IV. Traͤger der Rationalisierung — 1. Die Privatwirtschaft 37 setzliche Bestimmungen in der Art der kontinentalen Betriebsraͤte⸗ gesetzgebung ex officio „verankert“ sind. Die „Works councils“, die amerikanischen „Betriebsraͤte“ haben nur in der Kriegszeit eine vor⸗ ůͤbergehende Bedeutung gehabt und sind in der Nachkriegszeit zahlen⸗ wie wirkungsmäßig erheblich zurückgegangen. Im Jahre 1979 zählte man 225 Ausschüsse bei 122 Arbeitgebern, im Jahre 1922 725, im Jahre 1924 814 bei 212 Arbeitgebern mit rund 1,2 Millionen er⸗ faßten Arbeitnehmern. Von 1922 bis 1924 sind fast 200 Ausschüsse hauptsaͤchlich in der Metall⸗ und Maschinenindustrie, im Verviel⸗ faͤltigungsgewerbe, in der Nahrungsmittelindustrie und im Verkehr wieder aufgelöst worden. Die Zahl der Betriebsraͤte in den Vereinigten Staaten ist also gering. Immerhin haben sie sich bei den Großbetrieben noch am ehesten erhalten. Hier ist die zunehmende Ausdehnung der Unter⸗ nehmungen der Anlaß dafür, daß sich die Betriebsleitungen dem Betriebsparlamentarismus geneigter zeigen; eine geordnete Ver⸗ tretung der Belegschaftsinteressen wird von ihnen — wie man aus amerikanischen Berichten entnehmen kann — in dem Maße will⸗ kommen geheißen, in welchem sie selbst die Arbeitsverhaͤltnisse im ein⸗ zelnen nicht mehr zu überprüfen vermögen. In diesem Sinne ist also die wirtschaftsorganisatorische Rationalisierung in den Vereinigten Staaten geradezu ein Antrieb zur Verwirklichung der Wirtschafts⸗ demokratie geworden. Auch die kontinentale wirtschafts⸗politische Gesetzgebung wird an der Tatsache der Konzentration der Wirtschaft nicht laͤnger vor⸗ ůbergehen dürfen. Die bestehenden Gesetze, insbesondere das deutsche Betriebsraͤtegesetz, erstrecken sich nicht auf die Großunternehmung, den Trust, das Syndikat, das Kartell. Die für die Leitung der Wirt⸗ schaft von Jahr zu Jahr mehr und mehr entscheidenden Wirtschafts⸗ instanzen sind von dem gesetzlichen Zwang zur Verwirklichung der Betriebsdemokratie durch Hinzuziehung von Belegschaftsvertretern zur Konzernleitung bisher unberührt geblieben.