EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 561 ii __ a getilgt. Ferner wurden bei der Trennung zwischen den britischen und irischen Versicherungssystemen £2,500.000 abgeschrieben, Die Verminderung der „Reserve values‘“ zufolge dem Gesetz vom Jahre 1925 über die Altersrenten wird auf £37.000.000 geschätzt ; die Rückwir- kungen des Gesetzes vom Jahre 1926 stehen noch nicht fest. Der „Reserve Suspense Fund“ mit etwa £17.000.000 wird gleichfalls zur Abschreibung der „Reserve Values‘““ verwendet werden. Was diejenigen Versicherten betrifft, die erst nach dem 16. Lebensjahr und nach den ersten 15 Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes in die Ver- sicherung eingetreten sind, so nimmt man an, dass die durch ihre „Reserve Values‘“ entstandene Belastung einigermassen durch die Einnahmen ’aus- geglichen wird, die den Gesellschaften zufliessen, wenn solche Versicherte durch Ausscheiden aus der Versicherung (mit Ausnahme des Todesfalles oder Erreichung der Höchstaltersgrenze) ihre Ansprüche aufgeben. Die so freigewordenen Beträge werden auf den „Reserve Suspense Fund“‘, der einen Teil des „National Insurance Fund“ bildet, übertragen, woraus dann die erforderlichen Abzüge zugunsten der obigen Versicherten gemacht werden. Bisher hat sich dieser Fonds hierfür mehr als ausreichend erwiesen. 2, Transfer Values. — Die Übertragung der Reserven von einer Gesell- schaft zur anderen vollzieht sich gleichfalls durch den „Reserve Suspense Fund“. Falls ein Versicherter aus einer Gesellschaft austritt (sei es, weil er die Versicherung überhaupt aufgibt oder die Geellschaft wechselt), so wird sein „Transfer Value‘ auf diesen Fonds übertragen. Tritt ein Versicher- ter in eine Gesellschaft ein, der bereits vorher einer anderen. Gesellschaft angehört hat, so wird sein „Transfer Value“ der neuen Gesellschaft gutge- schrieben und zu diesem Zweck. dem „Reserve Suspense Fund‘ entnommen. Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die technische Durchführung des Kapitaldeckungsverfahrens nicht unmittelbar zu der Finanzverwaltung der anerkannten Kassen selbst gehört. Diese beschränkt sich vielmehr darauf, ihren Kredit bei dem „National Fund“ je nach Bedarf.in Anspruch zu nehmen ‚und die ihr anvertrauten Gelder möglichst nutzbringend anzulegen. Alle fünf Jahre teilen ihr die Versicherungsmathematiker der Regierung den tatsächlichen. Stand ihrer Finanzen mit. Konto der Versicherungsausschüsse Die Versicherungsausschüsse sind für die Beistellung von Sachleistungen verantwortlich. Ihrem Konto werden die von den anerkannten Kassen je- weils geschuldeten Beträge gutgeschrieben. Andererseits wird das Konto mit allen Barzahlungen belastet, die dem Versicherungsausschuss vom „National Fund“ geleistet wurden. Konto jedes „„Denosit Contributor*‘ Der dem Versicherungszwang unterworfene Versicherte, der keiner anerkannten. Versicherungsgesellschaft angehört, zahlt ebenso wie sein Arbeitgeber den gesetzlich festgesetzten Beitrag. Dieser Beitrag wird ohne Abzug dem „Deposit Contribufors Fund“, der einen Teil des „National Fund“ darstellt, gutgeschrieben. Tritt der „Deposit Contributor“ in eine anerkannte Gesellschaft ein, So wird sein Habensaldo dem „Reserve Suspense Fund“ übertragen, der "a den „Transfer Value‘ des neuen Versicherten zur Verfügung stellt. Im Falle des Todes oder dauernden Aufenthaltes im Auslande hat der „Deposit Contributor‘“ bzw. seine Angehörigen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens; die andere Hälfte fliesst dem „Reserve Suspense Fund“ zu. _ Für diese Art von Versicherten besteht also keine Versicherung im eigentlichen Sinne. Denn einerseits gibt es keinen kollektiven Ausgleich der Risiken und andererseits sind den Versicherten die gesetzlichen Leistungen nicht gewährleistet. KRANKENVERSICHERUNG