DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 817 Aufstellung der Abrechnungen, die den Kontrollorganen vor- zulegen sind, bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften und im Falle von Unregelmässigkeiten oder der Abgabe falscher Erklärungen, die in betrügerischer Weise die Erlangung von Bei- hilfen bezwecken. WIDERSETZLICHKEITEN GEGEN DIE KONTROLLORGANE Gewisse Gesetze, insbesondere das deutsche und das englische, sehen die Verhängung schwerer Strafen gegen alle Personen vor, die sich der Ausübung der Kontrolle bei Durchführung des Gesetzes widersetzen, sei es, dass sie die Aufstellung von Nachweisen oder sonstigen Anzeigen, die sie den Kontrollbehörden oder ihren Beauf- tragten vorzulegen haben, verweigern oder einen Versicherten an der Aussage bei einem Verhör hindern oder endlich sich der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Versicherten in den Kontrollorganen. oder bei den Versicherungsgerichten widersetzen oder zu widersetzen versuchen. S$ 2. — Die Strafen Je nach der Schwere der Straftat hat der Schuldige Gefängnis, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder Geldstrafen zu gewär- tigen; er kann auch gezwungen werden, die nichtbezahlten Bei- träge nachzuentrichten, und zwar in dem gleichen oder einem Vielfachen des rückständigen Betrags. Ausserdem kann ihm sein Amt als Versicherungsvertreter entzogen werden. Gefängnisstrafen werden nur bei besonders schweren Vergehen verhängt, so bei Fälschung von Urkunden zu einem verbrecheri- schen. Zweck, bei Verletzung des Berufs- oder Amtsgeheimnisses sowie bei vorsätzlicher Erstattung eines unrichtigen Berichts über die Vermögenslage einer Versicherungskasse in der Absicht, sich unrechtmässiger Weise Unterstützungen oder Beihilfen irgend- welcher Art zu verschaffen. Je nach der Schwere des Falls kann das Vergehen ausser der Gefängnisstrafe auch noch den Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte und die Verurteilung zu einer Geldstrafe nach sich ziehen. Die Entziehung des Ehrenamts kann ausgesprochen werden, wenn ein Versicherungsvertreter dem Gesetz zuwiderhandelt oder seine Pflichten vernachlässigt. Geldstrafen können gegen Vertreter der Versicherungsorgane verhängt werden, wenn sie sich Verfehlungen bei der Ausübung KRANKENVERSICHERUNG x