DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 679 Bezirksknappschaften, sowie durch besondere Krankenkassen ($ 6, 7 u. 9 jes Reichsknappschaftsgesetzes). Die Errichtung der Reichsknappschaft erfolgt auf Grund der von ihr orlassenen und vom Reichsarbeitsminister genehmigten Satzung ($ 11, 12). Die Bezirksknappschaften und die besonderen Krankenkassen er- richtet die Reichsknappschaft ($ 9). Sonderkassen dürfen nur unter folgenden Bedingungen errichtet werden : ii. wenn die Einrichtung einer einzigen Krankenkasse für den ganzen Bezirk. wegen besonderer wirtschaftlicher Bedingungen oder wegen der weiten Entfernung des Betriebes vom Sitze der Bezirksknappschaft er- hebliche Schwierigkeiten verursachen würde ; 2, wenn durch die Zahl der im Kassenbezirk regelmässig beschäftigten Versicherten ihre dauernde Leistungsfähigkeit ausreichend sichergestellt erscheint ; 3. wenn die Leistungsfähigkeit der Bezirksknappschaft durch die Errichtung nicht gefährdet wird ; 4. wenn die Mehrheit der versicherten Betriebsangehörigen, die Mehr- heit der Arbeitgeber und die Mehrheit der Vertreter der Betriebsange- hörigen, die hierüber geheim abstimmen, zustimmen ($ 18). Die Verwaltung der Bezirksknappschaft führen, unter Mitwirkung von Knappschafesältesten und Angestelltenältesten,‘ der Bezirksvorstand. sowie die Abteilungsvorstände und die Bezirksversammlungen für Arbeiter- und Angestelltenangelegenheiten ($ 165). Die Knappschaftsältesten werden innerhalb von Sprengelwahlgruppen von den volljährigen versicherten Arbeitern, welche die bürgerlichen Ehrenrechte haben, in geheimer und unmittelbarer Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus ihrer Mitte gewählt. Die Knapp- schaftsältesten haben im allgemeinen das Recht und die Pflicht, die Be- folgung der Satzungen und der Sondervorschriften durch die versicherten Arbeiter zu überwachen und die Rechte der Arbeiter gegenüber der Reichs- knappschaft wahrzunehmen ($ 167). Die Organe bestehen je zu ?/; aus Vertretern der Arbeitgeber und je zu /, aus Vertretern der Versicherten ($ 169). . Die Vertreter der Arbeitgeber in der Bezirksversammlung und ihre Ersatzmänner werden von den Arbeitgebern aus deren Mitte, die Vertreter der Versicherten und ihre Ersatzmänner von den Knappschaftsältesten and Angestelltenältesten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aus deren Mitte gewählt ($ 177). Mindestens ?/, der Versichertenvertreter müssen Knappschaftsälteste oder Angestelltenälteste sein ($ 171). Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben ! . 1. Wahl der Vertreter zur Hauptversammlung der Reichsknappschaft ; 2, Erlass und Änderung der Sondervorschriften ; 3. Wahl eines Aus- schusses zur Prüfung und Abnahme der Krankenkassenjahresrechnung ($ 178). . Die Anstellungsverhältnisse der Angestellten der Reichsknappschaft, der Bezirksknappschaften und der besonderen Krankenkassen werden durch eine Dienstordnung geregelt ($ 185). ESTLAND LETTLAND In beiden Staaten sind die Bestimmungen über die Errichtung der allgemein vorgesehenen Berufskassen gleich: die Errichtung ist Sache der Pflichtversicherten. Die Genehmigung durch den Arbeitsinspektors erfolgt 1ach Vorlage des Satzungsentwurfs. Weicht derselbe von der Mustersatzung ab, so sind die höheren Verwaltungsbehörden zuständig. Kür Betriebe mit 500 und mehr Versicherten gelten hinsichtlich