EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 583 Hierzu kommt noch, dass in einer grossen Zahl von Ländern die Gesetzgebung es sich in den letzten Jahren angelegen sein liess, verschiedene Einrichtungen hervorzurufen und zur Entwicklung zu bringen, die das Los der am meisten bedürftigen Klassen. zu verbessern bestimmt sind : billige Wohnungen, Arbeitergärten, volkstümliche Kreditanstalten. Diese Unternehmungen bedürfen finanzieller Stütze. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus Misstrauen, sei es aus der Besorgnis einer unzulänglichen Vergütung, halten sich die privaten Kapitalien im allgemeinen davon fern oder sie werden. diesen Einrichtungen nur aus Wohltätigkeit zugeführt, Ist es nicht natürlich, dass die Sozialversicherung diesen Einrich- tungen Hilfe leiht ? Auf diese Weise verfügt die Sozialversicherung über einen ein wenig grösseren Anteil am Nationalvermögen, als zur Deckung der Leistungen unbedingt notwendig wäre. Ohne Sozialversicherung würden die Mittel, die auf diese Weise ver- schiedenen Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, vielleicht weder aufgebracht noch diesem Zwecke nutzbar gemacht werden. Die soeben gemachten Bemerkungen sind wie folgt zusammen- zufassen : Das Passivum einer nach dem Umlagesystem arbeitenden Krankenkasse enthält in der Regel einen Betriebsfonds, einen oder mehrere Reservefonds und gegebenenfalls besondere Fonds für Vorbeugung und soziale Gesundheitspflege. Bei dem System der Kapitaldeckung kommen ferner noch die mathematischen Rücklagen hinzu. Das dem Passivum gegenüberstehende Kassen- vermögen wird sich aus verschiedenen Werten zusammensetzen, die je nach der Art des Passivpostens, den zu decken sie bestimmt sind, wechselnde Grade von Flüssigkeit, von Sicherheit, von Ertrag für die Kasse selbst und von Nützlichkeit für die Volksgesamtheit aufweisen können: Die verschiedenen Anlagen werden nach dem Grad der Dringlichkeit vorgenommen. Für die technischen Rück- lagen ist in erster Linie die Sicherheit und der Zinsenertrag mass- gebend. Der Betriebsfonds muss vor allem flüssig sein, was auch für einen Teil der Rücklagen zutrifft. Im übrigen ist auch für die Rücklagen absolute Sicherheit erforderlich. Ist erst einmal diesen grundlegenden. Erfordernissen genügt, so können die Vorschriften in den Einzelheiten weniger streng sein und der freien Entschlies- ı Eine nach dem System der Kapitaldeckung arbeitende Kasse hat es im allge- Meinen nicht nötig, ihre technischen Rücklagen teilweise flüssig zu machen, Solange ihr Bestand an Versicherten sich erneuert. Ihren laufenden Lasten kann sie mit ihren jährlichen Einahmen, Prämien und Kapitalzinsen Genüge tun. Die fortschreitende Flüssigmachung wird erst notwendig, wenn der Bestand der Versicherten sich nicht mehr ergänzt.