(2 ALLGEMEINE EINLEITUNG den Betrieb fesseln soll. Die sozialistischen Parteien machen den Anstalten der Arbeitgeber, welche. durchweg die Arbeiter an der Führung nicht ‘beteiligen, diese FEinseitigkeit zum Vor- wurf. Sie tadeln das Fehlen einer erzieherischen. Mitarbeit der Ar- beiterschaft, die in einer Demokratie nicht entbehrt werden kann, and bekämpfen die Schwächung des Gedankens eines weiteren Emporstrebens der Arbeiterschaft durch ein Entgegenkommen. las sie als unzulänglich und kümmerlich bezeichnen. Das EINGREIFEN DER ÄRBEITER Das soziale Klassenbewusstsein der Arbeiter bildet sich nur sehr langsam aus. Die Arbeiter fühlen, dass die Gleichheit vor dem Gesetz, die politische Freiheit und die Arbeitsfreiheit sie der neuen Organi- sation. der Industrie waffenlos gegenüberstellen, dass die Gleich- berechtigung des Arbeiters und des Arbeitgebers bei dem Abschluss des Arbeitsvertrages nur scheinbar ist und der Arbeitgeber tat- sächlich den Vertrag einseitig festsetzt. Er ist stärker, weil er mehr besitzt. Hieraus ergibt sich für sie die Erkenntnis, dass der seinen. Lebensunterhalt durch Lohnarbeit bestreitende Arbeiter nur frei ist, wenn er über wirtschaftliche Macht verfügt. So be- trachten sie ihre Interessen als denen ihrer Arbeitgeber und beson- ders als denen der Grosskapitalisten entgegengesetzt. Der Klassen- zedanke führt sie zur Organisation als Klasse. Sie treten mit dem Staat in einen Kampf um das Recht auf Errichtung und Betätigung von Verteidigungsorganisationen und von genossenschaftlichen Fürsorgekassen zur Abdeckung der allen Arbeitern gemeinsam Arohenden Gefahren. Bemerkenswert ist, dass eine unterdrückte Gewerkschaft sich mitunter hinter einer Hilfskasse versteckt, die zuerst nur geduldet, später aber anerkannt wird. Häufiger wird indes die Kampf- organisation. zur Mutter der genossenschaftlichen Fürsorge. Das klassische Land. dieser Fürsorge ist Grossbritannien, von wo sich der Genossenschaftsgedanke auf das Festland überträgt. Er ruht zunächst auf beruflicher Grundlage und ähnelt darin der entspre- chenden Einrichtung des Mittelalters. Sichert die Berufsorga- nisation, welche einen Fürsorgeträger ins Leben ruft, diesem die Mitgliedschaft der organisierten Arbeiter, so beschränkt sie auf der andern Seite den Mitgliederkreis auf die Organisationszuge- hörigen. Die Hilfsquellen des Fürsorgeträgers bleiben daher