und Kapitalist, er spricht immer von dem Kapitalisten, auch wo er den Unternehmer meint. Professor Liefmann in seinem Buch „Die Unternehmungsformen“ wird zwar im allgemeinen den praktischen Verhältnissen gerecht, zieht aber nach meinem Empfinden eine zu scharfe Grenzlinie zwischen „Personal“ und „Kapital“-Gesellschaften. Eine scharfe Grenzlinie zwischen diesen Formen der Gesellschaft zu ziehen, ist aber heute noch weniger berechtigt als früher, denn die Wahl der Gesellschaftsform ist etwas, was heute mit dem inneren Wesen und Zweck des Unternehmens kaum noch etwas zut tun hat. Die Frage, ob ein Unternehmen die Form einer offenen Handelsgesellschaft, einer G. m. b. H. oder einer Aktiengesellschaft erhält, wird heute meist nach den praktischen Gesichtspunkten der Kreditbeschaffung, der Besteue— rung, der Erbteilung usw. entschieden. Und diese Gesichtspunkte haben neuerdings zu einer starken Bevorzugung der Aktiengesellschaften ge— führt; ob mit Recht oder Unrecht, das lasse ich dahingestellt. Die Aktiengesellschaft hat aber heute ebenso ihre persönliche Spitze wie jede andere Gesellschaftsform. Unternehmer ist bei ihr, wie Lief⸗ mann richtig hervorhebt, die Gesamtheit der Aktionäre. Unter ihnen gibt es viele, die den Besitz der Aktien als eine reine Geldanlage betrach— ten. Sie legen ihr Geld ebenso in Aktien, wie andere in einer Spar— kasse oder einer Bank au. Wenn sie anf diese Weise das Risiko eines Teilunternehmers auf sich nehmen und sich doch nicht um das Unter⸗ nehmen und seine Leitung kümmern, so ist das ihre Privatsache. Viele haben diese ihre Sorglosigkeit mit dem Verlust ihrer Aktien büßen müssen oder mit langjähriger Ertraglosigkeit des in den Aktien an— gelegten Vermögens und mit deren Wertverminderung. Mit Recht sind deshalb auch Aktien als nicht mündelsichere Papiere erklärt, wo— kei man allerdings von dem durch die Inflation herbeigeführten Aus— nahmezustand der Wertlosigkeit auch von mündelsicheren Papieren ab⸗ sehen muß. Aus gleichem Grunde hat die deutsche Gesetzgebung bisher die Mindesthöhe der Aktien auf einen verhältnismäßig hohen Betrag festgesetzt, um kleine Leute vor der Versuchung, ihre Ersparnisse in unsicheren Werten anzulegen, zu bewahren. Dieser Zweck ist zwar nicht voll, aber doch zum großen Teil erreicht worden. Wenn heute eine lebhafte Werbung für Einführung sogenannter kleiner Aktien im Wertbetrage von 100 Meark oder gar 20 Moark betrieben wird, so beruht dies auf der durch die augenblickliche Scheinkonfunktur her—