8 A. Tatsachen werden müssen, gleichviel von welcher Seite sie kommt. Die Staaten wie die Privatindustrie sind als Schrittmacher der Rationalisierung gleich willkommen. Indessen erfordert es das Interesse der Allgemein⸗ heit, daß die Staaten ihre Privatwirtschaft bei der weltwirtschaftlichen Verstaändigung nicht wahllos gewähren lassen, sondern ihr ein staat⸗ liches Aufsichtsorgan zur Seite stellen. Die Weltwirtschaftskonferenz hat zwar im Mai 1927 den Plan der Errichtung eines internationalen Kartellamtes, dessen Aufgabe die Kontrolle der Preis- und der sonstigen Geschäftsgebahrung der Kartelle auf ihre Gemeinnützlichkeit hin sein sollte, abgelehnt, jedoch darauf hingewiesen, daß es Aufgabe der einzelnen Staaten sein müsse, ihrerseits die Kontrolle der natio⸗ nalen Kartelle stärker als bisher auszuüben. Man wird abzuwarten haben, ob der Optimismus der Konferenz, den sie in dieser Hinsicht an den Tag legte, recht behält, — ein Opti⸗ mismus, den im übrigen die Arbeitergruppe der Konferenz nicht geteilt hat. Die deutsche Reichsregierung ist jedenfalls entschlossen, mit einer verschaͤrften Uberwachung der Kartelle ernst zu machen. In der Regierungserklaͤrung des Reichskanzler Müller⸗Franken vom 3. Juli 1928 heißt es in dieser Hinsicht unmißverstaͤndlich: „Wichtig für die Gestaltung der Ausfuhr sowohl, als für die Sicherung eines ange⸗ messenen Reallohnes der werktaͤtigen Bevölkerung ist die Preis⸗ gestaltung auf dem deutschen inneren Markt. Zu ihrer Beeinflussung dient neben einer auf die Erhaltung der Wettbewerbsfaͤhigkeit zielen⸗ den Handelspolitik vor allem auch die richtige Einstellung des Staates zu den großen in Kartell⸗, Trust⸗ und ähnlichen Formen unser Wirt⸗ schaftsleben beeinflussenden monopolistischen Organisationen. Die in diesen Gebilden der wirtschaftlichen Entwicklung wirkenden, der Allge⸗ meinheit nützlichen und die Leistung steigernden Kräfte sind zu fördern, die nachteiligen hintanzuhalten. Dazu muß die Leitung eines Staats⸗ wesens den unbedingt nötigen Überblick und Einblick in diese Organismen erhalten, um sich ein Urteil über Art und Auswirkungen