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        <title>Die obligatorische Krankenversicherung</title>
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      <div>LEISTUNGEN 383 
Beobachtung erleichtert die Entbindung. Während und unmittelbar 
Nach der Niederkunft kann die Mutter den Beistand des Arztes 
Oder der Hebamme nicht entbehren. Der Zustand der Wöchnerin 
erfordert Schonung und macht sie für eine gewisse Zeit nach der 
Entbindung unfähig, ihrem Beruf nachzugehen. Das neugeborene 
Kind bedarf des Schutzes und soll von der Mutter nicht entfernt 
werden. Die Mutter soll es stillen und pflegen. Die Überwachung 
des Stillens und der Pflege des Säuglings sind Voraussetzungen 
seines Gedeihens. Das Wohl der Mutter wie des Kindes erfordert 
die Befriedigung dieser Bedürfnisse. 
Alle Industriestaaten sind sich dessen wohl bewusst. Dies 
bezeugen die Beschlüsse, welche die Internationale Arbeitskon- 
ferenz im Jahre 1919 auf ihrer ersten Tagung in Washington 
gefasst hat. Insbesondere enthält der Entwurf eines Überein- 
kommens über die Beschäftigung der Frauen vor und nach der 
Entbindung eine Reihe von Verboten und räumt den in Industrie- 
und Handelsunternehmungen beschäftigten Frauen gewisse Rechte 
81n : 
1. Die Frau darf während 6 Wochen nach der Entbindung 
Nicht beschäftigt werden ; 
2. sie kann ihre Arbeit verlassen, wenn sie ein ärztliches Zeugnis 
beibringt,. das ihre Niederkunft voraussichtlich binnen 
6 Wochen stattfinden wird ; 
3. ihr Arbeitgeber darf ihr während der Abwesenheit nicht 
kündigen ; 
die Frau erhält während ihrer Abwesenheit eine Unter- 
stützung, die ausreicht, um sie und ihr Kind in guten 
gesundheitlichen Verhältnissen zu erhalten; 
Sie hat ausserdem Anspruch auf die unentgeltliche Behandlung 
durch. einen Arzt oder eine Hebamme; | 
6, endlich hat die Frau, die ihr Kind selber nährt, während 
der Arbeitszeit Anspruch auf 2 Ruhepausen von je einer 
halben Stunde, die ihr das Stillen gestatten. 
en auch die Bestimmungen des Übereinkommens noch nicht 
Zwe — Staaten angenommen worden sind, so wird doch ihre 
hier, Mässigkeit und Billigkeit von keiner Seite bestritten. Die 
en Br thaltenen Regeln werden, mehr und mehr zur internationa- 
der ap. tschnur für den Schutz der Mutterschaft. Zur Zeit ist in 
nach den m Senden Zahl der Staaten die Beschäftigung von Frauen 
ger er Niederkunft in Industrie und Handel untersagt; schwan- 
® Frauen können für eine gewisse Zeit vor der Niederkunft 
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