ın Betracht kommen und die Fachausschüsse bilden werden, werden für die allgemeineren Bewertungen von Bergwerks- rechten mehr Volkswirte, Betriebs- und Erwerbswirtschaftler, Soziologen, Juristen, Bankleute und Politiker die einzelnen Unterausschüsse bilden müssen. Was für die Bewertung und Schätzung gilt — die wir aller- dings als Kern oder Krone aller wirtschaftlichen Lagerstätten- probleme ansehen —, hat nun ebenso für andere zu vereinheit- lichende Fragen zu gelten, die meist vor der Inangriffnahme des Bewertungsproblems wenigstens etwas zu bereinigen und zu klären sind. Dahin gehören u. a.: ı. terminologische Begriffsbezeichnungen für Lager- stättentypen, Bauwürdigkeitsgrade, Verleihungswürdigkeit, Statistik: 2. nomenklatorische Benennungen der Mineralarten, Handelsmarken, Fracht- und Zolltarifpositionen ; 3. kartographische Bezeichnungen durch Signaturen, Farben und sonstige Darstellungsarten; 4. diagrammartige Darstellungen in Kurven und dgl. zur einheitlichen Veranschaulichung des dynamischen oder funktionalen Zusammenhanges der Verhältnisse; 5. bibliographische Vereinheitlichungen für Zitate, Kartotheken, Literaturlisten. Für derartige allgemeine Vorarbeiten sind also ebenfalls be- sondere Ausschüsse oder Arbeitsgruppen zu bilden bzw. von Interessenten und Stiftern anzuregen. Dies und Ähnliches hat zunächst lediglich den praktischen Krahmenn, Arbeitsgemeinschaft 33