Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag wurde bereits mehrmals hervorgehoben, der erstere hat zum Gegenstande die Leistung einer Arbeit, der letztere „die Her— stellung eines Werkes“, also den Erfolg einer Abeit. Es wird von meh— reren Schriftstellern ein Unterschied gemacht zwischen dem Zeit— lbohn-vertrage und dem Akkordlohnvertrage. Im Wesen der Sache ist diese Unterscheidung nicht begründet, denn der Zeitlohnvertrag und der Akkordlohnvertrag sind Arbeitsverträge, welche sich in nichts als durch die Art des Lohnes unterscheiden, welcher dann bei beiden auch anders genannt wird. Bei genauer Prüfung wird sich zwischen beiden ein anderweitiger Unterschied nicht ergeben! Strenge genommen, sollte der Atkordlohnvertrag heißen Stücklohnvertrag, denn unter Akkordlohn versteht man eine bei der Übernahme eines ganz bestimmten Arbeitsganzen zur Ausführung durch eine Arbeitergruppe hiefür festgesetzte Gesamtentlohnung, welche dann unter die Mitglieder dieser Arbeitergruppe, der Akkordpartie wie sie genannt wird, nach einem bestimmlen Schlüssel aufgeteilt wird. Es ist aber auch üblich für die Bezeichnung Stücklohn, die Bezeichnung Akkordlohn zu gebrauchen. Wenn der Lohn lediglich in Berücksichtigung der Zeitdauer der Arbeit bemessen wird, spricht man von „Zeitlohn“, wenn der Lohn ohne jede Rücksicht auf die Zeitdauer der AÄrbeit bemessen wird, lediglich nach dem durch die Arbeit geleisteten Quantum, nach der Menge geleisteter Arbeit (nach Anzahl der hergestellten Stücke u. dergl.), spricht man von Stuͤcklohn oder auch Akkordlohn. Üher die beiden Lohnarten und ihre Verwendbarkeit, über Vorteile und Nachteile sagt Philippovich Grundriß der politischen Hkonomie, 1. Band, Seite 249) sehr präzise folgendes: „Der Lohn wird entweder gezahlt für die UÜberlassung der Arbeitskraft während bestimmter Zeit, ohne daß die Größe der wäh⸗ rend dieser Zeit tatsächlich gewährten Leistung auf die Höhe des Loh— nes Einfluß gewänne (Zeitlohn) oder es wird ohne Ruͤcksicht auf die berbrauchte Zeit der Lohn nach der Größe der Leistung bemessen (Stück— Akkord-lohns. Die Grundvoraussetzung für die Anwendung des Akkordlohnes ist die Möglichkeit der Messung der individuellen Lei— stung des einzelnen Arbeilers, sei es, daß dieser für sich arbeitet, sei es, daß seine Arbeitsleistung in der Gesamtleistung unterscheidbar hervor— trit. Uberall, wo eine solche Ausscheidung nicht möglich ist, muß der Zeitlohn eintreten. Bei diesem wird die tůchtige, wie die minder tüch— ige Arbeit in gleicher Weise entlohnt. Er ist im letzteren Falle dem Interesse des Arbeitgebers, im ersteren dem des Arbeiters entgegen. Der Ausporn zu größerer Leistung muß beim Zeitlohn durch äußere Mittel, Aufsicht, Drohung der Entlassung gegeben werden, beim Akkordlohn ist er durch das Interesse des Ärbeiters selbst gegeben, da dessen Einkommen mit der erhöhten Leistung wächst. Bei starker Ver—