rigens im Tierreich auch der Fall —, nein, auch ihre materiellen Be— dürfnisse sind gleich oder mur dem Grade nach verschieden. Dem— gemäß bewegt sich auch ihre Technik, ihre Wissenschaft auf derselben Linie. Alles das liegt auf dem Gebiet der äußeren Lebensumstände, ebenso wie Handel und Verkehr, wobei sich indessen schon mannig— fache Unterschiede ergeben. Wesentlich anders liegt es auf dem Ge— biete der Kunst. Ein Dürer und Rembrandt sind ebenso ausgeprägte Vertreter deutscher Malerei, wie Raphael und Tizian solche der italienischen oder ein Watteau der französischen. Es sind die Unter⸗ schiede der Anschauungs- und Empfindungsweise, die sich hier geltend machen. Noch stärker ausgeprägt sind die Unterschiede in der Dicht— kunst, in der Literatur, die die tiefsten Regungen der Seele und des Gemütes eines Volkes zum Ausdruck bringen. Ein Goethe, Schiller oder Hoelderlin sind im französischen ebenso wenig denkbar wie ein Voltaire, Molière oder Racine im deutschen. In der Musik tritt der Unterschied womöglich noch deutlicher hervor. Man braucht hier einerseits nur an Verdi, Rossini und Mascagni, anderseits an Bach, Beethoven und Wagner zu denken, um sich des Gegensatzes bewußt zu werden. Je reiner sich ein Volk von Beimischungen fremder Rassen er— hält, umso mehr und umso tiefer und stärker kommt seine Eigenart in allen Geistesoffenbarungen zum Ausdruck. Ein rassenmäßig böllig gemischtes Volk wird es schwerlich zu einer eigenartigen Kul⸗ tur bringen, es sei denn, daß sich mit der Zeit eine Rasse vor den anderen durchzusetzen vermag. Als Beispiel von Meischrassen ohne eigene Kultur erwähne ich die Vereinigten Staaten, namentlich aber die Staaten von Mittel- und Güdamerika. Dabei ist aber sehr wohl auch in solchen Völkern ein ausgeprägtes Nationalgefühl möglich. Nicht einmal auf dem Gebiete der Sittengesetze besteht unter den Völkern — auch wenn man von den ganz unzivilisierten absieht — Gleichheit der Auschauungen. Soweit eine solche unter Völkern ähnlicher Kulturstufe vorhanden ist, liegt eine zufällige, meist auf religiöse Einflüsse zurückzuführende Uebereinstimmung vor, deren bin— dende Bedeutung aber lediglich auf der Autorität des eigenen Vol— kes oder Staates und der in ihm geltenden Gesetze und Anschauungen bderuht.