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        <title>Die obligatorische Krankenversicherung</title>
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            <idno>176840707X</idno>
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      <div>284 ZWEITER TEIL

5) das Krankengeld kann um 10 v. H. seines Grundbetrags erhöht
werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 13 Wochen dauert,
am 20 v. H., wenn sie länger als 26 Wochen dauert, und um 30 v. H.,
wenn sie länger als 39 Wochen dauert ($ 105 b);
das Krankengeld kann bis um 10 v. H. für die verheirateten Versicherten
 erhöht werden, um 20 v. H. für die Versicherten, die für
eine Familie von 4 Mitgliedern zu sorgen haben, und um 30 v. EB.
tür die Versicherten, denen. der Unterhalt einer noch zahlreicheren
Familie obliegt ; als Familienglieder gelten in diesem Fall nur die
Ehegatten und die Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr (8 105 c).
Diese Erhöhung kann bereits mit dem Beginn des Bezugsrechts auf
das Krankengeld eintreten.
Die Mehrleistungen dürfen nur dann gewährt werden, wenn der gesamte
Betrag der zur Krankenversicherung zu leistenden Beiträge 5 v. H. des
Jurchschnittlichen Arbeitsverdienstes der Versicherten nicht übersteigt
und wenn die Versicherungsanstalt vor Einführung der Mehrleistungen
über eine Rücklage verfügt, die mindestens dem Durchschnitt der Ausgaben
 in den letzten 3 Jahren entspricht ($ 105, 159, 178, 179).

Durchführungsergebnisse

Die untenstehende Tabelle gibt den Hundertsatz der Krankheitsfälle
ınd die Krankenziffer an.

ZAHL DER KRANKHEITSFÄLLE UND DIE KRANKENZIFFER,
FÜR BÖHMEN, MÄHREN UND SCHLESIEN

Jahr

Zahl der Kranken auf
je 100 Versicherte

1920 41,45
1921 47,31
1922 51,77
1923 45,81

Krankheitsfälle
auf je 100 Versicherte

|

51,81
59,99
66,49
60,27

Krankenziffer

2,67
3,46
3,90
3.42

Für die Slowakei und Karpathorussland stehen entsprechenden Zahlen
uicht für Verfügung.

Zahl der Krankheitstage

Anderseits sind Aufstellungen über die Zahl der Krankheitstage
and die durchschnittliche Dauer der Krankheiten vorhanden.

ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN KRANKHEITSTAGE UND DURCHSCHNITTLICHE
DAUER DER KRANKHEITEN IN BÖHMEN, MÄHREN UND SCHLESIEN

jahr

1920
1921
1922
1923

A A
e4a1: Zahl der auf einen
Durchschnittliche | Versicherten entfallenden
Dauer einer Krankheit Krankheitstage

9,79
12,62
14,22
12.48

17,57
19,39
19,78
19.18</div>
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