einzige landwirtschaftliche
 Schule bestanden hatte, wurden seither
nf neue Landwirtschaftsschulen und eine bedeutende
Anzahl von Fortbildungschulen oder -kursen, welche
heute schon die Zahl 150 erreicht haben, eingerichtet.
In den nächsten Jahren sollen die Fortbildungskurse
1och weiter vermehrt und ähnlich den gewerblichen
"ortbildungsschulen ausgebaut werden. Auf diese
Neise. wird es möglich werden, das Bildungsniveau
        <pb n="735" />
        gung des Landes wäre der Ausbau dieses Werkes
nie möglich gewesen.
b) Stern &amp;amp; Hafferl Werke mit 60.000 PS. Mit
Hilfe des Landes wurde das Rannawerk im oberen
Vühlviertel erbaut. Es entstanden das Großkraftwerk
ei St. Johann im Pongau, weiters wurde die Dampfzentrale
 in Timelkam erbaut, wo die sonst wertlose
Staubkohle Verwertung findet. Die Stern &amp;amp; Hafferl
Werke versorgen den Großteil des Landes mit elektrischem
 Licht und Kraft,
Weiters entstanden in. der Nachkriegszeit im Lande
130 FElektrizitätsgenossenschaften. Vielen von diesen
gewährte das Land Darlehen, um den landwirtschaftlichen
 Kreisen den Bezug von Flektrizität zu ermög-'ichen.

IL Erhaltung der heimischen Industrien:
Jie Anlagen der Wolfsegg - Traunthaler
Kohlengewerks A. G. waren großteils veraltet.
Das Land stellte zur Modernisierung des Betriebes
Kredite zur Verfügung. Diese Beteiligung erfolgte,
um die Einfuhr ausländischer Kohle zu drosseln und
die heimischen Produkte zu verwerten, wodurch eine
größere Arbeitslosigkeit hintangehalten. wurde. In den
Gruben der Gesellschaft ‘werden jährlich 500.000
Tonnen Braunkohle gefördert.

Ausbau der Stodertalstraße

der bäuerlichen Bevölkerung, die sich zu diesen Kursen
derartig zahlreich meldet, daß sie vielfach geteilt
werden müssen, zu heben und sie für den landwirtschaftlichen
 Fortschritt reif zu machen.

Oberösterreichs Handel und Gewerbe.
Am wirtschaftlichen Wiederaufbau Oesterreichs
Industrie. ıaben Handel und Gewerbe in ganz hervorragender
. Weise mitgearbeitet. Was insbesondere in Oberöster-Das
 Land Oberösterreich hat in der Nachkriegszeit reich die Handel- und Gewerbetreibenden in
zur Belebung der heimischen Industrie Kapi- den letzten zehn Jahren geleistet haben, ist in den
talien investiert, um teils durch die Inflation not- Jahresberichten der Kammer für Handel, Gewerbe
leidend gewordene Unternehmungen zu erhalten, den nd Industrie in Oberösterreich und des Gewerbeheimischen
 Markt mit Hilfe Österreichischer Erzeug- rderungsinstitutes in Linz sowie in den Berichten
nisse vom Ausland unabhängig zu machen, um weiters der verschiedenen Gewerbevereinigungen ohne Ueberder
 stetig zunehmenden Arbeitslosigkeit . zu steuern. '1ebung, aber mit berechtigtem Stolz niedergelegt.
So hat sich das Land an chemischen Industrien, Im Jahr 1926 wurden für Handel und Gewerbe
dann an Glasfabriksunternehmungen beteiligt. Die vorgesehen 171.600 S, für 1927 292.300 S, für das
Steinguterzeugung, die Gmundner Keramik wurde jahr 1928 306.200 und für das Jahr 1929 466.000.
gefördert. . Dieses Ansteigen der Präliminarziffern, denen gar
Von größter Bedeutung aber waren die Beteiligungen keine Bedeckung gegenübersteht, ist auf den gedes
 Landes zur Hebung nachstehender Industrien: steigerten Aufwand für die gewerblichen Fortbildungs-L
 Elektrizitätswirtschaftsförderun g: a) Das schulen zurückzuführen. Das Land Oberösterreich muß
Großkraftwerk Partenstein der Oberösterreichi- zu den Kosten des gewerblichen Fortbildungsschulschen
 Wasserkraft &amp;amp; Klektrizitäts-Gesell- mterrichtes 50°% beitragen. Die rasche Entwicklung
schaft (Oweag) mit 45.000 PS an der Großen Mühl. und die gewaltige Förderung des Fortbildungsschul-Mit
 dem Landtagsbeschlusse am 1l. Dezember 1919 wesens ergibt sich auch aus dem Vergleiche der seit
wurde die prinzipielle Beteiligung des Landes an dem dem Jahre 1926 als gesetzlicher Landesbeitrag zu den
Ausbaue ausgesprochen. In Verfolgung dieses Be- gewerblichen Fortbildungsschulen festgesetzten Beschlusses
 hat dann die Landesregierung Geldmittel träge:
seigestellt zum Erwerb von Aktien. Weiters wurden pro1926. ...... 110.200
Darlehen gegeben und Haftungen für die Verzinsung » 1927. ...... 182.600 ,
und Tilgung von in- und ausländischen Anleihen „ 1928. WR 264.500 ;
übernommen. Das Partensteinwerk versorgt den Groß- » 1929. «20000. 330.600 ,
teil des Mühlviertels, die Stadt Linz, und liefert eine Diese Ziffern werden verständlich und finden ihre
größere Erzeugungsmenge nach Wien: ohne Beteili- volle Begründung in dem Bestande an fachlichen und

ya
        <pb n="736" />
        ‚llgemeinen gewerblichen Fortbildungsschulen im Schulahr
 1927/28. Oesterreich zählte im genannten Schulahr
 26 fachliche und 49 allgemeine gewerbliche
rortbildungsschulen, letztere teilweise mit Fachab-‚eilungen.
 Von den 26 fachlichen Fortbildungsschulen
waren 21. gewerbliche und 5 kaufmännische Fortbildungsschulen.
 Die Gesamtzahl der Klassen der gewerblichen
 Fortbildungsschulen betrug 284 mit einer
Gesamtschülerzahl von 5746. In Verwendung standen
401 Lehrpersonen einschließlich der Schulleiter, welche
nsgesamt in 2417 Wochenstunden unterrichteten. Der
durchschnittliche Schülerbesuch betrug 87°7%%.

Fremdenverkehr und Kurorte.
Nach den Aufzeichnungen des letzten Friedensahres
 für das Land Oberösterreich weisen die der
Fremdenstatistik unterzogenen Orte des Landes einen
Gesamtbesuch von 202.001 angemeldeten Fremden
mit zusammen 1,181.724 Uebernachtungen auf, Von
diesen Fremden waren 43.748 aus Oberösterreich
selbst, 61.380 aus Wien, 17.660 aus den übrigen
Ssterreichischen Provinzen, 8213 aus Ungarn, 22.665
aus dem Deutschen Reiche, der Rest aus anderen
suropäischen und außereuropäischen Ländern.
Demgegenüber weist die Statistik des Jahres 1927
‚nen Gesamtbesuch von 315.054 Fremden mit zusammen
 1067.731 Uebernachtungen auf; hievon
‚04.711 aus Wien, 144.991 aus dem sonstigen Oester-„eich,
 9187 aus der Tschechoslovakei, 6005 aus
Ungarn, 43.799 aus dem Deutschen Reiche, der Rest
zus den übrigen europäischen und außereuropäischen
‚ändern.
Die Statistik zeigt sonach eine große Annäherung
an die Ziffern der Vorkriegszeit, wobei aber insbesondere
 eine außerordentliche
Steigerung des Besuches aus
dem Deutschen Reiche festzustellen
 ist.
Was die für den Fremdenverkehr
 in der Hauptsache in
Frage kommenden Einrichtungen
 anlangt, so muß besonders
 betont werden, daß
die Entwicklung des Kraftwagenverkehres
 in Ober-5sterreich
 in den letzten
Jahren eine ganz außerordentliche
 ist; die oberöster-‚eichische
 Kraftwagengesellschaft
 hat im Sommer über
50 Linien im ganzen Lande
in ständigem Betrieb; neben
dieser führt noch die Bundespostverwaltung
 weitere
sieben ständige Linien.
Auch der Ausbau der
F ernsprechleitungen hat sich

m Lande kräftig entwickelt, namentlich dank der unnittelbaren
 Unterstützung derselben durch Vorschüsse
‚us Landeskrediten. Auch dieser trägt zweifellos sehr
‚ur Steigerung des Fremdenverkehres im Lande bei.
Neben den zahlreichen Fremdenverkehrsstationen
‚at aber das Land auch zwei Kurorte von großer
Zedeutung und Ruf, deren Entwicklung natürlich auch
‚umindest in der wirtschaftlichen Auswirkung in das
Kapitel Fremdenverkehr gehören.
Hier sind vor allem die in die letzte Zeit fallende
Frbohrung der Thermen in Schallerbach und die
zeradezu amerikanisch rasche Entwicklung dieses
Oertchens zum Kurort zu erwähnen.
Die kohlensäurereiche, geschwefelte, alkalische Akratoherme
 mit zirka 60 Sek.-Liter Ergiebigkeit und
36°25° Celsius Kigentemperatur wurde bei einer
Bohrung auf Rohöl im Spätherbst 1918 in 478 m Tiefe
ıus dem Grundgebirge (Granit) anfallend, erschlossen.
\us dem anfangs wilden Badebetrieb hervorgehend,
wurde durch die Gründung der Schwefelbad Schaller-‚ach
 Ges. m. b. H., bei der das Land Oberösterreich
vesentlich beteiligt ist, im Oktober 1921 ‚ein regelrechter
 Badebetrieb eingerichtet. Schallerbach hat den
?rwartungen in die Heilkraft seines Wassers voll-;tändig
 entsprochen. Sein Ruf ist weit über die
Grenzen Oesterreichs hinaus bekannt und weist
zanz besondere Heilerfolge bei subakuten und chronischen
 Gelenks-, Muskel- und Nervenerkrankungen,
Arterienverkalkung, Neurasthenie, Magen- und Blaseneiden,
 Ekzemen und Exsudaten auf, Aus einem ganz
Meinen Bauerndorf ist ein Kurort geworden, in dem
ganz moderne, auch architektonisch gel'ungene
 große Kurhäuser gegen 1200 Personen
gleichzeitig Aufenthalt gewähren.

Praunfallbrücke

‚&amp;gt;
        <pb n="737" />
        in Bad Ischl die gegenwärtig in
Angriff genommene, lang geplante
Errichtung eines modernen Kurund
 Badehauses zu erwähnen.

Steinfeldbrücke in Ischl. Erbaut 1927
Neben dieser Neugründung ist auch eine bedeutende
Aufwärtsentwicklung des altbewährten Jod-Bades
 in Bad Hall zu erwähnen. Die während der
Kriegsjahre eingetretene Senkung in der Frequenzziffer
 Bad Halls ist bald nach dem Kriege wieder
wettgemacht worden durch die beträchtliche Steigerung
im Zeitraum 1918-1928 von rund 6000 der Friedenszeit
 auf 13.500, das ist um mehr als 100%.
Durch die erhöhte Frequenz wurden die Kureinrichtungen,
 die naturgemäß unter den Schwierigkeiten
der Kriegsjahre auch stark gelitten hatten, aufs äußerste
in Anspruch genommen. Nur nach und nach war es
möglich, die entstandenen Schäden auszubessern und
dann auch Erweiterungen und Neuanschaffu ngen durchzuführen.
 So wurden unter Aufwendung großer Geldmittel
 ein Zubau an das Badehaus mit 28 Kabinen
und den entsprechenden Nebenräumen, ein Zanderand
 elektrotherapeutisches Institut und zuetzt
 eine moderne Inhalationsanlage errichtet.
In der weiteren Folge ergab sich auch die Notwendigkeit,
 die Menge des verfügbaren Jodwassers
zu vermehren. Dies geschah durch
vier Neubohrungen, darunter durch
die auf 570 m Tiefe abgeteufte
Johannesquelle und die erst im
Herbste 1928 erbohrte neue Quelle
im ehemaligen Hadringer-, jetzt
Hauser-Park.
1927-1928 wurde auch eine neue,
allen Anforderungen entsprechende
Trinkhalle nach den Plänen von
Professor Clemens Holzmeister,
Wien, erbaut. Für all diese Neuanlagen
 wurden aus Landesmitteln fast
4/2 Millionen Schilling investiert.
Was die. Entwicklung anderer
Kurorte des Landes anbelangt, so
st hier in erster Linie die in der
Kurstadt Gmunden 1027 erfolgte
Errichtung eines großen, modern
eingerichteten, herrlich gelegenen
Strandbades am Traunsee,

Krankenfürsorge.
Im Büundeslande Oberösterreich bestanden
 bis zum Jahre 1918 nachstehende
 Krankenanstalten, die mit
dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestattet
waren: das allgemeine öffentliche
Krankenhaus der Stadt Linz, jenes
der Barmherzigen Schwestern und
das Isabellen-Kinderspital zu Linz,
das allgemeine öffentliche Krankenhaus
 in Steyr, das Krankenhaus der
{reuzschwestern in Wels, die allgemeinen öffentlichen
Crankenhäuser in Braunau, Bad Ischl, Kirchdorf, Windischzarsten,
 Enns, Ried i. J., Schärding, Vöcklabruck. Das allzemeine
 öffentliche Krankenhaus zu Windischgarsten
nußte, da es den an ein solches zu stellenden Anforlerungen
 nicht entsprach, aufgelassen werden. Seit dem
Jahre 1918 erhielten jedoch das Oeffentlichkeitsrecht die
Crankenhäuser in Mondsee, das Frauenspital der Elisa-&amp;gt;ethinnen
 in Linz und das Krankenhaus in Rainleiten bei
srieskirchen. Neu errichtet wurde in Oberösterreich die
„andes-Tuberkuloseheilanstalt in Buchberg
ei Traunkirchen und die Frauenklinik in Wels,
ene in Linz durch einen Aufbau erweitert. Von den
ıllgemeinen. öffentlichen Krankenhäusern wurde jenes
n Kirchdorf durch einen Zubau erweitert und den derzeitigen
 Anforderungen der Krankenpflege entsprechend
eingerichtet, Die Erweiterung und Umgestaltung des allgeneinen
 öffentlichen Krankenhauses in Braunau a. L ist
jetzt im Zuge.
Hand in Hand mit der Einrichtung der Krankenhäuser
nit modernen, Heilbehelfen erfolgte naturgemäß eine
ınsehnliche Vermehrung der Bettenanzahl in einer Reihe
‚on oberösterreichischen Krankenhäusern. Diese Ver

Aschachbräck

CS
        <pb n="738" />
        mehrung beträgt seit IQ919 rund 700
Betten. Die Gesamtzahl der Betten in
den allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern
 Oberösterreichs ist derzeit normal
 2671. Hiezu kommen noch 08 in der
Tuberkuloseheilanstalt Buchberg und 156
in der Landesfrauenklinik.
Aus der diesbezüglich aufgestellten
Statistik ergibt sich die interessante Tatsache,
 daß die Ausgaben des Landes-:onds
 für die allgemeinen öffentlichen
Krankenhäuser im Jahre I919 64 g beirugen,
 um bis zu dem Betrage von
5 LOO2.108:85 im Jahre 1928 (Stand vom
5. Dezember 1928) zu steigen. In dieser
Summe sind allerdings die dem “-Beiırag
 des Landesfonds entsprechenden
Bauraten zum Krankenhausumbau in
Braunau am Inn inbegriffen, wie auch
in der Ausgabensumme pro 1926’ per
S 002.069°55 die Bauraten für den Krankenhausumbau
in Kirchdorf enthalten sind.

Die Jugendfürsorge, ihre Organisation und
Erfolge.
Neben der Krankenfürsorge war namentlich die
Jugendfürsorge Gegenstand der besonderen Aufmerksamkeit
 und Betätigung des Landes. Im Jahre 1919
wurde durch Beschluß des oberösterreichischen Landesrates
 ein Landesjugendamt für Oberösterreich geschaffen,
 dem alle Agenden der Landesijugendfürsorge
übertragen wurden.
Als Hauptaufgabe der öffentlichen Jugendfürsorge
arschien die Bekämpfung der außerordentlich großen
Säuglingssterblichkeit und des Massenelendes der unehelichen
 Kinder und Ziehkinder.
Durch systematischen Ausbau der Fürsorge begann
nan dem Uebel an den Leib zu rücken. Es wurden,
ıbgesehen von den Städten Linz und Steyr, die ihre
Fürsorge selbständig ausbauten, in. den 44 Gerichtsbezirken
 des Landes Generalvormundschaften einge-Frinkhalle

 Bad Hall

Zandersaal im Landes-Sanatorium Bad Hall

ichtet, um den Kindern eine angemessene Alimentation
zu verschaffen, die eine der Voraussetzungen für eine
zute Haltung der Kinder ist. Die Berufsvormünder beireuen
 derzeit rund 27.000 Mündel. Außerdem wurden
15 Mutterberatungsstellen gegründet, in denen derzeit
36 diplomierte Fürsorgerinnen tätig sind.
Von der Zentralstelle wurden auch die notwendigen
;tützpunkte für die offene Fürsorge durch Einrichtung
nes den modernen hygienischen Anforderungen ent-;prechenden
 Mütter-, Säuglings- und Kleinkinderheimes
n Linz, Riesenhof, sowie eines Heimes für tuberkulosesedrohte,
 erholungsbedürftige Kinder in Kirchschlag bei
inz geschaffen.
Der Frfolg ist ein wesentlicher Rückgang der
säuglingssterblichkeit von 21'3% durchschnittlich
m Jahre 1014 auf 144% im Jahre 1927, in gut befür-;orgten
 Bezirken auf 5%; ferner eine Entlastung der
\rmenfürsorge der Gemeinden in dem Sinne, daß durch
lie strengere Heranziehung der Eltern zu Alimenationsleistungen
 die Gemeinden nur in wirklichen
Votfällen Unterhalts- und Erziehungskosten zu tragen
‚aben.

Schulwesen.
Auf dem Gebiete der Schulverwaltung
und des Schulwesens brachten die ersten
zehn Jahre der Republik vielfache Neue-‚ungen,
 vielfachen Fortschritt. Die Schulverwaltung
 in Oberösterreich wurde
durch Schaffung. eines neuen Schulaufsichtsgesetzes
 auf eine der Zeit entsprechende
 breite demokratische Basis
gestellt, in dem die oberste Schulbehörde
des Landes, der Landesschulrat, eine
neue, dem Verhältnis der politischen
Parteien im oberösterreichischen Landtag
 entsprechende Zusammensetzung erfuhr;
 ebenso wurden die Stadt-, Bezirks-
 und Ortsschulräte den Parteienverhältnissen
 ihrer Wirkungsgebiete angepaßt.

Naturgemäß sind auf dem Gebiete des
Vollks- und Bürgerschulwesens

FH
        <pb n="739" />
        gerade in diesen zehn Jahren ganz wesentliche Ausgestaltungen
 und Erweiterungen zu verzeichnen. Wenn
auch die von der staatlichen Unterrichtsverwaltung ausgehenden
 Neuerungen und Reformen vielfach die Ursache
 dieser Erweiterungen waren, so kann doch mit
besonderer Befriedigung konstatiert werden, daß den
Hauptanteil an dem großen Aufschwung, den das Schulwesen
 in Oberösterreich genommen hat, das Land
Oberösterreich beigetragen hat. Das Land übernahm
die Personalkosten für 25 neue Bürger- bzw. Hauptschulen
 sowie für eine Anzahl neuer Volksschulen. Das
Hilfsschulwesen wurde durch Errichtung von Hilfsschulklassen
 ausgestaltet und an zahlreichen Volksschulen
wurde durch Ausgestaltung und Vermehrung der Klassen
die Voraussetzung für günstigere Unterrichtsverhältnisse
geschaffen. Nicht unerwähnt darf bleiben, daß im Zeitpunkte
 des allgemeinen Abbaues in Oberösterreich nicht
eine einzige systemisierte Volksschulklasse aufgelassen
wurde. Ungefähr 25 bis 30 Neubauten für Volks- und
Hauptschulen wurden in den letzten Jahren "errichtet.
Außerdem wurden I0 Privat-Hauptschulen und. mehrere
Privat- Volksschulen, und zwar größtenteils von geistlichen
 Orden und Kongregationen, im Lande ins Leben
zerufen.
Großen Aufschwung nahm auch der Unterricht in hauswirtschaftlichen
 Fächern durch Schaffung von I5 neuen
Schulküchen und Veranstaltung entsprechender Fortbildungskurse,
 Einige neuerrichtete Winterschulen ermögichen
 den Fortbildungsschulunterricht in landwirtschaftichen
 Fächern.
Auf dem Gebiete des Mittelschulwesens ist die Neuerrichtung
 der Deutschen Mittelschule am Bundesgymnasium
 in Linz zu verzeichnen. Ferner die Frauenoberschule
 an den Linzer Städtischen Mädchenmittelschulen
sowie die Privat-Mädchen-Realgymnasien der Kreuzschwestern
 in Linz nnd der Schulschwestern in Wels. In
diesem Zusammenhang darf auch die im Herbst 1928 in
Linz eröffnete, bisher einzige Arbeitermittelzchule
 in Oesterreich nicht vergessen werden.
Auch im gewerblichen Bildungswesen ist in Oberösterreich
 ein erfreulicher Aufschwung zu verzeichnen. So ist
es nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten gelungen,
eine würdige Unterbringung der Bundeslehranstalt für
Eisen- und Stahlbearbeitung und für Elektrotechnik
 in Steyr in der ehemaligen Jägerkaserne zu
ermöglichen. Auch haben trotz der finanziellen Schwierigkeiten
 die Bundeslehranstalt für Maschinenbau, Flektro-;echnik
 und Hochbau in Linz sowie die oben genannte
Anstalt in Steyr und die Bundeslehranstalt für Holz-»&amp;gt;earbeitung
 in Hallstatt in ihren Betriebseinrichungen
 manche wertvolle Bereicherung erfahren. .
Eine Webereifachschule in Haslach im Mühlkreis
and eine Müllereifachschule in Wels bilden eine
weitere Bereicherung der gewerblichen Bildungsanstalten
n Oberösterreich

Kunst und Kunstgewerbe.
Auch auf dem Gebiete der Kunst setzte in Oberösterreich
 bald nach Beendigung des Krieges wieder reges
Leben ein. Zwar zog der Fntwiclung der Architektur
die wirtschaftliche Knappheit enge Grenzen, doch konnte
gerade in dieser Epoche der gewaltige Bau des Linzer

Maria Empfängnis-Domes vollendet und eingeweiht werden
1924), dieses größte Denkmal kölnischer Neugotik auf
5sterreichischem Boden. In der modernen Architektur war
n Oberösterreich während dieses Zeitraumes Julius
5chulte der führende Mann (Bürgerschule in Eferding,
\ufbau des Postgebäudes, Villen- und Siedlungsbauten
n Linz). Aber auch Prof. Dr. Klemens Holzmeister hat
n dieser Epoche in Oberösterreich hervorragende Bauten
zeschaffen; sein großer Neubau der Kreuzschwestern in
.inz zeigt, wie stark die Wirkung sein kann, die ein
ıllen äußerlichen Schmuckes bares Gebäude durch wohlıbgewogene
 Verteilung der Massen und Harmonie aller
Verhältnisse erreichen kann. Ein kleines Juwel moderner
Zaugesinnung ist auch sein Neubau der Trink- und
Wandelhalle der Kuranstalt in Bad Hall.
Groß und überraschend ist der Aufschwung der
Malerei in der Nachkriegszeit. Neben der Künstlerzruppe
 des oberösterreichischen Kunstvereines, der im
ahre 1926 sein fünfundsiebzigjähriges Jubiläum feiern
somnte, traten zwei große, neue Künstlervereinigungen
uf den Plan, die „Innviertler Künstlergilde” und der
.März”, die in- und außerhalb Oberösterreichs Austellungen
 veranstalteten und Anerkennung errangen.
Nilhelm Dachauer, ein Meister in der großen figuralen
\omposition, der Landschafts- und Bildnismaler Franz X.
Weidinger, der Stilleben-Maler Louis Hofbauer und
ler für dekorative Malerei begabte Alois Wach ragen
ı1ervor, Unter den Bildhauern setzt Josef Furthner
F’raditionen der Holzschnitzkunst in Oberösterreich fort,
vährend die Stärke des Mühlviertlers Adolf Wagner
n der Gestaltung von Stein und Bronze beruht (Bergzeist
 in den Bauernberganlagen in Linz). In jüngster Zeit
st mit tüchtigen Plastiken Forster aus St. Florian hervorgetreten
 (Hesserdenkmal vor dem Landhause in Linz).
Der Oberösterreichische Kunstverein erlebt in seinen
Aitgliedern Koko, Hirschenauer und Lutz eine
;pätblüte des Impressionismus. Der Bildnismaler und
„andschafter Richard Diller huldigt romantischen Tenlenzen,
 während der Tiermaler Höhnel, der Land-&amp;lt;hafter
 Seidl, Reinhold Ferry in Lambach, Glau-»&amp;gt;acker
 und andere sich mehr zum Realismus bekennen;
än eigenes Gebiet hat sich Leo Adler mit seinen
Malereien aus der Industriewelt geschaffen.
In der Künstlervereinigung „März” ist Karl Hauk die
ührende Kraft, neben ihm der hervorragende Porträtnaler
 Professor Ikrath. Die Stärke dieser Künstlerzruppe
 liegt auf graphischem Gebiete (Radierung, Holzichnitt
 usw.). Hier sind die Namen Reidcel, Kobinger,
JlJofmann, Pausinger, Kofler, Stern, Fleischl
ınd andere hervorzuheben. Zu den größten Hoffnungen
&amp;gt;erechtigte der zu früh verstorbene Graphiker Klemens
3rosch. Auf die künstlerische Entwicklung des „März”
‘dem als Vertreter älterer Richtung auch Alfred Pö1l,
besonders stark in Malerei von Schnee und Wasser,
angehört) hat der aus Köln stammende. Maler Matthias
May den größten Finfluß ausgeübt. Im Kunstgewerbe
ind die blühende keramische Produktion des Landes
Sommerhuber in Steyr, Schleiß und Fabrik Pirnzruber
 in Gmunden), das Meisteratelier für Stahl-;chnitt
 in Steyr (Blümelhuber, Linzer-Domschlüssel)
ınd die moderne Glasmalerei Raukamp in Linz zu
1ennen.

dat
        <pb n="740" />
        Der Landtagsitzungssaal in Salzhurg

ZEHN JAHRE. WIEDERAUFBAU SALZBURG

„Das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet des
„hemaligen Kronlandes Salzburg bildet unter dem
Namen ‚Land Salzburg’ eine gesonderte eigenberech-:igte
 Provinz des Staates Deutschösterreich, vollzieht
‘“iemit den Beitritt zu diesem Staat und anerkennt
lie am 21. Oktober 1918 im Landhaus zu Wien kon-‚tituierte
 Nationalversammlung.” So lautet der Beschluß,
 der am 7. November 1918 unter dem Alters-„räsidenten
 Max Ott im Landtagssaale zusammenzetretenen
 „Provisorischen Landesversammlung”, mit
dem ein neuer Abschnitt in der anderthalbtausendjährigen
 Geschichte Salzburgs anhebt. „Ernährung des
Volkes” und „Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung”
 war das, das Volk damals mehr als Verfassungsfragen
 interessierende Programm der „Landes-‚ersammlung”,
 die am gleichen Tage dem altverlienten
 Landeshauptmann Alois Win kler und dessen
Stellvertretern Max Ott und Robert Preußler die
Geschicke des Landes anvertraute. Da diese Provisorische
 Landesversammlung, die im Verhältnis des
Ergebnisses der Reichstagswahlen vom Jahre IQ11 zusammengesetzt
 war, nicht mehr ein zuverlässiges Bild
des Volkswillens gab, wurde schon auf den ©. April
(919 eine Neuwahl ausgeschrieben und am 23. April
:rat der Landtag des „Freistaates Salzburg” zur konstituierenden.
 Sitzung zusammen, in der Ing. Oskar
Meyer zum Landeshauptmann und Dr. Franz Rehrl,
Robert Preußler und Max Ott zu seinen Stellvertretern!
 gewählt wurden. Nur drei Jahre dauerte die
Funktion dieses Landtages, da das „Landesverfassungsgesetz”,
 das durch die Umwandlung des Staates in

ine Republik auf bundesstaatlicher Grundlage mit
lem „Bundesverfassungsgesetze” zu korrespondieren
hatte, einen Abbau der Zahl der Landtagsabgeordneten
 von 40 auf 26 (wie im Jahre 1861) und der
Zahl der Mitglieder der Landesregierung von IO auf 5
brachte. Der neue Landtag wählte am 4. Mai 1022
Dr. Franz Rehrl zum Landeshauptmann und Robert
Preußler und Michael Neureiter zu Stellvertretern,
die auch nach den Wahlen des Jahres 1027 abermals
zur Leitung des Landes berufen wurden.
Gemäß dem Beschlusse der Provisorischen Landesversammlung
 vom 7. November 1918: „Die Scheidung
der landesfürstlichen und der autonomen Verwaltung
st für das Gebiet des Landes Salzburg aufgehoben”,
wurde hier die bereits in der monarchistischen Staats-°orm
 als Ideal hingestellte, jedoch immer wieder hin-1usgeschobene
 Vereinfachung des Verwaltungsapparates
'n den Ländern durch Zusammenlegung der Hoheitsand
 Selbstverwaltung des Landes gleich nach Einührung
 der neuen Staatsform energisch eingeleitet
ınd binnen verhältnismäßig kurzer Zeit rein und vor-»ildlich
 durchgeführt. Dabei wurde die Geschäfts-‚ührung
 des Amtes der Landesregierung den Leitern
ler Abteilungen des Amtes und dem Landesamtslirektor
 ein weitgehendes Fıntscheidungsrecht einzeräumt.

Fin Blick in die Protokolle der Landtagsverhandlungen
 der ersten Jahre zeigt, daß neben der Ernährung
 und öffentlichen Sicherheit, Wirtschaftsfragen
 die Hauptsorgen des Landtages bildeten,
 in erster Linie die Eindämmung der Arbeits-
        <pb n="741" />
        Landeshauptmann Dr. Franz Rehrl

losigkeit und der Wohnungsnot. Der „Ausbau der
Wasserkräfte” war schon ein Programmpunkt des
im Jahre 1919 gewählten Landtages. Nicht nur Arbeitsgelegenheit
 sollte dadurch geschaffen, sondern auch
durch Verminderung der Kohleneinfuhr die Volkswirtschaft
 und Industrie gehoben werden. Das „Gesetz
zur Ausnützung der heimischen Wasserkrälte durch
das Land” vom 27. Jänner 1920 und im weiteren
dann die Gründung der S alzburger Aktiengesellschaft
 für Elektrizitätswirtschaft (Safe) und
derLungauer Elektrizitätsaktiengesellschafı
haben den ungeheuren Fortschritt auf diesem Gebiete
veranlaßt. Der Bau des Bärenwerkes an der Fuscherache
 mit mehr als 10.000 PS und das Murfallwerk
ermöglichen, daß große Gebiete des Landes Salzburg
mit elektrischer Energie für Licht und Kraft versorgt
werden können, die bisher diese W. ohltat entbehren
mußten. In beiden Aktiengesellschaften besitzt ‚das
Land die Aktienmehrheit. Zu Ende 1918 bestanden
m Lande Salzburg zehn größere W asserkraftanlagen
nitjemindestens500 PS installierter Leistung, die zusammen
 eine Jahresmittelleistung von rund 26.000 PS, bzw.
sine installierte Leistung von 47.000 PS aufwiesen.
Ihr maximales jährliches Arbeitsvermögen betrug
153,500.000 kWh. Jetzt, zehn Jahre später, stehen
ınmittelbar vor der F ertigstellung 8 Anlagen mit rund
33.000 PS Jahresmittelleistung, deren maximales
Arbeitsvermögen 180,000.000 kWh beträgt. Teil
hatten an diesen Ausbauten die Industrie, die Bundesvahnen,
 die Stadtgemeinde Salzburg und die Landesregierung,
 letztere, wie erwähnt, durch die Beteiligung
an den Aktiengesellschaften.
Zu den wichtigsten Arbeiten des Landes gehörte
die Wiederherstellung der Straßen, für die
erst in den letzten Jahren große Aufwendungen zu
machen waren. Die 3535 km Bundes- und 414 km

Landesstraßen werden nun durch das Landesbauamt
einheitlich verwaltet, was naturgemäß eine große Vereinfachung
 gegenüber früher bedeutet. Im allgemeinen
mußte es sich zunächst um die F. ahrbahnentwässerung,
Verbreiterung, Umlegung steiler Strecken, die Umwandlung
 von Holzbrücken in Daueranlagen und die
Verbesserung der Straßen durch staubbindende
Beläge handeln. Von größeren Bauten sind zu
nennen: der Ausbau der Straße ins Glemmertal
von Maishofen nach Saalbach und die Erweiterung
der Landesstraßen St. Johann-Großarl, Salzburg-Oberndorf
 und Golling-Abtenau-Annaberg-Radstadt,
 wo besonders zwischen Abtenau und Annaberg
Steigungen von 27% zur Ausschaltung zu gelangen
ıaben. Die Auslagen für die Landesstraßen waren
400.000 Kronen im Jahre 1918 und sind von da
auf 1,370.000 Schilling im Jahre 1027 gestiegen.
Die bedeutendsten und großzügigsten Aktionen sind
der Bau einer Seilshwebebahn auf die Schmit-;:enhöhe
 (1035 m) bei Zell am See, die 1927 in
3etrieb gesetzt wurde und schon im Sommer 1928
ne ungeahnte Frequenzziffer aufweisen konnte, und
der von Landeshauptmann Dr. Rehrl selbst angeregte
ınd in die Wege geleitete Bau einer Salzburger
Mittelgebirgsstraße im Gaisberggebiete, wolurch
 der weltbekannte Aussichtspunkt von 1286 m
Töhe dem allgemeinen Verkehr erschlossen und auch
&amp;gt;»ne einzigartige Gelegenheit für Bergrennen geboten
werden wird. Gegenwärtig ist der erste Teil bis zur
Saisbergspitze selbst in einer Länge von O0 km und
5 bis 7 m Breite der Vollendung nahe, während die
Fortsetzung ins Wiestal einem späteren Zeitpunkte
vorbehalten ist.
Zur Behebung der Wohnungsnot hat das Land
eine Obligationsanleihe von 12 Millionen Schilling
begeben und den Erlös an 45 Gemeinden als Dar-Landeshauptmann-Stellvertreter

 Michael Neureiter

338
        <pb n="742" />
        Wasserbauten ” "große
Kosten, um so mehr jetzt,
da während der Kriegs- und
Nachkriegszeit: für die Instandhaltung
 nur das Notwendigste
 geschehen konnte.
Deshalb gab es in den
letzten fünf Jahren vieles
nachzuholen. Die bedeutendsten
 Bauten sind ein
Hochwasserdamm an der
Salzach in Oberndorf-Altach,
 weil die gegenüberliegende
 bayrische Stadt Laufen
 im Jahre 1023 mit einem
Hochwasserdamm geschützt
wurde, die Korrektion der
Saalach mit zwei festen
Vebergangswehren, die
Salzachregulierung im Stadtgebiete
 von Hallein und
im Bereiche des Halleiner
Griesrechens und Teilregulierungen auf der Flußstrecke
 Hallein-Bruck i. P. Dazu kommen noch kleinere
Regulierungsbauten an der Salzach, Saalach, Mur und
Lammer.
Salzburg ist mit seinen 50% Bewohnern; die in
andwirtschaftlichen Berufszweigen tätig sind, ein
\grarland, Zur berufsmäßigen Wahrnehmung und
Vertretung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft
 wurde auf Grund des Landesgesetzes vom
31. Jänner 1924 ein Landes-Kulturrat als land- und
"orstwirtschaftliche Hauptkörperschaft geschaffen, der
ın Stelle der seit 1848 als private Vereinigung be-;tandenen
 k. k. Landwirtschaftsgesellschaft getreten
ist. Fine große Rolle nimmt von alters her die Tierzucht
 im Lande Salzburg ein; sie in jeder Hinsicht
zu heben muß stets eine wichtige Aufgabe des Landes
sein. Das Salzburger Stierkörungsgesetz vom Jahre
‘920 und 1923 und die Gründung des Verbandes
ler Zuchtgenossenschaften für Reinzucht des Pinzzauer
 Rindes in Salzburg mit dem Sitze in Zell am
See, des Reichsverbandes österreichischer und bayrischer
Zuchtorganisationen für das Pinzgauer Rind mit dem
Zitze in Saalfelden sind Maßnahmen; die sich als
jußerst fördernd erwiesen haben, wie die alljährlichen
Tierschauen und Märkte beweisen. Neben der Viehzucht
 zählt die Milchproduktion zu einer der bedeutendsten
 Einnahmsquellen der ländlichen Bevölkerung. Die
wichtigste Gründung der letzten Jahre ist die Alpennilchzentrale
 in Kuchl. Die wichtigsten Stützen der
‚andwirtschaftlichen Berufsbildung sind die Landwirt-;chaftsschulen.
 Während in Kleingmain und später in
Jberalm schon seit 1891 eine solche für Bauernsöhne
ınd männliche Bedienstete des bodenständigen Bauern-;standes
 bestanden hatte, wurde 1924 eine zweite zu
3ruck im Pinzgau errichtet und 1927 der Oberalmer

Die neue Gaisbergstraße, Ausblick auf den Watzmann

lehen für Wohnbauzwecee gegeben. Die Gemeinden
haben damit 7090 Wohnungen hergestellt und an
49 Private und Genossenschaften Wohnbaudarlehen
weitergegeben. Mit Hilfe des Bundes-Wohn- und
Siedlungsfonds wurden zahlreiche Wohngebäude des
Landes und der Stadt mit rund 2600 Wohnungen
gebaut. Die Landesregierung selbst führte Arbeiterwohnhäuser
 für die Tabakregie in Hallein und die
Heilanstalt für Kriegsbeschädigte in Hofgastein aus.
Große Auslagen verursachte in der Stadt Salzburg
die. Instandhaltung der zahlreichen Monumentalgebäude.
 So wurden in den letzten Jahren der Ost-Trakt
 in der Hof- und Winterresidenz, der „Neubau”
 mit dem Glockenspiel und die schon seit Jahrzehnten
 in einem höchst desolaten Zustande gewesene
Kollegienkirche sowie das Studiengebäude restauriert.
Von der Stadtgemeinde wurde mit großen Kosten
die aus dem 14. Jahrhundert stammende Blasiuskirche
'm Aeußeren wieder hergestellt, so daß der ursprüngliche
 Quaderbau, der lange durch den Verputz besinträchtigt
 war, wieder voll in Erscheinung tritt. In
diesem Zusammenhange seien auch noch der Entstaubungen
 des Doms, der Kollegien- und Erhartkirche
 gedacht, die eine kostspieligere Renovierung
antbehrlich machten.
Fine großartige Neuschöpfung ist der von Professor
Dr. Peter: Behrens entworfene Bau des Collegium
Benedictinum, das einen neuen Hof der KErzabtei
St. Peter bildet und sich den Monumentalbauten aus
der. Zeit der Fürstenherrlichkeit Salzburgs würdig anschließt.
 Auf dem Lande wurden mit Landes- und Patronatsbeiträgen.
 neue Schulhäuser in Bramberg, Dorfgastein,
 Elixhausen, Gnigl, Hallwang, Goldegg-Weng,
Hofgastein, Mattsee, Plainfeld und Pfarrwerfen gebaut.
Im Gebirgslande Salzburg erforderten von jeher die
        <pb n="743" />
        Neues Museum für allgemeine Naturkunde in Salzburg
Zesuch des Bundespräsidenten Dr. Hainisch. Rechts der Gründer
des Museums Dr. Tratz

Schule auch eine landwirtschaftliche Landes-Haushaltungsschule
 für Mädchen angegliedert. Da die Landvolksschule
 vielfach nicht jene Tiefe der Bildungszrundlage
 vermittelt, die die Besucher der landwirtschaftlichen
 Fachschulen in diese bereits mitbringen
sollen, sah das Landesgesetz vom 13. Februar 1920
die Errichtung ländlicher Fortbildungsschulen vor. Da
aber solche Schulen mit Pflichtcharakter aus verschiedenen
 Gründen nicht möglich sind, wenn sie auch als
Icdealforderung aufrecht zu halten sind, mußte vielfach
der Weg der freien Kurse gewählt werden. Wie sehr
diese landwirtschaftlichen Bildungsanstalten Anklang
gefunden haben, zeigt, daß die Gesamtzahl der
Schüler von 1920/21 bis 1926/27 von 18 auf 58, die
Zahl der Schüler von 1023/24 bis 1025/26 von 727
auf I049 gestiegen ist.
Für das Schulwesen des Landes mußten im Rahmen
des Hauptschulgesetzes und. der Schulgesetze überhaupt
 bedeutende Aufwendungen gemacht werden.
Eine Besonderheit stellt die nicht obligate Einführung
des hauswirtschaftlichen Unterrichtes in der jeweils
»bersten Klasse der Mädchenschulen auf dem Lande
lar. Neugegründet wurden die Koch- und Haus-‘haltungsschule
 „Marienheim” der Ursulinen in Glasenvach,
 die, IQ019 bis 1923 als Hauswirtschaftsschule für
Kriegswaisen geführt worden ist, heute aber nur aus
bemittelteren Familien Töchter ausbildet, dann 1926
die dreiklassige „Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
 Frauenberufe” der Ursulinen in Salzburg und
zeit 1020 die private Frauengewerbeschule der Schulschwestern
 in Hallein. Die Zahl der gewerblichen
Fortbildungsschulen ist im abgelaufenen Jahrzehnt von
20 mit 48 Klassen auf 37 mit 1390 Klassen, die Zahl
der. Lehrkräfte von 78 auf 189 gestiegen. Die frühere

von der Internationalen Stiftung „Mozarteum” geführte
 öffentliche Musikschule wurde 1922 durch Uebernahme
 der Kosten durch Bund, Land und Stadtgemeinde
 zu einem „Konservatorium” ausgestaltet.
Neugegründet wurden in der Stadt Salzburg das
von Dr. h. c. E. T. Tratz geschaffene und geleitete
Museum für darstellende und angewandte
Naturkunde, die Salzburger Residenzgalerie
und das Volkskundemuseum im „Monatsschlößchen”
 zu Hellbrunn bei Salzburg sowie das schulhygienische
 Institut in Salzburg. Das neue Museum
 für darstellende und angewandte Naturkunde
stellt eine vollständig neue Art der naturwissenschaft-'ichen
 Darstellungsweise dar. In lebensvollen Bildern
“Dioramen) und Anordnungen bietet es eine Unsumme
von Einblicken in das Leben und die Wechselbezieıungen
 der Natur sowie in deren vielseitige Bezieungen
 zum Menschen. Das Museum enthält voräufig
 folgende Abteilungen: Lebensgeschichte der
Vorwelt (Paläobiologie); Erdgeschichte (Geologie);
Gesteinskunde (Mineralogie); Bergbau, Pflanzenkunde
Botanik); Tierkunde (Zoologie) mit einer besonders
sehenswerten lebensgeschichtlichen Zusammenstellung;
lagd und Fischerei; Landwirtschaft; Forstwirtschaft;
Töhlenkunde; Landschaftskunde; Alpinistik ; Touristik
ınd Wandersport; Naturschutz; der Mensch und sein
Gesundheitszustand. Ausstellungsfläche 5000 m®?*. Das

Neues Museum für allgemeine Naturkunde in Salzburg
Blick in den Saal „Vorwelt” mit zwei lebensgroßen Plastiken
von Sauriern

5

\
        <pb n="744" />
        Museum gehört zu den bedeutendsten kulturellen Neuschöpfungen
 Oesterreichs und ist die Grundlage für
ein naturwissenschaftliches Weltmuseum, das als
Gegenstück: zum Technischen Deutschen Museum in
München gedacht ist. ;
Salzburg mit seiner alten Musik- und Theaterkultur
 ist wie keine andere Stadt berufen, durch ein
Theater und Spiele besonderer Art Gäste aus aller
Welt an sich zu fesseln. Seit 1920 finden alljährlich
unter Professor Max Reinhardts Leitung „Festspiele”
statt, die von der Salzburger Festspielhausgemeinde
veranstaltet werden. Im Jahre 1025/26 wurde
Jurch die Architekten Eduard Hütter und im besonderen
 Clemens Holzmeister die alte Reitschule
des Hofmarstalls zu einem großen Theater- und
Gesellschaftssaal umgebaut, nachdem Landeshauptmann
Dr. Rehrl die finanzielle Basis hiefür unter nicht
unbedeutenden Schwierigkeiten geschaffen hatte; so
war den Salzburger Festspielen (siehe die Salzburger
Festspiele Seite 180) ein‘ dauerndes Heim gesichert.
An dem Bau hat gleichwie beim Kollegbau Peter
Behrent auch die moderne Kunst Anteil, indem Pro-“essor
 Anton Faistauer das Foyer mit Fresken und
Kolig die Vorhalle mit einem Mosaik ausschmückten.
Diese Festspiele, die in der ganzen zivilisierten Welt
Beachtung finden, tragen nicht zum letzten dazu
bei, daß die Fremdenverkehrsziffer ständig im Wachsen
 ist.
Im Jahre 1913 betrug die Zahl der in der Stadt
Salzburg in Hotels und sonstigen Herbergen abgestiegenen
 Fremden 181.068. Nachdem im Jahre 1017

Der österreichische Zlatarog
Die weiße Gemse, die vom Tronfolger Franz Ferdinand im
August 1913 im Blühnbachtal erlegt wurde, in der Jagdabteilung
des Neuen Museums für allgemeine Naturkunde in Salzburg

der Tiefstand mit 72.430 erreicht worden war, ist
liese Ziffer, mit Ausnahme einer durch den Marksturz
 1022/23 hervorgerufenen Senkung, beständig im
Wachsen und hat im Jahre 1027 bereits 247.249 mit
158.310 Uebernachtungen erreicht. Im Jahre 1028
wurden infolge des Sängerfestes in Wien bereits mit
Ende September 257.500 Fremde mit 358.053 Vebernachtungen
 gezählt.
Durch die Schaffung des Flugplatzes in Maxglan
ınd die Errichtung von Sommerlinien nach Wien,
Innsbruck, München, Klagenfurt wurde Salzburg auch
in den Flugverkehr einbezogen. Auch das Innere des
Landes selbst wurde eigentlich erst
in den allerletzten Jahren erschlossen,
 indem teilweise im Verein mit
der Postverwaltung ein ausgebreitetes
 Netz von Automobillinien
zur Befriedigung der lokalen Verkehrsbedürfnisse,
 aber auch sehr zur
Förderung des Fremdenverkehrs geschaffen
 wurde. Diese Linien sind
zum Teil ganzjährig, jedoch sind
aussichtsreiche Verhandlungen im
Gange, um einen Großteil der übrigen
 auch im Winter zu führen. Um
die Verkehrsinteressen des Landes,
insbesondere jene des Fremdenverkehrs,
 intensivst wahrzunehmen,
wurde ein eigenes Landesverkehrsamt,
 mit einem Fachmann
in Verkehrsangelegenheiten an der
Spitze, geschaffen.

Neues Museum für allgemeine Naturkunde in Salzburg. Eröffnet 1924
Diorama „Hirschbrunft im Hochgebirge” in der Jagdabteilung des Museums

x
        <pb n="745" />
        LANDESHYP OTHEKENANSTALT IN SALZBURG
Das rasche Abwärtsgleiten des Schuldzinses der wärtig Ö% ige und 7% ige Goldpfandbriefe. Die
letzten Jahre hat eine gewisse Erleichterung in der 7°% igen Goldpfandbriefe werden seit August 1028 aus-Wirtschaftsführung
 herbeigeführt. Die gemeinwirtschaft- zegeben. Die Nachfrage nach diesen Papieren ist eine
ichen Institute, nicht zuletzt die Landeshypotheken- ınhaltend derart rege, daß die Anstaltauf einige Monate
anstalten, haben einen großen Anteil an dieser Ent- &amp;gt;inen Vertrieb dieser Papiere mangels Vorrates einwicklung.
 Die Landeshypothekenanstalten sind öffent- stellen mußte. Es werden aber auch die 6% igen Goldlich
 rechtliche, von den österreichischen Bundesländern »fandbriefe, welche infolge niederen Kurses günstige
zur Förderung des Real- und Kommunalkredites er- Xurschancen bieten, mit Vorzug begehrt. In die Nachbarichtete
 Geldinstitute; jedes einzelne Land haftet für änder dürfen Pfandbriefdarlehen nicht gewährt werden.
alle geschäftlichen Verbindlichkeiten der Anstalt Der Anstalt ist es immer möglich gewesen, Kredit-Die
 Landeshypothekenanstalten sind demnach als »egehren, welche auf gesunder Basis aufgebaut waren,
"‚andesinstitute zu betrachten. Die Gebarung der zu bewilligen, niemals war. sie genötigt, aus Mangel
Anstalten ist nicht auf Gewinn berechnet. Die Rein- ın Barmitteln ein Darlehen abzulehnen oder auf
gewinne aus der Gebarung dienen lediglich zur Stärkung :pätere Zeit zu verschieben, ein Zeichen des großen
des Reservefonds. Vertrauens der Bevölkerung zur Anstalt. Eine vor-In
 den Statuten der Hypothekenanstalten sind die ügliche Aufgabe war und ist es, speziell die land-Reservefonds
 mit 4% der umlaufenden Pfandbrief- wirtschaftliche Bevölkerung vom fremden Schuldjoch
und Kommunalobligationen, bzw. 10% der verwalteten u befreien und durch billige Hypotheken den Besitz
Spareinlagen begrenzt. Sobald die Reservefonds ;rhalten zu helfen. Die Anstalt kann durch hiederdiese
 Höchstgrenze erreicht haben, werden die Ge- verzinsliche, amortisable Darlehen die allmähliche Entvarungsüberschüsse
 zur Verbesserung der Kredit- schuldumg eines Besitzes herbeiführen. Weiters gewährt
»edingungen verwendet. Den Hypothekenanstalten die Anstalt an umlageberechtigte Körperschaften
sind sehr strenge Belehnungsvorschriften auferlegt. “Gemeinden, Kammern, Konkurrenzen usw.) Gold-Die
 von den Anstalten emittierten Goldpfandbriefe ommunaldarlehen zur Finanzierung von Straßenkönnen
 nur auf Grund gewährter, hypothekarisch Dauten, KElektrifizierung und sonstiger Kommunalauforstrangig
 sichergestellter Darlehen in den Vertrieb 3aben usw. Die Mittel beschafft sie sich durch Ausgesetzt
 werden. Es dürfen nur so viel Pfandbriefe zabevon ebenfalls durch Goldversprechen ausgestatteten
ausgegeben werden, als Pfandbriefdarlehen zugezählt old-Kommunalschuldscheinen, für deren Verzinsung
sind. Die Goldpfandbriefe sind den Erfahrungen der nd Rückzahlung nebst der Umlage, bzw. Steuern
Nachkriegszeit gemäß, mit der Wertbeständigkeits- der Darlehensschuldner, ebenfalls die Anstalt und
«lausel versehen. Als Basis für die Verzinsung und 'etzten Endes das Land Salzburg mit seinem Ver-Rückzahlung
 gilt der jeweils bei der Londoner Börse nögen haftet. Auch diese Papiere sind sehr begehrt
Testgesetzte Goldgewichtspreis. Die Goldverpflichtung nd ist es der Anstalt oft unmöglich, der regen Nach-'st
 in gleicher Weise den Darlehensschuldnern durch rage nach solchen pupillarsicheren P apieren gerecht
schuldscheinmäßige Verpflichtungen auferlegt. Gold- zu werden. Mit welcher Vorsicht die Landeshypothekenpfandbriefdarlehen
 dürfen nur auf ertragsfähige Reali- anstalt Salzburg im Darlehensgeschäfte vorgeht, betäten,
 das sind vorwiegend landwirtschaftliche Betriebe, weist der Umstand, daß sie bis heute noch keinerlei
nieterschutzfreie Objekte und sonstige Erwerbsunter- Darlehensverlust zu erleiden hatte.
ı1ehmungen usw., auf ersten Satz zugeteilt werden. Um im Gegensatze zu den langfristigen, amorti-Die
 Goldpfandbriefe sind ein vom Publikum begehrtes sablen Goldpfandbrief-, bzw. Gold-Kommunaldarlehen
Anlagepapier, weil sie nebst guter Verzinsung jeder- auch kurzfristige Darlehen vermitteln zu können, hat
zeit zu realisieren sind. Sie können gleichsam als die Landeshypothekenanstalt auch das Spareinmobile
 Hypothek angesehen werden, welche im lagengeschäft und das Kontokorrenteinlagen-Gegensatze
 zu Vertragspfandrechten jederzeit mobil geschäft als weitere Geschäftszweige in Verwaltung
gemacht werden kann. Die Sicherheiten der Pfand- ‘ibernommen. Die Spareinlagen bei der Landesbriefe
 sind erstklassig, da neben der grundbücherlichen ıypothekenanstalt werden gegen Ausstellung von Spar-Sicherstellung
 der für sie haftenden Goldpfandbrief- inlagenbücheln und zu dem allgemein üblichen Zinsdarlehen
 auch die Landeshypothekenanstalt sowie zum versprechen entgegengenommen. Desgleichen gilt bei
Beispiel für Salzburg auch noch das Land Salz- Aden Kontokorrenteinlagen, für welche, wie bei allen
burg mit seinem ganzen Vermögen haftet. Sparkassen und Banken üblich, lediglich ein Konto
Die Inhaber von Goldpfandbriefen haben, soweit fest- eröffnet wird, über welches der Inhaber bei Erfüllung
gestellt werden kann, bis heute nur Kursgewinne zu aller Formalitäten verfügen kann. Die Spar- und
verzeichnen gehabt, soferne sie diese Pfandbriefe als KXontokorrenteinlagen sind ebenfalls mit der Landes-Kapitalsanlage
 auf lange Frist verwendet haben, 1aftung ausgestattet, sohin mit allen erdenklichen
Die Landeshypothekenanstalt Salzburg begibt gegen- Sicherheiten versehen.
        <pb n="746" />
        SALZBURGER SPARKASSE

Mit einem kleinen Taufangebinde, mit einem
Gründungsfond von nur fl 10.000°— wurde die Salzburger
 Sparkasse im Jahre 1855 errichtet und entwickelte
 sih zu einer der größten Provinz-;parkassen
 Oesterreichs. Treu ihren Zwecken,
den Sparsinn in allen Kreisen zu wecken, ist sie stets
bestrebt, den heimischen Handel, Gewerbe und der
Landwirtschaft die gesammelten Gelder als Kredite
zuzuführen. So wirkt die Salzburger Sparkasse, der
Allgemeinheit dienend, schon 73 Jahre. Nahezu alle
zrößeren kommunalen Unternehmungen, wie das
Stadttheater, die Staatsgewerbeschule, die Ausgestaltung
 des Franz Josefparkes mit Bad, der Bau des
Versorgungshauses, des Kinderheimes usw. verdanken
Ihre Errichtung der Unterstützung der Salzburger
Sparkasse.
Heute zählt die Sparkasse einen Einlagenstand
von. S 40,000.000'-—-, Während der langen Zeit ihres
Bestehens führten nur wenige Männer die Leitung
der Sparkasse. Der gegenwärtige Direktor, Herr
Kommerzialrat Hans Stanko, ist der vierte Leiter
des Sparinstitutes. Die Salzburger Sparkasse hat sich
besonders in den letzten Jahren vervollkommt und
ausgedehnt. Dermalen bestehen gegen 80.000 lebende
Spareinlagenbücher. Die jährlich gewonnenen Ueberschüsse
 werden zur Deckung der Regieauslagen, für
Jie Bildung der notwendigen Reserven und für
Spenden und gemeinnützige Zwecke verwendet. Die
noderne Einrichtung der Sparkasse und schnellere
Abwicklung des Parteienverkehres durch Einführung
maschineller Hilfsmittel führten der Sparkasse neue
Kunden und Freunde zu.

Fin Beweis der verständnisvollen Unterstützung
‚eitens der sparwilligen Bevölkerung war der Welt-;partag,
 der bei der Salzburger Sparkasse einen erfreulichen
 Zuwachs erbrachte, so daß eine noch nie
erreichte Höchstziffer erzielt wurde. Bei der Hauptanstalt
 Alter Markt Nr. 3 allein wurden am 31. Ok-‚ober,
 obwohl der Zeitpunkt nicht gerade günstig zu
aennen ist, 1300 Einlagen mit einem Geldbetrage von
5 193.079°87 eingezahlt. Bei den sechs Zweigstellen
wurden zusammen 485 Spareinlagen, hievon 243 neue
Büchel mit einem Geldbetrage von S 54.523°08 erichtet.
 Sohin hat der Weltspartag der Salzburger
Sparkasse einen durchschlagenden Erfolg geschaffen und
neuen Impuls zur Förderung des Spargedankens in
Stadt und Land Salzburg gegeben. Die weiters. eingeführten
 Einrichtungen der Schulsparkasse bilden ein

as Weiserhaus am alten Marktplatz in Salzburg um I800, jetzt
Salzburger Sparkasse (Nach einem alten Gemälde)

wirksames Mittel für die Weckung des Sparsinnes bei
der Jugend.
Außer der Hauptanstalt am Alten Markt Nr. 3
besitzt die Salzburger Sparkasse in der Stadt noch
zweis Filialen, Flisabethvorstadt und Schallmoos,
weiters Zweigstellen in Badgastein, Hofgastein,
Lend und Oberndorf und Zahlstellen in Sankt
Gilgen, Großgmain, Strobl und Thalgau.
Die Salzburger Sparkasse wird in ihrer neuen,
nodernen und kaufmännischen Art ihrer Führung
„icht nur ihren Platz als notwendiges Wohlfahrtsnstitut
 auch in der Zukunft behaupten, sondern wird,
zetragen vom Vertrauen der Bevölkerung, seine Be-Jeutung
 im Volkswirtschaftsleben noch mehr festigen
and steigern. Gleichwie die Stadt Salzburg ein Mittelzunkt
 des Fremdenstromes für Oesterreich ist, so wird
lie Salzburger Sparkasse in der Zukunft stets die
Hauptstelle des Geldverkehres in Stadt und Land Salzburg
 bleiben und die reichen Sparquellen nutzbringend
den kreditbedürftigen Kreisen preisregulierend zuführen.

v.f
        <pb n="747" />
        Landhaus in Graz: Sitzungssaa:

DIE ENTWICKLUNG STEIERMARKS

Landtag und Landesregierung.
Am 6. November 1918 konstituierte sich die steiermärkische
 provisorische Landesversammlung.
Sie bestand aus den durch Vertrauensmänner verstärkten
 steiermärkischen Reichsratsabgeordneten, zusammen
 60 Mitgliedern, von denen 20 der deutsch-:reiheitlichen,
 20 der christlichsozialen und 20 der
sozialdemokratischen Partei angehörten. Zum Landesı1auptmann
 wurde Dr. (Ritter von) Kaan, zu dessen
Stellvertretern Professor Dr. Anton Rintelen und
Josef Pongratz gewählt.
Am 6. Dezember I918 wurde eine Landesordnung
 beschlossen, wonach die Regierungsgeschäfte
ainem zwölfgliedrigen Landesrate übertragen wurden.
Auf Grund der am 13. März I919 beschlossenen
Landtagswahlordnung wurde ein aus 70 Mitgliedern
 bestehender Landtag gewählt, von dem
35 Mitglieder der christlichsozialen Partei, 2 der deutschdemokratischen,
 24 der sozialdemokratischen Partei
and O dem steirischen Bauernbund angehörten. Der
neue Landtag wählte dann im Mai I910 den bisherigen
 Landeshauptmannstellvertreter Prof. Dr. Anton
Rintelen zum Landeshauptmann.
Unter den schwierigen Verhältnissen, die damals
m Lande herrschten, war die Hauptaufgabe, die der
neuen Landesregierung oblag, die Sicherung der Ernährung
 der Bevölkerung, die Ingangsetzung der

Wirtschaft unter gleichzeitigem Abbau der Zentralen
und die Hebung der Landwirtschaft. Erschwert wurde
diese aufbauende Tätigkeit aber vor allem durch die
infolge der Entwicklung in Bayern und Ungarn auch
in Steiermark auflebende kommunistische Propazanda,
 aus deren Bekämpfung schließlich der Plan
der Errichtung der Heimwehren erwuchs. Es ist das
große Verdienst der damaligen Landesregierung und
der Zusammenarbeit der beiden führenden Parteien
in Steiermark, der Christlichsozialen und Sozialdemokraten,
 derartige Experimente stets mit Erfolg verhindert
 zu haben.

Am 15. September 1920 beschloß dieser Landtag
eine neue Landtagswahlordnung mit ungeänderten
 Mandatszahlen für den LandtagYund den
Landesrat. Von dem daraufhin neugewählten Land-‘ag
 gehörten 31 Mitglieder der christlichsozialen, 8 der
deutschösterreichischen Bauernpartei, 7 der großdeutschen
 Volkspartei und 24 der sozialdemokratischen
Partei an. Dieser Landtag beschloß am 26. November
1920 eine vorläufige Landesverfassung und
am 13. September 1923 eine neue Landtagswahlardnung,
 ebenfalls mit ungeänderten Mandatszahlen.
In der zweiten Periode des Landtages waren 34 Mitzlieder
 von der christlichsozialen Partei, 8 vom Landund
 für Oesterreich, 24 von der sozialdemokratischen
”artei und 4 von der großdeutschen Volkspartei ge-
        <pb n="748" />
        wählt. Am 4. Februar 1926 wurde das Landes-Verfassungsgesetz.
 beschlossen, das mit den am
23. Dezember 1026 beschlossenen Abänderungen
gegenwärtig in Kraft steht. Durch das Landes-Verjassungsgesetz
 wurde die Zahl der Mitglieder des
Landtages auf 50, die Zahl der Regierungsmitglieder
auf O beschränkt. Durch die Landes-Verfassungsnovelle
 wurden die Bestimmungen der Landesverfassung,
 betreffend die Errichtung eines eigenen Kon-‚rollamtes
 ausgeschaltet, so daß die Gebarung des
Landes zur Gänze der Kontrolle des Obersten Rechnungshofes
 unterstellt ist.
Nach den Wahlen des Jahres 1023 wurde die
Landesregierung auch in Steiermark nach einem Pro-Jorzsystem
 bestellt.
Die Kontinuität in der Führung der Regierung fand
im Frühjahr 1926 durch die Bestellung des Landeshauptmannes
 Dr. Rintelen im Kabinett Ramek eine
Unterbrechung. An seiner Stelle wurde Dechant
Prisching und nach dessen Rücktritt im Herbst 1926
der frühere Finanzminister Prof. Dr. Alfred Gürtler
zum Landeshauptmann gewählt. Nach den Wahlen
des Jahres 1927 wurde der Abgeordnete Ing. Paul
zum Landeshauptmann gewählt, der bis zum April
1928, bis zur Rückkehr Prof. Dr. Anton Rintelens,
ıandeshauptmann blieb. Bei den in der Zwischenzeit,
m Frühjahr 1927, stattgefundenen Neuwahlen in den
Landtag — es war die dritte Landtagsperiode — wurden
24 Mitglieder der Einheitsliste, 9 des Landbundes für
Oesterreich, 21 der Sozialdemokraten und 2 des Ude-Verbandes
 gewählt. Als Landeshauptmann fungiert
laher gegenwärtig Prof. Dr. Anton Rintelen
‘Christlichsoziale Partei), als Landesfinanzreferent
Landesrat Winkler (Landbund), der bereits seit dem
Jahre 1020 das Referat über die Landesbahnen

Landesrat Ing. Franz Winkler, Landesfinanzreferent

‚owie einen Teil des Lan deskulturreferates der
Landesregierung inne hat und beide Referate neben
lem nach den Wahlen von 10927 übernommenen
Finanzreferat weiter führt.

Gesundheitspflege und soziale Fürsorge.
Während vor zehn Jahren nodı der Begriff „Fürsorge”
‚ahezu unbekannt war und nur die kärgliche Armen-‚Alege
 in den eng umschriebenen Grenzen den Hilflosen
las zum Leben Unentbehrliche sicherte, gelangte im
‚aufe der letzten zehn Jahre endlich der Fürsorge-‚edanke
 immer mehr und mehr zum Durchbruche. Der
srste Schritt auf diesem Weg war wohl die Errichtung des
vandesjugendamtes, welchem nicht nur die Be-‚orgung
 der Jugendf ürsorgeagenden der Landesverwaltung,
‚sondern auch die Ausgestaltung und Organisierung der
jugendfürsorge im ganzen Lande obliegt. In rascher
"olge wurde an die Organisation von Gemeinde- und
Zezirksjugendämtern, der Landesberufsvormundschaft, der
Ziehkinderaufsicht sowie der Kinderarbeitsaufsicht geschritten,
 so daß im Lande Steiermark heute 19 Geneinden
 (Bezirks-) Jugendämter, 53 Amtsstellen der
i,andesberufsvormundschaft und 406 Ziehkinder- (zugleich
 Kinderarbeitsaufsichtsstellen) bestehen. Hand in
Hand mit diesen Maßnahmen (Verordnung zum Schutze
der heranwachsenden Jugend vor Verwahrlosung) ging aber
die Frrichtung von Erziehu ngsanstalten, in denen
nach heilpädagogischen Grundsätzen vorgegangen wird.
So entstand aus der ehemaligen Korrigendenabteilung
der Landes-Zwangsarbeits- und Besserungsanstalt in
\lessendorf die LandesfürsorgeerziehungSsanstalt
 „Lichtenhof” mit Lehrwerkstätten für
männliche Jugendliche und das Landesjugendheim
in Hartberg, in dem eine eigene Volksschule untergebracht
 ist, für schulpflichtige Knaben. Derzeit befinden
sich in Lichtenhof 50 und in Hartberg 110 Zöglinge.
Von ganz besonderer Bedeutung war auch die Einrichtung
 des Landesschutzkinderwesens in Steiermark

\ andeshauptmann Professor Dr. Anton Rintelen
        <pb n="749" />
        durch das den hilflosen Müttern und Kindern in der
Gebäranstalt des Landeskrankenhauses Unterkunft und
ärztliche Pflege zuteil wurde. Nach der Entlassung aus
der Gebäranstalt kommen Mutter und Kind in das
„Mutterheim”, woselbst nicht nur die Kinder, die bei
ihrer Mutter durch 2-3 Monate verbleiben können, die
zsorgfältigste Pflege erhalten, sondern auch die Mütter
unter hervorragender ärztlicher Leitung die wichtigsten
Grundsätze einerrationellen Säuglingspflege kennenlernen.
Eine nicht minder bedeutungsvolle Einrichtung auf dem
Gebiete der Gesundheitsfürsorge bildete eben die Uebernahme
 der Lungenheilstätten in Hörgas und in
Enzenbach des Vereines zur Bekämpfung der Tuberkulose
 in Steiermark durch das Land, wodurch der
Bestand dieser Anstalten gesichert und zahlreichen
Leidenden die Möglichkeit der Heilung gegeben wurde,
Die von fachkundiger Hand geführten Anstalten mit
einem Belagraum von 360 Betten weisen, wie die Statistik
ergibt, nicht nur außerordentlich gute Heilerfolge auf,
sie sind auch deshalb von hohem Werte, weil die vielen,
die Heilstätten aufsuchenden Kranken dort lernen, wie
;ie draußen zu leben und sich zu verhalten haben, um
ein Fortschreiten ihrer Leiden zu verhindern und ihre
Umgebung vor Ansteckung zu bewahren. Fine Ergänzung
der Lungenheilstätten bildet das gleichfalls vom Lande
übernommene Erholungsheim „Villa Barbara” bei Neumarkt
 für tuberkulos gefährdete Frauen und Mädchen.
Das Erholungsheim liegt in 882 m Seehöhe bei vorzüglichen
 klimatischen Verhältnissen.
Gleichzeitig mit der Uebernahme der angeführten
Heilstätten erfolgte auch die Uebernahme des Besitzes
des Vereines zur Bekämpfung der Tuberkulose auf der
Stolzalpe in einer Höhe von 1200 m, wo der Verein
den Bau einer Kinderheilstätte begonnen hat. Nach der
Uebernahme durch das Land begann die großzügige
Ausgestaltung der, ähnliche klimatische Verhältnisse, wie
die Schweizer Höhenkurorte Leysin, Davos und Arosa
aufweisenden Stolzalpe zu einer Sonnenheilstätte
für hirurgische Tuberkulose. Drei große Objekte
stehen heute dort oben samt den zugehörigen Verwaltungs-,
 Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie den
zrforderlichen Betriebsanlagen. Die ungewöhnlich günstigen
Sonnenverhältnisse, die Reinheit der Luft mit ihrem hohen
Trockenheitsgrad und die windgeschützte Lage in Verbindung
 mit fachkundiger ärztlicher Behandlung bringen
in dieser auch medizinisch gut ausgestatteten Heilstätte
überaus günstige Heilerfolge hervor.
Der beste Beweis hiefür liegt wohl darin, daß die bestehenden
 Anstalten schon wieder zu klein sind, so daß
lie Patienten oft dreiviertel bis ein Jahr auf die Finberufung
 warten müssen; daher hat sich das Land Steiermark
 entschlossen, einen weiteren großangelegten, daher
heutigen Anforderungen entsprechenden Heilstättenbau
in 1300 m Seehöhe aufzuführen, wodurch weitere 200 bis
220 Heilungssuchenden die Aufnahme ermöglicht werden
wird. Für die vielen, in der Sonnenheilstätte befindlichen
Kinder wird von zwei Lehrpersonen Unterricht erteilt,
der selbstverständlich wie die Beschäftigung der noch
aıicht schulpflichtigen Kinder unter ärztlicher Leitung steht.
Mit dem Ausbau des Heilstättenwesens war jedoch die
rätigkeit der sozialen Fürsorge des Landes nicht abgeschlossen.
 Die Beobachtung, daß Krüppelkinder der unyedingt

 notwendigen Spezialbehandlung entbehren, war
/eranlassung zur Errichtung einer eigenen Pflegeınd
 Ausbildungsanstalt für krüppelhafte
ugendliche in Andritz bei Graz, woselbst die
Mleglinge durch Unterricht und entsprechende Beschäftizung
 und Ausbildung selbständig erwerbsfähig gemacht
werden sollen.
Auch in der Armenpflege wurde seitens der Landes-‚erwaltung
 tunlichst auf eine Besserung der Verhältnisse
ıingearbeitet, die Verhältnisse in den Landes-Siechenanstalten
 wurden Jahr für Jahr verbessert, so daß ein
vesentliches Herabsinken der Sterblichkeitsziffer in diesen
Anstalten zu konstatieren ist. Die Zahl der Vormerkungen
ür die Landessiechenhäuser ist daher auch eine so
große, daß die Errichtung einer neuen Anstalt in Kürze
ınvermeidlich werden wird.

Produktion und Verkehr.
So schwer es ist, über die wirtschaftliche Lage eines
‚estimmten Gebietes ein Urteil abzugeben, so .kann doch
zesagt werden, daß, soweit Handel, Gewerbe und Induitrie
 in Steiermark in Betracht kommen, die Folgen des
/usammenbruches des alten österreichisch-ungarischen
Wirtschaftsgebietes zwar noch immer nicht überwunden
iind, daß aber doch schon ein gutes Stück Weges zur
sesundung zurückgelegt ist. Dies drückt sich durch die
steigende Tendenz der Produktionsmengen, durch An-&amp;lt;nüpfung
 neuer Handelsbeziehungen und durch die
Jmstellung von Industrie- und Handwerkszweigen auf
die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens aus.
Die Hoffnung für die Zukunft wird noch verstärkt
lurch die immer mehr erfolgende Zusammenfassung
ler erwerbenden Stände zu einheitlichen Organisationen.
Insbesondere auf dem Gebiete des gewerblichen Ge-10ssenschaftswesens
 zeigt sich dies deutlich. Genossen-:haften,
 die jahrelang oft nur ein bescheidenes Dasein
risteten, sind zu neuem Leben erwacht, Fachgruppen
1aben sich zu neuen Fachgenossenschaften zusammenzeschlossen
 und diese wiederum zu Landesfachverbänden.
Unter allen jenen Bestrebungen, die auf die Wiederıfrichtung
 der durch den Krieg und die Einschränkung
ler Staats- und Landesgrenzen gestörten heimischen
Wirtschaft abzielten, stand wohl das Elektrizitätsvesen
 und damit die Ausnützung der heimischen
Wasserkräfte an erster Stelle. Neben der Errichtung
ıeuer leistungsfähiger Stromerzeugungsanlagen, wurde
lurch planmäßige Zusammenfassung audı der bestehenlen
 Werke zu richtiger Verbundwirtschaft mittels eines
inheitlichen Landessammelnetzes und durch planmäßige
;tromverteilung der Wirtschaft des Landes die für den
Wiederaufbau notwendige technische Richtung geschaffen.
3ei Schaffung des Landessammel- und Verteilungsnetzes
nußte selbstverständlich darauf Bedacht genommen
verden, daß auch der Anschluß an: das künftige Reichs-’‚ersorgungsnetz
 zweckmäßig erfolgen kann. Durch diese
Zestrebungen hat die Elektrizitätswirtschaft in der Steiernark,
 bewußt gefördert durch alle maßgebenden Kreise,
nen derartigen Aufschwung genommen, daß eine
vollständige Aufzählung des Geleisteten bei der räumichen
 Beschränkung dieser Darstellung gar nicht
nöglich wäre.
Im Vordergrund steht die Tätigkeit der unter Mitnr
        <pb n="750" />
        wirkung des Landes geschaffenen Steirischen Wassercraft-
 und Elektrizitäts-A. G. Unter ihren Arbeiten sind
zunächst zu nennen die Errichtung des Teigitschkraftwerkes
 Arnstein und des Pernegger Murkraftiwerkes.
Frsteres, ein übrigens noch wesentlich ausbaufähiges
Speicherwerk, mit einer gegenwärtig installierten Leistung
von rund 30.000 PS (26.000 KVA) und einer möglichen
 Jahresleistung von rund 50 Millionen Kilowattstunden.
 Letzteres ein Niederdruckwerk mit einer auszebauten
 Leistung von rund 27.000 PS (24.000 KVA)
and einer gesamten Jahreserzeugung von etwa 100 Millionen
 Kilowattstunden, vermögen sie sich in ihrem Be--rieb
 ganz wesentlich zu ergänzen. Die Werke sind durch
lie neu errichtete 60.000 Volt-Leitung Arnstein-Graz-Frohnleiten
 und die 100.000 Volt-Leitung Frohnleiten-Bruck-Mürzzuschlag-Ternitz
 sowohl untereinander, als
auch mit den Dampfkraftanlagen der Schöller-Bleckmann-Stahlwerke
 in Ternitz verbunden. Wenngleich die
Schöller-Bledsmann-Werke in erster Linie als Stromabaehmer
 in Betracht kommen, können ihre Anlagen dodı
auch in wasserarmen Zeiten zur Stromaushilfe herangezogen
 werden. Die. erwähnte Hochspannungsleitung
zu 60.000 und 100.000 Volt stellt zugleich ein wichtiges
Teilstück der künftigen Reichssammelschiene dar;
;ie wird wohl in der Zukunft ihre Fortsetzung nach Wien
finden. Daneben hat die Steirische Wasserkraft- und
Flektrizitäts-A. G. ein ausgedehntes Mittels pannungsnetz
zu 20.000 Volt geschaffen, das einerseits nach dem
Burgenland und andererseits nach dem Norden und
Nordwesten des Landes führt.
Die Steiermärkische Flektrizitätsgesellschaft hat in letzter
Zeit ihr Lebringer-Werk weiter ausgebaut
und durch ein sich bis nach Mureck erstreckendes
20.000 Volt-Netz vor allem die südliche Steiermark
arschlossen. Die Graz-Köflacher-Fisenbahn- und Bergaugesellschaft
 hat ihre beiden Dampfkraftwerke Bärnsach
 und Kalkgrub durch eine 20.000 Volt-Leitung
zekuppelt und überdies ein. weitverzweigtes Netz von
20.000 und 5000 Volt zur Versorgung der westlichen
Steiermark geschaffen. Die Oesterreichisch - Alpine-Miontangesellschaft
 wieder hat ihre Gichtgas- und Dampfkraftanlagen
 Eisenerz, Donawitz, Fohnsdorf und Zeltweg
durch Leitungen zu teils 35.000, teils 10.000 Volt verbunden.
 Ihre Anlagen sind außerdem mit jenen der
Steirischen Gußstahlwerke in Judenburg, der Stadtgemeinde
 Judenburg und der Flektrischen Ueberlandzentrale
 Pölswerke in Knittelfeld zu gemeinsamem Betrieb
zusammengeschlossen. So kann gegenwärtig der Stromnedarf
 allenthalben als gedeckt angesehen werden.
Und doch kann die gegenwärtige Entwicklung nur
als eine V orstufe für den weitergehenden Ausbau
Alder reichen Wasserkräfte des Landes angesehen werden.
In der Erkenntnis, daß die Planung einheitlich erfolgen
und dem tatsächlichen Ausbau weit vorausgehen muß,
aat namentlich die Steirische Wasserkraft- und Elektriitäts
 A. G. alle nach ihren Wasserführungs- und Gefälls-„erhältnissen
 in Betracht kommenden Gewässer des
“andes auf die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit ihres
Ausbaues eingehend untersucht. Für alle wichtigen Flußund
 Bachläufe, vor allem für die Enns mit ihren
speicherfähigen Nebenbächen, die einzelnen Gefällsstredken
 der Mur, aber auch einige andere besonders

Landhaushof

zeeignete Bachläufe liegen nahezu ausbaureife Bauantwürfe
 vor.
Nicht geringer sind die Leistungen des Landes beim
\usbau des Kraftwagenverkehrs zu werten,
Noch vor zehn Jahren gab es in Steiermark nur
zanz vereinzelte Privatkraftwagenlinien und auch die
Dostverwaltung führte nur eine kleine Anzahl von Linien,
vährend es heute im Lande rund 140 Privatkraftwageninien
 neben 37 Postkraftwagenlinien gibt. 39 Privatkraftvagenlinien
 und 5 Postkraftwagenlinien allein gehen von
Sraz aus und verbinden nahezu alle Teile des Landes
nit der Hauptstadt. Nicht nur deren Approvisionierung
at dadurch eine wesentliche Erleichterung erfahren, auch
ür den Fremdenverkehr wurde eine große Zahl
‚on Siedlungen mit ganz hervorragenden Naturschönıeiten
 erschlossen. Die Schönheitswerte des Landes
vurden. gewissermaßen erst neu entdeckt und sind dalurch
 viel mehr wie bisher zu ertragbringenden Werten
les Wirtschaftslebens geworden. Und wie sich die Wege
sffneten für den Fremdenzustrom, So wurden auch Gastınd
 Fremdenstätten ausgebaut, modernisiert und neu
srrichtet. Das steirische Gastgewerbe ist bestrebt, den
Zedürfnissen der neuen Zeit weitest entgegenzukommen
ınd hat mit richtigem Verständnis die tiefgehende Be-Jeutung
 des Fremdenverkehres erkannt. Das Land ist
ıuf dem besten Wege, seine für den Fremdenverkehr
n Betracht kommenden Schönheitswerte, die klimatischen
ınd die Kulturwerte zu erschließen und sie seiner Volkswirtschaft
 nutzbar zu machen.
Damit wurde aber auch die im allgemeinen noch immer
;rach liegende Bautätigkeit befruchtet, die ihrerseits
wieder in die Lage kam, den Produktionsgewerben neue
Impulse zu geben.
        <pb n="751" />
        Schule und Kunst.
Da die Oeffentlichkeit in den verflossenen zehn Jahren
immer mehr die Bedeutung der Hebung der Volksbildung
für den wirtschaftlichen und politishen Wiederaufbau
des Staates erkannte, hat sich während dieser Zeit auf
dem Schulgebiete trotz der schwierigen wirtschaftlichen
Lage nach dem Zusammenbruche ein gewaltiger Aufschwung
 vollzogen. Hiebei ist insbesondere an die Neuzründung
 zahlreicher Bürgerschulen gedacht, welche
größtenteils unmittelbar nach Kriegsende in den Jahren
'919 und 1920 erfolgte: So wurden Bürgerschulen in
Aussee, Deutschlandsberg, Donawitz, Eggenberg, Eisenarz,
 Feldbach, Fohnsdorf, Friedberg, Frohnleiten, Gleisdorf,
 Graz, Hartberg, Kapfenberg, Knittelfeld, Köflach,
Leibnitz, Mariazell, Mürzzuschlag, Murau, Rottenmann,
Schladming und Weiz errichtet, welche in Durchführung
des 1927 erschienenen Hauptschulgesetzes zu Hauptschulen
 umgewandelt worden sind.
Im Zusammenhange damit sind dank der Opferwilligxeit
 und Schulfreundlichkeit vieler Schulgemeinden trotz
der widrigen Zeitverhältnisse prächtige neue Schulgebäude
»ntstanden oder umfangreiche Zubauten und Umbauten
durchgeführt worden (so insbesondere in Donawitz,
Knittelfeld und Rottenmann). Auch wurden mit Hilfe des
Deutschen Schulvereines „Südmark” in den Grenzorten
‚angegg und Soboth schmucke Schulneubauten errichtet.
Einen ganz besonderen Aufschwung im Sinne der
Wiederaufbauarbeit auf dem Gebiete der bäuerlichen
Volksbildung hat das vom steiermärkischen Landtage
geschaffene Landesamt St. Martin zu verzeichnen. Der
Sitz dieser Landesstelle des Fort- und Volksbildungswesens
 für die bäuerliche Bevölkerung in Steiermark,
das Schloß St. Martin bei Wetzelsdorf, wurde für diesen
Zweck dem Lande für die Dauer von 30 Jahren seitens
des Besitzers, des Benediktinerstiftes Admont, samt dem
dazugehörigen Grundausmaß kostenlos gewidmet. Hier
'ührt der verdienstvolle Begründer der bäuerlichen Volksbildungsarbeit,
 Hofrat Josef Steinberger, die Oberleitung;
as werden Kurse zur Einführung in die Wirksamkeit an
len bäuerlichen Fortbildungsschulen und an den hauswirtschaftlichen
 Fortbildungsschulen für Bauernmädchen
abgehalten. Auch finden daselbst die jährlichen Arbeitszemeinschaften
 der Leiter und Leiterinnen statt, sowie
Kurse und Tagungen für Zugehörige geistiger Berufe,
Studierende, aber auch für die bäuerliche Bevölkerung.
Neben dem früher erwähnten Gründer und Leiter des
Unternehmens, Hofrat Steinberger, werden zur Unterrichtserteilung
 namhafte F’achlehrkräfte, wie zum Beispiel
Universitäts-Dozent Dr. Viktor Geramb, Vorstand des
Volkskundemuseums in Graz, Staatskonservator und
bundesstaatlicher Volksbildungsreferent Dr. Walter Semet-&amp;lt;owski,
 herangezogen.
Der Stand‘ der Fortbildungsschulen im ganzen Lande
belief sich im Schuljahre 1927/28 auf 179 mit insgesamt
31.805 Unterrichtsstunden und 3162 Schülern und
Schülerinnen, zumeist im Alter von 17 bis 30 Jahren,
worunter sich 431 Landarbeiter und -arbeiterinnen befanden.
 An den Kursen, Arbeitsgemeinschaften und
Tagungen in St. Martin nahmen in der Zeit von Mitte
Oktober 1927 bis Mitte Oktober 1028 insgesamt
306 Personen, darunter 84 aus anderen Bundesländern
and 4 aus dem Auslande teil.

Das Werk von St. Martin, dessen Anfänge noch in
je Zeit vor dem Kriege zurückreichen, ist ein Unterıehmen
 des Landes Steiermark, welches neben Zuschüssen
‚eitens des Bundesministeriums für Unterricht die Erıaltungs-
 und Betriebskosten trägt.
Die Förderung des Kunstwesens im Lande erstreckte
ich nicht bloß auf die Ausgestaltung und Neueinrichtung
ler dem Lande Steiermark zugehörigen Kunstsammlungen,
‘ondern beinhaltete auch die Unterstützung der Betrebungen
 lebender Künstler, bzw. der in Betracht
sommenden Kunstvereine.
Das Landesmuseum „Joanneum7” hat seine Arbeiten
m alten Geiste der Anstalt, einer Begründung des für
iteiermark unvergeßlichen Erzherzogs Johann, fortgeührt.
 Neben den Neuaufstellungen der Altertumssammung
 und des Münzkabinettes, sowie den mannigfachen
vichtigen Neuerwerbungen der kulturhistorischen und
‚unstgewerblichhen Abteilung erscheint die Entwicklung
les Volkskundemuseums besonders wichtig. 1913 gegründet
ınd in einem stimmungsvollen einstigen Klostergebäude
ıufgestellt, wurde es nach dem Kriege in. vollen Betrieb
zesetzt. Eine Darstellung des bäuerlichen Volkstums in
;»teiermark in 17 Schauräumen, wird dieses Museum
ährlich von tausenden Einheimischen und Fremden
jesucht und dient in seinem Benützerraume rund
i00 Personen zu Studienzwecken. Es ist ein Mittelpunkt
ür die zahlreichen auf heimat- und volkskundlichem
5ebiete wirkenden Organisationen. Trotzdem seine Mittel
eit dem Zusammenbruche gering geworden sind, ist
mmerhin der Inventarstand des Museums seit 1918 um
nehr als 3000 Stücke vermehrt worden.
Die Landesbildergalerie hat in den letzten
‚ahren eine Umgestaltung nach modernen wissenschaftichen
 Gesichtspunkten erfahren, an deren Vollendung
ıoch gegenwärtig gearbeitet wird. In der gleichen Richtung
vird auch im Landeskupferstichkabinett gearbeitet. Beide
5ammlungen sind die bedeutendsten ihrer Art in den
jsterreichischen Bundesländern. Daß auch die Sammlungswbeiten
 in den Archiven und die Ausgestaltungstätigkeit
n der Landesbibliothek nach neuzeitlichen Grundsätzen
lurchgeführt werden, braucht nicht besonders erwähnt
zu werden. Ebenso dienen auch die naturgeschichtlichen
\bteilungen des Landesmuseums der Verbreitung des
Volksbildungsgedankens und sei hiebei erwähnt, daß in
ler mineralogischen Sammlung, um die Bodenschätze
ınseres jungen Staates zur Anschauung zu bringen,
jonderausstellungen der für die steirische Industrie beleutsamen
 Minerale (insbesondere Magnesite), ferner
ler Basalte aus der berühmten Fundstätte bei Weiten-Torf
 geschaffen wurden. Die Ausstellung synthetischer
idelsteine, welche jetzt einen namhaften Teil des FEdel-;teinmarktes
 erobert haben, bildet eine weitere praktisch
virksame Neuerung. Endlich wurden auch in der zoologisch-»otanischen
 Sammlung insbesondere durch Naturschutzıusstellungen
 und Sprechabende im Rahmen einer Arveitsgemeinschaft.
 gleiche Ziele verfolgt. .
Daß die lebenden bildenden Künstler aller Richtungen
ınter den schweren wirtschaftlichen Nachkriegszeiten besonders
 zu leiden hatten und des Aufgebotes ihrer
zesamten Schaffenskraft bedurften, um in ihren künsterischen
 Bestrebungen nicht zu erlahmen, ist bekannt
ınd ist es daher um so höher einzuschätzen, daß sie sich
        <pb n="752" />
        Bilder aus Steiermark

Hochau mit Dachstein-Südwand

Wintersportplatz Mariazell

St. Martin mit Straßgang

Landes-Sonnenheilstätte „Stolzalpe”. — Schulunterricht im Freien

L.andes-Sonnenheilstätte „Stolzalpe”. — Neuhau (Modell)
        <pb n="753" />
        Steiermärkische Landesbildergalerie, Graz

Weißenkircher Hans Adam: Vierzehn Nothelfer, Altarblatt 1601,

Alurer Jenaz: Der heilige Georg. (Graf Ferdinand Attems, 1927)

NVeuerwerbung 1027
        <pb n="754" />
        in Ueberwindung dieser ungünstigen an ihrer Existenz
‚üttelnden Verhältnisse zu einer achtunggebietenden
Aöhe wieder emporgearbeitet haben. Die Ueberlassung
ler im Landesmuseum befindlichen Ausstellungsräume
bot ihnen hiezu den willkommenen Anlaß, die Schöpfungen
hrer Kunst der Bevölkerung darzubieten, und konnte
Jurch die Schaustellung des Schaffens sämtlicher steirischer
Künstler bzw. Kunstvereinigungen in der im Rahmen
der Achthundertjahrfeier der Landeshauptstadt Graz
veranstalteten großen Jubiläumskunstschau ein getreues
Abbild der steirischen bildenden Kunst im allgemeinen
arstehen.

Forstwirtschaft und Landesforste.
Die Förderungsmaßnahmen der Landesregierung er-;treckten
 sich auf die Verbreitung forstwirtschaftlicher
Cenntnisse in Kreisen der bäuerlichen Bevölkerung durch
Abhaltung von Vorträgen bei Wanderversammlungen
ınd forstlicher Lehrkurse, auf die Verfassung und Verbreitung
 forstlicher Aufklärungsschriften, sowie auf die
Prämiierung gelungener im Kleinwaldbesitz unter besonders
 schwierigen Verhältnissen ausgeführter Aufjorstungen
 und auf die Verfassung von Wirtschaftsplänen
für bäuerliche Waldbesitze. Weiters wurde durch Abgabe
billigen Pflanzenmateriales in neu errichteten und bestehenden
 Forstgärten für die Durchführung der Aufforstungsrückstände
 ausreichend Vorsorge getroffen,
ferner wurde die Ausführung größerer im öffentlichen
interesse gelegener Aufforstungen mit Bundes- und
Landesbeihilfen, Aufforstungsversuche in den Rauchschadengebieten
 sowie die Ausgestaltung des Waldkatasters
 in Angriff genommen.
Neben dieser allgemeinen Aufbau- und Förderungsarbeit
 wurde naturgemäß auch den Landesforsten
alle Aufmerksamkeit gewidmet. Die erste Nachkriegszeit
orachte eine Konjunktur für Schnittholz. Allerorten baute
der Waldbesitz damals Sägewerke, welchem Zuge der
Zeit auch die Landesforste durch Erbauung von zwei
Sägewerken, eines Zweigatterwerkes in Unterlaussa
ınd eines Fingatterwerkes Gstatterboden folgten. Für
letzteres Werk. wurde ein eigenes, 60 PS leistendes
Kraftwerk mit elektrischer Uebertragung gebaut. Hielurch
 war es auch möglich, die als Touristenstandort
pekannte Ortschaft Gstatterboden im Gesäuse elek-;risch
 zu beleuchten und so dem Fremdenverkehr zu
dienen.
Dem Forstbetriebe wurde erhöhtes Augenmerk zugewendet
 und überall eine Intensivierung durchgeführt
bzw. angebahnt. Durch Einführung der natürlichen Verjüngung
 und durch ausgedehnte Durchforstungen gelang
2, die Waldrente wesentlich zu heben. Hiezu waren
Investierungen verschiedener Art notwendig. Betriebsgebäude,
 besonders Wohnhäuser für die Beamten und
Forstarbeiter, dann Ställe für die Zugpferde mußten geschaffen
 werden.
Besonderes Augenmerk wurde aber auch auf die fort-;chreitende
 Aufschließung der Wälder gelegt. Alljährlich
 wurden viele Kilometer neuer Waldwege gebaut,
aebsthbei Holzriesen, Triftanlagen und eine rund zwei
Kilometer lange, schwere Seilbahn für Holzförderung
zeschaffen.

Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft.
Die Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft wurden
‚eit 1918 in Steiermark bedeutend vermehrt und erveitert.
 Neu errichtet wurde 1918 die Landesbauernschule
Chalerhof als zweijährige Winterschule für rund 40 Schüler
nit 34 ha Wirtschaftsbetrieb; 1925 die Landwirtschafts-.hule
 Kirchberg in Oststeiermark als Winterschule und
'ahresschule für 50 bis 60 Schüler mit einem Wirtschafts-‚etrieb
 von 67 haz 1925 die Landes-Bauernschule
Dischelsdorf zuerst als Jahresschule und seit 1928 als
Beispielswirtschaft mit kurzfristigen Kursen; als private
Anstalt wurde 1921 mit Unterstützung des Landes vom
landwirtschaftlichen Bezirksverband in Neumarkt eine
Winterschule mit gleichzeitigen Haushaltungskursen er--ichtet
 für zusammen SO Schüler und Schülerinnen.
Die Höhere Forstlehranstalt in Bruck a. d. Mur wurde
zuf vier Jahrgänge erweitert. Der neue Jahrgang ist ein
Vorbereitungsjahrgang und soll die gleichartige Vorbildung
ler aus verschiedenen Mittelschulen übertretenden
Schüler sicherstellen.

Landwirtschaft und deren Förderung.
Durch den Zusammenbruch wurde der Acker- und
Wiesenbau in Steiermark von einer Gesamtfläche von
784.428 ha Acker- und Wiesenland auf 226.712 ha Ackerland
 und 100.493 ha Wiesenland beschränkt. Die Bestellung,
 die größtenteils nur mit invaliden und halbyüchsigen
 Arbeitskräften und mit Hilfe von abgebrauchten
Zeräten und Maschinen erfolgte, war gleichfalls: schr
nangelhaft. Die Folge waren sehr geringe Ernteerträge.
"Im Wandel zu schaffen, wurde auf die Förderung des
\cker- und Wiesenbaues in Steiermark ein besonderes
Augenmerk gerichtet und dieselbe dem im Jahre 1921
zrrichteten Landes-Pflanzeninspektorate anverraut.
 Die großen Erfolge dieser Maßnahme seien im folzenden
 durch die Landesdurchschnittserträge
pro ha in Meterzentnern) der Hauptfrüchte des
\cdker- und Wiesenbaues, welche nach den erntestatistischen
 Aufzeichnungen zusammengestellt erscheinen.
verzeichnet:
Fruchtgattung koos—a BE n en 150 "© 9251927
Weizen . + + ; “AD 2 17°—
Roggen . - 7 162
Gerste . . 129
YJafer. . 166
Mais . . + 21:6
&amp;lt;artoffel +. . - 36’— 1076
Runkelrüben . . - 1717 253:6
Clee . . 31°3 515
Wiesen . - 23:1 39:8
Nicht geringere Fürsorge wurde aber auch der für
;teiermark und dessen Viehzucht besonders wichtigen
\lpwirtschaft zugewendet. Auf Grund der von der
Zundesregierung sowie vom Landtag bzw. der Landes-‚egierung
 bewilligten Kredite zur Förderung der Alpvirtschaft
 wurden in den Jahren 1926, 1927 und 1928 in
Steiermark im ganzen 37 Alpmeliorationsprojekte durchseführt,
 deren Projektskosten insgesamt S 534.392'— hberugen,
 und die aus Landesmitteln mit S 54.008'—, vom
3und mit S 59.573'— subventioniert wurden.
Um die Hebung der Alpwirtschaft durch die öffentliche
Förderung derselben auf eine systematische Grundlage
        <pb n="755" />
        zu stellen, hat das Alpinspektorat anläßlich der Ernebungen
 für die Almbuchanlage Feststellungen über die
Größe des Meliorationshedarfes der steirischen
Alpwirtschaft vornehmen lassen. Nach diesen sind von
1817 steirischen Alpen 1800 verbesserungsbedürftig. Die
Meliorationskosten wurden mit S 26,801.959'— festgestellt.
Da die steirischen Almen mit ihrer Ausdehnung von
238.148 ha 35% der in Steiermark landwirtschaftlich genützten
 Kulturfläche einnehmen, ist die Intensivierung
des almwirtschaftlichen Förderungs- und Meliorationswesens
 eine richtige volkswirtschaftliche Aufgabe.
Viehzucht und Milchwirtschaft.
Der Krieg hinterließ einen an Zahl verminderten, in
Beschaffenheit und Nutzleistung geringwertigen Viehstand.
 Nach der Zählung vom Jahre 1923 betrug er rund
410.000 Stück. Die steiermärkische Landesregierung schuf
im Jahre 1922 ein neues Tierzuchtgesetz, das ab 10923
praktisch zur Durchführung gelangte. Dieses Gesetz
bildete die Grundlage für den Aufbau und die weitere
Fntwicklung der heimischen Tierzucht.
Besonders günstig wirkte sich der Zusammenschluß und
die Organisation der Viehzüchter aus. Die Förderung
des genossenschaftlichen Zusammenschlusses
der Züchter hat zwar schon vor 25 und 30 Jahren eingesetzt,
 blieb jedoch auf Obersteiermark beschränkt. Im
Mittel- und Unterlande hat diese Bewegung erst nach
dem Kriege begonnen, sich aber ungemein rasch ausgedehnt.
 Das Land zählt derzeit zusammen 63 Viehzuchtgenossenschaften
 mit einem Stand von rund 11.000 Mitgliedern,
 das sind 18% der selbständigen Viehbesitzer
des Landes, gegenüber kaum 1% im Jahre 1920. Jährlich
wiederkehrende Zuchtviehschauen mit Verkaufsrecht,
 sollen Absatz von überschüssigem, gutem Zuchtmaterial
 nach dem In- und Auslande beleben und
vermitteln. Solche Schauen finden in Judenburg, St. Michael,
Trieben, Kallwang, Stainach, St. Lorenzen i. M., Gleisdorf
und Fehring statt. Fin Erfolg zeigt sich darin, daß
die benachbarten Auslandsgebiete wie Jugoslawien
und Ungarn Ankäufe von Zuchtvieh vereinzelt
durchgeführt und für die nächste Zeit in größerem
’mfange in Aussicht gestellt haben.
Auch auf dem Gebiete der Kleinviehzucht blieben
die auf das Tierzuchtförderungsgesetz aufgebaute Tätigkeit
 und das Eingreifen der Landesregierung nicht ohne
sichtlichen Erfolg. Es wurden Schweinezuchthöfe errichtet
 und diese mit Regeneratoren aus deutschen Hochsuchten
 versehen.
Der Ausbau der heimischen Geflügelzucht lag
in den Händen der Zuchtvereinigungen. Es zeigt sich im
Auslande ein stets zunehmendes Interesse an den
steirischen Rassen, was schon aus dem Umstand
hervorgeht, das der Vereinigung der Züchter steirischer
Landhuhnschläge zahlreiche Züchter aus Deutschland als
Mitglieder beigetreten sind. Die Ausfuhr von Geflügel,
Bruteier und Eintagskücken bewegt sich auf einer stets
ansteigenden Linie. Die Aktion der Landesregierung, eine
zystematische Förderung auf den Gebieten der Schweineund
 Geflügelzucht zur Durchführung zu bringen, wird
lurch die beabsichtigte Errichtung einer Schweinezuchtund
 Geflügelzuchtanstalt mit Kursbetrieb in Wagna bei
“‚eibnitz eine äußerst wirksame Unterstützung erfahren.

\uch die Kaninchenzucht erhielt durch die in den letzten
lahren aufblühende Pelztierzucht neue Anregung.
Durch den Krieg und das steigende Bedürfnis nach
Consummilch hat sich ein Teil der landwirtschaftlichen
3evölkerung auf Milchwirtschaft umgestellt und es ent-;tanden
 in einzelnen Gebieten Milchverwertungsanlagen,
velche sich im Laufe der zehn Jahre zu mächtigen
Jrganisationen ausgebaut haben. Dies trifft zu für die
ebiete des Ennstales mit den Molkereigenossenschaften
;tainach und Gröbning. Für das Gebiet des Mürztales
lie „Landforst” Genossenschaft mit der Molkereianlage
in Kapfenberg. Erst in den letzten vier Jahren wurde
lurch energishe Maßnahmen die Milchwirtschaft im
‚ande Steiermark besonders gefördert und es entstand
m Verlaufe dieser Jahre eine Reihe von milchwirtschaftichen
 Verwertungsanlagen, welche die Aufgabe haben,
ıcht nur haltbare und überprüfte Konsummilch, sondern
ıuch hochwertige Butter und wertvolle Käse zu erzeugen.
Die in den letzten Monaten im Lande neu errichteten
Zenossenschaftsmolkereien werden nunmehr in die
„age versetzt werden, hochwertige Dauerprodukte
zu schaffen, mit welchen der Inlandmarkt eingedeckt
verden soll. Das Hauptaugenmerk bei der Schaffung von
Molkereianlagen wurde darauf gelegt, rechtzeitig Anlagen
auf genossenschaftlicher Basis zu schaffen, so daß
lie Milchwirtschaft Steiermarks geradezu ausnahmslos
ıuf Genossenschaften aufgebaut ist, welche im „Steirischen
Milchverband” zusammengeschlossen sind.
Obst- und Weinbau.
Die letzten zehn Jahre brachten auch im Obst- und
Weinbau große Förderungsaktionen. Aus den 2 Baum-'hulen
 wurden in den zehn Jahren rund 180.000 Setzinge
 abgegeben; dadurch wurden nicht nur die alten
Zestände ergänzt, sondern auch bedeutende Flächen neu
»epflanzt. Zur Verbesserung der Sortenbestände wurden
ılljährlich rund 14.000 Bäume umgepfropft. Zur Zeit ist
lie Sortenbeschränkung im Zuge, welche für den Ausandsexport
 notwendig ist. Der Export steigerte sich von
1500 auf 6000 Waggonladungen, zum Großteil in Rinusopackung,
 Erst das Jahr 1028 ergab größere Exporte
nit Kisten- und Faßware.
Die Wein-Anbaufläche betrug im Jahre 1018 rund
479 ha und steigerte sich bis einschließlich 1928 durch
Veuanlagen auf 4403 ha; rund 1200 ha alte Weingartenläche
 liegt brach als Hutweide. Zur Versorgung der Weinyautreibenden
 mit amerikanischem Pflanzmaterial werden
ünf Rebenanlagen unterhalten, woselbst nicht nur
ımerikanische Schnitt- und Wurzelreben, sondern auch
/eredlungen gezogen werden. Aus diesen Anlagen
verden jährlich 100.000 bis 120.000 Veredlungen,
J000 bis 10.000 Wurzelreben und 400.000 his 500.000
;chnittreben abgegeben.
Die quantitativ höchste Firnte war im Jahr 1922 mit
120.000 hl zu verzeichnen, seither waren die Durchzchnittsernten
 13 bis 16 hl pro ha bzw. 58.000 bis 70.000 hl
Gesamternte. Ein Export von steirischem Wein erfolgt
nicht, weil zur Zeit mit dem Ernteergebnis der Eigenbedarf
 noch nicht gedeckt erscheint. Bei fortschreitender
Regenerierung der alten Bestände und Wiederbepflanzung
der zur Zeit brach liegenden früheren Weingartenbestände
wird es in Zukunft möglich sein, den Eigenbedarf des
Landes durch Eigenproduktion zu decken.
        <pb n="756" />
        Landtagssitzungssaal in Innshruck

DER WIEDERAUFBAU TIROLS
Von Landeshauptmann Dr. Franz Stump f.

welchem die Uebernahme der Staatsgewalt in den Länlern
 geregelt wurde, in Tirol die Anschauung vertreten,
nan sei ein selbständiger Staat geworden. Erst in der
3itzung des Tiroler Nationalrates vom 12. Dezember 1918
wurde zu diesem Gesetze entgültig Stellung genommen
ınd beschlossen: „Das Gesetz vom 14. November 1918,
STGBL. Nr. 24, wird vom Tiroler Nationalrat als für
Firol einstweilen und als ein Provisorium bindend anırkannt.”
 Die Tiroler Volkspartei stellte hiezu jedoch
'est, „daß in diesem Gesetze in mehreren Punkten eine
\enderung der bisherigen Landesordnung enthalten ist
ınd eine solche Aenderung gemäß 88 ın und 12 des Ge-;etzes
 vom 21. Dezember 1867, RGBL. Nr. 141 und gemäß
;tändiger Uebung nicht in den Zuständigkeitsbereich der
Zentralregierung gehört. Es liegt daher in der Erlassung
les Gesetzes vom 14. November 1918 eine Verletzung
der autonomen Rechte des Landes Tirol”,
Nichtsdestoweniger wurde mit 21. Dezember 1918 gemäß
 den Bestimmungen des angekämpften Gesetzes zur
Konstituierung der Tiroler Landesversammlung geschritten.
Sie bestand aus 41 Mitgliedern, und zwar aus 22 Mitgliedern
 der Tiroler Volkspartei, 10 Deutschfreiheitlichen,
3 Sozialdemokraten und einem Vertreter des ladinischen
"eiles von Tirol. Selbstverständlich hatten die Südtiroler
/ertreter Sitz und Stimme in der Tiroler Landesverımmlung.

Scweren Aufgaben standen die Vertreter dieser Körper-Wenn

 hier ein kurzer Bericht über die politische Lage
Cirols seit dem Jahre 1918 gegeben werden soll, müssen
wir vor allem der Ereignisse zur Zeit des Umsturzes gelenken.
 Am 26. Oktober 1918 erfolgte im Landhause in
‘nnsbruck eine Beratung deutschtirolischer Reichsrats- und
Landtagsabgeordneter, zwecks Konstituierung der Tiroler
Landesversammlung. Ueber Antrag Dr. Michael Mayr
wurde beschlossen: „Die heute hier tagenden deutschrolischen
 Landtags- und Reichsratsabgeordneten erklären
sich als die Tiroler Nationalversammlung.” Zum Vorsitzenden
 wurde Landeshauptmann Josef Schraffl und
zu seinen Stellvertretern die Abg. Wilhelm Greil und
Dr. v. Wacdernell gewählt. Ferners wurde ein Vollzugsausschuß
 mit dem Titel „Tiroler Nationalrat”, bestehend
 aus 20 Mitgliedern, eingesetzt. Parteipolitisch
wichtig war die Vereinigung der Christlichsozialen und
Konservativen Tirols zur heute noch bestehenden „Tiroler
Volkspartei”, die sich aus den Städtevertretern — dem
Tiroler Volksverein — und den Vertretern der Landgemeinden
 — dem Tiroler Bauernbunde — zusammensetzte.
 Die Hauptaufgaben des Tiroler Nationalrates be-;tanden
 in der Lösung der schwierigen Ernährungsfrage,
dem Abtransporte und der Regelung des Durchzuges der
zurückflutenden Armeen und die Stellungnahme zu verfassungsrechtlichen
 Fragen. Was die staatsrechtliche
Stellung anlangte, so war bis zum Bekanntwerden des
Gesetzes vom 14. November 1918, STGBL. Nr. 24, mit
        <pb n="757" />
        schaft gegenüber. Tirol war auf Grund des Waffenstillztandes
 von Italienern, Franzosen und Engländern besetzt,
die Ernährungsverhältnisse die gleich traurigen und der
Verkehr mit Deutschsüdtirol erschwert, wenn nicht unmöglich
 gemacht. Bangen Herzens sah man den Verhandlungen
 in Paris entgegen, wo über die Frage des
zeeinten oder geteilten Tirols entschieden werden sollte.
Kein Mittel wurde unversucht gelassen, jede Möglichkeit
genau erwogen, um das Schlimmste, die Zerreißung
Tirols zu verhindern. Das Schicksal war aber mächtiger.
Am 15. Dezember 1920 nahmen die Vertreter Südtirols
m schwarz umflorten Sitzungssaal Abschied.
Am 15. Juni 1919 fanden die Wahlen für den vertassunggebenden
 Tiroler Landtag statt. 56 Mandate waren
zu vergeben. Hievon erhielten die Tiroler Volkspartei 38
ınd damit die Zweidrittelmajorität, die Sozialdemokraten 11,
die Deutschfreiheitlichhen 6 Mandate. Ein Mandat viel
auf die Wirtschaftliche Vereinigung. Wurde auch im
Laufe der Zeit die Anzahl der Mandate von 56 auf 40
verringert, so blieb das Verhältnis in der Zusammensetzung
 des Landtages und der Regierung das Gleiche.
ine Aenderung innerhalb der Tiroler Volkspartei brachte
‘ediglich das Jahr 1925, wo zum Tiroler Bauernbund und
dem Tiroler Volksverein noch die Unabhängige christlichdeutsche
 Arbeitsgemeinschaft, als Vertreterin der christlichen
 Arbeiter kam. Der gesunde Sinn der Bevölkerung
ließ sich bis jetzt auf keine gewagten politischen Experimente
 ein.
Wirtschaftlich waren die Jahre 1019 bis 1921 wohl die
schwersten für unser Land. Beinahe jede Aufbauarbeit
war unmöglich. Südtirol ging verloren und damit der
schönste und erträgnisreichste Teil unseres Landes. Zurück
 blieb das schon im Frieden stiefmütterlich behandelte
Nordtirol mit seiner armen, wenn auch fleißigen und bescheiden
 lebenden Bevölkerung. Erst mit den Jahren 1924
und 1925 konnte wieder intensiver an den Wiederaufbau
in unserem Lande geschritten werden. Vor allem war es
der Fremdenverkehr, der reiche Mittel in unser Land
brachte. Die Elektrifizierung der Bundesbahn und der
Ausbau von großen Wasserkraftanlagen schafften Arbeitsgelegenheit
 und Verdienstmöglichkeit. Bestehende
Straßen werden dem modernen Verkehr entsprechend
hergerichtet, neue Verkehrsmöglichkeiten geschaffen. Soweit
 es die finanziellen Mittel des Landes erlauben, wird
die Bautätigkeit unterstützt und gefördert.
Blicken wir auf die abgelaufenen zehn Jahre zurück,
so kann zusammenfassend gesagt werden, daß unser
Land, das wohl unter allen Bundesländern Oesterreichs
am schwersten von Schickksalschlägen getroffen wurde, mit
der geleisteten Wiederaufbauarbeit zufrieden sein kann,
Dank gebührt hiefür vor allem der heimattreuen Bevölkerung,
 die unverdrossen oft die schwersten Lasten
auf sich nahm, er gebührt aber auch allen jenen, die,
an verantwortungsvoller Stelle stehend, unter vollkomnener
 Hintansetzung ihrer eigenen Person, zum Wohle
ınd zum Gedeihen unseres Heimatlandes Tirol gearhbeitet
 haben.

Schul- und Bildungswesen.
Das Schulwesen in Tirol hat in den letzten zehn Jahren
zanz beträchtliche Wandlungen durchgemacht, Wand-‘ungen,

 die durch die Besonderheiten der Verhältnisse
n Tirol bedingt sind; vor allem der Volksschule:
Im Schuljahr 1918/19 betrug die Zahl der systemmäßigen
Volksschulen 296 mit 826 Schulklassen; Notschulen gab
»s 03, (ungeprüfte) Aushilfslehrer 92. Im Schuljahr 1928/29
jetrugen die korrespondierenden Zahlen 388, respektive
30, 51, 18. Die Zahl der Schulen hat sich somit um 92
der 31%, jene der Schulklassen um 104 oder 12°5% vernehrt.
 Der Abbau der Notschulen beträgt 45%, jener
ler (ungeprüften) Notschullehrer beinahe 80%. Das
Anwachsen der Schulen und der Schulklassen gewinnt
ırhöhte Bedeutung, wenn. wir ins Auge fassen, daß die
Anzahl der Schüler 1918/19 44.039, und 1028/20
36.000 beträgt. Auf eine Schule entfielen somit früher
151 Kinder, heute nur mehr 93 Kinder; noch mehr sank
lie durchschnittliche Klassengröße: gegenüber durch-;chnittlich
 54 Kindern von ehedem entfallen heute nur
nehr deren 39 auf eine Lehrkraft. Die Abnahme der
schülerzahl (— 8840) ist allerdings zum Teil auf den
ıöheren Besuch der Haupt- und Mittelschulen zurückzuführen
 (3063 bzw. 684) und beträgt daher genau
zenommen nur 5102. Immerhin zeigt sich deutlich, daß
ler Geburtenausfall des Krieges noch lange nicht überwunden
 werden konnte.
Soweit die Schule berufen ist, eine abschließende
3ildung zu vermitteln, ist die Haupt-(Bürger-)schule
zinerseits die ländliche Fortbildungsschule ins Auge zu
assen. Bei den Haupt-(Bürger-)schulen war 1918/19
die Zahl der Schulklassen 18, die der Schüler 754 gegen
19 Klassen mit 3817 Schülern im Jahre 1928/29. Die
Zahl der Schüler hat sich somit verfünffacht, jene der
;chulklassen beinahe auf das siebenfache vermehrt.
‚ändliche Fortbildungsschulen gab es 1018/19
eine, im Schuljahr 1928/10920 206 Schulen mit 5100
schülern.
Die Eigenart der bäuerlichen Siedlungsweise in Tirol,
las Vorwiegen der Viehzucht, die klimatische Bedingt-1eit,
 die der Wirtschaftstätigkeit des Bauern nur wenige
‚arge Sommermonate zubilligt, nicht zuletzt aber die
\rmut des Bergbauern bringt es mit sich, daß das
»äuerliche Schulkind zur Aushilfe an der Bewirtschaftung
les väterlichen Anwesens in einem Maße herangezogen
wird, das den Schulbesuch stark beeinflußt. Um einigernaßen
 einen Ausgleich herbeizuführen, entschloß sich
lie Schulbehörde schon im Jahre 1921 zur Einrichtung der
ändlichen Fortbildungsschulen, deren zweijähriger Besuch
lann obligat ist, wenn das Schuljahr der allgemeinen
/olksschule nicht eine Durchschnittsdauer von mindestens
1eun Schulmonaten erreicht hatte. Die Tatsache jedoch,
laß auch ältere Leute den Besuch der Fort-»&amp;gt;ildungsschule
 anstreben, deutet bereits auf die
ntwicklungsmöglichkeit hin, die dieser Schulgattung innevohnen.
 Das Bestreben der Schulbehörde geht dahin,
lie ländliche Fortbildungsschule soweit auszubauen, daß
lem bäuerlichen Schulkinde, dem der Besuch der Hauptand
 Bürgerschule naturgemäß in den meisten Fällen
versagt bleiben muß, ein möglichst ausreichender und
zweckentsprechender Ersatz hiefür geboten werde. Um
liesen Bestrebungen den Weg zu ebnen und den Boden
’eif zu machen, nicht zuletzt auch zur Ausgestaltung und
zur Hebung der bereits bestehenden Fortbildungsschulen.
wurde zum Mittel der Wanderlehrer gegriffen.
        <pb n="758" />
        Universität und Krankenanstalten in Tirol.
Nicht geringer sind die Veränderungen, die sich an
der Universität und an den Kliniken und Krankenanstalten
 Tirols ergeben haben. Bekanntlich trat die
Bundesverwaltung das Erbe des im Jahre 1913 begonnenen,
aber nicht vollendeten Universitätsneubaues in Innsbruck
nach dem Zusammenbruche der Monarchie an. Die
Landesregierung hat dann über Auftrag der Bundes-‚egierung
 die Hochbauabteilung mit der Instandsetzung
and Fertigstellung des Baues betraut. Diese wurde mit
unsäglichen Mühen nach drei Baujahren durchgeführt,
;o daß als Abschluß der ganzen Aktion in weiteren zwei
Baujahren die Wiederherstellung der altehrwürdigen
“,eopoldina erfolgen konnte. Wer heute diese Bauten
besichtigt, die vor dem Kriege dem Zerfalle geweiht
schienen, muß erfreut sein über die zwecsmäßige und
künstlerische Arbeit, die hier mit knappen Mitteln
zeleistet worden ist. Die mächtige Front der alten Bauten
sildet mit der Universitätskirche, der weltberühmten
Hofkirche und der anliegenden Bauten des alten Gymnasiums,
 Stadtsaal und Stadttheater, endlich der Hofburg;
des Hofgartens und der englischen Anlage unzweifelhaft den
Ausdruck besonderer Vornehmheit. In das Hauptgebäude
zogen die akademischen Behörden, die juristische Fakultät
and der Großteil der philosophischen Fakultät ein, die Bibliothek
 übersiedelte aus dem alten Bau, dem ehemaligen
Jesuitenkolleg, der sich nie für Bibliothekszwecke geeignet
hatte, in ein modernes Heim. Die dadurch freigewordenen
3Zauten, die alte Universität und die alte Bibliothek wur-Jen
 sodann in den Jahren 1923 bis 1926 für Zwecke
der theologischen Fakultät und einiger Institute der philosophischen
 Fakultät instand gesetzt. Beide Gebäude,
ansehnliche Werke der Barockkunst, wurden diesem Cha-„akter
 entsprechend wieder hergestellt und eingerichtet.
Diese großen Bauten für die Universität waren unbedingt
 erforderlich, da sich die alte Hochschule schon
‚ange für die steigende Hörerzahl als zu klein erwiesen
natte. Wie notwendig diese Vorsorge gewesen War,
arhellt aus der gewaltigen Zunahme des Besuches der

Landeshauptmann Dr. Franz Stumpf

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Carl Pusch

Jniversität. Während vor dem Kriege 1360 Hörer, davon
000 Inländer die Hochschule besucht hatten, zählte das
'ahr 1928 bereits über 2000 Hörer, die zur Hälfte aus
lem benachbarten Deutschen Reiche stammen. Leider
:omnten an den übrigen wissenschaftlichen Instituten der
Jniversität nur geringere Verbesserungen und Erweierungen
 vorgenommen werden, so am Chemischen Initut
 und am Gebäude der Institute für pathologische
Anatomie, gerichtliche Medizin, experimentelle Pathologie
nd medizinische Chemie.
Im Innsbrucker klinischen Krankenhause wurde die
?rweiterung der Frauen- und geburtshilflichen Klinik und
ler chirurgischen Klinik durchgeführt und die Verzrößerung
 der internen Klinik und des Wirtschaftsgebäudes
 für 1929 gesichert. Bis zum Jahre 1922 war die
zeburtshilfliche Abteilung der Innsbrucker Universitäts-*rauenklinik
 von der gynäkologischen Abteilung räumlich
zetrennt untergebracht. Um die Vereinigung dieser beiden
zenannten klinischen Abteilungen herbeizuführen, wurde
'n den Jahren 1922 bis 1924 das in der Anichstraße
zelegene Spitalsobjekt einerseits durch einen Zubau,
anderseits durch einen Stockwerksaufbau erweitert. Die
-äumliche Vereinigung dieser beiden klinischen Abteilungen
geschah in einer für den Unterricht und zur Ausbildung
von Frauenärzten sehr günstigen Weise, wobei aber auch
sehr beträchtliche Betriebsersparungen gemacht werden
konnten. Die ehemals selbständige tirolische Landesgebäranstalt
 konnte dadurch völlig aufgelassen werden und es
wurde das Gebäude der ehemaligen Landesgebäranstalt
zur Unterbringung von Wohnungen und Kanzleien des
Landes- und Bezirksgerichtes Innsbruck adaptiert.
Fhenso wurde für 1920 der Beginn des Neubaues für
das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Lienz (Ostürol)
 gesichert, der der erste seiner Art in der Republik
sein und nach allen Anforderungen der modernen
Krankenpflege zur Ausführung kommen wird.
Wirtschaft und Ausbau der Wasserkräfte.
Auch die Wirtschaft Tirols hat in den 10 Jahren eine
ganz weitgehende Umstellung erfahren, die von einer
        <pb n="759" />
        Reihe von Momenten bedingt war, so von dem Problem
des Ausbaues der Wasserkräfte, von der Umstellung
 der ganzen landwirtschaftlichen Produktion
 und schließlich von dem Fremdenverkehrsproblem,
 das für Tirol von geradezu grundjegender
 Bedeutung ist. Der Ausbau der Wasserkräfte
Tirols fand in den zehn Jahren durch das Achenseewerk
sozusagen seine Krönung. Das Werk liefert auf einer
Reihe von Hochspannungsleitungen bis zu 125.000 Volt
glektrische Energie nicht nur an alle Konsumzentren
Tirols einschließlich Innsbrucks, sondern auch an das
Bayernwerk nach Bayern. Zusammen mit dem der Bundesbahn
 gehörenden Ruetzwerk, das vergrößert wurde, hat
das Achenseewerk die Finführung der elektrischen
Traktion auf den Strecken Innsbruckk- Arlberg (Feldkirch,
Buchs, Bregenz), Innsbruck-Brenner, Innsbruckk—-Wörgl—
Kufstein (Bayern), Wörgl-Kitzbühel-Hochfilzen (Saalfelden,
 Salzburg) ermöglicht. Daß natürlich auch die
industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Produktion
‚on dem Ausbau der Wasserkräfte Förderung und Nutzen
arfahren hat, ist klar. Auf dem Gebiete des gewerblichen
Organisationswesens ist Tirol geradezu führend vorıngegangen,
 indem es zuerst die Vereinigung der zwangszenossenschaftlichen
 und der freien Körperschaften in
zine Arbeitsgemeinschaft durchgeführt hat. (Tiroler
Handels- und Gewerberat.)
Die allgemeine Lebensmittelnot hat nach Kriegsende
lazu geführt, daß auch in Tirol alle jene Vorkehrungen
getroffen wurden, welche eine größere Lebensmittelproduktion
 ermöglichen sollen. Diesem Zwecke dienen in
erster Linie die Meliorationsarbeiten, welche hauptsächlich
Ent- und Bewässerungen umfassen. So wurden in den
Jahren 1918 bis 1928 72 Entwässerungen, welche eine
“Jäche von rund 1930 Hektar und 9 Bewässerungen von
240 Hektar umfassen, zur Ausführung gebracht. Diese
Arbeiten erforderten eine Gesamtsumme von S 2,465.000,
wobei der Kostenanteil pro Hektar entwässerter Fläche
rund S 1200.— und jener an bewässerter Fläche S 680.—
beträgt. An Bach und Flußregulierungen, welche in unmittelbarem
 Zusammenhange mit Meliorationsarbeiten
stehen, wurden 8200 laufende Meter mit einem Kostenaufwande
 von S 562.000.— ausgeführt.
Das gleiche Interesse wurde auch dem Bau von
Wasserleitungen und Kanälen entgegengebracht, die ja
die Vorbedingungen für einen regen Fremdenverkehr
sind. Es wurden in dem angegebenen Zeitraume 36
Wasserleitungen, die eine Länge von M2 km besitzen,
mit einem Kostenaufwande von S 2,814.100.— geschaffen.
Zur Bekämpfung von Bränden wurden an diese Leitungen
413 Ueberflurhydranten angeschlossen. Kanalisierungen
wurden in 4 Gemeinden mit einer Rohrlänge von 6200 m,
die einen Kostenaufwand von S 420.000.— erfordert
haben, erstelit. Die angeführten Arbeiten sind nach den
Projekten und unter Aufsicht des Bauamtes ausgeführt
worden.
Nicht minder wichtig für die Förderung der Landesgultur
 waren die Flußregulierungen und Wildpdachverbauungen.
 Während des Weltkrieges ist nicht
nur der bis dahin in kleineren Etappen betriebene Ausbau
 der Innregulierung gänzlich ins Stocken geraten,
sondern es wurde auch sogar die notdürftige Einhaltung
der altbestehenden Bauwerke derart vernachlässigt, daß

jich der Flußzustand vielerorts bedeutend verschlechterte
ınd weite Uferstrecdken schutzlos den Einwirkungen der
TJochwässer preisgegeben waren. Erst mit der Währungstabilisierung
 konnte an die volkswirtschaftlich so wichigen
 Flußregulierungen geschritten werden. Vor allem
zalt es nun die bereits eingetretenen ziemlich ausgetehnten
 Schäden an den alten Bauwerken zu beheben
ınd die gefährlichsten Ufereinbrüche abzubauen, bevor
ın die weitere Fortsetzung des eigentlichen Regulierungsverkes
 gedacht werden konnte. Ein weiteres Augenmerk
vurde auf die Vorbereitung noch nicht regulierter Flußtrecken
 für den Ausbau durch den Abbau örtlicher
;ohlenhebungen gerichtet, die in manchen Strecken infolge
ron großen Murabgängen in Seitenbächen entstanden
varen und eine Versumpfung der Talsohle bewirkten.
liefür wurde eigens ein mit besonders schweren Körben
ınd Reißzähnen ausgestatteter Bagger beschafft; der
um Beispiel in drei Wintern die Steinbarre vor der
\lpbachmündung in Brixlegg durchbrach, welche Arbeit
»ereits eine Absendung des Oberwassers in der Anschlußitrecke
 bis zu I Meter erzielte. Solche Stellen sind im
nn noch mehrere vorhanden, so daß fast allein durch
\btrag dieser Talriegel ohne besondere Streckungen des
"ußlaufes eine genügende Eintiefung der Sohle erzielt
verden kann. Mit dem Winter 1925/26 kann die Be-1ebung
 all dieser Schäden als abgeschlossen betrachtet
werden, so daß von diesem Zeitpunkte an, an den
;ystematischhen Ausbau der Gesamtreguijerung
 in den Zwischenstrecken und flußabwärts Ratten-»ergs
 geschritten wurde. Hier sind es insbesondere die
zroßen Innschleifen sowie die Verwilderungsstrecken, die
rum Ausbau gelangen müssen, welche Arbeit zum Teil
n den nächsten Jahren schon abgeschlossen werden
vönnen. Im ganzen wurden seit 1922 bis 1928 rund
5 5,200.000'— für die Wiederinstandsetzung und die
"ortsetzung des Regulierungswerkes ausgegeben und
‚steht für diesen Bauwinter weiterhin ein Betrag von
5 1160.000'°— zur Verfügung.
Auch die Wiederherstellungsarbeiten an den Drau-’egulierungsbauten
 wurden erst im Jahre 1926 bezonnen,
 wobei für reine KFinhaltungsarbeiten bisher
1926-1928) rund S 100.000'— und für Einleitungen von
Neubauten rund S 220.000°— zur Verfügung standen,
vährend für 1929 für ersteren Zweck zirka S 25.000°—-ınd
 für letzteren S 230.000'— bewilligt sind. Im Jahre
928 wurde hier ein großer Dampflöffelbagger zur Durchchlitzung
 von groben Schotterbänken samt dem nötigen
iollbahnmateriale. sowie Baumaschinen für Beton- usw.
\rbeiten beschafft und derzeit ist die Ausführung eines
&amp;gt;eiderseitigen, je rund 400 Meter langen Leitwerkes samt
ınschließender Sohlschwelle oberhalb der Station Thal
n Arbeit. An einen geregelten, großzügigeren Ausbau
ler Regulierung in dieser Strecke, für welchen im letzten
ahre ein generelles Projekt verfaßt worden ist, kann
ıber erst nach Verbauung der vielen Wildbäche, die seit
014 bis heute unterbrochen ist, gedacht werden, doch
ind die ersten Bauanträge hiefür bereits genehmigt.
Die Arbeiten an den Wildbachregulierungen wurden
arst nach Stabilisierung der Währung aufgenommen; erst
‚on diesem Zeitpunkt war es dem Bund möglich, seine
ährlichen Beitragsleistungen allmählich zu erhöhen, so
laß im Jahre 19028 bereits mit einer Gesamtbaukosten-
        <pb n="760" />
        ‚umme von S 860.000‘— gerechnet werden konnte. Die
Ausführung der Arbeiten, welche sich auf durchschnittlich
10 Baustellen erstreckte, erfolgte auf Grund jährlicher Bauprogramme.
 In den letzten vier Jahren wurde auf die
Beschäftigung von Arbeitslosen unter Inanspruchnahme
der produktiven Arbeitslosenfürsorge besondere Rücksicht
 genommen.
Die landwirtschaftlichen Landeslehranstalten
in Tirol.
Durch den Friedensvertrag von St. Germain war dem
Land Tirol nur die einzige landwirtschaftliche Landeslehranstalt
 in Rotholz geblieben. Insbesondere der Bezirk
Osttirol hatte darunter zu leiden, da er vom übrigen
Mutterlande abgeschnitten war; €S wurde daher als
Aringendste Neugründung die Errichtung einer landwirtschaftlichen
 Lehranstalt für den Bezirk Lienz an erster
Stelle in Aussicht genommen, die bereits im Herbste
[919 eröffnet wurde. Auch die landwirtschaftliche Bevölcerung
 des Oberinntales und Ausferns hatte infolge der
sigenartigen vom Unterinntale, dem Standorte der
landwirtschaftlidchen Lehranstalt Rotholz verschiedenen
&amp;lt;Jimatischen und somit auch vielfach verschiedenen landwirtschaftlichen
 Verhältnisse nach einer eigenen landwirtschaftlichen
 Schule verlangt. Es kam zur Gründung der
landwirtschaftlichen Schule in Imst, die im Herbste 1920
nit einem Gutsbetrieb eröffnet wurde. Gleichzeitig wurde
‘Ende des Jahres 1920) wieder eine landwirtschaftlich
chemische Versuchs- und Untersuchungsstelle errichtet
ınd der landwirtschaftlichen Landeslehranstalt in Imst
angegliedert. Diese chemische Stelle wurde zu Beginn
des Jahres 1924 eröffnet.
In neuerer und neuester Zeit wurde auch dem
WMolkereiwesen erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet.
Die schon mit Kriegsausbruch bestandene Lehrsennerei
der landwirtschaftlichen Landeslehranstalt Rotholz wurde
vervollkommt und ausgebaut und in Verbindung mit den
landwirtschaftlichen Landeslehranstalten in Imst und Lienz
wurden neue Lehrsennereien errichtet. Ihre Eröffnung ist
n Kürze möglich. Diese Lehrsennereien sind mit den
nodernsten technischen Finrichtungen versehen und
Jlienen der Heranbildung eines in allen Zweigen der
Mildhverarbeitung geschulten und tüchtigen Molkereizersonales.
 .
Die Ausbildung der männlichen bäuerlichen Jugend
väre jedoch wohl nur ein halber Schritt auf dem Wege
les landwirtschafllichen Bildungswesens. Es muß mit ihr
notgedrungen auch die Ausbildung der weiblichen bäuerlichen
 Jugend Hand in Hand gehen, denn .der Bäuerin
n Tirol obliegt nicht nur die Hauswirtschaft als solche,
sondern auch die Geflügelhaltung sowie je nach Lage
und Kleinheit des Anwesens auch die Schweinehaltung,
die Jungviehaufzucht und sogar die Milchwirtschaft. Es
gelang nun zuerst der landwirtschaftlichen Landeslehranstalt
 in Imst und bald darauf auch der landwirtschaftlichen
 Landeslehranstalt in Rotholz eine landwirtschaftliche
 Haushaltungsschule anzugliedern. Für Osttirol sorgt
eine landwirtschaftliche Haushaltungsschule der Frauen
Dominikanerinnen in Lienz.
Es ist bekannt, daß in vielen Tälern Tirols für einen
Teil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung nur
über Sommer Beschäftigung und Arbeitsgelegenheit vor-‚anden

 ist. Dieser Teil der Bevölkerung ist daher ge-‚ötigt,
 über Winter von der Heimat fortzuziehen und
;s liegt für sie die Versuchung nahe, sich dauernd vom
andwirtschaftlidchen Berufe abzuwenden. Um dies zu verındern
 und dadurch der Landwirtschaft die Arbeitsräfte
 zu erhalten, anderseits aber auch um diesen
Personen selbst zu helfen, galt es für dieselben eine
antsprechende Verdienstmöglichkeit über Winter
zu finden. Fs wurde an der landwirtschaftlichen Landesehranstalt
 in Imst eine Schule für Handweberei einserichtet,
 um den Leuten eine entsprechende Heimarbeit
zu ermöglichen. Es finden Webstühle neuerer, leichter
3Zauart Verwendung und es wird den Schülern Arbeit
ınd Material vermittelt. So finden diese Personen auch
Aber den Winter ständig Frwerb.

Die Bundesstraßen Tirols.
Fine der wichtigsten Voraussetzungen für den Fremlenverkehr
 in Tirol ist natürlich der Ausbau der Straßen.
Nach dem Kriege stand die Bundesstraßenverwaltung
les Landes einem heruntergekommenen Straßennetze
s‚egenüber. Für eine Gesamtlänge von 696 km Straßen,
lie der Bundesstraßenverwaltung unterstellt sind, standen
1ur ein Steinbrecher, zwei leichte italienische Lastwagen
ınd zwei leichte Benzinwalzen zur Verfügung. Zunächst
nußte man daran denken, den Bestand an Straßenbaunaschinen
 wieder zu ergänzen und für die Sicherheit
les Verkehrs zu sorgen. Dermalen besitzt die Bundes-;traßenverwaltung
 bereits 7 Steinbrecher, 10 Lastautos
und 6 Straßenwalzen, hievon 3 schwere Dampfwalzen.
An größeren Sicherungsbauten wurden in den Jahren
1918-1920 Schutzbauten am Lech im Zuge der Tannseimerstraße,
 in den Jahren 1922 und 1925 Ver-‚auungen
 und Lehnensicherungen am Fernpaß an der
Zeuttenerstraße, ferner von 1922 bis 1928 fast allährlich
 Bauten an der Sanna zur Erhaltung der Arljergstraße,
 weiters in den Jahren 1927 und 1928
S3icherungsbauten an der Brennerstraße und endlich
m Jahre 1928 umfangreiche Bauten an der Drau zum
Schutze der Pustertalerstraße durchgeführt. Die
schnee- und Lawinengalerien im Zuge der Vintsch-‚auerstraße,
 die aus den Fünfzigerjahren des vorigen
“ahrhunderts stammen und sehr baufällig waren, be-'anden
 sich in den Jahren 1924-1028 in Rekonstruktion
ınd erforderten einen Betrag von rund S_300.000'—.
Jazu kommen noch die fast alljährlich infolge Elementarzatastrophen
 notwendigen ‚größeren Bauten, so daß z. B.
m Jahre 1927 allein für diesen Zweck S 152.000'—
sewidmet werden mußten. ;
Zur Sicherung des Verkehrs mußten ab 1918 in der
"olge zahlreiche alte und baufällige Holzbrücken re-‚onstruiert
 werden. Dies verursachte hohe Kosten, So
laß für die Beschotterung und Siraßenpflege in den
weten Jahren nach dem Kriege fast nichts übrig blieb.
line ganze Anzahl von Brücken wurden auch neu
zebaut, zuerst in Holz, vom Jahre 1922 an wurden
vieder Beton-, Fisenbeton- und Fisenbrücken gebaut.
Gegenüber dieser Tätigkeit auf dem Gebiete des
Brückenbaues trat der Straßenbau anfänglich ganz zu-‚ück.
 Außer der Fertigstellung einer mit Kriegsgefangenen
‚egonnenen Verbesserung‘. der Imst-Nassereitherstraße
m Jahre 1025 geschah auf diesem Gebiete zunächst so
        <pb n="761" />
        zut wie nichts. Im Jahre 1925 wurde zwar der Ausbau
ler Tilliacherstraße, der schon vor dem Kriege
begonnen worden war, wieder in Angriff genommen,
doch erst seit 1027 etwas großzügiger fortgesetzt. Im
Jahre 1926 wurde mit besonderen neuzeitlichen Instandzetzungen
 auf Bundesstraßen begonnen. Hiefür standen
auf Rechnung der außerordentlichen Straßenbaudotation
in jenem Jahre S 150.000’°— zur Verfügung, die hauptsächlich
 zu einer Verbesserung der Salzburgerstraße in
und bei Wattens verwendet wurden. Erst im Jahre 1927
kam der Straßenbau wieder in Schwung. In diesem Jahre
;tanden Beträge für eine Straßenverbesserung in Seefeld
und für den Ausbau der Straße Kufstein-Endach zur
Verfügung. Im gleichen Jahre wurde auch der auf zehn
Jahre in Aussicht genommene Umbau der Salzburgerstraße
 von Mühlau nach Wörgl endlich begonnen,
lurch den diese äußerst wichtige, aber durch Jahrzehnte
im Ausbau vernachlässigte Straße, in einen neuzeitlichen
Verkehrsweg ersten Ranges umgewandelt werden soll.
Hiefür stehen vorläufig jährlich S 600.000'—- zur Verfügung.

Besonders bedeutungsvoll aber ist das Jahr 1928 durch
lie Inangriffnahme des planmäßigen neuzeitlichen Ausjaues
 der österr. Bundesstraßen. Hiefür wurde in diesem
Jahre dem Lande Tirol aus dem Sonderkredite für den
Ausbau ein Betrag von $ 1,500.000°—- gewidmet. Insgesamt
 sind bis Ende 1928 an neuzeitlichen Belägen in
Tirol auf Bundesstraßen 522 km vorhanden. Diese beänden
 sich vor allem im Bereiche von Innsbruck, das
bezüglich seiner Ausfallstraßen zunächst Berücksichtigung
finden soll, aber auch Ueberlandstrecken, wie zwischen
Weer und Schwaz und Dirschenbach-Unterpettnau im
Zuge der Straße Zirl-Telfs und zwischen Landeck und
Prutz wurden mit neuzeitlichen Belägen versehen. Es
wurden bisher folgende Orte bedacht: Reutte, St. Anton,
Landeck, Imst, Telfs, dies mit einer 4’7 km langen Ausfallstrecke
 in der Richtung Innsbruck, dann Kufstein,
Kitzbühel, Matrei und Steinach. Diese Tätigkeit wird im
Jahre 1920 fortgesetzt werden und es werden sich voraussichtlich
 bald auch Zirl, Mühlau, Hall, Lienz u. a.
neuzeitlicher staubfreier Beläge erfreuen. Auch die

Brennerstraße dürfte noch im Jahre 1920 bis zur Stefans-»rücke
 (0°3 km) einen neuzeitlichen Belag erhalten, so
laß die Strecke Schwaz-Innsbruck-Telfs der Ost-Westverbindung
 unseres Landes in einer Länge von 552 km
bis längstens 1031 geschlossen ausgebaut sein wird.

Tiroler Fremdenverkehrswesen.
Um den Wiederaufbau des nach dem Kriege schwer
larnieder liegenden Fremdenverkehrswesens in geordnete
3Zahnen lenken zu können, wurde durch das Landeszesetz
 vom 15. Dezember 1920 zur Wahrnehmung,
”örderung und Vertretung der Interessen des Fremden-‚erkehrs
 in Tirol ein Landesverkehrsamt errichtet. Als
yeratende und beschließende Körperschaft besteht ein
‚andesverkehrsrat. Gleichzeitig wurde auch die Tiroler
‚andesverkehrszentrale, reg. Gen. m. b. H. geıründet,
 die ein eigenes Reisebüro, das Tiroler Landes-Zeisebüro
 in Innsbruck mit 14 Zweigstellen, eine Pro-‚agandaabteilung,
 eine Bau- und eine Steuerberatungs-;telle
 besitzt und die Geschäftsführung des Postkraftvagenverkehrs
 in Tirol besorgt. Die Organisation am
„ande selbst gliedert sich in die einzelnen Verkehrs-‚ereine,
 die entsprechend den wirtschaftlichen und geosraphischen
 Verhältnissen zu Gebiets- und zu Bezirks-‚erbänden
 zusammengeschlossen sind.
Derzeit bestehen in Tirol insgesamt 2700 Gaststätten,
larunter ungefähr 1700 Fremdenherbergen mit rund
10.000 Fremdenbetten, zu denen noch eine große Zahl
‚on Fremdenbetten in privaten Wohnungen dazuzu-‚echnen
 sind. Infolge der überaus großen Steigerung
les Verkehrs hat sich die Zahl der. Postkraftwageninien
 von 8-10 vor dem Kriege auf 26 erhöht.
Außerdem bestehen zirka 30 periodische Kraftwageninien.
 Neben dem Bundesbahnnetz sind in Tirol 7 Lokal-»ahnen
 und 2 Schiffahrtsunternehmen. Die neueste
‚echnische Errungenschaft der Personenbeförderung
Jurch Seilschwebebahnen ist durch vier Betriebe verreten.
 Weiters besitzt Tirol einen Flughafen in Innsbruck,
der regelmäßig von mehreren internationalen Fluglinien
angeflogen wird.

KÄRNTENS WIEDERAUFBAU

Die durch den Umsturz notwendig gewordene staatüiche
 Neuordnung wurde in Kärnten wegen des Durchnarsches
 starker Truppenteile der zusammengebrochenen
Südwestfront erschwert, dessen ungeachtet aber schon in
der ersten Novemberhälfte 1918 durchgeführt. Bald darauf
wurde Kärnten durch den Einbruch der Jugoslawen der
Schauplatz blutiger Kämpfe, die 200 Tote und 800 Verwundete
 kosteten und dem Land auch großen materiellen
Schaden zufügten. Nach der erfolgreichen Volksabstimmung
vom 10. Oktober 1920 setzte rege Wiederaufbauarbeit
ain, nicht zuletzt in geistiger Hinsicht. Vor allem wurde
den reichen Schätzen des Landes an alten Kulturgütern
 mehr Aufmerksamkeit geschenkt als bisher. Die
Aufdeckungsarbeiten im kunstgeschichtlich berühmten
Gurker Dome, die großartige, vielfach unerwartete Ergebnisse
 brachten, die Sicherung des Schlosses Straßburg

zegen weiteren Verfall, die Restaurierung des Domes in
Maria Saal, wo gleichfalls wertvolle Fresken aufgedeckt
ınd gesichert wurden, der Hl. Kreuz-Kirche in Prerau
ei Villach, des Landhauses in Klagenfurt, wo dem
Cärntner Landtag endlich ein würdiger Sitzungssaal ge-;ichhaffen
 wurde, des Rathauses in St. Veit, eines Barockjaues
 von edlen und reichen Formen, die Wiederherstellungsarbeiten
 an zahlreichen kleineren, kunsthistorisch
bedeutsamen Kirchen und anderen Denkmälern, die
argebnisreichen, vom Archäologischen Institut in Wien im
Zinvernehmen mit dem Geschichtsverein für Kärnten
durchgeführten Ausgrabungen am Zollfeld, bei St. Paul
im Lavanttal und bei Feistritz im Drautale usw. geben
Zeugnis von einer liebevollen, trotz der schwierigen Wirt-;chaftsverhältnisse
 auch zu Opfern bereiten Pflege geschichtiche
 Kulturgüter durch Bund, Land. Gemeinden und

PP
        <pb n="762" />
        jrivate Vereinigungen. Hieher gehören auch die Arbeiten
les Altmeisters der kärtnerischen Geschichtsforschung,
Dr. A. Jaksch, des Landesarchivdirektors Dr. Martin
Wutte, die bereits vom Geschichtsverein begonnene und
von der Kärntner Landsmannschaft mit großer Tatkraft
als Frinnerung an die Volksabstimmung zum „Heimatnuseum”
 ausgestaltete volkskundliche Abteilung des
Landesmuseums und vieles andere. Auch die Kunst nahm
im Anschluß an den Weltkrieg und den Kärntner Freiheitskampf
 einen erfreulichen Aufschwung. Heimische
Maler und Bildhauer entnahmen ihre Stoffe häufiger als
bisher der Heimat, wie die Ausstellungen des Kärntner
Kunstvereines, die 1928 veranstaltete Ausstellung „Kärnten
im Bilde”, und zahlreiche neu errichtete Denkmäler beweisen.
 Die Namen der heimischen Dichter Josef Friedich
 Perkonig, des Musikdirektors Karl FrodI1 sind
bereits weit über die Grenzen Kärntens hinausgedrungen.
Das Volksbildungswesen fand rege Förderung durch
das neu gegründete amtliche Volksbildungsreferat; hier
'st auch die Gründung zahlreicher Volksbüchereien, Veranstaltung
 von Kursen und Abhaltung von Vorträgen
seitens des Naturhistorischen Museumsvereines, des Geschichtsvereines,
 der Arbeiterkammer, des Ingenieurvereines,
 der Uraniavereine, der Leogesellschaft und
anderer Vereine zu verzeichnen.
In wirtschaftlicher Hinsicht verdient namentlich der Aufschwung
 des Fremdenverkehres Frwähnung. Zu
dessen Förderung wurde das Landesgesetz vom 5. März
[926 erlassen, auf Grund dessen bei der Landesregierung
eine eigene Landeskommission für Fremdenverkehr und
in einer größeren Zahl von Orten Fremdenverkehrs-,
bzw. Kurkommissionen gebildet wurden. Veberall, wo
Aussicht auf Zuzug von F remden besteht, hat eine lebhnafte
 Bautätigkeit eingesetzt, namentlich in Klagenfurt,
 am Wörther-, Millstätter-, ‚Ossiacher- und Faakersee
und an anderen Orten. Der Schiffsverkehr auf den
Seen, besonders auf dem Wörthersee, erfuhr durch die Einstellung
 neuer Motorschiffe eine starke Steigerung. Die
[927 gebaute Kanzelbahn, die erste Personen-Seilschwebehahn
 in Kärnten, ‘hat die Görlitzen, einen der
schönsten Aussichtsberge des Landes, erschlossen. Die
Errichtung von zahlreichen Autobuslinien durch die
Dast und private Unternehmungen hat den Verkehr

Volkskundgebung für die Einheit Kärntens am 12. September 1920
bei dem historischen „Herzogstuhl” auf dem Zollfeld bei Klagenfurt


Volksheilstätte für Tuberkulose in Laas, Oberkärnten,
000 m Seehöhe

ebhaft gesteigert und auch die bisher entlegenen
„andesteile dem Verkehr erschlossen. Die Straßen
ind, dank der sorgsamen Pflege, fast durchwegs wieder
zut. 1928 wurden Teile der Bundesstraße zwischen
&amp;lt;lagenfurt und Pörtschach neu angelegt. Die Ausge-;taltung
 des Flugwesens brachte die Flugverbindung
&amp;lt;lagenfurts mit Graz, Wien, Venedig und Salzburg mit
ich. Dank allen diesen Maßnahmen hat sich der Fremden-‚erkehr
 bedeutend gehoben. Bund, Land und Gemeinden
ı1aben sowohl zur Unterbringung von Aemtern, als auch
‚ur Linderung der Wohnungsnot zahlreiche Neubauten
srrichtet; auch die genossenschaftliche und private Bauätigkeit
 belebt sich von Jahr zu Jahr mehr.
Die Landwirtschaft, der sich 60° der Berufstätigen
vidmen (1923), wird vor allem durch Ausgestaltung der
andwirtschaftllichen Schulen und Haushaltungskurse sowie
les landwirtschaftlichen Fortbildungswesens und durch
Veranstaltung von zahlreichen Kursen gehoben, womit
‚uch wesentliche bauliche Erweiterungen der bestehenden
ichulgebäude verbunden sind. Zur Förderung von Entvässerungs-
 und Bewässerungsanlagen dient der durch
las Landesgesetz vom 5. Juni 1024 geschaffene Meliorationsonds,
 dem ein Teil der Landesgrundsteuer zufließt. Seit
3Zestand der Republik konnten durch Entsumpfung und
Kultivierung von Gründen am Ostufer des Wörthersees,
ım Westende des Ossiachersees usw. mindestens 1500 ha
Kulturland gewonnen werden. Die Glan wurde von der
Hörzendorferbrücke ober St. Veit bis über Glanegg hinaus
‚eguliert und dadurch die Vorflut für die künftige Entwässerung
 geschaffen. Das große Werk der Gailregulierung
 steht vor dem Abschlusse. Ferner wurde eine
sroße Anzahl von Wasserleitungen gebaut. Durch das
Landesgesetz vom 5. Juni 1024 über die Körung. und
Haltung von männlichen Haustieren zur Zucht soll die
Viehzucht, und durch das Landesgesetz vom 24. März
1923 zum Schutze der Almen die Almwirtschaft gefördert
 werden. In jüngster Zeit wurden auch zur Förderung
 des Molkereiwesens Kredite aus Bundesmitteln
gewährt. Zur Hebung der Viehzucht wurden außerdem
50 Viehzuchtgenossenschaften errichtet, die ihre. Aufmerksamkeit
 hauptsächlich der Leistungszucht zuwenden.
Der Fortschritt der Industrie zeigt sich insbesondere
im Ausbau der Wasserkräfte. 1920 waren von den
vorhandenen 250.000 PS ausnützbarer Wasserkräfte
        <pb n="763" />
        35.000 PS ausgebaut. Im übrigen wurden die bestehenlen
 Anlagen, besonders Säge-, Mühlen- und Holzstoff-»etriebe,
 vielfach technisch neu eingerichtet. Wenn die
Lage der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels und
des Gewerbes heute noch immer schwierig ist, so ist dies
aine Folge der allgemeinen Wirtschaftslage Oesterreichs
und der in Kärnten wegen der peripheren Lage besonders
 ungünstigen Absatzmöglichkeiten.
In sozialer Hinsicht wurde vor allem die Fürsorge
ür alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten
18. Lebensjahre, bei welchen die erforderliche elterliche
ıder anderweitige Fürsorge gänzlich mangelt, dem durch
lie Landtagsbeschlüsse vom 3. März 1021 und vom 23. März
{023 geschaffene und weiter ausgestaltete Landesjugendamt
 geregelt. Gegenwärtig ist dank der eifrigen Tätigkeit
les Landesjugendamtes die Berufsvormundschaft und die
Säuglings- und Kleinkinderfürsorge im ganzen Lande
lurchgeführt. Zur Förderung des Jugendwanderns wurde
zine Reihe von Jugendherbergen eingerichtet. An den
Schulen finden Wanderkurse für Ernährungskunde und
Säuglingspflege statt. Die Mehrzahl der Schulgemeinden
pestellten gemäß dem neuen Sprengelärztegesetz Schulärzte.
 Zahlreiche Kinder wurden durch Ferienaktionen
aufs Land und an die Ostsee gebracht und Jugendbüchereien
 sowie Schulen mit guten und billigen Büchern
beliefert, um die Schundliteratur zu bekämpfen. Das
Landesgesetz vom 3. Juni 19024 regelt die Siechenpflege,
das vom 10. November 1025 den Gesundheitsdienst in

VORARLBERG

Vorarlberg, das kleinste österreichische Bundesland —
zeine Fläche mißt 2602 Geviertkilometer und seine Einwohnerzahl
 ist 145.000 — hat am 3. November 1028
zinen Landesfeiertag begangen. An diesem Tage waren
zehn Jahre verflossen, seitdem die Vorarlberger Landesversammlung
 in den unruhigen Novembertagen 1918
Vorarlberg als selbständiges Land im Rahmen des öster-‚eichischen
 Bundesstaates erklärt hatte. So ist Vorarlberg,
las erst seit 120 Jahren eine politische Einheit bildet,
auch das jüngste politisch selbständige Gebiet Oesterreichs.
 Die alte kaiserliche Zentralregierung hatte ihm
zuletzt wohl einen Landtag mit dem damals stark eingeschränkten
 autonomen Wirkungskreis zugestanden,
nicht aber eine eigene Regierung. Man kann aus der
Geschichte der einzelnen Landschaften, aus denen das
Land Vorarlberg entstand, seit Jahrhunderten das Bestreben
 nach eigener staatlicher Selbständigkeit nachweisen.
 Es wäre auch sehr zu verwundern, wenn die
Vorarlberger Alemannen, ein Zweig jenes Volkes, das sich
n der Schweizer Eidgenossenschaft die erste demokratische
Staatsverfassung der Welt gab, mit den gleichen Formen
des öffentlichen Lebens zufrieden gewesen wären, die in anderen
 Ländern üblich waren. Dazu kommt noch der Umstand,
 daß die Vorarlberger schon zu Beginn des 15. Jahrı1underts
 sich alle jene Rechte erworben hatten, die unter
lem Begriff der bürgerlichen Freiheit verstanden werden.
Die Verfassung, die der Vorarlberger Landtag zuletzt
ım 20. Juli 1923 beschloß, enthält verschiedene Bestimlen

 Gemeinden. Die schon 1917 vom Roten Kreuz ins
„eben gerufene Tuberkulosenfürsorgestelle in Klagenfurt
ing 1922 in die Verwaltung des 1921 gegründeten Vereines
‚ur Bekämpfung der Tuberkulose über, der sie in einem
ägenen Hause unterbrachte. Dieser Verein entfaltete
ıuch eine rege Werbetätigkeit für eine Tuberkulosenj1eilstätte
 in Laas, deren Errichtung der Landtag 1927
atsächlich beschloß. Endlich wurden die Landes-Krankenınstalten
 in Klagenfurt, Wolfsberg und Villach durch
»edeutende Neu- und Zubauten erweitert und zum Teil
nit neuen ÖOperationssälen und Röntgeninstituten ausgetattet.
 So ist Kärnten bestrebt, sich innerhalb seiner von
ler Natur gegebenen Landesgrenzen, deren Erhaltung
2 sich — bis auf wenige, aber schmerzliche Verluste —
un schwerer Zeit gegen eine Uebermacht von Feinden
u erringen verstanden hat, bei aller Beschränktheit der
Aittel und den durch den Friedensvertrag vielfach vorıandenen
 Hemmungen wieder möglichst wohnlich einzuichten;
 wohnlich auch für die Landeskinder windischen
;»tammes, mit denen — ungeachtet der von außen künstich
 hereingetragenen Streitpunkte — stets ein gutes
‘invernehmen bestand, und denen nunmehr der Schutz
hrer sprachlichen und kulturellen Eigenart
iberdies noch durch ein im Kärntner Landtage einge-»rachtes
 Minderheitenschutzgesetz in einem Maße
zeboten wird, welches sogar von dem Minderheiten-Congreß
 als über das billigerweise zu Fordernde weit
1inausgehend anerkannt wird.

1918 BIS 19028

nungen, die aus den Verfassungen der benachbarten
ichweizer Kantone übernommen wurden. So führt der
tellvertreter des Landeshauptmannes den Titel Landestatthalter.
 Die Verfassung regelt ferner das Volks-‚egehren,
 das von 15.000 Landtagswählern gestellt
verden kann, und die Volksabstimmung. Jeder Wahlınd
 Stimmberechtigte ist verpflichtet, an allen Landtagsınd
 Gemeindevertretungswahlen, sowie an allen von
ner Landesbehörde angeordneten Abstimmungen teilunehmen.
 Die Wahl des Landeshauptmannes, des Stattıalters
 und der Landesräte erfolgt mit unbedingter
itimmenmehrheit. Der Landtag hat das Recht, der
‚andesregierung oder einzelnen Mitgliedern der Landesegierung
 durch ausdrückliche Entschließung das Verrauen
 zu entziehen; in diesem Falle hat die Landesegierung
 zurückzutreten oder ist das Mitglied der
‚andesregierung, dem das Vertrauen entzogen wurde,
‚om Landeshauptmanne seines Amtes zu entheben. Der
‚andeshauptmann ist berechtigt und verpflichtet, die
\usführung von Beschlüssen der Landesregierung zu
‚erweigern oder zu verhindern, wenn er sie als dem
;ffentlihen Wohle oder den bestehenden Gesetzen
widersprechend erkennt.
Die Regierung des Landes Vorarlberg ist durch die
„Landtagswahlen in den Jahren I919, 1923 und 1928 der
Christlichsozialen Volkspartei anvertraut worden,
lie immer als die stärkste Partei aus dem Wahlkampf
ı1ervorging.
        <pb n="764" />
        4

Wahljahr " Christlich- | Sozialsoziale
 demokraten

Großdeutsche

Unabh. Bauern
i oder Landbund '

1919 22 | 5 2 +
1923 20 2 5 | 2 | 2
1928 2 2 226 1 ?

Die Stelle des Landeshauptmannes bekleidet seit 1918
Rechtsanwalt Dr. Otto Ender, die des Landesstatthalters
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Redler.
Die vor zehn Jahren neugebildete Vorarlberger Landes-‚egierung
 mußte sich erst Unterkunft schaffen. Nie hat
n Bregenz ein reiches Herrschergeschlecht gewohnt, das
lie Stadt mit großen Bauten geschmückt hätte. Die
Aemter der Landesregierung waren zuerst in verschielenen
 Gebäuden untergebracht, nun aber erhebt sich in
Bregenz das Regierungsgebäude und das neue
Landhaus. Die im Kriege begonnene Tuberkulosenheilstätte
 Gaisbühel bei Nenzing wurde vollendet. In
Jagdberg und Schloß Hofen sind die Anstalten für die
zefährdete Jugend würdig untergebracht.
Schon zu Zeiten der landständischen Verfassung genoß
die Verwaltung der landständischen Geschäfte den Ruhm,
daß die Finanzen der Stände immer in tadelloser
Ordnung waren. An dieser Ueberlieferung hat Vorarlberg
 festgehalten. Selbst in den schwierigsten Zeiten
der Inflation nach dem Weltkriege wurden die Finanzen
des Landes so verwaltet, daß das Land ohne nennenswerte
 Schulden das Auslangen fand. Der Bericht des
Rechnungshofes über die Gebarung des Landesfonds im
Jahre 1927 hebt zunächst die rasche Herstellung der
Abrechnung in den ersten vier Monaten des Jahres 1925
„ühmend hervor. Nach der Ueberprüfung des Rechnungshofes
 beliefen sich die Einnahmen des Landes im Jahre
1927 auf S 8,2900.917'—, die Ausgaben auf S 6.731.130,
so daß eine Mehreinnahme von S 1559.781'— verblieb.
Dieser Ueberschuß wird als günstig bezeichnet, da er
nicht nur auf einer Steigerung der Einnahmen, sondern
auch auf einer Senkung der Ausgaben gegenüber
dem Voranschlage beruht.
Die im Jahre 1927 erzielten Ueberschüsse veranlaßten
Jen Landtag zu dem Beschlusse, neue Aufgaben zu
übernehmen. So können zu Straßenbauten, zu denen
der Bund keine Subvention gibt, Landesbeiträge bis zu
50 Prozent bewilligt werden; Gemeinden, die W asserleitungen
 anlegen, erhalten zu diesem Zwecke Landeszubventionen.
 Der Landesvoranschlag für 1929 sieht
Ausgaben in der Höhe von S 8,070.000'— vor, denen
eine Bedeckung in gleicher Höhe gegenühersteht. Fremde
Mittel werden auch in diesem Jahre nicht in Anspruch
genommen.
Die größte Belastung des Landeshaushaltes sind seit
vielen Jahren die verhältnismäßig großen Summen, die
für die Wasser- und Straßenbauten ausgegeben werden.
Der größte Teil des Landes ist gebirgig und die hohen
Niederschlagsmengen stürzen durch die Wildbäche und
einen Flüsse sehr rasch in die Niederungen. Die internationale
 Rheinregulierung, die nun fast vollendet
ist, war die erste Voraussetzung für die Abwehr der
Hochwassergefahren, die weite Strecken des Landes immer
gefährdeten. Der Rhein fließt durch das untere Rheinta'

Tandeshauptmann Dr. Otto Ender

n einem Bette, das höher liegt als das umgebende Land.
der Gefahr weiterer Auflandung ist durch die Ver--ürzung
 des Rheinlaufes gewehrt. Die Sicherung der
zheinregulierung erforderte die durchgreifende Regujerung
 der Nebenflüsse des Rheins und insbesondere
ler Wildbäche. Von den Nebenflüssen des Rheins boten
lie II und die Frutz die größten Schwierigkeiten. Die
1 bedrohte die Stadt Feldkirch, in deren Gebiet sie zwei
\ngpässe durchfließt, mit ihren wilden Wassern. Nicht
ıur einmal setzte sie Feldkirch unter Wasser und richtete
Jamit unberechenbaren Schaden an. Heute ist die I-Alucht
 unterhalb Feldkirch erweitert und vertieft und
lie Ill bis zum Rhein in feste Dämme eingeschlossen,
;‚o daß jede große Gefahr abgewendet ist. An der Frutz,
lie nördlich der IM in den Rhein mündet, hatten die
Cechniker Gelegenheit, wahre Meisterstücke zu leisten.
50 ist das Dorf Meiningen, das der Ehbach schwer be-Irohte,
 nun dadurch gesichert, daß der Ehbach ein neues
Zett unter der Frutz durch erhielt; der Bach mündet nun
‚ördlich der Frutzmündung in den Rhein. Die Dornbirner
\ch mündet schon lange nicht mehr in den Rhein,
‚sondern: direkt in den Bodensee. Die Bregenzerach, die
den Bregenzerwald entwässert, hat in den letzten Jahrzehnten
 im inneren Bregenzerwald schwere Verheerungen
angerichtet; ihre Verbauung ist im Zuge.
Fin zäher und kostspieliger Kampf geht um die Be-‚ähmung
 der Wildbäche, die aus den Hochtälern unge-‚eure
 Geschiebemassen anzuschwemmen drohen. Die
Sektion Bregenz der Wildbachverbauung hat im letzten
Vierteljahrhundert nicht weniger als 32.000 Verbauungen
an Wildbächen ausgeführt, zum Teil einfache Holzbauten,
zum Teil Steindämme von großer Ausdehnung. Der
zrößte Wildbach Europas, die Schesa, hat sich 230 Meter
jef in die Schutthalden bei Bürserberg eingefressen und
zegenüber von Bludenz einen riesigen Schuttkegel an
lie IL herangeführt. Nicht weniger als etwa 400 hölzerne
Werke wurden hier eingebaut und 92 Steinwerke brechen
Jerzeit die Wucht des Wildbaches. Die Sohle der
Schesa wurde bereits um 54 Meter gehoben; der Schutt-
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        kegel gegenüber von Bludenz ist mit Erlen bewachsen.
Die gewaltigen technischen und finanziellen Aufwendungen
ei der Regulierung der Flüsse und bei der Verbauung
der Bäche zeigen ihre Wirkungen. Das gefährliche
Hochwasser am 25. September 1027, das in der
Schweiz und in Liechtenstein furchtbare Verwüstungen
 anrichtete, ist in Vorarlberg abge-"lossen,
 ohne nennenswerte Schäden zu verursachen.
Gerade bei diesem Anlaß haben die schweizerischen
Behörden die musterhafte Verbauung der Wildbäche
im österreichischen Rheingebiete anerkannt.
Die Regulierung der Flüsse ist aber auch die Grundage
 für die landwirtschaftliche Verbesserung des Bodens
m Rheintale. In dieser Hinsicht ist in den verflossenen
zehn Jahren Gewaltiges geleistet worden. Weite Flächen
des Rheintales, die früher nur Streu lieferten, finden jetzt
als fruchtbare Aecker Verwendung. Die Stärke der Vorarlberger
 Landwirtschaft liegt aber nicht im Ackerbau, der
nur in den kleinen Ebenen Erfolg verspricht, sondern in
ler Viehzucht. Das Vorarlberger Braunvieh stellt heute
einen mittelschweren, widerstandsfähigen, sehr milchreichen
 Viehschlag von hellbrauner bis dunkelbrauner
Farbe, lebhaftem Temperament und einheitlich durchzezüchteten
 guten Körperproportionen dar. Es werden
jährlich 7000 bis 8000 Stück außer Landes verkauft.
Von rund 33.000 Kühen werden in Vorarlberg etwa
75 Millionen Liter Milch gewonnen, die einen Wert von
mehr als 22 Millionen Schilling darstellen. Davon werden
etwa 28 Millionen Liter Milch sennereimäßig verarbeitet.
Gerade in den letzten Jahren zwang die zunehmende
Konkurrenz in milchwirtschaftlichen Erzeugnissen zu beleutenden
 Verbesserungen in Betrieb und Leistung. Für
Neu- und Umbauten von Sennereien wurden über
"2 Millionen Schilling aufgewendet. Aus den Völkerbundanleiheresten
 flossen der Vorarlberger Milchwirtschaft
S 200.000‘— an billigen Krediten zu.
Fin hervorstedchendes Merkmal des Landes Vorarlberg
äegt darin, daß hier eine höchst entwickelte Landwirtschaft
 unmittelbar neben einer nicht minder entwickelten
alten Industrie besteht. Vorarlberg ist verhältnismäßig
 das industriereichste Alpenland. Die Vorarlberger
Textilindustrie hat die schwierige Nachkriegszeit
aufrecht überstanden. Hier sind die Textilfabriken
meistens seit I00 und mehr Jahren in der Hand einer
Familie und die Arbeiterschaft bildet seit Generationen
der Kleinbauer und seine Söhne und Töchter. Zwischen
Fabriksherr und Arbeiter ist ein geringerer sozialer
Gegensatz als anderswo. Sind die Verhältnisse in der
Textilindustrie seit vielen Jahren nicht erfreulich, ganz
im argen liegen sie in jenem Zweig, der in Vorarlberg
als Heimindustrie tausend fleißige Hände beschäftigt hatte,

n der Stickerei. Die vielfachen Bemühungen, dieser
'ndustrie wieder aufzuhelfen, haben bisher keinen durch-«hlagenden
 Erfolg gehabt.
Die gewaltigsten Fortschritte hat in den letzten zehn
lahren die Ausnützung der weißen Kohle, der Wasser-«räfte,
 gemacht. Die Arlbergbahn fährt mit dem Strom,
len das Spulerseewerk liefert, das Gampadelswerk der
Yorarlberger Landes-Kraftwerke gleicht mit seiner Samnelschiene,
 die sich fast durch das ganze Land zieht, die
Unterschiede der Kraftlieferung der zahlreichen kleineren
Werke aus, im innersten Montafon hat der Bau der
&amp;lt;raftwerke der Ilwerke-A.-G. begonnen. Bei Parthennen
st das Vermuntwerk im Entstehen, das erste einer
zanzen Reihe gewaltiger Werke. Am Lünersee sind Vorırbeiten
 im Gange, um diesen See zu einem idealen
;taubecken auszubauen. Und nicht mehr lange wird es
lauern, bis die Gletscherbäche des Montafons ihre Kraft
nit einer Spannung von 220.000 Volt über alle Lande in
las Rheinisch-westfälische Industriegebiet senden werden.
Neben Landwirtschaft und Industrie kommt dem
"remdenverkehr in Vorarlberg eine große volksvirtschaftliche
 Bedeutung zu. In dieser Hinsicht vereinigen
ich die Bemühungen einzelner, der Gemeinschaften und
ler Behörden, um alles zu tun, was dem Fremdenverkehr
ıützen kann.
Das Vorbild der angrenzenden Schweizer Kantone gab
len Anstoß zum modernen Ausbau des Straßenwesens
ı1ach dem Kriege. In Vorarlberg entstand der erste
itraßenpflegeverein und der erste österreichische Straßenag
 fand in Bregenz statt. Die große Durchzugsstraße
-on der deutschen und schweizerischen Grenze über den
\rlberg ist allen Anforderungen gewachsen und sie war
cdhon zweimal der Schauplatz großer Kraftwagenrennen.
Dabei werden‘ die Gemeinde- und Konkurrenzstraßen
ıicht vergessen. Das große Ziel, alle herrlichen Bergäler
 durch gute Straßen zu erschließen, wurde von neuem
ns Auge gefaßt. Derzeit werden Straßen durch das
Cleine Walsertal und das Brandnertal gebaut. Hundertausende
 von Fremden besuchen jedes Jahr die Berge
ınd Täler Vorarlbergs und sie kommen immer wieder.
denn es wird nicht leicht ein Land geben, das auf so
zleinem Raume so viele landschaftliche Abwechslung
»ietet wie das kleine Vorarlberg. In wenigen Stunden
zann der Reisende aus dem Bereich der heiteren Seeandschaft
 des Schwäbischen Meeres über das anmutige
Aittelgebirge hinaus in die eisgepanzerte Schönheit der
3letscherwelt gelangen. Die Verbesserung der Verkehrs-»eziehungen
 insbesondere mit dem benachbarten Deut-;chen
 Reiche, das die meisten Bergwanderer und Sommerrischler
 sendet, geht Hand in Hand mit der Sorge um
tadellose Unterkunft und Verpflegung.

A728
        <pb n="766" />
        INHALTS-VERZEICHNIS

Seite
Zum Gedenktag der Republik. Von Bundespräsident
Dr. Michael Hainish. . 2.0.0.0 + 4 tt
Parlament und Wiederaufbau. Von Wilhelm Miklas,
Präsident des Nationalrates . . . + + + *
Die Wiederaufbauarbeit der Christlichsozialen Partei.
Von Nationalrat Dr. Franz Odehnal, Bundesminister
 a. D. . . 0... HN = # %
Die Entwicklung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei.
 Von Sektionsrat Dr. Adolf Schärf . . -
Zehn Jahre Arbeit der Großdeutschen Volkspartei.
Von Präsident Dr. Leopold Waber . . . +
_andbund für Österreich, seine Gründung und Entwicklung.
 Von Nationalrat Josef Zangel. . .-sterreichische
 Außenpolitik 1918-1928. Von Konsul
NE
Die Regierungen Österreichs seit 1918 und die innerpolitische
 Entwicklung des Staates. Von Dr. Franz
N
Die Verfassungsentwicklung in der Republik Österreich.
 Von Dr. Georg Froehlich, Vorstand der
Verfassungsabteilung im Bundeskanzleramt . -
Die Reform der Verwaltung. Von Dr. Egbert Mannlicher,
 Vorstand der Verwaltungsreformabteilung
im Bundeskanzleramt . . + +00 00 5
Entwicklung des Zeitungswesens. Von Kommerzialrat
 Friedrich Fliegel . . 2. 0.040400 4 4
Wiener Zeitung. Von Rudolf Holzer . . . -

Seite
Mittelschulen +. . + + RN MI7
Die österreichischen Bundeserziehungsanstalten . 119
Das kaufmännische Unterrichtswesen . . + + 121
Die Entwicklung des Hochschulwesens im letzten
Jahrzehnt. Von Professor Dr. Richard Meister . 123
‚kademie der Wissenschaften. Von Professor Dr.
Richard Meister. . +. 2.000000 9 HN 133
Der Anteil Österreichs an der medizinischen Forschung.
 Von Dozent Dr. E. Spiegel... . + 134
Vaturhistorisches Museum. Von H. Rebel. . . . 138
Die kunsthistorischen Sammlungen von 1918-1028 . 140
Die graphische Sammlung Albertina . . . . + + 144
Die Nationalbibliothek und ihre Sammlungen . - 1406
Die Theatersammlung 1018-1928 . 2.0... ++ MI 53
Neugeschaffene Sammlungen im Bereich des Belvedere
 .2.0.00000000 00 HH HH HH
Jenkmalpflege, Heimat- und Naturschutz 1918-1028
&amp;lt;irchliche Baukunst . + + 00000004049 4
’erwendung der ehemals kaiserlichen Schlösser.
Von Ministerialrat Ing. Paul Wutschnig . . .
Die Bundesgärten + + +09 8 9 HN
3ildende Künste. Von A. F. Seligmann. . . +
Kunst und Künstler. Von Professor Alexander
D. Goltz, Präsident der Genossenschaft bildender
Künstler Wiens . + 0 + 94 Rom @
Die Baukunst und die Architektur in der Republik.
Von Baurat 0. ö. Professor Siegfried Theiß . . 172
Die Akademie der bildenden Künste in Wien . . 172
Das österreichische Bundesheer . . . + + + Vom Hoftheater zum Bundestheater . . . . + 174
Die polizeiliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der Das Burgtheater. Von Direktor Hofrat Franz Herinneren
 Ruhe. Von wirkl. Hofrat Dr. Oskar terich 2 0.00000004 40 Wr + 175
Dreßler. +. 0.0000 08 NN Die letzten zehn Jahre der Staatsoper. Von Direk-Bundesgendarmerie.
 Von Gendarmerie - Zentral- tor Franz Schalk + + 0000000000044 HH 179
direktor Franz Nusko . . + + + + . . 85 Das Wiener Operntheater im letzten Dezennium.
Historisch-kritischer Überblick, Von Dr. Julius
Die österreichische Justizverwaltung 1918-1928. Von Korngold +. + + 00000004 8 HH HH A
Ministerialrat Dr. Otto Leonhard . . . . + - 89 Die neue Beleuchtungsanlage der Staatsoper. Von
Die rechtspolitischen Beziehungen Österreichs zum R. Beck, Beleuchtungsinspektor der Staatsoper . 185
Auslande. Von Ministerialrat Dr. Krautmann. . 93 "Theater der Republik. Von Raoul Auernheimer 187
Die Entwicklung des bürgerlichen Rechtes. Von Die Salzb Festspiele ) 18
Ministerialrat Dr. Hesse . . + + + + + 97 be SA urger SE ES 9
Zivilgerichtliches Verfahren. Von Sektionschef Dr. Das Theater in der Josefstadt in neuer Gestalt
Hermann +. .0.00000000000004 FH 100 (Umbau 1023/24). Von Franz Horch . . . . . 191
Strafrecht und Strafprozeß . + + + + + + 106 Die österreichische Literatur 1918-1928 (Prosa und
Das Gefängniswesen . Österreichs in den Jahren Lyrik). Von Friedrich Schreyvogl . . . + + + 193
1018-1028. Von Sektionschef Dr. Josef Mayer . 112 Österreichs Opernschaffen. Von Professor Dr. Ernst
Decsey . .00000000000000 0 HH HH 197
115 Das Wiener Konzertleben. Von Professor Dr. Ernst
16 Decse Ye. ee HH 199

1 I

Volksbildung =. +
Volksschule. .. -

an)
        <pb n="767" />
        Seite
Die Entwicklung der Akademie für Musik und dar-. Der Verband der Krankenkassen für Steiermark
stellende Kunst in den letzten zehn Jahren. Von und Kärnten in Graz ..0.00.0.0.000..0. 0.0. 9249
Hofrat o. ö. Professor Max Springer,. Direktor Landesverband der deutschen Krankenkassen für
der Akademie . ..0.00.00.0.00.00.0.0. 0... 202 Steiermark und Kärnten in Graz (Genesungs-2ntstehung
 und Entwicklung der Hochschule für heim Styria in Bad Gleichenberg) . . . . . . 25I
Musik‘ und darstellende Kunst. Von Rektor Hof- Der Landesverband der Krankenkassen in Tirol,
rat Professor Franz Schmidt . ..... . . 206 Kreiskrankenkasse Innsbruk. ...... . 252
Der österreichische Rundspruch. . . ... . . 209 Die Provisionsversicherung der‘ Bergarbeiter. Von
Die katholische Bewegung in Österreich. Von Mon- Ministerialrat Dr. Karl Mumelter . .... . 254
zignore Jakob Fried... ... "2... 9212 Die Unfallversicherung der Arbeiter. Von Mini-.
 . sterialrat Dr. Karl Mumelter. . .... . +. 255
Die Legislative auf dem Gebiete des Gesundheits- Die Entwicklung der territorialen Arbeiter-Unfallwesens.
 Von Ministerialrat Maximilian Fizia . . 213 versicherungsanstalten und ihre Finrichtungen in
Infektionskrankheiten. Von Ministerialrat Marius der Republik Österreich. Vom Verband der Un-Kaiser.
 . 0. 0.000400 4 HH HH 8 + + 215 fallversicherungsanstalten Österreichs. . . . . 257
Tuberkulose. Von Ministerialrat Dr. Wilhelm Eisen- Die österreichischen Arbeiterkammern in den sieben
schiml . 2. 0.000000 04 HH HH + + 238 Jahren ihres Bestandes. Von Dr. Fritz Rager . 260
Geschlechtskrankheiten. Von Ministerialrat Dr. Wil- Wohlfahrtswesen. Von Ministerialrat Dr. Rudolf
helm Eisenschiml . ..00.0.0.0.0.0... . 2I18 Kraßnig . 20000. 262
Mkoholismus. Von Ministerialrat Dr. Wilhelm Kriegsbeschädigtenfürsorge. Von Ministerialober-_
 Eisenschiml . .. 0.000404 + + + + + 2J9 kommissär Dr. Lorenz Linseder . .... .. 265
Kropf und Kretinismus. Von Sektionsrat Professor Pürsorgemaßnahmen des Bundes auf dem Gebiete
” Dr. Ernst Brezina . ‚m mr m Rn A m sn BE des Wohnungswesens seit der Gründung der
Staatliches serotherapeutisches Institut in Wien . 222 Republik. Von Ministerialrat Dr. A. Vejborny . 268
Österreichische Heilmittelstelle . . . . . . . . 223 rbeitslosenfürsorge und Arbeitsvermittlung. Von
Die Ausgestaltung der ‚staatlichen Mittelstands- Ministerialrat Dr. Karl Forchheimer . .... 273
sanatorien Sauerhof und Peterhof in Baden. Von Das Arbeitsrecht. Von Ministerialrat Dr. Franz
Direktor Hofrat Dr. Simon Krüger ..... Wleek © 5
Die körperliche Erziehung und deren Förderung Die Hauptanstalt für Angestelltenversicherung . - 281
durch den Staat 2 0.000000000.0000.0.1
Der Aufschwung des österreichischen Fußballsports. Aufgaben und Entwicklung der österreichischen Na-Von
 Landesgerichtsrat Dr. Richard Eberstaller, tionalbank in den Jahren 1923 bis 1928. Von Uni-Präsident
 des Österreichischen Fußball-Bundes . 220 versitätsprofessor Dr. Richard Reisch, Präsident der
Fine ausgezeichnete Propaganda für Österreich. Österreichischen Nationalbank . ..... . 283
Von Bundeskapitän Hugo Meisl . ... . . 230 Streiflichter zum Bundeshaushalt in den Jahren
Die Friedensmission der Wiener Fußballer, Von 1918-1928. Von Sektionschef Dr. Leopold Joas . 291
Staatsanwalt Dr. Josef Gerö, Präsident des Wiener Die Zahlungsbilanz Österreichs, Von Ministerialrat
Fußball-Verbandes . .......... 9231 Dr. Hugo Zienert ..... 2... + + + + + 205
Die obligatorische Krankenversicherung. Von Mini- Österreichische Währungspolitik. Von Ministerialrat
sterialrat Dr. Rudolf Mertha . . ..... . 9232 Dr. Hans Rizzi . 0.0.0000 HH HH HH + 307
Die Krankenversichherung der Bundesangestellten. Die direkten Staatssteuern ww der Republik Öster-Von
 Ministerialrat Dr. Alfred Korschinek . . . 236 reich. Von Ministerialsekretär Dr. Otto Watzke 311
Der Verband der Krankenkassen Wiens, Nieder- der Finan zausgleich in der Republik Österreich,
. ? Von Ministerialrat Dr. Richard Pfaundler . . . 315
Österreichs und des Burgenlandes. Von Adolf V. - Guthab d Schuld der Öö
Zinram, Sekretär der Reichskommission der Ar- SCH urnaben une 904 en der Osterbeiterkrankenkassen
 Österreichs . ... . . 237 reicher m Shemels feindlichen Auslanile.. Vor
; . . Ministerialrat Dr. H. Suhomel. ..... . 321
Arbeiter-Krankenversicherungskasse Wien . . . 240 n hs M . ;
. n N Das österreichische Hauptmünzamt in Wien. . . 325
Versicherungskasse für kaufmännische Angestellte Österreichische Postsparkasse . . ...... 327
in Wien . 2. 0.000000404 4 4 44 + + + + 241 Österreichische Staatslotterien . . ... . +. 331
Arbeiterkrankenkasse des Gremiums der Wiener Die österreichischen Landeshypothekenanstalten . 332
Kaufmannschaft . . . . 2.0. 0.0000040+0 44 Jie Entwicklung der Sparkassen seit 1918. Von
Versicherungskasse für Angestellte „Collegialität” Dr. Hans Stigleitner . ..... +. - ,
i Itu ei i i- .
Die Vorwan DE Senn ERS Die Schadensversicherung in der Nachkriegszeit.
schen Gehaltskasse für Österreich” . . .. . 29245 ‚Yon Sektionsrat D. A. Kerber ta 337
Gemeinsame Gehilfen- und Lehrlingskrankenkasse Vie Österreichische Lebensversiche rung ne den ersten
der Genossenschaften der Gastwirte, der Kaffee- — 3 jahren der Republik, Von Ministertalrat
sieder und der Hoteliere . ........ 9247 r; Johann Skrobanck. , + = + 5
Die Entwicklung der Krankenversicherung in Ober- lie Österreichische Landwirtschaft 1918 und 1928.
österreich. Von Karl Scheck, Direktor des Ver- Yon Dr. Leopold Hennet, Sektionschef, Bundesbandes
 der Krankenkassen Oberösterreichs . . 148 ninister a. Da

358

20
a 79
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        Seite Seite
Die landwirtschaftlichhen Hauptkörperschaften und Das gewerbliche Unterrichtswesen. Von Sektionsrat
der Wiederaufbau der österreichischen Land- Dr. Fduard Zenker .....0...... 409
und Forstwirtschaft. Von Hofrat Dr. Rudolf Winter 360 Zehn Jahre österreichisches Kunsthandwerk. Von
Die Österreichische Land- und Forstwirtschafts- Dr. Hans Ankwicz-Kleehofen ... .. . . 473
gesellschaft in Wien . . .'. + + + ++... 371 Das technische Versuchs- und Materialprüfungs-Tierzucht
 und Milchwirtschaft. Von Sektionschef wesen. Von Sektionsrat Ing. Herbert Conrad. . 479
Dr. Wilhelm Liebscher . ......... 373 Österreich in der internationalen Gemeinschafts-Das
 österreichische Veterinärwesen. Von Ministerial- arbeit auf technisch-wissenschaftlidchem Gebiet,
rat Karl Kasper. .‚...0.0.0.00000.4 1. . 381 Von P. Bretschneider. ....... . + . 485
Das milchwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Der österreichische Normenausschuß. Von Ing. Dr.
Österreich. Von W. Hoffmann jun., Direktor- Jur. J. Tomaides .. .0.00.0.0.0..0 1... 487
Stellvertreter der Niederösterreichischen Molkerei 383 Technisches Museum für Industrie und Gewerbe in
Zin Jahrzehnt Trabersport und Zucht. Von Alfons Wien. Von Direktor Hofrat Ing. L. Erhard . . 489
Das historische Museum der österreichischen Eisen-Der
 landwirtschaftliche Pflanzenbau. Von Ministerial- bahnen. Von Dr. Karl Feiler. ..... +. . 491
rat Ing. E. Haunalter. ...... +... . 388 Die freie Vereinigung für technische Volksbildung 494
Zuckerrübenbau und Zuckerproduktion in Öster- Cechoslovakische Handelskammer . . . .. . . 494
reich. Von Ferdinand Bloch-Bauer und Dr. Gustav Das österreichische Filmwesen in den Nachkriegs-Mikusch
 2 2 00 HH. 390 Jahren. Von Kommerzialrat Arthur Stern . . . 495
Die landwirtschafllichen Spiritusbrennereien . . . 3902 „Ufa”-Film-Aktien-Gesellschaft . , .... 496
Ssterreichs Höhlenwirtschaft. Von Sektionsrat Dr. Die Metro - Goldwyn - Mayer - Film -Gesellschaft in
Rudolf Saar ©. 0000000000000 0 4 4 + + 394 Österreich 2.000000 0 497
Die österreichische Forstwirtschaft. Von Ministerial- Die Paramount-Famous-Lasky-Corporation in Österrat
 Ing. Anton Locker ....0...0. +. 397 EEE
Zehn Jahre Wiederaufbau bei den österreichischen Die künstlerische Propaganda Car] Laemmles in
Bundesforsten. Von Regierungsrat Ferdinand Wien 2.0.0000 At HH HH 499
Preindl . . . 402 Die Wiener Gaumont-Gesellschaft . ... . + - 500

Der Wasserbau in den letzten zehn Jahren. Von
der Wasserbausektion des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft. Gewässerregulierungen
 und Wildbachverbauungen . . . . . + + 406
Die Regulierung der Donau im letzten Dezennium 409
Bodenentwässerungen und Bodenbewässerungen . 412
Der Ausbau der Wasserkräfte in Österreich. Von
der Wasserbausektion des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft und vom Wasserkraftund
 Flektrizitätswirtschaftsant „Wewa” . . . . 410
Das Donaukraftwerk Ybbs-Persenbeug. Von Ing.
Oskar Höhn ©. 2000 7. 4IS
Das Projekt eines Donaukraftwerkes in Wien. Von
Zivilingenieur Dr. Ing. Max Pernt. . ... . 41
Staubeckken zur Wasserkraftspeicherung . .. . 422
Der hydrographische Dienst Österreichs . . 424

Das österreichische Verkehrswesen. Von Sektionschef
 Dr. Anton Pöschmann, Vorstand der Verkehrssektion
 im Bundesministerium für Handel
und Verkehr. . 200000000 HH
Die Tätigkeit der Republik Österreich auf dem Gebiete
 des Fisenbahnneubauwesens. Von Sektionsrat
 Dr. Ernst Seidler. +. .0.0.00000000004 44
"arifpolitik und Beförderungsrecht der österreichischen
 Eisenbahnen. Von Ministerialrat Dr. Wilhelm
 Rauscher 2. .0.000000000 00000 we
Die staatsfinanzielle und volkswirtschaftliche Bedeutung
 der Bundesbahnen. Von Generaldirektor
Dr. Josef Maschat . +. . .00.000000000000 404
Finanzwirtschaft der österreichischen Bundesbahnen.
Von Direktor Ing. Rudolf Foest-Monshoff . . . 513
Österreichs Stellung im internationalen Eisenbahnverkehr.
 Von Betriebsdirektor Ing. Hans Sedlak
Die Entwicklung des Berghaues in den letzten zehn und Dr. Paul Hentschel, kommerzieller Direktor
Jahren + 2000000000000. 04. . 425 Die Finführung elektrischer Zugförderung auf den
Die österreichischen Salinen 1918 bis 1028, . . . 431 österreichischen Bundesbahnen. Von Direktor
Ing. Paul Dittes. ... 0.0.0000 004 4 04
Die Industrie Österreichs. Von Sektionsrat Dr. Lud- Die bauliche Ausgestaltung der österreichischen
U Bundesbahnen. Von Baudirektor Dr. Ing. Ferdi-Das
 österreichische Tabakmonopol ...... nand Trnka + 2
Österreichische Staatsdruckerei . . . .. .. JDie Wiener städtischen Straßenbahnen. . . ..
Kartographisches Institut . . . . Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Gesellschaft
FEich- und Vermessungswesen . . . . . . . Die österreichische Schiffahrt nach dem Weltkrieg.
Die österreichische Lichtbildstelle. Von Sektionschef Von Ministerialrat Dr. Franz Srbik . .. .. 544
a. D. Wilhelm Haas... .- » + + + + 405 Die kommerzielle Weiterentwicklung der Donau-Das
 österreichische Patentamt seit dem Umsturz. schiffahrt. Von Generaldirektor Hofrat Ludwig
Von Präsident Sektionschef K. Bergmann . . . 4066 Wertheimer +. + 0 549
Der Wiederaufbau der österreichischen Gewerbe- Der Luftverkehr in Österreich. Von Ministerialrat .
förderung. Von Ministerialrat Camillo Pfersmann 467 Dr. Viktor Kraus . . 2.0.0000... 4 + + + 551

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        Seite
Unsere Straßen in der Nachkriegszeit. Von Ing.
Wilhelm Markl. . ..00.00.0.00.0.0... . 559
Straßenbrücken. Von Ministerialrat Ing. Ant, Hafner 561
Der österreichische Automobil-Club und der Wiederaufbau
 des Automobilismus in Österreich. Von
Präsident Dr. Friedrich (Baron) Haymerle . . . 562
Die Wiederaufbauarbeit des Oesterreichischen
Touring-Clubs. Von Präsident Meyer-Tenneburg 564
Brückenbauten aus der Zeit 1018/1028 . . . . . 5066
Die Entwicklung des Post- und Telegraphenwesens.
Von Ministerialrat Dr. Ferdinand Weiß. . . . 567
Radio Austria A.Gi.0 200000000000. 000. . 581
Fremdenverkehr. Von Sektionsrat Ingenieur Erwin
Deinlein +. .0.000000000000 0 0040 0 4 + 583
Das österreichische Verkehrsbureau. Von Generaldirektor
 Hofrat Hans Nachbaur. . . . . . . 5093
Die Entwicklung der Verfassung der Stadt Wien
von I918 bis 1928. Von Magistratsdirektor Dr.
Karl Hartl. .. 2.0...

44. 595

Seite
Die Wiener Stadtverwaltung von 1918 bis 1028.
Von Karl Honay +. 2. .00.00000-0000 1.4 + 5098
Das Wiener Stadtbild . .. . +. ;„.. 602
Der Ausbau des Historischen Museums der Stadt
Wien © 004
Die Wiener städtischen Flektrizitätswerke . . . 607
Die Gaswerke der Stadt Wien. ..... +. Öl
\ufbauarbeit im Burgenland. Von Landesamtsdirektor
 Dr. Karl Heger ....... + + 615
Die Wiederaufbauarbeit im Lande Niederösterreich 610
Oberösterreich ©. 0.0.000000000040 ‚627
Zehn Jahre Wiederaufbau Salzburg . 637
Landeshypothekenanstalt in Salzburg 642
Salzburger Sparkasse . . . . . - 543
Die Entwicklung Steiermarks 1918-1928 644
Der Wiederaufbau Tirols . . . . ‚. 651
Kärntens Wiederaufbau . . ‚ 6506
Vorarlberg 1918 bis 1928 658

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Das Gebäude des Österreichischen Verkehrsbureaus

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JSTERREICHISCHE VERKEHRSBUREAU
3 Nachbaur, Generaldirektor des Österreichischen Verkehrsbureaus.

Von

Die Neuzeit #
Entwicklung
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Finrichtungen,
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Linie die Reise
zeich gelungen,
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breitet ist.
DemBesucher | neuester Zeit wegen seiner
Eigenart ein Ba drichstraße Nr. I, gegenüber
 der Secessi ist dies das Gebäude des
Österreichis shrsbureaus, das sich,
seils auf Stadtball, Zend, über das Wienfluß .
zewölbe erstreckt. Die verschiedene Tragfähigkeit der

siert durch die enorme
‚ehres. Wo noch vor
tkutsche über holperige
1eute zahlreiche Schienenschnellfahrende
 D-Züge
cheilen modernst ausgeländer.
 Wo einst Segel-Wind
 und Wetter über
majestätisch und sicher
2g. Selbst die Luft wurde
ehr und mehr dem Vermentsprechend
 entwickelsich
 auch die örtlichen
tigung und Erleichterung
ı gehören nicht in letzter
nd istes auch in Österzebiete
 eine Organisation
;r die ganze Welt ver-Fundamente

 bedingte die terrassenförmig abgestufte
architektonische Gliederung des Gebäudes, das in
ingenieurtechnischer Hinsicht zu den Sehenswürdigkeiten
 Wiens gezählt werden kann. In diesem Gebäude
 ist — wie bereits erwähnt — die Zentrale des
Österreichischen Verkehrsbureaus untergebracht, welches
Unternehmen im Jahre 1918 vom damaligen Kisen-5ahnministerium
 in der Form einer Gesellschaft m. b. H.
zegründet wurde, um die Interessen des österreichischen
 Reiseverkehres nach jeder Richtung hin zu
wahren und zu fördern. Das Unternehmen erhielt von
den Österreichischen Bundesbahnen, welche
auch Gesellschafter sind, das ausschließliche
Recht zur Auflage eigener Fahrscheine und
zum Verkaufe der amtlichen Fahrkarten
außerhalb der Bahnschalter.
In rascher Folge wurden an allen wichtigen
Verkehrszentren des In- und Auslandes
eigene Zweigstellen errichtet und es wurde auch
getrachtet, mit ähnlichen Organisationen des Aus-:andes,
 wie mit dem Mitteleuropäischen Reisebureau
'n Berlin, dem Tschechoslovakischen Reise- und Verkehrsbureau
 in Prag, der Fremdenverkehrs-, Einkaufs-,
Reise- und Transport-A.-G. in Budapest, der Com-,agnia
 Italiana Turismo in Rom, dem Polnischen

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