LEISTUNGEN 395 Die Wochenhilfe umfasst : H 1. freie ärztliche Behandlung, Arzneien, Verbände und andere Silmittel sowie im Bedarfsfalle Behandlung in einem Krankenhaus °der in einem Wöchnerinnenheim ; a 2. ein Wochengeld im Betrage von 50-100 v. H. des Arbeitsver- Den stes für 2 Wochen vor und 4 Wochen nach der Entbindung. 16 Schwangeren haben nur dann Anspruch auf Unterstützung, Kan sie Arbeitstage tatsächlich verlieren. Anderseits können die "a Wöchnerinnen die Geldunterstützung versagen, wenn diese die rbeit vor Ablauf von 4 Wochen nach der Entbindung wieder auf- Yehmen (Art. 312). , Familienwochenhilfe ka Die Familienwochenhilfe ist eine freiwillige Leistung. Jede Krankenkasse Entk: den Ehefrauen der Versicherten Unterstützungen für die Zeit der meh indung gewähren. Sie darf aber für die Familienversicherung nicht Ve T als ein ‚Drittel des Gesamtbetrags der von den Arbeitgebern und den "sicherten im Laufe eines Jahres entrichteten Beiträge verwenden. Durechführungsergehnisse AS Statistischen Mitteilungen der estnischen Regierung ergeben die AChstehende Zahl der Entbindungen seit 1923 : Entbindun sfälle, für die Unter- Stützung gewährt worden Po Unterstützungsfälle, „auf je 1 N Versicherte, Männer‘ un Frauen. ....0.0.... Zahl der Tage des Wochenbettes, für die Unterstützung gewährt Worden ist... .. . Durchschnittliche Dauer eines Entbindungsfalles . 1923 288 9 9.228 | 231.0 19924 308 Q 9.793 31.8 Die gesamten Ausgaben für Wochenhilfe betrugen : 1923 1924 (estnische Mark) 1,1, — ü n Ver- Unterstützungen a „Ver- nn zen. an "Frauen Unterstützungen an von Versicherten . . 896.581 | 1.264.846 791.100 782.777 FRANKREICH (Elsass-Lothringen) Gesetzgebung RVO vom 19. JuLr 1911. Weibti Wochenhilfe desteng he Versicherte, die im letzten Jahre vor der Niederkunft min- Chaftel Monate hindurch bei einer Krankenkasse oder bei einer Knapp- 8836 versichert waren, haben Anspruch auf Wochenhilfe ($ 195).