178 DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE forderungen der Chauffeure dadurch wehrlos ausgesetzt ist. Das Ausfragen der Einheimischen nach dem Wege ist nicht gerade angenehm. Die Zeichnung eines solchen richtung- gebenden Lageplanes und die Klischierung ist eine einmalige Ausgabe; das Klischee kann immer wieder, auch zu anderen Zwecken (in Anzeigen, auf Postkarten, Briefbogen, Rechnungen) benützt werden. Worüber jeder Fremde, ganz gleich, ob arm oder reich, unbe- dingt orientiert sein möchte, das sind die Preise. Gerade darin sündigen die meisten Prospekte. Die Annahme ist falsch, daß die Angabe von Preisen abschreckend wirke. Das Gegenteil ist der Fall. Die Nichtangabe macht mißtrauisch, wirkt ab- schreckend. Die Verhältnisse sind jetzt wieder so übersichtlich geworden, daß Grundpreise unter allen Umständen genannt werden können. Zimmer von 2 oder 3 oder 4 Mk. ab, Zimmer mit Bad von 8 oder 10 oder 12 Mk. ab. Pension von 5 oder 6 oder 7 Mk. ab. Es kann und muß angegeben werden, was für den Pensionspreis geboten wird. Ich würde mich nicht nur auf einen Grundpreis beschränken, sondern würde sagen: Zimmer im ersten Stock von 5 Mk. ab, im zweiten Stock von 4 Mk. ab, im dritten von 3 Mk. ab, im vierten von 2 Mk. ab. Man kann es noch mehr differenzieren und eine weitere Zwischenstufe einschalten: Straßenseite, Aussichtsseite, Gartenseite, Hofseite, Südfront, Nordfront. Als Anschauungsmuster hierfür gebe ich die Innenseiten eines Faltprospektes vom Hotel Atlantic in Hamburg wieder. Darin ist die hier aufgestellte Forderung ungefähr erfüllt. Noch einen Schritt weiter würde ich gehen und einen kleinen Auszug aus der Speisenkarte und der Weinkarte dem Prospekt beifügen. Die gangbarsten Speisen und Weine würden genügen; sie orientieren den einigermaßen erfahrenen Reisenden aber mit einem Schlage über das, was ihm am wissenswertesten erscheint. Eine Frage: Wem ist damit gedient, daß alljährlich die be- kannten, verallgemeinernden Klagen wegen Preisübervortei- lungen in Hotels oder Fremdenheimen in der Tagespresse er- scheinen? In den meisten Fällen waren sie dadurch entstanden, daß die Beschwerdeführer sich in Häuser verirrten, über deren Preise beziehungsweise Darbietungen sie nicht oder falsch unterrichtet waren. Deren Preise, ihren Darbietungen ent- sprechend, mit dem Geldbeutel jener Beschwerdeführer aber nicht harmonierten. Ist es nicht zweckmäßiger, solche ..Verir-