DIE ANZEIGE IM RESTAURANTBETRIEB 7. DIE ANZEIGEIM RESTAURANTBETRIEB Es ist kaum möglich, bei den Reklameanzeigen zwischen solchen für Hotels und Anzeigen für ausgesprochen gast- gewerbliche Betriebe zu unterscheiden. Die Unterschiede verwischen sich genau so, wie sich die wirtschaftlichen Unter- schiede schon verwischt haben, seitdem wir in vielen Hotels starken Restaurantbetrieb, Fünfuhrtees, Tanzabende usw. finden. Fast alles, was ich über die technische Seite der Anzeigen im allgemeinen schon gesagt habe und noch schreiben werde, trifft auch für die Spezialanzeigen des „Schankwirtes“ zu. Mit dieser Benennung, Schankwirt, verirre ich mich für einen Moment ins Reich des Herrn Bureaukratius. Der unter- scheidet bekanntlich zwischen Gastwirt und Schankwirt. Gast- wirt ist für ihn der Mann, der Gäste beherbergt, also der Hotelier. Unter Schankwirt begreift Herr Bureaukratius dagegen alles, was Getränke „ausschänkt‘, also den Restau- rateur, Cafetier, Tanzsaalbesitzer usw. In seinen Schankwirts- topf wirft der Bureaukrat demnach den Besitzer des vornehm- sten Weinrestaurants und den Kaschemmenwirt. So ist das Leben — in den Augen des Herrn Bureaukratius. Die Zeitungs- anzeige wurde vom Leben ebenfalls schon nivelliert. Allerdings findet man im Schankwirtschaftsbetrieb eine Art von Spezial- inseraten, und höchstens von ihnen könnte man sagen, daß sie sich nicht für alle, also nicht fürs Hotel oder Sanatorium, fürs vornehme Fremdenheim schicken. Das Wort „Spezial‘“ bitte ich aber so zu verstehen, daß diese Spezialanzeigen, je nach der Art der sich ihrer bedienenden Betriebe, entweder die gastronomischen oder die Leistungen auf dem Gebiete des Ver- gnügens, der Musik usw. spezialisieren müssen. Auch hierfür gebe ich unter den zahlreichen Anzeigen aus der Praxis einige Musterbeispiele, so daß ich mich kurz fassen kann. ; Unter diesen Beispielen sind eine Anzahl amerikanische. In