478 DRITTER TEIL der Versicherten in dem Augenblick aufgemacht, wo die Einrich- tung in Tätigkeit tritt, und wird trotz wiederkehrender Rechnungs- legung nie abgeschlossen, es sei denn, dass die Kasse ihre Tätigkeit einstellt. Einzahlungen und Abhebungen sind verzinslich zu einem vorher vereinbarten Satz, der der tarifliche Satz ist. Am Ende jeden Jahres muss sie einen Aktiv-Saldo aufweisen, der auf das nächste Jahr vorgetragen wird und der die Rechnungsreserven der Kasse darstellt. Diese Rechnungsreserve muss zuzüglich des Wertes der geschätzten zukünftigen Einnahmen den geschätzten Wert aller zukünftigen Ausgaben decken. Diese beiden Systeme können in verschiedenem Masse mit- einander verbunden werden. Man kann in der Tat zu gleicher Zeit ein laufendes Jahreskonto ohne Verzinsung und ein. ständiges laufendes Konto mit Verzinsung aufmachen und nach bestimmten Vorschriften zwischen den beiden Konten Einzahlungen und Abhebungen verteilen. Unabhängigkeit der aufeinanderfolgenden. Rechnungsperioden, Zusammengehörigkeit eben dieser Rechungsperioden sind die charakteristischen WUnterscheidungsmerkmale dieser beiden Systeme. Um jedoch die Unregelmässigkeit der Ausgaben zwischen den aufeinanderfolgenden Jahren abzuschwächen, ändert man sehr häufig das Umlagesystem ab, wobei seine Natur in einscheidender Weise umgestaltet wird. Entweder mit etwaigen Einnahme- überschüssen oder mit Hilfe bestimmter Vorschüsse auf die Beiträge, die zu diesem Zweck vermehrt wurden, schafft man einen Reservefonds, aus dem man im Notfall schöpft, um zu vermeiden, dass man auf die Beiträge des entsprechenden Jahres eine Nachzahlung verlangen muss. Diese Reserve unterscheidet sich von den technischen Reserven des Kapitaldeckungssystem$ dadurch, dass ihr Betrag eine willkürliche Summe ist, während die rechnerischen Reserven für jeden Zeitraum einen ganz bestimm- ten Betrag ausmachen müssen. Uebrigens lässt das Kapitaldek- kungssystem neben den technischen Reserven die Bildung eines Reservefonds zu. Man sieht sofort, dass das regelmässige Funktionieren der laufenden offenen Konten im Falle des Kapitaldeckungssystem® auf einer grundsätzlichen Annahme beruht. Von dem Augenblick an, wo das Konto Zinsen abwirft, muss die Kasse in der Lage sein, die verfügbaren Mittel zu einem mittleren Zinsfuss anzulegen, der dem tariflichen Satz gleich ist. Ist dies nicht der Fall, so hätte sie für ihre Aktiven keinen Gegenposten des Kreditsaldos de!