718 VIERTER TEIL Am 1. Januar 1925 gestaltete sich die Organisation der polni- schen Kassenverbände folgendermassen : KASSENVERBÄNDE NACH DEM STANDE VOM l. JANUAR 1925 1 Datum der Errichtung Juli 1922 September 1922 Februar 1923 September 1924 in Organisierung begriffen | Bezirk { Wojewodschaften Krakau und Kielce so- wie der ehemals öster- reichische "Teil der Wojewodschaft Schle- sen. Wojewodschaften Lemberg, Stanislau, Tarnopol und Wolhy- Allen. Wojewodschaften Dosen und Pommern. Woilewodschaft Lodz Stadt Warschau und Wojewodschaften War- schau, Lublin und Bie- lostok. Site Krakau Lemberg Posen Lodz Warschau Zahl der angeschlossenen Kassen 37a 4 } 'q nn FÜR ARBEIT UND SOZIALHILFE : Die Soxiolversicherung in Polen. Bericht der polnischen Delegation an die 7. Internationale Arbeitskonterenz. Warschau, 1925 80 8. In der Tschechoslowakei hat jede Kasse zum Zwecke der Erfüllung der den Kassen gemeinsam zustehenden Aufgaben einem Kassen- verband anzugehören. Die Wahl des Verbandes ist Sache des Vorstandes und des Überwachungsausschusses. Sie erfolgt in zemeinsamer Sitzung beider Organe mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden. Wird eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht, so antcheidet die Zentralsozialversicherungsanstalt ($ 93 des Gesetzes vom 9. Oktober 1924). Die Kassenverbände unterliegen der Aufsicht der Zentralsozialversicherungsanstalt, in höherer. Instanz dem Ministerium für Soziale Fürsorge ($ 93, Abs. 3). Bei der Beaufsichtigung der Versicherungsträger kann sich die Zentral- sozlalversicherungsanstalt der Mitwirkung des Verbandes, ins- sgesondere zur Durchführung der Revisionen, bedienen ($ 93, Abs. 4). Die Satzung des Kassenverbandes kann die ange- schlossenen. Versicherungsträger verpflichten, sich bei der Durch- führung der Versicherung wechselseitige Hilfe zu leisten. Sie kann auch anordnen, dass ein Versicherungsträger Versicherungs-