36 ERSTER TEIL blick verlieren, wo an sie (mitunter sehr grosse) Ausgaben herantreten. Es ist jedoch klar, dass man nicht alle Erwerbstätigen ohne Unterschied als wirtschaftlich schwach ansehen kann. Gewisse selbständige Arbeiter erzielen bedeutende Verdienste und besitzen grosse persönliche Einkünfte ; ebenso wie auch gewisse unselbständige Arbeiter ansehnliche Löhne oder Gehälter beziehen. Man kann daher annehmen, dass diese letzte und in noch höherem Masse die erste Gruppe selber das Wagnis einer Erkrankung zu tragen vermag. Im übrigen sind die wirtschaftlichen Folgen des einzelnen Ver- sicherungsfalles für den Lohnbezieher sehr verschieden. Kr bestreitet fast immer seinen. Unterhalt ausschliesslich oder haupt- sächlich aus seinem Arbeitsverdienst ; macht ihn die Krankheit arbeitsunfähig, so verliert er sein ganzes oder nahezu sein ganzes Einkommen. Für den selbständigen Arbeiter trifft dies in vielen Fällen nicht zu. Er vermag ebenso wie der kleine Gewerbe- treibende mit .Hilfe seiner Familienglieder, seiner Angestellten oder seiner Hausgehilfen zum mindesten teilweise sein Geschäft fortzuführen. und Verdienst zu erzielen. Die Gesetzgebungen der Staaten haben bei der Abgrenzung des Anwendungsgebiets der Krankenversicherung den erheblichen Unterschieden in der wirtschaftlichen Schwäche der Arbeiter und in der Grösse ihres Bedürfnisses nach Versicherungsschutz Rechnung getragen und dabei auch die Ungleichheit der Krank- heitsfolgen für die selbständigen Arbeiter und die Lohnarbeiter berücksichtigt. Zur Zeit hat die Gesetzgebung in den meisten Staaten die Krankenversicherungspflicht ausschliesslich oder im wesentlichen auf die Schicht der Lohnbezieher erstreckt und daneben nur einige beschränkte Gruppen selbständiger Personen der Zwangs- versicherung unterworfen. Indes brechen einige neuere Gesetze mit der Beschränkung der Versicherungspflicht auf die Lohnbezieher. Sie legen der Ab- grenzung ihres Anwendungsgebietes das Jahreseinkommen zu- grunde und erstrecken so die Pflichtversicherung auf Arbeitneh- mer und auf andere wirtschaftlich schwache Personen (Volksver- sicherung). Im ersten Kapitel werden die verschiedenen Systeme der Ver- sicherung der Arbeitnehmer, im zweiten die Systeme der Versiche- rung der wirtschaftlich schwachen Selbständigen sowie der Volks- versicherung untersucht werden. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Versicherungspflicht.