526 DRITTER TEIL Rumänien In Rumänien wird der Beitrag in den einzelnen Gebietsteilen verschieden bemessen. Im alten Königreich und in Bessarabien, wo der Versicherungsbeitrag lediglich von den Versicherten zu tragen ist, sind die Versicherten auf 5 Lohnklassen verteilt, und zwar : Lohnklasse Durchschnittlicher Tageslohn (in Lei} 4,50 15,00 30,00 45,00 650.00 Wüochenbeitrag (in Lei) 3 | 3 10 Die Woche zu 6 Lohntagen berechnet, machen die Beiträge folgende Bruchteile des durchsehnittlichen Arbeitslohnes aus : Klasse ? 66 „9 +7 IA. 7 47 Im Ardeal, wo die Beiträge zu gleichen Teilen von den Versicherten and den Arbeitgebern getragen werden, sind die Versicherten in folgende 10 Lohnklassen eingeteilt : GRENZEN DER LOHNKLASSEN SOWIE HÖHE DER BEITRÄGE | Durchschnittlicher | Lohnklasse Tageslohn (in Lei) bie ‘7 Höhe der Wochen- beiträge (in Lei} 3,56 112 2,24 3,36 4,48 5,60 6,22 8,40 10,08 12.72 Mit Ausnahme der 7, Klasse (4,32 v. H.) und der 10. Klasse (4,82 v. H.) stellt der Beitrag 4,66 v. H. des durchschnittlichen Wochenlohnes dar. In der Bukowina sind die Versicherten gleichfalls nach ihrem Lohne in mehrere Lohnklassen eingeteilt ; während jedoch in den anderen Gebiet8- teilen. die Lohnklassen einheitlich für alle Kassen festgesetzt werden, sind sie in der Bukowina bei den einzelnen Kassen verschieden. Grundsätzlich ist der Gesamtbeitrag auf 6,6 v, H. des Durchschnittslohnes ler Lohnklasse festgesetzt, wovon des Arbeitgeber ein Drittel trägt.