Königreich S. H. S. Ungarn Deutschland Polen. sterrech Sowjetrepubliken . Rumänien. .— Verschiedene Staaten zusammen 20 380 668 se oe ot 12. 238.808 Auf wie folgt: die Länder der Republik verteilten sich die Ausländer, 93.757 46. 448 49. 530 42. 313 61760 238. 808 (Siehe Statistisches Jahrbuch der Ossl. Republik, II. Teil, XIII.; hier sind Tabellen mit sehr wertvollen Kombinationen veröffentlicht.) Böhmen Mähren Schlesien Slovakei. Karpatorußland Ein Beschäftigungsgebot: Zwangseinstellung von Arbeitskräften) befteht in einigen Staaten zu Gunsten Kriegsinvali— der; so in Deutschland nach dem Gesetze über die Beschäftigung Schwer⸗ beschädigter ex 1920, novelliert unter dem 28. Dez. 1922, neu ver⸗ öffentlicht unter dem 12. Jänner 1928, mit Ausführungsverordnung vom 13. Feber 1924. In österreich steht derzeit das Invalidenbeschäf— tigungsgesetß vom 28. Dez. 1926, B.-G. Bl. Nr. 886 in Kraft, mit welchem die Geltungsdauer des bisher bestandenen Gesetzes mit einigen Anderungen verlängert wurde. Derlei Bestimmungen kenut das éechoslovakische Recht nicht; jüngsten Datums sind in unserem Rechte Bestimmungen, über die Zwangseinstellung länger dienender Unteroffiziere. Im 8 2 des Gesetzes vom 8. April 10271 Slg. Nr. 54, kundgemacht am 18. Mai 1927. (Prager Archiv 1927, Nr. g8, Seite 476) werden den länger dienenden Unteroffizieren in dem Umfange und unter den Bedingungen dieses Gesetzes vorbe— halten: J. Gewisse Dienstposten im Staatsdienste. II. Solche Stellen im Dienste der öffentlichrechtlichen Korporationen und Anstalten. III. Im Dienste „a) der dem öffentlichen Eisenbahn- und Dampf— schiffahrisverkehre dienenden Privatunternehmungen; bh) der Betriebe und Unternehmungen, bei denen der Staat im vorwiegenden Maße Teilhaber ist; c) der vom Staate dauernd subventionierten oder garantierten Betriebe und Unternehmungen, zu deren Errichtung