EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 477 abgrenzt. Wir nehmen einfach an, dass diese Gruppen bestehen, dass sie genau bestimmt sind und dass sie, jede für sich, eine genügend grosse Zahl von Versicherten umfassen, um für sie das sogenannte ‚Gesetz der grossen Zahl‘ hinsichtlich der durch- schnittlichen Risikohäufigkeit zur Anwendung zu bringen. Jede dieser Gruppen bildet, wenn man sie vom Gesichtspunkt der rechnerischen Einheit betrachtet, eine Versicherungskasse. Es ist richtig, dass in gewissen Ländern die finanziell unab- hängigen Organe andere Versicherungszweige als die Kranken- versicherung zu verwalten haben und einen Gesamtbeitrag erheben, bei dem der zur Deckung des Krankheitsrisikos bestimmte Teil Nicht besonders erscheint. Man findet sogar überall mit der Krankenversicherung eine Versicherungsform für den Sterbefall (Sterbegeld) und beinahe überall die Versicherung für den Fall der Mutterschaft (Schwangerenhilfe, Wochenhilfe, Stillgeld) ver- bunden. Wir behandeln hier aber theoretisch nur die Kranken- Versicherung im eigentlichen Sinne. $ 2. — Die Finanzierungssysteme Der Leser ist sicherlich vertraut mit der klassischen Einteilung der Finanzierungssysteme der Versicherung in das Umlagesystem und das Kapitaldeckungssystem. Um sich eine hinreichend genaue Vorstellung zu machen, ist es vielleicht das einfachste, die Ver- Sicherung mit einem laufenden Konto zu vergleichen, das bei der Versicherungskasse für die versicherte Gesamtheit besteht. Dieses Konto unterscheidet sich von den gewöhnlichen laufenden Konten in einem wesentlichen Punkt: Die Einzahlungen und die Abhebungen finden nicht nach Belieben des Inhabers statt. Die Einzahlungen werden hinsichtlich ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit Sänzlich von den Bestimmungen des Tarifes festgesetzt. Die Abhebungen erfolgen nach Massgabe der Erledigung der Ver- Sicherungsfälle und gemäss den in den Gesetzen oder Satzungen Nthaltenen Bestimmungen. Ausserdem ist ein jährlicher Gesamt- betrag zur Deckung der Verwaltungskosten vorgesehen. Beim reinen Umlagesystem wird das Konto zu Beginn jeden Yahres eröffnet und am Ende dieses Jahres endgültig abgeschlossen nd darf dann weder einen Aktiv- noch einen Passiv-Saldo haben. Der Saldo muss „Null“ gleich sein. Ferner gibt es keine Zinsen. Beim Kapitaldeckungssystem wird das Konto für die Gesamtheit