VORWORT Anlässlich ihrer im Jahr 1925 stattgehabten VII. Tagung hat die Internationale Arbeitskonferenz das Arbeitsamt durch eine Resolution eingeladen, die auf die Sozialversicherung bezüglichen Studien, fortzusetzen, wobei sie dem Wunsche Ausdruck gab, es möge hierin sowohl die Entwicklung der Gesetzgebung als auch das Durchführungsergebnis zur Darstellung gelangen. Die Resolution führt ferner aus, dass die Studien des Internationalen Arbeitsamts, soweit als möglich eingehend, für jeden Staat und jeden Versicherungszweig anzugeben hätten : %) Die von der Versicherung erfassten Berufsgruppen und die Zahl der Versicherten, wobei anzuführen ist, ob selb- ständig erwerbstätige Personen, Arbeiter und Angestellte von der Versicherung erfasst sind, und ob die Versicherung eine Zwangs- oder freiwillige Versicherung ist; d) die versicherungsfreien Berufsgruppen und die Zahl der sonach versicherungsfreien Personen ; c) die Sach- und Geldleistungen, deren Umfang, Bezugsdauer und Voraussetzungen der Bezugsberechtigung ; d) die Aufbringung der Mittel durch Zuschüsse des Staats und anderer öffentlicher Körperschaften und durch Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten ; 2?) den Gesamtbetrag der jährlich aufgebrachten Mittel, und zwar nach den in Absatz d) erwähnten drei beitragspflich- tigen Gruppen, sowie das Ausmass des Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrags in Bruchteilen des Lohnes ; f) eine eingehende Beschreibung der zentralen und örtlichen Verwaltung der Versicherung ; ; g) den jährlichen Aufwand für Versicherungsleistungen. und für Verwaltungskosten, die Zahl der mit Sach- und Geldleistungen. beteilten Personen sowie den Einfluss der Aufwendungen für Zwecke der Sozialversicherung auf die Wirtschaft ; h) die Verwendung des Vermögens der Versicherungsträger zur Verbesserung der Volksgesundheit.