ALLGEMEINE EINLEITUNG 25 der modernen Krankenpflege und bemühen sich um Sicherstellung der ärztlichen Beratung, der Heilmittellieferung und der Betten in den Krankenhäusern. Die in einem bestimmten Bezirk vor- handenen ärztlichen Geräte können unter Umständen zur Deckung des Bedarfs der Versicherung nicht ausreichen ; ihre Benutzung kann auch an unbillige Bedingungen geknüpft sein. In solchem Falle ist es Sache der Versicherungsträger, sich selbst mit den unbedingt notwendigen. ärztlichen Gerätschaften auszurüsten. So übernehmen sie vielfach die Verwaltung von Anstalten für ärztliche Hilfeleistung (Ambulatorien, Gebäranstalten, Kuran- stalten, Genesungsheime) und rüsten diese Anstalten selbst mit den notwendigen Gerätschaften aus. So haben besonders in Mittel- europa (Deutschland, Österreich, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn) die Krankenkassen zwecks Rationalisierung der Gewäh- rung von Sachbezügen durch Errichtung von. Behandlungsanstalten die gesundheitliche Rüstung ihrer ‘Länder verbessert. DiE VERTEILUNG DER KOSTEN Der Betrieb der Krankenversicherung verschlingt einen Teil des Volkseinkommens. Bei Einführung der Versicherungspflicht müssen. daher die Kreise bezeichnet werden, welche die Kosten zu tragen haben, und es muss der Anteil jedes einzelnen Kreises an der Gesamtheit der Last bestimmt werden. Diese Aufgabe ist viel schwieriger als in der Unfallversiche- rung. Das Unfallrisiko ist ein reines Berufsrisiko. Der Unternehmer, welcher Arbeiter einstellt und an Arbeitsmitteln beschäftigt, ruft einen. Organismus ins Leben, dessen Betrieb Unfälle mit sich bringen kann, ohne dass irgendein Verschulden des Unternehmers vorläge. Die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entste- henden Kosten gehen zu Lasten des Betriebs geradeso wie die Amortisation der Arbeitsmittel und die Entlohnung der Arbeiter. Diese Kosten sind also den Generalunkosten zuzuzählen, welche der Arbeitgeber zu tragen hat. Dieser Grundsatz ist heute nahezu allgemein anerkannt. Die Erfolghaftung, welche in der Unfall- versicherung volle Geltung hat, kommt indes für die Verteilung der Krankenversicherungslasten weniger in Betracht. Die Krank- heit hat ja neben beruflichen auch individuelle und soziale Ur- sachen, für welche neben dem Unternehmer der Versicherte selbst und der Staat eine Verantwortung zu tragen hat.