LEISTUNGEN 301 KASSEN, DIE EIN STERBEGELD BEIM TODE DES EHEGATTEN ODER EINES EINDES DES VERSICHERTEN GEWÄHREN ! Jahr Gesamtzahl der Kassen Zahl der Kassen, die ein Sterbegeld gewähren beim Tode des eines Ehegatten | Kindes L919 1920 L921 1922 1923 264 73 257 7 77 252 87 80 247 110 100 9247 ; 120 102 * Bericht des Landesversicherungsamts von Elsass-Lothringen ITALIEN GEsETtz vom 29. NOVEMBER 1925 Sterbegeld beim Tode des Versicherten Gesetzgebung Der Bezug des Sterbegeldes ist von. der Zurücklegung einer Wartezeit Unabhängig. Es beträgt das 20fache des letzten Tagesarbeitsverdienstes des Versicherten und wird gewährt der Witwe, den Kindern oder anderen Personen, deren Unterhalt der Verstorbene bestritten hat (Art. 6). JAPAN Gesetzgebung GEsETtZ voM 22, APrRın 1922 Sterbegeld beim Tode des Versicherten . Das Sterbegeld wird gewährt ohne Rücksicht auf die Todesursache und die Dauer der Kassenmitgliedschaft des Verstorbenen. Es wird. an die- j°nigen Familienangehörigen ausbezahlt, welche die Bestattung besorgt haben. Das Sterbegeld beträgt das 20fache des durchschnittlichen Tages- arbeitsverdienstes des Versicherten, jedoch mindestens 20 Yen (Art. 49) i LAND je in Estland (s. S. 298). Hier gelten ähnliche Bestimmungen wie LITAUEN Gesetzgebung Gesetz vom 23. Juxı 1912 Sterbegeld beim Tode des Versicherten P Das Sterbegeld wird, gleichviel, welches die Todesursache, war, der Ch ausbezahlt, welche die Bestattung besorgt hat. Ein etwaiger Über- in Da wird den Familienangehörigen ausbezahlt, die mit dem Versicherten ni Dt. licher Gemeinschaft gelebt haben. Sind solche Familienangehörigen Höhe vorhanden, so verbleibt der Überschuss der Kasse (Art. X N Ioh © des Sterbegelds schwankt zwischen dem 20- und 30fachen des Grund: Ns des Verstorbenen (Art. 60).