Kulturgattung Ackerboden . . Dauerwiesen. ... Gemüsegärten. Zier- und Obstgärten. Weingärten . . Hutweiden . Wälder . Teiche und Sümpfe 35 Verbaute und andere unproduktive Flächen Zusammen Ausmaß in /, des in ha Gesamtausm 5,900.032 4204 L ßðo. 18 988 16.109 —* 3007 — 17256 — 1207.218 8· 6 — 38 16 857 o 6461927 160 14,035. 1900 100— (Tschechoslowakei, Friedrich Weil, Verlag Perthes, Gotha-Stuttgart, Seite 77). Das Dienstverhältnis der in der Hauswirtschaft beschäf— tigten Arbeitnehmer, bezüglich dessen in Deutschland die Herausgabe eines besonderen Gesetzes, des Hausgehilfengesetzes, geplant wird, wird noch derzeit mangels einer einheitlchen gesetzlichen Regelung in unserer Republik durch die Dienstbotenordnungen geregelt. Wichtige Bestimmungen derselben wurden allerdings durch die moderne Gesetz— gebung beruͤhrt bzw. aufgehoben. So wurden durch das Gesetz vom 17. Ottober 1919, Slg. Nr. 571, betreffend die Abschaffung der Abeits- und Dienstbotenbücher sowie der Strafbarkeit der grundlosen Auf—⸗ lösung des Arbeitsverhältnisses die diesem Gesetze widersprechenden Bestimmungen der Dienstbotenordnungen aufgehoben, darunter die 88 34 bis einschließlich 80 der Dienstbolenordnung für Mähren vom 2Mai 1886, L.G. Bl. Nr. 538 (betr. Dienstbotenbücher), und die 88 5, 9, 82, 88 der mähr. Dienstbotenordnung, betr. die Strafbarkeit des Nichtantrittes eines Postens, der grundlosen Auflösung des Dienstverhältnisses und die Möglichkeit, den Dienstnehmer auf Ver— langen des Dienstgebers mit Zwangsmaßregeln zum Dienstantritte oder zur Rückkehr in den Dienst anzuhalten. Um den Arbeitnehmern die Moglichkeit zu geben, an Stelle der aufgehobenen Arbeitsbücher und Diensibotenbücher einen verläßlichen amtlichen Ausweis zu er— halten, wurde mit Regierungsverordnung vom 8. August 1919, Slg. Nr. 81, betreffend die Einführung von allgemeinen Bür— gerlegitimationen, vorgeschrieben, daß jeder öéechoslova— ische Bürger das Recht hat, die Ausstellung einer allgemeinen Bürgerlegitsimation zu verlangen. die ihm im Staate als Nach— 485