durch freiwillige Ein- und Unterordnung der einzelnen Staaten in und unter ein größeres überstaatliches Gemeinwesen. Bedenken wir nun die Wichtigkeit der anorganischen Roh- stoffe für jede Friedens- und Kriegstechnik, so leuchtet un- mittelbar ein, daß bergwirtschaftliche Verständigungen zwi- schen den Staaten zugunsten einer überstaatlichen Ordnung schlechthin die Grundlage bilden müssen für die wirkliche Völkerbundidee gegenwärtiger oder künftiger Verfassung. Ein Weltberggesetz wäre also eine Parallele zum Reichsgesetz: ebenso schwierig, schier undenkbar und doch wesensverwandt, also wie dieses stufenweis wohl erreichbar. Und was rein poli- tisch direkt unmöglich erscheint, dem wird psychologisch doch vorgearbeitet: privat- und betriebswirtschaftlich durch inter- nationale Konzerne, finanzwirtschaftlich durch das überstaat- liche Kapital, wissenschaftlich und methodisch durch intellek- tuelle Kooperationen.und Rationalisierungen des internationalen Wissenschaftsbetriebes. Daraus folgt, daß alle derartige staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen, intellektuellen und religiösen Bünde, Gesellschaften, Ligen usw. mit irgendwelchen Verständigungszielen ausgehen müssen von diesen ganz realen Grundlagen aller Wirtschaft und Technik, von den Lagerstätten nutzbarer Mineralien. Unsere in Genf, in Paris und anderswo unternommenen Anregungen müssen daher, sobald sie nicht irgendwie mißverstanden wer- den, auf einen günstigen Boden fallen und Beachtung und Unterstützung finden. Das muß einmal gelten für die ganze allgemeine Idee der Welılagerstätteninventuren und zweitens für die Teilprobleme, welche künftig fortlaufend die internatio- 50