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        <title>Die obligatorische Krankenversicherung</title>
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            <idno>176840707X</idno>
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VIERTER TEIL

AUF 100 EI GESAMTAUSGABEN ENTFALLENDE VERWALTUNGSKOSTEN
(in Lei)

Jahr

L919
1920
1921
1922
1923
1924
1925

Personalbedarf j

10,91
13,62
14,40
16,67

Sachbedarf

32,66
15,73
18,96
8,04
9,18
10,66
11.16

Bukowina

In dem früheren österreichischen Gebiet (Bukowina) ist das Gesetz
vom 30. März 1888 in Kraft geblieben 2.

VERWALTUNGSKOSTEN

Die Versicherungsträger der Bukowina haben für Verwaltungskosten
in den Jahren 1922-1924 folgende Beträge ausgegeben :

VERWALTUNGSKOSTEN
(in Lei)

Verwaltungskosten
insgesamt ....
Verwaltungskosten auf
den Kopf des Versicherten.
 . .

1922

1.587.2928.82

64 230

109%

2.026.161.41

64.76

1924

3.614.316.47

| 102,78

RKUSSLAND

Die Errichtung der Versicherungskassen im Bund der Sozialistischen
Sowjet-Republiken erfolgt unter unmittelbarer Mitwirkung der Arbeitergewerkschaften,
 Diese sind ausdrücklich zur Mitarbeit bei der Schaffung
der in den Departements oder in den Verwaltungsbezirken zu errichtenden
Organe der Sozialversicherung, welche die Versicherungskassen zu errichten
haben, berufen.
Solche Kassen müssen für einen Umkreis von wenigstens 2 Werst mit
mindestens 2.000 Versicherten errichtet werden. Auf Grund. einer Vereinbarung
 zwischen den in Departementen oder in den Verwaltungsbezirken
errichteten Organen der Sozialversicherung und dem Gewerkschaftsverband
kann‘ eine. Versicherungskasse für einen Umkreis mit weniger als 2.000
Versicherten errichtet werden, wenn die Unmöglichkeit nachgewiesen
ist, die in dem betreffenden Umkreis liegenden Unternehmen, Betriebe
und Arbeitsstätten einer anderen Kasse zu unterstellen oder wenn in
dem Umkreis einzelne Wirıschaftsbetriebe (Fabriken, grössere Werkstätten‘
mit einer beträchtlichen Arbeiterzahl bestehen.

' Siehe Seite ARA5.</div>
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