392 DRITTER TEIL $ 4. — Die Verwaltungskosten Die Frage, wer die Verwaltungskosten der sozialen Pflicht- versicherung gegen Krankheit trägt, bleibt hier vollständig bei- seite. Die in dieser Hinsicht geltenden Bestimmungen sind im ersten Kapitel dargelegt worden. Ob aber diese Kosten ganz oder zum Teil aus den Versicherungsbeiträgen zu bestreiten sind, ob sie in gewissen Fällen den Arbeitgebern oder den öffentlichen Gewalten zur Last fallen, sie sind deshalb nicht weniger vorhanden und man muss, wenn man das Betriebsergebnis einer Kasse abschätzen will, ihre verhältnismässige Bedeutung zu bestimmen versuchen, Bevor man an diese Untersuchung herantritt, ist es gut, sich kurz in Erinnerung zurückzurufen, aus welchen Gründen die soziale Pflichtversicherung im allgemeinen mit einem besseren Betriebsergebnis arbeiten muss wie die auf. Gewinn gerichtete Versicherung. Ohne hier die verschiedenen Vorrechte namentlich in fiskalischer Beziehung nochmals zu erwähnen, welche die Sozialversicherung in ihrer Eigenschaft als gemeinnützige Ein- richtung geniesst, findet man, dass die Hauptvorzüge finanzieller Art, deren sie sich erfreut, die folgenden sind: In erster Reihe hat sie keinem Gesellschaftskapital eine Vergütung zu gewähren. Sodann werden sehr zahlreiche Verwaltungsgeschäfte (Verwal- tungsrat, Vorstand usw.) allgemein als rein ehrenamtliche wahrgenommen ; die sie besorgenden Personen erhalten einfach eine Entschädigung für ihre Auslagen und für die.ihren Berufs- geschäften entzogene Zeit. Endlich braucht sie keine Kundschaft anzuwerben und daher auch keine Vermittler, Makler oder Agenten zu bezahlen. Es ist ja bekannt, welche bedeutende Belastung in der kaufmännisch betriebenen Versicherung die Werbeprovisionen für die Abschlüsse darstellen. Allerdings ist es richtig, dass die Ermittlung der der Versicherung unterliegenden Personen oder Unternehmungen und die Führung der Listen der Versicherten ein Personal und: eine Arbeit von ziemlicher Bedeutung erfordern, und die dadurch erwachsenden Kosten müssen offenbar von der durch den Wegfall der Erwerbskosten erzielten Ersparnis in Abzug gebracht werden. | In diesen verschiedenen Vorteilen kann man, einen billigen Ausgleich für gewisse Belastungen. erblicken, welche die Sozial- versicherung zu ertragen genötigt ist. und die niemals von der gewerblichen Versicherung übernommen worden wären. So übt