relating to proper estimates as to the chances of exploitation and the amount of the output of a mine; in short by a code of mining- science which must develop under the care of the state. 4. Die neue Bergwirtschaft Aus: „Nationale Bergwirtschaft“ in „Der Staatsbedarf“, Berlin 916, Nr. 47. Von M. Krahmann. ı. Der Begriff „Erz“ wird ein anderer und noch mehr als bisher auch auf Gesteine ausgedehnt. Damit verschiebt sich auch der Be- griff „Lagerstätte“, in geologischer wie in bergrechtlicher Bezie- hung. Neben den chemisch-hüttenmännischen Fortschritten ist es besonders die Ausdehnung der neuzeitlichen Kraftwirtschaft, welche neue Möglichkeiten für die Zusammenführung der in den Gesteinen fein verteilten Erze zu reicheren Erzstauben schafft. Solche reicheren Staube werden dann entweder gelaugt und elek- trolytisch behandelt oder gepreßt und geformt und wie Stückerz im Ofen verschmolzen. Diese Kraftwirtschaft der Zukunft, gestützt auf die Verwertung auch der geringwertigen Kohlen und Torfe einerseits und der na- türlichen oder künstlichen Wasserfälle andererseits und vermittelt und weit verteilt durch den hochgespannten elektrischen Strom, wird der gesamten künftigen Berg- und Hüttenwirtschaft den Stempel aufdrücken, der Kraft erzeugenden und verteilenden wie der Stoff fördernden, umwandelnden und umformenden. Durch Ausnutzung der Torfmoore und der Wasserkräfte werden auch die kohlenarmen Provinzen und Staaten industrialisiert und damit auch sozial umgeformt werden. 2. Die vielseitigen Verzweigungen der neueren Berg- und Hüt- tenwirtschaft, auch nach dem Auslande und nach Übersee hin, er- fordern eine engere Zusammenfassung aller bergwirtschaftlich forschenden, beratenden und leitenden Stellen. Vorschläge, die von mir bereits im Jahre 1904 gemacht wurden, führten zwar zu einer lebhafteren Beschäftigung der deutschen geologischen Landes- (12