ALLGEMEINE EINLEITUNG den Erwerbsgesellschaften begünstigender Bestimmungen. Im Laufe der Entwicklung vertieft sich das Verständnis für die Verantwortung des Staates hinsichtlich der Wahrung der Volksgesundheit und der nationalen Wohlfahrt. Das führt zur geldlichen Unterstützung der Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit. So gewinnt das von der öffentlichen Gewalt moralisch und praktisch unterstützte Hilfsvereinswesen im letzten halben Jahrhundert eine erhebliche Ausdehnung. In vielen Ländern werden tausende, mitunter sogar zehntausende Versicherungsträger ins Leben. gerufen, welche Millionen. von Mitgliedern zählen. So sehr auch die von dieser Betätigung des Gedankens der freien Solidarität erreichten Erfolge zu bewundern sein mögen, so kann man im allgemeinen doch keine in jeder Hinsicht befriedigende Lösung der sozialen Frage von ihnen erwarten. Der Mitgliederstand der Hilfsvereine bleibt verhältnismässig gering. Eine 50jährige Arbeit hat in vielen Ländern doch schliesslich nur einen ziemlich kleinen Bruchteil der lohnbeziehenden Bevölkerung für den Hilfsverein gewonnen. Viele Arbeiter versichern sich nicht. Ein Teil von ihnen will sich aus psychologischen Gründen nicht versichern, ein anderer Teil kann es nicht, weil die Einnahmen zu gering sind. Besonders die geringer entlohnten Arbeiter treten den Hilfsvereinen nicht bei. Sie sind eben genötigt, ihre ganzen oder doch fast ihre ganzen Einnahmen der Deckung augenblicklicher Bedürfnisse zuzuführen und dabei ist gerade bei ihnen die Erkrankungsgefahr besonders gross. Nicht günstig wirkt auch die grosse Zahl der Hilfsvereine, Die kleinen schiessen zu sehr ins Kraut; weil sie nur eine sehr beschränkte Mitgliederzahl haben, ist ihr Bestand dauernd gefährdet. Jedenfalls erscheinen sie nicht besonders geeignet für die Versicherung gegen langandauernde Krankheiten oder Invalidität. Ihre ‚äumliche Verteilung in den einzelnen Staaten hat einen anarchischen Charakter. In grossen Städten findet man hunderte kleiner Vereine, in ländlichen, dünn bevölkerten Bezirken dagegen fehlen. sie vielfach überhaupt. Die Zersplitterung der Mitgliederschaft führt zu Unzulänglichkeit und zu Doppelarbeit. Dadurch aber wird der soziale Wert der freien. Versicherung herabgedrückt. Ferner bleiben die Einnahmen derartiger Hilfsvereine recht gering. Die von den Mitgliedern beschlossenen Beiträge sind niedrig, und selbst wenn ein Staatszuschuss geleistet wird, genügen die Einnahmen nicht zur Gewährung der für die Abdeckung der Risiken notwendigen Versicherungsleistungen. 14