364 ZWEITER TEIL Die Zentral-Sozialversicherungsanstalt kann von Amts wegen oder auf Antrag des Beteiligten oder der zuständigen Krankenversicherungs- anstalt an Stelle der Leistungen ein Heilverfahren zur Wiederherstellung ler Erwerbsfähigkeit eines Invalidenrentners oder zur Abwendung oder Hinausschiebung der infolge einer Erkrankung drohenden Invalidität ainleiten. Zu diesem Zweck kann die Zentral-Sozialversicherungsanstalt %) den Versicherten auf ihre Kosten in ein Krankenhaus, Sanatorium oder in andere geeignete Kur- und Heilanstalten sowie in ein Gene- sungsheim abgeben ; nach Beendigung der Kur auf ihre Kosten den Kranken für seine bisherige oder eine neue Beschäftigung ausbilden lassen ($ 154). Die Zentral-Sozialversicherungsanstalt kann eine Krankenversiche- rungsanstalt, die nicht in der Lage war, ihren ärztlichen Dienst sicher- zustellen, ermächtigen, den Kranken während der Dauer dieses ausser- ardentlichen Zustandes statt der ärztlichen Hilfe einen Zuschuss zum Krankengeld zu gewähren. Die Höhe dieses Zuschusses wird durch die Zentral-Sozialversicherungsanstalt festresetzt. Durechführungsergebnisse Die Vorschriften des Gesetzes von 1888, das bis zum 1. Juli 1926 galt, weichen nicht erheblich von den dargestellten Vorschriften ab. Die unter lem erstgenannten Gesetz erreichten Ergebnisse bleiben von Interesse. Die folgende Übersicht weist den auf ein Kassenmitglied entfallenden Aufwand für Sachleistungen und ihren Anteil am Clesamtanfwand auf 1. AUF EINEN VERSICHERTEN ENTFALLENDER AUFWAND FÜR VERSCHIEDENE SACHLEISTUNGEN IN BÖHMEN, MÄHREN UND SCHLESIEN Tahr ‚921 1922 1923 | 1994 Ärztliche Hilfe a)? | d)12 *1,72 19,26 50,22 52 60 3,3% 12,74 15,00 16.90 Arznei- | versorgung Krankenhaus- pflege Pa 8 77,74 23,84 30,57 392 00 1,80 mE 22,91 26,06 26,46 600 7,34 6,74 7,91 50 CC ' * Insgesamt a) b} 92,37 L09,16 107,25 110.860 29,60 28,23 32,04 Sr MO) ! a) Durchschnittlicher Aufwand auf ein Kassenmitglied in Kronen. * bh) Verhältnis des Aufwands für Sachleistungen zum Gesamtaufwand für Leistungen. AUF EINEN VERSICHERTEN ENTFALLENDER AUFWAND FÜR VERSCHIEDENE SACHLEISTUNGEN IN DER SLOWAKEI UND IN KARPATHORUSSLAND lahr 1921 922 ‚923 19924 Ärztliche | Arznei- Hilfe versorgung ayı 12 X 3) 24,30 30,52 28,02 27 50 7.00 9,79 2,58 2.20 5,85 28,92 28,53 27.20 Br Zt a An Krankenhaus- pflege a) A} 26,41 37,39 2.09 ‚0,80 2,00 mA “4 Insgesamt zM h) 86,56 ‚06,83 89,55 RB.10 35,50 34,28 33,80 29 30 ? a) Durchschnittlicher Aufwand auf ein Kassenmitglied in Kronen. ? 5), Verhältnis des Aufwande für Sachleistungen zum Gesamtaufwand für Leistungen. x Statistik der Krankenversicherung, veröffentlicht vom Ministerium für Soziale ET