währung der Lohnbezüge während eines ziemlich ausgedehnten Krankheitsurlaubs gewährleistet. Die Stellung der KEisenbahn- arbeiter in der Pflichtversicherung ist in den einzelnen Ländern sehr verschieden. Sie können, wie in Litauen, Norwegen und Russland, zur allgemeinen Versicherung zugelassen werden, Das Büropersonal kann von der Pflichtversicherung ausgenommen werden, wenn es den Versicherungsleistungen gleichwertige .Lei- stungen erhält. Die Handarbeiter bleiben jedoch der Pflichtver- sicherung unterworfen. Dies ist der Fall in Deutschland und in Grossbritannien. Schliesslich kann das gesamte Personal vom allge- meinen System ausgenommen, aber, wie die Beamten, im Fort- bezug des Entgelts bleiben und Anspruch auf Gewährung der Krankenpflege erhalten. 12 ERSTER TEIL LANDWIRTSCHAFT In der Landwirtschaft ist die Pflichtversicherung gegen Krankheit weniger rasch durchgedrungen als in der Industrie und im Handel. Lange Zeit hindurch schien die Versicherung weniger erforderlich im Hinblick auf die patriarchalische Natur der Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem ländlichen Gesinde. Die Einführung der Versicherung wurde überdies wegen der Verstreutheit der Landarbeiter über das flache Land als be- sonders schwer durchführbar angesehen. Vielleicht ist sie auch weniger energisch durch die jungen und oft schwachen gewerk- schaftlichen Organisationen gefordert worden, namentlich in Län- dern, wo der Kleinbesitz vorherrscht. Jedoch seit ungefähr 30 Jahren hat sich die Lage der ländlichen Lohnarbeiterschaft casch geändert ; die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verlieren ihren, familiären Charakter, die gewerk- schaftliche Organisation erscheint, das Bedürfnis nach sozialem Schutz tritt hervor. Ausserdem bildet die Einführung der Ver- sicherung, in gleicher Weise wie die Verbesserung der Lebensbe- dingungen, eine Massnahme, durch welche die nach den grossen [ndustrieplätzen abströmende handarbeitende Bevölkerung auf dem Lande zurückgehalten werden kann. Infolgedessen sind die auf die Landarbeiter bezüglichen Ver- sicherungsgesetze immer zahlreicher geworden. Staaten, welche bereits eine Versicherung besitzen, dehnen sie auf die ländliche Lohnarbeiterschaft aus, und die Länder, welche ihr Versicherungs- system jetzt erst einführen, machen meist keinen Unterschied mehr zwischen Land- und Fabrikarbeitern. Diese Bewegung hat