45 DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 95. DIE FREMDEN VERKEHRS- KOMMISSION DER BUNDESLÄNDER WIEN UND NIEDERÖSTERREICH Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich wurde auf Grund eines Übereinkommens der Ländesregierungen von Wien und Niederösterreich ge- gründet. Das Übereinkommen wurde am 28. Februar 1926 unterzeichnet. Der Arbeitsausschuß der Kommission besteht aus sieben Mitgliedern, von denen je drei der Wiener Stadtsenat als Landesregierung und die Niederösterreichische Landesregierung, eines die Wiener Messe-Aktiengesellschaft ernennt, welcher die Geschäftsführung der Fremdenverkehrskommission obliegt. Das von der Wiener Messe A.-G. ernannte Mitglied führt den Vorsitz. Aufgabe der Fremdenverkehrskommission ist die Hebung des Reiseverkehrs aus dem Ausland und innerhalb der Republik Österreich mit besonderer Berücksichtigung von Wien und Niederösterreich. Ihr Sitz ist bei der Wiener Messe-Aktiengesell- schaft, Wien VII., Museumstraße 1. Die Fremdenverkehrskom- mission wird aber demnächst im Zentrum der Stadt ein Aus- kunfts- und Kongreßbureau eröffnen, wo sowohl mündliche wie schriftliche, den Fremdenverkehr und Kongreßveranstal- tungen aller Art betreffende Auskünfte kostenlos erteilt werden. Bis zur Eröffnung dieses Bureaus sind alle derartigen Anfragen an die jetzige Adresse (VII., Museumstraße 1) zu richten. Trotz der Kürze der Zeit hat die Fremdenverkehrskom- mission der Bundesländer Wien und Niederösterreich seit ihrem Bestehen eine außerordentlich rege und erfolgreiche Tätigkeit im In- und Auslande entfaltet. Mit dem ihr von den beiden Landesregierungen zur Verfügung gestellten Betrag wurden Prospekte und Flugblätter hergestellt, Plakatausschreiben er- lassen und zahlreiche Veranstaltungen in Wien und Nieder-