524 DRITTER TEIL stimmung des Versicherungsamtes durch die Kassen abgeändert werden. Mehrere Kassen haben als täglichen Höchstsatz 16,67 oder 19,20 Z'oty angenommen. Als Grundlohn gilt sowohl in der niedrigsten wie in der höchsten Klasse das Lohnmittel. HÖCHSTGRENZEN UND LOHNMITTEL DER DURCH DIE VERORDNUNG VOM 30. JUNI 1924 ERRICHTETEN LOHNKLASSEN Lohnklasse , ; I Für die Versicherten mit einem Lohn (in Zloty) von täglich wöchentlich monatlich — 1.00 L.00— 1.50 1,.50—- 2,00 2.00-— 2,50 23,50— 3.00 2,00-— 4.00 4.00— 5.00 53.00— 6.00 6.00—— 7.00 7.00— 8.00 8.00-— 9.00 9.00-—10.50 10.50—12.50 12.50 und mehr — 6.00 6.00—- 9.00 9.00— 12,00 .2.00-—15.00 ‚5.00—18.00 .8.00— 24.00 24..00—- 30.00 30.00— 36.00 36.00—- 42,00 12.00—-46.00 16.00-— 54.00 34.00—63.00 53.00— 75.00 75.00 und mehr — 25.00 25.00— 37.50 37.50-— 50.00 50.00—- 62.50 62.50—- 75.00 75.00—100.00 '00.00-— 125.00 .25.00—150.00 :50.00— 175.00 175.00—-200.00 200.00— 225.00 225.00— 262.50 262.50— 312.50 312.50 und mehr Täglicher Grund- lohn 'in Zloty) 0.75 1.25 1.75 2.25 2,75 3,50 4.50 5.50 6.50 7.50 8.50 9.75 11.50 „2.50 Wenn jedoch die Kasse den Lohn des Versicherten nicht genau fest- stellen kann, so nimmt sie als Grundlohn den für den Beruf des Versicherten artsüblichen Lohn. Dasselbe gilt für die Einreihung der Heimarbeiter und der unständig Beschäftigen. Art. 46, Abs. 2 des Gesetzes setzt die Beitragshöhe bei der Errichtung der Kasse auf 6,5 v. H. des Grundlohns fest. Da jedoch der Beitrag für sieben Wochentage bezahlt wird, so beläuft er sich in Wirklichkeit auf 7,6 v. H. des Grundlohns. Diese Bestimmungen gelten für alle Kassen mit Ausnahme ler schlesischen Kassen, jedoch mit dem Vorbehalt, dass in dem ehemals russischen Gebiet die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer der Pflichtver- sicherung nicht unterworfen werden, und dass in dem ehemals österreichi- schen. Gebiet die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer in Betrieben von weniger als 75 ha nicht pflichtversichert sind. . Als Beispiel wollen wir anführen, dass 59 galizische Betriebe, die im Laufe des Jahres 1924 an Löhnen insgesamt 46.357.583 Zioty ausgezahlt haben, an Beiträgen für die Krankenversicherung 3.141.885 Zloty, somit 5,8 v. H., aufzubringen hatten. Der durchschnittliche Beitragssatz für das ganze Land kann auf 7,5 v. H- les Lohnes eingeschätzt werden, davon gehen 4,5 v. H. zu Lasten des Arbeitgebers und 3 v. H. zu Lasten des Versicherten. In Oberschlesien ist für Krankenkassen die deutsche Gesetzgebung Massgebend. Der Beitrag schwankt zwischen 3% und 10 v. H. der Löhne. Ende 1924 betrug der Gesamtbeitrag : 0 v.H. der Löhne bei 1 Kasse; 7% » » » » 5 Kassen ; 6 » » » »® 21 Kassen ; 3 1% —5 % » » D m 20 Kassen. Die Veröffentlichung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Fürsorge, „Die Aufwendungen für die soziale Versicherung in Polen und im Ausland‘ (S. 13), liefert die folgenden Mitteilungen über die Höhe des durchschnitt- lichen Beitrages zur Krankenversicherung in den verschiedenen Teilen des polnischen Gebietes und für die verschiedenen Wirtschaftsgruppen.