15 (8) Bei der Entscheidung über den Erstattungsantrag wirken die Ausschüsse nicht mit. VIII. Rechtsmittel g 26 Fordert das Finanzamt auf Grund seiner Feststellungen von dem Schuldner Steuerabzug vom Kapitalertrag an und be— streitet der Schuldner die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs oder die Höhe des angeforderten Betrages, so ist gegen die Anforderung der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zulässig (g5 220, 79 Abs. 2 AO.). Rechtsm a) gegen die forderung Steuerab 27 Lehnt das Finanzamt die Erstattung des Steuerabzugs vom dy gegen du— Kapitalertrag ab, so ist gegen den Bescheid der Einspruch inner— lehnung d halb eines Monats nach Bekanntgabe zulässig (F 223 Satz 1AO)). stattung IX. Listenmäßige und kassenmäßige Behandlung 8 28 Die beim Finanzamt eingehenden Anzeigen über die Abführung des Steuerabzugs (8 11) sind in die Uberwachungsliste einzu⸗ kragen und mit der Kontonummer der Überwachungsliste zu ver⸗ sehen. Soweit nach der Anzeige Steuerbeträge abzuführen sind, sind die Anzeigen, und zwar im Fall des 813 beide Ausfertigungen, der Kasse zuzuleiten, die den Eingang der Steuerbeträge zu über— wachen hat. Die Kasse verbucht die eingegangenen Steuerbeträge in dem Einnahmebuch V EGpalte 9), versieht die Anzeigen mit dem Einnahmevermerk — gegebenenfalls unter Angabe der erhobe⸗ nen Verzugszuschläge — und gibt sie der Veranlagungsstelle zurück. Behandlung zeigen 829 Ist der Steuerabzug an die Kasse abgeführt, aber eine Anzeige über die Abführung des Steuerabzugs nicht eingegangen, so hat die Kasse der Veranlagungsstelle eine entsprechende Mit— teilung zu machen. 830 (1) Die Veranlagungsstelle ergänzt auf Grund der Anzeigen die Uberwachungsliste in den Spalten 14 bis 18 und 22, sobald die Kasse die Anzeigen zurückgegeben hat.