Die Tagesordnung der ersten Arbeitskonferenz in Washington var bereits in den Friedensverträgen festgesett. Die Beschlüsse der Konferenz über die Festsetzung der Arbeitszeit in gewerblichen Be— trieben auf 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich sind von überragender sozialpolitischer Bedeutung! Die Sechoslowakische Republik hat das Ubereinkommen von Was⸗ dington bezüglich der achtstündigen Arbeitszeil ratifiziert am 24. August 1921; es wurde kundgemacht unter Nr. 80 der Samm— liung der Gesetze und Verordnungen der Republik. J (Das Gesetz über den achtstündigen Arbeiterstag der Republik Osterreich datiert vom 17. Dezember 1919, St.G.-Nr. 5881.) Beim internationalen sozialistischen Kongresse in Marseille, im August 1925, erstattete der Verireter Englands Tom Shaw, der seiner⸗ zeitige Präsident der Kommiffion für den Achtstundentag, einen sehr interessanten Bericht über den gegenwärtigen Stand der Achtstundentagbewegung, dem wir folgende Daten entnehmen. Als die Tagung von Washington den Beschluß über den Acht— stundentag faßte, nahm man an, daß sämtliche Staaten ehestens den Beschluß ratifizieren werden. Diese Erwartungen sind nun nicht erfüllt worden. Vor allen hat England dies noch nicht getan, das gleiche gilt bon Deutschland. Der Sturz der Arbeiterregierung Mac Donald in England hat die Bestrebungen auf Ratifizierung in England gehemmt. Von den Industriestaaten der Welt ist nur die ẽechossowakische Re— publik dem Übereinkommen von Washington bedingungslos beigetre⸗ ten, daneben die industreill nur weniger entwickelten Staaten Bul⸗ garien, Griechenland, Indien, Rumänien und Litauen; Ssterreich und Italien haben bedingungsweise zugesftimmt, in Belgien, Chile, Süd— lawien, Spanien, Schweden, Britisch-Kolimbien ist die Gesetzgebung angeblich gleichwertig der Washingtoner Vereinbarung. Frankreich hat sich bereit exrklärt, dem Ubereinkommen beizutreten, enn dies auch seitens Deutschland geschieht. Ungarn will die Genehmigung erwä⸗ gen, sobald es dessen wirtschaftliche und —D ten. In der Schweiz gilt der Achtstundentag bzw. es gilt dort ein Gesetz über die Achtundvierzigstundenwoche, aber es gilt nicht für die kleine Industrie und die Eisenbahnen. Dänemark und Kanada erwä— gen den Beitritt zum Übereinkommen, Neuseeland und Australien —DDDD— Konventionsbestimmungen entsprechende Arbeitszeit, in den Vereinigten Staaten soll etwa die Häaͤlfte der Arbeiterschaft nur 48 Stunden in der Woche oder weniger arbeiten. Wenn Deutschland und England die Washingtoner Vereinbarung akzeptieren würden, würde sich nach Ansicht Tom Shaws kein einziger Industriestaat von einiger Bedeutung weigern dies zu tun. 322.