686 VIERTER TEIL Bei einzelnen Kassen, z. B. bei den Grafschaftskassen in Irland und bei den. Betriebskrankenkassen, wird ein Teil der Vorstandsmitglieder (meist ein Viertel) vom Grafschaftsrat bzw. vom Unternehmer bestellt. c) Die Angestellten Die Hauptversammlung wählt die Treuhänder, einen Schatzmeister und einen Schriftführer. Die Treuhänder (Trustees) sind kraft Gesetzes Mitglieder des Vorstandes und für die Verwaltung des Kassenvermögens verantwortlich. Der Schatzmeister sowie der Schriftführer kann an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen, ohne jedoch Stimmrecht zu besitzen. Dem Schrift- führer liegt die Geschäftsführung der Kasse, insbesondere die Überweisung der Barleistungen, ob. Er untersteht der Aufsicht des Vorstandes. Die grossen Versicherungsgesellschaften, welche im ganzen Gebiet des Königreichs tätig sind, verwenden ausserdem in ihren verschiedenen Nieder- lassungen Angestellte, denen neben der Auszahlung der Barleistungen für die Krankenversicherung die Krledigung der sonstigen Geschäfte der Gesellschaft obliegt. VERWALTUNGSKOSTEN Die Verwaltungskosten der anerkannten Vereinskassen werden für jeden Versicherten in gleicher Höhe festgesetzt. Falls im Laufe des Jahres der für Verwaltungskosten vorgesehene Betrag nicht verausgabt wird, wird der Rest auf die Verwaltungskosten des nächsten Rechnungsjahres vorgetragen. Falls der angesetzte Betrag um mehr als 6d. auf den Ver- sicherten überschritten wird, kann von den Mitgliedern ein Sonderbeitrag erhoben werden. Mitglieder, welche denselben innerhalb der festgesetzten Frist nicht entrichten, können mit der Verminderung, der Hinausschiebung oder der zeitweiligen Einstellung der ihnen. etwa zustehenden Leistungen bestraft werden (Art. 73 des Gesetzes von 1914 ; Art. 17 des Gesetzes vom 6, Februar 1918 für Irland ; Art. 45—48 der Approved Soecieties Regulatione 1924). In den Jahren 1918 und 1919 betrugen die Verwaltungskosten auf den Versicherten 3s. 5d ; sie wurden 1920 auf 4s. 5d. und 1921 auf 48. 10d. erhöht. 1924 wurden sie wieder auf 4s. 5d. herabgesetzt. Seit 1921 wird ein Zuschlag von 3s. 4d. im Jahr auf den Versicherten von den Gesellschaften erhoben, welche Barmehrleistungen gewähren, wozu noch 5 v. H. der Aus- gaben für Sachleistungen hinzutreten !, Die Verwaltungskosten im TIrischen Freistaat betrugen 1925 auf den Versicherten 48, 1d. Die Verwaltungskosten aller Versicherungsträger Grossbritanniens beliefen sich auf2- 1922 . 1923. . 1924 . 19925 £3.306. 700 » 3.382.500 » 3.381.500 » 3.441.200 Im Irischen Freistaat betrugen die Verwaltungskosten 1925 £89.233. Folgende Tabelle unterrichtet über die Verwaltungskosten der anerkann-. ten Vereinskassen und der Versicherungsausschüsse Grossbritanniens während der Jahre 1914—-1924. * Royal Commission. on National Health Insurance Evidence. * Annual Reports of the Ministry of Health and Scottish Board. of Health.