Ein anderer Punkt des Augriffs gegen die natürliche Wirt— schaftsordnung ist die angebliche Rechtlosigkeit, in der sich Arbeiter und Angestellte demm Unternehmer gegenüber befinden sollen. Hier— auf bezieht sich insbesondere der von kathedersozialistischer Geite gefallene Ausspruch, daß das „Gewaltverhältnis“ in ein „Rechts— verhältnis“ umgestaltet und die Forderung, daß den Arbeitern und Augestellten ein Nritbestimmungsrecht gegeben werden müsse. Zur Begründung verweist man darauf, daß die durch das Aufkommen der Maschinen geförderte Arbeitsteilung zu einer ‚Entseelung“ der Arbeit geführt und dem Arbeiter das innere Verhältnis zur Arbeit und zum Betrieb genommen habe. Weiter sagt man, daß der Arbeiter keine Aufstiegmöglichkeiten besitze und auch nicht die Möglichkeit habe, ein wenn auch bescheidenes Vermögen anzusammeln. Um ihm das In— teresse aut Betriebe und um ihm seine Arbeitsfreudigkeit wiederzu⸗ geben, sei jene Reform nötig. Sehen wir uns in Ergänzung dessen, was ich früher schon gesagt habe, einmal die tatsächlichen Verhältnisse an. Daß der Arbeiter in der ersten Zeit des Aufkommens der Maschinenarbeit vielfach in einer höchst üblen Lage war, ist bekanut. Der Staat stand damals den neu durch die aufkommende Industrie geschaffenen sozialen Verhältnissen ratlos gegenüber. Man muß sich außerdem vergegenwärtigen, daß dies die Zeit war, in der von dem vielbewunderten England die Frei— handelslehre ausging, die in dem national zersplitterten, unter Polizei— willkür seufzenden Deutschland willige Aufnahme fand. Gläubig wurde die für das damalige Enugland sehr vorteilhafte Lehre des laisser fairo et laissez passer von den deutschen Volkswirtschafts- lehrern, Parlamentariern und Staatsmännern übernommen, bis der Einiger Deutschlands, Bismarck, die Lehre als falsch für Deutschland erkannte und die Wendung herbeiführte. Er sah, daß der deutsche Arbeiter eines staatlichen Schutzes gegen die übermäßige Ausbeutung seiner Arbeitskraft bedurfte, er sah aber auch, daß die unter viel un— günstigeren Verhältuissen arbeitende deutsche Wirtschaft zu ihrer Er— starkung einen Schutz gegen die übermächtige ausländische, insbesondere