786 Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist nur in Chile, Grie- ohenland und in dem Schweizer Kanton St. Gallen aufrecht- erhalten worden. Die Streitigkeiten über Versicherungsleistungen sind unterworfen : I, der Entscheidung von Schiedsrichtern oder Schiedsgerichten in den folgenden Ländern : Bulgarien, Rumänien, Grossbritannien, Schweiz: Nordirland, Appenzell (Inner-Rhoden), Irischer Freistaat, Appenzell (Ausser-Rhoden), Österreich, Tschechoslowakei. der Entscheidung besonderer Versicherungsgerichte in Deutschland, Polen, Estland, Portugal, Frankreich (Elsass-Lothrin- Rumänien, gen), im Königreich der Serben, Kro- {talien (neue Provinzen), aten und Slowenen, Japan, in der Tschechoslowakei, Litauen im Bund der Sozialistischen Luxemburg, Sowjet-Republiken, Norwegen, Ungarn. So haben von 26 allgemeinen Systemen der Krankenversicherung 23, also mehr als vier Fünftel, zur Einrichtung besonderer Spruchbehörden für die Entscheidung von Streitigkeiten über Leistungen Zuflucht genommen. FÜNFTER TEIL 2 Ss 5. — Übersicht über die Vorschriften betreffend Zusammen- setzung und Zuständigkeit der Spruchbehörden Nach dieser allgemeinen Darstellung der Fragen, die sich aus der Schaffung und dem Wirken der Spruchbehörden ergeben, soll nunmehr auf die Gesetzgebung der einzelnen Staa- ten eingegangen werden. Es soll versucht werden, den allgemeinen Aufbau jedes einzelnen Systems zu zeigen, dann sollen Zusammen- setzung und Zuständigkeit jeder Spruchbehörde in Kürze angege- ben. werden. BULGARIEN GESETZ voM 6. MÄRz 1924 Das bulgarische System gehört zu der Gruppe von Gesetzgebungen, die 3owohl besondere Schiedsgerichte als auch Verwaltungs- und ordentliche Gerichte vorgesehen haben.