LEISTUNGEN 231 Indessen ist in gewissen Gesetzen die gesetzliche Unterstützung selbst den besonderen Bedürfnissen dieser oder jener Gruppe von Versicherten angepasst. Der Bruchteil des Grundlohns, der als gesetzliche Unterstützung gebührt, ist für gewisse Gruppen von Versicherten. verschieden festgesetzt. Er erhöht oder vermindert sich, je nachdem die Arbeitsunfähigkeit des Kranken fortdauert und der Lohn der Versicherten ein höherer oder geringerer ist. Endlich können verschiedene Sätze für Versicherte, die für eine Familie zu sorgen haben, festgesetzt sein. Krankheiten von längerer Dauer Gewisse Gesetze erhöhen das Krankengeld, wenn die Arbeits- unfähigkeit sich: über eine gewisse Frist hinaus erstreckt. So erhöht das ungarische Gesetz von der fünften Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an auf 75 v. H. des Grundlohns das Krankengeld, das sich für die ersten vier Wochen auf 60 v. H. beläuft. Umgekehrt vermindert sich nach dem chilenischen und portugiesischen Gesetz das Krankengeld mit der Dauer der Arbeitsunfähigkeit; in Chile von Woche zu Woche und in Portugal von Monat zu Monat. Versicherte mit niedrigem Lohn Das Krankengeld kann für Versicherte mit niedrigen Löhnen erhöht und für die höher entlohnten Versicherten herabgesetzt werden. Dies ist in Österreich der Fall; dort beträgt das Kran- kengeld für die ersten 7 Lohnklassen 80 v. H. des Grundlohns, während es für die achte nur 74 v. H. und für die neunte und zehnte 66? /, v. H. beträgt. Familienfürsorge Die Krankenunterstützung trägt dem Familienstand durch Gewährung von Familienzuschüssen Rechnung. Seit langem haben die Versicherungsträger zahlreicher Länder von der Er- mächtigung Gebrauch gemacht, zu den Familienlasten beizutragen. Gewisse Gesetze schreiben das soziale Krankengeld zwingend vor. Das rumänische Gesetz setzt das auf 50 v. H. des Grundlohns für den Familienvater festgesetzte Krankengeld auf 35 v. H. des Grundlohns für die Kranken herab, die keine Familie haben. In gleicher Weise erhält in Chile der unverheiratete Versicherte, der für keine Familie zu sorgen hat, nur die Hälfte des nor- malen Satzes des Krankengeldes. In Estland, Lettland und Litauen wird das Krankengeld innerhalb der vom Gesetz be- zeichneten Grenzen festgesetzt, wobei dem Familienstand Rech-