einzelnen können wir das nur erkennen, wenn wir den verbin- denden komplexen und dynamischen Begriff „Bauwürdig- keit“ in seine Einzelfäden auftrieseln und als Funktion erfassen. Das ist das Hauptthema der Bergwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft. Es sei nun versucht, unsere wirtschaftspolitischen Ziele im einzelnen aufzuführen und zu gruppieren; ergeben sich doch daraus erst die schärferen Einstellungen in der praktischen Ar- beit und — zunächst das Wichtigste! — die Zielsetzungen der Stifter und ihre Stiftungsfreudigkeit. a) Innenstaatlich Zunächst seien einige innenstaatliche Ziele erörtert, doch nicht nur für Deutschland, sondern für jedes souveräne Volk geltend. Ein Hauptteil jeder Souveränität besteht in dem freien Verfügungsrecht über Grund und Boden, der ja zusammen mit dem ihn besitzenden und verteidigenden Volk erst das darstellt, was wir „Staat“ nennen. Bildet also die souveräne Lagerstätten- gesetzgebung die Grundlage jeder nationalen Bergwirtschaft in politischer Beziehung, so muß einleuchten, daß die Anschau- ungen und Kenntnisse über Vorkommen, Umfang und Bau- würdigkeit, also die Inventur der Lagerstätten diese Gesetz- gebung grundlegend beeinflussen muß. Daß diese Gesetzgebung nicht stillsteht und starr bleibt, son- dern fließt, nicht nur in Deutschland, sondern in allen Län- dern, das zeigt die Geschichte der Berggesetze. Wohin sie weiter- fließen soll, das können — abgesehen von sozialpolitischen 33