LEISTUNGEN 251 Kürzung des gesetzlichen Krankengeldes Erhält ein Versicherter Krankengeld gleichzeitig aus einer andern Versicherung, so hat die Krankenkasse ihre Leistung soweit zu kürzen, dass das gesamte Krankengeld des Versicherten den Durchschnittsbetrag seines täglichen Arbeitsverdienstes nicht übersteigt. Die Satzung kann aber die Kürzung ganz oder teilweise ausschliessen ($ 189). Die Satzung kann Versicherten das Krankengeld ganz oder teilweise versagen : 1. wenn sie die Kasse durch eine strafbare Handlung geschädigt haben, die mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht ist, für die Dauer eines Jahres nach der Straftat, 2. wenn sie sich eine Krankheit vorsätzlich oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln zugezogen haben, für die Dauer dieser Krankheit ($ 192, Nr. 1 u. 2). Mehrleistungen Das Gesetz ermächtigt die Krankenkassen, Leistungen zu gewähren, die über die gesetzlichen (Regel-) Leistungen hinausgehen. Die Satzung kann insbesondere vorsehen: . Gewährung des Krankengeldes für die Sonn- und Feiertage; Gewährung des Krankengeldes vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an, und zwar bei Krankheiten, die länger als eine Woche dauern oder zum Tode führen, ferner bei Krankheiten, die durch Betriebsunfall verursacht worden sind, endlich mit Zustimmung des Oberversicherungsamts auch bei anderen Krankheiten ; Verlängerung der Dauer des Krankengeldbezuges bis zu einem Jahre; Erhöhung des Krankengeldes bis auf drei Viertel des Grundlohns; _ Gewährung eines besonderen. Krankengeldes bis zur Hälfte des gesetz- More BES an Versicherte, für die kein Hausgeld zu zahlen ist ($ 187 u, « « ’ Durchführungsergebnisse Zahl der Krankheitsjälle und der Krankheitstage ABSOLUTE UND RELATIVE ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN KRANKHEITSFÄLLE UND KRANKHEITSTAGE Jahr Zahl der Xrankheitsfälle {in Tausenden) \uf je 100 Ver- sicherte treffen <rankheitsfälle ‚919 1920 181 47 (921 | 196 | 50 | 1922 239 58 1923 238 54 30 Durchschnitts- |! Zahl der auf dauer eines leinen Versicher- KXrankheitsfalles ten entfallenden in Tagen Krankheitstage 9,98 23 8,30 20 10,05 19 10,97 19 10.50 AUSGABEN FÜR KRANKENHILFE, INSGESAMT UND FÜR EINEN VERSICHERTEN Jahr Gesamtauf- | wand für Leistungen in | ’ausenden von ' Fr. Gesamtauf- wand für Krankengeld in Tausenden von Fr. Auf einen Versicherten entfallen für Krankenhilfe Vr Auf einen Versicherten entfallen für Krankengeld Br 1919 26.543 13.682 A 40,0 1920 34.072 13.692 129,5 35,5 1921 52.667 24.618 134,7 62,9 1922 62.750 29.090 151,8 70,4 1923 68.078 29.068 155.0 66.2