II. Rationalisierungsformen 15 werden im spaͤteren Verlauf unserer Untersuchungen klarzustellen haben, welche außerordentlich weitgehenden sozialpolitischen und soziologischen Folgen und Komplikationen sich aus der Anwendung der psychotechnischen Maßnahmen der berufspolitischen Rationali⸗ sierung ergeben. Zu den Maßnahmen der berufspolitischen Rationalisierung im weiteren Sinne zaͤhlen ferner alle Einrichtungen, die den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zum Gegen⸗ stand haben. Solche Einrichtungen sind im Rahmen der Arbeits⸗ marktpolitik im engeren Sinne: a) ordentliche (regelmaͤßige) Maß⸗ nahmen: Arbeitsvermittlung; Berufsberatung und Lehrstellenver⸗ mittlung GBerufsausbildung); b) außerordentliche (besondere) Maß⸗ nahmen: Zwangsausgleich auf dem Arbeitsmarkte (Zwang zur Ein⸗ stellung oder Entlassung, Zwang gegen Entlassung, Beschränkung der Arbeitszeit), Arbeitsverteilung (Auswertung der öffentlichen Bei⸗ träge und Arbeiten, Beeinflussung der privaten Wirtschaft durch den Diskont), Arbeitsbeschaffung Motstandsarbeiten, organisatorische Maßnahmen), Wanderungspolitik. Für die Arbeitsmarktpolitik in weiterem Sinne kommt in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Sicherung der Erwerbslosen durch die Erwerbslosenfürsorge oder Arbeitslosenversicherung in Betracht. Die vierte Gruppe der Rationalisierungs maßnahmen schließlich, die wirtschaftsorganisatorische Rationalisierung, hat die zweck⸗ maͤßigste Eingliederung des rationalisierten Einzelbetriebes in den ein⸗ schlägigen Gewerbezweig, die „Branche“, sowie die Einordnung des einzelnen Gewerbezweiges in die Gesamtstruktur der Nationalwirtschaft, schließlich die planvolle Einfügung der Nationalwirtschaft in die Welt⸗ wirtschaft zum Gegenstand. Sie stellt sich sonach als die bereits er⸗ waͤhnte „Rationalisterung der Rationalisierung“ dar. Man kann zwei Formen der wirtschaftsorganisatorischen Rationali⸗ sierung unterscheiden: die Spezialisierung und Kombinierung, und die Differenzierung und Integration. Unter Speziali⸗