54 A. Tatsachen uͤblichen Geltung zu bringen. Im übrigen handelt es sich hierbei haupt⸗ saͤchlich darum, zunaͤchst einmal die Packungen und Gewichte zu ver⸗ einheitlichen. Für Butter und andere Molkereiprodukte haben in der letzten Zeit verschiedene, insbesondere norddeutsche Provinzen, voran Schleswig⸗ Holstein, feste Standards in bestimmten, durch Warenzeichen ge⸗ schützten Marken geschaffen. Angefangen wird hier bei dem Urprodukt, bei der Milch, deren Qualität in jeder Weise zu heben ist. Erste Vor⸗ aussetzung für die Herausgabe von Qualitäts⸗ und Standardmarken ist die Einrichtung einer staͤndigen und wirksamen Kontrolle der ange⸗ schlossenen Molkereien durch die zuständige Landwirtschaftskammer, die auch für die ordnungsmaäßige Durchführung der Kontrolle die Verantwortung trägt. So hat z. B. die preußische Hauptlandwirt⸗ schaftskammer für die Herausgabe von Markenbutter neuerdings ein⸗ heitliche Bestimmungen festgelegt. Auch in der Tierzucht wird es in immer höherem Maße notwendig werden, bei den zahlreichen Rassen und Sorten anzufangen, aus dem bestehenden Rassen⸗ und Sorten⸗ wirrwarr herauszukommen und in groͤßeren Wirtschaftsgebieten sich auf einheitliche Rassen zu einigen. In dem Maße, in welchem diese Standardisierung landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse, die „Marken⸗Produktion“ in Deutschland durch⸗ geführt werden wird, würde nicht nur die Einfuhr von Agrarprodukten vermindert, sondern auch das Mißtrauen der staädtischen Bevölkerung gegen die Handelsgebräuche der agrarischen Produzenten und Händler und damit die unerträgliche, den Volksgemeinschaftsge⸗ danken schwer schädigende Spannung zwischen Stadt und Land ver⸗ ringert werden koͤnnen: ein wichtiges kulturelles Nebenziel der land⸗ wirtschaftlichen Rationalisierung. Eine sehr wichtige Rationalisierungs maßnahme stellt auch die Ver⸗ minderung der starken Preisschwankungen dar, die zu einem Teil auf die Uneinheitlichkeit der Warenarten, zum größten Teil aber auf die unzureichende Regelung der landwirtschaftlichen Marktver⸗