554 DRITTER TEIL %)} der Leitung der anerkannten Kassen nach Möglichkeit jene Stellung zu belassen, welche den „Friendly Societies‘‘ in der freiwilligen Versicherung zukommt ; dennoch aber zu einem für alle Kassen gleichen, der unteren Alters- grenze von 16 Jahren entsprechenden, vom wirklichen Eintrittsalter unabhängigen Beitrag zu gelangen. Dabei waren hauptsächlich drei Schwierigkeiten zu überwinden. Die erste Schwierigkeit, auf die schon hingewiesen wurde, betrifft diejenigen Personen, die erst nach ihrem 16. Lebensjahr versicherungspflichtig werden und daher von Rechts wegen einen um so höheren Beitrag leisten müssten, je später sie in die Versicherung eingetreten sind, Die zweite Schwierigkeit entsteht aus den Abweichungen, die sich in einer wechselnden und vorher nicht zu berechnenden Richtung und Grösse für jede Kasse zwischen versicherungsmathematischen Schätzungen und der Wirklichkeit ergeben. Die unbedingte Gleichheit der Versicherungs- beiträge macht es dem einzelnen Versicherungsträger unmöglich, die Ein- nahmen den besonderen Verhältnissen anzupassen. Die Kasse muss sich vielmehr nach dem Tarif richten, der für die Gesamtheit der Bevölkerung errechnet ist, als ob letztere einen völlig gleichen Kreis von Versicherten darstellte. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, durch besondere Mass- nahmen etwaigen Störungen des Gleichgewichts vorzubeugen, die sich bei den Kassen ergeben könnten. Die dritte Schwierigkeit ergibt sich aus der Freiheit, die man den Kassen in der Auswahl der Risiken und den Versicherten in der Wahl einer aner- kannten Kasse gelassen hat. Das englische Gesetz kennt in dieser Beziehung nur einen Vorbehalt: die Kasse darf einen. Antragsteller nicht wegen seines Alters zurückweisen. Im übrigen können die Kassen nach ihrem Ermessen Aufnahmebedingungen stellen ; allerdings verlangt die Mehrzahl der „Ap- proved Societies“ keine ärztliche Untersuchung des Antragstellers und weist Aufnahmeanträge nicht wegen schlechten Gesundheitszustandes zurück, Immerhin wird es eine ständig wechselnde Anzahl von Versicherungs- pflichtigen geben, die sich teils aus der an sich wohl nur kleinen Zahl von Personen zusammensetzt, die keinen Versicherungsträger gefunden haben, teils aus Leuten, die sich aus Nachlässigkeit oder absichtlich nicht versichert haben, und schliesslich aus solchen Personen, die von der Gesellschaft, der sie angehört haben, ausgeschlossen worden sind oder die Versicherung aufgegeben haben. Ein besonderer Sparfonds, der „Deposit Contributor Fund“, übernimmt die Leistungen an diese ungleichmässige und unorga- nisierte Personengruppe. Wenn man sich diese Schwierigkeiten klar gemacht hat, so wundert man sich nicht mehr über die ausserordentliche Kompliziertheit der Finanz- gebarung in der englischen Krankenversicherung. Man sieht sich einer grossen. Anzahl von verschiedenen Fonds, umständlichen Kontenbuchungen und verschiedenen Soll- und Habenkonten gegenüber, die nicht immer leicht auseinanderzuhalten. sind. Dazu kommen noch die zahlreichen, seit Inkrafttreten der Versicherung eingeführten Abänderungsvorschriften und die allgemeine Unsicherheit, die sich daraus ergibt, dass die Schätzung der Finanzlage der Versicherung von Voraussetzungen abhängt, die sich später vielfach als abänderungsbedürftig herausstellen, Trotzdem soll versucht werden, ein möglichst einfaches Bild des Finanzierungssystems zu geben. Denken wir uns zunächst eine Zentralbank in die sämtliche jähr- lichen Einnahmen fliessen (Beiträge, staatliche Zuschüsse, Zinsen der bei der Bank angesammelten Kapitalien). Mit Hilfe dieser angesammelten Gelder finanziert die Bank nach genau festgelegten Vorschriften die aner- kannten Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsausschüsse und deckt die Versicherungsleistungen für diejenigen Versicherungspflichtigen, die keiner Versicherungsgesellschaft angehören (Deposit Contributors). Die Zentralbank, nämlich der National Health Insurance Fund, befasst sich nicht mit dem eigentlichen Versicherungsgeschäft, sondern ist ein grosses „clearing house*“ für alle physischen. oder juristischen Personen, welche Gelder der Versicherung verwalten, verteilen oder in Anspruch nehmen. Er eröffnet Konten für die anerkannten Kassen, die Versicherungs-