304 ZWEITER TEIL Aufwand für Sterbegelder Der gesamte und durchschnittliche Aufwand an Sterbegeld ist in der ‘olgenden Tabelle verzeichnet. GJESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN + Tahr 917 918 919 ‚920 921 ‚922 ‚923 724 EN LE sn ae Durchschnittlicher Gesamtaufwand | Aufwand für kn DU einen Versicherten von Kronen 1a. Kronen 15 266 174 146 136 143 135 '46 0,24 0,52 0,32 0,26 0,25 0,25 0,24 0.25 ı Amtliche Statistik des Königreichs Norwegen. ÖSTERREICH Gesetzgebung GESETZ VOM 30. MÄrRz 1888 N DER FASSUNG DER VERORDNUNG VOM 20, NOVEMBER 1922 Sterbegeld. des Versicherten Voraussetzungen des Anspruchs Beim Tode des Versicherten wird ein Sterbegeld gewährt, gleichviel was die Todesursache war. Das Sterbegeld wird auch gewährt beim Tode zines ehemalig Versicherten, sofern dessen Krankengeldanspruch zur Zeit Jes Todes nicht seit mehr als einem halben Jahr erschöpft ist (86, Nr. 5). Bezugsberechtigte Das Sterbegeld erhalten. die Hinterbliebenen des Versicherten ; sofern solche nicht vorhanden sind, wird das Sterbegeld zur Deckung der Begräbnis- zosten verwendet. Der Überschuss verbleibt der Kasse ($ 6, Nr. 5). Betrag Das Sterbegeld beträgt das 30fache des durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes. Als Mehrleistung kann es im Wege der Satzung auf das 45fache dieses Betrags, aber keinesfalls über 150 Schillinge hinaus arhöht werden ($ 6, Nr. 5 und $ 9, Nr. 4). Sterbegeld. beim Tode eines Familienangehörigen Diese Leistung ist eine freiwillige. Sie kann beim Tode eines Familien- angehörigen. gewährt werden, der im Haushalt des Versicherten und ım wesentlichen auf dessen Kosten gelebt hat und nicht selbst versichert war. Die Höhe dieses Sterbegelds wird durch die Satzung bestimmt (89 a).